— 565 —                                 5. Maaß= und Gewichts-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. Oktober d. J. beschlossen: die Bundesregierungen seien zu ersuchen, anzuordnen, daß im amtlichen Verkehr, sowie bei dem Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten, die in der nachfolgenden Zusammenstellung aufgeführten abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte, unter Beobachtung der beigefügten Regeln, ausschließlich in Anwendung gebracht werden. Berlin, den 20. November 1877.                           Der Reichskanzler.                            In Vertretung:                               Hofmann. Zusammenstellung der abgekürzten Maaß- und Gewichtsbezeichnungen. A. Längenmaaße: Kilometer km Meter   m Centimeter Cm Millimeter.. . . . mm B. Flächenmaaße: Quadratkilometer . . . . qkm Hektteor ha Ar.. .. . . .a Quadratmetter. . qm Quadratcentimeter . qem Quadratmillimeter . . . . qmm C. Körpermaaße: Kubikmeter cbm Hektolitter hl Liter L Kubikcentimeter Ccm Kubikmillimeteer. cmm D. Gewichte: Tonenn . . . .t Kilogramm . .. . . .kg Gramm .... . . . g Milligramm. .. . . .mg 1. Den Buchstaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt. 2. Die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlenausdrücke — nicht über das Dezi- malkomma derselben — gesetzt, also 5,37m, — nicht 537 und nicht 5 m 37 cm —. 3. Zur Trennung der Einerstellen von den Dezimalstellen dient das Komma, — nicht der Punkt —. Sonst ist das Komma bei Maaß= und Gewichtszahlen nicht anzuwenden, insbesondere nicht zur Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. Solche Abtheilung ist durch Anordnung der Zahlen in Gruppen zu je 3 Ziffern, vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen den Gruppen zu bewirken. 87