— 562 — 7. der Färber Jakob Winkler aus Wülflingen in der Schweiz, 19 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 24. Oktober d. J., zu 1 wegen Landstreichens und groben Unfugs; zu 2 wegen Landstreichens und gewerbsmäßiger Unzucht; zu 3 wegen Landstreichens, Bettelns und Entwendung von Lebensmitteln; zu 4, 6 und 7 wegen Landstreichens; zu 5 wegen Landstreichens und Bettelns, aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 2. Justi z= Wese n. —. — Seine Mojestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (R.-G.-Bl. S. 61), in Gemäßheit der vom Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern de Kaiserlichen Disziplinarkammern: in Potsdam: den Königlich preußischen ateiezerihitri Siber daselbst; 2. in Stettin: den göniglich preußischen Kreisgerichtsrath Schlichting daselbst; 3. in Bromberg: den Königlich preußischen Kreisgerichtsrath Danielot daselbst; 4. in Erfurt: den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Ruser in Magdeburg; 5. in Oppeln: den Königlich preußischen Kreisgerichtsrath Adamscheck daselbst; 6. in Köln: den Königlich preußischen Landgerichtsrath Cassius Rospatt daselbst; 7. in Darmstadt: a) als Präsidenten, den Präsidenten des Großherzoglich hessischen Ober-Appellations= und Kassationsgerichts Dr. Zentgraf, b) den Großherzoglich hessischen Ober-Appellations= und Kassationsgerichtsrath, Geheimrath Dr. Hallwachs, c) den Großherzoglich hessischen Ober-Appellations= und Kassationsgerichtsrath Dr. Klein- schmidt, sowie 240 den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Welter, sämmtlich zu Darmstadt; 8. in Schleswig: den Königlich preußischen Appellationsgerichtsrath Jasper in Kiel; 9. in Leipzig: den Königlich sächsischen Ober-Appellationsrath Rüger in Dresden: 10. in Bremen: den Königlich preußischen Obergerichts-Vize-Präsidenten Gleim in Verden, für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Staats= beziehungsweise Reichsämter zu ernennen.