— 568 — Nach den Ergebnissen der vorstehenden beiden Nachweisungen sind am 30. September 1876 an Bank- noten in Umlauf gewesen und zwar: — — Ende August 1876 in Werthbeträgen: waren in znuu Also Ende September 1876 * Mark. Mark. Mark. zu 50 Mark und darunter 590.949 . 636.011 — 45.062 zwischen 50 und 100 Mrk 900.171 921.887 — 21.716 zu 100 Mark und darüher 969.440.029 884.530.578 + 84.909.451 Zusammen. 970.931.149 886.088.476 + 84.842.673 Veröffentlicht in Gemäßheit der Bestimmung im Artikel II. §. 4 des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Banknoten, vom 21. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 193). Berlin, den 31. Oktober 1876. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. In der Woche vom 16. bis 23. Oktober 1876 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft. 5. Post= und Telegraphen-Wesen. Durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen nach dem Auslande. Durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen sind im Verkehr mit folgenden Ländern zulässig: Oester- reich-Ungarn, Helgoland, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Niederland, Rumänien, Schweden, Schweiz und Serbien. Im Verkehr mit allen übrigen Ländern findet bei Postsendungen, auch wenn das Verlangen der Eilbestellung ausgedrückt ist, eine beschleunigte Bestellung nicht statt, dieselben werden vielmehr wie gewöhn- liche Sendungen bestellt. Berlin W., den 21. Oktober 1876. Kaiserliches General-Postamt.