— 427 — Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Steuerstellen. beschränkten Hebe- und Abfertigungsbefugnissen versehen sind und zwar: b. . Bemerkungen zur Ausfertigung von Ueber- zur Erledigung von Ueber- über gangsscheinen. gangsscheinen. besondere Befugnisee. Bezeichnung. Ort. Bezeichnung. Ort. 7. 8. 9. 10. 11. 1 Uebergangsstelle Sdesbeim,. 1 Uebergangsstelle Sdes eim. Zu Spalte 7—10: „ aikammer. „ aikammer. 1 · in. 3 , Mußbach. 3 „ Mußbach. 8 far Wein und O bslwein 2 6 n ’ 1 Uebergangsstelle Deidesheim.Uebergangsstelle Deidesheim.Nr. 1 für Wein und Obstwein. 2 „ Wachenhein. „ Wachenheim. Nr. 2 „ „ „ ,,