Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Poftanftalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VI. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 14. Juni 1878. 9 24. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ernennung des Eisenbahn-Zollregulativs und betreffend Ausfuhr-Ver- eines Aufsichts-Kommissars auf Grund des Gesetzes, Maß- gütung für Zucker in Plattenfro 329 regeln gegen die Reblauskrankheit betreffend; — Ausweisung 5. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes; von Ausländern aus dem Reichsgebitkft Seite 323 — Beginn von Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfungen 2. Münz= und Bankwesen: Uebersichten über die Ausprägun . . . 330 von Reichsmünzen, sen eshte der Reichsbonk 6623 6. Post-Wesen: Postverbindung mit Konstantinopl 331 *lZ % Z 7. Eisenbahn-Wesen: Normen für die Konstruktion und Aus- 3. Militär-Wesen: Verordnung, betreffend die Umzugskosten rüstung der Eisenbahnen Deutschlands; — Bahnordnung der Personen des Soldatenstandes des Renftichen Heeres; für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung; — — Erlöschen der Berechtigung einer Lehranstalt zur Aus- Abänderungen von Bestimmungen des Bahn-Polizei-Re- stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Be- glements für die Eisenbahnen Deutschlands; — Abänderung fähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; — 326 Bestimmungen über die Befähigung von Bahn-Polizei- 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Beamten und Lokomotivführern; — Eröffnung der Halte- Wechselstempelsteuer in den Monaten April und Mai 1878; stelle Steubendorf, sowie der Bahnstrecke Rüttenscheid- — Bundesörathsbeschlüsse, betreffend Auslegung des 8. 47 Steele .............. 2 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des Gesetzes, Maßregeln gegen die Reblauskrankheit betreffend, vom 6. März 1875 (Reichs- Gesetzblatt Seite 175) ist aus den Weinbaugebieten der preußischen Provinzen Schlesien, Posen und Branden- denburg“) ein besonderer Bezirk gebildet und die Ueberwachung desselben hinsichtlich des Auftretens der Reb- laus dem Kunst= und Handelsgärtner Bromme zu Grünberg i. Schl. als ständigem Aussichts-Kommissar übertragen worden. Als Sachverständiger innerhalb des bezeichneten Bezirks fungirt Dr. Gallus zu Sommerfeld. .) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1876 Seite 19. 44