— 329 —                            5. Post= und Telegraphen-Wesen. Porto-Ermäßigung für Briefpostsendungen nach China. De Tarifbestimmungen des Allgemeinen Postvereins finden von jetzt ab auch auf die chinesischen Ort- schaften: Urga, Kalgan, Peking und Tien-Tsin bei der Beförderung über Rußland Anwendung, und es sind daher Briefpostsendungen nach diesen Orten zu denselben Portosätzen zulässig, wie nach Rußland selbst. Das Porto beträgt mithin: 20 Pfennig für frankirte Briefe und 40 Pfennig für unfrankirte Briefe im Gewichte von je 15 Gramm, 10 Pfennig für Postkarten, 5 Pfennig für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapier im Gewichte von je 50 Gramm. Die Einschreib-, sowie die Rückschein-Gebühr beträgt je 20 Pfennig. Die betreffenden Sendungen müssen von dem Absender mit dem Vermerk „Ueber Rußland“ ver- sehen werden. Berlin W., den 16. Juni 1877.                               Der General-Postmeister.                                         Stephan.                               6. Konsulat= Wesen. Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaiserlichen Konsul in Canton, Freiherrn von Soden, gleichzeitig zum Konsul des Deut- schen Reichs in Hongkong, und den Kaufmann P. F. Eisenlohr in Calcutta zum Konsul des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. « Der Kaiserliche Konsul A. Huitfeldt in Drontheim ist gestorben. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.