— 25 — 5. der Betrag der Lombardforderungen ausschließlich der unter Ziffer 8 bezeichneten, und zwar: a) auf Gold oder Silber, b) auf Effekten (einschließlich Wechsel) der in §. 13 Ziffer 3 Buchstaben L c, d des Bankgesetzes bezeichneten Art, c) auf andere Effekten, d) auf Waaren; 6. der Bestand an Effekten, und zwar: a) an diskontirten Werthpapieren, b) an eigenen Effekten, c) an Effekten des Reservefonds, zu b und c unter Angabe der einzelnen Sorten und des Werthes, zu wel- chem sie in die Bllanz ausgenommen worden sind; 7. das Guthaben der Bank im Kontokurrentverkehr unter Sonderung der Beträge nach der Art ler gewährten Deckung (Bürgschaft, Faustpfand in Effekten, Waaren, Hypo- theken u. s. w.); 8. der Betrag der fälligen, aber unbezahlt gebliebenen Wechsel= und Lom- bardforderungen; 9. der Werth der, der Bank gehörigen Grundstücke. Außerdem sind in der Jahresbilanz, gemäß der Schlußbestimmung in §. 8 des Bankgesetzes, die aus weiterbegegenen, im Inlande zahlbaren Wechseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten ersichtlich zu machen. Berlin, den 15. Januar 1877.                                 Der Reichskanzler.                                     In Vertretung:                                         Hofmann                                     3. Eisenbahn-Wesen. An 15. d. M. wird die zwischen den Stationen Vogelsang und Niederhaspe der Bergisch-Märkischen Eisen- bahn errichtete Haltestelle Harkorten für den Personen= und Gepäckverkehr eröffnet werden. Berlin W., den 10. Januar 1877.                                    Das Reichs-Eisenbahn= Amt.                                                    Maybach.