— 551 — Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats September 1876. Die Soll-Ein- —'- . nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz Bezeichnung vom Beginn nen auf in demselben zwischen den des Jahres . Bleib Zeit Spalten 4 der bis zum gemein- eiden rre und 5. Schlusse des schaftliche es + mehr Einnahmen. « jahrs. -. h obengenannter Rechnung Vorjahrs weniger — 4 AMA. A - 4*2ç*V- 1. 2. I 3. 4. 5. 6. 1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs- steuern (vergl. die spezielle Nachweisung Seite 22000 183.607.844 13.703.397 169.904.447 166.464.591 3.439.856 2. Wechselstempelsteuer (desgl. Seite 544) — — 5. 102. 817 5.422. 359 — 319. 542 3. Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 85. 267. 888 83. 383. 284 4 1. 884. 604 4. Reichseisenbahn-Verwaltung **) ... — — 22.924.690 22.773.664 + 151.006 *) Unter Bezugnahme auf die auf Seite 526 verößentlichte spezielle Nachweisung wird bemerkt, daß die Abweichung der vorstehend in Spalte 4 nachgewiesenen berichtigten Summe hauptsächlich auf der Einstellung der wirklichen Einnahmen an Reichs- stenern in Mecklenburg und Anhalt für den Monat September beruht. Nach Maßgabe der Letzteren sind nämlich bei den nach Abzug der Bonisikationen verbleibenden Beträgen (Spalte 4 der Nachweisung, Seite 526) die nachbezeichneten Beträge zu. bez. abzusetzen gewesen und zwar bei den Zöllen 10.571° 4 zuzusetzen é" der Rübenzuckersteenenrnr 9.701 - Salzsteuer.. ...6 16.230 - - .Teabackssternrr 13m2239 ahzusetzen -. Branntweinsteer 22.540 - e Ulebergangsabgabe von Branntwein .. 1 . zuzusetzen .. Braustenrr 1.157 abzusetzen : „ Uebergangsalgabe von Bleier 629• - deder überhaupt. . 1.062 & abzusetzen. Außerdem sind an derselben Stelle nach Maßgabe der inzwischen festgestellten definitiven Ergebnisse der Reichssteuer Einnahmen in Preußen für die ersten drei Quartale des laufenden Jahres bei den Zöllen 69,70 /X und bei der Salzsteuer 15,00 „K(, zusammen rund 86 .“ zuzusetzen und 155 von den Einnahmen bei der Branntweinstener auf die Uebergangs- abgaben von Branntwein und 1020 . von den Einnahmen bei der Brausteuer auf die Uebergangsabgaben von Bier zu über- tragen gewesen. « gg **) Die Einnahme des laufenden Jahrs ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach den definitiven Feststellungen angegeben. 84