Central-Glatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. —..—.——— ————————— Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. sl V. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. Juli 1877. 30. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Mittheilung, 4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Haltestelle Groß-Besten betreffend Rinderpest; — Verweisung von Ausländern aus der Berlin= Görlitzer Bahn für den Personenverkehr 384 dem Reichsgebttt Seite 381 5. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Steuermanns- 2. Zoll= und Stener-Wesen: Bekanntmachumg, betreffend die Prüflngngag 384 neuen Schuldverschreibungen der Prämien-Anleihe der Stadt 6. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Lüttich vom Jahre 1853; — Errichtung einer Zollstelle münnnennn 385 383 7. Konsulat-Wesen: Ernenng 386 3. Finenz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank 384 8. Personal-Veränderungen 2c.: Ernennung 386 1. Allgemeine Verwattungs-Sachen. Bekanntmachung. Laut Mittheilung der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Oppeln ist die Rinderpest in Scharley, Kreis Beuthen, und in Radzionkau, Kreis Tarnowitz, amtlich konstatirt worden. In Scharley sind in einem Gehöfte 2 Stück Rindvieh an der Seuche gefallen, 2 Stück Rindvieh und 2 Schafe getödtet worden; in Radzionkau sind in zwei Gehöften 2 Stück Rindvieh gefallen, 5 Stück Rindvieh und 2 Ziegen getödtet worden. Die in dem Gesetze vom 7. April 1869 (Bundes-Gesetzblatt S. 105) und der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) vorgesehenen Sicherheitsmaßregeln sind sofort nach Konstatirung der Seuche zur Ausführung gelangt. Auch sind die Schlachtviehmärkte zu Breslau, Dresden, Verlin und Hamburg-Altona bis auf weiteres gegen den Abtrieb lebender Wiederkäuer gesperrt worden. Die Ermittelungen über die Art der Einschleppung der Krankheit haben zu einem bestimmten Er- gebnisse noch nicht geführt. Berlin, den 26. Juli 1877. Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann. 59