— 352 — 7. der Arbeiter Karl Johann Johannson"), geboren am 10. August 1840 zu Pfeteryd, Malmoe-Lan, in Schweden, zu 6 und 7 durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Schleswig vom 27. Juni d. J.; 8. der Tagelöhner Theodor Büningh, geboren und ortsangehörig zu Alten in den Nieder- landen, * Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Düsseldorf vom 31. Mai d. J.; 9. der Posamentier Adolf Bjärenskjöld, geboren zu Gammelkjöbing, Kreis Nykjoebing in Dänemark, 42 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich württembergischen Bezirks-Regierung des Schwarzwaldkreises vom 20. Juni d. J.; nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 1 wegen Landstreichens, Bettelns und Uebertretung feuerpolizeilicher Vorschriften, zu 2, 3, 5, 8 und 9 wegen Landstreichens und Bettelns, zu 4 wegen Landstreichens, Bettelns und Gebrauchs gefälschter Legitimationspapiere, zu 6 wegen verschuldeter Obdachlosigkeit und Bettelns, 4 zu 7 wegen Landstreichens, Bettelns und Führung falschen Namens, un auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 10. der Arbeiter Wilhelm Zech aus Russisch-Polen, zuletzt zu Jamnielnik, Kreis Strasburg in Preußen, wohnhaft, 32 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Marienwerder vom 18. Mai d. J., nach Verbüßung einer ihm wegen einfachen Diebstahls im wiederholten Rückfalle zuerkannten Zuchthausstrafe, aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden. *) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1875 Seite 164 Ziffer 9 und 10                                    2. Marine und Schiffahrt. Mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen wird: 1. in Leer am 16. Juli d. J., 2. = Emden am 23. Juli d. J., 3..-Grünendeich am 13. August d. J. und 4. = Timmel am 23. August d. J. begonnen werden. Das im Jahre 1866 in Thomaston (Staat Maine) erbaute, bisher unter amerikanischer Flagge gefahrene Vollschiff „Diamant“ von 1193716 Tons Brutto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließ- liche Eigenthum des bremischen Staatsangehörigen Bernhard Balleer das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 12. v. M. vom Kaiserlichen General-Konsulate zu New-York ein Flaggenattest ertheilt worden. Berlin, den 10. Juli 1877.                                  Der Reichskanzler.                                      In Vertretung:                                              Hofmann.