2. 498 Finanz-Wesen. Vem 16. bis 23. September 1876 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft. Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats August 1876. Die Soll-Ein- . nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz Bezeichnung vom Beginn nen auf in demselben zwischen den des Jahres „ „ . Spalten 4 der bis zum gemein- Bleiben Beitraum und 5. Z„ Schlusse des schaftliche · + mehr Einnahmen. obengenannten Rechnung Vorjahrs weniger — — — # — 1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs- steuern (vergl. die spezielle Nachweisung Seite 4700)) 11507.385.357 12.743.528 154.641.829 151.078.584 + 3.563.245 2. Wechselstempelsteuer (desgl. Seite 482) — — 4. 506. 7566 4. 805. 681 — 2968. 923 3. Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 75.187.76673.729. 856 + 1.457.910 4. Reichseisenbahn-Verwaltung“) — — 20. 108. 103 19. 9330. 977 4 177. 126 *) Die Einnahme des laufenden Jahrs ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach den definitiven Feststellungen angegeben.