— 321 — Des Kaisers und Königs Majestät haben den Admiralitätsrath Wagner zum Wirklichen Admiralitätsrathe und vortragenden Rathe in der Admiralität, den Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur Vogeler zum Hülfsdezernenten in der Admiralität, unter Verleihung des Karakters „Admiralitätsrath“" und den Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur Georg Albrecht Nikolas Ludwig Friedrich Franzius in Kiel zum Marine-Hafenbau-Direktor mit dem Range eines Rathes 4. Klasse zu ernennen geruht. Der Baumeister Konrad Müller ist zum etatsmäßigen Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur ernannt worden. A. Post-Wesen. Verzollung der Packete im Verkehr mit Dänemark und der Schweiz an der Grenze. Vom 1. Juni ab kann die Verzollung der nach Dänemark und nach der Schweiz gerichteten Packete auf Verlangen der Absender bereits an der Grenze oder beziehungsweise im Ausschiffungshafen stattfin den, sobald der Absender sich zur Zahlung der Zollgebühren und der etwaigen Kosten für die Verpackung 2c. verpflichtet. Das gedachte Verlangen muß auf der Packetadresse und auf der Sendung selbst durch den Ver merk: „Zur speziellen Revision an der Grenze. Frei von Zoll= 2c. Kosten“ ausgedrückt sein. Die Zollgebüh ren werden, nachdem die Verzollung stattgefunden hat, im Wege des Postvorschusses von dem Absender einge zogen. Die gleiche Einrichtung wird für Packete aus Dänemark und aus der Schweiz getroffen. Berlin, den 25. Mai 1878. Kaiserliches General-Postamt. Wiebe. Postvorschuß-Packete. Zu einer und derselben Packetadresse dürfen fortan nicht mehrere Packete, auf denen Postvorschuß haftet, noch auch Packete mit und Packete ohne Postvorschuß, gehören. Jedes Vorschußpacket muß von einer besonderen Packetadresse begleitet sein. Berlin, den 26. Mai 1878. Kaiserliches General-Postamt. Wiebe.