— 218 — Seine Majestät der Kaiser haben auf Grund des §. 26 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 für die Dauer der Abwesenheit des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck zum Stellvertreter desselben in der Leitung der Reichsbank den Präsidenten des Reichskanzler-Amts, Staatsminister Hofmann, zu ernennen geruht. · Vom 8. bis 15. April 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft: in Münzen in Barren 6 für – M für 165. 242,4 M Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26. 160. 594,3, „ 70.316.120, „ Zusammen für 26.160.594,,4 M. für 70.481.362,,4 M                                  5. Zoll= und Steuer-Wesen. Das mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ausgestattete Königlich preußische Untersteueramt zu Rennerod im Hauptamtsbezirk Oberlahnstein, wird unter Vereinigung des Hebebezirkes desselben mit dem des Untersteueramtes in Marienburg desselben Hauptamtsbezirkes, vom 1. Mai d. J. ab aufgehoben.                                  6. Eisenbahn-Wesen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Königlich preußischen Kammergerichts- rath Ernst zu Berlin zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Reichs-Eisenbahn-Amts zu ernennen. —