— 529 — 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Schoppinitz im Hauptamtsbezirke Myslowitz ist die unbe- schränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen über inländisches Salz beigelegt worden. Dem Königlich bayerischen Nebenzollamte l. Frankenthal, Hauptzollamts-Bezirks Ludwigshafen, ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über geschälten Reis für ein daselbst zu errichtendes Privat-Transitlager ertheilt worden. Vem 1. Oktober d. J. ab ist das Königlich sächsische Hauptzollamt Marienberg in ein Nebenzollamt 1. und Untersteueramt, und das Königlich sächsische Hauptsteueramt Glauchau in ein Untersteueramt verwandelt. Beiden Amtsstellen sind dieselben Hebe= und Abfertigungsbefugnisse beigelegt worden, welche ihnen als Hauptämtern zugestanden haben, mit der Maßgabe jedoch, daß die Lagerfrist für die bei dem Nebenzoll- zan Marienberg zur Niederlegung gelangenden Waaren in der Regel die Dauer von 6 Monaten nicht über- chreiten darf. Im übrigen wird das Nebenzollamt Marienberg mit dem ihm zeither unterstellt gewesenen Neben- zollamte I. Reitzenhain dem Hauptzollamte Annaberg, das Untersteueramt Glauchau aber mit dem Unter- steueramte Meerane dem Hauptsteueramte Zwickau unterstehen. Vom 1. Oktober d. J. an ist die bisher der Großherzoglich hessischen Ortseinnehmerei Fürth, Hauptamts- bezirks Darmstadt, ertheilte Befugniß zur Revision und Eingangsabfertigung von unter Uebergangsscheinkontrole eingehendem Branntwein zurückgezogen, dagegen den Großherzoglichen Ortseinnehmereien Birkenau und Gorxheim die Befugniß zur Revision und Eingangsabfertigung sowohl des an der Grenze eingehenden Branntweins, als der unter Uebergangsscheinkontrole ankommenden Sendungen von Branntwein beigelegt worden. Den Herzoglich sachsen-meiningischen Steueramte zu Sonneberg ist vom 1. Oktober d. J. an die Befugniß zur Abfertigung von Begleit= und Uebergangsscheingütern, die bei ihm unter Eisenbahnwagenverschluß ein- gehen, beigelegt worden. ·