------261--------                                   3. Finanz - Wesen. Vom 1. bis 7. Mai 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft: Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26. 160. 94 „ für in Münzen in Barren für 10.201.595 M „ 70.481.362,64 M Zusammen für 26.160.594,,6 M                                   N ach wei sung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1877) bis zum Schlusse des Monats April 1877. für 80.682.958,/6 M 1 Die Soll-Ein- Bonifikatio= Einnahme Differenz Bezeichnung nahme beträgt nen auf in demselben zwischen den ginn Zeitraum Spalten 4 d des Jahres bis gemein- Bleiben er des und 5. zum Schlusse des schaftliche — Einnahmen. obengenannten Vorjahrs mehr Monats Rechnung (Spalte 4.) — weniger M M M M M M M 1. 2. 3. 4. 5. 6. l ! Zölle........... 7.979.674 1.446 7.978.22810.025.0892.046.861 Rübenzuckersteuer 28.062 1.535.683 — 1.507.621 547.0000— 2.054.621 Salzsteuer 2.111.389 — 2. 111. 3891 2. 302. 144 — 190. 755 Tabackssteuer . 145.952 15.666 130.286 161.083— 30.797 Branntweinsteuer . . 1.356.374 521.106 835.268 5.165.169| — 4.329.901 Uebergangsabgaben von Branntwein . 8.034 — 8.034 9.105— 1.071 Brausteuer .... 2.013. 312 3.021 2. O10. 2911 2. 140. 161 — 129. 870 Uebergangsabgaben von Bier. ...«.. 69.134 — 69.134 76.499— 7.364 Summe 13.711.93112.076.922 2 2 —8.291.240 *) In Folge der Verlegung des Etatsjahres beginnt der Zeitraum, für welchen die vorbezeichneten Einnahmen nachge- wiesen werden, anstatt wie bisher mit dem 1. Januar, mit dem 1. April. Die zur Vergleichung angesetzten Beträge des Vor- jahres (Spalte 5), welche aus den früheren Nachweisungen sich nicht ohne weiteres ersehen lassen, sind aus den letzteren durch entsprechende Berechnung ermittelt worden. 40