— 80 —                             2. Königreich Sachsen in der Zeit vom 10. bis 14. d. M. im Bezirk der Kreishauptmannschaft Dres- zu Freiberg, Wilsdruff, Theisewitz und Radeberg, im Bezirk der Kreishaupt-= mannschaft Leipzig zu Klein-Bauchlitz und Mobendorf, im Bezirk der Kreishaupt- mannschaft Zwickau zu Chemnitz, Gablenz, Zschortau und Lugau. Die Verbreitung der Seuche im Königreich Sachsen ist nach den bisherigen Feststellungen durchweg auf Verschleppungen vom Dresdener Schlachtviehhofe zurückzuführen und beschränkt sich zur Zeit fast ausnahmslos auf unbedeutende Viehstände von Händlern und Gastwirthen. Sämmtliche infizirte Viehstände sind getödtet worden. In den laut früherer Bekanntmachung durch die Seuche betroffenen preußischen Gebietstheilen: den Regierungsbezirken Oppeln, Breslau, Potsdam, Köln und Arnsberg, und der Provinz Schleswig-Holstein, sowie auf hamburgischem Staatsgebiete sind neue Seuchenfälle nicht vorge- kommen. Die Wirksamkeit des Reichskommissars, Königlich preußischen Regierungs-Präsidenten, Herrn von Boetticher, ist unterm 10. d. M. auf die Provinz Schlesien ausgedehnt worden.        Berlin, den 15. Februar 1877.                          Das Reichskanzler-Amt.                                       Eck. Auf Grund des  §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 1. der Fleischergesell Hyacinth Misof aus Sangersberg bei Karlsbad in Böhmen, 23 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau vom 6. Ja- nuar d. J.; 2. die unverehelichte Franziska Meyer, geboren in Lohmstein, ortsangehörig in Lichten in Oesterreichisch-Schlesien, 26 Jahre alt, 3. der Bohrlocharbeiter Karl Oginski aus Roswadow in Russisch-Polen, 50 Jahre alt, zu 2 und 3 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom 16. bezw. 21. Dezember v. J.; 4. der Klempnergesell Ferdinand Mruzek aus Teschen in Oesterreichisch-Schlesien, 39 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Liegnitz vom 3. Ja- nuar d. J.; 5. der Arbeiter Johann Kraczikowski aus Neuhoff in Polen, 29 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Marienwerder vom 29. Januar d. J., 6. der Schneidergesell Lauritz Peter Christian Rose, geboren den 2. Juni 1851 zu Holbeck auf Seeland, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom 30. Januar d. JS; 7. der Jakob Leib Savatzki (Zavadzki) aus Chodecz, Kreis Wloclawek in Russisch-Polen, 23 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Lüneburg vom 26. Januar d. J.; 8. der Bierbrauergesell Tohannes Michel") aus Neueneck, Kanton Bern in der Scheiz, 44 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Düsseldorf vom 28. Januar d. J.; *) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1876 Seite 339 Ziffer 4.