Central-Blatt Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. Berlin, Freitag, den 13. April 1877. „6 na R 15. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Mittheilung, . 4. betr. Rinderpest; — Bekanntmachung, betr. die Abänderung der §§5. 4 und 5 der Instruktion für den Rechnungshof des Deutschen Reichs; — Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 181 Marine und Schiffahrt: Bestimmungen über die Anerken- nung der in niederländischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungsangaben in deutschen Häsen 184 Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- münzen 185 Militär= Wesen: Ertheilung der Berechtigung zur Ausstel= lung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst an eine Privat- schule. 186 5. Instiz= Wesen: Verlegung der Diensträume des Reichs- S Justizamts 186 4Finanz= Wefen: Goldankäufe seitens der NReichsbank; 8. 9. Konsulat-Wesen: Ernennungen . Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats März 1877; — Nachweisung der bis Ende März 1877 stattgehabten Aus- führung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Neichskassen, scheinen 186 Post= und Telegraphen Wesen: Uebersicht üter die wäblend des ersten Vierteljahrs 1877 im deutschen Reichs-Postgebiete eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; — Ueber- sicht über die während des ersten Vierteljahrs 1877 im deutschen Reichs-Telegraphen-Gebiete eingerichteten und auf- gehobenen Reichs-Telegraphen - Anstalten, bezw. über ein- getretene Veränderungen der Dienstsunden; — See · Post verbindung mit Norwegen. Heimath -Wesen: Drei Erkenmuiss e des 2 110 das Heimathwesen u 194 197 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Bekanntmachung. Nechdem seit dem 12. v. Mts. kein neuer Fall des Auftretens der Ninderpest vorgekommen ist und die Desinfektion an sämmtlichen durch die Seuche heimgesuchten Orten stattgefunden hat, ist die Rinderpest nach §. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) im gesammten Reichsgebiete für erloschen zu erachten. Berlin, den 10. April 1877. Der Reichskanzler. In Vertretung: 29