— 92 —                                 2. Königreich Sachsen am 15. d. M. in Seidau bei Bautzen bei einer vom Schlachtviehhof zu Dresden dort hingebrachten Kuh; von neuem in Mobendorf bei Leipzig in zwei Gehöften mit 15 Stück Rindvieh. Sämmtliche infizirte Viehstände sind getödtet; überdies in Emden drei verdächtige Gehöfte mit einem Viehbestand von 6 Stück Rindvieh und 2 Schafen evakuirt worden. In den laut früherer Bekanntmachung durch die Seuche betroffenen übrigen Ortschaften sind neue Seuchenfälle nicht vorgekommen. Rinderpestverdacht liegt bei einem in Genthin, Regierungsbezirk Magdeburg, mittelst der Eisenbahn angelangten Transporte von Rindvieh vor.    Berlin, den 22. Februar 1877.                                 Das Reichskanzler-Amt.                                      Eck. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 1. die unverehelichte Katharina Kowarsch“), 45 Jahre alt, geboren und wohnhaft zu Jabni in Böhmen, 2. die unverehelichte Karoline Kowarsch, 40 Jahre alt, geboren und wohnhaft zu Jabni in Böhmen, 3. die Wittwe Magdalene Kowarsch, 50 Jahre alt, geboren und wohnhaft zu Senftenberg in Böhmen, 4. die unverehelichte Maria Schneeberger“") aus Glockzow, Kreis Czaslau in Böhmen, 24 Jahre alt, zu 1 bis 4 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau vom 30. Dezember v. J. und 5. Januar d. J.ä; 6. der Andreas Samochin (russisch: Camochim), geboren zu Schikarke bei Warschau in Polen, 24 Jahr alt, 6. der Schuhmacher Emanuel Nochliska, alias Dreßler, auch Dresel, geboren am 18. August 1844 und ortsangehörig zu Heinzendorf, Bezirk Schörnberg in Mähren, zu 5 und 6 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom 2. bezw. 17. Januar d. J.; 7. der Heinrich Kamps, geboren zu Panderen in Holland, zuletzt in Altstaden wohnhaft, 60 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Düsseldorf vom 22. November v. J.; 8. der Fabrikarbeiter Adolph Leib aus Knebelhof, Bezirk Tettnang in Württemberg, im Jahre 1872 nach Nordamerika ausgewandert, 38 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Koblenz vom 16. Januar d. J.; *) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1875 Seite 276 Ziffer 4 und Seite 419 Ziffer 2. *) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1876 Seite 188 Ziffer 8. "