<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876.</title>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>cbl_1876</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

 

Vierter  Jahrgang.

1876.

Berlin.

Carl  Heymann's  Verlag.
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        10.
11.

12.
13.



Inhalts-Verzeichniß.

1.  Allgemeine  Verwaltungssachen  Seite  1.  7.  31.  53.  63.  69.  77.  95.  109.  139.  147.  169.  187.
235.  245.  251.  269.  285.  295.  313.  323.  339.  349.  361.  371.  389.  401.  409.  419.  425.  433.  461.  469.

521.  541.  549.  561.  577.  601.  611.  635.  649.  657.

2. Eisenbahn-Wesen  4.  29.  61.  74.  145.  197.  223.  267.  282.  293.  305.  314.  347.  368.  396.  424.  432.

504.  519.  529.  548.  559.  569.  610.  625.  647.  654.  667.

3. Finanz-Wesen  2.  22.  34.  54.  64.  72.  78.  97.  112.  140.  148.  170.  202.  210.  223.  236.  246.  255.
315.  324.  342.  350.  362.  372.  402.  410.  420.  427.  436.  462.  472.  478.  491.  498.  508.  524.  542.  550.

603.  612.  640.  650.  658.

4. Handels=  und  Gewerbe-Wesen  117.  267.  340.  404.  431.  586.

5. Heimath-=  Wesen  66.  199.  205.  221.  242.  265.  281.  289.  309.  335.  356.  494.  518.  530.  546.  651.
6. Justiz-Wesen  40.  188.  405.  562.  615.  "

7. Konsulat-Wesen  6.  30.  52.  62.  68.  75.  94.  107.  138.  145.  167.  185.  207.  224.  234.  249.  268.  283.

337.  347.  360.  369.  388.  400.  408.  417.  424.  432.  459.  467.  476.  489.  495.  520.  539.  548.  576.  610
8. Maaß-  und  Gewichts-Wesen  185.  454.

9. Marine  und  Schiffahrt  4.  26.  59.  74.  100.  129.  192.  221.  233.  240.  248.  281.  288.  302.  315.  355.

417.  422.  431.  464.  474.  484.  492.  504.  528.  559.  572.  623.  647.
10. Militär-Wesen  1.  26.  40.  128.  191.  204.  248.  305.  346.  367.  380.  422.  516.  528.  622.

11. Münz-  Wesen  3.  21.  33.  55.  65.  71.  81.  98.  111.  152.  177.  190.  203.  216.  227.  238.  247.  260.  279.
328.  341.  354.  363.  378.  397.  403.  416.  423.  430.  444.  463.  471.  487.  493.  499.  507.  527.  543.  555.

609.  614.  643.  651.  666.
12. Personal-Veränderungen  cc.  6.  52.  62.  68.  138.  207.  283.  293.  360.  647.

13. Post=  und  Telegraphen-Wesen  5.  27.  60.  87.  101.  155.  184.  206.  222.  240.  291.  306.  336.  358
531.  568.  623.

14. Zoll=  und  Steuer-Wesen  2.  24.  32.  56.  66.  74.  85.  99.  126.  144.  154.  181.  197.  204.  220.  234
286.  298.  315.  329.  340.  355.  367.  379.  390.  402.  428.  448.  464.  482.  491.  503.  506.  528.  544.  554
619.  636.  652.  «

-.--..--.--.-----201.


477.

459.

271.
564.

293.
655.

368.

287.

563.

383.

239.
571.

209.
497.

465.

286.
573.—

311.
667.

391.

297.

573.

406.

248.
578.

225.
505.

486.

296.

582.

322.

404.

318.

585.

488.

280.
602.
        <pb n="4" />
        <pb n="5" />
        Sach-Register.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

Aerzte,  s.  Approbatienen.

Altwasser,  Stations-Kontrolör,  Beiordnung  in  München  239.

v.  Alvensleben,  Legationsratb,  Ernennung  zum  General-Konsul
  in  Bukarest  322;  Kompetenz  337.

Andernach,  Untersteueramt,  Kompetenz  197.

Anilinfarben.  Die  für  die  Herstellung  derselben  zugestandene
  Steuerbegünstigung  für  den  zu  Auflösung  der  fertigen
Anilinfarben  zu  verwendenden  Spiritus  ist  nicht  zu  gewähren
  628

Annotations-Register,  Fortfall  desselben  bei  den  Zollbehörden
  25.

Apach,  Uebergangssteuerstelle,  Kompetenz  428.

Apotheker,  s.  Approbationen.

Approbationen  von  Aerzten  431;  Verzeichniß  der  während
des  Prüfungsjahrs  1875/76  approbirten  Aerzte,  Zahnärzte,
Thierärzte  und  Apotheker  586.

Arnemann,  Vize-Konsul  in  Namsos,  Entlassung  360.

Asmussen,  Kaufmann  in  Copiapô,  Ernennung  zum  Konsul  476.

Audun--le-Tiche,  Nebenzollamt  II.,  Kompetenz  26.

Auguste  Reimers,  Schonerbrigg,  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
  an  dieselbe  572.

Ausrüstungsgegenstände  für  fremdländische  Eisenbahn-Büreaus,
  zollfreie  Ablassung  derselben  628.

Ausweisungen.

Abram  550.  Baron  362.
Ackermann  602.  Batzenschlager  497.
Albertz  96.  Bauer  32.

Alebeck  389.  Baur  95.
Altmann  426  Beck  628.

Anderson  469.
Andersson  410  Bekarek  601.
Ardenet  602.  Bellanger  139.
Bacupe  506.  Berg  269.

Bär  1.  Berger  541.
Bär-Gröger  435.  Bernstein  577.
Baierl  549.  Bertschmann  426.
Bariola  70.  Better  426.
Barmettler  372.  Bettouchi  635.

Behran  361.

 

Beyer  561.
Biesmann  110.
Binourtz  424.
Blaha  362.
Bloch  187.
Bodmer  650.
Boee  70.
Bogwist  523.
Bornstein  462.
Boszo  70.
Bouchet  202.
Bourgeois  254.
Bourqui  497.
Bouterre  462.
Brachvogel  550.
Braun  140.
Büchler  254.
Buffet  2.
Bummerl  602.
Bursa  254.
Campore  628.
Casalini  270.
Cauvigny  419.
Centner  188.
Cerkepy  462.
Cerveny  110.
Chagourin  314.
Chowaniec  95.
Ciazynska  254.
Clarêt  254.
Clhanziekijin  506.
Coenen  139.
Cohn  69.
Courchinoux  295.
Coutin  402.
Csirska  434.
Cunca  246.

Czechanowski  110.

Czerlinski  349.
Damasek  522.

Danieck  110.
Decraemen  140.
Desausse  339.
Delaye  314.
Denkers  409.
Deyber  462.
Dolezal  602.
Dombrowski  650.
Drdlik  434.
Duffleck  349.
Dusbaba  425.
Eder  650.

Eiselt  419.

Elba  63.
Elgering  109.
Endler  434.

Epp  1460.

Ertel  324.
Esmilller  270.
Farcos  69.
Farmaneck  77.
Ferretti  362.
Fiedler  349.
Filler  469.
Fischer  542.
Flandrin  389.
Kliegel  372.
Franjout  650.
Frank,  Franz  505.
Frank,  Matthias  541.
Frankowski  505.
Frey  497.
Friedl  63.
Fröhlich  522.
Furdella  601.
Gangler  64.
Gargowitsch  435.
Geißler  635.
Gelard  54.
Gérard  611.
        <pb n="6" />
        VI

Giezentanner  96.
Girambort  542.
Girardi  339.
Gmeindl  561.
Goldmann  522.
Goldschmidt  601.
Goltsch  210.
Gourmand  426.
Grabowski  522.
Graf  426.

Gramm  70.
Greiner  64.
Griszillo  371.

Groß  401.

Grün,  Mathias  435.
Grün,  Vincens  169.

Grünbaum,  Beier  627.
Grünbaum,  Jakob  435.

Grünblatt  31.
Grünwasser  657.
Grüttner  549.
Grullenstein  372.
Gspandl  32.
Gübelin  54.
Gucdé  202.
Habiger  246.
Haffner  611.
Hafner  462.
Hajek  372.

Harfe  522.
Harletz  401.
Hassa  95.

Hauer,  Barbara  389.
—  Franz  96.

—  Josef  389.

—  Juliane  96.
—  Katharina  96.
—  Marianne  470.
Hauptfleisch,  245.
Heger  285.
Heidrich  522.
Heinz  372.
Heller  649:

Hem  550.
Herabat  601.
Herbert  295.
Herlt  611.
Herschlikowitz  541
Herzkowicz  314.
Hesse  210.

Heyer  401.
Hillebrandt  147.
Hirsch,  Anton  188.
Hirsch,  Israel  372.
Hladik  550.
Hnuta  96.
Hodlizka  110.
Hoffmann  390.
Holderer  270.
Holinka  522.
Honiack  110.
Horbrig  478.
Horworka  426.
Hückel  187.
Hullack  226.
Humpel  470.

Hussl  31.
Jamak  295.
Janda  561.
Janitza  235.
Jankowsky  96.
Jansa  361.
Jelinck  650.
Jellenik  148.
Jerman  578.
Johannsen  402.
Issakau  611.

ter  Jung  226.
Jus  202.
Kabilinski  246.
Kadzielowski  169.
Kainz  210.
Kamienec  377.
Kauffmann  96.
Kempinsky  523.
Kereszteszy  246.
Kerner  246.
Kerschberger  426.
Kiefer  478.
Kleimann  409.
Kletzenbauer  210.
Knieschke  577.
Knitkowski  225.
Köhler  505.
Korn,  Franziska  226.
Korn,  Josef  226.
Kosolka  461.
Kotsch  350.
Kowalski  478.
Kowatsch  226.
Kozubski  549.
Krähenbühl  209.
Krajcsy  324.
Krajewski  401.
Kraus,  Franz  70.
Kraus,  Johann  169.
Kraus,  Karl  578.
Krawulski  254.
Krejci  148.
Kretschmer  549.
Krome  225.
Krominek  577.
Kronzek  477.
Krysztowm  470.
Kucera  31.
Kuczukoff  371.
Kühnel  627.
Küppers  269.

Kugler,  Elisabeth  577.

Kugler,  Josef  577
Kulis  550.
Kutschera  477.
Kwatosinski  635.
Landa  1.

Langer  246.
Lapatsch,  Hanka  541.
—  Josefa  389.
—  Karoline  541.
—  Marianne  389.
—  Mathias  389.
Larsen  53.

Lauffer  296.

 

Leborgne  202.

Le  Coidie  628.
Ledru  435.
Leduinkowa  522.
Lemaire  2.

Leskowitz  434.
Liécnard  523.
Lindner,  David  601.

Lindner,  Eduard  Peter  522.

Lipinski  461.

Lisa  246.

Lißner  425.

Lody  285.

Löffler  53.

Lubius  226.
Lubszkowski  522.
Lukarsik  434.
Lyczko  254.

Mai  635.
Majerczik  434.
Majersik  434.
Malek  477.
Manda  110.
Mankeit  254.
Manson  188.
Marquis  542.
Martin  70.
Masareck  635.
Mathauch  70.
Matbys  627.
Mattausch  649.
Maurer  148.
Meinrad  32.
Melan  32.
Mensink  31.
Metzner  627.
Meyer,  Jakeb  550.
Mever,  Rudolf  148.
Michalek  577.
Michel  339.

Migy  77.
Milkowski  148.
Modrzejewski  461.
Mohler  63.
Morawitz  63.
Moregnier  602.
Moser  188.
Motzkus  63.
Müller,  Johann  187.
—  Konrad  497.
—  Theodor  235.
Musialik  425.
Nager  139.
Nataly  461.
Nava  202.
Neugebauer  245.
Neordly  270.
Niese  434.
Niesner  209.
Nikolits,  Istuan  1.
—  Josef  324.

—  Maria  324.
—  Marianne  324.
—  Nilkolo  1.
—  Stefan  324.
—  Zura  324.

Odet  2.

van  Opbergen  314.
Oppotsch  339.
Orlowski  209.
Osky  96.

Oster  236.
Ostrochowski  434.
van  Overstraeten  70.
Pacowsky  270.
Panusch  110.
Passian  650.
Pastjerik  434.
Paulista  254.
Pawikowsky  69.
Pawlik  469.
Peeck  148.
Peiper  426.
Perdoch  210.
Perfic  434.
Perkienowicz  521.
Petz,  Josef  434.
Petz,  Karl  602.
Pfannenstiel  269
Picard  324.
Piepers  226.
Piget  636.

Pilz  245.

Pinsik  434,
Pitscheneder  170.
Poiret  628.
Poisel  209.
Pranczl  270.
Pridic  110.
Prohaska,  Josef  522.
Prohaska,  Michael  426.
Proksch  505.
Prüchardt  521.
Przydecki  139.
Radal  324.
Raitte  2.

Rapp  53.

Rau  202.
Rauer  635.
Rehbein  361.
Reichart  657.
Reichmann  188.
Reinhard  202.
Richter  350.
Rieger  210.
Roe  63.

Rößler  649.
Rohrhofer  226.
Rolke  409.
Rosenberg  235.
Rosenblatt  578.
Rosenfeld  601.
Roth  236.
Rucziczka  245.
Rüder  254.
Ryborski  657.
Sakar  170.
Sand  522.
Sazama  434.
Schal  649.
Schaller  627.
Schattenkerk  361.
        <pb n="7" />
        Schbilke  522.
Schiller  147.
Schilling  426.
Schlegel  650.
Schmalzhofer  462.
Schmid  170.
Schneeberger  188.
v.  Schönholz  140.
Scholz  478.
Schowanek  245.
Schrader  372.
Schräwer  649.
Schreiber  602.
Schrepf  435.
Schreyer  372.
Schultze  541.
Schulz  226.
Schwarz,  Michael  497.
Schwarz,  Pincus  523.
Schwyzer  1.
Selig  389.
Sentner  269.
Seywert  95.
Sicky  170.
Siemon  285.
Sieur  402.

Sitte  419.
Slawinsky  434.
Slomowski  371.
Slotereinka  435.
Sodome  561.
Solka  349.
Sourdin  202.
Soykowski  225.
Spindler  31.
Springer  209.
Starzyk  314.
Stein  77.
Stephanowicz  109.
Stoppaini  77.
Streckan  209.
Strobach  425.
Stuchlick  295.
Süß  139.

Szabô  434.
Szeszol  314.
Taschka  362.
Tausig  578.

v.  Tefanski  202.
Thiem  350.
Thim  434.

Tkats  550.
Tomasn  270.
Tomschitz  295.
Toupet  2.

Trasse  561.
Traubenstein  324.
Treffers  350.
Trefuy  522.
Tribois  339.

Troicza  409.

Tullberg  63.

Ubert  506.

Ueberall  202.

Uhl  426.

Ullrich  611.

Uranowski  602.

Urbaniak  77.

Veth  187.

Vlach  32.

Wachsmann  147.

Wachtmeister  470.

Wagner,  Adalbert  469.

Wagner,  Alfons  235.

Wagner,  Gust.  Jos.  63.

Waltner  110.

Wargalla  245.

Wargan  470.

Waneck  627.

Wasielewski,  Arbeiter  225

Wasieleweli,  Schuhmacher
338.

Weese  425.
Wegkamp  64.
Wegmann  110.
Weigl  54.
Weinberg  522.
Weingart  33.
Weiß,  Ferdinand  434.
—  Julie  434.
—  Theresia  470.
Wenzl,  561.
Werner  147.
Wiedawsky  390.
Wiener  69.
Wiersbitzky  202.
Wierzbicki  521.
Wild  53.
Wildschack  426
Wilsen  1.
Winkler  562.
Wirsam  139.
Wirtz  235.
Wisinski  324.
Wittmer  339.
Wolf  270.
Wollmann  434.
Wonszek  521.
Wysinski  461.
Zakrzewski  1.
Zalecki  461.
Zdrojecki  522.
Zeier  54.
Zemann  506.
Zirm  409.
Zkürgin  425.
Zöllner  31.
Zosel  650.
Zuris  550.
Zwierzynska  77.

Ausweisungen,  Zurücknahme  von  solchen,

Py  170

 

VII

B.

Banknoten  s.  Notenbanken.

Barnard,  Kaufmann  in  Frontera  de  Tabasco,  Ernennung  zum
Vize-Konsul  30.  

Bartning,  Konsul  in  Mazatlan,  Entlassung  30.

Bauck,  Marine-Maschinenbau-Direktor,  Ernennung  zum  Hilfsdezernenten
  in  der  Admiralität  68.

Backnang,  Grenzsteueramt,  Errichtung  und  Kompetenz  622.

Begleitschein,  Ergänzung  oder  Berichtigung  desselben  vor
der  schließlichen  Abfertigung  am  Bestimmungsorte,  554.

Bellheim,  Uebergangssteuerstelle,  Errichtung  und  Kompetenz  572

Bernoulli,  Konsul  in  Basel,  Entlassung  417.

Betriebs-Reglement  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands,
Abänderungen  desselben  223;  Fehler-Berichtigung  293.

Bird,  Kaufmann  in  Gloucester,  Ernennung  zum  Bize-Konsul  322.

Bismarck,  Konsul  in  Tientsin,  Kompetenz  322;  Kompetenz
desselben  als  zeitiger  Verwalter  des  Konsulats  in  Amoy  633.

Blücher,  Konsul  in  Galatz,  Kompetenz  62.

Boguslaw,  Nebenzollamt  I.,  Kompetenz  546.

v.  Bothmer,  Graf,  Konsul  in  Serajevo,  Kompetenz  62.

Brandenburg,  Hauptsteueramt,  Kompetenz  100.

Branntwein,  Denaturirung  desselben  zur  Anilinfarben-Fabrikation
  durch  Benzylchlorid  554.

Branntweinsteuer,  Rückvergütung  bezw.  Erlaß  derselben  für
den  zur  Herstellung  der  Anilinfarben  verwendeten  Branntwein
ist  unzulässig,  wenn  mit  der  Fabrikation  derselben  zugleich
eine  Lösung  der  fertigen  Farben  mittelst  Branntweins  verbunden
  wird,  628.  -

—  Vergütung  derselben  für  den  zur  Fabrikation  von  Bleizucker  2c.
verwendeten  Branntwein  24.

Braunfels,  Dr.,  Frankfurt  a.  M.,  Exequatur-Ertheilung  75.

Brausteuer,  Abänderung  der  Grundsätze  für  die  Fixation
derselben  636.

—  Anwendung  des  §.  18  Abs.  2  des  Brausteuergesetzes  auf
fixirte  Brauereien  636.

v.  Bray,  Graf,  Legations-Sekretär,  Ernennung  zum  Gen.=Konsul
  in  Belgrad  322,  Kompetenz  360.

Sredstedt,  Steueramt,  eingegangen  453.

Bremm  s.  Forbach.

Brockmann,  Kaufmann,  vorläufige  Uebertragung  des  Konsulats
in  Ciudad  Bolivar  68.

Bronn,  Bize-Konsul  in  Port-Said,  Kompetenz  62.

Brüning,  Konsul  in  Bairut,  Ernennung  322;  Kompetenz  360.

Brunsbüttel,  Nebenzollamt,  Ueberweisung  an  das  Hauptsteueramt
  in  Heide  603.

Brussa,  Vize-Konsulat,  eingezogen  610.

Bruttogewicht  des  alten  Fasses,  Feststellung  desselben  bei
Ueberleitung  von  Flüssigkeiten  in  andere  Umschließungen  126.

Buck,  Konsul  in  Hobart  Town,  Entlassung  369.

Büttel,  Nebenzollamt,  Ueberweisung  an  das  Hauptsteueramt  in
Heide  603.

Burger,  Dr.  med.  in  London,  Ermächtigung  zur  Untersuchung
Militärpflichtiger  422.

Burgsteinfurt,  Untersteueramt,  Kompetenz  281.

C.

Cämeron,  Kaufmann  in  Neu-Amsterdam,  Bestellung  zum
Konsular-Agenten  30.
Cantzler,  Vize-Konsul  in  Stockholm,  Entlassung  30.
        <pb n="8" />
        VIII

de  Chapeaurouge,  Kaufmann
zum  Konsul  417.

Coburg,  Schraubendampfschiff,  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
für  dasselbe  528.

Colomy    Victor,  in  San  Lucar  de  Barrameda,  Ernennung
zum  Vize-Konsul  249.

Concepcion,  Konsulat,  Zuweisung  des  Amtsbezirks  268.

in  Vera  Cruz,  Ernennung

D.

Danzig,  hamburgisches  Konsulat  daselbst  aufgehoben  424.

Daralexi,  Kaufmann  in  Pyrgos,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  168.

Dasburg,  Abfertigungsstelle  für  den  Branntweinverkehr  mit
Luxemburg,  Errichtung  und  Kompetenz  444.

Delmenhorst,  Untersteueramt,  Kompetenz  2.

Denaturirung,  siehe  Gewerbebestellsalz.

Detmann,  Kammergerichtsrath,  Ernennung  zum  stellv.  richterlichen
  Mitglied  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  283.

Diensteinkommen,  Bestimmung,  bis  zu  welchem  Tage
dasselbe  den  mit  Dienstentlassung  bestraften  Beamten  zu  belassen
  ist  19.

Dienstentlassung,  siehe  Diensteinkommen.

Dierba,  Vize-Konsulat,  daselbst  aufgehoben  369.

Dietsch,  Kaufmann  in  Girgenti,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
185.

Disziplinarverfahren,  siehe  Tagegelder.

Disziplinarkammern,  Ernennungen  zu  Mitgliedern  derselben
  188.  562.

Döbeln,  Untersteueramt,  Kompetenz  579.

Domeier,  Marine-Auditeur,  Ernennung  zum  Marine-Intendantur-Rath
  62.

Donau,  siehe  Schiffsvermessung.

Dresel,  Konsul  in  Baltimore,  Entlassung  224.

Dreyer,  Dr.,  Ernennung  zum  Reichs-Oberhandelsgerichts-Rath
  138.

Duckwitz,  Konsul  der  Argentinischen  Republik  in  Bremen,
Exequatur-Ertheilung  360.

E.

Echternacherbrück,  Abfertigungsstelle  für  den  Branntweinverkehr
  mit  Luxemburg,  Errichtung  und  Kompetenz  464.

Eichordnung,  achter  Nachtrag  dazu  454.

Einjährig - freiwilliger  Militärdienst.  Verzeichniß  der
Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Qualifikation  zu  demselben  berechtigt  sind
41;  Nachtragsverzeichnisse  solcher  Lehranstalten  191.  516:;
nur  provisorisch  zur  Ausstellung  berechtigte  128.  204.  528;
höhere  Lehranstalten,  bei  welchen  der  erfolgreiche  Besuch
der  1.  bezw.  2.  Klasse  zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen
  Befähigung  genügt  248.  346;  Verzeichniß  derjenigen
höheren  Lehranstalten,  welche  ihren  vom  Unterricht  in  der
griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  gültige  Zeugnisse
ertheilen  dürfen  622;  Zurückziehung  der  einem  Institute  provisorisch
  ertheilten  Genehmigung  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  305.

 

—  —  .

 

 

 

Eintragsrolle  für  Werke  der  bildenden  Künste,  Bestimmungen
  über  die  Führung  derselben  119.

Eisenbahnen.

Betriebsergebnisse,  die  monatlichen,  sollen  hinsichtlich  des
Anlagekapitals  auch  die  Stamm  Prioritäts  -Aktien  und  die
Prioritäts-Obligationen  nachweisen  74;

Eröffnung:  der  Haltestelle  Charlottenhof  auch  für  den  Personenverkehr
  504;  der  Haltestelle  Heinersdorf  432;  der  Haltestelle
  Kettwig  v.  d.  Brücke  610;  der  Haltestelle  Mecklenburg
459:  der  Haltestelle  Präsident  485;  der  Haltestelle  Rhoendorf
459;  der  Personenhaltestelle  Selm  466;  der  Haltestellen  Walden,
  Ostrowitt,  Wieps  der  Preuß.  Ostbahn  520;  der  Station
Ritschenhausen  495;

Eröffnung  der  Strecken:  Angermünde-Freienwalde  a.  O.  667;
Appenweier-Oppenau  314;  Bolchen-Teterchen  559;  von  dem
Dampfschiffs-Quai  bei  Neumühlen  nach  dem  Altonaer  Bahnhof
  62;  Deutsch-Wette-Leobschütz  459;  Deutsch-Wette-Rasselwitz-Leobschütz
  auch  für  den  Personenverkebr  520;  Ducherow-Swinemünde
  283;  Düsseldorf-Eller  647;  Düsseldorf-Rath  75;
Germersheim-Lauterburg  424;  Gießmannsdorf--Neiße  347;
Gotha-Ohrdruf  267;  Grünstadt--Eisenberg  424;  Hagen-Haufe
283;  Herne-Bismark-Schalke  29;  Hückeswagen-Wipperfürth
667;  Ihrhove-Neuschanz  625;  Kettwig-Mühlheim  a.  d.  R.  145;
Küstrin-Königsberg  N.  M.  625;  Langenau-Ulm  5;  Lennep--Wermelskirchen-Hückeswagen
  283;  Letschin-Seelow  667;  Marienburg-Deutsch
  Eylau  424:  Mulda--Bienenmühle  432;  Niederhone-Friedland
  282;  Niederrad  -Sachsenhausen  504;  Niederselters=
  Kamberg  293;  Penig-Rochlitz  306;  Quakenbrück-O  snabrück
  610;  Rasselwitz-Kosel-Kandrzin  654;  Scherfede-Holzminden
  548;  Schopfheim-Zell  75;  Schoppinitz-Rosdzin  bis  zur
Reichsgrenze  633;  Seishennersdorf-Warnsdorf  495;  Straßburg=
  Lauterburg  396;  Stüblingen-Weizen  569;  Waiblingen-Backnang
  569;  Waltershausen-Friedrichroda  369;  Weimar-Gera
  308;  Welver-Dortmund  282;  Wriezen  betschin  368;
Würselen-Aachen,  Aachen-Rothe  Erde  4;  Zwota-Klingenthal  4.

Kupee's,  bestellte  519;  Kupee's  der  Personenwagen,  Säuberung
  derselben  529.

Eisenbahn-Postgesetz,
Vollzugsbestimmungen zu demselben  87.

Eisenbahn-Telegraphen,  Reglement  über  die  Benutzung
derselben  zur  beförderung  solcher  Telegramme,  welche  nicht
den  Eisenbahndienst  betreffen  155.

Eisenbahnen,  Ventilation  der  Personenwagen  465;  Viehbeförderungen,
  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Beseitigung
von  Ansteckungsstoffen  bei  denselben  251;  Wagendurchgang  und
Wagenwechsel  sind  dem  Publikum  durch  die  Plakat-Fahrpläne
bekannt  zu  machen  61;  Weichen,  englische,  Anwendung  und
Konstruktion  derselben  305;

s.  a.  Betriebs-Reglement;  s.  a.  Reichs-Eisenbahn-Amt.
von  Eisendecher,  Minister-Resident  in  Yedo,  Kompetenz  6.
Eisenmann,  portugiesischer  General-Konsul,  Exequatur  30.
Emoan,  Königl.  bayerischer  Ober-Zollrath,  Ernennung  zum

Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  in  Altona  201.

Erdmann,  Kaufmann  in  Samarang,  Ernennung  zum  Konsul  185.

Ewringen,  Uebergangssteuerstelle,  Kompetenz  428.

Vollzugsbestimmungen  zu  demsel-F.



Feddersen  ,  Kaufmann  in  Hammerfest,  Ernennung  zum  Konsul

  :  520.

Feigel,  Konsul  in  Havana,  Ernennung  322;  Kompetenz  360.

Feld=  oder  Spannstühle,  Tarifirung  derselben  619.

Ferié,  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Barmen,  Exequatur-Ertheilung  388.
        <pb n="9" />
        Flaggenattest,  Ertheilung  eines  solchen  an  die  Schiffe:
Auguste  Reimers  572,  Coburg  528,  Friedrich  Perthes  464,
Galatea  492,  Lina  476.  Meta  504,  Queen  of  Commerce  529,
Weser  559.

Focke,  Dr.,  Konsul  in  Hiogo-Osaka,  Kompetenz  6.

Vorbach,  Uebergangssteuerstelle,  verlegt  und  Kompetenz  391.

For,  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Braunschweig,
  Exequatur-  Ertheilung  337.

v.  Frantzius,  Geschäftsträger  in  Rio  de  Janeiro,  Kompetenz
  417.

Freudenberg,  Kaufmann  in  Colombo,  Ernennung  zum  Konsul

  322.

Friedrich  Perthes,  Bark,
an  dieselbe  464.

Frisingen,  Uebergangssteuerstelle,  Errichtung  464.

Fröbel,  Dr.,  Konsul  in  Smyrna,  Ernennung  zum  Konsul  in
Algier  145.

Frommelt,  Vize-Konsul  in  Trapezunt,  Ernennung  zum  Konsul
  in  Serajewo  459.

Fuhrkosten  s.  Tagegelder.

Fulda,  Untersteueramt,  Kompetenz  239.

Fußkissen,  Tarifirung  derselben  619.

Ertheilung  eines  Flaggenattestes

G.

Galatea,  Vollschiff,  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  an  dasselbe
  492.

Gandersheim,  Steueramt,  Kompetenz  183.

Gardelegen,  Untersteueramt,  Kompetenz  637.

Gengenbach,  Steuereinnehmerei,  Kompetenz  315.

Gerlich,  Dr.  jur.,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  New-York  138.

Gewerbebestellsalz,  Denaturirung  desselben  durch  Petroleum,
  Kienöl  etc.  602.

Gewichte  s.  Maaße.

Gieseler,  Dr.,  in  Moskau,  Ermächtigung  zur  Untersuchung
Militärpflichtiger  204.

Glade,  Kaufmann  zu  Honolulu,  Ernennung  zum  Konsul  467.

Glück,  Dr.,  in  Bukarest,  Ermächtigung  zur  Untersuchung  Militärpflichtiger
  4  .

Goldankäufe f. Preußische Bank; f.  Reichsbank.

Grant  in  Newry,  Bestellung  zum  Konjular-Agenten  369.

Graser,  Dr.,  Ernennung  zum  Konsul  in  Port  au  Prince  369.

Große,  Vize-Konsul  in  den  Dardanellen,  Kompetenz  62.

Großenhain,  Untersteueramt,  Kompetenz  637.

Großensiel,  Nebenzollamt  I.,  Verlegung  nach  Nordenhamm
239.

Großschönau,  Nebenzollamt  I.  am  Bahnhof  daselbst,  aufgehoben
  —  dagegen  Nebenzollamt  II.  an  der  Straße  daselbst,
in  Nebenzollamt  I.  verwandelt  546.

Gurlt,  Admiralitätsrath,  Ernennung  zum  Marine-Maschinenbau-Direktor
  68.

Hagen,  Vize-Konsul  in  Chefoo,  Kompetenz  322.

Hahn,  Obertribunalsrath,  Ernennung  zum  richterlichen  Mitglied
  des  Reichs--Eisenbahn-Amts  283.

Haidhausen,  Zollexpositur,  Errichtung  und  Kompetenz  528.



 





IX

Hakodade,  Konsulat,  eingezogen  610.

Halskragen,  Tarifirung  derselben  637.

Hambrook,  Dr.,  Ernennung  zum  Staatsanwalt  beim  Reichs-Oberhandelsgericht
  138.

Hamm,  Untersteueramt,  Kompetenz  183.

Handbuch  des  Deutschen  Reichs,  Erscheinen  desselben  201.  255.

Handelsvertrag  zwischen  dem  Zollverein  und  Italien,  Kündigung
  desselben  seitens  des  letzteren  340.

Haupt,  Konsul  in  Rio  de  Janeiro,  Kompetenz  168.

Heldbek,  Konsul  in  Lagos verstorben    655.

—  interimistischer  Verwalter  des  dortigen  Konsulats  655.

Helmstedt,  Steueramt,  Kompetenz  183.

Hencke,  Vize-Konsul  in  Manzanillo  de  Cuba,  Entlassung  268.

Herrenhüte,  getragene,  seidene  und  halbseidene,  Verzollung
derselben  144.

Heydemann,  Vize-Konsul  in  Bradford,  Ernennung  zum
Konsul  167,  Zuweisung  des  Amtsbezirks  495.

Hintze,  Marine-Maschinenbau-Ober-  Ingenieur,  Ernennung  zum
Marine-Maschinenbau-Direktor  360.

Hobarttown,  Konsulat,  eingezogen  633.

Hoffmann,  Dr.  med.,  Approbation  als  Arzt  431.

Hofmann,  s.  Reichsbank.

Koppe,  Kaufmann  in  Santander,  Ernennung  zum  Konsul  94.

Hüningen,  Nebenzollamt  I.,  Kompetenz  32.

J.

Jerosch,  Konsulats-Verweser  in  Lissabon,  Kompetenz  360.

Igel,  Abfertigungsstelle  für  den  Branntweinverkehr  mit  Luxemburg,
  Errichtung  und  Kompetenz  464.

Impfungen,  Wundärzte  sind  zu  denselben  berechtigt  267.

Inventarisirung  und  Stempelung  der  nach  der  bisherigen
Gesetzgebung  rechtmäßig  angefertigten  Vorrichtungen  zur  Herstellung
  von  Werken  der  bildenden  Künste  118.

Iserlohn,  Untersteueramt,  Kompetenz  637.

Issigau,  Uebergangssteuerstelle,  Verlegung  288.

Italien  s.  Handelsvertrag.

Jung,  Kaufmann  zu  Cochin,  Ernennung  zum  Konsul  467.

K.

Kartons  aus  Pappe  zu  Herrenklapphüten, Verzollung derselben
  127.

Keller-Holl,  Geh.  Regierungsrath,  Beiordnung  desselben  als
Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  in  Karlsruhe  25.

Kellinghusen,  Untersteueramt,  Zutheilung  zum  Hauptzollamt
in  Itzehoe  603.

Kindermehl,  Tarifirung  desselben  144.

King,  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Bremen,
  Exequatur-Ertheilung  268.

King  Georg  e's  Sound,  Konsulat,  eingezogen  633.

Kissen  s.  Fußkissen.

Kleider,  getragene  oder  gebrauchte,  Freststellung  des  Begriffs
in  Bezug  auf  Pos.  18  des  Tarifs  579.

Klingebeutel,  Nebenzollamt  I.,  Kompetenz  144.

Klug,  Kaufmann  in  Lübeck,  Ernennung  zum  spanischen  Vize-Konsul
  667.

Köln,  Hauptsteueramt,  Kompetenz  239.

Königsberg,  hamburgisches  Konsulat  daselbst  aufgehoben  424.

2
        <pb n="10" />
        X

Königsberg,  Milit.-Intend.-Sekretär,  Ernennung  zum  Geh.
revid.  Kalkulator  beim  Rechnungshof  138.
Köslin,  Untersteueramt,  Kompetenz  234.
Konsulate,  fremde,  Aufhebung  von  solchen  in:
Danzig  424;  Frankfurt  a.  M.  168;  Königsberg  424;  Memel
424;  Stettin  424;  Swinemünde  424.
deutsche,  Aufhebung  derselben  in:
Brussa  610;  Djerba  369;  Hakodade  610:  Hobarttown  633:
King  George's  Sound  633;  Shields  207;  S.  Thomé  234;
Zengg  337.
interimistische  Verwaltung  von  solchen  in:  Lagos  655.
Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
  Konsular-Agenten),  Ernennung  zu  solchen  in:
Alexandrien  400;  Algier  145;  Bairut  322:  Barcelona  432;
Bari  185;  Basel  417;  Belgrad  322;  Bradford  167;  Bukarest
  322;  Caldera  476;  Canton  337;  Christiania  138;
Cochin  467;  Colombo  322;  Copiapô  476;  Frontera  de
Tabasco  30;  Funchal  424;  Girgenti  185;  Gloncester  322;
Hammerfest  520;  Havana  322;  Honolulu  467;  Jerusalem
94;  Jquique  293;  Irun  432;  La  Rochelle  548;  Liebau
207;  Mazatlan  476;  Nassau  (New-Providence)  322;  New.
York  138;  Paramaribo  185;  Penzance  167;  Port  au
Prince  369;  Samarang  185;  San  Lucar  de  Barrameda
249;  San  Remo  185;  Santander  94;  Serajewo  459;
Shangai  167;  Smyrna  167;  St.  Martin  548;  St.  Thomas
  und  St.  Croix  185;  Uleaborg  234;  Valparaiso  293;
Beracruz  417;  Wasa  633;  Windau  207.
Entlassungen  derselben  in:
Antofagasta  539;  Baltimore  224;  Basel  417;  Bassein  432;
Batavia  293;  Bombay  633;  Calcutta  408;  Ciudad  Bolivar
  68;  Funchal  417;  Hobart  Town  369;  Jacmel  417;
Manzanillo  de  Cuba  268;  Mazatlan  30;  Nagasaki  224;
Namsos  360;  Nizza  369;  Sautamarta  30;  Stockholm  30;
Veracruz  168.
Todesfälle  von  solchen  in;
Aleppo  145;  Gallipoli  489;  Lagos  655;  Santiago  576.
Bestellung  zu  Konsular-Agenten  in:
Adelaide  655;  Fredrikshamn  und  Kocka  68;  Neu-Amsterdam
  30;  Newry  369;  North-Shields  207;  Pyrgos  168.
Ertheilung  der  Ermächtigung  zur  Vornabme  von  Eheschließun- 



 

 

gen  und  zur  Beurkundung  des  Personenstandes  von  deutschen

  Reichsangehörigen  in:

Bairut  360;  Barcelona  467;  Belgrad  360;  Havana  360:  Mahler,  Kaufmann  in  Windau,  Ernennung  zum  Konful  207.

Lissabon  360;  Madrid  347;  Rio  de  Janeiro  168.  417;

Smyrna  360.
von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  in:
Amoy  633;  Bukarest  207;  Canton  388;  Chartum  15;
Jaffa  6;  Jerusalem  347;  Shangai  388.  576;  Yedo  6.
von  Schutzgenossen  in:
Amoy  322;  Cairo  62;  Dardanellen  62;  Galatz  62;  Hiogo-Osaka
  6;  Jassy  52;  Kustendje  62;  Port-Sard  62;  Serajewo
  62;  Suez  62;  Tientsin  322.
Ertheilung  der  Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zeugen
und  zur  Abnabme  von  Eiden  in:  London  107.
Amtsbezirke  der  Konsuln  des  Deutschen  Reichs  in:
Bordeaux  75;  Bradford  495;  Concepcion  268;  Valdivia  268.
Konsuln,  ausländische,  Ernennung  in:  Lübeck  667.
Amtsenthebung  in:  Köln  168.
Ertheilung  des  Excquatur  an  ausländische  Konsularbeamte  in:
Baden  107;  Barmen  388;  Braunschweig  337;  Bremen
268.  360;  Breslau  249;  Eckernförde  360;  Franksfurt  a.  M.
75.  107.  283;  Hamburg  311.  576;  Mannheim  249;
Stettin  311.  
Krauel,  Konsul  in  Amoy,  Kompetenz  322;  Vertretung  des
Konsuls  in  Shangai  576.
Krohn,  Konsul  in  Funchal,  Entlassung  417.

 

 

L.

v.  Lahusen,  Kaiserl.  russischer  Vize-Konsul,  Ertheilung  des
Exequatur  als  Konsul  in  Breslau  249.

Landwehrs-Bezirks-Eintheilung  s.  Wehrordnung.

Lanterburg,  Uebergangssteuerstelle,  Kompetenz  402.

v.  Leesen,  Konsul  in  Nagasaki,  Entlassung  224.

Lehmann,  Stations-Kontrolör  in  Lindau,  Beiordnung  367.

Lebweß,  Dr.,  in  St.  Petersburg,  Ermächtigung  zur  Untersuchung
  Militärpflichtiger  4.  .

Lejeune,  Baron,  belgischer  Konsul  in  Baden,  Exequatur-Ertheilung
  107.  ·

Leipzig,  Einrichtung  einer  Zollabfertigungsstelle  am  Anhalter
Bahnhof  daselbst  32.

v.  Lessing,  Geh.-Reg.-Rath,  Beiordnung  desselben  als  Reichsbevollmächtigter
  für  Zölle  und  Steuern  in  Dresden  25.

Leymen,  Nebenzollamt  II.,  Errichtung  428.

Lina,  Vollschiff,  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  an  dasselbe
476.

Lindau,  Konsul  in  Marseille,  Ernennung  zum  Konsul  in  Barcelona
  432;  Kompetenz  467.

Linsrorf,  Nebenzollamt  II.,  aufgehoben  428.

Lorentzen,  Kaufmann  in  Eckernförde,  Exequatur,  Ertheilung  als
schwedisch  -norwegischer  Vize-Konsul  360.

Lübeck,  Post-Zoll-Expedition,  Kompetenz  355.

Lueder,  Konsul,  Ernennung  zum  Konsul  in  Syhangai  167;
Kompetenz  388.

Lüttich  s.  Prämien-Anleihe.

Lutzenberger,  Königl.  bayerischer  Revisionsbeamter,  Beiordnung
  als  Stations-Kontrolör  in  Tilsit  367.

M.

Maaße,  Gewichte  und  sonstige  Meßwerkzeuge,  vorschriftswidrige,
Bekanntmachung  betreffend  eichamtliche  Behandlung  derselben
185.

Mac  Lean,  Konsul  in  Santiago,  verstorben  576.

Marine,  Mittbeilung  betr.  das  Erscheinen  der  amtlichen  Liste
der  dentschen  Kriegs=  und  Handele-Marine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen
  74.  233.  431.  528.  559.

Marstaller,  Kaufmann  in  Bari,  Ernennung  zum  Vize-Konful
185.

Martens,  Konsulats-Verweser  in  Jerusalem,  Kompetenz  347.

Martenson,  Bankdirektor  in  Liebau,  Ernennung  zum  Konsul

  207.

Mathews,  Kaufmann  in  Penzance,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  167.

Maubach,  Grenzsteueramt,  Errichtung  und  Kempetenz  622.

Memel,  hamburgisches  Konsulat  daselbst  aufgehoben  424.

Mering,  Ausschlag-Einnehmerei,  Kompetenz  74.

Meßwerkzeuge  s.  Maaße.

Meta,  Schoonerbrigg,  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  für

dieselbe  504.

Metzerwiese,  Steueramt,  Aufhebung  und  Errichtung  einer
Ortseinnehmerei  144.

Meyer,  Bize-Konsul  in  Suez,  Kompetenz  62.

Michael,  Militär-Intendantur-Sekretär,  Ernennung  zum  Geh.
revidirenden  Kalkulator  beim  Rechnungshof  138.

Michaelsen,  Gen.-Konsul  in  Bordeaux,  Zuweisung  von  Departements
  zum  Amtsbezirk  75.
        <pb n="11" />
        Militärpflichtige,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  im
Auslande  haben,  Ermächtigung  von  Aerzten  zur  Ausstellung
von  Zeugnissen  über  Untauglichkeit  resp.  Tauglichkeit  von  solchen
4,  204,  367,  422.

Mittenwal  d,  Hauptzollamt,  Umwandlung  in  ein  Nebenzollamt
  1.  2.  

Mondorf,  Uebergangssteuerstelle,  Kompetenz  428.

Muecke  in  Adelaide,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten  daselbst
  655.

Mühlberg,  Dr,  Ernennung  zum  Konsul  in  Christiana  138.

Mülter,  Kaufmann  in  Paramaribo,  Ernennung  zum  Konsul
185.

v.  Münchhausen,  Fhr.,  Ernennung  zum  Kousul  in  Jerusalem
  94.

Münzen:  Uebersichten  über  die  für  Reichsrechnung  zur  Einziehung
  gelangten  Landes-Silber=  und  Kupfermünzen;  bis
Ende  Dezember  1875  82;  1876  bis  Ende  Januar  178;
Februar  217;  März  262;  April  319;  Mai  364;  Juni  398;
Juli  445;  August  500;  September  556;  Oktober  644.

Murad,  Vize-Kensul  in  Jaffa,  Kompetenz  6.  

Musterregister,  Bestimmungen  über  die  Führung  desselben
123;  Nachtrag  dazu  404.

N.

Naturalverpflegung,  Vergütung  für  dieselbe  pro  1876
26

Neckar-Steinach,  Ortseinnehmerei,  Kompetenz  390.

Nennig,  Abfertigungsstelle  für  den  Branntweinverkehr  mit
Luxemburg.  Errichtung  und  Kompetenz  464.

Neufeld,  Nebenzollamt,  Ueberweisung  an  das  Hauptsteueramt
in  Heide  603.

Neumühlen,  Zollabfertigungsstelle,  Errichtung  und  Kompetenz
355.

Neumünstr,  Untersteueramt,  Unterstellung  unter  das  Hauptsteueramt
  in  Kiel  603.

Neustadt  i.  Württ.,  Grenzsteueramt,  Errichtung  und  Kompetenz
  622.

Niederhagenthal,  Nebenzollamt  II.,  aufgehoben  428.

Nölke,  Konsul  in  Bombay,  Entlassung  633.

Nord-  Amerika,  Wochenblatt  des  Philadelphia  Volksblatt,
Verbot  dieser  Zeitung  313.

Nordenhamm,  Nebenzollamt  I.,  Errichtung  und  Kompetenz

39.

Norderney,  Nebenzollamt  I.,  Kompetenz  453.

Notenbanken,  deutsche,  Status  derselben  Ende:  Dezember
1875  38;  1876:  Januar  78;  Februar  150;  März  212;
April  258;  Mai  326;  Juni  376;  Juli  420;  August  480;
September  524;  Oktober  582;  November  640.

—  Nachträge  dazu,  1876  Ende:  April  272;  Mai  352;  Juni
412;  Juli  436;  August  508;  September  552;  Oktober  612;
November  664.

—  Nachweisungen  der  präkludirten,  im  Umlaufe  beziebungsweise
im  eigenen  Bestande  derselben  vorhanden  gewesenen  Banknoten;
  bis  Ende  Dezember  1875:  34;  1875:  Januar  112;
Februar  172;  März  228;  April  274;  Mai  342;  Juni  392;
Juli  438;  August  512;  September  564;  Oktober  604;  November
  658.

—  Berichtigung  der  Nachweisungen  für  Juli  und  August  542,

 

XI

O.

Ober-Ingelheim,  Ortseinnehmerei,  Kompetenz  127.

Obersgegen,  Abfertigungsstelle  für  den  Branntweinverkehr
mit  Luxemburg,  Errichtung  und  Kompetenz  464.

Odernheim,  Uebergangsstelle,  Einziehung  66.

Oel  s.  Waarenverzeichniß.

Oelsburg,  Salzsteueramt,  errichtet  506.

Oettingen,  Uebergangssteuerstelle,  Kompetenz  428.

d'Oleire,  Konsul  in  Beracruz,  Entlassung  168.

Oppenau,  Steuereinnehmerei,  Kompetenz  390.

Ossenkop,  Dr.,  in  Berdiansk,  Ermächtigung  zur  Untersuchung
Militärpflichtiger  4.

Oudler,  Abfertigungsstelle  für  Brauntweinverkehr  mit  Luxemburg,
  Errichtung  und  Kompetenz  464.

Overlack,  Konsul  der  Republik  Ecuador  in  Köln,  Enthebung
von  seinem  Posten  168.

P.

Packleinwand,  graue,  mit  farbigen  Streifen,  Tarifirung  derselben
  24.

Parchim,  Steneramt,  Aufhebung  183.

Pellevoisin,        Kaufmann  in  La  Rochelle,  Ernennung  zum  Konsul
  548.

Perl,  Steuer-Rezeptur,  Kompetenz  464.

Picciotto,  Konsul  in  Aleppo,  1  145.

Pietz,  Kaufmann  in  Frankfurt  a.  M.,  Exequatur  als  Vize-Konsul
  der  Mexikanischen  Republik  283.

Pitkin,  Vize-Konsul  in  Gallipoli,  489.

Plön,  Untersteueramt,  Kompetenz  234.

Postanstalten,  Uebersicht  der  eingerichteten  und  aufgehobenen,
pro  IV.  Vierteljahr  1875  23,  pro  I.  Vierteljahr  1876  206,
pro  II.  Vierteljahr  1876  384,  pro  III.  Vierteljahr  1876  531.

Postgesetz,  s.  Eisenbahn  Postgesetz-Postordnung,

  Abänderung  derselben  27.

Post=  und  Telegraphen-Wesen,  Verwaltung  desselben  5.
Postverein,  Allgemeiner,  Beitritt  zu  demselben  von  Britisch-Indien
  und  den  franz.  Kolonien  359;  von  Frankreich  5.

Postverkehr.

Annahme  von  Privat-Banknoten  359.

Aufschrift  auf  postlagernden  Briefen  nach  England  368.

Briefsendungen  nach  der  Levante  307.

—  nach  Persien  und  Kleinasien  488.

Drucksachen,  Versendung  derselben  in  offenen  Umschlägen  im
deutsch-österreichischen  Verkehr  624.

Eilbestellgeld  61.

Eilboten,  durch  dieselben  zu  bestellende  Briefsendungen  nach
dem  Auslande  568.

Fahrpostverkehr  mit  Großbritannien  und  Irland  336.

Korrespondenzbeförderung  nach  den  niederländischen  Besitzungen
im  Indischen  Archipel  488.

Packete,  mehrere  zu  einer  Begleitadresse  61.

Packetverkehr  mit  Ostindien  306.

Porto-Ermäßigung  für  Briefsendungen  nach  Japan  406.

Porto  für  Briefe  etc.  nach  und  aus  Ascension,  Kapland  und
Kolonie  Viktoria,  Kap  Natal,  St.  Helena  und  Zanzibar

383.

Postanweisungen,  telegraphische,  Einführung  derselben  zwischen
Deutschland  und  Helgoland  184.

Postanweisungsverkehr  mit  Frankreich  und  Algerien  60.

27
        <pb n="12" />
        XII

Postanweisungsverkehr  mit  Großbritannien  und  Irland  93.

—  mit  Italien  291.

—  mit  den  niederländischen  Besitzungen  in  Ostindien  291.

—  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  166.

Postaufträge  zur  Besorgung  von  Wechselakzepten  406.

Postaufträge  und  Postan  weisungen  nach  der  Schweiz  358.

Postdampsschifffahrt  auf  der  Linie  Hamburg-Drontheim,
Schluß  derselben  624.

—  zwischen  Dänemark,  den  Farber  und  Island  91.

Postdampsschiff-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden
240.  308.

Postpacketverkehr  mit  Ostindien  5.

Post-  und  Eisenbahnkarte,  Neubearbeitung  derselben  307.

Postverbindung  mit  Helgoland  184.  336.

—  mit  Konstantinopel  223.  569.

Postvorschuß=  und  Postanweisungsverkehr  mit  Oesterreich--Un
garn  383.

Seepostverbindung  mit  Norwegen  222.

—  mit  Schweden  auf  der  Linie  Stralsund-Malmoe  241.

Verbot  des  Einlegens  von  Briefen  in  die  nach  Frankreich  bestimmten
  Geld=  und  Päckereisendungen  499.

—  gemünztes  Gold  und  Silber  mit  der  Briespost  nach  Belgien
  zu  senden  383.

Werthangabe  bei  Postsendungen  nach  dem  Auslande  166.

Werthangabe,  Briefe  mit,  nach  Frankreich  und  Algerien  406.

Prahl,  Konsul  in  Ciudad  Bolivar,  Entlassung  68.

Prämienanleihe  der  Stadt  Lüttich,  Bekanntmachungen,  betreffend
  die  neuen  Schuldverschreibungen  derselben  99.  298.
448.  503.  571.  ·

Preußische  Bank,  Goldankäufe  derselben  2.  24.

Provinzial-  Steuerdirektion  in  Berlin,  Bestellung  derselben
  491.

Prüfungen  der  Seeschiffer  und  Seesteuerleute.
Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Prüfungs-Kommissionen
233.  404.  

Prüfungen  in  Altona  59.  197.  301;  Apenrade  417;  Barth
59.  315;  Bremen  59;  Danzig  59.  155.  315;  Elsfleth  647;
Emden  355;  Flensburg  137;  Grabow  59.  315;  Grünendeich
355;  Hamburg  240  422.  623;  Leer  101.  355;  Memel  59.
315;  Papenburg  26.  101.  572;  Pillau  315;  Rostock  155;
Stralsund  59.  315;  Timmel  355.  391.  Wustrow  137.



O.

Quarantaine  =  Maßregeln  in:  den  Dardanellen  248;
Egypten  74;  Griechenland  26;  Konstantinopel  4.  59.  192.
422.  464;  Mobile  368.

Queen  of  Commerce,  Bark,  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
an  dieselbe  529.

R.

Reblaubskrankheit,  Ernennung  der  Aufsichtsorgane  und
Sachverständigen  zur  Ueberwachung  von  Weinbaugebieten  19.
433.

 

Rechtern,  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur,  Ernennung  zum
Marine-Hafenbau-Direktor  647.

Rees,  Untersteueramt,  Kompetenz  234.

Reichsbank,  Ernennung  des  Staatsministers  Hofmann,  Präsidenten
  des  Reichskanzler-Amts,  zum  Stellvertreter  des
Reichskanzlers  in  der  Leitung  der  Reichsbank  324.

—  Goldankäufe  derselben,  24.  54.  74.  80.  97.  116.  140.  170.
202.  210.  232.  236.  246.  255.  278.  286.  296.  315.  346.
350.  362.  372.  391.  402.  410.  422.  427.  442.  462.  474.
478.  491.  498.  526.  542.  550.  568.  573.  608.  614.  642.
650.  662.

Reichsbeamten,  Einreihung  derselben  in  Klassen  auf  Grund

der  Verordnung  betr.  die  Tagegelder  etc.  7.

Erkenntniß  des  Reichs-Oberhandelsgerichts  betr.  Zahlung  des
Sterbequartals  und  der  Gnadenquartale  an  die  Hinterbliebenen
  615.

Reichs-Eisenbahn-Amt,  Bekanntmachung  betr.  das  Regulativ
  zur  Ordnung  des  Geschäftsganges  bei  dem  durch  Richter
verstärkten  197.

Ernennung  des  Obertribunalsraths  Hahn  zum  richterlichen
Mitgliede  desselben  283.

Ernennung  des  Kammergerichtsraths  Detmann  zum  stellvertretenden
  richterlichen  Mitgliede  283.

Reichs-Hauptkasse,  Personal  derselben  207.  293.

Reichskassenscheine,  Bekanntmachung  betr.  den  Umtausch  beschädigter
  oder  unbrauchbarer  296.

Nachweisung  der  Ausgabe  von  solchen;  bis  Ende:  Dezember
  1875:  22;  1876  Januar  72;  Februar  142;  März  214;
April  256;  Mai  316;  Juni  374;  Juli  414;  August  472;
September  510;  Oktober  574,  November  630.

Reichsmünzen,  nachgemachte,  verfälschte  oder  nicht  mehr  umlaufsfähige,
  Bestimmungen  über  die  Behandlung  der  bei  Reichsund
  Landeskassen  eingebenden  260.

Reichsmünzen,  Uebersichten  der  in  den  deutschen  Münzstätten
stattgehabten  Ausprägungen:  3.  21.  33.  55.  65.  71.  S1.  98.
111.  152.  153.  177.  190.  203.  216.  227.  238.  247.  261.
279.  287.  297.  318.  328.  341.  354.  363.  378.  397.  403.
416.  423.  430.  444.  463.  471.  487.  493.  499.  507.  527.
543.  555.  563.  573.  585.  609.  614.  632.  643.  651.  666;
s.  a.  Münzen.

Reichs-Oberhandelsgericht,  Ernennung  des  Appell.-Gerichtsraths
  Dr.  Dreyer  zum  Rath  bei  demselben  138.—
desgl.  des  Justizrath  Dr.  Hambrook  zum  Staatsanwalt  138;
s.  a.  Reichsbeamten.

Reimann,  Dr.  in  Rieff,  Ermächtigung  zur  Untersuchung  Militärpflichtiger
  4.

Reitz,  Vize-Konsul  in  Bukarest,  Kompetenz  207.

Relander,  Kaiserl.  russischer  Konsul  in  Stettin,  Exequatur-Ertheilung
  311.

Rendsburg,  Hauptsteueramt,  Umwandlung  in  ein  Untersteueramt
  und  Kompetenz  603.

Nibnitz,  Steueramt,  Aufhebung  380.

Richter,  Dr.  med.  in  San-Franzisko,  Ermächtigung  zur  Untersuchung
  Militärpflichtiger  367.

Rizinusöl,  Tarifirung  desselben  24.

Rohzucker  in  Säcken,  Tara  629.

Roll,  Vize-Konsul  in  Kustendie,  Kompetenz  62.

Rosset,  Vize-Konsul  in  Chartum,  Kompetenz  75.

Rothenburgsort,  Ober--Kontrollbezirk,  Zuweisung  an  das
Hauptzollamt  Wandsbeck  144.

Rübenzuckersteuer,  Beschluß  des  Bundesraths  betr.  Veröffentlichung
  der  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  versteuerten
Rübenmengen,  der  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  durch  den  Reichsanzeiger
  und  das  Central-Blatt  554.  
Nachweisung  pro  September  und  Oktober  620;  November

652.
        <pb n="13" />
        S.

Sachverständigen-Vereine,  künstlerische,  photographische
und  gewerbliche,  Bestimmungen  über  die  Zusammensetzung
und  den  Geschäftsbetrieb  derselben  117.

Salzabgabe-Statistik,  Anschreibung  ver  Soole  und  Mutterlange
  in  derselben  628.

Salzabgabe-Vergütung  für  eingesalzene,  gepökelte  etc.  Gegenstände,
  welche  auf  deutschen  Kriegsschiffen  als  Proviant
ausgeführt  worden  sind,  Erstattung  554.

Salz  in  Säcken,  Taravergütung  578.

Salzungen,  Steueramt,  Kompetenz  340.

Sattler,  Dr.,  in  Funchal,  Ernennung  zum  Konsul  424.

—  Kaufmann  in  Iquique,  Ernennung  zum  Konsul  293.

v.  Saurma,  Fhr.,  Ernennung  zum  Gen.=  Konsul  in  Alexandrien
  400.

Schefller,  Kaufmann  in  Caldera,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  476.  ·  ·

Schencking,  Konsul  in  Nizza,  Entlassung  369.

Schiesertuch,  Tarifirung  desselben  127.

Schiffahrt,  Eröffnung  derselben  nach  dem  Hafen  von  Helsingfors
  281.

Schiffahrts-Abgaben  an  der  Sulina-Mündung,  Tarif
derselben  129.

Schiffsvermessung,  Anerkennung  der  in  chilenischen  Schiffspapieren
  enthaltenen  Vermessungsangaben  26.

Aufhebung  der  Schiffsvermessungs-Behörde  zu  Warfleth  197.

Bestimmung  über  die  Anerkennung  der  in  norwegischen  Schiffspapieren

  enthaltenen  Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen
  221.
Uebersicht  über  die  nach  dem  neuen  Schiffsvermessungs-Verfahren
  noch  nicht  vermessenen  deutschen  Kauffahrteischiffe  100.
Uebersicht  über  die  Zahl  der  1875  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=
  und  Schiffsvermessungs-Behörden  ausgefertigten
Schiffs-Meßbriefe  193.

Verzeichniß  der  Vermessungs=  und  Revisions-Behörden  474.
Schiffsvermessungen  auf  der  unteren  Donau  492.
Schleswig,  Hauptsteueramt,  Umwandlung  desselben  in  ein

Untersteueramt  355.

Schlubach,  Kaufmann  in  Valparaiso,  Ernennung  zum  General-Konsul
  293.

Schneider,  Rentier  in  San  Remo,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  185.

Schnelldorf,  Uebergangsstelle,  Errichtung  und  Kompetenz  301.

Schoell,  Großherzl.  sächsischer  Auditor,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  in  London  und  Kompetenz  107.

Schöningen,  Steneramt,  Kompetenz  572.

Schoppinitz,  Nebenzollamt,  Umwandlung  und  Kompetenz  579.

Schroeder,  Registratur-Assistent,  Ernennung  zum  Geh.  Registrator
  6.  ’

Schübeck, Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern in
Altona,  Beiordnung  in  Köln  204.

Schwaikheim,  Grenzsteueramt,  Errichtung  und  Kompetenz  622.

Seckel,  Konsul  der  Republik  Chile  in  Frankfurt  a.  M.,  Exequatur
  in  Folge  Aufhebung  des  Konsulats  erloschen  168.

Seemannsämter,  Abänderung  des  Verzeichnisses  derselben
288.

Seeschiffer  und  Seesteuerleute,  Prüfungen  derselben,  s.
Prüfungen.

Seesen,  Steueramt,  Kompetenz  183.

Seewarte,  deutsche,  Personal  derselben  484.

Segeberg,  Untersteueramt,  Zutheilung  zum  Hauptzollamt
Neustadt  603.  

Shields,  Konsulat  daselbst  aufgehoben  207.

Siebert,  Dr.  med.,  Approbation  als  Arzt  431.

Sielcken,  Konsul  in  Batavia,  Entlassung  293.

XIII

Siemssen,  Kaufmann  in  Uleaborg,  Ernennung  zum  Konsul  234.

Signalbuch  s.  Marine.

  

 

Simmonds,  Konsul  in  Santamarta,  Entlassung  30.

Smidt,  Konsul  in  Calcutta,  Entlassung  408.

Smith,  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Mannheim,  Exequatur-Ertheilung  249.

v.  Soden,  Fhr.,  Ernennung  zum  Konsul  in  Canton  337,
Kompetenz  388.

Soole  und  Mutterlauge  s.  Salzabgabe-Statistik.

So  ucht,  Kaufmann  in  St.  Martin,  Ernennung  zum  Konsul
48.  

Sowerbutts  Kaufmann  in  Mazatlan,  Ernennung  zum  Konsul
  476.

Spiritus  s.  Anilinfarben.

Steinbach,  Milit.-Intend.-Sekr.-Assistent,  Ernennung  zum
Geh.  revid.  Kalkulator  beim  Rechnungshof  138.

Stettin,  hamburg.  Konsulat  daselbst  aufgehoben  424.

S.  Thomé,  Konsulat  daselbst  aufgehoben  234.

Stiebel,  Kaufmann  in  Frankfurt  a.  M.,  Erequatur-Ertheilung
als  Konsul  der  Republik  Uruguay  107.

Stolzenberg,  Kaufmann  in  Wasa,  Ernennung  zum  Konsul  633.

Strandungsordnung,  Verzeichniß  der  auf  Grund  derselben
sungirenden  Strandämter,  Strandvögte  und  Aufsichtsbehörden

Südel,  Kaufmann  in  Frederikshamn,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  68.

Südfrüchte,  frische  und  getrocknete,  Taravergütung  für  dieselben
  25.

Swinemünde,  hamburgische  Konsular-Agentur  daselbst  aufgehoben
  424.

T.

Taback,  Zoll,  und  Steuer=Rückvergütung  für  in  das  Ausland
versandten  86.

Tagegelder,  Bestimmungen  betr.  die  Tagegelder,  Fuhrkosten
und  die  Umzugskosten  der  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle
und  Steuern  und  der  Stationskontrolöre  181.

—  desgl.  der  Beamten  bei  den  Kaiserl.  Hauptzollämtern  in  den
Hansestädten  182.

Tagegelder  und  Reisekosten  des  im  Disziplinarverfahren
mit  den  Verrichtungen  der  Staatsanwaltschaft  beauftragten
Beamten  405.

Taravergütung  s.  Rohzucker,  s.  Salz,  s.  Südfrüchte.

Tarifirung  (s.  Feldstühle,  s.  Fußkissen,  s.  Halskragen,  s.  Kindermehl,
  s.  Packleinwand,  s.  Rizinusöl,  s.  Schiefertuch.

Telegraphen.  Annahme  von  Telegrammen  durch  die  Telegraphenboten
  106,  durch  die  Eisenbahn-Postbureaus  106,
welche  nur  aus  zwei  Worten  bestehen  624.

—  Weiterbeförderung  von  Telegrammen  mittelst  der  Post  als
gewöhnliche,  nicht  eingeschriebene  Briefe  623.

—  (s.  a.  Eisenbahn-Telegraphen.

Telegraphen-Aemter,  Nachweisungen  der  im  Bestande  derselben
  vorgekommenen  Veränderungen,  für  das  IV.  Vierteljahr
  1875  105;  1876:  I.  Vierteljahr  292;  II.  Vierteljahr
385;  III.  Vierteljahr  531.

Telegraphen-Ordnung,  Verordnung  betr.  Abänderungen
und  Ergänzungen  derselben  101.

Telegraphen-Vertrag,  internationaler,  Bestimmungen  desselben
  27.
        <pb n="14" />
        XIV

Tellkampf,  Dr.  in  New-York,  Ermächtigung  zur  Untersuchung
Militärpflichtiger  4.
Tettenborn,  Konsul,

167;  Kompetenz  360.
Thavngen;  Nebenzollamt  I.,  aufgehoben  390.
Thierärzte  s.  Approbationen.

Travers,  Konsul  in  Cairo,  Kompetenz  62.
v.  Tümpling,  Geschäftsträger  in  Madrid,  Kompetenz  347.

Ernennung  zum  Konsul  in  Smyrna

U.

Ufflingen,  Nebenzollamt  I.,  Kompetenz  74.

Umzugskosten  sollen  die  Hinterbliebenen  der  im  Zollvereinsdienst
  verstorbenen  Beamten  erhalten,  wenn  erstere  binnen
Jahresfrist  ihren  Wohnsitz  an  einen  andern  Ort  verlegen  183.

—  s.  a.  Tagegelder.

V.

Valdivia,  Konsulat,  Zuweisung  des  Amtsbezirks  268.

Verzollung  s.  Herrenhüte,  s.  Kartons.

Vierordt,  Großh.  badischer  Geh.  Finanzrath,  Beiordnung  als
Reichsbevollmächüger  für  Zölle  und  Steuern  in  Magdeburg
367.

Volckmar,  Konsul  in  Antofagasta,  Entlassung  539.

W.

Waarenverzeichniß,  amtliches,  Abänderung  desselben  24.

Wagemann,    Stations-Kontrolör  in  Nürnberg,  Beiordnung
367.

Wagner,  Dr.,  in  Odessa,  Ermächtigung  zur  Untersuchung  Militärpflichtiger
  4.

Wald,  Rentier  in  Basel,  Ernennung  zum  Konsul  417.

Wantzelius,  Kaufmann  in  St.  Thomas,  Ernennung  zum
Konsul  185.

Web  er  hawaiischer  Konsul  in  Hamburg,  Exequatur-Ertheilung
311.

Wechselstempelsteuer,  Nachweisungen  der  Einnahmen;  für

 

1875:  56;  1876:  für  Januar  85;  bis:  Februar  154:  März
220;  April  280;  Mai  334;  Juni  379;  Juli  429;  August
482  September  544;  Oktober  580;  November  638.

Wehrordnung,  deutsche,  Berichtigung  der  derselben  beigegefügten
  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  380.

Weiß,  Hüttendirektor  zu  Irun,  Ernennung  zum  Konsul  432.

van  der  Werff,  zum  Konsular-Agenten  in  North-Shields  bestellt
  207.

Weser,  Bark,  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  an  dieselbe  559.

Wetzlar,  Untersteueramt,  Kompetenz  155.

Wiesbaden,  Untersteueramt,  Kompetenz  248.  637.

Williams,  Kaufmann  in  Nassau  (New-Providence),  Ernennung
  zum  Konsul  322.

Wilson,  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Hamburg,  Exeqnuatur-Ertheilung  311.

Winkel,  Nebenzollamt  II.,  Zutheilung  2.

Winnenden,  Grenzsteueramt.  Errichtung  und  Kompetenz  622.

Wöltge,  Konsul  in  Jacmel,  Entlassung  417.

Wolff  in  Hamburg,  Ertheilung  des  Exequatur  als  General-Konsul
  der  Republik  Urugay  576.

Wperiod,  periodische  Druckschrift  in  London,
selben  323.

Wundärzte  s.  Impfungen.

Verbot  derselben.  323

Z.

Zabern,  Steueramt,  Kompetenz  492.

Zahnärzte  s.  Approbationen.

Zengg,  Vize-Konsulat,  Aufhebung  337.

Ziegler,  Konsul  in  Bassein,  Entlassung  432.

Zölle  und  Verbrauchssteuern,  Einnahmen  an  denselben  für
1875:  64.  141;  1876  bis  Ende:  Januar  80.  97;  Februar
149.  171;  März  211.  237;  April  271.  286;  Mai  325.  351;
Juni  373.  411;  Juli  427.  443;  August  479.  498;  September
  526.  551;  Oktober  584.  603;  November  642.  663.

—  Vergleichung  der  Netto-Einnahmen  und  ausstehenden  Kredite
für  1875  mit  1874.  58.

—  Verzeichniß  der  zur  Kontrole  derselben  den  Direktiv-Behörden
und  Hauptämtern  beigeordneten  Beamten  329.

—  Ergänzungen  desselben  367.

Zollerlaß  für  die  auf  dem  Transport  zu  Grunde  gegangenen
oder  im  verdorbenen  oder  zerbrechenem  Zustande  ankommenden
  Waaren  127.

Zoll-  und  Steuer-Rückvergütung  s.  Taback.

Zucker,  Ausfuhrabfertigung  desselben  mit  dem  Anspruch  auf
Zoll=  oder  Steuervergütung,  Ermächtigung  des  Hauptzollamts
in  München  578;  s.  a.  Rohzucker;  s.  a.  Rübenzuckersteuer.

Zwangsvollstreckung  aus  rechtskräftigen  Urtheilen  seitens
der  rumänischen  Gerichte  40.
        <pb n="15" />
        Anhang.

Entscheidungen  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen.

1. Abschiebung  setzt  pflichtwidrige  Versäumniß  der  vorläufigen
  Fürsorge  für  einen  Hülfsbedürftigen  voraus  546.

2.—  Bei  Beurtheilung  der  Frage,  ob  der  Armenverband  des
Aufenthaltsorts  speziell  des  Dienstorts  sich  der  ihm  obliegenden
  Fürsorge  widerrechtlich  entzogen,  ist  es  ohne  Erheblichkeit,
  wenn  der  Hülfsbedürftige  auf  eigenen  Wunsch  nach
einem  anderen  Orte  befördert  worden  ist  335.

3.—  In  welchem  Umfange  ein  Armenverband,  welcher  sich
der  Fürsorge  für  einen  Hülfsbedürftigen  ungerechtfertigter
Weise  entzogen,  dem  verpflegenden  Armenverbande  zum  Ersatz
  verpflichtet  ist?  654.

4. Abwesenheit,  längere,  inwieweit  bei  einer  solchen  eine
Fortsetzung  des  Aufenthalts  im  Sinne  des  §.  13  des  Reichsgesetzes
  vom  6.  Juni  1870  angenommen  werden  könne  530.
5. Aussagen  der  in  einem  Vorprozesse  vernommenen  Zeugen
  beweisfähig  242.

6. Beweise,  freie  Würdigung  derselben  242.
7. Bezirksverwaltungsgerichte,  Beschlußfähigkeit  derselben,
  bedingt  durch  Anwesenheit  von  zwei  ernannten
Mitgliedern  309.

—  bei  Anwesenheit  von  vier  Mitgliedern  hat  stets  das
dem  Lebensalter  nach  jüngste  aller  Mitglieder  sich  der  Abstimmung
  zu  enthalten  310.

8. Erstattungsforderung,  Abmessung  derselben  bei  erfolgter
  Gewährung  einer  Wohnung  199.

9.  Fristberechnung  nach  älterem  oder  neuerem  Recht?  242.

10. Fürsorge,  vorläufige,  Fortdauer  derselben  bis  zum  Erlöschen
  des  Unterstützungsbedürfnisses  im  Falle  vorübergehender
  Hülfsbedürftigkeit  518.

11. Gesetzgebung,  Wechsel  derselben  212.
Gewerbegehülfe,  wer  als  solcher  im  Sinne  des  8.  29
des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  anzusehen  530.

 


14.
15.

16.

17.

18.

19.
20.

21.

22.



13. Hülfsbedürftigkeit      syphilitisch  kranker  Frauenzimmer

14. Klageantrag  auf  Liberirung  von  einer  Forderung  zulässig
  199.

15. Landarmenverband.  Welchem  Landarmenverbande  die
Fürsorge  zur  Last  fällt,  wenn  es  sich  um  Verpflegung  eines
hülfsbedürftig  entlassenen  kranken  Gefangenen  handelt?  205.
16. Porto-Auslagen,  Kompetenz  der  Spruchbehörden  in
Armensachen  zur  Entscheidung  über  die  Erstattbarkeit  der
vor  der  Klageerhebung  aufgewendeten  281.
17. Rechtskräftige  Entscheidung  bezüglich  des  Unterstüzungswohnsitzes
  der  Eltern  für  das  Domizilverhältniß
der  nach  Erlaß  der  Entscheidung  geborenen  Kinder  nicht
maßgebend  66.

18.—  nicht  maßgebend  für  die  Pflicht  zur  Unterstützung  eines
anderen  Kindes  derselben  Mutter  242.

19. Ueber  führung  Hülfsbedürftiger.  —  Verzug  unentschuldigt
  221.

20. Uebernahme  eines  Deutschen  aus  dem  Auslande.  Die
von  der  zuständigen  Behörde  ausgesprochene  Verpflichtung
dazu  ist  von  den  Spruchbehörden  in  Armensachen  nicht
nochmals  selbständig  zu  prüfen  und  zu  entscheiden  356.
21. Umzugstermin  für  Gesinde  etc.  Auslegung  und  Anwendung
  der  in  den  §§.  11  Alinea  3,  23  Alinea  3  des
Gesetzes  vom  6.  Juni  1870  enthaltenen  Bestimmungen
darüber  265.

22. Verpflegungsaufwand,  Nachweisung  der  Höhe  desselben
  nach  Ausscheidung  der  allgemeinen  Verwaltungskosten

23. Zuständigkeit  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen
zur  Entscheidung  über  Festsetzung  der  baaren  Auslagen  des
Verfahrens  494.
        <pb n="16" />
        Chronologische  Uebersicht

des

IV.  Jahrganges  1876.

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  I n h a l t.     des  Seite.
Bekanntmachungen      Stücks
etc.  etc.  «
1876.
1.  Januar.  Die  Verwaltung  des  Post=  und  Telegraphen-Weses.  1  5
2.  »  Abäuderung  der  Postordnung  vom  18.  Dezember  1874  .  2  27
6.  »  Verzeichniß  der  Reichsbeamten  zur  Verordnung  vom  21.  Juni  1875  .  2  7
11.  „  Betrag  der  Naturalverpflegungs=  Vergütung  für  1876  2  26
19.  ;  Bekanntmachung  eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche
zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einj.-  freiw.  Militärdienst  berechtigt  sind  3  40
24.  2  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Telegraphen-Ord  nung  vom  21.  Juni  1872  8  101
9.  Februar.  Vollzugs-Bestimmungen  zum  Eisenbahn-Postgesetze  7  87
26.  „  Bekanntmachung  einer  Nachweisung  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welchen
provisorisch    gestattet  worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
Befähigung  für  den  einj.-freiw.  Militärdienst  zu  ertheilen  9  128
29.  „  Bestimmungen  über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  der  künstlerischen,
Photographischen  und  gewerblichen  Sachverständigen-Vereine  9  117
29.  „  Bestimmungen,  betreffend  die  Inventarisirung  und  Stempelung  der  nach  der
bisherigen  Gesetzgebung  rechtmäßig  angefertigten  Vorrichtungen  zur  Herstellung
  von  Werken  der  bildenden  Künste  9  118
29.  „  Bestimmungen  über  die  Führung  der  Eintragsrolle  in  Werken  der  bildenden
Künste  9  119
29  „  Bestimmungen  über  die  Führung  des  Muster-Registers  ·  9  123
7.  März.  Reglement  über  die  Benutzung  der  innerhalb  des  deutschen  Reichs-Telegraphengebiets
  gelegenen  Eisenbahn-Telegraphen  zur  Beförderung  solcher  Telegramme,
  welche  nicht  den  Eisenbahndienst  betreffen  11  156
13.  "  Bekanntmachung,  betreffend  das  Regulativ  zur  Ordnung  des  Geschäftsganges
bei  dem  durch  Richter  verstärkten  Reichs-Eisenbahn-Amt  13  197
22.  "  Bekanntmachung,  betreffend  die  eichamtliche  Behandlung  vorschriftswidrigen
Maaße,  Gewichte  und  sonstiger  Meßwerkzeuge  .  12  185
        <pb n="17" />
        XVII

 

Datum

 

der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Belanntmachungen  Stücks.
etc.  etc.
1876.
29.  März.  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung
  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einj.-freiw.
  Militärdienst  berechtigt  sind  13  191
6.  April.  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderungen  des  Betriebs.  „Reglements  für  die
Eisenbahnen  Deutschlands  .  15  223
3.  Mai.  Anerkennung  einer  Lehranstalt  im  Sinne  des  §.  90.  2.  a.  der  Wehrordnung  18  248
6.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausführung  des  Gesetzes  vom  25.  Februar  1876
über  die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf
Eisenbahnen  19  251
9.  „  Bestimmungen  über  die  Bebandlung  der  bei  Reichs-  und  Landeskassen  eingehenden
nachgemachten,  verfälschten  oder  nicht  mehr  umlaufsfähigen  Reichsmünzen  19  260
18.  "  Bekanmmachung,  betreffend  den  Umtausch  beschädigter  oder  unbrauchbar  gewordener
  Reichskassenscheine  22  296
24.  „  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Seemannsämter  und  der  renselben  vorgesetzten
  Landesbehörden  21  288
27.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  in  den  Bundes-  Seestaaten  fungirenden  S  trandämter,
  der  denselben  untergeordneten  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern
  vorgesetzten  Aussichtskehörden.  22  302
31.  „  Zurückziehung  der  einem  Instiknte  provisorisch  ertheilten  Genehmigung  zur
Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befäigung  für  den
einj.-freiw.  Militärdienst  22  305
4.  Juni.  Bekanntmachung,  betreffend  das  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  zu  Pbiladelphia
  unter  dem  Nomen  „Nord-Amerika,  Wochenblatt  des  Philadelphia
Volksblatt“  erscheinenden  Zeitung.  23  313
15.  .  Bekanntmachung,  betreffend  das  Verbot  der  zu  London  unter  dem  Namen
„Wperiod“  in  russischer  Sprache  erscheinenden  periodischen  Druckschrift.  24  323
19.  „  Kündigung  der  Handels=  und  Schifssabrts-Verträge  mit  Italien  25  340
19  „  Anerkennung  einer  Lehranstalt  im  Sinne  des  §.  90.  2.b.  der  Wehrordnung  25  346
11.  Juli.  Bekanntmachung,  betreffend  Berichtigung  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  28  380
23.  „  Nachtrag  zu  den  Bestimmungen  über  die  Führung  des  Muster-Registers  .  30  404
19.  August.  Achter  Nachtrag  zur  Eichordnung  .  .  .  34  454
6.  September.  Verzeichniß  der  Schiffsvermessungs-  und  Revisions-Behörden  36  474
2.  Oktober.  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger
  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einj.-freiw.
Militärdienst  berechtigt  sind  40  516
10.  5  Namhaftmachung  zweier  Lehranstalten,  welchen  provisorisch  gestattet  worden
ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einj.  freiw.
Militärdienst  zu  ertheilen  .  41  528
27.  November.  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  ihren  vom  Unterrichte  in
der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  gültige  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für    den  einj.  freiw.  Militärdienst  ertheilen
  dürfen  48  622

 

 

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="18" />
        <pb n="19" />
        Central-  Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                     im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  kurch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

IV. Jahrgang.   

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  7.  Januar  187  6.  No.  1.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  6.  Marine  und  Schiffart:  Quarantaine-  -Vorschrift  4
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebeit  Seite  1  7.  Eisenbahn-Wesen:  Betriebseröffnung  auf  den  Strecken:
2.  Finanz-=  Wesen:  Goldankäufe  bei  der  Preußischen  Bank  2  Würselen-Aachen,  Aachen-Rothe  Erde,  Zwota-  Klingenthal.
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  etc.  bei  Steuer-  Langenau Ulm. . . 4
stellen::  2  8.  Post-Wesen:  Beitritt  Frankreichs  zum  Allgemeinen  Post-4.
  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ansprägung  von  Reichs-  verein;  —  Postpacketverkehr  mit  Ostindien;  —  Die  Verwalmünzen
  tung  des  Post-  und  Telegraphenwesens  .....  5
5.  Militär-Wesen:  Ermächtigung  von  Aerzten  im  Auslande  zur  9.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigungen  zu  Eheschließungen  etc.  6
Ausstellung  von  Zeugnissen  für  Militärpflichtige  4  10.  Personal-Veränderungen  etc.  Ernennung  .  .  6

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39.  des  Strafgesetzbuchs  ist

1.  der  Schirmmacher  Karl  Landa,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Stradonitz  (Kreis  Prag
in  Böhmen),  40  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  und  Dieb—
stahlversuchs  erkannten  19  jährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Landdrostei  in  Lüneburg  vom  21.  Dezember  v.  J.,

und auf  Grund  des  §.  362.  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,


2.  Arthur  Valentin  Zakrzewski,  geboren  am  13.  Oktober  1846  zu  Moulins  (Departement

Allier  in  Frankreich)  und  ortsangehörig  daselbst,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  in  Bromberg  vom  20.  Dezember  v.  J.;
3. der  Matrose  Karl  Wilsen  aus  Grimstadt  in  Norwegen,  40  Jahre  alt,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Düsseldorf  vom  24.  Dezember  v.  J.;
4. der  Zimmermann  Gottlieb  Schwyzer  aus  Sursee  (Kanton  Luzern  in  der  Schweiz),
20  Jahre  alt,
5. der  Schlossergeselle  Johann  Jakob  Bär  aus  Ober-Uzwyl  (Kanton  St.  Gallen  in  der
Schweiz),  31  Jahre  alt,
zu  4  und  5  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  in
Karlsruhe  vom  24.  Dezember  v.  J.;
6.  Istuan  Nikolits,  32  Jahre  alt,  und  Nikolo  Nikolits,  23  Jahre  alt,  sowie  deren
Ehefrauen  Tohanna  und  Marie,  beziehungsweise  23  und  20  Jahre  alt,  sämmtlich
        <pb n="20" />
        —  2  —

aus  Bacs  in  Ungarn,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  in
Mannheim  vom  23.  Dezember  v.  J.;
7.  der  Nagelschmied  Joseph  August  Toupet,  geboren  am  4.  August  1816  zu  Neufmanil
(Departement  Ardennen  in  Frankreich);
8.  der  Bergmann  Louis  Odet,  geboren  am  21.  November  1845  zu  Vonciply  in  Belgien,
ortsangehörig  zu  St.  Guilon  bei  Mons  (das.);
9.  der  Arbeiter  Charles  Pierre  Buffet,  geboren  am  29.  Juli  1855  zu  Lyon  in  Frankreich,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  in  Metz  vom  (zu  7)  13.,  (zu  8
und  9)  17.  Dezember  v.  J.;
10.  der  Bierbrauer  Martin  Raitte,  gebürtig  aus  Zabern  im  Unter-Elsaß,  durch  Option
französischer  Staatsangehöriger,  68  Jahre  alt,
11.  der  Tagelöhner  Johann  Eugen  Lemaire  aus  Nagemont-les-fosses  in  Frankreich,
34  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  in  Kolmar  vom  (zu  10)  16.,
(zu  11)  23.  Dezember  v.  J.
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

Vom  16.  bis  23.  Dezember  1875  hat  die  Preußische  Bank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  1,017,169  Mark  für  144,605  Mark.
Vorher  seit  dem  18.  September  1875  „  45,111,356  „  „  19,213,512  „
Zusammen  für  46,  128,525  Mark  für  19,358,117  Mark.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Vom  1.  Januar  1876  an  ist  das  Königlich  bayerische  Hauptzollamt  Mittenwald  —  cfr.  Verzeichniß
der  Hauptzollämter  etc.  S.  22,  Sp.  2,  Ziffer  5  —  in  ein  Nebenzollamt  I.  Klasse  umgewandelt  und  mit  dem
Königlich  bayerischen  Nebenzollamt  II.  Klasse  Griesen  —  cfr.  Uebersicht  der  Uebergangssteuerstellen  S.  59,
Sp.  4  —  dem  Bezirke  des  Hauptzollamts  Pfronten  einverleibt  worden.

Das  dem  seitherigen  Hauptzollamt  Mittenwald  zugewiesene  Nebenzollamt  II.  Klasse  Winkel  in
Fleck  —  cfr.  letztgedachte  Uebersicht  S.  59,  Sp.  4  und  5  —  ist  dem  Bezirke  des  Königlich  bayerischen  Hauptzollamts
  Rosenheim  zugetheilt  worden.

—  —.—.  —  —

„  Dem  an  Stelle  des  aufgehobenen  Hauptzollamts  zu  Delmenhorst  im  Großherzogthum  Oldenburg
errichteten  Untersteueramt  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  und  ll.
beigelegt  worden.
        <pb n="21" />
        —   3   —

4. Münz— Wesen.

——

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  1.  Januar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  26.  Dezember  auf  Privat=
      1   50   20  10   5  5  2  1
1875  bis  1.  Januar  Doppel-  rechnung  5  1  50  20  10  5    Pfennig—
1876  sind  geprägt  kronen  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfenn  ig  Pfennig-  Pfennig  Pfennig  Pfennig
werden  in:    stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf. Mark.  Pf.
i
a) Berlin..·  3.190.620  —I  3.190.620  —  449.389  103.407/0  —  43  bor  so  83.57230  —  —  —  —
b)  Hannover  —  206.010  —  263.500  —  125.550,00  —  —  20.600  60“  10.400  00  4.  50000  2.  260/00
c)  Frankfurt  ..  —  582.630  —  —  161.634  44.965  uo  BHo.  is0o  ——  goss«  s.05149
d) München..  —  414.310  —  —  —  146.075  50  28.907800  16.  s60  ho  21.3480  15380  —-e) Dresden..
  —  680.020  —  —  —  46  000  oo  —  —  11.  oss  so  12.10000  3.  %%  —  —
f)  Stutttgart.  —  846.270  —  —  108.031  16-  /c0.  27.009  60  12.510,00  10.03500  1.  10%ee  1.622c00
g)  Karlsruhe  —  450.680  —  —  149.466  —  —  —  8.80500  W  1.7  1600
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  8.1539  2.030  oo  —  —  3.  R  64800  1.  125290o  125  00
i)  Hamburg  —  —  —  —  —  139.406,  60r  —  —558·37/6ö075  so  ——
1.
Summe  1.  3190.620  3.179.920  3.  190.  620  263.500  876·679  5½300  220.  14  40  167.660  zo  20.729  22  12.074  40
2.  Vorher  waren
ge  prägt  in:
a)  Berlin  444.30.  16800  20  73.  67  4.  700  8.451.  810  36.  862.  502  3.  067.  O2250  4.  004.  374  00]  2.  341.  597  50  1.  892  402  70  1.  340.  401s801  912.  5  %
b)  Hannover  123.760.14043  —  4.333.  010  10.461.  6761.274.  069  00  2.380.99500  691.60740  13O  60  363.  *
c) Frankfurt  67440  66.  374.  590  —  —  6.906.230%370  1  293/  2.014.8464%.9.,  5742  a277.  *
d)  München 30.048700  —  3.708.  556  14.  8661.  641  2.  186.  000  00  6.  234.  9009  o0]  1.725  41080]  719375  201  328.  48020  204.  482/13
e)  Dresden  44.9.160%  930  —  2.469.345  7.885.314  —  75353.48960|98.2  41%  255.C6
f)  Stuttgart 6s120  15.  9809.  600  —  2.151.905291450.O40.  #s  1.563.520005.  45%  324.031500  19330
g)  Karlsruhe51.401.  360-3420  —  1.570.9.30  1  132.  2710062785%  234  05  357.370.801
h)  Darmstadt  16-768.380  6.528.120  —  740.1754  85.5000  Wawsle  760  4310  34.  50000  6462
i)  Hamburg  6257.820  5.646.880  6.518.890  1.428  305  2.7277010%0  700.  362/  40  881·827/60  463.278.90  234.20108  72.415|58
Summe  2.970.  999.980  2930  08  193-590½  %  L10.076.913s00  —  ——2  40  5.2748½5  4.59.099|  ——  20
Gesammt:    Aus.  ,
prägung  974.  190.  500  301.  574.  660  83.  384.  10  26.  118.  6351  108.  118.  obs  10.  810.  a80  o0s20.  193.  93800  12.  652.  176180  7.  .  0  1  .  828  74  2.  177.  oo178
l
—  *·  —  v  *  —
1.275.765.250  Mark.  164.240.911  Mark.  19.742.218  Mark  65  Pf.  Mark  52  Pf.

 

 

 

 

 

 

1“
        <pb n="22" />
        —  4  —

5.  M i l i t ä r - W e s e n.

Unter  Bezugnahme  auf  §.  41,,  des  ersten  Theils  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  (Centr.-Bl.
f.  d.  Deutsche  Reich  S.  535)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  zur  Ausstellung  der  im
§.  41,  1  a.  und  b.  daselbst  bezeichneten  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  beziehungsweise  bedingte  Tauglichkeit
  Militärpflichtiger,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  im  Auslande  haben,  folgende  Aerzte  ermächtigt

worden  sind:
1. Dr.  Lehweß  zu  St.  Petersburg,

2. Dr.  Reimann zu Kieff,    für  das  innere  beziehungsweise  südliche   Rußland;                 3. Dr.   Wagner zu Odessa,

4. Dr.  Ossenkop  zu  Berdiansk,
5. Dr.  Glück  zu  Bukarest,  für  Rumänien;
6. Dr.  Tellkampf  zu  New-Vork,  für  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Berlin,  den  6.  Januar  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

  

 

6.  Marine  und  Schifffahrt.

Durch  Beschluß  des  internationalen  Gesundheitsrathes  zu  Constantinopel  vom  21.  Dezember  v.  J.  ist
die  gegen  Ankünfte  aus  Syrien  bestehende  Quarantaine  auf  die  Dauer  von  5  Tagen  herabgesetzt  worden
(Central-Blatt  für  1875  S.  442).

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

An  31.  Dezember  d.  Js.  wird  der  Betrieb  auf  den  der  Aachener  Industriebahn-Aktien-Gesellschaft  gehörigen
Bahnstrecken  Würselen  —  Aachen  und  Aachen  —  Rothe  Erde  mit  den  Stationen  Aachen,  Haaren  und
Rothe  Erde  eröffnet  werden.  Direkter  Anschluß  findet  in  Würselen  an  die  dem  Betriebe  bereits  übergebene
Bahnstrecke  Höngen  —  Würselen,  sowie  auf  Station  Rothe  Erde  an  die  Rheinische  Eisenbahn  statt.
Berlin  W'.,  den  30.  Dezember  1875.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  24.  Dezember  d.  Is.  ist  der  Betrieb  auf  der  zur  Chemnitz-Aue-Adorfer  Eisenbahn  gehörigen,  8  Kilometer
  langen  Zweigbahn  von  Zwota  nach  Klingenthal  eröffnet  worden.  Außer  dem  bestehenden  Anschlusse
in  Zwota  an  die  Hauptbahn,  wird  die  Zweigbahn  in  Klingenthal  Anschluß  an  die  noch  im  Bau  befindliche
Bahnstrecke  der  Buschtehrader  Eisenbahn  nach  Falkenau  erhalten.
Berlin  W.,  den  30.  Dezember  1875.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

–.  .  —  —
        <pb n="23" />
        -

–  5  —

Am  5.  Januar  k.  Js.  wird  der  Betrieb  auf  der  zur  Württembergischen  Staatsbahn  gehörigen,  16,1  Kilometer
  langen  Bahnstrecke  Langenau-Ulm  mit  den  Stationen  Langenau,  Unterelchingen,  Thalfingen  und
Ulm  eröffnet  werden,  so  daß  demnächst  die  ganze  Strecke  Aalen-Ulm  dem  Verkehr  übergeben  ist.

Dieselbe  hat  Anschluß  in  Aalen  und  Ulm  an  die  Württembergische,  in  Ulm  auch  an  die  Bayerische
Staatsbahn.

Berlin  W.,  den  31.  Dezember  1875.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

8.  Post-Wesen.

 

Beitritt  Frankreichs  zum  Allgemeinen  Postverein.

Vom  1.  Januar  1876  ab  tritt  Frankreich  mit  Algerien  dem  Allgemeinen  Postverein  bei.  Es  kosten
alsdann  nach  Frankreich  und  Algerien:  gewöhnliche  frankirte  Briefe  20  Pfennig  für  je  15  Gramm,  Postkarten
  10  Pfennig  das  Stück  und  Drucksachen,  Waarenproben  und  Gesch  äftspapiere  5  Pfennig  für  je
50  Gramm.

Berlin  W.,  den  27.  Dezember  1875.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

Postpacketverkehr  mit  Ostindien.

Nach  sämmtlichen  Orten  des  Festlandes  von  Vorder-Indien,  sowie  nach  den  britischen  Besitzungen  in  Birma

können  Packete  ohne  Werthangabe  bis  zum  Gewichte  von  22  Kilogramm  abgesandt  werden.  Die  Sendungen

  müssen  bis  zum  Bestimmungsorte  frankirt  und  mit  dem  Vermerke  „Ueber  Triest“  versehen  sein.

Das  Gesammtporto  beträgt  ohne  Rücksicht  auf  die  Entfernung  eine  Mark  für  jedes  halbe  Kilogramm.
Berlin  W.,  den  30.  Dezember  1875.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

Die  Verwaltung  des  Post=  und  Telegraphenwesens.

Zufolge  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  22.  Dezember  1875  (R.-G.-Bl.  S.  379)  geht  die  Verwaltung
des  Post=  und  Telegraphenwesens  des  Reichs  mit  dem  heutigen  Tage  auf  den  General-Postmeister  über.
Unter  der  Leitung  desselben  werden  die  Angelegenheiten  der  Postverwaltung  von  dem  General-Postamt,  die
Angelegenheiten  der  Telegraphenverwaltung  von  dem  General-Telegraphenamt  bearbeitet.
        <pb n="24" />
        —  6  —

In  den  einzelnen  Bezirken  wird  die  Verwaltung  des  Post=  und  Telegraphenwesens  durch  Reichsbe-4
  wahrgenommen,  welche  die  Bezeichnung  „Ober-Post-Direktionen“  führen  und  in  folgenden  Orten
errichtet  sind:
Aachen,  Arnsberg,  Berlin,  Braunschweig,  Bremen,  Breslau,  Bromberg,  Carlsruhe  i.  Baden,
Cassel,  Coblenz,  Cöln  a.  Rhein,  Cöslin,  Constanz,  Danzig,  Darmstadt,  Dresden,  Düsseldorf,
  Erfurt,  Frankfurt  a.  Main,  Frankfurt  a.  Oder,  Gumbinnen,  Halle  a.  S.,  Hamburg,
Hannover,  Kiel,  Königsberg  i.  Pr.,  Leipzig,  Liegnitz,  Magdeburg,  Metz,  Minden  i.  W.,
Münster  i.  W.,  Oldenburg,  Oppeln,  Posen,  Potsdam,  Schwerin  i.  M.,  Stettin,  Straßburg
  i.  E.  und  Trier.
Berlin,  den  1.  Januar  1876.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

9.  Kon  sulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Minister-Residenten  von  Eisendecher  in  Yedo  (Japan)  ist  auf  Grund  der  Gesetze
  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für  sein  Amtsgebiet  die  allgemeine  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Dr.  Focke  in  Hiogo-Osaka  (Japan)  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  §.  85  für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Eheschließungen
  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefällen,  wie  bisher  schon  für  Reichsangehörige,
  so  nunmehr  auch  für  Schutzgenossen,  ertheilt  worden.

 

—.  —  ——  —  —

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Simeon  S.  Murad  zu  Jaffa  ist  auf  Grund  der  Gesetze  vom
4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
zu  beurkunden.

 

10.  Personal---Veränderungen  etc.

 

Der  Geheime  Registratur-Assistent  Schroeder  ist  zum  Geheimen  Registrator  in  der  Admiralität  ernannt
worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="25" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzker-  Amt.

Zu  beziehen  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränummeraitons=  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
IV.  Jahrgang.     Berlin,  Freitag, den 14.  Januar  1876.   No.  2.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verzeichniß

 

        Januar  




hörden  über  Postgüter;  —  Beiordnung  von  Reichsbevoll-. .
  24

der  Reichsbeamten  zur  Verordnung  vom  21.  Juni  1875;—
Zahlung  des  Gehalts  an  Beamte  bei  Amtsentsetzungen
und  Entlassungen;  —  Ernennung  von  Aufsichtsorganen
und  Sachverständigen  zur  Ausführung  der  Maßregeln  gedie
  Reblauskrankheit  .  .  Seite  7
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  21
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende  Dezember  1875
stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
  von  Reichskassenscheinen;  —  Goldankäufe  seitens  der
Preußischen  Bank  und  der  Reichsbank  ’  22
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betreffend
Tarifirung  von  Rizinusöl,  —  grauer  Leinwand  mit  farbigen
  Streifen,  —  zur  Fabrikation  von  Bleizucker  und
Bleiweiß  verwendeten  Branntweins;  —  betreffend  Taravergütung
  von  Südfrüchten  in  doppelter  Umschließung;  —
betreffend  Aufhebung  der  Registerführung  bei  den  Zollbe- 



mächtigten;  —  Kompetenz  einer  Steuerstelle

Militär-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  Betrag  der  Naturalverpflegungs-Vergütung

  für  1876....  26

6.  Marine  und  Schiffahrt:  Quarantaine-Aufhebung;  —  Be,

stimmung  über  die  Anerkennung  der  in  chilenischen  Schiffspapieren
  enthaltenen  Vermessungsangaben  in  deutschen
Häfen;  —  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung  26

7.  Post-Wesen:  Auwendung  von  Bestimmungen  des  internationalen

  Telegraphen-  Vertrages  innerhalb  des  Deutschen
Reichs;  —  Abänderungen  der  Postordnung  vom  18.  Dezember
  1874:  —  Uebersicht  über  die  während  des
4.  Vierteljahres  1875  im  deutschen  Reichspostgebiete  eingerichteten
  und  aufgehobenen  Postanstalten  27

8.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Strecke  Herne-Schalke  29
9. Konsulat-Wesen:  Ernennungen,  Entlassungen  24.  30

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  19.  der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der
Reichsbeamten,  vom  21.  Juni  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  249),  wird  die  Einreihung  der  Reichsbeamten
in  die  unter  Nr.  III.  bis  VI.  des  §.  1.  und  unter  Nr.  II.  bis  VI.  des  §.  10.  dieser  Verordnung  aufgeführten
  Beamtenklassen  nach  Maßgabe  des  anliegenden  Verzeichnisses  hierdurch  festgestellt.

Berlin,  den  6.  Januar  1876.

—  —

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.
        <pb n="26" />
        —  8  —

Verzeichniß  der  Reichsbeamten.

———————

§.  1.  §.  10.

der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Reichsbeamten
  vom  21.  Juni  1875.

Klasse  III.    Klasse  II.
Vortragende  Räthe  der  obersten  Vortragende  Räthe  der  obersten
Reichsbehörden.  i  Reichsbehörden.

A.  Reichskanzler-Amt.

Vortragende  Räthe  des  Reichskanzler-Amts.
Mitglieder  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen.
Direktor  des  Statistischen  Amts.

Direktor  der  Normal-Eichungs-Kommission.
Direktor  des  Gesundheits-Amts.

B.  Auswärtiges  Amt.
Vortragende  Räthe.

C.  Verwaltung  des  Reichsheeres.
1.  Preußen  etc.

Vortragende  Räthe  des  Kriegs-Ministeriums.
Militär-Intendanten.
General-Auditeur  der  Armee.

Mitglieder  des  General-Auditoriats.

Feldpröpste.

2.  Sachsen.
Vortragende  Räthe  im  Kriegs-Ministerium.
Korps-Intendant.

General-Auditeur.

3.  Württemberg.

Abtheilungs-Chef  vom  Civil  im  Kriegs-Ministerium.
Intendant.
Direktor  des  Ober-Kriegsgerichts.

D.  Marine-Verwaltung.

Vortragende  Räthe  der  Admiralität.
Direktor  der  Deutschen  Seewarte.

E.  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Vortragende  Räthe.
F.  Rechnungshof.
Direktor.
Vortragende  Räthe.

G.  Reichs-Oberhandelsgericht.

Vize-Präsidenten.
Räthe.
Staatsanwalt.
        <pb n="27" />
        §.  1.  §.  10.
H.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.
Vortragende  Räthe.
Ober-Postdirektoren.
J.  Verwaltung  der  Reichs-Eisenbahnen.
General-Direktor.

K.  Verwaltung  der  Reichsbank.

Mitglieder  des  Reichsbank-Direktoriums.
Beamter  des  Central-Büreaus  für  Abnahme  der  Rechnungen.

Klasse  IV.  Klasse  III.
Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.  Mitglieder  der  höheren  Reichsbehörden.

A.  Reichskanzler-Amt.

Ständige  Hülfsarbeiter  des  Reichskanzler-Amts.
Mitglieder  des  Statistischen  Amts.

Ständige  Hülfsarbeiter  der  Normal-Eichungs-Kommission.
Mitglieder  des  Gesundheits-Amts.

B.  Auswärtiges  Amt.
Ständige  Hülfsarbeiter.

C.  Verwaltung  des  Reichsheeres.
1.  Preußen  etc.

Regierungs=  und  Bauräthe.
Ständige  Hülfsarbeiter  des  Kriegs-Ministeriums.
Militär-Intendantur-Näthe.
Ober=  und  Korps-Auditeure.

Militär-Oberpfarrer.

Ordinarius  und  erster  Professor  beim  Kadettenhause  in  Berlin.
2.  Sachsen.

Kriegsgerichts-Räthe  beim  Ober-Kriegsgericht.

Intendantur-Räthe.

Militär-Oberprediger.

Korps-Auditeur.

3.  Württemberg.
Civil-Referent  im  Kriegs-Ministerium.
Intendantur-Räthe.
Korps-Auditeur.
Räthe  beim  Ober-Kriegsgericht.
Baurath.

D.  Marine-Verwaltung.

Admiralitäts-Räthe.
Intendantur-Räthe.
Hydrographen  der  Admiralität.
Werft-(Maschinenbau-,  Schiffsbau=  und  Hafenbau-)  Direktoren.
2*
        <pb n="28" />
        8.  1.

—  10  —

8.  10.
E.  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Ständige  Hülfsarbeiter.

F.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.
Ständige  Hülfsarbeiter  der  Centralbehörde.
Ober-Posträthe.
Posträthe.
Post-Bauräthe.
Telegraphen-Ingenieur.

G.  Verwaltung  der  Reichs-Eisenbahnen.
Eisenbahn-Direktoren.

HI.  Verwaltung  der  Reichsbank.
Erste  Vorstandsbeamte  von  Zweiganstalten  der  Reichsbank.

Klasse  IV.
Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.

A.  Reichskanzler-Amt.

Büreau=  Vorsteher,

Geheime  expedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren,

Geheime  Registratoren

Kanzlei-Vorsteher

Expedirender  Sekretär  und  Kalkulator  beim  Zoll=  und  Steuer-Rechnungs-Büreau.


Büreau-Vorsteher  beim  Statistischen  Amt.

B.  Reichstag.

im  Reichskanzler-Amt.

Büreau-Direktor.

Registrator  und  Rendant  der  Büreaukasse.
Registrator  und  Kalkulator.

Registrator  und  expedirender  Sekretär.
BVibliothekar.

Vorsteher  des  stenographischen  Büreaus.

C.  Auswärtiges  Amt.

Expedienten.

Beamte  des  Central-Büreaus.

Beamte  des  Chiffrir-Büreaus.

Geheime  Registratoren.

Rendant  und  Buchhalter  der  Legationskasse.
Vorstand  der  Geheimen  Kanzlei.

D.  Verwaltung  des  Reichsheeres.

1.  Preußen  2c.

Expedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren,  Ober-Stabsapotheker,  Registratoren
  und  Kanzlei-Vorstände  beim  Kriegs-Ministerium.

Bau-Inspektoren.

Militär-Intendantur-Assessoren.
        <pb n="29" />
        ----   11   --                                                                                                                                                 -§  1.           §.  10.

Divisions=  und  Garnison-Auditeure.

Divisions=  und  Garnison-Pfarrer.

Geistliche  bei  den  Kadetten-Anstalten,  dem  Militär-Knaben-Erziehungs-Institut
  in  Annaburg  und  dem  Invalidenhause  in  Berlin.

Professoren  beim  Kadetten-Korps.

Institutsarzt  beim  Militär-Knaben-Erziehungs-Institut  in  Annaburg.

Plankammer-Inspektor  und  Vermessungs-Inspektor  beim  Generalstabe.

Rendanten,  Ober-Buchhalter,  Kassirer  und  Buchhalter  bei  der  General-Militärkasse.


Rendant  bei  der  Zahlungsstelle  des  14.  Armee-Korps.

2.  Sachsen.
Gouvernements-,  Garnison=  und  Divisions-Auditeure.
Divisions=  und  Garnison-Prediger.

Professoren  beim  Kadetten-Korps.
Intendantur-Assessoren.

Kriegs-Zahlmeister.

3.  Württemberg.
Intendantur--Assessoren.
Divisions-,  Gouvernements=  und  Garnison-Auditeure.
Kriegs-Zahlmeister.
Bau-Inspektor.

E.  Marine-Verwaltung.

Intendantur-Assessoren.

Auditeure.

Pfarrer.

Vorstand  des  Observatoriums.

Redakteur  der  Annalen  der  Hydrographie.

Kartograph  beim  Hydrographischen  Büreau.

Physiker  der  Admiralität  (Elektrotechniker).
Abtheilungs-Vorstände  der  Seewarte.

Lootsen-Kommandeur.

Ober-Ingenieure  (für  Maschinenbau,  Schiffsbau  und  Hafenbau).
Etatsmäßige  Lehrer  an  der  Marineschule.

Geheime  expedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren  in  der  Admiralität.
Geheime  Registratoren  in  der  Admiralität.

Geheimer  Kanzlei-Inspektor  in  der  Admiralität.

F.  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Büreau-Vorsteher.
Geheime  erpedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren.
Geheime  Registratoren.
G.  Rechnungshof.
Geheime  Revisoren  und  Kalkulatoren.
Geheime  Registratoren.
Kanzlei-Vorsteher.
H.  Reichs-Oberhandelsgericht.
Subalternbeamte  1.  Klasse.
        <pb n="30" />
        —   12   —   

Hülfsarbeiter  

Sekretäre  der  höheren  

    

§.  1.            §.  10.
J.  Verwaltung  des  Reichs-Invaliden-Fonds.

Erster,  zweiter  und  dritter  Büreau-Beamter.
K.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.

Geheime  expedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren,  Geheime  Registratoren
und  Geheime  Kanzlei-Direktoren  bei  der  Centralbehörde.

Direktor  des  Post-Zeitungsamts.

Inspektor  des  Post-Zeitungsamts.

Vorsteher  des  Postanweisungs-Amts.

Direktor  des  Post-Zeug-Amts.

Vorsteher  von  Postämtern  1.  Klasse  und  von  Bahn-Postämtern  (Post-Direktoren).


Vorsteher  von  Telegraphen-Aemtern  1.  Klasse  (Telegraphen-Direktoren).

Post-Inspektoren.

Telegraphen-Inspektoren.

Rendant  bei  der  General-Postkasse.

Rendanten  bei  den  Ober-Postkassen.

L.  Verwaltung  der  Reichs-Eisenbahnen.

Ober-Maschinenmeister.

Vorsteher  des  betriebstechnischen  Büreaus  der  General-Direktion.
Vorsteher  des  bautechnischen  Büreaus  der  General-Direktion.
Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Inspektoren.
Telegraphen-Ober-Inspektor.

Güter-Inspektoren.

Hauptkassen-Rendanten.

Hülfarbeiter der Generaldirektion.  l

M.  Verwaltung  der  Reichsbank.

Büreau-Vorsteher,  Kassirer,  Buchhalter,  Kalkulatoren,  Geheime  Registratoren,
  Geheime  expedirende  Sekretäre  und  Vorsteher  der  Geheimen  Kanzlei
der  Hauptbank.

Zweite  Vorstandsbeamte  von  Zweiganstalten  der  Reichsbank.

Klasse  V.  1  Klasse  V.
Sekretäre  der  höheren  Reichsbehörden.

A.  Reichskanzler-Amt.

Geheime  Sekretariats=  und  Registratur-Assistenten),  .

Geheime  Kanzlei-Sekretäre  .  im  Reichskanzler-Amt.

Sekretariats-Assistent  beim  Zoll=  und  Steuer-Rechnungs-Büreau.

Büreaubeamte  beim  Statistischen  Amt.

Expedirender  Sekretär  und  Kalkulator  bei  der  Normal-Eichungs-Kommission.


Büreaubeamte  bei  dem  Gesundheits-Amt.

B.  Reichstag.
Kanzlei-Sekretäre.

C.  Auswärtiges  Amt.
Geheimer  Registratur  Assistent.
Kassen-Sekretär.
Geheimer  Kanzlei-Inspektor.
Geheime  Kanzlei-Sekretäre.
        <pb n="31" />
        —   13   —                                                                                                                                                    §.  1.  §.  10.
D.  Verwaltung  des  Reichsheeres.

1.  Preußen  etc.
Baumeister.
Bautechniker  als  Zeichner  und  Sekretär  beim  Kriegs-Ministerium.
Nicht  etatsmäßig  angestellte  Baumeister  und  Bauführer.


Kalkulatoren  der  Natural-Kontrolle.

Kanzlei-Sekretäre  des  Kriegs-Ministeriums.

Militär-Intendantur-Sekretäre  und  Registratoren.

Proviantmeister  Reserve-Magazin-Rendanten  und  Proviant-Amts-Kontrolöre


Garnison-Verwaltungs-Direktoren,  Garnison-Verwaltungs-Ober-Inspektoren,
  Garnison-Verwaltungs-  Inspektoren  und  selbständige  Kasernen-Inspektoren.


Rendanten  und  Kontrolöre  bei  den  Montirungs-Depots.

Korps-Stabsapotheker.

Ober-Lazareth-Inspektoren  und  allein  stehende  Lazareth-Inspektoren.

Rendant  beim  medizinisch-chirurgischen  Friedrich-Wilhelms-Institut.

Zahlmeister.

Büreau-Vorsteher  und  Expedient,  Inspektor  der  technischen  Anstalten,
Ingenieur-Geographen,  Registratoren  und  etatsmäßige  Lithographen
beim  Generalstabe.

Geheim-Sekretäre  bei  der  General-Militär-Kasse  und  Buchhalter  bei  der
Zahlungsstelle  14.  Armee-Korps.

Betriebs-Inspektoren,  Maschinenmeister  und  erste  Revisionsbeamte  bei  den
Gewehrfabriken.

Technischer  Beamter  der  Militär-Schießschule.

Geheime  erpedirende  Sekretäre  und  Registratoren  beim  General-Auditoriat.

Militärgerichts-Aktuarien.

Lehrer  (ausschließlich  der  Elementarlehrer)  und  Rendanten  beim  Kadetten-Korps.


Erzieher  beim  Kadetten-Korps.

Rendant  bei  der  Kriegs-Akademie.

Rendant  bei  der  vereinigten  Artillerie=  und  Ingenieur-Schule.

Rendant  beim  Militär-Knaben-Erziehungs-Institut  in  Annaburg.

Stall=  und  Dressirmeister  bei  Reit-Instituten.

Korps=  und  Ober-Roßärzte.

Verwaltungs-Inspektor  bei  der  Militär-Roßarzt-Schule.

Rendant  der  Artillerie-Werkstatt  zu  Spandau.

Rendanten  und  Betriebs-Inspektoren  der  Pulver-Fabriken.

Sekretäre  bei  den  Festungs-Inspektionen  und  Fortifikationen.

Rendanten  bei  den  Invalidenhäusern  in  Berlin  und  Stolp.

Administratoren,  Ober-Inspektoren,  Ober-Roßärzte,  auf  Lebenszeit  angestellte
  Wirthschafts-Inspektoren,  Rechnungsführer  und  Roßärzte  bei  den
Remonte-Depots.

Mit  der  Administration  eines  Remonte-Depots  interimistisch
  beauftragte  Wirthschafts-Inspektoren.  .

2.  Sachsen.

Sekretäre,  Registratoren  und  Kalkulatoren  bei  dem  Kriegs-Ministerium
und  dem  Kriegs-Zahlamt.
        <pb n="32" />
        —   14   —                                                                                                                                                     §.  1.  §.  10.

Intendantur-Sekretäre  und  Registratoren.

Militär-Buchhalter.

Sekretäre  beim  Generalstabe.

Sekretäre  und  Registratoren  beim  Ober-Kriegsgericht.

Militärgerichts-Aktuarien.

Ingenieur-Geographen.

Fortifikations-Sekretäre.

Zahlmeister.

Korps=  und  Ober-Roßärzte.

Proviantmeister,  Kontrolöre  und  Rendanten.

Garnison-Verwaltungs-Direktoren,  Ober-Inspektoren  und  Inspektoren  bei
den  Garnison-Verwaltungen  als  Vorsteher,  sowie  selbständige  Kasernen-Inspektoren.


Ober-Lazareth-Inspektoren  und  selbständige  Lazareth-Inspektoren.

Ober-Apotheker.

Sektions-Chef,  Rendant  und  Sekretär  beim  Montirungs-Depot.

Betriebs-Inspektor,  Rendant  und  Sekretär  bei  den  technischen  Instituten
der  Artillerie.

Rendant  und  Oberlehrer  beim  Kadetten-Korps.

Direktor  bei  der  Garnisonschule  in  Dresden.

Rektor  und  Oberlehrer  beim  Militär-Knaben-Erziehungs-Institut  zu  Klein—
struppen.

3.  Württemberg.

Sekretäre  und  Registratoren  des  Kriegs-Ministeriums  und  der  Intendanturen
  und  Beamter  für  Bearbeitung  der  Invalidensachen  im  Kriegs-Ministerium.


Kassirer  und  Buchhalter  im  Kriegs-Zahlamt.

Kalkulator  bei  der  Intendantur.

Sekretär  beim  Ober-Kriegsgericht.

Zahlmeister.

Korps=  und  Ober-Roßärzte.

Proviantmeister,  Kontrolöre  und  Magazin-Rendanten.

Rendant  und  Kontrolör  bei  dem  Montirungs-Depot.

Garnison-Verwaltungs-Direktoren,  Ober-Inspektoren  und  Inspektoren.

Ober-Lazareth-Inspektoren  und  Lazareth-Verwaltungs-Inspektoren.

Korps-Stabsapotheker.

E.  Marine-Verwaltung.

Expedirende  Sekretäre  in  der  Admiralität  und  bei  der  Deutschen  Seewarte.
Intendantur-Sekretäre.
Intendantur-Referendarien.  
Intendantur-Registratoren.
Rendanten  und  Kontrolöre.
Baumeister.
Ingenieure  und  Unter-Ingenieure  (für  Maschinen-  und  Schiffsbau.)
Hülfsarbeiter  (Assistenten)  der  Deutschen  Seewarte.
Ober-Lazareth-Inspektoren.
Garnison-Verwaltungs-Vorsteher.
Geheime  Kanzlei-Sekretäre  in  der  Admiralität.
Gerichts-Aktuarien.
Ober-Zahlmeister  und  Zahlmeister.
        <pb n="33" />
        —   15   —                                                                                                                                                §.  1.  §.  10.

Geheime  Registratur-Assistenten  in  der  Admiralität.
Zeichner  in  der  Admiralität.

F.  Reichs=Eisenbahn=Amt.
Sekretariats=  und  Registratur-Assistenten.

Kanzlei-Sekretäre.
G.  Rechnungshof.
Kanzlei-Sekretäre.  
H.  Reichs-Oberhandelsgericht.
Kanzlei-Sekretäre.

J.  Verwaltung  des  Reichs-Invaliden-Fonds.

Vierter  Büreau-Beamter.
Kanzlei-Sekretäre.

K.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.

Geheime  Kanzlei-Sekretäre  bei  der  Centralbehörde.

Geheime  Registratur-Assistenten  bei  der  Centralbehörde.

Baumeister  und  Zeichner  bei  der  Centralbehörde.

Büreau  und  Rechnungsbeamte  l.  Klasse  in  den  Büreaus  der  Centralbehörde.


Kontrolör  und  Kassirer  beim  Post=Zeitungs=Amt.

Büreau=  und  Rechnungsbeamte  I.  Klasse  bei  den  Ober-Postdirektionen.

Buchalter  bei  der  General-Postkasse  und  den  Ober-Postkassen.

Kassirer  (auch  mit  dem  Titel  „Post-Inspektor“)  bei  den  Orts-Post=  und

Telegraphen=Aemtern.

Ober-Post=  und  Ober-Telegraphen-Sekretäre  bei  Post=  und  Telegraphen-Aemtern
  I.  Klasse.

Vorsteher  der  Post=  und  Telegraphen-Aemter  II.  Klasse  (Postmeister  und
Telegraphen-Vorsteher).

Kommissarische  Vorsteher  von  Militär-Postämtern.  
Post-Sekretäre  und  Telegraphen-Sekretäre.

L.  Verwaltung  der  Reichs-Eisenbahnen.

Eisenbahn-Baumeister.
Stellvertreter  der  Vorsteher  des  betriebs=  und  des  bau=technischen  Büreaus.
Maschinenmeister.
Betriebs-Kontrolöre.
Eisenbahn-Sekretäre  und  Maschinen-Ingenieure.
Werkstätten-Vorsteher.
Stations-Vorsteher  I.  Klasse.
Telegraphen-Kontrolöre.
Baumeister,  Ingenieure  und  Architekten.
Maschinen-Ingenieure.

M.  Verwaltung  der  Reichsbank.

Buchhalterei=  und  Registratur=Assistenten,  Unter=Kalkulatoren,  Kanzlei-Sekretäre  und  Kanzlei-Assistenten
  der  Hauptbank.
Kassirer,  Buchhalter  und  Kalkulatoren  von  Zweiganstalten  der  Reichsbank.
        <pb n="34" />
        —   16   —                                                                                                                                                   §.  1.  §.  10.

Klasse  VI.  Klasse  VI.
Subalternen  der  übrigen  Reichsbehörden.  Subalternen  der  übrigen  Reichsbehörden.

A.  Reichskanzler-Amt.
Kanzlei-Diätare  des  Reichskanzler-Amts.  

Kanzlei-Sekretäre  beim  Statistischen  Amt.
Kanzlei-Sekretäre  bei  der  Normal-Eichungs-Kommission.
Kanzlei-Sekretär  bei  dem  Gesundheits-Amt.

B.  Auswärtiges  Amt.

Nicht  etatsmäßige  Assistenten  in  den  Büreaus,  der
Kasse  und  der  Kanzlei  (Diätare,  Supernumerare,
Militär-Anmärter.)

C.  Verwaltung  des  Reichsheeres.
1.  Preußen  etc.

Kalkulatur-Assistenten  der  Natural-Kontrolle.

Sekretariats=  und  Registratur-Assistenten  der  Militär-Intendanturen.
Kanzlisten  der  Militär-Intendanturen.

Kanzlei-Diätare  des  Kriegs-Ministeriums,  Büreaue
Diätare  und  Kanzlei-Diätare  der  Militär-Intendanturen.


Depot-Magazin-Verwalter  und  Proviantamts-Assistenten.

Nicht  selbständige  Kasernen-Inspektoren.

Nicht  alleinstehende  Lazareth-Inspektoren.

Montirungs-Depot-Assistenten.

Kassen-Assistenten  bei  der  General-Militärkasse  und  bei  der  Zahlungsstelle
  14.  Armee-Korps.

Revisions-Beamte  (Ober-Büchsenmacher)  bei  den  Gewehr-Fabriken.

Munitions-Revisoren  bei  den  Munitions-Fabriken.

Registrator  bei  der  Artillerie-Prüfungs-Kommission.

Zeughaus-Büchsenmacher  bei  den  Artillerie-Depots.

Kanzlei-Sekretäre  beim  General-Auditoriat.

Sekretär,  Registrator,  Kanzlisten  und  Registraturgehülfe  bei  der  General-Inspektion
  des  Militär-Erziehungs=  und  Bildungs-Wesens.

Registrator,  Journalist  und  Kanzlei-Sekretäre  beim  Kadetten-Korps.

Kassen-Sekretäre  beim  Kadettenhause  in  Berlin.

Büreau-Hülfsarbeiter  beim  Kadettenhause  in  Berlin.

Rendantur-Gehülfe  und  Rechnungsführer  bei  der  Bekleidungs-Kommission
des  Kadettenhauses  in  Berlin.

Feldwebel-Lieutenants  und  Hausverwalter,  Sergeanten  und  Kompagnie=Verwalter
  bei  den  Kadetten-Anstalten.

Registrator  und  Kanzlist  bei  der  Ober-Militär-Examinations-Kommission.

Kanzlisten  bei  der  Kriegs-Akademie.

Elementarlehrer  bei  den  Kadetten-Anstalten.

Lehrer  bei  dem  Militär-Knaben-Erziehungs-Institut  in  Annaburg  und
bei  den  Garnison-Schulen.

Lehrerinnen  bei  den  Garnisonschulen.
        <pb n="35" />
        —    17   —                                                                                                                                                §.   1.    §.  10.

Inspektor,  Sekretär  und  Wundarzt  beim  Militär-Knaben-Erziehungs-Institut
  in  Annaburg.

Materialien=  und  Fabrikaten-Verwalter,  Sekretäre  und  Materialienschreiber
  der  Artillerie-Werkstätten  und  Pulver-Fabriken.

Büreau-Assistenten  bei  den  Festungs-Inspektionen  und  Fortifikationen.

Inspektor  beim  Invalidenhause  in  Berlin.

Auf  Kündigung  angestellte  Wirthschafts-Inspektoren,  Rechnungsführer  und
Roßärzte  bei  den  Remonte-Depots.

2.  Sachsen.

Sekretariats=  und  Registratur-Assistenten  und  Kanzlist  bei  der  Intendantur.


Kanzlei-Diätare  beim  Kriegs-Ministerium  und  Büreau-Diätare
  bei  der  Intendantur.

Assistent  beim  Kriegs-Zahlamt.

Kupferstecher  beim  topographischen  Büreau  des  Generalstabes.

Kanzlist  beim  Ober-Kriegsgericht.  

Proviant-Amts-Assistenten  und  Depot-Magazin-Verwalter.

Kasernen=  und  Lazareth-Inspektoren,  soweit  sie  nicht  zu  Klasse  V.  gehören.


Assistenten  beim  Montirungs-Depot.

Assistent  beim  Kadetten-Korps.

Feldwebel-Lieutenants  beim  Kadetten-Korps.

Lehrer  bei  dem  Kadetten-Korps,  bei  den  Garnison-Schulen  in  Dresden
und  Königstein  und  dem  Militair-Knaben-Erziehungs-Institut  in  Kleinstruppen,
  soweit  sie  nicht  zu  Klasse  V.  gehören.

Hülfslehrer  bei  diesen  Anstalten.

Haupt-Inspektor  beim  Militär-Knaben-Erziehungs-Institut  in  Kleinstruppen.

Zeughaus-Büchsenmacher.
3.  Württemberg.

Sekretariats=  und  Registratur-Assistenten  bei  den  Intendanturen.

Assistent  beim  Kriegs-Zahlamt.  ·

Kanzlisten  des  Kriegs-Ministeriums,  der  Intendantur  und  des  Kriegs-Zahlamts.


Büreau=  und  Kanzlei-Diätare  bei  den  Intendanturen.

Bauführer.

Ingenieur-Aspiranten  und  Techniker.

Assistenten  und  Depot-Magazin-Verwalter  bei  den  Proviant-Aemtern.
Montirungs-Depot-Assistenten.
Kasernen=  und  Lazareth-Inspektoren.
Zeughaus-Büchsenmacher.
D.  Marine-Verwaltung.

Intendantur-,  Sekretariats=  und  Registratur-Assistenten.

Lazareth=  und  Kasernen-Inspektoren.

Unter-Zahlmeister.

3  *
        <pb n="36" />
        8.  1  S.  10.
Ober-Lootsen.
Lazareth-Apotheker.
Elementarlehrer.
Werft-Sekretäre.
Werft-Büreau-Assistenten.
Obermeister.
Konstruktionszeichner.
Vorstände  der  Agenturen  der  Seewarte.
Geheime  Kanzlei-Diätare.
Kanzlisten  der  Intendanturen  und  der  Deutschen  Seewarte.
Intendantur-Applikanten.  6
E.  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Kanzlei-Diätare.  1
F.  Rechnungshof.
Kanzlei-Diätare.  #
G.  Reichs-Oberhandelsgericht.
Kanzlei-Diätare.  #
H.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.
Bauschreiber  bei  der  Centralbehörde.
Büreau-  T  Rechnungs-Beamte  II.  Klasse  in  den  Büreaus  der  Central—
behörde
Büreau=  und  Rechnungs-Beamten  II.  Klasse  und  Kanzlisten  bei  den
Ober-Postdirektionen.
Vorsteher  der  Post=  und  Telegraphen-Aemter  Ul.  Klasse  (Postverwalter
und  Telegraphen-Verwalter).
Ober--Telegraphisten.
Post=  und  Telegraphen-Assistenten.
Telegraphisten.
Post-Praktikanten.  6
Posteleven.
Büreau=  und  Kanzlei-Diätare.
Postanwärter.
Postgehülfen.
Postagenten.
Telegraphen-Kandidaten.
Telegraphen-Gehülfen.  .
Telegraphen-Gehülfinnen.  Angestellte  Telegraphen-Gehülfinnen  in  Baden.

 

J.  Verwaltung  der  Reichs-Eisenbahnen.

Hauptkassen-Assistenten.

Betriebs-Sekretäre.

Kanzlisten  des  Central-Büreaus.

Werkmeister.

Stations-Vorsteher  II.  Klasse  und  Stations-Aufseher.
Stationskassen-Rendanten  und  Güter-Expedienten  I.  und  II.  Klasse.
        <pb n="37" />
        —   19   —                                                                                                                                                    §.  1.  §.  10.

Stations-Assistenten  für  den  Expeditions=  und  Stationsdienst.
Materialien-Verwalter  I.  und  II.  Klasse.

Bahnmeister.
Lokomotivführer.
Zugführer.
Telegraphisten.
Bauführer.
Feldmesser  und  Feldmesser-Gehülfen.
Bau-Assistenten.  
Maschinen-Jngenieur-Assistenten.
Zeichner.

Büreau-Assistenten  und  Diätare.
Kanzlei-Assistenten  und  Diätare.  
Diätare  für  den  Expeditions-  und  Stationsdienst.
Hülfsbahnmeister.

 

K.  Verwaltung  der  Reichsbank.

Geldzähler  bei  der  Hauptbank  und  den  Zweiganstalten.
Buchhalterei-Assistenten,  Unter-Kalkulatoren  und  Kanzlisten  bei  den  Zweiganstalten.

Diätare.

 

Das  Reichskanzler-Amt  hat  die  aus  Anlaß  von  Spezialfällen  zu  seiner  Entscheidung  gestellte  Frage,  bis  zu
welchem  Zeitpunkte  Kaiserlichen  Beamten,  welche  im  Wege  des  gerichtlichen  Strafverfahrens  das  Amt  verlieren
  oder  welche  im  Disziplinarverfahren  mit  Dienstentlassung  bestraft  werden,  das  Diensteinkommen  zu  belassen
  sei,  dahin  beantwortet,  daß  solche  Beamte  Anspruch  auf  Diensteinkommen  nur  bis  zu  dem  Tage  haben,
an  welchem  das  verurtheilende  Erkenntniß  oder  die  Entscheidung  der  Disziplinarbehörde,  durch  welche  die
Dienstentlassung  ausgesprochen  wird,  die  Rechtskraft  erlangt,  weil  der  mit  diesem  Tage  eintretende  Verlust
des  Amts  den  Verlust  aller  mit  dem  Amte  verbundenen  Rechte,  mithin  auch  des  Diensteinkommens  umfaßt.
  Die  Bestimmung  im  §.  5.  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,
vom  31.  März  1873,  nach  welcher  die  Zahlung  des  Gehalts  monatlich  oder  vierteljährlich  im  voraus  erfolgt,
  giebt  dem  seines  Amts  verlustig  gegangenen  oder  entlassenen  Beamten  kein  Recht,  einen  ihm  über  den
Tag  der  Rechtskraft  hinaus  gezahlten  Gehaltstheil  zu  behalten,  da  die  Vorauszahlung  unter  der  bei  ihm
nicht  zutreffenden  Voraussetzung  erfolgt  ist,  daß  er  bis  zum  Ende  des  Zeitraums,  für  welchen  die  Zahlung
geleistet  worden,  im  Amte  bleiben  werde.

 

Von  dem  Reichskanzler-Amt  sind  auf  Grund  des  Gesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit  betreffend,
vom  6.  März  v.  J.  (R.-G.-Bl.  S.  175)  ständige  Aufsichtsorgane  und  Sachverständige  ernannt  worden,  welche
gewisse  ihnen  zugewiesene  Weinbaugebiete  in  Bezug  auf  das  Auftreten  der  Reblauskrankheit  zu  überwachen
bezw.  bei  den  erforderlich  werdenden  Untersuchungen  mitzuwirken  haben.  Es  sind  dies:
1.  für  die  preußischen  Provinzen  Sachsen,  Schlesien  und  Brandenburg:
Aufsichts-Kommissar:  Stadtrath  a.  D.  Tränhardt  zu  Naumburg  a.  S.,
Sachver  ständige.  Dr.  Taschenberg  zu  Halle  a.  S.  und  Dr.  Gallus  zu  Sommerfeld;
        <pb n="38" />
        10.

11.

12.

13.



—  20  —

2. für  die  preußischen  rechtsrheinischen  Weinbau-Gegenden:
Aussichts-Kommissar:  Weingutsbesitzer  Lade  zu  Geisenheim,
Sachverständiger:  Professor  Dr.  Kirschbaum  zu  Wiesbaden;

3.  für  die  preußischen  linksrheinischen  Weinbau-Gegenden:

Aufsichts-Kommissar:  Rentner  Weinkauff  zu  Kreuznach,
Sachverständiger:  Seminarlehrer  Dr.  Bach  zu  Boppard;
4. für  die  bayerische  Pfalz:
Aussichts-Kommissar:  Weingutsbesitzer  und  Reichstags-Abgeordneter  Dr.  Buhl  zu
Deidesheim,
Sachverständiger:  Landwirthschaftslehrer  an  der  Kreis-Gewerbeschule  zu  Kaiserslautern
Niepeiller;
5. für  den  bayerischen  Regierungsbezirk  Unterfranken:
Aussichts-Kommissar:  Königl.  bayerischer  Weinbau-Inspektor  und  Kellermeister  Engelmann
  zu  Würzburg;

6. für  das  Königreich  Sachsen:

Aussichts-Kommissar:  Freigutsbesitzer  Freiherr  von  Hagen  zu  Obermeißa;

7. für  die  Ober-Amtsbezirke  Böblingen,  Cannstadt,  Eßlingen,  Leonberg,  Ludwigsburg,  Marbach,

  Stuttgart  Stadt  und  Amt,  Waiblingen  des  württembergischen  Neckarkreises  und  die
Ober-Amtsbezirke  Gmünd  und  Schorndorf  des  Jaxtkreises:

Aussichts-Kommissar:  Königl.  württembergischer  Forstrath  und  Professor  an  der  landund

  forstwirthschaftlichen  Akademie  zu  Hohenheim  Dr.  Nördlinger  zu  Hohenheim;

8. für  die  übrigen  Ober-Amtsbezirke  des  Neckar=  und  des  Jaxtkreises:
Aufsichts-Kommissar:  Königl.  württembergischer  Oekonomierath  Mühlhäuser  zu
Weinsberg;  
9. für  den  württembergischen  Donaukreis  mit  Ausnahme  der  Ober-Amtsbezirke  Geislingen,
Göppingen  und  Kirchheim:
Aussichts-Kommissar:  Schultheiß  Maier  zu  Hennigkofen,  Oberamts  Tettnang;
10. für  den  württembergischen  Schwarzwaldkreis  und  die  unter  9.  benannten  Ober-Amtsbezirke

des  Donaukreises:
Aussichts-Kommissar:  Gemeinderath  Wekler  zu  Reutlingen;

11. für  das  Großherzogthum  Baden  übt  die  Funktionen  des  ständigen  Aufsichtsorganes  das.
Großherzogliche  Handels-Ministerium  zu  Carlsruhe  aus;
12. für  das  Großherzogthum  Hessen:

Aufsichts-Kommissar:  Bürgermeister  und  Gutsbesitzer  Möllinger  zu  Pfeddersheim;
13. für  die  Herzoglich  Sachsen-Coburg-Gothaische  Enclave  Königsberg:

Aufsichts-Kommissar:  Bürgermeister  und  Weingutsbesitzer  Ronge  zu  Königsberg;

14. für  Elsaß-Lothringen:
Aufsichts-Kommissar  und  Sachverständiger:  Bürgermeister  und  Weingutsbesitzer  Oberlin
zu  Beblenheim.
        <pb n="39" />
        —   21   — 

Uebersicht                                                                                                                                              

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  8.  Januar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.
Golbmũnzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1  In der Woche  Hiervon
vom 2. bis 8 Januar 1876 sind geprägt worden in;    auf  Privat-  “
uW  "    Doppel-  rechnung  5  1  50  20  10  5    2  1
mun  1876  sind  kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-=geprägt
  worden  in:  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
    

a)  Berlin...  2.407.  160  —  2.407.,  180  —  667.620  576.87750  —  —  i  91.553|90  3.  59820  3l.49310
b)  Hannover  —  —  —  266.  570  —  66.244  oo  —  —  10  n  oo  0.  800  6.39  oo  1.755%00
c)  Frankfurt  —  —  —  —  300.000100.000  00  —  4  —  —  —.*.  4%  2.800%0
——  542.480  —  482.115  —  —  138.000  0000  00  1.200  oo  18  roosoos  4220  oo  —
e)  Dresden  —  364.530  —  —  —  50.000  00  —  —  *  16.600%  2.  boo  oo  —-f)   Stuttgart..
  —  —  —  —  16.216  —  —  —33770·00  6.020%  2.  68  oo  4.61500
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  z%vohr  “½5%oF  é.shoo½  %
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  —  —  —  19.  oss  40  —|  3.468  20  1  754|13
i)  Hamburg  —  —  —  —  —  189.  074  50  —  —  61%  %  —  —  —  "
Summe  1.  2  949.660  364.530  266.570  1.  10  3.  636  820.  196  oo  14.500  oo0  123.  ars  v  170.o78  osl  45  261  ro  16.217/23
2.  Verher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin     .  J2447.  3920.780  102.  707.  220  76.865.  320  #-451.910  ½%%0%%  2.367.  105/0  1.975.  se  1.340.40180  512  640  10
b)  Hannover.  123.760.140  —  4.-5%.  a10  S100|2.30  Söloo  712.  207  635.563  3  30  6286.  876701  364.  85160
c)  Frankfurt  167.445.460  5.957  220  —  —I  7.067.  6641.2.  83  1.089.  oses  1.063.  511104]  383.  976165
d) München  —  3.708  355  314.  861.  641  2.  334.  07650  5.  263.  616180  1.742  2710  741  zrs  eo  3298  234001  204.  68213
e)  Dresden.  44.995.160  17.  001  960  —  2.469.345  7.885.314  46000%00%%%0  30%  247461  123.00674
f)  Stuttgart.46.818·  30570  —  2  151.905  L  50  3.067  94320  1.576  oʒo  oo  66-s0  60%3  obi  bo  192.555/80
g) Karlsruhe  21.401.3600  75  100  —  1570.9330  1-0178500  1.59.32860  801  *  64.  3  0  362.  910/60  167.886  08
h)  Darmstadt  16.766.  380  6.528.120  —  740.175  4  192  108  87.  530100  G647.  19560%73  45%  35.14800|  55.287%00
i)  Hamburg  6  257.6300S.646.860%%0S.  7004  450  ↄ81  12.  418  56
Summe  7.  .  1.CO0ö0  %=  S.  1010,O5US  10.  810.  380  0020.  193.  938  —  76  6807.0.041  bo  4.  513.1287/  2.477  00178
Gesammt  .  Aus.  ·
prägung  7.10.  260  939  180  .  273,.  5052s  U  57S0.  26  43800  12.  845.  50570  7.260.120  990  %%  2.  493.  219  0·
1.779.079.  440  Mark.  166.606.013  Mark.  20.,  105.  Mark  60  Pf..522  Mark  45  Pf.
        <pb n="40" />
        —   22   — 



3. Finanz:.

Nachweisung  der  bis  Ende  Dezember  1875  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,

 

Bezeichnung  der  Staaten.

2.

Betrag

des  ausgegebenen
Landespapiergeldes
(auf  Mark  reduzirt).

Mark.

3.

Definitiver  Antheil

an

Reichskassenscheinen

Mark.

nach  §.  1  des  Gesetzes.

4.

Maximal-Betrag

Vorschüsse

Mark.

der  zu  gewährenden

nach  §.  3  des  Gesetzes.

Pf.

 

%#  NJ#  S#    

 

 

1 Preußen  61.434.000  72.000.517  92  —  —
2 Lauenburg  —  144.976  79  —  —
3 Bayern  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37
4 Sachsen.  36.000.000  7.479.838  04  19.013.4411
5 Württemberg  10.285.713  5.321.235.4  3.309.65144
6 Baden  11.142.85  4.276.683  70  4.577.  449  53
7 Hessen  7.371.429  2.495.657  29  3.250.5144
8 Mecklenburg-  Schwerin  .  3.000.000  1.631.988  1  912.007  88
9 Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.  401  47  641.732  35
10 Mecklenburg-Strelitz  2.400.,000  283.779  50  1.410.81367
11 Oldenburg  —  915.074  93  —  –
12 Braunschweig  —  3.000.000  913.120  29  1.391.253  14
13 Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981  89  833.345  41
14 Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.957  41
15 Sachsen-Koburg-Gotha  1.800.000  510.134  20  859.  910  53
16 Anhalt  .  2.850.000  595.278  00  1.503.  148  00
17 Schwarzburg-  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928.  06
18 Schwarzburg=  Rudolstadt  600.000  220.988  22  252.674  52
19 Waldeck  .  .  630.000  164.5172  310.32179
20 Reuß  ältere  Linie  390.000  131.94977  172.033  49
21 Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.5  1697  466.322002
22 Schaumburg-Lippe  )3  1.020.000  93.808  00  617.46113
23 Lippe  .  —  325.19267  —  —
24 Lübeck  —  152.  619  78  —  —
25 Bremen  —  358.  161  09  —  —
26 Hamburg  .  —  991.87348  —  —
27 Elsaß-Lothringen  .  —  4.534.695  92  —  —

Summe  184.  390.  800  120.000.000  00  54.919.94172
        <pb n="41" />
        —   23   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874.  (R.  G.  Bl.  S.  40.)
5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  a
(Spalte  2)  a.  zur  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  a.  b.
sind  eingezogen  in  Reichslassen-  auf  die  Rei  chs-  schüsse  sind  auf  auf  den  definiti-  zur  Erfüllung  des  Bemerkun  gen.
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech  ven  Antheil  Maximal-Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der  «
reduzirt). Kontole der Staats=  preu  ßischen Kontrole   kasse angewiesen in Reichskassen=  Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
»  Zul.
49.613.72160.180.23500  292  —  —11820  R  —  1  Mark  vernichtetes
—  144.  975  00  1791  —  —  —  A  Landespapiergeid  ist
19.345.  5361  14.  197.  5335  00  1  95.431.999|37  —  —  11.102.976  oos  noch  unersetzt
24.299.952  7.479.835  00  3  0411.213.409|1  —  —  7.800.032  0
9.240.004  00  0%  42  Go
10.389.9171414276.60  00  3  70|4075.48896  —  —  501.  960  57
5.178.000  2.495.655  00  2  291  1.788.  228147  —  —  1.462.286  00
2.175.000  1.631.985  00  318  362.00788  —  —  550.000  00
885.000  837.400  00  1  4¼31.73/%  G610.000  00
1.740.000  283.775  00  4  50  970.813|67  —  —  440.000  00
—  915.070  00  4  ½  —  —  —  —
2.400.000  913.120  00  10  29  991.25314  —  —  400.000  00
1.035.000  549.980  00  1  89  323.345|41  —  —  510.000  00
1.155.066  415.860  00  3  88  492.80141  —  —  201.156  00
1.177.500  510.  130  00  4201  444.91053  —  —  415.000  00
1.740.000  595.275  00  3006314|00  —  —  740.000  0
288.000  196.605  00  2  91  60.928|06  —  —  108.000  00
415.  989  220.985  00  3  221  130.00052  —  —  122.674  00
290.  193  164.  515  00  2  32  83.783|79  —  —  226.538  00
292.782  131.950  00  —  03  107.221|49  —  64.812  00
6500.000  260.5150  1  94  226.322|02  —  —  240.000  00
429.  630  93.805  00  300  —  —  393.580  00
325.190  00  2  67  —-  —  —  —  —  —
—  152.  615  00  4  713  —  —  —
—  358.  160  00  ioo  —  —  —  —  —-—
  991.870  00  3  481  —  —  —  —  —  —
—  4.  534.  695  oo  0  —  —  —  —  —  —
132.  691.  2864  108.  179.  650  00  70  0028.333.  785  15  11.  820.  280  00]  26.  586.  156  57
1  Die  ausgegebenen  Reichskassenscheine  (Kol.  6.a)  haben  bestanden:
1.  in  10.496.532  Abschnitten  à  5  Mark  . . ..  52.489.660  Mark.
2.  „  2.087.497  20  V72  41.749.940  „
J.,  3276.941  „  à  50   .  13.947.050
sind   W  100  7-F  Mark.
Ferner  sind  der  Reichs  =  Hauptkasse  überwiesen:
4.  zur  Erstattung  der  nich  Kol.  6  geleisteten  Zahsengen-
  14  Abschnitten  à  5  Mark  70  „

5.  in  Abrechnung  auf  die  nach  Kol.  7.  geleisteten  Vorschüsse:
  400,000  Abschnitte  à  20  Mark  .  20.00.000  „

Zusammen  128  179  720 Mark.
4
        <pb n="42" />
        —  24  —

Vom  24.  bis  31.  Dezember  1875  hat  die  Preußische  Bank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  3.432.191  Mark  für  108.403  Mark.
Vorher  seit  dem  18.  September  1875  „  46.128.525  „  „  19.358.117  „
Zusammen  vom  18.  September  bis  Ende  1875  für  49.560.716  Mark  für  19.466.520  Mark.
Die  Reichsbank  hat  vom  3.  bis  7.  Januar  1876  an  Gold  angekauft:  -
in  Münzen.  in  Barren.
für  1,794,784  Mark.  für  —

 

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  Mts.  und  J.  beschlossen,  das  amtliche  Waarenver—-zeichniß
  in  nachstehender  Weise  zu  ergänzen  bezw.  abzuändern:
1.  Auf  Seite  169  ist  die  Anmerkung  1  zu  „Oel“  zu  fassen:
Oel  in  Blechkisten  wird  wie  Oel  in  Flaschen  behandelt.  (Siehe  auch  Rizinusöl.)
2.  Auf  Seite  195  ist  der  Artikel  „Rizinusöl“  zu  fassen:
Rizinusöl  (Springkörneröl,  Castoröl,  oleum  palmae  christi  s.  ricini)  in  Fässern,
dergleichen  in  Blechdosen  von  mindestens  30  Pfund  Bruttogewicht  und  in
Flaschen  oder  Kruken  von  mindestens  einem  Zentner  Bruttogewicht  26.  a.  2.
—  in  kleineren  Blechdosen,  Flaschen  oder  Krukken  26.  a.  1.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  M.  u.  J.  in  Betreff  der  Tarifirung  von  grauer

Packleinwand  mit  farbigen  Streifen  beschlossen,  die  Anmerkung  zu  Zeug=  etc.  Waaren,  3.  Leinenwaaren  auf

Seite  271  und  272  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  durch  Annahme  nachstehender  Fassung  abzuändern:

Anmerkung  zu  3.  Graue  Packleinwand  (Sackleinwand),  gebleichtes  oder  ungebleichtes

Segeltuch,  ungebleichte  Leinwand,  dergleichen  Zwillich  oder  Drillich,  welche  der  Länge  nach  von

einem  nicht  über  5  Cm.  breiten  oder  zwei  zusammen  nicht  über  5  Cm.  breiten  Streifen  von

farbigem  Leinengarn  durchzogen  sind,  werden  nicht  als  gefärbte  Waaren  behandelt.  Dasselbe

gilt  von  leinenen  (ungebleichten  oder  gebleichten)  Gurten,  Schläuchen  und  Tragbändern,  welche

der  Länge  nach  von  einem  nicht  über  2  Cm.  breiten  oder  von  2  zusammen  nicht  über  2  Cm.

breiten  Streifen  von  farbigem  Leinengarn  durchzogen  sind.  Ferner  bleiben  Streifen  von  farbigem

Leinengarn,  welche  nur  an  den  oberen  oder  unteren  Enden  über  die  Breite  des  Gewebes  hinweggehen

  außer  Betracht.  Streifen  von  verschiedenfarbigem  Leinengarn,  zwischen  welchen  das
ungefärbte  Grundgewebe  nicht  hervortritt,  sind  als  ein  Streifen  anzusehen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  M.  und  J.  beschlossen,  vom  1.  Januar  d.  J.  ab  die
Steuer  für  den  zur  Fabrikation  von  Bleizucker  und  Bleiweiß  verwendeten  Branntwein  unter  denselben  Maßgaben
  und  Kontrolen  zu  vergüten  bezw.  zu  erlassen,  unter  welchen  nach  dem  Bundesrathsbeschluß  vom
        <pb n="43" />
        —  25  —

31.  März  1870  die  steuerfreie  Verwendung  des  Branntweins  zur  Alkaloiden-Fabrikation  zugelassen  ist,  jedoch
dabei  zu  bestimmen,  daß  die  zuvorige  Denaturirung  des  Branntweins  mit  1  Kilo  Kampfer  auf  je  1000  Liter
Spiritus  zu  50  pCt.  Tralles  zu  erfolgen  habe.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  M.  und  J.  beschlossen,  bezüglich  der  Taravergütung
für  frische  und  getrocknete  Südfrüchte  (Nummer  25.  h.  1.  und  25.  h.  2.  a.)  in  doppelter  Umschließung  nachstehende
  Bestimmungen  zu  treffen:
1.  Gehen  Südfrüchte  in  inneren  Umschließungen  ein,  so  kann,  wenn  diese  inneren  Umschließungen
  in  Säckchen  oder  Bällchen  bestehen,  für  dieselben  eine  zusätzliche  Tara  von
2  pCt.,  und  wenn  sie  in  Schachteln,  Körbchen  oder  Kistchen  bestehen,  eine  zusätzliche  Taravon
  10  péCt.  neben  der  tarifmäßigen  Tara  für  die  äußere  Umschließung  bewilligt  werden.
2.  Gehen  Südfrüchte  in  Säckchen,  Bällchen,  Schachteln,  Körbchen  oder  Kistchen  ohne  äußere
Umschließung  ein,  so  ist  für  erstere  nur  die  sogenannte  zusätzliche  Tara  von  2  beziehungsweise
  10  pCt.  zu  gewähren,  ebenso  darf
3.  auch  in  denjenigen  Fällen,  in  welchen  die  äußere  Umschließung  der  Südfrüchte  vor  der
Verwiegung  entfernt  wird,  sofern  nicht  Nettoverwiegung  eintritt,  für  die  oben  bezeichneten
inneren  Umschließungen  nicht  die  tarifmäßige,  sondern  nur  die  zusätzliche  Tara  gewährt
werden.
4.  Auf  Südfrüchte,  welche  in  durchgeschnittenen  (halben)  Fässern  eingehen,  findet  die  tarifmäßige
  Faßtara  Anwendung.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  v.  M.  u.  J.  beschlossen,
die  Fortführung  des  bei  den  Ausgangsämtern  geführten  Annotations-Registers  über  den  Durchgangsverkehr
  mit  den  Fahrposten  einzustellen  und  die  zollamtliche  Abfertigung  darauf  zu  beschränken,
  daß  die  zum  Ausgange  gestellten  Poststücke  mit  den  Inhaltserklärungen  beziehungsweise
  Revisionsnoten  verglichen  und  letztere  nach  erfolgtem  Ausgange  der  Stücke  abgestempelt  und
gesammelt  werden.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung  des

Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen
der  Königlich  preußische  Geheime  Regierungsrath  Keller-Holl  zu  Luxemburg  der  Königlichen
Regierung  zu  Sigmaringen,  dem  Königlich  württembergischen  Steuer-Kollegium  zu  Stuttgart
und  der  Großherzoglich  badischen  Zolldirektion  zu  Karlsruhe  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle
und  Steuern  mit  dem  Wohnsitze  in  Karlsruhe  und  der  Reichsbevollmächtigte  Königlich  preußische
Geheime  Regierungsrath  von  Lessing  zu  Karlsruhe  in  gleich  er  Eigenschaft  der  Königlich  sächsischen
  Zoll=  und  Steuerdirektion  zu  Dresden

beigeordnet  worden.  

 

4*
        <pb n="44" />
        —  26  —

Dem  Kaiserlichen  Nebenzollamt  Il.  Audun-le-Tiche,  Hauptamtsbezirk  Diedenhofen,  ist  die  Ermächtigung
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  für  Branntwein  ertheilt  worden.

 

5.  Militär--Wesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §  9  Nummer  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1876  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung

für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist
mit  Brot  ohne  Brot

a)  für  volle  Tageskosft  380  Pfennige,  65  Pfennige,
b)  für  Mittagskost  .40  -  35  -c)
  für  Abendkost  .  .  .  .  25  -  20  -
d)  für  Morgenkost.  .  .  .  15  —  10  -

Berlin,  den  11.  Januar  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

6.  Marine  und  Schifffahrt.

 

Die  Königlich  griechische  Regierung  hat  die  gegen  Ankünfte  aus  Syrien  angeordnete  Quarantaine
wieder  aufgehoben  (Central-Blatt  für  1875  Seite  448).

Bestimmung  über  die  Anerkennung  der  in  chilenischen  Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungs.
angaben  in  deutschen  Häfen*).

Vom  11.  Januar  1876.

Nachdem  von  dem  Deutschen  Reich  mit  der  Republik  Chile  eine  Vereinbarung  wegen  gegenseitiger
Anerkennung  der  nach  dem  neuen  Schiffsvermessungsverfahren  bewirkten  Vermessungen  getroffen  worden  ist,
sind  für  die  auf  Grund  der  chilenischen  Schiffsvermessungsordnung  vom  20.  November  1874  vermessenen,
der  chilenischen  Handelsmarine  angehörigen  Schiffe,  die  in  deren  Zertifikaten  enthaltenen  Angaben  über  den
Nettoraumgehalt  in  den  deutschen  Häfen  ohne  Nachvermessung  als  giltig  anzuerkennen.

Berlin,  den  11.  Januar  1876.

 

In  Papenburg  wird  mit  der  nächsten  Seesteuermanns-Prüfung  am  3.  k.  Mts.  begon  nen  werden.

–  —  —  -  —  —.—.

*)  Vergl.  Central  Blatt  Jahrg.  1873  Seite  163  und  316,  Jahrg.  1374  S.  323,  Jahrg.  1875  S.  324  und  688.
        <pb n="45" />
        7.  Post-Wesen.

—.  —

Mit  Genehmigung  des  Herrn  Reichskanzlers  werden  die  nachfolgenden  Bestimmungen  des  zu  St.  Petersburg
  abgeschlossenen  internationalen  Telegraphen-Vertrages  von  jetzt  ab  auch  auf  den  Telegraphenverkehr
innerhalb  des  Deutschen  Reichs  Anwendung  finden.

1.  Der  Aufgeber  eines  Privattelegramms  kann  die  beschleunigte  Beförderung  erlangen,  wenn
er  das  Wort:  „Dringend“  oder  das  Zeichen  „/).“  vor  die  Adresse  setzt  und  die  dreifache  Gebühr
eines  gewöhnlichen  Telegrammes  von  gleicher  Länge  für  dieselbe  Beförderungsstrecke  hinterlegt.  Das  Telegramm
  wird  dann  vor  den  übrigen  Privattelegrammen  befördert.

2.  Die  Adresse  eines  Telegrammes  kann  in  einer  verabredeten  oder  abgekürzten  Form
niedergeschrieben  werden.  Die  Vergünstigung,  sich  ein  Telegramm  mit  derartiger  Adresse  zustellen  zu  lassen,
ist  von  einer  Vereinbarung  zwischen  dem  Adressaten  und  dem  Telegraphenamt  seines  Wohnorts  abhängig.
Für  die  Hinterlegung  einer  abgekürzten  Adresse  bei  einem  Telegraphenamt  ist  eine  Gebühr  von  30  Mark  für
das  Kalenderjahr  im  voraus  zu  entrichten.

Die  Vergünstigung  erlischt,  falls  die  Verabredung  nicht  verlängert  wird,  mit  dem  Ablaufe  des
31.  Dezember  des  Jahres,  in  welchem  die  Gebühr  entrichtet  worden  ist.

3.  Die  größte  Länge  eines  Wortes  ist  auf  15  Buchstaben  nach  dem  Morse-Alphabet  festgesetzt.  Der
Ueberschuß,  immer  bis  zu  15  Buchstaben,  wird  für  je  ein  Wort  gezählt.

Berlin,  den  1.  Januar  1876.

Der  General-Postmeister.

 

Abänderungen  der  Postordnung  vom  18.  Dezember  1874.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  8.  50.  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Ok—
tober  1871  wird  die  Postordnung  vom  18.  Dezember  1874  in  folgenden  Punkten  abgeändert:
1.  Im  §.  5.:  „Mehrere  Packete  zu  einer  Begleitadresse“  betreffend,  erhält  der  erste  Satz  im  Absatz  1.
folgende  Fassung:
Mehr  als  drei  Packete  dürfen  nicht  zu  einer  Begleitadresse  gehören.
2.  Im  §.  21.:  „durch  Eilboten  zu  bestellende  Sendungen“  betreffend,  erhält  der  erste  Satz  im  Absatz
  VII.  folgende  Fassung:  .
VII.  Für  die  Eilbestellung  von  Postsendungen  sind  zu  entrichten:
a)  Bei  gewöhnlichen  und  bei  eingeschriebenen  Briefen,  Postkarten,  Drucksachen
  und  Waarenproben,  sowie  bei  Vorschußbriefen:
1.  wenn  die  Bestellung  im  Ortsbestellbezirke  der  Postanstalt  erfolgt,  für  jede  Sendung
25  Pf.;  "
2.  2  die  Bestellung  im  Landbestellbezirke  der  Postanstalt  erfolgt,  für  jede  Sendung
und  für  jedes  Kilometer  15  Pf.,  im  Ganzen  jedoch  nicht  unter  75  Pf.  für  jede
Bestellung.

3.  Derselbe  Absatz  erhält  am  Schlusse  folgenden  Zusatz:  6
Höhere  Vergütungen  für  die  Eilbestellung  von  Postsendungen  nach  dem  Landbestellbezirke
        <pb n="46" />
        —  28  —

dürfen  nur  in  den  Füllen  erhoben  werden,
zur  Verfügung  steht,  der  die  Leistung  zum  tarifmäßigen  Satze  übernimmt.
4.  In  demselben  Paragraphen  erhält  der  Absatz  VIII.  folgende  Fassung:
VIII.  Die  Gebühr  für  die  Eilbestellung  kann  vorausbezahlt  oder  deren  Zahlung  dem  Adressaten

überlassen  werden.

entstandenen  Bestellgebühr  haften.

5.  Am  Schlusse  desselben  Paragraphen  tritt  als  neuer  Absatz  hinzu:
X.  Verweigert  der  Adressat  die  Zahlung  der  Bestellgebühr,
wohl  behändigt,  wenn  er,  unter  Rückgabe  des  Briefumschlags  und  schriftlicher  Anerkennung

der  Zahlungsverweigerung,  den  Absender  bezeichnet.

die  Kosten  eingezogen.
Berlin,  den  2.  Januar  1876.

Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

wenn  der

Ueber  sicht

Bestimmungs-Postanstalt  niemand

In  allen  Fällen  muß  jedoch  der  Absender  für  die  Berichtigung  der

so  wird  ihm  die  Sendung  gleich-Von

  dem  letzteren  werden  alsdann

über  die  während  des  4.  Vierteljahres  1875  im  deutschen  Reichspostgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen

  Postanstalten.

—

 

Ortsbezeichnung.

 

Eigenschaft
der

Postanstalt.

 

Ober-Postdirektions-Bezirk.

 

Aachen  3.  (am  Kölnthor).
Arnsdorf  i.  Sachs.

Berlin  W.  50.  (Kaiserhof).
Berlin  O.  51.  (Kl.  Andreasstr.).
Beutnitz.

Blockwinkel.

Bremen  6.  (am  Buntenthorsteinwege).
Buchthal.

Charlottenhof,  Kr.  Görlitz.
Düsseldorf-Oberbilk.
Falkstädt.

Göhren  i.  d.  Nied.-Laus.
Gondek.

Grebenau.

Großbothen.

Heuckenwalde.

Hoheneiche.

Krzanowitz.

Lenka.

Lintorf,  Kr.  Düsseldorf.
Milkowo.

Mühlbock.

 

A.



——

Post-Amt  III.
do.

do.
Post-Amt  I.

Post-Agentur.

do.

Post-Amt  III.
Post-Agentur.

do.
Post-Amt  llI.
do.

Post-Agentur.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.
do

do.
do.
do.

Eingerichtete  Postanstalten.

 

 

35

Aachen.
Dresden.
Berlin.
do.
Frankfurt,  Oder.
do.
Bremen.
Frankfurt,  Oder.
Liegnitz.
Düsseldorf.
Posen.
Franksurt,  Oder.
Posen.
Darmstadt.
Leipzig.
Halle  a.  Saale.
Cassel.
Oppeln.
Posen.
Düsseldorf.
Bromberg.
Frankfurt,  Oder.
        <pb n="47" />
        —  29  —

 

 

  Eigenschaft
Ortsbezeichnung.        Ober-Postdirektions-Bezirk.

  Postanstalt.
Mulda.  Post-Amt  III.  Dresden.
Nenndorf  i.  Anh.  Post-Agentur.  Magdeburg.
Nußloch.  do.  Carlsruhe.
Nordenhamm.  Post-Amt  IIl.  Oldenburg.
Pleschen,  Bahnhof.  do.  Posen.
Prust.  Post-Agentur.  Bromberg.
Rundewiese.  do.  Danzig.
Schillgallen.  do.  Gumbinnen.
Steinwärder  b.  Hamburg.  Post-Amt  III.  Hamburg.
Wellersdorf.  Post-Agentur.  Frankfurt,  Oder.
Wikischken.  do.  .  Gumbinnen.

B.  Aufgehobene  Postanstalten.
Alt  Strunz.  Post-Agentur.  Posen.
Dombronken.  Post-Expedition.  Gumbinnen.
Fischbach  i.  Sachsen.  do.  Dresden.
Friedenau  i.  d.  Neum.  Post-Agentur.  Frankfurt,  Oder.
Kleschowen.  do.  Gumbinnen.
Krummenweg.  Post-Expedition.  Düsseldorf.
Ludwigsdorf,  R.-B.  Oppeln.  Post-Agentur.  Oppeln.
Opatow.  ·  do.  Posen.
Staykowo.  Post-Expedition.  Posen.
Untereisenbach.  Post-Agentur.  Constanz.

 

 

 

 

Die  römische  Zahl  in  Spalte  2  bezeichnet  die  Klasse  zu  der  das  betr.  Postamt  gehört.

Am  10.  d.  Mts.  wird  der  Betrieb  auf  der  Bahnstrecke  Herne-Bismark-Schalke  der  zur  Bergisch-Märkischen
Eisenbahn  gehörigen  Emscherthalbahn  mit  den  Stationen  Bismark  und  Herne  für  den  Güterverkehr  in
Wagenladungen  eröffnet  werden.  Die  Bahn  schließt  in  Herne  und  Schalke  an  die  bereits  dem  Betriebe  übergebenen

  Strecken  der  Emscherthalbahn  an.  Die  Länge  der  Bahnstrecke  Essen-Bismark-Herne  beträgt

22,05  Kilometer.

 

Eisenbahn-Wesen.

 

Berlin  W.,  den  8.  Januar  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.

Maybach.
        <pb n="48" />
        —   30   —                                                                                                                                                9.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaufmann  William
Barnard  in  Frontera  de  Tabasco  (Mexico)  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Konsul  des  Deutschen  Reichs  Weber  in  Georgetown  (British  Guiana)  hat  den  Kaufmann  T.  H.  Cameron
  in  Neu-Amsterdam  (Berbice)  an  Stelle  des  zurückgetretenen  Kaufmanns  D.  E.  Seon  zum  Konsular-Agenten
  bestellt.

 

Den  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Santamarta  (Columbien)  C.  H.  Simmonds,  sowie
dem  Kaiserlichen  Konsul  Ad.  Bartning  in  Mazatlan  und
dem  Vize-Konsul  H.  Cantzler  in  Stockholm

ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  General-Konsul  ernannten  portugiesischen  Konsul  Raphael  Eisenmann  in  Berlin  ist  Namens
des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="49" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

            

Berlin,  Freitag,  den  21.  Januar  1876.

No.  3.

 

 

Inhalt:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .Seite  31

 

Vernichtung  zurückgelegten  Banknoten;  —  Status  der  deut.
schen  Notenbanken  Ende  Dezember  1877.  34

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen=  Errichtung  und  Kompetenz  von  5.  Justiz-  Wesen:  Zwangsvollstreckung  durch  rumänische  Be-Steuertsellen.
  . . 32  6  Millitär  Wesen:  Bekanntmachung  eines  Verzeichnisses  der
3.  Münz-Wesen:  Übersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  jenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültimünzen
  zur  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
4.  Finanz-Wesen:  nachweisung  über  die  am  31.  Dezember  ½  einjährig=  freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind  40
im  Umlaufe  beziehungsweise  im  eigenen  Bestande  der  deut-  7.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Eheschen
  Zettelbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  auch  der  schließungen  etc.  52
nach  erfolgter  Einlösung  vernichteten  beziehungsweise  zur  8.  Personal-  Veränderungen  1.:  Ernennung  ..  .52

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
und  Bettelns,

1.  der  Webergeselle  Johann  Zöllner,

Oesterreichisch-Schlesien),  45  Jahre  alt,
Regierung  in  Oppeln  vom  8.  November  v.  Js.;

gebürtig  aus  Lichtewerder  (Bezirk  Freudenthal  in
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-2.

  der  Schuhmachergeselle  Peter  Hussl  aus  Innsbruck  in  Tyrol,  20  Jahre  alt,  durch  Beschluß

der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Hildesheim  vom  16.  Dezember  v.  IJs.;
3.  der  Schneider  Karl  Otto  Grünblatt,

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen

gebürtig  aus  St.  Petersburg,  21  Tahre  alt,
Landdrostei  in  Lüneburg  vom  11.  Januar

Js.;
4.  der  Arbeiter  Johann  Mensink  aus  Zütphen  (Königreich  der  Niederlande),  39  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Münster  vom  22.  November

  v.  Js.;

5.  der  Tagelöhner  Karl  Spindler,  geboren  1839  und  ortsangehörig  zu  Rakwitz  (Bezirk

Auspitz  in  Mähren),

6.  der  Tagelöhner  Jakob  Kucera,  geboren  1850  und  ortsangehörig  zu  Ellischau  (Bezirk

Klattau  in  Böhmen);

zu  5  und  6  durch  Beschluß  des  Königlich  baye  rischen  Bezirksamts  in  Feuchtwangen

vom  16.  Dezember  v.  Js.;

5
        <pb n="50" />
        7.  die  Tagelöhnerin  unverehelichte  Marie  Vlach,  gebürtig  aus  Malavesky  (Bezirk  Klattau  in
Böhmen),  20  Jahre  alt,
8.  die  Tagelöhnerin  unverehelichte  Therese  Melan,  gebürtig  aus  Vlaon  (das.),  20  Jahre  alt,
zu  7  und  8  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Regen  vom
16.  Dezember  v.  Js.;
9.  der  Gärtnergehülfe  Thomas  Bauer  aus  Litschauer-Reinberg  (Bezirk  Waidhofen  in  Oesterreich
  unter  der  Enns),  18  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissars
  in  Karlsruhe  vom  21.  Dezember  v.  Js.;

10.  der  Schlossergeselle  Vincenz  Gspandl,  gebürtig  aus  Graz  in  Steiermark,  30  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministerium  des  Innern  vom  23.  Dezember
  v.  Js.;

11.  der  Tagelöhner  Johann  Meinrad,  gebürtig  aus  Luttenbach  (Kreis  Kolmar  im  Ober-Elsaß),
  zur  Zeit  französischer  Staatsangehöriger,  38  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des
Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom  6.  Januar  d.  Js.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Am  1.  Februar  d.  J.  wird  am  Bahnhofe  der  Berlin-Anhaltischen  Eisenbahn  zu  Leipzig,  zunächst  provisorisch,
eine  neue  Zollabfertigungsstelle  mit  vollen  hauptamtlichen  Abfertigungsbefugnissen  in  Wirksamkeit  treten,
welche  die  Bezeichnung  „Königlich  sächsisches  Hauptzollamt  Leipzig,  Zollabfertigungsstelle  am  Berliner
Bahnhofe“  führen  wird.

 

Das  Kaiserliche  Nebenzollamt  l.  zu  Hüningen,  Hauptamtsbezirk  Altkirch  (Aemterverzeichniß  IV.  Seite  113),
ist  auch  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  für  Branntwein  ermächtigt.
        <pb n="51" />
        ----33--- 3.  Münz=

  Wesen.

Ueber  sich  t

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  15.  Januar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  ber  Woche  Hiervon
vom 9. bis 15.  auf  Privat.

.  Doppel.  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
Januar  1876  sind  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig.  Pfennig.  HPfennig.  Pfenniggeprägt
  worden  in.  kronen.  stũcke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf  Mark.  Pf.



.
a) Berlin...  Musco  —  3.  613.  840  —  184.2866  326.  547  60  —  —  55-611  45.90150  1680  20  3.2450
b)  Hannover  —  —  —  530.515  —  123.  ss1  oo  —  —  22.60000  16.300  %  7.57000  3.420  00
c)  Frankfurt  750.980  —  —  —  117.64032  öbo  —4487420  —  7.849  78  9.7  6506
d)  München  —  563.770  —  —  —  168.0000%  75.00000%  700  28.10000  3-040,00  32.02000
e)  Dresden  600.  o20  —  —  —  —  30.00000  —  ½00%%ol  %  14%%%%¼%
f)  Stuttgart  —  1.202.  360  —  —  135.064  —  —  14.2600010030  162/00  6.362|00
g)  Karlsruhe  —  123.  850  —  —  143.000  65.00  ——  6.15000½  288/00  2.00  oo
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  120.970  —  ——m[m—.O  —  —  —  —
i)  Hamburg..  —  —  —  —  —  117.5570  —  —%
Summe  1.  4964  840  2.189.960  3.613.  840  530.515  1.300.96ö0997.  40100  104.774  20  244.238/20  115.402  38.630|66  26.812  36

2.  Vorher  waren

geprägt  in:

a)  Berlin430.327.960  102.707.270%00  10  3  20
b)  Hannover  123.760.140  532.  649.  280  —  4.6-0  10.451.575  4  0  2  366.  306  80
c)  Frankfurt  167.445.460  68.  957.  220  —  —  7.367.  664  1.  123.  33900  1.  629  03280  2.  085.  564  90  1.089  470  16  1.078.  61104]  386.776055
d)  München043,010  482.115  3.708  55544  6.  338.  31680  r/n/40  760.023  60  333  45400%23
e)  Dresden  44.  935.  160  117.  366  480  —  2.469.345  7.885.314  96.0000%030  627.  111  06  261  747462
f)  Stuttgart  46.818  820  186.835.870  —  2.  151.906  13.454  487  12326.  947  50  3.  067  94320|1.589.,  800  00  674.000  60  327.339  5ö0197.170|80
g)  Karlsruhe.  .  21.401  360  10.785.  100  —  1.570.  330  10.281.  6931.  016.  785100  1.  696.  82860]  1.  168.  001  901  6856.  789  0b  369.770  80  169.686  0
h)  Darmstadt,1276380  6.528.  120  —  740.175841  87530  oo  647.  1960%%%%%
i)  Hamburg  6  257.  820  5.646.  8800  6.518.  800  1.428  308  2.727.  701  1.394.  7128  oo  700.  36240  70  503  685  65  284.201  98  72.41553
Summe  2.7  14  60|1.29.1080|  686.273.  505  25.  385.  105  109.  221.  894  11.730.  576  00  —————  ʒos  rol  1.260.  120  vo  4.659.,090  4  2.49  21901
Gesammt-  Aus-  #

prägung;: 982.105.100  304.129.16ö0  %4551-54  12.727.97|0020-0  74390  7.  408.  523  45s  4.  607.  721  30  2.820.  031  87
—  ——  —  )  —.—.  ——  ——  —  —  —

1.26.  234.  260  Mark.  169.539.  663  Bark  20  Pf.  20.498.  267  Mark  35  Pf.  1.217.752  Mark  67  Pf.

 

 

 

 

 

5*
        <pb n="52" />
        —  34  —



4. Finanz=Nach



über  die  am  31.  Dezember  1875  im  Umlaufe,  beziehungsweise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Zettel
zur  Vernichtung  zurück

 

 

 

 

"  r

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.
*.)  Zu  2:  An  zurückgelegten  Noten  à  100  Mark  waren  vorhanden  295.800  Mark.

10.000  Mark  à  100  Mark  und  14.000  Mark  à  1000  Mark.

Zu  3:  Als  noch  nicht  aus  gegeben  und  im  Bank-Tresor  befindlich  sind  außerdem  aufgeführt:

4  An  Banknoten  sind
25  Bezeichnung  »
der  Banken    Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand
  Laufende Nr  Der Banken.  in  Abschnitten,  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten
  zu  1  Thlr.  zu  5  Thlr.  zu  10  Thlr.  zu  20  Thlr.  zu  25  Thlr.  zu  50  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1.]  Preußische  Bank  —  —  —  —  117.000  120.  000  —  —  605-Ooo  .  0os  4%000  3.  72.000
2. Ritterschaflliche  Privatbank  in  
Pommern  (Stettin *)  Z-  —  —  —  5.650  —  16.700  —  —  —  15.300  —
3. Städtische  Bank  in  Breslau-  —  —  —  —  570  80  450  50  —  —  2.100  850
4.Bank  des  Berliner  Kassenvereins  —  —  —  —  770  14.840  1.260  10.780  —  —  3.950  98.600
5.  Kölnische  Privatbank  —  —  —  —  4.72  3.780  10.680  9.020  —  —  7.000  5.800
6. Magdekurger  Privatbank  —  —-  —  —  980  99.020  4.  100  395.900  —  —  2.600  297.400
7.  Danziger  Privat-Aktienbank  —  —  —  —  2.580  920  6.880  1.620  —  —  3.550  450
8.  Prorinzial=  Aktienbank  des  Groß.  «
herzogthums  Posen  —  —  —  —  950  —  2.300  —  —  —  2.00  50
9.  Kommunalständ.  Bank  für  die  |
Preuß.  Oberlausnitz  (Görlitz)  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
10.  Hannoversche  —  —  —  —  35.830  —  33.520  —  —  —  12.  300  —
11.  Sächsische  Bank  zu Dresden  4  —  —  —  —  92.  380  —  49.880  —-  —  —  37.100  —
19.  Leipziger  Bank . ''    —  —  —  —  27.390  —  26.980  —  —  —  16.900  —-18.
  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
14. Chemnitzer  Stadtbank '''  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
15. Rostocker  Bank  .  —  —  —  —  9.010  510  15.320  960  —  —  7.400  400
16.]  Weimarische  Bank  —  —  —  —  —  —  7.880  —  —  —  4.  160  —
17. Oldendurgische  Landesbank  —  —  40.735  8.  026  67.980  8.260  —  —  —  —  —  —
18.  Braunschweigische  Bank  —  —  —  —  191.000  229.000  —  —  —  —  —  —
19.  Mitteldeutsche  Kreditbank  Meiningen)
  ..  —  —  —  —  740.700  402.  460  —  —  —  —  —  —
20.]  Privatbank  zu  Gotha  —  —  —  —  51010  185.210%  0o0o  —  —  —
21. Anhalt-  „Dessauische  Landesbank  -  20.710  —  7.150  —  15.640  —  —  —  —  —  400  —
22.  Thüring  ische  Bank (Sondershausen)  —  —  —  —  —  —  180.000  2.820.000  —  —  —  —
23. Geraer  Bank  —  —  —  —  26.630  20.320  —  —  —  —  6.450  10.600
24.Niedersächsische  Bank  Bückeburg  —  —  —  —  626.130  870  —  —  —  —  —  —
25.  Lübecker  Privatbank  —  —  —  —  5.780  68.500  5.480  43.840  —  —  —  —
26.  Kommerzbank  in  Lübeck  ..  —  —  —  —  11.850  28.830  7.380  16.340  —  —  —  —
27.  Bremer  Bank“  —  —  —  —  186.000  3.414.000  —  —  —  .  —  —  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Thaler  oder  Mark  
lauten  20.710  —  4.885  8.0250.  550,600  438.790  3.802.510  605.000  24-Ooos  617.400ä  4.086.150
·      
Umlauf  Bestand  Umlauf    Bestand  Umlauf    Bestand  Umlauf  BestandUmlauf  Bestand  Umlauf  Bestand
in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten
zu  5  Fl.  zu  10  Fl.  zu  25  61.  zu  35  Fl.  zu  50  Fl.  zu  100  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  —im  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
  
28.  Frankfurter  Bank  8.2000  239.24  —  5.460  15.54%  %o  00%  s1.  600
29.  Landgräflich  Hessische  konzess.  *
(Homb  urg  vor  der  Höhe)  10  315  1.005  1.970  6  710  —  —  —  —  —  —  —  —
30.  Bayerische  Notenbank  —  —  963.  750  —  —  —  —  —  —  —  798.000  —
3i.  Württembergische  Notenbank“  —  —  —.  —  —  —  —  —  —  —
32.]  Badische  Bank  —  —  101.870  15.691.  1#8  —  —  1  —  46  400%  .vo  —  —
33.  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  —  —  65.050  5  33.925  —  —  —  2.850  —  2.000  —
l  «
Zusammen  bei  den  Banken,  deren  Noten  1
über  Gulden,  Thaler  oder  Mark  lauten)18.605  10.  265  1.  287.  660  16.  15. 931.  080  33.  925  —  5.460  I  15·d4ohs.9509.161.200  au.20081»600
        <pb n="53" />
        —   35   —                                                                                                                                              Wesen.
weisung
banken  vorhanden  gewesenen,  sowie  auch  der  nach  erfolgter  Einlösung  vernichteten,  beziehungsweise
gelegten  Banknoten.



 

vorhanden  gewesen  im:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Laufende Nr.
Umlauf   Bestand  Umlauf  Bestand  „Umlauf  Bestand    Umlauf  Bestand  Umlauf    Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf    Bestand
in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  Laufende Nr. 
zu  100  Thlr.  zu  200  Thlr.  zu  500  Thlr.  zu  20  Mark.  zu  100  Mark.  zu  200  Mark.  zu  500  Mark.  zu  1000  Mark.  
ThlrThlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.  *

.662.000  —  —  17.954.000  nuua  ea  doo  —  —  261.833.000)0  —  —  32.662.000  13.338.000  2.  669.000,  114.  531.000%.
14300  —  —.  —  —  —  —  454.200  —  —  —  —  —  —  1  —  2
2.100  —  —  —  —  —  —  1.399.200  90  3oo  —  —  —  —  1.129.000  357.000%.
7.  200  17.600  .  30.800  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.
2.500  —  —  —  —  —  —  2.838.000  24.000—  —  —  —  —  —  5.
1.500  —  —  —  —  —  —  2.780.  3001  189.  7001  —  —  —  —  —  —  6.
J.000  —  —  —  —  —  —  2.825.000  85.000—  —  —  —  —  —  7.
*  —  —  —  —  —  —  669.3000  1.  0o,  58.300/.04.500  95.500)  K  —
—  —  —  —  —  —  —  2.877.  100  *  —  —  1  —  —  —  —  9.
6.700  —  —  —  —  —  —  10.936.900  63.100  —  —  —  —  —  —  10.
51.700  —  —  —  —  —  —  49.666.400  6.  33.  600  —  —  16.972.000  8.02.000  —  —  11.
5.700  —  —  —  —  —  —  12.377.600  —  —  —  —  —  —  —  12.
.  000  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2.906.500  78.500  —  —  13.
—  —  —  —  —  —  —  640.000  —  —  —  —  —  —  —  14.
6.200  —  —  —  —  —  —  1.677-80oo  122.100  —.  —  —  —  —  15.
—  —  —  —  —  —  1.618.300  13.100  —  —  —  —  —  16.
—  —  —  —  —  —  —  3.947.900  117.100%—  —  —  —  —  —  17.
—  —  —  —  —  —  —  6.030.000.  6.210.000  —  —  —.  —  —  —  18.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  19.
26.800  —  —  —  —  —  —  6.264.300  35.700  —  —  —  —  —  —  20.
—  —  —-  —  —  —  —  1.452.900—  —  —  —  —  —  —  21.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  22.
roo  —  —  —  —  ——  G.  565.000,  1.035.000—  —  —  —  —  —  23.
—  —  —  —  —  —  —  35.500  3.-.500  —  —  —  —  —  24.
3.  200  400  1.200  —  —  —  —  975.500  44.500—  —  —  —  —  —  25.
2.000  —  —  —  —  —  —  2.  126.500  60.500  —  —  —  —  —  —  26.
—-  —  —  —  —  469.520  1.030.4308.  2.  300,  1.70-7ool  —  —  —  —  —  —  27.
7.  .000  213.  811.  2001  16.  o00  332.  000]  17.  954.  000  114.  6836.  OOOo]  46  6201.  O30.  a80  366.  481.  100  56.  488.  Ooo]  841.  2001  68.  800183.  615.  ooo  Ô—
Umlauf  Bestand  Umla  uf  Bestand    Umlauf  .  Bestand  Umlauf  Bestand Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf  Bestand  Umlauf    Bestand
  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten  in  Abschnitten
zu  500  Fl.  zu  10  Thlr.  zu  75  Thlr.  zu  50  Thlr.  zu  100  Thlr.  zu  100  Mark.  zu  500  Mark.  zu  1000  Mark.
Fl. Fl..]  6l.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Tblr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
3  l  I
30 .500  —  —  —  —  —  —  —  —  13.629.100  1.070.900  001.328000  1000  11.67.000.
—  —1  ——  -----..  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  38  081.000  .942.000  —  —  —  —  30.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  23.7  900  1.  816.  100  —  —  —  —  31.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  29.683.200  —  —  —  —  32.
—  50.900  —  825  —  200  —  600  —  29.764.  100  6.235.  900  —  —  —  —  33.
m  —
4.100  g81.500  50.900  —  —  200  1  —  600  1  0.  381.  700  1  4.772.000  1.328.000%16.033.00  

 

*)  Zu  9:  Von

 

 

 

 

 

 

 

 

Von den  mit  dem  1.  Dezember  1875  präkludirten  Thaler-Noten  der  Kommunalständischen  Bank  waren  am  31.  Dezember
2430  Thlr.  à  10  Thlr.,  6360  Thlr.  à  20  Thlr.,  5400  Thlr.  à  50  Thlr.  und  4400  Thlr.  à  100  Thlr.  noch  nicht  eingelöst.
  Dieselben  sind  unter  den  im  Umlauf  befindlichen  Noten  nicht  mehr  mit  aufgeführt.

')  Zu  10:  Außerdem  vorhanden,  aber  noch  nicht  dem  Betriebe  übergeben  1.000  000  Mark  à  100  Mark.
'')  Zu  12:  An  zurückgelegten  Noten  à  100  Mark  waren  vorhanden  5.622.400  Mark.
        <pb n="54" />
        —  36  —

*)  Zu  14:  Von  den  seit  dem  30.  Juli  1874  außer  Kurs  gesetzten  Thalerscheinen  der  Chemnitzer  Stadtbank  waren  am  31.  Dezember
  1875  5000  Thlr.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangt.  Dieselben  sind  unter  den  im  Umlauf  befindlichen  Noten  nicht  mehr
mit  aufgeführt.  An  zurückgelegten  Noten  à  100  Mark  waren  vorhanden  260.000  Mark.

*)  Zu  16:  Außer  den  im  Bestande  aufgeführten  Noten  waren  noch  vorhanden  an  zurückgelegten  Noten  à  100  Mark  4.528.600  Mark.
Die  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangten,  seit  dem  5.  August  1875  präkludirten  10  Thaler-Noten  der  Weimarischen  Bank
im  Betrage  von  62.760  Mark  sind  unter  den  im  Umlause  befindlichen  Noten  nicht  mehr  mit  aufgeführt.

**)  Zu  21:  An  zurückgelegten  Marknoten  à  100  Mark  waren  vorhanden  47.100  Mark.

200)

Zu  23:  Außer  den  im  Bestande  aufgeführten  Noten  waren  noch  vorhanden  an  zurückgelegten  Noten  à  100  Mark  400.000  Mark.

1)  Zu  27:  Von  den  im  Bestande  befindlichen  Noten  sind  unter  Mitverschluß  des  Verwaltungsraths  zurückgelegt:  3.200.000  Thlr.  
10  Thlr.,  800,000  Mark  à  20  Mark  und  1.000.000  Mark  à  100  Mark.  ·

2)  Zu  31:  Von  den  seit  15.  September  beziehungsweise  15.  Dezember  1875  in  der  Eigenschaft  von  Banknoten  präkludirten  10=  und
35  Guldennoten  der  Württembergischen  Notenbank  waren  bis  31.  Dezember  1875  44.400  Fl.  beziehungsweise  50.575  Fl.

noch  nicht  zur  Einlösung  gelangt.

Dieselben  sind  unter  den  in  Umlauf  befindlichen  Noten  nicht  mehr  mit  aufgeführt.

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  Nachweisung  sind  am  31.  December  1875  an  Banknoten  im  Umlauf
gewesen  und  zwar:

 

 

 

 

 

 

Ende  November  waren
in  Wertbeträgen:  in  Umlauf  Also  Ende  Dezember
*  Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  .  9.877.1234,i«7  40.669.448  —30.792.3243J7
zwischen  50  und  100  Mark  3.235.690  5/  15.829.748  —  12.594.057  /7
zu  100  Mark  und  darüber  1.040.732.  685  57  988.117.211  +  52.615.474  57
Zusammen  1.  053.  845.  500  1.044.616.ao7  4  92.229.088

––  —  —  —

 

 

———.—.—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5  Vernichtete  Banknoten:
Bezeichnung  der  Banken.  in  Abschnitten  zu
.
Laufende Nr.  1  Thlr.|5  Thlr.10  Thlr.  20  Thlr.  25  Thlr.]  50  Thlr.  100  Thlr.  200  Thlr.  500  Thlr.
1  Preußische  Bank  —  —  J.  45000  —  J3.  175.002  800.000,  8.300000  —  (6.0000000
2.  Städtische  Bank  zu  Breslau  —  —  99.350  99.500  —  497.050,  296.100  —
3. Kölnische  Privatbank  —  —  91.500.  280.300  —  287.200,  295.000  —
4.  Provinzial-Aktien-Bank  in  Posen  —  —  99.  050.  197.700  —  297.250,  396.000  —
5 Hannoversche  Bank.  .  ..  —  —  780.000  1.940.000  —  519.000)  491.000  —  —
6  Chemnitzer  Stadtbank.  290.000  —  —  —  —  —  —  —
7.]|  Rostocker  Bank-  —  —  240.480  483.720  —  242.  2001  243  600  —  —
8.]  Weimarische  Bank  —  —  983.640  546.100  —  388.800  19.000  —  —
9. Oldenburgische  Landesbank  —  551.  000  1.324.  000  —  —  —  —  —
10. Braunschweigische  Bank  —  —  3.230.000.  —  —  —  —  —  —
11.]Mitteldeutsche  Kreditbank.  —-  —  62.  856.840  —  —  —  —  —  —
12.|Lübecker  Privatbank  .—  —d·,-i»»·»»:303.720dspjzsxgsoz-m-—542.200198.400——
Zusammen  bei  den  Banken,  deren  «
Noten  über  Thaler  lauten  290.000  551  000  21.753,580,  3.932.000,  3Z  175.000,  5.031.50010.712.900,  198.400,  6.000,  000
51.644.380  Thlr.
in  Abschnitten  zu
5  .  10  Fl.  235  Fl.  35  Fl.  50  Fl.  100  Fl.  500  Fl.
1.|Landgräfl.  Hessische  konz.  Landesbank
(Homburg  v.  d.  Höh).  11-0  138.500  —  —  —  *  –
2.  Bayerische  Notenbank  —  5.046.250  —  —  —  5.202.000  —
3.  Württembergische  Notenbank  —  5.500.000  —  —  —  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren  Noten
  über  Gulden  oder  Thaler  lauten  218.000  10.684.750  —  —  —  5.202.000  —

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.104.750  Fl.
        <pb n="55" />
        —   37   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Zur  Vernichtung  zurückgelegte  Banknoten:
Bezeichnung  der  Banken.  in  Abschnitten  zu
1  Thlr.  5  Thlr.  10  Thlr.  I  20  Thlr.  25  Thlr.  50  Thlr.  100  Thlr.  200  Thlr.]  500  Thlr.

1. Preußische  Bank  —  —  47.  0o00  —  62.000  1.461.  0000  533.  0o0o0  —  3.000
2. Ritterschaftl.  Privatbank  in  Pommern  —  —  194.  3501  283.300  —  184  2001  285.  700  —
3 .Danziger  Privat-Aktienbank  —  96.500291.500—  196.000  386O00  —  —
4.  Kommunalständische  Bank  für  die  —
Preuß.  Ober-Lausitz  —  —  97.570  26  40  352.  4001  237.  800  —  —
5.  Hannoversche  Bank  —  —  509.170  646.480  —  232.200  22.800  —  —
6.  Sächsische  Bank  zu  Dreden  —  –  10.943.290  7.  06.,  380  —  5.  O83.  550  11.  095.  200,  —  —
7.  Leipziger  Bank  .  —  —  2.742.61002.633.020  —  2.403.  10001  591.  300  —  —
6.  Leipziger  Kassenverein.  ...  —  —-  -——  —  —I  –  995.0000  —  —
9.  Chemnitzer  Stadtbank  5.000  —  —  —  —  –  —  —  —
10.  Weimarische  Bank..  ...  —  —  117.440  4.O20  –  237.050  66.100  —
II.  Braunschweigische  Bank  .  —  —  850.000—  —  —  —  —  —
12.  Privatbank  zu  Gotha  ..  —  —  1  823.7801.090.000  –  —  350.000  —  —
13.  Anhalt-Dessauische  Landesbank  .258.8900  138.250  558.90600  ¼H—  —  —  —  —  —
14.  Geraer  Bank  .  ..  —-  —  4.050.000  —  —  1.350.000  30.000  —  —
15,  Niedersächsische  Bank  .  —  —  5.373.000—  —  –  —  —  —
16 Kommerzbank  in  Lübeck  .  —  —  321.5800  254.  020  —  —  153.400  —  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Thaler  lauten  263.890  138.250  27.725  250/13.002.  v00  62.000  1  499.500  15.84  30  —  3.000

 

 

 

1  68.540.550  Thl-.

 

  —

in  Abschnitten  zu

 

 

 

 

 

5  FI. 444Fl.  35  Fl.  50  Fl.  100  Fl.  I  500  Fl.  10  Thlr.  25  Thlr.  50  Thlr.  100  Thrr.

 

 

1. Frankfurter  Bank  140.000  7.170.00  S.00  39.0  O  OOC0  —  —

 



 

 

 

 

2. Landgräfl.  Hesf.  konz.  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  vehen  86.000  43.500  —.  —  —  —  —  —  —
3. Württembergische  Notenbank.1.955.600  —  —  J7.449.400  —  —  —  —  —
4. Bank  für  Süddeutschland
(Darmstadt  —  4.710.270  5.498.800  —  584.400  584.100  —  JJ7.535.650  51.850  11.350  25.500

 

 

Zusammen  bei  den  Banken,
deren  Noten  über  Gulden
oder  Thaler  lauten  2.  181.600  11.  923.,  770  5.  49  .  80  7.988.  400/83.,  40  4.  9779.  100  16.80  1.000  .535.650

.  "  50.212  070  Fl.
und  7.624  350  Thlr.

 

 

 

 

 

 

51.850  11.350  25.500

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4.  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Banknoten
  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  19.  Januar  1876.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Eck.
        <pb n="56" />
        —   38   —

Status  der

deutschen  Noten

(Nach  den  im  „Reichs-Anzeiger
(Verglichen  mit
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
—  Event.
Sonstige  Ver-  Ver-7-
  täglich  bindlich.  bindlich
Laufende Nummer.      ·        
Z  Grund=Reserve-Noteni  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  aus
Name  der  Bank.  30.  Nov.  deckte  30.  Nov.  30.  Nov.mit  30.  Nov.  30.  Nov.]der  30.  der.weite--=Kapital.
  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi.  Passiva.  gegeben:
—  1875.Noten.  1875.  1875.  1875.  1875.Passiva.]  1875.  nen  int
B  bindlich.  ungs-—
  gung  ländise
keiten.  frist.  Wech-“
  seln.
11  Preußische  Bank  65.720  1-000%1188  81.  351  21.  667  -  6.  71841  101.  301  -  4.  5751  67.  590  423.  27  1010.  004  68.  Iool  -I.
2  Ritterschaftliche    Privatbank'  in  
Pommern  5.697  1.709  617  —  1.395  —  —  392|  2·-067  446  7.6544  3  15  401  4.  24
3 Bank des  Berliner  Kassenvereins  3.000  450  152  2.151  —  —  23.04:3  7.107  —  —  629  427.274—  9.254  1
4  Stadt.  Bank  in  Breslau.  .  3.000  594  2.516—  437  1.399—  3432.901—  15  1.588  —  547  —  —  10.629—  969  71
5  Kölnische  Privatbank  3.000  696  2.91390—  78  1.301—  449  1985—  105  4.  2781  -  86  L  —  11.106—  269  2#
6  Magdeburger  Privatbank  3.000  590  2.808—  133  1.635—  198  11—  8  525—  4  102  39  7.026—  163  5##
7 Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.000  750  2.885—  29  1.700  —  580  352  —  229  4.216—  145  72  —  2  11.275—  347  r—*e
8  Provinzial-Aktien  =  Bank  des  .-Großherzogthums
  Posen.  3.000  692  2.X15+  210  1.820  —  225  18—  5  150  —  212  1  —  6676—  7  1.07
Kommunalständ.  Bank  für  die  ·
Preuß. Ober=Lausitz..  4.  500  1.125  2.877+  77  1.604—  29  565  1  25  7.635—  130  116—  128  60  1.3##
10  Hannoversche  Bank  12.000  633  11.205  —  302  4723  1.1644746  646  3.310  +—  145  925  —  1330.819  47N
111  Landgräflich  Hessische  konzess.
Landesbank  ...  1.714  86  24—  772  —  —  —  593+  18  915  —  3.332—  54  —
12  Frankfurter  Bank.  ..  17.  144  3.429  34.  389)  6.529  v.400  3-½½  —  —  6  64870|  9.007  2.30
13  Bayerische  Notenbank  7.500  —  41.04  10886%L  429  35  19.418  5841  2
14  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30.000  3.0003.521  1.630  227913%SOO  HA  119  115.379—  12.4%%ä  1.2;
15  Leipziger  Bank  18.000  1.800  12.3786—  5.900  3.832—  4.761  —  286—  5339|]  1.991  369  35.380  —  5.905  3
16  Leipziger  Kassenverein.  .  .  .  3.000  103  2.922—  28  1.006/N——  231.306  54  —  —  224  4à58.055—  37
17  Chemnizer  Stadtbank  —  544  —  53  216—  31  87  14  11  1.737—  136  203  19  3.216  —  159
18  Württembergische  Notenbank  9.000  24%  125ß  ½34  888  5390—  142  —  —  1.203  76  34.766+—  893
19  Badische  Bank  18.000  1  276L17  294  450  —  —  1.4554-15450.708—1.712
20 Bank für Süddeutschland.  22.389  1.369  30.100—  6.836  11.397—  4.886  7—  2  —  —  1.947  303  55.812—  6.537
211  Rostocker  Bank  .  6.000  600  1.678|—  1.105  296—  6621.173  25  7.406  2  304  56  17.161—  1.022
29  Weimarische  Bank  .15.000  1.063  1.618—  478  242—  456  674  —  3020  4.857—  1111.571  K  2.006  34.783  —  1.603
23  Oldenburgische  Landesbank  1.200  176  4.274  1.657  1.751—  1.741200  34611.849  1.  186  824  7719.532—  1.048
24  Braunschweigische  Bank  10.500  415  6.603—  1.566  2.887—  1.2211  4.325—  742  3.821  581  135—  100  25.799  —  1.717
25  Privatbank  zu  Gotha.  5.00  454  6.708—  1.411834  1.01482  +  187  3.928—  1568  731-  40%1355  1.  0
26  Anhalt-Dessauische  Landesbank.  6.000  685  1.585  1.314  935/—  1.178  523  68  2.043  57.880  2318  110  536.
27/ Geraer  Bank.  .  7.500  586  6.666—  1.395  2.065—  619  1l.Tyu  465  1.016  92  29  —  17.538—  1.768  955
28  Niedersächsische  Bank  6.000  213  1.920|1—  4.380  3331—  3.287  303  1  81  3.  880  147  557  +  320|  12.373—  3.  8321  2.32
29  Lübecker  Privatbank.  ...  1.200  204  1.020—  477  247—  139  2.446  149  703—  19  29—  7  5.60—  367  11
30  Kommerzbank  in  Lübeck  .  ..  2.400  369  2.190—  200  876—  27612  5  2.138—  331  1114  10  8.42—  560  126
31  |  Bremer  Bank  16.607  616  9.  3181  -  1.377  155  1.091  224—  35227.336—  238  6—  75|  fH4t.  10—  2.042  .
I
Zusammen  Mark  310.4170%20%  14½%
i
        <pb n="57" />
        —   39   —                                                                                                                                                     banken  Ende  Dezember  18  75.
veröffentlichten  Wochenübersichten).






    

Ende  November  1875).

auf Tausende Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa,
"“
GegenReichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
30.  Nov.  kassen.  30.  Nov.anderer  30.  Nov.  Wechsel,)  30.  Nov.  Lombard.  30.  Nov.Effekten.  30.  Nov.  Aktiva.  20.  Nov.  der  30.  Nov.
Laufende nummer.
1875.  scheine.  1875.  Banken.  1875.  1875.  1875.  1875.  1875.  Aktiva.  18375.
"  
us.d0  1%5.45672  68.4011  180  +  101  37.9244  1301  1.022.  3444  4466.  4131
36—  722  2  —  2  993  455%  8s41½422  455.—  35  2.688  +  14  20  S18  J5tt
1262  973  184  —  7812.562„%S  4.500  4.653  297  50  —  559  —  265  27.273  9253
1091  50  11—  3  55—  14152744  vo  2.841  28.  735—.  3  —  —  10.997—  899
1.22  71  50  +  1  333  288323  439  82  —  —  343—  169  11.531  2399
##.  64  18  —  4  159  11381141162  289  702  31  46—  14  179  83  7.268  —  144  6
1061—  1445  11—  3  123—  383824166  948  95  381  4  3  283—  64  11.6311-  331
N  4#  52  +  39  2—  50  128  1.225  4  181  55  —  29  7209  +  16  6970  25
1096%  4  27  —  —  1  177  80  11.490  44  —  —  60o7  —  138  4.120  1  320  17.490  —  39
.15  378  111—  19  1.316  503  609  230o8  —  210  1605  +  1359  8.309  275  30.8200“  4%
56  +  8  41  4  60  17  276  3  21t5—  104  651J  2  1.856  186  3.235  34111
15035]  —  5.104  93  23.  21  4.063x7  5.616  41  114  4.  111  635  1968  —  810  65.%9  —  6.916
3•  610|.1  3.782  348  16868½.70  411  4  1.  610  2.773  16  —  —  792  —  103  ——  13
4%%  .  2488  300  J  1611  4  436  47.  830  4  1.827  9.463  863  432  1.044  5.504117444012-4  14
#25  7.362  255  189.016  1.034  16.  094  —  6.139  4.158  s8  1.740  n  240  4.  343  n  46  K.a911.  5.99  15
I.U  1  4—  36  738—  82  1971  88  2  1.923  102  305  T  715  15  s-0ö6—  366
282—  66  10  —  13  132  57113  385  41  —  —  2731—  60  3.215—  1597
1.1  1  15205  85  7690—  529  18.80—  481  1.000  786  —  —  507  112  34.766  +—  92.18
1459  s#ä  861412½  „L  11944s  1260  3.86683  432  s84  0753  2618  —  zrs  650.708  —  1710
ss  1467  44  85  606—  4001%  —  359  3.o834  —  729  8.782  4  1.105  3.638  —  5.202  55.811—  6.5314
###u  278  231  +  228  411  39333  183  7.3111  24  1.583  —  3.270—  689  17.44  29251  21
6#t#1—  204  —  43  699  2258716  125  387—  12  1.0o8.  3  25.662  —  146  35.225  —  1.54622
#-449  416  361  390  19395440  210  2-468  —  1.000  1.2233—  49  4.37744  2.020  1.5311  1.046
200—  497  41  21  1.0134  154  13.  713  4  310  2.2514  35  —  —  6.266  —  1.712  25.945  —  1.7084
2.2  18  7  3999+  343946  —  224  366—  36  9111.  15  5.316—  706  18.302  1357%
“
51  196  160.  J  4  99JT  658  4.4344  494  51  1  6  2  13.938  —  466  19.9  —  1.09326
—*  4  7  s81½  1033—  660  4%  636  332  —  46  6.477  —  387  17.637  1.905
a  —  1.057  9293  +  488  6  —  524%  328  2s71  386  —  251  —  30  1.  32214  162  12873  —  3.832  26
(6%  197  52  30  115  1114468□—  81  1.551  go  261  —  9  768  —  12  5.324—  3509
10—  6.2  5—  2  22/T  14%  155  1.8355  606  ss7—  498  1.665—  390  8#71o0ö  361%
E1.  108  333—  32  650  1.328  4  743  6  577  467  576  377  310—  309  55.674  444
.
600%  4  S.79  6  153.  737  —  20.  525  1.  828.  506  4  14.  592

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen  umstehend.

 

6
        <pb n="58" />
        —  40  —

Bemerkungen.

Zu  14:  Darunter  117.000  Mark  Sächsisches  Staatspapiergeld.
Zu  15:  Darunter  249.000  Mark  Sächsisches  Staatspapiergeld.
Zu 17:  Grundkapital  ist  zurückgezahlt;  Kavent  die  Stadt  Chemnitz.

Zu:  Darunter  254.000  Mark  in  zum  1.  Oktober  1875  eingerufenen  Gulden-Noten,  welche  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine

behalten.
Zu  20:  Darunter  42.000  Mark  Landespapiergeld.

Zu  25:  Darunter  16.000  Mark  Landespapiergeld.
Zu:  Unter  den  sonstigen  Passiven  die  in  Zirkulation  befindlichen  unkündbaren  Pfandbriefe,  unter  den  sonstigen  Aktiven  die  von

der  Bank  erworbenen  unkündbaren  Hypotheken.

5.  Justiz=  Wese  n.

 

Nach  Mittheilung  des  Kaiserlichen  General-Konsuls  zu  Bukarest  weisen  die  rumänischen  Gerichte  das
Ersuchen  um  Zwangsvollstreckung  aus  rechtskräftigen  Urtheilen  eines  ausländischen  Gerichts  auf  Grund  des

Art.  374  der  rumänischen  Civil-Gerichtsordnung  zurück,  wenn  nicht  zwischen  Rumänien  und  dem  ausländischen
  Staate  in  dieser  Hinsicht  Gegenseitigkeit  besteht.

 

Bekanntmachung

eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

In  der  Anlage  wird  ein  Verzeichniß  derjenigèn  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,

welche  sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §.  90  der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  im

Besitze  der  Berechtigung  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befinden.
Berlin,  den  19.  Januar  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.

Eck.
        <pb n="59" />
        —   41   —

Verzeichniß

der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

 

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.

 

A.  Gymnasien.
I.  Königreich  Preußen.  38.  das  Gymnasium  zu  Charlottenburg,
39.  —  Frankfurt  a.  d.  Oder,
Provinz  Preußen.  40.  "  *  Freienwalde  a.  d.  Oder,
1.  Das  Gymnasium  zu  Bartenstein,  41.  =  OD  :  Guben,
2.  *  Braunsberg,  42.  —  -  -Königsberg  i.  d.  Neumark,
3.  -  Conitz,  43.  —  O%  Kottbus,
4.  =  -  -Culm,  44.  -  -Küstrin,
5.  "  Danzig,  45.  O  Landsberg  a.  d.  Warthe,
6.  -  *  Deutsch-Krone,  46.  .-Luckau,
7.=  *  Elbing,  47.  :  Neu-Ruppin,
8.  =  -  Graudenz,  48.  :  Potsdam,
9.  -  :  Gumbinnen,  49.  Prenzlau,
10.=  -  Hohenstein,  50.  Sorau,
11.  Insterburg,  51.  :  Spandau,
12.  Friedrichs-  Kollegim  zu  Königsberg  i.  Pr.,  52.  *  :  Wittstock,
13.  =  Alltstädtische  Gymnasium  daselbst,  53.  Pädagogium  =  Züllichau.
14.  ---  Kneiphöf'sche  Gymnasium  daselbst,
15.  --  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  Provinz  Pommern.
16.  —  Gymnasium  zu  Lyck,  54.  Das  Gymnasium  z  Anklam,
17.  Marienburg,  55.  Belgard,
18.  =    ::  Marienwerder,  56.  =  O  Cöslin,
19.=  -  -Menmel,  57.  —  -  Colberg,
20.  "  Neustadt  i.  Westpr.,  58.  -  Demmin,
21.  -  Rastenburg,  59.  OD  Dramburg,
22.  =  -  Rössel,  60.  OD  .  Greifenberg,
23.  -  -Strasburg  i.  Westpr.,  61.  —  -  -Greifswald,
24.  ´  Thorn,  62.  4  OD  .  Neustettin,
25.  —  Tilsit.  63..=  Pädagogium-Putbus,
«  64.  Gymnasium-Pyritz,
Provinz  Brandenburg.  65.  Stargard,
26.  Das  Französische  Gymnasium  zu  Berlin,  66.  =  Marienstifts-Gymnasium  zu  Stettin,
27.  Friedrichs-Gymnasium  daselbst,  67.  .  Stadt-Gymnasium  daselbst,
28.  .Friedrichs-Werder'sche  Gymnasium  daselbst,  68.  .=  Gymnasium  zu  Stolp,
29.  =  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  69.  -  Stralsund,  ·
30.  Joachimsthal'sche  Gymnasium  daselbst,  70.  -  -Treptow  a.  d.  Rega.
31.  -  Gymnasium  zum  grauen  Kloster  daselbst,
32.  ---  Kölnische  Gymnasium  daselbst,  Provinz  Posen.
33.  -  Luisenstädtische  Gymnasium  daselbst,  71.  Das  Gymnastum  zu  Bromberg,
34.  ..  Sophien-Gymnasium  daselbst,  72.  Gnesen,
35.  =  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  73.  :  Inowraclaw,
36.  -  Gymnasium  zu  Brandenburg,  74.  —  -  Krotoschin,
37.  die  Ritter-Akademie  daselbst,  75.  O  Lissa,

6*
        <pb n="60" />
        76.  das  Gymnasium  zu  Meseritz,

77.
78.
79.
80.
81.
8.

114.

115.

116.
117.
118.
119.

121.
122.

123.

—
—2

—
-

—

—

—
—

—

—

Ostrowo,

Friedrich-  Wilhelms-  Gymnasium  zu  Posen,
Marien-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Schneidemühl,



Schrimm,
Wongrowitz.

Provinz  Schlesien.

Das  Gymnasium  zu  Beuthen  i.  O.Schl,
Elisabeth-Gymnasium  zu  Breslau,
Friedrichs-Gymnasium  daselbst,
Johannes-Gymnasium  daselbst,
Magdalenen-Gymnasium  daselbst,
„Matthias-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Brieg,

--—


[—
—

—
—

—

Bunzlau,
Glatz,

Gleiwitz,

-  Evangelische  Gymnasium  zu  Glogau,
Katholische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Görlitz,

—

2

—
—

  1  11

M  1  1  U

U.

Groß-Strehlitz,
Hirschberg,
Sauer,
Kattowitz,
Lauban,

Leobs  chütz,

die  Ritter-Akademie  zu  Liegnitz,
.das  Städtische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Neiße,

  M  5

—

V  

L  11½  *  1

2
—

##  ##  V  N#  ##  #

Neustadt  i.  O.-Schl.,
Oels,

Ohlau,

Oppeln,

Patschkau,

Pleß,

Ratibor,

Sagan,

Schweidnitz,

—

Waldenburg.

Provinz  Sachsen.
Das  Gymnasium  zu  Burg,

7

—
-

#  *

Eisleben,
Erfurt,
Halberstadt,

die  Lateinische  Schule  zu  Halle,

120.  das  Städtische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Heiligenstadt,
Pädagogium  des  Klosters  U.  L.  Fr.  zu

—
*

—
—

Magdeburg,

Dom-Gymnasium  daselbst,

42

 

–.
·

124.  das  Dom-Gymnasium  zu  Merseburg,
125.  Gymnasium  zu  Mühlhausen,
126.  .=  Dom--Gymnasium  zu  Naumburg,
127.  =  Gymnasium  zu  Nordhausen,
128.  die  Landesschule  Pforta,

129.  das  Gymnasium  zu  Quedlinburg,
130.  die  Klosterschule  =  Roßleben,

131.  das  Gymnasium  =  Salzwedel,

132.  —  -  Schleusingen,

133.  -  *  Seehausen  i.  d.  Altmark,
134.  -  -Stendal,

135.  ´  Torgau,

136.  -  Wernigerode,

137.  —  Wittenberg,

138.  -  Zeitz.

Provinz  Schleswig-Holstein.
139.  Das  Gymnasium  zu  Altona,

140.  —  -  -  Flensburg,
141.  -  -Glückstadt,
142.  —  Hadersleben,
143.  -  Husum,
144.=  -  Kiel,

145.  -  :  Meldorf,
146.  =  -  :  Plön,

147.  -  -Rendsburg,
148.  -  Schleswig.

Provinz  Hannover.
149.  Das  Gymnasium  zu  Aurich,

150.  =  -  Celle,

151.  OD  OD  Clausthal,

152.  =  -  -Enmden,

153.  -  -Göttingen,

154.  —  -  Hameln,

155.  =  Lyzeum  I.  =  Hannover,

156.  —  -  II.  daselbst,

157.  ---  Gymnasium  Andreanum  zu  Hildesheim,

158.=  -  Josephinum  daselbst,
159.  die  Klosterschule  zu  Ilfeld,
160.  das  Gymnasium  Georgianum  zu  Lingen,

161.  —  -  Johanneum  zu  Lüneburg,
162.  -  zu  Meppen,

163.  —  -  Carolinum  zu  Osnabrück,
164..=  Raths-Gymnasium  daselbst,

165.  =  Gymnasium  zu  Stade,

166.  —  -  Verden.

Provinz  Westphalen.
167.  Das  Gymnasium  zu  Arnsberg,

168.  —  -  -Altendorn,
169.  ´  Bielefeld,
170.=  -  -Bochum,
        <pb n="61" />
        171.  Das  Gymnasium  zu  Brilon,

172.
173.
174.
175.
176.
177.
178.
179.
180.
181.
182.
183.
184.
185.
186.

187.
188.
189.
190.
191.
192.
193.
194.
195.
196.
197.
198.

199.
200.

M  M  1#  rl  *lr

      

    #

  uuunmnm  

  

#

bm##

U

Anm  
    „mnm  

        
#    

—
2

Nmuanusoes  u  n
**            

-



Burgsteinfurt,
Cösfeld,
Dortmund,
Gütersloh,
Hamm,

Herford,

Höxter,

Minden,

Münster,
Paderborn,
Recklinghausen,
Rheine,

Soest,

Warburg,

Warendorf.

Provinz  Hessen-Nassau.
Das  Gymnasium  zu  Cassel,
Dillenburg,
Frankfurt  a.  Main,
Fulda,

Hadamar,
Hanau,
Hersfeld,
Marburg,

Montabaur,
Rinteln,
Weilburg,

Wiesbaden.

Rheinprovinz.

#


Das  Gymnasium  zu  Aachen,

Barmen,

201.  die  Ritter-Akademie=  Bedburg,
202.  das  Gymnasium

203.

204.
205.
206.
207.
208.
209.
210.
211.
212.
213.
214.
215.
216.

217.
218.
219.

N

#  II

IIIIIIIIIIIIII  IIIIII

IIIIIIII

2

*lr

#

*

so  u  n  n  M  nK  n
au  s  „  WM

#  #n  *  VW#

Bonn,
Cleve,

Coblenz,
  an  der  Apostelkirche  zu  Cöln,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Kaiser-Wilhelm-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  an  Marzellen  daselbst,

zu  Düren,

Düsseldorf,
Duisburg,
Elberfeld,
Emmerich,
Essen,
Kempen,
Kreuznach,
Moers,
Münstereifel.
Neuß,

 

El  II

I

1
2
3
4.
5.
6
7
8

unun  #  W  E  K  M

W  II  II  II  M  #

Amnu  uuo  n½n½

M  14

gSSSI

2

M  II

II  II

220.  das  Gymnasium  zu  Saarbrücken,
221.
222.
223.

Trier,
Wesel,
Wetzlar.

Hohenzollernsche  Lande.
224.  Das  Gymnasium  zu  Hedingen.

II.  Herzogthum  Lanenburg.
Das  Gymnasium  zu  Ratzeburg.

III.  Königreich  Bayern.

2

Das  Gymnasium  zu  Amberg,

Ansbach,
Aschaffenburg,

St.  Anna-  -Gymnasium  zu  Augsburg,
Gymnasium  zu  St.  Stephan  daselbst,

El  #  §Sl

uunuun#  n½
u  en  „unnmaan  nunnnn

v

I

2

-Bamberg,

Bayreuth,
Burghausen,
Dillingen,
Eichstädt,
Erlangen,
Freising,
Hof,
Kaiserslautern,
Kempten,
Landau,
Landshut,
Metten,

Ludwigs-Gymnasium  zu  München,
Maximilians-Gymnasium  daselbst,
Wilhelms-Gymnasium  daselbst,

Gymnasium  zu

—
—

un  nn  ½
—————.-.-....-...8.

#  V##  ##  ##

U  M  1

Münnerstadt,

Neuburg  a.  d.  Donau,
Nürnberg,  «
Passau,

Regensburg,
Schweinfurt,

Speyer,

Straubing,
Würzburg,
Zweibrücken.

IV.  Königreich  Sachsen.

Das  Gymnasium  zu  Bautzen,

Königliche  Gymnasium  zu  Chemnitz,
die  Kreuzschule  zu  Dresden,

das  Vitzthum'sche  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Freiberg,

die  Fürsten=  und  Landesschule  zu  Grimma,
Nicolaischule  zu  Leipzig,

Thomasschule  daselbst,
        <pb n="62" />
        —   44   —                                                                                                                                                9.  die  Fürsten-  und  Landesschule  zu  Meißen,
10.  das  Gymnasium  zu  Plauen,

11.  —  Zittau,
12.  —  -  *  Zwickau.
V.  Königreich  Württemberg.
1.  Das  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Blaubeuren,

2..=  Gymnasium  zu  Ehingen,
3.  -  Ellwangen,
4.  -  -  Heilbronn,
5.  evangelisch=theologische  Seminar  zu  Maulbronn,

6.  .-Gymnasium  zu  Rottweil,
7.  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Schönthal,

8.  -Gymnasium  zu  Stuttgart,
9.  =  -  Tübingen,
10.  =  Ulm,
11.  evangelisch=theologische  Seminar  zu  Urach.
VI  Großherzogthum  Baden.
1.  Das  Gymnasium  zu  Carlsruhe,
2.=  -  -Constanz,
3.  —-  -  Freiburg,
4.  -  -Heidelberg,
5.  -  -  -Mannheim,
6.  -  -  -Rastatt,
7.  -  -  Wertheim.
VII.  Großherzogthum  Hessen.
1.  Das  Gymnasium  zu  Bensheim,
2.  -  Büdingen,
3.  -  Darmstadt,
4.  -  -  Gießen,
5.  -  -  -Mainz,
6.  —  -  =  Worms.

VIII.  Großherzagtbon  Mecklenburg-Schwerin.


Die  Domschule  zu  Güstrow,

das  Friedrich-Franz-Gymnasium  zu  Parchim,

die  große  Stadtschule  zu  Rostock,

das  Gymnasium  Fridericianum  zu  Schwerin,
zu  Waren,

die  große  Stadtschule  zu  Wismar.

IX.  Großherzogthum  Sachsen-Weimar.

1.  Das  Gymnasium  zu  Eisenach,
2.  =  Weimar.

X.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
1.  Das  Gymnasium  zu  Friedland,

m  



 

2.  das  Gymnasium  zu  Neubrandenburg,
Z  Neustrelitz.

2


XI.  Großherzogthum  Oldenburg.
1.  Das  Gymnasium  zu  Eutin,
2..=  Marien-Gymnasium  zu  Jever,
3.  Gymnasium  zu  Oldenburg,
4.  Bechta.
XII.  Herzogthum  Braunschweig.
1.  Das  Gymnasium  zu  Blankenburg,
2.  Gesammt-Gymnasium  zu  Braunschweig,
3.  4  Gymmasium  zu  Helmstedt,
4.  Holzminden,
5.  =  Wolfenbüttel.
XIII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Hildburghausen,
2.  -  Bernhardinum  zu  Meiningen.


XIV.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Das  Herzogliche  Friedrichs-Gymnasium  zu  Altenburg.

XV.  Herzogthum  Sachsen-  Coburg-Gotha-.

1.  Das  Gymnasium  Casimirianum  zu  Coburg,
2.  -  Ernestinum  zu  Gotha.

XVI.  Herzogthum  Anhalt.

1.  Das  Herzogliche  Gymnasium  (Karls-Gymna-=sium)
  zu  Bernburg,


2.  =  zu  Cöthen,
3.  —-  -  -  .  Dessau,
4.  -  -  (Francisceum)  zu
Zerbst.
XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Arnstadt,
2.  Sondershausen.

XVIII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Das  Gymnasium  zu  Rudolstadt.

XIX.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Gymnasium  zu  Corbach.

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.

1.  Das  Eymnasium  zu  Gera,
2.  Schleiz.
        <pb n="63" />
        —   45   —                                                                                                                                              XXI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Das  Fürstliche  Gymnasium  zu  Bückeburg.

XXII.  Fürstenthum  Lippe.
1.  Das  Gymnasium  Leopoldinum  zu  Detmold,
2.  —  zu  Lemgo.

XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Catharineum  zu  Lübeck.

XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Das  Gymnasium  zu  Bremen.

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Die  Gelehrtenschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.



 



XXVI.  Elsaß-Lothringen.

Das  Gymnasium  zu  Buchsweiler,

[—
—

—
—

—

Lyzeum  zu  Colmar,
Gymnasium  zu  Hagenau,
Lyzeum  zu  Metz,
Gymnast  ium  zu  Mülhausen,
Saargemünd,

Lyzeum  zu  Straßburg  g,
Protestantische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Weißenburg,

-  Zabern.

b.  Realschulen  erster  Ordnung.
die  Realschule  zu  Fraustadt,

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.
1.  Die  Johannisschule  zu  Danzig,
Petrischule  daselbst,
Realschule  zu  Elbing,

-  -Insterburg,
Burgschule  zu  Königsberg  i.  Pr.,
Städtische  Realschule  daselbst,
Realschule  zu  Thorn,

  Tilsit,

-  -Wehlau.

Provinz  Brandenburg.



          



10.  Die  Dorotheenstädtische  Realschule  zu  Berlin,

Friedrichs-Realschule  daselbst,

12.  =  Königliche  Realschule  daselbst,

13.  =  Königsstädtische  Realschule  daselbst,
14.  .=  Luisenstädtische  -  daselbst,
15.  --Sophien-Realschule  daselbst,

16.  -  Realschule  zu  Brandenburg,

17.  =  -  Frankfurt  a.  d.  Oder,
18.  -  Landsberg  a.  d.  Warthe,
19.  =  -  Perleberg,

20.=  -  Potsdam,

21.  =  Prenzlau.

Provinz  Pommern.
22.  Die  Realschule  zu  Colberg,
23.  —  Greifswald,
-  Friedrich-  Wilhelmeschule  zu  Stettin,
25.  =  Realschule  zu  Stralsund.

Provinz  Posen.
26.  Die  Realschule  zu  Bromberg,

 

27.
28.
29.

Posen,

-  Rawicz.
Provinz  Schlesien.

Die  Realschule  zum  h.  Geist  zu  Breslau,

am  Zwinger  daselbst,
zu  Görlitz,
Grünberg,
Landeshut,

Neiße,
Reichenbach,
Sprottau,
Tarnowitz.

Provinz  Sachsen.

      

    V        

Die  Nealschule  zu  Aschersleben,

=  =  -

Erfurt,
-  Halberstadt,
-  Halle,
-  -Magdeburg,
-  -Nordhausen.

Provinz  Schleswig-Holstein.
Die  Realschule  zu  Flensburg,

-  Rendsburg.

Provinz  Hannover.

Die  Realschule  zu  Göttingen,

=  =  =  =  =

Goslar,
Hannover,
Harburg,
Hildesheim,
Leer,
Lüneburg,

=  =  =  =
=  =  =  =  =
        <pb n="64" />
        —   46   —                                                                                                                                                    54.  Die  Realschule  zu  Osnabrück,
55.  Osterode.

Provinz  Westphalen.
56.  Die  Realschule  zu  Bielefeld,

57.  —  Burgsteinfurt,
58.  —  -  -Dortmund,
59.  —  Hagen,

60.  ⅝  -  -Iserlohn,
61.  —  -  Lippstadt,
62.  -  -Minden,
63.  —  -  -Münster,
64.  -  -Siegen.

Provinz  Hessen-Nassau.
65.  Die  Realschule  zu  Cassel,
66.  -  Musterschule  zu  Frankfurt  a.  Main,
67.  das  Real-Gymnasium  zu  Wiesbaden.

Rheinprovinz.
68.  Die  Realschule  zu  Aachen,
69.  Barmen,
70.  Königliche  Realschule  zu  Cöln,
71.  =  Städtische  Realschule  daselbst,

72.  =  Realschule  zu  Crefeld,
73.  —  Düsseldorf,
74.  —  =  Duisburg,
75.  —  -  -Elberfeld,
76.  =  -  -Mühlheim  a.  Rhein,
77.  -Mühlheim  a.  d.  Ruhr,
78.  -  Ruhrort,
79.  —  -  -Trier.
II.  Königreich  Bahern.
1.  Das  Neal-  Gymnasium  zu  Augsburg,
2.  -  :  München,
3.  —  -  -  -Nürnberg,
4.  =  =  Regensburg,
5.  —  -  Speyer,
6  -  Würzburg.

III.  Königreich  Sachsen.
Die  Realschule  zu  Annaberg,
-  Chemnitz,
-Döbeln,

  



 

die  Annen-Realschule  zu  Dresden,
Neustädter  Realschule  daselbst,
Nealschule  zu  Freiberg,
Leipzig,
=  Plauen,
-  Zittau,
=  Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.
Das  Real-Gymnasium  zu  Stuttgart.

V.  Großherzogthum  Baden.
1.  Das  Real-  Gymnasium  zu  Carlsruhe,

4.
5.
6.
7.  Ö
8.  =
9
0

10.

2.  4  -  Mannheim.
VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

1.  Die  Realschule  zu  Ludwigslust,
2.  Schwerin.

VII.  Großherzogthum  Sachsen-Weimar.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Eisenach,

2.  Die  Realschule  zu  Weimar.

VIII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Die  Realschule  zu  Meiningen.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Gotha.

X.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Die  Realschule  zu  Gera.

XlI.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Die  Realschule  des  Catharineums  zu  Lübeck.

XII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Die  Handelsschule  zu  Bremen.

XIII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Die  Realschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.

XIV.  Elsaß-Lothringen.

1.  Die  Realklassen  des  Lyzeums  zu  Metz,
2.  Straßburg.

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.

1.  Das  Progymnasium  zu  Neumark  i.  Westpr..

a.  Progymnasien.

Provinz  Brandenburg.
2.  Das  Progymnasium  zu  Friedeberg  i.  d.  Neumark.
        <pb n="65" />
        —  47  —

 

 

Provinz  Pommern.  21.  das  Progymnasium  zu  Sabernheim,
      d.  «  22-  -  --Trarbach,
3.  Das  Progymnasium  zu  Garz  a.  d.  Oder  3  .St.  Wendel,
Provinz  Voen  24.  -  -  Wipperfürth.
Progymnasium  zu  Nakel
4.  Das  Pr  ogym  nasi  Rogasen,  II.  Königreich  Württemberg.
.  -  -Trzemeszno.  1.  Das  Lyzeum  zu  Hall,
»  2.-  --Ludwigsburg,
Provinz  Sachsen.  3.  -  -  :  Oehringen,
7.  Das  Progymnasium  zu  Sangerhausen.  4.  -.  Ravensburg,
·  5.-  -  -Reutlingen.
Provinz  Hannover.
8.  Das  Progymnasium  zu  Norden.  III.  Großherzogthum  Baden.
1.  Das  Progymnasium  zu  Baden,
Provinz  Westphalen.  2.  --  Bruchsal,
9.  Das  Progymnasium  zu  Dorsten,  3.  —  Donaueschingen,
10.=  -  Rietberg.  4.  -  -  -Lahr,
·  ·  5.-  -  -Offenburg,
Rheinprovinz  6.-  -  Tauberbischofsheim.
zu    Andernach,
Das  Progymnasium  un  zu  Andernach Boppard,  IV.  Großherzogthum  Oldenburg.
13.  :  M.-Gladbach,  Das  Progymnasium  zu  Birkenfeld.
«  -  -  -  ich,  —-Jülich
  V.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
16.  -  Malmedy,  Das  Herzogliche  Lyzeum  zu  Eisenberg.
17.  —  Neuwied,
18.=  Prüm,  VI.  Elsaß-Lothringen.
19.=  -  -Rheinbach,  Das  Progymnasium  zu  Saarburg.
20.=  -  Siegburg,
v.  Realschulen  zweiter  Ordnung.
I.  Königreich  Preußen.  Provinz  Hessen-Nassau.
.  10  Die  Realschule  zu  Eschwege,
Provinz  Brandenburg.  11.  OD  der  israelitischen  Religionsgesell-1.
  Die  Friedrichs-Werder'sche  Gewerbeschule  zu  schaft  zu  Frankfurt  a.  Main,
Berlin,  12.  =  OD  der  israelitischen  Gemeinde
2.  Luisenstädtische  Gewerbeschule  daselbst,  daselbst,
3..=  Realschule  z  Lübben,  13.  =  -  zu  Hanau,
4.  O7  Spremberg.  14.  "  :  Homburg  v.  d.  Höhe.
Provinz  Pommern.  Rheinprovinz.
5.  Die  Realschule  zu  Stettin.  15.  Die  Realschule  zu  Essen,
Provinz  Sachsen.  16.  Gewerbeschule  zu  Remscheid.
6.  Die  Gewerbeschule  zu  Magdeburg.  II.  Königreich  Sachsen.
«  «  "  1.  Die  Städtische    Realschule  zu  Bautzen,
Provinz  Schleswig-Holstein.  2.  "    "  Grimmißschau,
7.  Die  Realschule  zu  Altona,  3.  —-  -  -Glauchau,
8.  -  -  Kiel,  4.  -  -  -  -  Leipzig,  —.
9.6  -  -Neumünster.  z.  —  -  -Mittweida,

7
        <pb n="66" />
        —   48   —
7.

—



53



S5.—

die  Städtische  Realschule  zu  Reichenbach,

    

        

Schneeberg.

III.  Königreich  Württemberg.
Die  Realanstalt  zu  Biberach,

[
—

—
-

—
—

—
—

IV.

2

V  U  L  1  L

Eßlingen,
Hall,
Heilbronn,
Ludwigsburg,
Ravensburg,
Reutlingen,

Stuttgart,
Tübingen,
:  Ulm.

.  Die  Realschule  zu

1  V##  U#  #u  #

—
[—

Großberzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

      

—
—

Großherzogthum  Hessen.

Alsfeld,
Alzey,
Bingen,

*  Darmstadt,
Friedberg,

1  A#  V##

Gießen,
Mainz,
Michelstadt,
Offenbach,
Worms.

Die  Realschule  zu  Bützow,
-Güstrow,



 

3.  die  Realschule  der  großen  Stadtschule  zu  Rostock,
4.  Wismar.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Neustrelitz.

VII.  Herzogthum  Oldenburg.

1.  Die  Realschule  zu  Oberstein-Idar,
2.  Oldenburg.

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.
Das  Herzogliche  Real-Gymnasium  zu  Braunschweig.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Die  Realschule  zu  Saalfeld.

X.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

J.  Die  Realschule  zu  Arnstadt.
2.  -  O%  Sonderhausen.

XI.  Freie  Hansestadt  Bremen.

.  Die  Realschule  zu  Bremen,
Bremerhaven,
-  -Vegesack.

XlI.  Elsaß-Lothringen.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Buchsweiler,
2.  -  -  :  Lyzeums  zu  Colmar,
3.  —  Protestantischen  Gymnasiums
zu  Straßburg.

r  —

—

  

—

C.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Gymnasien  in  den  entsprechenden  Klassen
gleichgestellt  sind.



  

l    

J.

Königreich  Preußen.

Provinz  Brandenburg.

.  Die  Andreasschule  zu  Berlin,

höhere  Bürgerschule  zu  Kottbus,

-  WMriezen.

Provinz  Pommern.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Wolgast.

Provinz  Sachsen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Delitzsch,

V##

Mühlhausen,
Naumburg,
:  Weißenfels.

18  II

Provinz  Schleswig-Holstein.
9.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hadersleben,

 

10.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Husum,

11.  —  -  Itzehoe,
12.  -  2  -Schleswig,
13.  =  -  -Sonderburg.

Provinz  Hannoner.
14.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Emden,

15.  „  -  -Nienburg,
16.  =  -  -  Northeim,
17.  =  -  -  :  Otterndorf,
18.  =  -  --Uelzen.

Provinz  Westphalen.
19.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lüdenscheidt,
20.  -  Schwelm,
21.  =  -  -  :=  Witten.
        <pb n="67" />
        —   49   —                                                                                                                                          Provinz  Hessen-Nassau.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hersfeld,

3  Schmalkalden.
Rheinprovinz.

24.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Crefeld,

25.  —  :  Düren,

26.  -  OD)  Eupen,

27.  —  -  M.  Gladbach,
28.  —  —  -  *  Lennep,

29.  -  -  -Neuwied,“
30.  -  -Rheydt,

31.  —  O  -  Saarlonis,
32.  —  —  Solingen,
33.  OD  -  -Wesel.

II.  Herzogthum  Lauenburg.
Die  Albinusschule  zu  Lauenburg  a.  d.  Elbe.

III.  Königreich  Württemberg.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Ulm.



 

IV.  Großherzogthum  Baden.
1.  Die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu

Baden,
2.  das  Neul-  Gymnasium  ¾  Lörrach,
3.  -  Pforzheim.
V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu

Birkenfeld.

VI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
1.  Die  Realschule  zu  Coburg,
2.  —  Ohrdruf.
VII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Rudolstadt.

VIII.  Elsaß-Lothringen.
1.  Das  Real-  al  Progymnasium  zu  Bischweiler,
2.  4  -  Gebweiler,
3.  —  -Markirch.

—

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungs-Prüfung  gefordert  wird.
K.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c.  gehören.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gumbinnen,
2.  Jenkau,
3.  —  OD  9  darienwerder,
4  Pillau.

—  —  —
—  —  —

Provinz  Brandenburg.

Die  höhere  Bürrgerschule  zu  Fürstenwalde,
Guben,

-  -  -  Kroffen,

:  Luckenwalde,

-  -  Nauen,

Neustadt  =  Eberswalde,



-  Rathenow.

—  —
—  —

W  VW  U  V

—  —#

–—
—
M#

Provinz  Pommern.
12.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lauenburg,
Stolp,
-  -  -Wollin.

Provinz  Schlesien.
15.  Die  erste  höhere  Bürgerschule  zu  Breslau,
16.  =  zweite  --  -  daselbst,

—
#r
u  „½

 

17.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Guhrau,
18

Kreuzburg,
19.  —  OD  -  Löwenberg,
20.  "  O  OD  Striegau.

Provinz  Sachsen.
21.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eilenburg,
22.  *  Langensalza.
Provinz  Schleswig-Holstein.

23.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Marne,
24.  Segeberg.

Provinz  Hannover.
25.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Celle,

26.  =  -  Clausthal,
27.  —-  -  Einbeck,

28.  Q  —  Hameln,
29.  -  -  -Hannover,
30.  =  -  -  :  Hildesheim,
31.  -  :  Münden,
32.  OD  -  -Papenburg,
33.  -  -  Quakenbrück,
34.  —-  -  "  Stade.

7
        <pb n="68" />
        —   50   —

 

Provinz  Westphalen.  IV.  Großherzogthum  Baden.
35.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Bocholt,  1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Carlsruhe,
36.  :  Unna.  2.  -  -  -  -Constanz,
3.  —  -  Freiburg,
Provinz  Hessen-Nassau.  4.  -  Heidelberg.
*  Die  2  "  Bürgerschule  zu  Biebrich-Mosbach,  V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
39.  =  =  Cassel,  1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Grabon,
40.  O—  OD  Diez,  2.  -=  Realklassen  des  Friedrich=  Franz-Gymna=41
  -  -Ems  siums  zu  Parchim.
3  „%  Selekt  en-.  Schul  e  Frankfurt a.  Main,  VI.  Großberzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
44.  .  höhere  Bürgerschule  zu  Fulda,  Die  Realschule  zu  Schönberg.
14.  =  =  =  e,  VII.  Großherzogthum  Oldenburg.
47.  -⅜  "„  "  "⅜  .½  "  Die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu  Bir-48.
  =  =  =  :  Marburg,  kenfeld.
49.  O  -  Wiesbaden.  VIII.  Herzogthum  Anhalt.
;  ;  «  1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Bernburg,
Rheinprovinz.  l  6
50.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Dülken,  2..  Realklassen  des  Herzoglichen  Gymnasium
2  "  Q3  Q  *  *  3.  -  Franzschule  des  Herzoglichen  Gymnasiums
4.  =  Realklassen  des  Herzoglichen  Gymnasiums
II.  Königreich  Sachsen.  se  zu  Zerbst  Gymnasiums
Die  höhere  Knabenschule  zu  Leipzig.
IX.  Fürstenthum  Waldeck.
III.  Königreich  Württemberg.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Arolsen.
1.  Die  Realanstalt  zu  Calw,  ,  »  »
2,-  -  Nürtingen,  X.  Fürstenthum  Lippe.
3.  —  -  -Rottweil.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Detmold.
bb.  Andere  Lehranstalten.
I.  Königreich  Preußen.  4.  Die  Industrieschule  daselbst,
5.  zu  Nürnberg,
Provinz  Schleswig-Holstein.  6.  Landwirthschaftliche  Centralschule  zu
Die  Marineschule  zu  Kiel.  Weihenstephan.
II.  Königreich  Bayern.  III.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Industrieschule  zu  Augsburg,  1.  Die  höhere  Handels-  Lehranstalt  zu  Chemnitz,
2.  "  Kaiserslautern,  2.  -Dresden,
3.  -Central-  Thierarzneschule  zu  München,  3.  —-  -  Leipzig.
5.  Privat-Lehranstalten.)
I.  Königreich  Preußen.  Provinz  Brandenburg.
»  2.  Die  Handelsschule  zu  Berlin,
Provinz  Preußen.  3.  das  Viktoria-Institut  des  Dr.  Immanuel
1.  Die  Handels-Akademie  zu  Danzig.  Schmidt  zu  Falkenberg.

 

*)  Die  unter  dieser  Kategorie  aufgeführten  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissarius
  abgehaltenen,  wohlbestandenen  Entlassungs-Prüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aussichtsbehörde

  genehmigt  ist.
        <pb n="69" />
        —   51   —                                                                                                                                         Provinz  Posen.
Das  Pädagogium  des  Dr.  Beheim-Schwarzbach
  zu  Ostrowo  bei  Filehne.
5.  Provinz  Schlesien.
Die  Handelsschule  des  Dr.

—

##

Breslau,



das  Pädagogium  zu  Niesky.

Provinz  Hessen-Nassau.
Das  Schenk'sche  Lehr=  und  Erziehungs-Institut
zu  Friedrichsdorf  bei  Homburg.

—

Rheinprovinz.
Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Kortegarn  zu
Bonn.

C

II.  Königreich  Bayern.

Die  höhere  Handelsschule  des  Augsburger  Handels-Vereins
  zu  Augsburg.

III.  Königreich  Sachsen.

1.  Die  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Böhme  zu  Dresden,

2.  =
(früher  Dr.  Krause)  daselbst,

3.  das  moderne  Gesammt-Gymnasium  des  Dr.  Karl
Kühn  zu  Leipzig.

IV.  Königreich  Württemberg.
Die  höhere  Handelsschule  zu  Stuttgart.

V.  Großherzothum  Hessen.

1.  Die  Privat-Realschule  von  Scharvogel  zu  Mainz,

Steinhaus  zu

Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Jordan



 

VI.  Herzogthum  Braunschweig.

1.  Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Günther  zu
Braunschweig,
2.  =  Jakobson-Schule  zu  Seesen.

VII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
Die  Handelsschule  zu  Gotha.

VIII.
Das  Erziehungs-Herzogthum

  Anhalt.
und  Unterrichts-Institut  des  Dr.
Brinckmeier  zu  Ballenstedt.

IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Barop  zu  Keilhau.

X.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Die  Handelsschule  des  Dr.  Amthor  zu  Gera.

XlI.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Die  Real-Lehranstalt  von  F.  H.  Petri  zu  Lübeck.

XII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Die  Lehranstalt  von  C.  W.  Debbe  zu  Bremen.

XlII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
1.  Die  Schule  von  Dr.  J.  N.  Bartels  und

E.  Förster  zu  Hamburg,
des  Dr.  F.  Bülau  daselbst,
O  -  -Dr.  J.  G.  Fischer  daselbst,
der  Gebrüder  F.  und  W.  Glitza
daselbst,
des  Dr.  Wichard  Lange  daselbst,
-  von  F.  L.  Nirrnheim  daselbst,
-  des  Dr.  ,M.  Otto  daselbst,
israelitische  Stiftungsschule  daselbst,
Talmud-Thora-Schule  daselbst.

—
—  —

—  —



D.  Lehranstalten,  für  welche  besondere  Bedingungen  festgestellt  worden  sind.

2.  -Handelsschule  des  Dr.  Nägler  zu  Offenbach.
I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Schlesien.

1.  Die  Gewerbeschule  zu  Brieg),

2.  -  -  Gleiwitz“),
3.  —  -  =  Görlitz  ),
4.  =  -  Liegnitz  ).

Provinz  Hannover.
5.  Die  Gewerbeschule  zu  Hildesheim  ").
Provinz  Westphalen.
.Die  Gewerbeschule  zu  Bochum).
Provinz  Hessen-Nassau.
Die  Gewerbeschule  zu  Cassel).

S

□

 

Rheinprovinz.
8.  Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Barmen“),
9.  Die  Gewerbeschule  zu  Coblenz'),
I0.  Crefeld),
II.  Elberfeld).

i
V#

—
—

V#
L

 

*)  Die  unter  Nr.  1—7  und  9—  11  aufgeführten  Anstalten
  dürfen  Befähigungszeugnisse  denjenigen  ihrer  Schüler  ausstellen,
  welche  nach  Absolvirung  der  ersten  theoretischen  Klasse
die  Reise  für  die  Fachklasse  erworben  haben.

*)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse
  ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  beiden  höheren
  Klassen  die  Reife  für  Selekta  dargethan  haben.
        <pb n="70" />
        —   52   —                                                                                                                                               II.  Königreich  Sachsen.
Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Chemnitz*).

*)  Diese  Anstalt  ist  befugt,  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse
  zu  ertheilen,  welche  in  einer  von  einem  Regierungs-Kommissarius
  abgehaltenen  Schlußprüfung  dargethan
haben,  daß  sie  den  ersten  (11jährigen)  und  zweiten  (1 jährigen)
Kurfus  der  Anstalt  durchgemacht  und  sich  das  Lehrpensum  genügend
  angeeignet  haben.

 

III.  Königreich  Württemberg.
Die  mathematische  Abtheilung  der  polytechnischen
Schule  zu  Stuttgart**).

 

—

*)  Diese  Anstalt  darf  Befähigungszeugnisse  denjenigen  ihrer
Schüler  ausstellen,  welche  der  mathematischen  Abtheilung  mindestens
  ein  Jahr  lang  angehört  und  sich  das  Pensum  dieser
Abtheilung  gut  angeeignet  haben.

 

7.  Kon  sulat-Wesen.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  zu  Jassy,  G.  Kornhoffer,  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  §.  85  für  den  dortigen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Ehe—
schließungen  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefällen,  wie  bisher  schon  für  deutsche
Reichsangehörige,  so  nunmehr  auch  für  Schutzgenossen,  ertheilt  worden.

 

8.  Personal-Verönderungen  etc.

—

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  den  Hydrographen  in  der  Admiralität,  Professor  Dr.  Neumayer,
zum  Direktor  der  Deutschen  Seewarte  mit  dem  Range  eines  Rathes  3.  Klasse  und  dem  Titel  „Wirklicher
Admiralitätsrath“  zu  ernennen  geruht.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="71" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

  

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler-  Amt.

–  .—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumeratious.  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang.  Berlin, Fretag, den 28. Januar  1876.    No. 4.

—  



Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

2.
3.



von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  53
2. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  54

3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von-  1  Reichsmünzen



4. Zoll=  und  Stener-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an
Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  für  die  einzelnen
Monate  des  Jahres  1875;  —  Vergleichung  der  Netto-Einnahmen
  und  ausstehenden  Kredite  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern
  im  Deutschen  Reich  für  das  Jahr  1875  56

        Januar  

5.  Marine  und  Schiffahrt:

6.  Eisenbahn-Wesen:

 

  


"1.


Aufhebung  von  Quarantaine-Maßregeln;
  —  Beginn  von  Seeschiffer=  etc.  Prüfungen  59

6.Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Postanweisungsverkehr  mit

Frankreich  und  Algerien;  —  Mehrere  Packete  zu  einer  Begleitadresse
  Eilbestellgeld  60

7.  Eisenbahn -  Wesen; Aufnahme  von  Notizen  über  Wagendurchgang
  und  Wagenwechsel  in  die  Plakat-Fahrpläne;  —
Eröffnung  der  Hafenbahn  der  Altona  Kieler  Eisenbahn  61

8. Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Ehe

schließungen  etc.

9.  Personal-  Veränderungen  ect.:  Ernennung  ....

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,
1.  der  Bäckergeselle  Karl  Wild  aus  Zwittau  in  Mähren,  28  Jahre  alt,
2.  der  Glasspinner  Ignaz  Löffler  aus  Proschwitz  bei  Reichenberg  in  Böhmen,  34  Jahre  alt,

—.  —.

3.  der  Drechslergehülfe  Moritz  Weingart,

geboren  zu  Zcowa  in  Rußland,  zuletzt  wohnhaft

in  Lomsha  bei  Bialhystock  (das.),  21  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  1  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Nichtbefolgung
  eines  Zwangsreisepasses,  zu  2  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  zu  3
wegen  Diebstahlversuchs  und  Landstreichens,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  in  Liegnitz  vom  24.  Dezember  v.  IJ.,  resp.  (zu  2  und  3)  15.  Januar

  d.  J.,

4.  der  Arbeiter  Andreas  Markus  Johannsen  Rapp,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Thöne  in

Schweden,

46  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Körperverletzung,

Betrugs  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Stade  vom

24.  Dezember  v.  J.,

5.  der  Sattler  Friedrich  Ferdinand  Larsen"),  gebürtig  aus  Kopenhagen,  30  Jahre  alt,

      —  —  ——

*)  Vergl.  Central-Blatt  1874  S.  96,  Ziffer  11.                                                     8
        <pb n="72" />
        —  54  —

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Lüneburg  vom  15.  Januar  d.  J.,

6. der  Bautechniker  Jan  Albert  Wegkamp  aus  Almelo  (Königreich  der  Niederlande),
34  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns,
Führung  eines  falschen  Namens  und  Gebrauchs  falscher  Legitimationspapiere,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Osnabrück  vom  9.  Dezember  v.  J.,

7. der  Schriftsetzer  Wilhelm  Weigl  aus  Brünn  in  Mähren,  geboren  am  23.  März  1844,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Führung  falscher  Legitimationspapiere,
  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Deggendorf  vom
27.  Dezember  v.  J.,

8.  der  Bäcker  und  Müller  Valentin  Gübelin  aus  Goldingen  (Kanton  St.  Gallen  in  der

Schweiz),  38  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch
Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  in  Karlsruhe  vom  17.  Januar
  d.  J;

9.  die  Näherin  Mariette  Gelard,  geborne  Vincent,  geboren  am  8.  Dezember  1834  in

Paris,

der  Anstreicher  Johann  Baptist  Zeier,  gebürtig  aus  Straßburg  i.  Elsaß,  durch  Option

französischer  Staatsangehöriger,  58  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  10  auch  wegen  Bettelns),
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  (zu  9)  31.  Dezember
v.  J.,  (zu  10)  16.  Januar  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wese  n.

—.  ——  —

Vom  8.  bis  15.  Januar  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  2.342.338  Mark  für  494.364  Mark.
Vom  16.  bis  22.  Januar  1876  „  3.609.739  „  „  96.758  „
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  1.794.784  „  „  —  „

 

Zusammen  für  7.746.861  Mark  für  591.  122  Mark.
        <pb n="73" />
        —   55   — 



3.   Münz  - Wesen.

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  22.  Januar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen  Kupfermünzen.
Hiervon

1.  In  der  Woche  auf  Privat.
vom  16.  his  22.  Doppel.  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
Januar  1876  sind  8  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig.  Pfennig=  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfenniggeprägt
  worden  in:  stücke  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.Mark.  Pf.Mark.  Pf.

  

a) Berlin  —  3.614.340  —  130.036és  278/0  —  —31  0|5o  4.744
b)  Hannover  —  —  —  389.365  —  600.  859  —  —  4½%  14.300  %  ia  30o  oo  .96000
c)  Frankfurt  60.00  —  —  —  100.000%  0  —  —  8720  c-  —L0%%%
d)  München  —  706.  860  E  256.000  140.000  76.356 0  7900000%  770000  21000oo%  13990000  56.46000
e)  Dresden  1.  162.000  —  —  —  —  —BS835-0oloo  140100000  0%
f )Stuttgart  —  —  —  —  130.473  —  —  —  W  18.  085 00  83  17000  3.62000
g)  Karlsruhe  —  298.210  —  —  99.930  nneh  —  —%%  5%  —N9000
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  143.672  36.  ooo  /oo  35.612  20  7.820  oo  —  —  —  —-i) Hamburg..
  1.  004.  620  —  1.000.  230  —  —  16.702  %  40.04%00%%%  NN:ss  1.34546
Summe  1.  6.409.960  1..007.070  4.614.  570  645.666  1.344.  161  835.98950  154.  63620  291.25%00%%%  43  49168.  227.  80217

2.  Vorher  waren

geprägt  in:
a)  Berlin 4-00.220  340%  68.451.  010  36.783  797  3.965.  834  50  4004.374  oos  2.467.  a05  10  2.113.430  40  1.  346  660  so  7%
b)  Hannover.  123.760.  140  653.649.  280  —  5.  393.  L01.  575%0  lO0(74  4|  862.  663  301  642.  643  70  26OD
c)  Frankfurt.  16.  16  440.  220  —  —  7.  485.50460%  "5  1.089  47  75
d)  München 0ä1.026780  18.  18  4r  1%oo  206.70|15
e)  Dresden45.535.138057644  —  2-46451é-OOOo0SS.OE  4  ½%  —IILLIIIE
f)  Stuttgart.46.8518  820  —  2.  15  1.  905  J3.067.9423|203  con  ss.  ozo  sos  828  osi  o  203.532  so
g)  Karlsruhe.  .  21.401.  a60  11.  208.  950  —  1.570.930  41.0l  S  50  1,.5620  1.  175.  wibo  6sb.189  obs  gro.oss  sos  ir1.686sos
h)  Darmstadt 167766  3380  528.120  —  710.  1588%„  7  969sso  78.  a51  o  „0  :5  14800012%%
i)  Hamburg5-820S.éS80  6.518  800  1.428  306  70362110|  921  30,  576.66670|  27.753/36  12.415  ss

Summe  2.9  %4  |  .  4  4.  607.  721  50  2.520  031  ".

Gesammt  .  Aus-  #  1

prägung.  s-s15.0s  205.1360130  %4  o11ß5n%0  „11s.5  13.  563.  ,%  %  %e  88  4.741.  213  os  284  54

 

##

  

 

1.293.651.310  Mark.

 



 

 



 

 

 

 

–
122.520.014  Mark  90  Pf.

 

20.947.  550  Mark  75  Pf.

 



7.289.046  Mark  52  Pf.                                                                        8*
        <pb n="74" />
        —   56   —

 

 

 

 

Nachweisung  der  Einnahmen  an  Wechselstempelsteuer  im

Januar.  Februar.  März.  April.  Mai.
Ober-Post-Direktions-Bezirke.  .  ·
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.

1.  Königsberg.  .  13.835  11.519  10.236  17.379  16.698
2.  Gumbinnen  .  ...  .  3.456  1.971  2.944  2.581  2.306
3.  Danzig  ..  .  11.225  9.762  11.019  11.562  12.576
4.  Berlin  *  76.353  61.991  68.365  63.483  75.742
5.  Potsdam  ..  3.916  2.960  3.521  3.562  3.657
6.  Frankfurt  a.  O.  ..  7.  685  7.  204  7.  886  7.002  6.967
7.  Stettin  *  .  ..  10.077  10.  165  10.503  13.779  10.962
8.  Köslin  .  ..  2.690  2.360  2.865  2.835  2.986
9.  Posen  *  9.808  7.327  9.815  8.039  7.664
10.  Breslau.  ..  21.974  18.646  22.009  20.344  19.786
11.  Liegnitz  10.976  7.459  9.484  8.144  7.985
12.  Oppeln  ..  9.153  8.097  8.092  8.989  7.181
13.  Magdeburg.  ..  18.  985  12.991  15.332  15.347  12.433
14.  Halle  a.  S.  ...  8.048  5.  659  9.411  8.083  7.719
15.  Erfurt  11.852  9.361  10.693  9.107  9.478
16.  Kiel  ..  .  5.  523  3.669  4.  211.  6.183  5.087
17.  Hannover  7.694  6.055  6.486  6.827  6.017
18.  Münster.  Z  .  .  ..  7.  897  7.122  6.809  7.538  6.552
19.  Arnsberg  .  .  .  ..  24.785  18.928  21.831  18.333  20.982
20.  Kassel  Z  4.391  4.451  3.822  3.794  4.353
21.  Frankfurt  a.  M.  ..  40.166  30.968  32.423  31.618  28.340
22.  Köhn  .  .  ..  32.224  26.970  27.633  26.959  27.815
23.  Koblenz.  ...  ..  4.037  3.473  3.544  4.018  3.242
24.  Düsseldorf  ...  ..  43.616  4.481  41.836  41.749  39.464
25.  Trier  ......  2.316  1.911  2.432  2.190  2.426
26.  Dresden.  ....  10.859  9.874  10.818  11.703  10.217
27.  Leipzig  .  ...  41.967  30.321  32.860  35.  877  33.015
28.  Karlsruhe  .  .  .  16.042  13.839  14.223  12.830  12.265
29.  Konstanz  .  5.274  4.117  3.778  4.  182  3.870
30.  Darmstadt.  .  .  .  .  13.570  9.264  9.666  10.801  10.558
31.  Schwerin  i.  M.  .  2.942  2.072  4792  3.166  2.026
32.  Oldenburg  .  .  ..  .  4.090  3.843  3.682  4.537  3.856
33.  Braunschweig.  .  .  .  .  6.373  5.092  4.873  4.445  3.366
34.  Lübeck  .  .  3065  2.189  2.225  2.268  2.051
35.  Bremen.  .  .  23.660  22.949  21.381  23.930  20.436
36.  Hamburg  ..  .  .  72.060  63.415  065.426  68.955  64.354
37.  Straßburg  i.  Elsaß  17.590  17.382  14.724  15.417  15.866

38.  Wetz  .«.  .....  4380  4.269  3.669  41230  3.548
Summe  I.  614.554  512.126  545.319  551.786  533.846
II.  Bayern  .  30.242  33.836  30.983  32.218  31.000
III.  Württem  berg.  .....  17.961  18.100  16.966  21.793  17.244
Ueberhaupt  662.757  564.062  593.268  605.797|  582.090
*)  Dagegen  im  Jahre  187114  665.247  558.141  623.493  573.162  570.009
„  „  „  1873  696.933  616.017  684.645  641.025  644.484
„  „  „  1872  553.353  495.945  561.771  527.175  537.747

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  etr.  Central-Blatt  für  1875  Seite  104,  für  1874  Seite  42  und  für  1873  Seite  94.
        <pb n="75" />
        —   57   —                                                                                                                                             Steuer-Wesen.
Deutschen  Reich  für  die  einzelnen  Monate  des  Jahres  1875.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni.  Juli.  August.  September.  Oktober.  November.  Dezember.  Zusammen.
      .
M  M  M  M  M  M M M    .

14.436  13.258  14.793  11.842  12.860  11.852  165.119
2.461  2.388  2.428  2.653  2.318  2.  411  30.262
13.432  12.331  12.994  12.287  11.061  11.838  142.832
77.346  64.913  64.870  72.691  66.813  62.343  829.222
4.322  4.097  3.756  4.262  3.922  3.923  46.146
8.022  7.213  7.925  8.496  7.428  7.480  91.971
11.808  9.762  14.392  12.443  11.990  12.513  140.888
2.548  2.770  3.181  2.300  2.619  3.084  33.264
8.035  6.787  8.818  7.713  7.175  8990  100.  120
20.865  18.619  21.052  20.665  19.080  20.891  246.576
8  103  7.355  10.444  7.866  7.327  9.088  103.371
9.224  7.893  8.  548  9.114  7.460  8.  171  100.203
16.520  15.026  18.570  19.411  17.909  17.698  196.788
7.865  7.F728  9.183  8.812  8.598  9.187  98.567
9.569  9.828  10.619  9.772  10.331  10.330  121.406
4.(712  4.068  4.592  5.010  5.485  4.953  58.098
7.061  6.  436  7.532  7.395  6.818  6.742  81.685
7.065  6.528  7.484  6.772  6.672  6.786  84.582
21.850  20.394  21.593  21.083  21.936  20.826  252.102
4.009  3.483  3.903  4.151  3.489  3.  934  47.911
30.584  31.380  36.800  29.941  30.149  26.497  380.321
27.230  26.294  26.186  27.483  28.447  25.660  330.222
3.460  3.072  3.057  3.561  3.519  3.417  42.011
40.260  41.845  41.586  43.905  39.421  39.790  500.209
2.423  2.682  1.795  2.945  2.956  2.055  28.13
10.432  8.802  11.604  10.840  10.391  10.  638  127.061
37.529  28.662  31.897  33.394  30.057  31.471  399.055
14.729  11.040  14.620  14.422  14.097  12.864  164.215
4.479  3.  524  3.546  4.081  4.871  4.  298  49.  887
11.355  11.057  11.160  11.127  11.821  11.658  132.128
2.736  2.514  2.  538  2.  336  3.150  2.482  33.910
3.607  3.456  4.301  3.946  4.146  3.856  47.518
3.793  3.909  4.856  4.907  5.951  5.520  57.382
2.940  2.586  2.741  2.422  3.002  2.563  30.113
23.308  21.575  23.  148  19.007  20.835  19.775  257.697
69.159  74.892  71.999  71.137  65.213  65.036  817.888
16.618  15.079  16.200  21.015  16.597  17.611  202.159
3.965  3.  676  3.501  4.951  3.689  4.284  48.313
567.860  526.922  568.212  566.  158  539.603  532.515  6.619.420
31.766  29.672  31.828  35.107  31.685  32.700  381.148
18.150  15.894  16.638  18.352  16.551  18.098  212.560
617.776  572.488  616.678  619.617  587.839  583.313  7.213.  128
594.765  570.  312  579.972  617.094  561.051  546.771  7.041.  498
631.404  654.9399  725.559  679.065  602.034  638.517  7.849.386
643.875  617.595  718.305  665.313  625.824  649.626  7.138.890
        <pb n="76" />
        —   58   —

Vergleichung

der  Netto-Einnahmen  und  ausstehenden  Kredite  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  (ausschließlich
der  vierteljährlich  zur  Feststellung  gelangenden  Aversen  der  Zoll-Ausschlüsse)  für  das  Jahr  1875  bis  zum  Schlusse
des  Monats  Dezember  1875  mit  den  ents  Beträgen  für  das  dehr  1874.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Branntwein.  Brausteuer
Zölle.  Rübenzucker  Salzsteuer.  Tabacks  Uebergangs=  Uebergangs-  Summe.
steuer.  steuer.  Abgabe  von  abgabe  von
Branntwein.  Bier.
Mark.  pf.]  Mark.  pf.  Mark.  pf.]  Mark.  pf.  Mark.  pf.]  Mark.  pf.  Mark.  pf.
Netto-Einnahme  pro
1875  bis  zum  Schlusse
des  Monats  Dezember
1875  1.  109.  698.  912  00]  40.  375.  414100]  33.  O84.  21200  478.  48200  40.  850.  ↄ96761  15.  649.  641  981  240.  137.  658  74
An  Krediten  verblieben
am  Ende  des  Monats  53.41432-  9.369.940|89  —  —11.309.  187  66  —  —  66.304.  756
zusammen  123.111.32675262184142|15.49641989305.  4.  414  74
Für  1874  betrug  die  
Netto-Einnahme  bis  7
zum  Schlusse  des  Monats
  Dezember  1874  103  54  2.897/00]  50.267.259,00|33.6;  6130O  22OO  53  00  240.569.2  5000
und  an  Krediten  standen
  am  Ende  des
Monats  aus.  15.118.723714693  Sx4  —  -I  11.  102.  81314  —  —61.553.044|49
zusammen  118.661.620/71  r.13.1810  42.141.46160142.27700  47.543.39614  15.  819.  62100  302.  122.  294  49
Die  obige  Summe  pro
1875  beträgt  gegenüber
  der  Summe  de
1874:
mehr lG3—  4.616788291  —9085.494  82
weniger  45-%%%4%  ·  *¼  5.746.3740
Ueberhaupt  mehr  3.320.12025
Von  den  am  Ende  des  Monats  Dezember  1875  verbliebenen  Krediten  sind  fällig:

im  I.  Quartal  1876

im   I I   Quartal  1876

-

Wie  oben  ..

24.067.442  Mark  62  Pf.

41.237.313      -         38   -



65.504.756  Mark  60  Pf.
        <pb n="77" />
        —   59   —                                                                                                                                                 5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Zufolge  Beschlusses  des  internationalen  Gesundheitsrathes  zu  Constantinopel  ist  die  gegen  Ankünfte  aus

Syrien  angeordnete  Quarantaine  vom  10.  Januar  d.  J.  ab  wieder  aufgehoben  worden.  (Central-Blatt
Seite  4.)

Mit  den  nächsten  Shiffer.  und  Steuermanns-Prüfungen  für  große  Fahrt  wird  bei  den  Navigationsschulen:
1.in  Danzig  am  23.  Februar  d.  J.;

2. in  Grabow  a.  O.  am  2.  März  d.  J.;

3. in  Stralsund  am  13.  März  d.  J.;

4. in  Barth  am  23.  März  d.  J.  und

5. in  Memel  am  5.  April  d.  J.;



begonnen  werden.

 

In  Altona  wird  mit  der  nächsten  Seesteuermanns-Prüfung  am  14.  k.  Mts.  begonnen  werden.

 

In  Bremen  werden  im  Laufe  dieses  Jahres  drei  ordentliche  Seesteuermanns=  und  zwei  ordentliche  Seeschiffer-Prüfungen
  für  große  Fahrt  abgehalten  werden,  und  zwar  wird:

mit  der  1.  Seeschiffer-  Prüfung  am  Mittwoch  den  23.  Februar,

mit  der  1.  Seesteuermanns-Prüfung  am  Donnerstag  den  23.  März,

mit  der  2.  Seesteuermanns-Prüfung  am  Dienstag  den  25.  Juli,

mit  der  2.  Seeschiffer-Prüfung  am  Donnerstag  den  24.  August,

mit  der  3.  Seesteuermanns-Prüfung  am  Donnerstag  den  23.  November  d.  J.
begonnen  werden.
        <pb n="78" />
        —   60   —                                                                                                                                                     6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

—

Postanweisungsverkehr  mit  Frankreich  und  Algerien.

Vom  1.  Februar  d.  J.  ab  können  Beträge  bis  zu  300  Mark  auf  Postanweisungen  nach  allen  größeren
Postorten  in  Frankreich  und  Algerien  eingezahlt  werden.  Die  Einzahlung  erfolgt  bei  sämmtlichen
deutschen  Postanstalten  auf  ein  gewöhnliches  Postanweisungs-Formular.  Die  Ausfüllung  desselben  muß,
auch  wenn  der  Absender  sich  nicht  der  französischen  Sprache  bedient,  mit  lateinischen  Schriftzeichen  geschehen.
  Der  Betrag  ist  vom  Absender,  unter  entsprechender  Abänderung  des  auf  die  Reichswährung
lautenden  Vordrucks  des  Formulars,  in  Franken  und  Centimen  „—  und  zwar  in  Zahlen  und  in
Buchstaben  —  ohne  irgend  welche  nachträgliche  Abänderung  anzugeben,  dagegen  in  der  Reichswährung
einzuzahlen,  wobei  für  jetzt  das  Umwandlungsverhältniß  von  100  Franken  —  82  Mark  Anwendung  findet.
Der  Name  und  die  Adresse  derjenigen  Personen,  an  welche  der  Betrag  ausgezahlt  werden  soll,  ist  genau
zu  bezeichnen,  ebenso  die  französische  Postanstalt,  durch  welche  die  Auszahlung  zu  bewirken  ist.  Die
diesseitigen  Postanstalten  ertheilen  auf  Verlangen  Auskunft  darüber,  welche  französische  Postorte  zur  Auszahlung
  von  Postanweisungen  ermächtigt  sind.  Die  in  Marken  zu  frankirende  Gesammtgebühr  beträgt
für  Summen

bis  50  Marrk  50  Pfennig,
über  5  1100  1  Mark,
=  100  =  2200  2  Mark
--=  200  --  300  3    Mark

Der  Abschnitt  der  Postanweisungen  nach  Frankreich  und  Algerien  darf  nur  zur  Angabe  des
Namens  und  Wohnortes  des  Absenders,  nicht  auch  zu  weiteren  Mittheilungen  benutzt  werden.  Die  pünktliche
  Auszahlung  der  Postanweisungsbeträge  ist  wesentlich  von  der  genauen  Erfüllung  dieser  Bedingungen
abhängig.

In  Frankreich  und  Algerien  können  Beträge  bis  300  Mark  nach  sämmtlichen  Orten  Deutschlands
  bei  den  hierzu  ermächtigten  französischen  Postanstalten  auf  Postanweisungen  (Mandat)  eingezahlt
werden.  Die  Postanweisungen  werden  nach  der  in  Frankreich  bestehenden  Einrichtung  an  die  Einzahler
gegeben,  deren  Aufgabe  es  ist,  die  Postanweisungen  den  Empfängern  in  verschlossenen  Briefen  zuzusenden.
Während  dessen  benachrichtigen  die  betreffenden  französischen  Postanstalten  die  deutschen  Postanstalten,
welche  die  Auszahlung  bewirken  sollen,  von  der  erfolgten  Einzahlung  unter  Uebersendung  von  Einzahlungsscheinen.
  Die  Auszahlung  der  Beträge  an  die  Empfänger  erfolgt,  sofern  dieselben  aus  den  Einzahlungsscheinen
  unzweideutig  zu  erkennen  sind,  in  gewöhnlicher  Weise  durch  die  bestellenden  Boten,  welchen  dagegen
die  zugehörigen,  von  den  Empfängern  ordnungsmäßig  quittirten  Postanweisungen  auszuhändigen  sind  und
welche  sich  vor  der  Auszahlung  den  Namen  des  Absenders  angeben  zu  lassen  haben.  Ist  der  Empfänger
aus  dem  Einzahlungsscheine  nicht  unzweifelhaft  zu  erkennen,  so  wartet  die  Auszahlungs-Postanstalt,  bis  jener
sich  zur  Empfangnahme  des  Geldes  meldet  und  die  quittirte  Postanweisung  unter  Bezeichnung  des  Einzahlers
  vorlegt.  Die  Empfänger  von  Postanweisungen  aus  Frankreich  oder  Algerien  werden  daher  wohlthun,
die  Meldung  bei  der  Postanstalt  zu  bewirken,  sofern  ihnen  nicht  der  Betrag  spätestens  im  Laufe  des  folgenden
Tages  überbracht  worden  ist.

Berlin  W.,  den  22.  Januar  1876.

Der  General-Postmeister.
        <pb n="79" />
        —  61  —

Mehrere  Packete  zu  einer  Begleitadresse;  Eilbestellgeld.

Der  §.  5  der  Postordnung  vom  18.  Dezember  1874  ist  dahin  abgeändert  worden,  daß  mehr  als  drei
Packete  zu  einer  Begleitadresse  nicht  gehören  dürfen.

Ferner  beträgt  von  jetzt  ab  die  Gebühr  für  die  Eilbestellung  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen
  Briefen,  Postkarten,  Drucksachen  und  Waarenproben,  sowie  von  Vorschußbriefen  nach  dem
Landbestellbezirke  der  Postanstalt  für  jedes  Kilometer  15  Pf.,  im  Ganzen  nicht  unter  75  Pf.  für  jede
Bestellung.  Bei  Packeten,  Geldbriefen  und  Postanweisungen  kommt  das  Doppelte  dieser  Sätze  zur  Erhebung.
Höhere  Vergütungen  für  die  Eilbestellung  von  Postsendungen  nach  dem  Landbestellbezirke  dürfen  nur  in  den
Fällen  erhoben  werden,  wenn  der  Bestimmungs-Postanstalt  niemand  zur  Verfügung  steht,  der  die  Leistung
zum  tarifmäßigen  Satze  übernimmt.

Die  Gebühr  für  die  Eilbestellung  sowohl  im  Postorte  als  nach  Landorten  kann  vorausbezahlt,  oder
deren  Zahlung  dem  Adressaten  überlassen  werden.  In  allen  Fällen  muß  jedoch  der  Absender  für  die  Berichtigung
  der  entstandenen  Bestellgebühr  haften.

Berlin,  den  10.  Januar  1876.

Der  General-Postmeister.

 

7.  Eisen  bahn=  Wesen.

 

Es  würde  für  das  reisende  Publikum  zweifellos  von  Interesse  sein,  darüber,  auf  welchen  Routen  Wagendurchgang,
  auf  welchen  Stationen  Wagenwechsel  stattfindet,  in  umfassenderem  Umfange,  als  seither,  durch
hier  und  da  erlassene  Bekanntmachungen  geschehen,  übersichtlich  und  sicher  unterrichtet  zu  werden.  .

Als  vorzugsweise  für  diesen  Zweck  geeignete  Stelle  empfehlen  sich  die  Plakatfahrpläne.  Einige
Bahnverwaltungen  haben  auch  diesen  Weg  bereits  betreten,  indem  sie,  wie  z.  B.  die  General-Direktion  der
Großherzoglich  badischen  Verkehrsanstalten,  am  Kopfe,  oder,  wie  die  Königliche  Eisenbahn-Direktion  zu
Stuttgart,  am  Fuße  der  Fahrpläne  eine  kurze,  geringen  Raum  einnehmende  Notiz  bringen,  auf  welchen
Routen  und  bei  welchen  Zügen  Durchgangswagen  eingestellt  sind.  Empfiehlt  sich  diese  Art  der  Bekanntgabe
und  zwar  nach  dem  Vorbilde  der  badischen  Bahnen  am  Kopfe  des  Fahrplans  (unter  der  Ueberschrift)  in
Bezug  auf  solche  Wagen,  welche  das  Bahngebiet  transitiren  oder  wenigstens  auf  Nachbarstrecken  übergehen,
so  fehlt  es  doch  —  soweit  hier  bekannt  —  noch  an  einem  geeigneten  Mittel,  um  auch  diejenigen  Züge  allgemein
  und  übereinstimmend  erkennbar  zu  machen,  auf  denen  innerhalb  des  Bahngebietes  Wagendurchgang
stattfindet.  In  dieser  Hinsicht  dürfte  es  angemessen  sein,  in  der  betreffenden  Spalte  vor  der  Abfahrtzeit
des  Zuges  ein  Zeichen,  etwa  in  Form  eines  kleinen  lateinischen  Kreuzes  ')  anzubringen  und  dasselbe  unten
in  den  Bemerkungen  des  Näheren  zu  erläutern:  „Wagendurchgang,“  event.  unter  Angabe  der  Orte  von  —
bis  und  der  Wagenklassen.  —

Es  würden  sodann  derartige  Notizen  in  die  Kursbücher  übergehen  und  dadurch  allgemein  nutzbar
werden.  —  

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt  darf  der  Zuversicht  Ausdruck  geben,  daß  die  Eisenbahnver  waltungen  —
falls  der  Ausführung  nicht  überwiegende  Bedenken  entgegenstehen,  —  demgemäß  allgemein  in  Zukunft  verfahren
  werden  und  sieht  einer  desfallsigen  Aeußerung  entgegen.

Berlin,  W.,  den  10.  November  1875.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.
An  sämmtliche  Eisenbahnverwaltungen  Deutschlands  (exkl.  Bayerns.)        9
        <pb n="80" />
        —  62  —

Am  18.  d.  Mts.  ist  der  Betrieb  auf  der  zur  Altona-Kieler  Eisenbahn  gehörigen  1,2  Kilometer  langen,  nur
für  den  Güterverkehr  bestimmten  Hafenbahn  von  dem  Dampfsschiffs-Quai  bei  Neumühlen  nach  dem  Altonger
Bahnhofe  eröffnet  worden.
Berlin,  W.,  den  22.  Januar  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

8.  Konsulat-Wesen.

 

Den  Ka  iserlichen  Konsuln  Grafen  von  Bothmer  in  Serajevo,  Travers  in  Cairo  und  Blücher  in
Galatz,  sowie  den  Kaiserlichen  Vize-Konsuln  Große  in  den  Dardanellen,  Bronn  in  Port-Said,  Meyer
in  Suez  und  Roll  in  Kustendje  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  §.  85,  je  für  ihren
Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Eheschließungen  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,
  Heirathen  und  Sterbefällen,  wie  bisher  schon  für  Reichsangehörige,  so  nunmehr  auch  für  Schutzgenossen,
  ertheilt  worden.

 

9.  Personal-Verönderungen  etc.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Marine-Auditeur  Domeier  mittelst
Allerhöchster  Bestallung  vom  25.  d.  Mts.  zum  Marine-Intendantur-Rath  zu  ernennen.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="81" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                    im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

Berlin, Freitag, den  4. Februar  1876    
IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Februar  1876.      No.  5.
Inhalt;    13  Allgemeine  Verweisung  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Einziehung  einer  Steuerstelle  66
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  63  5.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß    des  Bundesamts  für das Heimathwesen .  . . . .66
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  5.  Heimathwesen  ;  Er  kenntniß  des  Bun  desamts  für  das
und  gemeinschaftlichen  Steuern,  sowie  anderer  Einnahmen  6.  «
im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  .  Konsulat-Wesen:  Bestellung  und  Entlassung  von  Kon-Schlusse
  des  Monats  Dezember  187070  64  suln  63
3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  7.  Personal-Veränderungen  etc.:  Ernennungen  bei  der  Kaisermünzen
  65  lichen  Admiralität  68

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist
1.  der  russische  Ueberläufer,  Dienstknecht  Jons  Motzkus,  geboren  1842  zu  Gardon  (Gouvernement
  Kowno  in  Rußland),  ortsangehörig  zu  Neustadt  (daselbst),  nach  Verbüßung  einer
wegen  vorsätzlicher  Brandstiftung  erkannten  fünfjährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Königsberg  vom  19.  Januar  d.  J.,
und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns:
2.  der  Bäcker  Abraham  Elba  aus  Wloclawek  (Gouvernement  Warschau  in  Russisch-Polen),
26  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Breslau  vom
30.  November  v.  J.,
3.  der  Schneidergeselle  Franz  Morawitz  aus  Gabel  in  Böhmen,  24  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Liegnitz  vom  24.  Januar  d.  T.,
4.  die  Maurer  Ernst  Gottfried  Tullberg  und  Heinrich  Thorwald  Roe,  beide  gebürtig  aus
Kopenhagen,  20  beziehungsweise  25  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  in  Schleswig  vom  27.  Januar  d.  J.,  «
5.  der  Maurer  Franz  Friedl  aus  Königswarth  (Bezirk  Plan  in  Böhmen),  36  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Nabburg  vom  5.  Januar  d.  J.,
6.  der  Handarbeiter  Gustav  Josef  Wagner  aus  Proschwitz  bei  Reichenberg  in  Böhmen,
31  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  in  Bautzen  vom
10.  Januar  d.  J.,
7.  der  Schriftgießer  Wilhelm  Friedrich  Mohler  aus  Diegten  (Kanton  Basel-Land  in  der
10
        <pb n="82" />
        —  64   —

Schweiz),  22  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  in
Mannheim  vom  17.  Januar  d.  J.,

8.  der  Zimmermann  Anton  Gangler,  gebürtig  aus  Rimbach  (Kreis  Thann  im  Ober-Elsaß),
durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  66  Jahre  alt,

9.  der  Mechaniker  Tohann  Georg  Greiner,  gebürtig  aus  Wasselnheim  (Kreis  Molsheim  im
Unter-Elsaß),  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  62  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom  resp.  13.  und

26.  Januar  d.  J.,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.



 

Nachweisung

2.  Finanz-Wesen.

—  

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Steuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen
Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1875.

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme  Bonifikatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeich  n  ung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den

des  Jahres    .  Zeitraume  Spalten  4

der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.

  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Eingangszoll  ..  120.590.882  4.167  120.546.71515.343.835.202.80
Rübenzuckersteuer  43.667.342  1.743.005  41.924.28748.56.75  6.  132.464
Salzsteuer  ...  33.316.498  4.967  33.311.5314.197.744.—  886.213
Tabackssteuer  953.358  334.709  618.6491.047.138—  428.489
Branntweinsteuer  54.185.769  6.211.434  47.974.335  44.  240.  335  3.  733.  950
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  112.513  —  112.513  102.222  10.291
Brausteuer  17.736.768  182.7174O5  496.663
Uebergangsabgaben  .  von  Bier.  885.  585  —  885.585  868.00  17.583
Wechselstempelsteuer  .  7.213.128  —  7.213.12817.041.  498171.630
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  30.096.47729.  211.900  +  884.577
        <pb n="83" />
        —   65   — 

3. Münz-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  29.  Januar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon
1.  In  der  Woche  auf  Privat.
vom  23.  bis  29.  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
Januar  1876  sind  Doppel.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig  Pfenniggeprägt
  worden  in:  kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  pf.  Mark.  Pf. Mark.  Pf  Mark.  Pf.

a)  Berlin.  .  .  3.607.820  —  3.607.920  —  687.556  50.00550  —  13.73020  25.7063067,600
b)  Hannover  —  —  —  380.880  —  129.110/0U06  8.680  oo  14.  80000  15.87600  3.200  oo
c)  Frankfurt.  1.265.  240  —  —  —  398.840  85.294  50  —.  10.070  50  17.992130  19.263  22  5.517802
d)  München  —  661.700  —  714.000  88.000  —  79.500  00  W  20.  700oo  1160  oo  6.  660  00
e)  Dresden12236.500  —  —  —  —  zoronst  3210004%%ooho  —
f) Stuttgart  —  1.044.  350  —  —  136.744  —  —  —  0%1%  910000  4.11400
g)  Karlsruhe..  —  250.000  —  —  —  —  —  —  20.  %  10.500  %%  —  —  209%
h)  Darmstadt.  —  345.870  —  —  76.974  z00oo  00  „of  3.50/%  —  —
i)  Hamburg.  .  2.033.760  —  1  1.120.292  —  —  —  4.510so  oz  os2  oo  —aauussez
Summe  1.20  -501220  %%%4  at  iss  s2.  36.  d6a  as
·
Vorher waren
a) geprägt  in:
Berlin  ...452.  56.10  102.  ror.  220  a6.  5oo.  sso  %  4%%%4%  vez  2.  95.  o26  sos  1.253.541  10  o24.  %%
b)  Hannover.  .123.760.  110  53.  849.  280  —  5.184.  oso  10.451.  5751  1.650.  603  oos  2.830.  s05oo  .  0  3172.  686  so
c)  Frankfurt  168.805.  460  58.957.220  —  —  7.535.504  1.338.11050.62  204  1  1.  o97.  ↄ6s  301  404.  31389
d)  München  31.735.  640  482.  1151  3.964  555  15  001.  641  2.692.  075  50  6.495.  31680  res0S.  bv71110  80.  123  60%0  13
e)  Dresden  44.717.1807.180 17.364480  —  2.46.3457S85314%%%%  30  6  3110%%
f)  Stuttgart.  .  46.818  82018.038.  230  —  2.  161.  908  .024%.  9430  o)  702.  115  600
g) Karlsruhe  21.401.  360  111.30  .  160  —  1.570.9330  %%6  **  o  6r#O  370.0ss  so  173.  68608
h)  Darmstadt  %  4  —  740.  15  70%  1418  oo  123.  791  661  57.04113
i)  Hamburg - 4  6.646.  880  7.  518.  120  1.428  306  2.727  701  1.666.  ↄ8860  740.  386  40  1.  1  rv  19|t0  52  %6  0|%
Summe  2.-so0.  136.230|  94.  501.  915  26.  561.  1833  111.  867.  o18  13.  563.  ↄ66  50  ————.  90  75%  4%%  %  2.547.83354
Gesammt  Aus-  —-prägung  soesitswoaokstssto99.230.12727.658.065us.255.12814.183.30310020.(3»71.366213.668.628407.693.7351;704.788.390180F2.57a.79703

1.304.086.650 Mark.  175.765.862 Mart 20 Pf.  21.362.364 Mark 10 Pf.   7.365.196 Mark 83 Pf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Die  früheren  Ausprägungen  sind  von  der  Münzanstalt  in  Hamburg  um  17.323  Mark  zu  niedrig  beziffert;  dieser  Betrag  ist  in
der  obigen  Zahl  enthalten.

 

10*
        <pb n="84" />
        —   66 —                                                                                                                                                       4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Die  Königlich  bayerische  Uebergangsstele  Odernheim,  Hauptamtsbezirk  Kaiserslautern,  ist  eingezogen
worden.

 

5.  Heimath-Wesen.

—  —  —

Eine  bezüglich  des  Unterstützungswohnsitzes  der  Eltern  unter  der  Herrschaft  des  früheren  Rechts  ge—
troffene,  nach  Ansicht  des  Bundesamts  unrichtige  Entscheidung  ist  in  Bezug  auf  die,  nach  Erlaß  der  Entscheidung
  geborenen  Kinder  nicht  maßgebend.  So  erkannt  in  Sachen  Kaltecken  wider  Tilsit,  am  8.  Januar
  1876.

Die  Gründe  des  betreffenden  Erkenntnisses  lauten,  wie  folgt:

Die  zwischen  den  Armenverbänden  Tilsit  und  Kaltecken  streitige  Fürsorge  für  die  hilfsbedürftigen
Eheleute  W.  und  deren  Kinder  ist  durch  ein  Resolut  der  Regierung  zu  Gumbinnen  vom  8.  Januar  1870
dahin  geordnet  worden,  daß  Tilsit  die  schon  zur  Zeit  der  Verheirathung  in  Armenpflege  befindliche  Wilhelmine
  verehelichte  W.  auch  ferner  zu  unterstützen,  Kaltecken  dagegen  die  Armenpflege  des  Mannes  Johann  W.
und  der  Kinder  aus  seiner  Ehe  zu  übernehmen,  auch  die  durch  seine  Unterstützung  erwachsenen  Kosten  an
Tilsit  zu  erstatten  habe.

Kläger  leitet  in  der  jetzt  erhobenen  Klage  aus  diesem  im  Rechtswege  nicht  angefochtenen  Regierungsresolut
  die  Verbindlichkeit  des  Verklagten  ab,  sowohl  für  die  in  den  Jahren  1868  und  1869  geborenen
älteren  Kinder  des  Ehepaares,  Vornamens  Johann  Alexander  und  Anna  W.,  wie  auch  für  die  nach  der
Entscheidung  geborenen  jüngeren  Kinder,  Marike,  geb.  24.  Dezember  1872  und  Wilhelmine,  geb.  13.  Oktober
  1874  zu  sorgen,  indem  er  behauptet,  daß  Verklagter  den  Vater  Johann  W.  bis  zu  seinem  Tode  am
10.  Oktober  1874  fortdauernd  unterstützt  habe,  wodurch  jede  Veränderung  in  dem  Domizilverhältnisse  desselben
ausgeschlossen  worden  sei.  Verklagter  müsse  daher  für  alle  den  Kindern  theils  gemeinschaftlich  mit  der  Mutter,
theils  allein  zwischen  dem  1.  Oktober  1867  und  30.  April  1869,  dann  vom  1.  Juli  1870  bis  dahin  1871
durch  Kläger  gewährten  Unterstützungen,  für  erstere  zu  einem  entsprechenden  Antheile  aufkommen,  weiter  aber
auch  die  nach  dem  Tode  des  Johann  W.  nothwendig  gewordene  Unterstützung  der  Familie,  soweit  sie  den
Kindern  gewährt  sei,  und  ferner  werde  zu  Theil  werden,  endlich  eine  für  das  Begräbniß  des  Johann  W.
aus  Armenmitteln  aufgewendete  Summe  erstatten.

Die  Sachlage,  wie  sie  vom  Kläger  selbst  dargestellt  wird,  um  seinen  Ersatzanspruch  zu  begründen,
gestattet  keinen  Zweifel  darüber,  daß  es  sich  hier  rücksichtlich  der  Beerdigungskosten  und  der  Ausgaben  für
die  zwei  älteren  Kinder  um  die  Fortsetzung  eines  Streites  in  der  Liquidationsinstanz  handelt,  welcher  vor
dem  Jahre  1870  anhängig  geworden  und  durch  das  Regierungsresolut  vom  8.  Januar  1870  im  Verwaltungswege
  entschieden  ist.  Hieraus  ergiebt  sich  nach  §.  65  Ziffer  6  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870
§.  73  Alinea  2  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  vom  8.  Mai  1871  ohne  Weiteres  die  Inkompetenz
        <pb n="85" />
        —  67  —

des  angerufenen  Verwaltungsgerichts  zur  Entscheidung  über  die  bezeichneten  Ansprüche.  Denn  auch  Streitigkeiten
  zwischen  Armenverbänden,  welche  nur  vor  der  zuständigen  Landespolizeibehörde  nach  §.  34  des
preußischen  Armenpflege-Gesetzes  vom  31.  Dezember  1842  vor  dem  1.  Juli  1871  anhängig  geworden  waren,
find,  wie  das  Erkenntniß  des  Bundesamtes  vom  24.  März  1873  in  Sachen  Berlin  .  Charlottenburg
(Wohlers,  Sammlung  Heft  2.  p.  137  ff.)  ausführt,  in  dem  früheren  Verfahren  zum  Austrag-  zu  bringen.
Es  muß  daher  dem  Kläger  überlassen  werden,  sich  mit  den  der  Kognition  der  neuen  Spruchbehörden  entzogenen
  Ansprüchen  an  die  zur  Vollstreckung  des  Regierungsresolutes  berufene  Behörde  zu  wenden.  Aus
dem  gegenwärtigen  Verfahren  waren  dieselben  auszuscheiden.

Was  hingegen  die  Ansprüche  aus  der  Unterstützung  der  zwei  jüngeren  erst  nach  dem  Erlaß  des  Regierungsresolutes
  geborenen  Kinder  betrifft,  so  liegt  eine  vollstreckbare  Entscheidung  und  ein  vor  dem  1.  Juli
1871  anhängig  gewordener  Streit  nicht  vor.  Es  war  daher  auf  Prüfung  derselben  einzugehen.

Dabei  drängt  sich  in  erster  Linie  die  Frage  auf,  ob  diese  beiden  Kinder,  von  welchen  Wilhelmine
drei  Tage  nach  dem  Tode  des  Vaters  geboren  ist,  dem  letzten  Unterstützungswohnsitze  des  Vaters  folgen,  wie
der  erste  Richter  voraussetzt,  oder  ob  sie  an  dem  Unterstützungswohnsitze  Theil  nehmen,  welchen  das  mehrerwähnte
  Regierungsresolut  der  Mutter  in  Tilsit  angewiesen  hat.  Nach  ausdrücklicher  Vorschrift  in  §  19
des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  folgen  eheliche  Kinder  nach  dem  Tode  des  Vaters  dem  Domizilverhältnisse
  der  Mutter.  Darnach  würden  Marike  und  Wilhelmine  ihr  Hilfsdomizil  in  Tilsit  haben,  wenn  die
Mutter  in  Wahrheit  dort  ortsangehörig  wäre.  In  diesem  Punkte  vermag  jedoch  das  Bundesamt  die  Entscheidung
  vom  8.  Januar  1870  als  begründet  nicht  anzuerkennen.  Nach  §.  17  des  preußischen  Armenpflege-Gesetzes
  vom  31.  Dezember  1842  nahmen  Ehefrauen  an  dem  Unterstützungswohnsitze  und  eventuell  an
der  Landarmenqualität  des  Ehemannes  unbedingt  Theil,  ohne  Unterschied,  ob  sie  zur  Zeit  der  Verehelichung
der  Armenpflege  schon  anheimgefallen  waren  oder  nicht.  (Vergl.  Entscheidung  des  Bundesamtes  vom  13.  September
  1873  in  Sachen  Dorstfeld  contra  Sappenrada  —  Wohlers  Sammlung  Heft  3  p.  13  f.)
Mit  der  Verheirathung  ging  daher  die  verehelichte  W.  in  das  unbestritten  bestandene  Hilfsdomizil  ihres  Mannes,
Kaltecken,  über  und  ist  noch  jetzt  dort  ortsangehörig.  Formell  freilich  liegt  dem  Kläger  die  Fürsorge  für  die  dauernd
hilssbedürftige  W.  so  lange  ob,  als  das  Regierungsresolut  vom  8.  Januar  1870  nicht  durch  eine  im  Rechtswege
erlangte  Entscheidung  abgeändert  ist.  Allein  für  die  Bestimmung  des  Hilfsdomizils  derjenigen  Kinder,  deren
Armenpflege  das  gedachte  Resolut  nicht  ordnet,  ist  dasselbe  überhaupt  nicht  maßgebend.  Am  wenigsten  bildet
die  in  den  Gründen  ausgesprochene  Ansicht,  daß  die  verehelichte  W.  ihren  Unterstützungswohnsitz  in  Tilsit  trotz
der  Verheirathung  beibehalten  habe,  eine  für  die  Entscheidung  aller  späteren  Streitsachen,  in  welchen  der
Unterstützungswohnsitz  der  W.  von  Bedeutung  ist,  bindende  Norm.  Soweit  also  das  Hilfsdomizil  der  verehelichten
W.  in  Frage  kommt,  um  danach  den  Unterstützungswohnsitz  der  Kinder  zu  bestimmen,  ist  das
Bundesamt  nicht  genöthigt,  jene  als  irrig  erkannte  Ansicht  seiner  Entscheidung  zu  Grunde  zu  legen.  Vielmehr
  darf  unbedenklich  der  richtigen  Ansicht  folgend,  davon  ausgegangen  werden,  daß  die  Kinder  den  ihrer
Mutter  noch  jetzt  zustehenden  letzten  Unterstützungswohnsitz  des  Vaters  in  Kaltecken  theilen,  und  daß  Verklagter
  der  fürsorgepflichtige  Armenverband  ist.
        <pb n="86" />
        —   68   —                                                                                                                                               6.  Konsulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Hackman  in  Wiborg  (Finland)  hat  den  Kaufmann  M.  Südel  in  Fredrikshamn
an  Stelle  des  zurückgetretenen  C.  H.  Ahlqvist  zum  Konsular-Agenten  für  Fredrikshamn  und  Kocka  bestellt.

 

Den  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Ciudad  Bolivar  (Venezuela)  F.  Prahl,  ist  die  nachgesuchte  Entlassung
  aus  dem  Konsulatsdienste  ertheilt  worden.  Die  vorläufige  Verwaltung  des  erledigten  Postens  ist  dem
Kaufmann  L.  Brockmann  übertragen.

 

7.  Personal-Verändernugen  etc.

—

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchster  Bestallung  vom  25.  Januar  1876  den  Hülfsdezernenten
  für  Maschinenbau  in  der  Admiralität,  Admiralitätsrath  Gurlt  zum  Marine-Maschinenbau-Direktor
  und  den  Marine-Maschinenbau-Direktor  Bauck  zum  Hülfsdezernenten  in  der  Admiralität  unter  Verleihung
  des  Charakters  „Admiralitätsrath“  zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="87" />
        IV.  Jahrgang.

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  11.  Februar  1876.



No.  6.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  amtlichen  Schiffs- etc.
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  69  Liste für  18  eirere  Aufhebung  von  Quarantaine-Maßregeln  74

2.  Münz-Wesen    Übersicht.  5.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Kompetenzen  von  Steuerstellen  74

2.  Münz  Wesen.  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  6.  Eisenbahn-Wesen:  Die  monatliche  Zusammenstellung  der
münzen.  . . .   Betriebsergebnisse  der  Eisenbahnen  Deutschlands  betreffend;

3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende  Januar  1876  —  Eröffnung  der  Strecken  Schopfheim-Zell  i./W.  und
stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Aus-  Düsseldorf  Rath..  274
gabe  von  Reichskassenscheinen;  —  Goldankäufe  seitens  der  7.  Konsulat-Wesen:  Vergrößerung  des  Amtsbezirks  eines
Reichsbank  ’  72  General-Konsuls;  —  Exequatur-Ertheilung  etc.  75

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362.  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Schriftsetzer  Moses  Aaron  Cohn,  geboren  den  14.  Dezember  1848  zu  Kowno  in  Rußland
  und  ortsangehörig  daselbst,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Königsberg  vom  3.  Dezember

  v.  J.,

2.  der  Klempnergeselle  Louis  Wiener  aus  Nadomsk  in  Russisch-Polen,  35  Jahre  alt,
3.  der  Commis  Johann  Pawikowsky  aus  Chotzen  in  Böhmen,  35  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  2  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs
gefälschter  Legitimationspapiere,  zu  3  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Breslau  vom  resp.  23.  November

und  11.  Dezember  v.  J.,

4.  der  Kunstgärtner  Franz  Farcos  aus  Basiasch  in  Ungarn,  31  Jahre  alt,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls  und  Sachbeschädigung,  sowie  wegen  Landstreichens,
  Bettelns,  Führung  eines  falschen  Namens  und  falscher  Legitimationspapiere,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Liegnitz  vom  24.  Januar

  d.  J.,

11
        <pb n="88" />
        #

6.

10.
II.



—  70  —

5. der  Eisenbahnarbeiter  Hyazinth  Boee,  aus  Lamon  (Kreis  Belluno,  Bezirk  Fontago  in
Italien),  23.  Jahre  alt,

6. der  Tagelöhner  Franz  Kraus,  geboren  zu  Wostirschen  (Bezirk  Bischofteinitz  in  Böhmen),
36  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  5  wegen  Landstreichens,  zu  6  wegen
Landstreichens,  Bettelns  und  Beilegung  eines  falschen  Namens,  durch  Beschluß
des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Regen  vom  resp.  17.  und  24.  Dezember
  v.  J.,

7.  der  Bierbauer  Adam  Gramm,  gebürtig  aus  Neustädtel  (Bezirk  Melrichstadt  in  Bayern),

Angehöriger  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  43  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen
  Kreisregierung  in  Ulm  vom  18.  Januar  d.  J.,

8. der  Arbeiter  Toseph  Boszo,  geboren  zu  Schawnik  (Komitat  Zips  in  Ungarn),  30  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich
  mecklenburg-schwerinschen  Ministeriums  des  Innern  vom  22.  Jannar  d.  J.,

9.  der  Mechaniker  Enathio  Bariola,  geboren  zu  New-York,  welcher  sich  während  seines

Aufenthalts  im  Inlande  den  Namen  Jacques  Leonard  aus  Cognac  in  Frankreich  beigelegt
hat,  41  Jahre  alt,

10. der  Nagelschmied  Georg  van  Overstraeten,  geboren  1835  zu  Gent  in  Belgien,

11. der  Nagelschmied  Peter  Martin,  geboren  1841  zu  Oth  bei  Longuyon  in  Frankreich,
wohnhaft  zu  Vezin  (Provinz  Namur  in  Belgien),
12. der  Tagelöhner  Anton  Mathauch,  geboren  1841  zu  Schedowitz  in  Böhmen,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  12  auch  wegen

Bettelns),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  resp.
(zu  9)  8.,  (zu  10  und  11)  22.,  (zu  12)  28.  Januar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="89" />
        —   71   —



2.  Münz -Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  5.  Februar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.313.113.390  Mark.

 

 

 

 

 

 

178.146.981  Mark  90  Pf.

 

21.737.768  Mark  45  Pf.

 

7.445.095  Mark  07  Pf.

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  30.  Junuar  auf  Privat-  —  *  1
bis  5.  Februar  Doppel.  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1  1
1876  sind  geprägt  Kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig.  Pfennigworden
  in:  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.    stücke  stücke.  stücke.
  
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  .Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf  Mark.  Pf.

a) Berlin..  s.749.ooo  —  3.749.000  —  64634  —  —4  64#.  ½  71.4490  4.884  4%  6.479/80
b)  Hannover  —  —  —  266.035  —  63.  1810o0  —  —  —  13-3.500/%  16.  880  oo  3-  200
c)  Frankfurt.100  —  —  —  157.210  107.59100  —  —  —  6%%%  3503
d)  München  —  165.200  —  174  000  123.000  —  —  66.000  00  3  000.00,  8  900  0  7  740  „100.  6.600  00
e)  Dresden  890-.  120  —  —  —  —  —  20.800   00  13.262   85    —  —  3.900
f)  Stuttgart  —  —  —  —  144.030  —  —  40.  442  60  17.  520  00  20.585|0  3.450  oo  2  244  00
g)  Karlsruhe  ..  —  298.300  —  —  144.000  40.000  00  —  —  6.  240  0  11.630%0  —  —  ——
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  —  —  ——  18.170  0  9.000  5  —  —:  —
i)  Hamburg  2.  040.  940  —  1.370.  ooo  —  —  —  —  1000660  681-0  265  —  —  2  722%½6
Summe  1..1%  4  N  a40.  o38  „0%14  o  200U.  bso  30)  20.  R  51  21#/50  28.01974
#  «  i
2.  Vorher  waren  «
geprägt in:
a)  Berlin.  a61.  164.  oso  102.  707.  220  80.  108.  800  8451.  910  40.201.  38  4684  138  00  4.  004  314  oos  2.685  a07  10  2.  220.  733  101  1.  36  929.385
b)  Hannover  123.760.  110  62.  649.  260  —  6.  164940  1045  %  0  %.  ½  891.  163,  30  61.  0120  375.88680
c)  Frankfurt  170.060.  7Obo  58.957.220  —  —  7.984.344  1.423  411100|1  9  03280|2  2  lor  vo  1.  107.  463  05|1-117.  2312  409,  83091
d)  München 99.427.160|  32  397.340  482.11  15%%  40  829.823  6014.574002
e)  Dresden  9535320  —  2169315885  34%  469cos  1.  369.785  30  608  9#105  273.097  462  06N
f)  Stuttgart.  .  46.818  820  19.062.  580  —  2.151  905  13.856.-76843N.07  94320|.  16%%  723  195  60  3/2  u150  211.266  0
g)  Karlsruhe.  21.401.330  11.757.  160  —  1.570.930  0.  24,623  5  1.  5828650120430  nr  EXIDIòIIEIE
h)  Darmstadt  15.7662330  687  3.  990  —  740.1756  4533.72  166.19000,  729.0800  807.671  ½  38.650.25  123.791  66  57.041  13
i)  Hamburg  K.  200  5.845580  .639.412/1428.305  227.700/1668.988150  781.397s20|  1.232  sos  80)  528.656  70  300.136  46  75.780
Summe  2.9007.48  150  c%.  2.  12715128  1453  zoz  oo  20.67  1.  6  20  13.888.6240  1.693.135  70  4.788  aos  s0  16  7  %
s  1  51
Gesammt=  Aus-  D
 prägung . .1.005·211  660,  307  901.730  104349  127  28.096.  100  114.470.  192  14.762.  11  502  17.  872  40  13.  810.  308  70  7.  897.  459  151  4.  839.  648  0  2.5.4  4
—  —  —  —  —  ——  —  —  —

 

 

11*
        <pb n="90" />
        —   72   —



3. Finanz:.
Nachweisung  der  bis  Ende  Januar  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,

 

Bezeichnung  der  Staaten.

2.

Betrag

des  ausgegebenen
Landespapiergeldes
(auf  Mark  reduzirt).

Mark.

3.

Definitiver  Antheil

an

Reichskassenscheinen
nach  §.  1  des  Gesetzes.

Mark.

4.

Maximal-Betrag
der  zu  gewährenden

Vorschüsse

nach  §.  3  des  Gesetzes.

Mark.

 

#i  #o  J123456789  d„  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Preußen  61.434.000  72.000.517192  —  —
Lauenburg.  —  144.  976  79  —  —
Bayern  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37
Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.  013.  441  31
Württemberg  10.  285.  713  5.321.2354  3.309.651  44
Baden  11.142.858  4.  276.  683  70  4.  577.  449  53
Hessen  7.371.429  2.495.65729  3.250.514  47
Mecklenburg-  Schwerin  .  3.000.000  1.631.988  1  912.007  88
Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35
Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.  410.81367
Oldenburg  .  —  915.  074  93  —  —
Braunschweig  3.000.000  913.120  29  1.391.25314
Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981189  833.345  41
Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.86388  693.95741
Sachsen-Koburg-Gotha  1.800.000  510.1340  859.910  53
Anhalt  2.850.000  595.278  00  1.503.148  00
Schwarzburg-Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928  606
Schwarzburg-  Rudolstabt  600.000  220.988  22  252.674
Waldeck.  630.000  164.517  32  310.321179
Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949J  77  172.033449
Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.  322  02
Schaumburg-Lippe  1.020.000  93.808  00  617.4613
Lipee  –  325.192  67  —  —
Lübeck  —  152.619  78  –  —
Bremen  —  358.161  09  —  —
Hamburg  —  991.873  48  —  —
Elsaß-Lothringen  —  4.534.695  92  –  –

Summe  184.390.800  120.000.000  00  54.919.94172
        <pb n="91" />
        —   73   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (R.  G.  Bl.  S.  40).
5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  "a.
Splte  "6  zur  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  «
sih  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  "  d  ar  auf  den  befiniti-  zur  Erfüllung  des  Bemerkungen.
an  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  sch  se  sind  auf  ven  Antheil  Maximal-  Betrages
auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  der  Staats=  zen  gul  ben.  namtane  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen-  Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  —Mark  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  pP.  Mark.  Pf.
Zu  1.
55.316.37665.882.890  00  2  192  —  —62.  117.625,00  —  —|1  Mark  vernichtetes
—  144.975  00  1  79  —  —  —  —  —  —Landespapiergeld  ist
27.  149.  136  14.  197.535  00  1  958.634.399|37  —  —  5.900.576/00|  noch  unersetzt.
32.399.9532.7  00  3  04/16.613.409|31  —  —  2.400.032  00
9.840.000  5.321.235  00  0  84  3.012.50944  —  —  297.142  00
10.833.917  4.  276.680  00  370|  4.371.488|96  —  —  205.960  57
5.  178.000  2.495.655  00  2  29  1.788.228147  —  —  1.462.286  00
2.175.000  1.631.985  00  3  18  362.00788  —  —  550.000  00
1.596.000  837.400  00  1  47  505.73285  —  —  136.000  00
2.310.000  283.775  00  4  50813|67  —  —  60.000  00
—  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —  —
2.400.000  913.120  00  0  29  991.2534  —  —  400.000  00
1.515.000  549.980  00  1  89  643.345|41  —  —  190.000  00
1.384.566  415.860  00  3  88  645.80141  —  —  48.156  00
1.639.500  510.130  00  4  20  752.910|53  —  —  107.000  00
2.718.000  595.275  00  3  00|11  00  —  —  88.000  00
426.000  196.605  00  2  91  152.928|06  —  —  16.000  00
559.989  220.985  00  322  226.000|52  —  —  26.674  00
436.038  164.  515  00  2  32  181.013|79  —  —  129.308  00
374.  346  131.950  00  —  0  #  161.59749  —  —  10.436  00
780.000  260.515  00  197  346.32202  —  —  120.000  00
559.230  93.805  00  3  00  310.281|33  —  —  307.180  00
—  325.  190  00  2  67  —  —  —  —  —  —
—  152.  615  00  4  78  —  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  109  —  —  ——  —  —
—  991.870  00  3  148  –  —  —  —  —  —
—  4.  5334.  695  00  0  92  —  —  —  —  —  —
159.591.  o503  113.  882.  305  vo  ro  00  42.465.  191  151  6.  117.  625  0o1  12.  454.  750  57
Die  ausgegebenen  Reichskassenscheine  (Kol.  6.a.)  haben,  bestanden:
1.  in  10.743.477  Abschnitten  a  6  Mark  —.  .  .  ..  3.717.  265  Mark.
2.,  2.202.  a07  206060  14.  „,  u.
3.,  322.301  „  à  55„  |  „  16.115.050  „
sind  113.882.375   Mark.
Ferner  sind  der  Reichs-  Hauptkasse  überwiesen:
4.  zur  Erstattung  der  nach  Kol.  6.  b.  geleisteten  Zah- 



 

 

 

an  en:  14  M.

 

brechnung  auf  die  nach  Kol.  7
vii  720.000  Abschnitte  à  50  Mark

Abschnitte  à  5  Mark  =

 

 

70  „
geleisteten  Vorr
  ...

.ss.000.000«

Zusammen;  uusssqua
        <pb n="92" />
        —  74  —

Vom  24.  bis  31.  Januar  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren

 

für  5.196.683  Mark  für  30.811  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  7.746.861  „  „  591.122  „
Zusammen  für  12.943.544  Mark  für  621.933  Mark.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichskanzler-Amt  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche  Liste
der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1876“
ist  soeben  erschienen.

 

Zufolge  Beschlusses  des  internationalen  Gesundheitsrathes  für  Egypten  ist  die  gegen  Ankünfte  aus  Syrien
angeordnete  Quarantaine  wieder  aufgehoben  worden.  (Central-Blatt  für  1875  S.  448  und  468).

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Königlich  bayerischen  Aufschlag-Einnehmerei  Mering,  Hauptzollamts-Bezirk  Augsburg,  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  sowie  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  übertragen
  worden.

 

Den  Nebenzollamte  I.  zu  Ufflingen,  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Luxemburg,  ist  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein  ertheilt  worden.

 

6  Eisen  bahn=  Wesen.

Fur  die  Zwecke,  denen  die  monatliche  Zusammenstellung  der  Betriebsergebnisse  der  Eisenbahnen  Deutschlands
dient,  ist  es  von  Werth,  daß  in  derselben  hinsichtlich  des  der  Gesellschaft  konzessionirten  Anlagekapitals  nicht
nur  wie  bisher  die  Stamm-Aktien,  sondern  auch  die  Stamm  Prioritäts-Aktien  und  die  Prioritäts-Obligationen
speziell  ersichtlich  gemacht  werden.

Die  Ausstellung  der  bezüglichen  Uebersichten  ist  deshalb  fortan  und  zwar  zunächst  für  den  Monat
Januar  d.  J.  nach  dem  angeschlossenen,  im  Uebrigen  unverändert  gebliebenen  Formular  zu  bewirken.  Das
        <pb n="93" />
        —  75  —

Reichs-Eisenbahn-Amt  empfiehlt  zugleich,  den  Uebersichten  die  größte  Sorgfalt  zuzuwenden  und  Vorsorge  zu
treffen,  daß  solche  unbedingt  zu  dem  dafür  bestimmten  Termin  pünktlich  hier  eingehen.
Berlin  W.,  den  31.  Januar  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

An  sämmtliche  Eisenbahn-Verwaltungen  Deutschlands  exkl.  derjenigen  im  Königreich  Bayern.

 

Am  5.  Februar  d.  J.  wird  die  8  Kilometer  lange  Bahnstrecke  Schopfheim-Zell  i.  W.,  welche  die  Fort—
setzung  der  Wiesenthal-Bahn  Basel-Schopfheim  bildet,  mit  den  Stationen  Fahrnau,  Hausen  und  Zell  i.  W.
für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin  W.,  den  5.  Februar  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.

Maybach.

 

Am  1.  Februar  d.  J.  ist  die  4,,  Kilometer  lange,  der  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige  Bahnstrecke  Düsseldorf-Rath
  (ohne  Zwischenstation),  welche  auf  Bahnhof  Rath  an  die  rechtsrheinische  Bahnlinie  Lahnstein-Speldorf
  anschließt,  dem  Betriebe  übergeben  worden.

Berlin  W.,  den  6.  Februar  1876.

Das  Reichs--Eisenbahn-Amt.
Maybach.

7.  Konsulat--Wesen.

–

Den  Amtsbezirk  des  General-Konsuls  des  Deutschen  Reichs  Michaelsen  in  Bordeaux  sind  die  französischen
Departements  Vendée  und  Charente  inférieure  hinzugefügt  worden.

 

Den  Dr.  Ludwig  Braunfels  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als
spanischer  Konsul  ertheilt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Rosset  in  Chartum  ist  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1
und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,
  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  zu  beurkunden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="94" />
        <pb n="95" />
        IV.  Jahrgang.

Central  -  Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                      im

Reichskanzler-Amt

—–——––.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und    Buchbandlungen.  —  Pränumerations--Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.            No.  7.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung



 von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  .  Seite  77
2. Finanz-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Januar  1876;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1376. .   78
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-Berlin,

  Freitag,  den  18.  Februar  1876.    No.  7.





—-4.

  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an

Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  für  den  Monat
Januar  des  Jahres  1876;  —  Bundesrathsbeschluß,  betr.
Zollrückvergütung    für  wiederausgeführte  Tabacksfabrikate  85

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Vollzugsbestimmungen  zum

Eisenbahn-Postgesetz  vom  20.  Dezember  1875;  —  Postanweisungsverkehr
  mit  Großbritannien  und  Irland;  —

münzen;  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Dezember  1875
für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
  Landes-Silber-  und  Kupfermünzen  81    6.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  94

 

Postdampfschiffahrt  zwischen  Dänemark,  den  Faröer  und
Island  87

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

1.  der  russische  Ueberläufer  Johann  Urbaniak,  geboren  zu  Tarkowo  bei  Konin  (Gouvernement

  Kalisch  in  Russisch-Polen),  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten
  1  jährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung
  in  Bromberg  vom  16.  Dezember  v.  J.,

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,

2.  die  Tagelöhner-Wittwe  Thekla  Zwierzynska,  gebürtig  aus  Wloklawek  in  Russisch-Polen,
45  Jahre  alt,  und  deren  Tochter  Antonie,  13  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirksregierung  in  Marienwerder  vom  27.  Tannar  d.  J.,

3. der  Zeichner  Sundel  Stein  aus  Tauroggen  (Gouvernement  Kowno  in  Rußland),  33  Jahre

  alt, durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  in  Bromberg  vom  10.  Februar
  d.  J.

4. der  Bergmann  Louis  Stoppaini  aus  Nessa  in  Italien,  39  Jahre  alt,  durch  Beschluß

der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Hildesheim  vom  31.  Januar  d.  J.  ,

5. der  Schlossergeselle  Franz  Farmaneck,  geboren  1855  zu  Duli  in  Böhmen,  durch  Beschluß

des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  12.  Januar  d.  J.,

6. der  Schreiner  Joseph  Albert  Migy,  geboren  am  17.  Dezember  1853  zu  St.  Ursaune

(Kanton  Bern  in  der  Schweiz)  und  ortsangehörg  daselbst,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom  3.  Februar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

12
        <pb n="96" />
        —   78   — 



2.  Finanz:.

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  w  ert
Gegen  Un  taglich  bindlich=  bindlichkeiten
Grund.Reserve.]  Noten-  Ungedeckte  Gegen  fällige  Gegen keiten Gegen Sontige  Gegen Summe  Gegen,  aus
Laufende Nummer  Name  der  Bank.  Kapital.  Fonds.Umlauf.31.  Dez.]  beckte  31.  Dez..Ver  31.Dez.  anteL  31.  Dez. Passiva.  31.  Dez.) der  31.  Dez.  weiter
    1875.Noten.1875.  bindlich.  1875  Kündigungs  1875.  1875.  Passiva.  1875.  gegeben  in.
  hungs-  ländisch.
—  keiten.  frist.  Wech.
seln.
1Reichsbank.  115.400  715  1S  9  165.035„  —
2Stadt.  Bank  in  Breslau  3.000  650  —  9  1.071—  3282.975—  744  40—  —  11.290|—  661  54
3  Kolnische  Privatbank.  .  .  .  3.000  6062  —  251  1.024  —  277  257  72  4.285+  7  34  —  11.160  -  54  111
4 Magbdeburger  Privatbank.  .  .3.000  624  —  310  1.015s  -  6320  9  —  8  5281—  3  345  4  243  7.004—  22  376
6  Danzig.  Privat  ·  Aktien-Bank  3.000  7502536—  349  1.015|—  68  530  178  4.305+—  89  69—  31  11.1900—  85  296
6  Provinzial  =  Aktien  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3.000  692  2.486  —  329  1.204—  61  140  +.  122  367+  217  1  —  6.686H  10  869
7  Hannoversche  Bank.  .  .  .  .1  12.000  659  10.  1588  104  770%  11%G„S  110%.  71—  105.12
8  Landgräflich  Hessische  konzess.  Lan-  «
desbank (Homburg v. d. Höhe  86  19  5  —  —  —  559—  34  5P93—  322  2.971—  3611  —
9 Frankfurter  Bank  17.143  3.4292700  5.519  5.829—  1.811  12.436“1  2.533  —  —  109  —  1083|  61.987—  2.883)  1.223
10  Bayerische  Notenbank.550  —  4369  +  3.285  1½  1.461  597  69—  34.354  —  1.936056.566+  4.  668  693
11  Sachsische  Bank  zu  Dresden.  .J  30.000  3.000  61.  661  5.6514.169—  1.062  724—  2183  8.555—  4.055  2.123—  623/  16.083  9.2961.443
12 Leipziger  Kassenverein  3.  000  106  35  .154|M  1481  —  —  237  1837.97  128  31
13  Chemnitzer  Stadtbank.  –½  544  508  132  110.—  106  833—  41204  223  153-  837  341
14  Württembergische  Notenbank  9.000  240  24.120  +—  336  9.557—  173  540  1  —  —  1.214—  1115.114348  87  4
15  Badische  Bank  ls.oOooo249  1  2099—  85  —  —  1.502  4  448.1911—  2.517  169
16 Bank  für  Süddeutschland 2990  2.807  —  —  —  2.082  135]-201L1
17 Rostocker  Bank 5000  600  200  697/+  401  1.04  129  7.296—  110  46  142  17.264  103  115
18  Braunschweigische  Bank 10500  415  5.  8911—  782  2.275—  612  3.983—  342  4.  214  393  133—  2  25.066  —  733|  1.232
19  Kommerzbank  in  Lübek.  2400  3592.295  105  556—  320  1.313  831  2.058—  80  8s33—  28  8.508  80  95
20|Bremer  Bank  16.607  6176LN  1.340  593+  369%27.205  —  131  1.948  +  1242  53.927—  180  511
Zusammen  332  99s  233-G—  14.104104-791  +  5525  16l.288—  3.7591  17.  a86  —  60.7701.  519.072  61.104  54

 

 

 

Darunter  1.332  M  sächsisches Staatspapiergeld.
Das  Grundkapital  ist  zur
Darunter  168.702  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten,  welche  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine  haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Der  Status  der  Reichsbank  ist  mit  demjenigen  der  Preußischen  Bank  vom  31.  Dezember  1875  verglichen.
Darunter  296.500  M  noch

nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten,  welche  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine  haben.
  

 

Zurückgezahlt;  Kavent  die  Stadt  Chemnitz.

l
        <pb n="97" />
        —   79   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—
Wesen.
banken  Ende  Januar  1876
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),
übersichten  verglichen  mit  Ende  Dezember  1875.
————se
6  Activa.
—  —
.
.  S
Metall, Gegen Reichs- Gegen Noten Gegen    Gegen Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Bestand  31.  Dez.  kassen-·  31.  Dez.  anderer  31.  Dez.  Wechsel!]  31.  Dez.Lombard. 31.  Dez.  Effekten.  31.  Dez.  Aktiva  31.  Dez.  der  31.  Dez.  Laufende Nummer.
1875.  scheine.  1875.  Banken.  1875.  1875.  1875.  1875.  Aktiva  1875.  Aktiva.  1875.  
.  42  -


451.114  10  10.  30.7  68.08488703  75.634  855.  o17  -13.  386  18  165  36  024  /-1.  9000  880.441  4250  1
1iri4  0  3  2  2922  237  6..50  5  231  2.628—  213  730  —  5  —  —  11.  329  4  3321  2
13194  90  656+  1  4680  +  141  19  —  —  —  —.9  11.,601  M  70
1  185  182  20  2  278  119  L82  366  71868  14  26  —  20  41  —  138  7.048—  220
13191  256  2.  1  200  4  771  68.670  184  132  —  1s6  356  —  35  7686—  7  11.575|—  56  5
10158/4.  14  ——  52  267  265  44-01  33  988  —  237  15  —  38  714—  15  —  3o0  6
4%%%  —  20  ———  —  13.603  47  2.301—  6  4399.  294  —.  30.714a  10  1
28—  33  15—  26  6—  5  259  —  17  148  53  885  4  34  1.626  2230  2.962  —  27218
narss-  1607  166  4  731  5.641  1.94  2.  145  5.  223  —  253  3.884  —  233  2o21  4  39%  3.9009  —  2.050
!l.13  3.546  55—  293  2.663¾  1.49323.540  +  325  2.3627—  111  —  —  788—  4  36.  566  4  4.658  1  10
12  6014  2.  112  132;  174-57  6.5543467  8.  148  -  1.218  163  —  319  S.897  398  106.  o83  9.2971
112|  2  6(G  4  2  6t5–  3376  79  1.976  3  21  64  s611  —  104  7.927—  12912
79/  11  34  4  24  71—  61111336  205  347  —  38  —  —  220—  53  3.  3203  88  13
1  6—  1533226  N  7%1  2423-2  991—  69  —  —  —  35.114  3484
1.-4464—  11133  66  4  3321  4.628  4  50y72%  1.747  3.466  3097  533  —  1  2.660  4  2421  48.  2.-511
15114  456  s.—  36  95ö0  J  341.0106—  889  2.939  —  145  ——  —  84  2.1190  1319  54.241  —  1.571
99—  1714  4  4  7—  344.123  124  7.5291  218  1.583  —  3.179—  91  ——I2
26  —  226  7.1  2  613  —  39912750  —  963  2.214—  37  —  —  6936  871  25346  59918
1357/N-305  12  H  7  340  4  113  3.399—  390  1.838—  17  71—  16  1734  69  8.761  71
½760|—  2383  38  —  30  533  —  67112.133—  1.337  6.326—  31  45  81  —.  54.327—  1.341
-  1  «
NUftassoauao  4  30.  085  37.  593  4  2.392  662.  224  —  84.4384141106  733  74.838  2.3244-35.021
Zu  16*:  Darunter  335.560  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  bezw.  Thalernoten,  welche  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine
  haben.
**:  Darunter  2.403  M  deutsches  Staatspapiergeld.  
Zu  20*:  Darunter  359.500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thaler=  bezw.  Marknoten,  welche  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine
  haben.


 

12*
        <pb n="98" />
        —   80   —                                                                                                                                                 Vom  1.  bis  7.  Februar  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876



in  Münzen

für  1.600.036  Mark

 Vorher seit dem 3. Januar 1876  12.943.544
Zusammen  für  14.543.580  Mark

 

Nachweisung
der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1876.

vom  1.  Januar  bis



in  Barren

für  508.428  Mark.
„  621.933  „

für  1.130.361  Mark.

 

 

Die  Soll-Ein- 



 

 

 

 

 

 

 

nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  Bleib  Zeitraume  Spalten  4

der  bis zum    schaftliche  Bleiben  des  und  5.

Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —
Einnahme.  Jahre  mehr
obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  9.931.721  —  9.  931.  721  9.867.  804  4  63.917
Rübenzuckersteuer  2.053.812  400.029  1.653.783  2.337.913.—  684.130
Salzsteuer  2.769.600  —  2.769.600)  2.795.785.—  26.185
Tabackssteuer  «  75.950  3.917  72.033  41.019  31.014
Branntweinsteuer  .  ..  1.932.458  227.251  1.705.207  1513.606  191.601
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  10.512  —  10.512  4.275  +  6.237
Brausteuer  2.440.  881  444  2.440.437  2.388.0455  +.  52.392
Uebergangsabgaben  von  Vier.  .  70.409  —-  70.409  69.  413  4  996

Summe  19.285.343  631.641N44.  158

Anmerkung.

 

 

die  Register=  Vergütungen  und  die  Restitutionen  mit  berücksichtigt.
Einnahmen  und  Ausgaben  nur  in  den  ein  volles  Rechnungsquartal  abschließenden  Nachweisungen  Berücksichtigung

finden.

 

 

 

In  den  Beträgen  des  Vorjahrs  (Spalte  5)  sind  die  Registerdefekte,  die  Freischreibungen  für  privative  Rechnung,
Für  1876  werden  diese  meist  geringfügigen

Ferner  ist  zu  bemerken,  daß  die  Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  im  Großherzogthum  Luxemburg
  für  Januar  1876  noch  nicht  mit  nachgewiesen  sind.
        <pb n="99" />
        —   81   —



3.  Münz-Wesen.



Uebersicht  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  12.  Februar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.321.163.00  Mark.

 

 

 

 

 

 

—
181.596.631  Mark  70  Pf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  6.  bis  12.  auf  Privat=  2  1
«,  ·  rechnun  5  1  50  20  10  5
Februar 1876  sind geprägt worden in:  men    Kronen.  geprägt  Mark·  Mark-  Pfennig.  ¶  Pfennig  ·  Pfennig  ·  ¶  Pfennig-·  Pfennig  ·  ¶  Pfennigstücke.
  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf  Mark.  Pf|]  Mark.  Pf.“  Mark.  Pf.Mark.  Pf.Mark.  Pf.
6  
a)  Berlin  3.  461.700  –  3.461.700  204.750  636.503  385.469  00  —  —  iente  57.  50½0  6.373,00  5.29860
b)  Hannover  —  —  —  399.590  —  120.79300  —  —1  —  —  15.00000  14.  200  00  3.197  00
c)  Frankfurt  ..  1.113.460  —  —  —  116.826  muP8Nod.  —  —  —  —  —  —  23.787  06  6.0062
d)  München  —  —  —  935.855  —  —  —4.000,00  —  —  —  —  12-54  oo  10.54000
e)  Dresden  —  —  —  —  —  54.000  00  —  —  44.900  00  —  —  800  o0  2.140|00
f)  Stuttgart  .  —  1.318.350  –  —  144.  013  —  40.430  00  u#cooor  10.510|00  900  %  5.98200
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  60.540  5s.615  00  —  —  12.  820  o0  4.  235  1.600  00  600  00
h)  Darmstadt.  –  —  —  —  78.  490  —  —  —  —  12.538  90  7.501|85  —  —  —  —
i)  Hamburg  ..  2.156.180  —  2.149.861  —  —  —  —  29.988  80  69.692  10  41.726|  —  —  —  —
Summe  1.  6.  731.340  1.318.350  5.611.561  1.540.195  1.056.372  698.66400  164.418  so  194.  612  60  136.47420  64  200|06  a1.763  68
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin  464.913.060  10707.  220  93.857.600  8.451.910  40.848.  26  2,  5.052.87750  1.  004.  374  00  2.630.  15050  2.292.182  101.360.903  1095.  86  0
b)  Hannover  52.649.280  —  6.430.975  10.451.57542%%  40  907.  26330  567.999  70  8
c)  Frankfurt.  .  171.943.  600  58.957.220  —  —  8.  141.554131  00200S0|  1  184  206  554
d)  München  99.427.160  32.562.540  4682.115  4.852.555  15.212.64112.692.0750  6.  640.  816  80  rur826.471440  sns-Tads6h  352.314400  225  402
e)  Dresden.  48.  843.  800  17.366.  480  –  2469.345  7  885.314  176.25250753  48960  —  682.173  90  273.09746  1926  906/7“4
f)  Stuttgart  46.818.820  19.082.580  —  2.151.905  14.000.798  436.94750%.  10  3850  1.6.T00  C  743.  780  601  3326.  621  50]  213.  31080
g)  Karlsruhe  21.401.,  360  12.055.540  —  1.570.930  10.668.623  1.  195,  5900  1.  50  90  66.  168%  370.058  80  17.  777  1OS
h)  Darmstadt  566-380ö  573.990  —  740.175  4.53-4%  160  29.090o  826.041/60  u.6%  133.791,6687.041|3
i) Hamburg  11.337.140  6.646.  880  10.009.  412  1.428.305  2.727  701.s5O  824-96002  6T  855.309,85  300.436|46  78.502/80
Summe  2.1.005.211.66037.901.  730  104.349.127  28.096.  100  1  192  1·-617  OOSS  OS  -GS  SO  2.605.44677
Gesammt-  Ausprägung
  .  1.011.348.  ooo  309.220.080  109.  960.  688  29.636.295  115.5.564  15.  461.  481  50  20.972.  291120|1.034.,92130  8.033.  938  95  4.  903.  848  36  2.637.  210  68
—  ——r  ,

 

22.068.855  Mark  25  Pf.

 

7.341.05%  Mark  01  Pf.
        <pb n="100" />
        —   82   —

Uebersicht
über  die  bis  Ende  Dezember  1875  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber-  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.   Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  .
im  Dezember  vorher
1875  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1Talerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke  2.611.042—  27.186.  4884  29.798.  422  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  233.00  —  14.639.32111—  14.872.37—
„  „  „  „  1817/22.  202.220—  11.149.841  11.352.0611
5„  „  „  „  1823,56.  —  —  606.677—  606.677  —
*,  von  1857  ab.  —  —  3.000!  —  3.000  —
½  ——  .  d(3F  56—  5600  616
1½  "“  -  -  -  o  s  180  3.  1  27  —  3.307  —
1/7  „  ....  .  .  .  664.40620  3.249.  3171  20  3.913.7244
1/  l  ...........  4815  782-  83015
15  ,,  ..  —  —  60  12  601
½  5  ..  21.550  7.629.88445  7.651.435
81812132„  2-9490  20.5251  2347½T3
1/15  „  .......  7.06920  2.26316  9.3336
»so  »  .......  236.59110  549.06127  785.6537
1/60  l  "  "  "  l  -  "  4  9.964  D  15  17.865  23  27.830  8
ferner
1½⅛  kurhessischen  Gepräges  —  —  28  15  28  15
1,12  „  braunschweigisch-lüneburgischen  Geräges
  86.49320  133.6066  220.100|  10
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  wir:
12  Thalerstücke  (à  6  sgr.)  712  3,25/29  333  118  /
½  »  (à  3  sgr.).  —  —  3  18
Zusammen  4.076.529  12  65.192737  69.269.266  15;
2  Süddeutsche  Guldenwährung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Zweiguldenstücke  .  —  —  30.  143.  608  —  30.143.608  —
Einguldenstücke  2.055.9600  —  24.249.558.  —  26.305.  508  —
Einhalbguldenstücke    361.785—  137  30
Sechskreuzerstücke  859.72354  11.325.340  —  12.185.06354
Dreikreuzerstücke  141.788  21  1.684.65051  1.826.4411  "q
Einkreuzerstücke  10.656514  91.458  102.11000  144.758.5447
ferner:
Badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.03640  6.03640
„  Zehnkreuzerstücke  .  —  —  1.55940  1.55940
Dreißigkreuzerstücke  26.000  —  8.4100—  34.400  —
Fünfzehnkreuzerstücke  ....  2.000--  241  —  2.0244
Zusammen  3.457.898  59  80.984.58527  9442  48426
Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Kr.
3 Kronenthaler  .  .  Kr.  451  353  32  4%  353  32  7.973.748  92
4 Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  114.  0565  1214.  056  1.909.810  88
5  Silbermünzen.  Kurfürstlich  oder  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Gepräges
1/6  Thalerstücke  —  —  7.500—  7.5000—
1/12  „  ..  .  —  —  5.600—  5.600  —
Zu  übertragen.  —  13.100—  13.100  —  33862.449.904%
        <pb n="101" />
        —   83   —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
Nummer.
  im  Dezember  vorher
1875  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Uebertrag  —  13.  100  13.1000—  362.449.904
1/15  Thalerstücke  .  ....  —  —  1.83310  l.83310
«-  »  ...  .  .  —  —  97592#½  975  2#
1½/0  6„  .  .  —  —  1.400  —  1.400  —  53.456  62
1/8  .  —  —-  396282  396282
Achtpfenniger  —  —  45  20  45  20
Dreier  ...  —  —  38  28  38  2
Einpfenniger  ....  —  —  2922435  29  22½
Zusammen  —  —  17.818  26L  17.818  267#
6 Silbermünzen  schleswig-  holsteinischer  Gepräges:  Thlr.  sgr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  —  —  513.567  513.567  1—
2  3  4  s  –  6.651  —  6  651  –
½  6  „  —  —  9.821  9.82211—
1°6  „  .  —  —  2.637223  2.6371227  1.617.85549
1,12  „  —  2.401  15  2.40|
1/24  „  .  .  —  —  4.206  1  4.206
Zweisechslingstücke  ....  —  —  ——25!s  —  257
Zusammen  —  —  539.285  4  539.285  4·
7 Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr  Thlr  sgr
Kassen-Eindrittelsticke  —  —  5  22r  5  223  1.613
Kassen-Zweidrittelstücke  ...  —  —  532  2  532  2  9
Zusammen  —  —  537  241  537124r
8  Meckleuburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Zweimarkstücke  212  65224  655  6
Einmarkstücke  —  —  585  6  585  6
Zwölfschillingstücke  —  6.609  9  6.609  9
Achtschillingstücke  —  18  4.  100  18  4.101  6
Vierschillingstücke  503  6  9.06115  9.564  21  183.69410
Zweischillingstücke  —  —  224  —  224  —
Einschillingstücke  .  3132  39.120  —  39.433  2
Einhalbschillingstücke  .  5.—  36  —  41  —
Einviertelschillingstücke  .  ....  5——  12  21  174
Zusammen  829  8  60.402  3  61.231  11
Hamburgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  .  788“—  5.811  6.599  6
Einmarkstücke  .  56  —  —  5  6
Achtschillingstücke  1.575  18  62.800—  64375  18
Vierschillingstücke  ..  1.82627  113.692—  115.51827  153532367
Zweischillingstücke  .  550  41.020  —  41.570  —  ·-Einschillingstücke
  3.343  66  274.6z766—  278.019987#
Einhalbschillingstücke  278  6“  4.456  22#  4.734
Einviertelschillingstücke  ....  19255  931  163  951  11##
  Zusammen  8.3871  503.38715  511.7741
10  Lübische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreimarkstücke  .  1.18624  3..954—  5.140
Zweimarkstücke  .  757  18  16.07318  16.831  6
Einmarkstücke  130  —  1830  24  1.960  24  655.885.80
Achtschillingstücke  .  .  1.494  18  140.390  —  141.  884  18
Vierschillingstücke  .  880  12  44.  798  —  45.  678  12
Zweischillingstücke  ...  .  4813å  2.750—  2.798  13#n
Einschillingstücke  ....  101  10;  4233]  —  4  334  10
Zusammen  4.5099  6  214.029  12  218.628  1
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  366.497.733|19
        <pb n="102" />
        —  84  —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer:  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten,  Zusammen  in
  
  im  Dezember  vorher
1875  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1|  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstückkee  ab  —  34  64.084  4  64.084  13
Dreipfennigstücke  60.327  1  297.878  97  358  205  10#
Zweipfennigstücke  —  —  91.720  25  91.720  25#4#
Einpfennigstücke  144  10  382  20  527  —
Hessische  Achthellerstücke  —  —  110  25  110  2553
-  Vierhellerstücke..  .  —  —  290  197;  290  193.
-  Zweihellerstücke  —  —  61  17  61  17
sowie
preußisch  posen'sche  1.571.1150
45  Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  10—  10  —
"  (à  2  preuß.  Pf.)  —  —  2678  267  z;
und
Kurfürstlich  oder  Königlich  sächsische
Dreier  —  4.064427  4.064  27
Zweipfennigstücke  —  —  83  10  83  10
Einpfennigstücke  —  600  —  600  –
Zwei-  und  Einpfennigstücke  18  10  3.661  —  3.679  10
Zusammen.  60.489  17  463.2151  523.705  6
2  Süddeutsche  Guldenwährung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke  10  601  17  144.778  29  155.379  46
Einhalbkreuzerstücke  ..·-..  2.094  26  30.502  39  32.597  05  330.442  66
Einviertelkreuzerstücke  «  ..  386  40  4.364  4  4.  751  22
Einachtelkreuzerstücke  ....  —-  —  30  —  30  —
Zusammen  .  13.082  23  179.6z75  50  192.758  13
3  Mecklenburgische  Währung  :   Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  .  —  —  1.330  187  1.330  18#
Zweipfennigstücke  —  —  10  114  10  114
Ein  und  Einhalb—  Pfennigstücke:  —  —  2  —  2  —  31.  110  —
Einpfennigstücke  ..  —  —  77—  77  —  *ie
Dreilinge  ....  —  —  8.900  —  8.950  —
Zufammen  —  —  10.369  L9.  10.369  29½.
Gesammtwerth  B.  —  —  –  —  —  —  1.932.668  26
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  366.497.733  19
Summe  —  —  ——  —  —  368.430  401  45
        <pb n="103" />
        A.  

—   85   — 

4.   Z o l l   - u n d   S t e u e r -  W e s e n :



Nachwei  sung

der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  für  den  Monat  Januar  des  Jahres  1876.

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar  «  Januar
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1876.  Ober-Postdirektions-Bezirke.  1876.
M  M

I.  Im  Reichs-Postgebiete.  5  285.795  10
1.  Königsberg.  .  11.434  95  26.  Koblenz  3.058  90
2.  Gumbinenen  3.158  95  27.  Düsseldorf  38.692  40
3.  Danzig  «  9.07300  28.  Trier  22564  00
4.  Berlin  57.360  85  29.  Dresden.  10.934  85
5.  Potsdam  3.911  20  30.  Leipzig  33.175  60
6.  Frankfurt  a.  O.  7.545  05  31.  Karlsruhe  12.498  90
7.  Stettin  9.866  70  32.  Konstanz  .  4.480  10
8.  Köslin  1.763  20  33.  Darmstat  10.943  45
9.  Posen  5.312  40  34.  Schwerin  i.  M.  3.914  05

10.  Bromberg  3.220  40  35.  Oldenburg  3.563  65
11.  Breslau.  20.862  30  36.  Braunschweig.  5.730  20
12.  Liegnitz  7.962  20  37.  Bremen.  22.909  75
13.  Oppeln  8.2602  30  38.    Hamburg  70.003  25
14.  Magdeburg.  17.341  40  39.  Straßburg  i. Elsaß  14.684  60
15.  Halle  a.  S.  8.453  55  40.  P  ..  ...  3.66175
16.  Erfurt  1  142  (.  Summe  I.  526.610  55
18.  Hannover  6.681  605
19.  Münster.  1.812  85||MI.  Bayern  36.591  20
W0.  Minden  6.050  65|III.  Württemberg.  16.435  45
21.  Arnsberg  21.001  85  —
22. Kassel..  3.948  65  Ueberhaupt  579.637  20
23.  Frankfurt  a.  M.  30.102  30  ·  ,  ;
24. Köln   17-1475 *) Dagegen im Jahre 1875**).  1662743356
25. Aachen.  «..t  7.422  70  „  „  „  1374  —*
zu  übertragen  285.795  10  „  „  „  1873  .696.933  00

 

*)  efr.  Central-Blatt  für  1875  Seite  810  bezw.  104  und  für  1874  Seite  42.

**)  Die  Einnahme  für  den  Monat  Jannar  1875  ist  nachträglich  von  662.756,66  M  auf  662.743,50  berichtigt M

 

13
        <pb n="104" />
        —  86  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  d.  Mts.  beschlossen,  unter  Abänderung  der  §§.  7  und  20
des  Regulativs,  betreffend  die  Gewährung  der  Zoll=  und  Steuerrückvergütung  für  in  das  Ausland  versandten
  Taback  und  unter  Aufhebung  beziehungsweise  Ergänzung  der  Bundesrathsbeschlüsse  vom  19.  Juni
1871  und  vom  12.  November  1874  (§§.  345  und  474  der  Protokolle)  nachstehende  Bestimmungen

zu  treffen:

1.

in  den  Anmeldungen  zur  Ausfuhr  von  Rohtabacken  und  Tabacksfabrikaten,  für  welche  Zoll=  oder
Steuervergütung  in  Anspruch  genommen  wird,  ist  von  den  Deklaranten  außer  dem  Bruttound
  Nettogewicht  der  einzelnen  Kolli,  auch  die  Art  der  äußeren  und  etwaigen  inneren  Umschließungen
  anzugeben.  

Bei  der  Abfertigung  darf  das  Nettogewicht  statt  durch  Nettoverwiegung  festgestellt  werden  durch

Abrechnung  eines  Tarasatzes  von:
a)  bei  unbearbeiteten  Tabacksblättern  und  bei  entrippten  Blättern  in  Ballen  von  einfacher

Leinwand  2  pCt.  des  Bruttogewichts,
b)  bei  dergleichen  in  Ballen  von  doppelter  Leinwand  ...4--c)  bei dergleichen in Kisten . .
  .....22-.

d)  bei  Rauchtaback  in  Papierpacketen  und  Kisten  .25  „
e)  bei  Cigarren,  lose  in  großen  Holzkisten  .  -—

f)  bei  dergleichen  in  Papierpacketen  und  großen  Holzkisten  .  34
g)  bei  dergleichen  in  kleinen  Kistchen  und  großen  Holzkisten   47

  =

h)  bei  Schnupftaback,  lose  in  Fässern  10  =
1)  bei  dergleichen  in  Blei=  und  Papier-  Umhüllung  und

Holzkisten  .  20  =  -
k)  bei  Carotten  und  Stangen  zu  Schnupftaback  in  Fässern  .8---  -
1)  bei  dergleichen  in  Kisten  12  -

3.  Das  durch  Abrechnung  der  vorgedachten  Tarasätze  berechnete  Nettogenicht  wird  jedoch  nur  dann

der  Feststellung  der  Zoll-,  beziehungsweise  Steuervergütung  zu  Grunde  gelegt,  wenn  es  nicht
mehr  beträgt,  als  das  von  dem  Versender  in  der  Anmeldung  angegebene;  das  letztere  wird  zu
Grunde  gelegt,  wenn  es  geringer  ist,  als  das  durch  Berechnung  ermittelte.

Der  Abfertigungsstelle  steht  in  jedem  Falle  die  Befugniß  zu,  statt  der  Berechnung  des  Nettogewichtes

  nach  den  obigen  Tarasätzen  die  Ermittelung  des  Nettogewichtes  durch  wirkliche  Verwiegung
  eintreten  zu  lassen.  Die  Befugniß,  Nettoverwiegung  zu  verlangen,  steht  auch  dem  Exportanten
  zu.

5. Wo  das  Nettogewicht  durch  Verwiegung  ermittelt  wird,  kann  Probeverwiegung  eintreten,  wenn

Kolli  von  nahezu  gleichem  Gewichte,  gleicher  Beschaffenheit  und  gleichem  Inhalt  vorliegen  und
sonst  keine  Bedenken  bestehen.  Abweichungen  von  nicht  mehr  als  5  pCt.  des  Bruttogewichtes
sollen  dabei  die  Probeverwiegungen  nicht  ausschließen.

Beim  Vorhandensein  innerer  Umschließungen,  z.  B.  bei  der  Verpackung  von  Cigarren  in
Kistchen,  von  Rauchtaback  in  Papierpacketen,  von  Schnupftaback  in  Packeten  in  Blei=  und  Papier-Umhüllungen
  u.  s.  w.  darf,  sofern  die  inneren  Umschließungen  augenscheinlich  von  gleicher
Größe  und  gleicher  Beschaffenheit  sind,  das  Gesammtgewicht  der  inneren  Umschließung  durch
probeweise  Verwiegung  einzelner  Kistchen,  Packete  u.  s.  w.  ermittelt  werden.

6.  In  dem  Revisionsbefunde  ist  auch  die  Art  der  äußeren  und  etwaigen  inneren  Umschließungen,

sowie  die  Art  der  Ermittelung  des  Nettogewichtes  (ob  durch  Abzug  eines  Tarasatzes  oder  vollständige
  oder  probeweise  Verwiegung)  anzugeben.
        <pb n="105" />
        —  87  —

5.  Post=  und  Telegrapben-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  Artikel  10  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1875,  betreffend  die  Abänderung
des  §.  4  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871,  werden  nach  erfolgter
  Anhörung  der  Reichs-Postverwaltung  und  des  Reichs-Eisenbahn-Amts,  unter  Zustimmung  des  Bundesraths
  nachstehende  Vollzugsbestimmungen  erlassen:

Vollzugsbestimmungen  zum  Eisenbahn-Postgesetze  vom  20.  Dezember  1875.
I.
Zu  Artikel  1  des  Gesetzes.

Die  Entwürfe  zu  den  Eisenbahnfahrplänen  für  die  Personenbeförderung,  sowie  für  diejenigen  Güterzüge,
  welche  nach  Verständigung  zwischen  der  Postverwaltung  und  der  Eisenbahnverwaltung  zur  Beförderung  von
Postpäckereien  benutzt  werden  sollen,  sind  der  ersteren  zur  Wahrung  ihrer  Interessen  rechtzeitig  mitzutheilen.
Die  Feststellung  der  Fahrpläne  geschieht  unter  Mitwirkung  der  Postverwaltung.

Die  festgestellten  Fahrpläne  sind  von  den  Eisenbahnverwaltungen  ohne  Verzug  der  Postverwaltung
mitzutheilen,  welche  diejenigen  einzelnen  Züge  bezeichnet,  die  sie  zur  Postbeförderung  benutzen  wird.

II.
Zu  Artikel  2.

1.  Die  Bezeichnung  eines  Zuges  als  Eil-,  Schnell=  oder  Kurierzug  reicht  an  sich  nicht  aus,  um  die
Postpäckereien  von  der  Beförderung  mit  demselben  völlig  auszuschließen.

2.  Die  Zahl  der  Postbeamten,  welche  zur  Begleitung  der  Postsendungen  sowie  zur  Verrichtung  des
Dienstes  unterwegs  bei  jedem  Zuge  regelmäßig  mitgehen  sollen,  wird  von  der  Postverwaltung  bestimmt  und
der  Eisenbahnverwaltung  mitgetheilt.  Muß  diese  Zahl  in  einzelnen  Fällen  überschritten  werden,  so  sind  die
außergewöhnlich  mitreisenden  Postbeamten  seitens  der  Postverwaltung  mit  besonderen,  auf  die  einzelnen
Fahrten  lautenden  Legitimationskarten  zu  versehen.

3.  Außer  dem  unter  Nr.  2  gedachten  Postbegleitungspersonal  dürfen  nur  der  jedesmalige  Vorsteher
desjenigen  Postamts,  welchem  der  Betrieb  auf  der  Route  zugewiesen  ist,  ferner  die  Post-Aufsichtsbeamten  und
solche  Personen  zur  Mitbeförderung  in  den  Postwagen  oder  Wagenabtheilungen  zugelassen  werden,  welche
aus  postdienstlichen  Gründen  vom  Postamts-Vorsteher  des  Kurses  oder  von  dessen  vorgesetzter  Behörde  hierzu
mit  Erlaubnißscheinen  versehen  sind.  Personen,  welche  außer  dem  Postbegleitungspersonal  (Nr.  2)  in  den
Postwagen  oder  Postwagenabtheilungen  mitreisen,  müssen  das  Personengeld  für  die  zweite  Wagenklasse  des
betreffenden  Zuges,  und  sofern  dieser  nur  Wagen  erster  Klasse  führt,  das  Fahrgeld  exster  Klasse  entrichten.
Die  Eisenbahnverwaltung  ist  befugt,  darüber  zu  wachen,  daß  eine  mißbräuchliche  Personenbeförderung  in  den
Postwagen  und  Wagenabtheilungen  nicht  stattfinde.

4.  Die  Fracht  für  die  Beförderung  zahlungspflichtiger  Postsendungen  wird  wie  folgt  berechnet:

Für  einen  Zeitraum  von  10  Tagen  wird  ermittelt,  wie  viele  Poststücke  (mit  Ausnahme  der  Briefpostsendungen,
  Zeitungen  und  Gelder)  mit  jedem  Zuge  von  jeder  Station  bis  zur  nächstfolgenden  befördert
worden  sind.  Diese  Ermittelung  wird  durch  die  Postverwaltung  bewirkt.  Der  Eisenbahnverwaltung  steht
die  Mitwirkung  bei  der  Ermittelung  frei.  In  den  Jahren  1876  und  1877  soll  diese  Ermittelung  während
des  Monats  Mai  stattfinden.

  Von  der  für  jede  dieser  Bahnstrecken  sich  ergebenden  Gesammtzahl  werden  soviel  Prozent  abgezogen,
als  nach  der  von  der  Postverwaltung  zuletzt  veröffentlichten  amtlichen  Statistik  von  der  Gesammtstückzahl
auf  Stücke  bis  zu  10  Kilogramm  zu  rechnen  sind.  Der  für  jede  Bahnstrecke  verbleibende  Rest  wird  mit  der
Kilometerzahl  derselben  vervielfältigt  und  die  gefundenen  Summen  werden  zur  Gewinnung  einer  Stückzahl
für  den  Kilometer  der  Bahnlänge  zusammengerechnet.

  Die  ermittelte  Summe  wird  mit  demjenigen  Gewichte  vervielfältigt,  welches  nach  der  von  der  Postverwaltung
  zuletzt  veröffentlichten  amtlichen  Statistik  sich  als  durchschnittliches  Gewicht  jedes  einzelnen  Stückes
13*
        <pb n="106" />
        —  88  —

über  10  Kilogramm  ergiebt  und  die  so  gefundene  Gewichtssumme  wird  auf  Achskilometer  zurückgeführt,  indem
je  20  Zentnerkilometer  auf  den  Achskilometer  gerechnet,  überschießende  Gewichtsbeträge  bis  zu  10  Zentnerkilometern
  außer  Ansatz  gelassen,  größere  Beträge  aber  als  je  eine  volle  Achse  angesetzt  werden.

Durch  Vervielfältigung  mit  der  Zahl  3  und  dem  Vergütungssatze  von  0,20 M,  für  den  Achskilometer
ergiebt  sich  die  monatliche  Summe  der  von  der  Post=  an  die  Eisenbahnverwaltung  zu  leistenden  Frachtvergütung.


Anderweite  Festsetzungen  der  so  gefundenen.  Monatssumme  können  im  Laufe  desjenigen  Kalenderjahres,
  in  welchem  die  Ermittelung  stattgefunden  hat,  nur  dann  verlangt  werden,  wenn  in  der  Benutzung
der  Bahn  zu  Zwecken  des  Postdienstes  erhebliche  Veränderungen  eingetreten  sind.

Bei  Eröffnung  neuer  Strecken  schon  bestehender  Bahnen  kann  die  Ermittelung  im  beiderseitigen
Einverständnisse  in  der  Art  bewirkt  werden,  daß  nur  für  die  neueröffnete  Strecke  die  Zahl  der  Zentnerkilometer
  berechnet,  diese  Zahl  der  Zahl  der  Zentnerkilometer  für  die  übrigen  Bahnstrecken  hinzugerechnet  und
solchergestalt  die  Zahl  der  zu  vergütenden  Achskilometer  neu  berechnet  wird.

Bei  neu  angelegten  Bahnen  wird  sich  die  Postverwaltung  mit  der  Eisenbahnverwaltung  über  den
Zeitpunkt  der  Ermittelung  für  das  Kalenderjahr,  in  welchem  die  Betriebseröffnung  erfolgt,  in  jedem  einzelnen
Falle  verständigen.

Die  Ermittelung  des  Betrages  der  für  die  zahlungspflichtigen  Päckereien  zu  entrichtenden  Vergütung
kann  im  Uebrigen  in  jedem  Kalenderjahre  nur  ein  mal  verlangt  werden.  Das  Verlangen  ist  spätestens  bis
zum  1.  April  zur  Kenntniß  des  anderen  Theils  zu  bringen.

III.
Zu  Artikel  3.

1.  Der  Einstellung  vereinigter  Post=  und  Eisenbahnwagen  muß  eine  Verständigung  zwischen  der
Post=  und  Eisenbahnverwaltung  über  die  Größe  und  die  Einrichtung  der  für  die  Post  zu  bestimmenden
Räume.  sowie  über  die  Zahl  und  Gattung  von  Eisenbahnwagen,  in  welchen  diese  Räume  herzustellen  sind,
vorhergehen.  
2.  Sofern  die  innere  Ausstattung  der  für  Postzwecke  bestimmten  Abtheilung  und  deren  demnächstige
Wiederentfernung  in  einer  Werkstatt  der  betreffenden  Eisenbahnverwaltung  erfolgt,  können  als  Selbstkosten
in  Rechnung  gestellt  werden:  

a)  die  Kosten  des  verwendeten  Materials,  als  Eisen,  Stahl,  Messing,  Blech,  Holz,  Gummi,
Glas,  Leder,  Tuch  und  sonstige  Stoffe;

b)  die  Arbeitslöhne  der  wirklichen  Handwerker  und

c)  ein  Zuschlag  von  100  Prozent  zu  den  unter  2  bezeichneten  Arbeitslöhnen  als  General—
kosten  für  Arbeitslokale,  Werkzeuge,  Feuerung  und  Verwendung  geringerer  Materialien,
wie  Farben,  Leim,  Politur,  Stopffarbe,  Nägel  und  kleine  Schrauben,  sowie  für  die  verwendeten
  Hülfsarbeiter.

3.  Für  die  Benutzung  der  fraglichen  Räume  zahlt  die  Postverwaltung  eine  Miethe,  welche,  so  lange

das  seit  dem  1.  Mai  1875  gültige  Regulativ  für  die  gegenseitige  Wagenbenutzung  im  Bereiche  der  deutschen
Eisenbahnen  Anwendung  behält,  bei  Verwendung  von  Güter=  oder  Gepäckwagen  an  Laufmiethe  0.1  M  für
den  Kilometer  und  an  Zeit  miethe  1  M  für  den  Tag,  bei  Verwendung  von  Personenwagen  aber  an  Laufmiethe
  0,02  M  für  den  Kilometer  und  an  Zeitmiethe  2  M  für  den  Tag  mit  der  Maßgabe  beträgt,  daß
die  hiernach  für  den  ganzen  Wagen  zu  berechnende  Vergütung  auf  die  Postabtheilung  nach  dem  Verhältniß
der  Länge  derselben  zur  Wagenlänge  berechnet  wird.  Die  Zeitmiethe  wird  für  so  viele  Wagen,  einschließlich
der  erforderlichen  Reservewagen  entrichtet,  als  nach  der  zwischen  der  Post=  und  Eisenbahnverwaltung  gemäß
Nr.  1  getroffenen  Verabredung  für  den  regelmäßigen  Postverkehr  auf  den  Strecken  der  Eisenbahnverwaltung
wirklich  eingerichtet  sind.
  In  dieser  Miethe  sind  die  Kosten  für  die  Unterhaltung,  für  das  jedesmalige  Ein=  und  Ausrangiren
der  betreffenden  Wagen  in  die  Züge  und  aus  den  Zügen,  für  die  äußere  Reinigung  und  für  das  Schmieren
mitbegriffen.  Für  die  innere  Reinigung,  sowie  für  die  etwaige  Heizung  und  innere  Erleuchtung  hat  die
Postverwaltung  für  eigene  Rechnung  zu  sorgen.  «
        <pb n="107" />
        —  89  —

Soweit  die  Wagen  auf  den  Bahnen  verschiedener  Eisenbahnverwaltungen  durchbenutzt  werden,  tritt
die  Postverwaltung  über  die  zu  zahlende  Miethe  nur  mit  Einer  Eisenbahnverwaltung  in  Abrechnung.

IV.
Zu  Artikel  5.

1.  Die  außergewöhnlichen  Transportmittel  sind  bei  der  Eisenbahnverwaltung  schriftlich  zu  bestellen.
Die  Bestellung  muß  möglichst  zeitig  vor  der  bestimmten  Abfahrtszeit  der  Züge  geschehen.

2.  Die  für  die  Hergabe  und  Beförderung  außerordentlicher  Transportmittel  von  der  Postverwaltung
zu  zahlenden  Vergütungen  betragen  für  den  Achskilometer:

a)  für  Postwagen  0,08  M
b)  für  Güterwagen  oder  Abtheilungen  von  Personenwagen.  0,10

In  den  vorstehenden  Sätzen  sind  die  Vergütungen  für  das  Ein=  und  Ausrangiren  der  betreffenden
Wagen  in  die  Züge  und  aus  denselben,  ferner  die  Vergütungen  für  Reinigung  und  Schmieren  der  Wagen,
sowie  für  die  Zurückschaffung  der  der  Eisenbahnverwaltung  gehörigen  außerordentlichen  Transportmittel
mitbegriffen.

Für  die  etwaige  Heizung  und  innere  Erleuchtung  der  gestellten  Wagenräume  sorgt  die  Postverwaltung
  für  eigene  Rechnung.

3.  Die  Postverwaltung  darf  verlangen,  daß  ihr  die  Benutzung  der  für  sie  auf  einer  Eisenbahn
gestellten  außerordentlichen  Transportmittel,  namentlich  der  Eisenbahn-Güter=  und  der  Postwagen,  auch  über
den  Bereich  dieser  Bahn  hinaus,  und  zwar  insoweit  gestattet  werde,  als  im  Eisenbahndienste  selbst  eine
Durchbenutzung  der  Wagen  auf  anschließenden  Bahnen  stattsinden  kann,  und  als  außerdem  eine  Umladung
der.  Postgüter  an  den  Uebergangspunkten  nicht  ohne  Beeinträchtigung  des  regelmäßigen  Ganges  der  Postgüter
zu  bewirken  sein  würde.    

Die  Zahlung  der  Hergabe=  und  Beförderungsvergütungen  findet  der  Regel  nach  an  jede  Eisenbahnverwaltung,
  auf  deren  Bahn  außerordentliche  Transportmittel  benutzt  worden  sind,  zum  vollen  Betrage  und
ohne  Rücksicht  darauf  statt,  ob  die  benutzten  Wagen  erst  auf  der  betreffenden  Bahn  eingestellt,  oder  schon
von  weiterher  durchgenommen  worden  sind.  Jede  Eisenbahnverwaltung,  deren  Wagen  über  den  Bereich
ihrer  Bahn  hinaus  benutzt  werden,  hat  sich  daher  wegen  der  ihr  für  die  Weiterbeförderung  zustehenden
Miethe  mit  denjenigen  Verwaltungen  unmittelbar  zu  berechnen,  auf  deren  Bahnen  die  Wagen  weitergegangen
  sind.  ·

4.  Die  Ueberweisung  von  Postsendungen  an  die  Eisenbahnverwaltung  soll  sich  vorzugsweise  auf
Poststücke  von  größerem  Umfange  und  Gewicht  beschränken.  Die  Ueberweisung  geschieht  mittelst  doppelt
ausgefertigter  Versendungsscheine,  von  denen  die  Eisenbahnverwaltung  ein  Exemplar  mit  der  Quittung
über  den  Empfang  der  einzeln  verzeichneten  Stücke  zurückgiebt,  während  sie  das  andere  Exemplar
zurückbehält.

Für  jede  Ablieferungsstation  müssen  besondere  Versendungsscheine  vorhanden  sein.  Die  Ueberweisung
muß  so  frühzeitig  erfolgen,  daß  die  Verladung  in  die  Eisenbahnwagen  vor  Abgang  des  Zuges  mit  Ordnung
bewirkt  werden  kann.  Ist  zur  Verladung  genügende  Zeit  vorhanden,  worüber  der  Eisenbahn-Stationsvorsteher
  in  Differenzfällen  entscheidet,  so  darf  seitens  der  Eisenbahn  die  Mitbeförderung  mit  dem  betreffenden
Zuge  nicht  versagt  werden.  Bei  der  Ablieferungsstation  ist  es  Sache  der  Post,  die  Gegenstände  von  der
Eisenbahnverwaltung  wieder  abzufordern.  Dabei  wird  von  der  Post  in  dem,  in  den  Händen  der  Eisenbahnbeamten
  befindlichen  Exemplare  des  Versendungsscheins  Gegenquittung  geleistet.  Auf  Grund  des  Versendungsscheins
  zahlt  die  Postverwaltung  die  tarifmäßige  Eilfrachtgebühr  nach  dem  von  der  Eisenbahnverwaltung
  ermittelten  Gesammtgewichte,  wobei  die  Sendungen  nach  jeder  Ablieferungsstation  besonders
tarifirt  werden.

V.
Zu  Artikel  6.

1.  Den  Bau  der  Postwagen  vermittelt  bei  den  Staatsbahnen  die  betreffende  Eisenbahndirektion,
bei  Privatbahnen  die  zunächst  die  Aufsicht  führende  Behörde.
2.  Die  zum  Gebrauche  auf  einer  Eisenbahn  bestimmten  Postwagen  werden  der  Eisenbahnverwal-
        <pb n="108" />
        —  90  —

tung  überwiesen.  Letztere  hat  die  Verpflichtung,  für  den  fortgesetzt  betriebsfähigen  Zustand  der  überwiesenen
Postwagen  und  überhaupt  dafür,  daß  dieselben  in  guter  Beschaffenheit  bleiben,  in  gleichem  Maße  und  in
gleicher  Weise  zu  sorgen,  wie  ihr  diese  Sorge  hinsichtlich  der  eigenen  Wagen  obliegt.  Auch  die  Beschaffung
der  erforderlichen  Reservestücke  zu  den  Eisenbahn-Postwagen  wird  von  der  betreffenden  Eisenbahnverwaltung
für  Rechnung  der  Postverwaltung  besorgt.  Uebersteigt  jedoch  der  Kostenaufwand  für  neue  Reservestücke  im
Einzelfalle  den  Betrag  von  1500  Mark,  so  ist  zuvor  eine  Verständigung  mit  der  Postverwaltung  erforderlich.
Die  Eisenbahnverwaltung  sorgt  ferner  für  das  Einrangiren  der  Postwagen  in  die  einzelnen  Züge,  sowie  da—
für,  daß  die  Postverwaltung  in  jedem  Zuge,  bei  welchem  ein  Postwagen  mitgehen  muß,  solchen  rechtzeitig
vorfinde.  Dagegen  kann  sie  verlangen,  daß  ihr  eine  so  große  Anzahl  von  Postwagen  überwiesen  werde,
alz  nach  den  für  den  Eisenbahnbetrieb  bestehenden  Grundsätzen  zur  Deckung  des  Bedarfs  erforderlich  ist.

3.  Sind  Postwagen  zum  durchlaufenden  Gebrauch  auf  mehreren,  unmittelbar  aneinander  schließenden
Eisenbahnen  zugleich  bestimmt,  so  werden  dieselben  der  Verwaltung  einer  dieser  Bahnen  überwiesen.  Letztere
übernimmt  alsdann,  was  die  Unterhaltung  der  Postwagen  in  Reparatur  betrifft,  die  vorstehende  Verpflichtung
für  die  Ausdehnung  des  Kurses,  und  hat  sich  über  die  Art  und  Weise,  in  der  die  Verwaltungen  der  übrigen
Bahnen  hierbei  mitzuwirken  haben,  mit  diesen  zu  verständigen.  Für  das  Einrangiren  der  Postwagen  in  die
Züge,  sowie  für  die  Unterstellung  der  Reservewagen,  und  für  die  Auf-  und  Unterstellung  der  im  regelmäßigen
Gebrauch  befindlichen  Wagen  an  den  Endstationen  hat  jede  Verwaltung  an  ihrem  Theile  zu  sorgen.

4.  Die  Eisenbahnverwaltung  läßt  die  nothwendig  werdenden  Revisionen  der  ihr  überwiesenen  Eisenbahn-Postwagen
  und  die  an  den  Eisenbahn-Postwagen  auszuführenden  Reparaturen  in  ihren  eigenen  oder
sonst  dazu  geeigneten  Werkstätten  besorgen  und  empfängt  dafür  von  der  Postverwaltung  die  Selbstkosten  zurück,
  welche  nach  den  Grundsätzen  der  Vollzugsbestimmungen  zu  Artikel  3  berechnet  werden  können.

Die  betreffenden  Liquidationen  müssen  mit  Attesten  über  die  Nothwendigkeit  und  zweckmäßige  Ausführung
  der  Revisionen  und  Reparaturen  und  über  die  Angemessenheit  der  Preise  versehen  sein.  Das  bei
Reparatur  der  Eisenbahn-Postwagen  etwa  entbehrlich  gewordene  alte  Material  wird  von  der  Eisenbahnverwaltung
  entweder  nach  dem  Gebrauchswerthe  vergütet,  oder  in  der  Weise  in  Rechnung  gestellt,  daß  der  Erlös
aus  dem  Verkaufe  von  dem  Betrage  der  Liquidation  abgezogen  wird.  In  beiden  Fällen  genügt  zur  Begründung
  des  Betrages  die  einfache  Bescheinigung  der  Eisenbahnverwaltung.

5.  Die  für  die  äußere  Reinigung  und  das  Schmieren  der  Postwagen  nach  Maßgabe  der  Selbstkosten
  zu  bemessende  Entschädigung  wird  in  einer  Gesammtvergütung  entrichtet,  welche  für  den  laufenden
Achskilometer  0,20  Pfennig  beträgt.  «

Für  die  Reinigung  im  Innern  der  Wagen,  sowie  für  deren  innere  Erleuchtung  und  Heizung  sorgt
die  Postverwaltung  auf  ihre  eigene  Rechnung.

Für  die  Aufstellung  der  nicht  im  regelmäßigen  Dienst  befindlichen  Postwagen  auf  den  Bahnhöfen  im
Freien  hat  die  Postverwaltung  eine  Vergütung  von  0,  11  M  für  den  Tag  und  den  Wagen,  für  die  etwaige
Unterstellung  von  Postwagen  in  gedeckten  Räumen  eine  Vergütung  von  0,55  M  für  den  Tag  und  den  Wagen
zu  entrichten.

Für  jedes  durch  den  Betrieb  bedingte  Ein=  und  Ausrangiren  von  Postwagen  oder  Umstellen  von  im
Zuge  verbleibenden  Postwagen  hat  die  Postverwaltung  als  den  Selbstkosten  entsprechend  den  Betrag  von
1  M  zu  entrichten.

Verschiebungen  der  Postwagen  mit  dem  Zuge,  sowie  das  Umsetzen  von  Postwagen,  welche  sich  in
auf  der  Fahrt  begriffenen  Zügen  befinden,  werden  als  zu  vergütende  Rangirbewegungen  nicht  betrachtet.

6.  Die  im  regelmäßigen  Gebrauche  befindlichen  Postwagen  können  während  des  Stilllagers  an  den
Endstationen  im  Freien  stehen  bleiben,  sofern  nicht  Gelegenheit  zur  Unterstellung  vorhanden  ist,  oder  die
vorhandene  Gelegenheit  für  Eisenbahnwagen  nicht  benutzt  wird.  Reserve-Postwagen  müssen  für  die  Zeit  des
Nichtgebrauchs,  soweit  thunlich,  in  Remisen  trocken  untergestellt  werden.

7.  Für  die  Beförderung  von  zu  Postdienstzwecken  nicht  benutzten  zurückgehenden  Postwagen  wird
eine  Frachtgebühr  nicht  gezahlt,  wenn  die  Eisenbahnverwaltung  dieselben,  was  ihr  freisteht,  für  ihre
Zwecke  benutzt.

8.  Die  im  Gesetz  Artikel  6  Absatz  5  bestimmte  Vergütung  tritt  auch  in  allen  denjenigen  Fällen
ein,  wo  ausnahmsweise  an  Stelle  der  regelmäßig  mitgehenden  Postwagen  Eisenbahnwagen  hergegeben  werden.
        <pb n="109" />
        —  91  —

VI.
Zu  Artikel  7.

1.  Bei  Aufstellung  der  Bauprojekte  zu  den  im  Artikel  7  bezeichneten  Neu-Anlagen  oder  Veränderungen
  ist  der  Postverwaltung  rechtzeitig  Gelegenheit  zu  geben,  ihr  Bedürfniß  an  Dienst=  und  Dienstwohnungsräumen
  anzumelden.

Die  Genehmigung  des  Bauplans  steht  der  Eisenbahn-Aussichtsbehörde  zu.  In  Ermangelung  einer
Verständigung  zwischen  Post=  und  Eisenbahnverwaltung  darüber,  ob  die  von  der  Post  verlangten  Diensträume
oder  besonderen  baulichen  Anlagen  durch  den  Eisenbahnbetrieb  bedingt  sind,  und  ob  die  Eisenbahnverwaltung
zur  miethsweisen  Beschaffung  von  Dienstwohnungsräumen  anzuhalten  ist,  sowie  endlich  über  die  Lage  und
Einrichtung  der  Postdiensträume  entscheidet  der  Bundesrath  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  im  Artikel  1
des  Gesetzes.

2.  Die  von  der  Eisenbahnverwaltung  beschafften  Postdienst=  bezw.  Dienstwohnungsräume  sind  der
Postverwaltung  in  einem  zur  beabsichtigten  Verwendung  geeigneten,  gebrauchsfähigen  Zustande  zu  übergeben.

3.  Die  bauliche  Unterhaltung  der  der  Post  überwiesenen  Räumlichkeiten  geschieht  von  Seiten  und
für  Rechnung  der  Eisenbahnverwaltung.  Zur  baulichen  Unterhaltung  ist  hierbei  jedoch  die  Aussührung  solcher
Reparaturen  etc.  nicht  zu  rechnen,  welche  nach  den  in  dem  betreffenden  Staate  geltenden  Bestimmungen  über
die  Unterhaltung  von  Dienstwohnungen  der  Staatsbeamten,  für  Rechnung  der  Inhaber  auszuführen  sind.
Zwar  hat  die  Eisenbahnverwaltung  auch  bei  Reparaturen  dieser  Art  auf  Verlangen  der  Postverwaltung  die
Vermittelung  zu  übernehmen;  die  Kosten  sind  aber  der  Postverwaltung  in  Rechnung  zu  stellen.

4.  Für  die  Beschaffung  und  Unterhaltung  der  Postdienst=  bezw.  Dienstwohnungsräume  zahlt  die
Postverwaltung  an  die  Eisenbahnverwaltung  eine  jährliche  Miethsvergütung  von  sieben  Prozent  des  Baukapitals.

Als  Baukapital  gilt  der  Betrag  der  Herstellungskosten  einschließlich  des  Preises  für  den  Grund
und  Boden.

Bei  Gebäuden,  welche  ausschließlich  von  der  Postverwaltung  benutzt  werden,  wird  das  Baukapital
ungetheilt  zur  Berechnung  gezogen.

Bei  solchen  Gebäuden  dagegen,  in  denen  die  Postverwaltung  nur  einen  Theil  der  vorhandenen  Räumlichkeiten
  benutzt,  wird  derjenige  Theil  des  Baukapitals  des  ganzen  Gebäudes  in  Ansatz  gebracht,  welcher  auf
die  von  der  Postverwaltung  benutzten  Räumlichkeiten  nach  dem  Verhältniß  des  Raumes  derselben  zu  dem
Raume  des  ganzen  Gebäudes  entfällt  und  ist  dabei  der  Bauwerth  der  gemeinschaftlich  benutzten  Flure,  Treppen
und  Bodenräume  auf  die  Eisenbahn=  und  auf  die  Postverwaltung  nach  dem  Verhältniß  des  von  jeder  Verwaltung
  benutzten  Raumes  zu  vertheilen.  Unter  dem  Ausdrucke  „Raum  des  ganzen  Gebäudes“  ist  die  Summe
des  quadratischen  Inhalts  der  lichten  Räume  sämmtlicher  Etagen,  unter  Hinzurechnung  des  Bodenraumes  zu
verstehen.  Von  dieser  Gesammtsumme  ist  vorweg  die  Summe  der  auf  die  gemeinschaftlich  benutzten  Flur-,
Treppen=  und  Bodenräume  fallenden  Quadratmeter  in  Abzug  zu  bringen,  so  daß  es  also  in  Bezug  auf  jene
gemeinschaftlich  benutzten  Räume  einer  besonderen  Repartition  nicht  bedarf.

5.  Die  Reinigung,  Erleuchtung  und  Heizung  der  zu  dienstlichen  Zwecken  benutzten  Räume  liegt
derjenigen  Verwaltung  ob,  welche  die  Räume  benutzt.  Die  Reinigung,  Erleuchtung  und  Heizung  der  gemeinschaftlich
  zu  dienstlichen  Zwecken  benutzten  Räume  besorgt  die  Eisenbahnverwaltung  gegen  Erstattung  der
Hälfte  eines  zu  berechnenden  Kosten-Pauschquantums.

Für  die  Reinigung  und  Erleuchtung  der  für  Dienstzwecke  gemeinschaftlich  benutzten  Flure  und
Treppen  werden  nur  die  im  Interesse  des  Postdienstes  etwa  entstehenden  besonderen  Aufwendungen  von  der
Postverwaltung  erstattet.

Die  Reinigung  und  Erleuchtung  der  Flure  und  Treppen  der  Dienstwohnungsräume  der  Postbeamten
liegt  der  Eisenbahnverwaltung  nicht  ob.

6.  Die  für  die  Eisenbahnreisenden  bestimmten  Wartesäle  können  auch  von  den  Postreisenden  benutzt
werden,  und  zwar  unter  denjenigen  Bedingungen  bezüglich  des  Aufenthalts  in  denselben,  welche  für  die
Benutzung  der  Wartesäle  durch  die  Eisenbahnreisenden  allgemein  vorgeschrieben  sind.  Soweit  den  Eisenbahnen
  durch  die  Aufnahme  der  Postreisenden  in  den  Wartesälen  der  Eisenbahn  nachweisliche  Mehrkosten
entstehen,  sind  dieselben  von  der  Postverwaltung  zu  erstatten.

7.  Die  Stellen,  wo  Postschilder  und  Briefkasten  anzubringen  sind,  werden  von  der  Postverwaltung
nach  vorheriger  Verständigung  mit  der  Eisenbahnverwaltung  bestimmt.  

8.  Ueber  die  Baupläne  für  die  besonderen  Postgebäude  auf  den  Bahnhöfen,  sowie  darüber,  ob  die
        <pb n="110" />
        —  92  —

Ausführung  des  Baues  für  Rechnung  der  Postkasse  von  der  Eisenbahnverwaltung  zu  übernehmen  ist,  werden
sich  die  Postverwaltung  und  die  Eisenbahnverwaltung  in  jedem  Einzelfall  verständigen.

9.  Wenn  die  Eisenbahnverwaltung  Veränderungen  der  Bahnhofsanlage  vornehmen  will,  durch  welche
die  zweckentsprechende  Benutzung  der  Postlokalitäten  unthunlich  gemacht  wird,  so  ist  die  Postverwaltung
berechtigt,  die  letzteren  zurückzugeben  und  nach  Maßgabe  der  Festsetzungen  im  Artikel  7  die  Zuweisung  anderer
zweckentsprechender  Räumlichkeiten  in  Anspruch  zu  nehmen.  Meinungsverschiedenheiten  darüber,  ob  ein  solcher
Fall  vorliegt,  werden  auf  dem  im  Artikel  1  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  Wege  erledigt.

VII.
Zu  Artikel  8.

Ersatzansprüche,  welche  wegen  einer  bei  dem  Betriebe  einer  Eisenbahn  erfolgten  Tödtung  oder
Verletzung  eines  im  Dienst  befindlichen  Postbeamten  erhoben  werden,  wird  die  betreffende  Eisenbahnverwaltung
  alsbald  zur  Kenntniß  der  Postverwaltung  bringen.

Werden  solche  Ersatzansprüche  im  Wege  des  Prozesses  verfolgt,  so  wird  die  Eisenbahnverwaltung
nach  Zustellung  der  Klage  eine  Abschrift  derselben  der  Postverwaltung  mittheilen.  ·

Die  Mittheilung  erfolgt  in  beiden  Fällen  an  diejenige  Kaiserliche  Ober-Postdirektion,  in  deren
Bezirk  der  Unfall  sich  ereignet  hat.

VIII.
Zu  Artikel  10.
Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Die  Beamten  der  beiderseitigen  Verwaltungen  sind  verpflichtet,  bei  Wahrnehmung  ihres  Dienstes
dergestalt  Hand  in  Hand  zu  gehen,  daß  das  Interesse  beider  Verwaltungen  nach  Möglichkeit  gefördert,
Rachtheil  für  die  eine  vder  die  andere  Verwaltung  aber  vermieden  wird.  Soweit  solches  mit  den  Inter—
essen  der  eigenen  Verwaltung  verträglich  erscheint,  müssen  die  Beamten  in  allen  Vorkommnissen  des  Dienstes
den  Wünschen  der  Beamten  der  anderen  Verwaltung  sich  willfährig  beweisen.

2.  Den  Anordnungen,  welche  zur  Aufrechthaltung  der  Ordnung  auf  den  Bahnhöfen,  der  Regelmäßigkeit
  und  Sicherheit  im  Gange  der  Eisenbahnzüge,  sowie  auf  Grund  bahnpolizeilicher  Vorschriften  von
der  Eisenbahnverwaltung  oder  von  den  mit  der  Ausübung  der  Bahnpolizei  betrauten  Eisenbahnbeamten
getroffen  werden,  sind  auch  die  Postbeamten  nachzukommen  verbunden.

Bei  Erlaß  der  bezüglichen  Anordnungen  ist  eine  Beschränkung  und  Erschwerung  des  Postverkehrs
thunlichst  zu  vermeiden.  Insbesondere  ist  zu  jeder  Zeit,  wo  solches  im  Postinteresse  nothwendig  erscheint,
der  Zugang  zu  den  auf  den  Bahnhöfen  befindlichen  Postbürcaus  offen  zu  erhalten;  auch  muß  zur  Zeit  der
Ankunft,  der  Abfahrt  und  des  Durchganges  der  Züge  den  dienstthuenden  Postbeamten  der  Zutritt  zu  den
Perrons  gestattet  werden,  imgleichen  auch  dem  die  Briefkasten  an  den  Postwagen  benutzenden  Publikum,
insofern  nicht  die  Eisenbahnverwaltung  aus  besonderen  Gründen  das  Betreten  des  Perrons  zu  beschränken
genöthigt  ist  und  diese  Gründe  von  der  Eisenbahn-Aufsichtsbehörde  gebilligt  werden.  Den  anschließenden
Posten  ist  das  Aufstellen  an  den  Bahnhöfen  an  geeigneten  Stellen,  soweit  solche  vorhanden  sind,  zu  gestatten.

Die  Plätze,  wo  das  Ein=  und  Ausladen  der  Postgüter  in  die  und  aus  den  Eisenbahn-Postwagen
zu  geschehen  hat,  sind  mit  Rücksicht  auf  die  Stelle,  die  der  Postwagen  im  Zuge  einnimmt,  möglichst  einfür
  allemal  zu  bestimmen.  Die  Plätze  sind,  wo  dies  thunlich  erscheint,  so  zu  wählen,  daß  sie  dem  Andrange
des  Publikums  nicht  ausgesetzt  sind.  Müssen  dieselben  im  ausschließlichen  Interesse  des  Postdienstes  Nachts
erleuchtet  werden,  so  trägt  die  Postverwaltung  die  Kosten.

3.  Die  Postbeamten  sind  verbunden,  alle  Vorsicht  anzuwenden,  um  Unglücksfälle  unterwegs  zu
vermeiden.  Es  bezieht  sich  dies  nicht  allein  auf  das  Umgehen  mit  Feuer  und  Licht,  auf  das  Schließen  und
Oeffnen  der  Wagenthüren  etc.,  sondern  ganz  besonders  auch  auf  die  Art  des  Verladens  der  Postgüter.  Die
einzelnen  Achsen  der  Postwagen  müssen  möglichst  gleichmäßig  belastet,  jede  Ueberlastung  aber  muß  sorgfältig
vermieden  werden.  Nimmt  der  Eisenbahn-Stationsvorsteher  eine  Ueberlastung  des  ganzen  Wagens  oder
eines  Theiles  desselben  währ,  so  ist  er  berechtigt  und  verpflichtet,  sofortige  Beseitigung  dieses  Uebelstandes
zu  verlangen.

Sobald  die  Postbeamten,  von  welchen  Eisenbahn-Posttransporte  begleitet  werden,  unterwegs  eine
        <pb n="111" />
        —  93  —

Schadhaftigkeit  an  den  Postwagen  wahrnehmen,  haben  sie  davon  in  geeigneter  Art  den  Eisenbahnbeamten
Nachricht  zu  geben.

4.  Werden  an  Eisenbahnhaltestellen,  wo  besondere  Postanstalten  sich  nicht  befinden,  von  der  Postverwaltung
  Briefkasten  aufgestellt,  so  wird  die  Eisenbahnverwaltung,  soweit  dies  ohne  Beeinträchtigung  der
Sicherheit  des  Betriebes  zulässig  ist,  nach  Verständigung  mit  der  Postverwaltung  den  Eisenbahnbeamten,
welchem  die  Wahrnehmung  des  Dienstes  an  der  Haltestelle  obliegt,  verpflichten,  sich  der  Beaufsichtigung  des
Briefkastens  zu  unterziehen,  denselben  kurz  vor  Durchgang  jedes  Zuges  zu  eröffnen  und  die  darin  befindlichen
  Briefe  den  Postbeamten,  welche  die  Züge  begleiten,  während  des  Anhaltens  derselben  zu  übergeben.

Unter  den  gleichen  Voraussetzungen  wird  die  Eisenbahnverwaltung  den  Eisenbahnbeamten  einer
solchen  Haltestelle  auch  beauftragen,  die  Auswechselung  verschlossener  Brieftaschen  oder  Briefpackete  zwischen
Postanstalten  und  solchen  Personen,  welche  in  der  Nähe  der  Haltestelle  wohnen,  zu  vermitteln.

5.  Die  Eisenbahn-Stationsvorsteher  sind  verpflichtet,  den  Vorstehern  der  Orts-Postanstalten  von
allen  Störungen  im  Eisenbahnbetriebe,  welche  auf  den  Postdienst  von  Einfluß  sein  können,  sowie  von  der
erfolgten  Beseitigung  solcher  Störungen,  unverzüglich  Mittheilung  zu  machen.

6.  Bei  Betriebsstörungen,  welche  die  Weiterbeförderung  des  Postwagens  nicht  gestatten,  sind  die
Briefpost  und  die  Zeitungen,  soweit  der  Fortschaffung  derselben  nicht  unüberwindliche  Hindernisse  entgegenstehen,
  mit  dem  nächsten  abgehenden  Zuge  weiter  zu  befördern.  Bei  gänzlicher  Hemmung  der  Passage  auf
der  Eisenbahn  ist  es  Sache  der  Postverwaltung,  für  die  Beförderung  der  Postsendungen  durch  Postbetriebsmittel
  zu  sorgen.

7.  Jede  Eisenbahnverwaltung  tritt  in  Bezug  auf  ihre  gesammten  Forderungen  an  die  Postverwaltung
  in  der  Regel  mit  nur  einer  Ober-Postdirektion,  und  zwar  mit  derjenigen  in  Abrechnung,  in
deren  Bezirk  der  Ort  belegen  ist,  an  welchem  die  Eisenbahnverwaltung  ihren  Sitz  hat.  Die  Abrechnungen
sind  vierteljährlich  von  der  Eisenbahnverwaltung  aufzustellen.  Die  Zahlung  der  Beträge  erfolgt,  sobald
die  Abrechnung  von  der  Ober-Postdirektion  geprüft  und  festgestellt  worden  ist,  kostenfrei  aus  der  Ober-Postkasse.


8.  Die  Bestimmungen  unter  II.  Ziffer  4  sind  nach  Ablauf  von  zwei  Jahren  und  demnächst  mit  den
Bestimmungen  unter  III.  Ziffer  2  und  3,  unter  IV.  Ziffer  2  und  unter  V.  Ziffer  5  nach  Ablauf  von
fünf  Jahren  nach  Maßgabe  der  inzwischen  gemachten  Erfahrungen  einer  Revision  zu  unterziehen.

Berlin,  den  9.  Februar  1876.
Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Postanweisungsverkehr  mit  Großbritannien  und  Irland.

Bei  Einlieferung  von  Postanweisungen  nach  Großbritannien  und  Irland  ist  den  Empfängern
gleichzeitig  ein  Benachrichtigungsschreiben  über  die  erfolgte  Einzahlung  des  Geldes  zu  überf  enden.

Derartige  Benachrichtigungsschreiben  sind  aus  dem  Grunde  erforderlich,  weil  die  Postanweisungen
selbst  nicht  in  die  Hände  der  Empfänger  gelangen,  die  Beträge  vielmehr  von  der  britischen  Postverwaltung
in  anderer  Form  zur  Zahlung  an  jene  angewiesen  werden  und  die  Empfänger  das  Geld  nur  dann  ohne
Beanstandung  abheben  können,  wenn  sie  ihre  Empfangsberechtigung  durch  Angabe  des  Namens  und  Wohnorts
  des  Absenders  nachweisen.

Berlin  W.,  den  10.  Februar  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

 

14
        <pb n="112" />
        —  94  —

Postdampfschiffahrt  zwischen  Dänemark,  den  Faröer  und  Island.

Zwischen  Kopenhagen  einerseits,  den  Faröer  und  Island  andererseits,  werden  auch  in  diesem  Jahre
regelmäßige  Postdampsschiffahrten  unterhalten  werden.  Die  Abfahrt  erfolgt  von  Kopenhagen  planmäßig  am
1.  März,  16.  April,  28.  Mai,  7.  Juli,  16.  August,  27.  September  und  8.  November.

Die  Schiffe  landen  in  Reykjavik  auf  Island  und  legen  sowohl  auf  der  Hinfahrt,  als  auf  der  Rückfahrt
  in  Thorshavn  (Faröer)  an.

Berlin  W.,  den  10.  Februar  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

6.  Kon  sulat-Wesen.

—

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Freiherrn  von  Münchhausen  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Terusalem  und
den  Kaufmann  Carl  Hoppe  in  Santander  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs

zu  ern  ennen  geruht.  

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="113" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                       im

Reichskanzler  ·  Amt

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang:  

 

Berlin,  Freitag,  den  25.  Februar  1876.



No.  8.

 

 

 

Inhalt:


1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  95
2. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum
Schlusse  des  Monats  Januar  1876  97
3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs
münzen

4. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  die  neuen
Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich
vom  Jahre  1853;  —  Kompetenz  einer  Steuerstelle  99
5. Marine  und  Schiffahrt:  Uebersicht  über  die  nach  dem  neuen
Schiffsvermessungs-Verfahren  noch  nicht  vermessenen  ein- 



registrirten  deutschen  Kauffahrteischiffe  nach  dem  Bestande
derselben  am  1.  Dezember  1875;  —  Beginn  von  Seeschiffer-Prüfungen

  ...

6. Post-  und  Telegraphen.Wesen  Verordnung,  betr.  Abänderungen
  und  Ergänzungen  der  Telegraphen-Ordnung  vom
21.  Juni  1872;  —  Nachweisung  der  im  letzten  Vierteljahre
  1875  vorgekommenen  Veränderungen  im  Bestande
der  Kaiserlich  deutschen  Reichs-Telegraphen-Aemter;  —  Annahme
  von  Telegrammen  durch  die  Telegraphenboten;  —
Annahme  von  Telegrammen  durch  die  Eisenbahn=  Post
büreaus

7.  Konsulat=  Wesen.  Ernennung  und  "  Exequatur-Ertheilun

gen  .  107

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Schreiner  Nikolaus  Seywert,  geboren  am  11.  Februar  1846  zu  Itzig  (Großherzogthum
  Luxemburg)  und  ortsangehörig  daselbst,  zuletzt  in  Metz  wohnhaft,  nach  Verbüßung
einer  wegen  Diebstahls  erkannten  zweijährigen  Zuchthausstrafe,

2.  der  Maurer  Johann  Baur,  geboren  zu  Leimbach  (Kanton  Aargau  in  der  Schweiz)  und
ortsangehörig  daselbst,  zuletzt  in  Neubreisach  wohnhaft,  33  Jahre  alt,  nach  Verbüßung
einer  wegen  Falschmünzerei  erkannten  vierjährigen  Zuchthausstrafe,

zu  1  und  2  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

11.  Februar  d.  J.,

3.  der  Arbeiter  Johann  Chowaniec  aus  Rudnik  in  Galizien,  44  Jahre  alt,

4.  der  Tischlergeselle  Johann  Hassa  aus  Paseka  in  Böhmen,  23  Jahre  alt,
zu  3  und  4  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  4  auch

15
        <pb n="114" />
        —  96  —

wegen  Bettelns),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen
vom  26.  Januar,  resp.  10.  Februar  d.  J.,

5.  der  israelitische  Vorbeter  und  Schächter  Jakob  Kauffmann  aus  Pözchra  in  Rußland,
43  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  Landstreichens  und
Diebstahls,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Liegnitz  vom
17.  Februar  d.  J.,

6.  Die  Zigeuner

a)  Pferdehändler  Franz  Hauer,  58  Jahre  alt,
b)  dessen  Ehefrau  Juliane,  geb.  Kirsch,  45  Jahre  alt,
c)  deren  Tochter,  unverehelichte  Katharina  Hauer,  17  Jahre  alt,

sämmtlich  aus  Stauding  bei  Troppau  (Oesterreichisch-Schlesien),  nach  erfolgter  gerichtlicher
Bestrafung  wegen  Landstreichens  zu  b  und  c  auch  wegen  Bettelns,  zu  b  ferner  wegen
durch  Wahrsagen  verübten  groben  Unfugs),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
  in  Oppeln  vom  5.  Januar  d.  J.,

7.  der  Schneider  Anton  Tankowsky  aus  Warschau,  31  Jahre  alt,  nach  wiederholt  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei
in  Hannover  vom  14.  Februar  d.  J.,

8.  der  Tagelöhner  Johann  Albertz,  gebürtig  aus  Echt  (Provinz  Limburg  in  den  Niederlanden),
  47  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Trunks  und  Müssiggangs
  (s.  361  Nr.  5  des  Strafgesetzbuchs),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirks-Regierung  in  Aachen  vom  11.  Dezember  v.  J.,

9.  der  Schlossergeselle  Joseph  Hnuta  aus  Schüttenhofen  in  Böhmen,  42  Jahre  alt,  nach
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  des
Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Grafenau  vom  20.  Januar  d.  J.,

10.  der  Schmied  Martin  Osky  aus  Schatznoff  (Gouvernement  Radom  in  Russisch-Polen),
29  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß
des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Pegnitz  vom  24.  Januar  d.  J.,

11.  der  Schriftsetzer  Salomon  Giezentanner,  geboren  zu  Kappel  (Kanton  St.  Gallen  in
der  Schweiz),  35  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch
Beschluß  des.  Grobherzoglich  mecklenburg-schwerin'schen  Ministeriums  des  Innern  vom
24.  Januar  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="115" />
        —  97  —

2.  Finanz-Wesen.

 

Vom  8.  bis  15.  Februar  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  141.438  Mark  für  22.721  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.543.580  „  „  1.130.361  „
Zusammen  für  14.685.018  Mark  für  1.153.082  Mark.

 

Nachweisung
der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1876.

 

 

 

 

Die  Soll  Ein-    .  .
.  nahme  beträgt  Bonifkatio=  Einnahme  Differenz
Bezeich  nung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  „  Bleiben  Zeitraume  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Voriahres
Einnahmen.  riahres  —  mehr
b  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M   M   M M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  80). . . .   1J29.285.343  631.6041  18.653.702C½017.860  364.158
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  85).  569.637  —  569.637  662.743—  93.106
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  9.454.1322,049  212.917
4.  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung).  —  —  2.301.467.  216.  12585.342

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven
Fesüstellungen  angegeben.  ·

 

15*
        <pb n="116" />
        —   98   —

3.  Münz-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  19.  Februar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  18.  bis  1.  auf Privat  20  10   5  2  1
.Doppel  rechnung  5  1  50
Doppel  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig  -  Pfen  nig-  Pfen  nig-  Pfennig-  Pfennig    Pfennig  
stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.Mark.  Pf. Mark.  .

a)  Berlin.  3.614.500  —1  3.614.500  566.965  572.065  348.786,00  —  —  95.963  70  58.074%0  6.849  70  4.08720
b)  Hannover  —  —  —  397.870  —  131.59%00  H.  —  —  14852s000  14336  oo  3100  oo
c)  Frankfurt  564.720  —  —  —  188.717  125.62400  —  —  —  —  —  —  16.232  50  6.763884
d)  München  1.933.680  —  —  —  188.000  —  —  79.000  00  —  –  —  —  13.280  00  7.620|00
e)  Dresden  —  —  —  —  —  60.000  0  —  —  —  —  —  2  13/94  4.  800  00
f)  Stuttgart  —  —  —  —  147.  254  —  —  49.40  60  1150  oo  6.0545  5.2380  0  4.4700
g)  Karlsruhe  —  347.  260  —  —  179.900  —  —  —  —.  2.790.00  7.500l00  2.800  00  2.00000
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  139.159  —  —  —.—  n“*—i  —  ——  —-i) Hamburg..
  2.318.420  —  2.318.420  —  —  —  —  ——  40.9200  51.73985  —  —  —  —
Summe  1.  8.431.  3201  337.  280  5.932.920  964.  835  1.415.  095  sbs.  dos  oo  128.430  so  108.  750  20  138.220/3.30  32.841  04
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin  468.374.760|10.707.,  220  97.319.300  8.656.660  41.484.765  46  O04.  374  00]  2.  667.  12  10  2.  3449.  683  10  1.  367.  2761  101  941.  16280
b)  Hannover  123.760.1404449  20  —  6.830.565  10.451.57540.95|004O08  K2,.199  70  382.  28380
c)  Frankfurt.  173.057.  260  58.  957.  220  —  —  8.258.380  1.602.7890022  2.218.102/90  1.124  206  551.  159.  212|8H419,.340|ST
d)  München  99.427.16032.2.50  482.115  5.788  410  15.  212.  641  2.  682.  O75150  5.  724  816180]  1.  826.  47  1  40  838.723  60  364.8540  235  962  17
e) Dresden  46.848.80017.  366.,  480  —  2469.345  7  885.314  230.25050  V753.489|60  1.135.45  682.173  90  277.89746  129  06|74
f) Stuttgart  46.818.820  0  400,90  —  2.  151.  905  14.144.811  436.947|50  3.148  81580|  1.  074.  20000  754.,  290  60  336.5211505217,  4P2
g)  Karlsruhe  21.401.  3601  12.  O55.  540  —  1.570.930  10.749.  1631  40  055W  31.6580  176.477  %  S.
h)  Darmstadt  16.766.380  6.873.990  —  740.  175  4.  612.  214  166.1940779.08900  838.580  50  55.152  65  123.791|66  57.04113
i)  Hamburg  13.493.320  5.646.880  12.159.273  1.428.305  7.727.701  1668.988  500  854.94960  1.363.557/80,  597.036|20  300.  426  46  78.50280
Summe  7.1.011.943.000|,90.  688  29.636.2955  115.  52  41  s020.972.291  20114.  034.  s21  30  2  4.  903S,  S48  36  2.637.21065
Gesammt-  Aus-  7
prägung  1.020.  374,  320  309.557.3600  11.893,608  30.  601.  130  116.94  1.  69  16.127.  45951  10.  721  80|1¼.  144.68050  8.  172.154  30  1.965.  148  50  2-670.0512  6
+  —.—  —  —  —  —  ———  Ê  —..—  —
1.329.931.680  Mark.  184.771.000  Mark  30  Pf.  27.316.834  Mark  80  Pf.  7.635.200  Mark  19  Pf.
        <pb n="117" />
        —  99  —

A.  Zoll-  und  Stener-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1853.

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  1.  Dezember  1875  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  756;
Deutscher  Reichs-Anzeiger  Nr.  285,  —  wird  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß  von  der  Königlich  belgischen
  Regierung  ein  erstes  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen  der  Lütticher  Prämien-Anleihe  vom
Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des  deutschen  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni  1871  —  Reichs-Gesetzblatt
S.  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen  Nummern  tragende  Stücke  ersetzt
sind,  hierher  mitgetheilt  worden  ist.  Dasselbe  enthält  die  nachstehenden  297  Nummern:

304  12519  17033  31691  42835  50068  62973  68526  68594
318  12520  17562  31712  45076  50069  63661  68528  68597
319  12521  17563  31784  45078  50070  63664  68529  68598
320  12596  17573  31868  45080  50071  63666  68530  68599
327  12598  17621  31961  45269  50072  64840  68531  74719
394  12786  17772  31962  45271  50073  65048  68532  75531
497  12787  17790  32088  45272  50307  66056  68533  75583
498  12799  19457  32170  45273  50368  66063  68535  75585
553  12800  19458  32192  45537  50369  66070  68536  75604
678  13623  19575  32729  45539  50370  66153  68567  75622
972  13685  21174  32794  45540  50386  66184  68568  75681
1200  13931  21192  32930  45541  50387  66217  68569  76566
1221  15012  21972  32949  45542  50388  66221  68570  76567
1234  15069  24566  33054  44458  50389  66229  68571  76568
1235  15070  24567  33055  46480  50391  67533  68572  76569
1410  15071  24570  34261  46892  50393  68502  68573  76571
2427  15405  25150  34262  47092  50395  68503  68574  76617
2431  15627  26920  34413  47539  503966  68505  68575  76697
3378  15733  27893  34550  48401  50398  68506  68576  77471
3746  16253  29229  34551  48653  50399  68507  68577  79906
3785  16263  29255  35101  48656  51023  68508  68578  79909
3928  16267  29256  35144  48670  51722  68511  68579  80283
3929  16269  30146  35341  48671  51870  68512  68581  80606
4183  16270  30232  35373  48672  51876  68513  68582  81345
6052  16516  30246  35474  48673  51883  68515  68583  81347
6053  16528  31023  35481  48674  51896  68518  68584  81348
9330  16529  31206  35482  49255  51897  68519  68587  82688
11275  16756  31268  35485  49820  52010  68520  68588  85338
11276  16757  31269  35486  49821  52091  68521  68589  86033
11322  16758  31280  35734  50063  52287  68522  68590  86352
11449  16759  31281  35889  50065  60042  68523  68591  86353
11775  16760  31289  38582  50066  62442  68524  68592  86916
11890  16877  31349  38988  50067  62966  68525  68593  89422

Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben,  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gewahrt
  werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Reichskanzler-Amt  einreichen.
Dem  Antrage  ist  ein  doppeltes,  von  dem  Antragsteller  mit  Vor=  und  Zunamen,  Stand  und  Wohnort,  beziehungsweise
  Wohnung,  zu  unterzeichnendes  Verzeichniß  der.  Nummern  der  anliegenden  Schuldverschreibungen

beizufügen.
        <pb n="118" />
        —  100  —

Die  Bescheinigung  der  Umlaufsfähigkeit  wird  kostenfrei  ausgestellt.  Der  erforderliche  Schriftwechsel,
insbesondere  auch  die  Ein=  und  Rücksendung  der  Loose,  ist  portopflichtig.  Die  Zusendungen  an  das  Reichskanzler-Amt
  müssen  franko  erfolgen.  Geschieht  dies  nicht,  so  werden  die  hierdurch  erwachsenden  Auslagen
gelegentlich  der  unfrankirten  Rücksendung  durch  Postvorschuß  nachträglich  eingezogen.
Sobald  ein  weiteres  Verzeichniß  eingezogener  abgestempelter  Schuldverschreibungen  seitens  der  Königlich
  belgischen  Regierung  eingeht,  wird  dies  bekannt  gemacht  werden.  «
Berlin,  den  22.  Februar  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Brandenburg  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I.  über  von  Frankreich  eingehende  gefärbte  Seide  beigelegt  worden.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Uebersicht

über  die  nach  dem  neuen  Schiffsvermessungs-Verfahren  noch  nicht  vermessenen  einregistrirten  deutschen
  Kauffahrteischiffe  nach  dem  Bestande  derselben  am  1.  Dezember  1875.

Am  1.  Dezember  1875  betrug  die  Zahl  der  nach  dem  Gesetze  vom  25.  Oktober  1867  (Bundes-Gesetzblatt
  Seite  35)  in  ein  Schiffsregister  eingetragenen  deutschen  Kauffahrteischiffe  5151.  

3141  dieser  Schiffe  waren  nach  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  270)  bereits  vermessen,  bei  den  übrigen  2010  Schiffen  hatte  eine  Vermessung  nach  dem  neuen
Verfahren  noch  nicht  stattgefunden.

Die  letzteren,  noch  nicht  neu  vermessenen  Schiffe  vertheilten  sich  ihrer  Heimathangehörigkeit
nach  auf  die  Bezirke  der  einzelnen  deutschen  Schiffsregister-Behörden  wie  folgt:

Es  waren  einregistrirt  von  der  Schiffsregister-Behörde  zu

Uebertrag  .  .  998  Schiffe

 

1.  Memel.  ...  ..  16  Schiffe  12.  Schleswieg  ..  145
2.  Königsberg  i.  Pr.  5  13.  Aurich  242
3.  Danzig  44  =  14.  Stade  89
4.  Elbing  7  15.  Lüneburg  3
5.  Stettin  178  -  16.  Osnabrück  —=6.
  Greifswald  28  17.  Rostock  94
7.  Stralsund  205  =  18.  Wismar  8
8.  Kiel.  92  "4  19.  Oldenburg  234
9.  Altona  94  20.  Lübeck  28
10.  Itzehe  105  21.  Biemmen  46
11.  Flensburg  224  „  22.  Hamburg.  123  —-Seite
  998  Schiffe  Zusammen  2010  Schiffe.

Berlin,  den  15.  Februar  1876.
        <pb n="119" />
        —  101  —

Mit  den  nächsten  Prüfungen  zum  Seeschiffer  auf  großer  Fahrt  wird  in  Papenburg  am  2.  k.  M.  und  in
Leer  am  30.  k.  M.  begonnen  werden.

 

6.  Post=  und  Telegrapben-Wesen.

 

Verordnung,
betreffend  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Telegraphen-Ordnung  vom  21.  Juni  1872.

1.
Gewöhnliche  Telegramme.

Für  das  gewöhnliche  Telegramm  auf  alle  Entfernungen  wird  erhoben:
eine  Grundtaxe  von  20  Pfennig  (ohne  Rücksicht  auf  die  Wortzahl),
eine  Worttaxe  von  5  Pfennig  für  jedes  Wort.

2.
Wortzählung.

Bei  Ermittelung  der  Wortzahl  gelten  die  folgenden  Regeln:  .

a.  Alles,  was  der  Aufgeber  in  die  Urschrift  seines  Telegramms  zum  Zwecke  der  Beförderung
  mit  Ausnahme  der  unter  k.  aufgeführten  Interpunktionszeichen,  wird  bei  Berechnung  der  Gebühren

  gezählt.

b.  Der  Name  des  Abgangs-Amtes,  das  Datum,  die  Stunde  und  Minute  der  Aufgabe  werden  von
Amts  wegen  in  die  dem  Adressaten  zuzustellende  Ausfertigung  niedergeschrieben.

Der  Aufgeber  kann  diese  Angaben  ganz  oder  theilweise  in  den  Text  seines  Telegramms  aufnehmen.
Sie  werden  alsdann  bei  der  Wortzählung  mitgerechnet.

c.  Das  Maximum  der  Länge  eines  Wortes  ist  auf  15  Schriftzeichen  nach  dem  (durch  das  Reglement
  zu  dem  jeweilig  gültigen  internationalen  Telegraphen-Vertrage  eingeführten)  Morse-Alphabet  festgesetzt.

Der  Ueberschuß,  immer  bis  zu  15  Buchstaben,  wird  für  ein  Wort  gezählt.

d.  Die  durch  einen  Bindestrich  verbundenen  Ausdrücke  zählen  für  so  viele  Wörter,  als  zu  ihrer
Bildung  dienen.

e.  Die  durch  einen  Apostroph  getrennten  Wörter  werden  für  ebensoviel  einzelne  Wörter  gezählt.

f.  Die  Eigennamen  von  Städten  und  Personen,  die  Namen  von  Ortschaften,  Straßen,  Plätzen,
Boulevards  u.  s.  w.,  die  Titel,  Vornamen,  Partikel  und  Eigenschaftsbezeichnungen  werden  nach  der  Zahl
der  zum  Ausdruck  derselben  vom  Aufgeber  gebrauchten  Wörter  gezählt.

g.  Dem  Sprachgebrauch  zuwiderlaufende  Wortzusammenziehungen  sind  nicht  zulässig.

h.  Die  in  Ziffern  geschriebenen  Zahlen  werden  für  soviel  Wörter  gezählt,  als  sie  je  fünf  Ziffern
enthalten,  nebst  einem  Worte  mehr  für  den  Ueberschuß.  Dieselbe  Regel  findet  Anwendung  auf  die  Zählung
von  Buchstabengruppen.

i.  Jedes  einzeln  stehende  Schriftzeichen,  Buchstabe  oder  Ziffer,  wird  für  ein  Wort  gezählt;  dasselbe
gilt  für  das  Unterstreichungszeichen.

k.  Die  Interpunktionszeichen,  Bindestriche,  Apostrophe,  Anführungszeichen,  Klammern  und  Zeichen
für  den  Absatz  werden  nicht  gezählt.

1.  Jedoch  werden  die  zur  Bildung  der  Zahlen  benutzten  Punkte  und  Kommata,  sowie  die  Bruchstriche,
für  je  eine  Ziffer  gezählt.

m.  Die  Buchstaben,  welche  den  Ziffern  angehängt  werden,  um  sie  als  Ordnungszahlen  zu  bezeichnen,
werden  je  für  eine  Ziffer  gerechnet.

n.  In  den  Telegrammen,  welche  zum  Theil  in  geheimer  Sprache  abgefaßt  sind,  soweit  solche  Tele-
        <pb n="120" />
        —  102  —

gramme  überhaupt  zugelassen  werden,  sind  die  verständlichen  Worte  den  vorstehenden  Bestimmungen  entsprechend,
  die  Gruppen  von  Ziffern  oder  Buchstaben  wie  ebensoviel  in  Ziffern  geschriebene  Zahlen  zu  zählen.
o.  Die  im  telegraphischen  Verkehr  zugelassenen,  der  Adresse  voranzustellenden  kurzen  Zeichen:
D.  für  „dringendes  Telegramm“,
RP.  für  „Antwort  bezahlt“,
TC.  für  „kollationirtes  Telegramm“,
CR.  für  „Empfangs-Anzeige“,
FS.  für  „nachzusenden“,
PP.  für  „Post  bezahlt“,
XP.  für  „Expreß  bezahlt“
werden  für  je  ein  Wort  gezählt.
3.
Dringende  Telegramme.
Für  das  dringende  Telegramm  kommt  die  dreifache  Taxe  eines  gewöhnlichen  Telegramms  zur  Erhebung.
  Die  Grundtaxe  beträgt  demnach  60  Pfennig,  die  Worttaxe  15  Pfennig  für  das  Wort.
Dringende  Telegramme  haben  bei  der  Beförderung  den  Vorrang  vor  den  übrigen  Privat-Telegrammen.

4.
Bezahlte  Antwort.
Für  das  vorauszubezahlende  Antwort-Telegramm  wird  die  Gebühr  eines  gewöhnlichen  Telegramms
von  10  Worten  berechnet.  Soll  eine  andere  Wortzahl  für  die  Antwort  vorausbezahlt  werden,  so  ist  diese
im  Text  des  Ursprungs-Telegramms  anzugeben.

5.
Kollationirte  Telegramme.
Die  Gebühr  für  die  Kollationirung  eines  Telegramms  ist  gleich  der  Hälfte  der  Gebühr  für  das
gewöhnliche  Telegramm  selbst.  Beträge  von  weniger  als  5  Pfennig  werden  als  volle  5  Pfennig  berechnet.
3  Das  Telegramm  wird  von  den  verschiedenen  Telegraphen-Anstalten,  welche  bei  der  Beförderung  mitwirken,
  vollständig  kollationirt.
Die  bezahlte  Kollationirung  muß  erfolgen  für  diejenigen  Privat-Telegramme,  welche  eine  geheime
Sprache  in  Ziffern  oder  Buchstaben  enthalten.  Diese  Vorschrift  ist  weder  auf  Staats-Telegramme,  noch  auf
verabredete  Sprache,  welche  aus  verständlichen  Worten  zusammengesetzt  ist,  anwendbar.

6.
Empfangs-Anzeigen.
Für  die  Empfangs-Anzeige  ist  dieselbe  Gebühr  wie  für  ein  gewöhnliches  Telegramm  von  10  Wortem
zu  entrichten.  -  ·
Durch  die  Empfangs-Anzeige  wird  dem  Aufgeber  eines  Telegramms  die  Zeit,  zu  welcher  sein  Telegramm
  seinem  Korrespondenten  zugestellt  worden  ist,  unmittelbar  nach  der  Bestellung  telegraphisch  mitgetheilt.

7.
Vervielfältigung  der  Telegramme.

Für  jede  Vervielfältigung  eines  Telegramms,  welches  von  einer  Telegraphen-Anstalt  an  mehrere
Adressaten  oder  an  den  nämlichen  Adressaten  nach  verschiedenen  Wohnungen  in  demselben  Orte  bestellt  werden
soll,  sind  bei  Telegrammen  bis  zu  50  Worten  40  Pfennig  und  bei  längeren  Telegrammen  für  jede  Reihe
von  50  Worten  oder  einen  Theil  derselben  mehr  fernere  40  Pfennig  zu  entrichten.

8.
Weiterbeförderungs-Gebühren.
Für  die  Weiterbeförderung  eines  Telegramms  über  den  Orts-Bestellbezirk  einer  Telegraphen-Anstalt
hinaus  ist  zu  entrichten:
a)  bei  Postbeförderung:
6  das  Porto  für  einen  eingeschriebenen  Brief  mit  Eilbestellung;
b)  bei  Benutzung  anderer  Beförderungsmittel:
die  der  Telegraphen-Anstalt  erwachsenden  Auslagen.
Bei  Benutzung  von  Eilboten  ist  der  Regel  nach  die  bei  Eilbestellung  von  Postsendungen  gültige  Taxe
in  Anwendung  zu  bringen.
        <pb n="121" />
        —  103  —

Für  „postlagernde“  Telegramme,  ingleichen  für  „bahnhoflagernde“  Telegramme  ist  je  ein  Zuschlag
von  20  Pfennig  zu  der  Telegraphir-Gebühr  zu  entrichten.  «

9.
Die  Gebühr  für  Telegramme,  welche  durch  Vermittelung  eines  See-Telegraphen-Amts  mit  Schiffen
in  See  ausgewechselt  werden,  beträgt  5  Pfennig  für  jedes  Wort.  Dieselbe  wird  den  nach  den  vorangegangenen
  Bestimmungen  zu  erhebenden  Gebühren  hinzugerechnet.

10.

Für  die  Nachsendung  eines  Telegramms  auf  telegraphischem  Wege  von  dem  ursprünglichen  an  einen
neuen  Adreßort  wird  die  volle  tarifmäßige  Gebühr  erhoben.

11.
Entrichtung  der  Gebühren.

Sämmtliche  bekannte  Gebühren  sind  bei  Aufgabe  des  Telegramms  im  voraus  zu  entrichten.

Es  werden  jedoch  vom  Adressaten  am  Bestimmungsorte  erhoben:

a)  die  Gebühren  für  die  durch  die  See-Telegraphen-Aemter  vom  Meere  her  beförderten
Telegramme.
b)  die  Ergänzungsgebühr  für  nachzusendende  Telegramme.

Die  für  eine  andere  Weiterbeförderung  als  durch  die  Post  entstehenden  Auslagen,  imgleichen  die  bei
der  Weiterbeförderung  durch  die  Post  entstehenden  Kosten  für  die  Eilbestellung  nach  dem  Landbestellbezirk
der  Postanstalten  werden  in  der  Regel  vom  Adressaten  erhoben.  Es  kann  jedoch  auch  der  Aufgeber  diese
Weiterbeförderungs-Kosten  mittelst  Hinterlegung  einer  von  der  Aufgabe-Anstalt  zu  bestimmenden  Summe
unter  Vorbehalt  späterer  Berechnung  entrichten.

In  allen  Fällen,  wo  eine  Gebührenerhebung  bei  der  Bestellung  stattzufinden  hat,  wird  das  Telegramm
  dem  Adressaten  nur  gegen  Erstattung  des  schuldigen  Betrages  ausgehändigt.

12.
Eine  Bescheinigung  über  die  erhobenen  Gebühren  wird  nur  auf  Verlangen  und  gegen  Entrichtung

eines  Zuschlages  von  20  Pfennig  ertheilt.
13.

Zurückziehung  von  Telegrammen.
Wird  ein  Telegramm  vor  begonnener  Abtelegraphirung  zurückgefordert,  so  werden  die  erlegten  Gebühren
  nach  Abzug  von  20  Pfennig  zurückerstattet.
14.
Telegramm-Abschriften-Für
  jede  Abschrift  eines  unter  Angabe  der  Aufgabezeit  und  des  Aufgabeortes  genau  bezeichneten
Telegramms  sind  bei  Telegrammen  bis  zu  100  Worten  40  Pfennig,  bei  längeren  Telegrammen  40  Pfennig
mehr  für  jede  Reihe  von  100  Worten  oder  einen  Theil  derselben  zu  entrichten.
Bei  ungenau  bezeichneten  Telegrammen  sind  außer  der  Schreibgebühr  die  durch  die  Aufsuchung  des
Telegramms  entstehenden  Kosten  zu  zahlen.
15.
Abgekürzte  Adressen.
Für  die  Hinterlegung  einer  abgekürzten  Adresse  bei  einer  Telegraphen-Anstalt  ist  eine  Gebühr  von
30  Mark  für  das  Kalenderjahr  im  voraus  zu  entrichten.  Diese  Vergünstigung  erlischt,  falls  die  Verabredung
  nicht  verlängert  wird,  mit  dem  Ablauf  des  31.  Dezember  des  Jahres,  in  welchem  die  Gebühr  entrichtet
  worden  ist.  Demjenigen  Korrespondenten,  welcher  eine  mit  der  Telegraphen-Anstalt  zu  vereinbarende
abgekürzte  Adresse  hinterlegt  hat,  ist  gestattet,  diese  Adresse  in  den  für  ihn  eingehenden  Telegrammen  an
Stelle  des  vollen  Namens  und  beziehungsweise  der  Wohnungs-Angabe  anwenden  zu  lassen.

16.
Gewährleistung.
Die  Telegraphen-Verwaltung  leistet  für  die  richtige  Ueberkunft  der  Telegramme,  oder  deren  Ueberkunft
  und  Zustellung  innerhalb  bestimmter  Frist  keinerlei  Gewähr.

Es  wird  jedoch  erstattet  die  entrichtete  Gebühr:

a)  für  jedes  Telegramm,  welches  durch  Schuld  der  Telegraphen-Verwaltung  gar  nicht  oder  mit

bedeutender  Verzögerung  in  die  Hände  des  Adressaten  gelangt  ist,
16
        <pb n="122" />
        —  104  —

b)  für  das  kollationirte  Telegramm,  welches  in  Folge  Verstümmelung  erweislich  seinen  Zweck
nicht  hat  erfüllen  können.
17.
Berichtigungs-Telegramme.

Der  Empfänger  eines  jeden  Telegramms  hat  das  Recht,  innerhalb  der  nächsten  24  Stunden  nach
Ankunft  des  Telegramms  die  Wiederholung  der  ihm  zweifelhaften  Stellen  zu  verlangen,  wofür  zu  entrichten
  ist:
a)  die  Gebühr  eines  Telegramms  von  10  Worten  für  das  Verlangen,

b)  die  Gebühr  eines  nach  der  Länge  der  zu  wiederholenden  Stelle  berechneten  Telegramms.

Ein  gleiches  Recht  wird  dem  Aufgeber  bewilligt,  wenn  er  Gründe  haben  sollte,  zu  vermuthen,  daß
sein  Telegramm  verstümmelt  sei,  vorausgesetzt,  daß  er  den  bezüglichen  Antrag  innerhalb  der  nächsten  dreimal
24  Stunden  nach  dem  Abgange  seines  Telegramms  stellt.

Er  hat  dafür  die  Gebühr  für  das  abzusendende  Berichtigungs-Telegramm  und  die  Gebühr  für  die
Antwort,  falls  eine  solche  verlangt  wird,  zu  erlegen.

Diese  Gebühren  werden  auf  Reklamation,  welche  in  gewöhnlicher  Form  zu  erheben  ist,  zurückvergütet,
  wenn  sich  aus  der  Reklamation  ergiebt,  daß  der  Sinn  des  ursprünglichen  Telegramms  durch  die  Telegraphen-Anstalt
  verstümmelt  worden  ist,  vorausgesetzt  indessen,  daß  die  Kollation  für  dasselbe  bezahlt  war.
Für  dies  berichtigte  Telegramm  selbst  werden  die  Gebühren  nicht  zurückerstattet.

18.
Reklamationsfrist

Jeder  Anspruch  auf  Rückerstattung  der  Gebühr  muß  bei  Verlust  des  Anrechtes  innerhalb  zweier

Monate,  vom  Tage  der  Erhebung  der  Gebühren  an  gerechnet,  anhängig  gemacht  werden.
19.
Nachzahlung  und  Rückerstattung  von  Gebühren.

Gebühren,  welche  für  beförderte  Telegramme  zu  wenig  erhoben  sind,  oder  deren  Einziehung  vom
Adressaten  nicht  erfolgen  konnte,  hat  der  Absender  auf  Verlangen  nachzuzahlen.

Irrthümlich  zuviel  erhobene  Gebühren  werden  dem  Aufgeber  zurückgezahlt.  Der  Betrag  der  vom
Aufgeber  zuviel  verwendeten  Werthzeichen  wird  jedoch  nur  auf  seinen  Antrag  erstattet.

20.
Telegramme  auf  Eisenbahn-Telegraphen.
Die  vorstehenden  Bestimmungen  gelten  auch  für  die  Telegramme,  welche  unter  Benutzung  von  Eisenbahn-Telegraphen

  befördert  werden.

Jedoch  kann  für  jedes  bei  einer  Eisenbahn-Telegraphen-Station  aufgegebene  Telegramm  von  den
Eisenbahn-Verwaltungen  ein  Zuschlag  von  20  Pfennig  vom  Aufgeber  erhoben  werden.  Außerdem  sind  die
Eisenbahn-Telegraphen-Stationen  berechtigt,  für  jedes  von  ihnen  bestellte  Telegramm  vom  Empfänger  ein
Bestellgeld  von  20  Pfennig  zu  erheben.  Beides  zusammen  darf  aber  von  den  ausschließlich  mit  dem  Bahntelegraphen
  beförderten  Telegrammen  nicht  erhoben  werden.  Für  diese  Telegramme  ist  vielmehr  nur  die
Erhebung  der  Bestellgebühr  von  20  Pfennig  gestattet.

21.
Zeitpunkt  der  Einführung  und  Geltungsbereich.
Die  gegenwärtige  Verordnung  tritt  am  1.  März  1876  in  Kraft.
Für  den  inneren  Verkehr  der  Königreiche  Bayern  und  Württemberg,  sowie  für  den  Wechselverkehr

dieser  beiden  Staaten  findet  dieselbe  nicht  Anwendung.
In  Bezug  auf  den  telegraphischen  Verkehr  mit  dem  Auslande  kommen  die  Bestimmungen  der  bezüglichen

  Telegraphen-Verträge  zur  Anwendung.
Berlin,  den  24.  Januar  1876.

Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

—
        <pb n="123" />
        —  105  —

Nachweisung

der  im  letzten  Vierteljahre  1875  vorgekommenen  Veränderungen  im  Bestande  der  Kaiserlich

deutschen  Reichs-Telegraphen-Aemter.

I.  Neu  errichtet  wurden:

1.  in  der  Provinz  Preußen:  8.  in  der  Provinz  Hannover:
Jablonowo,  Alfeld,
Kaukehmen,  Dassel,
Neukirch,  Reg.-Bez.  Gumbinnen,  Elze,
Prostken.  Gronau  bei  Hildesheim,
2.  in  der  Provinz  Brandenburg:  Haren  a.  d.  Ems.
Biesenthal,  9.  in  der  Provinz  Hessen-Nassau:
Liepe,  Reg.-Bez.  Potsdam,  "  Cronberg,
Mittenwalde,  Großalmerode,
Wildberg,  Reg.-Bez.  Potsdam,  Nastätten.
Zehden.  10.  im  Königreich  Sachsen:
3.  in  der  Provinz  Pommern:  Geringswalde,
Cösternitz,  Lengefeld,
Neumark  in  Pommern.  Lommassch,  5
;  in  der  Mügeln  bei  Oschatz,
4. in  der  Posen.  Oberwiesenthal,
.  „  Olbernhau,
5.  in  der  Provinz  Sachsen:  Zöblitz
Arneburg,  "„  «
Clötze,  11.  im  Großherzogthum  Baden:
Gefell,  Durbach,
Möckern,  Kappelrodeck.
Ziesar.  12.  im  herzoakbam  Hessen:
6.  in  der  Provinz  Westfalen:  Großzimmern,
Atendor),  Hofheim.
Breckerfeld,  13.  im  Herzogthum  Sachsen-Meiningen:
Erwitte,  Lauscha,
Kierspe,  «  Rentwertshausen,
Meinerzhagen,  Wallendorf.
Vreden,  14.  im  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen:
Werne.  Großbreitenbach,
7.  in  der  Rheinprovinz:  Langewiesen.
Bayenthal,  15.  im  Fürstenthum  Reuß-Schleiz:
Lechenick,  15. im Fürstenthum Reuß - Schleiz:  
Mechernich  16.  im  Reichslande  Elsaß-Lothringen:
Zeltingen,  Türkheim.
Zülpich.

Die  vorgenannten  Aemter  haben  sämmtlich  beschränkten  Tagesdienst.

II.  Veränderungen  der  Dienststunden  bezw.  der  Klassen-Eintheilung  der  Aemter.

1.  Die  Vereinigung  mit  den  Orts-Post-Anstalten  hat  bei  folgenden  Telegraphen-Aemtern  stattgefunden:
  
Berlin,  Steglitzerstraße  (zugleich  verlegt  nach  der  Genthinerstraße);  Celle;  Crimmitschau;
16*
        <pb n="124" />
        —  106  —

Elsfleth;  Gandersheim;  Hamburg,  Zollvereinsniederlage;  Ilmenau;  Leutenberg;
Lobenstein;  Lübeck,  Zweigamt;  Malchow;  Neubukow;  Nußloch;  Rastatt;  Rawitsch;
Ribnitz;  Wandsbeck;  Wetzlar;  Zabern.

2.  Körbisdorf,  bisher  von  einer  Gemeinde  unterhalten  und  verwaltet,  sind  in  die  Verwaltung  der

3.  Benkendorf,  Reichs-Telegraphen-Verwaltung  übernommen  worden.

4.  Bad  Elster  ist  nunmehr  dauernd  in  Betrieb  genommen  mit  beschränktem  Tagesdienst,  jedoch
während  der  Badezeit  vom  10.  Mai  bis  30.  September  mit  vollem  Tagesdienst.

III.  Geschlossen  wurden  folgende  Aemter:

1.  Callenberg,  Schloß-Station.

2.  Hummelshayn,  desgl.

3.  Kirchberg  in  Baden,  desgl.

4.  Neues  Palais  bei  Potsdam,  desgl.

5.  Schriesheim  in  Baden.

6.  Thal  in  Thüringen,  wird  für  die  Folge  alljährlich  vom  1.  Mai  bis  Ende  Oktober  in  Betrieb
gesetzt  werden.

7.  Wilhelmshöhe  bei  Kassel,  Schloß-Station.

IV.  Wiedereröffnung  geschlossen  gewesener  Aemter.
Das  Telegraphen-Amt  im  Reichstagsgebäude  Berlin.

 

Annahme  von  Telegrammen  durch  die  Telegraphenboten.

Um  mehrseitig  ausgedrückten  Wünschen  zu  entsprechen,  soll  vom  1.  März  ab  versuchsweise  die  Einrichtung
  getroffen  werden,  daß  der  ein  Telegramm  überbringende  Telegraphenbote  auf  Verlangen  des
Empfängers  die  etwaige  telegraphische  Antwort  zum  Telegraphen-Amte  gleich  mit  zurücknimmt.  Das  Antworts-Telegramm
  muß  ihm  aber  innerhalb  höchstens  fünf  Minuten  übergeben  sein:  länger  darf  er  nicht
warten.  Außer  der  Gebühr  für  das  Telegramm  selbst  hat  der  Bote  für  den  gedachten  Dienst  den  Satz  von
10  Pfennig  zu  erheben.  Aufgabeformulare  zu  Telegrammen  führt  der  Bote  mit  sich,  und  verabfolgt  sie
zum  Behuf  des  Antwort-Telegramms  unentgeltlich.

Berlin,  W.,  den  16.  Februar  1876.
Der  General-Postmeister.

 

Annahme  von  Telegrammen  durch  die  Eisenbahn-Postbüreaus.

Zur  Erleichterung  des  telegraphischen  Verkehrs  können  vom  1.  März  d.  J.  ab  Privat-Telegramme  durch
die  in  den  Eisenbahnzügen  fahrenden  Postbüreaus  zur  Einlieferung  gelangen.

Die  betreffenden  Telegramme  sind  mit  dem  taxmäßigen  Betrage  in  Telegraphen-Freimarken  zu  bekleben
  und  durch  den  Briefkasten  an  dem  Postwagen  zur  Aufgabe  zu  bringen.

Soweit  dem  Absender  Telegraphen-Freimarken  nicht  zur  Verfügung  stehen,  darf  die  Gebühr  auch
durch  Aufkleben  von  Post-Freimarken  entrichtet  werden.

Das  Telegramm  kann  auch  auf  eine  Postkarte  geschrieben  sein,  muß  aber  als  solches  durch  Ausstreichen
  der  Ueberschrift  „Postkarte“  und  Ersetzung  derselben  durch  das  Wort  „Telegramm“  deutlich
        <pb n="125" />
        —  107  —

bezeichnet  werden.  Den  Betrag  des  Poststempels  von  5  Pfennig  kann  der  Absender  sich  bei  der  Gebühr  zu
gut  rechnen.

Wo  die  örtlichen  Verhältnisse  und  die  Dauer  des  Aufenthalts  auf  den  betreffenden  Eisenbahn-Stationen
  es  gestatten,  sollen  auch  nicht  mit  Marken  beklebte  Telegramme  unter  Beifügung  der  entfallenden,
thunlichst  abgezählten  Gebühren  in  baarem  Gelde  durch  das  Fenster  bez.  die  Thür  des  Postwagens  angenommen
  werden;  doch  ist  dabei  den  Aufgebern  das  Betreten  des  Postwagens  selbst  nicht  gestattet.

Die  Absender  brauchen  die  Aufgabe  nicht  selber  zu  bewirken,  sondern  können  sie  auch  durch  dritte
Personen  bewirken  lassen.

Die  Telegramme  werden  vom  Eisenbahn-Postbüreau  aus  unverzüglich  an  diejenige  nächstbefindliche
Telegraphen-Station  besorgt,  welche  die  schleunigste  Abtelegraphirung  nach  dem  Bestimmungsorte  zu  bewirken
in  der  Lage  ist.

Berlin,  W.,  den  16.  Februar  1876.
Der  General-Postmeister.

 

7.  Kon  sulat-Wesen.

—  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Großherzoglich  sächsischen
  Auditor  Schoell  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs  für  den  Hafen  von  London  zu  ernennen
geruht.  Demselben  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  8.  November  1867  §.  20  die  allgemeine  Ermächtigung
zur  Abhörung  von  Zeugen  und  zur  Abnahme  von  Eiden  ertheilt  worden.

 

Dem  Baron  Eduard  Lejeune  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  Königlich  belgischer
Konsul  in  der  Stadt  Baden  ertheilt  worden.

Dem  Kaufmann  Jakob  Stiebel  zu  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als
Konsul  der  Orientalischen  Republik  del  Uruguay  daselbst  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="126" />
        <pb n="127" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

  

Herausgegeben                                                                                                                                       im

Reichskanzler-  Amt.

——  .

Zu  beziehen  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  3.  März  1876.

No.  9.

 

 

 

Inhalt  1.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sachen:  Verweisung

2.


von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  109
2. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  111
3. Finanz=  Wesen:  Nachweisung  über  die  bis  zum  31.  Januar
  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im
Umlaufe  beziehungsweise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen
Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach
erfolgter  Einlösung  vernichteten.  Banknoten;  —  Goldankäufe
seitens  der  Reichsbank  .  112
4. Handels=  und  Gewerbe-  Wesen:  Bestimmungen  über  die
Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  der  künstlerischen,
photographischen  und  gewerblichen  Sachverständigen  =  Vereine;
  —  Bestimmungen,  betreffend  die  Inventarisirung  und
Stempelung  der  nach  der  bisherigen  Gesetzgebung  rechtmäßig
  angefertigten  Vorrichtungen  zur  Herstellung  von
Werken  der  bildenden  Künste;  —  Bestimmungen  über  die

 

Führung  der  Eintragsroll  für  Werke  der  bildenden  Künste:

—  Bestimmungen  über  die  Führung  des  Musterregisters  117
5. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.  Verfahren
  bei  Verzollung  von  Wein  in  den  Niederlagen,  —
Zollerlaß  für  eingehende  verdorbene  Waaren.  —  Tarifirung
von  Schiefertuch.  —  Verzollung  von  Pappkartons  zu  Herrenklapphüten;
  —  Kompetenz  einer  Steuerstelle  126
6. Militär-Wesen:  Bekanntmachung  einer  Nachweisung  derjenigen
  höheren  Lehranstalten,  welchen  provisorisch  gestattet
worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
  für  den  einjährigen  freiwilligen  Militärdienst  zu
ertheilen  128
Marine  und  Schiffahrt:  Tarif  der  Schiffahrts.  Abgaben  an
der  Sulina-Mündung;  —  Beginn  von  Seesteuermanns=  etc.
Prüfungen  129
Konsulat-Wesen:  Ernennungen  ......  138
Personal-Veränderungen  etc.:  Ernennungen  138

—

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

1.  der  Schmied  Bernhard  Elgering,  geboren  am  11.  Februar  1822  zu  Brünen,  Königreich
Preußen,  Regierungsbezirk  Düsseldorf,  im  Jahre  1862  nach  den  Niederlanden  ausgewandert,
  nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls  im  wiederholten  Rückfalle  erkannten  zweijährigen
  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in

Düsseldorf  vom  16.  Februar  d.  J.,

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,

2.  der  russische  Ueberläufer,  Schuhmacher  Wassili  Stephanowicz,  geboren  am  15.  Januar
1847  zu  Moskau,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Königsberg

vom  16.  Februar  d.  J.,

17
        <pb n="128" />
        11.

12.



3. der  Arbeiter  Stanislaus  Czechanowski  aus  Koßewo  in  Russisch-Polen,  26  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Bromberg  vom
14.  Februar  d.  J.,
4. der  Arbeiter  Johann  Danieck  aus  Leipnik  in  Mähren,  32  Jahre  alt,
5. der  Maschinenschlosser  Tosef  Cerveny  aus  Reichenau  in  Böhmen,  41  Jahre  alt,
zu  4  und  5  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau
vom  resp.  24.  und  25.  Januar  d.  J.,
6. der  Arbeiter  Wenzel  Honiack  aus  Riffnitz  (Kreis  Gitschin  in  Böhmen),  47  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Frankfurt  a.  O.  vom
20.  Januar  d.  J.,
7. der  Ziegelarbeiter  Heinrich  Josef  Biesmann,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Heerlen
(Königreich  der  Niederlande),  49  Jahre  alt,
8. der  Schneider  Christian  Panusch  aus  Böhmisch-Brod  in  Böhmen,  37  Jahre  alt,
zu  7  und  8  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Arnsberg
vom  resp.  22.  und  23.  Januar  d.  IJ.,

9. die  Tagelöhnerin  Katharina  Manda,  44  Jahre  alt,  und  der  Bahnarbeiter  Andreas
Manda,  27  Jahre  alt,  beide  aus  Skripel  (Bezirk  Horowitz  in  Böhmen),
10. der  Bahnarbeiter  Joseph  Pridic  aus  Chotzen  (Kreis  Chrudim  in  Böhmen),  25  Jahre  alt,

11. der  Bahnarbeiter  Anton  Hodlizka,  geboren  in  Wolnschna  (Bezirk  Zbirow  in  Böhmen),
41  Jahre  alt,

12. die  Tagelöhnerin  Marie  Waltner,  33  Jahre  alt,  geboren  in  Zwodochod  (Bezirk  Raudnitz
in  Böhmen),  «
zu  9—12  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  in  Zwickau
vom  17.  Januar  d.  J.,

13. der  Metzger  Thomas  Wegmann,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Ober-Erlisbach  (Kanton
Solothurn  in  der  Schweiz),  33  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
  in  Kolmar  vom  17.  Februar  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="129" />
        —   111   —



    

2.  Münz - Wesen.

Ue  bersich  t

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  26.  Februar  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.
Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  20.  bis  26.  auf  Privat-  5  1  50 20  10  5  2  1
  50
Februar  1876  sind,  Doppel.  rechnung  5  .  .  .  .
geprägt;  worden in:  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-
      stücke  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.,  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf]  Mark.  Pf.
’

a) Berlin...  s.so7.4so  —  3.607.480  520.150  723.29466.26050  —  494  45/  48.55700  -  5.620|/80
b)  Hannover  —  —  —  39#5.940  —  124.  990  oo  —  —  —  13.94000%  14.  44%  3-osoo
c)  Frankfurt  1.218.800  —  —  —  133.671  119.484  00  —  —  ——  16.  025|1  5.388|4
d)  München  1.03.480  —  —  —  20  7.000  —  —0.500%  —222  220  oo  7.220
e)  Dresden  —  —  —  185.000  —  —  —  —  4%  8  303|25  2  200  oo  —-f)
  Stuttgart  —  1.255.500  —  —  144.078  —  30  —  —  640%0  4592%
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  72.000  70.000  0  —  —  5.2100  9.  75%%  2.424  00  2.000%
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  159.749  ——  —  —  9.380  70  —  —  —  —  —-i) Hamburg..
  2.410.960  —  2.411.735  —  —  —  —3·  4800  4401  —  —  —
Summe  1.  9.325.720.  1.255.300  56.019.215  1.  101.090  1.439.782  44  16  /5½,  29.  882  30  124.751701  60.623  72  27.901114
.  
7.  Vorher  waren  
geprägt  in:
a)  Berlin.  .  471.889.260  102.  707.  220  100.  933.  800  9.223.  62565  42.  056.  8330  35.  787.  132  50  4.  004.  374  00  2.  703.  275  *  2.407.,  757  10  1.  374.  125801  945.  25100
b)  Hannorer  —  7.228.435  10.  451.  575895|00%40  937.115  305  70
c)  Frankfurt 7.220  —  —  .447.097  1.728.  413002280  2.218.102|90  1.134  206  55  1%
d) München  101.  360-8402740  482.115  5.788.410  15.400.  641  .  33  816|80  261  838.723  601  378.  134001  243582  13
e)  Dresden.  48.843.30017.  480  —  216%34  ccé  60  763.  48960  1.  135.  56  300  682.  173  901  280.  a11401  13364674
f) Stuttgart  ..  46.  818.  8201  20.  400.  330  —  2.151.9050  25%  760345  100
g)  Karlsruhe  21.401.  3601  12.  2.  20  —  1.570.9.30  1092.063  .0405  374.458/80  os
h)  Darmstadt  16.766.38030  —  710.  10185:,44„  %50N5%4K4
i)  Hamburg  15.  811.  7401  6.  646.  880  1.477.693  1428.  3051  sSO  854.9%%7  %425  4%
Summe:  2.  1.020.374.320|  30  v.  360  115.893  60800,130  11.9410.60  16.127.4805021.  100.721  sosi.  144.  680  so  8.172.  154  30  4½%dwh  2.670.051|69
Gesammt-  Aus.  12
prägung.-.0010  812860  234  62  5.72  "  2.697.  („  83

 

 

—

—

 

1339.512.900  Mark.

 

—  —

 

 


  Ak-«188.154.458Mark60Pf.


 

 

 

 

6014.274.562808.296.906»00
«———-—
22.571.468 Mark 80 Pf.

 


7.723.725  Mark  05  Pf.

17*
        <pb n="130" />
        —   112   —                                                                                                                                               über  die  bis  zum  31.





3. Finanz.
Nach

Januar  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  beziehungs

Einlösung  vernich

A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

 

 

 

 

8  An  Banknoten
Laufende Nr.   Bezeichnung  3          
  präkludirt im Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
der  Banken.  Abschnitten  an  20  Thlr.
in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  zu Kr.  22a. 25 Thlr.)  
.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin  —  —  —I  —  —  —  2.700  197.300  —  7.600  292.400  —
2  Städilsche  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  200  150  99.  650  250  —  99.750
3 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  7900  99.210  —  2.900  397.100  —
4 Prorvinzial-Aktienbank  des  Grosherzogthums
  Posen  —  —  —  —  —  —  #10  1400  99.050)  1.860  44019
5  Kommunalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Ober-  Lausnitz  Görlitz)  —  —  —  —  —  —  1.140  98.  860  —  2.880  297.120  —
6  Hannoversche  Bank  .  .  —  —  —  —  —  —  16.380  528.620  780.000  15.820  664.  380  1.  940.  000
7 Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  —  92.380  10.943.290  —  49.880  .  .380  —
8  Leipziger  Bank  ...  —  —  —  —  27.  390  2.742.  610  —-  26.9802.633.020
9 Leiziger Kassenverein.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
10  Chemnitzer  Stadtbank.  .  4.  500  5.500  290.000  —  —  —  —  —  —  —
22a  Bank  für  Süddeutschland  Darm·
stadt)  ..  .  .  —  —  —  —  —  —  50.900  7.535.650  —  825  51.850  —
11  Rostocker  Bank  —  —  —  —  —  —  6.270  3.250.  240.4830  11.620  4.660
12  Weimarische  Bank  —  —  —  —  —  —  16.920  121.440,  987.640  3.880  428.020  346  100
13Oldenburgische  Landesbank.  .  —  —  —  11.655  1.605  00  1320  2.920  1.383.500  —  —.  —
14.  Anhalt.  Dessauische  Landesbank  24.470  278.320  —  —  138.250  —  —  558.360  —1  —  —  —
15  Geraer  Bank  ..  —  —  —  —  —  —  16.810  4.080.140  —  —  —  —
16  Lübecker  Privatbank  —  —  —  —  —  —  *  —  374.790  2.180  —  431.820
17  Bremer  Bank  —  —  —  —  —  —  41.  500  3.558.  500  —  —  —  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Thaler  ober  Mark
lauten.  .  28.970  283.870  290.000  11.655  139.85586.500  291.22030.  471.040  3.  61  0  126.  a75  11.  8335.  370  3.,69  #090
darunter  zu  25  Thlr.
825  51.850
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  FI.
18  Frankfurter  Bank  8.  290  149.  350  —  165.  o20  7.409.  240  —  —  —  —  5.460  554.540  —
19  Bayerische  Notenbank.  .  —  374.850  —  1.709.650  —  —  —  —  —
20  Württembergische  Notenbank  —  —  —  32.610  7.390  7.460.000  —  —  —  26.950  7.473.025  —
21  Badische  Bank  —  —  72.260  D20.740  1.  700.,000  —  —  —  —
22  Bank  für  Siddeusschland  Darmstadt)
  —  —  —  65.050  4.710.270  —  33.925  5.498.800  —  —  —  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Gulden  oder  Mark  «-lauten
  .  3.290  110.350  —  709.790  12.147.640  24.869.60  60  33.925  5.498.800  —  32.410  8.027.565  —
—
        <pb n="131" />
        —   113   —                                                                                                                                        Wesen.
weisung
weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
keten  Banknoten.
währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Wo  nichts  Abweichendes  angegeben

    Laufende Nr. 
    
präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludint  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  un  Bestande  
in  Abschnitten  zu  30  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  Abschnttten  zu  100  Mark

Thlr.]  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thrr.  Thlr.]  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
6¾00  1931  —  val  1.700  298.300  —  —  —  —  —  —  —  383.200  366.800  1
1.448.  200  46  600
1450  o  498.  2-400  —  297.600  —  —  —  *  1  /I  1.075.000  A16.000  zu  1.000  Mark.  2
1.350  298.150  900  199.100  —  —  —  —  —  —  —  2.478.500  494.500
817.000  83.000
1.86  850297.50  2.200  1.800  396.000  —  —  —  —  —  —  763.800  136.200  zu  200  „  4
884.500  285.500  zu  500  „
2030  355750  —  2n-'o0o  23500  —  —  —  —  —  —  2.40300S91.700  5
5.850  739.65601  3.700  125.800)  491.000  —  —  —  —  —  —  10.033.800  166.200  6
-"·;  46.  920.  600  10.  579.  400
16.900  2.403.  100  K.700  1.591.300  —  —  —  10.  159.  O001  7.  841.  000  8
—  —  —  5.000  995.000  —  –  —  —  —  —  —  2.  976.  500  23.500  zu  500  „  9
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —  10
200  11.350  —  600  25.500  —  —  —  —  —  —  —  28.059.200  7.940.  800  22a
400  2.500)  242.200  5.300  1.  1001  243.  600  —  —  —  —  —  —  1.792.700  207.300  11
2150  239.050000  900  66.100  149.000  —  —  —  —  —  —  1.377.600  4.782.400  12
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3.463.  800  131.200  13
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1.442.  400  57.600  14
4.250  1.363.800  —  600  35.400  —  —  —  —  —  —  4  808.0000  3.192.000  15
—  —  —  1.100  —  575.900  600  —  199.400  —  —  —  843.100  —  16
—  —  —  —  —  —  —  —  —  235.000  1.265.000  —  7.598.40OO  17
.00  10.  190.  900  1.  945.  7501  87.  500  14.  674.  100  2.  153.  100  600  —  199.400  235.000|  1.265.000  —  “mss  (51482.800
arunter
763.800  136.200  zu  200  Mark.
18.621.500|1400  zu  500  „
6  1.075.000  416.000  zu  1.000  „
.  «  .  100  Mark
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  Abschnitten  zu  10  ).  Mark und darüber *)
—.  Fl.  Fl.  Fl. Fl.  Fl.  Fl.  fFl. Fl. Fl. Fl.     Mark.  Mark.    Mark.  Mark. Mark.  Mark
12.426.3000
4%  262.  530  51.200  4.476.  60oo0  —  20.500|2  0  H  —  —  —  (  3.527.000  2.073.000  zu  500  Mark.16
12.916.000  14.984.000  zu  1.000  „
—  —  —  283.500  —  1.657.000  —  —  —  43.  240.  4001  5.  444.  000  19
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  24.  118.  000  1.480.  100  20
X  23.350.  150  —  —  —  —  —  —  27.204.200|  11.795.800  21
8  3244001  —  2.0001  6584.  100  —  —  —  —  —  —  —  —  —  22
21.200  D.  870.730  9.  150.  336.700  5.060.7001.652.000  30.50000  —  —  —  —  124.434.  OOOo  38.  Os0.  400
darunter
1  3.527.000%  2.073.000  zu  500  Mark.
1  t  12.916.000  14.984.000  zZu  1.000  „
.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

geben  ist,  lauten  die  Noten  über

100  Mark.

Bemerkungen  umstehend.
        <pb n="132" />
        —114—                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bemerk                                Zu  2:  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  außerdem  aufgeführt 4.500 M  in Noten zu



100  M  und  9.  000  M  in  Noten  zu  1.000  M
Zu  6:  Außerdem  vorhanden  aber  noch  nicht  dem  Betriebe  übergeben  1.  800.  000  M  in  Noten  zu  100  M.
Zu  13:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  570.000 M
in  Noten  zu  100  M
Zu  14:  Die  in  den  Rubriken  „präkludirte  und  im  Bestande  befindliche  Banknoten  in  Abschnitten  zu  1  Thlr.“  aufgeführten
  Beträge  umsassen  sämmtliche  präkludirte,  bezw.  seit  dem  1.  Jannar  1876  eingelößste  Thalernoten  der  Anhalt-Dessauischen

  Landesbank,  da  eine  nach  den  einzelnen  Appoints  getrennte  Angabe  dieser  Noten  seitens  der  gedachten
  Bank  nicht  vorliegt.  «



ssihrt  4.500  M  in  Noten  zu

B.  Uebrige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.
Laufende Nr.   An  Banknoten
1    .
Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet,  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet
in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1  Reichsbank  138.000  176.000  7.745.000  —  —  —  774.000  83.167.000  3.  175.000
2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins  740  14.870  —  700  41.310  —  —  —  —
3  Kölnische  Priratbank  ..  2.820  5.680  91.500  5.220  14.480  280.3  —  —  —
4  Danziger  Privat-Aktienbank  1.910  98  090  —  4.7  00  295.300  —  —  —  —
5  Braunschweigische  Bank  85.500  1.184.500  3.230.000  —  —  —  —  —  —
6  Mitteldeutsche  Kreditbank  (Meiningen).  207.380  121.440  7.671.180  —  —  —  —  —  —
7 Privatbank  zu  Gotha..  .  .  35.330  2.024.670  —  25.000  1.608.980  —  —  —  —
8 Thüringische  Bank  (Sondershausen).  ..  —  —  —  80.000  2.920.000  —  —  —  —
9  Niederschlesische  Bank  Bückeburg)  ...  156.s4o  5.813.160  —  —  —  —  —  —  —
10  Kommerzbank  in  Lübeck  4.7  60  357.500  —  2.880  274.860  —  —  —  —
Zusammen  bel  den  Banken,  deren  Noten  -
über  Thaler  und  Mark  lauten.  633.280  9.825.910  18.737.680  118.500  5.  154.  960  280.300  474.  000  84.  167.  000  3.  175.000
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.
El.  l  El.  El.  Fl.  ESl.  I  El.
11  Landgräflich  Hessische  konzessienirte  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  Höhe)  9.480  87.  840  218.000  1.  620  44.550  138.  500
        <pb n="133" />
        —   115   —                                                                                                                                       kungen

    

Zu  16:  Außerdem  waren  vernichtet  176.  600  M  in  Noten  zu  100  M
Zu  18:  Die  in  den  Rubriken  „präkludirte  Banknoten“  aufgeführten  Beträge  umfassen  auch  die  seit  dem  Präklusivtermin

(31.  Dezember  1875)  eingelösten  Guldennoten,  da  eine  nach  den  einzelnen  Appoints  getrennte  Angabe  derselben
seitens  der  Frankfurter  Bank  nicht  vorliegt.

19,  20  und  21:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Kraft  gewöhnlicher  Schuldscheine.
Zu  22:  Die  in  den  Rubriken  „präkludirte  Banknoten“  aufgeführt  n  Beträge  umfassen  auch  die  seit  dem  Präklusivtermin

 

(31.  Dezember  1875)  eingelösten  Thaler=  und  Guldennoten,  da  eine  nach  den  einzelnen  Appoints  getrennte  Angabe
  derselben  seitens  der  Bank  für  Süddeutschland  nicht  vorliegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Banken.

waren::  Laufende Nr. 
    
in  ——  vernichtet  im  Umlauf,im  Bestand  vernichtet  —  Umlauf  im  bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Vestande  
in  Abschultten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitien  zu  500  Thlr.  in  Marknoten.

Thlr.  Thl. Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
—.  --  268.578.00057.122.ouo zu 100 Mark.«
Miso-sMunde2.ooo.000j20.509.000230.87o.0008.800.000  —  —  —  6.552.000/126.040.000  |  62.316.000  38.684.000  zu  500  „  1
4%  154.778.000  zu  1.000  „
zu  100  Mark.
Mark.  Mark.
1.500  101.050  —  5.0006.  400  —  4.  800  313.600  —  —  —  —  —  —  2
100  9.500-200.  60  3.4100  295.000—  —  —  —  —  —  2.849.000  13.000  3
7.100  197.900  —  3.400  3896.600  —  —  —  —  —  —  —  2.500.000  440.000  4
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5.564.00.OOO  5
—  —  —  5.300  44.500  —  —  —  —  —  —  —  4.792800%1.=  7.  20,  5
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  33.900  5.100  9
—  —  —  800  159.200  —  —  —  —  —  —  —  2.269.800  ç91.200  10
bg0oo  S.653.450307.000.,  2.  100  1  -  00o  4.6800  543.  600  —  6.552.000|1.040.000000.0o591.325.500  31.,  500
“  darunter
62.316.000%  34.  OO0  zu  500  Mark.
244.422.000|  154  77,  000  zu  1.000  „

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11
        <pb n="134" />
        —   116   —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  31.  Januar  1876  an  Bank—
noten  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:  —- 



 

 

 

 

 

Ende  Dezember  1875
in  Werthbeträgen:  waren in  Umlauf  Also  Ende  Jannar  1876
Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  1.918.885  9.877.123  —  7.958.238
zwischen  50  und  100  Mark  1.777.500  3.235.691  —  1.458.191
zu  100  Mark  und  darüber  941.777.000  1.040.732.686  98.955.686
Zusammen.  945.  473.  385  1.  053.  845.  500  —  108.372.115

Bemerkung.  Die  bedeutende  Minusdifferenz  ist  durch  das  Ausscheiden  der  „präkludirten“  Noten  aus  der  Klasse  der

„in  Umlauf  befindlichen“  hervorgerufen.

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe

von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).
Berlin,  den  24.  Februar  1876.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Eck.

 

Vom  16.  bis  23.  Februar  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen

für  2.844,  Mark
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.685.018,06  „

Zusammen  für  14.687.862,018  Mark

 

in  Barren
für  52.334,88  Mark.
„  1.153.0820“  „

für  1.205.416,88  Mark.
        <pb n="135" />
        —  117  —

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bestimmungen

über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  der  künstlerischen,  photographischen  und  gewerblichen
Sachverständigen-Vereine.

§.  1.
In  Gemäßheit

a)  des  §.  16  des  Gesetzes  vom  9.  Januar  1876,  betreffend  das  Urheberrecht  an  Werken  der
bildenden  Künste  (Reichs-Gesetzblatt  S.  4),

b)  des  §.  10  des  Gesetzes  vom  10.  Januar  1876,  betreffend  den  Schutz  der  Photographien
gegen  unbefugte  Nachbildung  (Reichs-Gesetzblatt  S.  8),

c)  des  §.  14  des  Gesetzes  vom  11.  Januar  1876,  betreffend  das  Urheberrecht  an  Mustern
und  Modellen  (Reichs-Gesetzblatt  S.  11),

a)  künstlerische,
b)  photographische,
c)  gewerbliche
Sachverständigen-Vereine  gebildet.  In  keinem  Bundesstaate  darf  mehr  als  ein  künstlerischer,  ein  photographischer
und  ein  gewerblicher  Sachverständigen-Verein  bestehen.
  §.  2.

Der  künstlerische  und  der  photographische  Sachverständigen-Verein  besteht  aus  je  sieben,  der  ge—
werbliche  Sachverständigen-Verein  aus  zehn  Mitgliedern,  einschließlich  des  Vorsitzenden.  Für  den  Fall  der
Verhinderung  einzelner  Mitglieder  wird  eine  Anzahl  Stellvertreter  ernannt.

§.  3.

Die  Ernennung  der  Mitglieder  und  Stellvertreter  erfolgt  durch  die  zuständige  Centralbehörde,  welche
auch  den  Vorsitzenden  und  dessen  Stellvertreter  aus  der  Zahl  der  Vereinsmitglieder  bestimmt.  Die  Mitglieder
  und  Stellvertreter  werden  als  Sachverständige  ein  für  alle  Mal  gerichtlich  vereidet.

§.  4

werden

Die  Vereine  haben  das  von  ihnen  verlangte  Gutachten  nur  dann  abzugeben,  wenn  ihneñ  zuvor  von
dem  requirirenden  Gerichte  übersendet  sind:  «

1.  die  gerichtlichen  Akten,

2.  eine  aktenmäßige  Darstellung  des  Sach=  und  Streitverhältnisses,  in  welcher  zugleich  die  zu
begutachtenden  Fragen  einzeln  aufgeführt  sind,  unter  Beifügung  der  Angabe,  ob  und  eventuell
  welche  Erklärung  von  den  Parteien  über  jene  Darstellung  abgegeben  oder  aus  welchen
Gründen  die  Abgabe  solcher  Erklärung  unterblieben  ist,

3.  die  zu  vergleichenden  Gegenstände,  deren  Identität  durch  Anhängung  des  Gerichtssiegels
oder  auf  andere  Art  außer  Zweifel  gestellt  und  gegen  Verwechselung  gesichert  ist.

Die  Darstellung  zu  2  verbleibt  bei  den  Akten  des  Vereins.

§.  5.

Sobald  der  Antrag  auf  Erstattung  eines  Gutachtens  von  Seiten  des  Vereins  an  den  Vorsitzenden
desselben  gelangt  ist,  ernennt  der  letztere  zwei  Mitglieder  zu  Referenten,  welche  unabhängig  von  einander
ihre  Meinung  schriftlich  abzugeben  und  in  einer  demnächst  anzuberaumenden  Sitzung  des  Vereins  vorzutragen
  haben.  Nach  stattgehabter  Berathung  erfolgt  durch  Stimmenmehrheit  der  Beschluß.  Bei  Stimmengleichheit
  giebt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

§.  6

Zur  Fassung  eines  gültigen  Beschlusses  ist  bei  dem  künstlerischen  und  bei  dem  photographischen
Sachverständigen-Verein  die  Anwesenheit  von  wenigstens  fünf,  bei  dem  gewerblichen  Sachverständigen-Verein
die  Anwesenheit  von  wenigstens  sieben  Mitgliedern,  einschließlich  des  Vorsitzenden  und  der  etwa  zugezogenen
Stellvertreter,  erforderlich.

18
        <pb n="136" />
        —  118  —

Es  dürfen  bei  dem  künstlerischen  und  dem  photographischen  Verein  nicht  mehr  als  sieben  Mitglieder,
  bei  dem  gewerblichen  Verein  nicht  mehr  als  zehn  Mitglieder  an  dem  Beschlusse  Theil  nehmen.

§.  7
Nach  Maßgabe  des  gefaßten  Beschlusses  wird  das  Gutachten  ausgefertigt,  von  den  bei  der  Beschlußfassung
  anwesend  gewesenen  Mitgliedern  des  Vereins  unterschrieben  und  mit  dem  dem  Vereine  zu  überweisenden
  Siegel  untersiegelt.  Die  etwaige  Verwendung  von  Stempeln  zu  dem  Gutachten  richtet  sich  nach
den  Gesetzen  der  einzelnen  Bundesstaaten.

§.  8.

Jeder  Verein  ist  befugt,  für  das  von  ihm  abgegebene  Gutachten  an  Gebühren  30  bis  300  Mark
zu  liquidiren,  welche  vom  requirirenden  Gerichte  sofort  nach  Eingang  des  Gutachtens  dem  Vorsitzenden  des
Vereins  kostenfrei  übersandt  werden.

§.  9.

Wenn  die  betheiligten  Parteien  in  Gemäßheit  des  §.  31  Absatz  2  des  Gesetzes  vom  11.  Juni  1870
einen  Sachverständigen-Verein  als  Schiedsrichter  anzurufen  beabsichtigen,  so  haben  sie  ihre  desfallsigen  An—
träge  in  beglaubigter  Form  an  den  Verein  gelangen  zu  lassen.

Die  in  den  §§.  4—8  enthaltenen  Bestimmungen  kommen  auch  in  diesem  Falle  entsprechend  zur
Anwendung.

Berlin,  den  29.  Februar  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Delbrück.

 

Bestimmungen,

betreffend  die  Inventarisirung  und  Stempelung  der  nach  der  bisherigen  Gesetzgebung  rechtmäßig  angefertigten
  Vorrichtungen  zur  Herstellung  von  Werken  der  bildenden  Künste.

§.  1.

Nach  §.  18  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  9.  Januar  1876,  betreffend  das  Urheberrecht  an  Werken  der  bildenden
  Künste  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  4),  dürfen  die  beim  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes  vorhandenen,  bisher
rechtmäßig  angefertigten  Vorrichtungen  zur  Herstellung  von  Werken  der  bildenden  Künste,  z.  B.  Formen,
Platten,  Steine,  Stereotypabgüsse  u.  s.  w.  auch  fernerhin  zur  Anfertigung  von  Exemplaren  benutzt  werden,
selbst  wenn  ihre  Herstellung  nach  dem  Gesetze  vom  9.  Januar  1876  untersagt  ist;  die  Vorrichtungen  müssen
aber  amtlich  mit  einem  Stempel  versehen  werden.

Wer  sich  im  Besitze  derartiger  Vorrichtungen  befindet  und  dieselben  noch  ferner  zur  Herstellung  von
Exemplaren  benutzen  will,  hat  daher  die  Vorrichtungen  bis  zum  30.  September  1876  einschließlich
der  Polizeibehörde  seines  Wohnortes  oder  desjenigen  Ortes,  an  welchem  seine  Firma  eingetragen  ist,  vorzulegen.


Wenn  der  Berechtigte  im  Inlande  keinen  Wohnort  und  keine  eingetragene  Firma  besitzt,  so  hat  die
Vorlegung  bei  der  Polizeibehörde  in  Leipzig  zu  erfolgen-Die

  Polizeibehörde  stellt  ein  genaues  Verzeichniß  der  ihr  vorgelegten  Vorrichtungen  nach  dem  nachfolgenden
  Formular“  A.  auf  und  bedruckt  die  Vorrichtungen  demnächst  mit  ihrem  Dienststempel.

Ob  die  Herstellung  der  Vorrichtungen  nach  der  bisherigen  Gesetzgebung  erlaubt  war,  hat  die  Polizeibehörde
  nicht  zu  prüfen;  dagegen  hat  sie  die  Stempelung  zu  verweigern,  wenn  sie  ermittelt,  daß  die
Vorrichtungen  erst  nach  dem  7  .  Juli  1876  hergestellt  worden  sind.

§. 3.
Das  Verzeichniß  (§.  2)  wird  bis  zum  31.  Oktober  1876  von  der  Polizeibehörde  an  die  zuständige
Centralbehörde  des  betreffenden  Bundesstaats  im  Geschäftswege  eingereicht  und  von  der  letzteren  aufbewahrt.
        <pb n="137" />
        —  119  —

Einer  Anzeige,  daß  bei  der  Polizeibehörde  Vorrichtungen  zur  Abstempelung  überhaupt  nicht  vorgelegt  seien,
bedarf  es  nicht.

§.  4.
Für  die  Inventarisirung  und  Abstempelung  der  Vorrichtungen  werden  Kosten  nicht  erhoben.
Berlin,  den  29.  Februar  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Delbrück.

A.
Inventarium

der  bei  der  unterzeichneten  Polizeibehörde  zur  Abstempelung  vorgelegten  Vorrichtungen
(Formen,  Platten,  Steine,  Stereotypabgüsse  etc.).

 

 

 

 

 

 

 

Tag  Name,  bez.  Firma  Titel  der  Abbikdung  etc.,Nähere  Beschreibung  (Platte,  Form,
Nr.  der  des  auf  welche  die  Vorrich=  Stein,  Stereotypabguß  etc.)  der  Vor-Vorlage.
  Vorlegenden.  tung  sich  bezieht.  richtung  und  deren  Größe.
Bestimmungen
über  die  Führung  der  Eintragsrolle  für  Werke  der  bildenden  Künste.

§.  1.

In  der  Eintragsrolle  für  Werke  der  bildenden  Künste  werden  die  in  den  §.  9  und  19  des  Gesetzes  vom

9.  Januar  1876,  betreffend  das  Urheberrecht  an  Werken  der  bildenden  Künste  (Reichs-Gesetzblatt,  Seite  4)
näher  bezeichneten  Eintragungen  bewirkt.

Diese  Eintragungen  beziehen  sich:
à)  auf  die  Bekanntmachung  des  wahren  Namens  der  Urheber  von  solchen  Werken  der  bildenden
  Künste,  welche  anonym  oder  pseudonpym  erschienen  sind;
b)  auf  die  Anmeldung  früher  ertheilter  Privilegien.


§.  2.
Die  Eintragsrolle  für  Werke  der  bildenden  Künste  wird  mit  der  Eintragsrolle  für  Schriftwerke,
Abbildungen,  musikalische  Kompositionen,  dramatische  und  dramatisch-musikalische  Werke  dergestalt  verbunden,

daß  diese  Eintragsrollen  fortan  Eine  gemeinsame  Rolle  bilden,  in  welcher  die  Eintragungen  unter  fortlaufenden
  Nummern  bewirkt  werden.

§.  3.
Die  §§.  2—8  der  Instruktion  vom  7.  Dezember  1870  über  die  Führung  der  Eintragsrolle  finden
auch  auf  Werke  der  bildenden  Künste  Anwendung.

Berlin,  den  29.  Februar  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Delbrück.

18*
        <pb n="138" />
        Die  im  §.  3  der  vorstehenden  Bestimmungen  über  die  Führung  der  Eintragsrolle  für  Werke  der
bildenden  Künste  erwähnte  Instruktion  vom  7.  Dezember  1870  lautet:

Instruktion  über  die  Führung  der  Eintragsrolle.

§.  1.

In  der  Eintragsrolle  werden  die  in  den  §§.  6,  11,  52,  60  des  Gesetzes  vom  11.  Juni  1870,
betreffend  das  Urheberrecht  an  Schriftwerken  etc.  (Bundes-Gesetzblatt  S.  339)  näher  bezeichneten  Eintragungen
  bewirkt.

Diese  Eintragungen  beziehen  sich:

a)  auf  die  Bekanntmachung  des  wahren  Namens  der  Urheber  von  Schriftwerken,  Abbildungen,
Kompositionen,  dramatischen  und  dramatisch-musikalischen  Werken,  welche  anonym  oder  pseudonym
  erschienen  oder  aufgeführt  worden  sind,

b)  auf  die  Anmeldung  des  rechtzeitigen  Erscheinens  vorbehaltener  Uebersetzungen,

c)  auf  die  Anmeldung  früher  ertheilter  Privilegien.

§.  2

Die  Eintragsrolle  wird  bei  dem  Stadtrath  zu  Leipzig  geführt.  Die  Eintragsscheine,  Auszüge  aus
der  Eintragsrolle  und  alle  sonstigen,  die  Eintragung  betreffenden  Verfügungen  werden  unter  der  Unterschrift
des  Stadtraths  zu  Leipzig  ausgefertigt.

§.  3.

Wer  eine  Eintragung  in  die  Eintragsrolle  verlangt,  hat  seinen  Antrag  schriftlich  oder  zu  Protokoll
bei  dem  Stadtrath  in  Leipzig  zu  stellen.  Wird  der  Antrag  schriftlich  gestellt,  so  muß  die  Echtheit  der  Unterschrift
  des  Antragstellers  gerichtlich  oder  notariell  beglaubigt  sein.

Der  Vorlegung  der  Schriftwerke  2c.  oder  der  Urkunden,  auf  welche  die  nachgesuchte  Eintragung  sich
bezieht,  bedarf  es  nicht.

§.  4.
A.    Die  Eintragsrolle  wird  in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren  nach  dem  anliegenden  Formular  A.
geführt.  Das  eine  Exemplar  wird  unter  sicherem  Verschluß  gehalten,  das  zweite  Exemplar  ist  zur  öffentlichen
  Einsicht  auszulegen.
Die  eingehenden  Anträge  etc.,  sowie  die  erlassenen  Verfügungen  werden  in  einem  Aktenstücke
vereinigt.
Zu  der  Eintragsrolle  wird  ein  alphabetisches  Register  nach  dem  Formular  B.  in  einem  Ex-B.

  emplar  geführt.

§.  5.  .
Dem  Antragsteller  wird  eine  Bescheinigung  über  die  erfolgte  Eintragung  (Eintragsschein)  nur  auf
C.  besonderes  Verlangen  ertheilt.  Die  Eintragsscheine  sind  nach  dem  Formular  C.  auszustellen.




§.  6.
Jede  Eintragung  wird,  sobald  sie  bewirkt  worden  ist,  im  Börsenblatt  für  den  deutschen  Buchhandel
öffentlich  bekannt  gemacht.
§.  7.
Die  Einsicht  der  Eintragsrolle  ist  während  der  gewöhnlichen  Dienststunden  jedermann  gestattet.


§.  8.
Für  jede  Eintragung,  für  jeden  Eintragsschein,  sowie  für  jeden  sonstigen  Auszug  aus  der  Eintragsrolle
  wird  vom  Stadtrath  zu  Leipzig  eine  Gebühr  von  je  15  Sgr.  erhoben.
Diese  Gebühren  sind  von  dem  Antragsteller  im  voraus  zu  entrichten  oder  können  auf  seinen  Wunsch
mittelst  Postvorschuß  eingezogen  werden.
Berlin,  den  7.  Dezember  1870.

Das  Bundeskanzler-Amt.
Delbrück.
        <pb n="139" />
        —  121  —

 

 

Anlage  A.
Eintragsrolle.
Laufende  Tag
Gegenstand  der  Eintragung.
Nr.  der  Anmeldung.
Abtheilung  A.*)
(Anonyme  und  pseudonyme  Werke).

1.  1.  Januar  1871.  Der  meldet  an,  daß  er  der  Urheber  des  im
Jahre  im  Verlage  der  Buchhandlung  in
.....  unter  dem  Titel  ........
erschienenen  Werkes  sei.

Abtheilung  B.
(Uebersetzungen).

1.  2.  Januar  1871.  Der  ..  .  meldet  an,  daß  von  dem  im  Jahre
(bei  dramatischen  Werken  ist  der  Tag  der  Veröffentlichung  des  Originals
anzugeben)  im  Verlage  mit  dem  Vorbehalte  des
Uebersetzungsrechts  erschienenen  Werke  der  erste  Band
der  Uebersetzung in  Sprache  im  Verlage  von  .
erschienen  sei.

Abtheilung  C.**)
(Privilegien).

1.  3.  Januar  1871.  Der  meeldet  an,  daß  die  .  Regierung

dem..  ..  .  .  .  für  das  Werk  .  ..  .  im  Jahre
.ein  Privilegium  dahin  ertheilt  habe,  daß.  ...

 

 

 

*)  Die  Eintragsrolle  wird  in  drei  Abtheilungen  geführt:
Abtheilung  A.  für  anonyme  und  pseudonyme  Werke;
„  B.  „Uebersetzungen;
C.  „  Privilegien.

Jede  Abtheilung  ist  auf  besonderen  Blättern  zu  führen  und  erhält  besondere  fortlaufende  Nummern.

*)  Die  Abtheilung  C.  wird  am  1.  April  1871  geschlossen  (G.  60.  des  Gesetzes  vom  11.  Juni  1870).
        <pb n="140" />
        —  122  —

Anlage  B.

Alphabetisches  Register.

 

Eingetragen  in  der  Ein-Bezeichnung
  des  Werkes.  tragsrolle

Abtheilung.  Nr.
        <pb n="141" />
        —  123  —

Anlage  C.

Eintragsschein.

Es  wird  hierdurch  amtlich  bescheinigt,  daß  in  der  Eintragsrolle  zu  Leipzig,  Abtheilung  .  .  ..  Nr
folgende  Eintragung  bewirkt  worden  ist:

 

Der:  meldet  an,  daß
Tag  der  Anmeldung:
Leipzig, den...
(Unterschrift).
Bestimmungen
über  die  Führung  des  Musterregisters.

§.  1.

Das  Musterregister  wird  von  den  mit  der  Führung  der  Handelsregister  beauftragten  Gerichtsbehörden
  geführt  (G.  9  des  Gesetzes  vom  11.  Januar  1876,  betreffend  das  Urheberrecht  an  Mustern  und
Modellen  —  Reichs-Gesetzblatt  S.  11).  Soweit  im  Nachstehenden  nichts  Abweichendes  bestimmt  ist,  kommen
die  Vorschriften  über  die  Führung  des  Handelsregisters  auch  bei  dem  Musterregister  zur  Anwendung.

§.  2.
Das  Musterregister  wird  nach  dem  anliegenden  Formular  A.  eingerichtet.  Zu  demselben  ist  ein

Verzeichniß  anzulegen,  welches  die  eingetragenen  Namen,  beziehungsweise  Firmen  in  alphabetischer   Reihen   
folge  enthält.
§.  3

Zu  dem  Musterregister  werden  Akten  angelegt,  in  welche,  nach  der  Zeitfolge,  alle  dasselbe  betrefsenden
  Eingaben,  Verhandlungen,  Urkunden  etc.,  gebracht  werden.
Eingaben  und  Verhandlungen,  in  welchen  ein  Antrag  auf  Eintragung  in  das  Musterregister

enthalten  ist,  müssen  mit  dem  Vermerke  versehen  werden,  an  welchem  Tage  und  zu  welcher  Stunde  sie
bei  dem  Gerichte  eingegangen  sind.

—

§.  4.
Die  Exemplare  und  Abbildungen  der  Muster  etc.,  welche  in  Gemäßheit  des  §.  7  des  Gesetzes  beim
Gerichte  niedergelegt  werden,  sind  in  einem  besonderen,  leicht  zugänglichen  Behältnisse  sicher  aufzubewahren
        <pb n="142" />
        —  124  —

und  mit  einem  Papierstreifen  zu  versehen,  auf  welchem  das  betreffende  Blatt  des  Musterregisters  und  der
Akten  angegeben  ist.
§.  5.

Die  Anträge  auf  Eintragung  in  das  Musterregister  können  schriftlich  oder  mündlich  zu  Protokoll
gestellt  werden.  Im  ersteren  Falle  muß  die  Echtheit  der  Unterschrift  des  Antragstellers  von  einer  zur  Führung
  eines  öffentlichen  Siegels  berechtigten  Person,  unter  Beidrückung  dieses  Siegels,  amtlich  beglaubigt
sein;  im  letzteren  Falle  muß  die  Identität  der  Person  des  Antragstellers,  sofern  derselbe  dem  Gericht  nicht
bekannt  ist,  durch  einen  bekannten  und  glaubhaften  Zeugen  erwiesen  werden.

§.  6.

Bei  der  Anmeldung  muß  bestimmt  angegeben  werden,  ob  das  Muster  etc.,  dessen  Eintragung  verlangt
  wird,  für  Flächenerzeugnisse  oder  für  plastische  Erzeugnisse  bestimmt  ist  (§.  6  Nr.  2  des
Gesetzes).  Wenn  der  Anmeldende  eine  solche  Angabe  unterlassen  hat,  so  ist  er  zur  nachträglichen  Beibringung
  derselben  mit  dem  Bemerken  aufzufordern,  daß  die  Eintragung  des  Musters  2c.  vor  Abgabe  dieser
Erklärung  nicht  erfolgen  könne.  Die  Anmeldung  eines  und  desselben  Musters  etc.  für  Flächenerzeugnisse  und
für  plastische  Erzeugnisse  ist  unzulässig.

  §. 7.
Die  Muster  können  offen  oder  versiegelt,  einzeln  oder  in  Packeten  niedergelegt  werden.  Die  Packete
dürfen  aber  nicht  mehr  als  50  Muster  2c.  enthalten  und  nicht  mehr  als  10  Kilogramm  wiegen  (§.  9.  Abs.  4
des  Gesetzes).  Wenn  bei  der  Gerichtsbehörde  ein  Packet  eingeht,  welches  mehr  als  10  Kilogramm  wiegt,
oder  welches  —  nach  der  Aufschrift  bezw.  nach  dem  Anschreiben  —  mehr  als  50  Muster  enthält,  so  ist
dasselbe  zurückzusenden  und  die  Eintragung  in  das  Musterregister  zu  verweigern.  Auf  den  Packeten  muß
äußerlich  angegeben  sein,  wieviel  Muster  etc.  in  demselben  enthalten  sind.
Außerdem  müssen  an  jedem  Muster,  beziehungsweise  an  jedem  Packete  mit  Mustern  die  Fabriknummern
  oder  die  Geschäftsnummern,  unter  welchen  die  Muster  in  den  Geschäftsbüchern  des  Urhebers  oder
seines  Rechtsnachfolgers  eingetragen  sind,  angegeben  sein.

§.  8.

Alle  Eingaben,  Verhandlungen,  Atteste,  Beglaubigungen,  Zeugnisse,  Auszüge  etc.,  welche  die  Eintragung
  in  das  Musterregister  betreffen,  sind  stempelfrei.

Die  Gebühren,  welche  für  die  Eintragung  und  Niederlegung  der  Muster  2c.  entrichtet
werden  müssen,  sind  im  §.  12  des  Gesetzes  angegeben.

Außerdem  hat-  der  Anmeldende  nach  §.  9  des  Gesetzes  die  Kosten  der  Bekanntmachung  im
Deutschen  Reichsanzeiger  zu  tragen.  Diese  Kosten  betragen  für  die  Bekanntmachung  jeder  einzelnen
Eintragung  1  M. 50  Pf.  Eintragungsscheine  werden  nur  auf  ausdrückliches  Verlangen  des  Anmeldenden
  ertheilt.  Für  jeden  solchen  Schein,  sowie  für  jeden  sonstigen  Auszug  aus  dem  Musterregister  wird
eine  Gebühr  von  1  M.  erhoben.  (§.  12.  des  Gesetzes.)  

Die  Gebühren  sind  entweder  baar  an  das  Gericht  einzusenden  oder,  auf  Verlangen  des  Anmeldenden,
  durch  Postvorschuß  von  demselben  einzuziehen.

§.  9.
Wenn  in  Gemäßheit  des  §.  8  des  Gesetzes  eine  Verlängerung  der  Schutzfrist  beantragt  wird,  so
ist  diese  Verlängerung  im  Musterregister  in  der  Spalte  7  einzutragen.
Die  Verlängerung  der  Schutzfrist  wird  ebenfalls  im  Deutschen  Reichsanzeiger  bekannt  gemacht,  und
es  hat  daher  derjenige,  welcher  die  Verlängerung  nachsucht,  außer  den  im  §.  12  des  Gesetzes  bestimmten
Gebühren  die  Kosten  der  Bekanntmachung  mit  1  M.  50  Pf.  zu  tragen.

§.  10.

Die  Eintragung  und  die  Verlängerung  der  Schutzfrist  wird  monatlich  im  Deutschen  Reichsanzeiger
bekannt  gemacht  (§.  9.  des  Gesetzes).  Die  mit  der  Führung  des  Musterregisters  betraute  Behörde  hat  am
Schlusse  jedes  Monats  ein  Verzeichniß  der  von  ihr  im  Laufe  des  verflossenen  Monats  bewirkten  Eintragungen
an  die  „Expedition  des  Deutschen  Reichs=  und  Preußischen  Staatsanzeigers  in  Berlin“  portofrei  einzusenden
und  zugleich  den  Kostenbetrag  für  die  Bekanntmachung  (s.  §§.  8,  9)  beizufügen.

Die  Expedition  des  Deutschen  Reichsanzeigers  2c.  übersendet  dem  Gerichte  über  die  erfolgte  Bekanntmachung
  kostenfrei  ein  Belagsblatt,  welches  zu  den  Akten  zu  bringen  ist.
        <pb n="143" />
        —  125  —

Die  Bekanntmachung  ist  nach  folgendem  Muster  abzufassen:
A.  In  das  Musterregister  ist  eingetragen:

No.  1.  Firma  Schmidt  u.  Co.  in  Leipzig:  1  Muster  für  Teppiche;  offen;  Flächenmuster;  Fabriknummer
  100;  Schutzfrist  1  Jahr;  Angemeldet  am  1.  April  1876,  Vormittags  9  Uhr.
No.  2.  Fabrikant  Schulz  in  Leipzig:  1  Packet  mit  20  Mustern  für  Tapeten;  Flächenmuster;

Fabriknummer  10—29;  Schutzfrist  3  Jahre;  Angemeldet  am  2.  April  1876,  Vormittags
10  11 Uhr.

No.  3.  Glasfabrik  von  Müller  in  Leipzig:  1  Glaskrone;  versiegelt;  Muster  für  plastische  Erzeugnisse

  Fabriknummer  20;  Schutzfrist  10  Jahre;  Angemeldet  am  3.  April  1876,  Vormittags
11 Uhr.

Leipzig,  den  30.  April  1876.
Königliches  Handelsgericht.

B.  In  das  Musterregister  ist  eingetragen:

bei  No.  1.  Firma  Schmidt  u.  Co.  in  Leipzig  hat  für  das  unter  No.  1  eingetragene  Teppichmuster
die  Verlängerung  der  Schutzfrist  bis  auf  3  Jahre  angemeldet.

Leipzig,  den  31.  Dezember  1876.
Königliches  Handelsgericht.

§.  11.

Die  versiegelt  niedergelegten  Muster  2c.  werden  nach  Ablauf  der  Schutzfrist,  oder,  falls  die  Schutzfrist
  drei  Jahre  übersteigt,  nach  Ablauf  von  drei  Jahren,  von  der  Anmeldung  ab  gerechnet,  von  Amtswegen
  eröffnet  und  können  alsdann  von  jedermann  eingesehen  werden.

Damit  die  Eröffnung  rechtzeitig  erfolge,  ist  über  die  versiegelt  niedergelegten  Muster  ein  besonderes
Verzeichniß  zu  führen,  in  welchem  der  Tag  vermerkt  wird,  an  welchem  die  amtliche  Eröffnung  vorzunehmen
ist.  Ueber  die  erfolgte  Oeffnung  ist  eine  kurze  Verhandlung  aufzunehmen,  welche  bei  den  Akten  verbleibt.

§.  12.

Die  niedergelegten  Muster  etc.,  sowie  deren  Abbildungen  werden  vier  Jahre  nach  Ablauf  der  Schutzfrist
  aufbewahrt.  Demnächst  ist  der  Urheber,  bezw.  sein  Rechtsnachfolger  aufzufordern,  die  Muster  etc.  wieder
in  Empfang  zu  nehmen,  widrigenfalls  über  dieselben  anderweitig  verfügt  werden  würde.

Wenn  der  Urheber,  bezw.  sein  Rechtsnachfolger  die  Muster  etc.  nicht  in  Empfang  nimmt,  so  ist
wegen  deren  weiterer  Verwendung  die  Bestimmung  des  Reichskanzler-Amts  im  geordneten  Geschäftswege
einzuholen.

Berlin,  den  29.  Februar  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Delbrück.

19
        <pb n="144" />
        —   126   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.
Musterregister.
Angabe:
Laufende Nr.   ob  das
  Bezeichnung  Muster  für  Verlän-  Akten
E  Name,  Tag  und  des  angemeldeten  Flächen-  Schutz-  gerung  süber  das  Bemer-
  bezw.  Firma  des  Stunde  der  Musters  oder  erzeugnisse  frist  der  Muster-ungen
Anmeldenden.  Anmeldung.  oder  für  Spchutz-  ter-  tungen.
Modells.  .  register.
plastische  frist.
·  Erzeugnisse
bestimmt  ist.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.
1.  Firma  1.  April  1  Muster  für  Flächen-  Jahr.  Bd.  1
Schmidt  u.  Comp1876,  Teppiche,  offen,  erzeugnisse.  S.  1
in  Leipzig.  VormittagsFabriknummer
9  Uhr.  100.
2.Fabrikant  Schulz)  2.  April  1  versiegeltes  Flächen=  3  Jahre.
in  Leipzig.  1876,  Packet  mit  erzeugnisse.
Vormittags20  Mustern
10  Uhr.  für  Tapeten,
Fabriknummer
10—29.
5.  Zoll—  und    Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  Februar  d.  Js.  beschlossen,  in  den  Fällen  der  §§.  23  und
24  des  Niederlage-Regulativs  bei  der  Ueberleitung  von  Flüssigkeiten  in  andere  Umschließungen  die  Feststellung
  des  Bruttogewichts  des  alten  Fasses  in  der  Weise  für  zulässig  zu  erklären,  daß  zuvörderst  das  neue
Faß  sowohl  leer,  als  nach  geschehener  Umfüllung,  demnächst  aber  das  alte  Faß  verwogen  und  aus  den  so
gewonnenen  Gewichtsbeträgen  das  Bruttogewicht  des  alten  Fasses  im  Wege  der  Berechnung  festgestellt  wird.

 

—
        <pb n="145" />
        —  127  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  Februar  d.  Js.  beschlossen:
Die  in  der  Nr.  12  der  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereins-Zollgesetzes  den  Hauptämtern
  ertheilte  Ermächtigung  zur  Bewilligung  des  Zollerlasses  für  die  auf  dem  Transport
  zu  Grunde  gegangenen  oder  im  verdorbenen  oder  zerbrochenen  Zustande  ankommenden
Waaren,  findet  nicht  allein  auf  Begleitscheingüter  oder  mittelst  Ladungsverzeichnisses  beförderte
  Waaren,  sondern  auch  auf  alle  diejenigen  Güter,  welche  im  Schiffsansageverkehr
oder  im  Verkehr  mit  den  Staatsposten  eingehen,  entsprechende  Anwendung.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  Februar  d.  Js.  beschlossen,
daß  Schiefertuch,  bestehend  aus  grauer,  mit  einem  Ueberzuge  von  mit  Leinölfirniß  angerührtem,
  gemahlenem  Schiefer  versehener  Leinwand,  der  Nummer  40.  a.  und  die  aus
solchem  Schiefertuch  gefertigten  Wandtafeln  mit  hölzernen  Rahmen  der  Nummer  21.c.  des
Tarifs  zu  unterstellen  sind,  daß  aber  die  zu  den  Schiefertuchtafeln  gehörenden  hölzernen
Kasten,  sofern  sie  nicht  in  fester  Verbindung  mit  den  Wandtafeln  eingehen,  den  Bestimmungen
  über  die  Tarifirung  der  Holzwaaren  unterliegen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  Februar  d.  Js.  beschlossen,  ·
daß  Kartons  aus  Pappe,  in  welchen  sogenannte  Herrenklapphüte  eingehen,  nicht  zum
Nettogewicht  der  Hüte  zu  rechnen,  sondern  nach  Maßgabe  der  bestehenden  Bestimmungen
entweder  für  sich  zur  Verzollung  zu  ziehen  oder  zollfrei  zu  belassen  sind.

 

Der  Großherzoglich  hessischen  Ortseinnehmerei  Ober-Ingelheim  ist  die  Befugniß  zur  Vorabfertigung
des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Biers  beigelegt  worden.

 

19  *
        <pb n="146" />
        —   128   —                                                                                                                                                Im  Anschlusse  an  die  Bekanntmachung  vom  19.  v.  Mts.  (Central-Blatt  S.  40)  wird  in  der  Anlage  eine
Nachweisung  derjenigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen  provisorisch  gestatret  worden  ist,
gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  zu  ertheilen.



Die  unter  Nr.  1—12  und  14—18  der  Nachweisung  verzeichneten  Anstalten  dürfen  dergleichen
Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  ertheilen,  welche  eine  auf  Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde
genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende  Entlassungs-Prüfung  bestanden

  haben.

    

6.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Berlin,  den  26.  Februar  1876.



Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

Nachweisung.

1.Die  Gymnasial-Abtheilung  der  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Zenker  zu  Jena,
2. Das  Hofmannssche  Erziehungs-Institut  zu  St.  Goarshausen,
3. Die  Nölle'sche  (HO.  Steumerssche)  Handelsschule  zu  Osnabrück,
4. Das  Knickenberg'sche  Erziehungs-Institut  zu  Telgte,
5.  Thurn'sche  Erziehungs-Institut  zu  Altona,
6.  Ruoff-Hassel'sche  Erziehungs-Institut  zu  Frankfurt  am  Main,

7.  Die  Dr.  Rittnagel'sche  Privat-Handels-Lehranstalt  zu  Dresden,

8. Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  phil.  Schaffner  zu  Gumperda  bei  Kahla,
9. Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Deter  zu  Lichterfelde  bei  Berlin,
19.  Handelsschule  des  Dr.  Wahl  zu  Erfurt,

K  

11. Das  internationale  Lehr-Institut  des  Dr.  von  Séchelles  zu  Bruchsal,
12. Die  Städtische  Realschule  zu  Groß-Umstadt,

13. Städtische  Gewerbeschule  zu  Mülhausen  im  Elsaß,

14. Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth  zu  Leipzig,

15. Privat-Anstalt  von  G.  L.  Gosewisch  zu  Hamburg,

16. Privat-Anstalt  des  Dr.  T.  A.  Bieber  ebendaselbst,

17. Privat-Erziehungs-Anstalt  von  Dr.  Künkler  und  Dr.  Burkart  zu  Bieberich.
18. Landwirthschaftsschule  zu  Lüdinghausen.

#  nn

u
        <pb n="147" />
        —  129  —

7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Tarif

der  Schiffahrts-Abgaben  an  der  Sulina-Mündung  vom  9.  November  1870  nebst  den  zu
diesem  Tarif  unter  dem  2.  November  1871,  16.  September  1873,  13.  Mai  und  10.  November
1875  erlassenen  Abänderungen  und  Nachträgen.

In  Betracht  des  Artikels  16  des  Pariser  Vertrags  vom  30.  März  1856,  nach  welchem  die  Kosten  der  Beseitigung
  der  die  Donau-Mündungen  und  das  umgebende  Seegebiet  versperrenden  Hindernisse,  sowie  die
Kosten  der  Einrichtungen  zur  Sicherung  und  Erleichterung  der  Schiffahrt  durch  Erhebung  fester,  von  der
europäischen  Donau-Kommission  zu  bestimmender  Abgaben  gedeckt  werden  sollen:

In  Betracht  des  unterm  2.  November  1865  beschlossenen  Abgaben-Tarifs,  wie  solcher  der  zu  Galatz
am  nämlichen  Tage  unterzeichneten,  zu  Paris  unter  dem  28.  März  1866  ratifizirten  Akte  über  die  Schiffahrt
in  den  Donau-Mündungen  beigefügt  ist:

In  Betracht  der  von  der  Kommission  unterm  26.  April  1867  beschlossenen  Aenderungen  der  von
den  Dampfschiffen  zu  entrichtenden  Abgabensätze:

In  Betracht  des  Artikels  15  der  gedachten  Akte  vom  2.  November  1865,  welcher  bestimmt,  daß  je
nach  Ablauf  von  fünf  Jahren,  um  die  Schiffahrts-Abgaben  womöglich  zu  vermindern,  eine  Revision  jenes
Tarifs  eintreten,  und  der  Betrag  der  Abgaben,  so  weit  thunlich,  jedoch  unter  Sicherung  des  im  Durchschnitt
erforderlichen  Einkommens  der  Schiffahrtskasse,  herabgesetzt  werden  soll:

In  Erwägung,  daß  seit  der  Geltung  des  Tarifs  vom  2.  November  1865  die  an  der  Sulina-Mündung
  hergestellten  provisorischen  Dämme  in  dauernde  Werke-  umgewandelt,  und  in  dem  durch  diese  Mündung
strömenden  Flußarme  neue  Arbeiten  ausgeführt  worden  sind,  um  die  schwierigsten  Krümmungen  zu  verbessern
  und  selbst  bei  niedrigem  Wasserstande  eine  wesentliche  Vertiefung  des  Fahrwassers  zu  erhalten:

In  Erwägung,  daß  die  nothwendige  Amortisation  der  zur  Deckung  der  Kosten  dieser  Arbeiten  aufgenommenen
  Anleihe,  sowie  die  Pflicht  der  Rückerstattung  der  von  der  Regierung  Seiner  Kaiserlichen  Majestät
  des  Sultans  zur  Bestreitung  der  ersten  Bedürfnisse  der  Kommission  vorgeschossenen  Summen  eine  allgemeine
  Herabsetzung  der  Schiffahrts-Abgaben  zur  Zeit  noch  nicht  gestattet:

In  Erwägung,  daß  hinsichtlich  der  Schiffe  von  höherem  Raumgehalt  und  großem  Tiefgang  die
Aufrechthaltung  des  gegenwärtig  in  Kraft  bestehenden  Tarifs  durch  die  umfassenderen  Strom-Korrektionen
gerechtfertigt  ist,  aus  welchen  diese  Fahrzeuge  vorzugsweise  Nutzen  ziehen;  daß  es  jedoch  billig  und  möglich
ist,  die  Abgaben  von  den  Fahrzeugen  mittleren  Naumgehalts,  welche  im  Verhältniß  zu  dem  Vortheil,  den
sie  von  den  ausgeführten  Arbeiten  ziehen,  bisher  höhere  Abgaben  als  die  Fahrzeuge  größerer  Ladungsfähigkeit
  entrichtet  haben,  zu  ermäßigen,  und  es  zugleich  angemessen  erscheint,  eine  gleichmäßigere  Besteuerung  der
Segelschiffe  und  der  Dampfschiffe  herzustellen,  erläßt  die  europäische  Donau-Kommission  den  folgenden  Tarif:

Art.  1.  Jedes  Segelschiff  von  mehr  als  dreißig  Tonnen  Raumgehalt,  welches  den  Hafen  von  Sulina
  verläßt,  um  in  See  zu  gehen,  und  dessen  Ladung  nach  seinen  Konnossementen  oder  dem  Manifeste  den
dritten  Theil  seines  Raumgehalts  übersteigt,  hat  für  jede  Meßtonne  eine  feste  Schiffahrts-Abgabe  zu  entrichten,
  deren  Betrag  nach  dem  Gesammt-Raumgehalt  des  Schiffs  und  der  Tiefe  des  Fahrwassers  an  der
Mündung  des  Sulina-Arms,  wie  folgt,  bestimmt  wird:

Diejenigen  Schiffe,  welche  stromaufwärts  gefahren  sind,  um  ihre  Ladung  in  einem  Binnenhafen
einzunehmen,  entrichten  die  festgesetzten  Abgaben  in  Franken  und  Centimen  nach  der  folgenden  Tabelle:
        <pb n="148" />
        —  130  —

 

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
Mündung  von

 

 

Segelschiffe,    wenig-  mehr  als
welche  stromaufwärts  gefahren  weniger  stens  10  
sind,  als  wund  höch-10

  Fuß  sstens  11|11  bis  12/12  bis  13|13  bis  14114  bis  15
10 Fuß  Fuß Fuß Fuß Fuß   Fuß Fuß Fuß  Fuß  15  Fuß
Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.Fr.  C.]|Fr.  C.Fr.  C.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—
von  mehr  als  30  und  nicht  über  60  Tonnen  0  500  50500050C0  50%%  4
"  60  .  „  „  100  =  0  8000  800  0|80O  88OOCEOCO  SO  |O  S0
"„  „  100  „  -M2150  -  1  —1113511  7011701117011  701  1170
-  2  .  150  t"  -  -Ê200  -2  1—  1135  1  702  1021  2  10902
2  2  .  200  "  -  ·:  200  11  1%2  10  250%2  55
"  2"  250  "  -  -300  -  1——  1135  117002  10  2  502  N  2
:  „  „.  300  Tonnen  .  1—135170210250290  330

 

 

 

 

 

 

Diejenigen  Schiffe,  welche  ihre  Ladung  ganz  oder  theilweise  im  Hafen  von  Sulina  einnehmen,  ohne

weiter  stromaufwärts  zu  fahren,  haben  die  festgesetzten  Abgaben  in  Franken  und  Centimen  nach  der  folgenden
Tabelle  zu  entrichten:

 

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
«  Mündung  von

 

 

Segelschiffe,  ·  wenig-  mehr  als
welche  ihre  Ladung  in  Sulina  ein, als  igsten 10
nehmen,  10 Fuß  Hens  11 11  bis  12 12  bis  13|13  bis  14114  bis  15

Fuß  Fuß Fuß Fuß Fuß
Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.]Fr.  C.Fr.  C.]Fr.  C.

 

 

 

von  mehr  als  30  und  nicht  über  60  Tonnen  0  3000  3000  3000  300  30|0  0Q|30]  O30
"  "„  „  G  ..  100  0  5000  500  50  50%0
.  „  „  1010  150  0  80  llo  6E  1I  6100  10C%  1160
"s  =  „  150  :  200  „  0  8S0  1  20  1  60  1010  0  1199  1190  1
:  „  „  220  „  200  0  80  10  1  60]0U010%  20
-  20600  „  300  0  8lllO  0  1  90!  „KOC%  2  5%
„  24#.300  Tonnen.  .  080120160190220250280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art.  2.  Mit  Ausnahme  der  im  zweiten  Alinea  des  Art.  3  des  gegenwärtigen  Tarifs  gedachten
Fälle  hat  jedes  Dampfschiff,  welches  den  Hafen  von  Suline.  verläßt,  um  in  See  zu  gehen,  und  dessen  Ladung
nach  seinen  Konnossementen  und  dem  Manifeste  den  dritten  Theil  seines  Raumgehalts  übersteigt,  für  jede
Meßhtonne  eine  feste  Schiffahrts-Abgabe  zu  entrichten,  deren  Betrag  gleichmäßig  nach  Verhältniß  des  Raum—
gehalts  des  Schiffes  und  der  Tiefe  des  Fahrwassers  in  der  Sulina-Mündung  festgesetzt  ist.

Für  die  zwischen  anderen  Häfen  der  Donau,  als  dem  Hafen  von  Sulina,  und  den  Häfen  am
Schwarzen  Meere  und  dem  Bosporus  fahrenden  Dampfschiffe  sind  die  Abgaben  in  Franken  und  Centimen
nach  der  folgenden  Tabelle  festgesetzt:
        <pb n="149" />
        —   131   —



 

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
Mündung  von:

 

 

 

 

Dampfsschiffe,
welche  stromaufwärts  gefahren  sind  «  wenig.  mehr  als
weniger  stens  10
und  nicht  über  den  Bosporus  als  und
.  10  Fuß  höchstens)  11—1212—133—14414
hinausgehen,  Buß11  FußFu  Fußh  Fuß  Fuß  15  Fuß
Fr.  C.]  Fr.  C.]  Fr.  C.Fr.  C.]  Fr.  C.]  Fr.  C.]  Fr.  C.
von  mehr  als  30  u.  nicht  über  150  Tonnen 0½0|  600  00  6  00  00  00  G  O  H6CO  60
-  2150-  -  -  200  =  0  60  0  90  1120  1120  1120  1  120  1120
:  20  =  250  0  6C00  110  1140  114101  40  1  40
„  250.  =  300  0  6C  0  9  1120  1140  160  1160
„  30  „  „  350  =  0  C0  O  9!  1□f  #0  4  1  60  180
6  3  350  Tonne  0  6C0090  0  M  1  60  1!180  2—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  die  Dampfschiffe,  welche  zwischen  dem  Hafen  von  Sulina,  ohne  stromaufwärts  gegangen  zu
sein,  und  den  Häfen  am  Schwarzen  Meere  oder  am  Bosporus  fahren,  sind  die  Abgaben  in  Franken  und
Centimen  nach  folgender  Tabelle  festgesetzt:

 

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
Mündung  von:

 

 

 

 

Dampfschiffe,
welche  in  Sulina  laden,  ohne  weiter  wenig=  mehr  ale
stromaufwärts  gegangen  zu  sein,  und  wenger  siens  10
als  und
nicht  über  den  Bosporus  hinaus  10  Fuß  höchstens  11—122—131  15  Fuß
fahren,  11  Fuß  Fuß  Fuß  Fuß  Fuß

Fr.  C.]  Fr.  C.]Fr.  C.]  Fr.  C.Fr.  C.]  Fr.  C.Fr.  C.
von  mehr  als  30  u.  nicht  über  150  Tonnen O45  5  45O  440UV745  o  40  40
-z  .  1050  2  -  0  007  1  110KO
»  e  2#  200  .  250  =  0  50  I  10  125  15è  125  1  25
-  "  250=  „  300  =  0  500LO0  1  4  1LCE
#  "„  30(00  „  „  350  „  0  50071  10  12  25  1  40  1  5515
=  350  Tonnen  0  U  10  1  14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  die  zwischen  anderen  Donauhäfen  als  dem  Hafen  zu  Sulina  und  den  jenseits  des  Bosporus
gelegenen  Häfen  fahrenden  Dampfschiffe,  sind  die  Abgaben  nach  Franken  und  Centimen  in  folgender  Tabelle

festgesetzt:
        <pb n="150" />
        —   132   — 

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
Mündung  von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dampfschiffe,
welche  stromaufwärts  gefahren  sind  wenig-  mehr  als
»  weniger  stens  10
und  über  den  Bosporus  hinaus-  als  un  "
·  10 Fuß  höchstens-11-12—13 13—14 14—15
gehen,  AIIIIIEIIIIIEILI
Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C
von  mehr  als  30  u.  nicht  über  180  Tonnen  080  o801  0180  !]O|O  80  0o0  8001  80
"  "  150  „  „  200  "  11—  1135  1  0%  J  LI  LHTO  1170
—  „  200  =  "  250  „  11  1835  1  70  2  100  2  1022  10  21
—  :  250  :„.  300  „  11—  1  35  1170  2  10  2  50  2  50  2  50
„  4  300  „  350  1|1  135  1  70  21102  D  2  990  2  90
„  350  Tonnen  114  *5  1  70  2  1  2  50021030

 

 

 

 

 

 

Für  die  Dampfschiffe,  welche  zwischen  dem  Hafen  von  Sulina,  ohne  stromaufwärts  gegangen  zu
sein,  und  den  jenseits  des  Bosporus  gelegenen  Häfen  fahren,  sind  die  Abgaben  nach  Franken  und  Centimen

in  der  folgenden  Tabelle  festgesetzt:

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
Mündung  von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dampfschiffe,
welche  in  Sulina,  ohne  stromaufwärts  .  wenig-  mehr  als
gefahren  zu  sein,  laden  und  über  den  weniger  stens  10
Bosporus  hinausgehen,  10  —  und höchsstand  11—12 12—13  14-  15

11  Fuß Fuß Fuß  Fuß  Fuß  15  Fuß
Fr.  C.]  Fr.  C.]  Fr.  C.]  Fr.  C.]  Fr.  C.l  Fr.  C.]  Fr.  C.
von  mehr  als  30  u.  nicht  über  150  Tonnen  O0000]50  Z  550  5%00  H
"„  140  200  :  0NO  11  20  OC  H  S6  6C  1110
—e  200  „  250  „  80  1200  I[I  C0LH  1190  11190  1  90
3  e250--  --300  -  0  801  11201  11601  11801  2201  220  220
-2300-  -  42350  -  0801  1201  1601180122012  2
„  à350  Tonnen  .  080120160190220250280

 

 

 

 

 

 

 

 

Art.  3.  Die  im  vorstehenden  Artikel  festgesetzten  Schiffahrts-Abgaben  werden  von  allen  Dampfschiffen
  erhoben,  ohne  Unterschied,  ob  dieselben  öffentlichen  Gesellschaften,  Privatgesellschaften  oder  einzelnen

Privatpersonen  gehören.

Diejenigen  Raddampfer  jedoch,  welche  bei  voller  Ladung  nicht  über  zehn  Fuß  englisch  Tiefgang
haben  und  einem  öffentlichen  Schiffahrts-Unternehmen  angehören,  das  insbesondere  zum  Transport  von  Reisenden
  und  zum  regelmäßigen  Postdienst  bestimmt  ist,  und  welche  demgemäß  periodische  Fahrten  nach  einem
im  voraus  festgesetzten  Fahrplane  ausführen,  entrichten  bei  der  Ausfahrt  aus  dem  Strome  nur  eine  feste
Abgabe  von  sechszig  Centimen  für  die  Meßtonne.  Diese  Abgabe  wird  jedoch  immer  von  dem  ganzen  abgabenpflichtigen

  Raumgehalt  erhoben,  ohne  Rücksicht  auf  das  wirkliche  Ladungsverhältniß.
Diese  Schiffe  sind  außerdem  bei  ihrer  Einfahrt  in  den  Strom  von  jeder  Abgabe  frei.
        <pb n="151" />
        —  133  —

Artikel  4.  Die  Berechnung  der  in  Gemäßheit  des  gegenwärtigen  Tarifs  zu  entrichtenden  Schiffahrts-Abgaben
  erfolgt  nach  dem  Netto-Raumgehalt  der  Schiffe,  welcher  zu  diesem  Behufe  nach  dem  von  der  europäischen
  Donau-Kommission  vorgeschriebenen  Verfahren  ermittelt  wird.  «

1.  Die  die  untere  Donau  befahrenden  Dampfschiffe  sollen  mit  solchen  Papieren  oder  besonderen
Zertifikaten  versehen  sein,  welche  die  Berechnung  des  Raumgehaltes  in  Gemäßheit  der  Donau-Regeln  erkennen
lassen.  Diese  Zertifikate  müssen  den  für  die  Fahrt  durch  den  Suez-Kanal  eingeführten  gleichartig  sein.

2.  Da  bei  der  Vermessung  nach  dem  System  der  festen  Kohlenbehälter  (soutes  fixes)  ein  größerer
Raumgehalt  als  nach  der  Donau-Regel  herauskommt,  soll  diese  Abweichung  berücksichtigt  werden.  Demgemäß
wird,  so  lange  nicht  alle  Schiffe  mit  nach  der  Donau-Regel  ausgefertigten  Papieren  oder  Zertifikaten  versehen
  sind,  den  nach  dem  deutschen  System  der  festen  Kohlenbehälter  —  soutes  fixes  —  vermessenen  Schiffen
bei  Entrichtung  ihrer  Abgaben  ein  Abzug  von  3  Prozent  bewilligt.

3.  Bei  denjenigen  Schiffen,  welche  Papiere  oder  Zertifikate  der  bezeichneten  Arten  nicht  besitzen,
tritt  ein  vorläufig  auf  11  Prozent  festgesetzter  Zuschlag  zu  der  gegenwärtig  zu  entrichtenden  Abgabe  ein,
sofern  nicht  der  Schiffsführer  beantragt,  oder  die  Kassenverwaltung  in  den  vorgesehenen  Fällen  anordnet,
daß  das  Schiff  nach  dem  von  der  europäischen  Donau-Kommission  vorgeschriebenen  Verfahren  vermessen
  werde.

Artikel  5.  Segelschiffe,  sowie  diejenigen  zu  der  im  zweiten  Alinea  des  Artikel  3  bezeichneten  Klasse
nicht  gehörigen  Dampfschiffe,  welche,  aus  See  kommend,  in  den  Hafen  von  Sulina  einlaufen,  und  deren
Ladung  nach  ihren  Konnossementen  oder  dem  Manifest  den  dritten  Theil  ihres  Raumgehalts  übersteigt,  entrichten
  für  die  Einfahrt  in  den  Strom  eine  Abgabe,  welche  dem  vierten  Theil  der  nach  dem  Artikel  1  oder
dem  Artikel  2  des  gegenwärtigen  Tarifs  für  die  Ausfahrt  zu  entrichtenden  Abgabe  gleichkommt.  Jedoch
unterliegen  diese  Schiffe  bei  der  Einfahrt  der  in  den  Artikeln  1  beziehungsweise  2  festgesetzten  Abgabe  zum
vollen  Betrage,  sofern  sie  diese  Abgabe  nicht  bei  der  Ausfahrt  zu  entrichten  haben.

Demgemäß  haben  die  der  Eingangsabgabe  unterliegenden  Schiffe  den  ganzen,  nach  Vorschrift  der
gedachten  Artikel  1  oder  2  zu  berechnenden  Betrag  unmittelbar  nach  ihrer  Einfahrt  in  den  Strom  zu  hinterlegen,
  vorbehaltlich  der  Rückerstattung  von  drei  Vierteln  desselben  bei  Entrichtung  der  Ausgangsabgabe.

Anstatt  der  Hinterlegung  der  Eingangsabgabe  ist  Sicherheitsleistung  mittelst  solidarischer  Bürgschaft
eines  notorisch  solventen,  im  Hafen  von  Sulina  wohnhaften  Bürgen  zulässig.

Der  ganze  Betrag  der  Einfahrts-Abgabe  verfällt,  wenn  das  Schiff,  welches  den  Betrag  hinterlegt
hat,  nicht  innerhalb  zwölf  Monaten  nach  seiner  Einfahrt  mit  einer  abgabenpflichtigen  Ladung  aus  dem
Strome  wieder  ausläuft.

Artikel  6.  (Ist  durch  Beschluß  vom  10.  November  1875  aufgehoben.)

Artikel  7.  Schiffe,  welche  auf  der  Rhede  von  Sulina  vor  Anker  liegen  bleiben,  um  daselbst,  ohne
in  den  Hafen  einzulaufen,  ihre  Ladung  ganz  oder  theilweise  vermittelst  der  Lichterfahrzeuge  einzunehmen
oder  zu  löschen,  sind  den  in  den  obigen  Artikeln  1,  2  oder  5  bestimmten  Abgaben  nicht  unterworfen.
Jedes  dieser  Schiffe  hat  eine  für  alle  gleichmäßige  Abgabe  von  einhundert  Franken  als  Beitrag  zu  den
Kosten  der  auch  ihnen  zu  Statten  kommenden  Einrichtungen  zu  entrichten.

Diejenigen  Schiffe  der  bezeichneten  Art,  welche  in  den  Hafen  einlaufen,  ohne  daselbst  irgend  ein
Handelsgeschäft  zu  betreiben,  wegen  dessen  sie  der  in  den  gedachten  Artikeln  1,  2  oder  5  bestimmten  Abgabe
  unterliegen  würden,  haben  außer  der  in  dem  ersten  Absatz  vorgeschriebenen  Abgabe  von  einhundert
Franken  eine  weitere  Abgabe  von  funfzig  Centimen  für  jede  Tonne  als  Leuchtthurm=  und  Lootsen-Abgabe  zu

bezahlen.  Diese  Abgabe  wird  nur  einmal  bei  dem  Auslaufen  aus  dem  Hafen  erhoben.

Die  von  Schiffen,  welche  nur  die  in  dem  gegenwärtigen  Artikel  bestimmten  Abgaben  entrichtet  haben,

zum  Transport  ihrer  Ladungen  durch  die  Mündung  gecharteten  Lichterfahrzeuge,  haben  für  jede  mit  vollständiger
  oder  theilweiser  Ladung  bewerkstelligte  Fahrt  durch  die  Mündung  eine  feste  Abgabe  von  einem  Franken
für  jede  Tonne  ihres  Gesammt-Raumgehalts  zu  zahlen.

Lichterfahrzeuge,  welche  zum  Ausladen  von  Ballast  dienen,  sind  von  jeder  Abgabe  frei.

Die  durch  den  gegenwärtigen  Artikel  den  Seeschiffen  und  Lichterfahrzeugen  auferlegte  Abgabe  von
funfzig  Centimen  und  bezw.  einem  Franken  für  jede  Tonne  wird  bei  Dampfschiffen  nach  dem  Netto-Raumgehalt
berechnet  in  Gemäßheit  der  im  Artikel  4  enthaltenen  Vorschriften.

Art.  8.  Alle  Flöße  oder  Holztriften,  welche  den  Hafen  von  Sulina  verlassen,  um  in  See  zu  gehen,

20

Aenderung  vom
10.  November  1875.

Nachtrag  vom
13.  Mai  und  Aenderung
  vom
10.  November
1875.
        <pb n="152" />
        2.  November  1871.

—  134  —

haben  eine  feste  Schiffahrtsabgabe  zu  entrichten,  deren  Betrag  nach  Franken  und  Centimen  in  folgender  Tabelle
  festgesetzt  wird:

 

Abgaben  von  Flößen  und  Holztriften  bei  einem  Tiefgange  von

 

 

mehr  als
Flöße  oder  Holztriften  in  einer  Breite  10  Fuß    
darunter  10  bis  11  11  bis  12|/12  bis  13|13  bis  14  14  bis  15|15  bis  16

Fuß  Fuß  Fuß  Fuß  Fuß  Fuß
Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.

 

von  weniger  als  40  Fuß

100  150  200  250  300  350  400
von  wenigstens  40  und  weniger  als  50

200  200  250  300  350  400  450
300  300  300  350  4000  450  500

Jutssz  400  400  400  400  450  500  550
von  70  Fuß  und  darüber  500  500  500  500  500  550  600

uß
von  wenigstens  50  und  weniger  als  60

 

Fuß
von  wenigstens  60  und  weniger  als  70

 

 

 

 

 

 

Flöße  und  Holztriften,  deren  Tiefgang  mehr  als  16  Fuß  beträgt,  entrichten  außer  der  in  der  letzten
Spalte  der  vorstehenden  Tabelle  bezeichneten  Abgabe  eine  Zusatzabgabe  von  funfzig  Franken  für  jeden  Fuß
oder  Bruchtheil  eines  Fußes,  um  welchen  ihr  Tiefgang  sechszehn  Fuß  übersteigt.

Die  Dicke  der  Stämme,  welche  den  Kiel  bilden,  wird  bei  der  Messung  des  Tiefgangs  mitgerechnet,
und  als  Breite,  welche  der  Abgabenberechnung  zu  Grunde  zu  legen  ist,  wird  die  größte  Breite  des  Flosses
oder  der  Holztrift  angenommen.  Diese  Dimensionen  werden  nach  englischen  Fußen  gemessen.

Art.  9.  Kriegsfahrzeuge  sind  sowohl  bei  dem  Einlaufen  in  die  Sulina-Mündung  wie  bei  dem  Auslaufen
  aus  derselben  von  jeder  Abgabe  frei.

Dasselbe  gilt  für  Schlepper,  wenn  sie  nicht  zugleich  als  Lichterfahrzeuge  einen  Theil  der  Ladung  der
geschleppten  Schiffe  tragen.

Art.  10.  Schiffe,  welche  in  den  Hafen  von  Sulina  einlaufen,  und  mit  weniger  als  einem  Drittel
ihrer  Ladung  wieder  auslaufen,  bleiben  von  den  in  den  obigen  Artikeln  1,  2  und  5  festgesetzten  Abgaben
frei;  übersteigt  jedoch  ihr  Raumgehalt  hundert  Tonnen,  so  entrichten  sie  beim  Ausgang  eine  Abgabe  von
fünfzig  Centimen  für  jede  Tonne  als  Leuchtfeuer=  und  Lootsen-Gebühr.

Dieselbe  Abgabe  haben  diejenigen  Seeschiffe  zu  entrichten,  welche  ausnahmsweise  Lichterdienste  verrichten,

  und  zwar  außer  der  im  dritten  Alinea  des  obigen  Art.  7  vorgeschriebenen  Abgabe  von  einem  Franken
für  jede  Tonne.
  Seeschiffe  oder  Lichterfahrzeuge,  welche  im  Hafen  von  Sulina  Schutz  gegen  Unwetter  suchen,  sowie
solche,  welche  in  Folge  irgend  eines  Unfalls  sich  in  den  Hafen  zu  flüchten  genöthigt  und  ihre  Seereise  fortzusetzen
  verhindert  werden,  sind  von  jeder  Abgabe  frei,  vorausgesetzt,  daß  sie  wieder  in  See  gehen,  ohne  inzwischen
  Handelsgeschäfte  zu  betreiben.

Art.  11.  Segel=  und  Dampfschiffe  ohne  Ausnahme,  welche  nach  ihren  Konnossementen  oder  dem
Manifest  mit  einer  Ladung  von  mehr  als  einem  Drittel  ihres  Raumgehalts  aus  See  in  den  Hafen  von
Sulina  einlaufen,  daselbst  aber  nur  einen  Theil  ihrer  Ladung  löschen  und  mit  dem  Rest  wieder  in  See
gehen,  um  ohne  stromaufwärts  zu  fahren,  einen  anderen  Hafen  zu  besuchen,  haben  die  nachstehend  festgesetzten
Schiffahrts-Abgaben  zu  entrichten,  und  zwar:

Wenn  das  Schiff  den  Hafen  von  Sulina  mit  Waaren  verläßt,  welche  an  Menge  den  dritten  Theil  der  beim
        <pb n="153" />
        —  135  —

Einlaufen  an  Bord  befindlich  gewesenen  nicht  übersteigen,  so  hat  es  drei  Viertel  der  in  Art.  1  und  bezw.
2  des  gegenwärtigen  Tarifs  festgesetzten  Abgabe  zu  entrichten.

Wenn  es  den  gedachten  Hafen  mit  Waaren  verläßt,  welche  an  Menge  zwar  den  dritten  Theil  —
nicht  aber  zwei  Drittheile  —  der  beim  Einlaufen  an  Bord  befindlich  gewesenen  übersteigen,  so  hat  es  die
Hälfte  der  in  den  gedachten  Art.  1  und  bezw.  2  festgesetzten  Abgabe  zu  entrichten.

Endlich  wenn  es  den  gedachten  Hafen  mit  Waaren  verläßt,  welche  an  Menge  zwei  Drittheile  der
beim  Einlaufen  an  Bord  befindlich  gewesenen  übersteigen,  so  hat  es  ein  Viertel  der  durch  die  nämlichen  Artikel
  1  und  bezw.  2  festgesetzten  Abgabe  zu  entrichten.

Diese  Abgabe  darf  jedoch  nicht  weniger  als  50  Centimen  für  jede  Tonne  des  gesammten  abgabenpflichtigen
  Raumgehalts  betragen.

In  den  drei  vorstehend  bezeichneten  Fällen  wird  die  durch  gegenwärtigen  Artikel  festgesetzte  Abgabe
nur  einmal  für  die  Einfahrt  in  den  Strom  erhoben.  Nach  deren  Entrichtung  ist  das  Schiff  von  jeder  anderen
  Abgabe  für  die  Wiederausfahrt  frei.

Die  Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Artikels  finden  keine  Anwendung  auf  diejenigen  Schiffe,  welche
bei  Löschung  eines  Theils  ihrer  Ladung  zu  Sulina  zugleich  Waaren  in  diesem  Hafen  einnehmen.  Diese  Schiffe
unterliegen  hinsichtlich  der  Entrichtung  sowohl  der  Eingangs=  wie  der  Ausgangs-Abgaben  lediglich  den  in
den  Art.  1  oder  2  und  bezw.  5  des  gegenwärtigen  Tarifs  enthaltenen  Vorschriften.

Art.  12.  Die  in  den  vorhergehenden  Artikeln  festgesetzten  Abgaben  umfassen:
  die  Gebühr  zur  Deckung  der  Kosten  der  von  der  europäischen  Donau-Kommission  veranstalteten
  Arbeiten  und  sonstigen  Strom-Verbesserungen;
die  bestehenden  Gebühren  zur  Unterhaltung  der  zum  Beleuchtungssystem  der  Donaumündungen
  gehörigen  Leuchtfeuer;  ·
die  Gebühren  zur  Deckung  der  Kosten  des  Lootsendienstes  in  der  Durchfahrt  von  Sulina,
  sowie  die  der  sonstigen  zur  Erleichterung  der  Schiffahrt  dienenden  Anstalten.

Abgesehen  von  diesen  Abgaben  sind  die  Schiffe  keinerlei  Auflagen  oder  Gebühren  unterworfen,  ausgenommen
  die  Löhne  der  Flußlootsen,  welche  sie  für  die  Fahrt  stromabwärts  zu  entrichten  haben.  Dasselbe
gilt  von  den  Flößen  und  Holztriften  in  Gemäßheit  des  Art.  87  des  Schiffahrts=  und  Polizei-Reglements
für  die  untere  Donau  vom  8.  November  1870.

Art.  13.  Der  Abgabenbetrag  wird  an  den  Direktor  der  Schiffahrtskassen-Verwaltung  zu  Sulina
bezahlt,  welcher  darüber  Quittung  zu  ertheilen  hat.

Ein  Nachweis  über  die  Umrechnung  der  an  der  unteren  Donau  gebräuchlichen  Münzen  in  Franken
soll  in  dem  Kassenlokal  beständig  angeschlagen  sein  und  wird  von  Zeit  zu  Zeit  revidirt  werden.

Abgabenbeträge,  deren  Fälligkeit  oder  Feststellung  die  Betheiligten  beanstanden,  sind  einstweilen  als
Depositum  an  die  Schiffahrtskasse  einzuzahlen.

Anträge  auf  völlige  oder  theilweise  Erstattung  gezahlter  Abgaben  sind  an  die  europäische  Donau-Kommission
  oder  an  die  etwa  an  deren  Stelle  tretende  internationale  Behörde  zu  richten;  dieselben  müssen
bei  Strafe  des  Ausschlusses  innerhalb  dreier  Monate  von  der  Zahlung  oder  Hinterlegung  an  gerechnet,
schriftlich  angebracht  werden.

Art.  14.  Unter  der  Bezeichnung  „Meßtonne“  ist  die  britische  Register-Tonne  zu  verstehen.

Der  Raumgehalt  der  Fahrzeuge  wird  den  Schiffspapieren  entnommen.  Den  Führern  solcher  Schiffe,
welche  von  der  Schifffahrtskasse  zu  Sulina  nach  dem  britischen  Gesetz  und  dessen  erster,  auf  leere  Fahrzeuge
anwendbaren  Regel  vermessen  worden  sind,  steht  es  jedoch  frei,  ihre  Abgaben  nach  Maßgabe  des  Raumgehalts
  zu  entrichten,  welcher  in  dem  von  dem  Direktor  der  gedachten  Kasse  ausgestellten  Meßbrief  angegeben

  ist.
Abgesehen  von  diesem  Falle  erfolgt  die  Umrechnung  der  Tonnemmasse  der  verschiedenen  Länder  in
britisches  Maaß  nach  der  dem  gegenwärtigen  Tarif  beigefügten  Tabelle.  —
Art.  15.  Die  in  die  Donau  einlaufenden  Schiffe,  in  deren  Papieren  ihr  Raumgehalt  nicht  angegeben
  ist,  unterliegen  einer  überschläglichen  Vermessung  seitens  des  bei  der  Schiffahrtskasse  angestellten  vereideten
  Kontrolörs.  Der  Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  wird  nach  dem  auf  diese  Weise  ermittelten
Raumgehalt  berechnet.
  Ebenso  wird  verfahren,  wenn  die  in  den  Schiffspapieren  enthaltene  Raumgehalts-Angabe  offenbar
unrichtig  ist.
Die  Vermessung  erfolgt  in  dem  einen  wie  in  dem  anderen  Falle  auf  Verlangen  des  Direktors  der
20*
        <pb n="154" />
        —   136   —                                                                                                                                        Uebertrag  vom
September
1873.

Aenderung
2.  November

    

Schiffahrtskasse.  Die  zuständige  Konsularbehörde  ist  von  dem  Zeitpunkt  dieses  Geschäfts  zu  benachrichtigen,
um  demselben,  falls  sie  es  für  angemessen  hält,  beiwohnen  zu  können.

Ist  in  den  in  den  Art.  1,  2,  5  und  11  des  gegenwärtigen  Tarifs  vorgesehenen  Fällen  das  Ladungsverhältniß
  ungewiß  oder  streitig,  so  erfolgt  auch  in  diesem  Falle  die  Abschätzung  durch  den  angestellten
Kontrolör  auf  Verlangen  des  Direktors  der  Schiffahrtskasse,  und  zwar  in  Gegenwart  der  zuständigen
Konsularbehörde  oder  doch  nach  deren  rechtzeitiger  Einladung.

Etwaige  Reklamationen  gegen  die  durch  den  berufenen  Beamten  bewirkte  Abschätzung  des  Ladungs-Verhältnisses
  hat  der  Schiffsführer,  bevor  er  den  Hafen  verläßt  oder  seine  Ladung  zu  löschen  beginnt,  bei
dem  Direktor  der  Schiffahrtskasse  anzubringen,  widrigenfalls  jene  Abschätzung  als  endgültig  betrachtet  und
keinerlei  Widerspruch  dagegen  mehr  zugelassen  wird.

Die  von  dem  Kontrolör  bewirkten  Messungen  und  Abschätzungen  erfolgen  kostenfrei,  es  finden  aber
auch  keinerlei  Berufung  oder  Rekurs  dagegen  statt.

Art.  16.  Die  Wassertiefen,  nach  welchen  die  durch  den  gegenwärtigen  Tarif  bestimmten  Abgaben
sich  richten,  werden  auf  der  Barre  von  Sulina  in  englischen  Fußen  aufgenommen.

Die  Lothungen  erfolgen  unter  der  Aufsicht  und  Verantwortlichkeit  des  die  Verbesserungsarbeiten  an
der  Mündung  leitenden  Ingenieurs.  Die  Ergebnisse  derselben  werden  in  den  Dienstlokalen  der  Schiffahrtskasse
  und  des  Hafenkapitäns  angeschlagen.  

Wenn  der  Zustand  der  See  Lothungen  nicht  zuläßt,  so  wird  der  Betrag  der  zu  erhebenden  Abgaben
nach  Maßgabe  der  letzten  Feststellung  der  Wassertiefen  berechnet.

Hinsichtlich  der  Ausgangsabgaben  kann  wegen  eines  etwaigen  Unterschiedes  —  wie  groß  derselbe
auch  sein  mag  —  zwischen  der  Wassertiefe  an  der  Mündung  beim  Auslaufen  des  Schiffs  und  derjenigen,
welche  als  Grundlage  für  die  Berechnung  der  gezahlten  Abgaben  gedient  hat,  weder  irgend  eine  Nachzahlung
den  Schiffen  abverlangt  noch  —  den  Fall  eines  gehörig  festgestellten  Irrthums  bei  den  Lothungen  ausgenommen
  —  ein  Anspruch  auf  theilweise  Rückzahlung  gegen  die  Schiffahrtskasse  erhoben  werden.

Art.  17.  Schiffe,  Flösse  oder  Holztriften,  welche  auf  irgend  eine  Weise  etwa  der  Zahlung  der  im
gegenwärtigen  Tarif  festgesetzten  Abgaben  ganz  oder  theilweise  sich  zu  entziehen  versuchen  möchten,  verfallen
außer  den  Abgaben,  welche  sie  gemäß  der  vorstehenden  Bestimmungen  zu  zahlen  schuldig  sind,  in  eine  mindestens
  dem  zweifachen  und  höchstens  dem  vierfachen  Betrage  dieser  Abgaben  gleichkommende  Geldbuße.

Wenn  die  in  den  Schiffspapieren  enthaltene  Angabe  des  Raumgehaltes  oder  die  Deklaration  über
die  in  dem  Falle  des  obigen  Art.  11  in  Sulina  gelöschte  oder  eingeladene  Waarenmenge  gefälscht  erscheinen,
wird  nach  dem  im  obigen  Art.  15  vorgeschriebenen  Verfahren  zur  Untersuchung  des  Raumgehaltes  des
Schiffs  beziehungsweise  der  Waarenmenge,  hinsichtlich  welcher  im  Verhältniß  zum  Gesammtraum-Gehalt  des
Schiffs  ein  Verkehr  stattgefunden  hat,  geschritten.  ·

Die  Verhängung  von  Geldbußen  steht  in  erster  Instanz  dem  Hafenkapitän  von  Sulina  zu.  Die
Mittheilung  des  Strafurtheils  an  den  Verurtheilten  geschieht  nach  dem  im  Art.  151  des  Schiffahrts=  und
Polizei-Reglements  vom  8.  November  1870  vorgeschriebenen  Verfahren.

Berufungen  gegen  Strafurtheile  sind  zu  richten  entweder  an  die  europäische  Donau-Kommission,
bezw.  an  die  deren  Stelle  später  einnehmende  Behörde,  oder  an  den  gemischten  Gerichtshof,  welcher  für  solche
Angelegenheiten  etwa  künftig  eingesetzt  werden  wird.

Jede  Berufung  ist  bei  Vermeidung  des  Ausschlusses  binnen  dreier  Monate  nach  der  Eröffnung  des
angefochtenen  Urtheils  anzubringen.

Gegen  die  auf  Berufung  ergangenen  Erkenntnisse  findet  ein  weiterer  Rekurs  nicht  statt.

«  Die  Strafurtheile  des  Hafenkapitäns  sind  ungeachtet  der  Berufung  vollstreckbar.  In  diesem  Falle
ist  der  Betrag  der  Geldstrafe  einstweilen  als  Depositum  an  die  Schiffahrtskasse  einzuzahlen,  an  welche  auch
die  Zahlung  der  rechtskräftig  erkannten  Strafen  zu  erfolgen  hat.

Artikel  18.  Die  Befehlshaber  der  gemäß  Artikel  19  des  Pariser  Vertrages  an  den  Donaumündungen
  stationirten  Kriegsschiffe  sind  berufen,  die  Zahlung  der  im  gegenwärtigen  Tarif  bestimmten  Abgaben
und  der  rechtskräftig  erkannten  Strafen  seitens  der  ihrer  Nationalität  angehörigen,  sowie  derjenigen  Schiffe
zu  sichern,  deren  Flaggen  sie,  sei  es  vermöge  Vertrags  oder  Herkommens,  sei  es  vermöge  eines  allgemeinen
oder  besonderen  Auftrages,  zu  schützen  haben.

Das  Eingreifen  der  Kriegsschiffe  ist  in  der  Regel  auf  Verlangen  des  Direktors  der  Schiffahrtskasse
durch  Vermittelung  des  Hafenkapitäns  von  Sulina  nachzusuchen.

In  Ermangelung  eines  sonstigen  Kriegsschiffs,  welches  gegen  ein  den  bestehenden  Vorschriften  zuwider-
        <pb n="155" />
        —  137  —

handelndes  Fahrzeug  Zwangsmaßregeln  zu  ergreifen  befugt  wäre,  hat  der  Hafenkapitän  das  Einschreiten  des
in  Sulina  stationirten  ottomanischen  Kriegsschiffs  zu  veranlassen.

Artikel  19.  Der  gegenwärtige  Tarif  tritt  am  1.  März  1871  in  Kraft,  von  welchem  Tage  ab  der
Tarif  vom  2.  November  1865,  sowie  die  Bestimmungen  zur  Abänderung  der  von  den  Dampfschiffen  zu  ent—
richtenden  Abgaben  vom  26.  April  1867  nicht  weiter  in  Anwendung  kommen.

Tabelle

über  das  Verhältniß  der  britischen  Registertonne  zu  den  von  anderen  Ländern  zur  Vermessung  der  Seeschiffe
angenommenen  Maaßen.

 

 

 

 

 

Faktor,  mit  welchem  Faktor,  mit  welchem
die  inheit  je-  2  die  Maaß  einheit  je-Schiffe.
  des  Landes  multi-  Schiffe.  des  zhrrr.
plizirt  werden  muß.  plizirt  werden  muß.
Tonnen.  Lasten.  Tonnen.  Lasten.
.
Oesterreichische.  0,77  -——Hamburgische  .  —  2,77
Französche  0,94  —  Hannoversche  .  0,98  2,25
Italienische  0,94  —  1Holländische  0,89  15,75
Ottomanische..  ...  —1)  —  Lübeckische  —  1,89
Preußische  0,98  1,50  Mecklenburgisch  1,09  2,44
Russiche  1,08  1,9  Norwegische  0,98  2,08
Amerikanische  (Vereinigte  Staaten)  1.—  —  Oldenburgishe  0,96  1,50
Belgische  0,95  1,81  Der  Vereinigten  Fürstenthümer  0,9720  —
Bremische  –  1,89  Samiotische.  ......  0,783)  —
Dänische  1,02  1,96Serbische  .  0,97  —
Spanische  neues Maaß:  1 -  Schwedische  .  .  1,02  1,98
neues  Maaß.  ..  —  —
Griechische  (altes  Maaß  0,78  —

 

 

 

61  53/100  Kilo  von  Konstantinopel.
4  82/100  Kilo  von  Galatz.
3  1/100  Kilo  von  Braila.

1)  Eine  britische  Tonne
2)  Eine  brilische  Tonne
3)  Eine  britische  Tonne

  

 

In  Flensburg  wird  mit  der  nächsten  Seesteuermanns-Prüfung  am  9.  d.  M.  begonnen  werden.

 

In  Wustrow  bei  Rostock  wird  mit  der  diesjährigen  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  am  6.  März
begonnen  werden.
        <pb n="156" />
        —  138  —

8.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Vize-Konsul  Dr.  Mühlberg  in  London  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Christiania
und  den  Dr.  jur.  Gerlich  zum  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulat  des  Deutschen  Reichs  zu
New-York

zu  ernennen  geruht.

 

9.  Personal-Veränderungen  etc.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  geruht,  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaiserlichen  Appellations-=Gerichtsrath
  Dr.  Dreyer  auf  Vorschlag  des  Bundesraths  zum  Rath  bei  dem  Reichs-Oberhandelsgericht  in
Leipzig,  sowie  den  Königlich  preußischen  Rechtsanwalt  und  Notar,  Justizrath  Dr.  Hambrook  zu  Marienwerder,
  zum  Staatsanwalt  bei  demselben  Gerichtshof  zu  ernennen.

 

Die  bisherigen  preußischen  Militär-Intendantur-Sekretäre  Michael  von  der  25.  (Großherzoglich  hessischen)
Division  und  Königsberg  vom  6.  Armee-Korps,  sowie  der  Königlich  sächsische  Militär-Intendantur-Sekretariats-Assistent
  Steinbach  vom  12.  (Königlich  sächsischen)  Armee-Korps  sind  zu  Geheimen  revidirenden
Kalkulatoren  bei  dem  Rechnungshofe  des  Deutschen  Reichs  ernannt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="157" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                     im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumeratious-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  10.  März  1876.  No.  10.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.  Zoll

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet

Seite  13  für  das  Nestle'sche  Kindermehl,  —  Aenderung  des  Haupt-



2. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Steuern,  sowie  anderer  Einnahmen  des  Deutschen
Reichs  für  das  Rechnungsjahr  1875;  —  Nachweisung  der
bis  Ende  Februar  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,
  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen  140

 




zollamtsbezirks  Wandsbeck,  —  Verzollung  getragener  seidener
  und  halbseidener  Herrenhüte;  —  Veränderungen  bei
Steuerstellen  144
4. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Zweigbahn  zwischen  Kettwig
  und  Mülheim  a.  d.  Ruhr  145
5. Konsulat-Wesen:  Ernennung  etc.  145



 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

——  —

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1. der  Schneider  Itzig  Ephraim  Przydecki,  gebürtig  aus  Lubraniec  (Kreis  Wloclawec  in
Russisch-Polen),  55  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  verbotswidriger
Rückkehr  in  das  preußische  Staatsgebiet,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-2. der

  Holzschleifer  Josef  Wirsam  aus  Herrnskretschen  (Kreis  Leitmeritz  in  Böhmen),  26
Jahre  alt,  nach  wiederholt  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Merseburg  vom  11.  Januar  d.  J.,

3. der  Grubenarbeiter  Kaspar  Coenen,  gebürtig  aus  Sittard  (Provinz  Limburg,  Königreich
der  Niederlande),  zuletzt  wohnhaft  zu  Lüttich  in  Belgien,  30  Jahre  alt,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls  und  Landstreicherei,  durch  Beschluß  der  Königlich

4.der  Handlanger  Josef  Nager,  gebürtig  aus  Sitten  (Kanton  Wallis  in  der  Schweiz),

5. der  Arbeiter  Viktor  Bellanger,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Milesse  (Departement

1.
Regierung  in  Bromberg  vom  23.  Februar  d.  J.,
2.

preußischen  Bezirks-Regierung  in  Aachen  vom  9.  Februar  d.  J.,
  ortsangehörig  zu  Blitzingen  (das.),  28  Jahre  alt,
  Sarthe  in  Frankreich),  26  Jahre  alt,


6. der  Tagelöhner  Josef  Süß,  geboren  zu  Schüpfheim  (Kanton  Luzern  in  der  Schweiz),
ortsangehörig  zu  Buttisholz  (das.),  40  Jahre  alt,
21
        <pb n="158" />
        —  140  —

7.  der  Glockengießer  Franz  Heinrich  von  Schönholz,  gebürtig  aus  Bitsch  in  Lothringen,
durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  wohnhaft  zu  Schönenbuch  (Kanton  Basel-Land
  in  der  Schweiz),  49  Jahre  alt,

8.  der  Spiegelarbeiter  Josef  Maria  Epp,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Bürglen  (Kanton
Uri  in  der  Schweiz),  25  Jahre  alt,

9.  der  Tagelöhner  Johann  Braun,  geboren  zu  Jettingen  (Kreis  Altkirch  im  Ober-Elsaß),
durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  53  Jahre  alt,
zu  4—9  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß
des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom  resp.  (zu  4)  8.,  (zu  5)  12.,
(zu  6)  14.,  (zu  7  und  8)  16.,  (zu  9)  23.  Februar  d.  J.
10.  Johann  Baptist  Decraemen,  gebürtig  aus  Assenede  (Provinz  Ost-Flandern  in  Belgien),
37  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß
des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  29.  Februar  d.  J.
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

 

Vom  24.  bis  29.  Februar  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren

für  —  Mark  für  58.810,61  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.687.862,  „  „  1.205.416,,6  „

Zusammen  für  14.687.862,78  Mark  für  1.264.227,9  Mark.
        <pb n="159" />
        —   141   —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Steuern,  sowie  anderer  Einnahmen  des  Deutschen
Reichs  für  das  Rechnungsjahr  1875.

 

Die  Soll-Ein- 



 

 

 

 

 

 

 

 

nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz

Bezeich  nung  für  das  Rech=  nen  auf  in  demselben  zwischen  den

nungsjahr  „  .  Zeitraum  Spalten  4

der  1875),  gemein-  Bleiben  des  und  5.

Einnahmen  *) darunter Frei  Vorjahres  

schreibungen.  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger

—  M  M  M  M
1.  2.  3..  4.  5.  6.

1.  Zölle  120.831.666  4.167  120.787.499  115.201.800  +  5.585.699
*)  223.249

2.  Rübenzuckersteuer  61.605.639  1.808.183  49.797.456  53.887.653—  4.090.197

3.  Salzsteuer  33.554.968  —  33.  554.  968  34.  348.  191  —  793.223
*)  40.055

4.  Tabackssteuer  1.455.520  423.087  1.032.433,  1.478.985°—  446.552

5.  Branntweinsteuer  56.873.087  6.447.976  50.425.111  46.139.382/+  4.285.729

6.  Uebergangsabgabe  von  Branntwein  117.007  —  117.007  104.721  12.286

7.  Brausteuer  17.921.372  231.692  17.689.680,  17.181.657/  508.023

8.  Uebergangsabgabe  von  Bier  899.550  —  899.  550  877.  749  21.801

9.  Wechselstempelsteuer  7.213.128  —  7.213.128.041498  +  171.630

10.  Post-=  und  Zeitungs-Verwaltung  —  —  21I03.781.313  97.811.726  4  5.969.587

11.  Telegraphen-Verwaltung  .  —  —  11.  189.290  11.227.  5006  —  38.216

12.  Reichs  =  Eisenbahn  =  Verwaltung,  einschließlich
  der  Einnahmen  der  Wilhelm-=Luxemburg-Eisenbsahn
  —  —  35.125.009  33.868.902  1.256.107

 

 

 

 

*)  Einschließlich  der  noch  im  Jahre  1876  für  das  Kalenderjahr  1875  zur  Verrechnung  gekommenen  Beträge  und  bei  den
Zöllen,  der  Rübenzucker-,  Salz=  und  Tabackssteuer  auch  einschließlich  der  Einnahmen  im  Großherzogthum  Luxemburg.



 

21*
        <pb n="160" />
        —   142   —

Nachweisung  der  bis  Ende  Februar  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,

 

Bezeichnung  der  Staaten.

2.

Betrag

des  ausgegebenen
Landespapiergeldes

(auf  Mark  reduzirt).

3.

an

Definitiver  Antheil

Reichskassenscheinen
nach  §.  1  des  Gesetzes.

4.

Maximal-Betrag
der  zu  gewährenden

Vorschüsse

nach  §.  3  des  Gesetzes.

 

 

 

 

Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

1  Preußen  .  61.434.000  72.000.517  —  —
2  Lauenburg  .  —  144.976  79  —
3  Bayern:  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37
4  Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.44  1  31
5  Württemberg    10.285.713  5.321.2354  3.309.65  144
6  Baden  11.  142.  858  4.276.683  70  4.577.449  3
7  Hessen  ..  7.371.429  2.495.657  29  3.250.514
8  Mecklenburg-  Schwerin  3.000.000  1.631.988  1  912.007788
9  Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35
10  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.  410.81013  67
11  Oldenburg  .  —  915.07493  —  —
12  Braunschweig  3.000.000  913.120  29  1.391.25314
13 Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981  89  833.345  41
14  Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.95741
15  Sachsen-Koburg-Gotha  1.800.000  510.134  859.910  53
16  Anhalt.  .  2.850.000  595.278.00  1.503.  18  00
17  Schwarzburg—  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928806
18  Schwarzburg-Rudolstadt.  600.000  220.988  22  252.6z744¼5
19  Waldeck  630.000  164.  517  32  310.32179
20|  Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.03349
21  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.32202
22  Schaumburg-  Lippe  1.020.000  93.808  00  617.46113
23  Lippe  —  325.192  67  —  —
24  Lübeck  —-  152.619  78  —  —
25  Bremen  —  358.161  09  —  —
26  Hamburg  ..  —  991.8734  —  —
27 Elsaß-Lothringen  —  4.534.695  92  —  —
Summe  184.390.800  120.000.000  00  54.919.94172
        <pb n="161" />
        —   143   —

betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (R.  G.  Bl.  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  4  6.  7.  8.  9.
Auf  den  devinitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Bon  dem  sind  angewiesen:  -  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  .  Spalte  4  zu  ge-(Spalte
  2)  a.  zur  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  a.    b.
in  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  schüsse  sind  auf  auf  den  definiti-  zur  Erfüllung  des  Bemerkungen.
md  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rechnung  den  Antheil  Maximal-  Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  Rechnung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt.,Spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  der  Staats-  preußischen    Kontrole  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen·  Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Mark.  Pf.
56.  672.  1001  67.  238.  615  00  2  192  —  —  4.761.  900  00  —  —
—  144.975  00  1  79  —  —  —  —  —
29.921.136140  197.535  00  1  95|10.482.399  37  —  —  4.052.576  00
35.039.952  7.479.835  00  3  0418.373.409  31  —  —  640.032  00
9.840.000  5.321.235  00  0  843.012.50944  —  —  297.142300
11.005.  424  4.276.680  00  3  70|  4  —  —  91.622  29
7.128.000  2.495.655  00  2  29|  3.088.228,47  —  —  162.286  00
2.  904.  000  1.631.985  00  3  18  848.007  88  —  —  64.000  00
1.596.000  837.400  00  1  47  505.732|35  –  136.000  00
2.310.000  283.775  00  4  5050.81367  —  —  60.000  00
—  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —
2.940.000  913.120  00  0  29  1.351.2534  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  723.  345  41  —  —  110.000  00
1.384.566  415.860  00  3  88  645.80  1|41  —  —  48.156  00
1.698.000  510.130  00  4  20  791.910/53  —  —  68.000  00
2.718.000  595.27500  300  —  —  88.  000  00
426.000  196.605  00  2  91  152.  928  06  —  —  16.000  00
559.989  220985  00  3  24  —  —  26.674  00.
542.  118  164.515  00  2  32  251.73379  —  —  58.588  00
374.346  131.950  00  —  0  29  161.59749  —  —  10.436  00
900.000  260.515  00  1  97  426.322,02  —  —  40.  000  00
668.  520  93.805  00  3  0  —  234.320  00
—  325.190  00  2  67  —  —  —  —  —  —
—  152.  615  00  4  78  –  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  09  —  —  —  —  —  —
—  991.870  00  3  48  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  00  0  92  —  —  —  —  —  —
120.263.  15131  115.  238.  o30  00  ro  oo  48.676.  100431  4.  761.  000001  6.  243.  832  29
Die  ausgegebenen  Reichskassenscheine    (Kol.  6.  a.)  haben  bestanden:
1.  in  10.797.768  Abschnitten  à  2  56.963.840 Mark.....  
2.  2.213.747  .  ..—-.....  «2ug«o.q.
3.339985  .i  so  .-.....  tax-»Has- 



 

 

 

 

 

 

Ferner  sind  der  Reichs.  Hauptkasse  überwiesen:
4.  Erstattung  der  nach

Zahlungen:  14  Abschnitte  à  5  Mark
5.  in    Anrechnung  auf

 

 

 

sind  115.938.030  Mark

Kol.  6.  b.  geleisteten  Zah-70

  „

die  nach  Kol.  7  geleisteten  Vorschüsse:

  50.000  Abschnitte  à 20  Mark=  1.  000.
940.000  ·

000  Mark

43.000.000  „

Zusammen  158.238.10055.105  Mark.
        <pb n="162" />
        —  144  —

3.  Zoll=  und  Steuer--Wesen.

---Der

  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  v.  M.  beschlossen,  sogenanntes  Kindermehl,  ein  aus  Weizenmehl
  unter  Zusatz  von  Zucker  und  kondensirter  Milch  bereitetes  Nahrungsmittel  der  Kinder,  der  Nummer
25.  p.  1.  8.  des  Tarifs  (Zollsatz  von  5  Thalern  für  den  Zentner)  zuzuweisen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  v.  M.  beschlossen,  unter  Aufhebung  der  nach  dem  Beschlusse
  des  Bundesraths  vom  2.  Juni  1869,  §.  75  der  Protokolle,  seither  angewendeten  Bestimmung  in
Ziffer  IV.,  8  der  Drucksache  Nr.  51  desselben  Jahres  nachträglich  zu  genehmigen,  daß  vom  1.  Januar  1876
ab  die  Verwaltung  des  Ober-Kontrollbezirks  Rothenburgsort  dem  Kaiserlichen  Hauptzollamte  in  Hamburg
abgenommen  und  dem  Königlich  preußischen  Hauptzollamte  zu  Wandsbeck  übertragen  werde.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  v.  M.  beschlossen,  daß  das  Verfahren,  wonach  in  einzelnen
Bundesstaaten  den  Hutfabrikanten,  welche  getragene  seidene  und  halbseidene  Herrenhüte  behufs  der  Herstellung
von  neuen  Hüten  aus  dem  Auslande  einführen,  gestattet  worden  ist,  den  Plüsch  (Felbel)  von  den  Hüten
abzutrennen  und  besonders  zur  Verzollung  zu  stellen,  die  Hutkörper  aber  entweder  wieder  auszuführen  oder
unter  amtlicher  Aufsicht  zu  vernichten,  unzulässig  sei,  daß  vielmehr  auch  in  den  genannten  Fällen  die  Hüte
in  demjenigen  Zustande,  in  welchem  sie  in  das  deutsche  Zollgebiet  eingehen,  zur  Verzollung  zu  ziehen  seien.

 

Das  Kaiserliche  Steueramt  zu  Metzer  wiese,  Hauptamtsbezirk  Diedenhofen,  ist  aufgehoben  und  an  dessen
Stelle  eine  Ortseinnehmerei  errichtet  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  J.  zu  Klingebeutel  im  Hauptamtsbezirke  Ratibor  ist  die  Be—
fugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  J.  entzogen  worden.
        <pb n="163" />
        —  145  —

1.  Eisenbahn-Wesen.

—·  —

Die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  14,2  Kilometer  lange  Zweigbahn  zwischen  den  bereits  bestehenden

  Bahnhöfen  zu  Kettwig  und  Mülheim  a.  d.  Ruhr  mit  den  Zwischenstationen  Saarn  und  Broich

wird  am  6.  März  d.  J.  für  den  Güterverkehr  und  am  15.  März  d.  J.  für  den  Personenverkehr  eröffnet

werden.  
Berlin,  W.,  den  1.  März  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

5.  Kon  sulat-Wesen.

——.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in
Smyrna,  Dr.  J.  Fröbel,  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Algier  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Konsul  des  Deutschen  Reichs  Raphael  Picciotto  in  Aleppo  ist  gestorben.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="164" />
        <pb n="165" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzker-  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang.

—.

Berlin,  Freitag,  den  17.  März  1876.

No. 11.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  147
2. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar
1876;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Februar
1876  .
3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  bis  zum  4.  und  bis  zum  11.  März  1876.  152
4. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an
Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten

 

Januar  und  Februar  1876;  —  Kompetenz  einer  Steuerstelle
  154

5. Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seeschiffer  ·  Prüfun

gen.
6. Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Reglement  über  die  Be

nutzung  der  innerhalb  des  deutschen  Reichs-  Telegraphengebiets

  gelegenen  Eisenbahn-Telegraphen  zur  Beförderung
solcher  Telegramme,  welche  nicht  den  Eisenbahndienst  betreffen,

  vom  8.  März  1876;  —  Postanweisungsverkehr
mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika;  —  Werthangabe
bei  Postsendungen  nach  dem  Auslande  155
7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  etc.  167

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

1.  der  Tagelöhner  Georg  Werner  aus  Beggingen  (Kanton  Schaffhausen  in  der  Schweiz),
34  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  mehrfachen,  zum  Theil  schweren  Diebstahls  im
wiederholten  Rückfalle  erkannten  Zuchthausstrafe  von  2  Jahr  5  Monaten,  durch  Beschluß
des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  in  Karlsruhe  vom  7.  März  d.  J.,

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,

2.  der  Maschinenschlosser  Eduard  Schiller  aus  Korolinenthal  bei  Prag  in  Böhmen,  39
Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen  vom  4.
  

März  d. J.

3.  der  Steindrucker  Gerhard  Heinrich  Hillebrandt  aus  Kopenhagen,  48  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Bromberg  vom  3.  März  d. J.  .

4.  der  Schneider  Michael  Wachsmann  aus  Wiericzow  in  Russisch-Polen,  48  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau  vom  11.  Februar  d.  J.,

22
        <pb n="166" />
        —  148  —

5.  der  Wirthschaftsgehülfe  Rudolf  Milkowski,  gebürtig  aus  Stopnice  in  Galizien,  33  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Oppeln  vom  17.  Januar
  d.  J.,

6.  der  Bäcker  Peter  Heinrich  Peeck  aus  Vianen  (Königreich  der  Niederlande),  geboren  am
25.  Dezember  1827,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Düsseldorf
  vom  28.  Februar  d.  J.,

7.  der  Skribent  Wenzel.  Krejci  aus  Brezina  (Bezirk  Münchengrätz  in  Böhmen),  32  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  in  Karlsruhe  vom
3.  März  d.  J.,

8.  der  Tapezierer  Georg  Maurer,  gebürtig  aus  Linz  (Oesterreich  ob  der  Enns),  31  Jahre  alt,

9.  der  Schieferdecker  Franz  Jellenik,  gebürtig  aus  Graz  in  Steiermark,  23  Jahre  alt,
zu  8  und  9  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  oldenburgischen  Staatsministeriums,
Departement  des  Innern,  vom  17.  Februar  d.  J.,

10.  der  Drechsler  Johann  Rudolf  Meyer,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Bäretsweil  (Kanton
Zürich  in  der  Schweiz),  22  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
in  Kolmar  vom  26.  Februar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finan;z=  Wesen.

 

In  der  Woche  vom  1.  bis  7.  März  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.
        <pb n="167" />
        —   149   —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-      
,  nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben,zwischen  den
des  Jahres  „  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —  mehr
Einnahmen.    .
innahme  obengenaunten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  ...  18.220.135  2.55918.217.57618.365.263—147.687
Rübenzuckersteuer  15.168.420  2.034.032  13.134.388,  8.361.113/+  4.773.275
Salzsteuer  5.290.043  —  5.290.0435.443818—  153.775
Tabacksteuer  .  208.701  36.449  1  172.252  122.720  +  49.532
Branntweinsteuer  .  .  8.880.340  927.389  7.952.958.285.929—  332.978
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  21.980  —  21.980  18.  266  4  3.714
Brausteuer  ....  3.819.899  1.142  3.818.757  3.710.686/+  108.071
Uebergangsabgaben  von  Bier.  ....  151.756  —  151.756  139.913  11.843
Summe  51.761.274  3.001.571148.759.703  4.  447.708  4.  11.995

 

 

 

 

 

Aumerkung.  In  den  Beträgen  des  Vorjahrs  (Spalte  5)  sind  die  Registerdefekte,  die  Freischreibungen  für  privative  Rechnung,

die  Registerverglltungen  und  die  Restitutionen  mit  berücksichtigt.

Für  1876  werden  diese  meist  geringfügigen  Einnahmen

  und  Ausgaben  nur  in  den  ein  volles  Rechnungsquartal  abschließenden  Nachweisungen  Berücksichtigung

finden.

Ferner  ist  zu  bemerken,  daß  die  Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  im  Großherzogthum  Luxemburg
für  Innuar  und  Februar  1876  noch  nicht  mit  nachgewiesen  sind.

 

22*
        <pb n="168" />
        —   150   —

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.,

  Sonstige  Ver.  -Event.  Ver
Laufende Nummer.   täglich  bindlich.  bindlich.
    Name der Bank    Grund.  ¶  Reserve.  Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen    Summe  Gegen  -
  Name  der  Bank.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  31.  Jan.deckte  31.  Jan.  Ver.  31.  Jan.  mit Kündigung-  31.  Jan.  Passiva.  31.  Jan.]  der  31.  Jan.  weiter.
  1876.  Noten.  1876.  bindlich    ——--  1876 .Passiva  1876.  gegebenen
    keiten  frist.  Wechsel.

    

1 Reichsbank .......117.19712.000630.930—26.25194.2193——62.280101.002  H-27.130  93.099-—-M731.963L  os.isi  4.  5681  —
2 Städt.  Bank  in  Breslau 30  60  570  —  501.9668  —  89  2.962  J4  saa!  —  12.139.  849  96
3 Kölnische  Privatbank z0  7502762  —  12  1.191  167  256  —.  1  4392  —  107  236  E  202  11.398.——  238  212
4 Magdeburger  Privatbank.  624%2  331  99  21  2  —  7  ——-*-  759  4141  7.  112  4  i08  335
56  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  .  3.000  750  2.287  —  2409  828  —  187  57“  +  49  42—  76  315  2461  11.  160  —  346
6  Provinzial--Aktien  =  Bank  des  

Großherzogthums  Posen 000  6e90.5602  +.  7|  9  74  2  672  F  305  1  —  7.001  *  315  484
7 Hannoversche  Bank.  ...  12.000  659  9.344—  6814  4.18+  229  3.443  4  588  3.910.—  92  1.414  379  30.  775|—  61  795
8  Landgräfliche  -Hessische konzess.  Lan-  6  #  1

desbank  (Homburg  v.  d.  Höhe)  1.714  86  16—  1  —  —  —  552  —  7  595  2  2.263  —  81  —

9  Fankfurter  Bank.  ...  17.  113  3429  27.  9300.391,+  2.564.376-—  60  212+  22  ½  331  61.272  —  71588
10  Bayerische  Notenbank  7.500  —  50.610  +  6.241  17.012  2.519  2.474  1.200  92.—  23  1.49—  1.836  62.  174  4  5.608  487
11 Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30.000  3.000  67.  802  —  3.8791  37260  14  2.  128  6.  14  —  4.569%  1  45
12  Leipziger  Kassenvererin  3.000  115  2.957—  20  1.264  1100  1.#39  n  168  —  —  97  —  140  7.608—  319  239
13  Chemnitzer  Stadtbank  –  544  510  H.  *  —  —  1110  97  141  2.  0414  96  144  —  79  3.336  —  33  389
14  Württembergische  Notenbank  9.000  31123.310  —  7980  8.76—4  796  516  24  —  3  —  994.—  220  34.160—  947  1.185
15  Badische  Bank  8.000  1.319  24.679  2.525  527—  807  178.  —  31  —  #  —  1.3835  117  542.600  1.153
16.Bank  für  Süddeutschland 2.3390369115  5.521  —  931  339—  3  —  1.706  —  37749  1.  188
17 Rostocker  Bank  6.000  600  1.622  —  256  761—  *  934  110  7.293  —  3  382—  64  16.831—  433  215
18  Braunschweigische  Bank  10.500  451  5.221  —  600  22974  22  4.967  984  1.610  396  868  —  735|  206.  nut  1.551  550
18  Kommerzbank  in  Lübeck  .  ..  2.400  240  2.3506+  61  EEEIIEIE  24  1.  963  —  95  338.J  255  6.—  7  112
20  Bremer  Bank.  36.607  6576S  –430  *  40:  397..  404  21.  418  4  143  18  —  1.230  62.  uau  1.  113  849

i  ·-  I
Zusammen..288.45028.301884.838  s—:io.845  1710013«—-s;1.6221:k4.47s-  1.  .684  16179—  5.31014.983  —  2.403  E  677

I  g«

I  I  I  il

I  E

I  I

Bemer

Zu  9
Zu  11.:

ini.
½  15.:

Darunter  25

5.800  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  1.548.  M  sächsisches  Staatspapiergeld.
Das  Grundkapital  ist  zurückgezahlt;  Kavent  die  Stadt  Chemnitz.
Darunter  130.258  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="169" />
        —   151   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

banken  Ende  Februar  1876
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),
übersichten  verglichen  mit  Ende  Januar  1876.
auf  Tausende  Mark).
Activa,

Laufende Nummer.

Metall Bestand..  GegenReichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
Bestand  21.  Jan.  kassen-  31.  Jan.    anderer  31.  Jan.  Wechsel.  31.  Jan.  Lombard.  31.  Jan.  Effekten.  31.  Jan.  Aktiva  31.  Jan.  der  31.  Jan.
  Aktiva.  
1876.  scheine,18.Banken1876.  1876.  1876.  1876.  1876. Aktiva.  1876.
—

r

6  33.  a76  37  uoo  782  à3i  221  24002  —  2.022  3.3591
12370+  205  2  —  1  673  4  3811  6.805  #4  300  2.1499  —  1229  841  4  117  —  —  12.202  T.  7’32
1.is6  —  123  ao  4  15  295  —  185  11  41  34  —  —  505  4  118  11.270  —  31
u111  .  41  —  5  1  —  2371  32  773  4  51  26  —  29  77  —.  15  1½4
1.254—  55  1  —  1  204  —  4220  s01  4  311  —  359  292  +  16  256
.-989J—
  26  2  ¾l  374.  107  4.3471  346  9  —  30  —  —  15  670  —  44  7312  T  342
———  50  .+  26  308  —  1.008  1½7287  1.125  2.220  —  682  529  +  %0  s.  136  —  NSo.75  6
1.  4
l
is  —  5½%  5  24  J  3  212—  17  133  —  165  ss  1  u668J  44  4
14.000  —  3228838  —  8  5391  —  256|33584+  3.950  4.212  —  I1.  111144  —  4  2025—  2868.20  —  659%
20  55  J  3.4771  —  6%  219%  1.%  2.165—  197  —  —  u1.01.  226  S.é8%
(0.  z"s  —  2.453  140  4  8  6.711  4  2.138  41.057  —  3.306  8.126  —  22  189  4  26  4.9337  —  960%.51  —  4.569
1.020  —  82  6  —  597  48  3-185  —  91  2.036  +  60  207  —  41  47  —  124  7.608  —  3190  2
3156  4  2½  4  (—  9  3os  J  23532.12  —  3256  2829  —  58  —  —  àro  +  130  3.336J+  333
13.  791  4  165  274  4  48  514—  497893  783  —  198  —  —  653  128  34.  16  —  347  114
14.964  —  1482  s9  4  231  3.369  —  1.259  20814  328  3.456  —  10  ——  2.258  —  602  .2  2.500
1  159  55%—  3  76—  srz42.1+  1.597  2.708—  231  7.652  —  1.046  2.3501  231  53.746  —  195
780/—  139  78  —  137  3—  4%32  01  7.4317—  92  1.554  —  29  r-570  .  391  17.013  —  551
—5  10  —  391—  2224.0  +  1.313  2.076  —  138  —  —  7.  6680  +  844%  26.743  13971
1221.—  186  6  —  6  112—  228  2.983  —  410  1.812  —  26  55—  16  2•457.+  723  8.616  —  1351109
2.993  4  223  16  J  13  3all—  22242  172201  6.024  —  6o2  812  4  317  12144  as7  53.302  —  1.025
i  :  «
Sy.36N30.409%  1.13936.713  —  1.2200  30  —  31.9168401.5586  —  5-0217.6131—  591  74.386  450%.5-0o2  —  1.050
1  -  «  "
1
1  1
kungen.
Zu  16*:  Darunter  335.560  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
**:  Darunter  669  M  deutsches  Staatspapiergeld.
Zu  20*:  Darunter  333.500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thaler=  bezw.  Marknoten.
        <pb n="170" />
        —   152   —                                                                                                                                               3.   Mü n z - W e s en.                                                                                                                                      U e b e r  s i c h t                                                                                                                                    der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  4.  März  1876



152





stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  27.  Februar  auf  Privatbis
  4.  März  1876  Doppel-  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
sind  geprägt  kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig.  Pfennig  ·  Pfennig  ·  Pfennig  Pfennig-  Pfennigworden
  in:  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]Mark.  Pf.  Mark.  Pf.Mark.  Mark. Pf.
a)  Berlin  3.607.980  —  3.607.980  —  658.169  379.1130  —  —  27.924430  35.548  "0  7.536,80  7.13290
b)  Hannover  —  28.000  —  257.540  —  136.9000  —  —  12.400  00  13.900  00  9.395,00  2.96000
c)  Frankfurt  —1  —  —  —  215.  857  112.275  00  —  —  —  —  —  —  19.473  14  6.393.  21
d)  München  187.100  —  —  —  175.000  —  —  63.500%0  20.400  10.000  00  7.880  00  3.82000
e)  Dresden  —  —  —  69.000  —  1026552/0  —  —  —  —  6.  100000  .85000%S.  180
f)  Stuttgart  —  —  —  —  143.247  62.95  50  ——123.600|  —  —  3.894  00  4.970  00
g)  Karlsruhe  —  49.000  —  —  —  50.000  00  —  —  —  9.  110  00  3.  200  oo  1.6000
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  15.  639  60  —  —  —  —  3.24848
i)  Hamburg  2.493.640  —  2.500.  000  —  —  —  —  —  —  2  24.0TA  —  —  —  —
Summe  1.  6.288.720425.0001.  0  346.340  1.192.273843.8900  63.50000  *  9  73  5  22|86,#  as.  aos  62
2.  Vorher  waren  
geprägt  in:
a)  Berlin  .  475.5967401  9.743.775  47.780.1144.374400  71|0
b)  Hannover  123.760.140  –  7.624.375  10.  451.57530  89500090  70  388.  463  80
c)  Frankfurt  174.  840.  7801  66.  957.  220  —  —  .580.7681  00  1.629  %  2.  218.  10290  1.  134.206551  1.  191.  470  301  131.482  55
d)  München  ..  102.  449.  3201  32.  562.  540  482.115  5.788  410  15.607.641  2-692.075  50  Wao  1.826.47110838-,  T2366  35  100  250  2021
e)  Dresden  49.843.800  17.366.  480  —  2.654.345  7.885.314  290.252  40477|5  846  74
f)  Stuttgart  46.818  810021.658.430  —  2.151.  305  14.436.  143  136.  947  50  3.246.778  10  1  709.28000|  760.345100  346.549  50  226.  554  80
g)  Karlsruhe.  21.401.360)  12.392.820  —  1.570.930  001.06376.,82|80a77s0S
h)  Darmstadt  16.766.380  6.873.990  —  740.  175  4.911.  122  166.194  o0  729.  083  001  860.  488  70  55.15265  123.791|66  57.04113
i)  Hamburg  18.222.700  5.646.880  16.889.428  1.428.305  7.727.701  11.68.988  50  887.  768  40  1.453.024480  9  97750  300.  436  46  78.502  80
Summe  2.1.028.700.040|10,812860  11.912.823  31.702.  220  11,  381.,  4  16.  s0s.  22  0o  21.262.  574  60|14.274.562  80  8.206.906  o0  5.025.772·22  2.697.952|83
Gesanmmt-  Aus.
prägung  1.094.988.760O0  128.  020  803  32.048.760  119.573.  714  17.662.  123  oo  21.326.07300  14.138.363  80  8.396.  640  65  5.081.001  16  267  45
—  —  ———  —

 

1446.  326.  620  Mark.

 

 

m—
180.600.  670  Mark  60  Pf.

—  —  —

–  —  —

 

.———
22.  834.  004  Mark  45  Pf.

 

7.814.258  Mark  61  Pf.
        <pb n="171" />
        —   153   —                                                                                                                                        Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  11.  März  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon
I.  In  der  Woche  auf  Privat.
vom  5.  bis  11.  Dovvel  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
März  19876  sind  Doppel□—  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfenniggeprägt
  worden  in Kronen.  stücke.  stücke.  stũcke.  stücke.  stücke.  stũcke  stũcke.  stücke.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.“  Mark.  Pf.  Mark.  Pf  Mark.  Pf.
a)  Berlln  3.611.040  —  3.611.040  —  645.952  376.  591  00  —  —  17.839100  %  51.927  80  12.588  30  4.09280
b)  Hannover  —  —  —  270.715  —  136.54000  —  —  29.  952  00  15.943  00  6.496  00  2.977|100
c)  Frankfunt  —  —  —  —  236.793  96.937000  —  —  —  —  16.773|54  5.48119
d)  München  1.538.280  —  —  —  203.000  —  —  81.0000  37.700  19.  R  5.  220  00  3.680  00
e)  Dresden  ..  360.020  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5.  600,00  4.50/00  3.280  00
f)  Stuttgart  —  925.220  –  –  112.493  66.23150  —  —  —  —  4.  985  00  748.00  135600
g)  Karlsruhe  ..  —  —  —  —  217.303  75.00000  —  —  —  —  11.  „260000  1.  400  00  2.000,00
d)  Darmstadt.  —  778.300  —  —  —  ——%0  —  —  —3Jqö½
i)  Hamburg  2.601.240  —  2.600.000  —  —  —  —  —  —  55.  009  70  18.  603,10  —  —  —  —
Summe  1.  8.  110.580  6211.040  270.71544154  15029  50  s1.  doo  oo  152.998/0  17.408/60  T  s41  29.62271
2.  Vorher  waren
geprägt  in:  
a)  Berlln  477.204.720|10207.  220  108.  149.  260  9.743.775  43.438.283  6.532.506504.004.37400  2.765.536  202.491.862  0  1.390.  332  20958.004|70
b)  Hannover  123.760.1400  57.677.280  —  7.881.915  10.451.575  25,18200  895|00  800.179  414  30  640.375  7991.42380
c)  Frankfurt  174,  840.780  58.957.220  —  —  8.  196.  625  1.  969.  172  00  1.629.032/60  2.218.  102  90  1.  134.  206  55  1.210.94344  437.885|79
d)  München  102.636.4200  22.562.540  482.115  5.788.410  15.782.  641  2.  692.  O75  50  6.  947.  816  80  1.  846.  871  40)  848.  723  9  398.23440]  254  622|13
e)  Dresden  46.843.800  480  —  2.743.  345  7.885.314  392.9040  a¼  1.450.34180  696.577102|74
f)  Stuttgart  ..  46.  818.  8201  21.  656.  430  —  7.151.905  14.579.390  499.90600/.  79  40SOO  3410  0.  443  50%2
g)  Karlsruhe  21.401.360)  12.889.820  —  1.570.930  11.001.063  13744,194400  0231461903OBB2..3.S
h)  Darmstadt  16.766.380  6.873.990  —  740.175  4.911.122  166.1941100|]  729.089  ¾1  876.  1%  55.152|  65  123.791|66  60.289  61
i)  Hamburg  20.716.  340  5.646.880  19.389.428  1.428.300,  2.727.701  1668.988  50  887.768  40  1.524.  862  o0  717.053/45  300.  136  46  78.502|80
Summe  2.1.034.988.7600K  12.020.  03  32.  048.  760  119.  573.  7  14  11.652.  123  00  21.336.  ors  sosit.  438.  zss  so  8.395.640  65  6.081.  ool  16  2.733.  257  45
Gesammt-Aus-.  »
prãgung.  .  11.043.  009.  3401  313.  O41.  860134.  221.  843  32.  319.  475  120.  989.  255  16.402.  422  50  21.  407.  o73  60  14.391.362/00  8.523.149.55  5.2-%  2.762.88016

 

 

——

1.356.141.320  Mark.

 

 

—  —

 

 

 

—
193.118.226  Mark  10  Pf.

 

*/  —  —  —
23.114.511  Mark  55  Pf.

 

 

 

1.891.  867  Mark  16  Pf.
        <pb n="172" />
        —  154  —

A.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

—  —  —  ——  —  —

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar
und  Februar  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ober-Postdirektions-Bezirke.  Januar.  Februar.
M.  M
1.  Im  Reichs-Postgebiete.  ·
1   Königsberg.......  11.434  95  10.825  15
2.  Gumbinnen  3.158  95  2.304  15
3.  Danzig  9.073  00  8.603  75
4.  Berlin  57.360  85  60.187  35
5.  Potsdam  3.911  20  4.185  45
6.  Frankfurt  a. O.  O.  7.545  05  6984  50
7.  Stettin  9.866  70  9.145  25
8.  Köslin  1.763  20  2.174  70
9.  Posen  5.312  40  4.765  25
10.  Brombeg  3.220  40  2.807  05
11.  Breslau  20.862  30  20.013  65
12.  Liegnitz  7.962  20  6.812  35
13.  Oppeln  8.262  30  7269  35
14.  Magdeburg.  17.341  40  16.439  85
15.  Lalle  a.  S.  8.453  55  8.440  15
16.  Erfurt  ..  ..  11.612  45  10.175  45
17.  Kiel  4.487  00  4.074  20
18.  Hannover  6.681  05  6.863  95
19.  Münster.  1.812  85  1.521120
20.  Minden  6.000  65  5.123  90
21.  Arnsberg  21.001  850.64  25
22.  Kassel  .....  3.948  65  3.736  55
23.  Frankfurt  a.  M.  30.102  30107  0
24.  Köln  17.147  15  15.269  30
25.  Aachen  7.422  70  7.349  65
26.  Koblenz.  .......  3.058  90  3.191  50
27.  Düsseldorf  .......  38.692  40  39.663  20
28.  Trier  2.564  00  2.118  60
29.  Dresden.  10-934  85  10.849  30
30.  Leipzig  33.175  60  28.765  60
31.  Karlsruhe  ......  12.498  90  13.353  75
32.  Konstanz,  ........  4.480  10  4.397  20
33.  Darmstat  10.943  45  11.454  00
34.  Schwerin  i.  M.  ....  3.914  05  2.800  05
35.  Oldenburg  3.563  65  3.488  05
36.  Braunschweig  ......  5.73020  5.431  65
37.  Bremen  22.909  75  20.725  90
38.  Hamburg  ....  70.003  25  63.308  30
39.  Straßburg  i.  Elsaß  ....  14.6846015.20780
40. Metz..  ....  3.66175  3.555  00
Summe  I.  526  610  55504.134  20
II.  Bayern.  36.591  20  34.676  50
III.  Württemberg  .  ..  16.435  45  18.136  85
Ueberhaupt  579.637  20  556.947  5505
*  Dagegen  im    Jahre  1575)  662.743  56|564-074  45
„  „  1874  665.247  O0  558.141  00
  „  „  1873  696.933  00|  616.017  0

 

 

*)  efr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.
**)  Die  Einnahme  für  die  Monate  Januar  und  Februar  1875  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="173" />
        —  155  —

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Wetzlar  im  Hauptamtsbezirke  Marburg  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Material-,  Spezerei-,  Konditor-Waaren  und  andere  Konsumtibilien,
fertige  Kleider  und  die  sprachgebräuchlich  als  „kurze  Waaren“  bezeichneten  Waarengattungen  beigelegt  worden.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Rostock  wird  mit  den  Seeschiffer-Prüfungen  für  große  Fahrt  am  23.  März  d.  I.  begonnen  werden.

 

In  Danzig  wird  mit  der  nächsten  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  am  13.  k.  M.  begonnen  werden.

 

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Reglement  über  die  Benutzung  der  innerhalb  des  deutschen  Reichs-Telegraphengebiets  gelegenen  Eisenbahn-Telegraphen
zur  Beförderung  solcher  Telegramme,  welche  nicht  den  Eisenbahndienst  betreffen.  Vom  8.  März  1876.

Vem  15.  März  ab  treten  die  Bestimmungen  des  in  der  Anlage  abgedruckten,  von  dem  Herrn  Reichskanzler
unterm  7.  März  vollzogenen  Reglements  über  die  Benutzung  der  innerhalb  des  deutschen  Reichs-Telegraphengebiets
  gelegenen  Eisenbahn-Telegraphen  zur  Beförderung  solcher  Telegramme,  welche  nicht  den
Eisenbahndienst  betreffen,  in  Kraft.

An  demselben  Tage  erlöschen  die  Vorschriften  des  bisher  gültigen  Reglements  vom  13.  Mai  1873.

Die  wichtigsten  Aenderungen  der  bisherigen  Bestimmungen  sind  in  den  §§.  2,  6  und  9  des  neuen
Reglements  enthalten.

Berlin,  den  8.  März  1876.
Der  General-Postmeister.

23
        <pb n="174" />
        —  156  —

Reglement

über  die  Benutzung  der  innerhalb  des  deutschen  Reichs-Telegraphengebiets  gelegenen  Eisenbahn—
Telegraphen  zur  Beförderung  solcher  Telegramme,  welche  nicht  den  Eisenbahndienst  betreffen.

§.  1.

Sammtliche  Stationen  der  innerhalb  des  deutschen  Reichs-Telegraphengebiets  gelegenen  Eisenbahnen  sind
zur  Annahme  und  Beförderung  solcher  Telegramme,  welche  nicht  den  Eisenbahndienst  betreffen,  nach  Maßgabe
  der  Bestimmungen  dieses  Reglements  ermächtigt.  «
§. 2.
Die  Eisenbahn-Telegraphenstationen  dürfen  Telegramme  annehmen:
a)  wenn  keine  Reichs-Telegraphenanstalt  in  demselben  Orte  ist:  von  jedermann,
b)  wenn  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  an  demselben  Orte  ist:  nur  von  solchen  Personen,  die
mit  den  Zügen  ankommen,  abreisen  oder  durchreisen.

§.  3.
Die  telegraphische  Korrespondenz  ist  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie  ausschließlich  oder  nur  streckenweise
  auf  Bahntelegraphen  ihre  Beförderung  erhält,  den  Bestimmungen  der  jedesmaligen  Telegraphenordnung
für  das  Deutsche  Reich  unterworfen.  

§.  4.
Die  auf  den  Eisenbahn-Betriebsdienst  bezüglichen  Telegramme  haben  in  der  Beförderung  allen
anderen  Telegrammen  vorzugehen.
§. 5.

Die  Eisenbahn-Telegraphenstationen  gehören  der  Regel  nach  zu  den  Stationen  mit  vollem
Tagesdienste.  Abweichungen  hiervon  durch  Ausdehnung  oder  Beschränkung  der  Dienststunden  werden  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

§. 6.

Die  bei  den  Eisenbahn-Telegraphenstationen  angenommenen  Telegramme,  welche  nach  Orten  des
deutschen  Reichs-Telegraphengebiets  gerichtet  sind,  werden  in  folgenden  Fällen  ausschließlich  mit  dem  Bahntelegraphen
  befördert:

a)  wenn  sie  von  der  Aufgabe  an  die  Adreßstation  direkt,  d.  h.  ohne  jede  Umtelegraphirung,
gegeben  werden  können,  wobei  es  keinen  Unterschied  macht,  ob  am  Ort  der  Adreßstation
eine  Reichs-Telegraphenanstalt  besteht  oder  nicht;

b)  wenn  sie  auf  dem  Wege  von  der  Aufgabe=  bis  zur  Adreßstation  nicht  mehr  als  eine
Umtelegraphirung  zu  erleiden  haben  und  am  Orte  der  Adreßstation  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  nicht  besteht.  In  allen  andern  Fällen  sind  die  Telegramme  an  die  nächste  zur
—  geeignete  Reichs-Telegraphenanstalt  behufs  der  Weiterbeförderung  zu
überweisen.

Eine  direkte  Beförderung  von  Telegrammen  über  die  Grenzen  des  deutschen  Reichs-Telegraphengebiets
  hinaus  mit  dem  Bahntelegraphen  darf  nicht  geschehen.  Es  bleibt  jedoch  vorbehalten,  für  diejenigen
Bahnen,  welche  zum  Theil  in  anderen  Staatsgebieten  liegen,  Abweichungen  eintreten  zu  lassen.

  

 

§.  7.

Die  Reichstelegraphen  sind  zum  Zwecke  und  zur  Beschleunigung  der  Telegramm-Auswechselung  mit
den  Bahntelegraphen  desselben  Orts,  soweit  es  thunlich  ist,  durch  Leitungen  zu  verbinden.

Wenn  jedoch  die  Zahl  der  durchschnittlich  auszuwechselnden  Telegramme  oder  die  Entfernung  zwischen
den  beiderseitigen  Stationen  eine  sehr  geringe  ist,  so  kann  von  der  Herstellung  einer  solchen  Verbindung  abgesehen
  werden.

In  geeigneten  Fällen  sollen  auch  solche  Orte,  an  welchen  einerseits  nur  eine  Reichs-Telegraphenanstalt,
  andererseits  nur  eine  Bahn-Telegraphenstation  vorhanden  ist,  telegraphisch  verbunden  und  die  Verbindungsleitungen
  in  gewöhnlicher  Weise  zur  Auswechselung  beziehungsweise  Zuführung  von  Telegrammen
benutzt  werden.

Die  Verbindungsleitungen,  welche  mehrere  Eisenbahn-Telegraphenstationen  mit  einem  Reichs-Telegraphenamt
  verbinden  und  eine  Korrespondenz  zwischen  den  Eisenbahnstationen  unter  sich  ermöglichen,  dürfen
        <pb n="175" />
        —  157  —

unter  Kontrole  des  Reichs-Telegraphenamtes  zu  bahndienstlichen  Mittheilungen  benutzt  werden.  Dagegen
bürfen  Privat-Telegramme  zwischen  den  Eisenbahn-Telegraphenstationen  auf  solchen  Leitungen  nicht  gewechselt
werden.

Die  Verbindungsleitungen,  mit  Ausschluß  der  auf  den  Bahn  -Telegraphenstationen  erforderlichen
Stationseinrichtungen  (Apparate,  Batterien  etc.),  werden  für  Rechnung  der  Reichstelegraphie  hergestellt  und
unterhalten,  soweit  ein  Anderes  nicht  ausdrücklich  vereinbart  wird,  bezüglich  des  Betriebes  aber  als  Bahn-Telegraphenleitungen
  betrachtet  und  nach  den  bei  den  Eisenbahnverwaltungen  bestehenden  Anweisungen  von
den  beiderseitigen  Beamten  bedient.

Die  Eisenbahnverwaltungen  machen  demgemäß  den  Bezirks-Ober-Postdirektionen  von  den  für  diese
Bahnlinien  bestehenden  dienstlichen  Anweisungen  behufs  der  Beachtung  seitens  der  Reichs-Telegraphenanstalten
Mittheilung.  -’

§. 8.

Die  Auswechselung  von  Telegrammen  zwischen  den  Anstalten  des  Reichs=  und  denen  des  Eisenbahntelegraphen
  geschieht  mittels  der  vorhandenen  Verbindungsleitung  und,  falls  eine  solche  nicht  vorhanden  oder
nicht  betriebsfähig  ist,  durch  Boten.  Es  bleibt  jedoch  den  beiderseitigen  Anstalten  überlassen,  die  Auswechselung
  durch  Boten  zu  bewirken,  wenn  sie  dieselbe  für  zweckmäßiger  halten  als  die  telegraphische  Mittheilung.
In  solchen  Fällen  werden  die  angekommenen  bezw.  angenommenen  Telegramme  schriftlich  ausgefertigt  und  in
einer  das  Telegraphengeheimniß  sichernden  Weise  (sei  es  in  einem  Umschlag,  auf  welchem  die  Zahl  der  darin
enthaltenen  Telegramme  angegeben  ist,  sei  es  in  verschließbaren  Mappen)  gegen  Empfangsbescheinigung  mit
Zeitangabe,  auch  unter  Benutzung  eines  Quittungsbuches,  übergeben.

§. 9.

a.  Für  diejenigen  Telegramme,  deren  Beförderung  ausschließlich  mit  dem  Bahntelegraphen  erfolgt
ist  §.  5),  fällt  diesem  auch  die  für  die  Beförderung  erhobene  Gebühr  ungetheilt  zu.

b.  Werden  Telegramme  streckenweise  mit  dem  Reichstelegraphen  und  streckenweise  mit  dem  Bahntelegraphen
  befördert,  so  findet  eine  Theilung  der  Gebühren  in  der  Art  statt,  daß

1)  für  die  innerhalb  des  Deutschen  Reichs  und  Luxemburgs  beförderten  Telegramme  die  Reichs-Telegraphenverwaltung

  drei  Fünftel,  die  Eisenbahn-Telegraphenverwaltungen  zwei  Fünftel  der
erhobenen  Gebühr  erhalten,  und  daß

2)  die  Eisenbahnverwaltungen  für  das  mit  dem  Ausland  gewechselte  Telegramm  50  Pfennig  für

je  50  Worte  oder  den  überschießenden  Bruchtheil,  jedoch  nicht  mehr  als  den  eigenen  Gebührenantheil
  der  Reichs-Telegraphenverwaltung  erhalten.

c.  Ist  der  Telegraph  von  mehr  als  Einem  Bahngebiet  zur  Benutzung  gekommen,  so  wird  der  nach

Obigem  auf  den  Bahntelegraphen  entfallende  Gebührenantheil  zwischen  den  betheiligten  Bahnen  ohne  Rücksicht
  auf  die  Länge  der  Beförderungsstrecken  gleichmäßig  vertheilt.
d.  Für  ein  Telegrammm,  welches  bei  einer  Bahn-Telegraphenstation  aufgegeben  und  der  an  demselben
  Orte  befindlichen  Reichs-Telegraphenanstalt  mittels  der  Verbindungsleitung  oder  durch
Boten  zugeführt  worden  ist,  erhält  der  Bahntelegraph  25  Pfennig  für  je  50  Worte  oder  den  überschießenden
  Bruchtheil.  Diese  Zuführungsgebühr  wird  bei  Telegrammen,  welche  nachher  wieder  vom  Reichstelegraphen
auf  den  Bahntelegraphen  desselben  oder  eines  anderen  Bahngebiets  übergehen,  nach  der  Bestimmung  unter  c.
dieses  Paragraphen  in  Rechnung  gebracht.

Eine  gleiche  Zuführungsgebühr  fällt  dem  Reichstelegraphen  zu,  wenn  umgekehrt  Telegramme  bei
einer  Reichs-Telegraphenanstalt  aufsgegeben  und  der  an  demselben  Orte  befindlichen  Bahn-Telegraphenstation
mittels  der  Verbindungsleitung  oder  durch  Boten  zugeführt  worden  sind.

Liegen  die  Reichs-Telegraphenanstalt  und  die  nächste  Bahn-Telegraphenstation  an  verschiedenen  Orten
und  sind  beide  durch  eine  Leitung  telegraphisch  verbunden,  so  kann  diese  Verbindungsleitung  benutzt  werden
zur  Beförderung  auch  solcher  Telegramme,  welche  bei  der  Reichs-Telegraphenanstalt  ausfgegeben  und  an  die
Bahn-Telegraphenstation  gerichtet  sind  und  umgekehrt.  «

Von  der  nach  dem  gewöhnlichen  Tarif  zu  erhebenden  Gebühr  erhält  die  zuführende  Anstalt  die
unter  d.  dieses  Paragraphen  erwähnte  Zuführungsgebühr,  den  Rest  die  übernehmende  Anstalt.

e.  Bezahlte  Rückantworten  und  Empfangsanzeigen  sind  in  jeder  Beziehung  als  neue  Telegramme
anzusehen.  Ebenso  sind  nachzusendende  Telegramme  als  neu  aufgegebene  Telegramme  zu  behandeln.

f.  Die  Gebühren  für  Vervielfältigung,  Zurückziehung  und  Abschriften  von  Telegrammen  behält  diejenige
  Verwaltung  zum  ganzen  Betrage,  bei  deren  Anstalten  die  Erhebung  stattgefunden  hat.

  23*
        <pb n="176" />
        —  158  —

k.  Für  die  Zustellung  der  Telegramme  kann  die  Adreßanstalt,  wenn  dieselbe  eine  Eisenbahn-Telegraphenstation
  ist  und  der  Ort,  zu  welchem  dieselbe  gehört  und  wohin  das  Telegramm  gerichtet  ist,  weiter
als  zwei  Kilometer  von  der  Bahnstation  entfernt  ist,  eine  Austragegebühr  bis  zu  50  Pfennig  erheben.  Befindet
  sich  jedoch  an  demselben  Orte  zugleich  eine  Reichs-Telegraphenanstalt,  so  erfolgt  die  Zustellung  entweder
  durch  die  letztere,  welcher  die  Telegramme  in  der  in  §.  8  vorgeschriebenen  Weise  zugeführt  werden
können,  oder  gebührenfrei  bezw.  gegen  Erhebung  des  nach  Maßgabe  der  Verordnung  vom  24.  Januar  1876,
betreffend  Abänderung  und  Ergänzung  der  Telegraphen-Ordnung,  zulässigen  Bestellgeldes  durch  die  Bahn-Telegraphenstation.


Sind  die  Gebühren  für  die  Weiterbeförderung  der  Telegramme  mittels  Eilbestellung  vom  Aufgeber
hinterlegt,  so  werden  sie  derjenigen  Verwaltung  überwiesen,  deren  Anstalt  die  Weiterbeförderung  der  Telegramme
  auszuführen  hat.

§.  10.

Die  Bestimmungen,  welche  über  die  gebührenfreie  Beförderung  von  Telegrammen  vom  Reichskanzler
ergehen,  finden  gleichmäßig  Anwendung  auch  auf  diejenigen  Telegramme,  welche  streckenweise  oder  ausschließlich
  durch  den  Bahntelegraph  befördert  werden.

§.  11.
Die  Abrechnung  bezüglich  der  beiderseitigen  Gebührenantheile  findet  bei  den  Auswechselungs-Anstalten
selbst  statt.  Jede  Anstalt  führt  nach  anliegendem  Schema  ein  Zahlungs-Konto,  in  welches  alle  an  die
andere  Anstalt  abgegebenen,  und  ein  Forderungs-Konto,  in  welches  alle  von  der  anderen  Anstalt  übernommenen
  Telegramme  nach  der  Zeitfolge  einzutragen  sind.  Am  Schlusse  des  Monats  sind  die  beiden  Konti
beiderseits  abzuschließen.

Das  sich  ergebende  Saldo  wird  sofort  ausgezahlt.  Die  auf  den  Zahlungs-Konti  auszustellenden
Quittungen  müssen  über  den  vollen  Betrag  dieser  Konti  lauten.  ç

Sollten  den  Eisenbahn-Telegraphenstationen  von  den  Bahn-Postanstalten  Telegramme  überwiesen  werden,
für  welche  die  Gebühr  mit  Telegraphen=  oder  Postwerthzeichen  entrichtet  worden  ist,  so  sind  derartige  Telegramme
  für  jedes  Bahngebiet  zu  sammeln  und  mit  einem  Forderungs-Nachweis  der  von  der  Eisenbahnverwaltung
  beanspruchten  Gebührenantheile  an  diejenige  Ober-Postdirektion  einzureichen,  in  deren  Bezirk  sich  der
Sitz  der  Eisenbahnverwaltung  befindet.

§.  12.

Die  für  verlangte  Rückantwort  und  Empfangsanzeige  eingezahlten  Gebühren  sind  der  übernehmenden
  Anstalt  voll  zu  überweisen.  Dasselbe  gilt  von  den  von  dem  Aufgeber  erhobenen  Gebühren  für  die
Weiterbeförderung  der  Telegramme  mit  der  Post  oder  mittels  des  See-Telegraphen.

Die  Kosten  für  die  Weiterbeförderung  mit  Eilboten  oder  Estafette  werden  verrechnet,  sobald  der
Betrag  dieser  Kosten  gemeldet  worden  ist.

Die  bezügliche  Mittheilung,  wie  viel  Boten=  bezw.  Estafettenkosten  verauslagt  find,  hat
entweder  in  der  Empfangsanzeige,  oder,  wenn  es  sich  um  gewöhnliche  Telegramme  innerhalb  des  Deutschen
Reichs  handelt,  durch  die  Post  mittelst  portofreien  Dienstbriefes  zu  erfolgen.  In  jedem  Falle  ist  dieselbe  an
die  Reichs-Telegraphenanstalt  zu  richten,  welche  die  Ursprungsdepesche  vermittelt  hat.  

§.  13.

  
Für  Gebührendefekte  haftet  diejenige  Reichs=  bezw.  Bahn-Telegraphenanstalt,  von  welcher  das  Telegramm
  auf  den  Bahn=  bezw.  Reichs-Telegraphen  übergangen  ist.
§.  14.

Das  gegenwärtige  Reglement  tritt  am  15  März  1876  in  Kraft.
Berlin,  den  7.  März  1876.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.
        <pb n="177" />
        —   159   —                                                                                                                                Zahlungskonto

des

Kaiserlichen  Telegraphen  (Post)  amts

über  die

an  die  Eisenbahn-Telegraphenstation

abgegebenen  Telegramme

für  den  Monat  18..

 

Statt  der  Einzel-Abrechnungen  über  die  gegenseitigen  Vergütungen  können  dieselben  auf  Bauschsummen
  zurückgeführt  werden,  denen  eine  periodische  Ermittelung  zu  Grunde  liegt.
        <pb n="178" />
        —  160  —

 

Betrag

Bezeichnung  der  Telegramme.  sp«
Auf  die  der  tarifmäßigen

 

Gebührenberechnung  bezügliche  sGebühren  für  deutsche
und  luxemburgische  Te-Bemerkungen

  legramme,  mit  Ausschluß

(als:  Antwort  bezahlt  —  der  Gebühren  für  ver- 



2  Adreßamt.  Aufgabeamt.Nr.  dringendes  Telegramm  —  langte  Antwortstelekollationirtes
  Telegramm  —  gramme  und  Empfangs-3
  mittels  Eilboten  nach.  4  ))  anzeigen,  sowie  für
Datum  Vorwahl  etc.  Weiterbeförderung.
6
-4
1.2  3  4  5.6  7  8.
        <pb n="179" />
        —  161

 

Der  Bahntelegraph  erhält:

 

 

Antheile
an  den  Gebühren  für
deutsche  und  luxrembur.  Gebühren  Gebühren
Luxemburgische  und  für  auslän-  für  bezahlte  Antworts
ausländische  Telegramme,  mit  für  bezahlte  Antworts-  für  die  in
Ansschluß  der  Gebühren  telegramme  und  »
für  verlangte  Antworts-  Weiterbeförderun  Summe.
telegramme  und  Em-  Empfangsanzeigen.  Weiterbeförderung.  
Empfangsanzeigen,  sowie
für  Weiterbeförderung.
M  M  M  M  
9.  10.  11.  12.  13.
        <pb n="180" />
        <pb n="181" />
        —  163  —

Forderungskonto

des

Kaiserlichen  Telegraphen  (Post)  amts                                                                                               in

über  die

von  der  Eisenbahn-Telegraphenstation

übernommenen  Telegramme

für  den  Monat  18. .

 

Statt  der  Einzel-Abrechnungen  über  die  gegenseitigen  Vergütungen  können  dieselben  auf  Bauschsummen
  zurückgeführt  werden,  denen  eine  periodische  Ermittelung  zu  Grunde  liegt.

24
        <pb n="182" />
        —   164   —

 

 

Bezeichnung  der  Telegramme.

 

Auf  die
Gebührenberechnung  bezügliche
Bemerkungen

(Antwort  bezahlt  —

Betrag
der  tarifmäßigen
Gebühren,  mit  Ausschluß
  der  Gebühren
für  bezahlte  Antworts,
telegramme  und

 

Laufene Nr.  Adreßamt  Aufgabeamt  

  reßamt.  Nr. des Einnahmebuchs.  ;
    5    Nr.  dringendes  Telegramm  —  Empfangsanzeigen,
  kollationirtes  Telegramm  —  sowie  der  Weiter,
Wortwahl.  :    Z
  =  mittels  Eilboten  nach  )  beförd.  rungskosten.
—  —    etc.
  Datum.  M

2.  3.  4.  5.6.  7.  8.
        <pb n="183" />
        —  165   —

 

Der  Reichstelegraph  erhält:

 

Antheile
an  den  tarifmäßigen

Gebühren
für  bezahlte  Antworts- 



Gebühren,  mit  Aus-  Gebühren
schluß  der  Gebühren  telegramme  und  „  in
für  bezahlte  Antworts-  Empfanasantei  für  die
telegramme  und  Ampfangsanzeigen  Weiterbeförderum  Summe.
Empfangsanzeigen,  und  ausländische  Weiterbeförderung.
sowie  der  Weiter-  Gebühren.
beförderungskosten.
M  M  M  M
9.  10.  11.  12.  13.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24*
        <pb n="184" />
        —  166  —

Postanweisungsverkehr  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

N  ach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  können  auf  Postanweisungen  Beträge  bis  zu  50  Dollar  überwiesen
  werden.  Auf  der  Anweisung  ist  der  einzuzahlende  Betrag  in  amerikanischer  Goldwährung  anzugeben.
Die  Umrechnung  in  die  Markwährung  erfolgt  nach  dem  Verhältniß  von  71  Cents  Gold  gleich  3  Mark.
Die  Gebühr  beträgt:
für  Summen  bis  5  Doller  —  M  40  Pf.
für  Summen  über  5—10  Doller.  80  „
für  Summen  über  10—20  Doller  1 M    60  „
und  so  fort  für  je  10  Dollar  weiter  —,  „
Der  zur  Postanweisung  gehörige  Abschnitt  muß  den  Namen  und  die  Adresse  des
Absenders  enthalten.  Schriftliche  Mittheilungen  sind  auf  demselben  nicht  zulässig.
Die  Auszahlung  der  Postanweisungen  in  den  Vereinigten  Staaten  erfolgt  in  amerikanischem
Papiergeld  nach  Maßgabe  des  Tageskurses,  welchen  das  Gold  am  Tage  des  Eingangs  der  Anweisung  in
New-Vork  hat.

Berlin  W.,  den  4.  März  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Werthangabe  bei  Postsendungen  nach  dem  Auslande.

In  Bezug  auf  den  Umfang  der  Verpflichtung  der  Absender,  bei  gewissen  Sendungen  nach  den  nachstehend
bezeichneten  Ländern  den  vollen  Werth  anzugeben,  sind  folgende  Bestimmungen  maßgebend:

1.  Nach  Belgien.

In  Briefen  mit  Werthangabe  können  gegen  Vorzeigung  zahlbare  Werthpapiere  bis  zum  Betrage
  von  10,000  Mark  versandt  werden.

Der  Gesammtwerth  des  Inhalts  muß  auf  der  Adreßseite  des  Briefes  in  der  Reichswährung
angegeben  sein.

Auf  Packetsendungen  nach  Belgien,  soweit  deren  Inhalt  aus  Gold  und  Silber  (in  Barren
oder  gemünzt),  Platina,  Banknoten  oder  Papiergeld,  Bijouterien  oder  Edelsteinen  besteht,  muß  der  wirkliche
  Werth  der  zu  versendenden  Gegenstände  angegeben  werden.  Bei  unrichtiger  Werthangabe  wird  für
den  zu  wenig  angegebenen  Werthbetrag  das  doppelte  Porto  für  die  ganze  Beförderungsstrecke  berechnet,
abgesehen  von  der  etwaigen  Verfolgung  des  Falles  nach  den  in  Belgien  bestehenden  Strafgesetzen.

2.  Nach  Großbritannien.

Briefe  mit  Werthangabe  sind  nicht  zulässig.

Auf  Packetsendungen  nach  Großbritannien,  soweit  deren  Inhalt  aus  Gold  und  Silber
(in  Barren  oder  gemünzt),  Platina,  Banknoten  oder  Papiergeld,  Bijouterien  oder  Edelsteinen  besteht,  muß
der  wirkliche  Werth  der  zu  versendenden  Gegenstände  angegeben  werden,  gleichviel  auf  welchem  Wege
die  Beförderung  erfolgt.  Bei  unrichtiger  Werthangabe  wird  für  den  zu  wenig  angegebenen  Werthbetrag
das  doppelte  Porto  für  die  ganze  Beförderungsstrecke  berechnet.

3.  Nach  Frankreich.

Briefe  mit  Werthangabe  sind  bis  zum  Werthe  von  8100  Mark  zulässig.  Der  in  einem
solchen  Briefe  enthaltene  Werthbetrag  muß  auf  der  Adreßseite  angegeben  sein.
Auf  Packetsendungen  nach  Frankreich,  soweit  deren  Inhalt  aus  Gold  und  Silber  (in
        <pb n="185" />
        —  167  —

Barren  oder  gemünzt),  Platina,  Banknoten  oder  Papiergeld,  Bijouterien  oder  Edelsteinen  besteht,  muß
der  wirkliche  Werth  der  zu  versendenden  Gegenstände  angegeben  werden,  gleichviel  auf  welchem  Wege
die  Beförderung  erfolgt.

Bei  unrichtiger  Werthangabe  steht  den  betreffenden  französischen  Beförderungs-Gesellschaften  das  Recht
zu,  die  einzelnen  Fälle  den  Gerichten  zur  Bestrafung  zu  überweisen.

A.  Nach  Rußland.

Bei  Geldsendungen,  sowie  bei  der  Versendung  von  Gold=  und  Silbersachen  muß  der  Werthbetrag
  und  die  Gattung  bezw.  der  Feingehalt  genau  angegeben  werden,  mag  die  Versendung  in  Briefform
  oder  in  Packeten  geschehen.  Nach  den  in  Rußland  bestehenden  Landesgesetzen  steht  der  russischen
Verwaltung  das  Recht  zu,  Sendungen  der  bezeichneten  Art,  deren  Inhalt  in  den  zugleich  für  die  Berechnung
  der  russischen  Versicherungsgebühr  maßgebenden  Zolldeklarationen  nicht  richtig  und  nicht  vollständig
angegeben  ist,  zu  konfisziren.  

5.  Nach  Italien.

In  Briefen  mit  Werthangabe  können  gegen  Vorzeigung  zahlbare  Werthpapiere  bis  zum  Betrage
  von  3000  Franken  oder  Lire  (2400  Mark)  nach  den  größeren  Orten  Italiens  versandt  werden.  Der
Werth  der  in  einem  Briefe  enthaltenen  Werthpapiere  muß  auf  der  Adreßseite  des  Umschlages
angegeben  werden.

Bei  Versendungen  von  Gegenständen  in  Packeten  nach  Italien  muß  der  Werth  der  betreffenden
Gegenstände  zum  vollen  Betrage  angegeben  werden.  Bei  zu  niedriger  Werthangabe  tritt  Taxnachforderung
  bezw.  Geldstrafe  ein.

Berlin  W.,  den  4.  März  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

7.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs

den  früheren  Konsul  in  Marseille,  A.  Tettenborn,  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in
Smyrna,

den  bisherigen  Konsul  in  Canton,  C.  Lueder,  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Shangai,
den  bisherigen  Vize-Konsul,  N.  H.  Heydemann  in  Bradford,  zum  Konsul  des  Deutschen
  Reichs,
den  Kaufmann  John  Mathews  in  Penzance  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs

zu  ernennen  geruht.
        <pb n="186" />
        —  168  —

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Haupt  in  Rio  de  Janeiro  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für
seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen
zu  beurkunden.

 

Das  Konsulat  der  Republik  Chile  in  Frankfurt  a,M.  ist  aufgehoben  und  das  dem  Konsul  Seckel  ertheilte
  Exequatur  erloschen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  d'Oleire  in  Veracruz  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienst
ertheilt  worden.

 

Der  Vize-Konsul  der  Republik  Ecuador,  Arthur  Overlack  in  Köln,  ist  von  der  Regierung  von  Ecuador
seines  Postens  enthoben  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Patras  hat  den  Kaufmann  A.  Daralexi  zu  Pyrgos  zum  Konsular-Agenten
estellt.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="187" />
        IV.  

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

  

Herausgegeben                                                                                                                                     im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

IV.  Jahrgang.   Berlin,  Freitag,  den  24.  März  1876.

No.  12.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung



von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet;
einer  Ausweisung  ...  Seite  169
2. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum
Schlusse  des  Monats  Februar  1876;  —  Nachweisung  über
die  bis  zum  29.  Februar  1875  prärludirten,  ferner  über
die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  bezw.  im  eigenen  Bestande
der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über
die  nach  erfolgter  Einlösung  vernichteten  Banknoten.  170
3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen;
  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Januar  1876  für
Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen

—  Zurücknahme

 





7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen.

4. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.  die
Tagegelder,  Fuhr=  und  Umzugskosten  der  Reichsbevollmächtigten
  für  Zölle  und  Steuern  und  der  Stationskontrolöre;
  —  betr.  die  Tagegelder,  Fuhr=  und  Umzugskosten
der  Beamten  bei  den  Kaiserlichen  Hauptzollämtern  in  den
Hansestädten;  —  betr.  Tagegelder  2c.  der  Beamten  bei  den
Kaiserlichen  Oauptzollimtern  —  Verauderungen  bei  Steuerstellen
  181
5. Post=  und  Telegraphen.  Wesen:  Postverbindung  mit  Helgoland;
  —  Einführung  telegraphischer  Postanweisungen  zwischen'
  Deutschland  und  Helgoland  184
6. Maaß=  und  Gewichts-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  die
eichamtliche  Behandlung  vorschriftswidriger  Maaße,  Gewichte
und  sonstiger  Meßwerkzeuge;  vom  22.  März  1876.  185
185

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Maurer  Johann  Kraus,

geboren  1835  zu  Chotieschau  GPreis  Pilsen,

Bezirk  Mies

in  Böhmen),  ortsangehörig  zu  Anschowa,  nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls  erkannten

zweijährigen  Zuchthausstrafe,
Heilsbronn  vom  4.  Januar  d.  J.,

durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in

2.  der  Schneider  Josef  Kadzielowski  aus  Krakau  in  Galizien,  30  Jahre  alt,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls,  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regkerung  in  Posen  vom  7.  März  d.  J.,

3.  der  Maurer  Vinzens  Grün,  geboren  am  1.

April  1834  zu  Nieder-Lindewiese  in

Oesterreichisch-Schlesien,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
Bettelns  und  wiederholten  Diebstahls,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung

  in  Breslau  vom  7.  Februar  d.  J.,

25
        <pb n="188" />
        —  170  —

der  Brauergeselle  Johann  Sicky,  aus  dem  Kanton  Thurgau  in  der  Schweiz,  36  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Ueberschreitens
  der  Reiseroute,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Liegnitz
vom  12.  Februar  d.  J.,

der  Webergeselle  Andreas  Pitscheneder,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Frauenhof
(Gemeinde  Schartemberg,  Bezirk  Schärding  in  Oesterreich  ob  der  Enns),  64  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  verbotenen
Waffentragens,  durch  Beschluß  des  Magistrats  der  Königlich  bayerischen  Stadt  Passau
vom  5.  Januar  d.  J.,

der  Schlossergeselle  Anton  Sakar  aus  Altenhütten  (Bezirk  Horowitz  in  Böhmen),  27  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des  Magistrats
  der  Königlich  bayerischen  Stadt  Landshut  vom  18.  Februar  d.  J.,

der  Schneidergeselle  Wilhelm  August  Schmid,  geboren  zu  Herznach  (Kanton  Nargau,
Bezirk  Laufenburg  in  der  Schweiz),  25  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
wegen  Landstreichens  und  Fälschung  von  Legitimationspapieren,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich
  mecklenburg-schwerin'schen  Ministeriums  des  Innern  vom  23.  Februar  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

Die  Ausweisung  des  Leinewebers  Johann  Baptist  Py  aus  dem  Reichsgebiete  (Central-Blatt  1874  S.  801,
Ziffer  4)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt,  daß  derselbe  im  Besitze  der  Reichsangehörigkeit  ist,  zurückgenommen

 

22.  Finanz-Wesen.

      ——

Vom  7.  bis  15.  März  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  9.153,,  Mark  für  —  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.687.862,8  „  „  1.264.227,  „

 

Zusammen  für  14.697.016,11  Mark  für  1.264.227,19  Mark.
        <pb n="189" />
        —   171  —

Nachweisung
der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1876.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  
nahme  beträgt  Bonifikatatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  gemein  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
der  Schlusse  des  schaftliche  Bleiben  des  und  5.
    des  schaftliche  Vorjahrs.  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahrs.  Weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  19  ....  51.761.274  3.001.  571  48.759.  703  44.  447.  708  4  4.  311.  995
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  154)  —  —  1.136.585  1.226.818  —  90.233
3.  Post-  und  Telegraphen--Verwaltung.  —  —  18.098.370  17.661.032  437.338
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung*,)  —  —  4.506.160  4.295.  621  4  210.539

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs
Feststellungen  angegeben.

 

 

 

 

 

ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven

25
        <pb n="190" />
        —   172   —

Nach

über  die  bis  zum  29.  Febr  nar  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  beziehungs
Einlösung  vernich

A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

A n  B a n k n o t e n

 

  
  
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.
S  
Bezeichnung                
der  Banken  präklndirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
  der  Banken.  
.  .  .  .  in Abschniten zu  Thlr.
in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten   zu Nr. 22a.  25  Thlr.  —-Thlr.
  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  —  —  —  —  —  —  2.910  197.090  —  5.240  294.760  —
21  Stadtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  10  99.820  150  20  99·83
3 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  730  —.  2.820  397.180  —
4 Danziger  Privat-Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.860  98.140  —  4.500  295.500  —
5  Provinzial-Aktienbank  des  Grosherzogthums
  Posen  —  —  —  —  —  —  720  360  99.160  1.660  —  198.3
6 Kommunalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Ober-  Laussitz  (Görlitz)  —  —  —  —  —  —  1.140  98.860  —  2.880  297.120  —
7  Hannoversche  Bank  —  —  —  —  —  —  12.720  537.280.000  11.980  668.020  1.940.00
8 Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  —  92.380  10.943.290  —  49.  880  7.086.  380  —
9 Leipziger  Bank  —  —  —  —  —  27.390  747.610/2.000.000  26.9866  233.020.300.00
10  Chemnitzer  Stadtbank.  4400  5.600  5290.000  —  —  —  —  —  —  —  —  E
21%  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)
  .  —  —  —  —  —  —  50.900  7.535.650  —  825  51.850  —
11  Rostocker  Bank  ..-  .  —  —  —  —  —  3.820  1.2001  245.  980  7.590  700  591.
12 Oldenburgische  Landesbank  —  —  —  8.835  923590.000  6.830  1.410,  1.390.000  —  —  —
13  Anhalt-Dessauische  Landesbank   11.960  267.640  —  3.140  140.260  —  5.700  568.900  —  —  —  —
14 Geraer  Bank.  .  —  —  —  —  —  —  15.310  4.  081.  640  —  —  —
15  Lübecker  Privatbank'  .....  —-  —  —  —  —  —  7.450  —  375.550  1.800  —  432.200
16  Bremer  Bank  .  —  —  —  —  —  —  25.500  3.5674.  500  —  —-  -—  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Thaler  ober  Mark
lauten  "  16.360  273.240  290.000  11.975  143.18590OO00|]  251.53028.475.210  4.990.  510  116.295  9.124.5505.562.090
darunter  zu  25  Thlr.
825  51.850
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI. Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
17  Fraknfurter  Bank  6.905  150.735  —  91.680%  7.  2.  0  —  —  —  —  1.190  558.810  —
18 Bayerische  Notenbank  —  —  193.900  —  1.890.600  —  —  —
19  Württembergische  Notenbank  —  —  —  2A180  11.820  7460.000  —  —  —  19.84157.  130  —
20  Badische  Bank  —  57.590  35.410  15.700.000  —  —
21 Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)
  —  —  —  65.050  4.710.270  —  33.925  5.498.800  —  —  —  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Gulden  oder  Mark  i n
lauten.  6.905  150.735  —  436.100  12.240.080,  25.050.600  33.925  5.498.800  —  21.035  8.038.940  —
        <pb n="191" />
        —   173   —                                                                                                                                              weisung
weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
teten  Banknoten.
währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 

waren

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  Laufende Nr.
  —    *  2  2  
präkludirt  im  Bestande  vernichtet präkludirt  am  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  

  
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in Abschnitten zu  100  Mark und darüber*)
—
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
7.200  197.800  –  2.800  297.200  —  —  —  —  —  —  —  330.300  419.700  1
1.418.700  77000
1.400  so  408.5601  2.300  —  297.  7oo  —  —  —  —  —  —  1  1.190.000  302.000  zu  1.000  Mar.
1.700  298.300  —  900  199.100  —  —  —  —  —  —  —  2.  148.  200  833.200  3
1.900  198.100  —  1.800  398.200  —  —  —  —  —  —  —  2.  257.  100  682.900  4
815.900  84.  100
1.700  —  298.300  1.700  300,  398.20—  —  —  —  —  —  (  766.,300  33.200  zu  200%
962.000%220.000  zu  500
2.050  355.750  —  2.700  239.500  —  —  —  —  —  —  —  2.  127.  7000  6172.  300
4.500  241.00]  519.000  2.800  126.7007  491.000  —  —  —  —  —  —  9.  247.  400  452.600  7
*  43.666.200  13.833.800
16.200  703.  100  1.700.  oool  6.700  591.34001.000.000  —  —  —  —  —  —  8.018.  000  9.  891.  000  9
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —  10
200  11.350  —  600  25.350—  —  —  —  —  —  —  27.  944.  200  8.  055.  800  214
L  4500245.700  3.200  200246.600  —  —  —  —  —  —  1.570.000  430.000  11
—  —  –—  —  —  —  —  —  —  —  —  2.912.00%  163.000  12
400  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1247.700  252.300  13
2450  1.364.66ö  —  600  ——.  —  —  —  —  —  —  —  3.572.500  4.427.500  14
—  —  —  1.000  —  576.000  200  —  199.800  —  —  —  731.900  "  15
—  —  —  —  —  —  —  —  —  167.  o0o  1.  343.  oool  —  7.  168.  300  2,831.700  16
76#-350  8.  454.  O60  3.  261.  5501  80.800  0S,600  O9  5  200  —  199.  6001  157.  o00  1.  343.  000  —  132.741.900  (56.36.100
3  darunter
"  766.800)“  133.200  zu  200  Mark.
15.0900014OOO  zu  500  „
1.190.000  302.000  zu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  300  Fl.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  sssss-  Mart
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI. Fl. Fl.   Fl.  l.    Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
"  11.658,.,800  3.041.200
2.350  263.950  —  30.600  %420  —  15.50097,-500-  —  —  —  (  3.260.00000  zu  500  Mark.17
"  13.021.000|14.879.000  zu  1.000  „
—  —  —  157.500  1.  778.  o0o  —  —  —  50.007.6ö06ö0  4.  “  16.800  18
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  23.359.7002.260.300  19
18.400  31.600.  150.000  —  —  —  —  —  —  24.  678.  500  14.  32  1.  500  20
2.350  584.400  —  2.000  584.100  —  —  —  —  —  —  —  —  —  21
24.600  79.  9500000.O1O  150000  —  —  —  —  135.985-500  %  %%
darunter
3.260.000  2.340.  000  zu  500  Mark.
18.021.000|  14..  000  zu  1.000
*)  Wo  nichts  Abwelchendes  angegeben
  ist,  lauten  die  Noten  über
100  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen  umstehend.
        <pb n="192" />
        —   174   —

Bemer

Zu  2:  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  außerdem  aufgeführt  4.300  M  in  Noten  zu
100  M  und  8.000  M  in  Noten  zu  1.000  M

Zu  7:  Außerdem  vorhanden,  aber  noch  nicht  dem  Betriebe  übergeben  2.300.000  M  in  Noten  zu  100  M

B.  Uebrige

 

 

 

7  An  Banknoten
*  Laufende Nr.   —
2  Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet

  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Reichsbank  132.000  182.000  7.745.000  —  —  —  426.000  668.215.000  118.175.000
2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins.  740  14.870  —  840  41.200  —  —  —  —
3 Kölnische  Privatbank  *  2.370  6.1#0  91.500  4.  180  15.520  280.300  —  —  —
4  Leipziger  Kassenverein  ....  —  —  —  —  —  —  —  —  —
5  Weimarische  Bank  15.920  122  440  983.640  3.880  428.020  546.100  —  —  —
6  Braunschwei  gische  Bank.  50.000  1.220.000  3.230.000  —  —  —  —  —  —
7  Mitteldeutsche  Kreditbank  (Meiningen)  117.580  211.240  7.671.180  —  —  —  —  —  —
8  Privatbank  zu  Gotha.  .  10.560  2.  049.  440  —  8.380  1.625.600  —  —  —  —
9  Thüringische  Bank  (Sondershausen)  —  —  —  45.000  2.955.000  —  —  —  —
10  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  66.970  5.933.030  —  —  —  —  —  —  —
11  Kommerzbank  in  Lübeck  3.750  358.510  —  2.000  275.740  –  —  —  —.
Zusammen  bei  den  Banken,  deren  Noten
über  Thaler  und  Mark  lauten.  399  890  10.097.660  19.721.320  64.280  5.3  41.080  826.400  426.000  68.215.000  18.175.000
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  Fl.
12  Landgräflich  Hessische  konzessionirte  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  Höhe)  7.425  W  218.000  1.  110  45.070  138.500
        <pb n="193" />
        —   175    —

kungen.

Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  990.000 M
in  Noten  zu  100  M

Zu  15*:  Ein  Bestand  war  nicht  deklarirt.
Zu  18,  19  und  20:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Kraft  gewöhnlicher  Schuldscheine.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Banken.

waren:  
Laufende Nr.   
im  Umlauf sind  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  
    
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitlen  zu  500  Thlr.  in  Marknoten.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thle.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thir.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
270.622.0000.  38.000  zu  100  Mark.
37.000  5.590.00000.000|111.006.,  O00  24  0.  382.  000  S.  300.000  —  —  —  2.957.000  129.635.000  6.000.000  79.320.000  46.680.000  zu  500  „  1
237.  314.  000  162.  686.  O0O  ʒu  1.  000.
l
zu  100  Mark.
Mark.  Mark.
—  ——  —  3.100  288.000F—  2.600  345.800  —  —  —  —  —  —  2
2.550  10.250%287.200  1.  400  3.6001  295.000  —  —  —  —  —  —  2.730.700  131.300  3
—  —  —  3.500  996.500  —  —  —  —  —  —  —  2.946.500  43.000  zu  500  „  4
2.150  239.050  388.800  900  66.100  119.000  —1  —  —  —  —  —  1.093.  100,  5.066.900  5
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5.071.000  7.1  69.  ood  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  7
—  —  —  1.600  468.200  —  —  —  —  —  —  —  3.740.300  2.559.700,  5
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  33.000  6.000  1
—  —  —  700  159.  300  —  —  —  —  —  —  —  2.336.500  36.500  11
42.550  5.94  1.000  3.  476.00011.01,  500  6  700%  .0  2.600  545.800  —  7.957.000  Fi#en  605.207.  100  284.956.  400
darunter
82.266.500,  46.723.000  zu  500  Mark.
2837.314.000,  162.686.000  zu  1.000  „
  12
        <pb n="194" />
        —   176  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  29.  Februar  1876  an  Banknoten

  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

 

in  Werthbeträgen:

Ende  Januar  1876
waren  in  Umlauf

Also  Ende  Februar  1876

 

 

Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  1.214.301  1.918.885  —  704.584
zwischen  50  und  100  Mark  1.470.840  1.777.500  –  306.660
zu  100  Mark  und  darüber  905.973.550  941.777.000  35.803.450
Zusammen.  908.658.691  945.  473.  385  —  36.814.694

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II,  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  23.  März  1876.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
Eck.
        <pb n="195" />
        —   177   —

3.  Münz-Wesen.

Ueber  sich  t

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  18.  März  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen  Kupfermünzen.
Hiervon.
1.  In  der  Woche  auf  Prirat.
vom  18.  bis  18.  Doppel-  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
März  1876  sind  Doppel.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfenniggeprägt
  worden  in  stücke  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  ·  ¶  stücke  stücke.  stücke.
.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  2  Mark.  Pf.j  Mark.  Pf  Mark.  Pf.
  
a) Berlin..  3.607.360  —  3.607.  360  —  o.n  394272/00  —  83942/  20,  1660753010  %  0  16.34100
b)  Hannover  —  —  —  266.850  —  133.267/00  —  —  7.454.00,  11.000008%%  .68000
c)  Frankfurt  106644  —  —  —  107.  23  121.  3rooo  bIn30  27710000  6.  546  34  3.983)53
d)  München  —  —  —  —  —–.  t3.200  oo  22.50000%  7.340  oo  3.92000
e)  Dresden  1.039.740  —  —  260.350  —  90.00%000  53100100  (.s0000  2.640
f)Stuttgart  —  —  —  1#6  .691120  —  .  n  10.930  00  3.59  00  J99600
g)  Karlsruhe  —  149.000  —  —  1250000  —  —  5385.500%00  0.200/00,  9.750/00200  oo  —
d)  Darmstadt.  —  —  —  —  187.44  ——  —  —  2277/62  f1.249  19
i) Hamburg  2.610.240  —  2.610.000  —  —  —  —93.  9  a160/85  —  —
Summe  1.142360.  449.000  5217360327200  1.34563117358320500  11550000|13.575,  E.  12416%7%6  N2
l
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin.  452  S15-760  10  .  0.220  111.160.35001  9.743.  775  44.084.  235  6.809.  ooꝛ  so  4.004.  314  oos  2.  783.375  20  2.518.  790  60  1.402  820  50  462.  o07  ao
b)  Hannover.  123  760.140,  57.677.280  —  15  2  6%  10451.575200  2200,  2  530.8.  00(  k  0  80.895,30.  "vö1  70,  394.100  80
c)  Frankfurt.  174.840.750,  58.007.220  —  —  9.  18  2.  o,  1.629  03280  2.218.  102  0  1.134  206  ss  1.227.  716  6  443  36693
d)  München10.174-00,  32  562.540  41  %  ors  do  6  oas  sis  sos  1.884.571  40  867.  o23  so  103.454  *  302113
e)  Dresden.  4-20.  20.  17.366  480  —  2.743.3137385·3141  392.906  50  753.489  00  1.150.341  4  702.  m/1  201.11140  142  306  74
f) Stuttgart  4618  820  22-381.650  —  2  151.905366.13  7  50,  3.246.77940|  1.248S0  00,  76P.330/10|51.191  50  235.880|80
g)  Karlsruhe  21.401.360,  12.889.820  —  1570.930  11218  366  1.449.  104  00  1.606.  828  6os  1.231.  161  0  738015%20  153-97  v
h)  Danmstadt.  16.766.3800  7.  852.  790  —  740.  1751  |  Jss25ro  560.132/65128.79166,  64.07532
i)  Hamburg33317.530  6.646.3880521.980.48  150428.3058/27727.701|1668.088  6  ss.  760  i*  ο  185.66/60  b00.206  W
Summe  2.  1.043.  099.340  313.  041880  134.231843  32.319.  475  120.  989.  255  18.  402.  122  —.  11.591.36200  8.523.11955/.128.  e:#00  2.762.  88016
l  6  #
-  o  *
Ausprägung  44  41-240000  |3-3  60  234.93770,  S.:b.66  40.  167  72,  26  2  800  sor  is

 

—

 

1.364.914.000  Mark.
1

—

 

 

195.845.377  Mark  60  Pf.

 

..

23.385.504  Mark  15  Pf.

 

—  —  —

7.  6.464  Mark  44  Pf.

 

26
        <pb n="196" />
        —   178   —                                                                                                                                              über  die  bis  Ende  Januar  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.



Uebersicht

zur  Einziehung  gelangten

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.  verrechnet  sind:  -  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
Nummer  .
im  Januar  vorher
186  Mark.  Pf.
    .  
A.  Landes-Silbermünzen.  #  
1 Thalerwährung  Thlr.  sgr.  Thlr.   sgr.  Thir.  sgr.
Zweithalerstücke  3.  114.  76  —  29.798.426  —  32.913.102  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  208.500  —  14.872.371  —  15.080.871  —
ri  *“  24  %„  1817,  22  172.930  —  11.352.061  –  11.524.991  –
„  „  „  „  1823  55  —  —  606.677  —  606.677  —
„  von  1857  ab  1—  3.000  —  3.000  —
2/7  —  ........-  4  20  616  20  621  10
½  „  .........  36  15  3.307  —  3.3143  15
1/3  „  957.480  —  3.913.724  10  4.  871.  204  10
¼  k„  7  77  830  15  837  22#
15  „  b:  16  4  12  60  12  64  24
1½6  »  ab:  165.  577  10  7.651.435  5  7.485.857  25  9c  9
*  2.384  20  23-4  25.850  11  %-6  i1  68
1/15  »  16.296  16  9.  333  6  25.629  22
1/30  „  196.924  5  785.653,  7  982.577  12
1½/0  „  7.145  10  27.830  8  34.975  18
ferner:
1/8  „  kurhessischen  Gepräges  —  —  28  15  28  15
112  „  braunschweigisch-lüneburgischen  Ge-  
«  präges  .  ll7.011-5  220.10010  337.  111  15
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  2  #
1.3  Thalerstücke  (d  6  sgr.)  —  18  333  11  333  291
½/  „  (à  3  sgr.)  3  3  18  3  21
Zusammen  4.628.  124  69.269.266  154  73.  897.  390  16
2 Süddeutsche  Gu  ldenwährung:  Fl.  Kr.  Fl.  )•  Fl.  Kr.
Zweiguldenstücke  .  —-  —  30.143.608;-—  30.143.6  608.  —
Einguldenstücke  7.346.705  —  26.  305.  508  33.  652.  213  —
Einhalkguldenstücke  35.288  —  13.835.732  3013.371.  020  30
Sechskreuzerstücke  1.510.721  6  12.185.063  54  13.695.780,  —
Dreikreuzerstücke  222.317  18  1.826.441  12  2.048.  758  30  „
Einkreuzerstücke  12.571  39  102.110,  30  114.682,  9  160.411.156  24
ferner:  i
Badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.036  40  b0r  40
„  Zehnkreuzerstücke  —  —  1.  559.  40  1.559  40
Dreißigkreuzerstücke  2.730  —  34.100  —  37.  120  —
Fünfzehnkrenzerstücke  ....  357  —  2.024  —  2.3881  —
Zusammen  9.130.690  3  84.  42.  484  28  93.  973.  174  29
Fl.  Kr.  Kr.  Kr.
Kronenthaler  —  —  4.21.  353  32  *#  353  32  7.973.748  92
mm  "„  .  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Kr.
4  Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  1.  114.056  21  1.14.  056  21  1.909.810  88
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  oder  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
gepräges:
1/é4  Thalerstücke  —  —  7.  500  —  7.  500  —
1/12  #“  ¾l.  -  -  l  o  0  s  ·  I  o  —  5.600  –—  5.  600  —
Zu  übertragen  —  —  13.  100  —  18.  100  —  391.986.  887  72
        <pb n="197" />
        —   179   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

Nummer.    verrechnet  sind:  Gesammtwerth

Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in

Nummer  im  Januar  vorher

1876  Mark.  Pf.

Thlr.  sgr  Thlr.  für  Thlr.  sgr=  

Uebertrag  —  —  13.  100  —  13.  100  —  391.986.887  72
1  15  Thalerstücke  ·-...  —  —  1.833  10  1.833  10
124  „  —  —  975  2  9375  2#½n

1  30  „  —  —  1.400  —  1.400  —  53.456  62
1  48  „  —  —  396  28  396  28#
Achtpfenniger  —  —  45  20  45  20
Dreier  —  —  38  25  38  22
Einpfenniger  ....·  —  —  29  22½n  29  227/1
«  Zusammen  —  —  17.  818  265  17.818  26
6  Silbermünzen  schleswig  holsteinischen  Gepräges:  Thlr.  sgr. sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  Z  —  —  513.567  —  513.  567  —
2  3  5  –—  6.651  —  6.651  —
1/3  77  –  –  9.821  9.821  –

1½  (2  —  —  2.637  22  2.637J7J|2227  1.617.855  49
1/12  „  —  —  2.401  15  2.401  15
1•24  21  ·  —  —  4.  206  1½  4.206  1#
Zweisechslingstücke  ....  —  —  —  *  —  255

Zusammen  —  —  539.285|  439  559.285  4  .

71  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.    sgr.  —
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  5  225  5  223  1  1.613  45
Kassen-Zweidrittelstücke  ...  —  —  532  2  532  2  H

Zusammmen  —  —  537  247  537  24½

8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  524  —  655  6  1.179  6  1
Einmarkstücke  23  18  585  6  k.  608  24
Zwölfschillingstücke  655  21  6.609  9  7.266  —
Achtschillingstücke  .  57  24  41016  4159  —
Vierschillingstücke  600  —  9.564  21  10.164  21  100.764  15
Zweischillingstücke  100  —  224  —  324  —

Einschillingstücke  386  28  39.433  2  39.820  —
Einhalbschillingstücke  5  27  411  —  46  27
Einviertelschillingstücke  ....  2z22k3  1I21  2013k

Zusammen  2.356I20’z  61.2311  11  63.588  13

9  Hamburgische  Kurantwährung=  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr

Zweimarkstücke  .  2.944  24  6.599  6  9.544  —

Einmarkstücke  502  24  5  6  508  —

Achtschillingstücke  9.828  12  64.375  18  74.204  —

Vierschillingstücke  6.983  3  115.518  27  122.502  —  1664.160  17
Zweischillingstücke  2.148  6  4s1.570  —  4318  6  664.160
Einschillingstücke  18.544  28½  278.019  87.  290.564  7;9
Einhalbschillingstücke  1.6z75  27  4.734  29  6.410  26

Einviertelschillingstücke  ....  317110Ij  951  11)  1.268  224

·  »  Zusammen  42.  945  15  511.774  16k  554.720  1t

10  Lübische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreimarkstücke  1.z748  12  5.140  24  6.889  6
Zweimarkstücke  4.255  6  16.831  6  21•056  12
Einmarkstücke  604  12  1.960  24  2•565  6  702.341  70
Achtschillingstücke  6.546  —  141.884  18  148.430  18  (9“.
Vierschillingstücke  2.131  9  45.678  12  47.8090  21  1
Zweischillingstücke  .  100  —  2.798  13)n  2.898  i  134
Einschillingstücke  ...  100  —  4334  10  4434  107  6

Zusammen  15.485  9  218.628  18  34113  27
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  396.217.079  30

 

26*
        <pb n="198" />
        —   180   —

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
0  Bezeichnung  der  Sorten.  —  Zusammen  in
G  .
im  Januar  vorher
18  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1.Thalerwührung:  Thlr.  sgr.  Thir.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  —  —  64084  1  64.084  14
Dreipfennigstücke  83.757  13.  358.205  107  41.96ö2  24
Zweipfennigstücke  —  —1  —*  e  91.720  25#
Einpfennigstücke  801  14  527  —  1.328  14
Hessische  Achthellerstücke  ...  —  110  25  110  #  25##
.  Vierhellerstücke  —  —  290  195  290  19#
. Zweihellerstücke  .  —  —  61  17  61  17
sowie  6
preußisch  posenische  i  1.824.896  48
3  Kupfergroschen  G  5  preuß.  Pf.)  3  16  10  —  13  16
1  2  preuß.  Pf.)  4  137  267  83  271  24|
ferner  
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  
Dreier  "  "  —  —-  4064  27  4.064  27
Zweipfennigstücke  .  —  —  83  10  83  10
Einpfennigstücke  —  —  600  —  600  41#
Zwei-  und  Einpfennigstücke  26  20  3.670  10  3.706
Zusammen  84.593  18  523.705  6  608.298  247
2  Süddeutsche  Währung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke..  12.930  36  155.379  46  168.310  22
Einhalbkreuzerstücke  4  2.481  15  32.597  05  35.  078  20  360.264  11
Einviertelkreuzerstücke  ...  1.984  —  4.(751  22  6.735  22  60.2
Einachtelkreuzerstücke  ....  —  —  30  —  30
Zusammen  77.395  51  -  ———1
3 Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  s#gr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  —  —  1.330  18  1.330  181#
Zweipfennigstücke  —  —  10  11  10  #  11
Ein  und  Einhalb-  Pfennigstücke  —  —  2  —  2  —  31.230  —
Einpfennigstücke  —  —  77  —  77  —
Dreilinge  .....  40  —  8.700  —  8.990  —
Zusammen  —  40  —  10.369  29  .  10.409  29.

 

Gesammtwerth  B.
Hierzu  -  A.
Summe

 

—.  ..

 

 

 

 

 

2.216.390
396.217.079

 

59

30

 

 

398.433.469  89
        <pb n="199" />
        —  181  —

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

—

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  M.  beschlossen,  nachstehenden  Bestimmungen  seine  Zustimmung
  zu  ertheilen:

Bestimmungen,
betreffend

die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern
und  der  Stationskontrolöre.

Den  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  und  den  Stationskontrolören  werden  in  den
Fällen,  in  welchen  sie  auf  Zahlung  von  Tagegeldern,  Fuhr=  oder  Umzugskosten  aus  Reichsmitteln  Anspruch
haben,  diese  Vergütungen  vom  1.  April  1876  ab  nach  den  für  die  Reichsbeamten  geltenden  Bestimmungen
—  Verordnung  vom  21.  Juni  1875,  Reichs-Gesetzblatt  Seite  249  —  mit  den  nachstehend  bezeichneten  Maßgaben
  gewährt:
1.  Es  sind  zu  rechnen

 

bezüglich  der

Tagegelder  
und  Umzugs

 

 

 

 

Fuhrkosten  kosten
zur  Klasse
a)  die  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuiern  IV.  III.
b)  die  Stationskontrolöre  .  V.    V.

2.  Bei  Dienstreisen  innerhalb  ihres  Bezirks  werden  den  Stationskontrolören  neben  dem
Ersatz  der  wirklich  aufgewendeten  Fuhrkosten,  Tagegelder,  und  zwar:
a)  für  Reisen  mit  Uebernachtung  im  Betrage  von  .  .  .  .  9 Mark
b)  für  Reisen  ohne  Uebernachtung,  wenn  die  Abwesenheit  vom  Wohnsitze  und
die  Dauer  der  dienstlichen  Beschäftigung  auswärts  die  Zeit  von  mindestens
6  Stunden  beträgt,  im  Betrage  von  .  ..  .  .  .  .  4  Mark
gewährt.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  März  d.  J.  beschlossen,  nachstehenden  Bestimmungen
seine  Zustimmung  zu  ertheilen:
        <pb n="200" />
        —  182  —

Bestimmungen,
betreffend  die

Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Beamten  bei  den  Kaiserlichen  Hauptzollämtern  in  den
Hansestädten.

Den  Beamten  bei  den  Kaiserlichen  Hauptzollämtern  in  den  Hansestädten  werden  in  den  Fällen,  in
welchen  sie  auf  Zahlung  von  Tagegeldern,  Fuhr=  oder  Umzugskosten  aus  Reichsmitteln  Anspruch  haben,  diese
Vergütungen  vom  1.  April  1876  ab  nach  den  für  die  Reichsbeamten  geltenden  Bestimmungen  —  Verordnung
  vom  21.  Juni  1875,  Reichs-Gesetzblatt  Seite  249  —  mit  den  nachstehend  bezeichneten  Maßgaben
gewährt:

1.  Es  sind  zu  rechnen

 

 

 

 

 

 

bezüglich  der
Tagegelder  umzugsund
  kost
Fuhrkosten  osten
zur  Klasse
a)  die  Ober-Inspektorten  .  IV.
b)  die  übrigen  Hauptamts-  Mitglieder.  .....  V.  V.
c)  die  Ober-Kontrolöre  V.  VI.
d)  die  Hauptamts=  Assistenten,  Bolleinnehmer.  und  Nebenamts-Assistenten
  .  .  .  VI.  VI.
e)  die  Revisions=  und  Grenzaufseher  ....«.....  VI.  VII.
f)  die  Amtsdiener  und  Bootsleute  .  .  .....  VlI. VlI.

2.  Bei  Dienstreisen  innerhalb  ihres  Bezirkes  werden
a)  den  Ober-Inspektoren  neben  den  regulativmäßigen  Fuhrkosten  Uebernachtungsgelder  im
Betrage  von  ..  .  9  Mark
b)  den  Ober-Kontrolören  neben  den  wirklich  ausgewendeten  22  Uebernachtungsgelder
  im  Betrage  von  ..  40550  "
vergütet,  wenn  sie  nicht  eine  Pauschsumme  hierfür  beziehen.
3.  Etatsmäßig  angestellte  Beamte,  welche  länger  als  einen  Monat  außerhalb  ihres  Wohnorts
vorübergehend  beschäftigt  werden,  erhalten  vom  zweiten  Monat  ab  folgende  Tagegelder:

die  Ober-Inspektorten  ..  ..  105,50  Mark
die  übrigen  Hauptamts-  Mitglieder  .........  9

die  Ober-Kontrolöe  .........  7,50

die  Hauptamts-Assistenten  und  Zolleinnehmer  ....  6  -
die  Nebenamts-Assistenten  und  Revisions-  und  Grenzaufseher  ....  4,50-die
  Amtsdiener  und  Bootsleute  3 Mark

Diese  Tagegelder  erhalten  auch  solche  Landesbeamte,  welche  vorübergehend  bei  den  Haiserlichen
  Hauptzollämtern  beschäftigt  werden,  nach  Maßgabe  der  von  ihnen  wahrzunehmenden
Stellung.

4.  Nicht  etatsmäßig  angestellte  Beamte  erhalten  bei  vorübergehender  Beschäftigung  außerhalb
ihres  Wohnorts  dieselben  Tagegelder  und  Fuhrkosten,  wie  die  etatsmäßig  angestellten  Beamten.
  Auch  haben  sie  auf  die  für  den  Inhaber  der  von  ihnen  wahrzunehmenden  Stelle
etwa  ausgesetzte  Entschädigung  für  Fuhrkosten  oder  Unterhaltung  von  Dienstpferden  Anspruch.

5.  Bei  Berufung  aus  dem  Landesdienst  wird  als  Vergütung  für  Umzugskosten  derjenige  Satz
gewährt,  welchen  die  Stellung  bedingt,  aus  welcher  der  Beamte  berufen  wird;  in  diesen
Fällen  findet  jedoch  ein  Abzug  mit  der  Hälfte  der  jährlichen  Einkommensverbesserung
nicht  statt.

6.  Den  Beamten,  welche  mit  der  Versetzung  an  eines  der  Kaiserlichen  Hauptzollämter  ihre
        <pb n="201" />
        —  183  —

erste  mit  festem  Einkommen  verbundene  Anstellung  erhalten,  werden  in  den  Eingangs
erwähnten  Fällen  die  Tagegelder  für  die  Reisetage  und  die  Fuhrkosten  nach  Maßgabe  der
Verordnung  vom  21.  Juni  1875  und  der  gegenwärtigen  Bestimmungen  unter  Ziffer  1
vergütet.

 

Ferner  hat  der  Bundesrath  in  der  nämlichen  Sitzung  beschlossen,

auszusprechen,  daß  der  Bundesrathsbeschluß  vom  29.  April  1872  auch  fernerhin  Anwendung
  zu  finden  habe,  wonach  die  Hinterbliebenen  der  im  Zollvereinsdienst  verstorbenen
Beamten,  welche  mit  denselben  an  ihrem  Wohnorte  einen  gemeinschaftlichen  Hausstand
gebildet  haben,  wenn  sie  binnen  Jahresfrist  nach  dem  Ableben  der  Beamten  ihren  Wohnsitz
an  einen  anderen  Ort  des  Deutschen  Reichs  verlegen,  nach  Ausführung  des  Umzuges
diejenigen  Vergütungen  auf  allgemeine  Kosten  und  auf  Transportkosten  —  mit  Ausschluß
von  Tagegeldern  und  Fuhrkosten  —  erhalten  sollen,  welche  den  verstorbenen  Beamten  bei
einer  Versetzung  ohne  Einkommensverbesserung  zugestanden  haben  würden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Hamm  im  Hauptamtsbezirke  Dortmund  ist  die  Befugniß
zur  Vorabfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Biers  verliehen  worden.

 

Des  Großherzoglich  mecklenburg-schwerin'sche  Steueramt  zu  Parchim  wird  zum  1.  April  d.  J.  aufgehoben
und  gleichzeitig  der  Bezirk  desselben  mit  dem  Spezialbezirke  des  Hauptsteueramtes  Schwerin  vereinigt.

 

Den  Herzoglich  braunschweig-lüneburgischen  Steuerämtern  Helmstedt,  Gandersheim  und  Seesen  ist
die  Ermächtigung  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II.  ertheilt  worden.
        <pb n="202" />
        —  184  —

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

-----Postverbindung

  mit  Helgoland.

Zwischen  Helgoland  und  deutschen  Häfen  hat  bisher  nur  während  der  jährlichen  Badezeit  eine
regelmäßige  Dampfschiffahrt  bestanden,  wogegen  die  Verbindung  in  dem  übrigen  Theile  des  Jahres  gelegentlich
  durch  Segelfahrzeuge  oder  Dampfschiffe  vermittelt  wurde.

Im  Interesse  einer  zweckmäßigeren  Postbeförderung  nach  und  von  Helgoland  wird  von  jetzt  ab
auch  während  desjenigen  Theils  des  Jahres,  welcher  außerhalb  der  Badezeit  liegt,  nämlich  vom  15.  Oktober
bis  zum  31.  Mai,  eine  regelmäßige,  wöchentlich  einmalige  Dampfschiffverbindung  zwischen
Geestemünde  und  Helgoland  unterhalten  werden.

Die  Abfertigung  des  Dampfschiffes  aus  Geestemünde  erfolgt  jeden  Montag.  Nur  wenn  besonders
ungünstige  Witterung  die  Abfahrt  verhindert,  kann  der  Abgang  bis  Dienstag  hinausgeschoben  werden.  Die
Rückfahrt  von  Helgoland  nach  Geestemünde  erfolgt  Tags  darauf.

Berlin  W.,  den  15.  März  1876.  
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Einführung  telegraphischer  Postanweisungen  zwischen  Deutschland  und  Helgoland.

Vom  1.  April  ab  sind  im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Helgoland  telegraphische  Postanweisungen
  zulässig.

Abgesehen  von  der  Gebühr  für  das  Telegramm,  finden  auf  telegraphische  Postanweisungen  nach
und  aus  Helgoland  dieselben  Bestimmungen  Anwendung,  welche  für  derartige  Sendungen  im  innern  Verkehr
des  Reichs-Postgebiets  erlassen  sind.

Berlin  W.,  den  16.  März  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="203" />
        —   185   —                                                                                                                                               6.  Maaß=  und  Gewichts=Wesen.

Bekanntmachung,

betreffend  die  eichamtliche  Behandlung  vorschriftswidriger  Maaße,  Gewichte  und
sonstiger  Meßwerkzeuge.  Vom  22.  März  1876.

Auf  Grund  des  Artikels  7  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  in  Bezug  auf  die  eichamtliche  Behandlung
  vorschriftswidriger  Maaße  etc.  (Artikel  10  der  Maaß=  und  Gewichtsordnung  vom.  17.  August  1868,
Bundes-Gesetzblatt  Seite  473)  die  nachstehende  Anordnung  getroffen:
Die  Eichungsbehörden  haben  denjenigen,  mit  dem  Eichungsstempel  versehenen  Maaßen,
Gewichten,  Waagen  oder  sonstigen  Meßwerkzeugen,  welche  bei  einer  eichamtlichen  Prüfung
vorschriftswidrig  befunden  werden,  vor  deren  Rückgabe  die  Beglaubigung  ihrer  Zulässigkeit
im  öffentlichen  Verkehr  durch  Vernichtung  des  Stempels  zu  entziehen,  wenn  die  nach  den
bestehenden  Bestimmungen  zulässige  Berechtigung  entweder  an  sich  oder  wegen  des
Widerspruchs  der  Betheiligten  nicht  bewirkt  werden  kann.

Berlin,  den  22.  März  1876.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Eck.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Kaufmann  Friedrich  August  Erdmann  in  Samarang  und  den  Kaufmann  Henry  Müller
in  Paramaribo  zu  Konsuln  des  Deutschen  Reichs,
den  Kaufmann  Wantzelius  in  St.  Thomas  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  für  die  Inseln
St.  Thomas  und  St.  Croix,
den  Kaufmann  Leopold  Dietsch  in  Girgenti,
den  Kaufmann  Albert  Marstaller  in  Bari  und
den  Rentier  Schneider  in  San  Remo  zu  Vize-Konsuln  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
27
        <pb n="204" />
        <pb n="205" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

  

Herausgegeben                                                                                                                                       im 

Reichskanzler-  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

—

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

2.
2


von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  u.  Seite  187
2. Justiz-Wesen:  Ernennung  von  Mitgliedern  der  Kaiserlichen
  Disziplinarkammern.  188

3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  ,
münzen
4. Militär-Wesen:  Nachtrags.  Verzeichniß  socher  höheren
Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind

5. Marine  und  Schiffahrt:  Quarantaine  Maßregeln;  191  —
Uebersicht  über  die  Zahl  der  im  Jahre  1875  von  den

. . . . . 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  31.  März  1876.   No.   13.

 

Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden
  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe;  —  Aufhebung  der
Schiffsvermessungs-Behörde  zu  Warfleth;  —  Beginn  einer
Seeschiffer  -  Prüfung  .  192

6.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Kompetenz  einer  Steuerstelle
  197
7.  Eisenbahn-  Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  das  Regulativ
  zur  Ordnung  des  Geschäftsganges  bei  dem  durch
Richter  verstärkten  Reichs-Eisenbahn-Amt  197
8.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
Heimathwesen  199
Druckfehler=Berichtigung  ......  ....199

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ab  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
und  Bettelns,   .
1.  der  Schreiber  Johann  Müller  aus  Starkenbach  Kreis  Gitschin  in  Böhmen),  31  Jahre  alt,
2.  der  Arbeiter  August  Bloch  aus  Kowno  in  Rußland,  20  Jahre  alt,

zu  1  und  2  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen
vom  resp.  17.  und  20.  März  d.  J.,

3.  der  Arbeiter  Anton  Veth  aus  Pratersdorf  in  Mähren,  32  Jahre  alt,
4.  der  Glasschleifer  Franz  Hückel  aus  Groß-Ullersdorf  (Kreis  Olmütz  in  Mähren),  24  Jahre  alt,

28
        <pb n="206" />
        —  188  —

5.  der  Zeugschmiedegeselle  Anton  Hirsch  aus  Wiesenberg  (Kreis  Olmütz  in  Mähren),  28  Jahre
alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks  -Regierung  in  Breslau  vom  (zu  3
und  4)  18.,  (zu  5)  15.  Februar  d.  J.,

6.  der  Schuhmacher  Franz  Josef  Centner  aus  Mastricht  (Königreich  der  Niederlande),  56  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Koblenz  vom  23.  Februar
  d.  J.,  «

7.  die  Strazzensammler  Franz  Reichmann,  26  Jahre  alt,  dessen  Ehefrau  Therese,  27  Jahre
alt,  und  die  unverehelichte  Karoline  Reichmann,  17  Jahre  alt,  sämmtlich  aus  Subschitz
(Kreis  Chrudim,  Bezirk  Krumau  in  Böhmen),

8.  die  Komödianten  Franz  und  Anton  Schneeberger,  resp.  18  und  17  Jahre  alt,  geboren
  und  ortsangehörig  zu  Klokocow  (Kreis  Czaslau,  Bezirk  Chotebor  in  Böhmen),
zu  7  und  8  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Regen  vom
15.  Februar  d.  J.,

9.  der  Schreiner  Julius  Moser  aus  Boningen  (Kanton  Solothurn  in  der  Schweiz),  43  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Straßburg  vom  29.  Februar  d.  J.,

10.  die  Dienstmagd  Eugenie  Manson,  gebürtig  aus  Verdun  in  Frankreich,  17  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  17.  März  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Ju  stiz-Wesen  .

——  

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  61),  in  Gemäßheit  der
vom  Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern:

1.  in  Stettin:
den  Militär-Intendanturrath  von  Lossow  daselbst;


2.  in  Bromberg:

a)  den  Militär-Intendanturrath  Lotter  daselbst;
b)  den  mit  der  Verwaltung  der  Ober-Postdirektor-Stelle  beauftragten  Telegraphendirektor  von  Jahn
daselbst;

3.  in  Erfurt:
den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Koch  daselbst;
        <pb n="207" />
        —  189  —

4.  in  Liegnitz:

a)  den  .  mit  der  Verwaltung  der  Ober-Postdirektor-Stelle  beauftragten  Telegraphendirektor  Post
daselbst;

b)  den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Grafen  von  Stillfried-Rattonitz  daselbst;
c)  den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Müller  daselbst;

5.  in  Münster:
den  mit  der  Verwaltung  der  Ober-Postdirektor-Stelle  beauftragten  Postrath  Fischer  daselbst;

6.  in  Düsseldorf:
den  Königlich  preußischen  Landgerichts-Assessor  Schmitz  daselbst;

7.  in  Trier:

den  mit  der  Verwaltung  der  Ober-Postdirektor-Stelle  beauftragten  Telegraphendirektor  Schwerd
daselbst;

8.  in  Arnsberg:
den  mit  der  Verwaltung  der  Ober-Postdirektor-Stelle  beauftragten  Postrath  Wendt  daselbst;

9.  in  Frankfurt  am  Main:
den  Militär-Intendanturrath  Zander  in  Kassel;

10.  in  Schleswig:
den  Ober-Postdirektor  Breithaupt  in  Kiel;

11.  in  Schwerin:

a)  den  Militär-Intendanturrath  Dr.  Molitor  daselbst;
b)  den  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinschen  Justizrath  Tiedem  ann  daselbst;

 

12.  in  Bremen:

den  mit  der  Verwaltung  der  Ober-Postdirektor-Stelle  beauftragten  Telegraphendirektor  Schmidt
daselbst;

für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Staats=  beziehungsweise  Reichsämter  zu  ernennen.

28*
        <pb n="208" />
        —   190   —

3.  Münz-Wesen.

Uebersicht  
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  25·  März  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon
1.  In  der  Woche  auf  Privatvom
  19.  bis  25.  Doppel  rechnung  5  1  50  10  5  2  1.
März  1876  sind  Doppel-  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig=  Pfenniggeprägt worden in Kronen.
  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  %  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

a) Berlin..  3.613.260  —  3.613.260  —  480.  8419  306.  156  50  —  6532.634  50  —  —  15.  805  301  13.  5  30
b)  Hannover  —  —  —  553.200  —  68.  837%  —  —  —  —  7.50%  3.0000  3-840/00
c)  Frankfurt  —  —  —  —I  139.486  58.43200  —  —  —  —  31.046  90  —  —  1.868  51
d)  München  —  —  —  —  367.000  —  pPo00Oos  41.600#00  21.700000  S.38000  3.440/00
e)  Dresden  —  —  —  —  —  54.  ooo  soo  —  —  —  —  6.  10000  4.o5o  oo  8.  540  00
f)  Stuttgart  ..  —  1.  084.  0a0  —  139.9000  8%910/0%  %0%0900  898  oo  ioo  oo
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  100.0000000%0o0]  15.000.00  9.14000%  3S.200000  —
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  89.690  00  —  —  12.485.20  —  —  —  —  ——
i)  Hamburg  2.589.000  —  2.590.000  —  —  —  —  66257/20.JN3005|  —
Summe  1.  6.202.260  1.o64.  o3o0  6.203.260  b5-  0o  1.131.285  166024/50  —  205.  507  so  38.450  8.31  204  si
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin 46.433.120|102.707.  220  115.367.66034400%  1.  413.  906  801  978.  438  50
b)  Hannover.  123.760.  1400  52.  677.  280  —  S.  419.  460  10.451.  5750S
c)  Frankfurt.  175.907.22057.220  —  —  9.  141.  291  2.  178.47900  1.629  032  2.226.217  10  1.  161.  916  60  1.  233.  263  321  447.  362  51
d)  München  104.  174.  7001  32.  562.  340  482.  118  %  %236079440022L
e)  Dresden  50.24  3.  560  40  —  3.00-695ä%½  04
f)  Stuttgart  46.818.820  22.581.650  —  2.  105  0  656.0400%%0%  776  310/10  3  S  0  80
g)  Karlsruhe  21.401.36013.38.20  —  1.570.3011.  366  14%01  661  0%  6%%%
h)  Darmstadt  16.766.380  —  r40.  116  65.098.616  n—i  729.08900  888.  i65/1  55.1526  126.  a60  281  665.  294  82
i)  Hamburg  25.927820  5.646.380  2449.4481438.3065  2.77.701|  1663.95850  7.768  40.SO.03T/Oo  755.125/90|/300.43046  78.503s80
Summe  2.104  4  ss  140.440.  203  32.846.  6751  122.334.  886  1.  141.  245  00  21.522.  573  60  14.  134.  ozn  ro  8.660.  666  45s  5.  162.  173  26  2.800.  682  18
Gesammt-  Ausprägung
  1.057.  625.  380  :11  14  146.652.  463  12  020%  40.  445  30  8.  730.  o23  35s  6.  203.  111  40  2.  831.  100  o

 

 

 

1372.200.200  Mark.

 

*)  Die  in  der  vorigen  Uebersicht  unter

 

 

 

 

 

 

—
198.446.  833  MNart  70  Pf.

 

 

§—  Ê  Ê  —

23.679.468  Mark  65  Pf.

 

 

 

 

8.034.212  Mark  39  Pf.

„Dresden“  aufgeführten  „80.000  Mark  in  20  Pfennigstücken“  sind  in  München  ausgeprägt.
        <pb n="209" />
        —  191  —

3.  Militär--Wesen.

 

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  19.  Januar  d.  J.  (Seite  40)  wird  in  der  Anlage  ein  Nachtrags-Verzeichniß

  solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  8.  90,  Theil  l.  der  Deutschen  Wehr..
ordnung  vom  28.  September  1875  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung

für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

Berlin,  den  29.  März  1876=Das

  Reichskanzler-Amt.
Eck.

Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
  sind.

 

4.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.

A.  Gymnasien.
1.  Königreich  Preußen.  II.  Königreich  Sachsen.

Provinz  Posen.  Das  Gymnasium  zu  Dresden-Neustadt.
Das  Gymnasium  zu  Rogasen.

Provinz  Schlesien.
Das  Gymnasium  zu  Strehlen,
=  Wohlau.
(b.  Realschulen  erster  Ordnung.)

c.  Realschulen  mit  neunjährigem  Kursus  ohne  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

I.  Königreich  Preußen.  II.  Elsaß-Lothringen.
Provinz  Brandenburg.  Die  Städtische  Gewerbeschule  zu  Mülhausen  i.  E.
Die  Friedrichs-Werdersche  Gewerbeschule  zu  Berlin,
-Luisenstädtische

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.
(a.  Progymnasien.)
b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.
Königreich  Sachsen.

Die  Städtische  Realschule  zu  Borna,
=  Wurzen.
        <pb n="210" />
        —  192  —

c.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Gymnasien  in  den  entsprechenden
Klassen  gleichgestellt  sind.
Großberzogthum  Baden.

Die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu  Lahr.
Das  Real-Gymnasium  zu  Villingen.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  gefordert  wird.
  a.  Oeffentliche.
I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Schlesien.
Die  Katholische  Städtische  Höhere  Bürgerschule  zu  Breslau.

Provinz  Sachsen.
Die  Höhere  Bürgerschule  zu  Gardelegen.

4  II.  Königreich  Sachsen.
Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  für  Knaben  zu  Dresden-Friedrichsstadt.

b.  Privat-Lehranstalten.
I.  Königreich  Sachsen.
Das  Dr.  Th.  Schlemm`sche  (früher  Käuffer'sche)  Lehrinstitut  zu  Dresden.

1I.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Die  Dr.  G.  A.  Reimann'sche  (früher  von  Großheim'sche)  Realschule  zu  Lübeck.

 

s.  Marine  und  Schiffahrt.

Zufolge  Beschlusses  des  internationalen  Gesundheitsrathes  zu  Konstantinopel  vom  14.  März  d.  J.
unterliegen  Ankünfte  aus  dem  Persischen  Meerbusen  einer  Quarantaine  von  15  Tagen.
        <pb n="211" />
        —   193   —

Uebersicht

über  die  Zahl  der  im  Jahre  1878*)  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden
  nach  §.  24  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs- 



Gesetzblatt  S.  270)  ausgefertigten  Schiffs.  Meßbriefe.

Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-Behörden:

 

 

 

 

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe.
Für  deutsche  Für  fremde
Laufende Nummer.i  der  Behörden.  Schiffe  Schiffe
Nummer.
Segel=  Dampf-  Segel-  D
8  '  r,  Segett  Dawo'  ber.  eefammt.
schiffe.  schiffe.  haupt.  schiffe.  schiffe.  haupt.

1  Königsberg  i.  Pr.  8  3  41  189  11  200  241
2  Danzig  .....  85  5  90  67  3  70  160
3  Stettin.  .  126  7  133  115  10  125  258
4  Köslin  22  —  22  8  —  8  30
5  Stralsund  .  89  1  90  15  —  15  105
6 Schleswig  206  12**)  218  11  4  15  233
7  Lüneburg  "  l  6  ·  0  29  29  —  —  —  29
8  Stade  ...  111  2  113  16  3  19  132
9  Aurich  ...  204  5  209  45  —  45  254
10  Rostock  ...  .  40  4  44  22  2  24  68
11 Wismar  25  —  25  15  —  15  40
12 Oldenburtg  71—  71  8  —  8  79
13  Lübeck  .  23  2  25  96  9  105  130
14  Bremen  ...  63220  85  3  —  3  88
15  Hamburg  .  165  2781#  192  93  11  104  296
Zusammen  129790|NjM)]|7  703  53  756  2143

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Wegen  der  Vorjahre  vergleiche  Central-Blatt  für  1874  —  Seite  106*·—  und  für  1875  —  Seite  172  —.
**)  Hierunter  2

*)
**)
***)

1 2 3  6

für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.
        <pb n="212" />
        —   194   —



II.  Von  den  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe.

 

 

 

 

 

Laufende    Für  deutsche  Für  fremde
Sitz  der  Behörden.  Ins-=Nummer.
  ·
Segel-Dampf Segel-Dampf-Schiffe
"überhaupt    über-  haupt  gesammt.
schiffe.  schiffe,  haupt.  schiffe.  schiffe.  haupt.
1  Memel  —  —  —  —  —  —  —
2  Pillau  —  —  —  —  14  14  14
3  Königsberg  i.  Pr.  ..  8  3  11  6  7  13  24
4  Danzig.  ..  .  ....  1  —  1  —  21  21  22
5  Elbing  5  —  5  —  —  —  5
6  Stettin.  .  3  1  4  2  21  23  27
7  Anklam  3  —  3  —  —  —  3
8  Swinemünde  2  —  2  —  24  24  26
9  Kolbergermünde  —  —  —  2  —  2  2
10  Stolpmünde  4  —  4  —  —  —  4
11  Stralsund  .  .  .  ..  4  —  4  —  —  —  4
12  Wolgast  2  —  2  —  2  2  4
14  Barth  o  oo  -  s  4  —  4  —  —  4
15  Hadersleben  2  —  2  —  —  —  2
16  Apenrade  ...  —  —  —  —  —  —  —
17  Sonderburg  1  —  1  —  —  —  1
18  Flensburg  ...  1  —  1  —  —  —  1
19  Kappeln.  „  17  —  17  —  —  —  17
20  Eckernförde.  2  —  2  —  —  —  2
21 Kiel              E—
22. Heiligenhafen   igen  a  en.  "  "%  1  —  –  —  —.
23  Neustadt    ...  —  —  3  —  —  —  —
24  Wyck  auf  Föhr..  1  –  –  –  –  1
25  Husum..  .....  2  —  2  —  —  —  2
26  Tönning  —  —  —  —  —  —  —
27  Rendsburg.  ..  2  —  2  —  —  —  2
28  Brunsbüttel  18  —  18  —  —  —  18
29  Wewelsflette  15  —  15  —  —  15
30  Wilster  10  —  10  —  —  —  10
31  Itzehoe.  .  .  ...  10  —  10  —  —  —  10
32  Glückstadt  .  ..  3  —  3  —  —  —  3
33  Elmshorn  .  ...  28  —  28  —  —  —  28
34  Uetersen  13  —  13  —  —  —  13
35  Hafeldorf  i  ·  "  0  8  –  8  —  —  ——  8
36  Blankense  —  —  —  —  —  —  —
37  Ottensen  51  3  54  —  —  —  54
38  Harburg  87  —  87  —  —  —  87
zu  Übertragen  325  7  332  10  89  99  431
        <pb n="213" />
        —   195   —

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe.

—

 

     

          

 

Laufende  Für  deutsche  Für  fremde.
Nummer.   Sitz  der  Behörden.  Ins-Nummer.
  ;
Segel.  Segel-:  Dampf.  Schiffe
über-  ·  »  über=  gesammt.
schiffe.  schife.  haupt.  schiffe  schiffe  haupt.
übertragen  325  7  332  10  89  99  431
39  Cranze  —  —  —  —  .  —  —  —
40  Grohn  .  .  .  ....  —  —  —  —  —  —  —
41  Rönnebececk  —  —  —  —  —  —  —
42  Geestemünde  5  —  5  5  20  25  30
43  Stade  ...  32  —  32  —  —  —  32
44  Neuhaus  a.  d.  Lie  ...  —  —  —  —  —  —  —
45  Freiburg  ...  109  —  109  1  —  1  110
46  Lühe  5  —  5  –  —  —  5
47  Leer  43  —  43  —  —  —  43
48  Weener  —  —  —  —  —  —  —
49  Emden  4  —  4  —  —  —  4
50  Norden.  5  —  5  —  —  —  5
51  Karolinensiel  2  —  2  —  —  —  2
52  Aurich  6  —  6  —  —  —  6
53  Hapenburg  1  —  1  —  —  —  1
54  Nostock  —  1  1  —  —  —  1
55  Wismar  —  —,  —  —  2  2  2
56  Warfleth  —  —  —  —  —  —  —
57  Elsfleth.  —  —  —  —  —  —  —
58  Brake  1  —  1  39  —  39  40
59  Varel  —  —  —  —  —  —  —
60  Hooksiel.  —  —  —  —  —  —  —
61  Barssel.  –  —  —  —  —  —  —
62  Oldenburg  .  .  ..  —  —  —  —  —  —
63  Lübeck  —  —  —  1  1  2  2
64  Bremerhaven.  —  —  —  40  —  40  40
65  Lamburg  —  —  —  14  44  58  58
66  Cuxhaven.  —-  —  —  —  —  —  —
I
Zusammen  538  8  546  110  156  266  812

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —  —  —  —

 

29
        <pb n="214" />
        —   196   — 



III.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe:

 

 

  Für  deutsche  Für  fremde
Bezeichnung  der  Behörden.  Ins-Segel
  Dampf  Schisse  Segel:  Dampf=  Schiffe
  Dampf—-  über-  9  vf  über=  gesammt.
schiffe.  schiffe.  haupt.  schiffe,  schiffe.  haupt.

In  Preußen.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  910  3*)  945  466  31  497  1442
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  537  7  544  16  109  125  669
Zusammen  1442)  1489  482  140  622  2111
In  Mecklenburg.  Schwerin  #  "  .
1.  Schiffvermessung  Revisionsbehörden  65  4  69  37  2  39  108
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  —  1  —  2  2  3
Zusammen  6(5  5  70  37  4  41  111
In  Oldenburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  71  —  71  8  —  8  79
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  1  —  1  39  —  39  40
Zusammen  7  —  72  471.  47  119
In  Lübeck.  v  7•
1.  Schiff-vermessungs-  Revisionsbehörde  23  2  25  96  9  105  130
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  —  —  —  1  1  2  2
Zusammen  23  2  25  97  10  107  132
In  Brem
1.  Schiffsvermessungs-  Refionsbehörde  63  22**)  85  3  —  3  88
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  –  —  40  —  40  40
Zusammen  63  227)  85  43  —  43  128
In  Hamburg  
1.  Schiffsvermessungs-  „Revisionsbehörde  165  277)  192  93  11  104  296
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  —  —  —  14  44  58  58
Zusammen  166  2271)  192  107  55  I  162  354
Im  Deutschen  Reich.  —
1.  Schiffsvermessungs  Revisions.
behörden  1297  90  **  703  53  756  2143
2.  Schiffsvermessungs-  Behörden  538  8  546  110  156  266  812
Ueberhaupt  1835  I  98H)  1933  813  209  1022  2955
Dagegen  im  Jahre  1874  1621  T)  1739  12760  —  3335
183  556  99  655  1668  396  2064  2719

 

 

 

 

 

*)
**)
**)

*)  Hierunter  2

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.
        <pb n="215" />
        —  197  —

Am  9.  März  d.  J.  ist  die  Schiffsvermessungs-Behörde  zu  Warfleth  (Central-Blatt  von  1873,  Seite  36)
aufgehoben  und  sind  deren  Geschäfte  der  Vermessungs-Behörde  zu  Elsfleth  übertragen  worden.

 

In  Altona  wird  mit  der  nächsten  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  am  7.  k.  M.  begonnen  werden.

 

6.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

–

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Andernach  im  Hauptamtsbezirke  Neuwied  ist  die  Befugniß
  zur  Vorabfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Biers  beigelegt
worden.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  das  Regulativ  zur  Ordnung  des  Geschäftsganges  bei  dem  durch  Richter  verstärkten
Reichs-Eisenbahn-Amt.

In  Ausführung  des  §.  5  Nr.  4  des  Gesetzes  vom  27.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  164)  hat  der

Bundesrath  an  Stelle  des  Regulativs  vom  5.  Januar  1874  (Reichs-Central-Blatt  Seite  27)  nachstehendes

Regulat  iv  zur  Ordnung  des  Geschäftsganges  bei  dem  durch  richterliche  Beamte  verstärkten  Reichs-Eisenbahn-Amt
  erlassen:

29*
        <pb n="216" />
        —  198  —

§.  1.
Wird  gegen  eine  vom  Reichs-Eisenbahn-Amt  verfügte  Maßregel  Gegenvorstellung  auf  Grund  der
Behauptung  erhoben,  daß  die  Maßregel  in  den  Gesetzen  und  rechtsgültigen  Vorschriften  nicht  begründet  sei,
so  überweist  der  Reichskanzler  die  an  ihn  zu  richtende  Gegenvorstellung  dem  verstärkten  Reichs-Eisenbahn-Amt.

§.  2.

Das  verstärkte  Reichs-Eisenbahn-Amt  besteht  aus  dem  Präsidenten  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  oder
dessen  Stellvertreter  als  Vorsitzenden,  zwei  Räthen  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  und  drei  richterlichen  Beamten.
Für  letztere  werden  für  den  Fall  der  Behinderung  drei  Stellvertreter  ernannt.

Das  bei  der  früheren  Bearbeitung  der  Sache  als  Referent  thätig  gewesene  Mitglied  des  Reichs-Eisenbahn
  Amts  darf  an  der  Berathung  und  Beschlußfassung  des  verstärkten  Reichs-Eisenbahn-Amts  nicht
theilnehmen.

§.  3.
Ergiebt  sich  bei  der  Prüfung  der  angebrachten  Gegenvorstellung,  daß  zur  Klarstellung  des  Sachverhältnisses
  zuvörderst  thatsächliche  Erhebungen  erforderlich sind,  so  werden  diese  vom  Präsidenten  angeordnet.
§.  4.

Sind  die  nach  §.  3  angeordneten  Erhebungen  erfolgt,  oder  hat  der  Präsident  weitere  Erhebungen
nicht  für  nöthig  erachtet,  so  wird  die  Sache  zur  kollegialen  Berathung  und  Beschlußfassung  gebracht.

Zu  diesem  Ende  ernennt  der  Präsident  einen  ersten  und  einen  zweiten  Berichterstatter.

Einer  dieser  Berichterstatter  muß  aus  den  richterlichen  Beamten  gewählt  werden.

§.  5.

Zur  Beschlußfähigkeit  des  verstärkten  Reichs-Eisenbahn-Amts  bedarf  es  der  Anwesenheit  sämmtlicher
in  §.  2  aufgeführter  Mitglieder  oder  deren  Stellvertreter.  -

Der  Vorsitzende  leitet  die  Verhandlungen  und  die  Berathung  in  den  Sitzungen.  Er  stellt  die
Fragen  und  sammelt  die  Stimmen.  Das  Kollegium  entscheidet  nach  Stimmenmehrheit.  Bei  Stimmengleichheit
  giebt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

§.  6.
Beschließt  das  Kollegium  eine  weitere  Ermittelung  oder  Verhandlung,  so  werden  die  erforderlichen
Anordnungen  vom  Präsidenten  getroffen.
§.  7.

  Im  Eingange  des  unter  dem  Siegel  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  mit  Gründen  auszufertigenden  Beschlusses
  sind  die  Mitglieder  des  Kollegiums,  welche  an  der  Beschlußfassung  theilgenommen  haben,  aufzuführen.
Die  Ausfertigung  ist  von  dem  Vorsitzenden  zu  unterschreiben.

Berlin,  den  13.  März  1876.
Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.
        <pb n="217" />
        —  199  —

8.  Heimath-Wesen.

 

Ist  bei  Streitigkeiten  zwischen  Armenverbänden  der  Klageantrag  nur  auf  Erstattung  verausgabter  Kosten
zu  richten  oder  ist  auch  der  Antrag  auf  Liberirung  von  einer  Forderung  zulässig?  —  Abmessung  der  Erstattungsforderung
  bei  erfolgter  Gewährung  einer  Wohnung.
Der  Ortsarmenverband  Pützerlin  war  in  einem  Vorprozesse  verurtheilt  worden,  dem  Ortsarmenverband
  Clempin  die  durch  Gewährung  einer  Wohnung  an  die  Familie  S.  entstehenden  in  separato  zu
ermittelnden  Kosten  zu  erstatten.  Der  letztgedachte  Ortsarmenverband  hatte  dieser  Familie  in  der  Zeit  vom
20.  Juli  1873  bis  Anfang  Oktober  1874  Wohnung  vermittelt  und  beantragte  nun  unter  der  Behauptung,
daß  der  Vermiether  der  Wohnung  von  ihm  160  Mark  Miethe  einzuklagen  drohe,  den  Ortsarmenverband
Pützerlin  zu  verurtheilen,  ihn  von  dieser  Miethsforderung  zu  befreien.  Der  Verklagte  wendete  ein,  eine
Verurtheilung  zur  Liberation  könne  in  dem  Streitverfahren  unter  Armenverbänden  überhaupt  nicht  stattfinden.
  Das  Bundesamt  hat  in  dem  Erkenntnisse  vom  26.  Februar  1876  diesen  Einwand  verworfen,  aber
den Verklagten  nur  verurtheilt,  den  Kläger  von  der  Miethsforderung  bis  zum  Betrage  von  43  Mark
zu  befreien:
  in  Erwägung,  daß  dem  Armenverbande,  der  einen  Hülfsbedürftigen  vorläufig  unterstützt  hat,  von
dem  nach  gesetzlicher  Bestimmung  definitiv  fürsorgepflichtigen  Armenverbande  der  Natur  der  Sache
nach  und  soweit  das  Gesetz  nicht  ausdrücklich  ein  anderes  bestimmt,  vollständige  Schadloshaltung
  zu  gewähren,  und  daß  nicht  abzusehen  ist,  weshalb  unter  einer  solchen  nicht  auch  die
Befreiung  von  übernommenen  vertragsmäßigen  Verbindlichkeiten  begriffen  sein  sollte,  —  daß  in
dieser  Beziehung  namentlich  dem  Wortlaute  des  §.  28.  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870,
insofern  derselbe  dem  vorläufig  unterstützenden  Armenverbande  nur  den  Anspruch  auf  Erstattung
der  Kosten  (bezw.  auf  Uebernahme)  vorbehält,  eine  entscheidende  Bedeutung  nicht  beigelegt
werden  kann,  —  daß  mit  dem  gedachten  Ausdrucke  vielmehr  ohne  allen  Zweifel  nicht  nur  die
bereits  entstandenen,  sondern  auch  die  ferner  hin  entstehenden,  und  folgeweise  auch  die
aus  eingegangenen  Verträgen  fernerhin  entstehenden  Kosten  haben  bezeichnet  werden  sollen,  und
daß  daher  nach  §.  28  cit.  der  definitiv  fürsorgepflichtige  Armenverband  unbedenklich  auch  gehalten
  ist,  dem  vorläufig  für  ihn  eingetretenen  Armenverbande  die  Last  der  Entrichtung  solcher,
aus  Verträgen  noch  zu  leistenden  Zahlungen  abzunehmen,  —
daß  hiernach  der  Einwand  des  Verklagten  und  Appellanten,  wonach  der  Antrag  des  Klägers:
ihn  von  der  Miethsforderung  des  etc.  L.  im  Betrage  von  160  Reichsmark  zu  befreien,  in  dieser
Fassung  überhaupt  rechtlich  unstatthaft  sein  soll,  —  für  unbegründet  zu  erachten  ist,

in  Erwägung  jedoch,  daß  die  von  dem  Kläger  der  Familie  S.  gewährte  Wohnung  nach  dem  Ergebniß
  der  stattgehabten  Beweisaufnahme  nur  einen  Miethwerth  von  3  Reichsmark  monatlich
hatte,  daß  daher  dem  Verklagten  und  Appellanten  nicht  zugemuthet  werden  kann,  für  dieselbe
eine  Miethe  von  12  Reichsmark  monatlich  zu  entrichten  resp.  bis  zu  diesem  Umfange  in
die  von  dem  Kläger  eingegangene  kontraktliche  Verpflichtung  einzutreten,  —  daß  zur  Begründung
eines  solchen  Verlangens  namentlich  die  Behauptung  nicht  genügt:  es  habe  niemand  in  Clempin
zu  einem  billigeren  Preise  eine  Wohnung  für  die  gedachte  Familie  hergeben  wollen,  —  daß  aus
einer  derartigen  Unwillfährigkeit  der  Einwohnerschaft  in  dem  ersten  Moment  nach  der  eingetretenen
  Oddachlosigkeit  eine  nicht  leicht  zu  überwindende  Schwierigkeit  sich  ergeben  haben  mag,
daß  es  sich  aber  im  vorliegenden  Falle  um  einen  mehr  als  einjährigen  Zeitraum  handelt,  und
daß  der  Verklagte  und  Appellant  nicht  darunter  leiden  kann,  wenn  es  in  Clempin  in  solchem
Maße  an  den  zur  Unterbringung  obdachloser  Personen  erforderlichen  Einrichtungen  fehlt.

 

 

Druckfehler-Berichtigung.

Auf  Zeile  11  der  Bekanntmachung  vom  22.  März  1876  Seite  185  des  Central-Blattes  ist  zu
lesen:  Berichtigung  statt  Berechtigung.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="218" />
        <pb n="219" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                       im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

No. 14.

    

 

            

Berlin,  Freitag,  den  7.  April  1876.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  nisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjähmachung,
  betreffend  die  Herausgabe  des  Handbuchs  des  rig-fre  iwilligen  Militärdienst  auszustellen
Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1876;  —  Verweisung  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Beiordnung  von  Reichsbevollvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  201  mächtigten  für  Zölle  und  Steuern  204
2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  202  6.  Heimath-Wesen-  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  Das
3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  7.  Post-  und  Telegraphen=  Wesen:  Uebersicht  Über  die  wähmünzen..
  rend  des  ersten  Vierteljahrs  1876  im  deutschen  Reichspost-4.
  Militär-Wesen:  Ermächtigung  eines  Arztes  in  Russland  203.  gebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen  Postanstalten  206
zur  Ausstellung  von  Untauglichkeits=  etc.  Zengnissen  für  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  etc.  207
Militärpflichtige;  —  Bekanntmachung  betreffend  Lehranstal-  9.  Personal-Veränderungen  etc.:  Personal  der  Reichs-  Hauptkasse
ten,  denen  provisorisch  gestattet  worden  ist,  gültige  Zeug-  

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung,
betreffend
die  Herausgabe  des  Handbuchs  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1876.

Von  dem  Reichskanzler-Amt  wird  für  das  Jahr  1876  eine  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  des  Deutschen  Reichs
veranstaltet.  Das  Werk  erscheint  im  Monat  April  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymann's  Verlag“
  in  Berlin  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  für  den  Preis  von  M.  3,15
pro  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  es  für  den  Preis  von  M.  4,50  pro  Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  30.  März  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

30
        <pb n="220" />
        —  202  —

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
der  Bergbau-Techniker  Josef  Areabus  von  Tefanski,  gebürtig  aus  Oravka  (Komitat  Arva.
in  Ungarn),  37  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
in  .  Marienwerder  vom  22.  Januar  d.  J.,

2.  die  unverehelichte  Theresia  Ueberall,  geboren  zu  Groß-Kunzendorf  in  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  zu  Neu-Rothwasser  (das.),  32  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Oppeln  vom  9.  November  vor.,  publizirt  am
2.  März  d.  J.,
3.  Alexander  Rau  aus  Rospice  (Departement  des  Landes  in  Frankreich)  47  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Koblenz  vom  29.  Februar  d.  J.,
4.  der  Apothekergehülfe  Louis  Emil  Wiersbitzky  aus  Mitan,  geboren  zu  Bojen  in  Kurland
am  6.  Dezember  1844,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburg=  schwerin'schen

Ministeriums  des  Innern  vom  14.  März  d.  J.,

der  Steinhauer  Josef  Reinhard,  gebürtig  aus  Luzern  in  der  Schweiz,  28  Jahre  alt,

der  Tagelöhner  Josef  Aaver  Leborgne,  geboren  1816  zu  Provins  bei  Lille  (Departement

du  Nord  in  Frankreich),

der  Gerber  Louis  Bouchet,  gebürtig  aus  Montaigu  (Departement  Vendée  in  Frankreich),

48  Jahre  alt.

der  Buchdrucker  Louis  Guêdé,  geboren  am  12.  Oktober  1854  zu  Metz,  durch  Option

französischer  Staatsangehöriger  und  wohnhaft  in  Nanchy,

der  Dreher  Ludwig  Nava  aus  Bergamo  in  Italien,  24  Jahre  alt,

zu  5—9  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  resp.  13.,
20.,  21.,  23.  und  30.  März  d.  J.,
10.  der  Friseur  Franz  Jus,  geboren  zu  Asti  bei  Louviers  (Departement  de  l'Eure  in  Frankreich),
-  48  Jahre  alt,
11.  der  Schuhmacher  Réné  Sourdin,  geboren  zu  Fougeres  (Departement  Ille-et-Vilaine  in
"„  Frankreich),  27  Jahre  alt,
zu  10  und  11  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom  resp.
22.  Februar  und  18.  März  d.  J.,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.



  

 

2.  Finanz-Wesen.

——  —  ——  —

In  der  Woche  vom  16.  bis  23.  März  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.
        <pb n="221" />
        —   203   —                                                                                                                                                der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  1.  April  1876



3.  Münz-=  Wesen.

Uebersicht  

stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmönzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
von  26.  März  auf Privatrechnung geprägt.    5  1  50  20  10  5  2  1
rechnung
bis  1. April 1875  Doppelkronen  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig--
  stũcke.  stũcke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.Mark.  Pf.  Mark.  Pf.Mark.  Mark.  Pf.
a)  Berlin.  ..  3.613.  220  —  3.613.220  —  696.946  376.25650  —  —741758100  —  —  ann  18.05840
b)  Hannover  —  —  —  274.375  —  68.  196  00  —  —  —  —  7.90000  2220%  3.360  oo
c)  Frankfurt  —  —  —  —  282.7811  125.91700  —  —  —  —  245514  90  2.259  82  2410  a5
d)  München  —  361.010  —  —  175.000  —.61.000s  33.900  ,00  10.500  oo  5.680,00  3.  120  00
e)  Dresden  ..  —  —  —  208.  ooo  —  EXIEIEEEIEIEXIIENIIIIE
f)  Stuttgart  ..  —  —  —  —  139.444  —  —  1s3.900  1  0%  11.  460  oo  4.522  00  3.340  00
g)  Karlsruhe  —  578.950  —  —  148.000  S.3450|  26.500  %D  6.50000,  10.  52000  5.60800  21  00
h)  Darmstadt.  —  —  —  170.900  172.860  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  3.014.  360  —  *  3.015.  122  —  —  —  244433  401  1005945  —  —  2.461  08
Summe  1.  6.627.580  939.9600  6.628.342  653275,  1.-615.038  64  215|00  148  429  60  —  91.  58035  29.78212  335.002  31
1  3
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin  40036-·380ô%4%5  260  0  i0  1.428.  711  101  991.  vs  so
b)  Hannover.  .  123.760.  140  32.  677.  280  —  8.972.  680  10.  451.5754  51.  654,32170)  403.920,80
c)  Frankfurt  175.907.2000  7.,  20  —  —»»sam-2.236.911001629032802.2262171011929621.233.2i3332449.221ä02
d)  München..104.174.70032.589.54o  482.  115  5.738410  2  ors  s0  6.185.  216%%  1.969.371110,  912.  “l  “  416.  174  00  265  662  13
e)  Dresden  50.243.  5601  17.  366  480  —  3.003.  695  7.885.314  4  ½  753.  43960  1.  450.31  1  680,  714  3771  296.961  40  150  4867
f)  Stuttgurt  46.  818  8201  23.  665.  680  —  2.151.  9008  14.975.  770  1148.  958  oo  3.  287.  276  oo  175291000  787.280  10  24-  /  8o
g)  Karlsruhe  21.401.36ö03  20  —  1.570.  930  11343.  366  1.549.  194  o0  1.  659.  228  60  1.25.661200%3  183
h)  Darmstadt  16.766.380½  7  90  —  740.  17151  6.098.  616  265.  884  00  729.  oso  oo]  901.  110  80  655.  152661  126.  369  28  685.  294  82
i)  Hamburg  78.516.820  5.646.880  27.189.423  1.  428.305  2.727.701  .668.988  50087.  uss  4.56..294%0  758.4259  2  73.502/80
Summe  2.  .057.625.3680  314.  574.910  146.652.4633-9  1234,  121  19.907.  6750  21-666.  ro20  11.90.4580  —  5.  203.  111  0  2.831.  100  80
  1
Gesammt-  Aus-.  ·  
prägung  1042%0  14  55  00  8.  30.  6077  2  2.  666  103  30
—  —

 

1.379.7667.830  Mark.

 

 

 

 

 

 

–
20  1.  483-  786  Mark  30  Pf.

 

—  .  —  —

23.946.218  Mark  70  Pf.

 

—  —
8.098.  996  Mark  82  Pf.

Die  früheren  Ausprägungen  sind  von  der  Münzanstalt  in  Hamburg  um  762  Mark  zu  niedrig  beziffert;  dieser  Betrag  ist  in  der
obigen  Zahl  enthalten.

 

30*
        <pb n="222" />
        —  204  —

4.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  6.  Januar  d.  J.  (Seite  4)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht,  daß  dem  Dr.  med.  Friedrich  Otto  Gieseler  zu  Moskau  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung
der  im  §.  41,  1.  a.  und  b.  des  ersten  Theils  der  Deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  bezeichneten
  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit,  beziehungsweise  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen
Deutschen  ertheilt  worden  ist,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  im  Innern  Rußlands  haben.

Berlin,  den  5.  April  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

Bekanntmachung.

Den  nachstehend  verzeichneten  Lehranstalten  ist  provisorisch  gestattet  worden,  gültige  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen:
1.  der  Real-Anstalt  zu  Göppingen  im  Königreich  Württemberg  hinsichtlich  derjenigen
ihrer  Schüler,  welche  der  obersten  Klasse  mindestens  ein  Jahr  angehört  und  eine,  in
Gegenwart  eines  Regierungskommissars  abzuhaltende  Entlassungsprüfung  wohl  bestanden
  haben;
2.  den  Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungsanstalt  des  Dr.  Ernst  Zeidler
(früher  Dr.  R.  Albani)  zu  Dresden,  hinsichtlich  derjenigen  ihrer  Zöglinge,  welche
eine  auf  Grund  eines  von  der  Aussichtsbehörde  genehmigten  Prüfungsreglements  und
in  Gegenwart  eines  Regierungskommissars  abgehaltene  Entlassungsprüfung  wohl  bestanden
  haben.
Berlin,  den  6.  April  1876.
  Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

—.  —  —

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist,  nach  Vernehmung  des
Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen,  der  Königlich  bayerische  Ober-Zollrath  Emoan  in
München  der  Königlich-preußischen.  Provinzial-Steuerdirektion  zu  Altona  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle
und  Steuern  mit  dem  Wohnsitze  in  Altona  und  der  Reichsbevollmächtigte,  Königlich  bayerische  Ober-Zollrath
Schübeck  zu  Altona,  in  gleicher  Eigenschaft  der  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuerdirektion  zu  Köln
und  der  Königlich  Großherzoglichen  Zolldirektion  zu  Luxemburg  mit  dem  Wohnsitze  in  Köln  beigeordnet
worden.
        <pb n="223" />
        —  205  —

6.  Heimath-Wesen.

 

Der  wegen  Unterschlagung  verfolgte  landarme  Arbeiter  B.  wurde,  nachdem  er  sich  freiwillig  bei  der  Poli—
zeibehörde  zu  Mainz  gestellt  hatte,  nach  Hannover  transportirt  und  auf  Grund  eines  Haftbefehls  des  dortigen
  Polizeirichters  als  Untersuchungsgefangener  in  das  Zellengefängniß  daselbst  aufgenommen.  Einige  Tage
nach  der  Einlieferung  ward  er  wegen  Erkrankung  an  den  Blattern  aus  der  Untersuchungshaft  entlassen  und
der  Polizeidirektion  zur  Verfügung  gestellt.  Diese  übergab  ihn  dem  städtischen  Blatternhause,  wo  er  starb.
Der  Ortsarmenverband  Hannover  klagte  zunächst  die  Kur-  und  Beerdigungskosten  von  dem  Landarmenver—
bande  Hannover  ein,  wurde  aber  durch  gleichlautende  Erkenntnisse  der  Hannoverschen  Deputation  für  das
Heimathwesen  und  des  Bundesamts  abgewiesen,  weil  der  B.  nicht  aus  dem  Bezirk  dieses  Landarmenverbandes
  in  die  Anstalt  eingeliefert  worden  sei.  Als  demnächst  der  Ortsarmenverband  Hannover  gegen  den  Landarmenverband
  des  Kreises  Mainz  klagte,  erkannte  das  Hessische  Verwaltungsgericht  erster  Instanz  (der  Provinzialausschuß
  der  Provinz  Rheinhessen)  gleichfalls  auf  Abweisung.  Das  Bundesamt  hat  indessen  durch
Erkenntniß  vom  4.  März  1876  diese  Entscheidung  abgeändert  und  den  Landarmenverband  Mainz  verurtheilt.
Die  Gründe  lauten:
in  Erwägung,
daß  der  landarme  Arbeiter  Friedrich  B.,  welcher  wegen  einer  zu  Hannover  begangenen
Unterschlagung  flüchtig  geworden  war,  von  Mainz  aus,  wo  er  sich  der  Polizeibehörde
freiwillig  gestellt  hatte,  als  Gefangener  nach  Hannover  transportirt  und  hier  im  Zellengefängniß
  untergebracht  wurde.
daß  der  B.  in  dem  letzteren  an  den  Blattern  erkrankte,  und  daß  er  deshalb,  wie  die  gerichtlichen
  Akten  unzweideutig  ergeben,  aus  der  Untersuchungshaft  entlassen  und  der  Polizeibehörde
  in  Hannover  zur  Disposition  gestellt  wurde,
daß  in  Folge  dieses  Verfahrens  für  den  mittellosen  B.  die  öffentliche  Armenpflege  eintreten
mußte,  so  daß  dem  Ortsarmenverbande  Hannover  für  die  im  dortigen  Blatternhause  bewirkte
  Verpflegung  und  für  demnächstige  Beerdigung  des  B.  Kosten  entstanden  sind,  welche
er  nunmehr  gegen  den  Landarmenverband  des  Kreises  Mainz  auf  Grund  der  Bestimmung
in  §.  30  unter  b.  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  eingeklagt  hat,  wonach
zur  Erstattung  der  durch  die  Unterstützung  eines  Landarmen  erwachsenen  Kosten,  falls
der  Unterstützte  in  hülfsbedürftigem  Zustande  aus  einer  Stras-,  Kranken-,  Bewahroder
  Heilanstalt  entlassen  wurde,  derjenige  Landarmenverband  verpflichtet  ist,  aus
welchem  seine  Einlieferung  in  die  Anstalt  erfolgt  ist,
in  Erwägung,  -
daß  der  erste  Richter  die  Klage  des  Ortsarmenverbandes  Hannover  deshalb  zurückgewiesen
hat,  weil  der  B.  im  Bezirke  des  Landarmenverbandes  Hannover  hülfsbedürftig  geworden
und  weil  er  in  das  Blatternhaus  zu  Hannover  in  bereits  hülfsbedürftigem  Zustande
und  zwar  aus  dem  eben  gedachten  hannoverschen  Landarmenverbands-Bezirke  eingeliefert
worden  sei,
in  Erwägung  jedoch,  .
daß  für  die  Frage:  welcher  Landarmenverband  als  der  verpflichtete  zu  betrachten?  die
Sachlage  beim  Eintritte  der  Hülfsbedürftigkeit  entscheidend  ist  —  daß  die  Hülfsbedürftigkeit
  des  B.  und,  dem  entsprechend  die  Verpflichtung  des  Ortsarmenverbandes
Hannover  zur  Uebernahme  der  vorläufigen  Fürsorge  für  denselben  unzweifelhaft  im  Augenblicke
  seiner  Entlassung  aus  der  Strafanstalt  ihre  Entstehung  gefunden  hatte,  —  daß  in
dem  nämlichen  Augenblicke  also  auch  für  den  Landarmenverband  des  Kreises  Mainz  die
Verpflichtung  zur  Kostenerstattung  auf  Grund  des  allegirten  §.  30.b.  entstanden  war,  —  daß
nicht  abzusehen  ist,  wie  diese  letztgedachte  Verpflichtung  dadurch  beseitigt  werden  konnte,
daß  der  Ortsarmenverband  Hannover  die  vorläufige  Verpflegung  des  B.  in  einer  anderen
Anstalt,  dem  Blatternhause,  bewirkte,  in  welche  der  damals  bereits  hülfsbedürftige  B.
selbstverständlich  auch  nur  in  hülfsbedürftigem  Zustande  gebracht  werden  konnte  —  "
daß  es  auch,  was  die  Anwendbarkeit  des  —  generell  disponirenden  —  §.  30.  b.  betrifft,  keinen
        <pb n="224" />
        —   206   —                                                                                                                                       Unterschied  machen  kann,  daß  der  B.  von  Mainz  auf  Requisition  der  hannoverschen
Behörden  resp.  in  Befolgung  der  von  der  „Auslieferungspflicht“  der  Bundesstaaten  handelnden
  Bestimmungen  des  Reichsgesetzes  vom  21.  Juni  1869  (Bundes-Gesetzblatt  S.  305)

    

nach  Hannover  transportirt  wurde,  —

in  Erwägung,

daß  die  sonstigen  Ausführungen  des  ersten  Richters,  soweit  sie  überhaupt  als  zutreffend
zu  erachten,  lediglich  die  hier  nicht  zu  erörternde  Zweckmäßigkeit  der  Bestimmung  des

§.  30.b.  zum  Gegenstande  haben,  also  von  keiner  entscheidenden  Bedeutung  sind,  —

daß  sonach  nicht  der  Landarmenverband  der  Provinz  Hannover,  sondern  der  verklagte  Landarmenverband
  des  Kreises  Mainz  zur  Erstattung  der  in  Rede  stehenden  Kosten  verpflichtet

ist  und  daß  sonach  das  Erkenntniß  erster  Instanz  der  Abänderung  unterliegt  2c.

 

7.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Ueber  sicht
über

die  während  des  ersten  Vierteljahres  1876  im  deutschen  Reichspostgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen

  Postanstalten.

 

Eigenschaft

 

 

Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Ober-Postdirektions-Bezirk.
gehobenen  Postanstalten.
Eingerichtete  Postanstalten.

Britz.  Post-Agentur.  Berlin.
Malliß.  do.  Schwerin  i.  Mecklenburg.
Persanzig.  do.  Köslin.
Berlin  NW.  52.  (Hotel  de  Rome,

Unter  den  Linden).  Post-Amt  III.  Berlin.
Deuz,  Kreis  Siegen.  Post-Agentur.  Arnsberg.
Neufra  in  Hohenzollern.  do.  Konstanz.
Lövenich  bei  Köln  a.  Rh.  do.  Köln  a.  Rh.
Oberbetschdorf.  do.  Straßburg  i.  Elsaß.
Jerzyce,  Kreis  Inowrazlaw.  do.  Bromberg.
Immelborn.  O  do.  Erfurt.
Derkum.  do.  Köln  a.  Rh.
Neukloster.  do.  Hamburg.
Berlin  C.  53.  (Seidelstr.  11).  Post-Amt  III.  Berlin.
Berlin  N.  54.  (Lothringerstr.  61).  do.  do.
Berlin  N.  55.  (Invalidenstr.  70.).  do.  do.
Hirschfeldau.  Post-Agentur.  Liegnitz.
Osterfeld  bei  Oberhausen,  Reg.-Bez.

Düsseldorf.  do.  Düsseldorf.
Rudczanny.  do.  Gumbinnen.
Seidenberg,  Bahnhof,  Reg.-Bezirk

Liegnitz.  do.  Liegnitz.
        <pb n="225" />
        —  207  —

8.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Bankdirektor  Ed.
Martenson  in  Liebau  und  den  Kaufmann  Edm.  Mahler  in  Windau  zu  Konsuln  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.

 

Des  Kaiserliche  Konsulat  in  Shields  ist  aufgehoben  und  der  Amtsbezirk  desselb  en  mit  dem  des  Kaiserlichen

Konsulats  in  New-Castle  vereinigt  worden.
Von  dem  Konsul  Eichholz  in  New-Castle  ist  Herr  H.  H.  van  der  Werff  in  North-Shields  zum

Konsular-Agenten  bestellt.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Dr.  Reitz  zu  Bukarest  ist  in  seiner  Eigenschaft  als  Verweser  des  dortigen
General-Konsulats  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für
das  dortige  Amtsgebiet,  einschließlich  des  Bezirks  von  Rusischuk,  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  zu
beurkunden.

 

9.  Personal-Veränderungen  etc.

—  ——

Das  Personal  der  Reichs-Hauptkasse  (vergl.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Reichs-Hauptkasse  vom
29.  Dezember  1875,  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  821)  ist  folgendes:
Vorsteher:  Bankbuchhalter  Kannengießer,
Buchhalter:  1.  Bankbuchhalter  Köhler  (zugleich  Stellvertreter  des  Vorstehers),
                       2.  Wilscheck,
                       3.    Duckstein,
                       4.  Buchhalterei-Assistent  Obens.
Für  die  Kassengeschäfte:  Bankkassirer  Vogel.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="226" />
        <pb n="227" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

  

Herausgegeben                                                                                                                                    im

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  April  1876.  No. 15.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  209
2. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1876;
—  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  März  1876;
—  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1876  stattgehabten
Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von
Reichskassenscheine  .210
3. Münz=  Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen;
  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Februar  1876  für
Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen  216

 



 4.  Zoll -u nd Steuer Wesen: Nachweisung der Einnahme an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  für  die  Monate
Januar  bis  März  1876  220
5. Marine  und  Schiffahrt:  Bestimmung  über  die  Anerkennung
  der  in  norwegischen  Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsan
  gaben.  in  deutschen  Häfen  221
6. Heimath  -Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
Heimathwesen  . . .   21
7. Post=  und  Telegraphen=  Wesen:  See-Postverbindung  mit
Norwegen;  —  Postverbindung  mit  Konstantinopel  222
8. Eisenbahn-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderungen
  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutsch
lands  ..

Konsulat=  Wesen:  Entlassungen  .......  224

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
und  Bettelns

1.  der  Weber  Franz  Niesner  aus  Friedenthal  in  Oesterreichisch-Schlesien,  25  Jahre  alt,
2.  der  Koch  Johann  Orlowski  aus  Petrokow  in  Russisch-Polen,  27  Jahre  alt,
zu  1  und  2  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen
vom  28.  März  resp.  5.  April  d.  J.,
3.  der  Arbeiter  Franz  Mathias  Streckan  aus  Wisokan  in  Böhmen,  19  Jahre  alt,
4.  der  Tagelöhner  Peter  Poisel,  4  aus  Rohle  (Kreis  Olmütz  in  Mähren),  45  Jahre  alt,

zu  3  und  4  durch  Beschlu

der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau

vom  19.  Januar  resp.  25.  März  d.  J.,
5.  der  Brauergehülfe  Urs  Josef  Krähenbühl,  geboren  am  24.  November  1850  zu  Signau
(Kanton  Bern  in  der  Schweiz),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung

  in  Merseburg  vom  25.  März  d.  J.,

6.  der  Schlosser  Gustav  Springer,  gebürtig  aus  Buchbergsthal  in  Oesterreichisch-Schlesien,

31
        <pb n="228" />
        10.



12.

—  210  —

18  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Hildesheim  vom
20.  März  d.  J.

7. der  Schuhmachergeselle  Ignaz  Goltsch,  geboren  1852  zu  Graz  in  Steiermark,  ortsangehörig
  zu  Cilli  (daselbst),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Stade
vom  25.  März  d.  J.,

8. der  Spenglergeselle  Johann  Perdoch,  gebürtig  aus  Staskow  (Komitat  Trentsin  in  Ungarn),
ortsangehörig  zu  Trentsin,  28  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Magistrats  der  Königlich
bayerischen  Stadt  Passau  vom  11.  März  d.  J.,

 9.  der  Metzger  Johann  Kainz  aus  Obermühl  (Bezirk  Rohrbach  in  Ober-Oesterreich),  54  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirks-Amts  in  Deggendorf  vom  15.  März  d.  J.,
10. der  Tagelöhner  Mathias  Kletzen  bauer,  geboren  1842  zu  Kodetschlag  (Gemeinde  Ober-Gallitsch,
  Bezirk  Kaplitz  in  Böhmen)  und  ortsangehörig  daselbst,  durch  Beschluß  des  Königlich
  bayerischen  Bezirks-Amts  in  Laufen  vom  17.  März  d.  J.,

11. der  Fleischergeselle  Johann  Gottfried  Rieger  aus  Böhmisch-Weigsdorf  in  Böhmen,
27  Jahre  alt,

12. der  Strumpfwirker  Josef  Hesse  aus  Zeidler  (Kreis  Leitmeritz,  Bezirk  Rumburg  in  Böhmen),
53  Jahre  alt,

zu  11  und  12  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  in
Bautzen  vom  18.  resp.  23.  Februar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz  -Wesen.    

Vom  24.  bis  31.  März  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  18.303  Mark  für  33.743  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  Mark  14.697.016  Mark  für  1.264.227  Mark

 

Zusammen  für  14.715.319  Mark  für  1.297.970  Mark.
        <pb n="229" />
        —  211   —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die

Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1876.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  „  Bleiben    Zeitraum  Spalten  4
bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  ·
Einnahmen.  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahrs  —  mehr
Monats  Rechnung  (Spalte  4).  —  weniger
M  M    M   M  
2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  27.534.410  7.057  27.527.35327.388  235+  139.118
Rübenzuckersteuer  23.666.615  3.465.448  20.201.167,  9.977.300  +10.223.867
Salzsteuer  .  7.448.118  —  7.  448.  118  7.681.  955  —  233.  837
Tabacksteuer  247.231  53.170  194.061  126.117.  627.944
Branntweinsteuer  14.777.040  1.753.021  13.024.019  13.002.  448  —  21.571
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  32.629  —  32.629  28.962  3.667
Brausteuer  ...  5.060.597  1.974  5.058.623  4.878.713+  179.910
Uebergangsabgaben  von  Bier.  229.827  —  229.827  221.  399  4  8.428
Summe  78.  996.  467  5.  280.  670  73.  715.  797  63.  306.  129  10.  410.  668

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  im  Großherzogthum  Luxemburg  für  den  Monat  März  1876

sind  noch  nicht  mit  nachgewiesen.

 

31*          
        <pb n="230" />
        —   212   —

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Event.
  Laufende Nummer. Sonstige  Ver-  bindlichkeiten
    Gegen  Ungedeckte  Gegen  täglich  Gegen    Gegen  Gegen  Summe  Gegen  aus
  Name  der  Bank  Grund-  Reserve.  Noten-  Gegen  Gegen  Gegen  fällige  Gegen  keiten mit  Gegen  Sonstige  der  weiter,
  Bank.  Kapital.  Fonds.  Umlauf  29.  Fbr.deckte  29.  Fbr.  Ver.  29.  Fbr.  mit Kündigung.  29.  Fbr.  Passiva.  29.  Fbr.  der  29.  Fbr.  gegebenen.
  1876.Noten.  1876.  bindlich    1876.  .  1876.  1878.Passira  19876.  inländischen.

  gungs  
keiten  .  
  keiten.  frist.  Wechseln.


1 Reichsbank  118.659  1200  77.899  +  47.059116-+  37.  661  95.  312  —  5.  690]  85.  Oo24  8  075  04½SO  —
2 Städt.  Bank  in  Breslau..  3.000  6502.916  +  295  1.529  —  959|  2.833—  73  2.478  —  484  —  —  11.877—  262  101
3  Kölnische  Privatbank  3.000  750%2.841  —  79  1.2291  38  365+—  107411  25  75—  161  11448J—  501
4  Magdeburger  Privatbank  3.000  624  2.290  4  123  1.150  —  156  10  —  8  530  —  30  829—  7  7.28171  54T
5K  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.000  750  2.796  —  9  926—  98  989  4  1410  4.11  —  111  298  —  17|11.451  291  460

6  Proviuzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen  3.000  707  2.612  +  5  1.140—  55  81—  7  869  191—  —  1  7.269  268  44
7  Hannoversche  Bank  .12.000  6949.344  —  4.845+  6633.483+  35K.411—  3014.5611  1471  314834  71841.0s4
8  Landgräflich  Hessische  konzess.  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  Hohe)  1.714  86  13  —  —  —  —  —  526  —  5  661  ##  3.000  —  31—
9  Frankfurter  Bank  17.143  3.4202%162  —  77  .t0  69211.053  1.323  -s  174  386  +  244¼%  59.589—  1.68321135
10 Bayerische  Notenbank  7.500  —  55.037  +  4.42742.381  921  u.  25  1.087  —  411  65.294.—+  3.1200  f
11  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30.000  38.000.60430  15.62+  5.0351  1.911  12.51429%  +  690111.066+  9.55  22.  21
12  Leipziger  Kassenverein  3.  000  115  2.831  —  26  608  —  bosl  2.062  +  623  —  —  72—  25  S.#11S  57  352
18 Chemnitzer  Stadtbank  —  544  498  —  12  —  —  107  10  2.44764  435  169.—  2534
14 Württembergische  Notenbank  9.000  3113741%  401  9.305  T.  544  254  —  262  —  —  9607—  27  84.279+—  112  9261
15 Badische  Bank  18.000  1.349921.750  —  2.929  6.08—  171  170—  —  —  1.411  26  42.680|—  2.911  77.
16.  Bank  für  Süddeutschland  22.389  1.4079  12852447L1  347  —  —  904  —  801  2.645—  1.10138
17 Rostocker  Bank  6.000  6000  1.450  —  172  830|  699  860—  f4  7.365.+M  72  502  +  120  16.77—  à4  66
18  Braunschweigische  Bank 190-00  4561  5.655  4  4341  2.  617  320  5.607+  640  5.016  +—  406  482  —  38697.711+  1.094  817
19  Kommerzbank  in  Lübeck  2.400  210  36  970—  47  1.237  —  52  1.945  —  18  297—  41  8.511—  75  do
20  Bremer  Bank  16.607  6762  318  685—  312256.971—  377  3  1348f51.882|1—  932  14
Zusammen.  289.9128.389120  —+  51.2824711.  456  4.017|159,.191  2.757|15.810  8271.559.880  +  46.885  12.56
Bemer-Zu

  9*:  Darnunter  229.700  .x!  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  11*:
Zu  15*:

Darunter  1.275  M  sächsisches  Staatspapiergeld.
Darunter  112.622  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="231" />
        —   213   —                                                                                                                                           banken  Ende  März  1 8 7 6     
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),
übersichten  verglichen  mit  Ende  Februar  1876.

auf  Tausende  Mark).



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa,
Laufende Nummer.
Metall.  Gegen  ReichsGegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  Laufende Nummer.
Bestand.  29.  Fbr.kassen.  29.  Fbr.  anderer29.  Fbr.]  Wechsel  29.  Fbr.  Lombard.  29.  Fbr.Effekten.  29.  Fbr.  Aktiva.  29.  Fbr.  der  29.  Fbr.
1876.  scheine.  1876.  Banken.  1876.  1876.  1876.  1876.  1876.  Aktiva.  1876.  S
88.6094  14.018  34  003  3.9183  —  408  365.  332  4  12.  137  59.  908  4  1.271  41  10  39.204  4  685.202  1.  010.606  34.  223  1
1%%  —  295  3  1  3o)—  379  3172  2.555  4  66  844  —  3  —  —  11.9608  —  234
11.4.  1  35—  43  364.  69284  231111433—  8  —  —  313—  192  11.647  7713
7120  12  —  35131—  906.214  4  109  843  4  70  26  —  138  4  40  7.361  J.  186
1091.—  163  —  —  1  279  -  751  68.804  4  334  ↄ227  4  126  306  —  11  215  —  77  11.622  J  3035
1.030  M  41  —  —  4  442  68  4.334  —  13  1.063  105  —  —  488  —  182  7.357  —  15
41½%—  680  45  —  5  33o0  22.775  +  2.047  1.690  —  630  697  168  7.  8332  —  304  31.493  +—  718
.  13  3o  +—  20  11—  2  235  23  131—  2  s68  1  1.654  —  14  2.960  J+.  43
12.43—  1.56872  —  144  .470  —  7081.773  —  1.311  4.09  —  183  3.855.—  25  2278  J  233  60.014  —  3.2364
37  108  1.453  508  +J  44  1  1.975  —  190  16  4  16  1.085  —  71  65.294  +  3.120%0
#1.  %83/  1.335  —  24.151  —  2.56641  7.271  —  1355  194  —  5  7.361  +—  2.42444  +  92
1.  300  219  s  4  21  1066  409  3.031—  154  —  203  —  4  —  8.180  T  572112
2960—  20  22  —  21  241—  653  +  801  229—  60  —  —  193  —  7  3.794  —  45813
13.356/  65  313  4  39  267  —  2474  493  675  —  1os  —  —  523—  130  84.277.  1121
14553  411  110  4  21)  1.001  533  2.453  —  1.003  634  —  7  2.582—  324  42.680  —  2.9114
K8  1.555  19..—  14  65  H  9240#4.165  +  1.552  2.569  —  139  7.629—  23  1.391  —  959  52.645—  1.10116
(606—  174  11—  67  3  —32  7.204  —  333  1.298  —  256  3.818  4  2246  16.780  —  263
233|—  190  25  4  15  680  —  2891.89+8834  2.001—  75  —  —  7.867/+  187  27.803  (+—  1.0600
I60.-  61  7.  —  1  255  4  1432.924  —  59  1.801  —  11  103  J+  43  2.344  1413  8.  594  —  5219
--  68  63  14117  286  —  25  41.  139  4  207  5.435  —  589  1.000  —  188  460  —  754  52.444—  85820
2|1  11.998  35.  524  3.445  32.05  4.738657.879|+  27.5714105.905  +  4.310970107  80.358  4  5.972.578.786+  41784
kungen.
Zu  16*:  Darunter  335.560  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  alter  Währung-**:
  Darunter  680  M  deutsches  Staatspapiergeld.
Zu  20*:  Darunter  168.500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.
        <pb n="232" />
        —  214  —

 

Nachweisung  der  bis  Ende  März  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Borschilsse
(auf  Mark  reduzirt).nach  §.  1  des  Gesetzes.  nach  §.  3  des  Gesehzes.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
1  Preußen  61.386.729  72.000.51792  —  —
2  Lauenburg.  .........  —  144.976  79  —  —
3  Bayern  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37
4  Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.4  1  31
5  Württemberg  10.285.713  5.321.235  4  3.309.65144
6  Baden:  11.142.858  4.276.683  70  4.577.449  53
7  Hessen  7.371.429  2.495.657  29  3.250.514  47
8  Mecklenburg-Schwerin..  ......  2.955.000  1.631.988  18  882.007  88
9 Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35
10  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.  410.813  67
11  Oldenburg  ..........  —  915.07493  —  —
12  Braunschweig  3.000.000  913.120  29  1.391.253  14
13  Sachsen-Meinigen  1.  800.  O00  549.981  89  833.345  41
14  Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.957  41
15  Sachsen-Koburg-Gotha  1.800.000  510.134  20  859.910  53
16  Anhalt  2.850.000  595.278  00  1.503.  148  00
17 Schwarzburg-Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928  606
18  Schwarzburg-Rudolstadt  600.000  220.988  22  252.674  52
19  Waldeck..  630.000  164.517  32  310.32179
20|  Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.033  49
21  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.322  02
22  Schaumburg-Lippe  1.020.000  93.808  00  617.461  33
23  Lippe  —  325.  192  67  –  —
24  Lübeck..  ...  —  152.619  78  —  —
25  Bremen  —  358.  161  09  —  —
26  Hamburg..  ....  —  991.  873  48  —  —
27 Elsaß-Lothringnen  –  4.534.695  92  —  —
Summe  184.298.529  120.000.000  00  54.889.941  72

 

 

 

 

 

 

Anmerkung  zu  1.  Preußen:  Bei  dem  Inkrafttreten  der  die  Einziehung  des  Landespapiergeldes  anordnenden  reichsgesetzlichen  Bestimmungen  (Art.  18
des  Münzgesetzes  vom  19.  Juli  1873  [R.-G.-Bl.  S.  233)  und  §.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen.
vom  30.  April  1874  (R.-G.-Bl.  S.  40.)  waren,  wie  nachträglich  ermittelt  worden  ist,  an  preußischen  Darlehnskassenscheinen
(Gesammt-Emission  6.684.000  M)  bereits  47.271  M  eingezogen,  und  ermäßigt  sich  demnach  der  bisher  mit  61.434.000  M  angegebene
  Betrag  des  preußischen  Papiergeldes  auf  61.386.729  M  

2.  Mecklenburg-Schwerin:  Von  dem  für  Mecklenburg-Schwerin  auf  Grund  der  Großherzoglichen  Verordnung  vom  30.  Mai  1870
in  Höhe  von  1.000.000  Thlr.  =  3.000.000  M  auszugebenden  Landespapiergelde  (Renterei-Kassenscheinen)  sind,  wie  sich  nachträglich
  herausgestellt  hat,  nur  2.955.000  M  in  Umlauf  gesetzt  worden,  und  ermäßigt  sich  dem  entsprechend  bei  Mecklenburg-Schwerin
  in  Spalte  4  der  Maximalbetrag  des  zu  gewährenden  Vorschusses  auf  882.007,88  M
        <pb n="233" />
        —   215   —

betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (R.  G.  Bl.  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  a.  b
(Spalte  2)  a.  zur  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  initz
find  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  schüsse  sind  auf  auf  den  definiti-  zur  Erfüllung  des  Bemerkungen.
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  ech  ven  Antheil  Maximal-Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  der  Staats-  Prrnbischen  Lontroute  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen-  Vorschüsse
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf:  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
57.896.835  68.510.620  olg  2  92  3.  489.  895  00  —  NZu  1.  —  1.4  ist
144.975  *  1  79  —  —  —  —  noch  unersetzt.
33.485.136  14.197.535  o0  1  95|12.  858.  39937  —  —  1.676.576  00
35.039.952  7.479.835  00  3  0418.373.409  31  —  —  640.032  00
10.176.000  5.321.235  00  0  844236.50944  —  —  73.142  00
11.005.4244  4.  276.680  00  3  70|]  4.485.82724  —  —  91.622  29
7.  128.  Ooo  2.495.  655  00  2  29  3.088.22847  —  —  162.286  00
2.904.000  1.631.985  00  3  18  848.007  88  —  —  34.000  00
1.731.000  837.400  00  1  47  595.732  35  —  —  46.000  00
2.364.,000  283.775  00  4  50  1.  386.813/67  —  —  24.000  00
—  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —  —
2.940.000  913.120  00  0  29  1.351.  2311  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  723.  5551  —  —  110.000  00
1.384.566  415.860  00  3  8885.8014  —  —  48.  156  00
1.698.000  510.130  00  4  20  791.  910  3  —  —  68.  000  00
2.718.000  595.275  00  3  00.  00  —  —  88.000  00
426.000  196.605  00  2  91  15.928  os6  —  —  16.000  00
559.  989  220.985  00  3  22s  226.000  52  —  —  26.  674  00
604.  443  164.  515  00  2  32  293.28379  —  —  17.038  00
374.346  131.950  00  —  0  23  161.597  49  —  —  10.436  00
900.000  260.515  00  1  97  426.322.02  —  —  40.000  00
668.520  93.805  00  3  00  383.  14133  —  —  234.  320  00
—  325.  190  00  2  67  —  —  —  —  —  —
—  152.  615  00  4  78  —  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  i*[j;ävr  –  –  —-  —  —
—  991.870  00  3  48  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  00  0  92  –  —  —  —  —  —
175.  639.  21141  116.  510.  O35  00  70  00.  51.443.659  433.489.895  00  3.446.282  29

Die  ausgegebenen  Reichskassenlscheine  (Kol.  6.  a.)  haben  bestanden:

2. in  2.213.747
3. in   339.985



Ferner  sind  der  Reschs-Hauptkasse  überwiesen:
der  nach  Kol.  6.  b.  geleisteten  Zahschnitte
  à  5  Mark  =

4.  zur  Erstattung
lunge  :  14  Abschnitte

in  11.047.169  Abschnitten  à  5  Mark
a

a  „„„

à  50  6

  ·  4  *

55.235.845  Mark.
14.274.940  "  u.
.  .  1  .999.250  „

sind  116.510.035  Mark.

5.  in  Anrechnung  auf  die  nach  Kol.  7  geleisteten  Vorschaffe-
  50.000  Abschnitte  à 20  Mark=  1.000.000  Mark
840.000  à 50   Mark  42.  000.  000  Mark

 

43.000.000  „

Zusammen  159.510.104  Mark.:
        <pb n="234" />
        —   216   —

3.  Münz-Wesen.  

Ueber  sicht  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  8.  April  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  2.  bis  auf  Privat-
  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
8. April 1876  Doppelkronen  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig  .  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennigstücke.
  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf. Mark.  Pf.
a)  Berlin  3.298.820  —  3.  298.820  —  652.308  373.111|50  —  —  39.886/60  —  —  7.  882  00  23.677/90
b)  Hannover  —  —  —  526.415  —  65.906600  —  —  —10.900  oo  3.900  00  4.840%
c)  Frankfurt=  —  —  —  —  337.0533%  —  —  9.188  05  7.951|08  1.929/87
d)  München  —  1.616.830  —  —  362.000  —  —  67.00000  39.5000  5.600  00  7.04000  3.28000
e)  Dresden  —  —  —  —  —  63.  000  00  77.  500  00  —  —  9.100  00  7.  639  56  —  —
f)  Stuttgart  —  703.080  —  —  138.846  —  —  22.51880  17.  500  00  9.485/00  2.266  00  3.83400
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  195.500  —  55.50000  18.400%00  2.100  00  1.300  0  1.000  %  0
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  6.082|82  4.9932½2
i)  Hamburg  2.725.380  —  2.725.380  —  —  —2.64%30  —  —  —  —
Summe  1.  6.024.200  2.419.910  6.024.200  526.415  1.  685.  707  638.  757  60  20  .  40  149.014110  70  92  7o  4.2¼  43.55499
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin  493.649.6007-220  12.  5.  140  9.743.775  45.842.30900  A.00“,  374100%O9OO.  39910  .  436.  08310  1.  010.027  20
b)  Hannover.  123.760.1400  52.677.280  —  9.247.055  10.  451.  575  2.771.  O2200  2.  630.  8595  001  837.  585  40  1.  009.  296/301  657.  Oo7170  407.  280  80
c)  Frankfurt  175.  9007.  2201  658.  957.  220  —  —  9.  363.  558  2.  362.  828  00  1.  629.  O32  80  2.2226  217  10  1.  217.  476140  1.  235.  523141  451.  631137
d)  München  104.174.700  0  482.115  5.88.410  16.  738.  641  2.  692.  O75  50  6.  246.  A16801  2.  OO3.  271140)  421.85440%
e)  Dresden  50.243.56E0%17.,  480  —  3.211.695  7.885.314  491.90412170341|80  719.  977  299.961100152.698|22
f)  Stuttgart  46.818.82025.  680  —  2.151.905  15.115.214  745.959/00  3.300.772|20  1.776.8200  788.  740  101  360.207  50  245.4060
g)  Karlsruhe.  21.401.360  13.917.770  —  1.570.930  11.491.366  1.558.039  50  1.685.  828  60  1.263.161  77.  4240  5  3  08
h)  Darmstadt  16.766.380  7.652.790  —  911.075  5.271.476  255.884  00  9  Eerne  55.  152  65  126.  369  28  65.294/|82
i)  Hamburg  J1.531.180  5.646.880  30.204.  550  1.428.305  2.727.701  1.668.988  50  932.201,0  1.712.392|60  779.515|85  303.442  30  50.9838
Summe  7.  1.064.2529601  514  80  05  34.053.  150087.,  14  20.531.482  0  21.811.  99  so  18.185  61100  8.830.607  70  b.  -893  52  2.866.  103  30
Gesammt-  Aus.
prägung  1.070.  277.  160  317.  634.  780  159.  305.  O005  34.579.  565  126.772.861  21.  16.  24  oo  22.115.417|20|1  6“4,625  100  1.  6000|  5.  276.  054  98  2.  908  658  29

 

1.368.111.940  Mark.

 

 

 

 

—

 

 


204.  646.  083  Mark  20  Pf.

 

 

 

 

 

 

24.166.225  Mark  50  Pf.

 

 

.——..
8.186.613  Mark  27  Pf.
        <pb n="235" />
        —   217   —

Uebersicht

über  die  bis  Ende  Februar  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

Gesammtwerth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Nummer.  verrechnet  sind:
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  
  im  Februar  vorher
876  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.    
1 Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke.  1.  983.  6548  —  32.913.402  —  34.897.050  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  277.4600  —  15.080.  871  —  15.358.331  —
„  „  „  „  181722.  232.650  —1541  —1
1  757  7  il  1823  56  —  606.  677)  –  606.677.  —
„  „  „  „  von  1857  ab  —  3.000  —  3.000  —  i
2/3 Thalerstücke..........  so-  ezis  10  701  10
122  204  —  3.343  15  3.547,  15
1/7  5„  1.211.  374  10  4.871  204  10  6.082.  578,  20
/  »  76  15  837  22#  914  71
1/5  „  10  24  64  24  75  18
1/6  .  146.268  15  7.485.857  25  7.632.126  10
1/12  „  8.688  20  25.859,  17  34.518  71  .  «-1.-«15»
  14.10814«  25.629  22  39•738  4%4  *&amp;amp;
½%  „  265.  228  20  982.577  12  1.247.  806  2
1½%  „  13.405  10  34.  975  18  48.380  28  3
ferner:  
1/1 Thalerstücke ansbach-bayreuther Gepräges.  6  25  —  —  6  258  "
1/8    kurhessischen  Gepräges  —  —  28  15  28  15
1/12  „  braunschweigisch-  lüneburgischen    Gepräges
  86.100  25  337.11115  423.22110
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  war;
1/3  Thalerstücke  (à  6  sgr.)  ..  .  81—-  333  293  414  297
1/6  »  (a 3 sgr)..  112  3  21  5  3
Zusammen  4.239.40210  73.897.390  16##  78.136.792  27
2  Süddeutsche  Guldenwährung  ·  ·  2  ar.  s.  #  .  r
Zweiguldenstücke  –  —  30.143.608  —  30.  143.  608  —
Einguldenstücke.  .  .  ..  5.062.6E00  —  33.652.213—  38.714.815  —
Einhalbguldenstücke  54  323  30  13.371.075
Sechskreuzerstücke  2.919.9066  12  13.695.785—  16.615.751  12
Dreikreuzerstücke  567.066  51  2.048.758,  30  2.615.825,  21
  Einkreuzerstücke  64.757  36  114.68  9  179.  189  45  175.179.52779
ferner:
Badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.  036  40  6.036  40
„  Zehnkreuzerstücke  —  —  1.559  40  1.550  40
Dreißigkreuzerstücke  412  —  37.130  —  37.542.—
Fünfzehnkreuzerstücke  .....  24  15  2.3881  —  2.405  15
  Zusammen.  8.6  14.383  24  93.  57  174  29  102.  188.  057  53
"  Fl.  Kr.  Fl.   Kr.  Fl.   Kr
3 Kronenthaler  6—  *P'*'  353  3  *i'  .353  7.973.748  92
      
4 Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  114.056  21  1.  114.056  21  1.909.810  88
5  Sülbermünzen  Kurfürstlich  oder  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Gepräge
1/6  Thalerstücke  —  —  7.500  —  7.500,  —
1/12  _  .  22  —  —  5.600  —  5.  600  —
Zu  übertragen.  —  —  13.100  —  13.100  —  19.473466  32
        <pb n="236" />
        —   218   — 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in

  im  Februar  vorher
1876  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  für  Thlr.  sgr.
Uebertrag  —  13.100—  13.100  —  419.473.466  32
1/15  Thalerstücke  .....  —  —  1.83310  1.833  10
1/24  „  —  —  975  245  975  2#
1/30  „  .  —  —  1.400  —  1.400—  53.456  62
1  46  .  —  —  396  281  396  281
Achtpfenniger  —  —  45  20  45  20
Dreier  —  —  38  28  38  2
Einpfenniger  .....  —  —  29,22’-1,-,  29  22½
Zusammen  —  —  17.818  267#  17.818  268#
6  Silbermünzen  schleswig-  holsteinischen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1  Speziesthaler  .  .  —  —  513.  5667  —  513.567  —
2/3  „  «  —  —  6.651—  6.651  —
1/3  „  —  —  9.821  —  9.8211  —
1/6  »  —  ie  2.637  227  2.637  22#  1.617.855  49
1/12  »  ..  —  —  2.401  15  2.401  15
1/24  .  —  —  4.206  1*8  4.  206
Zweisechslingstücke  ....  —-  —  —  257  —  25
Zusammen  —  —  539.285  #  47#  539.285  3
7  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Kassen-Eindrittelstücke  .  —  —  5  223  5  224  1.613  45
Kassen-Zweidrittelstücke  ...  —  —  532  2  532  2
Zusammen  —  —  537  243  537  241
8  Meckleuburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  .  289  18  1.179  6  1.4608  24
Einmarkstücke  .  339  6  608  24  918  —
Zwolfschillingstücke  .  607  15  7.266  —  7.872  15
Achtschillingstücke  .  752  18  4.  139  —  4.911  18
Vierschillingstücke  .  901  6  10.164  2s  11.065  27  204.769  64
Zweischillingstücke  .  46  3  324  —  370  3
Einschillingstücke  .  1.714  3  39.820  —  41.534  3
Einhalbschillingstücke  "  9  237  46  27  56  20
Einviertelschillingstücke  ....  8  124  20  133  28°  253
Zusammen  4.668  143  63.588  15  68.256  165
91  Hambnrgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  3.514  12  9.544  13.058  12
Einmarkstücke  .  35224  508—  860  24
Achtschillingstücke  14.849  24  74.204  —  89.03  24
Vierschillingstücke  10.855  15  122.502  —  133.357  15
Zweischillingstücke  475  —  43718  6  44.  193  6  1.  766.319  07
Einschillingstücke  3.379  43  296.564  7;  299.913  11
Einhalbschillingstücke  399  165  6.410  26  6.810  12r
Einviertelschillingstücke  ....  226  23  1.268  224  1.495  154
»  Zusammen  34.052  28#  554.720  588.773—3  s
0  Lübische Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreimarkstücke  .  1.659  18  6  889  6  8.548  24
Zweimartstücke  .  4.044I24  21.08612  25.1316
Einmarkstücke  .  601  6  2.565  6  3.166  12  755.28184
Achtschillingstücke  .  8.040  12  148.430  18  156.471  —  5
Vierschillingstücke  2.787  12  47.  809  21  50.597  3
Zweischillingstücke  144  15  2.898  6  13rn  3.042  287
Einschillingstücke  368  268  4.  434  10#  4.803  i#t
Zusammen  17.646  224  234.  118  27  251.76001
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  423.  872.  762  68
        <pb n="237" />
        —   219   —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
im  Februar 1876  vorher
1876  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.  
1 Thalerwährung:  Thlr. sgr.   Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  «
Vierpfennigstücke  .......·.  —  835  64.084  1  1#  64.084  10#
Dreipfennigstücke..  ..  56.299  2  441.962  24  498.260  26x
Zweipfennigstücke  .  .....  —  113  91.720  253  91.721  77
Einpfennigstücke  24  16  1.328  14  1.353  —1
Hessische  Achthellerstücke  —  110  25#  110  253
-  Vierhellerstücke..  .  ..  —  —  290  1934  290  19##
-  Zweihellerstücke  ....  —  61  17  61  17
sowie
preußisch-posenische  1.994  156  15
7  Kupfergroschen  (a  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16  #
"  (à  2  preuß.  Pf.)  —  *  271  240  271  24#  #                                                                 ferner:
Kurfürstlich  und  Koniglich  sächsische  Fünfpfennigstücke  1  173  —  —  1  175
»  »  ,,  Dreipfennigstücke  —  4.064  27  4.064  27
*  „  „  „  Zweipfennigstücke  —  20  83  10  84  —
„  Einpfennigstücke  —  600  —  600  —
Hannoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  93  10  3.706  —  3.799  10
Zusammen  56.419  26#  608.  298  24  664.718  214
2  Süddeutsche  Währung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke  23.869  31  168.310  22  192.179  53
Einhalbkreuzerstücke  10.391  6  35.078  20  45.469  26  433.654  92
Einviertelkreuzerstücke  8.550  41  6.735  22  15.286  03  «««
Einachtelkreuzerstücke  ...  —  —  30  —  30  —  «
Zusammen  42.81118  210.154  04  252.965  22
3 Meckleuburgische  Währung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  —  —  1.330  18  1.330  18
Zweipfennigstücke  19  7½  10  114  29  187
Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke.  1  153  2.—  3  157  32.627  20
Einpfennigstücke  12  24  1,  77.—  99  24  #,
Dreilinge  43S2  4°  8.990  —  9.422  4½
Zusammen  465  227,  10.409  29#  10.87  22  1
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  2.460.  438  27
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  423.872.762  53
Summe  —  —  —  —  —  —  426.  333.  200  80

 

 

32*
        <pb n="238" />
        —   220   —                                                                                                                                              4.  Zoll - und  Steuer - Wesen.

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  für  die  Monate  Januar

  

    

 

bis  März  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Januar  Februar.  März.
        
Ober-Postdirektions-Bezirke  %  4  4
.  Im  Reichs-Postgebiete.

1.  Königsberg  11.434  95  10.825  15  13.083  95
2•  Gumbinnen  3.158  95  2.304  15  2.999  75
3.  Danzig  9.073  00  8.603  75  12.12415
4.  Berlin  57.360  85  60.187  35  60.707  60
5.  Potsdan  .  3.911  20  4185  45  3.598  00
6.  Frankfurt  a.  O.  .  7.545  05  6.984  50  8.566  20
7.  Stettin  9.866  70  9.145  25  13.077  05
8.  Köslin  1.763  20  2.174  70  2.683  20
9.  Posen  Z  5.312  40  4.765  25  5.833  25
10.  Bromberg  .  .  3.220  40  2.807  05  3.495  35
11.  Breslau.  .  20.862  30  20.013  65  20.376  45
12.  Liegnitz.  .  7.96·-320  6.812  35  8.723  45
13.  Oppeln  ...  8.262  30  7.269  35  7.643  15
14.  Magdeburg.  ...  17.341  40  16.439  85  18.482  35
15.  Halle    a.  S.  ...  8.453  55  8.440  15  9.1566  70
16.  Erfurt  ...  11.61245  10.175  45  9.839  70
17.  Kiel.  ...  4.487  00  4.074  20  4.857  20
18.  Hannover  ...  6.68105  6.863  95  6.440  20
19.  Münster.  .....  1.812  85  1.521  20  1.751  45
20.  Mindenn  6.0560  65  5.123  90  5.  515  609
21.  Arnsberg  ...  21.0018520.6442519.62100
22 Kassel...  ...  3.948  65  3.736  55  3.858  35
23.  Frankfurt  a.  M.  ..  30.1023030.10790  26.89975
24.  Köln....  ..  l7.14715  15.26930  17.303  50
25.  Aachen  7.422  70  7.349  65  7.510  85
26.  Koblenz  ..  3.058  90  3.191  150  3.343  45
27.  Düsseldorf.  ...  38.69240  39.663  20  37.321  15
28.  Trier  ...  2.564  00  2.118  60  1.998  40
29.  Dresden.  .  .  10.93485«10.84930  10.978  80
30.  Leipzig  .  .  33.175  60  28.765  60  561.  7  4  85
31.  Karlsruhe  .  12.498  90  13.353  75  12.055  10
32.  Konstanz  4.480  10  4.397  20  4.502  60
33.  Darmstadt  10.943  45  11.454  00  10.893  55
34.  Schwerin  i.  M.  3.914  05  2.800  05  5.115  05
35.  Oldenburg  3.563  65  3.488  05  3.485  60
36.  Braunschweig.  5.730  20  5.431  65  4.  962  05
37.  Bremen.  22.909  75  20.725  90  19.210  50
38.  Hamburg  70.003  25  63.308  30  69.234  55
39.  Straßburg  i.  Elsaß  14.664  60  015.207  80  16.019  80
40.  Metz  ..  3.661  75  3.555  00  3.167  65
Summe  I.  526.610  55|504.134  20|  528.611  30
II.  Bayern.  36.591  20  34.676  55  95
III.  Württemberg  16.435  45  18.136  85  18.846  20
Ueberhaupt:  579.637  20|  556.947  55|]  583.513  45
*)  Dagegen  im  Jahre  1875“)  662.7.3  56564.07443-269  85
„  „  „  1874  665.2417  00  558.141  0023  00
„  „  „  1873  696.933  00]  616.01700  084-645  00

—––;  .  —  —

 

*)  efr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.
**)  Die  Einnahme  für  die  Monate  Januar  und  Februar  1875  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="239" />
        —  221  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Bestimmung
über  die  Anerkennung  der  in  norwegischen  Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsangaben  in
deutschen  Häfen.*)  Vom  7.  April  1876.

Nachdem  von  dem  Deutschen  Reich  mit  der  Königlich  norwegischen  Regierung  eine  Vereinbarung  wegen
gegenseitiger  Anerkennung  der  nach  dem  neuen  Schiffsvermessungs-Verfahren  bewirkten  Vermessungen  getroffen
worden  ist,  sind  für  die  auf  Grund  der  norwegischen  Instruktion  für  die  Schiffsvermessung  vom  6.  November
  1875  vermessenen,  der  norwegischen  Handelsmarine  angehörigen  Schiffe  die  in  deren  Meßbriefen
(Maalebreve)  enthaltenen  Angaben  über  den  Netto-Raumgehalt  (Netto-Draegtighed)  in  den  deutschen  Häfen
ohne  Nachvermessung  als  gültig  anzuerkennen.

Berlin,  den  7.  April  1876.

 

6.  Heimath=  Wesen.

In  Sachen  Demmin  contra  Seltz  hat  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  durch  Erkenntniß  vom

4.  März  1876,  unter  Bestätigung  des  erstinstanzlichen  Urtheils  entschieden,  daß  der  Kläger  Demmin  den

Ersatz  seiner  in  die  Zeit  vom  8.  Mai  bis  Ende  August  1874  fallenden  Aufwendungen  für  die  Familie  C.

durch  Verzögerung  der  Ueberführung  derselben  nach  Seltz  auf  Grund  des  §.  32  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Juni  1870  verwirkt  habe,  und  das  Erkenntniß  in  folgender  Weise  motivirt:

In  Folge  rechtskräftiger  Verurtheilung  des  Verklagten  zur  Uebernahme  der  dauernd

hülfsbedürftigen  Wittwe  C.,  war  dieselbe  mit  ihren  fünf  Kindern  am  30.  März  1874  von

Demmin  nach  Seltz  abgeholt  worden,  kehrte  aber  schon  am  3.  April  nach  Demmin  zurück.

Unbestritten  hat  Verklagter  alsbald  nach  Entfernung  der  Wittwe  C.  von  Seltz  bei  dem  Kläger

beantragt,  dieselbe,  falls  sie  sich  wieder  in  Demmin  aufhalte,  aus=  und  nach  Seltz  zurückzuweisen.

Darin  muß  umsomehr  ein  Ueberführungsantrag  im  Sinne  des  §.  32  leg.  eit.  erblickt  werden,

als  Verklagter  zur  Uebernahme  verurtheilt  war.  Kläger  war  demnach  nicht  etwa  blos  berechtigt,

sondern  auch  verpflichtet,  den  Rücktransport  der  Familie  nach  Seltz  auf  Kosten  des  Verklagten

ins  Werk  zu  setzen.  Statt  dessen  ließ  er  es  zu,  daß  die  C.  mit  ihren  Kindern  in  Demmin  blieb.

 

*)  Vergleiche  Central-Blatt  Jahrgang  1873  Seite  163  und  316;  Jahrgang  1874  Seite  323;  Jahrgang  1875  Seite  324
und  688;  Jahrgang  1876  Seite  26.
        <pb n="240" />
        —  222  —

Selbst  die  Ausweisung  derselben  ist,  wie  Kläger  zugesteht,  erst  verfügt  worden,  nachdem  sie  von
einer  syphilitischen  Krankheit  in  der  Zeit  vom  8.  Mai  bis  7.  August  geheilt  worden  war.  Vorher
hat  Kläger  sich  damit  begnügt,  ihr  den  Aufenthalt  im  Obdachlosenhause,  in  welches  sie  sich  am
3.  April  eingedrängt  hatte,  zu  verbieten,  und  sie  wegen  Hausfriedensbruches  zur  Bestrafung  zu
bringen,  eine  Prozedur,  welche  das  Verbleiben  der  Wittwe  C.  in  der  Stadt  nicht  ausschloß.

Dem  energielosen  Verfahren  des  Klägers  ist  es  daher  zuzuschreiben,  daß  die  Rückbeförderung
  der  Familie  nach  Seltz  nicht  vor  der  Aufnahme  der  C.  in  das  Krankenhaus  am  8.  Mai
1874  längst  bewerkstelligt  war.  Wenn  sich  die  C.  weigerte,  freiwillig  zurückzukehren,  so  mußte
sie,  nöthigenfalls  unter  Anwendung  körperlicher  Gewalt,  dazu  gezwungen  werden,  und  Kläger
kann  sich  damit,  daß  ihm  andere  Zwangsemittel,  als  die  Androhung  unwirksamer  Geldstrafen,
nicht  zu  Gebote  gestanden  hätten,  um  so  weniger  entschuldigen,  als  dem  Bürgermeister  der  Stadt
Demmin  die  Polizeiverwaltung  zusteht.  Eine  Abwälzung  der  Verantwortlichkeit  auf  die  Polizeibehörde,
  wie  sie  Kläger  versucht,  ist  unzulässig.

 

7.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

See-Postverbindung  mit  Norwegen.

Während  der  Dauer  der  diesjährigen  Schiffahrtszeit  wird,  wie  in  den  Vorjahren,  eine  wöchentlich  dreimalige
  Post-Dampfschiffverbindung  zwischen  Frederikshavn  (Jütland)  und  Christianssand  unterhalten
  werden.

Die  Abfahrt  des  ersten  Schiffes  erfolgt

aus  Christianssand  am  11.  April,
aus  Frederikshavn  am  13.  April.

Die  See-Postverbindungen  zwischen  Deutschland  und  Norwegen  im  Verkehr  nach  bezw.  aus  norwegischen
  Häfen  gestalten  sich  demnach  von  den  gedachten  Tagen  ab  bis  auf  Weiteres,  wie  folgt:

A.  Mittelst  der  Dampfschiffe  zwischen  Frederikshavn  und  Christianssand.

a.  Richtung  nach  Norwegen.  »
Abgang  aus  Frederikshavn  Dienstag,  Donnerstag  und  Sonnabend  Nachmittags,  nach  Ankunft
  der  am  Tage  vorher  um  5  Uhr  5  Min.  Nachmittags  aus  Hamburg  abgegangenen
  Post,
Ankunft  in  Christianssand  Mittwoch,  Freitag  und  Sonntag  früh.
b.  Richtung  aus  Norwegen.
Abgang  aus  Christianssand  Sonntag,  Dienstag  und  Freitag  Abends.
Ankunft  in  Frederikshavn  Montag,  Mittwoch  und  Sonnabend  Mittags  zum  Anschluß  an
den  in  Hamburg  am  darauf  folgenden  Tage  um  10  Uhr  55  Min.  Vormittags  eintreffenden
  Eisenbahnzug.

B.  Mittelst  der  Dampfschiffe  zwischen  Hamburg  und  Drontheim  (Hammerfest).

Abgang  aus  Hamburg  Sonnabend  früh,
Ankunft  in  Hamburg  im  Laufe  des  Sonnabends.
        <pb n="241" />
        —  223  —

C.  Mittelst  der  Dampfschiffe  zwischen  Hamburg  und  Christiania.

Abgang  aus  Hamburg  Sonnabend  Nachmittags,
Ankunft  in  Christiania  Mittwoch  früh;
Abgang  aus  Christiania  Sonnabend  Nachmittags,
Ankunft  in  Hamburg  Dienstag  früh.
Berlin  W.,  den  2.  April  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Postverbindung  mit  Konstantinopel.

Die  zur  Briefpost  beförderung  benutzten  Verbindungen  von  Berlin  nach  Konstantinopel  gestalten  sich  vom
8.  April  ab,  wie  folgt:
1.  Auf  dem  Wege  über  Lemberg,  Bukarest  und  Varna.
Aus  Berlin  Sonntags  und  Mittwochs  11  Uhr  Abends,  in  Konstantinopel  Donnerstags
und  Sonntags  12,45  Mittags.
2.  Auf  dem  Wege  über  Odessa.
Aus  Berlin  Sonnabends  und  Mittwochs  11  Uhr  Abends,  in  Konstantinopel  Donnerstags
und  Montags  früh.
Die  Beförderung  der  Briefsendungen  erfolgt  über  Odessa  nur  dann,  wenn  die  Absender  solches
durch  Vermerk  auf  der  Adresse  ausdrücklich  verlangen.
Berlin  W.,  den  3.  April  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

8.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
Abänderungen  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

Gemäß  Beschlusses  des  Bundesraths  des  Deutschen  Reichs  vom  24.  März  d.  J.  erleidet  der  §.  48  des
Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom  11.  Mai  1874  (Central-Blatt  für  das  Deutsche
Reich  pro  1874  S.  179)  folgende,  mit  dem  1.  Juni  d.  Js.  in  Kraft  tretende  Aenderungen:
I.  im  §.  48  I.  Nr.  3  zwischen  Schießpulver  und  Schießbaumwolle  ist  das  Wort  „und“  zu  streichen
und  hinter  „Schießbaumwolle“  folgt:  Collodiumwolle;
II.  im  S.  48  II.  A.  ist:
1.  unter  Nr.  1  einzuschalten:
zwischen  „Aether“  und  „Naphta“:  „Chloroform,  Mirbanöl  (Nitrobenzöl)“;
2.  aufzunehmen  als  Nr.  19:
„chargirte,  schwarz  gefärbte  Seide  und  die  daraus  fabrizirten  Gewebe“;
als  Nr.  20:
„gemahlene  Holzkohle“;
        <pb n="242" />
        —  224  —

3.  in  dem  Satze:  „Alle  unter  1—18  genannten  Gegenstände  etc.“  ist  die  Zahl  18  zu  verw  andeln



in  20;
4.  Die  Zusatzbestimmung  zu  Nr.  1  wird  wie  folgt  abgeändert:

„Aether,  Chloroform,  Mirbanöl  (Mitrobenzöl),  Naphta,  Hoffmannsgeist  (Hoffmannstropfen)
  und  Collodium  dürfen  nur  in  doppelten  Verschlüssen  versandt  werden  und  zwar
entweder  derart,  daß  die  gläsernen  Flaschen,  in  denen  sich  die  Stoffe  befinden,  in  starken
Holzkisten  mit  Kleie  oder  Sägemehl  eingefüttert  sind,  oder  daß  starke,  kugelförmige  Glasflaschen,
  deren  Inhalt  höchstens  35  Kilogramm  betragen  darf,  mit  hinreichendem  Verpackungsmaterial
  umgeben,  in  soliden  Körben  mit  gut  verfestigten  Deckeln  eingeschlossen
sind.  —

Die  Beförderung  von  Schwefelkohlenstoff  (Schwefelalkohol)  erfolgt  ausschließlich  auf  offenen

Wagen  ohne  Decktuch  und  nur:

a)  in  Gefäßen  aus  starkem,  gehörig  vernietetem  und  in  den  Nähten  gut  verlöthetem  Eisenblech
  bis  zu  500  Kilogramm  Inhalt;

b)  in  cylindrischen,  aus  Zinkblech  gefertigten,  oben  und  unten  durch  aufgelöthete  eiserne
Steifen  verstärkten  Gefäßen  oder  in  Kannen  aus  verzinktem  Eisenblech.  Derartige  Gefäße
oder  Kannen  dürfen  nicht  mehr  als  50  Kilogramm  enthalten  und  müssen  entweder  von
geflochtenen  Körben  umschlossen  oder  in  Kisten  mit  Sägemehl  oder  Kleie  verpackt  sein;

C.  in  Glasgefäßen,  die  in  Blechbüchsen  mit  Sägemehl  oder  Kleie  eingefüttert  sind;

Holzgeist  im  rohen  und  rektifizirten  Zustande,  Alkohol  und  Sprit  werden  nur  in  Fässern,

Glasflaschen  oder  Blechgefäßen  zugelassen.  Diese  Flaschen  und  Gefäße  müssen  in  der  oben  für
Aether  etc.  vorgeschriebenen  Weise  verpackt  sein“;

5.  hinter  Nr.  18  der  Zusatzbestimmungen  folgt:

Zu  Nr.  19.  Chargirte,  schwarz  gefärbte  Seide,  sowie  die  daraus  gefertigten  Gewebe
werden  nur  in  Kisten,  welche  im  Innern  mit  Weißblech  oder  Zinkblech  ausgeschlagen  sind,
befördert.  Die  Blechtafeln  sind  an  den  Kanten  zu  verlöthen,  die  Deckel  der  Kisten  ebenfalls
  mit  Blech  zu  beschlagen  und  möglichst  dicht  auf  die  Kisten  aufzusetzen.

Zu  Nr.  20.  Gemahlene  Holzkohle  wird  nur  in  luftdicht  verschlossenen  Behältern  aus
starkem  Eisenblech  zum  Transport  zugelassen.

Berlin,  den  6.  April  1876.

Der  Reschskanzler.

v.  Bismarck.

 

9.  Konsulat-Wesen.

 

Den  Kaiserlichen  Konsuln

von  Leesen  in  Nagasaki  und
Dresel  in  Baltimore

ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="243" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler-  Amt.

—.—  —.—.

 

Zu  beziehen  —.  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

            

Berlin,  Freitag,  den  21.  April  1876.  No.  16.

 

 

 

Inhalt:



1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
2.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-4.

  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  4.  Verzeichnisses
der  Ergänzungen  etc.  zum  Signalbuch  für  die  Kauffahrteischiffe
  und  des  1.  Nachtrags  zur  amtlichen  Schiffsliste;  —

227  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Kommissionen  für  die

.  Seite  225

3.  Finanz=  Wesen:  Nachweisung  über  die  bis  zum  31.  März  Prüfung  der  Seeschiffer..  .  233
1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Um-  6r
laufe  bezw.  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  5.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:  Kompetenzen  von    Steuerstellen.  . . 
vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter  Ein-  "'  

6.  Honfulat-Wesen  Ernennung  . . . . .  234

lösung  vernichteten  Banknoten;  —  Goldankäufe  seitens  der

Reichsbank

 

.  .228

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind

gebürtig  aus  Tanow  (Gounach
  Verbüßung  einer  wegen  mehrdurch
  Beschluß  der  Königlich

1.  der  russische  Ueberläufer,  Knecht  Alexander  Knitkowski,
vernement  Plock  in  Russisch-Polen),  27  Jahre  alt,
fachen  Diebstahls  erkannten  13  monatlichen  Zuchthausstrafe,
preußischen  Bezirks-Regierung  in  Königsberg  vom  6.  April  d.  J.,


2. der  Plüschweber  Kaspar  Heinrich  Krome  (auch  Heinrich  Schürmann  genannt),  geboren
zu  Hiddenhausen  (Kreis  Herford  in  Westfalen),  zuletzt  wohnhaft  zu  Schwarzenmoor  (daselbst),
im  Jahre  1869  aus  dem  preußischen  Unterthanenverbande  ausgeschieden,  54  Jahre  alt,
nach  Verbüßung  einer  wegen  mehrfachen  schweren  Diebstahls  im  wiederholten  Rückfalle
erkannten  3  jährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
  in  Düsseldorf  vom  8.  April  d.  J.,

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

3.  der  Arbeiter  Johann  Wasielewski,  gebürtig  aus  Plock  in  Russisch-Polen,  58  Jahre  alt,
4.  der  Arbeiter  Felix  Soykowski,  gebürtig  aus  Stawiczki  (Gouvernement  Lomza  in  Russisch-Polen),

  30  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  3  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  zu  4
33
        <pb n="244" />
        10.

11.

12.



—  226  —

wegen  Diebstahls  und  Landstreichens,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
  in  Marienwerder  vom  resp.  27.  Januar  und  4.  Februar  d.  J.,

5. die  Wittwe  Franziska  Korn,  geboren  am  17.  September  1834  in  Riege  (Kreis  Deutsch-Krone
  in  Westpreußen),  vor  12  Jahren  nach  Russisch-Polen  ausgewandert,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirks-Regierung  in  Bromberg  vom  15.  März  d.  J.,

6. der  Schuhmachergeselle  Anton  Hullack,  gebürtig  aus  Königinhof  in  Böhmen,  38  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Gebrauchs
eines  falschen  Namens,

7. die  unverehelichten  Kowatsch,

a)  Anna,  38  Jahre  alt
b)  Johanna,  32  -  aus  Jamney
c)  Veronika,  50  =  -  in  Böhmen

d)  Margarethe,  29  -  -
nach  verfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  c.  und  d.  auch  wegen
Bettelns),
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau  vom  (zu  6)
23.  Februar,  (zu  7  a.  b.)  4.  März,  (zu  7  c.  d.)  8.  März  d.  J.,

8. der  Tagelöhner  Peter  Theodor  Piepers,  gebürtig  aus  Linne  (Königreich  der  Niederlande),
  46  Jahre  alt,

9. der  Tagelöhner  Wilhelm  ter  Jung  aus  Kallenborg  (daselbst),  34  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  9  auch  wegen  Bettelns),
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Düsseldorf  vom  resp.  4.
und  5.  April  d.  J.,

10. der  Bäckergeselle  Josef  Korn  aus  Graslitz  (Kreis  Eger  in  Böhmen),  38  Jahre  alt,  nach
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  Rückfalle  und  Widerstandes  gegen  die

Staatsgewalt,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  in  Zwickau
vom  8.  Februar  d.  J.,

11. der  Buchbindergeselle  Karl  Rohrhofer,  gebürtig  aus  Unter-Bergern  (Bezirk  Krems  in
Unter-Oesterreich),  18  Jahre  alt,

12. der  Cigarrenmacher  Karl  August  Schulz,  gebürtig  aus  Stockholm,  32  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  (zu  11  auch  wegen  Landstreichens),

durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinschen  Ministeriums  des  Innern
vom  30.  März  d.  J.,  .

13. der  Müller  Michael  Lubius  aus  Tiktin  bei  Bialystock  in  Rußland,  52  Jahre  alt,  nach
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  gefälschter  Legitimationspapiere
  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  sächsischen  Bezirks-Direktors  in  Weimar
vom  7.  April  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="245" />
        —   227   —

2.  Münz=  Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  15.  April  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen
1.  In  der  Woche  Hiervonvom
  7.  bis  auf  Privat.
.  «  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
15. April  1876  sind geprägt  Doppelkronen;  Kronen.  geprägt.  Mark  Mark.  Pfennig-  Pfennig  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig-  Pfennig  ·
stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf|]  Mark.  Pf  Mark.  Pf.Mark.  Pf.
a)  Berlin  2.158.320  —  2.158.320  —  798.259  188.472  00  —  —  40.62230  22.776.60  10.333  20  10.39020
b)  Hannover  —  —  —  398.245  —  133.985000  —  —  —  —  9.600  o0  2.750  00  3.27700
c)  Frankfurt  —  —  —  —  175.225  44.9550  4120  —  —  —  4.500  88  —  —
d)  München  —  —  —  540.000  293.000  —1.O  0o!  38.900000  155.60000  6.44000  3.  26000
e) Dresden  —  —  —  —  —  —  —  53.  322  40  12.  500  9  16.20000  6.050/00  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  112.528  76.475  50  49.7177/00  13.12000  —  2.730  oo  1.860  00
g)  Karlsruhe  —  —  —  170.000  —  —  —  45.000  o0o  6.200%  —  1.650  00  1.140  00
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  ——  —  —24.993|60  —.—  4.55620  —  —
i)  Hamburg  7.611.480  —  2.611.480  —  —  —  —  21.412  20  16.874  30  20.108  25  20976  —  —
Summe  1.  4.  769.800  .  —  4.7·G9.800  1.108.245  1.379.012  43.92800  299.262  /80  153  210  20  84.284  85  unocy"  20.027|20
2.  Vorher  waren
geprägt  in:  
a)  Berlin  496.948.420|  102.707  2209  9.743.775  46.494.617-34|1000.398  10  1.  4  3.  960  5  40  1.  O33.  705  10
b)  Hannover  123.760.140%%77.  280  —  9.773.470  10.451.  575  2.836.92800|]  2.530.895·  00  837.585  40  1.020.1965  300  660.971  ro  412.  120  80
c)  Frankfurt  ..  175.  007.  220  68.  957.  220  —  —  9.900.  611  2.497.  568  00  1v662%  2.226  217110  1.226.666452  451
d)  München  104.174.70  40  487.115  5.188.410  17.100.64112.,075|0  6.313  316,80  2.042.771140  928.22386ö01428.894  0r  272.062,  13
e)  Dresden  ..  50.  243.  560)  17.  a66  480  —  3.211.695  7.885.314  664.  9004  601  630.  989  60  1.  460.  3411801  729.077  161  307.  600  96  152.  688  22
f) Stuttgart.  46.818  820  24.366.760  —  2.15  1.  906  15.254.060  745.959/00  3.323.291  oo  1.744.  220  00  808.  2261  101  362.473  i  249.240  80
)  Karlsruhe  21.401.360  13.917.770  —  1.570.930  11.686.866  1.558.039  50952400  393.680,80  184.99808
h)  Darmstadt  16.766.380  7.652.790  —  911.075  5.271.476  255.88410  COC]  901.110  90  55.15285  137.452  10  70.288  04
i)  Hamburg  34.256.560  5.646.880  937.929.930  1.428.305  2.27.701  1.668.988  50  M  41  80  1.746.  120110  804.  1351001  303.442  30  80.  983  68
Summe  2.1.070.  77.1604O  1  0o08  34.  579.  568  126.  772.  861  ———  10  8.  901.  600  40]  5.  276.  964  os  2.909.  658  29
Gesammt-  Ausprägung
  .075.0.9600%5  35.687.810  12.1  1.873  21.  1.,  16800  .  414.680  oo  15.417.835|0  8.986.  885  25  5.318.06572  2.  929  685|49

 

 

 

1.292.  881.740  Mark.

 

 

 

 

 

—  —
207.866.531  Mark.

 

—“'“  ————  —

24.  403.  720  Mark  55  Pf.

 

 

 

 



 

 

———————
8.247.  751  Mark  21  Pf.                                                                33*
        <pb n="246" />
        —  228  —

3.  Finanz
Nach
über  die  bis  zum  31.  März  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  beziehungs
Einlssung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

 

 

 

 

2  An  Banknoten
Laufende Nr.  Bezeichnung  
präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  in  Bestande)  vernichtet  präkludirt  im  Bestande)  vernichtet
S  der  Banken.  .  in  Abschpiteen  20  Thlr.
in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  zu  Nr.  214.  zu  25  Thlr. )
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1  Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin  —  —  —  —  —  —  2.690  197.310  —I  4.060  295.  940  —
2  Städtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  10  99.820  150  20  99.0
3  Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  710  99.  290  —  2.640  397.360  —
4 Danziger  Privat-Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.820  98.180  —  4.380  295.620  —
5  Prorinztal-Aktienbank  des  Großherzogthums
  Posen  —  —  —  —  —  —  710  130  99.160  1.540  120|0I98.340
6  Kommunalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Ober-  Lausitz  (Görlitz)    —  —  —  —  —  920  99.080  —  2.480  297.520  —
7  Hannoversche  Bank-  —  —  —  —  —  11.060  5338.940  780.000  10.  180  669.820  1.940.000
8  Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  61.830  10.973.840  —  29.120..,  140  —

9  Leipziger  Bank  ...

gis-I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —.  —  19.960  750.040|  2.000.000  24.560  335.44002.300.000
10  Chemnitzer  Stadtbank.  2  290.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —
21a Bank  für  Süddeutschland  *  —-Darmstadt)
  .  ..  —  —  —  —  —  —  50.900  —  —  825  —  —
11 Rostocker  Bank  ..  ..  —  —  —  —  —  —  7.210  1.810215.9800  6.240  2.0400  491.720
12  Oldenburgische  Landesbank.  ..  —  —  —  7.470  50  592.240  6.000  4801.393.760  —  —  —
13  Anhalt.  Dessauische  Landesbank  10.889  268.711  —  2.890  142.510  —  5.  140  569.460  —  —  —  —
14  Geraer  Bank  .....  —-  —  —  —  —  —  13.8900  4.083.060  —  —  —  —
15  Lübecker  Privatbank  ...  —  —  —  —  —  —  7.060  —  375.9400  1.540  —  4732.460
 16 Bremer  Bank  —  —  —  —  —  —  19.  500  3.580.  600  —  —  —  —
Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Thaler  oder  Mark  «
lauten  ...  15.289  274.311  290.000  10.360  142.56ö092%0  1J0  .  997-,  1830  4.  994.  660  87.  715  9.401.020|  5.  462.  30
darunter
625  —  zu  25  Thlr.
4
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
I
17  Frankfurter  Bank  6730  910  —  81.8900  .492.370  —  —  —  —  910  559.090  —

18  Bayerische-  Notenbank  107.100  —  5.  892.  900  —  —

19  Württembergische  Notenbank  24.730  15.270|7.460.000  16.335  7.483.140

20  Badische  Bank  –  ·  —  —  50.270  42.730/15.700.000  —  —  —  —  —

21  Bank  für  Süddeutschland  *
Darmstadt)





 

 

—  —  —  65.050  —  —  33.925  —  —  —  —  —

 

 

Zusammen  bei  den  Banken,  deren
Noten  über  Gulden  oder  Mark
lauten  6.30  150.910  —1  329.040  7.550.370|29.052.,00  33.925  —  —  17.745  8.042.230  –
        <pb n="247" />
        —   229   —                                                                                                                                              Wesen.
weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
teten  Banknoten.

währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 

waren

 

..—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100  Mark.

 

  *) Wo  nichts  Abweichendes  ange.
geben  ist,  lauten  die  Noten  über

 

 

Bemerkungen  umstehend.

präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludint  im  Bestande  vernichtet    im  Umlauf  im  Bestande  Laufende Nummer.
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.    in  schntten  so  100  Mark  -
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.]  Mark.

1.500  198.500  —  1.900  298.100  —  —  —  —  —  —  —  —  »  500.000  1
—  1.470.700  25.000
1.350  100  a488.5801  22.  300  —  297.700%  L  —  —  —  —  —  E  1430ö%z  100o  Mark
1.600  298.400  —  800  199.200  —  —  —  —  —  —  —  2.  273.  200  708.200  3
1.850  198.150  —  1.700  8#98.300  —  —  —  —  —  —  —  2.266.600  673.400  4
844.300  55.700
1.450  250)  298.300  1.300  500  398.200  —  —  —  —  —  —  606.400  93.600  zu  200  „  5
946.000236.000  zu  500  „
1.750  356.050  —  1.900  240.300  —  —  —  —  —  —  —  1.847.60  1.  152.  400  6
3.9100  241.60  5519.000  2.500  127.000|  491.000  —  —  —  —  —  —  9.260.900  439.100  7
.  .  45.516.80011.983.200
11.750  708.25070.,000  6.600  593.%00  100.000  —  —  —  —  —  —  6.403.00|11.  597,000  19
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  498.000  12.000  10
200  —  —  600  —  —  —  –  —  —  —  —  26.  658.  4001  9.  34  1.  600  214a
3.550  750  245.700  7.600  800  246.600  —  —  —  —  —  —  1.406.600  593.400  11
—  —  —  —1  —  —  —  —  —  —  —  —  2.516.900  48.100  12
400  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  09.00%  0  700  13
1.950  1.365.100  —  600  5.400  —  —  —  —  —  —  —  2.  696.  4001  5.  303.  600  14
—  —  —  1.000  —  576.000  200  —  199.800  —  —  —  636.800  —  15
—  —  —  —  —  —  —  —  —  110.000000  —  6.940.00400O  16
35.  250  8.463.  600  6S0.  400  13.013.3009,  500  200  —  199.  8001  110.000  1.390.000  —  131.600.900  56.702.000
darunter
112.328.50045.900.400  zu  100  Mark.
806.400  93.600  zu  200  „
17.033.000|  10.,64000  zu  500
1.433.000  59.000  zu  1000  „
in  Abschnitten  zu  30  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  in  Ubschnitten  zu  20  Markin  abschnturn  zu  0  Mart
  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
10.919.  100  J  780.900
2.500  264.800  —  27.  00  4.500.300  —  14.  500  16.  898.  500  —  —  —  —  2.811.5002.788.500  zu  500  Mark.7
13.431.00014000  zu  1.000  „
–  —  —  80.500  —  5.919.500  —  —  —  54.715.  400  3.  689.  O00  18
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  23.  741.  100  1.  858.  700  19

15.450  24.  550  9.  150.  000  —  —  —  —  21.  750.  000  17.  250.  v0o  20
2.850  —  —  2.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  21

20.900  799.3500.000  110.000  0  300  5.919.  50  14.500.  500  —  —  —  —  127.368.300  43.836.  100

darunter
111.125.800|2-GCOO  zu  100  Mark.
2.811.500|  2.788.500  zu  500  „
13.431.000|  14.46.,000  zu  1.000  „
        <pb n="248" />
        —   230   —

Bemer

Zu  1.  **):  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  ebenfalls  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag

  von  250.000  M eingelöst.
Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  aufgeführt  4.  300  M  in  Noten  zu

Zu  2:

100  M  und  8.000  M  in  Noten  zu  1.000 M

Zu  7:

Außerdem  vorhanden,  aber  noch  nicht  dem  Betriebe  Übergeben  2.300.000  M  in  Noten  zu  100  M

B.  Uebrige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  An  Banknoten
Laufende Nr.   Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet,  lm  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet
  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Lhlr.  Thlr.  Thrl.  Thlr.  Thlr.

1  Reichsbank  126.000  188.000  7.745.000  —  —  —  391.000  Gs.250.000  1700

2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins.  740  14.870  —  800  41.240  —  —  —  —

3  Kölnische  Privatbank  2.120  6.380  91.500  3.  260  16.420  280.300  —  —  —

1  Leipziger  Kassenverein.  ....  —  —  E  —  —  —  —  —  —

5  Weimarische  Bank  15.920  122.440  983.640  3.  880  428.020  546.  100  —  —  —

6  Braunschweigische  Bank.  38.500  1.231.  500  3  20.000  —  —  —  —  —  —.

7  Mitteldeutsche  Kreditbank  )Meiningen)  78.680  250.  140  7.671.180  —  —  —  —  —  —

8  Privatbank  zu  Gotha  0.060  2.049.940  —  5.640  1.628.340  —  —  —  —

9  Thüringische  Bank  ( Sondershausen)  —  —  —  29.000  2.  97  1.000  —  —  —  —
10  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  36.870  8.  963.  130  —  —  —  —  —  —  —
11  1Kommerzbank  in  Lübeg  3.  140  359.120  —  1.740  276.000  —  —  —  —

Zusammen  bei  den  Banken,  deren  Noten
über  Thaler  und  Mark  lauten.  312.030  1.  185.  570  320  44.340  5.361.020  826.400  391.000  68.250.000  18.175.000
*
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  FI.  Fl.
12  Landgräfliche  Hessische  konzessionirte  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  Höhe),  6.456  1.365  307.500  710  570  183.400
        <pb n="249" />
        —  231  —

kungen.

Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  1.  500.  000 M
in  Noten  zu  100  M

Zu  15:  Außerdem  wurden  vernichtet  383.200  M  in  Noten  zu  100  M
Zu  18,  19  und  20:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einsacher  Schuldscheine.
Zu  21:  Die  eingelösten  Thaler=  und  Guldennoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aufsichtsbehörde  zurückgeliefert.

Banken.

 

waren::

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—¶
Laufende Nr. 
im  .  Bestande  vernichtet  lim  in Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf im  Bestande  vernichtet  im  umlauf  imn  Vestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  
Laufende Nr.   —
in  Abschnitten  zu  30  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitien  zu  500  Thlr.  in  Marknoten.  


hTlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.

278.950.00074.050.000  zu  100  Mark.
36.000  5.591.000.000  45000  N3O0OO  S.  0.000  —  —  —  1.215.000  1.377,O000/.OOO0.OO00  5.500  745  1.000  zu  500  "„  1
247.019000  1000  zu  1.000  „
zu  100  Mark.

Mark.  Mark.

700  101.850  —  1.  100  290.300  —  2.7200  548.200  —  —  —  —  —  —  2
2.100  10.700  287.200  1.000  4.000  295.000  —  —  —  —  —  —  9.815.800  46.200  3
—  —  —  3.000  997.000  —  —  —  —  —  —  —  2.921.500  69.500  4
1.150  240.000%  900  66.  100  149.  000  —  —  —  —  —  —  872.600  5.287.,.400  5
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ö.  539.000  6.70  1.000  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  7
—  —  —  700869.  100  —  —  —  —  —  —  —  2.947.  6001  3.  352.  400
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  32.100  6.900  10
—  —  —  500  159.500  —  —  —  —  —  —  —  2.376.000  8.000  11

E  .
zwic-5.943.aoosa.47s.0004.062.200249.319·ooos.744.000Moomwo  —1.215.ooo»m.m.ooos.ooo.ooo678.022.600829.14o.400
;  darunter
296.454.600]  89.516.400/zu  100  Mark.
134.549.000,  78.451.000  zu  500  „
247.019.00014,  181.000  zu  1.000  „
        <pb n="250" />
        —  232  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  31.  März  1876  an  Bank—

noten  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

 

in  Werthbeträgen:

Ende  Februar  1876
waren  in  Umlauf

Also  Ende  März  1876

 

 

Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  948.372  1.214.301  —  265.929
zwischen  50  und  100  Mark  1.306.020  1.470.840  —  164.820
zu  100  Mark  und  darüber  952.949.850  905.  973.  550  +  46.976.300
Zusammen.  955.  204.  242  908.658.691  +  46.545.551

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  bes  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe

von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).
Berlin,  den  19.  April  1876.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
Eck.

 

Vom  1.  bis  7.  April  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  —  Mark  für  37.249  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.715.319  „  „  1.297.970  „
Zusammen  für  14.715.319  Mark  für  1.335.219  Mark.
        <pb n="251" />
        —  233  —

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  vierte  Verzeichniß  der  Ergänzungen  und  Aenderungen  im  internationalen  Signalbuche  (Signalbuch
  für  die  Kauffahrteischiffe  aller  Nationen)  und  der  erste  Nachtrag  zu  der  als  Anhang  zum  internationalen
  Signalbuche  herausgegebenen  „Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine
  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1876“  sind  soeben  erschienen.

Berlin,  den  15.  April  1876.

 

Das  Verzeichniß  der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seeschiffer  für  kleine  Fahrt  —  Nr.  26  des  Central-Blattes
  für  1874  Seite  251  —  wird  unter  „I.  In  Preußen“  dahin  abgeändert,  daß  Nr.  8  lautet:

 

 

Sitz  Namen  und  Wohnort
der  der
Kommission.  Vorsitzenden  der  Kommissionen.
Flensburg.  Ober-Bürgermeister  Toosbüy

zu  Flensburg.

 

Berlin,  den  18.  April  1876.
        <pb n="252" />
        —  234  —
3.  Zoll=  und  Steuer--Wesen.



Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Köslin  im  Hauptamtsbezirk  Kolbergermünde  in  der  Provinz
  Pommern  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  sämmtliche  der  Position  25  des
Zolltarifs  angehörende  Waaren  beigelegt  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Rees  im  Hauptamtsbezirke  Emmerich  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II.  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Plön  im  Hauptamtsbezirke  Kiel  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  II.  beigelegt  worden.

 

6.  Konsulat-Wesen.

—  ---Seine

  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaufmann  Ferdinand
Siemssen  in  Uleäborg  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  S.  Thomé  ist  aufgehoben.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="253" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                    im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  28.  April  1876.  No,  17.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Kompetenzen  von  Steuerstelvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  235  len;  —  Beiordnung  eines  Stations-Kontrolörs  239
2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seeschiffer=  etc.
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaft-  Prüfung  240
lichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Post-Dampfschiff-Verbindungen
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  gen  mit  Dänemark  und  Schweden;  —  See-Postverbindung
Schlusse  des  Monats  März  18766  .  236  mit  Schweden  auf  der  Linie  Stralsund-Malmoe . . .   240
3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  7.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
münzen  238  Heimathwesen  242

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens



1. der  Kaufmann  Michael  Rosenberg  aus  Semialitz  (Gouvernement  Grodno  in  Rußland),
34  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Bromberg
vom  20.  April  d.  J.,
2. der  Sattlergeselle  Johann  Janitza,  geboren  zu  Mikrzowitz  (Bezirk  Biala  in  Galizien)  und
ortsangehörig  daselbst,  27  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Re—
gierung  in  Oppeln  vom  27.  März  d.  J.,
3. der  Weber  Theodor  Müller,  geboren  am  9.  Oktober  1846  zu  Bischweiler  (Kreis  Hagenau
im  Unter-Elsaß),  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,
4. der  Buchbinder  Alfons  Wagner,  geboren  zu  Mülhausen  im  Elsaß  am  9.  Februar  1850,
durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,
zu  3  und  4  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  resp.
30.  März  und  10  April  d.  J.,

der  Schuhmacher  Josef  Wirtz,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Starrkirch  (Kanton  Solothurn
  in  der  Schweiz),  52  Jahre  alt,
  35
        <pb n="254" />
        —  236  —

6.  der  Schneider  Franz  Öster,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Bulle  (Kanton  Freiburg  in  der

Schweiz),  54  Jahre  alt,

7.  der  Weber  Georg  Roth,  geboren  zu  Meistratzheim  (Kreis  Erstein  im  Unter-Elsaß),  zuletzt
wohnhaft  in  Hunaweier  (Kreis  Rappoltsweiler  im  Ober-Elsaß),  durch  Option  französischer

Staatsangehöriger,  55  Jahre  alt,

durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom  31.  März,  resp.

(zu  6  und  7)  11.  April  d.  J.
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

Vom  8.  bis  15.  April  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen
für  —  Mark
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.715.319  „

in  Barren

für  67.108  Mark.
„  1.335.219  „

 

Zusammen  für  14.715.319  Mark

 

für  1.402.327  Mark.
        <pb n="255" />
        —   237  —

Nachweisung
der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1876.

 

Die  Soll-Ein- 



 

 

nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  leib  zeit  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  eitraum  und  5.
Einnahmen  Schlusse  des  schaftliche  + mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahrs  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  211)  738.996.467  5.280.670  73.715.797  63.305.129  K10.410.668
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  220)  —  —  1.720.  O908  1.820.  087  —  99.989
3.  Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  28.189.29727.  406.  620  782.677
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung*)  —  —  6.894.698  6.761.740  132.958

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.

 

35*
        <pb n="256" />
        —    238   —

3.  Münz-  Wesen.

Ueber  sich  t

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

—  —

 

    
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  22.  April  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.
Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  16.  bis  auf  Privat-22.
  April  1876  Doppel.  rechnung  5  1  50  20  10  8  2  1
sind  geprägt  kronen  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-"“
  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:  stcke  stücke  stücke  stücke  stücke  stücke  stücke  stücke
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf  Mark.  Pf.
a)  Berlin  1.957.660  —  1.957.660  —  335.168  367.610/00  —  —  25.03780  43.071|10  —  —  4.697|60
b)  Hannover  —  —  —  269.7  80  —  67.  O6400  —  —  —  7.000  0  2.50000  4.170|00
c)  Frankfurt.  .“  —  —  —  —  268.9891  4000  468.763  20  —  —  5.395  40
d)  München  –  —  —  475.000  117.000  —  —  47.500%0  19.50000  11.800  00  3.520  00  1.36000
e)  Dresden  —  —  —  —  —  50.0000  54.0000  —  —  8.626  95  6.450  0  —  —
f)  Stuttgart.  —  502.200  —  —  112.546  67.967100  62.9710  14.37000  7.000  00  1.82600  2520°0
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  63.0000  4.600/00  —  —  2.300  00  1.760|
h)  Darmstadt.  –—  —  –  —  80.000  —.  —  —  —  —  13.022  80  1.520  10  —.—
i)  Hamburg  1.215.780  —  1.215.780  —  —  —  —  22.  404  60  2.  46160  20.598  10  7.051|88  1.959/|194
Summe  1.  3.173.440  02.200%4  744.780  213.  6622  440  20  5  %  16.629  18
l
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin  499.  106.  7401  102.  707.  220  128.  051.  280  9.743.775  4.292876  4437400|-2O  OSO
b)  Hannover  .I123.760.  1401  52.  677.  280  —  10.  17  1.7  15  10.451.  5750.91300  9500  40.029.7930  663.  721701  415.  397  80
c)  Frankfurt.  175.  8007.  2201  68.  957.  220  —  —  10.075.836  0  1.718.  342  60  2.226.21710  1.  226,  66645  1.  247.  975  10  453.56124
d)  München  104.17  4.700  34.  40.  380  482.115  6  328.410  17.393.64112.692.075  5010L  943.  833601  436.  3341001  275.422  13
e)  Dresden  50.243.560  17.366.,  480  —  3.211.695  7.885.314  554.9040%1  11
f)  Stuttgart  46.818.  820  2S.  760  —  2.151.905  15.366.588  822.43450OTOO0SOS20  50  251.100  80
g)  Karlsruhe.  21.401.3860)  13.917.770  —  1.740.930  11.686.866  1.58.039  560  13808S
h)  Darmstadt  16.766.380  7.652.790  —  911.075  5.271.176  255.884107ZD.,08B900  926.  104  50  55.152|65  137.008  30  70.28804
i)  Hamburg  36.868.040  5.  646.880  95.541.410  1.428.305  2.727.701  1.668.988  5601.00,  250NS5,  5  210.93
Summe  2.1.075.06.960  317.  834.  760  164.  07  4.  805  35.  687.  8410128.  151.  873  21.  612.  168  00  22.414.  680  005  417SS530%  6.  218.  O6G  721  2.  929.  68349
Gesammt-  Aus-  .
prägung.07.220  4004.960  167.  248.  245  36.437.590  129.065.555  260  ,004  2  5.348.62910  2.946.21467

 

 

1.396.557.  80  Mark.

 

 

 

 

 

—
210.467.681  Mark.

 

 

—  —  ——
24.580.828  Mark  80  Pf.

 

 

8.294.843  Mark  77  Pf.
        <pb n="257" />
        —  239  —

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  für  inländische  Gegenstände  zu  Köln  ist  allgemein  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  über  undenaturirtes  Abfallsalz  aus  den  im  Bezirke  desselben  belegenen
  Salpeterfabriken  beigelegt  worden.

 

1.  Mit  dem  1.  Mai  1876  wird  der  Sitz  des  Großherzoglich  oldenburgischen  Nebenzollamts  I.  zu
Großensiel  von  diesem  Orte  nach  Nordenhamm  verlegt,  und  erhält  das  Amt  den  Namen  Nebenzollamtl.
zu  Nordenhamm.

Das  Nebenzollamt  II.  zu  Nordenhamm  wird  mit  demselben  Tage  aufgehoben.

2.  Zu  Großensiel  wird  von  demselben  Tage  an  eine  Abfertigungsstelle  des  Nebenzollamts  l.  zu
Nordenhamm  errichtet.

  3.  Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Nordenhamm  sind,  bezw.  werden  folgende  Befugnißerweiterungen  ertheilt:

a)  Zur  Erhebung  des  Eingangszolls  für  alle  Gegenstände  bis  zu  einem  Betrage  von  1200  Mark.

b)  Zur  Ausstellung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  und  II.

c)  Zur  Abfertigung  der  auf  der  Eisenbahn  ein=  und  ausgehenden  Waaren  nach  Maßgabe  der
§§.  65  bis  71  des  Vereins-Zollgesetzes.

d)  Zur  Ertheilung  von  Ausgangsbescheinigungen  über  die  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung
ausgehenden  Branntwein-  und  Biersendungen.  ·

e)  Zur  Abfertigung  der  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgeführten  gesalzenen  Gegenstände.


 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Fulda  im  Hauptamtsbezirke  Hanau  ist  die  unbeschränkte
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  l.  beigelegt  worden.

 

Der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Altwasser  ist  von  den  ihm  bei  den  Hauptämtern  Würzburg
und  Schweinfurt  übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör  entbunden  und  in  gleicher  Eigenschaft  den
Hauptämtern  München,  Augsburg  und  Memmingen  mit  dem  Wohnsitze  in  München  beigeordnet  worden.
        <pb n="258" />
        —  240  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

In  der  Navigationsschule  zu  Hamburg  wird  am  1.  Mai  d.  J.  mit  einer  Seeschiffer=  und  Seesteuermanns-Prüfung
  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

6.  Post-  

 

6.   P o s t  und  Telegraphen-Wesen.

Post-Dampfschiff-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden.
Die  zur  Postbeförderung  dienenden  Dampfschiff-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden  gestalten  sich  bis

auf  Weiteres  wie  folgt:

Linie  Kiel-Korsoer.

Die  Fahrten  finden  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.

Abgang  aus  Kiel-:

Ankunft  in  Korsoer:

Abgang  aus  Korsoer:
Ankunft  in  Kiel-:

um  12  Uhr  30  Minuten  Nachts  nach  Ankunft  des  Schnellzuges
aus  Hamburg.

am  nächsten  Morgen  nach  7  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten
Zug  nach  Kopenhagen;  Ankunft  daselbst  um  10  Uhr  40  Minuten
Vormittags.

um  10  Uhr  Abends  nach  Ankunft  des  letzten  Zuges  von  Kopenhagen.


am  nächsten  Morgen  nach  5  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug
nach  Hamburg.

Linie  Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.
Die  Fahrten  finden  täglich  statt.

Abgang  aus  Lübeck:

Ankunft  in  Kopenhagen:
Ankunft  in  Malmoe:
Abgang  aus  Malmoe:
Abgang  aus  Kopenhagen:
Ankunft  in  Lübeck:

gegen  4  Uhr  Nachmittags  nach  Ankunft  des  ersten  Zuges  von
Berlin.

am  folgenden  Tage  gegen  8  Uhr  Morgens.

Mittags  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug  nach  Stockholm.
Vormittags.

Nachmittags.

Morgens,  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug  nach  Berlin  bez.  Hannover.
        <pb n="259" />
        —  241  —

Linie  Stettin-Kopenhagen.

Die  Fahrten  finden  vorläufig  einmal  wöchentlich  statt.
Abgang  aus  Stettin:  Jeden  Sonnabend  Mittags  1  Uhr.
Ankunft  in  Kopenhagen:  Sonntag  Morgens  5  Uhr.
Abgang  aus  Kopenhagen:  Jeden  Mittwoch  Nachmittags  3  Uhr.
Ankunft  in  Stettin:  Donnerstag  Morgens  9  Uhr.

Linie  Rostock-Nykjöbing.

Die  Fahrten  beginnen  am  19.  April  und  finden  bis  zum  Schluß  der  Fahrperiode  dreimal
wöchentlich  statt,  und  zwar  aus  Rostock  am  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Nykjöbing  am  Dienstag,
Donnerstag  und  Sonnabend.

Abgang  aus  Rostock:  Vormittags  gegen  9  Uhr  nach  Ankunft  der  Züge  aus  Berlin,
Hamburg  etc.

Ankunft  in  Nykjöbing:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug
  nach  Kopenhagen.

Abgang  aus  Nykjöbing:  Nachmittags,  nach  Ankunft  des  Eisenbahnzuges  von  Kopenhagen.

Ankunft  in  Rostock:  an  den  betreffenden  Tagen  Abends  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug
  nach  Hamburg,  Berlin  etc.

Berlin  W.,  den  16.  April  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

See-Postverbindung  mit  Schweden  auf  der  Linie  Stralsund-Malmoe.

Die regelmäßigen  Post-Dampfschiffahrten  auf  der  Linie  Stralsund-Malmoe  gestalten  sich  im  laufenden  Jahre
wie  folgt:

Die  Fahrten  finden  vom  1.  Mai  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  dreimal  wöchentlich
statt,  und  zwar  aus  Stralsund  jeden  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Malmoe  jeden  Dienstag,  Donnerstag
  und  Sonnabend.  

Abgang  aus  Stralsund:  mit  Tagesanbruch.

Ankunft  in  Malmoe:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug

nach  Stockholm.

Abgang  aus  Malmoe:  1  Uhr  früh.

Ankunft  in  Stralsund:  an  den  betreffenden  Tagen  Vormittags  zum  Anschluß  an  den  12  Uhr

45  Minuten  nach  Berlin  abgehenden  Eisenbahnzug.

Berlin  W.,  den  19.  April  1876.
Kaiserliches  General=  Postamt.
        <pb n="260" />
        —  242  —

7.  Heimath-Wesen.

Res  judicata.  Freie  Würdigung  der  Beweise  —  Aussagen  der  in  einem  Vorprozesse  vernommenen  Zeugen.  Wechsel
der  Gesetzgebung  —  Anwendbarkeit  der  Fristen  des  älteren  oder  des  neueren  Gesetzes.  Ruhe  des  Laufes  —  Unterstützung
  eines  anderen  Kindes  derselben  Mutter.

Die  unverehelichte,  am  14.  Januar  1844  geborene  Maria  G.  ist  am  25.  August  1871  mit  Hinterlassung
von  2  unehelichen  Kindern  verstorben.  Das  Alter  von  24  Jahren  und  die  Fähigkeit  einen  eigenen  Unterstützungswohnsitz
  zu  erwerben,  hatte  sie  hiernach  am  14.  Januar  1868  erlangt.  Für  das  ältere  der  beiden
Kinder,  Anna,  welches  am  14.  Februar  1866  geboren  ist,  wurde  zuerst  am  3.  Februar  1870  dem  Vormunde
eine  von  da  an  fortgewährte  monatliche  Unterstützung  vorschußweise  aus  der  Kreis-Kommunalkasse  geleistet.
Durch  Resolut  der  Königlichen  Regierung  zu  Gumbinnen  vom  8.  August  1870  wurde  hierauf  dahin  entschieden,
  daß  der  Armenverband  der  Stadtkommune  Ragnit  verpflichtet  sei,  die  Fürsorge  für  das  Kind  Anna
zu  Sehi  auch  die  durch  diese  Fürsorge  bis  dahin  dem  Kreis-Armenverbande  Nagnit  erwachsenen  Kosten
zu  erstatten.

Gegen  dieses  Resolut  hat  Ragnit  den  Rechtsweg  beschritten  und  die  Verurtheilung  des  Kreis-Armenverbandes
  Ragnit  zur  Uebernahme  der  Fürsorge  für  dieses  Kind  ,verlangt,  ist  aber  durch  die  gleichlautenden
Erkenntnisse  des  Kreisgerichts  in  Ragnit  vom  12.  April  1872  und  des  Appellationsgerichts  in  Insterburg
vom  4.  November  1872  abgewiesen.  

In  beiden  Erkenntnissen  ist  ausgeführt,  daß  die  zur  Zeit  der  eingetretenen  Hülfsbedürftigkeit  ihres
Kindes  noch  nicht  zu  einem  selbständigen  Unterstützungswohnsitze  gelangte  Maria  G.  den  Unterstützungswohnsitz
  ihrer  Mutter,  der  Wittwe  Erdme  G.,  theile,  welchen  die  letztere  durch  mehr  als  3 jährigen,  bis  kurz
vor  ihrem  Tode  fortgesetzten  Aufenthalt  in  Ragnit  erlangt  habe.

Der  mehr  als  dreijährige  Aufenthalt  der  Wittwe  Erdme  G.  in  Ragnit  ist  dabei  auf  Grund  der
eidlichen  Aussagen  von  6  Zeugen,  welche  das  erste  Erkenntniß  ausführlich  rekapitulirt,  konstatirt.

Das  ältere  Kind  Anna  ist  demgemäß  auch  von  Ragnit  in  Pflege  genommen  und  wird  von  Ragnit
noch  jetzt  unterstützt.

Das  zweite  Kind,  Bertha,  ist  im  Tahre  1870  (wie  Verklagter  angiebt,  am  16.  Februar  1870)  geboren
und  wird  von  dem  Armenverbande  der  Ortschaft  Kindschen  unterstützt,  an  welchem  Orte  es  sich  in  der  Pflege
des  Eigenkäthners  R.,  eines  Schwagers  der  Maria  G.,  befindet.

Der  Ortsarmenverband  Kindschen  hat  eine  Klage  gegen  Ragnit  erhoben,  indem  er  ausführt,  daß
auch  Bertha  G.  dem  Unterstützungswohnsitze  ihrer  Mutter  in  Ragnit  selbst  dann  folge,  wenn  die  letztere
vom  14.  Januar  1868  —  dem  Tage  ihrer  Großjährigkeit  —  bis  zu  ihrem  am  23.  August  1871  erfolgten
Tode  von  Ragnit  abwesend  gewesen  sein  sollte,  und  beantragt,  zu  erkennen:

1.  daß  Verklagter  schuldig,  die  Bertha  G.  zur  eigenen  Fürsorge  zu  übernehmen,

2.  anzuerkennen,  daß  er  verpflichtet,  von  dem  Zeitpunkte,  wo  das  Kind  Bertha  G.  im  Wege
der  öffentlichen  Armenpflege  bei  R.  untergebracht  ist,  bis  zur  definitiven  Uebernahme  desselben
  den  Kläger  wegen  der  nothwendig  gewordenen  Aufwendungen  zu  entschädigen.

Der  Verklagte  behauptet,  daß  die  Wittwe  Erdme  G.  nicht  zwei  Jahre  in  Ragnit  gewohnt  habe,
hält  die  Vorerkenntnisse  und  die  Aussagen  der  im  Vorprozesse  vernommenen  Zeugen  für  das  gegenwärtige
Verfahren  für  gleichgültig,  wendet  ein,  daß  die  Zeugen,  deren  eventuelle  nochmalige  Vernehmung  der  Kläger
beantragt  hat,  nicht  wissen  können,  welche  der  bunt  durch  einander  liegenden  Häuser  zu  dem  städtischen,  und
welche  zu  dem  ländlichen  Theile  der  Ortschaft  Ragnit-Preußen,  in  welcher  Erdme  G.  gewohnt  hat,  gehörten,
giebt  an,  daß  Bertha  G.  erst  vom  1.  Juni  1872,  d.  h.  nach  erfolgtem  Tode  ihrer-Mutter  der  Armenpflege
anheimgefallen  sei,  deduzirt  daraus,  daß  sie  einen  Unterstützungswohnsitz  ihrer  Mutter  damals  nicht  mehr
theilen  konnte,  behauptet,  daß  Anna  G.  erst  nach  dem  14.  Januar  1870,  d.  h.  nachdem  Maria  G.  schon
        <pb n="261" />
        —  243  —

mehr  als  2  Jahre  Ragnit  verlassen  und  (den  Ausführungen  der  Vorerkenntnisse  entgegen)  den  Unterstützungswohnsitz
  dort  verloren  hatte.

Das  Bezirks-Verwaltungsgericht  zu  Gumbinnen  hat  durch  Erkenntniß  vom  25.  September  1875  den
verklagten  Ortsarmenverband  schuldig  erklärt,  die  fernere  Fürsorge  für  die  Bertha  G.  zu  übernehmen  und
dem  Kläger  die  vom  8.  Dezember  1871  ab  für  die  Bertha  G.  verausgabten  Unterstützungskosten,  welche  in
separato  zu  ermitteln,  zu  erstatten.

Auf  die  Berufung  des  Verklagten  hat  das  Bundesamt  durch  Erkenntniß  vom  12.  Februar  1876
die  erstrichterliche  Entscheidung  bestätigt.  Die  Gründe  lauten:

In  dem  in  dem  gerichtlichen  Vorprozesse  zwischen  dem  Ortsarmenverband  Ragnit  und  dem  Landarmenverbande
  des  gleichnamigen  Kreises  ergangenen  Erkenntnisse  ist  nur  über  die  Verpflichtung  zur  Armenpflege
  für  das  Kind  Anna  und  mittelbar  für  deren  Mutter  entschieden.  Es  handelt  sich  also  gegenwärtig
um  einen  Streit,  in  welchem  nicht  nur  eine  der  Parteien  eine  andere,  sondern,  da  jetzt  die  erst  nach  dem
Tode  der  Mutter  nothwendig  gewordene  Armenfürsorge  für  das  zweite  Kind  —  Bertha  G.  —  in  Frage
steht,  in  welchem  auch  der  Gegenstand  ein  anderer  ist,  als  in  jenem  Prozesse.  Es  kann  mithin  nicht  davon
die  Rede  sein,  die  in  demselben  ergangenen  Erkenntnisse  in  vorliegender  Streitsache  für  maßgebend  zu  erachten.
  Wenn  aber  das  Verwaltungsgericht  für  die  ihm  hiernach  obliegende  selbständige  Feststellung  der  Thatsachen
  nach  §.  54  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  vom  8.  März  1871  an  bestimmte  Beweisregeln
grundsätzlich  nicht  gebunden  ist,  so  konnte  es  eine  solche  Feststellung  auch  gründen  auf  die  Aussagen  der
in  dem  früheren  Prozesse  eidlich  vernommenen  Zeugen,  wie  sich  dieselben  in  den  Vorerkenntnissen  vollständig
wiedergegeben  finden.  Der  Verklagte,  welcher  bei  den  damaligen  Zeugenvernehmungen  als  Partei  zur
Vertretung  seines  Interesses  zugezogen  war,  kann  um  so  weniger  für  berechtigt  erachtet  werden,  eine
solche  Berücksichtigung  dieser  Aussagen  ferner  zu  bekämpfen,  als  seine  allgemein  hingeworfene  Bemerkung,
  daß  sie  ungenau  seien  und  sich  gegenseitig  widersprächen,  nach  dem  Inhalte  der  Aussagen
sich  nicht  bestätigt  und  die  übrigens  durch  den  Nachweis  spezieller  Unrichtigkeiten  nicht  substanziirte
  Behauptung,  daß  die  Zeugen  nicht  hätten  wissen  können,  welche  Häuser  zu  städtisch  Ragnit,
welche  zu  ländlich  Ragnit-Preußen  gehören,  sich  dadurch  erledigt,  daß  der  erste  Richter  bei  seiner
Entscheidung  davon  ausgegangen  ist,  daß  die  von  den  Zeugen  dazu  gerechneten  Häuser  wirklich  zu
städtisch  Ragnit  gehören,  und  damit  implicite,  und  zwar  nach  §.  41  des  Reichsgesetzes  endgültig,  über  die
Abgrenzung  der  in  Frage  stehenden  Armenverbände  entschieden  hat.  Wenn  der  Vorderrichter  nun  in  Uebereinstimmung
  mit  jenen  Erkenntnissen  im  gerichtlichen  Vorprozesse  auf  Grund  der  dortigen  Zeugenaussagen
angenommen  hat,  daß  die  Wittwe  Erdme  G.  —  Mutter  der  Maria  G.  —  durch  mehr  als  3  jährigen
Aufenthalt  in  städtisch  Ragnit  den  Unterstützungswohnsitz  daselbst  erlangt,  und  bis  zu  ihrem  Tode  nicht
wieder  verloren  habe,  so  stellt  diese  Annahme  sich  nach  dem  Inhalte  der  Zeugenaussagen  als  eine  wohlbegründete
  dar,  und  bedarf  es  deshalb  der  eventuell  vom  Kläger  beantragten  nochmaligen  Vernehmung  der
im  Vorprozesse  verhörten  Zeugen  nicht.  Hatte  aber  die  Erdme  G.  bei  ihrem  im  Jahre  1862  erfolgten
Tode  ihren  Unterstützungswohnsitz  in  Ragnit,  so  hatte  ihn  ebendaselbst  nach  §.  20  des  preußischen  Armenpflege-Gesetzes
  vom  31.  Dezember  1842  auch  ihre  am  14.  Januar  1844  geborene  Tochter  Maria  G.  und
fragt  es  sich  nur  noch,  ob  diese  denselben  etwa  bei  ihrem  am  25.  August  1871  erfolgten  Tode  verloren
hatte,  wenn  sie,  wie  Verklagter  behauptet,  seit  dem  Eintritt  ihrer  Großjährigkeit  am  14.  Januar  1868  —
also  über  33  Jahr  —  von  Nagnit  abwesend  war.  Dem  Verluste  ihres  dortigen  Unterstützungswohnsitzes
trat  nun  aber  die  Thatsache  entgegen,  daß  bereits  vor  Ablauf  der  Verlustfrist  die  öffentliche  Armenpflege  zu
Gunsten  ihres  ältesten  unehelichen  Kindes,  der  Anna  G.,  eintreten  mußte.  Es  ergiebt  sich  zwar  aus  den
vorgelegten  landräthlichen  Akten  nicht,  daß  der  Letzteren  vor  dem  3.  Februar  1870  eine  Beihülfe  aus
öffentlichen  Armenmitteln  habe  gewährt  werden  müssen.  Verklagter  irrt  aber,  wenn  er  glaubt,  daß  die
Frage:  ob  die  unter  der  Herrschaft  des  Reichsgesetzes  —  am  25.  August  1871  —  verstorbene  Maria  G.
bei  ihrem  Tode  ihren  Unterstützungswohnsitz  noch  in  Ragnit  hatte,  der  bereits  am  3.  Februar  1870  —  also
unter  der  Herrschaft  der  älteren  Gesetzgebung  —  hervorgetretenen  Hülfsbedürftigkeit  der  Anna  G.  und
der  durch  deren  Gewährung  mittelbar  auch  der  Mutter  gewährten  Armenunterstützung  ungeachtet,  lediglich
nach  dem  Reichsgesetze  zu  beurtheilen  sei,  nach  dessen  Bestimmung  allerdings  die  2  jährige  Verlustfrist  in
Folge  der  nicht  unterbrochenen  Abwesenheit  der  Maria  G.  schon  am  14.  Jannuar  1870  abgelaufen  sein
würde.  Allerdings  handelt  es  sich,  wie  bereits  bemerkt,  gegenwärtig  um  die  Unterstützung  der  Bertha  G.,
deren  Hülfsbedürftigkeit  jedenfalls  erst  nach  dem  Tode  ihrer  Mutter,  also  unter  der  Gesetzeskrast  des  Reichs-36
        <pb n="262" />
        —  244  —

gesetzes  hervorgetreten  ist,  wenn  auch  dieser  bereits  vor  deren  Tode  Anträge  auf  deren  Unterstützung  gestellt
haben  sollte.  Allein  nichts  destoweniger  wurde,  nach  richtiger  dem  §.  65  init.  des  Reichsgesetzes  bereits  in
mehrfachen  Entscheidungen  gegebenen  Auslegung,  der  weitere  Lauf  der  Verlustfrist  auch  für  den  vorliegenden
Unterstützungsfall  durch  die  der  Mutter  am  3.  Februar  1870  mittelbar  in  ihrem  ältesten  Kinde  gewährte
Unterstützung  rechtzeitig  gehemmt.  Denn  das  Reichsgesetz  hat  die  bereits  unter  der  älteren  Gesetzgebung
perfekt  gewordenen  oder  fixirten  Rechtsverhältnisse  unberührt  gelassen.  Da  aber  nach  §.  4  des  preußischen
Armenpflegegesetzes  die  Verlustfrist  eine  3  jährige  war,  so  war  der  Verlust  des  Unterstützungswohnsitzes  der
Maria  G.  bei  Eintritt  der  Unterstützung  noch  nicht  vollendet,  und  wurde  deshalb  der  Unterstützungswohnsitz
derselben  durch  das  damalige  Hervortreten  der  Hülfsbedürftigkeit  in  Ragnit  dergestalt  fixirt,  daß,  so  lange
die  Unterstützung  fortdauerte,  der  Verlust  nicht  eintreten  konnte.  Es  erscheint  daher  auch,  wenn  man  nicht
dem  Gesetze  eine  nicht  beabsichtigte  rückwirkende  Kraft  beilegen  will,  unmöglich,  diesen  Verlust  im  gegenwärtigen
  Falle  gleichwohl  als  schon  vor  jener  Thatsache  eingetreten  zu  betrachten.

Der  erste  Richter  hat  deshalb  mit  Recht  angenommen,  daß  der  Verklagte  auch  die  Armenfürsorge
für  die  zweite  uneheliche  Tochter  der  Maria  G.  zu  übernehmen  verpflichtet  sei,  die  wenigstens  vom  1.  Juni  1872
an,  nach  dem  Zugeständnisse  des  Verklagten,  der  Fürsorge  des  klagenden  Armenverbandes  anheimgefallen
ist,  da  auch  die  Voraussetzungen  des  §.  31  des  Reichsgesetzes  unzweifelhaft  gegeben  sind.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="263" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                     im

Reichskanzler·  Amt.

———————        —  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations=Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

           

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  5.  Mai  1876.      No.  18.
.  -
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  5.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Kompetenz  einer  Steuer-
  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  245  stelle  248
2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  246  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Angabe  des  Schiffstonnengehalts  
3.  Münz-  Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  6. Marine  und    Schiffahrt:
münZen  bei  der  Fahrt  nach  Konstantinobel
4.  Militär-Wesen:  Anerkennung  einer  Lehr-Anstalt  im  Sam  7.  Konsulat=  Wesen:  Ernennung  und  Exequatur- Ertheilungen . . . 249
des  §.  90.  2.  a.  der  Wehr-Ordnung  248    

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Kellner  Johann  Pilz  aus  Warnsdorf  (Kreis  Leitmeritz  in  Böhmen),  24  Jahre  alt,
2.  der  Arbeiter  Josef  Wargalla  aus  Charzalice  in  Galizien,  42  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  (zu  2  auch  wegen  Landstreichens),
  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Marienwerder
  vom  resp.  13.  und  18.  März  d. J.
3.  der  Fleischhauer  und  Webergehilfe  Johann  Hauptfleisch  aus  Braunseifen  (Kreis  Olmütz
in  Mähren),  32  Jahre  alt,
4.  der  —  Ferdinand  Neu  gebauer  aus  Freiwaldau  in  Oesterreichisch  -Schlesien,
31  Jahre  alt
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  3  wegen  Landstreichens  und  Hausfriedenbruchs,
  zu  4  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau  vom  resp.  22.  und  25.  März  d.  J.,
5.  der  Schuhmachergeselle  Adalbert  (Albert)  Schowanek  aus  Passek  (Bezirk  Starkenbach  in
Böhmen),  23  Jahre  alt,
6.  die  unverehelichte  Anna  Rucziczka  aus  Wisoka  bei  Pardubitz  in  Böhmen,  40  Jahre
alt,  und  deren  Söhne  Josef  und  Johann  Rucziczka,  resp.  17  und  14  Tahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  5  wegen  Diebstahls,  Hehlerei,  Landstreichens
und  Bettelns,  zu  6  wegen  Landstreichens  und  Bettelus,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirks-Regierung  in  Liegnitz  vom  resp.  15.  und  21.  April  d.  J.,

37
        <pb n="264" />
        —  246  —

7.  der  Arbeiter  Ferdinand  Kerner  aus  Lomigsdorf  (Kreis  Olmütz  in  Mähren),  29  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Nichtbefolgung
  der  Reiseroute,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Oppeln
vom  1.  März  d.  J.,  «

8.  der  Schlosser  Ladislaus  Kereszteszy,  gebürtig  aus  Alt-Orsowa,  ortsangehörig  zu  Temesvar
in  Ungarn,  17  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Betrugs  und
Landstreichens,  durch  Beschluß  des  Magistrats  der  Königlich  bayerischen  Stadt  Passau  vom
15.  Februar  d.  J.,

9.  der  Schuhmacher  Wenzel  Cunca,  geboren  1853,

10.  der  Schneider  Anton  Langer,  17  Jahre  alt,

beide  aus  Klattau  in  Böhmen,  nach  wiederholt  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
wegen  Landstreichens  und  Bettelns  (zu  10  auch  wegen  Führung  gefälschter  Legiti
mationspapiere),  sowie  früher  wegen  Diebstahls,  durch  Beschluß  des  Königlich
bayerischen  Bezirksamts  in  Grafenau  vom  21.  März  d.  J.,
11.  der Webergeselle  Franz  Habiger  aus  Altstadt  (Bezirk  Mährisch-Trübau  in  Mähren),
37  Jahre  alt,  

12.  der  Schneidergeselle  Vincenz  Lisa,  23  Jahre  alt,  gebürtig  aus  Schüttenhofen,  ortsangehörig

  zu  Swojschitz  (Bezirk  Schüttenhofen  in  Böhmen),
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  11  auch  wegen
Bettelns),  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Deggendorf  vom
resp.  31.  März  und  12.  April  d.  J.,

13.  der  Schlosser  Anton  Kabilinski  aus  Buda-Pest  in  Ungarn,  geboren  am  9.  Juli  1842,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Fälschung  eines
amtlichen  Jeugnisses,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom
24.  März  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz  =  Wesen.

Vom  16.  bis  22.  April  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  5.774  Mark  für  62.026  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.715.319  „  „  1.402.327  „

 

Zusammen  für  14.721.093  Mark  für  1.464.353  Mark.
        <pb n="265" />
        der  



—   247   —

3.  Münz-Wesen.

Uebersicht
den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  29.  April  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  23.  bis  auf  Privat-«  Doppelkronen
  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
«  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.|Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf  Mark.  Pf.
a)  Berlin  893.080  —  893.080  417.060  582.645  322.692s00  —  —  70.421|60  19.013|20  10.494  40  15.  097  30
b)  Hannover  —  —  —  389.775  —  66.06600  17.872,00  11.900000  11.31200  750  00  600
c)  Frankfurt  ..  —  —  —  120.355  202.113  130.43130  34.05980  —  —  —  —  11.214022  2.75047
d)  München  —  —  —  803.000  202.000  —  —  —  —  46.000%00  20.700c0  6.660  2.64000
g)  Dresden  —  —  —  382.575  —  36.00000%  G2os  22.70000  —  —  2.157  12  —-f)  Stuttgart..
  —  400.000  —  —  125.842  94.603|50  72.080  40  16.280|00  1.000  0  3.170c00  1.742  00
g)  Karlsruhe  —  —  —  417.800  –  —  —  75.  500  00  —  —  —  —  2.  100  00  1.90000
d)  Darmstadt.  —  —  —  —  164.940  ————  —-  umso  —-  —-i)
  Hamburg  —  —  —  142.230  62.896  —  —  62.94240  ——  20.089  so  6.  302  36  —  —
Summe  1.  893.080  400.000  893.080  2.667.795  1.340.436  649.793.0067OB6  60  167.301·6)  79.176,  90  42.848  10  24.729/77
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a) Berlin  501.064.  4010  07=  200  .0.  40  9.743.775  47.  628.  O44  8.  913.  975  00]  4.  004.  374100  3.  O50.  256160  2.  626.  2451801  1.  454.  299  30  1.  048.  792  90
b)  Hannover  193.760.140  62.  677.  280  —  10.  441.  495  10.451.  575OEu  OS5S5C  3.  5851NNSO
c)  Frankfurt  ..  175.  9007.  2201  68.  957.  220  —  —  10.  344.  804  2.  633.  071160  1.  767.  105  80]  2.  226.  217  10  1.  226.  666  45  1.  263.  37013501  485.  890  88
d)  München  104.174.700  5840  482.115  6.803.410  17.510.64112.692.075  50  4C
e) Dresden  50.2  45.  5600  —  J.211.695  7.885.314  604.904  00938.31200]  1.  4621O0  5N,90400  00%6C%  19  „
f)  Stuttgart  46.818.820  24.870.960  —  2.151.905  15.479.134  890.1015039  20  1.821.81000  815.  2210  B367.029  3100  251.352|80
g)  Karlsruhe  21.401.360  13.917.,770  –  1.40.930  1.686.866.03950N
h)  Darmstadt•  16.766.380  7.652.790  —  911.075  5.351.476  255.88440%  9,.  1040  68.17545  138.52840  70.28804
i)  Hamburg  .  38.083.820  5.646.880  36.757.190  1.428.305  2.727.701110668.988  501.028,.  658601-SSÖ  12.593|94  —
Summe  7.1.078.220.400  7.  #24.  245  36.432.590  129.065.  555217  22.113.31  15.483.  824  60  9.  097.  004  20]  5.  348.  629  10  2.  246.  214  87
Gesammt-  Ausprägung.079.
  113.480  318.  736.  9060  168.  141.  325  39.  100.  385  130.  405.  991  22.  906.  O10  oo  23.  o8o.  aos  o  15.651.126  20/9.  L  76.  181  101  6.  91.  47720  2.  970,  044  44
1.397.850.  460  Mark.  216.193.791  Mark  60  Pf.  24.377.307  Mark  30  Pf.8-3641  Mark  64  Pf.

 

 

 

 

 

 

37*
        <pb n="266" />
        —  248  —

4.  Militär=Wesen.

Bekanntmachung.

Die  Großherzogliche  Realschule  zu  Darmstadt  ist  als  eine  im  Sinne  des  §.  90.  2.  a.  des  ersten  Theils
der  deutschen  Wehr-Ordnung  vom  28.  September  1875  berechtigte  Realschule  I.  Ordnung  anerkannt  und  als
solche  in  die  Kategorie  derjenigen  höheren  Lehr-Anstalten  ausgenommen  worden,  bei  welchen  der  einjährige,
erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  genügt.
Berlin,  den  3.  Mai  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.

Eck.

 

5.  Zoll-  und  Steuer=Wesen.

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Wiesbaden  im  Hauptamtsbezirke  Biebrich  ist  die  Befugniß
zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Biers  beigelegt  worden.

6.  M  arine  und  Schiffahrt.

 

Schiffe,  welche  die  Dardanellen  in  der  Richtung  nach  Konstantinopel  passiren,  haben  darauf  zu  achten,  daß
die  auf  den  dortigen  Quarantaine-Büreaus  vorzuzeigenden  Gesundheitspässe*)  den  Vermerk  des  Schiffstonnengehalts,
  aus  Bruchtheile  genau  und  mit  Angabe  des  Datums  der  Vermessung,  enthalten,  wenn  sie
nicht  Verzögerungen  der  Reise  durch  die  Nöthigung,  ihre  Vermessungspapiere  vorzulegen,  ausgesetzt  sein  wollen.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  für  1873  Seite  278.
        <pb n="267" />
        —  249  —

7.  Konsulat=Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Herrn  Louis  Colom
y  Victor  in  San  Lucar  de  Barrameda  (Spanien)  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen
  geruht.

 

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Mr.  Edward  M.  Smith  in  Mannheim  ist  Namens
des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

Den  bisherigen  russischen  Vize-Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  von  Lahusen  ist  Namens  des  Deutschen
Reichs  das  Exequatur  als  Kaiserlich  russischer  Konsul  in  Breslau  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler-Amt.

    ———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
IV.  Jahrgang.  Nr.  19.

fälschten  oder  nicht  mehr  umlaufsfähigen  Reichsmünzen;  —

 

 

Berlin,  Freitag,  den  12.  Mai  1876.

——

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs=Sachen:  Bekannt- 





 

 

 

 

machung,  betr.  die  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Beseitigung
  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf

Eisenbahnen.  Vom  6.  Mai  1876;  —  Verweisung  von
Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet;  —  Erscheinen  des  Handbuchs
  des  Deutschen  Reichs  für  1876  —Seite  251

2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  bis  Ende  April  1876  stattgehabten  Ausführung
  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen;
  —  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
April  1876  . .255
3.  Münz=Wesen:  Bestimmungen  über  die  Behandlung  der  bei
Reichs=  und  Landeskassen  eingehenden  nachgemachten,  ver- 



Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen;  —
Uebersicht  über  die  bis  Ende  März  1876  für  Rechnung  des
Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten  Landes--Silberund
  Kupfermünzen  .  260

4.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das

Heimathwesen  .  265

5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Strecke  Gotha  =Ohrdruf
6.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Anstellung  von  Wundärzten

  als  Impfärzte  267

7.  Konsulat-Wesen:  Veränderungen  bei  Amtsbezirken  Kaiserlicher

  Konsulate;  —  Exequatur-Ertheilung  114.  268

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung,
betreffend
die  Ausführung  des  Gesetzes  vom  25.  Februar  1876  über  die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen
bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen.  Vom  6.  Mai  1876.

Der  Bundesrath  hat  in  Ausführung  der  §§.  3  und  4  des  Gesetzes  vom  25.  Februar  1876,  betreffend
die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen,  (Reichs-Gesetzblatt  S.  163),
nachstehende  Festsetzungen  getroffen:

I.  Zu  §.  3.

1.  Die  Beschlußnahme  über  die  Zulassung  von  Ausnahmen  von  der  durch  die  §.  1  und  2  des
Gesetzes  begründeten  Verpflichtung  bleibt  dem  Bundesrath  vorbehalten.

Denjenigen  Eisenhahnverwaltungen,  deren  Betrieb  auf  einer  im  Auslande  belegenen  Station  endet,
kann  jedoch  von  der  Regierung  des  deutschen  Grenzstaates  gestattet  werden,  die  Desinfektion  der  Wagen
vor  deren  Wiedereingange  im  Auslande  vorzunehmen,  sofern  genügende  Garantieen  für  eine  ordnungsmäßige
Ausführung  geboten  werden.

38
        <pb n="270" />
        —  252  —

2.  Die  Beschlußnahme  des  Bundesraths  über  die  Zulassung  und  den  Umfang  von  Ausnahmen
für  den  Verkehr  im  Inlande  erfolgt  auf  Grund  der  von  den  betheiligten  Landesregierungen  beizubringenden
Nachweise  darüber,  daß  dergleichen  Ausnahmen  im  Hinblick  auf  den  derzeitigen  allgemeinen  Gesundheitszustand
der  betreffenden  Thierarten  in  bestimmten  Gegenden  unbedenklich,  sowie  in  den  Fällen  des  §.  3  Absatz  2
des  Gesetzes  darüber,  daß  die  dort  angegebenen  Voraussetzungen  vorhanden  sind.

Die  Verpflichtung  zur  Beseitigung  von  Streumaterialien,  Dünger  2c.,  sowie  zur  Reinigung  der
Wagen  und  Geräthschaften  mit  Wasser  nach  jedesmaligem  Gebrauche  (siehe  unten  II.  4  Absatz  1  und  II.  5)
bleibt  jedoch  auch  dann  bestehen,  wenn  Ausnahmen  von  einer  eigentlichen  Desinfizirung  der  Wagen  und
Geräthschaften  zugelassen  werden.  Bei  Wagen,  deren  Einrichtung  eine  Reinigung  mittelst  Wassers  nicht
gestattet  (gepolsterte  Wagen  u.  s.  w.),  ist  die  Reinigung  in  anderer  genügender  Weise  zu  bewirken.

II.  Zu  §.  4.

Für  die  von  den  Landesregierungen  zu  erlassenden  näheren  Bestimmungen  über  das  anzuordnende
Verfahren,  über  Ort  und  Zeit  der  zu  bewirkenden  Desinfektionen,  sowie  über  die  Höhe  der  zu  erhebenden
Gebühren  sind  nachstehende  Normen  maßgebend:

1.  Kein  der  Desinfektion  unterliegender  leerer  Wagen  darf  vor  Beendigung  der  Desinfektion  in
irgend  eine  Benutzung  genommen  werden.  Auf  einer  an  dem  Wagen  befestigten  Tafel  oder  in  anderer  augenfälliger
  Weise  ist  mit  einer  deutlichen  Inschrift  zu  vermerken,  daß  der  Wagen  zu  desinfiziren  ist.  Der  Vermerk
  ist  nach  erfolgter  Desinfektion  zu  entfernen.

2.  Insoweit  nicht  Ausnahmen  für  den  Verkehr  mit  dem  Auslande  zugelassen  werden  (I.  1),  ist
Fürsorge  zu  treffen,  daß  Eisenbahnwagen,  welche  zur  Beförderung  einer  der  im  §.  1  des  Gesetzes  bezeichneten
  Thierarten  nach  dem  Auslande  gedient  haben,  nach  der  Entladung  behufs  Vornahme  der  Desinfektion
nach  derjenigen  inländischen  Grenzstation  zurückgelangen,  über  welche  sie  ausgegangen  sind.

3.  Die  Desinfektion  ist  an  dem  Orte  der  Entladung  (Ab=  oder  Umladung)  alsbald  nach  Entleerung
  der  Wagen  —  im  Verkehr  mit  dem  Auslande  an  der  Station  des  Wiedereinganges  alsbald  nach  Ankunft
  der  Wagen  —  und  zwar  längstens  binnen  24  Stunden  zu  bewirken.

Im  Interesse  einer  zweckmäßigen  Ausführung  und  wirksamen  Kontrole  kann  jedoch  die  Vornahme
der  Desinfektion  auf  Anordnung  oder  mit  Genehmigung  der  Landesregierung  an  einzelnen  Stationen  (Desinfektionsstationen)
  zentralisirt  werden.  In  solchen  Fällen  ist  für  jede  Eisenbahnstation  eine  bestimmte  Desinsektionsstation
  ein  für  alle  Mal  zu  bezeichnen  und  die  Frist  zu  bestimmen,  innerhalb  welcher  die  entladenen
Wagen  dorthin  geschafft  und  desinfizirt  werden  müssen.  Diese  Frist  darf  die  Dauer  von  48  Stunden  —
vom  Zeitpunkte  der  Entladung  bis  zu  dem  der  Vollendung  der  Desinfektion  —  nicht  überschreiten.

Für  Orte,  an  welchen  mehrere,  durch  Schienenstränge  verbundene  Eisenbahnen  münden,  kann  angeordnet
  werden,  daß  die  Vornahme  der  Desinfektion  der  Wagen,  soweit  die  dazu  erforderlichen  Einrichtungen
vorhanden  sind,  in  bestimmten  Desinfektionsanstalten  zu  zentralisiren  ist.  Sind  an  solchen  Orten  Einrichtungen

  der  bezeichneten  Art  gar  nicht  oder  nicht  in  genügendem  Maße  vorhanden,  so  ist  auf  deren  Herstellung,
bezw.  Vervollständigung  thunlichst  hinzuwirken.

Die  nach  den  Desinfektionsstationen  oder  Desinfektionsanstalten  überzuführenden  Wagen  sind,  soweit
ihre  Einrichtung  es  gestattet,  zur  Verhütung  einer  Uebertragung  von  Ansteckungsstoffen  durch  Entfallen  von
Geräthschaften,  Stroh,  Dünger  rc.  sorgfältig  geschlossen  zu  halten.

4.  Der  eigentlichen  Desinfektion  der  Wagen  muß  stets  die  Beseitigung  des  Strohes,  Düngers  rc.
und  eine  gründliche  Reinigung  der  Fußböden,  Decken  und  Wände  durch  Wasser  (bei  Frost  durch  heißes
Wasser)  vermittelst  stumpfer  Besen  vorangehen.

Die  Desinfektion  muß  bewirkt  werden,  entweder

a)  durch  heiße  Wasserdämpfe  (von  mindestens  100  Grad  Celsius)  oder

b)  durch  heißes  Wasser  (von  mindestens  70  Grad  Celsius)  und  heiße  alkalische  Lauge  (5600  Gramm
Soda  oder  Pottasche  auf  100  Kilogramm  Wasser)  oder

e)  durch  Ausspülen  und  Ausspritzen  mit  Wasser  (bei  Frost  mit  heißem  Wasser)  und  sorg-
        <pb n="271" />
        —  253  —

fältiges  Auspinseln  mit  Chlorkalklösung  oder  anderen,  von  der  Landesregierung  für  zulässig
erachteten  Desinfektionsmitteln.  Die  letzteren  sind  in  den  zu  erlassenden  Bestimmungen
unter  Angabe  der  Art  ihrer  Anwendung  näher  zu  bezeichnen.

In  einer  der  unter  a.  und  b.  bezeichneten  Weisen  hat  die  Desinfektion  überall  da  zu  erfolgen,  wo
die  dazu  erforderlichen  Einrichtungen  vorhanden  sind,  oder  ohne  zu  erheblichen  Kostenaufwand  beschafft
werden  können.  "

Für  die  Reinigung  und  Desinfektion  der  am  Schlusse  von  I.  2  erwähnten  Wagen  sind  besondere
Bestimmungen  zu  treffen.

5.  Für  die  Reinigung  und  Desinfizirung  der  bei  Beförderung  der  Thiere  zum  Füttern,  Tränken,
Befestigen  oder  zu  sonstigen  Zwecken  benutzten  Geräthschaften  der  Eisenbahnverwaltungen  sind  den  Vorschriften
unter  Nummer  3  und  4  entsprechende  Anordnungen  zu  treffen.

In  Fällen  einer  wirklichen  Infektion  oder  des  dringenden  Verdachtes  einer  solchen  sind  etwaige
weitergehende  Sicherungsmaßregeln  nach  Maßgabe  der  für  solche  Fälle  bestehenden  besonderen  Bestimmungen
von  den  zuständigen  Polizeibehörden  anzuordnen.

6.  Die  Rampen,  sowie  die  Vieh-Ein=  und  Ausladeplätze  und  die  Viehhöfe  der  Eisenbahnverwaltungen
sind  stets  von  Streumaterialien,  Dünger  u.  s.  w.  gesäubert  zu  halten.  "

Die  mit  den  Thieren  in  Berührung  gekommenen  Geräthschaften  sind  durch  Abwaschen  mit  Wasser
einer  sorgfältigen  Reinigung  zu  unterwerfen.

7.  Eine  Desinfektion  der  Rampen,  sowie  der  Vieh-Ein=  und  Ausladeplätze  und  der  Viehhöfe  der
Eisenbahnverwaltungen  ist  allgemein  oder  für  den  Verkehr  mit  einzelnen  der  im  §.  1  des  Gesetzes  bezeichneten
  Thierarten  oder  für  gewisse  Gegenden  nur  anzuordnen,  wenn  nach  den  Verhältnissen  eine  bestimmte
Gefahr  der  Verbreitung  von  Seuchen  vorliegt.      

Das  in  solchen  Fällen  anzuwendende  Desinfektionsverfahren  ist  unter  sinngemäßer  Anwendung  der
unter  Nummer  4  festgestellten  Normen  in  den  zu  erlassenden  Bestimmungen  näher  zu  bezeichnen.

Für  Fälle  einer  wirklichen  Infektion  oder  des  dringenden  Verdachtes  einer  solchen  gilt  die  Vorschrift
unter  Nummer  5  Absatz  2.

8.  Streumaterialien,  Dünger  2c.,  welche  aus  zu  desinfizirenden  Wagen  2c.  vor  der  Reinigung  entfernt
  worden  (Nr.  4  Abs  1,  Nr.  6  Abs.  1),  sind  zu  sammeln  und  sofort  mittelst  Karbolsäure  oder  Chlorkalk
zu  desinfiziren.

Die  Verwerthung  des  Düngers  ist  unbeschadet  der  für  Fälle  einer  wirklichen  Infektion  oder  des

dringenden  Verdachtes  einer  solchen  bestehenden  besonderen  Vorschriften  gestattet,  die  Fortschaffung  jedoch
nicht  unter  Anwendung  von  Rindvieh-Gespannen  zu  bewirken.  «

9.  Bei  Bemessung  der  von  den  Eisenbahnverwaltungen  für  die  Desinfektion  zu  erhebenden  Gebührensätze
  §.  2  Abs.  2  des  Gesetzes)  ist  davon  auszugehen,  daß  letztere  lediglich  bestimmt  sind,  eine  Ersatzleistung
  für  die  durch  die  Desinfektion  bedingten  außerordentlichen  Aufwendungen  zu  gewähren.

Für  die  der  eigentlichen  Desinfektion  vorangehende,  oder  ohne  Rücksicht  auf  dieselbe  vorzunehmende
Reinigung  (I.  2  Abs.  2,  II.  4  Abs.  1,  5  Abs.  1,  6)  findet  eine  Entschädigung  nicht  statt.

Die  Gebühren  sind  unabhängig  von  der  Größe  der  Entfernung,  welche  der  Viehtransport  durchlaufen
  hat,  unter  Berücksichtigung  der  durchschnittlichen  Beträge  der  Selbstkosten  für  alle  Stationen  im  Bereiche
  einer  und  derselben  Eisenbahnverwaltung  in  gleicher  Höhe  und  zwar  in  Einem  Satze  lediglich  für
den  Wagen  festzusetzen.

10.  Die  Eisenbahnverwaltungen  haben  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Arbeiten,  welche  zur  Beseitigung
von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  innerhalb  ihres  Geschäftsbereiches  vorzunehmen  sind,  unter
verantwortlicher  Aufsicht  ausgeführt  werden.

11.  Die  Eisenbahn-Aufsichtsbehörden  haben  im  Einvernehmen  mit  den  Veterinär-Polizeibehörden
38  *
        <pb n="272" />
        —  254  —

Kontroleinrichtungen  zu  treffen,  welche  geeignet  sind,  die  strenge  Durchführung  des  Gesetzes  und  der  zu
dessen  Ausführung  erlassenen  Vorschriften  überall  sicherzustellen.

Berlin,  den  6.  Mai  1876.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Eck.

 

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  russische  Ueberläufer,  Gärtner  Albrecht  Krawulski,  gebürtig  aus  Okalewo  bei  Rypin

in  Russisch-Polen,  26  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten
  1  jährigen  Zuchthaus=  und  einer  wegen  Führung  eines  falschen  Namens  erkannten
Haftstrafe,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Marienwerder
vom  17.  Februar  d.  J.,

2.  die  unverehelichte  Katharina  Ciazynska,  geboren  1839  zu  Nowawies,  ortsangehörig  zu

Wymislowo  (Gouvernement  Piotrkow  in  Russisch-Polen),  nach  Verbüßung  einer  wegen

Diebstahls  im  wiederholten  Rückfalle  erkannten  dreijährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß

 der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Bromberg  vom  29.  April  d.  J.,

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens

  und  Bettelns




3. der  israelitische  Schächter  und  Kantor  Joachim  Jakob  Mankeit  aus  Kalisch  in  Russisch-Polen,
  26  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen
vom  22.  April  d.  J.,  "

4. der  Bäckergeselle  Josef  Bursa  aus  Rowensko  (Bezirk  Turnau  in  Böhmen),  25  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Liegnitz  vom  3.  Mai  d.  J.,

5.  der  Arbeiter  Karl  Lyczko  aus  Josephstadt  in  Böhmen,  30  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der

Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Hannover  vom  19.  April  d.  J.,

6.  der  Schneidergeselle  Anton  Rüder  aus  Amsterdam,  50  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der

Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Lüneburg  vom  28.  April  d.  S.

7.  der  Fabrikarbeiter  Franz  Anton  Büchler  aus  Appenzell  in  der  Schweiz,  27  Jahre  alt,

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Koblenz  vom  1.  April  d.  J.,

8.  der  Handarbeiter  Josef  Paulista,  geboren  1839  zu  Wodalnovic  in  Böhmen,  durch  Beschluß

  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  in  Bautzen  vom  20.  März  d.  J.,

9. August  Bourgeois  aus  Rachecourt-sur-Marne  (Departement  Haute-Marne  in  Frankreich),

28  Jahre  alt,
10. der  Händler  Ferdinand  Clarét,  gebürtig  aus  Valence  (Departement  Dröme  in  Frankreich),
  23  Jahre  alt,
zu  9  und  10  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom
resp.  15.  und  24.  April  d.  J.  .

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="273" />
        —   255   —                                                                                                                           Bekanntmachung.

Die  mittelst  Bekanntmachung  vom  30.  März  d.  J.  angekündigte  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  des  Deutschen
  Reichs  ist  erschienen.

Berlin,  den  6.  Mai  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

2.  Finanz-Wesen.

Vom  24.  bis  29.  April  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  1.974.965  Mark  für  60.976  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  14.721.093  „  „  1.464.353  „

 

Zusammen  für  16.696.058  Mark  für  1.525.329  Mark.
        <pb n="274" />
        —   256   —

Nachweisung  der  bis  Ende  April  1876  stattgehabten  Ausfuhrung  des  Gesetzes,

 

1.  Bezeichnung  der  Staaten.

2.

Betrag

des  ausgegebenen
Landespapiergeldes
(auf  Mark  reduzirt).

3.

an

Definitiver  Antheil

Reichskassenscheinen
nach  §.  1  des  Gesetzes.

Maximal-Betrag

Vorschüsse

der  zu  gewährenden

nach  §.  3  des  Gesetzes.

 

 

Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

1  Preußen  61.386.729  72.000.51792  —  —

2  Lauenburg  —  144.976  79  –  —

3 Bayern  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37

4  Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.4411

5  Württemberg  10.285.713  5.321.235  4  3.309.65  1  44

6  Baden  11.142.858  4.276.  663  70  4.577.449  53

7  Hessen  7.371.429  2.495.65729  3.250.514  47

8  Mecklenburg-  Schwerin  2.955.000  1.631.988  1  882.007  88

9  Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35

10  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.410.813  67
11  Oldenburg  ..  —  915.074  93  —  —
12  Braunschweig  3.000.000  913.120  29  1.391.253  14
13  Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981  89  833.345  41
14  Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.957  41
15  Sachsen-Koburg-Gotha  1.800.000  510.  134  20  859.910  53
16  Anhalt.  2.850.000  595.278  00  1.503.148  00
17  Schwarzburg-  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928  06
18  Schwarzburg-  Rudolstadt  600.000  220.988  22  252.674  52
19  Walddeck.  630.000  164.  517  32  310.32179
20  Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.03349
21  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.  322  02
22 Schaumburg-=  Lippe  1.020.000  93.808  00  617.46113
23  Lippe  —  325.192  67  —  —
24  Lübeck  —  152.619  78  —  —
25  Bremen  —  358.  161  09  —  —
26  Hamburg  ..  —  991.  873  48  —  —
27  Elsaß-Lothringen  —  4.534.695  92  —  —
Summe  184.  298.  529  120.000.000  00  54.889.941  72
        <pb n="275" />
        —   257   —

betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (R.  G.  Bl.  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  .  b.  Spalte  4  zu  ge-  a.  b.
(Spalte  2  zur  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  defintiv
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  ¾  schüsse  sind  auf  den  definitiv .zur  Erfüllung  des  Bemerkungen.
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-      sind  auf  nen  Antheil  Maximal-Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt.Spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  der  Staats-  sren  preußischen  Kontrole  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen-  Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
58.  908.  624  69.522.410  00  2  92  —  —  2.478.  105  00  —  —
—  144.975  00  1  79  —-  —  —  —  —  —
34.799.136  14.197.535  00  1  95|813.734.399|37  —  —  800.576  00
35.039.952  7.479.835  00  3  048.373.409  31  —  —  640.032  00
10.176.000  5.321.235  00  O0  84  3.236.509|44  —  —  73.142  00
11.  005.  4244  4.  276.  680  00  3  70|  4.  485.82724  —  —  91.622  29
7.128.000  2.495.655  00  2  293.6088.228|47  —  —  162.286  00
2.904.000  1.631.985  00  3  18  848.  007  88  —  —  34.000  00
1.731.000  837.400  00  1  47  595.732  35  —  —  46.000  00
2.364.000  283.775  00  4  50|  1.386.813|67  —  —  24.000  00
—  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —  —
2.940.000  913.120  00  0  29  1.35  1.2534  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  723.345|41  —  —  110.000  00
1.415.166  415.860  00  3  88  666.201|41  —  —  27.756  00
1.698.000  510.130  00  4  20  791.910|53  –  68.000  00
2.718.000  595.275  00  3  00  00  —  —  88.000  00
426.000  196.605  00  2  91  152.928|06  —  —  16.000  00
559.989  220.985  00  3  22  226.000|52  —  —  26.674  00
604.443  164.515  00  2  32  293.28379  —  —  17.038  00
374.346  131.950  00  —  0  23  161.59749  —  —  10.436  00
900.000  260.515  00  1  97  426.322s002  —  —  40.000  001.
974.370  93.805  00  3  00  587.041|3  —  —-  30.420  00
—-  325.190  00  2  67  —.  –  –  —  —
—  152.615  00  4  78  —  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  09  —  —  —  —  —  —
—  991.870  00  3  4  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  00  0  92  —  —  —  —  —  —
178.  301.  4503  117.  521.  825  00  70  00|52.543.959/43  2.  478.10500  2.345.982  29
  Die  ausgegebenen  Reichskassenscheine  (Kol.  6.  a.)  haben  bestanden..

1.  In  11.249.527  Abschnitten  à  35
2.
-tr

a  =
2.213.747  -    a. 20  e  —
339.985  „  à  5  „  =

4.274.940  „  u.
16.999.250  „

sind  117.591.825  Mark.
Ferner  sind  der  Reichs.  Hauptkasse  überwiesen:
4.  zur  Erstattung  der  nach  Kol.  6.  b.  geleisteten  Zahlungen:
  14  Abschnitte  à  5  Mark  70  „
5.  in  Anrechnung  auf  die  nach  Kol.  7  geleisteten  Vorschüsse
  390.000  Abschnitte  à  5  Mark  =  1.950.000  Mark
300.000  à720  -6.000.000  „
880.000  -44.000.000  „

a.  50 Mark
51.950.000  „

————  —
Zusammen  169.471.895  Mark.
        <pb n="276" />
        258

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  9°:
Zu  118:
#  15°

 

 

 

 

 

 

 

 

Darunter  216.100  .Xx  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  10.556  4  sächsisches  Staatspapiergeld.
Darunter  98.931  .X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

 

 

 

Passiwva.
Event
Sonstige  Ver-  Ver-;
  ##  u  täglich  bindlich-  “  n  bindlichz
  Grund.  #eserve  Neten.  Begen  Unge.  Geden  fälige  Gegen  beiten  Gegen  Sonstige  Gegen,  Summe  Begzens
NRName  der  Bank.  .  31.  März,  deckte  31.  März  31.  März  mit  31.März  31.  Märzter  31.  März  weiterge-Kapital.]
  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündl.  Passira.  gebenen
—  1876.  Noten.1876.  „  1876.  1876.  1876.HPassiva  1876.  inlan.
*  bindlich-  gungs.  dischen
44  keiten.  frist.  Wechseln.

HEXLIIIIBIIIE  119.98712,O0022261O  1.009  —  3.658|1.027.239+  33.568—
2Städt.  Bank  in  Breslau  3.000  660  2.772  144  1.  162  —  367/  2.936  +—  1032.723+  24—  —  12.081+  204  64
3Kelnische  Privatbank  3.000  7506  15  1.225—  4  417  4  52  4.445-+—  28  60  —  1511.528+  680  427
4  Magbdbeburger  Privatbank.  .  3.000  624  2.066.—  224  1.008  —  u  54  —  44  515—  15  643  —  186  6.902  —  381  803
5  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.000  750  2.  a18  :  997.  71  711—  272  4.4460+  328  2023  —  96  11.433—  18  130
6  Prorinzlal-Aktien  =  Bank  des
«  GroßktzogthumoPosen.  3.000  70½  44  1.220|  80  72—  9  890  NH  21—  —  7.237  —  32  233
7  Hannoversche  Bukk  12.000  694  9.228  —  1160  4.477—  3663.392—  91  4.091—  320  1.681  +  120|  31.086—  407  913
8  Landgraflich  Hessische  konzess.  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  Höhe)  86  12  —  1  —  —  —  —  4768—  4646  728  +  67  3.018  1—
Frankfurter  Bar71433337229  124.757  —  2.400  7774—  1.309|  10.6091—  444  1.119  703  180  —  206  57.237/—  2.35  2.064
10BBayerische  Notenbannk  00  —  57.705+  2.668  23.3981+  4.005  191  12v—  16  1.996  +  909  68.696.—+  3.402  263
11  Saͤchfische  Bank  zu  Dresden.  30.000%000%  18  2.416  4%%ST  161  1  5
12  Leipziger  Kassenvereen.00  1153  89  1.154  5462.116  —  54  32.+  32  67  —  58.172  —  8  70
13Chemnitzer  Stadtbank.  .  ..  510  65  510  —  12  120  —  120  85—  22  2.564  .  88  88—  81  3.  8224  28  126
14WWürttembergische  Notenbarz+  31711.B62.455S3  1  :  332  +  783  —  —  411—  550  31.352/—  2.927  973
15.  Badische  Bnhh  9.000  1.349  20.223  —  1.527  7.115  1.029  1731.003  9.000+  9.000  435/|—  976  41.180  —  1.500  1.415
16.Bank  für  Süddeutschland  1.407½33  9.339—  429  653  633  —  —4  568  —  3836)  49.138—  3.507|  1.559
17ostocker  Bank  6.000  600  1.322  —  126  714—  116%  890  300  7.391  26  502  —  16.705—  72  52.
18Braunschweigische  Bnhk9500  45111418e.054—  6011  2.243—  374  477—  8355.730  +  7144295  —  187/26.80|  —  909  953
19  Kommerzbank  in  Lübeck  2.400  24%  11  811/—  153/  1.262  +  25  2.321+.  376  3014  4  8.769—+  258  168
20  Bremer  Bank  16.607  676S  -  1.510  4%.  1.493  359—  326  27.118.—  147  2—  1  53.212  +  1.330  1.571
Zusammen  282.750  .972194-927442.-  4  41.  997  165  368/.  6.  17740.629  —  5.1811.585.260/+  25.38013.524
Bemer  n
        <pb n="277" />
        —   259   —                                                                                                                                            banken  Ende  April
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),
übersichten  verglichen  mit  Ende  März  1876.
auf  Tausende  Mark).

1 8 7 6    



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Laufende Nummer.
—
Metall  gegen  Reichs  Gegen  NotenGegen  Gegen  Gegen  Gegen Sonstie  Gegen  Gegen
Bestand 31.  März  kassen.  31.  März-anderer  31.  MärzWechsel.  31.  März,Lombard.  31.  März'Effekten.31.  März  Aktiva  31.  März  der  31.  März
1876. scheine, 1876.  Banken.1876.  1876.  1876.  1876.  1876.  Aktiva.  1876.


521.  36  22.89742  0509  8.0ös3.911113  68.371  4  —  4  34.9  —  4.-208  +  2711
1.233/  132  16  +  13  361J  4658.351  169  2.457  —  993  7868  —  668  —  —  12.204  M.  234
ur.16  46  s  —  27  456  4  922  33  575  137  —  —  225—  88  11.748  101
79—  205  18  —  6  218  4  111  4.828  —  286  860  J  1  21  —  5  111—  21  6-.  —  377
1.092  1  —  —  229  —  5008799—  5  61.  34  22  —  34  —  11.621—  1
1.0os—  22  1.  1  3307—  103577T.  243  36  —  127  —  —  484  —  4  7.345  —  121  6
4.216M  9  57  +  12  4  8  J  1f48  486  1.9171  —  227  774  J  77  7.355—  7477  31086—  407
11—  17  11  —  19  7—  4  —.  129—  2  s61  —  1  1.69339  2.970  .  10  8
13.  7624-  1325  J  71278  —  2692292938  —  1.835  4.369  —  340%  -é6ro  =  1885  2766  4  488226|  —  288
20.900  —  1.211  —  17786  M  58990.972  +  (4.398  2.140  J  135  24  4  6  1253  16868s.606  3.402
31.566—  7.11111  44  42%  3.636  7.790  —  181  185  —  9  56.9000  —  1.46144%¼09.651  —  1.4151
1.131—  172  5  —  3  546—  460%  497  —  9  318  4  115  6214  6  8.  172  —  8112
230—  6sd  s  —  14  152  —  8  3.O014  201  213—  16  33  +  33  1215—  21  3.822  2813
12.93—  224  23—  290  148—  1199.01  1.627  626  —  49  —  —  —  82  31.359  —  2.92714
12.74—  1.311  37—  173  329—  672%  110  460  2.014—  409  633  —  1  3.588  4  1.006]  41.  180  —  1.5003
14716—  2071  10.—  9  56—  29  20.597.—  3.568  2.508—  61  65s  3.680  2.2996//618  —  3.507
5900—  16  16  —  5  2  11  3.495  —  348  7.4%  345  1.296  —  ——..„*)  16718—  62
—.  168  —  9  354—  326140  —  819  1.99—  10  —  —  8.007  4  140  26.887  —  9161  18
1.145—  15  7  —  276  21483+  459  1.697  —  104  191  88  2.1711—  173  #SS7⅞0  761
—  225—  11  365  72  4%%  658.  5.503  66  1.753  75#  1.677  1.217  53.841  1.3970
.
660.  1494  10  7.746  4-210  672.24%+  1420  r-  8.666  719  912  19311
kungen.

Zu  16*:  Darunter  206.980  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  alter  Währung.

—


Darunter  609  M  Landes-Papiergeld.

Zu  20*:  Darunter  131.000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.

 

39
        <pb n="278" />
        Falschstücke.

Gewaltsam  etc.
beschädigte
Münzen.

Abgenutzte
Reichsmünzen.

—  260  —


3.  M  ünz  Wese  n.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Artikels  7  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  24.  März  1876
nachstehende  Bestimmungen  über  die  Behandlung  der  bei  Reichs=  und  Landeskassen  eingehenden  nachgemachten,
  verfälschten  oder  nicht  mehr  umlaufsfähigen  Reichsmünzen,  beschlossen:

I.  1.  Sämmtliche  Reichs=  und  Landeskassen  haben  die  bei  ihnen  eingehenden  nachgemachten  oder
verfälschten  Reichsmünzen  (§§.  146—148  des  Strafgesetzbuchs)  anzuhalten.

2.  Wird  ein  eingehendes  Falschstück  als  solches  von  den  Kassenbeamten  ohne  weiteres  erkannt,  so
hat  der  Vorsteher  der  Kasse  sofort  der  zuständigen  Justiz=  oder  Polizeibehörde  Anzeige  zu  machen  und  das
angehaltene  Falschstück  vorzulegen,  unter  Beifügung  des  eingegangenen  Begleitschreibens,  Etiketts  etc.,  beziehungsweise
  der  über  die  Einzahlung  aufzunehmenden  kurzen  Verhandlung.

3.  Erscheint  die  Unechtheit  eines  Stückes  zweifelhaft,  so  ist  dasselbe,  nachdem  dem  bisherigen  Inhaber
  eine  Bescheinigung  über  den  Sachverhalt  ertheilt  worden,  an  das  Münz-Metall-Depot  des  Reichs  bei
der  Königlich  preußischen  Münzstätte  in  Berlin  (Unterwasserstraße  2—4),  und  zwar,  wenn  das  Stück  in
Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Hessen  oder  Hamburg  angehalten  ist,  durch  Vermittelung  der  Landesmünzstätte
  einzusenden.  Die  Königlich  preußische  Münzstätte  in  Berlin  wird  diese  Stücke  einer  Untersuchung
  unterwerfen  und

a)  im  Falle  der  Echtheit  für  Rechnung  des  Reichs  den  Werth  der  einsendenden  Kasse  zur  Aushändigung
  an  den  Einzahler  zusenden  lassen,  die  Münzstücke  aber,  sofern  sie  zum  Umlauf
nicht  geeignet  sind,  zur  Einziehung  bringen;

b)  im  Falle  der  Unechtheit  das  Falschstück  an  die  einsendende  Kasse  zurückgeben,  damit  dieselbe
  in  Gemäßheit  der  Vorschrift  unter  I.  2  verfahre.  "

II.  Durch  gewaltsame  oder  gesetzwidrige  Beschädigung  am  Gewicht  verringerte  echte  Reichsmünzen
(§.  150  des  Strafgesetzbuchs)  sind  von  den  Reichs=  und  Landeskassen  gleichfalls  anzuhalten.

Liegt  der  Verdacht  eines  Münzvergehens  gegen  eine  bestimmte  Person  vor,  so  ist  in  der  unter  I.  2
vorgeschriebenen  Weise  zu  verfahren.

Liegt  ein  solcher  Verdacht  nicht  vor,  so  ist  das  Münzstück  durch  Zerschlagen  oder  Einschneiden  für
den  Umlauf  unbrauchbar  zu  machen  und  alsdann  dem  Einzahler  zurückzugeben.

III.  Reichsgoldmünzen,  welche  in  Folge  längerer  Zirkulation  und  Abnutzung  am  Gewicht  soviel
eingebüßt  haben,  daß  sie  das  Passirgewicht  (§.  9  des  Gesetzes  vom  4.  Dezember  1871,  Reichs-Gesetzblatt
S.  403)  nicht  mehr  erreichen,

sowie

Reichs-Silber-,  Nickel=  und  Kupfermünzen,  welche  in  Folge  längerer  Zirkulation  und  Abnutzung  an
Gewicht  oder  Erkennbarkeit  erheblich  eingebüßt  haben,  sind  von  allen  Reichs=  und  Landeskassen  zum  vollen
Werth  anzunehmen  und  in  der  Weise  für  Rechnung  des  Reichs  einzuziehen,  daß  sie  den  dazu  bestimmten
Sammelstellen  —  der  Reichs-Hauptkasse  und  den  Ober-Postkassen,  in  Preußen:  der  General-Staatskasse  und
den  Regierungs=  beziehungsweise  Bezirks-Hauptkassen,  in  den  übrigen  Bundesstaaten:  der  Landes-Zentralkasse
—  zugeführt  werden.

Die  Sammelstellen  haben  die  Münzen,  sobald  sich  ein  angemessener  Betrag  angesammelt  hat,  kassenmäßig
  verpackt  und  bezeichnet  dem  Münz-Metall-Depot  des  Reichs  bei  der  Königlich  preußischen  Münzstätte  zu
Berlin  gegen  Anerkenntniß  einzusenden  und  den  Werth  des  Anerkenntnisses  der  Reichs-Hauptkasse  in  Aufrechnung
  zu  bringen.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  finden  auf  deutsche  Landesmünzen  so  lange  Anwendung,  als  dieselben
  noch  nicht  außer  Kurs  gesetzt  sind.

IV.  Postsendungen,  welche  in  Ausführung  gegenwärtiger  Bestimmungen  zwischen  Landesbehörden
        <pb n="279" />
        —   261   —

und  Landeskassen  einerseits  und  dem  Reichs-Münz-Metall-Depot  andererseits  erfolgen,  sind  als  Reichsdienstsachen
portofrei  zu  befördern.
Berlin,  den  9.  Mai  1876.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Eck.

 

Ueber  sich  t
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  6.  Mai  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  30.  April  auf  Privat-    
rechnung  5  1  50  20  10  5
.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:  .
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
a)  Berlln  —  —  —  635.250  312.2619357001.  99oooo  52.5000%  11.  3895  80
b)  Hannover  —  —  —1  517.980  —  135.31400%6100  10  9.100  00  1.200000.  —
c)  Frankfurt  —  —  —  341.450  161.789  936%%00%0%  226.  118  75  3.75352  1.45253
d)  München  —  —  —-  532.315  104.931  —.  94·500%  30.90  100  %  4.060%  2.  840  00
e)  Dresden  —  —  —  —  —  70.00000  bor.  Ooooof  19.000  %0  7.900%  ——  —-f)
  Stuttgart  ..  —  —  —  —  139.455  94.4681501  %  7.97500  3.742  00  690%
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  211.000  —  —  40.50000  —12-000%0%%XC
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  168.500  —  —  —  —  ——  —  6.07172  —  —
i)  Hamburg.  —  —  —  227.  425  124.956  —  —53.6734010  8.030  90  6.20568  —  —
Summe  1.  —  —  —  2.  254.  420  1.242.892  573.495  50  47.09460  1.  488  so  124.861451  46.  75162  117.  66838
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin  501.  967.  480  102.  707.  a20  130.  902.  o20  10.  180.  636  48.  210.  689  6  7O%%.
b)  Hannover  123.760.140  677.  280  —  10.831.270  10  4|155%  666.  971  701  420.  167  80
c)  Frankfurt.  175.907.020  68.  957.  220  —  120.355  10.546.  917  2.764.  403  00  1.  801.  165  60  2.  226.  217  10  1.  226.  666  451  1.  264.  6834  721  43568.  64135
d)  München  104.1747000440  482.  116  7.606.  410  42%  o75160  6.  431.  81680]  2.  17.  171401  976.  323  601  445.  514  00  275.422  13
e)  Dresden  50.  243.  6601  17.  366.  480  —  3.594.  270  7.  885.  314  640.  904  50  1.  042.  344  00  1.  485.  541801  753.  9004  101  322.  258  08  152.  698  22
f)  Stuttgart  46.818.820  %  24.870.,960  —  2.151.9065.090000-19950
g6)  Karlsruhe.  21.401.  3601  14.  a17.  770  —  2.153.730  166s.0390S
h)  Darmstadt  16.766.380  7.657.790  —  911.07510  8841001  729.  oso  oo  926.  104  500  76.  177  35]  128.  528  401  70.  28804
i)  Hamburg  38.083.820  S.64,.980  36.757.1900  1.  570.  535ö55971668.  988550OL0|  o  9  332
Summe  2.1.07.  113.43010  168.  1.  33|%0385.  40405|S0f1.5.  1280  6.  11  10  %  47  20%  .  4
Gesammt--Aus-  .
prägung.  1.o79.m.480318.736.980wann-s41.354.soa131.848.88323.479.5055023.567.5002015.826.58510Mouwzs  5.437.2281822.988.51277

 

1.397.850.460  Mark.

 

 

—

 

 

220.050.693  Mark  70  Pf.

 

.  -——  —

“.4.
25.197.627  Mark  65  Pf.

 

8.405.741  Mark  59  Pf.

39*
        <pb n="280" />
        —   262 —

Uebersicht

über  die  bis  Ende  März  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Nummer.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  
  im März 1876  vorher
Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1|  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke  1.695.300—  34.897.0  0—  36.592.440  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  245.000  —  15.358.331—  15.603.331—
„  „  „  „  1817/22  214.430—  11.757.6044  11.972.071—  D
„  „  „  „  1823/556  —  —  606.677—  606.677½—
„  von  1857  ab.  —  —  3.000  —  3.000  —
2/3  Thalerstücke  .........  64  20  70110  766—
1/2  "  .........  692—  3.54715  4.239  15
1/8  „  776.12310  6.082.57880  6.  868.  702  —
1/4  „  1399  —  914  1.053  73
15  „  2112  75  18  9—
1/6  „  161.640  —  7.632.  126  10  ".723.766  10
1,12  5„  10.19920  34.548  77  44.747277  n.  .
VII-,  18.67310  39.7386  58.41116344·822·08368
1/30  »  .  .  210.75520  1.247.8062  1.458.56122
»so-,  10.375—  48.38028  58.75528
ferner:
1/1  Thbalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  19217  625s  267
1  „  kurhessischen  Gepräges  —  —  28  15  28  15
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweigischlüneburgischen
  Gepräges  127.044  423.221  550.265  20
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar  ·
13 Thalerstücke  (a 6 sgr)..  .  —  6  4s4  29  415  51
1/6  „  (à  3  sgr.)  —  —  5  3  5  3
Zusammen  5.  470.  568  T  7.  136.792  27  81.607.3616#
2  Suddeutsche  Guldenwährung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Zweiguldenstücke  ....  —  —  30.  143.608  —  30.143.608  —
Einguldenstücke  2.035.563838  —  38.714.8105  40.750.378—
Einhalbguldenstücke  ..  ..  —-—  13.871.075—-  1·3.871.075-—
Sechskkeuzerstücke......  8-«-5.985—  16.615.75112  17.461.73612
Dreikreuzerstücke......  163.128  51  2.615.82521  2.778.954  12
Einkreuzerstückke  25.179  6  179.43945  204.61881  180.442.1379
ferner:
badische  Einhundertkreuzerstücke  .....  —  —  6.03640  6.036  40
„  Zehnkreuzerstücke.  ....  —  —  1.559  40  1.559  40
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37.  542  —  37.  542  —
Fünfzehnkreuzerstücke  .....  —  —  2.405  15  2.405  15
Zusammen  3-069.355  8  102.  186.  057  73  105.  257.  913  50
6  ·  -  k-3 Kronenthaler.....
  .  .  Fl.  Kr.  2  353  32  *5#  353  22  7.973.748  92
4 Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  IX14.056  i  114.056  1.909.81088
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
gepräges:
1/6  Thalerstücke  —  —  7.500  —  7.  500  —
1/12  "  "  "  4  "  "  "  ·  4  3  "6  "“  –  –  5.600  ie  5.600  –
Zu  übertragen.  —  13.100  —  13.100  —  435.147.78147
        <pb n="281" />
        —   263  —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.   verrechnet  sind:  Gesammtwerth

  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in



im  März  vorher

  1876  Mark.  Pf.
Thlr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Uebertrag.  a  13.100  13.  100  —  435.147.781  47
1/15  Thalerstücke  ....  —  —  1.833  10  1.833  10
½4  k„  —  —  975  2#  95  26
½0%  „  —  —  1.400  —  1.400  53.456  62
½113  —  —  396  281  396  2
Achtpfenniger  —  —  45  20  45  20
Dreier  —  —  38  25  38  Em
Einpfenniger  #  —  —  29  2:  n  29  22½
Zusammen  —  —  17.818  267  17.818  267
6  Silbermünzen  schleswig  ·  holsteinischen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  *-  —  —  513.  567  —  513.5607—
3  14  –  6.651  —  6.651  ie
1/  „  —  —  9.  821  —  9.821  —
1/  „  —  —  2.637  223  2.637  223  1.617.  865  409
1  ½  *  —  —  2.  401  15  2.401  15  «
I  »  ..  —  —  4.  2606  4.206  1
Zweisechslingstücke:  .  .....  —  —  —  25s  —  25s
Zusammen  —  —  539.285  4“  539.285  4“#

7  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  5  221  5  228  1.613  45
Kassen-Zweidrittelstücke  ...  —  —  5322  532  2

Zusammen  —  —  537  247  5324#

8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thle.  sgr
Zweimarkstücke  .  —  1.468  24  1.468  24
Einmarkstücke  .  —-  —  9418  —  9418  —
Zwölfschillingstücke  .  —  —  7.87215  7.87215
Achtschillingstücke  .  —  —  4.911  18  4911  18
Vierschillingstücke  —  —  11.0605  27  11.065  27  204.76964
Zweischillingstücke  .  —  —  370  3  370  3
Einschillingstücke  .  —  —  41.534  3  41.534  8
Einhalbschillingstücke  .  —  —  56209  56  20
Eirwiertelschillingstücke  ....  —  —  28  254  281  253

Zusammen  —  —  68.  256  165  68.256  167
Hamburgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  3  6  13.08  1  13.061  18
Einmarkstücke  —  —  860  24  860  24
Achtschillingstücke  118  89.05324  89.055  12
Vierschillingstücke  .  124  133.35715  133.359  9  766.35
Zweischillingstücke  2  3  44.193  6  4.19519  1.766.  358  21
Einschillingstücke  .  4  13  299.943  118  299.947  135
Einhalbschillingstücke  —  9  6.810  12#r  6.810  217
Einviertelschillingstücke  ....  ——  1.495  151  1.495  155
»  »  Zusammen  1313  588.773  —7  588.786  20
10|  Lübische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreimarkstücke  —  —  8.  548  24  8.548  4
Zweimarkstücke  —  24  25  131  6  25.132  —
Einmarkstücke  —  12  3.  166  12  3.166  24
Achtschillingstücke  1—  156.471—  156.472  —  755.291  84
Vierschillingstücke  1  3  50.597  3  50.598  6
Zweischillingstücke  —  '—  3.042  284  3.042  28
Einschillingstücke  ....  ——  4.8035-2.-,  4.8035-35
Zusammen  39  251.760193»,  251.76328-s,-,
Gesammtwerth  4.  —  —  —  —  —  —  1439-547.16  7
        <pb n="282" />
        —   264   —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.   verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  
  im  März  vorher
1876  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1 Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke..  —  —  64.084  10#  64.084  104
Dreipfennigstücke..  5.973  281  498.2601  2#  504.235  25
Zweipfennigstücke  .  .....  —-  —  91.721  77  91.721  74
Einpfennigstücke  606  20  1.333  —  1.959  20
hessische  Achthellerstücke  —  110  253  110  258
:  Vierhellerstücke  —  —  290  193.  290  194*
Zweihellerstücke  ..  ...  —  —  61  17  61  17
sowie
preußisch-posen'sche  2.044.  999  98
Kupfergroschen  ¾  5  preuß.  Pf)  —  —  13  16  13  16
ferner  2  preuß.  Pf.)  ...  —  —  271  244  2171  24#
Kurfürflich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  —  —  1  17;  1  17)
(„  „  2„  2½  Dreipfennigstücke  —  —  4.004  27  4.064  27
5„  2„  5„  2  Zweipfennigstücke  —  —  84  —  84  —
Einpfennigstücke  —  —  600  —  600  —
Hannöversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  .  10.  367  10  3.799  10  14.166  20
Zusammen  16.9417  281  664.718  21  681.666  193
2  Süddentsche  Währung:  Fl.  Kr.  El.  Kr.  F.  2.
Einkreuzerstücke  ......  13.078  33  192.179  653  205.  258  26
Einhalbkreuzerstücke  6.  1070  27  45.469  26  51.576  53  475.945  95
Einviertelkreuzerstücke  ....  5.488  46  15.286  03  20.769  49
Einachtelkreuzerstücke  .......  —  —  30  —  30  —
Zusammen  24.669  46  252.966  22  277.635  8
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  —  —  1.330  18  1.330  18k
Zweipfennigstücke  —  —  29  181  29  1
Ein  und  Einhalb-  -Pfennigstücke  —  —  3  153  3  155  32.627  120
Einpfennigstücke  —  —  89  2413.  89  241,
Dreilinge  ......  —  —  9.422  43  9.422  4
Zusammen  —  —  10.87522  10.875  22
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  2.553.  573  13
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  439.  547.  126  72
Summe  —  —  —  —  —  —  442.100.699  85
        <pb n="283" />
        —  265  —

4.  Heimath=  Wesen.

Ueber  die  Auslegung  und  Anwendung  der  §§.  11  Alinea  3,  23  Alinea  3  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni
1870,  betreffend  die  Berechnung  der  Erwerbs=  resp.  Verlustfrist  für  Gesinde  ꝛc.  spricht  sich  ein  Erkenntniß
des  Bundesamtes  vom  18.  März  d.  J.  in  Sachen  Fahrenstedt  contra  Nübel,  dessen  Motive  zugleich  den
Thatbestand  des  Falles  enthalten,  folgendermaßen  aus:

Gründe.

Die  Beschaffung  von  Kleidungsstücken  für  den  am  13.  Oktober  1874  in  die  Idioten-Anstalt
  vor  Schleswig  ausgenommenen  Knaben  Hans  Heinrich  O.,  einen  Sohn  des  Schuhmachers
Jacob  O.  zu  Neuberend,  früher  in  Stolk,  hat  dem  Kläger  einen  Aufwand  von  28  Thlr.  23  Sgr.
3  Pf.  verursacht,  dessen  Nothwendigkeit  nicht  bestritten  ist.

Kläger  beansprucht  Ersatz  dieses  Aufwandes  von  dem  Verklagten,  in  dessen  Bezirk  und
zwar  in  Stolk  Jacob  O.  vom  Mai  1872  bis  Mai  1874  gewohnt  haben  soll,  während  Verklagter
  unter  Beweis  stellt,  daß  O.  am  8.  Mai  1872  in  Stolk  angezogen  sei  und  schon  am
26.  April  1874  den  Bezirk  verlassen  habe.

Nach  der  vom  Kläger  beigebrachten  Vernehmlassung  des  Jacob  O.  hat  derselbe  in  Stolk
vom  1.  Mai  1872  bis  29.  April  1874  gewohnt.  Nachträglich  ist  von  demselben  in  jetziger
Instanz  bezeugt  worden,  daß  er  in  Stolk  eine  Miethwohnung  inne  gehabt  habe.

Das  erste  Erkenntniß  stellt  fest,  daß  der  übliche  Umzugstermin  für  „Heuersleute“  auf
dem  Lande  der  1.  Mai  sei,  berechnet,  daß  nach  der  eigenen  Darstellung  des  Verklagten  weder
die  Verspätung  des  Anzuges,  noch  die  Antizipation  des  Abzuges  einen  siebentägigen  Zeitraum
überschritten  habe,  und  gelangt  so,  unter  Bezugnahme  auf  die  §§.  11.,  23.  des  Reichsgesetzes
vom  6.  Juni  1870  zu  dem  Resultate,  daß  O.,  auch  wenn  seine  Anwesenheit  in  Stolk  faktisch
von  kürzerer  als  zweijähriger  Dauer  gewesen  sei,  dennoch  einen  Unterstützungswohnsitz  im  Bezirk
  des  Verklagten  begründet  habe.  Darauf  stützt  sich  die  Verurtheilung  desselben  nach  dem
Klagantrage.

Die  Berufung  des  Verklagten  ist  nicht  begründet.

Die  von  den  Parteien,  wie  vom  ersten  Richter  stillschweigend  vorausgesetzte  Anwendbarkeit
  der  Bestimmung  in  §.  11,  Absatz  3  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870,  auf
Wohnungsmiether  ist  nicht  unzweifelhaft.  In  den  Motiven  des  dem  Reichstage  vorgelegten
Gesetzentwurfs  wird  die  Bestimmung  hauptsächlich  damit  begründet,  daß  es  gelte,  die  Entscheidung
  der  überaus  zahlreichen  Streitigkeiten  zu  vereinfachen,  welche  die  Armenpflege  der
dienenden  und  arbeitenden  Klasse  verursache.  Dadurch  gewinnt  die  Wahl  des  Ausdruckes
„Miethsleute“  statt  Miether  scheinbar  eine  Bedeutung,  welche  der  Subsumtion  sämmtlicher
Inhaber  von  Miethwohnungen  ungünstig  ist.  Jedoch  werden  andererseits  unter  den  Kategorieen
des  §.  11  auch  die  Pächter,  also  Personen  aufgeführt,  welche  nicht  gleich  dem  Gesinde,  den
Arbeitsleuten  und  Wirthschaftsbeamten  ihre  Dienste  vermiethen,  so  daß  es  nicht  wohl  möglich
ist,  unter  dem  zusammenfassenden  Ausdrucke  „oder  andere  Miethsleute“  nur  Personen  der  arbeitenden
  und  dienenden  Klasse,  welche  ihre  Dienste  vermiethen,  zu  verstehen.  Es  kommt  hinzu,
daß  die  Bestimmung  in  §.  11  des  Reichsgesetzes  augenscheinlich  der  gleichartigen  Bestimmung  in
§.  64  der  schleswig-holsteinschen  Armenordnung  vom  29.  Dezember  1841  nachgebildet  ist,  und
daß  in  Schleswig-Holstein  nach  einer  von  der  Heimathsdeputation  zu  Schleswig  ertheilten  Auskunft
  der  Sprachgebrauch  unter  „Miethsleute“  Miether  von  Wohnungen  jeder  Art  versteht.
        <pb n="284" />
        —  266  —

Die  Frage,  ob  §.  11  auf  Fälle,  wie  der  vorliegende,  überhaupt  Anwendung  findet,  war
daher  zu  bejahen.  «

In  Schleswig  ist  nach  der  unangefochtenen  Feststellung  des  ersten  Richters  für  Miethsleute
  auf  dem  Lande  der  herkömmliche  Umzugstermin  der  1.  Mai.  Da  Jacob  O.  eine  Miethswohnung
  in  dem  Dorfe  Stolk  inne  hatte,  so  ist  nach  der  allegirten  Gesetzesvorschrift  sein  Aufenthalt
  in  Stolk  als  am  1.  Mai  1872  begonnen  anzusehen,  sofern  Verklagter  nicht  nachzuweisen
vermag,  daß  zwischen  diesem  Tage  und  dem  Tage  des  wirklichen  Anzugs  ein  mehr  als  siebentägiger
  Zeitraum  verflossen  ist.  Dieser  Beweis  ist  nicht  angetreten.  Verklagter  behauptet  nur,
daß  O.  am  8.  Mai  1872,  also  am  letzten  Tage  des  auf  den  Umzugstermin  des  1.  Mai  folgenden
siebentägigen  Zeitraums,  nach  Stolk  übergesiedelt  sei,  eine  Verzögerung,  welche  das  Gesetz  für
unerheblich  erklärt,  da  sie  eben  nicht  mehr  als  sieben  Tage  beträgt.

Es  erübrigt  die  Frage,  ob  auch  der  Abzug  des  Jacob  O.  von  Stolk  und  aus  dem
Bezirke  des  Verklagten,  welcher  nach  Behauptung  des  Verklagten  am  26.  April,  nach  Angabe
des  O.  am  29.  April  1874  stattgefunden  hat,  auf  den  1.  Mai  1874  zu  fixiren  ist.  Die  Bestimmung
  in  §.  11  Al.  3  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  regelt  allerdings  ihrem  Wortlaute
  nach  die  Berechnung  der  Aufenthaltsfrist  nur  hinsichtlich  des  Anfangs,  ohne  hinzuzufügen,
daß  der  Aufenthalt  auch  mit  dem  Umzugstermin  als  beendigt  gelten  soll,  wenn  die  Entfernung
nicht  um  mehr  als  sieben  Tage  vor  oder  nach  dem  Termin  sich  verschoben  hat,  und  die  in  dem
korrespondirenden  §.  23  enthaltene  gleiche  Feststellung  des  Beginnes  der  Abwesenheit  ist  an  sich
nur  für  die  Berechnung  der  zweijährigen  Abwesenheitsfrist  gegeben.  Zwingende  Gründe  sprechen
aber  dafür,  daß  der  Gesetzgeber  den  Aufenthalt  wie  die  Abwesenseit  von  Miethleuten,  Dienstboten
  2c.  ihrer  ganzen  Zeitdauer  nach  mit  Rücksicht  auf  den  üblichen  Umzugstermin  berechnet
wissen  will,  daß  also  auch  die  Fortdauer  des  Aufenthaltes  beziehungsweise  der  Abwesenheit  bis
zu  dem  herkömmlichen  oder  gesetzlichen  Umzugstermine  ohne  Zulassung  des  Gegenbeweises  angenommen
  werden  soll,  falls  nicht  eine  Abweichung  von  mehr  als  7  Tagen  nachweisbar  ist.
Einmal  liegt  es  in  der  logischen  Konsequenz,  die  Beendigung  des  Aufenthaltes  oder  der  Abwesenheit
  nach  denselben  Normen  zu  bemessen,  wie  den  Beginn.  Sodann  aber  führt  auch  das
System  des  Gesetzes  nothwendig  darauf  hin,  Ende  und  Anfang  des  Aufenthalts  oder  der  Abwesenheit
  nicht  auf  verschiedene  Weise  zu  bestimmen.  Wenn  als  Tag  des  Beginnes  der  Abwesenheit
  der  Umzugstermin  gilt,  während  der  Aufenthalt  thatsächlich  früher  beendigt  worden
ist,  so  würde  nach  der  gegentheiligen  Auffassung  zwischen  dem  Tage,  an  welchem  gesetzlich  die
Abwesenheit  beginnt,  und  dem  Tage,  an  welchem  der  Aufenthalt  faktisch  zu  Ende  ging,  ein
Zwischenraum  liegen,  in  welchem  der  Betreffende  weder  als  abwesend,  noch  als  anwesend  zu
betrachten  wäre.  Ebenso  verhält  es  sich  in  dem  umgekehrten  Falle,  wenn  der  gesetzliche  Wiederbeginn
  des  Aufenthalts  von  dem  faktischen  Ende  der  Abwesenheit  durch  einen  Zeitraum  von
mehr  nicht  als  7  Tagen  getrennt  ist.  Nothwendig  muß  daher  im  Sinne  des  Gesetzes  die  Anwesenheit
  fortdauern,  bis  gesetzlich  die  Abwesenheit  beginnt,  wenn  nicht  eine  Inkongruenz  entstehen
  soll,  welche  der  Gesetzgeber  im  Hinblick  auf  die  sorgfältig  durchgeführte  Gleichheit  der
Bestimmungen  über  Dauer  des  Aufenthaltes  und  der  Abwesenheit  unmöglich  gewollt  haben
kann.  Schon  §.  64  der  schleswig-holsteinschen  Armenordnung  vom  29.  Dezember  1841  bestimmte
übrigens  auch  das  Ende  des  Aufenthaltes  nach  der  Ziehzeit,  und  es  würde  in  der  That  der
Zweck  einer  solchen  Gesetzesvorschrift  nur  halb  erreicht  werden,  wenn  zwar  nicht  jede  kurze  Verzögerung
  des  Beginns  des  Aufenthaltes,  wohl  aber  jede  frühere  Beendigung  des  Aufenthaltes
zum  Beweise  zugelassen  werden  sollte.

Muß  hiernach  auch  das  Ende  des  Aufenthaltes  in  Stolk  für  Jacob  O.  auf  den  herkömmlichen
  Umzugstermin  des  1.  Mai  verlegt  werden,  so  ist  die  zweijährige  Dauer  des  Aufenthaltes
  erfüllt,  und  ein  Unterstützungswohnsitz  im  Bezirke  des  Verklagten  begründet.

Das  erste  Erkenntniß  war  demzufolge  auf  Kosten  des  Verklagten  und  Appellanten  zu

bestätigen.
        <pb n="285" />
        —  267  —

5.  Eisenbahn-Wesen.

Am  8.  d.  Mts.  wird  der  Betrieb  auf  der  17,,  Kilometer  langen  Eisenbahn  Gotha-Ohrdruf  mit  den  Stationen
  Gotha,  Emleben,  Georgenthal  und  Ohrdruf  eröffnet.  Die  Bahn  hat  in  Gotha  Anschluß  an  die
Thüringische  und  die  Gotha-Leinefelder  Eisenbahn.

Berlin  W.,  den  6.  Mai  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

6.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  April  d.  J.  beschlossen:

daß  das  Impfgesetz  die  vor  dem  Erlaß  der  Gewerbe-Ordnung  auf  Grund  der  Landesgesetzgebung
für  eine  beschränkte  Ausübung  der  Heilkunde  in  einem  Bundesstaate  approbirten  und  durch  diese
Approbation  zur  Ausführung  von  Impfungen  berechtigten  Wundärzte,  —  da  dieselben,  soweit
ihre  durch  die  landesrechtliche  Approbation  anerkannte  Befähigung  überhaupt  reicht,  im  Sinne
der  Reichsgesetzgebung  ebenfalls  als  Aerzte  anzusehen  sind,  —  weder  von  der  Berufung  zu
Impfärzten  noch  von  der  Berechtigung  zur  Vornahme  von  Impfungen  in  der  Privatpraxis
ausschließe.
        <pb n="286" />
        —  268  —

7.  Kon  sulat=Wesen.

Den  Amtsbezirke  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Valdivia  (Chile)  ist  die  Provinz  Valdivia,  und  dem  Bezirke
des  Konsulats  zu  Concepcion  die  Provinz  gleichen  Namens,  mit  Ausnahme  der  Häfen  von  Tomé  und  Coronel,
ferner  die  Provinzen  Arauco,  Biobio,  Nuble,  Linares  und  das  Kolonisationsgebiet  Angol  zugewiesen  worden.

 

Dem  Herrn  Wilson  King  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  mit  dem  Sitze  in  Bremen  ertheilt  worden.

 

Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Manzanillo  de  Cuba,  J.  C.  Hencke,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus
dem  Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="287" />
        Central-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

 

Heraugegeben                                                                                                                                      im

Reicskamzler-  Amt.

Zu  beziehen  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  19.  Mai  1876.

IV.  Jahrgang.          Nr. 20.

 

 

 

 

Inhalt:


1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  269
2. Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats
  April  1876;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken
Ende  April  1876  (Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht
zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben);  —  Nachweisung
  über  die  bis  zum  30.  April  1876  präkludirten,
ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  bezw.  im  eigenen
  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,
  sowie  über  die  nach  erfolgter  Einlösung  vernichteten
Banknoten;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank.  271
3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs
münzen

 

4.



9.  Personal-Veränderungen  etc.:

4. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an
Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  für  die  Monate
Januar  bis  April  1876;  —  —  einer  Steuerstellel
  280
5.Marine  und  Schiffahrt:  Eröffnung  der  Schiffahrt  nach
Helsingfors.

6. Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  .
Heimathwesen  281
7. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Strecken.  Niederhone-Friedland,
  —  Welver-Dortmund,  —  Ducherow-Swinemünde,
  —  Hagen-Haufe,  Lennep.  Wermelstirchen  und
Hückeswagen  „  282
8. Konsulat-Wesen:  Erequatur-Ertheilung  283
Ernennungen  283

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Tagelöhner  Josef  Sentner,  geboren  zu  Ludersdorf  bei  Zuckmantel  in  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  zu  Zuckmantel,  30  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
  wegen  Diebstahls,  Landstreichens  und  Bettelns,  burch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
  Bezirks-Regierungsin  Oppeln  vom  15.  April  l.  J.,

2.  der  Bergarbeiter  Josef  Pfannenstiel  aus  Neudorf  bei  Tachau  (Kreis  Eger  in  Böhmen),
17  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls,  Landstreichens  und
Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Merseburg  vom

4.  Mai  d.  J.,

3.  der  Schmiedegeselle  Johann  Küppers,  gebürtig  aus  Herlen  im  Königreich  der  Niederlande,

  22  Jahre  alt,

4.  der  Schreinergeselle  Felix  Berg,  gebürtig  aus  Sittard  im  Königreich  der  Niederlande,

40  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  (zu  3  auch

41
        <pb n="288" />
        —  270  —

wegen  Widerstandes  gegen  die  Staatsgewalt),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
  Bezirks-Regierung  in  Aachen  vom  resp.  7.  und  15.  April  d.  J.,

5.  der  Kaminfegergeselle  Ludwig  Pranczl  aus  Schüttenhofen  in  Böhmen,  18  Jahre  alt,

6.  der  Tischlergeselle  Franz  Wolf  ebendaher,  26  Jahre  alt,
7.  der  Tagelöhner  und  Eisenbahn-Arbeiter  Franz  Tomasn,  gebürtig  aus  Mesna  (Bezirk






Pilgram  in  Böhmen),  36  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  (zu  5  und  6
auch  wegen  Gebrauchs  falscher  Legitimationspapiere),  durch  Beschluß  des  Königlich
bayerischen  Bezirksamts  in  Regen  vom  24  März,  resp.  (zu  7)  9.  April  d.  J.,

8.  der  Musiker  Giovanni  Casalini,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Iggio,  Gemeinde  Pellegrino

  (Provinz  Parma  in  Stalien),  45  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Ochsenfurt
vom  29.  April  d.  J.,

9.  der  Färber  Johann  Pacowsky,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Merovic  (Bezirk  Pisek  in

Böhmen),  32  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und
Reise-Polizeiübertretung,  durch  Beschluß  des  Magistrats  der  Königlich  bayerischen  Stadt
Straubing  vom  15.  Februar  d.  J.,

10. der  Bergarbeiter  Wenzel  Neordly,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Praßnitz  (Bezirk  Blatna
in  Böhmen),  30  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
Bettelns  und  Widerstandes  gegen  die  Staatsgewalt,  durch  Beschluß  des  Magistrats  der
Königlich  bayerischen  Stadt  Passau  vom  30.  März  d.  J.,

11. der  Hutmacher  Anton  Holderer  aus  Kaltern  (Bezirk  Bozen  in  Tirol),  50  Jahre  alt,

12. der  Schlosser  Jonas  Esmüller  aus  Agfalva,  Komitat  Sopron  (Oedenburg)  in  Ungarn,
26  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  11  wegen  Landstreichens,  zu  12  wegen
Bettelns  im  Rückfalle,  durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des
Schwarzwaldkreises  in  Reutlingen  vom  resp.  18.  April  und  2.  Mai  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="289" />
        —   271   —

Nachweisung

2. Finanz-Wesen.

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-    .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  .  Bleib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vo  jahrs  +
Einnahme.  .  11  mehr
  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4  weniger
M  M M  M  M  M  M.
1.  2.  3  4.  5.  6.
Zölle  .  37.664.400  8.094  37.656.306  —-  556.455
Rübenzuckersteuer  25.716.241142  20.  74.  517  10.  120.  343  410.  622.  174
Salzsteuer  9.750.261  —  9.750.2611,937.  527  187.266
Tabackssteuer  4156.367  61.835  354.532  261.437—  93.095
Branntweinsteuer.  20.658.099  2.468.911449·188,  18.515.976—  326.788
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  41.764  —  a1.  6  37.632  4  4.132
Brausteuer  .  7.  209.  574  10.790  7.198.784  7.010.331+  188.453
Uebergangsabgaben  von  Bier.  306.402  —  306.402  298.264  —  8.138
Summe101.763.10834  +

 

 

 

 

2  s  9.845.483

41*
        <pb n="290" />
        —   272   —

Status  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Laufende Nummer.  Verbind.
  Bezeichnung  Verbindlich  lichkeiten
    Umlauf-  Gegen    Gegen  ohne  Gegen  den    Gegen  Gegen
  der  Banken.  Grund-  Reserve.,  fende  den  31.  März)  keiten  mit  den  31.  März  Kün.  31.  Närz  Sonstige  den  31.  März  Summe  den  31.  März
2  kapital.  fonds.  Noten.  1876.  Kündigungs1676.  diungs.  1876.  Passiva.  1876.  der  Passiva.  1816.
frist.  gungsfrist.

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1  Ritterschaftliche  Privatbank  in'
Pommern  (Stettin)  5.697.000  1.v0.  1005  S8-130%2  120%—  —  4.0  30.  17005  6e.14320.389.935  —  118.847
2 Bank  des  Berliner  Kassenvereins3.000.000  450.000  12.270|—  44350  —  —  —  —  22.147.7087  +  2429262509=  978  2.424.976
3 Kommunalständ.  Bank  in  Görlitz.500.000o|  198.29000|.52  4  5%%  4.319  —  2.732.94%144%  N3392·364
4 Leipziger  Bank-  13.000.0000.000  5.  187.000  —  —  —  —  —  5.249.000“  —  30.236.000  —
5 Weimarische  Bank  115.000.000  1105·275501E  237-1%612
6 Oldbenburgische  Landesbank  1200.000%00OO0—  281.100  1244-09%%  14.744.  a34*  —  1.  662.  762
7  Privatbant  zu  Gotha  5.400.000  —  2.418.98300  577.8201.853.6685—  29.970  —  —  3.895.4834410.037  13.568.149%  4377
8 Anhalt.Dessauische  Landesbank...  Ooo  690.325%  2  —  —  8.150.#3800  23.334  —  152.  a0
9 Thüring.  Bank  zu  Sondershausen  18.000.000  7.250.000  72.000—  15.00|785.853+  117.45—  —  6.633.815.  1.451.19.-716681.34  S  767
10 Geraer  Bank.  ..  7.500.000  100  5503-400  0  +103.850.42  150.334  —  13.945.7614.  884
11  Lübecker  Privatbunk  1.200.00  200.000  SéT40  33.360  (086.9399—  883.081|2.807.589+  477.200  16.556  15.24325.788
Zusammen  85.  497.  000  10.  OhO.  OIs  16.  308.  1201  —  2.  049.  124·.19|6  12533212  2  613.  879
(Bei  der  Vergleichung  mit  dem  Vormonat  ist  die  Leipziger  Bank  nicht  berücksichtigt.)
Bemer
Zu  1.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.
**):  Sorten  des  Kassenbestands  sind  nicht  angegeben.    
Zu  2.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  mit  und  ohne  Kündigungsfrist.
**):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.  
Zu  3.  ):  Umfassend  alle  Depositen=  und  Giro-Kapitalien.          
Zu  4.  *):  Die  Vergleichung  mit  dem  Status  vom  31.  März  1876  ist  unterblieben,  weil  derselbe  nicht  vorliegt.

**):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  mit  und  ohne  Kündigungsfrist.
***):  Sorten  des  Kassenbestands  sind  nicht  angegeben.
        <pb n="291" />
        —   273   —                                                                                                                                                 Ende  April  1876  (Central-Blatt  S.  258).
Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.



 

Activa.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nummer.
Der  Kassenbestand  zerfiel  in  Laufende Nummer.
Gegen  Gegen  Gegen  den  Effekten  Gegen  den  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Kassenbestand.den  31.  März  Reichs  Not  Wechsel.  den  31.  März Lombard.  31.  März  Effekten=  31.  März  Sonstige  den  31.  MärzSumme  den  31.  März  
1876  Reichs.  Noten  bestand.  1876  bestand.  1876.  bestand.  1  Aktive.  1876  der  Aktive.  1876
  Metall.Kassen-  anderer          
scheine.  Banken.
Mark.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
871.776““  299.410  —  —  —  16.608.879  227.348997.009  5.2278977.268  43.9234.971.1100  —  772.61240.926.01  —  196.7044
9.152.300  +  1.846.70566.487  —  8.586.313“  3.295.972  1.  603.  342  2.  994.  300  957.200  50.099  —  300.000  —  25.  793.  I71  4  2.492.  8471  2
588.169  —  147.892582.929  5.240  —  11.  261.  2441  —  20.984  —  —  464.106—  22.0081.875  3N45.53
4.061.000““  —1  –  —  —  14.306.000  —  4.075.000  —  3.242.000  —  4.552.000  —  90.236.000  —  4
836.730  —  478.66584.980  —  451.750%  5.479.083  +  1851.365212.650|  67.9100957.291—  41.58524.394.1211—  203.734444140.  529  5
1.171.228  —  78.  556  818.  638.  20.  790  331.800  535.  498.  O601  —  1.  091.  5931  3.  002.  400  --  5.85001.284.432—  290.978  3.787  4144  195.788444.434  1.662.702
975.513  —  125.196900.299  —  75.214.7.537.  22  198.479  337.490  —  3.  5501  115.570—+  9.493|  4.602.3541—  120.021½¼.-14943753  7
5„  318.576“'“““  75.399  —  —  —  4.461.94  83.867  46.360  6.700  3.1700—  4.95814.379.1999—  90.908819.209.2511—  248.427  8
707.000  +  889.776102.460  –  604.5401  3899  945.837½·.741668ö1.48.767
1.460.035  +  146.8729  9.700  433.555  4.  038  546  405.52444-  10  472N3  5381.614s
!
370.591  —  20.4811199.926  2.  865  167.800  2.064.769—  in  1.903.543/+  48.130  368.,296  +  44.757½  697.73+  309.887  5.404.931  301.997|11
«  f  i
DOJIZJIQÆIJSCMLQSZDJSOZEISS10.670.97290.722.151—284.98814.747.319—988.9749.103.957—286.79985.267.2U—2-560.086220.354.059—2.664.275
kungen.  
Zu  5.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu  6.  *):  Außerdem  an  eventuellen  Verbindlichkeiten  aus  weitergegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  1.932.831.
Zu  7.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.
**):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu  8.  *)  und  **):  Wie  zu  1.

—

9.  *)  und  **):  Wie  zu  7.
10.  *):  Außerdem  an  eventuellen  Verbindlichkeiten  aus  weitergegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  376.834.

 

—
        <pb n="292" />
        —   274   —

Nach
über  die  bis  zum  30.  April  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  beziehungs
Einlösung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    An  Banknoten
Laufende Nummer.  Bezeichnung  -.      
präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  prakludirt  im  Bestande  vernichtet
der  Banken.      
  in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  .  .  —  —  —  —  —  —  2.610  197.390  —  3.580  296.420  —
2  Städtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  10  99.820  150  20  99.  830
3  Kölnische  Privatbank  —  —  —  —  —  —  1.640  —  98.3601  3.160  —  296.840
4 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  670  99.  330  —  2.460  397.540  —
8  Danziger    Privat-Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.750  98.210  —  4.300  295.700
6  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthum
  Posen  —  —  —  —  —  —  690  —  99.  100  1.40  —  198.560
7  Kommmnalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Ober-  Lausnitz  (Görlitz)  .  —  —  —  —  —  —  920  29.080  —  2.480  297.520  —
8  Hannoversche  Bank.  ..  .  —  —  —-  —  —  —  10.140  534.860780.000  9.040  670.960  1.940.000
Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  —  44.610  10.991.  o60  —  12.  600  1.123.  760  —
10 Leipziger  Bank  !*„„  —  —  —  —  —  —  14.260  13.1602742  580  27.380  —
12  Rostocker  Bank  "  —  —  —  —  —  —  1.910  2.110  245.980  5.840  2.4400  491.720
13  Oldenkburgische  Landesbank.  .  —  —  —  6.750  470  5092.540  5.170  6101.394.460  —  —  —
14  Anhalt-Dessauische  Landesbank  10.550  269.050  —  2.785  142.615  —  4.870  569.730  —I  —  —  —
15  Geraer  Bank  .  .  ....  —  —  —  —  —  —  13.  1410  4.084.  810  —  —  —  —
16  Lübecker  Privatbank  -.-  —  —  —  —  —  —  1.960  —  376.040  1.520  —  432.480
17  Bremer  Bank  —  —  —  —  —  —  16.000  3.684.  000  —  —  —  —
Zusammen  14.850  34.50  290.000  9.535  143.0659000|]  68.850  9.088.960  .092.450
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschuttten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.

Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.    Fl.  Fl.  #.
 18 Frankfurter  Bank  ..  ....·-  6.620  151.020  —  76.720  7.497.540  —  700  559.300  —
19 Bayerische  Notenbak  ..  —  —  —  68.600  —  5.31.400  —  —  —

20  Württembergische  Notenbank  .  .  —  —  —  22.620  17.3807.60.000  14.  420  —
21  Badische  Bank  .  —  —  —  44.810  48.  190  15.  700.,000  —  —  —
Zusammen  6.620  151.020  —  217.750%1S44855  —
        <pb n="293" />
        —   275   —                                                                                                                                    weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter

teten  Banknoten.
währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 

waren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1¼  .  -.  ...  -  
präklutirt im Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichte.  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  
—
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  Abschnittten    100.  Mark Mark  Mark Mark  
—Laufende Nummer.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.
1.  360  198.650  —  1.500  298.500  —  —  —  —  —  —  —  —  *»2)  554.800  1
5  1.400.000  96.600
1.350  —  48  50%%  —  297.906  —  —  —  —  —  1  1.3610000%%.000  zu  1.000  Mark.  ꝰ
2.100  —  297.  900  1.000  —  299.000  —  —  —  —  —  —  2.832.300  144.000  3
1.600  298.400  —  800  199.200  —  —  —  —  —  —  —  2.049.600  931.800  4
1.730  198.250  —  1.300  398.700  —  —  —  —  —  —  —  2.290.900  681.500  5
«  815.200  84.800
1.350  —  298.650  1.200  —  398.800  —  —  —  —  —  —  773.000  127.000  zu  200  „  6
980.000  220.000  zu  500  „
1.600  356.200  —  1.  800  240.300  —  —  —  —  —  —  —  1.648.7001  1.35  1.  300  7
2.250  243.250519.000  2.300  127.200  491.000  —  —  —  —  —  —  9.156.700  543  300  8
14.  265.  300  15.  734.  700
18.250  5.102.400  15.900  11.131.000  —  —  ie  ind  –  —  14.923.000  11.577.000  zu  500  ½%  9
7.000  7.900|2.  403.  100  5.800  2.  900  1.  581.  300  —  —  —  —  —  —  5.187.001300  10
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —  11
3.350  95045.7  2.400  1000  246.600  —  —  —  —  —  —  1.281.200  718.800  12
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2.235.800  44.200  13
400  –  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  974.100  505.900  14
1.900  1.365.150  —  500  35.500  —  —  —  —  —  —  —  2.  145.  7000  6.  854.  300  15
—  —  —  1.000  —  576.000  200  —  199.800  —  —  —  553.600  —  16
—  —  —  —  —  —  —  —  —  683.000  1.417.000  —  8.450.300  1.349.  700  17
46.250  7.77  1.  150  4.263.000  37.  700  12.434.  200  3.  900.  600  200  —  199.800  33000%  1.  117.000  —  103.  833.  400  43.  983.  7  00
darunter:
85.796.  400|  31.92S,-700  zu  100  Mark.
773.000  127.000  zu  200
15.903.000  11.797.000  zu  500  „
1.361.000  131.000  zu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  Abschnitten  zu  100  Mark
Fl. Fl.Fl.  Fl.  Fl.Fl. Fl  —  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
4—
10.  421.  500  4.  278.  500
2.500  26#.800  —  25.000  4.502.800  —  14.  500  16.  898.  500  —  —  —  —  2.651.000,  7.949.000  zu  500  Mark.8
11.685.000C  16.215.000  zu  1.000  „
—  —  —  52.500  —  5.  947.  500  —  —  —  —  —  —  57.497.100|  3777,.,000  19
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  21.285.  60  4.314.400  20
12.900  37.100  9.150.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —  20.222.  800  18.777.200  21
15.400  301.200%  150.000  77.  600  4.502.800|  14.500|  16.898.500  —  —  —  —  123.763.300|  0.  311.100
darunter:
109.427.300  31.147.100  zu  100  Mark.
2.651.000  2.949.000  zu  500  „
11.685.000  16.215.000  zu  1.000  „
*)  Wo  nichts  Abweichendes  angegeben
  ist,  lauten  die  Noten  über
100  Mark.

 

 

 

 

 

Bemerkungen  umstehend.
        <pb n="294" />
        —  276  —

Bemer

Zu  1**):  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  ebenfalls  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag
  von  195.200 M  eingelöst.

Zu  2:  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  aufgeführt  3.400  M  in  Noten  zu
100  M  und  8.000  M  in  Noten  zu  1.000  M

Zu  8:  Außerdem  vorhanden,  aber  noch  nicht  dem  Betriebe  übergeben  2.300.000  M  in  Noten  zu  100  M

B.  Uebrige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  An  Banknoten
Laufende Nr. 
  Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet

in  Abschunstten  zu  10  Thlr.  «  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.]  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Reichsbank  122.000  61.000  7.876.000  —  —  —  367.000|  5.  471.000  S0.  9N78.000
2 Bank  des  Berliner  Kassenvereins.  740  —  14.870  800  —  41.240  —  —  —
3  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —  —  —  –  —  —
4  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt  30.990  —  —  —  —  —  676  —  —
5  Weimarische  Bank    14.700  123.660  983.640  2.940  428.960  546.100  —  —  —
6 Braunschweigische  Bank  .  34.500  1.235.5003.230.000  —  —  —  —  —  —
7  Mitteldeutsche  Kreditbank  (Meiningen)  .  62.090  266.730  7.671.180  —  —  —  —  —  —
8  Privatbank  zu  Gotha  *  9.000  2.051.000  —  4.860  1.629.120  —  —  —  —
2  Thüringische  Bank  (Sondershausen).  —  —  —  24.000  2.976.000  —  —  —  —
10  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  ...  25.700  5.974.300  —  —  —  —  —  —  —
Zusammen  307.590  10.  07  1.  560  19.775.  690  84.  260  5.  310.  160  587.340  9367.675  35.47  1.000.097S.000
.
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
12  Landgräflich  Hessische  konzessionirte  Landes.
bank  (Homburg  v.  d.  Höhe)  6.185  1.635  307.500  620  660  183.400  —  —  —
4 a.  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt  —  —  —  4.350  —  —  14.475  —  —
Zusammen  6.185  1.635  307.500  47.970  660  183.400  14.475  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung  zu  4.:  Die  eingelösten  Thaler=  und  Guldennoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aussichts-Behörde  zurückgeliefert.
        <pb n="295" />
        —   277   —                                                                                                                                          kungen.



Zu  13:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  1.785.000  M

in  Noten  zu  100  M

Zu  16:  Außerdem  wurden  vernichtet  466.400  M  in  Noten  zu  100  M
Zu  19,  20  und  21:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine.

Ban  ken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren  Laufende Nr.
im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  umlauf im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande
—
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Ubschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitlen  zu  500  Thlr.  in  Marknoten.
·  Laufende Nr.   
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.]  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
289.293.00|7,  0  7.  000  zu  100  Mark.
36.000  5.590.  000  2.  801.  000  2.  284.  000  249.  101.  o00  8.  303.  000  —  —  —  863.000|131.729.000000.Oo00  1441.000  143.429.000  zu  5600  1
231.  746.000|  169.454.000  zu  1.000,
650  50  101.850  500  6002800  1.400  soo  546.700—  —  —  —  —  2
—  —  —  2.309.,  700  —  —  —  —  —  —  —  2.835.000  158.000  zu  500  „  3
zu  100  Mark.
Mark.  Mark.
100  —  —  300  —  —  —  —  —  —  —  —  24.  121.  1000  11.  878.  8900  4
1.050  240.150%388.800  200  66,3000  —  —  —  —  —  —  715.40.444.600  5
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.951.0039.000  6
—  —  —  400%  4  —  —  —  —  —  —  —  2.376.200,  3.923.800  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  26.800  12.200  10
—  —  –  400  159.600  —  —  —  —  —  —  —  2.230.700  148.300  11
37.  500  6.830.  200  3.  291.  6501  2.  288.  100  250.  795.  100  8.  742.  3001  1.400  800  546.200  963.000  131.729.000  6000.000  70S66.  200  459.  494.  800
I  «  darunter:
323.714.200  106.453.800  zu  100  Mark.
147.406.000)  13.  57.,000  zu  500
231.716.000)  169.454.000  zu  1.000  „

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in  Abschnitten  zu  50  Sl.

in  Abschnikten  zu  100  FSl.

 

 

 

 

 

élLl.  I.  686l.  G.  Fl.6
—  —  —

2000  —  —  800  —  —

2.000  —  —  800  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

42

12
4a.
        <pb n="296" />
        —  278  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  30.  April  1876  an  Banknoten
  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:


 

Ende  März  1876  Also  Ende  April  1876

 

 

in  Werthbeträgen:  waren  in  Umlauf
Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  daruner  1.025.421  948.372  +  77.049
zwischen  50  und  100  Mark  1.209.  234  1.306.020  —  96.786
zu  100  Mark  und  darüber  940.035.  171  952.949.350  —  12.914.679
Zusammen  942.269.826  955.204.242  —  12.934.416

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  17.  Mai  1876.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
Eck.

 

Vom  1.  bis  6.  Mai  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren

für  2.227.725  Mark  für  71.290  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  16.696.058  „  „  1.525.329  Mark

Zusammen  für  18.923.783  Mark  für  1.596.619  Mark.
        <pb n="297" />
        —  279  —

3.  Münz  Wesen.

Uebersicht  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  13.  Mai  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmänzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  7.  bis  auf  Privat-  1
rechnung  5  1  50  20  10  5
I3. Mai. 1876 sind  geprägt:  Doppelkronen-  Kronen  rechnung geprägt  Mark.  Mark-  Pfennig Pfennnig Pfennig Pfennig Pfennig Pfennig
stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf  Mark.  Pf.
a)  Berlin.  ..  602.640  —  602.640  344.895  704.900)  180.190/00  5  44.78830  4  —  —  7.57170
b)  Hannover  .  .  —  —  —  383.110  —  68.3511000  SG.0  1600  10.  400  oo  9.400  o0  3.609  26  1.  120  00
c)  Frankfurt  —  —  —  340.  170  143.030)  121.14100  nm  snseo  1541½  3.30000%  l
d)  München  —.  —  —  —  —  2u7hogoP  bo.  zoo  oo  33.500  oo  18.200  oo  —  —  5.340  %
e)  Dresden  —  —  —  —  —  33.13100  a  oo  10.  800  oo  8.  6oo  oo  2840  00  —  —
f) Stuttgart  —  —  —  261.200  153.011  40.475  00  bs.  sos  20  18.770  0o  .460  oo  2.  100  00  1.562  00
g)  Karlsruhe  —  550.000  —  116.000  139.000  —  26-50  oo  —  1  1%  —  —  —
h)  Darmstadt.  —  1.118.070  —  —  —  —  —  20.000  0  —  —  —  —  —  —-i) Hamburg.·
  1.333.480  —  1.333.480  14.980  82.  648  —  .  44.733  sos  329-465/600  079150  —  —  —  —
Summe  1.  1.93  120  1.668.070  1.936.120-56  12.227.  502  Slosss00o.  -  210.  bsi  a0  80.  136  15  11.540  26  13.60370
I
2.  Vorher  waren
geprãgt  in:
a)  Berlin  50540ä100.220  1  o.  0bz00  %%%½  2682.055%%  1.482  062  40  1.  075.  28600
b)  Hannover.  .  J  123.760.  140  62.677.  280  —  1.3/.2500%%%%0  1%  r-bto  66e.  171  70S
c)  Frankfurt  5.220  —  41.05,  107006  3  0  5050%
d)  München  104.174-7004  15,.  18  220½3
e)  Dresden  50.24.-560  17.  366.  480  —  3.594.270  7.885  31410.904  50  1.1  4  oo  1504  541  80  761.  806  101  322.258  os  152.63822
f)  Stuttgart  46.818.  820  |24.  870.  260  —  2  151905%%4  41  50  268.  714  80
g)  Karlsruhe  21.  401.36ß01  —  2.153  730  11.  897.  866  1.  568.  o39  50  1.  963.  328  60  1.  282.  361  s80  kls  404.1%0%  %„
h)  Darmstadt  16.766.380  —  911.0o751  5.704.  ↄ16  265.  884  00  72.  oss  oo  926.104  vo  .  u%  14.  oo  is  70.26804
i)  Hamburg  a6.o83  S20|-546S  36  757.19004  25  1-4

 

 

 

 

 

Summe  2.-09·  113.450  3158.736  980  168.  141.  325  41.  354.  800  131.  648.  883  25.475.505  2S  0  15.82  .585  10,  9.301.04  2  5  .  22  32  2.  968.  212  77

l  l
«
e
l  l

 

 

Gesammt-  Aus-  ·

 

 

 

 

 

 

 

prãgung  .  .  11.081.  049.  600  .  405.0500%077,  445  42.917.190  132.876.475  23.990.  343  50  24.  ob9.  6os  80  16.037.466  15  9.400.,  178  70  6.448.77808  3.  002.  10647
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —
1.401.  454.  650  Mark.  9223.843.617  Mark  30  Pf.  25.437.645  Mark  20  Pf.  8.450.884  Mark  55  f.

 

 

 

 

 

42*
        <pb n="298" />
        1.

Zoll

280

u  n?  Stener.

Wesen.

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  für  die  Monate  Januar
bis  April  1876.

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

...  .  Januar.  Februar.  März.  April.
Postdirektions-Bezirke.
Ober-Post  Bez  4  4  7
1.  Im  Reichs-  Post  ebiete.

Fn-  Königsberg.  "  11.434  95s|2  1½  U25  60
2.  Gumbinnen  .  3.158  95  2.304  15  2.999  75  2.653  55
3.  Danzig  %  3  9.073  00  8.603  75  12.124  115  10.402  95
4.  Berlin  .  .  57.  360  85  60.187  35  60.707  60  51.522  80
5.  Potsdar  3z.911  20  4  44  00  3814  80
6.  rankfurt  a.  O.  .  7.54505  6.98450»8.56620  4.734  75
7.  Stettin  ..  .  9.866  70  9.145  25  13.077  05  12.01705
g8.  Köslin  4  .  1.763  20  2.174  70  2.683  20  1.994  65
9.  Posen  5.312  40  4.765  25  5.833  25  4.828  90
10.  Bromberg.  ..  3.220  40  2.807  05  3.495  35  2.755  95
11.  Breslau.  .  .  .  20.86230  20.013  65  20.376  45  21.166  70
12.  Liegnitz.  k  7.962  20  6.812  35  8.723  45  6.704  15
13.  Oppeln  8.262  30  7.269  35  7.643  15  7.355  25

14.  Magdeburg.  .  ..  17.341  40  16.439  85  18.482  35  15.743  45
15.  *  e  a.  S.  ....  8.453  55  8.440  15  9.156  70  6.9966  10
16.  Erfurt  .....  11.61245  10.175  45  9.839  70  8.874  25
17.  Kiell  ..  4.487  00  4.074  20  4.857  20  6.02685
18.  Hannover  ......  6.681  05  6.863  95  6.440  20  5.866  90
19.  Münster.  ......  1.812  85  1.521  20  1.751  45  1.801  20
20.  Minden.  ..,..,  6.000  65  5.123  90  5.515  60  5.236  85
21.  Arnsberg  .....  21.00185  20.644  25  19.621  (00  18.883  35
22.  Kassel  .·..  3.948  65  3.736  55  3.858  351  3469  60
23.  Frankfurt  a.  M.  ...  30.10230-30.10790  26.89975  27.174  05
24.  SS  ......  .  17.14715  15.269  30  17.303  50  17.824  15
25.  Aachen  ...  .  7.422  70  7.349  65  7.510  85  7.598  25
26.  Koblenz  ..  .  3.058  90  3.191  50  3.343  45  3.486  95
27.  Düsseldorf.  .  ....  38.692  40  39.663  20  37.321  15  36.498  80
28.  Trier  .  .  2.564  00  2.118  60  1.998  40  2.189  15
29.  Dressen  ...  10.934  85  10.849  30  10.978  80  9.517  60
30.  Leipzig  .  ..33.1756028.7656031.5748530.01930
31.Karlåruhe.  .  ..  12.498  90  13.353  75  12.055  10  11.085  00
32.  Konsianz  ...  4.480  10  4.397  20  4.502  60  3.897  10
33.  Darmstadt.  .  ...  10.943  45  11.454  00  10.893  55  9.427  600
34.  Schwerin  i.  M.  ..  3.914  05  2.800  05  5.115  05  2.544  10
35.  Oldenburg.  ..  3.563  65  3.488  05  3.485  60  4.106  75
36.  Braunschweig  „  5.730  20  5.431  65  4.962  05  4.146  90
37.  Bremen.  .  ..  22.90975  20.725  90  19.210  50  15.574  60
z8.  da  amburg  .  70.0032563.3083069.234!5563.95625
39.  —  i.  Eisab  14.684  60  801  80  25
40.  M  ..  ...  3.66175  3.555  00  3.167  65  3.559  50
Summe  I.  526.610  554.134  20|OO  35

II.  Bayern  .  36.  591  20  34.  676  50  36.055  95  31.630  20
III.  Württemberg  .  16.435  45  18.136  85  18.846  20  16.359  05
leberham̃i  579.637  /20  556.547  55  3855135SN  „(W0

*“  Dagegen  im  Jahre  1875““)  .662.743  56564.074  45593.2600  85605.828  60

„  „  „  1874  ..  665.24700558.14100623.493s00573.16200
„  „  „  1873  .  696.933  00|  616.017  00  684.645  00641.025  00

 

 

 

 

*)  eir.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.

 

*)  Die  Einnahme  für  die  Monate  Januar,  Februar  und  April  1875  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="299" />
        —  281  —

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Burgsteinfurt  (Steinfurt)  im  Hauptamtsbezirke  Rheine  ist
die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  Begleitschein  I.  eingehenden,  für  das  Privat-Kreditlager  des  Tabacksfabrikanten
  Rotmann  zu  Burgsteinfurt  bestimmten  unbearbeiteten  Tabacksblätter  und  Stengel  beigelegt
  worden.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  Schiffahrt  nach  dem  Hafen  von  Helsingfors  ist  am  6.  Mai  d.  J.  eröffnet  worden.

 

6.  Heimath=Wesen.

Die  von  dem  Bundesamte  wiederholt  anerkannte  Kompetenz  der  Spruchbehörden  in  Armensachen,  über  die
Erstattbarkeit  von  Porto-Auslagen,  welche  der  vorläufig  unterstützende  Armenverband  zur  Wahrung  seines
Ersatzanspruches  aufgewendet  hat,  auch  dann  zu  erkennen,  wenn  ein  Prozeß  über  die  Unterstützung  selbst
nicht  anhängig  geworden  ist,  hat  durch  das  preußische  Gesetz  über  die  Verfassung  der  Verwaltungsgerichte
und  das  Verwaltungs-Streitverfahren  vom  3.  Juli  1875  keine  Aenderung  erlitten.  Das  Erkenntniß  des
Bundesamtes  in  Sachen  Aken  contra  Burg  vom  18.  März  1876,  welches  die  abweichende  Entscheidung  des
Richters  reformirt,  bemerkt  hierüber:

Das  Verfahren  in  Streitsachen  der  Armenverbände,  wie  es  durch  die  §§.  34  ff.  des
Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  geordnet  ist,  nimmt  seinen  Anfang  nicht  erst  mit  der  Klageerhebung
  und  es  kann  daher  vorkommen,  daß  Auslagen  durch  dasselbe  entstehen,  ohne  daß  ein
Streit  über  die  Unterstützung  selbst  vor  der  zuständigen  Spruchbehörde  anhängig  wird.  Diese
in  einem  vorbereitenden  Stadium  des  Verfahrens  erwachsenen  Auslagen  gehören,  wie  das
Bundesamt  in  zahlreichen  Entscheidungen  ausgesprochen  hat,  ebenso  zu  den  Kosten  des  Verfahrens,
  wie  die  im  Laufe  des  Prozesses  selbst  entstandenen  Verläge.  Auf  Streitigkeiten  über
die  Erstattbarkeit  solcher  Auslagen  erstreckt  sich  daher  auch  die  Kompetenz  der  Spruchbehörden
in  Armensachen.  In  dieser  Sachlage  ist  durch  das  Gesetz  vom  3.  Juli  1875  über  die  Ver-
        <pb n="300" />
        —  282  —

fassung  der  Verwaltungsgerichte  und  das  Verwaltungs-Streitverfahren,  welches  sich  an  die  Bestimmungen
  in  §.  56  des  Gesetzes  vom  8.  März  1871  eng  anschließt,  nichts  geändert  worden.

Indem  das  Gesetz  vom  3.  Juli  1875  in  §.  72  die  Verbindlichkeit  zur  Tragung  der
Kosten  des  Verfahrens  der  Regel  nach  derjenigen  Partei  auferlegt,  welche  in  der  Hauptsache
unterliegt,  und  in  §.  77  die  Festsetzung  der  Kosten  und  baaren  Auslagen  des  Verfahrens  in
quanto  der  Spruchbehörde  überträgt,  welche  in  der  Hauptsache  entschieden  hat,  schließt  es  ebenso
wenig  wie  §.  56  des  Gesetzes  vom  8.  März  1871  aus,  daß  nach  entsprechend  gleichen  Normen
auch  die  baaren  Auslagen  eines  Verfahrens  zu  behandeln  sind,  welches  nicht  bis  zur  Entscheidung
  in  der  Hauptsache  gedieh;  nur  ist  alsdann  über  die  streitigen  Auslagen  besonders  zu  erkennen,
  und  steht  die  endgültige  Festsetzung  des  Betrages  der  einzelnen  Auslagen  derjenigen
Spruchbehörde  zu,  welche  zur  Entscheidung  in  der  Hauptsache  kompetent  war.  Eine  Einschränkung
  der  Zuständigkeit  der  Verwaltungsgerichte  ist  aus  den  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom
3.  Juli  1875  nicht  abzuleiten.

 

7.  Eisenbahn=Wesen.

 

An  15.  d.  Mts.  wird  die  31,  Kilometer  lange  Reststrecke  der  Bebra-Friedländer  Eisenbahn  von  Niederhone
nach  Friedland  mit  den  Stationen  Niederhone,  Albungen,  Allendorf  a.  d.  Werra,  Oberrieden  und  Eichenberg
dem  Betriebe  übergeben,  und  damit  gleichzeitig  die  Personenhaltestelle  Reichensachsen  der  Strecke  Bebra-Niederhone
  eröffnet  werden.  Die  Theilstrecke  Niederhone-Friedland  hat  Anschluß  in  Eichenberg  an  die  Halle-Kasseler
  Bahn  und  in  Friedland  an  die  Hannoversche  Staatsbahn.

Berlin  W.,  den  13.  Mai  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

An  15.  d.  M.  wird  der  Betrieb  auf  der  zur  Westfälischen  Eisenbahn  gehörigen,  35,1  Kilometer  langen
Bahnstrecke  Welver-Dortmund  mit  den  Stationen  Welver,  Lenningsen,  Unna-Königsborn,  Wickede-Aßeln,
Brakel  und  Dortmund  eröffnet.  Dieselbe  hat  Anschluß  in  Welver  an  die  Westfälische,  in  Dortmund  an  die

Rheinische  Eisenbahn.

Berlin  W.,  den  15.  Mai  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn--Amt.
Maybach.
        <pb n="301" />
        —  283  —

Am  15.  d.  Mts.  wird  durch  die  Berlin-Stettiner  Eisenbahn-Gesellschaft  die  in  Ducherow  an  die  Vorpommersche
  Eisenbahn  anschließende,  37,  Kilometer  lange  Zweigbahn  Ducherow-Swinemündemit  den  Stationen
Ducherow,  Usedom,  Dargen  und  Swinemünde  dem  Betriebe  übergeben.

Berlin  W.,  den  16.  Mai  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  15.  d.  Mts.  werden  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörigen,  an  diese  anschließenden  Strecken
a)  Hagen-Haufe,  9,34  Kilometer  lang,  mit  den  Stationen  Hagen,  Kükelhausen,  Harkorten,  Vogelsang
  und  Haufe,
b)  Lennep-Wermelskirchen  und  Hückeswagen,  15,72  Kilometer  lang,  mit  den  Stationen
Lennep,  Born,  Hückeswagen,  und  Wermelskirchen
für  den  Personenverkehr  eröffnet,  nachdem  die  Eröffnung  des  Güterverkehrs  bereits  am  12.  d.  Mts.  stattgefunden
  hat.
Berlin  W.,  den  16.  Mai  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

8.  Kon  sulat-=  Wesen.

 

Dem  Kaufmann  Johann  Pietz  zu  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als
Vize-Konsul  der  Mexikanischen  Republik  ertheilt  worden.

 

9.  Personal---Veränderungen  etc.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,
den  Königlich  preußischen  Obertribunalsrath  Hahn  zu  Berlin  zum  richterlichen  Mitgliede  des
Reich--Eisenbahn-Amtes,  und  ·
den  Königlich  preußischen  Kammergerichtsrath  Detmann  zu  Berlin  zum  stellvertretenden  richterlichen
  Mitgliede  dieser  Behörde
zu  ernennen.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="302" />
        <pb n="303" />
        Central-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                    im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  Mai  1876.  .  No.  21.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  6.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  285  Heimathwesen  289
2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  7.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Postanweisungs.  Verkehr  mit
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaft.  Italien;  —  Postanweisungs-Verkehr  mit  den  Niederländilichen
  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  schen  Besitzungen  in  Ostindien:  —  Uebersicht  über  die  wäh-Deutschen
  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  rend  des  ersten  Vierteljahrs  1876  im  deutschen  Reichs-Tele-Schlusse
  des  Monats  April  1876  «  286  graphen-Gebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen  Reichs-Tele-3.
  Münz-Wesen:  Uebersicht      über  die  Auspragung  von  Reichs-  287.  Telegraphen  Aemter,  bezw  Veränderung  der  Dienststunden  dermünzen.
  8.  Eisenbahn  -  Wesen:  Fehler- Berichtigung        —  Eröffung    der Strecke Niederselters-Camberg  293
4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Verlegung  einer  Steuerstelle  288          Heler#  ichügun  o;      
5.  Marine  und  Schiffahrt:  9.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  ect..  293

Abänderung  des  Berzeichnisses

der  Seemannsämter  ect.  288

10.  Personal-Veränderungen  etc.:

bei  der  Reichs-  -Hauptkasse  293

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
und  Bettelns,

1.  der  Hammerschmied  Josef  Heger  aus  Ahrendorf  bei  Kaaden  (Kreis  Saaz  in  Böhmen),
34  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Liegnitz  vom

16.  April  d.  J.,

2.  der  Kaufmann  und  Posamentier  Levy  Siemon,  gebürtig  aus  Winschoten  (Provinz  Groningen
  im  Königreich  der  Niederlande),  31  Tahre  alt,  vurch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
  Landdrostei  in  Hannover  vom  16.  Mai  d.  J.,

3.  der  Metzger  Karl  Lody  aus  London  in  England,  geboren  den  4.  Februar  1838,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Koblenz  vom  20.  April  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

43
        <pb n="304" />
        —   286   — 

Vom  8.  bis  15.  Mai  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „

Zusammen  für

für

in  Münzen
1.730.543  Mark
18.923.783

20.654.326  Mark

 

Nachweisung

Finanunz-Wesen.

  —

in  Barren

für
für

57.936  Mark.
„  1.596.619

1.654.555  Mark.

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme
  beträgt  Bonifikatio=  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  „  .  .  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  Beitraum  und  5.
Z„  Schlusse  des  schaftliche  e  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahrs.  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  271)  101.763.108  7.523.354  94.239.7544927?1  +  9.845.483
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  280)  —  —  2.251.600  2.425.916|—  174.316
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  37.219.500  3,  507  223  712.277
4  Reichseisenbahn-Verwaltung"*  —  —  9.  373.  2911  9.262.  002  4  121.  289



*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven
Feststellungen  angegeben.
        <pb n="305" />
        —   287   —                                                                                                                                                 3.  Münz - Wesen                                                                                                                                der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  20.  Mai  1876



287

Wesenn..

Uebersicht

stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.403.  06.  240  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

–
227.575.382  Mark  20  Pf.

 

 

.———“
25.855.017  Mark  15  Pf.

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  14.  bis  auf  Privat-  5  1
rechnun  5  1  50  20  10  5  1
20.  Mai  1878  Doppel.  Kronen.  rechnung geprägt  Mark.  Mark.  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig  ·  ¶  Pfennig  ·  Pfennig  ·  Pfennigsind
  geprägt  kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  —  Martk.  Pf.  Mark.  Pf.]  Park.  Pf  Mark.  Pf.


a)  Berlin      —  471.360  642.992  41  79.  028  401  63.496  ½  ?5.5030  11-8500o  60|30
b)  Hannover  —  —  —  376.180  —  63-voneo  63.456005  14.730  oo  1056050  oo
c)  Frankfurt  —  —  —  200.  860  17/%  14%½%%0%%  —  230.241  70  a5.  338  8  —  —
d)  München  —  —  —  —  —  oꝛ.  oo  oo  s.  ooo  ool  41.10o  oo  11.100  00  —  —  3.  ooo  oo
e)  Dresden  —  —  —  —  —  90.0000o  84.867  6e66  ur  7.  6oo  oo  –  —  —
f)  Stuttgart  —  603.  560  —  —  150.481  76.634005%  17.  530  40  500%  2.702/00  2.0080
g)  Karlsruhe  —  503.070  —  —  —  —  —35.0000000  00  19.0  00  2  15/00  —  —
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  —  —G6Ssnov.0oosOoo!  12.000000—  a.  ooo  oo  ——
i)  Hamburg  ..  534.960  —  524.960  243.793  —  —  —  6240%%  16.565095  —  —  —
Summe  1.  521960  17.106.630  ——..  —.—————————————————————  os  —————.  a0
—
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin.  .  J  602.560  1201  109.  707.  20  131.  504.  660  11.  140.  %  40
b)  Hannover.  .  123.760.  1401  52.  677.  280  —  11.132  3900  10.451.  575  3  30-2os00½%%
c)  Frankfurt.  .  2178.907.  220  68.957.  230  —  801.975|  1857S
d)  München  o174-700344380  482.11:38125  72  2.759.  075  50  6.  586.  816  80  2.  211.  57140  1.  009.  523  60  152.874  o0  285.602|13
e)  Dresden  50.248.  5601  4  —  3.5%.270  14  744.  o35  50  1.  228.444  00  1.  345.  341  801  768.404  10  a22.266  os  152  5360/2,
f) Stuttgart  46.  818  8201  24.  870.  960  —  2.413.1050||U.OoOosh  U|  66  10  .18  10%  Bo
g)  Karlsruhe  21.401.  3606.  70  —  2.269.730  1.66  1550|11024%  260%  121.  zialee
h)  Darmstadt  16.766.380060  —  911.os.7o“-916%  zn  ro  288  oi) Hamburg.
  .4  17.300  .66%  38.090.670|%  %-b  ↄ81  sss  a24.  101  081  6832.  203  62
Summe  2.  1.081.049.  600  320.  405.  050  170.  o77.  445  42.  917.  190  132.876.475  23.  990.  o59.  500  o  16.  037.  a466  50  8.400.  i76  10  0.448.  480%  200-  106%
Gesammt  Aus.  C6Q
prägung.  1061.574  560  321.  511.  80170.  6o2.  aos  44.  209.  655  133.  867.  439  24.  65.  oos  24623.253  20  16.  326.440  40  9.  26.  5767  6.470.  380  os  3.016.  294  71
—  —

8.487.383  Mark  85  Pf.

*)  Die  in  der  vorigen  Uebersicht  unter  „Frankfurt“  aufge  führten  „3.300  Mark  in  Zweipfennigstücken“  sind  in  München  ausgeprägt.

 

43
        <pb n="306" />
        —  288  —

A.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Die  Königlich  bayerische  Uebergangssteuerstelle  Issigau  —  Hauptzollamts-Bezirks  Hof  —  ist  nach  Berg,
im  gleichen  Hauptzollamts-Bezirke,  verlegt  worden.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

—  —

Das  Verzeichniß  der  auf  Grund  des  §.  4  der  Seemannsordnung  vom  27.  Dezember  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  409)  in  den  Bundesstaaten  fungirenden

Seemannsämter  und  der  denselben  vorgesetzten  Landesbehörden

(Nr.  43  des  Central-Blattes  für  1874  Seite  371  ff.  und  Nr.  20  des  Central-Blattes  für  1875  Seite  317  ff.)
wird  unter  „A.  In  Preußen“  und  „B.  In  Mecklenburg-Schwerin“  wie  folgt  geändert?):

 

 

 

 

  Amtskarakter,  Namen  Amtskarakter,
Bezeichnung  Sitz  und  Wohnort  Bezeichnung  Namen  und  Wohnort
des  Vorsitzenden  des  Chefs
der  Seemannsämter.  der  vorgesetzten  Landesbehörden.
  
57.  Bürgermeisteramt.  Glückstadt.  Bürgermeister  Bünz  #
"  zu  Glückstadt.  Königliche  Regie=  Regierungs-Prärung
  zu  Schles-  sident  von  Bötti-61.
  Guts-Inspektorat.  Haseldorf.  Abtuar  Eckard  zu  Ha-  wig.  cher  zu  Schleswig.
6  seldorf.
70.  Musterungsbehörde  Geestemünde.  Kreishauptmann  Königliche  Land=  Landdrost  Küster  zu
Düesberg  zu  Lehe.  drostei  zu  Stade.  Stade.
72.  Musterungsbehörde  Wilhelmshaven.  Polizei-Inspektor  Königliche  Land=  Landdrost  von  Zavon
  Winterfeld  zu|drostei  zu  Aurich  krzewski  zu  Aurich.
Wilhelmshaven.
86.  Der  Magistrat.  Ribnitz.  Böürgermeister  NizzeGroßherzogliches  Staatsrath
zu  Ribnitz  Ministerium  Dr.  Wetzell  zu
des  Innern  zu  Schwerin.
Schwerin.

 

 

 

 

Berlin,  den  24.  Mai  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

*)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.
        <pb n="307" />
        —  289  —

6.  Heimath-Wesen.

Die  unbestritten  in  P.  zum  Unterstützungswohnsitz  berechtigte  Kellnerin  Rosalie  K.  ist  in  Dresden  an
Syphilis  erkrankt,  vom  31.  Januar  bis  zum  13.  März  1875  im  dortigen  städtischen  Krankenhause  ärztlich
behandelt  und  verpflegt  worden.  Der  Ortsarmenverband  Dresden  berechnete  die  Kur=  und  Verpflegungskosten
  auf  Grund  eines  mit  Genehmigung  der  vorgesetzten  Regierungsbehörde  festgestellten  Regulativs  zu
1  Mark  25  Pfennig  täglich  und  verlangte  demgemäß  die  Erstattung  von  52  Mark  50  Pfennig  von  dem
Ortsarmenverbande  Posen,  welcher  die  Zahlung  mit  der  Behauptung  ablehnte,  daß  die  Aufnahme  der  K.
in  das  Krankenhaus  lediglich  aus  sanitätspolizeilichen  Gründen  erfolgt  sei.  Eventuell  bemängelte  der  Armenverband
  Posen  die  Höhe  des  geforderten  Verpflegungssatzes,  indem  er  dessen  Reduktion  auf  75  Pfennig
täglich  beantragte.

Die  Posen'sche  Deputation  für  das  Heimath-Wesen  hat  den  verklagten  Ortsarmenverband  nach  dem
Klageantrage  zur  Zahlung  der  ganzen  geforderten  Summe  verurtheilt.

Auf  die  Berufung  des  Verklagten  änderte  das  Bundesamt  durch  Erkenntniß  vom  22.  April  1876
die  erstrichterliche  Entscheidung  dahin  ab,  daß  der  Verklagte  nur  schuldig,  dem  Kläger  an  Kur=  und  Verpflegungskosten
  1  Mark  täglich,  im  Ganzen  42  Mark,  zu  zahlen  und  Kläger  mit  seiner  Mehrforderung
abzuweisen,  und  zwar  aus  folgenden

Gründen:

Daß  die  unverehelichte  K.  sich  zur  Zeit  ihrer  Aufnahme  in  das  städtische  Krankenhaus
zu  Dresden  in  einem  Zustande  befand,  in  welchem  das  Einschreiten  der  öffentlichen  Armenpflege,
sofern  nicht  von  anderer  Seite  für  sie  gesorgt  wurde,  angezeigt  erschien,  kann  nach  Inhalt  des
ärztlichen  Attestes  vom  31.  Januar  1875,  sowie  in  Berücksichtigung,  daß  sie  mittellos  war,
nicht  zweifelhaft  sein.  Denn  nach  dem  gedachten  ärztlichen  Atteste  war  ihr  Krankheitszustand  ein
solcher,  daß  ohne  Gefahr  für  ihre  Gesundheit  ihre  Aufnahme  weder  verweigert,  noch  verzögert
werden  durfte.  Unter  den  nunmehr  festgestellten  Umständen  ist  aber  auch  nicht  anzunehmen,
daß  die  K.  lediglich  in  Folge  polizeilicher  Anordnung  aus  sanitätspolizeilichen  Gründen  in  das
städtische  Krankenhaus  zu  Dresden  ausgenommen  worden  sei.  Allerdings  ist  sie  vor  ihrer  Aufnahme
  wegen  lüderlichen  Umhertreibens  und  dringenden  Verdachts,  der  Prostitution  ergeben  zu
sein,  aufgegriffen,  bei  ihrer  polizeiärztlichen  Untersuchung  syphilitisch  krank  befunden  und  demnächst
  dem  städtischen  Krankenhause  zugeführt  worden.  Diese  Zuführung  war  indessen  keine
zwangsweise,  vielmehr  wurde,  nach  der  amtlichen  Erklärung  der  Königlichen  Polizeidirektion,  die
K.  vorher  aus  der  Polizeihaft  entlassen  und  dem  Stadt-Krankenhause  zur  Aufnahme  empfohlen,
in  welchem  sie  denn  auch  nach  der  betreffenden  Aufnahmeverhandlung  auf  ihren  eigenen  Antrag
Aufnahme  fand.  Es  würde,  nach  der  weiteren  Erklärung  der  Polizeidirektion,  im  Falle  der
Weigerung  der  Kranken,  in  der  gedachten  Anstalt  Heilung  zu  suchen,  eine  zwangsweise  Unterbringung
  und  Heilung  derselben  in  der  Anstalt  unzulässig  gewesen  sein,  man  sich  vielmehr  darauf
habe  beschränken  müssen,  entweder  die  K.  von  Dresden  weg=  und  ihrer  Heimathsbehörde  zuzuweisen,
  oder  ihr  die  Privatheilung  zu  gestatten.  Allerdings  wird  in  letzterer  Hinsicht  noch  der
Vorbehalt  gemacht,  daß  solches  unter  den  vorher  näher  zu  prüfenden  Verhältnissen  unbedenklich
geschehen  könnte.  Allein  ein  solcher  Vorbehalt  einer  eventuell  möglicherweise  nöthig  werdenden
polizeilichen  Zwangsmaßregel  kann  an  der  rechtlichen  Natur  des  vorliegenden  Aufnahmeaktes
nichts  ändern,  welcher  als  ein  aus  sanitätspolizeilichen  Gründen  erzwungener  sich  noch  nicht
darstellt,  mögen  auch  solche  Gründe  die  Polizeibehörde  bestimmt  haben,  ihrerseits  auf  die  Auf-
        <pb n="308" />
        —  290  —

nahme  der  K.  in  die  Anstalt  hinzuwirken.  Der  Verklagte  kann  sich  daher  der  Wiedererstattung
der  durch  ihre  Heilung  entstandenen  Kur=  und  Verpflegungskosten  im  gesetzlichen  Umfange  nicht
entziehen.  Dabei  muß  zunächst  sein  Verlangen  für  ungerechtfertigt  erachtet  werden,  daß  der
Tag,  an  welchem  die  Verpflegung  begonnen  hat,  mit  demjenigen,  an  welchem  sie  beendigt
worden,  zusammen  als  ein  Tag  berechnet  werden  solle,  da  der  für  die  gegenseitige  Berechnung
unter  preußischen  Armenverbänden  bestehende  Tarif  vom  21.  August  1871,  welcher  eine  solche
Bestimmung  enthält,  im  vorliegenden  Falle  nicht  in  Betracht  kommen  kann,  der  Verklagte
übrigens  nicht  bestreitet,  daß  die  K.  an  diesen  beiden  Tagen  auf  Kosten  des  Klägers  verpflegt
worden  sei.

Andererseits  erscheint  der  von  dem  Kläger  geforderte  Verpflegungssatz  von  1  Mark  25  Pf.
täglich,  unter  Berücksichtigung  der  im  §.  30  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  für  die  Berechnung
  gegebenen  Bestimmungen,  zu  Hoch.  Wenn  der  Kläger  es  in  Zweifel  zieht,  ob  der  §.  30
cit.  überhaupt  hier  Anwendung  finden  könne,  da  das  städtische  Krankenhaus  eine  eigentliche
Armenanstalt  nicht  sei,  so  ist  dieser  Zweifel  unbegründet.  Denn  es  ergiebt  sich  aus  der  von
dem  Kläger  vorgelegten  Uebersicht  über  die  Anzahl  der  Verpflegten  und  der  Verpflegungstage  in
den  Jahren  1871—1873  fol.  25  act.,  daß  das  Krankenhaus  auch  dazu  bestimmt  ist,  die  Kranken,
deren  Kur  auf  Kosten  von  auswärtigen  Armenverbänden  bezw.  in  Gemäßheit  des  Unterstützungswohnsitz-Gesetzes
  erfolgt  (e);  die  Kranken,  für  welche  das  Königreich  Sachsen  als  Landarmenverband
eintritt  ();  und  die  Kranken,  für  welche  die  Armenversorgungsbehörde  ganz  oder  theilweise  aufkommt  (i);
endlich  die  ausländischen  Kranken  aufzunehmen,  für  welche  die  Staatskasse  auf  Grund  des  §.  60  des
Unterstützungswohnsitz-Gesetzes  eintritt  (h.).  Dasselbehat  mithin  neben  seinen  sonstigen  Zwecken  auch  die
Bestimmung  einer  Armenanstalt,  und  müssen  daher  auch  die  bezüglichen  Bestimmungen  des  Reichsgesetzes
  bei  Berechnung  der  Kosten  berücksichtigt  werden.  Daß  die  Feststellungen  des  von  der  Königlich
  sächsischen  Regierung  genehmigten  Regulativs  hier  nicht  für  maßgebend  erachtet  werden
können,  ist  bereits  in  den  Erkenntnissen  vom  7.  Januar  1873  in  Sachen  Dresden  contra  Berlin
und  vom  5.  Januar  1874  in  Sachen  Dresden  contra  Bankwitz  (Entscheidungen,  Heft  II.  Seite  74,
Heft  IV.  Seite  64)  näher  ausgeführt  worden.  Die  Ausgabeberechnungen  aber,  welche  Kläger
in  I.  Instanz  aus  den  Jahren  1871,  1872  und  1873  und  in  dieser  Instanz  aus  dem  Jahre
1874  vorgelegt  hat,  ergeben,  wenn  man  diejenigen  Positionen  aussondert,  welche  als  allgemeine
Verwaltungskosten  und  als  Gebühren  festremunerirter  Armenärzte  nach  §.  30  cit.  außer  Betracht
bleiben  müssen,  und  wenn  man,  wie  bereits  in  dem  Erkenntnisse  vom  25.  September  1875  in
Sachen  Dresden  contra  Drehna  näher  begründet  wurde  (Entscheidungen,  Heft  VI.  Seite  66),
nur  die  unter  den  Rubriken:  Beköstigung  der  Kranken  und  Bediensteten,  und  Medikamente  und
besonderer  Kuraufwand  berechneten  Kosten  in  Anschlag  bringt,  einen  erheblich  geringeren  Betrag
als  den  vom  Kläger  geforderten.  Derselbe  übersteigt  zwar,  wenn  man  bei  dem  Durchschnitte
statt  des  Jahres  1871  das  Jahr  1874  berücksichtigt,  den  in  dem  letzgedachten  Urtheil  ermittelten
Betrag  nicht  ganz  unerheblich,  beläuft  sich  aber  immerhin  nur  auf  1  Mark  —  Pf.  und
zwar  einschließlich  des  unter  die  allgemeinen  Verwaltungskosten  fallenden  Aufwandes  für  die  Beköstigung
  des  assistenzärztlichen  Personals  und  die  Bediensteten,  resp.  Offizianten.  Es  erschien  daher
angemessen,  den  Verpflegungssatz  von  rund  1  Mark  täglich  zuzusprechen  und  hiernach  das  erste
Erkenntniß  theilweise  abzuändern.
        <pb n="309" />
        —  291  —

7.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Postanweisungs-Verkehr  mit  Italien.

Vom  1.  Juni  ab  können  zwischen  Deutschland  und  Italien  Zahlungen  im  Wege  der  Postanweisung  bis
zum  Einzelbetrage  von  375  Franken  (statt  wie  bisher  von  200  Franken)  vermittelt  werden.  Die  Gebühr
für  Postanweisungen  nach  Italien  beträgt  bei  Summen  bis  100  Franken  40  Pfennig,  über  100  bis  200

Franken  80  Pfennig,  über  200  bis  300  Franken  1  Mark  20  Pfennig,  über  300  bis  375  Franken  1  Mark
60  Pfennig.

Berlin  W.,  den  13.  Mai  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Postanweisungs-Verkehr  mit  den  niederländischen  Besitzungen  in  Ostindien.

Nach  den  niederländischen  Besitzungen  in  Ostindien  können  vom  1.  Juni  ab  durch  die  deutschen
Postanstalten  Zahlungen  bis  zum  Betrage  von  150  Gulden  niederländisch  im  Wege  der  Postanweisung
vermittelt  werden.  Die  Einzahlung  erfolgt  bei  den  deutschen  Postanstalten  auf  ein  gewöhnliches  Postanweisungs-Formular.
  Der  Absender  hat  darin  den  Betrag,  unter  Abänderung  des  betreffenden  Vordrucks,
in  niederländischer  Währung  anzugeben;  die  Umrechnung  in  die  Reichswährung  erfolgt  durch  die
Auslieferungs=Postanstalt.  Außer  der  genauen  Bezeichnung  des  Empfängers  und  dessen  Wohnorts  muß  die
Postanweisung  den  deutlichen  Vermerk  „Niederländisch-Indien“  in  der  Aufschrift  tragen.  Dagegen  darf  der
Abschnitt  weitere  Angaben,  als  die  Angabe  des  Geldbetrages  und  des  Namens  und  Wohnorts  des  Absenders,
  nicht  enthalten  und  insbesondere  zu  irgend  welcher  Mittheilung  nicht  benutzt  werden.

Die  thunlichst  in  Marken  zu  frankirende  Gesammtgebühr  für  Postanweisungen  der  in  Rede  stehenden

Art  beträgt  40  Pfennig  für  je  20  Mark  oder  einen  Theil  von  20  Mark  des  eingezahlten  Betrages,  mindestens
  aber  50  Pfennig.

Berlin  W.,  den  17.  Mai  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="310" />
        —  292  —

Uebersicht
über

die  während  des  ersten  Vierteljahres  1876  im  deutschen  Reichs-Telegraphen-Gebiete  eingerichteten
und  aufgehobenen  Reichs-Telegraphen  -Aemter,  bezw.  Veränderung  der  Dienststunden  derselben.

 

Ortsbezeichnung.

der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-Eigenschaft



gehobenen  Telegraphen-Aemter.

 

Ober-Postdirektions-Bezirk.

 

Berlin,  Barutherstr.  4,

Berlin  (Hotel  de  Rome,  Unter  den

Linden),
Berlin,  Köpnickerstr.  39  a.,
Breslau,  Albrechtsstr.  25,
Breslau,  Börse,
Lautenthal,
Salzgitter,
Ober-Ramstadt,
Vietz,
Klein-Flottbeck,
Corny  (Novéant),
Ratiborhammer,
Rappoltsweiler,  Bahnhof,

Malmoe.
Gemar,

_  _  
_
_  _  _
      

·"

 

,  »  »  77
1  7r  77

7#  77  r*

77  7“  77

7I  77  77.

17  1  77
77  77  6

 

Eingerichtete  Telegraphen-Aemter.

mit  vollem  Tagesdienst.

77  77
„  beschränktem  Tagesdienst.

 

Aufgehobene  Telegraphen-Aemter.

Das  deutsche  Telegraphen  =  Amt  in
Basel,  badischer  Bahnhof.

Das  deutsche  Telegraphen-Amt  in

mit  beschränktem  Tagesdienst.

Berlin.

do.

do.
Breslau.

do.
Braunschweig.

do.
Darmstadt.
Frankfurt,  Oder.
Hamburg.
Metz.
Oppeln.
Straßburg  i.  Elsaß.

Straßburg  i.  Elsaß.

Wiedereinrichtung  geschlossen  gewesener  Aemter.

Schriesheim,

Arnsberg,

Dresden,  in  der  Packhofstr.,
Lörrach,

Potsdam,

Berlin,  Lindenstr.  122,
Malchin,

Schöneberg  bei  Berlin,  (bisher  Alt-Schöneberg

  genannt),

bisher  mit  vollem,  jetzt  mit  beschränk= 



mit  beschränktem  Tagesdienst.  .

Sonstige  Veränderungen.

bisher  mit  beschränktem,  jetzt  mit
vollem  Tagesdienst.

bisher  mit  vollem,  jetzt  mit  beschränktem
  Tagesdienst.

bisher  mit  beschränktem,  jetzt  mit
vollem  Tagesdienst.

bisher  mit  vollem  Tagesdienst,  jetzt
mit  permanentem  Dienst.

verlegt  nach  der  Neuenburgerstr.  33.

tem  Tagesdienst.
verlegt  von  der  Hauptstr.  34  nach
der  Bahnstr.  1.

 

 

Karlsruhe.

Arnsberg.
Dresden.
Konstanz.

Potsdam.
Berlin.

Schwerin  i.  Mecklb.
Berlin.
        <pb n="311" />
        —  293  —

8.  Eisenbahn-Wesen.

 

Fehler-Berichtigung.

In  der  Bekanntmachung  vom  6.  April  1876,  Seite  224  des  Central-Blattes,  ist  in  der  zweiten  Zeile  von
II.  4.  b.  zu  lesen:  „Reifen“  statt  „Steifen“.

 

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  zur  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn  gehörige,  4,8  Kilometer  lange  Theilstrecke  Niederselters-Camberg,
  welche  die  Fortsetzung  der  Strecke  Limburg-Niederselters  bildet,  mit  der  Station
Camberg  für  Personen=  und  Güterverkehr  eröffnet  worden.

Berlin  W.,  den  21.  Mai  1876.

Das  Reichs-Eisen  bahn-Amt.
Maybach.

 

9.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Kaufmann  H.  Schlubach  in  Valparaiso  zum  General-Konsul  und
den  Kaufmann  G.  H.  Sattler  in  Jquique  (Peru)  zum  Konsul

des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Konsul  O.  Sielcken  in  Batavia  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste  ertheilt
worden.

 

10.  Personal-Veränderungen  etc.

 

Bei    der  Reichs-Hauptkasse  (vgl.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Reichs-Hauptkasse  vom  29.  Dezember
1875,  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  821),  sind  als  Buchhalter  ferner  (s.  S.  207)  bestellt:
5.  Buchhalterei-Assistent  Schindler,
6.  Unter-Kalkulator  Fenzlau,
7.  „  Bake.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
44
        <pb n="312" />
        <pb n="313" />
        Z  

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

  

Herausgegeben                                                                                                                                    im

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

IV.  Jahrgang. Berlin, den 2. Juni  1876    No.  22.

—  —

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  295
2. Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  den  Umtausch  beschädigter
  oder  unbrauchbar  gewordener  Reichskassenscheine
—  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank.  296
3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  .  .  297
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  die  neuen
Schuldverschreibungen  der  Prämien  Anleihe  der  Stadt
Lüttich  vom  Jahre  1853;  —  Errichtung  einer  Steuerstelle
  298
5. Marine  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  Verzeichnisses
der  Strandämter  2c.;  —  Beginn  von  Seeschiffer-  2c.
Prüfungen.  1J3102

 

          

6



  

6. Militär-Wesen:  Zurückziehung  der  einem  Institute  provisorisch
  ertheilten  Genehmigung  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  305

7. Eisenbahn  -Wesen:  Anwendung  und  Konstruktion  englischer

Weichen;  —  Eröffnung  der  Strecke  Penig-Rochlitz  305

8. Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Packetverkehr  mit  Ostindien;

—  Erscheinen  einer  Post=  und  Eisenbahnkarte  vom  Deutschen
  Reich;  —  Briefsendungen  nach  der  Levante;  —
Postdampfschiff=  Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden
  .  306
9. Heimath=  Wesen:  2  Erkenntnisse  des  Bundesamts  für  das
Heimathwesen  309

10.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen  .  311

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Kutscher  Franz  Stuchlick,  geboren  am  8.  Juli  1850  zu  Groß=Borowitz  (Bezirk  Gitschin

in  Böhmen),  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und

Gebrauchs  falscher  Legitimationspapiere,

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung

  in  Schleswig  vom  19.  Mai  d.  J.,

2.  der  Holzarbeiter  Andreas  Jamak,  gebürtig  aus  Sempliza  in  Ungarn,  46  Jahre  alt,  nach
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Lüneburg  vom  12.  Mai  d.  J.,

3.  der  Bäcker  und  Müllergeselle  Albert  Tomschitz  aus  Triest  in  Oesterreich,  31  Jahre  alt,  nach
wiederholt  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich
württembergischen  Regierung  des  Jaxt-Kreises  zu  Ellwangen  vom  16.  Mai  d.  J.,

4.  der  Buchhandlungs-Commis  Heinrich  Courchinoux,  gebürtig  aus  Paris,  29  Jahre  alt,

5.  der  Schuhmachergeselle  Heinrich  Herbert,
Staatsangehöriger

durch  Option
46  Jahre  alt,

französischer

gebürtig  aus  St.  Ludwig  im  Ober-  Elsaß,
und  ortsangehörig  zu  Montbeliard,

45
        <pb n="314" />
        —  296  —

6.  der  Bäckergeselle  Rudolf  Lauffer,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Heinrichschlag  in  Böhmen,
  41  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  4  wegen  Bettelns,  zu  5  und  6  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar
vom  resp.  13.,  22.  und  24.  Mai  d.  J.
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz  =  Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  den  Umtausch  beschädigter  oder  unbrauchbar  gewordener  Reichskassenscheine.

In  Folge  höherer  Anordnung  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  zur  Förderung  des
Umtausches  beschädigter  oder  unbrauchbar  gewordener  Reichskassenscheine  gegen  neue  vom  Bundesrath  die
nachfolgenden  Bestimmungen  getroffen  sind:

1.  Sämmtliche  Reichs=  und  Landeskassen  haben  die  ihnen  bei  Zahlungen  angebotenen  beschädigten
  oder  unbrauchbar  gewordenen  (einschließlich  der  geklebten  und  der  beschmutzten)
Reichskassenscheine,  deren  Umtauschfähigkeit  (§.  6  Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die
Ausgabe  von  Reichskassenscheinen  vom  30.  April  1874,  Reichs-Gesetzblatt  S.  40)  zweifellos
ist,  anzunehmen  aber  nicht  wieder  auszugeben.

2.  Solche  Reichskassenscheine  sind  außer  von  der  Reichs-Hauptkasse  auch  von  den  Kaiserlichen
Ober-Postkassen,  der  Königlich  preußischen  General-Staatskasse,  den  Königlich  preußischen
Regierungs=  beziehungsweise  Bezirks-Hauptkassen  und  von  den  Landes-Zentralkassen  der
übrigen  Bundesstaaten  gegen  umlaufsfähige  Reichskassenscheine  oder  baares  Geld  umzutauschen.


Berlin,  den  18.  Mai  1876.
Reichsschulden  -Verwaltung.
Graf  zu  Eulenburg.  Löwe.  Hering.  Rötger.

 

Vem  16.  bis  23.  Mai  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren

für  3.282.344  Mark  für  105.913  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  20.654.326  „  „  1.654.555  „

Zusammen  für  23.936.670  Mark  für  1.760.468  Mark.
        <pb n="315" />
        —   297   —

3.  Münz - Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  27.  Mai  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  21.  bis  auf  Privat.  —
27.  Mai  1876  Doppel-  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
sind  geprägt  Kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig.
stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  In:
«  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Wark.  Pf.
l
a) Berlin...  22.600  —  22.600  291.245  625.753  259.95500  133.589400  7.444/30  23.  150/60  9.624  30  6.3270
b)  Hannover  —  —  —  257.925  —  133.  648  00  49.173100  —  —  944  00  1.09300
c)  Frankfurt  .  —  —  —  278.665  80.397  62.864,30%  3.411|20  —  —  229.501  20  5.55798  —
d)  München  —  360.000  —  —  —  133.  ooo  oo  78.o0o  oo  35.70000  12  ooo  oo  —  —  2.640
e)  Dresden  .  —  —  —  210.000  —  X  29.429  50  6.600  oo  —  —  —-f)
  Stuttgart  —  —  —  —  126.008  21.592  500  15.020  oo  5.455  00  3.296s00  1.764%0
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  31.000  %  16.30000,  12.200/00  3.550  00  —  —
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  40.000  —  —  ——  12.698140  —  2.96780  —
i)  Hamburg  —  —  —  —  269.853  —  —  68.012  20  23.21510  12.04  —  —  ——
Summe  1.  22.600  360.000  22.600  1.vs35  1  1%  /6  22  179.50730  107.17  13  25.0|#0os1.410
2.  Vorher  waren
geprägt  in:
a)  Berlin  6502.560.120|10  2.707.  220  4  6600  KOOSog9  50  .2165  4400  3.  301.  71260  2.729.  ↄ64  60]  1.493.  92140  1.  090.  618  00
b)  Hannover  123.760.140  280  —  2.108.,  870  10.  451.  57510  272200069  30%  6  SJXT  47
c)  Frankfurt  175.907.220  5.957.  220  —  1.002.35|0|4  20  1.  271.  047  50  460.  093  88
d)  München  104.  174.7Oo  34.540.380  482.115  8.138.7252206“  81680  2.  252.  671  40  1.  026.  623  601  462.  87400  288.  602  13
e)  Dresden  50.243.560%  266.  480  —  3.594.270  1.885.  314  834.  03560  1.313.  31160]  1.571.  380  776.004  10  322.268  o6  152.698  22
f) Stuttgart  46.818.820  25.474.520  —  2-413.105,  1.07.9230  50050  40  320  04
g)  Karleruhe.  21.401.  360  15.370.840  —  2.26  7303950  2.025.828  60.1610800020.  2  405  40-30801  08
h)  Darmstadt  16.766.380  S.770.860  —  911.075  5.704.916  5588  S0%  90  4  50  75.  177  #  147.600|10181  .  2810
i) Hamburg  30.942.26ö060  368.615.  630  2.  156.  735  2.998.201  1.666.  oss  so  1.266.  819  60  72  0  876.5604%%
Summe  2.1.081.574.560  170602.40511.209.685  133.867.  439  2  oos  oo  !  —  20  16.328.440  4½  %2  6  6.470.  389  08  38.016.99477
Gesammt-  Aus-.  #
prägung  11.01.  99.16031.S710,6680  177.625.005  9950  25.486.  oss  oo  26.  179.  496  40  16.  507.  247  —  ——  9.633.  7"6  50  5.  496.329160218
*sise  –  "Q  ———ftR1
1.403.  468.840  Mark.  230.923.031  Mark  40  Pf.  26.  141.  696  XKLSSGMarc  70  d.  20  Pf.  Mark  03  Uf-.

 

 

 

 

 

45
        <pb n="316" />
        —   298   —



4.  Zoll - und  Steuer-Wesen.

Bekanntmachung,



betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1853.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  22.  Februar  d.  J.  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  99,
Reichs-Anzeiger  Nr.  48  —  wird  nachstehend  ein  zweites  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen  der  Lütticher
  Prämien-Anleihe  vom  Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des  deutschen  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni
1871  —  R.-G.-Bl.  S.  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen  Nummern

tragende  Stücke  ersetzt  sind,  veröffentlicht:

251
297
302
305
343
392
393
395
398
400
407
409
418
419
40
41
42
43
44
45
46
47
48
430
431
433
435
436
437
438
440
441
442
443
444
445
483
484
485

486
492
496
500
566
569
579
612
619
625
626
627

628

629
630
631
632
635
771
773
774
775
783
786
789
843
980
1152
1181
1185
1193
1194
1196
1198
1201
1220
1258
1273
1274

1275
1462
2248
2404
2442
2444
2449
2455
2456
2458
2459
2462
2914
2916
2918
2935
3117
3119
3121
3132
3136
3482
3506
3509

3516

3517
3527
3533
3561
3570
3571
3579
3581
3600
3615
3616
3617
3618
3740

3754
3755
3756
3816
3867
3912
3926
3930
3932
3938
3939
3949
3977
3984
3988
3989
4307
4313
4314
4325
4359
4391
4598
4599
4600
4948
4949
4950
4952
4955
4957
4966
4985
5561
5563
5565
5566
5568
5570

5571
5575
5578
5657
5663
6036
7349
7366
7367
7368
7369
7370
7376
7377
7378
7379
7380
7381
7382
7383
7384
7385
7387
7389
7390
8267
10677
11251
11253
11254
11255
11256
11257
11263
11264
11269
11288
11290
11295

11296
11297
11298
11309
11313
11411
11451
11594
11595
11596
11597
11599
11600
11753
11762
11768
11769
11810
11816
11851
11887
11888
11889
11896
11897
11899
11900
11923
12264
12507
12509
12526
12527
12528
12529
12540
12541
12542
12543

12544
12545
12546
12547
12548
12549
12561
12562
12569
12570
12581
12582
12589
12704
12779
12798
12965
13010
13036
13037
13038
13212
13215
13218
13238
13255
13259
13265
13266
13289
13290
13291
13292
13293
13294
13304
13307
13343
13344

13347
13350
13352
13353
13354
13630
13641
13642
13643
13644
13645
13646
13655
13854
13855
13856
13859
13861
13862
13863
13864
13865
13867
13869
13870
14170
14657
14744
14749
14750
14751
14752
15001
15004
15005
15007
15068
15073
15079

15093
15113
15118
15385
15386
15387
15388
15389
15390
15391
15392
15395
15398
15399
15400
15439
15440
15441
15443
15444
15446
15448
15731
15746
15753
15755
15762
15800
15801
15851
15866
15916
15951
15954
15956
15957
15958
15959
15960
        <pb n="317" />
        —   299   —                                                                                                                                             15962
15963
15964
15965
15967
15968
15969
15970
15971
15972
15974
15975
15976
15977
15978
15980
15981
15982
15983
15984
15986
15987
15988
15989
15990
15991
15992
15993
15994
15995
15997
15999
16000
16001
16002
16003
16007
16009
16110
16111
16112
16113
16145
16151
16239
16241
16243
16244
16245
16249
16260
16264

16404
16405
16406
16407
16422
16425
16427
16441
16469
16479
16480
16482
16490
16493
16494
16495
16496
16498
16499
16500
16501
16502
16503
16505
16506
16509
16512
16515
16517
16524
16526
16531
16554
16558
16715
16716
16717
16718
16719
16721
16723
16724
16725
16726
16727
16728
16729
16732
16734
16735
16736
16737

16738
16739
16740
16742
16743
16744
16745
16746
16747
16748
16761
16762
16763
16765
16766
16767
16768
16769
16770
16771
16780
16781
16782
16783
16784
16785
16786
16788
16789
16790
16791
16792
16793
16794
16796
16886
17035
17123
17189
17416
17418
17419
17420
17421
17422
17423
17424
17425
17556
17557
17564
17565

17605

17615
17616
17617
17645
17763
17793
17795
17859
18428
18840
18870
18925
18943
18951
18970
19209
19220
19573
19574
19576
20041
20042
20043
20046
20047
20049
20051
20052
20053
20054
20055
20056
20057
20058
20060
20061
20065
20551
20553
20554
20555
20556
20558
20559
20560
20811
20812
20814
20815
20845
20862

299

20882
20883
21078
21079
21081
21082
21083
21084
21085
21086
21127
21128
21167
21628
21644
21645
21903
21912
21984
21986
21987
21990
21993
21996
21997
21998
22099
22100
22291
22400
24556
24572
24574
24596
25101
25102
25103
25104
25105
25106
25107
25766
25773
26045
26264
26302
26646
26669
26673
26674
26691
26692

28523
28524
28525
28725
28790
29001
29002
29213
30092
30102
30107
30127
30139
30140
30141
30142
30143
30144
30151
30152
30154
30155
30156
30157
30158
30160
30184
30196
30200
30216
30225
30237
30241
30290
30455
30670
30672
30674
30677
30678
30685
30686
30900
30094
31225
31232
31248
31278
31288
31295
31333
31334

31335
31337
31338
31339
31454
31455
31530
31536
31554
31667
31668
31669
31680
31686
31698
31714
31718
31719
31720
31721
31722
31723
31724
31726
31727
31728
31758
31780
31781
31782
31799
31801
31804
31809
31821
31827
31830
31831
31832
31833
31835
31836
31837
31838
31877
31892
31898
31904
31905
31929
31930
31932

31933
32000
32006
32008
32011
32013
32086
32154
32160
32165
32194
32206
32212
32293
32297
32539
32540
31541
32572
32617
32620
32703
32709
32712
32713
32716
32717
32722
32903
32904
32919
32931
32935
32937
32938
32940
32964
32997
33000
33032
33064
33082
33102
33135
33136
33138
33139
33141
33144
33145
33146
33147

33148
33151
33152
33156
33157
33158
33159
33160
33161
33163
33164
33165
33166
33167
33168
33169
33170
33171
33172
33175
33176
33177
33178
33179
33180
33181
33182
33189
33191
33192
33193
33195
33196
33282
33283
33295
34237
34238
34380
34406
34407
34408
34411
34416
34419
34503
34504
34593
35008
35113
35121
35262
        <pb n="318" />
        —   300   —                                                                                                                                     35263
35270
35271
35272
35273
35301
35385
35387
35416
35454
35480
35483
35701
35710
35712
35721
35742
35746
35748
35751
35758
35759
35764
35768
35773
35779
35797
35804
35805
35806
35819
35820
35821
35822
35825
35867
35868
35886
36386
36481
36482
36483
36484
38589
38975
38978
38979
38981
38982
38984
38985
38986.

38987
39538
39540
39571
39607
39701
39703
39704
39706
39709
39710
39711
39713
39714
39716
39717
39719
39721
39723
39724
39726
40303
41151
41448
41573
41634
42838
43079
43186
43195
44663
44665
44666
44667
44669
44670
44671
44672
44674
45006
45025
45028
45056
45058
45059
45060
45075
45094
45095
45107
45257
45268

45275
45292
45294
45922
45923
46101
46102
46103
46104
46106
46107
46108
46109
46111
46112
46113
46143
46313
46314
46320
46341
46376
46495
46497
46592
46801
46802
46804
46805
46806
46807
46809
46869
46891
47102
47312
47320
47331
47542
47624
47769
47772
47773
47774
47825
47826
47880
48601
48602
48604
48605
48606

—  300

48607
48608
48610
48611
48612
48613
48614
48615
48616
48617
48618
48619
48620
48621
48622
48623
48624
48625
48626
48628
48631
48634
48636
48637
48641
48643
48644
48646
48647
48648
48651
48679
48680
48683
48747
49145
49261
49476
19505
49515
49808
49811
49958
49961
49967
49968
50058
50060
50061
50074
50088
50358

50359
50360
50361
50362
50363
50365
50980
51605
51606
51607
51608
51609
51610
51614
51615
51689
51713
51714
51728
51767
51780
51781
51808
51814
51815
51873
51874
51875
51878
51879
51881
51885
51888
52002
52004
52011
52012
52013
52015
52017
52018
52035
52056
52061
52068
52080
52204
52207
52226
52227
52228
52236

52252
52389
52394
52395
52399
52739
53736
54516
54534
54535
54550
54551
54587
55615
55642
55643
55699
55704
55705
55707
55708
55709
55710
55711
55712
55715
55717
55726
55736
55748
55753
55754
55755
55756
55757
55812
55845
56486
56487
56488
56489
56491
56493
56494
56495
56496
56497
50499
56502
56503
56504
56505

56506
56507
56510
56511
56512
56513
56515
56516
56517
56518
56519
56520
56521
56523
56524
56525
57362
58760
58763
59857
60181
60405
60417
60418
61211
61217
61225
61254
61287
61293
61296
62280
62288
62331
62487
62488
62489
62490
62491
62492
62493
62494
62495
62496
62497
62656
62965
62968
62972
63301
63302
63353

63354
63355
63398
63505
63508
63903
64702
64893
64919
65047
65368
66051
66055
66062
66065
66072
66076
66085
66174
66186
66187
66188
66254
66314
67323
67324
67325
67326
67327
67328
67329
67330
67331
67332
6333
67334
68064
68252
68510
68511
68512
68513
68537
68545
68548
68555
68557
68558
68600
68628
68723
69001

69002
69003
69004
69005
69007
69008
69009
69010
69011
69012
69013
69014
69015
69016
69017
69019
69020
69021
69022
69023
69024
69050
69052
69054
69055
69056
69057
69058
69059
69060
69061
69062
69063
69065
69073
69075
69257
69261
69263
69277
69279
69280
69281
69461
69462
71426
71427
71428
71556
73503
75109
75110
        <pb n="319" />
        —   301   —

75111  75276  75593  76564  80069  81328  84535  84565  84597
75112  75278  75618  76565  80085  81329  84536  84566  84598
75208  75279  75679  76572  80093  81330  84537  84567  84599
75222  75281  75680  76601  80254  81350  84538  84569  84600
75224  75282  76352  76603  80262  82091  84539  84571  84784
75251  75283  76392  76663  80265  82966  84541  84572  84785
75254  75284  76393  76676  80284  84511  84542  84573  84787
75256  75285  76394  76699  80286  84512  84544  84574  84788
75257  75286  76395  77004  80601  84513  84545  84575  84789
75258  75287  76396  77026  80631  84514  84546  84576  84790
75259  75288  76397  77470  80632  84515  84547  84578  84792
75260  75289  76399  78653  80638.  84516  84549  84580  84793
75261  75290  76400  79391  80644  84517  84551  84581  84794
75262  75291  76402  79649  81242  84518  84552  84582  84795
75264  75292  76404  79666  81243  84519  84553  84583  84796
75265  75293  76405  79904  81309  84520  84554  84584  84797
75266  75294  76476  79905  81317  84523  84555  84586  84798
75267  75295  76502  79911  81319  84524  84556  84587  84799
75268  75297  76507  79915  81322  84525  84557  84588  84800
75269  75299  76527  79959  81323  84528  84558  84591  85430
75271  75300  76528  79999  81324  845290  654559  84592  86187
75272  75388  76529  80051  81325  84532  84561  84593  86920
75273  75395  76543  80064  81326  84533  84562  84595  87865
75274  75399  76545  80067  81327  84534  84563  84596  88580
75275  75592  76562  80068

Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben,  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gewahrt
  werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Reichskanzler-Amt  einreichen.
In  Betreff  des  hierbei  zu  beobachtenden  Verfahrens  wird  auf  die  erwähnte  Bekanntmachung  vom  22.  Februar
  d.  J.  Bezug  genommen.

Berlin,  den  30.  Mai  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.

Eck.

 

In  Schnelldorf,  Königlich  bayerischen  Hauptzollamts-Bezirks  Nürnberg,  ist  eine  Uebergangsstelle  mit  der
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  sowie  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben
  errichtet  worden.  ·
        <pb n="320" />
        —  302  —

 

5.  Marine und  Schiffahrt.

Das  Verzeichniß  der  auf  Grund  der  §§.  1  und  2  der  Strandungsordnung  vom  17.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  73)  in  den  Bundes-Seestaaten  fungirenden  '

Strandämter,  der  denselben  untergeordneten  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern
vorgesetzten  Aufsichtsbehörden

(Nr.  36  des  Central  Blattes  für  1875  Seite  478  ff.)  wird  unter  „A.  In  Preußen“,  „B.  In  Mecklenburg-Schwerin“,

  „C

.  In  Oldenburg“  und  „E.  In  Bremen“  wie  folgt  geändert):

 

Bezeichnung  und  Sitz

der

Strandämter  (Str.-A.)

und

Strandvogteien  (Str.-V.)

Nummer.

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),

Namen  und  Wohnort
der

Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

1.Str.-A.  Memel

i)  Str.-V.  Kinten
7.bStr.-V.  Leba

2d)  Str.-V.  Stolpmünde
9.  h  Str.-V.  Kolbergermünde

10.)  Str.-V.  Klein-Horst

 

Seeküste  der  Kreise  Memel  und
Fischhausen  und  Haffküste  der
Kreise  Memel,  Fischhausen,  Königsberg
  und  Labiau  im  Regierungsbezirke
  Königsberg  und  der
Kreise  Niederung  und  Heydekrug
  im  Regierungsbezirke  Gumbinnen.


Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Memeler  Kreisgrenze  bis  zur
Mündung  des  Atmat-Stromes.

Von  da  bis  zum  Bollenser  Haken.
Von  da  bis  zum  Vietziger  Haken.
Von  da  bis  zur  Grenze  der  Regierungsbezirke

  Köslin  u.  Stettin.

Von  da  bis  zur  Ostseite  der  Raddacker-Fichten.


 

Lootsen=  Kommandeur  Krüger
  zu  Memel.

Gutsbesitzer  Redweik  zu  Kinten.

Bürgermeister  Pardeyke  zu  Leba.

Hafenbauschreiber  Bütow  zu
Stolpmünde.

Schiffbaumeister  Richter  zu  Kolbergermünde.


Mühlenbesitzer  Duwe  zu  Klein-Horst.


2)  Als  Strandvögte  an  der  Dievenowküste  fungiren  die  städtischen  Polizei-Verwaltungen  und
die  Amtsvorsteher  für  ihre  Amtsbezirke.

11.4  Als  Strandvögte  an  den  Binnenküsten  fungiren  die  städtischen  Polizei-Verwaltungen  und

die  Amtsvorsteher  für  ihre  Amtsbezirke.

12.  Als  Strandvögte  fungiren  die  städtischen  Polizei-Verwaltungen  und  die  Amtsvorsteher  für

13.4  ihre  Amtsbezirke.

 

 

 

 

*)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.
        <pb n="321" />
        —   303   — 

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

der  Angabe  Namen  und  Wohnort

Nummer.   Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der

und  —-  Strandamts--Vorsteher  und

Nummer.  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtabezirk  bilden.  Strandvögte.

14  Küste  der  Insel  Greifswalder  Oie.  Pächter  Vahl  auf  der  Greifs-15.



17.

30.

37.

48.

54.

61.
65.

66.

68.

71.

74.

 

14)  Str.-V.  Greifswalder  Oie

f)  Str.-V.  Sellin

a)  Str.-V.  Binz

b)  Str.-V.  Crampas

c)  Str.-V.  Lohme
Str.-V.  Hiddensoe

Str.-A.  Flensburg  (Stadtbezirk)
Str.-V.  Fleusburg

Str.-A.  Hadersleben  I.

a)  Str.-V.  Uelvesbüll

a)  Str.-V.  JIvenfleth

e)  Str.-V.  Balje
Str.-A.  Lehe

Str.-A.  Hagen

Str.-A.  Wilhelmshaven
b)  Str.-V.  Westermarsch

Str.-A.  Emden  (Stadtbezirk)

 

Von  da  bis  Granitzer  Ort.

Von  Granitzer  Ort  bis  Reetz.
Von  da  bis  Groß-Stubbenkammer.
Von  da  bis  Glowe.

Küste  der  Insel  Hiddensoe.

Küste  des  Stadtbezirks  Flensburg.

Wie  vorstehbend.

Küste  der  Hardesvogtei  Hadersleben
  I.

Von  der  Husumer  Kreisgrenze  bis
zur  Westgrenze  des  Gemeindebezirks
  Norder-Friedrichs-Koog.

Von  der  Wewelsflether  Fähre  lam
linken  Störufer)  bis  zum  Glückstädter
  Stadtgebiet.

Küste  des  Gemeindebezirks  Balje.

Weserküste  des  Amtsbezirks  Lehe.

Weserküste  des  Amtsbezirks  Hagen.

Küste  des  Jadegebiets.

Festlandküste  des  ehemaligen  Amts
Norden.

Küste  des  Stadtbezirks  Emden.

 

walder  Oie.
Fischer  Miebach  zu  Sellin.

Fischer  Halliger  zu  Binz.
Fischer  Kruse  zu  Saßnitz.
Fischer  Venz  zu  Lohme.

Schulze  Schlieber  zu  Plogshagen.


Beigeordneter  Jannsen  zu
Flensburg.

Hafenmeister  Hüser  zu  Fleusburg.


Hardesvogt  Siewerts  zu  Hadersleben.


Hofbesitzer  Diercks  zu  Norder-Friedrichs-Koog.


Die  Geschäfte  werden  einstweilen
  von  dem  Gastwirth
Kahlke  zu  Ivenfleth  besorgt.

Landbriefträger  Schmidt  zu  Balje.

Kreishauptmann  Dünsberg  zu
Lehe.

Die  Geschäfte  werden  einstweilen
  von  dem  Strandamt
Blumenthal  (Nr.  67)  besorgt.

Polizei--Inspektor  v.  Winterfeld
zu  Wilhelmshaven.

Wirth  Janssen  zu  Grossekrug.

Ober-Bürgermeister  Fürbringer
  zu  Emden,  zugleich  Strandvogt
  für  das  Strandamt  Emden
(Stadtbezirk).

46
        <pb n="322" />
        —   304   —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
—  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
B  und  is  Strandamts-Vorsteher  und
Amtsbezirk  bilden.
Strandvogteien  (Str.-V.)  mtabezirk  bilden  Strandvögte.
78.Str.-A.  Weener  Küste  des  Amts  Weener.  Regierungs-Assessor  Heintze  zu
--  Weener.  ·
82. Großherzogliches Domanialamt Von der östlichen Grenze der Feld-Amtshauptmann Kuhberg zu
(Str.-A.)  zu  Neubuckow.  mark  Fulgen  bis  zur  östlichen  Neubuckow.
Grenze  des  Amts  Redentin  bei
Boiensdorf.
86.  Str.-V.  zu  Neu-Augusten=  Von  der  Grenze  des  preußischen  Hausmann  J.  Bremer  zu
groden.  Amts  Wittmund  bis  zum  AUn!]  Neu-Friederikengroden.
schluß  des  Neu-Friederiken-Grodendeichs
  an  den  Schaudeich.
88.  Str.-A.  Stollham  Küste  des  Bezirks  des  Großherzog=  Amtmann  Ahlhorn  zu  Ellwürden.
lichen  Verwaltungsamts  Stoll-  ·
hamm.
90.tr.-A.  Eutin  Küste  des  Amtsbezirks  Eutin.  Oberamtmann  Kuhlmann  zu
Eutin.
93.tr.-V.  zu  Bremen  Wie  vorstehend.  HPolizei-Inspektor  Rasch  zu  Bre-Berlin,

  den  27.  Mai  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

men.

In  der  Navigationsschule  zu  Altona  wird  mit  der  nächsten  Schiffer=  und  Steuermanns-Prüfung  für
große  Fahrt  am  14.  Juni  begonnen  werden.
        <pb n="323" />
        —  305  —

6.  Militär=Wesen.

Bekanntmachung.

Es  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  dem  Thurn'schen  Erziehungs-Institute  zu
Altona  (Nr.  5  der  Nachweisung  zur  diesseitigen  Bekanntmachung  vom  26.  Februar  d.  J.  —  Seite  128  —)
provisorisch  ertheilte  Genehmigung  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  zurückgezogen  worden  ist.

Berlin,  den  31.  Mai  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

Die  in  Folge  des  Erlasses  vom  9.  Mai  1875  erstatteten  Berichte  über  die  Anwendung  und  Konstruktion
englischer  Weichen  stimmen  fast  sämmtlich  darin  überein,  daß  Entgleisungen  in  englischen  Weichen  vorzugsweise
  nur  dann  stattfanden,  wenn  auf  der  Kreuzungsstelle  stehende  Wagen  beim  Rangiren  durch  einen
starken  Stoß  in  Bewegung  gesetzt  oder  beim  Durchfahren  der  erwähnten  Stelle  die  Fahrzeuge  plötzlich  gebremst
  wurden  und  daß  eine  sehr  spitze  Neigung  der  Durchkreuzungen  die  Entgleisungen  begünstigte.

Des  Weiteren  ergeben  die  Berichte,  daß  auf  15  Bahnen  englische  Weichen  nicht  verlegt  wurden.
Von  den  Verwaltungen  der  übrigen  Bahnen  sprechen  sich  nur  einzelne  gegen  die  Verwendung  derselben,
insbesondere  in  Hauptgeleisen,  aus,  und  erachten  es  für  geboten,  sofern  in  letzteren  solche  Weichen  zur  Verwendung
  kommen,  diese  so  zu  legen,  daß  sie  nur  im  gerade  durchgehenden  und  nicht  im  Ausweiche-Strange
durchfahren  werden.  »

In  größerer  Zahl  sind  englische  Weichen  mit  der  Kreuzungsneigung  von  1:  10  und  1:9  vorhanden,
  und  zwar  die  ersteren  bei  28  und  die  letzteren  bei  14  Bahnen.

Während  die  zur  Anwendung  gekommenen  Neigungen  von  1:  13,5  —  1:  11  —  1:10  —  1:9,8  —
1:9,5—  1:9—  1:8—1:7,5  und  1:7  vielfach  haben  erkennen  lassen,  daß  spitzere  Neigungen  als  1:  10
zur  betriebssicheren  Benutzung  wenig  geeignet  sind,  wird  einerseits  diese  Durchkreuzungsneigung  für  zweckmäßig
  und  geeignet  erklärt,  andererseits  dagegen  einer  solchen  von  1:9  der  Vorzug  gegeben;  —  nebenbei
wird  jedoch  fast  allseitig  anerkannt,  daß  ein  gesicherteres  Durchfahren  englischer  Weichen  durch  eine  Ueberhöhung
  der  Zwangsschienen  an  der  Kreuzungsstelle  bis  zu  50  Mm.  zu  erreichen  ist.

Zu  Gunsten  der  von  der  Direktion  der  Braunschweigischen  Eisenbahn-Gesellschaft  empfohlenen  Konstruktion
  englischer  Weichen  sprechen  sich  nur  vier  Bahnverwaltungen  aus,  welche  auch  beabsichtigen,  diese
demnächst  zur  Anwendung  zu  bringen,  während  zehn  Verwaltungen  wegen  der  zu  stark  gekrümmten  Weichenkurven
  und  der  beim  Durchfahren  an  der  Zungenspitze  für  die  Fahrzeuge  unvermeidlich  entstehenden  starken

46*
        <pb n="324" />
        —  306  —

Stöße  sich  gegen  dieselbe  erklären,  und  mit  der  Mehrzahl  der  Bahnverwaltungen  zugleich  der  Ansicht  sind,
daß  englische  Weichen  der  bisherigen  Konstruktion  mit  nicht  zu  spitzer  Kreuzungsneigung  auch  ferner  unbedenklich
  zu  verwenden  seien.

Liegen  auch  zur  Zeit  über  die  Verwendung  solcher  Weichen  noch  nicht  so  ausreichende  Erfahrungen
vor,  um  ein  endgültiges  Urtheil  über  dieselben  abgeben  zu  können,  so  kann  doch  konstatirt  werden,  daß  bei
guter  Ausführung  und  Unterhaltung  diese  Weichen  unter  Beobachtung  der  nöthigen  Vorsicht  beim  Rangiren
sich  im  Allgemeinen  gut  bewährt  haben  und  daß  bei  gehöriger  Berücksichtigung  der  Betriebsverhältnisse  des
betreffenden  Bahnhofes  ihrer  ferneren  Verwendung  in  Haupt=  und  Nebengeleisen  ein  Hinderniß  nicht  entgegenstehen
  dürfte.

Indem  das  Reichs-Eisenbahn-Amt  der  etc.  in  der  Anlage  ein  Exemplar  der  im  Auszuge  zusammengestellten
  Aeußerungen  der  Bahnverwaltungen  über  die  Konstruktion  und  Anwendung  der  englischen
Weichen  zugehen  läßt,  giebt  dasselbe  der  Erwartung  Ausdruck,  die  Bahnverwaltungen  werden  mit  Rücksicht
auf  die  Wichtigkeit  des  Gegenstandes  demselben  auch  fernerhin  ihre  besondere  Aufmerksamkeit  zuwenden.
Einer  weiteren  Berichterstattung  über  die  gemachten  Erfahrungen  wird  zum  1.  Juli  1878  entgegengesehen.

Berlin  W.,  den  24.  Mai  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

An
sämmtliche  Eisenbahn-Verwaltungen  Deutschlands  exkl.  Bayerns.

 

An  29.  d.  M.  wird  der  Betrieb  auf  der  zur  Muldenthal-Eisenbahn  gehörigen,  20,  Kilometer  langen

Bahnstrecke  Penig-Rochlitz  mit  den  Stationen  Penig,  Amerika,  Rochsburg,  Lunzenau,  Wechselburg,
Steudten  und  Rochlitz  eröffnet  werden.

Die  Bahnstrecke  hat  in  Penig  und  Rochlitz  Anschluß  an  die  Sächsische  Staatsbahn.
Berlin  W.,  den  29.  Mai  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

8.  Post=  und  Telegrapben-Wesen.

 

Packetverkehr  mit  Ostindien.

Die  Zollverhältnisse  machen  es  nöthig,  daß  bei  Packetsendungen  nach  Ostindien,  welche  der  Post  zur  Beförderung
  übergeben  werden,  der  Inhalt  nicht  allein  in  den  zugehörigen  Zolldeklarationen,  sondern  übereinstimmend
  auch  auf  den  Begleitadressen,  mit  möglichster  Genauigkeit  verzeichnet  sei.

Berlin  W.,  den  20.  Mai  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="325" />
        —  307  —

Im  Kursbüreau  des  General-Postamts  ist  eine  Post-  und  Eisenbahnkarte  von  dem  Deutschen  Reich  in

zwölf  Blättern,  Maßstab  1:  600.000,  neu  bearbeitet  worden.

Die  Karte  enthält  außer  den  Eisenbahnen  und  den  zu  Postverbindungen  benutzten  Wegen  in  Deutschland
  und  den  angrenzenden  Ländern  auch  die  sonst  vorhandenen  Verkehrsstraßen,  sämmtlich  mit  Angabe  der
Entfernungen  von  Postanstalt  zu  Postanstalt  in  Kilometern.

Der  Erlaßpreis  für  ein  vollständiges  Exemplar  der  Karte,  welche  direkt  vom  Kursbüreau  des
General-Postamts,  sowie  durch  Vermittelung  der  Postanstalten  oder  im  Wege  des  Buchhandels  bezogen  werden

  kann,  beträgt  24  Mark.

Berlin  W.,  den  23.  Mai  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

Einzelne  Blätter  werden  mit  2  Mark  für  das  Stück  abgegeben.

 

Briefsendungen  nach  der  Levante.

Die  Beförderung  von  Briefsendungen  nach:  Beirut,  Damascus,  Jaffa,  Jerusalem,  Caifa,  Smyrna  und
Trapezunt  kann  zur  Zeit  auf  den  in  der  nachfolgenden  Uebersicht  angegebenen  Wegen  stattfinden:

 

 

 

Brief-        Die  Briefsendungen  müssen
sendungen  finden  Weiterbeförderung  aus  Berlin  spätestens  abgesandt
von:
nach:  werden:
Beirut,  Triest  jeden  2.  Freitag  (2.  16.  Juni  u.  s.  w.)  jeden  2.  Donnerstag  (1.  15.  Juni  u.  s.  w.)
Damascus,  12  U.  Abends.  9  U.  Vormittags.
Jaffa,  Brindisi  jeden  Montag  5  U.  früh.  jeden  Freitag  2  U.  Nachmittags.
Terusalem.  Neapel  jeden  2.  Dienstag  (6.  20.  Juni  u.  s.  w.)  jeden  2.  Sonnabend  (3.  17.  Juni  u.  s.  w.)
Vormittags.  2  U.  Nachmittags.
Konstantinopel  jeden  2.  Donnerstag  (8.  22.  Junijeden  2.  Sonntag  (4.  18.  Juni  u.  s.  w.)
u.  s.  w.)  4  U.  Nachmittags.  11  U.  Abends.
Caifa.  Triest  jeden  2.  Freitag  (2.  16.  Juni  u.  s.  w.)  jeden  2.  Donnerstag  (1.  15.  Juni  u.  s.  w.)
12  U.  Abends.  9  U.  Vormittags.
Brindisi  jeden  2.  Montag  (5.  19.  Juni  u.  s.  w.)  jeden  2.  Freitag  (2.  16.  Juni  u.  s.  w.)
5  U.  früh.  2  U.  Nachmittags.
Konstantinopel  jeden  2.  Donnerstag  (8.  22.  Juni  jeden  2.  Sonntag  (4.  18.  Juni  u.  s.  w.)
u.  s.  w.)  4  U.  Nachmittags.  11  U.  Abends.
Smyrna.  Triest  jeden  Sonnabend  2  U.  Nachmittags.  jeden  Donnerstag  9  U.  Vormittags.
Konstantinopel  jeden  2.  Donnerstag  (8.  22.  Juni  jeden  2.  Sonntag  (4.  18.  Juni  u.  s.  w.)
u.  s.  w.)  4  U.  Nachmittags.  11  U.  Abends.
Trapezunt.  Konstantinopel  jeden  Montag  2  U.  Nachmittags  jeden  Mittwoch  und  jeden  Sonntag  11  U.

 

und  jeden  Freitag  12  U.  Mittags.

 

Abends.

Es  empfiehlt  sich,  Briefe  nach  den  genannten  Orten  möglichst  zeitig  zur  Post  zu  liefern,  damit  auch
bei  etwaigen  Störungen  in  dem  Gange  der  Eisenbahnzüge  etc.  die  Ankunft  an  den  bezüglichen  Hafenorten
noch  vor  Abgang  des  betreffenden  Dampfschiffs  erfolge;  auch  ist  es  räthlich,  auf  den  Briefen  denjenigen  der
vorgenannten  Hafenorte  zu  bezeichnen,  über  welchen  die  Beförderung  gewünscht  wird.

Berlin  W.,  den  24.  Mai  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="326" />
        —  308  —

Postdampfschiff.  Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden.

Die  zur  Postbeförderung  dienenden  Dampfschiff-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden  gestalten  sich  bis
auf  Weiteres  wie  folgt:

Linie  Kiel-Korsoer.
Die  Fahrten  finden  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.

Abgang  aus  Kiel:  um  12  Uhr  30  Minuten  Nachts  nach  Ankunft-  des  Schnellzuges
aus  Hamburg.
Ankunft  in  Korsoer:  am  nächsten  Morgen  nach  7  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten
Zug  nach  Kopenhagen,  Ankunft  daselbst  um  10  Uhr  40  Minuten
Vormittags.
`  Abgang  aus  Korsoer:  1na  10  Uhr  Abends  nach  Ankunft  des  letzten  Zuges-  von  Kopen-4
  hagen.
Ankunft  in  Kiel:  am  nächsten  Morgen  nach  5  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug
nach  Hamburg.

Linie  Stralsund-Malmoe.

Die  Fahrten  finden  vom  1.  Mai  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  dreimal  wöchentlich
  statt,  und  zwar  aus  Stralsund  jeden  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Malmoe  jeden  Dienstag,
Donnerstag  und  Sonnabend.

Abgang  aus  Stralsund:  mit  Tagesanbruch.
Ankunft  in  Malmoe:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug
  nach  Stockholm.
Abgang  aus  Malmoe:  1  Uhr  früh.
Ankunft  in  Stralsund:  an  den  betreffenden  Tagen  Vormittags  zum  Anschluß  an  den
12  Uhr  45  Minuten  nach  Berlin  abgehenden  Eisenbahnzug.

 

Linie  Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.
Die  Fahrten  finden  täglich  statt.

Abgang  aus  Lübeck;  gegen  4  Uhr  Nachmittags  nach  Ankunft  des  ersten  Zuges  von
Berlin.

Ankunft  in  Kopenhagen:  am  folgenden  Tage  gegen  8.  Uhr  Morgens.

Ankunst  in  Malmoe:  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug  nach  Stockholm.

Abgang  aus  Malmoe:  Vormittags.

Abgang  aus  Kopenhagen:  Nachmittags.

Ankunft  in  Lübeck:  Morgens  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug  nach  Berlin  bez.  Hannover.


Linie  Stettin-Kopenhagen.

Die  Fahrten  finden  vom  3.  Juni  ab  zweimal  wöchentlich  statt.
Abgang  aus  Stettin:  Jeden  Mittwoch  und  Sonnabend,  Nachmittags  1  Uhr.
Ankunft  in  Kopenhagen:  Donnerstag  und  Sonntag,  Morgens  5  Uhr.
Abgang  aus  Kopenhagen:  Jeden  Montag  und  Donnerstag,  Nachmittags  2  Uhr
Ankunft  in  Stettin:  Dienstag  und  Freitag,  Morgens  6  Uhr.

Linie  Rostock-Nykjöbing.

Die  Fahrten  finden  bis  zum  Schluß  der  Fahrperiode  dreimal  wöchentlich  statt,  und  zwar  aus
Rostock  am  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Nykjöbing  am  Dienstag,  Donnerstag  und  Sonnabend.
«  Abgang  aus  Rostock:  Vormittags  gegen  9  Uhr  nach  Ankunft  der  Züge  aus  Berlin,
Hamburg  etc.
        <pb n="327" />
        —  309  —

Ankunft  in  Nykjöbing:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug
  nach  Kopenhagen.

Abgang  aus  Nykjöbing:  Nachmittags,  nach  Ankunft  des  Eisenbahnzuges  von  Kopenhagen.

Ankunft  in  Rostock:  an  den  betreffenden  Tagen  Abends  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug
  nach  Hamburg,  Berlin  etc.

Berlin  W.,  den  26.  Mai  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

Beschlußfähigkeit  der  Bezirks-Verwaltungsgerichte.

Von  einem  preußischen  Bezirks-Verwaltungsgerichte  ist  die  Ansicht  aufgestellt  worden,  daß  bei  Erlaß  von
Erkenntnissen  die  Anwesenheit  auch  nur  eines  ernannten  Mitgliedes  genüge,  sobald  alle  drei  gewählten
Mitglieder  gegenwärtig  seien.  Diese  Auffassung  hat  das  Bundes-Amt  für  das  Heimathwesen  (Erkenntniß
vom  18.  März  1876  in  Sachen  Alt-Landsberg  contra  Magdeburg)  aus  folgenden  Gründen  für  unrichtig
erklärt:

„An  der  Sitzung  des  Königlichen  Bezirks-Verwaltungsgerichts  zu  Magdeburg  vom  19.
November  1875,  in  welcher  das  den  Kläger  abweisende  Erkenntniß  erlassen  worden  ist,  haben,
außer  dem  ernannten  Verwaltungsbeamten,  die  drei  von  der  Provinzialvertretung  gewählten
Mitglieder  theilgenommen.  In  dem  Tenor  des  Erkenntnisses  werden  zwar,  außer  dem  Verwaltungsbeamten,
  nur  zwei  gewählte  Mitglieder  als  Theilnehmer  aufgeführt;  das  Sitzungsprotokoll
ergiebt  aber,  ebenso  wie  eine  darüber  besonders  erforderte  amtliche  Auskunft,  daß,  wie  bemerkt,
die  drei  gewählten  Mitglieder  anwesend  waren.  Das  richterliche  Mitglied  hat  an  der
erlassenen  Entscheidung  nicht  theilgenommen.

Da  die  in  Rede  stehende  Sache  noch  vor  dem  1.  Oktober  1875  anhängig  gemacht  worden
ist,  so  ist.  —  gemäß  §.  82  des  Gesetzes,  betreffend  die  Verfassung  der  Verwaltungsgerichte  etc.
vom  3.  Juli  1875,  Preußische  Gesetzsammlung  Seite  375  flg.  —,  die  Frage,  ob  in  vorstehend
erwähnter  Weise  das  Bezirks-Verwaltungsgericht  als  beschlußfähig  zu  betrachten?  nach  §.  41  flg.
des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausführung  des  Bundesgesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz  vom
8.  März  1871  (a.  a.  O.  Seite  130  flg.),  in  Verbindung  mit  §.  188  der  Kreisordnung  vom
13.  Dezember  1872  (a.  a.  O.  S.  661  flg.)  zu  beurtheilen.  

Nach  diesen  gesetzlichen  Bestimmungen  war  die  gedachte  Frage  zu  verneinen  und  demgemäß
  das  Erkenntniß  vom  19.  November  1875  für  nichtig  zu  erachten.

Nach  §.  41  des  Gesetzes  vom  8.  März  1871  besteht  die  Deputation  für  das  Heimathwesen
  —  jetzt  das  Bezirks-Verwaltungsgericht  —  aus  einem  richterlichen  Beamten,  einem  Verwaltungsbeamten
  und  ferneren  drei  von  der  Provinzialvertretung  zu  wählenden  Mitgliedern.
Der  §.  42  des  allegirten  Gesetzes  bestimmt  sodann:

Die  Anwesenheit  von  drei  Mitgliedern,  einschließlich  der  beiden  ernannten
Beamten,  genügt  für  die  Beschlußfähigkeit  der  Deputation.  Sind  vier  Mitglieder
anwesend,  so  nimmt  das  dem  Lebensalter  nach  jüngste  Mitglied  an  der  Abstimmung
keinen  Antheil.

Wenn  der  allegirte  §.  42  hiernach  für  die  Beschlußfähigkeit  die  Anwesenheit  der  beiden
        <pb n="328" />
        —  310  —

ernannten  Beamten  und  (wenigstens)  noch  eines  ferneren,  gewählten  Mitgliedes  für  genügend
erklärt,  so  ergiebt  sich  daraus  unmittelbar,  daß  nach  der  Absicht  des  Gesetzes  irgend  eine
andere  Zusammensetzung  der  Deputation  resp.  des  Verwaltungsgerichts  nicht  genügen,  daß
also  die  Anwesenheit  der  beiden  ernannten  Mitglieder  unter  allen  Umständen  erforderlich
ein  sollte.

Aus  dem  zweiten  Satze  des  §.  42:  „Sind  vier  Mitglieder  anwesend  etc.  etc.“  läßt  sich  keineswegs
  entnehmen,  —  wie  das  Königliche  Bezirks-Verwaltungsgericht  zu  Magdeburg  vermeint  —
daß  in  dem  dort  erwähnten  Falle,  d.  h.  wenn  nicht  bloß  drei  Mitglieder  anwesend  sind,  die
Anwesenheit  nur  eines  ernannten  Mitgliedes  gleichwohl  für  ausreichend  habe  erklärt  werden
sollen.  Es  leuchtet  ohne  weiteres  ein,  daß  der  Gesetzgeber  sich  anders  ausgedrückt  haben  würde,
wenn  dies  in  seiner  Absicht  gelegen  hätte.  Der  erste  Satz  des  §.  42  handelt  von  der  Beschlußfähigkeit
der  Deputation,  der  zweite  Satz  von  der  Art  der  Beschlußfassung.  Der  zweite  Satz  will
die  Eventualität  abschneiden,  daß  bei  sich  ergebender  Stimmengleichheit  der  Vorsitzende  ein  Ausschlag
  gebendes,  doppeltes  Stimmrecht  ausüben  könnte;  es  hat  ihm  aber  fern  gelegen,  zu
bestimmen,  daß  bei  Anwesenheit  aller  drei  gewählten  Mitglieder,  das  eine  oder  das  andere
der  ernannten  Mitglieder  für  entbehrlich  erachtet  werden  könne.  Für  eine  solche  Absicht  spricht
auch  nicht  der  Umstand,  daß  nunmehr  allerdings  der  Erfolg  eintreten  kann,  daß  das  eine  der
beiden  ernannten  Mitglieder,  weil  das  jüngste  dem  Lebensalter  nach,  an  der  Abstimmung
keinen  Antheil  nehmen  darf.  Schon  der  §.  188  unter  3  der  Kreisordnung  vom  13.  Dezember
1872  läßt  erkennen,  daß  dem  Gesetzgeber  diese  Möglichkeit  nicht  verborgen  geblieben  ist;  wenn
derselbe  bestimmt,  daß  der  Vorsitzende  an  der  Abstimmung  immer  theilnehmen  soll,  auch  wenn
nur  vier  Mitglieder  anwesend  sind,  —  so  ist  daraus  zu  entnehmen,  daß  eben  nur  der  Vorsitzende,
  auch  wenn  er  dem  Lebensalter  nach  der  jüngste  ist,  vor  der  Möglichkeit,  lediglich  ein
konsultatives  Votum  zu  haben,  hat  bewahrt  werden  sollen.  Ueberdies  aber  ergiebt  der  Bericht
der  Kommission  des  preußischen  Abgeordnetenhauses  zur  Berathung  des  Gesetzentwurfs,  betreffend
die  Ausführung  des  Bundesgesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz  (Nr.  109  der  Drucksachen
S.  25)  direkt,  daß  die  Anwesenheit,  insbesondere  des  richterlichen  Mitgliedes  für  unbedingt
erforderlich  selbst  dann  betrachtet  worden  ist,  wenn  dieses  Mitglied  das  an  Jahren  jüngste  sein
sollte.  Es  heißt  dort  nämlich:  „Hinsichtlich  des  letzteren“,  —  des  in  den  §.  42  übergegangenen
—  „Vorschlages  wurde  zwar  das  Bedenken  hervorgehoben,  daß  in  einem  solchen  Falle  auch  das
richterliche  Mitglied  bei  der  Abstimmung  ausscheiden  könne;  indeß  dieser  Einwand  wurde  nicht
für  zutreffend  erachtet,  da  nicht  allein  die  Abstimmung  entscheidend  sei,  sondern  auch  die  sachverständige
  Berathung  entscheidenden  Einfluß  auf  die  Abstimmung  des  Kollegi#  gewinnen  könne
und  jedenfalls  durch  die  Theilnahme  des  juristischen  Mitgliedes  an  der  Berathung  auch  die  Erörterung
  des  Rechtspunktes  gewahrt  sei.  Es  sei  jedenfalls  vorzuziehen,  selbst  den  richterlichen
Beamten  bei  der  Abstimmung  einmal  ausscheiden  zu  lassen,  als  dem  Vorsitzenden  zwei  Stimmen
zu  geben  etc.“

 

In  Sachen  Stralsund  contra  Prohn  hat  ferner  das  Bundes-Amt  in  dem  Erkenntnisse  vom  29.  April
1876  festgestellt,  daß  bei  Anwesenheit  von  vier  Mitgliedern  stets  das  dem  Lebensalter  nach  jüngste  Mitglied
des  Verwaltungsgerichts  sich  der  Abstimmung  zu  enthalten  habe.  Die  Gründe  lauten:

Von  den  vier  bei  der  Berathung  des  angesochtenen  Erkenntnisses  und  der  vorausgegangenen
  mündlichen  Verhandlung  anwesenden  Mitgliedern  des  Verwaltungsgerichts  hat  sich,
wie  in  den  Motiven  bemerkt,  nicht  das  dem  Lebensalter  nach  jüngste  aller  Mitglieder,  sondern
das  jüngste  der  beiden  erwählten  Mitglieder  der  Abstimmung  enthalten.  Es  fragt  sich  daher
zuvörderst,  ob  die  Beschlußfassung  über  das  demnächst  verkündigte  Urtheil  eine  den  gesetzlichen
Bestimmungen  entsprechende  war,  eine  Frage,  welche  von  Amtswegen  geprüft  werden  muß,  indem
  bei  verneinender  Beantwortung  derselben  das  Urtheil  sich  als  nichtig  wegen  Verletzung  einer
wesentlichen  Formvorschrift  darstellt.
        <pb n="329" />
        —  311  —

Die  zur  Anwendung  kommende  Gesetzesbestimmung  ist  im  §.  42  des  Gesetzes  vom
8.  März  1871  enthalten,  dessen  Dispositionen  für  das  Verfahren  in  gegenwärtiger  Streitsache
noch  maßgebend  sind,  da  dieselbe  vor  dem  1.  Oktober  1875  anhängig  wurde  (§.  82  des  Gesetzes
vom  3.  Juli  1875)  und  lautet:

Die  Anwesenheit  von  drei  Mitgliedern,  einschließlich  der  beiden  ernannten  Beamten,
genügt  für  die  Beschlußfähigkeit  der  Deputation.  Sind  vier  Mitglieder  anwesend,

so  nimmt  das  dem  Lebensalter  nach  jüngste  Mitglied  an  der  Abstimmung  keinen
Antheil.

Der  Wortlaut  des  zweiten  Satzes  ist  kaum  anders  zu  verstehen,  als  dahin,  daß  in  dem
vorausgesetzten  Falle  das  jüngste  aller  Mitglieder  sich  der  Abstimmung  enthalten  soll,  da  ein
Unterschied  zwischen  gewählten  und  ernannten  Mitgliedern  nicht  gemacht  wird.  Die  von  dem
ersten  Richter  vertretene  Auslegung,  daß  das  dem  Lebensalter  nach  jüngste  der  gewählten  Mitglieder
  sich  der  Abstimmung  zu  enthalten  habe,  findet  eine  Stütze  nur  in  dem  ersten  Satze  des
Paragraphen,  wenn  man  davon  ausgeht,  daß  der  Gesetzgeber  die  Anwesenheit  der  beiden  ernannten
  Mitglieder  gerade  zu  dem  Zwecke  vorgeschrieben  und  als  unentbehrlich  für  die  Beschlußfähigkeit
  bezeichnet  habe,  damit  dieselben  auch  bei  der  Beschlußfassung  ihre  Stimmen  abgeben.
Diese  Intention  des  Gesetzgebers  ist  indessen  nicht  nachweisbar,  vielmehr  ergiebt  der  Bericht  der
Kommission  des  preußischen  Abgeordnetenhauses  zur  Berathung  des  Gesetzes  vom  8.  März  1871
das  Gegentheil.  (Vergl.  Nr.  109  der  Drucksachen  S.  25.)

 

10.  Kon  sulat  Wesen.

 

Den  bisherigen  russischen  Vize-Konsul  in  Kopenhagen,  Relander,  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das
Exequatur  als  Kaiserlich  russischer  Konsul  in  Stettin  ertheilt  worden.

 

Dem  Herrn  John  M.  Wilson  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  mit  dem  Sitze  in  Hamburg  ertheilt  worden.

 

Den  Herrn  Eduard  Friedrich  Weber  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  hawaülischer
Konsul  mit  dem  Sitz  in  Hamburg  ertheilt  worden.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
47
        <pb n="330" />
        <pb n="331" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

—..———————..  „

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  Juni  1876.  Nr.  23.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  der  5.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
ferneren  Verbreitung  der  zu  Philadelphia  unter  dem  Namen  Nachweisung  der  bis  Ende  Mai  1876  stattgehabten  Aus-„Nord-Amerika,
  Wochenblatt  des  Philadelphia  Volksblatt“  führung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichserscheinenden
  Zeitung;  —  Verweisung  von  Ausländern  aus  kassenscheinen  315
dem  Reichsgebiet..  Seite  313  6.  Münz-Wesen:  die  
Strecke  Appenmeier,  .  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-2.
  Eisenbahn  ·  Wesen.  Eröffnung  der  Strecke  Appenweier=  münzen  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  April  1876  für
Marine und Schiffahrt.  .........314    Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
3.  Marine  und  Schiffahre  Beginn  von  —  Landes-Silber=  und  Kupfermünzen  318
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Kompetenz  einer  Steuerstelle  315  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  .  322

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung,
betreffend

das  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  zu  Philadelphia  unter  dem  Namen  „Nord-Amerika,  Wochenblatt
  des  Philadelphia  Volksblatt“  erscheinenden  Zeitung.

Nachdem  durch  die  rechtskräftigen  Urtheile  des  Strafgerichts  zu  Bremen  vom  25.  April  und  5.  Mai  1876
gegen  die  Nummern  25  und  26  der  in  Philadelphia  unter  dem  Namen  „Nord-Amerika,  Wochenblatt  des
Philadelphia  Volksblatt“  erscheinenden  Wochenschrift  vom  25.  März,  beziehungsweise  1.  April  1876  Verurtheilungen
  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafsgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  14
des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  65)  die  fernere  Verbreitung  dieser
Wochenschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  4.  Juni  1876.
Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

 

48
        <pb n="332" />
        —  314  —

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  «
1.  der  Schneidergeselle  Hannes  Herzkowicz  aus  Kutno  (Gouvernement  Warschau  in  Russisch-Polen),
  60  Jahre  alt,
2.  die  Arbeiter
a)  Franz  Szeszol,  30  Jahre  alt,
  b)  Wranek  Starzyk,  32  Jahre  alt,
beide  aus  Stara-Jaszczopka  in  Oesterreich,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen  vom  (zu  1)
22.,  (zu  2)  27.  Mai  d.  J.,
3.  der  Müller  Johann  Jakob  van  Opbergen  aus  Venray  (Bezirk  Roermonde  in  den
Niederlanden),  47  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
in  Düsseldorf  vom  18.  Mai  d.  J.,
4.  Louis  Chagourin,  gebürtig  aus  Berney  (Departement  Seine-et-Marne  in  Frankreich),
29  Pore  al,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Aachen  vom
23.  Mai  d.  J.,
5.  der  Brettschneider  Franz  Delaye,  geboren  am  20.  Februar  1824  zu  Richecourt  (Departement
  der  Maas  in  Frankreich),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
in  Metz  vom  22.  Mai  d.  J.
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Eisenbahn-Wesen.

Am  1.  d.  M.  ist  die  in  Appenweier  an  die  Badische  Staatsbahn  anschließende,  19  Kilometer  lange  Bahnstrecke
  Appenweier-Oppenau,  deren  Betriebsführung  die  Verwaltung  der  ersteren  übernommen  hat,  mit
den  Stationen  Zusenhofen,  Oberkirch,  Lautenbach,  Hubacker  und  Oppenau  für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet
  worden.

Berlin  W.,  den  4.  Juni  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.
        <pb n="333" />
        —  315  —

3.  Marine  und  Schiffahrt.  

Mit  den  nächsten  Seesteuermanns-Prüfungen  wird  bei  den  Navigationsschulen

1)  in  Barth  am  17.  Juli  d.  J.,

2)  =  Stralsund  28.  Juli  d.  I.,

3)  =  Grabow  a.  O.  =  10.  August  d.  J.,

4)  =  Danzig  17.  August  d.  S.,

5)  =  Pillau  :  29.  August  d.  J.  und
6)  =  Memel  =  6.  September  d.  J.

begonnen  werden.

 

14.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

—  —

Der  Großherzoglich  badischen  Steuereinnehmerei  Gengenbach  im  Hauptamtsbezirk  Lahr  ist  die  Befugniß
zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Weingeist  ertheilt  worden.

 

Vom  24.  bis  31.  Mai  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  1.412.448  Mark  für  71.830  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  23.936.670  „  „  1.760.468  „

 

Zusammen  für  25.349.118  Mark  für  1.832.298  Mark.

 

48*
        <pb n="334" />
        316

Nachweisung  der  bis  Ende  Mai  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,

 

Bezeichnung  der  Staaten.

2.

Betrag

des  ausgegebenen
Landespapiergeldes
(auf  Mark  reduzirt).

3.

Definitiver  Antheil

an

Reichskassenscheinen

nach  §.  1  des  Gesetzes.

4.

Maximal-Betrag

Vorschüsse

der  zu  gewährenden

nach  §.  3  des  Gesetzes.

 

Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf..


1  Preußen  61.386.729  72.000.517  92  —  —
2  Lauenburg  —  144.976  79  —  —
3 Bayern  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37
4  Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.  441  31
5  Württemberg  10.285,713  5.321.235  84  3.309.651.  44
6  Baden  11.142.858  4.276.68370  4.577.449  53
7  Hessen  ..  7.371.429  2.495.657  29  3.250.514  47
8  Mecklenburg-  Schwerin  .  2.955.000  1.631.988  18  882.007  88
9 Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35
10  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.  410.81367
11  Oldenburg  —  915.074  93  —  —-12 Braunschweig..
  3.000.000  913.120  29  1.391.  253  14
13 Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981  89  833.345  41
14  Sachsen-Altenburg  .  1.456.800  415.863  88  693.95741
15 Sachsen-  Coburg-Gotha  1.800.000  510.134  20  859.910  53
16  Anhalt.  2.850.000  595.278  00  1.503.  148  00
17 Schwarzburg-  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928  06
18  Schwarzburg-  Rudolstadt·  600.000  220.988  22  252.674  52
19°  Waldecck  630.000  164.517  32  310.321  79
20  Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.033  49
21¼  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.322  02
22  Schaumburg=  Lippe  1.020.000  93.808  00  617.461  33
23|  Lippe  —  325.192  67  —  —
24  Lübeck  —  152.619  78  —  —
25|  Bremen  —  358.161  09  —  —
26  Hamburg  —-  991.873  48  —  —
27  Elsaß-Lothringen  —  4.534.695  92  —.  —
Summe  .  184.298.529  120.000.000  00  54.889.94172
        <pb n="335" />
        317

betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (R.  G.  Bl.  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  "a
Spalte  2  —  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  #  «  b«
sind eingezogen in Rieichskassen zur baaren Zahlung auf die Reichs-  auf den definitiven zur Erfüllung des Bemerkungen
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech—  schlusse    sind  auf    Antheil  Maximal-  Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der
reduzirt ) Kontrole  der  Staats..)  preußischen  Kontrole- kasse  angewiesen.  in  Reichskasse.“  Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
l
59.087.99469.701.780!00  *  .  2.298.73500  —  —
—  144.  975  00  —  —  —  —
35.260.536  14.197.535  00  1  5  14.  ü  LI.  999  *  —  —  492.976  00
35.039.952  7.479.835  00  3  604  18.373.  409  31  —  —  640.  O32  00
10.176.000  5.321.235  00  0  84.236.509  44  —  —  73.142  00
11.005.4242  4.276.680  00  3  70|  4.485.82724  —  —  91.622  29
7.128.  000  2.495.655  00  2  29  3.088.228  47  —  —  162.286  00
2.904.000  1.631.985  00  3  18  848.007  88  —  —  34.000  00
1.731.000  837.400  00  1  47  595.732  35  —  —  46.000  00
2.364.000  283.775  00  4  50.386.813  67  –  —  24.000  00
—  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —
2.940.000  913.120  00  10  29  1.351.253|14  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  oor  1  89  723.345  41  —  —  110.000  00
1.415.166  415.860  00  3  88  666.201  41  —  —  27.756  00
1.698.000  510.130  00  4  20  791.910/53  —  —  68.000  00
2.718.000  595.275  00  300  00  —  —  88.000  00
444.000  196.605  00  2  91  164.  928  06  —  —  4.000  00
559.989  220.985  00  3  22  226.000|52  —  —  26.674  00
604.443  164.515  00  2  32  293.283  79  –  —  17.038  00
374.346  131.950  00  —  0  23  161.597|49  —  —  10.436  00
900.000  260.515  00  1  97  426.32202  —  —  40.000  00
974.370  93.805  00  3  00  587.041|33  —  —  30.420  00
—  325.190  00  2  67  —  —  —  —  —  —
—  152.  615  00  4  78  —  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  09  –  –  —  —  —  —
—  991.870  00  3  48  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  00  0  92  —  —  —  —  —  —
178.960.2203  117.  701.  195  00  70  00  52.  863.  559  481  2.  298.  7235  00  2.  026.  382  29
Die  ausgegebenen  Reichekassenscheine  (Kol.  6.a.)  haben  bestanden:
1.  in  11.285.401  Abschnitten  à  5  Mark  56.427.005  Mark.

44.274.940
16.999.250

sind  117.701.195  Mark.

Ferner  sind  der  Reichs.  Hauotkasse  überwiesen:
4.  zur  Erstattung  der  nach  Kol.  6.  d.  geleisteten  Zah-2.

  2.213.747  ·  so·  u.
3.-  389.985  ·

 

lungen 14 Abschnitte a, , Mark-.......  70-5.
  in  Anrechnung  auf  die  nach  Kol.  7  geleisteten  Vorschüsse:
  390.000  Abschnitte  à  5  Mark  =  1.950.000  Mark
300.000  220  .  =  6.00.,000  „
—m  150  .  -44.000.000  „
51.950.000  „

Zusammen  1697.651.265  Mark.
        <pb n="336" />
        der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  3.  Juni  1876

6.

318

Munz=  Wese  n.

Uebersicht

stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

–—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Woche  hiervon
vom  28.  Mal  bis  auf  Privat-3.
  Juni  1876  Doppel-  rechnung  5  1  50  20  10  5  2  1
sind  geprägt  Kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Pfennig-    Pfennig-  Pfennig=  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennigstücke.
  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:  .  .
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
  
a) Berlin..  —  —  —  40%%  1.075|  170.50350  10.  sos  20  91.230  3o  46.585  10  —  —  4.194%
b)  Hannover  —  —  —  370.875  —  128.206|00  87.241  00  —  WL  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  547.455  —  116.72000  40.8074—  33545  20  3.908
d)  München  —  1.  400.000  —.  —  —  187.000  oo  W  37.500  %  W  —  —  352080  oo
e) Dresden  —  —  —  201.575  —  —  —  78.223  20  —  9.100  00  8.050  00  —  —
f)  Stuttgart  ..  —  —  —  485.000  173.412  —  —  85.  641  40  17.530  00.  9.495  00  902  00  2.26000
g)  Karlsruhe  —  382.000  —  —  195.000  —  —  36.000  00  —  —  17.100  %0  2.  350  00  —  —
h)  Darmstadt.  —  —  —  —  158.343  —.  —  30.  460  00  —  —  —  —  —  —.
i)  Hamburg  —  —  —  —  274.  048  —  —  7015084%  1944  —  —  —  —
Summe  1.  —  1.  782.000  —  2.013.  375  1.879.  788  602.479  au  z86.  ass  00  178.  215  10  191.859  15  15.210  a6  5½%%
"  .
2.  Vorher  waren  I  I
geprägt  in:  I
a)  Berlin  .  ..  602.  582.  720  102.  707.  220  121.  627.  260  11.903.585  50.496.598  10.268.76450  4.349.943,  409  156  90  2.753.2  40  1.503.545  70  1.096.,0410
b)  Hannover  123  760.1400  57.677280  —  12.16679  %  2.771.503  00  6  v  775/0  1..  75,  301%  2  60
c)  Frankfurt  175.907.  220  58.957.220  —  1.281.500  11.135.124  3.187.721  50  1.894.817  00  2  319.445  70)  1.328.367  40  1.277.5054  460.093  88
d)  München  104.174.700  34.900.380  482.115  8.  138.  725  17.  617.  572  2.98/-075  50  6.742.816  80  2.287.871  40  1.033.62360052740  71.  2  13
e) Dresden  50.243.560  480  —  3.3014.270  7.885.314  834.03550  1.416.811  *  1.600.  571|30  782.604  10  322.25808  152.698|27
f) Stuttgart  461  20%.  174.20  —  2  413.105  1r1-192/00  3.812.  825  20  1.  807.  570  %  837.  615  101  382.  178  50  2597-04
g)  Karlsruhe  21.  401.  a60  15.370.810  —  2.269.730  12.036.866  S54%%  2.056.528  60  1.330.861  900  832.724·05  t12.  180  so  181.  058  os
h)  Darmstadt  16.766.380  8.770.860  —  ·  911.075  5.F744.916  255  384/00  809.089  00  951.002  80  75.17735  150.56792  70.  288%
i)  Hamburg  39.942.260  5.646.880  38.615.630  2.  158.  735  3.268.054  1.665.9  50  1.  324.831  80  1.373.637  50  908.62520  324.  101  98  82.943/82
Summe  2.  1.8  1.397.160  321.571  680  170.  625.  oob  46.247.  20  135.  009.  550  25.  466.  06s  oo  25.  179.496  a0  .“  2.633.74850  5.496.329  16.  8.  o26.  sis  s
D  #
Gesammt-  Aus.  ½#  I  «
prägung  1.081.327.160/  323.853.685/  177625005645  18%35  s-0s.  564  50  25.76.983  00nd-  8S.  102/80)  K.—8F.67  6%  .
"=  .  I

 

 

—
1.405.250.840  Mark.

 

 

 

 

 

—  )
236.007.660  Mark  50  Pf.

 

 

.—.  --—-—
26.471.800  Mark  45  Pf

 

—  —
8.549.893  Mark  o9  Pf.
        <pb n="337" />
        über  die  bis  Ende  April  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs

319

Uebersicht

Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

zur  Einziehung  gelangten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1I
Eingezogen  bezw.  als  eingezogen  6
2  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
Nummer  im  April  vorher
1876  Mark.  Pf.
A.  Landes-  Silbermunzen.  #
Thalerwährung:  Thlr..  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  Thlr.
Zweithalerstücke.  1.2  80540  —  36.592.440  37.881.980.  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  243.200  —  15.603.331—  15.846.621  —
„  „  „  „  1817,22  215.720  —  11.972.071  —  12.187.791  —
*  7*7“  *“  "  1823  56  "#  »  —  S  606.  677  606.677.  –
„  von  1857  ab  —  3.  000  —  3.000  —
26  —  ........  90  —  766  —  856  —
15  «  .....-....  11215  4.239  15  4.332,  —
1/3  „  695.752  20  6.858.702  —  7.554.454  20
11  „  31227  1.053,  7  1.085  —
1/5  *5  "  —  —  97  —  97  —
5  .  218.071  *5  7.793.76610  8.011.837  10
1/8  7  —  »  11  «  284  15  28.  26#n  9232  30  .
III-«  14.06620  44.747I27!,  58.814517;294"162«82436
W-»  30.000—  58.41116  88.41116
½%  „  272.  103  —  1.458.561  22  1.730.66442
1½0  „  12.0210  58.755128  70.777  18
ferner:
1/1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  26  17  267
1.  12  „  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  .  ..  122.776—  550.265520  673  041H0
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
1/3    Thalerstücke  (à  6  sgr.)  .  ....  418  415  51  4s9)  23n
1/6  »  (a 3 gr)  ..  ——  5  3  5  3
Zusammen  3.113.  580  6#  81.607.361116#  84.720.0  41  13
2 Süddeutsche  Guldenwährung:  .  r.  öl.  Kr.  Gl.  Kr.
Zweiguldenstücke  .  .  —  —  30.143.608  —  30.143.608  —  r
Einguldenstücke  4.164.8605  —  40.750.378  —  44.915.213  —
Einhalbguldenstücke  —  —  13.871.075  —  13.871.075  —
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37.  542  —  37.  542  —
Fünfzehnkreuzerstücke  —  —  2.405  15  2.405  15
Sechskreuzerstücke-  1.063.719  24  17.461.736  12  18.525.455,  3  19  120.  56!
Dreikreuzerstücke  359.44024  2.778.954  12  3.138.403,  36
Einkreuzerstücke  57.7244  204.618  51  262.  343,  37  1
ferner:
badische  Einhundertkrenzerstücke  —  —  6.036,  40  6.036  4
„  Zehnkreuzerstücke  —  —  1.559  40  1.559  4%
Zusammen  5.645.758  34  105.  257  913  z0  110.  0  .  672  24
"  Fl.  Kr.  Kr.  Kr.
Kronenthaler  .  ...  —  eor  353  2  *-  353  32  7.973.748  92
61  Kr.  Kr.  Kr.
4  Konventionsmünzen  des  zwanzigguldenfußes  —  —  1.  14.  056  1.  —-  21  1.909.810
5  erw  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Gepräges:
1/6  Thalerstücke:  —  —  7.500—  7.500—
1/12  „  .......  —  —  5.  600)  —  6.  600  —  «-Zu
  übertragen.  —  —  13.100.  —  13.100  —  434.166.965  40
        <pb n="338" />
        320

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
—  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
S  .  .
im  April  vorher
Nummer  1876  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  .
Uebertrag  —  —  13.1000  —  13.100  —  454.166.9605  40
1.163  Thalerstücke  .....  —  —  1.833  10  1.8333  10
1½“  „  —  —  975  28  9752w
½%  „  —  —  1.400  —  1400  —  53.456  62
113  —  —  396  28  396  28
Achtpfenniger  —  —  45  20  4520
Dreier  —  —  38  286t  38  2
Einpfenniger  ....  —  —  29  22½##  29  22½##
Zusammen  —  —  17.818  26  17.818  261
6  Silbermünzen  schleswig-  holsteinischen  Gepräges  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1.1  Speziesthaler  .  —  —  513.  567  —  513.  5667  —
2/3  („  —  —  6.651  —  6.651.  —
1/3  ½%  —  —  9.821  9.821
1/6  „  —  —  2.637  227  2.637  227  1.617.855  49
1/12  ,  -.......  —  —  2.401  15  2.401  15
  1/24—  —  1206  1*  4.206  1
Zweisechslingstücke  ....  —  —  —  253  —  2353
Zusammen  —  —  539.  285  4  539.285  4
7  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlt.  sgr.
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  6  223  5  224  1.613  45
Kassen-Zweidrittelstücke  ......  —  532  2  532  2  s  .  -
Zusammen  —  —  537  24t½  537  24#½
8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —  1.468  24  1.466  24
Einmarkstücke  —  —  948  —  948  –
Zwölfschillingstücke  —  —  7.872  15  7.872  15
Achtschillingstücke  —  —  4.911  1  4.911  18
Vierschillingstücke  ·.......  ——  11.06527  Il.065,27  204.774  70
Zweischillingstücke  —  —  370  3  370  3
Einschillingstücke  .....  1  201.  41.534  3  41.535  231n5
Einhalbschillingstücke  —  —  56  207  56  207
Einviertelschillingstücke  ....  -—  28  253  28  253
Zusammen  1  20  1,%  68.256  163  68.258  6.
9 Hamburgerische  Kurantwährung  Thlr.  sgr.  Tbir.  far.  hlr.  *
Zweimarkstücke  —  —  13.061  18  13.061  18
Einmarkstücke  —  —  860  24  860  24
Achtschillingstücke  —  —  89.055  12  89.05512
Vierschillingstücke  —  1  133.359  #  9  133.359  27  1.  766.362
Zweischillingstüke  —  4  4%  4.195  18  (66.362  11
Einschillingstüke  —  12  299.947  137  299.947  25#
Einhalbschillingstücke  —  —  6•810  211  6.8100  21
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  1.495  —  1.455  154
.  »  Zusammen  1  1  588.786  2½  588.787  1171
10  Lübische  Währung:  Thlr.  sgar.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreimarkstücke  —  —  8.548  24  8.548  24
Zweimarkstücke  —  25.132  —  25.132  —
Einmarkstücke  ....·....  ——  3.  166  24  3.166  24
Achtschillingstücke  —  —  150.472  —  156.472  —  755.291  84
Vierschillingstücke  ....·.  —--  50.598  6  50.598  6
Zweischillingstücke  —  —  3.042  281  3.042  28
Einschillingstücke  ...  —  —  4.803  5.  4.803  5
"6“  Zusammen  —  —  251.763  281  251.763  2838
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  458.566.319  61
        <pb n="339" />
        —  321  —



Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
"  -  .  .
S  im  April  vorher
1876  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  .........  —  —  64.084  1103  64.084  104
Dreipfennigstücke..  ....  1.41529  504.  235  25  505.651  24#
Zweipfennigstücke  .·.....  —  —  91.721  74  91.721  74
Einpfennigstücke  546  20  1.959  20  2.506  10
hessische  Achthellerstücke  ......  —  —  110  253  110  25
- Vierhellerstücke  —  —  290  191.5  290  197.
sowie
preußisch-posen'sche  22.055.  137  96
Kupfergroschen  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16
"  2  preuß.  Pf.)  —  —  271  24  271  241
Kurfürstlich  und  Königliche  sächsische  Fünfpfennigstücke  —  —  1  174  1  174
5„  „  Dreipfennigstücke  —  —  4.064  27  4.064  27
„  „  „  „f„  Zuweipfennigstücke  —  —  84  —  84  —
„  Einpfennigstücke  —  —  600  —  600  —
hannoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  1.416  20  14.  166  20  15.583  10
Zusammen  3.379  91  681.666  1971,  685.045  29#
2  Süddentsche  Währung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke..  ....  12.664  33  205.258  26  217.912  59
Einhalbkreuzerstücke  15.148  03  51.576  53  66.724  56  544.924  4
Einviertelkreuzerstücke  12.435  10  20.7609  49  33.204  59
Einachtelkreuzerstücke  ......  —  —  30—  30  —
Zusammen  40.237  46  277.635  8  317.872  54
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  gsr.  Thlr.  sgr.  Thlr.   sgr.
Dreipfennigstücke  .  —  —  1.330  1875  1.330  18k
Zweipfennigstücke  —  —  29  181#  29  18
Ein  und  Einhalb  Pfennigstücke  —  —  3  1153  3  15#  32.627|21
Einpfennigstücke  .....  —  —  89  241.  89  243
Dreilinge  s  -  "  ½  2  s  o  s  —  —  9.422  4  9.422  4½
Zusammen  —  —  10.875  22  10.875  22
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  2.632.690  11
Hierzu  -  A.  ..  —  —  —  —  —  —  458.566.319  61
Summe  —  —  —  —  —  —  461.199.009  72
        <pb n="340" />
        —  322  —

7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Legationsrath  von  Alvensleben  zum  General-Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Bukarest,
den  Legations  Sekretär  Grafen  von  Bray  zum  General-Konsul  des  Deutschen  Reichs  in
Belgrad,
die  Kaufleute  Thos.  W.  Williams  zu  Nassau  (New-Providence)  und  Freudenberg  zu
Colombo  (Ceylon)  zu  Konsuln  des  Deutschen  Reichs,
den  Konsul  Brüning  in  Tiflis  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Bairut,
den  bisherigen  Vize-Konsul  Feigel  in  New-Vork  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in
Havana  und
den  Kaufmann  Edw.  F.  Bird  zu  Gloucester  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.  «

 

Den  Kaiserlichen  Konsuln  Bis  marck  in  Tientsin  und  Krauel  in  Amoy,  sowie  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul
  Hagen  in  Chefoo  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  §.  85  je  für  ihren  Amtsbezirk
  die  allgemeine  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Eheschließungen  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,
Heirathten  und  Sterbefällen,  wie  bisher  schon  für  Reichsangehörige,  so  nunmehr  auch  für  Schutzgenossen  ertheilt
  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="341" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

·  
IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  Juni  1876.  924.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  der  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Verzeichniß  der  den  Direktivferneren
  Verbreitung  der  zu  London  unter  dem  Namen  Behörden  und  Hauptämtern  zur  Kontrole  der  Zölle  und
„Wperiod“  erscheinenden  periodischen  Druckschrift;  —  Ver-  Verbrauchssteuern  beigeordneten  Beamten;  —  Nachweisung
weisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  323  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deusschen  Neich
2.  Finanz-Wesen:  Stellvertretung  des  Reichskanzlers  in  der  in  den  Monaten  Januar  bis  Mai  1876  329
Leitung  der  Reichsbank  durch  den  Staatsminister  Hofmann;
  —  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  5.  Heimath-Wesen-  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  *-  "'
für  die  Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Mo-  6.  Post=  und  Telegraphen-  Wesen:  Postverbindung  mit  Helgonats
  Mai  1876;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken  land;  —  Fahrpostverkehr  mit  Großbritannien  und  Irland
Ende  Mai  1876  .  324  336
1.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  etc.  337

 

münzen  .  328

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung

betreffend  das  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  zu  London  unter  dem  Namen  „Wperiod“  in  russischer
  Sprache  erscheinenden  periodischen  Druckschrift.

Nachdem  durch  die  rechtskräftigen  Urtheile  des  Königlich  preußischen  Stadtgerichts  zu  Königsberg  i.  Pr.
vom  1.  März  und  11.  Mai  1876  gegen  die  Nummern  1,  4,  5  und  25  der  zu  London  unter  dem  Namen
„Wperiod“  („Forward“)  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  Verurtheilungen  auf  Grund  der  ss.  41  und
42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai
1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  65)  die  fernere  Verbreitung  dieser  Druckschrift  auf  die  Dauer  von  2  Jahren
hierdurch  verboten.

Berlin,  den  15.  Juni  1876.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
H of m a n n     

—..—

 

50
        <pb n="342" />
        —  324  —

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,








1. der  Bäckergeselle  Josef  Wisinski  aus  Radzk  in  Russisch-Polen,  26  Jahre  alt,  durch  Be—
schluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen  vom  1.  Juni  d.  J.,

2. der  Kupferschmiedegeselle  August  Traubenstein,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Rypchen

(Gourvenement  Plock  in  Russisch-  Polen),  43  Tahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preuhischen
  Bezirks-Regierung  in  Bromberg  vom  1.  Juni  d.  J.,
3. der  Schlossergeselle  Karl  Ertel  aus  Nieder-Heidisch  (Bezirk  Grulich  in  Böhmen),  46  Jahre

alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau  vom
25.  April  d.  S.,

4. die  Zigeuner-Familie  Nikolits,  und  zwar

Josef,  30  Jahre  alt,
Maria,  45  -
Stefan,  25  =
Zura,  15
Marianne,  40  =

aus  Groß-Bacz  in  Ungarn,  durch  Beschus  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des
Neckar-Kreises  zu  Ludwigsburg  vom  5.  April  d.





5.  der  Drahtbinder  Andreas  Sedo  Krajesy  aus  Ehumecz  (Komitat  Trencsin  in  Ungarn),

39  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  in  Karlsruhe
vom  24.  Mai  d.  S.,

6. der  Kesselflicker  Nikolai  Radal  (auch  Radul  genannt),  gebürtig  aus  Becskerek  (Komitat

Torontal  in  Ungarn),  45  Jahre  alt,  —  dessen  Ehefrau  Marie,  geb.  Kaldaresch,  35  Jahre
alt,  und  dessen  Tochter  Marie,  15  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburg-
  schwerin'schen  Ministeriums  des  Innern  vom  18.  Mai  d. J.

7.  der  Erdarbeiter  Andreas  Picard,  geboren  am  13.  A-pril  1816  zu  St.  Nicolas  (Departement

  Isäre  in  Frankreich),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in
Metz  vom  30.  Mai  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

22.  Finanz-Wesen.

–.  —  —  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  auf  Grund  des  §.  26  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  für  die
Dauer  der  Abwesenheit  des  Reichskanzlers  Fürsten  von  Bismarck  zum  Stellvertreter  desselben  in  der  Leitung
  der  Reichsbank

den  Präsidenten  des  Reichskanzlers-Amts,  Staatsminister  Hofmann
zu  ernennen  geruht.
        <pb n="343" />
        — 325 —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Soll -Einnahme  -beträgt  Bonifkatio=    Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
«  des  Jahres  .  .  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahrs  —  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  12  weniger
4  4  4  “
1.  2.  3..  4.  6  .  6.
Zölle  47.798.252  18.449  47.779.  zos  48.117  564  —  337.761
Rübenzuckersteuer  25.812.  747  6.074.653  19.738.  094  10.010.998  +  9.727.090
Salzsteuer  12.096.700  —  120096700  12.128.321  —  31.621
Tabackssteuer  696.707  70.897  6  625.810  467.194  +  138.616
Branntweinsteuer  .  25.469.0713.o73.8-2422.395.2473323.380.678?3—985.431
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  52.620  —  52.620  46.282  4  6.338
Brausteuer  ..  8.259.592  43.106  8.216.486"  8.013.341.—  203.145
Uebergangsabgaben  von  Bier.  *  381.485  —  381.485  372.496—  8.989
Summe  520.57.174  280.929  zin  104  **  8.749.371

 

 

Anmerkung.  Die  Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  im  Großherzogthum  Luxemburg  für  den  Monat  Mai  1876
sind  noch  nicht  mit  nachgewiesen.

 

50*
        <pb n="344" />
        —  326  —

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  118:
—

 

 

 

 

Darunter  627  M  sächsisches  Staatspapiergeld.
Darunter  89.365  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
Sonstige  Ver-  Vertäglich
  bindlich.  bindlichkeiten
5.  Grund--  Reserve-Noten-  Gegen,  Unge.  Gegen  fällige  egenkeiten  Gegen  Sonustige  Gegen  Summe  Gegen  aus
Name  der  Bank.  .  30. April deckte 30. April  30.April mit 30.April  der 30.April-weiterge-Kapital.]
  Fonds.Umlauf.  ·  Ver-  Kündi-  Passiva.  gebenen
—  1876.Noten.  1876.  bindlich.  1876.  gungs  1876.  1876.Passiva.  1876.  inländischen-
  ·  
keiten.  frist.  Wech-Laufende Nummer“
  sein.
1  Reichsbank  119.9963017.24067797068717  739  —  2701.052.434  25.195  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3.000  650  2.711—  61  1.011—  120%2.869  —  67  „  2.566  —  157  —  —  11.796—  2853  224
Kölnische  Privatbank  3.000  750  2.766  —  88J1.237  121  402  —  15|  4.472  27  40  —  11  1—  87386
4 Magdeburger  Privatbank  3.000  624  lnbr"  17  1.071  63  25  —  29  486.  —  29  590  —  53]  6.6044—  298  632
5  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.000  750  2.155  —  163  811—  186  772  +  55  4.587.  —  L  97  —  105  11.161—  272  365
6  Prorinzial-Aktien  =  Bank  des  "
Großherzogthums  Posen 200  7or2  21011  3238  —  341  706—  1384  —  6.803  —  4344
7  Hannoversche  Bankz.12000  694  950  073—  104%  3.371—  21  49  3280  —  371  30.066—  1.  o201  1.  137
8  Landgräfliche  Hessische  konzess.  Badesbank
  (Homburg  v.  d.  Höhe)  86  11  1  —  —  —  —  44  32  47—  19  3.000  —  14  —
9 Frankfurter  Bank  17.113329%  1.42S.482  708.365  1.2444  os  —  726.344  893
10 Bayerische  Notenbank  7.500  —  68.  446  4  741-9  394171  109  —  241  2.243  4  2471  659.  83114  1.  1351  1.272
11  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30.000  3000  55.,803  3.295  11.20  D2.416  526  —  1.1111.855  871.43  12  10%.  71  3.932  2.810
12  Leipziger  Kassenverein  .  ..  3.000  1132-828—  14  4t  —  210%2.236  +  120  344  2  70  —+  3488.283-+  111  156
13  Chemnitzer  Stadtbank  510  65  510  —  99  —  21  709—  6  2.853—+  289  174  86  4.  1.  3697  273
14 Württembergische  Notenbank  9.000  3110.662  624  7.  16  —  1.021  526  4  1394  —  —  4544  37  30.959—  39]  1.251
15.Badische  Bank99,0001é  373  42—  731%  479  44  3  10
16  Bank  für  Süddeutschland.389125  .,  |—  3875  225.—  428  —  —.  659  J+  916876  2.2641
1!7  Rostocker  Bank.000  600  1.12  194  286  —  428  981+  91  73563—  2S531  16.674  —  131  186
18 Braunschweigische  Bank  ..  10.500  45118.524  330  %  150  rt299%  5.49  —  23621—  25.253—  542  681
19  Kommerzbank  in  Lübeck.5•400  2100  1  352  736—  8311  1.257  5  3.034-  713  273—  28  9.097/  328  149
20|  Bremer  Bank116.607  676  7.640  810  2ni  1.302  354  5227,109—  9  8—  3  52.394—  818  970
1  I  4
Zusammen  .282.75927.910896.927  —  29.221  120.51  74.412  219.101  +  46.646  161.589  —  7790.  156  —  471s.598.444-+  13.184415.915
Bemer
Zu  9“:  Darunter  198.600  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="345" />
        banken  Ende  Mai
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),

übersichten  verglichen  mit  Ende  April  1876.

auf  Tausende  Mark).

1  876

-  327   - 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
Laufende Nummer
Metall.  Gegen  ReichsWegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Bestand  30.  April  kassen.  30.  Aprill  anderer  30.  April|  Wechsel.  30.  April  Lombard.  30.  April Effekten.  30.  April  Activa.  30.  April  der  30.  April.
1  -  ·#.#
1876.  scheine,  1876.Banken.1876.  1876.  1876.  1876.  1876.  Aktiva.  —
.
Laufende Nummer
563.559+  42.123422221  +%  8627.36  +  7.45,  17.406  45.  884  —  65.153  205  +  12  34.300  —  687|110622  +  27.646
1.165—  68  7.—  9  497  4  136  7.209  —  142  2.403—  54  665  —  12  —  —  11.946—  258  2
1.210.—  43  18  —  10  3oz  —  1533951+  134  505  —  70  —  —  181  —  34  11.678  —  10
sso  —  112  28  —  10  100  —  148  K863—  65  849  —  11  —  —  21  183  4  66  öczv0s  —  2811
1  078.—  14  —  —  266  —+  378.641—  1356  8225—  136  200—  4  321  4  53  11.363  —  258.5
954—  54  1  —  2089  —  130  4.325  —  252  957  4  21  —  —  461—  3  697  —  418
3672  —  444  61  —  4  166  —  3121041  —  1.248  1.934  —  17  8226  —  52  8.366  +  1.011  30.066  —  1.020
22  14  10  —  1  7  —  254  4  5  116—  13  664  —  3  1.676  —  17  2.955.—  15
11.  660  2.  102  +K.  13642  16  %  —  6852  4.746  377  3.636—  34  2.859.  93  66.879—  847
32.309  +  1.419  s83  —  2682.82  —  804%  1  722  1.2072  —  1868  *  44  1.443  190  609.831  1.113540
33.18  1.383  239  —  57  8.  271  +  474675  5  —  6.449  7.849  —  59  668  +  483  8.  754  +  2.854  105.719  —  3.9327  11
.  #
1.113  —  24  11  —  6  760  214  3.5314  3  1.900  —  108  —  614  —  7  s.28233  111
263  33  6  2  142  —  10  %368  202  —  11  33  —  163  —  9  4.191  369  13
13.0586+  126  70  H—  4  372  4  224  1.050  564—  62  —  —  927..  322  30.999—  393|4
11.218—  1.524  66  +  29  318—  1142  5  55  152  1.994  —  50  306  —  327  4.157  42  6569  38.614—  2.56615
13.30—  1.414  11—  4  416  +  3607.33  358  2•470  —  a8  7.569  —  2  5.  766  +  2.086  466  —  2.62
700  TM  1i¼838  +  122  4  23.059—  436  7.499  .  50  1.298  —  3.976  4  108  16.674  4
2.408  —  33  40.  24  283  —  7116%  202  1.914  —  77  —  —  7.764  —  243  26.235  —  602
1.0481—  #  3  —  4½½%  —  17014  1569  1.639  —  8  s14  4  623  2328  +  137  9.202  JT  3321
1
4.-044  4  62  +  40  s13  44830202  —  1.79  5.211—  286  1.97000  KH  1N3  1.863  186  53.110  —  7310
166.659|3.  36.5034437  1.067/3560  7.63534.969  —  31.280  1.48  —  5.7214  L  86.  141  4-  6.  695  1.  614.  93  4  15.  696
kungen.
Zu  16*:  Darunter  176.070  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  alter  Währung.
**:  Darunter  600  M  Landes-Papiergeld.
Zu  20*:  Darunter  104.500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.
        <pb n="346" />
        3.

328

MünzeWesen.

Uebersich

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  10.  Juni  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.

1.  In  der  Woche  Hiervon
vom  4.  vis  auf  Privat.

10.  Juni  1816  Doppel.  rechnung  5  1  55“  20  10  8  2  1
find  geprägt  kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  ennig-  ennig-  ennig-  isd-m  #  Veemnisworden
  in:  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf  Mark.  Pf.]  Mark.  Vf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Uf.  Mark.  uf.
a)  Berlin.  ..  —  —  —  527.420  15%  144230  35.969600  —  —  9.72%100  .  20%
b)  Hannovrer  —  —  —  371.210  —  122.50700  64.810  7.500  oo  7  500,00  —  —  —  —
Wec)  Frankfurt  —  —  —  381.685  —  1.  93  oo  51.691  80  —  —  —  —  8.934  46  2.  24917
4)  NMünchen  —  —  —  —  —  118.00000  84.000,00  27.000/00  124.  800  oo  1.480  ool  4.040  oo
e)Dresden  —  —  —  —  —  96.  902  50  7,500%  —  .  6.s0o  oo  4.600  00  —  —
s)  Stuttgart  ..  —  —  —  —  130.506  31.  536  00  67.56900  14.  auo  oo  1.500  do  3.  154  oo  1.752  00
4)  Karleruhe  —  —  —  127.000  117.000  —  —  ai.  ooo  oo  15.6000of  3.5500ä“  —  -
n)  Darmstadt.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  20.000  %  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  ..  488.800  —  488.800  —  175.299  —  —  40.464  20  37.593  5%  16.092  10  —  —  —
Summe  1.  488.800  —  488.  800  1.407.  345  897.314  615.734  od  206%1%  165.31730  6002  10  32.  60%“  13.  66  ur

2.  Vorher  waren

geprägt  in:  #
a)  Berlln  So.  582.720)  10  2.  70.  320  1260  12.  312.655  51.575.  583  10.439.268,0070  299.  7  740  30  1.503.  545  70  1.  101.  139  70
b)  Hannover  123.760.140  5677.280  —  .v0  10.451.  575  3.  638.  569  00  2858-74000  837.  5  1.084.  8  670.81570  424  5  s0
c)  Frankfurtt  75.907.220957.220  —  1.  28.99511  44970  1.361.013  30]  1.  281.  413  941  460.  093  88
d)  München  104.174700  36.300.380  482.115  8.  138.725  117.817.  572  3.171.  o75  50  6.830.  816  so  2.325.  37140  1.  047.  523  601  452.  574  oo  224.  322  13
e)  Dresden  50.243.56016.,  480  —  4.  005.  845  v.  385.314%%%5100%  10  390%0  152.698  22
0  Stuttgart  46.818  82025.474.520  —  2.  8105  17.343  00  3.  898.  466  60  325.  100.0  S87.  11010  1  261  30880
#)  Karleruhe  21.401.  3601  165.  752.  840  —  2.269.  730  12.231.666  1.568.  039  50  2.092.828160)  1.330.  861/901  850.  424  081  414.  630  601  191.  058  os
h)  Darmstadt  16.766.  3801  8.770.  860  —  911.075  5.903.259  255.  884  oo  839.549  00  EIIIIeIIIIIItW  o  ass  o
|)  Hamburg  39.942.260  6480  38.615.690  2.158.735  3.542.  102  1668.  988  50  1  396.34020  1.9050|%24  82.43  s2
Summe  2.  1.081.597.  160  323.  663.  880  170.  625.  oob  136.  38.  738  26.  086.544  50  .  2.  sg  oo  16.686.  D9.785.  537|65  5511.33962  3

1  ,

Gesammt-Aus.  6

prägung  1.  082.085,  96032.65  680  11.  11-8ö2  0O1.  352.  zio  10  9.850.  629  75ö1.  1  5
–.  .  ib  1  .

 

—.—
1.405.739.640  Mark.

 

 

 

–
239.434.064  Mark  10  Pf.

25.703.149  Mark  85  f.

 

 

8.595.945  Mark  42  Pf.

*)  Die  Münzanstalt  in  Berlin  hat  die  Ausprägungen  an  Fünspfennigstücken  in  der  Woche  vom  28.  Mai  bis  3.  Juni  d.  J.  um

100  Mark  zu  hoch  beziffeit.
        <pb n="347" />
        Hauptämtern  zur  Kontrole  der  Zölle  und  Verbrauchssteuern  beigeordneten  Beamten.

—



—  329  —

Verzeichniß
der
auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ven  Direktiv-Behörden  und

4. Zoll=  und  Steuer-Wesen.

(Nach  dem  Stande  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Juni  1876.)
Laufende Nummer.  Der  Beamten
.—  -
Staat,  in  welchem  »
  die  Beamten  welchen  sie  beigeordnet    sind
  fungiren.  sie  beigeordnet  sind.  Namen.  Dienstkarakter  etc.  Stationsort.
I.  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern.
Preußen.  Königliche  Provinzial-Steuer-Direk=  Keßler.,  Kaiserlich  deutscher  Ober  Königsberg.
tionen  zu  Königsberg  und  Danzig.  Regierungs-Rath.
2.  -  Königliche  Provinzial-Steuer-Direk.  Meisel.  Königlich  sächsischer  Ober-Stettin.
tion  zu  Stettin.  Zoll-Rath.
3.  -  Königliche  Provinzial-Steuer-Direk  Döring.  do.  Breslau.
tion  zu  Breslau.
4.  Preußen  u.  Anhalt.  Königliche  Provinzial-Steuer-Direk=  Dr.  Weindel,  vom  Großherzoglich  badischer  Ge-Magdeburg.
tion  zu  Magdeburg.  1.  Juli  1876  ab  heimer  Finanz-Rath.
6  Vierordt.
5.  Preußen,  Lauen-Königliche  Provinzial  Steuer-Direk-Emoan.  Königlich  bayerischer  Ober-Altona.
burg,  Lübeck  und  tion  zu  Altona.  Zoll-Rath.
Hamburg.
Preußen  u.  Bremen.  Königliche  Provinzial-Steuer-Direktion
  zu  Hannover.
Oldenburg.  Großherzogliche  Zoll-Direktion  zu  ,  ..  .-6.
  Srrntean  Giller.  Großherzoglich  hessischer  Hannover-Braunschweig.
  Herzogliche  Zoll=  und  Steuer-Direktion  Ober-Steuer-Räth.
—  zu  Braunschweig.  1
Preußen.  Königliche  Provinzial-Steuer  -Direktion
  zu  Köln.  [Schübeck  Königle  bayrischer  
—  »»  »  "  v  Königlich  bayerischer  Ober-Köln.
74  Luxemburg.  Königlich  Großherzogliche  Zoll-Direk-  Schübeck.  Zoll.-  Rath  
tion  zu  Luxemburg.
8.  Bayern.  Königliche  General-Zoll-Administra“  von  Motz.  Königlich  preußischer  Ober-München.
tion  zu  München.  »  Regierungs-Rath.
9.  Sachsen.  Königliche  Zoll,  und  Steuer.Direktion  von  Lessing.  Königlich  preußischer  Ge-Dresden.

 

zu  Dresden.

 

 

 

heimer  Regierungs-Rath.
        <pb n="348" />
        —  330  —

 

 

Der  Beamten

 

Laufende Nr.  Staat,  in  welchem  Behörden,
die  Beamten  welchen  sie  beigeordnet  sind
  fungiren.  Namen.  Dienstkarakter  etc.  Stationsort.
*    #
Preußen  (Hohen-Königliche  Regierung  zu  Sigmaringen.
zollern).
Württemberg.  Königliches  Steuer-Kollegium  zu  Stutt-10.
  gart.  Keller-Holl.  Königlich  preußischer  Ge-Karlsruhe.
Baden.  Großherzogliche  Zoll=  Direktion  zu  heimer  Regierungs-Rath.
Karlsruhe.
Preußen.  Königliche  Provinzial  Steuer-Direktion
  zu  Kassel.
11.  Hessen.  Großberzogliche  Ober-Steuer-Direk-  Sick.  Königlich  württembergischer  Darmstadt.
  tion  zu  Darmstadt.    Ober-Steuer-Rath.  
12.  Mecklenburg-  Schwe-Grohherzogliche  Steuer=  und  Zoll-  Schrader.  Königlich  preußischer  Ober·  Schwerin.
rin  und  Strelitz.  Direktion  zu  Schwerin.    Regierungs-Rath.  
13.  Elsaß-Lothringen.  Kaiserliche  Direktion  der  Zölle  und  Fhr.  v.  Aufseß.  Königlich  bayerischer  Ober-  Straßburg
indirekten  Steuern  zu  Straßburg i./E.  Zoll-Rath.    i.  E.
II.  Stations-Kontrolöre.
1.  Preußen.  Hauptämter  zu  Königsberg,  Pillau,  Kaiser.  Königlich  bayerischer  Zoll-Königsberg.
Prostken  und  Johannisburg.  Inspektor.
2.  -  Hauptämter  zu  Memel,  Tilsit  und  unbesetzt,  vom  1.  Königlich  bayerischer  Revi-Tilsit.
Eydtkuhnen.  Juli  1876  ab  sionsbeamter.
’  Lutzenberger.
3.  Hauptämter  zu  Danzig,  Thorn,  Nei=  Dunkhase.  Großherzoglich  oldenburgi-Danzig.
denburg  und  Elbing.  scher  Zoll-Inspektor.
4  -  Hauptämter  für  ausländische  und  in-Oertel.  Königlich  sächsischer  Zoll-Berlin.
·  ländische  Gegenstände  zu  Berlin  und  Inspektor.
Hauptamt  zu  Frankfurt  a./O.
5.  Hauptämter  zu  Stettin,  Swinemünde  unbesetzt.  —  Stettin.
und  Kolbergermünde.
6.  -  Hauptämter  zu  Stralsund  und  Wol-  Höher.  Königlich  bayerischer  Zoll=  Stralsund.
gast.  (Einstweilen  auch  Stettin  und  Inspektor  mit  dem  Range
Swinemünde.)  eines  Hauptzollamts-Verwalters.

7.  -  Hauptämter  zu  Breslau,  Ratibor,  Hering.  Königlich  bayerischer  Zoll=  Breslau.
Mysklwwitz  und  Neustadt  O.-S.  Inspektor.
8.  -  Hauptämter  zu  Görlitz,  Mittelwalde,  Raabe.  Königlich  sächsischer  Zoll-  Schweidnitz.
Liehau  und  Schweidnitz-  Inspektor.
        <pb n="349" />
        —  331  —

 

Der  Beamten

 

Laufende Nr.   Staat,  in  welchem  Behörden,
  die  Beamten  welchen  sie  beigeordnet  sind
  fungiren.    Namen.    Dienstkarakter  etc.  Stationsort.

9.  Preußen  und  Hauptämter  zu  Magdeburg,  Halle  Birnbaum.  Königlich  sächsischer  Zoll.  Magdeburg.
schwarzburgische  Halberstadt  und  Nordhausen,  Fürst-  Inspektor.  «
Unterherrschaf-  lich  schwarzburgische  Steuerämter
ten.  zu  Sondershausen  und  Frankenhausen.

10.  Preußen.  Hauptämter  zu  Kiel,  Rendsburg,  Heide  Kirn.  Königlich  württembergischer  Kiel.
und  Tönning.  Zoll-Inspektor.
11.  -  Hauptämter  zu  Flensburg,  Schleswig,  unbesetzt.  —  Flensburg.
Tondern  und  Hadersleben.
12.  "  Hauptämter  zu  Hannover,  Hildesheim  Herzog.  Königlich  württembergischer  Hannover.
und  Münden.  Zoll-Inspektor.
13.  "  Hauptämter  zu  Harburg,  Stade  und  Mann.  Großherzoglich  hessischer  Zoll-Harburg.
Lüneburg.  Inspektor.
14.  -  Hauptämter  zu  Emden  und  Leer.  Stadler.  Königlich  bayerischer  Zoll-Emden.
Inspektor.
15.  4  Hauptämter  zu  Frankfurt  a.  Main,  Stauffer.  Königlich  bayerischer  Zoll-Frankfurt  a.
Hanau,  Biebrich  und  Oberlahnstein.  Inspektor.  Main.
16.  -  Hauptämter  zu  Aachen,  Köln  für  aus-  Wirthle.  Großherzoglich  badischer  Zoll-Aachen.
ländische  und  inländische  Gegen-  Inspektor.
stände,  Düsseldorf,  Malmedy  und
Elberfeld.
17.  Hauptämter  zu  Emmerich,  Kleve,  Kal.]  von  Buri.  Großherzoglich  hessischer  Zoll-Emmerich.
denkirchen,  Wesel,  Duisburg,  Uer-  Inspektor.
dingen,  Krefeld  und  Neuß.
Preußen.  Hauptämter  zu  Saarbrücken,  Trier
18.  und  Koblenz.  Groll.  Königlich  bayerischer  Zoll-Saarbrücken.
Luxemburg.  Hauptzollamt  Luxemburg.  Inspektor.
19.  Bayern.  Hauptämter  zu  München,  Augsburg  Altwasser.  Königlich  preußischer  Steuer  München.
und  Memmingen.  Inspektor.  ·
20.  -  Hauptämter  zu  Hof,  Bayreuth  und  Irmler.  Königlich  preußischer  Haupt:  Hof.
Waldsassen.  Königlich  sächsisches  amts-Kontrolör.
Uebergangssteueramt  zu  Hof.  
21.  Hauptämter  zu  Pfronten  und  Lindau  Lehmann.  Königlich  preußischer  Steuer-Lindau.
Inspektor.
22.  -  Hauptämter  zu  Ludwigshafen  a.  Rh.  unbesetzt  —  Ludwigsund
  Kaiserslautern.  hafen  a.  Rh.

 

 

 

 

 

 

 



51
        <pb n="350" />
        —   332  —

 

 

 

Der  Beamten

 

Laufende Nr.   Staat,  in  welchem  Behörden,
  die  Beamten  welchen  sie  beigeordnet  sind
fungiren.  "  Namen.  Dienstkarakter  etc.  Stationsort.

23.  Bayern.  Hauptämter  zu  Nürnberg,  Fürth  und  Wagemann.  Königlich  preußischer  Steuer-Nürnberg.
Bamberg.  Inspektor.
24.  Hauptämter  zu  Passau  und  Simbach.  Biesterfeld.  Königlich  preußischer  Steuer-Passau.
Inspektor.
25.  Hauptämter  zu  Waldmünchen,  Furth  Dassau.  do.  Regensburg.
a.  Walde  und  Regensburg.
26.  -  Hauptämter  zu  Würzburg  und  Schwein=  unbesetzt.  —  Würzburg.
furt.
27.  "  Hauptämter  zu  Rosenheim  und  Frei=  unbesetzt.  —  Rosenheim.
lassing.
28.  Sachsen.  Hauptämter  zu  Dresden,  Schandau  Meyer.  Königlich  preußischer  Steuer-Dresden.
und  Pirna.  Inspektor.
29.    Hauptämter  zu  Chemnitz,  Freiberg,  Pichier.  do.  Chemnitz.
Annaberg  und  Marienberg.
30.  -  Hauptämter  zu  Leipzig  und  Grimma.  Nest.  do.  Leipzig.
.  "  Hauptämter  zu  Zwickau,  Glauchau,  Boether.  do.  Zwickau.
Eibenstock  und  Plauen.  1
32.  —  Hauptämter  zu  Zittau,  Bautzen  und  Freytag.  do.  Zittau.
Loebau.
Preußen  (Hohen  Salzsteueramt  Stetten.
zollern).  Hauptämter  zu  Stuttgart,  Heilbronn,
Kannstadt,  Eblingen,  Gmünd,  Göppingen  Großherzoglich badischer Zoll-Inspektor)  .
33.  Württenberg  pingen,  Hall,  Ludwigsburg,  Reut-  Hildebrandt.  Frothertet  badischer  Zoll-Stuttgart.
lingen,  Tübingen,  Ulm  und  Hei-  pettor.
denheim.
34.  Baden.  Hauptämter  zu  Freiburg,  Lahr  und  Habrecht.  Königlich  preußischer  Steuer-Basel.
Lörrach.  Inspektor.
Württemberg.  Hauptämter  zu  Friedrichshafen,  Spaichingen,
  Nottweil,  Sulzund  Waldsee.
35.  Baden.  Hauptämter  zu  Konstanz  und  Ueber-Godduhn.  do.  Konstanz.
lingen  und  Ober-Einnehmerei  Ludwigshafen.

36.  Baden.  Hauptämter  zu  Säckingen,  Stühlingen  unbesetzt.  Waldshut.
und  Randegg.
37.  Baden.  Hauptämter  zu  Baden  Baden,  Karls-  Dr.  Heine.  Königlich  württembergischer  Mannheim.

 

 

 

ruhe,  Heidelberg  und  Mannheim.

 

Finanz-Assessor.
        <pb n="351" />
        —  333  —

 



Der  Beamten

 

 

 

Laufende Nr.   -  in  welchem  Vehörden,
die  Beamten  .  .
fungiren.  welchen  sie  beigeordnet  sind.  Namen.  Dienstkarakter  etc.  Stationsort.
38.  Hessen.  Hauptämter  zu  Mainz,  Worms  und  Flitner.  Königlich  preußischer  Haupt-Mainz.
Bingen.  amts  Kontrolör.
39.  -  Hauptämter  zu  Darmstadt,  Offenbach  Dahlström.  Königlich  preußischer  Steuer-Darmstadt.
und  Gießen.  Inspektor.
Mecklenburg-  Hauptämter  zu  Rostock,  Schwerin  und  
40  Schwerin.  Güstrow.  Evers  Königlich  preußischer  Steuer--  Rostock.
Mecklenburg--Stre-  Hauptamt  zu  Neubrandenburg.  «  Inspektor.
litz.  ·
41.  Oldenburg.  Hauptämter  zu  Brake,  Varel  und  Hoffmann.  Königlich  preußischer  Steuer-Oldenburg.
Oldenburg.  ·  Inspektor.
42.  Braunschweig.  Hauptamt  zu  Braunschweig.  von  Mauderode.  Königlich  preußischer  Steuer-Braun-Inspektor.
  schweig.
14  Hauptämter  zu  Wandsbeck  und  Neustadt
  i.  H.  ....  .  ,  »
43.L··Lauenburg.  Hauptath zu  Lauenburg.  Groß  Königlicht  bayerischer  Zoll-Lübeck
lenen  „Lübeck.  Inspektor.
Preußen.  Hauptämter  zu  Sebaldsbrück  und
44.  Geestemünde.    Lossow.  Königlich  bayerischer  Zoll-Bremen.
Bremen.  Hauptamt  zu  Bremen.  Inspektor.  «  «
45  Preußen.  Hauptämter  zu  Ottensen  und  Itzehoe.
·  Hauptamt  zu  Hamburg.  unbesebt.  —  Hamburg.
46.  Elsaß-Lothringen.  Hauptämter  zu  Straßburg,  Schirmeck  Großschupff.  Königlich  preußischer  Haupt  Straßburg
und  Kolmar.  amts-Kontrolör.  i.  E.
47.  -  Hauptämter  zu  Mülhausen,  Münster  Securius.  Königlich  preußischer  Steuer-Mülhausen
und  Altkirch.  Inspektor.  i.,  E.
48.  -  Hauptämter  zu  Metz,  Diedenhofen  Freiherr  von  Har-(Großherzoglich  badischer  Zoll - Metz.
und  Saargemünd.  denberg.  Inspektor.
49.  -  Hauptämter  zu  Saarburg  und  Ha-  Anders.  Großherzoglich  mecklenburgi-Saarburg

 

genau.

 



 

 

lör.

scher  Hauptamts-Kontroi./L.



 

51*
        <pb n="352" />
        —  334   —

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar
bis  Mai  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  .  Januar.Februar.  MärzApriL  Mai
Ober  Postdirektions-Bezirke.  M  M  M  M
I.  Im  Reichs-Postgebiete.

1.  Königsberg  11.434  9510.825  15.0356
2.  Gumbinnen  3.158  951  2.304  15-95
3.  Danzig  9.073  00  8.603  751  12.  124  151  10.402  85  11.762  80
4.  Berlin  57.360  850.187  3560.707  6061.  522  80
5.  Potsdam  .  3.911204.185453.5981;003.814804.30425
6.  Franksurt  a.  O.  7.545  056.984  50  0  751  9.792  8
7.  Stettin.  9.866  701  9.145  251  13.  077  051  12.017  o5  11725  30
8.  Köslin  1.763  201  2.174  701  2.683  201  1.994  651  1.  985  75
9.  Posen  5.  312  40  4.765  251  5.  833  251  4828  90  4.  829  35
10.  Bromberg  3.220  44  O051  3.495  351  2.  755  951  259877  15
II.  Breslau.  20.  862  301  20.013  651  20.376  451  21.  166  701  21.434  00
12.  Liegnitz  7.962  20|  6.812  398.723  44  151  8.034  00
13.  Oppeln  8.262  30  351  7.  643  151  7.355  251  7.  289  25
14.  Magdeburg.  13.341  40  18439  851  18482  351  15.  743  45  15  098  85
10.  Halle    a.  S.  8.453  558.440  15½  7  10  35
16.  Erfurt  11.612  4510.175  459.839  70  08.874  251.008  60
17.  Kiel  447  004220|-  20  825
18.  Hannover  6.68!  05  6.863  956.440  205.826  90  6.031  80
19.  Münster.  1.812  85%  1.521  200
20.  Minden  6.050  651  5.  123  901  5.515  60  5.236  851  5.377  45
21.  Arnsberg  21.001  8520.644  253  22.  134  80
22.  Kassel  3.948  653.736  553.858  35469  60  60
23.  Frankfurt  a.  M.  30.  102  301  30.  107  90|%  75%2174  05%  75
24.  Köln  17.147  15%  3½%0  16.  110  65
25.  Aachen  7.422  77.349  65  25  7.  9i3  10
26.  Koblenz  3.058  90  3.  191  544%  9%4  35
27.  Düsseldorf  38.692  40  01  15  36.498  80  40.  870  90
28.  Trier  2.564  00/2.118  6
29.  Dresden.  10.934  850.849  30|0.978  80y  60  105953  40
30.  Leipzig  33.175  60  60  31.514  65
31.  Karlsruhe  12.498  90013.35  75||
32.  Konstanz  4480  10  4397  20|  4.502  6  80
33.  Darmstadt  10.943  44%  11  893  5527  0.635  60
34.  Schwerin  i.  M.  3.914  05  2.800.  05  5.  115  05.544410.187  30
35.  Oldenburg  3.563  653.488  053.485  654.  416  65
36.  Braunschweig  5.730  25.431  65  42  05  8901  4.201  90
37.  Bremen.  22.909  7520.725  90119.210  505.57460  35
38.  Lumhurg  70.003  2563.308  304  55  S5
39.  Straßburg  i  227  14.684  6015.207  80|6.6  19  8016.372  257.  95
40.  Metz  J3.661  75  3.555.  00  3.167  65|  3.559  50|  3.468  80
Summe  I.  526.610  55|504  134  20528.611  303-1335520325  15
II.  Bayern.  38.591  20  34.676  5036.055  9531.630  20|4  45
III.  Württemberg  16.435  45|  18.136  85|  18.846  20|16.359  0518.821  20
579.657  20  556.94  55/564575NT-0TTFSCÖ  5757T  5P
*)  Dagegen  im  Jahre  1875**)  662.743  5064.074  45|593.269  8505.828  60  582  054  30
„  „  187  665.247  00  41  9  623.493  00573.162  00009  00
696.933  00|616.017/  004,  645%0  641.025  00|  6“4.484  00

L

 

 

*)  cfr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.

 

**)  Die  Einnahme  für  die  Monate  Januar,  Februar,  April  und  Mai  1875  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="353" />
        —  335  —

5.  Heimath=  Wesen.

Für  die  Beurtheilung  der  Frage,  ob  der  Armenverband  des  Aufenthaltortes  speziell  des  Dienstortes  sich
der  ihm  obliegenden  Fürsorge  widerrechtlich  entzogen  hat,  ist  nach  einer  Entscheidung  des  Bundes-Amtes  vom
13.  Mai  1876  in  Sachen  Buchholz  contra  Oldenstadt,  ohne  Erheblichkeit,  wenn  der  Hülfsbedürftige  auf  eigenen
Wunsch  nach  einem  anderen  Orte  befördert  worden  ist.  Die  Gründe  des  Erkenntnisses  lauten  im  Auszuge:



Dem  ersten  Richter  muß  darin  vollständig  beigetreten  werden,  daß  der  verklagte  Armenverband
  des  Dienstortes  sich  der  ihm  nach  §.  29  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  obliegenden
  Fürsorge  für  den  in  Buchholz  hülfsbedürftig  gewordenen  K.  ohne  ausreichenden  Grund
entzogen  hat,  und  deshalb  zum  Ersatze  der  in  der  Zeit  vom  2.  Juni  bis  11.  Juli  1875  vom
Kläger  aufgewendeten  Kur=  und  Verpflegungskosten  verpflichtet  ist.

Das  von  dem  Kreisphysikus  zu  Oldenstadt  abgegebene  Gutachten  (Klaganl.  III.)  stellt
die  Hülfsbedürftigkeit  des  etc.  K.  zur  Zeit  seiner  Ankunft  in  Oldenstadt  (2.  Juni  1875)  und
folgeweise  auch  zur  Zeit  seiner  an  demselben  Tage  erfolgten  Entfernung  aus  Buchholz  außer
Zweifel,  insofern  K.  durch  einen  Schlaganfall  gelähmt,  arbeitsunfähig  und  fast  ganz  der  Sprache
beraubt,  nach  Inhalt  des  Gutachtens  nothwendig  ärztlicher  Behandlung  und  Krankenpflege  bedurfte,
  welche  ihm  wegen  seiner  unbestrittenen  Mittellosigkeit  im  Wege  der  Armenpflege  zu  theil
werden  mußte.  Dieser  Zustand  des  etc.  K.,  welcher  sich  augenscheinlich  nicht  erst  auf  der  Reise
nach  Oldenstadt  ausgebildet  hat,  sondern  bereits  in  Buchholz  bestand,  war  auch  dem  Vorstande
des  verklagten  Armenverbandes  nicht  unbekannt  geblieben;  denn  K.  stand  im  Dienste  des  Gemeindevorstehers
  und  wurde  von  demselben  eben  deshalb  entlassen,  auch  mit  Reisegeld  versehen,
um  in  Oldenstadt  die  nöthige  Pflege  zu  finden.  Ob  es  der  eigene  Wunsch  des  Kranken  war,
nach  Oldenstadt  befördert  zu  werden,  ob  er  transportfähig  war,  oder  nicht,  ist  gleichgültig.  Der
Verbindlichkeit  zu  vorläufiger  Fürsorge  wird  der  Armenverband,  in  dessen  Bezirk  die  Hilfsbedürftigkeit
  eintritt,  nicht  etwa  dadurch  enthoben,  daß  der  Hülfsbedürftige  nach  einem  anderen  Orte
gebracht  zu  sein  wünscht  und  die  Reise  ohne  Gefahr  unternehmen  kann.  Die  gesetzliche  Pflicht
zu  vorläufiger  Fürsorge  ist  durch  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  gerade  deshalb
dem  Armenverbande  des  Aufenthaltsortes  auferlegt,  um  die  Weiterbeförderung  (Abschiebung)  des
Hülfsbedürftigen  zu  verhüten,  und  es  dauert  diese  Verpflichtung  so  lange  fort,  bis  im  Falle  nicht
vorübergehender  Hülfsbedürftigkeit  die  Uebernahme  durch  den  definitiv  verpflichteten  Armenverband
  geregelt  ist,  oder  bis  das  Unterstützungsbedürfniß  erlischt,  ohne  daß  dem  Wunsche  des
Hülfsbedürftigen  eine  Bedeutung  gesetzlich  zukommt.  In  demselben  Verhältniß  wie  jeder  zu  vorläufiger
  Fürsorge  verpflichtete  Armenverband  steht  auch  der  Armenverband  des  Dienstortes,  in
dessen  Bezirk  das  Unterstützungsbedürfniß  hervortritt.  Verklagter  hat  daher  der  ihm  obliegenden
Fürsorge  sich  widerrechtlich  entzogen,  selbst  wenn  K.  ausdrücklich  verlangte,  nach  Oldenstadt  befördert
  zu  werden.  Ebensowenig  kann  darauf  Gewicht  gelegt  werden,  daß  der  Gemeindevorsteher

nicht  in  dieser  seiner  amtlichen  Eigenschaft,  sondern  als  Dienstherr  für  die  Entfernung  des

etc.  K.  aus  Buchholz  Sorge  getragen  haben  will.  Denn  die  Hülfsbedürftigkeit  des  Letzteren  war
offenbar  auch  zur  amtlichen  Kenntniß  des  Vorstehers  gelangt,  wenn  er  als  Dienstherr  dieselbe
vor  Augen  hatte.  Ließ  der  Armenverband  in  der  Person  seines  Vorstehers  gleichwohl  dem  hiiflosen
  Unglücklichen  keine  Armenpflege  angedeihen,  so  genügt  dieses  passive  Verhalten  zu  der  Feststellung,
  daß  er  sich  der  Fürsorgepflicht  ohne  Grund  entzogen  hat,  mag  auch  die  Weiterbeförderung
  des  Kranken  von  dem  Vorsteher  als  Privatperson  und  aus  Privatmitteln  bewerkstelligt
worden  sein.
        <pb n="354" />
        —  336  —

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Postverbindung  mit  Helgoland.

Vom  10.  Juni  ab  werden  die  regelmäßigen  Dampfschifffahrten  zwischen  Hamburg  und  Helgoland  aufgenommen;
  dieselben  gestalten  sich,  wie  folgt:

I.  Richtung  von  Hamburg  nach  Helgoland.

Abgang  von  Hamburg:  vom  10.  bis  24.  Juni  jeden  Sonnabend,
  vom  25.  Juni  bis  9.  September  jeden  Dienstag,  Donnerstag
und  Sonnabend,
vom  10.  bis  30.  September  jeden  Donnerstag  und  Sonnabend,
außerdem  am  Sonnabend  den  7.  Oktober.
Die  Abfahrt  aus  Hamburg  ist:
in  der  Zeit  vom  10.  Juni  bis  31.  August
auf  9  Uhr  Vormittags,
in  der  Zeit  vom  1.  September  bis  7.  Oktober
auf  8  Uhr  Vormittags
festgesetzt.

II.  Richtung  von  Helgoland  nach  Hamburg.

Abgang  aus  Helgoland:  vom  11.  bis  26.  Juni  jeden  Montag,
vom  27.  Juni  bis  11.  September  jeden  Montag,  Mittwoch  und
Freitag,
vom  12.  September  bis  2.  Oktober  jeden  Montag  und  Freitag,
außerdem  am  Montag  den  9.  Oktober,
durchweg  in  den  Morgenstunden.
Berlin  W.,  den  29.  Mai  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

Fahrpostverkehr  mit  Großbritannien  und  Irland.

Sendungen  nach  Großbritannien  und  Irland,  deren  Inhalt  aus  Gold  oder  Silber  (in  Barren,  gemünzt
  oder  verarbeitet),  Plattgold  und  Plattsilber,  Quecksilber,  Platina,  Werthpapieren,  Bijouterien  oder
Edelsteinen  besteht,  können  von  jetzt  ab  auch  im  Werthe  von  mehr  als  100,000  Franken  (80,000  Mark)
und  zwar  bis  zum  Betrage  von  250,000  Franken  (200,000  Mark)  zur  Beförderung  auf  dem  Wege  über
Ostende  angenommen  werden.
Ueber  die  zur  Anwendung  kommenden  Taxen  geben  die  Postanstalten  auf  Verlangen  Auskunft.
Berlin  W.,  den  1.  Juni  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="355" />
        —  337  —

7.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Freiherrn  von  Soden
zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Canton  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Herrn  William  C.  Fox  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  zu  Braunschweig  ertheilt  worden.

 

Den  Kaiserlichen  General-Konsul  Legationsrath  von  Alvensleben  in  Bukarest  ist  auf  Grund  der  Gesetze
  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für  sein  Amtsgebiet  die  allgemeine  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  und
Schutzgenossen  zu  beurkunden.

 

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  in  Zengg  ist  aufgehoben.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="356" />
        <pb n="357" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler.  Amt.

...

Zu  beziehen  dutn  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

            

Berlin,  Freitag,  den  23.  Juni  1876.

Nr.  25.

 

Inhalt:




—  

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  339
2. Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Kündigung  der  Handels-
  und  Schiffahrts-Verträge  mit  Italien  340

23.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Kompetenz  einer  Steuerstelle

5.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  die  bis  zum  341.  

340
4. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen.


1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Um- 



6.





laufe  bezw.  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken
vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter  Einlösung
  vernichteten  Banknoten;  —  Goldankäufe  seitens  der
Reichsbank  342
6. Militär-Wesen:  Anerkennung  der  höheren  Lehranstalt  zu
Barmen=  Wupperfeld  als  berechtigt  im  Sinne  der  Wehrordnung.
  I.  §.  90  2.  b.  346
7. Eisenbahn-Wesen-  Eröffnung  der  Strecke  Gießmanmsdorf.
Neiße  347
Kounsulat--Wesen:  Ermächtigungen  zu  Eheschließungen  etc.  347

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

—

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,
1.  der  Schuhmacher  Johann  Wasielewski,  gebürtig  aus  Warschau,  zuletzt  wohnhaft  zu

Kaminiec  in  Russisch-Polen,  25  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen

Landstreichens,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Bromberg

vom  6.  Mai  d.  J.,

2.  der  Tagearbeiter  Josef  Oppotsch  aus  Weißwasser  in  Oesterreichisch-Schlesien,  25  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußi—
schen  Bezirks-Regierung  in  Breslau  vom  2.  Mai  d.  J.,

3.  der  Perückenmacher  Daniel  Konrad  Defausse,

landen,  45  Jahre  alt,

gebürtig  aus  Amsterdam  in  den  Niedernach

  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch

Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  10.  Juni  d.  J.,

4.  der  Handlanger  Karl  Michel,

—

in  der  Schweiz),

geboren  und  ortsangehörig  zu  Plainfaing  (Departement
der  Vogesen  in  Frankreich),  24  Jahre  alt,

5. der  Tagelöhner  Franz  Xaver  Tribois,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Chambrai  bei  Corcieux
(Departement  der  Vogesen  in  Frankreich),  35  Jahre  alt,

6. der  Kaufmann  Anton  Girardi,  gebürtig  aus  Bettona  in  Italien,  27  Jahre  alt,

der  Tagelöhner  Roman  Wittmer,  geboren  1849  zu  Nieder-Erlinsbach  (Kanton  Solothurn

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  4  wegen  Landstreichens,  zu  5  wegen  Land—

52
        <pb n="358" />
        —  340  —

streichens  und  Bettelns,  zu  6  wegen  Diebstahlversuchs,  Landstreichens  und  Gebrauch  eines
falschen  Namens,  zu  7  wegen  Diebstahls,  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Kolmar  vom  resp.  3.,  10.  und  (zu  6  und  7 )
12.  Juni  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Die  Königlich  italienische  Regierung  hat  den  Handelsvertrag  zwischen  dem  Zollverein  und  Italien  vom
31.  Dezember  1865  und  den  Schiffahrtsvertrag  zwischen  dem  Norddeutschen  Bunde  und  Italien  vom  14.  Oktober
  1867  gekündigt.  Die  Wirksamkeit  dieser  Kündigung  tritt  mit  dem  1.  Mai  1877  ein.

Bis  dahin  bleiben  die  erwähnten  Verträge  in  Kraft.  «

Berlin,  den  19.  Juni  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Hofmann.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

—.  —

Dem  Herzoglich  sachsen-meiningenschen  Steueramte  zu  Salzungen  ist  die  Befugniß  zur  Bierexport-Abfertigung
ertheilt  worden.
        <pb n="359" />
        —  341  —



4.  Münz=  Wesen.                                                                                                                                   U e b e r s i c h t 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  17.  Juni  1876

stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermönzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der
Hiervon
Woche  vom  auf  Privat-  —
11 bis 17.   rechnung  1  2  1  50  20  10  5  :  1
Juni  1876  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Mark.  fPfennig-  Plennig-  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig.  Pfennigsind
  geprägtKronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.,  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.—  Mark.  Pf.]Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
1.    

a) Berlin  —  —  —  —  12.468  777.475  314.372  bo  160.797/8011.3180,  22.97050  —  —  5.333|10
b)  Hannover  —  —  —  531.025  —  —  107.  160700  S3.000%00  18.78300  11.500  00  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  624.195  —  130.391  85.422  50  1.10  16.  a62  so  —  .11064  4.255
e)  München  —  —  —  131.000  —  —  94.000  ¾  70.500  26.40000  11.700,00  2.220)00  2.460,00
d)  Dresden  —  —  —  —  —  —  s2.ooo  0o)  0.  oootooo  5.800000  .600  00  3.250100  —  —
1  555  |  1
f) Stuttgart  —  —  —  —  —  143.9072  99.03500  84.818½00  17.79000.  —  4.  904  o0  2.036  o0
g)  Karlsruhe  —  —  —  386.000  —  —  —  —  31500,00  6.  2  8.  *  1.  R  1.620  00
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  100.00o  4-000  5%  —  —  —  —  1  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  332.815  —  19.094  —  —  533.937/2026.36  0  uisnaln  —  —m  —  —
Summe  1.  —  —  —  2.005.035  12.4668  1.270.932  #88  99700  ———  2623359  2  50%  16  4½%  12.  10%%
2.  Vorher
Waren  1
geprägt  in:
a) Berlin,605·0|102707.  220  11.50  12.839.  975  —  52.5  02  10.584.  118  50  4.509.  518  20  3.  500.  231  00  2.  199.  740  50  1.  513.  517  80  1.  107.  159  70
b)  Hannover  123.760.  1401  52.  677.  280  —  13.  108.  910  —  10.451.575  3.761.  o76  00  2.923.  558  00  805.275  40  1.092.  256  301  670.  815  70  424.  500  80
c)  Frankfurt  175.907.  2201  68.  957.  220  —  2.210.640  —  11.135.1744O1.  36.0  %  162.  343  65
d)  München104.  174-700380  482.115  3  —  17.17.57250|6.914.  81680  2.352.371  40  1.062.323  6os  0  2  351
e)  Dresden  50.  2  4  560  —  4.005.  845  —  7.885.  314  900%4  1.600.671  30  758.3  10%1  /
f) Stuttgart  46182200574  —  2.898.  105  —  16.477.  849  1.249.  729  00  .066.  oas  so  1.938.  510  40  861.  610  101  386.  686  263.  4  %½
g)  Karlsruhe,21.401.  3600752.840  —  2.296.7  30  —  12.348.866  1.558.039/50|  2.123.828/60/1.370.861,000  866.0260518.080  s0  isi.
h)  Darmstadt]  16.766.  3801  8.770.  660  —  911.075  —  5.90  .  259  25%  S339000  %  f5.1  73%%  52  70  288/0,
i)  Hamburg 39104.430735  —  3.  117401  1.  4  S0E  40%.  236  10  5%  1%  %%%  S2.
Summe  2.  1.082  085.060  323.653.680  71.113,.  5054  —  137.  787.052  2%  2o.  7  50  26.213.  60  16.852.510,  10  8.830.629  15  8.544.230  16  3.051.  7152
!
Gesammt-    
Ausprägung1082-0s00  171.  113.  808  50.673.  776  12468  193  3½%  17.  114.  845  3#½%  9.941.  124  5.  560.  4"82  3.067.418  49
—..  —  —  –  —  —

 

1.405.  739.  640  Mark.

 

 

 

 

244.107.80  Mark  10  Pf.

 

 

27.  o55.  970  Mark  35  Pf.

———
6.678.084  Mark  31  Pf.

 

52*
        <pb n="360" />
        —  342  —

über  die  bis  zum  31.  Mai  1876  prekludirten,  ferner

5.

Fiinanz

Nach
über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  beziehungs
Einlösung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.   An  Banknoten
  Bezeichnung    .  .  .  .  .
—  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt,im  Bestande,  vernichter  Prähludirt  im  Bestande  vernichtet
der  Banken.  -
in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Tblr.  Thhl. Thlr.  Thlr..  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1.Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin  ...  —  —  —  —  —  —  2.500  197.500  —  3.260  296.740  —
2 Stadtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  10  99.  820  150  20  99.830
3 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  640  99.360  —  7.320  397.680  —
4 Danziger  Privat-Aktlenbank  —  —  —  —  —  —  1.770  —  98.230  4.180  —  295.820
5  Provinzial--Aktienbank  des  Großherzogthums
  Posen  —  —  —  —  —  —  650  —  99.350  1.340  —  198.660
6  Kommunalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Ober  Lausis  (Görlitz)  —  —  —  —  —  —  790  99.210  —  2.100  297.900  —
7  Hannoversche  Bank  .  —-  —  —  —  —  —  9.530  535.4700  780.000  8.460  671.540.9.000
8 Sächssische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  —  36.230|  10.999.440  —  8.7207.127.  540  —
9  Leipziger  Bank  ...  —  —  —  —  —  —  11.760  15.66080  21.980  5.  000  2.  633.  O20
10 Chemnitzer  Stadtbank  4.300  5.700F  290.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —
11  Rosstocker  Bank.  .*.  —  —  —  —  —  —  1.  760  2.260  245.980  5b.640  2.640
12  Oldenburgische  Landesbank  —  –  —  6.055  365  93.340  4.310  240  1.395.  660  —  –  —
13  Anhalt--Dessauische  Landesbank  10.  268  269.332  —  2.695  142.705  —  4.670  569.930  —  —  —  —
14  Geraer  Bank  "  r-  r  "  –  –—  –  –  –;d  –—  12.210  4.084.740  –  –  —
15 Lübecker  Privatbank“  «.  —  —  —  —  —  —  1.760  —  376.240  1.440  —  432.560
16  Bremer  Bank  —  —  —  —  —  —  14.  500  3.685.  600  —  —  —  —
Zusammen  14.568  275.032  290.000  8.750  143.07593.340  10.  280  .  189.  320  5.837.860  9#  590  8.799.  O60  6.  O91.  G  10
l
in Abschnitten zu 5 Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.

Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
17 Frankfurter  Bank  .  6.545  151.095  —  74.390  7.499.870  —  560  559.440  —
18 Bayerische  Notenbank  —  —  —  4.700  —  5.950.  300  —  —

19  Württembergische  Notenbank  —  —  —  20.650  19.3507.0.000  17.740  7.487.235  —
20,  Badische  Bank  —  —  —  40.980  52.020|15.  700.000  —  –  —
zusammen  6.546  151.095  —  185.720%41oo  „SNR.O
        <pb n="361" />
        —   342   —                                                                                                                                            Wesen.
weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken

teten  Banknoten.
währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren:.    
  Laufende Nr.
präkuladirt  im  bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  prakludirt  im  Bestande  vernichtet  praklubirt  lun  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  *
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  Abschitten  zu  100  Mark  Laufende Nr.
.
—-  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thll.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1.250  188.750o1  —  1.500  298.50  0  —  —  —  —  —  —  —  )  601.  800
1.408.  100  88.500
ie  —  188.6501  2.100  —  297.900  —  —  —  —  —  6  1292000  200.000  zu  1.000  Mark
I
1.500  J—  800  19.  200  180.  000  —  —  —  —  —  —  1.863.400%1.  11-000  3
1.750  —  198.250  1.300  —  398.700  —  —  —  —  —  —  2.128.  100  871.900  4
739.900  160.100
1.200  —  298.800  1.  100  —  398.900  —  —  —  —  —  —  704.200  195.800  zu  200  „  5
907.  500  292.500  zu  500  „

1.150  356.650  —  1.300  240.900  —  —  —  —  —  —  —  1.382.  500  1.617.500  6
2.050  243.450]  519.000  2.300  127.2000  491.000  —  —  —  —  —  —  8.  204.  600  795.400  7
.-  .  .  —  —  *  *  41.696.  700  18.  303.  300
16.400  5.104.250  —  12.200  11.131.700  –  —  –  F  14.196.000  12.304.000  zu  500  „%  8
8.350  8.  550  2.  403.  100  5.  700  3.000  1.591.  300  —  —  —  —  —  —  3.935.000,  4.365.000  9

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —.  10.
1
2200  1.100  245.700%2.300  1.  100  246.  600o1  —  —  —  —  —  —  1.  Os.  910.600  1
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1.937.800  4.200  12
400  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  882.700  617.300  14
1.800  1.365.250  —  500  35.500  —  —  —  —  —  —  —  1.588.200,  6.411.800  14
—  —  —  T  —  676.100  200  —  199.800—  —  —  4.200  —  15
—  —  —  —  —  —  —  —  61.000%1.  439.00  —  7.639.800)  2.360.200  16
40.400  7.  286.  600  4.  453.  5001  32.  o00  ri-  4.180.500  200  —  199.800  61.0001  1.439.  000  —  92.  585.  100  61.  265.  900
darunter:
*  75.485.  400  38.263.600  zu  100  Mark.
704.200  195.800  zu  200
15.103.500  12.596.500  zu  500  „
1.292.000  200.000  Ru  1.000  „
;  ·  in  Abschnitten  zu  100  Mark
in  Abschnitten  zu  50  El.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  —  schnt  rrrber  l
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Mark.  Mark.
9.282.  600  5.417.400
2.450  264.850  —  22.900  4.504.900  —  9.000  16.904.  000  —  —  —  —  7.274.500  3.325.500  zu  500  Mark.  17
11.773.000  16.,  127.  000  zu  1.000  „
—  —  —  32.900  —  6.967.  10o1  —  —  —  —  —  —  58.304.400.0.000  18
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  20.  661.  5001  4.  938.  500  19
11.150  38.850%  .000  —  —  —  —  —  —  —  —  —  18.343.900  20.  656.  100  20
l
13.600  308.700  re  or%  eon  55.800  4.  50400100  9.000  16.904.  000  —  —  —  —  61d  54.984.500
arunter:
106.592.  400/)  35.532.000  zu  100  Mark.
7.274.500|]  3.325.500  zu  500  „
11.773.000  16.127.000  zu  1.000  „

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100  Mark.

 

*)  Wo  nichts  Abweichendes  augegeben
  ist  ,  lauten  die  Noten  über

Bemerkungen    umstehend.
        <pb n="362" />
        —  344   —

Bemer
Zu  1**):  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  ebenfalls  präkludirt  und  bis  auf  den  Be-
  trag  von  148.200  Thlr.  eingelöst.
Zu  2:

Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  aufgeführt  3.400  M  in  Noten  zu
Zu 7  100  M  und  8.  O000  M  in  Noten  zu  1.  000.
Zu  7:

M
Außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  3.000.000  M  in  Noten  zu  100  M

B.  Uebrige

 

 

 

Laufende Nr.  An  Banknoten
—  Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  #  vernichtet  im  Umlauf  m  Bestande  vernichtet
*  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.
□
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  .  Thlr.
1  Reichsbank  118.000  65.000  7.876.000  —  —  —  347.000  15.8668.000  70.603.000
2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins.  .  740  —  14.870  800  —  41.  240  —  —  —
3  Kölnische  Privatbank  1.570  70  98.360  3.060  .  100  296.840  —  —  —
4  Leipziger  Kassenverein  ..  —  —  —  —  —  —  —  —  —
5  Bank  fur  Süddeutschland  (Darmstadt)  25.160  —  —  —  650  —  —
6  Weimarische  Bank  14.150  121.210  963.610  2.780  49.120  546.100  —  —  —
7  Braunschweigische  Bank  32.000  3.000  4.465.000  —  —  —  —  —  —
8  Mitteldeutsche  Kreditbank  (Meiningen)  52.1470  276.350  7.  67  1.  180  —  —  —  —  —
9  Privatbank  zu  Gotha.  .  .  8.630  2.05  1.370  —  4.400  1.629.580  —  —  —  —
10  Thüringische  Bank  (Sondershausen)  —  —  —  19.000  2.981.000  —  —  —  —
11  Niedersachsische  Bank  Bückeburg)  22.970  5.977.030  —  —  —  —  —  —  —
12  Kommerzbank  in  Lübeck  2.610  359.650  —  1.460  276.280  —  —  —  —
Zusammen  278.300  .856.680  21.109.050  31.500  5.316.080  8K180  47.650  15.866.000  70.603.000
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.
*  Fl.  Fl.  Fl.  Fl  FI«  Fl-  Fl.  Fl.  Fl.
13-.Landesgräflich Hessische kozessionierte  Landes.
bank  (Hamburg  v.  d.  Höhe)  6.045  1.775  a207.  500  570  710  183.400  —  —  —
5a.  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  —  —  —  43.740  —  —  10.700  —  —
Zusammen.  6.045  1775  307.500  44.310  710  183.400  10.700  —  —
l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung  zu  5.:  Die  eingelösten  Thaler-  und  Guldennoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aufsichts-Behörde  zurückgeliefert.
        <pb n="363" />
        —   345   —                                                                                       

kungen.

Zu  9:  Außerdem  wurden  vernichtet  9.700.000  in  Noten  zu  100  M
Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  2.085.000 M
in  Noten  zu  100  M
Zu  15:  Außerdem  wurden  vernichtet  540.800  M  in  Noten  zu  100
Zu  18,  19  und  20:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine.

B a n k e n.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren::  Laufende Nr.
–  3  #  .-  »  s
im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  sim  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande
I          
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  in  Abschnitten  ju  100  Mark  und  2
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.


35.000  5.591.00%0  1.0001.,  50000003,  0  —  —  —  641.000  131.95  1.0006.000.000  %.  486.000  82.614.000,  1
151.780.000  197.720.000  zu  500  Mark.
209.002.000  192.19  ,000  zu  1.000
650  5001011.850  500  600290.300  1.000  1.200  546.200  —  —  —  —  —  1.  2
2.000  100  297.900  400  600299.000  —  —  —  —  —  —  2.747.  100)  229.200,  3
—  —  —  2.200  997.800  —  —  —  —  —  —  —  2.821.500  171.500  zu  500  „  4
100  —  —  300  —  —  —  —  —  —  —  —  22.196.400.  13.803.600  5
1.000  240.  2001  388.  800  200  66.  8001  149.  000  —  —  —  —  —  —  549.600,  5.610.400  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.428.000  8.967.000  7
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  8
—  —  —  400%  469.40—  —  —  —  —  —  —  1.820.100  4.469.900  9
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  10
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  20.500  18.500  11
—  —  —  400  159.600  –  —  —  —  —  —  —  1.  879.  700  vos.  800  12
1  —
i
38.750  5.831.  350  3.589.5501.  569.  4001.  18001  1.000  1.200  546.200  641.  000  131.  951.  000  G.00.  ooo  687.740.900  506.  307.  400
i  -  1!  «  darunter:
324.  137.  400  116.217.900,  zu  100  Mark.
n  154.601.500  197.891.500  zu  509
209.002000  E—
«  !
«  i
in  Abschnitten  zu  50  ESl.  in  Abschnitten  zu  100  El.
6I.  .  El.  GCS.  FU.  P  .
D  D  .
s  -.
—  J  —  13
1200  —  —  700  —  —  "  5#.
*)  Wo  nichts  Abweichendes  ange-1.700
  —  —  700  —  —  geben  ist,  lauten  die  Noten  über

–

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100  Mark.
        <pb n="364" />
        —  346  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  31.  Mai  1876  an  Banknoten
  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

 

 

 

Ende  April  1876  
in  Werthbeträgen:  waren  April  Umlauf  Also  Ende  Mai  1876
Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  939.566  1.025.421  —  85.855
zwischen  50  und  100  Mark  ..  .  .  ..  1.  140.  364  1.209.234  —  68.870
zu  100  Mark  und  darüber  907.717.550  240.035.  171  —  32.317.621
Zusammen.  909.797.  480  942.269.826  —  32.472.346
1

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  14.  Juni  1876.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
Eck.

In  der  Woche  vom  1.  bis  7.  Juni  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

6.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Die  höhere  Lehranstalt  zu  Barmen-Wupperfeld  ist  als  eine  im  Sinne  des  §-  90.  2.b.  des  ersten
Theils  der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  berechtigte  Realschule  II.  Ordnung  anerkannt
und  als  solche  in  die  Kategorie  derjenigen  höheren  Lehranstalten  aufgenommen  worden,  bei  welchen  der
einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  erforderlich  ist.

Berlin,  den  19.  Juni  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.
        <pb n="365" />
        —  347  —

7.  Eisenbahn--Wesen.

Am  12.  d.  Mts.  ist  die  8,85  Kilometer  lange  Bahnstrecke  Gießmannsdorf-Neiße,  welche  die  Stationen
Gießmannsdorf  und  Neiße  der  Oberschlesischen  Eisenbahn  verbindet,  dem  Betriebe  übergeben.

Berlin  W.,  den  15.  Juni  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

8.  Kon  sulat-Wes  en

Den  interimistischen  Kaiserlichen  Geschäftsträger  von  Tümpling  in  Madrid  ist  auf  Grund  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  §.  1  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Gesandten  für  dessen  Amtsgebiet  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  vorzunehmen,
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  zu  beurkunden.

 

Den  Konsulats-Verweser  Martens  zu  Jerusalem  ist  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  18  70  §.  1
und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  für  den  dortigen
Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen
Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen
  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  zu  beurkunden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
53
        <pb n="366" />
        <pb n="367" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  II  Berlin,  Freitag,  den  30.  Juni  1876.  Nr. 26.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seesteuermanns-  etc.
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebeit.  Seite  349  Prüfungen  355
2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  6.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaft-  Heimathwesennsnn  356
lichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  7.  Post=  und  Telegraphen  =  Wesen:  Postaufträge  nach  der
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schweiz;  —  Postaufträge  und  Postanweisungen  im  Ver-Schlusse
  des  Monats  Mai  1876;  —  Nachtrag  zum  Status  kehr  mit  der  Schweiz;  —  Ausschrift  auf  postlagernden
der  deutschen  Notenbanken  Ende  Mai  1876  350  Briefen  nach  England;  —  Beitritt  von  Britisch-Indien
3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  und  den  französischen  Kolonien  zum  Allgemeinen  Postmünzen
  verein;  —  Annahme  von  Privat-Banknoten  358
4.  Zoll=  und  Steuer=  Wesen:  Errichtung  K.  von  Wis  8.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen  29.  360
stelllen::  .  355  9.  Personal-Veränderungen  etc.:  Ernennung  360

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

—

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

1.  der  Drechslergeselle  Friedrich  Fiedler  aus  Schatzlar  (Bezirk  Trautenau  in  Böhmen),  41
Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten  einjährigen  Zuchthausstrafe,
  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-  egieruns  in  Oppeln  vom
8.  September  v.  J.,  publizirt  und  ausgeführt  am  15.  Mai  d. J.

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Lestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,

2.  der  Arbeiter  Seelig  Czerlinski  aus  Peisern  (Gouvernement  Warschau  in  Russisch-Polen),
23  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Posen  vom
7.  Juni  d.  J.,

3.  der  Dienstknecht  Franz  Solka  aus  Müglitz  (Bezirk  Hohenstadt  in  Mähren),  18  Jahre  alt,

4.  der  Schuhmacher  Johann  Duffleck  aus  Kleschitz  (Bezirk  Chrudim  in  Böhmen),  58  Jahre  alt,
zu  3  und  4  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Liegnitz
vom  resp.  8.  und  20.  Juni  d.  J.,

54
        <pb n="368" />
        —  350  —

5.  der  Fleischergeselle  Franz  Thiem,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Deutschhausen  (Bezirk
Sternberg  in  Mähren),  33  Jahre  alt,
6.  der  Arbeiter  Franz  Richter,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Deutsch-Jäßnik  (Bezirk  Neutitschein
  in  Mähren),  33  Jahre  alt,
zu  5  und  6  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Oppeln
vom  resp.  15.  April  und  30.  Mai  d.  J.,

7.  der  Schlosser  Josef  Kotsch,  geboren  am  14.  März  1851  zu  Olmütz  in  Mähren,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  in  Hannover  vom  19.  Mai  d.  J.,

8.  der  Tagelöhner  Wilhelm  Treffers  aus  Waalwyk  (Provinz  Nord-Brabant  in  den  Niederlanden),
  35  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Köln
vom  17.  Mai  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finan  z =  Wesen.

Vom  8.  bis  15.  Juni  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  102.751  Mark  für  –  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.349.118  „  „  1.832.298  „

 

Zusammen  für  25.451.869  Mark  für  1.832.298  Mark.
        <pb n="369" />
        —   351  —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1876.

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  Spalten  4
der  bie  zum  gemein-  Bleiben  Zeitraum  und  5.
  Schlusse  des  schaftliche  ·  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahrs  wenzzer
**M  M  —  —  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  325)  1220.567.174  9.280.929  111.286.245  102.536.874  +  8.749.371
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  334)  —  —  2.  825.  380  3.007.  O71  —  1382.  591
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  47.  145.  61  45.823.0  32  +  1.322.509
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung')  —  11.953.430|  11.884.942  68.488

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.
        <pb n="370" />
        —  352   —

Status  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Laufende Nr.
    Verbind.
  Bezeichnung  lichreiten
*  Umlau-  Gegen  Verbindlich-  Gegen  den  ohne  Gegen  den  Gegen  Gegen
  der  Banken.  Grund-  Reserve,  fende  den  30.  April  keiten  mit  30.  April  Kün.  30.  April  Sonstige  den  30.  April  Summe  den  20.  April
  kapital.  fonds.  Noten.  1876.  Kündigungs-.  1876.  di  1876.  Passiva.  1876.  er  Passiva.  1876.
  frist.  igung  -
frist.
Mark.Mark.|]  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1  Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin). ßbgv.,Ooo  1.709.100  148.200  —  47.0008.642.055—  83.515  —  —  5.  158.  470“  1.095.40  N  890
2|Bank  des  Berliner  Kassenvereins  S.000.000  450.000  1.070—  1.200  —  —  —  —  28.609.  18  +  6.461.4300.  208  6.460.  220
3 Kommunalständ.  Bank  in  Görlitz 0.000  .  125.000|12500  266.200  5.849.0137“+  327.668  —  —  2.933.842  +  200.8585.790.355  +  262.328
48#  Leipziger  Bank  18.  000.  000  1.  800.  000  3.  35.000  —  1.252.  000  —  —  —  —  4.965,  700  —  2283.  5001  28.  700.  700  —  1.535.300
5 Weimarische  Bank.  45-000.00054%600  185.800¼.42270  —  112.580  41.160  84-069/9.657-095  414.82331.245.904  —  609.111
6-Oldenburgische  Landesbank  1.200.0000|297  471%3  +  486.66
Privatbank  zu  Gotha  5.400.000  469.  796  545·-500-O091  880.426392.454|-+  463.833411.266140969  12.  164.  801  —  80y3.153
8  Anhalt-Dessauische  Landesbank 6.000.000690.  325  936.7199  —  93.1162.235.2  M  63.40|986.007|/+  395.027//8.122.200  4  2353.  200  18.  971.  10  +  618.321
9  Thüring.  Bank  zu  Sondershausen  18.000.000.250.000  57.000  —  15.000  37.672/  6.679.648—+  45.333  —  —  28.810.  173  +  68.505
10 Geraer  Bank.  ..  7.  500.  0001  540.  314  1.  631.  7301  —  560.  59001  1.  004.  ao0  —  58.170/2.224.263—  192.399  170.478.  —  63.46713.071.185°,  —  974.375
11|Lübecker  Privatbank  1.200.000.000  400  75.549  11.1908.27230.648  26.661  9.125  5.554.197  4  115.423
#  i  ·
Zusammen 85.497.00s010.528.12012.955.189—3.320.03638591.sos-I-84.49015.564.811i1-1.279.3181so.428.2284-7.162.666223.564.956—k-Mann
Bemer-Zu 1

    *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.
**  );  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

Zu 2.**  ):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.

Zu 3.  *):  Umfassend  alle  Depositen=  und  Giro-Kapitalien.

Zu 4.  **):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

Zu 5.  *):  Einschließlich    der  Reichskassenscheine.

3
        <pb n="371" />
        —   353 —                                                                                                                                                   Ende  Mai  1876  (Central-Blatt  S.  326).
Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
Laufende Nummer.
Der  Kassenbestand  zerfiel  in  
Gegen  Gegen  Gegen  den  Gegen  den  Gegen  Gegen
                      
Kassenbestand.  den  30.  April  Reichs.  Noten  Wechsel  den  30.  April  Lombard  30.  April  Effekten·  30.  April  Sonstige  den  30.  April  Summe  den  30.  April.
1876.    --  bestand.  1876  bestand.  1  bestand.  1876  Aktiva.  1876.  der  Aktiva.  1876.  1876.
  Metall.  kassen-  anderer  ·        
scheine  Banken.

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.

694.063**  77.713  —  —  —  17.  435.  01  4  826.81/1.071.939+  74.930  446038—  131.230//2.14040/I  269277  21.768.138.  +  862.097]1
18./832.  3  43481.0  „  rDä—  1433737—-/12897500—  308.416  3.413.700.  419.400  S0.099)  —  300.000.  —  32.253.654  6.460.4832
508.958  —  3.211  505.4888  —  11.779.966+  518.722  —  —  455.959—  8.147  3.  400.  602  106.  754  16.  145.  a885  324.  610  3
2.667.100““—  1.393.900  –  —  —  12.  737.  2001  —  1.  548.  800  4.  180.000  +  105.000  3.  996.  400  4  754.  400  5.  100.000  545.000  28.700.700  —  1.535.300
1.257.900  +  421.170  426.040  —  831.860“  5.013.  23]  465.846  349.944  +  13724  925.023—  32.268274·4  619.357,  31.320.8608  559.0075
938.750  —  232.4788829.255  87.600  5.F720.8412  221.8875½ü2,  100|—  300  1.432.246—+  147.814·137.  159  349.74515.231.102)  486.6686
733.569  —  230.703690.100760  35.800  7.483.350—  53.872  324.230  —  13.260  153.716|  38.146  543.4644403,152
326.677  4  8.  101  —  –  —  4.  927.  1898)1  465.  243  46.710  —  650  11.322  S8.152|14.203.258  175.94144%N604.905
601.213  —  105.787|106.423  —  494.790“  5.966.67  —  202.  6591  743.650—  10.827  1.184|19.973.324  389.16228.10.173  68.5059
1.101.030  —.  359.005/895.515,  8.705  196.810  3.876.504—  162.045438.014000  550.862|—+  35.6357.313.121  278.6451.279.607/  Pv50.057|10
441.397  +  70.806  311.3620.  135  119.900  2.244.642179.373  1.150.242  153.30]  20.  144  +  51.848  747.096  49.364  5.603.521198.590|11
-
24.  862.  956  4  4.360.  779  4.  829.  160  61.  666  16.294.082  90.  102.  854  619.297  9  572.28642  S.  5  118.592  225.  412.  401  4  6.056.  342
kungen.







Zu 6.  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weitergegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  424.322.
Zu 7.  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weitergegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M   899.279.

**):  Einschließlich  465  M  Landes-Papiergeld.
Zu 8.  *):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
Zu 9.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.

Zu 10.  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weitergegebenen  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M.  334.  050.
        <pb n="372" />
        —   354   —

Ueberseicht

3.  Münz-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  24.  Juni  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen
1.  In  der  .
Hiervon

Woche  vom  auf  Privat.  —

18-  bis  24.  Hopper.  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1

Juni  1876  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-=  Pfennig-  Pfennig
sind  geprägt  Kronen-  stücke.  stücke.  stücke.  stßcke.  stücke.  stücke.  stßcke  stücke.  stücke
worden  in:

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.

a)  Berlin  —  —  —  602.310  160.204  671.901  340.766050  64.1640  68.740·  70  —  —  —.—  6.93950
b)  Hannover  —  —  —  589.360  —  —  129.452|00  35.88600  52.100  00  11.900  0  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  741.440  —  —  125.79600  46.52406.50  su  E  g7750|57
d)  München  —  —  —  792.000  —  —  v73.000%%%  104.  000  oos  317.  600  oo  4.500  oo  8.560  o0  3.  160  00
e)  Dresden  —  —  —  210.000  —  —  30.00000  45.  500  00  27.00000,  *89  —  —  —  —
f) Stuttgart  —  —  —  270.000  —  78.67975.250i00  80.841001  15.730  oo!  3.  800  o0  1.  050  oo  1.40200
g)  Karlsruhe  —  700.000  —  80.000  —  —  —10  50000%  %  7.300  0  1.3000  1.360
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  95.048  74.525|00  —  —  4.933  zo  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  305.315  —  —  —  —  35.58220  21.283  90  39.18455  —  —  —

Summe  1.  —  *  700.000  —  3.590.425  160.  204  440.  628  948.789  50u  53.0820  32—.963  68.084  sb  10.91000  17.112|02

2.  Vorher

waren
geprägt  in:
a)  Berlin  502.582.720!  102.707.220  131.527.260  12.939.975  12.468  52.827.  67  10.898.  491100.  70.  31600  3.  614.  545  80  2.  822.  71100  1.  513.  51780  1.  112.  792  80
b)  Hannover  123.760.  1401  62.  677.  280  —  13.639.935  —  10.451.57524,05840T157  60
c)  Frankfurt  175.907.220  8.,957.  220  —  2.834.835  —  11.265.515  3.207323O  1.  2O  466.  598  80
d)  München  104.174.70000.  380  482.115  8.269.725  —  17.817.57213O75  0  6.  ↄ85.  316  80  2.  378.  77140  1.  O74.  O23601  456.  574001  239.  622  13
e)  Dresden  50.243.  560480  —  4.005.845  —  7.  886.  3141.012.  ↄ38  00  1.  622.  534  80]  1.  626.  a711301  6808.  100  101  338.  188  o081  152.  698  232
f)  Stuttgart  46.818.820  025  44.  520  —  2.898.105  —  16.621.821  1.348.  764  00  4.  OñSO.  853  601  1.  057.  00040  851.  610101  390.  4389  60  265.  os  80
g)  Karlsruhe  21.401.  a601  15.  752.  440  —  2.782.730  —  12.348.86603395328  60OSO|]1SOS
h)  Darmstadt  16.766.380  8.770.860  —  911.075  —  6.003.259  303.884103O  971.  002  90  75.17735150.  57|92  70.288  04
i)  Hamburg  40.431  060  5.646.880  39.104.430  2.491.550  —  3.836.  4951.668.  98850  1.  494.  743  60  1.979.60006800%969.80515  3.101  92.943/82
Summe  2.  1.082.086.  960  323.  663.  680  EIIE  13.a66  139.  057.  984  21.534.  25  s0  26.824.  17  6o  17.  114.  64540  9.841.  124  05  —L  3.  067.  419  49
l
Gesammt-  .
Ausprägung1.082.0859605  64.  264.  200  172.67212O65LO.4  70 10  2.  2090  5.571.  57  82  3.084.531|1
1.406.439.640  Mark.  250.095.964  Mark  80  Pf.  27.471.551  Mark  20  Pf.56  Mark  33  Pf.
        <pb n="373" />
        —  355  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

An  dem  neu  erbauten  Quai  zu  Neumühlen  bei  Altona  ist  eine  im  Namen  und  mit  den  Abfertigungsbefugnissen
  des  Hauptzollamtes  zu  Ottensen  fungirende  Königlich  preußische  Zollabfertigungsstelle  errichtet
worden.

—..  —  —  —.  —  —

Das  Königlich  preußische  Hauptsteueramt  zu  Schleswig  ist  vom  1.  Juli  d.  J.  ab,  unter  Ueberweisung
des  Bezirkes  desselben  an  das  Hauptsteueramt  zu  Flensburg,  in  ein  Untersteueramt  mit  Niederlagerecht
und  mit  unbeschränkter  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  und  II.,  auch
über  inländisches  Salz,  umgewandelt  worden.  Bei  diesem  Amte  können  auch  Abfertigungen  der  auf  der
Eisenbahn  eingegangenen  sowie  der  ausgehenden  Waaren  nach  Maßgabe  der  §§.  66  bis  71  des  Vereins-Zollgesetzes
  vorgenommen  werden.  Dasselbe  hat  ferner  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,
  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  auch  über  Spielkarten.

 

Der  Post-Zoll-Expedition  zu  Lübeck  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  mit  der
Post  vom  Auslande  eingehende  Gegenstände  beigelegt  worden.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

——...  —

Mit  den  nächsten  Seesteuermanns-Prüfungen  wird  bei  den  Navigationsschulen
1.  in  Emden  am  6.  Juli  d.  J.,
2.  in  Leer  am  13.  Juli  d.  J.,
3.  in  Grünendeich  am  24.  Zul  d.  J.  und
4.  in  Timmel  am  3.  August  d.
begonnen  und  in  Emden  zugleich  eine  Seeschiffer-Prüfung    für  große  Fahrt  abgehalten  werden.
        <pb n="374" />
        —  356  —

6.  Heimath-Wesen.

—–..  —

Welche  Behörde  hat  darüber  zu  entscheiden,  ob  der  Fall  vorliegt,  in  welchem  ein  Deutscher  auf
Verlangen  ausländischer  Staatsbehörden  aus  dem  Auslande  übernommen  werden  muß ?  —
§  33  Reichsgesetz  vom  6.  Jum  1870.  —

Der  zu  Buchholz  in  Pommern,  dem  Wohnorte  seines  Vaters,  am  9.  Mai  1823  geborene  Schneider  W.  ist
von  da  aus  noch  vor  Vollendung  des  24.  Lebensjahres  als  Geselle  auf  die  Wanderung  gegangen  und  im  Jahre
1873  in  Frankreich  geisteskrank  geworden.  Nachdem  er  sich  eine  Zeitlang  in  einer  dortigen  Irrenanstalt  befunden
  hatte,  hat  das  Reichskanzler-Amt  resp.  das  Auswärtige  Amt  m  Folge  eines  Antrages  der  französischen
Regierung  den  Fall  der  Uebernahme  des  W.  für  gegeben  erachtet.  Die  Uebernahme  hat  demnächst  an  der
deutsch-belgischen  Grenze  bei  Aachen  stattgefunden  und  ist  wegen  der  Hülf=  und  Mittellosigkeit  des  Uebernommenen
  dem  Ortsarmenverband  Aachen  durch  eine  Verfügung  des  preußischen  Ministeriums  des  Innern
die  vorläufige  Fürsorge  für  denselben  übertragen  worden.  Der  Ortsarmenverband  Aachen  hat  nunmehr  auf
Grund  des  §.  33  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  und  des  §.  37  des  preußischen  Ausführungsgesetzes
vom  8.  März  1871  gegen  den  Landarmenverband  von  Alt-Pommern  als  denjenigen,  in  dessen  Bezirk  der  W.
seinen  letzten  Unterstützungswohnsitz  gehabt  habe,  Klage  auf  Erstattung  der  entstandenen  Auslagen  und  Uebernahme
  des  Hülfsbedürftigen  in  umnittelbare  Fürsorge  erhoben.

Der  Verklagte  hat  die  Abweisung  der  Klage  hauptsächlich  aus  dem  Grunde  beantragt,  weil  die  Voraussetzungen
  der  §§.  33  und  37  loc.  eit.  nicht  vorlägen,  dieselben  vielmehr  nur  zur  Anwendung  kommen
könnten,  wenn  es  feststehe,  daß  die  inländische  Behörde  verpflichtet  war,  dem  auf  Uebernahme  eines  Inländers
  gerichteten  Verlangen  einer  ausländischen  Behörde  stattzugeben,  was  hier  nicht  zutreffe,  da  der  W.
zur  Zeit  seiner  Uebernahme  die  Qualität  eines  preußischen  Staatsangehörigen  und  eines  Deutschen  längst  verloren
  gehabt  habe.

Das  Bezirks-Verwaltungsgericht  zu  Stettin  hat  unter  dem  25.  November  1875  den  Verklagten  nach  dem
Klageantrage  verurtheilt.  Auf  die  Berufung  des  Verklagten  ist  diese  Entscheidung  nur  durch  Herabsetzung
des  liquidirten  Verpflegungssatzes  von  dem  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  durch  das  Erkenntniß  vom
27.  Mai  1876  abgeändert,  die  prinzipielle  Frage  also  mit  dem  ersten  Richter  gegen  den  Verklagten  entschieden
  worden.

In  den  Gründen  dieses  Erkenntnisses  heißt  es:

Der  §.  33  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  und  der  §.  37  des  preußischen  Ausführungsgesetzes
  vom  8.  März  1871  setzen  gleichmäßig  den  Fall  voraus,  daß  ein  Deutscher,  welcher
keinen  Unterstützungswohnsitz  hat,  auf  Verlangen  auswärtiger  Staatsbehörden  aus
dem  Auslande  übernommen  werden  muß.  Es  scheiden  deshalb,  wie  das  Bundesamt  in
den  vom  Verklagten  bezogenen  Rechtsfällen  —  Entsch.  Heft  V.  S.  100  und  Heft  VI.  S.  82  —
ausgeführt  hat,  solche  Fälle  bei  deren  Anwendung  aus,  in  welchen  ohne  das  Verlangen  auswärtiger
  Staatsbehörden  und  ohne  die  auf  Grund  völkerrechtlicher,  sei  es  auf  Staatsverträgen,
sei  es  auf  Gewohnheit  beruhender  Verpflichtung  erfolgte  Uebernahme  durch  die  inländische  Behörde
  die  Armenfürsorge  für  einen  hülfsbedürftig  aus  dem  Auslande  zurückgekehrten  landarmen
Deutschen  eintreten  muß.  Die  endgültige  Entscheidung  aber,  ob  in  einem  gegebenen  Falle  eine
solche  Verpflichtung  zur  Uebernahme  aus  dem  Auslande  begründet  ist,  kann  nur  derjenigen  Stelle
zustehen,  welche  das  Inland  dem  Auslande  gegenüber  zu  vertreten,  die  Beziehungen  zu  letzterem
zu  pflegen  und  zu  ordnen  und  die  daraus  sich  ergebenden  internationalen  Rechte  und  Pflichten
zur  Geltung  zu  bringen  bezw.  zu  vollziehen  hat.  Wenn  das  Bundesamt  in  der  vom  Verklagten
bezogenen  Entscheidung  in  Sachen  des  Landarmenverbandes  der  Oberlausitz  ca.  Ruhland  vom  5.
Januar  1875  —  Entsch.  Heft  V.  S.  115  —  ausgesprochen  hat,  daß  die  Anerkennung  der
Staatsangehörigkeit  des  damals  zu  unterstützenden  Knaben  seitens  einer  Königlichen  Bezirksregierung
  mittelst  eines  Heimathscheins  den  durch  das  Reichsgesetz  vom  6.  Juni  1870  begründeten
Rechten  preußischer  Armenverbände  nicht  präjudiziren  könne,  so  lag  der  Fall  damals  völlig  anders
als  jetzt.  Abgesehen  davon,  daß  es  sich  nicht  wie  hier  um  einen  Akt  des  Reichskanzler-Amts
        <pb n="375" />
        —  357  —

resp.  des  Auswärtigen  Amts  handelte,  standen  dort  die  gegenseitigen,  bei  der  Uebernahme  des
Knaben  durch  das  Reichsgesetz  rücksichtlich  der  Verpflichtung  zur  Unterstützung  desselben  bereits  begründeten
  und  daher  lediglich  nach  dessen  Bestimmungen  zu  beurtheilenden  Rechtsverhältnisse
zwischen  deutschen  Armenverbänden  in  Frage,  auf  welche  der  ihm  von  der  gedachten  Regierung
ertheilte  Heimathsschein  ohne  entscheidenden  Einfluß  bleiben  mußte.  In  dem  Falle  des  §.  33
des  Reichsgesetzes  wird  dagegen  vorausgesetzt,  daß  Rechtsverhältnisse  bezüglich  des  zu  übernehmenden
  Hülfsbedürftigen  zwischen  Armenverbänden  des  deutschen  Inlandes  überhaupt  nicht  mehr  bestehen,
  also  auch  durch  das  Faktum  der  Uebernahme  solche  Rechtsverhältnisse  nicht  berührt
  werden  können.  Träfe  jene  Voraussetzung  nicht  zu,  besäße  der  Uebernommene  zur
Zeit  noch  einen  Unterstützungswohnsitz,  so  würden  auch  die  Verpflichtungen  des  betreffenden
  Armenverbandes  trotz  der  Uebernahme  als  fortbestehend  betrachtet  werden  müssen.
Entgegengesetzten  Falles  ist  dagegen  erst  die  Uebernahme  aus  dem  Auslande  die  Thatsache,  aus
welcher  nach  §.  33  dem  übernehmenden  Bundesstaate  eine  im  Wege  der  Landesgesetzgebung  auf
seine  Armenverbände  übertragbare  Verpflichtung  erwächst,  welche  in  Preußen  den  Landarmenverbänden
  übertragen  ist  und  sich  unter  diesen  nach  Maßgabe  der  in  dem  §.  37  des  preußhischen
  Ausführungsgesetzes  vorgezeichneten  Normen  zu  vertheilen  hat.  Wie  schon  der  erste
Richter  mit  Recht  ausgeführt  hat,  ergeben  die  dem  §.  33  des  Reichsgesetzes  zum  Grunde  liegenden
legislativen  Verhandlungen  nirgends  einen  Anhalt  dafür,  daß  den  durch  das  Reichsgesetz  zur
Entscheidung  der  im  §.  37  des  Reichsgesetzes  erwähnten  Streitigkeiten  zwischen  Armenverbänden
berufenen  Behörden  eine  Nachprüfung  der  Frage  habe  eingeräumt  werden  sollen,  ob  in  der  That
die  bei  der  Uebernahme  aus  dem  Auslande  als  vorhanden  angenommene  völkerrechtliche  Verpflichtung
  begründet  war  oder  nicht.  Es  würde  in  der  That  mit  allen  Ressortverhältnissen  in
Widerspruch  treten,  wenn  man  für  die  durch  das  Reichsgesetz  geschaffenen  Spruchbehörden  das
Recht  einer  abermaligen  Entscheidung  über  eine  solche,  dem  Auslande  gegenüber  vom  Auswärtigen
Amt  resp.  dem  Reichskanzler-Amt  einmal  entschiedene  und  dieser  Entscheidung  gemäß  erledigte
Frage  in  Anspruch  nehmen  wollte.  Es  würden  aber  auch,  wenn  einer  von  derjenigen  der  gedachten
  Zentralbehörden  abweichenden  Beurtheilung  der  völkerrechtlichen  Frage  durch  die  Heimathsbehörde
  eine  rechtliche  Bedeutung  bei  der  Bestimmung  des  fürsorgepflichtigen  Landarmenverbands
beigelegt  würde,  durch  den  Vollzug  der  Uebernahme  dem  Landarmenverbande  der  betreffenden
Grenzprovinz  leicht  Verpflichtungen  auferlegt  werden  können,  welche  augenscheinlich  weiter  greifen,
als  diejenigen,  welche  ihn  nach  dem  Gesetze  treffen  sollten,  da  er  nur  für  den  Fall  zur  Armenfürsorge
  für  den  hülflos  aus  dem  Auslande  übernommenen  Landarmen  verpflichtet  worden  ist,
wenn  der  letzte  Unterstützungswohnsitz  des  Uebernommenen  sich  nicht  ermitteln  läßt,  der  Landarmenbezirk
  der  Grenzprovinz  aber,  der  Ermittelung  des  letzten  Unterstützungswohnsitzes  ungeachtet,
die  Last  der  Armenfürsorge  über  den  Willen  des  Gesetzes  hinaus  auch  dann  zu  übernehmen
haben  würde,  sobald  durch  die  Heimathsbehörde  erkannt  würde,  daß  eine  Verpflichtung  des  Staates
zur  Uebernahme  des  Landarmen  aus  dem  Auslande  nicht  vorhanden  gewesen  sei.

Nachdem  nun  im  vorliegenden  Falle  unbestritten  auf  den  Antrag  der  französischen
Regierung  durch  das  Reichskanzler=  resp.  Auswärtige  Amt  die  Uebernahme  des  geisteskranken
Schneiders  W.  als  eines  Reichs=  und  preußischen  Staatsangehörigen  veranlaßt  worden  ist,  kann
daher  die  Frage,  ob  W.  diese  Eigenschaften  zur  Zeit  wirklich  noch  besaß  und  nicht  vielmehr  die
preußische  Staatsangehörigkeit,  wie  Verklagter  behauptet,  bereits  lange  verloren  hatte,  als  ihm
am  6.  Dezember  1862  ein  auf  ein  Jahr  lautender  preußischer  Reisepaß  ertheilt  wurde,  nicht
weiter  Gegenstand  der  Entscheidung  seitens  der  Heimathsbehörde  sein;  dieselbe  muß  sich  vielmehr
in  casu  darauf  beschränken,  darüber  zu  befinden,  ob  bezüglich  des  in  Anspruch  genommenen
Landarmenverbandes  von  Alt-Pommern  übrigens  die  Voraussetzungen  vorhanden  sind,  an  welche
der  §.  37  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  seine  Verpflichtung  zur  Armenfürsorge  geknüpft
hat.  Diese  Frage  muß  aber  bejaht  werden.

  Es  wird  sodann  aus  den  in  der  vorliegenden  Sache  ermittelten  Umständen  näher  begründet,
  daß  Buchholz  als  derjenige  Ortsarmenverband  für  ermittelt  zu  erachten,  in  welchem  W.
seinen  letzten  Unterstützungswohnsitz  gehabt  hat,  weshalb  sich  der  Landarmenverband  von  Alt-Pommern,
  in  dessen  Bezirk  Buchholz  gelegen  ist,  der  Verpflichtung  zur  Kostenerstattung  und  Uebernahme
  des  Geisteskranken  nach  §.  37  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  nicht  entziehen  könne.

55
        <pb n="376" />
        —  358  —

7.  Post=  und  Telegrapben-Wesen.

Postaufträge  nach  der  Schweiz.

In  den  schweizerischen  Kantonen  Uri,  Schwyz,  Unterwalden,  Zug,  St.  Gallen  (mit  Ausnahme
der  Stadt  St.  Gallen)  und  Appenzell  Inner  Rhoden  besteht  zur  Zeit  kein  Wechselrecht.  Da  somit
in  diesen  Theilen  des  schweizerischen  Gebiets  die  Aufnahme  von  Wechselprotesten  nicht  stattfinden  kann,  so
werden  Postaufträge  dahin,  welche  den  Vermerk:  „zum  Protest“  oder  „sofort  zum  Protest“  tragen,
falls  die  Adressaten  die  Einlösung  der  den  Postaufträgen  beigefügten  Wechsel  verweigern,  seitens  der  betreffenden
  schweizerischen  Postanstalten,  mit  dem  Vermerk:  „Verweigert,  kein  Wechselrecht“  versehen,
ohne  Verzug  an  die  Absender  zurückgesandt  werden.  
Berlin  W.,  den  6.  Juni  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Postaufträge  und  Postanweisungen  im  Verkehr  mit  der  Schweiz.

Vom  1.  Juli  ab  können  im  Verkehr  mit  der  Schweiz  Gelder  im  Wege  des  Postauftrages  bis  zum  Be—
trage  von  750  Franken  (statt  wie  bisher  von  1874  Franken)  eingezogen  werden.  Postauftragsbriefe  nach
der  Schweiz  unterliegen  dem  Porto  von  20  Pfennig  für  je  15  Gramm  und  außerdem  einer  Gebühr  von
20  Pfennig  für  jeden  Brief.  Der  vom  Adressaten  eingezogene  Betrag  wird  dem  Absender,  nach  Abzug  der
Postanweisungsgebühr,  mittelst  Postanweisung  zugestellt.

Postanweisungen  nach  der  Schweiz  sind  vom  1.  Juli  ab  bis  zum  Betrage  von  375  Franken
(statt  wie  bisher  von  187;  Franken)  zulässig.  Die  Gebühr  beträgt  bei  Summen  bis  100  Franken  40  Pfennig,
über  100  bis  200  Franken  80  Pfennig,  über  200  bis  300  Franken  1  Mark  20  Pfennig  und  über
300  Franken  1  Mark  60  Pfennig.

Telegraphische  Postanweisungen  werden  bis  zum  Betrage  von  200  Franken  zur  Beförderung  nach
der  Schweiz  angenommen.

Berlin  W.,  den  14.  Juni  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

Aufschrift  auf  postlagernden  Briefen  nach  England.

In  England  werden  solche  als  „postlagernd“  bezeichnete  Sendungen,  bei  welchen  zur  Angabe  der  Aufschrift
  nur  einzelne  Buchstaben  und  Zahlen  oder  fingirte  Namen  angewendet  sind,  nicht  an  den
Empfänger  ausgehändigt,  sondern  als  unbestellbar  nach  dem  Aufgabeort  zurückgeleitet.

Berlin  W.,  den  17.  Juni  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="377" />
        —  359  —

Beitritt  von  Britisch-Indien  und  den  französischen  Kolonien  zum  Allgemeinen  Postverein.

Vom  1.  Juli  ab  treten  dem  Allgemeinen  Postverein  bei:  Britisch-Indien  (Hindostan,  Britisch-Birma,
  Aden)  und  folgende  französische  Kolonien,  nämlich  in  Amerika:  Martinique,  Guadeloupe
nebst  Zubehör,  französisch  Guyana,  St.  Pierre  und  Miquelon;  in  Afrika:  Senegambien  nebst  Zubehör,
Gabun,  Réunion,  Mayotte  und  Zubehör,  Ste.  Marie  de  Madagascar;  in  Asien:  französische  Niederlassungen
  in  Indien  —  Pondichéry,  Chandernagor,  Karikal,  Mahé  und  Vanaon  —  sowie  in  Cochinchina;
in  Australien:  Neu-Caledonien  und  Zubehör,  die  Marquesas-Inseln,  Tahiti  und  die  unter  dem  Schutze
Frankreichs  stehenden  australischen  Inselgruppen.

Es  beträgt  alsdann  nach  Britisch-Indien  und  den  französischen  Kolonien  das  Porto  für:  gewöhnliche
  frankirte  Briefe  40  Pfennig  auf  je  15  Gramm,  Postkarten  20  Pfennig  das  Stück,  Drucksachen,  Waarenproben
  und  Geschäftspapiere  10  Pfennig  auf  je  50  Gramm.  Für  unfrankirte  Briefe  aus  jenen  Gebieten
sind  60  Pfennig  auf  je  15  Gramm  zu  entrichten.

Berlin  W.,  21.  Juni  1876.

Der  General-Postmeister.

 

Annahme  von  Privat-Banknoten.

Im  Interesse  der  Erleichterung  des  Verkehrs  sollen  zu  Zahlungen  an  die  Post=  und  Telegraphenkassen  von
jetzt  ab  in  den  nachbezeichneten  Bezirken  und  unter  Vorbehalt  jederzeitigen  Widerrufs  auch
die  Noten  folgender  Privatbanken  zugelassen  werden:  «
1) der Kölnischen Privatbank in den Ober-Postdirektions-Bezirken Aachen, Koblenz, Köln, Düsseldorf
  und  Trier,
2)  der  Danziger  Privat-Aktienbank  in  den  Ober-Postdirektions-Bezirken  Danzig,  Gumbinnen  und
Königsberg  i.  Pr.,
3)  der  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  in  den  Ober-Postdirektions-Bezirken  Bromberg
  und  Posen,
4)  der  Kommerzbank  in  Lübeck  im  Gebiete  der  Hansestadt  Lübeck,
5)  der  Bremer  Bank  im  Ober-Postdirektions-Bezirk  Bremen,
6)  der  Frankfurter  Bank  im  Ober-Postdirektions-Bezirk  Frankfurt  am  Main,
7)  der  Badischen  Bank  in  den  Ober-Postdirektions-Bezirken  Karlsruhe  in  Baden  und  Konstanz,
8)  der  Bank  für  Süddeutschland  zu  Darmstadt  in  den  Ober-Postdirektions-Bezirken  Darmstadt  und
Frankfurt  am  Main,
9)  der  Städtischen  Bank  in  Breslau  in  den  Ober-Postdirektions-Bezirken  Breslau,  Liegnitz  und
Oppeln,
10)  der  Magdeburger  Privatbank  im  Ober-Postdirektions-Bezirk  Magdeburg,
11)  der  Hannoverschen  Bank  in  den  Ober-Postdirektions-Bezirken  Hannover,  Braunschweig  und
Oldenburg,
12)  der  Sächsischen  Bank  zu  Dresden  
13)  des  Leipziger  Kassenvereins  in  den  Ober-Postdirektions-Bezirken  Dresden  und  Leipzig.
14)  der  Chemnitzer  Stadtbank
Berlin  W.,  21.  Juni  1876.
Der  General-Postmeister.
        <pb n="378" />
        —  360  —

8.  Konsulat-Wesen.

 

Den  Herrn  Ferdinand  Duckwitz  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul  der  Argentinischen
  Republik  in  Bremen  ertheilt  worden.

 

Den  Kaufmann  Peter  H.  F.  Lorentzen  zu  Eckernförde  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur
als  Königlich  schwedisch-norwegischer  Vize-Konsul  ertheilt  worden.  

 

Dem  Kaiserlichen  General-Konsul  Grafen  von  Bray  in  Belgrad  sowie  den  Kaiserlichen  Konsuln  Tettenborn
  in  Smyrna  und  Brüning  in  Bairut  ist  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom
6.  Februar  1875  §.  85  für  ihre  resp.  Amtsbezirke  sowie  dem  Kaiserlichen  Konsul  Feigel  in  Havana  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  §.  1  für  die  Insel  Cuba  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,
  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Den  Kaiserlichen  Konsulats-Verweser  Georg  Jerosch  zu  Lissabon  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  für  den  dortigen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  zu  beurkunden.

 

Den  Vize-Konsul  Otto  Arnemann  in  Namsos  (Norwegen)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

9.  Personal-Veröäöänderungen  etc.

 

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  geruht  den  Marine-Maschinenbau-Ober-Ingenieur  Karl  Friedrich
Wilhelm  Hintze  in  Wilhelmshaven  unterm  22.  Juni  d.  J.  zum  Marine-Maschinenbau-Direktor  mit  dem
Range  eines  Rathes  4.  Klasse  zu  ernennen.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="379" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                       im

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

     

 

 

 

 

 

 

      
IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Juli  1876.  Nr. 27.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  gisco  zur  Ausstellung  von  Untauglichkeits=  etc.  Zeugnissen
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  .  .  Seite  361  für  Militärpflichtige  in  Kalifornien..  367

            5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Beiordnung  eines  Reichsbevoll-2.
  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  362  mächtigten  und  von  Stations-Kontrolören  367

3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Quarantaine-Vorschrift.  368

 

münzen:  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Mai  1876  für  7.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecken  Wriezen-Rechnung
  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten  4  Letschin,  —  Weimar-Gera,  —  Waltershausen-=  Friedrich--Landes-Silber=
  und  Kupfermänzgen  363  roda  ..

4.  Militär-Wesen:  Ermächtigung  eines  Arztes  in  San  in-.  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  etc..  38

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Tagearbeiter  Benedikt  Behran  aus  Kunwalde  in  Böhmen,  50  Jahre  alt,  nach  erfolgter
  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  sowie  wegen  Diebstahls
im  wiederholten  Rückfalle,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in
Breslau  vom  14.  Oktober  v.  J.,  ausgeführt  im  Juni  d.  J.,

2.  die  unverehelichte  Henriette  Petronella  Alaide  Rehbein  aus  Zütphen  (Provinz  Gelderland
in  den  Niederlanden),  20  Jahre  alt,  und

3.  der  Landbauer  Maria  Corneille  Karl  Schattenkerk  aus  Borkulo  bei  Zütphen  (das.),
44  Jahre  alt,

zu  2  und  3  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Betrugs  und  Diebstahls,
sowie  wegen  Landstreichens  und  Führung  eines  falschen  Namens,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Arnsberg  vom  2.  Mai  d.  J.,

4.  der  Tuchmachergeselle  Alois  Jansa,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Wildenschwert  in
Böhmen,  34  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns
und  Widerstandes  gegen  die  Staatsgewalt,  durch  Beschluß  des  Magistrats  der  Königlich
bayerischen  Stadt  Passau  vom  28.  April  d.  J.,
56
        <pb n="380" />
        —  362  —

5.  der  Tagelöhner  Josef  Taschka  aus  Protivin  (Bezirk  Pisek  in  Böhmen),  54  Jahre  alt,
nach  wiederholt  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  des
Königlich  bayerischen  Bezirks-Amts  in  Regen  vom  19.  Mai  d.  J.,

6.  der  Bergmann  Johann  Blaha  aus  Zemetic  (Bezirk  Prestic  in  Böhmen),  36  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns,  Führung  falscher  Legitimationspapiere
  und  Gebrauchs  eines  falschen  Namens,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich
badischen  Landeskommissärs  in  Konstanz  vom  19.  Juni  d.  J.,

7.  der  Musiker  Clemens  Ferretti  aus  Pellegrino  (Provinz  Parma  in  Italien),  23  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des
Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Straßburg  vom  21.  Juni  d.  J.,

8.  der  Vergolder  Alfred  Marius  Baron,  gebürtig  aus  Paris,  40  Jahre  alt,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
in  Kolmar  vom  20.  Juni  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

22.  Finanz-Wesen.

Vom  16.  bis  23.  Juni  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  —  Mark  für  82.885  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.451.869  „  „  1.832.298  „

 

Zusammen  für  25.451.869  Mark  für  1.915.183  Mark.
        <pb n="381" />
        —   363  —



3.  Münz - Wesen.                                                                                                                                   U e b e r s i c h t 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  1.  Juli  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon

Woche  vom  auf  Privat
25.  Juni  bis  Ooppel  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
1.  Juli  1876  Kronen.  peprägt.  Mark.  Mark.  Mark., Pfennig.  Pfennig.Pfennig.fennig.Pfennig.Pfennigsind
  geprägt Kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  490.500  205.166  350o0  -4035670  13
b)  Hannover  —  —  —  599.  135  —  —  80.921001  36.621  001  35.  66900  11.5000  ——  —
c)  Frankfurt  —  —  —  485.530  —  1  1.67/50%6%0S0650  —  —  —  5.018|6
d)  München  —  —  —  294.605  —  —  27.00000%  4s-Oooof  22.830000  0.600%0  4.960%  2.020
e.)  Dresden.  —  —  —  189.000  —  —  —.833196  2028.30000  26.20000  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  691.400  —  163.285  —  —  137.520000%  93.81960  16.360  00  1.005000  454%0  2.034%
g)  Karleruhe  —  —  —  —  —  221.000  —.  40.000s900  —  11.800  00  4.150  00  2.260%0
h)  Darmstadt  —  —  —  177.570  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  3.600  00
i)  Hamburg  —  —  —  215.  980  62.822  —  112.464400  31.10600  13.31970  93.171|70  —  —  —  —

Summe  1.  —  691.400  —  2.125.  106  553.322  529.348  56  4660  a26.431  oo  345.908%

2.  Vorher

waren

geprägt  in:  6
a)  Berlin 085000  172.67,:  110  3.  688.  286  60  2.  822.  T1100  1.  513.  51780  1.  119.  732  30
d)  Hannover  —  14.229.295  —  10.451.575%%%4200  80
c)  Frankfurt 75.907.220  58957.220  —  3.576.275  —  11.265.515741401  29.45904  32
d)  München 104.174-700  380  482.11384  —  .817.  5333360|4  302.9821
e)  Dresden  50.243.  560  17.  366.  460  —  4.215.845  —  7.  885.  14%s.  4  1.  653.  a71  301  829.  804  101  336.  188  086)  152.  69822
f)  Stuttgart  46.818.8201  26.474.  5320  —  3.  168.  105  —  16.  695.  500  1.  524.  O1400  4.  131.  794  60  1.  973.  o30  40  855.  110  101  391.  48900S
g)  Karlsruhe1.401.36ö040  —  2.862.  7  30  —  4  %.5s.09  400  o8
h)  Darmstadt  16.766.3800.  60  —  911.  o76  —  6.098.  307  378.409  00  839.  549  001  976.  ↄ36  200  75.  177  351  150.  5671921  70.  268  04
i)  Hamburg  40.431.  osol  6.646.  880  39.  104.  430  2.  796.  868  —  J  3.836.4951.668.  98850  1.530.  325  801  2.  000.  684  70  1.  008.  ↄ88  701  324.  101/9081  63.  243  82

Summe  2.  1.082.  085.  960  324.  353.  680  171.  113.  806  54.  264.  200  172.672  26.483.  os  oo  —————e  70  10.  029.  209  60  6.  571.  57482  3.  084.  531  51

Gesammt-Ausprägung 1.082.001183os6.289.

  305  725.9940  146  FS.  .1

.  «  –  ,  «

 

 

1407.  131040  Mark.

 

 

 

 

 

 

234,397,.  717  Mark  30  Pf.

 

27.937.896  Mark.

 

 

————

56*
        <pb n="382" />
        —   364  —

Uebersicht

über  die  bis  Ende  Mai  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
p    
  im  Mai  vorher
1876  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke  1.336.2000  —  37.881.980—  39.218.180  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  286.  550  —  15.  846.  621  —  16.133.1711  —
„  „  „  „  1817/22.  290.9300—  12.187.  7911—  12.478.721—
„  „  „  „  1823/556  —  —  606.677  —  006.67  —
5„  „  „  „  von  1857  ab  —  3.000  —  3.000  —
2/3  Thalerstücke..  ..  —  —  856  —  856  —
1½  „  ...........  2  15  4.352  —  4354  15
1½/  5  ..........  840.276  20  7.554.450  8.394.  731  10
1¼  "  ..........  —  7z  1.085  1.085,  7)#
1/6  ..  —  —  97  —  97  —
»  ....  392.104  10  8.011.8  10  3405.041  2
8  !’M„  —  —  28  26  92665
33  260.575  —.  58.8144  319.389  1744266.594-929  11
1142„„  100.250  —  88.411  188.66116
1/30  „  .......  4532475  1.730.66422  2.183.91117
1½0  „  ...  21.885  20  70.77718  92.66
ferner:
1/1  Tbalerstücke  ansbach--bayreuther  Gepräges  —  –  267  267
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  .  162.01310  673.04l20  835.  0o55  —
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
1/8  Thalerstücke  (à  6  sgr.)..  –  —  419  231  419  234  /
½  „  (4  3  sgr.)  ..  —  —-  53  5  3
Zusammen  4.  144.034  27  84.720.94113.  88.864.976  114.
2  Süddeutsche  Gulderwährung:  Fl.  Kr  öFl.  Kr.  Fl.  Kr
Zweiguldenstücke  .  .  —  —  30.143.608  30.143.608—
Einguldenstücke  773.805  —  44.915.243  —  45.689.048
Einhalbguldenstücke  443  30  13.871.0755  —  13.871.51880
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37.542  —  37.54—
Fünfzehnkreuzerstücke  „  —  —  2.405,  15  2.405  15  1!
Sechskreuzerstücke  ....«...  596.  864  12  18.525.455  36  19.122.319  4  192.793.1461
Dreikreuzerstiücke  142.032  30  3.138.403  36  3.280.  436  6
Einkreuzerstücke  ...  45.850  45  262.343,  37  308.19442
Einhalbkreuzerstücke  —  27  —  —  —  27
ferner:  .
badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.036  40  6.0364
„  Zehnkreuzerstücke  —  —  1.559  40  1.559,  40
Zusammen  1.558.996  24  110.  Jos.  672  24  112462.  668.  48
Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.   Kr.   Fl.   Kr.
Kronenthaler  9—  4%  353  32  44  353  92  7.973.748  92
.  r.
4  Kouvenutionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  1.  114.056  21  14.  056  21  1.209.810  88
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  süchsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Gepräges:
1/6  Thalerstücke.  .  ...  —  —  7.500—  7.500  —
1/12  „  .......  —  —  5.600  —  5.600  —  D,
Zu  übertragen.  —  —  13.  1000  —  13.100—  469.271.63542
        <pb n="383" />
        —  365  —

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer  verrechnet  sind:  Gesammtwerth

Nummer  Bezeichnung  der  Sorten.  -  Zusammen  in

  .  

im  Mai  vorher  .

1876  —
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Uebertrag  —  13.100  —  13.100—  469.271.6352
1/15  Thalerstücke  —  —  1.833  10  1.833  10
1/24  „  .........  —  —  975  235  1200  *  -
½  —  —  1.400  —  4  —  53.456
1/48  R%  .......  —  —  396  287  396628  2
Achtpfenniger  .......  —  —  45  20  45  20
Dreier  .......  —  —  382#8  382ê#  "
Einpfenniger  .....  —  —  29  223  29  228
Zusammen  —  —  17.818  267  17.81826
6  Silbermünzen  schleswig-  holsteinischen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  .  —-  ——  513.567—  513.567—
2/2-  ,,  .....  .  ..  —  —  6.651  —  6.651  —
1/3  »  —  —  9.  821  —  9.821  —
⅛  „  ..«..,.,...  —  —  2.637  22  2.637  227  1.617.855.4
1/12  „  ......  —  —.  2.40115  2.401  1
1/24  (  ...  .  —  —  4.206  1  4.206  In
Zweisechslingstücke  .....  —  —  —  255  —  25)
Zusammen  —  —  539.285  4n  539.285  47.

Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr-  Thlr.  sgr.
Kassen-Eindrittelstücke  —  5  223  5  224  1613
Kassen-Zweidrittelstücke  .,...  —  —  532  2  532  2  "  45

Zusamuen  —  —  537  243  537  241

8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  .  ———  1.468  24  1.468  24
Einmarkstücke  —  9418—  948
Zwölfschillingstücke  —  9  7.872  15  7.872  24
Achtschillingstücke  ......  —  —  4.  911  18  4.9111  18
Vierschillingstücke  —  —  11.06527  11.065  27  204.82  4  27
Zweischillingstücke  —  1#  370  3  370  «
Einschillingstücke  ...  16-1  41.535  233.  41.551  24,
Einhalbschillingstücke  ....  —  29  56  205  56  23½
Einviertelschillingstücke  ..  –  1  28  253  28  27

Zusammen  16  15#  68.258  66  68.274  Er

9  Hamburgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  .....  —  —  13.  061  18  13.  061  18
Einmarkstücke  ......  —-—  860  24  860  24
Achtschillingstücke  —  —  89.055512  89.055  12
Vierschillingstücke  —  133.359  27  133.359  27  *
Zweischillingstücke  —  44.195  18  44.195  1  1.  766.362  11
Einschillingstücke  ....  ——  299.94725«J  299.947258
Einhalbschillingstücke.....«  —--  6.810  213  6.810  217
Einviertelschillingstücke  .  ....  ———  1.495  151  1.495  15)#
    Zusammen  —  —  588.787  11#  588.787|  I

10  Lübische  Währung:  Thlr  sgr  Chlr.  sgr.  Thlr.  sar
Dreimarkstücke.  .  ..  ......  —  —  8.548  24  8.  548  24
Zweimarkstücke  )  —  4—  25.132  —  25.132  —

Einmarkstücke..  ......  —  —  3.166  24  3.166  24

Achtschillingstüskce  .  —  —  156.472  —  156.472  —  755.291  84
Vierschillingstücke  .....  —  —  50.598  6  50.598  6
Zweischillingstüke  —  3.042  284  3.042  28#
Einschillingstücke  ...  —-——  4.8035·s.;  4.8035-27,
Zusammen  -———  251.76328!-;  251.76328-,,

Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  473.  671.  O39  20
        <pb n="384" />
        —   366   —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer8  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  .  —  Zusammen  in
  Nummer.
  im  Mai  vorher
1876  Mark.  f.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstückr  —  —  64.  084  103  64.084  104
Dreipfennigstücke  ·55  25  505.651  241  505.707  19
Zweipfennigstücke  ..-.  10  —  91.721  75  91.731  71
Einpfennigstücke  2.526  10  2.506  10  5.032  20
hessische  Achthellerstücke  —  —  110  255  110  258
'  Vierhellerstüke  —  —  290  153  290  191
' Zweihellerstücke  —  —  61  17  61  17
sowie  ·
preußisch-posen'sche  22.063.  727  46
Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16
"  à  2  preuß.  Pf.)  —  —  271  244  271  24#
ferner
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  150  —  1  175  151  174
„  „  Dreipfennigstücke  —  —  4.064  27  4.064  27
»  »  »  Zweipfennigstücke  20  —  84  —  104  —
Einpfennigstücke  —I  —  600  —  600  —
hannoversche  zwei-  und  Einpfennigstücke  101  —  15.  583  10  15.684  10
Zusammen  2.863  5  685.045  29r#  687.909  4#
2  Südeutsche  Währung:  lr.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke  .....  10.839  28  217.912  59  228.752  27
Einhalbkreuzerstücke  11.720  23  66.724  56  78.445  19  605.890  50
Einviertelkreuzerstücke  .  13.00323  33.204  59  46.208  22
Einachtelkreuzerstücke  ....  —-  —  30  —  30  —
Zusammen..  35.56314  317.872  54  353.436  8
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  —  —  1.330  18  1.330  18#
Zweipfennigstücke  —  3#  29  181#  29  218
Ein  und  Einhalb,-Pfennigstücke  .  —-  —  3  153  3  153  32.645  58
Einpfennigstücke  —  18  89  243.  89  263.
Dreilinge  ..........  528k  9.422  4½  9.428  33
Zusammen  6  3#  10.875  22  10.881  254
Gesammtwerth  B.  —  —  –  —  —  —  2.702.  263  54
Hierzu  «  A.  —  —  —  —  —  —  473.671.039  20

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

476.575.302
        <pb n="385" />
        —  367  —

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  5.  April  d.  J.  (Seite  204)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht,  daß  dem  Dr.  med.  Clemens  Maximilian  Richter  zu  San  Francisco  die  Ermächtigung  zur
Ausstellung  der  im  §.  41,  1.  a.  und  b.  des  ersten  Theils  der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September
1875  bezeichneten  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  beziehungsweise  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen
  Deutschen  ertheilt  worden  ist,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Kalifornien  haben.

Berlin,  den  30.  Juni  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung  des
Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  badische  Geheime  Finanzrath
Vierordt  zu  Karlsruhe  der  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Magdeburg,  sowie  der
dortigen  Herzoglich  anhaltischen  Zolldirektion  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem
Wohnsitze  in  Magdeburg  beigeordnet  worden.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung  des
Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  zur  Zeit  bei  dem  Kaiserlichen  Hauptzollamte  in
Lübeck  als  Revisions-Oberkontrolör  verwendete  Königlich  bayerische  Revisionsbeamte  Bernhard  Lutzenberger
den  Hauptämtern  zu  Tilsit,  Memel  und  Eydtkuhnen  mit  dem  Wohnsitz  in  Tilsit  als  Stations-Kontrolör
beigeordnet  worden.

 

Der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Wagemann,  Stations-Kontrolör  zu  Nürnberg,  ist  den  Hauptämtern
  Nürnberg,  Fürth,  Bamberg,  Würzburg  und  Schweinfurt,

der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Altwasser,    Stations-Kontrolör  zu  München,  ist  den
Hauptämtern  München,  Rosenheim  und  Freilassing  und

der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Lehmann,  Stations-Kontrolör  zu  Lindau,  ist  den  Hauptämtern
  Pfronten,  Lindau,  Augsburg  und  Memmingen  beigeordnet  worden.
        <pb n="386" />
        —  368  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

——..  —  —

Nach    Anordnung  des  Mayors  der  Stadt  Mobile  vom  1.  Juni  d.  J.  unterliegen  vom  gedachten  Tage  ab
bis  zum  1.  Dezember  d.  J.  alle  daselbst  aus  Plätzen,  wo  das  gelbe  Fieber  oder  andere  ansteckende  Fieber-Krankheiten
  herrschen,  ankommenden  Schiffe  und  Personen  so  lange  einer  General-Quarantaine,  bis  eine
Untersuchung  seitens  des  Gesundheitsamts  der  Stadt  vorgenommen  worden  ist.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

Am  1.  Juli  d.  J.  wird  von  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahn-Gesellschaft  die  17,63  lange  Eisenbahnstrecke
Wriezen-Letschin,  welche  die  Fortsetzung  der  Zweigbahn  Neustadt-Eberswalde  —  Wriezen  bildet,  mit  den
Stationen  Neu-Trebbin  und  Letschin  dem  Betriebe  übergeben  werden.

Berlin  W.,  den  30.  Juni  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  29.  Juni  d.  J.  ist  der  Betrieb  auf  der  68,11  Kilometer  langen  Weimar-Geraer  Eisenbahn  mit  den
Stationen:  Weimar,  Mellingen,  Schwabhausen,  Jena,  Göschwitz,  Roda,  Papiermühle,  Hermsdorf--Klosterlausnitz,
  Kraftsdorf,  Töppeln,  Gera  eröffnet  worden.  Anschlüsse  finden  statt  in  Weimar  an  die  Thüringische,
in  Tena  und  Göschwitz  an  die  Saal-,  in  Gera  an  die  Gera-Eichichter=  und  Gößnitz-Geraer  Eisenbahn.

Berlin,  W.,  den  2.  Juli  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="387" />
        —  369  —

Am  2.  d.  Mts.  ist  auf  der  5,5  Kilometer  langen  Eisenbahnstrecke  Waltershausen-Friedrichroda  der
Fröttstedt-Friedrichrodaer  Eisenbahn  der  Betrieb  für  Personen=  und  Gepäckverkehr  eröffnet  worden.  Die
Eröffnung  des  Güterverkehrs  soll  am  10.  d.  Mts.  stattfinden.

Die  Fröttstedt-Friedrichrodaer-Eisenbahn  hat  Anschluß  an  Züge  der  Thüringischen  Eisenbahn.

Berlin  W.,  den  3.  Juli  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
In  Vertretung:
Körte.

 

8.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul
Dr.  Graser  in  Sulina  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Port  au  Prince  (Haiti)  zu  ernennen  geruht.

–

Von  Seiten  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Dundalk  ist  Herr  Owen  Grant  in  Newry  (Irland)  zum  Kon—
sular-Agenten  bestellt  worden.

 

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  in  Dierba  (Tunis)  ist  aufgehoben.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Schencking  in  Nizza  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste
  ertheilt  worden.  ·

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Buck  zu  Hobart  Town  (Tasmanien)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
57
        <pb n="388" />
        <pb n="389" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

 

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postaustalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmorations=  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang.  

 

Berlin,  Freitag,  den  14.  Juli  1876.



Nr. 28.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung



von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  371
3. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1876;
—  Nachweisung  der  bis  Ende  Juni  1876  stattgehabten  Ausführung
  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen;
  —  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Juni  1876  372
Münz-  Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs
münzen

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnhme  378
Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten
Januar  bis  Juni  1876;  —  Aufhebung  einer  Steuerstelle
  ..  .  ..379

 





5. Militär-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  Berichtigung  der
Landwehr-Bezirks-Eintheilung  380
6. Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Postvorschuß-  und  Postanweisungs-Verkehr
  mit  Oesterreich-Ungarn;  —  Verbot,
gemünztes  Gold  und  Silber  u.  s.  w.  mit  der  Briefpost
nach  Belgien  zu  senden;  —  Porto  für  Briefe  etc.  nach  und
aus  Ascension,  Kapland  und  Kolonie  Viktoria,  Kap  Natal,
St.  Helena  und  Zanzibar;  —  Uebersicht  über  die  während
des  zweiten  Vierteljahrs  1376  im  deutschen  Reichspostgebiete
eingerichteten  und  aufgehobenen  Postanstalten;  —  Uebersicht
über  die  während  des  zweiten  Vierteljahrs  1876  im  deutschen
  Reichs-Telegraphen  =  Gebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Reichs-Telegraphen-Aemter,  bezw.  Veränderung
der  Dienststunden  .  383
Konsulat-Wesen:  cemacht  in  Eheschlie  hingen:  etc.  und
Exequatur-Ertheilung  388

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Arbeiter  Johann  Josefsohn  Kuczukoff,  gebürtig  aus  Bogdanow  (Gouvernement

Mohilew  in  Rußland),  33  Jahre  alt,

2.  der  Häusler  Josef  Griszillo,  geboren  am  18.  Januar  1838  zu  Andrejewo  (Gouvernement
Kowno  in  Rußland),  ortsangehörig  zu  Neustadt  (daselbst),

3.  der  Knecht  Josef  Slomowski,  25  Jahre  alt,  und  dessen  Bruder  Peter  Slomowski,
18  Jahre  alt,  beide  gebürtig  aus  Kowno  in  Rußland  UQ

nach  Verbüßung  von,  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten  Zuchthausstrafen  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Königsberg  vom  (zu  1  u.  2)
20.  Mai,  resp.  (zu  3)  23.  Juni,  ausgeführt  Mitte  Juli  d.  J.,

58
        <pb n="390" />
        —  372  —

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strasgesetzbuchs  sind,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,

4

5

6.

10.

11.


4. der  Arbeiter  Markus  Fliegel  aus  Bendin  in  Russisch-Polen,  42  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau  vom  2.  Mai  d.  S.,
5. der  Seifensieder  Jeremias  Grullenstein,  52  Jahre  alt,
der  Bürstenbinder  Hesekiel  Schrader,  38  Jahre  alt,
zu  5  und  6  aus  Stawiczki  (Gouvernement  Lomza  in  Russisch-Polen),  durch  Beschluß
6. der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Arnsberg  vom  9.  Juni  d.  J.,

7.  der  Ziegler  Tofef  Hajek,  geboren  im  Jahre  1825  in  Troja  (Kreis  Prag,  Bezirk  Karolinenthal

in  Böhmen),  ortsangehörig  zu  Hostiwar  (daselbst),  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen
Bezirks-Amts  in  Nabburg  vom  16.  Juni  d.  J.,

8.  der  Kupferschmiedegeselle  Anton  Heinz  aus  Gabhorn  (Bezirk  Karlsbad  in  Böhmen),


34  Jahre  alt,
9. der  Musiter  Ferdinand  Kaminec  aus  Ratiborschitz  (Bezirk  Tabor  in  Böhmen),  44
Jahre  alt,  ·

zu  8  und  9  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirks-Amts  in  Deggendorf

vom  resp.  18.  und  20.  Juni  d.  J.,

10. der  Drechslergehilfe  Rudolf  Schreyer  aus  Hohenelbe  (Kreis  Gitschin  in  Böhmen),  geboren
am  17.  Oktober  1841,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landes-Kommissärs  in
Konstanz  vom  27.  Juni  d.  J.,
11. der  Schuhmacher  Israel  Hirsch,  gebürtig  aus  Jassy  in  Rumänien,  45  Jahre  alt,
der  Tagelöhner  Alois  Barmettler,  gebürtig  aus  Buochs  (Kanton  Unterwalden  in    12. der
Schweiz),  36  Jahre  alt,

zu  11  und  12  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  resp.
20.  und  29.  Juni  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

Vom  24.  bis  30.  Juni  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren

für  7.466  Mark  für  —  Mark.

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.451.869  „  „  1.915.183  „

 

Zusammen  für  25.459.335  Mark  für  1.915.183  Mark.
        <pb n="391" />
        —   373   —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1876.

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres    Bleiben.  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche
Einnahmen.  md  6  schriftliche  Vorjahrs  mehr  
Monats  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  58.164.843  23.657  58.  141.  186  58.531.995—  390.809
Rübenzuckersteuer  26.314.268  62.862.326  19.451.9429.864.597/X  9.587.345
Salzsteuer  14.080.022  358  14.079.664  14.465.159—  385.495
Tabacksteuer  922.572  92.209  830.363  460.929+—  369.434
Branntweinsteuer  28.129.  232  3.630.412ä  24.498.820  26.671.3123—  2.172.492
Uebergangsabgaben    von  Branntwein  4.926  —  4.926  55.548  —  7.622
Brausteuer  9.224.456  52.074  9.  172.  3821  8.983.  O7T8S/  189.304
Uebergangsabgaben  von  Bier  457.043  —  457.043  445.956  11.087
Summe  137.340.362  10.661.036  126.679.326119.478.574+  7.200.752

 

 

 

Anmerkung.

 

sind  noch  nicht  mit  nachgewiesen.

 

 

 

 

 

Die  Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  im  Großherzogthum  Luxemburg  für  den  Monat  Juni  1876

58*
        <pb n="392" />
        —  374  —

Nachweisung  der  bis  Ende  Juni  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse

(auf  Mark  reduzirt).

nach  §.  1  des  Gesetzes.

nach  §.  3  des  Gesetzes.

 

Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

1]  Preußen  61.386.729  72.000.517  92  —  —
2|  Lauenburg  —  144.976  79  —  —
3 Bayern.  36.000.000  14.197.536  95  14.534.97537
4 Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.44111
5)  Württemberg  10.285.7  13  5.321.235  84  3.309.651  4
6 Baden  11.142.858  4.276.  683  70  4.577.449  53
7  Hessen  ..  7.371.429  2.495.657  29  3.250.514  47
8  Mecklenburg-Schwerin  .  2.955.000  1.631.988  1  882.007  88
9 Großberzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35
10  Mecklenburg-Strelitz.  2.  400.  000  283.779  50  1.410.81367
11  Oldenburg  ..  —  915.074  93  —  —
12  Braunschweig  3.000.000  913.120  29  1.391.253  1
13  Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981  89  833.345  41
14  Sachsen-Altenbung  1.456.800  415.863  88  693.957  41
15  Sachsen-Koburg-Gotha-  1.800.000  510.134  20  859.910  53
16  Anhalt  2.850.000  595.  278  00  1.503.  148  00
17 Schwarzburg-=  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928  06
18  Schwarzburg-  Rudolstadt  600.000  220.988  22  252.674  52
19  Waldeck  630.000  164.517  32  310.32179
20  Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.  033  49
21  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  9  466.322  02
22 Schaumburg-  Lippe  1.020.000  93.808  00  617.  461  33
23  Lippe  —  325.  192  67  —  —
24 Lübeck  —  152.  619  78  —  —
25 Bremen  —  358.  16109  —  —
26  Hamburg  –  991.8738  —  —
27 Elsaß-Lothringen  –  4.534.695  92  –  –
Summe  184.298.529  120.000.000  00  54.889.94172
        <pb n="393" />
        —  375  —

betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (R.  G.  Bl.  S.  40).

 

5.

Von  dem

Landespapiergelde

(Spalte  2)

sind  eingezogen

6.

Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)
sind  angewiesen:

Auf  die  nach

 

à.

in  Reichskassenb.



zur  baaren  Zahlung
auf  die  Reichs-7.



Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
sind  noch  erforderlich:

 

Spalte  4  zu  gewährenden
  Vorschüsse

  sind  auf

**

auf  den  definitib.



zur  Erfüllung  des

Bemerkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech.,-    nen  Antheil  Maximal-Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  der  Staats-  zren  Kontrole  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen-  Vorschüss
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
59.  194.  4191  69.  808.  205  00  2  92  —  —|2.192.310|00  –  —
—  144.975  00  1  79  —  —  —  —  —  —
35.  563.  8361  14.  197.  5335  00  1  954.244.199  37  —  —  290.776  00
35.039.952  7.479.835  00  3  04/18.373.409  31  —  —  640.032  00
10.176.005.  321.235  00  0  844  44  —  73.  142  00
11.005.42444  00  3  704.485.82724  —  —  91.622  29
7.128.0045  00  2  29.088.228  47  —  —  162.286  00
2.904.000  1.631.985  00  3  181848.007  8S  —  —  34.000  00
1.731.000  837.400  00  1  448905.732  35  —  —  46.000  00
2.364.000  283.775  00  4  5041  —  24.000
—  915.070  00  4  9„  U  —  —
2.940.000  913.120  00  0  29.351.253  14  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  8923.345|41  —  —  110.000  00
1.415.166  415.860  00  3  88  666.20141  —  —  27.756  00
1.761.000  510.130  00  4  2033.910,53  —  26.000  00
2.718.000  595.275  00  3  00.415.14800  —  —  88.000  00
444.000  196.605  00  2  911164.928.06  —  4.  000  00
559.989  220.985  00  3  226.000  52  —  —  26.674  00
604.443  164.  515  00  2  321  293.28379  —  —  17.  038  00
374.346  131.950  00  —  09  2  11.597  49  —  —  10.436  00
900.000  260.515  9  1  97426.32202  —  —  40.000
974.370  93.805  00  3  00871|  —  —  30.420  00
—  325.190  00  2  67  —  —  —  —  —  —
—  152.615  00  4  78  —  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  09  —  —  —  —  —  —
—  991.870  00  3  48  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  00  0  92  —  —  —  —  —  —
179.432.9454117.807.620  %0  70  003.107.759  481  2.  192.  310  001  1.782.  182  29
Die  ausgegebenen  Reichskafsenscheine  (Kol.  6.  a.)  baben,  bestanden=  ne

 

 

 

in  11  300.)  0)  Abschnitten  à,

1.
2.  □  2.213.747
3.  „  339.985

Ferner  sind  der  Reichs.  Hauptkasse  überwiesen:

der  nach  Kol.  6.  b.  geleisteten  Zah.
Abschnitte  1  5  Mark  =
Anrechnung  auf  die  nach  Kol.  7  geleisteten  Vor.
1.950.000  Mark
*  =  6.000.000  -
——

4.  zur  Erstattung

lungen:  14  M
5.  In

schüsse:  390.000  Abschnitte  à  5  Mark
  300.000  2420
980.000

5  Mark   -  -a  20   - -


  5

sind  117.807.690  Mark.

44.27-0  „  u.
16.998.250  „

70.

51.950.000  „

Zusammen  169.757.760  Mark.
        <pb n="394" />
        —   376   —

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event.
7  Gegen  Unge.  Gegen  täglich  Gegen  bindlichkeiten  Gegen  GegenSumme  Gegen  bindlichkeiten
Name  der  Bank  Grund=  Reserve.Noten  31.  Mai  deckte  31.  Mai  fällig  Mai  8  Sonstige  ·  aus weitergeleitet  
S.  ·  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  31.Mai  Ver.-  31.  Mai  Künd  31.  Mai  Passiva.  31.  Mai  der  31.  Mai  weiter gegeben
1876.  Noten.1876.  .  1876.  1876.  1876.Passiva inlänbindlich
  gungs-  dischen
3  keiten.  frist.  Wech-“
  seln.
1  Reichsbank  119.9963813  20.  490  499#2  1.327|.  1406.  574-  C
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3.000  650  2.790|  79  1.271  —  229  2.837  —  322.127—  43  —  —  11.404  —  392  589
3 Kölnische  Privatbank  .  3.000  750  2.965|+  197  1.189—  48  242—  160)  4.254—  218  46—  31  11.257  184  436
Magdeburger  Privatbank.  3.000  624  1.947.——  68  1.1415—  74  20  —  5  489—  3  4900—  100  6.570—  34  915
51  Danzig.  Privat-Aktien-  Bank  3.000  750  2.340  .  185  1.130  319  416  —  356  4.408-+  21  150  +—  53|11.064-  9  532
6  Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen3200  707  2.793—  441  1.205|1  17  4—  34  1.0181  3ç  311.  31  7.553  750  651
7 Hannoversche  Bank  12.000  694  8.103  —  1699  4.320—  53  3.262  —  109  4.473+  54  897  —  413)  29.429—  637  707
8  Landgräflich-Hessische konzeß.-  Lan.  ·
desbank  (Homburg  v.  d.  Höhe)  1.714  86  11  —  —  —  —  —  405—  41  785  3868  3.001—  3
9 Frankfurter  Bank  17.11329%14  1.16010.497/X  1.13  3.  834  4  6865  589  +  481  57.6794.  1.335  3.561
10  Bayerische  Notenbank 7,500  —  64.  0309  4  5.59327.013|-+  3.251¼1.21—  321  12¼.  15.81—  625.056—  5.225  922
11  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30.000  3.000  59.323+  3.430  7.  76  6.424S  41½
121  Leipziger  Kassenverein  ..  3.000  113  2.  047  1191  786—  1581  2.  0o30  —  206  120—  86  75—  5  8.287  4  635
13/  Chemnitzer  Stadtbank  510  65  510  —  217—  118  65  JT  6  2.818  35  108.—  66  4.096—  95  315
14  Württembergische  Notenbank  9.000  3110.14  4781  966  340  —  186  —  —  501  47  3%0.4—  617  611
15 Badische  Bank  .  9.0001.s4917.434—9105.723—1.019  357-——859.000—  536  57  37.676—  9381  1.136
16/  Bank  für  Süddeutschland  22.389  1.407  20.807—  1.389  8.883+  419  1687—  38  —  —4  855+  196  45.645|—  1.231  542
17|Rostocker  Bank  ..  .1  6.000  402  1.197  69  620  T  334%  1.206  +  225  7.213—  150  188  —  314  16.206—  368  12
18/  Braunschweigische  Bank.1,500  451  4.  410—  114  2544-3300  771  464  1.030  2111—  224.336—  1.917|  1.433
19  Kommerzbank  in  Lübeck  2.400  240  2.193J  soo  838JJ  102  1200  57  2.  4—  61  275  2  8.729—  368  110
20|  Bremer  Bank 16.607  676  7.003—  637|2.14—  107  429  4  3.  9431  18.  46.—  5.613  22+  141%0½  5.293  1.953
Zusammen  82.759  0.  860  123.93276  M  1.7750LL½74
Bemer

Zu  9*:
Zu  15*:

Darunter  194.400  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  81.737  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="395" />
        —   377   —                                                                                                                                              banken  Ende            J u n i   1 8 7 6 
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),
übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1876.

auf  Taufende  Mark).

Juni

  



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Laufende Nummer

Metal]  GegenReichs  GegenNoten  Gegen  Gegen.  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe Wegen  7-Bestand

  31.  Mai|kassen.  31.  Mai.anderer  31.  Mai  Wechsel.|1.  Mai  Lombard.  31.  Mai  Effekten.  31.  Mai  Aktiva  31.  Mai  der  31.  Mai
#      
1876.Scheine.  1876.Banken.1876.  1876.  1876.  1876.  1876.  Aktiva.  1876.
—
□
-—
54%1  —  13.728  4135  —  1.5607|5.885  —  1.651156.675+  94.857  58.007  +  12.123  622  +  417  37.225  2.9161  159.509  +  967.
1.105.  —  60  4  —  3  410  —  67  6970—  239  —  41  665  —  —  —  11.509—  3485
1.1971—  13  14  —  4  5655+  2623892966  —  485  521  —  1  —  —  *—-  11512  —  1663
15  J  35—  18  s—  13.359—  4  %%  91  —  —  *—  —  836  6.s88s—  151  4
1%½2—  55  1.—  1  186  —  80  8.  588  —  55  1.010  +M  185  224—  6  272  —  49  11.304—  59  5

,

919—  35  1  —  668  +  459  4  463  138  1.175  218  —  —  481  3  7.710  +  783
3.  307  —  365  61  —  415—+—  24915.26  175  1.513—  1421  770  —  56  8.  141  —  219  29.429  —  637
25|—  3  s8.—  2  1110  255  1  145J  29  864  —  1.6143—  383  2.957  4  2168
8.702  —  2.958  437  —  142]  5.726  4  3.117  23.  o16  4  2.  226  4.7a42  —  4  3.631  —  5  2.030  —  625  56.  284+  1.1085
31.437.—  872  106  —  4:34  1q53  +  3.17144.121  2727  1.9586—  14  89  4  21  1.593  4  149  75.056  +  5.225
J1.  761  —  1.422  293  —  549  □M  11.222¼9.515+  2.760  8.556  707  359  —  309  16.352  7.599  126.329  +  20.61011
1.031—  82  s  —  3  1122  +  362  3.130  —  401  2.000  H  91  345  —  651  4  a7  8.267  4
207—  56  17  4  11  69—  73  3.  332  —  50  171  31  33  —  2617  4  104  4.096  —  93513
11.708  —  1.350  10—  60  338  —  344880  912  630  —  34  90  4  90  786  —  141  30.342  —  61714
10.977–  241  70  —  4  6644  34619.229  1.326  2.026  32  306  —  4.104  247  37.676  —  93815
11.335—  1.967  18  —  4  571.K.  15581.1989+  3.859  2.441  29  8.037  4  468  2.048  —  3.721  45.645—  1.23116
501—  199  73—  65  3—  1  3.2244  165  8.057  558  1.734  +  436  2.466  —  1.510  16.056—  61617
2.160—  2438  10  —  30  193—  9012.601  —  1.275  2.007  93  —  —  7.411—  347  24.388—  1.83971
1.009—  L  13  4  10  333+  227  3.746  +  532  1.520  —  169  261  —  5353  1.9982  —  346  8.864—  33819
3.591—  453  2—  60  796—  11%  2.205  4999  J  225  388  —  1.521  1.110  —  753  47.876  —  5.231440

e.  1  24111%  1.3372.994  —+  17.531443.281|—  102.3121104.755  +  1325718  118  69.209  +  3.0681723.698  —+  109.205

kungen.

ent

 

Darunter  161.254  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  alter  Währung.
Darunter  83.000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.
        <pb n="396" />
        —   378   —

U e b e r s i c h t  

3. Münz-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  8.  Juli  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der
Hiervon
2  “  auf  Privat-Juli
  8.  Doppel=  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  7  1
Juli  1876  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig.  Pfennig.
sind  geprägt  kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf. Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
i
l  
a)  Berlin  —  —  —  —  419.376  157666  33195900  46.985/405  134.378/80)  17.003  70  —  —  5.761  10
b)  Hannover  —  —  —  260.820  54.000  —-  92.334Zoo26.8850045.80000»k9.989300  ————
c) Frankfurt  —  —  —  —  17.898  206.635  s0.orr  oo  1289%%0  —  J  —  —J.143|70
d)  München  —  —  —  —  —  —  104.00000%50000  3  100%00  19.830000  6.  900  00  3.760%
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  —  —  ör.ähooß22.13  oo  25.  200  ooj  —  —2.920  00
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  229.451  —  —40.535|40  7.5  0%00  10.  oos  oo  3.792,00  1.896  00
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  44.  605  —  —35.000%00  %  9.30%  .300  oo  1.98000
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —.  12.000  r  —  —  ä04  oo  1.391,53
i)  Hamburg  —  —  —  257.500  164.410  —  6“.  416  50|  31.1010  —  —  256.06060  —  —  —  —
Summe  1.  —  —  —  518.320  655.684  -„882  728  50  35620620|337483  30  1  17.35535  2  100/00|  24.862  33
2.  Vorher
Waren

geprägt  in:
a)  Berlin  .602.582.  7201  102.  707.  220  131.  527.  260  18.442.  285  663.172  83.104.  654  11.409.  831  00  4.  798.  10.  20  3.830.040  00  2.848.820  10  1.523.  874  50  1.  133.  609  70
b)  Hannover  123.760.  1400  52.  677.  260  —  11.828.430  —  10.451.  5751  4.078.  616  00  3.  048.  O6s  oo  1.  OOI.  27  40  1.127.  166  301  670.  618  70  424.  600  80
c)  Frankfurt..  22020  —  4.06  1.S0  —  1.368  69727010  .  1020  2.  505.  047  40  1.  461.  013  30  1.  296.  459  04  476.  368  01
d)  München  104.17470030  482.115%  —  17.817.5723.513.07550  Luxus-so  2.439.171«4o  1.089.123.6047o.094  oo  305.002  13
e)  Dresden  60.243.  5601  17.  366.  480  —  4.404.  845  —  7.  885.31411STL  30O“  10%  3  15  O8  152.  69822
f) Stuttgart,t0.818.8202165.  920  —  3.331.390  —  16.695.500  .6.400%½0
g)  Karlsruhe21.400.36ö016422840  —  2.862.730  —  2.5  .03920½45  14%%%  196.7980
h)  Darmstadt]  16.766.  3801  8.770.  860  —  1.088.645  —  6%0  30%
i)  Hamburg½400éO0  3  4  62.822  J3.36.455F1.781.453/100|1.561.431  80|2.0  4.204  40|.  02.  16140  %32411%%  2
Summe  2.  1.082.  085.  960  325.  046.  o80  171.  113.  808  66.  389.  305  725.994  427.60  29.150.611,  50,.T  44  so  11  788-250  40  10.4.  64  60  6.591.495  52  3.113.  34160

Gesammt-  ,  .

Ansprägung  1.082.085.  960  325.  045.  80  71.113.0534  aos  5.  612.  536  52  3.  136.  198  93

.  ...———  —  —

 

1.407.131.040  Mark.

 

 

 

257.  45.  631  Mark.

 

 

28.392.737  Mark  60  Pf.

 

8.  750.  730  Mark  45  Pf.
        <pb n="397" />
        —   379   —

4.   Zoll  und  Steuer-Wesen.

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Jannar
bis  Juni  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-..  .  Januar.Februar.März.April.Mai  Juni.
Ober-Postdirektions-Bezirke.  

Postdirektions-Bezirke  M  M  M  M  M  M

1.  Im  Reichs-Postgebiete.  1  1  l
1.  Königsberg.  11.434  950.825  153.030  10
2.  Gumbinnen  3.158  952.304155
3.  Danzig  907300|-03  75|4  HEEIIIX
4.  Berlin  57.360  8560.187  3560.707  6001.22  8050
5.  Potsdam  3.911  20  0  4.  185  45  3.598  00O25„·
6.  Frankfurt  a.  O.  7.545  051  6.  984  501  8.  566  201  4.  734  751  9.792  801  8.068  90
7.  Stettin  9.866  709.145  25.05  11725  50  11.  94155
8.  Köslin  1.763  202.174  702.683  209
9.  Posen  5.312  44  5.833  251  4.828  801  4.  829351  6409  10
10.  Bromberg  3.220  401  2.  807  o5  3.  495  351  2.  755  951  2.977  151  3.991  1
11.  Breslau.  20.862  302  451660|]2.00  22.501  40
12.  Liegnitz.  7.962  201  6.812  351  8.723  451  6.  704  151  8.034  001  8.363  60
13.  Oppeln  8.262  301  5%5595
14.  Magdeburg.  17.341  40|  S5  45  15098  85  1389160
15.  Halle  a.  S.  384453  551  8.440  151  9.  156  701  6.  996  101  6.  636  351  7.  994  20
16.  Erfurt  11.612  45  0%  25  60  95
17.  Kiel  47487004.0720052“.44  90
18.  Hannover  6.681  05  6.863  95.44020  5.  826  90  6.031  80  S50

19.  Münster.  I.812  852120.71  4%  20.  1%  %

20.  Minden.  6.050  655.12390.1560  5ö.  7455.564
21.  Arnsberg  2  1.001  8520.  64425  40  2505
22.  Kassel  J3.948  653.736  553858  353.409  603-60|]5  65
23.  Frankfurt  a.  M.  4  30.102  3000.  107  90.899  7577405%2  55
24.  Köln  .  ,1714715152693017.303;5017.824;1516.«0;e;516.732;60
25.  Aachen.  .  1.422704%4
26.  Koblenz  305890⅝¼.  191504  4%%4%  65
27.  Düsseldorf  38.692  40%05
28.  Trier.  .  25i)4,002.118:601.998-40218()152.:-3130(:1.987330
29.  Dresden.  10.934  85|10.849  30|10.978  8½
30.  Leipzig  33.175  600||1.57  85).019  30.  1  65.  30
31.  Karlsruhe  12.498  903  353  75.0  10  00  10.879  50
32.  Konstanz  4.  480  101.39722002  60%
33.  Darmstadt  10.943  451  11.45400  10.  893  561  9.  427  00  11.635  60  10.  360  25
34.  Schwerin  i  M.  391405.800  05.115  00  2.  187  30  3.  596  60
35.  Oldenburg.  3.563  653  0CH0E4
36.  Braunschweig.  5.730205.431  65  .962  05  4146  0  oi  bo  .o  o
37.  Bremen.  22.909  7510  50  15.  574  60  17.  385  35  18583  25
38.  Hamburg  .  70.os03:-x563308930692345563.95632568.253·8574.158j05
39.  Straßburg i.  Etsaß  .514.684:6015.207,8016.6198016.372j2517.148,9513.44155
40.  ....13601·753.555;003.167—653.559;503.468»803.981565
Summe  I.  526.610  55/504.13420  528.611  30.  1  3550325  15520.  440
II.  Bayern-  36.591  20|  34.676  5036.055.91.630204
III.  Württemberg  16.435  45/|18.136  85|  18.846  20|  16.359  05.  21  20|  17.937|80
Ueberhaupt  579.637  20|556.947  55  5S  J5  TN  455  TJ,50  T5  7J  7S  Sf5  .  31  35
*)  Dagegen  im  Jahre  1875**)  662.743  56|564.074  45593.269  85|605.828,60582.054  30607.444  95
„  „  „  1874.  665.247  00|558.141,00|623.493  00/573.  62  00|570.009  00  S  1.  48  100
„  „  „  1873  696.933  00|616.017,00  684.645  006  1.025,  O0|6.  O636

 

*)  cfr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.

 

“*)  Die  Einnahme  der  Monate  Januar,  Februar,  April  und  Mai  1875  ist  nachträglich  berichtigt.

59
        <pb n="398" />
        —  380  —

Das  Großherzoglich  mecklenburg-schwerin'sche  Steueramt  zu  Ribnitz  wird  zum  1.  August  d.  J.  aufgehoben  und
der  Bezirk  deselben  mit  jenem  Zeitpunkte  zu  dem  Spezialbezirke  des  Großherzoglichen  Hauptsteueramtes
Rostock  gelegt.

 

35.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Die  dem  §.  1  des  ersten  Theils  der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1
beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  (Central-Blatt  für  1875  Seite  609  bis  626)  wird  in  Gemäßheit
  der  Bestimmung  im  §.  1.“  a.  a.  O.  auf  Seite  612,  613,  617,  618,  619,  620,  623,  624  und
626  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

"  Armee-Korps  Landwehr-  Bundesstaat
  Infanterie-Brigade  Verwaltungs=  (bezw.(im  Königreich  Preußen
  "  Aushebungs.)  Bezirke.  und  Bayern  auch  Pro-
    Regiment *)  Batailon  vinz,  bezw.  Regierungs-—
  “  Regiment.*)  Bataillon.  Bezirk).
IV.  16  7.  Thüringisches  1.  (Altenburg).  Stadt  Altenburg.
Nr.  96.  Gerichtsämter  Altenburg  l.
und  Il.  Herzogthum  Sachsen-Stadt=
  und  Gerichtsämter    
Gößnitz,  Schmölln,  Nonneburg,
  Eisenberg,  Roda
und  Kahla.
IV.  16.  7.  Thüringisches  2.  (Gera).  Fürstenthum  Reuß  ältere  Fürstenthum  Reuß  ältere
Nr.  96.  Linie.  Linie.
Landrathsamts-Bezirk  Rudolstadt.

Landrathsamts-Bezirk  Kö-]  Fürstenthum  Schwarz-=nigsee.
  burg-Rudolstadt.
Landrathsamts-Bezirk  Frankenhausen.


 

 

 

 

 

 

*)  In  Bayern  Linien-Regiment.
        <pb n="399" />
        —   381   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V.  Verwaltungs-Bezirk
(Neustadt  a.  O.).

Armee-Korps  Infanterie-Brigade  Landwehr-  Bundesstaat
im  Königreich Preußen  Verwaltung  (im  Königreich  Preußen
*  Verwaltungs=  (bezw.  9
2  Aushebungs-)  Bezirke.  und  Bayern  auch  Pro-E
  9  Regiment.““  Bataill  vinz,  bezw.  Regierungsegiment.)
  ataillon.  Bezirk).
1
IX.  33.  2.  Hanseatisches  1.  (Hamburg).  Aushebungs-Bezirk  Ham-Nr.
  76.  burg.
Aushebungs-Bezirk  Ritze=  Freie  und  Hansestadt
büttel.  Hamburg.
Aushebungs-Bezirk  Bergedorf.


X.  37.  Oldenburgisches  1.  (1.  Oldenburg).  Zade-Gebiet.  Königreich  Preußen.
Nr.  91.  Stadt  und  Amt  VJever.
Stadt  und  Amt  Varel,  leßteres
  mit  den  Gemeinden
  Jade  und  Schweiburg.

Aemter  Berne,  Brake  (mit
Landwührden),  Delmenhorst,
  Elsfleth,  Ovelgöne
  und  Stollham.  Großherzogthum  Olden-—
  burg.
2.  (2.  Oldenburg).  Stadt  Oldenburg.  urg
Amt  Oldenburg  mit  den
Gemeinden  Rastede  und
Wiefelstede.
Aemter  Damme,  Friesoythe,
Kloppenburg,  Löningen,
Vechta,  Westerstede  und
Wildeshausen.
Xl.  43.  6.  Thüringisches  2.  (Meiningen).  Kreis  Meiningen.
Nr.  95.  :  Hildburghausen.  Herzogthum  Sachsen-Sonneberg.
  Meiningen.
Saalfeld.
XlI.  44.  5.  Thüringisches  1.  (Weimar).  I.  Verwaltungs-Bezirk
Nr.  94.  I  (Weimar).
II.  Verwaltungs-Bezirk  Großherzogthum  Sachsen-(Apolda).
  Weimar-Eisenach.

 

 

 

*)  In  Bayern  Linien-Regiment.

59  *
        <pb n="400" />
        —   382   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

z  S.  Landwehr-  —  ß
S  8  .—  Verwaltungs=  (be  (im  Königreich  Preußen
S  S  ;  —  g  zw.
235  Aushebungs-)  Bezirke.  und  Bayern  auch  Pro-—
  ·  ·  vinz,  bezw.  Regierungs-2
  5  Regiment.“)  Bataillon.  Bezirk).
I
XI.  44.  5.  Thüringisches  2.  (Eisenach).  III.  Verwaltungs-Bezirk
Nr.  94.  r  (Eisenach).  Großherzogthum  Sachsen-IV.
  Verwaltungs-Bezirk  Werum  Sac
3  (Dermbach).
.—.  "
1.  Königl.  Königl.  bayerisches  1.  (Traunstein).  heie  Verchtesgaden.
bayerische  Infanterie-Leib-  Traunstein.  Königreich  Bayern
·  Regiment.  OD  Laufen.  N.-B.  Ober-Rosenheim.
  .  er-Bayern.
Magistrat  Rosenheim.
—  l
8  i
;  3.  Königl.  12.  Königl.  baye-  2.  (Dillingen).  Bezirksamt  Günzburg.
hboayerische  risches  3  OD  Dillingen.
-  Wertingen.
S  *Donauwörth..-B.  Schwaben  und
.  Nördlingen.  Neuburg.
|  Magistrat  Nördlingen.
«  -  Donauwörth.
-  Günzburg.
6.  Königl.  14.  Königl.  bove-  2.  (Kitzingen).  Bezirksamt  Ochsenfurt.  "Q
bayerische  risches  nr  Kitingen.  R.-B.  Unterfranken.
-  Scheinfeld.  N.6  B.  Mitellfranken.
..  I  —
-  Gerolzhofen.
3—  -  Haßfurt.  R.-B.  Unterfranken.
1  Magistrat  Kitzingen.
.  .--.--»-.-..—-.......
7.  Königl.  9.  Königl.  baye=  1.  (Würzburg).  Bezirksamt  Würzburg.
boahyerische  risches  3  -  Karlstadt.
S  i  -  Schweinfurt.  R.-B.  Unterfranken.
Magistrat  Würzburg.
O  Schweinfurt.

 

 

 

 

*)  In  Bayern  Linien-Regiment.

Berlin,  den  11.  Juli  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.
        <pb n="401" />
        —  383  —

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Postvorschuß=  und  Postanweisungs-Verkehr  mit  Oesterreich-Ungarn.

N  ach  einer  Benachrichtigung  des  K.  K.  Handelsministeriums  zu  Wien  muß  vom  12.  Juli  ab  der  Postvorschuß
  verkehr  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  bis  auf  Weiteres  ausgesetzt  werden.
Postvorschußsendungen  nach  Oesterreich-Ungarn  werden  daher  bis  auf  Weiteres  von  den  Reichspostanstalten
nicht  angenommen.

Postanweisungen  nach  Oesterreich-Ungarn  werden  einstweilen  noch  und  bis  auf  Weiteres  angenommen,
  jedoch  dürfen  von  einem  Aufgeber  an  einen  und  denselben  Empfänger  an  einem  Tage
höchstens  zwei  Postanweisungen  abgesandt  werden.

Berlin  W.,  den  10.  Juli  1876.

Der  General-Postmeister.

 

Verbot,  gemünztes  Gold  und  Silber  u.  s.  w.  mit  der  Briefpost  nach  Belgien  zu  senden.

Vorliegender  Mittheilung  zufolge  sind  die  Königlich  belgischen  Behörden  angewiesen  worden,  solche  Briefpostsendungen
  aus  anderen  Ländern  des  allgemeinen  Postvereins,  in  welchen  sich  gemünztes  Gold  oder  Silber,
Juwelen  oder  andere  kostbare  Sachen,  oder  zollpflichtige  Gegenstände  befinden,  beim  Eingange  in  Belgien
anzuhalten  und  die  vorgefundenen  zollpflichtigen  Gegenstände  mit  Beschlag  zu  belegen.  Dies  wird  zur  Fernhaltung
  von  Nachtheilen  hierdurch  bekannt  gemacht.

Berlin  W.,  den  6.  Juli  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.

 

Porto  für  Briefe  etc.  nach  und  aus  Ascension,  Kapland  und  Kolonie  Viktoria,  Kap  Natal,  St.  Helena
  und  Zanzibar.

Das  Porto  für  frankirte  Briefe  nach  Ascension,  Kapland  und  Kolonie  Viktoria,  Kap  Natal  und  St.  Helena
beträgt  bei  der  Beförderung  über  England  fortan  60  Pf.,  das  Porto  für  unfrankirte  Briefe  aus  den  genannten
  Kolonien  80  Pf.  Nach  Zanzibar  kosten  von  jetzt  ab  frankirte  Briefe  40  Pf.,  Postkarten  20  Pf.,
Drucksachen  2c.  10  Pf.,  unfrankirte  Briefe  aus  Zanzibar  60  Pf.  im  einfachen  Satze.

Berlin  W.,  den  8.  Juli  1876.

Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="402" />
        —  384  —

Uebersicht

über

die  während  des  zweiten  Vierteljahres  1876  im  deutschen  Reichspostgebiete  eingerichteten  und

aufgehobenen  Postanstalten.

 

 

Eigenschaft
Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Postanstalt.
A.  Eingerichtete  Postanstalten.
Bahrenfeld.  Post--Agentur.  Hamburg.
Bommern.  do  Kassel.

Bühl,  Kreis  Gebweiler.

Cöln  a.  Rhein  6  (Hotel  du  Nord).

Dargen.

Estebrügge.

Eichenberg.

Eckweiler.

Emchen.

Falkenstein  am  Taunus.
Falkenwalde.

Frankfurt  a.  M.  7  (Frankfurter  Hof).

Gervin.

Grömitz.

Grünhagen.
Göschwitz.

Gorbitz.

Hermsdorf  in  Sachsen-Altenburg.
Huntlosen.

Isenheim.

Jerzyce,  Kreis  Posen.
Königsborn.
Kraftsdorf.
Kurzebrack.

Lerbach.

Niederau.

Oberbruck.
Querenhorst.
Rothenstein.

Satzung.

Schonach.

Schwarza  in  Schwarzburg-Rudolstadt.

Skovby.
Stenn.

Stettin  Nr.  4  (Kl.  Wollweberstraße).

Triebes.
Vollmerz.
Walschbronn.
Wulsdorf.
Wickede-Asseln.

 

Post-Amt  III.
Postannahmestelle.
Post-Agentur.

do.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.
Post-Amt  lII.
Post-Agentur.
Post-Amt  lII.
Post-Agentur.

do.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.

do.

do.

do.

do.

 

 

 

Straßburg  im  Elsaß.
Cöln  a.  Rhein.
Stettin.
Hamburg.

Kassel.

Coblenz.

Posen.

Frankfurt  a.  M.
Stettin.
Frankfurt  a.  M.
Cöslin.

Kiel.

Königsberg  i.  Pr.
Erfurt.

Dresden.

Leipzig.
Oldenburg.
Straßburg  im  Elsaß.
Posen.
Magdeburg.
Erfurt.

Danzig.
Braunschweig
Dresden.
Straßburg  im  Elsaß.
Braunschweig.
Erfurt.

Leipzig.

Constanz.

Erfurt.

Kiel.

Leipzig.

Stettin.

Erfurt.

Kassel.

Metz.

Bremen.
Arnsberg.
        <pb n="403" />
        —   385   —

Ortsbezeichnung.

Eigenschaft
der
Postanstalt.

Ober-Postdirektions-Bezirk.

 

B.  Aufgehobene  Postanstalten.

Winterburg,  Reg.-Bez.  Coblenz.
Breidenbach  in  Lothringen.

l
Hintschingen.  I
Moos.

Post-Agentur.  «
do.  #
do.
do.

 

Ueber  sich  t

über

Coblenz.
Metz.
Constanz.

do.

die  während  des  zweiten  Vierteljahres  1876  im  deutschen  Reichs-Telegraphen-Gebiete  eingerichteten
und  aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Aemter,  bezw.  Veränderungen  der  Dienststunden.

 

 

 

 

 

-  Eigenschaft  ..
Laufende Nr.  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  O  ber-Postdirektionsgehobenen
  Telegraphen-Aemter.  örrt.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Aemter.
1|Alt-Landsberg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Potsdam.
2  Alt-Ruppin,  desgleichen.  2
3  Beerfelden  im  Odenwalde,  desgleichen.  Darmstadt.
4  Biesenthal,  Bahnhof,  6  desgleichen.  Potsdam.
5  Bischofsheim,  im  Großherzogth.  Hessen,  desgleichen.  Darmstadt.
6 Brachelen,  desgleichen.  Aachen.
7|  Breslau,  in  der  Teichstraße  (Zweig-  mit  vollem  Tagesdienst.  Breslau.
amt),
8  Butzbach,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Darmstadt.
9  Cöln,  Breite  Straße  76—78  (Zweig=  mit  vollem  Tagesdienst.  Cöln.
amt),
10|  Colbergermünde  (Zweigamt),  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Cöslin.
11 Crempe,  desgleichen.  Kiel.
12Czempin,  desgleichen.  Posen.
13 Dölitz,  desgleichen.  Stettin.
14 Ediger,  desgleichen.  Coblenz.
15 Ellerbeck,  desgleichen.  Kiel.
16  Falkenstein  am  Taunus,  desgleichen.  Frankfurt  am  Main.
17 Fistingen,  desgleichen.  Metz.
18  Friedrichsberg,  desgleichen.  Berlin.
19  Fürstenberg  i.  M.  desgleichen.  Schwerin.
20 Georgenburg,  desgleichen.  Gumbinnen.
21  Gröditz,  desgleichen.  Dresden.
22  Groß--Hartmannsdorf,  desgleichen.  „
23 Haaren  bei  Aachen,  desgleichen.  Aachen.
        <pb n="404" />
        —   386   —



 

 

 

 

 

 

 

 

—  Eigenschaft
—  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Ober-  Postdirektionsgehobenen
  Telegraphen-Aemter.  eiirt.
–
24  Halle  a.  S.  (Stadt-Postamt  Nr.  1),  ist  eine  Annahmestelle  für  Tele-  Halle  a.  S.
gramme  eingerichtet.  6
25  Hamburg,  Hafen,  mit  vollem  Tagesdienst.  Hamburg.
26  Hamburg,  Klosterthor,  desgleichen.  „
27 Hamburg,  St.  Georg,  desgleichen.  »
28  Hartha,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Leipzig.
29  Herborn,  desgleichen.  Frankfurt  am  Main.
30  Höchst  im  Odenwald,  desgleichen.  Darmstadt.
31 Höllsteig,  Amtsbezirk  Freiburg  i.  B.,  desgleichen.  Constanz.
32  Hohenfelde,  desgleichen.  Cöslin.
33  Isselburg,  desgleichen  Düsseldorf.
34  Kahlberg,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  vor=  Danzig.
läufig  jedoch  nur  während  der
Badezeit  geöffnet.
35  Kirn,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Coblenz.
36  Kurzebrack,  desgleichen.  Danzig.
37  Laband,  desgleichen.  Oppeln.
38  Laurahütte,  desgleichen.  „
39  Leschnitz,  desgleichen.  „
40  Lesum,  3  desgleichen.  Bremen.
41|Ludwigsort,  6  desgleichen.  Königsberg  i.  Pr.
42  Margonin,  desgleichen.  Bromberg.
43  Meckenheim,  .  desgleichen.  Cöln.
44  Metz,  auf  dem  Kammerplatz,  bei  der  genannten  Stadt-Post-Anstalt  Metz.
ist  eine  Telegraphen-Annahmestelle
eingerichtet.
45  Mittelheim,  1  mit  beschränktem  Tagesdienst  Frankfurt  am  Main.
46  Münchenbernsdorf,  #  desgleichen.  Erfurt.
47 Münder  am  Deister,  desgleichen.  Hannover.
48  Neuhausen,  ·  desgleichen.  Königsberg  i.  Pr.
49  Neu-Wegersleben,  desgleichen.  Magdeburg.
50  Nieder-Selters,  1  desgleichen.  Frankfurt  am  Main.
51 Nieder-Walluf,  desgleichen.  „J
52  Passenheim,  E  desgleichen.  Königsberg  i.  Pr.
53  Pudewitz,  desgleichen.  Posen.
54  Reichenau  bei  Zittau,  1  desgleichen.  Dresden.
55  Nönsahl,  desgleichen.  Arnsberg.
56  Noßla,  desgleichen.  Halle  a.  S.
57  Sanda,  desgleichen.  Dresden.
58 Schmalleningken,  desgleichen.  Gumbinnen.
59 Schoppinitz,  desgleichen.  Oppeln.
60 Schwirsen,  desgleichen.  Stettin.
61  Stettin,  Stadt-Postamt  Nr.  I.,  [sind  Telegraphen-Annahmestellen  ein=  desgl.
62 Stettin,  Stadt-Postamt  Nr.  2.,  gerichtet.  desgl.
63  St.  Goarshausen,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Frankfurt  a.  Main.
64 Stutthof,  desgleichen.  Danzig.
65  Tharant,  desgleichen.  Dresden.
        <pb n="405" />
        —  387  —

 

Eigenschaft

 

  Ober-Postdirektions- 



 

 

 

 

 

—
25  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten,  beziehungsweise  auf-  Bezirk
gehobenen  Telegraphen-Aemter.  '
66 Wendisch-Tychow,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Cöslin.
67  Wulfshöfen,  desgleichen.  Königsberg  i.  Pr.
B.  Wiedereinrichtung  geschlossen  gewesener  Telegraphen-Aemter.
1 Alexisbad,  ist  für  die  Zeit  vom  1.  Juni  bis  15.  Magdeburg.
September  wieder  in  Wirksamkeit
getreten.
2  Auf  dem  Brocken,  für  die  Dauer  der  Sommerzeit  wieder  Magdeburg.
in  Betrieb  gesetzt.
Fortan  bleibt  dieselbe  alljährlich
vom  16.  Mai  bis  Ende  September
geöffnet.
3  Auf  dem  Inselberge,  für  die  Sommerzeit  wieder  in  Wirk=  Erfurt.
anmtkeit  getreten.
4  Callenberg,  für  die  Dauer  des  Hoflagers  wieder  Erfurt.
in  Betrieb  gesetzt.  
5  Dievenow,  für  die  Dauer  der  Badezeit  wieder  in  Stettin.
Betrieb  gesetzt.
6  Eilsen,  desgleichen.  Minden.
7 Griesbach,  desgleichen.  Carlsruhe.
8  Heilige-Damm,  desgleichen.  Schwerin.
9  Hohwald,  für  die  Zeit  vom  1.  Mai  bis  Ende  Straßburg  i.  E.
Oktober  wieder  in  Wirksamkeit  ge-·
  treten.
10 Hummelshain,  wieder  eröffnet.  Leipzig.
11  Meinberg,  für  die  Dauer  der  diesjährigen  Bade=  Minden.
zeit  wieder  in  Betrieb  gesetzt.
12|Neues  Palais  bei  Potsdam,  ist  wieder  eröffnet.  Potsdam.
13  Neukuhren,  ist  für  die  Dauer  der  Badezeit  wieder  Königsberg  i.  Pr.
in  Wirksamkeit  getreten.
14  Pillnitz,  für  die  Dauer  des  Königl.  sächsischen  Dresden.
Hoflagers  wieder  eröffnet,  zugleich
  auch  für  den  allgemeinen  Verkehr.
15 Rastede,  für  die  Dauer  des  Großherzogl.  Hof=  Oldenburg.
lagers  wieder  in  Betrieb  gesetzt.
16  Rippoldsau,  für  die  Dauer  der  diesjährigen  Bade=  Constanz.
zeit  wieder  in  Betrieb  gesetzt.
17 Saßnitz,  desgleichen.  Stettin.
18  Westerland  auf  Sylt,  desgleichen.  Kiel.
19  Wilhelmehöhe,  für  die  Dauer  der  Sommerzeit  wieder  Kassel.
in  Wirksamkeit  getreten.
C.  Sonstige  Veränderungen.
1 Alzey,  bisher  mit  vollem,  jetzt  mit  beschränk=  Darmstadt.

tem  Tagesdienst.

60
        <pb n="406" />
        —  388  —

 

Laufende
Nr.

Ortsbezeichnung.

 

Eigenschaft  Ober-Postdirektionsder

  eingerichteten,  beziehungsweise  aufgehobenen
  Telegraphen-Aemter.

Bezirk.

 



2 Darmstadt,

3 Endtkuhnen,
4  Insterburg,
5  Jugenheim,

6  Michelstadt,

7  Steinwärder  bei  Hamburg,

 

Den  Kaiserlichen  Konsuln  Lueder  in  Shanghai  und  Freiherrn  von  Soden  in  Canton  ist  auf  Grund  der
Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für  ihre  resp.  Amtsbezirke  die  allgemeine
  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und

 



bisher  mit  vollem  Tagesdienst,  jetzt

hat  fortan  alljährlich  vom  April  bis

einschließlich.  September  verlängerten
  Tagesdienst  bis  Mitternacht;
während  der  Dauer  der  Anwesenheit
  Sr.  Majestät  des  Kaisers  von
Rußland  findet  jedoch  ununterbrochener
  Dienst  statt.

mit  ununterbrochenem  Dienst.
bisher  mit  ununterbrochenem  Dienst,
jetzt  mit  vollem  Tagesdienst.
während  der  Dauer  der  Anwesenheit
Sr.  Majestät  des  Kaisers  von  Rußland
  findet  ununterbrochener  Dienst
statt.
bisher  mit  vollem,  jetzt  mit  beschränktem
  Tagesdienst.
führt  fortan  die  Bezeichnung:  „Hamburg-Steinwärder“.


 

 

7.  K o n  s u l a t - W e s e n.

 

Darmstadt.

Gumbinnen.
Gumbinnen.

Darmstadt.

Darmstadt.

Hamburg.

Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Den  Herrn  Karl  Ferié  in  Barmen  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  Vize=  und  deputy
Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="407" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-  Amt.

Zu  beziehen  dun  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

    

 



            

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  21.  Juli  1876.  Nr.  29.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  wesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter  Einlösung  vernichvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  389  teten  Banknoten  391
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  bei  Steuer-  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  von  Straßstellen.
  ....  ..  .  390  burg  bis  zur  bayrischen  Grenze  bei  Lauterburg  396
3.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Schiffer-Prüfung  391  6.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-4.
  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  münzen;  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Juni  1876  für
Nachweisung  über  die  bis  zum  30.  Juni  1876  präkludir-  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
ten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  bezw.  im  Landes-Silber=  und  Kupfermünzzen  397
eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  ge-  7.  Konsulat-Wesen:  Ernenunng  400

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

1.  der  Schneider  Alfons  Flandrin  aus  Boulogne  (Departement  Pas-de-Calais  in  Frankreich),
  34  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls  im  wiederholten
Rückfalle  erkannten  zweifährigen  Juchthausstrafe,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen
Landeskommissärs  in  Karlsruhe  vom  6.  Juli  d.  J.,

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

2,  der  Fleischergeselle  Johann  Selig  aus  Röwersdorf  (Kreis  Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien),
  31  Jahre  alt,

3.  der  Drahtbinder  Andreas  Alebeck  aus  Langenfeld  bei  Sillein  (Komitat  Trencsin  in  Ungarn),
  26  Jahre  alt,

4.  der  Pferdeknecht  Josef  Hauer,  45  Jahre  alt,  und  die  Wäscherin,  unverehelichte  Barbara
Hauer,  34  Jahre  alt,  beide  zu  Kleiß  in  Mähren  geboren  und  ortsangehörig,

5.  der  Schmied  Mathias  Lapatsch,  33  Jahre  alt,  die  verehelichte  Marianne  Lapatsch,
61
        <pb n="408" />
        —  390  —

geb.  Meyer,  38  Jahre  alt,  und  die  Wäscherin,  unverehelichte  Josefa  Lapatsch,  20  Jahre
alt,  sämmmtlich  aus  Klopsdorf  in  Mähren,

zu  2—5  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  2  und  3
auch  wegens  Bettelns),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
in  Oppeln  vom  resp.  13.,  15.  und  (zu  4  und  5)  16.  Juni  d.  J.,

6.  der  Kupferschmiedegeselle  Emil  Hoffmann  aus  Römerstadt  (Kreis  Olmütz  in  Mähren),
27  Jahre  alt,  ·

7.  der  Fleischer  Samuel  Wiedawsky  aus  Prauska  (Gouvernement  Warschau  in  Russisch-Polen),
  34  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  6  wegen  Bettelns,  zu  7  wegen  Landstreichens
und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau
vom  resp.  21.  und  29.  Juni  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Großherzoglich  badischen  Steuereinnehmerei  Oppenau,  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Baden  ist  die
Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Weingeist  ertheilt
worden.

 

Das  Großherzoglich  badische  Nebenzollamt  I.  am  Bahnhofe  zu  Thayngen  ist  aufgehoben  worden.

 

Der  Großherzoglich  hessischen  Ortseinnehmerei  Neckar-Steinach  ist  die  Befugniß  zur  Vorabfertigung  des
mit  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres  beigelegt  worden.
        <pb n="409" />
        —  391  —

Die  seither  mit  dem  Steueramte  in  Forbach,  Hauptamtsbezirk  Saargemünd,  verbundene  Uebergangssteuerstelle
  ist  vom  1.  Juli  d.  J.  ab  von  diesem  Amte  abgezweigt  und  nach  der  goldenen  Bremm  an  der  von
Saarbrücken  nach  Forbach  führenden  Straße  verlegt.

Die  gedachte  Stelle  hat  die  Befugniß  zur  Ein-  und  Ausgangsabfertigung  von  Wein  und  Bier.

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Timmer  wird  gleichzeitig  mit  der  am  3.  August  d.  Js.  beginnenden  Steuermanns-Prüfung  eine
Schiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  abgehalten  werden.

 

4.  Finanz-Wesen.

Vom  1.  bis  7.  Juli  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren

 

für  144.921  Mark  für  —  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.459.335  „  „  1.915.183  „
Zusammen  für  25.604.256  Mark  für  1.915.183  Mark.

61*
        <pb n="410" />
        —   392—

Nach
über  die  bis  zum  30.  Juni  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  in  Umlauf,  beziehungs
Einlösung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.
  Bezeichnung  —

  prakludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  iim  Bestande  vernichtet  prakludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
der  Banken.
in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.
□

Thlr.]  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1. Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  "  —  —  —  —  —  —  2.450  197.550  —  3.120  296.880  —

2 Städtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  101  99.820  150  20  9.830

3 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  640  99.  360  —  2.300  397.700  —

4 Danziger  Privat-Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.770  —-  98.230.4.180  —  295.820

5  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums

  Posen  —  —  —  —  —  —  640  —  99.  360  1.340  —  198.660
6 Kommunalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Ober-  Lausitz  (Görlitz)  —  —  —  —  —  —  6  90  99.310  —  2.000  298.000  —

7  Hannoversche  Bank  4  —  —  —  —  —  —  9.020  10.930|  1.305.000  7.780  ?.220|.603.,000

8  Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  —  32•7401.002.930  —  7.100  7.129.160  —

9  Leipziger  Bank  ..-  —  —  —  —  —  —  10.550  16.8702.742.  580  21.440  5.540.633.020
10  Chemnitzer  Stadtbank  4.200  5.300  290.000  —  —  —  —  —1  —  —  —
11 Rostocker  Bank  —  —  —  —  —  —  1.680  2.3402/,5.980  5.560  2.72720  720
12  Oldenburgische  Landesbank  —  —  5.535  2851  593.  9401  3.730  4501  —  —  —
13  Anhalt-Dessauische  Landesbank  9.  852  269.748  —  2.630  142.770  —  4.510  570.090  —  —  —  —
14  Geraer  Bank  ·  —  —  —  —  —  —  11.620  4.085.330  —  —
15 Lübecker  Privatbank  —  —  —  —  —  —  1.650  —  376.350  1.320  —  432.680
16 Bremer  Bank  —  —  —  —  —  —  13.000  3.587.000  —  —  —  —

Zusammen  14.052  275.548  290.000  8.165  143.0555593.9400  94.8600  19.672.27066.  363.380)  56.290  8.  139.  240  6.  754.720

in  Abschnitten  zu  5  FI.  in  Abschitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  38  Fl.

Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
17 Frankfurter  Bank  .  .  6.480  151.160  —  73.  o20  7.501.  240  —  525  559.475  —
18  Bayerische  Notenbank  —  —  —  41.700  —  5.958.300  —  —  —
19.Württembergische  Notenbank  —  —  —  19.530  20.470O00  11.900  7.488.075  —
20 Badische  Bank....  —  —  —  37.  430  55.5701  70.000  —  —  —
Zusammen.  6.480  151.160  —  171680  7.577.280211-300  12.05  8.047.550  —
        <pb n="411" />
        —   393   —                                                                                                                                             weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
teten  Banknoten.

währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Wo  nichts  Abweichendes  angeeben
  ist,  lauten  die  Noten  über

100  Mark.

 

 

Bemerkungen  umstehend.

 

w a r e n  .
    
präkludirt im Bestandel  vernichtet  prakludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  in  Bestande  vernichtet  prakludirt  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  mn  Bestande  —

Laufende Nr.
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  Abschnitten  zu  100  Mark
·
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.Mark.
1200  198.800  —  1.500  298.500—  —  —  —  —  —  —  –6K4S.600  1
1300  50  498.650  1  —  —  —  —  —  —  —  1.433.500  63.100  2
2.100  297.900  6  1.345.000  147.000  zu  1.000  Mark.
1500  8.500290.000  800  19.200  180.000  —  —  —  —  —  —  1.931.7001.052.400
1.750  —  198.250  1.300  —  395-voo  —  —  —  —  —  —  2.340.400  659.600
868.000  32.000
100  —  298.800  1.  100  —  398.900  —  —  —  —  —  —  1  836.200  63.800  zu  200  „  5
1.085.000  115.000  zu  500  „
1.100  356.700  —  1.000  241.200  —  —  —  —  —  —  —  861.  100)  2.138.900  6
.050  5.450  7.300  3.200  15.000  —  —  —  —  —  —  8.039.200  960.800  7
#  11.400  11135.  500  15.750.300,  10.749.500  zu  3o00
8.200  8.700  2.403.  1001  5.400  3.300  1.391.  300  —  —  —  —  —  —  2.035.  8001  6.  264.  200  9
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —  10
2.150  1.150450  2.300  1.  1001  246.  600  —  —  —  —  —  —  1.158.600  841.400  11
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1.561.400  13.600  12
100  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  617.200  882.800  13
1.650  1.365.400  —  500  35.500  —  —-  —  —  —  —  —  911.4001  7.  088.  600  14
—  —  —  700  —  576.300  200  —  199.800  —  —  —  283.900  —  15
—  —  —  —  —  —  —  —  —  44.000%  1.  456.000  —  7.003.40..  600  16
38.350  7.050.5500  300100  4.  304.  700  200  —  199.800  44.000  1456.000  —1  92.144.900|  1.  145.  300
«  darunter:
73.128.20040.070.000  zu  100  Mark.
836.200  63.800  zu  200  „
16.835.50010.864.500  zu  500  „
1.345.000  147.000  zu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Ul.  in  Abschnitten  zu  500  Hl.  in  abschnitten  zu  100  Mark
.Sl.  bl.  El.  El.  —  öl.  #.  l.  Mark.  Mark.
9.298.  000  1.402.  000
2.460  284.  860  —  22.4001.505.  400  —  8.500  16.  904.  500  —  —  —  —  2.357.500  2.242.500  zu  500  Mark.17
«  10.532.00010.168.0003u1.000·
—  —  —  24.100  —  Faa  —  —  —  —  —  —  63.926.14002.748.000  18
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  20.  183.  7001  6.  416.  300  19
10.250  3.7501.000  —  —  —  —  –  —  —  —  —  17.  434.  100  21.  665.  900  20
12.700  304.6000.000  46.500  4.505.400  rs  8.50000  —  —  —  —  123.  731.  7001  43.  542.  700
darunter:
110.  842.  200  31.  132.  200  zu  100  Mark.
2.  357.  5001  2.  242.  600  zu  500  „
10.532.000|  10.  168.000  zu  1.000  „
        <pb n="412" />
        —   394   —

Bemer-Zu

  1 **):  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  16.  März  d.  J.)  ebenfalls  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag

  von  101.400  M.  eingelöst.

Zu  2:  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  aufgeführt  3.400 M  in  Noten  zu
100  M  und  8.000  M  in  Noten  zu  1.000  M

Zu  7:  Außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  3.000.000  M  in  Noten  zu  100  M

B.  Uebrige

 

 

—

 

 

Laufende Nr.  An  Banknoten
—

  Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet
  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.


Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.

1. Reichsbank„  113.730  43.460  7.901.  700  —  —  —  325.  250  482.  175  86.  008.  180

2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins-  *  740  —I  14.870  800  —  41.240  —  —  —

3 Kölnische  Privatbank  ....  1.540  100  98.360  3.020  140  296.840  —  —  —

4  Leipziger  Kassenverein  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —

5  Bank  für  Süddeutschland  *  22.570  —  —  —  650  —  —

6  Weimarische  Bank  13.990  124.370  983.640  2.680  49.220  546.100  —  —  —

7  Braunschweigische  Bank.  29.500  5.500  4.465.000  —  —  —  —  —  —

8 Mitteldeutsche  Kreditbank  (Meiningen)  4.760  286.060  7.671.180  —  —  —  —  —  —

9  Privatbank  zu  Gotha  8.260  2.051.740  —  3.980  1.630.000  —  —  —  —
10  Thüringische  Bank  (Sondershausen)  —  —  —  14.540  2.985.460  —  —  —  —
11  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  .  13.520  5.986.480  —  —  —  —  —  —  —
12 Kommerzbank  in  Lübeck  ...  2.450  359.810  —  1.040  276.700  —  —  —  —

Zusammen  249.060  8.857.520  21.134.750  26.060  5.321.520  884.180  325.900  482.175  g86.00.  150

13

5u.

 

Landgräflich  Hessische  konzessionirte  Landes.
bank  (Homburg  v.  d.  Höhe)

Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fr.  Frl.
5.940  1.880  307.  500  460  820  183.400  —  —  —
—  —  —  41.730  —  —  8.  825  —  —
Zusammen  5.940  1.880  307.500  4.190  820  183.400  8.  825  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung  zu  5.:  Die  eingelösten  Thaler=  und  Guldennoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aufsichtsbehörde  zurückgeliefert.
        <pb n="413" />
         —   395 —                                                                                                                                                   kungen.

ge  



Zu  9:  Außerdem  wurden  vernichtet  9.700.000 M  in  Noten  zu  100 M

Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  2.490.000 M
in  Noten  zu  100  M

Zu  15:  Außerdem  wurden  vernichtet  736.100  M  in  Noten  zu  100  M
Zu  18,  19  und  20:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine.

B a n k e n .

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren:   Laufende Nr.
    ·  Laufende Nr.
in Umlauf im Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande
.      
      
in  ubschnitten  zu  30  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  Abschnitten  zu  500  Thlr.  —  Abschnitten  zu  100  Mark und
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
35.000  4.  178.  1501  4.  214.  Oñol  1.  169.  100  249.  685.  900  8.  623.  300  —  —  —  497.500  132.0006000.00074  5  200|  6.4S0  «  1
207.780.  500  141.7  18.  500  zu  500  Mark.
255.  727.  000  145.473.000  zu  1.000
650  50  101.850  500  600  290.300  600  1.600  846.200  —  —  —  —  —  2
1.900  200  297.900  300  700  299.000  —  —  —  —  —  —  2.  344.  300  32.000  3
—  —  —  2.10000  —  —  —  —  —  —  2.941.000  52.500  zu  500  4
100  —  —  200  —  —  —  —  —  —  —  —  20.807.3000  5
950  240.250  388.800  100  66.9000  149.000  —  —  —  —  —  —  382.  500  5.777.500  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.322.000  9.073.000  7
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  g
—  —  —  400  469.400  —  —  —  —  —  —  —  1.261.  100  5.038.900  9
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  10
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  11.900  27.100  11
—  —  —  400  159.600  —  —  —  —  —  —  —  2.181.000  204.000  12
  
38.600  4.  418.650  5.002.600100  2  1.  391.0001.  600  600  1.600  546.200  497.500  132.000000  zornn  409.345.000
-·    darunter:
339.655.300  122.100.000/zu  100  Mark.
.  210.721.  500  1  1.  772.000  zu  500
    145.473.000  zu  11000
  
in Abschnitten zu 50 Fl.   in  Abschnitten  zu  100  Fl.
fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
—  —  —  —  —  —  i  13    
1650  —  —  700  —  —  5u.
*)  Wo  nichts  Abweichendes  ange-1.650
  —  —  700  —  —  geben  ist,  lauten  die  Noten  über

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100  Mark.
        <pb n="414" />
        —  396  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  30.  Juni  1876  an  Banknoten
  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

 

Ende  Mai  1876

in  Werthbeträgen:  waren  in  Umlauf

Also  Ende  Juni  1876

 

 

Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  844.817  939.566  —  94.749
zwischen  50  und  100  Mark  1.058.708  1.140.364  —  81.656
zu  100  Mark  und  darüber  1.027.  111.  000  907.  717.  550  +  119.393.450
Zusammen.  1.029.014.525  909.797.  480  +  119.217.045

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  19.  Juli  1876.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
Eck.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

Am  25.  d.  Mts.  wird  die  zu  den  elsaß-lothringischen  Eisenbahnen  gehörige  57,2  Kilometer  lange  Bahnstrecke
  von  Straßburg  bis  zur  bayerischen  Grenze  bei  Lauterburg  mit  den  Stationen  Bischheim,  Wanzenau,
Gambsheim,  Herlisheim,  Drusenheim,  Sesenheim,  Roeschwoog,  Selz,  Mothern  und  Lauterburg  dem  öffentlichen
Verkehre  übergeben  werden.  Die  Bahnstrecke  hat  Anschluß  bei  Straßburg  an  die  Eisenbahn  Straßburg-Avricourt
  und  bei  Lauterburg  an  die  zur  Pfälzischen  Eisenbahn  gehörige  Bahnstrecke  Lauterburg-Germersheim,
  deren  Eröffnung  gleichzeitig  bevorsteht.

Berlin  W.,  den  18.  Juli  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="415" />
        —   397   —

Uebersicht

Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  15.  Juli  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
6  Hiervon

Woche  vom  auf  Privat-9.

  bis  15.  Doppel.  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1

Juli  1876  Kronen  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-=  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägt  kronen  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf,  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.|]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
  
a) Berlin.  —  —  —  1.052.710  431.02  215.  895  4686.  801  oo  5  1166%  92.780  00  —  —  11.694)  4  b.iss  oo
b)  Hannover  —  —  —  —  144.576  —  102.  191  o0  34  561  00  35.628.,00  8.  100  oo  –  —
c)  Frankurt  —  —  —  —  89.904  282.115  89.912/00  49.445,80  1  1790  —  —  1.239  60  3.503  12
d)  München  *  370.  000  —  —  240.000  —  102.000  00  Gs.Ooosooh  B3.  od00  160.200,00  5.360  00  3.560  00
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  73.214004.000  00  —  —  34.800  00  3.500,00  1.780  00
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  126.557  —  S1.011,  20Ooo  10..00500  3.  2  2.  130  00
g5)  Karlsruhe  —  —  —  —  2c.000  —  ——35.50000%20  10.100000  22950%00%  2,100%
h)  Darmstadt  —  435.000  —  —  —  100.000  —  —  —  13.048  —  —  —-i) Hamburg
  231.360  —  231.300  364.315  132.112  —  —  —  68.47260  ——  14820/0  –  ——
Summe  1.  231.-300  S800.000  231.360  12.063.  620  724.561  834  148  %%  130.  voꝛ  20  .  u  81.  o2s  10  34.548  0  21.26912
2.  Vorher
Waren
geprägt  in:
a)  Berlin  .  50.520  220  0  123.442.  285  1.082.548  53.  662.  320  11.  941.  490  o0o  4.  843.  6890  60]  3.  964.  418  80  2.  365.  574  10  1.  523.  a74  50  1.  139.  aro  80
b)  Hannover  123.760.  110  52.  677.  280  —  15.089.250  54.000%  nosbo  oo  2.074.  150  oo  1.047.  527  40  1.  137.  145  30  v.S15  7  424.  500  80
c)  Frankfurt2020  —  4.061.  805  17.399  11.575  332  8.817.02|50.005  20%0.  30r  4682.  61171
d)  Mũnchen  104.  174.  7000  36.  300.  380  462.  118  3,330  —  17.817.572  1  tv  5o  7.211.  uie  2.475.  27140  1.  108.  600  *  a208.762  13
e)  Dresden  50.243.  5601  17.  366.  480  —  4.404.345  —  7.885.314  ttoh  1.318.,31,0  6%  1.  70  786  301  881.  204  101  338.  iss  sos  155.61822
f)  Stuttgart46.818·80150  —  3.331.390  —  16.924.951  1.6.  3½  4.266.  149  bo  r.  401  866.  120  101  385.  735  501  270.  426  80
g)  Karlsruhe  21.401.  3601  16.462.  840  —  2.862.730  —  12.614471  1-58S.,039·50  7138/60  1.30.32120%  49.730  80  17os
h)  Darmstadt16-766.380770.  860  —  1.088.  645  —  6007/|378-40  oo  839.549100  57.93620  15.117/8  156.  616  921  15.278  5
i)  Hamburg  40.431.  osol  5.  646.  8860  359.  104.  a30  32270.  345  222.  232)  3.836.  4951  1.845.  868  50  1.  592.  583  20s  2.  014.  204  40  1.068.  222  oo  324.  101  98  82.91382
Summe  2.  1.082.085.  960  325.  045  oso  171.  113.  805  56.  1  141.  o6s.  332  30.033.3:  s  oo  26.  070.053  oo  18.125.  c33  70  10.  267.003  0  6.612.536  52  3.138.  193  83
s  i
Gesammt-  —-Ausprägung. 1·oo2.317.320325·850.080171.345.u35sage-kam
  2.445.298141.790.904aossnshloolessos  JsoFo  18.350.849l1010.364.029l00  5.s47.085102j  3.159.403  05
–4  *!  l

 

1.40.  167.  400  Mark.

 

 

 

 

 

 

261.937.898.    Mark  20  Pf.

 

28.714.878  Mark  10  Pf.

 

 

8.  806.548  Mark  07  .

62
        <pb n="416" />
        —   398   —

Uebersicht

über  die  bis  Ende  Juni  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
Nummer   im  Juni  vorher
1876  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstüke  1.016.910  —  39.218.180.0  —  40.235.090  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  192.550  —  16.133.  171  —  16.325.721—
„  „  „  „  1817/22.  "  187.480  —  12.478.  721  —  12.  666.  201  —
„  „  „  „  1823/55  1.846.000  —  606.677.  —  2.452.677  —
„  von  1857  ab  15.000  —  3.000,  —  18.000  —
2/3  Thalerstücke.  (  8  —  20  856,  —  85620
1½  "  .........  2  15  4.354  15  4.357  —  #
1/3  „  561.106  20  8.394.7310  8.  955.88—
1/4  „  —  74  1.085  74  1.085  15
1.5  „  —  —  97  —  97—
16  „  304.066  20  8.403.9410  3  Os  (os  10  r
1/8  „  —  —  28  26  8  267#  le  .
1/12- »  2.865.7235  319.389«n;3.185.11222-;290·«0«16451
1,13  »  334.74820  188.66116  523.4106
1/30 «-so  »  536.932  2  2.183.91117  2.720.84329
1/60  („  31.011  2  92.663,  8  123.674|  10
ferner  .
1/1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  26  17  26  17
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  .  216.880  27  835.005  —  1.051.93  27
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
1/3  Thalerstücke  (à  6  sgr)  ..  —  —  419  231  4  23n
⅛  2  (à  3  sgr.)  ..,—  -—  .  5  3  3
Zusammen  .  8.108.4ll24  88.864.976  11  96.973.  S  ##
2  Süddeutsche  Guldenwährung:  El.  Kr.  Kl.  Kr  6l.  Kr
Zweiguldenstücke  —  —  30.143.608  —  30.143.608  —
Einguldenstüken  730.85—  45.689.048  —  46.419.8990—
Einhalbguldenntücke  ......  991——  13.871.518  30  13.872.509  30
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37.  542  —  37.  5442  —
Fünfzehnkreuzerstücke  —  —  2.4051  15  2.405  15
Sechskreuzerstücke  249.  1274  19.122.319  48  19.371.44654  194.696.385  77
Dreikreuzerstücke  102.911111|1220“436“  63
Einkreuzerstücke  26.342  36  308.19122  334.536  -
Einhalbkreuzerstücke  —  —  —  27  —  27
ferner:
badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.036  40  6.03640
„  Zehnkreuzerstücke  —  —  1.559  40  1.559  40
Zusammen  1.  110.222  544441  462.  668  481s3.572.891  422
Fl.  Kr  Kr.  Gl.  Kr.
Kronenthaler  “  .  46%  353  3  4051  353  32  7.973.748  92
-  x.  .  .
4 Konventionsmunzen  des  Zwanzigguldenfuses  —  —  1414.  056821  1.  114.0562  1.909.810
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Gepräge  .
1/6 Thalerstücke........-..  —  7.500—  7.500  —
1/12  „  .........-.  —-  —  5.600  —  5.600
Zu  übertragen.  □□  1833.100  —  13.1000  —  435.500.110%
        <pb n="417" />
        —  399   —

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
"  im  Juni  vorher
"  1876  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Uebertrag.  —  —  13.  100  —  13.  100  —  495.  500.  110  08
1/15  Thalerstücke  "  ·  -  "  ½  "  4  "  -  ·  —  —  1.833  10  1.833  10
½4  „  ......  —  —  9752k  975285
  1/20  ......  —  —  1.400  —  1.400  —  53.456  62
1/48  —  —  396  283  396  28
Achtpfenniger  ——  4520  4520
Dreier  —  —  38  25  38  2
Einpfenniger  ...·.  —  —  29  2235  29  22½n
Zusammen  —  —  17.818267  17.818  26
6  Silbermünzen  schleswig-  holsteinischen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  .  —  —  513.  567  —  513.567—
2  ½%  —  —  6.651  —  6.651  —
1/  2„  —  —  9.821  9.821
1  6  „  —  —  2.637  227  2.63722  1.617.855  49
4  14  r-*  —  2.401  15  2.401  15
—  —  4.206  1  4.206  1
Zwei  sechslingstücke  «....  —  —  —25«H  —  25#
Zusammen  —  —  539.  285  4  539.285  47.
7  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  *’½—
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  5  223  5  224  1.613  45
.Kassen-Zweidrittelstücke  ..  ...  5322  532  2  «
Zusammen  —  —  53724Ik  53724ä
8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —  —  1.468  24  1.468  24
Einmarkstücke  —  —  948  —  9418  —
Zwölfschillingstücke  —  —  7.872  24  7.  872  24
Achtschillingstücke  ..  —  —  4.911  4.911  18
Vierschillingstücke  .....  —  —  11.  066  27  11.065  27  204.8247
Zweischillingstücke  –  —-  370  5  370  43
Einschillingstücke  ....  —-  —  41.55124;-;  41.55124Zz
Einhalbschillingstücke  –  —  56  23  56  237
Einviertelschillingstücke  ....  —-  —  2827154  28225
Zusammen  –  —  68.27422y  68.274  223
Hamburgische  Kurantwährung  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —  —  13.06118  13.061  18
Einmarkstücke  —  —  86024  860  24
Achtschillingstücke  —  —  89.0  512  89.055412
Vierschillingstücke  —  —  133.  3539  27  133.359  27  766.362
Zweischillingstücke  —  —  44.19518  4.195  1  1.766.  11
Einschillingstücke  —  —  299.  947255  299.9425
Einhalbschillingstücke  –  —  6.810  213  6.810  211
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  1.495  15  1.495  15
4  Zusammen  —  —  588.787  11  588.787I
10 Lübische  Währung:  Thlr  sgt.  Thlr.  sgt.  Thlr.  1
Dreimarkstücke  —  —  8.  548  8.548  24
Zweimarkstücke  ......  —  —  25.132—  25.  132  —
Einmarkstücke  —  —  3.166  24  3.166  24
Achtschillingstücke  —  —  156.471—  156.47—  755.2914
Vierschillingstücke  ...  —  —  50.598  6  50.598  6
Zweischillingstücke  —  —  3.042  28L  3.042  28)
Einschillingstücke  —  —  4803  58.  4.803  ös-Zusammen
  —  —  251.76328  251.76344
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  –  —  499.899.513  J/S6

 

 

 

62*
        <pb n="418" />
        —  400  —

 



Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:  verrechnet  sind:  Gesammtwerth

Nummer.   Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in

4  Nummer...

  im  Juni 1876  vorher

Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.

1Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.

·  Vierpfennigstücke...........  —  —  64.  084  103  64.084  104
Dreipfennigstücke...  2  —  —  505.  707  159  505.707  19#
Zweipfennigstücke..  —  —  91.731  75  91.731  71
Einpfennigstücke  5.533  10  5.032  20  10.566  —
hessische  Achthellerstücke  —  —  110  253  110  53

Vierhellerstücke.  .  ..  —  —  290  191:  290  191.

-  Zweihellerstücke  —  —  61  17  61  17

sowie

preußisch-posen  sche  2.088.  972  8

3  Kupfergroschen  (a  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16

1  "  (à  2  preuß.  Pf.)  —  —  271  24#  271  248

ferner

Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  1.802  25  151  17#  1.954  12#½

#  7r  *  V?  Dreipfennigstücke  –  –  4.064  27  4.064  27

„  »  »  »  Zweipfennigstücke  330  10  104  —  434  10

„  „  „  „  Einpfennigstücke  383  10  600  —  983  10

hannoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  305  10  15.684  10  16.049  20

Zusammen  8.415  5  687.909  4  696.324  9#t

2S üddeutsche  Währung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  ·
Einkreuzerstücke...  6.  6756  49  228.752  27  235.428  16
Einhalbkreuzerstücke:  8.063  38  78.445  19  86.508  57  643.899
Einviertelkreuzerstücke  7.132  13  46.208  22  53.640  35  "“
Einachtelkreuzerstücke  ....  —  —  30  —  30  —

Zusammen  22.171  40  353.436  8  375.607  48

3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  —  —  1.330  188  1.330  18t
Zweipfennigstücke  .-  —  —  29  213  29  213
Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke.  —  —  3  15s½  3  155  32.645  58
Einpfennigstücke  ...  ....  —  —  89  2638  89  26
Dreilinge...  —  —  9.428  33  9.428  33

Zusammen  —  —  10.881  257  10.881  25;
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  2.765.517  63
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  499.899.513  86
Summe  —  —  —  —  —  —  502.665.031  49

 

 

 

7.  Kou  sulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Freiherrn  von  Saurma
zum  General-Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Alexandrien  zu  ernennen  geruht.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="419" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                       im

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations=  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.



  

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  28.  Juli  1876.  Nr.30.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  6.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Nachtrag  zu  den  Bestimvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  401  mungen  über  die  Führung  des  Muster-Registers.  404
2.  Finanz-  Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  402  7.  Justiz-Wesen:  Erstattung  von  baaren  Auslagen  im  Dis-3.

  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Kompetenz  einer  Steuerstelle  402  iplinarverfahren  405

4.  Münnz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs  8.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Briefe  mit  Werthangabe
nach  Frankreich  und  Algerien;  —  Porto-Ermäßigung  für

 

münzen.............
5.  Marine  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  Verzeichnisses  403  Briefsendungen  nach  Japan;  —  Postaufträge  zur  Besor-Kommissionen
  für  die  Prüfung  der  Seeschiffer  für  kleine  ung  von  Wechselakzepten:  406
Fahrt.  .....  404  9.  Konsulat-Wesen:  Entlassug  408

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Gärtner  Wladislaus  Krajewski  aus  Biezun  bei  Mlawa  (Gouvernement  Plock  in
Russisch-Polen),  29  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Marienwerder
vom  8.  Juni  d.  J.,

2.  der  Anstreichergeselle  Jakob  Groß  aus  Sonderswyl  in  der  Schweiz,  31  Jahre  alt,  nach
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
  Bezirks-Regierung  in  Köln  vom  24.  Juni  d.  J.,

3.  die  Fabrikarbeiterin,  unverehelichte  Maria  Heyer')  aus  Dittersbach  (Bezirk  Friedland  in
Böhmen),  23  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  gewerbsmäßiger  Unzucht,
  durch  Beschluß  bes  Magistrats  der  Königlich  bayerischen  Stadt  Augsburg  vom
3.  Juni  d. J.

4.  die  Tagelöhnerin,  unverehelichte  Katharina  Harletz  aus  Weißenbach  (Bezirk  Braunau  in

 

*)  Vergl.  Central-Bl.  1873  S.  264  Ziff.  6.
63
        <pb n="420" />
        —  402  —

Oesterreich),  37  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  in  Rosenheim  vom  28.  Juni  d.  J.,

5.  der  Sattler  Alfred  Johannsen,  22  Jahre  alt,  geboren  zu  Gudhems-Forsamling  (Skaraborgs-Län

  in  Schweden),

6.  JTohann  Coutin,  geboren  am  16.  August  1810  zu  Hinsingen  (Kreis  Forbach  in  Lothringen),

  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,

7.  der  Tischler  Peter  Emil  Sieur,  geboren  am  15.  August  1837  zu  Chateau-Villain  (Departement

  Haute-Marne  in  Frankreich),

zu  5—7  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  6  auch  wegen
Bettelns),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  vom  resp.  30.

Juni,  1.  und  7.  Juli  d.  J.,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

—.  —

Vom  8.  bis  15.  Juli  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  7.112  Mark  für  —  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.604.256  „  „  1.915.183  „
Zusammen  für  25.611.368  Mark  für  1.915.183  Mark.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Nach  Eröffnung  des  Verkehrs  auf  der  neu  erbauten  Eisenbahn  von  Straßburg  über  Lauterburg  nach  Germersheim
  ist  diese  Eisenbahn  zur  Uebergangsstraße  für  Wein  (Traubenwein  und  Obstwein),  Bier  und  Branntwein
  zwischen  Elsaß-Lothringen  und  Bayern  (Pfalz)  erklärt  und  der  elsaß-lothringischen  Uebergangssteuerstelle
zu  Lauterburg  im  Hauptsteueramts-Bezirk  Hagenau  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben
  und  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  sowie  die  Befugniß  zur  Ertheilung
  der  Ausgangsbescheinigung  in  Beziehung  auf  den  auf  der  Eisenbahn  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung

  über  Lauterburg  ausgehenden  Branntwein  beigelegt  worden.

Die  Einfuhr  von  Branntwein  aus  Bayern  (Pfalz)  nach  Elsaß-Lothringen  kann  in  Folge  der  Erweiterung
  der  Befugnisse  der  Uebergangssteuerstelle  zu  Lauterburg  künftig  auch  auf  der  Uebergangsstraße  von

Neu-Lauterburg  nach  Lauterburg  (Landweg)  stattfinden.
        <pb n="421" />
        —   403  —

4.  Münz-Wesen.

Uebersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  22.  Juli  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.
1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon

Woche  vom  auf  Privat-14

  2.  Doppel  rechnung  5  2  1  50  20  10    2  1

Juli  1876  Doppel.  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig.  Pfenmig.
sind  geprägt.kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stũcke.  stücke.  stücke.
wurden  in:;

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

a)  Berlin  —  —  —  1.  133.310  780.780  259.104  115000—174·.278|90  —  —  —  —  7.68990
b)  Hannover  —  —  —  —  198.822  —  30400  31235100618  oo  12-568  00  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  328.396  —  112.132  50  89.13720  11.220  40  114.030.90  4.  197|1446O
d)  München  —  637.140  —  —  502.000  —  101.  ooo  Oo  74.500000  85.700/00,  17.00000  3.540,00  3.660,00
e)  Dresden  1.957.380  —  —  —  —  —  64.  000  oo  67.500  oo  —  —  15·-500i00%000  2.520  00
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  81.044  —  —  6.#.39000  oo  9.980100  3.472000  2.1340
g)  Karlsruhe  —  1.018.  000  —  63.000  257.000  —  —  —S36.000%  3.100  oo  8..800000  —  —  3220
h)  Darmstadt  —  223.110.  —  —  8.000  90.953  —  —  —  —  doolbo  —  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  390.065  58.400  —  —  62.618  a  —  —  —  WM.  —
Summe  1.  1.957.3680)  1.879.250  —  1.586.575  21133.398  431.101  46  v344o  ass.  380  a0  286.687/0  2  13.7094  21.823  s0
2.  Vorher

waren

geprägt  in:  »  "  Z
a)  Berlin  .  302.582.  720  220  10  1  1  408.  29100  4.  896.  806  20  1050.  195  80  2.866.  14  101  1.535.  69  40  1.  147.  is  so
b) Hannover  52.  677.  280  —  15.089.250  198.5764½.1.  100%  1.083.  15540  1.  14  2  ,  Z  24  600  80
c)  Frankfurt  175.  9007.  2201  58.  957.  220  —  4.061.  805  107.802  11.  857.  447  3.906.  944  50  2.200.  151  oos  2.  580.  186  20  1.361.  013  30  1.303.  606  64  486.014  83
d)  Mũnchen  104.174.  700  36.670.  380  482.  118  9.356.330  240.  000  17.817.  522  3.719.  075  50  %%  %  0%0%  %
e)  Dresden  50.243.  6601  17.  366.  480  —  4.404.  845  —  s——————  vo  l.  vo  .  6%30½1004  10  4  167.  398  22
f)  Stuttgart 318·  3202  15.920  —  3.331.390  —  17.051.  508  1.661.  53400  4.347.  160  8os  2.  014.  o10  40  s76.  125  10  399.539  505
g) Karlsruhe,1.401.36016.452.340  —  2.862.730  26.000%  1.866  039  so  2.307.  328  60  1366.oꝛi  0  213.424  o5]  432.730  801  200.  878  os
h) Darmstadt  —  1.088.  645  —  6.198.30o7  378.40%0%0.0|0  351  156.  616  ↄ21  75.27957
i) Hamburg4,582.420S.546.380  339.335.790ö  J.634.660  359.344  3.836.495  12%%%  1.  668.  00s  so  2.014.204  40  1%.210  21  1%
Summe  2.  1.082.  317.320  325.  860.  o50  121  34.1653265  244528141790.904  30.  867.  186  oo  28.805.  560  20  18-150.349,  10  10.  361.028  oo  S.647.0  3.159.  463  05
Gesammtprägung  08274009|720
  171348.165  51225  4F5786065142272005  31.33.3000/28.907.940/4016.63  .58940|10  „4%2%  S.  7.%%%3%

—  ꝰ  —  —  —  —

 

1.412.004.030  Mark.

 

 

 

*-266.953.086
  Mark  40  Pf.

 

 

 

29.081.944  Mark  30  Pf.

 

8.842.081  Mark  01  Pf.

63*
        <pb n="422" />
        —  404  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  Verzeichniß  der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seeschiffer  für  kleine  Fahrt  —  Nr.  26  und  49
des  Central-Blattes  für  1874,  Seite  250  und  433  —  wird  unter  „I.  In  Preußen“  dahin  abgeändert,  daß
Nr.  11  lautet:

 

 

Sitz  Namen  und  Wohnort
der  Kommission.  der  Vorsitzenden  der  Kommission.
11.  Emden.  Bürgermeister  Fürbringer  zu
Emden.

 

Berlin,  den  21.  Juli  1876.

 

6.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bestimmungen  über  die  Führung  des  Muster-Registers.
(Nachtrag  zu  der  Bekanntmachung  vom  29.  Februar  1876,  Central-Blatt  S.  123.)

§.  1.

Im  Musterregister  erhält  jedes  Muster  oder  Modell,  welches  einzeln  niedergelegt  wird,  und  jedes  niedergelegte
  Packet  mit  Mustern  etc.  bei  Eintragung  der  Schutzfrist  eine  besondere  Nummer.

§.  2.
Die  Kosten  für  die  Bekanntmachung  der  Eintragung  einer  Schutzfrist  oder  ihrer  Verlängerung  im

Reichsanzeiger  betragen  zwei  Mark  fünfzig  Pfennig.  Dieselben  kommen  für  jedes  in  das  Musterregister
eingetragene  einzelne  Muster  oder  Musterpacket  besonders  zum  Ansatz.

§.  3.

Für  jede  Bekanntmachung,  welche  ausführlichere  Angaben  enthält,  als  die  im  §.  10  der  Bestimmungen
  vom  29.  Februar  l.  J.  vorgeschriebene  Abfassung,  sind,  wenn  die  Bekanntmachung  im  Reichsanzeiger
  mehr  als  acht  Druckzeilen  einnimmt,  statt  des  im  §.  2  der  gegenwärtigen  Bestimmungen  erwähnten
        <pb n="423" />
        —  405  —

Kostenbetrags  die  für  Veröffentlichungen  im  Reichsanzeiger  allgemein  festgesetzten  Insertionsgebühren  zu  entrichten.

§.  4.

Die  Vorschriften  der  §§.  2  und  3  finden  auf  alle  Bekanntmachungen  Anwendung,  welche  der  Expedition
  des  Reichsanzeigers  nach  dem  15.  August  1876  zugehen.

Berlin,  den  23.  Juli  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Hofmann.

 

7.  Justiz-Wesen.

Es  sind  Zweifel  darüber  angeregt  worden,  ob  die  Tagegelder  und  Reisekosten  des  im  Disziplinarverfahren
mit  den  Verrichtungen  der  Staatsanwaltschaft  beauftragten  Beamten,  welcher  der  Vernehmung  des  Angeschuldigten
  in  der  Voruntersuchung  beigewohnt  hat,  zu  den  baaren  Auslagen  zu  rechnen  sind,  welche  nach
§.  124  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  61)  von  dem  Angeschuldigten  im  Falle  seiner  Verurtheilung  zu  erstatten  sind.  Das  Reichskanzler-Amt
  ist  bei  Entscheidung  früherer  Fälle  von  der  Auffassung  ausgegangen,  daß  dem  zur  Erstattung
der  baaren  Auslagen  des  Verfahrens  verurtheilten  Angeschuldigten  die  Aufwendungen  für  die  Organisation
des  Disziplinargerichts  —  beispielsweise  Präsenzgelder,  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Mitglieder,  sowie  des
mit  den  Verrichtungen  der  Staatsanwaltschaft  beauftragten  Beamten  bei  Reisen  an  den  Sitz  der  Disziplinarkammer
  zur  mündlichen  Verhandlung,  Ausgaben  für  Schreibmaterialien,  für  die  Herrichtung  des  Sitzungszimmers
  —  nicht  in  Rechnung  zu  stellen,  wohl  aber  ihm  die  mit  der  Organisation  des  Gerichts  nicht  in
Verbindung  stehenden  Ausgaben,  als  Tagegelder  und  Reisekosten  des  mit  der  Führung  der  Voruntersuchung  beauftragten
  Beamten,  Auslagen  für  die  Bewirkung  von  Zustellungen  u.  dergl.  m.  zur  Last  zu  legen  seien.  Demgemäß
sind  auch,  falls  eine  Reise  des  mit  den  Verrichtungen  der  Staatsanwaltschaft  beauftragten  Beamten  in  der
Voruntersuchung  nothwendig  wird,  die  Kosten  derselben  den  baaren  Auslagen  beizuzählen,  welche  nach  §.  124.
des  bezeichneten  Gesetzes  der  verurtheilte  Angeschuldigte  zu  erstatten  hat.

Ew.  Hochwohlgeboren  wollen  hiernach  in  den  Disziplinar-Untersuchungen,  welche  bei  der  dortigen
Kaiserlichen  Disziplinarkammer  zur  Verhandlung  kommen,  gefälligst  verfahren  lassen.

Berlin,  den  22.  Juli  1876.

 

Das  Reichskanzler-Amt.
v.  Amsberg.

An  sämmtliche  Kaiserliche  Herren  Disziplinarkammer-Präsidenten.
        <pb n="424" />
        —   406   —                                                                                                                                                  8.  Post=  und  Telegrapben-Wesen.

Briefe  mit  Werthangabe  nach  Frankreich  und  Algerien.

Einer  mit  der  französischen  Postverwaltung  getroffenen  Verabredung  zufolge  unterliegen  Briefe  mit  Werthangabe
  im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  mit  Algerien  der  bisherigen  Beschränkung  des  Gewichts
auf  250  Gramm  nicht  ferner.

Berlin,  den  8.  Juli  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Porto-Ermäßigung  für  Briefsendungen  nach  Japan.

Fur  Briefsendungen  nach  Japan  beträgt  das  Porto,  sofern  die  Beförderung  auf  Verlangen  des  Absenders
über  die  Vereinigten  Staaten  Amerikas  stattfindet,
für  frankirte  Briefe  40  Pfennig  für  je  15  Gramm,
für  Drucksachen  und  Waarenproben  15  Pfennig  für  je  50  Gramm.
Unfrankirte  Briefe  sind  nicht  zulässig.  —  Bei  Einschreibbriefen  tritt  dem  Porto  für  gewöhnliche
frankirte  Briefe  eine  Einschreibgebühr  von  60  Pfennig  hinzu.

Berlin,  den  15.  Juli  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Postaufträge  zur  Besorgung  von  Wechselakzeplen

I.  Vom  1.  August  ab  wird  die  Einrichtung  der  „Postaufträge"“  versuchsweise  dahin  erweitert,  daß
dieselbe,  außer  zur  Einziehung  von  Geldbeträgen,  auch  zur  Vorzeigung  von  Wechseln  behufs  der  Annahme
durch  den  Bezogenen  im  inneren  Verkehre  Deutschlands  benutzt  werden  kann.  Ein  zur  Akzeptbesorgung  mittelst
  Postauftrags  zu  versendender  Wechsel  darf  den  Betrag  von  3000  Mark  nicht  überschreiten.

II.  Zu  den  Postaufträgen  für  Akzepteinholung  kommt  ein  besonderes  Formular  in  Gebrauch.  Dergleichen
  Formulare  werden  zum  Preise  von  5  Pfennig  für  je  10  Stück  bei  sämmtlichen  Postanstalten  zum
Verkauf  bereit  gehalten.  Der  Auftraggeber  hat  auf  der  Vorderseite  des  Formulars  anzugeben:  -

den  Namen  und  Wohnort  des  Bezogenen,

den  den  des  Wechsels,  wobei  die  Marksumme  in  Zahlen  und  in  Buchstaben  ausgedrückt
ein  muß,

den  eigenen  (des  Auftraggebers)  Namen  und  Wohnort.

Die  Ausfüllung  des  Vordrucks  bezüglich  des  Tages  der  Fälligkeit  des  Wechsels  und  die  Angabe  der
etwaigen  Wechselnummer  bleibt  dem  Auftraggeber  anheimgestellt.  Der  unbedruckte  Theil  der  Rückseite  des
Formulars  dient  zur  Aufnahme  etwaiger  Bestimmungen  des  Auftraggebers  darüber,  ob  der  Postauftrag  nach
einmaliger  vergeblicher  Vorzeigung  an  ihn  zurück,  oder  an  eine  andere  Person  weitergesandt,  oder  einer  zur
Protesterhebung  befugten  Stelle  übergeben  werden  soll.  Für  solche  Fälle  genügen  die  Vermerke:  „Sofort
zurück“,  „Sofort  an  N.  in  N.“,  „Sofort  zum  Protest“.  Zu  schriftlichen  Mittheilungen  an  den  Wechsel-
        <pb n="425" />
        —  407  —

bezogenen  ist  das  Postauftrags-Formular,  welches  im  Falle  der  Annahme  des  Wechsels  in  den  Händen  der
Post  verbleibt,  nicht  zu  benutzen.

  III.  Dem  Postauftrage  ist  der  zum  Zwecke  der  Annahme  vorzuzeigende  Wechsel  beizulegen.  Die
gleichzeitige  Beifügung  mehrerer  Wechsel,  sowie  das  Beilegen  von  Briefen  und  die  Vereinigung  mehrerer
  Postaufträge  zu  einer  Sendung  ist  unstatthaft.

IV.  Der  Auftraggeber  hat  den  Postauftrag  mit  dem  Wechsel  in  verschlossenem  Umschlage  unter  Einschreibung
  an  diejenige  Postanstalt  abzusenden,  welche  die  Akzepteinholung  bewirken  soll.  Der  Brief  ist  mit
der  Aufschrift  „Postauftrag“  zu  versehen.  Es  genügt,  wenn  die  Aufschrift  lautet:

Postauftrag  nach  . . . .  . ..... . . .
(Name  der  Bestimmungs-Postanstalt.)

Ueber  den  Postauftrag  wird  ein  Einlieferungsschein  ertheilt.

V.  Die  Vorzeigung  des  Postauftrags  und  des  beigefügten  Wechsels  erfolgt  an  den  Wechselbezogenen
  selbst,  oder  an  dessen  Bevollmächtigten.  Als  bevollmächtigt  wird  hierbei,  sofern  der  Bezogene
nicht  bei  der  Bestimmungs-Postanstalt  eine  im  Besonderen  auf  die  Annahme  von  Wechseln  lautende  Vollmacht
niedergelegt  hat,  postseitig  jede  solche  Person  angesehen,  welche  zur  Empfangnahme  von  Einschreibsendungen
  für  den  Bezogenen  berechtigt  ist.  An  Sonntagen  und  an  gesetzlichen  Feiertagen  findet  die  Vorzeigung
von  Postaufträgen  nicht  statt.

VI.  Die  Annahme  des  Wechsels  muß  durch  den  Bezogenen  oder  dessen  Bevollmächtigten  auf  dem
Wechsel  schriftlich  geschehen.  Die  Annahme  kann  sich  auch  auf  einen  Theil  der  Summe  erstrecken.

Die  Weigerung  der  Unterschrift  gilt  als  Nichtannahme.

Der  angenommene  Wechsel  wird  von  der  Bestimmungs-Postanstalt  ungesäumt  an  den  Auftraggeber
  in  einem  Umschlage  unter  Einschreibung  zurückgesandt.

VII.  Der  ersten  Vorzeigung  des  Postauftrages  und  des  Wechsels  folgt,  wenn  diese  vergeblich  gewesen
  ist,  nach  sieben  Tagen  eine  zweite  Vorzeigung,  falls  nicht  der  Austraggeher  durch  einen  Vermerk  auf
der  Rückseite  des  Postauftrags-Formulars  ein  anderweites  Verfahren  vorgezeichnet  hat.

VIII.  Hat  der  Auftraggeber  auf  der  Rückseite  des  Postauftrag-Formulars  nicht  andere  Bestimmung
getroffen,  so  findet,  wenn  der  Bezogene  nicht  zu  ermitteln  ist,  oder  wenn  der  Bezogene  bezw.  dessen  Bevollmächtigter
  die  Annahme  verweigert,  die  Rücksendung  des  Postauftrages  nebst  Wechsel  an  den  Auftraggeber
statt.  Bei  verweigerter  Annahme  tritt  die  Rücksendung  unmittelbar  nach  der  zweiten  Vorzeigung  ein,  wenn
der  Auftraggeber  nicht  die  Rücksendung  nach  einmaliger  Vorzeigung  verlangt  hat.

IX.  Der  Auftraggeber  kann  verlangen,  daß  der  Postauftrag  nebst  dem  Wechsel  nach  einmaliger
vergeblicher  Vorzeigung  nach  einem  innerhalb  Deutschlands  belegenen  Orte  nachgesandt  werde.  Dieses
Verlangen  ist  unter  Angabe  einer  vollständigen  zweiten  Adresse  durch  den  Vermerk  „Sofort  an  N.  in  N.“
auf  der  Rückseite  des  Postauftrag-Formulars  auszudrücken.  Eine  solche  Weitersendung  findet  kostenfrei  statt.
Dieselbe  geschieht  unverzüglich,  und  zwar,  gegebenen  Falles,  mittelst  Einschreibbriefes  an  die  betreffende

Postanstalt.

X.  Wünscht  der  Auftraggeber,  daß  der  Postauftrag  nebst  Wechsel  nach  einmaliger  vergeblicher
Vorzeigung  an  eine  zur  Aufnahme  von  Wechselprotesten  befugte  Person  zum  Behufe  der  Protesterhebung
abgegeben  werde,  so  genügt  der  Vermerk  „Sofort  zum  Protest“,  ohne  daß  es  der  namentlichen  Bezeichnung
einer  solchen  Person  bedarf.  Mit  der  Weitersendung  des  Postauftrags  nebst  Wechsel  an  den  betreffenden
Notar,  Gerichtsvollzieher  etc.  ist  die  Obliegenheit  der  Postverwaltung  erfüllt.  Die  Protestkosten  hat  der  Auftraggeber
  unmittelbar  an  den  Erheber  des  Protestes  zu  entrichten.

XI.  Ein  mit  dem  Vermerk  „Sofort  zum  Proteste“  versehener  Postauftrag  wird  auch  dann  unverzüglich
  zur  Protesterhebung  befördert,  wenn  er  bei  der  ersten  Vorzeigung  nur  theilweise  angenommen
worden,  oder  wenn  es  —  gleichviel  aus  welchem  Grunde  —  beim  ersten  Versuche  nicht  gelungen  ist,  den
Postauftrag  überhaupt  zur  Vorzeigung  zu  bringen.

XII.  Die  Gebühren  für  einen  Postauftrag  zur  Besorgung  des  Wechselakzepts  bestehen  aus  folgenden

  Sätzen:
a)  dem  Porto  für  den  Postauftragsbrief  mit..  . . . . . . . 30  Pf.
b)  der  Gebühr  für  die  Vorzeigung,  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  des  Wechselbetrages,  von  10  Pf.  . . . . . . . 
c)  dem  Porto  für  den  Einschreibbrief  mit  dem  zurückgehenden  Wechsel  mit.  30 Pf.

zusammen  .  .  .  70 Pf. 
        <pb n="426" />
        —  408  —

Das  Porto  unter  a.  ist  vom  Auftraggeber  vorauszubezahlen.  Die  Beträge  unter  b.  und  c.  werden
dem  Auftraggeber  angerechnet,  sobald  die  Rücksendung  des  bloßen  Wechsels  oder  des  Postauftrags  nebst
Wechsel  stattfindet.  Werden  Postaufträge  zur  Protestaufnahme  abgegeben,  so  bleiben  die  Gebühren  unter
b.  und  c.  außer  Ansatz.

XIII.  Die  Postverwaltung  haftet  für  die  Beförderung  eines  Postauftragsbriefes,  wie  für  einen
eingeschriebenen  Brief.  Eine  weitergehende  Gewähr,  insbesondere  für  rechtzeitige  Vorzeigung  oder  für
rechtzeitige  Rück=  oder  Weitersendung  des  Postauftrags  nebst  Anlage,  wird  nicht  geleistet;  auch  übernehmen
die  Postanstalten  keinerlei  Verpflichtung  zur  Erfüllung  der  besonderen  Vorschriften  des  Wechselrechts.

Berlin,  den  18.  Juli  1876.

Der  General-Postmeister.

 

59.  Kon  sulat-Wesen.

—...  —  —

Dem  Kaiserlichen  Konsul  J.  Smidt  in  Calcutta  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienst  ertheilt
  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="427" />
        Central  -Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-  Amt.

————

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

          

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  4.  August  1876.  Nr.  31.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  sung  der  bis  Ende  Juli  1876  stattgehabten  Ausführung  des
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  409  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen
2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  410
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaft-  3.  Münz=  Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Neiclichen
  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  münen
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Steuermanns.  l
Schlusse  des  Monats  Juni  1876;  —  Nachtrag  zum  Status  Prüfung.  417
der  deutschen  Notenbanken  Ende  Juni  1876;  —  Nachwei-  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen,  Entlassungen  24.  417

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Färber  Wenzel  Zirm  aus  Hohenelbe  (Kreis  Gitschin  in  Böhmen),  37  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirks-Regierung  in  Bromberg  vom  20.  Juli  d.  J.,

2.  der  Klempnergeselle  Josef  Rolke,  gebürtig  aus  Philippsthal  (Kreis  Olmütz  in  Mähren),

29  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns
im  Rückfalle,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Breslau  vom
11.  Juli  d.  I.,

3.  die  verehelichte  Kleimann,  Sara  geb.  Neimann,  aus  Skierz  bei  Lodz  (Gouvernement

Warschau  in  Russisch-Polen),  23  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen
Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
in  Liegnitz  vom  15.  Juli  d.  J.,

4.  der  Drahtbinder  Jurek  Troicza,  ortsangehörig  zu  Rovne  in  Ungarn,  19  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Oppeln  vom  8.  Juli  d.  J.,

5.  der  Tagelöhner  Wilhelm  Denkers  (alias  Beinkers)  aus  Steidern  im  Königreich  der

64
        <pb n="428" />
        —  410  —

Niederlande,  60  Jahre  alt,  nach  wiederholt  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  in  Düsseldorf  vom  20.  Juli  d.  J.,
6.  der  Arbeiter  Martin  Ludwig  Andersson,  gebürtig  aus  Halmstad  in  Schweden,  21  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Obdachlosigkeit  (§.  361

Nr.  8  des  Strafgesetzbuchs),  durch  Beschluß  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung
des  Fürstenthums  Lübeck  zu  Eutin  vom  5.  Juli  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

Vom  16.  bis  22.  Juli  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
#  für  3.467  Mark  für  —  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.611.368  „  „  1.915.183  „
Zusammen  für  25.614.835  Mark  für  1.915.183  Mark.
        <pb n="429" />
        —   411   —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1876.

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  „  .  .  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  Beitraum  und  5.
«  Schlusse  des  schaftliche  des  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahrs  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  373)  1J137.340.362  10.661.036  126.679.326  119.478.574  +  7.200.752
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  379)  —  —  3.396.698  3.615.417—  218.719
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  56.  681.  114  55.  314.  360  4  1.  366.  754
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung*)  —  —  14.569.  422  14.  441.  4034  128.019

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.

 

64*
        <pb n="430" />
        —   412   —

Status  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

 

 

 

 

Passiva.
Laufende Nummer.    Verbind.
Bezeichnung  lichkeiten
      Umlauf-  Gegen  Verbindlich-  Gegen  den  ohne  Gegen  den  Gegen  Gegen
der  Banken.#Grund Reserve  den  31.  Mai  keiten  mt  31.  Mai.    Sonstige  den  31.  Mai  Summe den  31.  Mai
2  kapital  fonds  noten.1876.  (Kündigungs.  1876.  Passiva.  1678.  der  Passiva.
frist.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1|Ritterschaftliche  Privatbank  in  "
Pommern  (Stettin)  5.697.0001.  00  0  —  46.800%8.400.550  241.505  —  —  5.  44.0999  5  85.626.  152  148  207.577
2 Bank  des  Berliner  Kassenvereins  000004.000  9.  870  —  1.200  —  —  —  —  26.709.8811  1.899.2571  1900457
3 Kommunalständ.  Bank  in  Görlitz. 500.00000  871.400412“  —  214.501  —  —  2.987.100  .  4238.258684  6s
4 Leipziger  Bank  1000.,000  1.800.000|  2.5  800  1.39.  200  —  —  —  —  5.005.300  39.60%  1-85-5
  Weimarische  Bank.  8.000.000.  15.  29%300|  167.100|14.634670  141.90179.322+  38.363.77.3828  —  377.767/90.879.279  —  3966865“
6 Oldenburgische  Landesbank  1.200.000%1  06  37640047.4275927.,  314  124-27  ½3  +49.3201%%15
7  Privatbank  zu  Gotha  5.400.000  46..796.  1.299.020  —  574.3700#082234  —  185.857/1.2022  189.  7111  333.428  —  77.8381737.2214  1-07.7½
8 Anhalt-Dessauische  Landesbank.Ooo.  ooo  690.39576  267.42332.196.371  —  39.604401.585004  +  124-20  39444
9 Thüring-  Bank  zu  Sondershausen  18.000.0000.000%  43.  65ö0—  13.3501  —  87.127/6.301.469—  378.177  —  —  28.336,  511  473.638)
10 Geraer  Bank  7.500.00%  11.11063.6  412  1  —  4.3141  .D2
11  Lübecker  Privatbank  1.200.00%00.0010|19500  625.  5390  72.640|2.906.  185  —  137.052  21.621  —  4.0605.148.955  —  465.342
Zusammen  186.497.  000  10.  628.  120  8.  212.  a861  —  4.  7  42.  853  3#.  .  So—  E.  5J  %%  —  2.  018.430  215.  643.  ans  -  1.  7.921.543
B e m e r
Zu  I.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.
**):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
Zu  2.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.

 

 

 

 

 

 

Zu 3.  *):  Umfassend  alle  Depositen-  und  Giro-Kapitalien.
Zu 4.  *):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
Zu  5  * ):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
        <pb n="431" />
        —   413   —                                                                                                                                                Ende  Juni  1876  (Central-.Blatt  S.  376).

Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.



 

——.—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nummer.
Der  Kassenbestand  zerfiel  in  
Gegen  Gegen  Gegen  den  Gegen  den  Gegen  Gegen  
Kassenbestand,den  31.  Mai  Reichs.  Noten  Wechselbestand  den  31.  Mai  Lombardbestand  31.  Mai  Effektenbestand  31.  Mai  Sonstige Aktiva  den  31.  Mai  *  den  31.  Mai
1876.  Metall,  kassen.  anderer  bestand  1876.  1876.  1876.  1876.  1876.  
scheine.  Banken.
Mark.  Mark.  Mark.Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
—.  —  —  —  17.162.2768—  273.4151.218.079—+  146.140441.493—  4.5452.4-105.26521.397.34111  395.7071
1.#„  so—  2.953.379266  —  11.792.652-  10.718.30o0  —  2.179.46.215.500/-2.801.800  490.  0443.50  300.  ooo  —  30.362.  779  —  1.890.8762
124.33  1864.125/213  2.  020  —  10.852.80—  927.16ä  112  —  465.371—  29.9190.830.38900|  429.7881.4738  671.589|8
16100  0000  —  —  —  10.161.000  -  3.  596.  200  4.  338.  500  4  188.  500  2.  745.  ooo  -1.  251.  a00  7.  630.  3001  4  2.  530.  300  26.  841.  1001  —  1.  889.  600
eas  ao0  628.610  269.650  —  339.6400  4.8v0  165.59882.  14  —  53.  7971  929.  999  4  4.  976  24.  227.  6131  4  4532.  849  30.  930.  688  —  3590.  18015
344.024  65274  630.789  30.  025  283.200  65.997.  20581  4  2176.  356  2.  899.  000  -  103.  100  1.  525.  8304-  93.  584  3.  700.  6621  —  427.  497  15.  o76.  721  —  165.  381  6
618.266  —  214.304  513.  1651  2.  ooo·  4100  6.727.456  —  765.  8941  334.  o30  4  9.80137.041—  16.6754.019.429  50.703|11.737.2211—  1.097.776
12.93%  93.76—  —  —  3.  762.6560  1.164.5387.660  41.950  1444.970  51  6
49  àn  105.890  4.2111  441.  110  5.305.170|  161.50  2L  121.1.  40%  S7.91843  0
sss-:06  —  232.325478./606.995  282.  750941-  300|  4  844.65312.9  356.995/10
3757190  65.6786/4  1.430  267.000  2933-34010JN9
19.319.632  —  #5„13.344.242  42.470  13.410.453  680.  981.  236.  r  1lS1S.  “.  2n  +3.0747944200.317  -  766.  80689.  S
kungen.  "
Zu  6.  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weitergegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  514.668.
Zu  7.  *):  Außerdem  eventnelle  Verbindlichkeiten  aus  weitergegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  928.145.

**):  Einschließlich  180  M  Landes-Papiergeld.

Zu 8. 

 

*):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
Zu 9. *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
        <pb n="432" />
        —  414  —

Nachweisung  der  bis  Ende  Juli  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden

Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt).nach  §.  1  des  Gesetzes.  nach  §.  3  des  Gesetzes.

 

Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
1  Preußen  61.386.729  72.000.5179  —  —
2  Lauenburg  ...  —  144.  976  79  —  —
3  Bayern..  36.000.000  14.197.536  95  14.534.9757
4  Sachsen::::  36.000.000  7.479.838  04  19.013.44111
51  Württemberg.  ..  10.285.713  5.321.2354  3.309.65144
6  Baden::::::  11.142.858  4.276.  663  70  4.577.449  53
7  Hessen.  .......  7.  371.  429  2.  495.  657  29  3.  250.  514  47
8  Mecklenburg-Schwerin  .  2.955.000  1.631.988  1  882.007  88
9 Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.73235

10  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.410.81367
11 OIdenburg  –  915.074  93  —-  —
12  Braunschweig  ..  3.000.000  913.120  29  1.391.2534
13  Sachsen-Meiningen  1.  800.  O00  549.  981  89  833.345  41
14 Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.95741
15  Sachsen-Koburg-Gotha  1.800.000  510.  134  20  859.  910  53
16  Anhalt  2.850.000  595.278  00  1.50348  0
17 Schwarzburg-  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.  928  06
18 Schwarzburg-  Rudolstadt  600.000  220.988  22  252.674  52
19  Waldeck  630.000  164.5172  310.321179
20  Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.03349
214  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.51697  466.322002
22  Schaumburg-Lippe  1.020.000  93.808  00  617.46113
23  Lippe  —  325.192  67  —  —
24  Lübeck  —  152.619  78  –
25 Bremen  —  358.161  09  —  —
26  Hamburg  .  —  991.873  48  —  —
27  Elsaß-Lothringen  .  –  4.534.695  92  –  —-Summe

  . . .   184.298.529  120.000.000  00  54.889.941  72
        <pb n="433" />
        —   415   —

betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (R.  G.  Bl.  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  
sind  engezogen  in  Reichskassen-  zur  daren  Zahlung Reichs-   während Vorschüsse  um  auf  den  definiti-  zur  Erfüllung  des  Bemerkungen.
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech.    ven  Antheil  Maximal-Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der
.—————.————————
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
59.  423.  4a24  70.  037.  210  00  2  92  —  —  1.963.  305  00  —  —

—  144.975  00  1  79  —  —  —  —  —
35.563.836  14.197.535  00  1  95|114.244.199|37  —  —  290.776  00
35.039.952  7.479.835  00  3  04118.373.409|31  —  —  640.03200
10.176.000  5.321.235  100  0  84  3.236.50944  —  —  73.142  00
11.005.424½  4.  276.680  00  3  7084.485.82724  —  —  91.622  29

7.  128.000  2.495.655  00  2  29  3.088.228|47  —  —  162.286  00
2.943.000  1.631.985  00  31f8  874.007888  —  8.000  00
1.764.900  837.400  00  1  47  618.332  35  —  23.400  00
2.  364.  O00  283.775  00  4  50  1.386.813|67  —  —  24.000  00

–  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —  —
2.940.000  913.120  00  0  29  1.351.253|14  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  723.345|41  —  —  110.000  00
1.423.728  415.860  00  3  88  671.909  41  —  —  22.048  00
1.761.000  510.130  00  4  .20  833.910|53  —  —  26.000  00
2.718.000  595.275  00  3  001.415.  14  00  —  —  88.000  00

444.000  196.605  00  2  91  164.928|06  —  —  4.000  00

559.989  220.985  00  3  22  226.000052  —  26.  674  00

604.443  164.515  00  2  32  293.283  79  —  —  17.038  00

374.346  131.950  00  —  0  23  161.59749  —  —  10.436  00

926.  193  260.515  00  1  97  13.784|02  —  —  22.538  00

974.370  93.805  00  3  00  587.04133  —  —  30.420  00

—  325.190  00  2  67  —  —  —  —  —  —

—  152.615  00  4  78  –  —  —  —  —  —

—  358.  160  00  1  09  —  —  —  —  —

—  991.870  00  3  48  —  —  —  —  —  —

—  4.534.695  00  0  92  —  —  —  —  —  —

179.769.  6053  118.  O36.  625  00  70  00.  179.52943  42
Die  ausgegebenen  Reichskassenscheine  (Kol.  6.  a.)  haben  bestanden:
Mark  —  56.762.435  Mark.

1.  in  11.352.487  Abschnitten  à  5 Mark
2.  „  2.213.747    à  20
3.  „  3839.985     à   50

. . . . . 

44.  274.340  „u.
..  16.  998.  250  „

sind  118-6356.655  Mark.
Ferner  sind  der  Reichs-Hauptkasse  überwiesen:

4.  zur  Erstattung  der  nach  Kol.  6.  b.  geleisteten  Zahungen:
  14  Abschnitte  à 5  Mark„

5.  in  Anrechnung  auf  die  nach  Kol.  7  geleisteten  Vorschüsse:
  390.000  Abschnitte  5  Mark  =  1.950.000  Mark

300.000  420  .  6.000.000  „

880.000  a  50  „  =  44.000.000  „

51.950.000  „

Zusammen  169.986.695  Mark.

70  Mark
        <pb n="434" />
        —   416   —

Ueberseicht

3. Munz-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  29.  Juli  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon

Woche  vom  auf  Privat-23.

  bis  29.  Doppel  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
Juli  1876  Doppel-  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark-  Pfennig  ·  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennigsind
  geprägt Konen.  stũcke.  stücke.  stücke.  stũcke.  stũcke.  stücke.  stücke.  stũcke.  stücke.
worden  in:Mark,  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mart.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  612.125  721.184  —  358.702501  632.  1011801  115.  889001  23.  804  40  —o⅝%%
b)  Hannover  —  —  —  —  245.  030  —  77.15410%  1%0  30%  9.000  oo  —  —  —  —
c.)  Frankfurt  —  —  —  —  399.892  —  .%%S00  70  —  —  1.8856é
d)  München  —  —  —  —  698.000  —  3688400%  v'S-Ootoof  So.0oooo  17.600  00D  3.  700  %0  3.220  %%
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  ——  20  —  4·150%  4.  820  o0
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  144.137  6.  5560.  Ss  00  870  o0  3.774  00  2.266  oo0
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  4.000%  21.000%  9.000%0  288/00  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  ..000  —.—  —.—  —  —  18.049  50  2.100%  *—
i)  Hamburg  —  —  —  —  112.262  —  —  61.20820  —  i
Summe  1.  —  —  —  612.  1251  24477.  3268  344.131631-818/0445%05%  WR
2.  Vorher

waren

geprägt  in:
a)  Berlin.  60.5200%%%  1.  536.  569  40  1.  165.  256  0
b)  Hannover  123.760.  1401  52.  627.  280  —  15.089.250  397844%%  s0
c)  Frankfurt  175.  907.  2201  6568.  967.  220  —  4.061.  805  436.  198  11.  857.  447  4.  019.  097  o0o  2.  289.  388  201  2.  391.  706  60  1.  375.  O44  201  1.  307.  8961081  491.  51243
d)  Mũnchen  104.  174.  7001  37.  307.  520  482.  1140  9.366.  230  742000:SS0%SO0  315.  982  13
e)  Dresden  52.200.940  —  4.404.  845  —  1.868.  314  1.  180.  18200  1.  940.231  00  1.  703.  786  301  931.  604  101  344.  158  o8  159.  218  22
f)  Stuttgart  46.816.8201  26.  166.  920  —  3.331.390  —  17.132.5565|80,  10543011|50  *
g)  Karlsruhe,1401.3604  —  2.926.7  30  283.  000  12.614.  471  1.568.  o3860s  2.  343.  328  60  1.  391.  121901  922.  224051  432.730  80]  201.  200  os
h)  Darmstadit  164766.38020  —  1.06.  645  3.0006.2-  60  3%%00.984  77.  177  251  166.  616921  75279  57
i)  Hamburg  40.662.  4201  6.646.  880  04-024725  41744%  10%42%  i
Summe  2.L084  3740200|  237.779.390  171.365.166%  %4005  33135-220  0%  6.  660.  194  46  3.181.  28655

Gesammt-Ausprägung1.086.37700O71.345-1660%4

  02S6%  5.  674.  60646  3.  203.  717  81

 

 

1413.  004.  oxo  Mark.

 

 

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

 

271.393.180  Mark  90  Pf.

 

—

*)  Diese  Ausprägungen  sind  von  der  Münzanstalt  in  München  um  1  M  zu  hoch  beziffert.

 

 

——
29.469.588  Mark  50  Pf.

 

 

 

 

 

 

8.878.524  Mark  37  Pf.
        <pb n="435" />
        —  417  —

4.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Apenrade  wird  mit  der  nächsten  Steuermanns-Prüfung  am  7.  August  d.  J.  begonnen  und  gleichzeitig
eine  Schiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  abgehalten  werden.

 

5.  Kou  sulat-Wesen.

.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Rentier  Julius  Wald  in  Basel  und
den  Kaufmann  A.  de  Chapeaurouge  in  Vera  Cruz

zu  Konsuln  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsuln
Bernoulli  in  Basel,
Krohn  in  Funchal  und
F.  Wöltge  in  Jacmel  (Haiti)
ist  auf  ihr  Ansuchen  die  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  interimistischen  Kaiserlichen  Geschäftsträger,  Legationsrath  von  Frantzius  zu  Rio  de  Janeiro  ist
auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für  ganz  Brasilien  die
allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichs  angehörigen
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  deutschen  Reichsangehörigen  zu  beurkunden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
65
        <pb n="436" />
        <pb n="437" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reicskanzler-  Amt.

—.  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Präinumerations-  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

  

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  August  1876.  Nr. 32.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seeschiffer=  etc.  Prüvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  419  fung;  —  Quarantaine-Vorschrift  422
2.  Finanz-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  5.  Münz-  Wesen  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs
Juli  1876;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank.  420  6.  Eisenbahn=  Wesen:  Eröffnung  der  Strecken  Grünstadt-3.
  Militär-Wesen:  Ermächtigung  eines  Arztes  in  London  Eisenberg,  —  Germersheim  auterburg  —  Marienzur
  Ausstellung  von  Untauglichkeits=  etc.  Zeugnissen  für 422  burg-Deutsch-Eyllnn  424
Militärpflichtige  in  Großbritannnnin  422  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  ...  424

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

—

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Färber  Henri  Cauvigny,  zu  Paris  geboren  und  ortsangehörig,  33  Jahre  alt,
2.  der  Tuchweber  Joseph  Eiselt  aus  Obergrund  bei  Theresienstadt  (Kreis  Leitmeritz)  in  Böhmen,
  33  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch

Beschluß
zu  1.  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade  vom  15.  Juli  d.  J.,

zu  2.  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Köln  vom  15.  Juli  d.  J.,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

66
        <pb n="438" />
        —   420   —

2.  Finanz.

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauter

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event Ver-7
  Gegen  Unge  Gegen  täglich  Gegen  -  Gegen  Gegen  Summe  Gegen  bindlichkeiten
5  Grund-  Reserve-  Noten;  «  fällige  "  keiten  es  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  auf
Name  der  Bank.  .  30.  Juni  deckte  30.  Juni  30.  Juni  mit  30.  Juni  30.  Juni  der  30.  Juni  weiterge-Kapital.]
  Fonds  Umlauf.  Ver-  Kündi-.  Passiva.  gebenen
2  1876.Noten.1875.  1876  1876.  1876.Passiva,  1876.  inlän.
.  bindlich-  gungs.  dischen
7  keiten.  frist.  Wech-  ·
  seln.
1 Reichsbank   119.9960  x710.31407-11533837810  1.058  1.006  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau.  3.  000  650  2.440—  350  850—  2.953+  1162.535—  4  —  —  11.578  L
3  Kölnische  Privatbank  3.  000  760  2.727—  238  1.195|-  6  232—  10  .250—  4  40  —  6  1.  999  a86
4 Magdeburger  Privatbank.  3.000  624  2.129+—  182  1.152  7  60  +  40  —  702  +  212  7.339  W
5  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.000  750  2.218—  122  1.029—  101  466-+  50  44824  14  133—  17|11.049  24
6 Provinzial-Aktien  =  Bank  des  -
Großherzogthums  Posen  3.000  707  2•474—  3191.129—  76  3—  1  1.380|  362  12—  19  V76  59#—
7  Hannoversche  Bank  .  .  ..  12.000  694  7.619—  4856  3.879-  44112  3NN3Z  —  889  6.098X+  1.625  734—  16329.517  84
8  Frankfurter  Bank  17.113329  18.951—  3.23658.626+—  1.3048.4102087  6.273  2.439  40—  549  .54.246  2756
9 Bayerische  Notenbank  7.500  —  64.998  95926.776—  267/2.053  841  140  4H.  1044  22  26.644  1.402
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30.00%%10  360  2.527
11  Leipziger  Kassenverein  3.000  115  2.830  —  117  1.232  +—  446  992  92—  28  115—+—  40  7.190  860
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  65  510  —  101—  116  94.  9  3.29814  480  1190..  41  4.  526  533
13/  Württembergische  Notenbank  9.000  317  18.778—  1.407.4204  403  +  63  —  –  5286  27  29.026  1.00
14  Badische  Bank.  |90001N4536—  1.187  295.  —  62  9.000—  602  ss  35.997  1.110
151  Bank  für  Süddeutschland.  .  .  22.389  1.407  20.02—  7980  7.713  8830  170.—  17  —  —  9.59  97  t#  8.g945  1.49
16|  Rostocker  Bank  *  6.000  402  56—  341  34—  2760  1.326  120  J7.  277/.  64  118.—  70  15.979  55
17 Braunschweigische  Bank 140  451  3.737—  673  1.952—  95  2.922  —  1.37  4.188—  276  255.  442.053  1.297
18  Kommerzbank  in  Lübeck  7.400  240  1.913  —  280  843  4  5  1.2574  57  2.683+  262  271—  4  8.764  10
19  Bremer  Bank  16.607  676  ——.  538  3.7090  17.462  1.034  11—  112165  1.34
Zusammen  281.045  27.  626  920.  246  -  100.  6031  186.  100  -  66.  764  249.  330  18.  954  161.266  16.528%  9.201  —  1.5091.638.703  7.61
*
Bemer
Zu  8*:  Darunter  190.000  44  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14*:  Darunter  77.503  .4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  15*:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darunter  154.219  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  alter  Währung.
        <pb n="439" />
        —   421   —                                                                                                                                             Wesen.

banken  Ende  Juli
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),
übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1876.

auf  Tausende  Mark).

1876  



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
Laufende Nummer
Metall.  Gegen  Reichs-.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Bestand  30.  Juni  kassen-=  30.  Juni  anderer  30.  Juni  Wechsel.  30.  Juni  Lombard.30.  Juni  Effekten.30.  Juni  Aktiva  30.  Juni  der  30.  Juni
6  -  -  U
1876.  scheine.  1876.  Banken.  1876.  1876.  1876.  1876.  1876.  Aktiva.  1866.
Se
531.  184—  18.6417/41.798++  444  23434L  47.978  —  10.029  16864—  4658  34.75.  —  22.474  51.16ö0  1
1.056  —  49  6  —  2  528  +  118  7.285  +  315  2.192  —  252  664  1  —  —  11.731  —  133
1.129—  69  14  —  390  —  175  8.997  31  509  —  12  —  —  222  27  11.260  —  2505  f
311|.  96  14  14  152  4  66-  684  826  —  114  —  —  123  4  36  7.d460%  781  4
1015  s  1  —  173  —  13  6.425  —  163  1.054  4  44  203  21  418  +  146  11.289—.  15
918—  1  —  1  47—  241  —  1.104  —  71  —  —  4833—  1  7.752  41
1269—  a8  35  —  26  435  4  20  —  20  1.410  —  103  760  —  10  sg.  412  2565  29.517  688
7.  375—  827  950  4  132000  —  3.72632.757—  259  5.451  +  709  3.943  +  314  2.44  415  54.223—  3.3614
35.586  +  4.14q  228  —  2.92534.035—  386  1.203—  55  60o2  J  613  1.882  —  290  76.644  1.5888
10.15—  1.633  —  %%  S  44%N45  7.  471  —  1.085  799  +  410  21.039  4.687  1.979
1010—  21  189  4  11  —  2740  —  3890  1.934—  66  334  —  11  384  —  67  7.190  —  1.09711
236—  29  22  —  5  151  —  832  371%  387  155  —  16  33  —  310  4  443  4.626  53012
10.515/—  1.193  108  —  96  133  4  395  15.643  1237  458  —  124  9  —  1.431  J  6895  29.026—  1.3163
10.199—  479  50—  20  667  4  319.006  —  223  1.  886  —  140  299  —  7  3.5991—  813  36.997  —  1.6791
9.  6554  —  1.681  21  4  3  639  68  20.677  —  621  2.4410  —  1  7.976  —  61  3.538  +  1.493  44.945  —  7005
471—  30  39——  34  2  —  1  3.  316  92  7.915—  142  1.734  —  2266  —  200  15.743—  31516
1.  363—  797  11  —  1  411  21811.036—  1.565  2.066  59  —  —  7.466  —  4  22.353  —  2.035|17
988—  21  —  6  75—  258  3.955/  209  1.391—  129  3808  J  17  2.203.  291  8.927  431
513  78  +  2  491  —  305  332.218  4-779  4.9004  —  3838  388  —  1.525  +  413  43.043  —  4.83312
##  21.2989%¼  3.022  F  597  1  256.033  93.047  11.5603  5  92.39  +  5.17316-24%  65.517
i
kungen.
Zu  18*:  Darunter  11.190  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
Zu  19*:  Darunter  72.500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.

 

66*
        <pb n="440" />
        —  422  —

Vom  24.  bis  31.  Juli  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  —  Mark  für  25.826  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.614.835  „  „  1.915.183  „
Zusammen  für  25.614.835  Mark  für  1.941.009  Mark.

 

3.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  30.  Juni  d.  J.  (Seite  367)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht,  daß  dem  Dr.  med.  Alexander  Burger  zu  London  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  der  im
§.  41,  1.  a.  und  b.  des  ersten  Theils  der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  bezeichneten
Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  beziehungsweise  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen
ertheilt  worden  ist,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Großbritannien  haben.

Berlin,  den  8.  August  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Hamburg  wird  am  18.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer=  und  Seesteuermanns-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.

 

Zufaolge  Beschlusses  des  internationalen  Gesundheitsraths  zu  Konstantinopel  vom  18.  Juli  d.  J.  ist  die
Quarantaine  gegen  die  Provenienzen  aus  dem  Postbezirke,  sie  mögen  zu  Wasser  oder  zu  Lande  kommen,  auf
aast  age  herabgesetzt.  Nur  gegen  die  persische  Grenze  bleibt  die  vierzehntägige  Quarantaine  einstweilen
noch  bestehen.
        <pb n="441" />
        —  423  —

5.    Münz-Wesen.  

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  5.  August  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.



 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermũnzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Woche  vom  Hiervon
30.  Juli  auf  Privat.
bis  5.  August  Doppel-  rechnung  5  2  1  50  20  10  2  1
1876  sind  Kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfenniggeprägt
  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.

werden  in:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark  Pf.  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  1.172.  290  645.258  345.614  715.38250  62.174400  102.377/80  20.261000  10.716130  —  —
b)  Hannover  —  —  —  —  350.844  —  78.768  ool  40.  184  oo  44.  570  oo  6.  odo  oo  —  —  ——
c)  Frankfurt  —  —  —  —  42.288  —  125.975|50  58.67720  67.  273  90  10.550  85  ——  —  —
d)  München  —  —  —  —  630.000  —  —  —  57.000#00  52.60000  17.400  00  3.200  0  3.54000
e)  Dresden  1.403.  140  —  —  ·  —  —  —  —  —  63.00000  —  —  11.235  40  4.250  00  4.  18000
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  148.669  9.  110000%%0  .oo  —  —  3.936  oo  2.26100
g)  Karlsruhe  —  450.000  —  198.000  238.000  –  —  —  36.  000  00  13.500%%0  9.700  00  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  18.000  84.295  —  —  —  —  —  19.920  70  10.01408  —  —
i)  Hamburg  —  —  –  —  431.332  —  52.062,00  67.776,80  —  —  —

Summe  1.  1.403.  140  450.000  —  1.370.290  2.736.222  578.578  571.298400  120.20%  297.691|70  95.067  9P5  32.116|88  11.106|11

2.  Vorher

waren

geprägt  in:
a)  Berlin  502.582.72010?.707.  220  131.527.260  16.240.630  3.015.540  54.337.319  12.883.50100  4.958.90800  -D66  70  6S  50  1.  535.  56940  1.  165.  796  40
b)  Hannover  123.760.  1401  62.  677.  280  —  15.089.250  612.428  10.451.  575  4  00  3.  181.  13100  1.  173.  273  40  1.  168.  213  30  670.81570  424.  500  80
c)  Frankfurt0-220  —  4.061.805  836.090  11.857.  4471160%,  19160  2.1.,  500  2019-,  1019900  1.  307.  896100  493.  398109
d)  München  104.  174.  7001  37.  307.  520  482.  114  9.356.330  1.440.000  17.  817.  572  3.  858.  959  60  7.425.  31680  2.  594.  67140  1.  159.  723  601  489.  554  00  319.202  13
e)  Dresden  52.200.940  —  4.404.845  —  7.885.314  220%  164.  438  22
f)  Stuttgart  46.818.820  26.165.920  —  3.331.390  —  17.  276.  6860  1.729.  O92  50  4.  477.  392  20  2.  O42.  590  401  886.  9751101  406.  7851601  276.  958  80
g)  Karlsruhe  21.  401.  3601  17.  47  1.  840  —  2.925.730  283.000  12.614.47115.0950%½4,2000S
h)  Darmstadt  16.766.380  9.428.970  —  1.088.645  8.000  6.389.260  378.40000  839.  549  00  1.  000.  984  30  95.22685  158.716|92  75.279|57
i)  Hamburg  40.662.420  5.646.880  39.335.790  4.024.725  831.006  3.836.  4951.845.86950]0  82.943  82

 

 

 

Summe  2.  1.084.  274.  7001  327.  729.  330  171.  345.  164  60.523.350  7.056.06  44144  31967.33  5  2  3  6  40  18.900.19900  10.  549.  38950  6.  674.  806  46  3.  203.  717  91

 

Gesammt-Ausprägung1.085,677.8404
  61.893.640  9.792.  86  ,  136507.  92  4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  —  —  1—  —  —  —
1413.  857.  170  Mark.  277.070.  273  Mark  30  Pf.  29.862.348  Mark  15  Pf.1-746  Mark  86  Pf.

 

—  J  4
        <pb n="442" />
        —  424  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Am  24.  Juni  d.  J.  ist  die  pfälzische  Eisenbahnstrecke  Grünstadt-Eisenberg,  9  Kilometer  lang,  mit
den  Stationen  Asselheim,  Mertesheim,  Ebertsheim  und  Eisenberg-Hettenleidelheim,  und  am  24.  Juli  d.  J.
die  pfälzische  Eisenbahnstrecke  Germersheim-Lauterburg,  38,  Kilometer  lang,  mit  den  Stationen
Sondernheim,  Bellheim,  Rülzheim,  Rheinzabern,  Jockgrimm,  Wörth,  Hagenbach,  Neuburg  a./Rhein  und  Berg
dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  worden.

Anschluß  findet  statt  für  die  Strecke  Grünstadt-Eisenberg  in  Grünstadt  an  die  pfälzischen  Nordbahnen
  (Neustadt-Dürkheim-Monsheim)  und  für  die  Strecke  Germersheim-Lauterburg  in  Germersheim  an  die
pfälzische  Ludwigsbahn,  in  Wörth  an  die  pfälzische  Maximiliansbahn  und  in  Lauterburg  an  die  elsaßlothringischen
  Eisenbahnen  (Lauterburg-Straßburg).

Berlin  W.,  den  6.  August  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.

In  Bertretung:
Körte.

 

Am  1.  August  d.  J.  ist  der  Betrieb  auf  der  68,6  Kilometer  langen  Eisenbahnstrecke  Marienburg-Deutsch-Eylau
  mit  den  Stationen  Mlecewo,  Nicolaiken,  Riesenburg  und  Rosenberg  für  den  Personentis
  eröffnet  worden.  Anschluß  findet  statt  in  Marienburg  und  Deutsch-Eylau  an  die  preußische
ahn.
Berlin  W.,  den  6.  August  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
In  Bertretung:
Körte.

 

7.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Dr.  Georg  Friedrich  Sattler  in  Funchal  und
den  Kaufmann  Thomas  W.  Williams  in  Nassau  (New-Providence)
zu  Konsuln  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Zufolge  Beschlusses  des  Senats  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg  sind  die  hamburgischen  Konsulate  zu

Danzig,  Memel,  Königsberg  und  Stettin,  sowie  die  Konsular-Agentur  in  Swinemünde  aufgehoben
  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="443" />
        IV.  Jahrgang.

Central-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                      im

Reichskanzler-  Amt.

—  —

*—  –—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlunges.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Berlin,  Freitag,  den  18.  August  1876.

Nr.  33.

 

Inhalt:

2.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seieite  425
Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1876  427

 



4. Münz=  Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmüngen


Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  2.  Nachtrags  430
amtlichen  Schiffsliste;  —  Druckfehler  -Berichtigung  431
Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Dispensation  von  ärztlicher
  Prüfungen.    431

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  bei  Steuer-  ·  . . . .   
stellen;  –  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempel-  7.  Eisenbahn=  Wesen:  Eröffnung  der  Strecke  Mulda-Bienensteuer
  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar  bis  mühle;  —  der  Haltestelle  Heinersdofr  432
Juli  1876  428  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  etc.  ...  432

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Bäckergeselle  Julius  Lißner  aus  Pabianice  in  Russisch-Polen,  22  Jahre  alt,  durch

Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  in  Posen  vom  25.  Juli  d.  J.,
2.  der  Arbeiter  Franz  Weese  aus  Ludwigsthal,  Kreis  Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien,

33  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Breslau  vom  20.

Juli  d.  J.,

3.  der  Arbeiter  Johann  Dusbaba,  geboren  und  wohnhaft  zu  Provoz  in  Böhmen,  36  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Breslau  vom  18.  Juli  d.  J.,

4.  der  Fabrikarbeiter  und  Spinner  Karl  Sitte  aus  Machendorf  in  Böhmen,  20  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Breslau  vom  3.  August  d.  J.,

5.  der  Knecht  Johann  Musialik,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Siewior  (Kreis  Bendzin)
in  Russisch-Polen,  21  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu

Oppeln  vom  13.  Juni  d.  J.,

6.  der  Müller  und  Bäcker  Toseph  Strohbach,  ortsangehörig  zu  Walddörfel  bei  Freudenberg
(Bezirkshauptmannschaft  Tetschen)  in  Böhmen,  33  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich

preußischen  Regierung  zu  Merseburg  vom  22.  Juli  d.  J.,
7.  der  Schreiber  Itzig  Zkürgin  aus  Dobschin  bei  Ripie  (Gouvernement  Plock)  in  Rußland

41  Jahre  alt,

8.  der  Schreiber  Moses  Binourtz  aus  Wilna  (Gouvernement  Wilna)  in  Rußland,  37  Jahre  alt,

67
        <pb n="444" />
        14.

15.

16.
17.



—  426  —

zu  7  und  8  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Trier  vom  28.
Juli  d.  J.,

9. Leonard  Gourmand  aus  Petit-Alé  in  Belgien,  33  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  König-




lich  preußischen  Regierung  zu  Aachen  vom  20.  Juli  d.  J.,
10. der  Müllergeselle  Wenzel  Horworka  aus  Cim  in  Böhmen,  38  Jahre  alt,
11. der  Tagelöhner  Anton  Kerschberger  aus  Plöß  (Bezirkshauptmannschaft  Bischoftaunitz)
in  Böhmen,  22  Jahre  alt,
zu  10  und  11  durch  Beschluß  des  Stadt-Magistrats  zu  Landshut  in  Nieder-Bayern
vom  8.  Juli  d.  J.,  .
12. der  Buchdrucker  Michaal  Prohaska,  ortsangehörig  zu  Schwarz-Kostelletz  (Bezirkshauptmannschaft
  Böhmisch-Brod)  in  Böhmen,  27  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen
  Bezirksamts  Deggendorf  vom  9.  Juli  d.  J.,
13. der  Fabrikarbeiter  Samuel  Graf  aus  Leutwyl  (Kanton  Aargau)  in  der  Schweiz,  49
Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissars  zu  Karlsruhe  vom
3.  August  d.  J.,
14. der  Konditor  August  Uhl  aus  Sulz  (Kreis  Gebweiler),  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,
  39  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar
vom  24.  Juli  d.  J.,
Luise  Bertschmann,  geboren  und  wohnhaft  zu  Bettingen  (Kanton  Basel-Stadt)  in  15. der
Schweiz,  *  Whre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom
1.  August  d.  J.,
16. der  Arbeiter  Johann  Altmann,  geboren  1821  zu  Ober-Awel  in  Luxemburg,  durch  Beschluß
  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  22.  Juli  d.  J.,
17. der  Drahtbinder  Johann  Wildschack  aus  Visoka  in  Ungarn,  18  Jahre  alt,  durch  Beschluß
18. der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  22.  Juni  d.  J.,
19. der  Tagelöhner  Hirsch  Peiper,  geboren  zu  Krakau,  64  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich
  preußischen  Regierung  zu  Oppeln  vom  21.  Juli  d.  J.,
20. der  Pensionär  Johann  Better  aus  Sulz  (Kreis  Gebweiler),  durch  Option  französischer
Staatsangehöriger,  wohnhaft  zu  Fontaine,  41  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  2.  August  d.  J.,
und  zwar  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,
zu  1,  2,  3,  4,  5,  6,  9,  13,  18  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
zu  7,  8,  11,  12,  14,  15,  17  wegen  Landstreichens,
zu  10  und  16  wegen  Bettelns,
zu  19  wegen  Landstreichens  und  groben  Unsugs,

und  auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

20.

die  verehelichte  Elisabeth  Schilling,  geboren  1836  zu  Heydekrug,  Regierungsbezirk  Gumbinnen,
  ortsangehörig  zu  Schwegnen  in  Rußland,  nach  Verbüßung  einer  wegen  Raubes
und  einfachen  Diebstahls  erkannten  2  jährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß  der  Königlich
  preußischen  Regierung  zu  Bromberg  vom  2.  August  d.  J.,  ·

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen.
        <pb n="445" />
        —  427  —

2.  Finanz  -Wesen.  

 

Vom  1.  bis  7.  August  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  8.948,1  Mark  für  30.060,,:  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.614.835,00  „  „  1.941.009,5  „
Zusammen  für  25.623.783,7  Mark  für  1.971.069,7  Mark.

 

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1876.

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahmen-  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres    .  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahrs  —  mehr
Einnahme.  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
–  M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  69.387.035  24.301  9.,362.,  734152.650  7989.916
Rübenzuckersteuer  25.864.  427  7.693.407  18.  171.020  9.827.381T  8.343.639
Salzsteuer  16.796.219  392  16.795.827/1.854.757  58.930
Tabackssteuer  723.072  102.670  620.402  425.655  +  194.747
Branntweinsteuer  .....  29.604.576"4.013.49625.591.08027.844.805—2-.253.725
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  71.156  —  71.156  63.595—  7.561
Brausteuer  . .   11.136.707  62.  833  11.073.  874  10.916.0  50  —+  157.824
Uebergangsabgaben  von  Bier.  508.970  —  508.970  503.2081  5.762
Summe  154.092.16211.897.099  142.195.063  136.588.  1014  5.  606.  962

 

 

 

 

 

67*
        <pb n="446" />
        —  428   —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Den  Uebergangssteuerstellen  zu  Oettingen,  Ewringen,  Mondorf  und  Apach  ist  die  Ermächtigung
zur  Abfertigung  des  aus  Luxemburg  eingehenden  und  dahin  zu  versendenden  Branntweins  ertheilt  worden.
Für  den  Verkehr  mit  Branntwein  zwischen  Luxemburg  und  Elsaß-Lothringen  werden  demnach  vom  15.  August
d.  J.  ab  folgende  Uebergangsstraßen  und  Abfertigungsstellen  bestehen:

 

Bezeichnung  der  Uebergangssteuerstraßen.

Hebe=  und  Abfertigungsstellen

 

in  Luxemburg.

in  Elsaß-Lothringen.

 

Von  Luxemburg  über  Bettemburg,  Esch  a.  d.  Alz  nach
Audun-le-Tiche.

Von  Luxemburg  über  Bettemburg,  Obertetingen  nach
Oettingen.

Von  Luxemburg  über  Bettemburg  nach  Diedenhofen.

Von  Luxemburg  nach  Ewringen.

Von  Luxemburg  über  Luxemburgisch-Mondorf  nach
Lothringisch-Mondorf.

Von  Luxemburg  über  Schengen  und  die  Mosel  zwischen
den  Landestellen  der  Fähre  zu  Schengen
und  Apach  nach  Apach.

 

Luxemburg
Bettemburg

Esch  a.  d.  Alz

Luxemburg
Bettemburg
Obertetingen

Luxemburg
Bettemburg

Luxemburg

Luxemburgisch-Mondorf

Luxemburg
Schengen

 

Audun-le-Tiche.

Oettingen.

Diedenhofen.
Ewringen.

Lothringisch-Mondorf.

Apach.

 

Die  Kaiserlichen  Nebenzollämter  II.  zu  Niederhagenthal  und  Linsdorf  im  Hauptamtsbezirk  Altkirch
sind  aufgehoben  worden.  In  Leymen  desselben  Hauptamtsbezirks  ist  ein  Kaiserliches  Nebenzollamt  II.  errichtet

  worden.
        <pb n="447" />
        —  429   —                                                                                                                                     Nachweisung  der  Einnahme



bis  Juli  1876.

an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar

 

 

 

»,  ·  Januar.Februar.März.  April.  Mai.  Juni.  Juli.
-  -  Bezirke.
Ober-Postdirektions-Bez  M  M M  M  M  M  M
I.  Im  Reichs-Postgebiete.  

  1.  Königsberg  143135  10.825/|15  13083%  11.725|6020  |5  #
2.  Gumbinnen  .  3158952.30415  2999f75  2.653554.724  052  26
3.  Danzig  9.07300.603/75450
4.  Berlin  57.3608560.187  3560.707  60|51.522/80|  55.32185462.70550.28  25
5.  Potsdam  .  3.911«--204.185453.598;003.814804.304-254.2-2615-·3.641;05
6.Frankfurt a.O.  ..  7545056.984508.566;2204.734759.79-2808.068907.878f:85
7.Stettin.  ...  91806l70H  9.1525%
g.  Köslin  ...  1763202.174  70H  2.683;-201.994651.985752.39600190095
9.  Posen  ...  5.312404.76525583.z«254.828904.829356.40910  5.07220
10.  Bromberg  ...  3.220402.807053495352.755952.977153.99110346450
11.Breslau.  ...20.8623020.0136530370452146670H21434002)5014021.199;90
12.  Liegnitz  ...  7.962206.81-2358723456.7041580340083636077q7h5
13.Oppeln.  ...  8.262307.—269;357643157.35525728925805595789785
14.    Magdeburg;  777.34145
15.  Halle  a.  S.  »  8.453558.440159156706.99610663635799420683520
16.  Erfurt  .  11.6124510.1754598«39  soH  8.874«2510008608.40495981880
17.  Kiel  .  4.487004.074s20485«206.0-26;855825485444890487405
18·Hannover«  6.681056.863956.440205.826906031,806.79880659105
19.Münster  1.812851.521-201.751451.801201719951.74630154285
20 Minden  .  6.050655.123905.515-605.236805377405.568-45574790
21.  Arnsberg  v  21.001  85|.425|4
22.  Kassel.  .  3.948653.736553.858353.469-603.756603.90565393035
25.  Frankfurt  a.  M.  30.102/30|30.107  90|26-,899|7527.1740527.926  75|  003o  32.oꝛs  ðoõ
24.  Köln.  »  17.1471515.2693017.3035017.8-241516.1106516.732601644985
25.  Aachen  ..  7.422707.349657.510,857.598«257.913406.945308470.)0
26.  Koblenz  ....  3.058903.191,503.343;453.48(-i953.704353.28365359745
27. Düsseldorf.  ....38.69-24039.663;2037.321-1536.498-804o.8709036.016,353960690
28. Trier........  2.564002.118;601.998;402.189152.231001.987s-30178090
29.  Dresden.  10.93485|10.849  30|6|0
30.  Leipzig  33.175·60||28.765,6.514  301  28.  67  o
31.  Karlsruhe  12.498  90|13.353  75|1.05  0||1.08500|201132·770
32.  Konstanz  ....  4.480104397204.502z603.897104.94780306585460355
33. Darmstadt,.....10.943451145400108933559.4270011.63560k10360)5107()2«60
34.Schwerin i.M.....  3.914052800055.115;052.544102.187303596s6«3.083;05
35.Oldenburg..  ...  3.563653488053.485;604.106754.416653341003.648,.35
36.  Braunschweig  ...  5.730205431654.962;054.146904.201904.307703.686z80
37.Bremen.  ...22.909752072590192105o15.5746017.3853518.583—2519.792;15
38.  Hamburg  .  ..70.0032563308·30692345563.9562568.253;-8574.158i0572.857,70
39.  Straßburg  i.  Els.—  .  14.6846015.207;80166198016.3722517.1489513.4415515.789:40
40 Metz..  ...  3.661;;753.55531003167653.559503.468803.981653.306345

Sammen 526.61055504.13420528.61130483.51335520.325515520.44090  517.680z60

II.  Bayern.  36.59120|4.676  506,55951,630  20|4-63251
III.  Württemberg  16.435  458.136  85|  18.846  20|.359  050  17.  29275
Ueberhaupt  570837  20f556.947  55|383.513  45.53  N  50  #0Uf5  ,FS  FSOjST-JN  352  5662  1,

*)  Dagegen  im  Jahre  1875“)  (662.743  50564.074  45|593.269  85|605.828860|582.054  30607.44961.75|30

,,  „  1874  665.247  00|5  S.  141002.  493,00  73.  62%0  %%  S.  41000.6

„  „  „  1873  696.93300/616.  01  700  6  4.  64%0  6.  250%%006  76  I3S1.  40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  efr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.

 

 

**)  Die  Einnahme  der  Monate  Januar,  Februar,  April  und  Mai  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="448" />
        —   430   —

3.   Münz - Wesen.                                                                                                                           Uebersicht  

  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  12.  August  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.

1.  In  der  Hiervon

Woche  vom  auf  Privat-6.

  bis  10.  5  .  rechnung  5  2  1  50  20  10  2  1
August  1876  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark-  pfennig-  Pfennig-  Pfenmig-  Pfennig.  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägtt kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.  stücke.
worden  in:

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf  Mark.  Pf./  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  /  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
a)  Berlin.  —  —  —  1.246.025  859.940  93.805  476.9640%0  38.259100)  111.005|70  —  —  —  —  7.472|10
b)  Hannover  —  —  —  —  320.420  —  58.616100  iiess  —l*  —  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  390.000  —  116.747  00  46.  734  80  79.682  40  —  —  —  —  —  —
d)  München  530.000  —  —  —  582.000  —  —  —  53.000  00  54.600  oo!  20.3½0  %0  3.360  00  3.460
e)  Dresden    970.860  —  —  —  —  —  —  —  65.000  00  19.000  oo!  —  —  3.250  00  5.020  00
f)  Stuttgart  —  —  —  292.600  —  73.764  90.o90  00  31.450/00  16.286  50  —  —  3.932/00  2.260|0
g)  Karlsruhe  —  —  —  295.000  50.000  —  —  —  41.000%0  24.500  oo  9.2000  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  100.000  —  —  —  —  —  3.000o  ool  2400  o0
i)  Hamburg  —  —  —  —  476.396  —  —  67.350/60  —  ——  —  —  —
Summe  1.  1.500.  860  —  —  1.833,.55  267.569  142  a1r  oo  378.545.40  3/9374/60  30.20000  13320  20.61210
2.  Vorher
waren

geprägt  in:
a)  Berlin  500.582.720010.  707.  220  181.  59  00  17.412.920  3.660.798  54.682.99331OSOS"O%  SSO!  1..  8T  1165795
b)  Hannover  53.  677.  280  —  15.089.250  993.272  10.451.  5751  4.  96.  137  00  3.221.  315  oos  1.  218.  143  10  1.174.  213  301  670.  818  70)  424.  500  s0
c)  Frankfurt  175.  9007.  2201  957  220  —  4.061.805  1.258.378  11.857.  44149007,.96  08  493.398.0
d)  München104.174.7007.  520  482.114  9.356.,  330  2.070.00022.S  7482-31684%%%  18
e)  Dresden  53.604.0800  17.3660  480  —  4.404.845  —  7.885.3141390  7,O37h  20  1.  703.  786  360  955.4390]  352.558  08  168.  616
f)  Stuttgart  46.818.8206.  15.,920  —  3.331.390  —  17.425.358  2  *  c  ssoo  2.059.660  10  886.  97510  410.72150  I-z148
g)  Karlsruhe  21.401.3600  17.921.840  —  3.123.730  521.000  12.39  50260  621  90  940.921105  43
h)  Darmstadt  16.766.330  9.  428.  970  —  1.088.645  26.000  6.473.555  378.4090  339.54900  1.000.984  30  115.147155  168.731100  75.279·57
1)  Hamburg  40.662.420  5.646.880  39.3835.790  4.024.725  1.262.838  3.836.495131|50  1.855.708  80  2.014.204  40  1.085.04210  374.10198  84.  o6s  93
Summe  2.  1.065.  677.  840  326.  19.330  171.  345.  164  61.893.  0  9.792.286  143.  044.  120  32.536.  136  0  28.  803.  190  s0  19.217.  880  70  10.  64.457  45  6.106.  922  84  3.214824  o

Gesammt-  «
Ausprägung]  Losr.78-r00|  38.79.310  171.248.1844  ar.  A66  12411.032  143312.  289  33.278.  553  50  a0.  182.  oas  20  19.  567.  265  80  10.  74.  5r  ass  8.  720.46484  3.  235.  3612

.##..

 

1  415.358.030  Mark.

 

 

 

 

 

 

282.,97  1.085  Mark  70  Pf.

 

.—
30.241.922  Mark  75  Pf.

 

 

 

 

8.  955.900  Mark  96  Pf.
        <pb n="449" />
        —  431  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Zu  der  vom  Reichskanzler-Amt  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebenen  „Amtlichen
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen  für
1876“  ist  soeben  der  zweite  Nachtrag  erschienen.

 

Druckfehler-Berichtigung.

In  der  Bekanntmachung,  betreffend  den  Beschluß  des  internationalen  Gesundheitsraths  zu  Konstantinopel
vom  18.  Juli  d.  Js.,  —  Seite  422  des  Central-Blatts  —  ist  in  der  zweiten  Zeile  zu  lesen:  „Pestbezirke"
statt  „Postbezirke“.

 

6.  Handels.  und  Gewerbe-Wesen.

Dem  Dr.  med.  August  Hoffmann  aus  Ettelbrück  im  Großherzogthum  Luxemburg  und  dem  Dr.  med.
Gustav  Johann  Marie  Albert  Siebert  aus  Oberehnheim  im  Unter-Elsaß  ist  auf  Grund  der  Bekanntmachung
  vom  9.  Dezember  1869  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  687)  durch  den  Kaiserlichen  Ober-Präsidenten
  von  Elsaß-Lothringen  die  Dispensation  von  der  im  §.  29  der  Gewerbeordnung  vorgeschriebenen
ärztlichen  Prüfung  und  die  Approbation  als  Arzt  ertheilt  worden.

Berlin,  den  14.  August  1876.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="450" />
        —  432  —

7.  Eisenbahn-Wesen.

 

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  zur  Sächsischen  Staatsbahn  gehörige,  11,8  Kilometer  lange  Eisenbahnstrecke  Mulda-Bienenmühle,
  welche  die  Fortsetzung  der  Strecke  Freiberg-Mulda  bildet,  mit  den  Stationen  Nassau  und
Bienenmühle  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben.

Berlin  W.,  den  16.  August  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am    15.  d.  Mts.  ist  die  zwischen  den  Stationen  Züllichau  und  Bomst  der  Märkisch-Posener  Eisenbahn  gelegene
  Haltestelle  Heinersdorf  für  den  Personen=  und  Güterverkehr  eröffnet  worden.

Berlin  W.,  den  16.  August  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

8.  Kon  sulat.=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  bisherigen  Konsul  in  Marseille,  Richard  Lindau,  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in
Barcelona  und
den  Hüttendirektor  Carl  Weiß  zu  Jrun  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Ziegler  in  Bassein  ist  auf  sein  Ansuchen  die  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste
  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="451" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

 

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler.  Amt.

—.  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

IV.  Jahrgang.  

Berlin,  Freitag,  den  25.  August  1876.

Nr. 34.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennung
von  Sachverständigen  für  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit,
  —  Verweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet
  .  ..  Seite  433
2.  Finanz-  Wesen:  Nachtrag  zum  Status  der  deutschen  Notenbanken
  Ende  Juli  1876;  —  Nachweisung  über  die  bis
zum  31.  Juli  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem
Tage  im  Umlaufe  bezw.  im  eigenen  Bestande  der  deutschen
Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach
erfolgter  Einlösung  vernichteten  Banknoten;  —  Goldankäufe
seitens  der  Reichsbank;  —  Nachweisung  der  Einnahmen
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie
anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom
I.  Januar  bis  zum  Schlusse  desMonats  Juli  1876.  436

 

3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-



münzen;  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Juli  1876  für
Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen  .  444
4. Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  die  neuen
Schuldverschreibungen  der  Prämien  =  Anleihe  der  Stadt
Lüttich  vom  Jahre  1853;  —  Kompetenzen  von  Steuerstellen
  .  440
5. Maaß=  und  Gewichts-  Wesen:  Nachtragsbestimmungen  zur
Eichordnung  454
6. Eisenbahn=  Wesen:  Eröffnung  der  Strecke  Deutsch.  Wette-Leobschütz,
  —  der  Haltestelle  Mecklenburg,  —  der  Haltestelle
  NRhoendorf  »  ...459
7. Kousulat-Wesen:  Ernennung  459

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit  betreffend,  vom  6.  März  v.  J.  (Reichs-Gesetzblatt

  Seite  175)  hat  das  Reichskanzler-Amt  ferner*)  zu  Sachverständigen  ernannt:

1.  für  den  bayerischen  Regierungsbezirk  Unterfranken  und  Aschaffenburg:
den  Lehrer  an  der  Königlichen  Kreisgewerbeschule  zu  Würzburg  Dr.  List;

2.  für  das  Königreich  Sachsen:

den  Garteninspektor  Laemmerhirt  zu  Rötha  bei  Leipzig.
Das  Weinbaugebiet  des  bayerischen  Regierungsbezirks  Mittelfranken  ist  den  für  den  Regierungs- 



*)  Vergl.  Nr.  2.  des  Central-Blatts  Seite  19.

bezirk  Unterfranken  und  Aschaffenburg  ernannten  Aufsichtsorganen  zugewiesen  worden.

 

68
        <pb n="452" />
        1

10.

11.

12.

13.
14.
15.
16.
17.

18.



—  434  —


Auf Grund des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1. der  Fabrikarbeiter  Stephan  Endler,  1851  geboren  und  ortsangehörig  zu  Tannwald  (Bezirkshauptmannschaft
  Gablonz)  in  Oesterreich,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Landdrostei  zu  Lüneburg  vom  14.  August  d.  J.,

2. der  Bäckergeselle  Wladislaus  Slawinsky  aus  Wielun  in  Polen,  23  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Oppeln  vom  6.  Juli  d.  J.,

3. der  Arbeiter  Stephan  Ostrochowski  aus  Wieska  (bei  Trentschin)  in  Ungarn,  15  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Posen  vom  16.  August  d.  J.,
4. der  Fleischergeselle  Franz  Thim,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Deutsch-Hause  in  Mähren,
33  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Oppeln  vom
29.  Juli  d.  J.,

5. der  Tagelöhner  Franz  Leskowitz  (Leskowec)  aus  Drakonié  (Bezirkshauptmannschaft  Pisek)
in  Oesterreich,  geboren  1847,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu
Deggendorf  vom  9.  August  d.  J.,  «

6. der  Müllergeselle  Julius  Ferdinand  Niese  aus  Wien,  36  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des
Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Neuenburg  v.  W.  vom  5.  Juli'/2.  August  d.  J.,

7. der  Drahtbinder  Istvan  Majerczik,  25  Jahre  alt,
8. der  Drahtbinder  Imrich  Szabö,  20  Jahre  alt,

zu  7  und  8  aus  Also  Hrisco  (Bezirksamt  Brstristz,  Komitat  Trenchin)  in  Ungarn,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  Hemau  vom  12.  Juli  d.  J.,

Heinrich  Wollmann  aus  Reichenberg  in  Böhmen,  40  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des

Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Wunsiedel  vom  7.  August  d.  J.,

9. der  Tagelöhner  und  Bahnarbeiter  Franz  Drdlik  aus  Kopisti  (Bezirkshauptmannschaft
Leitmeritz)  in  Oesterreich,  53  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirkamts
zu  Regen  vom  31.  Juli  d.  J.,

10.der  Schneider  Joseph  Petz  aus  Koglan  (Bezirkshauptmannschaft  Kralowitz;  in  Böhmen,
40  Tbre  alt  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Grafenau  vom
11.  Juli  d.  J.,

11. der  Schuhmacher  Ferdinand  Weiß  (auch  Mayer  genannt),  30  Jahre  alt,  und  dessen
Ehefrau  Julie  geb.  Brada,  27  Jahre  alt,  aus  Jasena  (Bezirk  Königinhof)  in  Böhmen,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Hemau  vom  19.  Juli  d.  J
12. der  Drahtbinder  Joseph  Pinsik  aus  Felso  Hlbocke,  29  Jahre  alt,

13. der  Drahtbinder  Joseph  Lukac  sik  aus  Jablonowe,  16  Jahre  alt,

14.der  Drahtbinder  Andreas  Majersik  aus  Unter-Hrisco,  15  Jahre  alt,

15. der  Drahtbinder  Andreas  Csicska  aus  Jablonowe,  15  Jahre  alt,

16. der  Drahtbinder  Istvan  Pastjerik  aus  Also  Hrisco,  18  Jahre  alt,
zu  13—17  aus  der  Bezirkshauptmannschaft  Brstristz  (Komitat  Trenchin)  in  Ungarn,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  Hemau  vom  29.  Juli  d.  J.,
17. der  Brauknecht  Jakob  Sazama  aus  Melhut  (Bezirkshauptmannschaft  Taub)  in  Oesterreich,
37  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  Deggendorf  vom
29.  Juli  d.  J.

18. der  Handarbeiter  Georg  Perfic,  ortsangehörig  zu  Dujac  bei  Agram,  37  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Leipzig  vom  6.  Juni  d.  J.,

*
        <pb n="453" />
        —  435  —

20.  der  Korbflechter  Mathias  Grün  *)  genannt  Breyer,  gebürtig  aus  Waldwiese,  durch  Option
französischer  Staatsangehöriger,  33  Jahre  alt,

21.  die  Korbflechterin  unverehelichte  Margarethe  Gargowitsch,  geboren  1842  zu  Ralingen
(Kreis  Saargemünd),  durch  Option  französische  Staatsangehörige,

22.  der  Waffenschmied  Baptist  Victor  Ledru  aus  Paris,  24  Jahre  alt,

23.  der  Mützenmacher  Anhela  Slotereinka  aus  Sieulke  in  Russisch-Polen,  23  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  in  Metz  und  zwar  zu  10.  und
11.  vom  15.  August  d.  J.,  zu  12.  und  13.  vom  16.  August  d.  J.,

24.  Eduard  Schrepf,  gebürtig  aus  Giromagny  in  Frankreich,  24  Jahre  alt,  durch  Beschluß
des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  vom  14.  August  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
zu  1.  2.  9.  11.  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
zu  3.  5.  7.  8.  12—24  wegen  Landstreichens,
zu  4.  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Fälschung  eines  Legitimationspapieres,
zu  6.  wegen  Landstreichens,  Widerstands  gegen  die  Staatsgewalt,  groben  Unfugs  und
Paßfälschung,
zu  10.  wegen  Bettelns  und  Diebstahls,
und  auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind
25.  der  Uhrmacher  Jakob  Grünbaum **)  aus  Warschau,  21  Jahre  alt,
26.  der  Handlungsdiener  Joseph  Bär-Gröger  aus  Prag,  27  Jahre  alt,

zu  52.  und  26.  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissars  zu
Karlsruhe  vom  16.  August  d.  J.  nach  Verbüßung  einer  wegen  mehrmaligen
schweren  Diebstahls  erkannten  21jährigen  Zuchthausstrafe,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1876  Seite  169  Ziff.  3.
*)  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  309  Ziff.  1.

 

68*
        <pb n="454" />
        —   436   —



2.  Finanz:.

Status  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

Zu **):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.





Zu 2.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu 3.  *):  Umfassend  alle  Depositen·  und  Giro-Kapitalien.
zu  5.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.

 

1.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
7  Verbind-2
  Bezeichnun  lichkeiten
B  zeichnung  Umlauf.  Gegen  Verbindlich.#Gegen  den  ohne  Gegen  den  »  Gegen  Gegen
2  der  Banken.  Grund.  Reserve.  fende  den  30.  Juni  keiten  mit  30.  Juni  Kün.  39.  Junt  Sonstige  den  30.  Juni  Summe  den  30.  Juni
7  kapital.  fonds.  Noten.  1676.  Kündigungs 1876.  1876.  Passiva.  1876.  der  Passiva,  1876.
75  digungs.
Laufende Nummer.  frist.
frist.

Mark.Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in  

Pommern  (Stettin)  5.697.000109,  100  103.815  2.414  —  127.575  —  —  5.960.235“6    716.13721.998.275  846.127
2 Bank  des  Berliner  Kafsenvereins3.000.00  450.000  —  —  9.870  —  —  —  —  23.  O99.  266  —  3.610.  616  26.  549.  266  —  3.  620.46
3 Kommunalständ.  Bank  in  Görlitz 4500.0000  555.  8001  305.300|5929.558“  +  295.046  —  —  2.469.825  —  512.275  522
4  Lundgräflich  Hessische  konzess.

Landesbank  (Homburg  v.

d.  Höhe)  1114.283  65.714  10.500  —  412.7722  8.000  —  —  831.566  +  47.000  3.054.789  55.000
5 Weimarische  Bank  15.000.000  1.  105  270  92.80  4.  663.540  M  28.870  536.306  +  56.78441  +  321.8075.  1.193.9400  31461
6 Oldenburgische  Landesbank  1.200.0018-062  430300  310.921  462.818  +  38.14014.957.240  —  118.481
7 Privatbank  zu  Gotha  5.400.00|  3-0%  464-%  -  4.326  373.525  +  40.09711.862.29  125.070
8 Anhalt-Dessauische  Landesbank 00  69.3244  130.400200  —  23.4891267.677/—  316.7498.370.000  —  173.600|18.086.827  s47726.
9 Geraer  Bank.500.000  10.314“200—  408.5101186.840  +  171.3302.794.064  -+  155.369  —  —  165.964  12.565.418  247.77
10 Lübecker  Privatbank  1.200.00O000  93.600  486.664  —  38.8752.824.508—  31.677  50.802  +  39.181  ———1

Zusammen  51.211.28356.563.8334.453.40114  1.689.985  38.129.0685  —1.509.954501.520  51.  217.  173  —  3.209.  093  159.  812.  112  —  3.690.  644
Bemer-
        <pb n="455" />
        —   437 —                                                                                                                                                  Wesen.

Ende  Juli  1876  Central-Blatt  Seite  420).

Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.



 

Activa.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 8. *):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
Zu   10.  *):

 

 

 

 

 

Die  Leipziger  und  die  Thüringische  Bank  haben,  nachdem  der  Präklusivtermin  zur  Einlösung  ihrer  Thaler=  und  bzw.
Marknoten  mit  dem  30.  Juni  d.  Js.  abgelaufen  ist,  Material  zu  der  vorstehenden  Uebersicht  nicht  mehr  eingesandt.

 

Laufende Nummer.
Der  Kassenbestand  zerfiel  in
Laufende Nummer.
Gegen  Gegen  Gegen  den  Gegen  den  Gegen  Gegen
    
Kassenbestand.den  30.  Juni  Reichs.  Noten  Wechsel  den  30.  Juni  Lombard  30.  Juni  Effekten  30.  Juni  Sonstige  den  30.  Juni  Summe  den  30.  Juni
1876  bestand.  -  bestand.  1876  bestand.  1876  Aktiva.  1876  der  Aktiva.  1876
"  Metall.kassen.  anderer  .        
scheine.  Banken.
Mark.  Mark.  Mark.]Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.

1.  163.,  415°S8838.594  —  —  —  16.808.687  —  353.3891.149.205—  68.874454.354-  12.36112.453.03  207.365%.028.8999  636.  5571  1
3.223.  14  3.305.  816  888.  6011  —  S.  4.50  16  1.  éz4009%  4358.  9501  300.  o0o  —  wnen  —  3.549.7962
121.605  —  203.9798120.900  705  —  10.625.300—  277.494  —  —  459.191—  6.680|  3.759.089  —  71.30114.965.193  —  508.703  3
33.619  —  16.0018.40444  7.000  220.33—  35.000  Was  2.000  863.606  —  1.736.  a111  4  393.000  3.000.  992  4  44.000  4
791.210  +  161.9200  —  547.0300506  12444  1“  8.38970.  438+  40.43924.210.571—  17.04281.302.,77372.1895
622.289  —  321.73549  6.  246  118.700  6.039.68377%½%  42.639200  —  1.627.1789  96.348  —ise  +  64.  2744  11  6
514.775  —  4.49008  ½  131.000  6.350.731—  377.2253726.840  —  7.190  92.989—  446524.578.056  +  458.62711.  362.  291  25.0707
*75.8819—  187.051  —  —  —  3.304.849  —  4387.801  83.810  —  8.850  12.955—  14.774|5.147.42q9  296.201|18.624.9244  337.275
764.660  —  103.545514.31048.430  241.890  2.866.0861  —  —  435.790  4  24.60059.201  38.68558.12377|  34.0047779006  143.606/9
270.992%  104.  727  —  —  —  1.983.30]—  28.000|1.831.982)—  26e.371s440.763—  31.84567.614  #117.449010

13.691.550  —  3.216.078/2.663.607  26.632  9.491.023  65.502.634  —  —1.434.701  5.  5  3494L.617  4½4  —  3.697.494


kungen.
Zu  6.  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weiterbegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  565.317.
Zu  7.  *):  Einschließlich  32  M  Landes-Papiergeld.
        <pb n="456" />
        —   438   —

Nach
über  die  bis  zum  31.  Juli  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  in  Umlauf,  beziehungs
Einlösung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— Laufende Nr.
*  Bezeichnung
2  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  lim  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
der  Banken.
-  in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thir.  Thltr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  .  .  .  —  —  —  —  —  —  2.390  197.610  —  3.040  296.960  —
2  Städtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  1010  150  20  10  .930
3 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  640  —  2.280  2.7680995.000
4 Danziger  Privat-Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.770  —  98.230  4.180  —  295.820
5  Provinztal-Aktienbank  des  Großherzogthums
  Posen  —  —  —  —  —  640  —  99.360  1.320  —  190
6 Kommunnalständ.  Bank  für  die
.  Preuß.  Ober-Lausnitz  Görlitz)  —  —  —  —  —  670  99.330  —  1.920  298.080  —
7  Hannoversche  Bank  ·  —  —  —  —  —  —  8.870  11.1301.305.000  7.320  .6800
8 Sächsische  Bank  in  Dresden  —  —  —  —  —  —  30.  870  11.004.  800  —  6.460  7.130.  8600  —
9  Leipziger  Bank  ...  —  —  —  —  —  —  0.250  17.170  8021300  5.  6802.683.020
10  Chemnitzer  Stadtbank.  .  4.200  5.800  290.000  —  —  —  —  —  —  —1  —  –
11  Rostocker  Bank  —  —  —  —  —  1.640  2.3804  5.480  2.800  4901.720
12  Oldenburgische  Landesbank  .  —  —  —  5.312)  —  594.447#  3.  300  —  1.396.940  —  —  —
13  Anhalt-Dessauische  Landesbank  9.852  26.74  —  2.630  147.770  —  4.  510  570.090  —  —  —  —
14  Geraer  Bank..  .  —  —  —  —  —  —  11.620  4.085.  330  —  —  —
15  Lübecker  Privatbank  -.·..  —  —  —  —  —  —  1.550  —  376.450  1.320  —  432.680
16 Bremer  Bank.  —  5  —  —  —  —  12.  600  3.567.  600  —  —  –  —
17.,  Mitteldeutsche  Kreditbank  Meiningen)
  47.760  286.0600771,  10  —  —  —  —  –  —  —  —  —
18  Privatbank  in  Gotha  —  —  —  —  —  —  8.160  32.051.  840  —  3.860  1.630.  120  —
19  Thüringerische Bank Sondershausen)  —  —  —  —  —  —  —  —  —  14.520  —
20  Kommerzbank  in  Lübeck  ..  —  —  —  —  —  —  2.170  360.090  —  1.160  276.580  —
Zusammen  56.819  561.608  7.961.  180  7.94  147.770  94.  4471  101.  720  580GS.  10  7.310  1.  SSO0.  a50o
in  Abschnitten  zu  5  Sl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.
Fl.  Fl  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  #.
21  Frankfurter  Bank  .......  .  Manus-  —  71.670  .502.500  —  458  —□——.  —
22. Bayerische  Notenaoakkkkkk  —  —  —  36.500  —  5.963.500  —  —  —
23 Württembergische  Notenbank  ......  .  —  —  —  18.540  21.  460  7.  460.  o001  11.  30  7.  468.  848  —
24  Badische  Bank...  .-  —  —  —  16.  810  57.  39016.700.  000  —  —  —
Zusammen  6.455  151.185  —  162.  120  7.681.  440  29.  123.  5001  11.  686  6.048.2390  —
        <pb n="457" />
        —   439   —                                                                                                                                              weisung
weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
teten  Banknoten.
währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 

waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präsludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  
*Laufende Nr.
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Ubschnitten  zu  20  Mark.  in  Abschnitten zu  100  Mark  und darüber
·
Thir.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark,.]  Mark.
1.150  198.830  —  1.500  298.500  —  —  —  —  —  —  —  —  )  676.200  1
1.250  1001  613.  zoo  1.100  —  —  —  —  —  —  niee#  1
400%0)  6  1.035.000OO  zu  1.000  Mark.
1.450  8.550  290.000  800  19.200  180.000  —  –  —  —  —  —  2.113.600  870.500  3
1750  —  198.250  1.300  —  398.700  —  —  —  —  —  —  2.  240.  400  659.600  4
vo  801.500  98.  500  5
1.  —  298.800  ç000n  —  259.100—  —  —  —  —  1  727.4000  zu  200  „
945.500  254.500  zu  500
1.050  356.750  —  700  241.500  —  —  —  —  —  —  —  —  »  2.444.200  “  "  6
1.800  5.  700  757.0002.200  3.300  sis.  ooo  —  —  —  —  —  —  7.556.900  1.443.100  7
12.930  6.  106.700  *  9,  .137.  *  *  40.289.  5000  8
100  111.137.300  —  14.434.500|12.  0  zu  3oo  „
8.100  8.80020100  5.400  3.3001.  591.  300  —  —  —  —  —  —  —  )  6.964.200  9
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  *
3.  030  1..2300%0  #  1.1000%  216.600  —  —  —  —  —  818.  500  1.  181.  500
Do  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1.284.400  20.600  12
–  —  —  –  —  —  –  –  —  —.  —  486.8001.0  13.,  200
1.650  1.8365.400  —  500  35.500  —  —  —  —  —  —  —  536  v00  7.463.300  1)
—  —  —  700  —  576.300  200  —  199.800  —  —  —  190.600  —  )  15
–  —  —  —  —  —  —  —  —  35.000  1.465.000  —  6.820.8000  16
—  —  —  400%  4%  400]U  —  —  —  —  —  —  2  1
—  9.  —  —  —  —  —  —  924.  1001  5.  375.  ↄ900  18
—  —  –  *  -  –  *  5
—  —  —  400  159.600  —  —  —  —  —  —  —  1.913.200  486.800  3
36.800  7.052.100.706,  150  27.900  12.369.  600  4.2682#.  000  200  —  199.  800  35.000  1.465.000  —  65.174.200|4.88.700
darunter:
67.  81.800|  l.  689.100  zu  100  Mark.
777.400172.600  zu  200  „
15.430.00012.270.000  zu  500  „
1.035.000  457.000  szu  1.000  „

 

 

 

 

in  Abschnitten  zu  50  Fl.

in  Abschnitten  zu  100  Fl.

in  Abschnitten  zu  500  Fl.

in  Abschnitten  zu  100  Mark
und  darüber  *).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fl.  FI.  Fl.  #.  o.  Sl.  ——t——.t—t.—.t  Mark.  Mark.
8.496.303700
2.450  264.830  —  21.800  4.  506.  000  —  8.000  186.906.000  —  —  —-  -  1.753.  5001  2.  846.  500  zu  500  Mark.
8.  70  1.000|11.  999.  000  zu  1.000  „
—  —  —  18.100  —  5.  981.900  —  —  —  —  —  —  64.  904.  400%  1O
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  186.777.5000
9.  600  40.40050.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —  18.781.  200  22.  246.  700
12.050  305.250%  180.  0001  39.  90004.506.  000  ö.2811.900  6.0001.905.000  —  —  —  —  118.384.000|31.  400
21  darunter:
107.929.  500  35.47.  900  zu  100  Mark.
1.753.500)  7.846.500  zu  500  „
8.70  1.000  11.999.000  zu  1.000  „
*)  Wo  nichts  Abweichendes  angegeben,
  lauten  die  Noten“  über
100  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen  umstehend.

21

22
23
24
        <pb n="458" />
        —   440   —

Bemer

Zu  1*:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von

73.800  M  eingelöst.

Zu  2;  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  aufgeführt  3.400 M  in  Noten  zu
100  M  und  8.000  M  in  Noten  zu  1.000  M
Zu  6  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
555.800  „  eingelöst.

B.  Uebrige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Laufende Nr.   An  Banknoten
  Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet
in  Abschn'tten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1  Reichsbank  10.430  46.760  7.901.700  —  —  —  310.100  497.0U5%  .00.  150
Bank  des  Berliner  Kassenvereins.  740  —  14.870  800  —  41.240  —  —  —
3 Kölnische  Privatbank  1.540  100  98.360  2.960  200  296.840  —  —  —
4  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —  —  —  —  —  —
5  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  ..  20.910  —  —  —  —  —  625  —  —
6 Weimarische  Bank  13.900  124.460  983.640  2.680  429.220  546.100  —  —  —
7  Braunschweigische Bank  ————.—.—.—  29.000  6.000  4  —  —  —  —  —  —
68  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  11.930ö  S.  98.020  —  —  —  —  —  —  —
Zusammen  188.500  6.165.340  13.463.570  6.440  429.420  884.180  910.725  497.395  86.008.150
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  AUbschnitten  zu  25  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
9  Landgräflich  Hessische  konzessionirte  Landes.
bank  (Homburg  v.  d.  Höhe)  5.685  7.135  207.500  410  870  183.400  —  —  —
5a.  Bank  fũr  Sũddeutschland  (Darmstadt)  ..  —  —  —  41.000  —  —  8.450  —  –
Zusammen  5.685  2  135  307.500  41.410  870  183.400  6.450  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung  zu  5.:  Die  eingelösten  Thaler=  und  Guldennoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aufsichtsbehörde  zurückgeliefert.
        <pb n="459" />
        —  441  —

kungen.

7:  Außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  3.000.000  M  in  Noten  zu  100  M
Zu  9  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
1.335.800 M  eingelöst.
Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  2.760.000 M
in  Noten  zu  100 M  
Zu 15*: Außerdem wurden vernichtet 829.400 M in Noten zu 100 M

Banken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren:  :
Laufende Nr. 
im  umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf im Bestande  vernichtet  im  umlauf im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtete  im  Umlauf  im  Bestande  —
in  Abschnitten  zu  30  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  a 100  Mark  und
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.]  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
24.  850  4.  178.  300  1.  214.  o601  994.  a60  249.  870.  700  8.  823.  300  —  —  —  421.500  132.170.  50000.000  14,  332,  800  83.  467.  200  1
167.213.000,  182.287.000  zu  500  Mark.
203.527.000|19  .673.000  zu  1.000
600  100)11.850  500  600  290.300  600  1.600  546.200  —  —  —  —  —  2
1.000  10%  297.900  300  700%  —  —  —  —  —  —  2.707.200  269.100  3
—  —  —  1.900  998.100  —  —  —  —  —  —  —  2.824.500  169.500  zu  500  „  4
100  —  —  200  —  —  —  —  —  —  —  —  20.  O27.  500  15.  972.  300  5
800  240.  4001  388.800  100  66.900  149.000  —  —  —  —  —  —  289.700  5.870.300  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3.650.000,  9.745.000  7
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —)  —  —  11.700  27.300  8
28.  250  4.  419.  5.002.600  00  9.  56  1.  600  600  1.600  546.200  421.500  132.170.500  6.000.000  V71458  40  495.480.900
darunter:
341.018.  900  115.351.400  zu  100  Mark.
170.037.500|00  zu  500  „
203.527.000|  197.  7  3.000  zu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
L  —  —  —  —.  —  9
1.500  —  —  700  —  —  ba.
*)  Wo  nichts  Abweichendes  ange-1.600
  —  —  700  —1  —  geben  ist,  lauten  die  Noten  über
«  -  100  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

69
        <pb n="460" />
        —  442  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  31.  Juli  1876  an  Banknoten
  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

#

 

 

 

Ende  Juni  1876  .
in  Werthbeträgen:  waren  du  Umlauf  Also  Ende  Juli  1876
Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  660.720  844.817  —  184.097
zwischen  50  und  100  Mark  954.237  1.058.708  —  104.471
zu  100  Mark  und  darüber  922.515.900  1.027.  111.000  —  104.595.100
Zusammen.  924.130.857  1.029.014.,  525  —  104.883.668

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  25.  August  1876.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Herzog.

 

Vom  8.  bis  15.  August  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  »  in  Barren
für  13.798,01    Mark  für  85.457,  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.623.783,79  „  „  1.971.069,57  „

Zusammen  für  25.637.581,80  Mark  für  2.056.527,61  Mark.
        <pb n="461" />
        —   443   —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1876.

 

 

 

Die  Soll-Ein-  ..
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  .  .  .  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  Zeitraum  und  5.
·  Schlusse  des  schaftliche  "  +  mehr
Einnahmen.  abengenannten  Rechnung  Vorjahrs  weniger
M  M  M  M  M M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  27)  11154.092.162  1s1.897.099  142.195.063  136.588.101  +  5.606.962
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  429)  —  —  3.963.32111.233.193  —  269.872
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  65.971.1814.730  026  +  1.241.155
—  —  17.212.  266  17.  O96.  660  4  115.  606

4.  Reichseisenbahn-Verwaltung*)

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.

 

69  *
        <pb n="462" />
        —   444   —                                                                                                                                                3.   Münz - Wesen                                                                                                                                  Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  19.  August  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.

1.  In  der  Hiervon

Woche  vom  «  auf  Privat.

13.  bis  19.  Doppel  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
August  1876  Doppel  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark-  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig.  Pfennigkind
  geprägtKronen-  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stũcke.
worden  in:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  #.  Mark  Pf.  Mark.  Pf.,Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.,  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.347.390  —  224.25500%.  70  so]  169.53820  16.42370  8.61070  8.  207  60
b)  Hannover  —  —  —  —  234.000  —  72.74500  406%%0%  4S.  60  Oo  6.  400%  —  —  ——
c)  Frankfurt  —  —  —  —  540.336  —  107.  ↄ101801  32N4%  12.  838  80  —  —  —  —
d)  München  34.600  —  —  —  533.000  —  —  —  —  —37.1000020.000  0  2.920%  2.600%  0
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  —  —  72.5000  39.00000  —  —  3.200060  4.80000
f)  Stuttgart  —  —  —  390.190  44.974  —  9.0oy3oc:O1.62350  8.015  00  3.98800  2.26400
g)  Karlsruhe  —  700.000  —  162.000  —  —  —  40.50000%  11.600  o0  9.  100%  —  —  —-h)
  Darmstadt  —  —  —  —  —  99.676  IIE  —  —  —  3.0641344  2.607  36
i)  Hamburg  —  —  —  —  47.834  —  —  —  62.786|60  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  634.600  700.000  —  552.1900  3.177.534  2.  76  0  rl  bas  20  383.844/  70-47|50%  1%  8
2.  Vorher

wären

geprägt  in:
a)  Berlin507.582.720|204  4.  520.  738  S4776,738  1·-575.84750  4  2.  9009.  390150  1.  346.  28570  1.  173.  26880
b)  Hannover  123.760.  1401  62.  677.  280  —  15.089.250  1.313.692  10.451.575455475  00%  06600.  „  E0  S1  OOISO
c)  Frankfurt0  7.220  —  4.061.805  1.64378%279600
d)  Mũnchen  104.704.  7001  37.307.  520  482.114  9.36.3300  002E%  496.  134  001  326.  202  13
e)  Dresden  54.  574.94017.6  480  —  4.404.  845  —  7.  885.3144  18200405  5430  OO8S  173.  63822
f) Stuttgart446.318.38202615.  920  —  3.623.890  —  17.499.1202  1.918,  292  5072%10  30C  80
g)  Karlsruhe,21.401360  0  —  3.418.730  571.000  1  1  2.46.32860|450.11198005.82405  433.  o1880]  201.  200  08
h)  Darmstadt]  16.766.  3801  9.428.  870  —  1.088.645  26.000  6.573.5554  83.59%.000.9841  171.  731001  717.  67867
i)  Hamburg  40.62.  4200  5.  646.  880  39.  335.  790  4.024.  725  EL  3.836.  495  21.  897.  931  1.923.05910120440%%4  84.068  93
Summe  2.1.087.178.700|2030  11.4516444  „1410  83.28.  503  50  30.  182.036  20  19.  567.  265  30  10.  674.  657  45  5.  720.  464  84  3.  235.  436  12

Gesammt-  .

Ausprägung  1.087.813.303O  171.  345.  164  64.279.  355  15.  648.  5876  143.  412.  166  33.  740.  47  115030.  553.  67440  19.  ↄ51.  11000  10.  749.  134851  5.  742.  18848  3.  256.  ols  10

—  —  .—  ———
1.416.692.630  Mark.  287.634.241  Mark  90  Pf.  30.700.  344  Mark  95  Pf.  Mark  58  Pf.
        <pb n="463" />
        —   445   — 

Uebersicht
über  die  bis  Ende  Juli  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

Landes- Silber - und Kupfermünzen

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.  Begeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
    
  im  Juli  vorher
1876  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Zweithalerstücke  1.183.082—  40.235.0900  41.418.  172  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  199.  350  —  16.325.721—  16.  525.  071  —  1
„  „  „  „  1817/22.  214.800  —  12.666.201—  12.881.00  —
(2  „  „  „  1823,565  2.104.000—  2.452.677—  4.556.6771—
„  von  1857  ab.  2.950.1671-—  18.00  —  2.968.1674
2/3  Thalerstücke  .........  —  —  85620  85620
1/2  .........  —  —  4.35½—  4.  3571  —
13  »  476.345—-  8.955.838—  9.432.183  —
1  „  —  —  1.0855  1.08515
1/5  3„  —  —  9—  9—
5  »  123.22220  8.708.008  10.  8831.28  55
s  „  —  —  2826.n
1½  „  2061  N  20
1/1  „  390.619  20  523.41  914.029
1½320  „  554.514  2.720.8432  3.275.35884
1½0  „  24.7566  20  123.  674  10  148.4314
ferner:
111  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  2617  2617
1/12  (2  hannoverschen  und  braunschweig-  "
·  lüneburgischen  Gepräges  .  81.106  20  1.051.932  1.  133.041
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
1/  Thalerstücke  (à  6  sgr.)  ..  —  —  419  233  419  23
1/6  (à  3  sgr.)  —  —  51  3  5  3
"  Zusammen  10.370.38115  96.973.38885]  107.343.770
2  Süddeutsche  Guldenwährang  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Zweiguldenstücke  —  —  30.143.608—  30.143.608
Einguldenstücke  560.957  46.419.899—I  46.980.856
Einhalbguldenstücke  –  30  13.872.50930  13.872.5  10—
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37.  542  —  37.  542  —
Fünfzehnkreuzerstücke  —  —  2.405  2.405  15
Sechskreuzerstücke  121.500  18  19.371.446  19.492.94712  195.658.028106
Dreikreuzerstücke  ab:  779.700  3.383.347  3.263.  647  18
Einkreuzerstücke  ab:  7.7993  334.5365  332.7371  10
Einhalbkreuzerstücke  —  —  —  27  —  27
ferner:
badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.03654  6.036  40
„  Zehnkreuzerstücke  ...  —  —  1.559  40  1.559  40
Zusammen  *  113.  572.  891  O  114.  33.  849  42
.  t.
3 Kronenthaler  .  —  —  4651  35332  4651  35332  7.973.74892
Fl-  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
4 Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  1.  11  4.05621  1.  114.056621  1.909.810  88
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgt.  Thlr.  sgr.
gepräges:
1/6  Thalerstükcke  —  —  7.500  —  7.500  —
1/12  »  .......  —  —  5.6000  —  5.6000  —
Zu  übertragen  —  —  13.1000—  13.1000  —  527.572.897  87
        <pb n="464" />
        —  446  —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth

  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in

  :  .

  im  Juli  vorher

1876

"  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Uebertrag  –  13.100  —  13.100—  527.572.897  87
1/15  Thalerstücke  ....  —  —  1.833  10  1.833  10
½4  „  «  —  —  975  25  .  24
1½%  „  —  —  1.400  —  1.4  —  53.456  2
1/48  n„  ·  —-  —  396  287  396  28  5
Achtpfenniger  —  —  4520  45  20
Dreier  —  —  38  2r  38  25
Einpfenniger  ....  —  —  29  22½  29  227/#
Zusammen  —  —  17.  818  268  17.  818  264
6  Silbermünzen  —  1  Geptuges:  Thlr.  far  Thlt.  ser.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  .  —  —  513.  567  —  513.567  —
2/  2  —  —  6.651—  6.651—
1/  „  –  —  9.  821  —  9.821
1/  "„  ·  ·..,,  —  —-  2.637  223  2.637227  1.617.8554
1/1  7#  "  "  «  2  —  —  2.40  1  1  5  2  .40  1  15
½  —  —  4.206  4.206
Zweisechslingstücke.  ....  —  —  —  257  —  257
Zusammen  —  —  539.285  4  539.285  47.

7  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges.  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  5  223  5224  613
Kassen-Zweidrittelstücke  ...  —  —  5322  532  2  1.613  45

Zusammen  —  —  537  22  5371  241
8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  .  —  —  1.468  24  1.468  24
Einmarkstücke  —  9418—  9418  —
Zwölfschillingstücke  —  —  7.87724  7.872  24
Achtschillingstücke  —  —  1  4.9711  4.911  18
Vierschillingstücke  .  —  —  11.06527  11.06527  204.82427
Zweischillingstücke.......  —  —  370  4  370  45#
Einschillingstücke  —  —  41.551  2433  41.551
Einhalbschillingstücke  ..  —  —  56  234  56  233
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  28  277.  28  270
Zusammen  —  —  68.  274  2253  68.274  22#
9  Hamburgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —  —  13.  06118  13.061  18
Einmarkstücke  .  ..  —  —  860  24  860  24
Achtschillingstücke  —  —  89.  055  12  89.0551
Vierschillingstücke  —  —  133.359  27  133.309  27
Zweischillingstücke  —  —  44.195  18  44.1954  1.766.  362  11
Einschillingstücke  —  —  299.947425  299.947725#
Einhalbschillingstücke  —  —  6.810  213  6.810  213
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  1.495  1534  1.495|  15
#  »·  Zusammen  —  —-  588.78711k  588.787111;
 10 Lübische Währung.   Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Dreimarkstücke  —  —  8.548  24  g.548  24
Zweimarkstücke  —  —  25.  132—  25.  132  —
Einmarkstücke  —  —  3.  166  24  3.  166  24
Achtschillingstücke  —  —  156.472  —  156.  472  —  755.29184
Vierschillingstücke  —  —  50.  5)98  6  50.  598  6
Zweischillingstücke  —  —  3.042  284  3.  042  28
Einschillingstücke  —  —  4.803  5½;  4.8035
Zusammen  —I  —  251.763  282  251.763428,
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  531.972.301  5
        <pb n="465" />
        —   447   —



 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.   verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  .  .
  im  Juli  vorher
1876  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  —  —  64.084  10  64.084  104
Dreipfennigstücke  .  —  —  505.707  194  505.707  191
Zweipfennigstücke  .-  ab:  10  —  91.731  75  91.721  74
Einpfennigstüke  5.502  10.566  —  16.068  3
hessische  Achthellerstücke  —  —  11025  110  25s
„  Vierhellerstücke  —  —  290  191.  290  19##
.Zweihellerstücke  ...  —  —  6117  61·1'7
sowie
preußisch-posen'sche  22.242.  266  18
Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  .  —  —  1316  13  16
(à  2  preuß.  Pf.)  —  —  271  1244  271  24½
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  44.464  29  1.95412  46.419  113
„  „  Dreipfennigstücke  —  —  4.064  27  4.064  27
»  »  »  »  Zweipfennigstücke  587  —  434  10  1.021  10
Einpfennigstücke“  525  —  983  10  1.508  10
hannoversche  zwei.“  und  Einpfennigstücke  28  20  16.049  20  16.078  10
Zusammen.  51.0909722½  696.324  9#  747.422  1t
2  Süddeutsche  Währung:  Fl.  Kr  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke  —  —  235.428  16  235.428  16
Einhalbkreuzerstücke  —  —  86.508  57  86.508  57  643.899  %
Einviertelkreuzerstücke  .......  —  —  53.  640  35  53.640  35
Einachtelkreuzerstücke  ......  —  —  30  —  30  —
Zusammen  —  —  375.607  48  375.607  48
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  ..  .  —  —  1.330  18  1.330  18
Zweipfennigstücke  .  —  —  29  21#  29  214
Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke:  6  .  —  —  3  153  3  155  32.645  58
Einpfennigstücke  ...  .  —  —  89  263#=  89  26##n  .
Dreilinge............  —  —  9.428  33  9.428  31
Zusammen  —  —  10.8812  10.881  2524  ·
  Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  2.918.810  85
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  531.972.3015
Summe  –  —  —  —  —  —  534.891.112  50
        <pb n="466" />
        —   448  —                                                                                                                                                 4.  Zoll - und  Steuer - Wesen. 

Bekanntmachung,
betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1853.

    

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  30.  Mai  d.  J.  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich,  Seite  298,  Reichs-Anzeiger
  Nr.  128  —  wird  nachstehend  ein  drittes  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen  der  Lütticher
Prämien-Anleihe  vom  Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des,  deutschen  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni  1871  —
Reichs-Gesetzblatt  Seite  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen  Nummern  tragende

  Stücke  ersetzt  sind,  veröffentlicht:

201
202
203
204
205
209
229
307
328
329
332
333
334
335
336
337
338
374
375
377
379
381
382
383
386
387
396
399
554
557
558
623
649
683
717
752
755
756
777

781
784
785
791
792
793
794
796
797
798
800
801
802
803
804
805
807
808
809
810
811
812
813
814
815
816
817
819
820
821
824
827
828
829
830
831
832
833
834

837
838
840
959
968
969
974
1004
1028
1153
1155
1156
1169
1170

1172

1173
1175
1177
1192
1223
1233
1239
1240

1254

1266
1268
1269
1272
1292
1299
1420
1461
1485
1486
1491
1492
1496
1497
1499

1500
1564
1566
1570
1571
1572
1574
1725
2217
2401
2402
2419
2428
2447
2448
2451
2775
2894
2900
2932
2936
2940
3081
3083

3084

3085
3086
3088
3089
3090
3091
3092
3093
3094
3095
3097
3098
3099
3100

3104
3105
3110
3111
3112
3113
3114
3120
3133
3137
3186
3204
3205
3347
3348
3349
3350
3351
3352

3353

3359
3376
3377
3379
3380
3400
3401
3403
3404
3405
3460
3486
3510
3518
3520
3522
3524
3525
3526

3528
3529
3530
3546
3549
3568
3578
3582
3586
3587
3590
3591
3592
3594
3599
3609
3613
3619
3620
3623
3626
3657
3658
3659
3662
3671
3674
3678
3679
3711
3731
3733
3743
3744
3745
3747
3748
3749
3750

3751
3760
3761
3762
3764
3765
3766
3770
3774
3775
3776
3777
3778
3779
3780
3782
3783
3800
3810
3814
3841
3844
3850
3860
3861
3863
3864
3871
3872
3908
3930
3935
3937
3951
3965
3971
3972
3981
3982

3985
3986
4017
4103
4104
4106
4109
4110
4112
4113
4126
4127
4128
4131
4132
4134
4135
4170
476
4177
4178
4179
4180
4193
4194
4195
4196
4197
4309
4315
4316
4317
4320
4321
4355
4356
4361
4918
4919

4968
4987
5562
5577
5667
6031
6301
6302
6304
6306
6307
6308
6309
6310
6311
6312
6313
6314
6315
6316
6317
6318
6319
6320
6321
6322
6323
6324
6325
6326
6327
6328
6329
6330
6331
6332
6333
6334
6335
        <pb n="467" />
        —   449   —                                                                                                                                                 6336
6337
6338
6339
6340
6341

6343

6344
6345
6346
6347
6348
6350
6407
6490
6494
6810
7342
7355
7356
7371
9053
11259

11266

11271
11277
11278
11279
11280
11281
11282
11286
11287
11303
11306
11315
11316
11317
11318
11319
11321
11412
11413
11414
11416
11418
11419
11420
11421
11422
11426
11427

11428
1149
11442
11443
11444
11445
11446
11457
11459
11461
11468
11470
11477
11478
11479
11480
11481
11482
11497
11500
11726
11727
11729
11730
11731
11732
11734
11735
11737
11738
11739
11740
11741
11742
11743
11744
11745
11746
11747
11748
11750
11754
11755
11756
11757
11771
11772
11801
11802
11803
11804
11817

11818
11819
11824
11825
11827
11829
11830
11832
11833
11867
11868
11869
11870
11871
11872
11874
11875
11876
11879
12405
12512
12513
12531
12568
12571
12580
12586
12587
12588
12590
12591
12592
12658
12659
12670
12671
12672
12673
12705
12784
12785
12788
12789
12791
12792
12793
12794
12795
12796
12850
12863
12974

12975
12976
12977
12978
12979
12981
12982
12984
12986
12987
12988
12990
12991
12992
12993
12994
12995
12996
12998
13024
13043
13047
13200
13213
13237
13254
13271
13308
13335
13337
13338
13339
13394
13409
13598
13599
13600
13614
13621
13626
13627
13628

13629

13632
13633
13639
13640
13647
13648
13649
13650
13652

449

13654
13672
13673
13696
13703
13704
13705
13706
13707
13708
13709
13710
13711
13713
13714
13716
13717
13719
13720
13721
13722
13723
13724
13725
13727
13728
13729
13732
13734
13735
13736
13737
13738
13740
13743
13744
13745
13746
13748
13749
13750
13751
13752
13753
13754
13755
13756
13758
13759
13760
13761
13763

13764
13765
13767
13770
13771
13772
13774
13775
13776
13777
13778
13779
13782
13783
13784
13785
13786
13788
13789
13790
13791
13793
13794
13795
13796
13797
13798
13800
13901
13902
13906
13908
14136
15009
15010
15011
15013
15021
15023
15024
15025
15028
15085
15088
15089
15090
15091
15097
15098
15111
15114
15117

15201
15629
15740
15741
15743
15747
15757
15765
15767
15768
15799
15870
15886
15888
15893
15905

15906.

15917
15918
15919
15931
15942
15952
16006
6008
16013
16018
16097
16099
16101
16103
16105
16135
16136
16137
16139
16142
16143
16144
16153
16154
16155
16157
16158
16159
16161
16162
16181
16184
16188
16190
16193

16194
16195
16197
16198
16199
16201
16212
16213
16214
16217
16224
16226
16229
16230
16231
16232
16234
16235
16236
16238
16257
16262
16274
16416
16417
16420
16440
16443
16446
16454
16455
16458
16462
16467
16470
16472
16473
16475
16519

16525

16532
16559
16656
16869
16876
16915
17005
17006
17037
17127
17128
17129

70

17130
17141
17219
17410
17411
17558
17566
17574
17581
17582
17583
17596
17597
17598
17599
17601
17606
17607
17608
17609
17612
17613
17614
17762
17764
17767
17768
17769
17770
17771
17773
17774
17775
17776
17781
17784
17787
17791
17794
17909
17999
18000
18210
18211
18214
18227
18228
18229
18230
18232
18233
18235
        <pb n="468" />
        —  450   —                                                                                                                                          18236
18237
18238
18241
18242
18243
18244
18245
18246
18247
18249
18250
18372
18385
18386
18407
18421
18431
18432
18433
18931
18934

19481

19869
19370
20579
20581
20582
20584
20586
20587
20589
20590
20817
20818
20819
20820
20821
20849
20850
20864
20865
20880
20893
20899
21080
21092
21100
21126
21131
21133
21134

21136
21137
21138

21139

21183
21184
21185
21186
21187
21188
21190
21577
21640
21641
21642
21643
21663
21697
21787
21788
21831
21832
21835
21838
21902
21904
21911
21913
21914
21966
21970
21973
21974
21989
24553
24573
24589
24597
24598
24599

25114

25141
25142
25147
25149
25235
25731
25751
25752
25776
26090
26351

26354
26364
26395
26396
26397
26398
26399
26400
26599
26661
26670
26675
26677
26679
26684
26685
26687
26693
27243
27251
27252
27253
27255
27256
27257
27259
27261
27262
27263
27264
27265
27268
27270
27271
27272
27273
27274
27275
27276
27277
27278
27279
27280
27282
27283
27284
27285
27287
27288
27290
27291
27292

27293
27295
27296
27297
27298
27299
27650
27894
27895
28126
28127
28128
28129
28130
28132
28133
28134
28135
28136
28137
28192
28196
28197
28217
28218
28219
28458
28459
28624
29003
29004
29005
29006
29209
29210
29211
29214
29227
29252
29254
30082
30101
30105
30106
30108
30110
30111
30113
30116
30118
30119
30120

450

30121
30123
30124
30125
30126
30128
30130
30131
30132
30133
30134
30135
30137
30138
30145
30147
30148
30177
30178
30179
30180
30183
30186
30192
30193
30195
30199
30218
30219
30224
30236
30247
30288
30289
30510
30576
30577
30578
30579
30580
30581
30582
30584
30585
30586
30588
30589
30590
30591
30592
30593
30594

30595
30596
30597
30598
30599
30600
30625
30627
30644
30673
30680
31201
31208
31209
31210
31224
31236
31238
31240
31241
31243
31244
31245
31260
31261
31274
31286
31340
31348
31364
31365
31366
31367
31369
31371
31380
31381
31383
31384
31385
31386
31387
31388
31389
31390
31392
31393
31394
31395
31396
31397
31398

31399
31400
31401
31402
31403
31404
31406
31407
31409
31412
31413
31414
31417
31418
31419
31420
31421
31423
31424
31426
31428
31430
31431
31432
31433
31435
31437
31438
31439
31440
31443
31444
31445
31446
31447
31448
31449
31450
31451
31452
31453
31470
31471
31472
31473
31474
31475
31476
31477
31478
31479
31480

31481
31484
31485
31488
31489
31490
31492
31493
31494
31495
31496
31497
31498
31524
31527
31528
31533
31543
31544
31549
31550
31551
31654
31655
31656
31658
31659
31661
31663
31665
31679
31687
31713
31754
31760
31761
31766
31767
31769
31770
31771
31772
31773
31774
31775
31776
31777
31778
31812
31825
31826
31839

31844
31852
31855
31887
31893
31894
31896
31902
31903
31908
31911
31913
31922
31923
31931
32012
32014
32172
32191
32195
32196
32198
32200
32204
32214
32237
32294
32553
32573
32595
32596
32602
32607
32608
32611
32613
32697
32707
32788
322901
32902
32910
32912
32914
32915
32920
32922
32923
32924
32925
32926
32950
        <pb n="469" />
        —  451   —                                                                                                                                        32970
32976
32981
32983
32987
33025
33026
33031
33036
33056
33058
33060
33075
33087
33091
33099
33185
33190
33200
33292
34094
34099
34101
34102
34103
34105
34106
34108
34109
34110
34112
34113
34114
34115
34116
34117
34118
34119
34120
34121
34122
34123
34124
34125
34126
34128
34129
34137
34151
34153
34154
34155

34156
34157
34158
34159
34160
34162
34163
34164
34166
34167
34168
34170
34239
34402
34403
34404
34405
34410
34420
34482
34483
34525
34596
34861
34862
34863
34864
34865
34866
34867
34868
34869
34870
35010
35076
35077
35079
35084
35085
35086
35090
35091
35092
35093
35094
35096
35097
35098
35100
35104
35106
35111

35112
35120
35125
35150
35152
35153
35154
35155
35201
35202
35203
35206
35208
35209
35210
35211
35212
35214
35215
35256
35261
35266
35267
35268
35275
35285
35289
35291
35296
35302
35303
35305
35306
35308
35309
35312
35335
35338
35340
35343
35384
35456
35457

35458

35459
35460
35463
35477
35488
35490
35491
35492

—  451

35493
35494
35495
35496
35497
35498
35499
35500
35602
35603
35604
35605
35606
35607
35608
35609

35610

35611
35614
35615
35617
35618
35619

35620

35622
35623
35624
35625
35626
35627
35629
35630
35631
35632
35633
35634
35635
35636
35637
35638
35639
35640
35641
35642
35643
35644
35646
35647
35648
35649
35650
35703

35704
35717
35724
35730
35738
35740
35743
35745
35747
35754
35755
35777
35786
35787
35791
35814
35823
35866
35869
35871
35873
35893

36343

36344
36383
36385
36389
36392
36397
36399
36400
36476
36477
36478
36487
36719
36720
36724
36726
36729
36730
36731
36732
36733
36734
36736
36737
36870
37357
37415
38595
38600

38976
38977
38991
38994
39262
39384
39606
39608
39712
39756
39779
39780
40276
40578
40579
41116
41117
41118
42253
42282
42405
42407
42408
42842
42846
43027
43395
43396
43397
43931
43956
44644
44769
45008
45009
45010
45011
45012
45013
45014
45015
45016
45017
45018
45019
45024

45036

45051
45052
45053
45055
45062

45064
45065
45079
45091
45096
45098
45108
45109
45110
45113
45207
45211
45213
45214
45215
45227
45228
45233
45243
45258
45265
45308
45458
45518
45973
45984
45985
46031
46144
46145
46152
46154
46162
46198
46200
46273
46301
46302
46316
46317
46318
46319
46322
46325
46327
46346
46347
46349
46350
46467
46474
46487

46496
46498
46546
46602
46642
46880
46894
47002
47003
47044
47080
47097
47098
47099
47100
47110
47111
47112
47113
47115
47121
47172
47332
47333
47403
47404
47405
47592
47594
47596
47622
47623
47630
47723
47768
47798
47799
47800
47802
47824
47989
48122
48629
48630
48638
48642
48652
48698
48699
49239
49251
49252
707

49257
49263
49264
49504
49510
49512
49517
49544
49810
49812
49875
49878
49882
49884
49885
49886
49888
49889
49890
49891
49892
49893
49897
49900
49953
49954
49955
49957
49959
49962
49963
49964
49966
50062
50078
50079
50080
50082
50083
50084
50085
50087
50154
50202
50304
50341
50343
50367
51028
51603
51613
51682
        <pb n="470" />
        —   452   —                                                                                                                                                51692
51695
51698
51699
51704
51705
51706
51707
51709
51724
51727
51729
51732
51733
51736
51741
51757
51758
51760
51761
51768
51774
51775
51776
51778
51809
51810
51813
51867
51871
51889
51890
51892
51894
52001
52036
52037
52040
52041
52043
52047
52048
52049
52050
52051
52052
52053
52055
52058
52059
52062
52063

52070
52076
52083
52084
52085
52090
52093
52094
52095
52096
52099
52215
52218
52219
52220
52221
52225
52234
52235
52262
52263
52274
52275
52276
52277
52278
52279
52280
52288
52294
52295
52327
52351
52354
52376
52377
52378
52379
52380
52390
52391
52396
52397
52398
52492
52493
52494
52595
54417
55517
55673
55675

55677
55679
55682
55702
55713
55716
55728
55731
55732
55734
55758
55760
55761
55774
55843
55959
56401
56405
56408
56419
56424
56425
56427
56430
56431
56432
56434
56435
56441
56442

56444

56463
56464
56465
56466
56467
56468
56470
56474
56475
56476
56477
56478
58742
59700
60286
60287
60310
60400
60445
61203
61206

—  452

61209
61212
61214
61215
61216
61218
61219
61220
61222
61249
61250
61256
61257
61258
61259
61260
61261
61262
61263
61264
61270
61288
61291
61294
61320
61483
62146

62285

62286
62297
62299
62300
62326
62330
62653
62657
62658
62659
62660
62661
62663
62664
62665
62666
62667
62720
62721
63054
63055
63066
63069
63090

63223
63303
63304
63306
63315
63316
63317
63318
63321
63323
63324
63325
63327
63328
63329
63330
63332
63340
63341
63342
63343
63345
63346
63347
63348
63349
63350
63357
63371
63377
63378
63379
63381
63382
63383
63388
63400
63503
63654
63681
63682
63685
63903
64210
64804
64811
64829
64830
64834
64835
66152
66154

66158
66171
66173
66176
66185
66190
66193
66194
66207
66208
66209
66216
66220
66226
66234
66235
66249
66255
67420
67702
67703
68143
68362
68369
68538
68539
68540
68541
68542
68551
68554
68556
68559
68560
68561
68562
68563
68564
68565
68566
68709
69053
69059
69066
69067
69068
69069
69072
69568
70010
71355
71356

71358
71396
72606
73663
74870
75105
75118
75119
75120
75122
75123
75124
75125
75206
75207
75226
75227
75228
75231
75232
75233
75234
75235
75236
75237
75239
75241
75242
75245
75246
75248
75249
75250
75396
75398
75401

75403

75404
75406
75409
75410
75411
75412
75414
75416
75418
75419
75420
75424
75425
75426
75427

75428
75430
75431
75432
75433
75434
75436
75438
75439
75441
75442
75443
75446
75447
75448
75449
75451
75452
75454
75455
75456
75457
75458
75459
75460
75462
75463
75464
75465
75468
75470
75473
75474
75475
75476
75477
75479
75480
75481

75482

75483
75484
75485
75486
75488
75489
75490
75493
75495
75496
75497
75500

75501
75512
75513
75514
75596
75651
75653
75654
75655
75657
75659
75660
75661
75662
75663
75664
75666
75667
75668
75669
75670
75671
75672
75673
75674
75675
75685
75686
75687
75801
75802
75803
75804
75807
75808
75809
76331
76332
76334
76335
76338
76339
76340
76341
76342
76343
76346
76347
76348
76350
76351
76353
        <pb n="471" />
        —   453   —

76356  76458  76558  76689  79541  79604  80263  81331  Timbres
76357  76460  76570  76690  79542  79605  80264  81333  Secs.

76358  76461  76583  76693  79543  79607  80266  81342  206
76359  76462  76585  76694  79544  79608  80268  81343  3811
76360  76463  76586  76698  79545  79609  80269  81349  3812
76361  76464  76589  77025  79546  79610  80271  82089  4101
76362  76465  76591  77027  79547  79611  80279  82727  4102
76363  76466  76592  77028  79548  79612  80288  82729  4175
76365  76467  76593  77029  79550  79631  80292  83212  4181
76367  76468  76594  77468  79552  79655  80386  83387  4182
76368  76471  76595  77469  79553  79663  80536  83764  12585
76369  76473  76596  78140  79554  79664  80546  84005  17493
76370  76474  76597  78616  79555  79667  80602  84950  17494
76438  76477  76598  78618  79557  79668  80603  85539  17569
76439  76501  76599  78619  79558  79670  80604  85540  17572
76440  76504  76600  79390  79559  79671  80608  86428  17756
76441  76518  76605  79526  79560  79672  80609  86429  24562
76442  76519  76608  79527  79561  79673  80610  86455  24568
76443  76520  76613  79528  79562  79907  80622  86558  31880
76444  76521  76614  79529  79564  79908  80624  86560  32961
76446  76525  76615  79530  79566  79914  80630  86919  32962
76447  76533  76621  79531  79569  80066  80661  87196  32963
76448  76534  76634  79532  79571  80071  80666  87691  35807
76449  76535  76635  79533  79572  80072  80668  87695  39777
76450  76536  76639  79534  79573  80073  80669  87698  42836
76451  76537  76641  79535  79574  80074  80698  87700  42837
76452  76538  76670  79536  79575  80077  80794  87868  42840
76453  76544  76680  79537  79601  80082  80798  88972  59770
76454  76548  76686  79539  79602  80251  80979  89465  68549
76457  76556  76688  79540  79603  80252

Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gewahrt
werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Rathskanzler-Amt  einreichen.  In  Betreff
des  hierbei  zu  beobachtenden  Verfahrens  wird  auf  die  Bekanntmachung  vom  22.  Februar  d.  J.  —  Central-Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  Seite  99.,  Reichs-Anzeiger  Nr.  48  —  Bezug  genommen.

Berlin,  den  23.  August  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Herzog.

 

Des  mit  der  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II.  und  von  Uebergangsscheinen  ausgestattete
Königlich  preußische  Steueramt  zu  Bredstedt,  im  Hauptamtsbezirk  Tönning,  ist  am  1.  August  d.  J.  eingegangen
  und  der  Hebebezirk  desselben  dem  Nebenzollamt  I.  in  Husum  überwiesen  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Nebenzollamt  I.  zu  Norderney  im  Hauptamtsbezirk  Emden  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Reiseeffekten  von  Kurgästen  bis  auf  Weiteres  beigelegt  worden.
        <pb n="472" />
        —  454  —                                                                                                                                                  2.  Maas - und  Gewichts - Wesen.

Nachträge  zur  Eichordnung  vom  16.  Juli  1869.

Auf  Grund  des  Artikels  18  der  Maaß=  und  Gewichtsordnung  vom  17.  August  1868  erläßt  die
Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission  folgende  Nachtrags-Bestimmungen  zur  Eichordnung  vom  16.  Juli
1869  (besondere  Beilage  zu  Nr.  32  des  Bundes-Gesetzblattes):

Achter  Nachtrag  zur  Eichordnung.

Zu  §.  33.

Zulässigkeit  gleicharmiger  Balkenwaagen  mit  gegabelten  Balkenenden  zur  Eichung  und
Stempelung  betreffend.

Zur  Erledigung  der  in  der  eichamtlichen  Praxis  hervorgetretenen  Zweifel  über  die  Eichfähigkeit  von
gleicharmigen  Balkenwaagen  mit  gegabelten  Balkenenden  wird  hierdurch  Folgendes  bestimmt:
Gleicharmige  Balkenwaagen  mit  gegabelten  Balkenenden  sind  zur  Eichung  und  Stempelung,  jedoch  nur
mit  zugehörigen  Schalen  und  Aufhängungen,  zuzulassen,
wenn  sie  die  in  §§.  31,  33  und  38  sub  1  a  der  Eichordnung  näher  angegebenen  allgemeinen
Bedingungen  der  Stempelfähigkeit  erfüllen,  und  wenn  insbesondere:
bes  die  gegabelten  Balkenenden  hinreichende  Widerstandsfähigkeit  gegen  Verbiegungen
besitzen;
die  Aufhängung  der  Schalen  durch  besondere  Gehänge  vermittelt  wird;
die  Länge  der  Mittelschneide  nicht  weniger  als  0,6  der  Länge  einer  Endaxe  beträgt;
an  der  Aufhängung  der  Schalen  dicht  unterhalb  oder  innerhalb  der  Gabelung  der
Balkenenden  ein  Schutzbügel  oder  ein  Schutzblech  derart  angebracht  ist,  daß  eine  Anlehnung
  der  zu  wägenden  Gegenstände  an  den  Waagebalken  unter  allen  Umständen  verhindert
  wird;
trotz  einer  Verschiebung  des  Gewichts  oder  der  Last  auf  verschiedene  Stellen  der
Waageschalen  eine  verschiedene  Angabe  der  Waage  nicht  erfolgt;
bei  der  ungünstigen  (exzentrischen)  Stellung  von  Gewicht  und  Last  auf  den  Waagesiche
  noch  eine  innerhalb  der  vorgeschriebenen  Grenzen  liegende  Empfindlichkeit  voranden
  ist.
Sofern  Waagen  der  fraglichen  Konstruktion  auch  den  weitergehenden  in  8.  38  sub  2  der  Eichordnung
  angegebenen  Genauigkeitsanforderungen  genügen,  darf  ihnen  auf  besonderes  Verlangen  die  Stempelung
als  Präzisionswaagen  nicht  versagt  werden.

Zu  §§.  34  und  35  und  den  Nachtragsbestimmungen  zu  denselben  vom  6.  Mai  1871,  25.  Juni
1872  und  28.  Juni  1873  (s.  Zirkulare  7,  17  und  23).

Einrichtungen  zum  Wägen  mit  Laufgewicht  und  Skala  (Schnellwaagen=  Konstruktionen)
betreffend.

In  Betreff  der  Einrichtungen  zum  Wägen  mit  Laufgewicht  und  Skala  (Schnellwaagen-Konstruktionen)
wird  hiermit  in  Erläuterung  und  Ergänzung  der  in  §.  34.  der  Eichordnung  und  im  zweiten,  vierten  und
fünften  Nachtrage  zur  Eichordnung  sowie  in  den  zugehörigen  Ergänzungen  zur  Instruktion  enthaltenen  Vorschriften
  Folgendes  bestimmt:

1)  Solche  Einrichtungen  zum  Wägen  mit  Laufgewicht  und  Skala  (Schnellwaagen-Konstruktionen),
bei  denen  Waagebalken  oder  Laufschienen  mit  Kerbeinschnitten  versehen  sind,  welche  eine  Einstellung  der  Laufgewichtseinrichtung
  nur  auf  feste  Intervalle  der  Skala,  nicht  eine  gleichmäßig  fortschreitende  gleitende  Bewe-
        <pb n="473" />
        —  455  —

gung  der  Laufgewichtseinrichtung  und  die  Einstellung  derselben  auf  jeden  beliebigen  Punkt  der  Skala  gestatten,
  dürfen  zur  Eichung  und  Stempelung  nicht  zugelassen  werden.

2)  Wenngleich  bei  den  gewöhnlichen  Schnellwaagen  (§.  34  B  der  Eichordnung),  bei  welchen  die
veränderlichen  Stellungen  einer  Laufgewichtseinrichtung  an  der  Skala  die  Angaben  der  gesammten  Belastung
der  andern  Seite  der  Waage  liefern,  unbedingt  und  ausnahmslos  darauf  gehalten  werden  muß,  daß  dem
Laufgewicht  vermittelst  eines  Gehänges  eine  Drehung  um  eine  Stahlschneide  ermöglicht  sei,  vermöge  deren
der  Schwerpunkt  des  Laufgewichts  stets  vertikal  unter  einem  Punkt  der  Hülse  liegt,  welcher  einen  unveränderlichen
  Abstand  von  der  Ablesungsmarke  derselben  hat,  wird  es  zulässig  sein,  bei  der  Anwendung  von
Laufgewichtseinrichtungen  mit  Skala  in  Verbindung  mit  Dezimal=  oder  Zentesimalwaagen  mit  unveränderlichem
  Verhältniß  der  Hebelarme,  der  Laufgewichtseinrichtung,  vermittelst  deren  nur  Bruchtheile  der  Belastung
  der  Waage  abgelesen  werden,  welche  keinesfalls  über  ein  Zehntheil  der  größten  zulässigen  Belastung
  der  Waage  betragen  dürfen  (s.  Alinea  3),  eine  einfachere  Anordnung  zu  geben  in  solcher  Art,
daß  durch  die  Form  des  Laufgewichts  —  etwa  einer  Kugel,  eines  Cylinders  oder  dergleichen,  —  welches
direkt  ohne  Hülse  und  Gehänge  auf  der  Lausfschiene  aufsitzt  und  bei  möglichst  geringem  Spielraum  entweder
mit  einer  Preßfeder  gegen  eine  Seite  derselben  angedrückt  wird,  oder  durch  eine  unveränderlich  mit  dem  Gewicht
  verbundene  Preßschraube  angedrückt  werden  kann,  der  Schwerpunkt  des  Laufgewichts  nahezu  in  die
Mittellinie  der  Laufschiene  fällt.

3)  In  Betreff  der  im  Zirkular  23  vom  28.  Juni  1873  zu  §§.  34  und  35  der  Eichordnung
erlassenen  Bestimmung,  nach  welcher  der  größte  Gewichtswerth,  welcher  von  einer  als  Hilfseinrichtung  einer
Waage  dienenden  Laufgewichtsskala  angegeben  wird,  den  zwanzigsten  Theil  der  größten  zulässigen  Belastung
der  betreffenden  Waage  nicht  übersteigen  darf,  wird  hierdurch  der  Nachlaß  gewährt,  daß,  wenn  dieser  zwanzigste
  Theil  den  Betrag  von  resp.  5  kg.,  50  kg.,  500  kg.  u.  s.  w.  erreicht  oder  übersteigt,  aber  kleiner  ist
als  resp.  10  kg.,  100  kg.,  1000  kg.  u.  s.  w.,  eine  Erstreckung  der  Angaben  der  betreffenden  Laufgewichtsskala
  bis  zu  resp.  10  kg.,  100  kg.,  1000  kg.  u.  s.  w.  im  Interesse  der  Erleichterung  und  Sicherung  der
Aufsummirung  der  Angaben  der  Waage  zulässig  sein  soll.

Zu  §.  71.

Abänderung  der  im  Anschluß  an  §.  71.  der  Eichordnung  unter  Nr.  6  Alinea  1  des  Zirkulars   3.
6  vom  21.  April  1871  erlassenen  Bestimmung  über  die  Prüfung  und  Beglaubigung  von
Normalen  des  Albkboholometer,  Thermo-Alkoholometer  und  Thermometer  betreffend.

Die  unter  Nr.  6  Alinea  1  des  Zirkulars  6  vom  21.  April  1871  erlassene  Bestimmung  über  die
Prüfung  und  Beglaubigung  von  Normalen  des  Alkoholometer,  Thermo-Alkoholometer  und  Thermometer  wird
hierdurch  dahin  abgeändert,  daß  die  Prüfung  und  Beglaubigung  der  bezeichneten  Normalinstrumente,  auch
derjenigen,  welche  für  andere  als  Eichungsbehörden  und  für  Private  bestimmt  sind,  fortan  ausschließlich  durch
die  Normal-Eichungs-Kommission  erfolgen  soll.

Erlaß
betreffend

die  Zulassung  von  Neigungswaagen  zur  Eichung  und  Stempelung  und  zur  Anwendung   4. beim 
Wägen  von  Eisenbahn-Passagiergepäck.

Um  demselben  Bedürfniß  des  Eisenbahnverkehrs,  welches  zum  Erlaß  der  Vorschriften  vom  25.  Juni
1872,  betreffend  die  Zulassung  von  Federwaagen  zur  Eichung  und  Stempelung,  Anlaß  gegeben  hatte,  in
erweitertem  Umfange  zu  genügen,  hat  die  Kommission  auf  Grund  des  Artikels  18  der  Maaß=  und  Gewichts-Ordnung
  vom  17.  August  1868  Neigungswaagen  nach  Maaßgabe  der  folgenden  näheren  Bestimmungen  zur
Eichung  und  Stempelung  und  zur  Anwendung  bei  der  Wägung  von  Eisenbahn-Passagiergepäck  zugelassen.
        <pb n="474" />
        —  456  —

§.  1.
Allgemeine  Konstruktion  der  Neigungswaagen  für  Eisenbahn-Passagiergepäck.

Die  Eigenthümlichkeit  der  im  Hinblick  auf  die  besonderen  Umstände,  unter  denen  Wägungen  von
Eisenbahn-Passagiergepäck  stattfinden,  zur  Eichung  und  Stempelung  zuzulassenden  Neigungswaagen  besteht
darin,  daß  die  Bemessung  der  Schwere  der  Last  nicht  durch  Auflegen  eines  gleich  schweren  oder  in  bestimmtem
Maaße  verjüngten  Gewichts  geschieht,  sondern  dadurch,  daß  die  durch  verschiedene  Beschwerungen  des  Last-Hebelsystems
  bewirkten  Verschiedenheiten  der  Lage  (Neigung)  des  mit  einem  konstanten  Gegengewicht  beschwerten
  Gewichtsarms  des  Haupt-Winkelhebels  gegen  die  Vertikale  durch  geeignete  Führungen  vermittelst
Zahnstange,  Getriebe  und  beweglichen  Zeiger  auf  ein  mit  fortlaufenden  Gewichtsangaben  versehenes  Zifferblatt
  derart  übertragen  werden,  daß  der  Zeiger  bei  derjenigen  Gewichtsangabe  des  Zifferblatts  sich  einstellt,
welche  dem  jedesmaligen  Gewichtswerthe  der  Belastung  entspricht.

Die  Vortheile  dieser  Art  der  Wägung  sind  ganz  dieselben,  welche  im  §.  1.  des  Erlasses  vom
25.  Juni  1872  zu  Gunsten  der  Federwaage  für  Eisenbahn-Passagiergepäck  aufgeführt  worden  sind.

Die  Nachtheile  des  Konstruktionssystems,  welche  diese  Vortheile  der  Bequemlichkeit  und  Schnelligkeit
bei  Weitem  überwiegen,  wo  es  sich  um  gleichmäßigere  und  genauere  Wägungeresultate,  als  sie  für  den  hier
in  Rede  stehenden  Zweck  erforderlich  sind,  handelt,  bestehen  darin,  daß,  sobald  die  zur  Erfüllung  der  Gleichgewichtsbedingungen
  bei  jeder  Belastung  erforderliche  Winkelbewegung  des  Hebelsystems  auch  zur  Drehung
eines  Zeigerwerks  benutzt  wird,  Widerstände  gegen  die  reinen  Winkelbewegungen  des  Hebelsystems  eingeführt
werden,  welche  leicht  bewirken  können,  daß  dasselbe  auch  in  Folge  von  kleinen  veränderlichen  Hemmungen  an
dem  Zeigerwerk  oder  von  sonstigen  kleinen  Störungen  in  einer  andern  Lage  als  der  dem  jedesmaligen  Belastungsverhältnisse
  entsprechenden  zur  Ruhe  kommt,  und  daß  überhaupt  die  Mängel  der  mechanischen  Ausführung
  von  Drehungsbewegungen  größeren  Winkelbetrages,  wie  sie  im  allgemeinen  bei  Neigungswaagen
zugelassen  werden  müssen,  sowohl  die  Empfindlichkeit  solcher  Waagen  als  die  Zuverlässigkeit  und  Beständigkeit
ihrer  Leistungen  so  weit  herabsetzen,  daß  sie  nur  sehr  geringen  Anforderungen  zu  genügen  vermögen,  während
bei  denjenigen  Waagen,  bei  welchen  man  das  Gewicht  der  Belastung  aus  der  Schwere  der  zur  Herstellung
einer  und  derselben  Gleichgewichtslage  erforderlichen  Gegengewichte  ableitet,  die  unvermeidlichen  Störungen
des  freien  Spiels  von  Drehungen  im  allgemeinen  innerhalb  eines  kleineren  Winkelbetrages  und  deshalb  in
viel  geringerem  Maaße  auftreten.

§.  2.

Besondere  Vorschriften  über  die  Beschaffenheit  der  zur  Abwägung  von  Eisenbahn-Passagiergepäck
  zuzulassenden  Neigungswaagen.

Die  zur  Eichung  und  Stempelung  zuzulassenden  Neigungswaagen  für  Wägung  von  Eisenbahn-Passagiergepäck
  müssen  an  ersichtlicher  Stelle,  etwa  in  der  Nähe  des  Zifferblattes,  ein  Schild  tragen,  auf
welchem  in  deutlicher  Schrift  die  Bezeichnung  „Neigungswaage  für  Eisenbahn-Passagiergepäck“  enthalten  ist.

Die  Zifferblätter  der  Neigungswaagen  müssen  nach  Kilogramm  eingetheilt  sein,  und  dasjenige  Intervall
  der  Zifferblatteintheilung,  welches  einem  Unterschiede  der  Belastung  von  einem  Kilogramm  entspricht,
darf  nicht  kleiner  sein  als  5  Millimeter.

Die  Hebelverbindungen  der  Waage  müssen  den  allgemeinen  in  der  Eichordnung  und  der  Instruktion
für  die  Beschaffenheit  der  Drehungseinrichtungen  an  Waagen  aufgestellten  Vorschriften  bezüglich  der  Anordnung,
  Gestalt  und  sonstigen  Beschaffenheit  der  einzelnen  Theile  entsprechen;  auch  muß  die  Waage  eine  Arretirung
  besitzen,  durch  welche  die  Drehungs=  und  Ablesungseinrichtungen  vor  der  Wirkung  der  Stöße  beim
Aufbringen  von  Lasten  thunlichst  bewahrt  werden.  Die  Waage  muß  ferner  mit  einer  Vorrichtung  versehen
sein,  durch  welche  die  Wirkung  des  sogenannten  schädlichen  Raumes  zwischen  den  Zähnen  der  Zahnstange
  und  des  Getriebes  am  Zeigerrade  beseitigt  wird,  z.  B.  mit  einem  Gegengewicht,  welches  das  Zeigerrad
so  zu  drehen  sucht,  daß  die  Zähne  seines  Getriebes  sich  stets  in  derselben  Weise  an  die  der  Zahnstange
anlegen.

Endlich  muß  eine  angemessene  Regulirungseinrichtung  für  die  sichere  und  bequeme  Ausführung  der
von  Zeit  zu  Zeit  mittelst  geeichter  Gewichte  zu  bewirkenden  Richtigstellung  der  Angaben  des  Zifferblattes  der
Waage  sowie  ein  Pendelzeiger  zur  Sicherung  derjenigen  Stellung  der  Waage  gegen  die  Vertikale,  in  welcher
die  Eichung  derselben  erfolgt  ist,  vorhanden  sein.
        <pb n="475" />
        —  457  —

§.  3.

Prüfung  der  Neigungswaagen.

Die  Prüfung  der  Neigungswaagen  hat  mittelst  geeichter  Gewichte  in  der  Weise  zu  erfolgen,  daß  die
Waage  zunächst  bei  der  größten  von  ihrem  Zifferblatt  angegebenen  Belastung  vermittelst  der  Regulirungseinrichtung
  auf  der  dem  Gewichtswerth  der  Last  genau  entsprechenden  Stelle  des  Zifferblattes  zum  Einspielen
gebracht  wird.  In  dieser  Stellung  muß  der  Zeiger  der  Waage  eine  Veränderung  der  Angabe  am  Zifferblatt
  deutlich  erkennen  lassen,  sobald  auf  der  Brücke  eine  Veränderung  der  Belastung  im  Betrage  von  100
Gramm  stattfindet.  ·

Sodann  wird  bei  der  kleinsten  Belastung,  von  welcher  ab  die  genaue  Eintheilung  des  Zifferblattes
der  Waage  beginnt,  untersucht,  ob  die  Waage  an  der  betreffenden  Stelle  des  Zifferblattes  hinreichend  richtige
Angaben  macht.  Auch  an  dieser  Stelle  muß  der  Zeiger  der  Waage  eine  Veränderung  der  Angabe  am  Zifferblatt
  deutlich  erkennen  lassen,  sobald  auf  der  Brücke  eine  Veränderung  der  Belastung  im  Betrage  von  100
Gramm  stattfindet.  Der  Fehler  der  Angabe  des  Zifferblattes  bei  der  geringsten  von  demselben  angegebenen
Belastung  darf  100  Gramm  nicht  übersteigen.

Hierauf  erfolgt  die  weitere  Prüfung  der  zwischen  obigen  beiden  Stellen  liegenden  Angaben  des  Zifferblattes
  mit  Anwendung  geeichter  Gewichtsstücke  in  der  Art,  daß  bis  zur  größten  Belastung  nach  einander  etwa
5  verschiedene  Gewichtsbeträge  aufgesetzt  werden,  für  welche  die  entsprechenden  Ablesungen  thunlichst  gleichmäßig
  zwischen  der  kleinsten  und  größten  Angabe  des  Zifferblattes  vertheilt  sind.  Bei  allen  diesen  Prüfungen
muß  die  Waage  die  Gewichtswerthe,  mit  denen  sie  belastet  ist,  auf  dem  Zifferblatte  innerhalb  einer  Fehrgrenze
  von  100  Gramm  angeben.

§.  4.

Stempelung  der  Neigungswaagen.

Die  Stempelung  der  Neigungswaagen  geschieht  an  solchen  Stellen,  an  welchen  die  Befestigung  des
mit  der  Waage  fest  zu  verbindenden  Schildes,  das  die  besondere  Bezeichnung  „Neigungswaage  für  Eisenbahn-Passagiergepäck“
  trägt,  erfolgt  ist  und  zwar  auf  den  zu  diesem  Zweck  in  geeigneten  Dimensionen  herzustellenden
  Köpfen  von  kupfernen  oder  messingenen  Schrauben  nach  Entfernungen  des  Einschnittes  derselben.

Außerdem  ist  an  einer  passenden  Stelle  des  Schildes  oder  der  Verbindung  des  Schildes  mit  der
Waage  etwa  auf  einem  Zinntropfen  eine  Stempelung  auszuführen,  welche  neben  dem  Eichungsstempel  die
Jahreszahl  der  Eichung  enthält.

§.  5.
Periodische  Eichung  der  Neigungswaagen.

Die  Gültigkeit  der  Eichung  einer  Neigungswaage  für  Eisenbahn-Passagiergepäck  wird  hiermit  derartig
eingeschränkt,  daß  eine  solche  Waage  nur  dann  als  gehörig  gestempelt  zu  betrachten  ist,  wenn  die  nach  §.  4
aufgestempelte  Jahreszahl  der  Eichung  nicht  um  mehr  als  eine  Einheit  von  der  laufenden  Jahreszahl  abweicht.

Hiernach  ist  die  periodische  Erneuerung  der  Stempelung  der  Neigungswaage  für  Eisenbahn-Passagierepäck
  auf  Grund  einer  erneuerten  jedesmaligen  Wiederholung  der  eichamtlichen  Prüfungen  des  Zustandes  der
Waage  die  Bedingung  ihrer  dauernden  Zulässigkeit.

Bei  den  periodisch  zu  wiederholenden  Prüfungen  sind  im  allgemeinen  die  in  §.  3  gegebenen  Vorschriften
  zu  befolgen;  doch  dürfen  alsdann  solche  Abweichungen  der  Angaben  der  Waage  von  der  Richtigkeit
noch  als  zulässig  angesehen  werden,  welche  durch  eine  Zulage  von  höchstens  200  Gramm  ausgeglichen  werden
können.  Ebenso  darf  die  Empfindlichkeit  hierbei  als  genügend  betrachtet  werden,  wenn  eine  Veränderung  der
Belaluung  im  Betrage  von  200  Gramm  noch  eine  ersichtliche  Veränderung  der  Angaben  des  Zeigers  hervorruft.


Die  Aufstellung  der  Neigungswaagen  für  Eisenbahn-Passagiergepäck  darf  nur  in  solchen  Räumen  oder
in  solchen  gesonderten  Raumabtheilungen  erfolgen,  in  welchen  keine  anderen  Abwägungen  als  die  von  Eisenbahn-Passagiergepäck
  stattfinden.

71
        <pb n="476" />
        —  458  —

8.  6.
Eichgebühren.

berech  Für  die  Eichung  und  Stempelung  einer  Neigungswaage  für  Eisenbahn-Passagiergepäck  sind  zu
erechnen:
bis  zur  größten  Tragfähigkeit  von  250  Kilognnn  15,00  M.
bei  einer  größeren  Tragfähigkeit  19,50  =
Eine  Berichtigung  solcher  Waagen  durch  die  Eichungsanstalt  findet  nicht  statt.
Für  die  Prüfung  ohne  Stempelung  ist  zu  berechnen:
bei  Waagen  bis  zur  größten  Tragfähigkeit  von  250  Kilogramm..  0,)80  M.
bei  Waagen  von  größerer  Tragfähigket..  1910  =

8.  7.
Für  den  Eichschein  ist  folgendes  Formular  zu  benutzen:
Eichschein  Xla.  Nummer
Für  Neigungswaagen  zu  Eisenbahn-Passagiergepäck.

Für
sind  nachfolgend  angegebene  Neigungswaagen,  nachdem  sie  innerhalb  der  nach  8.  .  ..  des  Erlasses
vom  .  .  187  .  .  zulässigen  Abweichungen  vorschriftsmäßig  richtig  befunden  worden
sind,  geeicht  und  die  beigemerkten  taxmäßigen  Gebühren  berechnet  worden.

 

 

 

 

Stückzahl
der  Tragfähigkeit.  Taxmäßige  Gebühren.
Neigungswaagen.  „
Eichamuuutt  am  18
(Stempel.)  (Unterschrift  des  Eichmeisters.)

Berlin,  den  19.  Angust  1876.

Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.
        <pb n="477" />
        —  459  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Am  15.  d.  M.  ist  die  zur  Oberschlesischen  Eisenbahn  gehörige,  44,77  Kilometer  lange  Bahnstrecke  Deutsch-Wette-Leobschütz
  mit  der  Zwischenstation  Neustadt  —  vorläufig  nur  für  den  Güterverkehr  —  dem  Betriebe
übergeben  worden,  nachdem  auf  der  Theilstrecke  Deutsch-Wette-Neustadt  bereits  am  15.  Juni  d.  J.  der  Betrieb
  für  den  Güterverkehr  eingerichtet  worden  war.

Berlin  W.,  den  20.  August  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  an  der  Bahnstrecke  Kleinen-Wismar  der  Mecklenburgischen  Friedrich-Franz-Eisenbahn
neu  errichtete  Haltestelle  „Mecklenburg“  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden.

Berlin  W.,  den  20.  August  1876.
Das  Reichs-  Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  15.  d.  M.  ist  die  neu  errichtete,  zwischen  den  Stationen  Königswinter  und  Honnef  der  rechtsrheinischen
  Eisenbahnstrecke  gelegene  Haltestelle  Rhoendorf  für  Personenverkehr  eröffnet  worden.

Berlin  W.,  den  20.  August  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul
in  Trapezunt,  F.  Frommelt  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  zu  Serajewo  zu  ernennen  geruht.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
71*
        <pb n="478" />
        <pb n="479" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-.  Amt.

     

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  September  1876.  Nr.  35.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Quarantaine-Maßregeln;  —  Ervon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  461  theilung  eines  Flaggenattestes  464

2.  Finanz-Wesen:

3.  Münz=  Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  463

Goldankäufe  seitens  der  neichsbank  262  6.  Eisenbahn-Wesen:  Ventilation  der  Personenwagen;  —

Eröffnung  der  Haltestelle  Selm  für  den  Güterverkehr  465

4.  Zoll=  und  Steuer  =  Wesen:  Errichtung  von  Steuer-  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  2.  467

stellen

 

............  464

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

J.

2.



*)  Vergl.

1. der  Eisendreher  Karl  Nataly,  geboren  und  wohnhaft  zu  Simmering  bei  Wien,  19  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Düsseldorf  vom  19.  August  d.  J.,

2. der  Schuhmacher  Abraham  Wyszinski  aus  Radciejewo  (oder  Radczilowo),  Kreis  Lomza
in  Russisch-Polen,  46  Jahre  alt,

3. der  Handelsmann  Isaak  Lipinski")  aus  Radciejewo  (oder  Radczilowo),  Kreis  Lomza  in
Russisch-Polen,  45  Jahre  alt,

4. der  Arbeiter  Michael  Zalecki  aus  Jablonowo  in  Rußland,  46  Jahre  alt,

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Marienwerder  und  zwar  zu  2
und  3  vom  3.  Juli  d.  J.,  zu  4  vom  25.  Juni  d.  J.,

5. der  Schuhmachergeselle  Johann  Modrzejewski  aus  Winiec  in  Russisch-Polen,  30  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Posen  vom  24.  August  d.  J.,

6. der  Kürschner  Leopold  Kosolka  aus  Brüx  in  Böhmen,  31  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Regierung  zu  Kassel  vom  11.  August  d.  J.,

Central-Blatt  1875  Seite  374,  Ziffer  5.
72
        <pb n="480" />
        10.



—  462  —

7. der  Schuhmacher  Israel  Bornstein,  59  Jahre  alt,

8. der  Schuhmacher  Jakob  Cerkepy,  46  Jahre  alt,
zu  7  und  8  ortsangehörig  zu  Makow  (Gouvernement  Warschau)  in  Russisch-Polen,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Arnsberg  vom  30.  Juli  d.  J.,

9. der  Schlosser  Anton  Schmalzhofer,  gebürtig  aus  Grübel,  ortsangehörig  zu  Steinerkirchen
  (Bezirkshauptmannschaft  Wels)  in  Oesterreich,  46  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der
Königlich  württembergischen  Regierung  des  Schwarzwaldkreises  vom  18.  August  d.  J.,

10. der  Arbeiter  Aloys  Deyber,  geboren  am  14.  Dezember  1846  zu  Hochstatt  (Kreis  Altkirch),

durch  Option  französischer  Staatzangehöriger,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
  zu  Kolmar  vom  8.  August  d.  I.,

11. der  Schneider  Cölestin  Bouterre  aus  Cateau  (Departement  Nord)  in  Frankreich,  44  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  22.  August  d.  J.,

11.  der  Tagelöhner  Mathias  Hafner,  geboren  zu  Werthenstein  (Kanton  Luzern),  ortsangehörig

zu  Entlebuch  (Kanton  Luzern),  1  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
  zu  Kolmar  vom  25.  August  d.  J.,  -

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1  wegen  Landstreichens,  Sachbeschädigung  und  Bedrohung  mit  einem  Verbrechen,
zu  2,  3,  5—8  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

zu  4  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  eines  falschen  Namens,

zu  9  wegen  wiederholten  Bettelns  und  Nichtbeschaffung  eines  Unterkommens,

zu  10  und  11  wegen  Landstreichens,

zu  12  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  eines  falschen  Wanderbuchs,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

 

Vom  16.  bis  23.  August  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  372.10  1,,0  Mark  für  —  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  25.637.581,,  „  „2.056.  5227,61  „

 

Zusammen  für  26.  009.  683,60  Mark  für  2.056.527,61  Mark.
        <pb n="481" />
        —   463   —

3.  Münz-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  26.  August  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon
Woche  vom  auf  Privat=  
20.  bis  26.  Doppel-  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
Angust  1876  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig.  Pfennigsind
  geprägt kronen.  stũcke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.432.386  —  367.576  50  53.613400122.95140  ——  7.67410  6.371|70
b)  Hannover  —  —  —  —  218.754  —  98.  847  00  35.  78600  38.700  00  15.  81100  —  —  —  —
e)  Frankfurt  —  —  —  —  431.400  —  116.70000  28.  449  60  75.497  70  21.624  30  —  —  —  —
d)  München  —  —  —  —  696.000  —  —  —  35.  000  00  55.  900  00  26.42½20%%  7.54000  680/00
e)  Dresden  —  —  —  480.000  —  —  —  —  60.  114  60  60.  600  00  —  —  —  —  3.020  00
40  Stuttgart  —  —  —  285.450  121.492  —  —  —  72.06540  16.35000  9.55500  3.93000  2.26400
5)  Karlsruhe  —  400.000  —  116.000  278.448  —  —  —  45.000%0  12.500%%0  10.4000  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  400.000  —  —  —  —  43.59400  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  —  476.236  —  —  —  71.975|60  —  —  —  ——  —  —
Summe  1.  —  800.000  —  881.450%  3.654716  —  676.717  50  4  %%  37249910  83.790  30  19.144  10  12.335  70
2.  Vorher
waren
geprägt  in:
a)  Berlin  5027.582.720102.707.  220  191.527.260  18.658.945  5.868.  128  54.776.738.1022y  ↄ68  40  2.  928.  363  201  1.  554.  896  40  1.  181.  576  10
b)  Hannover  123.760.140107.677.  80  —  15.089.250  1.547.692  10.451.  575410  52  1.  180.  613301  670.  8151701  424.  500  80
c)  Frankfurt  175.907.225,97.220  —  4.061.805  7.1.714  11.857.  441404%%O  50%  a07.  8906  081  493.  398  09
d)  München  105.  339.  3001  37.  307.  520  482.  114  9.356.330  3.  165.  000  17.  417.  572  3.  858.  05950  7.  535.  I16  80]  2.  738.  27140  1.  217.  423  601  -OTOO  328.  802  13
e)  Dresden  54.574.9400  17.366.  480  —  4.404.845  —  7.885.314  12004720GS  39150  OSS
f) Stuttgart  46.818.820  —  4.014.080  44.974  17.499.1201.7.  300  0616.,77O  2  09  0  0  OOA40  80
g)  Karlsruhe  21.  401.3604  –  3.580.730  571.000  12.614.471,039  50  3-509.825/60  1.461.721½90  099.,921105  1338.01880  201.  200  08
h)  Darmstadt  16.766.330  9.428.  970  —  1.088.645  26.000  6.673.431  426.109100  839.549001000.9840  155.  60.28695
i)  Hamburg  40.562.420  5.646.880  39.335.7900  (4-0247258  3  10|424
Summe  2..07.813.300  079.  330  171.  345.  164  64.  279.  355  15.  648.  576  143.412.  165  33.  140.471  80  30.  ssz.  ꝛ-  10]  19.  961.  110  00  10.  749.  13495  5.742.19818  3.256.015|10
Gesammtausprägung
  1.087.813.300O0  171.  34.  1644%OS  443-  349N323.  60  832.92  %%  8.268.850  so
——  *  —  —  —  —  .

 

1.417.492.630  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

293.199.130  Mark.

 

 

31.150.534  Mark  35  Pf.

 

 

 

9.02.,  698  Mark  38  Pf.

72*
        <pb n="482" />
        —  464  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Zu  Dudler  im  Königlich  preußischen  Hauptamtsbezirke  Malmedy  und  zu  Dasburg,  Obersgegen,
Echternacherbrück,  Igel  und  Nennig  im  Königlich  preußischen  Hauptamtsbezirke  Trier  sind  Abfertigungsstellen
  für  den  Branntweinverkehr  mit  dem  Großherzogthum  Luremburg  errichtet  worden,  welchen
nebst  der  Steuer-Rezeptur  zu  Perl  im  Hauptamtsbezirke  Trier  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung,
  von  g#berganges  heinen  über  Branntwein  im  Verkehr  von  und  nach  dem  Großherzogthum  Luxemburg
eigelegt  ist.

 

An  der  Uebergangssteuerstraße  von  Luxemburg  nach  Ewringen  in  Elsaß-Lothringen  —  Central-Blatt  1876
Seite  428  —  ist  eine  weitere  Uebergangssteuerstelle  für  Branntwein  in  Frisingen  auf  luxemburgischem
Gebiete  errichtet  worden.

    

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Durch  Beschluß  des  internationalen  Gesundheitsraths  zu  Konstantinopel  vom  8.  August  d.  J.  sind  sämmtliche,
  gegen  Ankünfte  aus  fremden  Häfen  angeordnete  Quarantaine-Maßregeln  wieder  aufgehoben  worden
(Central-Blatt  Seite  422).

 

Die  in  der  ersten  Hälfte  dieses  Jahres  zu  Quebec  erbaute  Bark  „Friedrich  Perthes“  von  ungefähr  390
britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum  von  Taake  Jannssen
zu  Vegesack  und  Genossen  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe
ist  am  25.  Juli  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Quebec  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
        <pb n="483" />
        —  465  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

–.  —  —

Der  Ventilation  der  Personenwagen  ist,  wie  das  Reichs-Eisenbahn-Amt  aus  den  angestellten  Erhebungen
ersieht,  seitens  der  Eisenbahnverwaltungen  im  allgemeinen  bisher  nicht  die  Wichtigkeit  beigelegt  worden,  die
ihr  im  Interesse  des  reisenden  Publikums  gebührt.

Ist  auch  die  Mehrzahl  der  Personenwagen  mit  Ventilationsvorrichtungen  versehen,  so  scheint  doch  die
Anbringung  derselben  mehr  eine  Konzession  an  die  öffentliche  Meinung  als  durch  das  Bestreben  hervorgerufen
zu  sein,  einem  für  das  reisende  Publikum  wichtigen  Bedürfniß  gerecht  zu  werden.  Bei  der  Wahl  zwischen
den  verschiedenen,  bisher  gebräuchlichen  Konstruktionen,  scheint  selbst  für  die  in  jüngster  Zeit  bewirkten  Neu—
beschaffungen  häufiger  die  Rücksicht  auf  Billigkeit,  als  auf  wirksame  und  zweckmäßige  Vorrichtungen  maßgebend
gewesen  zu  sein.

Von  fast  sämmtlichen  Verwaltungen  wird  im  allgemeinen  zugestanden,  daß  eine  nur  durch  das
Oeffnen  der  Fenster  herbeizuführende  Ventilation  wegen  des  Eindringens  von  Staub,  Kohlentheilen,  Regen
u.  s.  w.  sowie  wegen  der  entstehenden  Zugluft  als  nicht  angängig  zu  erachten  sei.  Nur  vier  Verwaltungen
vertreten  die  Ansicht,  daß  bei  dem  Vorhandensein  erhöhter,  in  jeder  Lage  feststellbarer  Fenster  alle  besonderen
Ventilationsvorrichtungen  zu  entbehren  seien,  während  eine  fünfte  sich  dieser  Ansicht  mit  Rücksicht  auf  die
klimatischen  Verhältnisse  und  die  günstige  staubfreie  Bodenbeschaffenheit  ihrer  Bahn  anschließt.

Von  den  zur  Anwendung  gekommenen  beziehungsweise  noch  im  Stadium  des  Versuchs  sich  befindenden
Ventilationsvorrichtungen  sind  zu  erwähnen:

1.  Die  gewöhnlich  als  „Jalousie“  bezeichnete  Vorrichtung,  welche  aus  einer  horizontalen  Reihe  von

Löchern  oder  vertikalen  Schlitzen  verschiedener  Förm  in  den  Seiten=  oder  Stirnwänden  der  Wagen,
meistens  über  den  Fenstern  beziehungsweise  Thüren  besteht  und  im  Innern  des  Wagens  durch
eine  Klappe  oder  durch  einen  stellbaren  Schieber  mit  korrespondirenden  Oeffnungen  geschlossen
resp.  ganz  oder  theilweise  geöffnet  werden  können.  An  der  Außenseite  sind  gewöhnlich  als  Schutz
gegen  das  Eindringen  des  Regens  ein  oder  mehrere  schräg  gestellte  Brettchen  vor  den  Oeffnungen
angebracht.  Zum  Theil  bestehen  dieselben  auch  aus  horizontal  liegenden  stellbaren  Jalousien.

Bei  einer  Bahn  ist  zur  Verhütung  des  Eindringens  des  Regens  ein  geschweiftes  Schutzblech
  angebracht,  das  gleichzeitig  dazu  dienen  soll,  bei  der  Bewegung  des  Wagens  die  Luft  aufzufangen
  und  durch  die  Oeffnungen  in  den  Wagen  zu  pressen.  "

Die  Ventilation  mittelst  sogenannter  Jalousien,  mit  welcher  bei  26  Bahnen  sämmtliche,
bei  29  weiteren  Bahnen  ein  Theil  der  Personenwagen  versehen  sind,  trifft  nach  dem  Urtheile  der
Mehrzahl  der  Verwaltungen  der  Vorwurf  geringer  Wirksamkeit  und  des  Einlassens  von  Staub,
Kohlentheilen,  Regen  u.  s.  w.  Nur  bei  wenigen  Bahnen  sind  gegen  diesen  Uebelstand  die  Oeffnungen
  mit  feiner  Drahtgaze  verschlossen.

Elf  Verwaltungen  glauben  diese  Art  der  Ventilation  als  ausreichend  erachten  zu  dürfen,
weil  Klagen  über  die  Mangelhaftigkeit  derselben  nicht  zu  ihrer  Kenntniß  gelangt  sind,  während
sechs  weitere  Verwaltungen  dieselbe  für  die  besonderen  Verhältnisse  ihrer  Bahnen,  besonders  in  Rücksicht
  die  Kürze  der  jedesmal  von  den  Reisenden  zu  durchfahrenden  Bahnstrecke,  als  genügend
ansehen.  

2.  Eine  weitere  Vorrichtung  besteht  in  größeren  runden  Oeffnungen  in  den  Seitenwänden,  welche

in  den  Wagen  beziehungsweise  Kupees  nahe  der  Decke  diagonal  einander  gegenüberstehen  und  im
Innern  durch  drehbare  Regulirscheiben  geschlossen  oder  geöffnet  werden.  Zuweilen  sind  auch  vier
derartige  Oeffnungen  in  einem  Kupee.  An  der  Außenseite  des  Wagens  münden  die  Oeffnungen
in  knieförmig  gebogene  Röhren,  deren  Ausmündung  entweder  nach  unten  oder  zweckmäßiger  nach
den  Stirnwänden  der  Wagen  zu  gerichtet  ist,  so  daß  bei  der  Bewegung  des  Zuges  die  eine  der
korrespondirenden  Röhren  die  Luft  auffängt  und  in  den  Wagen  hineinführt,  während  aus  der
anderen  die  verbrauchte  Luft  aussirömt.  Diese  Ventilationsvorrichtung  wird  bei  neun  Bahnen  angewandt.


3.  Auf  zwei  Bahnen  sind  versuchsweise  die  Knieröhren  durch  Saug=  und  Druckröhren  nach  dem

System  Viebahn  u.  Voß  ersetzt,  deren  Wirkung  als  eine  kräftige  bezeichnet  wird.
        <pb n="484" />
        —  466  —

4.  Die  schwache  Wirkung  der  Jalousien  hat  man  mehrfach  gesucht  durch  Anbringung  von  Luftabzügen
  auf  der  Wagendecke  zu  verstärken,  die  im  Innern  durch  eine  Regulirscheibe  verschließbar
sind.  —  Solche  Luftabzüge  sind  auch  ohne  Jalousien  angewandt,  erfordern  dann  aber,  um  gehörig
  wirksam  zu  werden,  ein  theilweises  Oeffnen  der  Fenster.  Dieselben  haben  bei  sechs  Bahnen
  und  zwar  vorzugsweise  bei  der  IV.  Wagenklasse  e  gefunden.

5.  Eine  selbständig  wirkende  Ventilation  erzeugen  die  auf  sechs  Bahnen  vorhandenen  Deflektoren  und
Exhaustoren.  Die  Zirkulation  der  Luft  wird  im  Innern  des  Wagens  durch  eine  Regulirscheibe
geregelt,  während  der  eigenthümlich  konstruirte  Aufsatz  die  verbrauchte  Luft  aus  dem  Wagen  heraussaugt.
  Bei  der  Niederschlesisch-Märkischen  Eisenbahn  sind  sämmtliche  Personenwagen  damit
versehen.

Der  Wirkung  der  unter  2,  3  und  5  aufgeführten,  selbständig  wirkenden  Vorrichtungen
wird  fast  in  allen  Fällen  der  Vorzug  vor  den  Jalousien  zuerkannt.  —  Da,  wo  auch  bei  deren
Anwendung  Staub  und  Kohlentheile  in  den  Wagen  eingedrungen  sind,  ist  durch  Verschließen  der
äußeren  Oeffnungen  mittelst  Drahtgaze  erfolgreich  entgegengetreten.

Um  das  Publikum  auf  das  Vorhandensein  und  den  Gebrauch  dieser  Ventilationsvorrichtungen,
  deren  seltene  Benutzung  von  den  Bahnverwaltungen  mehrfach  betont  wird,  aufmerksam
zu  machen,  wird  sich  die  Anbringung  einer  entsprechenden  Inschrift  nach  dem  Beispiele  der  Niederschlesisch-Märkischen
  Eisenbahn  empfehlen.

6.  Von  zwei  Verwaltungen  sind  ferner  Versuche  mit  einer  Ventilation  nach  dem  Scharrath'schen
Poren-System  angestellt,  die  jedoch  noch  nicht  zum  Abschluß  gelangt  sind.

7.  Als  besonders  wirksam  wird  die  bei  einer  größeren  Zahl  von  Personenwagen  der  Ostbahn  mit
der  Dampfheizung  in  Verbindung  gebrachte  Ventilation  bezeichnet,  die,  auch  ohne  daß  geheizt
wird,  benutzt  werden  kann  und  alle  anderen  Vorrichtungen  an  Zweckmäßigkeit  übertreffen  soll.

8.  Salon=  und  Postwagen  haben  bei  einzelnen  Bahnen  kastenartige  Aufsätze  (sogenannte  Laternen)
auf  der  Wagendecke,  die,  an  ihren  Seitenwänden  mit  stellbaren  Fensterjalousien  versehen,  eine
zugfreie  Ventilation  der  Wagen  erzeugen.

9.  Als  Ersatz  besonderer  Ventilationsvorrichtungen  oder  neben  denselben  haben  neun  Verwaltungen
erhöhte  Thürfenster  eingeführt,  während  bei  fünf  Bahnen  ein  Theil  der  Wagen  l.  und  II.  Klasse
mit  Einsatzfenstern  von  Drahtgaze  ausgerüstet  sind.

Indem  das  Reichs-Eisenbahn-Amt  die  aus  den  eingereichten  Berichten  im  allgemeinen  sich  ergebenden
Resultate  hiermit  zur  Kenntniß  der  Eisenbahnverwaltungen  bringt,  veranlaßt  es  dieselben,  diesem  wichtigen
Gegenstande  ferner  ihre  besondere  Aufmerksamkeit  zuzuwenden,  die  Versuche  auf  Herbeiführung  einer,  den
Anforderungen  möglichst  entsprechenden  Ventilation  weiter  fortzuführen  und  über  die  gewonnenen  Resultate
nach  zwei  Jahren  zu  berichten.

Berlin  W.,  den  16.  August  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
In  Vertretung:
Körte.

An  sämmtliche  Eisenbahnverwaltungen  Deutschlands  (exkl.  Bayerns).

 

An  1.  September  d.  J.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Lünen  und  Lüdinghausen  belegene  Personen-Haltestelle
  Selm  der  Dortmund-Gronau-Enscheder  Eisenbahn  auch  für  den  Güterverkehr  eröffnet  werden.
Berlin  W.,  den  25.  August  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="485" />
        —  467  —

7.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Kaufmann  J.  A.  Jung  zu  Cochin  (Ostindien)  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  und
den  Kaufmann  J.  C.  Glade  zu  Honolulu  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  für  die
Hawaiischen  Inseln
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Richard  Lindau  in  Barcelona  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870

für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von

deutschen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurnden.


 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="486" />
        <pb n="487" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                        im 

Reichskanzler-  Amt.

..———

Zu  beziehen  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  September  1876.  Nr.  36.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  gabe  von  Reichskassenscheinen;  —  Goldankäufe  seitens  der
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  469  Reichsbank....  ..  472
2.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reiche-  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  Schiffs-Vermesmünzen..
  ..  ....  sungs-  und  Revisionsbehörden;  —  Ertheilung  eines  Flag
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende  August  1876  genattestes....  474
stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Aus-  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennugeen  476

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Maler  Silvester  Filla,  gebürtig  aus  Brünn  in  Mähren,  ortsangehörig  zu  Judenburg
in  Steiermark,  16  Jahre  alt,
2.  der  Fabrikarbeiter  Adalbert  Wagner“)  aus  Hohenelbe  in  Böhmen,  25  Jahre  alt,

zu  1  und  2  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Liegnitz  vom
28.  August  d.  J.,

3.  der  Arbeiter  Gustav  Anderson"")  aus  Stockholm,  31  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Regierung  zu  Schleswig  vom  26.  August  d.  J.

4.  der  Arbeitersohn  Joseph  Pawlik,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Deutsch-Leuthen  in
Oesterreich,  wohnhaft  in  Bosatz,  13  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Regierung  zu  Oppeln  vom  8.  Juli  d.  J.,

*)  Vergl.  Central-Blatt  1874  Seite  116,  Ziffer  6  und  Central-Blatt  1875  Seite  177,  Ziffer  2.
**)  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  189.  Ziffer  3

73
        <pb n="488" />
        —  470  —

5.  die  unverehelichte  Theresia  Weiß,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Dorf  Teschen  in

Oesterreichisch-Schlesien,  20  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung
zu  Oppeln  vom  5.  August  d.  J.,

6.  der  Arbeiter  Janusch  (Johann)  Wargan  aus  Kalnista  in  Ungarn,  47  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Hannover  vom  28.  August  d.  J.,

7.  die  unverehelichte  Marianne  Hauer"“),  geboren  und  wohnhaft  zu  Stauding  bei  Troppau
in  Oesterreichisch-Schlesien,  26  Jahre  alt,

8.  die  unverehelichte  Franziska  Krysztow,  geboren  und  wohnhaft  zu  Barisdorf  in  Oesterreichisch-Schlesien,
  15  Jahre  alt,

zu  7  und  8  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Breslau  vom
17.  August  d.  J.,

9.  der  Gelbgießer  Emanuel  Wachtmeister  aus  Neu-Knin  (Bezirkshauptmannschaft  Prebram)

in  Oesterreich,  geboren  1839,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu
Hemau  vom  23.  August  d.  J.

10.  der  Müllergeselle  Moritz  Humpel,  geboren  zu  Wien,  17  Jahre  alt,  durch  Beschluß
des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern  zu  Schwerin  vom
15.  August  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1—4,  6—10  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

zu  5  wegen  Landstreichens  und  gewerbsmäßiger  Unzucht,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1876  Seite  96,  Ziffer  6  und  Seite  389,  Ziffer  4.
        <pb n="489" />
        —   471   —



2.   Münz-Wesen.                                                                                                                                    U e b e r  s i c h t .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  2.  September  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

1.  In  der  Goldmũnzen.  Silbermũnzen.  Nickelmünzen.  Kupfermänzen.

Woche  vom  Hiervon

27.  August  auf  Privatbis

  2.  Sep-  Doppel-  rechnung  5  2  1  30  20  10  5  2  1
tember  1876  Kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig  ·  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig

sind  geprägt  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.

worden  in:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf. Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.293.344  —  376.  167  001  44.  6711401  69.  79580  16.  637  90  —  6.233260
b)  Hannover  —  —  —  —  332.938  —  107.  79400%  %of  14.%o  1.  500o  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  359.702  —  94.684  001  40.615/201  68.  o71100  é6.46955  +
d)  München  —  —  —  —  759.000  —  —  —S3.000%0o|  ös.sooo,  32.10000%  J.5%%0  .
e)  Dresden  —  —  —  —  7.194  —  —.—  —  —  34.600%  —  —  —  —  4.520  00
f) Stuttgart  —  —  —  —  152.988  —  ——5515.07  oo  8.015  00  3.626  00  2.384  00
g)  Karlsruhe  —  —  —  13.285  —  —  —  —  40.6000  ool  35.250  00  9.400  ool  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  357.320  —  —  —  —  —  —%%%  —  —  —  —  9.400%
i)  Hamburg  —  —  —  —  188.196  —  107.875  0  .5120  —  —  ———(  (—

Summe  1.  —  357.320  —  1.265  3093.36)  —  666.  520  50  118.737/40  #es.  1010  unns111166000  16.  186  6o

2.  Vorher

waren

geprägt  in:
a)  Berlin  .  602.582.  720  2.  .  2  .80  4%  So
b)  Hannover,1100  —  15.08-250  56,446%0s0
c)  Frankfurt  176.907.  2201  68.  967.  220  —  4.-0  soöä  2-820.1149%.
d)  München105.339.30007.520  48  14%0  .  57230  ,  315290,114400%  13
e)  Dresden  54.574.  9401  17.  366.  480  —  4.884845  —  7.  886.  314  .  1800  4  1  1.  612.  86  30  955.  439  50  359.  00ß  68  181.458  22
f) Stuttgar,20  ↄ20  —  4.299.530  166.  466  17.499.  122  00-04%70
g)  Karlsruhe  21.401.  3601  19.021.  340  —  3.696.730  849.448  12.  614.471  1.568.  O30  50  2.  554.  828  60  1.474.  221  801  9170.  324051  433.  os  0%.  %
h)  Darmstadt]  16.766.  3301  9.828.  970  —  1.088.645  26.000  6.673.431414170.00;j00  839.  549  oo  1.  o00.  ↄ84  301  115.  147  551  174.  195  341  80.  286  95
i) Hamburg402393-900  4254  N3652139231|50|54040%45.0  95

Summe  2.1.os.13.  300327  30  171.345.164%405öC-22  143.412.  165  24.  361.  183  o0  30.  555.  678  oo  20.  323.  609  10  10.832.  825  25  5.z61.  342068  3.266.  380  so

Gesammtausprägung 1.087.313.300|0.60
  171.345.  16644  %  4-5  40

.  ..  I

 

1.417.849.950  Mark.

 

 

 

297.,  311.024  Mark  90  Pf.

 

—

..

31.596.966  Mark  90  Pf.

—  —  —
9.055.995  Mark  98  Pf.

 

 

73“
        <pb n="490" />
        —  472  —

3.  Finanz:.=Nachweisung
  der  bis  Ende  August  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt).nach  §.  1  des  Gesetzes.  nach  §.  3  des  Gesetzes.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.—
1  Preußen  61.386.729  72.000.5179  —  —
2  Lauenburg...  ....  —  144.  976  79  —  —
3 Bayern  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975
4 Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.44131
5  Württemberg  10.285,.7  13  5.321.2325  4  3.309.651144
6 Baden  11.142.858  4.  276.  683  70  4.  577.  44953
7  Hessen.  7.371.429  2.495.65729  3.250.514
8  Mecklenburg-  Schwerin  .  2.955.000  1.631.988  1  882.007  88
9  Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.73285
10  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.  410.81367
11 OIdenburg  —  915.074  93  —
12 Braunschweig  3.000.000  913.120  29  1.391.  253  14
13 Sachsen--Meiningen  1.800.000  549.981189  833.34541
14 Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.  957  41
15  Sachsen-Koburg-Gotha  1.800.000  510.134  20  859.910  53
16  Anhalt  2.850.000  595.278  00  1.503.  148  00
17  Schwarzburg-  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.92886
18 Schwarzburg-  Rudolstadt  600.000  220.988  22  252.6742
19  Waldeck    .  630.000  164.5172  310.3215179
20 Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.03349
218  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.32202
22  Schaumburg  Lippe  1.020.000  93.808  00  617.46113
23  Lippe  —  325.192  67  —  —
24 Lübeck  —  152.  619  78  —  —
251  Bremen  —  358.  161  09  —  —
26  Hamburg  —  991.  873  48  —  —
27 Elsaß-Lothringen  —  4.534.695  92  —  —
Summe  184.298.529  120.000.000  00  54.889.941
        <pb n="491" />
        —   473—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  40).
5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  Spalte  4  zu  ge-(Spalte 2)
  a  zur  beere  Zahlung  währen  vor,  ..  b·
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-    schüsse  auf  den  definiti-ur  Erfüllung  des  Bemerkungen
und  vernichtet  scheinen  auf  dieHauptkasse  für  Rech-  ca  Ae  sind  auf  ven  Antheil  Maximal=  Betrages  "
(auf  Mark  Köriglich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt,:spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  ber  Staats-  Preußischen  Kontrole  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen-  Vorschüsse
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
59.423.424  70.037.210  r  2  92  —  —  1.963.  305  00  —  —
—  144.  975  00  1  79  —  —  —  —  —  —
35.  563.  836  14.197.535  00  1  95|14.244.199  37  —  —  290.776  00
35.693.313  7.479.835  00  3  0418.808.983  31  —  —  204.458  00
10.176.000  5.321.235  00  0  84  3.236.509  44  «  —  —  73.142  00
11.005.4244  4.276.680  00  3  70|]  4.485.827,24  —  —  91.622  29
7.128.000  2.495.655  00  2  29.088.228  47  —  —  162.286  00
2.943.000  1.631.985  00  3  18  874.007  SS  —  —  8.000  00
1.764.900  837.400  00  1  47  618.332  35  —-  —  23.400  00
2.382.000  283.775  00  4  5013817  —  —  12.000  00
—  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —-  —
2.940.000  913.120  00  10  29  1.351.25314  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  723.34541  —  —  110.000  00
1.423.728  415.860  00  3  88  671.909  41  —  —  22.048  00
1.761.000  510.130  00  4  20  833.910|53  —  —  26.  000  00
2.718.000  595.275  00  3  001.415.148s,00  —-  —  88.000  00
444.000  196.605  00  2  91  164.  928  06  —  —  4.000  00
559.989  220.985  00  3  22  226.  000  52  —  —  26.674  00
604.443  164.515  00  2  32  293.28379  —  —  17.038  00
374.346  131.950  00  ——  161.  597  49  —  —  10.436  00
926.193  260.515  00  1  97  143.78402  —  —  22.538  00
974.370  93.805  00  3  00  587.041|33  —  —  30.420  00
–  325.190  00  2  67  —  —  —  —  —  —
—  152.  615  00  4  78  —  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  09  –  —  —  —  —  —
—  991.  870  00  3  48  —  —  —  —  —  —
—  4.  534.  695  00  0  92  –  —  —  —  —  —
180.440.9662  00  70  00  53.627.  103  43  1.963.  305  oo  1.262.838  29
Die  ausgegebenen  Reichskassenscheine  (Kol.  6.  a.)  haben  bestanden:
1.  in  11.352.487  Abschnitten  à  3  Mark  56.7  62.435  Mark.
2.,  2.213.747  "  à  2  B  44.274.940  „  u.
3.339.985  ":"  à  00„  s  16.998.  25  „

 

.  sind  118.036.695  Mark.
Ferner  sind  der  Reichs-  Hauptkasse  überwiesen:
4.  zur  Erstattung.  der  nach  Kol.  6.  b.  geleisteten  Zah- 



lungen:  14  Abschnitte  à  5  Mark  70  „
5.  in  Anrechnung  auf  die  nach  Kol.  7  geleisteten  Vorschüsse:
  390.000  Abschnitte  à  5  Mark  =  1.930.000  Mark
200.000  "n  à20  =  6.000.000  „
853.000  ————
50.600.000  „

Zusammen  1868-676.695  Mark.
        <pb n="492" />
        —  474  —

Vom  24.  bis  31.  August  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  23.992,  Mark  für  —  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  26.009.683/66  „  „  2.056.527,  „
Zusammen  für  26.033.676,)0  Mark  für  2.056.527,61  Mark.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Auf  Grund  der  §§.  19  und  20  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt

Seite  270)  fungiren  in  den  Bundes-Seestaaten  folgende

Vermessungs-  und  Revisions-Behörden:

Vermessungsbehörden  Revisionsbehörden.

 

A.  In  Preußen.
I.  Im  Bezirke  der  Provinzial-Steuerdirektion  zu  Königsberg.
1  Hauptzollamt  Memel    
2  „  Pillau  .  ..  1  Regierung  zu  Königsberg.
3  Hauptsteueramt  Königsberg

II.  Im  Bezirke  der  Provinzial-Steuerdirektion  zu  Danzig.

 

 

4  Hauptzollamt  Danzig    .  .

HauptifteueramtElbing...........  2  Regierung  zu  Danzig.

III.  Im  Bezirke  der  Provinzial-Steuerdirektion  zu  Stettin.
6 Hauptsteueramt  Stettin  ..  ....
7  Steueramt  Anklam  (zugleich  für  nedermũnde  .  3  Regierung  zu  Stettin.
8  Hauptzollamt  Swinemünde  .  ....
9  »  Kolbergermunde.........  .  .
10  »  Stolpmünde  4  Regierung  zu  Köslin.
11  „  Stralsund  Gualed  fir  die  Werft  in  Seedorf)
12  Wolgast
13  Nebenzollamt  I.  Greifswald  5  Regierung  zu  Stralsund.
14  Steueramt  Barth  (zugleich  für  die  Werften  in  Damgarten,
  Zingst,  Wieck  a.  D.,  Prerow  und  Fuhlendorf)

 

 

 

IV.  Im  Bezirke  der  Provinzial-  Steuerdirektion  zu  Altona.

 

15  Hauptzollamt  Hadersleben

16  Nebenzollamt  l.  Apennde

17  Sonderburg  ...  .

18  Hauptsteueramt  Flensburg.  6  Regierung  zu  Schleswig.
19  Nebenzollamt  J.  Cappeln  ..  ........

20  Eckernförde  .......

21  Hauptsteueramt  Kiel
        <pb n="493" />
        —  475  —

 

 

Vermessungsbehörden.  Revisionsbehörden.

 

 

 

 

Nebenzollamt  I.  Heiligenhafen
Hauptzollamt  Neustadt
Nebenzollamt  I.  Wyk  auf  Fihr
Husum
Hauptzollamt  Tönning.
Hauptsteueramt  Rendsburg
Nebenzollamt  I.  Brunsbüttel
Wewelsteth Wilster   zu  Schleswig
Hauptzollamt  Itzehoe
Nebenzollamt  I.  Glückstadt
„  Elmshorn
Uetersen
Nebenzollamt  II.  Haseldorf
Nebenzollamt  I.  Blankenese  ....
Hauptzollamt  Ottensen  (zugleich  für  Altona)  ....J

V.  Im  Bezirke  der  Provinzial-Steuerdirektion  zu  Hannover.
Hauptzollamt  Harbuorgg  Landdrostei  zu  Lüneburg.
Nebenzollamt  I.  Cranz  .  .......

Lühe
Hauptzollamt  Stade
Nebenzollamt  I.  Freibug  .......  "
Neuhaus  a.  d.  O.......  8  Landdrostei  zu  Stade.
Hauptzollamt  Geestemünde  ........
Nebenzollamthonnebeck..
Vegesack  (für  die  benachbarten   preußischen  
Gebietstheile  Grohn,  Fähr  u.  s.  w
Nebenzollamt  I.  Karolinensyhl
Norden
Hauptzollamt  Emden
Ober-Steuerkontrolör  zu  Aurich  für  die  auf  den  ostfrie-  9  Landdrostei  zu  Aurich.
sischen  Fehnen  im  Binnenlande  erbauten    Schiffe)
Hauptzollamt  Ler
Nebenzollamt  I.  Weener
"  Papenburg...
B.  In  Mecklenburg-Schwerin.
Schiffsvermessungsbehörde  zu  Rostock  Revisionsbehörde  zu  Rostock.

 

 

 

 

 

 

„  zu  Wismarr..  11  Magistrat  zu  Wismar.
C.  In  Oldenburg.
Vermessungsbehörde  zu  Elsfletth..
-  I.  zu  Brake  .......
,  Il. zu Brake.  .......
Varel  12  Abtheilung  für  Vermessungssachen
b„  zu  Hooksiel  beim  Departement  des  Innern
b„  zu  Barssel..  «  des  Großherzoglichen  Staatsmini-„
  zu  Oldenburg..  1  steriums  zu  Oldenburg.
        <pb n="494" />
        —  476  —

 

 

Vermessungsbehörden.  Revisionsbehörden.
D.  In  Lübeck.
63  Schiffsvermessungsbehörde  zu  Lübek..  .  ...  13  Departement  für  indirekte  Steuern
zu  Lübeck.

E.  In  Bremen.
64  Schiffsvermessungsamt  zu  Bremerhaven..  ..  .  .  14  Regierungskanzlei  zu  Bremen.
F.  In  Hamburg.

65  Vermessungsbehörde  zu  Hamburg  )  15  Revisionsbehörde  zu  Hamburg.

„  zu  Kuxhaven
Berlin,  den  6.  September  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Hofmann.

 

Des  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene,  mit  dem  Heimathshafen  „London“  und  der  Nr.  „48716“
registrirte  Vollschiff  „Mutlah“  von  996 71/100  Tonnen  Ladungssähigkeit,  welches  im  Jahre  1863  in  Medford
(Massachusetts)  erbaut  ist,  hat  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum  von  I.  D.  Bischoff  zu  Vegesack
unter  dem  Namen  „Lina“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten
Schiffe  ist  am  28.  Juli  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Boston  (Massachusetts)  ein  Flaggenattest  ertheilt
  worden.

 

5.  Kon  sulat-Wesen.

–.  ——  ——

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Kaufmann  Wilhelm  Sowerbutts  in  Mazatlan,  Mexico,  sowie
den  Kaufmann  Friedrich  Asmussen  in  Copiapô,  Chili,
zu  Konsuln  des  Deutschen  Reichs  und
den  Kaufmann  Julius  Scheffler  in  Caldera,  Chili,  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="495" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche R e i c h 

 

Herausgegeben

 

im

Reichskanzler-  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 



IV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  September  1876.  Nr.  37.

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  477

2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  5.
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaft-  6

lichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1876;—
Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  August  1876.  48

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an

 

—

§.  4  der  Verordnung  vom  26.  Dezember  1875  bestellten
Personals  der  Deutschen  Seewarte  484
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Personenhaltestelle  „Präsident“
  der  Rheinischen  Eisenbahn

Münz--Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen

  487
Post=  und  Telegraphen=  Wesen:  Korrespondenz.  Beförderung
nach  den  niederländischen  Besitzungen  im  Indischen  Archipel
auf  dem  Wege  über  Italien;  —  Briefsendungen  nach  Per- 



Wechselstempelsteuer  imm  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  sien  und  Kleinasien;  —  Verbot  des  Einlegens  von  Briefen
Januar  bis  August  1876;  —  umwandlung  einer  Steuer-  in  die  nach  Frankreich  bestimmten  Geld=  und  Päckereistelle
  482  sendungen  488
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  des  auf  Grund  des  8.  Konsulat-Wesen:  Ableben  eines  Vize-Konsuls  .  489


1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Bäckergesell  Wenzel  Krouzek  aus  Tinischet  (Bezirk  Königgrätz)  in  Böhmen,  43  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Liegnitz  vom  7.  August  d

2.  der  Fleischergesell  Joseph  Kutschera  aus  Pardubitz  in  Böhmen,  25  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Liegnitz  vom  16.  August  d.  J.,

3.  der  Gelbgießer  Joseph  Malek'')  (auch  Malech  genannt)  aus  Wieliczka  in  Galizien,  22
Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Posen  vom  3.  September

  d.  J.,

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  820,  Ziffer  4.

74
        <pb n="496" />
        —  478  —

4.  der  Sattergesell  Heinrich  Scholz  aus  Jägerndorf  in  Oesterreich,  34  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Posen  vom  5.  September  d.  J.,
5.  die  unverehelichte  Anna  Kiefer  aus  Hautcharage  im  Großherzogthum  Luxemburg,  23  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Trier  vom  4.  September  d.  J.,
6.  der  Maler  Philipp  Horbrig  aus  Schluckenau  in  Böhmen,  28  Jahre  alt,  durch  Beschluß
der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  18.  Juli  d.  J.,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
zu  1—4  und  6  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
zu  5  wegen  Landstreichens  und  gewerbsmäßiger  Unzucht,

und  auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

7.  der  Arbeiter  Anton  Kowalski"“)  aus  Klobucko  (Kreis  Czenstochau)  in  Russisch-Polen,  zuletzt
  wohnhaft  in  Gleiwitz,  35  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  mehrerer  einfacher
und  eines  schweren  Diebstahls  erkannten  1  jährigen  Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Regierung  zu  Oppeln  vom  25.  September  v.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1873  Seite  378,  Ziffer  1.

 

2.  Finanz-Wesen.

Vom  1.  bis  7.  September  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  —  Mark  für  17.693,,,  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  26.033.676,,  „  „  2.056.527,  „

 

Zusammen  für  26.033.676,)9  Mark  für  2.074.221/6  Mark.
        <pb n="497" />
        —   479   —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1876.

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
des  Jahres  Bleib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahrs  —+  mehr
Einnahme.  Vorjahr
Einnahme  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M   M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  77.731.976  25.  488  77.706.  4881  79.  898.  413  —  2.  191.  9256
Rübenzuckersteuer  25.864.,427  8.247.38517  617.042  9.766.902  +  7.850.140
Salzsteuer  19.508.303  392  19.507.911  19  790.  224—  282.313
Tabackssteuer  .  723.655  122.546  601.109  380.54  220.562
Branntweinsteuier  30.733.5272429  26.  490.93882.69916  2  168.  978
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  78.938  78.938  70.717/  8.221
Brausteuer  12.176.238  105.128  1.071,  110  11.942.965+—  128.145
Uebergangsabgaben  von  Bier.  ..  568.293  —  568.293  568.900  —  607
Summe 67.385.357  12.743.528  154.641.82915178,  584+  3.563.245

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  im  Großherzogthum  Luxemburg  für  den  Monat  August  1876
sind  noch  nicht  mit  nachgewiesen.

 

74
        <pb n="498" />
        —  480   —

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event.
  Laufende Nummer.  taglich  bindlich-  bebindl
    Grund.]  Reserve.Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  fällige  Gegen  beiten  Gegen  Sonstige  GegenSumme  Gegen  aus
Name  der  Ban  ken.  „  31.  Juli  deckte31.  Juli  31.  Juli  mit  31.  Juli  Passiva  31.  Juli  der  31.  Juli  weiterge-
  Kapital.]  Fonds.Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  gebenen
  1876.  Noten.  1876.  bindlich  1876  ungs.  1876.  1876.  Passiva.  1876.  inlandischen

-  keiten.  frist.  Wech-
  seln.
1  Reichsbank  119.99020000  665.971|  24.7237.4844  31.309  227.32872  +  20.757]  51.492  12.305  796—  262s1.078.  12  7—  16.533  –
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3.000  650  2.843/  403119  341  2.843  —  110)  2.25—  271  —  11.59  16  82
3  Kölnische  Privatbank 00  760  2.352  1251.160|—  35  332100  4.1800  —  70  s36—  4  111.1500  +  131  375
4  Magdeburger  Privatbank  3.000  624  2.58|419  1.165  13  47  —  13  885  61  545  —  137  7.649  3101.593
5]  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.  000  750  2.211—  11  74  458—  8  4.691—  200  100  —  33|  11.210+—  167  229
6|  Provinzial-  Aktien=  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3.000  707  2.365—  109  1.186  57  3  —  1.436—  56  6—  6  7.51/—  59  511
7 Hannoversche  Bank 813000  694  7.50—  113910  31411  368¼  6.262-—  164  646  —  ss  29.519  2|1019
8  Frankfurter  Bank 43  3.429  15.446—  505  8.761.  135|  7.922  4868  8.826  +  2.553  18.—  22  55.784  1.538
9 Bayerische  Notenbank  7.  500  —  63.056—  1.94  20.107—  6.669  1.514  639  168J  28  +  1.905%  —  548334
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30.000  3.000  4.436  —  7.3381.179—  9661  7.  353  219  24.29/—  3.1791  1.  630  2  113.6161—  10.7344
11|  Leipziger  Kassenverein  3.000  115%  2.951  121  1.320—  88  1.423  +  385  79—  13).  131  —  16  7.699  509  497
121  Chemnitzer  Stadtbank  510  65  510  —  13814  37  93  —  1  3.365  67  121—  298  4664  38  304
13|  Württembergische  Notenbank  9.000  3118½(é.ô15—  9099  26821—  14—  —  566  36¼8-¼%  2021
14|  Badische  Bank  9.000%1.  4%125  1026  %4  „%00  2—  569•-000  —  660  58|]  36.973|—  1.024
15]  Bank  für  Süddeutschland.  22.338440%  1220  2è15  ½11  —  —  992  J.  40  I  1.194.204
16  Rostocker  Bank  6.000  40  729—  127  105—  239  1.117—  20|  .338  61  43□M  32516.029  50  116
11  Braunschweigische  Bank-  10.300  451  3.3199—  418  1.818—  1342  399  4120—  68206—  491  58
18  Kommerzbank  in  Lübeck  2.400  240  1.911—  2  794—  4q2  5  2.6614  1%  24  4  3  8.9484  184  117
19  Bremer  Bank  16.  607  676  -97—  5244  1  46%  414  36+—  257  451
Zusammen.  281.0  45%L9N319  14e.30612-  10.062  +  1.761|1.10.349%  28.35446.487
Bemer

Zu  8*:
Zu  14*:
Zu  15*:

Darunter  185.700  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  73.149  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  146.220  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  alter  Währung.
        <pb n="499" />
        —   481   —                                                                                                                                          banken  Ende  August  1876
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),

übersichten,  verglichen  mit  denjenigen  Ende  Juli  1876.
auf  Tausende  Mark).



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A c t i v a 

Laufende Nummer.
Metall.  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
Bestand.  31.  Juli  kassen.  31.  Juli andere  31.  Juli  Wechsel  31.  Juli  Lombard.  31.  Juli  Effekten.  31.  Juli  —*  31.  Juli  der  31.  Juli  *
1876.  scheine.  1876.Banken.1876.  1876.  1876.  1676.  1876.  Aktiva.  —
S.
2
S
540.271  9.  087  41.  6310  —  1495  1.3510.426—  23.719  51.673  □M  3.695  115—  49  31.6399—  3.062|1.099.390  —  16.01  1
1.0086—  48  3  —  3  641  113  1.266  —  19  2.  1885  7  665.1  1  —  —  11.768  3
1.198|—  70  21  —  7  413  —  83  68.857  —  140  569  4  60  —  —  30o71  86  11.425  +M  165
*  73  28  14  41  3191—  182  903  77  —  —  151  28  7.798  329
1.006—  9  —  —  1  108  —  665618  332—  222  204  —+  1  275—  1443  11.463—  1705
9364  20  —  —  241  -  186  4.930  110  1.121  17  —  —  487—  1  7.712  —  40%
4140—  129  18  —  16  437  21  16.  o314  635  994  —  486  1.057297  7.911—  601  29.  519  4  27
7.3—  74347  □—  312%%  J.  662  □  2.475  5.39  —  122  r-sts  4  3  2.247  —  198  56.441  1.518
3.436  +—  3.86020  (—  12  3.293  44  8656  28795  5.240  1.2969  —  66  5605—  37  1.818  —  64  76.0966—  548
27.331—  2.77y3  H  56484  5.5653  19  7.420  —  49  7900  —  "97  18.648  —  2.3911183.616  —  10.744
10571  47  4  „—  15  570  1  3.  1885  448  2.  o000  66  330  —  4  550—  34  7.699  50911
245  9  14  —  8  113—  38  3.844  4  125  145  —  10  a3  —  270  —  40  4.  661  3812
10309  29199  431089  M  4754.577  1.066  394  —  64  s9  —  1  1.598  4  1171  28.824  —  202  13
—  72  +  22  470  —  197¼8.689  —  317  1.822—  64  299  —3.84—  7  34.973  1.024
—  11—  4½I  J  54482.753  2.300  —  140  8.100  133  5.753  +  2.215  43751—  1.19415
354—  83  69  30  1—  1  3.174  —  142  7.6906  —  3219  1.968  +—  234  2.4314  166  15.8993—  150
1164—  199  41K  30  296—  1158  10.379  —  6617  2-030—  36  —  —  7.598-  132  1—..  —  846  17
340  48  8s  14  1  169  94A444%%  135  1.264—  127  46  135  7.169—  34  3.  123  4  1961
2913—  601  18  +  144  s7?  12144  62  4.687—  917  388  —  1.506  —  19  4.719—  4241
65.-226  +  7.00os161  T  7334.262  5.577688.463—  28.530  96.  2656  2.218  +  74  68.987  —  3.7533.627.387  —  21.  8237
kungen.
Zu  18*:  Darunter  10.620  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.

In  19*:  Darunter  66.000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.
        <pb n="500" />
        —  482  —

 

 

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im
Ober-Postdirektions-Bezirke.  Januar.  Februar.  März.
  M  M  M
I.  Im  Reichs-Postgebiete.
1.  Königsberg.  .  .  11.43495  10.825  15  13.083  95
2.  Gumbinnen  .  .  3.15895  2.304  15  2.999  75
3.  Danzig  9.07300  8.603  75  12.124
4.  Berllin  57.360085  60.187J35  60.70760
5.  Potsdam  .  3.911120  4.185  45  3.598  00
6.  Frankfurt  a.  O.  .  7.54505  6.984  50  8.566  20
7.  Stettin  .  9.866  70  9.1425  13.077  05
8.  Köslin  .  1.76320  2.17140  2.68320
9.  Posen  5.312  40  4.  766  25  5.833  25
10.  Bromberg  .  ..  3.220  40  2.80705  3.495  35
11.  Breslau.  .  .  20.86230  20.01365  20.376  45
12.  Liegnitz  ..  7.96220  6.8125  8.723  45
13.  Oppeln  .  8.26230  7.26935  7.643  15
14.  Magdeburg.  17.  341  40  16.439  85  18.482  35
15.  Halle  a.  S.  .  8.45355  8.44015  9.15670
16.  Erfurt  .  11.61245  10.175  45  9.839  70
17.  Kiel.  .  4.48700  4.074  20  4.85720
18.  Hannover  .  6.68105  6.86395  6.440  20
19.  Münster.  ...-.  .  1.81285  1.52120  1.75145
20. Minden......  .  .  6.0600  65  5.12390  5.51560
21.  Arnsberg  ..  21.00185  20.64425  19.62100
22. Kassel..  .  .  .  3.94865  3.736  55  3.858  35
23.  Franksurt  a.  M.  .  .  30.10230  «30.10790  26.899  75
24.  Keenn.  .  .  17.14715  15.26930  17.30350
25. Aachen...  .  .  7.42270  7.34965  7.510  85
26.  Koblenz  .  3.05890  3.19150  3.343  45
27.  Düsseldorf  .  38.692  40  39.663  20  37.3821115
28.  Trier  .  ..  2.56400  2.11860  1.99840
29. Dresden..·.  ..  .  ..  10.93485  10.84930"  10.97880
30. Leipzig......  .  ..  33.175  60  28.76560  31.57v4185
31.  Karlsruhe  .  .  ..  12.49890  13.35375  12.05510
32.  Konstanz  .  .  .  4.480  10  4.3972Q0  4.502  60
33.  Darmstadt  .  .  10.943  45  11.464  10.893  55
34.  Schwerin  i.  M.  .  .  3.914  2.800  05  5.11505
35.  Oldenburg.  ..  .  .  3.563  65  3.488  05  3.  48560
36.  Braunschweig  ....  .  .  5.730  20  5.431165  4.9062  405
37.  Bremen  .  22.90975  20.725  90  19.210  50
38.    Hamburg  .  .  70.00325  63.308  30  69.234  55
39.  Straßburg i.  Elsaß.—  .  .  14.684  60  15.20780  16.61980
40.  Metz  .  .  ..»  3.66175  3.55500  3.16765
Summe l.  526.61055  504.  134  20  528.  611  30
II.  Bayern  .  36.599120  34.6z76  50  36.055  55
III.  Württemberg  .....  16.43545  18.13685  18.84620
Ueberhaupt  579.637120  556.941755  583.5133  45
*)  Dagegen  im  Jahre  1875 **)  662.7456  564.074  45  593.269  85
»  1874  665.217  00  558.1414  623.493  0
„  „  „  1873  .  696.933  00  616.0170  684.6450

 

*)  efr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.
*.)  Die  Einnahme  der  Monate  Januar,  Februar,  April  und  Mai  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="501" />
        —  483  —

Steuer-Wesen.
Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar  bis  August  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April.  Mai.  Juni.  Juli.  August.
M  M M  M  M  M

11.72560  13.200  30  11.595  10  10.4900  00  10.74380
2.6563  55  2.728  445  2.7075  2.7260  2.400  15
10.  402495  11.7620  12.411  10  10.7966  50  11.632  30
51.522280  55.32185  62.7.0750  50  57.228  25  52.64330
3.81480  4.304  25  4.226  15  3.641  05  3.909  75
4.734  9.792  80  8.0608  90  7.878  85  7.513  75
12.017  11.725  50  11.99411485  12.2303|70  11.02120
1.994  65  1.9855  2.3906  00  1.900  95  1.603  60
4.828  90  4.829  35  6.400  10  5.07272020  4.077  15
2.755  95  2.97715  3.99110  3.4640  2.93130
21.16670  21.4440  22.5010|  40  21.199  90  20.423  50
6.70415  8.034  00  8.363  60  7.757465  7.24115
7.35155  7.2890  25  8.05595  7.897  85  7.485  10
15.74445  15.00885  13.89110  15.688  75  15.55420
699610  6.636  35  7.9940  6.83520  7.37580
8.87“425  10.008  60  8.40495  9.818  80  8.971145
6.026  85  5.82585  4.  448  90  4.874  65  5.588  20
5.82690  6.031480  6.79880  6.59105  6.850375
1.801  20  1.70995  1.7160  1.4285  1.66730
5.  236  85  5.3745  5.568  45  5.242  90  5.306  45
18.88835  22.134  80  19.205000  20.576  15  19.712  30
3.469  60  3.7566  60  3.90065  3.930  25  3.61680
27.  174  05  27.  926  75  28.99355  32.026  90  27.8966  40
17.824  15  16.110  65  16.7320  16.449  85  18.20095
7.59998  25  7.913  40  6.94530  8.  47025  8.73929190
3.486  95  3.704  35  3.283  5  3.  397  45  3.08685
36.498  80  40.870  90  36.016  35  39.6066  90  39.6E0475
2.189  15  2.2310  1.9870  1.780  190  2.34070
9.51760  10.953  40  12.120  20  11.163  0  9.82525
30.019  30  31.514  30.665  30  28.677  00  26.94580
11.085  00  13.46255  10.879  50  11.132  70  13.64560
3.897;0  4.94180  3.666  85  4.663  55  3.8S7770
9.427400  11.635  60  10.3600725  10.76ö260  9.66770
2.544  10  2.187480  3.596  60  3.083  05  2.4314700
4.  106  75  4.  4165  3.34110  3.648  35  3.249  95
4.1460  4.2010  090  4.307  70  3.6866  80  3.49620
15.574160  17.38535  18.5683125  19.792  15  18.166  05
63.9566  25  68.25385  74.18  05  72.857“70  65.360910
16.37225  17.  148  95  13.444  15.789  40  16.594  85
3.5599  50  3.468  80  3.9881  65  3.3406  45  3.046  75
483.51355  520.32515  520.4%0  517.6860  60  494.978  80
31.6320020  34.632  45  32.939  65  31.649  80  31.878  30
16.309  05  18.821120  17.937  80  17.29275  16.579  55
531.50260  573.778  80  571.318  35  566.623  15  543.436  65
605.828  60  582.054  30  607.444  95  617.77530  572.486  90
573.162500  570.009  00  581.481  00  594.76065  00  570.31200
641.025  00  644.48400  634.764  00  631.  404  00  654.939  00
        <pb n="502" />
          —   484   —

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  Klasse  zu  Grunewald  im  Bezirke  des  Hauptzollamtes  zu  Kleve  ist
vom  1.  d.  M.  ab  in  ein  Nebenzollamt  II.  Klasse  umgewandelt  worden.

1

 

4.   Marine  und Schiffahrt.

  

Verzeichniß

des

auf  Grund  des  §.  4  der  Verordnung  vom  26.  Dezember  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  387)  bestellten
Personals  der  Deutschen  Seewarte.

 

 

 

 

 

Laufende Nr.     Karakter  Namen  Wohnort  Funktion  der  Beamten  der
  der  Beamten.  der  Beamten.  Nebenstellen.
a.  Zentralstelle  zu  Hamburg.
1    Direktor,  Wirklicher  Admi=  Professor  Dr.  Neu-(Hamburg.
ralitätsrath.  mayer.
2  Abtheilungs-Vorsteher  .  Wagner  „
3  „  „  Koldewey.  5„
4  „  „  Dr.  Koeppen.  „
5  „  „  Direk-  Rümker  „
tor  der  Sternwarte.
6  Hülfsarbeiter  .Mewes  „
7  „  Reinert  „
8  „  Eylert.  „
9  „  Felberg  „
10  „  Haltermann  „
11  „  Hegemann  „
12  Assistent  der  4.  Abtheilung  Dr.  Wittstein  „
13 Exp.  Sekretär  u.  Registrator  Kocch  „
14  Kanzlist  Rosenberg.  „
15  Bureaudiener  .  Boeker  „
        <pb n="503" />
         —  485  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.   Karakter  Namen  Wohnort  Funktion  der  Beamten  der
  der  Beamten.  der  Beamten.  Nebenstellen.
b.  Nebenstellen.
16  Obersteuermann  [Lothes.  .Neufahrwasser  Vorsteher  der  Agentur  I.  Ranges.
17  Schiffskapitän.  .  Pust  .Swinemünde  v  »  „
18    Gutkese  .Bremerhaven  „  „  „
19  Navigationslehrer  Birr.  Pillau  .  .  .  Worsteher  der  Ägentur  II.  Nanges.
20  „  Engel.  .Stralsund  „  „  „  „
21  Erich  .  Barth.  .  ..  „  „  „  „
22  Navigationsschul—  Direktor  Schütz.  .  Wustrow  .  ..  „  „  „  „
23  Professor.  .  Dr.  Karsten  .  .  Rostock  .  ..  „  „  „  „
24  Navigationslehrer  .Thiel  .  Lübeck...  ,  „  „  „
25  „  Ebsen..  .Apenrade  „  „  „  „
26  „  Pheiffer  .  Flensburg  ..  „  „  „  „
27    Hafenmeister  Zedelius  Brake  „  „  „  „
28  Navigationslehrer  .  Dr.  Behrmann  .  sElsfleth  .  ..  „  „  „  v
29    Wendtland  Leer  „  „J  „  „J
30  Navigations-Vorschullehrer  Borgmann  .  Papenburg  .  .  „  „  „  „
31 Navigationslehrer  .  Kruse.  .  .  .  Emden  *  „
32  „  Reinbrecht  .  Memel  .  ..  Desgl.  und  Beobachter  der  Normal-Beobachtungsstation.

33  „  Skalweit  „  «  Desgl.
34  Lootsen--Kommandeur  .  Jantzen  .  Warnemünde.  .  Weobachter  der  Normal-Beobachtungsstation.

35 Schiffskapitän  .  Lorenzen.  .  Keitum  auf  Sylt  Desgl.
36  Dr.  med.  ..  Schmidt  Borlun  ...  Desgl.
c.  Signalstellen.
38  Namen  Namen  Karakter  (Stand)
Signalstationen.  der  Signalisten.
1 Memel  .  Krüger  Lootsen-Kommandeur.
2  Pillau  Claasen  »  „
3  Neufahrwasser  Lothes.  .SObersteuermann,  Vorsteher  der  Agentur  I.  Ranges.
4 Hela  Weiß  .  Leuchtthurmwärter.
5  Nixhöft.  Proch.  ...  »
6  Stolpmünde  Domcke  Oberlootse.
7 Rügenwaldermünde  Brandhoff  .Seelootse.
8  Kolbergermünde  Diesner  .  Oberlootse.
9  Ahlbeck  .Maltzahn  .Gemeindevorsteher.
10  Swinemünde  .  .  iPust.  Schiffskapitän,  Vorsteher  der  Agentur  l.  Ranges.
11  Thiessow  Müller  Lvootsen-Kommandeur.
12  Arkon  Schilling.  Liuchtthurmwärter.
13  Wittower  Posthaus  Krull.  Oberlootse.
14  Warnemünde.  Jantzen  .Lootsen-Kommandeur.
15  Wismar  Ehlers.  Hafenmeister.

 

 

 

75
        <pb n="504" />
         —   486    —

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.   Namen  Namen  Karakter  (Stand)
  Signalstationen.  der  Signalisten.
16  TravemündeGosselmann  Schiffsmakler-Agent.
17 Friedrichsort  Matz  Kantor.
18  Flensburg.  .  Pheiffer  Navigationslehrer.
19  Keitum  auf  Sylt.  Chr.  Lorenzen  Schiffer.
20  Könning  .  IW.  A.  Orts  Fährpächter.
21  Brunshausen  Riebe  Schiffsprovianteur.
22 Glückstadt  .Mamppe.  Hafenmeister.
23  Kuxhaven.  Polack  „
24  Geestemünde  .Beencken.  „
25  Bremerhaven  .  .  Gutkese  Schiffskapitän,  Vorsteher  der  Agentur  J.  Ranges.
26 Brakeedelius  Hafenmeister.
27  Weserleuchtthurm.  .  .
28  Wilhelmshaven  .  Kaiserl.  Lootsen-Kommando
29  Wangeroog  Popken  Telegraphist.
30 Helgoland
31  KarolinensyhI  Mahnke  .  Ansageposten-Verwalter.
32  Norderney  Schomburg  Grenzaufseher.
33  Borkum  .  .  .  Schmidt.  Dr.  med.
34  Nesserland  b.  Eemden.Brauckmann.  Grenzausseher.
35  Altona  Teschner  Hafenmeister.
36  Hamburg  .  .  .  ..  |)
37  Brüsterort  Klang  Leuchtthurmwärter.
38  Darserort  Fabritz  „
39  Marienleuchte  ...  .
40 Schleimünde.  »  .

5.  Eisenbahn-Wesen.

—  „

Am  1.  d.  Mts.  ist  die  zwischen  den  Stationen  Wattenscheid  und  Bochum  der  Rheinischen  Eisenbahn  neu
errichtete  Personenhaltestelle  „Präsident“  dem  Verkehre  übergeben  worden.

Berlin  W.,  den  6.  September  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.
        <pb n="505" />
         —   487    —

Münz-Wesen.

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  9.  September  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
.In  der  ·
Hiervon
Woche  vom  auf  Privat—
3.  bis  9.  Sep-  Doppel-  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
temiber  1876    Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark-  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägt  tonen.  stücke.  stücke.  stũcke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:  .
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.)]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

a)  Berlin  —  —  —  —  1.505.124  —  567.234000  4.659  20  139.636-70  —  —  6.861.40  4.178|70
b)  Hannover  —  —  —  —  263.174  —  98.  802  00  35.774.00  44.  968  00  16.961  00  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  410.488  —  107.  5600  4-0¼  53.41970  11.437  85  —  —  —  —
d)  München  —  —  —  —  470.000  —  —  —  33.00000  39.  500  00  25.30000  5.94000  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  72.  00000  51.000.  —  68.054120  —  —  —  —  2.345|88
f)  Stuttgart  1.807.920  —  –  54.000  122.766  —  —  —  14.940  13.090/|00  8.510  00  910/00  3.64600
g)  Karlsruhe  —  500.000  —  —  179.000  —  —  —  36.  000  00  7.  100  00  7.800  00  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  12.  000  00  —  —-  4.50000  1.20000
i)  Hamburg  —  —  —  —  451.970  —  49.3090  67.  106  20  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.]8  500.000  —  54.000  %3-2½2  —  895.20100  360.615100%377.7  60  70.0  ss  18.211  -

2.  Vorher  1

waren

geprägt  in:
a)  Berlin  502.582.7200102.707.  220  11.  50  18.658.945  8.593.858  476.738  10  4.  922.  735  60  2.945.  O01  10]  1.  562.  570  50  1.  193.  780  40
b)  Hannover  123.760.110  27.677.280  —  15.089.250  —  384  10.  451.  5754419400OSSOO!  1.6SO  „  2  670.81570  2400
c)  Frankfurt  175.907.220858.957.  220  —  4.061.805  2.979.816  11.857.  44747.960S  493.  a98  09
d)  München  105.339.307,  520  482.114  9.356.330  4.640.000  17.817.  5723.  950  67101275.9230  514.1540  329.48213
e)  Dresden  54.574.9400  17.3,  480  —  4.884.845  7.194  7.885.314113200  1  804.96  30  955.439050  359.00868  185.97822
f)  Stuttgart  46.818.820  .  15.920  —  4.  299.  5330  319.454  17.499.122U  1.927.  3000060S  80%0SID  80
g)  Karlsruhe  21.401.360  19.021.840  —  3.710.015  849.448  12.614.47111.558.03950  2.5.828/60  1.509.4711900  979.721  05  433.0188021,  20008
h)  Darmstadt  16.  766.  3801  10.  186.  290  —  1.088.645  26.000  6.673.431  470.003  83519%  1.026.091060  115.1147105  174.79534  892.6869J5
9)  Hamburg  40.662.420  5.646.880  39.335.790  4.024.725  2.881.500  3.836.495  2.005.807%00  2.120.  272  80  2.  O14.  204  40]  1.  083.  O42  101  324.  10198  84.  06893
Summe  2.  11.087.  813.  3001  330.  O36.  6550  171.  345.  164  65.174.090  22.396.65643.412.165  335,05.0  0  81.274.  106  0  20.662.91920  1  N  .  er  vo  2.7  2-508  8  3.283.48740

Gesammt=  «
Ausprägung 10089.6212200%1  0.894-0  %5

1.420.157.870  Mark.  902.053.662  Mark  90  Pf.  37.0340,  764  Mark  35  Pf.57  Mark  96  Pf.

 

 

 

 

 

 

75“
        <pb n="506" />
        —  488  —

7.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

—  —  —  —

Korrespondenzbeförderung  nach  den  niederländischen  Besitzungen  im  Indischen  Archipel  auf  dem
Wege  über  Italien.

Nach  einer  Mittheilung  der  Königlich  italienischen  Postverwaltung  können  die  zur  Beförderung  über  Italien
bestimmten  Korrespondenzen  nach  den  im  Indischen  Archipel  belegenen  niederländischen  Besitzungen  (Sunda-Inseln
  und  Molucken)  von  jetzt  ab
a)  über  Brindisi  mit  britischen  Schiffen,
b)  „  Neapel  „  französischen  Schiffen,  oder
c)  „  Neapel  „  niederländischen  Schiffen
weiter  gesandt  werden.
Das  Porto  beträgt,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  Beförderung  mit  britischen,  französischen
  oder  gnen  Dampfschiffen  erfolgt,
für  frankirte  Briese  70  Pf.
„  unfrankirte  Briefe  100  Pf.  für  je  15  Gramm,
„  Drucksachen  ,-...
und  Waarenproben  15  Pf.  für  je  50  Gramm.
Die  Einschreibgebühr  ist  auf  20  Pf.  festgesetzt.

Berlin  W.,  den  23.  August  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Briefsendungen  nach  Persien  und  Kleinasien.


Von  jetzt  ab  ist  die  Beförderung  von  Briefpostsendungen  nach  folgenden  Orten  in  Persien  und  Kleinasien:

Bagdad  (Kleinasien),
Bender-Abassi  oder  Bunder-Abbas  (Persien),
Bushire  oder  Abuschir  (Persien),
Bussora  oder  Bassora  (Kleinasien),
Guadur  (Beludschistan),
und  Linga  (Persien),
ferner  nach  Muscat  oder  Mascat  (Arabien)
auch  auf  dem  Wege  über  Suez  und.  Bombay  zulässig.
Das  Porto  beträgt:  a
40  Pf.  für  frankirte  Briefe  „  „  .
60  Pf.  für  unfrankirte  Briefe  im  Gewichte  von  je  15  Gramm,
20  Pf.  für  Postkarten,
10  Pf.  für  Drucksachen  ..  .
und  Waarenproben  für  je  50  Gramm,
und  die  Einschreibgebühr  20  Pf.
Die  betreffenden  Sendungen  sind  mit  dem  Vermerke:
„über  Brindisi  und  Bombay"
zu  versehen.
Berlin  W.,  den  6.  September  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="507" />
        —  489  —

Verbot  des  Einlegens  von  Briefen  in  die  nach  Frankreich  bestimmten  Geld=  und  Päckereisendungen.

In  den  in  Frankreich  aus  Deutschland  eingegangenen  Päckereisendungen  sind  seitens  der  französischen  Zollbehörden
  bei  der  zollamtlichen  Revision  in  letzter  Zeit  häufig  Briefe  oder  sonstige  Mittheilungen,  welche  die
Eigenschaft  von  Korrespondenzen  hatten,  vorgefunden  worden.  Zur  Fernhaltung  von  Nachtheilen  wird  darauf
aufmerksam  gemacht,  daß  das  Einlegen  derartiger  Schriftstücke  in  die  nach  Frankreich  bestimmten  Päckereisendungen
  gegen  die  französischen  Postgesetze  verstößt  und  Zuwiderhandlungen  die  Einleitung  des  Strafverfahrens
  in  Frankreich  zur  Folge  haben.

Berlin  W.,  den  7.  September  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

8.  Kon  sulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  J.  Pitkin  in  Gallipoli  (Stalien)  ist  gestorben.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="508" />
        <pb n="509" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler·  Amt.

Zu  beziehen  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —

Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag  den  22.  September  1876.  

Nr.  38.



 

 

Inhalt:  1.  Finanz  Wesen  Goldankãufe  seitens  der  Reichs-



bank  .  .  Seite  491

2. Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Errichtung  einer  Provinzial-Steuer-Direktion
  für  die  Provinz  Brandenburg  einschließlich  der
Stadt  Berlin;  —  Kompetenz  einer  Stenerstellel  491

Marine  und  Schiffahrt:  Schiffsvermessungen  auf  der
unteren  Donau;  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  492

Heimath=  Wesen:

 

Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen

  493
Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
Heimathwesen  494

6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Station  Ritschenhausen

der  Meiningen  =  Schweinfurter  Eisenbahn  und  der  Strecke
Seifhennersdorf-Warnsdorf  .  495

7. Konsulat-Wesen:  Amtsbezirk  eines  Konsuls  ....  4595

 

1.  Finanz-Wesen.

Vm  8.  bis  15.  September  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

  Zoll-- 



2.   Zoll und  Steuer-Wesen.

Für  die  Verwaltung  des  Zolles  und  der  indirekten  inneren  Abgaben  in  der  Königlich  preußischen  Provinz
Brandenburg  einschließlich  der  Stadt  Berlin  wird  mit  dem  1.  Oktober  d.  J.  eine  Provinzial-Steuer-Direktion
mit  dem  Sitze  in  Berlin  und  mit  den  Pflichten  und  Befugnissen  der  in  den  übrigen  preußischen  Provinzen
bereits  in  Wirksamkeit  befindlichen  Provinzial-Steuer-Direktionen  unter  gleichzeitiger  Auflösung  der  bisherigen
Abtheilungen  für  die  indirekten  Steuern  bei  den  Regierungen  zu  Potsdam  und  Fraukfurt  a.  O.  bestellt.

Der  neuen  Provinzial-Steuer-Direktion  sind  die  bisher  zum  Verwaltungsbereich  der  vorgedachten

76
        <pb n="510" />
        —  492  —

Regierungs--Abtheilungen  gehörigen  Behörden  und  die  beiden  Hauptsteuerämter  für  inländische  und  für  aus—
ländische  Gegenstände  in  Berlin  untergeordnet.

 

Dem  Kaiserlichen  Steueramte  in  Zabern,  Hauptamtsbezirk  Schirmeck,  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von
Begleitscheinen  I.  und  II.  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  ertheilt  worden.

 

3.  Marine  und  Sch i f  f a h r t .

Die  Europäische  Donau-Kommission  hat  für  die  Schiffsvermessungen  auf  der  untern  Donau  die  durch  die
internationale  Kommission  von  Konstantinopel  im  Jahre  1873  empfohlenen,  für  die  Fahrt  durch  den  Suez—
Kanal  in  Geltung  stehenden  Schiffsvermessungs-Vorschriften  angenommen  und  beschlossen,  dieselben  mit  dem
1.  Oktober  d.  J.  in  Kraft  treten  zu  lassen.

 

Das  bisher  unter  peruanischer  Flagge  gefahrene  Vollschiff  „Asabel“  von  1314,66    britischen  Registertons
Ladungssähigkeit,  welches  im  Jahre  1865  in  Boston  erbaut  ist,  hat  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum
von  Heinrich  Addicks  zu  Bremerhaven  unter  dem  Namen  „Galatea“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe  ist  am  23.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu
London  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
        <pb n="511" />
         —   493    —

Münz-W  e s e  n.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  16.  September  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Münzanstalt  in  Berlin  hat

1.089.684-440  916.  6  501.  345  14

—
1.420.601.090  Mark.

—

 

 

36.648.  092  50  v32.0571|0

 

 

307.,  149.  456  Mark  30  Pf.

 

—

 

21.424.061  oo  11.060.505  70
——
32.484.566  Mark  70  Pf.

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.

1.  In  der  Hiervon

Woche  vom  10.  auf  Privatbis

  16.  Sep.  Doppel.  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
tember  1876  tr  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark-  Mark-  Pfennig-  Efennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägt  Kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
1
a)  Berlin  —  —  —  —  1.346.842  100.00052  10  5.54200  6.8580
b)  Hannover  —  —  —  —  317.762  —  103.32/0040%%  7I.  ii  oo  —  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  602.408  —  07.8500.50000  8.  956  05  1.20622  1.01689
d)  München  —  —  —  —  —  —  —2%  5-0%0  22,  10000fooal
e)  Dresden  —  —  —  215.390  —  —  54.00000%  Ss.50  %  —  —  —  —  —  —  —
f) Stuttgart  —  —  —  433.740  —  —  60.566,00  120%%  18.720/0  —  3.474  00  2.  138  00
g)  Karlsruhe  —  00.000  —  224.  945  207.000  —  —  —  H4500i00o  18%  6.a80  oo  —  —
h)  Darmstadt  —  280.000  —.  —  —  —  —  —  —  —  -01/80  ——%  —
i)  Hambmg  63.220  —  —  —  524.074  —  —  —  734.003  S40  —  —  —  —  —
Summe  1.  05.220,  380.000  —  iom!  2746  100.000.  639.800,  4124.40  4|  8.373  20,  56.420  10  18.853/78  7719|60
2.  Vorher
Wären

geprägt  in:

a)  Berlin  50.  7200  ,.  220  11.  27.  2600K6738  15  1101.0S.OS.  372  04%%
b)  Hannover  52.  677.  280  —  15.  089.  260  2.362.  5586  144  34157  *  1.231.905280  670.  815701  424.  500  80
c)  Frankfurt  LL—  —  4-0  S0Sö,%50%4
d)  München105.339.30037307.520  482.114½%%  KS.110.  000ä  2  %%
e)  Dresden  54.  574.910  —  4.  884.  845  7.19442045  r%  %  %%  955.439  50  359.  008  68  186.  a24  10
f)  Stuttgart  —  4.  353.  530  4122202  70%
g)  Karlsruhe1.40360921.340  —  .710.015026  ä48½  200  os
h)  Darmstadt  16.766.38010  186.  20  —  1.0.65  26.000  %%631L4%%00  115.  155  683.  886  96
i)  Hamburg 5-20|.6  39-35700  -%%3  %3  204  10  1.085.  0423  101  324.  1011981  84.  Obs  83
Summe  2.  1.089.621.  220  330.536.650  171.34516444  90  25.  29.176  4  55.946.10  50  Sl.  35.  h  L.Ssz  80,  10.0.0  2-v790.  719  98  3.294.85796

Gesammt-Ausprägung

  66.102.  16522711

 

5  76  3.304.597  6

—...—-.  —
9.  114.  871  Mark  43  Pf.

ihre  früheren  Ausprägungen  an  Einmarkstücken  um  100.000  Mark  zu  niedrig  beziffert.

76*
        <pb n="512" />
        —  494  —

5.  Heimath-Wesen.

—

Grenzen  der  Zuständigkeit  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  zur  Entscheidung  über  die  Grundsätze,
  nach  welchen  die  Kosten  aufzuerlegen  und  festzusetzen  sind.

Irn  einer  zwischen  dem  Ortsarmenverband  Stolp  als  Kläger  und  dem  Gutsarmenverband  Bartin  als  Verklagten
  anhängig  gewesenen  Streitsache  sind  durch  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  dem
Kläger  die  Kosten  erster  Instanz  und  die  baaren  Auslagen  beider  Instanzen  zur  Last  gelegt.  Der  Verklagte
hat  die  Festsetzung  der  letzteren  bei  dem  Verwaltungsgericht  beantragt,  aber  gegen  dessen  Festsetzungsdekret  an
das  Bundesamt  Berufung  eingelegt,  weil  die  dem  Kläger  zur  Last  gelegten  Auslagen  zweiter  Instanz  nicht
pro  liquidato  auf  60  Mark  20  Pfennig,  sondern  nur  auf  21  Mark  23  Pfennig  festgesetzt  worden  sind.  Er
berief  sich  darauf,  daß  es  sich  hier  nicht  nur  um  die  nach  §.  56  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  vom
8.  März  1871  von  dem  Gerichte  erster  Instanz  endgültig  zu  bewirkende  Festsetzung  der  Auslagen  in  quanto,
sondern  um  die  Grundsätze  handle,  nach  welchen  bei  Festsetzung  und  Auferlegung  der  Kosten  in  Gemäßheit
ganz  bestimmter  Gesetzesvorschriften  zu  verfahren  sei.  Das  Verwaltungsgericht  hat  hierauf  nach  eingezogener
Gegenerklärung  des  Klägers  die  Verhandlungen  an  das  Bundesamt  zur  Entscheidung  eingereicht.  Dasselbe
hat  aber  die  eingelegte  Berufung  für  nicht  statthaft  erachtet.
Es  führte  zur  Rechtfertigung  der  zurückweisenden  Verfügung  Folgendes  aus:

Allerdings  hat  das  Bundesamt  wiederholt  ausgesprochen,  daß  bezüglich  der  Grundsätze,
nach  welchen  Kosten,  Auslagen  und  Gebühren  den  Parteien  aufzuerlegen  sind,  den  letzteren  die
Berufung  an  das  Bundesamt  durch  den  §.  56  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  nicht  verschlossen
  sei.  Allein  dabei  ist  immer  vorausgesetzt,  daß  das  Bundesamt  mit  der  Entscheidung
hierüber  in  einer  Streitsache  befaßt  werde,  welche  nach  der  Bestimmung  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Juni  1870  zu  seiner  Kompetenz  gehört.  Dies  sind  aber  nach  §.  37  dieses  Gesetzes  nur
solche  Streitigkeiten  zwischen  verschiedenen  Armenverbänden,  in  welchen  es  sich  um  die  öffentliche
  Unterstützung  Hülfsbedürftiger  handelt.  Es  gehört  also  zur  Begründung  seiner
Kompetenz,  daß  hierüber  unter  den  Parteien  noch  Streit  bestehe,  oder  wenigstens  der  erste
Richter  durch  die  Klage  mit  der  Entscheidung  über  die  öffentliche  Unterstützung  eines  Hülfsbedürftigen,
  oder  wenn  die  Hauptsache  etwa  ihre  Erledigung  bereits  gefunden  hätte,  doch  mit  der  Entscheidung
  über  die  durch  den  Armenpflegefall  entstandenen  Kosten  als  ein  streitig  gebliebenes
accessorium  der  Hauptsache,  befaßt  gewesen  sei.

Unter  diesen  Voraussetzungen  würde  das  Bundesamt  sich  allerdings  für  kompetent
erachten  müssen,  selbst  über  eine  Berufung  zu  erkennen,  welche  allein  wegen  des  Kostenpunktes
ergriffen  wäre,  sofern  es  sich  nicht  lediglich  um  die  Festsetzung  der  Kosten  und  Auslagen  in  quanto
handelt,  denn  mit  dieser  und  der  sich  aus  §.  41  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  ergebenden
Ausnahme  unterliegen  die  in  einem  solchen  Streitverfahren  ergehenden  Entscheidungen  ihrem
ganzen  Umfange  nach  zufolge  der  Bestimmung  desselben  Paragraphen,  des  §.  52  desselben  Gesetzes
und  des  §.  57  des  bezogenen  preußischen  Ausführungsgesetzes,  der  Berufung  an  das  Bundesamt.
Nachdem  aber  über  die  Hauptsache  und  die  Kosten  einmal  rechtskräftig  entschieden  worden  und
damit  der  durch  die  erhobene  Klage  anhängig  gewordene  Streit  über  die  öffentliche  Armenpflege
in  jeder  Richtung  seine  endgültige  Erledigung  gefunden  hat,  also  nur  noch  der  Vollzug  der
rechtskräftigen  Entscheidung  in  Frage  steht,  kann  das  Bundesamt  mit  der  Entscheidung
der  hierbei  sich  erhebenden  Streitfragen,  auch  soweit  sie  die  bezüglich  des  Kostenersatzes  anzuwenden
  Grundsätze  betreffen,  durch  Berufung  gegen  erstrichterliche  Verfügungen  nicht  weiter  befaßt
werden.  Denn  das  Reichsgesetz  hat  demselben  eine  Einwirkung  auf  den  Vollzug  der  getroffenen
Entscheidung,  abgesehen  von  der  sich  aus  dem  §.  56  desselben  ergebenden  Ausnahme,  in  den
§§.  53  und  59  nicht  übertragen.
        <pb n="513" />
        —  495  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

An  1.  d.  Mts.  ist  die  neu  errichtete  Station  „Rits  chenhausen“  der  Meiningen-Schweinfurter  Eisenbahn
für  Personenverkehr  eröffnet  worden.

Berlin  W.,  den  12.  September  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

An  15.  d.  Mts.  wird  die  5,4  Kilometer  lange  Eisenbahnstrecke  Seifhennersdorf-Warnsdorf,  durch
welche  die  zur  Sächsischen  Staatsbahn  gehörige  Linie  Löbau-Ebersbach-Zittau  vollendet  wird,  mit  der  Haltestelle
  Alt-Warnsdorf  dem  Betriebe  übergeben  werden.

Berlin  W.,  den  13.  September  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn=  Amt.
Maybach.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

Den  Konsul  des  Deutschen  Reichs  N.  H.  Heydemann  in  Bradford  ist  der  Bezirk  Westriding  von
Vorkshire  als  Amtsbezirk  zugewiesen  worden.



 

 

Berlin,  Carl  Heymann  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="514" />
        <pb n="515" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                          im

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumeratious-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

IV.  Jahrgang

Berlin,  Freitag,  den  29.  September  1876.

Nr.  39.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  497

2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —

Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum
Schlusse  des  Monats  August  1876....  498
3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen;
  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  August  1876  für

 

Rechnung  des  Deusschen  Reichs  zur  Einziehung  gelaugten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen  499

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  die  neuen
Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich
  vom  Jahre  1853;  —  Errichtung  einer  Steuerstelle  503

5.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  504


6. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestelle  Charlottenhof
der  Berlin=  Görlitzer  Eisenbahn  für  den  Varsonenverlehr=504


und  der  Strecke  Niederrad-Sachsenhausen

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Arbeiter  Michael  Schwarz*)  aus  Mlawa  in  Polen,  46  Jahre  alt,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Marienwerder  vom  16.  August  d.  J.

2.  der  Kolporteur  Karl  Lukas  Adolf  Frey““),  geboren  und  ortsangehörig  zu  Basel,

zuletzt

wohnhaft  in  Mülhausen,  24  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten

zu  Kolmar  vom  9.  September  d.  J.,

3.  der  Tagelöhner  Konrad  Müller***),  geboren  und  ortsangehörig  zu  Flöringen  (Kanton

Zürich),  46  Jahre  alt,

4.  der  Instrumentenmacher  Heinrich  Batzenschlager,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Lyon,

19  Jahre  alt,

5.  der  Tagelöhner  Firmin  Bourqui,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Murist  in  der  Schweiz,

28  Jahre  alt,

zu  3—5  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  14.  September

  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1874  Seite  431  Ziffer  11.
**)  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  198  Ziffer  7.

***:)  Vergl.  Central-Blatt  1874  Seite  235  Ziffer  5,  Seite  431  Ziffer  6  und  Seite  440  Ziffer  6

 

77
        <pb n="516" />
         —   498    —

 

2.  Finanz-Wesen.

Vom  16.  bis  23.  September  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  „  „  .  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  Beitraum  und  5.
  Schlusse  des  schaftliche  ·  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahrs  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  479)  11507.385.357  12.743.528  154.641.829  151.078.584  +  3.563.245
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  482)  —  —  4.  506.  7566  4.  805.  681  —  2968.  923
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  75.187.76673.729.  856  +  1.457.910
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung*)  —  —  20.  108.  103  19.  9330.  977  4  177.  126

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.
        <pb n="517" />
         —   499    —

Ueber  s i ch  t

2.  Münz-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  23.  September  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Hiervon
Woche  vom  17.  auf  Privat-  
bis  23.  Sept-  Doppel.  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
ember  1876  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägt kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.Mark.  Pf.)  Mark.  Pf.Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.314.766  —  466.282000  S.  %  6  10  30  —.895|70
b)  Hannover  —  —  —  —  461.573  —  110.494%00  36.56000  35.27000  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  538.046  —  15.00000%  1S  .19  6.665  —  —  —
d)  München  —  —  —  —  —  —  79.00000%  3S7.0000o  64.1000.  00%  —  —  —-e) Dresden
  —  —  —  214.  190  54.000  —  77.000/00  58.500/00  —  —  —  —  —  —  —..
f) Stuttgart  —  —  —  469.650  —  —  81.  14550%%  —  —  3.344%  1.75800D
g)  Karlsruhe  —  708.730  —  —  35.272  —  —.4o.000%  —  —  ——  —-h) Darmstadt
  —  400.000  —  —  —  —  48.0000  —  —  —  —0.  000%  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  —  538.970  —  —62736  20  ——  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  1.  108.  730  —  683.810  2  —  971.  2  50  40%  %  296.  80160  *  *31%  15..5/7
2.  Vorher
waren
geprägt  in:  #
a)  Berlin  .  3502.582.720  102.  707.  220  114  4%%
b)  Hannover2072  —  15.089.250  2.  680.32005S.O36,16800O  O  15  140  570.15  7  OO
c)  Frantfurt  175.907.  220  658.957.  220  —  4.061.  800  4.022.  712  11.857.4474  49  96
d)  München105.339.300  37.307.520  482.  114  9.  356.  330  5.110.  000  17.  817.  672  3.  888.  %0SO“  0OO  82
e)  Dresden  54.574.940  17  6  480  —  5.100.  35  7.194  124  10
f) Stuttgart,4.6-0  26  165.920  —  4.787.  270  442.22022  O.630O0  OrO01o  430.531  50%  175  80
g)  Karlsruhe21.401.36ö01.621.840  —  393-60  %4%
h)  Darmstadtj  16.766.  3801  10.406.  290  —  1.088.  645  26.000E  S.673,  4311470.0000  o0  1.061.  1001401  115.  147  551  180.  846  101  83.  88696
i)  Hamburg  40.725.  6500  5.646.  880  39.  338.  790  4.024.  725  %%%4  93
Summe  2.  1.089.684.  440  330.  916.  650  171.  345.  164  66.  102.  166  28.  827.  562143.  512.  165  36.  648.  092  50  3205.411/6  21.424.  o6i  00  11.  060.  505  70  u/810.273/76  3.30  4.59  767
Gesammt-Ausprägung.osg.684.4403.
  1664%  J31.  0.  194  143.  512.  1656  37.  620.  o20  o0  32.464.  953  20  21.  720.  662  60  11.  134.  778  36  5.  813.  617  76  3.  320.  25137
—  *  □□.  "  1
1421.109.820  Mark.  312.153.337  Mark  20  Pf.  3%.345.641  Mark  95  Pf..Mark  13  Pf.

 

 

 

 

77*
        <pb n="518" />
         —   500    —

Uebersicht

über  die  bis  Ende  August  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in

  im  August  vorher
1876  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1Thalerwährung:  Thlr.  sar.  Thlr.  ser.  Thlr.  sar.
Zweithalerstücke  702.020—  —  42.  120.  122  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  243,  250  —  16.525.071,  —  16.768.321—
„  „  „  „  1817/22.  230.6000  —  12.881.001  —  13.111.6000—
2„  „  „  „  1823/56  1.400.000  —  4.556.6771—  5.956.677  —
„  von  1857  ab.  5.672.833  —  2.  968.  1677  —  8.641.000  —
Thalerstücke  .........  5  10  856.  20  862,  —
1½  "%  ...  15  —  4357  —  4.  372  —
½  „  438.764  20  9.432.188—  9.870.947  20
1¼.  „  5.—  1.085  15  1.090,  15
1  „  —  —  97—  97  —
»  268.236  20  8881.281  3or1#  9.099.467  ¾  r
8  „  —  —  28  28
11  „  575.076  %4
115  „  .  83.63514  914.029  26  997.665  10  -
»so-,  157.7545  3.275.35814  3.433.  112  19
1½0%  „  11.97714  148.431—  160.408  14
ferner:  .
1/1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  2617  2617
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges.  ..  25.000  1.133.0412  1.158.0  41
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
½  Thalerstücke  (à  6  fgr.)  .  —  6  419  23s  41929#
16  »  (a 3 sgt).  .  —  l-  5  3  5  3
Zusammen  99.809.173  417.-343=  770  1,152.943  43.
2  Süddeutsche  Guldenwährung  *  Kr.  F.  Kr  l.  Kr.
Zweiguldenstücke  .  —  —  30.143.608  —  30.143.608
Einguldenstücke  6.644  46.980.856  —  46.987.500
Einhalbguldenstücke  –  -  13.872·510-—  13.872.510—
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37.  542  —  37.  542  —
Fünfzehnkreuzerstücke  —  —.  2.405  15  2.405  15
Sechskreuzerstücke  —  —  19.492.947  12  19.492.947  12  195.669.417
Dreikreuzerstücke  —  —  3.263.647  18  3.263.647418
Einkreuzerstücke..  ...  —  —  332.737  10  332.737110
Einhalbkreuzerstücke  .....  —-  —  —  27  —  27
ferner:  #
badische  Einhundertkreuzerstücke  .  —  —  6.036  40  6.03  40
"  Zehnkreuzerstülcke  —  —  1.559  40  1.529  40
Zusammen  6-644  114.  133.  849  42  114.  40.  3  42
Fl.  Kr.  Kr.  Kr.
3  Kronenthaler  9—  4%  353  32  45%.  353  32  7.973.748  92
4  Konuveutionsmünzen  des  zwanziguldenfußes  —  —  1.  14.  056  1.  à14.  05621  1.909.81088
5  Silbermünzen.  Kurfürstlich  und  Königlich  süchsischen  Thlr.  Sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Gepräge
1  Thalerstücke  —  —  7.500—  7.500—
1/12  „  .......  —  —  5.600—  5.600
Zu  Übertragen.  —.  13.100  —  13.100  —  557.011.807
        <pb n="519" />
        —  501  —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  
  im  August  vorher
1876  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Uebertrag  —  13.100  —  13.10  —  14  557.  011.807  03
1/15  Thalerstücke  .....  —  —  1.833  10  1.8333  10
1½4  „  .....  —  —  97523  975  24
1/20  „  ..  ...  —  —  1.400  —  1.40  0—  53.456  62
1/48.  —  —  396  28  396  28
Achtpfenniger  —  —  45  20  45  20
Dreier  —  —  38  —  38  2P
Einpfenniger  ....  —  —-  292272  29  22½
Zusammen  —  —  77.  818  T26  17.818  J]  26
6 Silbermünzen  schleswig-  holneinischen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  .  —  —  513.567  —  513.567  —
2/3  l  ...  —  —  6.6651  —  6.651  —
143  „  —  —  9.8281—  9.821
½  „  —  —  2.637  223#  2.637227  1.617.855  49
1/12  „  —  —  2.401  15  2.40  1
1/24  —  —  4.206  1  4.206
Zweis  echslingstücke  ....  —  —  —  25)  —  25½
Zusammen  –  —  539.285  4.  539.2854
7 Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr  sgr  Thlt.  sgr.  Thlr.  sgr.
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  5  223  522#  1  1.  613
Kassen-Zweidrittelstücke  ...  —  —-  532  2  532  2  v
Zusammen  —  —  53724  5374t#
8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —  —  1.468  24  1.46324
Einmarkstücke  —  —  9418  —  948  —
Zwölfschillingstücke  –  –  7.872  24  7.87!274
Achtschillingstücke  —  —  4.911118  4.911  18
Vierschillingstücke  —  —  11.065  27  11065  27  204.824  27
Zweischillingstücke  —  —  370  47  370  "çl
Einschillingstücke  —  —  41.551241  41.551  243
Einhalbschillingstücke  –  —  56  23T  56  23½
Einviertelschillingstücke  ....  —-  —  28  277,  28  27
Zusammen  —  —  68.274  223  68.274  *
 9Hamburgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —-  —  13.  061  18  13.  061  18
Einmarkstücke  —  86024  86024
Achtschillingstücke  —  —  89.0552  89.055  12
Vierschillingstücke  —  —  133.359  27  133.300  2  1.766.362
Zweischillingstücke  —  —  44.195  18  44.195  1  ss  11
Einschillingstücke  —  —  299.947/25|#  299.947  257
Einhalbschillingstücke  —  —  6.810  215  6.810  217
Einviertelschillingstücke  ......  —  —  1.495  16  1495  15
.  »  Zusammen.  —  —  588378711k  588.7871135
10  Lübische  Währung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Dreimarkstücke  —  —  8.  548  24  8.548  #
Zweimarkstücke  —  —  25.132  —  25.13222—
Einmarkstücke  —  —  3.  166  24  3.166  24
Achtschillingstücke  ——  156.472-  156.472—  755s29184
Vierschtllmgstücke........  —  —  50.  5988  6  50.  598  6
Zweischillingstücke  ........  —  —  3.042284  3.0422½
Einschillingstücke  —  —  4.803  56  4.803  53
Zusammen  —  —  251.763  28  251.7632
Gesammtwerth  A.  —1  —  —  —  —  —  661.  411.  210  81
        <pb n="520" />
         —   502    —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  
-  im  August  vorher
1876  —
B.  Landes-Kupfermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  —  —  64.084  10##  64.084  104
Dreipfennigstücke  ...  —  —  505.707  19  505.707  19#
Zweipfennigstücke  —  —  91.721  73  91.721  74
Einpfennigstücke  5.975  287½  16.068  34  22.044  13.
hessische  Achthellerstücke  ......  —  —  UOLZI  110  253
-  Vierhellerstücke..  .  —  —  290  193,  290  193.
-Zweihellerstücke.  ..  —  —  61  17  61  17
sowie
preußisch-posen'’sche  2280.254  98
3  Kupfergroschen  (  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16
1  (à  2  preuß.  Pf.)  —  —  271  244  271  241/2
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  5.  460  10  46.419  11  51.888  217
5„  4  „  5„  Dreipfennigstücke  —  —  4.  064  27  4.  064  27
»  ,,  Zweipfennigstücke  445  —  1.021  10  1.466  10
Einpfennigstücke  428  10  1.508  10  1.936  20
hannoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  344  1  16.078  10  16.422  20
Zusammen  12.662  284  747.422  1)  760.084  29#
2 Süddeutsche  Währung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke  —  —  235.428  16  235.428  16
Einhalbkreuzerstüke  1.74143  86.508  57  88.250  40  647.887  54
Einviertelkreuzerstücke  584  53  53.640  35  54.225  28
Einachtelkreuzerstücke  .....  —  —  30  —  30  —
Zusammen  2.326  36  375.607  48  377.934  24
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  .  —  —  1.330  18  1.330
Zweipfennigstücke  —  —  29  213  29  213  #
Ein  und  Einhalb-  Pfennigstücke.  —  —  3  153  3  15#r#  32.645.58
Einpfennigstücke  .  —  —  89  2632  89  263.
Dreilinge  ....  —  —  9.428  3  9.428  37
Zusammen  —.  —  0.881  253  10.881  25
Gesammtwerth  B.  —  —  —-  —  —  —  2.  960.788  10
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  561.  411.  210  81
Summe  —  —  —  —  —  —  564.371.998  91
        <pb n="521" />
        —   503   —





4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.                                                                                                              B e k a n n t m a c h u n g ,

betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1853.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  23.  August  d.  J.  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite
448;  Reichsanzeiger  Nr.  201  —  wird  nachstehend  ein  viertes  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen  der
Lütticher  Prämien-Anleihe  vom  Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des  deutschen  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni
1871  —  Reichs-Gesetzblatt  Seite  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen
Nummern  tragende  Stücke  ersetzt  sind,  veröffentlicht:

677

771

773

774

775

980
1167
1257
1270
1419
1424
2430
2918
3402
3455
3521
3572
3758
3943
4969
5573
7204
7224
7226
7235
7255
7256
7296
7297
7298
7348

7352
8267
10677

11293

11436
12264
12515
12578
12656
12706
12709
12972
13039
13049
13617

13854

13855
13856
13859
13861
13862
13863
13864
13865
13867
13869
13870
15015
15358
15947
16109

16261
16404
16405
16406
16520
16870
16884
17617
17657
18996
18997
19841
20592
20847
20854
20855
21081
21172
21605
21990
22291
24670
25242
25243
25734
26612
26624
26630
26638
26640
27201

27202
27248
27250
28523
28524
28525
31370
31840
31841
31921
32206
32552
32610
32616
32751
32946
32999
33522
34169
34174
34595
34597
35297
35367
35380
35388
35741

35898

39715
41629

43028
43436
45074
45210
45230
45972
46220
46701
46702
46703
46704
46705
46706
46707
46708
46709
46711
46725
46727
46728
46729
46730
46731
46733
46734
46736
46737
46738
47826
49476

49818
50980
51610
51708
51874
51878
51880
51893
52042
52057
52098
52205
52206
52208
52209
52210
52238
54534
54535
55616
55664
55665
55776
55782
55783
57362
58676
60078
60418
61246

62287
62293
62671
62964
62971
63220
63221
63657
64702
64833
66054
66061
66068
66075
66085
66186
66187
66188
67165
67425
68277
68543
69461
69462
71426
71427
71428
75218
75393
75394

175679

75680
76514
76602
78621
79323
79630
79647
79648
79650
80079
80080
80265
80635
80644
80663
81242
81243
81319
83382
87692
87693
87694
87696
87697
87699

Timbres
Secs

17559
45081

Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben,  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gewahrt
  werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Reichskanzler-Amt  einreichen.
In  Betreff  des  hierbei  zu  beobachtenden  Verfahrens  wird  auf  die  Bekanntmachung  vom  22.  Februar  d.  J.

—  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  99;  Reichsanzeiger  Nr.  48  —  Bezug  genommen.

Berlin,  den  26.  September  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.

Eck.
        <pb n="522" />
        —  504  —

Das  Königlich  württembergische  Hauptsteueramt  Ludwigs  burg  ist  aufgehoben  und  dort  ein  dem  Hauptzollamte
  Stuttgart  unterstelltes  Zollamt  mit  den  gleichen  Abfertigungsbefugnissen  errichtet,  welche  dem  seitherigen
  Hauptsteueramte  eingeräumt  waren.

 

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1866  in  Neu-Rönnebeck  erbaute,  bisher  unter  brasilianischer  Flagge  gefahrene  Schooner—
Brigg  „Ormezinda“  von  63  Kommerzlasten  Ladungsfähigkeit,  hat  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum
des  im  Königreich  Preußen,  Provinz  Hannover,  heimathberechtigten  Hermann  Christoffers  unter  dem
Namen  „Meta“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches
der  Eigenthümer  zum  Heimathshafen  Rekum  gewählt  hat,  ist  am  2.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat
zu  Rio  de  Janeiro  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

6.  Eisen  bahn-Wesen.

–..  ——

Am  24.  d.  M.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Kodersdorf  und  Görlitz  der  Berlin-Görlitzer  Eisenbahn  belegene,
  bisher  nur  für  den  Güterdienst  eingerichtete  Haltestelle  Charlottenhof  auch  für  den  Personenverkehr
  eröffnet  werden.

Berlin  W.,  den  22.  September  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  18.  d.  M.  ist  die  zur  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn  gehörige,  3,78  Kilometer  lange  Bahnstrecke  Niederrad-Sachsenhausen
  (Frankfurt  a.  M.)  für  den  Personen=  und  Güterverkehr  eröffnet  worden.

Berlin  W.,  den  25.  September  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="523" />
        IV.  

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

  

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  nud  Buchhandlungen.  —  Pränumerations=  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  6.  Oktober  1876.

Nr.   40.

 

 

 

IV. Jahrgang  Berlin, Freitag, den 6. Oktober  1876.

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  505
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  einer  Steuerstelle  506
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  usprägung  von  Reichsmünzen
  .  507

4.  Finanz-=  Wesen:  Nachtrag  zum  Status  der  deutschen  Notenbanken

  Ende  August  1876;  —  Nachweisung  der  bis
Ende  September  1696  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,
  betrefsend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen;  —
Nachweisung  über  die  bis  zum  31.  August  1876  präkludirten,
ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  bezw.  im  eigenen
Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,
sowie  über  die  nach  erfolgter  Einlösung  vernichteten  Banknoten
  .  508

—  —„  —  —  —

 

 



5. Militär-Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren
Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig
freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind  516

Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
Heimathwesen  .  518

Eisenbahn-Wesen:  Bezeichnung  bestellter  Kupee's  in  den
Eisenbahnzügen;  —  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Deutsch-Wette-Rasselwitz-Leobschütz
  der  Oberschlesischen  Eisenbahn
und  der  Haltesiellen  Walden.  Ostrowitt  und    Wieps  der
Ostbahn  .  ..519

8. Konsulat-Wesen:  Ernennung  . . ..520

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

–.  —  ——

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Tagearbeiter  Ignatz  Frankowski  aus  Warschau,  45  Jahre  alt,

durch  Beschluß  der

Königlich  preußischen  Regierung  zu  Posen  vom  19.  September  d.  J.,

2.  der  Schuhmachergesell  Johann  Proksch  aus  Stannern  (Bezirkshauptmannschaft  Iglau)  in
Oesterreich,  geboren  1850,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  zu  Heman

vom  8.  September  d.  J.,

3.  der  Fabrikarbeiter  Franz  Frank  aus  Pocerad  in  Böhmen,  geboren  1832,
4.  der  Tuchmachergesell  Julius  Köhler')  aus  Reichenberg  in  Böhmen,  geboren  1854,
zu  3  und  4  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  zu  Ebern  vom

12.  September  d.  J.,

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  709  Ziffer  2.

78
        <pb n="524" />
        —  506  —

5.  der  Bahnarbeiter  und  Zimmermann  Josef  Zemann  aus  Tehod  (Bezirkshauptmannschaft
Böhmisch-Brod)  in  Oesterreich,  24  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen
Bezirksamtes  zu  Regen  vom  14.  September  d.  J.,

6.  der  Schneider  Bernhard  Clhanziekijn  aus  Diekewollin  in  Russisch-Polen,  37  Jahre  alt,

7.  der  Handarbeiter  Veith  Bacupe  aus  Damaschlitz  in  Böhmen,  27  Jahre  alt,

zu  6  und  7  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  sächsischen  Direktors  des  1.  Verwal--tungsbezirks
  zu  Weimar  vom  18.  September  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  und  zwar

zu  1—4  und  6  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
zu  5  und  7  wegen  Landstreichens,

und  auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

8.  der  Brunnenmacher  Johann  Baptist  Ubert  aus  Fiorano  in  Italien,  zuletzt  wohnhaft  in
Remscheid,  26  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Düsseldorf
vom  19.  August  d.  J.

nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  und  einfachen  Diebstahls  gerichtlich  erkannten
1  jährigen  Zuchthausstrafe

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Zu  Oelsburg  ist  ein  zur  Ausstellung  von  Begleitscheinen  I.  und  ll.  berechtigtes  Herzoglich  braunschweigisches
Salzsteueramt  errichtet  worden.
        <pb n="525" />
        —   507   —

3.  Münz-Wesen.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  30.  September  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  biervon  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Woche  vom  24.  auf  Privatbis
  30.  Sep-  Doppel.  Rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
tember  1876  Konen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig.  Pfennigsind
  geprägte.  stũcke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.723.  646  —  421.780  00o  42.  218  201  L4
b)  Hannover  —  —  —  —  412.886  —  „%sso  %%  —  —  —-——---.
c)  Frankfurt  —  —  —  —  611.  138  —  100.01  31f  63.  uns  °-5194%  —
d)  München  —  —  —  —  —  —  116.000  00  36.00000  G7.900  00  31  600  00  ———  M
e)  Dresden  —  —  —  —  171.000  —  116.isoled“  18.  o  vo  —  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  243.  178  —  4c.240|  67.  r½%%  13.  150  oo  2516100  2.673  oo  .5%
g)  Karlsruhe  —  400.000  —  —  224.000  —  —.  3836.00000%  S35.800  %0  —  —  —  —  —-h) Darmstadt
  —  —  —  —  —  —  32.000  00  —  17.000  col  10.  231  55  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  184.445  381.912  —  14.944  00  29.099  20  10.788  20%  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  400.000  —  ——–  100  —  25%  2io!  400.130/605%5
n  1.
2.  Vorher
Waren
geprägt  in:
a)  Berlin.,So  ˙2  720  2.  .220%  54  70  1.  218.  440  60
b)  Hannover  —  15  2%20  1  %%%  3.sas  d.  .%  1,.  231  2  80  6v70.815,70  424.5000
c)  Frankfurt  175.907.  2200  58.957.  220  —  4.061.  800  4.560.  758  11.  857.  447  5.  006.  139  60  2.664.  743  201  3.  164.  83860  1.467.  344  65  1.  309.  102  30  494.41498
d)  Mũnchen  105.339.  3001  317.  307.  520  48%  1%  000  57  .16800.  57¼%  1.361.223½60%27.74%400  32.2
e)  Dresden  54.574.  9401  17.  266.  480  —  5.  314.  426  61.194  7.6685.  314  1.378.  162  00  2.445.  651  80  1.915.  o40  501  955.  439  501  359.  008  68  188.  324  10
f) Stuttgart40  —  5.  256.  920  442.220  17.489.  122  2.094.  011  60  4.  932.  729  sos  2.  171.  0|10%  21.  %%10%3  5500%
g)  Karlsruhe1,#40·.  360  2030570  —  3.29%%60%0%  200
h)  Darmstadt  16.766.330|10.886.290  —  1.088.645  26.000  6673.481  618.  003  oo  839.  549  ool  1.061.  125.  147  551  160.846  100  383886  95
i)  Hamburg  40.725.  6401  6.646.  880  39.335.  790  4.024  7251  4.396.514  8.836.  195  vvob  #sl0o  k37.018/60  2.014  zasse  1.065.  bis  io  324.10198  84.068  93
Summe  2.  1.080.  684.  440  332.025.380  171.345.1644  ..  194  ————  363  20  21.720.  862  60  11.  134.108  35  5.313.  #617  76,  3.320.251  r
Gesammt-Ausprägung1.089-5-735.164%%
  0  5-0s.ssSoa.  0  70  1.  1ST.  vS6.  .  S24.  20  16  3.  332.  498  97
.  —  —  .  1.  a#  1  .  6,  ,.

 

1.422.109.820  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

317.480.002  Mark  80  Pf.

 

 

 

 

—  ——  —
38.181.909  Mark  30  Pf.

 

—  —  —
9.  156.  703  Mark  13  Pf.

78*
        <pb n="526" />
        —  508  —

4.  Finanz-Status

  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passsiva.
Laufende Nummer.
Bezeichnung    Verbind.
.  Bezeichnung  ..  lichkeiten
"  Umlauf-  Gegen  Verbindlich-  Gegen  den  ohne  Gegen  den  "  Gegen  Gegen
der  Banken.Grund .  Reserve.,  fende  den  31.  Juli,  keiten  mit  31.  Juli  Kün.  31.  Juli  Sonstige  den  31.  Juli  Summe  den  31.  Juli
7  kapital  Fonds.  Noten.  1876.  Kündigungs. 1876.  di-  1876.  Passiva.  1876.  der  Passiva.  1876.
;  igungs.
frist.
  frist.
Mark.Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.

1Ritterschaftliche  Privatbank  in

Pommern  (Stettin.5.697.000  1.709.100  69.330  —  19.55009.357.585  170.540  —  —  5.7900.4200  —  191.750  21.616.4385—  J81.840
2 Bank  des  Berliner  Kassenvereins.000-000  450.000  9.720  —  —  —  —  —  1.87.99006.511.275  20.047.710—  6.511.275
3 Kommunalständ.  Bank  in  Görlitz.00.000  1.125.000  401.2000  —  151.600|  S.926.6864—  2.874  —  ——  2.614.307  +  144.18211.570.  191—  9.997
4  landgräflich  Hessische  konzess.

Landesbank  (Homburg  v.

d.  Höhe  41.14.285  85.714  10.500  —  441.385  4  28.668  —  —  865.276  +  34.  708  3.117.  160  4  67.371
5 Weimerische  Bank  300.000  1.10579  216.800  —  72.900/.603.950  —  59.590  18.136.  81.8309.379.590  —  219.51530.923.7553—  270.205
6 Oldenburgische  Landesbank 1200..000|10656.300228.100|1.670.567  +  471.24444  1226  513.042  +  50.221444  314.594
7 Privatbank  zu  Gothaa  5.400.004  679.90|  244.200]  3.4k4.900“  82%5534.  14.09  455.189  +  81.9611.  41.  12  —  417.379
8 Annhalt-Dssauische  Landesbank.000-000324108.4004  —  22.553270.249  2.572)  6.370.000  —  18.  003.  662  —  33.275
9 Geraer  Bank..500.00040.3100||  166.400  -G6030.90|2.634,.75  |  159.313  —  —  12.158.725  «  —  406.693
10  Lübecker  Privatbannk..200000  200.000|  153.860  —  48.050  508.71427.050240.1877#15.679  42.333  —  8.469  4.945.094  7  —  18.790

Zusammen  51.211.28556.563.833331.00  148  212.09644  —  6.620.661152.098.878  7f.722.984
Bemer-Zu

  l.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.
**):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
Zu  2.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu  3.  *):  Umfassend  alle  Depositen-  und  Giro-Kapitalien.
        <pb n="527" />
        —  509  —

Wesen.

Ende  August  1876  (Central-Blatt  Seite  480).
Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.

 

Activa.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Laufende Nummer.

Der  Kassenbestand  zerfiel  in  

—.

Gegen  Gegen  Gegen  den  Gegen  den  Gegen  Gegen  

Kassenbestand,  den  31.  Juli  Reichs.  Noten  Wechsel-  den  31.  Juli  Lombard-.  31.  Juli  Effekten-  31.  Juli  Sonstige  den  31.  Juli  Summe  den  31.  Juli

1876  bestand.  1876  bestand.  1876  bestand.  1876  Aktiva.  1876  der  Aktiva.  1876  "-«

  Metall.  kassen-  anderer  «  ·  ·  «  ·  is

scheine.  Banken.
Mark.  Mark.  Mark.]Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark  Mark.
748.386**  415.029  –  —  —  16.787.279—  21.60811.01.  251  132.954  512.670  58.316.785.212  +  337.175|  21.849.798  —  179.100
4.714.453  —  4.618.6511352.395  —  4.362.058“  .  S2S--46497400  545.  300  50.099  —  300.000  —  20.  290.  113  —  6.  522.  569
164.400  42ó%  —  —  10.723  7679.459  —  —  560.986  +  101.795476.  111  1982.976|15.025.266  JM  600.073
414.  470  4  10.  8511  18.  465  25.  305  700  232.255  11.9211.31—  5.7106-.75?9  —  849  1.765.20  5  4  28.841  3.046.046  +  45.054
646.200  —  145.010152.500  —  493.700“  4.996.339  —  29.792  231.0841—  73.4505)  914.110|—  56.32824.251.610  +  41.039  31.039.336  —  263.341
509.621  —  112.668  405.4346.090  98.100  6.622.520  582.683  2.899.000  —  1.586.369—  35.8093.654.321441—  119.612  15.271.834  +  3164.594
306.  373  —  208.40]|JI1  TT  12.100  5.652.215—  697.966331.950  +  5.1100  103.860  T  11.471/55.049.981s.  471.9281.4.1412,  —  117.879
98#  791  +  6.910  —  —  —  3.847.177  +  842.328  68.940  —  14.870  3.  624  —  9.331  14.  513.  478  633.951  18.516.010  —  108.914
1
582.890  —  181.77010.650)  5.120  167.120  2.586.346—  279.7399  412.670—  12.6200  5927.745—  6.456.  +  91.064  12.389.465  –  389.521
263.911—  7.078  —  —  —  1.996.66  13.362  1.759.738  —  72.244  502.670  —  61.907  559.400—  3.208  5.082.393)  —  7.261
1  #  .
8-063.498  —  6.628.002  1.622.  144  48.085  5.133.778  ena.04  —  2278.390  12.253.375  +  238.562|5.689.892  +  124.71664.670.2131  235.300  10  954.302  —  7.169.064
kungen.

Zu  3.  **):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

Zu  5.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.

Zu  6.  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weiter  gegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M.  124.838.
Zu  8.  *)  und  10.  *):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
        <pb n="528" />
        —  510  —

 

Nachweisung  der  bis  Ende  September  1876  stattgehabten  Ausführung    des    Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.    2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
„  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse

(auf  Mark  reduzirt).  nach  §.  1  des  Gesetzes.  nach  §.  3  des  Gesetzes.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
1  Preußen  61.386.729  72.000.517  92  —  —
2  Lauenburge.  —  144.976  79  —  —
3  Bayern.  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37
4  Sachsen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.441  31
5  Würrtttemberg  10.  285.  713  5.  321.  235  84  3.309.651  44
6 Baden  11.142.858  4.276.,  683  70  4.577.449  53
7  Hessen.  7.371.429  2.495.657  29  3.250.514  47
8  Mecklenburg-  Schwerin  2.955.000  1.631.988  18  882.007  88
9  Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35
10  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.410.813  67
11 Oldenburg  —  915.074  93  —-  —
12  Braunschweig.  3.000.000  913.120  29  1.391.253  14
13  Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981  89  833.345  41
14  Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.957  41
15  Sachsen-Koburg-Gotha  .800.000  510.134  20  859.910  53
16  Anhalt  2.850.000  595.278  00  1.503.148  00
17  Schwarzburg-  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928  06
18  Schwarzburg-  Rudolstadt·  600.000  220.988  22  252.674  52
19  Waldeck.  630.000  164.517  32  310.321  79
20  Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949  77  172.033  49
21  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.322  02
22  Schaumburg-  Lippe  1.020.000  93.808  00  617.461  33

23]  Lippe  —  325.  192  67  —
24  Lübeck  —  152.619  78  —  —-25 Bremen..
  —  358.161  09  –  —1
26%  Hamburg  —  991.  873  48  —  —
27/  Elsaß-Lothringen  —  4.534.695  92  –  —
Summe  .  184.298.529  120.000.000  00  54.889.94172

Anmerkung:

Zu  Spalte  6.

In  Spalte  7.
        <pb n="529" />
        —   511   —

die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  .  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  
Spalte 2)  zur  baaren  Zahlung      b
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  schüsse  sind  auf  auf  den  befinitiven  zur  Erfüllung  des  Bemerkungen
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  ven  Antheil  Maximal-  Betrages  *Bemerkungen
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  Spalte  3)  der
reduzirt Kontrole der Staats- Kasse angewiesen. Reichskassen- der Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

59.479.47970.093.265  l,00  2392——1.907.250700  —  —
—  144.975  00  1  79  –  —  —  —  —  —
35.563.836  14.197.  535  00  1  9514.244.199  37  —  —  290.776  00
35.693.313  7.479.835  00  3  048.808.983  31  —  —  204.458  00
10.  176.  O00  5.321.235  00  0  84.236.509/44  —  —  73.  142  00
11.005.424  4.  276.  680  00  3  70  4.  485.  827  24  —  —  91.622  29
7.128.000  2.495.655  00  2  29|8.088.228.47  —  —  162.  286  00
2.943.000  1.631.985  00  3  18  874.007  88  —  —  8.000  00
1.764.  900  837.400  00  1a47  618.332  35  —  —  23.400  00
2.382.000  283.775  00  4  50  —  —  12.000  00
—  915.070  00  4  93  U  —  —  —  —  —
2.  940.  000  913.120  00  0  291  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  723.345.41  —  —  110.000  00
1.423.728  415.860  0  3  88  671.909),41  —  —  22.048  00
1.761.000  510.130  00  4  20  833.910  53  —  —  26.000  00
2.7  18.000  595.275  00  3  001  —  —  88.000  00
444.000  196.605  00  2  91  164.928  06  —  —  4.000  00
575.289  220.985  00  3  22  236.  200  52  —  —  16.474  00
604.443  164.515  00  2  32  293.28379  —  —  17.038  00
374.346  131.950  0  —  0  23  161.597|49  —  —  10.436  00
926.193  260.515  00  1  97  443.784002  —  —  22.538  00
974.370  93.805  00  300  —  —  30.420  00
—  325.190  00  2  11|  10.  —  —  —  —
—  152.  615  00  4  781  —  —  ——
—  358.160  00  1  09  H.  —  —  —
—  991.870  00  3  481  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  oo  0  2  —  —  —  —  —  —
180.5  12.321118.092.680  00  70  00.637.303437.  25000  1  29
Die daselbst    nachgewiesenen  118.092.680..      Mark  sind    ausgegeben.;  56-813400  Mark.
b.  „  2.213.747  „  »So-,.....................................  44.271210  „
c.  339.985  .50,.......................................  16.999.250
sind  wie  oben  118.092.680  Mark.
Die  baar  gezahlten  70  Mark  sind  der  Reichs-Hauptkasse  ersetzt  durch  14  Reichskassenscheine  à  5  Mark  70  „
Zur  Deckung  der  Vorschüsse  im  Betrage  von  53.637.303  Mark  13  Pf.  hat  die  Reichs-Hauptkasse  in  Reichskassenscheinen  31.950.000  Mark  erhalten,  welche  gegenwärtig
  *  —  Abschnitten  a  5  Mark.  ç  3.300.000  „
b.  „  300.000  »  20......................................  6.000.000  „
c.   -  853.000  -  ·  50  .....-...·.·...........·..........,.·-  42.650.000  „
Summe  170.042.750  Mark.
Davon  sind  zum  Umtausche  in  5  Markscheinen  48.000  Abschnitte  à  50  Mark  zurückgezogen..  2.400.000  „

 

bleiben  167.647.750  Mark.
        <pb n="530" />
        —   512   —

Nachüber

  die  bis  zum  31.  Angust  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  in  Umlauf,  beziehungs
Einlösung  vernich-A.

  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.
Laufende Nr.   Bezeichnung  ...  .  ·.  ..,.,.-.....
präkludirt  im  Gestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
der  Banken.
in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thir.  Thlr.  Thlr.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  ..  —  —  —  —  —  —  2.380  197.620  —  3.000  297.000  —
2  Sächsische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  10  99.820  150  20  —
3 Magbeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  680“  99.  320  —  2.220  2.780395.000
4 Danziger  Privat-Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.770  —  98.230  41  —  295.820
5  Prorinzial-Aktienbank  des  Großherzegthums
  Posen  —  —  —  —  —  610  —  99.390  1.320  —  198.680
6 Kommnnalständ.  Bank  für  dle
Preuß.  Ober-Lausitz    Görlitz  )  —  —  —  —  —  —  640  99.  360  —  1.900  298.100  —
7 Hannoversche  Bank  —  —  —  —  —  —  8.550  11.4505.,000  6.660  10.340203000
8  Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  29.960  005,  710  —  5.  000  7.131.  260  —
9  Leipziger  Bank  ...  —  —  —  —  —  —  9.820  430259.750  21.140  160
11  Rostocker  Bank  .  —-  —  —  —  1.590  2.43200245.980  5.420  2.  6601  41091.  720
12 Oldenburgische  Landesbank  —  —  —  5.170  —  594.  590  3.050  —  1.397.190  —  —  —
13 Mitteldeutsche  Kreditbank  (Meiningen)
  4.760  286.060  7.671.  180  —  —  —  —  —  —  —  —  —
14  Privatbank  zu  Gotha  .  —  —  —  —  —  —  8.080  2.051.920  —  3.840  1.  630.  140  —
15 Anhalt-  Dessauische  Landesbank  .  9.852  269.748  —  2.  630  142.770  —  4.510  570.0900  —I  —  —  —
16D Thüringische  Bank Sondershausen)  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1144.5202.985.180  —
17  Geraer  Bank.  .  ..  —  –  —  —  —-  —-  11.6204.085.330  —  —  —  —
18  Lübecker  Privatbank  ...  —  —  —  —  —  —  1.500  —  376.500  1.320  —  432.680
19  Kommerzbank  in  Lübeck  —  —  —  —  —  —  2.120  360.020  —  1.120  276.740  —
20  Bremer  Bank  ..  —  —-  —  —-  —  —-  12.0003-588.000  —  –  —  —
Zusammen  56.711208  1801  7.  780  142.77069900022.071.6901.600
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
21  Frankfurter  Bank  6.415  151.225  —  70.190  7.504.070  —  455  559.545  —
22  Bayerische  Notenbank  —  —  —  33.000  —  5.967.000  —  —  —
23  Württembergische  Notenbank  —  —  —  18.040  21.960  %.  460.000  10.745K0  —
24  Badische  Bank  —  —  —  34.020  68.980  15.700.  000  —  —  —
Zusammen.  6.415  151.225  —  155.250  7.585.0102.  127.00011.  200  8.048.775  —
        <pb n="531" />
        —  513  —

weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
teten  Banknoten.

währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.

waren:

 

 

 

Laufende Nr.

prãkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt im  Bestande)  vernichtet  präludi  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  in  Bestande  —

in  Abschnitien  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thhr.    Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Muk.  Abschnitten  zu  100.  Mark  “Laufende Nr.

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.

1.  160  196.8601  —  1.3100  sbos  —  —  —  —  —  —  —  695.700  1

1200  1%  %  100osse2[lb  ½  ““C%  1834000  m  rto0mar
1.450  8.550000  800  19.20  180.000  —

 

—  —  —  —  —  2.533.000  451.100

 

 

 

 

 

1.780  —  198.250%  1.300—  398-ro—  —  —  —  —  —  2216.600  783.200
76½8Oo  3
1.200  —  298.  80o8  s00o  —  399.200  —  —  —  —  —  759.800  110.200  zu  200
840.000  360.000  zu  500  „
10550  %  65055  —  70091-2300  —  —  —  —  —  —)0
i.  doo  5.100  .000)  1.900  3.60015.000—  —  —  —  —  J.44.300,  1.550.700
3r.270.800,  22.729.200
18.50S.i0-is  s.  500  G0.  —  —  —  —  —  —  10  0.60,  1527  3  26  u  200
8.000  10%%0  4  00%.%  50o  —  —  —  —  —  —  D  12990000
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —
2  980  1.350245.kd0o)  2.000  1.400  2"6.6000—  —  —  —  —  —  697.800  1.307.200
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1055.  300  S.700
—  —  —  400%  A%  doe  —  —  —  —  —  —  679.000  5.  620.  100
400  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  378.1000  1.12  1#600
1.6550%10%%  600  35.  50o0  —  —  —  —  —  —  „7-800  7.622.200
—  —  —  70  —  576.  30o0  200  1.  3o,n2  —  —  uu2Jo.  —
—  —  —  3oo  139.705  —  —  —  —  —  —  —  1.9#0#  488.500
—  —  —  —  —  —  —  —  —  20.000  1.470.000  —  0.297.000)  3.703.000

 

 

 

36.150  7.  043.  660  4.  700.  4001  26.500  12.367.300,  4.308.600  200  199.800  30.00%1470.000

76.879.  500|  66.002.900
darunter:
63.,  775.200)  49.014.200  zu  100  Mark.
*  759.  800  140.200  zu  200  „
11.005.5001,694.,  500  zu  500  „
1.339.000  154.  000  zu  1.000  „

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Mark
Fl.  Fl  FL:  Fl.  Fl. Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Mark.Mark.
-  7.  877.  0001  2.  822.  100
2450  264.850  —  21.300  .506.,500  —  7.50016.05,500—  —  —  —  |  1.584.500]  3.015.500  zu  500  Mark.
8.  984.  o00  11.7  16.  000  zu  1.000,
—  —  10.400  –  5.989.600  —  —  —  —

—  —  62.982.  400  .  11.000

—  —  —  18.  681.  2000  6.  918.  800

 

8.650  41.350  9.  150.000  s  —  —  —  —

 

—  —  —  —  —  14.725.300  24.274.,700

 

 

11.  100  306.200  150.000  31.700  41506500)  5.989.600  7.  500  16.  906.  500  —  —  —  —  114.  835.  300  53.  906.  100

darunter:

104.266.,800  39.176.600
1.584.500  1.015.500  zu  500  „
8.984.000  11.716.000  zu  1.000  „

 

*)  Wo  nichts  Abweschendes  angegeben,
  lauten  die  Noten  über
100  Mark.

Bemerkungen  umstehend.
79
        <pb n="532" />
        —  514   —

Bemer-Zu
  1*:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
54.  300 M  eingelöst.

Zu  2:  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  ausgeführt  2.900  M  in  Noten  zu
100  M  und  7.000  M  in  Noten  zu  1.000  M

Zu  6-:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
404.200  M  eingelöst

Zu  7:  Außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  3.000.000  M  in  Noten  zu  100  M

B.  Ue  brige

 

 

 

—  An  Banknoten
Laufende Nr. 
—  Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet
  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitken  zu  25  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
11  Reichsbank  ....  107.  235  49.960  7.901.700  —  —  —  299.450  507.75  66.008.  150
2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins:  740  —1  14.970  800  41.240  —  —  —
3 Kölnische  Privatbank  1.530  110  96.a60  2940  220  296.840  —  —  —
4  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —  —  —  —  E  —
5  Bank  fur  Süddeutschland  (Darmstadt)  19.920  —  —  —  600  —  —
6 Weimarische  Bank  13.500  124.860  983.640  2.620  49.20  546.100  —  —  —
7  Braunschweigische  Bank  28.000  7.000  4.U465.000  —  —  —  —  —
8  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  ...  10.950  5.989.050  —  —  —  —  —  —  —
Zusammen  181.875  6.170.980  13.463.570  6.360  429.500  884.180  200.050  507.975  86.00.  150
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
Landgräflich  Hessische  konzessionirte  Landes.  ·
bank  (Homburg  v.  d.  Höhe)  5.635  2.185  307.500  380  900  183.400  —  —  —
5 u.  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt  —  —  —  39.460  —  —  7.250  —  —
Zusammen  5.635  2  185  307.500  —  900  183.400  7.250  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung  zu  5.:  Die  eingelösten  Thaler-  und  Guldennmoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aufsichtsbehörde  zurückgeliefert.
        <pb n="533" />
        —   515   —

kungen.

Zu  9  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
991.000  M  eingelöst.  Von  den  eingelösten  Noten  zu  100  M  wurden  16.810.000  M  vernichtet.
Zu  12  *:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  3.000.000 M
in  Noten  zu  100  M
Zu  18:  Außerdem  wurden  vernichtet  877.300  M  in  Noten  zu  100  M
Zu 22,  23  und  24:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine.

Banken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren:  Laufende Nr.
    
im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf sind  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  in  Abschnltten  zu  100  Mark  und  
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
213.  182.  0001  86.  817.  100
34.  8500  4.  178.  a751  4.  214.  0801  641.  800  250.  O23.  250  8.  8623.  300  —  —  —  360.  000  132.  232.  o006.  O00.  Ooo  00  117  00  „  zu  500  Mark.
192.035.000.,  165.000  zu  1.000
600  100101.850  500  600  290.300  600  1.600  546.300|  —  —  —  —  —  2
1.850  250  297.900  300  700299.000  —  —  —  —  —  —  2.832.400  143.900  3
—  —  —  1.900  998.100  —  —  —  —  —  —  —  2.945.000  49.000  zu  500  „  4
100  —  —  200  nNZ  —  —  —  —  —  —  —  18.804.900  17  0  5
800  240.40OO  100  66.90|1.000  —  —  —  —  —  —  216.800  5.943.200  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3.235.5000  159.  500  7
—.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5.800  30.200  8
l
38450  4.419.1255.002.600SRBOCWLOHQZZOQZSLM  600  1.600  546.200  360.000  132.232.0006.000.000  89.,08“4,  100  523.  680.  200
.-  darunter:
338.281.300  120.289.000  zu  100  Mark.
158.767.800  194.226.200  zu  500  „
1  192.035.000  -  .
l
insblchnitteaznäozi.  insbfchnittenzuloosb
FL  Fl.  Fl.  Fl.  Fl. FL.
—  —  —  —  —  —  9
1.550  —  —  600  —  —  da.
*)  Wo  nichts  Abmeichendes  ange-1.550
  —  —  600  —  —  geben  ist,  lauten  die  Noten  über
100  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

79*
        <pb n="534" />
        —   516   —                                                                                                                                                 Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  31.  August  1876  an  Banknoten

  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

  

 

in  Werthbeträgen:

Ende  Juli  1876
waren  in  Umlauf

Also  Ende  August  1876

 

 

Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  636.011  660.720  —  24.709
zwischen  50  und  100  Mark  921.887  954.237  —  32.350
zu  100  Mark  und  darüber  884.530.578  922.515.900  —  37.985.322
Zusammen.  886.088.476  924.130.857  —  38.042.381

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  3.  Oktober  1876.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

5.  Milit  är-Wesen.

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  29.  März  d.  J.  (Seite  191)  wird  in  der  Anlage  ein  Nachtrags-Verzeichniß

  solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  §.  90,  Theil  l.  der  Deutschen  Wehrordnung
vom  28.  September  1875  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

Berlin,  den  2.  Oktober  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.
        <pb n="535" />
        —  517  —

Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  be—
rechtigt  sind.

 

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.
(a.  Gymnasien.)
b.  Realschulen  erster  Ordnung.
1.  Königreich  Preußen.

Provinz  Brandenburg.

Die  Andreasschule  zu  Berlin  (Verzeichniß  vom  19.  Januar  d.  J.  —  Seite  41  —  unter  B.  c.  I.  1).
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Guben  (ebenda  unter  A.  a.  I.  41).

Provinz  Hannover.
Die  Realschule  zu  Celle  (bisher  höhere  Bürgerschule,  ebenda  unter  C.  a.  aa.  I.  25).

II.  Großberzogthum  Hessen.
Die  Großherzogliche  Realschule  zu  Darmstadt  (ebenda  unter  B.  b.  IV.  4).

IU.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Die  Realschule  zu  Vegesack  (ebenda  unter  B.  b.  Xl.  3).

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.
a.  Progymnasien.
Königreich  Preußen.
  Rheinprovinz.
Das  Progymnasium  zu  Krefeld  (bisher  höhere  Bürgerschule,  ebenda  unter  B.  c.  I.  24).

b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.
Königreich  Preußen.
Rheinprovinz.

Die  Realschule  zu  Barmen-Wupperfeld.

c.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Gymnasien  in  den  entsprechenden  Klassen
gleichgestellt  sind.
1.  Königreich  Preußen.
Provinz  Brandenburg.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lübben  (bisher  Realschule,  ebenda  unter  B.  b.  I.  3).
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Neustadt-Eberswalde  (ebenda  unter  C.  a.  an.  I.  10).
Provinz  Hannover.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Münden  (ebenda  unter  C.  a.  aa.  I.  31).
        <pb n="536" />
        —  518  —

II.  Elsaß-Lothringen.

Das  Real-Progymnasium  zu  Altkirch.
Die  Realschule  zu  Münster.

Das  Real-Progymnasium  zu  Schlettstadt.
    *  *  *  *    Thann.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungs-Prüfung  gefordert  wird.
K.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c.  gehören.
1.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Altenburg.

II.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Die  Realschule  der  reformirten  Gemeinde  zu  Hamburg.

 

6.  Heimath  Wese  n.

Die  unverehelichte  Wilhelmine  L.,  welche  in  Berlin  unbestritten  ihren  Unterstützungswohnsitz  hut,  erkrankte
in  der  benachbarten  Gemeinde  Friedenau,  während  sie  daselbst  im  Dienste  stand,  und  wurde,  da  der  Arzt  dies
für  nothwendig  erachtete,  von  dem  Ortsarmenverbande  Friedenau  in  das  Elisabeth-Krankenhaus  zu  Berlin
gebracht.  Friedenau  hat  seiner  Verpflichtung  gemäß  die  Kur=  und  Verpflegungskosten  für  die  ersten  6  Wochen
der  Krankheit  an  die  Verwaltung  des  Krankenhauses,  und  zwar  mit  2  Mark  täglich,  gezahlt.  Der  Zustand
der  Kranken  machte  aber  ihr  Verbleiben  im  Krankenhause  während  weiterer  21  Tage  nothwendig.  Für  diese
21  Tage  hat  der  Ortsarmenverband  Berlin  die  tarifmäßigen  Kosten  an  Friedenau  erstattet,  der  Ortsarmenverbund
  Friedenau,  welcher,  da  die  L.  von  ihm  im  Elisabeth-Krankenhause  untergebracht  worden,  auch  für  diese
Zeit  täglich  2  Mark  bezahlen  mußte,  glaubt  aber,  daß  ihm  nicht  blos  der  tarifmäßige  Pauschalsatz  von
6  Silbergroschen,  sondern  seine  volle  Auslage  im  Betrage  von  2  Mark  täglich  von  Berlin  erstattet  werden
müsse,  was  Berlin  verweigert.  Friedenau  hat  daher  die  Differenz  mit  29  Mark  24  Pf.  gegen  Berlin  eingeklagt,
  und  die  Klage  namentlich  darauf  gestützt,  daß  die  L.  sich  seit  dem  Beginn  ihrer  Krankheit  in  dem  zu
Berlin  gehörigen  Krankenhause,  also  im  Bezirke  desjenigen  Armenverbandes  befunden  habe,  in  welchem  sie
ihren  Unterstützungswohnsitz  hatte,  daß  mithin  der  Fall  einer  weiteren  vorläufigen  Unterstützung  durch  Friedenau,
den  Ortsarmenverband  ihres  früheren  Aufenthaltsorts,  bei  Ablauf  der  ersten  6  Wochen  gar  nicht  vorgelegen
habe,  daß  auch  Berlin  rechtzeitig  aufgefordert  worden  sei,  nach  Ablauf  der  6  Wochen  in  die  Armenfürsorge
für  die  L.  einzutreten.

Der  Ortsarmenverband  Berlin  hat  die  Abweisung  der  Klage  beantragt,  hierauf  auch  das  Bezirksverwaltungsgericht
  zu  Potsdam  unter  dem  8.  April  1876  erkannt.  Das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen
hat  durch  Erkenntniß  vom  9.  September  1876  die  erstrichterliche  Entscheidung  bestätigt.  In  den

Gründen
heißt  es:
Nach  §.  28.  des  Reichsgesetzes  ist  jeder  hülfsbedürftige  Deutsche  vorläufig  von  demjenigen
        <pb n="537" />
        —  519  —

Ortsarmenverbande  zu  unterstützen,  in  dessen  Bezirk  er  sich  bei  dem  Eintritt  der  Hülfsbedürftig—
keit  befindet.  Diesem  Fundamentalsatze  entsprechend,  hat  auch  in  den  Fällen  des  §.  29.  1.  c.  der
Armenverband  des  Dienstortes,  wenn  die  betreffende  Person  während  des  Dienstverhältnisses  an
dem  Orte  des  Dienstverhältnisses  erkrankt  ist,  dem  Erkrankten  die  erforderliche  Kur=  und  Verpflegung
  zu  gewähren  und  tritt  hier  noch  das  Besondere  hinzu,  daß  vermöge  der  dem  Armenverbande
  des  Dienstortes  auferlegten  beschränkten  definitiven  Verpflichtung  demselben
„ein  Anspruch  auf  Erstattung  der  entstehenden  Kur=  und  Verpflegungskosten,  beziehungsweise
  auf  Uebernahme  des  Hülfsbedürftigen  gegen  einen  andern  Armenverband  nur  erwächst,
wenn  die  Krankenpflege  länger  als  6  Wochen  fortgesetzt  wurde,  und  nur  für  den  über  diese
Frist  hinausgehenden  Zeitraum.“

Es  ist  mithin  klar,  daß  rücksichtlich  der  durch  den  Eintritt  der  Krankheit  und  Hülfsbedürftigkeit
  am  Dienstorte  dem  Armenverbande  des  letzteren  erwachsenen  Verpflichtung,  die  erforderliche
  Kur  und  Verpflegung  zu  gewähren,  durch  den  Ablauf  der  sechswöchentlichen  Frist  keine  Aenderung
  eintritt;  daß  vielmehr  von  da  an  nur  Erstattung  der  dem  Armenverbande  des  Dienstorts
weiter  erwachsenen  Kosten  von  dem  definitiv  Verpflichteten  —  unter  preußischen  Armenverbänden
selbstverständlich  nach  Maßgabe  des  preußischen  Tarifs  —  verlangt  werden  kann.  Von  da  an
bleibt  der  Armenverband  des  Dienstorts  vermöge  der  in  seinem  Bezirke  mit  der  Erkrankung  eingetretenen
  Hülfsbedürftigkeit  sowohl  nach  dem  allgemeinen  Grundsatze  des  §.  28,  als  nach  der
Spezialbestimmung  des  §.  29  der  zur  weiteren  Armenpflege  vorläufig  verpflichtete.  Gegenüber
der  zweifellosen  Fassung  der  gedachten  Paragraphen  kann  es  daher  für  den  vorliegenden  Fall  auch
nichts  erheben,  daß  die  Kranke  auf  Grund  der  ärztlichen  Anordnung  nach  Berlin  hatte  gebracht
werden  müssen,  wo  sie  ihren  Unterstützungswohnsitz  hat,  und  daß  sie  sich  insbesondere  auch  bei
Ablauf  der  ersten  6  Wochen  dort  —  also  im  Bezirke  des  definitiv  verpflichteten  Armenverbandes
—  befand.  Denn  durch  das  Hervortreten  der  Hülfsbedürftigkeit  in  Friedenau  war  die  Verpflichtung
  des  dortigen  Ortsarmenverbandes  zur  vorläufigen  Gewährung  der  Armenunterstützung  für  die
Dauer  des  vorliegenden  Unterstützungsfalles  und  jedenfalls  bis  dahin  fixirt,  daß  Berlin  nach  dem
Grundsatze  des  §.  31  verpflichtet  werden  konnte,  die  Kranke  in  seine  unmittelbare  Fürsorge  zu
übernehmen.  Eine  solche  Verpflichtung  kann  aber,  so  lange  es  sich  nur  um  die  Erkrankung  an
einem  gastrischen  Fieber,  sonach  an  einer  nach  der  Erfahrung  der  Heilkunde  in  nicht  allzulanger
Frist  heilbaren  Krankheit  handelte,  welche  eine  im  Sinne  des  Gesetzes  als  nur  vorübergehend
zu  betrachtende  Arbeitsunfähigkeit  zur  Folge  hatte,  als  begründet  nicht  anerkannt  werden.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

Es  ist  darüber  Beschwerde  erhoben,  daß  bestellte  Kupees  in  Eisenbahnzügen  vielfach  nicht  als  solche
durch  ein  äußeres  Zeichen  erkennbar  gemacht  werden.

Den  angestellten  Erhebungen  zufolge  sind  in  der  That  bei  einzelnen  Eisenbahnen  derartige  Bezeichnungen
  überhaupt  nicht  üblich,  während  bei  anderen  die  bestellten  Kupees  mit  äußerlich  sichtbaren  Plakaten
versehen  werden,  welche  die  Aufschrift:  „Bestellt“  oder  „Reservirt“  oder  „Gemiethet“  tragen.  Das  Reichs-Eisenbahn-Awmt
  erachtet  die  Anbringung  derartiger,  in  die  Augen  fallender  Plakat-Bezeichnungen  in  dem  bezeichneten
  Falle  für  erforderlich  und  darf  erwarten,  daß  diese  —  wenig  kostspielige  —  Einrichtung,  wo  solche
        <pb n="538" />
        —  520  —

noch  nicht  besteht,  baldigst  getroffen  werde.  Zur  Herbeiführung  der  Gleichmäßigkeit  wird  die  Bezeichnung
„Bestellt“  als  die  gebräuchlichste  empfohlen.

Berlin  W.,  den  23.  September  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.
An  sämmtliche  Eisenbahn-Verwaltungen  Deutschlands  (exkl.  Bayerns).

 

An  1.  Oktober  d.  Js.  wird  auf  der  zur  Oberschlesischen  Eisenbahn  gehörigen  Bahnstrecke  Deutsch-Wette
  —Rasselwitz—Leobschütz  der  Betrieb  auch  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

Berlin  W.,  den  28.  September  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

An  15.  d.  Mts.  werden  die  an  der  Preußischen  Ostbahn  neu  errichteten  Haltestellen:
Walden  —  zwischen  Netzthal  und  Nakel  —
Ostrowitt  —  zwischen  Jablonowo  und  Bischofswerder  —  und
Wieps  —  zwischen  Wartenburg  und  Rothfließ  —

für  den  Personen=  und  beschränkten  Güterverkehr  eröffnet  werden.

Berlin  W.,  den  1.  Oktober  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

8.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaufmann  F.  St.
Feddersen  in  Hammerfest  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="539" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

  

Herausgegeben                                                                                                                                       im

Reichskanzler-  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

            

Berlin,  Freitag,  den  13.  Oktober  1876.

 

Nr.  41.





 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

2.



von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  521
2. Finanz-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
September  1876;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September

1876  524
3. Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  527

4. Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Errichtung  einer  Steuerfstelle  528
5. Militär-Wesen:  Ertheilung  der  provisorischen  Berechtigung
zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  528
6. Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Alphabetischen

 

Verzeichnisses  der  deutschen  Kauffahrteischiffe  für  1876  nebst
Anhang;  —  Ertheilung  von  Flaggenattesten

7.  Eisenbahn=  Wesen:  Reinhaltung  etc.  der  Kupees  der  Perso
nenwagen  .

8.  Heimath-  Wesen:  zwei  Erkenntnisse  des  Bundesamts  für
das  Heimathwesen  .  530

9.  Post=  und  Telegraphen=  Wesen:  Uebersicht  über  die  während
  des  dritten  Vierteljahrs  1876  im  deutschen  Reichs-Postgebiete
  eingerichteten  und  aufgehobenen  Postanstalten;  —
Uebersicht  über  die  während  des  dritten  Vierteljahrs  1876
im  deutschen  Reichs-Telegraphen-Gebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Reichs=  Telegraphen  =  Anstalten,  bezw.  über  eingetretene
  Veränderungen  der  Dienststunden.  531

10.  Konsulat-Wesen:  Entlassugg  539

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Arbeiter  Franz  Wierzbicki')  aus  Karwoszeck  in  Polen,  23  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Marienwerder  vom  29.  August  d.  J.,

2.  der  Arbeiter  Joseph  Prüchardt,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Drachow  (Kreis  Budweis)
in  Böhmen,  55  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade

vom  5.  September  d.  J.,

3.  der  Handelsmann  Abraham  Wonszek  aus  Kollnow  in  Rußland,  58  Jahre  alt,
4.  der  Handelsmann  Jankiel  Perkienowicz  aus  Kollnow  in  Rußland,  58  Jahre  alt,

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1876  Seite  202  Ziffer  4.

80
        <pb n="540" />
        11.

12.

13.

14.
15.
16.

17.

18.

19.



—  522  —

5. der  Lehrer  Schmil  Schbilke  aus  Sierps  in  Polen,  25  Jahre  alt,

6.  Abraham  Harfe  aus  Sierps  in  Polen,  35  Jahre  alt,

zu  3  bis  6  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Marienwerder
  vom  19.  August  d.  J.,

7.  der  Arbeiter  Michael  Lubszkowski,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Pzaroca  (Gouvernement

  Kiew)  in  Rußland,  21  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
  zu  Bromberg  vom  22.  September  d.  J.,

8.  der  Arbeiter  Anton  Holinka,  geboren  und  wohnhaft  zu  Bochutin  in  Mähren,  27  Jahre

alt.  durch  elchlu  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Breslau  vom  25.  September
  d.  J.,

9. die  unverehelichte  Marie  Leduinkowa  aus  Steser  (Kreis  Königgrätz)  in  Böhmen,  36  Jahre
alt,  „urch  velchluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Liegnitz  vom  28.  September
  ,

10. der SeIler Engelbert Sand *), geboren in  Wolfsberg, ortsangehörig zu Gösel (Kronland
  Kärnthen)  in  Oesterreich,  29  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirks-Regierung  zu  Koblenz  vom  6.  September  d.  J.,

der  Tuchmacher  Peter  Heiderich  aus  Wartenberg  (Bezirksamt  Niemeß)  in  Böhmen,  48
Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Kassel  vom
26.  September  d.  J.,

Der  Schmiedegesell  Andreas  Zdrojecki  aus  Bontkowo  in  Russisch-Polen,  24  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Bromberg  vom  29.  September
  d.  J.,

Der  Arbeiter  Johann  Grabowski  **)  aus  Skulsk  in  Russisch-Polen,  geboren  zu  Montwey,
19  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Bromberg
vom  30.  September  d.  J.,

Johann  Weinberg  aus  Plock  (Kreis  Warschau)  in  Polen,  22  Jahre  alt,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Marienwerder  vom  1.  September  d.  J.,
der  Kellner  (srüher  Lithograph)  Abraham  Goldmann  aus  Warschau,  26  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Lüneburg  vom  6.  Oktober  d.  I.,
Edmund  Fröhlich***)  aus  Wien,  15  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirks-Regierung  zu  Breslau  vom  18.  September  d.  J.,

der  Sensenschmidt  Eduard  Peter  Lindner  aus  Sand  (Gemeinde  Bruneck)  in  Tyrol,
24  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Aachen  vom
20.  September  d.  J.,

der  Schneider  Mathias  Trefny,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Slavetin  (Bezirkshauptmannschaft

  Platno)  in  Böhmen,  45  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats
  zu  Passau  vom  24.  Februar  d.  J.,

der  Tagelöhner  Joseph  Prohaska  Verstorben  ),  geboren  und  ortsangehörig  zu  Prag,  25  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Passau  vom  12.  August  d.  J.,

der  Handarbeiter  Joseph  Nejedlo  Damasek  aus  Roudny  (Bezirk  Turnau)  in  Böhmen,  geboren
  184  Zurch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom
25.  Juli  d.  J.,

 

Vergl.

*) Central-Blatt  1874  Seite  358  Ziffer  6.

**)  Vergl.  Central-Blatt  1873  Seite  304  Ziffer  1.
***  )  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  310  Ziffer  5.c.
Verstorben)  Vergl.  Central-Blatt  1873  Seite  404  Ziffer  3,  1874  Seite  302  Ziffer  2  und  1876  Seite  426  Ziffer  12.
        <pb n="541" />
        —  523  —

21.  der-  Handelsmann  Pincus  Schwarz*)  (auch  genannt  Jakob  Holten),  geboren  zu
Javorbv  (Kreis  Przemsyl)  in  Oesterreich-Ungarn,  52  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich
  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern  zu  Schwerin  vom  13.  September  d.  J.,

22.  der  Arbeiter  Julius  Linard,  geboren  am  12.  Januar  1849  zu  Illy  (Kanton  Seèdan)

in  Frankreich  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  4.  Oktober
  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  eines  falschen  Legitimationspapiers,

zu  2  wegen  Nichtbeschaffung  eines  Unterkommens,

zu  3,  4,  5,  6,  9,  10,  12,  15,  16,  17,  20  und  22  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,

zu  7  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  eines  falschen  Namens,

zu  8  wegen  Bettelns,

zu  11,  13  und  14  wegen  Landstreichens,

zu  18  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Diebstahls,

zu  19  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Widerstands;

und  auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind

23.  die  Dienstmagd  Ida  Bogwist,  am  15.  Juli  1849  geboren  und  ortsangehörig  zu  Braas-Dressucken

  in  Schweden,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Osnabrück
vom  20.  September  d.  J.,

nach  Verbüßung  einer  wegen  einfachen  und  schweren  Diebstahls  gerichtlich  erkannten
Zuchthausstrafe  von  einem  Jahr  und  drei  Monat,
24.  der  Kürschner  Tobias  Kempinsky  aus  Sieradz  in  Russisch-Polen,  40  Jahre  alt,  durch

Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissars  zu  Karlsruhe  vom  23.  September
  d.  J.,

nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls  im  wiederholten  Rückfalle  gerichtlich  erkannten
Zuchthausstrafe  von  einem  Jahr  und  drei  Monat,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

*)  Vergl  Central-Blatt  1874  Seite  235  Ziffer  5  und  Seite  431  Ziffer  11,  1875  Seite  198  Ziffer  7  und  1876
Seite  498  Ziffer  1.  -

 

80  *
        <pb n="542" />
        —   524   —

2.  Finanz-Status

  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Laufende Nummer.  Sonstige  Ver-  Event
Gegen    täglich  bindlich.  bindlich-
  Name  der  Banken    Grund-  Reserve-Noten-  Gegen    unge  -·  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonftige  Gegen  Summe  Gegen  *
    Banken.  Kapital  Fonds.Umlauf.  31.  Aug.deckte  31.  Aug.  Ver-  31.  Aug.  mit Kündigung  31.  Aug.  Passiva.  31.  Aug.  der  31.  Aug.  weiter begebenen
  1876.  Noten.1976.  bindlich.  1876  *1876.  1876.  Passiva.  1876.  inlän-
  gungs-  dischen
  keiten.  frist.  Wechseln.



1  Reichsbank  119.996  4%C75  1  746—  50s1.075.647—  2.480  —
2 Städt.  Bank  zu  Breslau  3.000  650  2.752—  91  1.188—  32.764  —  79  1.49—  762—  —  10.66—  932  614
3 Kölnische  Privatbank  3.000  750  2.923|  71  1.232  72  147|  —  1385  3.978—  9  36  —  10.834  —  316  628
4 Magdeburger  Privatbank.  3.000  624  2.657/—  109  1.2271  62  24  —  23  874—  11  237—  308  7.416—  233|1  1.960
5  Danzig.  Privat--Aktien-Bank  3.000  750  2.383+  1566  1.070—  33  664  +  206  4.5299—  162  97  31  11.4234  207  311

6  Provinzial  =  Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3.000  707  2.554  189  1.257—  1  3  —  1.241  —  195  8  2  7.513—  4  569
7  Hannoversche  Bank  12.000  694  7.755  —  249  4.2714  3611.9244q44  47  6.216.—  46  882  4  23629.47U,#—  48
8 Frankfurter  Bank  17.143  3.429  18.871  375  9.524  7636.234%I1.688  4.63—  4.190  586  +  568F  50.849—  4.93540
Bayerische  Notenbank  7.500  —  65.260  2.20444  1.  138  -  *  140  —  28|]  1.929  —  1.92975.96  1291.820
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30.000  rà.000  S  96  A  3.360%13.%2  —  27727  314  18.922  22|1-6  2.7½%
11  Leipziger  Kassenverein.  .  .  .1  3.000  115  2.938—  15  1.399  79  1.176—  247  11  35  148  +M  17  J7.439m—  210%1.325
10|  Chemnitzer  Stadtbank  510  65  510  —  105—  33  104  11  3.256—  109  123—  2  4.568  96  988.
13)  Württembergische  Notenbank000  31819.570  T  889  8.237|1  un  366  +  106#  —  —  621%  571.053  462.
14/  Badische  Bank  9.000  .49  1100|1  3.125  ——  9.000  736  +  76  37.40  7.42  71
15]  Bank  für  Süddeutschland.  22.38991.407  —  49.51311  152  —  6  —  —  1.278  —  978644-0  2  923
16  Rostocker  Bank  6.000  403  674—  55  —  1½%  920  —  197  7.296—  42  152—  291  15.445—  584  2  E
17 Braunschweigische  Bank  10.500  451  3.7451  4.  426  2.333—  5152.79—  4  4.089—  k  214-  81  21.878  399  1.273
18/  Kommerzbank  in  Lübeck  2.400  240  1.993  82  1.021—  227337/+  75  2.400—  45356  264—  10  8.639—  309  36
19  Bremer  Bank.  16.607  676  7.355  1.05811%  581.809—  239  9  27  42.564  6860  *.
-  s
Zusammen..281.04527.628968.67o—s—85.502275.2ocfx21.685180.091-79.151136.619s-—11.687Ists—1.344t.603.671—6.678lass-I
Bemer

Zu  8*:
Zu 14*:
Zu  15*:

Darunter  184.800  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  70.749  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  141.887  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="543" />
        —   525   —                                                                                                                                               Wesen.

banken  Ende  September

1876
Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),

übersichten,  verglichen  mit  denjenigen  Ende  August  1876.
auf  Tausende  Mark.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A c t i v a.
Laufende nummer.
Metall.  Gegen  Reichs.  GegenNotenGegen  Gegen  Gegen  Gegen SonstieGegen Summe  Gegen  Laufende nummer.
Bestand.  31.  Aug.  kassen.  31.  Aug.  Noten anderer  31.  Aug.  Wechsel.  31.  Aug.  Lombard.  31.  Aug.    Effekten.  31.  Aug.  Aktiva.  31.  Aug.  der  31.  Aug.
1876.  scheine.  1876. Banken.1876.  1876.  1876.  1876.  1876.  Aktiva.  1876.  *
2

504  3é4058/376606  —  4.0431434  —  233440334+  30  40]|87  —  10.214  116  -  1  a3.100  1.5301/  1.092#06050  —  3z3101
91.  51  b  —  610  —  3114.  3z6—  898  2.266  681  666  —  —  —  10.8603  —  905
*8  89  1—  30  5½  J  1085  331  614  4  45  —  —  207—  1001.138—  2691
9%0  .  106  11—  11  —....—P—¼  0  T.  2½7  —  —  r1os  -  4  7.53  64
1  001  2  —  —  305  .  191.057  14  8  116  204  —  180  —  9511.702)  33  42345
933  —  5  8  +  8  356  4  115  4.820  —  1110  1.142  21  —  —  484  2  7.  743  21
3.062  —  78  18—  1  4  336  136  3n  69  1.049  —  6  1.188  —  13  4
42%  83837  510  +L  53  36  31.195—  4.037  5.1411—  18388  946  —  2  1.963  —  26544481861—  4.8804
39.532  96  102  —  18  691  29.149.  54  2.047  78  544—  21  1.891  +  78  75.2607/—  12919
25.14—  1.517  aei  —  81%  5.235  0.053  3.446  7.  728  306  798  —  316.5%  2.110  1111.997—  1.61910
r——  317  16  J  427—  1134  2.012  1  330  —  100  s9319  J7.4%—  10
2  33  15  4  1  us  TK  65  3.737  —  lor  —  33  —  220  —  650  4öss—  96
10.794  25  1680  J  31  56%  —  8397.282/4.  2.705  301—  43  89  —  "#m—  ½693  1.0553  13
9.39—  398  43  —  229  282—  1880.787  +  2.098  1.799—  293  299  —  4836  4  121140  +  2-32
—..  16—  1  653  —  631  21.226  4  3.002  2.251  —  4  71  4-  118—  1.5777440  6
342  —  2212  40  29  1  —  44  7vl'7os  13961  7  2315—  11  15.4197  —3606  16
842  —  222  21—  20  449  4  165310.025  334  2.168  4  159  —  —  6.26%666.  S0  382
73—  204  —  —  8  2364  61  1354  1.246  —  1  41  652  r——  8-832—  29118
2.-95  33  11—  7  295—  15,.4-192  +  1.654  4621  —  66  388  —  "s5  —  65167  n
1
618.182  39.1444  1.424  —’  30  2910%%2  10.77748  136  887/S948  —  2.0191.623.206  —  4091
kungen.

Zu  18*:  Darunter  10.080  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
Zu  19*:  Darunter  58.000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.
        <pb n="544" />
        —   526   —

Vom  24.  bis  30.  September  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

Nachweisung

 

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1876.

 

Die  Soll-Ein- 



 

 

 

 

 

nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  .  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahrs  mehr
Einnahme.  Vorjahrs
obengenannten    Rechnung  Spalte  4)—  weniger
M  M  M   M  M   
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  88.300.455  34.892  88.265.563,  89.563.618/—  1.298.055
Rübenzuckersteuer  25.926.214  8-50.73710030.09  +  7.145.40
Salzsteuer  22.438.691  392  22.438.299,  22.688.553—  250.254
Tabackssteuer  739.857  167.322  572.535  363.982  208.553
Branntweinsteuer  32.359.961  4.644-491127.715.  470|  30.  101.956  —  2.  386.  486
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  91.018  —  91.018  81.330|  9.688
Brausteuer  .....  13.  104.  904  110.314490  12.982.576  +  12.014
Uebergangsabgaben  von  Bier  652.471  652.471  652.507—  36
Summe  4  1942366491  3.40.832

 

Anmerkung.

 

 

 

 

Da  über  die  Einnahmen  in  Mecklenburg  und  Anhalt  für  den  Monat  September  1876  bei  Schluß  der  Redaktion

ein  Nachweis  noch  nicht  vorlag,  so  sind  an  Stelle  derselben  einstweilen  die  Beträge  für  den  September  des  Vorjahrs

  gerechnet  worden.
        <pb n="545" />
        —   527   —

Ueber  seicht

3.  M ü n z  -W e s e n.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  7.  Oktober  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der,  Goldmünzen.  «  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
.  Hiervon

Woche  vom  auf  Privat=1.

  bis  7.  Doppel-  Rechnung  5  2  1  50  20  10  5  1
Oktober  1876  kronen  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind

  geprägt  kronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.

worden  in:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.561.800  —  —..-  .  2425  70  6.2470
b)  Hannover  —  –  —  —  548.316  —  98.69300  —  —  —  15.400  00  ——  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  601.594  —  12  o%0b1%%%  %  —  —  —  —  —  —
d)  München  660.000  —  —  —  301.000  —  80.00000  34.  500  00  63.400000  14  000  00  —  —  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  58.316  —  4.00000,  97.000  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  2.023.540  —  —  —  233.864  —  *  so.ↄ46  6o]  1.600  oo  9.  520  o0  1.214  00  2.004  00
g)  Karlsruhe  —  400.000  —  —  180.000  —  40.50000  44.  300  oo  —  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  ie  —  %—  —  —  —
i) Hambmg  —  —  —  267.140  —  —  175.  364  00  —  —  338[8810|30  —  —  —  [  —

Summe  1..8683.540  400.000  —  ½7140%—  105s.0850/.  5.2335100  325258/80|434510|  .45130  12339

32.  Vorher

Waren

geprägt  in:    «
a) Berlin.502.582.720102.7o7.220131.527.2eo18.658.945»       54.876.73816.347.687005.396.175605.393.712302.998.055;201.582.689101·m.93120
b) Hannover123.7eo.14052.s77.280  —  15.08250  S400
c)  Frankfurt  175.907.  220  658.967.  220  —  4.  061.8080  65.  171.  896  11.  857.  447  5.  106.  103  00  2.  717.  995  o0  3.  201.  710  80  146  34sK2  1.309.  102  3zo  41
d)  -München105.339.3007520  482.%1  2  .9950|1  152.523/6  527.8744100829.8682|13
e)  Dresden  54.574.9#40  480  —  5.314.425  2ç.%  %  10
f) Stuttgart405  —  5.256.920  685.  398  4270·  204  22.  51  436.747  297.  690  80
g)  Karlsruhe  21.401.  3601  20.730.  570  —  3.934.  960  1.494.  720  12.  614.  11  1.568.  039  50  2.751.  a28  S.  1  0%0½  %SO  C-%%  s
h)  Darmstadt]  16.766.  380  10.  866.  290  —  1.088.645  26.000  6.673.  aa1  6550.  oo3soo  43.  X  1.063.  10940%8464  83.  686  95
i) Hamburg40-0-3680  344-26  336.190  2  100060|00/60180|1.085.042|100|%N4065  83
Summe  2./1.089.687.44034550  16%  %4  143.512.165  as.  584.  2  875.  osz  sos-  21.994.530  70  11.187  31560  z.824.204  16  3.332.49897

.  l

Gesammt-Ausprägung!1.032.367.980

  332.825.380  171.345.16642  2  41  os8  50  33.  129.  311  80  22.320.79950/11.335.72130  5.81.665/46  3.344.832|17

 

.—.  —

—  —
1.425.193.360  Mark.

 

 

 

 

—————

 

322.544.977  Mark  30  Pf.

 

 

 

 

 

—..  —
33.556.523  Mark  80  Pf.

 

 

———
9.176.  297  Mark  63  Pf.
        <pb n="546" />
        —  528  —

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  dem  Bahnhofe  zu  Haidhausen  ist  unter  der  Bezeichnung  „Hauptzollamt  München,  Zollexpositur  im

Ostbahnhofe“  eine  Königlich  bayerische  Zollabfertigungsstelle  mit  hauptamtlichen  Abfertigungsbefugnissen
errichtet  worden.

 

5.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Den  nachstehend  verzeichneten  Lehranstalten  ist  provisorisch  gestattet  worden,  gültige  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen:

1)  der  Realschule  zu  Barr  in  Elsaß-Lothringen  hinsichtlich  derjenigen  ihrer  Schüler,  welche  der
obersten  Klasse  mindestens  ein  Jahr  angehört  und  eine  in  Gegenwart  eines  Regierungskommissars
abgehaltene  Entlassungsprüfung  wohl  bestanden  haben;

2)  der  Landwirthschaftsschule  zu  Flensburg  hinsichtlich  derjenigen  ihrer  Schüler,  welche  eine  auf
Grund  der  Prüfungsordnung  vom  10.  August  1875  in  Gegenwart  eines  Regierungskommissars
abgehaltene  Entlassungsprüfung  wohl  bestanden  haben.

Berlin,  den  10.  Oktober  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

6.  M a r i n e   und  S c h i f  f a h r t.

Des  vom  Reichskanzler-Amt  herausgegebene  „Alphabetische  Verzeichniß  der  deutschen  Kauffahrteischiffe  für  1876
nebst  Anbang,  enthaltend  Listen  von  Behörden,  statistische  Uebersichten  ect.“,  ist  soeben  erschienen.

 

Das  in  diesem  Jahre  zu  Newburgh  (New-Vork)  erbaute  eiserne  Schraubendampfschiff  „Coburg"“  von  67  31/100
Tons  Brutto-Raumgehalt  befindet  sich  in  dem  ausschließlichen  Eigenthum  des  im  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha
  heimathberechtigten  Louis  Frommann  zu  San  Juan  del  Norte  (Nicaragua)  und  ist  deshalb
zur  Führung  der  deutschen  Flagge  berechtigt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  zum
        <pb n="547" />
        —  529  —

Heimathshafen  Bremen  gewählt  hat,  ist  am  30.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork
ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Die  im  Jahre  1860  in  Hartlepool  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gestandene  Vark  „Queen  of
Commerce“  von  277,61  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum
von  Heinrich  Theodor  Jahns  und  Georg  Roß  Lund  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  zum  Heimathshafen  Hamburg  gewählt  haben,
ist  am  31.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Glasgow  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

Es  ist  mehrfach  mit  Grund  darüber  Beschwerde  erhoben,  daß  die  Kupee's  der  Personenwagen  nur  mangelhaft
  gesäubert,  nicht  selten  mit  schmutzigen,  verfetteten  Polsterbezügen,  ungestützten  Fenstern,  auch  nicht  gehörig
  gelüftet  in  die  Züge  eingestellt  und  ebenso  wenig  unterwegs  auf  den  dazu  geeigneten  Stationen  abgestäubt
  werden.  Nicht  selten  befinden  sich  die  Utensilien  derselben,  wie  Gardinen,  Teppiche,  Aschbecher,  Laternen  etc.,
in  sehr  mangelhaftem  Zustande.  Hauptsächlich  sind  diese  Erscheinungen  beobachtet  bei  Wagen  großer,  durchgehender
  Routen,  welche  Eigenthum  einer  zwischenliegenden  Verwaltung  sind.

Das  Reichs  Eisenbahn-Amt  nimmt  Anlaß,  die  Aufmerksamkeit  der  Bahnverwaltungen  auf  diese  Uebelstände,
  welche  der  schleunigen  Abhülfe  bedürfen,  hinzulenken  und  eine  scharfe  Kontrole  des  Wagenpersonals
zur  Verhütung  derartiger  Unzuträglichkeiten  zur  Pflicht  zu  machen.

Berlin  W.,  den  30.  September  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

An  sämmtliche  Eisenbahn-Verwaltungen  Deutschlands  (exkl.  Bayerns).

 

81
        <pb n="548" />
        —  530  —

8.  Heimath-Wesen.

—  —

Bezüglich  der  Frage,  wer  im  Sinne  des  §.  29  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  als  Gewerbegehülfe
anzusehen  sei,  hat  sich  das  Bundesamt  in  Sachen  Christianstadt  wider  Sorau  durch  Erkenntniß  vom
16.  September  1876  dahin  ausgesprochen:
Unter  Gewerbegehülfen  im  Sinne  des  §.  29  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870,
für  welche  in  Erkrankungsfällen  der  Dienstort  die  Kosten  der  Kur  und  Verpflegung  in  den  ersten
6  Wochen  zu  tragen  hat,  sind  allerdings,  wie  das  Bundesamt  bereits  wiederholt  (cefr.  Entscheidungen
  II.  p.  40,  III.  p.  54,  V.  p.  74,  VI.  p.  41)  ausgeführt  hat,  nur  solche  zu  verstehen,
welche  die  für  den  Gewerbebetrieb  erforderliche  technische  Ausbildung  genossen  haben.  Vedoch
unterliegt  es  der  thatsächlichen  Würdigung  im  einzelnen  Falle,  inwiefern  die  für  einen  Gewerbebetrieb
  erforderliche  technische  Ausbildung  vorhanden  und  danach  jemand  wirklich  als  Gewerbegehülfe
  anzusehen  ist.
Der  Kläger  hat  nicht  bestritten,  daß  die  unverehelichte  P.  bereits  4  Wochen  bei  dem
Zigarrenfabrikanten  G.  in  S.,  und  zwar  in  der  Weise  beschäftigt  gewesen  ist,  daß  sie  die  Presse
bediente,  Wickel  wendete,  Zigarren  abschnitt  etc.  Sie  ist  hiernach,  wenn  sie  auch  selbst  nicht
Zigarren  wickelte,  doch  bei  der  gewerbsmäßigen  Anfertigung  der  Zigarren  mit  dazu  gehörigen
Verrichtungen  beschäftigt  gewesen,  die  sonst  durch  andere  Gehülfen  verrichtet  werden  mußten,  und
muß  deshalb  auch  die  dazu  gehörig  gewesene  technische  Fertigkeit  besessen  haben.
Hiernach  ist  sie  als  Gewerbegehülfin  anzusehen.

 

Ueber    die  Frage,  inwieweit  bei  längerer  Abwesenheit  im  Sinne  des  §.  13  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870
eine  Fortsetzung  des  Aufenthalts  angenommen  werden  könne,  hat  sich  das  Bundesamt  durch  Erkenntniß  vom
16.  September  1876  in  Sachen  Friedeberg  N.M.  wider  Potsdam  dahin  ausgesprochen:
Obgleich  nach  §.  13  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  als  Unterbrechung  des
Aufenthalts  eine  freiwillige  Entfernung  nicht  anzusehen  ist,  wenn  aus  den  Umständen,  unter
welchen  sie  erfolgt,  die  Absicht  erhellt,  den  Aufenthalt  beizubehalten,  so  kann  die  Anwendung
dieser  Vorschrift  doch  nicht  dahin  ausgedehnt  werden,  daß  die  Beibehaltung  des  Aufenthalts
ohne  eine  wirkliche  persönliche  Anwesenheit  nur  durch  die  Absicht  auf  Jahre  hinaus  als  möglich
angenommen  werden  kann.  In  allen  den  Fällen,  in  welchen  das  Bundesamt  bisher  eine  Entfernung,
  namentlich  auf  auswärtige  Arbeit,  nicht  für  eine  Unterbrechung  des  Aufenthalts  angesehen
  hat,  hat  eine  wiederholte  Rückkehr  innerhalb  der  zweijährigen  Abwesenheitsfrist  stattgefunden,
  oder  die  Abwesenheit  war  überhaupt  nur  eine  kurze.  Andererseits  ist  aber  (efr.  Entscheid.  V.
p.  9  flg.)  wiederholt  ausgeführt,  daß  die  Zurücklassung  der  Familie,  wiederholte  Besuche  derselben
und  das  Fortzahlen  der  Steuern  noch  nicht  geeignet  seien,  die  Annahme  einer  Fortsetzung  des
Aufenthalts  seitens  des  Familienhauptes  zu  rechtfertigen.  S.  ist  seit  Juli  1871  bis  zu  seiner
im  August  1875  eingetretenen  Hülfsbedürftigkeit  von  F.  abwesend  gewesen.
Es  kann  dahin  gestellt  bleiben,  ob  er  ursprünglich  bei  seiner  Entfernung  von  F.  die
Absicht  hatte,  dort  seinen  Aufenthalt  nach  der  Rückkehr  wieder  fortzusetzen  und  denselben  inzwischen
beizubehalten.  Wenn  er  aber  über  Jahr  und  Tag  fortgeblieben  war,  so  hatte  er  inzwischen
jedenfalls  die  Absicht  aufgegeben,  seinen  Aufenthalt  in  F.  beizubehalten  und  seitdem  hat  er  durch
zweijährige  Abwesenheit  den  Unterstützungswohnsitz  daselbst  verloren.
        <pb n="549" />
        —  531  —

9.  P o s t   und  Telegraphen-Wesen.

 

Ueber  sicht
über

die  während  des  dritten  Vierteljahres  1876  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und

aufgehobenen  Postanstalten.

 

 

 

 

 

Eigenschaft  .
Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
  Postanstalt.
A.  Eingerichtete  Postanstalten.
Aglonen.  Post-Agentur.  Königsberg  in  Preußen.
Antweiler.  do.  Coblenz.
Baitkowen.  do.  Gumbinnen.
Cöln  am  Rhein,  Geschäftshaus  der  Post-Annahmestelle.  Cöln  am  Rhein.
Kölnischen  Zeitung.

Danzig,  Altstadt.  Zweig-Postanstalt.  Danzig.
Dresden-Striessen.  Post-Amt  lll.  Dresden.
Düsseldorf,  Jakobistraße  11  a.  Zweig-Postanstalt.  Düsseldorf.
Friedrichsthal  bei  Bruchsal.  Post-Agentur.  Carlsruhe  in  Baden.
Gr.  Schiemanen.  do.  Königsberg  in  Preußen.
Günsbach.  do.  Straßburg  im  Elsaß.
Güsen.  do.  Magdeburg.
Herlisheim,  Kr.  Hagenau.  do.  Straßburg  im  Elsaß.
Hoppendorf.  do.  Danzig.
Jablone.  do.  Posen.
Kruppamühle.  do.  Oppeln.
Leimstruth.  do.  Arnsberg.
Liszkowo.  do.  Bromberg.
Lübeck,  Vorstadt  St.  Lorenz.  do.  Hamburg.
Miechuczyn.  do.  Danzig.
Mittersheim.  do.  Metz.
Mlecowo.  Post-Amt  III.  Danzig.
Neumühl-Hamborn.  Post-Agentur.  Düsseldorf.
Nikolaiken.  do.  Danzig.
Poppenhausen.  do.  Cassel.
Preuß.  Moresnet.  Post-Amt  III.  Aachen.
Rauenthal.  Post-Agentur.  Frankfurt  am  Main.
Redebas.  Post-Amt  III.  Stettin.
Rhens.  Post-Agentur.  Coblenz.
Reinickendorf  bei  Berlin.  do.  Berlin.
Schleusenau.  do.  Bromberg.
Schwarzwasser.  do.  do.
Seepothen.  do.  Königsberg  in  Preußen.
Seith.  do.  do.
Spandau,  Oranienburger  Vorstadt.  do.  Potsdam.
Steegen.  do.  Danzig.
Stift  Keppel.  do.  Arnsberg.

81*
        <pb n="550" />
        —  532  —

 

 

 

 

Eigenschaft
Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Postanstalt.
Topper.  Post-Amt  IIl.  Frankfurt  an  der  Oder.
Urschkau.  Post-Agentur.  Breslau.
Vorderheide.  do.  Liegnitz.
Wallenrod.  «  do.  Darmstadt.
B.  Aufgehobene  Postanstalten.
Dalstein.  Post-Agentur.  Metz.
Dertingen.  do.  Carlsruhe  in  Baden.
Hainchen,  Kr.  Siegen.  do.  Arnsberg.
Kuchelberg.  Post-Amt  IIl.  Leiegnitz.
Löbnitz,  Reg.-Bezirk  Stralsund.  .  Post-Agentur.  SEStettin.
Wybranowo.  do.  Bromberg.

 

Ueber  sicht
über

die  während  des  dritten  Vierteljahres  1876  im  deutschen  Reichs-Telegraphen-Gebiete  eingerichteten
und  aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Austalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.

 

 

 

Laufende Nr.     Eigenschaft  ..·
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Ober·  Postdirektions-S
  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.
1 Aachen,  Wallstraße,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Aachen.
2  Achim,  desgleichen.  Bremen.
3  Adelebsen,  desgleichen.  Braunschweig.
4  Altdamm,  Bahnhof,  desgleichen.  Stettin.
5  Altena,  auf  dem  Bahnhofe  ist  eine  Tele=  Arnsberg.
gramm-Annahmestelle  errichtet.
6  Alte-Neustadt-Magdeburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Magdeburg.
7  Altona,  bei  dem  Post-Amt  l.  auf  dem  Bahn=  Hamburg.
hofe  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  errichtet.
8  Alvensleben,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Magdeburg.
9  Angermünde,  beider  Zweig-Postanstalt auf dem  Bahn=  Potsdam.
hofe  ist  eine  Telegramm  Annahmestelle
  errichtet,  mit  beschränktem
Tagesdienst.
10  Anholt,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Münster.
11 Aplerbeck,  desgleichen.  Arnsberg.
12 Arnsfelde,  desgleichen.  Bromberg.
13  Au,  Regierungsbezirk  Cöln,  desgleichen.  Cöln.
        <pb n="551" />
        —   533   —



 

Eigenschaft

 

Laufende Nr.  „a  -A  Ober Postdirektions Bezirk  
7s  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Ober-  Postdirektions-
  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
14  Babenhausen  im  Großherzogthum  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Darmstadt.
Hessen,
15  Balje  in  Hannover,  desgleichen.  Hamburg.
16  Bederkesa,  desgleichen.  Bremen.
17  Bentschen,  desgleichen.  Posen.
18  Bialla  in  Ostpreußen  desgleichen.  Gumbinnen.
19  Bielefeld,  Bahnhof,  desgleichen.  Minden.
20  Biere,  desgleichen.  Magdeburg.
21  Berstein,  #  desgleichen.  Cassel.
22  Bischofswerder,  Regierungsbezirk  Ma-  desgleichen.  Danzig
Marienwerder,  Bahnhof,  "
23  Bochum,  auf  dem  Bahnhofe  ist  eine  Telegramm=  Arnsberg.
Annahmestelle  errichtet.
24  Bockenem,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Hannover.
25  Bojanowo,  s  desgleichen.  Posen.
26 Borkenfriede,  desgleichen.  Stettin.
27  Braunlage,  z  desgleichen.  Braunschweig.
28  Braunsberg  in  Ostpreußen,  Bahnhof,  desgleichen.  Königsberg.
29  Braunschweig,  bei  der  Zweig-Postanstalt  auf  dem  Braunschweig.
Bahnhofe  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  errichtet.
30Bremen,  Hannoverscher  Bahnhof,  mit  beschränktem  Tage#dienst.  Bremen.
31  Breslau,  Freiburger  Bahnhof,  mit  vollem  Tagesdienst.  Breslau.
32  Breslau,  Herrnstraße,  desgleichen.  Breslau.
33  Brieg,  Regierungsbezirk  Breslau,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Breslau.
Bahnhof,
34  Brohl,  desgleichen.  Coblenz.
35  Bromberg,  Bahnhof,  desgleichen.  Bromberg.
36  Brügge  in  Westfalen,  desgleichen.  Arnsberg.
37  Büchen,  desgleichen.  Hamburg.
38  Bückeburg,  Bahnhof,  desgleichen.  Minden.
39  Buk,  desgleichen.  Posen.
40  Burgdorf  bei  Celle,  desgleichen.  Hannover.
41  Calau,  Bahnhof,  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
42 Calvörde,  desgleichen.  Braunschweig.
43  Camburg  in  Sachsen-Meiningen,  desgleichen.  Erfurt.
44  Canth,  desgleichen.  Breslau.
45  Carolath,  desgleichen.  Liegnitz.
46  Celle,  Bahnhof,  desgleichen.  Hannover.
47  Cöln,  Marzellenstraße,  desgleichen.  Cöln.
48  Cölln  an  der  Elbe,  desgleichen.  Dresden.
49 Cöslin,  Bahnhof,  mit  vollem  Tagesdienst.  Cöslin.
50 Cottbus,  Bahnhof,  -  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
51 Creutzburg,  O.  S.,  auf  dem  Bahnhofe  ist  eine  Tele-:,  Oppeln.
gramm-Annahmestelle  errichtet.
52 Dahmsdorf-Müncheberg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Frankfurt  a.  O.
53    Damerkow,  desgleichen.  Cöslin.
        <pb n="552" />
        —   534 —

  

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.   Eigenschaft  
Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf  Ober-Postdirektions-=gehobenen
  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
54 Darmstadt,  Bahnhof,  bei  der  Bahn,  beziehungsweise  Zweig=  Darmstadt.
Postanstalt  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  errichtet.
55  Deutsch-Eylau,  Bahnhof,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Danzig.
56  Dirschau,  Bahnhof,  desgleichen.  Danzig.
57  Dortmund,  auf  dem  Bahnhofe  ist  eine  Tele=  Arnsberg.
gramm-Annahmestelle  errichtet.
58  Drensteinfurt,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Münster.
59  Dresden,  Post-Amt  Nr.  4,  desgleichen.  Dresden.
60 Echzell,  desgleichen.  Darmstadt.
61 Eitorf,  desgleichen.  Cöln.
62 Elbing,  Bahnhof,  desgleichen.  Danzig.
63  Emden,  Bahnhof,  desgleichen.  Oldenburg.
64 Emsdetten,  desgleichen.  Münster.
65   Erndtebrück,  desgleichen.  Arnsberg.
66  Erxleben,  desgleichen.  Magdeburg.
67  Falkenberg  in  Lothringen,  desgleichen.  Metz.
68  Fehrbellin,  desgleichen.  Potsdam.
69  Fischeln,  k  desgleichen.  Düsseldorf.
70  Flöha,  desgleichen.  Leipzig.
71  Färderstedt,  desgleichen.  Magdeburg.
72  Frankfurt  a.  M.,  Telegramm-Annahmestellen  sind  er=  Frankfurt  a.  M.
öffnet:  1.  bei  der  Post-Agentur
im  Aktien-Hotel  „Frankfurter  Hof“
"  und  2.  bei  dem  Post-Amt  Nr.  4
in  der  Taunusstraße.
73  Freiberg  in  Sachsen,  Bahnhof,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Dresden.
74  Friedeberg  i.  d.  Neumark,  Bahnhof,  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
75  Friedland  in  Oberschles.,  desgleichen.  Oppeln.
76  Friedrichshagen,  desgleichen.  Potsdam.
77  Friedrichshof  in  Ostpr.,  desgleichen.  Königsberg.
78  Friedrichsruh,  desgleichen.  Hamburg.
79  Fürstenfelde,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  O.,  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
80 Germau,  desgleichen.  Königsberg.
81 Gerolstein,  desgleichen.  Trier.
82 Glatz,  Bahnhof,  desgleichen.  Breslau.
83  Gleiwitz,  auf  dem  Bahnhofe  ist  eine  Telegramm=  Oppeln.
Annahmestelle  errichtet.
84 Glogau,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  Bahnhof,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Liegnitz.
85  Gnadenfeld,  desgleichen.  Oppeln.
86  Görlitz,  Bahnhof,  «  desgleichen.  Liegnitz.
87 Gößnitz  in  Sachsen-Altenburg,  desgleichen.  Leipzig.
88 Göttingen,  Post-Amt,  desgleichen.  Braunschweig.
89  Gramzow,  desgleichen.  Potsdam.
90 Groß-Tänchen,  desgleichen.  Metz.
 91Guben,  Bahnhof,  mit  vollem  Tagesdienst.  Frankfurt  a.  O.
92  Güldenboden,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Königsberg.
93  Haardt  bei  Siegen,    desgleichen.  Arnsberg.
        <pb n="553" />
        —   535   — 

——  

 

Laufende Nr.
Nr

121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138

139

 

 

 

 

139 Mannheim-Neckarvorstadt,

 

 

ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
errichtet.
mit  beschränktem  Tagesdienst.

 

Laufende  Nr.           Eigenschaft      
Ortsbezeichnung.  der  eingerichtenn  beziehungsweise  auf-  Ober-Postsdirektionsgehobenen
  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
Hagenow,  Bahnhof,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Schwerin.
Halle  a.  S.,  Bahnhof,  desgleichen.  Halle  a.  S.
Hannover,  Staatsbahnhof,  desgleichen.  Hannover.
Hennef,  desgleichen.  Cöln.
Herbede,  desgleichen.  Annsberg.
Herrnhut,  desgleichen.  Dresden.
Hochfelden,  desgleichen.  Straßburg.
Homberg  a.  d.  Ohm,  desgleichen.  Darmstadt.
Horneburg  in  Hannover,  desgleichen.  Hamburg.
Horstmar,  desgleichen.  Münster.
Iburg,  desgleichen.  Oldenburg.
Jacobshagen,  desgleichen.  Stettin.
Jasenitz,  desgleichen.  Stettin.
Joachimsthal,  desgleichen.  Potsdam.
Jöhlingen  in  Baden,  desgleichen.  Carlsruhe.
Jöhstadt,  desgleichen.  Leipzig.
Johannisberg,  Reg.-Bez.  Wiesbaden,  desgleichen.  Frankfurt  a.  M.
Kleinitz,  desgleichen.  Liegnitz.
Königsbrück,  desgleichen.  Dresden.
Königs-Wusterhausen,  desgleichen.  Potsdam.
Kontop,  desgleichen.  Liegnitz.
Koschentin,  desgleichen.  Oppeln.
Kostenblut,  desgleichen.  Breslau.
Kraupischken,  desgleichen  Gumbinnen.
Kreuz  a.  d.  Ostbahn,  Bahnhof,  desgleichen.  Bromberg.
Krippen,  desgleichen.  Dresden.
Krojanke,  desgleichen.  Bromberg.
Landeck  in  Schlesien,  Stadt,  desgleichen.  Breslau.
Lauban,  Bahnhof,  1  desgleichen  Liegnitz.
Langendreer,  desgleichen.  Arnsberg.
Lastrup,  desgleichen.  Oldenburg.
Lauchstädt,  desgleichen.  Halle  a.  S.
Leer  in  Hannover,  Bahnhof,  desgleichen.  Oldenburg.
Lehnin,  desgleichen.  Potsdam.
Leinefelde,  desgleichen.  Erfurt.
Lieberose,  1  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
Lich,  .  .  desgleichen.  Darmstadt.
Liedolsheim,  desgleichen.  Carlsruhe.
Lingen,  Bahnhof,  desgleichen.  Oldenburg.
Lobberich,  desgleichen.  Düsseldorf.
Löcknitz,  Es  desgleichen.  Stettin.
Logelbach,  desgleichen.  Straßburg.
Ludwigsdorf,  Kreis  Neurode,  desgleichen.  Breslau.
Lüneburg,  Bahnhof,  mit  vollem  Tagesdienst.  Hamburg.
Mainz,  Bahnhnhof,  bei  der  Bahn=  bez.  Zweig-Postanstalt  Darmstadt.

Carlsruhe.
        <pb n="554" />
        —   536   —

 

 

 

 

 

Laufende Nr.  —  Eigenschaft  «..«
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Ober-Postdirektions-    
  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.

140 Marienburgitthftpr»Bahnhof,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Danzig.
141 Markoldendorf  in  Hannover,  desgleichen.  Braunschweig.
142|Marten,  desgleichen.  Arnsberg.
143|Mehlauken,  desgleichen.  Königsberg.
144  Mehlis,  desgleichen.  Erfurt.
145|Miltzow,  desgleichen.  Stettin.
146|Minden,  Bahnhof,  desgleichen.  Minden.
147|Mörchingen,  desgleichen.  Metz.
148  Morbach,  Reg.-Bez.  Trier,  desgleichen.  Trier.
149  Moringen,  desgleichen.  Braunschweig.
150  Moritzburg,  desgleichen.  Dresden.
151|Mülhausen  im  Elsaß,  Bahnhof,  desgleichen.  Straßburg.
152  Neudietendorf,  desgleichen.  Erfurt.
153|  Neuenhaus  in  Hannover,  desgleichen.  Oldenburg.
154  Neuenkirchen,  Reg.-Bez.  Münster,  desgleichen.  Münster.
155  Neusanitz,  desgleichen.  Schwerin.
156 Neustadt-Eberswalde,  bei  der  Zweig-Postanstalt  auf  dem  Potsdam.
Bahnhofe  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  errichtet  mit  beschränktem
  Tagesdienst.
157|Neustadt  a.  d.  Haide,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Erfurt.
158  |Neustadt  in  Mecklenburg,  desgleichen.  Schwerin.
159  Oberlungwitz,  desgleichen.  Leipzig.
160  Oelde,  desgleichen.  Münster.
161  schersleben,  Bahnhof,  desgleichen.  Magdeburg.
162 Onabrück,  Bahnhof,  desgleichen.  Oldenburg.
163 Ostheim  im  Elsaß,  i  desgleichen.  Straßburg.
164 Ostswine,  desgleichen.  Stettin.
165 Ottensen,  desgleichen.  Hamburg.
166  Petershagen,  Reg.-Bez.  Minden  desgleichen.  Minden.
167|Plaue  an  der  Havel,  desgleichen.  Potsdam.
168  Podelzig,  1  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
169  Potsdam,  bei  der  Zweig-  Postanstalt  auf  dem  Potsdam.
Bahnhofe  ist  eine  Telegramm-  Annahmestelle
  errichtet.
170  Praust,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Danzig.
171  Preußisch-Stargardt,  Bahnhof,  desgleichen.  Danzig.
172  Pribbernow,  desgleichen.  Stettin.
173  Pritzerbe,  desgleichen.  Potsdam.
174  Putllitz,  desgleichen.  Potsdam.
175.  Putziger-Heisternest,  desgleichen.  Danzig.
176  Radeburg,  desgleichen.  Dresden.
177|  Nauenthal,  desgleichen.  Frankfurt  a.  M.
178  Nheden  in  Westpreußen,  desgleichen.  Danzig.
179  Remda,  desgleichen.  Erfurt.
180  Remilly,  desgleichen.  Metz.
181  Nheinsberg,  Reg.-Bez.  Potsdam,  desgleichen.  Potsdam.
182  Rodewisch,  desgleichen.  Leipzig.
        <pb n="555" />
        —   537   —

 

 

 

 

 

Laufende Nr.  Eigenschaft  
Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Ober-Postdirektions  
    gehobenen  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
183  Ründeroth,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Cöln.
184 Saarau,  desgleichen.  Breslau.
185  Saarbrücken  (St.  Johann  a.  d.  Saar),  auf  dem  Bahnhofe  ist  eine  Telegramm=  Trier.
Annahmestelle  errichtet.
186  Saarlouis-Fraulautern,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Trier.
187  Samtens,  .  desgleichen.  Stettin.
188  Sarne,  desgleichen.  Posen.
189  Schedewitz,  desgleichen.  Leipzig.
190 Schellenberg  in  Sachsen,  desgleichen.  Leipzig.
191 Schermbeck,  desgleichen.  Düsseldorf.
192  Schlawa  in  Schlesien,  desgleichen.  Liegnitz.
193 Schlieben,  desgleichen.  Halle  a.  S.
194  Schlettstadt,  Bahnhof,  desgleichen.  Straßburg.
195 Schmiedefeld,  Reg.-Bez.  Erfurt,  desgleichen.  Erfurt.
196  Schömberg,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  desgleichen.  Liegnitz.
197 Schönlanke,  Bahnhof,  desgleichen.  Bromberg.
198 Schöppenstedt,  desgleichen.  Braunschweig.
199  Schulitz,  desgleichen.  Bromberg.
200  Schwarzenberg  in  Sachsen,  bei  dem  Post-Amt  l.  auf  dem  Bahnhofe
  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  mit  beschränktem  Tagesdienst
eröffnet.
201  Schweinitz,  Reg.-Bez.  Merseburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Halle  a.  S.
202  Sendenhorst,  ·  desgleichen.  Münster.
203 Senftenberg,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  O.,  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
204 Springe  in  Hannover,  desgleichen.  Hannover.
205|  Stargard  in  Pommern,  Bahnhof,  desgleichen.  Stettin.
206- Stralsund,  Bahnhof,  desgleichen.  Stettin.
207  Stepenitz,  desgleichen.  Stettin.
208  St.  Amarin,  desgleichen.  Straßburg.
209  St.  Margarethen,  desgleichen.  Kiel.
210  St.  Pilt,  desgleichen.  Straßburg.
211  Stolp  in  Pommern,  Bahnhof,  desgleichen.  Cöslin.
212  Straßburg  im  Elsaß,  bei  dem  Post-Amt  l.  auf  dem  Bahn=  Straßburg.
=  hofe  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  mit  beschränktem  Tagesdienst
eröffnet.
213 Storkow,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Potsdam.
214 Sulz  unterm  Walde,  desgleichen.  Straßburg.
215 Tantow,  desgleichen.  Stettin.
216  Thorn,  Bahnhof,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Danzig.
217 Trampke,  desgleichen.  Stettin.
218  Trebbin,  desgleichen.  Potsdam.
219  Trempen,  desgleichen.  Gumbinnen.
220  Trittau,  desgleichen.  Hamturg.
221  Troisdorf,  desgleichen.  Cöln.
222  Treysa,  desgleichen.  Cassel.
223 Uckro,  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.

 

82
        <pb n="556" />
        —  538  —

 

Eigenschaft  Ober-Postdirektions= 



 

 

 

 

Laufende Nr. 
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  .Ober-Postdirektions-Bezirk.
  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
2241  Unteröwisheim,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Carlsruhe.
225  Vierraden,  desgleichen.  Potsdam.
226 Völklingen,  desgleichen.  Trier.
227  Vordamm-Driesen,  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
228  Wächtersbach,  desgleichen.  Cassel.
229  Walburg  im  Elsaß,  desgleichen.  Straßburg.
230|  Waldheim,  bei  dem  Post-Amt  l.  auf  dem  Bahn=  Leipzig.
hofe  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  mit  beschränktem  Tagesdienst
eröffnet.
231|Wangerin,  Bahnhof,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Stettin.
232 Wanne,  desgleichen.  Arnsberg.
233|Wansen,  desgleichen.  Breslau.
234  Weferlingen,  desgleichen.  Magdeburg.
235|Wegeleben,  desgleichen.  Magdeburg.
236|West-Rhauderfehn,  desgleichen.  Oldenburg.
237|Wedvelinghoven,  desgleichen.  Düsseldorf.
238  Wickrath,  desgleichen.  Düsseldorf.
239  Wilsdruff,  desgleichen.  Dresden.
240|  Wippra,  desgleichen.  Halle  a.  S.
241|Wittichenau,  desgleichen.  Liegnitz.
242 Wittmannsdorf,  desgleichen.  Königsberg.
243 Weischnik,  desgleichen.  Oppeln.
244 Wolkenstein,  Bahnhof,  bei  dem  Post-Amt  ll.  auf  dem  Bahn=  Leipzig.
"  hofe  ist  eine  Telegramm-Annahmestelle
  mit  beschränktem  Tagesdienst
eröffnet.
245|  Wolkenstein  (Stadt),  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Leipzig.
246 Wünschelburg,  desgleichen.  Breslau.
247|Wundichow,  desgleichen.  Cöslin.
248  Bechlin,  desgleichen.  Potsdam.
249  Beitz,  Bahnhof,  desgleichen.  Halle  a.  S.
250  Biebingen,  desgleichen.  Frankfurt  a.  O.
251|  Züssow,  desgleichen.  Stettin.
B.  Wiedereinrichtung  geschlossen  gewesener  Telegraphen-Anstalten.
1  Kirchberg,    die  Hoflager-Stationen  sind  wieder  Constanz.
2  Mainau,  in  Betrieb  gesetzt.  desgleichen.
3  Rabensteinfeld,  seit  dem  17.  September  wieder  in  Schwerin.
Betrieb  gesetzt.
C.  Geschlossen  wurden:
1 Eilsen,  —  Minden.
2  Heilige-Damm,  —  Schwerin.
3 Kahlberg,  —  Danzig.
4 Landeck  in  Schlesien,  Bad,  —  Breslau.
5 Meinberg,  –  Minden.
6  Rastede,  —  Oldenburg.
7|Westerland  auf  Sylt,  –  Kiel.
        <pb n="557" />
        —   539   —

 

 

 

 

Laufende Nr.   Eigenschaft  ·  .
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf—  Ober--  Postdirektions  
gehobenen  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
D.  Sonstige  Veränderungen.
1|  Berlin,  Stettiner  Bahnhof,  mit  dem  daselbst  befindlichen  Post=  Berlin.
Amt  vereinigt.
2  Bützow,  mit  dem  Orts-Post-Amt  vereinigt.  Schwerin.
3 Darmstadt,  an  Stelle  des  vorübergehend  einge-Darmstadt.
führten  ununterbrochenen  Dienstes
ist  voller  Tagesdienst  getreten.
4 Ebersbach  in  Sachsen,  die  Telegraphen-Betriebsstelle  bei  der  Dresden.
Postanstalt  Ebersbach-Ort  ist  in
das  Post-Amt  II.  auf  den  Bahnhof
verlegt  und  bei  der  Zweig-Postanstalt
  im  Orte  selbst  eine  Telegramm-Annahmestelle
  errichtet.
5 Friedland  in  Mecklenburg,  Schwerin.
6  Insterburg,  mit  den  Orts-Post-Aemtern  vereinigt.  Gumbinnen.
7  Jüterbog,  ,  Potsdam.
8  Jugenheim  an  der  Bergstraße,  an  Stelle  des  vorübergehend  einge-Darmstadt.
führten  ununterbrochenen  Dienstes
ist  voller  Tagesdienst  getreten.
9  Landeck  in  Schlesien,  Bad,  wird  fortan  nur  während  der  Bade=  Breslau.
zeit  mit  beschränktem  Dienst  im
Betriebe  gehalten  werden.  «
10 Lüneburg,    Hamburg.
11  Neustettin,  6  Cöslin.
12  Parchim,  mit  den  Orts-Post-Aemtern  ver--Schwerin.
13  Rendsburg,  einigt.  Kiel.
14  Sorquitten  (Kommun.-Telegr.-Anst.),  Gumbinnen.
15 Waren,  Schwerin.

 

 

 



10.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Volckmar  in  Antofagasta  (Bolivien)  ist  auf  sein  Ansuchen  die  Entlassung  aus
dem  Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="558" />
        <pb n="559" />
        Central-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

  

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

IV.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  20.  Oktober  1876.

Nr.  42.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemtine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  .  Seite  541

2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Berichtigung  542

3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Neichemünzen.
  ...  .  .....

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  
Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten

 

—  Veränderungen  bei

Januar  bis  September  1876;
Steuerstellen

5.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
Heimathwesen:  546
6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Scherfede-Holzminden::
  548
7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  *

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Weber  Johann  Berger*)  aus  Argenden  (Kanton  Bern)  in  der  Schweiz,  26  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Aachen  vom  30.  September  d.  J.,

2.  die  Wittwe  Hanka  Lapatsch**)  aus  Ostrau  in  Mähren,  56  Jahre  alt,
3.  der  Handelsmann  Schmul  Herschlikowitz,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Saboczin  in  Polen,
5  dessen  Ehefrau  Scheidel  Herschlikowitz,  geb.  Mausche,  ebendaher,  48  Jahre  alt,


3.  die  unverehelichte  Karoline  Lapatsch,  ebendaher,  26  Jahre  alt,

56  Jahre  alt,

6.  deren  Tochter  Blümel  Herschlikowitz,  ebendaher,  12  Jahre  alt,

zu  2—6  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-  Regierung  zu  Oppeln  vom

16.  September  d.  J.,

7.  der  Tuchmachergesell  Tohann  Gottlieb  Schultze  aus  Oesterreich,  33  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Posen  vom  10.  Oktober  d.  J.,
8.  der  Tagelöhner  Matthias  Frank“““)  aus  Cloz  (Bezirk  Cles)  in  Tirol,  36  Jahre  alt,

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  189  Ziffer  5.
**)  vergl.  Central-Blatt  1876  Seite  389  Ziffer  5.
***)  Vergl.  Central--Blatt  1876  Seite  505  Ziffer  3.
        <pb n="560" />
        —  542  —

durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissars  zu  Konstanz  vom  30.  September

  d.  J.,

9.  der  Bäcker  Johann  Marquis,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Burg  (Kanton  Bern)  in
der  Schweiz,  18  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar

vom  6.  Oktober  d.  J.,

10.  der  Zuckerbäcker  Karl  Fischer*)  geboren  zu  Straßburg,  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,
  48  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar

vom  7.  Oktober  d.  J.,

11.  der  Wagner  Julius  Girambort  aus  Saulzy  (Vogesen-Departement)  in  Frankreich,
24  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  10.  Oktober

  d.  I.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  1,  4,  5,  6,  8  wegen  Landstreichens  und
Bettelns,  zu  2,  3,  9,  10,  11  wegen  Landstreichens,  zu  7  wegen  Landstreichens,
wegen  Gebrauchs  eines  ihm  nicht  zukommenden  Titels  und  wegen  Gebrauchs  eines

gefälschten  Reisepasses,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

6)  Vergl.  Central-Blatt  1874  Seite  33  Ziffer  4;  Seite  40  Ziffer  2;  Seite  235  Ziffer  1;  Seite  311  Ziffer  3  und

Central-Blatt  1875  Seite  444  Ziffer  7.

 

2.  Finanz-Wesen.

 

Vom  2.  bis  7.  Oktober  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

B e r i c h t  i u n g .

    



In  den  Nachweisungen  über  die  bis  zum  31.  Juli  beziehungsweise  bis  zum  31.  August  1876  präkludirten
u.  s.  w.  Banknoten  (Central-Blatt  Seite  438  und  512)  sind  die  Noten  der  Mitteldeutschen  Kreditbank  in
Meiningen  irrthümlich  unter  die  Abschnitte  zu  1  Thaler  —  anstatt  unter  diejenigen  zu  10  Thaler  -eingestellt

  worden.

Die  gedachten  Nachweisungen  sind  daher  dahin  zu  berichtigen,  daß  an  Banknoten

präkludirt  im  Bestande  vernichtet

in  Abschnitten  zu  1  Thaler.

Thlr.  6  Thlr.

präkludirt  in  Bestande  vernichtet

in  Abschnitten  zu  10  Thaler.

 

bis  zum  31.  Juli  d.  J.  14.052  275.  548

 

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
290.000  144.480  22.372.640  14.039.690
290.000  141.810  22.357.750405340

=  .  31.  August-  13.952  275.  648
waren.
        <pb n="561" />
        —  543  —

3.  M  ü n z=  Wesen.

Ueberseicht  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  14.  Oktober  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Hiervon
Woche  vom  auf  Privatvom
  8. bis  14.  Doppel=  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
Oktoberer  1876  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennigsind
  geprägt Kronen  stũcke.  stücke  stücke  stücke.  stücke  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.,  Mark..Mark.  Pf.  Mark.  Pf]Mark.  Pf.]Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.130.942  —  4748200  —  1%%  -SS0  604
b)  Hannover  —  —  —  —  418.576  —  66.  167  00  —  8.100—  27.444%0  —.  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  633.444  —  132.766501  22.  o24  201  427.  513  70  6.61675  —  —
d)  München  1.960.340  —  —  —  342.000  —  20.64##00  27.00%0  ö1.-8ooooh  %o  ——  —
e)  Dresden  —  —  —  215.000  36.000  —  53.836  501  31.500  o0  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  544.  500  27.000  —  —  —240461201  16.230001  16.  536  001  3.01200  1.874
g)  Karlsruhe  —  200.  ooo  —  —  190.946  —  —  —40.000  ool  21.30000  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  159.270  —  —  56.04300  —  —  —  10.000  %  0  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  143.910  —  —  175.345  0N6Ils1410  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1.960.31o  300.000  —  1.062.  680  2.778.  808  —  979.626  oo  19  291/80  38.322/50  18.89575  8.672  6o  16.273  80
2.  Vorher
waren
geprãgt  in:
a)  Berlin  .  3502.682.720  102.  707.  220  121.  527.  260  18.  658.  045  16.  046.  336  54.  876.  36  16.  843.  338  50  6-.  2  80  3.  007.  a80  ↄ0  1566.  36  40  1.230.  o6o  40
b)  Hannover  123.760.  1401  52.  677.  280  —  15.  089.  250  400%0Sô3%  3.548.  637  oo  1.536.  421  40  1.247.  a05  301  670.  815  70]  .0
c)  Frankfurt 00220  —  4.061.  8081  5.773.  49011.  857.  447  5.226.  10300  2.  789.  284  40]  3.  236.  722  20  1.467.  344  651  1.  309.  102  30  494.41398
d)  München  1065.999.  3001  37.307.  520  482.  114  9.356.  3301  5.411.  000  q%54%o½2  482  13
e)  Dresden  54.574.940  17.  366  480  —  5.314.425  290.51059300%  359.  008  681  188.  324  10
f)  Stuttgart 60.650.2806  16.220  —  5.256.920  1.262  2  4  5.  O81.  216  80  2.200.500  40  934.  105  101  437.  ↄ61  50  299.694  80
g)  Karlsruhe  21.401.  3601  21.  130.  570  —  ELIIEEIEIIIIEEEIIIIIEIIEIIIIEIEE
h)  Darmstadt  16.766.  330  10.866.  290  —  1.086.  645  26.000  6.673.431  698.ooʒ  oo  839.549  oo  1.076.  176  oo  135.  378  101  180.  846  101  83.886  96
i)  Hamburg  5-4%  -N75424400|2-356112/80|0%4
Summe  2.  10  36780  332.825.380  171.  34  50166%2.  39.022.814  143.512.165  3/.643.058  50  38.12.3  9/80  22.320.  799  50  11.  235.  124  30  d.831.665  46  2!
.  —  «
Gesammt-Ausprägung.
  328.320  2  22.35.380  171.345.1644  20  1.00.52  143.  512.  165  4  6%  a3.321.61160  22.599.  1318011.  309.  620  ob  8.  840.  338  360.905
  —  —PPW..  —  —
1.427.453.  700  Mark.  327.558.483  Mark  10  Pf.  33.908.741  Mark  85  Pf.-244  Mark    Pf.

 

 

 

 

 

 

83*
        <pb n="562" />
        —  544  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im
Ober-Postdirektions-Bezirke.  Januar.  Februar.  März.
Ober·  Postdirektion  M  M  M
I.  Im  Reichs-  Post  ebiete.

1.  Königsberg  .  .  .  ll.43495  10.825  15  13.083  95
2.  Gumbinnen  .  3.15895  2.304  15  2.999  75
3.  Danzig  9.073  00  8.603  75  12.124  15
4.  Berlin  .  57.36085  60.18735  60.70760
5. Potzdam...  .  3.91120  4.18545  3.598  00
6.  Frankfurt  a.  O.  7.545  05  6984  50  8.566  20
7.  Stettin  9.866  70  9.14525  13.07705
8.  Köslin  Z  1.76320  2.  174  70  2.683  20
9.  Posen  .  5.312.40  4.76525  5.833  25
10.  Bromberg  3.220  40  2.80705  3.495  35
11.  Breslau.  .  20.86230  20.013  65  20.3766  45
12.  Liegnitz.  7.906220  6.812  35  8.723  45
13.  Oppeln  Z  8.262  30  7.269  35  7.643  15
14.  Magdeburg.  .  17.34140  16·43985  18.48235
15.  Halle  a.  S.  8.453  55  8.440  15  9.156  70
16.  Erfurt  .  11.61245  10.17545  9.839  70
  17.  Kiel  .  4.487  00  4.0742  4.857  20
18.  Hannover  .  6.68105  6.86395  6.44020
19. Münster.  .  1.81285  1.521  1.75145
20.  Minden  .  6.05065  5.12390  5.51560
21.  Arnsberg  .  21.00185  20.64425  19.62100
22.  Kassel  .  3.948  65  3.736  55  3.88  35
23.  Frankfurt  a.  M.  .  30.102  30  30.107/  90  26.899  75
24.  Köln.  *  17.  147  15  15.269  30  17.  303  50
25.  Aachen  7.422  70  7.349  65  7.5710  85
26.  Koblenz  .  3.05890  3.l9150  3.  343  45
27.  Düsseldorf  .  38.692  40  39.663  20  37.321715
28.  Trier  *  2.564  00  2.118  60  1.998  40
29.  Dresden  10.934  85  10.849  30  10.978  890
30.  Leipzdig  33.175  60  28.766  60  31.5745
31.  Karlsruhe  12.498  90  13.35375  12.055  10
32.  Konstanz  4.480  10  4.39720  4.502  60
33.  Darmstadt  10.943  45  11.454  10.893  55
34.  Schwerin  i.  M.  3.914  05  2.800  05  5.11505
35.  Oldenburg.  3.563  65  3.488  05  3.485  60
36.  Braunschweig  5.73020  5.4311  65  4.962  05
37.  Bremen.  22.909  75  20.72590  19.210  50
38.  Lamburg  70.003  25  63.308  30  69.234  55
39.  Straßburg  i.  Eis.—  14.684  60  15.207  80  16.68190
40.  Metz.  ..  ....  3.661-75  3.55500  3.16765
Sammel.  526.61055  504.  134  20  528.611  30
II.  Bayern  36.59120  34.676  50  36.055  .95
III.  Württemberg  .....  16.435"45  18.136  85  18.846  20
"  Ueberhaupt  579.63710  556.947  55  583.513  45
*)  Dagegen  im  Jahre  1875**  ...  662.743  56  564.074  450  593.2609  85
„  „  „  1874  665.241  00  558.141  623.493  00
„  „  „  1873  696.933  00  616.01700  684.645  00

 

 

 

 

—

 

*)  cfr.  Central--Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.
**)  Die  Einnahme  der  Monate  Januar,  Februar,  April  und  Mai  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="563" />
        —   545   —                                                                                                                                      Steuer-Wesen.
Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar  bis  September  1876.

 

 

 

 

 

 

 

April.  Mai.  Juni.  Juli.  August.  September.
M  M  M  M  M  M
11.72560  13.220  30  11.59510  10.490  00  10.743  80  15.21770
2.653  55  2.724  05  2.707  2.72610  2.400  15  3.281195
10.  402  195  11.76ß2280  12.411  10  10.796  50  11.632  320  11.862  85
51.52280  55.3215  62.705  50  57.228  25  52.643  30  63.918880
3.814800  4.304  25  4.  226  1  3.641  05  3.909  75  4.004  5
4.734  75  9.702  80  8.068  90  7.878  85  7.5013  75  6.957120
12.015  11.725  50  11.9941  35  12.230  70  11.02120  14.262  65
1.994  65  1.988575  2.3996  00  1.9000  95  1.60360  2.238  95
4.828  90  4.829  35  6.409  10  5.07220  4.07715  5.67775
2.75595  2.977  15  3.991  10  3.464  50  2.931130  3.578  55
21.166  70  21.44  600  22.50)0|  40  21.199  90  20.42350  19.661  45
6.704  15  8.033440  8.363  60  7.76075  7.2417  55  8.710  05
7.35525  7.2899  25  8.05595  7.89785  7.4850  8.294  20
15.743  45  15.00908  85  13.89160  15.688  75  15.55420  17.191160
69966  10  6.6363.35  7.994  20  6.83520  7.37580  10.4711155
8.874  25  10.008  60  8.40495  9.81880  8.971145  9.254  55
6.026  85  5.825  85  4.  48  90  4.87145  5.588  20  4.8215
5.8S26  90  6.031480  6.798  80  6.9911105  6.85375  6.366670
1.80140  1.779  95  1.71630  1.54285  1.66730  1.544
5.23685  5.375  5.568  45  5.242  190  5.306  45  5.388505
18.883  35  22.134480  19.  250  00  20.576  15  19.7120  19.1855
3.469  60  3.7566  60  3.900  65  3.930  25  —  3.47755
27.1745  27.926  75  28.993  55  32.026  90  27.8966  40  29.61090
17.824  15  16.110  65  16.7320  16.44985  18.2090  95  14.703
7.599825  7.913  40  6.94530  8.470  25  8.739180  7.149  70
3.486  05  3.704  35  3.283  65  3.39775  3.086  85  3.193  60
36.498  80  40.870  90  36.01635  39.660690  39.604  75  38.069  30
2.189  15  2.231  0  1.98730  1.780  00  2.34070  2.22770
9.5717160  10.96340  12.120  11.163  50  9.825  25  11.048  90
30.01900  31.514  65  30.665630  28.677400  26.945  80  29.387  10
11.085  00  13.462  55  10.879  50  11.132470  13.6455  60  13.423  30
3.897O  4.94180  3.66685  4.663  55  3.87770  5.143  35
9.427  00  11.635  60  10.360025  10.762  60  9.667770  11.822  35
2.544  10  2.1870  3.5966  60  3.083  2.43410  4.864  50
4.  106  75  4.416  65  3.34110  3.648  35  3.249  95  3.102  30
4.146  90  4.2000  4.30770  ———  80  3.4906  20  4.785  10
15.574  60  17.3885  35  18.58325  19.7925  18.166  05  21.235  00
63.9566  25  68.2385  74.158  05  72.85770  65.36090  10  76.454  75
16.3727225  17.148  95  13.44445  15.789  40  16.994  85  15.754  00
3.559  50  3.468  80  3.981  65  3.306  45  3.046  75  3.902  70
483.  513  35  520.325  15  520.4440%90  517.680  60  494.978  80  —  80
31.630  20  34.632  45  32.939  65  31.649  80  31.878  30  35.514  30
16.309  05  18.821  20  17.937  80  17.292575  16.579  55  18.95922  05
531.50520  573.778  830  571.318  35  566.6235  543.436  65  596.059  15
605.828  60  582.054  30  607.444  95  617.775  30  572.486  90  616.68383  85
573.1622  00  570.009  00  581.4810  .  594.765  00  570.31200  579.97200
641.025  00  644.484  00  634.764  631.404  00  654.939  00  725.559  00
        <pb n="564" />
        —  546  —

Das  Königlich  sächsische  Nebenzollamt  I.  Klasse  am  Bahnhof  zu  Großschönau  ist  aufgehoben,  dagegen
das  bisherige  Nebenzollamt  II.  Klasse  an  der  Straße  daselbst  in  ein  Nebenzollamt  I.  Klasse  und  Untersteueramt
  verwandelt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamt  Il.  zu  Boguslaw  im  Hauptamtsbezirk  Skalmierzyce  ist  die  Befugniß
  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  l.  über  Melasse  beigelegt  worden.

 

5.  H e i m a t h =  W e s e  n.

Aus  den  Gründen  des  Erkenntnisses  in  Sachen  Frankfurt  a.  M.  gegen  Biebrich:  

Der  Ortsarmenverband  Frankfurt  a.  M.  hat  gegen  den  Ortsarmenverband  Biebrich  die
Kosten  für  dreiwöchentliche  Verpflegung  und  für  Beerdigung  des  in  der  Zeit  vom  5.  bis  zum
26.  Mai  1874  in  der  FIrrenanstalt  zu  Frankfurt  a.  M.  untergebracht  gewesenen  Schuhmachers
Eugenio  N.  aus  Roveredo  in  Süd-Tirol  mit  zusammen  19  Thlr.  24  Gr.  3  Pf.  eingeklagt.
Die  Klage  wird  darauf  gestützt,  daß  die  Hülfsbedürftigkeit  des  N.,  wegen  deren  in  Frankfurt  a.  M.
die  öffentliche  Armenpflege  eingeschritten  ist,  schon  in  Biebrich  hervorgetreten  sei,  daß  die  Ortsbehörde
  zu  Biebrich  jedoch,  der  Bestimmung  in  §F.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  zuwider,
  den  N.  mit  der  Eisenbahn  nach  Frankfurt  a.  M.  befördert  und  in  solcher  Weise  dem
zuletzt  gedachten  Armenverbande  eine  Last  zugewälzt  habe,  die  nach  §.  28  cit.  von  Biebrich  selbst
zu  Übernehmen  gewesen  wäre.

In  dieser  Beziehung  steht  allerdings  fest,  daß  der  N.  in  der  Nacht  vom  3.  zum  4.
Mai  1874  auf  der  Straße  zu  Biebrich  aufgegriffen  und  in  das  Polizeigefängniß  gebracht  worden
ist,  daß  der  Bürgermeister  zu  Biebrich  ihn  am  4.  Mai,  seines  auffallenden  Verhaltens  wegen,
durch  den  Arzt  Dr.  C.  hat  untersuchen  und  ihm  sodann,  da  der  Arzt  ihn  für  reisefähig  erklärte,
auf  Kosten  der  Gemeinde  ein  Eisenbahnbillet  nach  Frankfurt  a.  M.  und  eine  baare  Reiseunterstützung
  von  39  Kreuzern  hat  verabfolgen  lassen.  In  Biebrich  ist  der  N.  durch  einen  Schutzmann
  auf  den  Bahnhof  geleitet  worden;  auf  dem  Bahnhofe  zu  Frankfurt  a.  M.  ist  er  dann
festgenommen  und  alsbald  als  irrsinnig  und  hülfsbedürftig  erkannt  worden.

Nichtsdestoweniger  mußte  die  Bestätigung  des  abweisenden  Erkenntnisses  erster  Instanz
erfolgen.

Die  Zulässigkeit  der  Erstattungsklage  gegen  einen  Ortsarmenverband,  welcher  sich  der
ihm  nach  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  obliegenden  vorläufigen  Unterstützungspflicht
entzogen  und  solche  einem  anderen  Armenverbande  zugewälzt  hat,  ist  von  dem  Bundesamte  zwar
in  wiederholten  Entscheidungen  anerkannt  worden.  Bedingung  einer  solchen  Klage  ist  es  aber
—  wovon  das  Bundesamt  bei  den  bezüglichen  Entscheidungen  stets  ausgegangen  ist  —  daß  die
Hülfsbedürftigkeit  der  betreffenden  Person  an  dem  in  Anspruch  zu  nehmenden  Orte  erkennbar
hervorgetreten  ist  —  dergestalt,  daß  das  Nichteinschreiten  der  öffentlichen  Armenpflege  als  eine
        <pb n="565" />
        —  547  —

Pflichtversäumniß  der  Armenbehörde  sich  darstellt.  Nur  wenn  diese  Bedingung  zutrifft,
kann  von  einem  aus  der  Vorschrift  des  §.  28  cit.  herzuleitenden  Regreßanspruche  die  Rede  sein.
Wenn  Kläger  und  Appellant  statt  dessen  das  Fundament  der  nützlichen  Geschäftsführung  (negotiorum
  gestio)  heranziehen  zu  können  glaubt,  so  übersieht  er,  daß  die  Zahlung  einer  Geldsumme
unmöglich  als  ein  nützliches  Geschäft  für  denjenigen  betrachtet  werden  kann,  der  zu  solcher  Zahlung
  selbst  nicht  verpflichtet  ist,  der  also  durch  das  Nichtzahlen  bezw.  durch  sein  Nichthandeln
  einer  Pflichtversäumniß  im  Rechtssinne  sich  nicht  schuldig  macht.

Hiervon  ausgehend,  war  also  im  vorliegenden  Falle  zu  beweisen,  daß  die  Armenbehörde  zu
Biebrich  den  N.,  auch  ohne  daß  ein  hierauf  bezüglicher  Antrag  vorlag,  von  Amtswegen  in  eigene
Pflege  hätte  nehmen  müssen.  Diesen  Beweis  hat  aber  das  Bundesamt  als  geführt  nicht  betrachten
  können.  »

Der  Dr.  C.  hat  eidlich  erklärt,  daß  er  bei  der  vorgenommenen  Untersuchung  den  N.
körperlich  vollkommen  gesund  und  nur  „geistig  beschränkt“  gefunden  habe;  er  habe  daher  dem
Bürgermeister  erklärt,  daß  er  gar  keinen  Anstand  fände,  den  N.  allein  nach  Hause  reisen  zu
lassen  —  wovon,  wie  etc.  C.  hinzufügt,  selbstverständlich  keine  Rede  hätte  sein  können,  wenn  er
denselben  für  geisteskrank  hätte  halten  müssen.

Es  ist  nun  zwar  dem  Appellanten  darin  beizutreten,  daß  eine  zur  Erhebung  der  Klage
aus  §.  28  cit.  berechtigende  Pflichtversäumniß  auch  dann  angenommen  werden  muß,  wenn  die
Armenbehörde  des  betreffenden  Orts  auch  nur  bei  Anwendung  größerer  Sorgfalt  das
Vorhandensein  eines  Armenpfkegefalles  hätte  wahrnehmen  müssen  und  daß  es  zur  Begründung
einer  solchen  Klage  nicht  gerade  des  Nachweises  eines  direkten  Dolus  bedarf.

Es  mag  überdies,  was  den  vorliegenden  Fall  betrifft,  ein  Zweifel  darüber  nicht  ausgeschlossen
  bleiben,  ob  nicht  schon  in  Biebrich  der  Zustand  des  N.  ein  solcher  gewesen  sei,  daß
ein  sofortiges  Einschreiten  hätte  indizirt  erscheinen  können.  Hierfür  scheint  die  Aussage  des
Geheimen  Sanitätsrath  Dr.  H.  zu  Frankfurt  a.  M.  zu  sprechen,  welcher  es  für  unbegreiflich
erklärt,  daß  ein  Arzt  oder  auch  ein  Laie  die  Geisteskrankheit  des  N.  nicht  auch  am  4.  Mai  schon
hätte  entdecken  sollen.

Gleichwohl  darf  es,  auch  dieser  Erklärung  gegenüber,  als  notorisch  bezeichnet  werden,
daß  gerade  der  Zustand  geisteskranker  Personen  nicht  selten  plötzliche  Steigerungen  erfährt,  in
Folge  deren  die  eigentliche  Krankheit  sich  äußerlich  als  nunmehr  erst  ausgebrochen  darstellen
kann.  Diese  Möglichkeit  liegt  hier  um  so  eher  vor,  als  die  von  dem  Dr.  H.  zu  den  Akten
überreichte  Krankengeschichte  seit  der  Aufnahme  des  N.  in  die  Irrenanstalt  zu  Frankfurt  a.  M.
eine  sehr  rapide  Entwickelung  des  Uebels,  das  schon  nach  drei  Wochen  den  Tod  herbeiführte,
erkennen  läßt.  N.  hat  in  Biebrich  bis  zum  3.  Mai  als  Geselle  bei  den  Schuhmachermeistern
L.  und  K.,  zuletzt  bei  K.  gearbeitet  und  beide  haben  ihn,  ihrer  eidlichen  Aussage  zufolge,  nicht
für  geisteskrank  gehalten,  wenngleich  beide  bemerken,  daß  er  in  der  Arbeit  nur  sehr  wenig  geleistet
  habe.  L.,  bei  dem  N.  etwas  über  eine  Woche,  bis  zum  1.  Mai  gewesen  ist,  hat  ihn  nur  für
etwas  beschränkt  gehalten  und  erklärt:  er  sei  ein  sehr  ruhiger  Mensch  gewesen.  Dem  K.,
bei  dem  N.  dann  vom  1.  bis  3.  Mai  gearbeitet  hat,  ist  das  Benehmen  desselben  allerdings  aufgefallen
  und  er  hat  ihn  wegen  dieses  Benehmens,  namentlich  aber,  wie  er  sagt,  deshalb  fortgeschickt,
  weil  derselbe  fortdauernd  am  Sprechen  war  und  über  dem  Gerede  keine  Arbeit  vor  sich
brachte.  Dem  Bürgermeister  zu  Biebrich  hat  K.,  der  Aussage  des  letzteren  zufolge,  mitgetheilt,
daß  seiner  Ansicht  nach  N.  das  Heimweh  habe.  Der  Zeuge  D.  will  von  K.  die  Aeußerung
gehört  haben,  daß  er,  K.,  den  N.  für  geisteskrank  gehalten  habe;  K.  selbst  bestreitet  dies
aber  ausdrücklich.

Nach  allem  diesem  kann  das  äußere  Erscheinen  des  N.  zu  Biebrich  noch  ein  solches  gewesen
  sein,  daß  der  Bürgermeister  die  Armenfürsorge  für  denselben  noch  nicht  für  geboten
erachten  dürfte.  War  dies  der  Fall,  so  war  auch  in  der  Weiterbeförderung  des  N.  in  der
Richtung  nach  seiner  Heimath  zu,  eine  dem  §.  28  cit.  zuwiderlaufende  Abschiebung  nicht  zu
erblicken  und  mußte  demgemäß  so,  wie  geschehen,  erkannt  werden.
        <pb n="566" />
        —  548  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  49,  Kilometer  lange,  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige  Bahnstrecke
Scherfede-Holzminden,  welche  in  Holzminden  direkten  Anschluß  an  die  Braunschweigische  Eisenbahn  hat,  mit
den  Stationen  Eissen,  Beverungen,  Höxter-Fürstenberg  und  Holzminden  für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet.

Berlin  W.,  den  14.  Oktober  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn  =  Amt.
Maybach.

 

7.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaufmann  Alphonse
Pellevoisin  in  La  Nochelle  und  den  Kaufmann  Pierre  Emile  Souchet  in  St.  Martin  auf  Ré  zu
Konsuln  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.



 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="567" />
        IV.  Jahrgang.

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler-  Amt.

—  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  27.  Oktober  1876.

Nr.  43.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung



von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  .  Seite  549
2. Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —
Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum
Schlusse  des  Monats  September  1876;  —  Nachtrag
zum  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  September

1876 . . . .  550
3. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.  Denaturirung
  von  Branntwein;  —  Salzabgabe-Vergütung

 

  

für  Proviant  deutscher  Kriegsschiffe;  —  Berichtigung  der
Begleitscheinangaben  am  Bestimmungsorte;  —  Ausstellung
der  Uebersichten  über  Produktion  etc.  von  Zucker  554

 

 

4.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-5.

  Marine  und  Schiffahrt:


münzen;  —  Uebersicht  Üüber  die  bis  Ende  September  1876
für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
  Landes-Silber=  und  Kupfermünzen

Ertheilung  eines  Flaggenattestes
—  Dritter  Nachtrag  zur  amtlichen  Schiffsliste  559
6. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Volchen.
Teterchen  . . . . . .559

    

 

.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Tischler  Josef  Kozubski,  geboren  und  wohnhaft  zu  Kamienica  in  Galizien,  40  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Oppeln  vom  28.  September

  d.  J.,

2.  der  Webermeister  Joseph  Grüttner,  geboren  zu  Hotzenplotz  (bei  Troppau)  in  Oesterreich,
ortsangehörig  in  Altstadt  bei  Goldenstein,  58  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Liegnitz  vom  28.  September  d.  J.,

3.  der  Fleischergesel  Paul  Kretschmer  aus  Batzdorf  (Bezirk  Senftenberg)  in  Böhmen,
27  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Breslau  vom

23.  September  d.  J.,

4.  die  Dienstmagd  Monika  Baierl  aus  Markt  Eisenstein  (Bezirk  Schüttenhofen)  in  Oesterreich,
  zs  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Passau  vom  29.

Juli  d.  J.,

84
        <pb n="568" />
        —  550  —

5.  der  Drahtbinder  Josef  Kulis,  18  Jahre  alt,
6.  der  Drahtbinder  Josef  Zuris,  17  Jahre  alt,

zu  5  und  6  aus  Horolicza  (Komitat  Trenchin)  in  Ungarn,  durch  Beschluß  des
bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Landshut  vom  24.  September  d.  I.,

7.  der  Drahtbinder  Andreas  Tkats  aus  Rudinska  (Komitat  Trenchin)  in  Ungarn,  30  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Landshut  vom  25.  September  d.  J.,

8.  der  Goldarbeiter  Wenzel  Hladik,  geboren  im  Jahre  1832  zu  Kratenau  (Bezirk  Königgrätz)
  in  Böhmen,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Berchtesgaden
  vom  29.  September  d.  J.,

9.  der  Tuchmachergesell  Rudolf  Brachvogel,  geboren  1850  zu  Biala  (Bezirk  Biala)  in
Galizien,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom
5.  Oktober  d.  J.,

10.  der  Tagelöhner  Jakob  Meyer,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Gottlieben  (Kanton  Thurgau)
in  der  Schweiz,  zuletzt  wohnhaft  zu  Illzach  (Kreis  Mülhausen),  16  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  7.  Oktober  d.  J.,

11.  der  Metzger  Karl  Hem,  geboren  zu  Paris,  26  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  7.  Oktober  d.  J.,

12.  der  Erdarbeiter  Heinrich  Abram,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Allenjoin  (Departeiment
du  Doubs)  in  Frankreich,  32  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
zu  Kolmar  vom  14.  Oktober  d.  I.,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  1,  2,  8,  10,  12  wegen  Landstreichens  und
Bettelns,  zu  3  wegen  Landstreichens  und  Diebstahls,  zu  4  wegen  Landstreichens
und  gewerbsmäßiger  Unzucht,  zu  5,  6,  7,  9,  11  wegen  Lanystreichens  «

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

In  der  Woche  vom  9.  bis  14.  Oktober  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.
        <pb n="569" />
        —  551  —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  —'-  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  .  Bleib  Zeit  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiden  Zeitraum des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  es  +  mehr
Einnahmen.    jahrs.  -.
h  obengenannter  Rechnung  Vorjahrs  weniger
—    M M  M  M  M  -  
1.  2.    3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  22000  183.607.844  13.703.397  169.904.447  166.464.591  3.439.856
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  544)  —  —  5.  102.  817  5.422.  359  —  319.  542
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  85.  267.  888  83.  383.  284  4  1.  884.  604
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung  **)  ...  —  —  22.924.690  22.773.664  +  151.006

 

 

*)  Unter  Bezugnahme  auf  die  auf  Seite  526  veröffentlichte  spezielle  Nachweisung  wird  bemerkt,  daß  die  Abweichung  der
vorstehend  in  Spalte  4  nachgewiesenen  berichtigten  Summe  hauptsächlich  auf  der  Einstellung  der  wirklichen  Einnahmen  an  Reichssteuern
  in  Mecklenburg  und  Anhalt  für  den  Monat  September  beruht.  Nach  Maßgabe  der  Letzteren  sind  nämlich  bei  den  nach
Abzug  der  Bonifikationen  verbleibenden  Beträgen  (Spalte  4  der  Nachweisung,  Seite  526)  die  nachbezeichneten  Beträge  zu.  bez.

abzusetzen  gewesen  und  zwar
bei  den  Zöllen  10.571  M  zuzusetzen

 

"  der  Rübenzuckersteuer  9.701  -
Salzsteuer..  ...6  16.230  -  -
.Tabackssteuer  13m2239  ahzusetzen
-.  Branntweinsteer  22.540  -
  Uebergangsabgabe  von  Branntwein  ..  1  .  zuzusetzen
..  Brausteuer  1.157  abzusetzen
:  „  Uebergangsabgabe  von  Bier  629•  -
oder  überhaupt.  .  1.062  M  abzusetzen.

Außerdem  sind  an  derselben  Stelle  nach  Maßgabe  der  inzwischen  festgestellten  definitiven  Ergebnisse  der  Reichssteuer
Einnahmen  in  Preußen  für  die  ersten  drei  Quartale  des  laufenden  Jahres  bei  den  Zöllen  69,70  M  und  bei  der  Salzsteuer
15,00  M  zusammen  rund  86  M  zuzusetzen  und  155 M  von  den  Einnahmen  bei  der  Branntweinsteuer  auf  die  Uebergangsabgaben
  von  Branntwein  und  1020  M  von  den  Einnahmen  bei  der  Brausteuer  auf  die  Uebergangsabgaben  von  Bier  zu  übertragen
  gewesen.  

  **)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven
Feststellungen  angegeben.

 

84*
        <pb n="570" />
        —   552  —

Status  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
    ich  Verbind-Laufende Nummer.-
  Bezeichnung  .  lichkeiten
    Umlauf-  Gegen  Verbindlich-  Gegen  den  ohne  Gegen  den    Gegen  Gegen
  der  Ban  ken.  Grund=  Reserve.  fende  den  31.  Aug.  keiten  mit 31.  Aug.  Kün.  31.  Aug.  Sonstige  den  31.  Aug.  Summe  den  31.  Aug.
kapital  fonds.  oten  1876  Kündigungs. 1876.  1876  Passiva.  1876.  er  Passiva.  1876.
  *  frist.  digungs-  "
frist.
Mark.]  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1|Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin).  .  .  5.697.  000  1.709.  100o1  S00|  11.80040  41.  018.  755  —  —  5.354.64“  —  443.80822.179.5894  58317
2 Bank  des  Berliner  Kassenvereins3000.00  40.000  9.720  —  —  —  —  —  15.679.300  908.4811119.139.20  —  2908.481
3 Komumnalständ.  Bank  in  Görlitz500.000002900|  108.9005.718.860“—  207.824  —  —  2.  299.  701  —  214.6061  14.  o88.  61  —  6B21.20
4  Landgräflich  Hessische  konzess.
Landesbank  (Homburg  v.  
d.  Höhe)  114.285  85.714  10.200—  300  44.036  —+  32.651  —  —  654.628  —  10.648  3.138.86J91.70#
5.  Weimarische  Bank..  145.000.0001.105.271900  .  47.50  .  526.004—  77.910  0  558.756—  59.3809.131.367  —  248.22330.490.7412  437.13
6 Oldenburgische  Landesbank  1.200.000  N  901.0411  155.258164928  —  26.939  607.495/—  30.124  563.754  +  50.712|15.110.230%  141.604
7  Privatbank  zu  Gotha  ,5.400.00  S05.  40  174.500%2  -  191.787|  837.140—  187.187  476.134  +  20.64510.981.  583—  4682
8 Anhalt-Dessauische  Landesbank  6.000.000  60.323466  p1.670|2.172.3833|—  70.030253.101—  17.14854.370.000  —  17.8447144  1
9 Geraer  Bank  7.500.00  40.31444  14  989.980  —  115.8802.757.142|  117.391  —  —  11.995.888  162-889
10 Lübecker  Privatbank 71.20000020.000  11900  34.570  06.204  297.4902.204.034  636.154100.01+  57.698  4.679.5599—  831535
Zusammen  5  6.563.83399-  —M  72.526  12.601141  2-5497
Bemer-Zu

  1.  *:
—

Zu  2.  *);  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu  3.  *):  Umfassend  alle  Depositen=  und  Giro-Kapitalien.
**):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.
*):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.
        <pb n="571" />
        —   553   —

Ende  September  18’76  Central-Blatt  Seite  524).
Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  J.

 

 

 

 

 

Zu   7*):  Einschließlich  33  M  deutsches  Staatspapiergeld.

 

 

Zu  8.  *)  und  10.  *):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

 

 

 

 

 

 

  A c t i v a.
Laufende Nummer.
Der  Kassenbestand  zerfiel  in  
Gegen  Gegen  Gegen  den  Gegen  den  Gegen  Gegen  —
Kassenbestand.den  31.  Aug.  --  Wechsel·den31.  Aug.  Lombard..  Aug.  Effekten  ·  31.  Aug.  Sonstige  den  31.  Aug.  Summe  den  31.  Aug.
1876.  Reichs-  Noten  bestand.  1876.  bestand.  1876  bestand.  1876  Aktiva.  1876  der  Aktiva.  1876  .
Metall.]  kassen.  anderer  «  "  1876.    
scheine.  Banken.
Mark.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  ]  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
—.  —  ———–  —  —  16-869,.  1444N-  14  #  .  20  7.  10  421.89322.454.80605.001
8.106.  0565S17  —  7.734.7966%  4.461.8255.366.636.60.700  1.  063.  200  50.099  —  oe  —  198.  378.  6621  —  911.741  2
111.2517–  53-14959  —  —  10.049.47—  6174.295  —  —  556.184—  4.5020  N4  78894547-80  477.45813
——  4  8.1112451  13.500  247.7T741%  15.48682.455  1.143866.169/)  3.41011.759.21—  600OS-20  T  27.1744
608.280  —  37.920|  130.500  —  EIIIEILEIIIIIEIIIIIEII  082.20  —  169.080  W  —  495.286  5
1ç93.553  —  116.368813.4132.940  76.9000  4.712.55  1.90  75  ooo  1.663.361  76.9996.192.059  27.,735  14
368.466S87.093240.63323  141.500%.7S890.757334,7T00|  2.750  69.3570—  14540-09  3567.625  10.981.688  —  4427-.8297
80.6677%¼  2.  1241  —  —  —  ELLIIILIIE  66.425—  7515  2.316—  1.308|4.897.4389+  383.961/118.363.151  —  137.359  6
64,910%  62.020871.740  3.170  270.000  7.715.076+  128.73047.040N34.370|  -100  3.6457.93O076  J78.758/12  232.202  —–  187.2839
244.52066%  —  19.39866—  —  —  31.866.  1771  —  140.  a87  1.738.  600  -  20.938  524.200  21.550/413.043—  146.36s14.776.7688  —  306.  624  10
11.  267.  728  4  3.  194.  230  1.  460.  549)  19.  053  8.713.  976  53.757.10—  9.515.939|17.790.  191  +  631.8465.796.466-+  106.574/67.996.006|+  3.255.79311,  52  496½  496
kungen.
Zu  5.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu  6.  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weiter  gegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  570.062.
        <pb n="572" />
        —  554  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  d.  Mts.  beschlossen,  daß  für  die  Denaturirung  des  zur
Anilinfarben-  Fabrikation  zu  verwendenden  Branntweins  auch  Benzylchlorid,  und  zwar  in  der  Menge  von
1  Prozent  des  Gewichts  des  Branntweins,  zugelassen  werden  darf.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  d.  Mts.  beschlossen:  
1.  daß  die  noch  festzustellenden,  auf  Grund  eines  Beschlusses  des  Bundesraths  des  vormaligen
Norddeutschen  Bundes  vom  17.  März  1869  seit  dem  1.  Januar  1872  auf  privative  Rechnung
dieses  Bundes  gezahlten  Beträge  an  Salzabgabe-Vergütung  für  eingesalzene,  gepöckelte  etc.  Gegenstände,
  welche  auf  deutschen  Kriegsschiffen  als  Proviant  ausgeführt  worden  sind,  bezüglich  deren
die  Menge  des  verbrauchten  Salzes  aber  nicht  unter  stehender  Kontrole  vollständig  nachgewiesen

ist,  aus  der  Reichskasse  zu  erstatten  sind,

2.  daß  auch  in  Zukunft  die  Salzabgabe  für  solche  Gegenstände  aus  der  Reichskasse  zu  vergüten  ist
und  zu  diesem  Behufe  von  der  Proviantverwaltung  der  Kriegsmarine  oder  von  deren  Lieferanten
  die  für  solche  Gegenstände  gezahlten  Salzabgabe-Vergütungen  vierteljährlich  in  einer  von
dem  zuständigen  Reichsbevollmächtigten  zu  verifizirenden  Nachweisung  zusammenzustellen  und  der
Reichskasse  aufzurechnen  sind.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  d.  Mts.  beschlossen:  Wenn  von  dem  Waarenführer  oder
dem  Waarenempfänger  auf  Grund  des  §.  46  Abs.  2  des  Vereins-Zollgesetzes  vom  1.  Juli  1869  vor  der
schließlichen  Abfertigung  am  Bestimmungsorte  und  bevor  eine  spezielle  Revision  stattgefunden  hat,  eine
Ergänzung  oder  Berichtigung  der  Angaben  des  Begleitscheins  vorgenommen  wird,  so  ist  dieselbe  entsprechend
den  Vorschriften  für  die  spezielle  Deklaration  in  §.  22  Abs.  4  jenes  Gesetzes  nach  den  Benennungen  und
Maßstäben  des  Tarifs  zu  bewirken.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  d.  Mts.  beschlossen:  ·

1.  daß  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rübenmengen,  sowie
  die  Ergebnisse  der  Ein-  und  Ausfuhr  von  Zucker  monatlich  durch  den  Reichs-Anzeiger  und
das  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  veröffentlicht,  und  daß  zu  diesem  Behufe,  und  zwar  das
erste  Mal  ausnahmsweise  zusammen  für  die  Monate  September  und  Oktober  d.  J.,  von  den
Bundesregierungen  nach  Maßgabe  des  der  Drucksache  76  anliegenden  Formulars  monatliche
Uebersichten  aufgestellt  und  durch  Vermittelung  der  Direktivbehörden  dem  Statistischen  Amt
spätestens  bis  zum  10.  mach  Ablauf  des  Monats,  auf  welchen  der  Nachweis  sich  bezieht,  eingesendet
  werden;

2.  daß  die  durch  den  Beschluß  vom  7.  Dezember  1871  (§..  643  3.  V.  der  Protokolle)  festgestellten
vierteljährlichen  Uebersichten  über  die  versteuerten  Rübenmengen  (Anlage  Muster  5  zu  dem  Berichte
der  Kommission  zur  weiteren  Ausbildung  der  Statistik  des  Zollvereins,  die  Statistik  der  gemeinschaftlichen
  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reichs  betreffend,  vom  24.  Mai  1871)  als  hiernach
  entbehrlich  künftighin  wegfallen.
        <pb n="573" />
        —   555   —                                                                                                                                                4.   M ü  n z  - W e s e n.                                                                                                                             der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  21.  Oktober  1876







Uebersicht

stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  .
  Woche  vom  Hiervon  
    auf  Privat-15.
  bis  21. Doppel  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
Oktober  1876  Doppel-  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägtKronen-  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.196.250  —  330.54  82.3929/50  272.2470  5.31640  3.610/50
b)  Hannover  —  —  —  —  243.100  —  85.183/00  —.337.320  00  7.06300  —  —  —.  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  593.196  —  1851  26/2%%  —  6o.ots  so  951544
d)  München  —  —  —  —  594.  000  —  —  33.500  N6.400|  8.30000  7.  267  20  1.713  20
e)  Dresden  —  —  —  116.120  268.554  —  104.0000  609.535  20  ——  —  —  —  —  —  —
f)Stuttgart  1.143.580  –  —  —  270.  100  —  —  —  99.43360  20  17.050%  1.95200  1.874  00
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  99.000  —  98.000%00  5.00000%1  400  %  0  —  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  165.855  80.000  —  —  —  —  —  10073|80  —  —  —-i) Hambmsg
  —  —  —  161.840  462.526  —  30.613110035.8662001702|20  —  —  —  —  —
Summe  1.4  —  —  443.  818  3.606.  726  —  snaae0o  33.635100  .551205  4
1  2.  Vorher
waren
geprägt  in:  14
a)  Berlin.  07.0  %%O42.  40
b)  Hannover.110  5.677.  20  —  15.089.250  4.  21.6z760  451575,0%
c)  Fankfurt  175.  507.  2201  68.  967.  220  —  4.061.80  6.406.934144704  1.473.  866140  1.  308.  102  301  494.  41398
d)  München07.520  482.114  9.356.  330  5.753.  o00  17.  817.  572  4.154.  606  50  v.60  2-S  bo  3.191.671,401.424.223  60000  2
e)  Dresden  54.  574.  9401  17.  40  —  5.529.425  326.510  -1  1.288.412|50  2.582.1931801.915.040  0339550  009  166.  224  10
f) Stuttgart 00  —  5.801.420  94262  22  2.  134.  036  00  5.  121.  678  o0s  2.  216.  730  40  %00
g)  Karlsruhe360  50  —  3.934.960  1.865.66624  —  2.331.828,  60430
h)  Darmstadt  16-.766.38010.866.290  —  1.247.915  26.000  6.673.4311854,04600  9.  549.076,  1760000  10.840
i)  Hamburg  40.725.  64064680]!3  4.620.220  4.778.  426  3.836.4576  2.387.4234/20|  2.061.45  1.08.  04210%  24.  11½%  84.068  93
Summe  2.  1.094.  228.  32201  333.  125.  330  171.  245.  I4  668.  300.  270  41.  801.  752  143.  512.  165  10.622.684  50  33.321.  61160s22.  500.  1180  11.  308.  620  os  5.840.338/106.905
Gesammt-Ausprägung1.095.471.90010
  171.34.1604B-1  (41  45509  50  33.566.  246  60  22.844.675|10|11.  383.869/50S.S“  6  6GS.  103
—  "  .  —  —  —  —
1.428.  697.  280  Mark.  332.875.074  Mark  10  Pf.  34.298.544  Mark  60  Pf.9.222.997  Mark  33  Pf.
        <pb n="574" />
        —   556   —

Uebersicht

Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

über  die  bis  Ende  September  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.    Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  im  September  vorher
1876  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1.|Thalerwährung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke.  ..  ..  819.874  —  42.  120.  192  —  4.940.066  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  ..  183.129—  16.768.321—  16.951.450—
„  „  1817/22  169.625—  13.111.601C  13.281.226  —
„  „  „  „  1823/56.  ....  1.900.000—-  5.956.677-—  7.856.677—-von 1857 ab...
  7.77·7.000-  8.641.000—  16.418.000——
Da  Thalerstücke  .  ........  1110  862  —  863  10
1/2  ·  .  .  ..  ...  19515  4372—  4.567
1/3  «  .  ..  ...  417.35620  9.870.94720  10.288.304  10
1/4  „  .  ..  mm  65  3  1.09005  1.15522
1/5  „  .  ..  .  —  12  97—  97  12
1/6  „  .  .  ..  .  233.866  20  9.099.46720  9.333.3344
1/8  „  ..  .  3—  28  2634  31  265
1/10  „  ..  .  —  3  —  —  —  3  388.674.873  06
1/13  „  .....  539.52112z  5.828.60617;  6.368.128—
1/18  „  ..  .  113.602-—  997.66510  1.111.2671o
1/30  „  ..  ..  188.577  3.433.  112  19  3.621.690  6
1/60  „  ...  .  29.87819  160.408  143  190.287  33
ferner:  .
1/1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  26  17  26  17
1/12  .  hannoverschen  und  braunschweig=(lüneburgischen
  Gepräges  ..  32.65110  1.158.04122ä  1.190.6932ä
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
1½  Thalerstücke  (à  6  sgr)  —  —  419  29  419  29#
1/6  «  a 3 sgr.)  .  ..  —j—  5  3  5  3
Zusammen  12.405.34726  117.152.943419558.291  *
22 Süddeutsche  Guldenwährnag=  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Zweiguldenstücke    ...  —  —  30.143.608—  30.143.608-—
Einguldenstücke  .....  —-  —  46.  987.  500  —  46.987.500.—
Einhalbguldenstücke  ..  ...  —  13.  872.  510)  —  13.  872.  5101  —
Dreißigkreuzerstücke  .  ...  —  —  37.542  —  37.54—
Fünfzehnkreuzerstücke  ..  —  —  2.405  15  2.405  15
Sechskreuzerstücke  —  —  19.492.  947  12  19.492.  9047  12  195.669.417½T3
Dreikreuzerstücke  —  —  3.263.  647  18  3.263.  647  18
Einkreuzerstücke  —  —  332.73710  332.73#0
Einhalbkreuzerstücke  —  —  —  27  —  27
ferner:
badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.036  40  6.030
„  Zehnkreuzerstücke  .  ...  —  —  1.559  40  1.559  40
Zusammen  —  —  114.  140.  4931  42  114.  140.  493  42
fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Kronenthaler  ..  —  —  4.651.3532  4.651.35332  7.973.7482
Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
4 Konventionsmünzen  des  zwanzigzgudenfußes  —  —  1.  114.056  1.  114.056  1.909.810  88
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  —.  sgr.
Gepräges:
1/  Thalerstücke  .  .  .  —  —  7.500—  7.500  —
½  „  ....  —-  -—  5.600—  5.600-Zu
  übertragen.  ——  13.100  —  13.100  +  0
        <pb n="575" />
        —  557  —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.    Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
im  September  vorher
1876  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Uebertrag  Thlr.  sgr  ioo  or  13.100  —  594.227.850  63
1/15  Thalerstücke  —  —  1.83310  1.833  10  D
1½4  „  .........  —  —  975  25  975  23#
1/30  „  .........  —  —  1.400  —  1.400  —  53.45662
1/48  .«.....  .  —  —-  396  283  396628
Achtpfenniger  .  —  —  45  20  45  20
Dreier  —  —  38  289  38  #
Einpfenniger  .  .  .....  —  —  29.»22·!r,  2922Uix
Zusammen  —  —  17.818  267#  17.818  26
6 Silbermünzen  schleswig-  holsteinischen  Gepräges:  Thlt.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thrr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  .  —  —  513.  5667  —  513.56077—
213  „  ..........  —.  —  6.651—  6.651  —
½  »  ......  —  —  9.821-—  9.821.-—
1½  R„  .....  —  —  2.637  227  2.6372  1.617.855  49
11  "„  .....  —  —  2.40115  2.401  15
124  ..  ..  .  —  —  4.2061  4.206  1
Zweisechslingstcke  .....  —  —  —  25  —  255
Zusammen  —  —  539.285  4  539.2854
71 Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr.  *i  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  5  223  5  224  1.613  45
Kassen-Zweidrittelstücke  ...  —  —  532  2  532  2  618  45
Zusammen  —  —  537  243  5371  241
8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  .......  —  —  1.468  24  1.468  24
Einmarkstücke  —  —  948  —  948  —
Zwölfschillingstücke  —  –  7.87224  7.  872  24
Achtschillingstücke  —  —  4.911  18  4911  18
VierschiIlingstücke  —  —  11.065  27  11.065  27  204.826
Zweischillingstücke  –  —  370  4  370  ;
Einschillingstücke  —  41.  551  243  41.5520%  211.
Einhalbschillingstücke  —  —  56  237  56  23
Einviertelschillingstücke  —  28  273  28  275
Zusammen  —  27  68.274223  68.275  19#
9  Hamburgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  ......  —  —  13.  061  18  13.061  18
Einmarkstücke  —  —  860  24  860  24
Achtschillingstücke  —  —  89.  055  12  89.055  12
Vierschillingstücke  ......  —  —  133.  359  27  133.  3559  27  9
Zweischillingstücke  —  —  14.155  18  44.195  1  1.  760.362  11
Einschillingstücke  —  –  299.947257½  299.917257#
Einhalbschillingstücke  —  6.810  217#  6.810  21#
Einviertelschillingstücke  *  ....  —  1.495  15;3  1.495  15#
4  Zusammen  —  –  588.787/11  588.787  118
10  Lübische  Währung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Dreimarkstücke  —  —  8.548  24  8.548  24
Zweimarkstücke  —-  —  25.  132  —  25.  132  —
Einmarkstücke  -......  —  —-  3.16624  3.  166  24  755.  29
Achtschillingstcckce  —  —  156.472—  156.472  —  750.291  84
Vierschillingstücke  ...  ..  —  —  50.598  6  50.598  6
Zweischillingstücke  —  —  3.042  28)#  3.042  28)
Einschillingstücke  —  —  4  803  57;  4.803  57
Zusammen  —  —  251.76325  251.763  283=Gesammtwerth
  4.  —  —  —  —  —  —  598.627.257  (

85
        <pb n="576" />
        —   558   —                                                                                                                                                Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer:  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
.
  im  September  vorher
1876  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  —  —  64.084  107  64.084  104
Dreipfennigstücke  8  10  505.707  19  505.715  29#
Zweipfennigstücke  1  255  91.721  75  91.723  34
Einpfennigstücke  8.757  105  22.044  13  30.801  127
hessische  Achthellerstücke  —  —  110  253  110  255
Vierhellerstücke  —  —  200  193  290  1917.
Zweihellerstücke  —  –  61  17  61  17
sowie
preußisch-posen'sche  2.330  913  93
5  Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16
·  (à  2  preuß.  Pf.)  —  —  271  244  271  24*
ferner
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  6.639  18  51.888  21  58.528  9#
2  „  2  “  Dreipfennigstücke  —  —  4.064  27  4.064  27
„  „  „  „  Zweipfennigstücke  794  14  1.466  10  2.260  244
„  Einpfennigstücke“  5418  —  1.936  20  2.484  20
hannoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  136  20  16.422  20  16.559  10
Zusammen  16.886  94  760.  084  29  776.971  ½
2 Süddentsche  Währung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke  —  —  235.428  16  235.42  16
Einhalbkreuzerstücke  —  —  88.250  J  10  88.250  10  647.  887  54
Einviertelkreuzerstücke  —  —  544.225  28  54.225  28
Einachtelkreuzerstücke  ....  —  —  30  —  30  —
Zusammen  —  —  377.934  24  377.934  24
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thir.  sgr.
Dreipfennigstücke  .  —  —  1.330  18  1.330  188
Zweipfennigstücke  —  —  29  218  29  213.
Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke;  —  —  3  153  3  155  32.  645  158
Einpfennigstücke  —  —  89  263.  89  263.
Dreilinge  ....  —  —  9.428  33  9.428  33
Zusammen  —  —  10.881  25  10.881  253
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3.011.  447  05
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  598.  627.  257  11
Summe  —  —  —  —  —  —  601.638.704
        <pb n="577" />
        —  559  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.



Die  in  diesem  Jahre  zu  Bath,  Sagadahoe  County,  Maine,  erbaute,  bisher  unter  amerikanischer  Flagge  gestandene
  Bark  „Weser“  von  973 78/100  Tons  Brutto-Raumgehakt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum
von  Friedrich  Roters  zu  Bremerhaven  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten
  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Bremerhaven  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  18.  September
  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Zu  der  vom  Reichskanzler-Amt  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebenen  „Amtlichen
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1876“
ist  soeben  der  dritte  Nachtrag  erschienen.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

An  15.  d.  Mts.  ist  die  der  Lothringischen  Eisenbahn-Gesellschaft  gehörige,  der  Verwaltung  der  Elsaß-Lothringischen
  Eisenbahnen  unterstellte,  8  Kilometer  lange  Bahnstrecke  Bolchen-Teterchen,  welche  die  Fortsetzung
  der  Strecke  Courcelles  a.  d.  Nied  —  Bolchen  bildet,  mit  der  Station  Teterchen  für  den  allgemeinen
Verkehr  eröffnet  worden.

Berlin  W.,  den  17.  Oktober  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn  -Amt.
Maybach.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="578" />
        <pb n="579" />
        Central-Blatt

 

für  das

Deutsche  Reich.

  

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-  Amt.

————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.  .  Berlin,  Freitag,  den  3.  November  1876.  Nr. 44.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  im  Umlaufe  bezw.  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Noten-2


2.


von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  561

2. Justiz-Wesen:  Ernennung  von  Mitgliodern  Kaiserlicher
Disziplinarkammern

3. Münz-Wesen:  Ueberficht  über  die  Ausprägung  von  .
münzen

4. Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  bie  bis  zum  30.  September
  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage

 

banken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
Einlösung  vernichteten  Banknoten;  —  Goldankäufe  seitens
der  Reichsbank . .. .  664

5.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Durch  Eilboten  zu  be—

stellende  Briefsendungen  nach  dem  Auslande;  —  Postverbindung
  mit  Konstantinopel:  .  568

6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  —  der  Bahnstrecken  Waiblingen-569


Backnang  und  Stühlingen-Weizen

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

–.  ——  —  —

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  Karl  Trasse,  geboren  und  wohnhaft  zu  Mondivo  (Tyrol)  in  Oesterreich,  46  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Koblenz  vom  13.  Oltober

  d.  J.,

2.  die  unverehlichte  Anna  Beyer,  geboren  und  wohnhaft  zu  Soor  (Bezirk  Trautenau)  in
Böhmen,  25  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu

Breslau  vom  27.  September  d.  J.,

3.  der  Schuhmachergesell  Josef  Sodome  aus  Chricicik  (Bezirk  Neubydzow)  in  Böhmen,
29  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Liegnitz  vom

24.  Oktober  d.  J.,

4.  der  Tagelöhner  Nikolaus  Wenzl  aus  Zakau  (Bezirk  Pilsen)  in  Böhmen,  30  Jahre  alt,

2

der  Kellner  Ludwig  Gmeindl,  ortsangehörig  zu  Graz,  38  Jahre  alt,

6.  der  Tagelöhner  Ignaz  Janda  aus  Liboc  (Bezirk  Straconic)  in  Böhmen
durch  Beschluß  des  bayerischen  Magistrats  der  Kreishauptstadt  Landshut  zu  4  vom
11.,  zu  5  vom  15.  und  zu  6  vom  17.  Oktober  d.  J.,

86
        <pb n="580" />
        —  562  —

7.  der  Färber  Jakob  Winkler  aus  Wülflingen  in  der  Schweiz,  19  Jahre  alt,  durch  Beschluß
des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  24.  Oktober  d.  J.,
zu  1  wegen  Landstreichens  und  groben  Unfugs;
zu  2  wegen  Landstreichens  und  gewerbsmäßiger  Unzucht;
zu  3  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Entwendung  von  Lebensmitteln;
zu  4,  6  und  7  wegen  Landstreichens;
zu  5  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  J u s t i   z=  W e s e  n.

—.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (R.-G.-Bl.  S.  61),  in  Gemäßheit  der  vom
Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  de  Kaiserlichen  Disziplinarkammern:

in  Potsdam:
den  Königlich  preußischen  Kriegsgerichtsrath  Siber  daselbst;

2.  in  Stettin:
den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Schlichting  daselbst;

3.  in  Bromberg:
den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Danielot  daselbst;

4.  in  Erfurt:
den  Königlich  preußischen  Militär-Intendantur-Assessor  Ruser  in  Magdeburg;
5.  in  Oppeln:
den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Adamscheck  daselbst;
6.  in  Köln:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Cassius  Rospatt  daselbst;

7.  in  Darmstadt:

a)  als  Präsidenten,  den  Präsidenten  des  Großherzoglich  hessischen  Ober-Appellations=  und
Kassationsgerichts  Dr.  Zentgraf,

b)  den  Großherzoglich  hessischen  Ober-Appellations=  und  Kassationsgerichtsrath,  Geheimrath
Dr.  Hallwachs,

c)  den  Großherzoglich  hessischen  Ober-Appellations=  und  Kassationsgerichtsrath  Dr.  Kleinschmidt,
  sowie

d)  den  Königlich  preußischen  Militär-Intendantur-Assessor  Welter,

sämmtlich  zu  Darmstadt;

8.  in  Schleswig:
den  Königlich  preußischen  Appellationsgerichtsrath  Jasper  in  Kiel;
9.  in  Leipzig:
den  Königlich  sächsischen  Ober-Appellationsrath  Rüger  in  Dresden:
10.  in  Bremen:

den  Königlich  preußischen  Obergerichts-Vize-Präsidenten  Gleim  in  Verden,
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Staats=  beziehungsweise  Reichsämter  zu  ernennen.
        <pb n="581" />
        —   563   —                                                                                                                                              3. Münz  - Wesen

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  28.  Oktober  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

Münz-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon

Woche  vom  auf  Privat-.

  bis  28.  Doppel  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
Oktaber  1876  Doppel  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark-  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig=  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägtKronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf  Mark.  Pf.Mark.  .  Mark.  Pf]  Mark.  Pf  Mark.Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  1.352.698  —  421.34500  Ul:  Sr7o  tu..70  70  S4|00
b)  Hannover  —  —  —  —  437.356  —  111.9145001.zd0  fll]s  —  83
c)  Frankfurt  —  —  —  —  412.994  —  103.  435oo  11.535o  —  —  —
d)  München  —  —  —  —  654,.000  —  —  —  35.0000)  52.2000  1.90000  —..—  —
e)  Dresden  —  —  —  —  477.000  —  55000%400%%%%%  lil
f)  Stuttgart  —  —  —  385.065  128.638  —  —  —  5%%  1504%%%%  3.300  oo  916%
g)  Karlsruhe  —  750.000  —  —  —  —  31.00000%000of  1.  S00  oo  ————
h)  Darmstadt  —  —  —  —  86.606  —  —  10.021  0  ——44½221
i)  Hamburg  —  —  —  188.945  660.422  —  —  —  76.09260  —  —  —  —.  —
Summe  1.  —  750.000  —  576.0104114  —  722.69550  263.  850  10  266.  c03  ao  bias2  so  9.347221  6.715  46
2.  Vorher  "

waren

geprägt  in:
a)  Berlin  .  602.582.7201  102.  707.  220  131.  527.  260  18.  658.  946  18.  373.  58281  84.  876.  758  17.  648.  701  50  5.  396.  175  60  5.  121.  916  30  3.  029.  728  10  1.  599.  91840  1.  267.  o70  70
b)  Hannover  123.760.  1400  82.677.  280  —  1.08250%  1045l.575
c)  Frankfurt.220722  —  4.061.  8081  7.  000.  130  447  996  00  1.105%  3.334.28150.6  102  301  494.41398
d)  München07.959.  647.520  482114%%ODO.17.,5724  606  60  7.  836.  316  80]  3.228.  o7140  1.432.  5231601  535.  161201  331.  18538
e)  Dresden  64.574.  9401  17.266  480  —  5.645.545  5064.314½%%
f) Stuttgart,S  793.60  1.90  —  5  -cg  „  %2  %.„  17.49%.  122;2.134036000..11160.  233.02040%  %%%  10%%0  ie  ao
g)  Karlsruhe1.401.36ß021.430.570  —  3.934.960  1.954-666%  993.  804  o5  433.  o1s  so  201.  200  os
h)  Darmstadt  16.766.3801  10.866.  290  —  1.413.  770  !106.000661L2%4%4%
i) Hamburg  5-5½93590  3-8364950  %
Summe  2.  21.095.471.  900  333.  125.  380  171.345.1644Ns.TOSSO  41.455.  09  50  33.  566.  2  60  22.844.675  1011.  383.  86  bo  5.854.  803  66  3.368.103|67

Gesammt-  ·

Ausprägung  1.05.471.00  333.875.  880  171.  345.  16  0%  %%öSs.d%f  3.374.375  13

—  —  —--—----/6  —.

 

 

 

 

—.—
17429.347.280  Mark.

 

 

 

339.135.944  Mark.

 

 

 

–
34.559.520  Mark  80  Pf.

 

86*

 

 

—  —  —
9.239.120  Mark  01  Pf.
        <pb n="582" />
        —  564  —



4.  Finanz:.
Nach

über  die  bis  zum  30.  September  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  in  Umlauf,  beziehungs
Einlösung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.
-  Bezeichnung  —  1  —  #
  präkludirt  in  Bestandes  vernichtet  präkludirt  lim  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
der  Banken.
in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.]  Thlr.Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  —  —  —  —  —  —  2.340  197.660  —  2.940  297.060  —
2  Stadtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —I  170  10  99.  820  150  20  99.830
3  Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  680  99.320  —  7.200  2.800
4 Danziger  Privat-Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.770  —  98.230  4.  180  —  295.890
5 Profinzial-Aktienbank  des  Grosherzogthums
  Posen  —  —  —  —  —  —  610  —  99.390  1.280  —  198.720
6 Kommunalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Oberlausitz  (Görlitz)  —  —  —  —  —  —  640  99.360  —  1.860  298.140  —
7 Hannoversche  Bank  —  —  —  —  —  —  8.550  11.450  1.305.000  6.640  10.3600
8 Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  —  29.  44011.  006.  230  —  4.6600  1.131.  600  —
9  Leipzlger  Bank  ...  —  —  —  —  —  —  9.620  6302.759.750  20.960  3402.638.700
10 Chemnitzer  Stadtbank.  4.100  5.900  290.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —
11/  Rostocker  Bank  —  —  —  —  —  1.550  2.47  245.  ↄ801  6.  260  2.  9001  491.720
12  Oldenburgische  Landesbank  .  —  —  5.040  —  694.  720  2.840  —  1.397.400  —  —  —
13 Mitteldeutsche  Kreditbank  (Mei-  —
ningen)  –  —  —  —  —  —  4.760  286.  060  7.  671.  180  —  —  —
14 Privatbank  zu  Gotha  —  —  —  —  —  8.010  2.05  1.  990  —  3.  760  1.630.  220  —
15  Anhalt-  Dessauische  Landesbank  .  9.852  269.748  —1  2.  630  142.770  —  4.  510  570.090  —  —  —  —
16  Thüringische   Bank Sondershausen)  —  —  —  —  —  —  —  —  —  14.520  2.986.  480  —
17  Geraer Bank  —  —  —  —  —  —  11.6e20  .  085.  330  —  —  —  —
18  Niedersächsische     Bank  (Bückeburg)  —  —  —  —  —  —  10.870  5.989.130  —  —  —  —
19  Lübecker  Privatbank  —  —  —  —  —  —  1.450  —  376.550  1.280  —  432.720
20  Kommerzbank  in  Lübeck  —  —  —  —  —  —  2.020  360.240  —  1.040  276.700  —
21  Bremer  Bark  —  –  —  —  —  —  11.000  3.589.000  —  —  —  —
Zusammen  13.952  275.648  290.  000]  7.670  142.  7701  594.  720  150.  a850  28.  348.  270  14.  O53.  I001  70.  6550  12.  635.  620]  7.  166.  5  10
in  Abschnitten  zu  5  Sl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  El.
fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
22  Frankfurter  Bank  ...  .  6.400  151.240  —  69.700  7.504.560  —  455  559.545  —
23 Bayerische  Notenbank  ..  ...  —  —  —  31•400  —  5.968.600  —  —  —
24  Württembergische  Notenbank  ..  .—.  —  —  —  17.470  22.530|,O00  10.466  .101
25.  Badische  Bank  —  —  —  22.670  60.330  16.  100.  ooo  —  —  —
Zusammen  6.400  151.240  —  151.240  7.  687.  420  29.  128.  6001  10.  ↄ20  8.049.055  —
        <pb n="583" />
        —   565   —                                                                                                                                              Wesen.
weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
teten  Banknoten.

währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren  :  
Laufende Nr.
prãkludirt  im  Bestande  vernichtet  prakludirt  im  Bestandes  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  sim  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  

in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  Abschntten  zu  10  Mark  Laufende Nr-.
  -
Thlr.Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1.130  198.850  —  1.500  298.500  —  —  —  —  —  —  —  –  707.500  1
1.414.000  83.  100  2
1.200  50  488.7501  1.700  —  298.  300o1  —  —  —  —  —  —  6  1.328.000  165.000  zu  1.000  Mark.
1.400  8.600  290.000  800  19.20100.000  —  —  —  —  —  —  2.64  1.300  342.800  3
1.759  —  198.250  1.300  —  398.700  —  —  —  —  —  —  2.383.600  6156.400  4
817.600  82.  400  5
1.150  —  298.850  -*  —  399.200  —  —  —  —  —  —  700.000%200.000  zu  200  „
1.036.500%  163.500  zu  500  „
1.050  356.750  —  700  241.500  —  —  —  —  —  —  —  —  2.704.  700  6
1.300  5.  7000%  000  3.6001  615.000  —  —  —  —  —  —  7.754.600%  1.  24  400  7
38.978.900.02  .  100  8
13.350  5.  107.  80oo1  —  7.200.  10ol  —  —  —  —  —  —  —  —  1.213200/100  1  2600
8.000  100  2.411.  8900  5.400  100|0  —  —  —  —  —  —  —  ’)  425.000  9
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —  10
2.  900  1.4001  245.  7001  2.000  1.4001  246.  600  —  —  —  —  —  —  639.000%1.361.000  11
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  877.400  7.600  12
—  —  —  *—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  13
—  —  —  400  469.400  —  —  —  —  —  —  —  805.  100  5.794.  00  14
400  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  306.70010  15
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  16
1.655015  —  500  35.300  —  —  —  —  —  —  —  213.  4001  7.786.600  17
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.400  —2  18
—  —  —  700  —  6576.300  200  —  199.800  —  —  —  106.  400  —  19
—  —  —  300  159.700  —  —  —  —  —  —  —  1.993.  2001  406.  800  20
—  —  —  —  —  —  —  —  25.000  1.475.000  —  7.355.000|  2.645.000  21
35.600-000  0E20  #  199.600  25.000  1475.000.—  W–
darunter:
66.502.90046.457.900  zu  100  Mark.
700.000%  200.000  zu  200  „
12.  654.  000  14.  846.  O00  zu  500  „
1.328.000  165.000  fzu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  —
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Mark.  Mark.
6.133.901.566.,  100  22
2.450  264.  850  —  21.  004.606.  500  —  7.500  16.905.  600  —  —  —  —  1.528.0001.072.,  000  zu  500  Mark.
9.  159.  O00  6.  54  1.  000  zu  1.000  „
—  —  —  8.600  —  5.991.500  —  —  —  —  —  —  66.  191.  5001  4.  390.  900  23
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1969.90030.  100  24
8.600  41.  100  9.  160.  ooo  —  —  —  —  —  —  —  —  —  17.034700.300  25
11.050  306.25010.000  29.800  4.506.500  6.  99  1.  500  7.500|16.905.500  —  —  —  —  120.610  41.565.400
darunter:
109.980.0003.2.  400  zu  100  Mark
1.528.000]  1.072.000  zu  500  „
9  15000|  6.54  1.000  zu  1.000  „
*)  Wo  nichts  Abweichendes  angegeben,
  lauten  die  Noten  über
100  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen  umstehend.
        <pb n="584" />
        —  566  —

Bemer

Zu  1*:  Die  Noten  dbieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
42.  500  M  eingelöst.

Zu  2:  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  aufgeführt  2.900  M  in  Noten  zu
100  M  und  7.000  M  in  Noten  zu  1.000  M

Zu  6  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
295.300  M  eingelöst.

Zu  7:  Außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  3.000.000  M  in  Noten  zu  100  M

B.  Uebrige

 

 

 

  An  Banknoten
Laufende Nr.
  Bezeichnung  der  Banken.  tm  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet
  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Reichsbank  106.130  51.060  7.901.700  —  —  —  292.300  515.125  86.008.  150
2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins-  740  —  14.870  —  41.240  —  —  —
3  Kölnische  Privatbank  .  1.  520  120  98.360  2.920  240  296.840  —  —  —
4  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —  —  —  —  —  —.
5  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  19.330  —  —  —  —  600  —  —
6  Weimarische  Bank  13.400  124.960  983.640  2.580  479.320  546.100  —  —  —
11  Braunschweigische  Bank.  .  26.600  8.400  4.465.000  —  —  —  —  —
Zusammen  18617.720  164.54013.463.570  6.  300  429.  560  884.  160  292.900  515.175886.00
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
8 Landgräflich  Hessische  konzesfionirte  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  Höhe)  5.595  7.225  307.500  350  930  183.400  —  —  —
5a.  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt).  —  —  —  38.290  —  —  6.975  —  —
Zusammen  5.595  2.225  307.500  38.640  930  183.400  6.975  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung  zu  5.:  Die  eingelösten  Thaler=  und  Guldennoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aufsichtsbehörde    zurückgeliefert.
        <pb n="585" />
        —   567   —                                                                                                                                           kungen.

Zu  9  :  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von



765.000  M eingelöst.  Von  den  eingelösten  Noten  zu  100  M(  wurden  16.810.000  M  vernichtet.

Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  3.180.000  M
in  Noten  zu  100 M

-

Zu  19:  Außerdem  wurden  vernichtet  911.600 M  in  Noten  zu  100 M
Zu  23,  24  und  25:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine.

Banken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren:  
Laufende Nr.
im  Umlauf im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  
.  
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  in  Abschnitten  3  100  Mark  in
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
333.714.0082.286.000  1
4.800  4.  178.  350  4.  214.  Oo801  746.  200  118.8  50  —  —  —  336.500  132.255.5006.000.000  183·730001  zu  500  Mark.
218.141.000|.  OO0  zu  11000
600  100  101.850  500  600  290.300  600  1.600  546.200  —  —  —  —  —  2
1.850  250297.900  200  86000299.000  —  —  —  —  —  —  2.903.800  72.500  3
—  —  —  1.600  998.400  —  —  —  —  —  —  —  7.931.500  63.500/  zu  500  „  4
100  —  —  205  —  —  —  —  —  —  —  —  18.801.5000  5
750  240.45000  100  66.900|,0  —  —  —  —  —  —  169.300  5.990.700  6
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3.665.000  9.730.000  7
1  —
38.100  4.412.150  5.002.600OO10  600  1.600  546.00  336.500  132.255.  50000.000  76-055  100.  464.661.200
6  arunter:
359.  253.  600  116.  277.  700  zu  100  Mark.
186.670.50000  zu  500
218.141.000183.059.,  000  zu  1.000  „

in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  FI.  Fl.
—  —  —  —  —  —  #  8
1  500  —  —  600  —  —  54.
*)  Wo  nichts  Abweichendes  ange-1.500
  —  —  600  —  —  geben  ist,  lauten  die  Noten  über
100  Mark.
        <pb n="586" />
        —  568  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  30.  September  1876  an  Banknoten
  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

—  —

 

 

 

Ende  August  1876
in  Werthbeträgen:  waren  in  znuu  Also  Ende  September  1876
  Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  590.949  .  636.011  —  45.062
zwischen  50  und  100  Mrk  900.171  921.887  —  21.716
zu  100  Mark  und  darüber  969.440.029  884.530.578  +  84.909.451
Zusammen.  970.931.149  886.088.476  +  84.842.673

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  31.  Oktober  1876.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

In  der  Woche  vom  16.  bis  23.  Oktober  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Durch  Eilboten  zu  bestellende  Briefsendungen  nach  dem  Auslande.

Durch  Eilboten  zu  bestellende  Briefsendungen  sind  im  Verkehr  mit  folgenden  Ländern  zulässig:  Oesterreich-Ungarn,
  Helgoland,  Luxemburg,  Belgien,  Dänemark,  Niederland,  Rumänien,
Schweden,  Schweiz  und  Serbien.

Im  Verkehr  mit  allen  übrigen  Ländern  findet  bei  Postsendungen,  auch  wenn  das  Verlangen  der
Eilbestellung  ausgedrückt  ist,  eine  beschleunigte  Bestellung  nicht  statt,  dieselben  werden  vielmehr  wie  gewöhnliche
  Sendungen  bestellt.

Berlin  W.,  den  21.  Oktober  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.
        <pb n="587" />
        —  569  —

Postverbindung  mit  Konstantinopel.

Die  Verbindungen  von  Berlin  nach  Konstantinopel  gestalten  sich  vom  30.  Oktober  ab  auf  den  nachbezeichneten
  Wegen,  wie  folgt:

 

1.  Ueber  Lemberg  und  Varna.  2.  Ueber  Odessa.  3.  Ueber  Triest.
Aus  Berlin  Mittwochs  und  Sonnabends  Mittwochs  und  Sonnabends  Donnerstags
11°  Uhr  Abends.    11°  Uhr  Abends.  12¹⁰  Uhr  Mittags.
in  Konstantinopel  Sonntags  und  Mittwochs  Montags  und  Donnerstags  Donnerstags
12⁴⁵  Uhr  Mittags.  4°  Uhr  früh.  5°  Uhr  Abends.
Dauer  der  Beförderung  ungefähr:  31  Tage.  4  Tage.  74  Tage.

 

 

Die  Verbindung  über  Triest  wird  vorläufig  zur  Vermittelung  des  deutschen  Briefverkehrs
nicht  benutzt.

Die  Beförderung  der  Korrespondenz  nach  und  von  Konstantinopel  erfolgt,  sofern  auf  der  Adresse
die  Benutzung  des  Weges  über  Odessa  nicht  vorgeschrieben  ist,  auf  dem  die  größte  Beschleunigung  gewährenden
  Wege  über  Lemberg  und  Varna.

Berlin  W.,  den  24.  Oktober  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

6.  Eisenbahn-Wesen.

Am  26.  d.  Mts.  wird  die  zur  Württembergischen  Staatsbahn  gehörige,  bei  der  Station  Waiblingen  der
Remsthalbahn  abzweigende  Bahnstrecke  Waiblingen-Backnang,  18,3  Kilometer  lang,  mit  den  Stationen
Neustadt,  Schwaikheim,  Winnenden,  Nellmersbach,  Maubach  und  Backnang  dem  Verkehre  übergeben  werden.

Berlin  W.,  den  25.  Oktober  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  zur  Badischen  Staatsbahn  gehörige,  3  Kilometer  lange  Bahnstrecke  von  Stühlingen
nach  Weizen,  welche  die  Fortsetzung  der  Wutachthalbahn  bildet,  mit  der  Station  Weizen  für  den  allgemeinen
Verkehr  eröffnet  worden.

Berlin  W.,  den  27.  Oktober  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
87
        <pb n="588" />
        <pb n="589" />
        Central  -Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                        im

Reichskanzler-  Amt.

—  

Zu  beziehen  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
IV.  Jahrgang.  Nr.  45.

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung,  4.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  dar  Reichsbank;  —
betr.  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  Nachweisung  der  bis  Ende  Oktober  1876  stattgehabten  Ausführung
  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichs- 



Berlin,  Freitag,  den  10.  November  1876.

 

 

der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1853;  —  Kompetenzen  von
Steuerstellen  571  Reichskassenscheinen  573
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattsetes  5.  Konsulat-  Wesen:  Ableben  eines  Konsuls;  —  Ermäch-—
  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung    tigung  zu  standesamtlichen  Funktionen;  —  Exequatur-Er-3.
  Münz-  Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs  theilung...  .  576
münzen.  ....

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1853.

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  26.  September  d.  J.  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite
503,  Reichsanzeiger  Nr.  229  —  wird  nachstehend  ein  fünftes  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen  der
Lütticher  Prämien-Anleihe  vom  Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des  deutschen  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni
1871  —  Reichs-Gesetzblatt  Seite  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen

Nummern  tragende  Stücke  ersetzt  sind,  veröffentlicht:

12706  21192  32025  32038  32053  32064  52026  63679
13451  31354  32026  32039  32054  32065  55729  63680
13689  31820  32027  32040  32055  32580  63670  66161
15003  32016  32028  32041  32057  35380  63671  66162
16134  32017  32030  32042  32058  45244  63672  66163
16418  32018  32031  32046  32059  45274  63675  66164
16.419  32019  32032  32048  32060  46220  63676  66165
20566  32021  32033  32049  32061  49503  63677  79324
20848  32022  32036  32050  32062  49818  63678  79389
21191  32024  32037  32052  32063  ·

88
        <pb n="590" />
        —  572  —

Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben,  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gewahrt
  werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Reichskanzler-Amt  einreichen.
In  Betreff  des  hierbei  zu  beobachtenden  Verfahrens  wird  auf  die  Bekanntmachung  vom  22.  Februar  d.  J.
—  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  99,  Reichsanzeiger  Nr.  48  —  Bezug  genommen.

Berlin,  den  5.  November  1876.
Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

In  Bellheim,  Königlich  bayerischen  Hauptzollamtsbezirks  Kaiserslautern,  ist  eine  Uebergangssteuerstelle  mit
der  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  errichtet  worden.

 

Dem  Herzoglich  braunschweigischen  Steueramte  zu  Schöningen  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Salz-Begleitscheinen
  J.  beigelegt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1867  in  Blankenese  erbaute,  zuletzt  unter  chinesischer  Flagge  gestandene  Schoonerbrigg
„Auguste  Reimers“  von  207  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das
Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  heimathsberechtigten  Julius  Mannich  zu  Takao  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  zum
Heimathshafen  Königsberg  gewählt  hat,  ist  am  4.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Amoy  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

In  Papenburg  wird  mit  der  nächsten  Seesteuermanns-Prüfung  am  14.  Dezember  d.  J.  begonnen  werden.
        <pb n="591" />
        —  573   —



3.  Münz-Wesen.                                                                                                                                     U e b e r s i c h t 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  4.  November  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Woche  vom  Hiervon
—  ·  —
29.  Oktober  ]  auf  Privat-.
    20  10  5  2  1
bis  4.  No-  .  rechnung  5  2  1  50
vember  1876  Doppelkronen  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-=  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägt    stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
  
worden  in:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark  Pf.Mark  .  Mark.  Pf.Mark  .Mark. Pf.

a)  Berlin  —  —  —  —  1.957.150  —  161.  639  50  —  34.688  30  27.696/100  25.036  7äf  —  —
b)  Hannover  —  —  —  —  1421.664  —  160.  a81  oo  —  —  a6.  156  oo  –  —  —  —  E—  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  596.  164  —  91.  079  so  —  —  17.420  13.03|90  —  —  —
d)  München  —  —  —  —  473.000  —  —  —  31.00000  48.000  oo  9.300  %  —  —  
e)  Dresden  —  —  —  —  351.904  —  73.00000%3300  —  —  —  —  —
f) Stuttgart  —  —  —  449.045  45.  000  —  —  —  63.871001  1.620  oo  1.040  oo  4.  644  00  —
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  45.000/00  40.500  oo  —  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  300.000  —  —  08.610  —  —  —  —  —  —  —  19.969|30  —  nI  —
i)  Hamburg  —  —  —  169.515  673.720  —  —  F0½!96%  —  —  —  —  —
.  «
Summe  1.  —  300.000  —  618.560  4.626.212  —  1  786.200,00  297.367/20  19733350  ss.  oro  20  20.  680  ro  —  4
2.  Vorher  «-waren

geprägt  in:
a)  Berlin  502.582.720,  102.707.220  131.527.26026226%43  18  5.  396.  175  60  5.  792.  20200  3.  O65.  435  80  1.  599.  91340  1.  261.  549  70
b)  Hannover  123.760.  14100  53.  677  280  —  15.  089.  250  5.  202.  632  10.451.  575  3  S  S  7  OO  "O
c)  Frankfurt.220|  58957.  220  —  4.061.805  7.413.1244%%
d)  München07.959640  37-.307.520  482.114  9.  3.  3300O0T1O  3.  260.  27140  1.434.  423  6o  535.161/0%  331.195  43
e)  Dresden  54.574.940480  —  5.645.545  1r  2.  Oett-00/  o.  5  25%%  359.008  68  188.32410
f) Stuttgar1.793.360  26.165.920  —  6.186.435  1.345.00012214  6%00%25400  40%%  1022550  3  80
g)  Karlsruhe .ol.360  22.180.570  —  3.934.  960  1.964.666.O39  50  2.  922.  328  60  1.  701.  971  90  893.80  od  133.  O1880  201.  200  08
h)  Darmstadt]  16.766.  3801  10.  866.  290  —  1.  413.770  192.606  6.673.  4#31154.-04600%%4  6%  1.086.  197  70  155.452  0  186.  893132  685.26741
i)  Hamburg  40.  725.  640|S.66803  K9710051,37  vk-36.425%%  152  ⁊o  1.085.  ot2  101  324.  101198  84.  068  98
Summe  2./1.095.471.900  333.875.380  171.  345.  164  69.  318.  o08350.318.  682  143.512.  165  1  v1  ov  23.  111.468  40  11.448.  052  40  5.864.240  6983.374.879  13
à  #  a  1  1  |
Gesammt-  .
Ausprägung  1.085.  471.  8000  334.  17,-330  171.345164  4.94490405  11-33305½60|-T49|1
—  –  „Q  (6
1.429.647.280  Mark.  345.404.283  Mark  20  Pf.  34.  836,387  Mark  50  Pf.0  Mark  71  Pf.
.  .
1.  Finanz-Wesen.

In  der  Woche  vom  24.  bis  31.  Oktober  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

88*
        <pb n="592" />
        —  574  —

Nachweisung  der  bis  Ende  Oktober  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt).  nach  §.  1  des  Gesetzes.  nach  §.  3  des  Gesetzes.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
l
1 Preußen  einschließlich  Lauenburg  61.386.729  72.145.494  71  —  —
2  Bayern  36.000.000  14.197.536  951.534.975  37
3  Sachsen  36.000.000  7.479.8388  041
4  Wiürttemberg  10.285.713  5.321.235  84  3.309.651  44
5  Baden  11.142.858  4.276.  683  70  4.577.  449  53
6  Hessen  7.371.429  2.495.657  29  3.250.514  47
7  Mecklenburg-Schwerin  2.955.000  1.631.988  18  882.007  88
 8 Großherzogthum  Sachsen  1.800.000  837.401  47  641.732  35
9  Mecklenburg-Strelitz  2.400.000  283.779  50  1.410.813  67
10  Oldenburg  .  —  915.074  93  —4  —
11  Braunschweig  ..  3.000.000  913.120  29  1.391.253  14
12 Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981  89  833.  345  41
13 Sachsen-Altenburg  1.456.800  415.863  88  693.957  41
14 Sachsen-Koburg-  Gotb  1.800.000  510.134  20  859.910  53
15  Anhalt  2.850.000  595.278  00  1.503.148  00
16  Schwarzburg-  Sondershausen  450.000  196.607  91  168.928  06
17|  Schwarzburg-  Rudolstadt  600.000  220.988  22  252.674  52
18  Waldeck  630.000  164.517.  32  310.321  79
19  Reuß  ältere  Linie  .  390.000  131.949  77  172.033  49
20|  Reuß  jüngere  Linie  960.000  260.516  97  466.322  02
21  Schaumburg-Lippe  1.020.000  93.808  00  617.461  I  33
22/  Lippe  —  325.192  67  –  —
23  Lübeck  —  152.619  78  —  —1
24    Bremen  ½m  358.161  09  —  —
25  Hamburg  .  —  991.873  43  —  —
26  Elsaß  Lothringen  .  —  4.534.695  92  —  —
Summe  184.298.529  120.000.000  00  54.,  889.941  72

Anmerkung:  Zu  Spalte 6.
  

In  Spalte  7.
        <pb n="593" />
        —  575  —

die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  a.  b
(Spalte  2  zur  baaren  Zahlungwährenden  Vor-  -    ·
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  schiffe  sind  auf    den  bestniti-  zur  Erfüllung  des  Bemerkungen.
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  schiffe    sind  auf  den  Antheil  Maximal-Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt.,  Spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  der  Staats-  preußischen  Kontrole  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen-
  „  der  Staatspapiere  "  .  Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
59.520.579  70.279.340  00  4  71  —  —  1.866.  15000  —  —
35.  563.  836  14.197.535  00  1  95  14.244.199|37  —  —1  290.776  00
35.693.313  7.479.835  00  3  1048.808.983|31  —  —  204.458  00
10.176.000  5.321.235  00  0  843236.509  44  —  —  73.  142  00
11.  005.  4244  4.  276.  680  00  3  7004.485.82724  —  —  91.622  29
7.128.000  2.495.655  00  2  29  .088.228|47  —  —  162.286  00
2.943.000  1.631.985  (000  3  18  874.007  88  —  —  8.000  00
1.764.900  837.400  00  1  47  618.332  35  —  —  23.400  00
2.382.000  283.775  00  4  501398.813/67  —  —  12.000  00
–  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —  —
2.940.000  913.120  00  0  29  1.351.253|  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  7723.345  41  —  —  110.000  00
1.423.728  415.860  00  3  88  671.  909  41  —  —  22.048  00
1.761.000  510.130  00  4  20  833.910  53  —  —  26.000  00
2.718.000  595.275  00  3  001  —  —  88.000  00
444.000  196.605  00  2  91  164.928/06  —  —  4.000  00
575.289  220.985  90  3  22  236.  20052  —  —  16.474  00
604.443  164.515  60  2  32  293.28379  —  —  17.038  00
374.346  131.950  60  –—  0  2  161.597|49  —  10.436  !r
926.193  260.515  00  1  97  443.784|02  —  —  22.538  00
974.370  93.805  00  3  00  587.041|33  —  —  30.420  00
—  325.  190  00  2  67  —  –  —  —  —  —
—  152.615  00  4  781  —  —  —  —  —  —
—  358.160  00  1  09  —  —  —  —  —  —
—  991.870  *  3  48  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  60  0  92  —  —  —  —  —
180.553.  4213  118.  133.  780  00  70  0o  53.637.  303431  1.866.  150  0o  1.  252.  638  28
Die  daselbst  nachgewiesenen  106  113  929  Mark  sind  ausgegeben  ........  ,.....-..............  56.859.590 Mark.
d..2213747  ».20...........  -...........·.............  »..44.274.94o.
c..339.985,..50.........................  16.999.250-sind
  wie  oben  118.133.780  Mark.

Die  baar  gezahlten  70  Mark  sind  der  Reichs.  Haupkkasse  ersetzt  durch  14  Reichskassenscheine  à  5  Mark  70  „
Zur  Deckung  der  Vorschüsse    im  Betrage  von  53.637.303  Mark  43  Pf.  hat  die  Reichs-Hauptkasse  in  Reichskassenscheinen  91.950.000  Mark  erhalten,  welche  gegenwärtig
  bestehen:

a.  in  1.360.000  Abschnitten!  a  5  Mark  ......................................  6.800.000.
b.  in (300 000........·........20.....·......  ..........  6.000.000  „
c.  in   783.000  „  „  30  ».......................·..............  39.150.000  „

 

Summe  170.0683.350  Mark.
        <pb n="594" />
        —  576  —

5.  Konsulat-Wesen.

Der  Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Santiago,  Herr  Mac  Lean,  ist  gestorben.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Krauel  aus  Amoy  ist  in  seiner  Eigenschaft  als  zeitiger  Vertreter  des  beurlaubten
Kaiserlichen  Konsuls  in  Shanghai  für  den  dortigen  Amtsbezirk  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870
§.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Deu  Herrn  J.  L.  Wolff  in  Hamburg  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als  General-Konsul
  der  Republik  Uruguay  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="595" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche

    

  

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  uud  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

IV.  Jahrgang.    Berlin,  Freitag,  den  17.  November  1876.  Nr. 46.

 

—  —

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

Oktober  1876;  —  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  577  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse  betr.:  Be-  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats
fugniß  zur  Abfertigund  von  Zucker;  —  Salzeinfuhr  aus  Oktober  1876. . .   582
Frankreich;  —  Feststellung  des  Begriffs  von  getragenen,  4.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsnicht
  zum  Verkauf  eingehenden  Kleidern;  —  Kompetenzen  münzen  .  585
von  Steuerstellen;  —  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechsel-  5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verzeichniß  der  während

stempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar
bis  Oktober  1875  -. . . . . 578
3.  Finanz-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende

 

des  Prüfungsjahrs  1875  / 76  approbirten  Aerzte,  Zahnärzte,
Thierärzte  und  Apotheker . . . . .  586

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Bergarbeiter  Franz  Knieschke,  zu  Wetzwalde  bei  Reichenbach  in  Böhmen  am  12.  Januar
1833  geboren  und  wohnhaft,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
zu  Frankfurt  a.O.  vom  18.  September  d.  J.,

2.  der  Tuchmacher  Michael  Bernstein  aus  Beljatoff  (Gouvernement  Peterkau)  in  Rußland,
59  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Frankfurt

  a./O.  vom  19.  Oktober  d.  J.,

3.  der  Bahnarbeiter  Ferdinand  Kominek  aus  Bergstadt  (Bezirk  Tabor)  in  Oesterreich,
44  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  zu  Regen  vom  5.  Oktober

  d.  J.,

4.  der  mechanische  Künstler  Joseph  Kugler,  22  Jahre  alt,

5.  dessen  Schwester  Elisabeth  Kugler,  16  Jahre  alt,
zu  4  und  5  aus  Mechlavik  (Bezirk  Malnek)  in  Oesterreich,  durch  Beschluß  des  Königlich
bayerischen  Bezirksamtes  Cham  vom  9.  Oktober  d.  J.,

6.  der  Tischlergesell  Adalbert  Michalek  aus  Raymital  (Bezirk  Blatna)  in  Oesterreich,

26  Jahre  alt,

89
        <pb n="596" />
        —  578  —

7.  der  Häusler  und  Hausirer  Jakob  Jerman,  ortsangehörig  zu  Roschanz  (Bezirk  Tschernembl,
Kronland  Krain)  in  Oesterreich,  17  Jahre  alt,

zu  6  und  7  durch  Beschluß  des  Magistrats  der  bayerischen  Kreishauptstadt  Landshut
vom  21.  Oktober  d.  J.,
8.  der  Malergehülfe  Karl  Kraus,  geboren  zu  Leitmeritz,  49  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der
Königlich  sächsischen  Kceishauptmannschaft  zu  Zwickau  vom  26.  September  d.  J.,
9.  der  Tagelöhner  Leopold  Tausig*)  aus  Zruc  (Bezirk  Ledec)  in  Böhmen,  61  Jahr  alt,

wuß  Beschluw  des  Großherzoglich  badischen  Landes-Kommissars  zu  Karlsruhe  vom  27.  September
  d.  J.,

zu  1,  2,  4,  5,  6,  9  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
zu  3  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  eines  falschen  Legitimationspapieres;
zu  7  wegen  Landstreichens  und  unbefugten  Hausirens,
zu  8  wegen  Landstreichens  und  Verübung  groben  Unfugs,
und  auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist
10.  der  Tagelöhner  Wendelin  Rosenblatt,  geboren  zu  Helfrantzkirch  (Kreis  Mülhausen),

wohnhaft  zu  Mülhausen,  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  36  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  28.  Oktober  d.  J.,

nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls  erkannten  Zuchthausstrafe  von  vier  Jahren,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1875  Seite  310  Ziffer  9.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  v.  Mts.  beschlossen:

daß  das  Hauptzollamt  in  München  zur  Ausfuhrabfertigung  von  Zucker  mit  dem  Anspruch  auf
Zoll=  oder  Steuervergütung  ermächtigt  werde.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  d.  Mts.  beschlossen:
Wenn  Salz  in  Säcken  eingeht,  deren  Beschaffenheit  darauf  schließen  läßt,  daß  das  Gewicht
derselben  erheblich  unter  dem  tarifmäßigen  Tarasatze  von  1  Prozent  zurückbleibt,  ist  künftighin
von  dem  Rechte  der  Nettoverwiegung  Gebrauch  zu  machen;  es  kann  jedoch  von  dieser  Nettover-
        <pb n="597" />
        —  579  —

wiegung  Umgang  genommen  werden,  so  fern  der  Zollpflichtige  sich  mit  einer    Taravergütung  von
1/2  Prozent  begnügen  will.

 

De-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  d.  Mts.  beschlossen:
die  Anmerkung  zu  Pos.  18  des  Tarifs,  wonach  Kleider,  getragene  oder  gebrauchte,  wenn  sie
nicht  zum  Verkaufe  eingehen,  zollfrei  einzulassen  sind,  dahin  auszulegen,  daß  dieselbe  sich  auf  alle
Gegenstände,  welche  zur  Bekleidung  des  Menschen  dienen,  auch  wenn  solche  im  Falle  der  Verzollung
  nicht  unter  die  Tarifposition  18  fallen,  also  z.  B.  auch  auf  Hüte  von  Filz  oder  Stroh,
lederne  Handschuhe,  Umschlagetücher  etc.  bezieht.

 

Dem  an  Stelle  des  bisherigen  Königlich  preußischen  Nebenzollamtes  II.  zu  Schoppinitz  (Hauptamtsbezirk
Myslowitz)  daselbst  mit  der  Betriebseröffnung  der  direkten  Geleiseverbindung  von  Schoppinitz  nach  Sosnovice
voraussichtlich  noch  vor  dem  1.  Dezember  d.  J.,  spätestens  aber  an  diesem  Tage,  in  Wirksamkeit  tretenden
Nebenzollamte  l.  ist  die  Befugniß  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen,  zur
Abfertigung  der  auf  der  Eisenbahn  ein=  und  ausgehenden  Waaren  nach  Maßgabe  der  §§.  63,  64,  66
bis  71  des  Vereinszollgesetzes  vom  1.  Juli  1869,  zur  Gestattung  der  Aus=  und  Umladungen  der  auf  der
Eisenbahn  unter  Raumuverschluß  beförderten  Güter  —  §.  65  des  Vereinszollgesetzes  —  und  zur  unbeschränkten
  Erhebung  von  Zollgefällen  für  die  auf  der  Eisenbahn  eingehenden  Waaren  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  sächsischen  Untersteueramte  Döbeln  (Hauptamtsbezirk  Freiberg)  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  J.  und  II.  über  ausländisches  und  über  inländisches  Salz  beigelegt  worden.

 

89*
        <pb n="598" />
        —  580  —

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ober-Postdirektions-Bezirke.  anr  Februar,  Nr
1.  Im  Reichs-Post  gebiete.

  1.  Königsberg    .  .......  11.434  95  10.825  15  13.083  95
2.  Gumbinen  3.158  95  2.304  15  2.999  75
3.  Danzig  .  .  9.07300  8.603  75  12.124  15
4.  Berlin  .  .  57.36085  60.187  35  60.707  60
5.  Potsdam  3.91120  4.185  45  3.598  00
6.  Frankfurt  a.  O.  .  7.54505  6.984  50  8.566  20
7.  Stettin  .  9.866  70  9.145  25  13.077  05
8.  Köslin  .  1.763  20  2.174  70  2.683  20
9.  Posen  5.312  40  4.765  25  5.833  25
10.  Bromberg.  3.220  40  2.807  05  3.495  35
11.  Breslau.  .  20.862  30  20.013  65  20.376  45
12.  Liegnitz  7.962  20  6.812  35  8.723  45
13.  Oppeln  .  8.26230  7.269  35  7.643  15
14.  Magdeburg.  17.341  40  16.439  85  18.482  35
15.  Halle  a.  S.  8.453  55  8.440  15  9.156  70
16.  Hale  ............  11.61245  10.175  45  9.839  70
17.  Kiel.  4.487  00  4.074  20  4.85720
18.  Hannover  ...  .  6.681  05  6.863  95  6.44e1%020
19.  Münster  ..  1.812  85  1.522120  1.751  45
20.  Minden  *  .  6.05065  5.12390  5.51560
21.  Arnsberg  21.0010)  85  20.644  25  19.621  00
22.  Kassel  *.  .  3.948  65  3.736  55  3.858  35
23.  Frankfurt  a.  Ml.  30.102  30  30.  107  90  26.899  75
24.  Köln  ............  17.14715  15.26930  17.303  50
25.  Aachen  ·  7.422  70  7.349  65  7.510  85
26.  Koblenz..  ....  3.008  990  3.191150  3.343  45
27.  Düsseldorf  38.692  40  39.663  20  37.3221  15
28.  Trier  2.564  00  2.118  60  1.998  40
29.  Dresden  10.934  85  10.849  30  10.978  80
30.  Leipdiz  33.175  60  28.765  60  31.574  85
31.  Karlsruhe  .........  12.498  90  13.  353  75  12.055  10
32.  Konstanz  4.  480  10  4.397  20  4.502  60
33.  Darmstadt  10.943  45  11.4544  00  10.893  55
34.  Schwerin i.  M.  3.914  05  2.800  05  5.115  05
35.  Oldenburg..  ..  .....  3.563  65  3.488  05  3.485  60
36.  Braunschweig  ....  5.730  20  5.431  65  4.9062  05
37.  Bremen.  .  22.90975  20.725  90  19.210  50
38.    Hamburg  70.00325  63.308  30  69.234  55
39.  Straßburg.  Elsaß.—  14  681  60  13.20  8  16.81  90
40.  Metz  .  ....  .  3.55  3.

Summe  I.  526.610  55  504.  134  20  528.61130

II.  Bayern.  .....  36.59120  34.67650  36.055.95
III.  Württemberg  .....  16.435  45  18.136  85  18.816  20
.  ,  Ueberhaupt  579.637  20  556.94755  583.513  45

*)  Dagegen  im  Jahre  1875**  .  ...  662.743  56  564.074  45  593.269  85

„  „  „„  1874  ....  665.24700  558.14100  623.493  00

„  „  „  1873  ..  .  69693300  616.017  00  684.645  00

 

*)  efr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.
*)  Die  Einnahme  der  Monate  Januar,  Februar  April  und  Mai  ist  nachträglich  berichtigt,
        <pb n="599" />
        —   581   —                                                                                                                                      Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar  bis  Oktober  1876.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April.  Mai.  Juni.  Juli.  August.  September.  Oktober.
M  M  M  M  M  M  M
11.725  60  13.220  30  11.599  10  10.490  00  10.74380  15.217  13.835  40
2.653  55  2.724  05  2.707  15  2.726  10  2.400515  3.28195  3.488  20
10.402  95  11.76ö2  80  12.41110  10.796  50  11.632  30  11.86ö2  85  12.333  45
51.52280  55.  321  85  62.705  50  57.228  25  52.64330  63.918  80  68.355  05
3.  814  80  4.304  25  4.226  15  3.641  05  3.909  75  4.054  75  3.619  10
4.734  75  9.792  80  8.068  90  7.878  85  7.513  75  6.95720  8.330  35
12.0017  05  11.725  50  11.941  35  12.230  70  11.0(21  20  14.262  65  14.307  30
1.994  65  1.985  75  2.3966  00  1.900  95  1.603  60  2.238  95  2.446
4.828  90  4.829  35  6.400  10  5.072220  4.57715  5.677T75  5.07E475
2.75595  2.97715  3.991  10  3.464  50  2.931130  3.578.55  3.26
21.166  70  21.  4344  00  22.501  40  21.199  90  20.423  0  19.661  4  21.2395
6.704  15  8.034  00  8.363  60  7.757  65  7.  247  55  8.71005  8.048  0
7.35525  7.2890  25  8.055  95  7.89785  7.485  10  8.294  Z———  t
15.743  45  15.098  85  13.891  60  15.688  75  15.55420  17.19110  20.302  60
6.9966  10  6.  636  35  7.  994  20  6.835  20  7.375  80  10.471  55  9.4714  80
8.874  25  10.008  60  8.404  95  9.818  80  8.971  45  -  9.254  55  10.730505
6.026  85  5.825  85  4.448  90  4.874  65  5.588  20  4.821  75  5.8330
5.826  90  6.031  80  6.798  80  6.591105  6.853  75  6.366  70  7.8388  65
1.801)  20  1.719  95  1.746  30  1.542  85  1.667  30  1.54430  1.982  85
5.236  85  5.377  45  5.5608  45  5.242  90  5.306  45  5.385  05  5.319  55
18.  883  35  22.134  80  19.200  00  20.576  15  19.712  30  19.185  15  20.991  20
3.4609  60  3.7566  60  3.9000  65  3.930  25  3.616  80  3.477155  4.026
27.1745  27.926  75  28.993  55  32.026  90  27.8966  40  29.610|  90  33.49785
17.824  15  16.  110  65  16.73260  16.441n  85  18.20090  95  14.703  10  17.594  85
7.5998  25  7.913  40  6.945  30  8.470  25  8.739  80  7.149  70  8.568.  55
3.486  95  3.704  35  3.283  65  3.3975  3.086  85  3.19360  3.352  40
36.498  80  40.870  90  36.016  35  39.606  90  39.604  75  38.069  30  39.67130
2.189  15  2.23100  1.987  30  1.780  90  2.340  70  2.22770  2.112225
9.577  60  10.953  40  12.12020  11.163  50  9.82525  11.048  90  10.76670
30.019  30  31.514  65  30.6656  30  28.67700  26.915  80  29.387  10  31.0609  35
11.085  00  13.46ö2  55  10.879  50  11.13270  13.645  60  13.4230  13.428  20
3.897  10  4.947  80  3.666  85  4.6634455  3.877  70  5.1435  4.223  45
9.427  00  11.635  60  10.3600  25  10.762  60  9.667  70  11.822  35  11.210  60
2.544  10  2.18730  3.59906  60  3.0838  05  2.431  70  4.864  50  2.4035  60
4.106  75  4.416  65  3.341  00  3.648  35  3.249  95  3.402  30  3.81419  35
4.146  90  4.200  90  4.320770  3.686  80  3.4906  20  4.78510  5.27515
15.574  60  17.3885  35  18.583  25  19.79215  18.166  05  21.23500  19.200  45
63.956  25  68.25385  74.158  05  72.85770  65.369  10  76.4547  74.71765
16.377!225  17.148  95  13.441  55  15.789  40  16.594  85  15.754  00  15.32790
3.559  50  3.468  80  3.981  65  3.  306  45  3.  046  75  3.902  70  5.326  05
483.5013  343550.3251  5  240  00|17,  60  6C  4-978  80  61.  492  80  0.?772  20
31.630  202  4532.99  65  S7S3035.5140  85  60
16.309  05  18.821  20  17.937  80  17.20920  75  16.579  55  18.99592  05  19.33230
531.502%60  573.  778  80  8  35  6  65  596.09  15  619.100  10
605.828  6052040  074  4  95  1617.775  30  572.486  90  616.683  85  1  619.617  40
573.16ö2  00  570.00  OC0  OSI  811100  5594.7653  00  570  31100  579.972  00  1617.094  00
641.025  00  44.  484  O0  634.7604  OC  61.  4040OC  25  ?5  00  1679.065  00
        <pb n="600" />
        —   582   —

3.  Finanz.-.

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Sonstige  Ver-  Event-Laufende Nummer. 
  täglich  bindlich-  bindlich-
  Grund=  Reserve.Noten-  GegenGegen.  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  aus-Name
  der  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  30.  Sept.  deckte  30.  Sept.  Ver,  20.Sept.  mit  30.  Sept.  Passive.  30.  Sept  der  30.  Sept.  weitere-
  1876.  Noten.  1876.  1876. Kündi.  1876.  1876.  Passiva.  1876.  inländische
  bindlich-  gungs  dischen
  keiten.  frist.  Wechseln.


1  Reichsbank  119.996  12.000  2  6.952188.497  0  163.239  +  12.102  50.300—  1.318  697  —  491.079.530  3.883—
2 Städt.  Bank  zu  Breslau  3.000  650  2.79714  45  1.2174  291  a.017  4  28  1.412  —  84  —  —  10.  876  *  124
3  Kölnische  Privatbank.  .  .  .1  3.000  750  2.769—  154  1.228  —  4  257.110  21  36  —  10.  549/  -  285  434
4  Magdeburger  Privatbank.  3.000  624  2.626—  31  1.102  —  125  11  13  774—  100  1682—  75  7.197—  219  1.426
5  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.000  750  2.340—  1  1.102|  32  454  —  2s10  4.425  —  104  351  +  254  11.320,—  103  502
6  Provinzial=  Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3.000  707  2.427—  127  1.217—  40  3  —  1.26214  21  7  —  1  7.406  —  107  521
7  Hannoversche  Bank  12.000  694  7.200—  346/  3.300—  96232.091I  167  6.092—  124  936  54  29.022—  449  1.161
8  Frankfurter  Bank  .  ..  43  3.429  19.451—  630  6.334—  J4.1909.791X  3.557  4.266  370  12—  57/54.092  3.24338
9 Bayerische  Notenbank  7.500  —  67.228|+  1.968827.540—  4.616  1.516  —  378  123—  171.552  —  3777.919+  1.952  910
10  Sachsische  Bank  zu  Dresden.  30.  000  3.000  47.  1933/-  3.  603)  16.  0194  2.  1471  1.  6690  s-  6.  oGs]  17.  5371  -  1.3851  1.  574  4  2221  100.  ↄ63  —  11.  o34]  2.919
11  Leipziger  Kassenverein  3.000  115  2.821—  115  1.301—  98  1.6027.  426  121—  7  162  14  7.821  332  588
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  65  510  —  290  J.  185  41  57  2.805  —  45651  133+  10  4.070/  498  5414
13  Württembergische  Notenbank  9.000  317  18.6600—  901  7.115—  1.122  257—  111  —  —  6568  37/  2.90  976  822
14  Badische  Bank  9000%44%  6.499—  772  257.—  281  9.000  —  815  7986.612—  793  291
15  Bank  für  Süddeutschland  1.407  158.  o22s4  2219.590—  141  148  —  4  —  —  1.182—  9604.148|  1211310
16  Rostocker  Bank  6.000  403  603—  71  81-  210  928  8  v.337TT  41  289.  137  15.560  115  280
17 Braunschweigische  Bank 101500  451  3.404—  341  2.106—  2272.823—  66  4.  677+  5688  242  J+  2822.3197/—  219  1.022
181  Kommerzbank  in  Lübeck  .400  240  1.887—  106  84—  173391+  64  2.141—  258  275+  11  8.340—  299  199
19 Bremer  Bank  16.607  676  7.134—  221  3.333—  271  545%  5637□864  33  24  49.668+  104  991
Zusammen 1.045  427  41509s599.091  4.580
Bemer

Zu  8*;
Zu  14*:
Zu  15*:

Darunter  183.700  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  68.074  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  138.919  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="601" />
        —   583   —                                                                                                                                            Wesen.

banken  Ende  Oktober

1876

Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),
übersichten,  verglichen  mit  denjenigen  Ende  September  1876.

auf  Tausende  Mark).



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Laufende Nummer.
Metall.  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Bestand  30.  Sept.kassen.  30.  Sept.derer  30.  Sept.  Wechsel.  30.  Sept.  Lombard.  30.  Sept.Effekten.  3o.  Sept.  Activa  30.  Sept.  der  30.  Sept.  
  scheine.1876. Banken.1876.  1876.  1876.  1876.  1676.  Aktiva-  1876.

Laufende Nummer.
4#  vl4  16788NL  53.795  —  6.09V2  682o  +  58566  31.723  14674  "  1
1.079—  128  5.  —  2  4966  —  114  6.542  14  2.312—  46  664  —  1  —  —  11.099  +.  233512
1.190|  81  2  —  1  349—  232  68.524  —  102  593  21.  —  —  —  7  10.872—  26688
1.099  109  25  H  8  400  231  4.717  —  382  855  —  95  —  —  276  M  173  7.370—  210
1.011  8  —  —  227  789.085  4  28  790  1—  158  199  —  5  306  +  126  11.618—  s
2714  38  1—  7  238  —  118  942  122  1.026  —  1127  —  —  478—  6  7.  656  —  886
3.360  +  298  37  19  508  +  99  14.  617  —  1.350  791—  192  1.158  M—  109  8.356+  56868  29.022%  449  27
9.007  2.712  626  4  66-S  1.022%  1.529  5.376  +  235  —  18  2742  750  54.8329  +  3.26688
38.175—  1.357  122—  2011½6  2•210  163  515  —  29  9669—  222  77.919  1.952
25.4112—  4602  450  —  6899  5.2682  —  5.4373.561—  3.503  6.732—  996  778—  15  8.748  —  7  78184  11.034
1.  188  64  8—  8  354—  73  3.403  632  1.802  —  210  319—  778—  91  7.821  3321
200  —  12  12  —  2  8—  170  3.366—  3J71  236  63  33  —  21—  5  4.o70  —  4982
—.  14—  166011  642  1.158  321—  30  18  —  71  8864  4  62  28.901  —  97613
—.  —  12  47  T  16518981  1.670  —  39  299  —  aus-Leu  Mem-mus.548-i-187
  38  4  23  845  +  1920.323—  403  1.973  —  284  7.775  437  4.  115  —  31  44.  118  121116
303—  39  218  4  178  1  —  2.935—  195  7.83534  143  1919  —  442  2.503  278  15.822  .  3251
7  35  11—  10  310  —  13911.505  1.480  2.129—  60  —  —  7.2683—  881  22.215  +  3257
873+  137  3  -  3  163  —  73  3.968  12  1.  166  —  81  415  4  64  1.900  —  347  8.547  —  225  18
*5½%  66  271.  156  261—  344%34.590  98  4.577  4  266  383  —  5  656  —  199  43.807  20019

i  .

soz.520-—15.2624s.133-,-I-4.135Ihm-Uns  750.51si-I-  91.759  96.505  —  9.48719.114  +  1,.008  75.449  —  11.499  1.619.939—  3.364

kungen.
Zu  18*:  Darunter  9.870  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.

Zu  19*:  Darunter  54.000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.
        <pb n="602" />
         —   584 —

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
nahme  beträgt  Bonifikatio—  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  .  leib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahrs.  —  mehr
Einnahme.  „  Vorjahrs.  ·
  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M   M   M   M
I.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  99.529.010  36.067  99.492.943  99.724.676  —  231.733
Rübenzuckersteuer  29.683.159  8.814.582  20.S68.577|1753,87U  5.114.706
Salzsteuer  25.  680.  684  929  25.679.75525.647.369  32.386
Tabackssteuer  729.655  191.682  537.973  349.  754  4  188.  219
Branntweinsteuer  ...  35.756.I954.959.74130.796.45433.577.423—2.780.969
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  103.047  —  103.047  90.803  12.244
Brausteuer  15.244.085  167.009  15.077.076  15.165.227—  88.151
Uebergangsabgaben  von  Bier.  729.111  –  729.111  727.004  2.107
Summe  207.454.946  14.170.010  193.284.9361791.036.  127+  2.248.809
        <pb n="603" />
        —   585   —

4.  Münz-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  11.  November  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Hiervon
Woche  vom  auf  Privat-5.
  bis  11.  No-  Doppel.  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
vember  1876  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark-  Pfennig.  Pfennig.  Pfennig Pfennig. Pfennig.Pfennigsind
  geprägt  Kronen.  -  stücke.  strücke-.  stücke-  stücke.  stũcke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
2
a)  Berlin  —  —  —  —  1.686.626  —  313.36200  —  —  2.519%0  66e.29770  24.7131800ß  —  —
b)  Hannover  —  —  —  —  522.112  —  179.74600  —  —  34.946000  —  ——  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  629.096  107.  830  00  ——55.8200  —  —
d)  München  —  —  —  —  611.000  —  —  335.000%%  S).500  00  13.00  0  —  —  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  336.822  —  48.  917  60  50.000  00  —  —  —  —  —  ——
f)  Stuttgart  —  —  —  —  269.952  —  89.9531005  40  1750%  10.525s00  —
g)  Karlsruhe  —  505.620  —  —  188.000  —  27.00000  45.  ooo  oo]  21.40000  —  —  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  400.00  —  so.000  —  —  —gganoooio  —  —
i)  Hambung  —  —  —  161.995  620.278  —  —3289|80  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  905.  620  —  241.995  4863.886  —  766.808/50)  293.683.20  161.236/60  ——  a1.  s25  so  —
2.  Vorher  *
waren
geprägt  in:
a)  Berlin.  5  2.70  2.  v07.  220%  64.  876.  88  18.  531.  68600  .  .SSOOw.  131  80  1.  624.  O  10  1.  261.  549  70
b)  Hannover  123.760.  1401  52.677.  280  —  15.0250  6.624.  296  10.461.  576  5.763.  23900  3.  548.  637  00  1.  689.  a1340  1.  281.  812301  670.  815  701  424.  500  80
c)  Frankfurt  175.907.  2201  56.  957.  220  —  4.061  S80ö|  Ss-2S88  7.44%
d)  München107.959.640720  482.11444%%  460%
e)  Dresden  54.  574.  9401  17.  366.  480  —  5.645.54,53%  545
f) Stuttgart  0  —  6.635.530  1.390.000  .  4  122P460435  80
g)  Karlsruhe  1.401.36027.180.70  —  3.934.960  1.964.  666  0  D1.  200|08
h)  Darmstatdt 1676380|116620  —  1  413.  770  301.216E  4.0%4E
i) Hamburg  40  25so39.335.700.  20  6575.094  3-836.455|/481383/50|70379205)0|110  324.  101  981  84.  o68  93
Summe  2.  1.095.  471.  900  334.  175.  380  171.3451644  5444  1-  2-6%  ooS-  -.56  2  23303.80520  11.  33  081/60  öl.893.921  68  3.374.879,13
.  i
Gesammt.  "“
Ausprägung  1.095.471.9003  OS1.000  1.345.  016440S9s.790  .0.  504
—.  /“  —.—  —  —  —

 

—.—-1.430.552.900
  Mark.

 

 

351.570.657  Mark  90  Pf.

 

35.103.771  Mark  45  Pf.

 

 

 

—
9.300.426  Mark  51  Pf.
        <pb n="604" />
        —   586   —                                                                                                                                                5.  Handels  - und  Gewerbe  - Wesen                                                                                                   B e ka n n t m a c h u n g                                                                                                                           Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  29  der  Gewerbe-Ordnung
Seite  245)  werden  in  den  nachstehenden  Verzeichnissen  A.,  B.,



Handels.



  





vom  21.  Juni  1869  (Bundes-Gesetzblatt
und  D.  die  Namen  der  in  Gemäßheit  der

Bekanntmachung  vom  25.  September  1869  I.,  II.  und  III.  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  635)  und  der  Bekanntmachung
  vom  5.  März  1875  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  167)  während  des  Prüfungsjahres
  1875/76  von  den  zuständigen  Central-Behörden  approbirten  Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker
  veröffentlicht.

Berlin,  den  5.  November  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

A.  Verzeichniß  der  approbirten  Aerzte.

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Laufende Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
24.—  Fröhlich,  Julius,  Schönau.
I.  In  Preußen.  25.  Dr. med.  Gosebruch,  Her-Hamm.
1.  Habrecht,  Karl  Josef,  Witz.  mann,
2.  Dr.  Kanzow,  Maximilian,  Schievelbein.  26.  „  Meyer,  Karl,  Damme  (Oldenburg).
3.  ,  Priester,  Aron,  Christburg  in  West.  27.  „  Ztchner,  Otto,  Nheinsberg.
preußen.  28.  Gräfe,  Karl,  Wiesbaden.
  4.  Vogelreuter,  Robert,  Darkehmen.  29.  Dr.  Förster,  Julian,  Elsenborn.
5.  Albrecht,  Arthur,  Heinrichswalde.  30.  Valder,  Johann  Hubert,  Kelz  bei  Aachen.
6.  Fittkau,  Josef,  Schwedhöfen.  31.  Horn,  Max,  Ottenhausen.
7.  Wichmann,  Franz  Louis]  Königsberg  in  Preu?.  PDr.  Adam,  Emil,  Patschkau.
Georg,  ßen.  33.  Parisius,  Hermann  Loburg.
8.  Dr.  Finkler,  Dittmar,  Wiesbaden.  34.  Jacobson,  Gustav,  Pr.  Holland.
9.  „  von  Platen,  Otto,  Parchow  auf  Rühgen.  35.  Breuer,  Joachim,  Simmerath.
10.  „  Bardenhewer,  Ernst,  M.  Gladbach.  36.  Dr.  med.  Möller,  Julius,  Schwelm.
11.  ,  Berghaus,  Eugen,  Essen.  37.  Oertmann,  Errnst,  Horst  bei  Steele  a.
12.  „  Bueren,  Ernst,  Ründeroth.  dDd.  Ruhr.
13.  Richters,  August,  Kösfeld.  38.  „  Werx,  Gustav,  Barmen.
14.  Helmrich,  Ernst,  Sondershausen.  39.  „Kaortüm,  Eduard,  Neuhof  (Mecklenburg-15.
  Dr.  Degenhardt,  Heinrich,  Berntrode.  Schwerin).
16.  „  von  Wika-Czarnowski,  Klein-Glisno.  40.  Balser,  Wilhelm,  Darmstadt.
Alexander,  41.  Dr.  Nieke,  Karl,  Sagan.
17.  „  Maschke,  Ernst,  Berlin.  42.  „Fischer,  Eduard,  Magdeburg.
18.  0,  Reetzell,  Karl,  Lilsit.  43.  „  Sioli,  Emil,  Lieskau  bei  Halle  a.
19.  Schröder,  Johann,  Bödefeld.  d.  S.
20.  „  Hertz,  Andreal,  Tetz.  44.  Pingel,  Julius,  Schönheyde.
21.  „  Meyburg,  Heinrich,  Jülich.  45.  Dr.  Schibalski,  Josef,  Beuthen  O.-Schlesien.
22.  „  Sechtem,  Josef,  Merten.  46.  „  Grädve,  Gustav,  Schwerte  i.  W.
23.  „  Stoter,  Karl,  Durchholz.  47.  „  Peretti,  Josef,  Bonn.
        <pb n="605" />
        —   587   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
48.  Dr.  Albrecht,  Paul,  Hamburg.  88.  Dr.  Joeckel,  Ernst,  Gleiwitz.
49.  ,  Neuber,  Gustav,  Tondern.  89.  „  Löffler,  Friedrich,  Frankfurt  a.  O.
50.  Suadicani,  Ernst,  Schleswig.  90.  Sachs,  Karl,  Neisse.
51.,  Knopf,  Armin,  Hildburghausen.  91.,  Stahl,  Karl,  Kaub  am  Rhein.
52.  Hesse,  Hermann,  Heersum.  92.  Piossek,  Josef,  Chrost.
53.  Dr.  Beyer,  Heinrich,  Hennersdorf.  93.  Dr.  Peyer,  Selemann  (Sel=  Prenzlau.
54.,  Janert,  Bernhard,  Ortelsburg.  mar),
55.  ,  Litterski,  Stephan,  Squirawen  (Kreis  94.  Barth,  Emil,  Meschede.
Berent).  95.  Biskupski,  Anton,  Alt-Gostyn.
56.  „  Buiddenberg,  Friedrich,  Vreden.  96.  Dr.  Murdfield,  Franz,  Sendenhorst  i.  W.
57.  „  Greven,  Ferdinand,  Otzenrath.  97.  „  Unkell,  Josef,  Bergheim  a.  d.  Erft
58.  „  Heubach,  Hans,  Kapkeim.  bei  Köln.
59.  „  Kalscheuer,  Josef,  Gymnich.  98.  „  Florian,  Julius,  Bischofswalde.
60.  ten  Doornkaat-Koolmann,  Hamburg.  99.  „  Jastrow,  Alexander,  Nekel.
Johannes,  100.  Putzrath,  Salomon,  Insterburg.
61.  Dr.  König,  Adolf,  Witten.  101.  Dr.  Kleffel,  Richard,  Ragnit.
62.  Meyer,  Adolf,  Ilfeld.  102.  „  Plehn,  Ferdinand,  Liegnitz.
63.  Böhler,  Otto,  Plauen  i.  V.  (König103.  „  Martius,  Friedrich,  Erxleben.
reich  Sachsen).  104.  „  Virchow,  Hans,  Würzburg.
64.  Stenger,  August,  Schwert  a.  O.  105.  „  Nöller,  Wilhelm,  Lehrte.
65.  Dr.  phil.  Kotelmann,  Louis  Demmin.  106.  „  Ummethun,  Bernhard,  Quakenbrück.
Wilhelm  Johannes,  107.  Bernhardt,  Oskar,  Thorn.
66.  Preiß,  Johann  Heinrich,  Wüstheuterode.  108.  Knauth,  Otto,  Querfurt.
67.  Scholand,  Emil,  Alme.  109.  Dr.  Kryzan,  Anton,  Witaszyce.
68.  Dr.  Haenisch,  Paul,  Kolberg.  110.  Schücking,  Adrian,  Köln.
69.  „  Ocken,  Heinrich,  Hegensdorf.  111.  Böcker,  Wilhelm,  Limburg  an  der
70.  Reinhardt,  Wilhelm,  Greifswald.  Lenne.
71.  Thiel,  Josef,  Reindörfel.  112.  Ebert,  Hermann,  Ziegenhain.
72.  von  Seredynsky,  Stanislaus,  Bzowo.  -  113.Wenk,Robert,  Korbach  im  Fürsten-73.
  Dr.  Clausen,  Julius,  Hindorf  in  Sunder-  thum  Waldeck.
Dithmarschen.  114.  Dr.  Helwing,  Leopold,  Detmold.
74.  Gribbohm,  Hartwig,  Kaacks  in  Holstein.  115.  Hoffmann,  Franz,  Inowrazlaw.
75.  Dr.  Hansen,  Ketel,  Nordstrand.  116.  Dr.  Sauter,  Richard,  Konstanz.
76.  „  Müller,  Gustav,  Bielefeld.  117.  „  Stechow,  Walter,  Jarchelin.
77.  „  Stiff,  Leo,  Köln.  118.  „  Kleine,  Heinrich,  Paderborn.
78.  Dahlmann,  Franz,  Sudenburg  bei  Mag=  119.  „  Niebergall,  Hugo,  Arnstadt  (Schwarz=Magdeburg.
  burg-Sondershausen).
79.  Heßler,  Hugo,  Waltersdorf,  Reg.=  120.  „  Sommer,  Ernst,  Bartenstein.
Bez.  Erfurt.  121.  „  Koperski,  Wladislaus,  Kosirzyn.
80.  Dr.  Altdorfer,  Max,  Gingst  auf  Rügen.  122.  Flöter,  Edmund  Eduard  Kions.
81.  „  Böckmann,  Simon,  Münster  in  West-  Julius,
falen.  123.  Dr.  Zimmermann,  Eugen,  Frankfurt  a.  O.
82.  „Homnmelsheim,  Karl,  Aachen.  124.  „  Boesner,  Rudolf,  Glatz.
83.  Schmithuisen,  Peter,  Tanten.  125.,  Wiggert,  Otto,  Brandenburg  a.  H.
84.  Dormagen,  Christian,  Köln.  126.  Zedelius,  Karl,  Oldenburg
85.  Dr.  Grätz,  David,  Schroda.  127.  Doerinkel,  Wilhelm,  Wiera.
86.  „  Lewin,  Louis,  Tuchel.  128.  Dr.  Sobiecki,  Constantin,  Kulmsee.
87.  „  Pohl,  Karl,  Rauske.  129.  Heisrath,  Friedrich,  Matzutkehmen.

90“
        <pb n="606" />
        —   588   —



 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
130.  Dr.  Langendorff,  Oskar,  Breslau.  172.  Dr.  Lange,  Georg,  Glogau.
131.  „  Bischofswerder,  David,  Wongrowitz.  173.  „  Lublinski,  Wilhelm  Goldap.
132.  „  Tiekel,  Ludwig,  Blociszewo.  Bernhard,
133.  „  Kasior,  Franz,  Rosko.  174.  „  van  Erkelens,  Franz,  Tanten.
134.  Lamz,  Paul,  Lottin.  175.  Fry,  Adolf,  Hattingen.
135.  Dr.  Richrath,  Gerhardt,  Delhoven.  176.  Altendorf,  Michel,  Burg  Reuland.
136.  Hesse,  Adolf,  Heersum.  177.  Dr.  Pagel,  Tulius  Leopold,  Pollnow.
137.Bamberg,  Karl,  Zeitz.  178.  Prawitz,  Eugen,  Sternberg.
138.  Stein,  Karl,  Gödringen.  179.  Dr.  Ruge,  Georg,  Berlin.
139.  Heßler,  Ludwig,  Bösewig.  180.  Schantz,  Karl  Ludwig,  Oberaula.
140.  Jacobi,  Paul,  Dahme.  181.  Hoeß,  Franz,  Altomünster  (König-141.
  Schmidt,  Richard,  Stargard  (Mecklen-  reich  Bayern).
burg-Strelitz.)  182.  Dr.  Thilo,  Karl,  Tangermünde.
142.  Hase,  Max,  Schmölln  (Braun-  183.  5  Beerensprung,  Kurt,  Belgern.
schweig).  184.  „  Bartold,  Richard,  Mirow  (Mecklenburg-143.
  Kohl,  Ludwig,  Schwabach  in  Bayern.  Strelitz).
144.  Dr.  Bögehold,  Ernst,  Düsseldorf.  185.  „  Braune,  Max,  Frankfurt  a.  O.
145.  Eichenberg,  Friedrich  August,  Erkrath.  186.  „  Kretzschmar,  Johännes,  Belzig.
146.  Dr.  Johansen,  Christian  Vegesack.  187.  Stan,  Wladislaus,  Dobieszewo.
Heinrich,  188.  Besselmann,  Wilhelm,  Waltrop.
147..  Schaie,  Samuel,  Inowrazlaw.  189.  Moser,  Martin,  Serba  (Herzogthum
148.  „  Kropff,  August,  Nordhausen.  Sachsen-Altenburg).
149.  „  Selige,  August,  Brockhausen.  190.  Schölling,  Franz,  Senden.
150.  Eichhorst,  Hugo,  Ruthenberg.  191.  Dr.  Stern,  Hermann,  Herzberg  (Provinz
151.  Loth,  Richard,  Halle  a.  S.  Sachsen).
152.  Dr.  Beuck,  Karl,  Neustadt  in  Holstein  192.  „  Gallenkamp,  Oskar,  Wesel.
153.  Guth,  Ferdinand,  Heide.  193.  „  Lohrisch,  Robert,  Lübben.
154.  Dr.  Göbel,  Arthur,  Liegnitz.  194.  „  Reymann,  Paurl,  Merseburg.
155.,  Heftler,  Lucian,  Czenstochau  (Russisc  195.  Grunewald,  Traugott,  Königsberg  i.  Pr.
Polen).  196.  Denzin,  Max,  Neuhof  in  Pommern.
156.  „  Wernicke,  Robert,  Buckow.  797.  Dr.  Holzschneider,  Hubert,  Mettmann.
157.  Kornalewski,  Joachim,  Alt-Mertinsdorf.  198.  Höftmann,  Heinrich,  Memel.
158.  Hütter,  Hermann,  Töppendorf.  199.  Dr.  Lüning,  Rudolf,  Horneburg.
159.  Isbary,  Waldemar,  Balgstedt.  200.  Ebert,  Max,  Stendal.
160.  Lucas,  Max,  Küstrin.  201.  Schultz,  Richard,  Altweichsel.
161.  Hall,  Robert,  Merton-Hall  in  Ir-!202.  Dr.  Liese,  Hugo,  Arnsberg.
land.  203.  „,  Dietrich,  August,  Theeßen.
162.  Dr.  Harff,  Gustav,  Köln.  204.  „  Lerche,  Karl,  Breslau.
163.  „  Mller,  Jodocus,  Heerlen  in  Holland.  205.  „  Silbermann,  Oskar,  Breslau.
164.  „  Barckhausen,  Wilhelm,  Hildesheim.  206.  „  Abramowski,  Moritz,  Osterode  i.  Ostpreußen.
165.  Bielawski,  Josef,  Rleschen.  207.  „  Fischer,  Bernhard,  Koberg.
166.  Schröder,  Wilhekm,  Mirow  (Mecklenburg-  208.  Feite  Hermann,  Zerbst.
Strelitz).  209.  Dr.  Landgraf,  Wilhelm,  Genthin.
167.  Dr.  Reinsdorf,  Hermann,  Halberstadt.  210.  „  Lenne,  Albert,  Luxemburg.
168.  Rohlfing,  Otto,  Paderborn.  211.  „  Böddecker,  Adolf,  Seest.
169.  Dr.  Rosenthal,  Oskar,  Berlin.  212.  „  Hecker,  Hermann,  Königsmühl.
170.  „  Grasnick,  Johannes,  Storkow.  213.  „  Kühne,  Waldemar,  Ziesar.
171.  Heinsen,  Newton,  Boldigum  auf  Föhr.  214.  „  Petri,  Julius,  Barmen.
        <pb n="607" />
        —   589   —

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
215.  Dr.  George,  Bernhard,  Berlin.  257.  Martin,  Philipp,  Sauer-Schwabenheim
216.  „  Glötschel,  Eugen,  Katscher.  im  Großhzth.  Hessen.
217.  Holz,  Benno,  Posen.  258.  Biesemeyer,  Otto,  Rakwitz.
218.  Nohl,  Franz,  Strombach.  259.  Marchand,  Richard,  Halle  a.  S.
219.  Dr.  Reineck,  Georg,  Woldenberg.  260.  Mayer,  Heinrich  Robert,  Nattenheim.
220.  „  Schulze,  Gustav,  Greiffenberg  in  der  261.  Dr.  Feldmann,  Anton,  Solingen.
Uckermark.  262.,  Voß,  Hermann,  Barmen.
221.  ,  Schülein,  Wilhelm,  Berlin.  263.  „  Brettschneider,  Karl,  Berlin.
222.  „  Wolff,  Fritz,  Berlin.  264.  „  Klopstech,  Alexander,  Berlin.
223.  Karpinski,  Bernhard,  Zoppot.  265.  Wiedemann,  Emil,  Arnswalde.
224.  Mahlke,  Eugen,  Bialla.  266.  Cohn,  Samuel,  Neumarkt.
225.  Todtenhöfer,  Paul,  Korellen.  267.  Dr.  Kirsch,  Benno,  Neustadt  in  Böhmen.
226.  Carp,  Enmil,  Wesel.  268.  Rademacher,  Friedrich,  Ingeleben  im  Herzog-227.
  Dr.  Wisniewski,  Thomas,  Skurcz.  ·  thum  Braunschweig.
228.,  Helm,  Hermann,  Trantow.  269.  Engelmann,  Peter  Alexan-Kreuznach.
229.  0,  Nathan,  Adolf,  Horneburg.  der,
230.  „  Diusterhoff,  Bernhard,  Polssen.  270.  Hoppe,  Wilhelm,  Horst  in  Westfalen.
231.  „  Hempel,  Hermann,  Wahlhausen.  271.  Schürmann,  Adolf,  Brakel  in  Westfalen.
232.  Schreiber,  Adolf,  Göttingen.  272.  Bech,  Kurt,  Pirna  im  Königreich
233.  Dr.  Brugsch,  Alexander,  Berlin.  Sachsen.
234.  Heller,  Hermann,  Braunschweig.  273.  Dr.  Gutmann,  Selig,  Meseritz.
235.  Ilgenstein,  Arthur,  Memel.  274.  Dp,  Lempke,  Heinrich,  Lippstadt.
236.  von  Tesmar,  Rudolf,  Pentkowitz.  275.  „  von  Mielecki,  Stanis=  Rüdersdorf  bei  Berlin.
237.Böttrich,  Guido,  Oberwiesenthal  im  laus,
Sächsischen  Erzgebirg6.  Kunze,  Johannes,  Uderwangen.
238.  Dr.  Gottschau,  Max,  Berlin.  277.  Meye,  Max,  Dirschau.
239.  „  Matczybski,  Stanis=  Tarnowo.  278.  Eberhard,  Adolf,  Lyck.
laus,  279.  Lepa,  Hermann,  Skardupönen.
240.  ,  Schwering,  Walter,  Osterwick.  280.  Coblenz,  Hugo,  Wallhausen.
241.  Sielaff,  Emil,  Kolbergermünde.  281.  Bürger,  Franz  Leopold,  Hallenberg.
242.  Dr.  Simon,  Paul,  Belgard.  282.  Dr.  Ussinger,  Karl,  Nassau  a.  Lahn.
243.  Kaesemodel,  Wilhelm,  Natho  im  Herzogthum,  283.  Kleineberg,  Christoorh,  Mengelrode.
Anhalt.  284.  Laupus,  Friedrich,  Koblenz.
244.  Beyer,  Karl,  Kleve.  285.  Scharenberg,  Eduard,  Potsdam.
245.  Weineck,  Leo,  Schkenditz.  286.  Matheides,  Louis,  Göttingen.
246.  Richter,  Paul,  Memel.  287.  Dr.  Bensen,  Karl  Adolf,  Bückeburg.
247.  Skoraczewski,  Titus,  Godurowo.  288.  Gebhard,  Friedrich,  Proskau.
248.  Gentz,  Ludwig,  Neu=  Ruppin.  289.  Heynacher,  Franz,  Marienwerder.
249.  Dr.  Lodderstadt,  Wilhelm,  Köthen  im  Herzogthum  290.  Samuelson,  Paul,  Königsberg  i.  Pr.
Anhalt.  291.  Weszkalnys,  Hermann,  Tannenwalde.
250.  Mestrum,  Taver,  Köln.  292.  Martens,  Johannes,  Bramstedt.
251.  Brüning,  Theodor,  Kösfeld.  293.  Knyll,  Peter,  Lechenich.
252.  Dr.  Keüler,  Semmh,  Rbeine  in  Westfalen.
253.  „  Krüger,  Gustav,  Stettin.
254.  Stoll,  Oskar,  Proskau.  II.  In  Bayern.
255.  Kosegarten,  Wilhelm,  Christiansthal.  1.  Alafberg,  Eugen,  Kronach.
256.  Rieck,  Karl,  Balkenkoppel.  2.|Dr.  med.  Andrae,  Hermann,  Marktoldendorf.
        <pb n="608" />
        —   590   —

  

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburtskummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
3.  Dr.  med.  Apfel,  Simon,  Mühnstereifel.  42.  Dr.  med.  Klammt,  Aloys,  Herzogswaldau.
4.  „  Baumeister,  Franz]  Willich.  43.  „t„  Klinger,  Alfred,  Leisnig.
Josef,  44.  „  Knipp,  Max,  Elberfeld.
5.  „  Braun,  Max,  Myslowitz.  45.  „  Kaölliker,  Theodor,  Würzburg.
6.  „  Braunsteiner,  Obermoschel.  46.  „König,  Friedrich,  Stetten.
Josef,  47.  Krause,  Simon,  Krotoschin.
7.  „  Brüning,  Richard,  Schledebrück.  48.  Dr.  med.  Krautwurst,  WilGröbnig.
8.  „  Cammerhosf,  Ernst,  Auleben.  helm,
9.  „  Cerf,  Eugen,  Landau.  49.  „  Kriebel,  Oskar,  Gassen.
10.  „  von  Dall-Armi,  Erding.  50.  „Kuhlen,  Wilhelm,  Schlebusch.
Gg.  51.  „  Lange,  Oskar,  Eisleben.
11.  „  Dankert,  Wilhelm,  Hameln.  52.  „  Lill,  Johann,  Koblenz.
12.  „  Derr,  Vitus,  Goßmannsdorf.  53.  „  Ludwig,  Ferdi=  Würzburg.
13.  „  Deßloch,  Her-  Güntersleben.  nand,
mann,  54.  „  Ludwig,  Gustav,  Darmstadt.
14.  Diem,  Wilhelm,  Würzburg.  55.  „  Melchers,  Eduard,  Golkrath.
15.  Dr.  med.  Elstner,  Paul,  Breslau.  56.  Meckert,  Karl,  Waldstedten.
16.  „  Erpenstein,  Her--  Berlin.  57.  Mörike,  Robert,  Stuttgart.
mann,  58.  Dr.  mel.  Moock,  Friedrich,  Bergzabern.
17.  Frerichs,  Theodor  Ernst,  Hannover.  59.  „  Stutheiger,  Franz,  Trier.
18.  Dr.  med.  Fricke,  Gustav,  Bochum.  60.  „f„  Patin,  August,  Scheinfeld.
19.  „  Gereech,  Albert,  Schwarzach.  61.  „  Qiellhorst,  Theo-Mörsburg.
20.  „  Ganser,  Sigbert,  Priem.  dor,
21.  „  Glaser,  Georg,  Ohlau.  62.  „  Raettig,  August,  Zillichau.
22.  „  Gock,  Hermann,  Karleruhe.  63.  Rauch,  August,  Wohlmuthhausen.
23.  „  Greve,  Karl,  Bochum.  64.  Dr.  med.  Reh,  Georg,  Augsburg.
24.  Greve,  Wilhelm,  Oldenburg.  65.  „b„  Ringk,  Otto,  Görlitz.
25.  „  Greving,  Alexan-Bechta.  66.  „  Reixen,  Peter,  Oeckinghofen.
Der,  67.  „  Nohdewald,  Karl,  Brake.
26.  „  Grochtmann,  Avenwedde.  68.  „  Rosenbaum,  Theilheim.
Heinrich,  Elieser,
27.  „  Harteneck,  Karl,  Rhodt.  69.  „  NRosenstirn,  Hugo,  Eimbeck.
28.  „  Haartz,  Adam,  Rockenhausen.  70.  „  Sachs,  Julius,  Walldorf.
29.  „  Haaupt,  August,  Mkt.  Libart.  71.  „  Schede,  Paul,  Hall  a.  K.
30.  „  Hedde,  Johann,  Rendsburg.  72.  „  Scheuplein,  Herschfeld.
31.  „  Henrich,  Adolf,  Mörsch.  Caspar,
32.  „  Hermann,  Emil,  Vorweiden.  73.  „  Schlingmann,  Delbrück.
33.  „  Herterich,  Martin,  Würzburg.  Heinrich,
34.  „  von  Hertlein,  Würzburg.  74.  „  Schmidt,  Johann,  Court.
Christoph,  75.  Schmidt,  Friedrich,  Schwerin.
35.  „  Hobein,  Rudolf,  Schwerin.  76.  Schmidt,  Heinrich,  Kunzelsau.
36.  „  van  Husen,  Jo=  Leegmeer.  77.  Dr.  med.  Schreiber,  Theo=  Wettin.
hann,  dor,
37.  „  Hußlein,  Karl,  Stadtlauringen.  78.  Schreuer,  I.  W.,  Köln.
38.  „  JSanicke,  Otto,  Laurahütte.  79.  Dr.  med.  Shber,  Paul,  Neiße.
39.  „  von  Sbell,  Max,  Wiesbaden.  80.  „  Schwarz,  Albert,  Dürkheim.
4.  Jünger,  Jakob,  St.  Jöris.  81.  „  Stüöcker,  August,  Langenfeld.
41.  Kalliefe,  Max,  Labischin.  82.  „Theilhuber,  Adolf,  Niederwerm.
        <pb n="609" />
        —   591   —

 

 

 

 

 

 

Laufende  -  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
83.  Dr.  med.  Thoma,  Josef,  Aachen.  128.  Burgh,  Georg,  Passau.
84.  „  Wurldhaeuser,  Reichmannshausen.  129.  Heimer,  Max,  Wertingen.
Sebastian,  130.  Stühmer,  Karl  Wilhelm,  Oldenburg.
85.  „  Weber,  Friedrich,  Markbreit.  131.  Stumpf,  Max,  München.
86.  „  Wegener,  Franz,  Werl.  132.  Brunner,  Franz,  Haimhausen.
87.  „  Wehner,  Andreas,  Würzburg.  133.  von  Hoeslin,  Hermann,  Bamberg.
88.  „  Wilde,  Reinhold,  Brieg.  134.  Keyfel,  Anton,  Galgweis.
89.  Wilhelmy,  Karl,  Berlin.  135.  Bonnet,  Nobert,  Augsburg.
90.  Dr.  med.  Wiesermann,  Wil-Werdehl.  136.  von  Grafenstein,  Karl,  Röthenbach.
.  helm,  137.  Maier,  Franz,  Kempten.
91.  Zeller,  Otto,  Tübingen.  138.  Schreiber,  August,  Ansbach.
92.  Bachmann,  Wilhelm,  Stöntzsch.  139.  Hutter,  Gundekar,  Eichstätt.
93.  Dr.  Bernhuber,  Friedrich,  Dillingen.  140.  Mayser,  Paul,  Riedlingen.
94.  Bischof,  Otto,  Frankenheim.  141.  Orth,  Otto,  Oggersheim.
95.  ,  Dietten,  Hermann,  Volkratshofen.  142.  Hudler,  Ludwig,  Mittelstetten.
96.  Esau,  Viktor,  Wwiste.  143.  Hueber,  Max,  Schrobenhausen.
97.  Csenbeck,  Ottmar,  Leinburg.  144.  Heyde,  Max,  Berneck.
98.  Förner,  Max,  Rauden.  145.  Pointmayer,  Josef,  Fürstenzell.
99.  Dr.  von  Forster,  Sigmund,  Nürnberg.  146.  Harttung,  Georg,  Frankfurt  a.  O.
100.  Härlin,  Karl,  Marbach  a.  N.  147.  Kretz,  Oskar,  Zizenhausen.
101.  Dr.  Hartung,  Ernst,  Blankenhain.  148.  Salger,  Karl,  Burgheim.
102.0,  Heinlein,  Heinrich,  Nürnberg.  149.  Stollreither,  Max,  Mindelheim.
103.  „  Hellberg,  Georg,  Schweinfurt.  150.  Dr.  Mayer,  Friedrich,  Kissingen.
104.  deffnann  Wilhelm,  Diebach.  151.  Hug,  Eugen,  Aislingen.
105.  Dr.  Jahn,  Max,  Schwinkendorf.  152.  Huttner,  Ignaz,  Wertingen.
106.,  König,  Franz,  Oggersheim.  153.  Fuczek,  Franz,  Köln.
107.  Kortüm,  Max,  Klebe.  154.  Würk,  Albin,  Guben.
108.  Dr.  Molter,  August,  Vorbach.  155.  Bacher,  Max,  Augsburg.
109.,  Paulus,  Franz,  Jaffa.  156.  Bär,  Ludwig,  München.
110.  „  Pfeuffer,  Fritz,  Virnsberg.  157.  Müller,  Hermann,  Kempten.
111.  Rabus,  Hugo,  Bühl.  158.  Zwiebel,  Johann,  Roth.
112.  Rubner,  Rudolf,  Unterampfrach.  159.  Dr.  Simon,  Nathan,  Tuchel.
113.  Dr.  Scheiding,  Martin,  Kulmbach.  160.  Henkel,  Moritz,  Lindau.
114.  „  Schirmer,  Alfred,  Burggrab.  161.  Hoffmann,  Fritz,  Augsburg.
115.  Schmidt,  Hans,  Erlangen.  162.  Wagner,  Sebastian,  Landshut.
116.  Dr.  Schneider,  Hermann,  Dauborn.  168.  Emmerich,  Rudolf,  Mutterstadt.
117.  Schwarz,  Friedrich,  Zweibrücken.  164.  Spaet,  Franz,  Moosburg.
118.  Dr.  von  Stefenelli,  Theo=  Dinkelsbühl.  165.  Schlißleder,  Josef,  Wasserburg.
dor,  166.  Kraus,  Adolf,  Küps.
119.,  Sudboff,  Karl,  Frankfurt  a.  M.  167.  Gottschalk,  Friedrich,  Lauf.
120.  „  Wetzel,  Wilhelm,  Herzogenaurach.  168.  Ritter  von  Ffistermeister,  München.
121.,  Wollenweber,  Julius,  Pommersfelden.  Franz,
122.  Heurung,  Julius,  Hohenwart.  169.  Leibl,  Johann,  Köln.
123.  Lachner,  Johann,  Steinweg.  170.  Mantels,  Adolf,  Lübeck.
124.  Roß,  Konrad,  München.  171.  Moser,  Franz,  Pfarrkirchen.
125.  Dr.  Gruber,  Isidor,  Vogging.  172.  Nadler,  Anton,  Ingolstadt.
126.  von  Liederskron,  Adolf,  Boebingen.  173.  Rothschild,  Nathan,  München.
127.  Schüren,  Wilhelm,  Aplerbeck.  174.Eder,  Johann,  Patersdorf.
        <pb n="610" />
        —   592   —

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
175.  Freyvogel,  Friedrich,  Basel.  32.  Leichter-Schenk,  Emil,  Frankfurt  a.  M.

176.  Dr.  von  Rozycki,  Leopold,  Zajaczkowo.  33.  Herwig,  Otto,  Hanau.
177.  Knoderer,  Gustav,  Sulzburg.  34.  Starke,  Hermann  August,  Voigtsdorf.
178.  Stattenberger,  Johann,  Freising.  35.  Zieger,  Paul,  Dresden.
179.  Dr.  Walser,  Max,  Schwabhausen.  36.  Düms,  August,  Wesel.
180.  Beste,  Karl,  Datteln.  37.  Mund,  Karl  Maximilian  Hoyerswerda.
181.  Carl,  Adolf,  Zweibrücken.  Otto,
182.  Erhard,  Julius,  München.  38.  Schwede,  Alexander,  Wallroda.
39.  Thürigen,  Friedrich  Her-Meißen.
40  msnm  b  Neu-Ebersbach
—  40.  Wünsche,  Robert,  eu-Ebersbach.
III.  Im  Königreich  Sachsen.  41.  Seidel,  Ernst  August,  Dresden.
1.  Scheube,  Heinrich  Botho,  Zeitz.  42.  Krauß,  Karl  Hermann,  Borna.
2.  Hirschfelder,  Josef,  San  Franzisko.  43.  Meier,  Ernst,  Berlin.
3.  Levy,  Emil,  Posen.  44.  Weber,  Heinrich,  Kreuznach.
4.  Wohlfahrt,  Ernst  Jakob,  Franfurt  a.  M.  45.  Lorenz,  Georg,  Diez.
5.  Wentscher,  Johannes,  Thorn.  46.  Tenzler,  Rudolf  Moritz,  Frauenstein.
6.  Wedemeyer,  Friedrich  Wil-,  Bremen.  47.  Zuleger,  Ernst  Moritz,  Auerbach.
helm,  48.  Neumann,  Moritz  Johan=  Grimma.
7.  Pospisil,  Johannes,  Lau.  nes,
8.  Schäfer,  Max,  Mslowitz.  49.  Pohlinck,  Julius  Wilhelm,  Dresden.
9.  Landmann,  Anton,  Pirkau.  50.  Rosenthal,  Paul,  Mühlhausen.
10.  Röse,  Karl,  Erfurt.  51.  Geßner,  Ernst  Theodor,  Freistadt.
11.  Sänger,  Meier,  Bayreuth.  52.  Rochow,  Cäsar  Friedrich  Zachun.
12.  Block,  Karl  Otto  Paul,  Neufahrwasser.  Wilhelm,
13.  Lachmann,  Paul  Heinrich,  Zittau.  53.  Petzold,  Theodor,  Marienberg.
14.  Koörner,  Alexander,  Meißen.  54.  Richter,  Heinrich  Alfred,  Kostewitz.
15.  Schramm,  Martin  Alfred,  Dresden.  55.  Schröder,  August,  Neuvorwerk.
16.  Sernau,  Hermann  Paul,  Wolmirstedt.  56.  Böhncke,  Paul,  Heydekrug.
17.  Körner,  Ernst  Eduard  Ro=  Pegau.  57.  Hantzsch,  Heinrich  Arthur,  Berzdorf.
bert,
18.  Ritter,  Franz  August  Emil,  Volkmarsen.
19.  Clasen,  Friedrich  Ernst,  Poppenbüttel.  —»
20.  Nelsen,  Friedrich  Karl  Adolf,  Untersen.  IV.  In  Württembers.
21.  Langerhans,  Max,  Frankfurt  a.  O.  1.  Becker,  Georg,  Chemnitz,  Sachsen.
22.  Werthschitzy,  August  Im-  Walddorf.  2.  Francksen,  Friedrich,  Dücke,  Oldenburg.
manuel,  3.  WMurlff,  Heinrich  Fr.,  Hutzfeld,  Oldenburg.
23.  Engelhorn,  Ernst,  Stuttgart.  4.  Herdegen,  Nobert,  Stuttgart.
24.  Vogt,  Nobert,  Strasburg  in  West-  5.  Salzmann,  Max,  Eßlingen.
preußen.  6.  Sigel,  Otto,  Stuttgart.
25.  Appel,  Paul,  Thorn.  4  7.  Hartmann,  Gustav,  Tübingen.
26.  Hensinger,  Theodor,  Neustadt  bei  Koburg.  8.  Vierordt,  Hermann,  Tübingen.
27.  Garlepp,  Franz  Richard,  Hohenthurm.  9.  Mögling,  Immanuel,  Groß-Süßen,  Ober-28.
  Meyer,  Ernst,  Thorn.  Amt  Geislingen.
29.  Müller,  Karl  Bruno,  Hormersdorf.  10.  Stark,  Theodor,  Tübingen.
30.  Kaleyß,  Maximilian  Wil=  Kamberg.  11.  Wildermuth,  Hermann,  Tübingen.
helm  Leopold  Hugo,  12.  Buchka,  Adolf,  Frankfurt  a.  M.
31.  Dr.  Prüssian,  Kohoß,  Odessa.  13.  Enderle,  Ludwig,  Ehingen.
        <pb n="611" />
        —     593  —



 

 

Laufende

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
14.  Münzinger,  Wilhelm  Fried-Deckenpfronn,  Oberrich,
  F  Amt  Calw.  VI.  In  Hessen.
15.  Steinbrück,  Heinrich,  Eßlingen.  1.  Dr.  Schwarz,  Ferdinand,  Romrod.
1.  „  Ruether,  Gerhar,  Hörter-  Königreich  Preußen
3.  Wille,  Wilhelm,  Köslin  (Königreich
V.  In  Baden.  h  Preußen).
1.Baumann,  Karl,  Weingarten.  4.  „  Eckhard,  Friedrich,  Gießen.
2.  Becker,  Reinhard,  Oestringen.  5.  „,  Fuhr,  Ferdinand,  Windhausen.
3.  Behrle,  Robert,  Renchen.  6.  „  Pullmann,  Wilhelm,  Groß-Simmirn.
4.  Büche,  Johann,  Bettmaringen.  7.  „  Ziesing,  Theodor,  Büdingen.
5.  de  Camp,  Max,  Lauenburg.  8.  „  Brettheimer,  Ludwig,  Bensheim.
6.  Edinger,  Ludwig,  Mannhein.  9.  „  Horn,  Ludwig,  Wieseck.
7.  Fick,  Adolf,  Marburg.  10.  „  Winther,  Hermann,  Gießen.
8.  Friedmann,  Salomon,  Tremessen.  11.  Kiehl,  Hugo,  Gmünd  (Königreich
9.  Gais,  Hugo,  Rottweil,  Württemberg).
10.  Gaule,  Justus,  Darmstadt.  12.  „  Becker,  Karl,  Friedberg.
11.  Gnam,  Eduard,  Mannheim.  13.  „  Bruntzel,  Reinhold,  Schwersenz  (Königr.
12.  Gnirs,  Eduard,  Emmingen  ab  Egg.  «  Preußen).
13.  Haunß,  Wendelin,  Oberwasser.  14.  „Wilkens,  Theodor,  Rheine  (Königreich
14.  Huck,  Max,  Hagen.  6  Preußen).
15.  Dr.  Hüter,  Hermann,  Eschwege.  15.  „Lorenczewski,  Andreas,  Schöndorf  (Königreich
16.„  Hufnagel,  Josef,  Innsbruck.  Preußen).
17.  Jäger,  Maximilian,  Ettenheim.  16.  „  Busch,  Joh.  Josef,  Ersdorf  (Königreich
18.  Keller,  Franz,  Reutlingen.  Preußen).
19.  Kerner,  Georg,  Weinsberg.  17.  „  Hadermczik,  Viktor,  Odersch  (Königreich
20.  Krailsheimer,  Nathan,  Affaltrach.  Preußen).
21.  Lange,  Otto,  St.  Petersburg.  18.  „  Schwarz,  Rudolf,  Nieder-Am.
22.  Letzel,  Georg,  Groß--Glogau  19.  „  Klein,  Ferdinand,  Gießen.
23.  Linkenheld,  Josef,  Seligenstadt.  20.  „  Walthher,  August,  Altenstadt.
24.  Maurer,  Friedrich,  Paris.  21.  Grubert,  Philipp,  Falkenberg  (Königr.
25.  von  Mittelstädt,  Paul,  Neuwied.  Preußen).
26.  Netz,  Friedrich,  Meddersheim.  22.  „  Hölzinger,  Karl,  Büdingen.
27.  Niklaus,  Johann,  Kosten.
28.  Nordbeck,  Gerhard,  E
29.  Rapp,  Emil,  Mannheim.  n„
30.  Roßwog,  Alfred,  Herbolsheim.  VII.  In  Mecklenburg=  Schwerin.
31.  Ruppert,  Heinrich,  Kreuznach.  1.Becker,  Hermann,  Wismar.
32.  Sauter,  Constantin,  Donaueschingen.  2.  Dr.  med.  Meyer,  Adolf,  Rendsburg.
33.  Schlichte,  Fidelis,  Grünkraut.  3.  Krüger,  Rudolf,  Schwerin.
34.  Schulze,  Reinhold.  Dresden.  4.  Rönnberg,  Wilhelm,  Rostock.
35.  Sonder,  Conrad,  Oldesloe.  5.  Schultz,  Hermann,  Schindelmühle  bei
36.  Stark,  Wilhelm,  Mannheim.  Prenzlau.
37.  Stehle,  Conrad,  Trillfingen.  6.  Dierling,  Otto,  Damgarten.
38.  Teufel,  Jacob,  Weingarten.  7.  Cordua,  Hermann,  Sülz.
39.  Värting,  Gerhard,  Messingen.  8.  Keil,  Adolf,  Rostock.
40.  Vaihinger,  Eugen,  Schiltach.  9.  Walzberg,  Theodor,  Rostock.
41.  Wirtz,  Hubert,  Düren.  10.  Lindner,  Hermann,  Leipzig.
11.  Dieckmann,  Friedrich,  Gramenz  i.  Pommern.

 

 

 

 

91
        <pb n="612" />
        —  594 —



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Rame.  oder  Heimathsort.
VIII.  Im  Großherzogthum  Sachsen  und  6.  .  von  den  Steinen,  Düsseldorf.
in  den  sächsischen  Herzogthümern.  7.  Friedländer,  Ernst,  Danzig.
1.  Bernet,  Henri,  Genf  in  der  Schweiz.  8.  Larreysen,  Karl,  Lückerath.
2.  Kreißmann,  NRichard,  Frankenhausen  9.  Anacker,  Hermann,  Kirn.
(Schwarzburg-Ru-  10.  Schadow,  Gottfried,  Berlin.
dolstadt.)  11.  Frank,  Gustav,  Bayreuth.
3.  Riedel,  Bernhard  Theodor,  Berlin.  12.  Kauffmann,  Georg,  Kreuznach.
4.  Alberts,  Otto  Friedrich,  Stargard.  13.  Spanken,  Anton,  Arnsberg.
5.  Weltz,  Georg  Friedrich,  Speier.  14.  Nohmer,  Kosmann,  Rappoltsweiler  i.  Els.
6.  Wendel,  Franz  Karl  Adolf,  Thalbürgel  (Großher=  15.  Goerdt,  Wilhelm,  Bochum.
zogthum  Sachsen).  16.  Dr.med.  Schrumpf,  Gustav,  Wesserling  i.  Ober-Els.
7.  Voigt,  Adolf,  Erfurt.  17.  Metzenthin,  Richard,  Brandenburg  a.  H.
8.  Tamm,  Beinrich,  Lobenstein  (Reuß  j.  L.).  18.  Engel,  Franz,  Hamburg.
19.  Zilliox,  Johann  Baptist,  Wageroheim  i.  Unter-Elsaß.

IX.  In  Elsaß-Lothringen.  20.  Walther,  Philipp,  Nietronn  i.  Unter-1.
  Cohen,  Gustav,  Hamburg.  21.  Allot,  Ernst,  Fort-Louis  im  Unter-2.
  Schuster,  Wilhelm,  Winzenbach  i.  Elsaß.  Elsaß.
3.  Weil,  Emanuel,  Aufhausen  (Württem-  22.|  Dr.  med.  Lenz,  Eugen,  Ittenheim  im  Untererg).
  Elsaß.
4.  Kayser,  Jakob,  Kreuznach.  23.  Uhl,  Franz,  Thumbach  (Bayern).
5.  Killian,  Emil,  Buchsweiler  i.  Elsaß.  24.  Lechten,  August  Emil,  Plobsheim  im  Unter-Elsaß.

B.  Verzeichniß  der  approbirten  Zahnärzte.
I.  In  Preußen.  II.  In  Bayern.
1.  Kryszewski,  RNoman,  Inowrazlaw.  1.  Dr.  med.  Vaeth,  Karl  Fr.,  Bischofsheim  a.  T.
2.  Lange,  Richard,  eses  (Königr.  2.  ,  Meyer,  Ferdinand.  Amberg.
Sachsen).  ·
3 .Grünbaum,Leopold,  Kalisch.
4.  Bruhn,  Georg,  Segeberg.  »-5.
  Stüber,  Max,  Er.  Apenburg.  III.  Im  Königreich  Sachsen.
1.  Parreidt,  Gustav  Julius,  Heideloh.
        <pb n="613" />
        —   595   —

C.  Verzeichniß  der  approbirten  Thierärzte.

 

 

 

 

Laufende  #  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Khs  oder  Heimathsort.
32.  Büttner,  Emil  Gustav  August,  Königsberg  i.  Pr.
.  In  Preußen.  33.  Müller,  Heinrich  Theodor  Neustettin.
1.  Coblenzer,  Bernhard,  Wehdem.  Wilhelm,  1
2.  Reimers,  Hermann  Friedrich  Laboe.  34.  Quandt,  Edgar  Arnold,  Neue  Mühle.
Emil,  35.  QOuandt,  Edwin  Oskar,  Neue  Mühle.
3.  Göhring,  Hans  Friedrich  Stolp.  36.  Zerler,  Karl  Gustav,  Garz  a.  O.
Otto,  37.  Wunderlich,  Heinrich  August  Stargard  in  Pomm.
4.  Brilke,  Samuel,  Klein-Dreuzig.  Ernst,
5.  Schuberth,  Rudolf,  Grottkau.  38.  Hoeft,  Hermann  Wilhelm,  Pasewalk.
6.  Matzner,  Christoph  Friedrich  Berlin.  39.  Dettmann,  Albert  Ernst  Treptow  a.  R.
Wilhelm,  Wilhelm,
7.  Schoengen,  Franz  Karl,  Trier.  40.  Feicke,  Felix  Alfred,  Wittenberg.
8.  Busch,  Wilhelm,  Menzel.  41.  Engelhardt,  Ernst  Hermann,  Ehrenbreitstein.
9.  Braunß,  Johann  Friedrich  Zscherben.  42.  Geetze,  Otto,  Eisleben.
Wilhelm,  43.  Fickert,  Hermann  Gustav,  Straßburg.
10.  Mertens,  Hubert  Friedrich,  Erkelenz.  44.  Boeder,  Johannes  Julius  Rensekow.
11.  Siglat,  Friedrich  Martin,  Gumbinnen.  Alexander,  1  ·
12.  Prüse-Hit  Audollk“  Paul,  Berlin.
13.  rasse,  Hermann  Ferdinand,  Lüssen.  «
14.  Meyer,  Heinrich,  Harrienstedt.  II.  In  Bahern.
15.  Stietenroth,  Ludwig  Lorenz  Ischenrode.  1.  Schachner,  Jakob,  Straubing.
August,  2.  Stiegler,  Josef,  Velberg.
16.  Jaenel,  Otto  Emil  Sta-  Thiergarten.  3.  Urban,  Eugen,  Landshut.
nislaus,  4.  Bodenmüller,  Josef,  Fürstenfeldbruck.
17.  Potel,  Friedrich  Franz  Louis  Uftrungen.  5.  Ehrenhard,  Jakob,  Stetten.  „
Theodor,  6.  Hauser,  Alois,  Neuburg  a.  D.
18.  Bauwens,  Johannes,  Koewacht.  7.  Schweinhuber,  Gg.,  Kleinkötz.
19.  Tiede,  Siegfried  Benedikt,  Inowrazlaw.  8.  Sicheneder,  Franz,  Adeldorf.
20.  Weller,  Karl,  Grünberg  (Großher-  9.  Ehrle,  Johann,  Schachen.
zogthum  Hessen).  10.  Ganter,  Karl,  Appenweier,  Baden.
21.  Wassersleben,  Johann  Fr.  Wittenberg.  11.  Grad,  Alfred,  Wasselnheim,  Elsaß.
Karl,  12.  Meinert,  Ferdinand,  Jeggen,  Preußen.
22.|Welz,  Paul,  Neiße.  13.  Niebel,  Wilhelm,  Klenze,  Preußen.
23.  Zeisler,  Hermann  Karl  Wil-Blumenthal.  14.  Roth,  Friedrich,  Windsheim.
helm,  15.  Schießl,  Ernst,  Cham.
24.  Theißen,  Josef,  Hilderath.  16.  Schiller,  Jakob,  Kösching.
25.  Schulze,  Friedrich  MaxGr.  Oschersleben.  17.  Schneider,  Andreas,  Burgau.
August  18.  Seyffert,  Adolf,  Ingolstadt.
26.  Hielmann,  Josef,  Lentsch.  19.  Wirsing,  Karl,  Müünchen.
27.  Haensel,  August  Ernst,  Koßdorf.
28.  Junker,  Ludwig  Friedrich  Diesdorf.
tto,  III.  Im  Königrei  sen.
29.  Viehweger,  Karl  Amand,  Lichtenberg.  B  greich  Sachs
30.  Schruba,  Otto,  Lyck.  1.  Lußdorf,  Max  Julius,  Dresden.
31.  Wehlau.  2.  Schumann,  Karl  August  Dohna.

 

 

 

 

 

Ritter,  Friedrich  Wilhelm
Karl,  I

 

 

 

Richard,

 

 

 

91*
        <pb n="614" />
        —   596   —



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Ram  e.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
3.  Steuer,  Karl  Franz  Otto,  Leipzig.  3.  Längrich,  Friedrich,  Rostock  in  Mecklenburg-4.
  Sünderhauf,  Robert  Adolf,  Borna.  Schwerin.
5.  Mehnert,  genannt  Woller,  Chemnitz.  4.  Wäninger,  Josef,  Mösling  in  Bayern.
Richard  Bruno,  5.  Wankmüller,  Karl,  Unterthingen  in
6.  Schaaf,  Karl  Hermann,  Malkwitz  bei  Dahlen.  Bayern.
7.  Sfhule  Johann  Karl,  ash  osch
8.  Hesse,  Karl  Hermann,  of  bei  atz.
9.  Schleinitz,  Friedrich  Trau=  Koselitz  b.  Grossenhain.  V.  In  Hessen.
gott,  .Christmann,  Heinrich,  Neu-Bamberg.
„Weber,  August,  Alefeld.

1.

2.
Sem

 

IV.  In  Württemberg.

Berger,  Max,
Faller,  Simon,

Zell  in  Baden.
Bräunlingen  i.  Baden.

 

□—  □#  dI  —

Koch,  Karl,

.  !Röhrig,  Wilhelm,
Dr.  Steinebach,  Friedrich,

D.  Verzeichniß  der  approbirten  Apotheker.

I.  In  Preußen.

Larisch,  Paul,
Stief,  Rudolf,
Wiartala,  Friedrich,
Zornow,  Okar,
Böhmer,  Georg,
Scheffler,  Rudolf,
Settegast,  Hans,
Kannenberg,  Emil,
Mikolajczak,  Ludwig,
Schäffer,  Theodor,

Ziegeler,  Gustav,
Ficinus,  Friedrich,
Mittsdörfer,  Anton,
Calließ,  Franz,
Manske,  Georg,
Reinke,  Otto,
Röder,  Max,

Au,  Nichard,
Beyer,  Anton,
Legal,  Ernst,
Scholz,  Oskar,
Espeut,  Georg,
Kettelhack,  Rudolf,
Königsberger,  Alfried,
Scholz,  Karl,
Gaul,  Wilhelm,

 

Kühschmalz.

Pillau.

Lautenburg.

Pröckelwitz.

Redenau.

Danzig.

Oszkarthen.

Falkenberg  i.  Pomm.

Gora.

Dammesmühle  bei
Berlin.

Frankfurt  a.  M.

Dresden.

Haltern.

Stargard  in  Pomm.

Stolp.

Naugard.

Treptow  a.  d.  Rega.

Steinau  a.  O.

Radewitz.

Kosten.

Breslau.

Spandau.

Recklinghausen.

Posen.

Leobschütz.

Borek.

 

 

Hammer,  Max,
Klußmann,  Louis,
Linker,  Johannes,
Westphal,  Max,
Griffin,  Hermann,
Linke,  Hermann,
Saur,  Albert,
Schneider,  Karl,
Gericke,  Otto,
Greinke,  Hermann,
Nadlauer,  Siegmund,
Schmidt,  Hermann,
Dausel,  Ernst,
Fengler,  Josef,
Gierlowski,  Josef,
Magierski,  Kasimir,
Eckhardt,  Philipp,
Schnuppe,  Karl,
Zimmermann,  August,
Neide,  August,
Eckardt,  Otto,
Collmann,  Hermann,
Erhardt,  Karl,
Thomsen,  Waldemar,
Bödiker,  Nikolaus,
Henseling,  Franz,
Rotering,  Ernst,

von  Hinüber,  Karl,

 

 

Schlüchtern  (Königr.
Preußen).

Münzenberg.

Ilbenstadt.

Berlin.
Kirchdorf.
Danzig.
Petershagen.
Goldap.
Schildberg.
Züllichau.
Nakel.
Rakwitz.
Scharbrow.
Lublinitz.
Brauchitschdorf.
Lüben.
Kursdorf.
Gnesen.

GEGnesen.

Kirchhain.
Liegnitz.
Landecki.  Westpreußen.
Lublinitz.
Köslin.
Kassel.
Labes.
Liesebye.
Hasselünne.
Woltorf.
Papenburg.
Hannover.
        <pb n="615" />
        —  597  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  «  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  voder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
55.  Kiel,  Hugo,  Salzderhelden.  95.  Körner,  Theodor,  Jeßnitz  (Herzogthum
56.  Schümann,  Wilhelm,  Lilienthal.  Anhalt).
57.  Kissel,  Albert,  Nassau.  96.  Lorleberg,  Hermann,  Arnstedt.
58.  Kortenbach,  Rudolf,  Burbach.  97.  Memelsdorf,  Moritz,  Samter.
59.  Krämer,  Theodor.  Widdrichs.  98.  Vahl,  Karl,  Berlin.
60.  Wittrin,  Reinhard,  Heiligenbeil.  99.  Wutsdorff,  Paul,  Fehrbellin.
61.  Carl,  August,  Schlüchtern.  100.  Liebig,  Alfred,  Elbing.
62.  Ritzel,  Hermann,  Fulda.  101.  Lindhorst,  Richard,  Berlin.
63.  Schulz,  Ernst,  Nemmersdorf  102.  Senff,  Albert,  Labes.
64.  Lins,  Ferdinand,  Zimmersrode.  103.  Villwock,  Karl,  Berlin.
65.  Metzler,  Adolf,  Braubach.  104.  Jasinski,  Hieronymus,  Ostrowo.
66.  Nappe,  Louis,  Brakel.  105.  Paul,  Max,  Medzibor.
67.  Berendsdorf,  Christ.  Jör-,  Brundelund.  106.  Seidel,  Oskar,  Pleß.
gensen,  107.  Hasenmüller,  Paul,  Bonn.
68.  Stutzer,  Theodor,  Scharfoldendorf  108.  Schmitz,  Arnold,  Rheinberg.
(Braunschweig).  109.  Denner,  Karl,  Eiterfeld.
69.  Tschoepe,  Wilhelm,  Schmiedeberg.  110.  Grote,  Erust,  Peine.
70.  Günther,  Max,  Goldberg  i.  Schlesien)  111.  Holste,  Franz,  Celle.
71.  Potyka,  Paul,  Beuthen  O.-S.  112.  Häntzschel,  Woldemar,  Stolpen  (Königreich
72.  Folkenberg,  August,  Kopenhagen.  Sachsen).
73.  Bruns,  Johann,  Emden.  113.  Meier,  Louis,  Syke.
74.  Köhler,  Karl,  Hof  Vogelsburg  beii  114.  Pfeiffer,  Adolf,  Trarbach.
Wolf,  Wilhel  ———  .
75.  olf,  Wilhelm,  Wendelsheim  (Großherzogthum
  Hessen).  II.  In  Bapern.
76.  Nebert,  August,  Halle  a.  S.  1.|]  Braun,  Max,  Weikerheim.
77.  von  Hadeln,  Friedrich,  Brome.  2.  Chappuzeau,  Daniel,  Bodenteich.
78.  Hörmann,  Opkkar,  Beinum.  3.  Chappuzeau,  Wilhelm,  Bodenteich.
79.  Körner,  Ferdinand,  Kirchberg  (Braun-  4.  Ebenauer,  Friedrich,  Prichsenstadt.
schweig).  5.  Fresenius,  Fraz.  Langgöns.
80.  Birkhäuser,  Peter,  Bonn.  6.  Ganser,  Josef  Wendelin,  Bonn.
81.  Bösenhagen,  Hugo,  Hemer.  7.  EGlonner,  Adolf,  Donauwörth.
82.  Bosch,  Franz,  Sevelen.  8.  Hansen,  Nikolaus,  Meldorf.
83.  Rabe,  Johann,  Altenhunddorf  (DOl-  9.  Hauck,  Sebastian  Emil,  Hildburghausen.
«  denburg).  10.  Heukeshoven,  Johann,  Deutz.
84.  Dewies,  Gottfried,  Ründeroth.  11.  Hohwy,  Johann,  Grafenstein.
85.  Eichen,  Benedikt,  Müddersheim.  12.  Kellner,  Konrad,  Würzburg.
86.  Brodersen,  Gerhard,  Husum.  13.  Langer,  Johann,  Verden  a.  d.  Aller.
87.  Hermel,  Augustus,  Berlin.  14.  Leo,  Erwein,  Kitzingen.
88.  Junghans,  Ernst,  Berlin.  15.  Maus,  Heinrich,  Zülpich.
89.  Löwe,  Max,  Görlitz.  16.  Müller,  Karl,  Hersfeld.
90.  Faaß,  Karl,  Hamburg.  17.  Pahl,  Hugo,  Waldenburg.
91.  Geiß,  Max,  Aken.  18.  Piehler,  Josef,  Riedenburg.
92.  Münzner,  Leopold,  Krimmitschau  (Königr.  19.  Rügenberg,  Alois,  Olpe.
Sachsen).  20.  Raab,  Karl,  Gewitsch.
93.  Krause,  Reinhold,  Oranienbaum  (Her-  21.  Royackers,  Heinrich,  Euerdorf.
zogthum  Anhalt).  22.  Wolf,  Karl,  Würzburg.
94.  Erhardt,  Otto,  Labes.  23.  Kaumanns,  Rudolf,  Neuß.
        <pb n="616" />
        —  598  —

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name.  oder  Heimathsort.
24.  Lammers,  Emil,  Bayreuth.  15.  i  Heinrich  Nudolf  Hügendorf.
25.  Schmidt,  August,  Oberaltertheim.  August,
26.  Baur,  Emil,  Weilheim  u.  T.  16.  Müller,  Eduard  Wilhelm,  Fraureuth.
27.  Baur,  Otto,  Nottenburg  a.  N.  17.  Franke,  Oswald,  HKolditz.
28.  Becker,  Hermann,  Münkenbornsdorf.  18.  Schuster,  Karl  Anton,  Schöneck.
29.  Frey,  Eugen,  Annweiler.  19.  Hahn,  Emil,  Enmden.
30.  Gareis,  Max,  Doggendorf.  20.  Spindler,  Julius  August  Weickelsdorf.
31.  Getto,  Emil,  Minfeld.  Bernhard,
32.  Hessenauer,  Karl,  Negensburg.  21.  Wolff,  Erust  Leo,  Massow.
33.  Hilz,  Robert,  Hengersberg.  22.  Nötzel,  Eugen,  Danzig.
*!  Kttel  re,  Aschaffenburg.
5.  ayer,  Paul,  Eßlingen.  »s-36.
  Meuret,  Albert,  Archangel  IV.  In  Württemberg.
37.  Pappert,  Oswald,  Zirkenbach.  1.  Denzel,  Julius,  Steinbach.
38.  Pöhlmann,  Ludwig,  Kulmbach.  2.  Hahn,  Karl,  Eßlingen.
39.  Seßner,  Gottfried,  Windsbach.  3.  Hartmann,  Paul,  Schorndorf.
40.  Seyferth,  Julius,  Kemmoden.  4.  Ott,  Georg  Wilhelm,  Schmalfelden.
41.  Strauch,  Rudolf,  Küstrin.  5.  Krauch,  Karl,  Schweizerhof.
42.  Birzer,  Josef,  München.  6.  Huber,  Wilhelm,  Neuenstadt.
43.  Schillinger,  Albin  Nosenheim.  7.  Beck,  Karl,  Nürtingen.
44.  Höffken,  Rudolf,  Barmen.  8.  Caesar,  Hermann,  Katzenelenbogen.
45.  Hehner,  Albert,  Marienberg.  9.  Haller,  Friedrich,  Stuttgart.
46  Kühne,  Oskar,  Frankenhausen.  10.  Neumaier,  Sigmund,  Neresheim.
47.  Wieczorek,  Anton,  Markowitz.  11.  Scholl,  Karl,  Stuttgart.
48.  Engel,  Max,  Runkel.
49.  Gaupp,  Julius  Ernst,  Gönningen.  V.  In  Baden.
1.  Bittmann,  Karl,  Kcbl  5
5  2.  Brunner,  Otto,  aldkirch.
III.  Im  Königreich  Sachsen.  3.  Firnhaber,  Gustav,  Ladenburg.
1.  Günderoth,  Oskar,  Barigau.  4.  Hoffmann,  Ernst,  Siegelsbach.
2.  Schäfer,  Friedrich  Arthur,  Dresden.  5.  Huber,  Honor.,  Glett.
3.  Hering,  Aurel  Wilhelm,  Stolpen.  6.  Keller,  Ferdinand,  Mannheim.
4.  Schlömer,  Hannibal  Karl  Wesselburen.  7.  Piontek,  Eduard,  Elisabethgrube  bei
Johann,  Beuthen.
5.  Benold,  Albert  Friedrich,  —  Berlin.  8.  Nimbach,  Eberhard,  Jülich.=6.
  Trautwein,  Emil  Gustav]  Bernstadt.  9.  Rinkenbach,  Max,  Rust.
Eugen,
7.  “–  Hermann  Os=  Mülsen  St.  Jakob.  VI.  In  Hessen.
8.  Vieth,  Josef,  Münster.  1.  Wittfeld,  Gustav,  Meoers.
9.  Georgi,  Karl  Gustav,  Ischorlau.  2.  Hühn,  Johannes,  Köstritz.
10.  Kaysser,  Karl  Wilhelm,  Höchst.  3.  Thylmann,  Wilhelm,  Hain-Gründau.
11.  Starck,  Hermann  Max,  Potschappel.  4.  Habicht,  Hermann,  Darmstadt.
12.  Rausch,  Erust  Heinrich,  Radeberg.  5.  Rotter,  Franz,  Petrowitz  (Oesterreich).
13.  Risse,  August  Max,  Radewitz.
14.  Tabert,  Adolf,  Pudewitz.
        <pb n="617" />
        —  599  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Geburts-  Laufende  Geburts-Nummer.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nummer.  Name  oder  Heimathsort.
2.  Schultze,  Eduard,  Osnabrück.
VII.  In  Mecklenburg-Schwerin.  3.  Hundsbörfer,  Otto,  uonen  Ostreus-1.
  Armknecht,  Theodor,  HKlausthal.  4.  Sichler,  Max,  Wendhausen.
2.  Kampff,  Theodor,  Neuhaus  a.  d.  Elbe.  5.  Stausebach,  Adolf,  Wolfenbüttel.
3.  Schultzen,  Fr.,  Lauenburg.  6.]  Damm,  Bernhard,  Warburg  (Herzogthum
4.  Berlin,  Heinrich,  Teterow.  Braunschweig).
5.  Stübe,  Heinrich,  Sandhagen.
VIII.  Im  Großherzogthum  Sachsen  und  X.  In  Elsaß-Lothringen.
in  den  sächsischen  Herzogthümern.  1.  Bilß,  Bugo,  Erfurt.
1.  Krappe,  Frit,  Weimar.  2.  Klemm,  Nobert,  Gera.
2.  Schulze,  Albert,  Fena.  «  .  3.  Merlo,  Eugen,  Köln.
3.  Stark,  Walther,  Daasdorf  bei  Buttel-  4.  Bonati,  Gustav,  Aßweiler  im  Unterstadt
  im  Großher-  Elsaß.
zogthum  Sachsen.  5.  Drevin,  Helmuth,  Schwerin.
6.  Siepmann,  Heinrich,  Köln.
IX.  In  Braunschweig.  7.  Weis,  Peter,  Wittlich  (Rheinpr.).
1.  Oberbec,  Andreas,  Kl.  Mahner  bei  Salz-  8.  Hauth,  Emil,  Sul  Leas  nd
gitter.  9.  Licht,  Josef,  Kerpen  (Rheinpr.).

 



 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="618" />
        <pb n="619" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

IV.  Jahrgang.     Berlin,  Freitag,  den  24.  November  1876.

Nr.  47.

 

Inhalt:


1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  601
2. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß  betr.  Denaturirung
  von  Gewerbesalz  durch  Petroleum,  Kienöl  etc.;
—  Kompetenzen  von  Steuerstellen  602
3. Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen
  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1876;  —  Nachweisung
  über  die  bis  zum  31.  Oktober  1876  präkludirten,

 

ferner  über  die  an  diesem  Tage  im  Umlaufe  bezw.  im  eigenen
  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,
  sowie  über  die  nach  erfolgter  Einlösung  vernichteten
Banknoten;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank.  603

4.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reiche

5.


münzen

5. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnftrecke  Quateubin
Osnabrück  und  der  Haltestelle  Kettwig  v.  d.  Brücke  610

6. Konsulat-Wesen:  Einziehung  von  Konsulaten  610

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Au  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Kaufmann  Karl  Bekarek,  zu  Drahotusch  (Bezirk  Weißkirchen,  Mähren)  in  Oesterreich
im  Jahre  1838  geboren,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Lüneburg

vom  3.  November  d.  J.,

2.  der  Arbeiter  Tosef  Herabat  (auch  Harapa  genannt),  geboren  und  wohnhaft  zu  Brandeis
in  Böhmen,  44  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlichen  Bezirks-Regierung  zu  Breslau

vom  7.  Oktober  d.  J.,

3.  der  Pferdehändler  David  Lindner')  aus  Wittkowitz  in  Oesterreich  (nach  anderer  Angabe
aus  Biala  in  Galizien),  20  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung

  zu  Oppeln  vom  3.  Oktober  d. J., 

4.  der  Schmiedegesell  Hermann  Goldschmidt,  “  geboren  zu  Heldum  bei  Zwolle,  wohnhaft  zu

Arnheim  in  den  Niederlanden,  40  Jahre  alt,

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen

Bezirks-Regierung  vom  6.  November  d.  I.,
5.  der  Schneidergesell  Paul  Furdella,  geboren  zu  Orlkusch  (Gubernium  Keletzka)  in  Russisch-Polen,
  20  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Breslau

vom  30.  Oktober  d.  J.,

6.  die  unverehelichte  Sophie  Rosenseld,  geboren  zu  Gothenburg  in  Schweden,  wohnhaft  zu

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1876  Seite  522  Ziffer  17.

92
        <pb n="620" />
        10.

L

13.


—  602  —

Hannover,  22  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Hannover
  vom  14.  November  d.  J.,

7.  der  Tagelöhner  Anton  Schreiber  aus  Brechhaus  bei  Walhaditz  (Bezirk  Schüttenhofen)

in  Oesterreich,  30  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  zu
Regen  vom  27.  September  d.  J.,

8. der  Schneider  Karl  Petz')  aus  Mies,  ortsangehörig  zu  Elhotter  (Bezirk  Mies)  in  Böhmen,

geboren  20.  Dezember  1856,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  zu
Ochsenfurt  vom  25.  Oktober  d.  S.,

9. der  Eisenbahnarbeiter  Josef  Dolezal  aus  Malin  (Bezirk  Kuttenberg)  in  Böhmen,  24  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Landshut  vom  3.  November  d.  J.,
10. der  Steindrucker  Johann  Bummerl  aus  Neustadt  (Bezirk  Tachau)  in  Böhmen,  geboren
1850,  (nach  anderer  Angabe  29  Jahre  alt),  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes
  zu  Deggendorf  vom  4.  November  d.  J.,

11. der  Schafmeister  Kasimir  Uranowski,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Volavia  bei  Cobrinski,
  (nach  anderen  Angaben  zu  Stara  Sieniawa  oder  zu  Worabel)  in  Russisch-Polen,
58  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Großherzoglich  mecklenburgischen  Landesregierung  zu  Neu-Strelitz
  vom  4.  November  d.  J.,  «

12. die Dienstmagd Bernhardine Ackermann, geboren und ortgangehörig zu Knutvil Kanton

Luzern)  in  der  Schweiz,  18  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
zu  Kolmar  vom  10.  Oktober  d.  J.,
13. Karl  Ardenet,  geboren  zu  Letricourt  in  Frankreich,  66  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des
Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  13.  November  d.  J.,
14. die  unverehelichte  Leonie  Moregnier,  zu  Thorny  (Provinz  Luxemburg)  in  Belgien  am
16.  Oktober  1842  geboren,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz
vom  16.  November  d.  J.,

zu  1,  2,  3,  5,  7,  11  wegen  Landstreichens  und  Bettelns;

zu  4  wegen  Landstreichens  und  Diebstahls;

zu  6  wegen  Zuwiderhandelns  gegen  die  wegen  gewerbsmäßiger  Unzucht  gegen  sie

erlassenen  Polizeivorschriften;

zu  8,  9,  10,  13  wegen  Landstreichens;

zu  12  wegen  gewerbsmäßiger  Unzucht;

zu  14  wegen  Landstreichens  und  groben  Unfugs,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1876  Seite  434  Ziffer  11.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  v.  Mts.  beschlossen:

«  in  Erweiterung  des  Beschlußes  des  Bundesraths,  §.  476  der  Protokolle  von  1874  und
§.  440  von  1875,  zu  genehmigen,  daß  die  Denaturirung  von  Gewerbebestellsalz  mit  Petroleum,
Kienöl  oder  mit  jenen  Denaturirungsmitteln,  deren  Anwendung  nach  den.  Bestimmungen  vom
Jahre  1872  (§.  392  der  Protokolle,  Drucksache  Nr.  42)  über  die  Befreiung  des  Vieh=  und
Gewerbesalzes  von  der  Salzabgabe  Ziffer  2.c.  ausnahmsweise  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörden
  erfolgen  kann,  —  unter  der  Bedingung  in  den  Salinen  zugelassen  werde,  daß  das  auf
die  angegebene  Weise  denaturirte  Gewerbebestellsalz  schon  auf  der  Saline  amtlich  verschlossen  und
mit  einem  von  dem  betreffenden  Salzsteueramte  auszufertigenden  Transportscheine,  in  welchem
Anzahl,  Verpackungsart,  Gewicht  der  Kolli  und  thunlichst  kurze  Gestellfrist  anzugeben  ist,  versehen
und  daß  am  Bestimmungsorte  die  Prüfung  und  Abnahme  des  Verschlusses  durch  einen  Steuer-
        <pb n="621" />
        —  603  —

beamten  bewirkt  werde,  unter  dessen  Aufsicht  das  Salz  in  den  Gewerberäumen  des  Empfängers
ausgeschüttet  werden  muß.

 

Das  Königlich  preußische  Hauptsteueramt  zu  Rendsburg  wird  vom  1.  Januar  k.  J.  ab  in  ein  Untersteueramt
  mit  Niederlagerecht  und  mit  den  unbeschränkten  Befugnissen  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Begleitscheinen  I.  und  lI.,  auch  über  vereinsländisches  Salz,  zur  Abfertigung  der  auf  der  Eisenbahn  eingegangenen,
  sowie  der  ausgehenden  Waaren  nach  Maßgabe  der  §§.  66  bis  71  des  Vereins-Zollgesetzes,  zur
Vornahme  von  Aus=  und  Umladungen  der  auf  der  Eisenbahn  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  nach
Maßgabe  des  §.  65  des  Vereins-Zollgesetzes,  sowie  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  und  zur  Ausfertigung
  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  auch  über  Spielkarten,  umgewandelt  werden.  Vom  gleichen
Zeitpunkte  ab  wird  das  neu  errichtete  Untersteueramt  zu  Rendsburg,  sowie  von  den  gegenwärtig  zum
Hauptsteueramts-Bezirke  Rendsburg  gehörigen  Untersteuerämtern,  das  zu  Neumünster  dem  Königlich
preußischen  Hauptsteueramte  in  Kiel  unterstellt  werden,  während  das  Untersteueramt  zu  Segeberg  dem
Bezirke  des  Hauptzollamtes  in  Neustadt  und  das  zu  Kellinghusen  dem  Bezirke  des  Königlich  preußischen
Hauptzollamtes  in  Itzehoe  werden  zugetheilt  werden.  Die  Nebenzollämter  I.  Klasse  zu  Brunsbüttel,  Büttel
und  Neufeld  werden  vom  1.  Januar  k.  J.  ab  von  dem  Bezirke  des  Hauptzollamtes  in  Itzehoe  abgezweigt
und  dem  Bezirke  des  Königlich  preußischen  Hauptsteueramtes  in  Heide  überwiesen  werden.

 

33.  Finan  z=  Wesen.

 

Nachwei  sung
der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1876.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll  Ein-  .  ·  .
nahme beträgt Bonifikation  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  ½§  i      vom  Beginn    auf  in  demselben  zwischen  den
des  Jahres  in-  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  ast  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  "  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahrs.  weniger
M  M  M  M   M    --1.
  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung

Seite  584)  207.454.946  14.170.010  193.284.936  191.036.127  +  2.248.809

 

 

 

 

 

2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  580)  —  —  5.721.91786.041.976  —  320.059
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  95.  382.  407  93.  189.  410  4  2.  192.  997
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung*)  —  —  25.  952.  176  256.  6557.  Oa8  -  395.  133

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven
Feststellungen  angegeben.  92*
        <pb n="622" />
        —   604   —

Nach
über  die  bis  zum  31.  Oktober  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  in  Umlauf,  beziehungs
Einlösung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nummer.
Bezeichnung  .-  .--.  .  ..«.  ...  ..
  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  prakludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
der   B a n k  e  n.          
3  in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Tblr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  .  .  .  —  —  —  —  —  —  2.  330  197.670  —  2.  900  297.100  —
 2Städtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  —  99.  830  120  —  99.  880
3 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  670  90  99.240  2.180  60;  397.760
4  Duanziger  Privat-Aktienbank  ·  —  —  —  —  —  —  1.770  —  98.2301  4.  180  —  295.820
5  Provinzial=  Aktienbank  des  Großherzogthums
  Posen  —  —  —  —  —  —  610  —  99.390  1.280  —  198.720
6 Kommunalständ.  Bank  für  die
Preuß.  Ober-Lausitz  (Görlitz)  —  —  —  —  —  —  630  99.370  —  1.860  298.140  —
7  Hannoversche  Bank  —  —  —  —  —  8.550  11.450  1.305.000  6.640  10.360  03000
8 Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  —  28.3600  111.006.810  —  4360  1  —
9 Leipziger  Bank  ...  —  —  —  —  —  9.470  80  2.759.  7501  20.  900  400
10 Chemnitzer  Stadtbank  4.100  5.  900  290.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —
11  Rostocker  Bank  k  —  —  —  —  —  1.550  80  248.370  5.360  60  9.0
12  Oldenburgische  Landesbank  —  —  4.  250  —  594.810  2.740  —  1.397.500  —  —  —.
13  Mitteldeutsche  Kreditbank  Wein.  —
ningen)  —  —  —  —  —  —  4.750  286.060  7.671.180  —  —  —
14 Privatbank  zu  Gotha    —  —  —  —  —  8.010  2.051.990  —  3.  760  1.630.220  —
15  Anhalt--Dessauische  Landesbank“  9.852  269.748  —  2.  630  142.770  —  4.610  570.  oso  —  —  —  —
16  Thüringische  Bank (Sondershausen)  —  —  —  —  —  —  –—.  —  —  14.520  —
171/|Geraer  Bank.  —  –  —  —  —  11.620  4.085.  230  —  —  —  —
18  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  —  —  —  —  —  —  10.450  5.989.550  —  —  —
19  Lübecker  Privatbank  —  —  —  —  —  —  1.420  —  376.580  1.260  —  432.740
20  Kommerzbank  in  Lübeck  ...  —  —  —  —  —  —  1.990  3560.270  —  1.000  276.740  —
211  Bremer  Bank.  .  ..  ...  –  –  —  —  —  —  11.000  3.589.  000  —  —  —  —
Zusammen  13.9520  275.648  290.0007.0  142.770  594.8104  110  28.  248.  540  14.  155.  O701  70.3220  1.630.  4607  161.  200
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl .Fl.
2  Frankfurter  Bank  2  .  R  6.390  151.250  —  69.070  7.505.190  —  455  559.545  —
23  Bayerische  Notenbank  ·  s  0  e  s  —  31.050  –  5.968.950  –  —.  —
24 Württembergische  Notenbank  .  ...  —  —  —  16.900  23.100|7.460.000  9.870.  105  —
25 Badische  Bank  .  .  —  —  —  31.710  61.290  15.700.000  —  —  —
Zusammen  6.390  151.250  —  148.730  7.589.580/29.128.950  10.325  8.049.650  —
        <pb n="623" />
        —  605   —                                                                                                                                              weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
teten  Banknoten.

währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.



 

waren

4



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.
Laufende Nr.
präkludirt  im  Bestande'  vernichtet  ipräkludirt m  Bestande  vernichtet  vpräkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  
    
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  abschnitten  zu  a 100  Mark
□—
Thlr.  Thlr.  Thlr.  rThl..  Thlr.Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark.  Mark.
1.150  198.850  —  1.500  298.500  —  —  —  —  —  —  —  —  *  715.800  1
(  E  1.444.000  53.100  2
1.200  —  198.800%  .700  —  298-3of  —  —  —  —  —  1.313.000)  150.000  zu  1.000  Mark.
1.350  150  298.500  800  —  199.200  —  —  —  —  —  —  7.610.700  373.400  3
1.750  —  198.250  300  —  398.700—  —  —  —  —  —  2.340.000  660.000  4
737.000  163.000  5
1.150  —  298.850  800  —  399.200  —  —  —  —  —  —  690.800  209.200  zu  200  „
999.000  201.000  zu  500  „
1.000  356.800  —  700  241.500  —  —  —  —  —  —  —  —  2.773.900  6
1.800  5.700|]  757.000  1.900  3.600]  615.000  —  —  —  —  —  —  7.208.800  1.791.200  7
36.349.100|  2.650.900
13.150  5.107.500  —  7.600  11.139.300  —  —  —  —  —  —  —  10.  344,  5001.  500  zu  300  6  8
8.000  1002.411.900  5.400  1001.59.  500  —  —  —  —  —  —  —“  575.000  9
–  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —  10
2.900  500247.050  1.800  200  248.000  —  —  —  —  —  —  6b668.  3001  1.431.  700  11
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  754.300  10.700  12
—  —  —.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  13
—  —  —  400  469.400  —  —  —  —  —  —  —  389.600|  6.910.400  14
400  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —)  800  15
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  16
1.66ö0  1.365.400  —  500  —.  —  —  —  —  —  —  —  –—.)  71.s08.7  00  17
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.  ioo  34.  300  18
—  —  —  700  —  576.300  200  —  199.800  —  —  —  87.300  —  19
—  —  —  300  159.700  —  —  —  —  —  —  —  1.  887.  400  512.600  20
—  —  —  —  —  —  —  —  —  21.000|  1.479.000  —  7.133.600  2.866.400  21
1
35.500  7.034.550  4.710.3500  25.400  12.847.800  4.329.200  200  —  199.800  21.000  1.479.000  —  75.  001.  500  66.  808.  200
darunter:
62.024.200j  50.592.500  zu  100  Mark.
6%%-200  20.200  zu  200
11.8343.500,  15.856.500  zu  500
«  1.343.00|  150.000  zu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  in  Aschnitten  zu  100  Mark
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.    Fl.  Fl.  FI.    FI.  Mark.]  Mark.
«
8.559.800N  1.140.200  22
2.450  264.850  —  21.300  4.506.500  —  7.  500  16.  906.  500  —  —  —  —  (  1.360.000  1.240.000  zu  500  Mark
—  9.531.000j6.169.0003u1.000»
—  —  —  7.800  —  5.997.200  —  —  —  —  —  —  *!§#“%  2.772.000  23
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  16.668.8000  6.931.200  24
8.000  42.  000  9.  150.  000  —  —  —  —  —  —  —  —  —  16.190.700  22.809.300  25
10.150  306.8509.  150.000  29.100  4.  606.  500  5.  992.  200  7.  500  16.  905.  300  —  —  —  —  121.  471.  700  41.  O61.  700
darunter:
110.580.700  33.  652.  700  zu  100  Mark
1.360.000  1.240.000  zu  500
9.  531.000)  6.169.000  zu  1.000  „
)  Woön  nichts  Abweichendes  ange-1D
  geben  ist,  lauten  die  Noten  über
100  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen  umstehend.
        <pb n="624" />
        —   606  —

Bemer
Zu  17:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
34.200  M  eingelöst.

Zu  2:  Als  noch  nicht  ausgegeben  und  im  Banktresor  befindlich  sind  ferner  aufgeführt  2.900  M  in  Noten  zu
100  M  und  7.000  M  in  Noten  zu  1.000  M

Zu  6  7:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
226.100  M  eingelöst.

Zu  7:  Außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  3.000.000  M  in  Noten  zu  100  M
Zu  9  :  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
615.  000  M  eingelöst.  Von  den  eingelösten  Noten  zu  100  M  wurden  16.810.000  M  vernichtet.

B.  Uebrige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9  An  Banknoten
Laufende Nr.  
Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Vestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  iim  Bestande  vernichtet
—  .  s-  .  .  ·
in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
1 Reichsbank  105.430  51.760  7.901.700  —  —  —  285.475  521.950  66.008.150
2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins  740  —  14.870  780  20  41.240  —  —  —
3  Kölnische  Privatbank  1.520  120  98.360  2.920  240  296.840  —  —  —
4  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —  —  —  —  —  —
5  Bank  für  Suddeutschland  (Darmstadt)  18.860  —  —  —  —  —  575  —  —
6  Weimarische  Bank  ..  13.320  45.040  1.063.640  2.560  9.340  966.100  —  —  —
7  Braunschweigische  Bank  26.380  8.620  4.  465.  000  —  —  —  —  —  —
Zusammen  166.  250  105.540  13.543.570  6.260  9.600  1.  304.  180  286.050  521.950  86.008.150
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  25  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
Landgräflich  Hessische  konzessionirte  Landes.
bank  (Homburg  v.  d.  Höhe)  ..  5.550  2.270  307.500  350  930  183.400  —  —  —
5a.  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  —  —  37.650  —  —  6.750  —  —
Zusammen  6.550  2270  307.  300  38.000  830  183.400  6.760  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemer

Zu  5.:  Die  eingelösten  Thaler-  und  Guldennoten  dieser  Bank  sind  sämmilich  an  die  Aufsichtsbehörde  zurückgeliefert.
        <pb n="625" />
        —  607  —

kungen.

Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  3.300.000  M
in  Noten  zu  100  M

Zu  15  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
240.  200  M  eingelöst.

Zu  17 *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  September  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag
von  190.300  M  eingelöst.

Zu  19:  Außerdem  wurden  vernichtet  932.700  „AX  in  Noten  zu  100  .4

Zu 23,  24  und  25:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine.

Banken.  ·

 

l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren  
Laufende Nr.   
im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf im  Vestande,vernichte.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende Nr. 
*  
.  »  «    
in Abschnitten zu 50 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr. .  in  Abschuitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Mark  und
  
Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.]  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
343.434.00  5300
34.800  4.17504  600,  195  t200O  —  —  —  314.  000  132.  278.  000  6.  O00.  Ooo  15174.  474.  OOO  175.526.000  zu  500  Mark.
211.152.000  190.048.000  zu  1.000  „
600  1001  101.  850  500  600  290.300  600  1.600  6546.200  —  —  —  —  —
1.850  230297.900  100  900  999.000  —  —  —  —  —  —  2.749.600  226.700  "
—  —  —  1.600  998.400  —  —  —  —  —  —  —  2.816.500  178.500  zu  500  „
100  —  —  200  —  —  —  —  —  —  —  —  19.022.000  18.978.000
750  10.45%  0  100  6.900000  —  —  —  ·—  —  —  136.000  221.000
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3.325.500  10.069.  500
I  D
1  1
38.100  4.  189.  150  5.232.600672.000.  2000%21.600  600  1.600  546.200  314.000,  132.  7S.  Ooo  6.000.000  757.  110.  300  496.,  1.000
.  ..  s  darunter:
368.667.800|  131.063.500  zu  100  Mark.
177.200.500|1.  7  .500  zu  500,
211.152.000|10.048.000  zu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Sl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.
Fl.    Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
1.500  —  —  600  —  —
«  .  »)  Wo  nichts  Abweichendes  ange-1.500
  —  —  600  —  —  geben  ist,  lauten  die  Noten  über
  100  Mark.
kungen.

Zu  6.:  Außerdem  wurden  vernichtet  5.800.000  M  in  Noten  zu  100  M
        <pb n="626" />
        —   608  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  31.  Oktober  1876  an  Banknoten
  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

 

in  Werthbeträgen:

Ende  September  1876
waren  in  Umlauf

Also  Ende  Oktober  1876

 

 

Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  584.979  590.949  —  5.970
zwischen  50  und  100  Mark  879.501  900.171  —  20.670
zu  100  Mark  und  darüber  957.558.629  969.440.029  —  11.881.400
Zusammen.  959.023.109  970.931.  149  —  11.908.040

 

 

 

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  lI.  §  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  20.  November  1876.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

In  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  November  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.
        <pb n="627" />
        —   609   —

4.   M ü n z  -- W e s e n.    

Ue b e r  s i c h t



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  18.  November  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.
Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
1.  In  der  Hiervon
Woche  vom  auf  Privat-    #  .
12. bis 18. No-  rechnung  5  .  2  -  1  50  20  10  5  2  1
vember  1876  Doppel.  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark.  Pfennig.  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägtKronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stũcke.  stücke.  stücke.  stücke.
wurden  im:  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf..  Mark.  Pf. Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
5  +  1
a)  Berlin  —  —  —  —  2  —  203.093  50  —  —  —  —  —  –  —  —
b)  Hannover  —  —  —  —  562.910  —  118.362  00  —  —  –  —  —  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  377.864  —  v1-941  *  —  —  –  [  —  —
d)  München  —  —  —  —  625.000  —  —  —  32.00000  33.218/00  7.865  00  —  —  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  ç  252.000  —  90.0oo  Oo,s0  —  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  227.400  77J86  453  5%568.431½00  —  3.166  o0  —  —
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  405.000  .  —  102.000  00  5.500  vo  4.270  00  355  00  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  114.735  —  40.000  Odo  .  0  —  —  —  —  —  —  —  —
i) Hamburg  —  ——  18819%4"  19666  —  s.ro  ꝛk  —
Summe  1.  —  —  —  303.730  3.825.536  —  s33.  50  oo  218.13600  a1.a8  oo  .o2o  oo  3.166  oo  —  —
2.  Vorher
waren
geprägt  in:    .
a)  Berlin.  K0-2  37%  2-7  5876-738  1.840  005020%4  90  1.  261.  549  70
b)  Hannover.140720  —  15.  089.250  6.146.4081  10.451.575  5  5%  %%%  v.545.670%  70  424.  5oo  s0
c)  Frankfurt  175.  907.  220  68.  957.  220  —  4.061.  808  8.627.  38  11.357.447  585-341  oo  36111086,  3.106.973  50  1523  460  40  1.309.102  3%4%
d)  München107.99640  37307.520  482.  1144  0722  40.937.316480  Sv.  1  .2  600%1  20
e)  Dresden  54.574.9407K  40  —  5.6  1.  760--900  J  214  1.869.  366  0  r  S.  %  0  %4  O  0  ç  %  359.008  68  188.32440
f) Stuttgar0  —  6  50%  1.639.  52  17.49.  122  ½.  %  v  %  135  2.279.47040  1.002.29  10  45  4.  181  50  304.  368  80
g)  Karlsruhe]  21.401.  3601  22.  686.  190  —  3.934.960  2.152.668  17.614471.714.03950/3.01.  32860|E-L/20½%  Oois  80  201.  200  08
h)  Darmstadt S00  —  1.4932  70  301.-216  6.673.4311  654.046  0889.5490..  17  70  175.422|20|  189.893  358.267|41
i)  Hamburg  40  72  0S-6-5so  39.335.7905.30215  7.195.372  J.336.495  2481.382/50  1.818.669/00|.02.  52  0  1.  065.  oa2  101  324.  101  28  84.  068  83
Summe  2.1.098-471.900)  335051.000  171.345.  164  70.  178.  650  59.80.,  790  143.512.165  43.  730.  803  20  34  3402  10  23.465.  043  ro  11.638.728  75  5.925.547  38  3.324.828  13
i  E
Gesammt-  *  #  Ü
Ausprägung  Lo-41-900OSOo  171.345.164  -3  326  3  145.512.165  |4.54  1  8  40  33-502.530/70  11-6.  8  6.826.115  38  3.374.879  13
—  ——  :-—-------"“““  l  -

 

q-1.430.552.900
  Mark.

 

 

356.811.909  Mark  90  Pf.

 

 

 

——

35.14.279  Mark  45  Pf.

 

 

.—.—.’“-.
9.303.594  Mark  51  Pf.                                                                    93
        <pb n="628" />
        —  610  —

3.  Eisenbahn-Wesen.

—  —  ——

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Eisenbahn-Direktion  unterstellte,  49,,  Kilomrter
lange  Bahnstrecke  Quakenbrück-Osnabrück,  mit  den  Stationen  Badbergen,  Bersenbrück,  Alfhausen,
Bramsche,  Halen  und  Eversburg  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.  Die  Bahnstrecke  bildet  die
Fortsetzung  der  Linie  Oldenburg-Quakenbrück  und  hat  in  Osnabrück  Anschluß  an  die  Hannoversche  Staatsbahn.

Berlin  W.,  den  14.  November  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Kettwig  und  Saarn  rer  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn
errichtete  Haltestelle  Kettwig  v.  d.  Brücke  für  den  Personen-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin  W.,  den  15.  November  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

6.  Konsulat-Wesen.

Das  Kaiserliche  Konsulat  zu  Hakodade  und  das  Vize-Konsulat  zu  Brussa  sind  eingezogen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="629" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

 

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler.  Amt.

–  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

          

Berlin,  Freitag,  den  1.  Dezember  1876.

Nr.  48.



 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:



Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  611
2. Finanz-Wesen:  Nachtrag  zum  Status  der  deutschen  Notenbanken
  Ende  Oktober  1876;  —  Goldankäufe  seitens  der
Reichsbank  .  612
3. Münz-Wesen:  Ubersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen


4.Justiz-Wesen:  Erkenntniß  des  Reichs-  Oberhandelsgerichts,
betr.  Zahlung  des  Sterbequartals  und  der  Gnadenquartale
  615
5. Zoll-  und  Steuer=  Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.:

Tarifirung  von  Feld  oder  Spannstühlen,  —  Tarifirung  von
Fußkissen;  —  Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten
  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rübenmengen,
  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  in
den  Monaten  September  und  Oktober  1876;  —  Errichtung
von  Grenzsteuerämtern  im  Königreich  Württemberg  619

 

6.  Militär-Wesen:  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstal-



ten,  welche  ihren  vom  Unterrichte  in  der  griechischen  Sprache
dispensirten  Schülern  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  Einlährig.  freiwilligen  Militärdienst
ertheilen  dürfen  .  6422

7. Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seeschiffer-  und
Seesteuermanns-Prüfung  623

8.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Weiterbeförderung  von

Telegrammen  mittelst  der  Post  als  gewöhnliche,  nicht  eingeschriebene
  Briefe;  —  Versendung  von  Drucksachen  in
offenen  Umschlägen  im  deutsch  österreichischen  Verkehr;  —
Schluß  der  Post-Dampfschiffahrten  auf  der  Linie  Hamburg-Drontheim;
  —  Annahme  von  Telegrammen,  welche  nur
aus  zwei  Worten  bestehen  .  623

9. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Sireden  Küftrin-K.

nigsberg  N.'M.  und  Ihrhove-Neuschanz

 

—

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  Hundar  Issakau  aus  Aran  in  Russisch-Polen,  24  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Oppeln  vom  6.  November  d.  J.,

in  der  Schweiz,  25  Jahre  alt,

    2. 

2. der  Tuchmacher  Eduard  Ullrich  aus  Biala  in  Galizien,  26  Tahre  alt,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Liegnitz  vom  3.  November  d.  J.,

3. der  Posamentirer  Johann  Herlt  aus  Nixdorf  in  Böhmen,  33  Jahre  alt,  durch  Beschluß
der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  15.  September  d.  J.,

4.  der  Schlosser  Jakob  Haffner,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Wasterkingen  (Kanton  Zürich)

5.  der  Tagelöhner  Pierre  Ainé  Gérard,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Wervezelle  (Vogesen-Departement)

  in  Frankreich,  28  Jahre  alt,
zu  4  und  5  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom

20.  November  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

94
        <pb n="630" />
        —   612   —

2.

Finanz:.

Status  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
.  Laufende Nummer.
  Verbind-—
  Bezeichnung  ..  lichkeiten
s  "6  ch  9  Umlau--  Gegen  Verbindlich-  Gegen  den  ohne  Gegen  den  —  Gegen  Gegen
  der  Banken. Grund  Reserve  ·    fende  ben  30.  Sept.  leiten  mit  30.  Sept.  .  30.  Sept.  Sonstige  den  30  Sept.  Summe  den  30.  Sept
  kapital.  fonds.  Noten.  1876.  Kündigungs.  1876.  1876.  Passiva.  1876.  der  Passiva.  1876.
r  #".    digungs  -
  frist.
frist.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1|Ritterschaftliche  Privatbank  in
Pommern  (Stettin)  5.697.000  0  34.700—  8.  3001  970.075  —  —  6.091.  38“  736.796.--O03  4358.42
2 Bank  des  Berliner  Kaffenvereins3.000.000  450.000  9.660  60  —  —  —  —  22.654.358  +  6.974.8490  108  +  6.  97.  78
3 Kommunalständ.  Bank  in  Görlitz .500.00000|  2726.100—  69.200|.  1.  058“"“  +  732.398  —  —  2.542.  195  +  142.494A05.69
4  Landgräflich  Hessische  konzess.
Landesbank  (Homburg  v.
d.  Höhe)  1.714.285  85.714  10.200  —  475.4342  —  1.396  —  —  865.  5322  +  10.894  3.151.  153  12.29
5|  Weimarische  Bank  15.000.000  1.105.279  13,-000  38.300  4.587.340  M  61.300  598.430/—  397.6768.524.921  —  606.446  29.951.97  583877
6 Oldenburgische  Landesbank 0.004000  146.747|1,00.11  +  150.783621.828+  14.333  637.027  +  73.773  15.201.871  91.64
7 Privatbank  zu  Gotha  5.  400.000%4oR  115.604  Sös.158042.94711661·9663  +  680.38
Anhalt-Dessauische  Landesbank .odo.OOoos  690.3244éG600s.61  63.693377.391292|  8.480.3550  +  110.5500  17..9664108.75
9 Geraer  Bank  7.500.00  1  213.  400  —  1.858.554  +  868.574.698.3000—  53.842  —  —  12.  610.566  314.  72
10 Lübecker  Privatbank -4.200.0002000  98.040  —  21.250  765.004  —  91.1802.061.310—  149.724  174.802  +  74.771  4.519.176%  110.31
Zusammen  ö1.211.383  5633/  461.15|41.091.26  014,663)37106.080  193.412|  50.476.  39441  7.547.1289|158.S84.244|  22400  0.
Bemer

Zu

*):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

Zu

2.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.

Zu  3.  *):  Umfassend  alle  Depositen--  und  Giro-Kapitalien.
**):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

1.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigungsfrist.
        <pb n="631" />
        —   613   —

Wesen.

Ende  Oktober  1876  (Central-Blatt  Seite  582).
Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

“
Activa.
Der  Kassenbestand  zerfiel  in  Laufene Nummer.
Gegen  Gegen  Gegen  den  Gegen  den  Gegen  Gegen
Kassenbestand.  den  30.Sept.  Reichs.Noten  Wechsel.  den 30.  Sept.  Lombard.30.  Sept.  Effekten-]  320.  Sept.  Sontige  den  30.  Set,  Summe  den  30.  Sept.
1876.  bestand.  1876  bestand.  1876  bestand.  1876  Aktiva.  1876  der  Aktiva.  1876
Metall.  kassen-  anderer          
scheine.  Banken.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
Ssl  ö19..+  25  —  —  17.265.9226  3S96.781.184.50—  20.1455  74  681.58414  uss  +  520.180
19.669.057%147772·3199.597.53—  1864.299.783409DH  l  300.000  —  26.400.0884  .021406%
259.29..  +  148.190  —  —  0.709.,  6414  660.199  —  —  513.8331—  42.3533.914.  2160  683317  *  +  8498
«
38.671  —  123.940  20.276  16.  395  2.000  247.304  64  4  1  3  S4  44
594.  200  —  13.980  150.66ö0  0J  —  443.  7000  4.763.  5591  —  J.763/196.07—  So.350  863.0433—  446.452/33.671.336.  411.30/30.088.20  595.3465
713.03+  319.61041  o  2.456  39.000  81%20  G444  931.642  6
4414  103.9454  2  2a00  65.422.  6751  4  661.  1851  110.  774/  -  223.  ↄ26  334.  1504  245.  105N  56s·382
EIIIE  —  —  8.173.  56651  14%  %  S.7  5S  25.5164-556.520  193.369J8
1228.  oss  653.1736684140  ·2.  o2.818.6911  103.61544  1K0%2-40L1N-44  S4  S410491
175.900%  668e.61-  —  —  1.855.460  —  7083  Se.0s  7  9443344
24.199.  451  2-  72%S2  419  55.491  5  1-45417%4-kungen.

Zu  *  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu  *):  Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weiter  gegebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  M  430.531.
Zu  *:  Einschließlich  243  M  deutsches  Staatspapiergeld.
Zu  8.  *)  und  10.  *):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

 

94*
        <pb n="632" />
        —   614   —

In  der  Zeit  vom  16.  bis  23.  November  1876  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

3.  Münz=  Wesen.

Ueber  sich  t

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  25.  November  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  d  Goldmünzen.  Silbermänzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
der  Hiervon
Woche  vom  auf  Privat-  ——

19.  bis  25.  No-  —  rechnung  5  2  1  50  20  10  2  1
vember  1876  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig.  Pfennigsind
  geprägt  kronen.  stücke  stücke.  stäüke.  stücke.  stücke  stükce.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.Mark.  Pf.

a)  Berlin  —  —  —  —  1.034.602  —  304.69%0o  —  —  —  —  —  —  7.943  30  l.—

b)  Hannover  —  —  —  —  506.000  —  103.424  00  —  —  —  —  —  ——  „

c)  Frankfurt  —  —  —  —  458.038  —  85.  26560  —  "—  —  —  —  —  —  —  —

d)  München  —  —  —  —  573.000  —  —  .  34.  500  00  —  —  —  —

e)  Dresden  —  —  —  —  173.018  —  20.0000  27.500  0  —  .  —  —  —  —  —

f)  Stuttgart  —  —  —  —  220.470  —  76.4460  63.989/60  ——  —.  2.8520  1.47800

g)  Karlsruhe  —  —  —  —  338.000  —  68.0000  36.000%  —  —  —  —  ——

h)  Darmstadt  —  —  —  165.065  —  —  40.  ooo  o0  —  —  —  —  —  3.0186  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  206.645  234.348  —  —  —  52.46060  ——  ——  —.  —  —  —-Summe
  1.  —  —  —  371.  ꝛ10  3.337.476  —  6  v-  bo  213.40  20  —  —  —  —  1.814168%
2.  Vorher

waren
geprägt  in:

a)  Berlin  502.  5682.  7201  102.  707.  220  1231.  627.  260  18.658.945  24.918.670  54.876,  738  1.  150.1410  ,  1  5O  2-05O  %.  1-29  0GSGNHO  70
b)  Hannover  123.760.1400  57.677.280  —  15.089.250  6.709.318  10.451.  575447SOCOO|SO

c)  Frankfurt  175.907.220  5.97.220  —  4.061.805  9.015.24  11.857.  4470  1.  309.  1023301  494.  41296
d)  München  107.959.640097.,  307.  520  482.114  9.356.330  6.710.000  17.817.  570  4154  606  01  1203  33
e) Dresden  54.574.9400.  36  480  —  5.  645.  545  7.017.790  7.885.314  I66  00)  2.  a37.  O28  OO  1.  915.  Oa0  60  96566.  a8  6o  359.  O0B  68  188.3240
f)  Stuttgart  51.793.860)  26.165.920  —  6.635.530  1.887.352  17.  499.  122  2.  300.  44250)  5.  426.  170  60]  2.  279.  470  40]  1.  007.  295  101  457.  4960  304.  36860

g)  Karlsruhe  21.401.36022.6.,  190  —  3.934.960  2.557.666  12.614.4711.916.039  07,  82860  2000
h)  Darmstadt  16.766.3830  11.  566.290  —  1.608.505  301.216  6.673.431  694.0406600%  879.54900  1.  086.  197  70  17.  42020  0  189.893  85.26741
i)  Hamburg  40.725.640  5.646.880  39.335.790  5.491.510  7.622.066  3.836.495.  2.481.38250],  152  70|1.  085.  O0410  324.  101  84.0689

Summe  2.11.095.471.0000135,  1  70.4682.380  63.634.326  143.512.165  44.564.653  50  34.618.  385  40123.  502.  630  70  11.646.148  18  6.  928.7  156  3.374.97913
Gesammt-Ausprägung
  I1.095.  471.900%.  081.000  171.34  5.  164  70.854.090  66.  971.  802  4  6  40800  34.  831.  835  60123.  502.  5330  70  11.616.74818  6.  242.  529  84  3.276.  387  13
W—1.  —

 

1.430.552.900  Mark.

 

 

 

 

 

 

361.432.380  Mark  60  Pf.

 

 

 

35.112.279  Mark  45  Pf.

 

 

9.318.886  Mark  67  Pf.
        <pb n="633" />
        —  616  —

4.  Justiz-Wesen.

 

Erkenntniß  des  Reichs-Oberhandelsgerichts  in  der  Prozeßsache  der  Kaiserlichen  Ober-Postdirektion  in
Schwerin,  als  Vertreterin  des  Reichsfiskus,  Beklagten,  jetzt  Appellantin,  wider  die  Wittwe  und
Kinder  des  verstorbenen  Postdirektors  Reichardt,  Kläger,  jetzt  Appellaten,  wegen  Zahlung  des
Sterbequartals  und  der  Gnadenquartale;  vom  7.  Oktober  1876.  Rep.  Nr.  677.  (Zur  Auslegung
des  Artikels  18  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  und  des  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes.)

Die  Wittwe  und  Kinder  des  im  Mai  1874  verstorbenen  Postdirektors  Reichardt  zu  Hagenow,  welcher
bis  1868  Großherzoglich  mecklenburgischer  Postbeamter,  dann  in  den  Dienst  des  Norddeutschen  Bundes  und
später  in  den  des  Deutschen  Reiches  getreten  war,  forderten  auf  Grund  des  mecklenburgischen  Gesetzes  vom
28.  März  1770,  des  Artikels  18  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  und  des  §.  7  des  Reichsbeamten—
gesetzes  außer  dem  Sterbequartale  zwei  Gnadenquartale.  Die  Kaiserliche  Ober-Postdirektion  zu  Schwerin  hat
die  Anwendbarkeit  des  Gesetzes  vom  28.  März  1770  verneint,  ihre  Entschließung  ist  durch  Erlaß  des  Reichskanzlers
  vom  7.  Oltober  1874  gebilligt  worden  und  haben  deshalb  die  Wittwe  und  Erben  den  Rechtsweg
betreten.  Die  Großherzogliche  Justizkanzlei  zu  Schwerin  hat  ihren  Anspruch  für  begründet  befunden  und
das  Rcichs-Oberhandelsgericht  auf  eingelegte  Appellation  das  Urtheil  bestätigt.  Die  Einwendungen  der  Beklagten
  und  der  weitere  Sachverhalt  ergeben  sich  aus  den  nachstehenden  Gründen:

I.  Die  Appellantin  bestreitet  in  ihrer  Rechtfertigungsschrift  nicht  mehr,  daß  die  hier  in  Frage  kommende
  mecklenburgische  Konstitution  vom  28.  März  1770  ein  gesetzgeberischer  Akt  sei  (Seite  15,
21,  24);  auch  stellt  sie  sich  auf  den  Standpunkt,  daß  der  Artikel  18,  Absatz  2  der  Verfassung
des  Deutschen  Reichs  allgemein  so  ausgelegt  werden  müsse,  wie  dies  durch  die  Vereinbarung
mit  Baden,  Hessen  und  Württemberg  vom  15.  und  25.  November  1870  geschehen  ist;  sie  sucht
die  in  erster  Instanz  ergangene  Entscheidung  im  Wesentlichen  mit  der  Argumentation  zu  widerlegen,
  daß  die  Sterbe=  und  Gnadenquartale  (Seite  2,  56)  kein  schon  in  und  mit  der  Anstellung
dem  Beamten  erworbenes,  sondern  nur  ein  beim  Ableben  desselben  für  die  Hinterbliebenen
entstehendes  Recht  seien  (Seite  33),  daß  demnach  ein  ohne  Kränkung  irgend  welcher  schon
erworbener  Rechte  des  Beamten  der  Veränderung  durch  die  Gesetzgebung  fähiges  Rechtsverhältniß
  vorliege  (Seite  36),  somit,  da  der  Artikel  18  Absatz  2  der  Verfassung  nur  solche
Rechte  gewährleiste,  welche  dem  Beamten  in  seinem  Heimathstaate  zugestanden  hatten,  die  hier
in  Frage  kommende  bloße  Erwartung  der  Hinterbliebenen  der  Abänderung  durch  die  Reichsgesetzgebung
  unterworfen  war  (Seite  34)  und  auch  abgeändert  worden  sei,  da  der  Vorbehalt  (das
Amendement)  in  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes  nur  solche  Ansprüche  betreffe,  welche  dem  Beamten
  vor  Erlaß  dieses  Reichsgesetzes  und  vor  seinem  Eintritte  in  den  Reichsdienst  zugestanden
  worden.  —  Diese  Argumentation  ist  jedoch  gleich  irrig  in  Bezug  auf  ihre  Voraussetzung
  wie  hinsichtlich  der  weiteren  Begründung.

ll.  Das  mit  der  Anstellung  im  Staatsdienste  und  durch  die  Uebernahme  des  Amtes  begründete
Rechtsverhältniß  wird  nicht  blos  durch  das  Anstellungspatent  bestimmt,  welches  in  der  Regel  nur
die  allgemeine  Zusicherung  des  Schutzes  in  den  mit  dem  Amte  verbundenen  Rechten  enthält,
sondern  es  ist  jedenfalls  betreffs  der  vermögensrechtlichen  Ansprüche  nach  den  eben  diese
Rechte  normirenden  Gesetzen,  nach  der  Dienerpragmatik,  zu  beurtheilen,  welche  als  Inhalt  der
Anstellungsurkunde  anzusehen  ist.  Es  trifft  hier  unzweifelhaft,  wie  bei  jedem  Vertrage,  der
Rechtssatz  zu,  daß  alle  in  der  Urkunde  nicht  besonders  vorgesehenen  oder  besonders  ausgeschlossenen
Rechte  und  Verbindlichkeiten  aus  dem  das  betreffende  Rechtsverhältniß  oder  Rechteinstitut  regelnden
Gesetze  zu  ergänzen  sind.  

Hat  also  die  Konstitution  vom  Jahre  1770  ein  Recht  der  Beamten  begründet  oder  geschaffen,
  so  ist  durch  die  Anstellung  diese  gesetzliche  Verleihung  ein  besonderer  Rechtstitel
für  den  einzelnen  Beamten,  damit  aber  auch  ein  wohlerworbenes  Recht  geworden.  —

III.  Es  ist  demnach  zunächst  zu  untersuchen,  ob  der  Bezug  des  sogenannten  Sterbequartals  und  der
SGSEnadenguartale  ein  erst  nach  dem  Tode  des  Beamten  für  dessen  Hinterbliebene  entstehendes,
        <pb n="634" />
        —  616  —

sondern  ein  solches  Recht  sei,  welches  kraft  der  Konstitution  von  1770  dem  Beamten  selbst
zugestanden  ist,  und  daher  mit  seiner  Anstellung  als  wohlerworbenes  zu  gelten  hat.  —

Hinsichtlich  des  Sterbequartals  kann  ein  Zweifel  über  die  Bejahung  dieser  Frage  kaum
obwalten;  —  das  Gleiche  ist  aber  auch  betreffs  der  Gnadenquartale  anzunehmen,  von  welchen
Kanngießer  (zu  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes  Note  2)  mit  Recht  bemerkt,  daß  sie  eigentlich
Nachquartale  benannt  werden  sollten.  —  Ihrem  Zwecke  und  dem  Grunde  ihrer  Gewährung  zufolge
  sind  sie  blos  eine  Fortsetzung  der  Alimentation,  zu  welcher  der  verstorbene  Beamte  seinen
nächsten  Angehörigen  gegenüber  verpflichtet  war;  sie  sind  ein  Ersatz  dafür,  daß  der  Beamte  sich
dem  Staate  verbindlich  macht,  seine  gesammte  Arbeitskraft  ausschließlich  dem  übertragenen  Amte
zu  widmen;  wie  Gehalt  und  Arbeit  zu  einander  im  Verhaltnisse  von  Leistung  und  Gegenleistung
stehen,  so  ist  es  auch  der  Fall  mit  dem  Gnadenquartale  und  der  gänzlichen  Hingebung  der
Erwerbsthätigkeit  an  den  Staat.

Diese  Auffassung,  daß  es  sich  bei  Gewährung  des  Gnadenquartals  um  ein  Recht
handle,  trat  auch  zu  Tage  bei  der  Verhandlung  über  das  von  Bähr  zu  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes
  gestellte,  aber  abgelehnte  Amendement.  Vergleiche  Stenographische  Verhandlungen  1872,  l.,
139,  140,  —  ferner  Laband  Staatsrecht  §.  42,  Seite  473.

Eine  solche  Fürsorge  war  im  Jahre  1770  in  Mecklenburg  um  so  angezeigter,  und
erklärt  sich  auch  die  längere  Dauer  derselben,  weil,  wie  Beklagte  selbst  hervorhebt,  der  Fundationsbrief
  für  das  Wittwen-Institut  der  Großherzoglichen  Diener  erst  aus  dem  Jahre  1797  datirt.

Einen  bestimmten  Ausdruck  hat  der  rechtliche  Karakter  der  sogenannten  Gnadenquartale
auch  in  einem  neueren  gesetzgeberischen  Akte,  nämlich  in  dem  am  18.  März  1867  in  Lübeck
publizirten,  zwischen  den  freien  Hansestädten  Lübeck,  Bremen  und  Hamburg  abgeschlossenen  Vertrage
  wegen  des  gemeinschaftlichen  Oberappellationsgerichtes  gefunden.  Dort  ist  nämlich  in
Artikel  10,  Absatz  2  gesagt  (vergleiche  Sammlung  lübeckischer  Verordnungen  und  Bekanntmachungen
  1867  Seite  24):  „Die  Gehalte  werden  vierteljährlich  entrichtet  und  im  Sterbefalle
außer  dem  laufenden  Vierteljahre  noch  für  das  folgende  halbe  Jahr  bezahlt“  und  die  gleiche
Fassung  wird  im  Artikel  11  dahin  wiederholt:  „Die  Wittwen  der  Präsidenten  und  Räthe
erhalten  lebenslänglich,  insofern  sie  sich  nicht  wieder  verheirathen,  eine  Pension,  welche  nach
Ablauf  der  Zeit,  in  welcher  noch  Gehalt  bezahlt  wird,  anfängt.“

Mit  diesem  rechtlichen  Karakter  und  der  Bestimmung,  Alimentationsleistung  zu  sein,
sind  sämmtliche  in  der  Vernehmlassung,  Duplik  und  insbesondere  in  der  Appellationsrechtfertigung
hervorgehobenen  Besonderheiten,  wodurch  sich  die  Gnadenquartale  vom  sogenannten  Deservitum
des  Beamten  unterscheiden,  so  vollkommen  in  Uebereinstimmung,  daß  sie  sogar  als  Bestätigung
hierfür  gelten  müssen.  —  Sie  werden  mit  Recht  vom  verdienten  Gehalte  geschieden  Rechtfertigung
Ziffer  1  und  7),  weil  dem  Diener  nicht,  weil  er  hiefür  gearbeitet,  sondern,  weil  er  seine  Erwerbsthät'gkeit
  auf  sein  Amt  beschränkt  hat,  der  fragliche  Anspruch  zugestanden  worden  ist;  deshalb
  können  sie  auch  nur  gefordert  werden,  wenn  diese  Beschränkung  bis  zum  Tode  fortdauerte,
d.  h.,  wenn  der  Beamte  im  aktiven  Dienste  gestorben  ist  (Ziffer  2  ibid.  und  §.  2  der  Konstitution);
  als  Alimente  gebühren  sie  nicht  den  Erben  als  solchen,  sondern  den  zu  Lebzeiten  des
Beamten  diesem  gegenüber  Alimentationsberechtigten  (Rechtfertigung  2.b.),  unterliegen  keinem
Zugriffe  und  sind  der  Verfügung  zu  Gunsten  Dritter  entzogen  (Ziffer  4  und  5  der  Rechtfertigung).—
In  ganz  gleicher  Weise  hat  der  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes  das  Gnadenquartal  nicht  den
Erben  des  Beamten  überhaupt,  sondern  nur  der  Wittwe  oder  den  ehelichen  Nachkommen  zugesichert
  und  erklärt,  daß  dasselbe  nicht  Gegenstand  der  Beschlagnahme  sein  könne.

Da  der  Beamte  ein  eigenes  Interesse  hat,  daß  ihm  für  die  völlige  Hingabe  seiner
Arbeitskraft  an  den  Staat  eine  solche  Fürsorge  für  seine  nächsten  Angehörigen  gesichert  werde;
da  er  auf  Grund  dieser  Verleihung  seine  Familie  gründet,  oder,  wenn  er  verheirathet  ist,  in  den
Dienst  des  Staates  eintritt  und  sich  damit  der  Möglichkeit  begiebt,  durch  freie  Thätigkeit  Vermögen
  anzusammeln:  so  bedarf  es  für  die  Rechtfertigung  des  Satzes,  daß  dem  Beamten  selbst
ein  Recht  erworben  sei,  an  sich  der  privatrechtlichen  Konstruktion  aus  Verträgen  zu  Gunsten
dritter  Personen  nicht.  —

Uebrigens  ist  auch  diese  Konstruktion  zutreffend  und  kann  nicht,  wie  Seite  23/26  der
Rechtfertigung  versucht  wird,  mit  der  Hinweisung  darauf  beseitigt  werden,  daß  zur  Zeit  ver  Anstellung
        <pb n="635" />
        —  617  —

des  Beamten  die  Personen,  welchen  die  Gnadenquartale  gebühren,  regelmäßig  oder  doch  häufig  noch
gar  nicht  existirt  haben  können.  Schon  das  römische  Recht  kennt  Verträge  zu  Gunsten  solcher
dritter  Personen,  die  zur  Zeit  des  Abschlusses  noch  nicht  am  Leben  waren  (vergleiche  Vangerow
Pandekten  §.  608  l.  Ziffer  2,  lit.  e.  und  f.),  außerdem  erkennt  Appellantin  in  der  Duplik
Seite  25  flg.  an,  daß  der  Anspruch  auf  Wittwenpension  ein  Recht  des  Beamten  sei,  selbst  wenn
er  zur  Zeit  seiner  Anstellung  noch  nicht  verheirathet  war.

Auch  die  Lebensversicherung  kann  zu  Gunsten  solcher  Dritter  abgeschlossen  werden,  welche
zur  Zeit  der  Versicherung  noch  nicht  existirt  haben;  der  Anspruch  auf  die  Versicherungssumme
aber  ist  als  Recht  des  Versicherten  aufzufassen.  Vergleiche  Sirey  récueil  1874  lI.,  199,
Da l l o z  P.  1876  l.  Seite  232  und  Maltz,  Zeitschrift  für  Versicherungsrecht  II.,  411,  419,
42  flg.  —  «

Es  ist  für  die  Entscheidung  der  Frage  unerheblich,  ob  das  vermögensrechtliche  Verhält—
niß,  welches  durch  die  Anstellung  im  Staatsdienste  begründet  wird,  als  rein  privatrechtliches  oder
zugleich  als  öffentlich-rechtliches  aufgefaßt  wird;  denn  auch  im  öffentlichen  Rechte  können  wohlerworbene
  Rechte  wurzeln  und  daß  nach  den  Grundsätzen  des  öffentlichen  Rechts  der  Staat  nicht
blos  zum  Schutze  des  Beamten,  sondern  auch  zur  Gewährung  der  ihm  versprochenen  Vermögensvortheile
  verpflichtet  sei,  kann  nicht  bezweifelt  werden.  Vergleiche  Laband  Staatsrecht  §§.  378,

387.  —

IV. Steht  sonach  fest,  daß  den  mecklenburgischen  Beamten  kraft  der  Konstitution  vom  28.  März
1770  und  kraft  und  mit  der  Anstellung  ein  Recht  auf  die  Gnadenquartale  zugestanden  worden
ist,  so  folgt  daraus,  daß  durch  eine  spätere  Gesetzgebung  im  Heimathsstaate  dieses  wohlerworbene
Recht  den  bereits  Angestellten  weder  entzogen  noch  geschmälert  werden  durfte.  —  Wenn  auch
diese  Ansprüche  erst  mit  dem  Tode  des  Beamten  fällig  werden,  so  sind  sie  deswegen  doch  nicht
bloße  Erwartungen,  denn  der  Tod  ist  nicht  etwa  —  wie  im  Erbrechte  —  dasjenige  Ereigniß,
mit  dessen  Eintritt  erst  die  Existenz  des  Rechtes  beginnt,  sondern  das  kraft  der  gesetzlichen  Verleihung
  mit  der  Anstellung  verbundene  und  erworbene  Recht  wird  mit  dem  Tode  wirksam.

Auch  der  Umstand,  daß  diese  Wirksamkeit  davon  bedingt  ist,  daß  der  Beamte  bis  zu
seinem  Tode  im  aktiven  Dienste  verbleibe,  gestattet  nicht,  daß  es  den  Aenderungen  durch  spätere,
bor  Eintritt  des  Todes  erlassene  Gesetze  unterworfen  werde.  Vergleiche  von  Savigny  System

—VIII.  387.  —  «

Die  in  den  beiden  Bestallungen  des  Verstorbenen  vom  19.  August  1854  und  20.  Juli
1859  hinsichtlich  des  zugesicherten  Gehaltes  gemachten  Vorbehalte  haben  für  die  hier  streitige
Frage  keinerlei  Bedeutung;  es  könnte  höchstens  daraus,  daß  solche  für  nothwendig  befunden  worden
sind,  gegen  die  Appellantin  gefolgert  werden.

Waren  demnach  die  im  mecklenburgischen  Postdienste  angestellten  Beamten  dagegen  gesichert,
  daß  ihr  Recht  auf  die  Sterbe=  und  Gnadenquartale,  sowie  solches  durch  die  mehrerwähnte
Konstitution  von  1770  garantirt  war,  ihnen  gegenüber  durch  kein  späteres  mecklenburgisches  Gesetz
gekränkt  werden  durfte,  so  mußten  sie  in  ganz  gleicher  Weise  und  aus  den  gleichen  Gründen  auch
gegen  eine  Aenderung  durch  die  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reichs  gesichert  sein,  nachdem  dieses
diejenigen  Verpflichtungen  übernommen  hatte,  welche  dem  mecklenburgischen  Staate  gegen  seine
ehemaligen,  nunmehr  in  den  Dienst  des  Reiches  übergetretenen  Beamten  obgelegen  hatten.  —

V.  Diese  Uebernahme  der  fraglichen  Verbindlichkeiten  durch  das  Reich  verstand  sich  nicht  von  selbst,

in  der  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  war  sie  nicht  vorgesehen.  Gleichwohl  hat  die  Postverwaltung
  durch  das  Zirkular  vom  21.  Februar  1868  den  Postbeamten,  denen  von  jetzt  ab

das  Gehalt  monatlich  ausbezahlt  werden  sollte,  ausdrücklich  zugesichert,  daß  dadurch  am  Anspruche

  auf  Sterbe=  und  Gnadenquartale  nichts  geändert  werde.  —

Durch  den  Artikel  18  Absatz  2  der  Reichsverfassung  ist  nun  aber  allgemein  den  zu
einem  Reichsamte  berufenen  Beamten  eines  Bundesstaates  zugesagt,  daß  ihnen,  sofern  nicht  vor
ihrem  Eintritte  in  den  Reichsdienst  im  Wege  der  Reichsgesetzgebung  etwas  Anderes  bestimmt  ist,
dem  Reiche  gegenüber  diejenigen  Rechte  zustehen,  welche  ihnen  in  ihrem  Heimathslande  aus  ihrer
dienstlichen  Stellung  zugestanden  hatten.  —

Entgegen  den  früheren  Ausführungen  in  der  Vernehmlassung  pag.  18,  41,  42  und  in
der  Duplik  Seite  59  flg.  stellt  sich,  wie  im  Eingange  angeführt,  die  Rechtfertigungsschrift
        <pb n="636" />
        —  618  —

Seite  35,  36  auf  den  Standpunkt,  daß  zwar  durch  diesen  Artikel  18  das  Reich  auch  dasjenige
zu  zahlen  übernommen  habe,  was  den  Hinterbliebenen  an  Gnadenquartalen  u.  s.  w.  gebühre,
daß  aber  diese  Verpflichtung  nur  so  übernommen  worden  sei,  wie  sie  im  einzelnen  Bundesstaate
bestanden,  also  für  Mecklenburg  nur  als  eine  durch  die  Gesetzgebung  veränderliche.  —  Diese  Be—
gründung  ist  durch  die  oben  vorausgeschickte  Nachweisung,  daß  der  in  Frage  stehende  Anspruch
als  ein  mit  der  Anstellung  erworbenes  Recht  durch  ein  dieser  nachfolgendes  Gesetz  nicht  beein—
trächtigt  werden  könne,  bereits  zur  genüge  widerlegt.  —  Aber  auch  die  Behauptung  ist  eine
irrthümliche,  daß  durch  den  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes  eine  Aenderung  getroffen  worden
sei.  —  Weil  der  Anspruch  ein  Recht  ist,  das  schon  vor  dem  Eintritte  in  den  Reichsdienst  dem
Beamten  zugestanden  hatte,  so  ist  auf  ihn  das  im  Artikel  18  enthaltene  Anerkenntniß  unzweifelhaft
  zu  beziehen.

Es  kann  unerörtert  bleiben,  ob  dieser  Artikel  allgemein  oder  nur  für  Baden,  Hessen
und  Württemberg  mit  der  in  den  Verträgen  vom  15.  und  25.  November  1870  niedergelegten
beschränkenden  Erläuterung  zu  verstehen  sei;  denn,  wenn  durch  diese  Beschränkung  nicht  der
Artikel  selbst  wieder  aufgehoben  sein  soll,  so  kann  sie  keinen  Falls  auf  das  Sterbe-  und  die
Gnadenquartale  bezogen,  sondern  darf  ihr  nur,  wie  die  Großherzogliche  Justizkanzlei  zutreffend
ausgeführt  hat,  Bedeutung  betreffs  der  dauernden  Leistungen  und  Beiträge  aus  Pensions=  und
Wittwenfonds  beigemessen  werden.

Hierfür  spricht  der  Wortlaut  der  Erläuterung  und  die  Natur  der  Sache,  da  die  verschiedenartige
  Gestaltung  der  Pensionskassen  und  der  Beitragsleistungen  zu  solchen  es  sehr  erklärlich
macht,  daß  das  Reich  in  deren  Verpflichtungen  nicht  eingetreten  ist,  zumal  es  sich  dabei  mitunter
nicht  um  Verbindlichkeiten  des  Heimathslandes  als  solchen,  sondern  um  solche  von  Instituten
handelt,  denen  eine  vom  Fiskus  getrennte,  selbständige  Persönlichkeit  zusteht.  —  «

Bei  dieser  Auslegung  befindet  sich  der  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes,  der  sich  in  keiner
Weise  als  Aenderung  der  Verfassung,  d.  i.  des  Artikels  18,  zu  erkennen  giebt,  auch  nicht
als,  folche  behandelt  worden  ist,  mit  dem  zweiten  Absatze  dieses  Artikels  18  völlig  im

nklange.  =

Es  kann  nämlich  nach  dem  ganzen  Zusammenhange  dieses  §.  7  der  unmittelbaren  Verbindung
  der  Worte:  „unbeschadet  jedoch  weitergehender  Ansprüche,  welche  dem  Beamten  vor
Erlaß  dieses  Gesetzes  und  vor  Eintritt  in  den  Reichsdienst  zugestanden  worden  sind“  mit  dem
Gnadengquartale,  sowie  nach  der  Geschichte  der  Entstehung  dieses  Zwischensatzes,  keinem  gegründeten
Zweifel  unterliegen,  daß  unter  diesen  weitergehenden  Ansprüchen  eben  die  Ansprüche  auf  Gnadenquartale
  gemeint  sind.  —  Vergleiche  Stenographische  Berichte  1872  II.,  Seite  890.

Das  Verhältniß  der  Berathungen  und  der  Beschlußfassung  über  dieses  Amendement  zu
§.  7  zum  Artikel  18  der  Verfassung  ist  einfach  folgendes:

Weil  nach  der  Erläuterung  zu  Artikel  18  im  Protokolle  vom  15.  November  1870  das
Reich  die  Ansprüche  der  Hinterbliebenen  auf  Pensionen  und  dauernde  Unterstützungen  nicht  übernimmt,
  war  die  von  den  Abgeordneten  Kanngießer  und  Marquardsen  unterstützte  Resolution
veranlaßt.  Weil  dagegen  durch  den  Artikel  18  die  Ansprüche  auf  die  Gnadenquartale  gewährleistet
  waren  und  hierauf  sich  die  Beschränkung  im  erwähnten  Protokolle  nicht  bezog,  so  konnte,
um  jedem  Zweifel  zu  begegnen,  die  Einschaltung  in  den  §.  7  vorgeschlagen  und  dabei,  wie  es
in  dem  vom  Reichstag  angenommenen  Amendement  der  Fall  war,  geradezu  auf  den  Absatz  2
des  Artikels  18  hingewiesen  werden.

Hiernach  hat  der  §.  7  des  Reichsbeamtengesetzes  nicht  nur  nichts  an  der  Verfassung
geändert,  sondern  geradezu  anerkannt,  daß  die  Gnadenquartale  zu  denjenigen  Ansprüchen  gehören,
welche  dem  Beamten  zugestanden  worden  sind.

Wenn  sich  Appellantin  noch  darauf  beruft,  daß  in  diesem  §.  7  es  der  Dienstbehörde
vorbehalten  sei,  zu  bestimmen,  an  wen  die  Zahlung  des  Gnadengquartals  zu  leisten  sei,  so  mag
dagegen  darauf  hingewiesen  werden,  daß  hiermit  nur  eine  Ordnungsvorschrift  darüber  gegeben
ist,  von  welcher  Behörde  diejenigen  Angehörigen  ermittelt  werden  sollen,  welchen  der  Anspruch
auf  die  Leistung  zusteht,  die  mit  dem  Tode  des  hierzu  berechtigten  Beamten  fällig  geworden  ist.

Auch  aus  §.  149  des  Reichsbeamtengesetzes  kann  keinerlei  Folgerung  zu  Gunsten  der
Appellantin  gezogen  werden,  da  es  in  der  Natur  der  Sache  liegt,  daß  Rechtsansprüche  auf  die
        <pb n="637" />
        —  619  —

den  Hinterbliebenen  gewährten  Bewilligungen  nur  von  diesen  verfolgt  werden  können  und  demnach
  daraus,  daß  solche  als  die  zur  Beschreitung  des  Rechtsweges  berechtigten  Personen  angeführt
  und  die  Rechtsansprüche  als  ihnen  gewährt  bezeichnet  werden,  nicht  geschlossen  werden
darf,  daß  damit  der  Gesetzgeber  habe  verneinen  wollen,  daß  diese  Rechtsansprüche  zugleich  auch
Rechte  seien,  welche,  wie  der  §.  7  sich  ausdrückt,  dem  Beamten  zugestanden  worden  sind.

Demnach  ist  auch  der  Einwand  ungegründet,  daß  durch  das  Reichsbeamtengesetz  eine
Aenderung  an  den  durch  die  Gesetzgebung  des  Heimathsstaates  dem  vor  Erlassung  dieses
Neichsgesetes  in  den  Reichsdienst  eingetretenen  Beamten  garantirten  Gnadenquartalen  bewirkt
worden  sei.  .

Wird  auch  durch  die  Erhaltung  dieser  wohlerworbenen  Rechte  vorerst  die  gleichmäßige
Anwendung  und  Durchführung  des  Reichsbeamtengesetzes  auf  alle  Beamten  des  Reichs  nicht
möglich,  so  ist  dieser  Rechtszustand  kein  anderer,  als  wie  er  bei  jeder  Uebergangsperiode  vorzukommen
  pflegt  und  von  dem  Grundsatze  bedingt  ist,  daß  durch  den  Wechsel  der  Gesetzgebung
wohlerworbene  Rechte  nicht  verletzt  werden  dürfen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  v.  Mts.  beschlossen,  daß  Feld=  oder  Spannstühle,  bestehend
aus  einem  sägebockartigen  Gestell  von  rohem,  gebeiztem  oder  polirtem  Holze  mit  einem  auf  den  beiden  oberen
OQuerstäben  desselben  festgenagelten  Sitze  aus  Segeltuch,  als  Holzwaaren  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien  der  Tarifposition  13.  f.  zu  unterstellen  seien.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  v.  Mts.  beschlossen,  die  Bestimmungen  des  amtlichen
Waarenverxzeichnisses  unter  dem  Artikel  „Fußkissen“  bezw.  „Kissen“  seien  dahin  auszulegen,  daß  Fußkissen,  gepolsterte
  2c.,  welche  als  Fußschemel  anzusehen,  d.  h.  mit  einem  hölzernen  2c.  Gestell  verbunden  sind,  als  überzogene
  Möbel  nach  Tarifposition  13.  g.,

dergl.  Fußkissen  ohne  ein  solches  Gestell  wie  ausgefüllte  Kissen  nach  Maßgabe  des  an  der  Schauseite
vorherrschenden  Zeugstoffes,  sofern  sie  aber  mit  einer  schwer  ins  Gewicht  fallenden  Füllung  von  Sand,
Blei,  Gußeisen,  Stein  r2c.  versehen  sind,  wie  überzogene  Möbel  zu  behandeln  sind.

 

95
        <pb n="638" />
        —  620  —

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rübenmengen,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  
der  Ver—  ·
in  S  steuerte  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
;  rieb  be-Verwaltungsbezirke.
  findlichen  Rüben-Rüben=
  menge.  unmittelbar  unmittelbar
zucker-  in  den  auf  in  den  auf
Fabriken.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.
kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  —  —
Preußen    Westpreußen  1  56.  475  40  —  —  —
2.  Provinz  Brandenburg  18  787.  525  4  —  233  —
3.  -  Pommern  6  300.030  3  —  2  —
4.  -  Posen.  1  62.525  —  —  —  —
5.  -  Schlesien  46  1.997.239  –  —  —  —
6.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
  Unterherrschaften  136  9642  5  —  —  —
7.  Provinz  Schleswig-Holstein  1  110.775  2.536  2.632  1.958  1.451
8.  -Hannover  ..  24441  1.138  —  236  —
9.  -  Westfalen  —  —  1  —  —  —
10.  -  Hessen-Nassau.  1  23.900  383  79  —-11.
  -Rheinprovinz.  8  797.  555  1.479  34  192  1.543
Summe  I.  242  15.480.783  5.589  2.745  2.621  2.994
II.  Bayern  2  68.435  1.672  11  22  —
III.  Sachsen  –  —  47  296  —  —
IV.  Württemberg  4  204.  804  111  326  —  —
V.  Baden  1  54.  895  335  638  42  314
VI.  Hessen  —  —  1.652  722  2.217  811
VII.  Mecklenburg  .  1  60.252  28  1  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  All-  «
stedt  und  Oldisleben  5  266.073  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —  14  —  4  —
X.  Braunschweig  28.002.385  —  —  —  —
XI.  Anhalt  311.887.295  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —-  —  30.289  —  –  —
XIII.  Luxemburg  2  60.680  637  —  —
Ueberhaupt  316  20.085.6022  40.374  4.  739  4.  906  4.119
        <pb n="639" />
        —   621   —

sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  in  den  Monaten  September  und  Oktober  1876.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  2.  13.  14.  15.
351  3.448  14  —  1.001  —  7.  321  21.  084
2.604  1.  109  —  —  —  —  —  —
1.911  3.041  18.288  —  16.855  —  26.376  44
—  —  2  —  —  —  —  —
3.396  102  —  —  —  —  11  —
11.665  676  —  —  —  —  —  ..
3.908  1.682  12.460  7.676  120.080  1.372  10.320  2.626
1.853  1.648  578  —  31.287  —  3.676  —
100  —  —  —  —  —  —  —
8  —  —  —  —  —  —  —
—  —  66  —  36.815  –  4.011  —
25.796  11.706  31.408  7.676  206.038  1.372  51.71523754
591  169  53  —  999  —  160  33
2.442  2.232  1  —  —  —  42  75
—  —  —  255  —  —  64  —
—  —  619  —  —  735  –
108  —  —  —  —  —  —  —
901  2.269  –  9  —  —  —  —
152  83  —  —  —  —  —  —
261  —  —  —  —  —  —  —
860  448  —  —  —  —  —  —
763  208  —  —  —  —  —  320
146  —  —  —  —  —  100  —
—  —  —  —  1.158  —  —  —
32.020  17.115  32.081  7.940  208.195  1.371  52.825  24.182

 

 

 

 

 

 

 

 

95*
        <pb n="640" />
        —  622  —

In  Folge  der  Betriebseröffnung  der  Eisenbahnlinie  Waiblingen-Backnang  (Königreich  Württemberg)  sind  an
den  Stationen:  Neustadt,  Schwaikheim,  Winnenden,  Maubach  und  Backnang  behufs  Kontrolirung
  der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen  Bundesstaaten
einer  inneren  Steuer  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,  Grenzsteuerämter  errichtet  worden.

 

6.  Militär-Wesen.

Die  in  dem  anliegenden  Verzeichnisse  aufgeführten  höheren  Lehranstalten  sind  befugt,  gültige  Zeugnisse  über
—edie  wisienschaftliche  Qualifikation  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme
am  Unterricht  in  der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,  insofern  letztere  an  dem  für
jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  entweder  die  Sekunda  absolvirt
oder  nach  mindestens  einjährigem  Besuch  derselben  auf  Grund  einer  besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des
Lehrerkollegiums  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.
Die  gleiche  Befugniß,  welche  früher  an  andere,  in  der  Anlage  nicht  verzeichnete  Anstalten  ertheilt
worden,  ist  erloschen.

Berlin,  den  27.  November  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  ihren  vom  Unterrichte  in  der  griechischen  Sprache
dispensirten  Schülern  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  ertheilen  dürfen.

I.  Königreich  Preußen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Demmin  (Verzeichniß  vom  19.  Januar  d.  J.  S.  41,  unter  A.  a.  I.  58),
 2.Glückstadt  (ebenda  unter  A.  a.  I.  141),
3.Hamm  (ebenda  unter  A.  a.  I.  176),
4.Herford  (ebenda  unter  A.  a.  I.  177),
5.  Kreuznach  (ebenda  unter  A.  a.  J.  216),
6. Die  Ritter-Akademie  zu  Liegnitz  (ebenda  unter  A.  a.  I.  102),
7. Das  Gymnasium  zu  Lingen  (ebenda  unter  A.  a.  I.  160),
8. Meldorf  (ebenda  unter  A.  a.  I.  145),
9.Neuß  (ebenda  unter  A.  a.  I.  219),
10. Neustettin  (ebenda  unter  A.  a.  I.  62),
11. Plön  (ebenda  unter  A.  a.  I.  146),
12. Soest  (ebenda  unter  A.  a.  I.  184),
13. Verden  (ebenda  unter  A.  a.  I.  166).

—

1

L

—
—“

Mmum  n

U  A#

—

l
u
U  U  u  K  n„n

——

1.—
A  ½  M  U  *  V
#  #  #  ½#
        <pb n="641" />
        —  623  —

II.  Großherzogthum  Baden.

1. Das  Gymnasium  zu  Rastatt  (ebenda  unter  A.  a.  VI.  6),

2. Progymnasium  zu  Bruchsal  (ebenda  unter  B.  a.  III.  2),

3. Donaueschingen  (ebenda  unter  B.  a.  III.  3),

4. Offenburg  (ebenda  unter  B.  a.  III.  5),

5.Pforzheim  (bisher  Real-Gymnasium,  ebenda  unter  B.  c.  IV.  3),
6. Tauberbischofsheim  (ebenda  unter  B.  a.  III.  6).

III.  Großberzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

8
  

  
Aannmemu  ½



Das  Gymnasium  zu  Neubrandenburg  (ebenda  unter  A.  a.  X.  2).

IV.  Großherzogthum  Oldenburg.

1.  Das  Gymnasium  zu  Eutin  (ebenda  unter  A.  a.  XI.  1),
2.  Das  Marien-Gymnasium  zu  Jever  (ebenda  unter  A.  a.  Xl.  2).

Das

V.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Gymnasium  zu  Schleiz  (ebenda  unter  A.  a.  XX.  2).

VI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Das  Fürstliche  Gymnasium  Adolfinum  zu  Bückeburg  (ebenda  unter  A.  a.  XXI).

 

7.  Marine  und  Schiffahrt.

An  4.  Dezember  d.  J.  wird  in  der  Navigationsschule  zu  Hamburg  mit  einer  Seeschiffer=  und  Seesteuermanns-Prüfung
  für  große  Fahrt  begonnen  werden.



8.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Weiterbeförderung  von  Telegrammen  mittelst  der  Post  als  gewöhnliche,  nicht  eingeschriebene  Briefe.

Auf  Verlangen
Anstalten  ver

 

  des  Absenders  werden  vom  1.  Dezember  d.  J.  an  bei  den  deutschen  Reichs-Telegraphenversuchsweise
  Telegramme  nach  Orten  innerhalb  des  deutschen  Reichs-Telegraphengebiets  zur
        <pb n="642" />
        —  624  —

Weiterbeförderung  mit  der  Post  auch  als  gewöhnliche,  nicht  eingeschriebene  Briefe  angenommen
  werden,  insofern  die  Weiterbeförderung  von  einer  Reichs-Telegraphen-Anstalt  aus  erfolgen  soll.  Der
Absender  hat  das  Verlangen  durch  einen  entsprechenden  Vermerk  vor  der  Adresse,  welcher  durch  das  als  ein
Wort  auszutaxirende  Zeichen  „(P  U)“  (Post  uneingeschrieben)  ersetzt  werden  kann,  auszudrücken  und  das
entfallende  Porto  mit  10  Pf.  bei  der  Telegrammaufgabe  im  voraus  zu  entrichten.  Eine  Haftung  wird  von
der  Verwaltung  bei  diesen  Telegrammen  nicht  übernommen.  «  «

Berlin,  den  18.  November  1876.
Der  General-Postmeister.

 

Versendung  von  Drucksachen  in  offenen  Umschlägen  im  deutsch-österreichischen  Verkehr.

Inm  Verkehr  mit  Oesterreich-Ungarn  ist  fortan,  gleichwie  im  innern  deutschen  und  im  Postvereins-Verkehr,
die  Versendung  von  Drucksachen  in  offenen  Umschlägen  gegen  die  für  den  Verkehr  zwischen  Deutschland  und
Oesterreich-Ungarn  festgesetzte  ermäßigte  Taxe  für  Drucksachen  zulässig.

Berlin,  den  18.  November  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Schluß  der  Post-Dampfsschiffahrten  auf  der  Linie  Hamburg-Drontheim.

Die  Dampfschiffahrten  zwischen  Deutschland  und  Norwegen  auf  der  Linie  Hamburg-Drontheim
werden  Anfangs  Dezember  eingestellt.  Die  letzte  Fahrt  in  der  Richtung  nach  Norwegen  findet  am
2.  Dezember  statt.

Die  Beförderung  der  Brief=  und  Packetsendungen  nach  Norwegen  erfolgt  von  dem  gedachten  Zeitpunkte
  ab  wieder  ausschließlich  über  Dänemark  und  Schweden.

*  Berlin,  den  17.  November  1876.
Kaiserliches  General-Postamt.

 

Annahme  von  Telegrammen,  welche  nur  aus  zwei  Worten  bestehen.

Es  wird  versuchsweise  nachgegeben,  daß  die  Telegraphen-Anstalten  auf  Verlangen  auch  Telegramme
mit  zwei  Worten,  also  solche,  welche  nur  aus  einer  Adresse  bestehen,  annehmen  und  befördern.

Berlin,  den  16.  November  1876.
Kaiserliches  General-Telegraphen-Amt.
        <pb n="643" />
        —  625  —

9.  Eisenbahn-Wesen.



Am  16.  d.  Mts.  ist  die  zur  Breslau-  Schweidnitz-Freiburger  Eisenbahn  gehörige  45,,  Kilometer  lange  Theilstrecke
  Küstrin-Königsberg  N  M.,  welche  in  Küstrin  —  außer  an  die  Breslau-Schweidnitz-Freiburger  Bahn  —
an  die  Preußische  Ostbahn  Anschluß  hat,  mit  den  Stationen  Neumühl-Kutzdorf,  Fürstenfelde,  Bärwalde,
Vietnitz  und  Königsberg  NM.  dem  Verkehr  übergeben.

Berlin  W.,  den  21.  November  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

Am  26.  d.  Mts.  wird  die  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Eisenbahn-Direktion  unterstellte  1805  Kilometer
  lange  Bahnstrecke  Ihrhove-Neuschanz,  welche  in  Ihrhove  an  die  Westfälische  und  in  Neuschanz  an
die  Niederländische  Staatsbahn  Anschluß  hat,  mit  den  Stationen  Weener,  Bunde  und  Neuschanz  dem  Verkehr
übergeben  werden.

Berlin  W.,  den  21.  November  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="644" />
        <pb n="645" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                      im

Reichskanzler.  Amt.

·“  ————  —

Zu  beziehen  kst  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.    Berlin,  Freitag,  den  8.  Dezember  1876.  Nr.  49.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende  November  1876
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  .  Seite  627  sattgehabten  zseissrune  des  Gesetzes,  betreffend  die  Aus-·

  .  .  Reichskassenscheinen........  630

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.:  gabe  von
Steuerbefreiung  von  Spiritus  zur  Anilinfarben-Fabrikation;  4.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Neice
—  Anschreibung  der  Soole  und  Mutterlauge  in  der  Salz-  münzen.  .
abgabe-Statistik;  —  Zollfreie  Ablassung  von  Ausrüstungs-  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Strecke  von  wo
gegenständen  für  fremdländische  Eisenbahn=  Büreaus;  —  Schoppinitz-Rosdzin  bis  zur  Reichsgrenze.  .  ..
Tara  für  Rohzucker  in  Sückken  628  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  etc.  633

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind
1.  der  Weber  Franz  Metzner,  geboren  und  wohnhaft  zu  Zugmantel  in  Oesterreichisch-

  

    
  

Schlesien,  22  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu
Breslau  vom  18.  Oktober  d  d.  I.,

2.  der  Fleischer  Beier  Grünb  aum!)  aus  Cziroczk  in  Rußland,  27  Jahre  alt,  durch  Beschluß

der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Breslau  vom  12.  November  d.  J.,

3. der  Arbeiter  Thomas  Mathys  aus  Polen,  36  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich

preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Marienwerder  vom  25.  November  d.  J.,

4. der  Nagelschmiedegesell  Thomas  Waneck  aus  Schüttenhofen  (Bezirk  Schüttenhofen)  in

Böhmen,  57  Jahre  alt,

5.  der  Gärtner  Josef  Kühnel**)  aus  Ebersdorf  (Bezirk  Aussig)  in  Oesterreich,  46  Jahre  alt,

zu  4  und  5,  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Landshut  vom
9.  November  d.  J.,

6. der  Gärtner  Michael  Schaller  aus  Seeg  (Gemeinde  Grafenried,  Bezirk  Vischofteinit)  in

Oesterreich,  45  Tahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  zu  Cham
vom  18.  November  d.  J,

*) Vergl. Central-Blatt  1875  Seite  309  Ziffer  9  und  Central-Blatt  1876  Seite  435  Ziffer  25.
*) Vergl. Central--Blatt  16875  Seite  189  Ziffer  2.                                                 96
        <pb n="646" />
        —  628  —

7.  der  Tabacksarbeiter  Johann  Jakob  Beck  aus  Suniswald  (Amtsbezirk  Trachselwald,  Kanton
Bern)  in  der  Schweiz,  36  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes
  zu  Neustadt  a.  d.  Haardt  vom  21.  November  d.  J.,

8.  der  Tagelöhner  Cäsar  Campore,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Como  in  Stalien,
54  Sahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  23.  November
  d.  J.,

9.  der  Tagelöhner  Francois  Poiret,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Courcelles  (Kanton  Delle)
in  Frankreich,  39  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu
Kolmar  vom  28.  November  d.  J.,

10.  der  Steinhauer  Adolf  Le  Coidie,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Nantes  in  Frankreich,
28  Zohre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  29.  November
  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
zu  1  wegen  Landstreichens,  wiederholten  Bettelns  und  wiederholten  einfachen  und
versuchten  einfachen  Diebstahls;
zu  2,  3,  4,  6  und  8  wegen  Landstreichens  und  Bettelns;
zu  5,  7  und  9  wegen  Landstreichens;
zu  10  wegen  Landstreichens  und  groben  Unfugs,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen.  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Oktober  d.  J.  beschlossen,

1.  die  für  die  Herstellung  der  Anilinfarben  zugestandene  Steuerbegünstigung  (vgl.  Central-Blatt
  Nr.  27  de  1875)  für  den  zu  Auflösung  der  fertigen  Anilinfarben  zu  verwendenden
Spiritus  nicht  zu  gewähren,

2.  die  Rückvergütung  bezw.  den  Erlaß  der  Branntweinsteuer  für  den  zur  Herstellung  der
Anilinfarben  verwendeten  Branntwein  in  dem  Falle  für  unzulässig  zu  erklären,  wenn  mit
der  Fabrikation  derselben  zugleich  eine  Lösung  der  fertigen  Farben  mittelst  Branntweins
verbunden  wird.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  November  d.  J.  beschlossen:

I.  Mit  Wirkung  vom  1.  Januar  kommenden  Jahres  ab  wird  in  den  durch  Beschluß  vom  7.  Dezember
  1871  (§.  643  Z.  VII.  der  Protokolle)  festgestellten  Uebersichten  über  die  Produktion  und
den  Absatz  der  inländischen  Salzwerke  sowie  über  das  in  den  freien  Verkehr  gesetzte  und  das
ausgeführte  Salz  (Anlage  Muster  8  und  9  zu  dem  Berichte  der  Kommission  zur  weiteren  Ausbildung
  der  Statistik  des  Zollvereins,  die  Statistik  der  gemeinschaftlichen  Zölle  und  Steuern  des
Deutschen  Reichs  betreffend,  vom  24.  Mai  1871)  nur  noch  die  auf  den  Salzwerken  selbst  versteuerte
  oder  mit  steueramtlicher  Bezettelung  weiter  versendete  Soole  und  Mutterlauge  angeschrieben;
  alle  diejenige  Soole  und  Mutterlauge  mit  Einschluß  des  Badesalzes  (der  eingedickten
Soole  mit  den  Bestandtheilen  der  Mutterlauge)  dagegen,  welche  unmittelbar  von  den  Salzwerken
aus  zu  Bädern  für  Heilzwecke  steuerfrei  abgegeben  wurde,  lediglich  in  Punkt  IV.  der  Uebersicht
über  die  in  Bezug  auf  die  Salzabgabe  gewährten  Erleichterungen  (Anlage  Muster  10  des  Kommissionsberichts)
  nach  dem  Maßgehalte  zum  Nachweis  gebracht.
        <pb n="647" />
        —  629  —

II.  Die  den  Uebersichten  über  die  Salzabgabe-Statistik  vorgedruckten  Anleitungen  werden  hiernach  in
folgender  Weise  abgeändert:
1.  Der  erste  Satz  von  Punkt  3  der  Anleitung  zu  der  Uebersicht  über  die  Produktion  und  den
Absatz  der  inländischen  Salzwerke  (Muster  8)  ist  zu  streichen.
2.  Dem  Punkte  4  der  Anleitung  zu  der  nach  Muster  8  aufzustellenden  Uebersicht  ist  folgender
Satz  voranzustellen:
„Von  Salzprodukten  in  wässeriger  Lösung  (Soole  und  Mutterlauge)  werden  nur  diejenigen
  Mengen  mit  ihrem  steueramtlich  festgestellten  Nettogewichte  in  der  Uebersicht
nachgewiesen,  welche  durch  Versteuerung  in  den  freien  Verkehr  getreten  oder  mit  Begleitschein
  weiter  versendet  worden  sind;  die  Anschreibung  erfolgt  in  den  Spalten  4
und  5  beziehungsweise  8  oder  9.“
3.  Punkt  7  der  Anleitung  zu  der  Uebersicht  über  das  in  den  freien  Verkehr  gesetzte  und  das
ausgeführte  Salz  (Muster  9)  erhält  folgende  Fassung:
„Die  abgesetzten  Quantitäten  von  Soole  und  Mutterlauge  werden,  sofern  sie  zur
Versteuerung  gezogen  worden  sind,  in  Spalte  3  mit  dem  Nettogewichte  in  Ansatz
gebracht;  die  steuerfrei  abgelassenen  Mengen  werden  überhaupt  nicht  angeschrieben."
4.  Ban  der  Anleitung  zu  der  nach  Muster  9  aufzustellenden  Uebersicht  kommt  in
Wegfall.
5.  Punkt  2  der  Anleitung  zu  der  Uebersicht  über  die  in  Bezug  auf  die  Salzabgaben  gewährten
Erleichterungen  (Muster  10)  wird,  wie  folgt,  gefaßt:
„Die  Anschreibung  des  Salzes  erfolgt  nach  dem  Nettogewichte,  diejenige  der  wässerigen
Lösungen,  insbesondere  der  zu  Bädern  für  Heilzwecke  abgelassenen  Soole  und  Mutterlauge,
  nach  dem  Maßgehalte  (Literzahl)."

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  November  d.  J.  beschlossen,
mit  der  von  der  Königlich  preußischen  Regierung,  unter  Voraussetzung  eines  reziprozirlichen
Verfahrens  auf  Seiten  der  österreichischen  Zollverwaltung,  verfügten  zollfreien  Ablassung  der  für
mehrere  österreichische,  auf  preußischem  Gebiet  aufgestellte  Eisenbahn-Büreaus  aus  Oesterreich
eingegangenen  Ausrüstungsgegenstände  nachträglich  sich  einverstanden  zu  erklären.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  November  d.  J.  beschlossen,
daß,  wenn  Rohzucker  in  Säcken  eingeht,  deren  Beschaffenheit  darauf  schließen  läßt,  daß  das
Gewicht  derselben  erheblich  hinter  dem  tarifmäßigen  Tarasatze  von  2  Prozent  zurückbleibt,  von
dem  Recht  der  Nettoverwiegung  Gebrauch  zu  machen  sei,  —  daß  von  dieser  Nettoverwiegung
jedoch  Umgang  genommen  werden  könne,  sofern  sich  der  Zollpflichtige  mit  einer  Taravergütung
von  1  Prozent  begnügen  will.
        <pb n="648" />
        —  630  —

3.  F  i  n a n  z  
Nachweisung  der  bis  Ende  November  1876  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt).  nach  §.  1  des  Gesetzes.nach  §.  3  des  Gesetzes.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
1  Preußen  einschließlich  Lauenburg  61.386.729  72.145.49471  —  —
2  Bayern  .  36.000.000  14.197.536  95  14.534.975  37
3  Sachen  36.000.000  7.479.838  04  19.013.  4411
4  Württemberg  10.285.713  5.321.2354  3.309.651  44
5  Baben  .  11.142.858  4.276.66370  4.  577.  449  53
61  Hessen  ..  7.371.429  2.495.65729  3.250.514  47
7|Mecklenburg-  Schwerin  2.955.000  1.631.988  1  882.007  8
8 Großherzogthum  Sachsen  .  1.800.000  837.40147  641.73235
9 Mecklenburg-Strelitz.  ..  .  2.400.000  283.779  50  1.410.81367
10|  Oldenburg  .  ...  .  —-  915.07493  —  —
11  Braunschweig  ..  ..  .  3.000.000  913.12029  1.391.253  1
12 Sachsen-Meiningen  1.800.000  549.981189  833.345  41
13 Sachsen-Altenburg  . . . .   1.456.800  415.86388  693.  957  41
14 Sachsen-Koburg--Gotha  ...  .  1.800.000  510.13420  859.910  53
15  Anhalt  .  .  2.850.000  595.27800  1.503.  148  00
16 Schwarzburg-  Sondershausen  ...  .  450.000  196.607  91  168.928  06
17 Schwarzburg-  Rudolstadt  ...  .  600.000  220.988  22  252.67452
18 Waldeck  .  ..  .  630.000  164.5172  310.321179
19 Reuß  ältere  Linie  390.000  131.949I  77  172.033  49
20  Reuß  jüngere  Linie  .  960.000  260.  516  97  466.  322  02
21  Schaumburg-Lippe  ..  .  1.020.000  93.808  00  617.46143
22  Lippe  ..  .  —  325.19267  —  —
23  Lübeck  .  —  152.  619  78  —  —
24  Bremen  ...  .  —  358.  161  09  —  —
25  Hamburg  ...  .  .  —  991.8734  —-  —
26| Elsaß=  Lothringen  ...  .  —  4.  534.  695  92  —  —
Summe  184.298.529  120.000.00000  54.889.94172
Anmerkung:

In  Spalte  6.

Zu  Spalte  7.
        <pb n="649" />
        —   631   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzlatt  Seite  40).
5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  a
Spalte  zur  baaren  Zahlungwährenden  Vor-  "  
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  1  d  au  auf  den  definti-  zur  Erfüllung  des  Bemerkungen.
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  schüsse  sind  an  ven  Antheil  Maximal-Betrages
(auf  Mark  Königlich  preußisches  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt.,,Spalte  3)  der
reduzirt).  Kontrole  der  Staats-]  preußischen  Kontrole  kasse  angewiesen.  in  Reichskassen-
    der  Staatspapiere    Vorschüsse.
papiere  hierselbst.  hierselbst.  scheinen.
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
l
59.584.959  70.343.720  o0  4  u  —  1  801.  770100  —  —
35.563.836  14.197.535  00  1  95  14.244.199|37  —  —  290.776  00
35.  693.  313  7.479.835  *  3  04  18.808.983  31  —  —  204.458  00
10.176.000  5.321.235  00  0  84  3.236.509  44  —  —  73.142  00
11.005.424  4.  276.  680  *  3  7004.485.82724  —  —  91.622  29
7.128.000  2.495.655  00  2  29|  3.088.22847  —  162.286  00
2.943.000  1.63  1.985  00  3  18  874.007  88  —  —  8.000  00
1.764.900  837.400  00  1  47  618.332,35  —  —  23.400  00
2.382.000  283.775  00  4  5086  –  —  12.000  00
—  915.070  00  4  93  —  —  —  —  —  —
2.940.000  913.120  90  0  29  1.351.  253  14  —  —  40.000  00
1.635.000  549.980  00  1  89  723.  345  41  —  —  110.000  00
1.423.728  415.860  00  3  88  671.  909  41  —  —  22.048  00
1.761.000  510.130  00  4  20  833.  910,53  —  —  26.000  00
2.718.000  595.275  00  3  00  1.415.  148  00  —  —  88.000  00
444.000  196.605  00  2  911164.928,06  —  —  4.000  %0
575.289  220.985  00  3  22  236.  200  52  —  16.474  00
604.443  164.515  00  2  32  293.283·79  —  —  17.038  00
379.251  131.950  00  —  0  2  164.867  49  —  —  7.166  00
926.193  260.515  00  1  97  443.784  02  —  —  22.538  00
974.370  93.805  00  3  00  587.041·  33  —  30.420  00
—-  325.190  0  2  67  —  —  —  —  —  —
—  152.615  0  4  78  —  —  —  —  –  —
—  358.160  0  60  1  09  —  —  —  —  —  —
—  991.  870  0  3  48  —  —  —  —  —  —
—  4.534.695  8  0  92  —  —  —  —  —  —
180.622.7064118.0198.  160  oo  70  „-#%  4.  73  1.  801.  770001  1.249.  368  29
dl—————————“———..r  ureR
b.  „  2.213.747  "  22I  4.74
e.  339.985  6“  .50.......................................  16.999.250
sind  wie  oben  118.198.160  Mark.
Die  baar  gezahlten  70  Mark  sind  der  Reichs-  Hauptkasse  ersetzt  durch  14  Reichskassenscheine  à  5  Mark  24  70  „
Zur  Deckung  der  Vorschüsse  im  Betrage  von  53.640.578  Mark  43  Pf.  hat  die  Reichs-Hauptkasse  in  Reichskassenscheinen  51.950.000  Mark  erhalten,  welche  gegenwärtig
  bestehen    Abschnittten  5  Mark  . . . .  7.  850.000
b.  „  300.000  „  .......·...............................  6. 000. 000
c.·762. 000  .  .50........................................  38.100.000  „
Summe. 170.148.230 Mark                                                  H-  N
        <pb n="650" />
        —   632   —

4.  Münz-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  2.  Dezember  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Woche  vom  Hiervon  —
26.  November  auf  Privat.
bis  2.  Dezem-  Doppel-  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1

ber  1876  kronen.  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark-  Mark-  Pfennig-  Pfennig  ·  Pfennig-  Pfennig/·  Pfennig  ·  Pfennigsind
  geprägt  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  inMark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.Mark.  pf]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf
a)  Berlin  —  —  —  —  711.268  —-  348.897  00  —  —  —  —  —11003|30  .—
b)  Hannover  —  —  —  —  285.634  —  161.39000  —  —  —  —  —  —  —  —|
c)  Frankfurt  —  —  —  —  422.  670  —  121.  185  60  —  —  —  18  ——  —  —  —.*
d)  München  —  —  —  —  545.000  —  —  —  92.50000  —  —  —  ———  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  241.074  —  23.00000%o.  410  40  ——  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  1.111.300  —  —  —  228.  076  —  31.463s00  54.0220  —.—  —-  3.46000  76200
 g )Karlsruhe  —  600.000  —  —  284.000  —  —  18  31.000  —  —  .  ——  ——
h)  Darmstadt  —  —  —  80.000  —  —  40.000  %%  —  —  ——%  —  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  103.830  —  —  82.7560  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1.  111.300  600.  o0o  —  183.  830  2.667.722  —  sos.r  il  so  167.93300  I110%%%  %%4  s0  16900
2.  Vorher

waren

geprägt  in:  
a)  Berlin  502.582.720|102.,707.  220  131.527.260  18.658.945  25.853.272  54.  876.  738  19.  454.  840  O  5.396.  175  60  5.329.305  20  .  159.429  60  1.657.607  20|1.21.  54970
b)  Hannover  123.760.1102.7.  20  —  15.  O89.  250  7.015.318  10.  4851.  576  6.  194.  77100  3.  548.  637  00]  1.  724.  259  40  1.281.  812  30  670.815  70  4124.  60060
c)  Frankfurt  175.907.220  5.957.  220  —  4.061.805  9.473.286  11.857.  44t14%  2811.308  6o  3.406.97350  1.523.  460  40  1.309.102  30%C41
d)  München  107.959.644,  520  482.114  9.356.330  9.283.000  17.817.572  4.  4.60650  8.003.816  80  3.420.  989  40  1.464.  686  601
e)  Dresden  54.574.940  17.  56.  480  —  5.645.545  2.  185.  808  7.8685.314  2.664.  629  o0  1.915.  040  60  955.439  50  39,008  6  188.32410
f)  Stuttgart  51.793.860  26.165.920  —  6.635.530  2.  107.  822  17.499.122  2.E76.6950  5-48.160  2.279.  470  401.07,  29510  6001  50  306.  836  80
G)  Karlsruhe  21.401.  3601  22.  686.  190  —  8.934.960  2.895.666  12.614.471  00E  WR  433.018  80  1.  200  %
h)  Darmstadt  16.766.  3801  11.566.  290  —  1.773.570  301.216  6.673.431  734.04600  879.549  00  1.086.19770|120  182.  912  18  86.  267  41
I)  Hamburg  40.725.640  5.646.880  39.335.790  5.698.155  7.856.414  3.836.495  2.481.382  50  2.754.830  80  2.072.152/70  1.085.01  10  324.  101  98  84.  068  93
Summe  2.  1.7.000  335.081.000  171.34.  164  70.854.090  66.971.802  143.517.165  ——————t—.————s  5.2.529  54  *

l  ·

GeSammt-"  .

Ausprägung  —  335.681.000  171.34  .  164  71.037.920  69.639.5044  46  84.  999.  768  60  23.30  .  30  70  11.667.  813  78  5.956.999  84  3.377.  11913
'  —  —  ꝰ  —  —  —
1.432.264.200  Mark.  366.260.577  Mark  10  Pf.  35.  160.  244  Mark  45  Pf.  9.334.  111  Mark  97  pF.
        <pb n="651" />
        —  633  —

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Am  1.  Dezember  d.  J.  wird  die  2,1  Kilometer  lange  Zweigbahn  der  Rechte  Oder-Ufer-Eisenbahn  von
Bahnhof  Schoppinitz-Rosdzin  bis  zur  Reichsgrenze  dem  Betriebe  übergeben  und  vermittelst  der  damit  in  Verbindung
  stehenden  1,1  Kilometer  langen  Bahnstrecke  der  Warschau-Wiener  Eisenbahn  der  Anschluß  an  deren
Bahnhof  Sosnowice  hergestellt.

Berlin  W.,  den  29.  November  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

6.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaufmann  Karl  Stolzenberg
  in  Wasa  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  O.  Nölke  in  Bombay  ist  auf  sein  Ansuchen  die  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste
  ertheilt  worden.

 

Die  Konsulate  des  Deutschen  Reichs  zu  Hobarttown  (Tasmanien)  und  King  George's  Sound  (West-Australien)
  sind  eingezogen  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Tientsin,  Bismarck,  ist,  in  seiner  Eigenschaft  als  zeitiger  Verwalter  des
Kaiserlichen  Konsulats  in  Amoy,  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar
1875  §.  85,  für  den  Amtsbezirk  von  Amogy,  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="652" />
        <pb n="653" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                      im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

IV.  Jahrgang.

Nr.  50.



Berlin,  Freitag,  den  15.  Dezember  1876.

 

 

 

 



Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  635  November  1876;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  640
2. Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.:  4.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-Abänderung
  der  Grundsätze  für  die  Fixation  der  Brau-=  münzen;  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Oktober  1876
steuer;  —  Anwendung  des  §.  18  Abs.  2  des  Brausteuer-  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  ge-Geletzes
  auf  fenrte  ruerelen  ern  arstraung  von  Hals-  langten  Landes-Silber=  und  Kupfermünzen  . . . . 643
ragen;  —  Kompetenzen  von  Steuerstellen;  —  Nachweisung  .  «.  «  .  .
ders  Einahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  5.  Marine-  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Steuermannsin
  den  Monaten  Januar  bis  November  1876  . . . .636  Prüfung..
Finanz-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Düsseldorf-November
  1876;  —  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  Eller . . .  647
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  7.  Personal-Veränderungen  etc.:  Ernennung  647

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind





1. der  Schlossergesell  Alexander  Kwatosinski,  geboren  am  28.  März  1848  zu  Petrikau  (Gouvernement
  Petrikau)  in  Russisch-Polen,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
  zu  Oppeln  vom  13.  November  d.  J.
2. der  Mausefallenhändler  Josef  Masareck  aus  Ritschau  in  Ungarn,  40  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Minden  vom  29.  November  1876,
3. der  Nagelschmied  Josef  Mai  aus  Loßwitz  in  Mähren,  19  Jahre  alt,
4. der  Tagelöhner  Josef  Rauer  aus  Winkelsdorf  in  Mähren,  26  Jahre  alt,
zu  3  und  4  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Posen
vom  1.  Dezember  d.  J.,
5. der  Sensenschmied  Ferdinand  Geißler  aus  Namsberg  (Bezirk  Schwaz)  in  Tirol,  32  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissars  zu  Konstanz  vom
21.  November  d.  J.,
6. der  Eisenbahnarbeiter  Antonio  Bettouchi,  geboren  zu  Cauriago  in  Italien,  22  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  30.  November  d.  J.,
97
        <pb n="654" />
        —  636  —

7.  der  Schlosser  Ludwig  Piget,  geboren  zu  Lens,  28  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen

  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  1.  Dezember  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1,  6  und  7  wegen  Landstreichens,  "
zu  2,  3  und  4  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

zu  5  wegen  Landstreichens  und  Rückkehr  in  das  Reichsgebiet  nach  erfolgter  Ausweisung,


aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesen  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  v.  Mts.  beschlossen:

1.  In  den  Grundsätzen  für  die  Fixation  der  Brausteuer  (Anlage  I.  zu  Nr.  3  der  Bestimmungen
  zur  Ausführung  des  Gesetzes  wegen  Erhebung  der  Brausteuer  vom  31.  Mai  1872)
erhalten  die  Bestimmungen  unter  I.  3,  II.  2  und  II.  4  folgende  veränderte  Fassung:

I.  3.  Die  Fixationsverträge  (Muster  A)  werden  in  der  Regel  längstens  auf  Jahresdauer
  abgeschlossen.  Ausnahmsweise  ist  der  Vertragsschluß  auch  für  einen  kürzeren
Zeitraum  zulässig.

II.  2.  Die  Fixation  kann  sich  auf  je  5  Jahre  erstrecken.

II.  4.  zweites  Alinea.  Die  Anträge  sind  regelmäßig  spätestens  6  Wochen  vor  dem



Zeitpunkte,  mit  welchem  die  Fixation  oder  deren  Erneuerung  beginnen  soll,  anzubringen.


2.  Für  den  Fall,  daß  behufs  des  Ueberganges  zu  einer  dem  Rechnungsjahr  entsprechenden

Fixationsperiode  für  die  Brauer  vom  1.  April  bis  31.  März  Fixationsverträge  für  den
Zeitraum  vom  1.  Januar  bis  zum  31.  März  1877  oder  für  den  Zeitraum  vom  1.  Januar
  1877  bis  zum  31.  März  1878  geschlossen  werden  sollten,  bleibt  es  jeder  Regierung
überlassen,  dahin  Anordnung  zu  treffen,  daß  die  ohne  Nachversteuerung  fixirten  Brauer  am
Schluß  des  Quartals  1.  Januar  bis  31.  März  1877  eine  Deklaration  ihrer  Vorräthe  an
Bier  und  Würze  einzureichen  und  sich  einer  Bestands-Aufnahme  zu  unterwerfen  haben,
welche  statt  der  ursprünglichen  Aufnahme  bei  demnächstiger  Lösung  des  Fixations-Verhältnisses
  maßgebend  ist.

Der  Bundesrath  hat  ferner  in  derselben  Sitzung  beschlossen,

in  Nr.  4  unter  I.  der  Grundsätze  für  die  Fixation  der  Brausteuer  (Anl.  1  zu  Nr.  3  der
Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetze  wegen  Erhebung  der  Brausteuer  (Drucksache
Nr.  130  für  1872)  Zeile  2  hinter  „17“  einzuschalten:

„18  Absatz  2“
und  in  der  Zeile  6  hinter  „§.  18“  zu  setzen:

„Absatz  1“.
        <pb n="655" />
        —  637  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  v.  Mts.  beschlossen,
die  in  Bezug  auf  Halskragen  aus  Leinen  und  Papier  hervorgetretene  Verschiedenheit  des  Klassifikationsverfahrens
  dahin  zu  entscheiden,  daß  Halskragen  mit  einer  Zwischen-  oder  Unterlage  von

Papier,  deren  Schauseite  aus  leinenem  Zeugstoff  besteht,  nach  Nr.  18.  e.  des  Tarifs  mit  30  M
für  den  Zentner  zu  verzollen  sind.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Gardelegen  im  Hauptamtsbezirk  Stendal  ist  die  Befugniß
  zur  Erledigung  und  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Hopfen  beigelegt  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Wiesbaden  im  Hauptamtsbezirk  Bieberich  ist  die  Befugniß
zur  Abfertigung  der  auf  den  Eisenbahnen  ein=  und  ausgehenden  Waaren  nach  Maßgabe  der  §§.  66  bis  71
des  Vereinszollgesetzes,  sowie  zur  Gestattung  von  Aus=  und  Umladungen  der  auf  den  Eisenbahnen  unter
Wagenverschluß  beförderten  Güter,  —  §.  65  des  Vereinszollgesetzes  —  beigelegt  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Iserlohn  im  Hauptamtsbezirk  Dortmund  ist  die  Befugniß
  1.  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  J.  über  rohe  Nessel,  welche  zum  Bedrucken  mit  der  Bedingung
  der  Wiederausfuhr  eingehen  und
2.  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  über  die  nach  der  Verarbeitung  wieder  auszuführenden
baumwollenen  Zeugwaaren,
beigelegt  worden.

 

Den  Königlich  sächsischen  Untersteueramte  zu  Großenhain  ist  die  Befugniß  zur  unbeschränkten  Erledigung
  von  Begleitscheinen  II.  und  Uebergangsscheinen  beigelegt  worden.

 

97  *
        <pb n="656" />
        —  638  —

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ober-Postdirektions-Bezirke.  Januar.  Februar.  März.
Post  M  M  M
I.  Im  Reichs-Postgebiete.  
1.  Königsberg  11.434  95  10.825  15  13.083  95
2.  Gumbinnen  3.158  95  2.304  15  2.  999  75
3.  Danzig..  9.073  00  8.603  75  12.124  15
4.  Berlin  57.3600  85  60.187  35  60.707  60
5.  Potsdam..  3.  911  20  4.185  45  3.5998  00
6.  Frankfurt  a.O.  O000.  7.545  05  6.984  50  8.566  20
7.  Stettin..  .....  9.866  70  9.145  25  13.077  05
S.  Kösln:  1.763  20  2.174  70  2.683  20
9.  Posen.  5.312  40  4.765  25  5.833  25
10.  Bromberg...  ..  3.220  40  2.807  05  3.495  35
11.  Breslau  20.862  30  20.013  65  20.376  45
12.  Liegnitz  7.962  20  6.812  35  8.723  45
13.  Oppeln  8.262  30  7.269  35  7.643  15
14.  Magdeburg.  17.341140  16.439  85  18.482  35
15.  Halle  a.  S.  8.453  55  8.44e0  15  9.156  70
16.  Erfurt  11.612  45  10.175  45  9.839  70
17.  Kiel  4.487  00  4.074  20  4.85720
18.  Hannover  6.68105  6.863  95  6.440  20
19.  Münster  1.81285  1.521  20  1.751  45
20.  Minden  6.000  65  5.123  90  5.515  60
21.  Arnsberg  .  21.001!  85  20.644  25  19.621  00
22.  Kassel    . . .   .    3.948  65  3.736  55  3.858  35
23.  Frankfurt  a.  M.  30.102  30  30.107  90  26.899  75
24.  Köln.  17.147  15  15.26090  30  17.303  50
25.  Aachen  .  7.422  70  7.349  65  7.5710  85
26.  Koblenz  3.058  90  3.191  50  3.343  45
27.  Düsseldorf  ...........  38.692  40  39.663  20  37.321  15
28.  Trier.  2.564  00  2.118  60  1.998  40
29.  Dresden  10.934  85  10.849  30  10.978  80
30.  Leipzig..  ...  33.175  60  28.765  60  31.574  85
31.  Karlsruhe  12.498  90  13.3503  75  12.055  10
32.  Konstanz  4.480  10  4.3970  4.502  60
33.  Darmstadt.  ..........  10.943  45  11.454  10.893  55
34.  Schwerin  i.  M  3.914  05  2.800  05  5.115  05
35.  Oldenburg  3.533  65  3.488  05  3.485  60
36.  Braunschweig  ..........  5.730  20  5.431  65  4.906ö2  05
37.  Bremen  22.909  75  20.725  90  19.210  50
38.  Hamburg  „  70.003  25  63.308  30  69.234  55
39.  Straßburg  i.  Elsaß  14.684  60  15.207  80  16.619  80
40.  Metz  .....  3.66175  3.555-00  3.16765
Summe  I.  526.610  55  504.134  20  528.611  30
I.  Bayern  36.591  20  34.676  50  36.055.95
III.  Württemberg..  2  16.435F  45  18.136  85  18.8416  20
Ueberhaupt  579.637  20  556.  947  55  583.513  45
*)  Dagegen  im  Jahre  1875“0  662.743  56  564.074  45  593.269  85
„  „  „  1874  .....  665.24700  558.14100  623.493  00
1873  .....  696.93300  616.01700  684.645  00

    77

 

*  )  cfr.  Central-Blatt  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104  und  für  1874  Seite  42.
**)  Die  Einnahme  der  Monate  Januar,  Februar,  April  und  Mai  ist  nachträglich  berichtigt.
        <pb n="657" />
        —  639  —

 

 

 

 

Deutschen  Reich  in  den  Monaten  Januar  bis  November  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai.  Juni.  Juli.  August.  September.  Oktober.  November.
M  M  M  M  M  M  M  M

11.725  60  13.220  30  11.595  10  10.490  00  10.743  80  15.21780  13.8354001.543  35
2.653  55  2.724  05  2.707  15  2.72610  2.405  15  3.  281  95  3.488  20  2.529  10
10.402  95  11.762  80  12.411  10  10.796  50  11.632  30  11.862  85  12.333  4411.412  25
51.52280  55.321  85  62.705  50  57.228  25  52.643  30  63.918  80  68.355.05  54  677  95
3.814  80  4.  304  25  4.22  15  3.  641  05  3.909  75  4.054  75  3.619  10  3.825  45
4.734  75  9.792  80  8.068  90  7.878  85  7.513  75  6.957  20  8.330  35  7.669  65
12.01705  11.725  50  11.941  35  12.230  70  11.02120  14.262  65  14.307  3z30  13.206  50
1.994  65  1.985  75  2.396  00  1.900  95  1.603  60  2.238  95  2.446  70  1.717  35
4.828  90  4.  829  35  6.400  10  5.072  20  4.577  15  5.67775  5.074  75  4.526  90
2.755  95  2.977  115  3.991  10  3.464  50  2.931  30  3.578  55  3.276  70  3.245  —  45
21.166  70  21.434  00  22.501  40  21.199  90  20.423  50  19.661  45  21.233  959520.224  40
6.704  15  8.034  00  8.363  60  7.757  65  7.247  55  8.710  05  8.048  80  7.108  20
7.  355  25  7.289  25  8.055  95  7.897  85  7.485  10  8.294  20  8.321  O90  7.274  50
15.743  45  15.098  85  13.891  60  15.688  75  15.554  20  17.  191  60  20.302  60  222362
6.996  10  6.636  35  7.994  20  6.835  20  7.375  80  10.47155  9.474  80  9.376  00
8.874  25  10.008  60  8.404  95  9.818  80  8.971  45  9.254  55  10.7350  05  10.41775
6.026  85  5.825  85  4.448  90  4.874  65  5.588  20  4.  821  75  5.833  20  5.950  85
5.826  90  6.031  80  6.798  80  6.591  05  6.85375  6.366  70  7.838  65  7.029  55
1.80)  20  1.719  95  1.746  30  1.542  85  1.667  30  1.544  1.982  85  1.651  25
5.236  85  5.377  45  5.5608  45  5.242  90  5.306  45  5.3885  05  5.319  55  5.951  00
18.883  35  22.134  80  19.250  00  20.576  15  19.712  30  19.185  105  20.991120  20.010  15
3.469  60  3.756  60  3.905  65  3.930  25  3.616  80  3.47755  4.026  00  4.089  40
27.174  05  27.926  75  28.903  55  32.026  90  27.896  40  29.610  90  33.497  8523.077  45
17.82415  16.110  65  16.732  60  16.449  85  18.209  95  14.703  17.594%  8516.99  4  00
7.598  25  7.913  40  6.945  30  8.  470  25  8.739  80  7.149  70  8.568  55  7.37835
3.486  95  3.704  35  3.283  65  3.397  45  3.086  85  3.193  60  3.352  40  3.  804  35
36.498  80  40.870  90  36.016  35  39.606  90  39.604  75  38.069  30  39.671½30387.866  75
2.189  15  2.231  00  1.987  30  1.780  90  2.340  70  2.227  70  2.112125  2.053  95
9.517  60  10.953  40  12.120  20  11.163  50  9.825  25  11.048  90  10.766  70111.576  50
30.019  30  31.514  65  30.665  30  28.677  00  26.945  80  29.387  10  31.0609  35%1.89  80
11.085  00  13.462  55  10.879  50  11.132  70  13.645  60  13.423  30  13.428  2003.531  50
3.897  10  4.947  80  3.665  85  4.663  55  3.877  70  5.143  35  4.22345  5.253  65
9.427  00  11.635  60  10.360  25  10.762  60  9.667  70  11.822  35  11.210  1.  499  00
2.5441  2.187  30  3.596  60  3.083  05  2.431  70  4.  8  64  50  2.403  60  2.904  95
4.106  75  4.  416  65  3.341  00  3.648  35  3.249  95  3.402  I  30  3.849  35  4.057  00
4.146  90  4.201  90  4.307  70  3.686  80  3.496  20  4.78510  5.275156.428  10
15.574  60  17.385  35  18.583  25  19.792  15  18.166  05  21.235  00  19.200  4518.373  50
63.956  25  68.253  85  74.158  05  72.857  70  65.369  10  76.454  75  74.7176657,.939  10
16.372  25  17.148  95  13.441  55  15.789  40  16.594  85  15.754  O0  15.322790  15.  68970
3.559  50  3.468  80  3.981  65  3.306  45  3.046  75  3.902  70  5.326  05  3.84180
483.  513  351  520.  325  155CO1|7.  680  6C0  494.978  80  “9O.  7TD22  2C01,  520  7
31.630  2|2  45.93%  65  80.SyS  30  30  60  75
16.359  05  18.821  20  17.937  80  17.292  75  16.579  55  18.952  05  19.332  30826
531.502  6E0  7O0SDS  352  15  656,0  59  15OOTSÖTS.  4774
605.828  60  301  607.  444  951  617.  775  301  572.  486  90  616.  68353  851  619.617  401587.  837  50
573.162  O00  |5570.00  O0  S1  481  OCO  594.  766  001  570.  312  001  579.  972  00617.094  001561.  O51  00
641.025  001  644.484  001  634.  764  100  631.  404  001  654.  9  39  001  725.  5560  001  679.065  00  602.034  00
        <pb n="658" />
        —  640  —



3. Finanz  

Status  der  deutschen  Noten
(unter  Ausschluß  derjenigen  Banken,  welche  auf  das

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
    Event.
Sonstige  Ver-  Ver-Laufende Nummer. 
  täglich  bindlich-  bindlich
    Grund.Reserve.  Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  fällige  Gegen    keiten  Gegen  Sonstige  Gegen    SummeGegen  aus
Name  der  Banken.  31.  Okt.  deckte  31.  Okt.  31.  Okt.  mit  31.  Okt.  31.  Okt.Okt.  31.  Okt.  weiterbe-
  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  gebenen
  1876.  Noten.  18186.  1876  1676.  1876.  BPassiva.  1876.imän-
  bindlich-  gungs-  dischen
  keiten.  frist.  Wech-
  seln.
1 Reichsbank  120.000|20079  -  37.  698  4.382  42.90  7.397  697  —  1.054.  382  2-4  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau..  3.000  650  2.984K  18  1.155—  62  3.335  +  318  43—  939—  —  10.442  —  434  99
31  Kölnische  Privatbank  ..  3.000  750  2.740  —  29  1.229—  1  270  F  13  3.575—  12  36  —  1%0  179V  298
4  Magdeburger  Privatbank  3.000  624  2.  832  206  1.1514  55  20  4  9  849  75  188  +  26  7.513|—  #6  —
5 Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3.  000  760  2.167—  173  8376—  226  370—  754.383—  42  467  +  116¼  11.146—  174  367
6  Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3.000  707  2.339—  88  1.176—  4  3  —  986—  276  10  —  3  7.045—  361  614
7  Hannoverische  Bank.  ..  12.000  694  7.  134  —  751  3.3534  4  2.163  4  7  5.976—  116¼  1.170  T  234%  11  852
8|Frankfurter  Bank  17.113  32997.20  L%20  6338  2122  187+—  1751.5230  1.816
Bayerische  Notenbank  7.500  —  65.107—  2.1211  27.235—  305  1.207  —  309  130|—  7  1.549  —  375.493  —  2.426  1.027
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden3.00050  357  4  1641  13O  .  30|91
11|  Leipziger  Kassenverein  3.  o000  115  2.916—  95  1l.400  99  1.216  —  386  1  216  7  7.559—  262  777
121  Chemnitzer  Stadtbank  510  65  510  —  173—  117  8687  40  2.379—  426  149  +  16  3.700  —  370  884
13  Württembergische  Notenbank  9.000  317  20.753  2.084  8.512.-+—  1.397  ——  —  —  712  +J  54  31.072  2.  171  1116
14  Badische  Bank.  ...  .  .  .1  9.000  1.349  16.  8754  684]  6.  5414  42  287J  30  9.000  —  83893  J  787.404.  792  1.437
15  Bank  für  Süddeutschland 22.3891-40715  669.40  —  250  144.—  4  —  —  1.261  79  44.157  9  2.834
16)  Rostocker  Bank  6.000  402  471  132  10—  71  1.094  +  1666.  417  231  —  58  15.682+  122  24
16 Braunschweigische  Bank  10.500  451  3-045—  359  1.709—  397|]  3.185/+  36  4-726  49  221—  112.13M  41
18|  Kommerzbank  in  Lübeck  2.400  240  1.848—  39  912  644  4  1.832—  315  270  —  5  7.985—  355  41
19  Bremer  Bank  16.607  66  %401506N%  18.717  4  1.044  3  30  S
Zusammen.  1562223  41.315|18468  5.168  —i  -4710  GS.SCY30.224  18.  260

 

Zu  8*:
Zu  14*:

 

 

 

 

 

 

 

 

Darunter  181.000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  65.331  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

Zu  15*:  Darunter  136.032  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

 

 

Bemer
        <pb n="659" />
        —   641   —                                                                                                                                               Wesen.

banken



Ende  November  1876

Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben),

übersichten,  verglichen  mit  denjenigen  Ende  Oktober  1876.

auf  Tausende  Mark).



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—.
Laufende Nummer.

Metall.  Gegen  Reichs=  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Bestand  31.  Okt.kassen.  31.  Okt.andererOkt.Wechsel]  31.  Okt.Lombard.31.  Okt.Effekten.  31.  Okt.  Aktiva  31.  Okt.  der  31.  Okt.
    

—  1876.  Scheine,  1876.  Banken.]  1876.  1876.  1876.  1876.  Aktiva.  1674.
Laufemde nummer.



506.270  -+  18.845  +  1.38119.497  +  3.599429.175|  —  36.465  49.3090  —  4.466  880  208  24.199  —  7.5274.077.699  —  23.944
1.0014-  12  4—  1  73.4J  234¾17—  63235  2.268  —  44  664  —  —  —  10.678  —  4202
1.111—  79  10  —  s  390  +  4%0  —  14  523—  70  —  —  224  4  1o0  10.708  —  1643
1.1634.  64  31  6  414  V91  4.823+  106  —  —  —  385+  109  7.708  J  336
1.017  6  —  —  27  49001—  84  702  —  88  197—  2  275—  31  11.466  —  153255
—  —  —  1  163  —  73  4.743  —  199  9291—  14  —  —  460  —  2  7.307—  348.
3180  —  180  9  338  502  J  89..517700  707—  34  1.137—  21  7.995—  361  29.131J  1153
5.612  —  3.393  733  4  1074  1  111  —  8.  928  —  2736—  6  52.  348  2.486
35.860  —  2.315  3827—  40  230  C  839  33.4160—  1.121  v2.039—  171  174  341  1.999  1.023  75.493—  2.4269
25.49—  80  510  T  60864  N  3.582445.5044  68.057  6.251  —  4681  568  —  210  12.  181  4  3.433  99.370  —  1.393:4
1.087—  11  26  J  18  408  4  492.934  4649  1713—  39  318  —  1.078  300  —.  11
215  15  11—  1  106  988  384  228  —  8  33  —  125—  00  3.700  —  370
10.75  J  246  44  4  301  1.2422  4  4111]  16.918  4  794  319—  2  607  49  1.527  643  31.072  4  2.171  13
2.221  31  73  4  181  1.040  4  859320.955  813  1.518  —  132  299  —  4.299  |  1.113  37.404  7924
8.4,1—  117  36  —  3s.119304%  1.983  2.345  J  372  7.  741  28  5.609  +  1.44  44.157  15
381|  7  78—  1440  2  11%%  17  8.1716  323  1.83687  —  32  2.5900  —  3  16.206—  3841
1.005—  238  6  5  325  151  123124  801  2.098—  31  —  —  6506—  777  22.  282  37|1
834  —  35  3  —  %  64  3  320  1.040—  125  431  6  2.006  4  156  8.201  —  34618
3.355+  342  215  +J  686  417  4  156  33.677  913  4331  —  646  284  4  1  1.632  976  43.891  .  8s4

617.088%168%  1  44  80.552  -65.953  18.774  370  75.926  4791L  21

kungen.
Zu  18*:  Darunter  9.390  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
Zu 19*:  Darunter  50.500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Noten  zu  10  Thaler  und  20  Mark.
        <pb n="660" />
        —   642   —

Nach  wei  sung
der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die

 

 

Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1876.

 

Die  Soll-Ein- 



 

 

 

 

 

 

 

 

nahme  beträgt  Bonifkkatio-  Einnahme  Differenz
Be  ze  i  ch  nung  vom  Beginn  nen  auf  in  demselben  zwischen  den

des  Jahres  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein=  Bleiben  des  und  5.

Einnahme,  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres    .  mehr
Einnahme.  obengenannten  Rechnung  (Spalte    4)  ·  -weniger  mehr

Monats    

M  M  M  M  M  
1.  2.  8.  4.  5.  6.
6
Zölle  .  110.343.027  36.478  110.306.549  109.526.312  —+  780.237
Rübenzuckersteuer  4.628.747  9.059.988  33.568.759,  27.488.281  6.080.  478
Salzsteuer  29.813.222  929  29.812.293  28.867.810  +  944.483
Tabackssteuer  .  746.097  253.097  493.000Z337.600;—i-155.400
Branntweinsteuer........  41.  363.  128  5.402.325  35.960.803,  39.073.228.—  3.112.425
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  115.435  —  115.435  101.830  4  13.605
Brausteuer  ...  16.421.527  172.530  16.248.997  16.  258.  407  —  9.410
Uebergangsabgaben  von  Bier  810.231  —  810.231  806.937—  3.294
Summe  2241·141  14.925.347  227  316.067  i  222.460.405s-I—  4.855.662

Vom  24.  bis  30.  November  1876  hat  die  Reichebank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren

für  105.953,38  Mark  für  Mark.

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  26.033.676,38
Zusammen  für  26.139.629,76  Mark



„  2.074.221,60  „

 

 

für  2.074.22  1,60  Mark.
        <pb n="661" />
        —   643   —

4.  Münz-Wesen.

Uebers i c h t 

  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  9,  Dezember  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Golbmũnzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon
Woche  vom  auf  Privat-3.
  bis  8.  De·  Doppel-  rechnung  5  2  1  50  20  10  5  2  1
zember  1676  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägt kronen.  "  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.
worden  in:  .
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.)  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  —  490.30  —  256.431100  —...  —  —  —  13.5441900  —
b)  Hannover  —  —  —  —  117.000  —  161.637/00  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  283.066  —  85.073|50  —  —  —.—  —  —  —  1  —  —
d)  München  —  —  —  —  326.000  —  —  —  26.000  00  —  —  —  —  —  —  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  117.000  —  37.000  00  50.000  %0  —  —  —  —  —  —  ——
f) Stuttgart  —  —  —  —  224.  950  —  81.813|00  67-00  320  —  —  —  3.148100  —  —
g)  Karlsruhe  —  400.000  —  —  —  —  —  —  27.0000  —  —  —  —  –——  —  —
h)  Darmstadt  —  —.  126.185  —  —  78.à,3%00  34.206  00  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  —  —  —  90.000  —  —  119.405  50)  —  xä  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  a52.640  —  216.185  1.558.326  —  811.1  00  220.70920  —  —  —  —  16.69090
2.  Vorher
waren
geprägt  in:
a)  Berlin  602.682.720  102.  707.  220  121.  627.  460  18.658.945  26.564.,  540  54.876.  73810  5.3.175  60  529.305  ½0  3.159.429  50  1.668.61050  1.261.  549
b)  Hannover  —  15.089.250  7.300.952  10.451.575  6.  356.  161  00  3.548.  681  oo  1  124  554  1281.812  30  670.815  70  424.  500  80
c)  Frankfurt  575.90720220  —  4.061.  806  9.893.  9056  11.  857.  447  6.  123.  733  o0  7.811.308/60  3.406.  973  50  1.  523.  460  40]  1.  309.  102  30  4094.  413  98
d)  Mũnchen  107.859.  6401  37.  307.  520  482.114  8.356.  330  9.828.000  17.817.5704.  154.6060  8.036.  316  80  3420.9%  1.464.688  60  535.161  20  331.195  33
e) Dresden  54.574.940  17.366,  480  —  5.645.  545  2.426.882  7.  886.  a14  2.002.  366  00  2.914.  939  10  1.915.  040  50  955.  1439  50  359.  008  68  188.324  10
f)  Stuttgart  52.  905.  160  26.  165.  920  —  6.635.530  2.335.898  17.499.122  2482½%  5.543.182/80  2.279.  470  40  1.007.  2900  464.261  50  306.8,80
g)  Karlsruhe  21.  401.3600  2  .  100  –  3.934.960  3.129.666  12.614.471  1  354-039  8.114.82860  1263.141  ↄ0  994.15905  ois  s0  201.  200  08
h)  Darmstadt  16.76636800111.566.290  —  1.853.570  301.216  6.673.431  14%%%%  S79.  54900%.  197  70  1.  4870  192912/1  85.267  41
i)  Hamburg  10.725.  640  5.646.880  39.335.790  5.801.985  7.856.414  3.836.495  2.664.  138  60  7.754.830  80  2.072.152/70)  1.083.042  10  324.  101  98  84.068  93
Summe  7.  1.  %  200  335.681.000  171.345,  18664%  6.%  ½  113.512.163  46.7l.  19  50  4.  .768  60  23.502.830  70  11.  667.  813  18  5.955.999/84  -
  
  
Auspragung  11.096.583.  200  336.  173.  640  171.  345.  164  71.954.105  71.197.88014512  15  EELLI  80  28.502.  530  70  11.  667.  813  75  5.913.685  74  3.317.  118  13

—

 

1.437.756.340  Mark.

 

—.

 

 

—

 

 

365.067.316  Mark  30  Pf.

 

1½

 

98

95.160.344  Mark  45  Pf.

 

 

——..“————..——
9.850.80  Mark  97  Pf.
        <pb n="662" />
        —   644   — 

Uebersicht

über  die  bis  Ende  Oktober  1876  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer:  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  .  Zusammen  in
S  
im  Oktober  vorher
  1876  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.  »
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke  679.  748  —  42.940.066  —  43.619.814.  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  132.354  —  —  —  D
„  „  „  „  I17/22.  .  93.881—-  13.281.226—  13.  375.  107  —
»  „  „  v  1823/66.  ....·  1.420.277—  7.856.6  77  —  9.276.95—
„  „  von  1857  ab.  5.201.23233—  16.418.000  —  21.619.223  —
1  3  —  ...........  2—  863  10  865  10
12  ·........  48  15  4.567  15  4.  616  —
13  „  348.694  10  10.288.0  40  —  10.636.  734  10
1s  „  —  —  97  12  9712
1/  2  163.270  10  9.333.365  15  9.496.6355
148  „  207  31  265  52  3  413.236.828  98
1  12  „  .  71.897  5  6.368.128O  6.440.025
11  „  30.265  6  1.099.481—  1.129.744
1/30  2  38.026  15  3.621.6900  7  3.659.  716  22
1/60  2  9.013  7  190.282714  199.300|11
ferner:
1/1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  26,  17  26  17
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  10  26920  22#  1.  191.082  22  1.  201.33
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
1/8  Thalerstücke  (a  6  sgr.)  ...  ab  40  —  41929#  37929#
1/6  „  (à  8  sgr)  ..  ..  —  —  51  3  5  3
Zusammen  8.  198.948E  15  129.546.6611  441  137.745.60919#
2 Süddeutsche  Guldenwährung:  .  Kr  l.  Kr  öl.  Kr
Zweiguldenstücke  —  —  30.226.  006  —  30.226.006  —
Einguldenstücke  —  —  46.857.909  —  46.857.909  —
Einhalbguldenstücke  —  13.920.110  —  13.920.110  —
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37.542  —  37.542.  —
Fünfzehnkrenzerstücke  —  —  2.405  15  2.405,  15
Sechskreuzerstücke  —  —  ⅜  54  195.669.423  65
Dreikreuzerstücke  –  —  3.289.7739  3.289.  773  09
Einkreuzerstücke  —  —  332.682  03  332.68203
Einhalbkreuzerstücke  —  —  —  27  —  27
ferner:  —
badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  6.  036  40  6.  036  40
»  Zehnkreuzerstücke  ...  —  —  155940  1.559  40
Zusammen  —  114.140.497  S  II4.140.497  8
Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
3 Kronenthaler  .....  Kr.  4.  651.  .511  #44  1861.  511  4  7.974.020  11
Fl.  Kr.  Kr.  Kr.
4 Konventionsmünzen des Zwanzigguldenfußes  —  111430725  1.  414.  35725  1.910.3277
5  Silbermünzen,  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Gepräges:
½½6  Thalerstücke  —  —  7.500  —  7.5400—  .
1/7  2  .........-.  —  —  5.600  —  5.6000  —
Zu  übertragen.  —  —  13.100  —  13.1000  —  618.790.59974
        <pb n="663" />
        —   645   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

98  

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

verrechnet  sind:  Gesammtwerth

Nummer.  Bezeichnung  der  Sorten.  «  Zusammen  in

—  im  Oktober  vorher

  1876  Mark.  Pf.

  —  sgr.  Thlr.  sgr.  —Thlr.   sgr.  Thlr. sgr.
Uebertrag  —  —  13.100  —  13.100  —  618.790.59974
1/15  Thalerstücke  ...  —.  —  13.619  20  13.619  Q„  0
½4  „  71  23  975  285  1046  **
½0  „  —  —  1.400  —  1.  —  9.  117
½  .  28  25  396  281  425  231  3
Achtpfenniger  —  —  45  20  45  20,
Dreier  —  —  38  208  38  2  5
Einpfenniger  ...·  —  —  29  2275  29  22
Zusammen  100  18  29.605  671#  29.705  24#
6 Silbermünzen  schleswig-  holsteinischen  Gepräges-  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
1/1  Speziesthaler  .  .  —  —  513.567—  513.5671—
*  „  Z  —  —  6.651  —  6.651  —
1/3  „  —  —  9.  821  —  9.821  —
½  „  —  —  2.637  223  2.637  227  1.617.855  49
P„  1½  i2  —4  —  2.401  15  2.4010  15
.  —  —  4.206  4.  206  *
Zweisechslingstücke  ..  .....  —-  —  —  254  —  251
Zusammen  —  —  539.285  4  539.285  4’

71  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr-Kassen-Eindrittelstücke
  —  —  5  223  5  224  1.618
Kassen-Zweidrittelstücke  –  532  2  5322  45

"  Zusammen  —  —  537  24#½  537  247

8  Mecklenburgische  Währung:  Thlr  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr
Zweimarkstücke  .  .  —  —  1.468  24  1.468  24
Einmarkstücke  .  —  948  —  948  —

Zwölfschillingstücke.  ..  .  —  —  7.87224  7.  872  24
Achtschillingstücke  .  —  —  4.91118  4.9111
Vierschillingstücke  ...  .  —  —  11.065  27  11.065  27  204.826
Zweischillingstücke  .  —  —  37043  370  4
Einschillingstücke  .  .  —-  —  41.  552  213.  41.  552  213.
Einhalbschillingstücke  .  —-  —  56  237  56  237
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  2827315  28  275
Zusammen  —  —  68.275  19  68.275  19#
9 Hamburgische  Kurantwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —  –  13.06118  13.061  18
Einmarkstücke  —  —  860  24  860  24
Achtschillingstücke  .  —  —  87.855  12  87.855  12
Vierschillingstücke  —  —  134.25927  134.259  27  «
Zweischillingstücke....  —  —  4.295  18  44.295  1.766.962  11
Einschillingstükee  —  —  300.347  257  300.347  257
Einhalbschillingstücke  .  —  —  6.810  21#  6.810  217#
Einviertelschillingstücke  ...  —  —  1242495  155  1.495  15T
Zusammen  —  —  588.987  11#  588.987  117
10  Lübische  Währung:  —  Thlr.  sgr.  Thr.  sgr.
Dreimarkstücke.  ..  ...  —  —  8.548  24  8.548  24
Zweimarkstücke  ...  —  —  25.1382  —  25.132—
Einmarkstücke  ...  —-  —  3.066  3.066  24
Achtschillingstücke  ...  —  —  156.37—  156.372  —  754.691  84
Vierschillingstücke  .  ..  —  —  50.5998  6  50.598  6
Zweischillingstücke  .  —  —  3.042  28r  3.042  287
Einschillingstücke  ...  —  —  4.803  57,  4.803  5,
Zusammen  —  —  251.563285.  251.563  283.
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  ESS56  JSF                                                                                 98*
        <pb n="664" />
        —   646   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
Nummer.   verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Nummer.  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  
  im  Oktober  1876  vorher
Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1|Thalerwährung:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  —  —  63.336  4  63.336  4
Dreipfennigstücke  —  —  505.636  24#  505.636  24t
Zweipfennigstücke  —  92.476  267  92.476  261
Einpfennigstücke  6.516  4½  30.801  12  37.317  16##
hessische  Achthellerstücke  —  110  255  110  251
Vierhellerstücke  —  —  286  20  286  20
Zweihellerstücke  —  —  60  —  60  —
sowie
preußisch-posen'sche  ·  2.368.589  27
7  Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16  #
ferner  (à  2  preuß.  Pf.)  ...  —  —  4  153  4  153.
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  5.829  126  58.528  9  64.358  5T
«  „  Dreipfennigstücke  —  —  4.064  27  4.064  27
5„  „  5„  5„  Zweipfennigstücke  267  1#  2.260  24#  2.527126#
Einpfennigstücke  16215  2.484  20  2.646  25
hannoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  129  201.  16.559  10  16.689  —  1.
Zusammen  12.904  277½  776.624  2517,  789.529  227
2  Süddentsche  Währung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
Einkreuzerstücke..  ...  —  237.619  07  237.619  07  7
Einhalbkreuzerstücke  2  15  85.  9655  28  85.967  43  647668  16
Einviertelkreuzerstücke  ...  —  54.219  36  54.219  36
Zusammen  2  15  377.804  11  377.806  26
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreipfennigstücke  —  —  10.758  22#  10.758  22;3=Zweipfennigstücke
  —  —  29  1213.  29  213,  32.645  58
Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke  —  —  3  15  3  15)
Einpfennigstücke  ....  —  —  89  263.  89  262.
Zusammen  —  10.  881  25x  10.881257
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3.048.  903  01
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  623.225.667  02
Summe  —  —  —  —  —  —  626.  274.  570  03

 

Anmerkung.  Die  Abweichungen  vorstehender  Uebersicht  in  der  Kolonne  „vorher“  von  der  im  Central-Blatt
bis  Ende  September  d.  Js.  veröffentlichten,  beruhen  auf  nachträglich  vorgenommenen  Berichtigungen.

 

 

 

 

 

 

 

S.  556  über  den  Zeitraum
        <pb n="665" />
        —  647  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

—

In  Elsfleth  wird  mit  der  nächsten  Seesteuermanns-Prüfung  am  18.  d.  Mts.  begonnen  werden.

 

6.  Eisenbahn-Wesen.

Am  1.  Januar  1877  wird  die  5,8  Kilometer  lange  Bahnstrecke  Düsseldorf-Eller  der  Rheinischen  Eisenbahn
  dem  Betriebe  übergeben  werden.

Berlin  W.,  den  12.  Dezember  1876.
Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

7.  Personal-Verändernugen  ect.

 

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur
Balduin  Emil  Rechtern  in  Wilhelmshaven  unterm  5.  Dezember  d.  J.  zum  Marine-Hafenbau-Direktor
mit  dem  Range  eines  Rathes  4.  Klasse  zu  ernennen.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="666" />
        <pb n="667" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler·  Amt.

Zu  beziehen  burch  alle  Postaustalten  uud  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

         

 

 

 

 

IV.  Jahrgang.     Berlin,  Freitag,  den  22.  Dezember  1876.  Nr.   51.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  ten  Rübenmengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebitt  Seite  649  fuhr  von  Zucker  im  Monat  November  1876. . ...   652
2.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  . . . 650  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Nasselwitz
3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  Kosel-Kandrzin  . . . . .654-münzen
  6.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  die  von  . . 651  Heimathwesen..  654
Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuer-  7.  Konsulat-Wesen:  Personalien  655

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  den  Strafgesetzbuch  sind
1. der  Tagelöhner  Theodor  Schräwer  aus  Millingen  bei  Nymwegen  in  den  Niederlanden,
28  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Düsseldorf
vom  5.  Dezember  d.  J.,

2.  der  Arbeiter  Theodor  Rößler  *)  aus  Rudelsdorf  (Bezirk  Landskron)  in  Böhmen,  29  Jahre
alt,  thdurch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Liegnitz  vom  13.  November
  .  ,

3.  der  Webergesell  Daniel  Schal,  geboren  zu  Bergstadt  (Bezirk  Brömerstadt)  in  Oesterreichisch-Schlesien,
  26  JTahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
  zu  Oppeln  vom  21.  November  d.  J.,

4.  der  Schuhmacher  Franz  Heller,  am  16.  November  1851  geboren  und  ortsangehörig  zu
Chudiva  (Bezirk  Klattau)  in  Böhmen,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes
zu  Ochsenfurt  vom  21.  November  d.  J.,

5.  der  Handlungsgehülfe  Heinrich  Mattaus  ch  aus  Außig  in  Böhmen,  29  Jahre  alt,  durch
Beschluß  des  Königlich  baperischen  Bezirksamtes  zu  Neu-Ulm  vom  27.  November  d:  j.,

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1874  Seite  325  Ziffer  4  und  1875  Seite  348  Ziffer  6.
99
        <pb n="668" />
        —   650— 

11.



6. der  Fabrikarbeiter  Jakob  Eder,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Ischl  in  Oesterreich,  17
Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Passau  vom  7.  Oktober  d.  J.,
7. der  Tagelöhner  Jakob  Schlegel  aus  Hluboken  (Bezirk  Taus)  in  Oesterreich,  geboren
1845,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom  2.  Deember
  d.  J.,

8. der  Tagearbeiter  Ferdinand  Zosel,  ortsangehörig  und  wohnhaft  zu  Schluckenau  in  Böhmen,
75  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen
vom  8.  November  d.  J.,

9. der  Handelsmann  Salomon  Jelinck  aus  Woncklas  bei  Prag,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich
  sächsischen  Direktors  des  I.  Verwaltungsbezirks  vom  6.  Dezember  d.  J.,

10. der  Tagelöhner  Jakob  Bodmer,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Erlesbach  (Kanton  Aargau)
in  der  Schweiz,  39  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar
  vom  5.  Dezember  d.  J.,

11. der  Schuster  Louis  Franjout,  geboren  zu  St.  Cyr  in  Frankreich,  wohnhaft  in  Lüttich,
43  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  9.  Deember
  d.  J.,

12. der  Schmied  Joachim  Dombrowski,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Tarnow  in  Oesterreich,
  32  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom
12.  Dezember  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1  wegen  Nichtbeschaffung  eines  Unterkommens  und  Bettelns,

zu  2,  9,  10  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

zu  3  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  zweier  einfacher  Diebstähle,

zu  4,  5,  7,  12  wegen  Landstreichens,

zu  6  wegen  Landstreichens,  Diebstahls  und  Führung  eines  falschen  Namens,

zu  8  wegen  Landstreichens,  Bettelns,  Diebstahls  und  Führung  eines  falschen  Namens,
zu  11  wegen  Landstreichens  und  Uebertretung  des  Bahnpolizei-Reglements,

 

und  auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist
13.  der  Schlosser  und  Eisenbahnarbeiter  Franz  Passian  aus  Liebenau  (Bezirk  Reichenberg)

in  Oesterreich,  31  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu
Deggendorf  vom  1.  Januar  d.  J.
nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  gerichtlich  erkannten  Zuchthausstrafe
von  1  Jahr  2  Monat,

aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz  -Wesen.

 

Vom  1.  bis  7.  Dezember  1876  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  —  Mark  für  9.087.664,11  Mark.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  26.139.629,76  „  „  2.074.221,600  „

 

Zusammen  für  26.139.629,76e  Mark  für  11.161.885,1  Mark.
        <pb n="669" />
        —   651   — 

3.  Münz-Wesen.

Uebersicht  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  16.  Dezember  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.

1.  In  der  Hiervon

Woche  vom  auf  Privat-  #  —
10  bis  16.  Doppel-  rechnung  5  2  1  50  20  10   5   2  1
zember  1876  Kronen.  geprägt.  Mark.  Mark.  Mark-  Pfennig-  Pfennig=  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennigsind
  geprägt Kronen.  sftücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stũcke.  stücke.
wurden  in:  Mark,  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf]  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
a)  Berlin  —  —  —  –  80.944  —  225.619|50  —  —  —.  —  —  12.233  00  —  —
b)  Hannover  —  —  —  —  171.000  —  153.302/00  —  —  —  —  —.  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  112.438  —  67.29300  M.  ———  —  —
d)  München  —  —  —  —  177.000  —  —  —  31.3400  —  —  —  —  —  ä  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  214.000  –  23.00000  54.500  00  —  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  223.822  —  16.45000  e3z.#002/60  —  ——  6oo  oo  —  -
g)  Karlsruhe"  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——
h)  Darmstadt  —  —  —  212.670  —  —  40.000  0  —  —  —  —  —  —  —.  —-i)
  Hamburg  —  —  —  72.000  —  —  94.  454  oo  —  —  ——  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  —  —  284.670  979.204  —  srs.  11s  so  149.342  60  —  —  —  —  12.833  oo  —  –

2.  Vorher

waren

geprägt  in:

a)  Berlin  502.582.720.  O7,  220  131.  27.260  18.658.945  27.  054.  848  54.876.738  20.  O59.  168  50)  5.  396.  175160  ,  O  20  159.  429  5040  121.  4  70
b)  Hannover  12360.140  632.677.  280  —  15.089.250  7.417.952  10.  451.575  6  soo  3548.63r  oo  r  81  1.281.  612  30  670.  s15  70  424.  500  80
c)  Frankfurt  175.907.22008.957.  220  —  4.061.805  10.179.024  11.857.  4416½S0  50  2811.30  603O  1.  460  40]  1.  209.  102  30  494.413|98
d)  München  107.959.640  U07.,  520  462.114  9.356.330  10.  154.  000  17.817.  572  z.  5  1.6o6  So  8.062.  a16  801  3.  420.  989  40  1.464.688  60  535.16120  331.  195
e)  Dresden  54.574.9401  480  —  5.  645.  545  2.543.  882  7.885.3142.39,  36600  2.364.930  40  1%½  %%%  955.439  50  359.008  68  188.324  10
f)  Stuttgart  52.905.  1600  26.  15.  20  —  6.635.530  ———  17.  499.  122  2.490.  184  50  5.  606.  186  00  2.  279.  470  40  1.  007.  295  10  467.409  50  306.59880
g)  Karlsruhe  21.401.3601  23.686.190  —  3.934.960  3.129.666  12.614.471,039  |50  v.L41.  82860  1.768.141  900  994.  159  05  433.01880  1.,  200S
h)  Darmstadt  16.766.  380  11.  668.  930  —  1.979.755  01.216  6.673.431  852.605s00  *  1.086.197  70  186.48720  192.9121  85.267141
i)  Hamburg  40.725.640  5.646.880  39.335.790  5.891.985  7.856.414  3.836.495376.  5440  2.784.  830  80  2.077.152/70  1.065.042  1  324.  101  98  84.06893

Summe  2.1.096.  53  200  336.173,.640  171.3.  1  71.254.105  71.197.8ö60  143.512.163  s—————————  ro  11.657.813.75  5.973.685  71  3.377.  119  1

Gesammt-Ausprägung

  1.096.  583.  2001  336.  173.  640  171.  346.  164  71.538.775  72.177.0544443  168  17.561.  231  00  85.369.  320  40  23.50.5070  11-657.813|75  5.  #86.  518  74y

-  —  —  UK  7—  —  —..——  —

1  432.756.840  Mark.  370.158.551  Mark  40  pf.  35.160.344  Mark  45  Pf.  Mark  87  Pf.

 

 

 

 

 

 

 

*)  Von  der  Münzanstalt  zu  Karlsruhe  ist  der  Nachweis  über  die  wöchentliche  Ansprägung  nicht  eingegangen.

 

99*
        <pb n="670" />
        —   652   —

 

 

 

 

 

 

 

A.  Zoll=  und
Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben-Ein
  fuhr  vom
Zahl  .
"  der  Ver—  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be- steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb  befindlichen  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.ln  den  auf  in  den  auf
Zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver-Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.  6
1.  Provinz"  Ostpreußen  —  —  5  —  —  —
Preußen  Westpreußen  1  61.020  71  —  —  —
2.  Provinz  Brandenburg,  18  715.230  4  —  —  —
3.  Pommern  6  329.673  2  –  —  –
4.  Posen  1  62.525  —-  —  —  —
5.  Schlesien  47.7.898  11  —  #  —
6.  ---  Sachsen,  einschließlich  #
der  Fürstlich  schwarzburgischen  6
Unterherrschaften  141  22  —  5  —
7.  Provinz  Schleswig-  Holstein  1  98.763  1.252  57  584  139
8..-Hannover  251.767.321  630  1  8  1
99.  Westfalen  —  —  —  –  —  —
10.  Hessen-Nassau  1  26.600  14  —  —
11  Rheinprovinz  8  657.  505  834  —  125  —
Summe  I.  249  13.564.  394  2.845  58  722  140
II.  Bayern  2  53.385  468  —  —  —
III.  Sachsen  –  —  264  —  173  —
IV.  Württemberg  5  324.755  157  70  —
V.  Baden  1  96.840  860  104  —  —
VI.  Hessen  —  —  42  58  49  405
VII.  Mecklenburg  1  90.216  16  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließ-  #
lich  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  5  297.385  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  17  —  3
X.  Braunschweig  28|1.690.250  —  —  —  —
XlI.  Anhalt  321.610.362  –  —
XI.  Elsaß—  Lothringen  —  —  8.170  —  —  F
XIII.  Luxemburg  2  93.590  4  —  —  —
Ueberhaupt  325  17.821.174  290  947  545
Hierzu  in  den  Vormonaten  —  120.085.  6021  40.374  4.739  4.906  4.119
Zusammen  —  87.906.779  53.217  5.029  5.853  4.664
        <pb n="671" />
        —   653   —                                                                                                                                             Steuer-Wesen.
mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  November  1876.



 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-Niederlagen.freien  Ver-  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  «  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
10  —  34  4  —  —  37  1
78  2.097  13  —  1.000  2  —  2.373
810  362  —  —  —  —  —  —
547  197  11.758  —  1.051  —  10.051  83
6  —  —  —  —  —  —  —
3.388  —  —  —  —  —  40
6.711  1.022  —  —  —  —  —  —
1.964  571  14.366  390  112.835  182  1.636  993
1.016  83  1.197  12  54.227  —  9.  834  —
6.  —  —  —  —  —  —  —
13  —  362  —  46.225  —  337  —
14.549  4.332  27.730,  406  215.338  184  21.935  3.450
94  —  20  118  1.001  —  50  5
2.309  1.158  3  6  —  —  —  17  94
—  —  —  64  50  —  —  —
–  —  212  —  —  —  626  —
124  99  —  3  —  —  —  —
103  118  —  —  —  —  —  —
129  —  —  —  —  —  1  —
114  103  —  —  —  —  —  —
824  544  —  —  —  —  15
204  —  12  —  200  —  576  —
11  —  —  —  2.003  —  —  —
13.461  6.354  27.277  —  18443.205  3.564
32.020  17.115  32.081  #  7.940  208.195  1.372  52.825  24.  182
50.481  23469  60.058  8.5311  426.787  1.5566  76.030  27.746
        <pb n="672" />
        —  654  —

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  33,5  Kilometer  lange  Bahnstrecke  Rasselwitz-Kosel-Kandrzin  der  Oberschlesischen
Eisenbahn  mit  den  Zwischenstationen  Ober-Glogau  und  Kosel-Stadt  für  den  Personenverkehr  dem  Betriebe
übergeben,  nachdem  der  Güterverkehr  bereits  am  1.  d.  M.  eröffnet  worden  ist.

Berlin  W.,  den  15.  Dezember  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn=  Amt.
Maybach.

 

6.  Heimath  Wese  n.

Darüber,  in  welchem  Umfange  der  Armenverband,  welcher  sich  der  vorläufigen  Fürsorge  für  einen  Hülfsbedürftigen
  ungerechtfertigter  Weise  entzogen  hat,  dem  verpflegenden  Armenverbande  zum  Ersatze  verpflichtet
ist,  spricht  sich  ein  Erkenntniß  des  Bundesamts  vom  25.  November  1876  in  Sachen  Landsberg  a.  W.  contra-Landsberger
  Holländer  folgendermaßen  aus:
Wenn  der  erste  Richter  die  durch  ärztliche  Behandlung  und  Verpflegung  des  kranken  F.
im  Krankenhause  zu  Landsberg  a.  W.  verursachten  Kosten  nur,  soweit  sie  in  den  ersten  sechs
Wochen  der  Krankenpflege  entstanden  sind,  dem  Verklagten  zur  Erstattung  auferlegt  und  den
Kläger  mit  seiner  weitergehenden  Ersatzforderung  deshalb  abgewiesen  hat,  weil  Verklagter  nur
nach  Maßgabe  der  Bestimmung  im  §.  29  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  ersatzpflichtig  sei,
so  kann  ihm  darin  nicht  beigetreten  werden.
Der  Verklagte  hat  nach  der  stillschweigend  zugestandenen  Darstellung  des  Sachverhalts
in  der  Klage  den  in  seinem  Bezirke  erkrankten  und  hülfsbedürftig  gewordenen  F.  nach  der  Stadt
Landsberg  geschafft  und  dort  seinem  Schicksale  überlassen,  die  ihm  nach  §.  28  des  Reichsgesetzes
vom  6.  Juni  1870  obliegende  Pflicht  der  vorläufigen  Fürsorge  also  nicht  erfüllt,  und  ist  schon
deshalb,  ganz  abgesehen  von  seiner  Eigenschaft  als  Armenverband  des  Dienstortes,  verpflichtet,
den  Kläger,  der  sich  des  Hülfsbedürftigen  nothgedrungen  annehmen  mußte,  für  seine  Leistungen
schadlos  zu  halten  (Wohlers,  Entscheidungen  Heft  V.  pag.  105,  VII.  pag.  46  ff.)  vorbehaltlich
  des  Regresses  gegen  den  definitiv  fürsorgepflichtigen  Armenverband.  Diese  von  der  Verpflichtung
  aus  §.  29  leg.  eit.  völlig  unabhängige  Verbindlichkeit  erleidet  selbstverständlich  keine
Beschränkung  dadurch,  daß  Verklagter  zugleich  der  Armenverband  des  Dienstortes  ist  und  den
definitiv  fürsorgepflichtigen  Armenverband  seinerseits  wegen  der  Kosten  der  Krankenpflege  in  den
ersten  sechs  Wochen  nicht  in  Anspruch  nehmen  kann.
Indessen  ist  die  Ersatzpflicht  des  Armenverbandes,  welcher  sich  der  vorläufigen  Fürsorge
widerrechtlich  entzogen  hat,  keine  zivilrechtliche,  sondern  eine  aus  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Juni  1870  entspringende  armenrechtliche  Verbindlichkeit,  welche  den  die  Höhe  des  Ersatzes
normirenden  Bestimmungen  in  §.  30  des  Reichsgesetzes  und  den  auf  Grund  dieses  Paragraphen
in  den  einzelnen  Bundesstaaten  aufsgestellten  Tarifen  ebenso  unterworfen  ist,  wie  die  Ersatzpflicht
des  definitiv  fürsorgepflichtigen  Armenverbandes.  In  dem  ersten  Absatze  des  §.  30  ist  zwar  nur
von  letzterer  die  Rede,  wie  denn  überhaupt  das  Reichsgesetz  die  Ersatzpflicht  des  gegen  §.  28
handelnden  Armenverbandes  nirgend  ausdrücklich  statuirt.  Im  Geiste  des  Gesetzes  liegt  es  aber
        <pb n="673" />
        —  655  —

sicherlich,  daß  der  zur  vorläufigen  Fürsorge  nach  §.  28  verpflichtete  Armenverband  für  die  Erfüllung
  dieser  Pflicht  auch  armenrechtlich  haftet.  Und  wenn  man  genöthigt  ist,  diese  Haftpflicht
als  eine  armenrechtliche  Verbindlichkeit  anzuerkennen,  so  liegt  es  einfach  in  der  Konsequenz,  nicht
blos  die  Zuständigkeit  der  Spruchbehörden  in  Armensachen  auf  derartige  Streitigkeiten  zu  erstrecken,
  sondern  auch  die  Bestimmungen,  welche  die  Höhe  armenrechtlicher  Ersatzansprüche  regeln,
gegenüber  dem  aus  §.  28  in  Anspruch  genommenen  Armenverbande  zur  Anwendung  zu  bringen.
So  hat  auch  das  Bundesamt  bereits  früher  entschieden  Wohlers  VIl.  pag.  94).

Nach  Maßgabe  des  preußischen  Tarifs  vom  21.  August  1871  darf  der  verpflegende
Armenverband  Mehraufwendungen  für  Heilmittel,  Krankenwartung  etc.,  überhaupt  Ausgaben  für
Krankenpflege  im  Gegensatze  zur  gewöhnlichen  Verpflegung,  unverkürzt  in  Ansatz  bringen,  wenn
die  Krankheit  eine  schwere  war.  Diese  Voraussetzung  trifft  hier  zu,  da  F.  nach  der  Rezeptionsverhandlung
  an  Wassersucht  litt  und  im  Krankenhause  starb.  Die  Ansätze  für  Arzneien,  ein  Bad,
Eis,  Rothwein  und  Bier,  welche  letzteren  Getränke  im  vorliegenden  Falle  augenscheinlich  im  Interesse
  der  ärztlichen  Behandlung  verabreicht  worden  sind,  müssen  daher  zur  Erstattung  zugelassen
werden.  Die  Natur  der  Krankheit  brachte  es  ferner  mit  sich,  daß  die  Reinigung  der  Bett=  und
Leibwäsche  einen  erhöhten  Aufwand  verursachte.  Die  Höhe  dieses  Mehraufwandes  ist  speziell
allerdings  vom  Kläger  nicht  nachgewiesen;  es  darf  aber  bei  der  langen  Dauer  der  Verpflegung
der  liquidirte  Betrag  von  34  Mark  20  Pf.  als  das  entsprechende  Aequivalent  angesehen  werden,
und  es  ist  auch  diese  Ausgabe  zu  den  besonderen  Kosten  der  Krankenpflege,  welche  durch  den
Pauschsatz  Nr.  1  nicht  gedeckt  werden,  ausnahmsweise  zu  rechnen.  Dagegen  find  die  liquidirten
Heizungskosten  in  Ermangelung  des  Nachweises,  daß  ein  besonderes  Zimmer  für  F.  geheizt  werden
mußte,  als  zu  den  allgemeinen  Verwaltungskosten  gehörig,  auch  durch  den  tarifmäßigen  Pauschsatz
für  Verpflegung  gedeckt,  von  der  Liquidation  abzusetzen.

An  der  vom  Verklagten  hiernach  zu  ersetzenden  Gesammtsumme  von  175  Mark  23  Pf.
kommen  aber  noch  diejenigen  77  Mark  40  Pf.,  welche  der  Landarmenverband  der  Neumark
dem  Kläger  bereits  freiwillig  für  die  Krankenpflege  vom  17.  September  1875  ab  vergütet  hat,
in  Abzug.  Wenn  die  Vergütung  von  77  Mark  40  Pf.  etwa  zu  niedrig  berechnet  ist,  so  muß
es  nach  dem  Obigen  dem  Verklagten  überlassen  bleiben,  wegen  des  Fehlenden  den  Landarmenverband
  nachträglich  noch  in  Anspruch  zu  nehmen.  Kläger  ist  nicht  verpflichtet,  diesen  Streit
mit  dem  definitiv  fürsorgepflichtigen  Armenverbande  auszufechten.

 

7.  Kon  sulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Lagos  (Guinea)  Louis  Heldbek  ist  verstorben.  Mit  der  interimistischen  Verwaltung
  des  Konsulats  ist  Herr  Wilh.  Julius  Heldbek  betraut  worden.

 

Seitens  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Adelaide  ist  Herr  Hugo  Muecke  zum  Konsular-Agenten  für  den  Hafen
von  Adelaide  bestellt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="674" />
        <pb n="675" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben                                                                                                                                         im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  29.  Dezember  1876.

Nr.  52.

 

—  —  ——

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  657
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  die  bis  zum  30.  November
  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage
im  Umlaufe  bezw.  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken
  vorhanden  gewesenen,  sowie  über  die  nach  erfolgter
Einlösung  vernichteten  Bankncten;  —  Goldankäufe  seitens
der  Reichsbank;  —  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  auderer  Einnahmen
  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar

 

bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1876;  —  Nachtrag
  zum  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  November
  1876  658
3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  666
4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Zweigbahn  Angermünde-Freienwalde
  a.  d.  O.,  sowie  der  Bahnstrecken  Letschin-Seelow
  und  Hückeswagen  -Wipperfürtt  667

5.  Konsulat-Wesen:  Ernennng  6247

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind

1.  der  Schmiedegesell  Anton  Reichart,  geboren  zu  Lubens  in  Böhmen,  18  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Koblenz  vom  23.  November  d.  J.,

2.  der  Konditor  Mathias  Ryborski  aus  Kalisch  in  Russisch-Polen,  35  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung  zu  Posen  vom  13.  Dezember  d.  J.,

3.  der  Tagelöhner  Tohann  Baptist  Grünwasser,  geboren  zu  Winzenheim  (Kreis  Kolmary,
durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  49  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  16.  Dezember  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1  und  3  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

zu  2  wegen  Landstreichens
aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesen  worden.

 

100
        <pb n="676" />
        —   658   —



 2. Finanz=Nach



über  die  bis  zum  30.  November  1876  präkludirten,  ferner  über  die  an  diesem  Tage  in  Umlauf,  beziehungs
Einlösung  vernich
A.  Banken,  deren  nicht  auf  Reichs

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Laufende Nr.  Bezeichnung  —  —  —  —  –
  präklutirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt.  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet
der    «
    Banken.
  in  Abschnitten  zu  1  Thlr.  in  Abschnitten  zu  5  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.
.
Thlr. Thlr. Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.
I  2
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in  #

Pommern  (Stettin  —  —  —  —  —  —  2.320  197.680  —  2.900  297.100  —
Städtische  Bank  in  Breslau  —  —  —  —  —  —  170  —  99.830  120  —  99.80
3 Magdeburger  Privatbank  —  —  —  —  —  —  670  20  99.240  2.100  140  97.760
4 Danziger  Privat--Aktienbank  —  —  —  —  —  —  1.770  —  98.230  4.180  —  295.820
5 Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums

  Posen  —  —  —  —  —  —  610  —  99.390  1.260  —  198.740
6 Kommnnalständ.  Bank  für  die

Preuß.  Ober- Lausnitz  (Görlitz)  —  —  —  —  —  —  620  —  99.380  1.820  20  298.160
7  Hannoversche  Bank  —  —  –  —  8.550  11.450  1.305.000  6.640  10.360|  20D00
Sächsische  Bank  zu  Dresden  —  —  —  —  —  28•410  11.00  7.260  —  4.  120  7.132.140  —

9  Leipziger  Bank  —  —  —  —  —  —  9.630  920  2.759.750540  460
10  Chemnitzer  Stadtbank.  4.100  5.900  290.000  —  —  —  —  —  —  —  —  —
11  Rostocker  Bank  —  —  —  —  1.500  130  248.370  5.240  180.580
12  Oldenburgische  Landesbank  —  —  —  4.  860  —  594.880  2.670  —  1397.570  —  —  —
13 Mitteldeutsche  Kreditbank  (Mei-  —  !

ningen)  ..  —  —  —  —  —  —  4.760  286.060  7.671.180  —  —  —

14 Privatbank  zu  Gotha  —  —  —  —  —  —  7.200  2.052.100  —  3.6380  1.630.300  —

15  Anhalt-Dessauische  Landesbank'  .  9.850  269.748  —  2.630  142.770  —  4.510  570.090  —-  -  —-  —

16  Thüringische  Bank (Sondershausen)  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  14.  520  2.985.480  —

17  Niedersächsische  Bank  (Bückeburg)  —  —  —  —  —  —  19.040  5.980.060  —  —  –
18  Lübecker  Privatbank  -  —  —  —  —  —  —  1.410  —  376.590  1.260  —  432.740

19  Kommerzbank  in  Lübeck  —  —  —  —  —  —  1.950  360.310  980  276.760  —

20 Bremer  Bank.  —  —  —  —  E  —  10.500  %0  —  —  —  —
Zusammen  13.953  3235.6438  290.0007.510  420  0  14  24530  6601.0%  ↄtzo

.  in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschnitten  zu  35  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.


21  Frankfurter Bank  .  6.385«151.255  —  68.020  7.506.240  —  420  559.580  —

22  Bayerische  Notenbank  —  —  —  28.750  —  5.911.250  —  —  —
23  Württembergische  Notenbank  —  —  —  15.970  500|7.  483.30  9.625  2457.490.105

24  Badische  Bank  6%  2  I  s  s  –  30.310  62.690  15.700.000  –  —  —
Zusammen  ·  6.  385  151.255  —  143.050  7.569.  430  29.  154.780  1U0.  045  559.8750  10
        <pb n="677" />
        —   659   —                                                                                                                                              Wesen.
weisung

weise  im  eigenen  Bestande  der  deutschen  Notenbanken

teten  Banknoten.

 

 

währung  lautende  Noten  präkludirt  sind.

  

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren  :  Laufende Nr.
Laufende Nr.
präkludirt,  im  Bestande)  vernichtet  prakludirt  lim  Bestande  vernichtet  prakludirt  im  Bestande  vernichtet  präkludirt  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  “
1.  ,  .  -
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Mark.  in  übschntnen  zu  a  Mark  5

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.]  Mark.  Mark  Mark.
#  #  #    #    #
          
1.100  198.900  —  1.500  298.500  —  —  —  —  —-  —  —  —.)  7723.300  1
«  ;..  »·,  E·..  s  1.4909.900  100  2
rl-*o  138·800O  23800—  —  —  —  P  1.481.000  166.000  zu  1.000  Mark.
1.#50  150  298.500  800  —  193.200  —  —  —  —  —  —  2.817.200  166.900  *v
1.750  —  198.250  1.300  —  398.700  —  —  —  —  —  —  2.166.700.  333.3007  4
i  i:74.300;22;3.709  5
1.150  —  298.850  800  —  399.200  —  —  —  —  —  780.000,  120.000  zu  200
.  885.0000  315.000  zu  500
1.  o00  —  356.  800  70o0  —  22341.500  —  —  —  —  —  )  2.824.000  6
1.800  5.700,  757.000  1.900  3-600  615.000  —  —  —  —  —  —  7.  134.4100  1.865.600  7
z%½  .  !  T  35.616.300  21.383.700
13.000  65.107.  650  —  r.200  1.132.100  —  —  —  —  —  —  —  F  v4—816.300  21#28.700  à  „0%
7.900  200  2.411.900  5.400  100  1.591.500  —  —  —  —  —  —  —  )  690.000  #
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  510.000  —  10
2.900  50  247.050  1.  800  200  246.  000  —  —  —  —  —  —  436.800“  1.563.200  11
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  so2.  oo  %  57.400  12
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4  13
—  —  —  400  469.100.  —  —  —  —  —  —  —  292.500,  6.007.300  .  14
400  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —)  1.317.000  15
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  16
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2.300  36.200  17
—  —  —  700  —  576.300  200  —  199.800  —  —  —  69.500  —  18
—  —  —  200  159.800  —  —  „  —  —  —  —  —  1.84.100  551.  600  12
—  —  —  —  —  —  —  —  —  19.000)  1.481.000  —  6.  193.  1700,  3.806.300  20
—  .
«  i
s
rwiso5·312.650;5.oa7.15024.40012.071.300g4.570.7oo  200  —  199.800  19000  1.481.000  —  74.754.600  60.269.800
m  I  darunter:
59.365.100,  45.052.300  zu  100  Mark.
.  «  780.  000  120.000  zu  200  rlv
1D  .  12.625.500  15.074.500  zu  500  „
1.484.000  16.000  zu  1.000  „
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  FF.  in  Abschnitten  zu  500  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Mark
—-——  Fl  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  |  Fl.  Mark.  Mark.
8.685.000  1.015.000  21
2.350  264.950  —  20.900  4.506.900  —  7.500|  16.905.500  —  —  —  —  1.  373.000  1.227.000  zu  500  Mark
7.  146.000  8Z.554.000  zu  1.000  „%
—  —  —  4.500  —  5.995.500  —  —  —  —  —  —  65.049.00  4.893.100  22
—  –  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  20.753007.000  23
7.800  42.200%  0.  000  —  —  —  —  —  —  —  —  —  16.875.40022.  124.600  24
4
10.  150#  307.150  .  150.000  25.400  4.506.00  6.  996.  500  7.  500  16.  905.  600  —  —  —  —  119.882.300|  42.660.700
darunter:
111.363.300,  32.879.700  zu  100  Mar
1.373.000,  1.227.000  zu  500  „
7.  116.000,  8.554.000  zu  1.000  „
*)  Wo  nichts  Abweichendes  angegeben
  ist,  lauten  die  Noten  über
100  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen  umstehend.

100*
        <pb n="678" />
        —   660   —

Bemer

Zu  1*:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  15.  März  d.  J.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von

26.200  M  eingelöst.

Zu  6  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
176.000 M   eingelöst.

Zu  7:  Außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  3.000.000  M  in  Noten  zu  100  M

Zu  9  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von
500.000  M  eingelöst.  Von  den  eingelösten  Noten  zu  100  M  wurden  16.810.000  M  vernichtet.

B.  Uebrige

 

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufenden Nr.
-
  Bezeichnung  der  Banken.  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  ]  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  #  vernichtet
5  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.
.
·  Thlr.  Thlr.Thlr.  Thlr. Thlr. Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.


1  Reichsbank........  104.670  11.720  7.  2042.  610  —  —  —  280.750  23.675  86.511.225
2  Bank  des  Berliner  Kassenvereins  740  —  14.  870  780  20  41.240  —  —  —
3  Kölnische  Privatbank  1.520  120  98.  360  2.970  240  296.810  —  —  E
4  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —  —  —  —  —  —
5  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  18.440  —  —  —  —  —  550  —  —
6  Weimarische  Bank  13.  160  45.200  1.063.640  2.520  9.380  966.  100  –—  —  —
7 Braunschweigische  Bank  25.990  9.010  4.465.  000  —  —  —  —  —  —
8    Geraer  Bank  ..  11.070  4.085.880  —  —  —  —  —  —  —
Zusammen  175.54900  44151.930  13.584.480  6.220  9.640  1.204.  180  281.300  23.675  86.511.225
i
I
in  Abschnitten  zu  5  Fl.  in  Abschnitten  zu  10  Fl.  in  Abschustten  zu  25  Fl.
Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.  Fl.
2  Landgräflich  Hessische  konzessionirte  Landesbank
  (Homburg  v.  d.  Höhe)  5.520  2.300  307.500  320  960  183.400  —  —
5a.  Bank  für  Süddeutschland  (Darmstadt)  —  —  —  37.070  "—  —  6.650  —  —
Zusammen  5.520  2  300  307.500  37.390  960  183.400  6.650  —  —
Bemer

Zu  5.:

Die  eingelösten  Thaler=  und  uldennoten  dieser  Bank  sind  sämmtlich  an  die  Aufsichtsbehörde  zurückgeliefert.
        <pb n="679" />
        —   661   —                                                                                                                                                ungen.

Zu  12:  Außerdem  wurden  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  3.405.000  M
Zu  15  *:  Die  Noten  dieser  Bank  zu  100  M  sind  (seit  dem  30.  Juni  d.  Js.)  präkludirt  und  bis  auf  den  Betrag  von

in  Noten  zu  100  M
183.000  M  eingelöst.



zu  18:  Außerdem  wurden  vernichtet  950.500  M  in  Noten  zu  100  M
Zu  22,  23  und  24:  Die  Guldennoten  dieser  Banken  haben  noch  die  Geltung  einfacher  Schuldscheine.

Banken.

 





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

waren::  Laufende Nr.
im  umlauf  im  Bestande  vernichtet  im  umlauf  im  Bestande,  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  vernichtet  sim  umlaufsim  Bestande  vernichtet  im  Umlauf  im  Bestande  
                
in  Abschnitten  zu  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  in  Abschnttten  zu  100  Mark  und

Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlir.  Thlr.  Thlr.|  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Thlr.  Mark.  Mark.
    

  
·  ,  341.761.700us.238.300  I
97.800  222.  350  8.  107.  200  549.800  221.  815.  200  37.  323.  300  —  —  301.000  132.291.000  6.000.000  Ar  e  200  187.83  1.500  zu  500  Mark.
1  211.989.000  189.211.000  zu  1.000  3
600  100  101.850  500  600  290.300  600  1.600  5446.  200  —  —  —  —  —  2
1.850  250  297.900  100  900  299.000  —  —  —  —  —  —  2.720.700  255.  600  3
—  —  —  1.600  998.400  —  —  s  —  —  —  —  —  2.911.000  84.000  zu  500  „  4
100  —  —  100  —  —  —  —  —  —  —  —  18.95  5.700,  17.044.300  r-750
  10.450  618.800  100  6.9000  209.000  —  ,  —  —  —  —  —  1  12.600,  247.200  6
—  —.  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  2.967.300,  10.  427.  700  7
1.400  1.565.650  —  500  35.500  —  —  —  —  —  —  —  143.  200  7.856.800  #
«  .  .  i
g
102.  500  1.598.800  9.125.850  552.  700  222.  5  7.  500  38.  121.600  600  1  1.6600  546.200  301.  000  132.  291.  ooo  6.000.000  74379,  900  531.196.400
«  J  i  darunter:
366.661.  400  154.069.900  zu  100  Mark.
1  1  165.079.500  187.915.500  zu  500  „
D  211.989.000  189.211.000  zu  1.000
*  1D  .
in  Abschnitten  zu  50  Fl.  in  Abschnitten  zu  100  Fl.
FI.  —1—71  EFl.  Fl.  l.
1  I  t  F
use-i—  —  600  —  —  1  1  T  ba
i
.  %
6  *)  Wo  nichts  Abweichendes  ange-1.450
  —  —  600  —  —  geben  ist,  lauten  die  Noten  über
·  100  Mark.
4  3
1  1
kungen.
Zu  6.:  Außerdem  wurden  vernichtet  5.800.000  M  in  Noten  zu  100  M
        <pb n="680" />
        —  662  —

Nach  den  Ergebnissen  der  vorstehenden  beiden  Nachweisungen  sind  am  30.  Novmeber  1876  an  Banknoten
  in  Umlauf  gewesen  und  zwar:

 

 

 

in  Werthbeträgen:  Ende  Oktober    1876  Also  Ende  November  1876
Mark.  Mark.  Mark.
zu  50  Mark  und  darunter  611.730  584.979  +  26.75170
zwischen  50  und  100  Mark..  865.046  879.501  —  14.455
zu  100  Mark  und  darüber  941.238.  228  957.  558.  629  —  16.320.401
Zusammen.  942.715.004  #  959.023.109  —  16.308.105

 

 

 

 

*)  Der  Mehrbetrag  ist  durch  die  seitens  der  Geraer  Bank  nachträglich  erfolgte  Verlängerung  der  Einlösungsfrist  für  ihre
Noten  entstanden,  wodurch  der  Betrag  derselben  bei  den  präkludirten  Noten  in  Abgang,  bei  den  umlaufenden  in  Zugang  gekommen

  ist.

Veröffentlicht  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  Artikel  II.  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
von  Banknoten,  vom  21.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  193).

Berlin,  den  28.  Dezember  1876.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

Vom  8.  bis  15.  Dezember  cr.  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.
        <pb n="681" />
        —   663   —

Nach  wei  sung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im

 

Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein  .«
nahme  beträgt  Bonifikatio=  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  nen  auf  in  denselben  zwischen  4
  ·  Spalten 4
des  Jahres  gemein-  Bleiben  Zeitraum  und  2.
Einnahme  Schlusse  des  schaftliche    des  +  mehr
    obengenannten  Vorjahrs.
Monats  Rechnung  weniger
.  M     M      M    M   M  
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  642)  242.41  414  14.925.347  227.316.067  222  460.4054  4.855.662
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  Seite  638)  #  —  6.  300.  394  6.629.  815  —  329.421
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  105.493.043  102  929.669  2.563  374
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung)  —  —  28.519.  481  27.956.370  K  563.111

 

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahrs  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.
        <pb n="682" />
        —   664   —

Status  der  deutschen  Notenbanken
Nachtrag:  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur

 

Passiva.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nummer.    ich  Verbind.
"  Bezeichnung    ...  lichkeiten  i
Umlauf-  Gegen  Verbindlich.  Gegen  den  ohne  Gegen  den  Gegen  Gegen
    der  Banken.  Grund.  Reserve  ·  ¶  ende  den  31.  Okt.  keiten  mit  31.  Okt.  Kün.  31.  Okt.  Sonstige  den  31.  Okt.  Summe  den  31.  Okt.
  kapital.  fonds.  Noten.  1876.  Kündigungs-  1876.  1876.  Passiva.  1876.  der  Passiva.  1876.
frist.  digungs.
"„  I  
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
          —  
1 Ritterschaftliche  Privatbank  in  .    
Pommern  (Stettin.)  559000  1.709.100  286  200  —  8.000  9.  138.  900  4  32.226  —  —  6.a74.  621  4  263.  i88  22.945.  11  +  307.,40
2 Bank  des  Berliner  Kassenrereins 0.000  450.000  9.660  —  —  —  —  139.601.634  3.052.724  23.061.294  3.05.724
-        .
Kommunalständ.  Bank  in  Görlitz.500.000  1.125.000  175.500—  %  6.  1.  03ne  +  262-777  ½  241.931  —  297.258,  14.759.672  —  55.081
  «
Landgräflich Hessische konzess..  ;  
Landesbank  (Homburg  v.    
d.  Höhe)  1.714  285  85.714  10.0200.  180  458  4239  —  16.993.  –  —  921.366  +  55.844  3.189.824  1  +  38.671
  
5 Weimarische    Bank  15.00%00R  1.  105.279  %%  27-20  4.579.260  S.080,  65724  +  583.82.588763  1  163-.94430.143.356·  +  101.38
1  1n  .  .  |  „  .    ...  .
6  OIdenburgische Landesbank.  1.:-00.m)o,188.306s602.600---151.700-12.113.254skmgansssusifekzszsest-WH-so.:no:o.osk.:«81  .,  .
t  "  -  I  -.
7 Privatbank zu Gotha·.  „  5.400.000  469.796  282.00  —  on  0okr  3.615.504  —  232.767;  1.012.530  —  35.687.  531.907  —.  25.826  11.322.237  —  330.79
8  Anhalt.-  Dessauische   Landesbank  0  G6932  235.236  —  *0  2.120.  42  —+  11.791  355.815  —  22.178,  8.480.545  —  17.882.407  —  67.537
.          .
9 Gerarer Bank.......7.500.000«!smau182.110j-——31.290·1.037.880—820.6742.908.1394-209.839  —  —  12.168.  43  —  842.  i38
    
10  Rostocker  Privatbank.  10.000  200.000  80.210  —  T  228.-7#4  4  141.730  2.256.  558  i05.  24  i40.269  —  134.53331  4.  703.  811  184.633
.  E  
6  1  1  #
Zusammen  1.211.285  6.563.833,  1.726.836  —  ½êb  40.704.  118  .  317.128,  8.087.760  +  681.700  47.551.384  —  2.925.510155.845.236  200
Bemer

 

 

 

Zu  1. *)

 

 

**):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.





Zu 2.  *):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.
Zu 3.  *):  Umfassend  alle  Depositen=  und  Giro-Kapitalien.

**.):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

 

Zu 1.  *):  Einschließlich  der  Verbindlichkeiten  ohne  Kündigung  frist.
        <pb n="683" />
        —   665   —

Ende  November  1876  (Central-Blatt  Seite  640).
Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben.

 

A c t i v a.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  *
Laufende Nummer.
Der  Kassenbestand  zerfiel  in
Gegen  Gegen  Gegen  den  Gegen  den  *  Gegen  Gegen  
—.—  Okt.  Reichs.  Noten  Wechsel-  den  31.  Okt.  Lembard.  31.  Okt.  Effekten-:  31.  Okt.    den  31.  Okt.  rinan  den  31.  Okt.
1876.  Metall.  kassen.  anderer  Bestand.  1876.  bestand.  1876.  bestand.  1876.  Aktiva.  1876.  der  kAtiva.  1876.  Laufende Nummer.
scheine.  Banken.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
-  !
-1.327.564"-f—442.045—  —  —  17.039.55—  226.369  1.  300.  152  T  115.  6501  44541L13  23042  56211  1
15.233729  —  4.435.3281  537.478  —  1.6%%17.31  3.302.  800  —  480.  600  50.099  —  300.000  —  23.  356.  474]  —  3.043.  614  2
97.019—  1637.377  —  —  —  10.861.404  1  —  —  496.685—  17.1403.880.27  33.940  15.335.386  61.  7003
73.182  ++.  34.511  28.572)  32.110  12.500  228.06A4  135.750  93.  232  —  44.770  864.667  265  1.863.323  —  65.1531  3.122.1631—  35.409
414.090  —  1980.210  131680  —  282.4100  4.8056311  42.072  178.4944—  17.580  409.  885  —  453.  158  24.  450.  039  —  779.711180.259.039  170.8355
33.  536  —  1775377  283.126  1.  110  251.300  7.218.013.  +  581.725,  4.331.220  —  1.603.693  —  as.  v6a  1.980.  519  +  126.774  15.668.9781  +X  467.1096
236.586  —  255.828  126.443  2.610  0B%0256.,343  5.  298.  442  —  3.212  11.322.237  —  F  Ta  7
92.494%  19.455  —  —  —  3.497.247  +  323.678113.215  2.750  3.156—  7.836  14.766.791  4A416.164|  18.472.90—  833.617|8
663.9911  634.091—  —  —  3.  261.  671  4  42.  80  450.  875  4  21.  700  672.  723  —  29.817,  7.  49%.  388  430.824  1.443.64—  630.0455
452.349  176.40  —  —  —  1.952.052  96.5839—  51.9411  42.3521  %  155.402  —  19.066  4.878.753+  196.319s10
12.026.  3to  6.172.9111.  107.  258  35.830  15.349.994  68.  667.  007  3.175.855  12.092.  i156  245.487  v,161.  867.  26863.  270.  o741  385.300/158.209.387  —  2.364.511
1  1

 

 

kungen.

Zu  5.
Zu  6

Zu  7  *)  9.

  10

 

 

*):  Einschließlich  der  Reichskassenscheine.

 

 

 

Außerdem  eventuelle  Verbindlichkeiten  aus  weiter  begebenen,  im  Inlande  zahlbaren  Wechseln  529.  803  M.
*):  Einschließlich  33  .  deutsches  Staatspapiergeld.

 

und  10.  *):  Sorten  des  Kassenbestandes  sind  nicht  angegeben.

101
        <pb n="684" />
        —   660   —

Mü



.  M ü  n z  - W e s e n.

—.-Uebersicht





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  23.  Dezember  1876
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.
1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Hiervon
Woche  vom  auf  Privat.  —  —  —
17.  bis  23.  De-  Devppel.  rechnung  8  2  1  50  20  10  5  2  1
zember  1876  Kronen.  geprägt.  Mark-  Mark.  Mark.  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig-  Pfennig.-  Pfennig.
sind  geprägtkronen.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke.  stücke  stücke.  stücke.
worden  in:
"  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.])  Mark.  Pf]]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.]  Mark.  Pf.
l
a)  Berlin.  —  —  —  —  328.058  —  17%4  —  —  —  —  —  5.667  90  —
b)  Hannover  —  —  —  —  170.796  —  125.  904  00  —  —  ——  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  —  —  —  —  65.418  —  89.728  650  —  —  —  —  —  —  —  —
d)  Munchen  —  —  —  —  205.000  —  —  —  —  ——  —  ——  ——
e)  Dresden  —  —  —  —  468.4  —  131.555.  50,  63.598.60  —  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  1.004.  400  —  —  —  20  .  126  —  49.476  vo  2c.120020  „  —d  —
g)  Karlsruhe=  —  989.  10  —  —  233.220  —  —  18.  040  oo  —  —  —  —  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  103.000  —  138.320%  —  —  —  ————  —  —  —  —
i)  Hamburg  »  —  —  81.000  —  —  0.  *  0  -—  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1.00.  400  989.510  —  s1.000  1.801.  506  —  2190.  158.853  0  —  10  190  —
2.  Vorher
Waren
geprägt  in:
a)  Berlin  502.  582.  720  102.  707.  220  27%%  2  54.  876.  758  20.  282.  188  bo  5.396.  175  60  5.  829.  305  20  3.  189.  429  50  1.  694.  388  40  1.  261.  549  6
b)  Hannover  123.760.  1400  52.  677.  280  —  150250  2210151  57571  oo  3.548.  637  oo  1.724.  259  40  1.281.  612  s80s  670.  815  70  124.  500  60
c)  Frankfurt 75.907.220|520  —  7v0  bö1446  1  %
d)  München407.9.640  37-307.520  482.11%%%%0  17.  817.  5724.  154.  606  8.094.  156  60  3.  20.  4  1.1%  60  E  20  331.  **-e)
  Dresden  54.574.9410  480  —  5.645.544  6883  1.885.  a14  2.  062.  *“  W–!  10%  0%%%%  55.4  so  399.008/  68  188.  32
f)  Stuttgart 10|0  2  15.920  —  —————————————————————————————————————  306.  W
g)  Karlsruhe41.401,  360  —  3.934.960  3.129.666  12.614.471  1.884.  ½  3.  141.628  "s.  141  30  %  %%%%  X
h)  Darmstadt]  16.766.  3801  11.  608.  930  —  2.192.425  v01  160L4O  o  833.75000  rsd.  10770  13°.1837/20  192.912  18  685.  26  1
i)  Hamburg  10.723.  6101  65.646.8500  39.  335.  10  5.963996%%  754.  3a0  80  2.078.  152  70  1.086.  042  10  en  s4.06s  s3
Summe  2.  1.096.  20  336.173.  640  I  171.3-15.16471.538.773  72  1770  4%4%  7  2  0  35.367.  320  40  23.502.  530  20  1.  v47  v.08.515  7;  4.377.  113  13
«  l  I
Gesammt-  1  —  «
 Auspragung 1.097..)87.izuo3374834501«1.345.164.71.619.77573.978.8s.0143.512.185  l48.351.573«-00i35.528.179;20  233025307ol1165781399«39061«««7  119  n

—.

1.134.750.750  Mark.

 

 

*)  In  den  obigen  Brträgen  sind  die  Ausprägungen  in  der  Woche  vom  10.  bis  16.  Dezember  d.  J.  mit  enthalten

 

 

 

 

372.990.552  Mark  20  Pf.

 

 

 

-—

35.  160.  344  Mark  45  Pf.

 

 

9.374.509  Mark  77  Pf.
        <pb n="685" />
        —  667  —

Eisenbahn-Wesen.

—

Am  1.  Januar  k.  J.  wird  die  zur  Berlin-Stettiner  Eisenbahn  gehörige,  29,/96  Kilometer  lange  Zweigbahn
Angermünde-Freienwalde  a.  O.  mit  den  Stationen  Lüdersdorf  und  Oderberg-Brahlitz,  sowie  die  11,66
Kilometer  lange  Bahnstrecke  Letschin-Seelow,  welche  die  Fortsetzung  der  Linie  Neustadt/Ebw.-Wriezen-Letschin
  bildet,  dem  Betriebe  übergeben  werden.

Berlin  W.,  den  24.  Dezember  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn  -Amt.
Maybach.

 

Am  1.  Januar  k.  J.  wird  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  5,7  Kilometer  lange  Bahnstrecke

Hückeswagen-Wipperfürth,  welche  die  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Rittershausen-Hückeswagen  bildet,
mit  der  Station  Wipperfürth  für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet  werden.  Der  Güterverkehr  ist  bereits
seit  dem  22.  d.  Mts.  eingerichtet.

Berlin  W.,  den  26.  Dezember  1876.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.

 

5.  Kon  sulat-Wesen.

 

Der  spanische  General-Konsul  in  Hamburg  hat  den  Kaufmann  Wilhelm  Klug  zum  Vize-Konsul  in  Lübeck
ernannt.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
101*
        <pb n="686" />
        <pb n="687" />
        P r e i s  -  V e r z e i c h n i ß

des

Formular-Magazins  für  Militair-  und  Civil-  Behörden
Berlin  S.  O.,  Köpnicker-Straße  Nr.  99

über  die  bei  demselben  vorräthigen

Standesamts-Formulare.

 

 

Litt.Nr.  Bezeichunug  der  Formulare.  Preis  für  100  Bogen.
M Pf.
#
D.  51|Kassenjournal  für  Einnahmen  und  Ausgaben  (mit  blauen  Querlinien
75  Pf.  höher)  .  3  —
52  Aufgebots-Verhandlungen,  1  St.  pro  Bg.  3  —
53 Aufgebots-Bemächtigungen,  2  St.  pro  Bgn.  .  3  —
"  54  Aufgebots--Bescheinigungen,  2  St.  pro  Ban  .  3  —
—  55 Anschreiben  zu  Aufgebots-Bekanntmachungen,  1  St.  pro  7  3  —
56 Aufgebots-Bekanntmachung  (Aushang),  2  St.  pro  Bgn.  3  —
-  57  Geburts-Urkunde,  2  St.  pro  Ban.  ..  3  —
—  58  Heiraths-  2  3  —
-  59  Sterbe—  -  2  —  -  -  3  —
—  60  Bescheinigung  über  Aufnahme  der  Geburts—  Urkunde,  4  St.  pro  Bgn.  3  —
-  61  der  Eheschließung  2  St.  pro  Bgn.  3  —
—  62  über  Aufnahme  der  Sterbe-Urkunde,  4  St.  pro  Bgn.  3  —
—  63  Alphabetisches  Register  zum  Geburts-Register,  10  Theil.  pro  Seite  3  —
-  64  -  Heiraths-  —  10  OD  3  —
-  65  -  Sterbe-  -  10  -  3  –
-  66  —  aller  eingetragenen  Akte  und  der  ertheilten
Register-Auszüge,  10  Theilungen  pro  Seite  3  —
—  67  Strafandrohungen,  2  St.  pro  Bgn.  ..  3  —
-  68  Straffestsetzungen,  2  St.  pro  Bgn.  3  —
—  69 Kosten-Liste,  10  Theile  pro  Seite  3  –
-  70  Verzeichniß  der  Anzeigen  an  das  Vormundschafts—  Gericht  10  Theil.  pr.  .  3  —
-  71  Anzeige  an  das  Gericht  wegen  Bevormundung  hinterlassener  Kinder,
1  St.  pro  Bgn.  . . . .   3  —
-  72  Anzeige  an  das  Gericht  wegen  Bevormundung  unehelicher  Kinder
1  St.  pro  Bgn.  .  ...  3  —
-  73  Liste  über  die  der  Impfung  unterliegenden  Kinder,  10  Theil.  pr.  S.  3  —

 

 

 

 

Sämmtliche  Formulare  sind  auf  starkem,  weißen  Schreibpapier  gefertigt;  Bestellungen  hierauf  können
in  jeder  beliebigen  Bogenzahl  erfolgen,  und  werden  an  demselben  Tage  ausgeführt.  Einbände  von  Journalen,
  Registern  etc.  werden  in  unserer  speciell  hierzu  eingerichteten  Buchbinderei  sauber  und  billig  angefertigt.

Formular-Magazin  für  Miltair,  und  Civil-Behörden.  Berlin  S.0.  Köpnickerstraße  99.
        <pb n="688" />
        <pb n="689" />
        Formular-Magazin  für  Militair=  u.  Civil-Behörden,  Berlin  80.  Köpnickerstr.  99.

 

P r e i s   -  V e r z e i c h n i ß

Civil  Bebörden.

Ausgegeben  im  März  1870.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  Papiersorte  Preis  für
Litt.  No.  Bezeichnung  der  Formulare.  Papiersorte  100  Bogen
In  Rubrik  Papiersorte  heißt:  S.  Schreibpapier,  C.  Couceptpapier.  «  oder
    Stück.
    Mrk.  Pf.
  
a.Formulare aus dem Rekruten - und Verpflegungs- Regimenti  »
de  1854.
D.  Nachweisung  über  gezahlte  Marschgelder,  abgeänd.  Schema  A.  ..  S.  3  1  —  Bogen
77  2  „  „  „  „  .....  -...  C.  2  80  „
b.  Formulare  zur  Justruction  zum  Gesetz  über  die  Natural-  
Leistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden
v.  13.  2.  75.
„  3  Liquidation  über  verabreichte  Marschverpflegung,  Titel.  Beilage  D.  2.  S.  3  —  „
„  4  do.  do.  do.  Einlagen  „  D.  2.  S.  3  —  „
„  5  do.  do.  Fourage,  Titel  .....  -  „  D.  3.  S.  3  —  „
„  6  do.  do.  do.  Einlagen  „  D.  3.  S.  3.—  „
„  7  do.  gestellten  Vorspann,  Titel  „  D.  1.  S.  3  —  t„
„  «  do.  „  „  Einlagen  „  D.  1.  S.  3  —  „
„  I5  Marschrouten  ....  »A.  S.28(j)  »
,,  16  do.  .....  „  A  C.  :?  60  „
„  17  Bescheinigung  über  geleisteten  Vorspann,  2  St.  pr.  Bogen  ..  „  B.  1.  C.  2  80  „
„  18  do.  do  den  zur  Herbeischaffung  der  Fourage  gestellten  Vorspann
4  St.  pr.  Begen  „  B.  2.  C.  2  80  „
„  19  Bescheinigung  über  verabreichte  Marschverpflegung,  2  St.  pr.  Bogen  ..  ,,B«3.C.  2  80  „
„  20  Bescheinigung  über  empfange  etatsmäßige  Rationen,  2  St.  pr.  Bogen  „  B.  4.  C.  2  80  „
„  21  Bescheinigung  über  empfangene  außer-etatsmäßige  Rationen  gegen  Bezahlung,  «
2  St.  pr.  Bogen  „  B.  5  E  80  „
„  22  Quittung  über  erhaltene  Vergütung  für  gestellten  Vorspann,  2  St.  pr.  Bogen  „  C.  1.  C.  2  80  „
„  23  „Quittung  über  erhaltene  Vergütung  verabreichte  Marschverpflegung,  2  St.  3
pr.  Bogen  „  C.  2  C.  2  80  5½%
.  Formulare  zur  Instruktion  zum  Quartierleistungsgesetz.
A.  52  „Quatierbillets  mi  Verpflegung,  roth,  16  Stück  pr.  Begen  Beilage  C.  rs  380  „
„  525  „  ohne  „  weiß,  16  Stück  pr.  Bogen  „  C.  C.  2  80  „
„  53  Servisquittungen,  2  St.  pr.  Bogen..  .,  D.  C.  2  80  „
„  54  Quartierbescheinigungen,  2  St.  pr.  *  ...«.........  „  E.  C.  2  80  „„
„  55  Servis-Liquidation,  Titelbeoggen  ............  »F.S.  3—,,
»  56  do  Einlagebogen  „  „  S.  3.—  „
„  191  Quartierlisten,  2  St.  pr.  Bogen:  „  „  6.  2  80  »
„  19  do.  (4  seitig)  Titelbogen  ..........  ,,,,IC.  2  80  „
„  192  do.  do.  Einlagen  .........  ,«.,,  IS  2  30  „
4.  Formulare  aus  der    Deutschen  Wehr-Ordnung.
„  98  Ausschließungs-Schein,  1  St.  pr.  Bogen  Schema  1.  52  80  „
„  98a  Ausmusterungs-Schein,  4  St.  pr.  Bogen..  .  „  2.  S.  2  80  „
„  99  Ersatz-Reserve-Schein  I.  Classe,  1.  St.  pr.  Bogen  „  3.  S.!  280  „
„  100  Ersatz-Reserve-  Schein  II.  Classe,  2  St.  pr.  Bogen  „  4.  S.  2  80  „
„  101  Seewehr-Schein,  1  St.  pr.  Bogen  .......  »  5.  S.  2  80  „
„  104  Rekrutirungs-Stammrolle  und  alphabetische  Liste,  Titel.  .......  »  6.  S.  2  80  „
„  105  do.  do.  Einlagen  ....  ,.  6.S.  2  80  „
„  106  Urlaubs-Paß  für  Rekruten,  2  St.  pr.  Bogen..  ....  „  12.  S.  2  80  „
„.  111  Vorstellungs-Liste,  Titl...  ...  .....  „  7.  2  8  ,
„  112  do.  Einlagebogen  "  „  7.  S.  2  80  „
        <pb n="690" />
        Papiersorte  Preis  für
  
Litt.  No.  Bezeichnung  der  Formulare.  100  Bogen
In  Rubrik  Papiersorte  heißt:  S.  Schreibpapier,  C.  Conceptpapier.  “  Stück.
Papiersorte  .Pf.
A.  110  Loosungsschein,  2  St.  pr.  Bogen  „  11.  S.  2  80  Bogen.
„  126  Meldeschein  zum  freiwilligen  Eintritt,  2  St.  pr.  Bogen  „  I.-1.  S.  2  80  „
„  127  Berechtiguugsschein  z.  einj.  freiwilligen  Dienst,  2.  St.  pr.  Bogen  „  16.  S.  2  80  „
D.  12  Liste  der  für  den  Fall  einer  Mobilmachung  als  unabkömmlich  bezeichneten  Beamten,
  Schema  A.  zu  §  21  Titelbogen  ..  ,,»S. 2  80»
«  13  do.  zu  §  21  Einlage  „  „  S.  2  80  „
„  129  Artzliste,  Titelbogen  ................  »,,S.  280,,
„  130  do.  Einlagebogen....  ..  ...  „  „  S.  2  80  „
e.  Standesamts-Formulare.  
„  51  Kassen-Journal  für  Einnahmen  und  Ausgaben    S.  3„
„  52  Aufgebots-Verhandlungen,  1  .  pro  Bgn.  *v  S.  —  „
„  5:3  Aufgebots-Bevollmächtigungen,  2  St.  pro  Bgn.  ........  S.  3  —  „
„  54  Aufgebots-Bescheinigungen,  2  St.  pro  Bgn.  .—.—.——  Si.3—;3«
«  55  Auschreiben  zu  Aufgebots-Bekanntmachungen,  1  St.  pro  Bgn.  .  .  S.  3  —  „
«  56  Aufgebots-Bekanntmachung  (Aushang),  2  St.  pro  Bgn.  ....  S.  3  —  „
„  57  Geburts-Urkunde,  2  St.  pro  Bl.  S.  —  „
„  58  Heiraths=  „  2  „  „„„„„22:  1  !?  S.  3  —  „
„  50  Sterbe„  2  ......  S,;-3—  »
«  60  Bescheinigung  über  Aufnahme  der  Geburts-  Urkunde,  1  4  St.  pro  Bgn.  S.  3  —  „
„  61  „  der  Eheschließung  2  St.  pro  Bgn.  .  S.  3  —  „
„  62  über  Aufnahme  der  Sterbe-Urkunde,  4  St.  pro  Bgn.  .....  S.  3  —  „
-„  63  Alphabetisches  Register  zum  Geburts-Register,  10  Theil.  pro  Seite  ......».  S.  3  —  „
5%½  64  „  „  «  Heiraths-  7  L  7  /  5%  1.  S.  3  —  „
„  65  „  „  „  Sterbe-  „  10  „  „  S.  3  —  „
»  66  „  „  aller  eingetragenen  Akte  und  der  ertheilten  Register  Auszüge  10  Theil-  
lungen  ꝓro  Seite  .  .  S.  3  —  „
„  67  Strafandrohungen,  2  St.  pro  Bgn.  S.  3#S—  "
„  68  Straffestsetzungen,  2  St.  pro  Bgn.  S.  3  —  "
„  69  Kosten-Liste,  10  Theile  pro  Seite  S.  3.—  «
»  70 Verzeichniß der Anzeigen das   Vormundschaftsgericht  10  Theil.  pro  Seite  S.  3.—  "
«  71  Anzeige  an  das  Gericht  wegen  Bevormundung  hinterlassener  Kinder,  1  St.  pro  Bgn.  S.  3
„  72  Anzeige  an  das  Gericht  wegen  Bevormundung  unehelicher  Kinder,  1  St.  pro  Bgn.  S.  3  «
»  73  Liste  über  die  der  Impfung  unterliegenden“  Kinder,  10  Theil.  pro  Seite  S.  3  —  «
«  74  Namensregister  .  S.  ;  —
Actendeckel  resp.  Mantelbogen  hierzu  mit    Vordruck.
„  75  Acta  generalia,  betreffend:  die  auf  die  Geschäftsführung  bezüglichen  Erlasse,  Instructionen
«  und  Verfügungen  Carton  6  —  Stück.
2  57a  Acta  specialia,  betreffend:  Geburtsanzeigen  und  darauf  bezügliche  Correspondenzen  ...  6  —  „
»  75bActa special, betreffend Heirathsanzeigen und darauf bezügliche correspondenzen...  (3—i«
«  75c Acta specialka betreffend Eheschleißung zwischen deim..und der.,(Personal Akten)  6  —  „
«  75d Acta speciIa betreffend Todesanzeigen und darauf bezügliche Correspondenzen...  6—  „
f.  Verschiedene  Formulare.  
„  10  Reclamations-Liste  ....-..  ,  .S.3—Bogen·
«  11  „  .....  ·  ·  2  80  „
A.  1  Kassen-Journal,  Median-Format  S.  40  „
„  1a  gewöhnliches  Format  S.  3  —  „
«  3 Kassen  Manual  Median-Format  S.  40„
«  3a  gewöhnliches-Format  S.  „
„  7  Kassen-  Quittungen,  4  St.  pro  Bgn.  S.  80  „
»  7b Einnahme - Atteste  4 St. pro Bgn.  ........  .S.2 80 »
„  144  Korrespondenz-Journal,  Median-Format,  10  Theil.  pro  Seite  .  S.  4  „
„144a  „  gewöhnl.  Format,  10  „  „  „  S„
7  144b  «  «  «  10  7  7  7%  .  S.  3  —  „
„45  „  Median-Format,  10  „  „  „  C.  3  60  „
„  1453  „  gewöhnl.  Format,  1  „  „  „  .C.  2  80  „

 

 

Querlinien  bei  Median-Format  75  Pf.  pr.  100  Bgn.
do.  bei  gewöhnl.  Format  60  Pf.  pr.  100  Bgn.
ausgeführt  Einbände  und  Broschüren  aller  Arten  werden  in  unserer  hierzu  speciell  eingerichten  Buchbinderei  schnell,  sauber  und  billig
ausgeführt.
Bestellungen  von  den  im  Preisverzeichniß  enthaltenen  Formularen  können  in  jeder  beliebigen  Bogenzahl  erfolgen  und  werden
  umgehend  ausgeführt.
Separat-Formulare  werden  schnell  und  billig  angefertigt.
        <pb n="691" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
