Tentral-Slatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgaug sechs Mark. V. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. September 1877. R 37. Inhalt: 2. 1. Allgemeine Verwaltungs -Sachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.. Seite 437 Zoll= und Steuer-Wesen: Verzeichniß derjenigen Zoll= und Steuerämter im Innern, auf welche Begleitscheingüter unter Eisenbahnwagen-Verschluß abgefertigt werden dürfen; — Nachweisung der Einnahme an Weckhselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten April bis August 1877; — Befugniß eines Zollanssts 138 J. Konsulat-Wesen: Ernennung, Entlassung 29. 444 4. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- lichen Verbrauchssteuern bis zum Schiusse des Monats August 1877; — Status der deutschen Notenbanken Ende August 1677“ ......... ..445 .MunchicnUebexsichtüberdte Ausprägung von Reie münesasaa 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs sind: 1. der Klempner Robert Hoffmann, geboren am 6. Juni 1852 zu Hillersdorf, Bezirk Jägerndorf in Oesterreichisch-Schlesien, 2. der Tagelöhner Josef Steiner aus Wolowska bei Triest, 39 Jahre alt, zu 1 und 2 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau vom 23. August bezw. 29. Juni d. J., 3. der Schlächtergesell Ludwig Friedrich Christian Schlüter, geboren am 29. Mai 1806 zu Schleswig, ortsangehörig zu Nanders in Jütland, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom 1. September d. J., 4. der Schieferdecker Josef Schak aus Prag, geboren im Jahre 1845, 5. der Handlungsgehülfe Theodor Müller aus Troppau in Oesterreichisch-Schlesien, zu 4 und 5 durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Hildesheim vom 12. März bezw. 22. August d. J., 6. der Seidenweber Franziskus Styns, 36 Jahre alt, ortsangehörig zu Mastricht in den Niederlanden, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Düsseldorf vom 28. August d. J., 68