— 238 — 8. Eisenbahn-Wesen. Bekanntmachung, betreffend die Einführung eines neuen Eisenbahn-Frachtbrief-Formulars und Abänderung des 8. 50 Ziffer 7 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. N ach dem Beschlusse des Bundesraths vom 25. März d. J. treten mit dem 1. Januar 1879 folgende Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 (Central= Blatt für das Deutsche Reich pro 1874 Nr. 21) in Kraft: 1. An Stelle der Anlagen B. und C. zu §. 50 Ziffer 7 daselbst treten die aus der Anlage in Form und Fassung ersichtlichen Frachtbrief-Formulare. 2. In §. 50 Ziffer 7 Absatz 3 des Betriebs-Reglements werden die Worte „Adreßseite des Fracht- briefs“ durch „Rückseite des Frachtbriefs“ und die Worte „nothwendigen Raumes“ durch „bestimmten Raumes“ ersetzt. Friedrichsruh, den 30. April 1878. Der Reichskanzler. v. Bismarck. —–. — — Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.