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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878.</title>
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            <idno>cbl_1878</idno>
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

——  —

 

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

 

Sechster  Jahrgang.

1878.—

—  —  —  —--..
Berlin.

Carl  Zeymann's  Verlag.
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        Inhalts-Verzeichniß.

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  1.  7.  27.  45.  67.  75.  85.  95.  105.
209.  231.  239.  251.  265.  279.  317.  323.  371.  381.  391.  399.  419.  429.  443.

511.  525.  547.  557.  581.  593  601.  607.  629.  635.  647.  655.  667.  683.

Eisenbahn-Wesen  Seite  2.  24.  40.  46.  73.  78.  94.  155.  238.  243.  254.
481.  499.  509.  546.  554.  579.  591.  598.  628.  634.  645.  652.

Finanz-Wesen  Seite  2.  9  29.  50  69.  88.  97.  L10.  130.  134.  153.  195.  241.:

445.  474.  480.  487.  505.  520.  561.  590.  633.  638.  679.  692.
Handels=  und  Gewerbe-Wesen  Seite  2.  78.  159.  565.  652.  694.
Heimath-Wesen  Seite  25.  41.  80.  191.  227.  235.  248.
Justiz-Wesen  Seite  118.  284.  651.

Konsulat-Wesen  Seite  4.  26.  43.  74.  84.  94.  104.  111.  120.  122.  139.  155.
316.  322.  384.  394.  418.  428.  432.  447.  453.  476.  482.  492.  500.  509.

645.  654.  661.  682.  695.
Maaß=  und  Gewichts-Wesen  Seite  104.  144.  205.  475.

Marine  und  Schiffahrt  Seite  40.  71.  79.  88.  100.  111.  119.  131.  149.
276.  285.  320.  330.  379.  383.  394.  417.  424.  439.  447.  453.  467.  480.  489.

628.  634.  644.  654.  661.  694.
Militär-Wesen  Seite  9.  50.  145.  234.  326.  520.  597.  693.

Münz-,  Bank-=  und  Papiergeld-Wesen  Seite  3.  10.  29.  47.  70.  77.  87
172.  197.  226.  233.  242.  255.  268.  283.  325.  375.  385.  393.  402  422.  433
504.  515.  528.  551.  559.  584.  596.  604.  612.  632.  639.  653.  664.  678.  687.

Personal-Veränderungen  Seite  5.  243.  273.  482.  500.

Post=  und  Telegraphen-Wesen  Seite  15.  74.  92.  100.  132.  148  166.  185
398.  412.  487.  498.  530.  580.  597.  677.  694.

Zoll-  und  Steuer-Wesen  Seite  4.  11.  38.  89.  98.  119.  128.  139.  152.  166.
284.  329.  379.  383.  395.  403.  425.  439.  453.  464.  486.  497.  506.  520.  1

644.  662.  680.  693.
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        Sach-Register.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

·0

A#berg,  Konsul  in  Borga,  Entlassung  476.

Abraumsalze,  steuerliche  Behandlung  derselben  425.

A.  C.  de  Freitas,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Aerzte,  s.  Approbationen.

Ahlgoist,  Kaufmann  in  Brahestad,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  94.

Alibrandi,  Luigi,  in  Civita  Vecchia,  Ernennung  zum  Konsul  94.

Altshausen,  Rübenzuckersteuer-Oberkontrolörstelle,  Zurücknahme
einer  Befugniß  40.

Alzei,  Ortseinnehmerei,  Befugniß  89.

Anna,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Antofagasta,  Konsularamt,  Einziehung  628.

Apotheker,  s.  Approbationen.

Approbationen.  Verzeichniß  der  1877/78  approbirten  Aerzte,
Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  565;  Approbationen  von
Thierärzten  78,  694.

Aracaju,  Konsular-Agentur,  Einziehung  84.

Armenrecht,  s.  Vereinbarung.

Arnstadt,  Steueramt,  Befugniß  166.

Atlantic,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Augustus,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Ausprägungen,  s.  Münzen.

Ausweisungen:

Achterberg  170.

van  den  Acker  8.

Albers  134.

Albrechtsen  675.

Amps  8.

An  s.  Peter.

Anderle  96.

Andersen,  Hans  Peter  170.
—  Karl  Eduard  266.

Bähnisch  231.
Baer  381.
Baluschak  457.
Barcarol  1.
Baroldi  76.
Barta  114.
Bartos  193.
Baumann  152.
Baumert  502.

—  Rasmus  685.  Baur  86.
Anderson  430.  Beaudran  8.
André  86.  Becak  106.
Arber  421.  Beck  252.
Arms  240.  Bednar  629.
Arndt  67.  Belli  513.
Auer  401.  Belloli  68.
Benisch  170.
Babel  494.  Benovitz  445.

Bachmann  122.  Berezik  649.

Bader  319.  Berg,  Johann,  Arbeiter  513.
—  Fohann,  Tagelöhner  421.

Bäckström  1.

 

Bergersen  194.

Bermann,  Gustav  512.

tto  Wilhelm  324.
Berlemon  675.
Berndt  401.
Bertin  86.
Besagni  194.
Beyer  114.
Bicik  372.

Bild  559.
Bilinski  594.
Bilske  157.
Birkenhagen  659.
Bischof  685.
Blachot  267.
Blaha  318.
Blank  194.
Blaschek  252.
Blauwers  650.
Bleß  210.
Blumenthal  582.
Bobrowski  240.
Bode  392.
Bodo  502.
Böhm  659.
Bogutzky  494.

Bolognani  675.

Bonne  457.
Borda  s.  Burda.
Borg  502.
Borovansky  430.,
Bosseaux  503.
Braam  502.
Brabcovon  549.
Brabec  8.

Brand,  Georg  478.
—  Therese  478.
Brandner  281.
Braun,  Anna  659.

—  Anton  Liebrath  107.

—  Hinrich  478.
—  Johann  372.
—  Stefan  75.
Brener  449.
Bronikowski  281.
Brosche  676.
Broz  114.
Brückmann  282.
Brückner  372.

Brugger  151.
Brungart  96.
Brusch  636.
Brzuska  252.
Bubenick  253.
Bukovan  444.
Bukowan  637.
Bukowitsch  9.
Bulniski  371.
Bund  638.
Burda  232.
Burjanski,  Anna  400.
—  Franz  548.

—  Franziska  400.
—  Johann  548.
Josef  548.

—  Josefa  400.

—  Juliane  400.
—  Paul  548.

—  Rosalie  400.
—  Thomas  548.
Buscek  Mandosch  649.
Buttka  194.

Cabek  471.

Canuello  46.

Capek  s.  Cabek.
Carlsson  241.
Carnello  s.  Canello.
Cech  421.

Cechini  114.
Chargé  611.

Chilik  319.
Christiansen,  Jens  Peter  450.
—  Rasmus  Peter  75.
Christianson  232.
Christoph  636.
Ehum,  Johann  485.
—  Marie  485.
Clements  595.
Cloba  157.
Cofmann  494.
Collignon  325.
Confall  470.

Conti  675.

Coppier  392.
Corberon  512.
Cowax  630.

Crez  28.
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        Cuba  267.
Cucera  470.
Czernohaus  240.
Czerny  400.
Cziszewski  231.

Daffelt  157.
Dahlgaard  603.
Dajc  512.

Dalla  Vechia  267.

Daniel,  Franziska  675:=—

  Nikolaus  595.
Danielsen  194.
David  513.
Delober  470.
Dembinski  133.
Denat  239.
Derks  240.
Deumens  401.
Dick  630.
Diesner  85.
Diethelm  324.
Dietrich  456.
Dietschi  637.
Digny  604.
Dircks  134.
Dittrich  685.
Diwok  282.

Dix  96.  #„
Dobrowolski  455.
Dölinger  46.
Dörner  193.
Dohnaler  400.
Dolina  27.
Domazlicky  121.
Domesle  450.
Dominioni  445.
de  Dona  232.
Doppelmann  134.
Dek  484.
Dostal  106.
Doubek  431.
Dragoni  232.
Drahorad  267.
Drakowan  658.
Dreßler  96.
Dubsky  s.  Dupêky.
Duffek  170.
Duga  584.
Dumont  46.
Dunst  471.
Dupsky  527.
Dusseck  97.
Dwuell  28.
Dzialinski  611.

Eckert  392.
Eckstein  67.
Eder  46.
Ederer  317.
Chmig  526.
Ehrlich  391.
Eilertsen  484.
Eisen  281.
Eisler  28.
Ellenberger  450.

Elsner  170.
Enders  431
Endres  171.
Engelen  630.
Enstöckl  171.
Erben  582.
Erber  559.
Erlebach  648.
Ernst,  Gustav  Adolf  Leopold
  68.
—  Johann  86.
Exner  392.

Faberon  240.
Fach  603.
Favret  421.
Fernando  325.
Fetscher  470.
Fichtner  240.

Fiedler  96.

Fischler  650.
Fisna  106.

Fitz  96.

Flodin  650.
Fludien  630,  s.  a.  Flodin.
Flury  421.  -
Fluthwedel  76.
Fochler  484.

Foreit  76.

Fort  676.
Fournier  630.
Fourny  550.
Frajberk  239.
Francis  133.
François  451.
Franke  444.
Frankster  318.
Freden  660.
Fremot  68.

Fretz  472.

Fries  210.

Frinder  649.
Frodl  106.
Frömel  75.

Fromell  45.

Frosch  158.
Fuchs  450.
Fueg  122.
Fürst  392.
Fuhrmann  133.
Funk  96.

Gärtner  7.

Gaillot  432.

Gania  419.
Gartmann  636.
Gaulard  76.

Gayot  514.
Gennert  558.
Gerardt  636.
Gerhardt  s.  Gerardt.
Gerkals  s.  Girkonts.
Giacomo  686.
Giebisch  319.

Gill  685.

Geillen  431.

 

 

Gilli  469.

Girand  583.
Giritzer  266.
Girkonts  28.

Glaser  266,  s.  a  Lasar.
Glauser  97.

Godfroy  232.
Godnov  660.

Goetz  96.

Goldamer  114.
Goldstein  581.
Goller  686.
Gomann,  Mitard  76.
—  Triffo  76.
Gondard  583.
Gonscher  430.
Gonzales  282.
Gorny  674.
Gorniak  s.  Gorny
Gospodarek  75.
Gottwald  685.
Graf,  Emanuel  76.
—  Karl  503.
Grahek  281.
Graß  68.
Greschen  158.
Grethen  584.
Gretz  28.  ’
Grill  469.
Grimberg  445.
Grischka  456.
Gröschel  45  .

—

Grohmann  76.

Grün  603.
Grüngras,  Lübe  484.
—  Moses  484.

Grünspan  46.

Grundmann  s.  Dzialinski.
Gubernatsch  321.
Günther  630.

Guindt  401.

Gunesch  649.

Gunszauski  28.

Haas  630.

Habel,  Anton  113.
—  Josef  209.
Habitzek  319.

Hagen  210.
Hagensen  68.

Haina  45.

Hallanek  470.
Hamerl  431.
Handerka  582.

Hanel  281.  4
Hansen,  Andreas  152.

—  Jens  Harald  Theodor  431.

Hasik  252.
Hatto  650.
Hauser  432.
Haußmann  484.
Hedbawny  527.
Heidler  232.
Heindl  210.
Heinrich  209.
Heinzel  266.

Heitmaneck  170.
Held  96.

Hellek  252.

Helm  372.
Hengen  445.
Henon  478.
Herette  319.
Herlt  252.
Hermes  399.  «
Hermsdörfer  549.
Herrmann  401.
Heß  265.

Hilbert  372.
Hirsch,  Aloys  232.
—  Josef  85.
Hirschel  68.
Höfler  122.
Högn  676.
Hoferichter  240.
Hoff  484.
Hoffmann,  Ednard  113.
—  Franz  317.
Hofmann  253.
Hohenwarten  582.
Holzer  28.

Horner  267.

Horowitz  559.
Horvath  686.
Horwarth  421.
Howald  241.
Hubaceck  240.
Hübler  114.
Hübner  502.

Hügli  451.

Hülshoff  252.
Hüttemoser  583.
Hunziker  241.
Hurleaux  457.
Hussenet  68.

Jacob  686.

Jacome  677.

Jacquemin  8.

Jahoda  171.

Janek  470.

Janitscheck  106.

Janson  106.

Jati  594.

Jaworski  501.

Jelinek  240.

Jensen,  Jens  Peter  444.
—  Julius  Emil  Enghoff  133.
Jeschick  193.

Jesersky  282.
Jespersen  512.

Jirosch  318.

Jobska  674.

Jönson  631.
Jörgensen  194.
Johannson  431.
Johnson,  Heinrich  502.
—  Johann  282.

Joho  114.

Joncheray  445.

van  Istendaal  611.
Junek  106.
        <pb n="7" />
        Jung  107.

urzeirt.  3  Johann  611.
itus  611

Jurtich  240.

Kadraba  194.
Kahni  421.
Kalderas  76.
Kalla  636.
Karafiat  85.
Kares  637.
Kaska  194.
Kathrein  450.
Katzer  511.

Kauer  86.
Kehelecz  612.
Kehrmann  582.
Keller  650.
Kellner,  Katharina  637.
—  Konrad  637.
—  Regine  637.
Kiefer  444.
Kitschdorff  457.
Klamer  96.
Klausberger  s.  Giritzer.
Klecan  106.
Klein,  Ignaz  281.
—  Rosalie  420.
Klinger  171.

Klock  595.

Köhler  636.

König,  Friedrich  Johann  400.

—  Josef  194.
Kohlmann  685.
Kohn  68.

Kohut  152.

Kolazik  513.
Koliander  318.
Koller  158.
Konopka.  400.
Kordik  8.

Korenic  s.  Korenitz.
Korenitz  484.
Korticzka  548.
Korze  381.

Kosina  45.
Kotowski  594.
Kottras  106.
Kowatsch,  Franz  420.
—  Wenzel  420.
Kozlowski  96.
Krajanek  470.
Kraus,  Andreas  494.
—  Marie  478.
Krause,  Anton  493.
—  Ferdinand  157.
—  Josef  594.
Krepelka  96.
Kreutzer  152.
Kriegel  68.  —
Frischrer  685.
Krischtof  Christoph.
Kroker  121.
Kuballa  85.
Künstner  401.
Künzel  8.

Küster  86.
Kullmann  503
Kult  478.
Kuncae  193.
Kunkis  251
Kuster  456
Kuznuick  674.

Lache  501.
gn  Lätem  28.
afoley  503.

Lahmer  430.
Lang  444.
Lansmann  674.

Laroche,  Hortense  514.

—  Peter  503.
Larsen,  Hampus  526.
—  Hans  582.
—  Lars  456.
Larson  603.
Larsson  494.
Lasar  319.
Landa  431.
Laun  557.

van  Lauwen  485.
Lebrun  602.
Lecourt  611.
Lehanka  76.
Lehmann  240.
Leibhold  674.
Leitgeb  420
Leubner  152.
Levenhoff  649.
Lewey  659.
Lewithan  483.
Lhoir  107.
Libardé  194.
Lick  96.

Lieblich  28.
Liepold  429.
Lignereux  319.
Limacher  649.
Linke,  Jakob  266.
—  Ignaz  318.
Liska  170.
Litwa  660.
Lobowsky  502.
Locher  604.
Löffelmann  430.
Lorenz  649.
Lubidot  550.
Ludwig  382.
Lund  170.

Lux  483.

Maccani  392.
Machowetz  549.
Maczkowczyk  67.
Madenberg  419.
Mader  232.
Maier,  Heinrich  611.
—  Josef  194.
Maler  603.
Maleritsch  171.
Maly  636.
anduka  251.

 

 

Mangenot  8.
Manki  676.
Mankiet  548.
Mansion  69.
Marchand,  Eugen  421.
—  Paul  676.
Markollin  470.
Markus  471.
Martenson  266.
Martineck  113.
Martinelli  637.
Mastlofsky  158.
Massissini  382.
Matausek  549.
Mathé  421.
Mathis  675
Mattiasco  444.
Matzak  512.
Matzina  209.
Mauermann  157.
Mayer  28.
Mederschitzky  75.
Meindl  210.
Meißner  157.
Mentschel  122.
Menzel,  Johann  106.
—  Karl  240.
Meunier  676.
Michalowcz  209.
Michelin  1.
Mikes  68.
Mikorsky  650.
Mitnick  451.

Mlodkowski,  Leopold  484.

—  Sara  484.
Modlidba  76.
Möhwald  67.
Möller  152.
Monsson  122.
Morawetz  319.
Mosbauer  157.
Moschischak  637.
Moser  432.
Moskowitz  240.
Motyka  194.
Mourot  86.
Mühlbauer  232.
Müller,  Emil  282.
—  Johann  Georg  630.
—  Veit  170.
Müllner  86.
Munz  210.
Murbach  267.
Musil  121.

Nacher  8.
Nave  514.
Navel  612.
Necatzky  430.
Neimann  121.
Nepimack  210.
Neswadba  113.
Neudert  106.
Neugewürtz  559.
Neuville  513.
Nielson  456.

VII

Niesthoff  450.
Nilson  267.
Noerden  514.
Noschka  231.

Nosek  401.

Novak,  Jakob  444.
—  Johann  232.
Novatny  526.
Nowack,  Franz  158.
—  Wenzel  171.

Oehlschmid  171.

Oel  68.

Oeser  106.

Olson  431;  Berichtigung  des
Nationals  451.

Olszewski  113.

v.  Olszynski  317.

Oskar  603.

Otto,  Alexander  449.

—  Detlef  Rudolf  659.

—  Karl  Christian  August
241.

Palek  392.

Pallam  471.

Palme  194.

Palson  266.

Panjan  675.

Pankraz  231.

Parisot  267.

Patzak  548.

Patzel  1.

Patzelt  513.

Paul  660.

Paulik  372.

Paust  471.

Pauzenberger  171.

Paw  240.

Pehaczek  266.

Pellin  1.

Penris  382.

Perouff  677.

Perruchot  151.

Peter,  Anton  114.

—  Leopold  8.

Petersen,  Alfred  William  210.

—  Hans  637.

—  Jens  96.

Peterson,  Johann  686.

—  Olof  319.

Peuckert  45).

Pfeffer  85.

Pfeiffer  484.

Pfleger  1066.

Philipp,  Franz  96.

—  Moritz  106.

Piatrowsky  583.

Picard  479.

Pick,  Alfred  603;  s.  a.  Pollack,
Adolf.

—  Philipp  631.
Picker  76.
Pieschel  636.
Pietschmann  685.
Pilz  158.
        <pb n="8" />
        VIII

Pippich  674.
Pisar  676.
Plaini  152.
Pochmann  548.
Pöpl  527.
Pohl,  Anton  548.
—  Franz  67.
—  Julius  171.
Pojar  318.
Polanck  232.
Poliwka  450.
Pollack,  Adolf  660.
—  Josef  526.
—  Wilhelm  583
Pollak  686.

di  Pompa  675.
Popow  420.
Posnansky  239.
Pospichal  210.
Post  494.
Pramstraller  610.
Pranel  630.
Prantl  558.
Praschniker  114.
Prevot  660.
Pröller  526.
Prohaska  512.
Prosser  240.
Prost  471.
Protzner  318.
Ptak  151.
Puckler  430.
Puhl  401.
Puravait  686.

Radon  470.
Raff  392.

Rail  114.
Rappaport  171.
Rasch  266.
Nauch  282.
Rausch  513.
Reichart  611.
Reinl  675.
Reinsohn  252.
Reinstadler  194.
Remy  631.

Renner,  Hermann  193.

—  Johann  484.
Nesh,  Franz  324.
—  Karl  170.
Rey  46.

Richter,  Anton  170.
—  Franz  595.
—  Josef  511.
Richy  267.
Rickart  194.
Riedl  471.

Rind  76.

Rinesch  171.
Robert  637.
Roeder  420.
Roesler  85.
Röthel  266.
Rötzer  68.

Roeuseck,  Katharina  558.
—  Marie  558.
—  Wenzel  558.
Rolle  558.
Romagnolo  232.
Rommerdahl  106.
Rorink  456.
Roschowitz  548.
Rosenthal  478.
Roß  582.

Rosse  152.
Rotter  594.
Ruczika  420.
Rudolph  8.
Rüberg  591.
Ruegg  650.
Ruß  582.
Rutkorsky  372.
Rypacek  470.
Rysch  86.
Rzimann  232.

Sacher  550.
Sacovey  28.
Safarovic  512.
Sandner  171.
Scalini  232.
Schaecher  8.
Schgedeli  210.
Schapira  471.
Sghee  s.  Chargé.
Schebesta  241.
Scheibert  253.
Scheinlauf  s.  Steinlaf.
Schenk,  Josef  527.
—  Otto  611.
Scherack  603.
Scherak  s.  Kult.
Schieb  113.
Schimanski  324.
Schimansky  477.
Schindelka  494.
Schinke  114.
Schintgen  382.  ,
Schlatter  152;  Zurücknahme
der  Ausweisung  172.
Schlein  456.
Schlicker  282.
Schmeidel  152.  »
Schmid,  Anton,  aus  Pöndorf
  675.  "  7
—  Anton,  aus  Qualisch  485.
Schmökke  170.
Schmutzer  485.
Schneeberger,  Anna  171.
—  Georg  171.
Schneider  611.
Schöler  583.
Schön  392.
Schönborn  430.
Schoubericks  210.
Schreiber  610.
Schröder  457.
Schüttenhofen  485.
Schützenberger  594.
Schuh  676.

 

—  —  —  —  ——  .

 

Schultz  430.
Schutack  171.
Schwarz  106.
Schwarkbach  75.
Schwarzer  67.
Schwenka  106.
Schweitzer  324.
Schweydar  324.
Sedej  240.
Sedin  450.
Sedlaceck  76.
Seichter  485.
Seidel  157.
Seifert  240.
Semelka  106.
Senter  494.
Servais  432.
Sewald  526.
Skalsky  549.
Skroba  549.
Sladek  194.
Slatnik  381.
Slavizek  114.
Sila  252.
Simon  114.
Sommer  595.
Soppe  478.
Sorhlet  478.
Specht  503.
Spengler  638.
Sperandio  550.

Spielvogel  450.

Spies  471.

Steger  106.

Stein  449.
Steinbrunner  68.
Steiner,  Johann  676.
—  Marie  Emilie  421.
—  Max  513.
Steinlaf  399.
Steinmetz  319.
Steiskal,  Franz  636.
—  Johann  675.
Stenka  122.
Stepan  611.
Stepanek  451.

Sterzl  281.

Steyskal  s.  Steiskal,  Franz.

Stipack  648.
Stöckl  239.
Stolarczyk  318.
Stolze  324.
Stotzer  68.
Strang  28.
Stransky  68.
Straßer  45.
Strejc  8.
Strobel  430.
Strobinger  485.
Strübi  649.
Stumfoll  8.
Sturzenbecher  241.
Stzibor  267.
Sudina  512.
Sutter  46.
Svendson  7.

Svenson  318.
Svoboda  45.
Swentek  637.
Swoboda  400.
Szillinski,  Anton  371.
—  Peter  371.
Sztanick  76.
Szymanski  477.

Taborski  558.
Tamburi  420.
de  Tample  28.
Tausch  158.
Teichmann  7.
Tesar  637.
Teschner  420.
Teuber  231.
Theunessen  324
Thirion  612.
Thomanek  674.
Thomen  631.
Thull  457.
Tibois  648
Tichy  583.
Tintner  603.
Tisost  134.
Tobyska  594.
Tomann,  Franz  121.
—  Josef  170.  «
Tomaslitzki  629.
Torp  526.
Toussaint  46.
Tribout  650.
Trimonille  638.
Trzaska  444.

Uher  611.
Ulmann  401.
Unger  232.
Unterlechner  122.

Vaccon  134.
Vachka  106.
Valentin  97.
Vanzelist  676.
Vauthier  595.
Varrinetz  8.
Veen  194.
Ventura  113.
Verrier  28.
Veseli  27.
Veuillette  584.
Vitesak  121.
Vogel,  Johann  231.
—  Josef  281.
—  s.  a.  Ptak.
Vogl  649.
Volfauer  649.
Vogquet  549.

Wachowski  470.
Wacker  8.
Wackowski  113.
Waclavik  686.
Wagner,  Ignaz  525.
—  Johann  68.
        <pb n="9" />
        Vales  27.  Wotocek  372.
Wallner  558.  Wrbitzky  151.
Salter,  August  485.  Wunsch  502.
—  Eugen  105.  Wurm  122.
Waltersberger  268.  Wurscher  431.
Ierrr  595.

anitschke  420.  #
Bmier  134.  Maher  650.
Beber  194.

Kedemever  s.  Blank.

Zahm  324.

Veigel  686.  Zajic  444.

Veingärtner  194.  Zajicek  193.

Veinrich  478.  Zandel  210.

Veißer  8.  Zazvorka  649.

Vejer  266.  Zdiarski  209.

Vellmann  265.  Zech  372.

Venzel  194.  Zemann,  Anton,  Binder-Verbelowsky
  547.  geselle  106.

Verner  152.  —  Anton,  Friseur,  392.
Vernli  195.  Zenisek  134.

Beffely  659.  Zichner  391.

Bestendorf  210.
Bieland  630.
Vietiska  558.
Viklinghoff  193.

Zielinski  648.
Zielinsky  239.
Zilli  630.
Zinky  318.

Vimmer  170.  Zodl  431.
Oinkelhöfer  282.  Zuberbühler  583.
Vinter  85.  Zürcher  325.

Vacky  502.  Zulier,  Anton  478.

*  3  659
ijchechofsky  659.
Self,  Arina  559.

—  Jakob  559.

—  Franziska  478.
—  Karl  478.
Zurlinden  134.

Ien  20  Zurücknahme  von  Aus-Nrie
  559.  weisungen:
Volka  281.  Jankowsky  86.

Lolkowicz  s.  Wolkowitzsch.

Bolkowitzsch  558.

Leib  210.
s.  a.  Schlatter.

Innt-garde,  periodische  Druckschrift,  Verbot  673.

B.

Bihrendt,  Militär-Intendantur-Sekretär,  Ernennung  zum  Geh.
midirenden  Kalkulator  beim  Rechnungshof  243.

Babnordnung  für  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung,
s.  Eisenbahnen.  .

Zabnpolizei-Beamte,  f  Eisenbahnen.

Bapolizei-Reglement,  s.  Eisenbahnen.

Banknoten,  s.  Notenbanken.

Bazenhe  im,  Uebergangssteuerstelle,  Errichtung  und  Befug-W.

  89.
Seidaros  sa,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.
urt,  Eteueramt,  Befugniß  605.
amid  Pastor,  Ernennung  zum  Konsul  in  Corunna  432.
Bortess  Konsul  in  Helsingfors,  Ernennung  zum  Konsul  in
Moslau  482.  »-»  f
B«»«,Kauftna11n,ErihetlungdesExequaturalsbelgischer
Konsul  in  Breslau  263.
Baumgarten,  Ober-  Steuer-Kontrolör,  Beiordnung  als  Stations-Kontrolör
  in  Dresden  243;  Verleihung  des  Titels
.Steuer-Inspektor“  284.
Beale,  Zi  in  Portsmouth,
Konsul  122.

Ernennung  zum  Bize- 



 

IX

Belgien,  s.  Trau-Erlaubnißscheine,  s.  Vereinbarung.

Bendixsen,  Kaufmann  in  Thisted,  Ernennung  zum  Konsul  418.

Bensersiel,  Nebenzollamt  l.,  Aufhebung  693.

Berlin,  Post-Zoll-Expedition  daselbst,  Befugniß  276.

#Sl3  Expedition  am  Anhalter  Bahnhof,  Errichtung  und  Beugniß
  561.

Birkenau,  Ortseinnehmerei,  Befugniß  529.

Birma,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Bischofswerder,  Untersteueramt,  Aufhebung  einer  Befugniß  223.

Bismarck,  Schaluppe,  s.  Flaggenatteste.

Blomström,  Kaufmann  in  Jacobstad,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  555.

Bluhm,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Vera-Cruz  167.

Bolton,  William,  in  Kedabeg,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  26.  ,

Boppard,  Steuer-Rezeptur,  Befugniß  467.

Borchardt,  Kommerzienrath  in  Berlin,  Ertheilung  des  Exequatur
  als  Konsul  der  Republik  Costa-Rica  453.

Boström,  Konsul  in  Wisby  580.

Brandenburg,  Hauptsteneramt,  Befugniß  14.

Brausteuer,  Abänderung  der  Grundsätze  für  die  Fixation  410.

Bremen,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Brockmann,  Kaufmann  in  Ciudad  Bolivar,  Ernennung  zum
Konsul  654.

Bromme,  Kunst=  und  Handelsgärtner,  s.  Reblauskrankheit.

Budag-Muhl,  Marine-Intendantur-Assessor,  Ernennung  zum

Marine-Intendantur-Rath  439.
Büren,  Untersteueramt,  Umwandlung  in  eine  Steuer-Rezeptur  260.
Büttner,  Kaufmann  in  Mobile,  Ernennung  zum  Konsul  500.
Bullock,  George  E.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der
Verein.  Staaten  von  Amerika  in  Köln  263.
Burchardt,  Kaufmann,  Ertheilung  des  Exequatur  als  persischer
Vize-Konsul  in  Berlin  208.  "
Burgjoß,  Uebergangsabgaben-Hebestelle,  Aufhebung  439.

C.

Cartajena,  Konsulat,  Einziehung  695.

Catharina,  Schooner,  s.  Flaggenatteste.

v.  Chapeaurouge,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in
Mexico  278.

Claussen,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Tampico  645.

O'Connor,  Vize-Konsul  in  Benicarl  +K  605.

Corty,  Kaufmann  in  Kingston,  Ernennung  zum  Konsul  122.
Cromarty,  Schoonerbrigg,  s.  Flaggenatteste.

D.

Dalheim,  Nebenzollamt  I.,  Errichtung  und  Besugniß  693.

Denaturirung  von  Salz  durch  Wermuthpulper  223.

Diligentia,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Disziplinarkammern,  Ernennungen  zu  Mitgliedern  derselben
169,  443.

Dithmar,  Hemy,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der

Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Breslau  524.
Doeding,  Konsul  in  Guatemala,  Entlassung  155.
Drahtmatratzen,  Tarifirung  derselben  242.
Drossen,  Untersteueramt,  Aufhebung  383.
Dülmen,  Untersteueramt,  Aufhebung  260.
        <pb n="10" />
        E.

Ebingen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  439.
Eichgebühren-Taxe,  fünfter  Nachtrag  zu  derselben  207.
Eichordnung,  Aufhebung  der  §§.  89  und  91  derselben  104.
—  Nachträge  zu  derselben  205.

Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  Eichämter,  Ergänzungen  des
Verzeichnisses  derselben  144,  475.

Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Verzeichniß  derjenigen
  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  denselben
berechtigt  sind  50;  Berichtigung  dazu  263;  Nachträge  145,
520;  Berichtigung  zu  letzterem  Nachtrag  597.

—  provisorisch  berechtigte  Lehranstalten  64;  Nachträge  147,1523.

—  Erlöschen  der  Berechtigung  148,  328.

Einnahmen  im  Deutschen  Reich.  Der  Post=  und  Telegraphen-,
  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung;  1878  vom  Beginn
  des  Etatsjahres  bis  Ende:  April  272;  Mai  382;  August
520;  Oktober  638,  November  692.

—  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  2c.  1.  April  bis  Ende  Dezember
  1877:  29,  50;  1.  April  1877  bis  Ende  Januar  1878
88,  110;  Februar  135,  153;  März  196;  für  das  Etatsjahr
1877/78  373;  1878  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  Ende:
April  271;  Mai  374;  Juni  438;  Juli  474;  Auguft  505;
September  590;  Oktober  633;  November  679.

Eisenbahnen.

Aufhebung  der  Abfertigung  von  Gütern  2c.  auf  der  Station
Gevelsberg  254;  desgl.  des  Personen=  und  Gepäck-Verkehrs
von  und  nach  der  Station  Hohnstorf  509;  desgl.  der  Station
Rothenstein  als  Güterstation  490.

Bahnordnung  für  deutsche  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung
  341.  .

Bahnpolizei-Reglement,  Abänderung  von  Bestimmungen  desselben
  355.

Befähigung  von  Bahnpolizei-Beamten  und  Lokomotivführern

64

Betriebs-Reglement  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands,  Abänderung
  desselben  238.

Eröffnung  der  Haltestellen:  Bauernsteig  555,  Borgholz  278,
Erpel  2,  Hähnichen  78,  Mallingen  394,  Niederheimbach  580,
Rybyo  645,  Sommerau  645,  Sonnborn  447,  Steubendorf
370,  Tetingen  418,  Trechtlingshausen  580,  Wörsdorf  591;

der  Stationen:  Altenessen  278,  418,  Arzweiler  254,  Born
380,  Mundolsheim  254,  Tychow  (Gr.)  652,  Wehrden  (Bergisch
Märkische  Eisenbahn)  579,  Wehrden  (Westfälische  Eisenbahn)
380;

der  Abkürzungsstrecke  auf  der  sächsisch-bayerischen  Linie  der
Sächsischen  Staatseisenbahnen  bei  Altenburg  546;

der  Strecken:  Andernach-Niedermendig  254;  Backuang-Murrhardt
  155;  Balingen-Sigmaringen  384;  Bodelschwingh-Mengede
  482;  Demmin-Stralsund  24;  Dortmund-Bodelschwingh
482;  Ehrang-Diedenhofen  243;  Feucht-Altdorf  591;  Graudenz-Jablonowo
  634;  Groschowitz-Groß-Strehlitz  546;  Hausach-Wolfach
  424;  Heilbronn-Schwaigern  554;  Insterburg-Goldap
628;  Itzehoe-Heide  598;  Kolmar-Altbreisach  24;  Leipzig-Barneck
46,  481;  der  neuen  Verbindungseisenbahn  in  Leipzig  481;
St.  Ludwig-Leopoldshöhe  78;  Mülhausen-Müllheim  78;  Neersen-Neuwert-Viersen
  599;  Neustettin-Belgard  628;  Neustettin-Zollbrück-Stolpmünde
  546;  Ottbergen-Northeim  24;  Prien-Aschau
481;  Rieding-Remilly  24;  Rüttenscheid-Steele  370;  Schlochau-Hammerstein
  41;  Schnabelwaid-Kir,henlaibach-Holenbrunn  278;
Senden-Weißenhorn  490;  Tempelburg-Hammerstein  255;  Wesel-Bocholt
  384;  Wesselburen-Weddinghusen  591;  Wetzlar-Lollar

 

591,  Berichtigung  der  Längenangabe  dieser  Strecke  652;  Jollbrück-Rügenwalde
  546.
Frachtbriefe,  Aenderungen  in  denselben  ohne  Vorwissen  der
Versender  73.
Frachtbrief-Formular,  Einführung  eines  neuen  238.
Nachweisung  der  im  Oktober  1877  auf  den  deutschen  Bahnen
im  Betriebsdienst  thätig  gewesenen  Beamten  und  Hülfsbeamten
  40.
Normen  für  die  Konstruktion  und  Ausrüstung  der  E.  Deutschlands
  332.
Schließung  für  den  Personenverkehr  der  Stationen:
berg  278;  Schalke  278.
„Signalordnung  für  die  E.  Deutschlands,  Abänderung  derselen
  363.
Eisenbahn-Postgesetz,  s.  u.  Post.
Eisenbahn-Zollregulatio,  Auslegung  des  §.  47  desselben  329.
Elise,  Volischiff,  s.  Flaggenatteste.
Emilie,  Bark,  s.  Flaggenatteste.
Emmerich,  Geh.  Rechnungs-Revisor  beim  Rechnungshof,  Verleihung
  des  Karakters  als  Rechnungsrath  482.
Engelhardt,  Kaufmann  in  Lourenco  Marques,  Ernennung
zum  Konsul  122.
v.  Erlanger,  Baron,  Ertheilung  des  Exequatur  als  portugiesischer
  General-Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  447.
Essigbereitung,  Steuerpflichtigkeit  der  mit  Hefenfabrikation
verbundenen  274.

Catern-—


N.

Fehling,  Kaufmann  in  Lübeck,  Ertheilung  des  Exequatur  als
österreichisch-ungarischer  Konsul  daselbst  599.

Feigel,  Lonsul  in  Havana,  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
Civilstandsakten  5.

Felicia,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Fitz  Gerald,  Advokat,  Ernennung  zum  Konsul  in  Dublin  139.

Flaggenatteste,  Ertheilung  von  solchen  an  die  Schiffe:  A.  C.
de  Freitas  204,  Anna  424,  Atlantic  204,  Augustus  182,  Barbarossa
  330,  Birma  554,  Bismarck  500,  Bremen  40,  Catharina
  227,  Cromarty  447,  Diligentia  320,  Elise  599,  Emilie
654,  Felicia  661,  Friends  379,  Frühling  508,  Hamburg  500,
Hannah  Rathkens  235,  Hedwig  150,  Heinrich  579,  Hindu  439,
Jenny  645,  Jew  Le  379,  Julius  579,  Karl  August  453,  Lina
383,  Loreley  40,  Maid  Marian  314,  Maria  Wilhelmine  155,
Marion  Godeffroy  654,  Matthias  88,  Meta  467,  Nellie  481,
Oberon  508,  Pacific  394,  Pallas  508,  Paranagua  579,  Pauline

  154,  Prinz  Friedrich  Carl  508,  Prinz  Heinrich  508,
Prinz  Wilhelm  508,  Rosa  Catharina  499,  Shantung  383,
Sine  89,  Südsec  628,  Titus  119,  Triton  508,  Weardale  480

„de  Fonte  Bella,  Baron,  Ernennung  zum  Konsul  in  S.  Miguel
492.

Fränkel,  Wilhelm  Otto,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Handelsagent
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Breslau  524.  .

Frank,  Ober-Steuer-Kontrolör,  Beiordnung  als  Stations-Kontrolör
  in  Mülhausen  182;  Verleihung  des  Karakters  als  Stener-Inspektor

  284.  ,

Frankenthal,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  529.

Franzius,  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur,  Ernennung  zum
Marine-Hafenbau-Direktor  321.  "

Freinsheim,  Uebergangsstelle,  Errichtung  und  Befugniß  644.

Freytag,  Stations-Kontrolör  in  Zittau,  Zurücktreten  in  den
Landesdienst  508.

Friends,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.
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        Fritsch,  Geh.  revidirender  Kalkulator  beim  Rechnungshof,  Ernennung
  zum  Geb.  Rechnungs-Revisor  243.

Frommern,  Grenzsteueramt,  Errichtung  139.

Frühling,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Fürstenwalde,  Untersteueramt,  Befugniß  152.

Fürth,  Agent,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Colon  592.

—  Ortseinnehmerei.  Zurückziehung  einer  Befugniß  529.

Funke,  Amts--Assessor,  Ernennung  zum  Vorsitzenden  des  Seeamts
  in  Bremerhaven  645.

G.

Gädeke,  Kaufmann  in  Königsberg,  Ertheilung  des  Exequatur
als  dänischer  Konsul  26.

Gallas,  Schiffsmakler  in  Hellevoetsluis,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  682.

Gedult  von  Jungenfeld,  Fhr.,  Großherzoglich  hessischer
Hauptsteueramts.  Kontrolör,  Beiordnung  als  Stations-Kontrolör
in  Harburg  119.

Geestendorfer  Einschließung  desselben  in  die
deutsche  Zollgrenze  4.

Gehler,  Konsular-Agent  in  Nicolajew,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  139.

Geroldshausen,  Uebergangsstelle,  Errichtung  410.

Gieseke,  Unterkalkulator,  Anstellung  als  Buchhalter  bei  der
Reichs-Hauptkasse  273.

Gladenbach,  Steuer-Rezeptur,  Aufhebung  395.

Glauchan,  Hauptsteueramt,  Umwandlung  in  ein  Untersteueramt,
sowmie  Befugniß  und  Ressortverhältniß  529.

Golkankäufe,  s.  Reichsbank.  «

Gonzalez  y  Soto,  Pedro,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in
Jerez  104.

Gorxheim,  Ortseinnehmerei,  Befugniß  529.

Goslar,  Untersteueramt,  Befugniß  644.

Grallert,  Kaufmann  in  Zanzibar.  Ernennung  zum  Konsul  104;
Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Givilstands-Akten  278.

Graser,  Irr.,  Konsul  in  Port  au  Prince,  Ernennung  auch  zum
Konsul  für  die  Dominikanische  Republik  384.

Greve,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Puerto  Montt
432.

Grimma,  Hauptsteueramt,  Befugniß  693.

Grisebach,  Dr.,  Vize-Konsul  in  Jassy,  Ermächtigung  zur  Vornahme
  von  Eivilstands-Akten  316.

Groen,  P.,  in  Helder,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  4.

Grohnert,  Dr.,  Konsul  in  Coquimbo,  Entlassung  111.

Gronau,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  554.

Guthzeit,  Kaufmann,  Ertheilung  des  Exequatur  als  schwedischnorwegischer
  Konsul  in  Königsberg  230.

Gutsch,  Regierungsrath,  Beiordnung  als  Reichsbevollmächtigter
für  Zölle  und  Steuern  in  München  182;  Verleihung  des
Karakters  als  „Geheimer  Regierungsrath“  243.

r.  Gutschmidt,  Frhr.,  Geschäftsträger  in  Tokio,  Ermächtigung
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  394.

Gutschow,  Dr.,  Marine-Stabsarzt  in  Yokohama,  Ermächtigung

zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche

Freigebiet,

234.

H.
Hafner,  Veterinär,  aus  Leibertingen,  Ertheilung  der  Approbation
  als  Thierarzt  78.
Hainstadt,  Uebergangsstelle,  Verlegung  nach  Höchst  und  Zurückziehung
  einer  Befugniß  467.

 

 

XI

Hamburg,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr  1878,
Erscheinen  desselben  530.

Handels-  und  Schiffahrtsvertrag  mit  JZtalien.  Verlängerung
  des  Vertrags  2.  159.  652.

Hannah  Rathkens,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Harburg,  Hauptzollamt,  Befugniß  379.

Hauff,  Vize-Konsul  in  St.  Petersburg  492.  s

Havig,  Bankdirektor  in  Namsos,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
509.  -

Hedwig,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Heinrich,  Marine-Rendant  in  Kiel,  Verleihung  des  Karakters

als  Rechnungsrath  439.

—  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Helander,  Sven  Viktor,  in  Düsseldorf,  Ertheilung  des  Exequatur
  als  schwedisch-norwegischer  Vize-Konsul  661.

Herzog,  Stations-Kontrolör,  Verleihung  des  Titels  „Finanz-Assessor“
  226.  .

Hessenthal,  Grenzsteneramt,  Errichtung  und  Befugniß  139.

Heynicke,  expedirender  Sekretär,  Ernennung  zum  Geheimen
expedirenden  Sekretär  und  Kalkulator  in  der  Admiralität  235.

Hindu,  Lugger,  s.  Flaggenatteste.  «

Höchst,  Uebergangsstelle,  s.  Hainstadt.

Hoffmann,  Dr.  jur.,  Ernennung  zum  Konsul  in  Florenz  524.

Holzminden,  Steueramt,  Befugnißbeschränkung  395.

Horneburg,  Untersteueramt,  Umwandlung  in  eine  Steuer-Rezeptur
  166.

Hüningen,  Uebergangsstenerstelle,  Befugniß  89.

J.

Jenny,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Jew  Le,  Schiff,  s.  Flaggenatteste.

Inowraclaw,  Salzsteueramt,  Errichtung  644.

Isachsen,  Dispacheuer,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Grim—
stad  509.

Italien  s.  Handelsvertrag.  s.  Trau-Erlaubnißscheine.

St.  Julian,  Uebergangsstelle,  Errichtung  und  Befugniß  486.

Julius,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Junge,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Santiago  de
Chile  524.

K.

Kaiserslautern,  Hauptzollamts--Bezirk;  Uebersicht  der  in  demselben
  und  in  dem  Hauptzollamts-Bezirk  Ludwigshafen  zur
Erhebung  von  Uebergangsabgaben  2c.  ermächtigten  Zoll.-“  und
Steuerstellen  426.

Kall,  Konsul  in  Frederikshavn  139.

—  Vize-Konsul  in  Frederikshavn,  Ernennung  zum  Konsul  418.

Karl  August,  Barkschiff,  s.  Flaggenatteste.

Keller,  (Dr.,  Vize-Konsul  in  San  Juan  1  26.

Key-West,  Vize-Konsulat,  Einziehung  661.  v

v.  Lelhannack,  Kaufmann  in  Madrid,  Ernennung  zum  Konul
  237.

Kind,  General-Konsul  in  Antwerben  +  263.

Klingenthal,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  632.

Klückmann,  Geh.  Registratur-Assistent,  Ernennung  zum  Geh.
Registrator  in  der  Admiralität  111.

König,  Geh.  Rechnungs-Revisor  beim  Rechnungshof,  Verleihung
des  Karakters  als  Rechnungsrath  482.

Konkurrenz  um  den  Entwurf  eines  Allgemeinen  Kollegiengebäudes
  für  die  Kaiser-Wilhelms-Universität  Straßburg  279.
        <pb n="12" />
        X

Konsular-Agenten  des  Deutschen  Reichs,  Bestellungen  in:
Brahestad  94;  Gamlakarleby  555;  Hellevoetsluis  682;  Jacobstad
  555;  Kedabeg  26.

Konsularverträge,  deutsche;  Herausgabe  eines  Abdrucks  der
mit  auswärtigen  Staaten  abgeschlossenen  43.

Konsulate  des  Deutschen  Reichs.  Abgrenzung  des  Amtsbezirks
in  Mazatlan  509.

—  und  Konsular-Agenturen  des  Deutschen  Reichs,  Einziehungen
in:  Antofagasta  628;  Aracaju  84;  Cartajena  695;  Key-West
  661;  Matamoros  628;  Riohacha  384;  Santamarta
384;  Susa  628.

Konsuln,  ausländische,

(General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
  Konsular-Agenten).

Exequatur-Ertheilungen  in:  Berlin
208,  322,  453;  Bremen  592;  Breslau  263,  524;  Dusseldorf
  661;  Frankfurt  a.  M.  428,  447,  555;  Hamburg  139,
316;  Harburg  432,  447;  Köln  74,  263;  Königsberg  26,
239  Lübeck  599;  Memel  509;  Rendsburg  453;  Sonuneerg
  192.
Konsuln  des  Denutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,
Vize-Konfuln).
Beurlaubung  in:  Shanghai  120.
Entlassungen  in:  Borgä  476;  Coquimbo  111;  Florenz  555;
Guatemala  155;  Key-West  167;  Liverpool  237;  Sevilla
208;  Thomas  (St.)  695;  Zanzibar  104.
Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten:
von  Reichsangehörigen  in:  Madrid  447;
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  in:  Alexandrien
156,  Bucarest  695,  Jassy  316.  Peking  394,  Shanghai
695,  Tokio  394;

von  Reichsangehörigen  und
Zanzibar  278;

von  Angehörigen  der  Schweiz  in:  Havana  5,  Jassy  5.

Ernennungen  in:

Akyab  432;  Amasia  192;  Antwerpen  500;  Bahia  592;
Bordeaux  4;  Brünn  492,  654;  Burnt  Island  5;  Campinas
155;  Christiana  192;  Cindad  Bolivar  654;  Civita  Vechhia
94;  Colon  592;  Cordoba  139,  654;  Corunna  432;  Dublin
139;  Florenz  524;  Frederikshavn  418;  Grimstad  509;
Guatemala  599;  Helder  4;  Helsingfors  428;  Hull  432;
Jerez  104;  Inverneß  5;  John  (St.)  111;  Kingston  122;
Licata  94;  Lourenco  Marques  122;  Madrid  237;  Manchester
111;  Mexico  278;  Middlesborough  5;  Miguel  (San)  452;
Mobile  500;  Moskau  482;  Monlmein  278;  Namsos  509;
Nicolajew  139;  Peterhead  4;  Port  au  Prince  (für  die
Dominikanische  Republik)  384;  Portsmouth  122;  Puerto
Montt  432;  Santiago  de  Chile  524;  Tampico  645;  Thisted
418;  Vera-Cruz  167;  Vincente  (St.)  120;  Zanzibar  104.

Todesfälle  in:

Acca  432;  Almeria  453;  Antwerpen  263;  Benicarlö  605;
Brixham  155;  Chartum  654;  Frederikshavn  139;  Juan
(San)  26;  Petersburg  (St.)  492;  Valdivia  592;  Wisby  580.

Koop,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Akyab  432.

Kornhoffer,  Vize-Konsulats-Verweser  in  Jassy,  Ermächtigung
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  5.

v.  Kreucki,  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulat  in  Shanghai,
Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  695.

Kriechbaumer,  Dr.,  s.  Reblauskrankheit.

Kriegsschiffe,  fremdherrliche,  zollamtliche  Behandlung  derselben
in  den  deutschen  Häfen  623.

Krug,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Campinas  155.

Fsunnt  Verweser,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Amaia
  192.

Krulle,  Loots-Inspektor  in  Cuxhaven,  Ernennung  zum  nicht
ständigen  Beisitzer  des  Ober-Seeamts  644.

Angehörigen  der  Schweiz  in:

 

 

L.

Labes,  Steueramt,  Umwandlung  in  eine  Steuer-Rezeptur  486.

o.  Lamezan,  Frhr.,  Vize-Konsul  in  Odessa,  Ernennung  zum
Konsul  in  Helsingfors  428.

Landau,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  644.

Landshut,  Nebenzollamt,  Befugniß  693.

Laporte,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Bahia  592.

Lasar,  Heury  S.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Handelsagent
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Harburg  447.

Laubereau,  Dr.,  Konsul  in  Moskau,  Ernennung  zum  Konsul
in  Christiania  492.

Lauenburg,  Untersteueramt,  Aufhebung  15.

Laufen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  439.

Lehnert,  Wanderlehrer  in  Worms,  s.  Reblauskrankheit.

Lehnhoff,  Kaufmann  in  Guatemala,  Ernennung  zum  Konsul
daselbst  599.

Leon,  Alexander,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der
Verein.  Staaten  von  Venezuela  in  Hamburg  316.

Leopoldshöhe-Hüningen,  Uebergangsstraße,  s.  Hüningen.

v.  Lepel,  Hofgerichtsrath,  Ernennung  zum  richterlichen  Mitgliede
des  Reichs-Eisenbahn-Amts  94.

Liebert,  Vize-Konsul  in  Manchester,  Ernennung  zum  Konsul  111.

de  Ligniville,  Graf,  Ertheilung  des  Exequatur  als  französischer
Konsul  in  Bremen  592.

Lina,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Lissau,  Nebenzollamt  I.,  Umwandlung  in  ein  Nebenzollamt  II.
und  Befugniß  554.

Löwen,  Untersteueramt,  Aufhebung  260.  ·

Loewenthal,  Kaufmann,  Ertheilung  des  Exequatur  als  persischer
  Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  428.

Lokomotivführer,  s.  Eisenbahnen.

Lopez,  Kaufmann  in  Cordoba,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  139.

Loreley,  Schooner.  s.  Flaggenatteste.

Ludwigshafen,  Hauptzollamts-Bezirk,  s.  Kaiserslautern.

Lübbenau,  Untersteueramt,  Aufhebung  453.

Lueder,  General-Konsul  in  Shanghai,  Rückkehr  und  Wiederübernahme
  der  Geschäfte  120.

Lütticher  Loose.  Bekanntmachungen  betr.  die  neuen  Schuldverschreibungen
  der  Prämienanleihe  der  Stadt  Lüttich  11,  428.

Lutzenberger,  Stations-Kontrolör  in  Tilsit  561.

M.

Mackenzie,  John  R.,  in  Inverneß,  Ernennung  zum  Bize-Konsul
  5.

Maid  Marian,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.

Maillard,  expedirender  Sekretär,  Ernennung  zum  Geheimen
expedirenden  Sekretär  und  Kalkulator  in  der  Admiralität  235.

Malzextrakt,  Behandlung  des  in  den  Apotheken  2c  nach  den
Vorschriften  der  Pharmacopoea  bereiteten  100.

Mand,  Wirklicher  Geheimer  Kriegsrath,  Ernennung  zum
Direktor  des  Rechnungshofs  500.

Maria  Wilhelminec,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Marienberg,  Hauptzollamt,  Umwandlung  in  ein  Nebengollamt
  l.  und  Untersteueramt,  sowie  Befugniß  und  Ressortverhältniß
  529.  ·

Marine,  s.  Schiffsliste.

Marion  Godeffroy,  Schooner,  s.  Flaggenatteste.

Martinez,  Konsul  in  Almeria  453.

Matamoros,  Konsulat,  Einziehung  628.
        <pb n="13" />
        de  Matteo,  Kaufmann  in  Licata,  Ernennung  zum  Vize-Konsul

94.

Matthias,  Bark,  s.  Flaggenatteste.  .

Max,  bisheriger  belgischer  Konsul  in  Algier,  Ertheilung  des
Exequatur  als  belgischer  Konsul  in  Köln  74.

Mazatlan,  Konsulat,  Erweiterung  des  Amtsbezirks  509.

Merry,  Konsul  in  Sevilla,  Entlassung  208.

Meta,  Vollschiff  s.  Flaggenatteste.

Miller,  Kaufmann  in  S.  Vincente,  Ernennung  zum  Konsul  120.

O.

Oberon,  Bark,  s.  Flaggenatteste.
Oelsburg,  Salzsteueramt,  Befugniß  693.
Oppenweiler,  Grenzsteueramt,  Errichtung  260.

le  MAirabenn,  periodische  Druckschrift,  Verbot  673.

Müller,  Baumeister,  Ernennung  zum  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur
  321.

—  C.  E.,  in  Middlesborough,  Ernennnung  zum  Konsul  5.

—  Geh.  Rechn.-Revisor  beim  Rechnungshof,  Verleihung  des
Karakters  als  Rechnungsrath  482.

Münzen.  Behandlung  gewaltsam  beschädigter,  aber  vollwichtig
gebliebener  echter  Reichsmünzen  29.

—  Uebersichten  der  in  den  deutschen  Münzestätten  stattgehabten
Ausprägungen  3.  10.  30.  47.  70.  77.  87.  101.  107.  115.
123.  138.  154.  159.  172.  197.  226.  233  242.  255.  268.
283.  325.  326.  375.  385.  393.  402.  422.  433.  446.  452.
459.  472.  479.  486.  495.  504.  515.  528.  551.  560.  584.
596.  604.  612.  632.  639.  653.  664.  687.

—  Uebersichten  über  die  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur
Einziehung  gelangten  Landes-Silber=  und  Kupfer-Münzen;  bis
Ende:  Dezember  1877  31;  1878  Januar  116;  Februar  124;
März  198;  April  269;  Mai  376;  Juni  423;  Juli  473;

August  496;  September  560;  Oktober  613;  November  665.
N;Ruhm,  Konsul  in  Valdivia  f  592.
Murrhardt,  Grenzsteueramt,  Errichtung  260.

Mufkerkoffer;  Gewährung  der  tarifmäßigen  Kisten-Tara  für

die  in  hölzernen  M.  eingehenden  Waaren  233.

N.

Nagel,  Geh.  Rechnungs-Revisor  beim  Rechnungshof,  Verleihung
des  Karakters  als  Rechnungsrath  482.

Naturalverpflegung,  Betrag  der  für  dieselbe  pro  1878  zu
gewährenden  Vergütung  9,  desgl.  für  1879  693.

Nautisches  Jahrbuch  für  das  Jahr  1880,  Erscheinen  desselben
131.

v.  Neidhardt,  Obertribunalsrath,  Ernennung  zum  richterlichen
Mitgliede  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  384.

Nellie,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Neubreisach,  Steueramt.  Erklärung  zur  Uebergangssteuetstelle
und  Befugniß  14.

Neuharlingersiel,
Nebenzollamt  I.  693.

Neusalz  a.  O.,  Untersteueramt,  Aufhebung  410.

Niedermarsberg,  Steuer-Rezeptur,  Aufhebung  260.

Niederschuh,  Kalkulatur-Diätarius,  Bestellung  als  Buchhalter
bei  der  Reichs-Hauptkasse  5.

Normen  für  die  Konstruktion  rc.  der  Eisenbahnen,  s.  das.

Notenbanken.  -
Aufruf  und  Einziehung  der  von  der  vormaligen  Preußischen
Bank  ausgegebenen  Einhundertmarknoten  138.  173;  desgl.  der
von  der  Rostocker  Bank  ausgegebenen  173.  585.

—  deutsche;  Status  derselben.  Erde  Dezember  1877:  34;  1878:
Januar  102;  Februar  127;  März  174;  April  256;  Mai  386;
Juni  434;  Juli  460;  August  516;  September  586;  Oktober
640;  November  688.

—  Statistik  der  deutschen  Banknoten.  Ende  Dezember  1877:
48;  1878:  Januar  108;  Februar  136;  März  200;  April  258;
Mai  388;  Juni  436;  Juli  462;  August  518;  September  588;
Oktober  642;  November  690.

Nebenzollamt  II.,  Umwandlung  in  ein

 

P.

Pabst,  Otto,  in  Cordoba,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  für  die
Provinz  Cordoba  654

Pacific,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Pallas,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Paranagua,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Parchwigt,  Untersteueramt,  Aufhebung  383.

Pasewalk,  Untersteueramt,  Befugniß  136.

Pauline,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Perl,  Steuer-Rezeptur,  Erklärung  als  Uebergangsstenerstelle,
und  Befugniß  395.

Philbrick,  Vize-Konsul  in  Key-West,  Entlassung  167.

Portugal,  s.  Reblauskrankheit.

 

Post-Anstalten;
  Uebersichten  über  die  eingerichteten  und  aufgehobenen.
  Für  das  IV.  Vierteljahr  1877  16;  1878  für  das

I.  Vierteljahr  186;  ll.  Vierteljahr  412;  llI.  Vierteljahr  531.
—  Aufträge  nach  der  Schweiz  272.  "
—  —  zur  Einholung  von  Wechselakzepten;  Erweiterung  dieser
Einrichtung  272.
Briefverkehr  mit  Hinter-Indien  74.
—  mit  Luxemburg  230,  380.
—  mit  Peru  398.
Bücher  und  Photographien  nach  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  167.
—  Dampsschiffahrt  des  Norddentschen  Lloyd  zwischen  Bremerhaven
  und  New-York  15.
—  Dampfschiffahrten  auf  der  Linie  Hamburg-Drontheim,  Schluß
der  Fahrten  677.
—  Dampfschiff-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden  229,
315,  488,  530.
—  —  zwischen  Dänemark,  den  Faröer  und  Island  100.
Eisenbahn-Postgesetz;  Abänderung  einer  Vollzugsbestimmung
zu  demselden  261.  **
—  Gebiet,  das  Reichs.,  Herausgabe  eines  topographisch-statistischen
Handbuchs  unter  diesem  Titel  273.
Geldbriefverkehr  mit  Luxemburg  230.
—  Lagersendungen,  Aufbewahrungszeit  597.
—  Nachnahmesendungen  198.
—  Ordnung,  Abänderung  derselben  92.
Packetverserr  mit  Oesterreich-Ungarn,  Belgien,  Frankreich  und
Großbritannien  597.
Portopflichtige  Korrespondenz  zwischen
deutschen  und  schweizerischen  Behörden  95;  desgl.  württembergischen
  und  schweizerischen  Behörden  105.
See.Wostverbindung  mit  Norwegen  185;  Aufhebung  530.
—  Verbindung  mit  Konstantinopel  132,  148,  331,  598,  598.
Verbot  der  Einfuhr  von  frischen  Trauben  2c.  nach  der  Schweiz
487.
—  Verein,  Allgemeiner,  Beitritt  zu  demselben  seitens  folgender
Staaten:  Argentinische  Republik  166;  Peru  530.
—  Vorschuß-Packete  321.
Verzollung  der  Packete  im  Verkehr  mit  Dänemark  und  der
Schweiz  an  der  Grenze  321.
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        XIV

Post.

Weltpostverein;  Beitritt  verschiedener  britischer  Kolonien  694;
Postkarten  für  den  Verkehr  in  demselben  498;  unvollständige
  Frankirung  der  Briefe  nach  Ländern  des  W.  677;  Verwendbarkeit
  der  bisher  ausgegebenen  Postkarten  580.

Preuß,  Regierungs-Hauptkassen  Buchhalter,  Ernennung  zum

Geh.  revidirenden  Kalkulator  beim  Rechnungshof  243.

Preußische  Bank,  s.  Notenbanken.

Prinz  Friedrich  Carl,  Schraube  dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.
Prinz  Heinrich,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.
Prinz  Wilhelm,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.
Prüfungen,  s.  Approbationen,  s.  Seeschiffer.

R.

Randegg,  Hauptsteueramt,  Verlegung  nach  Singen  467.

Reblauskrankheit.

—  Einfuhrverbot  der  portugiesischen  Regierung  betr.  Reben  2c.
684.

—  Ernennung  des  Kunst=  und  Handelsägrtners  Bromme  in  Grünberg
  zum  Aufsichts-Kommissar  323;  desgl.  des  Ober-Baumschulgärtners
  und  Obstbaulehrers  Schuster  in  Weihenstephan
635;  Ernennung  des  Adjunkten  Dr.  Kriechbaumer  in  München
zum  Sachverständigen  635;  desgl.  des  Wanderlehrers  Lehnert
in  Worms  593.  «

—  Verzeichniß  der  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  6.  März  1875
eingesetzten  ständigen  Aufsichtskommissarien  und  Sachverständigen
  457.

Recklinghausen,  Untersteueramt,  Aufhebung  591.

Regulativ,  betr.  die  zollamtliche  Behandlung  von  Waarensendungen
  aus  dem  Inlande  durch  das  Ausland  nach  dem
Inlande  211.

Reichsbank,  Goldankäufe  derselben,  2.  11.  30.  47.  70.  77.  87.
110.  115.  123.  139.  158.  172.  197.  226.  233.  242.  255.
268.  284.  326.  375.  385.  393.  402.  422.  433.  446.  452.
459.  472.  480.  495.  504.  515.1  528.  551.  559.  585.  596.
605.  613.  639.  653.  664.  678.  687.

Reichs-Hauptkasse,  Veränderungen  bei  dem  Personal  derselben
  5.  273.

Reichskassenscheine,  Nachweisungen  der  stattgehabten
führung  des  Gesetzes,  betr.  die  Ausgabe  von  solchen.
Dezember  1877  36;  1878  März  176;  September  552.

Reichs-Kommission,  s.  Sozialdemokratie.

Reichsmünzen,  s.  Münzen.
Geschäftsthätigkeit  desselben

Aus-Ende


Reichs-Oberhandelsgericht,
in  den  Jahren  1873—1877  118.

Reichthal,  Untersteueramt,  Aufhebung  591.

Rinderpest,  Bekanntmachungen,  betr.  das  Auftreten  derselben
647,  655,  667,  683.

—  Gebührnisse  der  zur  Durchführung  von  Absperrungsmaßregeln

gegen  die  R.  verwendeten  Militärkommandos  668.

Riohacha,  Konsularamt,  Einziehung  384.

Rivas,  bisheriger  columbianischer  Konsul  in  Havre,  Ertheilung
de6  Exequatur  als  columbianischer  General-Konsul  in  Hamburg
139.

Robertson,  Robert,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  lin  Peterhead  4.

—  Vize-Konsul  in  Peterhead,  Ernennung  zum  Konsul  4.

—  W.,  in  Burnt  Island,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  5.

Rosa  Catharina,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Rosset,  Vize-Konsul  in  Chartum  +  654.

Rostocker  Bank,  s.  Notenbanken.  .

v.  Rotenhan,  Frhr.,  Verweser  des  General-Konsulats  in  Bukarest,
Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  695.

Rothenfelde,  Salzsteueramt,  Befugniß  644.

 

Rübenzuckersteuer.  Uebersichten  über  die  von  den  Rübenzuckerfabrikanten
  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rübenmengen,
  sowie  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  von  Zucker.  Für
Dezember  1877  38;  1878:  Januar  98:  Februar  142;  März
202;  April  274;  Mai  396;  Juni  440;  Juli  464;  August  506;
September  562;  Oktober  626;  November  680.

Runkel,  Untersteueramt,  Aufhebung  234.

Ruppin  (Neu-),  Hauptsteueramt,  Befugniß  644.

——

S.

Salz,  s.  Abraumsalze,  s.  Denaturirung.

Sammetartige  Gewebej;  Feststellung  des  Begriffs  derselben
  260.  .

Santamarta,  Konsularamt,  Einziehung  384.

Schatzanweisungen;  Bekanntmachungen,  betr.  die  Ausgabe
von  solchen  9.  69.  97.  130.  134.  195.  241.  253.  283.  320.
445.  480.  487.  561.  633.  692.

Schenck  zu  Schweinsberg,  Frhr.,  Geschäftsträger  in  Peking,
Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Girilstands-Akten  394.

v.  Schiebel,  Kollegien-Assessor,  Ertheilung  des  Exequatur  als
russischer  Konsul  in  Memel  509.

Schiffahrtszeichen  an  der  deutschen  Küste;  Erscheinen  eines
Verzeichnisses  derselben  227.

Schiffsliste  amtliche,  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und
Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen  für  1878;
Herausgabe  100.  Nachträge  227.  417.  579.

Schiffsvermessung.  Uebersicht  über  die  Zahl  der  1877  von
den  Schiffsvermessungsbehörden  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe
  244.

Schirmeck;  Einrichtung  eines  Zollabfertigungslokals  daselbst  auf
dem  Bahnhof  und  Befugniß  des  dortigen  Krusgonemu  284.

Schmidt,  Bankier  in  Berlin,  Ertheilung  des
schwedisch-norwegischer  Konsul  322.

Schmiedeberg,  Untersteneramt,  Umwandlung  in  eine  Steuer—

Rezeptur  und  Erlöschen  einer  Befugniß  234.

Schmitz,  Vize-Konsul  in  Florenz,  Entlassung  555.

v.,  Schöller,  Fabrikbesitzer  in  Brünn,  Ernennun
sul  daselbst  192;  desgl.  für  die  Kronländer
Schlesien  654.

Schoppinitz,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  529.

Sceint  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Hull  432.

Schuster,  Ober-Baumschulgärtner,  s.  Reblauskrankheit.  «

Schweidnitz,  Hauptsteueramt,  Befugniß  453.

Schweiz,  s.  u.  Post.

Schweizerischer  Erzähler,  Druckschrift,  Verbot  648.

Seeämter;  Verzeichniß  der  Vorsitzenden  149;  Ergänzungen
314.  645.

—  Verzeichniß  der  Reichskommissare  150;  Ergänzungen  201.  439.

—  Verwaltung  der  Reichskommissariate  150.

Seeamt,  Ober-,  Geschäftsordnung  für  dasselbe  276.
Herausgabe  einer  Sammlung  der  Entscheidungen  des  O.-S.  und

der  Seeämter  425;.  Erscheinen  des  1.  Heftes  592.

Verzeichniß  der  Mitglieder  149;  Ergänzung  644.  "

Seemannsämter  und  die  denselben  vorgesetzten  Landesbehörden;
Aenderung  des  Verzeichnisses  184.

Seeschiffahrt.  Verzeichniß  der  amtlich  herausgebenen,  ausschließlich
  auf  die  S.  bezüglichen  Bücher  rc.  489.  *4

Seeschiffer=  und  Seesteuermanns=  Prüfungen.  Abän—
derung  des  Verzeichnisses  der  Prüfungs-Kommissionen  166.

—  Beginn  der  Prüfungen  in:  Altona  89.  320.  481;  Apenrade
439;  Barth  79.  277;  Bremen  79;  Danzig  79.  277;  Elsfleth
  183.  425;  Emden  330;  Fleusburg  131.  481;  Grabow
79.  277;  Hamburg  79.  330.  500;  Leer  100.  467;  Lübeck  183.

requatur  als

zum  Konähren
  und
        <pb n="15" />
        628;  Memel  79,  277;  Papenburg  235,  634;  Pillau  277;
Rostock  491;  Stralsund  79.  277;  Timmel  599;  Wustrow  111.

Seewarte,  deutsche;  Personal  derselben  71.

Shantung,  Lugger,  s.  Flaggenatteste.

Sierck,  Steueramt,  Erklärung  als  Uebergangssteuerstelle,  und

Befugniß  395.

Sigmaringen,  Zollabfertigungsstelle,  Ressortverhältniß  520.

Signalbuch,  internationales,  s.  Schiffsliste.

Signalordnung  für  die  Eisenbahnen,  s.  das.

Sine,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Singelmann,  Regierungsrath,  Ernennung  zum  Reichskoumissar

für  das  Seeamt  in  Königsberg  204.

Singen,  Hauptsteueramt,  s.  Randegg.

Sögel,  Untersteueramt,  Aufhebung  4.

Soergel,  Otto,  in  Sonneberg,  Ertheilung  des  Exeqguatur  als

Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  192.

Sonneberg,  Steueramt,  Befugniß  529.

Sozialdemokratie,  Gesetz  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen

  dersfelben.

—  Geschäftsordnung  der  auf  Grund  dieses  Gesetzes  gebildeten
Reichskommission  601.

—  Verzeichniß  derjenigen  Behörden,  welche  unter  der  Bezeichnung
„Landespolizeibehörde“  und  „Polizeibehörde“  zu  verstehen
sind  607.

—  Verbote  von  Druckschriften  auf  Grund  jenes  Gesetzes  678,  673.
Spiegelberg,  Rechnungsrath  beim  Rechnungshof,  Verleihung
Vdes  Karakters  als  Geh.  Rechnungsrath  482.  ·
Syielkartenstempel-Gesetz;  Bekanntmachungen  zur  Ausführung

  desselben  403.  614.  623.
—  Bestimmungen  über  die  Nachversteuerung  der  Spielkarten  408.
—  Regulativ  betr.  den  Betrieb  der  Spielkarten-Fabriken  406.
Spfrikus  in  Fässern,  Festsetzung  der  Normaltara  beim  Export  395.
Stadler,  Stations-Kontrolör  in  Emden,  Beiordnung  in  Stettin
  182.
Stiebel,  Kaufmann,  Ertheilung  des  Exequatur  als  General-Konsul
  der  Republik  Ecuador  in  Frankfurt  a.  M.  555.

Stoeß,  Vize-Konsul  in  Liverpool,  Entlassung  237.

Storkow,  Untersteueramt,  Aufhebung  383.  ·

Strandungsordnung.  Verzeichniß  der  Strandämter,  der  den—

delben  untergeordneten  Strandvögte  2c.  285.

Südsee,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Sulzbach,  Grenzsteueramt,  Errichtung  260.

Susa,  Konsularamt,  Einziehung  628.

T.

Tabacksverzollungen  im  deutschen  Zollgebiete;  Nachweisung
  für  die  Zeit  vom  1.  Jauuar  bis  28.  Februar  1878  140,
März  178.

Tara,  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  dieselbe  623.

Telegraphen-Anstalten;  Uebersichten  über  die  eingerichteten  und
aufgehobenen,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der
Dienststunden.  Für  das  IV.  Vierteljahr  1877  18;  1878  für
das  l.  Vierteljahr  187;  lI.  Vierteljahr  413;  III.  Vierteljahr  534.

Telegraphischer  Verkehr  mit  Großbritannien  und  Irland  695.

v.  Thielau,  Geschäftsträger  in  Madrid,  Ermächtigung  zur
Vornahme  von  Civilstandsakten  447.

Thierärzte;  Bekanntmachung,  betr.  die  Prüfung  derselben  160.

—  s..  a.  Approbationen.

Tiemann,  Kaufmann  in  Antwerpen,  Ernennung  zum  Konsul
500.

Titus,  Dampfschiff  s.  Flaggenatteste.

 

 

XV

Thörl,  Kaufmann,  Ertheilung  des  Exequatur  als  österreichischungarischer
  Vize-Konsul  in  Harburg  432.

Thomson,  Kaufmann  in  St.  John,  Ernennung  zum  Konsul
111.

Thormann,  Kaufmann  in  Rendsburg,  Ertheilung  des  Exequatur
  als  schwedisch-Horwegischer  Vize-Konsul  daselbst  453.
Trau-Erlaubnißscheine.  Bekanntmachung,  betr.  die  in
Italien  und  Belgien  zur  Ertheilung  von  Bescheinigungen  über
das  Nichtvorhandensein  von  Ehehindernissen  zuständigen  Behörden

  284.

v.  Treskow,  Vize-Konsul  in  Alexandrien,  Ermächtigung  zur
Vornahme  von  Civilstands-Akten  156.

Triton,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

u.

Umzugskosten  der  Personen  des  Soldatenstandes  des  preußi—
schen  Heeres  326.

V.

Veers,  Kousul  in  Zanzibar,  Entlassung  104.

Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Belgien  wegen  gegenseitiger
  Zulassung  der  beiderseitigen  Staatsangehörigen  zum
Armenrecht  651.

Vietz,  Untersteueramt,  Aufhebung  383.

Vintzens,  Kaufmann  in  Moulmein,  Ernennung  zum  Konsul
278.

Vittery,  Vize-Konsul  in  Brixham,  1  155.

Vogeler,  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur,  Ernennung  zum
Hülfsdezernenten  in  der  Admiralität  unter  Verleihung  des
Karakters  „Admiralitätsrath“  321.

Vorbote,  der;  in  Chicago  erscheinende  periodische  Druckschrift,
Verbot  451.

W.

Waarensendungen  s.  Regulativ.

Wagner,  Admiralitätsrath,  Ernennung  zum  Wirkl.  Admiralitätsund
  vortragenden  Rath  in  der  Admiralität  321.

Waldheim,  Untersteueramt;  Aufhebung  der  mit  demselben  verbundenen
  Niederlage  für  Taback  rc.  und  Befugniß  14.

Wallin,  Kaufmann  in  Gamlakarleby,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  555.  «

Wangeroog’erLeuchtthurm,  Setttapl)otsxtatioit,  Aufhebung  694.

Wantzelius,  Konsul  in  St.  Thomas,  Entlassung  695.

Weardale,  Brigyg,  s.  Flagenatteste.

Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich.  Nachweisung  der
Einnahmen;  April  bis  Dezember  1877  12;  April  1877  bis
Januar  1878  90;  bis  Februar  128;  bis  März  180.  —  April
1878  261;  April  bis:  Mai  329;  Juni  411;  Juli  466;
August  497)  September  561;  Oktober  624;  November  662.

Weiland,  Geh.  Kanzlei-Sekretär,  Ernennung  zum  Geh.  Journalisten
  beim  Rechnungshof  243.

Weise,  Regierungsrauh  in  Königsberg,  Ernennung  zum  Vorsitzenden
  des  dortigen  Seeamts  314.

Wermuthpuloer,  s.  Denaturirung.

Weserdeich,  Nebenzollamt  II.,  Aufhebung  234.
        <pb n="16" />
        XVI

Wilhelm,  Militär-Intendantur-Sekretär,  Ernennung  zum  Geh.

revidirenden  Kalkulator  beim  Rechnungshof  243.

Winter,  Vize-Konsul  in  Bordeaux,  Ernennung  zum  Konsul  4.

Württemberg,  s.  u.  Post.

Z.

Zahnärzte,  s.  Approbationen.
Ziffos,  Vize-Konsul  in  Accant  432.

 

Zölle  und  Verbrauchssteuern.
Zur  Kontrole  den  Direktivbehörden  und  Hauptämtern  beige—
ordnete  Beamte  119.  182.  243.  284.  508.  561.

—  s.  a.  Einnahmen.

Zollregulativ,  s.  u.  Eisenbahnen.

Zucker  in  Plattenform,  Ausfuhrvergütung  330.

—  Uebersichten  über  die  Ein=  und  Ausfuhr,  s.  Rübenzuckerfteuer.
        <pb n="17" />
        Anhang.

Entscheidungen  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen.

1.  Abschiebung,  widerrechtliche.  Bei  Ersatzansprüchen,  welche

daraus  abgeleitet  werden,  findet  §  34  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Juni  1870  ebenfalls  Anwendung  42.

—  —  Der  benachtheiligte  Armenverband  kann  nicht  nur
auf  Uebernahme  der  vorläufigen  Fürsorge,  sondern  auch  auf
Ersatz  der  nothwendig  aufgewendeten  Armenpflegekosten
klagen  248.

—  —  wird  durch  den  Wunsch  des  Hülfsbedürftigen,  nach
seiner  angeblichen  Heimath  befördert  zu  werden,  nicht  ohne
Weiteres  der  Widerrechtlichkeit  entkleidet  248.

2.  Anerkenntniß,  irrthümliches,  der  Fürsorgepflicht  ändert
an  der  rechtlichen  Lage  des  Falles  nichts  81.

.  Armenpflege.  Wenn  die  Aufnahme  eines  kranken  Kindes

in  eine  Krankenanstalt  auf  den  Antrag  seines  Vaters  direkt

durch  den  Kreisausschuß  als  vorgesetzte  und  nach  §.  75  ur
des  Kompetenzgesetzes  vom  26.  Juli  1876  zu  Beschwerden
der  Armen  über  Ortsarmenverbände  in  den  Fällen  des
§.  63  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  vom  8.  März
1871  kompetente  Behörde  des  zur  vorläufigen  Unterstützung
verpflichteten  Armenverbandes  verfügt  ist,  und  die  betreffeuden
  Kosten  durch  den  Kreisausschuß  von  diesem  Armenverband
  eingezogen  worden  sind,  hat  dieser  letztere  einen  Erstattungsanspruch
  gegen  den  Ortsarmenverband  des  Unterstützungswohnsitzes
  ebenso,  als  ob  er  die  Aufnahme  in  die
Krankenanstalt  sofort,  oder  auf  die  Beschwerde  des  Vaters
in  Folge  der  Anweisung  des  Kreisausschusses  selbst  angeordnet
  hätte  191.

 

 

4.

9.

10.

Aufenthaltsort.  Der  Armenverband  des  A.  kann  nicht
in  Anspruch  genommen  werden,  wenn  nicht  seinen  Organen
die  Hülfsbedürftigkeit  erkennbar  geworden  und  gleichwohl
die  erforderliche  Unterstützung  grundlos  versagt  worden
ist  83.  .

Ausländer,  deren  Unterstützungswohnsitz  in  Preußen  wird
auch  von  den  Kindern  getheilt  235.

Domizillosigkeit.  Die  Fortdauer  derselben  wird  nicht
präsumirt,  sondern  der  Beweis  liegt  in  jedem  neuen  Unter—
stützungsfalle  demjenigen  Armenverbande  ob,  welcher  einen
Anspruch  darauf  gründet  227.

Identität  einer  Person  mit  einer  aufgefundenen  Leiche
wird  durch  die  standesamtlichen  Sterberegister  in  Preußen
bewiesen,  bis  der  Nachweis  der  Fälschung  2c.  der  Anzeigen
und  Feststellungen,  auf  Grund  deren  die  Eintragung  stattgefunden
  hat,  erbracht  ist  81.

Landarmenverband,  welcher  ist  zur  Fürsorge  verpflichtet,
wenn  mehrere  Mitglieder  derselben  Familie  in  verschiedenen
Landarmenbezirken  hülfsbedürftig  werden?  41.

Polizeigefangene,  kranke;  deren  Heilung  fällt  nicht  der
Armenpflege  zur  Last  80.

Unterstützung,  vorläufige,  auch  dann  zu  gewähren,  wenn
der  Hülfsbedürftige  eigenmächtig  den  Heimathort  verlassen
hat,  um  anderwärts  sich  in  eine  Krankenanstalt  aufnehmen
zu  lassen  25.
        <pb n="18" />
        Chronologische  Uebersicht

VI.  Jahrganges  1878.

 

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Stücks.
.  2c.
1878.
4.  Januar  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  O00O00  2  9
4.  „  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung  im  Jahre  1878  zu  gewährenden
Vergütung  .  2  9
23.  „  Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig:  freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind  4  50
23.  „  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welchen  provis  erisch  zestattet
worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen  4  64
29.  „  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  7  5  69
4.  Februar  Abänderungen  der  Postordnung  vom  18.  Dezember  1874  7  92
14.  „  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000.“  8  97
15.  „  Aufhebung  der  88.  89  und  91  der  Eichordnung  8  104
18.  „  Ergänzungen  bezw.  Abänderungen  und  Berichtigungen  des  Verzeichnisses  s  der
Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter  im  Deutschen  Reich  12  144
20.  „  Behandlung  der  portopflichtigen  Korref  vondenz  zwischen  deutschen  und
schweizerischen  Behörden  8  95
26.  „  Behandlung  der  portopflichtigen  Korres  Vendent  wi  wirtenbe
und  schweizerischen  Behörden  .  9  105
11.  März  Ausgabe  von  Schatzanweisung  en  im  Beirage  von  15  000  000  4  11  130
14.  .„  Nachtragsverzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung
von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Wefühiyang  für  den  einjährig—
freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind  12  145
14.  Ertheilung  der  provisorischen  Berechtigung  zur  Ansstellung  hultiger  Zeugnise
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjahris—  freiwilligen
Militärdienst  an  eine  Anstalt  12  147
14.  „  Erlöschen  der  Berechtigung  einer  Anstali  zur  Ausstellung  gültiger  Zeuguise
über  die  wissenschaftliche  Besähigung  für  den  einlährig  fr  eiwilligen
Militärdienst  12  148
15.  „  Aufruf  und  Einziehung  der  von  der  cmmien  Preubisden  Bant  ausgegebenen
  Einhundertmarknoten  12  138
20.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  5  000  000  M.  12  134
        <pb n="19" />
        Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Stücks.
2c.  2c.
1878.
25.  März  Nachträge  zur  Eichordnung  2c.  16  205
27.  „  Prüfung  der  Thierärzte  14  160
30.  "„  Verlängerung  des  Handels=  und  Schiffahrts-  Vertrags  mit  Italien  14  159
2.  April  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der
Seesteuerleute  und  der  Seeschiffer  14  166
9.  „  Aufruf  und  Einziehung  der  Einhundertmarknoten  der  Rostocer  Bant  15  173
10.  „  Aufruf  und  Einziehung  der  Einhundertmarknoten  de  der  vormaligen  Preu—
ßischen  Bank.  ..  ..  ..  15  173
12.  „  Ausgabe  von  Schatanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  A  16  195
30.  „  Einführung  eines  neuen  Eisenbahn-Frachtbrief-Formulars  und  Abänderung
  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  18  238
3.  Mai  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  5  000  000  Kx  19  241
9.  „  Abänderung  einer  Vollzugsbestimmung  zum  Eisenbahn-  Postgesebe
vom  20.  Dezember  1875  20  261
II1.  „  "  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  ..l  20  253
14.  ,„  Verzeichniß  der  fungirenden  Strandämter,  der  denselben  untergeordneten
Strandvögte  und  der  den  Strandämtern  vorgesetzten  Aufsichtsbehörden.  22  285
22.  „  Bekanntmachung,  betr.  die  in  Italien  und  die  in  Belgien  zur  Ertheilung  von
Bescheinigungen  über  das  Nichworhandensein  von  Ehehindernissen  zuständigen
  Behörden  .  22  284
23.  „  Umzugskosten  der  Personen  des  Soldatenstandes  des  preußischen  Heeres  24  326
24.  „  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  10  000  000  4  22  283
5.  Juni  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  O000  ..  23  320
12.  „  Normen  für  die  Konstruktion  und  Ausrüftung  der  Eisenbahnen  Deutchlands
  24  332
12.  ,  Bahnordnung  für  deutiche  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedentung  24  341
12.  „  Abänderungen  von  Bestimmungen  des  Bahn-  Volisei-  RNeglements  für  die
Eisenbahnen  Deutschlands  .  24  355
12.  „  Abänderung  der  Signal-Ordnung  fü  die  Eis  envahnen  Dentschlands  24  363
12.  "  Bestimmungen  über  die  Befähigung  von  Bahnpolizeibeamten  und
Lokomotiv  führern  24  364
6.  Juli  Bekanntmachung  zur  kuefübn  des  besches,  betr.  den  Spieltarten
Stempel  28  403
12.  „  Herausgabe  einer  Sammlung  der  Entscheibungen  des  l  Ober—
Seeamts  und  der  Seeämter  29  425
31.  „  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Vetrage  von  15  000  O0O00  Ml.  31  445
31.“,  Ergänzungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der
Eichämter  mit  Angabe  der  von  ihnen  geführten  Stempelzeichen  34  475
1.  August  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  in  Chicago  unter  dem  Namen  „Der  Vorbote“
  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  ...  ....  32  451
22.  „  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  .#  35  480
4.  September  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  O00  M.  36  487
        <pb n="20" />
        XX

 

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  t.  des  Seite.
Bekanntmachungen  -Inhalt  Stücks.
2c.  2.  «
1878.
25.  September  Nachtragsverzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung
gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig.
freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind  39  521
25.  »  Nachtragsverzeichniß,  der  höheren  Lehranstalten,  welchen  provisorisch
gestattet  worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für
den  ein  jährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen  39  523
14.  Oktober  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  4  42  561
18.  „  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Belgien  wegen  gegenseitiger  Zu—
lassung  der  beiderseitigen  Staatsangehörigen  zum  Armenrecht  49  651
19.  „  Aufruf  und  Einziehung  der  Einhundertmarknoten  der  Rostocker  Bank  43  585
2.  November  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878,  betr.  den  Spielkarten.
Stempel  46  614
II.  „  Ausführung  des  *  vom  3.  3n  1878.  beir.  den  Spielkarten.
Stempel  46  623
19.  “  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  goo  000  AM.  47  633
29.  „  Verlängerung  des  Handels-  und  Schiffahrtsvertrages  mit  Italien  49  652
2.  Dezember  Verbot  des  Blattes  „Schweizerischer  Erzähler"“  .  .  49  648
12.  „  Gebührnisse  der  zur  Durchführung  von  Absperrungsmaßregeln  gegen  die  Rind  er—
pest  verwendeten  Militärkommandos  und  die  Erstattung    der  entstandenen
Wehrkosten  aus  Reichs-Civilfonds  ...  .  ..  51  668
12.  »  Verbot  der  Druckschrift  „Le  Mirabeau,  Organe  des  Sections  Wallonnes“  51  673
12.  «  Verbot derDruckfchrlft L’avantgarde, Organe Collecitviste et Anarchiste«  51  673
21.  „  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  +.  52  692
22  „  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung  im  Jahre  1879  zu  gewãhrenden
Vergütung  52  693
Regulativ,  betr.  die  zollamtliche  Behandlung  von  Waarensendungen
aus  dem  Inlande  durch  das  Ausland  nach  dem  Inlande  ....  17  211
Bestimmungen,  betr.  die  Herstellung  von  Wermuthpulver  zur  Denaturi-  «
rung von Salz..  .  .  17  223
Geschäftsordnung  für  das  Ober-  Seeamt  21  276
Geschäfts-Regulativ  für  die  auf  Grund  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen
  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  gebildete  Reichs-Kommission  45  601
Verzeichniß  der  auf  Grund  des  §.  29  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen
Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  als  Landespolizeibehörden“  und
„Polizeibehörden“  bezeichneten  Behörden  ..  46  607

 

 

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="21" />
        Central  -  Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

  

**

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  4.  Januar  1878.

9)  1.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  1

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verlängerung  des  Handels-
  und  Schiffahrtsvertrags  mit  Italien  .  ..  2

.  Finanz-Wesen:  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  2

4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestelle  Erpel  der
preußischen  Ostbahn::  2

 

5.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen


6.  Zoll =  und  Steuer-Wesen:  Einschluß  des  Geestendorfer
Freigebiets  in  die  deutsche  Zollgrenze;  —  Aufhebung  eines
Untersteueramts  4

7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme
  von  Civilstands-Akten:  4

8.  Personal-Veränderungen  2c.:
der  Reichs-Hauptkasse

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:

1.  der  Arbeiter  Gustav  Bäckström,  geboren  zu  Wexiö  in  Schweden,  36  Jahre  alt,  nach
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  im  Rückfalle,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Stralsund  vom  10.  Dezember  v.  J.,

2.  der  Arbeiter  Franz  Patzel  aus  Switschin  (Bezirk  Hohenelbe  in  Böhmen),  34  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom  29.  November  v.  J.,

3.  die  Eisenbahnarbeiter:

a)  Pietro  Barcarol  aus  Agordo,  25  Jahre  alt,
b)  Vincenzo  Michelin  aus  Aviano,  35  Jahre  alt,
c)  Pio  Pellin  aus  Fonzaso  in  Stalien,  43  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

durch  Beschluß

der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  5.  Dezember  v.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="22" />
        2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Die  von  der  Königlich  italienischen  Regierung  erfolgte  Kündigung  des  Handelsvertrags  zwischen  dem  Zollverein
  und  Italien  vom  31.  Dezember  1865  und  des  Schiffahrtsvertrags  zwischen  dem  Norddeutschen  Bunde
und  Italien  vom  14.  Oktober  1867  wird  nach  einem  mit  der  Königlich  italienischen  Regierung  neuerdings
getroffenen  Abkommen  erst  mit  dem  1.  April  1878  in  Wirksamkeit  treten.

Bis  dahin  bleiben  die  erwähnten  Verträge  in  Kraft.

Berlin,  den  29.  Dezember  1877.

Der  Reichskanzler.
In  BVertretung:

Hofmann.

 

3.  Finanz-Wesen.

 

In  der  Zeit  vom  16.  bis  23.  Dezember  1877  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.

 

144.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  Januar  1878  wird  die  an  der  preußischen  Ostbahn  zwischen  den  Stationen  Schneidemühl  und
Friedheim  errichtete  Haltestelle  Erpel  dem  Verkehr  übergeben  werden.
Berlin,  den  28.  Dezember  1877.

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="23" />
        5.

 

 

 

–  3

Münz-Wesen.

Ueberseicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  29.  Dezember  1877  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Goldmunzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermönzen.
Woche  vom  —
bis  *  Doppel-  Halbe  5  2  1  50  20  en  10  vf  5  pf  1
ez.  18  Kronen.  ..  .  -  ..  ..  Pfennig-  ennig-  Pfenniginr
  den  kronen.  Kronen.  Markstücke.  Markstücke.  Markstücke.Pfennigstücke.  Psennigstücke.  stücke  ¾  stücke  stücke  stücke.
In:
worden  in  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.“  Mark.  Pfl.]  Mark.  f.aar.  Pf.  Mark.  Pf
2)  Berlin  —  —  169  175  —  —  129  123  —  —  —  —  —  —  —  —-b)
  Hannover  —  —  189  685  —  —  48  164  —  —  —  —  —  —  —  —  —
o)  Frankfurt  —  —  —  —  —  —  22  428 00  U.  —  —  —  5
4)  München  —  —  232595  —  —  —  —  E  —  —  —-e)
  Dresden  —  —  93  390  —  —  —  —  —  —  —  —  —
0  Stuttgart  —  —  188  255  —  —  —  40  500  00  —  —  —  —  —  —  —
c)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  53  269 00  .  —  —  —  ——
d)  Darmstadt  —  —  143880  —  —  —  37  162,00  —  —  —  —  —
M  Hamburg  800  580  —  —  —  29  824  —  —  —  —  —  —  —  —  —
—*  800  580  —  1  6  9860  —  29  s24  177268153  ass  oo  —  —  —  —  +
2  Hierven
find  auf
Privatatrechnung
  geprägt
worden  in:
)  Hamburg  800  580
Summe  2.  800  580
3.  Vorher
Waren
geprägt  in:
a)  Berlin  S  840  070  6  6s  56  401  5  829  305  3  159  29  50  90|1  266  27350
v)  Hannover20041  507  1724  259  1  281  812  902  380
e)  Frankfurt2010  3442  0001  SO55  S08  11  30  3  406  973  1  523  460  30  1%
d)  München07959  640  20405|  021  3  40  989  1  464  688  20  331  19533
e)  -Dresden54  ö9s  56019  379  7201915  450%  64  54  OUos3  130  o40  955  439  359  oos  ss  188  324  10
1)  Stuttgart  54  007  16028  877  4604%  6  5304  %  2279  470  1007  295  169  213  50  306  59880
5)  Karlsruhe,  21401  360  33  0O3o  1725  4443960  005  930  41  160  86860141  994  159  433  018/80  200  Os
d)  Darmstadt  16  766  33012  596  23763  410|2192  4252080  216  673  4312054  570/00033  755  1  086  197  186  487  18835  26741
1)  Hamburg  66  410  76807  8ö58  70  0  1006  30  04  44  2  072  152  1  085  012  99  84068
Summe  3.  158  423  260|364  062  160  23  426  023153  )2  97  781  0664  oso  4%%  951  130  00  35  717  923/893  502  53070  11  657  W  6213  207  3  382  722/83
1I!  1  D.  1
4.  Gesammt.  *  I
Ausprägung159  223  840  160  24  443  00571  653  09510  892|144  257  69171  104  489  00  35  717  992/803  „02  530%70  11  657  813  756  213  .  3  382  72283
"6“  —.  —  —  4  —..———  Ê  —
1  547  729  005  Mark.  420  544  089  Mark  80  Pf.  35  160  344  Mark  45  Pf..  Mark  27  Pf.
5.  Hiervon
f´sind  auf
Privatrechnung
  geprägt
worden  in:
a)  Berlin  156  533  380
d)  Hannover  10  023  180
c)  München  483  140
d)  Dresden  23  620
·)Hamburg  65  884  720
Summe  5.  237  946  040  Mark.
        <pb n="24" />
        G.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Am  1.  Januar  1878  ist  das  bisher  vom  Zollgebiete  ausgeschlossene  Geestendorfer  Freigebiet  in  die  deutsche

Zollgrenze  eingeschlossen  worden.

Die  neue  Zollgrenze  folgt  von  der  bisherigen  Zolllinie  bei  der  Abfertigungsstelle  am  Kai  in  Geestendorf
  dem  Damm  der  Bremerhavner  Eisenbahn  bis  zum  Uebergange  der  Eisenbahn  über  die  neue  Geeste  nach
der  Geestehelle,  beläßt  den  Eisenbahndamm  selbst  im  Freigebiete  und  wird  am  jenseitigen  Ufer  der  Geeste  durch

die  alte  Zolllinie  fortgesetzt.

 

Dee  Königlich  preußische  untersteueramt  zu  Sögel  im  Hauptamtsbezirk  Nordhorn  ist  zum  1.  Januar  d.  J.,
unter  Ueberweisung  seines  Hebebezirkes  an  das  Untersteueramt  zu  Meppen,  aufgehoben  worden.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaiserlichen  Vize-Konsul
Heinrich  Winter  zu  Bordeaux  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Herrn  P.  Groen  zu
Helder  an  Stelle  des  von  dem  Posten  zurückgetretenen  H.  Berghuys  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Vize-Konsul  Alexander
Robertson  zu  Peterhead  zum  Konsul  und  den  Kaufmann  Robert  Robertson  zum  Vize-Konsul  des
Deutschen  Reichs  daselbst  zu  ernennen  geruht.
        <pb n="25" />
        —  5  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Eisenhändler  und  Rheder
C.  E.  Müller  zu  Middlesborough  an  Stelle  des  zurückgetretenen  H.  Bolckow  zum  Konsul  des  Deutschen
Reichs  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaufmann  John  R.
Mackenzie  zu  Inverneß  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  H.  Mackintosh  zum  Vize-Konsul
des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Schiffsmakler  und  Kaufmann
  W.  Robertson  zu  Burnt  Island  am  Firth  of  Forth  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs  zu
ernennen  geruht.



Den  Kaiserlichen  Konsul  Feigel  zu  Havana  und  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsulats-Verweser  Kornhoffer
zu  Jassy  ist,  in  Erweiterung  der  denselben  früher  übertragenen  standesamtlichen  Befugnisse,  auf  Grund
des  §.  85  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875,  für  ihre  Person  und  ihre  resp.  Amtsbezirke  auf  den
Wunsch  des  schweizerischen  Bundesraths  die  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Eheschließungen  und  zur
Beurkundung  der  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  wie  für  Reichsangehörige  2c.,  so  auch  für  die  unter
ihrem  Schutze  stehenden  Schweizer  ertheilt  worden.

 

8.  Personal-Veränderungen  2c.

Bei  der  Reichs-Hauptkasse  (vergleiche  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1876  S.  207)  ist  für  den
ausgeschiedenen  Bank-Buchhalter  Duckstein  als  Buchhalter  bestellt:  der  Kalkulatur-Diätarius  Niederschuh.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="26" />
        <pb n="27" />
        Zentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  11.  Januar  1878.

M2.

 

 

 

Inhalt:
2.
3.

.  Zoll-  und  Stener.  Wesen:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  7
Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  .

Militär-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  den  Vertrag
der  für  die  Naturalverpflegung  im  Jahre  1878  zu  gewäh,
renden  Vergütung

.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

von  Reichsmünzen  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank
  10
Bekanntmachung,  betreffend
die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der
Stadt  Lüttich;  —  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wech.
selstempelsteuer  in  den  Monaten  April  bis  Dezember  1877;
—  Eröffnung  einer  Uebergangsstraße  und  Uebergangssteuer-Auf

  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:

1.  der  Arbeiter  Jakob  Gärtner,  geboren  zu  Trauen,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

 

stelle;  —  Befugnisse  von  Steuerämtern  —  Aufhebung  eines
Steueramts  11
Post=  und  Telegraphen=  Wesen:  Postdampfschiffahrt  des
Norddeutschen  Lloyd  zwischen  Bremerhaven  und  New-York;
  —  Uebersicht  über  die  während  des  vierten  Vierteljahres
  1877  eingerichteten  und  aufgehobenen  Post-Anstalten;
—  desgl.  Telegraphen  =  Anstalten  15

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Nieding.  .  Remilly,

  der  Schlußstrecke  Demmin=  Stralsund  der  Berliner
Nordbahn  und  der  Bahnstrecken  Kolmar-Altbreisach  und
Ottbergen-Northein.  .  24
Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen.
  25
Konsulat=  Wesen:  Bestellung  eines  -  —
Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilung  26

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

20  Jahre  alt,

ortsangehörig  zu  Böhmisch-Leipa,

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  20.  Dezember

  1877,

2.  der  Bäckergesell  Samuel  Teichmann  aus  Wieprz  in  Galizien,

19  Jahre  alt,  nach  erfolgter

  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom  20.  Dezember  1877,

3.  der  Arbeiter  Hakon  Svendson  aus  Veniöl  in  Schweden,  39  Jahre  alt,  nach  wiederholt
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  29.  Dezember  1877,

2
        <pb n="28" />
        4.  die  Tagelöhnerinnen:
a)  Margarethe  van  den  Acker,  22  Jahre  alt,
b)  Wittwe  Weißer,  Margarethe,  geborene  Klerdonk,  26  Jahre  alt,
beide  aus  Venlo  in  den  Niederlanden,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu
Düsseldorf  vom  21.  Dezember  1877,
5.  der  Schreiner  Wenzel  Brabec  aus  Petrowitz  (Bezirk  Rakonitz  in  Böhmen),  geboren  1832,
6.  der  Schuhmacher  Leopold  Künzel  aus  Netschetin  (Bezirk  Kralowitz  in  Böhmen),
26  Jahre  alt,
.  der  Müllergesell  Karl  Streje  aus  Ruppau  (Bezirk  Prestic  in  Böhmen),  20  Jahre  alt,

8.  der  Bäckergesell  Wilhelm  Stumfoll  aus  Laugendorf  (Bezirk  Schüttenhofen  in  Böhmen),
geboren  1849,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  5  wegen  Landstreichens  und  Anleitens  zum
Betteln,  zu  6  und  8  wegen  Landstreichens  und  Bettelus,  zu  7  wegen  Landstreichens
und  Beilegung  eines  falschen  Namens,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts
  zu  Deggendorf  vom  bezw.  13.,  18.,  19.  und  20.  Dezember  1877,

9.  der  Schuhmachergesell  Thomas  Vavrinetz  aus  Holkowitz  (Bezirk  Strakonitz  in  Böhmen),
31  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Regen  vom  10.  Dezember  1877,

10.  die  unverehelichte  Tagelöhnerin  Magdalena  Schaecher  aus  Haid  (Bezirk  Tachau  in
Böhmen),  45  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls  und  Landstreichens
  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Waldmünchen  vom
14.  Dezember  1877,

11.  der  Schlossergesell  Leopold  Peter  aus  Cechtitz  (Bezirk  Ledetsch  in  Böhmen),  40  Jahre  alt,

12.  der  Dampfkesselheizer  Leo  Kordik,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Silberberg  (Bezirk  Kaglitz
  in  Böhmen),  35  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  11  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und
strafbarer  Drohung,  zu  12  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,  durch  Beschluß
des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Passau  vom  13.  Oktober,  bezw.  16.  November
1877,

13.  der  Bäcker  Alfons  Jacquemin,  geboren  am  24.  Mai  1854  zu  la  Baffe  (Departement
der  Vogesen  in  Frankreich),  «  «

14.  der  Tagelöhner  Johann  Peter  Amps,  geboren  zu  Deutsch-Rumbach  im  Ober-Elsaß,  ortsangehörig
  zu  St.  Die  (Departement  der  Vogesen  in  Frankreich),  38  Jahre  alt,

15.  der  Weißgerber,  Franz  Ludwig  Beaudran,  geboren  am  28.  März  1834  zu  Paris,

16.  der  Uhrmacher  Josef  Nacher,  geboren  zu  Sitten,  (Kanton  Wallis  in  der  Schweiz),
31  Jahre  alt,

17.  die  Anna  Mangenot,  geboren  zu  Boussières  in  Frankreich,  30  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  17  auch  wegen
Bettelns),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  (zu  13
und  14)  18.  resp.  19.,  20.  und  22.  Dezember  1877,

18.  der  Schuhmacher  Johann  Wacker,  geboren  am  17.  Juni  1835  zu  Sondernach  (Kreis
Kolmar  im  Ober-Elsaß),  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  groben  Unfugs,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
Benirlsprasidenten  zu  Kolmar  vom  15.  Dezember  1877,

—

un
auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind:
19.  der  Dienstmann  und  Gesindemäkler  Johann  Rudolph  aus  Warnsdorf  in  Böhmen,  35  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Kuppelei,  durch  Beschluß  der  Königlich
sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  21.  November  1877,
        <pb n="29" />
        —  9  —

20.  der  Flößer  Josef  Bukowitsch,  angeblich  aus  Jakobshof  und  ortsangehörig  zu  Heugraben
in  Ungarn,  26  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  mehrfachen  schweren  Diebstahls
erkannten  Zuchthausstrafe  von  2½  Jahren,  durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen
Regierung  des  Neckar-Kreises  zu  Ludwigsburg  vom  7.  Dezember  1877,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  durch  8.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  des  Deutschen
Reichs  für  das  Etatsjahr  1877/78,  vom  28.  April  v.  J.  (R.-G.-Bl.  S.  425)  mir  ertheilten  Ermächtigung
habe  ich  bestimmt,  daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  Schatzanweisungen
  im  Gesammtbetrage  von  fünfzehn  Millionen  Mark,  und  zwar  in  Abschnitten  von  je  eintausend,
zehntausend,  fünfzigtausend  und  einhunderttausend  Mark  ausgegeben  werden.  «

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  zweiten  Absatzes  des  8.  6  des  erwähnten  Gesetzes  habe  ich
serner  angeordnet,  daß  diese  Schatzanweisungen  als  unverzinsliche  ausgefertigt  werden.  Die  Dauer  ihrer
Umlaufszeit  ist  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  XXXIII.  von  1877)  auf  drei  Monate,  vom  23.  Dezember
1877  bis  zum  23.  März  1878,  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  I.  von  1878)  auf  vier  Monate,  vom
4.  Januar  bis  zum  4.  Mai  1878,  und  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  II.  von  1878)  auf  fünf  Monate,
vom  5.  Januar  bis  zum  5.  Juni  1878,  festgesetzt.

Die  Reichsschulden-Verwaltung  ist  wegen  Ausfertigung  der  Schatzanweisungen  mit  näherer  Anweisung
versehen  worden.  «

Berlin,  den  4.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

3.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  —  R.-G.-Bl.  S.  52  —  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1878  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung  für
Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskost  80  Pfennig  65  Pfennig
b)  für  die  Mittagskost  40  O%  35  -
c)  für  die  Abendkost..  .  .  25  -  20  -
d)  für  die  Morgenkost.  15  -  10  -

Berlin,  den  7.  Januar  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

2*
        <pb n="30" />
        1.

Münz-10



Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  5.  Januar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

und  Bank-Wesen.

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..Jä--.
1.  In  der  Goldmünzen.  Silbermünzen.  Nickelmünzen.  Kupfermünzen.
Woche  vom 30.  2  1
Dez  0  un  Doppel-  Halbe  5  2  1  50  20  Pfennig  10  Pfennig  Pfennig  Pfennig
5.  Jan.  1878  .  .  .  .  ..  enn-  ennig-  "c
ind  heprägt  kronen.  Kronen  Kronen.Markstücke.]  Markstücke.Markstücke.Pfennigstücke.Pfennigstücke.  sti  Pfennig  *  stücke.  stücke.
worden  in:  Mark.  Mark  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.Mark.  Pf.]  Mark.  #.]  Mark.  Bf.|Mark.  Pf.]  Mark.  Pl.  Mark.  #
a)  Berlin  —  —  158  865  —  —  158  293  ——  —"  —  —  —  —.  —
b)  Hannover  —  —  115  555  —  —  22236  —  E—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
o)  Frankfurt  —  —  —  —  —  —  105  567|50  ——  —  —  —  —  —  —  ——
d)  München  —  —  62775  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —
s)  Dresden  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
0  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  %  36150  —  —  —  —  —.  —  —  —
8)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  “  —  —  —  —  —  —  —  —  —
n)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —
i)  Hamburg  1  201  780  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1  201  780  —  337  195  —  —  160  579  199  949//00  ——  —.  ———  ——  —.—
2.  Hiervon
sind  auf
Privatrechnung
  geprägt
worden  in:
a)  Hamburg  1201  780
Summe  2.  1  201  780
3.  Vorher
waren
geprägt  in:
a)  Berlin  .  %0  0520  428  50  1918  67290  1266  273850
v)  Hannover3720|55  14220  250%%s00
e)  Frankfurt07  2201  10  4  S05  %  811  3060%0  10800  4
d)  München  107  959  64040  136  520175  100  9  356  330|  13  763  278/17  817  5728  314  35300|8094  15680  3  420  98940  1464  680  835  161200  331  19533
o)  Dresden  54  598  56019  3797200200  840  64  544  3141  00%%5  %Sé6S  41
1)  Stuttgart  54  007  16028  877  40  O  3  S42OO|  935  0524002279  470  4%1007  293100  469  21350
6)  Karlsruhe  21  401  360|2  336  ob3os  1725  4443405005  930|41  6  ½½1%-o
b)  Darmstadt16  766  33125969930  907  29002192  4256  O  9  50O0  1  s0  1977001  487200  912  85  26741
1)  Hamburg  67  211  3607  858  7002204  1006  078  308  923  123836  4954431  638|50%  754  8330|80(2  072  152  70/1  os5  0411024  1018  84  068938
Summe  3.1159  223  840·364  062  1600  24  443  00571  653  oss  97  810  so2  144  257  69171  104  489  oo  35  717  922|  80|  23  502  530  7011  667  813  756213207444
4.  Gesamt-Ausprägung
  160  425  620|364  G  16ö02  0  200|S9  10  399|144  438  270|71  304  138  oo  35  717  922/80|23  502  53070|111  657  813  756  213  20744  3238272282
W-  —  J  —  —  WN  —  ——  ê
S.  Hiervon  1  549  267  980  Mark.  420  924  617  Mark  80  Pf.  35  160  344  Mark  45  Pf..  Mark  77  Pf.
find  auf  6
Privatrechnung
  geprägt
worden  in:
a)  Berlin  156  533  380
b)  Hannover  10  023  180
)  München  483  140
•+è  Dresden  23  620
e)  Hamburg  67  086  500
Summe  6.234  149  820  Mark.
        <pb n="31" />
        Vom  24.  bis  31.  Dezember  1877  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  350  786,68  M  für  112  560,32  4
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  26  330  666,33  „  „  196  743  986,37  „
Zusammen  für  26  681  453,01  „K  für  196  856  546,69  MA

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Bekanntmachung,

betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich
vom  Jahre  1853.

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  3.  November  v.  J.  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich
S.  526,  Reichs-Anzeiger  Nr.  261  —  wird  nachstehend  ein  neuntes  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen
der  Lütticher  Prämien-Anleihe  vom  Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni  1871
—  R.-G.-Bl.  S.  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen  Nummern  tragende
Stücke  ersetzt  sind,  veröffentlicht:

2423;  16227;  38578;  38583;  38584;  55767;  76555;  79653.

Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben,  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gew  ahrt
werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Reichskanzler-Amt  einreichen.

In  Betreff  des  hierbei  zu  beobachtenden  Verfahrens  wird  auf  die  Bekanntmachung  vom  22.  Februar
1876  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  99,  Reichs-Anzeiger  Nr.  48  —  Bezug  genommen.

Berlin,  den  4.  Januar  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="32" />
        Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.n

Ober-P  ostdireltions-  Bezirke.  April.  Mai.  Juni.  Juli.

A  A.  A.  A.

J.  Im  Reichs-Postgebiete.
1.  Königsberg  18  600  55  19  475  35  16  669  80.
2.  Gumbinnen  3010  95  2  876  00  2  898  95  3  160  95
3.  Danzig  14  661495  132  90  %  4%
4.  Berlin  58  4855  505  3560  208  55
5.  Potsdan  4046  55  3  392  45  3  546  75  680
6.  Frankfurt  a.  O.  6  609  95  7  066  35  8  382  70  7285  65
7.  Stettin  13  6656102222  50  14634  05  S5
8.  Köslin  2451  0  2  167  45  2  850  40  2  6493  65
9.  Posen  5343  75  4315  85  5  670  50  5  620  55
10.  Bromberg  3  1665  5  3  112  90  3  633  35  3  634  90
11.  Breslau.  20  7353  206  088  O021  580  918  5°40  45
12.  Liegnitz  7  684  6  355  40  8  032  50  7249  60
13.  Oppeln  7  815  55  8  120  0  7906  10  7  607  70
14.  Magdeburg  15  285  45  16  130  556  0  10
15.  Halle  a.  S.  7  406  65  7  004  05  8  687  30  7  492  65
16.  Erfurt  9707  20  9  580  40  9  424  15  8  372  90
17.  Kiel  7  707  90  7279  90  5553  25  6  144  45
18.  Hannover  6951  90  6  033  70  6  823  65  8  852  10
19.  Münster.  1  523  25  1985  75  1  81370  1  635  45
20.  Minden.  5  490  60  5719  80  4919  05  5936  60
21.  Arnsberg  20  833  6519  211405  801  20207  65
22.  Kassel  3  571  80  3  172  25  3  821  05  3  906  05
23.  Frankfurt  a.  M.  25  506  2528  768  909129  466  64565  529785  35
24.  Kon  15  662  7s1  “2  35
25.  Aachen.  6  356  70  701675  789590  6  861740
26.  Koblenz  3  407  45  3  369  00  3  153  40  3  130  30
27.  Düsseldor  36  80604  2036741  20  35886  20
28.  Trier  1  587  85  1  938  40  2  061  60  2  079  25
29.  Dresden  9996  65  9  858  ·5  11  326  40  11  535
30.  Leipzig  31  551  40%  OC  70
31.  Karleruhe  12  8311J001205  25  13151  40
32.  Konstanz  4.229  85  4239  65  4529  88  50
33.  Darmstadt  10476  15  10691  4010843  15  11097  95
34.  Schwerin  i.  M.  2833  70  2004  70  3626  90  2  501  30
35.  Oldenburg  4  094  55  4  119  50  3  470  35  3719  85
36.  Braunschweig  397120  4  664  85  41710  4  489  70
37.  Bremen.  15  982  00|1  40  5  1565200  4  65
38.  Hamburg  64572  05  70811  60  70878  3  20
39.  Straßburg  13  5007|8  57600O0  1218
40.  Metz.  ..  3534  10  3848  70  3  415  55  2  990  60
—.

Summe  I.  511  630/  75515  923)  75523  675F  25  527  486F30
        <pb n="33" />
        Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Dezember  1877.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August.  September.  Oktober.  November.  Dezember.
M.  M  M  M.  4

15  45345  17619  45  17  842  60  16  926  25  17  206  10
278330  2  863  45  3  17220  3  12385  2998  95
11  56690  13  42235  14  330  70  11  8760  1299425
55  121160  65  796  15  64  006  95  53  57435  58  04t250
3  419  50  3  542  85  3785  00  3  858  60  3  219  30
6  7272445  7318  80  7725  05  7  400  55  6  35740
11  339  25  15  226  55  11  166  05  8  618  85  8  7700
2  06e255  3  539  75  2  0667  10  1  811145  2  498  80
4  294  75  5299  70  5025  60  4352  40  55705
2967125  3  40375  3  725  90  2  9955  3962  95
16  76375  1776125  17  347  25  17  87440  17007405
6  368  50  7  6495  00  7  676  65  6  6ä72320  7732  75
7590  50  8  564  75  7916  55  7055.85  717215
16  17|65  19  814  00  21  909  20  19  4343560  16  407  10
705285  8  885  70  8  760  70  8  080480  8506  25
10  11925  9  222  40  10  3566  00  9  813  15  9  660  95
6  432  30  5319  85  6  245  55  6  68688  50  5257025
6  67E455  7339  10  7914  40  7410  05  7  178  60
151555  1509  55  1  744  75  1  909  05  1  610  45
5210  30  5296  20  5  619  60  5564  60  5349  35
18  379  00  18  353  15  23  670  45  15  14205  18  344110
3  5010|  25  3  824  55  4  164  70  3  486  25  3583  55
30  026  40  31  3125  27  6492  90  23  4609  20  26  182  40
14  172  85  11  663  05  14  922  40  14  177440  13  3566  10
6  871  60  6  94180  8  404  20  6  37  1  6  222  70
3  142  45  2954  00  3  416  30  3  272  35  2  843  45
35  004  35  34  714  65  37  483  70  34  09745  31  708  60
2  245  5  1  958  40  1  871  75  2  2625  1  8S7515
10  956380  11  729  65  11  157  50  11  14145  15  668215
24  771165  31  57520  28  497  351  27538  60  27  168  70
12  49715  12  743  60  13  995  70  1197790  11  775  65
4  754  55  4677  35  4550  20  5556  05  4  578  35
10  126  65  11  14480  11  44780  11  210195  10  191.5
2  041  70  2  937  65  4  6497  30  1  938  80  2  6220
3  352  50  3600  30  4  097  60  3  8430  3  408  45
3  475  85  4  680  95  6  593  45  5541450  5718  40
15  662  60  13  742  50  18  438  50  16  829  0  17  366  85
75  648  10  73  261125  79  129  25  73  691  55  67  750  25
13  76680  18  193  70  18  932  60  17  89350  15  38220
3  739  55  3  403  25  3  691  10  4  497  10  3  227  85
493  746/  55/|  532  927  65  555  192  55  498  984  70  496  435  65
        <pb n="34" />
        Ober-Postdirektions-Bezirke.  April.  Mai.  Juni.  Juli.
Uebertrag  511  64075.  515  923  75523  675  25527  486  30
II.  Bayern  ..  36  731125  3728750  33  963  65  36  723140
III.  Württemberg  17935  40  18967  40  16  003  65  20  2829  65
Ueberhaupft  566  297740  572  18  65573  642  555  OT!
*)  Dagegen  im  Jahre  1876  531  5022  6C0  57  •.  S0b71  318  35566  623  15
„  „  „  1875  605  828  60)|  ê044  30  07  444%  95  617  775  30
„  „  „  1874  573  18322  OU!0ds  570  OUO0g)  OU0  S1  481  OCC  9  765  0  0

 

 

 

 

 

 

*))  Siehe  Central-Blatt  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104.

 

Mit  der  am  5.  Januar  d.  I.  stattfindenden  Eröffnung  der  Eisenbahn  Altbreisach-Kolmar  tritt  die  Eisenbahnlinie
  zwischen  Altbreisach  und  Neubreisach  unter  die  Zahl  der  für  die  Einfuhr  steuerpflichtiger  Gegenstände
  von  Baden  nach  Elsaß-Lothringen  eröffneten  Uebergangsstraßen,  und  es  wird  von  demselben  Geitpunkte
  ab  das  Kaiserliche  Steueramt  Neubreisach  im  Hauptamtsbezirke  Kolmar  zur  Uebergangssteuerstelle
für  die  gedachte  Uebergangsstraße  erklärt  und  demselben  zugleich  die  Befugniß  zur  Eingangsabfertigung  des
ohne  Uebergangsschein-Kontrole  eingehenden  Branntweins,  sowie  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Uebergangsscheinen  beigelegt.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Brandenburg  ist  allgemein  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I.  über  Wein  beigelegt  worden.

 

Die  mit  dem  Königlich  sächsischen  Untersteueramte  Waldheim,  Hauptamtsbezirk  Freiberg,  verbundene  öffentliche
  Niederlage  für  unverzollten  Taback  und  Tabacksfabrikate  ist  mit  Ablauf  des  Jahres  1877  aufgehoben
worden.  Die  dieser  Amtsstelle  beigelegten  Begleitzettel=  und  Begleitschein-Befugnisse  (vergl.  Central-Blatt
1873  S.  137)  sind  von  dem  nämlichen  Zeitpunkte  ab  zurückgezogen  worden.
        <pb n="35" />
        August.  September.  Oktober.  November.  Dezember.
M  M  M  M  M

l

4937465553292765  55519255498984  70  496  435  65

35  526  35  36  614  10  38  272230  38  463  20  34  223  10
18  532  45  16  824  35  19  966  30  18  273  10  15  4530

547  805  35  586  366  10  613  371  155555721  OC0  5°46  111  75

 

 

543  436  65  596  059  15  619  100  10½  477  4  20  1  0S
572  486  90  616  683  85  619  611  440|587  S832750  5  311  45
570  312  00  579972  00  617094  O0  561  00  00  6  753  O

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Des  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Lauenburg  im  Hauptamtsbezirke  Hildesheim  ist  vom  1.  Januar
d.  J.  ab,  unter  Ueberweisung  seines  Hebebezirkes  an  das  Untersteueramt  zu  Hameln,  aufgehoben  worden.

 

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Die  Postdampfschiffe  des  Norddeutschen  Lloyd  der  Linie  Bremerhaven-New-York  werden  von  jetzt  ab,
und  zwar  erstmals  am  6.  Januar  k.  J.,  aus  Bremerhaven  nicht  mehr  jeden  Sonnabend,  sondern  jeden
Sonntag,  nach  Ankunft  des  ersten  Zuges  von  Bremen,  abgefertigt  werden.  Die  Weiterfahrt  von  Sonthampton
  bleibt,  wie  bisher,  Dienstags.

Berlin,  den  31.  Dezember  1877.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.
        <pb n="36" />
        —  16  —

Uebersicht

 

über  die
während  des  vierten  Vierteljahres  1877  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen
Post-Anstalten.
Eigenschaft  «
»Hä-  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Post-Anstalt.

 

 

—  —  —  —  —  —  —
00  b  OD  Ê0  00  00  d

#  d  —  —  —
—  O  o0  00  —

S
S  „P

 

A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.

Bäsweiler.
Bardowiek.
Birawa.
Blankensee.
Bolewitz.

Born,  Reg.-Bez.  Düsseldorf.
Bruchsal,  Bahnhof.
Brumby.
Cheminot.
Coßdorf.
Dattenfeld.
Diedolshausen.
Dipperz.

Drawehn.
Dürr-Röhrsdorf.

Elster,  Reg.-Bez.  Merseburg.

Emleben.
Eversburg.
Fredersdorf.
Gersweiler.
Gillenfeld.
Goseck.
Grauhof.
Groß-Postwitz.

Hamburg  am  Rödingsmarkt.

Hamelwörden.

Heddesdorf.

Hillegossen.

Kray.  “
Leipzig-Schönefeld.
Lenzen,  Reg.-Bez.  Danzig.
Leubingen.

Liebenow,  Reg.-Bez.  Stettin.

Lieblos.
Lowin.
Lubasz.
Ludgierzowitz.
Mecklenburg.

 

Post  -Agentur.
IT

1

Post-Amt  III.
Postannahmestelle.
Post-Agentur.

L

77

Post-Amt  III.
Post-Agentur.

77

Post-Amt  Ill.
Post-Agentur.

Stadt-Post-Anstalt.

Post-Agentur.

J7y

Post-  Amt  III.
Post-Agentur.

 

Aachen.
Hamburg.
Oppeln.
Schwerin  i.  Mecklenburg.
Posen.
Düsseldorf.
Carlsruhe  i.  B.
Magdeburg.
Metz.

Halle  a.  S.
Cöln  a.  Rh.
Straßburg  i.  E.
Cassel.

Cöslin.
Dresden.

Halle  a.  S.
Erfurt.
Oldenburg.
Potsdam.
Trier.

Coblenz.

Halle  a.  S.
Braunschweig.
Dresden.
Hamburg.
Hamburg.
Coblenz.
Minden  i.  W.
Düsseldorf.
Leipzig.
Danzig.

Halle  a.  S.
Stettin.

Cassel.
Bromberg.
Bromberg.
Oppeln.
Schwerin  i.  Mecklenburg.
        <pb n="37" />
        2  Eigenschaft
cẽ  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Post-Anstalt.
39  Metz,  Moselfort.  Postannahmestelle.  Metz.
40  Mocker.  Post-Agentur.  Danzig.
41Neersen.  „  Düsseldorf.
42  Niederhaslach.  ,,  Straßburg  i.  E.
43Niedernhausen.  Post-Amt  III.  Frankfurt  a.  M.
44Oberbrechen.  Post-Agentur.  Frankfurt  a.  M.
45  Oderberg-Bralitz.  „  Potsdam.
46Osterwald  bei  Neustadt  a.  Rübenberge.  »  Hannover.
47Pfaffendorf,  Reg.-Bez.  Coblenz.  „  Coblenz.
48  Reinsdorf.  „  Potsdam.
49  Rothenschirmbach.  „  Halle  a.  S.
50  Schellerten.  „  Hannover.
51ä  Schiefbahn.  „  Düsseldorf.
52  Schlierbach,  Reg.-Bez.  Cassel.  „  Cassel.
53Sibbesse.  „  Hannover.
54%Speldorf.  Post-Amt  III.  Düsseldorf.
55Steinbergen.  Post-Agentur.  Minden.
56Steinburg.  »  Straßburg  i.  E.
57Steinkunzendorf.  „  Breslau.
58Stolz.  »  Breslau.
59  Sülz  bei  Cöln  a.  Rh.  „  Cöln  a.  Rh.
60  Thennenbronn.  „  Constanz.
61  |Warpuhnen.  »  Gumbinnen.
62  Westkirchen.  „  Münster  in  Westfalen.
63|]  Wisch.  »  Straßburg  i.  E.
64Woosmer.  »  Schwerin  i.  Mecklenburg.
65|  Wrisbergholzen.  „  Hannover.
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1  |  Berlin-Südende.  #  Post-Agentur.  Berlin.
2  Dahmen.  1  »  Schwerin  i.  Mecklenburg.
3Milkowo.  „  Bromberg.
4Nonnendorf.  s  Post-Amtlll.  Potsdam.
5  Prust.  ;  Post-Agentur.  Bromberg.
6  Nosenfelde.  f  »  Stettin.
7  Schweinsdorf.  «  »  Oppeln.
8  Usadel.  »  Schwerin  i.  Mecklenburg.

 

 

 

 

 

3*
        <pb n="38" />
        —  18

Uebersicht

über  die

während  des  vierten  Vierteljahres  1877  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.

 

 

 

 

9  —  Ober-Posddirer
8  „  „  (Dienstzeit)  er-Postdirektions-5
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
-  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.
1  |  Ahlden,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Hannover.
2  Albesdorf,  ,,  Metz.
3  JAltfelde,  „  Danzig.
4  Ameln,  Kr.  Jülich,  „  Aachen.
5  Andlau,  „  Straßburg  i.  E.
6  Anrath,  »  Düsseldorf.
7  1Asbach,  Reg.-Bez.  Coblenz,  „  Coblenz.
8  Balve,  „  Arnsberg.
9  Barmen  —  Unterbarmen,  „  Düsseldorf.
10  Barmen  —  Wichlinghausen,  »  ,,
11  Berlin,  Rohrpostamt  Nr.  2  (Seidelstr.),  mit  vollem  Tagesdienst.  Berlin.
12  »  »  »3(Ritterstr.),  »  ,,
13  „  ,,  „  5  (Mauerstr.),  „  „
14  »  »  „  10  (Oranien-  „  „
burgerstr.),
15  „  „  „I11(Lothringer-  „  „
straße),
16  »  »  »  14(Invaliden-  r  7
straße),
17  n  7  „  16  (Zimmer=  57  »
straße),
18  »  »  „  17  (Königin-  »  »
Augustastr.),
19  »  »  „18  (Möckern-  „  »
straße),
20  Bersenbrück,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Oldenburg.
21Beyenburg,  »  Düsseldorf.
22  Biendorf,  „  Magdeburg.
23  Blankenberg  i.  Mecklbg.,  „  Schwerin.
24  Bleckede,  »  Hannover.
25  Blumenthal,  »  Bremen.
26Bodenteich,  »  Hannover.
27  Branitz,  »  Oppeln.
28  Brehna,  „  Halle  a.  S.
29  Britz  (mit  Fernsprecher),  „  Berlin.
30  Burg  bei  Bremen,  »  Bremen.
31Burghaun,  »  Cassel.
32  Cadenberge,  „  Hamburg.
        <pb n="39" />
        19  —

 

Eigenschaft

 

O
Z  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-2#s
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  e
2  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
33  Dahlenburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Hannover.
34Datteln,  „  Münster.
35Denzin,  »  Cöslin.
36  Deutsch-Wilmersdorf  (mit  Fern-  „  Berlin.
sprecher),
37  Diedolshausen,  „  Straßburg  i.  E.
38  Diemeringen,  v  „
39  Dillingen,  Reg.-Bez.  Trier,  u  Trier.
40Dlonie,  „  Posen.
41Dobrilugk,  „  Frankfurt  a.  O.
42  Dobrzyca,  »  Posen.
43  Dodendorf,  „  Magdeburg.
44Dornum  i.  Ostfriesland,  ,,  Oldenburg.
45Dremmen,  „  Aachen.
46  Drühgelte,  „  Arnsberg.
ADubeningken,  „  Gumbinnen.
48  Dusseldorf,  Jacobistr.,  „  Düsseldorf.
49Düsseldorf,  Rheinischer  Bahnhof,  »  »
äOEckenhagen,  ,,  Cöln  a.  Rh.
51JSEgisheim,  „  Straßburg  i.  E.
52  Ehrang,  „  Trier.
53  Eichicht,  „  Erfurt.
54  Eilenstedt,  „  Magdeburg.
55  Eèlberfeld,  Auerstr.,  »  Düsseldorf.
56  Elsdorf,  »  Cöln.
57  Enmleben,  „  Erfurt.
58  Empel,  “„  Düsseldorf.
59  Eppelsheim,  „  Darmstadt.
60  Falkenau,  Reg.-Bez.  Oppeln,  »  Oppeln.
61Falkstätt,  „  Posen.
62  Farge,  „  Bremen.
63  Firchau,  „  Bromberg.
64  Frankfurt  a.  O.,  Dammuvorstadt,  »  Frankfurt  a.  O.
65  Freienstein,  „  Potsdam.
66  Friedheim,  „  Bromberg.
67  Friedrichsfelde  bei  Berlin  (mit  Fern-  „  Berlin.
sprecher),
68  Friedrichshütte,  „  Oppeln.
69  Friesenheim,  »  Constanz.
70  Frose,  „  Magdeburg.
71  Fürstenberg,  Reg.-Bez.  Minden,  „  Minden.
72  Geisweid,  u  Arnsberg.
73  Görchen,  „  Posen.
74  Görwihl,  „  Constanz.
75  Golssen,  „  Frankfurt  a.  O.
76  Gramm,  „  Kiel.
77  Granschütz,  »  Liegnitz.
        <pb n="40" />
        3  Eigen  chaft  b  d
S  "„  Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-7
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
K  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
78.6röbers.  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Halle  a.  S.
79  Groß-Baudiß,  »  Liegnitz.
80Groß-Baum,  »  Königsberg  i.  Pr.
81Groß-Heringen,  „  Erfurt.
82  Grünheide,  “  Gumbinnen.
83  Habsbeim,  „  Straßburg  i.  E.
84  Hagen  i.  Bremischen,  »  Bremen.
85  Hamm  a.  Sieg,  „  Coblenz.
86  Hattenheim,  „  Frankfurt  a.  M.
87  Hechthausen,  »  Hamburg.
88  Heddesheim,  »  Carlsruhe.
89  Heldrungen,  »  Halle  a.  S.
90  Hennigedorf,  „  Potsdam.
91Hennstedt,  »  Kiel.
92  Herleshausen,  „  Cassel.
93  Heusweiler,  „  Trier.
94  Himmelpforten,  »  Hamburg.
95  Hirschfelde,  »  Dresden.
96  Hirschhorn,  „  Darmstadt.
97  Hohenwestedt,  »  Kiel.
98  Holzhausen  a.  d.  Haide,  Reg.-Bez.  »  Frankfurt  a.  M.
Wiesbaden,
99  Inden,  Reg.-Bez.  Aachen,  „  Aachen.
100  Issum,  „  Düsseldorf.
101.  8utroschin,  »  Posen.
102  Kaiserau,  „  Cöln.
103  Kattern,  »  Breslau.
104  Kirchenhundem,  („  Arnsberg.
105  Kirchseiffen,  „  Aachen.
106  Klahrheim,  »  Bromberg.
107  Klopschen,  „  Liegnitz.
108  Knielingen,  »  Carlsruhe.
109  Königsaue,  »  Magdeburg.
110  Kork,  »  Carlsruhe.
111  Krotzingen,  „  Constanz.
112  Kreuzwald,  u  Metz.
113  Kuhnern,  „  Breslau.
114Lalendorf,  „  Schwerin.
115  Langfuhr,  »  Danzig.
116Lang-Goslin,  „  Posen.
117  Lamstedt,  „  Hamburg.
118  Lathen,  „  Oldenburg.
119  Lauda,  »  Carlsruhe.
120Leipzig,  Mühlgasse,  „  Leipzig.
121.Leipzig,  Weststraße,  »  Leipzig.
122  Leutersdorf,  »  Dresden.
123  Liebeseele  (mit  Fernsprecher),  „  Stettin.
        <pb n="41" />
        —  21  —

 

 

eiensatt  —
S  „  .  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions=Ortsbezeichnung.
  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
Q  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

124  Liewenberg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Königsberg  i.  Pr.
125  Linde,  Reg.-Bez.  Marienwerder,  »  Bromberg.
126  Lindlar,  »  Cöln  a.  Rh.
127Linum  (mit  Fernsprecher),  „  Potsdam.
128  Louisenthal,  »  Trier.

129  Lugau,  »  Leipzig.
130Lupow,  „  Cöslin.

131  Lutzerath,  „  Coblenz.
1322  Mägdesprung  (mit  Fernsprecher),  „  Magdeburg.
133Maslstatt,  »  Trier.
134WMarienheide,  „  Cöln.

135  Metz  4,  Moselfort,  „  Metz.

136  WMocker,  „  Danzig.
137Mühlenbeck,  „  Stettin.

138  Münstermeyfeld,  »  Coblenz.

139  Mur.-Goslin,  »  Posen.
140Nauendorf  (mit  Fernsprecher),  „  Halle  a.  S.
141  Neckarsteinach,  »  Darmstadt.
142  Neermoor,  „  Oldenburg.
143/  Neu-Jucha,  „  Gumbinnen.
144  Nerukirchen  bei  Hersfeld,  „  Cassel.

145  Neukirchen  bei  Ziegenhain,  „  »

146  Nicolausdorf,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  „  Liegnitz.
147  Niederschelden,  „  Coblenz.
148  Norkitten,  „  Gumbinnen.
149  Oberndorf  i.  Hannover,  3  Hamburg.
150  Oberneuland,  „  Bremen.
151ertzenhof#,  „  Schwerin.
152  Oettingen  i.  Lothringen,  „  Metz.

153  Olfen,  »  Münster.
154  JOssecken,  »  Cöslin.

155  Ostritz,  »  Dresden.
156Owinsk,  „  Posen.
157/Pahlhude,  „  Kiel.

158  Pfaffendorf,  „  Coblenz.
159  Plankstadt,  „  Carlsruhe.
160Plötzkau  (mit  Fernsprecher),  »  Magdeburg.
161|8ogegen,  „  Gumbinnen.
162Pottangow,  „  Cöslin.
163.]Preuß.  Oderberg,  »  Oppeln.
164  Prittisch,  „  Posen.

165  Punitz,  »  »
166RambinaufRügen,  »  Stettin.

167  Randerath,  „  Aachen.
168Rauen  (mit  Fernsprecher),  „  Potsdam.
169  Reichenbach  i.  Schl.-Bahnhof#,  Breslau.
        <pb n="42" />
        3  ’ln  Ober-Postiret

S.  „  Dienstzeit  Ober-Postdirektions-6

  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.

gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

170  Reinickendorf  bei  Berlin  (mit  Fern=  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Berlin.
sprecher),

171  Reisen,  „  Posen.

172  Rethem  a.  d.  Aller,  »  Hannover.

173  Rhinow,  »  Potsdam.

174  Rietschen,  »  Liegnitz.

175  Rimbach,  „  Darmstadt.

176  Ritschenwalde,  1  Posen.

177  Rodenkirchen  i.  Oldenburg,  »  Oldenburg.

178  Rödding,  «  »  Kiel.

179  Rothe-Erde,  1  Aachen.

180  Rust,  »  Constanz.

181Sachsa,  »  Erfurt.

182  Schalkau,  »  ,,

183Scharley,  »  Oppeln.

184%Schiewenhorst,  ,,  Danzig.

185  Schirgiswalde,  „  Dresden.

186  Schleswig-Bahnhof  (mit  Fernsprecher),  »  Kiel.

187  JSchönberg  i.  Großh.  Hessen,  »  Darmstadt.

188  Schönecken,  »  Trier.

189  Schöpfurth  (mit  Fernsprecher),  „  Potsdam.

190  JSchötmar,  „  Minden.

191  Schmiedeberg  bei  Dippoldiswalde,  »  Dresden.

192  Schwarnstedt,  »  Hannover.

193ä  Schweich,  Reg.-Bez.  Trier,  „  Trier.

194%  Sonnenwalde,  »  Frankfurt  a.  O.

195Speicher,  Reg.-Bez.  Trier,  »  Trier.

196  Steinigtwolmsdorf,  »  Dresden.

197  Sternberg,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  O.,  „  Frankfurt  a.  O.

198  Stoßvweier,  „  Straßburg  i.  E.

199  JSträlen,  »  Düsseldorf.

200  Stumsdorf,  „  Halle  a.  S.

201  Sundwig,  „  Arnsberg.

202  Thalfang,  „  Trier.

203  Tholey,  »  ,,

204Tiefenbronn,  »  Carlsruhe.

205  Titz,  „  Aachen.

206Toftlund,  „  Kiel.

207  Ueckingen  i.  Lothringen,  u  Metz.

208  Hedem,  „  Düsseldorf.

209  Vehlefanz,  »  Potsdam.

210  Velten,  »  »

211Vendenheim,  »  Straßburg  i.  E.

212  Wäldchen,  »  Breslau.

213Walbeck,  Reg.-Bez.  Magdeburg  (mit  „  Magdeburg.

Fernsprecher),
214  ]  Walkenried,  „  Braunschweig.
        <pb n="43" />
        23

 

 

 

 

 

 

3  W
·  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-7
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  seele
S  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
215  Waltersdorf,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Liegnitz.
216Wassenberg,  »  Aachen.
217|  Weeze,  „  Düsseldorf.
218  Weißensee  bei  Berlin  (mit  Fern-  »  Berlin.
sprecher),
219  Weißwasser,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  „  Liegnitz.
220  Weisweiler,  Reg.-Bez.  Aachen,  „  Aachen.
221|/  Westerhüsen,  „  Magdeburg.
222  Wiesenthal,  »  Carlsruhe.
223  Wildenbruch  (mit  Fernsprecher),  „  Stettin.
224  4Wilsstätt,  ,,  Carlsruhe.
225  1Wisch,  „  Straßburg  i.  E.
226  Woyens,  »  Kiel.
227/|Wrotzk,  „  Danzig.
228  Wulfen  i.  Anhalt  (mit  Fernsprecher),  »  Magdeburg.
229  Kions,  »  Posen.
230  Zerkow,  »  »
2318even,  ,,  Bremen.
232  Zorge,  »  Braunschweig.
B.  Eingerichtete  Rohrpostämter  in  Berlin.
1  Rohrpostamt  Nr.  17  in  der  Königin-  mit  vollem  Tagesdienst.  Berlin.

Ko  d  —

———

—

1

 

 

Augustastraße,

Rohrpostamt  Nr.  18  in  der  Möckernstraße,


Rohrpostamt  Nr.  19  in  der  Barutherstraße,


Bastei,
Benkendorf,
Callenberg,
Kirchberg.
Kreuz  a.  d.  Ostbahn  (Zweigamt),
Neues  Palais  bei  Potsdam,
Oschersleben  =  Bahnhof,

Pillnitz,

Pr.  Stargard-Bahnhof.
Wartburg  bei  Eisenach,
Wilhelmshöhe  bei  Cassel,

 

 

77

77

D.  Sonstige  Veränderungen.

Bingerbrück,

2  Rippoldsau,

statt  des  beschränkten  ist  voller  Tagesdienst
  eingeführt.

bisher  nur  während  der  Badezeit,
jetzt  dauernd  geöffnet.

 

 

 

'/

L

C.  Geschlossen  wurden  folgende  Telegraphen-Anstalten.

Dresden.
Halle.  a.  S.
Erfurt.
Constanz.
Bromberg.
Potsdam.
Magdeburg.
Dresden.
Danzig.
Erfurt.
Cassel.

Coblenz.

Constanz.
        <pb n="44" />
        —  24  —

7.  Eisenbahn-Wesen.

——  îí

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  10.  d.  M.  ist  die  zu  den  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  gehörige,  65,#38s  km  lange  Bahnstrecke  Rieding-Remilly
  mit  den  Stationen  Berthelmingen,  Lauterfingen,  Nebing,  Rodalben-Bermeringen,  Mörchingen,
Landorf,  Brülingen  und  Baudrecourt  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden.

Berlin,  den  31.  Dezember  1877.

In  Vertretung:
Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  d.  M.  ist  die  46,30  Km  lange  Schlußstrecke  Demmin-Stralsund  der  Berliner  Nordbahn  mit  den
Stationen  Rakow,  Grimmen,  Elmenhorst  und  Stralsund  für  den  Personen-  und  Güter-Verkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  4.  Januar  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  5.  d.  M.  ist  die  22  km  lange  Bahnstrecke  Kolmar-Altbreisach,  welche  bis  Mitte  Rheinbrücke  zu
den  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  und  von  dort  bis  Altbreisach  zu  den  badischen  Staatsbahnen  gehört,
mit  den  Zwischenstationen  Sundhofen,  Neubreisach  Stadt  und  Neubreisach  Bahnhof  dem  öffentlichen  Verkehr
  übergeben.
Berlin,  den  8.  Januar  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  die  64,/#  km  lange,  der  Verwaltung  der  Königlichen  Direktion  der  Westfälischen  Eisenbahn
  unterstellte  Bahnstrecke  Ottbergen-Northeim,  welche  in  Ottbergen  an  die  Westfälische  und  in  Northeim
  an  die  Hannoversche  Staatsbahn  Anschluß  hat,  mit  den  Zwischenstationen  Lauenförde-Beverungen,  Karlshafen,
  Bodenfelde,  Uslar,  Hardegsen  und  Moringen  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  9.  Januar  1878.

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="45" />
        —  25  —

S8S.  Heimath-Wesen.

Die  verehelichte  Erdmuthe  L.,  welche  in  Hohenmölsen  ihren  Unterstützungswohnsitz  hat,  begab  sich  am  17.  August
1876  nach  Halle,  um  sich  dort  in  der  Königlichen  Klinik  vom  Brustkrebse  womöglich  heilen  zu  lassen.  Sie
hatte  vorher  in  Hohenmölsen  bei  dem  Magistrat  beantragt,  derselbe  möge  sich  durch  ein  Armuthszeugniß  verpflichten,
  die  Kosten  ihrer  Kur  in  Halle  zu  übernehmen.  Diesem  Ansuchen  war  aber  nicht  entsprochen,  sie  vielmehr
zunächst  an  den  Armenarzt  in  Hohenmölsen  behufs  Feststellung  der  Nothwendigkeit  ihrer  Kur  in  der  Klinik
gewiesen  worden,  hatte  aber  dieser  Weisung  nicht  Folge  geleistet,  sich  vielmehr  eigenmächtig  nach  Halle  begeben.
  Sie  fand  dort  in  der  Klinik  wegen  Mangels  an  Raum  keine  Aufnahme,  wandte  sich  deshalb  an
das  dortige  städtische  Hospital,  und  da  der  Arzt  desselben  sie  der  Aufnahme  für  bedürftig  erklärte,  sie  auch
nicht  einmal  die  Mittel  zur  Rückreise  besaß,  wurde  sie  ausgenommen,  in  der  Anstalt  operirt  und  blieb  in
derselben  bis  zum  17.  September  1876,  wo  sie  von  ihrem  Manne  abgeholt  wurde.  Nach  dem  Zeugnisse  des
Armenarztes  zu  Hohenmölsen  ist  die  L.  durch  die  in  Halle  vorgenommene  Operation  niemals  von  ihrem
Leiden  befreit  worden,  denn  die  Operationswunde  ist  nie  geheilt,  die  Patientin  nie  wieder  zu  Kräften  gekommen,
  vielmehr  hat  die  Schwäche  allmälig  so  überhand  genommen,  daß  der  —  inzwischen  wirklich  eingetretene
—  Tod  der  L.  täglich  zu  erwarten  stand.  Halle  hat  gegen  Hohenmölsen  auf  Erstattung  der  im  städtischen
Hospital  entstandenen  Kur=  und  Verpflegungskosten  geklagt,  Hohenmölsen  aber  die  Abweisung  der  Klage
beantragt,  weil  nach  Lage  der  Sache  für  Halle  keine  Verpflichtung  vorgelegen  habe,  sich  ihrer  anzunehmen,
ihr  vielmehr  höchstens  das  Geld  zur  Rückreise  hätte  gewährt  werden  sollen.  Hätte  die  Operation  überhaupt
noch  Aussicht  auf  Erfolg  gewährt,  so  hätte  dieselbe  ebensogut  in  Hohenmölsen  von  dem  dortigen  Arzte  vorgenommen
  werden  können.  -

Das  Bezirks-Verwaltungsgericht  zu  Merseburg  hat  auch  dem  Antrage  auf  Abweisung  gemäß  erkannt;
auf  die  Berufung  des  Armenverbandes  Halle  ist  diese  Entscheidung  aber  von  dem  Bundesamt  für  das  Heimathwesen
  durch  Erkenntniß  vom  24.  November  1877  abgeändert,  und  der  Verklagte  nach  dem  Klageantrag  verurtheilt
  worden.

Die  Gründe  lauten:

Die  verehelichte  Erdmuthe  L.  befand  sich  am  17.  August  1876  in  Halle  in  einem  Zustande,
  in  welchem  sie  unbedenklich  als  hülfsbedürftig  im  Sinne  des  Gesetzes  zu  betrachten  war.
Sie  litt  an  hochgradigem  Brustkrebs  dergestalt,  daß  nach  dem  Gutachten  des  Anstaltsarztes  Dr.  R.
zu  Halle  es  nur  noch  darauf  ankommen  konnte,  die  ihr  mit  Rücksicht  auf  ihr  letales  Leiden
noch  zugemessenen  Lebenstage  ihr  durch  eine  Operation  erträglicher  zu  machen.  Sie  besaß  selbst
nicht  nur  die  Mittel  nicht,  die  Kosten  einer  solchen  Operation  und  der  dadurch  nothwendig  werdenden
  weiteren  Behandlung  und  Pflege  zu  bestreiten,  sondern  nicht  einmal  diejenigen  zur

ückreise.

Wenn  sie  in  solcher  Lage  die  Hülfe  der  öffentlichen  Armenpflege  im  städtischen  Krankenhause
zu  Halle  in  Anspruch  nahm,  so  wäre  es  nicht  nur  inhuman,  sondern  ungesetzlich  gewesen,  wenn
der  klagende  Armenverband  dieselbe  ab=  und  etwa  am  folgenden  Tage  unter  Bewilligung  eines
Reisegeldes  nach  ihrer  Heimath  zurückgewiesen  hätte.  Sie  befand  sich  einmal  in  Halle;  dort
war,  wenn  sie  auch  aus  gleichen  Gründen  bereits  in  Hohenmölsen  hülfsbedürftig  gewesen  sein
sollte,  ihre  Hülfsbedürftigkeit  jedenfalls  von  neuem  hervorgetreten  und  zur  Kenntniß  des  Armenverbandes
  gelangt.  Nach  dem  Grundsatz  des  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  war
deshalb  der  Armenverband  Halle  verpflichtet,  der  p.  L.  die  erforderliche  Armenpflege  vorläufig
am  Orte  zu  gewähren  und  er  hätte  gesetzwidrig  verfahren,  wenn  er  sich  dieser  Verpflichtung  durch
alsbaldige  Zurückschiebung  der  p.  L.  nach  Hohenmölsen  entledigt  hätte.  Ob  die  zur  zeitweisen
Milderung  ihres  bekanntlich  äußerst  schmerzhaften  Leidens  erforderliche  Operation  auch  von  einem
der  Aerzte  in  Hohenmölsen  hätte  vollzogen  werden  können,  ist  unter  solchen  Umständen  ebenso
unerheblich,  als  es  in  Betracht  kommen  kann,  ob  diese  Operation  im  vorliegenden  Falle  eine
wenn  auch  nur  zeitweise  Befreiung  der  p.  L.  von  ihrem  Leiden,  eine  vorübergehende  Heilung
derselben  wirklich  zur  Folge  gehabt  hat.  Wenn  die  Wissenschaft  die  Operation  eines  Krebskranken

4
        <pb n="46" />
        —  26  —

als  das  einzige  Mittel  kennt,  durch  welches  dem  mit  jenem  letalen,  überaus  schmerzhaften  Leiden
Behafteten  eine  wenn  auch  nur  vorübergehende  Milderung  seiner  Schmerzen  verschafft  werden
kann,  so  hat  auch  derjenige,  welcher  die  Mittel  nicht  besitzt,  die  Kosten  einer  Operation  selbst  zu
bestreiten,  einen  Anspruch  darauf,  daß  die  öffentliche  Armenpflege  die  Hand  dazu  biete,  damit
durch  eine  solche  sein  Zustand,  wenn  auch  nur  vorübergehend,  erträglich  gemacht  werde.  Ließe  es
sich  überhaupt  in  einem  konkreten  Falle  mit  genügender  Sicherheit  voraus  bestimmen,  ob  durch
die  Operation  wenigstens  ein  solcher  Erfolg  noch  erzielt  werden  wird,  so  muß  man  jedenfalls  im
vorliegenden  Falle  nach  der  Aussage  des  Anstaltsarztes  annehmen,  daß  derselbe  gegründete  Veranlassung
  hatte  zu  hoffen,  daß  sich  ein  solcher  Erfolg  für  die  L.  noch  werde  erreichen  lassen.
Die  Operation  mußte  daher  vorgenommen  werden.

Nachdem  der  Verklagte,  welcher  nach  §.  32  des  Reichsgesetzes  unter  den  hier  vorliegenden
Umständen  berechtigt  war,  die  Ueberführung  der  p.  L.  in  seine  unmittelbare  Fürsorge  zu  verlangen,
  sobald  diese  mit  Rücksicht  auf  ihren  Zustand  zulässig  war,  am  29.  August  1876  die
Rückverweisung  der  Kranken  in  die  Heimath  bei  dem  vorläufig  unterstützenden  Armenverbande
beantragt,  aber  dieser  erst  am  8.  September  desselben  Jahres  dem  Verklagten  hatte  anzeigen
können,  daß  die  verehelichte  L.  wieder  transportfähig  sei,  ist  dieselbe  am  17.  desselben  Monats
in  Halle  wieder  abgeholt  worden.  Es  kann  hiernach  auch  nicht  behauptet  werden,  daß  den
Armenverhand  Halle  bezüglich  der  Verzögerung  der  Ueberführung  ein  Verschulden  treffe,  und
deshalb  der  Verklagte  sich  nicht  entziehen,  dem  Armenverbande  Halle  die  auf  die  L.  verwendeten,
tarifmäßig  berechneten  Kosten  für  die  ganze  Dauer  ihrer  Verpflegung  im  dortigen  städtischen  Hospital
  zu  erstatten.

 

9.  Kon  sulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsul  Freiherr  von  Ifflinger  zu  Tiflis  hat  Herrn  William  Bolton  in  Kedabeg  zum
Konsular-Agenten  bestellt.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Dr.  Keller  in  San  Juan  (Argentinische  Republik)  ist  gestorben.

Dem  Kaufmann  Robert  Gädeke  zu  Königsberg  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das  Exequatur  als
Königlich  dänischer  Konsul  daselbst  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="47" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Heraugcgeben

Reichskanzler  Amt.

—  —  —  —2  .———  r

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

6  .  .  ,  «
VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  Januar  1878.  WN3.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckervon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  27  steuer,  sowie  Zucker-  Ein--  und  Ausfuhr  im  Monat  Dezem-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  ber  1877;  —  Zurücknahme  der  Befugniß  einer  Steuerstelle
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  38
Tpril  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezembi  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten  40
((r  ««  6.  Eisenbahn-Wesen:  Betreffend  die  im  Reichs-Eisenbahn-Amt
3l  Münz-,  Bank=  und  Papiergeld=  Wesen:  Behandlung  gewalt-  gefertigte  Zusammenstellung  der  im  Oktober  1877  auf  deutsam
  beschädigter  aber  vollwichtig  gebliebener  echter  Reichs  schen  Bahnen  (exkl.  Bayern)  im  Betriebsdienst  thätig  gemünzen;
  —  llebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  wesenen  Beamten  und  Hülfsbeamten;  —  ECröffnung  der
münzen;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  Ueber-  Bahnstrecke  Schlochau-Hammerstein  v  40
sicht  über  die  bis  Ende  Dezember  v.  J.  eingezogenen  Lan-  **#
desmünzen;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  7.  Heimath  -Wesen:  Zwei  Erlenntiisse  des  Bundesamie  für
Dezember  1877;  —  Nachweisung  der  bis  Ende  Dezember  das  Heimathwesen  41
1877  stattge  habten  Ausführung  des  Gesetes,  betrefsend  die  8.  Konsulat-Wesen:  Erscheinen  der  Dtueschest  **'  Kon-Ausgabe
  von  Reichskassenscheinen  29  sular-Verträge“.  43

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:

1.  der  Viehkastrirer  Ludwig  Dolina  aus  Boikowitz  in  Mähren,  24  Jahre  alt,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  29.  Dezember  1877,

2.  der  Schneidergesell  Wenzel  Wales,  geboren  am  8.  April  1853  zu  Wildensch  werdt  (Kreis
Chrudim  in  Böhmen),  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und
Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Bromberg  vom
29.  Dezember  1877,

3.  der  Tischlergesell  Josef  Veseli,  geboren  zu  Stockerau  bei  Wien,  ortsangehörig  zu  Michle
in  Böhmen,  21  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im
Rückfalle,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom
2.  Januar  d.  J.,

—
        <pb n="48" />
        13.

14.

—  28  —

der  Steinhauer  Louis  de  Tample,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Mastricht  in  den  Niederlanden,

  45  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns
und  Gebrauchs  falscher  Legitimationspapiere,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Landdrostei  zu  Hannover  vom  4.  Januar  d.  J.,

.  der  Zigarrenarbeiter  Jakob  van  Lätem,  geboren  zu  Brüssel  in  Belgien,  36  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  falscher  Legitimationspapiere,
  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Osnabrück  vom
18.  Dezember  1877,

.  der  Maurergesell  Josef  Eisler,  geboren  im  Jahre  1825  zu  Brünn  in  Mähren  und

ortsangehörig  daselbst,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls,  Beamtenbeleidigung,
  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts
  zu  Würzburg  vom  29.  Dezember  1877,

.  der  Metzger  Josef  Mayer  aus  Bruck  an  der  Mur  in  Steiermark,  geboren  im  Jahre  1845,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des  Königlich
bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom  26.  Dezember  1877,

der  Porzellandreher  Friedrich  Crez,  geboren  zu  Blaton  in  Belgien,  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  eines  gefälschten  Arbeitsattestes,
durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  5.  Dezemer
  1877.

.#der  Handlungsdiener  Löwin  Gretz  aus  Triesch  (Bezirk  Iglau  in  Mähren),  38  Jahre  alt,
10.
11.
12.

der  Goldschmied  Abraham  Holzer  aus  Wisnicz  (Bezirk  Bochnia  in  Galizien),  50  Jahre  alt,
der  Handelsmann  Joöl  Strang  aus  Lemberg  in  Galizien,  41  Jahre  alt,
die  Tagelöhnerin,  Wittwe  Deborah  Lieblich  aus  Krakau  in  Galizien,
zu  9  bis  12  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen  Landes-Kommissärs  zu  Mannheim  vom
3.  Januar  d.  J.,
der  Johann  Sacovey,  angeblich  Student,  geboren  am  20.  Januar  1855  zu  Buzon  in
Rumänien,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des
Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  4.  Januar  d.  J.,
der  Weber  Cölestin  Verrier,  geboren  am  25.  August  1859  zu  Etueffont-haut  bei  Belfort,
  ortsangehörig  zu  Rougemont  in  Frankreich,  nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls
im  wiederholten  Rückfalle  erkannten  neunmonatlichen  Gefängniß=  und  einer  wegen  Landstreichens
  erkannten  Haftstrafe,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar
vom  8.  Dezember  1877,

un
auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind:

15.
16.

17.

der  Käthner  Augustin  Gunszauski,  geboren  zu  Plungan,  ortsangehörig  zu  Uszdeiken

in  Rußland,  38  Jahre  alt,

der  Knecht  Anton  Girkonts  (Gerkals),  geboren  zu  Pauken  in  Rußland,  29  Jahre  alt,
zu  15  und  16  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Hehlerei,  durch  den  im
Januar  d.  J.  zur  Ausführung  gelangten  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung

  zu  Königsberg  vom  29.  Oktober  1877,

der  Uhrmacher  und  Schauspieler  Charles  Dwuell  aus  Cottes-Wales  bei  Williamsburg  in

Nordamerika,  28  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten

Zuchthausstrafe  von  einem  Jahre,  durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen  Regierung

des  Donaukreises  zu  Ulm  vom  21.  Dezember  1877,  ·

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="49" />
        2.

Nachweisung

29

 

Finanz-Wesen.

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1877.

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  desnen  auf  in  demselben  zwischen  den
der  zesahrn  gemein-  Bleiben  Nüraum  panen
Einnahmen.  ehüseeen,  Masnde  Vorjahres  mehr
Monats  echnung  (Spalte  4.)—  weniger
A  A  AM  “  A.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Söhe  81  549  337  51  6ä70  81  497  667/92  587  273—11  089  606
Rübenzuckersteuer  39259  238  4717075  34542  16327  473  735+  7  068  428
Salzsteuer  27  264  402  4900  27259  502  25  826  1454  1  433  357
Labackssteuer  708  277  161  318  546  959  630  286—  83  327
Branntweinsteuer  .  2877764549574062382023927586418—3766179
Ueberganggabgaben  von  Branntwein  81612  —  81612  93206  —  11594
Brausteuer  .  12011727  156  094  11  855  63312175  230—  319  597
Uebergangsabgaben  von  Bier.  580  068  —  580  068  657  562—  77494

 

 

 

 

Summe

Z.  Münz.

 

190  232  306  10  048  463  180  183  bis  187  029  bös  —  6846  012

 

Bankund

  Papiergeld-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  13.  Dezember  1877  beschlossen,  daß  gewaltsam  beschädigte,  aber

vollwichtig  gebliebene  echte  Reichsmünzen  von  den  Reichs=  und  Landeskassen  anzuhalten,

durch  Zerschlagen

oder  Einschneiden  für  den  Umlauf  unbrauchbar  zu  machen  und  alsdann  dem  Einzahler  zurückzugeben  sind.
Dieser  Beschluß  soll  keine  Anwendung  finden:
1.  auf  Münzen,  deren  schadhafte  Beschaffenheit  von  Mängeln  bei  der  Ausprägung  herrührt;

2.  auf  Münzen,  deren  Beschädigung  so  geringfügig  ist,

beeinträchtigt  wird.

 

5“

daß  hierdurch  ihre  Umlaufsfähigkeit  nicht
        <pb n="50" />
        30

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  12.  Januar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—qJ3-—  .
1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  d  Silbermünzen
6.  bis  12.  Januar  1878  aus  Privat-  Fünfzi
·  -  zig-  Zwanzigind
  ausgeprägt  worden  Doppelkrone  Krone  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein.  (0n  ig)
sind  ausgerrne  ppeltronen  gronen  geprägt  Mortstücke  Marksücke  Markftüte  PMeuigei
m—  -*  A.  A.  A.  4¾.  A.  A  A
a)  Berlin.  –  –  154250  —  —  —  297  345  —  —  *  1
3  Hannover.  ..  —  85  500  —  —  —  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  17  966  —  —  ——
d)  München.  —  —  208  535  —  —  —  —  —  —  —  —
e)  Dresden.  —  —  —  —  —  —  —  90  00000  —  —
1)  Stuttgart  —  187  100  —  —  —  40  500  —  —  —  —
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —.
h)  Darmstadt  —  —  —  -  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg.  1  395  120  —  —  1  395  120  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1  395  120  85  500)  549  885  1  395  w  —  —  355  8111900000N  M.
2.  Vorher  waren  geprägt  1  160  425  620·364  062  160|/24  780  200  234  149  82071  653  095|97  810  892/144  438  270.71  304  43800.35  717  922.80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  161  820  740/364  147  660)/25  330  085/235  544  940/71  653  095,97  810  892/144  794  08171  394  43800  35  717  922(0
1  551  298  485.4  421  370  428,80  44

 

Da  die  Ausprägung  von  Nickel-  und  Kupfermürzen  bis  auf  Weiteres  eingestellt  ist,  so  wird  die  fernere  Veröffentlichung  der  bisher
in  diesen  Münzsorten  ausgeprägten  Beträge  unterbleiben.

 

Vom  1.  bis  7.  Januar  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in

für

Münzen

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  26  681  4530,01
Zusammen  für  27  159  609,05  ./

 

478  156,04  4

77

für

in  Barren

1  660  507,40  /M.
„  196  856  546,69

7

für  198  517  054,09  A
        <pb n="51" />
        31

Uebersicht

über  die  bis  Ende  Dezember  1877  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4  v  —  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
7  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
"  .
7  im  Deber  vorher
Mark.  Pf.
1
A.  Landes-Silbermünzen.  1
1|  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Chlr.  saor.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke  —  —  53  761  756—  53  761  756—
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  84  502—  18  835  416.  —  18  919  918—  4
„  „  „  „  1817/22  78  950  —  15068  326—  15  147  276  +
„  „  „  „  1823555  3  —  17  610  220  —  17  610  223.  —
„  „,  von  1857  ab.  1  420  767—  89  347  466—  90  768  233.—
„  1  ——  ...........  —  —  872  —  872  —
.........  3  15  4695  —  4698  15
»  —  —  14  192  342  20  14  192  342  20
14  „  —  73  1167  15  1  167,227
15  „  —  —  97.  12  97  12
16  i„  1  174  908  20  21  084  223  25  22  259  132  15.
14  »  —  35  1890  265  1  891,  —1  #  735  404  612  86
1  „  —  —  6  411  62120  6  411  621/20
1  „  —  —  969  073  22  969  073/22
1/30  «  —  —  3667  735  29  3  667  735  29
½%  „  —  —  199  35861  199  358  68
ferner:
1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  26  17  26117
1,12  „  haunoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges.  ..  —  —  1219  061  25  1219  061  25
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
½  Thalerstücke  (à  6  sgr.)  —  380  235  380233
"“  1½⅛  -  (à  3  sgr.)  ie  ·  5  3  5  3
Zusammen  2  759  13464242  375  736|1241245  134  870|282
2|Süddeutsche  Guldenwährung:  Fl.  Kr  Fl.  Kr.  Si..  Kr.
Zweiguldenstücke  .  —  —  30  226  006—  30  226  006—  "1
Einguldenstücke  —  —  6  868  74—  46  868  749  —
Einhalbguldenstücke  —  —  LX  |
Dreißigkreuzerstüke  –  —  37542  —  37  542  —
Fünfzehnkreuzerstücke  —  —  2405  15  2  405  15
Sechskrenzerstücke  —  —  19  453  783  36  19  453  783  36  195  688  4066  56
Dreikreuzerstücke  —  —  3300206  36  3300206  36
Einkreuzerstücke  —  —  334  106  43  334  106  43
ferner:
badische  Einhundertkreuzerstücke  —  —  7  036  40  7  036  40
„  Zehnkreuzerstücke  ...  —  —  1  559  40  1559  40
Zusammen  —  —  114  goͤn  570  30  114  151  570  30
El.  Kr.  Kr.  Fl.  Kr.
3Kronenthaler.  .  .  ..  —  —  45  511  44  4  651  51144  7974020  11
Sl.  Kr.  *  Kr.  Fl.  Kr.
4  Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  1114357  25  1114  35725  1  910  327—
5Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen
E  :  !  s  1  P  P  sisch  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.
½  Thalerstück:  .....  —  —  13  166  20  13  1660
12  414  o  -  —  –  5  600  –—  5  600  –—  D
Zu  übertragen  —  —  1876620  13  166  20  40  977  366  53
        <pb n="52" />
        —  32  —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

E—  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
S  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
?  im  Dezember  vorher
1877  Mark.  Pf.
Thlr.  .  Ihr-s.  Thlr·sgt«
Uebertrag  7  sor  18  766  6  18  766  20  940  977  366  53
1/15  Thalerstücke  .....  —  —  181  103  —  181  103  —
1½  „  »  —  —  1  046  25  1  046  252
½20  „  —  —  1  400—  1400  —  608  567  42
1½48  „  —  —  425  237  425  232
Achtpfenniger  .  —  —  45  20  45  20.
Dreier  —  —  38245  38  2
Einpfenniger  ....  —  —  29  228  29  22
Zusammen  —  —  202  855  244  202  85524
6  Silbermünzen  schleswig-  holsteinischen  Gehrüges:  Thlr.  ser.  Thre.  sor.  Thlr.  ser.
1/1  Speziesthaler  .  —  —  513567—  513567—
*#  »  —  —  6651  —  6651  —
1½  „  —  9821  —  9821—
1  „  —  —  2637  227  2  637227  1  617  855  49
1/12  „  —  2251  15  2251  5
½4  —  4356  1½3  4356  132
Zweisechslingstücker  ....  —  —  257  —  257
Zusammen  —  —  539  285  4  539  285  4½
7  Aeltere  Silbermünzen  hanmoverschen  Gepräges:  Thlr.  1m  Thlr.  for-  Thlr.  sar.
Kassen-Eindrittelstücke  —  —  5#227  5  227  1  1  613  45
Kassen-Zweidrittelstücke  —  532  2  5372
Zusammten  —  —  537  247  537  247
8  Mecklenburgische  Währung:  Khlr.  sar  Thlr.  v7½?#  Thlr.  sor.
Zweimarkstücke  —  —  1468  24  1468  24
Einmarkstücke  —  948  —  948  —
Zwölsschillingstücke.  —  —  7772  24  7772  24
Achtschillingstücke  —  —  4910  —  4910  —
Vierschillingstücke  —  —  11  065  27  11  065  27  204  517  63
Zweischillingstücke  —  —  3703  370  3
Einschillingstücke  .  --—  —  415528145  4155283
Einhalbschillingstücke  —  —  55  23  55  23
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  28  27  28  27
Zusammen  —  —  68  172  167  68  172  167½
9äHanmlburgische  Eurantwährung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.
Zweimarkstücke  —  —  13061  18  13061  18
Einmarkstücke  —  —  860  24  860  24
cht  Ohillingstücke  —  —  87855  18  87  855  18
ierschillingstücke  —  —  134259  27  134259  27
Zweischillingstüke  —  —  4  115  19;  4  115.19;  1766967  25
Einschillingstücke  —  –  300  498  9  300  4998  9
Einhalbschillingstücke  —  —  6  841  213  6  841  213
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  1495  155  1495  155
·  »  Zusammen  —  —  588  989  27  588  989  23
10  Lübische  Währung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Dreimarkstücke  Z  —  —  8548  8548  24
Zweimarlstück  .  ,  —  —  25232—  25232  —
inmarkstücke  —  —  3066  24  3066  24
Achtschillingstücke  .  .  —  —  156  373  12  156  373  12  754906%
Vierschillingstücke  .  .  —  —  50  598  6  50  598  6
Zweischillingstücke  .  —  —  3042  283  3042  283
Einschillingstücke  ..  —  —  4  803  6  48036
Zusammen.  —  —  251665  103  251665  103
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  945  931  88382
        <pb n="53" />
        33

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ꝛ  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
-  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
*  im  Dezember  vorher
1877  Mark.  Pl.
l
B.  Landes-Kupfermünzen.
1  Thalerwũhruug:  Thlr.  sar.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  —  —  63337  1295  63  337  295
Dreipfennigstücke  —.  —  505  6831  44  505  631  44
Zweipfennigstücke  —  —  92  48045  92  480%0  4
Einpfennigstücke  2264  10  71  724  157  73  988  257
hessische  Achthellerstücke  —  —  110  25  110  252
-  Sechshellerstücke  —  —  217  217
"  Vierhellerstücke  —  —  28620  28620
-  Zweihellerstücke  —  —  6E0—  60—
sowie
preußisch-posensche  2574  54121
1  Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  1316  1316
-  (à  2  preuß.  Pf.)  —  —  4  157  4  15
ferner
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünspfennigstücke  —  —  64  152  18  64  152  18
»  »  ,,  »  Dreipfennigstücke  —  —  4064  27  4  064  27
„  „  „  „  Zweipfennigstücke  893  29  22  142  245  23  036  237
6  „  „  Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke
  —  —  125  12  5
Einpfennigstücke  472  21  13  2477  13  719  28
hammoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  91  15  17  136  7  1722722
Zusammen  3722  15  854  45727½  858  180  12  H
2Süddentsche  Währung:  F.  Kr.  Fl.  Kr.  I.  Kr.
Einkrenzerstücke  —  —  235  516  17  235  516  17
Einhalbkreuzerstücke  —  —  87  888  03  87  888  03  647  2084
Einviertelkreuzerstücke  —  —  54  133  55  54  133  55
Zusammen  —  —  377  538  15  377  538  15
3BMcklenburgische  Währung:  kölr.  sar.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.
Fünfpfennigstücke  200  20  555722  5758  12
Dreipfennigstücke  —-  —  1075822ä  1075822ä  50  788  53
Zweipfennigstüke  6625  1303  196  28  ?
Ein  und  Einhalb-  vlenniastiice  —  —  3  155  3  154
Einpfennigstücke  .  ....  33  20  177  175  211/½4½
Zusammen  30100  16  62720#  16  928.257
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  32725386  18
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  945  931  88882
Summe  —  —  —  —  —  —  949  204  a420  —
        <pb n="54" />
        34

Status  der  deutschen  Not
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Woe
(Die  Beträge  lau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiv#va.
Sonstige  Ver-  Erz
#  täglich  bindlich-  -  bind
9“  O#rund.Reserve.Noten-  Gegen  J  Unge  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  GegenSummeGegen  ten
-Name  der  Banken.  30.Novbr.  deckte  30.  Novbr.  30.  Novbr.]mit  S0.Novbr.  #S80.  Novbr.  der  30.Novbr.#weite
5  Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  eb
1877.  Noten.  1877.  ..  1877.  19877.  1877.  BPassiva.  1877.  gebe
S  bindlich-  gungs-  de-"
  keiten.  frist.  Wech
1|  Reichsbank  .  120  o0o0o  13072  715  8304  532  930  212  338/  86  730  152  322  —  9588  14  665—  1082  2751—  7  2121  ois  640  36  048  —
2tädt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2459-  361  1191-  29  3470  4  1321  250—  3000  —  —  9779  —  318
3|  Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  6071  67  12470  7  284—  45  3337—  98  36  11  77
4  Magdeburger  Privatbank.  3000  619  2  963|  11  1  1644%  22  23—  20  1094—  431  69—  79  7768—  519
5Danzlg.  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  2265—  172  1  0644  459  293  —  75  2476  —  340  120  4  8  904—  171
6Provinzial-Aktien  =  Bank  des  «
GroßherzogthumSPofcn.  3000  722  2  152|H-  288  1  320-  239  3  —  1  325—  75  10  2  6212|+  214  7
7  Hannoversche  Bank  12  000  750  63914  338  2912—  39  1716—  75  3  163—  619  1  107—  168  25  130—  524  B
8  Frankfurter  Bank  17  143  3497  12  999—  1251  46699—  2  448  5811—  48  1  666—  664  357—  218  41  %  1262  E
9Bayerische  Notenbank  7500  78  65  940  —  3744221  —  388E  1746  +  322  160  —  36  1502  +  263  6  928|+  675  «
USachsifcheVankzuDresden.  300003103456174766019177439855305446503559-89431483880154123043
11|  Leipziger  Kassenveren  3  000  117  2938—  10  980—  4191  1647  334  395  125  204  +—  156  8  30  465
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  83  510  —  210.  18  32—  35  1  743—  312  202  44  3080  —  263
13/  Württembergische  Notenbank  9  000  337  19  793  —  1007  8960  680  2066  —  196  261  14  722  F  62  30084/++  887
14  Badlsche  Buank  .  9  000  1  349  11  148—  960  707914  866  497.  —  167  13—  1  623  —  54  22  630  846
15|  Bank  für  Süddeutschland.  15  672  1  461  14  422  944  8  708  283  473.—  29  —  —  1423+  111  33451—  1  026
16  Braunschweigische  Bumm.0500  465  2975+  4383  1  885—M  349|  3  667T  291  2710  —  1391  234  —  20  55—  6172
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  1  167—A—  193  603  —  149  996—  34  1.396  —  400  41  7  6  03—  234
181  Bremer  Buür  16607  743  5  933+—  7911  5581  691  130  —  4516  575—  99  45—  123|  40  088|  5810
Zusammen  268  3322  526  1  918  102  +  65  570/  305  306—+  91  361/  178  673—  4549  53553—  49700083  —  7047|1  457069+  48  99090  18
3
Bemer

Zu  8“7:
Zu  14°:
Zu  15":

Darunter  160  800  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  50  160  .4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  115  515  .X(  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
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        banken  Ende  Dezember

us  Tausende  Mark.)

1877
überichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1877.

35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aoctiva.
l  z  s
«
##.  Segen,  Reichs,  GegenNoten  Wegen  Gegen  Gegen  GegenSonsttge  Gegen  Summe  chegen
###m  30.  Kepbr.kassen-  30.  Nopbr.  anderer  30.  Nopbr.  Wechsel.  30o.  Norbr.  Lombard.  30.  Novbr.Effekten.  30.  Nopbr.  akiva.  30  Novbr.  der  30.  Nopbr.  75
1877.  scheine.  1877.Banken.  1877.  1877.  1877.  1877.  1677.  Aktiva.  1877.
·
1  *
I
m  —  w#9011717  —  3710  3602  4  1818428  316  4  854083  65  412  +  14  597  5594  +  5069  23  593  —  6088SS
*nm—W  222  5  —  3  236  4  161)  4  2526  4  1310  435  —  —  —  10  o63  —  264
nun  7.—  4  3309  468318—  80  #.  1  —  —  226  —  2910375—  50
uun-—  1  58  J  27  574  —  243217—  237  98  %  91  —  —  49  —  142  7983  —  05
100n  —  —  —  194—  286  6252  —  38  880  8  251  —  14  649  —  165  7233—  166.5
3e——  3½0  —  1  100  —  30  4259|—  23  1  057  +—  190  —  .  —  380  —  9  6  38  +  2536
7*21  —  4  23  9  838  +  4541366  629  +  134  708  —  72  7495  +  403  25130  —  324  72
6169.4  1052  4.  1382069  27  1  050%2%%  —  3678  2  800  +—  1113  6520  +  90  2  659  —  f40  42  327—  1203  838
*  377  82  1241—  36534842  1317  1738—  47  1  157  —  34  1469  —  643  76  996  —  675  09
56  0  12#8  s3  —  11077  F  57138119+  9508  5971  2351  4138  —  519  3347  —  611  88  015  +  12  3064
1%  1  29  —  3  891  3837½928—  10  1  4190  +  111  49  —  139  947  74  §8  3o  46511
ut  3  10  —  1  76  —  20  2  sos  —  1#0#  81  —  16  103  —+  3  93.—  72  3oso  —  263  12
*/-+M  348  105  —.  202  244  :1  753  594  11  224  —  12759  702  —  383  30  0os4  887
13—  69  17—  16  729—.  179  14  1581.  1  409  1176  +  235  30  —  1  2597  —  891  22  630  J  8464
—  35.—  27  615  310o  15  775/  2891  1  057  —+  29  5  6565  +—  153  1250  —  27os  33  451  10265
z#  141  3  14  268  71228·  6510  2163  29  —  —  4980  —  12173  20  661—  600
%  21  7—.  2  112  214%5  316  316—  97  375  J.  71  90  —  116  6240  —  220
.  Meij-  30  4  19  252  890  3284  +  862  2  946  —  3  1824  —  200  737—  181  41  143  57818
□P  D  1—
I
*tu  831459  43237  362142  "q  22689685  423  4  64  495  %  154  +  17  111110  +  5469  52  113—  13239469  579  +  48  105
1
«  s
.  «  »
l  "
«
I
langen.
ulsNDaruuter71160JznochnichtzurEinlösuuggelangteNotenzuloThalem
n  17*:  Darunter  7920  Ac.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="56" />
        —  36  —

Nachweisung  der  bis  Ende  Dezember  1877  stattgehabten,  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
Z„  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt)  nach  §.  1  des  Gesetzes  nach  §.  3  des  Gesetzes
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
l

1«Preußen  einschließlich  Lauenburg  61  386  729  72  145  494  71  —-  —
2  Bayern  36  000  000  14  197536  95  14534975  37
3Sachsen  36  000  000  7  479  838  04  19  013  441131
4  Muürttemberg  10  285  713  5  321235  4  3  309  6614  4
5/]  Baden  11  142  858  4276  683  70  4577  449  53
6  Hessen  7371  .429  2  495  667  29  3  250  514  47
7|  Mecklenburg-  Schwerin  .  2955.000  1  631  988  18  882  007  88
8  Großherzogthum  Sachsen  1  800  000  837  401  47  641  732  35

9  Meecklenburg-Strelitz  2  400  000  283  779  50  1  410  81367
10  Oldenburg  —  915  074  93  —  —
11  Braunschweig  3  000  000  913  120  29  1  39125314
12  Sachsen-Meiningen  1  800  000  549  981  89  833  345  41
13  achsen-Altenburg  1  456  800  415  863  88  693957  .41
14Sachsen-Koburg-Gotha  1800000  510  134  20  859910  53
15%  Anhalt  2  850  000  595  278  00  1  503  148  00
16%Schwarzburg=  Sondershausen  450  000  196  607  91  168  928  06
17%Schwarzburg-  Rudolstadt  600  000  220  988  22  252  674  52
18  Waldeckk  630  000  164  517  32  310  32179
19  Reuß  ältere  Linie  390  000  131  949  77  172  033  49
20  Reuß  jüngere  Linie  960  000  260  516  97  466  322  02
21  Schaumburg=  Lippe  1020000  93  808  00  617  461  33
22  Lippe  —  325  192  67  —  —
23  Lübeck  —  152  619  78  —  —
24  Bremen  —  358  161  09  —  —
25%  Hamburg  —  991873  48  —  —
26  Elsaß-Lothringen.  —  4  534  695  92  –  —
Summe  184  298529  120  000  O000  00  54  889  94  1172

Zu  Spalte  6.
Dle  daselbst  nachgewiesenen  118  533  515  Mark  sind  ausgegeben:
a.  in  11  451  865  Abschnitten  à  5  Mart

Aumerkung:

 

 

......................................  57259  325  Mar
b.  „  2  213  747  r%  »2.....................................·  44274  940  rv
c  339  985  „  ,.«0......................................  16999  250  »

sind  wie  oben  118  533  515  Mar
Die  baar  gezghlten  70  Mark  sind  der  Reichs-Hauptkasse  ersetzt  durch  14  Reichskafsenscheine  à  s  Marftk  70  b
1  Spalte  7.
Zur  Deckung  E  Vorschüsse  im  Betrage  von  54  037  547,12  Mark  hat  die  Reichs-Hauptkasse  in  Reichskassenscheinen  54  037  545  Mark  erhallen,  welche  bestanden
haben:

a.  in  1  787  209  Abschnilten  5  Mmr  .  8  937  545
b.  350  0  "  ,2,,......................................  7  000  000
c.,  752  505  »  »Ho».......·............................·..  38  100  000  „

 

Summe  72571  136  Mar
        <pb n="57" />
        —  37  —

die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
kandespapiergelde  a  b.  Spalte  4  zu  ge-  a.  b  ".  *  l“  n0
(Spalte  2)  «  ..»  .  ·  palte  7  gewährten
find  eingezogen  in  Reichskassen-  z  ser  use  sushrrnen  auf  den  definiti-ur  Erfüllung  des!  Vorschüsse  sind  an
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  1  se  sind  auf  ven  Antheil  Maximal-Betrages  die  Reichs-Hauptkasse
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der  zurückgezahlt
reduzirt)  Kontrole  der  Staats-  zwen  T#schen  Pomtrae  fasie  angewiesen  in  Reichskassen-  Vorschüsse
papiere  hierselbst  hierselbst  scheinen
Mark.  Mark.  Pf.5  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
|
59920  314  70  679  075  00  4  71  —-  —146641500  —  —  —  —
35  754  636  14197  535  00  19514371  399|7  —  —  163.576  00  968  998  00
35  693  313  7479  835  00  3  04|18  808.983  31  —  —  204  458  00  1  267  562  00
10  176  000  5  321235  00  10  8443236509|44  —  —  73  142  00  220  643  00
11  035  424.  4276  680  00  3  70|  4505  827|24  —  —  71622  29  305  163  00
1296  000  2  495  655  00  2  29  3200228|47  —  —  50  286  00  216  700  00
29#3000  1  631  985  00  3  18  874  007|88  —  —  8000  00  58  800  00
1767765  837.400  00  1  47  620  242|35  —  —  21  490  00  42  782  00
2384580  283775  00  4  50  1  400  533|67  —  —  10  280  00  94  054  00
—  915  070  00  4  93  2  –  —  —  –  –  —  –
2971080  913  120  00  10  29  1371973|14  —  —  19  280  00  92  750  (00
1692300  549  980  00  1  89  761  545|41  —  —  71  800  00  55  .556  00
1423  728  415  860  00  3  88  671  909  41  —  —  22  048  00  46  263  00
1  766718  510  130  00  4  20  837722s53  —  —  22  188  00  57327  00
2769  000  595  275  00  3  00  144914800  —  —  54  000  00  100  209  00
447  084  196  605  00  2  91  166  984/06  —  —  1  944  00  11  261  00
575289  220  985  00  3  22  236200|52  —  —  16  474  00  16  844  00
615  987  164515  00  2  32  300  979/79  —  —  9342  00  20  688  00
379251  131  950  00  —  0  29  164  86749  —  —  7  166  00  11  468  00
926  193  260  515  00  1  97  143  784002  —  —  22  538  00  31  088  100
1  015  860  93  805  00  3  00  614  701|33  —  —  2  760  00  41  164  00
—  325  190  00  2  67  —  —  —  —  —  —  —  —
—  152  615  00  4  78  –  —-  ——  —  —  —  —
—  358  160  00  1  09  —  —  —  —  —  —  —  —
–  991  870  00  3  48  –  —  —  —  —  —  —  —
—  41534695  0  0  92  —  —  —  —  —  —  —  —
553  522711118  533  515  0o  70  0%  57  1466  41500%  2  394  29114320  oo

 

 

 

Zu  Spalte  9
In  Höhe  des  ur  enahten  Vorschusses  von  3  659  320  Mark  hat  die  Reichs=  Hauptkasse  Reichskassenscheine  zur  Vernichtung  an  die
Kontrole  der  Staatspapiere  zurückgegeben  und  zwar:
a.  in  38  200  Abschnitten  à  5  M  Mart

Uebertrag  172  571  130  Mark

441  000  Mark

 

b.  „  3  416  „  »20,,...............................  68320,,
c.«63000  ,,  ,,50»...............................  3150000»  -3659320,,
Die  gach  noch  im  Umlauf  befindlichen  Reichskafsenscheine  im  Betrage  bdnnnnc-  168  911  810  Mark
estehen:
a.  in  13  161  188  Abschnitten.  à  b  MMl;  65  755  940  Mark
b.  „  2  560  331  „  ,,20,,............................  51206620»
c.-1038985  »  ,,50

51949250»

sindwieobeulossllsloMart

6*
        <pb n="58" />
        38  —

 

 

 

 

 

 

 

44.  Zoll=  und
Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  veutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben
Einfuhr  vom
Zahl  9  —
der  er—  Raffinirter  Zucker  aller
l  e  steuerte  Art  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  findlich  eun  Rüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zuder-  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriten.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
J.  2.  3.  4.  5.  6.  .
I.  Preußen.
1.  Provinz“  Ostpreußen  —  —  2  —  2  13308
Preußen!  Westpreußen.  1  57270  10  —  —  —
2.  Provinz  Brandenburg  17  593  710  61  —  28  —
3.  -Pommern  6  309  550  3  —  —  —
4.  Posen  1  97.575  1  —  —  —
5.  -  Schlesien  47  1  955  873  2  —  —  —
6.Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  1407558217  —  —  38  —
7.  Provinz  Schleswig-  Holstein  1  80  120  865  1  542  306
8.  --  Hannover  .  27  11250  841  369  —  19  —
9.  -  Westfalen.  —  —  —  —  —  —
10.-Hessen-Nassau  1  20  140  69  —
11.  Rheinprovinz  8  566  915  203  —  154  1053
Summe  J.  249  112  490  211  1585  1  783  14  667
II.  Bayern  2  68  475  401  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  4  —
IV.  Württemberg  5  233  032  140  10  –  —
V.  Baden  1  98  345  438  —  —
VI.  Hessen  —  —  23  —  —  —
VII.  Mecklenburg  2  97972  17  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  5  309  213  10  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —  11  —  —  —
X.  Braunschweig  29  11606  491  10  —  —  —
XI.  Anhalt  33  1564  756  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  5  199  —  —  —
XIII.  Luxemburg  ..  —  —  28  —  —  —
Ueberhaupt  326  468  495  7  866  11  783  14  667
Hierzu  in  den  Vormonaten  Septem-  *
ber  bis  November  1877  —  47  035  2070  33  424  4220  7  780  39  560
Zusammen.  s63  ·503  702  |  41  290  4231  8563  54227
In  demselben  Zeitraume  des  Vorjahrs  —  52  965  063  63  024  5  807  6240  4  706

*)  Abgeändert  in  Folge  nachträglich  eingegangener  Berichtigungen.
        <pb n="59" />
        Steuer-Wesen.
mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Dezember  1877.

39

 

Zollaus  lande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  -  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Str.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  -tr.  n.  Ztr.  u.
8.  9.  10  11.  12.  13.  14.  15.
.
—  —  20  —  —  4278  —  —
—  970  1  —  —  —  —  8460
693  205  —  —  —  —  —  —
290  442  12  579  —  —  —  20  505  —
88  67  1½  —  —  —  193  —
339  754  —  —  —  —  —  —
2290  2  128  23  0566  691  49  963  121  5  334  79
676  362  2  035  —  33  907  —  153  —
6  –  –  –  —  –  –  —
6  —  —  —  —  —  —  —
13  —  511  —  9921  —  9232  —
4  401  4  928  38  203  691  93  791  4  399  35  417  8  539
15  –  2  —  1000  —  321  —
688  672  1  —  —  —  13  217
—  99  36  8  22  —  43  6
—  —  121  20  —  —  5  020  —
23  —  —  —  —  —  —  —
75  118  —  1  —  —  —  —
52  100  —  —  —  —  —  —
49  —  337  —  —  —  —  —
520  —  —  —  —  —  —  —
—  859  —  —  —  —  —  —
127  —  —  —  —  1112  —
—  —  —  —  2  204  —  —  —
5950  6  776  38  700  720  97  017  4  399  41  926  8  762
2524  115  29  426  98294  90811  3720059  44  499  99  642  17523
30  065  36  202  136  994  9  801  469  076  48  898  141  568  26  285
61  766  38  431  77  586  8  766  596  186  1  917  97  894  30  021
        <pb n="60" />
        —  40  —

Die  der  Königlich  württembergischen  Rübenzuckersteuer-Oberkontrolörstelle  in  Altshausen  bisher  übertragene
Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  ist  zurückgenommen.

 

5.  Marine  und  Scchiffahrt.

 

Der  im  Jahre  1874  in  Eureka  (Californien)  erbaute,  bisher  unter  französischer  Flagge  gefahrene  Schooner
„Loreley"  von  257/0  chm  Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der
Handelsgesellschaft  „Société  Commerciale  de  P’Océanie“  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt
  hat,  ist  am  13.  Oktober  v.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Papeete  (Tahiti)  ein  Flaggenattest
ertheilt  worden.  «

Berlin,  den  15.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Das  im  Jahre  1868  in  Kennebunkfort  (Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Lathley  Rich"  von  1315  belgischen  Tonnen  Tragfähigkeit
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  in  Bremen  heimathberechtigten  Rheders
Joh.  Fr.  Arens  unter  dem  Namen  „Bremen"  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem

bezeichneten  Schiffe  ist  am  5.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  Antwerpen  ein  Flaggenattest
ertheilt  worden.

Berlin,  den  15.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

GC.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  in  Gemäßheit  des  Erlasses  vom  11.  April  v.  J.  auf  Grundlage  eines  umgearbeiteten  Schemas  von
den  deutschen  Eisenbahn-Verwaltungen  aufgestellten  Nachweisungen  der  im  Oktober  v.  J.  im  Betriebsdienst
        <pb n="61" />
        —  41  —

thätig  gewesenen  Beamten  und  Hilfsbeamten  sind  im  Reichs-Eisenbahn-Amte  wiederum,  wie  im  Vorjahre“),
übersichtlich  zusammengestellt  und  unter  Berücksichtigung  der  im  Oktober  v.  IJ.  geförderten  Achskilometer,
der  ult.  dess.  Monats  im  Betriebe  befindlichen  Geleislängen  und  des  geometrischen  Mittels  aus  den  hierbei
gewonnenen  Durchschnittszahlen  einem  Vergleiche  unterzogen  worden.

Es  ergiebt  sich  aus  der  Zusammenstellung,  daß  das  Verhältniß  der  einzelnen  Gruppen  in  Tab.  I.
im  Vergleich  zum  Vorjahre  wesentlich  nur  durch  die  günstigeren  Durchschnittszahlen  der  außerpreußischdeutschen
  Staatsbahnen  beeinflußt  wird.  Namentlich  wird  die  Durchschnittszahl  pro  Kilometer  Geleislänge
der  preußischen  Privatbahnen  (3,78  gegen  3,65  im  Vorjahre)  in  die  vierte  Stelle  zurückgedrängt,  während  die
erstgen  annte  Gruppe  (mit  3,75  km  Durchschnittszahl  gegen  4,14  km  im  Vorjahre)  die  dritte  Stelle  einnimmt.

Die  Tab.  II.,  III.  und  1V.,  welche  einen  Vergleich  der  einzelnen  Bahnverwaltungcn  unter  sich  ermöglichen,
  ergeben  in  der  Reihenfolge  der  Verwaltungen  gegen  die  bezüglichen  Tabellen  des  Vorjahres  mehrfache
  Abweichungen,  während  das  Verhältniß  der  Staats=  und  unter  Staatsverwaltung  stehenden  Eisenbahnen
  zu  dem  Mittel  für  alle  Bahnen  annähernd  gleich  geblieben  ist.  Von  den  17  Eisenbahnen  dieser
Gattung  stellen  sich  in  Tab.  II.  neun,  in  Tab.  III.  zehn  und  in  Tab.  IV.  elf  Verwaltungen  günstiger  als
der  allgemeine  Durchschnitt  (gegen  9,1  und  11  Verwaltungen  im  Vorjahre).

Die  2c.  erhält  hierbei  1  Exemplar  der  Zusammenstellung  zur  gefälligen  Kenntnißnahme.

Berlin,  den  9.  Januar  1878.

In  Vertretung:
Körte.

An  sämmtliche  Eisenbahn-Verwaltungen  Deutschlands  exkl.  Bayerns,  welche  Unfall-Rapporte
eimeichen.

 

*)  s.  Central-Blatt  1877  S.  67.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  16.  d.  Mts.  wird  von  der  zur  preußischen  Ostbahn  gehörigen  Bahnlinie  Wangerin-Konitz  die  30,,  km
lange  Strecke  Schlochau-Hammerstein  mit  den  Stationen  Bärenwalde  und  Hammerstein  dem  Betriebe

übergeben.
Berlin,  den  14.  Januar  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

7.  Heimath  Wesen.

U.  er.  die  Frage,  welcher  Landarmenverband  zur  Unterstützung  verpflichtet  sei,  wenn  mehrere  Mitglieder  derselben
  Familie  in  verschiedenen  Landarmenbezirken  hülfsbedürftig  werden,  hat  sich  das  Bundesamt  für  das
Heimathwesen  neuerdings  in  Sachen  des  Landarmenverbandes  der  Provinz  Sachsen  wider  den  Ortsarmenverband
  Mühlhausen  durch  Erkenntniß  vom  24.  November  1877  ausgesprochen.
        <pb n="62" />
        —  42  —

Der  Metalldreher  S.,  dessen  Familie  seit  dem  1.  Januar  1876  in  Osnabrück  vom  Landarmenverbande
  der  Provinz  Hannover  unterstützt  wurde,  ist  seit  dem  15.  März  1876  in  Mühlhausen  als  hülfsbedürftig
  verpflegt  und  der  Landarmenverband  der  Provinz  Sachsen  wegen  Erstattung  der  Verpflegungskosten
in  Anspruch  genommen  worden.

Das  Bezirks-Verwaltungsgericht  verurtheilte  den  Verklagten,  weil  es  entscheidend  sei,  wo  der  zu
Unterstützende  persönlich  angetroffen  ist.  In  den  Gründen  der  abändernden  Entscheidung  heißt  es:

Unbestritten  ist  die  Familie  des  S.  bereits  seit  dem  1.  Januar  1876  und  noch  während  der
hier  in  Rede  stehenden  Unterstützung  des  S.  selbst  von  dem  Landarmenverbande  der  Provinz
Hannover  unterstützt  worden.  Damit  ist  S.  selbst  in  seiner  Familie  unterstützt.  Vermöge  der
Personeneinheit  der  Familie  im  armenrechtlichen  Sinne  kann  dieselbe  Familie  nicht  gleichzeitig  in
verschiedenen  Armenverbänden  unterstützungsberechtigt  sein.  Wenn  daher  das  Bundesamt  auch
früher  wiederholt  ausgeführt  hat,  daß  derjenige  Landarmenverband  zur  Unterstützung  verpflichtet
ist,  in  dessen  Bezirk  die  Hülfsbedürftigkeit  hervorgetreten  ist,  so  begreift  doch  diese  Verpflichtung,
sobald  sie  durch  die  Hülfsbedürftigkeit  eines  Familiengliedes  hervorgetreten  ist  und  so  lange  dieser
Unterstützungsfall  dauert,  auch  die  Pflicht  in  sich,  die  Fürsorge  für  die  während  des  bereits  vorliegenden
  Unterstützungsfalles  hülfsbedürftig  gewordenen  übrigen  Mitglieder  derselben  Familie
zu  übernehmen.  Deshalb  erscheint,  da  die  Familie  des  S.  am  15.  März  1876  bereits  durch
den  Landarmenverband  der  Provinz  Hannover  unterstützt  wurde,  der  Verklagte  nicht  verpflichtet,
die  Kosten  der  Unterstützung  des  erst  an  jenem  Tage  hülfsbedürftig  gewordenen  Familienhauptes
zu  übernehmen.

Von  denselben  Grundsätzen  ist  das  Bundesamt  bereits  früher  in  dem  Erkenntniß  vom
18.  Oktober  1873  in  Sachen  Berlin  wider  Joachimsthal  (Entsch.  III.  S.  80)  ausgegangen.

 

N  ach  einem  Erkenntnisse  des  Bundesamtes  vom  30.  November  1877  in  Sachen  Bellings  wider  Mittelgründau
sindet  §.  34  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  auch  auf  Ersatzansprüche  Anwendung,  welche  daraus  abgeleitet
  werden,  daß  durch  widerrechtliche  Versagung  nothwendiger  Fürsorge  am  Aufenthaltsorte  ein  anderer
Armenverband  genöthigt  worden  ist,  den  Hülfsbedürftigen  zu  unterstützen.  Das  Erkenntniß  bemerkt  in  Bezug
hierauf  Folgendes:  «

DieVerpflichtungdesVerklagtenzumErsatzederinBellingsaufgewendetenArmenpflegekostenbearündet
  Kläger  einmal  damit,  daß  Valentin  H.  beim  Eintritte  der  Armenpflege  seinen  Unterstützungswohnsitz
in  Mittelgründau  gehabt  habe,  und  sodann  mit  der  Behauptung,  daß  Verklagter  demselben,  nachdem  er  in
Nittelgründau  hülfsbedürftig  geworden,  nicht  die  erforderliche  Unterstützung  gewährt,  sondern  ihn  mit  seinen
Angehörigen  auf  öffentliche  Kosten  nach  Bellings  befördert  habe.  Das  Thatsächliche  des  letzteren  Vorganges
hat  Verklagter  zugestanden,  während  er  den  Erwerb  eines  Unterstützungswohnsitzes  durch  H.,  beziehungsweise
dessen  zweijährigen  ununterbrochenen  Aufenthalt  in  Mittelgründau  in  Abrede  stellt.  Schon  die  Zuwiderhandlung
  gegen  die  Vorschrift  in  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  genügt,  um  den  Verklagten  zum
Ersatze  der  in  Bellings  nothwendig  gewordenen  Unterstützung  zu  verpflichten.  Allein  dieser  Anspruch  des
Klägers,  welcher  sich  nach  dem  früher  Gesagten  auf  die  im  Winter  1874/5  aufgewendeten  Kosten  für  Unterbringung
  und  Verpflegung  der  Familie  H.  beschränkt,  ist  durch  Versäumniß  rechtzeitiger  Anmeldung  desselben
in  jedem  Falle  verloren  gegangen.  Verklagter  hat  in  der  Klagbeantwortung  schon  erinnert,  daß  Kläger  die
Familie  H.  /  Jahre  lang  unterstützt  habe,  ohne  mit  ihm  in  Benehmen  zu  treten  und  in  der  Duplik  ausdrücklich
  den  größten  Theil  der  Ersatzansprüche  des  Klägers  wegen  versäumter  Anmeldung  für  verjährt  erklärt,
ohne  daß  Kläger  diesen  auf  §.  34  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  sich  stützenden  Einwand  durch  den
Nachweis  rechtzeitiger  Anmeldung  des  Ersatzanspruches  entkräftet  hat.  Nun  könnte  man  zwar  geltend  machen,
daß  der  fragliche  Einwand  wenigstens  dem  Ersatzanspruche  aus  widerrechtlicher  Abschiebung  gegenüber  nicht
Platz  greife,  weil  unter  dem  vermeintlich  verpflichteten  Armenverbande,  welchem  nach  §.  34  leg.  cit.  der  Er-
        <pb n="63" />
        satzanspruch  angemeldet  werden  soll,  nur  der  definitiv  verpflichtete  Armenverband  verstanden  sei.  Allein  der
Wortlaut  des  Gesetzes  nöthigt  zu  dieser  Einschränkung  nicht,  und  der  Grund,  aus  welchem  der  Gesetzgeber
eine  zeitige  Anmeldung  bei  Verlust  des  Ersatzanspruchs  vorgeschrieben  hat,  die  Rücksicht  nämlich,  daß  durch
verspätete  Geltendmachung  solcher  Ansprüche  dem  in  Anspruch  genommenen  Verbande  die  Vertheidigung  erschwert,
  die  Regreßnahme  gegen  andere  Verbände  oder  gegen  Privatpersonen  unter  Umständen  vereitelt  wird,
trifft  nicht  minder  zu,  wenn  ein  zu  vorläufiger  Fürsorge  verpflichteter  Armenverband  Ersatz  leisten  soll.  Wird
ein  solcher  Anspruch  überhaupt  als  ein  armenrechtlicher  anerkannt,  so  ist  er  auch  in  seiner  Geltendmachung
an  die  Vorschriften  der  Armengesetzgebung  gebunden.

 

8S.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Uneer  dem  Titel  „deutsche  Konsular-Verträge“  ist  in  R.  von  Deckers  Verlag,  Marquardt  u.  Schenck,  in
Berlin,  eine  auf  Anregung  des  Auswärtigen  Amts  herausgegebene  Druckschrift  erschienen,  welche  einen  vollständigen
  Abdruck  der  sämmtlichen  vom  Deutschen  Reich,  vom  früheren  Norddeutschen  Bund,  vom  früheren
Deutschen  Zoll=  und  Handels-Verein  und  von  einzelnen  deutschen  Bundesstaaten  mit  auswärtigen  Staaten
l##r  die  Befugnisse  der  Konsuln  abgeschlossenen,  zur  Zeit  in  Kraft  bestehenden  Vereinbarungen  enthält.

Der  Ladenpreis  dieser  Druckschrift  beträgt  M.  4,80.

 

 

 

-Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="64" />
        <pb n="65" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Präunmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

6  2  ·

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  Januar  1878.  9„#.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahdon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  .  Seite  45  men  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des
2.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  des  verlegten  Theils  der  Bahn-  Monats  Dezember  18774  50
strecke  Leipzig-Corbettaa  46  5.  Militär  -Wesen:  Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,
3.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaft-Reichsmünzen;
  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank;  —  liche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Dezember  1877  47  berechtigt  sindt;  —  desgleichen  der  provisorisch  berechtigten
4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  Anstaleen  50

 

 

I.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:

1.  der  Kaufmann  Josef  Svoboda,  geboren  am  1.  November  1856  zu  Sobotka  (Bezirk
Gitschin  in  Böhmen),  und  ortsangehörig  daselbst,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
wegen  Landstreichens  und  Gebrauchs  eines  gefälschten  Legitimationspapieres,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  20.  Dezember  1877;

2.  der  Dienstjunge  Josef  Kosina  aus  Franzensdorf  (Bezirk  Reichenberg  in  Böhmen),  18  Jahre  alt,
3.  der  Kürschner  Josef  Haina  aus  Hochstadt  (Bezirk  Gitschin  in  Böhmen),  49  Jahre  alt,
zu  2  und  3  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  3  auch

wegen  Bettelns),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz
vom  6.,  bezw.  21.  Dezember  1877;

4.  der  Kellner  Karl  Viktor  Fromell,  geboren  in  Norberg  in  Schweden,  ortsangehörig  zu
Stockholm,  25  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und
Bettelns  im  Rückfalle,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig
  vom  10.  Januar  d.  J.S;

5.  der  Maler  Josef  Straßer  aus  St.  Leonhardt  (Bezirk  Marburg  in  Steiermark),  29  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns,  Führung  eines

7
        <pb n="66" />
        10.
11.

12.

13.

—  46  —

falschen  Namens  und  Gebrauchs  eines  falschen  Legitimationspapieres,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade  vom  21.  Dezember  1877;

.  der  Tagelöhner  Johann  Eder  aus  St.  Johann  (Bezirk  Kitzbühel  in  Tirol),  geboren  im

Jahre  1844,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß
des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  zu  München  vom  10.  Dezember  1877;

der  Spänglergesell  und  Eisenbahnarbeiter  Anton  Canello  (Carnello),  geboren  zu  Genua
in  Italien,  40  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  wiederholten
  Rückfalle,  Widerstandes  gegen  die  Staatsgewalt  und  Beamtenbeleidigung,  durch
Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Memmingen  vom  7.  Dezember  1877;

der  Schuhmacher  Nikolaus  Toussaint,  geboren  am  31.  Juli  1857  zu  Bey  bei  Nanch  in
Frankreich,

.  der  Ludwig  Sebastian  Rey,  geboren  zu  Rennes  (Departement  Ille  und  Vilaine  in  Frankreich),

  28  Jahre  alt,

zu  8  und  9  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  8  auch
wegen  Bettelns),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  3.,
bezw.  8.  Januar  d.  J.;

der  Maler  Johann  Leo  Dumont,  geboren  zu  Lyon  in  Frankreich,  30  Jahre  alt,

der  Maurer  Hermann  Grünspan,  geboren  zu  Bialystock  in  Rußland,  zuletzt  wohnhaft
zu  Würzburg  in  Bayern,  34  Jahre  alt,  v

der  Schneider  Bernhard  Sutter,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Gränichen  (Kanton  Aargau
in  der  Schweiz),  42  Jahre  alt,

der  Schneider  Adolf  Dölinger,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Reinach  (Kanton  Basel-Land
  in  der  Schweiz),  29  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  11  bis  13  auch  wegen

Bettelns),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  bezw.
10.  und  (zu  11  bis  13)  11.  Januar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Eisenbahn-Wesen.

—..  —

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  Eröffnung  des  zwischen  Leipzig  und  Barneck  verlegten  Theils  der  Thüringischen  Eisenbahn,  welcher  nach
der  Bekanntmachung  vom  17.  v.  Mts.  am  21.  dess.  Mts.  dem  Verkehr  übergeben  werden  sollte,  hat  wegen
eingetretenen  Frostwetters  erst  am  3.  d.  Mts.  stattgefunden.

Berlin,  den  21.  Januar  1878.

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="67" />
        3.

Münz.-.

Ueb

47

er  sich  t

und  Bank-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  19.  Januar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  #von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

um--t

—

 

—.—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  bierben  Silbermünzen
13.  bis  19.  Jannar  1878  auf  Privak-  lunnai  .
ünf-  i-  in-  nfzig-  wanzigfind
  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Fünf  Zwei  Ein.  Sls  n
in:  Kronen  geprägt.  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
4  Ac  4  A  A  At.  A  “  -
a)  Berlin.  —  —  298  815  —  —  —  236  899  —  —  —  —
b)  Hamover.  .  —  48  670  9  565  —  —  —  —  ——  —
e)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  40  455  —  —  —  —
dc)  München  .  —  —  367955  —  —  —  —  —.  —  —
e)  Dresden  16  700  —  —  16  700  —  —  —  92  11400  —  —
s  Etuttgart  —  —  64  750  —  —  —  53  966  —  —  —  —
l  Arlihe  —  —  —  —  —  —  7200  —  —  —
b)  Darmstadt  ..  —  —  —  —  —  —  —  —.  —  —
Homkurg  1  401  160  –  —  1  401  160  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1  417  860  48  670741085117  5  —  —  403  320  92  11400  —-LVorherwakengeprägt116182074036414766025330085235544
  940|71  653  095/97  810  892/144  794  081/71  394  13800  35  717  92280

3.  Gesammt.  Ausprägung

 

 

 

 

 

1  163  238  600/364  196  330  26  071  170

 

„„

1  553  506  100  1Kx

 

 

 

Vom  8.  bis  15.  Januar  1878  hat  die  Neichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen
für

615  215,79  K

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  27  159  609,05  „
Zusammen  für  27  774  824,84  4

236  902  5  653  095,97  810  892/145  197  40171  486  55200  35  717  92280

421  865  862.  o0  -“

in  Barren

für  61  619,562  M.
„,  198  517  054,00  „

 

 

für  198  578  673,61  MA

7°
        <pb n="68" />
        48

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung  —
Laufende  der  im  Umlauf  #  im  Bestandes  im  Umlauf  1  im  Bestande
Nr.  Notenbanken.  ,  «  ,  ,
mAbfchmttenzulOOMmAbfchmttenzu200M
“  A«  A.  A«
1.Reichsbank  366  477100  226  922  900  —.  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  .  1369  500  130  600  —  —

3.  Kölnische  Privatbank  2  589  500  386  800  —  —

4.|Magdeburger  Privatbank  2963  100  36  900  —  —

5.  Daugziger  Privat-Aktienbank  ..  2264  700  735  300  —  —

6.  Provinzial-Aktienbank  des  GErahherzogihume  Bosen  772  900  127  100  469  200  430  800

7.  Hannoversche  Bank  .  ..  6394  400  905  600  —  —

8.]Frankfurter  Bank  5  458  000  4242  000  —  —

9.  Bayerische  Bank  .  ..  65  909  500  4  059  900  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  31  447  300  2852  700  —  —
11.  Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbanz  510  000  —  —  —
13.  Württembergische  Notenbank  19  793  600  5806  400  —  —
14.Badische  Bukkk-  11  147  800  27  852  200  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  14  422  200  21577800  —  —
16.Braunschweigische  Bank  2974  700  10  420  300  —  —
17.]Kommerzbank  in  Lübeck  1  167  300  1  232  700  —  —

18.  Bremer  Bark  5933  200  4  066  800  —  —
zusammen  am  31.  Dezember  1877  541  594  800  337  055  900  469  200  430  800
am  30.  November  18774  523  173  900  353  474  400  389  200  510  800

mithin  am  31.  Dezember  1877  mehr  18  420  900  —  80  000  —
weniger  —  16  418  500  —  80  000

 

 

Anmerkungen.
1)  Von  den  Noten  alter  Währung  der  Reichsbank  waren  am  31.  Dezember  1877:

 

 

 

 

im  Umlauf:  96  780  Thlr.  in  n  Abschnitten  zu  10  Thlr.  2  900  körr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,
im  Bestande:  5610  7  "D  .  .--vernichtet:
  7956  610  86  o  ·

Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatbank  waren  am  zu.  Dezember  1877:

im  Umlauf:
im  Bestande:  200
vernichtet:  98  3600

1  410  Thlr.  in  Abschnitten  zu  i0  Khlr.

296  840

2  660  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  hlr.
500

2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  außerdem  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  4  700  000  Mark  in  Noten  zu  100“  Mark.

In  Betreff  der  Noten  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  be
1)  bei  der  Rostocker  Bank  31  500  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1  968  500  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  69  200  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  3  995  800  Mark  in
        <pb n="69" />
        noten  Ende  Dezember  1877.

49  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin  Lauim
  UmlaufF  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  sien  ater  Gesammt-  sende
-  waren  im  Umlauf.  Nr
in  Abschnitten  zu  500  A  in  Abschuitten  zu  1000.4  überhaupt.  Umlauf  ?
4  -“  AL  I  A  AL  AL  AC  AL
118  698  500|231  301  500  227  863  OC00  296  337000  713  038  600|  754  561  400  2  783  340  715  821  940  1.
—  —  1089  000  411  000  24458  500  541500  —  24458  500  2.
—  —  —  —  2589  500  386  800  17250  2  606  750  3.
—  —  —  —  2  963  100  36  900  —  2963  100  4.
—  —  —  —  2264  700  735  300  —  2264  700  5.
909  500  200  500  —-  —  2151600  848  400  —  2  151  600  6.
—  —  —  —  6  394  400  905  6002)  —  6  394  400  7.
938  000  1  662  000  6  593.000  9  107  000  12  989000  O11  000  —  12  989  000  8.
–  —  —  —  65  909  500  4059  900  —  65  909  500  9.
14170000  12330  000  —  —  4561730040882700  —  4561730010.
2937  500  62  500  —  —  2937500  62  500  —  2  937500  11.
—  —  —  —  510  000  —  —  510  000  12.
—  —  —  —  19  793  600  5  806  400  —  19  793  60013.
—  —  —  —  11147800  27  852  200  —  11  147800  14.
—  —  —  —  14422200  21577  800  —  14  422  200  15.
—  —  —  2974  700  10  420  300  –  2974  700  1.
—  —  —  1  167  300  1232  700  —  1  167  3007.
—  —  —  5  933  200  4  066  800  —  5  933  200  18.
137  653  500245  646  5002  545000  305  855  O000  15  262  00  988  200  2  800  50018  063  090
128  446  500  254  853  500  197  649  000  337  751  000  849  658  600  946  589  700  2  835945852  494545
9207000  —  37896  000  —-  65  603  900  —  —  —
—  9207000  —  31  896  000  —  57  601  500  35  355  65  568  545
90  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  299  600  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  198  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  783  340  Mark
6  000  1292  300  400  .  ...  58000«-  -  ---  -  577  180  990
8331360  67  o88  300  138  335  500  924  782  880
1660  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  17  250  Mark.
450  ..-  1000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  6  460
297  900  299  000  ...  2  976  300

merken,  daß  am  31.  Dezember  1877:
derselben  Gattung  im  Bestande,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  an  die  Großherzoglich  oldenburgische  Regierung  übergeben  waren.

·
        <pb n="70" />
        —

1.

50

Nachwe  isung
der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1877.

Finanz-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  #  ;
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  *ê  „  Zeitraum  palten
der  bis  zum  n.  Bleiben  *  und  5.
.  Schlusse  des  aftliche
Einna  h  men.  aüesen  5  Vorjahres  +  mehr
Monats  echnung  (Spalte  4.)—  weniger
A.  «  A  o  M.  I  MA
I.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchs-  1
steuern  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung  1
Seite  2790  190  232  3066  10048  463  180  183  843  187  029  855  —  6846  012
2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  S.  12).  —  —  5  146  001  5154  497  —  8  496
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  92  461  200  88  778  441F  3682  760
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung)  —  —  26992  126  28  215  468  —  12233T2
1

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahres  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.

Ferner  sind  für  beide  Jahre  die  Einnahmen  der  von  dem  Reich  gepachteten  Wilhelm-Luxemburg

  =  Bahn,  welche  in  den  vorjährigen  Nachweisungen  nicht  berücksichtigt  worden,  mit  einbegrifsen;  ohne  dieselben

stellen  sich  die  Zahlen  wie  folgt:

Einnahme  vom  1.  April  1877  bis  Ende  Dezember  1877

Einnahme  in  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres

demnach  1877  weniger

 

5.

Bekanntmachung

eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

23  923  840“

24  815  219.

 

—
—.—
—

=

—

Militär-Wesen.

891  379.4

In  der  Anlage  wird  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,
welche  sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  8.  90  Th.  I.  der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875
im  Besitze  der  Berechtigung  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den

einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befinden.
Berlin,  den  23.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.
        <pb n="71" />
        Verzeichniß
der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaft—
liche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.

.  Gymnasien.

 

I.  Königreich  Preußen.  35.  das  Luisenstädtische  Gymnasium  daselbst,
Provinz  Preußen.  36...Sophien-Gymnasium  daselbst,
.  37.-Wilheltns-Gymnas1umdaselbst,
Das  Gymnasium  zu  Bortentein  38..-Gymnasium  zu  Brandenburg,
3l  "„  ".  "  Conitz  g,  39.  die  Ritter-Akademie  daselbst,
J  ,  Culm,  40.  das  Gymnasium  zu  Charlottenburg,
..  "1  J  Danzl  41.  =  OD  -Frankfurt  a.  d.  Oder,
t  "  #%  -  one  42.  -  Freienwalde  a.  d.  Oder,
„  Elb“  «  43.-  -  Guben,
B  „#  "Q  "„]  Frnte  44.  OD  Königsberg  i.  d.  Neumark,
9.  -  -Gumbinnen,  33  "6  "  Kottbus,
10.  =  -  -  Hohenstein,  47.  4  Land  be  d.  Wart
11.  =  -  -  Insterburg,  48.  4  6  "  Sa##beerg  a.  D.  ar  he,
12.  -  Aldtstädtische  Gymnasium  zu  ai  49..  "„#  "1  Neu-Ruppin,
13.  -Friedrichs-Kollegium  daselbst,  b0.  QJ  QJ  QJ  Lhoden,
14.  =  Kneiphöfische  Gymnasium  daselbst,  52%  "  5  Sera#n““
15.  =  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  53.  "  «  Spandau
16.  =  Gymnasium  zu  Lyock,  5  „  "6  Wüttsto  !-P#
17.  —  Marienburg,  55.  id  «.«...-18.-
  -  -Marienwerder,  ««Paagogmm-Zulllchau«
19.-  -  -Memel
20.  Q  Neustadt  i.  Westpr.,  Provinz  Pommern.
21.  —-  -  -Rastenburg,  56.  Das  Gymnasium  zu  Anklam,
22.  E  OD  Rössel,  57.  --  -  -Belgard,
23.  —  -  -Strasburg  i.  Westpr.,  58.  -  -  -Cöglin,
24.-  -  -Thorn,  59.  -  *  Colberg,
25.  -  -Tilsit.  *n060.  "  O7  :  Demmin,
Provinz  Brandenburg.
26.  Das  Askanische  Gymnasium  zu  Beriun,  x)  ee  miteeinen  süleieichneten  Gymnasien  und  Progpm-"-
  ösi  #  daselbst,  nasien  (A.a  und  B.a)  sind  befugt,  gültige  Zeugnisse  über  die
3  Hiehe  eanareu  aal  s  wissenschaftliche  Befähigung  fingde  hamige  eugunsernt  Mi-*m
  jedrichs-Werderssche  G  mnasiu  mdaselbst  litärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme  am  Unterricht  in
29.  Frie  richs-à  ymn  der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,
30.  ---  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Er-31.
  -Humboldts-Gymnasium  daselbst,  seunterüh  beläßig  4heissenommen  und  suier  d  Se
32.  -  Joachimsthal'sche  Gymnasium  daselbst,  un  absolvir  er  na  q  ens  ein  ahrigem  Be  uch
33.  ---  Gymnasiuin  zum  grauen  Kloster  daselbst,  Fiben  aul  enrund  einer  elonderen  Prülung  ein  Zeugniß  des

genügende  Aneignung  des  entsprechenden
haben

34.  -Koöllnische  Gymnasium  daselbst,

Lehrpensums  erhalten
        <pb n="72" />
        61.  das  Gymnasium  zu  Dramburg,

62.  —  -  -Greifenberg,
63.  =  -  -Greifswald,
*64.  -  Neustettin,
65.  =  Pädagogium  =  Putbus,
66.  "  Gymnasium  Pryritz,
67.  —  -Stargard,
68.  Marienstifts=  Gymnasium  zu  Stettin,
69.  Stadt-Gymnasium  daselbst,
70.  Gymnasium  zu  Stolp,
71.  -  =  Stralsund,
72.  OD  Treptow  a.  d.  Rega.
Provinz  Posen.
73.  Das  Gymnasium  zu  Bromberg,
74.  -  -Gnesen,
75.  —  -  -JInowrazlaw,
76.  =  O  -Krotoschin,
77.  Lissa,
78.=  -  -  Meseritz,
79.g=  -  -Nakel,
80.  Ostrowo,
81.  Friedrich  Wilhelms=  Gymnasium  zu
Posen,
8.  Marien-Gymnasium  daselbst,
83.  Gymnasium  zu  Rogasen,
84.  -  Schneidemühl,
85.  -  -Schrimm,
86.  —  —  Wongrowitz.
Provinz  Schlesien.
87.  Das  Gymnasium  zu  Beuthen  i.  O.-Schl.,
88.  =  Elisabeth-Gymnasium  zu  Breslau,
89.  .Friedrichs-Gymnasium  daselbst,
90.  .Sohannes-Gymnasium  daselbst,
91.  .-=  Magdalenen-Gymnasium  daselbst,
92.  =  Matthias-Gymnasium  daselbst,
93..=  Gymnasium  zu  Brieg,
94.  =  Bunzlau,
95.  =  Glatz,
96.  -  --Gleiwitz,
97.  —  Evangelische  Gymnasium  zu  Glogau,
98.  .  Katholische  Gymnasium  daselbst,
99.  =  Gymnasium  zu  Güörlitz,
100.  -  =  Groß-Strehlitz,
101.  "  OY  Hirschberg,
102.  =  -  -Jauer,
103.  =  -  -Kattowitz,
104.  —  -  Lauban,
105.  -  Leobschütz,
*106.  die  Ritter=  Akademie  zu  Liegnitz,
107.  das  Städtische  Gymnasium  daselbst,

52

 

108.

109.
110.
111.
112.
113.
114.
115.
116.
117.
118.
119.
120.

121.
122.
123.
124.
125.
126.
127.
128.

129.
130.
131.
132.
133.
134.
135.
136.
137.
138.
139.
140.
141.
142.
143.
144.
145.

146.

147.
*148.
149.
150.
151.
*152.
*153.
154.

das  Gymnasium  zu  Neisse,
Neustadt  i.  O.-Schl.,
Oels,
Ohlau,
Oppeln,
Patschkau,
Pleß,
Ratibor,
Sagan,
Schweidnitz,
Strehlen,
Waldenburg,
=  Wohlau.

Provinz  Sachsen.
Das  Gymnasium  zu  Burg,
-  -  Eisleben,
-  Erfurt,
-  -  Halberstadt,
die  Lateinische  Schule  zu  Halle,
das  Städtische  Gymnasium  daselbst,
Gumnasium  zu  Heiligenstadt,
=  Pädagogium  des  Klosters  U.  L.  Fr.  zu
Magdeburg,

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Dom-  Gymnasium  daselbst,

OD  zu  Merseburg,
Gymnasium  zu  Mühlhausen,
Dom--Gymnasium  zu  Naumburg,

Gymnasium  zu  Nordhausen,

die  Landesschule  Pforta,

das  Gymnasium  zu  Quedlinburg,

die  Klosterschule  =  Roßleben,

das  Gymnasium  =  Salzwedel,

-  -Sangerhausen,

*  Schleusingen,

=  Seehausen  i.  d.  Altmark,
Stendal,

Torgau,

Wernigerode,

OD  Wittenberg,

-  Zeitz.

Provinz  Schleswig-Holstein.

Das  Gymnasium  zu  Altona,
O  Flensburg,

-  -  Glückstadt,

"  Hadersleben,
Husum,
Kiel,
Meldorf,
Plön,
Ratzeburg,

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        155.  das  Gymnasium  zu  Rendsburg,  201.  das  Gymnasium  zu  Hadamar,
156.  —  OD  Schleswig,  202.  -  Hanau,

157.  OD  :  Wandsbeck.  203.  -  -Hersfeld,

204.  OD  =  Marburg,
Provinz  Hannover.  205.  -  -M0ntabauk,

158.  Das  Gymnasium  zu  Aurich,  206.=  -  :  Rinteln,
159.=  -  Celle,  207.  =  -  -Weilburg,
160.  -  Elausthal,  208.  -  Wiesbaden.
161.  -  -Enden,  ·

162,-  -  -Göttingen,  Rheinprovinz.
163.  "O  Hameln,  209.  Das  Gymnasium  zu  Aachen,

164.  -  Lyzeum  J.  -Hannover,  210.  :  Barmen,

165.  -II.  daselbst,  »  ·  211.d1eR1tterAkadem1e  zu  Bedburg,

166.  .-Guymnasium  Andreanum  zu  Hildesheim,  212.  das  Gymnasium  zu  Bonn,

167.  Jaosephinum  daselbst,  213.  "  Cleve,

168.  die  Klosterschule  zu  Ilfeld,  214.  "Or  Coblenz,

*169.  das  Gymnasium  Lingen,  215.  -  an  der  Apostelkirche  zu  Cöln,
170.=  -  -Lüneburg,  216.  ---  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
171.  "  Meppen,  217.  .„Kaiser-Wilhelm-Gymnasium  daselbst,
172.  -  Norden,  218.  -Gymnasium  an  Marzellen  daselbst,
173.=  -  Carolinum  zu  Osnabrück,  219.=  -  zu  Düren,

14.  -Raths--Gymnasium  daselbst,  220.  —  -  -  Düsseldorf,
115.  =  Gymnasium  zu  Stade,  221.  —  Duisburg,
176.  "  Verden.  222.  -  -Elberfeld,
Provinz  Westfalen.  23  „Q  "„Q  erich
177.  Das  Gymnasium  zu  Arnsberg,  225.=  -  -Kempen,
178.  -  Attendorn,  226.  4  -  Krefeld,
179.  "  Bielefeld,  *227.  "D  Kreuznach,

180.  Bochum,  228.  —  Meoers,

181.  "  Brilon,  229.  O  Münstereifel,

182.  "  Burgsteinfurt,  *230.  "  Neuß,

183.  O  Coesfeld,  231.  4  -  -Neuwied,

184.  -  Dortmund,  232.  "D  Saarbrücken,

185.  "  Gütersloh,  233.  OD  Trier,

*7186.  -  -Hamm,  234.=  "D  Wesel,

*187.  Herford,  235.  O  Wetzlar.

188.  —  -GHörter,

189.  "  "  Minden-  Hohenzollern'sche  Lande.

190.  OD  Münster,

19711  Paderborn,  236.  Das  Gymnasium  zu  Hedingen.

192.  rsbünfen  I.  Köntareich  Bayern.

194.  OD%  Seest,  1.  Das  Gymnasium  zu  Amberg,

195.  -  -Warburg,  2.-  -  -Ansbach,

196.  —  -Warendorf.  33.  OD  Aschaffenburg,

"  4..  ..  St.  Anna-Gymnasium  zu  Augsburg,
Provinz  Hessen-Nassau.  5.  =  Gymnasium  zu  St.  Stephan  daselbst,

197.  Das  Gymnasium  zu  Cassel,  6.=  O  =  Bamberg,

198.  -  -Dillenburg,  7.=  -  Bayreuth,

199.  OD  :  Frankfurt  a.  Main,  8.=  -  -Burghausen,
200.  -  -Fulda,  9.  -  -Dillingen,

8
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das  is  Gymnasiuni  zu  Eichstätt,
Erlangen,

Freising,

Hof,
Kaiserslautern,
Kempten,

Landau,
Landshut,

-  -  Metten,

:  Ludwigs-Gymnasium  zu  München,
:  Maximilians-Gymnasium  daselbst,
Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Münnerstadt,

MN

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1
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Neuburg  a.  d.  Donau,
Nürnberg,

Passau,

Regensburg,

O7  Schweinfurt,

-  -  Speyer,

OD  O7  *  Straubing,
Würzburg,
Zweibrücken.

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III.  Königreich  Sachsen.

Das  Gymnasium  zu  Bautzen,
:  Königliche  Gymnasium  zu  Chemnitz,
die  Kreuzschule  zu  Dresden,
das  Vitzthum'sche  Gymnasium  daselbst,
O  Gymnasium  zu  Dresden-Neustadt,
Freiberg,
die  Fürsten-  und  Landesschule  zu  Grimma,
:Nilkolaischule  zu  Leipzig,
Thomasschule  daselbst,
:  Fürsten=  und  Landesschule  zu  Meißen,
das  Gymnasium  zu  Plauen,
-  -  Zittau,
-  -  Zwickau.

1

IV.  Königreich  Württemberg.
Das  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Blaubeuren,


Eymnasium  zu  Ehingen,
OD  OD  Ellwangen,
2  -  -  Hall,
Heilbronn,
-  evangeltsch  theologische  Seminar  zu  Maulbronn,


-Gymnasium  zu  Rottweil,
-  evangelisch-  theologische  Seminar  zu
Schönthal,

Gymnasium  zu  Stuttgart,

54

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*

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10.—
11.
12.

NSANEODOD

1
2
3.
4.
5
6

das  Gymnasium  zu  Tübingen,
.  Ulm,
eangelisch-  theologische  Seminar

Urach.

zu

V.  Großherzogthum  Baden.

Baden,

Carlsruhe,

Constanz,
Freiburg,
Heidelberg,

OD  =  Mannheim,

-  -Rastatt,

-  Wertheim.

Das  Gymnasium  zu.

7

U  U

—
—

V  L  U  U  M#

VI.  Großherzogthum  Hessen.

Bensheim,
OD  -  -Büdingen,
-Darnmstadt,
Gießen,
Mainz,
Worms.

f.  Das  Gymnasium  zu

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VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.



Die  Domschule  zu  Güstrow,

das  Friedrich-Franz-Gymnasium  zu  Parchim,

.  die  große  Stadtschule  zu  Nostock,

.  das  Gymnasium  Fridericianum  zu  Schwerin,

zu  Waren,

die  große  Stadtschule  zu  Wismar.

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

.  Das  Gymnasium  zu  Eisenach,

Jena,
-  OD  :  Weimar.

Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

.  Das  Gymnasium  zu  Friedland,

-Neubrandenburg,
OD  O  Neustrelitz.

X.  Großherzogthum  Oldenburg.

.Das  Gymnasium  zu  Birkenfeld,

-Cutin,
Marien-  Gymnasium  zu  Jever,
Gymnasium  zu  Obbenburgt,

Vechta.

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—
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        XI.  Herzogthum  Braunschweig.

1.  Das  Gymnasium  zu  Blankenburg,
2..-Gesammt-Gymnasium  zu  Braunschweig,
3.  —  Gymnasium  zu  Helmstedt,

4.  -  Holzminden,

5.  =  -  -Wolfenbüttel.

XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Hildburghausen,
2.  "  -  Bernhardinum  zu  Meiningen.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

1.  Das  Herzogliche  Friedrichs-Gymnasium  zu
Altenburg,
2.=  O7  Christianeum  zu  Eisenberg.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.

1  Das  Gymnasium  Casimirianum  zu  Coburg,
Ernestinum  zu  Gotha.

—

XV.  Herzogthum  Anhalt.

I.  Das  Herzogliche  Gymnasium  (Karls-Gymnasium)
zu  Bernburg,

2.=  -  -Cöthen,
3.  —  -  -  -Dessau,
4.  -  (Francisceum)  zu
Zerbst.
XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Das  Gymnasium  zu  Rudolstadt.

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Arnstadt,
2.=  OD  Sondershausen.

XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Gymnasium  zu  Corbach.

b.  Realschulen  erster

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.
Die  Johannisschule  zu  Danzig,
Petrischule  daselbst,
Realschule  zu  Elbing,
-  Insterburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),

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55

 

XIX.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.

1.  Das  Gymnasium  zu  Gera,
*  2.  -  -Schleiz.

XX.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
*  Das  Fürstliche  Gymnasium  Adolfinum  zu  Bückeburg.

XXI.  Fürstenthum  Lippe.

1.  Das  Gymnasium  Leopoldinum  zu  Detmold,
2.  -  zu  Lemgo.

XXII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Catharineum  zu  Lübeck.

XXIII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Das  Gymnasium  zu  Bremen.

XXIV.  Freie  und  Hanusestadt  Hamburg.
Die  Gelehrtenschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.

XXV.  Elsaß-Lothringen.

Das  Gymnasium  zu  Buchsweiler,

die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Colmar,
das  Gymnasium  zu  Hagenau,

die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Metz,

das  Gymnasium  zu  Mülhausen,
*  Saarburg,

*  Saargemünd,
die  Gymmosialklassen  des  WMäeums  zu  Straßurg,

9.  das  Protestantische  Gymnasium  daselbst,

*  10.  =  Gymnasium  zu  Weißenburg,
*  11.  „  -  Zabern.

-

*

%  r  —

Ordnung.

5.  die  Burgschule  zu  Königsberg  i.  Pr.,

6.  --BStädtische  Realschule  daselbst,

7.  =  Naalschule  zu  Thorn  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst),

8.  -  -Tilsit,

9.  —  OD  *  Wehlau.

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        <pb n="76" />
        10.
11.
12.
13.
14.
15.

17.
18.
19.

20.
21.

22.
23.

Provinz  Brandenburg.
Die  Andreasschule  zu  Berlin,
=  Dorotheenstädtische  Realschule  daselbst,
Friedrichs-Realschule  daselbst,
:  Königliche  Realschule  daselbst,
:  Koönigsstädtische  Realschule  daselbst,
:  Luisenstädtische  Realschule  daselbst,
Sophien-Realschule  daselbst,

Realschule  zu

-

Brandenburg,

Frankfurt  a.  d.  Oder,

:  Guben  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst),

*  Landsberg  a.  d.  Warthe  (verbunden

  mit  dem  Gymna-=sium
  daselbst),

Perleberg,
Potsdam,
Prenzlau  (verbunden  mit

dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Pommern.

mDie  Realschule  zu

Colberg  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst),

Greifswald  (verbunden  mit

dem  Gymnasium  daselbst),

Friedrich-Wilhelmsschule  zu  Stettin,
Realschule  zu  Stralsund.

Provinz  Posen.
Die  Nealschule  zu  Bromberg,

2
-

Fraustadt,
Posen,

Rawicz.

Provinz  Schlesien.
Die  Realschule  zum  h.  Geist  zu  Breslau,
OD)  am  Zwinger  daselbst,

—.  —

—  r!

—  —  =

—  —

—

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—
—

—

Görlitz,
Grünberg,

*  Landeshut,

Neisse,
Reichenbach,

Sprottau,
Tarnowitz.

Provinz  Sachsen.

Die  Nealf  chule  zu

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1
W  u  L

Aschersleben,
Erfurt,
Halberstadt,
Halle,
Magdeburg,
Nordhausen.

56

 

Provinz  Schleswig-Holstein.

47.  Die  Realschule  zu  Flensburg  (verbunden  mit

48.

61.

62.
63.
64.
65.
66.
67.

68.
69.

70.

71.

72.
73.

74.—

dem  Gymnasium  daselbst),
OD  Rendsburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.

.  Die  Realschule  zu  Celle,

-  Göttingen  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),

—  :  Goslar,

-  Hannover,
-  -Harburg,

-  7  Hildesheim  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  Andreanum
  daselbst),

*  Leer.!
Lüneburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),
-  -  -Osnabrück,
-  :  Osterode.

Provinz  Westfalen.

Die  Realschule  zu  Bielefeld  (verbunden  mit

dem  Gymnasium  daselbst),
*  Burgsteinfurt  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),

.  Dortmund  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),
-  -  -  Hagen,
OD  -  -Iserlohn,
-Lippstadt,
Minden  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst),
Münster,
Siegen.

Provinz  Hessen-Nassau.
Die  Realschule  zu  Cassel,

Musterschule  zu  Frankfurt  a.  Main,
das  Real-Gymnasium  zu  Wiesbaden.

Rheinprovinz.
Die  Realschule  zu  Aachen,
Barmen  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst),
Königliche  Realschule  zu  Cöln  (verbunden
mit  dem  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium
  daselbst),

Städtische  Realschule  daselbst,
        <pb n="77" />
        —  57  —

 

75.  die  Naalschule  zu  Düsseldorf,  VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
4  «  ,  "  4  *  1  Die  Nealschule  zu  Bützow,
78.  -¾  "⅜  "⅜  Krefeld  2.  Ludwigslust,
79.  —  Mülheim  a.  Rhein,  3.  Schwerin.
80.  —  .  Mülheim  a.  d.  Ruhr,
81.  "  OY  *  Ruhrort,  VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
32.  69  rier.  1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Eisenach,
II.  Königreich  Bayern.  2.  die  Realschule  zu  Weimar.

1.  Das  Neal-  Gymnasium  zu  Augsburg,
2.=  München,  IX.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
3.  n  5  Nürnberg,  Die  Realschule  zu  Meiningen,
4.  QJ  —  2  Saalfeld.

5.  -  -  -  -

6.  -  —  -Würzburg.

X.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
IIl.  Königreich  Sachsen.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Gotha.

1.  Die  Realschule  zu  Annaberg,

—  E—  XI.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
4.  „.  Annen-  Nealschule  zu  Dresden,  Die  Realschule  zu  Gera.

5.  =  Neustädter  Realschule  daselbst,

6.  =  Realschule  zu  Freiberg,  XNlI.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
„„  Die  Nealschule  des  Catharineums  zu  Lübeck

9.  OD  Zittau  (einschließlich  der

rsßpr  der  XIII.  Freie  Hansestadt  Bremen.

10.  "]  *  Zwickau.  1.  Die  Handelsschule  zu  Bremen,

2.-Realschule  zu  Vegesack.
IV.  Königreich  Württemberg.

 

Das  Real--Gymnasium  zu  Stuttgart.  XIV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
V.  Großherzogthum  Baden.  Die  Realschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.
O  ls
Das  Rea  Gymnasium.  zu  3  XV.  Elfaß-Lothringen.
1.  Das  mit  dem  Lyzeum  zu  Metz  verbundene
VI.  Großherzogthum  Hessen.  Real-  Gormastun,
1.  Die  Realschule  l  Ordnung  zu  Darmstadt,  2.  das  mit  dem  Lyzeum  zu  Straßburg  verbun-2.
  Mainz.  dene  Real-Gymnasium.

c.  Realschulen  mit  mindestens  neunjährigem  Kurfus  ohne  obligatorischen  Unterricht
im  Latein.

1.  Königreich  Preußen.  II.  Königreich  Württemberg.
Provinz  Brandenburg.  1.  Die  Realanstalt  zu  Reutlingen,
1.  Die  Friedrichs-Werder'sche  Gewerbeschule  zu  2.  -  -Stuttgart
Berlin,  3.4  5  Ulm.
2.  Luisenstädtische  Gewerbeschule  daselbst.  III.  Elsaß-Lothringen.

Die  Städtische  Gewerbeschule  zu  Mülhausen.
        <pb n="78" />
        58

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.
a.  Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.

1.  Das  Progymnasium  zu  Königsberg  i.  Pr.,
2.  =  Neumark  i.  Westpr.

Provinz  Brandenburg.
3.  Das  Progymnasium  zu  Friedeberg  i.  d.  Neu-·

  mark,
4.  —  -Fürstenwalde.

Provinz  Pommern.
5.  Das  Progymnasium  zu  Garz  a.  d.  Oder.

Provinz  Posen.
6.  Das  Progymnasium  zu  Tremessen.
Provinz  Schlesien.
7.  Das  Progymnasium  zu  Kreuzburg.
Provinz  Sachsen.
8.  Das  Progymnasium  zu  Neuhaldensleben.
Provinz  Hannover.
9.  Das  Progymnasium  zu  Leer  (verbunden  mit
der  Realschule  I.  Ordnung  daselbst).
Provinz  Westfalen.
10.  Das  Progymnasium  zu  Dorsten,

11.  —  -  -Rietberg.
Rheinprovinz.

12.  Das  Progymnasium  zu  Andernach,

13.  -Boppard,

14.  —  .M.  -Gladbach,

 

15.  das  Progymnasium  z  Jülich,

16.  -  Linz,

17.  —  -  .  Malmedy,

18.  —  -  =  Prüm,

19.=  -  -  Rheinbach,

20.  —  OD  Siegburg,

21.  -  -Sobernheim,

22.  -  -  -Trarbach,

23.  :  St.  Wendel,

24.  OD  Wipperfürth.
II.  Königreich  Württemberg.

1.  Das  Lyzeum  zu  Ludwigsburg,

2.  :  Oehringen,

3.  —  Ravensburg,

4.  O-  Reutlingen.

III.  Großherzogthum  Baden.
*1.  Das  Progymnasium  zu  Bruchsal,

*2.  -  Donaueschingen,
3.  —  -  -Cahr,

*4.  —  -  :DOffenburg,

5.  OD  Pforzheim,

*6.  Tauberbischofsheim.

IV.  Großherzogthum  Hessen.
Das  Progymnasium  (Fridericianum)  zu  Laubach.

V.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.

Die  Gymnasial-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule
  zu  Greiz.

b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Brandenburg.

I.  Die  Realschule  zu  Spremberg.

Provinz  Pommern.

)  2.  Die  Realschule  zu  Stettin.

)  Die  mit  einem  #  bezeichneten  Realschulen  zweiter  Ordnung
  und  höheren  Bürgerschulen  (B.b  und  C.  a.  aa)  haben
keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

|
3

Provinz  Sachsen.
#3.  Die  Gewerbeschule  zu  Magdeburg.

Provinz  Schleswig-Holstein.
4.  Die  Nealschule  zu  Altona,
15.  Kiel,
16.  -  -Neumünster.
Provinz  Hessen-Nassau.
7.  Die  Realschule  zu  Eschwege,
        <pb n="79" />
        18.  die  Realschule  der  israelitischen  Religionsgesellschaft
  zu  Frankfurt  a.  Main,

19.

f10.
fII.

12.
113.

14.

—

—
—

der

israelitischen  Gemeinde  daselbst,


zu  Hanau,
Homburg  v.  d.  Höhe.

Rheinprovinz.
Die  Realschule  zu  Barmen-  Wupperfeld,

Gewerbeschule  zu  Peni  scheid.

II.  Königreich  Sachsen.
Die  Städtische  Realschule  zu  Bautzen,

N  u

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-Borna,
-Crimmitzschau,

Lehr-  und  Erziehungs-  Anstalt  für  Knaben

zu  Dresden-Friedrichsstadt,

Städtische  uschte  z  Glauchau,

Leipzig,
Leisnig,
Mittweida,
Pirna,
Reichenbach,
Schneeberg,
Stollberg,
Werdau,
Wurzen.

1  M  M

à  mnm  i½

III.  Königreich  Württemberg.

Mua  LC

V##

MA

-

V
M  M  L

Die  Realanstalt  zu  Biberach,
.  das  Real-Lyzeum  zu  Calw,
.  die  Realanstalt  zu  Eßlingen,

Göppingen,
Hall,
Heilbronn,
Ludwigsburg,

das  Real-Lyzeum  zu  Nürtingen,

—
-  --die

  Realanstalt  zu  Ravensburg,

Tübingen.

IV.  Großherzogthum  Hessen.

V  M

—
-—

U#

—

Die  Raalschule  zu  Alsfeld,

Ahzey,
*  Bingen,
II.  Ordnung  zu  Darmstadt,

59

 

 

5.  die  Realschule  zu  Friedberg,

6.  Gießen,

7.  O  II.  Ordnung  zu  Mainz,
8.  —  zu  Michelstadt,

9.  -  -Offenbach,

10.-  -  -Worms.

V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
J.  Die  Realschule  zu  Güstrow,

2.  -  der  großen  Stadtschule  zu

Wismar.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

Die  Realschule  zu  Neustrelitz.

VII.  Großherzogthum  Oldenburg.

Die  Nealschule  zu  Oberstein-Idar,
Oldenburg.

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.
Das  Herzogliche  Real-Gymnasium  zu  Braunschweig.
IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


nl-  Die  Nealschule  zu  Arnstadt,
Sondershausen.

X.  Freie  Hansestadt  Bremen.

1.  Die  Realschule  in  der  Altstadt  zu  Bremen,
2.  OD  beim  Doventhor  daselbst,
3.  —  zu  Bremerhaven.

XI.  Elsaß-Lothringen.

K1.  Die  Realschule  zu  Barr,
2.  --Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Buchsweiler,


13.  -DOyzeums  zu  Colmar,
14.  —  Nealschule  zu  Forbach,
15.  =  Müünnster,

–
v

Nealklass  en  des  Protestantischen  Gymnasiums
zu  Straßburg,
#17.  .  Realschule  zu  Wasselnheim.
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        —  60

.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Klassen  gleichgestellt  sind.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Brandenburg.
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eberswalde,
2.  —  Kottbus  (verbun-1


den  mit  dem  Gymnasium  daselbst),  I
hohere  Bürgerschule  zu  Lübben,

#

3.
4.  -Rathenow,
5.  —  =  WMriezen.

Provinz  Pommern.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Stargard,
:=  Wolgast.

Provinz  Sachsen.

8.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Delitzsch,

9.  Gardelegen,

10.  —  -Mühlhausen,

11.  —  -  Naumburg,
12.  O  7  Weißenfels.

Provinz  Schleswig-  Holstein.
13.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hadersleben  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
14.  .  höhere  Bürgerschule  zu  Husum  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),

 

 

15.  =  höhere  Bürgerschule  zu  Itzehoe,
16.  -Albinusschule,  zu  Lauenburg  a.  d.  Elbe,
17.  „  höhere  Bürgerschule  zu  Schleswig  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
18.  höhere.  Bürgerschule  zu  Sonderburg,
19.  Wandsbeck  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.

20.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Emden  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),

höhere  Bürgerschule  zu  Hameln  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

22.  —  höhere  Bürgerschule  zu  Münden,

21.

23.  -  -Nienburg,
24.  —-  -  -  Northeim,

25.  "  O7  -  -Otterndorf,
26.  —  Uelzen.

Provinz  Westfalen.
27.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lüdenscheid,
28.  -Schwelm,
29.  —  -  -  Witten.

Provinz  Hessen-  Nassau.

 

30.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hersfeld,
31.  Schmalkalden.

Rheinprovinz.
32.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Dülken,

33.  -  Düren,
34.  -  -  -Eupen,
35.  M.-Gladbach  (verbunden

  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

36.  —  höhere  Bürgerschule  zu  Lennep,

37.  —  Neuwied  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

38.  höhere  Bürgerschule  zu  Rheydt,

39.  —  -Saarlouis,
40.  —  -Solingen,
41.  -  Wesel  (verbunden

mit  dem  Gymnasium  daselbsh.

II.  Königreich  Württemberg.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Ulm.

III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Rostock.

IV.  Großbherzogthum  Oldenburg.
Die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Birkenfeld.

V.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Die  Realschule  zu  Altenburg.

VI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
1.  Die  Realschule  zu  Coburg,
2.  -  :  Ohrdruf.
VII.  Herzogthum  Anhalt.
1.  Die  Realschule  (Franzschule)  zu  Dessau,

2.  .mit  dem  Gymnasium  zu  Zerbst  verbundenen
Realklassen.
VIII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Rudolstadt.

IX.  Elsaß=  Lothringen.

Das  Neal  Progymnasium  zu  Altkirch,
Bischweiler,
OD  OD  OD  Diedenhofen,
O7  "7  O  Gebweiler,
Markirch,
Schlettstadt,
Thann.

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3.
4.
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15.
16.
17.

18.
19.
20.

21.
22.

23.

24.
125.
26.

27.
28.

5

61

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  gefordert  wird.
a.  Oeffentliche.

Gan.
I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Preußen.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gumbinnen,

U  i

N  ½

Jenkau,
-  -  -Marienwerder,
-  :  Pillau,
Riesenburg.

—
—  —

Provinz  Brandenburg.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Krossen,

U  VU

K

-  :  Luckenwalde,
-  -  -Nauen,
-Strausberg.

Provinz  Pommern.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Stolp  (verbunden

—
—

mit  dem  Gymnasium  daselbst),

höhere  Bürgerschule  zu  Wollin.
Provinz  Schlesien.

Die  erste  höhere  Bürgerschule  zu  Breslau,

L  #

V  V  ##

zweite  =  -  daselbst,
Katholische  Städtische  höhere  Bürgerschule
daselbst,
höhere  Bürgerschule  zu  Guhrau,
Löwenberg,

Striegau.
Provinz  Sachsen.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eilenburg,

VU  #

Eisleben,
Langensalza.

Provinz  Schleswig-Holstein.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Marne,

-  Segeberg.
Provinz  Hannover.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Clausthal  (ver-V##

  V#  M

E

bunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
hchere  Bürgerschule  zu  Einbeck,
Hannover,
Hildesheim  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  Josephinum
daselbst),

2  =

höhere  Uürgerschule  zu  Papenburg,

:  Quakenbrück,

 

—  —  —  +  —  —+  —  —
D  00  2  SNPFS  d  —

 

32.

—  —  -FP  -
—  —  ——  —————
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J

.  Vi

Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  gehören.

29.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Stade  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Westfalen.

30.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Altena,
31

O7  Bochott,
-  -  =  Unna.

Provinz  Hessen-Nassau.

.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Biebrich-Mosbach,

Biedenkopf,
-  -Cassel,
-  Diez,

Ems,

Selekten-Schule  zu  Frankfurt  a.  Main,
höhere  Bürgerschule  zu  Fulda,

Geisenheim,
-  -  -Hofgeismar,
-  -  -Limburg,
.  Marburg,
-  Oberlahnstein,
OD  OD  Wiesbaden.

Rheinprovinz.

.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Kerpen,

.  Mayen.

II.  Königreich  Bayern.

e  Realschule  zu  Amberg,

-Ansbach,

-  Aschaffenburg,
Kreisrealschule  zu  Augsburg,
Realschule  zu  Bamberg,
Kreisrealschule  zu  Bayreuth,
Nealschule  zu  Dinkelsbühl,

Eichstätt,
Erlangen,

-  Freising,

O  Fürth,

O  *  Hof,

-  Ingolstadt,
Kreisrealschule  zu  Kaiserslautern,
Nealschule  zu  Kaufbeuren,

-Kempten,
Kissingen,
Kitzingen,
        <pb n="82" />
        119.

120.
11.
122.
123.
124.
125.
126.
127.
128.
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130.
131.
132.
133.
134.
135.
136.
137.
138.
139.
140.

S.

—

+
-

die  Nealschule  zu  Landau,
-  Landehut,

-  -CLindau,

Memmingen,
Kreisrealschule  zu  München,
Nealschule  zu  Neuburg  a.  d.  Donau,
-  -Neumarkt  i.  d.  Oberpfalz,
-Neustadt  a.  d.  Hardt,

-Nördlingen,

Krereahschite  zu  Nürnberg,
Passau,

-  Regensburg,
22  zu  Rothenburg  a.  d.  Tauber,
-Schweinfurt,
-  -Speyer,
-  -  :  Straubing,

-  -Traunstein,

-  -Weiden,

-  -Weißenburg  am  Sand,
Kreisrealschule  zu  Würzburg,
Realschule  zu  Wunsiedel,

-  Zweibrücken.

u  u  ½

###  V  U  U  W

.  Königreich  Württemberg.

.  Die  Realanstalt  zu  Calw,

-  Nürtingen,
Rottweil.

#

§’⅞)v
V

IV.  Großherzogthum  Baden.

u  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Baden,

O  höhere  Bürgerschule  zu  Carlsruhe,
Constanz,

.  das  Real-  Gymnasium  zu  Ettenheim,
.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Freiburg,

Heidelberg,

62

 

7.  die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu
Lahr,

8.  das  Neul-  .Gymnasium  zu  Lörrach,

9.  -  Billingen.

V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Grabow,
-NMalchin,
Realklassen  des  Friedrich=  Franz-Gymnasiums
  zu  Parchim,
é"  höhere  Bürgerschule  zu  Ribnitz.

—

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Schönberg.

VII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
#Die  höhere  Bürgerschule  zu  Sonneberg.

VIII.  Herzogthum  Anhalt.

1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Bernburg,
2.  „-Realklassen  des  Herzoglichen  Gymnasiums
zu  Cöthen.

IX.  Fürstenthum  Waldeck.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Arolsen.

X.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.
Die  Real-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule  zu
Greiz.
XI.  Fürstenthum  Lippe.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Detmold.

bb.  Andere  Lehranstalten.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Schleswig-Holstein.

Die  Marineschule  zu  Kiel.

Provinz  Hessen-Nassau.

.  Die  Städtische  Handelsschule  zu  Frankfurt  a.

-  Gewerbeschule  daselbst.  [Main,

II.  Königreich  Bayern.

Die  Industrieschule  zu  Augsburg,

Kaiserslautern,

 

3.  die  Central-Thierarzneischule  zu  München,

4.  --Stäödtische  Handelsschule  daselbst,

5.=  Industrieschule  daselbst,

6.  —-  zu  Nürnberg,

7.  Q  landwirthschaflliche  Centralschule  zu  Weihenstephan.



III.  Königreich  Sachsen.

1.  Die  höhere  Handels-  Lehranstalt  zu  Chemnitz,

2.  O7  :  Dresden,

3.  -  -  -  -  -  Leipzig.
        <pb n="83" />
        63

h.  Privat-Lehranstalten.  x)

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.
1.  Die  Handels-Akademie  zu  Danzig.

Provinz  Brandenb  urg.
2.  Die  Handelsschule  zu  Berlin.

Provinz  Posen.
3.  Das  Pädagogium  des  Dr.  Beheim-Schwarzbach
  zu  Ostrowo  bei  Filehne.

Provinz  Schlesien.
4.  Die  Handelsschule  des  Dr.  Steinhaus  zu
Breslau,
5.  das  Pädagogium  zu  Niesky.

Provinz  Hessen-Nassau.
6.  Das  Schenk'sche  Lehr=  und  Erziehungs-Institut
zu  Friedrichsdorf  bei  Homburg.

Rheinprovinz.

7.  Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Kortegarn  zu

Bonn.

II.  Königreich  Sachsen.

1.  Die  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Böhme  zu  Dresden,

2.  -Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Jordan
  (früher  Dr.  Krause)  daselbst,

3.  das  Lehrinstitut  des  Dr.  Th.  Schlemm  (früher
Käuffer)  daselbst.

III.  Königreich  Württemberg.

1.  Die  Paulus'sche  wissenschaftliche  Bildungs-Anstalt
  auf  dem  Salon  bei  Ludwigsburg,
é"  höhere  Handelsschule  zu  Stuttgart.

IV.  Großherzogthum  Baden.

Die  mit  der  Großherzoglichen  höheren  Bürgerschule
  verbundene  Bender'sche  Privatanstalt
zu  Weinheim.

 

 

 

i

V.  Großherzogthum  Hessen.

1.  Die  Privat-Realschule  des  Dr.  Klein  (früher

Scharvogel)  zu  Mainz,

2.  --Handelsschule  des  Dr.  Nägler  zu  Offenbach.


VI.  Herzogthum  Braunschweig.

1.  Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Günther  zu
Braunschweig,
2.  -=  Jakobson-Schule  zu  Seesen.

VII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.

Die  Handelsschule  zu  Gotha.

VIII.  Herzogthum  Anhalt.

Das  Erziehungs=  und  Unterrichts-Institut  des
Prof.  Dr.  Brinckmeier  zu  Ballenstedt.

IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Barop  zu

Keilhau.

X.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Die  Handelsschule  des  Dr.  Amthor  zu  Gera.

XI.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

1.  Die  Real-Lehranstalt  von  F.  H.  Petri  zu
Lübeck,

2.  =  Raalschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann  (früher
von  Großheim)  daselbst.
XII.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Die  Lehranstalt  von  C.  W.  Debbe  zu  Bremen.

XIII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

1.  Die  Schule  des  Dr.  H.  Bock  (früher  Dr.  J.
G.  Fischer)  zu  Hamburg,

2.  -  des  Dr.  F.  Bülau  daselbst,

#  X)  Die  unter  deeser  Kategorie  aufgeführten  anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines
Regierungs-Kommissarius  abgehaltenen,  wohlbestandenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde
  genehmigt  ist.

9•
        <pb n="84" />
        3.  die  Schule  von  Ed.  Förster  (früher  Dr.  J.
N.  Bartels  und  E.  Förster)

daselbst,

4.  =  !der  Gebrüder  F.  und  W.  Elitza
daselbst,

5.  =  -des  Dr.  Wichard  Lange  daselbst,

 

6.  die  Schule  von  F.  L.  Nirrnheim  daselbst,

7.  =  ,=  des  Dr.  M.  Otto  daselbst,

8.  --  israelitische  Stiftungsschule  daselbst,

9.  -Talmud-Tora-Schule  daselbst,

10.  .  Realschule  der  reformirten  Gemeinde  daselbst.

D.  Lehranstalten,  für  welche  besondere  Bedingungen  festgestellt  worden  sind.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.
1.  Die  Gewerbeschule  zu  Danzig,)
O#  -  -Königsbergi.Pr.")

Provinz  Brandenburg.
3.  Die  Gewerbeschule  zu  Potsdam.“)

Provinz  Schlesien.

4.  Die  Gewerbeschule  zu  Breslau,)
5.  -  -  -  Brieg,  )

6.  -  2  -  Gleiwitz,  ")
7.  2-  -  7  Görlitz,  )
8.  =  -  Liegnitz.)

Provinz  Sachsen.
9.  Die  Gewerbeschule  zu  Halberstadt.)

Provinz  Hannover.
10.  Die  Gewerbeschule  zu  Hildesheim.)

Provinz  Westfalen.
11.  Die  Gewerbeschule  zu  Bochum.“)

Provinz  Hessen-Nassau.

12.  Die  Gewerbeschule  zu  Cassel.  )

d

 

)  Die  unter  Nr.  1—12  und  14—18  aufgeführten  Anstalten
  dürfen  Befähigungszeugnisse  denjenigen  ihrer  Schüler
zusstellen  welche  nach  Absolvirung  der  ersten  theoretischen
Klasse  die  Reife  für  die  Fachklasse  erworben  haben.

 

Rheinprovinz.
13.  Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Barmen,“)

14..-=  Gewerbeschule  zu  Coblenz,)

15.  —  Cöln,)

16.  -  -Elberfeld,0)
17.  —  -  Krefeld,)
18.  „  OD  *  Saarbrücken.)

II.  Königreich  Sachsen.
Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Chemnitz.  1)

III.  Königreich  Württemberg.

.Die  mathematische  Abtheilung  der  polgytechnischen

Schule  zu  Stuttgart.2)

5½%  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähizungözengnisse
  ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  beiden
höheren  Klassen  die  Reife  für  Selekta  dargethan  haben.

1)  Diese  Anstalt  ist  befugt,  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse
  zu  ertheilen,  welche  in  einer  von  einem  Regierungs-Kommissarius
  abgehaltenen  Schlußprüfung  dargethan
haben,  daß  sie  den  ersten  (1tjährigen)  und  zweiten  (ljährigen)
Kursus  der  Anstalt  durchgemacht  und  sich  das  Lehrpensum
genügend  angeeignet  haben.

2)  In  Folge  veränderter  Organisation  der  Anstalt  im  Herbst
1876  aufgehoben.  Die  früher  ertheilten  Befähigungszeugnisse
derjenigen  Schüler,  welche  der  mathematischen  Abtheilung  mindestens
  ein  Jahr  lang  angehört  und  sich  das  Pensum  dieser
Abtheilung  gut  angeeignet  haben,  behalten  Gültigkeit.

 

Bekanntmachung.

—J#  der  Anlage  wird  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen  provisorisch

gestattet  worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst

  auszustellen.
        <pb n="85" />
        65

Diese  Anstalten  dürfen  dergleichen  Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  ertheilen,  welche  eine  auf
Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars

abzuhaltende  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.
Berlin,  den  23.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

Verzeichniß.

 

I.  Königreich  Preußen.

1.  Die  Privat-Erziehungs-Anstalt  von  Dr.  Künkler
  und  Dr.  Burkart  zu  Biebrich,

2.=  Landwirthschaftsschule  zu  Bitburg,

3.  "  O%  Cleve,

4.  =  Handelsschule  des  Dr.  Wahl  zu  Erfurt,
5.  =  Landwirthschaftsschule  zu  Flensburg,

6.  das  Ruoff-Hassel'sche  Erziehungs-Institut  zu
Frankfurt  a.  Main,
Hofmann'sche  Erziehungs-Institut  zu  St.
Goarshausen,
8.  die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Deter  zu  Lichterfelde
  bei  Berlin,

Landwirthschaftsschule  zu  Lüdinghausen,
Nölle'sche  (H.  Steumer'sche)  Handelsschule
-  zu  Osnabrück,
11.  das  Knickenberg'sche  Erziehungs  =  Institut  zu
Telgte.

7.  =

9.=10.
  =

II.  Königreich  Bapern.
Die  Städtische  Handelsschule  zu  Nürnberg.

III.  Königreich  Sachsen.

1.  Die  Dr.  Rittnagelische  Privat-Handels-Lehranstalt
  (höhere  Handelsschule)  zu  Dresden,

2.  =  Raealklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler  (früher
Dr.  R.  Albani)  daselbst,

33.  =  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth

zu  Leipzig.

 

 

IV.  Königreich  Württemberg.

1.  Das  Lyzeum  zu  Cannstatt,
2.  die  Realanstalt  daselbst,

3.  das  Lyzeum  zu  Eßlingen,

4.  =  Real-Lyzeum  zu  Gmünd.

V.  Großherzogthum  Baden.

Das  internationale  Lehrinstitut  des  Dr.  von
Scêchelles  zu  Bruchsal.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Die  Realschule  zu  Groß-Umstadt.

VII.  Herzogthum  Braunschweig.

Die  landwirthschaftliche  Schule  Marienberg  zu
Helmstedt.

VIII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

1.  Die  Privatanstalt  des  Dr.  T.  A.  Bieber  zu
Hamburg,
2.OD  OD  von  G.  L.  G.  Gosewisch

daselbst,
3..  „  höhere  Bürgerschule  daselbst.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="86" />
        <pb n="87" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  7“  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
i

 

 

 

 

 

 

 

V.  I.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  Februar  1878.  95.
Kl#t:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  des  Personals  der
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebet  .  .  Seite  67  Deutschen  Seewarteee  71
#.  m#izz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  5.  Eisenbahn-Wesen:  Zirkularschreiben  des  Reichs-  Eisenbahn=13

  Schatzanweisuggen  69  Amts,  betreffend  Korrekturen  in  Frachtbriefsen.  .
NuzundBanchienUebersichtubexdteAugpragung  6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Briefverkehr  mit  Eintes
n  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  seitens  der  Reichsbank  Indnnn  74
70  7.  Konsulat-Wesen:  Exequatur--Ertheilung.  .  .  ..  74

 

———

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

r  Grund  des  C.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:
1.  die  verehelichte  Karoline  Eckstein,  geborene  Dorn,  aus  Biale  (Kreis  Gostynin,  Gouvernement
  Warschau  in  Russisch-Polen),  42  Jahre  alt,
2.  der  Tagearbeiter  Franz  Pohl,  geboren  im  Jahre  1856  zu  Niedersdorf  (Bezirk  Senftenberg
  in  Böhmen),  und  ortsangehörig  daselbst,
3.  der  Bahnarbeiter  Anton  Möhwald,  geboren  am  10.  September  1828  zu  Hohenelbe
(Kreis  Gitschin  in  Böhmen),  und  ortsangehörig  daselbst,
4.  der  Fleischergesell  Johann  Arndt,  geboren  am  24.  August  1832  zu  Stubendorf  in  Oesterreich
  und  ortsangehörig  daselbst,
5.  der  Böttcher  Anton  Schwarzer,  geboren  zu  Nibnay,  ortsangehörig  zu  Sachnun  in  Böhmen,
33  Jahre  alt,
6.  der  Drahtbinder  Martin  Maczkowczyk  aus  Laugfeld  (Komitat  Trentsin  in  Ungarn),
38  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  1,  2  und  4  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
zu  3  und  5  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Diebstahls,  zu  6  wegen  Landstreichens,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  resp.  3
20.,  24.  Dezember  v.  J.,  16.,  17.  und  19.  Januar  d.  J.,
10
        <pb n="88" />
        11.—

12.

13.

14.

15.
16.

17.
18.

19.

20.
21.

—  68  —

der  Arbeiter  Bonde  Hagensen  aus  Thoraas  (Kalmar  Län  in  Schweden),  38  Jahre  alt,  nach
erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und’  Bettelns,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  19.  Januar  d.  J.,

.  der  Arbeiter  Josef  Graß,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Warschau,  28  Jahre  alt,  Israelit,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  verschuldeter  Obdachlosigkeit,  früher  wegen
Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Hannover  vom  14.  Januar
  d.  J.,

.  der  Kellner  Adolf  Kohn  aus  Szliatz  (Komitat  Sohl  in  Ungarn),  33  Jahre  alt,
10.

der  Handlungsdiener  Oskar  Hirschel  aus  Facset  (Komitat  Krasso  in  Ungarn),  21  Jahre  alt,
zu  9  und  10  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Kassel  vom  17.  Januar
  d.  J.,

der  Schuhmacher  Johann  Baptist  Hussenet  aus  Brieulles  bei  Montmédy  (Departement

der  Maas  in  Frankreich),  41  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen

Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu

Trier  vom  10.  Januar  d.  J.,

der  Einwohnersohn  Johann  Rötzer  aus  Obergrafenried  in  Böhmen,  geboren  am  30.  Oktober
  1864,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß
des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Waldmünchen  vom  4.  Dezember  1877,

der  Maurer  Franz  Mikes  aus  Kejinice  (Bezirk  Strakonitz  in  Böhmen),  geboren  im  Jahre
1824,  nach  wiederholt  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Regen  vom  30.  Dezember  v.  J.,

der  Färbergesell  Josef  Stransky  aus  Selletitz  (Kreis  Gitschin  in  Böhmen),  geboren  am
18.  März  1849,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  wiederholten
Rückfalle,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern
zu  Schwerin  vom  5.  Januar  d.  J.,

der  Erdarbeiter  Marco  Belloli,  geboren  zu  Chisone  in  Italien,  30  Jahre  alt,

der  Arbeiter  Konstant  Fremot,  geboren  am  7.  Juli  1844  zu  St.  Aubert,  (Departement
du  Nord  in  Frankreich),

der  Arbeiter  Johann  Wagner,  geboren  zu  Echternach  in  Luxemburg,  22  Jahre  alt,

der  Spengler  Friedrich  Stotzer,  geboren  zu  Büren  (Kanton  Bern  in  der  Schweiz),
21  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  15  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  zu
16  bis  18  wegen  Landstreichens  (zu  16  auch  wegen  groben  Unfugs),  durch  Beschluß
des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  bezw.  12.,  15.,  17.  und  18.  Januar
  d.  J.,

der  Schneidergesell  Gedalie  Kriegel,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Sambor  in  Galizien,
31  Jahre  alt,
der  Bierbrauer  Georg  Steinbrunner,  geboren  zu  Freiburg  in  der  Schweiz,  42  Jahre  alt,
der  Schuhmacher  Lebrecht  Oelé,  geboren  zu  Klarsrente  (Kanton  Thurgau  in  der  Schweiz),
20  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  19  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Betrugs,
  zu  20  wegen  Landstreichens,  zu  21  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch
Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  bezw.  12.,  15.  und  21.
Jannuar  d.  J.,
und

auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuches  sind:

22.

der  Schuhmacher  Gustav  Adolf  Leopold  Erust,  geboren  und  wohnhaft  zu  Straßburg,
        <pb n="89" />
        —  69  —

37  Jahre  alt,  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  nach  Verbüßung  einer  wegen
schweren  Diebstahls  erkannten  Zuchthausstrafe  von  4  Jahren,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  27.  Dezember  1877,

23.  der  Tagelöhner  August  Mansion,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Belfort  in  Frankreich,
wohnhaft  zu  Straßburg,  47  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls
im  wiederholten  Rückfalle  erkannten  Zuchthausstrafe  von  2½  Jahren,  durch  Beschluß  des
Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  17.  Januar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

#i  Grund  der  durch  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  des  Deutschn
  Reichs  für  das  Etatsjahr  1877/78,  vom  28.  April  v.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  425)  mir  ertheilten
Ermächtigung  habe  ich  bestimmt,  daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform
  Schatzanweisungen  im  Gesammtbetrage  von  zwanzig  Millionen  Mark,  und  zwar  in  Abschnitten  von
je  eintausend,  zehntausend,  fünfzigtausend  und  einhunderttausend  Mark  ausgegeben  werden.

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  zweiten  Absatzes  des  §.  6  des  erwähnten  Gesetzes  habe  ich
ferner  angeordnet,  daß  diese  Schatzanweisungen  als  unverzinsliche  ausgefertigt  werden.

Die  Dauer  ihrer  Umlaufszeit  ist  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  III.  von  1878)  auf  vier  Monate,
vom  18.  Januar  bis  zum  18.  Mai  d.  I.,  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  IV.  von  1878)  auf  vier  Monate,
  vom  27.  Januar  bis  zum  27.  Mai  d.  I.,  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  V.  von  1878)  auf  fünf
Monate,  vom  12.  Januar  bis  zum  12.  Juni  d.  J.  und  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  VI.  von  1878)
auf  fünf  Monate,  vom  6.  Februar  bis  zum  6.  Juli  d.  J.,  festgesetzt.

Die  Reichsschulden-Verwaltung  ist  wegen  Ausfertigung  der  Schatzanweisungen  mit  näherer  Anweisung
versehen  worden.

Berlin,  den  29.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

 

10“
        <pb n="90" />
        70

3.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Ueberseicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  26.  Januar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  biern  Silbermünzen
20.  bis  26.  Jannar  1878  auf  Privat-  Fünsat  .
s.  -  arg-  Zwanzignd
  ausgeprägt  worden  DoppelkronenKron  Halbe  rechnung  Füf-  Zwei  Ein.  fennia-  «-stg
  8  pp  nenn  gronen  geprägt  Markstücke  Vrarkstcke  Markstücke  Blnis  s
-m—  #  -  “  A  “  A  AMA  A.
a)  Berlin.  —  —  292  005  —  —  —  234353  —  —  —
b)  Hannover  .  ..  —  11710  —  —  —  —  25  734  —  —  —.—
Tc)  Frankfurt  a.  M.  –  148  710  –  —  —  —  67  430  —  —  —
d)  München.  —  308  620  —  —  —  —  —  ——  —  —
e)  Dresden.  —  —  —  —  —  —  36  000  —.—  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  99  083  —  —  —  —
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  70  000  —"—  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  1  200  540  —  —  1200  540  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1  200  540  469  040|  292  005  1  200  54  —  —  532  600  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1  163  238  600  364  196  330  26  071  170/236  962  800|71  653  095/97  810  892|145  197  401/71  486  55200  35  717  92280
3.  Gesammt-Ausprägung1  164  439  140|364  665  370/26  363  175|238  162  34071  653  095.97  810  892/145  730  0o1/71  486  55200  35  717  92280
1  555  467  685  .  c  422  398  462,v0

 

Vom  16.  bis  23.  Januar  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen

für

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  27774  824,84
Zusammen  für  27  977  053,03  MA

202  228,79  4+.

77

für

in  Barren

„  198  578  673,61

M

*.

 

 

für  198  578  673,61  M
        <pb n="91" />
        71

—  —

14414.  Marine  und  Schiffahrt.
Verzeichniß
des

auf  Grund  des  §.  4  der  Verordnung  vom  26.  Dezember  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  387)  bestellten
Personals  der  Deutschen  Seewarte.

 

 

 

——  Des  Beamten  Funktion  der  Beamten  der
8  .
S  Name.  Karakter.  Wohnort.  Nebenstellen.

 

 

A.  Centralstelle.

 

 

 

 

 

 

 

1/|Dr  Neumayer.  Direktor,  Wirklicher  Admi=  Hamburg.
ralitätsrath,  Professor.
2  Wacgner.  Abtheilungs-Vorsteher.  „
3Koldewey.  „  „
4  Dr.  Köppen.  „  „
5  Rüdmker.  „  und  „
Direktor  der  Sternwarte.
6Mewmwes.  Hülfsarbeiter.  »
7  Reinert.  »  »
8  Eylert.  u  «
9Felberg.  »  »
loHaltermann.  ,,  ,,
11Hegemann.  »  »
12v.Amelunxen.  »  und  Telegra-  „
13  Dr.  Sprung.  »  sphist.  „
14Fuchs.  Assistent.  »
15Denys.  Zeichner.  »
16Koch.  Exped.  Sekretär  und  Re—  „
gistrator.
17%  Schulze.  Navigations-Oberboots-  »
mann,  Bibliothekar.
18  Rosenberg.  Kanzlist.  »
19Boecker.  Büreaudiener.  „
20  Schultz.  Bote.  )
21  v.  Liechtenstein.  Mechaniker.  „
B.  Nebenstellen.
1.  Haupt-Agenturen.
22  Lothes.  Obersteuermann.  Neufahrwasser.  Vorsteher.
23  Dust.  Schiffs-Kapitän.  Spinemünde.  u
24Gutkese.  „  Bremerhaven.  „
        <pb n="92" />
        z  Des  Beamten  Funktion  der  Beamten  der
S  *  Name.  Karakter.  Wohnort.  Nebenstellen.
2.  Agenturen.

25  Krüger.  Lootsen-Kommandeur.  Memel.  Agent.

26  Krause.  Novigationslehrer.  Pillau.  „

27Engel.  „  Stralsund.  „

28  rich.  „  Barth.  »

29Schütz.  Navigationsschul-Direktor.  Wustrow.  1

30Dr.  Wiese.  „  Rostock.  »

31Thiel.  Navigationslehrer.  Lübeck.  »

32Ebsen.  »  Apenrade.  »

33Pheiffer.  »  Flensburg.  „

34edelius.  Hafenmeister.  Brake  a.  d.  Weser“

35  Dr.  Behrmann.  Navigationsschul-Direktor.  Elefleth.  »

36Wendtlandt.  Navigationslehrer.  Leer.  „

37  Borgmann.  Navigations-Vorschullehrer.  Papenburg.  »

38Kruse.  Navigationslehrer.  Emden.  »

s·  3.  Beobachtungs-Stationen.“)
39Elvenspöck.  Hauptlehrer.  Memel.  Beobachter.
40  Jantzen.  Lootsen-Kommandeur.  Warnemünde.  „
41Hanff.  Werft-Bootsmann.  Kiel.  „
42  Lorenzen.  Schiffs-Kapitän.  Keitum  a.  Sylt.  „
43Dr.  Börgen.  Vorsteher  des  Kaiserlichen  Wilhelmshaven.  „

Observatoriums.
44%  Schmidt.  Dr.  med.  Insel  Borkum.  „
4.  Signalstellen  1.  Klasse.
45Krüger.  Lootsen-Kommandeur.  Memel.  Signalist.
46  Claaßen.  „  Pillau.  „
47Lothes.  Vorsteher  der  Haupt—  Neufahrwasser.  „
Agentur.
48Gruebner.  Leuchtthurmwärter.  Rixhöft.  „
49Doncke.  Oberlootse.  Stolpmünde.  »
50Brandhoff-  Seelootse.  Rügenwalder-  ,,
münde.
51|  Diesner.  Oberlootse.  -  Kolbergermünde.  »
52PUsti  Vorsteher  der  Haupt-  Swinemünde.  »
"  Agentur.

53SSchilling.  Leuchtthurmwärter.  Arcona.  „
54Fantzen.  Lootsen-Kommandeur.  Warnemünde.  »
55G0sselmamd  Schiffsmakler-Agent.  Travemünde.  »
56  Matz.  Kantor.  Friedrichsort.  »
57Teschnek  Hafenmeister.  Ältona.  »
58  Centralstelle.  Hamburg.

*)  Beobachtungs-Stationen  sind  außerdem  die  Centralstelle  in  Hamburg,  sowie  die  Haupt-Agenturen  in  Neufahrwasser

und  Swinemünde.
        <pb n="93" />
        .

 

 

 

 

 

 

 

 

m.  Des  Beamten  Funktion  der  Beamten  der
2  i  Name.  Karakter.  Wohnort.  Nebenstellen.
59  Mamppe.  Hafenmeister.  Glückstadt.  Signalist.
60HPolack.  „  Kuxhaven.  „

61  v.  Bülow.  „  Geestemünde.  „

62  P.  Mülder.  Schleusenbeamter.  Bremerhaven.  9„
63,Der  zeitweilige  Telegraphist.  Weserleuchtthurm  „
64%cheibler.  Schleusenmeister-Gehülfe.  Wilhelmshaven.  „

65  Popken.  Leuchtthurmwärter.  Wangeroog.  „
66Schomburg.  Grenzaufseher.  Norderney.  „
67Schmidt.  Dr.  med.  Borkum.  „
68Groenewoldt.  Schleusenmeister.  Nesserland.,  „

Emden.

69  Klang.  Oberfeuerwärter.  Brüsterort.  „

70  Fabritz.  Leuchtthurmwärter.  Darßerort.  „
718Schwennen.  Leuchtfeuermeister.  Marienleuchte.  »
72Lischke.  Leuchtthurmwärter.  Schleimünde.  »

5.  Signalstellen  2.  Klasse.

73  Weiß.  Lieuchtthurmwärter.  Hela.  Signalist.
74  Malzahn.  Gemeindevorsteher.  Ahlbeck.  „

75  Müller.  Lootsen-Kommandeur.  Thiessow.  „

76  Krull.=  Oberlootse.  Wittower  Post-  „

·  haus.

77|  Ehlers.  Hasßfenmeister.  6  Wismar.  „
78Pheiffer.  Navigationslehrer.  Flensburg.  „
79Lorenzen.  Schiffs-Kapitän.  Keitum  a.  Sylt.  »
800rts.  Fährpächter.  Toönning.  „
81eobe.  Schiffs-Provianteur.  Brunshausen.  „

82  Zedelius.  Hafenmeister.  Brake  a.  d.  Weser.  „

83,  Mahnke.  Ansageposten-Verwalter.  Karolinensiel.  „

 

 

 

 

5.  Eisenbahn=  Wesen.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Dem  Reichs-Eisenbahn-Amt  sind  in  letzterer  Zeit  wiederholt  Beschwerden  darüber  zugegangen,  daß  in  Frachtbriefen
  ohne  Vorwissen  der  Versender  bahnseitig  Aenderungen  vorgenommen  und  insbesondere  die  darin  gegebenen
  Routenvorschriften  abgeändert,  gestrichen  oder  wegradirt  worden  sind.  Im  Einzelfalle  veranlaßte  Ermittelungen
  haben  leider  zu  einem  bestimmten  Ergebnisse  nicht  geführt,  indem  die  Expeditionsbeamten,  durch
deren  Hände  die  bezüglichen  Frachtbriefe  gegangen  waren,  die  Vornahme  der  Aenderung  in  Abrede  gestellt
und  sich  angeblich  auch  nicht  mehr  zu  erinnern  vermocht  haben,  ob  dieselbe  bei  Entgegennahme  der  Frachtbriefe
  bereits  vorhanden  gewesen  war  oder  nicht.  Letzteres  erscheint  um  so  auffallender,  als,  wenn  auch  nicht
        <pb n="94" />
        —  74  —

im  Betriebs-Reglement,  so  doch  in  den  von  den  Bahnverwaltungen  zum  8.  50  desselben  erlassenen  zusätzlichen
Bestimmungen  meistens  die  Vorschrift  enthalten  ist,  daß  Frachtbriefe,  welche  korrigirt  sind,  nicht  angenommen
und  Korrekturen  in  den  Gewichtsangaben  nur  zugelassen  werden,  wenn  sie  in  Worten  wiederholt  sind  und
die  Unterschrift  der  Versender  hinzugefügt  ist.  Mag  diese  Vorschrift  auch  vornehmlich  für  die  erste  Entgegennahme
  eines  Frachtbriefes  vom  Versender  gegeben  sein,  so  fordert  sie  doch  sämmtliche  Expeditionsbeamte  zur
speziellen  Prüfung  auf  und  sollte  insbesondere  auch  Anlaß  sein,  die  von  anderen  Bahnverwaltungen  übernommenen
  Frachtbriefe  in  der  gedachten  Richtung  einer  genauen  Durchsicht  zu  unterziehen  und  wahrgenommene
  Korrekturen  zur  eigenen  Entlastung  zu  konstatiren.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt  erachtet  es  für  dringend  geboten,  dem  Unfug  der  willkürlichen  Abänderung
der  Frachtbriefe  entgegenzuwirken,  und  veranlaßt  deshalb  die  rc.  2c.,  den  dortseitigen  Dienststellen  jede  eigenmächtige
  Abänderung  der  in  Frachtbriefen  enthaltenen  Angaben  unter  Hinweis  auf  die  etwaigen  strafrechtlichen
  Folgen  zu  untersagen,  und  sie  ferner  auch  zu  verpflichten,  korrigirte  Frachtbriefe  vom  Publikum  überhaupt
  nicht  oder  doch  nur  nach  Anerkennung  der  Korrektur  seitens  des  Absenders  anzunehmen  und  bei  Entgegennahme
  von  Frachtbriefen  von  anderen  Bahnen  aber  in  allen  Fällen,  wo  eine  spezielle  Uebergabe  oder
Umexpedition  des  Guts  stattfindet,  eine  sorgfältige  Prüfung  eintreten  zu  lassen  und  wahrgenommene  Korrekturen
  sowohl  auf  dem  Frachtbriefe  als  in  sonst  üblicher  Weise  zu  konstatiren.

Von  dem  Verfügten  ist  innerhalb  14  Tagen  Anzeige  zu  erstatten.

Berlin,  den  15.  Januar  1878.

In  Vertretung:
Körte.
An  sämmtliche  Eisenbahn-Verwaltungen  Deutschlands  exkl.  Bayerns.

 

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Briefverkehr  mit  Hinter-Indien.

Briefsendungen  nach  und  aus  Kambodscha  und  Tonkin  unterliegen  fortan  lediglich  den  für  die  französischen
  Besitzungen  in  Annam  (Cochinchina)  in  Anwendung  kommenden  Vereins-Portosätzen.  Die  Letzteren
  betragen  für  frankirte  Briefe  40  Pfennig  für  je  15  Gramm;  für  Postkarten  20  Pfennig;  für  Drucksachen,
  Waarenproben  und  Geschäftspapiere  10  Pfennig  für  je  50  Gramm.  Für  unfrankirte  Briefe  kommen
60  Pfennig  für  je  15  Gramm  zur  Erhebung.  Die  Einschreibgebühr  beträgt  20  Pfennig;  für  die  Beschaffung
eines  Rückscheins  tritt  eine  weitere  Gebühr  von  20  Pfennig  hinzu.  —  Die  Sendungen  müssen  mit  dem  Vermerk
  „über  Saigun“  versehen  sein.
Berlin,  den  21.  Januar  1878.

General-Post-Amt.
Wiebe.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  bisherigen  belgischen  Konsul  in  Algier,  Herrn  Gustav  Max,  ist  Namens  des  Deutschen  Reichs  das
Exequatur  als  Königlich  belgischer  Konsul  in  Köln  ertheilt  worden.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="95" />
        Tentral--Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-PVreis  für  den  dahtgaug  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  „  reitag=  den  8.  Februar  1878.  6.
Juhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sachen:  Verweisung  der  Gulerhaltestelle  dehnichen  für  den  Persouen-  und  Gedor
  Ausländern  aus  dem  Neichsgebtter  Seite  75  päckverkehr  ..  78
2.  Künz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  6r
1  *  Erichsnrünzen  —  Goldankäufe  der  Reichskank  77  .  mrrnnr  u7  Sathete  utgeten0  von  öchema,
beperbe-Wesen:  Ertheil  einer  Approbation  als  Thier-  "  «  «·
ant  be  ttheilung  einer  Approbation  a  chis  6.  Heimath-Wesen:  Vier  Erlenntnisse  des  Bundesamts  für
4.  Eissenbahn-  Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecken  Mülhausen-  das  Heimathwesen  80
Müllheim  und  St.  Ludwig-Leopoldshöhe;  —  Eröffnung  7.  Konsulat-Wesen:  Einziehung  einer  Konfular.  Agentur  84

—

r
uf  Grund  des

1.
2.

.  Allgemeine  Verwaltnugs-Sachen.

§.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:

der  Tagelöhner  Stefan  Braun,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Wittkowitz  (Kreis  Gitschin

in  Böhmen),  26  Jahre  alt,

der  Tuchscheerer  Anton  Mederschitzky,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Braunau  in  Böhmen,

33  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  1  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Entwendung
  von  Eßwaaren,  zu  2  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Diebstahls,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  17.,  bezw.
21.  Januar  d.  J.,

der  Maurer  Anton  Schwarzbach  aus  Harzdorf  (Bezirk  Reichenberg  in  Böhmen),  52  Jahre

alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom  23.  November  1877,

die  unverehelichte  Johanna  Gospodarek,  geboren  zu  Gnaschen  bei  Czenstochau  in  Russisch-Polen,

  18  Jahre  alt,

der  Bäcker  Nobert  Frömel  aus  Hotzenplotz  in  Oesterreichisch-Schlesien,  47  Jahre  alt,

zu  4  und  5  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Beltelns,

durch  Beschluß  der  Höniglich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom  23.,

bezw.  26.  Januar  d.
der  Arbeiter  Rasmus  Peter  Sbristians  en,  geboren  am  14.  Januar  1857  zu  Kopenhagen,
  ortsangehörig  zu  Obkjaer  auf  Bornholm,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
wegen  Landstreichens  und  Bettelns  im  Rückfalle,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  22.  Januar  d.  J.,

"  11
        <pb n="96" />
        10.

11.

12.

—  76  —

.  der  Drahtbinder  Josef  Sztanick  aus  Thurzovka  (Komitat  Trentsin  in  Ungarn),

19  Jahre  alt,

der  Zigarrenmacher  Wilhelm  Fluthwedel  aus  Kolding  in  Jütland  (Dänemark),
46  Jahre  alt,
zu  7  und  8  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  7  auch

wegen  Bettelus),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Kassel
vom  22.,  bezw.  23.  Januar  d.  J.,

.  der  August  Grohmann  aus  Schönau  in  Böhmen,  27  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher

  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  zu  Wiesbaden  vom  27.  Dezember  1877,

der  Schlosser  Karl  Picker,  geboren  am  8.  Mai  1860  zu  Schärding  in  Ober--Oesterreich
und  ortsangehörig  daselbst,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Düsseldorf  vom  25.  Januar  d.  J.,
der  Schneidergeselle  Johann  Sedlaceck  aus  Josephstadt  (Bezirk  Königinhof  in  Böhmen),
geboren  im  Jahre  1854,

der  Tagelöhner  Johann  Lehanka  aus  Podraschnitz  (Bezirk  Bischof-Teinitz  in  Böhmen),

geboren  im  Jahre  1849,

13.

14.
15.

16.

17.

18.

19.

20.

zu  11  und  12  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  11
auch  wegen  Bettelns  und  Beamtenbeleidigung),  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen
  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom  15.,  bezw.  22.  Januar  d.  J.,
die  Führer  einer  Zigeunerbande:
a)  der  Kesselflicker  Mitard  Gomann,  45  Jahre  alt,
b)  der  Kesselflicker  Triffo  Gomann,  39  Jahre  alt,
c)  der  Pferdehändler  Nikolaus  Kalderas,  35  Jahre  alt,
sämmtlich  aus  Flungus  in  Frankreich,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Ingolstadt
  vom  28.  Dezember  1877,
der  Hausknecht  Wendel  (Vencl)  Modlidba,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Tucapedk
(Kreis  Markida  in  Ungarn),  28  Jahre  alt,
der  Schneidergeselle  Josef  Rind  aus  Ketzelsdorf  (Bezirk  Königinhof  in  Böhmen),
22  Jahre  alt,
zu  14  und  15  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Neustadt  aH.  vom
21.  Januar  d.  J.,

der  Regenschirmmacher  Karl  Wolf,  33  Jahre  alt,  und  dessen  Ehefrau  Margaretha,

36  Jahre  alt,  aus  Lyon  in  Frankreich,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
  letztere  auch  wegen  Diebstahls,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts
  zu  Dillingen  vom  19.  Januar  d.  J.,

die  Kellnerin  Katharina  Foreit,  geboren  zu  Blatenka  (Bezirk  Bladna  in  Böhmen),  zuletzt
wohnhaft  zu  Neuboblitz  im  Königreich  Sachsen,  18  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher
Bestrafung  wegen  gewerbsmäßiger  Unzucht,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft
  zu  Bautzen  vom  16.  Januar  d.  J.,

der  Glaser  Emanuel  Graf  aus  Neu-Straschitz  in  Böhmen,  33  Jahre  alt,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich
  badischen  Landeskommissärs  zu  Mannheim  vom  28.  Januar  d.  J.,

der  Marmorarbeiter  Johann  Baptist  Gaulard,  geboren  am  14.  Juni  1842  zu  Boulogne
(Departement  Seine  in  Frankreich),  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  22.  Januar  d.  J.,
der  Tagelöhner  Friedrich  Baroldi,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Dasindo  in  Tirol,
35  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  25.  Jannar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="97" />
        2.

Münz.-.

 

 

 

77

Ueberseicht
er  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  2.  Februar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs- 



—[im“!““"

 

 

Gold=  und  Silbermünzen.

und  Bank-Weseun.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  zu  der  Woche  vom  Goldmünzen  vreren  Silbermünzen
u.  Jumar  bis  2.  Februar  auf  Privat-  Füngzi  Z
—n  4  in.  Fünfzig-  Zwanzig-1878
  sind  ausgeprägt  Doppelkronen  Krone:  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei  Ein  ig=  ·-wsixdeäuis
  pras  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  17  *  9
“4  Al.  -  -  AC.  AC  Al  A
delin..  ..  —  —  303  635  —  —  —  247  783  —  —  —-Udmovek...
  —  —  —  —  —  —  136  096  —  —  —  —
)  Kankkurt  a.  M.  —  —  –  —  —  —  62811  —  —  —  —
q  Rirden  ..  —  634  080  —  —  —  —  —  —  —  –[
en  denen  –  —  –  —  —  —  90  000  —  —  —  —
E  -«-  —  —  —  —  —  —  109  975  —  —  —  —
ss  —  –  –  —  —  —  50  000  —  —  —  —
—.—PD7  —  —  —  —  E  —  —  —  ——
hl  r  898  680  —  —  898  680  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  898  680  634  08600  303  635  898  680  –  –  #  696  665  —  —  —-strhekwatengeprägtl1644391403646653702636317523816334071653095978108921145730001.71486552003571792280

Mesammtssusprägung11653378203652994502666681023906202071653  095,97  810  892|146  46  666|71  486  55200  35  717  92280.
1  557  304  080  “  423  095  127.30  .%

 

Vom  24.  bis  31.  Januar  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen

für

108  430,80  M.

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  27977  053,63  „
Zusammen  für  28  085  484,43  MA

in  Barren

für

40  190,75  „
„  198  578  673,61

*“

 

 

für  198  618  864,36  „4

11“
        <pb n="98" />
        —  78  —

3.  Gewerbe-Wessen.

 

Dem  Veterinär  Ludwig  Hafner  aus  Leibertingen,  Amts  Meßkirch  in  Baden,  ist  auf  Grund  der  Bekanntmachung
  vom  9.  Dezember  1869  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  687)  von  den  Königlich  bayerischen  Staatsministerien
  des  Innern  beider  Abtheilungen,  unter  Entbindung  von  der  im  §.  29  der  Gewerbeordnung  vorgeschriebenen
  thierärztlichen  Prüfung,  die  Approbation  als  Thierarzt  ertheilt  worden.

Berlin,  den  31.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

*  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Di-  Bahnstrecken
a)  Mülhausen  —  Müllheim,  22%½/5  km  lang,
·  b)St.Ludwig-Leopoldshöhe,5,78kmlang,  »
von  welchen  der  Theil  von  Mülhausen,  beziehungsweise  St.  Ludwig  bis  zur  Mitte  der  Rheinbrücke  zu  den
Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  und  der  Rest  zu  den  badischen  Staatsbahnen  gehört,  werden
ad  a.  mit  den  Zwischenstationen  Napoleonsinsel,  Bangenheim  und  Neuenburg,

am  6.  d.  M.,
ad  b.  mit  der  Zwischenstation  Hüningen,

am  11.  d.  M.,
dem  allgemeinen  Verkehr  übergeben  werden.
Berlin,  den  5.  Februar  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  Güterhaltestelle  Hähnichen  der  Berlin-Görlitzer  Eisenbahn  ist  am  1.  d.  M.  auch  für  den  Personenund
  Gepäckverkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  5.  Februar  1878.

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="99" />
        —  79  —

5.  MRaorine  und  Schif  sahrt.

 

7P  den  nächsten  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfungen  für  große  Fahrt  wird  bei  den  Navigationsulen


1.  in  Grabow  a.  O.  am  22.  Februar  d.  J.,
2.  =  Stralsund  =  7.  März  d.  L.,

3.  -Barth  13.  März  d.  I.,

4.  -Danzig  *  25.  März  d.  I.,  und
5.-Memel  =  5.  April  d.  J.

beammen  werden.
Berlin,  den  31.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Ltanbure  wird  am  16.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
men  werden.
Berlin,  den  4.  Februar  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Bremen  werden  im  Laufe  dieses  Jahres  drei  ordentliche  Seesteuermanns=  und  zwei  ordentliche  Seeschiffer-Prüfungen
  für  große  Fahrt  abgehalten  werden,  und  zwar  wird:
am  25.  Februar  mit  der  ersten  Seeschiffer-Prüfung,
am  25.  März  mit  der  ersten  Seesteuermanns-Prüfung,
am  25.  Juli  mit  der  zweiten  Seesteuermanns-Prüfung,
am  26.  August  mit  der  zweiten  Seeschiffer-Prüfung,  und
am  25.  November  d.  J.  mit  der  dritten  Seesteuermanns-Prüfung
begonnen  werden.
Berlin,  den  4.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="100" />
        —  80  —

6.  Heimath-Wesen.

 

Der  unbestritten  Landarme  Jakob  M.  wurde  am  30.  August  1876,  an  welchem  Tage  er  eine  ihm  gerichtlich
zuerkannte  4  wöchentliche  Haftstrafe  im  Kreisgerichtsgefängniß  zu  Lissa  verbüßt  hatte,  an  Lungenschwindsucht
leidend  und  deshalb  der  Aufnahme  in  eine  Krankenanstalt  bedürftig,  in  das  städtische  Krankenhaus  zu  Lissa
aufgenommen  und  in  demselben  bis  zu  seinem  bereits  am  6.  September  dess.  J.  erfolgten  Tod  verpflegt.  Der
Ortsarmenverband  Lissa  fordert  deshalb  von  dem  Landarmenverband  der  Provinz  Posen,  aus  dessen  Bezirk
seiner  Zeit  der  M.  in  das  Gerichtsgefängniß  eingeliefert  worden  war,  Erstattung  der  ihm  erwachsenen  Kurund
  Verpflegungskosten.  Der  Landarmenverband  beantragte  die  Abweisung  der  Klage  aus  dem  Grunde,  weil
M.  durch  Erkenntniß  vom  2.  August  1876  wegen  Bettelns  und  Landstreichens  in  wiederholtem  Rückfalle  mit
4  Wochen  Haft  bestraft  und  seine  demnächstige  Ueberweisung  an  die  Landespolizeibehörde  verordnet  worden,
er  demgemäß  am  30.  August  nach  verbüßter  Strafe  der  Polizeiverwaltung  zu  Lissa  zur  Abführung  in  das
Arbeitshaus  zu  Kosten  überliefert,  aber  nach  ärztlichem  Gutachten  nicht  transportfähig  befunden  und  deshalb
auf  Veranlassung  der  Polizeiverwaltung  dem  Stadtlazarethe  zur  Kur  überwiesen  wurde,  sonach  bis  zu  seinem
Ableben  Polizeigefangener  geblieben  sei,  die  streitigen  Kosten  daher  den  Polizeifonds  zur  Last  fielen.

Die  Posensche  Deputation  für  das  Heimathwesen  verurtheilte  indessen  den  Landarmenverband  zur
Erstattung  der  fraglichen  Kosten,  welche  als  Armenpflegekosten  zu  betrachten  seien,  weil  M.  aus  dem  Gerichtsgefängnisse
  entlassen,  und  wenn  auch  zur  Ueberführung  in  das  Arbeitshaus  bestimmt,  doch  nicht  eo  ipso  sogleich
  schon  Polizeigefangener  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes  geworden  sei,  sich  vielmehr  noch  in  einer
Zwischenlage  befunden  habe,  da  die  polizeiliche  Maßregel  erst  mit  der  Unterbringung  in  dem  Arbeitshause
thatsächlich  anfange,  zumal  M.  dorthin  nicht  nothwendig  habe  transportirt  werden  müssen,  vielmehr  nach
dem  Ermessen  der  Landespolizeibehörde  auch  in  dem  Vertrauen  entlassen  werden  konnte,  daß  er  sich  freiwillig
dorthin  begebe.

Das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  hat  am  30.  November  1877,  das  erste  Erkenntniß  abändernd,
  die  Klage  abgewiesen.

Gründe.

Die  Berufung  des  Verklagten  erscheint  begründet.  Der  Kläger  hat  weder  in  erster  noch
in  dieser  Instanz  die  vom  Verklagten  in  seiner  Klagebeantwortung  unter  Beweis  gestellten  Behauptungen
  bestritten;  es  ist  also  für  thatsächlich  zugestanden  zu  erachten,  daß  der  2c.  M.  durch
das  Erkenntniß  vom  2.  August  1876  mit  4  Wochen  Haft  bestraft  und  derselbe  zugleich  nach
verbüßter  Strafe  der  Landespolizeibehörde  überwiesen  worden,  daß  er  demgemäß  der  Polizeiverwaltung
  zu  Lissa  zur  Abführung  in  das  Arbeitshaus  zu  Lissa  überliefert,  vom  Arzte  jedoch
nicht  transportfähig  befunden  und  deshalb  auf  Veranlassung  der  Polizeiverwaltung  dem  Stadtlazarethe
  zu  Lissa  zur  Kur  überwiesen  worden.  Hiernach  hat  eine  Entlassung  des  2c.  M.  in  die
Freiheit  vor  seinem  Lebensende  überhaupt  nicht  stattgefunden.  Er  ging  unmittelbar  aus  dem
Gerichtsgefängnisse  in  die  Gewalt  der  Organe  der  Landespolizeibehörde  über,  welcher  er  in  Gemäßheit
  des  §.  362  des  Reichsstrafgesetzbuchs  durch  das  strafgerichtliche  Erkenntniß  überwiesen  war,
wurde  also  alsbald  Polizeigefangener  und  war  dies  auch  noch  in  dem  Augenblicke,  wo  seine
Transportunfähigkeit  und  die  Nothwendigkeit  erkannt  wurde,  ihn  in  die  Krankenanstalt  zu  verbringen,
  ist  es  auch  während  seines  Verbleibens  in  derselben  geblieben,  da  von  einer  Verfügung
der  Polizeibehörde  nichts  erhellt,  durch  welche  dieselbe  die  ihr  nach  dem  Erkenntnisse  zustehende
Befugniß,  in  Gemäßheit  des  §.  362  cit.  über  den  M.  zu  verfügen,  aufgegeben  und  dessen  Freilassung
  verordnet  hätte.

Es  unterliegt  unter  solchen  Umständen  auch  keinem  Zweifel,  daß  der  2c.  M.,  wäre  er
in  dem  Stadtlazarethe  wieder  hergestellt  worden,  nach  seiner  Genesung  nicht  hätte  in  Freiheit  gesetzt
  werden  dürfen,  sondern  der  Polizeibehörde  hätte  wieder  zugeführt  werden  müssen.  Für  die  Annahme
  eines  Zwischenzustandes,  wie  er  nach  den  Ausführungen  des  ersten  Richters  stattgefunden
haben  soll,  bleibt  unter  den  vorgetragenen  thatsächlichen  Verhältnissen  kein  Raum.  War  der  M.
mithin  zur  Zeit,  wo  die  Nothwendigkeit  der  Krankenpflege  eintrat,  Polizeigefangener,  so  müssen
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        —  81  —

die  Kosten  dieser  Krankenpflege  auch  als  Kosten  der  Polizeiverwaltung  betrachtet  werden,  welche
für  die  Kur  und  Verpflegung  der  in  ihrer  Gewalt  befindlichen  Polizeigefangenen  zu  sorgen  hat,
die  aber  deshalb,  so  lange  sie  sich  unter  der  Hand  der  Polizei  befinden,  nicht  im  Sinne  des  Gesetzes
  hülfsbedürftig  werden  können.

 

An  30.  März  1877  wurde  bei  Kolberg  in  der  Persante  eine  weibliche  Leiche  gefunden,  welche  nach  der  Behauptung

  des  klagenden  Ortsarmenverbandes  Kolberg  diejenige  des  seit  dem  27.  Januar  dess.  J.  vermißten,

bis  dahin  in  Kolberg  in  Dienst  gestandenen  Dienstmädchens  Johanna  I.  gewesen  sein  soll.  Die  Beerdigungskosten,

  soweit  dieselben  nicht  mit  dem  der  J.  von  ihrem  Dienstherrn  zu  Zeit  ihres  Verschwindens  noch

geschuldeten  Lohnreste  gedeckt  werden  konnten,  hat  Kolberg  gegen  den  Ortsarmenverband  Gr.  Dubberow,

als  den  Unterstützungswohnsitz  der  IJ.,  eingeklagt.  Der  Verklagte  bestritt  namentlich  die  Identität  der  in  der

Persante  aufgefundenen  Leiche  mit  derjenigen  der  unverehelichten  Toyanna  JI.  Das  Bezirks-Verwaltungsgericht

veranlaßte  hierüber  eine  Beweisaufnahme,  bei  welcher  mehrere  Zeugen  vernommen  sind,  auch  eine  Ausfertigung

der  in  dem  Sterberegister  des  Standesamtes  zu  Kolberg  eingetragenen  Urkunde  zu  den  Akten  gebracht  wurde,

und  verurtheilte  alsdann  am  19.  September  1877  den  Verklagten  nach  dem  Klageantrage.  Derselbe  appellirt

und  suchte,  entgegen  der  Annahme  des  ersten  Richters,  wiederholt  auszuführen,  daß  der  Beweis  der  streitigen  Idenbtüt

  nicht  erbracht  sei.  Das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  hat  jedoch  durch  Erkenntniß  vom  15.  De-#uber
  1877  die  erstrichterliche  Entscheidung  bestätigt.

In  den  Gründen  heißt  es:

Daß  die  unverehelichte  Johanna  J.  zur  Zeit,  wo  die  Beerdigungskosten  für  die  in  der

Persante  aufgefundene  Leiche  erwuchsen,  ihren  Unterstützungswohnsitz  noch  in  Gr.  Dubberow  gehabt

  haben  würde,  ist  vom  Verklagten  in  dieser  Instanz  nicht  weiter  bestritten  worden,  und  ergiebt

  sich  auch  aus  den  in  Beziehung  hierauf  vom  ersten  Richter  festgestellten  Thatsachen  und  den

bezogenen  gesetzlichen  Bestimmungen.  Was  aber  die  auch  jetzt  noch  streitige  Identität  der  Person

zwischen  der  am  27.  Januar  1877  verschwundenen  Johanna  J.  und  der  am  30.  März  dess.  J.

in  der  Persante  aufgefundenen-Leiche  anbetrifft,  so  ist  unter  dem  30.  März  1877  auf  Grund

der  schriftlichen  Anzeige  der  Polizeiverwaltung  vom  nämlichen  Tage  in  die  Sterberegister  des

Standesamtes  zu  Kolberg  eingetragen  worden,  daß  am  29.  dess.  M.  Vormittags  die  Leiche

der  seit  dem  27.  Januar  dess.  J.  verschwundenen  unverehelichten  Johanna  I.  in  der  Persante

zwischen  den  Moolen  am  Ausgange  des  Hafens  gefunden  worden  sei.  Diese  in  Gemäßheit  des

§.  58  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875  erfolgte  Eintragung  beweist  nach  §.  15  desselben

Gesetzes  die  Thatsache  des  eingetretenen  Ablebens  der  IJ.,  bis  der  Nachweis  der  Fälschung,  der

unrichtigen  Eintragung  oder  der  Unrichtigkeit  der  Anzeigen  und  Feststellungen,  auf  Grund  deren

die  Eintragung  stattgefunden  hat,  erbracht  ist.  Einen  solchen  Nachweis  hat  der  Appellant  aber

nicht  einmal  zu  führen  versucht.  Den  in  der  Berufungsinstanz  von  ihm  angeregten  Zweifeln

hinsichtlich  des  hiernach  zu  unterstellenden  Selbstmordes  der  2c.  J.  konnte  mithin  keine  Bedeutung
beigemessen  werden.

Der  sechsjährige  Heinrich  H.  siel  im  Februar  1876  nach  dem  Tode  seiner  Mutter,  Henriette  H.,  welche  ihn
außerehelich  geboren  hatte,  der  Armenpflege  in  Stralsund  anheim  und  wurde  von  der  Vertretung  des  Neuvorpommer'schen
  Landarmenverbandes,  unter  Verwilligung  eines  Pflegegeldes,  als  heimathlos  anerkannt.
Die  Zahlung  des  Pflegegeldes  wurde  jedoch  am  27.  April  1877  von  dem  Landarmenverbande  der  Provinz
Pommern,  auf  welchen  inzwischen  die  Verwaltung  des  Landarmenwesens  in  Neuvorpommern  übergegangen
war,  eingestellt  und  es  trat  nun  Stralsund  gegen  den  Gesammt-Armenverband  des  Kirchspiels  Brandshagen
mit  dem  Anspruche  auf  Uebernahme  der  Fürsorge  für  den  Knaben  H.  auf.  In  diesem  Kirchspiel  war  nämlich
Henriette  H.,  als  sie  am  19.  Januar  1866  das  24.  Lebensjahr  vollendete,  unzweifelhaft  ortsangehörig.  Sie
        <pb n="102" />
        —  82  —

hatte  bis  27.  Oktober  1866  in  Brinkhof,  dann  bis  gegen  Weihnachten  1868  in  Schönhof  gedient,  zwei  Ortschaften
  des  Kirchspiels  Brandshagen,  und  war,  nachdem  sie  auswärts  verzogen,  vom  August  1869  ab,  wie
festgestellt,  ununterbrochen  öffentlich  unterstützt  worden,  bis  sie  am  1.  Februar  1876  verstarb.  Auf  Grund
dieser  Thatsachen  und  der  ferneren  Feststellung,  daß  das  Kirchspiel  Brandshagen  schon  in  den  Jahren  1866
bis  1869  einen  einheitlichen  Ortsarmenverband  gebildet  habe,  nahm  das  Bezirks-Verwaltungsgericht  Stettin
an,  daß  Henriette  H.  zur  Zeit  ihres  Ablebens  noch  ihren  Unterstützungswohnsitz  im  Bezirke  des  Verklagten
gehabt  habe  und  verurtheilte  letzteren,  aller  seiner  Einwendungen  ungeachtet,  nach  dem  Klageantrage.  Auf
Berufung  des  Verklagten  hat  das  Bundesamt  durch  Entscheidung  vom  15.  Dezember  1877  das  erste  Erkenntniß
  bestätigt;  und  zwar:
in  Erwägung,  -
daß  die  Berechtigung  des  Klägers  zur  Verfolgung  des  erhobenen  Klageanspruches  mit  Unrecht
vom  Verklagten  bestritten  wird,  da  Kläger  die  Fürsorge  für  den  Knaben  Heinrich  H.,  deren  er
entledigt  sein  will,  jedenfalls  zur  Zeit  wieder  als  vorläufig  unterstützender  Armenverband  ausübt,
nachdem  der  Landarmenverband  von  Pommern  die  Bewilligung  der  Pflegekosten  aus  Landarmenfonds
  und  damit  das  dem  Kläger  nach  8.  34  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  vom  8.  März
1871  etwa  ertheilte  Mandat  unter  dem  27.  April  1877  zurückgezogen  hat,
in  Erwägung,
daß  nach  8.  41  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870,  8.  37  des  preußischen  Ausführungsgesetzes
vom  8.  März  1871  Fragen  der  Organisation  und  örtlichen  Abgrenzung  der  einzelnen  Armenverbände
  von  der  höchsten  landesgesetzlichen  Instanz,  in  Preußen  von  der  zuständigen  Deputation
für  das  Heimathwesen,  bezw.  dem  zuständigen  Bezirks-Verwaltungsgericht  endgültig  zu  entscheiden
sind,  daß  daher  die  Feststellung  des  angefochtenen  Erkenntnisses,  nach  welcher  das  die  Orte
Brinkhof  und  Schönhof  umfassende  Kirchspiel  Brandshagen  schon  in  den  Jahren  1866—1869
einen  einheitlichen  Armenverband  gebildet  hat,  von  dem  Bundesamte  ohne  weitere  Prüfung  der
zweitinstanzlichen  Entscheidung  zu  Grunde  gelegt  werden  muß,
daß  Henriette  H.  aus  dem  Bezirke  dieses  einheitlichen  Armenverbandes,  welchem  sie  durch
Abstammung  angehörte,  nach  erreichtem  24.  Lebensjahre  unbestritten  noch  nicht  zwei  Jahre  abwesend
  war,  als  sie,  wie  die  Akten  des  Landrathamtes  Grimmen  ergeben,  im  Juli  1869  der
Armenpflege  dauernd  anheimfiel,  daß  diese  Unterstützung,  hingesehen  auf  die  Zahl  ihrer  unehelichen
Kinder  und  ihre  sonstigen  Verhältnisse,  welche  in  den  allegirten  Akten  dargelegt  sind,  nothwendig
war,  und  nach  denselben  Akten  bis  zum  Tode  der  Henriette  H.  am  1.  Februar  1876  ununterbrochen
  fortgedauert  hat,
daß  mithin  dem  Knaben  Heinrich  H.,  um  dessen  Unterstützung  es  sich  gegenwärtig  handelt,
  beim  Tode  der  Mutter  Henriette  H.  deren  Unterstützungswohnsitz  im  Bezirke  des  Verklagten,
welchen  sie  wegen  fortlaufender  Unterstützung  nach  §.  27  Al.  1  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni
1870  noch  nicht  durch  Abwesenheit  verloren  hatte,  ebenfalls  zustand,
in  Erwägung  endlich,
daß  eine  Aenderung  in  dem  Domizilverhältnisse  des  Knaben  bisher  nicht  hat  eintreten  können,
insbesondere  auch  dadurch  nicht  eingetreten  ist,  daß  die  Vertretung  des  Neuvorpommer'schen  Landarmenverbandes
  denselben  irrthümlich  als  domizillos  anerkannt,  und  sich  zur  Bezahlung  der
Pflegekosten  verstanden  hat,  da  im  Gebiete  des  Armenrechts  das  Anerkenntniß  der  Fürsorgepflicht
eine  selbständige,  von  der  gesetzlichen  unabhängige  Verpflichtung  nicht  begründet,  und  am  wenigsten,
von  einem  nicht  verpflichteten  Armenverbande  ausgehend,  den  wirklich  verpflichteten  Verband  seiner
gesetzlichen  Fürsorgepflicht  enthebt,
daß  die  von  dem  Appellanten  in  Bezug  genommenen  Grundsätze  der  privatrechtlichen
condictio  indebiti  keine  Anwendung  finden,  daß  es  sich  hier  aber  auch  nicht  einmal  um  Rückforderung
  einer  ungeschuldet  geleisteten  Zahlung  von  dem  Empfänger  handelt,  und  daß  es  daher
dahingestellt  bleiben  kann,  ob  es  ein  entschuldbarer  thatsächlicher  oder  ein  Nechtsirrthum  war,
welcher  die  Vertretung  des  Neuvorpommer'schen  Landarmenverbandes  zur  Anerkennung  der  Landarmenqualität
  des  Knaben  H.  veranlaßt  hat.
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        Der  in  Berlin  sich  aufhaltende  Kellner  Richard  D.,  welcher  in  Stettin  seinen  Unterstützungswohnsitz  hat,
wurde  auf  Veranlassung  des  Königlichen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  am  23.  August  1876  in  die  Charité
daselbst  aufgenommen  und  in  dieser  Krankenanstalt  bis  6.  September  1876  an  Syhyphilis  ärztlich  behandelt
und  verpflegt.  Die  Verwaltung  der  Charité  nahm  nicht,  wie  gewöhnlich,  den  Armenverband  Berlin,  sondern
den  Armenverband  Stettin  auf  Zahlung  der  Kurkosten  in  Anspruch  und  erstritt  ein  diesen  Armenverband
verurtheilendes  gerichtliches  Erkenntniß.  So  kam  es,  daß  Stettin  den  vollen,  die  Sätze  des  preußischen  Tarifs
vom  2.  Juli  1876  um  26  Mark  25  Pf.  übersteigenden  Betrag  der  Kurkosten  zu  zahlen  hatte,  und  Berlin  mit
der  Deckung  der  Differenz  zwischen  der  Vergütung,  welche  nach  dem  Tarif  anderen  Armenverbänden  gegenüber
  liquidirt  werden  darf,  und  der  der  Charité  gebührenden  Entschädigung  verschont  blieb.  Der  Armenverband
  Stettin  klagte  nun  gegen  den  Armenverband  Berlin  auf  Ersatz  des  Mehraufwandes  von  26  Mark
25  Pf.  und  machte  geltend,  Richard  D.  habe  beim  Eintritte  der  Hülfsbedürftigkeit  in  Berlin  sich  aufgehalten,
Verklagter  sei  daher  nach  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  verpflichtet  gewesen,  im  Wege  vorläufiger
  Unterstützung  für  Unterbringung  des  hülfsbedürftigen  Kranken  in  der  Charité  und  für  Bezahlung
der  dort  entstandenen  Kurkosten  zu  sorgen,  vorbehaltlich  des  Regresses  gegen  den  Kläger  als  fürsorgepflichtigen
Armenverband,  würde  aber  von  letzterem  nur  Ersatz  der  tarifmäßigen  Kosten  haben  beanspruchen  können  und
müsse  sonach  dem  Kläger  den  Mehrbetrag  seines  Aufwandes  vergüten.  In  erster  Instanz  wurde  die  Klage
abgewiesen,  und  die  Entscheidung  damit  motivirt,  daß  nach  der  eigenen  Darstellung  des  Klägers  der  Kellner  D.
nicht  im  Wege  der  Armenpflege,  sondern  auf  Veranlassung  der  Polizeibehörde,  jedenfalls  aus  sanitätspolizeilichen
  Rücksichten,  Aufnahme  in  die  Charité  gefunden  habe.  Auf  die  Berufung  des  Klägers  hat  das  Bundesamt
duch  Entscheidung  vom  22.  Dezember  1877  den  Kläger  ebenfalls  abgewiesen  und  in  den  Gründen  aus-Kührt:


Die  Art  der  Begründung  des  Klageanspruches  kennzeichnet  denselben  als  einen  aus  §.  28
des  Reichsgesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz  abgeleiteten,  in  das  Gebiet  des  Armenrechts
fallenden  Ersatzanspruch,  welcher,  obwohl  von  dem  definitiv  verpflichteten  gegen  den  zu  vorläufiger
Fürsorge  verpflichteten  Armenverband  erhoben,  der  Entscheidung  der  Spruchbehörden  in  Armensachen
  nach  §s.  37  ff.  des  Reichsgesetzes  ebenso  unterliegt,  wie  wenn  der  vorläufig  unterstützende
gegen  den  definitiv  verpflichteten  Armenverband  einen  im  Armenrechte  begründeten  Ersatzanspruch
erhebt.  Die  Kompetenz  der  Spruchbehörden  in  Armensachen  ist  denn  auch  in  jetziger  Instanz  vom
Verklagten  nicht  weiter  bestritten  worden.

Der  erhobene  Anspruch  ist  aber  unbegründet.

Gegen  den  Armenverband  des  Aufenthaltsortes  steht  dem  vorläufig  unterstützenden  Armenverbande
  ein  Anspruch  auf  Abnahme  der  Fürsorge  und  auf  Ersatz  von  Armenpflegekosten  nach
zahlreichen  Präjudikaten  des  Bundesamtes  nur  dann  zu,  wenn  am  Aufenthaltsorte  die  Hülfsbedürftigkeit
  erkennbar  hervorgetreten  und  gleichwohl  die  erforderliche  Unterstützung  grundlos  versagt
worden  ist.  Hat  der  Hülfsbedürftige  den  Armenverband  des  Aufenthaltsortes  nicht  um  Hülfe
angegangen,  nicht  einmal  anzugehen  versucht,  und  ist  das  Unterstützungsbedürfniß  während  seines
Bestehens  auch  sonst  nicht  zur  Kenntniß  der  Organe  des  Armenverbandes,  in  dessen  Bezirk  der
Hülfsbedürftige  sich  aufhielt,  gekommen,  so  war  derselbe  nicht  in  der  Lage,  Unterstützung  zu
gewähren.  Es  kann  daher  in  solchen  Fällen  von  einer,  sei  es  auch  nur  objektiven  Verletzung  der
Pflicht  vorläufiger  Fürsorge  durch  den  Armenverband  des  Aufenthaltsortes,  und  von  einer  Zuwiderhandlung
  desselben  gegen  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  nicht  die  Rede  sein.  Diese
Zuwiderhandlung  stellt  aber  den  einzigen  Rechtsgrund  für  Ansprüche  gegen  den  zu  vorläufiger
Fürsorge  verpflichteten  Armenverband  dar,  mögen  dieselben  von  einem  Armenverbande  erhoben
werden,  der  nur  vorläufig  unterstützt  hat,  oder  der,  wie  im  vorliegenden  Falle,  zugleich  zur  Fürsorge
  definitiv  verpflichtet  war.  Kläger  hätte  also  nachzuweisen,  daß  Verklagter  verpflichtet  und
in  der  Lage  gewesen  sei,  dem  Kellner  D.  die  erforderliche  Unterstützung  zu  gewähren,  und  dieser
Pflicht  widerrechtlich  sich  entzogen  habe.  Er  begnügt  sich  indessen  damit,  zu  behaupten,  daß  D.
beim  Eintritte  der  Hülfsbedürftigkeit  in  Berlin  sich  aufhielt,  läßt  es  völlig  ungewiß,  ob  Verklagter
vor  oder  während  der  Verpflegung  des  Kranken  in  der  Charité  Kenntniß  von  der  Nothwendigkeit
öffentlicher  Unterstützung  erlangte,  und  erwähnt  selbst,  daß  der  an  Syphilis  erkrankte  2c.  D.  auf
Requisition  des  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  in  die  Charité  ausgenommen  worden  sei.  Nach  der
        <pb n="104" />
        —  84  —

eigenen  Darstellung  des  Klägers  ist  mithin  dem  Verklagten  eine  Zuwiderhandlung  gegen  8.  28
des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  schlechterdings  nicht  zur  Last  zu  legen.

Bei  solcher  Sachlage  bedarf  es  keiner  weiteren  Ermittelung,  ob  der  Kellner  D.  als  Hülfsbedürftiger
  oder  wie  der  erste  Richter  annimmt,  aus  sanitätspolizeilichen  Rücksichten  in  die  Charité
eingeliefert  worden  ist,  und  ebensowenig  einer  Erörterung  der  Frage,  ob  der  Armenverband,
welcher  die  Pflicht  vorläufiger  Fürsorge  unerfüllt  gelassen  hat,  über  die  in  §.  30  des  Reichsgesetzes
  vom  6.  Juni  1870  beziehungsweise  in  dem  preußischen  Tarif  vom  2.  Juli  1876  für  die
½ßs  der  Armenverbände  festgesetzten  Beschränkungen  hinaus  zur  Ersatzleistung
verbunden  ist.

Die  Bestätigung  des  ersten  Erkenntnisses,  wenn  auch  aus  anderem  Grunde,  bringt  es  mit
sich,  daß  dem  Kläger  und  Appellanten  auch  die  baaren  Auslagen  der  Berufungsinstanz  zur  Last

fallen.

 

7.  Kon  sulat-Wesen.

Die  Konsular-Agentur  zu  Aracajü  (Brasilien)  ist  eingezogen  wor  den.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="105" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Präunnmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  "  Berlin,  Freitag,  den  15.  Februar  1878.  O##  7.
Juhal#t:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung  5.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Befugniß  einer  Orts--Einnehmedon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  85  rei;  —  Eröffnung  von  Uebergangsstraßen  und  Uebergangs-1
  Künz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  steuerstellen;  —  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselin
  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  87  stempelsteuer  in  den  Monaten  April  1877  bis  Januar
1.  zumz  =  Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  1876668688.  89
#m#  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  6.  Post=  und  Telegraphen-=  Wesen:  Abänderungen  der  Post.
!1  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Jannar  ordnung  vom  18.  Dezember  1874
16718  .  .  88  7.  Eisenbahn-Wesen:  Ernennung  eines  ichterlichen  aiikirge
4.  Narine  und  Sciffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;  «  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  94
—  Beginn  einer  Seesteuermanns=  c.  Prüfunng  88  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennunggen  94

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §s.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:
1.  Joel  Roesler,  16  Jahre  alt,  und  Baruch  David  Pfeffer,  17  Jahre  alt,  beide  aus

2.

Tarnow  in  Galizien,  Israeliten,

der  Webergesell  Nobert  Diesner,  33  Jahre  alt,  aus  Warschau,  und  dessen  Ehefrau,

Rosalie  geborene  Datsch,  30  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  1  auch  wegen  Bettelns),
durch  Beschluf  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  1.  Februar
  d.  J.,

der  Arbeiter  Franz  Winter  aus  Bickau,  Kreis  Königgrätz  in  Böhmen,  55  Jahre  alt,

der  Kesselflicker  Martin  Kuballa  aus  Neßlucza,  Komitat  Trentczin  in  Ungarn,  18  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  (zu  3  auch
wegen  Diebstahls),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu
Breslau  vom  26.  bezw.  31.  Januar  d.  J.,

der  Drechsler  Martin  Karafiat  aus  Wessely  (Bezirk  Ungarisch-Hradisch  in  Mähren),

30  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß

der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Kassel  vom  31.  Januar  d.  J.,

.  der  Glasmacher  Josef  Hirsch  aus  Schmolau,  Bezirk  Bischof-Teinitz  in  Böhmen,

51  Jahre  alt,
12
        <pb n="106" />
        10.

II.

12.
13.

14.

—  86  —

.  der  Schneidergesell  Rudolf  Kauer  aus  Chemeleschen,  Bezirk  Podersam  in  Böhmen,  ge

boren  1843,

der  Gärtner  Anton  Müllner  aus  Prag,  27  Jahre  alt,

zu  6  bis  8  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  6  auch
wegen  Bettelns),  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf
  vom  bezw.  21.,  22.  und  29.  Januar  d.  J.,

.  der  Ziegler  Konrad  Baur,  geboren  im  Jahre  1845  zu  Hörbranz,  [Bezirk  Bregenz  in

Vorarlberg,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  wiederholten  Landstreichens,

Bettelns  und  Führung  falschen  Namens,  durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen

Regierung  des  Donaukreises  zu  Ulm  vom  22.  Januar  d.  J.,

der  Zigarrenarbeiter  Mendel  Rysch  aus  Rypiansk,  Gouvernement  Plock  in  Rußland,

28  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

durch  W  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  zu  Mannheim  vom  30.  Januar

  d.  J.,

der  Strumpfwirker  Franz  Bertin,  geboren  am  7.  August  1818  zu  Hachonville  (Hagẽville)

  in  Frankreich,

der  Arbeiter  Maria  Anton  Viktor  Mourot,  geboren  am  24.  Februar  1844  zu  Nanchy  in

Frankreich,

Josef  André,  geboren  zu  Bisdorf  (Kanton  Dienze  in  Lothringen),  in  Folge  Option

französischer  Staatsangehöriger  und  ortsangehörig  zu  Meaux  in  Frankreich,  60  Jahre  alt,
zu  11  bis  13  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  zu  13
auch  wegen  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Mez  vom
(zu  11  und  12)  27.  Januar  bezw.  1.  Februar  d.  J.,

der  Gärtner  Jakob  Küster,  geboren  zu  Gebweiler  im  Ober-  Elsaß,  32  Jahre  alt,  in  Folge

Option  französischer  Staatsangehöriger,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,

  Bettelns  und  groben  Unfugs,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten
zu  Kolmar  vom  2.  Februar  d.  J.,

und

auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist

15.

der  Arbeiter  Johann  Ernst  aus  Schwarzwasser  in  Oesterreichisch-Schlesien,  31  Jahre  alt,
nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten  einjährigen  Zuchthausstrafe,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirkeregierung  zu  Breslau  vom  21.  Januar  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Hannover  vom  14.  Februar  1876
verfügte  Ausweisung  des  Schneiders  Anton  Jankowsky  aus  dem  Reichsgebiet  (Central=  Blatt  von  1876
S.  96  Zff.  7)  ist,  nachdem  sich  nachträglich  herausgestellt  hat,  daß  der  2c.  Jankowsky  im  Besitz  der  deutschen

Reichsangehörigkeit  und  in  Miescisko  (Königlich  preußischer  Regierungsbezirk  Bromberg)  ortsangehörig  ist,
zurückgenommen  worden.
        <pb n="107" />
        2.  Münz-87



Uebersicht

und  Bank-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  9.  Februar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  beerren  Silbermünzen
3.  bis  9.  Februar  auf  Privat-  nszzi  Zwanz
ünf-  i-  in.  n  zig-1878
  find  ausgeprägt  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei  Ein  F  femng.
worden  in:  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
Ac.  AC  A  “  #  -*#t—  -  “  A
l
Musik«  —  —  351  840  —  —  —  131873  —  —  —  —
b)  Hannover  —  —  —  —  —  89  974  —  —  —  —
e)  Krankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  62  954  —  —  —  —
c)  München  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —
6  Drisden  —  —  —  —  —  —  96  882  —  —  —  —
)  Stutgart.  —  —  —  —  —  —  116  525  —  —  —  —
z)  Karlernhe  —  —  —  —  —  32  567  —  —  —  —
b)  Darmstadt  —  —  —  —  —  L  —  —-  —  —-  —  —
ij  Hambing.  1390  760.  —  —  1  390  76ö00  —  —  —  —  —
Summe  1.  1390  760  351  840  390  760—  —  530  87  +——  —  —
r  I
2.  Vorher  waren  geprägtt65  337  820  365  299  450  26  666  810|239  062  020|71  653  095/97  810  892/146  426  666.71  486  552.00,35  717  92230

3.  Gesammt-Ausprägung

 

 

 

1  166  728  580/365  299  450  27  018  650

 

 

1  559  046  680  .4.

 

240  452  780|T1  653  095.97  810  892/146  957  541/71  486  55200|35  71792280

 

 

423  626  002,,00.4

Vom  1.  bis  7.  Februar  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen

für

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876

„  28  085  484,43

150  295,23  4

7#

für

in  Barren

6  857  605,05  4

„  198  618  864,36

77

 

Zusammen  für  28  235  779,66  M

 

für  205  476  469,41  A

127
        <pb n="108" />
        88

 

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit
vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  Einnahme  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  in  zunaben  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  Zeitraum  zwischen  den
Etatsjahres  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
"  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  J  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  1876/77.  eniger
Monats  (Spalte  4.)  -¾S
“4  "“  -2  “  “
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  .  92  680  785  54  707  92626  078|102  844  594—10  218  516
Rübenzuckersteuer  52339  768  6  418  846  45  920  922  36  593  022+  9  327900
Salzsteuer  30  569  720  4918  30  564  802  28  736  881#  1  827  921
Tabackssteuer  1  183  842  169  49  1014  393  1089  6066  —  75213
Branntweinsteueer  35  755  418  6210  198  29  545  220  31  250  859—  1  705  639
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  90  957  —  90  957  104  883—  13926
Brausteuer  ....  .  14517  694  200  918  14316776  14700  288  —  383  512
Uebergangsabgaben  von  Bier.  1  765  726  —  765  726  747  028J  18  698
Summe903910  13  059  036  214  844  874216  067  161—  1222  287
4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Dee  im  Jahre  1859  in  Thomaston,  Vereinigte  Staaten  von  Amerika,  erbaute,  bisher  unter  argentinischer
Flagge  gefahrene  Bark  „Matthias“  von  11566  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang
in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Gildemeister  &amp;amp;  Ries  zu  Bremen  das  Recht  zur

Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.

Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Bremen

zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  24.  Januar  d.  I.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Liverpool  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  7.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.
        <pb n="109" />
        —  89  —

Die  im  Jahre  1863  in  New-Vork  erbaute,  bisher  unter  portugiesischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Sine“
von  466  Tonnen  Tragfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  deutschen
Handelsgesellschaft  A.  Markwald  &amp;amp;  Co.  zu  Bangkok  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am
22.  Dezember  v.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Bangkok  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
Berlin,  den  11.  Februar  1878.
Deer  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

In  Altona  wird  am  18.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große
Fahrt  begonnen  werden.
Berlin,  den  11.  Februar  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Großherzoglich  hessischen  Orts-Einnehmerei  Alzei  im  Hauptamtsbezirk  Worms  ist  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein,  Wein  und  Obstwein  ertheilt  worden.

—  —  —  ————  ——  ——  —

Von  dem  6.  Februar  d.  J.,  dem  Tage  der  Eröffnung  der  Eisenbahnlinie  Mülhausen-Müllheim  ab,  wird
mit  Genehmigung  des  Herrn  Reichskanzlers  die  Eisenbahn  zwischen  Banzenheim  und  Neuenburg  zur  Uebergangsstraße
  für  die  Einfuhr  steuerpflichtiger  Gegenstände  von  Baden  nach  Elsaß-Lothringen  erklärt.  Zugleich
wird  auf  der  Eisenbahnstation  Banzenheim  eine  Uebergangssteuerstelle  errichtet  und  derselben  die  unbeschränkte
  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  insbesondere  auch  von  dem  ohne  Uebergangsscheinkontrole
  eingehenden  Branntwein,  sowie  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  und  zur  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  in  Beziehung  auf  den  mittelst  der  Eisenbahn  mit
dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  nach  Baden  ausgehenden  Branntwein  beigelegt.

Nachdem  die  Eisenbahnlinie  St.  Ludwig  =  Leopoldshöhe  am  11.  d.  M.  dem  Betriebe  übergeben,  wird  die
Eisenbahn  zwischen  Leopoldshöhe  und  Hüningen  für  die  Einfuhr  steuerpflichtiger  Gegenstände  (Wein,  Bier,
Branntwein)  von  Baden  nach  Elsaß-Lothringen  zur  Uebergangsstraße  erklärt  und  die  Vornahme  der  bezüglichen
  steueramtlichen  Abfertigungen  der  in  Hüningen  bereits  bestehenden  Uebergangssteuerstelle  übertragen.
Zugleich  wird  dieser  Stelle  die  Befugniß  zur  Abfertigung  des  auf  der  Eisenbahn  ohne  Uebergangsschein
eingehenden  Branntweins,  sowie  zur  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  für  den  mit  dem  Anspruche  auf
Steuervergütung  mittelst  der  Eisenbahn  nach  Baden  ausgehenden,  voramtlich  abgefertigten  und  unter  Raumverschluß
  versandten  Branntwein  beigelegt.
        <pb n="110" />
        Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ober-Postdirektions-Bezirke.  April.  Mai.  Juni.  Jull.
I.  Im  Reichs-Postgebiete.
1.  Königsberg  18  600  55  19  4755  16  659  80  16  158  70
2.  Gumbinnen  3010  95  2  876  00  2  898  95  3  160  95
3.  Danzig  14  664932  903289  4%  41
4.  Berlin  58  485  50  60  441L  5  64  512  35  60  208  55
5.  Potsdam  .  .  404655  3  392  45  3  546  70  4  100|80
6.  Frankfurt  a.  O.  6  609  95  7066  35  8  382  70  7285.65
7.  Stettin.  13  666010  12  022  50  14  634  05  12  299  85
8.  Köslin  2  45130  2  167  45  2850  40  2  693  05
9.  Posen  534375  4315  85  5670  50  5620  55
10.  Bromberg  3  160665  3  112  90  3  633  35  3  634  90
11.  Breslau.  20  73320  16  083  00  21  580  95  18  540  45
12.  Liegnitz.  7  66470  53.  40  72498  60
13.  Oppeln.  7  815  55  8  120  00  7  906  10  7  60770
14.  Magdeburg  15  285  4516  1  556  000  10
15.  Halle  a.  S.  7406  65  7  004  05  8  6670  7  492  65
16.  Erfurt  9  707120  9580  40  9  424  15  8  372  90
17.  Kiel.  7  707  190  7279  90  5  553  25  6  144  45
18.  Hannover  6  9591  90  6  033  70  6  823  65  8  852  10
19.  Münster.  1  523  25  1  985  V5  1  81370  1  635  45
20.  Minden.  5  490  60  5719  80  4919  05  5936  60
21.  Arnsberg  20  803  65  19  211105  17  777  80  20  20765
22.  Kassel  3571  80  3  172225  3  821105  3  906  05
23.  Frankfurt  a.  M.  25  5066  25  28  768  90  29  406  65  29  785  35
24.  Köln.  ...  15  662  70  16  21110  12  73000  14  215  35
25.  Aachen  6  356  70  7016  75  789590  6  861  40
26.  Koblenz  3  407  45  3  369  00  3  153  40  3  13030
27.  Düsseldorf  36  804  20  36  74120  35  400  10  35  886  20
28.  Trier  1587  85  1  938  40  2  0610  2079  25
29.  Dresden  9996  65  9  858  5  11  326  40  11  531125
30.  Leipzig  31551  40  30  929  00  2721745  29  393  70
31.  Karlsruhe  12  81  500  12  03525  11  433  00  13  151  40
32.  Konstanz  4  229  85  4  2399  65  4529  85  4036  50
33.  Darmstadt  10  476  154%½  40  15  110987  95
34.  Schwerin  i.  M.  2833  70  2  004  70  3  626  90  2501  30
35.  Oldenburg  4  094  55  4  119  50  3  470  35  3  71985
36.  Braunschweig  3971  20  4  66485  4171  10  4  489  70
37.  Bremen  15  982  00  16  400  15  16  525  00  15  846  65
38.  Hamburg  64  572  05  70  91160  70  878  35  80  568  20
39.  Straßburg  13  507  85174600  909117078  S80  72  185
40.  Metz  .  ..  3534  10  3848  70  3  41555  2990  60
Summe  I.  511  630  75  15  923  723  675  2527  48630
        <pb n="111" />
        Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  1877  bis  Januar  1878.

91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August.  September.  Oktoher.  November.  Dezember.  Januar.

l  l

l
15  453  45  17  619  4%72  60  25  17  206  10  17  398  75
2783  30  2  863  45  3  172  20  3  123  85  2998  95  3337  90
11566  90  13422  35  14  330  71876  320|299  25  13  166  40
55  121  e10  12  4  006  95T4  362  50523  60
3  419  50  3  542  85  3  785  00  3  858  60  3219  30  3  640  00
6  724  25  7318  80  7  725  05  7  405  55  6  357  40  7878  35
11  339  255226  55  11  166  05  8  618  85  8727  00  8458  60
2  062  75  3  539  75  2  067  10  1  81145  2  498  80  1  963  35
4  294  75  5299  70  5025  60  4  352  40  5570  35  4936  25
296725  3  403  75  3  725  90  2995  35  3962  95  3  406  60
16  763  757711  17  341  257874  80  17  007  05  18  175  75
6(  368  50  7  695  00  7  676  65  6  673  20  7732  75  7903  40
1590  50  8  564  75  7916  55  7055,85  7  172  15  7352  95
16  1716519  OC21909  2095  600  19  463  55
705285  8  885  70  8  760  70  8  084  80  8  5066  25  8  400  00
10  119  25  9222  40  10  356  00  9813  15  9  650  95  10  893  95
6  432  30  5319  85  6  245  55  6  688  50  5  257  25  6904  80
6  674  55-  7339  10  7914  40  7410  5  7  178  60  6  805  95
1515  35  1  509  55  1  744  75  1  909  05  1  610  45  1  835  00
5210  30  5296  20  5  619  60  5  564  60  5  349  35  5859  10
18  3709  0|8  12236  45%OD  1957775
3  501.  25  3  824  55  4164  70  3  486  25  3  583  55  4  498  55
30  026  4401  2252  „„0C  (22  4q  05
14172  85  11663  05  14  922  44  1½414  50
6  871  60  6947  80  8  404  20  6  37140  6222  70  7222  15
3  142  45  2954  00  3  416  30  3  27235  2  843  45  2  798  70
35  004  354  714  645  70LGGCOC331%
2245  75  1  958  40  1  871  75  2262  5  1  875  75  2  068  45
10  993  8911729  65  11  157  50%  1  1411  15  682  15  11577  00
24  771  65  31  575  200  C  !  695
12  4h7  12  13  995  711  65  13  184  05
4754  55  4  677  35  4  550  20  5556  05  4578  35  5372  65
10  126  64511  144  80  11  447  802  10  191  45  11  946  20
2  04170  2937  65  41697  30  193880  2  622  70  3579  60
3  352  50  3  600  30  4097  60  3  84030  3  408  45  4131  25
3  475  85  4  680  95  6  593  45  5541  50  5718  40  5  307  85
15  662  60  13  742  20  18  438  50|6  832929  203  70
75  648  10  180
13  766  80  18193  70  18  9332  60  50  15382  20  17283  50
3  739  55  3  403  25  3  691  10  4  497  10  3  22735  3  672  60
493  746  55  532  927  65|  555  192  55  498  984  70  496  435  65  528  070  45
        <pb n="112" />
        il.  i.  .  uli.
Ober-Postdirektions-Bezirke.  April  Mai  Juni.  Juli
4  A.  A.  A.

Uebertrag  511  630  75  5  923  758523  675  25527  486  30

IIl.  Bayern  386731  25372877  50  3963  6536  731  40

II.  Württembergg7935  40  18967  40  16008  6520289  656

 

 

55  584507  35

 

)  Dagegen  im  Jahre  1876/77  02  60573  778  80
v  „  „  1875/76605  828  60  582  004  30  953
,,  ,,»1874J75.573162  00  09  00  41  00  594  765  00

 

 

 

I
I
Ueberhaupt  566  297  40  572  178  3  65657N342
1
6

 

6
D.

571  318  35566  623  15
1

 

)  Siehe  Central.  Blatt  für  1877  Seite  28  bezw.  208,  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104.

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Abänderungen
der
VPostordnung  vom  18.  Dezember  1871.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  8.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober
  1871  wird  die  Postordnung  vom  18.  Dezember  1874  in  folgenden  Punkten  abgeändert:

1.  Im  §.  20.  a,  „Postaufträge  zur  Einholung  von  Wechselakzepten“  betreffend,  erhält  der  Absatz  IX

folgende  Fassung:

IX.  Der  Auftraggeber  kann  verlangen,  daß  der  Postauftrag  nebst  dem  Wechsel  nach  einmaliger
vergeblicher  Vorzeigung  nach  einem  inn  erhalb  Deutschlands  belegenen  Orte  weitergesandt  werde.  Dieses
Verlangen  ist  unter  genauer  Bezeichnung  eines  anderen  Empfängers  durch  den  Vermerk  „Sofort  an  N.  in
N.“  auf  der  Rückseite  des  Postauftrags-Formulars  auszudrücken.  Eine  solche  Weitersendung  findet  kostenfrei
statt.  Dieselbe  geschieht  unverzüglich,  und  zwar  mittelst  Einschreibbriefes  an  den  neuen  Empfänger.

2.  Im  §.  32,  „Bestellung“  betreffend,  erhalten  die  Absätze  III,  IV  und  V  folgende  Fassung:

III.  Für  die  Bestellung  der  gewöhnlichen  Packete  im  Ortsbestellbezirke  werden  erhoben:

1)  bei  den  Postämtern  I.  Klasse:

a)  für  Packete  bis  5  Kilogramm  einschließlihch..  ...  Pf.  ,
b)furschwererePackete.

Für  einzelne  große  Orte  kann  durch  besondere  Verfügung  der  obersten  Postbehörde  die  Leneugebühr
  bei  Packeten  bis  5  Kilogramm  einschließlich  auf  15  Pf.  und  bei  schwereren  Packeten  auf
20  Pf.  festgesetzt  werden.
2)  bei  den  übrigen  Postanstalten:
a)  für  Packete  bis  5  Kilogramm  einschließlin  (0  Pf.  ,
b)  für  schwerere  Packete  .
Gehören  zwei  oder  mehr  Packete  zu  einer  Begleitadresse,  so  wird  für  das  schwerste  Packet  die  aamnes
mäßige  Bestellgebühr,  für  jedes  weitere  Packet  aber  nur  eine  Gebühr  von  5  Pf.  erhoben.
        <pb n="113" />
        August.  September.  Oktober.  November.  Dezember.  Januar.
AM.  A  #  A.  M.  M.
493  746  55  532927  65  555  192  554  94  70096  435  65  528  070  45

18  532  45  16  824  35  19  9666  30  18  2723  10  15  453  00  18  079  45
547  805  35  586  366  10  613  371  1555572140  546  111  75  586  567  15

 

l
I
l
35526I35  36  614  10  38  212  30  38  463  20  34  22310  40  4125
1
#

543  436  65  596  059  15  619  100  10  47742  574  201  08  631  93685
572  486  90  616  683  85  619  617  40  587837  50  583  311  45  579  63720
570  312  00  579  972  00  617094  00  561  051  00  546  753  00  662  743  56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  IV.  Für  die  Bestellung  der  Briefe  mit  Werthangabe  und  der  Packete  mit  Werthangabe  im  Ortsbestellbezirke
  werden  erhoben:

1)  für  Briefe  mit  Werthangabe:
a)  bis  zum  Betrage  von  1500  Mark.  .  .  .  .  ....  5  Pf.,
b)  im  Betrage  von  mehr  als  1  500  und  bis  3000  Mark  .....10-2)
  für  Packete  mit  Werthangabe:  die  Sätze  für  Briefe  mit  Werthangabe,  wenn  aber  der  Tarif  für
die  Bestellung  der  gewöhnlichen  Packete  höhere  Sätze  ergiebt,  diese  letzteren.

V.  An  Orten,  wo  Briefe  und  Packete  mit  höherer  Werthangabe  als  3  000  Mark  bestellt  werden,
ist  dafür  eine  Bestellgebühr  von  20  Pf.  zu  erheben.  Für  einzelne  große  Orte  kann  durch  besondere  Verfügung
  der  obersten  Postbehörde  die  Bestellgebühr  auch  bei  Packeten  mit  Werthangabe  von  3.000  Mark  und
weniger  auf  20  Pf.  festgesetzt  werden.

3.  Im  §.  34,  „An  wen  die  Bestellung  geschehen  muß"“  betreffend,  treten  im  Absatz  V  an  Stelle
der  beiden  ersten  Sätze  („Die  Behändigung  an  dritte  Personen  ist  unzulässig“  bis  „bestellt
werden")  folgende  Sätze:

1)  Einschreibsendungen  (§.  16),
2)  Postanweisungen  (§.  17),
3)  Telegraphische  Postanweisungen  (§.  18),
4)  Ablieferungsscheine  über  Sendungen  mit  einer  Werthangabe  bis  zum  Betrage  von  je
300  Mark  (§.  32  Abs.  I),
5)  Post-Packetadressen  zu  eingeschriebenen  Packeten  und  zu  Packeten  mit  einer  Werthangabe
bis  zum  Betrage  von  je  300  Mark  (6.  32  Absl.  1)
sind  an  den  Adressaten  oder  dessen  Bevollmächtigten  selbst  zu  bestellen.  Wird  der  Adressat  oder  dessen  Bevollmächtigter
  in  seiner  Wohnung  nicht  angetroffen,  oder  wird  dem  Briefträger  oder  Boten  der  Zutritt  zu
ihm  nicht  gestattet,  so  können  die  bezeichneten  Gegenstände  auch  an  ein  erwachsenes  Familienglied  des
Adressaten  bezw.  des  Bevollmächtigten  desselben  bestellt  werden.

Ablieferungsscheine  über  Sendungen  mit  einer  Werthangabe  im  Betrage  von  mehr  als  300  Mark,
sowie  Post-Packetadressen  zu  Packeten  mit  einer  Werthangabe  im  Betrage  von  mehr  als  300  Mark  müssen
an  den  Adressaten  oder  dessen  Bevollmächtigten  selbst  bestellt  werden.

Die  Bestellung  der  Einschreibsendungen,  der  Postanweisungen,  der  telegraphischen  Postanweisungen
und  der  Ablieferungsscheine,  ferner  der  Post-Packetadressen  zu  eingeschriebenen  Packeten  und  zu  Packeten  mit
        <pb n="114" />
        —  94  —

Werthangabe,  hat  stets  an  den  Adressaten  selbst  stattzufinden,  wenn  die  betreffenden  Sendungen  vom
Absender  mit  dem  Vermerk  „Eigenhändig“  versehen  sind.

4.  In  demselben  Paragraphen  erhält  der  Absatz  VI  folgende  Fassung:

VI.  Die  Bestellung  von  Einschreibsendungen  darf  nur  gegen  Empfangsbekenntniß  geschehen,  und
hat  der  Adressat  bezw.  dessen  Bevollmächtigter  oder  dasjenige  Familienglied,  an  welches  die  Bestellung  erfolgt,
zu  diesem  Behufe  den  Ablieferungsschein  bezw.  die  auf  der  Rückseite  der  Post-Packetadresse  vorgedruckte
Quittung  zu  unterschreiben.

5.  Im  §.  37,  „Aushändigung  der  Sendungen  nach  erfolgter  Behändigung  der  Begleitadressen

und  der  Ablieferungsscheine,  sowie  Auszahlung  baarer  Beträge“  betreffend,  erhält  der  Absatz  IV.
folgende  Fassung:  «

IV.  Wo  die  Postverwaltung  die  Bestellung  von  Packeten  ohne  Werthangabe  oder  von  Sendungen
mit  Werthangabe  übernommen  hat,  kommen  die  obigen  Bestimmungen  nicht  zur  Anwendung,  vielmehr  erfolgt
alsdann  die  Aushändigung  der  gewöhnlichen  Packete  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  im  §S.  34  Abs.  III,
wogegen  die  Bestellung  der  Sendungen  mit  Werthangabe,  der  eingeschriebenen  Packete  und  der  Postanweisungsbeträge
  an  die  nach  §.  34  Abs.  V  zur  Empfangnahme  berechtigten  Personen  gegen  Quittungsleistung
stattfindet.

6.  Im  §.  58,  „Zahlungssätze  für  Extrapost=  und  Kurierbeförderungen“  betreffend,  erhält  im  Abs.  X

der  letzte  Satz  folgende  Fassung:

Bei  Kurierreisen  ist  eine  Rückbenutzung  der  auf  der  Hinreise  verwendeten  Pferde  bezw.  Wagen  nicht
zulässig.

Berlin,  den  4.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Stephan.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Großherzoglich  hessischen  Hofgerichts—
rath  Freiherrn  von  Lepel  zu  Darmstadt  zum  richterlichen  Mitgliede  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  zu  ernennen.

 

JS.  Kon  sulat=  Wesen.

——.  —  —  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  Grundbesitzer  und  Sindaco  Luigi  Alibrandi  zu  Civita  Vecchia  zum  Konsul  des  Deut—
schen  Reichs
und
den  Kaufmann  Angelo  Verderame  de  Matteo  zu  Licata  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.

Der  Kaufmann  Ludwig  Ahlgoist  zu  Brahestad  ist  von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Uleaborg  zum
Konsular-Agenten  für  den  Zolldistrikt  Brahestad  ernannt  worden.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="115" />
        Tentral-Slatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumcratious-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D  4  6“  «  .
VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Februar  1878.  *iie  8.
#halt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  für

machung,  betreffend  die  Behandlung  der  portopflichtigen  1878;  —  Beginn  einer  Seeschiffer-Prüfung  100

burrespondenz  zwischen  deutschen  und  schweizerischen  Behör-  5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Postdampsschiff-Verbindunrwat

  —  Berweisung  von  Ansläudern  ans  dem  Neichsgebe  gen  zwischen  Dänemark,  den  Faröer  und  Island  100

Seite  #  ..  ...  .  ..

3  E  .  .-  -  «  6.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
s-x.x-.  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichsmünzen;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken
!.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  Ende  Jannar  19/8  "·""’·«"  101

sowie  Zucker.  Ein=  und  Ausfuhr  im  Monat  Januar  1878;  7.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend

—  Steuerfreiheit  des  nach  den  Norschriften  der  Pharma-  die  Aushebung  der  §§.  8  und  91  der  Eichordnung  vom

copoea  bereiteten  Malzextrakhkts  98  In.  In  1509  ·104
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  Amtlichen  Liste  der  #  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Entlassung  104

 

—

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Fir  die  Behandlung  der  portopflichtigen  Korrespondenz  zwischen  den  Behörden  im  deutschen  Reichspostgebiet
und  den  schweizerischen  Behörden  kommen  vom  1.  März  d.  J.  ab  folgende  Grundsätze  zur  Anwendung:

1.  Portopflichtige  Sendungen  sind  stets  von  der  absendenden  Behörde  zu  frankiren.

2.  Bei  Korrespondenz  zwischen  Behörden  in  Parteisachen  entrichtet  die  absendende  Stelle  das
Porto  auch  in  solchen  Fällen,  in  welchen  die  Pflicht  zur  Portozahlung  einer  im  Gebiete
der  empfangenden  Stelle  befindlichen  Partei  obliegt.

3.  Die  empfangende  Stelle  ist  zwar  befugt,  den  Portobetrag  von  der  Partei  einzuziehen;  jedoch
soll  von  einer  Erstattung  desselben  an  die  absendende  Behörde  des  anderen  Staats  bis  auf
weiteres  Abstand  genommen  werden.

Dieselben  Grundsätze  gelten  vom  1.  März  d.  J.  ab  für  den  Verkehr  zwischen  den  bayerischen  und
den  schweizerischen  Behörden.
Berlin,  den  20.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="116" />
        Auf  Grund  des

1.

10.

L

12.

13.

14.

15.

8.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:

der  Friseur  Franz  Philipp  aus  Brünn  in  Mähren,  26  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  12.  Februar  d.  J.,

.l  der  Tagearbeiter  Johann  Fitz,  geboren  am  29.  Juni  1847  zu  Aspendorf  in  Böhmen,
.l  der  Brunnengräber  Johann  Anderle,  geboren  im  Jahre  1830  zu  Weipersdorf  in  Böhmen,

zu  2  und  3  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  8.  Februar
  d.  J.,

der  Tischlergeselle  Eduard  Dreßler  aus  Fulek  bei  Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien,

30  Jahre  alt,

l  der  Bäckergeselle  Johann  Dix  aus  Ober-Klein-Aupa  (Bezirk  Trautenau  in  Böhmen),

29  Jahre  alt,
der  Steinhauer  Karl  Held  aus  Groß-Herrndorf  (Bezirk  Gabel  in  Böhmen),  24  Jahre  alt,

zu  4  bis  6  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom  bezw.
25.,  29.  und  30.  Januar  d.  J.,

der  Zeugschmied  Vincenz  Klamer,  geboren  zu  Hrabin  (Kreis  Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien),

  ortsangehörig  und  zuletzt  wohnhaft  zu  Klein-Ellguth  (daselbst),  20  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom  2.  Februar  d.  J.,

 

.l  der  Schmiedegeselle  Jens  Petersen,  geboren  am  16.  Oktober  1830  zu  Noôrre  Braby  in

Dänemark,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  dritten  Rückfalle,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  1.  Februar  d.  J.,

.  der  Schlosser  und  Eisendreher  Josef  Krepelka,  geboren  am  11.  September  1854  in

Wiener-Neustadt,  ortsangehörig  zu  Arnau,  (Bezirk  Hohenelbe  in  Böhmen),  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  groben  Unfugs,  durch  Beschluß
des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Feuchtwangen  vom  31.  Januar  d.  J.,

der  Bäckergeselle  Benedikt  Fiedler,  geboren  im  Jahre  1851  zu  Teichwasser,  (Bezirk  Trautenau

  in  Böhmen),  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und

Bettelns,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinschen  Ministeriums  des

Innern  vom  22.  Januar  d.  J.,

die  unverehelichte  Katharina  Lick,  geboren  am  29.  Oktober  1857  zu  Ettelbrück  in  Luxemburg,



Josef  Goetz,  30  Jahre  alt,  geboren  zu  Rumersheim  (Kanton  Ensisheim  im  Ober-Elsaß),

in  Folge  Option  französischer  Staatsangehöriger,

Josef  Morand  Brungart,  33  Jahre  alt,  geboren  zu  Altkirch  im  Ober-Elsaß,  in  Folge

Option  französischer  Staatsangehöriger,

der  Arbeiter  Franziscik  Kozlowski,  geboren  zu  Suwacki  in  Russisch-Polen,  29  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  11  wegen  gewerbsmäßiger  Unzucht,  zu  12
bis  14  wegen  Landstreichens  (zu  12  und  13  auch  wegen  groben  Unfugs),  durch  Beschluß

  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  (zu  11)  25.  Dezember
v.  J.,  (zu  12  und  13)  28.  Januar,  (zu  14)  4.  Februar  d.  J.,

der  Arbeiter  Mathias  Funk,  geboren  am  29.  Dezember  1818  zu  Filsdorf  in  Luxemburg,
        <pb n="117" />
        —  97  —

16.  der  Arbeiter  Justin  Valentin,  geboren  am  30.  Juni  1836  zu  Voméêcourt  bei  Rambervilliers
  (Departement  der  Vogesen  in  Frankreich),
zu  15  und  16  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschuß
  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  5.,  bezw.  7.  Februar  d.  J.,
un

auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind:

17.  der  Schmied  Anton  Dusseck  aus  Strebsko,  Bezirk  Pribram  in  Böhmen,  37  Jahre  alt,
nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten  einjährigen  Zuchthausstrafe,
durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des  Neckar-Kreises  zu  Ludwigsburg
  vom  25.  Januar  d.  J.,  ·

18.  der  Handweber  Friedrich  Glauser,  geboren  zu  Jegenstorf  (Kanton  Bern  in  der  Schweiz),
27  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten  zweijährigen
Zuchthausstrafe,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  17.  Januar
  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  J

Auf  Grund  der  durch  8.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  des
Deutschen  Reichs  für  das  Etatsjahr  1877/78,  vom  28.  April  v.  J.  (Reichs--Gesetzblatt  Seite  425)  mir
ertheilten  Ermächtigung  habe  ich  bestimmt,  daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung
der  Münzreform  Schatzanweisungen  im  Gesammtbetrage  von  funfzehn  Millionen  Mark,  und  zwar  in  Abschnitten
  von  je  eintausend,  zehntausend,  funfzigtausend  und  einhunderttausend  Mark  ausgegeben  werden.

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  zweiten  Absatzes  des  §.  6  des  erwähnten  Gesetzes  habe-  ich
ferner  angeordnet,  daß  diese  Schatzanweisungen  als  unverzinsliche  ausgefertigt  werden.  Die  Dauer  ihrer
Umlaufszeit  ist  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  VII.  von  1878)  auf  fünf  Monate,  vom  25.  Januar  bis
zum  25.  Juni  1878,  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  VIII.  von  1878)  auf  fünf  Monate,  vom  24.  Februar
bis  zum  24.  Juli  1878,  und  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  IX.  von  1878)  auf  sechs  Monate,  vom
6.  Februar  bis  zum  6.  August  187;8,  festgesetzt.  Z

Die  Reichsschulden-Verwaltung  ist  wegen  Ausfertigung  der  Schatzanweisungen  mit  näherer  Anweisung
  versehen  worden.

Berlin,  den  14.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

13“
        <pb n="118" />
        —  98  —

3.

Zollund



Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver=  Naffnirter  Zucker  aler,  Nohzucker  aller  Art
im  Be=  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  kieneher  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Nüben-menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-xNiederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  nu.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provin  Ostpreußen  —  —  1  —  —  7195
Preußen!  Westpreußen  1  62  655  2  —  —
2.  Provinz  Brandenburg  13  309  987  38  —  —  —
3.  -Pommern  5  178  260  –  —  —  —
4.  -Posen  .  1  86  970  —  —  —  —
5.  -Schlesien  442  1  —  —  —
6.Sachsen,  einschließlich  —
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  1337  136896  2  –  –  —
7.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  621  —  655  121
8.  -  Hannover.  13  472  460  214  —  14  —
9.  :  Westfalen  —  —  4  —  —  —
10.  Hessen-Nassau.  1  27  740  223  11  2  —
11.  Rheinprovinz  2  203  050  419  —  —
Summe  I.  213  105544  271  1  525  11  671  7  316
II.  Bayern  2  40  185  146  139  —  —
III.  Sachsen  —  —  147  —  —  13
IV.  Württemberg  3  127  339  1  4  —  —
V.  Baden  1  57  111  626  169  —  —
VI.  Hessen  –  –  140  —  —  —
VII.  Mecklenburg  1  1410  9  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  122  440  1  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  5  —  3  —
X.  Braunschweig  18  515  122  —  —  —  —
XI.  Anhalt  33651  638  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  5  692  —  —
XIII.  Luxemburg  —  —  27  —  —  —
Ueberhaupft  275  13  059  516  8  319  323  674  7  329
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  bis  Dezember  1877  —  463  503  702  41291  4231  8  563  54227
Zusammen  Sept.  1877  bis  Jan.  1878  —  76  563  218  49  610  4  554  9237  61  556
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  (65  215  6562  70  720  6  114  6948  17  786
        <pb n="119" />
        Steuer-Wesen.
mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Januar  1878.

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Naffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  u.  Str.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  19  —  —  5  991  —  —
118  1320  —  —  —  5  1347
288  104  —  —  —  —  —
38  —  —  —  —  —  31  —
123  62  —  —  —  —  —  —
347  447  11  449  25  33  611  2  3  985  164
361  —  2109  —  110  402  —  108  —
—  —  297  —  10  191  —  7524  —
1275  1933  13  874  25  154  204  5993  11  653  1  511
252  —  100  —  —  —  159  —
203  91  —  —  —  —  —  39
4  —  11  4  23  —  36  51
—  —  35  13  —  17  1965  —
5  —  —  —  —  —  —  —
181  —  —  —  —  —  —  —
—  —  146  —  2  —  1  —
—  112  —  —  —  —  —
183  —  212  —  —  —  2611  —
—  —  —  —  2223  —  —  —
2  103  2  136  14  378  42  156  452  6  010  16  425  1  601
30  065  36  202  136  994  9  80  1.  469  076  48  898  141  568  26  285
32  168  38  338  151  372  9  843  625  528  54  908  157.993  27  886
65  440  43  583  81  077  8  787  729  783  2  152  107  638  34  295
        <pb n="120" />
        —  100  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  v.  M.  beschlossen,  daß  vom  1.  Februar  d.  J.  der  in  den
Apotheken  oder  pharmazeutischen  Laboratorien  nach  den  Vorschriften  der  Pharmacopoea  Germanica  bereitete,
einer  Gährung  nicht  unterworfene  Malzextrakt  (extractus  malti)  der  Brausteuer  nicht  mehr  zu  unterwerfen
sei,  vorbehaltlich  jedoch  einer  allgemeinen  Aufsicht  zur  Verhütung  von  Mißbräuchen.

 

1411.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichskanzler-Amt  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche  Liste  der
W46  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1878“  ist  soeben
erschienen.

Berlin,  den  19.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

In  Leer  wird  am  1.  k.  Mts.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.
Berlin,  den  19.  Februar  1878.  A
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Postdampfschiff-Verbindungen  zwischen  Dänemark,  den  Faröer  und  Island.

Die  Postverbindungen  zwischen  Kopenhagen  und  Reykjavik  auf  Island  gestalten  sich  nach  einer
Mittheilung  der  Königlich  dänischen  Postverwaltung  in  diesem  Jahre,  wie  folgt:
Aus  Kopenhagen  am  1.  März,  15.  April,  8.  und  27.  Mai,  7.  und  13.  Juli,  17.  August,
1.  und  26.  September  und  8.  November;
in  Reykjavik  am  15.  März,  30.  April,  21.  Mai,  8.  Juni,  18.  und  30.  Juli,  29.  August,
19.  September,  11.  Oktober  und  22.  November;
        <pb n="121" />
        aus  Reykjavik  am  23.  März,  6.  Mai,

der  Rückfahrt,

Berlin,  den

 

6.

 

101

15.  und  17.  Juni,

25.  September,  18.  Oktober  und  29.  November;
in  Kopenhagen  am  6.  April,  21.  Mai,  4.  Juli,  29.  Juni,  11.  und  23.  August,  17.  September,
  9.  und  31.  Oktober  und  13.  Dezember.
Die  Postdampfs  chiffe  legen  sowohl  auf  der  Fahrt  von  Kopenhagen  nach  Island,  als  auch  auf
Diejenigen  Schiffe,  welche  von  Kopenhagen  am  8.  Mai,
13.  Juli  und  1.  September,  von  Reykjavik  am  15.  Juni,  6.  August  und  25.  September  abfahren,  berühren
Granton  (bei  Edinburgh),  die  übrigen  Leith.

5.  Februar  1878.
Kaiserliches  General-Postamt.

Münz.

in  Thorshavn  (Farböer)  an.

Wiebe.

 

und

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  16.  Februar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

Bank-Wesen.

30.  Juli,  6.  August,  5.  und

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—.———  —  —  —  ———
1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  berran  Silbermünzen
10.  bis  16.  Februar  auf  Privat-  Fünszi
r  in  Fünszig-  Zwanzig-1878
  sind  ausgeprägt  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei  Ein.  Pfennig-  Pfennigworden
  in:  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
-  AM.  4  A.  A  “4  #  -—  A
a)  Berlin.  1  250  380  —  230  37  1250  380  —  —  —  ——-  —-b)Hannover.
  —-  —  —  —  —  —  94  474  —  —  —  —
e)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
d)  München.  621  660  —  —  621  660  —  —  —  —  —  —  —
e)Dresden.  —  —  —  —  —  —  94  700  —  —  —  —
1)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  125  997  ——  —  —
8)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  60  000  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  1  196  720  –  —  1  196  720  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  3  068  760  —  230  370  3  068  760  —  —  375  171  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt"  166  728  580  365  299  450|27  018  650/240  452  780|71  653  095|/97  810  892/146  957  541/71  486  55200/35  717  92280

3.  Gesammt-Ausprägung

 

 

 

 

 

 

 

——

1  562  345  810.“4

1

 

1  169  797  340/365299  450,27249  020|/243  521  540|71  653  095)97  810  892/147  332  712,71  486  55200/35  717  92280

 

 

124  001  173,80  —
        <pb n="122" />
        102

Status  der  deutschen  Note
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Woche.
(Die  Beträge  laute

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Sonstige  Ver-  et
4  .  ——-*i-ies  «
Z  Grund-Referve-Noten-  egen  unge.  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Segen,  Summe,  Gegen  teiten
Name  der  Banuken.  Ka  31.  Dezbr.s  deckte  31.  Dezbr.  31.  Dezbr.j  mit  31.  Dezbr.  31.  Dezbr.j  der  J31.Dezör.  weiterz
*  pital.]  Sonds.  Umlauf.  Ver.  Kündi.  Passiva.  gebent
9  1877.  Noten.13877.  bindlich.  1877.  zunze.  1877.  1877.Hasfiva7.Bsn.
"„  dische
3  keiten.  frist.  Wechfel

1|  Reichsbank  ..  12000013072645399—7o431118529—938091728684-20546ums—  46  4817  +  2066|  970  375—  48  266
2Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2104—  3551233—  42  3183  +  13  769—  519-  —  9  956/—  ImMI  Urs
3  Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  559—  48  1247  —  290  6  3442  +  105  37—  1  4  24
4Magdeburger  Privatbank.  3000  614  2  651—  3121157—  7  38+—  15  1  085—  9  569  500  75574  1891  7.
51  Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3  o00  750  2  157—  108  833—  226  3684—  91  2  530  54  58—  6ß3  8879—  25  23

6Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  722  2  064—  88  1  167—  163  142  +  139  456  +  131  181  8  6  40240  190  36
7Hannoversche  Bank  12  000  780  5  786—  C608„  2449  —  4632094  +  378  3  105  581260  K  182  1%
8|  Frankfurter  Bank  17  143  3497  12  267—  722  5066  397  6  092+  281  2139  473  6  351  41  144  3192%
9Bayerische  Notenbank  7  500  78  67  080  1  140%  26036  —  182  771  —  977  186—.  26  1860  358  3775  547  7?½0
10|  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  00510  %  1477  4420%  2021  3284  3  624-—  65  400%0—  31|  7  701  —  10  311011
11|  Leipziger  Kassenverein  3  000  110  2  351—  87  907—  "  1986·+  339  526  +  131  249.  45  8722  +  411  64
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  86  509.  1  172—  383  10  4  43  %
13|  Württembergische  Notenbank  9  000  337  18  8241—  969  8745—  213  172  —  34  181—  8  776  K  3429127—  951
14  Badische  Bank  .  90001349  9626—1·5225665--1414  566.+  69  132  119  671  4821344  128613
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  461  12  909—  1  513  8  153—  555  455.—  18  —  —  1386  —  3781  883—  1  568¼  111
16|Braunschweigische  Bank  10  500  465  2  859—  116  1819—  66  3366  —  299  2618—  62  297  C  63|  20  137—  414
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  9883—  179  411—  18909226%  40%  6  S9  S  46  2
18  Bremer  Bank  16  607  763  4969—  96417—  764  183.—  316  8226  +  251  9d9  T  944¼  4  □254  "
Zusammen  268  3328  56734  155—  3394703  1711—  102  1351096045.—  17372|  55  319+  176613  643  +  3760/  396  ö0ö—  610008613  9
Bemer

Zu  8“:

Darunter  160  500  „X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  14“  Darunter  49  629  XK  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="123" />
        anken  Ende  Januar

1  878

103

afichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1877.
Tausende  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
1  s
l  "
cal.  Eegen  Reichs  Gegen  s  Noten  sGegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
zmn.  I1.  Dezbr.kasen-  31.  Dezbr.  anderer  31.  Dezbr.  Wechsel.  31.  Dezhr.  Lombard.  31.  Dezbr.  Effekten.  31.  Dezbr.  Aetiva.  31.  Deabrder  31.  Dezbr.  5
"  1877.  scheine.  1877.  Banken.]3.  1877.  1877.  1877.  "  1877.  Aktiva.  1877.  2
"  —’*i
S
6  I
xkxskok2890737602  I—  Lxus8188—1414371365—57951  55  029  —  10  383  1206  —  4388  26  097  2  5049  567  46  810
1#  258  8  *  3  94  —  142  6333+  499  2373  —  133  435  —  —  —  10  012—  51
10.2—  39  11.—  4  218  —  91  8  399—  81  495—  24  —  —  2456  19  10  451  44  76  3
1  00  —  14,  53  —  5  438  —  136  598  +  331  878—  40  —  —  36—  13  s  oes  4  2
1044  7  —  —  305  +  1114  1  1—½——  67  242  —  6413  —  36  2
½/  K  31  24  21  132  4  321  4546  4  2  902  —  166  —  —  381  4  2  673234  2046
11  T  320  10  —  13  386  —  452  12366—  450  557—  72  —  213  7844  349  25  025—  100v
1  —  220  f1  166%  10654  1984  2234  —  566  6280  —  20  2775  4  116  22502  4  175  8
E—  858  42  —  41  1  870  —  505  33  436  —  1406  1718—  20  1  532  ——  375  1745  276  77  475  H-  541
—.  222  —  130  4773—  30249  9260  5  107—  864  3433—  705  6  506  3159  77701—  10  31410
1024  —  15  57.J  29  s863  —  28  4533+  605  1  371  —  48  59  10  815  132  8722  421
231  +  17  114  1  95  !  19  2  11  308  92  11  100  —  3  97  1  4  3437  35712
396  —  77  126  +  21  557.—  6987191—  337  506  2  318s  —  91  943  4  241  29  127—  98657  13
1511  191  31  14  413  —  3161  14293  —  465  1  167/—  29  —  1  1894  —  703  213144—  12864
1113—  321  6  —  29  37—  578406  —  236h  1040  —  17  5  433  —  222  3248  +  1998  31  883—  156815·
11.  —  42  7.—  4  206—  121130  898  2  1279—  34  —  —  5  699  +  f18  20  399—  263.16
42  —  37  6—  1  86  —  2%  195  333—  17  560  +  185  824—  146  6111—  129
2073  —  23  12  61  —  18533  wist  657  2762  —  11798  1217  —  607  541—  196  40  618  —  5251
1  I  "
i71748142950139424  —  3813  7500610  539  —  68  884  79733—  12  419921762  -  301  60  309  K  81664  0  250
1  i
kungen.
Zu  15°:  Darunter  114  864  „M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
Zu  177“:  Darunter  7920  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="124" />
        —  104  —

7.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Aufhebung  der  §§5.  89  und  91  der  Eichordnung  vom  16.  Juli  1869.

Die  §§.  89  und  91  der  Eichordnung  vom  16.  Juli  1869  (Beilage  zu  Nr.  32  des  Bundes-Gesetzblattes)
sind  aufgehoben.

Gegenüber  den  bei  den  Eichungsbehörden  zum  Zwecke  der  Umstempelung  zur  Vorlage  noch  gelangenden,
  mit  früheren  Landes-Eichungsstempeln  versehenen  Gewichten  wird  in  Betreff  der  Bezeichnungen  derselben,
  sowie  der  Beschaffenheit  der  Justiröffnungen  bis  auf  weiteres  in  dem  Umfange  Nachsicht  geübt  werden,
wie  dies  in  der  die  Zulässigkeit  der  Umstempelung  der  bisherigen  Landesgewichte  betreffenden  Bestimmung
der  Bekanntmachung  vom  28.  Juni  1873  (Nr.  27  des  Central-Blattes  für  das  Deutsche  Reich)  nachgelassen
worden  ist.  «

Berlin,  den  15.  Februar  1878.

Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.

 

8S.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs

den  Kaufmann  Emil  Grallert  in  Zanzibar  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs,
un
den  Herrn  Pedro  Gonzalez  y  Soto  zum  Vize-Konsul  des  Deutschen  Reichs  in  Jerez

zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Konsul  R.  Veers  in  Zanzibar  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienst
ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="125" />
        Tentral--Blatt

für  das

Deutsche  Rei

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postaustalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

 

6  .
-  .  .  »  d
VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  März  1878.  S  9.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekaunt-  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
machung,  betreffend  die  Behandlung  der  portopflichtigen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer
Korrespondenz  zwischen  württembergischen  und  schweizerischen  Einnahmen  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse
Behörden;  —  Berweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichs-  des  Monats  Jannar  1878.  1410
gebiet..  Seeite  105  Q„  enrp.  n  x  PHen
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Sesschifer-Prüfung;
von  Reichsmünzen;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  errennngg.
Ende  Januar  1878;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  107  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Entlassung  111

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Die  durch  meine  Bekanntmachung  vom  20.  d.  M.  (Central-Blatt  S.  95)  veröffentlichten  Grundsätze  für  die
Behandlung  der  portopflichtigen  Korrespondenz  gelten  vom  1.  März  d.  IJ.  ab  auch  für  den  Verkehr  zwischen
den  württembergischen  und  den  schweizerischen  Behörden.

Berlin,  den  26.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:
1.  der  Seidenweber  Eugen  Walter  aus  Schönberg  in  Mähren,  33  Jahre  alt,  nach  erfolgter
  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelus,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  18.  Februar  d.  J.,
14
        <pb n="126" />
        o

S  E——

10.

13.

14.

15.

16.

17.

18.
19.
20.

21.
22.

—  106  —

der  Glaser  Peter  Frodl  aus  Thammichsdorf,  Kreis  Landskron  in  Böhmen,  30  Jahre  alt,

.  der  Tagearbeiter  Wenzel  Schwenka  aus  Jauernig  in  Böhmen,  37  Jahre  alt,

der  Tagearbeiter  Josef  Schwarz  aus  Neu-Radeck  in  Böhmen,  geboren  am  12.  August
1857  zu  Wien,

der  Müllergeselle  Anton  Junek  aus  Ruppersdorf,  Kreis  Gitschin  in  Böhmen,

der  Arbeiter  Franz  Kottras,  geboren  im  Jahre  1835  zu  Buschin  in  Mähren,

der  Arbeiter  Josef  Dostal,  geboren  im  Jahre  1858  zu  Vischow  in  Böhmen,

der  Arbeiter  Johann  Menzel,  geboren  im  Jahre  1837  zu  Johnsdorf,  ortsangehörig  zu
Ottendorf  in  Böhmen,

.  der  Arbeiter  Josef  Janitscheck,  geboren  im  Jahre  1846  zu  Lititsch  (Bezirk  Senftenberg

in  Böhmen),

der  Eisendreher  Moritz  Philipp  aus  Hof  in  Mähren,  geboren  am  27.  Februar  1851  zu
Mösendorf  in  Mähren,

pt  der  Kattundrucker  Heinrich  Oeser,  geboren  am  26.  Februar  1827  zu  Böhmisch-Leipa,
12.

der  Tuchmacher  Alois  Pfleger,  geboren  am  21.  Juni  1841  zu  Wagstadt  in  Oesterreichisch-Schlesien,

zu  2  bis  12  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau
vom  (zu  2)  25.  Januar,  (zu  3)  7.,  (zu  4)  9.,  (zu  5  bis  11)  11.,  (zu  12)  14.  Februar
  d.  I.,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
zu  2  wegen  Landstreichens,
zu  3  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfall,
zu  4  bis  12  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,

der  Arbeiter  Peter  Janson  aus  Haglöse  in  Schweden,  36  Jahre  alt,  nach  erfolgter
gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  5.  Februar  d.  J.,
der  Maschinenarbeiter  Lauritz  Sindel  Rommerdahl,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Aalborg
  in  Jütland,  31  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
und  Fetteine,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade  vom  15.  Januar
  d.  J.,
der  Kellner  Fohann  Becak,  geboren  und  wohnhaft  zu  Bestin,  Bezirk  Horowitz  in  Böhmen,
18  Jahre  alt,
der  Kellner  Karl  Vachka  aus  Königgrätz  in  Böhmen,  36  Jahre  alt,
zu  15  und  16  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und
Bettelns,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Kelheim  vom  12.
bezw.  14.  Januar  d.  J.,
der  Bindergeselle  Anton  Zem  ann  aus  Tereschau,  Bezirk  Horowitz  in  Böhmen,  geboren  im
Jahre  1852,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Regen  vom  28.  Januar  d.  J.,
die  Näherin,  unverehelichte  Franziska  Steger  aus  Manetin,  Bezirk  Kralowitz  in  Böhmen,
geboren  im  Jahre  1840,

der  Hafnergeselle  Josef  Fisna  aus  Cenetic,  Bezirk  Karolinenthal  in  Böhmen,  geboren  im
Jahre  1854,

der  Braugehilfe  Franz  Neudert  aus  Altstattl,  Bezirk  Falkenau  in  Böhmen,  geboren  im
Jahre  1841,
zu  18  bis  20  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  20
auch  wegen  Bettelns  und  Führung  falschen  Namens),  durch  Beschluß  des  Königlich
bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom  bezw.  5.,  7.  und  9.  Februar  d.  S.,
der  Schneider  Peter  Klecan  aus  Platenka,  Bezirk  Platna  in  Böhmen,  25  Jahre  alt,
der  Metzger  Johann  Semelka  aus  Neustadtl,  Bezirk  Chlumetz  in  Böhmen,  48  Jahre  alt,
zu  21  und  22  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  22  auch

wegen  Bettelns),  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Wolsstein
vom  25.  Januar  bezw.  6.  Februar  d.  J.,
        <pb n="127" />
        —  107  —

23.  die  Arbeiterin  Sofie  (genannt  Josefine)  Lhoir,  geboren  am  3.  Dezember  1844  zu
Ghlin,  Arrondissement  Mons  (Belgien),  zuletzt  wohnhaft  zu  Metz,
24.  der  Melker  Nikolaus  Jung,  geboren  zu  Biver  in  Luxemburg,  31  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  23  wegen  Diebstahls  und  gewerbsmäßiger
Unzucht,  zu  24  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
  zu  Metz  vom  12.  Februar  d.  S.,
25.  der  Maurer  Anton  Liebrath  Braun,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Gaschurn  in  Vorarlberg
  (Oesterreich),  38  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens

  und  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom
12.  Februar  d.  J.

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Uebersicht
ver  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  23.  Februar  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  düerren  Silbermünzen
17.  bis  23.  Februar  auf  Privat-  Füns  „
—  ;  Fünszig-  Zwanzig-1878
  sind  ausgeprägt  Doppelkronen  Kro  Halbe  rechnung  Fünf-  3Swei.  Ein-  ig-  igdn
  aep  8  pp  nen  Kronen  geprägt  JMarkstücke  Markstücke  Marlstücke  is  1
4  A  Al.  4  4  #  A  A  A
a)  Berlin.  .  .  ..  1  899  100  —  221  850%  9  100  —  ——  —  —
b)  Hannoer  —  —  —  —  —  —  81945  —  —  —  —
e)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  *)148  293  —  —  —
d)  München  388  140  —  —  388  140  —  —  —  —  —  —  —
e)  Dresden  .  —  «  —  —  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  .  ..  —  —  —  —  —  —  98  195  —  —  —  —
g)  Karlsruhe  4  —  —  —  —  50  000  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg.  .  ..  1191100  —  —  1  191  100  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  3  478  340  —  221  880  03  478  314  —  378  4%#  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  169  797  340  365299  450  27249  020|243  521  540)71  653  095|97  810  892  147  332  712  71486  552  00,3571792280

 

 

3.  Gesammt-Ausprägung  1  173275  680,365  299  450  27  470  870/246  999  880|/71  653  095  97  810  892  147711  145.71  486  55200|35  717  92280

 

 

1  506  046  Ob.“4  44  379  606,80  %

 

 

 

 

*)  In  dem  obigen  Betrage  sind  die  Ausprägungen  in  der  Woche  vom  10.  bis  16.  Februar  d.  J.  mit  enthalten.

 

14
        <pb n="128" />
        —  108  —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichuung  —
Laufende  P  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
en.
Notenbaukem  in  Abschnitten  zu  1004  in  Abschnitten  zu  200  .4
A.  A  AM.  I  «
1.Retchsbank..  ......  ..345581700  249  018  300  —  —
2.  Städtische  Bank  zu  Breslau.  .  .«....  1239  000  261  000  —  —
3.Kölnische  Privatboarkkk  ...  2542  000  434  300  —  —
4.  Magdeburger  Privatbant..  2  650  900  349  100  —  —
5.  Danziger  Privat-Aktienbank  ..  .  2  156  800  843  200  —  —
6.  Provinzial-Aktienbank  des  GErbherzagihuns  Vosen  .  735  200  164  800  449  200  450  800
7.  Hannoversche  Bank  .  ..  ..  5  785  900  1  514  100  —
8.  Frankfurter  Bant.  ..  .  4902400  4797600  —  —
9.BayerischeBank-.  .........  66  727800  2919  800  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  .........  3034090029659100  —  —
11.Keipziger  Kassenverein.  ......  .  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtaoonnnnnnn)  508  700  1  300  —  —
13.]  Württembergische  Notenbank  .......  .  18824500.6775500  —-  —
14.BadtscheBank..  .........  9  625  500  29  374  500  —  —
16.  Bank  für  Süddeutschland  ...  .  ..  12  909  100  23  090  900  —  —
16.Braunschweigische  anhhhn  2  859  100  10  535  900  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeectk.  .  987  900  1412  100  —
18.  Bremer  Banthtt  .  4969  300  5  030  700  —  —
zusammen  am  31.  Januar  1873  1513346  700  366  182  200  449  200  450  800
am  31.  Dezember  1874  .  .  15415694  800  337  055  900  469  200  430  800
mithin  am  31.  Januar  1878  mehr  ..  —  29  126  300  —  20  000
weniger  28248  100  —  20  000  —
Anmerkungen.
1)  Von  den  Noten  alter  Währung  der  Reichsbank  waren  am  31.  Januar  1878:
im  Umlauf:  96  220  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thir.  241675  Tbir.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,
im.  Bestande:  6  170•  24  775  4  .  ...
veratchtet«96610-  -  86  549  200
Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatbank  waren  am  41.  Januar  1878:
im  Umlauf:  1  410  Thir.  in  Woschnitten  z  0  Khlr.  2  510  Thrr.  in  Abschnitten  zu  r0  Chlr.
im  Bestande:  200  520
vernichtet:  98  3600  -  290  840

2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nichr  dem  Beiriebe  übergeben  4  700  000  Mare  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  der  Noten  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  be
1)  bei  der  Rostocker  Bank  25  600  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1  974  400  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  62  300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4  002  700  Mark  in
        <pb n="129" />
        noten  Ende  Januar  1878.

109

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin  Lauim
  UmlaufF  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  3  Gesammt-  sende
·  waren  im  Umlauf.  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  )  in  Abschnitten  zu  1000.4  überhaupt  Umlauf)
4  I  M  “  1  AC  At  Ac  -  A.
109  140  000  240  860  o000  187  8289  000  337  271000  642  660  700  827  149  300  2  746  78550645  397  485  1.
—  —  865  000  635  000  2  104  000  896  000  —  2  104  000  2.
—  —  —  —  2542  000  434  300  17  190  2659  190  3.
—  —  —  —  2650900  349  100  —  2  650  900  4.
—  —  —  —  2  156  800  843  200  —  2  156  800  5.
879500  320  500  —  —  2  063  900  936  100  —  2063  900  6.
—  —  —  —  5  785  900  1514  1002)  —  5  785  900  7.
841  500  1  758  500  6  524  000  9176  000  12267900  15  732  100  —  12267900  8.
—  —  —  —  66  727  800  2  919  800  —  66  727  800  9.
8  211  500  28  500  —  —  38  552  400  47947  600  38  552  4000.
2  851.000  149  000  —  —  2  851  000  149  000  —  2  851  000  11.U—
—  —  —  I  —  508  700  1  300  —  508  700  12.
–  —  —  —  18  824  500  6  775  500  18  824  500  13.
—  —  —  —  9625  500  29374500  —  9625  500  1424.
—  —  —  —  12909  100  23090900  –  12  909  100  15.
—  —  —  E  —  2859  100  10535  900  —  2  359  10016.
—  —  —  —  987900  1412  100  —  987907.
—  —  —  4  969  300  5  030  700  4  969  300  18.
I
121  923500  1  261  376  500  31S  OCO0  347  082  OC0  31  O37  400  975  091  500  2  763  975833  801  375
137653  500  245  646  500  235  545  000|  305  855  O000  915  262  500  2  2  800  590  918  067  090
—  15  730  000  —  41227  000  —  86  103  300  –
15  730  000  —  40  227.000  —.  84  225  100  —  36  615  84  261  715
1
89  300  Thlr.  in  Abschnltten  zu  50  Thlr.,  291  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  197  000  Thlr.  in  Abschuitten  zu  500  Thlr.  zusammen  2  746  786  Mark
6  800  -  ...  192308600-.  .  ..·  59500  .  .  577217535
Haus«-.  .  67088300.  .  mass-zoo-  924782880

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,
450  "6  4  ·  s  s-  ·

297900ss

299  000

merken,  daß  am  31.  Jannar  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,

Ubschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  an  die  Großherzoglich  oldenburgische  Regierung  übergeben  waren.

 

1  000  T

 

zusammen
hlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,

 

510
2976  300

 

17  190  Mark,.
        <pb n="130" />
        110

——

Vom  8.  bis  15.  Februar  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen

für

282  229,40  A

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28235  779,66  „

Zusammen  für  28  518  009,06  MA

3.

für

in  Barren

2  434  344,50  4
„  205  476  469,41  „

 

 

Nachwei  sung

für  207  910  813,91  MA

Finanz--Wesen.

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1878.

 

Die  Soll-Ein- 



 

 

 

 

 

 

nahme  beträgt  Bonifiatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  .  .  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Einnahmen.  373½  ienn  Vorjahres  —  mehr
Monats  9  1876/77.  —  weniger
—  A  A  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung
Seite  88)  .  22790391013059036214844874216067161—1222287
2.  Wechselstempelsteuer  (esgl.  S.  80).  5  732  568  5  786  434  —  53866
3.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  103  013  021  903  358  4  4109  663
4.  Reichseisenbahn  -Verwaltung")  —  29  684  860  30  961  784  1276924

 

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahres  ist  nach  prooisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach  den  definitiven

Feststellungen  angegeben.

Ferner  sind  für  beide  Jahre  die  Einnahmen  der  von  dem  Reich  gepachteten  Wilhelm=  Luxemburg

  Bahn,  welche  in  den  vorjährigen  Nachweisungen  nicht  berücksichtigt  worden,  mit  einbegriffen;  ohne  dieselben

stellen  sich  die  Zahlen  wie  solgt:

Einnahme  vom  1.  April  1877  bis  Ende  Jannar  1878.
Einnahme  in  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  1876/7

demnach  im  Etatsjahre  1877/78  weniger

 

26  296  840./%

27  237  637= 



940  797.4/4
        <pb n="131" />
        —  111  —

4.  Marine  und  Scchiffahrt.

In  Wustrow  bei  Rostock  wird  am  11.  März  d.  J.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen
  werden.
Berlin,  den  22.  Februar  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

De-  Geheime  Registratur-Assistent  Klückmann  ist  zum  Geheimen  Registrator  in  der  Admiralität  ernannt
worden.

 

5.  Kon  sulat  Wesen.

 

Seine  Mojestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs
den  IeKonful  Emil  Liebert  zu  Manchester  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  daselbst,
un

den  Kaufmann  RNobert  Thomson  zu  St.  John,  Neu-Braunschweig,  zum  Konsul  des
Deutschen  Reichs  daselbst,

zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  Coquimbo,  Dr.  F.  Grohnert,  ist  auf  sein  Ansuchen  die  Entlassung  aus
dem  Konsulatsdienste  ertheilt  worden.

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="132" />
        <pb n="133" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postaustalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

1

 

 

 

 

 

 

D  „  Q„  »
VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  März  187/8.  V10.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  3.  Instiz-Wesen:  Uebersicht  der  nrschäiterkitskei  des  Reichsvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  113  Oberhandelsgerichts  in  den  Jahren  1873  bis  1877.  118
4.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-Kon-2.
  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  trolöss  .  119
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —  1  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Vlaggenatteset
Uebersicht  über  die  bis  Ende  Jannar  d.  .  eingeogenen
Landesminzen  .  115  6.  Konsulat-Wesen:  Eruennung  e.  1

—.

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:

1.  der  Arbeiter  Josef  Olszewski  aus  Galizien,  32  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirksregierung  zu  Marienwerder  vom  23.  Januar  d.  J.,
der  Bader  Anton  Habel  aus  Wien,  25  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  zu  Posen  vom  28.  Februar  d.  J.,
der  Wirthschafter  Peter  Wackowski  aus  Warschau,  29  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Bromberg  vom  28.  Februar  d.  J.,
der  Bäckergeselle  Eduard  Schieb,  geboren  im  Jahre  1822  zu  Schmiersitz  (Bezirk  Königgrätz
  in  Böhmen),
5.  der  Bäckergeselle  Ebnard  Hoffmann,  geboren  am  13.  Januar  1846  zu  Hohenelbe  in
Böhmen,
6.  der  Arbeiter  Josef  Ventura,  geboren  im  Jahre  1830  zu  Wolschau  (Bezirk  Chrudim  in
Böhmen),
7.  der  Feilenhauer  Vincenz  Neswadba,  geboren  am  4.  September  1849  zu  Stanow  (Bezirk
Gitschin  in  Böhmen),
zu  4  bis  7  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau
vom  bezw.  (zu  4  und  5)  18.,  21.  und  23.  Februar  d.  I.,
8.  der  Tischlergeselle  Karl.  Martineck  aus  Klein-Baseck  (Bezirk  Ledetsch  in  Böhmen),
32  Jahre  alt,

1.)
        <pb n="134" />
        10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.
17.

18.

19.

20.

114  —

der  Fleischergeselle  Wenzel  Barta  aus  Nutschitz  (Bezirk  Kollin  in  Böhmen),  38  Jahre  alt,

zu  8  und  9  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz
vom  26.,  bezw.  29.  Januar  d.  J.,
der  Tischlergeselle  Josef  Schinke,  geboren  am  26.  Februar  1851  zu  Ober-Gostitz,  ortsangehörig
  zu  Weißwasser  in  Oesterreichisch-Schlesien,
der  Tuchmachergeselle  Josef  Rail,  geboren  zu  Dechtow  bei  Königgrätz  in  Böhmen,
27  Jahre  alt,
zu  10  und  11  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln
vom  21.  Februar  d.  J.,  #
der  Tuchmacher  Stefan  Wilhelm  Simon  aus  Ratschendorf  in  Böhmen,  29  Jahre  alt,
durch  rsne  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  11.  Feruar
  d.  J.,
der  Schlächtergeselle  Johann  Broz,  geboren  am  6.  Dezember  1846  zu  Groß-Kozojed  (Bezirk
  Gitschin  in  Böhmen),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Hannover
  vom  22.  Januar  d.  J.,
der  Schlosser  Dominicus  Goldamer  aus  Hudlitz  (Bezirk  Rakonitz  in  Böhmen),  geboren
im  Jahre  1850,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom
12.  Februar  d.  J.,
der  Schneidergeselle  Franz  Praschniker,  geboren  am  16.  September  1854  zu  Nußdorf
(Bezirk  Marburg  in  Steiermark),  ortsangehörig  zu  Kranichsfeld  (das.),  durch  Beschluß  des
Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Heilsbronn  vom  13.  Februar  d.  J.,
der  Taglöhner  Josef  Slavizek,  aus  Zaboc  (Bezirk  Platten  in  Böhmen),  34  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Kehlheim  vom  31.  Januar  d.  J.,
der  Arbeiter  Egisto  Cecchini,  geboren  am  25.  Juli  1849  zu  Sambruca  bei  Pistoiese  in
Stalien,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern  zu
Schwerin  vom  7.  Februar  d.  J.,  ·
der  Schlosser  Gottlieb  Joho  aus  Auenstein  bei  Brugg  (Kanton  Aargau  in  der  Schweiz),
geboren  am  5.  August  1845,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  sächsischen  Bezirksdirektors
zu  Dernbach  vom  26.  Februar  d.  J.,
der  Uhrmacher  Josef  Hübler,  geboren  am  6.  August  1840  zu  Luffendorf  bei  Pfirt  im
Ober-Elsaß,  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  18.  Februar  d.  J.,
der  Kesselschmied  Michaal  Beyer,  geboren  zu  Ober-Seebach  (Kreis  Weißenburg  im  Nieder-Elsaß),
  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger  und  ortsangehörig  zu  Besancon,

44  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  21.  Februar
  d.  S.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1  wegen  wiederholten  Diebstahls,  Landstreichens  und  Bettelns,

zu  2  bis  16  und  zu  18  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  (zu  7  auch  wegen
Verübung  groben  Unfugs),

zu  17  wegen  Bettelus  im  wiederholten  Rückfall,

zu  19  und  20  wegen  Landstreichens

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

 

 

Berichtigung.  Der  Name  der  nach  Seite  637,  Ziffer  2  des  Central-  Blalts  für  1877  ausgewiesenen  Person  ist  zu
lesen  Anton  Peter  (statt  „Peter  An“).  #
        <pb n="135" />
        2.

Muünz.

115

Uebersicht

und  Bank-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  2.  März  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold-





 

 

 

 

 

und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  berron  Silbermünzen
24.  Februar  bis  2.  März  auf  Pribvat-  ünfzi  zwanzi
-.  lberechnungFiiuf-  Zwei-  Ein-  Fünszig-  wanzig=1878
  sind  ausgeprägt,  Doppelkronen  Kronen  Ha  »  .«.·  »  fennig-  Pfennigworden
  in:  Kronen  geprägt  JMarkstücke  Markstücke  Marfstücke  Ftus  stücke
“  AL  A  -  A.  .  4  Ai.  A.
s
2)  Berlin  1  051  100  —  172  540|  1  051  100  —  —  —  —  —  —  —
d  Hannober  —  —  —  —  —  —  56  389  —  —  —  —
e)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  44  907  —  —  —  —
München  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Dresden.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
s  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  91834  —  —  —
6)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
dDarmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  1  099  840  —  —  1099  840  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  2  150  840  —  172  5402150  94  —  —  193  130  —  —  —  —
2.  orher  waren  geprägt  173  275  680  365  299  450  27  470  870|246  999  880|71  653  095|97  810  892  147  711  145.71  486  55200.35717192280
3.  Gesammt-Ausprägung  1175  426  620  365  299  450)27  643  410|8249  150  820|71  653  095|97  810  892.147  904  27571  486  55200/35  717922/80
Hiervon  wieder  eingezogen  91  140  69  490!  80  —  680  362  418  164  00  204  60
4.  Bleiben  11175  335  180  365  229  96027  643  330|249  150  820|71  652  415  810  530  147  903  857/71  486  388  00,35  717  71820

 

—

 

1  568  208  770  ¼

-

 

 

 

 

 

44  570  908,20

Vom  16.  bis  23.  Februar  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

Vom  24.  bis  28.  Februar  1878

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „

 

in  Münzen  in  Barren
für  137  756,05  AM.  für  4  074  778,20  M
«  —  »  »  10  192  542,14  77
28  518  009,00  „  „  207910  813,91  „
Zusammen  für  28  655  765,1  .  M  für  222  178  134,25  .M.

15*
        <pb n="136" />
        Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

116

Uebersicht
über  die  bis  Ende  Januar  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
E  im  Januar  vorher
*  1878  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  KThalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  for.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstükee  –  –  53  761  756—  53761  756—  .
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  51  992  —  18  919  918  18  971  870—
„  „  „  „  1817/22.  59  100  —  15  147276—  15  206  376—
«  »  »  «  1823,  56  *  50  011  —  17  610  223  —  17  660  234  ——
,  von  1857  ab.  1  220  0062—  90  768  233—  91  988  285.  —
23  Thalerstückte.c.  .  .  .  ...  —  —  872  —  872  —
12  »  .  2-——  4698  15  4700  15
13  „  —  —  14  192  342  20  14  192  342  20
14  »  —  77r  1  167227#  1  168—
15  „  —  —  9712  97  12
16  »  99413110  22  259  132  15  23253  263  25
18  „  —  33  1891  —  1891  4  742  530  358  98
112  »  —-  —  6  411  62120  6  411  621220
1,15  („  —  —  969  07322  969  073.  22
1/30  „  —  —  3667  735  29  3667  735  29
1/60  „  —  199  358  6#  199  358  6
serner:
1/1  Tbalerstücke  ausbach-bayrenther  Gepräges  —  —  2617  267
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweig—
lüneburgischen  Gepräges  —  —  1219061  25  1  219  06112
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:  /
1/3  Thalerstücke  (d  6  fgr.)  —  —  380  233  3802333
1  „  (à  3  sgr.)  —  —  5  3  5  3
Zusammen  2375  248  214  245  134  870|2834247510  119|19#
2Suiddeutsche  Guldenwährung:)  Fl.  Kr.  El.  Kr.  Fl.  Kr.
Zweiguldenstücke  ....  —  —  30  226  006  —  30  226  006—
Einguldenstücke  —  46  868  702  —  46  868  702  —
Einhalbguldenstücke  —  —  13  920  219—  13  920  219—
Dreißigkrenzerstücke  —  37  542  —  37542—
Fünfzehnkrenzerstücke  —  —  2405  15  2405  15
Sechskreuzerstücke  —  —  19  453  786  36  19  453  78636  195  688  466  56
Dreikrenzerstücke  –  —  3300206  36  3  300  20636
Einkrenzerstücke  —  —  334  106  43  334  106  43
erner:
badische  Einhundertkreuzerstücke  —  7  03640  703640
„  Zehnkreuzerstücke  ...  —  —  1559  40  1559  40
Zusammen  —  —  114  151  570  30  114  151  57030
§l  Kr  El.  Kr.  Fl.  Kr.
3Kronenthaler  —  —  4  651  511  44  4  651  5114  7974020  11
4  |  Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldeufußes  —  —  1  114  35725  1  114  35725  1  910  327—
5Eilbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sor  Thlr.  for.  Thlr.  sgr.
Geprägess  ..  —  —  202  85524  202  8554  608  5672
6Eilbermünzen  schleswig-holsteinischen  Gepräges  —  —  5392854sz  539  285  1  617  8585  49
Zu  übertragen  –  —  —  —  —  —  950  329  535  56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*!.)  Anmerkung:  Die  Abweichungen  der  Sortenbeträge  in  der  Spalte  „vorher“  von  den  im  Central-Blatt  für  1878  Seite  31  veröffentlichten
beruhen  auf  nachträglich  vorgenommenen  Berichtigungen.
        <pb n="137" />
        117

—.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
B—  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
im  Januar  vorher
1878  Mark.  Pf.
Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr  Thlr.  ##
Uebertrag  —  —  —  —  —  —  950  329  5335  56
1  Aeltere  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges  —  —  537247  537247  1  613  45
8Miecklenburgische  Währung  —  —  68172  164  68  172  16  204  51763
Hambnungische  Kurantwährnung  —  —  588  98923  588  989  27  1  766  96725
10  Lübische  Währung  —  —  251665  103  251665  1103  754996  05
Zu  3  bis  10  sind  die  Beträge  der  einzelnen  Sorten  "
gegen  die  Uebersicht  für  Dezember  1877  (Central-Blatt
  für  1878  Seite  13)  unverändert  geblieben.
Gesammtwerth  A  –  —  —  —  —  —  953  057  629  94
—  1
1
B.  Landes-Kupfermünzen.  I
1Thalctwillxrynm  «
Vierpfennigstücke  —  —  63337  295  63337  293
Dreipfennigstücke  —  —  505  661444  505  681  435
Zweipfennigstücke  —  92  480  45  92  480  45
Einpfennigstüce  1  623  243.  73988  25r  75  612  20  4
bessische  Achthellerfctte  —  —  110  253  110  25
-  Sechshellerstücke  —  —  2  17  217
-  Vierhellerstücke  —  —  286  20  286  20
.Zeauweihellerstücke  —  —  60  —  60  —
sowie
preußisch-posensche  2582  798  69
;  Kupfergroschen  6à  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  1316  *
(àA  2  preuß.  Pf.)  —  —  4  157  4  15)
ferner
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünspfennigstücke  —  —.  64  152  18  64  152  1|8
„  „  „  „  Dreipfennigstücke  —  —  4  064  27  40647
„  „  „  „  Zweipfennigstlcke  675%  23  036  23  23712  31
7#  7°.  7“  7.  Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke
  —  —  12  5  125
·  Einpfennigstücke  436  20  13  719  28  14  156  18
hanmoversche  zwei-  und  Einpfennigstücke  16  20  17227  22  17  244  12
Zusammen  2  752  143  858  180  12#  860  932  26°1
2/Süddentsche  Währung:  l.  Kr.  zi.  Kr.  l.  ar.
Einkrenzerstücke  .  .......  —  —  235  516  17  235516  17  647  208  41
Einhalbkrenzerstüskee  —  —  87  888  03  87  888  03  6  «
Einviertellreuzerstilcke.  .....  —  —  54  133  55  54  133  55
Zusammen  —  —  377  538  15  377  538  15
·  1  —  -
Meckleuburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar  Chir.  sur.
Fünspfennigstücke  67—  5  758  12  58252
Dreipfennigstücke  —  —  10  758  227  10  758  22)r  v#  dvlRl¼
Zweipfennigstücke  104  —  196  28  300  28  b!503  53
Ein  und  Einhalh-fennigpie.  —  —  3  157  3  15
Einpfennigstücke  ....  68-—  211  3  279  7½#
Zusammen  239—  16  928.25½  17  167|2
»  Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3281  51066
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  953  057  629194
Summe  –  —  —  —  —  —  956  339  140  60
        <pb n="138" />
        3.  Justiz-Wesen.

118

 

 

Uebersicht
der  Geschäftsthätigkeit  des  Reichs-Oberhandelsgerichts  in  den  Jahren  1873  bis  1877.
1873.  1874.  1875.  1876.  1877.
I.  An  Spruchsachen  waren  zu  bearbeiten:

für  Preußen  664  759  690  853  884
Bayern  63  118  108  113  110
=  Sachsen  232  290  381  382  413
.  Württemberg.  7  4  5  11  6
:=  Baden.  30  21  29  35  37
=  Hessen  41  62  43  54  58
*  Mecklenburg-  Schwerin.  40  38  43  52  42
=  Sachsen-Weimar  9  7  16  12  8
—  Mecklenburg-Strelit  9  11  15  12  10
-Oldenburg  9  10  5  12  9
Braunschweig  ..  13  20  9  14  29
Sachsen--Meiningen  25  16  21  24  16
=  Sachsen-Altenburg  4  4  5  6  6
Sachsen-Koburg-  Gotha  8  7  15  8  16
:  Anhalt  5  3  2  9  4
O7  Schwarzburg-  Sondershausen  2  3  3  6  4
-Schwarzburg—  Rudolstadt  5  2  1  —  4
2  Waldeck  ..  —  —  —  —  1
*  Reuß  ältere  Linie  3  4  2  3  5
*  Reuß  jüngere  Linie  2  7  4  6  7
Schaumburg-  Lippe  —  —  3  2  1
-Lippe  3  2  2  —  3
Lübeck  5  7  6  8  13
Bremen  12  17  20  22  17
=  Hamburg  38  37  64  63  62
Elsaß=  Lothringen  33  39  47  68  61

:  Reichs-Konsular=  Turisdiktions-Bezirke
  —  3  3  3  4
-Deutsches  Reich-  Austrägaisachen  1  1  3  2  1
Zusammen  1263  1492  1545  1780  1831

Davon  sind:

a.  in  Folge  Entsagung,  Zurückweisung

oder  Inkompetenz-  Erklärung  auegeschieden
  ...  ..  34  45  48  51  51
b.  erledigt  .  ..  1100  1275  1347  1516  1591
c.  unerledigt  geblieben.  .  129  172  150  213  189
Zusammen  wie  oben  1263  1492  1545  1780  1831
        <pb n="139" />
        1873.  1874.  1875.  1876.  1877.
II.  Beschwerdesachen  waren  zu  bearbeiten  77  97  124  122  142
III.  Die  Staatsanwaltschaft  hat  mitgewirkt  in
Spruchsachen:
für  Preußen  42  53  51  37  46
=  Bahren  53  91  101  94  103
Rheinhessen..  .  .  ...  3  10  8  8  9
-Oldenburg  ..  .  .  ....  —  —  —  1  —
Lübes  1  —  —  —  —
=  Elsaß-Lothringen  27  32  36  51  54
Reichs-Konsular-Jurisdiktions=Bezirke
  ......  —  —  —  1  1
Zusammen  126  186  196  192  213
IV.  Im  Durchschnitt  kommen  auf  einen  der
etatsmäßigen  (1873:  17,  1874:  19,  1875
und  1876:  21,  1877:  24)  Räthe:
an  Spruchsahen  74  78  73  85  76
an  Beschwerdesahen  4  5  6  6  6

 

 

 

44.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

—

Auf  Grund  der  Bestimmungen  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung
des  Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  hessische  Hauptsteueramts—
Kontrolör  Freiherr  Gedult  von  Jungenfeld  an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  versetzten  Großherzoglich
hessischen  Zoll-Inspektors  Mann  den  Hauptämtern  zu  Harburg,  Stade,  Lüneburg,  sowie  ferner  dem  Haupt—
amte  zu  Hitzacker  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitze  in  Harburg  beigeordnet  worden.

 

5.  Marine  und

Schiffahrt.

Das  in  Glasgow  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  80  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne
Dampfschiff  „Titus“  von  516,67  britischen  Register-Tons  Netto-Naumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  des  Rheders  C.  Andersen  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
        <pb n="140" />
        —  120  —

Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen
gewählt  hat,  ist  am  13.  Februar  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Glasgow  ein  Flaggenattest  ertheilt

worden.
Berlin,  den  5.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

G.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  den  Kaufmann  J.  Visger
Miller  zu  S.  Vincente  (Cap  Verdische  Insel)  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs  daselbst  zu  ernennen
geruht.

 

Der  Kaiserliche  General-Konsul  Lueder  ist  nach  Shanghai  zurückgekehrt  und  hat  die  Geschäfte  des  dortigen
General-Konsulates  wieder  übernommen.

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="141" />
        Tentral-Slatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,

den  15.  März  1878.

3  11.

 

 

 

Ahall:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
2en  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  121
2.  m  slat-Wesen:  Ernennungen  122
####-un  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
rch  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —
lebersicht  über  die  bis  Ende  Februar  d.  J.  eingezogenen
Landesmünzen;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken
Ende  Februar  18777  123
I.  zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an

—  —

Dt
□

Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  1877  bis  Februar
  18378R...  128
Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen.  1330
Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung;
  —  Erscheinen  des  Nautischen  Jahrbuchs  für
das  Jahr  180  1331
Post=  und  Telegraphen  =  Wesen:  Postverbindung  mit  Konstantinopel..
  132

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:

1.  der  Böttchergeselle  Josef  Musil  aus  Rohozna  in  Böhmen,  34  Jahre  alt,
2.  die  unverehelichte  Johanna  Kroker  aus  Ober-Hillersdorf  in  Oesterreichisch-Schlesien,

17  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  1  auch  wegen  Bettelns),

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  4.  März  d.  J.,

3.  der  Schmiedegeselle  Franz  Tomann,  geboren  im  Jahre  1847  zu  Badsdorf  (Bezirk  Senftenberg
  in  Böhmen)  und  ortsangehörig  daselbst,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Diebstahls,

durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  23.  Februar

  d.  J.,

der  Drahtbinder  Johann  Vitesak  aus  Viszok  in  Ungarn,  20  Jahre  alt,
der  Eisengießer  Josef  Neimann  aus  Stettenhof  bei  Olmütz  in  Mähren,  27  Jahre  alt,
der  Seifensieder  Mathias  Domazlicky  aus  Prag  in  Böhmen,  40  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  zu  4  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  zu  5
wegen  Diebstahls  und  Landstreichens,  zu  6  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom  bezw.
29.  Januar,  8.  und  11.  Februar  d.  J.,

16
        <pb n="142" />
        10.

11.

12.
13.

—  122  —

.  der  Arbeiter  Johann  Monsson  aus  Brandstedt  in  Schweden,  28  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle  und
Hausfriedenbruchs,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig
vom  21.  Februar  d.  J.,

.  der  Schlosser  Josef  Wurm  aus  Neugedein  (Bezirk  Taus  in  Böhmen),  42  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  groben  Unfugs,  durch
Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Kötzting  vom  15.  Februar  d.  J.,

.der  Klempnergeselle  Stefan  Stenka,  geboren  im  JZuli  1859  zu  Neustadt  in  Ungarn,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns,  groben  Unfugs
und  Sachbeschädigung,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft
zu  Zwickau  vom  5.  Februar  d.  J.,
der  Handarbeiter  Anton  Höfler,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Dux  in  Böhmen,
17  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  im  wiederholten  Rückfalle
und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen
vom  15.  Februar  d.  J.,
der  Skribent  Gottfried  Unterlechner  aus  Ellbögen  (Bezirk  Junsbruck  in  Tyrol),
33  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
  des  Großherzoglich  hessischen  Kreisamts  in  Worms  vom  13.  Februar  d.  J.,
der  Bäckergeselle  Robert  Fueg,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Grünsberg  in  der  Schweiz,
19  Jahre  alt,
der  Steinhauer  Johann  Bachmann,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Malters  (Kanton
Luzern  in  der  Schweiz),  43  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  12  auch  wegen  Bettelns),
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  5.  März  d.  J.,

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

Berichtigung.  Der  Name  der  nach  Seite  137,  Ziffer  15  des  Central-Blatts  von  1877  ausgewiesenen  Person  ist
Eduard  Mentschel  (nicht  „Menschd“).  Derselbe  ist,  nach  seiner  bei  einer  neuerlichen  Bestrafung  wegen  Bettelns  gemachten  Angabe,
  am  13.  August  (nicht  3.  Januar)  1848  geboren.

 

2.  Kon  fulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Ernst  Karl  Corty  zu  Kingston

und

den  Kaufmann  Friedrich  Bernhard  Engelhardt  in  Lourenco  Marques  (Delagoa-Bay)

zu  Konst  uln,

den  Kaufmann  R.  W.  Beale  in  Portsmouth

zum  Vize-Konsul

zu  ernennen  geruht.
        <pb n="143" />
        3.

——..---...

Münz.-.

123

Uebersich  t
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  9.  März  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  beren,  Silbermünzen
3.  bis  9.  März  1878  auf  Pridat-  unfzi
3  lbe  rechuung  Fünf—  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzigd
  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Ha
sind  ausg  as  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  FAeunts  i
-—  A.  “  4  4  AM.  #4  #
h  Berlin  1  016  go  —  139  631  ösuo0o  —  —  —
d)  Hannover  —  —  —  —  —  —  74  700  ——  —
0)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  62  894  —  !  —  —  —
München  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  72  013  —  —  —  —
#ELrsruhe  —  —  —  —  —  —  100  964  —  —  —  —
2b  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg.  1  336  160  —  —  1  336  16ö0  —  —  —  ———
Summe  1.  2  352  720  —  139  635  2352  720  —  —  310  571  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  175  426  620  365  299  450  27  643  410|249  150  820/71  653  095|97  810  892|147  904  275  71  486  552000.35  717  92280
3.  Gesammt-Ausprägung  1  177  779  340  365  299  450  27  783  045251  503  540|71  653  095/97  810  892148  214  846  71  486  552/00/35  717  922.80
Hiervon  wieder  eingezogen  91140  69  490.  80  —-  680  362  418  16400  204,60
4.  Bleiben  1  177  688  200  365  229  96027  782  965/251  503  540|71  652  415/07  S10  530,148  214  428/71  486  388/100  35  717  718/20
1  570  701  125.4  424  881  479,00  .4

 

 

Vom  1.  bis  7.  März  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

für

in

Münzen

86  873,20  4+

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  655  765,1

Zusammen  für  28  742  638,,1  M

7y

für

in  Barren

3  171  869,88  A
„  222  178  134%5  „

 

 

16“

1————  4
        <pb n="144" />
        —  124

Uebersicht

über  die  bis  Ende  Februar  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
*  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
2  im  Februar  vorher
7  1878  Mark.  Pf.
I  I
A.  Landes-Silbermünzen.  ·  .  E
lThalccwahrung  Tim-  sar.  Thlr.  for.  Thlr.  sar.  1
Zweithalerstücke  32  53  761  756.  —  53  761  788,  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  180  400—  18  971  870—  19  152.71  –  #
„  „  1817/22.  .  156  500  —  15  206  376—  15  362  876.  —
»  »  1823/56  .  Jab  44  900—  17  660  234—  17  615  236  —
„,  von  1857  ab.  ..  2454840—  91988285-—  94  443  125  —  I
,3  Thalerstucke  ......  ...  110  872—  873,  10
1  2  »  .  ...  —  —  470015  4  700  15
½  „  13  10|¼192342|20  14  192  356  —  3
1  „  —  1  168—  1  168  —
½  „  —  9712  97  12
1,6  „J  2040395  —  23  253  26325  25  293  658,  25  «—
1-·s»  —  —  18914  1891  4  756  891  996  43
1.12  „  12  127  6  411  62120  6  411  634  2r
115  „  1  969  07322  969  074  26  ,-1,30
  „  9  11  3  66773529  3  667  745.  10  #
1½60  „  2  5  199  3587  199  360  111  ,-ferner:
  l  ,
1/1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  —  2617  26,  17
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweig-  1
lüneburgischen  Gepräges  —  —  12190614  1219  061.  27
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:  6
18  Thalerstücke  (à  6  sgr.)  ...  —  —  380,78  235  —  23  .
,  »  GI-  3  sgr.)  –  —  5  5
Zusammen  4  787  209  2444  114
1  .
Ft  Kr  Fl.  Kr.  El.  Kr.  6
2  Slddeutsche  Guldenwährnn:  .  —  —114151  570,  30  114  151  570.  30  195  688  406  56
Zu  2  sind  die  Beträge  der  einzelnen  Sorten  gegen  T
die  Uebersicht  für  Januar  1878  (Central-Blatt  #  E
S.  116)  unverändert  geblieben.  s
Kronenthaler  ........  —  —  4  651  51144  4  651  51144  7  974  020  11
4  Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  1  114  35725  1  114  357|25  1  910  327—
5  Silbermünzen  Kursürsiich  und  Köuiglich  sähsischen  Thlr.  sgr  Thlr.  sar.  Thlr.  sgr.
Gepräges  —  —  202  85524  202  855248  608  567  42
6  5Silbermünzen  schleswigholsteinischen  Gepriges  —  —  539  285  4  539  285,  4  1  617855  49
7  Neltere  Silbermünzen  haunoverschen  Gepräges  —  —1  537  24  537  247  1  613  45
8  Mecklenburgische  Währung  —  —  68  172  164  68  172  16#  20451763
!19Hamburgische  Kurantwährung  —  —  588  989  2  588  989  271  1  766  9667  25
10  Lübische  Währung  ....  —  —  251665  10  251  665  10)  754  996  05
Zu  3  bis  10  sind  die  Beträge  der  einzelnen  Sorten  ·
gegen  die  Uebersicht  für  Dezember  1877  (Central-Blatt
  für  1878  Seite  31)  unverändert  geblieben.
Gesammtwerth  A  l  —  —  —  —  —  —  967  419  259  39
        <pb n="145" />
        125

.——

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
E  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
im  Februar  vorher
1878  Mark.  Pf.
I  l  I
B.  Landes-Kupfermünzen.  I
1  Thalerwũhrung:  Thlr  sar.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.  «
Vietpfennigstücke....  —  —  63337  293  63  337  293
Dreipfennigstücke  .  —  Zä  50568142  505  661  7#  1
Zweipfennigstücke  —5  92480  48  92  180  5:  "
Einpfennigstüse  ..  2218  203  75  612  203.  77831  118  «
hessischeAchthellerstücke....  —  —  110  2535  110  257
-  Sechshellerstücke  .  —-  —  217  217
-Vierhellerstücke.  —  —  286  20  286  20
Zeumeihellerstücke  —  —  60  —  6E0—
sowie
preußisch-posensche  2592
"  Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16  #  592  470  os
(à  2  preuß.  Pf.)  1  4  153  4  15
#ufürflein-  und  Köriglich  sächsische  Fünfpfennigstücke  64  152  18  64  152  18
»  »  »  »  Dreipfennigstücke  —  ·  4064  27  4064  127
„  „  „  v  Zweipfennigstücke  6382  9  23712  33  24  344  12
r*  ½  5½%  .  Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke
  —  —  12  5  12  5
Einpfennigstücke  342  —  14  156  18  14  498.  18
zannoversche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  30  20  1!  17244  12  172752
Zusammen  3223  288  860  932  26  864  156207
2Süddentsche  Währung:  5.  ar.  *  ar.  Kl.  ar.
Einkteuzerstücke.  .  —  —  235  516  17  235  51617
Einhalbkreuzerstücke  —  —  87  888  03  87  888  03  647  208  44
Einriertelkreuzerstücke  ...  —  .«—  54  133  55  54  133  55
Zusammen  —  377  538  15  377  538  15
3Meecklenburgische  Währung:  Ebu.  frr.  Thlr.  *  Thir.  sar.
Fünfpfennigstücke  33  10  5825  12  5  858  22
Dreipfennigstücke  —  —  10  758  22  10  758  227  —
Zweipfennigstücke  ..  66  20  300  28  367  18  51906
Ein  und  Einhalb  Anninhice  —  —  3  15#  3  15½
Einpfennigstüke  ....  34  10  2797#  313  17
Zusammen  134  10  17  167/257  17  302  57
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3291  585  05
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  967  419  259  39
Summe  —  —  —  —  —  —  970  710  844  44
        <pb n="146" />
        126

Status  der  deutschen  Note:
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wocher

(Die  Beträge  laute

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passitva.
Sonstige  Ver.  Epent.
1—  Gegen  Unge-  Gegen  8  Gegen  in  begen  .  Gegen  Summe  Gegen  bindlich
5  N  Grund-Reserve.Noten-  fällige  31.  Ja-  Z„  31.  Ja.  Sonstige  31.  Ja-  31.  Ja-  aus
AName  der  Banken.  ani  31.  Januar  deckte  31.  Januar  mit  der  wen
3  apital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  nuar  Kündi.  nuar  2bPassiva.  nuar  mar  iterge
#  1878.NMoten.  1878.  Passiva.  gebenen
bindlich.  1.-ungs.  1878.  1876.  1678.  Kän#
9  keiten.  frift.  Wischen
1|  Reichsbank  m  120  000o6  19  815  11  S9  269966  491  3884  —
2Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  —  600  2  471—  367  1229—  44512  29  790  fH  211  —  —  10  373/+  417  228
31  Kölnische  Privatbanke.  3  000  750  2  441  115  1239—  8  277  —  13  34634  21  239  2021  10173  4  95  217
4  Magdeburger  Privatbank.  3  000  614  2  904.—  253  1  151—  k  27—  11  1228+  143  596  1.  27  8  369  412  713
5Danzig.  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  2  165  8  373—  440  345—  39  2681  +  151  54—  48899V5/  f116  r-6
  Provinzial  Aktien  -  Bank  des  "
Großherzogthums  Posen  3  000  781  2  023—  41  1  162—  5  1  —  1441  413—  "  2311  *  6449  47  327
7  Hannoversche  Bank  12  000  809  541—  374289  —  1603  132  683—  57725290  265  347
8|  Frankfurter  Bank  17  143435P2  663G20  -  115  2948--—  809  207  F  2054  363]  1888
9Bayerische  Notenbank  7  500  7868  363—  717|26  153—  18844  719—  32  219—  3325016417y8|  95  781
10]  Süächsische  Bank  zu  Dresden.  30  000  3  103  35  154—  3399  11760—  2997  762  —  1259  4  183  +  5502067  +  1  667]  75  269—  2432  1  599
11|Le#ipzlger  Kafsenverein  3  000  117  2  8951  44  524  1776  —  210  416.  110  118  —  1831|  3322—  400  204
12|  Chemnitzer  Stadtbank-  510  86  500  9  81—  91  89  J  49  u38274.  205  97—  17  665|F  228  267
13/  Württembergische  Notenbank  9  000  353  17808—  1016  7960—  785  245  +T+  73  13  —  5  698  —  7s8l  28117  —  1010  62:
14/  Badische  Bnkk  .  9000149  8  754—  872  4923—  742  437/—  79  118  —  14  575  —  96  20  283  —  10611  1  33
15  Bank  für  Süddeutschland.  15  672  14611111685—  12244  1  43  —  12  —  —  1  348  —  38|  30  609—  1274415:
16/  Braunschweigische  Bank  10  500  301  2  712—  147  1  343—  476  3432  +—  64  2938.  290  516—+  219  20  399  2562  47e
17]  Kommerzbank  in  Lübeck.55400  30  8566—  132  338—  76  1069—  23  1522|1—  -  3——  ————  10r
1sBremer  Burmm16607  763  4684—  285  2477—  340  731C  5489  16  590  —  236  16—  913  39  451—  886  58:
Zusammen  266  3383328579  802  839  —  31  316127  130  —  76  041215  219  M19  1744  1..  99711  a87  705/  -  8  3561  11  40
I
i  «
i
l
Bemer

8:

Darunter  160  000  ./¾  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

n  ich
z  14:  Darunter  48  823  „K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="147" />
        127

ban  ken  Ende  Februar  187  8
bersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1878.
uf  Tausende  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
9
Kerul.  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
!’  31.  Januarkassen-  31.  Januarnderer  31.  Januar  Wechsel.31.  Januar.  Lombard.  81.  Januar  Effekten.  31.  Januar  Aktiva  31.  Januar  der  31.  Januar  75
J1.878.cheine.  1878.Banken  1375.  1878.  1878.  1878.  "  1878.  Aktiva.  1878.
#
□
-e
1
SO+  42  4h003903  +  140483825|  1371  53  7600  —  1269  355  8351  26  642  —  545977249  —  3318
N+  180  7—  1  286  +  192611  22  2  441.  68  435  —  —  —  10  422  417
I
woz—  54  5.—  6  201  —  418240—  139  512  4-  17  —  —  3837  +–  142  10  344—  107
18  116  26  —  27  66(0os  1705726  128  885  —.  7  —  —  71  35  9  45  429
10½.—  2  1  1  174  4690510  587  23  5  —  12  238.—  4  374  +–  2641  344  126
40  1.—  1  137  4  51  4482  —  64  789  —  113  —  369  —  18  6  501  —  2316
2  „%  —  111  16  —  6  307—  79  12  916  —.  450  612  —  55  998  77  7741  —  103  25  290  —  2605
10  —  573389  171  232—  72  2675511.  2743  2130  —  101  1855  —  425  1969  —  8606  43  436  9034
#/  1188  134  22  12332425·—  1011  1  848.+  130  1541  —  9  1355  —  390  77  380  —  969
*-  51  224  —  2  4318  —  435538  680  —  179  5  180  —  73  3  703  +—  270  4312  —  2194  75269  —  2432710
1%1.  13  *°  21  3291  47246—  87  1458  4  87  —  —  59  954  J.  139  §8322  —  400  1
l
MIL  14  11.—  6  185  5  90  2  506  205  108  —  16  100  —  432  4  335  3665  228112
57K  261  8  —  1198  188  —  3744  474  584  —  12  318  3  647  —  256  28  117—  101013
15  5/—.  68  21—  10  225—  18683527  66  1161  6  39  4  10  1725  —  165  20  233  —  10614
1616—  67  5.—  1  201  164]  14  "6  2530  1  140.  +  10  5219  —  214  4516  +  1268  30  6090  —  1274
—  417.+  40  373  1174  !5  1255  1902  —  137  —  —  6789  J  100  —  27
451—  31  3  —  3  64  n  22  3590  —  230  331  —  2  531  —  29.  1036  J  212  6006  —  105
2056—  17  12  —  139  —  7232355  1386  2  681  1—  86  8714  —  343  1673  1132  39790  —  826818
U  1  1
.  I
5153584436104095541531mass-—ins  564934,·-  51  605  78  553—  118320½0206  —  1556  61  402  J.  1  183  8435
T  1
1  "  #
kungen.
Zu  15°:  Darunter  114  165  „A  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

Zu  17°:  Darunter  7920  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="148" />
        128

M.  Zollund



Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ober-Postdirektions-Bezirke.  April.  Mai.  Juni.  Juli.  August.
-z  -.  A  A  M.
Im  Reichs-Postgebiete.
1.  Königsberg  18  6ö0  559  475  3516  659  806  158  7015  4535
2.  Gumbinnen  3  010  95  2  876  00  2  898  95  3  160  95  2  7830
3.  Danzig  14  66190513  162  10013  289  4241  90.  11  5669
4.  Berlin  58  485  50  450  55  55  121  60
5.  Potsdam  ..  4046  551  33952  7d0  80
6.  Frankfurt  a.  O.  6  600957066  35  382  70285  657244
7.  Stettin  13  6661012022  50„
8.  Köslin  24511301  2167  451  2850  401  2683  05)  26062  75
9.  Posen  534375158CÖC  4294  75
10.  Bromberg  3  165653  1112  979  3  633  353634  991296725
11.  Breslau  20  735220  5  85  18540  45  16  763  75
12.  Liegnitz.  7  68476t355  4P5  e0  44
13.  Oppeln  7  815  558  120  00  7906  1  591  50
14.  Magdeburg  15  2854516  130  5516  093  OC  731  10f6  171
15.  Halle  a.  S.  7  4065%  1492  65  7052  85
16.  Erfurt  9  7072009580  40  OO  1192
17.  Kiel.  7707  90!  7279  900  5553  256  144  432  30
18.  Hannover  6  95190  6  03370  6  823  65  8  852  10  6  6745
19.  Münster.  1  523259  5½5
20.  Minden.  5  4900  60019%  C  GCC  21030
21.  Arnsberg-  20  80365  17777  80  20207  65)  18379  00
22.  Kassel  35718017225  382105  3906  0515
23.  Frankfurt  a.  M.  25  506  2528  768  9029  406  65/29  785  350  026  40
24.  Köln.  15  662  7|6211  O00  O04  5  85
25.  Aachen  6  366  70  11#016757895  90916861¼4%  1  60
26.  Koblez  3  407453  360  0|53  45  444
27.  Düsseldorf  36  804  203674120  35  401  105  886  205  004  35
28.  Trier  1587  851  1938  40  206160  2078  251  2245  75
29.  Dresden  9996  65  9858  75  326  40
30.  Leipzig  31  551  40030  92900.27217  429  3933  7024  771  65
31.  Karlsruhe  12  831  0|2035  21  43  O  13151  40  12497  15
32.  Konstanz  4229  8542396544529854  50
33.  Darmstadt  10  476  1546  0%  %%%
34.  Schwerin  i.  M.  2  833  70|2  3626  90l  2501  301  2041  70
35.  Oldenburg  40945  %
36.  Braunschweig  3971  201  4664  85  4171  10  4489  i  70347585
37.Vremen.  15982001640515165250015846651566260
38.  Hamburg  64  572  057S  2075  648  10
39.  Straßburg  13  507/857460  90  170?788011  218  883  746  80
40.  Metz  3  5340%8%%¼4  2990  60  3739  3  55
Summe  I.511  63075515  923  75  523  675  25527  486  301493  746  55
        <pb n="149" />
        —  129  —

Stener-Wesen.
Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  1877  bis  Februar  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17

September.  Oktober.  November.  Dezember.  Januar.  Februar.
17619  45  17  842  60  16  926  25  17206  10  17  398  75  12  90270
2  863  45  3  172  20  3  123  85  2998  95  333779090  2872  60
13  422  35  14  330  70  11  876  30  12  994  25  13  166  40  10  323  60
65  796  15  64  006  95  5357435  58  042  50  535230  54015  50
3  54285  3785  00  3  858  60  3  219  30  3  640  00  3  006  35
7318  80  7725  05  7  4050  55  6  35740  7878  35  6  556  900
15  226  55  11  166  05  8  618s85  8  77  00  8  458  60  6  23425
3  539  75  2  067  10  1  81145  2  498  80  1963  35  1  991190
5299  70  5025  60  4352  40  5570  35  493625  3  6656  25
3  403;  75  3  725  90  2995  35  3  962  95  3  4060  3  01265
17761125  17  347  25  17  877480  17  007  05  18  1755115250
7  695  00  7  676  65  6  6ß73  20  7  732  75  7903  40  5  4675
8  564  75  7916  55  7055885  7  172  15  7352195  6  763  05
19  8140  21  909  20  19  435  60  16  4070  19  463  55  16  84280
8  885  70  8  760  70  8  08480  8  506  25  8  400  00  6  916  60
9  222  40  10  356  00  9  81315  9  660  95  10  89395  8  33  00
531985  6  245  55  6  688  50  5257.  25  6  904  80  510115
733910  7914  40  7410  05  7178  60  6  8050  95  574740
1  509  55  1  744  75  1  909  05  1  61045  1  885500  1  3980
5290620  5619  60  5564  60  5349  35  5859  10  4  821  35
18  353  15  23  670  45  15  14205  18  34110  19577  75  16  6491185
3  824  55  4  164  70  3  486  25  3588.  55  4498  55  3  72495
31  38125  27  692  90  23  460920  26  182  40  27974  05  23  397  40
11  663  05  14  922  40  14  174  40  13  356  10  13779  50  12  762  25
6  94#80  8  404  20  6  37140  6  22270  7222  15  6  11985
2954  00  3  416  30  3  27235  2  843  45  2798  70  2  474  85
34  714  65  37  483  70  34  00745  31  708  60  37  881190  32  665  05
1958  40  1871  75  2262  35  1  875  5  2  068  45  1  809  90
11  799  65  11  157  50  11  141  15  15  682  15  11  577  00  9  328  60
31  57520  28  497  35  27  538  60  27  168  70  29  77v4  95  24  293  55
12  743  60  13  995  70  11  97790  11  775  65  13  1845  11  25690
4677  35  455020  5556605  4578  35  5372  65  4768.  25
11  144  80  11  441  80  11  210  95  10  1901145.  11  946  20  9  630  25
2937  65  4  697  30  1938  80  2  622  70  3579  60  2014  40
3  600  30  4  097  60  3  8100  0  3  408  45  4131125  3  6E00  65
4  6860  95  6  593  45  5541144  5718  40  530785  4  41385
13  742  50  18  438  50  16  82930  17  366  85  19  252  70  15  598  05
73  26125  79  129  25  73  649155  67  750  25  7593280  65  831135
18  193  70  18  932  60  17  893  50  15  3822  20  17283  50  15  128  50
3  403  25  3691  10  4  497  10  3  2275  3  6z7260  2  480  70
532  927  65  ]  555  192  55  49  984  70  ]  496  435/  65  ]  528  070|  45  449  171  75
        <pb n="150" />
        130

 

 

 

 

 

 

 

 

Ober-Postdirektions-Bezirke.  April.  Mai.  Juni.  Juli.  August.
MA.  A.  AM.  A.  AMA.
Uebertrag  511  630|75515  923  75523  675|/25527  486  30493  746  55
II.  Bayen  36  731/2537287  53  963665313
III.  Württemberg  17935  408  O  O3N  2029  5  é
Ueberhaupt  566  29740  572  178  65573  642  55|  684  507  3547  8055
*.)  Dagegen  im  Jahre  1876/77531  502  60573  77880  318  35566  623  15  436  65
,,  ,,,,1875J766058286058205430607444956177753057248690
,,  ,,,,1874x755731620057000900581481005947650057031200

 

 

 

 

 

 

)  Siehe  Central-  Blatt  für  1877  Seite  28  bezw.  208,  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104.

 

5.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark.

 

Auf  Grund  der  durch  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  des  Deutschen
Reichs  für  das  Etatsjahr  1877/78,  vom  28.  April  v.  J.  (R.-G.-Bl.  S.  425)  mir  ertheilten  Ermächtigung
habe  ich  bestimmt,  daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  Schatzanweisungen
  im  Gesammtbetrage  von  funfzehn  Millionen  Mark,  und  zwar  in  Abschnitten  von  je  eintausend,
zehntausend,  funfzigtausend  und  einhunderttausend  Mark  ausgegeben  werden.

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  zweiten  Absatzes  des  §.  6  des  erwähnten  Gesetzes  habe  ich
ferner  angeordnet,  daß  diese  Schatzanweisungen  als  unverzinsliche  ausgefertigt  werden.  Die  Dauer  ihrer  Umlaufszeit
  ist  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  X.  von  1878)  auf  vier  Monate,  vom  17.  März  bis  zum
17.  Juli  1878,  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  XlI.  von  1878)  auf  fünf  Monate,  vom  12.  März  bis  zum
12.  August  1878  und  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  XII.  von  1878)  auf  sechs  Monate,  vom  26.  Februar
bis  zum  26.  August  1878  festgesetzt.

Die  Reichsschulden-  Verwaltung  ist  wegen  Ausfertigung  der  Schatzanweisungen  mit  näherer  Anweisung
versehen  worden.

Berlin,  den  11.  März  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="151" />
        —  131  —

 

 

 

September.  Oktober.  November.  Dezember.  Januar.  Februar.
532927 65  555192    55  498984    70  496435    65  528070    45  449171 75

36614  10  38212  30  38463    20  34223  10  40417  25  32027  25

16824    35  19966    30  18273    10  15453  00  18079    45  17243    00
586366  10  613371  15  555721  00  546111  75  586567  15    498442  00
596059    15  619100    10  578477 42  574201    08  631936  85  523826    95
616683    85  619617    40  587837  50  583311  45  579637  20  556947 55
579972    00  617094  00  561051    00  546753    00  662743    56 564074 45













 

 

 

 

 

 

6.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Flensburg  wird  am  19.  d.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.
Berlin,  den  11.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Das  „Nautische  Jahrbuch  oder  Ephemeriden  und  Tafeln  für  das  Jahr  1880  zur  Bestimmung  der  Länge,
Breite  und  Zeit  zur  See  nach  astronomischen  Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „G.  Reimer“
in  Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  1,15  M.
für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,50 M.  für  das  Exemplar  zu
beziehen.

  Berlin,  den  13.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

17*
        <pb n="152" />
        —  132  —

7.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

Postverbindung  mit  Konstantinopel.

Nach  einer  Mittheilung  der  Kaiserlich  russischen  Postverwaltung  verkehren  von  jetzt  ab  zwischen  Odessa  und
Konstantinopel  wieder  regelmäßig  russische  Post-Dampfschiffe.  In  Folge  dessen  gestalten  sich  die  Postverbindungen
  mit  Konstantinopel  auf  dem  Wege  über  Odessa,  wie  folgt:
Aus  Berlin  Mittwochs  und  Sonnabends  11  Uhr  Nachts,
in  Konstantinopel  Montags  und  Donnerstags  früh
(Dauer  der  Beförderung  ungefähr  4¼  Tage).
Aus  Konstantinopel  Montags  und  Donnerstags  2  Uhr  Nachmittags,
in  Berlin  Freitags  und  Montags  10  Uhr  15  Minuten  Abends
(Dauer  der  Beförderung  ungefähr  4¼  Tage).

Da  diese  Verbindungen  gegenüber  den  sonstigen  Versendungsgelegenheiten  nach  und  von  Konstantinopel
  in  Bezug  auf  die  Beschleunigung  der  Beförderung  die  meisten  Vortheile  gewähren,  so  werden  dieselben
bis  auf  weiteres  ausschließlich  zur  Vermittelung  des  deutschen  Briefverkehrs  benutzt  werden.

Berlin,  den  9.  März  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="153" />
        VI.  Jahrgang.

Central-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben 
im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  22.  März  1878.

No  12.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung





von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  133
2. Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen;  —  Nachweisung  der  Einnahmen
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für
die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats
Februar  1878  134
3. Münz-  und  Bank-Wesen:  Statistik  der  deutschen  Banknoten
  Ende  Februar  1878;  —  Bekanntmachung,  betreffend
den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  von  der  vormaligen
Preußischen  Bank  ausgegebenen  Einhundertmarknoten;  —
Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen;  —
Goldankäufe  der  Reichsbank  136
4. Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-Ertheilung;
—  Todesfall  139
5. Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  eines  Grenzsteueramts;
  —  Befugniß  eines  Untersteueramts;  —  Nachweisung

 

            

der  Tabacksverzollungen  im  deutschen  Zollgebiete  für  die
Zeit  vom  1.  Januar  bis  einschließlich  28.  Februar  1878;
—  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Einund
  Ausfuhr  im  Monat  Februar  1878  139

6. Maaß- und Gewichts-Wesen: Ergänzungen des Verzeich-
nisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter
144

7.  Militär-Wesen:  Nachtragsverzeichniß  solcher  höheren  Lehranstalten,

  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind;  —  Provisorische  Ertheilung
  resp.  Erlöschen  dieser  Berechtigung  145

8.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Postverbindung  mit  Konstantinopel

  148

9. Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  Mitglieder  des



Ober-Seeamts  und  der  Vorsitzenden  der  Seeämter;  — Er-


theilung  eines  Flaggenattestes 149

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:
1.  der  Fleischergeselle  Josef  Fuhrmann  aus  Klein-Bösig  in  Böhmen,  19  Jahre  alt,  nach

    angebliche            

erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  12.  März  d.  J.,

2. der  Handelsmann  Baer  Dembinski  aus  Piotrkow  (Petrikau)  in  Russich-Polen,  43  Jahre

alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Beamtenbeleidigung,  Widerstandes
  gegen  die  Staatsgewalt  und  Majestätsbeleidigung,  durch  Beschluß  der  Königlich

preußischen  Bezirksregierung  zu  Bromberg  vom  9.  März  d.  J.,  
3. der angebliche Künstler Josef Francis, geboren zu St. Louis  in  Ostindien,  26  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Verübung  groben
Unfugs,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom  26.  Februar
  d.  J.,

4. der  Bäckergeselle  Julius  Emil  Enghoff  Jensen,  geboren  am  6.  Februar  1857  zu  Roeskilde

  in  Dänemark,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  wiederholten
18
        <pb n="154" />
        —  134  —

Rückfalle,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom
6.  März  d.  J.,

5.  der  Sattler  Christian  Zurlinden  aus  Attiswyl  (Kanton  Bern  in  der  Schweiz),  23  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade  vom  19.  Januar  d.  J.

6.  der  Tagelöhner  Gerhard  Albers,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Nimwegen  in  den  Niederlanden,
  30  Jahre  alt,

7.  der  Tagelöhner  Johann  Gerhard  Dircks,  geboren  zu  Limbricht  in  den  Niederlanden,
42  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  4  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,

zu  5  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen

Bezirksregierung  zu  Düsseldorf  vom  4.  bezw.  6.  März  d.  J.,

8.  der  Handarbeiter  Anton  Zenisek  aus  Prag,  geboren  im  Jahre  1857,  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  im  Rückfalle,  durch  Beschluß  des
Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Ansbach  vom  28.  Januar  d.  J.,

9.  der  Tagner  Andreas  Anton  Warnier,  geboren  am  26.  November  1860  zu  Belfort  in
Frankreich  und  ortsangehörig  daselbst,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls,
  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu
Kolmar  vom  2.  März  d.  J.,

10.  die  Marie  Doppelmann,  geboren  am  23.  April  1857  zu  Rollingergrund  in  Luxemberg,
11.  der  Arbeiter  Anton  Tisoët,  geboren  zu  Belluno  in  Italien,  25  Jahre  alt,
12.  der  Alfons  Vaccon,  geboren  zu  Marseille  in  Frankreich,  32  Jahre  alt,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  10  wegen  gewerbsmäßiger  Unzucht,  zu
11  und  12  wegen  Landstreichens  (zu  11  auch  wegen  Bettelns),  durch  Beschluß  des
Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  bezw.  20.  Februar,  5.  und  6.  März  d.  J.,
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.



 

2.  Finanz-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  5  000  000  M.

  Auf  Grund  der  durch  §.  3  Ziff.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  des  Deutschen
Reichs  für  das  Etatsjahr  1877/78,  vom  28.  April  1877  (Reichs-Gesetzblatt  S.  425)  mir  ertheilten  Ermächtigung
  habe  ich  bestimmt,  daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform
  Schatzanweisungen  im  Gesammtbetrage  von  fünf  Millionen  Mark,  und  zwar  in  Abschnitten  von
je  eintausend,  zehntausend,  fünfzigtausend  und  einhunderttausend  Mark  (Serie  XIII.  von  1878)  ausgegeben
  werden.

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  zweiten  Absatzes  des  §.  6  des  erwähnten  Gesetzes  habe  ich
ferner  angeordnet,  daß  diese  Schatzanweisungen  als  unverzinsliche  ausgefertigt  werden.  Die  Dauer  ihrer  Umlaufszeit
  ist  auf  vier  Monate,  vom  10.  März  bis  zum  10.  Juli  1878,  festgesetzt.

Die  Reichsschulden-Verwaltung    ist  wegen  Ausfertigung  der  Schatzanweisungen  mit  näherer  Anweisung
versehen  worden.

Berlin,  den  20.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="155" />
        135

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  Einnahme  

nahme  beträgt  Bonifikatio-  in  demselben  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  Zeitraum  zwischen  den
Etatsjahres  Spalten  4

der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  + mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  1876/77  
Monats    (Spalte  4).  -  weniger
M.  M.  M.  M.  M.
1.  2.  3.  4.  5.  6.


Zölle.  .  .  106373952 60610 106313342    109613519      -  3300177  
Rübenzuckersteuer  62114259    9250317    52863942    43627439    +  9236503  
Salzsteuer  33180255  5350  33174905    31280199    +  1894706  
Tabackssteuer  1240747  181770    1058977  1153568    -  94591
Branntweinsteuer  .....  42842210 7525621 35316589 37447810 - 2131221
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  103249    —  103249    114074    -  10825
Brausteuer  .  15871537  214618  15656919  16072594  -  415675  
Uebergangsabgaben  von  Bier.  846450    —  846450    824958  +  21492
Summe  262572659    17238286    245334373      240134161    +  5200212  

 

 

*)  Die  zur  Reichskasse  gelangte    Ist-Einnahme  abzüglich  der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende des

Monats  Februar  1878:







            

















Ist-Einnahme  
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Differenz
Bezeichnung  des  laufenden  in der ent-  zwischen  den
  Etatsjahres  bis  sprechenden  Spalten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  2 und 3.
  obengenannten  Periode  + mehr  
Einnahme.  Monats  -  weniger
M. M. M.
1.  2.  3.  4.
Zölle  91874527    99506592      - 7632065
Rübenzuckersteuer  44071212    48414411      -  4343199  
Salzsteuer  31555704      29908296      +  1647408  
Tabackssteuer  .......  871181  933681    -  62500
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  .  ..  32394156    33927079      -  1532923
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  14003673      14332254      -  328581
Summe  214770453      227022313    -  12251860  



 

 

 

18*
        <pb n="156" />
        136

3. Münz- und
Statistik  der deutschen Bank





  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung  
Laufende  der  im  Umlauf    im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100  M.  in  Abschnitten  zu  200  M.
M.  M.  M.    M.
1.  Reichsbank  .  370859600        230140400      —  —
2. Städtische  Bank  zu  Breslau.  1296100    203900    —  —
3. Kölnische  Privatbank  2426300      550000    —  —
4. Magdeburger  Privatbank  2904000    96000    —  —
5. Danziger  Privat-Aktienbank  ..  2165100        834900    —  —
6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  724200    175800    439200  460800  
7.  Hannoversche  Bank  5411700    1888300      —  —
8. Frankfurter  Bank  4804100    4895900    —  —
9. Bayerische  Notenbank  ..  66036400      3637200    —  —
10.  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  24264900      35735100      —  —
11.  Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12. Chemnitzer  Stadtbank  499600    10400    —  —
13. Württembergische  Notenbank  17808200    7791800      —  —
14. Badische  Bank  .  8754100      30245900      —  —
15.  Bank  für  Süddeutschland  11684400      24315600      —  —
16. Braunschweigische  Bank  2711700      10683300      —  —
17. Kommerzbank  in  Lübeck  856400      1543600      —  —
18.  Bremer  Bank  4683400    5316600      —  —
zusammen  am  28.  Februar  1878  527890200      358064700      439200    460800  
am  31.  Januar  1878  513346700      366182200      449200    450800  
mithin  am  28.  Februar  1878  mehr  .  14543500      —  —  10000  
weniger  —  8117500    10000      —
Anmerkungen.
1)  Von  den  Noten  alter  Währung  der  Reichsbank  waren  am  28.  Februar  1878:
im  Umlauf:  95940    Thlr.  in    Abschnitten  zu  10  Thlr.  240475    Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,
im  Bestande:  6450  " " " " " "  25975    " " " " " "   
vernichtet:  7956610    " " " " " "   86549200    " " " " " " 

Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatbank  waren  am  28.  Februar  1878:
im Umlauf: 1440  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr., 2620 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr.,

  
im  Bestande: 200 " " " " " " 540 " " " " " " "



vernichtet: 98360  " " " " " " 296840 " " " " " "

              
    

2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  4700000      Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  der  Noten  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  be
1)  bei  der  Rostocker  Bank  21000    Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1979000      Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  55600    Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4009400      Mark  in
        <pb n="157" />
        Bank-Wesen.

noten  Ende  Februar  1878.

137

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin  Lauim
  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Noten alter Währung    Gesammt-  fende
waren  im  Umlauf.  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M.  in  Abschnitten  zu  1000  M.  überhaupt.  Umlauf¹)  
M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.
102580000      245920000    144907000    378793000      618346600      854853400      2732745      621079345    1.
—  —  1175000    000  325000    2471100    528900    —  2471100  2.
—  —  —  —  2426300      550000    17130    2443430  3.
—  —  —  —  2904000    96000    —  2904000    4.
—  —  —  —  2165100      834900    —  2165100      5.
859500    340500    —  —  2022900      977100    —  2022900    6.
—  —  —  —  5411700      1888300²)    —  5411700  7.
767000  1833000      7359000    8341000  12930100      15069900      —  12930100    8.
—  —  —  —  66036400      3637200      —  66036400      9.
10889500      15610500      —  —  35154400      51345600    —  35154400      10.
2895500      104500    —  —  2895500      104500    —  2895500    11.
—  —  —  —  499600    10400    —  499600    12.
—  —  —  —  17808200      7791800      —  17808200    13.
—  —  —  —  8754100    30245900      —  8754100      14.
—  —  —  —  11684400      24315600    —  11684400    15.
—  —  —  —  2711700 10683300  —  2711700 16.
—  —  — —  856400    1543600    —  856400      17.
—  —  — —  4683400    5316600    —  4683400    18.
117991500      263808500      153441000    387459000      799761900      1009793000        2749875      802511775
121923500    500  261376500      195318000      347082000      831037400      975091500      2763975      833801375  
—  24432000  —  40377000  377    —  34701500      —  —
3932000    —  41877000    —  31275500      —  14100    31289600    

 

 

89200    Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,
6900    "  "  "  "  "  "

8331350    " " " " " " 

1650    Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,
450  "  "  "  " " "

297900  " " " " " "

289300    Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr.,
168810700    " " " " " "

90588300    " " " " " "

merken,  daß  am  28.  Februar  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,

Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  an  die  Großherzoglich  oldenburgische  Regierung  übergeben  waren.



1000    Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr.,
299000 " " " " " "



        

          



138335500    " " " " " "

zusammen

6570  "
2976300  "

196000    Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen
60500    "  "  "  "  "  " "

17130    Mark.

2732745      Mark.
506731575    "

  995282880    "
        <pb n="158" />
        138

Bekanntmachung,

betreffend  den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  von  der  vormaligen  Preußischen  Bank  ausgegebenen
Einhundertmarknoten.

Auf  Grund  des  §.  6  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  (Reichs-Gesetzblatt  S.  177)  hat  der  Bundesrath
  den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  von  der  vormaligen  Preußischen  Bank  unter  dem  1.  Mai  1874
ausgegebenen  Einhundertmarknoten  mit  folgenden  Maßgaben  angeordnet:
1.  Der  Aufruf  ist  im  laufenden  Vierteljahr  einmal  in  den  nach  §.  30  des  Reichsbankstatuts  bestimmten

  Blättern  bekannt  zu  machen.

2.  Die  aufgerufenen  Noten  können  bis  zum  1.  April  1878  nicht  blos  bei  der  Reichsbank-Hauptkasse

  zu  Berlin,  sondern,  wie  bisher,  auch  bei  den  Zweiganstalten  der  Reichsbank  gegen  Baargeld

  umgetauscht  werden.

3.  Nach  dem  1.  April  1878  erfolgt  die  Einlösung  der  aufgerufenen  Noten  nur  noch  bei  der
Reichsbank-Hauptkasse  zu  Berlin.

Berlin  den  15.  März  1878.

Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

 

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  16.  März  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold-
  und  Silbermünzen.

  

Goldmünzen

























































  
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  Silbermünzen
10.  bis  16.  März  1878  auf  Privat-    
      Fünfzig-    Zwanzigsind
  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Pfennig-  Pfennigin:
  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.


a)  Berlin.  .  997880    —  186880    997880    —  —  32424    —  —  —  —
b)  Hannoer  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

e)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  44986    —  —  —  —
d)  München.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

e)  Dresden  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  — —

f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  79700    —  —  — —
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  —  — —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  — —  —  —

i)  Hamburg.  1194960      —  —  1194960      —  —  —  —  —  —  —

Summe  1.  2192840      —  186880    2192840  — —  157110  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1177779340      365299450      27783045    251503540    71653095    97810892    148214846    71486552  00  35717922  80
3.  Gesammt-Ausprägung  1179972180        365299450      27969925    253696380    71653095    97810892    148371956      71486552  00  35717922  80
Hiervon  wieder  eingezogen  91140    69490    80  —  680  362  418  164  00  204  60
4.  Bleiben  1179881040    365229960      27969845    253696380    71652415    97810530    148371538    71486388  00    35717718  20



1573080845    M.









425038589,₂₀ M.
        <pb n="159" />
        —  139  —

Vom  8.  bis  15.  März  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  —  M.  für  6258018,₉₈      M.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28742638,₃₁      „  „  225350004,₁₃      „
Zusammen  für  28742638,₃₁      M.  für  231608023,₁₁        M.



4.    Konsulat-Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen
  Konsuls  Martin  den  Advokaten  David  Fitz  Gerald  zum  Konsul  in  Dublin  zu  ernennen  geruht.



  
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Pedro  Lopez  in  Córdoba  (Spanien)
und
den  Konsular-Agenten  Friedrich  Gehler  zu  Nicolajew  
zu  Vize-Konsuln  zu  ernennen  geruht.



Den  bisherigen  columbianischen  Konsul  Medardo  Rivas  in  Havre  ist  Namens  des  Reichs  für  seine  Ernennung
  zum  General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Columbia  mit  dem  Sitze  in  Hamburg  das
Exequatur  ertheilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul,  Kommerzienrath  P.  J.  Kall  zu  Frederikshavn,  ist  gestorben.

 

5.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.  



In  Folge  der  Eröffnung  der  Eisenbahnstation  Hessenthal  in  Württemberg  für  den  gesammten  Güterverkehr
ist  zur  Kontrolirung  der  Ein-,  Aus-  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen
Bundesstaaten  einer  inneren  Steuer  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,  an  dieser  Station  ein  Königlich  württembergisches
  Grenzsteueramt  errichtet  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Pasewalk  im  Hauptamtsbezirke  Wolgast  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Salz  beigelegt  worden.
        <pb n="160" />
        140

Nachweisung*)

der  Tabacksverzollungen  im  deutschen  Zollgebiete  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  einschließlich
28.  Februar  1878.





Vom  1.  Januar
bis  einschließlich

In  derselben

Mithin  1878

















    Zeit  des  
Bezeichnung.  28.  Februar      Bemerkungen.
1878.  Vorjahres.  mehr  weniger
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
A.  An  Taback  aller  Art  sind  Zur  Beschleunigung  der
verzollt  und  in  freien  Ver-  Feststellung  ist  von  der  Er-—
  mittelung  der  Verzollungen
kehr  gesetzt.  .  ..  831936    160775    671161†)    bei den  unbedeutenderen  Unterämtern
  Abstand  genommen worden.
M.  M. M.  M.  † In  den  Jahren  1871/77
B.  Die  Eingangsabgabe  dafür    
  —  sind  durchschnittlich  jährlich
beträgt  10180786    2067171    8113615  verzollt  und in freien  Verkehr
Davon  sind:  getreten:  
«  backsblätt  d  Stena)
  sofort  eingezahlt  5306488      1106154      4200334    —  a) Tabacksblätter und Sten-  gel  996369  Ztr.
b)  kreditirt  4874298    961017  3913281  —  b)  Tabacksfabrikate
  10378    "
c)  Zigarren  u.
    Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Schnupf-C.
  An  unverzolltem  auslän-  taback  14704 "
dischen  Taback  aller  Art  1021451      Ztr.
lagerten  in  den  öffentlichen
Niederlagen  am  28  Februar  
1878  resp.  1877.  303422    253414    50008    



        

*)  Nachdem  die  Kunde  von  dem  Gesetzentwurf  wegen  höherer  Besteuerung  des  Tabacks,  welcher  inzwischen  dem  Reichstag
  vorgelegt  ist,  in  weitere  Kreise  eingedrungen  war,  ließ  sich  erwarten,  daß  in  Folge  dessen  die  Tabackseinfuhr  vorübergehend

einen ungewöhnlichen Umfang erreichen würde. Um  über  die  finanziellen  Wirkungen  dieser  Steigerung  der  Tabackseinfuhr  so  bald

als  thunlich  zuverlässige  Daten  zu  gewinnen,  sind  die  Zoll-  und  Steuerämter  des  deutschen  Zollgebiets  veranlaßt  worden,  die  in

der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  einschließlich  28.  Februar  d.  J.  stattgehabten  Tabacksverzollungen festzustellen. Die vorliegende Nachweisung

  enthält  das  Ergebniß  dieser  Feststellungen.

  

    

Uebersicht
        <pb n="161" />
        141

Uebersicht

über  die  Vertheilung  der  in  der  vorstehenden  Nachweisung  unter  A.  und  C.  angegebenen  Tabacksmengen
  auf  die  einzelnen  Verwaltungsgebiete.









An  Taback  aller  Art  sindd  verzollt  An  unverzolltem  ausländischen  Taback aller Art lagerten in den öffentlichen
  und  in  freien  Verkehr  gesetzt:  Niederlagen:
Staaten  ꝛc.

  vom  1.  Januar  in  derselben      mithin  1878
bis 28.  Fe-  Zeit  des  Vor-  mithin  1878  am  28.  Februar  am  28.  Februar  +  mehr
bruar  1878  jahres  mehr  1878  1877  -  weniger

Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  Preußen:  Ostpreußen  4263  1045    3218  2228  4593  - 2365
Weslpreußen  1746    1285    461  3733    1827    + 1906
Brandenburg  36934    9624    27310    11032  11168    - 136
Pommern.  3631    542  3089    804  827  - 23
Posen  2391  294  2097    153  271  - 118
Schlesien  24655    7378    17277  5977    2287  + 3690
Sachsen  53400    8964    44436    3399    4710  - 1311
Schleswig-Holst.    38067    5739    32328    757  474  + 283
Hannover  92610    12988    79622    13316    14752    -  1436  
Westfalen  74353    15029    59324    6770    6486    + 284
  Hessen-Nassau    42327    9668    32659    23348    25533    - 2185
Rheinland  9171  23450    65721    101676    65461    + 36215  
Summe  1.  463548    96006    367542    173193    13838    +  34804  
2.  Hauptzollamt  zu  Lübeck  2126    498  1628  31  1183  - 1152
3.  " "  Hamburg.  10484    3098    7386    —  — —
4.  " "  Bremen  40291    8664    31627    —  —  —
5.  Bayern  69418    8485    60933    10655    16447    - 5792
6.  Sachsen  63635    16377    47258    23734    12256  + 11478
7.  Württemberg  27359    3311    24048    3623    9432  -  5809
8.  Baden  .  62721    6725    55996    16403    26935    - 10532  
9.  Hessen  .  44649    9617    35032    61846    40259    + 21587  
10.  Mecklenburg-Schwerin  
und  Strelitz    2620    524  2096    488  300  + 188
11.  Thüringische  Staaten  5192    2022    3170    5752    2030    +  3722
12.  Oldenbung    9317    657  8660    3403    —  + 3403  
13.  Braunschweig    16387    2667  13720    2885    5370  -  2494
14.  Anhalt  1633    554  1079    804  396  + 408
15.  Elsaß-Lothringen    10009    1531    8478  148  251  -  103
829389    160736    668653    302965    253257  + 49708  
16.  Luxemburg  2547  39  2508    457  157  + 300
Zusammen  831936    160775    671161    303422    253414    + 50008  





















19
        <pb n="162" />
        142

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom









Zahl  
der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller
im  Be-  steuerte  Art  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb  befindlichen  Rüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.  in  den  auf  in  den    auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen. freien  Ver-  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  3  —  —  3789  
Preußen  Westpreußen  1  1170    10  —  —  —
2.  Provinz  Brandenburg,  1  38210  38  —  30  —
3.  "  Pommern  1  5210  —  —  —  —
4.  " Posen    1  101110    37  —  —  —
5.  " Schlesien  35  1150690      1  —  —  —
6.  "  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften    80 2537697  —  —  —  —
7.  Provinz  Schleswig-Holstein    —  —  764  5  187  218
8.  "  Hannover  1  60845    279    32  —
9.  " Westfalen  —  —  —  —    —
10.  Hessen-Nassau  1  23090    201  44  62  —
11.  " Rheinprovinz  —  —  163  9  —  —
Summe  I.  121  3918022    1496    58  311  4007  
II.  Bayern  1  10535    248  100  —  —
III.  Sachsen  —  —  209  —  —  —
IV.  Württemberg  —  —  150  100  —  —
V.  Baden  1  68450    455  8  1  —
VI.  Hessen  —  —  72  100  —  —
VII.  Mecklenburg    —  15  8  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich  
sächsischen  Aemter  All-  
stedt  und  Oldisleben  1  19603    —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  4   2  —
X.  Braunschweig  1  13010    —  — —
XI.  Anhalt  21  556191    —  —  —  —
XII.  Elsaß-Lothringen    —  —  3335    19  —  —
XIII.  Luxemburg    —  —  75  —  — —
Ueberhaut  146  4585811      6059    393  314  4007  
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1877  bis  Januar  1878  —  76563218      49610    4554    9237  61556  
Zusammen  Sept.  1877  bis  Febr.  1878  —  81149029      55669    4947  9551  65563  
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  69886044      81777  34048    7156    48542
        <pb n="163" />
        143

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Februar  1878.



Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

































Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen. freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  10  —  —  9308    — —
—  187  1  —  —  —  —  1225
479  —  —  —  —  —  —  —
9  116  60  —  —  —  —  —
60  —  —  15  —  —  41  —
64  —  —  —  —  —  —  —
588  388  18062    52  66623    13  4297  29
425  168  2520  —  84529      310  —
1  —  —  —  —  —  —  —
1  —  558  —  11  934    5702    
1627    859  21211  67  163086    9321  10350    1254
294  —  153  —  1201  —  199  —
31  88  —  —  —  —  22  41
—  —  17  16  35  —  63  6
—  —  34  6  —  —  1614  —
—  3  —  —  —  —  —  —
11  —  —    —  —  —  —
1  —  2  —  —  —  —  —
230  —  —  —  —  —  —  —
46  22  10  —  —  —  3237  —
—  —  —  —  924  —  —  —
2240  972  21427  89  165246    9321  15485    1301
32168    38338    151372    9843    625528    54908    157993    27886  
34408    39310    172799    9932  790774    64229    173478    29187  
71123    49897    82476    8816    765390    18293    120181    41105  

 

 

 

 

 

 

 

 

19*
        <pb n="164" />
        —  144  —

6.  Maaß-  und  Gewichts-Wesen.

    

Ergänzungen  bezw.  Abänderungen  und  Berichtigungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden

  und  der  Eichämter  im  Deutschen  Reich  (exkl.  Bayern)  mit  Angabe  der  von  ihnen  geführten

  Stempelzeichen,  sowie  des  Umfanges  ihrer  Zuständigkeit  (s.  Central-Blatt  für  das  Deutsche
Reich  V.  Jahrgang  1877  S.  572  ff.).

I.  Seit  dem  Abdrucke  des  qu.  Verzeichnisses  im  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  eingetretene
  Ergänzungen  und  Abänderungen.
1.  Aufsichtsbezirk  1.
Zu  S.  575.  Zu  Goldap  (Reg.-Bez.  Gumbinnen)  ist  ein  Eichamt  errichtet,    welches  das  Stempelzeichen  des
eingegangenen  Eichamtes  zu  Wartenburg    führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und
Stempelung  von  Längenmaaßen,  Flüssigkeitsmaaßen,  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.

2.  Aufsichtsbezirk  8.


Zu  S.  584.  Dem  Eichamte  zu  Wilhelmshaven    ist  bis  auf  weiteres  die  Befugniß  zur  Eichung  und

Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,  Gewichten  und  Waagen  beigelegt  worden.

3.  Aufsichtsbezirk  11.

a)  Zu  S.  588,  589  und  591.  Den  Eichämtern  zu  Mülheim  a.  Ruhr    zu  Treis    und  zu  Pünderich
    ist  bis  auf  weiteres  die  Befugniß  zur  Ermittelung  des  Inhalts
und  zur  Stempelung  von  Fässern  beigelegt  worden.

b)  Zu  S.  591.  Zu  Altenahr  (Reg.-Bez.  Koblenz)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  
führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  des  Inhalts  und  zur  Stempelung  von  Fässern
befugt  ist.

4.  Aufsichtsbezirk  16.

Zu  S.  597.  Das  Eichamt  zu  Friesoythe    ist  eingegangen.
5.  Aufsichtsbezirk  20.
Zu  S.  598.  Die  Befugnisse  des  Eichamtes  zu  Bergedorf  ,  welches  seit  dem  1.  Juli  1877  für  Rechnung

  der  Gemeinde  verwaltet  wird,  sind  auf  die  Ermittelung  des  Inhalts  und  die  Stempelung
  von  Fässern  ausgedehnt  worden.
        <pb n="165" />
        —  145  —

II.  Berichtigungen.
1.  Aufsichtsbezirke  1—11.
Zu s. 575. Das  Eichamt  zu  Lübeck  ist  Staats-Anstalt  (nicht  Kreis-Anstalt).

2.  Aufsichtsbezirk  9.

Zu S. 585. Bei  dem  Eichamt  zu  Lippstadt  ist  in  der  zweiten  Spalte  der  Kolumne  „Stempelzeichen“  


statt  zu  lesen.


3.  Aufsichtsbezirk  12.

Zu S. 592. Bei  dem  Eichamt  zu  Plauen  ist  in  der  ersten  Spalte  der  Kolumne  „Stempelzeichen“  


  
statt  zu  lesen.

4.  Aufsichtsbezirk  20.


Zu S. 593. Das  Eichamt  zu  Hamburg    besitzt  nicht  die  Befugniß  zur  Eichung  und  Stempelung  von
  
Alkoholometern  und  Thermometern.
5.  Aufsichtsbezirk  21.

Zu S. 601. Bei  dem  Eichamt  zu  Binzen  ist  in  der  zweiten  Spalte  der  Kolumne  „Stempelzeichen“  

statt    zu  lesen.

6.  Aufsichtsbezirk  22.



Zu S. 614. Der  Umfang  der  Befugnisse  des  Eichamtes  Steinheim    erstreckt  sich  auf  Fässer  (J  &amp;amp;  T),


nicht  (J  &amp;amp;  J).

Berlin,  den  18.  Februar  1878.

Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.

 

7.  Militär-Wesen.

Bekanntmachnung.

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  23.  Januar  d. J.  (Seite  50)  wird  in  der  Anlage  ein  Nachtrags-Verzeichniß
  solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  §.  90  Theil  l.  der  deutschen  Wehrordnung
        <pb n="166" />
        —  146  —

vom  28.  September  1875  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
Berlin,  den  14.  März  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
  sind.

 

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.

a.  Gymnasien.
Königreich  Preußen.

Provinz  Preußen.    Provinz  Schlesien.
Das  Königl.  Gymnasium  zu  Danzig.    Das  Gymnasium  zu  Königshütte.
b.  Realschulen  erster  Ordnung.
I.  Königreich  Preußen.  II.  Großherzogthum  Hessen.
Die  Wöhlerschule  zu  Frankfurt  a.  M.  Die  Raalschule  erster  Ordnung  zu  Offenbach.

III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Die  Realschule  zu  Malchin  (bisher  höhere  Bürgerschule,  Verzeichniß  vom  23.  Januar  d.  J.  unter  C.  a.  V.  2).

IV.  Herzogthum  Braunschweig.
Die  Realschule  erster  Ordnung  zu  Braunschweig  (bisher  Realgymnasium  unter  B.  b.  VIII.  ebendaselbst).

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.
(a.  Progymnasien.)

b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.

I.  Königreich  Sachsen.

Die  städtische  Realschule  zu  Meissen,  die  städtische  Realschule  zu  Grimma,
,,  ,,  ,,  ,, Großenhain,  ,,  ,,  ,,  „ Rochlitz,
,,  ,,  ,,  „ Frankenberg,  ,,  ,,  ,,  ,, Meerane.
        <pb n="167" />
        —  147  —

II. Großherzogthum  Hessen.

Die  Realschule  zweiter  Ordnung  zu  Offenbach,  verbunden  mit  der  Realschule  erster  Ordnung  daselbst  (bisher
ebendaselbst  unter  B.  b.  IV.  9).

III.  Großherzogthum  Oldenburg.  IV.  Herzogthum  Braunschweig.
Die  Realschule  zu  Varel.  † Die  städtische  Realschule  zweiter  Ordnung  zu
Braunschweig.

c.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Klassen  gleichgestellt  sind.

Königreich  Preußen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Marburg  (bisher  ebendaselbst  unter  C.  a.  aa.  I.  43).

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  gefordert  wird.
a.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c.  gehören.
Königreich  Preußen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Oberhausen.

b.  Privatanstalten.

Königreich  Preußen.

Das  Viktoria-Institut  des  Dr.  Siebert  (früher  Dr.  Schmidt)  zu  Falkenberg  i.  M.  (Verzeichniß  vom  19.  Januar
1876  unter  C.  b.  I.  3).

 

† Diese  Anstalt  hat  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

 

Bekanntmachung.

Der  Privat-Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Julius  Körner  in  Leipzig  ist  provisorisch  gestattet

worden,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
auszustellen.

Berlin,  den  14.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="168" />
        —  148  —

Bekanntmachung.

Es  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Berechtigung  der  höheren  Bürgerschule  in
Kerpen  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen
Militärdienst  (Verzeichniß  vom  23.  Januar  1878  S.  50  unter  C.  a.  aa.  I.  46)  mit  dem  1.  April  d.  J.
erlischt.

Berlin,  den  14.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

8.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

Postverbindung  mit  Konstantinopel.

Nach  einer  neueren  Mittheilung  der  Kaiserlich  russischen  Postverwaltung  verkehren  russische  Postdampfschiffe
zwischen  Odessa  und  Konstantinopel  zunächst  nur  einmal  wöchentlich.  Im  Interesse  des  betheiligten  Verkehrs
werden  daher  bis  auf  weiteres  die  sonst  noch  vorhandenen  Beförderungsgelegenheiten  nach  und  von  Konstantinopel,
  soweit  dieselben  eine  frühere  Ankunft  ermöglichen,  ebenfalls  zur  Ueberführung  der  deutschen  Briefposten
  benutzt  werden.
Die  Postverbindungen  mit  Konstantinopel  gestalten  sich  in  Folge  dessen  von  jetzt  ab  in  nachstehender
  Weise:
A.  In  der  Richtung  nach  Konstantinopel.
1.  Auf  dem  Wege  über  Odessa.
Aus  Berlin  Mittwochs  11⁰  Nachts,
in  Konstantinopel  Montags  früh.
2.  Auf  dem  Wege  über  Brindisi  und  Corfu.

Aus  Berlin  Freitags  2⁰  Nachmittags,
in  Konstantinopel  Donnerstags  Abends.

B.  In  der  Richtung  von  Konstantinopel.
1.  Auf  dem  Wege  über  Odessa.

Aus  Konstantinopel  Montags  2⁰  Nachmittags,  Dienstags  8⁰  Vormittags  und  Donnerstags
2⁰  Nachmittags,
in  Berlin  Freitags,  Sonnabends  und  Montags  10¹⁵    Abends.

2.  Auf  dem  Wege  über  Corfu  und  Brindisi.
Aus  Konstantinopel  Freitags  5⁰  Nachmittags,
in  Berlin  am  nächsten  Freitag  7⁴⁵    früh.
Berlin,  den  18.  März  1878.
Kaiserliches  General-Post-Amt.
Wiebe.
        <pb n="169" />
        —  149  —

9.  Marine  und  Schiffahrt.

Bei  dem  Kaiserlichen  Ober-Seeamt  fungiren




    









als  Vorsitzender:

der  Kaiserliche  Geheime  Ober-Regierungsrath  und  vortragende  Rath  im  Reichskanzler-Amt
Dr.  von  Moeller  in  Berlin,

als  ständiger  Beisitzer:
der  Korvetten-Kapitän  im  Kaiserlichen  Marinestabe  Jung  in  Berlin,

als  nicht  ständige  Beisitzer  für  die  Jahre  1878,  1879  und  1880:

1. der  Geheime  Ober-Regierungsrath  und  vortragende  Rath  im  Königlich  preußischen  Ministerium
für  Handel  ꝛc.  Wendt  in  Berlin,

2.  der  Königlich  preußische  Navigationsschul-Direktor  Albrecht  in  Danzig,

3. der  Schiffskapitän  August  Jaeger  in  Wolgast,

4. der  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinsche  Navigationslehrer  Brandes  in  Wustrow,
5. der  Kaufmann  Beselin  in  Rostock,

6. der  Schiffsbaumeister  Otto  Ludewig    in  Rostock,

7.  der  Schiffskapitän  C.  H.  Addicks  in  Brake,

8. der  Schiffskapitän  H.  Bischoff  in  Campe  bei  Berne,

9.  der  Schiffskapitän  Diedrich  Haye  in  Brake,
10. der Schiffskapitän Johannes Adolf Heitmann in Lübeck,
11.  der  Schiffskapitän  Johann  Jochim  Heinrich  Kröger  in  Lübeck,




            

12. der  Schiffskapitän  Gottfried  Jakob  Detlef  Steffen  in  Lübeck,

13. der  Kaufmann  Friedrich  Reck  in  Bremen,

14. der  Inspektor  des  Norddeutschen  Lloyd  Joh.  Carl  Meyer  in  Bremerhaven,

15. Hilderich  Ihlder  in  Bremerhaven,

16. der  Kaiserliche  Wirkliche  Admiralitätsrath  und  Direktor  der  Seewarte,  Professor  Dr.  Neumayer
  in  Hamburg,

17. der  Marine-Inspektor  August  Eduard  Möller  in  Hamburg,

18. der  Inspektor  der  Hamburg-Amerikanischen  Packetfahrt-Aktiengesellschaft,  Kapitän  Hermann  Julius
Theodor  Milo  in  Hamburg.

Von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten  sind  zu  Vorsitzenden  der  Seeämter  in:

Königsberg:  der  Königlich  preußische  Regierungsrath  Halbey  daselbst,

Danzig:  der  Direktor  des  Königlich  preußischen  Kommerz-  und  Admiralitäts-Kollegiums  Mix
daselbst,

Stettin:  der  Königlich  preußische  Regierungsrath  John  daselbst,

Stralsund:  der  Königlich  preußische  Ober-Regierungsrath  Hauschteck  daselbst,

Rostock:  der  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinsche  Amtshauptmann  Giffenig  daselbst,

Lübeck:  der  Richter  Dr.  Bruhns  daselbst,

Flensburg:  der  Königlich  preußische  Oberamtsrichter  Nissen  daselbst,

Tönning:  der  Königlich  preußische  Landrath  von  Rumohr  daselbst,

Hamburg:  der  Präses  des  Handelsgerichts  Dr.  Albrecht  daselbst,

Bremerhaven:  der  Amtmann  Schultz  daselbst,

Brake:  der  Großherzoglich  oldenburgische  Gerichtsassessor  Willich  daselbst,

Emden:  der  Königlich  preußische  Oberamtsrichter  Lohstoeter  daselbst,

ernannt  worden.
        <pb n="170" />
        —  150  —

Zu  Reichskommissaren  sind  für  die  Seeämter  in:
Danzig:  der  Ausrüstungsdirektor  der  Kaiserlichen  Werft,  Korvetten-Kapitän  Arendt  daselbst,
Rostock:  der  Senator  Dr.  Maßmann  daselbst,
Lübeck:  der  Staatsanwalt  Dr.  Sommer  daselbst,
Hamburg:  der  Reichskommissar  für  das  Auswanderungswesen,  Kapitän  zur  See  a.  D.
Weickhmann  daselbst,
Bremerhaven:  der  Navigationsschullehrer  Dr.  Romberg  in  Bremen,
Brake:  der  Großherzoglich  oldenburgische  Oberamtmann  Strackerjan  daselbst,
ernannt.

 

Bis  auf  weiteres  werden  die  Reichskommissariate  bei  den  Seeämtern
in  Königsberg  und  Stettin  von  dem  Reichskommissar  bei  dem  Seeamt  in  Danzig,
in  Stralsund  von  dem  Reichskommissar  bei  dem  Seeamt  zu  Rostock,
in  Flensburg  von  dem  Reichskommisaar  bei  dem  Seeamt  in  Lübeck,
in  Tönning  von  dem  Reichskommissar  bei  dem  Seeamt  in  Hamburg,
in  Emden  von  dem  Reichskommissar  bei  dem  Seeamt  in  Brake,
verwaltet.

 

Das  im  Jahre  1864  in  Bath  (Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Hedwig“  von  1098,₈₅  Tons  Brutto-Raumgehalt  hat  durch den
Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Reck  &amp;amp;  Boyes  zu  Bremen  das Recht
zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Bremen
zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  23.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  New-York das
Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  19.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertetung:

Eck.

 

——-  —  —

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="171" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche Reich.

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.









      
VI.    Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  März  1878.  No.  13.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltung-Sachen:  Ausweisung  4.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  151  münzen  154

Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  eines  Untersteueramts

Finanz-Wesen:  

mit  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer

5. Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten


152    6. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Backnang-Nachweisung
  der  Einnahmen  an  Zöllen  Murrhardt    155

7. Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Todes-



Einnahmen  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  fall;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-



Schlusse  des  Monats  Februar  1878  153  Akten    155



1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuches  sind:



1. der  Bilderhändler  Franz  Wrbitzky,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Johannesfeld  (Bezirk
Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien),  45  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren
Diebstahls  erkannten  Zuchthausstrafe  von  zwei  Jahren,  durch  den  im  Februar  d.  J.
ausgeführten  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom
18.  Mai  1876,

2.  der  Colporteur  Konrad  Brugger  aus  Berlingen  (Bezirk  Steckborn,  Kanton    Thurgau  in

der  Schweiz),  geboren  am  25  November  1847,  nach  Verbüßung  einer  wegen  wiederholten
Diebstahls  im  Rückfalle  erkannten  Zuchthausstrafe  von  einem  Jahre  und  vier  Monaten,
durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des  Schwarzwaldkreises  zu  Reutlingen
  vom  8.  Februar  d.  J.,

3. Johann  Julius  Perruchot,  geboren  am  17.  Dezember  1832  zu  Audun  in  Frankreich
und  ortsangehörig  daselbst,  nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls  erkannten  Zuchthausstrafe

  von  fünf  Jahren,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom
20.  Februar  d.  J.,

Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuches  sind:



4. der  Arbeiter  Michael  Ptak  (Vogel),  geboren  und  ortsangehörig  zu  Wola-Batewska
(Kreis  Krakau  in  Galizien),  50  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  zu  Marienwerder  vom  16.  März  d.  J.,

20
        <pb n="172" />
        —  152  —

5. der  Steinklopfer  Josef  Leubner,  geboren  zu  Lautschenau,  ortsangehörig  zu  Maffersdorf

(Bezirk  Reichenberg  in  Böhmen),  51  Jahre  alt,

6. der  Bergmann  Johann  Kreutzer,  geboren  im  Jahre  1849  zu  Altstadt  in  Mähren  und

ortsangehörig  daselbst,
zu  5  und  6  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau
vom  14.  Januar  (ausgeführt  Ende  März),  bezw.  27.  Februar  d.  J.,

7.  der  Bäckergeselle  Ludwig  Gottwald  Schlatter  aus  Basel,  24  Jahre  alt,  durch  Beschluß

der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  13.  März  d.  J.,

8. der  Tischlergeselle  Andreas  Hansen,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Kopenhagen,  40  Jahre

alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade  vom  4.  März  d.  J.,

9. der  Schneider  Johann  Heinrich  Baumann  aus  Herisau  (Kanton  Appenzell  in  der

Schweiz),  36  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu
Kassel  vom  15.  März  d.  J.,

10. der  Chaima  Schmeidel  aus  Krakau  in  Galizien,  79  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der
Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Koblenz  vom  21.  Februar  d.  J.,

11. der  Schneider  Johann  Werner,  geboren  im  Jahre  1837  zu  Wallhof  (Bezirk  Eger  in
Böhmen)  und  ortsangehörig  daselbst,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts
zu  Feuchtwangen  vom  8.  März  d.  J.,

12. der  Ziegelarbeiter  Luigi  Plaini  aus  San  Pietro  (Provinz  Udine  in  Italien),  geboren

im  Jahre  1844,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  München  vom
16.  Februar  d.  J.,

13. der  Ziegler  Martin  Kohut,  aus  Tuschkau  (Bezirk  Mies  in  Böhmen),  geboren  im  Jahre
1858,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Weißenburg  vom  16.  Februar
  d.  J.,

14. der  Kupferschmied  Johannes  Andreas  Möller,  geboren  am  6.  März  1844  zu  Kopenhagen,
  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern  zu
Schwerin  vom  4.  März  d.  J.,

15. der  Tagelöhner  Konstantin  Rosse,  geboren  zu  Varese  (Provinz  Como  in  Italien),  36  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Kolmar  vom  14.  März  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  4,  7,  8,  10  bis  13  und  zu  15  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
zu  5  und  6  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Diebstahls,
zu  9  und  14  wegen  Landstreichens

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

  

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Fürstenwalde  im  Hauptamtsbezirke  Frankfurt  a.  O.  ist  die
Befugniß  zur  Vorabfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Biers  beigelegt

worden.
        <pb n="173" />
        —  153  —

3.    Finanz-Wesen.

Nachweisung  

der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im
Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1878.  











Die  Soll-Ein-    
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung    vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  
Monats  Rechnung  1876/77  -  weniger
M.  M.  M.  M.  M.
1.  2.  3.  4.  5.  6.



1.  Zölle  und  gemeinschaftliche  Verbrauchssteuern
  (vergl.  die  spezielle  Nachweisung

Seite  135)  *)  262572659      17238286      245334373      240134161      + 5200212  

2.  Wechselstempelsteuer  (desgl.  S.  128)  —  —  6231010      6310261    - 79251
3.  Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  111903548    107573596      +  4329952  
4.  Reichseisenbahn-Verwaltung**)    —  —  32273844    33465320      -  1191476    















*)  Die  hier  nachgewiesene  Einnahme  umfaßt  die  zur  Anschreibung  gelangten  Beträge  einschließlich  der  gewährten  Kredite.
Die  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  Ende  Februar  1878  an  die  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  ist  auf  Seite  135
des  Central-Blatts  angegeben.

**)  Die  Einnahme  des  laufenden  Jahres  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach  den  definitiven
Feststellungen  angegeben.  Ferner  sind  für  beide  Jahre  die  Einnahmen  der  von  dem  Reich  gepachteten  Wilhelm-Luxem-  
burg-Bahn,  welche  in  den  vorjährigen  Nachweisungen  nicht  berücksichtigt  worden,  mit  einbegriffen;  ohne  dieselben
stellen  sich  die  Zahlen  wie  folgt:

Einnahme  vom  1.  April  1877  bis  Ende  Februar  1878  = 28576140      M.
Einnahme  in  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  1876/77  =  29454123  "
demnach  im  Etatsjahre  1877/78  weniger  =  877983  M.

 

20*
        <pb n="174" />
        154

4.  Münz-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  23.  März  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold-
  und  Silbermünzen.













































1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen
17.  bis  23.  März  1878  auf  Privat-    
    Halbe rechnung Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzigsind
  ausgeprägt  worden  Doppelkronen Kronen      
    in:    Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  Pfennig- stücke  Pfennig- stücke  
M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.

  
a)  Berlin  1025180    —  —  1025180      —  —  53989  — —  — — 
b)  Hannover  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
c)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  34849    —  —  —  —
d)  München  —  —  —  —  —  —  —  —  —  — —
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  84356    —  —  —  —
g)  Karlsruhe  —    —  —  —  —  —  36000    —  —  — —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  1205260    —  —  1205260    —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  2230400    — —  2230440    —  —    209194    —  —  — —
2.  Vorher  waren  geprägt  1179972180      365299450    27969925    253696380    71653095    97810892    148371956      71486552,00      35717922,80    
3.  Gesammt-Ausprägung  1182202620    365299450    27969925    255926820    71653095    97810892    148581150      71486552,00      35717922,80
Hiervon  wieder  eingezogen  91140    69490    80  —  680  362  418  164,00  204,60
4.  Bleiben  1182111480      365229960      27969845    255926820    71652415    97810530    148580732      71486388,00        35717718,20    
1575311285    M.  425247783,20    M.







5.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  im  Jahre  1867  in  Richmond  (Maine,  Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  erbaute,  bisher  unter  der
Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Pauline“  von  1099,28  Tons  Brutto-Raumgehalt
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Fr.  Roters  zu
Bremerhaven  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches
die  Eigenthümerin  Bremerhaven  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  2.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate
  zu  New-York  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  23.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.
        <pb n="175" />
        —  155  —

Die    im  Jahre  1861  in  Sunderland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Glenaln“  von
331,54  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
des  Schiffskapitäns  F.  W.  Scheel  zu  Michaelsdorf  bei  Barth  unter  dem  Namen  „Maria  Wilhelmine“
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
  Barth  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  13.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle
on  Tyne  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  26.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  11.  April  d.  Js.  wird  die  zu  den  württembergischen  Staats-Eisenbahnen  gehörige,  16,08  Km  lange
Theilstrecke  Backnang-Murrhardt,  die  Fortsetzung  der  Linie  Waiblingen-Backnang,  mit  den  Stationen  Oppenweiler,
  Sulzbach  a.  d.  Murr  und  Murrhardt  dem  Betriebe  übergeben  werden.

Berlin,  den  21.  März  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

7.    Konsulat-Wesen.  

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Franz  Krug  zum  Konsul
in  Campinas  (Brasilien)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Joh.  Doeding  in  Guatemala  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste
  ertheilt  worden.



Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Edwd.  Vittery  zu  Brixham  ist  gestorben.
        <pb n="176" />
        —  156  —

Dem  derzeitigen  Vize-Konsul  in  Alexandrien,  von  Treskow,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Reichsgesetzes
vom  4.  Mai  1870  und  des  §.  85  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
vertretungsweise  innerhalb  der  Amtsbezirke  von  Alexandrien  bezw.  Cairo  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben

  zu  beurkunden.

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="177" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  5.  April  1878.

No. 14.





Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  157

2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
158

3.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Verlängerung  des  Handelsund
  Schiffahrtsvertrags  mit  Italien;  —  Bekanntmachung,
betreffend  die  Prüfung  der  Thierärzte  159

4. Zoll- und Steuer-Wesen: Umwandlung eines Untersteueramts

  in  eine  Steuer-Rezeptur;  —  Befugniß  eines  Steueramts
  166

5.  Marine  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  Verzeichnisses

der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und

der  Seeschiffer  166

6.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Beitritt  der  Argentinischen

Republik  zum  Allgemeinen  Postverein;  —  Bücher  und
Photographien  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
166

            

7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung  167

 

  Grund  



  

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf Grund des §.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:

1. der  Arbeiter  Anton  Meißner,  geboren  am  14.  Juni  1831  zu  Weckelsdorf  (Bezirk  Braunau
in  Böhmen),  und  der  Bäckergeselle  Josef  Stief,  geboren  am  24.  Juni  1859  daselbst,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  5.  März  d.  J.,
2. der  Bergmann  Jakob  Cloba  aus  Petersdorf  (Bezirk  Trautenau  in  Böhmen),  47  Jahre  alt,
3. der  Bergmann  Josef  Seidel  aus  Wolta  (Bezirk  Trautenau  in  Böhmen),  53  Jahre  alt,
4. der  Schuhmachergeselle  Ferdinand  Krause  aus  Weißbach  (Bezirk  Friedland  in  Böhmen),
30  Jahre  alt,

5. der  Tuchmachergeselle  Josef  Bilske  aus  Jägerndorf  in  Oesterreichisch-Schlesien,  39  Jahre  alt,
6. der  Schuhmachergeselle  Franz  Mosbauer  aus  Czaslau  in  Böhmen,  40  Jahre  alt,

7. der  Schneider  Wilhelm  Daffelt  aus  Weigsdorf  (Bezirk  Friedland  in  Böhmen),  54  Jahre  alt,

8. der  Lohgerber  Gustav  Mauermann  aus  Friedland  in  Böhmen,  21  Jahre  alt,
zu  2  bis  8  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom
(zu  2)  29.  Januar,  (zu  3)  11.,  (zu  4)  15.,  (zu  5  und  6)  23.  Februar,  (zu  7
und  8)  4.  März  d.  J.,
21
        <pb n="178" />
        —  158  —

9. der  Kürschnerlehrling  Karl  Alfred  Maslofsky,  geboren  zu  Wien  am  7.  Oktober  1862,

zuletzt  in  Graz,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade  vom
9.  März  d.  J.,

10. der  Maurer  Adalbert  Tausch  aus  Blisanow  (Bezirk  Klattau  in  Böhmen),  geboren  1847,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom  13.  März  d.  J.,

11. die  unverehelichte  Zigeunerin  Margaretha  Frosch  aus  Obernberg  (Bezirk  Ried  in  Ober-Oesterreich),
  24  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Scheinfeld
  vom  12.  März  d.  J.,

12. der  Eisenbahnarbeiter  Franz  Nowack  aus  Altstadt  bei  Königgrätz  in  Böhmen,  29  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Dresden  vom
1.  März  d.  J.,

13. der  Tagearbeiter  Josef  Pilz,  geboren  1859  zu  Georgswalde  (Bezirk  Schluckenau  in
Böhmen),  ortsangehörig  zu  Wiesenthal  (das.),  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen
Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  5.  März  d.  J.,

14. der  Schneider  Balthasar  Koller  aus  Meierskappel  (Kanton  Luzern  in  der  Schweiz),

37  Jahre  alt,  durch  den  im  Februar  d.  J.  ausgeführten  Beschluß  des  Großherzoglich  badischen
  Landeskommissärs  zu  Konstanz  vom  7.  Dezember  v.  J.,

15. der  Tagelöhner  Johann  Greschen,  geboren  zu  Rammelingen  in  Luxemburg,  23  Jahre
alt,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  19.  März  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1  bis  10,  12,  13  wegen  Landstreichens  und  Bettelns  (zu  4  auch  wegen  Gebrauchs
eines  gefälschten  Legitimationspapieres),

zu  11  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Diebstahls,

zu  14  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Widerstandes  gegen  die  Staatsgewalt,

zu  15  wegen  Landstreichens

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Münz-  und  Bank-Wesen.

 

Vom  16.  bis  23.  März  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28742638,31    ,,

in  Münzen  in  Barren

für — M.  für  7196978,31      M.
„  „  231608023,11      „

Zusammen  für  28742638,31      M.  für  238805001,42      M.

für
        <pb n="179" />
        159

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  30.  März  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold-
  und  Silbermünzen.









  



































Goldmünzen      Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom    Hiervon  
24.  bis  30.  März  1878  auf  Privat-  Fünfzig- Zwanzig-
  Halbe  rechnung Fünf-  Zwei-  Ein-  Pfennig-  Pfennigsind ausgeprägt
  worden  Doppelkronen Kronen  
  in:    Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke  

a) Berlin  898380    —  —  898380    —  —  43154    —  —  — —
b) Hannover    —  —  —  —  —  —  —    — —
c)  Franktfurt  a.  M.  —  66060    —  —  —  —  12750    —  —  —  —
d)  München  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
e)  Dresden    8040    —  —  8040    —  —  —  —  —  —  —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  35416    —  —  —  —
g) Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
d) Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  — —
e)  Hamburg  1196360      —  —  1196360      —  —  —  —  — —
Summe  1.  2102780      66060    —  2102780      —  91320    —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1182202620        365299450    27969925    255926820    71653095    97810892    148581150      71486552,00      35717922,80    
3.  Gesammt-Ausprägung  1184305400      365365510      27969925      258029600    71653095    97810892    148672470      71486552,00      35717922,80    
Hiervon  wieder  eingezogen  91140    69490    80  —  680  362  418  164,00    204,60  
4.  Bleiben  1184214260    365296020    27969845    258029600    71652415      97810530      148672052      71486388,00      35717718,20  





1577480125      M.











425339103,20  M.

3.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

Die  von  der  Königlich  italienischen  Regierung  erfolgte  Kündigung  des  Handelsvertrags  zwischen  dem  Zollverein
  und  Italien  vom  31.  Dezember  1865  und  des  Schiffahrtsvertrags  zwischen  dem  Norddeutschen
Bunde  und  Italien  vom  14.  Oktober  1867  wird  nach  einem  mit  der  Königlich  italienischen  Regierung  neuerdings
  getroffenen  Abkommen  erst  mit  dem  1.  Januar  1879  in  Wirksamkeit  treten.
Bis  dahin  bleiben  die  erwähnten  Verträge  in  Kraft.
Berlin  den  30.  März  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

21*
        <pb n="180" />
        —  160  —

Bekanntmachung,
betreffend
die  Prüfung  der  Thierärzte.

Auf  Grund  der  Bestimmungen  im  §.  29  der  Gewerbe-Ordnung    vom  21.  Juni  1869  (Bundes-Gesetzbl.
S.  245)  hat  der  Bundesrath  beschlossen,  wie  folgt:

I.  Zentralbehörden,  welche  Approbationen  ertheilen.

§.  1.

Zur  Ertheilung  der  Approbation  als  Thierarzt  für  das  Reichsgebiet  sind  nur  die  Zentralbehörden
derjenigen  Bundesstaaten  befugt,  welche  eine  oder  mehrere  thierärztliche  Lehranstalten  haben,  mithin  zur  Zeit
die  zuständigen  Ministerien  von  Preußen,  Bayern,  Königreich  Sachsen,  Württemberg  und  Hessen.

Die  Approbation  wird  nach  dem  beigefügten  Formular  ausgestellt.

II.  Vorschriften  über  den  Nachweis  der  Befähigung.

§. 2.


Die  Approbation  als  Thierarzt  darf  nur  denjenigen  Kandidaten  ertheilt  werden,  welche  die  thierärztliche
  Prüfung  vollständig  bestanden  haben.

§.  3.
Die  Prüfung  besteht  in  der  naturwissenschaftlichen  Prüfung  (§§.  5  bis  11)  und  in  der  thierärztlichen
  Fachprüfung  (§§.  12  bis  23).



§.  4.
Die  Ablegung  der  Prüfung  hat  bei  einer  deutschen  thierärzlichen  Lehranstalt  zu  erfolgen.
Die  Prüfungsbehörde  besteht  aus  dem  Direktor  und  dem  Lehrerkollegium  der  Anstalt  unter  Hinzutritt
  derjenigen  Personen,  welche  von  der  zuständigen  Zentralbehörde  etwa  noch  beigeordnet  werden.

Die  Zusammensetzung  der  Kommissionen  für  die  Prüfung  in  den  einzelnen  Prüfungsfächern  geschieht
  nach  Maßgabe  der  Anordnungen  der  zuständigen  Zentralbehörde.

Die  obere  Leitung  der  gesammten  Prüfungsverhandlungen  liegt  dem  Direktor  der  Anstalt  ob.

§.  5.
A.  Naturwissenschaftliche  Prüfung.
1.  Bedingungen  der  Zulassung.
Die  Zulassung  zur  naturwissenschaftlichen  Prüfung  ist  bedingt  durch  den  Nachweis,  daß  der  Kandidat
a)  die  erforderliche  wissenschaftliche  Vorbildung  besitzt.  —  Derselbe  ist  zu  führen  durch  das  Zeugniß
der  Reife  für  die  Prima  eines  Gymnasiums  oder  einer  Realschule  erster  Ordnung,  bei  welcher

das  Latein  obligatorischer  Unterrichtsgegenstand  ist,  oder  einer  durch  die  zuständige  Zentralbehörde
als  gleichstehend  anerkannten  höheren  Lehranstalt;  —

b)  nach  erlangter  wissenschaftlicher  Vorbildung  mindestens  drei  Semester  hindurch  thierärztliche  oder
andere  höhere  wissenschaftliche  deutsche  Lehranstalten  besucht  hat.

§.  6.
2.  Meldung.
Die  Termine  für  die  Meldung  zur  naturwissenschaftlichen  Prüfung,  sowie  für  die  Abhaltung  der
letzteren  werden  für  jede  thierärztliche  Lehranstalt  durch  den  Direktor  festgestellt.

Die  Meldung  hat  unter  Beifügung  beglaubigter  Zeugnisse  über  die  Erfüllung  der  Bedingungen  der
Zulassung  (§.  5.  a  und  b)  bei  dem  Direktor  zu  erfolgen.
        <pb n="181" />
        —  161  —

§.  7.
3.  Prüfungsfächer  und  Verfahren  bei  der  Prüfung.

Die  Fächer,  auf  welche  sich  die  Prüfung  zu  erstrecken  hat,  sind:

Anatomie  der  Hausthiere  mit  Einschluß  der  Histologie,  Physiologie,  Botanik,  Chemie,  Physik,
Zoologie.  

Die  Prüfung  ist  mündlich  und  öffentlich;  dieselbe  hat  den  Zweck,  zu  ermitteln,  ob  der  Kandidat  die
für  das  Studium  der  thierärztlichen  Fächer  erforderlichen  Kenntnisse  in  den  genannten  naturwissenschaftlichen
Disziplinen  besitzt.

Die  Prüfung  darf  zu  gleicher  Zeit  mit  mehr  als  vier  Kandidaten  nicht  vorgenommen  werden.

Die  Prüfungskommission  besteht  aus  dem  Direktor  der  thierärzlichen  Lehranstalt  als  Vorsitzenden
und  mindestens  drei  Mitgliedern.

Ueber  den  Verlauf  der  Prüfung  eines  jeden  Kandidaten  wird  ein  vollständiges  Protokoll  für  jedes
einzelne  Prüfungsfach  ausgenommen  und  von  der  Kommission  vollzogen.

§.  8.
Die  Prüfung  in  der  Chemie  und  Physik  im  tentamen  physicum  der  Mediziner  oder  in  der  pharmazeutischen
  Approbationsprüfung  kann  als  Aequivalent  der  entsprechenden  Fächer  der  naturwissenschaftlichen
Prüfung  an  den  thierärztlichen  Lehranstalten  anerkannt  werden.

§.  9.
4.  Feststellung  des  Ergebnisses.

Ueber  den  Ausfall  der  Prüfung  in  jedem  der  vorbezeichneten  Fächer  (§.  7)  wird  eine  Zensur  ertheilt.
  Die  anzuwendenden  Bezeichnungen  sind:  sehr  gut  (1)  —  gut  (2)  —  genügend  (3)  ungenügend  (4)
—  schlecht  (5)  —.

Die  Zensuren  in  den  einzelnen  Prüfungsfächern  werden  von  der  Prüfungskommission  durch  Stimmenmehrheit
  festgestellt.  Bei  Stimmengleicheit  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

Der  Kandidat  hat  die  Prüfung  bestanden,  wenn  er  in  jedem  einzelnen  Prüfungsfache  mindestens
die  Zensur  „genügend“  erhalten  hat.

Als  Schlußzensur  darf  „sehr  gut“  nur  gegeben  werden,  wenn  der  Kandidat  in  der  Mehrzahl  der
Prüfungsfächer  „sehr  gut“  und  in  allen  übrigen  Fächern  „gut“;

die  Schlußzensur  „gut“  nur  dann,  wenn  er  in  der  Mehrzahl  der  Prüfungsfächer  „gut"  oder  wenigstens
in  der  Hälfte  der  Fächer  „sehr  gut“,  und  in  allen  übrigen  mindestens  „genügend“  bestanden  hat.

Die  Schlußzensur  „genügend"  ist  zu  ertheilen,  wenn  der  Kandidat  in  der  Mehrzahl  der  Prüfungsfächer
  die  Zensur  „genügend“  und  in  keinem  Fache  die  Zensur  „ungenügend“  oder  „schlecht“  erhielt.

Die  Schlußzensur  „ungenügend“  wird  ertheilt,  wenn  der  Kandidat  nicht  in  allen  Prüfungsfächern
mindestens  „genügend“  bestand.

Hat  der  Kandidat  in  mehr  als  zwei  Prüfungsfächern  „ungenügend“,  oder  in  mehr  als  einem
Prüfungsfache  „schlecht",  oder  in  einem  Prüfungsfache  „schlecht“  und  in  einem  anderen  „ungenügend“  erhalten,
  so  darf  nur  die  Schlußzensur  „schlecht“  ertheilt  werden.

§.  10.
5.  Wiederholung.

Hat  der  Examinand  die  Schlußzensur  „ungenügend“  erhalten,  so  ist  ihm  die  Wiederholung  der
Prüfung  nach  Ablauf  von  drei  Monaten  zu  gestatten;  dieselbe  erstreckt  sich  nur  auf  diejenigen  Fächer,  in
welchen  der  Kandidat  in  der  ersten  Prüfung  „ungenügend“  oder  „schlecht“  bestanden  hat.

Bei  der  Schlußzensur  „schlecht“  ist  die  Wiederholung  erst  nach  Ablauf  eines  Jahres  zulässig  und
auf  sämmtliche  Prüfungsfächer  auszudehnen.

Eine  mehr  als  einmalige  Wiederholung  der  Prüfung  ist  nur  mit  ausdrücklicher  Genehmigung  der
zuständigen  Zentralbehörde  statthaft.
        <pb n="182" />
        —  162  —

§.  11.
6.  Gebühren.

Die  Gebühren  für  die  naturwissenschaftliche  Prüfung  betragen  20  Mark,  für  die  Wiederholung  der
Prüfung  in  einzelnen  Fächern  10  Mark.

§.  12.
B.  Fachprüfung.
1.  Bedingungen  der  Zulassung.
Die  Zulassung  zur  Fachprüfung  ist  bedingt  durch  den  Nachweis,  daß  der  Kandidat
a)  die  naturwissenschaftliche  Prüfung  bestanden,
b)  nach  deren  Ablegung  mindestens  3  Semester  deutsche  thierärztliche  Lehranstalten,  im  ganzen  aber

mindestens  7  Semester  thierärztliche  oder  andere  höhere  wissenschaftliche  deutsche  Lehranstalten
besucht  und  auf  denselben  das  Studium  der  nachstehend  verzeichneten  Fächer  erledigt  hat:

Anatomie  ber  Hausthiere  und  Histologie,  nebst  anatomischen  und  histologischen  Uebungen,

Physiologie,

Botanik,  (Anatomie  und  Physiologie  der  Pflanzen,  Uebersicht  der  Systeme,  Uebungen  im
Bestimmen  der  Pflanzen),

Chemie,  anorganische  und  organische  mit  Uebungen,

Physik,  

Zoologie,

Allgemeine  Pathologie  und  Therapie,

materia  medica  nebst  Toxikologie,

Pharmakologie  und  pharmazeutische  Uebungen,

Pathologische  Anatomie  nebst  pathologisch-anatomischen  Demonstrationen  und  Sektionen,

Spezielle  Pathologie  und  Therapie,

Chirurgie,

Akiurgie  nebst  Operationsübungen,

Theorie  des  Hufbeschlages  nebst  praktischen  Uebungen,

Diätetik,

Thierzuchtlehre  nebst  Gestütkunde,

Geburtshülfe  nebst  Uebungen  am  Phantom,

Lehre  vom  Exterieur  des  Pferdes  und  der  übrigen  Arbeitsthiere,

Veterinärpolizei  (mit  Berücksichtigung  der  öffentlichen  Gesundheitspflege)  und  Seuchenlehre,

Gerichtliche  Thierarzneikunde,

Geschichte  der  Thierheilkunde,

Spitalklinik  (als  Praktikant),

Ambulatorische  Klinik.

§.  13.
2.  Meldung.
Die  Termine  für  die  Meldung  zur  Fachprüfung,  sowie  für  die  Abhaltung  der  letzteren,  werden  für
jede  thierärztliche  Lehranstalt  durch  die  zuständige  Zentralbehörde  festgestellt.
Die  Meldung  hat  unter  Beifügung  beglaubigter  Zeugnisse  über  die  Erfüllung  der  Bedingungen  der
Zulassung  (§.  12.  a  und  b)  und  eines  kurzen  Lebenslaufs  bei  dem  Direktor  zu  erfolgen.  
Die Termine für die Abhaltung der einzelnen Prüfungsabschnitte (§. 14) bestimmt der Direktor.

§. 14.
3.  Prüfungsabschnitte  und  Verfahren  bei  der  Prüfung.
Die  Prüfung  ist  öffentlich.  Dieselbe  zerfällt  in  folgende  Abschnitte:
I.  die  anatomische,  physiologische  und  pathologisch-anatomische  Prüfung;
        <pb n="183" />
        —  163  —

II.  die  klinische  Prüfung:
1.  die  medizinisch-klinische,
2.  die  chirurgisch-klinische,
3.  die  operative,
4.  die  pharmazeutische;
III.  die  Schlußprüfung.
§.  15.
Die  Prüfung  in  den  einzelnen  Prüfungsabschnitten  hat  in  unmittelbarer  Aufeinanderfolge  und  bei
ein  und  derselben  Prüfungsbehörde  stattzufinden.
Zu  einem  folgenden  Prüfungsabschnitte  darf  jedoch  nur  derjenige  Kandidat  zugelassen  werden,
welcher  den  vorhergehenden  bestanden  hat.

§.  16.  

  In  der  anatomischen,  physiologischen  und  pathologisch-anatomischen  Prüfung  (§.  14.  I.)  hat  der
Kandidat:

1.  eine  der  Körperhöhlen  irgend  eines  Thieres  im  Beisein  der  Examinatoren  zu  öffnen  und  deren
Inhalt  zu  demonstriren;
2. ein  osteologisches  und  ein  splanchnologisches  Präparat  ex  tempore  zu  beschreiben  und  zu
erläutern;
3. ein  anatomisches  Präparat  unter  Klausur  oder  Aufsicht  anzufertigen  und  zu  demonstriren;
4. ein  histologisches  Präparat  vor  den  Augen  der  Examinatoren  anzufertigen  und  zu  erklären;
5. eine  physiologische  Aufgabe  ex  tempore  durch  mündlichen  Vortrag  abzuhandeln;
6. entweder  die  Sektion  der  Leiche  eines  kranken  Thieres  bezw.  einer  Körperhöhle  auszuführen,  oder
ein  pathologisch-anatomisches  Präparat  zu  demonstriren,  und  in  beiden  Fällen  den  Befund  zu
Protokoll  zu  diktiren;  ferner  ein  pathologisch-anatomisches  Präparat  für  das  Mikroskop  anzufertigen
  und  zu  demonstriren.
Die  anatomischen  und  physiologischen  Aufgaben  werden  von  den  Kandidaten  durch  das  Loos  gezogen.
Die  Kommission  für  diesen  Abschnitt  besteht  aus  drei  Examinatoren.

§.  17.

In  der  klinischen  Prüfung  (§.  14.  II.)  hat  der  Kandidat:

1.  ein  ihm  in  der  Regel  auf  drei  Tage  zu  überweisendes,  an  einer  inneren  Krankheit  leidendes
Thier  zu  untersuchen  und  nach  Feststellung  der  Diagnose  zu  behandeln;

2.  ein  an  einer  chirurgischen  Krankheit  leidendes  Thier  zu  untersuchen  und  nach  Feststellung  der
Diagnose  mindestens  3  Tage  lang  zu  behandeln.

In  beiden  Fällen  hat  der  Kandidat  sofort  eine  Krankheitsgeschichte  in  wissenschaftlicher  Form  unter

Klausur  auszuarbeiten.

Die  mündliche  Prüfung  über  jeden  Fall  findet  erst  nach  der  schriftlichen  Bearbeitung  statt.

Die  bei  der  Behandlung  anzuwendenden  Arzneien  hat  der  Kandidat  selbst  anzufertigen.

Ferner  hat  der  Kandidat

3.  drei  Operationen,  von  denen  sich  eine  auf  den  praktischen  Hufbeschlag  beziehen  muß,  zu  demonstriren
  und  praktisch  auszuführen;

4.  zwei  ihm  vorzulegende  frische  oder  getrocknete  offizinelle  Pflanzen  oder  Pflanzentheile  zu  demonstriren,
  auch  zwei  ihm  vorzulegende  chemisch-pharmazeutische  Präparate  nach  Bestandtheilen,  Darstellung
  u.  s.  w.  zu  erklären.  Außerdem  hat  der  Kandidat  in  Gegenwart  der  Examinatoren
zwei  ihm  gestellte  Aufgaben  zur  Verschreibung  verschiedener  Arzneiformen  schriftlich  zu  lösen  und
über  die  Wirkung  und  Anwendung  einzelner  Arzneimittel  Auskunft  zu  geben.

Die  Operationen  (3),  sowie  die  zu  demonstrirenden  pflanzlichen  und  chemisch-pharmazeutischen  Präparate

  (4)  werden  durch  das  Loos  bestimmt.

Die  Prüfungskommission  für  jedes  Prüfungsfach  (1—  4)  besteht  aus  zwei  Examinatoren.

§.  18.

Die  Schlußprüfung  (§.  14.  III.)  kann  sich  auf  alle  thierärztlichen  Fächer  erstrecken,  soweit  sie  nicht

schon  in  den  vorangegangenen  Prüfungsabschnitten  spezieller  Gegenstand  der  Prüfung  gewesen  sind.
        <pb n="184" />
        —  164  —

Die  Prüfung  darf  zu  gleicher  Zeit  mit  mehr  als  vier  Kandidaten  nicht  vorgenommen  werden.
Dieselbe  ist  unter  dem  Vorsitz  des  Direktors  durch  mindestens  drei  Examinatoren  zu  bewirken.

Jeder  Examinator  hat  auf  die  Prüfung  des  einzelnen  Kandidaten  eine  Zeit  von  10—  15  Minuten
zu  verwenden.

§.  19.
Ueber  die  mündlichen  Prüfungen  jedes  Kandidaten  wird  ein  besonderes  Protokoll  unter  Anführung
der  Prüfungsgegenstände  aufgenommen  und  von  dem  Vorsitzenden  und  den  betheiligten  Examinatoren
vollzogen.

§.  20.
4.  Feststellung  des  Ergebnisses.

Für  jedes  Prüfungsfach  wird  eine  Zensur  und  für  jeden  Prüfungsabschnitt  eine  Hauptzensur  ertheilt.
Die  Zensuren  für  die  einzelnen  Prüfungsfächer  werden  von  demjenigen  Mitgliede  der  Prüfungskommission,
  welches  das  betreffende  Fach  vertritt,  vorgeschlagen  und  durch  Stimmenmehrheit  festgestellt;  bei

Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme  des  Fachlehrers.
Die  Bezeichnung  und  Feststellung  der  Zensuren  erfolgt  im  übrigen  nach  den  im  §.  9  gegebenen

Vorschriften.
§.  21.
5.  Wiederholung.

Hat  der  Examinand  in  einem  der  Prüfungsabschnitte  die  Hauptzensur  „ungenügend“  erhalten,  so
kann  ihm  die  Wiederholung  der  Prüfung  bereits  nach  Ablauf  von  4  Wochen  gestattet  werden,  falls  er  nur
in  einem  Prüfungsfache  „ungenügend“  bestanden  hat;  anderen  Falles  ist  die  Wiederholung  erst  nach  Ablauf
von  6  Monaten  zulässig.  
  Bei  der  Hauptzensur  „schlecht“  darf  die  Wiederholung  der  Prüfung  erst  nach  Ablauf  eines  Jahres
stattfinden.

Die  Wiederholung  erstreckt  sich,  wenn  der  Kandidat  nur  in  einem  Prüfungsfache  eine  geringere
Zensur  als  „genügend“  erhalten  hat,  auf  das  betreffende  Fach,  andernfalls  auf  den  Prüfungsabschnitt.

Die  Wiederholung  muß  spätestens  in  dem  folgenden  Prüfungsjahre  stattfinden,  widrigenfalls  sie  sich
auch  auf  die  früher  bestandenen  Theile  der  Prüfung  zu  erstrecken  hat.  

Eine  mehr  als  einmalige  Wiederholung  der  Fachprüfung  ist  nur  mit  ausdrücklicher  Genehmigung
der  zuständigen  Zentralbehörde  statthaft.  

  §.  22.
Die  schriftlichen  Prüfungsarbeiten  und  Prüfungsprotokolle  sind  nach  jeder  Prüfung  der  zuständigen
Zentralbehörde  einzusenden.

§.  23.
6.  Gebühren.

  Die  Gebühren  für  die  Fachprüfung  betragen  60  Mark.  Hiervon  entfallen  auf  jeden  Prüfungsabschnitt
  und  auf  Verwaltungskosten  je  15  Mark.

Tritt  ein  Kandidat  während  der  Prüfung  zurück,  so  werden  ihm  die  Gebühren  für  diejenigen  Abschnitte,
  in  denen  er  die  Prüfung  noch  nicht  begonnen  hat,  wiedererstattet.

§.  24.
C.  Schlußzensur.

Die  Schlußzensur  wird  ertheilt,  nachdem  die  Prüfung  in  sämmtlichen  Abschnitten  bestanden  ist.
Dieselbe  wird  auf  Grund  der  Zensuren  für  die  einzelnen  Fächer  der  Fachprüfung  von  sämmtlichen  bei  der
letzteren  betheiligt  gewesenen  Examinatoren  durch  Stimmenmehrheit  festgestellt.

Die  Zensuren,  welche  ertheilt  werden  dürfen,  sind  „sehr  gut“  (1),  „gut“  (2)  und  „genügend“  (3).

Die  Feststellung  des  Prädikats  erfolgt  nach  den  im  §.  9  gegebenen  Vorschriften.
        <pb n="185" />
        —  165  —

III.  Schluß-  und  Uebergangsbestimmungen.

§.  25.  
Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  in  Ausnahmefällen  in  Uebereinstimmung  mit  der  zuständigen
Landesregierung  von  einzelnen  der  Bedingungen  für  die  Zulassung  zu  den  Prüfungen  (§§.  5  und  12)  Dispensation
  zu  ertheilen.
§.  26.
Nach  dem  Schluß  der  Fachprüfung  im  Sommerhalbjahr  werden  die  Namen  der  im  letzten  Jahre
Approbirten  von  der  die  Approbation  ausstellenden  Behörde  dem  Reichskanzler-Amt  mitgetheilt.

§.  27.

Die  gegenwärtigen  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  Oktober  1879  in  Kraft.

Diejenigen  Kandidaten  der  Thierheilkunde,  welche  bereits  vor  dem  1.  Oktober  1879  das  Studium
der  Thierheilkunde  begonnen  haben,  sind  zu  den  Prüfungen  auch  dann  zuzulassen,  wenn  sie  nur  das  im
§.  3.  III.  der  Bekanntmachung  vom  25.  September  1869  (Bundes-Gesetzbl.  S.  635)  bezeichnete  Maß
wissenschaftlicher  Vorbildung  besitzen.

Von  der  Verpflichtung  zur  Ablegung  der  naturwissenschaftlichen  Prüfung  sind  diejenigen  Kandidaten
entbunden,  welche  bereits  vor  der  Veröffentlichung  dieser  Bekanntmachung  an  einer  thierärztlichen  Lehranstalt
inskribirt  sind,  dieselben  sind  dagegen  bei  der  Schlußprüfung  auch  in  den  Naturwissenschaften  zu  prüfen.

§.  28.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  finden  auf  die  zum  Dienste  im  Reichsheere  bestimmten  Roßärzte
mit  nachfolgenden  Vorbehalten  Anwendung:

a)  die  Militär-Eleven  sind  von  der  Prüfung  im  Hufbeschlage  zu  entbinden,  falls  sie  eine  solche
Prüfung  an  einer  Militär-Roßarztschule  oder  an  einer  andern  thierärztlichen  Lehranstalt  bereits
bestanden  haben;

b)  dieselben  sind,  falls  sie  das  Studium  der  Thierheilkunde  vor  dem  1.  Oktober  1881  beginnen,  zu
den  Prüfungen  auch  dann  zuzulassen,  wenn  sie  nur  das  durch  die  bisherigen  Vorschriften  erforderte
  Maß  wissenschaftlicher  Vorbildung  besitzen.

§.  29.
Alle  früheren  über  die  Prüfung  der  Thierärzte  ergangenen  Vorschriften  sind  aufgehoben.

 

Thierärztlicher  Approbationsschein.

Nachdem  Herr ..... 
aus .....
die  thierärztliche  Prüfung  vor  der .....  Prüfungskommission
zu  .....    bestanden  hat,


wird  ihm  hierdurch

die  Approbation  als  Thierarzt
im  Gebiete  des  Deutschen  Reichs  in  Gemäßheit  des  §.  29  der  Gewerbe-Ordnung  des  Deutschen  Reichs  ertheilt.

Berlin,  den  27.  März  1878.  
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

22
        <pb n="186" />
        —  166  —

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Horneburg  im  Hauptamtsbezirk  Stade  ist  vom  1.  d.  M.
ab  in  eine  Steuer-Rezeptur  umgewandelt.

 

Dem  Fürstlich  schwarzburgischen  Steueramte  zu  Arnstadt  ist  vom  1.  d.  M.  ab  die  Befugniß  zur  Abfertigung
von  Begleitscheingütern  unter  Eisenbahnwagen-Verschluß  verliehen  worden.  

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  Verzeichniß  der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und  der  Seeschiffer  für  große  und
für  kleine  Fahrt  —  Central-Blatt  für  1877  S.  105  ff.  und  S.  497  —  wird  unter  C.  I.  2  (In  der

Provinz  Pommern)  dahin  geändert,  daß  in  der  dritten  Spalte  statt  „Regierungsrath  Riemenschneider  zu
Stralsund“  zu  setzen  ist:

„Regierungsrath  Müller  zu  Stralsund“.
Berlin,  den  2.  April  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

6.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

Beitritt  der  Argentinischen  Republik  zum  Allgemeinen  Postverein.

Zum  1.  April  tritt  die  Argentinische  Republik  dem  Allgemeinen  Postverein  bei.  Das  Porto
für  Briefsendungen  nach  der  Argentinischen  Republik  beträgt  vom  obigen  Zeitpunkte  ab  für  frankirte  Briefe
40  Pfennig  für  je  15  Gramm;  für  Postkarten  20  Pfennig;  für  Drucksachen,  Waarenproben  und  Geschäftspapiere
  10  Pfennig  für  je  50  Gramm.  Für  unfrankirte  Briefe  kommen  60  Pfennig  für  je  15  Gramm  zur
Erhebung.  Die  Einschreibgebühr  beträgt  20  Pfennig;  für  die  Beschaffung  eines  Rückscheins  tritt  eine  weitere
Gebühr  von  20  Pfennig  hinzu.

Berlin,  den  23.  März  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.
        <pb n="187" />
        —  167  —
Bücher  und  Photographien  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Zufolge  einer  Mittheilung  der  Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  unterliegen  Bücher
und  Photographien  in  den  Vereinigten  Staaten  in  der  Regel  einem  Eingangszoll  und  dürfen  mit  der
Briefpost  dahin  nicht  eingeführt  werden.  Zollfrei  und  somit  zulässig  zur  Versendung  mit  der  Briefpost
nach  den  Vereinigten  Staaten  sind  jedoch:  Bücher,  welche  früher  als  innerhalb  der  letzten  20  Jahre  gedruckt
sind,  Flugschriften,  Zeitschriften  und  ähnliche  Veröffentlichungen,  sofern  dieselben  lediglich  für  den  Gebrauch
des  Empfängers  bestimmt  sind,  sowie  überhaupt  Bücher  bis  zum  Werth  von  1  Dollar;  endlich  Photographien
bei  der  Versendung  in  beschränkter  Anzahl,  sofern  dieselben  ausschließlich  für  den  Empfänger  oder  für  Verwandte
  und  Freunde  des  Absenders  bestimmt  sind.  —  Bücher  und  Photographien,  welche  nach  Vorstehendem
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  dem  Eingangszoll  unterliegen  und  nichtsdestoweniger  mit  der
Briefpost  dahin  abgeschickt  sind,  werden  von  der  amerikanischen  Postverwaltung  als  unbestellbar  nach  dem
Aufgabeort  zurückgesandt.
Berlin,  den  25.  März  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

7.    Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Karl  Bluhm  zum
Konsul  in  Vera-Cruz  zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Philbrick  in  Key-West  (Florida)  ist  die  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste
  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="188" />
        <pb n="189" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.



Berlin,  Freitag,  den  12.  April  1878.

No.  15.







Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennungen



von  Mitgliedern  der  Disziplinarkammern;  —  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  Seite  169
2. Münz-,  Bank-  und  Papiergeld-Wesen:  Uebersicht  über  die
Ausprägung  von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
  —  Bekanntmachung,  betreffend  den  Aufruf  und  die
Einziehung  der  von  der  vormaligen  Preußischen  Bank  ausgegebenen
  Einhundertmarknoten.  —  Bekanntmachung,  betreffend
  den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  Einhundertmarknoten
  der  Rostocker  Bank;  —  Status  der  deutschen
Notenbanken  Ende  März  1878;  —  Nachweisung  der  bis
Ende  März  1878  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,
betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen  172
3. Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweis  der  Tabacksverzollungen
  im  deutschen  Zollgebiete  für  die  Zeit  vom  1.  Januar






bis  einschließlich  31.  März  1878;  —  Nachweisung  der  Einnahme
  an  Wechselstempelstener  in  den  Monaten  April
1877  bis  März  1878;  Bestellung  eines  Reichsbevollmächtigten
  und  von  Stations-Kontrolören  178
4. Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes,
Beginn  einer  Seeschiffer-  und  einer  Seesteuermanns-Prüfung;
  —  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Seemannsämter
  ꝛc.  182
5. Post-  und  Telegraphen-Wesen:  See-Postverbindung  mit  Norwegen;
  —  Uebersicht  über  die  während  des  ersten  Vierteljahres
  1878  eingerichteten  und  aufgehobenen  Post-Anstalten;

—  desgl.  Telegraphen-Anstalten    185
6. Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen
  .  191

7. Konsulat-Wesen:  Ernennung;    —  Exequatur-Ertheilung  192

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (R.-G.-Bl.  S.  61)  in  Gemäßheit  der  vom
Bundesrath  vollzogenen  Wahlen  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern
1.  in  Königsberg
den  Königlich  preußischen  Intendantur-Rath  Zimmermann  daselbst;
2.  in  Köslin
den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Zimmer  daselbst;
3.  in  Stettin
den  Königlich  preußischen  Intendantur-Assessor  Kelch  daselbst;
4.  in  Posen
a)  den  Königlich  preußischen  Appellationsgerichtsrath  Paeschke  daselbst,
b)  den  Königlich  preußischen  Appellationsgerichtsrath  Hilse  daselbst,
e)  den  Königlich  preußischen  Intendantur-Rath  Zander  daselbst;

23
        <pb n="190" />
        —  170  —

5.  in  Magdeburg

den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Meier  daselbst;

6.  in  Breslau

den  Königlich  preußischen  Stadtgerichtsrath  Ernst  Konrad  Vietsch  daselbst;

7.  in  Münster

a)  den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Abels  daselbst,
b)  den  Königlich  preußischen  Kreisrichter  Wolff  daselbst;

8.  in  Schleswig  und  Lübeck

den  Kaiserlichen  Marine-Auditeur,  Justizrath  Loos  in  Kiel;

9.  in  Leipzig

den  Königlich  sächsischen  Bezirksgerichtsrath  Karl  Heinrich  Pusch  daselbst,
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Reichs-  bezw.  Staatsämter  zu  ernennen.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:
















1. der  Arbeiter  Veit  Müller,  geboren  am  8.  Februar  1859  zu  Schirz,  ortsangehörig  zu
Leithen  (Bezirk  Königinhof  in  Böhmen),
2. der  Schneider  Josef  Heitmaneck,  geboren  am  19.  März  1829  zu  Bistrau  (Bezirk  Pardubitz
  in  Böhmen)  und  ortsangehörig  daselbst,
3. der  Weber  Josef  Elsner,  geboren  am  19.  März  1852  zu  Petersdorf  (Bezirk  Jägerndorf
in  Oesterreichisch-Schlesien)  und  ortsangehörig  daselbst,
4. der  Müller  Karl  Wimmer  aus  Groß-Aupa  in  Böhmen,  23  Jahre  alt,
zu  1  bis  4  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom
bezw.  (zu  1  und  2)  11.,  18.  und  21.  März  d.  J.,
5. der  Lackirer  Anton  Richter  aus  Kreibitz  (Bezirk  Rumburg  in  Böhmen),  21  Jahre  alt,
6. der  Fabrikarbeiter  Wilhelm  Duffek  aus  Soor  (Bezirk  Trautenau  in  Böhmen),  20  Jahre  alt,
7. der  Lackirer  Karl  Resch  aus  Sternberg  bei  Olmütz  in  Mähren,  23  Jahre  alt,
8. der  Schlossergeselle  Anton  Liska,  geboren  zu  Schuzic  (Kreis  Czaslau  in  Böhmen),  ortsangehörig
  zu  Pobieschowitz  (Kreis  Pardubitz  daselbst),  23  Jahre  alt,
9. der  Schlossergeselle  Josef  Benisch  aus  Karlsberg  bei  Olmütz  in  Mähren,  29  Jahre  alt,
zu  5  bis  9  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom
bezw.  (zu  5  und  6)  4.,  5.,  8.  und  12.  März  d.  J.,
10. der  Korkschneider  Karl  Thowald  Lund,  geboren  zu  Kopenhagen,  25  Jahre  alt,
11. der  Holzschuhmacher  Hans  Peter  Andersen,  geboren  am  16.  Juli  1853  zu  Stilling,
ortsangehörig  zu  Skibne  auf  Seeland  (Dänemark),
12. der  Arbeiter  Marinus  Wilhelm  Schmökke,  geboren  am  1.  Februar  1858  zu  Klassenborg
in  Jütland,
zu  10  bis  12  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig
vom  bezw.  26.  und  (zu  11  und  12)  28.  März  d.  J.,
13. der  Weber  Heinrich  Achterberg,  geboren  zu  Veenendaal  in  den  Niederlanden,  31  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Osnabrück  vom  25.  März  d.  J.,
14. der  Tischlergeselle  Josef  Tomann  aus  Drosau  (Bezirk  Klattau  in  Böhmen),  20  Jahre  alt
        <pb n="191" />
        171

15. der  Kupferschmiedegeselle  Ignaz  Pauzenberger  aus  Oberdorf  (Bezirk  Schärding  in  Ober-Oesterreich),
  geboren  1845,
zu  14  und  15  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf
vom  19.,  bezw.  23.  März  d.  J.,
16. der  Buchdrucker  Chaim  Rappaport, geboren 1854 zu Stanislau in Galizien und ortsangehörig
  daselbst,
17. der  Maler  Franz  Jahoda,  geboren  zu  Komorn,  ortsangehörig  zu  Brcring  (Bezirk  Pilgram
in  Ungarn),  39  Jahre  alt,
zu  16  und  17  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Neustadt  a./H.
vom  21.  März  d.  J.,
18. der  Riemer  Bartholomäus  Oehlschmid  aus  Mottowitz  (Bezirk  Klattau  in  Böhmen),
44  Jahre  alt,
19. der  Webergeselle  Josef  Rinesch,  geboren  1844  zu  Sirbicich,  ortsangehörig  zu  Hawlowitz
(Bezirk  Taus  in  Böhmen),
zu  19  und  20  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Kötzting  vom
6.,  bezw.  18.  März  d.  J.,
20. die  Tagelöhners-Wittwe  Helene  Enstöckl,  geboren  zu  Mauerkirchen,  ortsangehörig  zu  St.
Florian  (Bezirk  Schärding  in  Ober-Oesterreich,  49  Jahre  alt,
21. der  Händler  Johann  Maleritsch  aus  Tuschenthal  (Bezirk  Tschernembl  in  Krain,  Oesterreich),
  20  Jahre  alt,
zu  20  und  21  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Passau  vom
22.  Dezember  v.  J.  (ausgeführt  im  Januar  d.  J.)  bezw.  2.  März  d.  J.,
22. die  Zigeunerfamilie:
a.  Georg  Schneeberger  aus  Gujar  (Bezirk  Malaczka,  Komitat  Preßburg  in  Ungarn),
geboren  1847,
b.  dessen  Ehefrau  Anna,  geboren  1857  zu  Theia  (Bezirk  Watthofen  in  Böhmen),
c.  deren  Mutter  Anna  Endres,  geboren  1827  zu  Neu-Bystrice  (Bezirk  Neuhaus  in
Böhmen),
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Scheinfeld  vom  14.  Februar
  d.  J.,
23. der  Tagelöhner  Josef  Klinger,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Henne  bei  Böhmisch-Kamnitz
in  Böhmen,  36  Jahre  alt,
24. der  Steinsetzer  Julius  Pohl,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Bensen  (Beneschau)  bei  Bodenbach
  in  Böhmen,  34  Jahre  alt,
zu  23  und  24  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu
Dresden  vom  1.,  bezw.  12.  März  d.  J.,
25. der  Metzger  Josef  Sandner  aus  Prag,  50  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Großherzoglich
hessischen  Kreisamts  zu  Alsfeld  vom  23.  März  d.  J.,
26. der  Drahtbinder  Andreas  Schutack,  geboren  1841  zu  Neszlusa  (Komitat  Trencsin  in
Ungarn),  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern  zu
Schwerin  vom  6.  März  d. J.,
27. der  Weber  Wenzel  Nowack  aus  Majelowitz  in  Böhmen,  39  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des
Großherzoglich  sächsischen  Bezirksdirektors  zu  Neustadt  a./Orla  vom  11.  März  d.  J.,

            und  

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  1  bis  9,  13,  15,  17,  19,  22,  24,  26  und  zu  27  wegen  Landstreichens  und
Bettelns,  zu  10  bis  12  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,

zu  14,  16,  18,  21  und  zu  25  wegen  Landstreichens  (zu  18  auch  wegen  Betrugs),

zu  20  wegen  Landstreichens  und  Vergehens  wider  die  Sittlichkeit,

zu  23  wegen  Landstreichens  und  Anstiftung  zur  Fälschung  von  Legitimationspapieren

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

23*
        <pb n="192" />
        172

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  13.  März
d.  J.  verfügte  Ausweisung  des  Bäckergesellen  Ludwig  Gottwald  Schlatter  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt
  von  1878  S.  152  Zff.  7)  ist,  nachdem  sich  nachträglich  herausgestellt  hat,  daß  der  ꝛc.  Schlatter  im
Besitz  der  Reichsangehörigkeit  ist,  zurückgenommen  worden.





2. Münz-, Bank- und Papiergeld-Wesen.





Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  6.  April  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold-
  und  Silbermünzen.







      









  



















































Goldmünzen    Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom    Hiervon
31.  März  bis  6.  April  1878  auf  Privat-      Fünfzig-  Zwanzig-Halbe
  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-    
sind  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen            Pfennig-  Pfennigin:
  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.  M.
a)  Berlin  1052140      —  —  1052140      —  —  90531    —  —  — —
b)  Hannover  —  —  —  —  —  —  —  —  —  — —
c)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  — —
d)  München.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  — —
e)  Dresden  —      —  —  —  —  —  —  —  — —
f)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  31341  —  —  — 
g)  Karlsruhe  —    —    —  —  53819    —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  1238180    —  —  1238180      —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  2290320    —   2290320      —  —  175691    —  —  — 
2. Vorher waren geprägt 1184305400 365365510 27969925 258029600 71653095 97810892 148672470 71486552,00 35717922,80
3.  Gesammt-Ausprägung  1186595720      365365510      27969925    260319920    71653095    97810892    148848161    71486552,00    35717922,80  
Hiervon  wieder  eingezogen  91140  69490    80    680  362  418  164,00  204,60
4.  Bleiben 1186504580      365296020    27969845    260319920    71652415    97810530    148817743    71486388,00      35717718,20  
1579770445      M.  425514794,20      M.

Vom  24.  bis  31.  März  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876
Zusammen          



in Münzen

für — M. 

,, 28742638,31  M.  

für 28742638,31 M.





in  Barren

für 2081511,63 M.
„  238805001,42    M.

      

  





für  240886513,05      M.
        <pb n="193" />
        —  173  —

Bekanntmachung,
betreffend

den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  von  der  vormaligen  Preußischen  Bank  ausgegebenen
Einhundertmarknoten.  

Auf  Grund  des  §.  6  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  (R.-G.-Bl.  S.  177)  hat  der  Bundesrath  die
laut  der  Bekanntmachung  vom  15.  März  d.  J.  (R.-G.-Bl.  S.  6)*)  erlassenen  Vorschriften  für  den  Aufruf
und  die  Einziehung  der  von  der  Preußischen  Bank  unter  dem  1.  Mai  1874  ausgegebenen  Einhundertmarknoten
  folgendermaßen  abgeändert:

1.  Die  aufgerufenen  Noten  können  bis  zum  1.  Juni  1878  nicht  blos  bei  der  Reichsbank-Hauptkasse
zu  Berlin,  sondern  auch  bei  den  Zweiganstalten  der  Reichsbank  gegen  Baargeld  umgetauscht
werden.

2.  Nach  dem  1.  Juni  1878  erfolgt  die  Einlösung  der  aufgerufenen  Noten  nur  noch  bei  der  Reichsbank-Hauptkasse
  zu  Berlin.    

3.  Die  vorstehenden  Bestimmungen  sind  im  Laufe  des  Monats  April  einmal  in  den  nach  §.  30
des  Reichsbank-Statuts  bestimmten  Blättern  bekannt  zu  machen.

Berlin,  den  10.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

    

*)  Central-Blatt  1878  S.  138.

Bekanntmachung,
betreffend
den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  Einhundertmarknoten  der  Rostocker  Bank.

Auf  Grund  des  §.  6  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  hat  der  Bundesrath,  in  Aufhebung  des  durch
Bekanntmachung  vom  19.  Dezember  1877  (vergl.  Reichs-Gesetzbl.  S.  575)*)  veröffentlichten  Beschlusses,  den
Aufruf  und  die  Einziehung  der  von  der  Rostocker  Bank  unter  dem  1.  Januar  1874  ausgegebenen  (grünen)
Einhundertmarknoten  mit  folgenden  Maßgaben  angeordnet:

1.  Der  Aufruf  ist  im  Laufe  der  Monate  April  bis  mit  Juni  d.  J.  dreimal  sowie  im  Laufe  der
Jahre  1879  und.  1880  mindestens  je  zweimal  in  angemessenen  Zwischenräumen  bekannt  zu  machen

im  Deutschen  Reichs-  und  Preußischen  Staatsanzeiger,

in  der  Hamburger  Börsenhalle,

in  der  Leipziger  Zeitung,

in  der  Mecklenburgischen  Zeitung  und

in  der  Rostocker  Zeitung.    

2.  Die  aufgerufenen  Noten  können  vom  Tage  der  ersten  Bekanntmachung  bis  zum  1.  Juli  1878
sowohl  bei  der  Kasse  der  Rostocker  Bank  als  bei  ihren  Zweigbanken  und  Bank-Komtors,  bei  letzteren
  mit  zweitägiger  Einlösungsfrist,  gegen  Baargeld  umgetauscht  werden.

3.  Nach  dem  1.  Juli  1878  hören  die  mit  der  Firma  der  Rostocker  Bank  umlaufenden  Noten  auf,
Zahlungsmittel  zu  sein.  Dieselben  behalten  jedoch  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine  und  werden
als  solche  bei  der  Kasse  der  Rostocker  Bank  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  1880  eingelöst  werden.

4.  Die  bis  zum  Ablaufe  der  letztbezeichneten  Frist  nicht  zur  Einlösung  gelangten  Noten  sind  auch
als  einfache  Schuldscheine  präkludirt.

Berlin,  den  9.  April  1878.
Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

*)  S.  Central--Blatt  1877  S.  653.
        <pb n="194" />
        174

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

















































Passiva.
Sonstige  Ver-  Event. Ver-Laufende Nummer.
  Gegen  Unge-  Gegen  täglich    Gegen  bindlich-  Gegen  Gegen Gegen  bindlich-keiten
  Grund- Reserve- Noten-  fällige  28.  Fe-  28.  Fe- Sonstige 28.  Fe-  28.  Fe- aus
Name  der  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  28.  Febr.  deckte  28.  Febr.  Vor-  mit  Passiva.  der  weiterge-
    1878. Noten. 1878. Ver- bruar Kündi- bruar  bruar Passiva. bruar gebener
  bindlich- 1878. gungs- 1878.  1878.  1878.  inlän-
  dischen
  keiten.  frist.  Wechseln.
1  Reichsbank  120000    14145 644919 +23840 105210 +55029  157710  -34970 16070 +958 8224 +3676 961068  -5423  —
2 Städt.  Bank  zu  Breslau  3000  600  2651  +180 1227  -2  3115  -397  790  —  —  —  10156    -217  414
3  Kölnische  Privatbank  3000    750  2478    +34 1248  +9 326  +49 3446  -17  48    -191  10048  -125  194
4  Magdeburger  Privatbank  3000    613  2921    +17  1165    +14  157    +130  1268  +40  442  -154  8401    +32  684
5 Danzig.  Privat-Aktien-Bank 3000  750  2160    -5  865  +487  353  +8  2661  -20  321  +267  9245 +250  89
6  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen  3000    781  2082    +59  1206    +44  107    +106  370  -43  195  -36  6535  +86  200
7 Hannoversche  Bank  12000    809  5668    +256  2697  +408  2857    -450  3325  +246  895    +212 25554  +264  543
8  Frankfurter  Bank        17143  3562 12281  -649  4896  -1307 7244* +1927 3500  +552  989  +782  44719  +2612    276
9 Bayerische  Notenbank  7500    185  67655  +1292  30250      +4098  1051  +332  211  -8  1529    -972  78131  +751  66
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30000  3209  39367  +4213 16236 +4476  984    +222  4146  -37  200    -1867 77906  +2637 212
11  Leipziger  Kassenverein  3000    117  2917  +22  1286  -145 1613  -163  323  -93  97 -21  8067  -255 77
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  86  497  -3 192  +111  41  -48 2397  +14  87  -10  3618  -47 53
13  Württembergische  Notenbank  9000  353 18083  +275 8787 +827  174  -71  26  +13  713  +15  28349  +232  69
14  Badische  Bank  9000 1349  9077  +323  5243  +320  586*  +99  85  -33  613  +38  20710  +427  80
15  Bank  für  Süddeutschland 15672 1515 12037 +352 7180 +347 1067* +634  —  —  735  -613 31026  +417 95
16 Braunschweigische  Bank  10500    301  2826      +114 1570  +227 4240 +808 2219  -719  350  -166 20436  +37  25
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2400    30  846  -10  413  +75  1077*  +8  1635  +113  73  -13  6061  +98
18  Bremer  Bank  16607    763  5039    +355  2784  +307  487  -244  16556  -34  119  +43  39571  +120  62
Zusammen  268332    29918  833504  +30665    192455  +65325  183189      -32030    59028    +932  15630    +990  1389601    +1896    1232
Bemer

Zu  8*:  Darunter  159200    M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14*:  Darunter  48309    M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="195" />
        banken  Ende  März  1878

übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1878.

auf  Tausende  Mark.)



























































  Activa.

Laufende Nummer.

Metall-  Gegen  Reichs- Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe Gegen  
bestand.  28.  Febr.  kassen- 28.  Febr.  anderer  28.  Febr.  Wechsel. 28.  Febr.  Lombard. 28.  Febr. Effekten.  28.  Febr.  Aktiva.  28.  Febr.  der  28.  Febr.  
1878.  scheine.  1878.  Banken.  1878.  1878.  1878.  1878.  1878.  Aktiva.  1878.

502725    -20845 31991    -7012  4993    -3332   342340  +16746    56039      +2279  1029      +674  29080    +2438  968197    -9052 1
938  -11  3  -4  483    +197  5886      -425  2489      +48  435  —  —  —  10234    -195 2
989  -10  5  —  236  +35  8104    -136  529    +17  —  —  366    -21  10229    -115 3
1136  +17  16    -10  604    -4  5798  +72  895  +10  —  —  37  -34    8486    +51 4
1002  -10  —    -1  293  -481    6064  +554  1005    +70  332    +94  660    -214  9356    +12  5
715  -8  —    -1  161    +24  4436  -46  934    +145  —  —  368    -1  6614  +113  6
2525  -275  12  -4  434  +127 13420    +604  619  +7  950    -48  7594  -147  25554    +264 7
4350  -56  1406    +17 1629    +697 27923 +1168    1838    -292  5971  +116  1916  -53  45033    +1597 8
35631  -2699  150  +16 1624 -123 35447 +3022    1839  -9  1445  -96  1995  +640  78131      +751 9
18450  -402  134    -90  4547    +229  35233    -3447  5111  -69  8794    +5091    5637  +1325  77906    +2637 10
1070  +33  8    -28  553  +162 4177  -269    1473  +15  —  —  786  -168  8067    -255 11
207 -10  7  -10  91  -94  2700    +94  133  +25  170    +70  310    -122  3618  -47 12
9028  -629  5 —  263    +80  17510    +790  561    -23  395    +77  587  -60  28349      +232 13
3673 +88  8    -13  153    -72 14314  +787  1081  -80  39  —  1442    -283  20710    +427 14
4517  -129  7    +2  333  +132  17487  2611  1254    +108  4552    -667  2876    -1640  31026    +417  15
731  -218  27  -20  498  +125 11016    +741    2009    +17  —  —  6165  -624  20446      +211 16
334  -117  2  -1  97  +33    3802    +212  387  +56  454  -77    1036  —  6112    +106 17
2080  +24  14  +2  161  +22 33794    +1439    2167    -514  874  —  862    -811  39952    +162 18

690101 -25257    38795  -7160 17153  -2243  589451  +24517  80363    +1810  25440  +5234  61717    +225 1398020    -2874



kungen.

Zu  15*:  Darunter  113224  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
Zu  17*:  Darunter

7890  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="196" />
        —  176  —

Nachweisung  der  bis  Ende  März  1878  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  1  Reichskassenscheinen  Vorschüsse

(auf  Mark  reduzirt)  nach  §.  1  des  Gesetzes  nach  §.  3  des  Gesetzes
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

1  Preußen  einschließlich  Lauenburg    61386729      72145494,71    —  —
2  Bayern        36000000      14197536,95    14534975,37
3  Sachsen      36000000      7479838,04        19013441,31  
4  Württemberg    10285713    5321235,84  3309651,44    
5 Baden    11142858    4276683,70      4577449,53  
6 Hessen  7371429  2495657,29        3250514,47    
7  Mecklenburg-Schwerin      2955000  1631988,18    882007,88  
8  Großherzogthum  Sachsen    1800000    837401,47      641732,35  
9  Meccklenburg-Strelitz    2400000    283779,50        1410813,67  
10  Oldenburg  —  915074,93      —  —
11  Braunschweig    3000000    913120,29      1391253,14
12  Sachsen-Meiningen    1800000    549981,89    833345,41  
13 Sachsen-Altenburg    1456800    415863,88    693957,41
14  Sachsen-Koburg--Gotha  1  800  000  510  134  20  859910  53
15  Anhalt  2  850  000  595  278  00  1  503  148  00
16 Schwarzburg-Sondershausen    450000    196607,91    168928,06  
17 Schwarzburg-Rudolstadt    600000    220988,22      252674,52    
18  Waldeck  630000    164517,32    310321,79  
19  Reuß  ältere  Linie  390000    131949,77    172033,49    
20  Reuß  jüngere  Linie  960000    260516,97      466322,02    
21 Schaumburg-Lippe      1020000    93808,00      617461,33    
22  Lippe  —  325192,67    —  —
23 Lübeck  —  152619,78  —  —
24  Bremen  —  358161,09    —  —
25  Hamburg  —  991873,48    —  —
26  Elsaß-Lothringen    —    4534695,92    —  —
Summe  184298529      120000000,00      54889941,72  







Anmerkung:
Zu  Spalte  6.
Die  daselbst  nachgewiesenen    118585685    Mark  sind  ausgegeben:
      

a.  in  11462299      Abschnitten  à 5  Mark ..... 57311495 Mark.
b.  „  2213747      ,, ,, 20 ,, .....  44274940 ,,
c. ,, 389985  ,,  ,, 50 ,, .....  16999250 ,,



sind wie oben 118585685      Mark.
Die  baar  gezahlten  70  Mark  sind  der  Reichs-Hauptkasse    ersetzt  durch  14  Reichskassenscheine  à  5  Mark  ..... 70 ,,
Zu Spalte  7.

Zur  Deckung  der  Vorschüsse  im  Betrage  von  54075862,86      Mark  hat  die  Reichs-Hauptkasse  in  Reichskassenscheinen  54037545      Mark  erhalten,  welche  bestanden
haben:

a.  in    1787509    Abschnitten  à  5  Mark .....    8937545  ,,
b.  ,,  350000    „  „  20  „ .....  7000000  ,,
c.  ,, 762000  ,,  ,, 50 ,, .....  38100000 ,,





Summe    172623300    Mark.
        <pb n="197" />
        177

die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).









































5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:  
Londespapiergelde  Auf  die  nach
(Spalte  2)  a.  b.    Spalte  4 zu ge-  a.  b.  Spalte  7  gewährten
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  zur baaren Zahlung  währenden  Vor-  auf den  definiti-  zur  Erfüllung  des  Vorschüsse  sind  an
und  vernichtet  scheinen  auf  die  auf die Reichs-Hauptkasse  für  Rech-  schüsse    sind  auf  ven  Antheil  Maximal-Betrages  die  Reichs-Hauptkasse
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der  zurückgezahlt
reduzirt)  Kontrole  der  Staats-  preußischen Kontrolle  der  Staatspapiere  kasse  angewiesen  in  Reichskassen-  Vorschüsse
papiere  hierselbst  hierselbst  scheinen
Mark.    Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Ppf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
59972484        70731245,00      4,71    —  —  1414245,00    —  —  —  —
35805989,14  14197535,00      1,95    14405634,80    —   129340,57        1937996,00    
35693313        7479835,00      3,04    18808983,31  —  —  204458,00        2535124,00    
10176000      5321235,00      0,84  3236509,44      —  73142,00      441286,00    
11041544,57  4276680,00  3,70    4509907,24    —  —  67542,29      610326,00    
7296000      2495655,00      2,29    3200228,47    —  —  50286,00      433400,00    
2943000      1631985,00      3,18    874007,88    —  —  8000,00      117600,00    
1767765  837400,00    1,47    620242,35      —   21490,00    85564,00    
2384580    283775,00    4,50    —  —  10280,00      188108,00    
  915070,00      4,93    —   — —  —  —  —  —
2971080    913120,00      0,29    1371973,14  —   19280,00      185500,00    
1692300      549980,00    1,89    761545,41    —  —  71800,00      111112,00    
1423728    415860,00      3,88    671909,41    —   22048,00      92526,00    
1766718      510130,00      4,20    837722,53    —  —  22188,00    114654,00    
2769000    595275,00    3,00    1449148,00  —  —  54000,00      200418,00    
447084    196605,00      2,91    166984,06    —  —  1944,00    22522,00  
575289  220985,00      3,22    236200,52  —  —  16474,00    33688,00    
615987  164515,00    2,32    300979,79    —  —  9342,00    41376,00    
379251    131950,00        -0,23    164867,49      —  7166,00    22936,00    
926193    260515,00    00  1,97    443784,02    —  —  22538,00      62176,00    
1015860      93805,00      3,00    614701,33    —  —  2760,00      82328,00    
—  325190,00      2,67    —  —  —  —  —  —  —  —
—  152615,00      4,78    —  —  —  —  —  —  —  —
—  358160,00      1,09      —  —  —  —  —  —  —
  991870,00      3,48    —  —  —  —  —  —  —  —
—  4534695,00      0,92    —  —  —  —  —  —  —  —
181663165,71    118585685,00      70,00    54075862,86    1414245,00  814078,86        7318640,00    

 

Uebertrag    172693300    Mark.



Zu  Spalte  9.
In  Höhe  des  zurückgezahlten  Vorschusses  von    7318640    Mark  sind  vernichtet:
a.  in  615098    Abschnitten  à  5  Mark .....  3075490    Mark
b.  „  31840    „  ,, 20 ,, .....  636800    „
c.  „  72127    ,,  ,,  50 ,, .....  3606350  ,,  =  7318640  ,,

  165304660    Mark.

Die  hiernach  noch  im  Umlauf  befindlichen  Reichskassenscheine  im  Betrage  von

bestehen:
a.  in    12634724    Abschnitten  à  5  Mark .....    63173620    Mark
b.  „    2531907    ,,  „  20 ,, .....    50638140    ,,
c. ,, 1029858 ,, ,, 50 ,, .....    51492900    „

          



sind  wie  oben    165304660    Mark.

24
        <pb n="198" />
        178



Nachweisung*)

31.  März  1878.

3. Zoll- und  Steuer-Wesen.

der  Tabacksverzollungen  im  deutschen  Zollgebiete  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  einschließlich





Vom  1.  Januar

In  derselben



















bis  einschließlich  Mithin  1878
Bezeichnung.  31.  März  Zeit  des  Bemerkungen.
1878.  Vorjahres.  mehr    weniger

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
A. An  Taback  aller  Art  sind
verzollt  und  in  freien  Verkehr
  gesetzt    935155*)    259775    675380**)    *)  Darunter  auch  die  bei
den  Unterämtern  verzollten
Tabacksmengen.  
**)  In  den  Jahren  1871/77
B.  Die  Eingangsabgabe  dafũr  M.  M. M.  M. sind  durchschnittlich  jährlich
beträgt  11714485      3327540  8386945    —  verzollt  und  in  freien  Verkehr
getreten:
Davon  sind:    a)  Tabacksblätter  und  Stena)
  sofort  eingezahlt  6034602  1732699    4301903      gel.  996369    Ztr. b) kreditiert 5679883 1594841 4085042 — b) Tabacks-
fabrikate 10378 ,,
c)  Zigarren  u.
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Schnupf-    
C.  An  unverzolltem  auslän-  taback  14704 ,,
dischen  Taback  aller  Art  1021451    Ztr.
lagerten  in  den  öffentlichen
Niederlagen  am  31.  März
1878  resp.  1877  249376    198794    50582    —

*)  Vergl.  die  entsprechende,  die  Monate  Januar  und  Februar  1877  umfassende  Nachweisung  S.  140  des  Central-Blatts.

Uebersicht
        <pb n="199" />
        179

Uebersicht

über  die  Vertheilung  der  in  der  vorstehenden  Nachweisung  unter  A.  und  C.  angegebenen  Tabacksmengen
  auf  die  einzelnen  Verwaltungsgebiete.

 

 

 

An  Taback  aller  Art  sind  verzollt  An  unvezolltem  ausländischen  Taback
  und  in  freien  Verkehr  gesetzt:  aller Art  lagerten in den  öffentlichen
Staaten  ꝛc.        Niederlagen:
vom  1. Januar bis 31. März  in  derselben Zeit des Vor-  mithin  1878  am  31.  März  am  31.  März  mithin  1878
1878  jahres  mehr  1878  1877  + mehr  - weniger
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  Preußen:  Ostpreußen  4973    1880    3093  1  135  -134
Westpreußen    1994    1701  293    3860  1533  +2327
Brandenburg    43095    13852  29243    9936  9252  +684
Pommern    4118  983    3135  792  888    -96
Posen    2585  597    1988  146  261  -115
Schlesien    29815    10742    19073    5977    2466  +3512
Sachsen    58715    14364    44351    3171  4458  -1287
Schleswig-Holst.      38789    8430    30359  776  469  +307
Hannover    100821  21218    79603    13145    13431  -286
Westfalen    85945    23722    62223  7437  6553    +884
Hessen-Nassau      46360    14047    32313    23182    26251  -3069
Rheinland    109947  37311    72636    39076    16562      +22514
Summe  I.    527157    148847    378310    107499    82258  +25241
2.  Hauptzollamt  zu  Lübecck  2200  629    1571  419    1106  -777
3.  Hamburg  11526  4781    6745  —  — 
4.    Bremen    45507    13198    32309  —  —  —
5.  Bayern      72957    17824    55133    9058    17414  -8356
6.  Sachsen    76870    27624    49246    24726  12250      +12476
7.  Württemberg    29187    5455    23732    3608  9909  -6301
8.  Baden    63975    14162    49813    16858    29040    -12182
9.  Hessen    47433    14822    32611    71916    378911    +34025
10.  Mecklenburg-Schwerin  
und  Strelitz    2785  870  1915  483  337  +146
11.  Thüringische  Staaten      6447  3091    3356  5195  2098    +3097
12.  Oldenburg      16238  894    15344    5540  —    +5540
13.  Braunschweig      16892  4147    12745    2712    5706  -2994
14.  Anhalt  1885  902  983  642  317  +325
15.  Elsaß-Lothringen      11522  2384    9138  208  221  -13
  932581    259630    672951    248864    198637  +50227
16.  Luxemburg  2574  145    2429  512  157  +355
Zusammen    935155    259775    675380    249376    198794    +50582





















24*
        <pb n="200" />
        180

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli  August
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1877.  1877.  1877.  1877.  1877.
I.  Im  Reichs-Postgebiete.
1.  Königsberg    18600,55    19475,35    16659,80    16158,70    15453,45
2.  Gumbinnen    3010,95  2876,00    2898,95  3160,95  2783,30
3.  Danzig    14661,95  13162,90  13289,40    12141,80    11566,90
4.  Berlin    58485,50  60441,45  64512,35    60208,55  55121,60
5.  Potsdam    4046,55  3392,45    3546,70  4101,80  3419,50
6.  Frankfurt  a.  O.    6609,95  7066,35 8382,70  7285,65  6724,25  
7.  Stettin    13665,10  12022,50 14634,05 12299,85 11339,25
8.  Köslin    2451,30  2167,45  2850,40 2693,05 2062,75
9.  Posen  5343,75 4315,85  5670,50 5620,55   4294,75
10.  Bromberg    3165,65  3112,90 3633,35  3634,90    2967,25
11.  Breslau    20735,20  16083,00    21580,95  18540,45  16763,75
12.  Liegnitz    7684,70  6355,40 8032,50  7249,60    6368,50  
13.  Oppeln    7815,55  8120,00 7906,10 7607,70 7590,50
14.  Magdeburg    15285,45  16130,55  16093,00    15731,10 16171,65
15.  Halle  a.  S.    7406,65  7004,05  8687,30 7492,65  7052,85
16.  Erfurt    9707,20 9580,40  9424,15    8372,90    10119,25  
17.  Kiel    7707,90  7279,90    5553,25      6144,45  6432,30
18.  Hannover    6951,90  6033,70    6823,65    8852,10  6674,55
19.  Münster    1523,25  1985,75  1813,70 1635,45 1515,35
20.  Minden    5490,60    5719,80  4919,05 5936,60 5210,30
21.  Arnsberg    20803,65    19211,05 17777,80 20207,65  18379,00
22.  Kassel  3571,80    3172,25    3821,05    3906,05    3501,25  
23.  Frankfurt  a.  M.    25506,25    28768,90    29406,65    29785,35    30026,40  
24.  Köln    15662,70    16211,00  12730,00  14215,35    14172,85  
25.  Aachen  6356,70    7016,75    7895,90    6861,40    6871,60  
26.  Koblenz    3407,45  3369,00  3153,40 3130,30 3142,45
27.  Düsseldorf    36804,20    36741,20  35401,10 35886,20    35004,35  
28.  Trier  1587,85    1938,40    2061,60    2079,25    2245,75  
29.  Dresden  9996,65    9858,75    11326,40    11531,25    10953,80
30.  Leipzig    31551,40    30929,00  27217,45  29393,70 24771,65
31.  Karlsruhe    12831,00    12035,25    11433,00  13151,40    12497,15  
32.  Konstanz  4229,85    4239,65    4529,85    4036,50    4754,55  
33.  Darmstadt    10476,15 10691,40  10843,15    11097,95    10126,65  
34.  Schwerin  i.  M.    2833,70 2004,70 3626,90  2501,30  2041,70
35.  Oldenburg  4094,55    4119,50    3470,35    3719,85    3352,50  
36.  Braunschweig    3971,20  4664,85  4171,10  4489,70  3475,85
37.  Bremen    15982,00    16405,15    16525,00  15846,65 15662,60
38.  Hamburg    64572,05    70911,60    70878,35    80568,20      75648,10  
39.  Straßburg    13507,85  17460,90  17078,80    17218,85    13746,80  
40.  Metz      3534,10 3848,70  3415,55 2990,60 3739,55



Summe  I.



  511630,75      515923,75

  523675,25    527486,30    493746,55
        <pb n="201" />
        181

Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  1877  bis  März  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September  Oktober  November  Dezember  Januar  Februar  März
1877.  1877.·=  1877.  1877.  1878.  1878.  1878.
4  M.  M  MA  M.  M.  M

17  6190  4784260  2  1  75  12802  70  16344  60
2  863  43722é2  6  :  67  65

13  422  35  3  CC  13748  30

65  7906  156564006  95  4SO  50  23  60%
3  5428578500  G0  (2  o0o  3006  351  3290  50
7318  80½2NJ  4  "  7238

15  226  5551%  H  10228  55
3  539  7267  1181145  2  801  18963  351  15851190  23603  65
5  299  70  5025  60  4352  40  5570  351  4936  S020
3  403  751  3725  80  2985  35  38962  95  3406  60  3012  65  346893  40

17761  251  17347  25  17874  80  17  007  05)  18175  751  15  250  60  165955  15
7695  0|#  66  656y320%SER3
8  564  7t4%%BS

19  814  0/2  90  20  19  435  6C0  „  "S  USÖ  St:  80  10
8885  7|4440
9222  44  o00  9813  15  9650  95]  10883  95  8330  00  10112  45
5  319  856  244588  0  O  O  122S  OS  85
7339  179114SCE  6805  y/CCS"  75
1  509  55744%233  o0o  1388  60  1968  35
5296  20  561960  05  56464  4349%5  10  41821  35  5808  35

18  363  1523  670  4  05  18341  10  19577  751  16691  851  17190  95
3824  55  4164  70  3486  S

31  381  2527692  90023  4609  2026  182407974  05  23  c238  10

11  663  0554  922  441x  13356  10  137798  50)  12762  251  14810  25
6947  80  38404  20  6371  40  2%1é%  40
295400  3  4160  13272  35  2843452  7026%

34  714  6537483  7034  0975%1L  70860  1  S  9
1958  44  351  1875  751  2068  45  18098  80  16591  90

11729  65157  11141  15  15682  154  11577  00  9328  60  11001  30

31  575  20|28  4973527  38  6027  70  29774  951  24293  55  26083  55

12  7433  603995  70  111  971900011  775  653  05  112656  90  10910  40
4677  351  4550  20  5556  619  95

11144  80  11447  80  11210  85  10191  45]  11946  201  9630  251  10604  05
2937  659  701  3579  60  2014  401  4886  30
3  600  Z23  4¼“  05
4680  951  65393  45  554150  5718  40  5307  85  4413  85  42368  45

13742  50]  18  438  50  16829  30  17  366  86)  19252  70  15598  05]  14654  45

73261  2529%2%%  OOO  S  oll  n

18  193  7189323607  893  5552220  17283  50  1289  50  85
3  403  25  369110%%2CÖ12  70  3754  55

532927  65  555  192  55|498  984/70|  496  435/65|]  528  070  45449  171  75|  490  1887  40
        <pb n="202" />
        —  182  —

 

**-  April  Mai  Juni  Juli  August
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1877.  1877.  1877.  1877.  1877.
MA  A.  A.  A.  A.

 

Uebertrag  511  630  75  515  923  75523  675  25|527  486  30493  746  55

II.  Bayern  ....  36731253728750339636536731403552635
llI.Wükttemberg..  -179354018967«40160036520289651853245

Uebekhaupt56629740572178655736425558450735547805’35

 

«)DagegenimJahre1876-77531502605737788057131835566623  154  436  65
2  „  „  1875/76|605  828  60|582  054  30  607  444  95617  775  30  72  486  90
5„  „  „  1874/75573  162  00/0  OoOo)  O0|S1  481/100  94  76500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1877  Seite  28  bezw.  208,  für  1876  Seite  56,  für  1875  Seite  104.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung  des
Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  vom  1.  April  d.  IJ.  ab
der  bei  der  Provinzial-Steuer-Direktion  in  Magdeburg  angestellte  Königlich  preußische  Regierungsrath
  Gutsch  an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  versetzten  Königlich  preußischen  Ober-Regierungsraths
von  Motz  der  Königlich  bayerischen  General-Zoll-Administration  in  München  als  Reichsbevollmächtigter
für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitze  in  München,
der  Königlich  preußische  Ober-Steuer-Kontrolör  Frank  zu  St.  Johann-Saarbrücken  an  Stelle  des
in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Securius  den  Kaiserlichen
Hauptämtern  zu  Mülhausen,  Altkirch  und  Münster  in  Elsaß-Lothringen  mit  dem  Wohnsitz  in  Mülhausen
  beigeordnet  worden.  Gleichzeitig  ist  der  Stations-Kontrolör,  Königlich  bayerische  Zoll-Inspektor
Stadler  zu  Emden  von  seinen  bisherigen  Funktionen  entbunden  und  den  Hauptämtern  zu  Stettin,
Swinemünde,  Kolbergermünde,  Rügenwalde,  Stolpmünde,  Schivelbein  und  Stargard  i.  P.  mit  dem
Wohnsitz  in  Stettin  beigeordnet  worden.
Die  Hauptämter  Emden,  Leer  und  Nordhorn  sind  dem  Kontrolbezirk  des  Stations-Kontrolörs  zu
Oldenburg  zugewiesen  worden.

 

4.  Marine  und  Schifsahrt.

Das  in  Glasgow  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  110  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne
Dampfschiff  „Augustus“  von  903,11  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang
in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Rheders  C.  Andersen  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der
deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimaths-
        <pb n="203" />
        183

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September  Oktober  November  Dezember  Januar  Februar  März
1877.  1877.  1877.  1877.  1878.  1878.  1878.
M  M  A.  MA  A  AC  AC
532  927  65  555•  192  55  498984  7|4996  4325  66  528  070  4449  17175  4
36  614  10  38  212308  463  20  34233  0  4  440  32  027  25  36  79385
16  824  35  1996630  18273  10  15  453400  18  079  45  17243  O00|06  O9270
586  36610  613  371115555  721  O00  846  111175586  56715  4  42  00  04
596  0099  15619  100  10  |578  477  4574  200  08631  93685  523  B2669  5  4  4
616  683  85619  617  40|87  837  50  311  4y7%  4
57997210617  09400  561  O051  OC546  753  O00  62  743  56329  85
"  I

 

 

 

 

 

 

 

hafengewählthat,istam15.Märzd.J.vomKaiserlichenKonsulate
theilt  worden.
Berlin,  den  6.  April  1878.

zu  Glasgow  ein  Flaggenattest  er-Der

  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

In  Lübeck  wird  am  24.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.
Berlin,  den  6.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

In  Elsfleth  wird  am  25.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.
Berlin,  den  9.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="204" />
        184

Das  Verzeichniß  der  auf  Grund  des  8.  4  der  Seemanns-Ordnung  vom  27.  Dezember  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  409)  in  den  Bundesstaaten  fungirenden

Seemannsämter  und  der  denselben  vorgesetzten  Landesbehörden

(Central-Blatt  für  1877,  S.  219  ff.  und  S.  4#  wird  unter  „A.  In  Preußen“  und  „C.  In  Oldenburg“
wie  folgt  geändert?):

 

Amtskarakter,  Namen  und  Wohn- 



 

 

Bezeichnung  Sis  ort  des  Vorsitzenden  Vorgesetzte
Landesbehörden.
der  Seemannsämter.
2.|Musterungsbehörde.  Pillau.  Hafen-Polizei-Dieektor  Köth-  Bezirksregierung
ner  zu  Pillau.  zu  Königsberg.
4.  Musterungsbehörde.  Elbing.  Oberbürgermeister  Thomale  zu.  Bezirksregierung
Elbing.  zu  Danzig.
19.  Musterungsbehörde.  Heiligenhafen.  Bürgermeister  Moraht  zu  Hei-  1  «
ligenhafen.
21.  Klostervogtei.  Schönberg  in  Die  klösterliche  Obrigkeit  zu
Holstein.  Preetz  (interimistisch).
41.  Hardesvogtei.  Pellworm.  Hardesvogt,  Amtsrichter  von  Ahle-6.  Bezirksregierung
feld  zu  Pellworm.  zu  Schleswig.
54.  Nebenzollamt  l.  Wewelsfleth.  Zolleinnehmer  Heltberg  zu  Wewelsfleth.

55.]  Bürgermeisteramt.  Wilster.  Kirchspielvogt  Gerling  zu
Wilster  (interimistisch).  ,
93.Seemaimsamt.  Friesoythe.  Amtmann  von  Heimburg  zu  13.  Großherzogliches

 

Berlin,  den  9.  April  1877.

 

 

Friesoythe.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

!)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.

 

 

Staatsministerium,
Departement  des
Innern,
zu  Oldenburg.
        <pb n="205" />
        —  185  —

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

See-Postverbindung  mit  Norwegen.

De  zur  Vermittelung  des  Postverkehrs  dienenden  direkten  Damsschiff-Verbindungen  mit  norwegischen
  Häfen  gestalten  sich  von  den  nachbezeichneten  Tagen  ab  wie  folgt:

A.  In  der  Richtung  nach  Norwegen
vom  11.  April  ab:
1.  Auf  der  Linie  Frederikshavn-Christianssand.

Aus  Frederikshavn  Dienstags,  Donnerstags  und  Sonnabends  nach  Ankunft  der  am  Tage  vorher  um
5  Uhr  55  Min.  Nachm.  von  Hamburg  abgegangenen  Post,  welche  in  Frederikshavn  planmäßig
um  1  Uhr  30  Min.  Nachm.  einzutreffen  hat,

in  Christianssand  Mittwochs,  Freitags  und  Sonntags  früh.

2.  Auf  der  Linie  Hamburg-Christianssand-Drontheim.

Aus  Hamburg  Sonnabends  früh,
in  Christianssand  Sonntags  Abends
in  Drontheim  am  nächsten  Sonnabend.

3.  Auf  der  Linie  Hamburg-Christiania.

Aus  Hamburg  Sonnabends  Nachmittags,
in  Christiania  Dienstag  Abends.

B.  In  der  Richtung  von  Norwegen
vom  10.  April  ab:

1.  Auf  der  Linie  Christianssand-Frederikshavn.

Aus  Christianssand  Sonntags,  Mittwochs  und  Freitags  Abends,
in  Frederikshavn  Montags,  Donnerstags  und  Sonnabends  gegen  Mittag  zum  Anschluß  an  den  in
Hamburg  am  folgenden  Tage  um  10  Uhr  50  Min.  Vormittags  eintreffenden  Zug.
2.  Auf  der  Linie  Drontheim-Christianssand-Hamburg.

Aus  Drontheim  Sonnabends  früh,
aus  Christianssand  Freitags  früh,
in  Hamburg  am  nächsten  Sonnabend  Nachmittags.
3.  Auf  der  Linie  Christiania-Hamburg.
Aus  Christiania  Sonnabends  Nachmittags,
in  Hamburg  Dienstags  früh.
Berlin  den  30.  März  1878.
Kaiserliches  General-Postamt.

Wiebec.
        <pb n="206" />
        S
—  -

Laufende
Nr

 

Ortsbezeichnung.

—  186  —

Uebersicht

über

aufgehobenen  Postanstalten.

i

Altenfeld  in  Schwarzburg-  Sondershausen.


Aprath.
Bärenwalde  i.  Westpr.
Berlin  SW.  46.
(Möckernstraße.)
Buchholz  in  Westpr.
Carthausen  i.  Westf.
Choryn,  Reg.-Bez.  Posen.
Cordel.
Dresden-Strehlen.
Elmenhorst.
Endenich.
Ensdorf.
Gerswalde  i.  Ostpr.
Giersleben.
Gültz.
Halle  a.  d.  Saale  3.
(Moritzzwinger  Nr.  13.)
Handschuchsheim.
Jellowa.
Kaulsdorf.
Keltsch  i.  Ober-Schlesien.
Klein-Rackow.
Laboc.
Landorf.
Lebehnke.
Mühleneichsen.
Neddemin.
Neu-Cunnersdorf.
Neuenheerse.

Neustadt  unterm  Hohenstein.

Oberburnhaupt.
Oberplanitz.
Ottbergen.
Petkus.
Plötzensee.
Rüdesheim.
Riedselz.

Sady.

 

Eige  n  schaft
Post-Anstalt.

A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.

Post-Agentur.

)77

Post-Amt  II.
Post-Agentur.

1

1

Post-Amt  1lI.
Post-Agentur.

Zweig-Post-Aunstalt.

Post-Agentur.

Post-Amt  L
Post-Agentur.

 

 

 

während  des  ersten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und

Ober-Postdirektions-Bezirk.

Erfurt.

Düsseldorf.
Bromberg.
Berlin.

Bromberg.
Arnsberg.
Posen.

Trier.
Dresden.
Stettin.

Cöln  a.  Rh.
Trier.
Königsberg  i.  Pr.
Magdeburg.
Stettin.

Halle  a.  d.  S.

Carlsruhe  i.  B.
Oppeln.
Potsdam.
Oppeln.

Stettin.

Kiel.

Metz.
Bromberg.
Schwerin.

Dresden.

Minden  i.  Westf.
Braunschweig.
Straßburg  i.  Els.
Leipzig.

Minden  i.  Westf.
Potsdam.

Berlin.

Coblenz.
Straßburg  i.  Els.
Posen.
        <pb n="207" />
        Laufende
Nr

Ortsbezeichnung.

Eigenschaft
der
Post-Anstalt.

 

Ober-Postdirektions-Bezirk.

 

F  dD—

 

Schönberg  i.  Großh.  Hessen.

Sievershausen:
Sponholz.
Stemnitz.
Stolzenhagen.
Sundhofen.
Weizen.
Wendisch-Linda.
Wutha.

Barkenfelde.
Liszkowo.
Poggendorf.
Sandowitz.
Wuyskocz.

Post-Agentur.

Post-Amt  III.
Post-Agentur.

T

 

B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.

Post-Amt  III.  #
Post-Agentur.
Post-Amt  III.
Post-Agentur.

»  I

Uebersicht

über  die

Darmstadt.
Braunschweig.
Schwerin.

Cöslin.

Stettin.
Straßburg  i.  Els.
Constanz.

Halle  a.  d.  Saale.
Erfurt.

Bromberg.

Stettin.
Oppeln.
Posen.

während  des  ersten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.

 

 

 

 

 

 

Z.  Ei  gen  s  ch  a  ft
«  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-25
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  eree
S  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstaltem)

1  Anröchte  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Arnsberg.

2Ascheberg,  »  Kiel.

3  ANssel  Sp.,  .  „  Hamburg.

4  Belleben,  Z  »  Halle  a.  S.

5  Beningen-Merlenbach,  v  Metz.

6  HBergheim,  Reg.-Bez.  Minden,  1  „  Minden.

7  Berthelmingen,  „  Metz.

8  Betzdorf,  #  „  Coblenz.

9laden  Sp.,  3  „  Oppeln.

 

*)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  „Sp.“  bezeichnet.

25
        <pb n="208" />
        188

 

 

 

 

 

 

 

27  Sitensboat  ber-Posthiret
S  Z  Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-Ortsbezeichnung.
  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
S  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
10)  Bonenburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Minden.
114|  Bornum  Sgpr.,  „  Braunschweig.
121  Bovenden,  „  desgl.
131  Brüssow,  »  Potsdam.
14%Bunde  in  Ostfriesland,  »  Oldenburg.
15  Burg  in  Baden,  „  Constanz.
16Bützfleth  Sp.,  „  Hamburg.
17|  Crossen,  Reg.-Bez.  Merseburg,  „  Halle  a.  S.
18Dechsel  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.
191  Derneburg,  „  Hannover.
20  Dresden,  Strehlen,  „  Dresden.
211  Eimsbüttel,  „  Hamburg.
221  Elten,  „  Düsseldorf.
23Elz,  Reg.-Bez.  Wiesbaden,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  M.
241  Enkirch,  »  Coblenz.
251  Epe,  „  Münster.
26Epfig  Sp.,  „  Straßburg  im  Els.
27Enppendorf,  v  Hamburg.
281  Erpel,  „  Coblenz.
29  Eynatten  Sp.,  „  Aachen.
30  Falkenberg,  Reg.-Bez.  Merseburg,  Sp.,  „  Halle  a.  S.
31Falkenberg  i.  Niederschl.,  Sp.  „  Liegnitz.
32  Flamersheim  Sp.,  „  Cöln.
33Fränk.  Crumbach,  Sp.,  „  Darmstadt.
341  Geesthacht,  „  Hamburg.
351  Glienke  i.  M.,  Sp.,  »  Schwerin.
366r.  Drensen  Sp.,  „  Bromberg.
371  Großhettingen,  „  Metz.
38]  Groß-Mühlingen,  „  Magdeburg.
39  Halbe,  v  Potsdam.
40  Hamelvörden  Sp.,  „  Hamburg.
41]  Haßleben  Sp.,  »  Potsdam.
42  Haste,  „  Minden.
43Hehlen  Sp.,  „  Braunschweig.
44Heitersheim,  „  Constanz.
45Hemme,  ·  »  Kiel.
46/Hemingen  in  Lothr.,  1  »  Metz.
47Heringen,  «  »  Halle  a.  S.
48Hilter,  i  ,,  Oldenburg.
49  Holtenau,  „  Kiel.
50  Vordan  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.
51Karlingen,  1  „  Metz.
52  Kritzkow  Sp.,  .  „  Schwerin.
53|  Langenhagen  Sp.,  „  Hannover.
54/Laurenburg,  „  Franksurt  a.  M.
55  Leutesdorf,  „  Coblenz.
        <pb n="209" />
        —  189

 

 

 

 

 

 

3  Eigen  chaft
Z  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-28
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  r
gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
568Liel  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Constanz.
57/Lockwitz,  „  Dresden.
58  Löhnberg  Sp.,  „  Frankfurt  a.  M.
59  Magdeburg,  Werder,  „  Magdeburg.
60|Marlenheim  Sp.,  „  Straßburg  im  Els.
611  Martinickenfelde  Sp.,  „  Berlin.
62  Mehlem,  »  Cöln.
63)Merl  Sp.,  „  Coblenz.
64/Midlum,  v  Bremen.
65|Mieschkow  Sp.,  „  Posen.
66Mittel-Steinkirch  Sp.,  v  Liegnitz.
67|  Mühlenrahmede,  Sp.,  „  Arnsberg.
68Mühltroff,  »  Leipzig.
69  Münchhausen,  Sp.,  „  Cassel.
701  Neustadt  a.  Dosse,  Stadt,  „  Potsdam.
71/Ober-Röblingen  am  See,  »  Halle  a.  S.
72  Oberweiler  Sp.,  „  Constanz.
73,  Oberwinter,  „  Coblenz.
74Ochtendung  Sp.,  „  u
751  Plettenberg-Bahnhof,  Sp.,  „  Arnsberg.
761  Pöseldorf,  „  Hamburg.
771  Polle,  „  Braunschweig.
781  Redel  Sp.,  »  Cöslin.
791  Reinwasser  Sp.,  „  „
80|  Rheinbrohl,  „  Coblenz.
811  Rothenuffeln,  »  Minden.
821  Rüsselsheim,  „  Darmstadt.
83  Scherweiler  Sp.,  „  Straßburg  in  Els.
84chleswig-Bahnhof,  Sp.,  v  Kiel.
85%chmalnau,  Sp.,  „  Cassel.
86%chraplau,  „  Halle  a.  S.
87  Schugsten,  Sp.,  „  Königsberg.
88Sechtem,  „  Cöln.
89elent,  Sp.,  ,,  Kiel.
90Selsingen,  Sp.,  „  Bremen.
91Sodehnen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
32Solgne,  Sp.,  «  »  Metz.
93  Spandau  (Zweig-Post-Amt  auf  dem  „  Potsdam.
Hamburger  Bahnhof),
94  Spiegelberg  Sp.,  „  Königsberg.
95  Stangenwalde  Sp.,  „  Danzig.
96  Staudernheim  „  Coblenz.
97  Tating  Sp.,  »  Kiel.
98  Kingleff,  »  Kiel.
99  Trischin  Sp.,  “  Bromberg.
00|]  Uder,  „  Erfurt.
        <pb n="210" />
        190  —

 

 

 

 

 

 

—  Eigenschaft
"7  .  .-  Dienstzeit)  Ober-Postdirektions=S
  Ortsbeze  ·  irektion
Z*  rtsbezeichnung  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf—  Bezirk.
G#  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
101  Unkel,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Coblenz.
102  Wahn,  „  Cöln.
103Walldorf  in  Sachsen-Meiningen,  „  Erfurt.
104Westerholt  Sp.,  „  Münster.
105Wildemann,  „  Braunschweig.
106  Willuhnen  Sp.,  „  Gumbinnen.
107Worringen,  „  Cöln.
108  Wremen  Sp.,  »  Bremen.
B.  Wiedereröffnet  wurde:
1|]  Thal,  am  1.  März,  #  von  da  ab  mit  beschränktem  Tages=  Erfurt.
dienst  dauernd  in  Betrieb  genommen.
.  Geschlossen,  bezw.  aufgehoben  wurden:
1|  Berlin,  Kommandantenstraße,  #  Ende  März  aufgehoben.  Berlin.
2  Mwyslowitz,  Bahnhof,  ·  »  Oppeln.
D.  Sonstige  Veränderungen.
1  Cassel,  Bahnhof,  ist  mit  Fernsprechern  versehen.  Cassel.
2|Dresden-Neustadt,  Post-Amt  Nr.  6,  ist  voller  Tagesdienst  eingeführt.  Dresden.
3  Königsberg  in  Franken  (Sachsen-  die  bisherigen  K.  bayerischen  Tele=  Erfurt.
Coburg),  »  graphen-Anstalten  sind  am  1.  Jan.
4  Ostheim  v.  d.  Rhön  (Sachsen-  3  von  der  Reichsverwaltung  über-  „
.  Weimar),  nommen.
5  Nienburg  a.  d.  Weser,  ist  der  beschränkte  Tagesdienst  ein=  Hannover.
geführt.
6  Stade,  das  bisher  selbständige  Telegraphen=  Hamburg.
Amt  ist  mit  der  Orts-Post-Anstalt
vereinigt.
7|Warburg,  ist  der  beschränkte  Tagesdienst  einge=  Minden.

 

 

führt.

 

 

1
I

1
"
        <pb n="211" />
        —  191  —
6.  Heimath-Wesen.

Im  Juni  1876  brach  zu  Gr.  Stobingen  Eduard  S.,  der  5jährige  Sohn  des  Losmannes  Martin  S.,  in
Folge  eines  Falles  aus  dem  Bett  ein  Bein,  wurde  in  das  Viktoriastift  zu  Insterburg  aufgenommen  und  in
demselben  vom  16.  Juni  bis  zum  2.  August  1876  ärztlich  behandelt  und  verpflegt.  Die  Erstattung  der
von  dem  Ortsarmenverbande  Gr.  Stobingen,  wie  in  2.  Instanz  behauptet  wurde,  auf  Veranlassung  des
Kreisausschusses,  an  das  Stift  gezahlten  Kur-  und  Verpflegungskosten  fordert  dieser  Armenverband  von  dem
Ortsarmenverbande  Trakinnen  als  dem  Unterstützungswohnsitze  des  Martin  S.  und  folglich  seines  Sohnes.
Verklagter  wandte  ein,  der  Vater  des  Beschädigten  habe  denselben  in  dem  Viktoriastift  untergebracht,  diesem
Stift  habe  daher  ein  Erstattungsanspruch  auch  nur  gegen  den  Vater  zugestanden.  Habe  Kläger  den  gegen
ihn  erhobenen  Anspruch  nicht  zurückgewiesen,  obgleich  er  unbegründet  war,  sondern  gezahlt,  so  müsse  er  selbst
die  Folgen  tragen  und  könne  sich  nicht  an  den  Verklagten  regressiren.

Das  Bezirksverwaltungsgericht  zu  Gumbinnen  nahm  —  man  sieht  nicht  auf  welcher  Grundlage  —
an,  daß  der  Kreisausschuß  den  Knaben  in  dem  Viktoriastift  untergebracht  habe,  und  verurtheilte  den  Ver—
klagten  nach  dem  Klageantrage.

Auf  die  Berufung  des  Verklagten  forderte  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  zunächst  die
Verhandlungen  des  Kreisausschusses  ein  und  bestätigte  alsdann  durch  Erkenntniß  vom  2.  März  1878  die
erstrichterliche  Entscheidung.

Gründe.

Der  Verklagte  und  Appellant  hat  in  dieser  Instanz  seine  Oualität  als  derzeitiger  Unterstützungswohnsitz
  des  Losmanns  Martin  S.  und  dessen  5  jährigen  Sohnes  Eduard  nicht  weiter
bestritten.  Dieselbe  folgt  auch  rechtlich  daraus,  daß  der  Martin  S.  4  Jahre  lang  bis  zum
8.  Oktober  1874  in  Trakinnen  gewohnt,  erst  an  diesem  Tage  seinen  Aufenthalt  von  Trakinnen
nach  Gr.  Stobingen  verlegt  hat,  und  der  Unglücksfall,  in  Folge  dessen  Eduard  S.  zur  Kur  in
das  Viktoriastift  aufgenommen  worden  ist,  bereits  im  Juni  1876,  also  zu  einer  Zeit  sich  ereignet
hat,  wo  seit  dem  Abzuge  seines  Vaters  von  Trakinnen  noch  keine  zwei  Jahre  verflossen  waren,
dieser  also  den  früher  in  Trakinnen  erworbenen  Unterstützungswohnsitz  noch  nicht  hatte  verlieren
können.  Aus  den  vom  Bundesamt  eingeforderten  Akten  des  Kreisausschusses  ergiebt  sich  nun,
daß  es  dieser,  nicht  der  Martin  S.  gewesen  ist,  welcher  den  Beschädigten  dem  Viktoriastift  zur
Heilung  übergeben  hat.  Inhalts  derselben  meldete  sich  der  Martin  S.  am  26.  Juni  1876  beim
Kreisausschusse  mit  dem  Antrage,  seinen  an  einem  Knochenbruche  des  rechten  Oberschenkels  leidenden
  Sohn  zur  Kur  in  das  Viktoriastift  aufzunehmen.  Der  Kreisausschuß  zog  zunächst  ein  Gutachten
  des  Kreiswundarztes  darüber  ein,  ob  der  Knabe  nach  Hause  zurückkehren  und  zunächst  die
Ortsgemeinde  gehört,  resp  ob  das  Uebel  durch  einen  Verband  beseitigt  werden  könne,  oder  ob
die  sofortige  Aufnahme  in  ein  Krankenhaus  nothwendig  sei?  und  als  der  Arzt  die  sofortige  Aufnahme
  für  nothwendig  erklärt  hatte,  wurde  noch  am  nämlichen  Tage  die  Aufnahme  vom  Kreisausschusse
  veranlaßt.  Am  30.  Juni  dess.  I.  wurde  sodann  von  letzterem  dem  Ortsarmenverbande
  Gr.  Stobingen  davon  Kenntniß  gegeben,  daß  der  Knabe  in  das  Viktoriastift  habe
ausgenommen  werden  müssen,  wobei  zugleich  bemerkt  wurde,  daß  der  Kreisausschuß  die  entstehenden
  Kosten  seiner  Zeit  auf  Grund  des  §.  28  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870,  vom  Ortsarmenverbande
  Gr.  Stobingen  einfordern  und  ihm  anheimstellen  werde,  deren  Erstattung  von  dem  zur
definitiven  Zahlung  verpflichteten  Armenverbande  zu  beanspruchen.  Am  28.  September  dess.  J.  theilte
der  Kreisausschuß  dem  gedachten  Ortsarmenverbande  die  Liquidation  über  die  erwachsenen  Kosten  im
Betrage  von  30  ¼  40  „38  mit  der  Aufforderung  mit,  dieselben  an  den  Rendanten  des  Viktoriastifts
  abzuführen,  widrigenfalls  sie  durch  Exekution  eingezogen  werden  würden,  und  sind  in
Folge  dieser  Aufforderung  die  Kosten  demnächst  auch  gezahlt  worden.  Hiernach  ist  es  klar,  daß
der  Kreisausschuß,  welchem  zugleich  die  Verwaltung  des  für  den  Kreis  bestehenden  Landarmen-
        <pb n="212" />
        —  192  —

verbandes  obliegt,  im  vorliegenden  Falle  Namens  des  zur  vorläufigen  Armenpflege  verpflichteten
Armenverbandes  Gr.  Stobingen  als  eine  solche  Behörde  gehandelt  hat,  welche  sich  nach  den
Grundsätzen  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  vom  8.  März  1871,  insbesondere  §.  63  Absatz  2
desselben,  zur  Mitwirkung  bei  der  Entscheidung  berufen  erachtete,  ob  und  in  welcher  Weise  den
die  öffentliche  Armenunterstützung  Nachsuchenden  solche  zu  gewähren  sei.

Der  von  der  auf  seine  Kosten  erfolgten  Aufnahme  des  Knaben  in  das  Viktoriastift  bereits  am

*.  *8  1876  benachrichtigte  Ortsarmenverband  Gr.  Stobingen  beruhigte  sich  bei  dieser  Anordordnung.
  Die  Sache  lag  mithin  rechtlich  ebenso,  als  ob  der  letztere  selbst,  oder,  wenn  er  sich
dessen  geweigert  hätte,  der  Kreisausschuß  als  die  ihm  vorgesetzte  und  nach  §.  75.à  des  Kompetenzgesetzes
  vom  26.  Juli  1876  zur  Entscheidung  über  Beschwerden  von  Armen  gegen  Ortsarmenverbände
  in  den  Fällen  des  §.  63  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  kompetente  Behörde,  auf
geführte  Beschwerde  die  Aufnahme  veranlaßt  hätte.  Das  Eintreten  der  öffentlichen  Armenpflege
war  auch  materiell  durch  das  ärztliche  Zeugniß  und  die  Erwägung  vollständig  gerechtfertigt,  daß
der  Vater  des  verletzten  Knaben  als  Losmann  ohne  Zweifel  nicht  in  der  Lage  war,  die  Kosten
einer  mehrwöchentlichen  Kur  in  einem  Krankenhause  zu  bestreiten.  Die  vom  ersten  Richter  unter
Erwägung  der  Gesammtlage  des  Falles  hinsichtlich  der  Hülfsbedürftigkeit  getroffene  Feststellung
ist  übrigens  in  dieser  Instanz  auch  nicht  weiter  angefochten  worden.  Der  Appellant  Trakinnen
kann  sich  hiernach  nicht  entziehen,  dem  Ortsarmenverbande  Gr.  Stobingen  die  für  den  Knaben
vorläufig  ausgelegten,  tarifmäßig  berechneten  Kur=  und  Verpflegungskosten  zu  erstatten.

 

77.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Konsulatsverweser  Arwed  Krug
zum  Vize-Konsul  zu  Amasia  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Herrn  Otto  Soergel  in  Sonneberg  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Vize-Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  ertheilt  worden.

 

B
        <pb n="213" />
        Central  -  Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

r'i  ·

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  April  1878.  1  O  16.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckervon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  193  steuer,  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  im  Monat  März

2.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung:  beuaeseend  die  ainsabe  187:  .202
von  Schatzanweisungen;  —  Nachweisung  der  Einnahmen  .  »«.  Z
n  nn  e  3  e  ur  rn.  Peehnl
die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Köniasber  9  204
März  183  195  95  etre.4

3.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  6.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen:  Nachträge  zur  Eichordnung
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —  vom  16.  Juli  1869,  zur  Instruktion  vom  10.  Dezember
Uebersicht  über  die  bis  Ende  März  d.  J.  eingezogenen  1869  und  zur  Eichgebühren-Taxe  vom  12.  Dezember  1869
Landesmünzen;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  205
März  13773  197  7.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Exequatur-Ertheilung  208

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuches  sind:

1.  der  Schriftsetzer  Max  Wikinghoff,  geboren  am  10.  Juni  1850  zu  Niga  (Gouvernement
Lifland  in  Rußland,  im  letzten  Jahre  bereits  fünfmal  wegen  Bettelns  bestraft,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Stettin  vom  29.  März  d.  IJ.,

2.  der  Schmiedegeselle  Karl  Kuncae  aus  Nowenz  (Bezirk  Hohenstadt  in  Mähren),  29  Jahre
alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  8.  April  d.  J.,

3.  der  Weber  Josef  Dörner  aus  Gießhübel  in  Böhmen,  43  Jahre  alt,

4.  .  Schuhmacher  Franz  Zajicek,  geboren  1856  zu  Liebstadt  (Bezirk  Starkenbach  in
Böhmen),

5.  der  Arbeiter  Wenzel  Bartos,  geboren  1844  zu  Jenkowitz  (Bezirk  Königgrätz  in  Böhmen)

6.  der  Fleischergeselle  Hermann  Renner,  geboren  1851  zu  Schoßendorf  (Bezirk  Böhmisch-Leipa
  in  Böhmen),
7.  der  Arbeiter  Franz  Jeschick,  geboren  1834  zu  Kundratitz  (Bezirk  Meseritsch  in  Mähren),
zu  3  bis  7  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom
(zu  3)  4.  und  (zu  4  bis  7)  22.  März  d.  J.,

26
        <pb n="214" />
        10.

II.
12.

13.

14.
15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.
27.

—  194  —

.  der  Arbeiter  Tosef  Maier  aus  Nieder-Adersbach  in  Böhmen,  44  Jahre  alt,
.  der  Arbeiter  Josef  Wenzel,  56  Jahre  alt,  und  dessen  Ehefrau,  Anna,  geborene  Scheibel,

46  Jahre  alt,  aus  Schönlinde  bei  Rumburg  in  Böhmen,
der  Bäckergeselle  Josef  König  aus  Gabel  in  Böhmen,  24  Jahre  alt,

zu  8  bis  10  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom
bezw.  4.,  16.  und  18.  März  d.  J.,

der  Arbeiter  Karl  Danielsen  aus  Almansröd  in  Schweden,  30  Jahre  alt,

der  Zigarrenmacher  Niels  Bergersen,  geboren  zu  Enebak  bei  Christiania  in  Norwegen,
ortsangehörig  in  letzterer  Stadt,  39  Jahre  alt,
der  Goldarbeiter  Franz  Buttka  aus  Alt-Prerow  (Bezirk  Böhmischbrod  in  Böhmen),
24  Jahre  alt,
zu  11  bis  13  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig
vom  (zu  11  und  12)  2.,  bezw.  4.  April  d.  J.,
der  Schmied  Friedrich  Jörgensen,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Kopenhagen,  21  Jahre  alt,
der  Arbeiter  August  Blank,  genannt  Wedemeyer,  geboren  zu  Stockholm,  32  Jahre  alt,
zu  14  und  15  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Hannover  vom
6.,  bezw.  8.  April  d.  J.,
die  unverehelichte  Janthe  Veen,  geboren  am  20.  Januar  1846  zu  Winschoten,  ortsangehörig
  zu  Groningen  in  den  Niederlanden,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei
  zu  Aurich  vom  19.  März  d.  J.,
der  Tagelöhner  Paul  Motyka  aus  Wendrin  bei  Jablunkau  in  Oesterreichisch-Schlesien,
geboren  1846,
der  Schuhmachergeselle  Aloys  Weingärtner  aus  Wien,  geboren  1844,
zu  17  und  18  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf
vom  28.,  bezw.  29.  März  d.  J.,
der  Tischler  Franz  Kadraba,  geboren  zu  Sechlapek  und  ortsangehörig  zu  Vsechlapi  (Bezirk
Beneschau  in  Böhmen),  20  Jahre  alt,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts
  zu  Kelheim  vom  12.  März  d.  J.,
der  Schreinergeselle  Mathias  Sladek  aus  Prestitz  in  Böhmen,  25  Jahre  alt,  durch  Beschluß
des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Ansbach  vom  5.  März  d.  J.,
der  Handarbeiter  Josef  Anton  Palme  aus  Warnsdorf  in  Böhmen,  34  Jahre  alt,  im
letzten  Jahre  bereits  siebenmal  wegen  Bettelns  bestraft,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen
  Kreishauptmannschaft  zu  Leipzig  vom  20.  Februar  d.  J.,
der  Steinarbeiter  Johann  Kaska,  geboren  am  24.  Dezember  1840  zu  Rozsec  (Bezirk
Datschitz  in  Mähren)  und  ortsangehörig  daselbst,
der  Debertetwvule  Giovanni  Besagni,  geboren  zu  Corno  (Provinz  Parma  in  Stalien),
ahre  alt,
zu  22  und  23  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu
Bautzen  vom  13.,  bezw.  21.  März  d.  J.,

der  Feilenhauer  Karl  Reinstadler,  geboren  zu  Payerbach  (Bezirk  Neunkirchen  in  Nieder-Oesterreich),

  und  ortsangehörig  zu  Tartsch  (Bezirk  Meran  in  Tirol),  21  Jahre  alt,  durch
Beichus  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des  Neckarkreises  zu  Ludwigsburg  vom
März  d.  J.,

der  Schlosser  Gottfried  Rickart  aus  Niederbyl  in  der  Schweiz,  29  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des  Donaukreises  zu  Ulm  vom  29.  März  d.  J.,
der  Benjamin  Libardé,  geboren  zu  Sevico  in  Tirol,  27  Jahre  alt,

der  Posamentier  Johann  Weber,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Oberdorf  (Kanton  Baselland
  in  der  Schweiz),  16  Jahre  alt,
        <pb n="215" />
        —  195  —

28.  der  Bierbrauerknecht  Feodor  Wernli,  geboren  am  18.  Januar  1852  zu  Thalheim  (Kanton
Aargau  in  der  Schweiz)  und  ortsangehörig  daselbst,
zu  26  bis  28  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  (zu
26  und  27)  2.,  bezw.  4.  April  d.  I.,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
zu  1,  11,  12,  15  und  zu  24  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle  (zu  24

auch  wegen  verschuldeter  Obdachlosigkeit),
zu  2  bis  10,  13,  14,  17,  21  bis  23,  25  und  zu  27  wegen  Landstreichens  und

Bettelns  (zu  7  auch  wegen  Gebrauchs  eines  falschen  Legitimationsscheines),
zu  16,  18  bis  20,  26  und  zu  28  wegen  Landstreichens

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  durch  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  des
Deutschen  Reichs  für  das  Etatsjahr  1877/78,  vom  28.  April  v.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  S.  425)  und  durch  §.  2
des  Gesetzes,  betreffend  die  vorläufige  Erstreckung  des  Haushalts-Etats  des  Deutschen  Reichs  für  das  Etatsjahr
  1877/78  auf  den  Monat  April  1878,  vom  30.  März  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  9)  mir  ertheilten  Ermächtigung
  habe  ich  bestimmt,  daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform
Schatzanweisungen  im  Gesammtbetrage  von  zwanzig  Millionen  Mark,  und  zwar  in  Abschnitten  von  je  eintausend,
  zehntausend,  funfzigtausend  und  einhunderttausend  Mark  ausgegeben  werden.

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  zweiten  Absatzes  des  §.  6  des  ersterwähnten  Gesetzes  habe  ich
ferner  angeordnet,  daß  diese  Schatzanweisungen  als  unverzinsliche  ausgefertigt  werden.  Die  Dauer  ihrer
Umlaufszeit  ist  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  XIV.  von  1878)  auf  drei  Monate,  vom  13.  April  bis
zum  13.  Juli  1878,  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  XV.  von  1878)  auf  vier  ein  halb  Monate,  vom
2.  April  bis  zum  17.  August  1878,  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  XVI.  von  1878)  auf  fünf  Monate,
vom  6.  April  bis  zum  6.  September  1878,  und  für  fünf  Millionen  Mark  (Serie  XVII.  von  1878)  auf
fünf  Monate,  vom  12.  April  bis  zum  12.  September  1878,  festgesetzt.

Die  Reichsschulden-Verwaltung  ist  wegen  Ausfertigung  der  Schatzanweisungen  mit  näherer  Anweisung

  versehen  worden.
Berlin,  den  12.  April  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

26“
        <pb n="216" />
        196

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877
bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1878.

 

Die  Soll-Ein- 



 

Einnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

nahme  beträgt  Bonifikatio=  in  demselben  Difeerenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  nen  auf  Zeitraum  zwischen  den
Etatsjahres  ..  .  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  .  des  und  5.
"  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  1  mehr
Einnahme.  obengenannten  Rechnun  1876/77  «
Monats  g  (Spalte  4)  weuger
A  -mt—  A.  -
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Söll  114  842  753  60  613114  782  14017  948  834—  3  166  694
Rübenzuckerstener  65  138  492  11  4444  984  53  693  5088  43  962  325  9  731  183
Salzsteer  35  631  942  5350  35  626  592  33  750  372  1  876220
Tabackssteuer  ...  1277788  201872  1075  916  1175751  99835
Branntweinster  50  669  664  8  794  595  41  875  06994  422  399|—  2547  330
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  113  359  —  113  359  124  269—  10910
Brausteeer  ....  17  260  916  214  634  17  046  282  174432  119—  385  837
Uebergangsabgaben  von  Bier.  .  924  350  —  924  350  904  867T  19  483
Summe  285  859  264  265  137  216  259  720  936+  5  416  280

 

 

20  722  048

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis

Ende  des  Monats  März  1878:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  „
vom  Beginn  Ist-Ei  Differenz
Bezeichn  ung  des  laufenden  E“**  wischen  den
Etatsjahres  bis  sprechenden  Spalten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  *  •v
·  obengenannten  Periode  #  mehr
Einna  hme.  Monats  —  weniger
A  A  Al
1.  2.  3.  4.
Söll  99  380  896  107  536  688  —  8155  792
Rübenzuckersteeer  46  067  081  48  276  703  —  2209  622
Salzsteer  34  911  815  33  185  816  +  1725  999
Tabackssteer  884  076  951  184  —  67  108
Branntweinsteuer  und  **
von  Branntwein.  ..  36  101  323  37  603  292  —  1501  969
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Vier  15  251  612  15.556  549  –  304  937
Summe  232  596  803  243  110  232  —  10  513  429
        <pb n="217" />
        8.  Münz.

197

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  13.  April  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

u  nd  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  **)5  Silbermünzen
7.  bis  13.  April  1878  auf  Privat-  W  .
..  Anf-  "  Ein-  Fünfzig-  Zwanzigausgeprägt
  worden,  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Fünf  Zwei  „  ig-  '-Mg
  kmg  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Marlstücke  blnuis  wir
“4  A.  A.  A  #  ##  -*  -.-  AM.
a)  Berlin.  994  040  —  —  994  040  —  —  —  —  —  —  —
b)  Hannover  .  —  —  —  —  —  —  —  ——  —
0)  Frankfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
)  München  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
e)  Dresden  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
s)  Stuttgart  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
h)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
1)  Somburg  1  200  020  —  —  1  200  020  –  —  —  ——  —
Summe  1.  2  194  060  —  —  2  194  060  —  —  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt!1  186  595  720/365  365  510/27  969  9258260  319  920|71  653  095/97  810  892/148  848  161|71  486  552)/00/35  717  922|880
3.  Gesammt-Ausprägung188  789  780/|365  365’  510|27  969  925|262  513  980|71  653  095/07  810  892|148  848  16171  486  552  00H85  717  92280
Hiervon  wieder  eingezogen  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164,00  204  60
4.  Bleiben288  698  640/365  296  020/27  969  845/262  513  989|71  652  415|97  810  530/148  847  743|71  486  388/00/35  717  71820
1  581  964  505.4  425  514  794,20

 

 

 

 

Vom  1.  bis  7.  April  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

für

in  Münzen
M

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  742  638,)1  „
Zusammen  für  28  742  638,1  A

in  Barren
für  5  000  O000  K4
„  240  886  513,05  „

 

 

für  245  886  513,05  M.
        <pb n="218" />
        198

Uebersicht

über  die  bis  Ende  März  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

1„  Z  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
—  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
z  .
im  März  vorher
1878  Mark.  Asf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1/|.  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstüceee  —  —  53  761  788—  53  761  788—
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  55  200—  19  152  271—  19  207  521—
i„  „  „  „  1817/22  56  5511—  15  362  876—  15  419  427—
„  „  „  „  1823/6066  ...  85  001  —  17  615  236—  17  700  237—
5„  „  „  „  von  1857  abb  4914  398—  94  443  125—  99  357523—
2J3  Thalerstükenn  —  —  87310  87310
„  )A  —  —  470015  4700|15
1,3  »  .  —  —  l4192356—  14  192  356—
1¼  „  —  —  1  168—  1  168—
1/5  7  —  —  972  97  12
1,6  »  5  324  880  5  25  293  65825  30  618  539—
1/8  „  —  —  1891  4  1  8911  788  200  22893
1/12  v  —  —  6  411  63447  6  411  6344
1/15  „  —  —  969  07428  969  07423
1½30  „  ......  —  —  3  667  74510  3  667  74510
1%  „  ......  —  —  199  360  115  199  36011
ferner:
1/1  Tbalerstücke  ausbach-bayrenther  Gepräges  —  —  2617  2617
1/12  5„  haunoverschen  und  braunschweig-Z
  .  limneburgischen  Gepräges  —  —  1219  061  23  1  219  0612
sowie  au  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
½⅛  Thalerstücke  (d  6  sgr.)  .  .  —  —  380|  235  380  23
½⅛  „  (à  3sgr.).  —  —  5  3  5]  3
Zusammen  10  436  080  5  2522973291145  262  733  40919#
»  »  FI.  Kr.  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.
2  Süddeutsche  Guldenwährunn:  ....  —  —11415157030  11415157030  19568840656
Zu  2  sind  die  Beträge  der  einzelnen  Sorten  gegen
die  Uebersicht  für  Jannar  1878  (Central=  Blatt
S.  116)  unverändert  geblieben.  »
Kronenthaler....s.....  —  —  4  651  51144  4  651  514  7974  020|11
4|  Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  1  114  35725  1  114  35725  1  910  327—
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr  sar  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.
Gepräges  —  —  202  855  248  202  855  248  608  567  42
6Eilbermünzen  schleswig  zholsteinischen  Gepräges  —  —  539  28554  539  2854  1  617  885  49
79eltere  Silbermünzen  haunoverschen  Gepräges  —  —  537241  537241  1  613  45
8  Mecklenburgische  Währng  —  —  68  172161  68  172161  204  51763
9  Hamburgische  Kurantwährung  —  —  588  989  23  588  98927  1  766  967725
10  Lübische  Währng  —  —  251  6650#  251  66510“  75499605

 

Zu  3  bis  10  sind  die  Beträge  der  einzelnen  Sorten
gegen  die  Uebersicht  für  Dezember  1877  (Central-Blatt

  für  1878  Seite  31)  unverändert  geblieben.

Gesammtwerth  A.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

550  7  4  SS
        <pb n="219" />
        199  —

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

;  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  «  Zusammen  in
S*  im  März  vorher
1878  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1|  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.
Vierpfennigstücee  —  —  63  337293  63  3372935  D4
Dreipfennigstüscce  —  —  505  6831  73  505  661
Zweipfennigstücke..  .....  —  92  480  1  92  480  ;
Einpfennigstükee  2  876  20  77831  11#  80  708  1
bessische  Achthellerstüken  —  —  110  253  110  1255
-  Sechshellerstükene  —  —  2  117  217
-Veiierhellerstükeee  —  —  28620  286  20
-Zumweihellerstükee  —  —  6E0—  60  —
sowie
preußisch-posensche  2  610  22
7  Kupfergroschen  Kà  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16  6  i
à  2  preuß.  P.)  —  —  4  157½  4  15
fern
Kurfürfllich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  —  —  64152  18  64  152  18
»  »  ,,  »  Dreipfennigstücke  —  —  4064  27  406427
(„  „  „  „  Zweipfennigstücke  1756  20  24  344  1273  26  10  25
*  77  7  7  Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke
  –  —  125  125
Empfenmgstücke  124620  1449818  157458
annoveksche  Zwei-  und  Einpfennigstücke  .  36  20  17275  2  1731122
Zusammen  5916  120  864  156  207  870  073|10#
2/  Süddeutsche  Währung:  öl  Kr.  .  ar.  l.  Kr
Einrengerstcke  ........  —  —  23551617  23551617
Emalbkreuzerstücke.......  —  —  8788803  87  888  03  647  20
Einviertelkreuzerstücke  –  —.  54  133  55  54  133  55  208/14
Zusammen  —  —  377  538  15  377  538  15
31  Mecklenburgische  Wührnng:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Fünspfennigstücke  68  10  5858  22  59272
Dreipfennigstlike  —  —  10  758  227  10  758  223  6.
Zweipfennigstüke  165  10  367  18  532  28  52  94053
Ein  und  Einhalb-  Aeice:  —  —  3  15½  3  153
Einpfennigstücke  ....  111—  313  17y7  424  17
Zusammen  34420  173025  17  646  257
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3  310  330005
/  Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  998  72749989
Summe  —  —  —  —  —  —  1002037  868  94
        <pb n="220" />
        —  200  —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

An  Banknoten

 

Bezeichnung  —

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestandes  im  Umlauf  #  im  Bestande
Nr.  Notenban  ken.  3  .  ·  ,
mAbichmttenzulOOMmAbschmttenzn-200.-!L
“4  AM.  A.  I  M

I.Retchsbank..  .........302420400385779600  —  —

2.Stadt1fcheBankzn  Breslau.........  1  321  000  179  000  —  —

3.  Kölnische  Privatoyxx  ....  2  460  600  515  700  —  —

4.  Magdeburger  Privatbant.  ...  2920700  79  300  —  —

5.  Danziger  Privat-Mtienbank  .  2  160  000  840  000  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  des  Graßhersogibums  Poe  .  753  500  146  500  449200  450  800

7.  Hannoversche  Bank  5  667  800  632200  —  —

8.  Frankfurter  Bant  .....  4  863  500  4836  500  —  —

9.  Bayerische  Notenbantnn..  .  67  358  800  2  344  800  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dressen  26  069  700|  33  930  300  —  —
11.  Leipziger  Kassenderrreien  —  —  —  —
12.  Chemnitzer  Stadtbant....  ..  496  400  13  600  —  —
13.Württembergische  Notenbank  .........  18083500  7516500  —  —
14.Bad1scheBank..  .........  907710029922900  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  .........  1203670023963300  —-  —
16.BraunfchwetgtscheBank..........  282580010569200  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübecck.  .....  845  800  1  554  200  —  —

18.  Bremer  Bantt  5  038  900  4  961  100  —-  —
zusammen  am  31.  März  1878.  .  .  .  464  400  200507  784  700  449  200  450  800
am  28.  Februar  18738  .  .  1527  890  200  3658  064  700  439  200  460  800

mithin  am  31.  März  1878  mehr.  —  149  720  000  10  000  —
weniger  63  490  000  —  —  10  000

 

 

 

 

 

Anmerkungen.
1)  Von  den  Noten  alter  Währung  der  Reichsbank  waren  am  31.  März  1878:

im  Umlauf:  95  130  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  237  950  Thlr.  in  n  Abschnitten  zu  25  Thrrim

  Bestande:  72604  -  28  500  )

vernichtet:  7956  610  "  86  549  200  -  -  „  "
Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatbank  waren  am  zu.  März  1878:

im  Umlauf:  440  Thlr.  in  Abschnitten  zu  (0  Thlr.,  2  600  Khlt.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

im  Bestande:  13  560

vernichtet:  98360  296  840  --2)

  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Beiriebe  übergeben  5  700  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  der  Noten  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ansgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  be
1)  bei  der  Rostocker  Bank  15  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1  984  100  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  48  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4  016  100  Mark  in
        <pb n="221" />
        noten  Ende  März  1878.

201

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin  Lauim
  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Noten  alter  G  t
Währung  esammt-  fende
waren  im  Umlauf.  Nr
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1000  .  überhaupt.  Umlauf)
—  I  A  A  l  #  A  l  M  4  “#
108  477  500  240  022  500231  369  000  329  331  000|42  266  9000  955  133  100  2  648  490  44  915  390  1.
—  —  1330  000  170  000  2  651  000  349  000  —  2651000  2.
—  —  —  —  2  460  600  515  700  17  070  2477670  3.
—  —  —  —  2920700  79  300  —  2920700  4.
—  —  —  —  2  160  000  840  000  —  2  160  000  5.
879  500  320  500  —  —  2  082200  917  800  —  2  082  200  6.
—  —  —  —  5  667  800  632  2002)  —  5667  800  7.
738  500)  1  861  500  6  679.000  9  021  O0O00  12281,  000  15  719  000  —  12  281  000  8.
—  —  —  —  67  358  800  2344  800  —  67  358  800  9.
13  297  500  13202500  —  —  39  367200  47  132  800  —  39  367200  10.
2917000  83  000  —  —  2917  000  83  000  —  2917000  1.
—  —  —  —  496  400  13  600  —  496  4002.
—  —  —  —  18  083  500  7516  500  —  18  083  003.
—  —  —  I  —  9077  100  29922  900  —  9077100  14.
—  —  —  —  12  036  700  23  963  300  —  12  036  70  15.
—  —  —  —  2  825  800  10  569  200  —  2825  80016.
—  —  —  —  845  800  1  554  200  —  845  800  117.
—  —  —  —  5  038  900  4961  100  —  5  038  900  18.
126  310  000  255  490  O000  39  378  000  338  522  000  830  537  400  1  102  247  500  2  665  560833  202  960
117  991  500  263  808  500||3  441  000  BS7  459  O0O00  799  761  900  1  009  793.000  2  749  875802  511  775
8  318  500  —  85  937  000  —  30  775  500  92  464  500  —  30  691  185
—  8  318  500  —  48  937  000  —  —  84315  —
88  350  Thlr.  in  Abschnitten  zu  bo  Thlr.,  267  900  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  193  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2648  490  Mark.
775ö04  .  1068  832  100  .  ...  63000..  .  ...  .  506815880
8331350..  ....  soc-sowo-  138335500-  995282880
1  .  .,  mmen  17  070  Mark,
*  Thlr  in  Abschnitten  zu  46  #  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusamm  6  630  m
297  9000  ..  3299  00o  ...  7  976  300

merken,  daß  am  31.  März  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,  Z
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Goßherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

27
        <pb n="222" />
        202

4.

Zollu

  u  d.

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  !
Ver-  -
imdezæ  steuerte  Raffimrteiäl  Zuder  aller  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  kebee  en  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Zir.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.  "
1.  Provinz'  Ostpreußen  —  —  4  —  2  2001
Preußen!  Westpreußen  –  —  33  –  —  —
2.  Provinz  Brandenburg  —  —  47  9  5  —
3.  -Pommern  —  —  1  —  —  —
4.  Posen  .  1  35  985  10  3  —  —
5.  -  Schlesien  ..  13  167  901  2  —  48  —
6.  =  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  29  616  088  —  —  —  —
7.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  921  274  178  24
8.  -  Hannover  —  —  287  23  —
9.  -  Westfalen  —  —  —  —  —  —
10.  -  Hessen-Nassau  —  —  129  —  —
11.  -  Rkheinprovinz.  —  —  340  —  —  916
Summe  J.  43  819  974  1774  286  256  2941
II.  Bayern  —  226  11  —  —
III.  Sachsen  —  —  42  112  —  —
IV.  Württemberg  —  —  25  10  —
V.  Baden.  —  —  809  8  —  —
VI.  Hessen  —  6  100  —
VII.  Mecklenburg  –  –  7  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  –  –  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —  ,  2  —  —  —
X.  Braunschweig  —  —  —  –  –
XI.  Anhalt  2  33  185  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  .  —  —  3121  —  —  —
XIII.  Luxemburg  —  —  94  —  —  —
Ueberhaupt  45  853  159  6  106  527  256  2  941
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1877  bis  Februar  1878  81  149  029  55  669  4947  9.551  65  563
Zusammen  Sept.  1877  bis  Märzl878  —  82  002  188  61775  5  474  9  807  68  504
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  (0  949  323  94514  55143  7  434  76  692
        <pb n="223" />
        Steuer-Wesen.
mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  März  1878.

Zollauslande.

—  203

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Str.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  14  —  —  2955  —  —
106  2269  —  —  —  —  —  1768
654  156  —  —  —  —  —
75  41  8  348  —  19  283  —  4389  —
13  —  —  —  —  —  —  —
1243  —  —  —  —  —  41  —
343  146  —  —  —  —  —  —
604  492  33  692  255  163  058  48  4  107  894
353  152  1  469  —  50  360  —  55  —
15  —  —  —  —  —  —  —
7  —  2  160  –  3  903  –  7  186  —
3  413  3  256  45  683  255  236  604  3  003  15  778  2  662
207  —  249  —  2  800  —  126  —
124  25  1  —  —  —  8  41
—  —  4  34  —  11  —
—  —  852  56  —  —  139  —
5  —  —  —  —  —  —
52  6  —  —  —  —  —  —
71  —  —  —  —  —  6  —
9  183  —  —  —  —  —  —
—  325  —  —  —  —  —  —
90  —  731  —  —  —  204  —
3971  3795  47  516  315  239  438  3  003  16.272  2  703
34  408  39310072799  993290  ?774  64229  173  478  29  187
38  379  43  105  220  315  10  247  1  030  212  67232  189  750  31  890
82  122  54  652  94  482  28  217  849  548  42  797  154  260  45  984

 

 

 

 

 

 

277
        <pb n="224" />
        —  204  —

5.  Marine  und  Scchiffahrt.

 

Die  in  diesem  Jahre  zu  Liverpool  erbaute  eiserne  Bark  „A.  C.  de  Freitas“  von  1013,zo  britischen
Negister-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  hamburgischen
Staatsangehörigen  A.  R.  F.  de  Freitas  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem
bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  1.  d.  M.
vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Liverpool  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  13.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Des  im  Jahre  1866  in  Thomaston  (Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Atlantic“  von  1262,27  Tons  Brutto-Raumgehalt  hat  durch  den
Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Gerhard  Ihlder  jun.  zu  Bremerhaven,  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Bremerhaven
zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  21.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  New-Vork  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  15.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Zum  Reichskommissar  für  das  Seeamt  in  Königsberg  ist  der  Königlich  preußische  Negierungsrath  Singelmann
  daselbst  ernannt.
        <pb n="225" />
        —  205  —

6.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Nachträge  zur  Eichordnung  vom  16.  Juli  1869,  zur  Instruktion  vom  10.  Dezember  1869
und  zur  Eichgebühren-Taxe  vom  12.  Dezember  1869.

Auf  Grund  des  Artikels  18  der  Maaß-  und  Gewichtsordnung  vom  17.  August  1868  (Bundes-Gesetzblatt
  S.  473)  erläßt  die  Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission  folgende  Nachtrags-Bestimmungen:

Zehnter  Nachtrag  zur  Eichordnung
vom  16.  Juli  1869  (Beilage  zu  Nr.  32  des  Bundes-Gesetzblattes).

Zu  §.  28.
1.  Fehlergrenze  bei  der  Eichung  von  Gewichten  betreffend.

In  Ergänzung  der  in  Alinea  3  des  §.  28  der  Eichordnung  getroffenen  Bestimmung,  daß  bei  gewöhnlichem
  Handelsgewicht  für  ein  5  G-,  zwei  2  G-,  und  ein  1  G-Stück  zusammen,  die  einzeln  möglichst
genau  herzustellen  sind,  eine  größere  Abweichung  als  50  Milligramm  nicht  stattfinden  darf,  wird  hierdurch
die  zulässige  größte  Abweichung

für  ein  vereinzelt  zur  Vorlage  gelangendes  5  G-Stück  auf  16  Milligramm,

7y  77  IUy  I  77  77  7y  I7y  77  77

1  77  1  77  1  0  "7

1  7’7  1  77  ½“-  77

festgesetzt.
Zu  8.  33.
2.  Gleicharmige  Balkenwaagen  betreffend.

Zur  Beseitigung  von  Zweifeln,  welche  in  Betreff  der  Zulässigkeit  der  sogenannten  Schwanenhals-Waagebalken
  zur  Eichung  bezw.  Nacheichung  entstanden  sind,  wird  hierdurch  Folgendes  bestimmt:

Die  sogenannten  Schwanenhals-Waagebalken  sind  von  der  Eichung  bezw.  Nacheichung  auszuschließen,
sobald,  wie  es  in  der  Regel  der  Fall  ist,  die  schneidenförmig  ausgearbeiteten  Oesen,  welche  die  Endaxen  ersetzen,
  aus  einem  Stück  mit  dem  Balken  hergestellt  sind.

Bei  der  zu  diesem  Zwecke  erforderlichen  Härtung  der  Balkenenden  werden  nämlich  gerade  die  in  der
Nähe  der  Biegungen  der  Balkenenden  liegenden  Stellen  des  Ueberganges  von  den  gehärteten  zu  den  ungehärteten
  Theilen  des  Balkens  besonders  weich,  so  daß  die  Länge  der  Hebelarme  bei  solchen  Waagen  durch
Schlag  oder  Druck  mit  außergewöhnlicher  Leichtigkeit  in  sehr  erheblichen  Grade  verändert  werden  kann.

Sind  jedoch  die  gehärteten  Theile,  welche  die  Endaxen  enthalten,  nicht  aus  einem  Stück  mit  dem
Balken  gefertigt,  sondern  in  unveränderlicher  Weise  an  den  Balkenenden  befestigt,  so  kann  der  Balken
ungeachtet  seiner  äußeren  Aehnlichkeit  mit  einem  sogenannten  Schwanenhals-Waagebalken  zur  Eichung  zugelassen
  werden,  wenn  er  den  sonstigen  Bedingungen  der  Zulassung  von  gleicharmigen  Balkenwaagen  genügt.

Zu  den  §§5.  49—71.

3.  Die  Stempelung  von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen,  sowie  von  Gewichten,  welche  für
andere  als  Eichungsbehörden  oder  für  Private  mit  der  für  Normale  vorgeschriebenen  Genauigkeit
  geprüft  und  entsprechend  beglaubigt  werden  sollen,  betreffend.

In  Abänderung  und  Ergänzung  des  Nachtrages  zu  den  §§.  49—71  der  Eichordnung  (Erster  Nachtrag
  zur  Eichordnung  vom  30.  Juni  1870,  Beilage  zu  Nr.  29  des  Bundes-Gesetzblattes)  wird  hiermit  bezüglich
  der  Stempelung  von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen,  sowie  von  Gewichten,  welche  für  andere  als
Eichungsbehörden  oder  für  Private  bestimmt  sind  und  für  welche  von  den  Interessenten  die  Genauigkeit  von
Normalen  gefordert  wird,  Folgendes  bestimmt:
        <pb n="226" />
        —  206

Während  im  allgemeinen  entsprechend  den  Bestimmungen  des  oben  erwähnten  Nachtrages  die  Be—
zeichnung  und  Beglaubigung  der  in  Rede  stehenden  Gegenstände  in  derselben  Weise  zu  erfolgen  hat,  wie  bei
den  für  Eichungsbehörden  bestimmten  Normalen,  wird  hierdurch  gestattet,  daß  auf  Verlangen  der  Interessenten,
falls  die  betreffenden  Gegenstände  nach  ihrer  gesammten  Beschaffenheit  auch  allen  für  die  Zulassung  zur
Eichung  und  Stempelung  aufgestellten  Bedingungen  genüge  leisten,  dieselben  den  Präzisions-Eichungsstempel
empfangen  können.

Der  Grad  der  Genauigkeit  der  betreffenden  Gegenstände  (Gebrauchs-,  Kontrol-,  Haupt-Normale)  soll
in  dem  beizufügenden,  mit  laufender  Nummer  zu  versehenden  Beglaubigungsschein,  dessen  Zugehörigkeit  durch
die  an  angemessener  Stelle  und  mit  der  erforderlichen  Vorsicht  zu  bewirkende  Aufschlagung  einer  mit  seiner
laufenden  Nummer  übereinstimmenden  Zahl  auf  das  beglaubigte  Objekt  thunlichst  zu  sichern  ist,  angegeben
  werden.

Dagegen  sollen  Gegenstände,  welche  zwar  den  betreffenden  Anforderungen  an  die  Genauigkeit  von
Normalen,  nicht  aber  auch  den  für  die  Zulassung  zur  Eichung  und  Stempelung  erlassenen  einschlägigen
sonstigen  Vorschriften  vollständig  genügen,  den  Eichungsstempel  nicht  weiter  empfangen.

Solche  Gegenstände  sind  vielmehr  nur  mit  einem  Beglaubigungsschein  zurückzugeben,  dessen  Zugehörigkeit
  zu  dem  betreffenden  Objekt  ebenso,  wie  oben  bereits  angegeben  ist,  durch  Aufschlagung  der  bezüglichen
  laufenden  Nummer  zu  sichern,  und  in  welchem  ihr  Genauigkeitsgrad  näher  zu  bezeichnen  ist.

 

§r

3.  Nachtrag

zu  dem  Erlasse  vom  19.  August  1876,  betreffend  die  Neigungswaagen.
(Nr.  34  des  Central-Blattes  für  das  Deutsche  Reich.)

Nachdem  ein  durch  Vermittelung  der  Königlich  bayerischen  Normal-Eichungs-Kommission  zu  München  in
Beschreibung  und  Zeichnung  zur  Vorlage  gelangtes,  von  der  durch  den  bezeichneten  Erlaß  zugelassenen  Konstruktion
  in  der  Einrichtung  zur  Angabe  des  Gewichtsbetrages  der  jedesmaligen  Belastung  abweichendes  System
von  Neigungswaagen  bei  näherer  Prüfung  als  zur  Eichung  und  Stempelung  und  zur  Anwendung  beim  Wägen
von  Eisenbahn-Passagiergepäck  zulässig  befunden  worden  ist,  wird  hiermit  in  Ergänzung  des  Erlasses  vom
19.  August  1876  (Nr.  34  des  Central-Blattes  für  das  Deutsche  Reich)  Folgendes  bestimmt:

Außer  der  a.  a.  O.  in  §.  1  beschriebenen  Konstruktion  der  Neigungswaagen  für  Adwägen  von
Eisenbahn-Passagiergepäck  sollen  auch  solche  Neigungswaagen  zur  Eichung  und  Stempelung  zugelassen  werden,
bei  welchen  die  durch  verschiedene  Beschwerungen  des  Lasthebel-Systems  bewirkten  Verschiedenheiten  der  Lage
(Neigung)  des  mit  einem  konstanten  Gegengewicht  beschwerten  Gewichtsarmes  des  Hauptwinkelhebels  gegen
die  Lothrichtung  vermittelst  eines  auf  der  Drehaxe  des  letzteren  befestigten,  den  Bewegungen  desselben  folgenden
  Zeigers  an  einem  mit  fortlaufenden  Gewichtsangaben  versehenen  Gradbogen  dadurch  ablesbar  gemacht
werden,  daß  der  Zeiger  bei  derjenigen  Gewichtsangabe  sich  einstellt,  welche  dem  jedesmaligen  Gewichtswerthe
der  Belastung  entspricht.

Die  Besonderheiten  dieses  Konstruktionssystems  im  Vergleich  mit  dem  a.  a.  O.  beschriebenen  bestehen
darin,  daß  die  in  dem  letzteren  durch  die  Bewegung  des  Zeigerwerkes  vermittelst  Zahnstange  und  Getriebe
unvermeidlich  eintretenden  Widerstände  hier  vermindert  sind,  wogegen  allerdings  von  dem  in  unmittelbarer
Verbindung  mit  dem  Hauptwinkelhebel  der  Waage  stehenden  Zeiger,  falls  eine  hinreichende  Genauigkeit  der
Ablesung  des  bei  dieser  Konstruktion  nicht  in  gleichmäßigen  Eintheilungen  herstellbaren  Gradbogens  erreicht
werden  soll,  eine  sehr  starke  Winkelbewegung  verlangt  wird,  welche  namentlich  mit  Rücksicht  auf  mögliche
Veränderlichkeit  der  Lage  des  Drehungsmittelpunktes  der  Zeiger-,  bezw.  Hauptwinkelhebelaxe  gegen  den  Mittelpunkt
  des  Gradbogens  eben  an  der  Grenze  des  noch  Zulässigen  sich  befindet.

Die  Zulassung  ist  indessen  erfolgt,  da  die  vorstehend  erörterte  Konstruktion  bei  näherer  Prüfung
Leistungen  nachgewiesen  hat,  welche  denen  des  a.  a.  O.  zugelassenen  Konstruktionssystems  mindestens
gleichkommen.

Auf  das  vorstehend  im  allgemeinen  beschriebene  Konstruktionssystem  der  Neigungswaagen  für  Abwägen
  von  Eisenbahn-Passagiergepäck  finden  alle  Bestimmungen  der  §§.  2  bis  7  des  erwähnten  Erlasses  Anwendung
  mit  Ausnahme  der  im  zweiten  Passus  des  Alinea  3  des  §.  2  enthaltenen,  auf  die  Beseitigung  der
        <pb n="227" />
        —  207  —

Wirkung  des  sogenannten  schädlichen  Raumes  zwischen  den  Zähnen  der  Zahnstange  und  des  Getriebes  am
Zeigerrade  bezüglichen  Spezialbestimmung.

 

5.  Nachtrag
zur  Instruktion  vom  10.  Dezember  1869.

An  Stelle  der  in  der  Instruktion  vom  10.  Dezember  1869  unter  VIII.,  12  Alinea  2  bezüglich  der  zweiten
Prüfung  der  trockenen  Gasmesser  getroffenen  Bestimmung  tritt  die  folgende:

Außerdem  sind  aber  die  trockenen  Gasmesser  noch  einer  zweiten  Prüfung  zu  unterwerfen,  bei  welcher  die
Luft  wesentlich  langsamer,  nämlich  höchstens  mit  der  Hälfte  der  bei  der  Hauptprüfung  angewandten  Geschwindigkeit
  hindurchströmt.  Die  hierbei  durchgelassene  Luftmenge  kann  geringer  sein,  als  die  bei  der  Hauptprüfung
  verwendete,  sie  darf  aber  selbst  bei  den  kleinsten  Gasmessern  nicht  weniger  als  100  I  (efr.  S.  565
des  Central-Blatts  von  1877)  und  in  keinem  Falle  weniger  betragen,  als  für  eine  volle  Umdrehung  der
die  kleinsten  Volumentheile  registrirenden  Zählscheibe  erforderlich  ist.

 

6.  Fünfter  Nachtrag
zur  Eichgebühren  -Taxe  vom  12.  Dezember  1869.
(Beilage  zu  Nr.  40  des  Bundes-Gesetzblattes.)

An  Stelle  der  in  der  Eichgebühren-Taxe  Abschnitt  VIII.  unter  1  am  Schlusse,  und  unter  2  getroffenen
Gebührenfestsetzungen  treten  die  folgenden:

 

 

 

 

 

 

 

4  B.  C.
für  die  für  für  Prüfung

Eichun  Neben-  ohne
g  arbeiten  Stempelung
1  —-  4  „

1.  Nasse  Gasmesser.

für  je  5  Kubikmeter  und  für  einen  überschüssigen  Bruchiheĩ

dieses  Quantums  mehr,  ein  Mehrbetrag  vo  —  50  —  20  —  40
2.  Trockene  Gasmesser.  Die  Gebühren  in  Kolumnen  A  und  0

sind  im  anderthalbfachen  Betrage  in  Ansatz
zu  bringen.  Die  Kolumne  B  bleibt  unverändert.


Berlin,  den  25.  März  1878.

Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.
        <pb n="228" />
        —  208  —

7.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Antoine  Merry  in  Sevilla  ist  auf  sein  Ansuchen  die  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste
  ertheilt  worden.  ·

 

Dem  Kaufmann  Gustav  Burchardt  ist  im  Namen  des  Reichs  das  Exequatur  als  persischer  Vize-Konsul
in  Berlin  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berbin.
        <pb n="229" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

 

VI.  Jahrgang.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

erlin,  Freitag,  den  26.  April  1878.

R  IJ.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  Seite  209
Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Regulativ,  die  zollamtliche  Behandlung
  von  Waarensendungen  aus  dem  Inlande  durch
das  Ausland  nach  dem  Inlande  betreffend;  —  Aufhebung
der  Befugniß  eines  Untersteueramts;  —  Herstellung  von
Wermuthpulver  zur  Denaturirung  von  Salz;  —  Titelverleihung
  an  einen  Stations-Kontrolör  .  211

3.  Münz=  und  Bant-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  226
Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  beschreibenden  Ver-5.



zeichnisses  der  Schiffahrtszeichen  an  der  deutschen  Küste;
—  deögl.  des  ersten  Nachtrags  zur  amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine;  —
Ertheilung  eines  Flaggenattestes  227

Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen
  227

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Postdampfschiff.  Verbindun.

7.

zen  mit  Dänemark  und  Schweden;  —  Brief=  und  Geldrief-Verkehr
  mit  Luxemburgg..  229

stonsulat-Wesen:  Exequatur--Ertheilung.  .  230

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist:

1.

die  Ehefrau  des  russischen  Unterthanen  Faustin  Michalowcz,  Magdalene,  geborene  Paluch,
geboren  am  5.  Juli  1851  zu  Ziemin  (Regierungsbezirk  Posen,  Kreis  Kosten  in  Preußen),
nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten  Zuchthausstrafe  von  zwei  Jahren,
  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern  zu
Schwerin  vom  18.  Februar  d.  J.,

und  auf  Grund  des  §s.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:
2.  der  Schlosser  Josef  Zdiarski,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Lomnitz  in  Oesterreich,

3.

5.

21  Jahre  alt,
der  Tischler  Josef  Matzina,  geboren  zu  Kronau,  ortsangehörig  zu  Politz  in  Oesterreich,
32  Jahre  alt,

zu  2  und  3  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom

5.  März  d.  J.,
der  Tazelöhnir  Karl  Heinrich,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Alt-Bürgersdorf  (Bezirk
Jägerndorf  in  Oesterreichisch-Schlesien),  37  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen
Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom  26.  März  d.  J.,
der  Konditor  Tosef  Habel,  geboren  am  26.  Dezember  1839  zu  Komotau  in  Böhmen  und
ortsangehörig  daselbst,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Merseburg
  vom  8.  April  d.  J.,

28
        <pb n="230" />
        10.
11.
12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

—  210  —

.  der  Arbeiter  Alfred  William  Petersen  aus  Kopenhagen,  18  Jahre  alt,  urch  Beschluß

der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  11.  April  d.

der  Seilergeselle  Georg  Nepimack  aus  Himberg  bei  Wien,  28  Jahre  alt,  Harch  Beschluß

der  Königlich  preußischen  Landdrostei  zu  Stade  vom  28.  März  d.  L.,

.  der  Schneidergeselle  Josef  Pospichal,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Chynow  in  Böhmen,

38  W’  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Minden  vom
7.  April

.  der  Musiker  Abolf  Friedrich  Wilhelm  Hagen,  geboren  am  29.  Juni  1847  zu  Trier,  sodann

  wohnhaft  zu  Krefeld,  im  Jahre  1867  unter  Entlassung  aus  dem  preußischen  Unterthanenverbande
  nach  den  Niederlanden  ausgewandert,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußhischen
  Bezirksregierung  zu  Düsseldorf  vom  15.  März  d.  S.,
der  Tagelöhner  Benedikt  Schoubericks  aus  Fuhrenthal  in  Holland,  48  Jahre  alt,  durch
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Aachen  vom  21.  März  d.  J.,
der  Bierbrauer  Jakob  Meindl  aus  Elixhausen  (Bezirk  Salzburg  in  Oesterreich),
36  Jahre  alt,
der  Metzgergeselle  Wenzel  Fries  aus  Teichhäuser  (Bezirk  Hohenelbe  in  Böhmen),
26  Jahre  alt,
zu  10  und  11  durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Ansbach  vom
8.  März  d.  J.,
der  Tagearbeiter  Michalal  Heindl  aus  Ujest  (Bezirk  Tachau  in  Böhmen),  geboren  1827,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Naila  vom  30.  März  d.  J.,
der  Tischlergeselle  Wilhelm  Westendorf,  geboren  am  12.  Juli  1835  zu  Odense  auf
Fünen  (Dänemark),  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des
Innern  zu  Schwerin  vom  28.  März  d.  J.,
die  Dienstmagd  Rosine  Schaedeli,  geboren  am  3.  Februar  1861  zu  Kirchlindach  (Kanton
  Bern  in  der  Schweiz)  und  ortsangehörig  daselbst,
der  Schneider  Johann  Bleß,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Nußhof  (Kanton  Baselland
in  der  Schweiz),  20  Jahre  alt,
zu  14  und  15  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom
4.  bezw.  11.  April  d.  J.,
der  Müllerbusche  Josef  Zandel,  geboren  am  17.  Juli  1845  zu  Bionville  in  Frankreich
und  ortsangehörig  daselbst,
der  Küfer  Michel  Munz,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Eiserthal  in  der  Schweiz,
48  Jahre  alta.
zu  16  und  17  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom
8.,  bezw.  9.  April  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  2  bis  6,  8,  11  bis  14,  16  und  zu  18  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  zu
7,  9,  10  und  zu  17  wegen  Landstreichens,  6
zu  15  wegen  Landstreichens,  Diebstahls  und  Unterschlagung

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Koblenz  vom  16.  Januar

v.  J.  versügte  Ausweisung  des  Fabrikarbeiters  Adolf  Leib  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  von  1877

92  Zff.  8)  ist,  nachdem  der  2c.  Leib  am  1.  März  d.  IJ.  wieder  in  den  württembergischen  Staatsverband
eufienomi  worden  ist,  zurückgenommen  worden.
        <pb n="231" />
        —  211  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  shlus  des  Bundesraths  vom  25.  März  d.  J.  tritt  nachstehendes  Regulativ  mit  dem  1.  Juli  d.  J.
in  Kraft:

Regulativ,
die

zollamtliche  Behandlung  von  Waarensendungen  aus  dem  Inlande  durch  das  Ausland  nach  dem
Inlande  betreffend.

In  Gemäßheit  des  8.  111  des  Vereins-Zollgesetzes  werden  über  das  Verfahren  bei  der  Versendung  von

Gegenständen  aus  dem  Inlande  (deutsches  Zollgebiet)  durch  das  Ausland  nach  dem  Inlande  die  folgenden
näheren  Vorschriften  ertheilt:
§.  1.

Gegenstand  der  Abfertigung.
Die  zollamtliche  Abfertigung  zur  Versendung  durch  das  Ausland  nach  dem  Inlande  erstreckt  sich
sowohl  auf  die  Güter  des  freien  als  auch  des  gebundenen  Verkehrs.
An  sich  zollfreie  Güter  sollen  auf  Antrag  des  Waarenführers  von  dieser  Abfertigung  nicht  ausgeschlossen
  sein,  wenn  hierdurch  eine  erleichterte  Abfertigung  bei  dem  Wiedereingange  zu  erzielen  ist.

8.  2.
Abfertigungsbefugnisse.

Die  Zuständigkeit  der  Zollämter  zur  Abfertigung  von  Gütern  zum  Aus=  und  Wiedereingang  bestimmt

  sich  nach  den  bezüglichen  Vorschriften  in  den  §§.  128  und  131  des  Vereins-Zollgesetzes.
K.  3.
A.  Gegenstände  des  freien  Verkehrs.  Deklaration.

Der  Absender  oder  Waarenführer  hat  einem  zu  dieser  Abfertigung  befugten  Amte  an  der  Grenze
oder  im  Innern  eine  Deklaration  —  Deklarationsschein  —  nach  dem  beiliegenden  Muster  A  in  doppelter
Ausfertigung  zu  übergeben.

Bei  Abgabe  von  Formularen  dieses  Musters  an  die  Deklaranten  sind  die  Bestimmungen  des  §.  8
des  Begleitschein-Regulativs  zu  beachten.

S.  4.
Inhalt  derselben.

Die  Deklaration  muß  enthalten:

1.  die  Zahl,  Verpackungsart  und  Bezeichnung  der  Kolli,  die  Gattung  der  Gegenstände  nach  den
Benennungen  des  Zolltarifs  oder  wenigstens  nach  ihrer  sprachgebräuchlichen  oder  handelsüblichen
Benennung;

2.  die  Menge  bezw.  das  Bruttogewicht  der  Kolli  mit  der  Maßgabe,  daß  das  Gewicht  summarisch
angegeben  werden  darf,  wenn  es  sich  um  eine  nach  Inhalt  und  Verpackung  gleichartige
Waarenpost  handelt;

3.  die  Benennung  des  Ausgangsamts,  des  Wiedereingangsamts  und  des  Bestimmungsorts.  Die
Bezeichnung  des  Wiedereingangsamts  kann,  wenn  die  Deklaration  bei  einem  Amt  im  Innern
übergeben  wird,  bis  zur  Abfertigung  bei  dem  Ausgangsamt  vorbehalten  bleiben;

4.  das  Datum  und  die  Unterschrift  des  Deklaranten.

Für  jeden  Bestimmungsort  ist  ein  besonderer  Deklarationsschein  zu  übergeben.

28“

Mu  ster  4
        <pb n="232" />
        —  212  —

8.  5.
Abfertigung  zur  Versendung.  Revision  und  Verschlußanlage.
Auf  Grund  der  Deklaration  werden  die  Waaren  revidirt  und  sodann  der  Regel  nach  unter  amtlichen

  Verschluß  gesetzt.

Bei  Vornahme  der  Revision,  der  Anlage  des  amtlichen  Verschlusses  und  Vollziehung  des  Deklarationsscheins
  sind  die  Bestimmungen  des  Vereins-Zollgesetzes  (§s.  28,  30  Abs.  1,  31  Abs.  1,  41  Abs.  2—4,  43,
94  und  95)  und  des  Begleitschein-Regulativs  (§§.  5  Abs.  3  und  4,  6,  12,  13  und  19)  analog  anzuwenden.

Eine  spezielle  Revision  und  soweit  thunlich  genauere  Beschreibung  ist  immer  dann  vorzunehmen,
wenn  ein  sichernder  Verschluß  sich  nicht  anbringen  läßt,  wenn  ferner  der  Verdacht  einer  unrichtigen  Deklaration
  oder  einer  beabsichtigten  Vertauschung  der  Waaren  im  Auslande  besteht.

Dieselbe  soll  außerdem  ab  und  zu  auch  in  anscheinend  unverdächtigen  Fällen,  namentlich  dann  angewendet
  werden,  wenn  es  sich  um  öfter  wiederkehrende  Abfertigungen  ähnlicher  Art  handelt.

Im  Interesse  der  Zollsicherheit  kann  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörde  auf  kurzen  Straßenstrecken
  statt  des  Verschlusses  oder  neben  demselben  amtliche  Begleitung  bis  zum  Wiedereingangsamt  eintreten.

Bei  der  Versendung  von  Spiritus  und  unversetztem  Branntwein  ist,  wenn  solche  nur  in  einfachen
Fässern  und  nicht  unter  Raumverschluß  erfolgt,  die  Alkoholstärke  amtlich  zu  prüfen  und  im  Deklarationsschein
  anzugeben.

Unter  der  nämlichen  Voraussetzung  sind  nach  dem  Ermessen  der  Abfertigungsstellen  den  Sendungen
von  versetztem  Branntwein  und  Wein  Proben  zu  entnehmen  und  mit  amtlichem  Verschluß  denselben  beizugeben.

Wenn  für  eine  aus  mehreren  Fässern  bestehende  Branntweinsendung  über  den  Alkoholgehalt  des
Inhalts  der  einzelnen  Fässer  eine  spezielle  Deklaration  vorliegt,  so  genügt  eine  probeweise  Ermittelung  des
Alkoholgehalts,  sofern  sich  hierbei  keine  Abweichungen  gegen  die  Deklaration  ergeben.

S.  6.
Abfertigung  der  Poststücke.
Bezüglich  der  Poststücke  ist  nach  §.  17  des  Regulativs  über  die  zollamtliche  Behandlung  der  mit  den
Posten  ein-,  aus=  oder  durchgehenden  Gegenstände  zu  verfahren.

8.  7.
Abfertigung  von  Eisenbahngütern  in  verschlossenen  Eisenbahnwagen.

Wenn  Güter  vermittelst  der  Eisenbahn  in  regulativmäßig  verschließbaren  Wagen  von  Inland  durch
zwischenliegendes  Ausland  zu  Inland  versendet  werden  sollen,  so  hat  die  Eisenbahnverwaltung  statt  der
nach  s§.  3  und  4  vorgeschriebenen  Deklaration  ein  Ladungsverzeichniß  nach  Muster  B  in  doppelter  Ausfertigung
  zu  übergeben.  Die  Revisionshandlungen  beschränken  sich  alsdann  in  der  Regel  auf  die  Prüfung  der
Verschlußfähigkeit  der  Wagen  und  Anlegung  des  amtlichen  Verschlusses  an  denselben.

8.  8.
Für  den  Seeschiffsverkehr  bleiben  die  Bestimmungen  der  Hafen-Regulative  maßgebend.

§.  9.
Abfertigung  bei  dem  Ausgangsamt;  Fristbestimmung.

Das  Ausgangsamt  hat  die  Frist  zum  Wiedereingang  der  Waaren  zu  bestimmen  und  den  Ausgang
derselben  amtlich  zu  kontroliren.  Wenn  daher  die  Abfertigung  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Paragraphen
bei  einem  Amt  im  Innern  stattgefunden  hat,  so  sind  die  Waaren  nebst  den  amtlich  beurkundeten  beiden
Exemplaren  des  Deklarationsscheins  (Ladungsverzeichnisses)  dem  Ausgangsamt  vorzuführen.  Bei  diesem  findet
alsdann,  wenn  die  Waaren  unter  Verschluß  gesetzt  worden  sind,  in  der  Regel  nur  eine  Prüfung  der  Zahl,
der  äußeren  Beschaffenheit  der  Kolli  und  des  Verschlusses  derselben  beziehungsweise  der  Laderäume  statt.

Das  Ausgangsamt  bestimmt  sodann  nach  Maßgabe  der  zur  direkten  Durchfuhr  des  zwischenliegenden
Auslandes  erforderlichen  Zeit  und  unter  Berücksichtigung  der  besonderen  Umstände  des  Transports  die  über
das  Bedürfniß  nicht  auszudehnende  Frist  zur  Wiedereinfuhr  der  Waaren.

Der  Deklarationsschein  ist  hiernach  zu  vervollständigen,  der  Eintrag  im  Notizbuch  (§.  10)  zu  bewirken
  und  ist  das  eine  Exemplar  des  Scheins  dem  Waarenführer  zur  Vorlage  bei  dem  Wiedereingangsamt
auszuhändigen.
        <pb n="233" />
        —  213  —

S.  10.
Buchführung.  Mu
Ueber  die  Abfertigungen  zum  Ausgang  führt  das  Ausgangsamt  ein  Notizbuch  nach  Muster  C.  1  und  ##üster  .
das  Amt,  bei  welchem  die  schließliche  Eingangsabfertigung  geschieht,  ein  Notizbuch  nach  Muster  C.  2.  Auster  &amp;amp;
Das  Duplikat  des  mit  der  Ausgangsabfertigung  versehenen  Deklarationsscheins  (Ladungsverzeich—  —

nisses)  bildet  den  Beleg  zum  Notizbuch  C.  1,  das  erledigte  Unikat  denjenigen  zum  Notizbuch  C.  2.
Die  Notizbücher  sind  nach  vierteljährigen  Zeitabschnitten  zu  führen  und  je  nach  Ablauf  des  Vierteljahres
  mit  zugehörigen  Beilagen  zur  Revision  einzusenden.

8.  11.
Verfahren  bei  dem  Wiedereingangsamt.  Schlußabfertigung  bei  demselben.

Die  über  die  Grenze  des  deutschen  Zollgebiets  wieder  eingehenden  Waaren  erhalten  in  der  Regel,
die  nach  §.  7  abgefertigten  Eisenbahngüter  unter  allen  Umständen  die  Schlußabfertigung  bei  dem  Grenzeingangsamt.


Zu  dem  Behufe  wird  die  Ladung  mit  den  Angaben  des  Deklarationsscheins  hinsichtlich  der  Fristbestimmung,
  der  äußeren  Beschaffenheit  der  Kolli  beziehungsweise  Laderäume  und  des  Verschlusses  verglichen
und  ist  nach  richtigem  Befund  die  Revision  bei  verschlossenen  Gütern  mit  Abnahme  des  Verschlusses  in  der
Regel  beendigt.

Hin  und  wieder  ist  jedoch  auch  in  anscheinend  unverdächtigen  Fällen,  insbesondere  bei  öfterer  Wiederkehr
  von  Sendungen  ähnlicher  Art  auch  bei  verschlossenen  Gütern  eine  spezielle  Revision  vorzunehmen.

Dagegen  findet  eine  spezielle  Revision  immer  statt,  wenn  es  sich  um  unverschlossene  Güter  handelt,
wenn  bei  Vergleichung  mit  dem  Deklarationsschein  sich  Anstände  ergeben  haben,  oder  wenn  überhaupt  Zweifel
an  der  Identität  der  wieder  eingehenden  Waaren  bestehen.

In  unverdächtigen  Fällen  sind  bei  der  speziellen  Revision  Probe-Ermittelungen  nicht  ausgeschlossen.

Hat  sich  bei  der  Revision  nichts  zu  erinnern  gefunden,  so  wird  die  Sendung  nach  bewirkter  Eintragung
  in  das  Notizbuch  C.  2  in  freien  Verkehr  gesetzt.

§.  12.
Ueberweisung  an  ein  Amt  im  Innern  zur  Schlußabfertigung.

Wenn  von  Seiten  des  Waarenführers  bei  dem  Grenzeingangsamt  Abfertigung  nach  Maßgabe  des
§.  41  Abs.  4  oder  des  §.  52  oder  des  8.  63  und  ff.  des  Vereins-Zollgesetzes  begehrt  wird,  so  findet  die
Ueberweisung  an  das  das  Grenzamt  vertretende  Amt  im  Innern  lediglich  in  den  für  diese  Abfertigungen
vorgeschriebenen  Formen  statt.

Auch  in  anderen  Fällen  können  auf  Antrag  des  Waarenführers,  wenn  die  Vergleichung  der  Sendung
  mit  dem  Deklarationsschein  zu  keinem  Anstande  geführt  hat,  verschlossene  Güter  zur  schließlichen  Abfertigung
  an  ein  Amt  im  Innern  verwiesen  werden.  Die  Ladung  ist  alsdann  unter  Belassung  des  Verschlusses
  mit  Begleitschein  I  und  unter  Ausnahme  eines  entsprechenden  Vermerks  auf  dem  Deklarationsschein
ohne  Eintrag  in  das  Notizbuch  C.  2  weiter  abzufertigen.

b  eei  dem  Erledigungsamt  im  Innern  ist  sodann  nach  Maßgabe  des  §.  11  die  Schlußabfertigung
zu  bewirken.

8.  13.
Wiederholte  Berührung  des  Auslandes.

Muß  die  Sendung  zur  Erreichung  des  Bestimmungsortes  wiederholt  durch  das  Ausland  gehen,  so
kann  statt  jeweiliger  Erledigung  des  alten  und  Ausstellung  eines  neuen  Deklarationsscheins  der  ursprünglich
ausgestellte  Schein  für  die  wiederholte  Durchfuhr  benutzt  werden.

In  diesem  Falle  giebt  das  erste  bezw.  jedes  folgende,  zwischenliegende  Eingangsamt  den  Schein,
nach  Vergleichung  mit  der  Sendung  und  Prüfung  der  zu  belassenden  Verschlußanlage,  mit  einem  als
„Passage-Attest“  überschriebenen  Vermerk  und  der  Nummer  des  Notizbuchs  versehen  dem  Waarenführer  zurück.

Die  zwischenliegenden  Ausgangsämter  verfahren  nach  den  allgemeinen  Vorschriften  des  §.  9,  indem
sie  ihre  Beurkundungen  ebenfalls  in  Form  eines  Passage-Attestes  beifügen.
        <pb n="234" />
        —  214  —

§.  14.
B.  Gegenstände,  welche  unter  Zoll=  oder  Steuerkontrole  stehen.

Wenn  Waaren,  welche  auf  Begleitscheine,  Uebergangsscheine,  Bonifikations-Anmeldungen  oder  unter
sonstiger  Zoll=  oder  Steuerkontrole  abgefertigt  wurden,  beim  Transport  abwechselnd  das  In=  und  Ausland
berühren,  so  bedarf  es  neben  jenen  Begleitpapieren  der  Abgabe  eines  besonderen  Deklarationsscheins  nicht.
Die  betreffenden  Waaren  werden  beim  Ausgangsamt  nach  Maßgabe  der  für  Güter  des  freien  Verkehrs  ertheilten
  Vorschriften  revidirt  und,  wenn  nöthig,  unter  Verschluß  gesetzt  und  zum  Ausgang  abgefertigt.

Auf  dem  Begleitpapier  ist  die  zum  Wiedereingang  bestimmte  Frist,  die  Bescheinigung  des  Ausgangs
und  die  Nummer  des  Notizbuchs  zu  vermerken.

Bezüglich  des  Wiedereingangs  findet  das  bei  den  Gütern  des  freien  Verkehrs  vorgeschriebene  Verfahren
  —  unbeschadet  der  von  den  Waarenführern  bei  ursprünglicher  Ausstellung  des  Begleitpapiers  übernommenen
  Verpflichtungen  —  Anwendung.

Die  Bescheinigungen  der  Aus=  und  Wiedereingangsämter  sind  an  einer  passenden  Stelle  des  Begleitpapiers
  in  auffälliger  Weise  als  „Passage-Attest“  einzutragen.

§.  15.

Besondere  Bestimmungen  und  Erleichterungen.

Die  vorstehenden  Vorschriften  können  nach  Maßgabe  des  Schlußsatzes  des  §.  111  des  Vereins-Zollgesetzes
  von  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  nach  örtlichem  Bedürfnisse  modifizirt  werden.

Insbesondere  ist  es  zulässig,  für  den  kleinen  Grenzverkehr  Erleichterungen  auch  in  der  Richtung
eintreten  zu  lassen,  daß  der  Deklarationsschein  nur  in  einer  Ausfertigung  übergeben  und  das  Notizbuch  C.  1
durch  Beifügung  der  zur  Beschreibung  der  Gegenstände  nöthigen  Spalten  geeignet  vervollständigt  wird.

§.  16.
Verfahren  bei  wahrgenommenen  Abweichungen  und  Mängeln.

Wenn  bei  dem  Wiedereingang  der  mit  Deklarationsschein  versendeten  Güter  kleinere  Versehen  und
Mängel  sich  ergeben,  z.  B.  dieselben  einem  anderen  als  dem  deklarirten  Eingangsamt  vorgeführt  werden,
oder  wenn  die  vorgeschriebene  Transportfrist  nicht  um  mehr  als  das  Doppelte,  höchstens  jedoch  um  nicht  mehr
als  vier  Wochen  überschritten  ist,  so  kann  das  Eingangsamt  bezw.  das  demselben  vorgesetzte  Hauptamt,  wenn
aar  übrigen  hinsichtlich  der  Identität  der  Waaren  kein  Zweifel  besteht,  von  der  Forderung  der  Verzollung
absehen.

Das  Gleiche  kann  geschehen,  wenn  der  Verschluß  zwar  verletzt  gefunden  worden,  jedoch  nachgewiesen
ist,  daß  der  Verletzung  ein  unverschuldeter  Zufall  zu  Grunde  lag  und  sonstige  Bedenken  nicht  vorhanden  sind.

Ebenso  kann,  wenn  der  zu  einer  Sendung  gehörige  Deklarationsschein  während  des  Transports  durch
das  Ausland  in  Verlust  gerathen  ist,  das  betreffende  Hauptamt  von  der  Zollanforderung  dann  absehen,  wenn
durch  Vorlage  des  Duplikats  des  Scheins  der  Nachweis  der  geschehenen  Ausgangsabfertigung  geliefert  wird
und  im  übrigen  keine  weiteren  Anstände  obwalten.

Bei  erheblicheren  Mängeln  und  Abweichungen  ist,  wenn  nicht  die  sofortige  Zollanforderung  für  begründet
  erachtet  wird,  die  Entscheidung  der  Direktiobehörde  einzuholen.
        <pb n="235" />
        —  215  —

 

 

 

 

I.  Deklaration  Wuster  &amp;amp;
Aus=  und  Wiedereingang  nachbezeichneter  Waaren.
Der  einzelnen  Kolli  Gattung  und  Menge  der  zu  deklarirenden  Waaren.
44%  Zeichen  Ben  uns  Gewicht.  Anderer
Der-  Aunndl!  Anleitung  des  Zolltarifs.  —  Maßstab.
G.  4  des  Regulativs.)  Zentner.  Pfd.

 

W
l

Bemerkung.

Für  diejenigen  Deklarationen,  für  welche  der  Raum  dieser
Spalten  zu  klein  ift,  ist  ein  größeres  Formular  so  einzurichten,

daß  Ziffer  1  die  erste,  Ziffer  II  die  zweite  und  Ziffer  III—V
die  dritte  resp.  vierte  Seite  ausfüllen.

 

 

 

 

 

 

1  Summe  .
I  l
welche  Unterzeichneter  über  das  Zollamt  zu  .  .  ..  ausführen  will,  um  sie  über
das  Zollamt  zu  wieder  einzuführen,  und  sind  die  Waaren  nach
..  .bestimmt.
.,den.  ....187..
(Unterschrift.)

II.  Abfertigung  des  Amts  am  Versendungsort.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Kolli  Gattung  und  Menge  der  Waaren  nach  amtlicher  Ermittelung.
Angabe,
;  ob  und  wie
a  Zeichen  Benennung  Gewicht.  Anderer  ein  Verder
  und  der  Maß-  6  t
pber.  Nummer.]  Waaren  nach  Anleitung  des  Zolltarifs.b#rtto  netto  stab.  wanbers
Ztr.  Pfd.]  Ztr.  Pfd.
Summe  .  II
mit  Worten  ..
Amtsstempel  n  „den.  .  187
"  Amt.

(Unterschrift.)
        <pb n="236" />
        —  216  —

Notizbuch.Wn

III.  Abfertigung  des  Ausgangsamts.

Der  richtige  Ausgang  anderseits  bezeichneter  Waaren  wird  mit  folgenden  Bemerkungen  bescheinigt:
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge  der  Waaren:

Dieser  Deklarationsschein  berechtigt  nur  dann  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  der  darin  genannten  Waaren,

 

wenn  dieselben  bis  dd  beiden  Atuuu  .  .....  eintreffen.
,  den  187½
Ant.
(Unterschrift.)  Für  den  Ausgang.
(Unterschrift.)
IV.  Abfertigung  bei  dem  Wiedereingangsamt.
Die  zu  diesem  Deklarationsschein  gehörigen  Kolli  sind  am  ....  .mitufwerletztem

Verschlusse  hteremgetroffenundsodannheutemitBeglettschemlNr..aufdag......Amt
.  .uber1mesenworden

—  ,  den  .  .187..
A.  St.  Amt.
(Unterschrift.)
—

(NB.  Diese  Rubrik  ist  nur  dann  auszufüllen,  wenn  die  Ueberweisung  nach  §s.  12,  2.  Abs  an  ein
Amt  im  Innern  zur  Schlußabfertigung  stattfindet.)

V.  Schlußabfertigung  beim  Erledigungsamt.

1.  Dieser  Deklarationsschein  ist  am.  .  abgegeben  und  in  das  Notizbuch  unter
Nrr.  eeingetragen.
2.  Revisionsbefund
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:
b)  hinsichtlich  der  Gattung  und  Menge  der  Waaren:
Nach  Abnahme  des  Verschlusses  sind  hierauf  die  Waaren  in  freien  Verkehr  gesetzt  worden.

.„den  .  187
.  Ant.

(Unterschrift.)
        <pb n="237" />
        —  217  —

Muster  B
—  —  —
Ladungsverzeichniß
über
Deklarationsschein-Güter.
Der  unterzeichnete  Beauftragte  der  .  Eisenbahnverwaltung  zeigt  dem.
Amt  zi  heierdurch  an,  daß  die  Güter,  welche  in  Wagen
As  .  .  .  .  der  N.  .  .  ..  Eisenbahn
verladen  sind,  mit  Zug..  .  .  .  .  ....  unter  Deklarationsschein-Kontrole  von  hier  durch  das  Ausland
über  das  Grenzzollamt  zu  ..  ..  nach  dem  Inlande  befördert  werden  sollen.
Zugleich  übergiebt  derselbe  die  zud  den  eben  gedachten  Gütern  gehörigen  .  Stück  Frachtbriefe

und  erklärt  für  die  Richtigkeit  der  in  diesen  Papieren  enthaltenen  Angaben  hinsichtlich  der  Zahl  und  Art  der
abzufertigenden  Kolli  zu  haften.
......den.  .  ..187.

(Unterschrift.)

Abfertigung  des  Ausgangszollamts.
des  Notizbuchs.
Obige  Waaren  wurden  von  dem  unterzeichneten  Amt  verschlossen,  wie  folgt:

%  .der  N.  Eisenbahn.  Schlösser.  Serie.
Hierbei  ein  versiegeltes  Packet  mit  Frachtbriefen,  sowie  Schlüssel  in.
....  .durch...  ..verschlofsen.
Die  Wagen  nebst  den  dazu  gehörigen  Schlüsseln  und  Frachtbriefen  sind  bis  zum  .
m  vorschriftemäßigem  Zustande  und  mit  unverletztem  Verschlusse  den  .  Amt  zu
...  zuzustellen,  widrigenfalls  dieses  Ladungsverzeichniß  seine  Gultigkei  verliert.
den...  .  .  .  .  .  ..  187.
.  .  .  .LAnnt.
(Unterschrift.)
Stempel.
        <pb n="238" />
        —  218  —

Ausgaugsbescheinigung.

Den  richtigen  Ausgang  der  vorbezeichneten  Wagen  bescheinigt.
..  .den.........187.

(Unterschrift.)

des  Notizbuchs.
Abfertigung  des  Wiedereingangsamts.

Die  vorbezeichneten  Wagen  nebst  zugehörigen  Frachtbriefen  und  Schlüsseln  sind  heute  mit  unverletztem
Verschlusse  hier  eingegangen  und  wird  dieses  Ladungsverzeichniß  hiermit  für  erledigt  erklärt.

f.  den  17T

.  .  .  .  .Anmt.
(Unterschrift.)
        <pb n="239" />
        —  219  —

Muster  C.  1.

—

Citelseite.)

UNotizbuch

über  die

zum  Ausgang

abgefertigten  Waaren,  welche  aus  dem  Julande  durch  das  Ausland  nach  dem  Inlande
versendet  werden.

Dieses  Notizbuch  enthält.  .  .  Blätter,
mit  einer  Schnur  durchzogen,  welche  auf  dem
Titelblatt  mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten
angesiegelt  ist.

Ober-·.  .  Irnspektor.

Siegel.

Geführt  von

29°
        <pb n="240" />
        —  220  —

Muster  C.  1.
—  ——  —
(Einlage.)

 

 

Tag  Namen  und  Wohnort

 

Laufende  Wiedereingangsder
  des  Bemerkungen.
Nummer.  amt.
Abfertigung.  Versenders.
1.  2  3.  4.  5.

 

NB.  Wenn  statt  der  Ausfertigung
eines  Deklarationsscheins  die  Abfertigung
  auf  Grund  der  Vorlage  eines
Begleitscheins  2c.  stattgefunden  hat,  so
ist  hier  das  Begleitpapier,  die  Verschlußanlage
  und  die  Frist  zur  Wiedereinfuhr
  kurz  zu  bemerken.
        <pb n="241" />
        —  221  —

Muster  C.  2.
—

—  —

(Titelseite.)

Notizbuch

über  die

zum  Wiedereingang

abgefertigten  Wagren,  welche  aus  dem  Inlande  durch  das  Ausland  nach  dem  Inlande
versendet  werden.

Dieses  Notizbuch  enthält  Blätter,
mit  einer  Schnur  durchzogen,  welche  auf  dem
Titelblatt  mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten
angesiegelt  ist.

Oberr  Inspektor.

Geführt  von
        <pb n="242" />
        222  —

 

 

 

 

 

 

 

Muster  C.  2.
(Einlage.)
et  Der  mitgekommenen  Bezettelung
—  **
Orb-  der  1  Nummer
nungs-=  Abfertigung  des  Ausfertigungs-  Bemerkungen.
um  Bezeichnung.  .
nummer.  ʒ  EL  amt.
Wiedereingang.  C.  1.
1.  2.  3l  I  4.  5.  6.
        <pb n="243" />
        —  223  —

#

Die  Befugniß  des  Königlich  preußischen  Untersteuerants  zu  Bischofswerder  im  Hauptamtsbezirk  Marienwerder
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  verpacktes  Salz  ist  in  Folge  Auflösung  des  daselbst  befindlich
  gewesenen  Privatkreditlagers  für  Salz  aufgehoben  worden.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  März  d.  IJ.  beschlossen:

1.  Vom  1.  Januar  1879  ab  ist  zur  Denaturirung  von  Salz  nur  solches  Wermuthpulver  zuzulassen,
dessen  Bereitung  nach  Maßgabe  der  anliegenden?)  Bestimmungen  steueramtlich  überwacht,  dessen
Identität  bis  zum  Augenblicke  der  Verwendung  durch  amtlichen  Verschluß  festgehalten  und  bei
dessen  Verwendung  seit  der  Einlagerung  des  rohen  Krauts  ein  Zeitraum  von  zwei  Jahren  noch
nicht  verflossen  ist.

2.  Bis-  zu  dem  1.  Januar  1879  dürfen  die  auf  den  Salzwerken  vorhandenen  Bestände  von  Wermuthpulver
  zur  Verwendung  gelangen.

3.  Zur  Denaturirung  des  Salzes  kann  anstatt  der  unter  Nr.  2.  A.  a.  der  Bestimmungen  vom
21.  Juni  1872  vorgeschriebenen  Menge  von  ½  Prozent,  eine  solche  von  nur  ¼  Prozent  des
Gewichts  des  Salzes  an  Wermuthpulver  verwendet  werden,  sofern  dasselbe  den  unter  Nr.  1
bezeichneten  Anforderungen  entspricht.

 

Bestimmungen,
betreffend  die
Herstellung  von  Wermuthpulver  zur  Denaturirung  von  Salz.

1.

Wer  Wermuthpulver  zur  Denaturirung  von  Salz  mit  dem  Anspruche  auf  Ertheilung  des  steueramtlichen
Zeugnisses  über  dessen  Reinheit  und  Braͤuchbarkeit  herstellen  will,  hat  bei  der  Direktivbehörde,  in  deren  Bezirk
die  Herstellung  erfolgen  soll,  einen  Zusageschein  nachzusuchen.

2.
Der  Zusageschein  wird  in  der  Regel  nur  dann  ertheilt,  wenn  die  Fabrikanlage  am  Sitze  einer
Steuerstelle  sich  befindet.  Die  Ertheilung  erfolgt  widerruflich  und  unter  der  Bedingung,  daß  der  Unternehmer
protokollarisch  den  nachfolgenden  Bestimmungen  unterwirft.

3.
Der  Unternehmer  ist  verpflichtet:

a)  nach  näherer  Anordnung  der  Direktivbehörde  die  Lagerräume  für  das  Rohmaterial  und  das
fertige  Pulver,  sowie  die  Fabrikationsräume  (Dörranlage,  Mahlwerk  u.  s.  w.)  verschlußfähig
und  derart  übersichtlich  herzustellen,  daß  eine  sichernde  Aufsicht  über  den  Betrieb  geübt  werden
kann,  —  auch  die  erwähnten  Räume  in  diesem  durch  Zeichnung  und  Beschreibung  festzustel—
lenden  Zustande  zu  erhalten;

b)  einen  nach  dem  Ermessen  der  Steuerbehörde  geeigneten  Raum  zum  Aufenthalt  für  die  Steuer—
beamten  und  zur  Verrichtung  ihrer  Arbeiten,  sowie  die  erforderlichen  Einrichtungsgegenstände
und  Wiegevorrichtungen  zu  gewähren  und  zu  unterhalten  und  die  hierdurch,  sowie  durch  die
steuerliche  Ueberwachung  der  Anlage  erwachsenden  Kosten  in  dem  von  der  Steuerbehörde  fest—
zusetzenden  Betrage  zu  tragen  und  auf  Erfordern  dafür  Sicherheit  zu  bestellen.

!)  Sind  nachstehend  abgedruckt.
        <pb n="244" />
        —  224  —

4.

Die  Aufbewahrungsräume  für  das  Rohmaterial  und  das  fertige  Pulver  stehen  ununterbrochen,  die
Fabrikationsräume  während  der  Zeit,  in  welcher  nicht  gearbeitet  wird,  unter  amtlichem  Verschlusse  durch
Kunstschlösser.  So  lange  Wermuthkraut  oder  Wermuthpulver  in  den  Aufbewahrungsräumen  sich  befindet,
dürfen  in  diesen,  und  so  lange  die  Herstellung  solchen  Pulvers  betrieben  wird,  auch  in  den  übrigen  Räumen
der  Anlage  keine  anderen  Stoffe,  als  das  von  der  Steuerbehörde  zugelassene  Wermuthkraut  und  die  Fabrikate
aus  demselben  sich  befinden.

5.
Der  Unternehmer  hat  der  Steuerstelle,  zu  deren  Bezirk  die  Anlage  gehört,  bezüglich  jeder  zur  Verarbeitung
  bestimmten  Post  Wermuthkraut  anzumelden:
a)  die  Zeit  des  Bezugs,  Namen  und  Wohnort  des  Lieferanten;
b)  Zahl  und  Zeichen  der  Kolli  und  deren  Gewicht;
c)  die  Zeit  des  Beginns  und  der  voraussichtlichen  Beendigung  der  Verarbeitung,  —  sofern
eine  Post  nicht  auf  einmal  zur  Verarbeitung  gelangt  —  auch  das  Gewicht  der  Theilpost.
6

Bevor  Wermuthkraut  in  die  Gewerbsräume  aufgenommen  werden  darf,  muß  dasselbe  einer  sorgfältigen
  amtlichen  Prüfung  unterworfen  werden;  die  Prüfung  erstreckt  sich  auf  den  Inhalt  aller  Kolli  und  ist
nach  Maßgabe  der  von  der  Direktivbehörde  zu  ertheilenden  Anleitung  darauf  zu  richten,  daß  die  Waare  in
nicht  zerkleinertem,  echtem,  unverdorbenem,  insbesondere  nicht  entöltem  Wermuthkraut  ohne  Beimischung
anderer  Stoffe  (Pflanzen,  Erde  u.  s.  w.)  besteht  und  in  jeder  Beziehung  zur  Herstellung  eines  wirksamen
Denaturirungsmittels  geeignet  ist.  Soweit  thunlich,  hat  ein  Oberbeamter  an  der  Prüfung  theilzunehmen.

In  Zweifelsfällen  kann  die  Direktivbehörde  auf  Kosten  des  Unternehmers  technische  Untersuchung
durch  Sachverständige  anordnen.

Wermuthkraut,  welches  den  Anforderungen  nicht  entspricht,  ist  zurückzuweisen.  Der  Befund  ist  auf
der  Anmeldung  zu  bescheinigen  und  das  Kraut  von  der  Prüfung  ab  unter  amtlichem  Verschluß  zu  halten.

·  7

Jede  Post  ist  von  den  anderen  gesondert  zu  lagern  und  gelangt,  soweit  die  Steuerstelle  nicht  Ausnahmen
  zuläßt,  nach  der  Zeitfolge  der  Einlagerung  zur  Verarbeitung,  die  unter  ununterbrochener  amtlicher
Aussicht  zu  erfolgen  hat.

In  Bezug  auf  das  Maß  der  Zerkleinerung  muß  das  Pulver  einem  vom  Reichskanzler-Amt  festzustellenden
  Muster  entsprechen.

Das  gewonnene  Pulver  ist,  nach  erfolgter  Prüfung  und  Verwiegung,  in  verschlußfähige  und  bezeichnete
  Fässer  zu  verpacken  und  in  dem  Lager  gesondert  von  anderen  Posten  niederzulegen.

Ueber  das  Gewicht  des  gewonnenen  Pulvers,  sowie  Zahl,  Zeichen,  Brutto=  und  Nettogewicht  der
Fässer,  in  die  dasselbe  verpackt  ist,  ist  der  Steuerstelle  eine  mit  der  Bescheinigung  des  überwachenden  Steuerbeamten
  versehene  Anmeldung  zu  übergeben.

8.

Die  Versendung  von  Wermuthpulver  zu  Denaturirungszwecken  ist  unter  Nachweisung  der  Bestellung
der  Steuerstelle  anzumelden.  Dieselbe  legt  die  zu  versendenden  Fässer  unter  Verschluß  und  ertheilt  auf
fie  Sheuerlele.  in  deren  Bezirk  die  Verwendung  erfolgen  soll,  einen  Transportschein  nach  dem  anliegenen

  Muster.

Der  Unternehmer  hat  sich  auf  der  Anmeldung  zu  verpflichten,  die  Waare  in  unverändertem  Zustande
  während  der  gestellten  Frist  dem  Empfangsamt  mit  dem  Transportschein  bei  Vermeidung  einer  Konventionalstrafe
  vorzuführen,  welche  von  der  Direktivbehörde  bis  10  &amp;amp;¾  für  jeden  Zentner  des  Bruttogewichts
der  Sendung  festgesetzt  werden  kann.

Das  Empfangsamt  hat  die  Uebereinstimmung  des  Transports  mit  dem  Transportschein  zu  prüfen.
Ergeben  sich  Verschlußverletzungen,  so  ist  die  Verwendung  des  Inhalts  der  betreffenden  Fässer  zur  Denaturirung
  in  der  Regel  nicht  zu  gestatten.  Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde  die  Verwendung  desselben
zulassen,  sofern  die  angestellten  Ermittelungen  die  Ueberzeugung  gewähren,  daß  die  Verschlußverletzung  durch
Zufall  herbeigeführt  und  der  Inhalt  unverändert  geblieben.

9.

Auf  vorherige  Anmeldung  kann  der  Unternehmer  Wermuthpulver  auch  zu  anderen  als  Denaturirungszwecken
  in  ganzen  Fässern  entnehmen.  Eine  amtliche  Bescheinigung  für  dasselbe  darf  nicht  ertheilt  werden.
        <pb n="245" />
        —  225  —

Wermuthkraut  sowie  Wermuthpulver,  seit  dessen  Einlagerung  mehr  als  zwei  Jahre  verflossen  sind,

sind  aus  dem  Lager  zu  entfernen.
10.

Der  Unternehmer  hat  die  Einsicht  der  den  Bezug  des  Wermuthkrauts  und  den  Absatz  des  daraus
gefertigen  Pulvers  betreffenden  Schriften  und  Geschäftsbücher  den  Oberbeamten  der  Steuerverwaltung  jederzeit
  zu  gestatten.

11.

Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Vorschriften  und  die  Anordnungen  der  Steuerbehörde,
  mögen  diese  Zuwiderhandlungen  von  dem  Unternehmer  selbst  oder  von  seinen  Familienmitgliedern,
Dienern,  Lehrlingen,  Gewerbegehülfen  oder  Gesinde  begangen  sein,  unterwirft  sich  der  Unternehmer  einer  von
der  Direktivbehörde  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  festzusetzenden  Konventionalstrafe  bis  zu  einhundert  Mark.

12.

Die  näheren  Anordnungen  über  die  steuerliche  Beaufsichtigung  der  Anlagen,  das  Verfahren  bei  den
Anmeldungen  und  die  Form  derselben,  die  Behandlung  der  Transporte  beim  Empfangsamte,  die  Registerführung,
  die  Dienstanweisungen  für  die  betheiligten  Beamten  u.  s.  w.  erläßt  die  oberste  Landes-Finanzbehörde.

Transportschein  Ur.  10

 

 

 

über
Pulver  aus  Wermuthkraut  zur  Denaturirung  von  Salz.
Ausfertigungs-Amt:  Steveramt  Schönebech.  Erledigungs-Amt:  Hauptsteueramt  f.  i.  G.  VDerlin.
Empfänger  der  Waare:  Salzhändler  S.
Der  Kolli  Art  des  angelegten#die  Tr  ansportfrist
Zahl  und  Bruttogewicht.  Nettogewicht.  Verschlusses  bezw.  läuft  bis  zum
*  cung  Bezeichnung.  Zahl  der  Bleie.  a  ĩ
Fünf  Fässer.  S.  und  C.  je  55  kg,  je  50,  Kreuzweis  15.  Juli  1878
·  Nr.  75/79.  zusammen  zusammen  verschnürt  einschl.
zweihundert  250  Kg.  je  2  Bleie,
fünf  und  siebenzig  Summe  10  Bileie.
kg.

 

 

 

 

 

Unterschrift  des  Unternehmers:  Sbb..

Das  in  den  oben  bezeichneten  Fässern  verpackte  Pulver  ist  ausschließlich  aus  echtem  und  reinem  am
3.  Mai  1878  eingelagerten  Wermuthkraut  unter  Beobachtung  der  Anforderungen  des  Beschlusses  des  Bundesrathe
  ndndndndnnynnynn  1878  angefertigt  worden  und  zur  Denaturirung

von  Salz  brauchbar.
Schönebeck,  den  3.  Juli  1878.

Königliches  Untersteueramt.

(L.  S.)  N.  N.
—  —  —  30
        <pb n="246" />
        226

Die  Königlich  württembergische  Regierung  hat  dem  Stations-Kontrolör,  Königlich  württembergischen  Zoll-Inspektor
  Herzog  zu  Hannover  den  Titel  und  Rang  eines  Finanz-Assessors  verliehen.

33.  Münz=  u

n  d

nebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  20.  April  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

Bauk-Wesen.

 

 

 

 

1.  Ju  der  Woche  vom
14.  bis  20.  April  1878

 

Goldmünzen

nLuf  Privat-Hiervon



 

 

 

 

 

—  —

 

 

 

Silbermünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#  8  .  .—,  --,  Cin.  Fünszig=  Zwanzigsind
  ausgeprägt  worden,  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Fins-  Zwen  mhr  Eit-  Piennig.  Plem#skg.
in:  1  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
“  %  -  ““  “  it.  —  —  W
a)  Berlin.  .  1049780  —  —  1  049  71—  —  —  —  —  —  —
b)  Hannoer  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
e)  Fraukfurt  a.  M.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
d)  München.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
)  Dresden.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —1  —
1)  Stuttgart  —  ;  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
g)  Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
b)  Darmstadt  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i)  Hamburg  1  099  100  –  —  1  099  100  —  —  —  —  —  —-Summe
  I.  2  148  880  —  —  2148  880—  —  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  188  789  780|365  365“510  27  969  925|262  513  980|71  653  095/97  810  892  148  848  161  71  186  552  00  35717  922  80
J.  Gesammt-Ausprägung190  938  660  365  365  510|27  969  925264  662  86071  653  095|97  810  892  148  848  16171  486  562  00  35  717  922  80
Hiervon  wieder  eingezogen  51  140  69  400  80  —  680  362  418  164  00  204  60

4.  Bleiben

 

 

 

 

1  190  847  520365  296  020|/27  969  845

 

1584  113385.4

264  662  860

 

71  652  415,07  810  530  148  817  743  71  486  388/00  35  717  71820

 

 

 

Vom  8.  bis  15.  April  1878  hat  die  Neichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen

für

MA

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  742  638,1  „„
Zusammen  für  28  742  638,311  4

425  514  794,00

für

in  Barren

3  580  462%9  4

,  245  886  51306  „

 

 

für  249  466  975,34  4
        <pb n="247" />
        —  227  —

41.  Marine  und  Schiffahrt.

——  —

Im  Reichskanzler-Amt  ist  ein  beschreibendes  Verzeichniß  der  Schiffahrtszeichen  an  der  deutschen  Küste  ausgearbeitet
  worden,  dessen  erste,  die  Schiffahrtszeichen  nach  dem  Bestande  am  Anfange  dieses  Jahres  enthaltende
  Ausgabe  im  Verlage  der  Buchhandlung  „G.  Reimer“  in  Berlin  soeben  erschienen  ist.

Berlin,  den  18.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertreiung:

Eck.

Der  erste  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1878“  ist

erschienen.
Berlin,  den  24.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Der  im  Jahre  1859  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Schooner  „Catharina“  von
133  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Bernhard
Foget  zu  Jemgum  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für
welches  der  Eigenthümer  emgum  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  1.  d.  M.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate
  zu  London  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  23.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  FHeimath=  Wese  u.

Uebe  die  Führung  des  Beweises  der  Domizillosigkeit  von  Personen,  welche  aufs  neue  hülfsbedürftig  werden,
  nachdem  sie  schon  früher  auf  Kosten  eines  Landarmenverbandes  unterstützt  worden  waren,  spricht  sich
meriemtniß  des  Bundesamtes  vom  2.  März  1878  in  Sachen  Pommern  wider  Massow  folgendermaßen
  aus:

30“
        <pb n="248" />
        —  228  —

Die  erstinstanzliche  Verurtheilung  des  verklagten  Landarmenverbandes  zum  Ersatze  der  in  der  Zeit
vom  26.  Januar  bis  30.  April  1877  für  den  zwanzigjährigen  Schneidergesellen  S.  aufgewendeten  Kurkosten
wird  damit  begründet,  daß  S.,  welcher  eines  Unterstützungswohnsitzes  ermangelnd  bis  1.  Oktober  1871  Jahre
lang  auf  Kosten  des  verklagten  Landarmenverbandes  unterhalten  worden  ist,  präsumtiv  auch  jetzt  noch  kein
Hülfsdomizil  habe,  insofern  vom  Verklagten  weder  bewiesen,  noch  auch  nur  wahrscheinlich  gemacht  worden
sei,  daß  seine  außereheliche  Mutter,  Friederike  S.,  inzwischen  einen  Unterstützungswohnsitz  erworben  habe.

Mit  Recht  findet  Verklagter  sich  durch  diese  Entscheidung  beschwert.

Den  Beweis  der  Domiillosigkeit  zu  führen,  liegt,  wie  das  Bundesamt  in  zahlreichen  Präjudikaten  ausgeführt
  hat,  demjenigen  Armenverbande  ob,  welcher  einen  Anspruch  darauf  gründet.  Es  ist  also  nicht  Sache
des  in  Anspruch  genommenen  Landarmenverbandes  seinerseits  zu  beweisen  oder  glaubhaft  zu  machen,  daß  ein
angeblich  domizilloser  Hülfsbedürftiger  in  der  That  einen  Unterstützungswohnsitz  habe.

Der  Beweislast  wird  der  klagende  Armenverband  selbstverständlich  dadurch  im  einzelnen  Falle  nicht
enthoben,  daß  die  Beweisführung  mit  besonderen  Schwierigkeiten  verbunden  ist.  Es  kann  sich  nur  fragen,  ob
nicht  der  Beweis  des  Mangels  eines  Unterstützungswohnsitzes,  welchen  §.  30  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni
1870  seiner  Wortfassung  nach  erfordert,  im  Sinne  des  Gesetzgebers  durch  den  Nachweis,  daß  ein  Unterstützungswohnsitz
  des  Hülfsbedürftigen  schlechterdings  nicht  zu  ermitteln  war,  ersetzt  wird.  Diese  Frage
bedarf  aber  hier  keiner  näheren  Erörterung,  da  Kläger  in  keiner  Weise  dargelegt  hat,  daß  von  ihm  alle  zu
gebote  stehenden  Mittel,  die  Aufenthaltsverhältnisse  der  Friederike  S.  in  den  Jahren  1871—1876  zu  ermitteln,
  beziehungsweise  ihren  gegenwärtigen  Aufenthalt  zu  erforschen,  erschöpft  worden  sind.  Aus  den  Prozeßverhandlungen
  ergiebt  sich  nicht  einmal,  ob  Kläger  bei  den  Geschwistern  Nachfrage  gehalten  hat.  Da  derselbe
  auch  der  mit  der  Ladung  zum  heutigen  Audienztermin  ergangenen  Aufforderung,  die  aus  Anlaß  des
gegenwärtigen  Unterstützungsfalles  vor  der  Klagerhebung  gepflogenen  Verhandlungen  nachträglich  vorzulegen,
nicht  nachgekommen  ist,  so  kann  das  Bundesamt  um  so  weniger  die  Ueberzeugung  gewinnen,  daß  aller  Bemühungen
  ungeachtet  ein  etwaiger  Unterstützungswohnsitz  der  Friederike  S.  und  ihres  Sohnes  nicht  zu
ermitteln  gewesen  sei.  «

Ebensowenig  ändert  an  der  Beweislast  der  Umstand  etwas,  daß  Friederike  S.  zur  Zeit  der  früheren
Unterstützung  erwiesenermaßen  gleich  ihrem  verpflegten  Kinde  ohne  Hülfsdomizil  war.  Denn  es  giebt  keine
Rechtsverm  uthung  dafür,  daß  eine  Person,  welche  zu  irgend  einem  in  der  Vergangenheit  liegenden  Zeitpunkt
domizillos  war,  in  der  Zwischenzeit  keinen  Unterstützungswohnsitz  neu  gewonnen  habe.  Die  Präsumtion  für
die  Fortdauer  der  Landarmenqualität  entbehrt  jeder  gesetzlichen  Begründung,  zumal  die  Maxime,  daß  Ver—
änderungen  nicht  vermuthet  werden,  auf  Verhältnisse  keine  Anwendung  leidet,  welche,  ihrer  Natur  nach  dem
Wechsel  ausgesetzt,  nichts  weniger  als  beständig  sind.  Vielmehr  muß  für  jeden  neuen  Unterstützungsfall  die
Domizillosigkeit  von  dem  beweispflichtigen  Armenverbande  auf's  neue  dargethan  werden.

Daß  der  Schneidergeselle  S.  wegen  seines  jugendlichen  Alters  bisher  einen  Unterstützungswohnsitz
aus  eigenem  Rechte  unmöglich  hat  begründen  können,  ist  nun  freilich  klar.  Dagegen  ist  es  völlig  ungewiß,
ob  nicht  seine  Mutter  in  der  Zwischenzeit  vom  1.  Oktober  1871  bis  26.  Januar  1877  durch  zweijährigen
ununterbrochenen  Aufenthalt  an  ein  und  demselben  Orte  ein  Hülfsdomizil  begründet  hat,  welches  beim
Wiedereintritte  der  Hülfsbedürftigkeit  des  Sohnes  noch  bestand.  Wenn  die  S.,  wie  Kläger  behauptet  und
unter  Beweis  stellt,  ihrem  Sohne  seit  Jahren  keine  Nachricht  gegeben  hat,  so  ist  daraus  nicht  ohne  weiteres
zu  schließen,  daß  sie  ein  vagabundirendes  Leben  führt.  Eher  läßt  sich  nach  ihrer  früheren  Lebensweise  vermuthen,
  daß  sie  ihren  Lebensunterhalt  auch  ferner  durch  Dienen  gesucht  und  gesunden  hat.  Es  mangelt
daher  in  Betreff  der  Friederike  S.  an  jedem  Anhalt  für  die  nach  der  Judikatur  des  Bundesamtes  zum
Beweise  der  Domizillosigkeit  unter  Umständen  genügende  Wahrscheinlichkeit,  daß  nach  dem  Verluste  des  bisherigen
  Hülfsdomizils  ein  neues  nicht  wieder  erworben  worden  ist.  Mit  der  Mutter  aber  würde  auch  der
Sbn,  der  dem  Domizilverhältnisse  der  Mutter  noch  folgt,  eines  neuen  Unterstützungswohnsitzes  theilhaftig
ge  worden  sein.

Hiernach  war,  wie  geschehen,  das  erste  Erkenntniß  abzuändern  und  Kläger  als  beweis  fällig  mit
seinem  Anspruche  abzuweisen,  wovon  die  Folge  ist,  daß  demselben  auch  die  Kosten  und  baaren  Auslagen
beider  Instanzen  zur  Last  fallen.
        <pb n="249" />
        —  229  —

6.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

—  —  ——

 

Postdampfschiff-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden.

Die  zur  Postbeförderung  dienenden  Dannpschiffs-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden  gestalten  sich
bis  auf  weiteres,  wie  folgt:

Linie  Kiel-Korsoer.

Die  Fahrten  finden  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.

Abgang  aus  Kiel:  um  12  Uhr  30  Minuten  Nachts  nach  Ankunft  des  Schnellzuges  aus

"4  Hamburg.

Ankunft  in  Korsoer:  am  nächsten  Morgen  nach  7  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug
nach  Kopenhagen;  Ankunft  daselbst  um  10  Uhr  40  Minuten  Vormittags.

Abgang  aus  Korsoer:  um  10  Uhr  Abends  nach  Ankunft  des  letzten  Zuges  von  Kopenhagen.


Ankunft  in  Kiel:  am  nächsten  Morgen  nach  5  Uhr  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug  nach
Hamburg.

Linie  Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.

Die  Fahrten  finden  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.

Abgang  aus  Lübeck:  gegen  4  Uhr  Nachmittags  nach  Ankunft  des  von  Berlin  8  Uhr  Morgens
  abgehenden  Zuges.

Ankunft  in  Kopenhagen:  am  folgenden  Tage  gegen  8  Uhr  Morgens.

Ankunft  in  Malmoe:  gegen  I“  Uhr  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug  nach
Stockholm.

Abgang  aus  Malmoe:  Vormittags.

Abgang  aus  Kopenhagen:  Mittags.

Ankunft  in  Lübeck:  am  folgenden  Morgen  gegen  6"  Uhr  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug
nach  Berlin  bezw.  Hannover.

Linie  Stettin-Kopenhagen.

Die  Fahrten  finden  vorläufig  einmal  wöchentlich  statt.
Abgang  aus  Stettin:  jeden  Sonnabend  Mittags  12  Uhr.
Ankunft  in  Kopenhagen:  Sonntag,  Morgens  gegen  3  Uhr.
Abgang  aus  Kopenhagen:  jeden  Mittwoch  Nachmittags  3  Uhr.
Ankunft  in  Stettin:  Donnerstag  Morgens  5  Uhr.

Linie  Nostock-Rykjöbing.
Die  Fahrten  finden  vom  22.  April  ab  vorläufig  dreimal  wöchentlich  in  beiden  Richtungen
  statt,  und  zwar  aus  Nostock  am  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Nykjöbing
am  Dienstag,  Donnerstag  und  Sonnabend.
Abgang  aus  Rostock:  Vormittags  gegen  9  Uhr  nach  Ankunft  der  Züge  aus  Berlin,  Hamburg

  2c.

Ankunft  in  Nokjöbing:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug
  nach  Kopenhagen.  -
AbgangausNykjöbing:Nachmittagsgegen232Uhr,nachAnkunftdesEisenbahnzuges

von  Kopenhagen.
Ankunft  in  Rostock:  an  denselben  Tagen  Abends  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug  nach
Hamburg,  Berlin  2c.
        <pb n="250" />
        —  230  —

-
*

Linie  Stralsund-Malmoe.

Die  Fahrten  finden  vom  1.  Mai  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  dreimal
wöchentlich  statt,  und  zwar  aus  Stralsund  jeden  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus
Malmoe  jeden  Dienstag,  Donnerstag  und  Sonnabend.
Abgang  aus  Stralsund:  mit  Tagesanbruch.
Ankunft  in  Malmoe:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug
nach  Stockholm.  -
Abgang  aus  Malmoe:  1  Uhr  früh.
Ankunft  in  Stralsund:  an  den  betreffenden  Tagen  Vormittags  zum  Anschluß  an  den  12  Uhr
·  49  Minuten  nach  Berlin  abgehenden  Eisenbahnzug.
Berlin,  den  4.  April  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Briefverkehr  mit  Luxemburg.

Vom  1.  Mai  ab  finden  auf  Briefsendungen  nach  und  aus  dem  Großherzogthum  Luxemburg  die  Taxen
des  Allgemeinen  Postvereinsvertrages  vom  9.  Oktober  1874  Anwendung.  Danach  beträgt  das
Porto:  für  frankirte  Briese  20  Pfennig,  für  unfrankirte  Briefe  40  Pfennig,  für  je  15  Gramm;  für  Postkarten
  10  Pfennig;  für  Postkarten  mit  Antwort  20  Pfennig;  für  Drucksachen,  Waarenproben  und  Geschäftspapiere
  5  Pfennig  für  je  50  Gramm.  An  Einschreibgebühr  kommen  20  Pfennig  zur  Erhebung;  für
die  Beschaffung  eines  Rückscheins  tritt  eine  weitere  Gebühr  von  20  Pfennig  hinzu.

Berlin,  den  14.  April  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Geldbriefverkehr  mit  Luxemburg.

Die  Taxe  für  Briefe  mit  Werthangabe  im  Verkehr  Deutschlands  mit  dem  Großherzogthum  Luxemburg
  setzt  sich  vom  1.  Mai  ab  zusammen:

a)  aus  dem  Vereinsporto  für  einen  Einschreibbrief  von  gleichem  Gewicht;

b)  aus  der  Versicherungsgebühr  von  20  Pfennig  für  je  400  Mark  oder  einen  Theil  dieser

Summe.

Die  Taxe  ist  vom  Absender  im  voraus  zu  entrichten.  Der  angegebene  Werth  eines  Briefes  darf
den  Betrag  von  8000  Mark  nicht  übersteigen.

Berlin,  den  14.  April  1878.

Kaiserliches  General-Post-Amt.
Wiebe.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Dem  Kaufmann  Otto  Guthzeit  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  schwedisch-norwegischer  Konsul
in  Königsberg  ertheilt  worden.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="251" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Mai  1878.  N  18.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seesteuermanns=  cc.
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  231  Prüfung;  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;  —  Er-2.

  Nänz=  r  Bank-  Wesen=  hetenih  ler  a  asträgun  nennungen  bei  der  Admiralittttttt  235
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  233

Wt  Sicer:  Ween-  Gewährung  der  tarifmäßigen  6.  Heimoth-Wesen-  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das  bei,
Kisten-Tara  für  die  in  hölzernen  Musterkoffern  eingehenen.
Waaren;  —  Umwandlung  und  Aufhebung  von  Joll=  und  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung  237
Steuerämten  233  8.  Eisenbahn  -Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ein-Militär-Wesen:

  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher
Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Japan  234

—

*  1.

 

Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist:

1.  der  Weber  Jakob  Pankraz,  geboren  am  8.  Dezember  1831  zu  Nepomuk  (Gemeinde
Klentsch,  Bezirk  Taus  in  Böhmen)  und  ortsangehörig  daselbst,  nach  Verbüßung  einer  wegen
schweren  Diebstahls  erkannten  Zuchthausstrafe  von  einem  Jahre  und  sechs  Monaten,  durch
Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Heilsbronn  vom  30.  März  d.  .,

und  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:

 

führung  eines  neuen  Eisenbahn-Frachtbrief-Formulars
238

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

.l  der  Schlossergeselle  Josef  Bähnisch  aus  Karlsberg  in  Mähren,  29  Jahre  alt,  durch  Beschluß
  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  17.  April  d.  T.,

3.  der  Maler  Julian  Cziszewski,  geboren  zu  Prasnysz  bei  Plock  in  Russisch=  Polen,
41  Jahre  alt,  durch  den,  Anfang  Februar  d.  J.  ausgeführten  Beschluß  der  Königlich  preu-Kischen
  Bezirksregierung  zu  Bromberg  vom  22.  Dezember  v.  J.,

E

Böhmen),

der  Arbeiter  Johann  Vogel  aus  Rawenz  (Bezirk  Hohenstadt  in  Mähren),  37  Jahre  alt,
der  Müllergeselle  Josef  Noschka,  geboren  1850  zu  Wichstadtl  (Bezirk  Senftenberg  in

6.  der  Arbeiter  Benedikt  Teuber,  geboren  1840  zu  Hermsdorf  bei  Braunau  in  Böhmen  und

ortsangehörig  daselbst,

zu  4  bis  6  durch  Beschluß  der  Königich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau
vom  bezw.  16.,  26.  und  30.  März  d.

31
        <pb n="252" />
        10.

11.
12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.
20.

—  232  —

der  Fleischergeselle  Josef  Unger  aus  Starkstadt  bei  Königgrätz  in  Böhmen,  19  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom  18.  März  d.  J.,

der  Tagearbeiter  Josef  Rzimann,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Mokrolasetz  bei  Troppau

in  Oesterreichisch-Schlesien,  38  Jahre  alt,

.  der  Tagearbeiter  Adolf  Mader  aus  Reepischtz  bei  Friedeck  in  Oesterreichisch-Schlesien,

47  Jahre  alt,
zu  8  und  9  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln
vom  25.  März,  bezw.  8.  April  d.  J.,
der  Weber  Wenzel  Nowack,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Majlowitz  in  Böhmen,
39  Jahre  alt,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Merseburg  vom
13.  April  d.  J.,
der  Arbeiter  Karl  Johann  Christianson,  geboren  zu  Ucklumo  in  Schweden,  23  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  13.  April  d.  J.,
der  Lumpensammler  Johann  Novak  aus  Bechin  (Bezirk  Mühlhausen  in  Böhmen),  geboren
  1830,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Regen  vom
5.  April  d.  S.,
der  Schlossergeselle  Anton  Mühlbauer,  geboren  im  Juni  1859  zu  Lambach  (Bezirk  Wels
in  Ober-Oesterreich),  ortsangehörig  zu  Volmau  (Bezirk  Taus  in  Böhmen),  durch  Beschluß
des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom  12.  März  d.  J.,
der  Spenglergehilfe  Anton  Polanck,  geboren  1850  zu  Olmütz  in  Mähren  und  ortsangehörig
  daselbst,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Feuchtwangen
vom  11.  April  d.  J.,
die  Arbeiter:
a)  Antonio  de  Dona  aus  Vigo  (Provinz  Belluno  in  Stalien),  56  Jahre  alt,
b)  Dominico  Romagnolo  aus  Barochella  in  IStalien,  32  Jahre  alt,
durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Leipzig  vom  1.  April  d.  J.,
der  Schneidergeselle  Aloys  Hirsch,  geboren  am  2.  September  1850  zu  Schluckenau  in
Böhmen  und  ortsangehörig  daselbst,  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft
  zu  Bautzen  vom  28.  März  d.  J.,  ·
der  Webergeselle  Johann  Burda  (Borda),  geboren  am  12.  Dezember  1851  zu  Schäßburg
  in  Siebenbürgen,  .
der  Porzellandreher  Hugo  Heidler,  geboren  1851  zu  Lauterbach  in  Böhmen,
zu  17  und  18  durch  Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des
Innern  zu  Schwerin  vom  9.  bezw.  11.  April  d.  J.,  .
derKnechtAlfredGodfroy,geborenzuLunevilleinankreich,18Jahrealt,durch
Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  11.  April  d.  J.,
die  Musiker:
a)  Dominiko  Scalini  aus  Piacenza  in  Italien,  16  Jahre  alt,
b)  Andrea  Dragoni  aus  Parma  in  Stalien,  24  Jahre  alt,
durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom  8.  März  d.  J.,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

zu  2  bis  18  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  außerdem  zu  3  wegen  Begünstigung,
zu  12  wegen  Beamtenbeleidigung,  zu  13  wegen  Gebrauchs  falscher  Legitimationspapiere,
  zu  16  wegen  Nichtbefolgung  der  Reiseroute,  zu  19  und  20  wegen  Landstreichens
  (zu  20  auch  wegen  Gewerbebetriebes  im  Umherziehen  ohne  Legitimation
und  wegen  groben  Unfugs),  «

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.
        <pb n="253" />
        1.  In  der  Woche  vom

—  233  —

2.  Münz-  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

Gold-  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

—  —  —  ——

 

 

Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  27.  April  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21.  bis  27.  April  1878  auf  Privat-  ünszi  «
—  lbe  rechnungFünf-  Zwei-  Ein-  Fünlzig=  Zwanzignd
  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Ha
8  *8  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Marlkstücke  Markstücke  blis  s
““  A  A  AL.  AML  “.  /4  “  #
Berlin  1  042  760  —  —  1  042  760  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  899  020  —  —  899  020  —  —  —  —  —  ——
Summe  1.  1  941  780  —  —  1  941  780  —  —  —  —  —  —
2.  Lorher  waren  geprägt  1  190  938  660/365  365  510.27  969  925|264  662  860|71  653  095/|97  810  892|148  848  161|71  486  552)00,35  717  922s80
vz.  Gesammt-Ausprägung  1  192  880  440  365  365  510|27  9  925  /260  604  010  7  1  653  095  810  892  148  848  161/71  48  552/00  35  717  922|80
diervon  wieder  eingezogen  91  140  69490  80  —  680  362  418  164,00  204/60

 

 

 

4.  Bleiben9  365  290  0027  909  340  00%¾40  %44  S00  35  7  718  2

 

 

 

 

 

 

1  580  055  165.4  425  514  794,0.4

 

Vom  16.  bis  23.  April  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  —  MAM.  für  35  964,68  MA
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  742  638,31  „„  „  249  466  975,3¾4  „
Zusammen  für  28  742  638,1  4  für  249  502  940,0  /#

 

3.  Zoll=  und  Stener-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  April  d.  J.  beschlossen,  daß  für  hölzerne  Musterkoffer,
wenn  sie  augenscheinlich  ein  größeres  Gewicht  haben,  als  die  zu  Waarenversendungen  gewöhnlich  dienenden
Kisten,  und  sofern  nicht  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  unter  dem

31“
        <pb n="254" />
        —  234  —

Artikel  „Koffer“  deren  tarifmäßige  Verzollung  einzutreten  hat,  oder  die  darin  eingeführten  Waaren  verschiedenen
  Tarifpositionen  angehören,  die  in  den  betreffenden  Nummern  des  Zolltarifs-  für  Kisten  ausgeworfene
Tara  gewährt  werden  kann.

 

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Schmiedeberg  im  Hauptamtsbezirk  Liebau  ist  in  eine  Steuer-Rezeptur
  umgewandelt.  Die  dem  früheren  Untersteueramte  beigelegt  gewesene  Befugniß  zur  Ausfertigung  von
Uebergangsscheinen  ist  nicht  auf  die  Steuer-Rezeptur  übergegangen.

 

—

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Runkel  im  Hauptamtsbezirk  Oberlahnstein  ist  unter  Verthei—
lung  des  Hebebezirks  desselben  auf  die  Untersteuerämter  zu  Weilburg  und  Limburg  aufgehoben.

 

Der  Ansageposten  und  das  mit  demselben  verbundene  Großherzoglich  oldenburgische  Nebenzollamt  II.
Weserdeich  ist  aufgehoben  und  die  Vorabfertigung  der  weserwärts  für  das  Nebenzollamt  J.  zu  Berne
eingehenden  Waaren  dem  Ansageposten  auf  dem  Huntewachtschiffe  übertragen.

 

4.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  23.  August  v.  J.  (Central-Blatt  1877  S.  427)  wird  hierdurch
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Marine-Stabsarzt  Dr.  Gutschow  in  Vokohama  auf
Grund  des  §.  41  Nr.  2  und  3  des  ersten  Theiles  der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875
die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  der  daselbst  bezeichneten  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  beziehungsweise
bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Japan
haben,  mit  der  Maßgabe  ertheilt  worden  ist,  daß  es  bei  den  bezüglichen  Untersuchungen  der  unter  Nr.  3
a.  a.  O.  vorgeschriebenen  Hinzuziehung  eines  Offiziers  der  Kaiserlichen  Marine  nicht  bedarf.
Berlin,  den  24.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="255" />
        —  235  —

s.  Marine  und  Schif  fahrt.

——.  .  —

In  Papenburg  wird  am  6.  k.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.
Berlin,  den  24.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

 

Die  im  Jahre  1861  in  Hylton  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  mit  dem  Unterscheidungs-Signal
W  gefahrene  Bark  „Corredora“  von  383/18  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang
in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz  heimathsberechtigten  Franz
Rathkens  unter  dem  Namen  „Hannah  Rathkens"  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Rostock  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am
10.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Middlesborough  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  25.  April  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Die  expedirenden  Sekretäre  Heynicke  und  Maillard  sind  zu  Geheimen  expedirenden  Sekretären  und
Kalkulatoren  in  der  Admiralität  ernannt  worden.

 

6G.  Feimath  Wesen.

 

Der  Arbeiter  Jakob  H.  aus  Freinsheim  in  der  bayerischen  Pfalz  fiel  im  Januar  1877  zu  Kassel  auf  der
Durchreise  in  Folge  Erkrankung  der  öffentlichen  Armenpflege  anheim.  Die  Erstattung  der  dadurch  entstan—
denen  Kosten  verlangte  Kassel  von  dem  Ortsarmenverbande  Elversberg.  Der  Kläger  stützte  sich  dabei  auf
den  8.  64  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  vom  8.  März  1871  und  darauf,  daß  der  Jakob  H.  am
23.  März  1852  geboren,  also  bei  Eintritt  der  Hülfsbedürftigkeit  erst  24  Jahre  alt  war,  daß  dessen  Vater
Mathias  H.  bereits  seit  1858  sich  ununterbrochen  in  Elversberg  aufhalte  und  dadurch,  wiewohl  noch  bayerischer
  Staatsangehöriger,  Unterstützungswohnsitz  in  Elversberg  erworben  habe,  den  sein  Sohn  noch  theile.
        <pb n="256" />
        —  236  —

Elversberg  beantragte  die  Abweisung  der  Klage.  Ohne  den  ununterbrochenen  Aufenthalt  des  Vaters
in  Elversberg  seit  1858  zu  bestreiten,  wurde  eingewendet,  daß  der  8.  64  cit.  nur  auf  den  Vater  selbst  Anwendung
  finden  könne,  so  lange  derselbe  sich  als  Ausländer  in  Preußen  aufhalte,  nicht  aber  auf  dessen  im
Auslande  verbliebene  Angehörige.  Für  den  vorliegenden  Fall  insbesondere  könne  daher  nur  der  Eisenacher
Vertrag  von  11.  Juli  1853  Anwendung  finden.

Die  rheinische  Deputation  für  das  Heimathwesen  hat  durch  Erkenntniß  vom  6.  Oktober  1877  die
erhobene  Klage  abgewiesen,  indem  sie  erwog,  daß  der  in  Kassel  hülfsbedürftig  gewordene  Jakob  H.  seinem
Vater  bei  dessen  im  Jahre  1857  erfolgten  Umzuge  nach  Elversberg  nicht  gefolgt  sei,  und  überhaupt  dort  nie
gewohnt  habe;  daß  derselbe,  als  ihm  in  Kassel  Unterstützung  gewährt  wurde,  bereits  24  Jahre  alt,  mithin
großjähriger,  selbständiger  Ausländer  gewesen  sei,  daher  die  Frage  über,  die  Theilung  des  Unterstützungswohnsitzes
  seines  Vaters  überhaupt  nicht  zur  Sprache  komme,  vielmehr  im  untergebenen  Falle  nur  der  §.  60
des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  zur  Anwendung  gebracht  werden  könne.

Auf  die  Berufung  des  Klägers  hat  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  am  23.  März  1878
das  erstrichterliche  Erkenntniß  abgeändert  und  den  Verklagten  nach  dem  Klageantrage  verurtheilt.

Gründe.

Es  ist  bereits  mehrfach  von  dem  Bundesamte  erkannt  worden,  daß  der  sogenannte
Gothaer  Vertrag  vom  15.  Juli  1851  nur  Rechte  und  Pflichten  zwischen  den  kontrahirenden  Regierungen
  begründet  habe  und  die  Verhältnisse  der  Armenverbände  unter  einander  nicht  berühre.
Oaselle  muß  gelten  bezüglich  der  von  dem  Verklagten  angerufenen  Eisenacher  Uebereinkunft  vom
11.  Juli  1853.

Das  Reichsgesetz  vom  6.  Juni  1870  erklärt  im  §.  60  denjenigen  Bundesstaat  zur  Erstattung
  der  auf  die  vorläufige  Unterstützung  eines  Ausländers  von  einem  Ortsarmenverbande
verwendeten  Kosten  für  verpflichtet,  welchem  der  Ortsarmenverband  der  vorläufigen  Unterstützung
angehört,  mit  der  Maßgabe,  daß  es  jedem  Bundesstaate  überlassen  bleibt,  im  Wege  der  Landesgesetzgebung
  diese  Verpflichtung  auf  seine  Armenverbände  zu  übertragen.  Von  letzterem  Vorbehalte
  hat  Preußen  in  dem  F§.  64  des  Ausführungsgesetzes  vom  8.  März  1871  Gebrauch  gemacht.
Danach  ist  jeder  Ausländer,  so  lange  ihm  der  Aufenthalt  gestattet  ist,  in  Bezug  a)  auf  die  Art
und  das  Maß  der  im  Falle  der  Hülfsbedürftigkeit  zu  gewährenden  öffentlichen  Unterstützung;
b)  auf  den  Erwerb  und  den  Verlust  des  Unterstützungswohnsitzes  einem  Deutschen  gleich  zu  behandeln.
  Die  amtlichen  Motive  des  jetzigen  8.  64  gingen  davon  aus,  daß  kein  ausreichender
Grund  für  eine  Bestimmung  vorzuliegen  scheine,  wonach  die  Pflicht  zur  Unterstützung  hülfsbedürftiger
  Ausländer,  abweichend  von  der  bezüglichen  Bestimmung  bezüglich  der  Norddeutschen,  durchweg
  für  eine  Last  des  Staates  erklärt  werde;  daß  die  Gründe,  um  derentwillen  die  Bundesgesetzgebung
  denjenigen  Ortsarmenverband  für  verpflichtet  zur  Verpflegung  eines  hülfsbedürftigen
Norddeutschen  erkläre,  in  dessen  Bezirk  der  letztere  sich  2  Jahre  hindurch  aufgehalten  hat,  im
wesentlichen  auch  bei  Ausländern  zutreffen.  Auch  die  Kommission  des  preußischen  Abgeordnetenhauses
  erachtete  es  für  konsequent,  wenn  man  den  Ausländer  ganz  wie  den  Inländer  behandele,
und  stellte  deshalb  die  vom  Herrenhause  abgeänderte  Regierungsvorlage  wieder  her  —  Abgeordnetenhaus
  Aktenstück  Nr.  109  Seite  262  —.  Hiernach  ist  es  eine  Folge  der  Bestimmung  des
§.  64,  daß  in  Preußen  die  Kosten  der  inländischen  Armenpflege  für  einen  Ausländer  dem  Staate
überhaupt  nicht  obliegen,  dieselben  vielmehr  ebenso  wie  die  Kosten  der  Armenpflege  für  Deutsche,
je  nachdem  rücksichtlich  des  Ausländers  die  gleichen  Voraussetzungen  zutreffen,  nach  welchen  ein
Deutscher  den  Unterstützungswohnsitz  in  einem  Armenverbande  erworben  haben  und  noch  besitzen
würde  oder  nicht,  dem  Ortsarmenverbande  seines  Unterstützungswohnsitzes  oder  dem  betreffenden
Landarmenverbande  zur  Last  fallen.  Aus  der  vorgeschriebenen,  nach  Inhalt  der  mitgetheilten
Materialien  ohne  Vorbehalt  adoptirten  gleichmäßigen  Behandlung  folgt  aber  nothwendigerweise
auch  weiter,  daß  durch  den  Erwerb  des  Unterstützungswohnsitzes  seitens  eines  Ausländers  nicht
blos  die  armenrechtlichen  Verhältnisse  seiner  Person  bestimmt  werden,  dieser  Erwerb  sich  vielmehr
zugleich  auf  alle  diejenigen  Personen  miterstrecken  muß,  welche  bei  einem  Deutschen  nach  Maßgabe
  der  Reichsgesetzgebung  —  §§.  15  bis  20,  Reichsgesetz  vom  6.  Juni  1870  —  seinen
Unterstützungswohnsitz  zu  theilen  haben;  daß  also  nicht  im  Widerspruche  mit  dem  rücksichtlich  der
        <pb n="257" />
        —  237  —

Deutschen  adoptirten  Systeme  der  Gesetzgebung  der  Vater  als  Ortsarmer,  seine  hülfsbedürftig
gewordenen  Kinder  als  Landarme  behandelt  werden  können.  Hiervon  als  selbstverständlich  ist
das  Bundesamt  auch  bereits  in  dem  Erkenntnisse  vom  9.  Dezember  1876  —  Wohlers  Heft  8,
Seite  142  —  bezüglich  der  unehelichen  Kinder  einer  Mutter  ausgegangen,  welche,  obgleich  Ausländerin,
  im  Sinne  des  Reichsgesetzes  den  Unterstützungswohnsitz  in  Preußen  vom  1.  Juli  1871
an  auf  Grund  des  §.  64  des  Ausführungsgesetzes  erworben  hatte.  Die  Anwendung  gleicher
Grundsätze  auf  den  Ausländer  wie  auf  den  Deutschen  kann  sich  auch  nicht  beschränken  auf  diejenigen
  Familienglieder  des  ersteren,  welche  sich  in  seinem  Hausstande  und  somit  mit  ihm  in
demselben  Ortsarmenverbande  befinden.  Denn  das  Gesetz  und  die  dasselbe  erläuternden  Materialien
  sprechen  dagegen,  daß  in  dieser  Richtung  eine  Grenze  habe  gezogen  werden  sollen.  Behält
mithin  auch  das  Kind  eines  in  Preußen  zum  Unterstützungswohnsitze  berechtigten  Ausländers  das
Hülfsdomizil  des  letztern  nach  §.  18  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  so  lange  bei,  bis  es
dasselbe  nach  S§.  22  Nr.  2,  23  bis  27  ib.  verloren  oder  selbst  einen  anderweitigen  Unterstützungswohnsitz
  nach  Vorschrift  der  §§.  9  bis  14  ib.  erworben  hat,  so  fehlt  gleichmäßig  jeder  gesetzliche
Anhalt  dafür,  dem  Kinde,  welches  an  dem  Hausstande  des  Vaters  nicht  theilgenommen  hat,
vielmehr  im  Auslande  verblieben  ist,  nicht  dessen  Unterstützungswohnsitz  in  gleichem  Umfange
beizulegen.  Selbstverständlich  tritt  der  getheilte  Unterstützungswohnsitz  des  Vaters  erst  alsdann
in  Wirksamkeit,  wenn  das  im  Auslande  verbliebene  Kind  im  Geltungsgebiete  des  Reichsgesetzes
hülfsbedürftig  wird,  da  die  Armengesetzgebung  des  Reichs  nur  den  in  ihrem  Geltungsgebiete
bestehenden  Armenverbänden  Rechte  verleiht  und  Verpflichtungen  auferlegt.  Der  Unterstützungswohnsitz
  des  Vaters  bethätigt  mithin  jene  Wirksamkeit  auch  hinsichtlich  des  im  Auslande  verbliebenen
  Kindes  so  lange,  als  nicht  durch  2jährige  Abwesenheit  nach  vollendetem  24.  Lebensjahre
von  dem  Ortsarmenverbande  des  Unterstützungswohnsitzes  die  Beziehungen  des  Kindes  zu  demselben
  gelöst  sind,  oder  letzteres  einen  andern  Unterstützungswohnsitz  erworben  hat.  Der  von
dem  ersten  Richter  betonten,  mit  vollendetem  24.  Lebensjahre  vorhandenen  Großjährigkeit  und
Selbständigkeit  des  Ausländers  kann  bei  ihm  armenrechtlich  keine  weitere  Bedeutung  beigelegt
werden,  als  bei  einem  Deutschen,  nämlich  die,  daß  der  24jährige  fähig  wird,  den  Unterstützungswohnsitz
  selbständig  zu  erwerben  und  zu  verlieren.

Im  vorliegenden  Falle  hat  nun,  wie  der  Verklagte  in  dieser  Instanz  nicht  mehr  bestreitet,
  der  Vater  des  Jakob  H.,  Mathias  H.,  welcher  bayerischer  Staatsangehöriger,  mithin,  da
in  Bayern  das  Reichsgesetz  vom  6.  Juni  1870  nicht  eingeführt  worden,  Ausländer  im  Sinne
dieses  Reichsgesetzes  resp.  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  ist,  durch  langjährigen  Aufenthalt
in  Elversberg  Unterstützungswohnsitz  daselbst  erworben.  Sein  am  23.  März  1852  geborner
Sohn  Jakob  H.  war  bei  dem  Eintritte  seiner  Hülfsbedürftigkeit  in  Kassel  —  am  11.  Januar
1877  —  erst  24  Jahre  alt,  theilte  mithin  nach  den  zufolge  des  §.  64  des  preußischen  Ausführungsgesetzes
  auf  ihn  anwendbaren  Grundsätzen  des  Reichsgesetzes  in  diesem  Zeitpunkte  noch
das  Hülfsdomizil  des  Vaters.  Elversberg  kann  sich  daher  nicht  entziehen,  die  von  ihm  gesorderten
  Kosten  zu  erstatten.

 

7.  Konsulat—  Wesen.

Seie  Mgjestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kausmann  Wilhelm  von  Khaynach
in  Madrid  zum  Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  C.  Stoeß  in  Liverpool  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Konsulatsdienste
  ertheilt  worden.
        <pb n="258" />
        —  238  —

8.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Einführung  eines  neuen  Eisenbahn-Frachtbrief-Formulars  und  Abänderung  des
8.  50  Ziffer  7  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

N  ach  dem  Beschlusse  des  Bundesraths  vom  25.  März  d.  J.  treten  mit  dem  1.  Januar  1879  folgende
Abänderungen  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom  11.  Mai  1874  (Central=Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  pro  1874  Nr.  21)  in  Kraft:

1.  An  Stelle  der  Anlagen  B.  und  C.  zu  §.  50  Ziffer  7  daselbst  treten  die  aus  der  Anlage  in
Form  und  Fassung  ersichtlichen  Frachtbrief-Formulare.

2.  In  §.  50  Ziffer  7  Absatz  3  des  Betriebs-Reglements  werden  die  Worte  „Adreßseite  des  Frachtbriefs“
  durch  „Rückseite  des  Frachtbriefs“  und  die  Worte  „nothwendigen  Raumes“  durch
„bestimmten  Raumes“  ersetzt.

Friedrichsruh,  den  30.  April  1878.

Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

 

—–.
—

—

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

—  —  —

Inhalt:
2.
3.
4.

1.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sachen:
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  239
Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  241
Rünz=  und  Bank-Wesen:  uͤebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  242
Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Tarifirung  von  Drahtmatraten;
—  Bestellung  eines  Stations-KontrolörS;  —  Titelverleihbung
  an  einen  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und
Steuern.  .  242

Ausweisung

-———

Berlin,  Freitag,  d  den  10.  Mai  1878.

5.
6.
7.

9  19.

Eisenbahn-  „Wesen:
Diedenhofen  .
Personal  Verinderungen  u.:
nungshof  .
Marine  und  Schisffahrt:  Uebersicht  über  die  Zabl  der  im
Jahre  1877  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-  und
Schiffövermessungs-Behorden  ausgefertigten  Schiffs  Meßbriefe
  211
Heimath=  Wesen:  Enemuß?  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen.
  .  248

Grüfiunt  der  Bahnstrecke  Ehrang—
243
Etnennungen  beim  Rech-243


1.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sachen.

Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs  ist:

und  auf  Grund

1.  Ludwig  Denat,

geboren  und  ortsangehörig  zu  Straßburg,  durch  Option  französischer

Staatsangehöriger,  35  Jahre  alt,  nach  Verbüßung  einer  wegen  schweren  Diebstahls  erkannten
Zuchthausstrafe  von  vier  Jahren,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar

  vom  22.  April  d.  J.,

2.  der  Fleischer  Franz  Frajberk,
21  Jahre  alt,

3.  der  Tagearbeiter  Karl  Stöckl,
ortsangehörig  daselbst,

des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind:
geboren  und  ortsangehörig  zu  Nechanitz

in  Böhmen,

geboren  am  17.  März  1852  zu  Saaz  in  Böhmen  und

4.  der  Tischlergeselle  Josef  Zielinsky,  geboren  am  19.  März  1841  zu  Kozy  in  Galizien

und  ortsangehörig  daselbst,

5.  der  Barbier  und  Friseurgehülfe  Adolf  Posnansky,  geboren  am  14.  Oktober  1856  zu

Kowno  in  Rußland,  Ssraelit,

32
        <pb n="262" />
        6.

—  240  —

der  Schlossergeselle  Adolf  Moskowitz,  geboren  am  22.  August  1845  zu  Maskowo  (Gouvernement
  Plock  in  Russisch-Polen),  Israelit,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung

10.

zu  2  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,  zu  3  bis  6  wegen  Landstreichens  und
Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Frankfurt  a.  O.
vom  bezw.  (zu  2)  22.,  (zu  3  und  4)  26.  und  (zu  5  und  6)  27.  März  v.  J.,

l  der  Schornsteinfeger  Franz  Jelinek,  geboren  1850  zu  Rodow  in  Böhmen,
der  Schneidergeselle  Johann  Lehmann,  geboren  1841  zu  Gellenstein  in  Mähren,
l#der  Kaufmann  Karl  Menzel,  geboren  am  5.  Oktober  1841  zu  Schlüsselbauden  in

Böhmen,

l  der  Arbeiter  Wenzel  Hubaceck,  geboren  am  18.  Januar  1851  zu  Meseric  (Bezirk  Neustadt

in  Böhmen)  und  ortsangehörig  daselbst,

der  Arbeiter  Josef  Czernohaus,  geboren  1852  zu  Linzdorf  in  Böhmen,  ortsangehörig

zu  Jamney  (daselbst),

.l  der  Eisenbahn-Arbeiter  Leopold  Arms,  geboren  am  11.  November  1803  zu  Retschitz

in  Mähren,  4  «
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  7  bis  9,  11  und  zu  12  wegen  Landstreichens
und  Bettelns  (zu  7  auch  wegen  Widerstandes  gegen  die  Staatsgewalt,  Drohung  und
Beamtenbeleidigung),  zu  10  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,  durch  Be—
schluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Breslau  vom  bezw.  2.,  4.,  (zu  9
und  10)  10.  und  (zu  11  und  12)  25.  April  d.  J.,  ·

Jakob  Bobrowski,  geboren  1840  zu  Nasielsk  (Kreis  Pultusk,  Gouvernement  Lomza  in

Russisch-Polen),

der  Müller  William  Faberon  aus  San  Francisco,  27  Jahre  alt,
5.  der  Schuhmacher  Josef  Hoferichter  aus  Sabotka  bei  Gitschin  in  Böhmen,  45  Jahre  alt,

zu  13  bis  15  wegen  Landstreichens  und  Bettelus  (zu  14  auch  wegen  Nichtbefolgung
der  Reiseroute),  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz
vom  bezw.  9.  Januar  (ausgeführt  im  April),  30.  März  und  5.  April  d.  J.,
der  Steinmetz  Wenzel  Fichtner,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Lichtewalde  (Bezirk  Gabel
in  Böhmen),  zuletzt  beschäftigt  zu  Rumburg  in  Böhmen,  30  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich
preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom  12.  April  d.  J.,

der  Mattenflechter  Johann  Derks,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Well  in  den  Niederlanden,

  51  Jahre  alt,  nach  mehrfach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
Bettelus  und  Diebstahls,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu
Düsseldorf  vom  23.  April  d.  S.,

der  Tagelöhner  Wenzel  Paw,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Unter-Lukowitz  (Bezirk  Prestitz

in  Böhmen),  18  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und
Nichtbefolgung  der  Reiseroute,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu
Roding  vom  14.  März  d.  J.,

der  Ziegelarbeiter  Johann  Seifert  aus  scheischen  (Bezirk  Mies  in  Böhmen),  25  Jahre

alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des  Königlich
bayerischen  Bezirksamts  zu  Deggendorf  vom  17.  April  d.  J.,

20.  der  Posamentier  Josef  Prosser  aus  Ober-Teschau  (Gemeinde  Schweinitz  in  Böhmen),

47  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Ansbach  vom  15.  März  d.  J.,

der  Tagelöhner  Josef  Sedej  aus  Kirchheim  in  Oesterreich,  25  Jahre  alt,  nach  erfolgter

gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle  und  groben  Unfugs  durch
Beschluß  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des  Neckarkreises  zu  Ludwigsburg  vom
12.  April  d.  J.,

der  Lohgerber  Andreas  Jurtzich,  geboren  am  25.  August  1843  zu  Odense  auf  Fünen

(Dänemark),
        <pb n="263" />
        —  241  —

23.  der  frühere  Musikus,  spätere  Schiffskoch  Karl  Christian  August  Otto  aus  Westeros  in
Schweden,  geboren  am  1.  April  1827,

24.  die  Schneiderfrau  Maximilie  Sturzenbecher,  geborene  Kowalsky,  geboren  zu  Wimmislav,
ortsangehörig  zu  Peterskau  in  Russisch-Polen,  40  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  22  wegen  Landstreichens,  zu  23  wegen
Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,  zu  24  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,  durch
Beschluß  des  Großherzoglich  mecklenburgischen  Ministeriums  des  Innern  zu  Schwerin
bezw.  vom  (zu  22  und  23)  10.  und  (zu  24)  19.  April  d.

25.  der  Dienstknecht  Karl  Johann  Carlsson,  geboren  am  8.  Juli  w*§50  zu  Lenhorda  in
Schweden  und  ortsangehörig  daselbst,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
  durch  Beschluß  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  des  Fürstenthums
Lübeck  zu  Eutin  vom  6.  April  d.  J.,

26.  der  Schneider  Josef  Richard  Schebesta,  geboren  am  19.  Oktober  1858  zu  Karolinenthal
bei  Prag,  ortsangehörig  zu  Potin  (Bezirk  Tegl  in  Böhmen),  nach  erfolgter  gerichtlicher
Bestrafung  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und  Fälschung  von  Legitimationspapieren,  durch
Beschluß  des  Fürstlich  schwarzburgischen  Landraths  zu  Sondershausen  vom  26.  März  d.  J.,

27.  der  Metzger  Johann  Howald,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Thorigen  (Kanton  Bern
in  der  Schweiz),  35  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,

28.  der  Jakob  Hunziker,  geboren  am  21.  März  1844  zu  Kirchleerau  (Kanton  Aargau  in  der
Schweiz)  und  ortsangehörig  daselbst,  nach  Verbüßung  einer  wegen  Diebstahls  und  wiederholten
  Betrugs  erkannten  vierjährigen  Gefängnißstrafe  und  einer  wegen  Landstreichens  erkannten
  Haft,

zu  27  und  28  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Kolmar  vom
30.  März,  bezw.  18.  April  d.  J
aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

2.  Finanz-Wesen.

Bekanntmachung
betreffend
die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  5  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Gesetze  vom  28.  April  1877  F.  3  Ziffer  2  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  425)  und  vom  30.  März
1878  §.  2  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  9)  habe  5  bestimmt,  daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds
zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  fünf  Millionen  Mark

mit  einer  Umlaufszeit  vom  27.  April  bis  zum  27.  September  1878  (Serie  XVIII.  von  1878)  ausgegeben
werden.

Berlin,  den  3.  Mai  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

32°
        <pb n="264" />
        3.  Münz;—

242

Uebersicht

und  Bank-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  4.  Mai  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—

 

 

 

3.  Gesammt-Ausprägung
Hiervon  wieder  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  Hierv  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  ——
—*  oarden.  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Füuf-  Zwei-  Ein-  pbr-  Hangie
*in.  #ronengeprägt.(Martfücke  Markücke  Marsstce  uns8  emis
4  4  --  -v  44  4  4  4  4

Berlin.  1  043  560  —  —  1043  560  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  1  146  820.  —  —  1  146  820  —  ——  —-Summe
  1.  2  190  380  —  —  2  190  310u  —  —  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt.!  ss0  440|365  365  510  27  969  925|266  604  640  71  653  095/97  810  892  148  348  161  71  486  552  00  35  717  922  80

 

 

 

164loo

 

 

91  140  69  490.  80  680  362.  418

1  195  070  820  365  365  510  27  969  92/268  295  020  71  653  095  Slo  892  14.  848  16171  480  5520035  717  922  60
204  60

 

4.  Bleiben

 

 

425  514  794.40.4  —

 

 

 

1588245  545“4

 

Vom  24.  bis  30.  April  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen

für  66  167,65  4
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  742  638,1  „

Zusammen  für  28  808  805,96  M

in  Barren
für  3  536  610,30  #
„  249  502  940,2  „

für  253  039  550,32  44

 

 

4  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

X  ..  .,

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  April  d.  J.  beschlossen,  daß  Drahtmatratzen,  bestehend
aus  hölzernen  Rahmen  und  einem  darüber  gespannten  Eisendrahtgeflecht,  als  Eisenwaare  zu  behandeln  und
je  nach  der  Beschaffenheit  des  Drahts  der  Tarifnummer  6.  c.  2.  bezw.  6.  c.  3.  S.  zu  unterstellen  sind.

 

1  194  979  680,365  296  020.27  969  845/268  795  020|71  652  415  97  810  530  148  847  743  71  486  388.00  35  717  718.20
        <pb n="265" />
        —  243  —

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Ober-Steuer-Kontrolör  Baumgarten  zu
Suhl  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Meyer  den
Königlich  sächsischen  Hauptämtern  zu  Dresden,  Meißen,  Freiberg,  Chemnitz,  Marienberg,  Annaberg  und
Eibenstock  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Dresden  vom  1.  Mai  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Dem  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  München,  Königlich  preußischen  Regierungsrath
Gutsch,  ist  der  Karakter  als  „Geheimer  Regierungsrath“  verliehen  worden.

 

5.  Gisenbabhn-Wesen.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  M.  wird  die  76,26  km  lange  Bahnstrecke  Ehrang  =  Diedenhofen,  welche  von  Ehrang  bis
zur  preußischen  Landesgrenze  zur  Saarbrücker  Bahn,  und  von  dort  bis  Diedenhofen  zu  den  Eisenbahnen  in
Elsaß-Lothringen  gehört,  mit  den  Stationen  Ehrang,  Trier  (rechtes  Moselufer),  Karthaus,  Wellen,  Wincheringen,
  Nennig,  Perl,  Sierck,  Mallingen,  Königsmachern  und  Diedenhofen  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben
werden.  Dieselbe  hat  Verbindung  in  Ehrang  mit  der  Linie  Trier-Köln,  in  Karthaus  mit  dem  Bahnhof
Cons  der  Saarbrücker  Bahn  und  der  Linie  Conz-Luxemburg,  sowie  in  Diedenhofen  mit  der  Linie  Luxemurg
  =  Metz.

Die  von  der  Linie  Diedenhofen  =  Luxemburg  verlegte  Strecke  von  dem  neuen  Bahnhofe  Diedenhofen
bis  Lagrange  wird  am  7.  d.  M.  dem  Betriebe  übergeben  werden.

Berlin,  den  4.  Mai  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

6.  Personal-Veränderungen  2c.

Bei  dem  Rechnungshofe  des  Deutschen  Reichs  sind  ernannt:  der  bisherige  Geheime  revidirende  Kalkulator
Fritsch  zum  Geheimen  Rechnungs-Revisor,  der  bisherige  Militär-Intendantur-Sekretär  Bährendt  vom
6.  Armee-Korps,  der  bisherige  Regierungs-Hauptkassen-Buchhalter  Preuß  aus  Königsberg  i.  Pr.,  sowie  der
bisherige  Militär-Intendantur-Sekretär  Wilhelm  vom  12.  (Königlich  sächsischen)  Armee-Korps  zu  Geheimen
revidirenden  Kalkulatoren  und  der  bisherige  Geheime  Kanzlei-Sekretär  Weiland  zum  Geheimen  Journalisten.
        <pb n="266" />
        —  244  —

71.  Marine  und  Scchiffahrt.

–

Ueber  sicht

über  die  Zahl  der  im  Jahre  18777)  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs
  =  Behörden  nach  §.  24  der  Schiffsvermessungs  -Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  270)  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe.

I.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-Behörden.

 

 

 

 

 

 

 

 

7  Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe
S*  Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde
—  Ins--
  Segel=  Dampf=  Schiffe  Segel=  Dampf-Schiffe#gesammt.
S  schiffe.  schiffe.  überhauptchiffe.  schiffe.  überhaupt
s
1.  Königsberg  i.  Pr..  ....  16  2  18  44  1  45  63
2.|Danzig  37  5  42  24  1  25  67
3.  Stettin..  .  .  .  ....  69  10  79  29  2  31  110
4.Kösln  9  1  10  1  —  1  11
5.Stralsund  .  ....  77  1  78  3  —  3  81
6.Schlesdg  184  19  203  15  1  16  219
AEIII  15  –  15  —  —  —  15
8.  Stade..  .  .  .  585  1  56  5  —  5  61
9.  Auriggg  62  —  62  14  —  14  76
10.Rostockck  ....  25  3  28  1  –  1  29
11.]Wismarrnrnr  7  —  7  1  —  1  8
12.  Oldenbreg  99  —  99  2  —  2  101
13.  Lübeckk..  ...  8  7  15  42  2  44  59
14  Biemeen  25  7  32  12  —  12  44
15.  HambucncnsSsgsg  81  21  102  60  2  6E2  164
zusammen  769  77  846  253  9  26S2  1l108

 

 

 

 

 

 

*)  Wegen  der  Vorjahre  vergleiche  Central-Blatt  für  1874,  1875,  1876  und  1877  —  Seite  106  bezw.  172,  193  und  156.
        <pb n="267" />
        245

#——  —

II.  Von  den  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

 

 

 

 

—
S  Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe
z  —  —  ——  «
5  Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde
2  ,  .  -  Ins-Segel-Dampf=
  Schisfe  Segel-  Dampf-Schiffe  gesammt.
schiffe.  I  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt
1.  Memlee.  —  —  —  —  4  4  4
2.  Pillau.  .  ..  —  —  —  —  19  19  19
3.Königsberg  i.  Pr.  65  4  69  —  22  22  91
4.Danzig  .  54  1  55  1  23  24  79
5.  Elbing.  1090  3  112  —  —  —  112
6.]Stettin  27  2  29  —  50  50  79
7.  Anklam  12  —  12  —  —  —  12
8.Swinemünde  37  1  38  —  34  34  72
9.  Kolbergermünde  —-  —  —  —  —  —  —
10.  Stolpmünde  1  —  1  —  —  —  1
11./Stralsund.  85  —  85  —  —  —  85
12.Wolgast  33  1  34  —  —  34
13.Greifswald  11  —  11  —  —  —  11
14.  Barth  ..  34  1  35  —  —  —  35
15.Hadersleben  2  –  2  —  —  —  2
16.Apenrade  1  —  1  —  —  —  1
17.  Sonderburg  24  —  24  —  —  —  24
18.|]  Flensburg.  28  2  30  —  —  —  30
19.  Kappeln  7  1  8  —  —  —  8
20.  Eckernförde  —  —  —  —  —  —
21.Kiel  25  —  25  —  1  1  26
22.Heiligenhafen.  9  —  9  —  —  )“
23.  Neustadt  3  —  3  —  —  —  3
24.Wyk  a.  Föhr  25  —  25  —  —  —  25
25.Husum  Z  18  —  18  —  —  —  8
26.  Tönning  6  6  —  l  7
27.  Rendsburg  26  —  26  —  —  26
28.Brunsbüttel  12  —  12  —  12
29.Werelfleth  32  32  —  52
30.Wilster.  18  —  18  —  18
31.Itzehoe.  .  20  —  20  —  20
32.Glückstadt  40  D!  +11  —  —  —  41
33.Elmshorn  13  —  13  —  13
34.  Uetersen  19  —  19  —  19
zu  übertragen  796  17  813  l  154  155  968
        <pb n="268" />
        ẽ  Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe
2  Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  Ins-3
  -
Segel-  Dampf-  Schiffe  Segel-  Dampf-Schiffe  gesammt.
S  schffe.  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt
übertragen  796  6  17  813  1  154  155  968
35.  Haseldorf.  3  —  3  —  —  —  3
36.  Blankenese  4  —  4  —  —  —  4
37.  Ottensen  82  2  84  1  9  10  94
38.  Harburg  25  1  26  —  —  —  26
39.  Cranz  8  8  —  —  —  8
40.  Lühe  12  —  12  —  —  —  12
41.  Stade  41  —  4n  —  —  41
42.  Freiburg  ..  15  —  15  —  —  —  15
43.  Neuhaus  a.  d.  Oste  3  —  3  —  3
44.  Geestemünde  8  —  8  4  10  14  22
45.  Rönnebeck.  —  —  —  —  —
46.  Vegesack  —  —  —  —  —  —  —
47.  Karolinensiel.  11  —  11  —  —  —  11
48.  Norden  4  —  4  —  —  —  4
49.  Emden.  36  —  36  —  —  —  36
50.  Aurich  2  —  2  —  —  —  2
51.  Leer  202  —  202  —  —  —  202
52.  Weener  –  —-  —  —-  —  —
53.  Papenburg  17  —  17  —  —  —  17
54.  Rostock  ...  3  2  5  —  —  —  5
55.  Wismar  .  .  .  .  .  2  —  2  —  2  2  4
56.Elsfleth  ..  —  —  —  —  —  —  —
57.  Brake  (Vermessungsbehörde  I.)  .  1  —  1  2  5  7  8
58.  Brake  (Vemessungsbehörde  il)  1  —  1  —  —  —  1
59.  Varel  —  —  —  —  —  —  —
60.Hooksiel  —  —  —  —  —  —
61.  Barssel  —  —  —  —  —  —  —
62.  Oldenburg  —  —  —  —  —  —  —
63.]  Lübeck  —  2  2  —  —  2
64.Bremerhaven.  –  —  —  15  —  15  15
65.  Hamburg  1  1  2  1  71  72  74
66.  Cuxhaven  –  —  —  —  —  —  —
Zusammen  1277  25302  24  251  275577
        <pb n="269" />
        III.

247

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

 

Bezeichnung  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  Ins
ns-Segel-
  Dampf-  Schiffe  s  Segel-  Dampf-  Schiffe  gesammt.
schiffe.  schiffe.  überhaupt  chiffe.  schiffe.  überhaupt
In  Preußen.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  524  39  563  135  5  140  703
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  .  126920  1289  6  173  179  16
zusammen  7793  59  —.—....lIII——
In  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  32  3  35  2  —  2  37
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  5  2  7  —  2  2  9
zusammen  37  5  42  2  2  446
In  Oldenburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  99  —  99  2  —  2  101
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  .  2———  2  2  5  7  9
zusammen  101  —  101  4  5  9  110
In  Lübeck.  1
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  8  7  15  42  2  44  59
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  —  2  2  —  —  —  2
zusammen  8  9  17  42  2  441  61
In  Bremen.  i
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  25  7  32  12  –  12  4
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  –  —  —  15  —  15  15
zusammen  25  71332  27  —  27  59
In  Hamburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  81  21  102  60  2  62  164
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  1  1  2  1  71  72  74
zusammen  82  22  104  61  73  134  238
Im  Deutschen  Reich.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  769  77  846  253  9  262  1108
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  1277  25  1302  24  251  275  1577
überhaupt  im  Jahre  1877  2046  102  2148  277  260  537  2685
Dagegen  im  Jahre  1876=  1663  67°'))1  633  219  8522
O  1875  1835  98°“)  1933  813  209  1022  2955
-  13874.  1621  118““)  1739  1270  326  1596  3335
1873  556  99  655  1668  3962064  2719

–⅛.  .

*)  Hierunter  6
*7)  -  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.

 

 

 

 

 

33
        <pb n="270" />
        —  248  —

S.  Heimath-Wesen.

In  Betreff  der  Folgen  widerrechtlicher  Versagung  der  vorläufigen  Fürsorge  bemerkt  ein  Erkenntniß  des  Bundesamts
  vom  6.  April  1878  in  Sachen  Stetten  wider  Beuron:

Gegen  den  Ortsarmenverband,  welcher  sich  der  vorläufigen  Fürsorge  für  einen  Hülfsbedürftigen
  widerrechtlich  entzogen  hat,  kann  der  benachtheiligte  Armenverband  nicht  nur  auf
Uebernahme  der  vorläufigen  Fürsorge,  sondern  auch  auf  Ersatz  der  nothwendig  aufgewendeten
Armenpflegekosten  klagen.  Das  Reichsgesetz  über  den  Unterstützungswohnsitz  gedenkt  ausdrücklich
weder  des  einen,  noch  des  anderen  Anspruches.  Allein  das  Schweigen  des  Gesetzgebers  über  die
Folgen  einer  Zuwiderhandlung  gegen  die  Vorschrift  im  §F.  28  des  Gesetzes  ist  nicht  dahin  auszulegen,
  daß  gegen  Armenverbände,  welche  die  Last  der  vorläufigen  Armenfürsorge  von  sich  abwälzen,
  jede  Rechtsverfolgung  unzulässig  sei,  und  daß  für  das  Unrecht,  welches  dem  durch  solch
pflichtwidriges  Verfahren  benachtheiligten  Armenverbande  zugefügt  wird,  jede  armenrechtliche  Ausgleichung
  habe  versagt  werden  sollen.  Ist  aber  eine  Ausgleichung  im  Geiste  der  Armengesetzgebung
  geboten,  so  darf  sich  dieselbe  nicht,  wie  der  erste  Richter  will,  darauf  beschränken,  daß  die
vorläufige  Fürsorge  von  dem  gesetzlich  dazu  verpflichteten  Armenverbande  nachträglich  übernommen
wird.  Denn  die  Ausgleichung  würde  unvollständig  sein,  wenn  sie  nicht  auch  den  Ersatz  der  nothwendig
  aufgewendeten  Armenpflegekosten  umfaßte,  und  der  vom  ersten  Richter  adoptirte  Grundsatz
würde  sogar  dahin  führen,  daß  der  zur  Abnahme  der  vorläufigen  Fürsorge  verpflichtete  Armenverband
  ein  Interesse  daran  hätte,  die  Erfüllung  seiner  Pflicht  möglichst  zu  verzögern,  weil  ihm
die  Verzögerung  noch  Gewinn  brächte.  Wird  aber  gegen  die  Ersatzpflicht  eingewendet,  daß  dem
unterstützenden  Armenverbande  ein  Ersatzanspruch  ohnehin  zustehe,  nämlich  gegen  den  definitiv
fürsorgepflichtigen  Armenverband,  und  daß  es  praktisch  nur  zu  einer  Vervielfachung  der  Streitigkeiten
  führe,  wenn  der  vorläufig  verpflichtete,  statt  des  definitiv  verpflichteten  Verbandes  auf  Ersatz
  in  Anspruch  genommen  werde,  so  ist  nicht  außer  Acht  zu  lassen,  daß  es  oft  schwer,  in  manchen
  Fällen  sogar  unmöglich  ist,  den  definitiv  verpflichteten  Armenverband  zu  ermitteln,  und  daß
der  Armenverband,  welchem  ein  anderer  die  vorläufige  Unterstützung  widerrechtlich  zugeschoben
hat,  mit  Grund  verlangen  kann,  jener  Ermittelung  und  einer  unter  Umständen  schwierigen  Verfolgung
  seines  Rechts  gegen  den  definitiv  verpflichteten  Armenverband  enthoben  zu  werden.

Daß  Thomas  M.,  um  dessen  vorläufige  Unterstützung  es  in  dem  gegenwärtigen  Prozesse  sich
handelt,  an  Wassersucht  schwer  erkrankt  und  von  verfügbaren  Mitteln  entblößt  war,  als  er  in
Beuron  auf  Veranstaltung  des  Verklagten  verpflegt  und  schließlich  zu  Wagen  nach  Stetten  befördert
  wurde,  wird  vom  Verklagten  keineswegs  in  Abrede  gestellt.  Verklagter  sucht  aber  die  Weiterbeförderung
  damit  zu  rechtfertigen,  daß  M.  im  Wirthshause  zu  Beuron  der  erforderlichen
Krankenpflege  entbehrt,  Stetten  als  seine  Heimath  bezeichnet  und  den  Wunsch  ausgesprochen  habe,
dahin  gebracht  zu  werden.  Alle  diese  Anführungen  sind  nicht  geeignet,  den  in  dem  Verhalten
des  Verklagten  liegenden  Thatbestand  einer  Zuwiderhandlung  gegen  §.  28  des  Reichsgesetzes  zu
beseitigen.  Konnte  im  Wirthshause  zu  Beuron  dem  Kranken  die  erforderliche  Pflege  nicht  gewährt
werden,  so  war  es  Aufgabe  des  Verklagten,  ihn  in  einem  anderen  Hause  des  Ortes,  eventuell
in  einer  auswärtigen  Krankenanstalt  auf  seine  Kosten  unterzubringen.  Dem  klagenden  Armenverbande
  aber  durfte  M.  nicht  eher  zugeführt  werden,  bis  derselbe  zur  Uebernahme  freiwillig  sich
bereit  erklärt  hatte,  oder  durch  eine  vorläufig  vollstreckkare  Entscheidung  dazu  verurtheilt  war.
Eigenmächtiges  Abschieben  an  den  Heimathsort  ist  nach  den  Bestimmungen  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Juni  1870  auch  dann  unzulässig,  wenn  kein  Zweifel  über  die  Ortsangehörigkeit  besteht,  und
der  Hülfsbedürftige  selbst  dem  heimathlichen  Armenverbande  überwiesen  zu  werden  wünscht.  Im
vorliegenden  Falle  war  aber  nicht  einmal  festgestellt,  daß  M.  beim  Eintritte  der  Hülfsbedürftigkeit
noch  in  Stetten  domizilberechtigt  war.
        <pb n="271" />
        —  249  —

Hat  sich  demnach  Verklagter  der  weiteren  Fürsorge  für  den  hülfsbedürftigen  Thomas  M.
ohne  gesetzliche  Befugniß  entledigt,  so  ist  er  verbunden,  den  Kläger  für  dessen  nothwendige  Aufwendungen
  schadlos  zu  halten,  vorbehaltlich  seines  Regresses  gegen  den  definitiv  zur  Fürsorge  verpflichteten
  Armenverband.  Kläger  bestreitet  entschieden,  daß  M.  beim  Beginn  der  streitigen  Unterstützung
  noch  Unterstützungswohnsitz  in  Stetten  hatte.  Auch  die  bisherigen  Ermittelungen  sprechen
für  das  Erlöschen  des  Hülfsdomizils,  welches  dem  M.  ursprünglich  in  Stetten  zustand.  Da  Verklagter
  den  Fortbestand  desselben  in  keiner  Weise  dargelegt  und  bewiesen  hat,  so  kann  keine  Rede
davon  sein,  daß  der  Ersatzanspruch  des  Klägers  durch  einen  auf  §.  30  des  Reichsgesetzes  sich
gründenden  Gegenanspruch  des  Verklagten  aufgewogen  werde.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="272" />
        <pb n="273" />
        VI.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche

  

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Inhalt:

2.

3.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebilit  Seite  251
dinanz-  Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgäbe
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

253
Elenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Andernach-Niedermendig;
  —  Aufhebung  der  Güterstation  Gevelsberg
  und  Zusammenlegung  derselben  mit  der  Station
Haufe;  —  Eröffnung  der  Haltestellen  Arzweiler  und  Munkolsheim;
  —  desgl.  der  Bahnstrecke  Tempelburg-Hammerstein.
  .  254

Berlin,  Freitag,  den  17.  Mai  1878.

1
1
1
1
l
i

9#  20.

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  April  1878;  —
Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  April  1878  255

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesraths-Beschluß,  betreffend

den  Begriff  sammetartiger  Gewebe;  Errichtung,  Aufhebung
  und  Umwandlung  von  Steuerämtern;  —  Nachweisung
  der  Einnahme  an  Wechselstempelstener  im  Monat
April  1878  .  .  260

.  Post-  und  Telegraphen-  Wesen:  Ahandemng  der  Vollzugsbestimmung

  II.,  Ziffer  4  zu  Artikel  2  des  isenbahn.  Postgesetzes
  vom  20.  Dezember  1875  ..  ..  2361

 

 

 

4.  Münz-  und  Bank-  Wesen:  lebersicht  über  die  Ausprägung  .  Konsulat-Wesen:  Todesfall  —  Greatn-Ertelunten

von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —  Berichtigung  263

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisuns  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

l
*  Name  und  Stand  Alter  und  Heinath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
.—  5  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  ’“.  5.  6.

 

 

 

 

1.  Josef  Kunkis,  Los=  36  Jahre,  geboren  zu  Diebstahl
Asmonischken,  orts=  holten
angehörig  zu  Gard=  (zwei  Jahre  Zucht-Königsberg,

2.Konstantin  Ladislaus  geboren  am  12.  Au--Landstreichen
gust  1826  zu  Dor-Diebstahl,

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

mann,

zen  (Gouvernement"haus),

Kowno  in  Rußland),

im  wieder-Königlich
Rückfalle,

10.  April  (ausge—
führt  Mitte  Mai)
d.  J.

preußische
Bezirksregierung  zu

 

b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

von  Manduka,
pat  (Gouvernement
Livland  in  Rußland),

und  Königlich  preußische  29.  April  d.  J.
Bezirksregierung  zu
Stettin,

34
        <pb n="274" />
        252

 

 

 

s  i  ;  -  .
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  1  Datum  des
–  —  —  Ausweisung  Ausweisungẽ-5.
  bes  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2,  I  3.  4.  5.  6.
—  s  ;
,-;«HGM9Hasik,qu97-2sjJahre,ausDlho-,LandstreichenundBet-Königlichpreußische3.Maid.I.
binder,  pole  in  Ungarn,  teln,  Bezirksregierung  zu
Posen,
4.  Tosef  Herlt,  Blumen-geboren  am  16.  De-  desgl.  Königlich  preußische  2.  Mai  d.  J.
macher,  zember  1858  zul  Bezirksregierung  zu
Nieder-Einsiedel,  Be-  Breslau,
zirk  Schluckenau  in
Böhmen,  1
5.  Josef  Hellek,  Hand-37  Jahre,  geboren  zu  desgl.  Königlich  preußische  30.  April  d.  J.
lungskommis,  Eisgrub  in  Mähren  Bezirksregierung  zu
und  ortsangehörig  Merseburg,
daselbst,
(1.  Ephrad  Johann  Hüls-geboren  am  8.  Januar  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische19.  Januar  (ausgeofs,
  Arbeiter.  1852  zu  Arnheim  holten  Rückfalle,  Landdrostei  zu  Han=  führt  Mitte  Mah
(Provinz  Geldern  in  Diebstahl  und  Unter--nover,  d.  I.
den  Niederlanden),  schlagung,
7.  Mariln  Relusohn,  aus  Reval  in  Ruß-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische'27.  April  d.  J.
Bacer,  land,  geboren  am  teln,  Landdrostei  zu  Osna-20.
  Februar  1849,  brück,  -
H.A»wuVrzuskmaugCzicczkowicc(Be-desgl.  Königlich  bayerisches  14.  April  d.  J.
Kesselschmied,  zirk  Chrzanow  in  Bezirksamt  zu  Sulz-Galizien),
  geboren  bach,
1835,
9.  Unton  Blaschek,  Jahre,  aus  Klagen-Betteln  im  wiederhol-Königlich  bayerisches  15.  März  d.  J.
Rothgerbergeselle,  furt  in  Kärnten,  ten  Rückfalle,  Wider-Bezirksamt  zu  Degstand
  gegen  die  'gendorf,  1
Staatsgewalt,  Körperverletzung
  und
Beamtenbeleidigung,
10.|Andreas  Beck,  Kellner  Jahre,  aus  Eger  Landstreichen  und  Be-dieselbe  Behörde  2  «
s  *  4  4.  A  .  J.
in  Böhmen,  amtenbeleidigung,  ·  pril  d.  JI
11.  Alois  Sila,  Schuh-aus  Schüttenhofen  in  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  #t  d.  x
macher,  Wbmen,  geboren  teln,  Bhen  z  *  18.  April  d.  J.
855,  «
I
        <pb n="275" />
        253  —

—  «

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

&amp;amp;  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*x6  —  Ausweisung  Ausweisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  «  4.  5.  6.
|
12.  Augustin  Hofmann,aus  Schüttenhofen  in  desgl.  dieselbe  Behörde,  19.  April  d.  J
Fabrikarbeiter,  Böhmen,  geboren
1839,
13.  Josef  Bubenick,  26  ahre,  geboren  und  Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  7.  März  d.  J.
Müllergeselle,  ortsangehörig  zu  Hel=  holten  Rückfalle,  Kreishauptmann-6
  kowitz  in  Böhmen,  schaft  zu  Dresden,
14.  Wenzel  Scheibert,  geboren  am  18.  De-  desgl.  Großherzoglichmecklen-:23.  April  d.  J.
Schlossergeselle,  zember  1858  zu  Krie-  burgisches  Ministegern,
  Kreis  Saaz  in  rium  des  Innern  zu
Böhmen,  Schwerin,

 

 

22.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung
betreffend

die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  &amp;amp;.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  17)  habe  ich  angeordnet,
daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
  im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XIX.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  5.  Mai  bis
5.  Oktober  1878,
Serie  XX.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  14.  Mai
bis  14.  Oktober  1878,
Serie  XXI.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  19.  Mai  bis
19.  Oktober  1878,  und
Serie  XXII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  28.  Mai  bis
28.  Oktober  1878.
Berlin,  den  11.  Mai  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

347
        <pb n="276" />
        —  254  —

33.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  M.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  14,6  km  lange  Bahnstrecke  Andernach-Niedermendig
  mit  den  Stationen  Plaidt,  Krufft  und  Niedermendig  für  den  Personen-,  Gepäck=  und
Eilgutverkehr  ersfnet  werden.

Berlin,  den  10.  Mai  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Von  15.  d.  M.  ab  findet  auf  der  Station  Gevelsberg  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  die  Abfertigung
von  Gütern,  Leichen,  Fahrzeugen  und  Vieh  nicht  mehr  statt.  Dieser  Verkehr  wird  von  demselben  Tage  ab
durch  die  Station  Haufe  an  der  Ennepethalbahn,  welche  die  Bezeichnung  „Gevelsberg-Haufe“  erhalten  hat,
vermittelt.  ·

«  Für  den  Personen-,  Gepäck-  und  Depeschenverkehr  der  Station  Gevelsberg  tritt  eine  Aenderung

nicht  ein.
Berlin,  den  11.  Mai  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  werden  die  zu  den  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  gehörigen  Haltestellen:
Arzweiler  —  an  der  Bahnstrecke  Vendenheim-Avricourt  zwischen  den  Stationen  Lützelburg
und  Rieding  gelegen  —  für  den  Personen=  und  Güterverkehr,  jedoch  mit  Ausschluß  des
Stückgutverkehrs,  sowie
Mundolsheim  —  zwischen  den  Stationen  Straßburg  und  Vendenheim  gelegen  —  für  den
Personenverkehr

eröffnet  werden.

Berlin,  den  14.  Mai  1878.

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="277" />
        I

Münz.-255



Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  von  der  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörigen  Bahnlinie  Wangerin-Konitz  die  52,,  km

lange  Schlußstrecke  Tempelburg-Hammerstein  mit  den  Zwischenstationen  Lubow,  Eulenburg  und  Neustettin

dem  Verkehre  übergeben  werden.
Berlin,  den  14.  Mai  1878.

In  Vertretung:

Körte.

 

und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  11.  Mai  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —
I.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  üerren  Silbermünzen
5.  is  11.  Mai  1878  auf  Privat-  Fünsst  .
Gre.  i,  in—  nszig-  Zwanzig-#nd
  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Füüf-  Zwei  Ein  ig=  ig-8
  pp  Kronen  geprägt  JMarkstücke  Markstücke  Marlstücke  blns  Pine
—  A  A.  A  A  A  #4  A.  “  /
Berlin  1  198  uol  —  —  1  198  740  —  —  —  —
Dresden  6  540  —  —  6  540  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  1  400  800  —  1400  8000  —
Summe  1.  2  606  080  —  —  2606  080o1  —  —  —  —  —  —
2  Vorher  waren  geprägt  1195070  8201365  365  510  27  969  9251268  795  02071653  09597  S810  892  148  848  161  71  486  552  00  35  717  922°80
3.  Gesammt-Ausprägung  676  900  365  365  510°27  909  925|271  401  100|71  653  0957  S10  892|148  848  1611486  552/00  35  717  222|80
4-Hiervon  wieder  eingezogen  91140  69  490  80  —  680  362  418  164  00  20460
5.  Bleiben  271  401  10071  652  4s5,97  810  630  148  847  743  71  486  388  00  35  71771820

1  197  585  760  365  290  020  27  969  845

 

 

1  500  851  625“4

 

 

 

 

Vom  1.  bis  7.  Mai  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen.

Zusammen  für  28  819  643//48  M

für  10  837%  M
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  808  805,00  „

45  514  794,20  .4

für

in  Barren

175,95  .MA

,  253  039  550,2

77

 

für  253  039  726,7  4+
        <pb n="278" />
        256

Status  der  deutschen  Notenach
  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wocke
(Die  Beträge  laute

 

 

 

 

 

 

    
  
   
   
  
  
   
  
   
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PassiWva.
Sonstige  Ver-  Cyert
Ver-8
  täglich  bindlich-  bindlich
Name  der  Banken  Grund-  Reserve-·  Noten-  Gegen  fällge  rssi-  *èv!  Faan  Sonstige  Gegen  Summe  leien
0  Kapital]  Fonds.  umlauf  z  te  81.  Märg  Ver.  1.  ü  gin  2½275|Hassiva.  31.  Märzs  der  1.  Rãtz  weiterge
3  1878.Noten.1878.  18378.  Kündi.3138378.  1878.  Pasfivra,175  Pbener
"  bindlich-  gungs.  l
5  keiten.  frist.  Bechsen
1|  Reichsbarkxkzk  120  00014  14824972  —  19  9493220/—  11990|159  37,3+  166315  337—  733  4971  —  32539#8798|—22270—
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2235—  4156  65—  570  3167  52  812|  F  22  —  —  9814—  342  6
#Koölnische  Privatbank  3  000  750  2  487+  9  1  13—  115  282  —  44  3  321—  125  4  —  9  888  —  160
4  Magdeburger  Privatbank.  3000  613  2  4227—  4942  143  83  74119%  7  296  —  146  7614—  7837
5/  Danziger  Privat-Aktien--Bank.  3  000  750  2046—  1414  875  10  388  4  45  2763—+  102  548+  227  9  50  5  260  1
6  Provinzlal-Aktien  =  Bank  des

Großherzogthums  Posen  3  000  781  2016—  66  121814  12  2—  105  660  290  190  —  5  6  619/+—  114
7  Hannoversche  Bank  ·  12  000  809  6  130-—  462  3  347—  650  4  32  2  421—  904  51—  379  24  76  799  Tu
8|  Frankfurter  Bank  171433562  ½  6955|1  2  059%  5  025.—  2219  3  888  388270—  710  %  1  339  14
9Bayerische  Notenbank  7  500  185  67  641—  8  30  690  M  440  075+  24  208—  3  1045—  484760  —  471  "#.
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  00|  093S  3S—  929  14746  —  1490  470  —  514  4209  63  199  —  1  1  1
11|  Leipziger  Kassenverein  3  000  117  2978  4  61  1201—  85  1998  +  385  423—+—  100  1014-  4  8  617  550  5
12/  Chemnitzer  Stadtbank  510  96  49r—  5  137—  55  55%  144287  190  106  19  3846|+—  228„
13|  Württembergische  Notenbank  9  000.  353  18  43/—  350091146|  +—  359  539  4  365  86+M  60  318—  395|  28  729J  3800
14  Badische  Buiks  9  000  1  350  9390  313  5223—  20  82299  243  137——  52  2471—  366  20  853  2431
161  Bank  fũr  Sddeutschland.  .  15  672  1  515  12  210—+  173  7837—  657  602“—  465  —  —  495—  240  30494—  532  1

16)  Braunschweiglsche  Bank.40  500  301  25594  1331706  136405  1552850+  631  250.—  10020945  509

11|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  1  012  1566  536-—  1231049—  238  1  754  119  74  1  6  319  258
18  Bremer  Bar  16  607  763  6  ool962  3749965%183—  30433N
gusammen  .  .  268  330  222%  56  18146|4183  3990—  9057/182  101  —  108559  7441—  1600  79  —  5651|365  44421  u

4
Bemer

zu  8*:  Darunter  168  900  A.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
u  14“:  Darunter  47280  .4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="279" />
        auken  Ende  April  1878
esicten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1878.
j  Musende  Mark.)

257

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.,
#  .
«  Z
9
.!
cal.  Gezen  Reichs-  Gegen  s  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstlge  Gegen  Summe  Gegen  r
V/V)  u.  Nirz  kassen.  31.  Marzanderer  31.  März  Wechsel.]  31.  März,Lombard.  31.  März'Effekten.  31.  März  Allive  31.  März  der  a1.  Mãärz  2
*r•'“*nftbn  scheine.  1878.  Banken.  18378.  1878.  1678.  1878.  1878.  Aktiva.  1878.
!  V
«  ?
I  o
□
l  -
·  !
l
WIL90672878173210931344320331185—11155  563874328  318—711  25677—3403945299—228981
»He  10  +  7  628  1445  2  4602  —  27  435  —  —  —  os  —  3262
18  K  49  s  4  3  308  72  is2—  277  618  .  89  —  —  282—  64  10  O0s1—  1483
I16  -  3  12  —  4  2387—  3175040  —  7  8  9399%9  +  44  —  —  316—  279  7  700  —  7864
111  2  —  16ö0  —  133  —.  955  —  50  240  —  92  6327—  28  9634——  27885
34  31  1  I.  1  31  —  130  396/+  10  999  T  46  —  —  373.—  5  6741  4  133  6
**  %—  1  15  —+  3  244  190005  —  1415  690  J  7  970  T.  20  s317  4  1231  24765  —  7897
(/—  31116  1  10  705  —  83474  435  1  890  TJ  32  5  622  —  349  22311.  315  43  759  —  12744
Bin—  94  91.—  50  1329  —  295  36060  +.  613  1  811—  28  1  418  —  27  1414  —  531  77  660  —  471
135744  1124  178  443%0  —  6071719—  515  5  055.  —  56  7130  —  1555  s  921  4  2684  76  525  —  138141%
192  22  70  1I  62  615  1H-  62  4396—  219  1  492  —  19  —  —  952  J  166  8  6171.  J  55011
#-—  28  10  —  3  110  .  192%%“  +  107  127—  6  170  —  307  —  2  3846  22812
(  54  160  „  %½  128  133  395  —  EILIIE
zm  169  37——  20  2551053  47  1  o7—  144  a9  —  1853  4  411  20  9553  4  242114
(7—  No  1114  4  115.—  2187399  —  88  1243  —  11  4672  +  120  2  80o7—  69  30  44  —  533215
!½#½#  51  63  4  36  408  —  99  113535  339  1  896  —  113  —  —  6473  308  20  977  4  553514
51  44  6  4  22  —  5  4050  248  366—  21  438  —  11  1064  238  6399  .  287/
*i:  43  15  -  1  114  —  47  382I.  1748  2  104  —  27  37!  —  500  1  0511  189  4  413+  14618
SD  921½%%  734  —  3061150  +  1  897  578  341  —  11  110  80  5890  +  214  305  60  292—  1325|1379  506  —  2414
6
s
«  l
,
s
lungen.
Zu  15°:  Darunter  111  885  .4“/  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
Zu  17°:  Darunter

7890  K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="280" />
        258

Statistik  der

deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichuung  —
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  Noteuban  ken.  »  »
in  Abschnitten  zu  1002.  in  Abschnitten  zu  200  J
-m“  #  AM.  -  1  AC

1.  Reichsbant!.  ..  .  ....  274  161  200  444  038  800  —  —

2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  097300  402  700  —  —

3.Kölnische  Privatbank  .  2  469  300  507.000  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2  426  800  573200  —  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbantßß..  ...  2  045  700  954  300  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  732200  167  800  459  200  440  800

7.  Hannoversche  Unnrr  ....  6130  700  169  300  —  —

8.Frankfurter  Bantt...  .  5243  000  4457  000  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  ..  ..  67367100s2352500  —  —
10.SSächsische  Bank  zu  Dresden  25  671  100  34  328  900  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbannz  491  900  18  100  —
13.Württembergische  Notenbank  18  433  500  7  166  500  —  —
14.  Badische  Bant  .  .  .  ..  9389  700  29610300  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  12  210  400  23  789  600  —  —
16.  Braunschweigische  Baul  2958  900  10  436  100  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  1  011  70  1  388  300  —  —

18.,  Bremer  Bank  6  000  300  3  999  700  —  —
zusammen  am  30.  April  1878.  437  840  800  564  360  100  459  200  440  800
am  31.  März  1878.  464  400  20  507  784  700  449  200  450  800
mithin  am  30.  April  1878  mehr.  —  56.575  400  10  000  —
weniger.  26  559  400  —  —  10  000
Anmerkungen.
1)  Von  den  Noten  alter  Währung,der  Reichsbank  waren  am  30.  April  1878:
im  Umlauf:  94  880  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  236  725  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,
im  Bestande:  7510  -  ---  29725-  -  -  -.-vernichtet:
  7956  610  -  86  549  200

Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatban
im  Umlauf:  1440  Thlr.  in
im  Bestande:  200  -
vernichtet:  EEIIILE

2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergebe

k  waren  am  30.  April  1878:
Abschnitten  zu  10  Thlr.,

296  840

2  600  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,
0  x“  s  s  I  2

2

n  5  700  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  der  Noten  derjeuigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  be
1)  bei  der  Rostocker  Bank  12  000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1  988  000  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  40  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4  024  100  Mark  in
        <pb n="281" />
        noten  Ende  April  1878.
der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin  Lauim
  Umlauf  im  Besande  im  umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  BestandeNoren  alterGesammt  "
im  Umlau  im  Bestande  im  Umlau  im  Bestande  im  m  .  Währung  esammt  sende
——  waren  im  Umlauf.  Nr
in  Abschnitten  zu  500  n  Aeschnitten  zu  1000  74  überhaupt  Umlaus)  ·
«-  .7  *  4  #
|
112  286  400|236  213  500  SSS  OCCC  360  S812  OC0!0  22  335  700  1  041  064  300  2  62801524  963  715  1.
—  —  1  138  000  362  000  2  235  300  764  700  —  235  300  2.
—  —  —  —  2  469  300  507000  17  .070  2  486  370  3.
—  —  —  —  2  426  800  1  573200  —  2  426  800  4.
—  —  —  —  2045  700  954  300  —  2045  700  5.
824  500  375.500  —  —  2  015  900  984  100  —  2015  900  6.
—  —  —  —  6  130  700  169  3002  —  6  130  7007.
874  500  1  725500  7  365  000  8  335  000  13  482500  14517500  —  13  482  500  1
—  —  —  —  67  367  100  2  352500  –  67367  100  9.
12  767000  13  733  000  —  —  38  438  100  48  061  900  —  38  438  100  10.
2977500  22  500  —  —  2977500  22  500  —  2977500  11.
—  —  —  —  491  900  18  100  —  491  900  12.
—  —  —  —  18  433  500  7166  500  —  18  433  500  13.
—  —  —  —  9  389  700  29  60  300  —  9389  700  14.
—  —  —  —  12210  400  23  789  600  —  12  210  400  15.
–  -  —  —  —  2  958  900  10  436  100  —  2958  900  16.
—  —  —  —  1  011  700  1  388  300  —  1011700  17.
—  —  —  —  6  000  300  3  999  700  —  6  000  300  18.
129  730000  252  070  OC00  ?  44  391  000|369  509  O000  81  421  000  1  186  379  900  2645  085815  066  085
126  310000  255  490  O000  29  378  OCO0C0  838  522  O000  830  537  400  1  102247  500  2  665  5600833  202960
3  420  000  —  5  013  000  30  987000  —  84  132  400  —  —
—  3420  000  —  —  18  116  400  —  20  475  18  136  875
s8  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  265  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  191.00  2  628  015  Mark.

9  331  350

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,
450  s  s  s  v

7297900

 

1686  834  800
970  568  386004

299000

merken,  daß  am  30.  April  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

 

1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,

 

65  50

138  395  500

zusammen
2

6  630
2  976  300

 

0  Thlr.  in  Abschnirten  zu  500  Thlr.,  zusammen
0  I  "  I  I

17  070  Moark.

 

 

506  836  300

995  282  880

35
        <pb n="282" />
        —  260  —

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  April  d.  J.  beschlossen:
Auf  Seite  270  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif,  Zeile  7,  8  sind  die
Worte:  „gerissen  (geschnitten)  oder  ungerissen  (ungeschnitten)“  zu  streichen,  dagegen  ist  den  Anmerkungen
  zu  1  unter  C.  folgende  Anmerkung  beizufügen:
„Als  sammetartig  werden  rohe  oder  gebleichte  Gewebe  nur  dann  behandelt,  wenn  sie
gerissen  (geschnitten)  sind,  so  daß  sie  auf  der  Schauseite  einen  ausgearbeiteten  Flor  zeigen.“
Diese  Vorschrift  hat  vom  1.  Juni  d.  IJ.  ab  in  Kraft  zu  treten.

J  n  Folge  der  Betriebseröffnung  der  Eisenbahnlinie  Backnang-Murrhardt  im  Bezirk  des  Königlich  württem—
bergischen  Hauptsteueramts  Cannstadt  sind  an  den  Stationen  Oppenweiler,  Sulzbach  und  Murrhardt
zur  Kontrolirung  der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen
Bundesstaaten  einer  inneren  Steuer  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,  Grenzsteuerämter  errichtet  worden.

 

D  as  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Dülmen  im  Hauptamtsbezirk  Münster  und  die  Königlich
preußische  Steuer-Rezeptur  zu  Niedermarsberg  im  Hauptamtsbezirk  Lippstadt  sind  aufgehoben.  Das  Königlich
  preußische  Untersteueramt  zu  Büren  im  Hauptamtsbezirk  Lippstadt  ist  in  eine  Steuer-Rezeptur  umgewandelt
worden.

 

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Löwen  im  Hauptamtsbezirke  Oels  wird  zum  1.  k.  Mts.
aufgehoben.  .
        <pb n="283" />
        —  261  —

Nachweisung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  im  Monate  April  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ober-Postdirektions-Bezirke.  April.  Ober-Postdirektions-Bezirke.  April.
A.  4#

1.  Im  Reichs-Postgebiete.  Uebertrag  259  458  75
1.  Königsbeg  19  38840  26.  Koblnrnezs  ...  2714/75
2.  Gumben  3  388/|05  27.  Düsseldo  .  .  ..  30  959/70
3.  Danig  13  281|25  28.  Trir  1  890.50
4.  Berllyn  5471145  29.  Drecdgdgen  pPP5633|80
5.  Potsda  ......  303020  30.  Leipzig..  .....  27  123,90
6.  Frankfurt  a.  OUO.  6  447/80  31.  Karlsruhhe  140642895
7.  Stettian  9  31650  32.  Konstnsz  ....  5  083/70
8.  Köslin  2:07820  33.  Darmstodtt  9.579.65
9.  PKaosen  4  754s|90  34.  Schwerin  .  M.  2  130.40

10.  Brombreg  3  253|80  35.  Oldenburg.  ...  ..  4  013.70
11.  Bresloon  155  115290  36.  Braunschwig  4  300,65
12.  Liegniss  6  651/|60  37.  Biemmen  17392.80
13.  Opeen  6  48825  38.  Hamburg..  6727  15365
14.  Magdebucncccg  14  792  95  39.  Straßßurtre  ...  15•777.95
15.  Halle  ..  6s  75260  40  Mi  ....  ...  3  665  30
16.  Erfurt  8  90095  Summe  I.  4  521s65
17.  Kiiieieie  6  957|90
18.  Hannoer  5658  140  IL.  Boen  3156475
10  Münkerr  .  9  0  III.  Württemberg  ......  15  377/05
f.  Minnmen  -  »,
21.  gnberg  ........  18  562  70  Ueberhaurt  518  463  45
22.  Kasee.  3  86185  O"4  ;im  Nar  5a
23.  Frankfurt  a.  W.  21  627/|35  Dagegen  im  Jahre  18.  "···  Eg?  äs;  38
24.  Köln  .  11  429  05  «  «  «  1875  E  605  82860
25.  Aachen  ......  5  802,10  «  ""  «·"·.
zuübertragen.259438575

 

b  eeßeße  e  e  ÞŸe  b»t  Û*4e  —

Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28  bezw.  208,  für  1876  Seite  56.

 

G.  Post=  und  Telegrophen-Wesen.

Abänderung  der  Vollzugsbestimmung  II.,  Ziffer  4  zu  Artikel  2  des  Eisenbahn-Postgesetzes  vom
20.  Dezember  1875.

Auf  Grund  des  Artikels  10  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1875,  betreffend  die  Abänderung  des  8.  4  des
Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871,  wird  die  Vollzugsbestimmung  IEI.,
Ziffer  4°)  zu  Artikel  2  des  gedachten  Gesetzes,  betreffend  das  Verfahren  zur  Ermittelung  der  Frachtvergütung

 

*)  S.  Central-Blatt  1876  S.  87.
35#
        <pb n="284" />
        sur  bie  Mestrhetung  zuhlurgksilidn  art  4  sentkungen  zuf  den  Eientahnen,  umer  Zufltimmung  des  Bundesrathe,
  wie  1%0I#1  —-  Z  .,,-.--  .  -

»4·-.-,»;-,·»»s,isitz-«  ji«-ThemaszahlungåvjirsugkpPonwndungenwird,wiesolgyberechnet

Hm,«,,.»«-.z«»,,«,»»-,,,,«  zehn  4%  wich  ermintelt,  wie  viele  Poststucke  (mit  Ausnahme  der  Briefnostsenhun#en,
  4%  #nn  unh,  Gelbet  im  Einzelgewicht  ron  mehr  als  10  kg  mit  jedem  Zuge  von  jeder
Wflatlon  bla  zur  nachltlolgenden  besorpert  Worben  sind,  und  wie  viel  das  Gewicht  dieser  zahlungspflichtigen
Mosiselicke  nuomn  atlon  zu  Staion  betrapm  hat.  Tiese  Ermittelung  wird  durch  die  Postverwaltung  bewirkt.
7/  Elsenbahnverwaltung  sicht  bie  Mitwirkung  bei  der  Ermittelung  frei.  In  den  Rechnungsjahren  1878·79,
11%0/60  Fnt  1810/E1  soll  dieje  Ermittelung  während  des  Monats  Mai  stattfinden.

e  ermittelte  Gesammt-Gewlchtesumme  der  zahlungspflichtigen  Postsendungen,  welche  zwischen  je
#me!  Zlatlunen  besbrdert  worden  sind,  wird  mit  der  Kilometerzahl  der  Stationsentfernung  vervielfältigt,  und
bie  gesundenen  Zummen  werden  zur  Gewinnung  einer  Gewichtszahl  in  Kilogrammen  für  das  Kilomeler
  ver  Bahnlänze  zusammmienerecht.  1

Ale  so  gewonnene  Gemchtssumme  wird  auf  Achs-Kilometer  zurückgeführt,  indem  je  1  000  Kilogramm-Milonteter
  (20  Gentuer-Kllometer)  auf  das  Achs-Kilometer  gerechnet,  überschießende  Gewichtsbeträge  bis  zu
00  allugrummen#lometern  außer  Ansab  gelassen,  größere  Beträge  aber  je  als  eine  volle  Achse  angesel
  werben.  „  "%  4  4

Durch  Vervlelsalligung  mit  der  Zahls  und  dem  Verglitungssatze  von  0  für  das  Achs-Kilometer
erniebt  slech  die  monalliche  Summe  der  von  der  Post=  an  die  Eisenbahnverwaltung  zu  leistenden  Frachtur
  ung.
**  4  die  Sttatlonslünge  kommt  die  wirklich  ausgemessene  Entfernung  (nicht  die  zu  Tarifzwecken  abgerundele
  Kllomelerzahl)  mit  der  Masgabe  zur  Anwendung,  daß  Entfernungen  unter  O,50  km  nicht  in  Rechnunn
  gesebl,  Untsernungen  von  O#o  bie  0,7  ##m  dagegen  für  ein  volles  Kilometer  gerechnet  werden.

d#i#e  für  das  Rechnungslahr  1878/79  ermittelte  Fracht  ist  auch  für  das  Werteliahr  Märg-  1878

IuTF.
ablban  Anverwelte  Kestsevungen  der  so  gesundenen  Monatssumme  können  im  Laufe  desjenigen  Rechnungsluhres,
  In  welschem  die  Ermittelung  stattgesunden  hat,  nur  dann  verlangt  werden,  wenn  in  der  Benutzung
per  BVubn  zu  ewecken  des  Postdieustes  erhebliche  Veränderungen  eingetreten  sind.

diel  Grasfnuunn  neuer  Strecken  schon  bestehender  Bahnen  kann  die  Ermittelung  im  beiderseitigen  Einortunbuise
  in  der  Art  bemirkt  werden,  daß  nur  sür  die  neu  eröffnete  Strecke  die  Zahl  der  Zentner-Kilometer
  berePnet.  dlese  Zuhl  der  Zabl  der  Zentner-Kilometer  für  die  übrigen  Bahnstrecken  hinzugerechnet  und
sulchergestalt  dir  Zahl  der  zu  vergitenden  Achs  -Kilometer  neu  berechnet  wird.

Liel  nen  angelegten  Bahnen  wird  sich  die  Postverwaltung  mit  der  Eisenbahnverwaltung  über  den
jetpunkt  der  Grmittelung  für  das  Rechnungsiahr,  in  welchem  die  Betriebseröffnung  erfolgt,  in  jedem  einzelnen
Nalle  verstandigen.  §½m

Qu  Gunnttelung  des  Betrages  der  für  die  zahlungspflichtigen  Päckereien  zu  entrichtenden  Vergütung
kann  im  ubrmen  in  sedem  Rechnungsiabre  nur  einmal  verlangt  werden.  Das  Verlangen  ist  spätestens  bis
#nm  I.  April  zur  Kennunkk  des  anderen  Theiles  zu  bringen."“

Werlin.  den  9.  Mui  198.

Der  Reichskanzler.
Ju  VBertretung:
Stephan.
        <pb n="285" />
        —  263  —

7.  Konsulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  General-Konsul  R.  Kind  in  Antwerpen  ist  am  9.  d.  M.  gestorben.

 

Namens  des  Reichs  ist

dem  Kaufmann  Ernst  Bauer  das  Exequatur  als  Königlich  belgischer  Konsul  in  Breslau
und

dem  Herrn  George  E.  Bullock  das  Exequatur  als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
in  Köln

erthfilt  worden.

 

Berichtigung.

1  dem  S.  50  f.  veröffentlichten  Hauptverzeichnisse  derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung
gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
sind,  ist  unter  Litt.  C.  a.  bb.  III.  3  zu  setzen:  „die  öffentliche  Handelslehranstalt  in  Leipzig.“

 

 

——  —  —

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="286" />
        <pb n="287" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Re

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Ibalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sochen:  Ausweisung
ten  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  265
##=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
eta  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  elherant  —
letricht  über  die  bis  Ende  April  d.  J.  eingezogenen
bardesmünzen.  .  268
4  gu#nz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
and  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  den  Monat
Arril  d.  J;  —  deögl.  Einnahmen  der  Post=  und  Telegrarhen-,
  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  271
I.  Post=  und  Telegr  aphen-Wesen:  Erweiterte  Zulassung  von
Bechseln  zur  Akzept-Einholung  mittelst  Postauftrages;
Pestaufträge  nach  der  Schweiz;  -  Herausgabe  eines  topographisch-statistischen
  Handbuches  „Das  Reichs-Postgebiet“
272

—.

I.

I

Berlin,  Freitag,  den  24.  Mai  1878.

5.

6.

9  .21.

personal-  Veränderungen  c.:  Anstellung  eines  Beamten
bei  der  Reichs-Oauptkasse  273
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  nebersicht  über  Rübenzuckerstener,
sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  im  Monat  April  1878;
—  Steuerpflichtigkeit  der  mit  Hefenfabrikation  verbundenen
Essigbereitung;  —  Befugniß  einer  Zollstelle  .  274
Marine  und  Schiffahrt:  Geschäftsordnung  für  das  Ober-Seeamt;
  —  Beginn  von  Seesteuermanns-Prüfungen  276
Eisenbahn=  Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Schnabelwaid-Kirchenlaibach-Holenbrunn;
  —  Eröffnung  des  Personen-Verkehrs
  auf  den  Stationen  Altenessen  und  Borgholz,
  sowie  Aufhebung  desselben  auf  den  Stationen  Caternberg
  und  Schalke  278
Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  –  Eaächtigung  Zur
Vornahme  von  Civilstands-Akten

 

 

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  TZeichsgebiete.

n
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath

—

1I
des  Ausgewiesenen.

 

1.  2.  3  3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

 

Behörde,  welche  die  Datum  des
Ausweisung  Ausweisungs-=beschlossen
  hat.  beschlusses.
5.  6.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafsgesetzbuchs:

ter,
in  Rußland,

2.  Johann  |m  Jahre,  aus  Tomann,
  Leineweber,

 

ment  Petrikau
Russisch-Polen)

 

I.  Heinrich  Heß,  Schläch-geboren  am  11.  No-  Betteln
vemer  1840  zu  Niga  holten  Rückfalle,

im  wieder-Königlich

Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische
maschew  (Gouverne=  und  Führung  eines  Bezirksregierung  zu
in  falschen  Namens,

preußische  29.  April  d.  J.
Bezirksregierung  zu
#  Stettin,

6.  Mai  d.  J.

 

#  Posen,
6

36
        <pb n="288" />
        266

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  1  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.Sakob  Linke,  Mau-28  Jahre,  aus  Bia-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  6.  Mai  d.  J.
rergeselle,  lystock  in  Rußland,  teln,  Bezirksregierung  zu
Posen,
4.  Anton  Heinzel,  geboren  1852  zu  desgl.  Königlich  preußische17.  April  d.  J.
Weber,  Weckelsdorf  in  Böh-  Bezirksregierung  zu
men,  Breslau,
5.  Josef  Franz  Peha-geboren  1847  zu  Gru-  desgl.  dieselbe  Behörde,  18.  April  d.  IJ.
Bczek,  Arbeiter,  lich  in  Böhmen,
6.  Josef  Wejer,  Schuh--25  Jahre,  aus  Se-  desgl.  Königlich  preußische'9.  April  d.  J.
macher,  butsch  (Bezirk  Jaro-  Bezirksregierung  zu
mir  in  Böhmen),  Liegnitz,
7.  Franz  Rasch,  Bäcker-35  Jahre,  aus  Alt-  dDesgl.  dieselbe  Behörde,  desgl.
geselle,  stadt  (Bezirk  Troppau
  in  Oesterreichisch-Schlesien),

8.  Johann  Glaser,  39  Jahre,  aus  Groß-  desgl.  Königlich  preußische).  Mai  d.  S.
Schlossergeselle,  Glockersdorf  (Bezirk  Bezirksregierung  zu
Troppau  in  Oester-  Oppeln,
reichisch-Schlesien),
9.  Josef  Röthel,  We-geboren  am  28.  Juli  desgl.  Königlich  preußische  18.  April  d.  J.
bergeselle,  1857  zu  Groß-Ul-  Bezirksregierung  zu
lersdorf  in  Mähren  Merseburg,  #
und  ortsangehörig  I
das.,
10.  Pehr  Palson,  Ar--35  Jahre,  aus  Tinja  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  29.  März  d.  J.
beiter,  in  Schweden,  holten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu
Schleswig,
11.  David  Giritzer,  23  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  12.  April  d.  J.
lauch  Klausber=  Sierninghofen  (Be=  teln  im  Rückfalle,
ger  genannt),  Feilen-  zirk  Steyer  in  Oberhauer,
  Oesterreich),
12.  Karl  Eduard  Ander-86  Jahre,  aus  Kopen-iinnerhalb  der  letztenldieselbe  Behörde,  1  Mai  d.  J.
sen,  Maurer,  hagen,  3  Jahre  sechsmal
wegen  Bettelns  bestraft,

13.  Andreas  Marten-29  Jahre,  geboren  zu

 

 

son,  Arbeiter,

Herslör  in  Schwe- 



den,

 

l

im  Jahre  1878  viermal
  wegen  Bettelns
bestraft,

 

 

dieselbe  Behörde,

 

 

 

 

7.  Mai  d.  J.
        <pb n="289" />
        267

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
Si  –  Ausweisung  Ausweisungs-=S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
l
14.BernhardOskarNib203ahre,geborenund«siebenmalwegenBetsKöniglichpreußische9.Maid.I.
son,  Arbeiter,  ortsangehörig  zu  Gö=  telns  bestraft,  Bezirksregierung  zu
teborg  in  Schweden,  Schleswig,
15.Wenzel  Drahorad,  38  Jahre,  aus  Betteln  im  wiederhol-Königlich  preußischef  1.  Mai  d.  J.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

Weißgerber,

Josef  Horner,  Buchbinder,



Leopold  Stzibor,

 

Metzgergeselle,

Franz  Cuba,  Tagelöhner,


Karl  Blachot,  Messerschmied
  und  Tagelöhner,
  ·

Melchior
Vecchia,
ner,

Dalla
Tagelöh-Marie

  Clementine
Richy,  Arbeiterin,

Konrad  Murbach,
Knecht,

Alexander  Parisot,
Ackerer,

 

 

Opoczno  in  Böhmen,

21  Jahre,  geboren  zu
Wien,  ortsangehörig
zu  Ellbogen  (Bezirk
Falkenau  i.  Böhmen),

18  Jahre,  aus  Rabitz
(Bezirk  Smichow  in
Böhmen),

aus  Rothenhof  (Be—
zirk

ten  Rückfalle,

Landstreichen  und  Betteln,
  letzteres  im  wiederholten
  Rückfalle,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Schüttenhofen

Landstreichen,  Betteln
und  Führung  verin

  Böhmen),  geboren  botener  Waffen,  frü-1845,



38  Jahre,  aus  Schüt- 



her  bereits  wegen
Diebstahls,

Landstreichen  und  Bettenhofen

  in  Böhmen,  teln,

21  Jahre,  aus  Bel-Betteln  unter  erschweluno

  in  Stalien,

geboren  am  15.  Februar
  1857  zu  Baslieux
  bei  Longwy  in
Frankreich,

geboren  am  22.  Februar
  1858  zu  Gächlingen
  (Kanton
Schaffhausen  in  der
Schweiz),

28  Jahre,  geboren
und  ortsangehörig
zu  Fraize  (Departement
  der  Vogesen  in

Frankreich),

renden  Umständen,

Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Fälschung  von
Legitimationspapieren,


Landstreichen  und  Betteln,


 

Landdrostei  zu  Hildesheim,


dieselbe  Behörde,

bayerischer  Stadtmagistrat
  zu  Ansbach,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Regen,

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Miesbach,


Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

 

6.  Mai  d.  S.

29.  März  d.  J.

29.  April  d.  I.

1.  Mai  d.  J.
15.  April  d.  I.

4.  Mai  d.  J.

desgleichen.

10.  Mai  d.  I.

 

es
        <pb n="290" />
        268

 

l
Alter  und  Heimath

 

 

*  Name  und  Stand  th  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  Ausweifungsr
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

24.  Basil  Waltersber  -geboren  am  3.  MaitLandstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-10.  Mai  d.  J.

ger,  Maurer,

 

 

1828  zu  Saarburg
in  Lothringen,  ortsangehörig
  zu  St.  Die
in  Frankreich,  "

 

teln,

präsident  zu  Kolmar,

 

 

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum

Uebersicht

 

 

18.  Mai  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gold=  und  Silbermünzen.
.——..  ---  —  —  —  —  —  —.
Goldmünzen  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  voml  ae  en  z

12.  bis  18.  Mai  1878  ·  »  «  «  .i,  Zwanziglbe

  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünszig-  ugr

d  Doppelk  Kronen  Ha  «  ,  .

nnd  ausgepräg!  worden  ppeltronen  on  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  Pfen  ma  lien

in:  stücke  sücke

A  A  A.  A«.  AMA  Al  A  “4  A.
Berlin.  ...  1  502  780  —  —  1  502  780  —  —  —  —  —  —
Hamburg  1  101  63  —  —  1  101  66800  —  —  —  —  ——
Summe  1.  2  604  460  —  —  2  604  460  —  —  U—  —-2.Vorherwarengeprägt1197676900365365
  510  27  969  925271  401  100|71  653  095/97  810  892  148  848  161.71  486  552/00,.35  717  922  880
n3.  Gesammt-Ausprägung  1200  281  360  365  365  510/27  969  925|274  005  5607/1  653  095/97  810  892  148  848  16171  486  552s00  35  717  92280
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164/00  2048

5.  Bleiben  274  005  560

1200  190  220  365  296  020|27  969  845

 

 

1  593  456  085.4

 

71  652  415,  Sl0  530  148  847  743  71  488  388/00/35  717  7180

 

 

425  514  794,210/4

Von  8.  bis  15.  Mai  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in

für

Münzen

46  807,  7v  4

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  819  643)43

Zusammen  für  28  866  451,90  A

—  —  —  —  —  —

für

77

„  253  039  726,
für  253  049  387,/72  4

in  Barren

9  66145  MA

7
        <pb n="291" />
        über  die  bis  Ende  April  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs

269

Uebersicht

Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

zur  Einziehung  gelangten

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

4  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
ẽ  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
im  April  vorher
1878  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.  #
1|  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  for.
Zweithalerstückcee  —  —  53  761  788—  53  761  788  —
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  18186.  47752  —  19207521—  19  255  273—
"  „  „  „  1817/22.  ..  43  450  —  15  419  427—  15  462  877—
»  „  „  „  1823/56.  .  5-—  l7700237—  17  700  242  —
„  „  „  „von  1857  ab  3  743  013—  99  357  523—  103  100  536  —
2#1  Thalerstücke  ....  .  —  —  873  10  873  10
12  2  .  —  15  4700  15  4701  —
12  »  —  —  14  192  356—  14  192  356)  —
3  10  —  1  163—  1178  —
1  çQ  —  —  9712  97  12
1½  »  92248115  30  618  539—  31  541  020  15
½  „  —  —  1891  4  1891  4  802  470  364  93
1n  „  —  —  6  411  6344  6  411  6344
#in  —  —  zéd  dri  2  69  074,  28
1  „  —  —  3  667  745/|10  3  667  745  10
5%  „  —  —  199  360  114  199  360117
ferner:
1  Tbalerstücke  ausbach-bayreuther  Gepräges  —  —  2617  2617
/1  „  hannoverschen  und  braunschweig-»
  «  lüneburgischen  Gepräges  —  —  1  219  061127  1  219  06117
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stlcken  und  zwar:  „
1/3  Thalerstücke  (à  6  sgr.t)  —  —  380/233  380233
½⅛  „  (à  3  sgr.)  ·  —  —  5  3  5  3
Zusammen  4756  712  —262  733  409  194267  490  12119
.  Fi.  Kk.  sc.  Kr.  Fl.  Kr.
2  Süddentsche  Guldenwährung:  ....  —  —114151570-30  11415157030  19568840656
Zu  2  sind  die  Beträge  der  einzelnen  Sorten  gegen
die  Uebersicht  für  Jannar  1878  (Central=  Blatt
S.  116)  unverändert  geblieben.
3  Kronenthaler  —  —  4  651  511144  4  651  511/4  7974020  11
IEELIIEIEIIIIT  —  —  1  114  357/25  1  114  35725  1  910  327"
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Geprägess  .  —  —  202855  248  202  855241  608  567/42
6Eilbermünzen  schleswig-holsteinischen  Gepräges  —  —  539  28  4  539  285.  1  617  855  49
7  Retere  Silbermünzen  hannoverschen  Gepräges  —  —  537/24  53724  1  613  45
8  Mecklenburgische  Währung  —  —  681721164  68  172161  204517  63
9  Hamburgische  Kurantwährung  —  —  588  98927  —  1  766  967  25
0  Lübische  Währngggg  —  —  251  66510#  251  66510),  754996  05
Zu  3  bis  10  sind  die  Beträge  der  einzelnen  Sorten
gegen  die  Uebersicht  für  Dezember  1877  (Central=Blatt
  für  1878  Seite  31)  unverändert  geblieben.
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  1012997  635  /89
        <pb n="292" />
        —  270

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
2  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
S  im  April  vorher
1878  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1|  Thalerwährung:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  .........  —  63  337  293  63  337  2935  D  »
Dreipfennigstücke...  ...  .....  —  —  505  661  505  66177
Zweipfennigstücke  .  .....  —  92  480  5  92  480  53
Einpfennigstücke  3  804  287  80  7081  84512  29##
hessische  Achthellerstücke  110  253  110  253  T
-  Sechshellerstücke  —  —  2  117  217
Vierhellerstücke  —  —  286  20  286  20
Zeauweihellerstücke  —  —  60  —  60  —
sowie
preußisch-posensche  2  633  485
5  Kupfergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  1316  185
(à  2  preuß.  Pf.)  —  —  4  157  4  15
ferner
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünspfennigstücke  —  —  64  152  18  64  159218
„  „  „  „  Dreipfennigstücke  —  —  4064  27  4064¼27
v  „  „  „  Zweipfennigstücke  2268  10  26  101|272  28  369  12
„  „  „  „  Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke
  —  —  125  125
Tinpfennigstücke“  1655  —  15  745  174008
hannoversche  zwei-  und  Einpfennigstücke  27|—  17  311  122  17  338  22
Zusammen  7755|8  870  07310#  877  82819  P
2  Eüddeutsche  Währung:  zi.  zi.  ar.  zi.  ar.
Einkreuzerstücke.  —  —  23551617  235.516  17
Einhalbkreuzerstücke  —  —  87  888  03  87  888  03  647  208  4
Einviertelkreuzerstücke  ...  »  —  —  54  133  55  54  133  55
Zusammen  —  —  377  538  15  37753815
5Mecklenburgische  Währung:  Khrr.  sar.  Thlr.  *  Thir.  sgr.
Fünspfennigstücke  131  20  59272  6  058  22
Dreipfennigstücke  —  —  10  758  22  10  758  22  4  »
Zweipfennigstücke  ..  671  10  532  28  1204  8  56  7218
Ein  und  Einhalb-  vfenniastüice  —  —  3  15  3  15½
Einpfennigstücke  .  ....  457  225  424  17  8822  9#  1
Zgusammen  1  260  227  17  646  257  18  907  178  1
Gesammtwerth  B  —  —  —  —  —  —  3  337  4171
Hierzu  "  4.  —  —  —  —  —  —  1  012  997  635|  6#
Summe  —  —  —  —  —  —  1016  335  053  0
        <pb n="293" />
        3.  Finanz:.

—  271  —

Wes

e  n.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  Beginn  des

Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  Bonisikatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  „  „  Zeitraum  Spalten  4
bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
#  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —+  mehr
Einnahme.  bbengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
44  -  “  z
2.  3.  4.  5.  I  6.
Zölle  .  7691037  721  7690  316  7978  —s.  287  912
Nübenzuckersteuer  4188  3448  158  —3443  970—  1  507  621—  1936349
Salzsteuer  2  150  44  —  2  150  424  2  111  389  39  035
Tobackssteuer  96  246  1611  94  635  130  286—  35  651
Branntweinsteuer  .  1  458  286  446  547  1  011  739  835  268  I  176  471
Hbergangsabgaben  v  von  Sranntwein  6591  —  6591  8034  —  1443
Brausteuer  .  1937  136  654  1936482  2010  291—  73  809
Uebergangsabgaben  von  Vier.  71  792  —  71  792  69  134  2  658
Summe  13  415  700  3  897  691  9  518  00  11  635  009—  2  117.000

 

Anmerkun  g.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis

Ende  des  Monats  April  1878:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  Differenz
vom  Beginn  Ist-Ei  .
Bezeichnung  des  —i  Ireinnahme  zwuhchen  den
Etatsjahres  bis  sprechenden  2  daen
«  zUzU  Schluß  des  vorjährigen  +  mehr
Einnahme.  5  enan  ten  Periode  —  weniger
A  -*-z
2.  3.  I  4.
Zölle  7248  051  6  932  106  +  315  945
Rübenzuckersteuer  8864  979  8  350  065  +  514914
Salzsteuer  2949  510  2570649  +  378  861
Tabackssteuer  80  161  108  469  —  298308
Branntweinsteuer  und  nnnnnhesb
von  Branntwein.  2922506  2  806  608  +  1s15  898
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  1  707  638  1  767  848  —  60  210
Summe  23772845  22535  745  +  1237  100
        <pb n="294" />
        —  272  —

Nachweisung  .

der  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  18787).

 

 

 

«  l
VUUFIZJUPFIIEM  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  i  eginn  in  demselb  u—  ;  187
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1878/79
der  Schlusse  des  raum  des  vorigen  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Etatsjahres  —  weniger
Monats
.  #  4
1.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  9  803  607  9  400  738  +  402  869
2.  Reichseisenbahn-Verwaltung"“)  2  829  610  2877  050  41440

 

 

 

*.)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelstener
  für  denselben  Zeitraum,  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1878  Seite  271  bezw.  S.  261.

*  Die  Einnabhme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den
definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

1#K.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Erweiterte  Zulassung  von  Wechseln  zur  Akzept-Einholung  mittelst  Postauftrages.

Dee  Bestimmung,  wonach  bei  Postaufträgen  zur  Einholung  von  Wechselakzepten  die  mit  einem
Postauftrage  zur  Versendung  kommenden  Wechsel  einzeln  und  zusammen  den  Betrag  von  3000  Mark  nicht
übersteigen  dürfen,  kommt  von  jetzt  ab  versuchsweise  in  Wegfall.  Es  findet  daher  eine  Beschränkung  in  der
Höhe  der  Summe  bei  den  zur  Einholung  des  Akzepts  mittels  Postauftrages  zu  versendenden  Wechseln  bis
auf  weiteres  nicht  mehr  statt.  "

Berlin,  den  3.  Mai  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

Postaufträge  nach  der  Schweiz.

d
Nach  dem  Uebereinkommen  zwischen  Deutschland  und  der  Schweiz  muß  bei  Postaufträgen  nach  der  Schweiz
der  einzuziehende  Betrag  in  der  Frankenwährung  angegeben  sein.  In  letzterer  Zeit  sind  den  schweizerischen
  Postanstalten  öfter  Postaufträge,  namentlich  auch  mit  dem  Vermerk  „Sofort  zum  Protest“,  aus
Deutschland  zugegangen,  in  denen  der  einzuziehende  Betrag  nicht  in  der  Frankenwährung,  sondern  in  Mark
und  Pfennig  ausgedrückt  war.  Da  derartig  ausgefüllte  Postaufträge  nicht  zur  Ausführung  gelangen,  viel-
        <pb n="295" />
        —  273  —

mehr  als  unbestellbar  nach  dem  Aufgabeort  zurückgeleitet  werden,  so  wird  das  Publikum  im  eigenen  In—
teresse  wohl  thun,  bei  Anfertigung  der  Postaufträge  nach  der  Schweiz  die  obige  Vorschrift  sich  gegenwärtig
zu  halten.

Berlin,  den  4.  Mai  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Herausgabe  eines  topographisch-statistischen  Handbuches  „Das  Reichs-Postgebiet“  und  Bezug
desselben  durch  die  Postanstalten.

Nachdem  aus  den  Rapporten,  welche  dem  General-Postmeister  auf  dessen  Inspektionsreisen  von  den
Vorstehern  der  Post=  und  Telegraphen-Anstalten  zu  überreichen  sind,  mit  Befriedigung  wahrgenommen  war,
daß  die  vorgeschriebenen  Angaben  über  Lage,  Bevölkerung,  wirthschaftliche  Verhältnisse  u.  s.  w.  des  betreffenden
  Ortes  von  der  Mehrzahl  der  Post=  und  Telegraphen-Anstalten  mit  Sorgfalt  und  Verständniß  aufgezeichnet
waren,  entstand  der  Gedanke,  diese  Angaben  in  den  statistischen  Heften  der  Verkehrsanstalten  weiter
ausführen  und  durch  Aufnahme  des  Bemerkenswerthesten  aus  der  Geschichte  der  einzelnen  Orte  ergänzen  zu
lassen.  Die  auf  diese  Weise  entstandenen  Beschreibungen  sind  im  Kaiserlichen  General-Postamt  neuerdings
gesammelt,  gesichtet,  nach  Ländern  und  Provinzen  geordnet  und  unter  Beifügung  kurzer,  übersichtlicher
Aussätze  über  die  letzteren,  sowie  einer  Post=  und  Telegraphen-Statistik  aller  einzelnen  Orte  zu  einem  Handbuch
  zusammengestellt  worden,  welches  unter  dem  Titel  „Das  Reichs-Postgebiet"“  in  zwei  Bänden  im
Druck  erschienen  ist.

Das  Werk  kann  gegen  Bezahlung  sowohl  durch  den  Buchhandel,  als  auch  durch  die  Postanstalten
bezogen  werden.  Der  Verkaufspreis  beträgt  15  für  das  geheftete,  aus  2  Bänden  bestehende  Exemplar.
Einzeln  werden  die  Bände  nicht  abgelassen.

Auf  Verlangen  wird  das  Werk  dem  Publikum  von  den  Postanstalten  zur  Ansicht  vorgelegt  werden.

Berlin,  den  10.  Mai  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

5.  Personal-Veränderungen  2c.

Bei  der  Reichs-Hauptkasse  (vergl.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1876  S.  207)  ist  als  Buchhalter
  ferner

der  Unterkalkulator  Gieseke
bestellt.

 

37
        <pb n="296" />
        274

6.

Zoll—

und

Uebersicht  über  die  von  den  Rüben  zucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver=  Raffirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-|  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  kun  en  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Nübene  menge.in  den  auf  in  den  aauf
zucker-  freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver-xNiederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Zir.  u.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  66.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  173  —  —
2.  -Westpreußen  —  161  —  1  —
33...Brandenburg  —  —  31  —  1  —
4.  -  Pommern  —  —  5  —  —  —
5.  -  Posen  .  —  —  6  —  —  —
6  -  Schlesien  —  —  7  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  1  5  235  11  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  930  108  294  307
99.  =  Hannover  —  —  326  7  28
10.  =  Westfalen  –  —  —  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassaun.  —  —  204  135  —  —
12.  =  Rheinprovinz  —  —  220  —  40  –
Summe  I.  1  5  235  1901  423  364  307
II.  Bayern  —  —  241  11  —  —
III.  Sachsen  —  —  16  97  —  —
IV.  Württemberg  —  —  21  70  —
V.  Baden  —  —  465  24  93  —
VI.  Hessen  —  —  —  228  —
VII.  Mecklenburg  —  10  —  1  —
VIII.  Thüringen,  Lnschüeß.
lich  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  –  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  4  –  —  —
X.  Braunschweig  —  —  10  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  3  286  —  —  —
XIII.  Luxemburg  —  —  54  —  —
Ueberhaupt  1  5  235  6  008  853  458  307
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1877  bis  März  1878.  ——  82  002  188  61  775  5  474  9  807  68  504
Zusammen  Sept.  1877  bis  April1878  —  82  007  423  67  783  6  327  10  265  68  811
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  0  949  323)  106  579  60  678  8  188  96  761
        <pb n="297" />
        Stener-Wesen.
mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  April  1878.
Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

Zollauslande.

275

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  s  freien  Ver-  Niederlagen.  sfreien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  u.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
–  —  10  —  —  2351  —  —
111  7  208  1  —  —  —  —  1239
797  253  —  —  —  —  —  —
227  254  18  162  57  —  —  —  28  519  —
69  –  —  —  —  —  50  —
560  414  —  —  —  —  —  —
1171  933  21147  3  351  134  511  280  4  068  2  109
378  364  3228  —  19  919  —  69  —
2  —  —  —  —  —  —  —
47  —  2470  —  1  506  —  2  366  —
3362  9  426  45  018  3  351  155  936  2  631  35  072  3  348
198  35  211  —  —  —  264  8
581  515  —  —  —  —  1  94
—  —  585  12  —  —  —  36
—  –  180  53  200  —  205  —
9  —  —  3  —  —  1  —
68  —  —  –  —-  —  —-  —
114  —  —  —  —  —  7  —
5  —  —  —  —  —  —  —
—  83  —  —  —  —  —  —
42  —  172  —  —  —  453  —
4379  10  059  46  166  3  419  156  136  2  631  36  003  3  486
38  379  43  105  220  315  10  24111  67232  189  750  31  890
42  758  53  164  266  481  13  666  1  186  348  69  863  225  753  35  376
91  087  57  925  100  689  49  991  890  314  68  035  186  119  47.564

 

 

 

 

 

 

37“
        <pb n="298" />
        —  276  —

Laut  Beschluß  des  Bundesraths  vom  3.  d.  M.  ist  die  Steuerpflichtigkeit  des  Essigs  nach  Maßgabe  des  §.  2
des  Brausteuergesetzes  vom  31.  Mai  1872  auch  in  dem  Fall  als  begründet  anzuerkennen,  wenn  aus  der  zur
Bereitung  desselben  dienenden  Malzwürze  zugleich  flüssige  Hefe  (sog.  Kunsthefe)  gewonnen  wird.

 

Der  Königlich  preußischen  Post-Zoll-Expedition  zu  Berlin  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  I.  über  die  mit  der  Post  vom  Auslande  eingegangenen  Waaren  beigelegt  worden.

 

7.  Marine  und  Schiffabhrt.

Auf  Grund  des  §.  33  des  Gesetzes,  betreffend  die  Untersutzung  von  Seeunfällen,  vom  27.  Juli  1875
(Reichs-Gesetzblatt  Seite  549)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Mai  1878  folgende

festgestell  Geschäftsordnung  für  das  Ober-Seeamt
estgestellt:
8.  1

Das  Ober-Seeamt  hat  seinen  Sitz  in  Berlin.  Der  Vorsitzende  ist  jedoch  befugt,  dasselbe  zu  einer
Sitzung  in  einen  deutschen  Hafenort  zu  berufen,  wenn  ein  Fall  zur  Entscheidung  vorliegt,  welcher  eine
Beweisaufnahme  an  diesem  Orte  oder  in  dessen  Nähe  erforderlich  macht.
2

Die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  Geschäftsganges  bei  dem  Ober-Seeamt  liegt  dem  Vorsitzenden
ob.  Er  eröffnet  die  eingehenden  Sendungen,  versieht  dieselben  mit  dem  Tage  des  Eingangs,  vertheilt  die
Geschäfte,  ernennt  die  Berichterstatter,  bestimmt  die  Sitzungen,  leitet  die  Berathungen  und  Abstimmungen,
zeichnet  die  Entwürfe  aller  Verfügungen  2c.,  vollzieht  unter  Gegenzeichnung  des  Protokollführers  alle  Reinschriften
  und  trifft  in  Bezug  auf  die  Führung  der  Geschäftskontrolen  die  erforderlichen  Anordnungen.  Er
verfügt  ferner  in  allen  das  Kollegium  als  solches  betreffenden  Angelegenheiten.

3

Der  Reichskanzler  theilt  von  drei  zu  drei  Tahren  auf  Grund  der  von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten
  gemachten  Vorschläge  dem  Vorsitzenden  des  Ober-Seeamts  die  Liste  der  zu  nicht  ständigen  Beisitzern
  des  letzteren  bestimmten  Personen  mit.

§.  4.

Auf  die  Beeidigung  der  nicht  ständigen  Beisitzer  finden  die  Vorschriften  des  §.  51  des  Gerichtsverfassungsgesetzes

  vom  27.  Januar  1877  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  51)  entsprechende  Anwendung.
5

8.  5.
Das  Subaltern=  und  Unterbeamten-Personal  des  Ober-Seeamts  wird  vom  Reichskanzler  ernannt.
S.  6.

Ist  gegen  den  Spruch  eines  Seeamts  rechtzeitig  Beschwerde  eingelegt,  so  hat  der  Vorsitzende  des
Seeamts  nach  Ablauf  der  für  die  Rechtfertigung  derselben  bestimmten  Frist  die  Akten  dem  Ober-Seeamt
einzureichen.  ·

§.7.

Der  Termin  zur  Hauptverhandlung  ist  dergestalt  anzuberaumen,  daß  zwischen  ihm  und  der  Zustellung

  der  Ladungen  eine  Frist  von  mindestens  einer  Woche  liegt.
        <pb n="299" />
        —  277  —

Mit  der  Ladung  ist  dem  Beschwerdeführer  die  etwa  eingegangene  Gegenerklärung,  dem  Gegner,  falls
dies  noch  nicht  geschehen  ist,  die  Beschwerde  und  die  etwa  eingegangene  Rechtfertigungsschrift  zuzustellen.

In  der  Ladung  ist  die  Stunde  der  Verhandlung  und  der  Ort,  an  welchem  die  letztere  stattfinden
soll,  anzugeben,  sowie  dem  betheiligten  Schiffer  oder  Steuermann  bekannt  zu  machen,  daß  er  sich  eines  rechtsoder
  sachkundigen  Beistandes  bedienen  könne.

8.  8.

Die  bei  Eröffnung  der  Hauptverhandlung  zu  gebende  Darstellung  der  bisherigen  Verhandlungen
und  Ermittelungen  ist  schriftlich  abzufassen  und,  wenn  sie  von  einem  durch  den  Vorsitzenden  damit  beauftragten
  Mitgliede  des  Ober-Seeamts  angefertigt  ist,  dem  ersteren  vor  der  Sitzung  vorzulegen.

8.  9.

Die  Aufrechthaltung  der  Ordnung  in  der  Sitzung  liegt  dem  Vorsitzenden  ob.

Personen,  welche  den  zur  Ausrechthaltung  der  Ordnung  erlassenen  Befehlen  nicht  gehorchen,  können
auf  Beschluß  des  Ober-Seeamts  aus  dem  Sitzungszimmer  entfernt  werden.

8.  10.

Für  die  Höhe  der  den  geladenen  Zeugen  und  Sachverständigen  gebührenden  Beträge  sind  die  Bestimmungen
  maßgebend,  welche  bei  den  Gerichten  des  Orts  gelten,  an  welchem  der  Geladene  zu  erscheinen  hat.

Sind  die  Beträge  nach  dem  Recht  des  Aufenthaltsorts  der  geladenen  Personen  höher,  so  können
die  höheren  Beträge  gefordert  werden.

S.  11.

Die  baaren  Auslagen  des  Verfahrens  bleiben  außer  Ansatz,  wenn  die  Beschwerde  vom  Reichskommissar
  eingelegt  ist.

8.  12.

Die  Entscheidung  ist  von  dem  Vorsitzenden  und  den  Beisitzern  des  Ober-Seeamts,  welche  bei  der—
selben  mitgewirkt  haben,  zu  unterschreiben.

Auf  die  Abfassung,  die  Verkündung  und  die  Ausfertigung  der  Entscheidungen  finden  die  Vorschriften
des  8.  267  und  der  Absätze  I,  3  und  4  des  8.  275  der  Strafprozeßordnung  entsprechende  Anwendung.

8.  13.

Auf  das  Verfahren  bei  Zustellungen  finden  die  am  Sitze  des  Ober-Seeamts  für  den  Civilprozeß
geltenden  Vorschriften  entsprechende  Anwendung.

8.  14.

Die  Sendungen  des  Ober-Seeamts  gelten  in  Ansehung  der  gebührenfreien  Beförderung  als  Reichsdienstangelegenheiten.-


  15.

Auf  Beschwerden  über  die  Verurtheilung  von  Beisitzern,  welche  ihren  Obliegenheiten  sich  entzogen

haben,  entscheidet  der  Reichskanzler.

 

Mie  den  nächsten  Seesteuermanns-Prüfungen  wird  bei  den  Navigationsschulen
1.  in  Memel  am  1l5.  Juli  d.  J.,
„  Pillau  am  22.  Juli  d.

2.  I.,
3.  „  Danzig  am  29.  Juli  d.  J.,
4.  „  Stralsund  am  p.  August  d.  J.,
5.  „  Barth  am  17.  August  d.  J.,
6.  „  Grabowa.  O.  am  30.  August  d.  J.

begonnen  werden.
Berlin,  den  21.  Mai  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="300" />
        —  278  —

8.  Eisenbahn-Wesen.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  ist  die  zu  den  Bayerischen  Staa  tsbahnen  gehörige  56,65  km  lange  Bahnstrecke  Schn  abelwaid-Kirchenlaibach-Holenbrunn
  mit  den  Zwischenstationen  Engelmannsreuth,  Vorbach,  Immenreuth,
Neusorg,  Waldershof  und  Redwitz  dem  Verkehre  übergeben.

Berlin,  den  17.  Mai  1878.

 

In  Vertretung:
Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  ist  auf  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  die  Station
Altenessen,  welche  an  die  gleichnamige  Station  der  Köln-Mindener  Bahn  Anschluß  hat,  für
den  Personen=  und  Gepäck-Verkehr,
sowie
die  Haltestelle  Borgholz  für  den  Personen-Verkehr
eröffnet  worden.  Dagegen  sind  die  Stationen
Caternberg  und  Schalke
seit  diesem  Tage  für  den  Personen-Verkehr  geschlossen.
Berlin,  den  19.  Mai  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

9.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs

d  den  Kaufmann  Julius  Georg  August  Vintzens  zu  Moulmein  in  British  Burmah  zum  Konsul
un

den  Kaufmann  Adolf  von  Chapeaurouge  zum  Konsul  in  Mexico
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Grallert  in  Zanzibar  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  S.  1
und  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  §F.  85  für  seinen  Amtebezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  unter  seinem  Schutze  stehenden  Schweizern
vorzunehmen,  sowie  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="301" />
        Central  -  Glatt

für  das

Deutsche  Reich

*“

Reichskanzler-·  Amt.

—  ————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VI.  Jahrgang.  6  Berlin,  Freitag,  den  31.  Mai  1878.  89722.

  

 

 

 

5.  Justiz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  in  Italien
und  die  in  Belgien  zur  Ertheilung  von  Bescheinigungen
über  das  Kichtorhandensein  von  Ehehindernissen  zustäni

  digen  Behörden  .  284
6.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  in  den  Bundes-2.

  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  staaten  fungirenden  Strandbehörden,  vom  14.  Mai  1878;
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  10  000  000.  283  —  Ernennung  des  Vorsitzenden  des  Seeamts  zu  daz

3.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  .  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  285

f

Zuhalt:  1.  ullgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Konkurrenz  um  den  Entwurf  eines
Allgemeinen  Kollegiengebäudes  für  die  Kaiser-Wilhelms-Universität
  Straßburg;  —  Ausweisung  von  Ausländern
auß  dem  Reichsgebiet  .  .  Seite  279

 

von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  283  Post-Wesen:  Postdampfschiff-  Verbindungen  mit  Dänemark

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Eröffnung  eines  Zollabfertigungs-  und  Schweden  .  315
lokals  zu  Schirmec;  —  Titelverleihung  an  Stations-  Kon-  .  stonsulat-Wesen:  Ermächtigun  zur  Vornahme  von  Civil.
trolöe  Z  284  stands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  3426

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Konkurrenz
um
den  Entwurf  eines  Allgemeinen  Kollegiengebäudes  für  die  Kaiser-Wilhelms-Universität  Straßburg.

Far  die  Kaiser-Wilhelms-Universität  zu  Straßburg  im  Elsaß  soll  ein  „Allgemeines  Kollegiengebäude“  errichtet
  werden.  An  die  Architekten  im  Deutschen  Reich  ergeht  hierdurch  die  Einladung,  Pläne  für  diesen
Bau  zu  entwerfen  und  einzureichen.

Das  Programm  für  den  Bau,  ein  Situationsplan,  welcher  den  Bauplatz  und  das  denselben  umgebende
  Terrain  ersichtlich  macht,  sowie  eine  Zusammenstellung  der  bei  der  Kostenberechnung  zum
Grunde  zu  legenden  Preise  der  wichtigsten  Baumaterialien  und  der  Arbeitslöhne  werden  durch  die
hierselbst  erscheinende  „Deutsche  Bauzeitung“  veröffentlicht  werden.

Exemplare  dieses  Konkurrenzausschreibens,  des  Programms,  des  Situationsplans  und  der  Preiszusammenstellung
  werden,  soweit  der  vorhandene  Vorrath  reicht,  Konkurrenzbewerbern  oder  deutschen  Architektenvereinen
  durch  das  Büreau  des  Reichskanzler-Amts  für  Elsaß-Lothringen  (Berlin  W.,  Wilhelmstraße  74)
auf  Ersuchen  zugestellt  werden.

38
        <pb n="302" />
        —  M  —

Wae#hlich  der  Konlurre  selu  ——  ez:
J.

2.

74

05

4,

3.

„Fur  den  relatlv

4%rs#itrat  zher  uz  lsz  Snzza#z,  Nx  Britrtiger  Angehõrige  des  Deuischen  Reichs
finz.  3t  jem  Ei  zbn  z  ES2:nort  des  Verfergers
Jrt  Ents#ei  zuf  Em  in  Praza  #u#  Anferderungen  entforechen.
Jei  Anschluß  ###  aulzn  tlzh  derjenigen  der  inneren  Einrichumg  und  der  Baulettung
  in  Vrh  voin  2  250  000  „  mt  lärueigen.  Entwürfe,  welcher  dieser  Bedingung
nicht  entivrechen,  unnen  einen  der  ausgeserten  Preise  nicht  erhalten.
An  Zeichnungen  fin?  einzureichen:  *

a)  hie  Grunkdrifse  aller  Geschosse  und  alle  Facaden  im  Maßfsiabe  von  1  200  der  natürlichen

Große;  #  "
h)  bie  zum  Verständniß  des  Planes  nöthigen  Durchschnitte  im  Maßstabe  von  ½/100  der  natürlichen
  Gröfe;
6)  ein  Situationsplan  im  Maßstabe  des  mitgetheilten  Planes.
Verspektivische  Zeichnungen  werden  nicht  verlangt.
Ein  Erläuterungsbericht  nebst  einer  klaren  überschläglichen  Kostenberechnung  ist  mit  den  Zeichnungen
  einzureichen.
Die  Entwürse  sind  spätestens  am  1.  Oktober  1878  an  das  Reichskanzler-Amt  für  Elsaß-Lothringen
(VUerlin  W.,  Wilhelmstraße  74)  portofrei  abzusenden.  Arbeiten,  welche  nicht  spätestens  an  diesem
Jatze  bel  der  Poststation  des  Absenders  aufgegeben  oder  in  dem  Büreau  des  Reichskanzler-Amts
fUr  Elsaß-Lothringen  kurzer  Hand  eingereicht  sind,  werden  von  der  Konkurrenz  ausgeschlossen.
besten,  den  Bestimmungen  des  Programms  und  der  Ausschreibung  am  meisten

entsprechenden  Entwurf  wird  ein  erster  Preis  von  6000  JA¼  gezahlt.  Weitere  vier  Preise  von
le  3000  „¾¼“  werden  für  die  vier  zunächst  besten  Entwürfe  gewährt.  Die  prämirrten  Entwürfe
werden  gegen  Zahlung  der  Prämie  Eigenthum  der  Regierung,  welche  jedoch  nicht  die  Verpflichlung
  lübernimmt,  einen  derselben  zur  Ausführung  zu  bringen,  oder  dem  Verfertiger  des  zur  Aussührung

  gewählten  Planes  die  Maellere  Ausarbeitung  zu  übertragen.  Die  nicht  prämürten
Wläne  werden  den  Konkurrenten  kostenfrei  wieder  zugestellt.

Das  Prelsgericht  bilden  zwei  von  Rektor  und  Senat  zu  wählende  Vertreter  der  Kaiser-Wilhelme-9.



10.

Unlversttät  und  solgende  Architekten:

Königlicher  Gehelmer  Ober-Hofbaurath,  Professor  Strack  zu  Berlin;
Prüsldent  der  Königlichen  Akademie  der  Künste,  Geheimer  Regierungs=  und  Baurath
ditn  au  Berlin;
Konsisiorlal-Baumeister  und  Lehrer  an  der  Königlichen  polytechnischen  Schule,  Baurath
Hase  zu  Kannober
Königlicher  Ober-Baurath  und  Professor  von  Neureuther  zu  München;
Prosesor  Nlcolai  zu  Dresden;
Ober-Baurath  und  Königlicher  Hof-Baumeister  von  Egle  zu  Stuttgart.
Sämmtliche  eingereichte  Pläne,  mit  Ausnahme  der  etwa  eingegangenen  perspektivischen  Darkabingeß,
  werden  nach  ersolgtem  Spruche  des  Preisgerichts  zwei  Wochen  lang  öffentlich
ausgestellt.  ·

Das  Urtheil  des  Franäctrihte  wird  in  dem  „Deutschen  Reichs-Anzeiger“  und  in  der  „Deutschen
Banzeltung“  verössentlicht.  "

Verlin,  den  22.  Mai  1878.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
Herzog.
        <pb n="303" />
        281

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
.  Ausweisung  Ausweisungs-=*
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.Josef  Bronikowski,geboren  am  16.  Fe-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  14.  Mai  d.  J.
Maschinenarbeiter,  bruar  1845  zu  War=  teln,  Bezirksregierung  zu
schau,  Bromberg,
2.  Dosef  Hanel,  Korb-geboren  1828  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  26.  April  d.  J.
arbeiter,  Karlsthal  in  Oester=  und  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu
reichisch-Schlesien,  Breslau,
3.  Josef  Vogel,  geboren  am  30.  Ja-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  27.  April  d.  I.
Schlosser,  nuar  1855  zu  Liboch  teln,
in  Böhmen,
4.  Lipe  Wolf,  34  Jahre,  geboren  desgl.  Königlich  preußische'29.  April  d.  J.
Kürschnergeselle,  und  ortsangehörig  Bezirksregierung  zu
zu  Lemberg  in  Ga-  Oppeln,
lizien,
5.  Vincent  Wolka,  30  Jahre,  geboren  zu  desgl.  dieselbe  Behörde,  17.  Mai  d.  J.
Tuchmacher,  Matzdorf,  ortsangehörig
  zu  Jägerndorf
in  Oesterreichisch-Schlesien,

6.  Albina  Sterzl,  33  Jahre,  aus  Neu-  desgl.  Königlich  preußische"  11.  Mai  d.  J.
unverehelicht,  dörfel  (Bezirk  Kaa-  Landdrostei  zu  Osden
  in  Böhmen),  nabrück,
7.Matthias  Grahek,  aus  Petersdorf  (Be-Landstreichen,  bayerischer  Stadt=  22.  März  d.  J.
Krämer,  zirk  Tschernembl  in  magistrat  zu  Passau,
Oesterreich,  Krain),
geboren  1843,
a)  Marie  Brand-28  Jahre,  aus  Mett-Landstreichen  und
ner,  Dienst=  mach  (Bezirk  Nied  in  Diebstahl,
magd,  Ober-Oesterreich),  Königlich  bayerisches
8.  und  Bezirksamt  zu  Vils-26.  März  d.  J.
b)  deren  Zuhälter  53  Jahre,  aus  LinzLandstreichen  und  Be-ähofen,
Johann  Eisen,  in  Ober-Oesterreich,  amtenbeleidigung,
Gymnastiker,

 

 

Sgnaz  Klein,  Tapezierer,


 

 

 

aus  Hussenetz  (Bezirk

Prachatitz  in  Böhmen),
  geboren  am
16  Juli  1849,

 

 

Landstreichen,

 

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Deggendorf,


9.  Mai  d.  J.

 

387
        <pb n="304" />
        282

 

 

 

 

 

 

 

 

10.  Heinrich  Rauch,

L

12.

 

13.

14.

15.

16.

17.

18.

 

Wenzel  Diwok,  We—
ber,

Löb  Jesersky,  Ger—
ber,  Israelit,

Eduard  Brückmann,
Stuhlmacher,

Alfred  Gonzales,
Maschinenbauer,

Johann  Johnson,
Arbeiter,

Josef

Tagner,

Schlicker,

Franz  Winkel—
höfer,  Faßbinder,

Emil  Miuller,
Schmied,

1847,

24  Jahre,  aus  Langenbruck
  (Bezirk  Reichenberg
  in  Böhmen),

44  Jahre,  geboren  zu
Wolkowysk,  (Gouvernement
  Grodno
in  Rußland),  ortsangehörig
  zu  Bialystock,
  (das.)

23  Jahre,  aus  Ober-Büren
  (Kanton  St.
Gallen  i.  d.  Schweiz),

28  Jahre,  geboren  zu
St.  Julien  bei  Metz
in  Lothringen,  angeblich
  spanischer
Unterthan,

39  Jahre,  geboren  zu
Wernamo  in  Schweden,


17  Jahre,  geboren
und  ortsangehörig  zu
Baar  in  der  Schweiz,

32  Jahre,  geboren
und  ortsangehörig  zu
Poisbrunn  in  Unter-Oesterreich,


geboren  am  12.  März
1849  zu  Trimbach
(Kanton  Solothurn

 

teln  (früher  1865
wegen  Diebstahls  zu
5½  Jahren  schweren
  Kerker,  außerdem
wegen  Betrugs  und

Veruntreuung  bestraft),

Landstreichen  und  Betteln,

desgl.
desgl.

innerhalb  der  letzten
3  Jahre  dreimal
wegen  Bettelns  bestraft,



Landstreichen  und  Betteln,



Landstreichen  und

grober  Unfug,

Landstreichen,

Landstreichen  und

Diebstahl,

 

in  der  Schweiz),

 

magistrat  zu  Regensburg,

  1

Königlich  würtembergische
  Regierung  des
Donaukreises  z.  Ulm,

 

sches  Kreis-Amt  zu
Worms,

Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,
  Departement
  des  Innern,

dieselbe  Behörde,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

S  Name  und  Stand  JAlter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  «  —  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

aus  Prag,  geboren  Landstreichen  und  Bet-  bayerischer  Stadt=  10.  Mai  d.  J.

10.  Mai  d.  J.

Großherzoglich  badi.  12.  Mai  d.  J.
scher  Landes-Kommissär
  zu  Mannheim,
Großherzoglich  hessi-14  Mai  d.  J.

25.  März  d.  J.

8.  April  d.  J
11.  Mai  d.  S.

14.  Mai  d.  J.

1.  Februar  (ausgeführt
  Ende  Mai)
d.  J.
        <pb n="305" />
        2.

Bekanntmachung,

283

–—–  —  ———22—

Finanz-Wesen.

betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  10  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §F.  3  Ziffer  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (R.-G.-Bl.  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß  zur
vorübergehenden  Verstärkung  des  ordentlichen  Betriebsfonds  der  Reichs-Hauptkasse  unverzinsliche  Schatzanwei
sungen  im  Betrage  von  zehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:

Serie  XXIII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom

17.  September  1878,
Serie  XXIV.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  21.  Mai  bis

21.  August  1878.
Friedrichsruh,  den  24.  Mai  1878.

33.  Münz.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  25.  Mai  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und  Bank-Wesen.

 

 

-

 

7.  Mai  bis
1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

k.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  hüertn  6  Silbermünzen
19  bis  25.  Mai  1878  auf  Privat-  Anszi
J  lbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzigd
  ausgeprägt  worden,  Doppelkronen  Kronen  Ha
sind  ausg  s  pp  Kronen  geprägt  Marfkstücke  Markstücke  Markstücke  FPs  i  ¾.
M.  A.  #  A.  A.  A  A.  A.  —
Berlin  1  707  840  —  —  1707840  —  —  —  —--  —-Hamburg
  1202  240  —  —  1  202  2440—  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  2  910  080  —  —  2910080o1l  —  —  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1200  281  360  365  365  510  27909  925/274  005  360|71  653  095|97  810  892  148  848  101  71  486  552  00  35  717  922  30
3.  Gesammt-Ausprägung  1203  191  440  365  365  510/27  969  925|/276  915  640|71  633  095/7  810  892  148  848  16171  486  552,00  35  717  922˙80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  91  140  69  490.  80  —  680  362  418  164  00  204  60
5.  Bleiben1203  100  300  365  290  020,27  969  845/276  915  640|71  652  415.97  810  530,148  817  743.71  480  388.00.35  717  718,20
1  596  366  165  .4  425  514  794.20  .4

 

 

 

——  —  —  —
        <pb n="306" />
        —  284  —

Von  16.  bis  23.  Mai  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  90  607,80  M.  für  —  .MA.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  866  45  1,80  „  „  253  049  387,72  »
Zusammen  für  28957  059,10  M.  für  253  049  387,72  4

 

71!1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Nachdem  die  Eisenbahn  von  Mutzig  nach  Rothau  eröffnet  und  auf  dem  Bahnhofe  zu  Schirmeck  ein  Zollabfertigungslokal
  eingerichtet  worden  ist,  können  hei  dem  Kaiserlichen  Hauptzollamte  zu  Schirmeck  Abfertigungen
nach  Maßgabe  des  F.  66  des  Vereinszollgesetzes,  sowie  Aus=  und  Umladungen  der  auf  der  Eisenbahn  unter
Raumverschluß  beförderten  Güter  —  §.  65  des  Vereinszollgesetzes  —  vorgenommen  werden.  Auch  können
Begleitscheingüter  unter  Eisenbahnwagenverschluß  auf  das  genannte  Hauptamt  abgefertigt  werden.

 

Den  Stations-Kontrolör  zu  Mülhausen,  Königlich  preußischen  Ober-Grenz-Kontrolör  Frank  ist  der  Karakter
als  Steuer-Inspektor  verliehen  worden.

Dem  Stations-Kontrolör  zu  Dresden,  Königlich  preußischen  Ober-Steuer-Kontrolör  Baumgarten  ist
der  Titel  eines  Steuer-Inspektors  bereits  in  seiner  früheren  Stellung  beigelegt  worden.

 

5.  Justiz-Wesen.

Bei  der  Ausführung  der  Uebereinkommen,  welche  von  der  Kaiserlich  deutschen  mit  der  Königlich  italienischen
desgleichen  mit  der  Königlich  belgischen  Regierung

wegen  Wegfalls  der  sogenannten  Trau-Erlaubnißscheine
geschlossen  worden  sind:

Central-Blatt  von  1875  S.  155  und  719
entstehen  häufig  Zweifel  darüber:  welche  Landesbehörden  in  Italien,  beziehungsweise  in  Belgien  zur  Ertheilung
  von  Bescheinigungen  über  das  Nichtvorhandensein  von  Ehehindernissen  zuständig  sind,  wenn  solche  Be-Hütmsunge
  behufs  einer  Eheschließung  in  Deutschland  von  Angehörigen  jener  Länder  beigebracht  werden
müssen.

Zur  Beseitigung  solcher  Zweifel  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  in  Italien  die
Civilstandsbeamten  es  sind,  welche  für  italienische  Staatsangehörige  die  in  Rede  stehende  Bescheinigung  auszustellen
  haben  und  daß,  was  Belgien  anlangt,  dem  fraglichen  Zwecke  die  Bescheinigung  dient,  welche  der
Civilstandsbeamte  des  belgischen  Domizils  eines  der  eheschließenden  Theile  stets  darüber  zu  ertheilen  hat,
daß  die  durch  Artikel  63  des  Code  civil  vorgeschriebenen  beiden  Verkündigungen  stattgefunden  haben,  ohne
daß  gegen  die  beabsichtigte  Eheschließung  Einspruch  erhoben  worden.

Berlin,  den  22.  Mai  1878.

Der  Staatssekretär  im  Reichs-Justizamt.
Dr.  Friedberg.
        <pb n="307" />
        6.  Marine

—  285  —

u  u  d

 

Die  auf  Grund  der  §§.  1  und  2  der  Strandungsordnung  vom  17.  Mai

in  den  Bundesstaaten  fungirenden

Schiffahrt.

1874  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  73)

Strandämter,  die  denselben  untergeordneten  Strandvögte  und  die  den  Strandämtern

vorgesetzten  Aufsichtsbehörden')

 

 

 

sind:
Bezeichnung  und  Sitz  Anaab  Amtskarakter  (Stand),
—  der  ngabe  Namen  und  Wohnort
7  Sirandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
S  un  i·  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  ainisrseh

 

 

A.  IZn  Preußen.

(In  Preußen  führen  die  Strandamts-Vorsteher  in  dieser  Eigenschaft  den  Titel  Strandhauptmann.)

I.  In  der  Provinz  Preußen.

1.  un  den  Kegierungsbezirsten  Königsherg  und  Gumbinnen.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Königsberg.

1  Str.-A.  Memel

a)  Str.-V.  Nimmersatt

b)  Str.-V.  Memel.

 

 

 

Seeküste  der  Kreise  Memel
und  Fischhausen  und  Haffküste
  der  Kreise  Memel,
Fischhausen,  Königsberg
und  Labiaun  im  Negierungsbezirke
  Königsberg
und  der  Kreise  Niederung
und  Heydekrug  im  Regierungsbezirke
  Gumbinnen.

Seeküste  des  Kreises  Memel  von
der  Grenze  gegen  Rußland  bis
zum  Dorfe  Melneraggen,  dieses
ausgeschlossen.

Seeküste  des  Kreises  Memel  vom
Dorfe  Melneraggen  bis  zur
Hälfte  des  Weges  von  Memel
nach  Schwarzort  auf  der  kurischen
  Nehrung,  der  dieser  Küste
auf  der  östlichen  Seite  der
Nehrung  parallel  laufende  Theil
der  Haffküste  und  die  nordöstliche
  Küste  des  kurischen  Haffes
von  der  Norderplatte  bei  Memel
  bis  zum  Dorfe  Schmelz

einschließlich.

 

Lootsen-Kommandeur  Krüger
  zu  Memel.

Käthner  Winks  zu  Nimmersatt.

Fischer  Falk  zu  Memel.

*)  Vergleiche  Central-Blatt  für  1875,  1876  und  1877  Seite  478  bezw.  302  und  283.
        <pb n="308" />
        —  286  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz

der

Strandämter  (Str.-A.)

und

Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

 

c)  Str.-V.

ch  Str.-V.

6)  Str.-V.

f)  Str.-V.

g)  Str.-V.

h)  Str.-V.

1)  Str.-V.

k)  Sir.-V.

1!)  Str.-V.

m)  Str.-V.

n)  Str.-V.

o)  Str.-V.

Schwarzort

Nidden.

Rossitten

Sarkau

Cranz

Drawöhnen

Kinten.

Rockeln

Inse

Agilla.

Labagienen

Steinort

 

See=  und  Haffküste  der  kurischen

Nehrung  von  der  Grenze  gegen
die  Strandvogtei  Memel  bis
zum  Birschtwindt'schen  Eck.

See=  und  Haffküste  der  kurischen
Nehrung  rom  Birschtwindtschen
  Eck  bis  zur  Grenze  des
Kreises  Memel.

See=  und  Haffküste  der  kurischen
Nehrung  von  der  Grenze  der
Kreise  Memel  und  Fischhausen
bis  zum  Schiefen  Berge.

See=  und  Haffküste  der  kurischen
Nehrung  vom  Schiefen  Berge
bis  zur  Försterei  Grenz.

Seeküste  von  der  Försterei  Grenz
bis  zum  Dorfe  Eisseln  (dieses
ausgeschlossen)  und  Haffküste
von  Grenz  bis  zum  Dorfe
Schmiedehnen,  dieses  ausgeschlossen.


Küste  des  kurischen  Haffs  vom
Dorfe  Schmelz  (dieses  ausgeschlossen)
  südwärts  bis  zur
Grenze  des  Kreises  Memel.

Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Memeler  Kreisgrenze  bis  zur
Mündung  des  Atmat-Stromes.

Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Mündung  des  Atmat-Stromes
bis  zur  Loeckerort'schen  Ecke.

Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Loeckerort'schen  Ecke  bis  zur
Labiauer  Kreisgrenze.

Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Grenze  des  Regierungsbezirks
Gumbinnen  bis  zum  Dorfe
Agilla  einschließlich.

Küste  des  kurischen  Haffs  von  Agilla

bis  einschließlich  Kampkeshöschen.

Küste  des  kurischen  Haffs  von

Kampkeshöschen  bis  zum  Dorfe
Schmiedehnen  einschließlich.

 

Amtsvorsteher  Stellmacher  zu
Schwarzort.

Postagent  Zander  zu  Nidden.
Gutsbesitzer  Krause  zu  Rossitten.

Dünenausseher  Binder  zu  Sarkau.

Bürgermeister  a.  D.  Bürger  zu
Cranz.

Gastwirth  Groeger  zu  Drawöhnen.

Gutsbesitzer  Redweik  zu  Kinten.
Fischmeister  und  Wirth  Kakies  zu
Karkeln.

Bezirks-Exekutor  Hansendorf  zu
Alt-Inse.

Kölmischer  Besitzer  Matern  zu
Gilge.

Fischmeister  Froese  zu  Labagienen.

Fischerwirth  und  Grundbesitzer
Bojahr  zu  Steinort.
        <pb n="309" />
        —  287  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

 

Str.-A.  Pillau.

a)  Str.-V.  Neukuhren
b)  Str.-V.  Warnicken.
F)  Str.-V.  Brüsterort.
4)  Str.-V.  Palmnicken
e)  Str.-V.  Littausdorf
s)  Str.-V.  Pillau

6)  Str.-V.  Groß-Bruch

b)  Str.-V.  Fischhausen

i)  Str.-V.  Holstein
k)  Str.-V.  Brandenburg.
!)  Str.-V.  Balga
m)  Str.-V.  Frauenburg

 

.Seeküste  des  Kreises  Fischhausen

  und  Haffküste  der
Kreise  Fischhausen,  Könuigsberg,
  Heiligenbeil,
Braunsberg.

Seeküste  von  Eisseln  bis  einschließlich

  Wangenkrug.

Seeküste  von  Wangenkrug  bis  einschließlich

  Groß-Kuhren.
Seeküste  von  Groß-Kuhren  bis
einschließlich  Groß-Hubnicken.

.Seeküste  von  Groß-Hubnicken  bis

einschließlich  Nodems.

Seeklüste  von  Nodems  bis  einschließlich
  Tenkitten.

Seeküste  von  Tenkitten  und  Küste
des  frischen  Haffs  von  Lochstädt
  bis  zum  Möwenhaken
auf  der  frischen  Nehrung.

See=  und  Haffküste  der  frischen
Nehrung  vom  Möwenhaken  bis
zur  Grenze  des  Regierungsbezirks
  Königsberg.

Küste  des  frischen  Haffs  von  Lochstädt
  (dieses  ausgeschlossen)  bis
Zimmerbude  einschließlich.

Küste  des  frischen  Haffs  von  da
bis  Wangitt.

Kliste  des  frischen  Haffs  von  da

bis  einschließlich  Heide.

Küste  des  frischen  Haffs  von  da
bis  Alt-Passarge.

Küste  des  frischen  Haffs  von  da
bis  Frauenburg.

2.  Im  Kegierungshezirk  Danzig.

 

Hafen-Polizei-Direktor
Köthner  zu  Pillau.

Gutsbesitzer  Wigand  zu  Garbseiden.



Oberförster  Schallehn  zu  Warnicken.


Leuchtthurmwärter  Klang  zu
Brüsterort.

Gutsbesitzer  Finck  zu  Dorbnicken.

Dorfgeschworener  Fink  zu  Littausdorf.

Der  Strandhauptmann.

Dünenausseher  Schmidt  zu  Groß-Bruch.


Bürgermeister  Hintz  zu  Fischhausen.


Fischerwirth  Thiel  zu  Holstein.

Amtsvorsteher  Thiel  zu  Brandenburg.


Gemeindevorsteher
Balga.

Bürgermeister  Arndt  zu  Frauenburg.


Thimm  zu

Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Danzig.

Str.-A.  Steegen

 

See=  und  Haffküste  von  der

Grenze  der  Regierungsbezirke
  Königsberg  und
Danzig  bei  Narmeln,
erstere  bis  zur  neuen
Weichselmündung,  letztere
bis  Bodenwinkel.

 

Hegemeister  Wigandt  zu

Steegen.

39
        <pb n="310" />
        —  288  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
.  und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

 

a)  Str.-V.  Neukrug

b)  Str.-V.  Pröbbernau
c)  Str.-V.  Stutthof
d)  Str.-V.  Neufähr

Str.-A.  Neufahrwasser

a)  Str.-V.  Weichselmünde

b)  Str.-V.  Neufahrwasser
Str.-A.  Putzig
a)  Str.-V.  Zoppot

b)  Str.-V.  Putzig
J)  Str.-V.  Hela

d)  Str.-V.  Putziger  Heisternest
e)  Str.-V.  Ceynowa

f)  Str.-V.  Großendorf
8)  Str.-V.  Karwen
b)  Str.-V.  Karwenbruch

 

See=  und  Haffküste  von  Narmeln
bis  zur  Schmeergruber  Strandbude.


See=  und  Haffküste  von  da  bis
zum  Bodenwinkeler  Seewege.

See=  und  Haffküste  von  da  bis
Schiewenhorst.

Seeküste  von  da  bis  zur  neuen
Weichselmündung  bei  Neufähr.

Seeküste  von  der  neuen
Weichselmündung  bei
Neufähr  bis  zur  Grenze
der  Kreise  Danzig  und
Neustadt  i.  Westpr.

Von  der  neuen  Weichselmündung
bei  Neufähr  bis  zur  alten
Mündung  bei  Weichselmünde.

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen
den  Kreis  Neustadt  i.  Westpr.

.)Seeküste  des  Kreises  Neustadt

  i.  Westpr.

Von  der  Grenze  gegen  den  Danziger

  Landkreis  bis  Rewa.
Von  da  bis  Großendorf

Beiderseitige  Küste  der  Halbinsel
Hela  von  der  Helaer  Spitze
bis  zum  Leuchtthurm  bei  Danziger
  Heisternest.

Desgleichen  von  da  bis  Kuffeld.

Beiderseitige  Küste  der  Halbinsel
Hela  von  da  bis  zum  Erlenbusch,
  genannt  Olschin,  auf
der  Mitte  zwischen  Großendorf
und  Ceynowa.

.)Desgleichen  von  da  bis  Großendorf,

  bezw.  Rixhöft.

Von  da  bis  zum  Karwenbrucher
Fließ.

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  den
Regierungsbezirk  Köslin.

 

Dünenwärter  Wellm  zu  Neukrug.

Strandaufseher  Wicht  zu  Pröbbernau.


Hofbesitzer  Schoeler  zu  Stutthof.

Strandaufseher  Wellm  zu  Neufähr.


Lootsen  =  Kommandeur
Claassen  zu  Neufahrwasser.


Schiffbau-Unternehmer  Gartmann
zu  Weichselmünde.

Seelootse  Nöll  zu  Neufahrwasser.

Strand-Inspektor  Klotz  zu
Putzig.
Strandaufseher
Zoppot.
Schiffszimmerpolier  Radzom  zu

Putzig.
Strandaufseher  Doerks  zu  Hela.

Schreiber  zu

Strandaufseher  Kohnke  zu  Putziger
  Heisternest.

Strandaufseher  Konkel  zu  Ceynowa.


Eigenthümer  Bialk  zu  Großendorf.


Strandaufseher  Rettig  zu  Karwen.

Amtsvorsteher  Piepkorn  zu  Karwenbruch.
        <pb n="311" />
        —  289  —

 

Amtskarakter  (Stand),

 

 

 

Bezeichnung  und  Sitz
der  Angabe  Namen  und  Wohnort
r  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
und  ss  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtebezirk  bilden.  Strandvögte.
6Str.-A.  Tolkemit.  Küste  des  frischen  Haffs  vonFischmeister  Klein  zu  Tolder
  Grenze  der  Regie-  kemit,  zugleich  Strandvogt
rungsbezirke  Königsberg  für  die  Vogtei  Tolkemit.
und  Danzig  bei  Lounisenthal
  bis  zur  frischen  Nehrung.

a)  Str.-V.  Tolkemit  Von  der  Grenze  bei  Louisenthal  Der  Strandhauptmann.
bis  Reimannsfelde.
b)  Str.-V.  Elbing  Von  da  bis  zur  Mündung  des  Fischerschulze  Hopp  zu  Terranova.
Elbing-Flusses.
Jc)  Str.-V.  Jungfer  ,NVon  da  bis  zur  Mündung  der  Besitzer  Frischbutter  zu  Jungfer.
l  Tiege.
d)  Str.-V.  StobbendorfVon  da  bis  zur  frischen  Nehrung  Fischerschulze  Kock  zu  Stobbenbei
  Bodenwinkel.  dorf.
II.  In  der  Provinz  Pommern.
1.  Im  Kegierungsbezirk  Köslin.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Köslin.
7  Str.-A.  Stolpmünde.  Seeküste  des  Hauptzollamts  Ober-Zoll-Inspektor  Wal- 



a)  Str.-V.  Bebbrowm

b)  Str.-V.  Leba
0)  Str.-V.  Rowe

2)  Str.-V.  Stolpmünde

Str.-A.  Rügenwalde

a)  Str.-V.  Rügenwaldermünde.


b)  Str.-V.  Wusseken.

Von

 

in  Stolpmünde  (von  der
Grenze  der  Regierungsbezirke
  Danzig  und  Köslin
  bis  zum  Ausfluß  der
Patene).

Von  der  Grenze  des  Danziger
Regierungsbezirks  bis  zur  Stilower
  Bake.

Von  da  bis  zum  Bollenser  Haken.

da  bis  zur  Weitenhäger
Grenze.

Von  da  bis  zum  Vietziger  Haken.

Seeküste  des  Hauptzollamts
in  Nügenwalde  (vom  Ausfluß
  der  Patene  bis  zum
Kösliner  Deep).

Vom  Vietziger  Haken  bis  zum
Buckowschen  Seetief.

Von  da  bis  zum  laufenden  Tief
bei  Kösliner  Deep.

 

kenhorst  zu  Stolpmünde.

Gutsbesitzer  Krause  zu  Bebbrow.

Bürgermeister  Pardeyke  zu  Leba.
Dünenaufseher  Schroeder  zu
Scholpin.
Hafenbauschreiber
Stolpmünde.

Ober-Zoll-Inspektor  Posseldt
  zu  Rügenwalde.

Bütow  zu

Amtsvorsteher  und  Vogt  a.  D.
Gehlhar  zu  Rügenwaldermünde.


Gutsadministrator  Scheunemann
zu  Musseken.

397
        <pb n="312" />
        —  290  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

 

 

 

 

z  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
.  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
b  und  9  s-  Strandamts-Vorsteher  und
S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
9tr.-A.  Kolbergermünde  Seeküste  des  Hauptzollamts  Steuerrath  Fleischmann  zu
in  Kolbergermünde  (vom  Kolbergermünde.
Kösliner  Deep  bis  zur
Grenze  des  Stettiner  RegGierungsbezirks).

a)  Str.-V.  Funkenhagen.  Vom  laufenden  Tief  bis  zur  öst=  Küster  und  Lehrer  Schwartz  zu
lichen  Grenze  von  Henken-  Sorenbohm.
hagen.
b)  Str.-V.  Kolbergermünde.  Von  da  bis  zur  Grenze  der  Re-  Schiffbaumeister  Richter  zu  Kolgierungsbezirke
  Köslin  und  bergermünde.
Stettin.
2.  Im  Kegierungsbezirs.  Stettin.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Stettin.
10  Str.“A.  Kamminn.  Seeküste  der  Kreise  Greifen-Landrath  von  Köller  zu
berg  und  Kammin,  sowie  Kammin.
der  Insel  Wollin  von  der
Dievenow  bis  zur  Westgrenze
  von  Swantuß,  sowie
  die  Dievenow-Küste
des  Kreises  Kammin.
a)  Str.-V.  Deep  Von  der  östlichen  GreifenbergerGemeindevorsteher  Kemp  zu  Deep.
Kreisgrenze  bis  zur  westlichen
Grenze  von  Kirchhagen.
b)  Str.-V.  Klein-Horst  Von  da  bis  zur  Ostseite  der  Radd=  Mühlenbesitzer  Duwe  zu  Kleinacker-Fichten.
  Horst.
I)  Str.-V.  West-Dievenow  Von  da  bis  zur  westlichen  Grenze  Oberlootse  Thurow  zu  West-Dievon
  Swantuß.  venow.
Als  Strandvögte  an  der  Dievenowküste  sungiren  die  städtischen  Polizeiverwaltungen  und  die  Amtsvorsteher
  für  ihre  Amtsbezirke.
11Str.-A.  Swinemünde  Seeküste  des  Usedom-Wolli-Lootsen-Kommandeur

 

 

ner  Kreises  von  der  Westgrenze
  von  Swantuß  bis
Peenemünde,  sowie  die
Binnenküsten  desselben.
Kreises  an  der  Dievenow,
Swinec,  Peecne,  dem  Achterwasser,
  dem  großen  und
kleinen  Haff  und  Papenwasser.


 

Knoop  zu  Swinemünde.
        <pb n="313" />
        —  291  —

 

 

 

 

Bezeichnung  und  Sitz  Angab  Amitskarakter  (Stand),
der  ngabe  Namen  und  Wohnort
z  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
S  und  is  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
a)  Str.-V.  Neuendorf  on  der  westlichen  Grenze  von  Gutsverwalter  Buchholz  zu
Swantuß  bis  zur  westlichen  Neuendorf.
Grenze  von  Swinhöft.
b)  Str.-V.  Misdroy  Von  da  bis  zum  PritterschenAmts=  und  Gemeindevorsteher
Wege.  Grabowsky  zu  Misdroy.
c)  Str.-V.  Swinemüände  Von  da  bis  2  Kilometer  östlich  Oberlootse  Meyer  zu  Spinevon
  Ablbeck.  münde.
d)  Str.-  V.  Ahlbeck.  .  .  onn  da  bis  zur  westlichen  Grenze  Schulze  Malzahn  zu  Ahlbeck.
von  Ueckeritz.
e)  Str.-V.  Koserow  .  .  .  Von  da  bis  zur  westlichen  Grenze  Dünenwärter  Marquardt  zu
von  Damerow.  Koserow.
f)  Str.-V.  Zinnowmitz  Von  da  bis  Peenemündeastwirth  Kagemann  zu  Zinnowitz.

Als  Strandvögte  an  den  Binnenküsten  fungiren  die  städtischen  Polizeiverwaltungen  und  die  Antsvorsteher
  für  ihre  Amtsbezirke.
12  Str.-A.  Uockermündde  Haffküsten  des  Kreises  Uecker-,Landrath  Graf  von  Rittberg
münde.  zu  Ueckermünde.
Als  Strandpvögte  fungiren  die  städtischen  Polizeiverwaltungen  und  die  Amtsvorsteher  für  ihre  Amtsbezirke.

13  Str.-A.  Anklam  .  .  ....  Haffküste  des  Kreises  Anklam.]  Landrath  von  Oertzen  zu  Anklam.

Als  Strandvögte  fungiren  die  städtischen  Polizeiverwaltungen  und  die  Amtsvorsteher  für  ihre  Amtsbezirke.

3.  Im  Kegierungsbezirk  Stralfund.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Stralsund.
14  Str.A.  Mönchgut  .  .  .  Küsten  der  Inseln  Greifs-  Lootsen-Kommandeur  Muül—-—

 

walder  Oie  und  Nuden,  ler  zu  Thiessow.
die  Festlandküste  von  der
Mündung  der  Peene  bis
zur  Insel  Koos  und  die
Küste  der  Insel  Nügen
von  Palmerort  über
Thiessow  bis  Granitzer
Ort.

a)  Str.-V.  Greifswalder  OieKüste  der  Insel  Greifswalder  Oie  Pächter  Veahl  auf  der  Greifswalder
  Oie.
b)  Str.-V.  Ruden.  .  .  .  Küste  der  Insel  Ruden  .  .  „sOberlootse  Bohnsack  auf  Ruden.
        <pb n="314" />
        —  292  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

 

 

der  Angabe  Namen  und  Wohnort
7.  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
und  9  irk  hai  Strandamts-Vorsteher  un
*r  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
0)  Str.-V.  Lubmin  Festlandküste  von  der  Peene-Mün-  Fischer  Darm  zu  Lubmin.
dung  bis  zur  Insel  Koos.
4)  Str.-V.  Neuenkamp  .Küste  der  Insel  Rügen  von  Pal-Lootse  Radfan  zu  Lauterbach.
merort  bis  zum  Gobbiner
Haken.
e)  Str.-V.  Thiessow  Von  da  bis  Göhren  Oberlootse  Brandt  zu  Thiessow.
f)  Str.-V.  Sellin  Von  da  bis  Granitzer  Ort  Fischer  Miebach  zu  Sellin.
15  Str.-A.  Jasmund.  Küste  der  Insel  Rügen  von  Oberförster  Pavelt  zu  Wer-Granitzer
  Ort  bis  Glowe.  der.
a)  Str.-V.  Binz  -)Von  Granitzer  Ort  bis  Reetz  Fischer  Halliger  zu  Binz.
b)  Str.-V.  Crampas  .Von  da  bis  Groß-  Siubbenkammer  Fischer  Kruse  zu  Saßnitz.
c)  Str.-V.  Lohme  Von  da  bis  Glowe  .  Fischer  Venz  zu  Lohme.
16  Str.A.  Wittowe.  Küste  der  Insel  Rügen  von  Amtsvorsteher  Martens  zu
Glowe  über  Arcona  bis  Altenkirchen.
Wittower  Posthaus.
a)  Str.-V.  Breege  Von  Glowe  bis  Creptitz  Schiffer  Lewe  zu  Breege.
b)  Str.-V.  Wieck  Von  da  bis  Wittower  Posthaus.  Schiffer  Woywode  zu  Wieck  auf
Wittow.
17%  Str.-A.  Hiddensoe  Küste  der  Insel  Hiddensoo.  Amtsvorsteher  Bütow  zu
Kloster.
2)  Str.-V.  Kloster  .Küste  des  nördlichen  Theils  der  Gastwirth  Schlieker  zu  Kloster.
Insel  Hiddensoe  bis  einschließlich
  Kloster.
b)  Str.-V.  Plogshagen  .Küste  des  südlichen  Theils  der  In-Schulze  Schlieker  zu  Plogshagen.
sel  Hiddensoe.
18  Str.-A.  Zingst.  Küste  der  Insel  Zingst  und  Navigations-Vorschullehrer
des  Dars  von  Pramort  Bathke  zu  Prerow.
über  Darßer  Ort  zur  Landesgrenze
  gegen  Mecklenburg-Schwerin
  bei  Ahrenshoop.

a)  Str.-V.  Zingst  Von  Pramort  bis  Prerow  Schiffer  Wallis  zu  Zingst.
b)  Str.-V.  Prerow  Von  da  bis  Ahrenshoop  Schiffer  Rohde  zu  Prerow.
III.  In  der  Provinz  Schleswig-Holstein.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Schleswig.
19Str.«A.  Cismar  Festlandküste  des  Kreises  Ol-Kirchspielvogt  Brandt  zu

 

denburg.

Cismar.
        <pb n="315" />
        —  293

 

Amtskarakter  (Stand),

 

 

.  Bezeichnung  und  Sitz
8  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
S  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
0  und  Amtsbezirk  bilden.  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Strandvögte.
a)  Str.-V.  Sierksdorf  Küste  der  Güter  Oevelgönne  und  Käthner  und  Fischer  Freese  zu
Wintershagen.  Sierksdorf.
b)  Str.-V.  Neustadt  Küste  des  Stadtgebiets  Neustadt.  Loci  Schumacher  zu  Pelzerhaken.

c)  Str.-V.  Brodau  .Küste  von  Brodau  und  Bliesdorf  Förster  Colmorgen  zu  Schashagen.

d)  Str.-V.  Grömitz  Von  da  bis  zur  Kellenhusener  Großkäthner  Böhter  zu  Grömitz.
Scheide.
e)  Str.-V.  Dahme  Küste  von  Kellenhusen  und  Dahmes  ##  „
f)  Str.-V.  Rosenfeld  Küste  von  Rosenhof,  Süßau  und  Bödner  Kitzerau  zu  Dahme.
Siggen.
8)  Str.-V.  KraksdorfKüste  von  Satjewitz,  Goddersdorf,  Pächter  Theophile  zu  Sahna.
und  Süttel.
h)  Str.-V.  Großenbrode.  Küste  von  Löhrsdorf  und  Großen-Hufner  Külsen  zu  Großenbrode.
brode.
i)  Str.-V.  Heiligenhafen.  Küste  des  Stadtgebiets  Heiligen=  Schiffsrheder  und  Kaufmann
hafen.  Müller  zu  Heiligenhafen.
k)  Str.-V.  Johannisthal.  Küste  von  Dazendorf,  Kembs,  Jo-|Verwalter  Freytag  zu  Johannishannisthal,
  Teschendorf  und  thal.
Wandelwitz.
1)  Str.-V.  Weißenhaus  Küste  der  Güter  Putlos  undGastwirth  und  Fischer  Friedrichsen
Weißenhaus.  zum  Brööck.
20  Str.-A.  Fehmarn.  Küste  der  Insel  Fehmarn  Kirchspielvogt  Saß  zu  Burg
a.  F.
a)  Str.-V.  Fehmarsund  Vom  Flügger  Leuchtthurm  bis  Fährpächter  Adam  zu  Fehmar-Wulfenhals.
  sund.
b)  Str.-V.  Burgstaaken  Von  da  bis  zur  Gahlendorf-Klaus=  Hafenvogt  Tardel  zu  Burgstaaken.
dorfer  Scheide.
c)  Str.-V.  Puttgaarden  Von  da  bis  zur  Wenkendorf-Dän=  Altschiffer  Beyer  zu  Johannisschendorfer
  Scheide.  berg.
4)  Str.-V.  Westermangelsdorf  Von  da  bis  zum  Flügger  Leucht-Eingesessener  Richter  Kruse  zu
thurm.  Westermangelsdorf.
21%Str.-A.  Futterkamp  Küste  des  Guts  Futterbamp  Gutssekretär  Petersen  zu
Futterkanp.
Str.-V.  Sehlendorf  Wie  vorstehend  Kaufmann  Steffen  zu  Sehlendorf.

22  Str.-A.  Neudorf  Küste  des  Guts  Nendorf  Verwalter  Wriedt  zu  Neu- 



Str.-V.  Hohwacht

 

.Wie  vorstehend

 

dorf.
Gastwirth  Hintz  zu  Hohwacht.
        <pb n="316" />
        —  294  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

8  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
S  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
und  Amtsbezirk  bilden.  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Strandpvögte.
23Str.-A.  Waterneversdorf.  Küste  des  Guts  Waternevers=  Verwalter  Schröder  zu  Wadorf.
  terneversdorf.
Str.-V.  Behrensdorf.  Wie  vorstehend  NSchleusenwärter  Schöning  zu
Lippe.
24Str.-A.  Hessenstein  Küste  der  Herrschaft  Hessen-Ober-Inspektor  Martens  zu
stein.  Panker.
Str.-V.  Todendorf.  Wie  vorstehend  Fischer  Schröder  zu  Todendorf.
25Str.-A.  Schönberg  Küste  des  obrigkeitlichen  Be-  Einstweilen  Unterprobst  Jozirks
  des  Klosters  Preetz.  hannsen  zu  Preetz.
a)  Str.-V.  Schönberg  Von  der  Scheide  gegen  die  Herr-Grundbesitzer  Steffen  zu  Stakenschaft
  Hessenstein  bis  zur  Höhe  dsorfer  Strand.
von  Holm.
b)  Str.-V.  Wisch  Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  Hufner  Stoltenberg  zu  Fern-Wendtorf.
  wisch.
c)  Str.-V.  Stein.  Küste  der  Gemeindebezirke  Wend-  Hufner  Danker  zu  Stein.
torf  und  Stein.
d)  Str.-V.  Labö  Küste  des  Gemeindebezirks  Labö  Hausbesitzer  Krützfeldt  sen.  zu
Labö.
26  Str.A.  Kiel  Küste  des  inneren  Theils  der  Senator  Klotz  zu  Kiel.
Kieler  Föhrde  von  der
Plöner  Kreisgrenze  bei
der  Dänenkathe  bis  zum
Leuchtthurm  bei  Friedrichsort.

Str.-V.  Kiel  Wie  vorstehend  Hafenmeister  Peters  zu  Kiel.
27Str.-A.  Eckernförde  des  Kreises  Eckern- 



a)  Str.-V.  Strande

b)  Str.-V.  Hohenhain
c)  Str.-V.  Noer
d)  Str.-V.  Altenhof

Küste

 

förde  vom  Leuchtthurm
bei  Friedrichsort  bis  einschließlich
  des  Gutsbezirbs
Grünholz.

Vom  Leuchtthum  bei  Friedrichsort
bis  einschließlich  des  Guts  Alt-Balk


.RKüste  der  Güter  Hohenhain  und

Dänisch-Nienhof.

.)Küste  der  Güter  Grönwohld  und

Noer.

.Küste  des  Guts  Altenhof  nebst

Aschau  und  Hoffnungsthal.

 

Hardesvogt  Petersen  zu
Eckernförde.

Fischer  Schröder  zu  Strande.

Jäger  Hausen  zu  Hohenhain.
Fischer  Duuck  zu  Noer.
Holzvogt  Grube  zu  Altenhof.
        <pb n="317" />
        —  295  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

28

29

 

e)  Str.-V.  Eckernförde
s)  Str.-  V.  Sophienruh
g)  Str-V.  Waabs
h)  Str.-V.  Niebye

Str.-A.  Cappeln.

a)  Str.-V.  Olpenitz
b)  Str.-V.  Ellenberg

)  Str.-V.  Schleimünde

d)  Str.-V.  Cappeln
e)  Str.-V.  Buckhagen.
!)  Str.-V.  Oehe

8)  Str.-V.  Düttebüll.
h)  Str.-V.  Falshöft

i)  Str.-V.  Gelting

k)  Str.-V.  Steinberghaff.

Str.-A.  Glücksburg
a)  Str.-V.  Habernis
b)  Str.-V.  Langballigholz
)  Str.-V.  Glücksburg

d)  Str.-V.  Twedterholz  .

 

.Küste  des  Guts  Marienthal  und

des  Stadtbezirks  Eckernförde.

Küste  der  Güter  Hemmelmark,

Mohrberg  und  Hohenstein.

.Küste  des  Guts  Ludwigsburg
.Küste  der  Güter  Damp  und  Grünholz.



Küste  von  der  nördlichen
Grenze  des  Strandamts
Eckernförde  nördlich  bis
einschließlich  des  Guts
Oestergaarde  im  Kreise
Flensburg.

Schlei=  und  Seeküste  der  Güter
Schönhagen  und  Olbpenitz.

on  der  östlichen  Grenze  des  Guts

Loitmark  bis  zur  gegenüberliegenden
  westlichen  Cappelner
Scheide.

.Küste  der  Insel  Schleimünde.

Küste  des  Stadtbezirks  Cappeln.
Von  da  bis  zur  Oeher  Scheide

v  See=  und  Schleiküste  des  Guts

Oehe  einschließlich  Oeher  Noor.

.Von  da  bis  zur  Düttebüller  Gutsscheide

  bei  Falshöft.

.Von  da  bis  Beveroe

)Von  da  bis  zur  Obrfelder  Scheide

bei  Lebekwiese.

.Strand  der  Güter  Ohrfeld  und

Oestergaarde.

.)GHardesvogteidistrikt  Glücksburg.



,Von  Steinberghaff  bis  Mühlendamm.



Von  da  bis  zur  Aue  zwischen
Langballig  und  Ningsberg.
Von  da  bis  zur  Aue  bei  Meierwieck.

Von  da  bis  Kielseng

 

Lootse  und  Brückenvogt  Hittscher
zu  Eckernförde.
Fischer  Föh  zu  Hohenstein.

Schiffer  Haß  zu  Ludwigsburg.
Fischer  Petersen  zu  Fischleger.

Hardesvogt  Kausch  zu  Cappeln.


Eingesessener  Neve  zu  Olpenitzdorf.

Polizeidiener  Büll  zu  Loitmark.

Lootse  Lischke  zu  Schleimünde.

Bürgermeister  Viereck  zu  Cappeln.

Fischer  Petersen  zu  Nabelsund.

Gemeindevorsteher  Dethlefsen  zu
Maasholm.

Fischer  Braack  zu  Falshöft.

Landmann  Marquardsen  zu
Falshöft.

Eingesessener  Vollertsen  zu  Gammellück.


Fischer  Lucassen  zu  Steinberghaff.


Hardesvogt  Ovens  zu  Fleusburg.

Parzellist  Thomsen  zu  Habernis.

Hufner  Möller  zu  Langballigholz.

Großkäthner  Joosten  zu  Bockholm.
Käthner  und  Ziegeleibesitzer
Iwersen  zu  Osbeck.
40
        <pb n="318" />
        296

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

30

31

32

33

 

Str.-A.  Flensburg  (Stadtbezirk).

Str.-V.  Flensburg

Str.-A.  Fleusburg  (Landbezirk).


Str.-V.  Süderhaff
Str.-A.  Augustenburg

a)  Str.-V.  Augustenburg

b)  Str.-V.  Kiarr
c)  Str.-V.  Sonderburg
d)  Str.-V.  Höruphaff.

e)  Str.-V.  Kekenis
1)  Str.-V.  Lysabbel

8)  Str.-V.  Mummark
h)  Str.-V.  Atzerballigholz

Str.-A.  Norburg

a)  Str.-V.  Helvith
b)  Str.-V.  Pöhl  .
c)Str.-V.Holm.

d)  Str.-V.  Mels
e)  Str.-V.  Brandsbüll

f)  Str.-V.  Stolbro

Von  da  bis  zum  Kekenisdrei.

Küste

 

Küste  des  Stadtbezirks  Fleusburg.

Wie  vorstehend

Küste  der  Hardesvogtei
Flensburg  von  der  Flensburger
  Stadtgrenze  einschließlich
  der  Ochseninseln
bis  zur  Apenrader  Kreisgrenze.


Wie  vorstehend

Küste  des  Sonderburger
Stadtbezirks  auf  der  Insel
Alsen  und  der  Hardesvogtei
  Augustenburg.

Von  der  Hardesvogteigrenze  am
Kettingnoor  bis  zur  Mündung
des  Augustenburger  Noors.

Von  da  bis  zum  Sonderburger
Stadtbezirk.

Küste  des  Sonderburger  Stadtbezirks
  auf  der  Insel  Alsen.

Küste  der  Halbinsel  Kekenis

LVom  Kekenis  Leuchthurm  bis

Hammelvig.
Von  da  bis  Thorshavn

LVon  da  bis  Fühnshaff

der  Hardesvogtei

Norburg.

Von  Fühnshaff  bis  Tranerodde.

Von  da  bis  Tundtoftnacke

Von  da  bis  zur  Einfahrt  ins
Dyvig

Von  da  bis  zur  Hardeshoi-Fähre

Von  da  bis  zur  inneren  Spitze  des
Stevningnoors.

Von  da  bis  zum  Eckener  Mühlenbach
  im  Kettingnoor.

 

Beigeordneter  Jannsen  zu
Flensburg.

HOHafenmeister  Hüser  zu  Flensburg.

Hardesvogt  Koop  zu  Flensburg.


.-Fischer  Tastesen  zu  Süderhaff.

Hardesvogt  Petersen  zu
Augustenburg.

Altschiffer  Livoni  zu  Augustenburg.


Bohlsmann  Lorenzen  zu  Kiaer
(Westerfeldt).

Hafenvogt  Kaufmann  zu  Sonderburg.


.  Fährbefxitzer  Willesen  zu  Höruphaff.

.HParzellist  Bladt  zu  Hirschholm.

Bohlemann  Andersen  zu  Lysabbelholz
  '

.  Fährpächter  Bladt  zu  Mummark.
Käthner  Mikkelsen  zu  Atzerballigholz.



Hardesvogt
Norburg.

Abnahmemann  Vensen  in  Hellvith.

Klinger  zu

.)8Bohlsparzellist  Thomsen  in  Pöhl.

Käthner  Kolmos  in
(Hellesoe).

Käthner  Rix  in  Mels.

Inste  Lorenzen  zu  Broballig.

Holm

Hufner  Ellholm  zu  Stolbro
        <pb n="319" />
        —  297  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

*  der  Angabe  Namen  und  Wohnort

E  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der

S  und  Amtsbezirk  bilden.  Strandamts-Vorsteher  und

Strandvoigteien  (Str.-V.)  Strandvögte.

34  Str.-A.  Broacker.  Küste  der  Hardesvogtei  Bro-Hardesvogt  Hansen  zu  Broacker,
  der  Grafschaft  Re-  acker.
ventlow-Sandberg  und
des  Sonderburger  Stadtgebiets
  am  Festlande.

a)  Str.-V.  Nübelnoor  Von  der  Grenze  des  Kreises  Son=  Hufner  Möller  zu  Schottsbüllderburg
  bei  Atzbüll  bis  zur  feldt.
Ekensunder  Fähre.

b)  Str.-V.  Brunsnis  Von  da  bis  Borrishovrede  Fährbesitzer  Franzen  zu  Brunsnis.

)  Str.-V.  Schelde  Von  da  bis  Sallingshoved  (Gam-  Parzellist  Andersen  zu  Scheldemelmark).
  feld.

d)  Str.-V.  Wenningbund.  Von  da  bbie,  zur  Sonderburger  Hufner  Lund  zu  Wenningbund.
Schiffbrücke.

e)  Str.-V.  Sandberg  Von  da  bis  Schnabeck-Hage  Fischer  Holzkämper  zu  Satrupholz.

f)  Str.-V.  Blans  Von  da  bis  zur  Apenrader  Kreis=  Fischer  Petersen  zu  Blaus.
grenze  am  Apenrader  Meerbusen.


35  Str.-A.  Gravenstein  Küste  der  Hardesvogtei  Gra-Hardesvogt  von  Levetzau  zu
venstein  und  des  Guts-  Gravenstein.
bezirks  Schobüllgaard.

a)  Str.-V.  Rinkenis  Von  der  Flensburger  Kreisgrenze  Fischer  Petersen  zu  Dalsgaard.
bis  zur  Ekensunder  Fähre.  "

b)  Str.-V.  Atzbüll.  Von  da  bis  zur  südlichen  Sonder=  Gastwirth  Clausen  zu  Atzbüll.
burger  Kreisgrenze  am  Nübel-Noor.


e)  Str.-V.  Warnitz  Von  der  nördlichen  SonderburgerHufner  Petersen  zu  Warnitz.
Kreisgrenze  bis  zur  Schobüllgaarder
  Gutsgrenze.

4)  Str.-V.  Hostrupholz  Von  da  bis  zur  westlichen  Hardes=  Hofbesitzer  Frees  auf  Felsbekhof.
vogteigrenze.

36  Str.-A.  Apenrade.  Küste  der  Hardesvogtei  Hardesvogt  Jeusen  zu  Apen- 



a)  Str.-V.  Apenrade

b)  Str.-V.  Scherriff.
)  Str.-V.  Elsholm

d)  Str.-V.  Barsmark.

 

Apenrade  und  des  Stadtbezirks
  Apenrade.

Von  der  Grenze  des  Hardesvogtei-Bezirks
  Gravenstein  bis  zur
nördlichen  Grenze  des  Apenrader
  Hafengebiets.

Von  da  bis  Scherrif

Von  da  bis  Knudshoved

Von  da  bis  zur  Barsöer  Fähre

 

rade.

Hafenmeister,  Kapitän  Kersting
zu  Apenrade.

Parzellist  Holdt  zu  Scherriff.

Gemeindevorsteher  Lützen  zu  Barsmark.


Hufner  Schmidt  zu  Thorshöi.

40
        <pb n="320" />
        —  298  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

37

38

39

40

1)  Str.-V.  Gjenner

Str.-A.  Hadersleben  I.

a)  Str.-V.  Djernis

b)  Str.-V.  Halk

J)  Str.-V.  Insel  Aarö

d)  Str.-V.  Aarösund

e)  Str.-V.  Oerby.
Str.-A.  Hadersleben  II.

Str.-V.  Fjelstrup

Sir.-A.  Toftlund

a)  Str.-V.  Hvidding

b)  Str.-V.  Reisby
c)  Str.-V.  Astrup

Str.-A.  Tondern

a)  Str.-V.  Jurre

 

 

Von  der  Barsöber  Fähre  bis  zur
Haderslebener  Kreisgrenze.

Küste  der  Hardesvogtei  Hadersleben
  I.

,)!Von  der  Apenrader  Kreisgrenze

bis  Kjelstrup-Strand.

))Von  da  bis  Bankiel
.Küste  der  Insel  Aarö  nebst  Aarökall

  und  der  Insel  Linderum.
Von  Bankiel  bis  zur  Zollstelle  bei
Stevelt.

)Von  Beck  bis  zur  Fielstrup-Aue-Küste

  der  Hardesvogtei  Hadersleben
  II.

Von  der  Fielstrup-Aue  bis  zur
Mündung  der  Heilsminder
Bucht.

Küste  der  Hardesvogtei  Toftlund.


Von  der  Landesgrenze  gegen  Dänemark
  bis  zur  Mündung  der
Reisby-Aue.  "6

Von  da  bis  zur  Mündung  der
Brönsau.

Von  da  bis  zur  Grenze  der  Kreise
Hadersleben  und  Tondern.

Küste  der  Hardesvogtei
Wiesby  einschließlich  der
Insel  Romoe,  des  Fleckenbezirks
  Hoyer  und  des
Neuen  Friedrichen-Koogs.

.Küste  der  Insel  Romoe  von  der

Nordspitze  bis  zur  Nordgrenze
der  Gemeinde  Kongsmark.

7  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
—  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
und  is  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtebezirk  bilden.  Stranduvögte.
e)  Str.-V.  Insel  Bars  ..  Küste  der  Insel  Barsö  Gemeindevorsteher  Grau  auf

Barsö.
Hufner  Böttcher  zu  Dybvighoved.

Hardesvogt  Siewerts  zu
Hadersleben.

Kirchspielvogt  Möller  zu  Heisagger.


Derselbe.

Gemeindevorsteher
Aarö.

Kirchspielvogt  Damgaard  zu
Flauth.

Kirchspielvogt  Lauesen  zu  Oerby.

Nissen  auf

Hardesvogt  von  Krogh  zu
Hadersleben.

Kirchspielvogt  und  Gemeindevorsteher
  Tacobsen  zu  Anslet.

Hardesvogt  Reif  zu  Toftlund.


Parzellist  Petersen  zu  Hvidding.

Kirchspielvogt  und  Hofbesitzer
Lück  zu  Bröns.
Gemeindevorsteher,  Hofbesitzer

Andersen  zu  Astrup.

Hardesvogt  Grünfeld  zu
Tondern.

Hufner  Bundesen  zu  Toftum.
        <pb n="321" />
        299  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

4

42

 

b)  Str.-V.  Kongsmark
)  Str.-V.  Kirkeby
24)  Str.-V.  Ballum

e)  Str.-V.  Emmerleff.

Koog.
Str.-A.  Niebüll

a)  Str.-V.  Südwesthörn.

b)  Str.-V.  Dagebüll.

c)  Str.-V.  Fahretoft
Str.-A.  Solt

a)  Str.-V.  List.

b)  Str.-V.  Norddörfer
c)  Str.-V.  Westerland
d)  Str.-V.  Nantum

e)  Str.-V.  Keitum.

1  Str.-V.  Archsum
g)  Str.-V.  Morsum

 

Von  da  bis  zur  Südgrenze  derselben
  Gemeinde.

)Von  da  bis  zur  Südspitze  der  Insel.
Festlandküste  von  der  Haderslebener

Kreisgrenze  bis  einschließlich
Reisby.

.Von  da  bis  zur  Grenze  des  Neuen
)  Str.-  V.  Reuer  Friedrichen-Friedrichen-Koogs.


Küste  des  Neuen  Friedrichen-Koogs.

Küste  der  Hardesvogtei  Niebüll,
  des  Marien-Koogs,
des  Dagebüller-Koogs
und  des  Juliane-Marien-Koogs.


1Von  der  Südgrenze  des  Friedrichen-Koogs

  bis  zur  Nordgrenze  des
Marien-Koogs.

Küste  des  Marien-,  des  Dagebüllerler=
  und  des  Juliane-Marien-Koogs.


.Von  da  bis  zur  Kreis  Husumer

Scheide.
Küste  der  Insel  Solt  .

Küste  der  Halbinsel  List  und  des
Ellenbogen.

Küste  des  Gemeindebezirks  der  Norddörfer.


Von  da  bis  zur  südlichen  Gemeindegrenze
  von  Westerland.

.Küste  der  Halbinsel  Hörnum  von

und  bis
Grenze.

zur  Westerlander

Von  da  bis  zur  Grenze  von  Archsum

  und  von  der  Grenze  des
Gemeindebezirks  der  Norddörfer
  bis  zur  Archsumer  Grenze.

.LKüste  des  Gemeindebezirks  Archsum.
.Küste  des  Gemeindebezirks  Morsum.

 

Hufner  Petersen  zu  Kongsmark.

Gemeindevorsteher  Holm  zu  Kirkeby.
  «
Landmann  Kjaer  zu  Ballum.

Gastwirth  Lund  zu  Hoikro.

Eingesessener  Jensen  zu  Hoyer.

Hardesvogt  Dethlefsen  zu
Tondern.

Gemeindevorsteher  Jessen  zu  Emmelsbüll.


Die  Geschäfte  werden  einstweilen
von  der  Strandvogtei  Fahretoft
  (c)  besorgt.

Landmann  Hansen  zu  Fahretoft.

Landvogt,  Dünen-Inspektor
Hübbe  zu  Keitum  auf
Sylt.

Landmann  Paulsen  auf  List  und
Altschiffer  Friede  daselbst.
Schiffer  Diedrichsen  zu  Wenningstedt.



Landmann  Decker  zu  Westerland.

Landmann  Lassen  zu  Rantum.

Böttcher  und  Briefträger  Moritzen
zu  Keitum.

Landmann  Prott  zu  Archsum.
Landmann  Erken  in  Morsum.
        <pb n="322" />
        300

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

2  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
E  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
und  Amtsbezirk  bilden.  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Strandvögte.
43Str.-A.  Föhr  Küste  der  Inseln  Föhr  und  Landvogt,  Amtsrichter
Amrum.  Forchhammer  zu  Wyk  auf
Föhr.
a)  Str.-V.  Boldixrum.  .Kühste  der  Insel  Föhr  von  der  Nie-5Landmann  Volkerts  zu  Wrixum.
blumer  Feldmarksgrenze  nördlich
  bis  an  die  Oevenumer
Scheide.
b)  Str.-V.  Oevenum  .  .  .  Von  da  nordwestlich  bis  zum  An-  Landmann  Christiansen  zu  Oevefang
  des  Westerland  =  Föhrer  num.
Deichs.
c)  Str.-V.  Dunsum.  Von  da  westlich  bis  zur  Utersumer  Landmann  Hinrichsen  zu  Dun-Scheide.
  sum.
d)  Str.-V.  Hedehusum  0Von  da  bis  zur  Götinger  Scheide  Landmann  Knudsen  zu  Utersum.
e)  Str.-V.  Göting.  Von  da  bis  zur  östlichen  Nie-Landmann  Paulsen  zu  Göting.
blumer  Feldmarksgrenze.
f)  Str.-V.  Norddorf  .Küste  der  Insel  Amrum  von  der  Landmann  Knudten  zu  Norddorf.
Nordspitze  westlich  und  östlich
bis  zur  Grenze  von  Nebel.
8)  Str.-V.  Nebel  Von  da  westlich  und  östlich  bis  zur  Landmann  Tnchsen  zu  Nebel.
Süddörfer  Scheide.
h)  Str.-V.  Süddorf.  Von  da  westlich  und  östlich  bis  zur  Schiffer  Quedens  zu  Süddorf.
Südspitze  der  Insel.
44  Str.-A.  Bredstedt.  Küste  der  Hardesvogtei  Hardesvogt  Sören  zu  Bred-Bredstedt
  der  Reußen-  stedt.
Kooge  und  der  Hamburger
  Hallig.
a)  Str.-V.  Ockholm  -Von  der  nördlichen  Grenze  des  Feldmesser  Ebsen  zu  Ockholm.
Kreises  Husum  bis  zur  Südgrenze
  des  Louisen-Koogs,  sowie
  die  Küste  der  Hamburger
Hallig.  «  -
b)  Str.-V.  Reußen-Kooge  Von  da  bis  zum  Südende  des  Des=  Hofbesitzer  Sattler  zum  Reußenmercieren-Koog
  Deichs.  Koog.
45%Szstr.-A.  Husum

 

a)  Str.-V.  Hattstedter-Marsch.

b)  Str.-V.  Schobüll.

 

Küste  der  Hardesvogtei  Husum

  und  des  Stadtbezirks
Husum.
Vom  Südende  des  Desmercieren-Koogs

  bis  zum  Ende  des  Seedeichs
  bei  Wobbenbüll.

.Von  da  bis  zur  Nordspitze  des

Dockkoogs.

 

Hardesvogt  Cumme  zu  Husum.


Hofbesitzer  Schmidt  jun.  zu  Lundenberg.


Landmann  Petersen  zu  Schobüll.
        <pb n="323" />
        —  301  —

 

Amtskarakter  (Stand),

 

.  Bezeichnung  und  Sitz
7-“  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
ẽ  Strandämter  (Str.-A.)  ,  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
un  9  --  Strandamts-Vorsteher  und
S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
Jc)  Str.-V.  Husum.  Von  da  bis  zur  Ostgrenze  des  Ge=  Gastwirth  und  Landmann  Pemeindebezirks
  Simonsberg.  tersen  zum  Finckhaus.
d)  Str.-V.  Simonsberg  .  Von  da  bis  zur  südlichen  Grenze  Gastwirth  und  Hofbesitzer  Jens
des  Kreises  Husum  gegen  zu  Simonsberg.
Eiderstedt.
46tr.-A.  Pellworm.  .RKüste  der  Hardesvogtei  Pell=  Gerichts-Assessor  von  Ahle-«
  worm.  feldt  auf  Pellworm.
a)  Str.-V.  Oland  Küste  der  Hallig  Oland  Halligbauer  Brodersen  auf  Oland.
b)  Str.-V.  Gröde  .Küste  der  Halligen  Gröde,  Appel-  Halligbauer  Petersen  auf  Gröde.
land  und  Habel.
c)  Str.-V.  Langeneß  Küste  der  Hallig  Langeneß  Halligbauer  Paulsen  auf  Langeneß.

d)  Str.-V.  Nordmarsch  .  Küste  der  Hallig  Nordmarsch.  valigbger  Hansen  auf  Nordmarsch.

e)  Str.-V.  Hooge  Küste  der  Hallig  Hooge  s*393  Diedrichsen
auf  Hooge.
f)  Str.-V.  Norderoog.  .Küste  der  Hallig  Norderog  Halligbauer  Hellmann  auf  Hooge.
8)  Str.-V.  Süderoog.  .Küste  der  Hallig  Süderoog  .  Lalligbauer  Paulsen  auf  Süeroog.

b)  Str.-V.  Pellworm  (Nor=  Küste  der  Insel  Pellworm  von  Landmann  Claussen  auf  Pelldertheil).
  der  Altenkirche  nordwärts  bis  worm.
zur  Mitte  des  Hafens  beim
Siel.
i)  Str.-V.  Pellworm  (Süder-Von  da  südlich  bis  zur  Altenkirche  Hofbesitzer  Jensen  auf  Pellworm.
theil).  nebst  der  Küste  der  Hallig
Südfall.
47.  Str.-A.  Nordstrand  Küste  der  Hardesvogtei  Hardesvogt  Hausen  auf
Nordstrand  und  des  Eli-  Nordstrand.

 

a)  Str.-V.  Morsumkoog

b)  Str.-V.  Elisabeth-Sophien=Koog.


c)  Str.-V.  Friedrichs-Koog

d)  Str.-V.  Trindermarsch-Koog.


e)  Str.-V.  Nordstrandisch-Moor.


 

sabeth-Sophien-Koogs.

.RKüste  der  Insel  Nordstrand  am

Morsumkoog  und  an  der
Pohns-Hallig.

Küste  des  Elisabeth-Sophien-Koogs

Küste  des  Oster=  und  Friedrichs-Koogs.


Küste  des  Trindermarsch=  und  des
Neuen-Koogs.

Küste  der  Hallig  Nordstrandisch-Moor.


Gastwirth  Michelsen  auf  Nordstrand.


Gastwirth  Jacobsen  zum  Elisabeth-Sophien-Koog.


Fuhrmann  Martensen  auf  Nordstrand.


Landmann  Johannsen  auf  Nordstrand.


Schafzüchter  Jacobsen  auf  Nord- 



strandisch-Moor.
        <pb n="324" />
        —  302  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

48

49

 

a)  Str.-V.  Uelvesbüll.

b)  Str.-V.  Tetenbüll.
c)  Str.-V.  Osterhever.
d)  Str.-V.  Westerhever
e)  Str.-V.  Tating.
!)  Str.-V.  Ording

8)  Str.-V.  St.  Peter.

h)  Str.x-V.  Grothusen-Koog

1)  Str.-V.  Vollerwieck

K)  Str.-V.  Kating.
1!)  Str.-V.  Tönning

Str.-A.  Lunden.

Str.-V.  Lunden.

 

Küste  der  Hardesvogtei
Eiderstedt  und  des  Stadtbezirks
  Tönning.

i)Von  der  Husumer  Kreisgrenze  bis

zur  Westgrenze  des  Gemeindebezirks
  Norder-Friedrichs-Koog.

Küste  des  Gemeindebezirks  Tetenbüll.


Küste  der  Gemeindebezirke  Osterhever
  und  Augusten-Koog.
Küste  des  Gemeindebezirks  Westerhever.



.Küste  des  Gemeindebezirks  Tating

Die  zwischen  den  Gemeindebezirken
Tating  und  Ording  belegene
Küstenstrecke  der  Gemeinde  St.
Peter,  die  Küste  des  Gemeindebezirks
  Ording  und  die  zwischen
der  Grenze  des  Gemeindebezirks
  Ording  im  Süden  und
einer  von  der  Kirche  zu  St.
Peter  in  der  Richtung  ihrer
Längenaxe  bis  an  die  See
gezogenen  Linie  belegene  Küstenstrecke
  des  Gemeindebezirks
St.  Peter.

Küste  des  Gemeindebezirks  St.
Peter  mit  Ausnahme  der  vorstehend
  unter  f.  genannten
Strecken  derselben.

Küste  des  Wilhelminen=  und  des

Grothusen-Koogs.

Küste  des  Gemeindebezirks  Vollerwieck.



.  Küste  des  Gemeindebezirks  Kating

Küste  des  Stadt=  und  Land-Gemeindebezirks
  Tönning.

Küste  der  Kirchspielvogtei-Lunden.


Vom  Wollersumer  Hafen  bis  zum
Schülpersieler  Hafenstrom.

 

Landrath  von  Numohr  zu
Tönning.

Hofbesitzer  Diercks  zu  Norder-Friedrichs-Koog.


Hofbesitzer  Carstens  zu  Tetenbüll.

Hofbesitzer  Alberts  zum  Augusten-Koog.


Hofbesitzer  Reimers  zu  Westerhever.


Lehnsmann  Jacobs  zu  Tating.

Lehnsmann  Stöhrmann  zu  Ording.


Hofbesitzer  Hartwig  zu  St.  Peter.

Ortsvorsteher  Sterenborg  zum
Grothusen-Koog.
Lehnsmann  Hars  zu  Vollerwieck.

Hofbesitzer  Peters  zu  Kating.
Landmann  Pauls  im  Kirchspiel
Tönning.

Kirchspielvogt  Brandt  zu
Lunden.

Pächter  Podendorf  zum  Karolinen-Koog.
        <pb n="325" />
        303

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

8  der  Angabe  Namen  und  Wohnort

z  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der  .  d

S  und  si  StrandamtsVorteJerun

S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtebezirk  bilden.  Strandvögte.

50  Str.-A.  Wesselburen.  Küste  der  Kirchspielvogtei  Kirchspielvogt  Ottens  zu
Wesselburen,  des  Hed-  Wesselburen.
wigen-Koogs  und  des
Friedrichsgabe-Koogs.

a)  Str.-V.  Wesselburen  Vom  Schülpersieler  Hafenstrom  Landmann  Matthiesen  zum  Wesbis
  zum  Wesselburener  Loch.  selburener  Koog.
b)  Str.-V.  Hedwigen-Koog  Von  da  bis  zum  Ostermannsloch  Hofbesitzer  Friccius  zum  Hedwigen-Koog.

c)  Str.-V.  Büsum  Von  da  bis  zum  Warwerorter  Hofbesitzer  Johannsen  zu  Büsum.
Hafenstrom.
d)  Str.-V.  Friedrichsgabe=  Von  da  bis  zur  östlichen  Koogs=  Hofbesitzer  Kieck  zum  Friedrichs-Koog.
  scheide.  gabe-Koog.

51Strg#.=  A.  Meldorf  Küste  der  Kirchspielvogtei  Kirchspielvogt  Neubert  zu
Meldorf  IlI.  Meldorf.

a)  Str.-V.  Christians-Koog.  Von  der  östlichen  Scheide  des  Landmann  Stührk  am  Baars-Friedrichsgabe-Koogs
  bis  zum  flether  Deich.
Meldorfer  Hafenstrom.

b)  Str.-V.  Barlt  Von  da  bis  zum  Kronprinzen=  Landmann  Klüres  am  Cscher
Koogs  =  Norderschleusenstrom  Deich.
nebst  der  Küste  der  Insel
Helmsand.

52  Str.-A.  Marne  Küste  der  Kirchspielvogtei  Kirchspielvogt  Plambeck  zu
Marne.  Marne.

a)  Str.-V.  Frederik  VII-Koog.  Vom  Kronprinzen-Koogs-Norder-  Gastwirth  und  Höker  Kühlke  zum
schleusenstrom  bis  zur  Nord-  Frederiks-Koog.
grenze  des  Klein-Dieksander
Sommerkoogs,  bezw  deren
Verlängerung  zum  Krautloch.

b)  Str.-V.  Wilhelms-Koog  Von  da  bis  zum  Kronprinzen-Gastwirth  und  Höker  Bischof  zum
Koogs-Süderschleusenstrom.  Kronprinzen-Koog.

c)  Str.=  V.  Neufeld  Von  da  bis  an  die  Grenze  des  Landmann  Holm  zu  Platenrönne.
fiskaliscen  Vorlandes  bei
Nordhusen.

4)  Str.-V.  Brunsbüttel.  Von  da  bis  zur  südlichen  GrenzeSchiffbaumeister  Dose  am  Brunsdes
  Kreises  Süderdithmarschen.  bütteler  Hafen.

53tr.-A.  St.  Margarethen  Küste  der  Kirchspielvogtei|  Kirchspielvogt  Marxen  zu

 

a)  Str.-V.  St.  Margarethen

 

St.  Margarethen.

Von  der  westlichen  Grenze  des
Kreises  Steinburg  bis  einschließlich
  zum  Gemeindebezirk
Brockdorf.

 

St.  Margarethen.
Der  Strandhauptmann.

41
        <pb n="326" />
        304

 

Bezeichnung  und  Sitz

 

Amtskarakter  (Stand),

 

9  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
.  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  Straud  *
und  is  trandamts-Vorsteher  un
–  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandpvögte.
b)  Str.-V.  Wewelefleth  Die  Elb=  und  Störküste  von  Brock=  Schankwirth  Bielenberg  zu  Hollerdorf
  ausschließlich  bis  zur  wettern.
Wewelsflether  Fähre.
54  Str.-A.  Krempe  Küste  der  Kirchspielvogtei  Kirchspielvogt  Christensen
Krempe,  des  Stadtbezirks  zu  Krempe.
Glückstadt,  der  Engelbrechtschen
  Wildniß  und
der  Güter  Groß=  und
Klein  =  Collmar  und
Neuendorf.
a)  Str.-V.  Ivenfleth  Von  der  Wewelsflether  Fähre  lam,  Die  Geschäfte  werden  einstweilen
linken  Störufer)  bis  zum  von  dem  Strandhauptmann
Glückstädter  Stadtgebiet.  besorgt.
b)  Str.-V.  Glückstadt  Von  da  bis  zur  Grenze  des  Guts  Hafenmeister  Mamppe  zu  Glück-Collmar.
  stadt.
Jc)  Str.-V.  Collmar  Küste  der  Güter  Groß=  und  Klein=  Guts-Inspektor  Wernecke  zu  Coll-Collmar
  und  Neuendorf  bis  mar.
zur  Grenze  des  Kreises  Steinburg.

55  Str.-A.  Elmshorn  Küste  der  gutsobrigkeitlichen  Kirchspielvogt  Bornhöft  zu
Bezirke  Seestermühe  und  Elmshorn.
Haseldorf,  sowie  der
Kirchspielvogtei  Elmshorn
  mit  der  Insel  Pa---gensand.

a)  Str.-V.  Seestermihe  Küste  des  Guts  Seestermühe  von  Guts-Inspektor  Hüllmann  zu
der  Krückaumündung  bis  zur  Seestermühe.
großen  Ahrensfelder  Schleuse
an  der  Pinnau,  sowie  der
Insel  Pagensand  mit  dem
hungrigen  Wolf.  .
b)  Str.-V.  Haselau  Von  dem  der  großen  Ahrensfelder  Halbhufner  Karp  zu  Altendeich.
Schleuse  gegenüberliegenden
Punkte  am  linken  Pinnau-Ufer
bis  zur  Grenze  des  Gutsbezirks
Hetlinger  Schanze.
56Str.-A.  Blankenese  Küste  des  Fleckenbezirks  We-Kirchspielvogt  Mangels  zu

 

 

del  und  der  Kirchspielvogtei
  Blankenese.

 

Blankenese.
        <pb n="327" />
        305  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

 

 

 

 

7—  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
.  und  ««  Strandamts-Vorsteher  und
S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandpögte.
a)  Str.-V.  Hetlingen.  .Küste  des  Gutsbezirks  HetlingerGutsbezirks-Vorsteher,  Domänen=Schanze,
  einschließlich  des  pächter  Breckwoldt  zu  Het-Twielenflether
  Sandes,  jedoch  linger  Schanze.
ausschließlich  des  Schweinesandes.

b)  Str.-V.  Blankenese  Von  der  Ostgrenze  des  Gutsbezirkö  Der  Strandhauptmann.
Hetlinger  Schanze  bis  zur
Kreisgrenze  bei  Ottensen,  einschließlich
  des  Schweinesandes.
57  Str.-A.  Altona.  Küste  der  Stadtbezirke  Al=  Senator  Sieveking  zu  Altona
  und  ÖSttensen.  tona.
Str.-V.  Altona  Wie  vorstehend.  Hafenmeister  Teschner  zu  Altona.
IV.  Iu  der  Provinz  Hannover.
1.  Im  Land  drostei-Bezirk  Lüneburg.
Aussichtsbehörde:  Landdrostei  zu  Lüneburg.
58xs  str.-A.  Harburg  Elbküste  des  Amtsbezirks  Kreishanptmann  von  der
Harburg.  Osten  zu  Harburg.
a)  Str.-V.  Harburg  Von  der  Hafenschleuse  in  Harburg  Hafenmeister  Koppermann  zu
bis  zur  Grenze  der  Gemeinde  Harburg.
Lauenbruch.
b)  Str.-V.  Lauenbruch  Von  da  bis  an  die  Grenze  der  Schiffbauer  Meyer  zu  Lauenbruch.
Gemeinde  Altenwerder.
)  Str.-V.  Altenwerder  Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  dasFährmann  und  Gastwirth  Koch
hamburgische  Gebiet.  zu  Altenwerder.
2.  Im  Landdrostei-Bezirk  Slalee.
Aufsichtsbehörde:  Landdrostei  zu  Stade.
59  Str.-A.  Jork  Elbküste  des  AmtsbezirbsAmtshauptmann,  Geheimer
Jork.  Regierungsrath  Meyer

 

a)  Str.-V.  III.  Meile  Altenlandes.



b)  Str.-V.  II.  Meile  Altenlandes.


I0)  Str.-V.  I.  Meile  Altenlandes.


 

Von  der  Grenze  der  Landdrostei-Bezirke
  Lüneburg  und  Stade
bis  zur  Cste.

Von  da  bis  zur  Lühe

Von  da  bis  zur  Schwinge

 

zu  Jork.
Hafenaufseher  Heinrich  zu  Cranz.

Stackmeister  Spreckels  zu  Borstel.
Schiffer  Köser  zu  Twielenfleth.

41“
        <pb n="328" />
        306

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

61

63

64

 

Str.-A.  Himmelpforten.

Str.-V.  Brunshausen

Str.-A.  Freiburg

a)  Str.-V.  Assel-Bützfleth

b)  Str.-V.  Krautsand

c)  Str.-V.  Freiburg

)  Str.-V.  Krummendeich

e)  Str.-V.  Balje
Str.-A.  Neuhaus  a./O.

Str.-V.  Neuhaus  a./O.

Str.-A.  Otterndorf

a)  Str.-V.  Osterende-Otterndorf.


b)  Str.-V.  Westerende-Otterndorf.


Str.-A.  Dorum

a)  Str.-V.  Dorum

b)  Str.-V.  Wremen
Ic)  Str.-V.  Weddewarden

Elbrüste

 

des  Amtsbezirks
Himmelpforten  und  die
Schwinge-Mündung.

Wie  vorstehend

Elbküste  des  Amtsbezirks
Freiburg.

Küste  der  Gemeindebezirke  Assel
und  Bützfleth  mit  dem  Asseler
und  Bützflether  Sande.

Von  da  abwärts  bis  zur  Grenze

des  Gemeindebezirks  Freiburg.

Küste  des  Gemeindebezirks  Freiburg.


Küste  des  Gemeindebezirks  Krummendeich.


Küste  des  Gemeindebezirks  Balie.

Elbküste  des  Amtsbezirkbs
Neuhaus  a./O.  und  die
Oste-Mündung.

Wie  vorstehend

Elbküste  des  Amtsbezirks  Otterndorf.


Die  östliche  Strecke  dieser  Küste
bis  zur  Medem.

Von  da  bis  zur  Grenze  des  hamburgischen
  Amts  Ritzebüttel.

Weserküste  des  Amtsbezirks
Dorum.

Von  der  Grenze  gegen  das  hamburgische

  Amt  Ritzebüttel  bis
Solthörn.

.Von  da  bis  Imsum

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  das
Amt  Lehe.

 

Kreishauptmann  Reinick  zu
Himmelpforten.

-Hafenaufseher  Köhler  zu  Stadersand

  (Brunshausen).

Kreishauptmann  Pagenstecher
  zu  Freiburg.

Kirchspielserheber  Hesse  zu  Assel.

Einwohner  Meyer  zu  Krautsand.
Schreiber  Ringe  zu  Freiburg.

Gastwirth  und  Bäcker  Heinbockel
zu  Krummendeich.
Landbriefträger  Schmidt  zu  Balije.

Kreishauptmann  Eisendecher
  zu  Neuhaus  a./O.

Gastwirth  Mählmann  zu  Neuhaus
  a./O.

Kreishauptmann  Hesse
Otterndorf.

Einwohner  Dodegge  zu  Otterndorf.


Schleusenaufseher  Kahlsdorf  zu
Osterende-Otterndorf.

zu

Amtshauptmann  Sostmann
zu  Dorum.

Agent  Strunk  zu  Dorumer-Neufeld.


Einwohner  Knupper  zu  Wremen.
Gastwirth  Peters  zu  Weddewarden.
        <pb n="329" />
        307  —

 

Amtskarakter  (Stand),

 

.  Bezeichnung  und  Sitz
der  Angabe  Namen  und  Wohnort
r  Staandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  Strand  der  stel
un  9  is  trandamts-Vorsteher  un
i1  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
65  Str.-A.  Lehe#  Weserküste  des  Amtsbezirks  Kreishauptmann  Düesberg
Lehe.  zu  Lehe.
a)  Untere  Str.-V.  Von  der  Grenze  gegen  das  Amt  Heuer=  und  Schlafbaas  v.  Hasseln
Dorum  bis  zur  Wuladorf-  zu  Geestemünde.
Geestendorfer  Gemeindegrenze.
b)  Obere  Str.-V.  Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  das  Gastwirth  und  Agent  Klein  zu
oldenburgische  Amt  Landwühr-  Wulsdorf.
den.
66Str.-A.  Hagen.  Weserküste  des  Amtsbezirks  Die  Geschäfte  werden  einsti-Hagen.
  weilen  von  dem  Strandamt
  Blumenthal  Nr.  67
besorgt.
a)  Untere  Str.-V.  Küste  der  Gemeinden  Neuenlande,  Fischer  Teute  zu  Dreptersiel.
Rechtenfleth  und  Sandstedt.  .
b)  Obere  Str.-V.  Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  das  Arbeiter  Stegmann  zu  Wersabe.
Amt  Blumenthal.
67Sstr.-A.  Blumenthal  Weserkbüste  des  Amtsbezirkss  Amtshauptmann  Stegemann

68

69

70

 

 

Blumenthal.

 

zu  Blumenthal,  zugleich
Strandvogt  für  das  Strandamt
  Blumenthal.

3.  In  den  Landdroflei-Zezirken  Kurich  und  Osnabrück.
Aufsichtsbehörde:  Landdrostei  zu  Aurich.

Str.-A.  Wilhelmshaven
a)  Str.-V.  Oestliches  Jadegebiet
  zu  Eckwarderhörne.
b)  Str.-V.  Wilhelmshaven

Str.-A.  Wittmund
Str.-V.  Karolinensyhl
Str.-A.  Esens

a)  Str.-V.

Neu-Harrlinger
Syhl.

 

Küste  des  Jadegebiets

Küste  des  östlichen  Jadegebiets
Küste  des  westlichen  Jadegebiets.
Küste  des  Amts  Wittmund

ausschließlich  des  Jadegebiets.


Küste  des  Amts  Wittmund  ausschließlich

  des  Jadegebiets.

Küste  des  Amts  Esens  einschließlich
  der  Inseln
Spiekeroog  u.  Langeoog.

Festlandküste  des  Amts  Esens

 

Polizei-Inspektor  von  Winterfeld
  zu  Wilhelmshaven.

Fährschiffer  Ricklefs  zu  Eckwarderhörne.


Der  Strandhauptmann.

Amtshauptmann  Nichard  zu
Wittmund.

Gemeindevorsteher  Meents  zu  Karolinensyhl.


Negierungs-Assessor  Scheffer
  zu  Eseus.

Gemeindevorsteher  Meinerts  zu
Neu-Harrlinger  Syhl.
        <pb n="330" />
        308

 

Amtskarakter  (Stand),

 

Bezeichnung  und  Sitz
der  Angabe  Namen  und  Wohnort
r  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
S  und  irk  bilden.  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden  Strandvögte.
b)  Str.-V.  Spiekeroog  Küste  der  Insel  Spiekeroog  Inselvogt  Willms  auf  Spiekeroog.
J)  Str.-V.  Langeoog  Küste  der  Insel  Langeoog  Inselvogt  Graf  auf  Langeoog.
71  Str.=  A.  Norden  (Landbe=  Küste  des  Amts  Norden  ein=  Amtshauptmann  Meyer  zu
zirk).  schließlich  der  Inseln  Bal-  Norden.
trum,  Norderney  und
Inist.
a)  Str.-V.  Dornumergrode.Festlandküste  des  ehemaligen  Amts  Kommissionär  Schomerus  zu
Berum.  Dornumergrode.
b)  Str.-V.  Westermarsch  Festlandküste  des  ehemaligen  Amts  Wirth  Janssen  zu  Großekrug.
Norden.
c)  Str.-V.  Baltrum.  Küste  der  Insel  Baltrum  Inselvogt  Küper  auf  Baltrum.
d)  Str.-V.  Norderney  Küste  der  Insel  Norderney  Amtsvogt  Niemeyer  auf  Norderney.

e)  Str.-V.  Juist  Küste  der  Insel  Juist  .Inselvogt  Brinkmann  auf  Juist.
72  Str.-A.  Norden  (Stadt-!  Küste  des  Stadtbezirks  Nor=  Bürgermeister  Taabs  zu  Norbezirk).
  den.  den,  zugleich  Strandvogt  für
das  Strandamt  Norden
(Stadtbezirk).
73  Str.-A.  Emden  (Landbezirk)]  Küste  des  Amts  Emden,  ein=  Kreishauptmann  von  Weyschließlich
  der  Insel  Bor-  he  zu  Emden.
kum.
a)  Str.-V.  Emden  .Festlandküste  des  Amts  Emden  Amtsvogt  Meyer  zu  Emden.
b)  Str.-V.  Borkum  ]Küste  der  Insel  Borkum  Amtsvogt  Abtmeyer  auf  Borkum.
74Str.-A.  Emden  (Stadtbezirk)  Küste  des  Stadtbezirks  Em=  Oberbürgermeister  Fürbrin-"
  den.  ger  zu  Emden,  zugleich
Strandvogt  für  das  Strandamt
  Emden  (Stadtbezirk).
75  Str.-A.  Leer  (Landbezirk).  Küste  des  Amts  Leer  Kreishauptmann  Schepler  zu
Leer,  zugleich  Strandvogt
für  das  Strandamt  Lieer
(Landbezirk).
76  Küste  des  Stadtbezirks  Leer  Bürgermeister  Pustau  zu

 

Str.-A.  Leer  (Stadtbezirk).

 

 

Leer,  zugleich  Strandvogt  für
das  Strandamt  Leer  (Stadtbezirk).
        <pb n="331" />
        309

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

2  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
0  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  Strand  der  sieh  b
S  und  tsbezirk  bilden.  trandamts-Vorsteher  un
S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilde  Strandpvögte.
77  Str.-A.  Papenburg  Küste  des  Stadtbezirks  Pa=  Bürgermeister  Richard  zu
penburg.  Papenburg,  zugleich
Strandvogt  für  das  Strandamt
  Papenburg.
78Str.-A.  Weener  Küste  des  Amts  Weener.  Regierungs-Assessor  Heintze
1  zu  Weener.
a)  Str.-V.  Weener  Linkes  Ems-Ufer  bis  Jomgum  ab=  Der  Strandhauptmann.
wärts.
b)  Str.-V.  Pogum  Linkes  Ems-Ufer  von  Jemgum  ab-Gemeindevorsteher  Mansholt  zu
wärts  und  Küste  des  Dollart.  Pogum.
B.  In  Mecklenburg-Schwerin.
Aufsichtsbehörde:  Großherzogliches  Ministerium  des  Innern  zu  Schwerin.
79#Großherzogliches  Doma-Von  der  preußischen  Grenze,  Amtshauptmann  Friedrichs
nialamt  (Str.-A.)  zu  Nib-  bei  Ahrenshoop  bis  zur  zu  Ribnitz.
nitz  Grenze  des  Nostocker
Stadtgebiets  bei  Graal.
a)  Str.-V.  zu  Wustrow  Von  der  preußischen  Grenze  bei  Schiffer  Julius  Reimer  zu
Ahrenshoop  bis  zur  Grenze  der  Wustrow.
Nibnitzer  Stadtwiese  mit  der
Feldmark  Dierhagen.
5)  Str.-V.  zu  Dierhagen  Von  der  Grenze  der  NibnitzerSchiffer  Peter  Peters  zu  Dier-Stadtwiese
  mit  der  Feldmark  hagen.
Dierhagen  bis  zur  Grenze
des  Rostocker  Stadtgebiets  bei
Graal.
80Gewett  (Str.-A.)  zu  Nostock  Von  der  Grenze  des  Nostocker  Senator  Behm  zu  Nostock.
Stadtgebiets  bei  Graal
bis  zur  Grenze  desselben
bei  Diederichshagen.
Str.-V.  zu  Warnemünde.  Wie  vorstehend  Lootsen-Kommandeur  Jantzen  zu
Warnemünde.
81  Großherzogliches  Doma-Von  der  Grenze  des  NostockerDrost  von  Levetzow  zu  Donialamt
  (Str.-A.)  zu  Stadtgebiets  bei  Diede-  beranu.
Doberan.  richshagen  bis  zur  östli- 



 

 

chen  Grenze  der  Feldmarl
Fulgen.
        <pb n="332" />
        310

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

8  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
z  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
S  und  -·-  Strandamts-Vorsteher  und
S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
Str.-V.  zu  Börgerende.  Wie  vorstehend  Schleusenwärter  Schlutow  zu
Börgerende.
82  Großherzogliches  Doma=  Von  der  östlichen  Grenze  der  Amtshauptmann  Kuhberg  zu
nialamt  (Str.-A.)  zu  Feldmark  Fulgen  bis  zur  Neubuckow.
Neubuckow.  östlichen  Grenze  des  Amts
Redentin  bei  Boiensdorf.  ·
Str.-V.  zu  Alt-Gaarz  Wie  vorstehend  Vormaliger  Schiffskapitän  Chr.
Haevernick  zu  Alt-Gaarz.
83Großherzogliches  Doma=  Von  der  östlichen  Grenze  des  Amtshauptmann  von  Oertzen
nialamt  (Str.-A.)  zu  Amts  Redentin  bei  Boi-  zu  Wismar.
Wismar.  ensdorf  bis  zur  westlichen
Grenze  der  Feldmark
Beckerwitz,  einschließlich
der  Insel  Poel,  jedoch  mit
Ausschluß  des  Wismarischen
  Stadtgebiets.  .
a)Str.-V.zuBoiensdorf.VonderöstlichenGrenzedesAmtsSchulzeRadloffzuBoiensdorf.
Redentin  bei  Boiensdorf  bis  zur
Grenze  der  Dorfsfeldmark  Re—
dentin  mit  dem  Wismarischen
Stadtgebiet.
b)  Str.-V.  auf  Poel  Küste  der  Insel  Poel.  Oberlootse  Vagt  zu  Timmendorf
auf  Poel.
Z0)  Str.-V.  zu  Beckerwitz  Von  der  Grenze  des  Wismarischen  Schulze  Westphal  zu  Beckerwitz.
Stadtgebiets  mit  der  Feldmark
Hoben  bis  zur  westlichen  Grenze
der  Feldmark  Beckerwitz.
84  Gewett  (Str.-A.)  zu  Wis=  Das  Wismarische  Stadt=  Gerichtsverwalter,  Advokat
mar.  gebiet.  Gustav  Walther  zu  Wismar.

Str.-V.  zu  Wismar  .  Wie  vorstehend  Hafenmeister  Ehlers  zu  Wismar.
85Großherzogliches  Doma=  Von  der  westlichen  Grenze  Amtshauptmann  von  Kop- 



nialamt  (Str.-A.)  zu  Grevismühlen.


a)  Str.-V.  zu  Tarnewitz

 

der  Feldmark  Beckerwitz
bis  zur  Grenze  des  Gebiets
  der  freien  und  Hansestadt
  Lübechk.

Von  der  westlichen  Grenze  der

Feldmark  Beckerwitz  bis  zu  den
Rethwischer  Tannen.

 

pelow  zu  Grevismühlen.

Büdner  Freitag  zu  Tarnewitz.
        <pb n="333" />
        —  311  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

7-“  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
z  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
S  und  --  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
b)  Str.-V.  zu  Warnckenhagen.  Von  den  Rethwischer  Tannen  biss  Büdner  Wulff  zu  Warnckenhagen.
zzur  Grenze  des  Gebiets  der
freien  und  Hansestadt  Lübeck.
C.  In  Cldenburg.
I.  Im  Herzogthum  Oldenburg.
Aufsichtsbehörde:  Großherzogliches  Staatsministerium,  Departement  des  Innern,
zu  Oldenburg.
86Str.-A.  Jever  Küste  des  Bezirks  des  Groß=  Oberamtmann  von  Heimherzoglichen
  Verwal-  burg  zu  Jever.
tungsamts  Jever.
a)  Str.-V.  zu  Neu-Friederiken-]  Von  der  Grenze  des  preußischen  Hausmann  F.  Bremer  zu  Neugroden.
  Amts  Wittmund  bis  zum  An-  Friederikengroden.
schluß  des  Neu-Friederiken-Grodendeichs
  an  den  Schaudeich.

b)  Str.-V.  zu  Minser-Norder=  Vom  Anschluß  des  Neu-Friederiken-!  Hausmann  R.  H.  Jacobs  zu
groden.  Grodendeichs  an  den  Schau-  Minser-Nordergroden.
deich  bis  zum  Horumersiel.
0)  Str.-V.  zu  Horumersiel  Vom  Horumersiel  bis  zum  Hook=  Kaufmann  J.  G.  Onnen  zu
siel.  Horumersiel.
d)  Str.-V.  zu  Bauens  Vom  Hooksiel  bis  zum  Rüstersiel.  Hausmann  M.  Helmerichs  zu
Bauens.
e)  Str.=  V.  zu  Neuender,  Vom  Rüstersiel  bis  zur  Grenze  Proprietär  P.  Gerriets  zu  Neuen-Neuengroden.
  des  preußischen  Jadegebiets.  der-Neuengroden.
|)  Str.  V.  zu  Sander-See=  Vom  Bandtersiel  bis  zur  Grenze  Gemeindevorsteher  Brahms  zu
deich.  des  Amts  Varel.  Sander-Seedeich.
8)  Str.-V.  zu  Wangeroog  Küste  der  Insel  Wangeroog  Vogt  Hanken  zu  Wangeroog;
Stellvertreter:  Lampenwärter
Popken  daselbst.
87  Str.-A.  Varel  Küste  des  Bezirks  des  Groß=  Amtmann  Harbers  zu  Varel.

 

a)  Str.-V.  zu  Ellenser-Dammersiel.

b)  Str.-V.  zu  Varelerhafen.

 

 

herzoglichen  Verwaltungsamts

  Varel.
Von  der  Grenze  des  Amts  Jever
bis  Dangast.
Von  Dangast  bis  zur  Grenze  des
Amts  Stollhamm.

 

 

Hafenaufseher  Popken  zu  Ellenserdammersiel.


Hafenmeister  Genters  zu  Varelerhafen.
        <pb n="334" />
        312

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

 

 

z  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
S  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  Strand  der  sieh  d
Z  und  s-  trandamts-Vorsteher  un
S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
88Str.-A.  Stollhamm.  Küste  des  Bezirks  des  Groß=  Amtmann  Ahlhorn  zu  Ellherzoglichen
  Verwal-  würden.
tungsamts  Stollhamm.
a)  Str.-V.  zu  Stollhammer=  Von  der  Grenze  des  Amts  Varel'Deichaufseher  C.  D.  Diekmann
ahndeich.  bis  zur  Grenze  der  Gemeinde  zu  Stollhammerahndeich.
Stollhamm  am  Stollhammerdeich.

b)  Str.-V.  zu  Eckwarderhörne  Von  der  Grenze  der  Gemeinde  Fährschiffer  F.  A.  Ricklefs  zu
Stollhamm  am  Stollhammer-  Eckwarderhörne.
deich  bis  zur  Grenze  der  Gemeinde
  Eckwarden  am  Eckwarderdeich.

)  Str.-V.  zu  Fedderwarder=  Von  der  Grenze  der  GemeindeEOberlootse  C.  E.  Wessels  zu  Fedsiel.
  Eckwarden  bis  zum  Burhaver  derwardersiel  (Stellvertreter:
Siel.  Lootse  a.  D.  A.  Nicklefs  ebendaselbst).

d)  Str.-V.  zu  Volkers  Vom  Burhaver  Siel  bis  zu  dem  J.  H.  Böschen  zu  Volkers.
nach  Langlütjensand  führenden
Durchschlag.
e)  Str.-V.  zu  Blexen.  Von  dem  nach  Langlütjensand  Schiffer  P.  Ricklefs  zu  Einswarführenden
  Durchschlag  bis  zur  derdeich.
Grenze  des  Amts  Oevelgönne.
89Sntr.-A.  Landwührden  Küste  des  Bezirks  des  Groß-,  Oberamtmann  Strackerjan
herzoglichen.  Verwal=  zu  Brake.
tungsamts  Landwührden.
Str.-V.  zu  Dedesdorf.  Wie  vorstehend  Schiffer  J.  Schnars  zu  Dedesdorf.

II.  Im  Fürstenthum  Lübeck.
Aufsichtsbehörde:  Großherzogliche  Regierung  zu  Eutin.
90St#gr.=  A.  Eutin.  Küste  des  Amtsbezirks  Eutin  Oberamtmann  Kuhlmann  zu
Eutin.
Str.-V.  zu  Hafkrug  Wie  vorstehend  Strandvogt  Brockmann  zu  Hafkrug.

91  Str.-A,  Schwartau  Küste  des  Amtsbezirks  Amtmann  Mücke  zu  Schwar-Schwartau.
  tau.

 

Str.-V.  zu  Scharbeutz.

 

Wie  vorstehend

 

NRevierförster  Schwartz  zu  Scharbeutz.
        <pb n="335" />
        —  313  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

 

 

Amtskarakter  (Stand),

 

 

 

 

 

z  der  Angabe  Namen  und  Wohnort

—  Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  Strand  der  sieh  d

und  sbezirk  bilden.  trandamts-Vorsteher  un

S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden  Strandvögte.

bD.  In  Lübeck.
Aufsichtsbehörde:  Senat  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck.

92  Str.-A.  Travemünde  Ostseestrand  auf  lübeckischem  Amtsverwalter  Dr.  jur.
Gebiete  von  der  mecklen-  W.  Gaedecke  zu  Traveburgischen
  bis  zur  olden-  münde.
burgischen  Grenze.

Str.-V.  ebendaselbst  Wie  vorstehend  Lootsen-Kommandeur  S.  C.  G.
Zuhr  zu  Travemünde.
E.  In  Bremen.
Aufsichtsbehörde:  Senat  der  freien  Hansestadt  Bremen.

93  Str.A.  Bremen  ..  Bezirk  der  Stadt  Bremen]  Mitglied  der  Polizei-Diund

  des  Landgebiets.  rebtion,  Senator  Plump
zu  Bremen.
Str.-V.  zu  Bremen  Wie  vorstehend  HPolizei-Inspektor  Rasch  zu  Bremen.

94  Str.-A.  Vegesack..  Bezirk  des  Amts  VegesackAmtmann  Droste  zu  Vegesack,

  zugleich  mit  der  Wahrnehmung
  der  Geschäfte  eines
Strandvogts  für  das  Strandamt
  Vegesack  beauftragt.

95  Str.-A.  Bremerhaven  Bezirk  des  Amts  Bremer=  Amtmann  Schultz  zu  Bremerhaven.
  haven.

Str.-V.  zu  Bremerhaven  Wie  vorstehend  Kaufmann  Gaetjen  zu  Bremerhaven.

F.  In  Hamburg.
Aufsichtsbehörde:  Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt  zu  Hamburg.
(Die  der  Aufsichtsbehörde  in  §.  38  der  Str.O.  zugewiesenen  Obliegenheiten  sind  in  Gemäßheit  des  F.  40  der  Str.-O.
den  Strandämtern  übertragen.)

96  Str.-A.  Hamburg  Das  hamburgische  Gebiet!  Senator  O'Swald  zu  Hamvon

  der  Insel  Finken-  burg.

 

 

wärder,  einschließlich  des
hamburgischen  Theils  der
Insel  Finkenwärder,  bis
zu  der  über  die  Norderelbe
führenden  Eisenbahnbrücke.


 

42
        <pb n="336" />
        —  314  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

97

 

a)  Str.-V.  Finkenwärder.

b)  Str.-V.  Hamburg.

Str.-A.  Nitzebüttel

a)  Str.-V.  Neuwerk
b)  Str.-V.  Duhnen

c)  Str.-V.  Cuxhaven

Berlin,  den  14.  Mai  1878.

 

Der  hamburgische  Theil  der  Insel
Finkenwärder.

Der  übrige  Theil  des  hamburgischen
Gebiets  von  der  Insel  Finkenwärder
  bis  zu  der  über  die
Norderelbe  führenden  Eisenbahnbrücke.


Küste  des  Bezirbs  des  Amts
Nitzebüttel  und  der  Insel
Neuwerk.

Küste  der  Insel  Neuwerrk

Weststrand  des  Amts  Ritzebüttel
bis  zur  Kugelbaak.

Nordstrand  des  Amts  Ritzebüttel
von  der  Kugelbaak  an.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

Schiffskapitän  Wriede  zu  Finkenwärder.


Marine-Inspektor  Möller  zu  Hamburg.


Amtsverwalter  Dr.  Werner
zu  Ritzebüttel.

Vogt  Butt  auf  Neuwerk.
Vogt  Strohsahl  zu  Duhnen.

Hafenmeister  Polack
haven.

zu  Cux-Von

  der  Königlich  preußischen  Regierung  ist  an  Stelle  des  nach  Danzig  versetzten  Regierungsraths  Halbey
der  Regierungsrath  Weise  zu  Königsberg  zum  Vorsitzenden  des  dortigen  Königlichen  Secamts  ernannt
worden.

 

Die  im  Jahre  1864  in  Sunderland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Brigg  „Maid
Marian“  von  298,45  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  heimathsberechtigten  Kaufmanns  C.  L.  F.  Beyfuß  zu  Shanghai

das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.

Dem  bezeichneten  Schiffe  ist  am  4.  April  d.  J.  vom

Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  Shanghai  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  23.  Mai  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="337" />
        —  315  —

7.  Post-Wesen.

 

Postdampfschiff--Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden.
Di.  zur  Postbeförderung  dienenden  Dampfschiff--Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden  gestalten  sich

bis  auf  weiteres  wie  folgt:

Linie  Kiel-Korsoer.

Die  Fahrten  finden  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.

Abgang  aus  Kiel-:
Ankunft  in  Korsoer:

Abgang  aus  Korsoer:
Ankunft  in  Kiel:

um  12  Uhr  30  Minuten  Nachts,  nach  Ankunft  des  Schnellzuges
aus  Hamburg.

am  nächsten  Morgen  nach  7  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten
Zug  nach  Kopenhagen;  Ankunft  daselbst  um  10  Uhr  40  Minuten
Vormittags.

um  10  Uhr  Abends,  nach  Ankunft  des  letzten  Zuges  von  Kopenagen.


am  nächsten  Morgen  nach  5  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug
nach  Hamburg.

Linie  Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.
Die  Fahrten  finden  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.

Abgang  aus  Lübeck:

Ankunft  in  Kopenhagen:
Ankunft  in  Malmoe:

Abgang  aus  Malmoe:
Abgang  aus  Kopenhagen:
Ankunft  in  Lübeck:

gegen  4  Uhr  Nachmittags,  nach  Ankunft  des  von  Berlin  8  Uhr
Morgens  abgehenden  Zuges.

am  folgenden  Tage  gegen  8  Uhr  Morgens.

gegen  1½  Uhr  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug  nach
Stockholm.

Vormittags.

Mittags.

am  folgenden  Morgen  gegen  6⅞½  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten
Zug  nach  Berlin  bez.  Hannover.

Linie  Stettin-Kopenhagen.
Die  Fahrten  finden  vom  1.  Juni  bis  31.  August  zweimal  wöchentlich  statt.

Abgang  aus  Stettin:
Ankunft  in  Kopenhagen:
Abgang  aus  Kopenhagen:
Ankunft  in  Stettin:

jeden  Mittwoch  und  Sonnabend  1½  Uhr  Nachmittags.
Donnerstag  und  Sonntag,  Morgens  gegen  4  Uhr.
jeden  Montag  und  Donnerstag,  Nachmittags  2  Uhr.
Dienstag  und  Freitag,  Morgens  4  Uhr.

Linie  Rostock-Nykjöbing.
Die  Fahrten  finden  vom  3.  Juni  bis  31.  August  täglich  mit  Ausnahme  des  Sonntags  statt.

Abgang  aus  Rostock:
Ankunft  in  Nykjöbing:

Abgang  aus  Nykjöbing:

um  8⅛½  Uhr  Morgens,  nach  Ankunft  der  Züge  aus  Berlin,  Hamburg
  2c.

an  tdenselben  Tage  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug
nach  Kopenhagen  (Ankunft  in  Kopenhagen  8  Uhr  45  Minuten
Abends).

Nachmittags,  gegen  2½  Uhr,  nach  Ankunft  des  um  9  Uhr  Vormittags
  aus  Kopenhagen  abgehenden  Bahnzuges.
        <pb n="338" />
        —  316  —

Ankunft  in  Rostock:  an  demselben  Tage  Abends,  zum  Anschluß  an  den  um  9  Uhr
Abends  abgehenden  Bahnzug  nach  Hagenow  2c.  (Ankunft  in  Berlin
um  5  Uhr  58  Minuten  früh,  in  Hamburg  um  5  Uhr  46  Minuten
  früh).

Linie  Stralsund-Malmoe.

Die  Fahrten  finden  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  dreimal  wöchentlich  statt,  und

zwar  aus  Stralsund  jeden  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Malmoe  jeden  Dienstag,  Donnerstag
und  Sonnabend.

Abgang  aus  Stralsund:  mit  Tagesanbruch.

Ankunft  in  Malmoe:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug
nach  Stockholm.

Abgang  aus  Malmoe:  1  Uhr  früh.

Ankunft  in  Stralsund:  an  den  betreffenden  Tagen  Vormittags,  zum  Anschluß  an  den

12  Uhr  49  Minuten  nach  Berlin  abgehenden  Eisenbahnzug.
Berlin,  den  25.  Mai  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

8S.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Dem  Herrn  Alexander  Leon  ist  an  Stelle  des  Generals  Juan  de  Mata  Guzman  das  Exequatur  als  Konsul
der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  mit  dem  Sitz  in  Hamburg  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Dr.  Grisebach  in  Jassy  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  und  des  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="339" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Re

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Poflanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Juni  18788.

 

R  23.

 

 

 

Inhalt:  Allgemeine  Verwaltungs-  Sachen:  Ausweisung  #
von  äuclinklt  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  317

2.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von
Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  O000  &amp;amp;  320

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seesteuermanns=  und

Seeschiffer-Prüfung;  —  Ertheilung
Ernennungen  bei  der  Admiralität

Packete
5.  Konsulat-  Wesen:

Erequatur=  Ertheilung  ·

eines  Flaggenattestes;
320

4.  Post-Wesen:  Verzollung  der  Packete  im  Verkehr  mit  Dänemark
  und  der  Schweiz  an  der  Grenze:  —  Pestvorschuß

25

 

 

 

 

 

 

 

          

    

 

 
 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  hgebiele

1  1  #
5  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behorde,  welche  die  Datum  des
S  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  .

1.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Leopold  Ederer,  25  Jahre,  aus  Pöllau  Diebstahl,  (1½  Jahr  Königlich  bayerisches  13.  Mai  (Ablauf

Schlossergeselle,  in  Steiermark,  Zuchthaus),  Bezirksamt  zu  Heils=  der  Strafverbübronn,

  bung  3.  Juni)
1  d.  J.
b.  Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesebbuchs:

2.  Franz  Hoffmann,  geboren  1854  zu  Berg-Landstreichen,  Betteln'  #K  preußische  1.  Mai  d.  J.

Webergeselle,  stadt  in  Mähren,  und  Gebrauch  eines  Bezirksregierung  zu

gefälschten  Legitima-  Frankfurt  aO.,
tionspapiers,  s

3.  Alexander  von  Ol—  as  Jahre,  aus  Troyes  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  21.  Mai  d.  J.

szynski,  Maler=  in  Frankreich,  teln,  Bezirksregierung  zu

gehülfe,  .  Posen,

 

 

43
        <pb n="340" />
        318

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3  3.  4.  5.  6.
1  l  "
4.  Hubert  Frankster,  21  Jahre,  aus  Zöp-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  24.  April  d.  J.
Arbeiter,  tau  in  Mähren,  teln,  Bezirksregierung  zu
Breslau,
5.  Johann  Koliander,  geboren  1845  zu  Star-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  3.  Mai  d.  J.
Tagearbeiter,  kenbach  in  Böhmen,
1
6.  Ignaz  Linke,  Stein=  geboren  am  16.  No-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  25.  Mai  d.  S.
schleifer,  vember  1824  zu  und  wiederholter
Domsdorf  (Kreis  Diebstahl,
Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien),

7.  Anton  Jirosch,  37  Jahre,  aus  zur.  Landsträien  und  Bet-Königlich  preußische  24.  April  d.  I.
Färber,  nau  in  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu
#  Liegnitz,
.  Sehonn  Protzner,  30  Jahre,  aus  Bielitz  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  4.  Mai  d.  I.
Tuchmachergeselle,  in  Oesterreichisch-Schlesien,

9.  Vinzent  Stolarczyk,  26  Jahre,  aus  Ja-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  23.  Mai  d.  J.
Arbeiter,  worzno  bei  Chrzanow  teln  im  wiederholten  Bezirksregierung  zu
in  Galizien,  Rückfalle  und  uner=  Oppeln,
laubte  Rückkehr  in
das  Landesgebiet  nach
erfolgter  Ausweisung,
10.  Johann  Josef  Blaha,  20  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  27.  März  d.  I.
Zuckerbäcker,  Prag,  teln  im  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu
Schleswig,
11.  Johanna  Svenson,  Jahre,  aus  Chri-gewerbsmäßige  Un-dieselbe  Behörde,  20.  Mai  d.  J.
unverehelichte  Schnei=  stianstad  bei  Malmöf#  zucht,
derin,  in  Schweden,
12.  Franz  Zinky,  Kell-30  Jahre,  aus  Jeners-Landstreichen,  Königlich  preußische  24.  April  d.  J.

13.

ner,

Franz  Pojar,  Tischler,


 

dorf  in  Ungarn,

38  Jahre,  aus  Sluchow
  (Bezirk  Klattau
in  Böhmen),

Landstreichen  und  Fälschung
  von  Legitimationspapieren,


Bezirksregierung  zu
Köln,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Deggendorf,


 

 

 

13.  Mai  d.  J.
        <pb n="341" />
        319

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
7  Ausweisung  Ausweisungs=5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.
14.  Johann  Giebisch,  aus  Bischof-Teinitz  in  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches“  17.  Mai  d.  J.
Schmiedegeselle,  Böhmen,  geboren  teln,  ·  Bezirksamt  zu  Deg-1836,
  gendorf,
15.  Franz  Habitzek,  Bin-  30  Jahre,  aus  Huta-desgleichen,  bayerischer  Stadtmagi-1.  Februar  d.  J.
dergeselle,  tuk  (Bezirk  Strako-  strat  zu  Passau,
nitz  in  Böhmen),  «
16.  Die  Tagelöhner:  47,  bezw.  51  Jahre,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  11.  Mai  d.  J.
a.  Josef  Chilik,  beide  aus  Piseck  in  Bezirksamt  zu  Wolfb.
  Anton  Morawetz,  Böhmen,  stein,
17.  Olof  (nloff)  Peter-geboren  am  23.  März  desgleichen,  Großherzoglich  meck-3.  Mai  d.  J.
son,  Steinhauer,  1838  zu  Rödeby  in  lenburgisches  Mini-Schweden,
  sterium  des  Innern
zu  Schwerin,
18.  Nikolaus  Stein  metz,  geboren  am  2.  März  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-18.  Mai  d.  J.
1  Blechschmied,  1860  zu  Wilz  in  präsident  zu  Metz,
#  Luxemburg,
#
19.  Maria  Anna  Bader,  56  Jahre,  geboren  zudesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Offemont  Distrikt
Belfort  in  Frankreich),


20.  Karl  Lignereux,  heboren  am  2.  April  Landstreichen  und  Bet-Arbeiter,



1848  zu  Ravenel
(Departement  Oise
in  Frankreich),

21.  Johann  Josef  He-geboren  am  29.  Janurette,

  Arbeiter,

I

l

ar  1835  zu  St.  Mau—
rice  in  Frankreich,

teln,

l
desgleichen,

l
I
i

derselbe,

derselbe.

 

 

 

 

 

 

22.  Mai  d.  J.

desgleichen.

Nachträglich  hat  sich  herausgestellt,  daß  die  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu
Oppeln  vom  9.  Mai  d.  IJ.  (Central-Blatt  Seite  266,  Ziffer  8)  aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesene  Person
nicht  Johann  Glaser,  sondern  Johann  Lasar  heißt.

 

433
        <pb n="342" />
        —  320  —

2.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betre  ffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  F.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,
daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
  im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XXV.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  6.  Juni  bis
6.  November  1878,
Serie  XXVI.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  13.  Juni  bis
13.  November  1878,
Serie  XXVII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  19.  Juni  bis
19.  November  1878,
Serie  XXVIII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  26.  Juni  bis
11.  Oktober  1878.
Berlin,  den  5.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Altona  wird  am  12.  d.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.
Berlin,  den  5.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

Die  im  Jahre  1865  in  Sunderland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Robina“  von

327,  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum

des  Rheders  Daniel  Uffen  zu  Emden  unter  dem  Namen  „Diligentia“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen

Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Emden  zum  Heimathshafen  gewählt

hat,  ist  am  23.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Newcastle  on  Tyne  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
Berlin,  den  5.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="343" />
        —  321  —

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben
den  Admiralitätsrath  Wagner  zum  Wirklichen  Admiralitätsrathe  und  vortragenden  Rathe  in
der  Admiralität,
den  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur  Vogeler  zum  Hülfsdezernenten  in  der  Admiralität,  unter
Verleihung  des  Karakters  „Admiralitätsrath“"  und
den  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur  Georg  Albrecht  Nikolas  Ludwig  Friedrich  Franzius  in
Kiel  zum  Marine-Hafenbau-Direktor  mit  dem  Range  eines  Rathes  4.  Klasse
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Baumeister  Konrad  Müller  ist  zum  etatsmäßigen  Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur  ernannt  worden.

 

A.  Post-Wesen.

 

Verzollung  der  Packete  im  Verkehr  mit  Dänemark  und  der  Schweiz  an  der  Grenze.

Vom  1.  Juni  ab  kann  die  Verzollung  der  nach  Dänemark  und  nach  der  Schweiz  gerichteten  Packete  auf
Verlangen  der  Absender  bereits  an  der  Grenze  oder  beziehungsweise  im  Ausschiffungshafen  stattfin  den,  sobald
der  Absender  sich  zur  Zahlung  der  Zollgebühren  und  der  etwaigen  Kosten  für  die  Verpackung  2c.  verpflichtet.
Das  gedachte  Verlangen  muß  auf  der  Packetadresse  und  auf  der  Sendung  selbst  durch  den  Ver  merk:  „Zur
speziellen  Revision  an  der  Grenze.  Frei  von  Zoll=  2c.  Kosten“  ausgedrückt  sein.  Die  Zollgebüh  ren  werden,
nachdem  die  Verzollung  stattgefunden  hat,  im  Wege  des  Postvorschusses  von  dem  Absender  einge  zogen.  Die
gleiche  Einrichtung  wird  für  Packete  aus  Dänemark  und  aus  der  Schweiz  getroffen.
Berlin,  den  25.  Mai  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

Postvorschuß-Packete.

Zu  einer  und  derselben  Packetadresse  dürfen  fortan  nicht  mehrere  Packete,  auf  denen  Postvorschuß
haftet,  noch  auch  Packete  mit  und  Packete  ohne  Postvorschuß,  gehören.  Jedes  Vorschußpacket  muß  von  einer
besonderen  Packetadresse  begleitet  sein.

Berlin,  den  26.  Mai  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.
        <pb n="344" />
        —  322  —

5.  Kon  fulat-Wesen.

 

Den  Bankier  Eduard  Schmidt  in  Berlin  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  schwedisch-norwegischer
  Konsul  daselbst  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="345" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanftalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  6  Berlin,  Freitag,  den  14.  Juni  1878.  9  24.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennung  des  Eisenbahn-Zollregulativs  und  betreffend  Ausfuhr-Vereines
  Aufsichts-Kommissars  auf  Grund  des  Gesetzes,  Maß-  gütung  für  Zucker  in  Plattenfro  329
regeln  gegen  die  Reblauskrankheit  betreffend;  —  Ausweisung  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebitkft  Seite  323  —  Beginn  von  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfungen
2.  Münz=  und  Bankwesen:  Uebersichten  über  die  Ausprägun  .  .  .  330
von  Reichsmünzen,  sen  eshte  der  Reichsbonk  6623  6.  Post-Wesen:  Postverbindung  mit  Konstantinopl  331
*lZ  %  Z  7.  Eisenbahn-Wesen:  Normen  für  die  Konstruktion  und  Aus-3.
  Militär-Wesen:  Verordnung,  betreffend  die  Umzugskosten  rüstung  der  Eisenbahnen  Deutschlands;  —  Bahnordnung
der  Personen  des  Soldatenstandes  des  Renftichen  Heeres;  für  deutsche  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung;  —
—  Erlöschen  der  Berechtigung  einer  Lehranstalt  zur  Aus-  Abänderungen  von  Bestimmungen  des  Bahn-Polizei-Restellung
  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Be-  glements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands;  —  Abänderung
fähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  der  Signal-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands;  —
326  Bestimmungen  über  die  Befähigung  von  Bahn-Polizei-4.
  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an  Beamten  und  Lokomotivführern;  —  Eröffnung  der  Halte-Wechselstempelsteuer
  in  den  Monaten  April  und  Mai  1878;  stelle  Steubendorf,  sowie  der  Bahnstrecke  Rüttenscheid-—
  Bundesörathsbeschlüsse,  betreffend  Auslegung  des  8.  47  Steele  ..............  2

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit  betreffend,  vom  6.  März  1875  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  175)  ist  aus  den  Weinbaugebieten  der  preußischen  Provinzen  Schlesien,  Posen  und  Brandendenburg“)
  ein  besonderer  Bezirk  gebildet  und  die  Ueberwachung  desselben  hinsichtlich  des  Auftretens  der  Reblaus
  dem  Kunst=  und  Handelsgärtner  Bromme  zu  Grünberg  i.  Schl.  als  ständigem  Aussichts-Kommissar
übertragen  worden.  Als  Sachverständiger  innerhalb  des  bezeichneten  Bezirks  fungirt  Dr.  Gallus  zu

Sommerfeld.

 

.)  Vergl.  Central-Blatt  Jahrgang  1876  Seite  19.

 

44
        <pb n="346" />
        324

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  «  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.Josef  Schimanski,  18  Jahre,  geboren  zusLandstreichen,  Betteln  Königlich  preußisches9.  August  v.  J.
Izbyza  (Gouverne=  und  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu  (ausgeführt  Anment
  Kalisch  in  Rus-  Königsberg,  fang  Juni  d.  J.).
sich-Polen),
2.  Friedrich  Wilhelm  geboren  am  24.  De-Landstreichen  im  Rück-Königlich  preußische  13.  Mai  d.  I.
Diethelm,  Käse=  zember  1824  zu  ftalle,  Bezirksregierung  zu
macher,  Schübelbach  in  der  Breslau,
Schweiz,
3.  Otto  Wilhelm  Berg-29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  25.  Mai  d.  J.
mann,  Arbeiter,  Karlskrona  i.  Schwe=  teln,  letzteres  im  wie=  Bezirksregierung  zu
den,  derholten  Rückfalle,  Schleswig,
4.Wendelin  Stolze,  36  Jahre,  aus  Kun-Landstreichen  und  Bet-Königliche  Landdrostei29.  Mai  d.  J.
Kaufmann,  nersdorf  in  Böhmen,  teln,  zu  Hannover,
5.  Wilhelm  Theunes=  40  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  25.  Mai  d.  J.
sen,  Schuhmacher,  ortsangehörig  zu  Bezirksregierung  zu
Venray  in  den  Nie-  Düsseldorf,
derlanden,
6.  Rudolf  Schweydar,  85  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische'18.  Mai  d.  J.
Königinhof  in  Böh=  teln,  Bezirksregierung  zu
men,  Koblenz,
7.  Josef  Schweitzer,  aus  Linz  in  Oester-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  22.  Mai  d.  J.
Kommis,  reich,  geboren  1841,  Bezirksamt  zu  Deggendorf,

8.  Franz  Resch,  Tage-aus  Neuhaus,  Bezirk  desgleichen,  dasselbe  Amt.  28.  Mai  d.  J.
löhner,  Neuhaus  in  Böhmen,
geboren  1860,
9.  Vincenz  Guber=  32  Jahre,  aus  Wöls-Betteln,  nach  mehr--(Großherzoglich  hessi-Z3.  Juni  d.  IJ.
natsch,  Goldar=  dorf  in  Böhmen,  maliger  rechtskräf--  sches  Kreisamt  zu
beiter,  tiger  Verurtheilung  Darmstadt,
wegen  der  gleichen  Ue-10.



Maria  Zahm,

21  Jahre,  geboren  zu
Luxemburg,

 

 

bertretung  innerhalb
der  letzten  drei  Jahre,

Landstreichen  und  gewerbsmäßige
  Unzucht,



 

 

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

26.  März  (ausgeführt
  Anfang  Juni)
  d.  J.
        <pb n="347" />
        325

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  5  —  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
l
llJJohannJakobZür-geborenam15.Sep-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  31.  Mai  d.  J.
cher,  Schlosser,  tember  1851  zu  Teu-  präsident  zu  Metz,
fen  (Kanton  Appenzell
  in  der  Schweiz),
12.  Alfons  Collignon,42  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Arbeiter,  Honnecourt  bei  Cambrai
  in  Frankreich,
13.  Pedro  Fernando,  28  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  3.  Juni  d.  I.
Schlosser,  Lissabon  in  Portugal,


 

 

2.

 

 

Münz.

Ueberseich  t

 

und  Bank-Wesen.

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  1.  Juni  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—.  ———
Goldmünzen  D  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  5v  -“  aemne
26.  Mai  bis  1.  Juni  1878  "  Z  ünfzi
lbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig=  Zwanzigfind
  ausgeprägt  worden,  Doppelkronen  Kronen  Ha  "  3
ß  pas  ppeltr  Kronen  geprägt  JMarkstücke  Markstücke  Markstücke  vlnis  is
“/  A  AM  4#4  AC  At.  #  4  “4
Berlin.  1  499  020  —  —  1  499  020  —  —  —  ——  —-Hamburg
  1  201  620  —  —  1201620  —  —  —  —  —  —-Summe
  1.  2  700  640  —  —  2  700  640  —  —  —  —  —  —-2.Borherwarengeprägt12031914403653655102796992527691564071653095978108921488481617148655200.3571792280

3.Gesammt-Augprägung120589208036536551027969925279616280716530959781089214884816171486552003571792280
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91140  69  490  80  —  680  362  41  164  00  204/60
5.  Bleiben  1  205  800  940|365  296  020|27  969  845|279  616  280|71  652  415/  810  530148  847  743/71  486  388/00/35  717  71820

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  599  066  805.4

 

 

 

 

 

.—

 

 

 

45  514  794,204

447
        <pb n="348" />
        —  326  —

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  8.  Juni  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen
1.  bis  8.  Juni  1878  auf  Privat--,  «  »  .  .
sindausgeprägtwordenDoppelkronenKronen  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Sieutst.  Jwni
e  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke
in:  stücke  stücke
#  4  A  AM  A.  #  .#  A.  A
Berlin  1  403  000  —  —  1  403  000  —  —  —  —  —  —
Hamburg  1  335  S860  —  —  1  335  860  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  2  738  860  —  —  2  738  860  —  —  —  —  —  —  —

2.  Vorher  waren  geprägt  1  205  892  080  |365  365.510/27  969  925/279  616  280/|71  653  095/|97  810  892/|148  848  161|71  486  552/00|35  717  922|80
Gesammt-Ausprägung  208  630  940|365  365  51027  969  925|/282  355  140|71  653  095/97  810  892  148  848  16171  486  552/00.  35  717  922/80

4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164/00  20460

5.  Bleiben42208  539  800  2942  1401  652  415  S10  53048  847  74371  486  388/00/35  717  718/20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  601  805  665.4  45  514  794,204

 

 

 

 

Vom  24.  bis  31.  Mai  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  208  332,831  4.  für  63  566,39  M
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  28  957  059/10  „  „  253  049  387,72  „
Zusammen  für  29  165  39  1,1  A  für  253  112  954,11  M.

 

Verordnung,
betreffend  die  Umzugskosten  der  Personen  des  Soldatenstandes  des  preußischen  Heeres.

Behufs  einer  den  veränderten  Verhältnissen  entsprechenden  Regelung  der  Umzugskosten-Vergütung  der
Personen  des  Soldatenstandes  des  preußischen  Heeres,  bestimme  Ich  hierdurch,  was  folgt:
8.  1.
Die  Personen  des  Soldatenstandes  erhalten  bei  Versetzungen  eine  Vergütung  für  Umzugskosten

nach  folgenden  Sätzen:
        <pb n="349" />
        —  327  —

a)  Beim  Umzug  mit  Familie.
Auf  allgemeine  Auf  Transportkosten  für

.  Kosten.  je  10  Kilometer.
I.  Generale,  in  Generalstellen  stehende  Stabsoffiziere,  sowie
der  General-Stabsarzt  der  Arme  .  1800  A.  24
II.  Regiments-Kommandeure,  die  diesen  im  Nange  gleichgestellten
  Stabsoffiziere  und  die  Generalärzte  1000  =  20
III.  Alle  übrigen  Stabsoffiziere  und  Ober-Stabsärzte  erster
Klasse  500  =  10
IV.  Hauptleute,  Rittmeister,  Ober-  Siabaariie  zwettr  Ass
und  Stabsärzte  300  =  8  -
V.  Lieutenants  und  Assistenzärzie  ..  .  200-  6-VlUnterofsiztere,welchedasOffizters
  Portepee  tragen  100  —  4  =
VII.  Unterofffziere,  welche  das  Offiziers-Portepee  nicht  tragen,
  sowie  Kapitulanten  des  Gemeinenstandes  50  =  2

b)  Beim  Umzug  ohne  Familie.

Versetzte  ohne  Familie  erhalten  in  den  Klassen  I.  bis  IV.  die  Hälfte  der  unter  a.  bezeichneten
Vergütungssätze.  Dagegen  wird  in  den  Klassen  V.,  VI.  und  VII.  nur  ein  Aversum  und  zwar  auf  eine  Entfernung
  bis  einschließlich  350  km  von  40  bezw.  20  und  15  „4,  auf  größere  Entfernungen  ein  solches  von
60  bezw.  30  und  20  ¾  gewährt.

Außer  der  unter  a.  und  b.  vorgesehenen  Vergütung  erhalten  die  einzeln  Versetzten  für  ihre  Person
  Tagegelder  und  Reisekosten.

5  .  2.

Einer  Versetzung  wird  gleichgeachtet  ein  Kommando  zu  einer  auswärtigen  Dienstfunktion,  dessen
längere  als  sechsmonatliche  Dauer  von  vornherein  feststeht,  bezw.  ein  gleiches  Kommando,  dessen  Dauer  von
vornherein  unbestimmt  ist,  sobald  feststeht,  daß  dasselbe  voraussichtlich  noch  länger  als  sechs  Monate
dauern  wird.

8.  3.

Von  den  Vergütungssätzen  (8.  1)  kommt  derjenige  in  Anwendung,  welchen  die  Stellung  bedingt,
aus  welcher  —  nicht  in  welche  —  die  Versetzung  erfolgt.  Karakter-Erhöhungen,  sowie  Beförderungen  zu
höheren  Chargen  unter  Beibehalt  des  bisherigen  Gehalts  bleiben  hierbei  ohne  Einfluß.

8.  4.
Vei  Berechnung  der  Entfernung  ist  die  kürzeste  fahrbare  Straßenverbindung  zu  grunde  zu  legen.
Jede  angefangene  Strecke  von  10  km  wird  für  volle  10  km  gerechnet.

8.  5.

Zur  Disposition  stehenden  Offizieren"')  sind  im  Falle  der  Wiederanstellung  die  Umzugskosten  nach
den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  mit  der  Maßgabe  zu  vergüten,  daß  bei  Berechnung  dieser  Vergütung
ihre  letzte  Stellung  vor  ihrem  Ausscheiden  aus  dem  Friedensstande,  sowie  die  Entfernung  zwischen  dem  bisherigen
  Wohnort  und  der  neuen  Dienststelle  zu  grunde  zu  legen  sind.

S.  6.

Offizieren,  welche  aus  dem  Beurlaubtenstande  in  den  Friedensstand  aufgenommen  werden,  kann
neben  den  Tagegeldern  und  Reisekosten  für  den  Umzug  nach  dem  Anstellungsort  eine  Vergütung  für  Umzugskosten
  von  dem  Kriegs-=  Ministerium  gewährt  werden.  Diese  Vergütung  darf  den  Satz  nicht  übersteigen,
welchen  die  Stellung  bedingt,  in  welche  der  betreffende  Offizier  berufen  wird.

8.  7.
Die  aus  der  Marine  oder  einem  anderen  Reichs-Militär-Kontingent  in  das  preußische  Militär- 



*)  Wo  in  dieser  Verordnung  von  Offizieren  die  Rede  ist,  sind  auch  die  Sanitäts-Offiziere  darunter  verstanden.
        <pb n="350" />
        —  328  —

Kontingent  übernommenen  Offiziere  werden  bezüglich  der  ihnen  zu  gewährenden  Reisekosten  und  Tagegelder
bezw.  Umzugskosten  wie  die  Offiziere  des  preußischen  Kontingents  behandelt.

§.  8.
Hat  ein  in  den  Ruhestand  versetzter  oder  ein  zur  Disposition  gestellter  Offizier  seinen  dienstlichen
Wohnsitz  im  Auslande,  so  sind  demselben  die  Kosten  des  Umzuges  nach  dem  innerhalb  des  Reichs  von  ihm
gewählten  Wohnorte  nach  Maßgabe  der  §§.  1,  3  und  4  dieser  Verordnung  zu  gewähren.

8.  9.
Auf  das  Korps  der  Landgendarmerie  und  auf  das  Korps  der  reitenden  Feldjäger  findet  diese
Verordnung  nicht  Anwendung.

8.  10.

Alle  denselben  Gegenstand  betreffenden  früheren  Bestimmungen,  namentlich  diejenigen,  welche  enthalten
  sind  in  dem  Reisekosten-Regulativ  für  die  Armee  und  in  den  vorläufigen  Bestimmungen  wegen  Bewilligung
  von  Tagegeldern  bei  Dienst=  und  Versetzungsreisen  der  Offiziere  und  der  anderen  Personen  des
Soldatenstandes,  beide  vom  28.  Dezember  1848,  sowie  in  §.  13  der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder
n  Resetosten  der  Personen  des  Soldatenstandes  des  preußischen  Heeres  vom  15.  Juli  1873),  sind
aufgehoben.

§.  11.
Gegenwärtige  Verordnung  findet  auf  alle  nicht  vor  dem  1.  April  dieses  Jahres  beendeten  Umzüge
  Anwendung.
§.  12.
Das  Kriegs-Ministerium  ist  mit  der  Ausführung  dieser  Verordnung  beauftragt  und  wird  zugleich
ermächtigt,  die  erforderlichen  Erläuterungen  im  Sinne  derselben  zu  erlassen.
Berlin,  den  23.  Mai  1878.  "

Wilhelm.
v.  Bismarck.  von  Kameke.

 

*7)  S.  Central-Blatt  1873  S.  248.

 

E-  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Berechtigung  der  Real-Lehranstalt  von
F.  H.  Petri  zu  Lübeck  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  (Verzeichniß  vom  23.  Januar  1878  S.  50  f.  unter  C.  b.  XlI.  1)  mit
Ostern  dieses  Jahres  erloschen  ist.

Berlin,  den  6.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.
        <pb n="351" />
        329

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.
Nachweisung

der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  und  Mai  1878.

April  Mai  «  April  Mai

Obek-POstdikektiOUB-Vezikke·  1878.  1878.  Ober-Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.

--  #  “  M
l
I.  Im  Reichs-Postgebiete.  Uebertrag  259  43875245  629/  90
1.  Königsberg  19388¼40016071702.  Koblenz  2  71475280030
2.  Gumbinnen  3  388053130|80/27.  Düsseldorf.  30  959/705
3.  Danzig  13281/25512266|05|28.  Trier  .  189050169255
4.Berlin.  54711  45  49  562|1029.  Dresden  9  653300  2  499,05
5.  Potsdam  .  303020  2925|85|30.  Leipzig  27  123,90028  955,85
6.  Frankfurt  a.  O.  6  44730  6984/2531.  Karlsruhe  10642951  1052165
7.  Stettin  9310000½7740Konstanz  5083  70449070
8.  Köslin  2:  078|20  1  62790|33.  Darmstadt.  .  957965  9  49305
9.  Posen  ..  4754901  381720  34.  Schwerin  i.  M..  2  130,40  1  802,65
10.  Bromberg.  3  25380  2752|10|35.  Oldenburg  4  013.70  4200,00
11.  Breslau  15  15297044754/05/|36.  Braunschweig  4300651  353525
12.  Liegnitz  6  651600|5  889|80]37.  Bremen  17  392804
13.  Oppeln  6  48825  6  11590|038.  Hambucg  67  153.65  61  839,05
14.  Magdebung  147928955180/20|39.  Straßburg.  157779517  08185
15.  alle  a.  8  ...  675260  61935540 Metz....f...  366530  343970
6.  briurt  -  500  50  8  2  Summe  I.  47  52165474F%
é.  Kel
18.  Hannover  —  5658100564545%I.  Bayernn  31  564754037
Münter  1  44%0  9  0  III.  Württemberg  .  15377051809880
.  inden  .
21.  Arnsberg.  19  50270|16  86955  Ueberhaunst.5184634550919085
2.  gaseet  utt  a.  in.  2335  3  65n  4  Dagegen  im  Jahre  1877.  56629740|572  178/65
23.  Frankfurt  a.  M.  21  62%3%  „  „  „  1876.  531  502/60  57377880
25.  Aachen  5  802105  "  „  „  1875.  605  82860|582  05450
zu  übertragen  259  43875|)  245  629°90

 

 

 

 

 

Siiehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  v.  M.  beschlossen:

1.  Die  Eisenbahnbehörden  dürfen  Gegenstände,  welche  bei  dem  Uebergange  aus  einem  Staate  des
deutschen  Zollgebiets  in  den  andern,  beziehungsweise  aus  einem  Steuergebiete  in  das  andere  einer
Uebergangsabgabe  unterliegen,  bei  direkter  Kartirung  nur  dann  zur  Beförderung  nach  einem
solchen  Staate  beziehungsweise  Steuergebiete  annehmen,  wenn  sie  mit  einem  Uebergangsscheine

versehen  sind.
Die  bestehenden,  auf  besonderem  Uebereinkommen  zwischen  einzelnen  Regierungen  beruhenden  ört- 



 

lichen  Einrichtungen  zur  Abfertigung  übergangssteuerpflichtiger  Gegenstände  werden  durch  diesen
Beschluß  nicht  berührt.
        <pb n="352" />
        —  330  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  v.  M.  beschlossen:
daß  der  Vergütungssatz  von  11,50  —  für  den  Zentner  ausgeführten  Zucker  auch  auf  Zucker  in
weißen,  vollen,  harten  Platten  bis  zu  25  Pfund  Nettogewicht  oder  in  Gegenwart  der  Steuerbehörde
  zerkleinerten  derartigen  Zucker  Anwendung  zu  finden  hat  und  daß  dieser  Vergütungssatz
auch  für  die  bisher  schon  ausgeführten  Mengen  solchen  Zuckers  nachträglich  gewährt  werden  kann.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Dee  im  Jahre  1867  in  Bath  (Staat  Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Barbarossa“  von  1396,73  Tonnen  Brutto-Raumgehalt
hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Rheders  Heinrich  Addicks  zu  Bremerhaven
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
Bremerhaven  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  11.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu
New-Vork  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.  «

Berlin,  den  10.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

□
Inn  Hamburg  wird  am  17.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.
Berlin,  den  11.  Juni  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

Ja  Emden  wird  am  24.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.
Berlin,  den  11.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="353" />
        —  331  —

6.  Post-Wesen.

Postverbindung  mit  Konstantinopel.

Auf  dem  Wege  über  Oderberg,  Lemberg,  Czernowitz  und  Galatz  besteht  seit  kurzem  im  Zusammenhange
mit  den  Fahrten  der  österreichischen  Lloyddampfschiffe  der  Linie  Braila-Galatz-Konstantinopel  eine  wöchentlich
einmalige  durchgehende  Verbindung  zwischen  Wien  und  Konstantinopel,  durch  deren  Mitbenutzung
sich  für  die  Beförderung  der  deutschen  Briessendungen  nach  und  von  Konstantinopel  folgende  Gelegenheiten
ergeben:

A.  In  der  Richtung  nach  Konstantinopel.

 

 

 

 

 

 

1.  Auf  dem  Wege  über  Odessa:  2.  Auf  dem  Wege  über  Galatz:
aus  Berlin  Mittwoch  und  Sonnabend  11.0  Ab.,  aus  Berlin  .  .  .  Dienstag  11.0  Ab.,
aus  Breslau  .  .  ..  Donnerstag  und  Sonntag  12.  15  M.,  aus  Breslau  .  .  Mittwochl2.  15M.,
in  Oderberg  ..  ..  Donnerstag  und  Sonntag  5.  11  Nm.  in  Oderberg.  .  .  Mittwoch  5.  IINm.

aus  München  .  Mittwoch  und  Sonnabend  8.0  Ab.,  aus  München  Dienstag  8.0  Ab.,
aus  Wien  ..  Donnerstag  und  Sonntag  10.45  Vm.,  aus  Wien  ..  Mittw.  10.45  Vm.,
in  Oderberg  .  Donnerstag  und  Sonntag  5.5  Nm.  in  Oderberg  Mittwoch  5.5  NAm.
aus  Oderberg  .  .  Donnerstag  und  Sonntag  5.20  Nm.,  aus  Oderberg.  .  Mittwochs.20Nm.,
aus  Obessa  Sonnabend  und  Dienstag  4.0  Nm.,  aus  Galatz.  Freitag  8.0  Vm.,
in  Konstantinopel  Montag  und  Donnerstag  früh.  in  Konstantinopel  Sonntag  12.0  M.
(Dauer  der  Beförderung  von  Berlin  bzw.  von  München  ab  4¼  Tagg  4½  Tage.)
B.  In  der  Nichtung  von  Konstantinopel.
1.  Auf  dem  Wege  über  Odessa:  22.  Auf  dem  Wege  über  Galatz:
aus  Konstantinopel.  Montag  2.0  Nm.,  Dienstag  10.0  Vm.,  Donnerstag'aus  Konstantinopel  Sonnabend  4.0
2.0  Nm.,  Nm.
aus  Odessa  Mittwoch,  Donnerstag  und  Sonnabend  10.13  Ab.,  aus  Galatz  Dienstag  1.20  früh,
in  Oswiecim  Freitag,  Sonnabend  und  Montag  9.5  Vm.  in  Oswiecim  .  Mittwoch  9.5  Vm.
aus  Oswiccim.  Freitag,  Sonnabend  und  Montag  9.8  Vm.,  aus  Oswiecim  Mittwoch  9.8  Vm.,
#in  Wien  .  .  Freitag,  Sonnabend  und  Montag  4.53  Nm.,  in  Wien  .  .  Mittwocha4.  53Nmlin
  Mmch  .  Sonnabend,  Sonntag  und  und  Dienstag  5.55  früh.  in  München  Donnerst.  5.55  fr.
aus  Oswiecim  Freitag,  Sonnabend  und  Montag  9.38  Vm.,  aus  Oswiecim..  Mittwochg.38  Vm.,
in  Breslauu  Freitag,  Sonnabend  und  Montag  3.5  Nm.,  in  Breslau  ...  Mittwoch  3.5  Nm.,
in  Berllin  Freitag,  Sonnabend  und  Montag  10.15  Ab.  in  Berlin  Mittw.  10.15  Ab.
(Dauer  der  Beförderung:  bis  Berlin.  .  ..  .  ...  1½  Tagges  4¼  Tage,
bis  München  4¼  Taaaes2  4½  Tage.)

Der  Weg  über  Corfu  und  Brindisi  wird  zur  Beförderung  von  Briefsendungen  aus  Konstantinopel
nach  Deutschland  einstweilen  nicht  weiter  benutzt,  weil  er  gegenüber  den  Wegen  über  Odessa  und  Galatz
Vortheile  nicht  mehr  gewährt.

Berlin,  den  6.  Juni  1878.

Kaiserliches  Gencral-Postamt.
Wiebe.
        <pb n="354" />
        —  332  —

7.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
Normen  für  die  Konstruktion  und  Ausrüstung  der  Eisenbahnen  Deutschlands.

Auf  Grund  des  Artikel  42  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  nachstehende

Uormen
für  die

Konstruktion  und  Ausrüstung  der  Eisenbahnen  Deutschlands
beschlossen:
1.  Konstruktion  der  Eisenbahnen.

S.  1.
Bauprojekt.
Bei  der  Anlage  von  Eisenbahnen,  welche  voraussichtlich  späterhin  mit  einem  zweiten  Geleise  zu  versehen
  sind,  ist  im  Bauprojekt  auf  Wahrung  der  Möglichkeit  hierzu  in  angemessener  Weise  Bedacht  zu  nehmen.

S§.  2.

Bauwerke.

Die  Ausführung  hölzerner,  zum  Tragen  von  Eisenbahngeleisen  bestimmter  Brücken  ist  mit  Genehmigung
  der  Landesaufsichtsbehörde  nur  ausnahmsweise  gestattet.  Bei  Brücken  aus  Eisen  oder  Stahl  sind  die
tragenden  Theile  der  Ueberbaukonstruktion  aus  gewalztem  oder  geschmiedetem  Material  herzustellen.

S.  3.
Breite  des  Bahnkörpers.

Die  Breite  des  Bahnkörpers  in  der  freien  Bahnstrecke,  in  Einschnitten  und  auf  Dämmen,  ist  so  zu
bemessen,  daß  der  Schnittpunkt  einer  durch  die  Unterkante  der  Schienen  des  nächstliegenden  Geleises  gelegten
geraden  Linie  und  der  verlängerten  Böschungsneigung  mindestens  2  m  von  der  Mitte  des  Geleises  entfernt
  liegt.

S.  4.
Trockenlegung  des  Planums.

Die  Bahnkrone  in  Höhe  der  Schienenunterkante  muß,  außer  bei  eingedeichten  Strecken,  mindestens
0,600  m  über  dem  höchsten  Wasserstande  liegen.
Die  Bettung  soll  unter  den  Schienenunterlagen  mindestens  0,200  m  stark  und  gehörig  entwässert  sein.

g.  5.

Spurweite.

Die  normale  Spurweite  der  Eisenbahnen  soll  im  Lichten  (zwischen  den  Köpfen  der  Schienen  gemessen)
1,435  m  betragen.  In  stärker  als  nach  1000  m  Halbmesser  gekrümmten  Bahngeleisen  soll  diese  Spurweite
        <pb n="355" />
        —  333  —

im  Verhältniß  zur  Abnahme  der  Länge  der  Halbmesser  angemessen  vergrößert  werden.  Diese  Vergrößerung
darf  jedoch  das  Maß  von  0,030  m  nicht  übersteigen.

8.  6.
Geleislage  und  Krümmungen.

Die  Schienen  eines  Geleises  sind  in  sicherer  Lage  zu  einander  festzulegen.

Die  winkelrecht  gegenüberliegenden  Oberflächen  der  beiden  Schienen  eines  Geleises  sollen  in  gerader
Strecke  genau  in  gleicher  Höhe  liegen.

In  Krümmungen,  mit  Ausnahme  der  Weichenkrümmungen,  soll  die  äußere  Schiene  um  so  viel
höher  liegen  als  die  innere,  daß  die  mit  der  größten  Geschwindigkeit  die  Bahn  passirenden  Züge  die  Krümmungen
  mit  Sicherheit  durchfahren  können.

Verschiedene  Krümmungen  und  Querneigungen  der  Geleise  sind  stetig  in  einander  überzuführen.

Zwischen  entgegengesetzten  Krümmungen  einer  Bahnlinie  ist  ein  gerades  Stück  von  solcher  Länge
einzulegen,  daß  die  Fahrzeuge  sanft  und  stetig  in  die  andere  Krümmung  einlaufen.

Der  kleinste  Halbmesser  der  gekrümmten  Geleise  auf  freier  Bahn  darf  nicht  unter  180  m  lang  sein.

Die  Anwendung  eines  Halbmessers  unter  300  m  für  Krümmungen  auf  freier  Bahnstrecke  bedarf
der  Genehmigung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts.

S.  7.
Gefälle.

Das  Längengefälle  einer  Bahnlinie  soll  nicht  stärker  sein  als  1:  40.
Zur  Anwendung  einer  stärkeren  Neigung  als  1:  80  ist  die  Genehmigung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts
  erforderlich.

§.  8.
Gefällwechsel.

Die  Gesällwechsel  auf  der  freien  Bahnstrecke  sind  nach  einem  Kreisbogen  von  mindestens  5000  m
Halbmesser  abzurunden;  für  Strecken  unmittelbar  vor  Bahnhöfen  kann  dieses  Maß  auf  2000  m  herabgesetzt
  werden.

Zwischen  Gegenneigungen  von  mehr  als  1:200,  sofern  die  Länge  einer  derselben  1000  m  übersteigt,
ist  eine  weniger  als  1:200  geneigte  Strecke  von  480  m  Länge  einzulegen,  welche  zur  Ausrundung  benutzt
werden  kann.  v

§.  9.
Entfernung  der  Geleise.

Die  Doppelgeleise  auf  der  freien  Bahnstrecke  sollen  von  Mitte  zu  Mitte  nicht  weniger  als  3,500  m  von
einander  entfernt  sein.  Tritt  zu  einem  Geleispaare  noch  ein  Geleise  hinzu,  so  ist  dessen  Entfernung  von  dem
zunächst  liegenden  Geleise  von  Mitte  zu  Mitte  zu  mindestens  4  m  anzunehmen.

Werden  mehrere  Geleispaare  neben  einander  gelegt,  so  muß  die  Entfernung  von  Mitte  zu  Mitte
der  benachbarten  Geleise  je  zweier  Geleispaare  ebenfalls  mindestens  4  m  betragen.

Die  Geleise  auf  Bahnhöfen  sollen  nicht  weniger  als  4,500  m  von  Mitte  zu  Mitte  von  einander  entfernt
  liegen,  und  diejenigen,  zwischen  denen  Perrons  anzulegen  sind,  eine  Entfernung  von  mindestens  6m
von  Mitte  zu  Mitte  haben.

Bei  Haltestellen,  d.  h.  Stationen  mit  beschränktem  Betriebsdienst,  kann  mit  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde
  von  diesen  Bestimmungen  abgewichen  werden.

8.  10.
Form,  Beschaffenheit  und  Befestigung  der  Schienen.

Die  Schienen  haben  aus  gewalztem  Eisen  oder  Stahl  zu  bestehen.
Die  seitliche  Abrundung  des  Schienenkopfes  muß  mit  einem  Halbmesser  von  0,014  m  beschrieben  sein.
Die  Neigung  der  Schienen  nach  Innen  muß  mindestens  ½0  der  Schienenhöhe  betragen.

457
        <pb n="356" />
        —  334  —

Die  Befestigungsmittel,  als:  Stühle,  Schrauben,  Nägel  u.  s.  w.  sollen  an  der  Innenseite  der
Schienen  eines  Geleises  in  der  Breite  der  Spurrinne  mindestens  0,038  m  unter  Schienenoberkante  liegen.

Bei  Befestigung  der  Stoßverbindungen  eines  Geleises  ist  auf  die  durch  die  Temperatur  entstehenden
Veränderungen  der  Schienen  Rücksicht  zu  nehmen.

§.  11.
Tragfähigkeit  der  Schienen.

Die  Schienen,  welche  von  Lokomotiven  befahren  werden,  müssen  so  stark  konstruirt  und  unterlagert
sein,  daß  jede  Stelle  der  einzelnen  Schiene  mindestens  7000  Klogramm  (140  Zollzentner)  ruhende  oder  bewegte
  Last  mit  Sicherheit  tragen  kann.

§.  12.
Entfernung  der  Bahnhöfe  von  einander  und  Länge  derselben.

Die  Bahnhöfe  sollen,  abgesehen  von  Rangirköpfen  und  Abzweigegeleisen,  in  keiner  stärkeren  Neigung
als  1:  400  liegen  und  mit  Ausweichegeleisen  für  das  Kreuzen  und  Ueberholen  der  die  anschließenden  Strecken
befahrenden  Güterzüge  versehen  sein.

Die  Ausweichegeleise  dürfen  in  die  stärkere  Neigung  der  Bahn  eingreifen.

Auf  Erfordern  des  Reichs-Eisenbahn-Amtes  sind  telegraphische  Meldestationen  und  an  eingeleisigen
Bahnen  zugleich  Ausweichestellen  anzulegen,  welche  letztere  die  größesten  auf  der  Anschlußstrecke  zulässigen
Züge,  bis  zu  120  Achsen,  aufnehmen  können.  In  geringerer  Entfernung  als  8  Kilometer  kann  die  Einrichtung  der
Meldestationen  und  Ausweichestellen  nicht  gefordert  werden.  Soweit  ausnahmsweise  diese  Ausweichegeleise
nicht  mit  den  Bahnstationen  zusammentreffen,  ist  mindestens  ihre  jederzeitige  schleunige  Herstellung  durch
Doppelgeleisigkeit  des  Planums  und  Kies=  resp.  Steinbettes  an  den  betreffenden  Stellen,  sowie  durch  ausreichende
  zur  Hand  befindliche  Vorräthe  an  Oberbaumaterialien  und  Telegraphenapparaten  sicher  zu  stellen.

§.  13.
Gemeinschaftliche  Bahnhofsanlage.

Führen  mehrere  Eisenbahnen  in  einen  und  denselben  Bahnhof,  so  sind  sie  derart  mit  einander  in
Verbindung  zu  bringen,  daß  der  Uebergang  von  Zügen  in  der  für  die  betreffenden  Bahnen  zulässigen  Maximalstärke
  rasch  und  leicht  von  Bahn  zu  Bahn  erfolgen  kann.  Benachbarte  Bahnhöfe  sind  nach  Bedürfniß
in  gleicher  Weise  mit  einander  in  Verbindung  zu  setzen.  «

8.  14.

Konstruktion  der  Weichen.

Die  Weichen  in  den  von  durchgehenden  Zügen  zu  befahrenden  Geleisen  müssen  so  konstruirt  sein,
daß,  wenn  sie  auch  auf  eine  andere  Fahrtrichtung  gestellt  sind,  ein  Abspringen  der  Räder  der  Fahrzeuge
von  den  Schienen  nicht  stattfindet.

Die  Spitzen  der  Weichenzungen  müssen  mindestens  0,100  m  weit  aufschlagen.

8.  15.

Drehscheiben.

Auf  allen  Lokomotip-Wechsel=  und  Reservestationen  muß,  sofern  nicht  ausschließlich  Tendermaschinen
zur  Verwendung  kommen,  mindestens  eine  Drehscheibe,  deren  Durchmesser  nicht  unter  12  m  betragen  darf,
vorhanden  sein.

Die  Hauptträger  derselben  sollen  aus  Schmiedeeisen  oder  Stahl  hergestellt  sein.
8.  16.

Perrons.

Die  Höhe  der  Perrons  für  den  Personenverkehr  darf  ohne  Genehmigung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts
nicht  mehr  als  0,380  m  über  Schienenoberkante  betragen.

Alle  auf  den  Perrons  feststehenden  Gegenstände,  als  Säulen  2c.,  müssen  bis  zu  einer  Höhe  von
        <pb n="357" />
        —  335  —

2,500  m  über  Perron  mindestens  3  m  im  Lichten  von  der  Mitte  desjenigen  Geleises  entfernt  sein,  für  welches
der  Perron  benutzt  wird.

8.  17.
Abtritte  und  Pissoirs.
Auf  den  Bahnhöfen  in  der  Nähe  der  Perrons  sind  weithin  sichtbare  Abtritte  und  Pissoirs
anzuordnen.
S.  18.
Rampen.

Auf  Bahnhöfen,  wo  die  Ver=  oder  Entladung  von  Fahrzeugen  oder  Vieh  in  größerer  Zahl  zu  erwarten
  steht,  sind  feste  oder  transportable  Rampen,  deren  Höhe  über  Schienenoberkante  nicht  über  1,120  m
beträgt,  herzustellen  oder  zur  schleunigen  Benutzung  bereit  zu  halten.

Die  Rampen  sollen  zur  Entladung  oder  Beladung  vor  Kopf  und  nach  der  Seite  benutzbar  sein.

Die  Ladegeleise  müssen  bei  der  Ladeweise  von  der  Seite  entweder  die  Vorbeiführung  aller  Fahrzeuge
  ohne  Rückbewegung  auf  diesen  Geleisen  oder  aber  die  successive  Vorführung  von  je  20  Fahrzeugen
vor  eintretender  Rückbewegung  gestatten.

Ist  auf  den  gedachten  Bahnhöfen  die  Anlage  eines  durchlaufenden  Rampengeleises  oder  eines  solchen
für  20  Wagen  nicht  schon  durch  den  gewöhnlichen  Verkehr  geboten,  so  genügt  es,  wenn  die  Situirung  der
Laderampe  in  der  Art  erfolgt,  daß  das  Rampengeleise  für  die  Vorführung  von  mindestens  20  Wagen  anstandslos
  verlängert  werden  kann.

8.  19.
Güterschuppen.

Die  Höhe  des  Fußbodens  der  Güterschuppen  und  Ladebühnen  an  von  Zügen  zu  befahrenden  Geleisen

  soll  1,120  m  über  Schienenoberkante  nicht  übersteigen.
§.  20.
Lademaß.

Auf  den  größeren  Güterstationen  ist  eine  Vorrichtung  anzubringen,  mittelst  welcher  die  Ladungen

auf  offenen  Güterwagen  bezüglich  der  größten  zulässigen  Ausladungen  kontrolirt  werden  können.
§.  21.
Wasserstationen.

Die  für  eine  Bahnstrecke  innerhalb  eines  bestimmten  Zeitraumes  nach  den  jeweiligen  Betriebsbedürfnissen

  erforderliche  Wassermenge  kann  von  der  Aussichtsbehörde  festgesetzt  werden.  Die  Wasserstationen  sind
angemessen  zu  vertheilen.

Jeder  Wasserkrahn  muß  in  der  Minute  mindestens  einen  Kubikmeter  Wasser  liefern  können.
Die  Ausgüsse  der  Wasserkrahne  sollen  mindestens  2,850  m  über  Schienenoberkante  liegen.
§.  22.

Werkstätten.

Von  jeder  Eisenbahnverwaltung  ist  Sorge  zu  tragen,  daß  Reparaturen  an  den  Betriebsmitteln
sicher  und  schnell  ausgeführt  werden  können.

II.  Ausrüstung  der  Eisenbahnen.

§.  23.
Höhen=  und  Breitenmaße  der  Lokomotiven  und  Wagen.

Alle  festen  Theile  der  Lokomotiven,  Tender,  Personen-,  Post-,  Gepäck=  und  Güterwagen,  überhaupt
der  die  Bahn  passirenden  Betriebsmittel  dürfen  höchstens  die  Grenzen  des  nachstehend  beschriebenen  Profils

Liegt

—
        <pb n="358" />
        —  336  —

erreichen.  Dasselbe  hat  in  der  Höhe  von  0,130  m  bis  0,430  m  über  Schienenoberkante  überall  einen  Spielraum
  von  0,050  m  gegen  das  Normalprofil  des  lichten  Raumes  (efr.  Bahnpolizei-Reglement  für  die  Eisenbahnen
  Deutschlands)  und  in  der  Höhe  von  0,430  m  bis  3,200  m  über  Schienenoberkante  eine  Gesammtbreite
von  3,150  m  oder  eine  Breite  von  1,575  m  zu  jeder  Seite  der  Geleismitte.  Von  3,200  m  über  Schienenoberkante
  vermindert  sich  letztere  Breite  bei  geradliniger  Begrenzung  des  Profils  und  zwar  bis  3,700  m  über
Schienenoberkante  bis  auf  1,300  m  und  von  3,700  m  bis  4,150  m  über  Schienenoberkante  bis  auf  0,850  m.

Ueber  die  Höhe  von  4,150  m  über  Schienenoberkante  dürfen  nur  die  Lokomotivschornsteine  und
überbauten  Schaffnersitze  hinausragen  und  zwar  höchstens  bis  4,570  m  über  Schienenoberkante.  Dieselben
müssen  dann  jedoch  so  konstruirt  sein,  daß  diese  Höhe  mindestens  auf  das  Maß  von  4,150  m  eingeschränkt
werden  kann.

Für  Schlaf=  und  Luxuswagen  für  den  großen  durchgehenden  Verkehr  in  Schnellzügen  und  die  zu
gleichem  Dienst  bestimmten  Gepäckwagen  reicht  die  vorbezeichnete  Breite  des  Profils  von  3,150  m  bis  auf  die
Höhe  von  3,540  m  über  Schienenoberkante  und  vermindert  sich  dann  von  beiden  Seiten,  geradlinig  begrenzt,
bis  3,820  m  Höhe  auf  2,820  m  Breite  und  schließt  in  4,570m  Höhe  mit  1,580  m  Breite  ab.

Unter  0,130  m  über  Schienenoberkante  dürfen,  abgesehen  von  den  Nädern  der  Eisenbahn-Fahrzeuge,
nur  die  Bahnräumer,  Sandstreuer,  Sicherheitsketten  und  Kuppelungen  herabreichen,  und  zwar  die  Bahnräumer
  und  Sandstreuer  nur  in  der  Breite  des  Schienenkopfes  bis  auf  0,050  m  Entfernung  von  letzterem,
die  Sicherheitsketten  und  Kuppelungen  bis  auf  0,075  m  über  Schienenoberkante.

§.  24.

Lokomotiven=  und  Tender-Radstand.

Die  Lokomotiven  und  Tender  sollen  einen  nach  den  Bahnverhältnissen  möglichst  langen  Radstand
erhalten;  derselbe  ist  für  die  Güterzugsmaschinen  mit  festen,  seitlich  nicht  verschiebbaren  Achsen  höchstens  auf
4,500  m  anzunehmen.

Bei  Krümmungen  in  der  sreien  Bahn,  welche  weniger  als  250  m  Halbmesser  haben,  sind  für  dreioder
  mehrachsige  Lokomotiven  von  mehr  als  3  m  Nadstand  bewegliche  Radgestelle  oder  verschiebbare  Achsen
anzuwenden.

S.  25.

Tender.
Die  Höhe  des  Wasserbehälters  der  Tender  über  den  Schienen  darf  bis  zu  2,750  m  betragen.

S.  26.
Wagen-Radstand.

Bei  Wagen,  welche  mehr  als  zwei  Achsen  ohne  Drehgestell  haben,  muß  für  die  Mittelachsen  eine
entsprechende  Verschiebbarkeit  angeordnet  werden,  sofern  der  Nadstand  über  4  m  beträgt.

Für  Güterwagen  ist  ein  kleinerer  Nadstand  als  2,500  m  nicht  anzuwenden  und  soll  das  Maß  von
4,500  m  für  den  Radstand  nicht  überschritten  werden.

§.  27.

Wagengestelle.
Die  mittlere  Höhe  des  Fußbodens  der  Güterwagen  soll  über  Schienenoberkante  1,220  m  betragen.

8.  28.
Bremsen.
Die  Bremsen  der  Fahrzeuge  sollen  so  beschaffen  sein,  daß  mit  denselben  eine  annähernde  Feststellung
der  Achsen  erzielt  werden  kann.

Bei  Anwendung  von  Bremskurbeln  müssen  dieselben  beim  Festbremsen  stets  nach  rechts  ge—
dreht  werden.
        <pb n="359" />
        E

 

 

  

—.
—S

—  —  —  —  —  —  —  —

4616  m

–  .  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  .

%

 

 

 

  

Anlage.

337
        <pb n="360" />
        <pb n="361" />
        —  339  —

8.  29.
Gewichtsdruck.

Bei  sämmtlichen  Betriebsmitteln  soll  das  Gewicht,  welches  die  Achse  eines  Fahrzeuges  einschließlich
des  Gewichts  der  Achsen  und  Räder  aufnehmen  darf,  14  000  Kilogramm  (280  Zollzentner)  nicht  übersteigen.

§.  30.
Zug=  und  Stoßapparate.
Die  Untergestelle  müssen  bei  den  Lokomotiven  an  der  vorderen,  bei  den  Tendern  an  der  hinteren
Stirnseite  und  bei  Tender-Lokomotiven  und  allen  übrigen  Fahrzeugen,  mit  Ausnahme  der  nur  in  Arbeitszügen
  laufenden,  an  beiden  Stirnseiten  mit  elastischen  Zug=  und  Stoßapparaten  versehen  sein.  Die  Mitte

der  Zug=  und  Stoßapparate  darf  über  Schienenoberkante  bei  leeren  Fahrzeugen  nicht  höher  als  1,065  m  und
bei  beladenen  Fahrzeugen  nicht  tiefer  als  0,940  m  liegen.

Die  Untergestelle  der  Wagen,  mit  Ausnahme  der  für  besondere  Zwecke  gebauten,  müssen  mit  durchgehenden
  Zugstangen  versehen  sein.

S.  31.
Zugvorrichtung.
Die  Zugvorrichtung  der  Fahrzeuge  muß  so  konstruirt  sein,  daß  die  Länge,  um  welche  sie  gegen  die

Kopfschwelle  hervorgezogen  werden  kann,  mindestens  0,050  m  und  nicht  mehr  als  0,150  m  beträgt.

Die  Angriffsfläche  des  nicht  angezogenen  Zughakens  soll  von  den  äußersten  Stoßflächen  der  Buffer
nicht  weniger  als  0,345  m  und  nicht  mehr  als  0,395  m  entfernt  sein.

8.  32.

Buffer.

Die  horizontale  Entfernung  der  Buffer  an  den  Kopfseiten  der  Wagen  soll  von  Mitte  zu  Mitte
1,750  m  betragen.  Der  Abstand  der  vorderen  Bufferfläche  von  der  Kopfschwelle  des  Wagens  ist  bei  völlig
zusammengedrängten  Buffern  mindestens  zu  0,370  m  anzunehmen.

An  jeder  Kopfseite  des  Wagens  muß  die  Stoßfläche  des  einen  Buffers  eben,  die  des  anderen  abgerun
  det  sein  und  zwar  so,  daß  vom  Wagen  aus  gesehen,  die  Scheibe  des  linken  Buffers  eben,  die  des  rechten
rund  erhöht  ist.  Der  Durchmesser  der  Bufferscheiben  soll  mindestens  0,340  m  und  die  Höhe  der  Wölbung
der  abgerundeten  Scheiben  in  der  Mitte  0,025  m  betragen.

g.  33.
Kuppelung.
Sämmtliche  Wagen,  mit  Ausnahme  der  nur  in  Arbeitszügen  laufenden,  müssen  mit  Schraubenkuppelungen
  versehen  sein.
g.  34.
Radreifen.

Die  normalen  Laufflächen  der  Radreifen  sämmtlicher  Fahrzeuge  müssen  eine  konische  Form  von
mindestens  ½0  Neigung  haben.

Die  Breite  der  Radreifen  soll  bei  Lokomotiven  und  Tendern  nicht  weniger  als  0,130  m  und  nicht
über  0,150  m  und  bei  Wagen  nicht  weniger  als  0,130  m  und  nicht  über  0,145  m  betragen.

g.  35.
Stellung  der  Räder.

Die  Räder  jeder  Achse  der  Fahrzeuge  müssen  in  unverrückbarer  Lage  gegen  einander  festgestellt,  auch
mit  Spurkränzen  versehen  sein,  deren  Höhe  von  der  Oberkante  der  Schienen  gemessen  bei  mittlerer
Stellung  des  Rades  nicht  weniger  als  0,025  m  und  im  Zustande  der  größten  Abnutzung  nicht  mehr  als
0,035  m  betragen  darf.

46
        <pb n="362" />
        —  340  —

Der  lichte  Abstand  zwischen  den  Radreifen  soll  mindestens  1,357  m  und  höchstens  1,363  m  betragen.
Bis  zur  Höhe  von  0,100  m  über  Schienenoberkante  darf  kein  Theil  über  die  innere  Seitenfläche  des  Radreifens
  hervorragen.

S.  36.

Spielraum  für  die  Spurkränze.

Der  Spielraum  für  die  Spurkränze  (nach  der  Gesammtverschiebung  der  Achse  an  dieser  gemessen)
darf  bei  normaler  Spurweite  nicht  unter  0,010  m  und  auch  bei  der  größten  zulässigen  Abnutzung  nicht  über
0,025  m  betragen;  bei  den  Mittelrädern  sechsrädriger  Lokomotiven  ist  jedoch  ein  Gesammtspielraum  (bei
übrigens  gleichem  lichten  Abstande  zwischen  den  Nädern)  bis  0,040  m  zulässig.

§.  37.

Naddurchmesser.

Der  Raddurchmesser  der  Tender  und  Wagen  mit  Ausschluß  der  Radreifenstärke  soll  mindestens
0,850  m  betragen.

Der  Durchmesser  der  Triebräder  der  Lokomotiven  ist  anzunehmen:  ·
für  Züge,  welche  bis  zu  25  km  Geschwindig'eit  in  der  Stunde  sabren,  mindestens  zu  0,900  m

desgl.  bis  zu  30  km  1,100  m
„45  km...w  HHI9,  200m
und  bei  mehr  als  46  km..w  1500n
8.  38.
Achsstärke.

Die  Stärke  der  Achsen  der  Personenwagen  soll  nicht  unter  0,115  m  betragen.  Im  übrigen  ist  die
Stärke  der  Wagenachsen  und  Achsschenkel  für  die  Bruttobelastung  festzusetzen.

Achsen  vom  besten  Eisen  müssen  bei  einer  Belastung
von  3  800  k  mindestens  eine  Stärke  von  0,100  m  in  der  Nabe  und  0,065  m  im  Schenkel,

1  5  500  k  7  L  „  /  0,  1  1  5  m  77  77  7  77  0,07  5  m  /  77
#  8  000  k  7*  s  77V  *·1—  0,  1  30  m  J77  77  77  )?  0,  08  5  m  77  77
77  1  0  000  k  77  77  77.  77  0,  1  40  m  77  "/)  7)7  77.  0,09  5  1I  77  77

haben.
Die  Schenkellängen  sind  hierbei  zum  13/4-bis  2¼  fachen  des  Durchmessers  angenommen.
Bei  Anwendung  von  Gußstahl  können  diese  Belastungen  um  20  Prozent  erhöht  werden.
Bei  Tendern  und  Wagen  sollen  die  Achsen  keine  scharfen  Ansätze  zwischen  den  Naben  erhalten.

III.  Schlußbestimmungen.

S.  39.
Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  Oktober  1878  in  Kraft.
Sie  finden  Anwendung  auf  die  Bahnen  von  normaler  Spurweite,  und  zwar:
1.  in  ihrem  Abschnitt  I.  ·
a)  auf  alle  Bahnen,  welche  nach  diesem  Zeitpunkte  in  Angriff  genommen  werden,

b)  auch  auf  die  derzeit  bereits  im  Bau  oder  Betriebe  befindlichen  Bahnen,  insofern  die  betreffenden
  baulichen  Anlagen  oder  Einrichtungen  nach  dem  1.  Oktober  1878  einem  umfassenderen
Umbau  unterworfen  werden;
        <pb n="363" />
        —  341  —

2.  in  ihrem  Abschnitt  II.
a)  auf  diejenigen  Betriebsmittel,  welche  nach  diesem  Zeitpunkte  neu  beschafft  werden,
b)  sowie  auf  diejenigen  alsdann  bereits  vorhandenen  oder  bestellten  Betriebsmittel,  welche
nach  dem  1.  Oktober  1878  eine  vollständige  Umänderung  erleiden.
Bezüglich  einzelner  Bestimmungen  dieses  Reglements  können  Ausnahmen  in  Rücksicht  auf  besondere
Verhältnisse  von  der  Landesregierung  unter  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  bewilligt  werden.

S.  40.

Für  Bahnen,  welche  nach  der  übereinstimmenden  Erklärung  der  Landesregierung  und  des  Reichs-Eisenbahn-Amts
  zu  den  Bahnen  untergeordneter  Bedeutung  gehören,  bleibt  die  Anwendung  der  §§.  1  bis  38
einschließlich  allgemein  ausgeschlossen.

Berlin,  den  12.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Bahnordnung  für  deutsche  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung.

Auf  Grund  der  Artikel  42  und  43  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  im  Anschluß  an  8.  74  des
Bahnpolizei-Reglements  vom  4.  Januar  1875  (Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  57)  und  an  die
Signalordnung  von  demselben  Tage  Nr.  2  der  Allgemeinen  Bestimmungen  (Centralblatt  für  das  Deutsche
Reich  S.  73)  nachfolgende

Gahnordnung
für
deutsche  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedentung
beschlossen:

I.  Zustand  der  Bahn.

8.  1.
Spurweite.
Die  normale  Spurweite  beträgt  1,435  Meter.
Für  Bahnen  mit  schmalerer  Spur  soll  dieselbe  1,0  Meter  oder  0,75  Meter  betragen;  Ausnahmen
hiervon  sind  zulässig  mit  Genehmigung  der  Landes-Aufsichtsbehörde  unter  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts.


§.  2.
Längenge  fälle.
Das  Längengefälle  der  Bahn  darf  auf  freier  Strecke  das  Verhältniß  von  1:  25  in  der  Regel

nicht  überschreiten.  Für  die  Anwendung  stärkerer  Gefälle  ist  die  Genehmigung  der  Landes-Aufsichtsbehörde
unter  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  erforderlich.

467
        <pb n="364" />
        —  342  —

§.  3.
Krümmungen.

Der  Halbmesser  der  Krümmungen  auf  sreier  Strecke  soll  bei  Bahnen  mit  normaler  Spur  nicht  kleiner
als  100  Meter  und  bei  Bahnen  mit  schmaler  Spur  ein  der  Spurweite  angemessener  sein.

8.  4.
Spurerweiterung.

In  Krümmungen  darf  die  Spurerweiterung  bei  normalspurig  gebauten  Bahnen  das  Maß  von
Eilre  Meter  und  bei  schmalspurig  gebauten  Bahnen  ein  den  Krümmungen  angemessenes  Maß  nicht  überreiten.


8.  5.
Fahrbarkeit.

Die  Bahn  ist  mit  ihren  sämmtlichen  Nebenanlagen  fortwährend  in  gutem  baulichen  Zustand  zu  erhalten,
  dergestalt,  daß  dieselbe  ohne  Gefahr  mit  der  für  dieselbe  gestatteten  größten  Geschwindigkeit  (vergl.
§.  27)  befahren  werden  kann.

S.  6.

Normalprofil  des  lichten  Raumes.

Sämmtliche  Geleise  mit  normaler  Spurweite,  auf  denen  Züge  bewegt  werden,  sind  in  solcher  Breite

frei  zu  halten,  daß  für  dieselben  mindestens  das  in  der  Anlage  dargestellte  Normalprofil  des  lichten  Raumes
—  vvorhanden  ist.

Abweichungen  von  diesem  Profil,  welche  bereits  vor  Bekanntmachung  dieser  Vorschriften  bestanden
haben,  können  mit  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  auch  ferner  beibehalten  werden.

Inwieweit  bei  Ladegeleisen  normalspuriger  Bahnen  Einschränkungen  dieses  Profils  zulässig  sind,  bestimmt
  in  jedem  Einzelfalle  die  Landes-Aussichtsbehörde.
behal  Für  schmalspurige  Bahnen  bleibt  die  Festsetzung  des  Normalprofils  der  Landes-Aufsichtsbehörde  vorehalten.


S.  7.
Einfriedigungen  und  Barrieren.
Ob  und  an  welchen  Stellen  Schutzwehren  oder  andere  Sicherheits-Vorrichtungen  an  Wegen  erforderlich

  sind,  welche  unmittelbar  neben  einer  mit  Lokomotiven  befahrenen  Bahn  herlaufen  oder  über  die  letztere

führen,  bestimmt  die  Aufsichtsbehörde.
In  angemessener  Entfernung  vor  den  in  gleicher  Ebene  mit  der  Bahn  liegenden  frequenten  Wegeübergängen

  sind  Warnungstafeln  aufzustellen.

Werden  zur  Absperrung  von  Wegeübergängen  Drahtzugbarrièren  verwendet,  so  müssen  dieselben  so
eingerichtet  sein,  daß  sie  mit  der  Hand  geschlossen  und  geöffnet  werden  können.  Jeder  mit  Drahtzugbarrieren
  versehene  Uebergang  erhält  eine  Glocke,  mit  welcher  vor  dem  Niederlassen  der  Sperrbäume  zu
läuten  ist.

S.  8.
Abtheilungszeichen,  Neigungszeiger  und  Markirzeichen.

Die  Bahn  ist  mit  Abtheilungszeichen  zu  versehen,  welche  Entfernungen  von  ganzen  Kilometern
angeben.
Die  Gefällverhältnisse  von  mehr  als  1:  200  sind  in  geeigneter  Weise  und  in  angemessenen  Abständen
  kenntlich  zu  machen.  .

Zwischen  zusammenlaufenden  Geleisen  ist  ein  Markirzeichen  anzubringen,  welches  die  Grenze  angiebt,
bis  zu  welcher  in  jedem  Bahngeleise  Fahrzeuge  vorgeschoben  werden  dürfen,  ohne  den  Durchgang  von  Fahrzeugen
  auf  dem  anderen  Geleise  zu  hindern.
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        Anlage.

die  Bahnhöfe

343
Uormalprofil
des  lichten  RNaumes
für
deutsche  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedentung
mit  normaler  Spurweite
für

die  freie  Bahn

 

 

    

   

 

 

 

 

 

   

 

 

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        —  345  —

II.  Einrichtung  und  Zustand  der  Betriebsmittel.

8.  9.
Zustand  der  Betriebsmittel  im  Allgemeinen.

Die  Betriebsmittel  sollen  fortwährend  in  einem  solchen  Zustande  gehalten  werden,  daß  die  Fahrten
mit  der  größten  zulässigen  Geschwindigkeit  (S.  27)  ohne  Gefahr  stattfinden  können.

8.  10.
Prüfung  der  Lokomotiven  vor  Inbetriebnahme  derselben.

Lokomotiven  dürfen  erst  in  Betrieb  gesetzt  werden,  nachdem  sie  einer  technisch-polizeilichen  Prüfung
unterworfen  und  als  sicher  befunden  worden  sind.  Die  bei  der  Revision  als  zulässig  erkannte  Dampfspannung
über  den  Druck  der  äußeren  Atmosphäre,  sowie  der  Name  des  Fabrikanten,  die  laufende  Fabriknummer  und
uer  P  der  Anfertigung  müssen  in  leicht  erkennbarer  und  dauerhafter  Weise  an  der  Lokomotive  be—
zeichnet  sein.

8.  11.
Periodische  Lokomotiv-Revisionen.

Jede  Lokomotive  ist  nach  jeder  größeren  Kesselreparatur,  mindestens  alle  drei  Jahre,  einer  gründ—
lichen  Revision  zu  unterwerfen.  Bei  Gelegenheit  dieser  Revision,  welche  sich  auf  alle  Theile  der  Lokomotive
erstrecken  muß,  ist  der  Dampfkessel  vom  Mantel  zu  entblößen  und  mittelst  einer  Druckpumpe  zu  prüfen.
Mindestens  alle  drei  Jahre  ist  auch  jeder  Tender  einer  Revision  zu  unterziehen.

Hinsichtlich  des  bei  diesen  Proben  anzuwendenden  Druckes  wird  bestimmt,  daß  die  Prüfung  für
eine  Dampfspannung  von  nicht  mehr  als  fünf  Atmosphären  Ueberdruck  mit  dem  zweifachen  Betrage  der  zu—
lässigen  Maximal-Dampfspannung,  bei  einer  Dampfspannung  von  mehr  als  fünf  Atmosphären  mit  einem
Drucke,  welcher  die  zulässige  Maximal-Dampfspannung  um  fünf  Atmosphären  übersteigt,  stattfinden  soll.  Für
diejenigen  Lokomotiven,  welche  bei  dem  Inkrafttreten  dieser  Bestimmungen  bereits  vorhanden  sind,  verbleibt
es  bei  dem  Maximaldrucke,  welcher  bei  der  ersten  Prüfung  Anwendung  gefunden  hat,  sofern  der  letztere  niedriger
  ist,  als  der  vorstehend  vorgeschriebene.

Kessel,  welche  bei  dieser  Probe  ihre  Form  bleibend  ändern,  dürfen  in  diesem  Zustande  nicht  wieder
in  Dienst  genommen  werden.

Bei  jeder  Probe  ist  zugleich  die  Ventilbelastung  und  die  Richtigkeit  des  Manometers  zu  prüfen.

Längstens  acht  Jahre  nach  Inbetriebstellung  der  Lokomotive  muß  eine  innere  Revision  des  Kessels
vorgenommen  werden,  bei  welcher  die  Siederohre  zu  entfernen  sind.  Nach  spätestens  je  sechs  Jahren  ist  diese
Revision  zu  wiederholen.

Die  Ergebnisse  der  Lokomotiv-Revisionen  sind  in  besonderen  Verhandlungen  zu  verzeichnen.

Jede  Lokomotive  muß  versehen  sein:

1.  mit  mindestens  zwei  zuverlässigen  Vorrichtungen  zur  Speisung  des  Kessels,  welche  unabhängig

von  einander  in  Betrieb  gesetzt  werden  können  und  von  denen  jede  für  sich  während  der  Fahrt
im  Stande  sein  muß,  das  zur  Speisung  erforderliche  Wasser  zuzuführen.  Eine  dieser  Vorrichtungen
  muß  außerdem  auch  geeignet  sein,  beim  Stillstande  der  Lokomotive  den  Wasserstand  im
Kessel  auf  der  normalen  Höhe  zu  erhalten;

2.  mit  mindestens  zwei  von  einander  unabhängigen  Vorrichtungen  zur  zuverlässigen  Erkennung  der
Wasserstandshöhe  im  Innern  des  Kessels.  Bei  einer  dieser  Vorrichtungen  muß  die  Höhe  des
Wasserstandes  vom  Stande  des  Führers,  ohne  besondere  Proben,  fortwährend  erkennbar  und  eine
in  die  Augen  fallende  Marke  des  zulässig  niedrigsten  Wasserstandes  angebracht  sein;

3.  mit  wenigstens  zwei  vorschriftsmäßigen  Sicherheitsventilen,  von  denen  das  eine  so  eingerichtet
sein  muß,  daß  die  Belastung  desselben  nicht  über  das  bestimmte  Maß  gesteigert  werden  kann.
Die  Belastung  dieser  Sicherheitsventile  ist  derartig  einzurichten,  daß  eine  vertikale  Bewegung
derselben  von  3  Millimeter  eintreten  kann;

4.  mit  einer  Vorrichtung  (Manometer),  welche  den  Druck  des  Dampfes  zuverlässig  und  ohne  An-
        <pb n="368" />
        —  346  —

stellung  besonderer  Proben  fortwährend  erkennen  läßt.  Auf  den  Zifferblättern  der  Manometer
muß  die  größte  zulässige  Dampfspannung  durch  eine  in  die  Augen  fallende  Marke  bezeichnet  sein;

5.  mit  einer  vom  Stande  des  Führers  aus  zu  handhabenden  Dampfpfeife.

§.  12.
Läutewerke  der  Lokomotiven.

Sofern  auf  einer  Bahnstrecke  unbewachte  Wegeübergänge  vorkommen,  sind  die  Lokomotiven,  welche

die  Bahnstrecke  befahren,  mit  helltönenden  Läutewerken  auszurüsten.
§5.  13.
Bahnräumer,  Aschkasten,  Funkenfänger.

Jede  Lokomotive  und  jeder  Tender  muß  mit  Bahnräumern,  sowie  erstere  mit  einem  verschließbaren,
an  dem  Feuerkasten  dicht  anliegenden  Aschkasten  versehen  sein.  Wenn  die  Beschaffenheit  des  zu  benutzenden
Brennmaterials  es  erfordert,  sind  die  Lokomotiven  mit  Vorrichtungen  auszurüsten,  durch  welche  der  Auswurf
  glühender  Kohlen  aus  dem  Schornstein  wirksam  verhütet  wird.

8.  14.
Tenderbremsen.

Tenderlokomotiven  und  Tender  müssen  mit  kräftigen,  leicht  zu  handhabenden  Bremsen  ausgerüstet  sein.

8.  15.
Federn,  Zugapparate,  Buffer.

Alle  in  geschlossenen  Zügen,  mit  Ausnahme  der  Arbeitszüge,  gehenden  Wagen  müssen  auf  Federn
ruhen  und  alle  Personenwagen  mit  elastischen  Zugapparaten  und  an  beiden  Enden  mit  elastischen  Buffern
versehen  sein.

8.  16.
Spurkränze.

Sämmtliche  Räder  müssen  mit  Spurkränzen  versehen  sein.

S.  17.
Stärke  der  Radreifen.

Auf  Bahnen  mit  normaler  Spurweite  muß  bei  Lokomotiven  und  Tendern  die  Stärke  schmiedeeiserner
Radreifen  mindestens  19,  diejenige  stählerner  mindestens  15  Millimeter  betragen;  bei  Wagen  dagegen  können
schmiedeeiserne  und  stählerne  Radreifen  bis  auf  16  bezw.  12  Millimeter  abgenutzt  werden.

Auf  schmalspurigen  Bahnen  muß  die  Stärke  der  schmiedeeisernen  und  stählernen  Radreifen  der
Lokomotiven  und  Tender  mindestens  12  Millimeter,  die  der  Wagen  mindestens  10  Millimeter  betragen.

8.  18.
Revision  der  Wagen.
Jeder  Wagen  ist  mindestens  alle  zwei  Jahre  einer  gründlichen  Revision  zu  unterwerfen,  bei  welcher
die  Achsenlager  und  Federn  abgenommen  werden  müssen.
8.  19.
Bezeichnungen  an  den  Wagen.

Jeder  Wagen  muß  Bezeichnungen  haben,  aus  welchen  zu  ersehen  ist:

a)  die  Eisenbahn,  zu  welcher  er  gehört;

b)  die  Ordnun  gsnummer,  unter  welcher  er  in  den  Werkstätten-  und  Revisionsregistern  geführt  wird;
c)  das  eigene  Gewicht,  einschließlich  der  Achsen  und  Räder;

d)  das  größte  zulässige  Ladegewicht;

e)  das  Datum  der  letzten  Revision.
        <pb n="369" />
        —  347  —

8.  20.
Uebergang  der  Betriebsmittel  auf  Hauptbahnen.

Betriebsmittel,  welche  auf  Bahnen  übergehen,  für  welche  das  Bahnpolizei-Reglement  und  die  Signalordnung
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  Geltung  haben,  müssen  den  für  diese  Bahnen  erlassenen  Vorschriften

entsprechen.

III.  Einrichtungen  und  Maßregeln  für  die  Handhabung  des  Betriebes.

S.  21.
Bahnbewachung.

Die  Bahnstrecke  ist  mindestens  einmal  an  jedem  Tage  zu  revidiren,  sofern  die  zulässige  Geschwindigkeit
  mehr  als  20  Kilometer  in  der  Stunde  beträgt.

An  Stellen,  deren  Befahrung  in  Rücksicht  auf  die  örtlichen  Verhältnisse  besondere  Vorsicht  erfordert,
insbesondere  auch  bei  frequenten  Niveauübergängen,  ist  bei  Anwendung  einer  Geschwindigkeit  von  mehr  als
15  Kilometer  in  der  Stunde  eine  Bewachung  der  Bahn  erforderlich.

Der  Barrièrendienst  kann  auch  weiblichen  Personen  anvertraut  werden.

Bei  der  Annäherung  eines  Zuges  oder  einer  einzeln  fahrenden  Lokomotive  an  einen  in  gleicher
Ebene  mit  der  Bahn  liegenden  Wegeübergang,  dessen  Bewachung  nicht  vorgeschrieben  ist,  hat  der  Lokomotiv-=führer
  das  Läutewerk  der  Lokomotive  in  Thätigkeit  zu  setzen  und  darin  bis  nach  Passiren  des  Wegeüberganges
zu  erhalten.

§.  22.
Rechtsfahren.
Auf  doppelgeleisigen  Strecken  der  freien  Bahn  müssen  die  Züge  in  der  Regel  das  in  ihrer  Fahrtrichtung
  rechts  liegende  Geleise  befahren.
8.  23.
Stärke  der  Züge.
Mehr  als  120  Wagenachsen  dürfen  in  keinem  Zuge  befördert  werden.

S.  24.
Vertheilung  der  Bremsen.

In  jedem  Zuge,  welcher  mit  Lokomotiven  bewegt  wird,  müssen  außer  den  Maschinen=  und  Tenderbremsen
  so  viele  kräftig  wirkende  Bremsvorrichtungen  angebracht  und  bedient  sein,  daß  durch  die  letzteren  bei
Neigungen  der  Bahn:

bis  einschließlich  ½/500  der  12.  Theil,

7  77  D!  5  300  ?„  10.  5%
«  »  /  200  %½  8.  »
»  »  100  ?„  7.  17
«  »  l-  60  "v  5.  /
»  »  40  „%  4.  3%

und  bei  stärkeren  Neigungen  die  Hälfte  der  Näderpaare  gebremst  werden  kann.

Erstreckt  sich  die  stärkste  Neigung  zwischen  zwei  Stationen  auf  eine  Bahnlänge  von  weniger  als
1000  Meter,  so  ist  für  die  Berechnung  der  Bremsenzahl  nicht  diese,  sondern  die  nächst  geringere  Neigung
der  Strecke  maßgebend.

Für  Züge  und  Wagen,  welche  auf  längeren  Strecken  ausschließlich  durch  die  Schwerkraft  oder  mit
Hülfe  stehender  Maschinen  sich  bewegen,  werden  die  erforderlichen  Sicherheitsvorschristen  von  der  Landes-Aufsichtsbehörde
  erl  assen.  Das  Gleiche  gilt  auch  für  Bahnen,  welche  nach  einem  außergewöhnlichen  System
gebaut  sind  und  gem  äß  desselben  betrieben  werden.

47
        <pb n="370" />
        —  348  —

F.  25.
Revision  der  Züge  vor  der  Abfahrt.

Kein  Zug  darf  die  Station  verlassen,  bevor  die  Abfahrt  von  dem  zuständigen  Beamten  gestattet
worden  ist.  Bei  der  insbesondere  auf  der  Ausgangsstation  vorzunehmenden  Revision  der  Züge  ist  darauf  zu
achten,  daß  die  Wagen  fest  zusammengekuppelt  und  die  Belastung  in  den  einzelnen  Wagen  thunlichst  gleichmäßig
  vertheilt  wird,  die  nöthigen  Signalvorrichtungen  angebracht  und  die  erforderlichen  Bremsen  angemessen
vertheilt  und  besetzt  sind  (s.  24).

§.  26.
Beleuchtung  der  Personenwagen.

Das  Innere  der  Personenwagen  ist  während  der  Fahrt  bei  Dunkelheit  und  in  Tunneln,  zu  deren
Durchsahrung  mehr  als  zwei  Minuten  gebraucht  werden,  angemessen  zu  erleuchten.

8.  27.
Größte  zulässige  Fahrgeschwindigkeit.

Die  größte  zulässige  Fahrgeschwindigkeit  für  Züge  und  einzeln  fahrende  Lokomotiven  wird  durch  die
Landes-Aussichtsbehörde  sestgestellt.  Größere  Geschwindigkeiten  als  30  Kilometer  in  der  Stunde  dürfen  nicht
gestattet  werden.

§.  28.
Langsamfahren.

Die  Fahrgeschwindigkeit  muß  in  dem  zur  Verhütung  einer  möglichen  Gefahr  erforderlichen  Maß  vermindert
  werden:  «
a)  wenn  Menschen,  Thiere  oder  Hindernisse  auf  der  Bahn  bemerkt  werden,
b)  wenn  das  Signal  zum  Langsamfahren  gegeben  wird,
c)  bei  der  Fahrt  über  Drehbrücken.
Bei  der  Einfahrt  in  Hauptbahnen,  beim  Einfahren  in  Bahnhöfe  und  überhaupt  beim  Uebergange
aus  einem  Geleise  in  das  andere,  muß  so  langsam  gefahren  werden,  daß  der  Zug  auf  eine  Länge  von
200  Meter  zum  Stillstand  gebracht  werden  kann.

8.  29.
Abfahrt  der  Züge.

Bei  einer  Fahrgeschwindigkeit  von  mehr  als  15  Kilometer  in  der  Stunde  darf  ein  Zug  einem  an—

deren  in  derselben  Richtung  abgelassenen  Zuge  nur  in  Stationsdistanz  folgen.
8.  30.
Extrazüge.

Extrazüge  und  einzeln  fahrende  Maschinen,  für  welche  den  betheiligten  Beamten  nicht  vorher  Fahrpläne
  mitgetheilt  sind,  dürfen  mit  keiner  größeren  Geschwindigkeit  als  15  Kilometer  in  der  Stunde  befördert
werden.  Bei  Anwendung  einer  größeren  Geschwindigkeit  müssen  die  betheiligten  Stationen  vorher  von  dem
Abgange  der  Züge  verständigt  sein.

Die  Extrazüge  der  Allerhöchsten  und  Höchsten  Herrschaften  haben  behufs  pünktlicher  Beförderung
überall  den  Vorrang  vor  den  anderen  Zügen.

8.  31.
Schieben  der  Züge.

Das  Schieben  der  Züge,  an  deren  Spitze  sich  keine  führende  Lokomotive  befindet,  ist  nur  dann  zulässig,
  wenn  die  Stärke  derselben  nicht  mehr  als  50  Achsen  beträgt,  der  vorderste  Wagen  gut  bewacht  ist
und  die  Geschwindigkeit  15  Kilometer  in  der  Stunde  nicht  übersteigt.
        <pb n="371" />
        —  349  —

S.  32.
Begleitpersonal.

Das  Begleitpersonal  darf  während  der  Fahrt  nur  einem  Beamten  untergeordnet  sein.  Derselbe
hat  einen  Fahrbericht  zu  führen,  in  welchem  die  Abgangs=  und  Ankunftszeiten  auf  den  einzelnen  Haltepunkten
  und  außergewöhnliche  Vorkommnisse  genau  zu  verzeichnen  sind.

8.  33.
Behandlung  stillstehender  Lokomotiven  und  Wagen.  .

Bei  angeheizten  Lokomotiven  soll,  so  lange  sie  still  stehen,  der  Regulator  geschlossen,  die  Steuerung
in  Ruhe  gesetzt  und  die  Bremse  angezogen  sein.  Die  Lokomotive  muß  dabei  stets  unter  Aussicht  stehen.

Die  ohne  ausreichende  Aussicht,  wie  die  über  Nacht  auf  den  Geleisen  verbleibenden  Wagen  sind
durch  geeignete  Vorrichtungen  festzustellen.

§.  34.
Mitfahren  auf  der  Lokomotive.

Ohne  Erlaubniß  der  zuständigen  Beamten  darf  außer  den  durch  ihren  Dienst  dazu  berechtigten
Personen  niemand  auf  der  Lokomotive  mitfahren.

§.  35.
Gebrauch  der  Dampfpfeife.

Der  Gebrauch  der  Dampfpfeife,  sowie  das  Oeffnen  der  Cylinderhähne  ist  auf  die  nothwendigsten
Fälle  zu  beschränken.

In  der  Nähe  einer  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Straße  soll  unter  möglichster  Vermeidung
des  Gebrauchs  der  Dampfpfeife  vorzugsweise  das  Läutewerk  zur  Anwendung  kommen.

g.  36.
Führung  der  Lokomotive.

Die  Führung  der  Lokomotiven  darf  nur  solchen  Personen  übertragen  werden,  welche  mindestens  ein
Jahr  lang  in  einer  mechanischen  Werkstatt  gearbeitet  und  nach  mindestens  einjähriger  Lehrzeit  im  Lokomotivdienst
  ihre  Befähigung  durch  ein  von  einer  deutschen  Eisenbahnverwaltung  ausgestelltes  Attest  nachgewiesen
  haben.

Heizer  müssen  mit  der  Handhabung  der  Lokomotive  mindestens  so  weit  vertraut  sein,  um  dieselbe
erforderlichen  Falls  zum  Stillstand  bringen  zu  können.  «

IV.  Signalwesen.

§.  37.
Streckensignale.

Auf  der  Bahn  müssen  die  optischen  Signale:
der  Zug  soll  langsam  fahren
und
der  Zug  soll  halten
gegeben  werden  können.

Zu  diesem  Zwecke  müssen  die  auf  den  einzelnen  Strecken  oder  an  frequenten  Wegeübergängen
postirten  Bahnwärter  mit  Signalfahnen  und  Laternen  versehen  sein  (E.  21).

Der  Stand  beweglicher  Brücken  muß  in  einer  Entfernung  von  mindestens  300  Metern  erkennbar
sein.  So  lange  diese  Brücken  geöffnet  sind,  müssen  die  Zugänge  zu  denselben,  auch  wenn  kein  Zug  erwartet
wird,  durch  Signale  abgeschlossen  sein.

Es  sind  Einrichtungen  zu  treffen,  welche  die  richtige  Stellung  dieser  Signale  für  die  Dauer  der
Unfahrbarkeit  sichern.

47“
        <pb n="372" />
        —  350  —

§.  38.
Weichensign  ale.
Die  jedesmalige  Stellung  der  Einfahrtsweichen  muß  dem  Lokomotivführer  durch  Signale  kenntlich
sein,  wenn  nicht  die  Weichen  durch  einen  sicheren  Verschluß  unverrückbar  festgestellt  sind.
§.  39.

Zugsignale.  .
Jeder  sich  bewegende  Zug  muß  mit  Signalen  versehen  sein,  welche  bei  Tage  dessen  Schluß  und
bei  Dunkelheit  die  Spitze  und  den  Schluß  desselben  erkennen  lassen.  Dasselbe  gilt  von  einzeln  fahrenden
Lokomotiven.
S.  40.
Signale  des  Lokomotivpersonals.
Die  Lokomotivführer  müssen  folgende  Signale  geben  können:
1.  Achtung,
2.  Bremsen  anziehen,
3.  Bremsen  loslassen.
S.  41.
Elekrische  Verbindung  der  Stationen.
Die  Bahn  muß  mit  einer  elektrisch-telegraphischen  Verbindung  und  mit  Sprechapparaten  auf  den
Stationen  ausgerüstet  sein.  Ausnahmen  sind  mit  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde  zulässig.
§5.  42.
Signalordnung.

Im  übrigen  bleibt  die  Einrichtung  des  Signalwesens  von  der  Eigenartigkeit  der  Betriebes  auf  der
betreffenden  Bahn  abhängig.

Soweit  Signale  zur  Anwendung  kommen,  müssen  dieselben  gemäß  den  Vorschriften  in  der  Signalordnung
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  eingerichtet  und  gehandhabt  werden.

V.  Bestimmungen  für  das  Publikum.

8.  43.
Aufrechthaltung  der  Ordnung.

Die  Eisenbahnreisenden  und  das  sonstige  Publikum  müssen  den  allgemeinen  Anordnungen  nachkommen,
  welche  von  der  Bahnverwaltung  behufs  Aufrechthaltung  der  Ordnung  beim  Transport  der  Personen
und  Effekten  getroffen  werden  und  haben  den  dienstlichen  Anordnungen  der  in  Uniform  befindlichen  oder
mit  riuem  Dienstabzeichen  oder  mit  einer  besonderen  Legitimation  versehenen  Bahnpolizeibeamten  Folge
zu  leisten.

8.  44.
Halten  vor  den  Niveauübergängen.
Sobald  sich  ein  Zug  nähert,  müssen  Fuhrwerke,  Reiter,  Fußgänger,  Treiber  von  Vieh  und  Last—
thieren  bei  den  an  den  Wegeübergängen  aufgestellten  Warnungstafeln  halten,  resp.  die  Bahn  räumen.
8.  45.
Mitführen  gemeinschädlicher  Gegenstände  und  Geldstrafen  für  Bahnpolizei-Kontraventionen.


Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  in  den  88.  43  und  44  und  gegen  die  sonstigen  mit  Ge—
nehmigung  der  Aufsichtsbehörde  zur  Sicherheit  des  Betriebes  von  den  Verwaltungen  getroffenen  Anordnungen,
        <pb n="373" />
        —  351  —

sowie  gegen  die  nachfolgenden  Bestimmungen  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom
11.  Mai  1874,  welche  also  lauten:

„Feuergefährliche  Gegenstände,  sowie  alles  Gepäck,  welches  Flüssigkeiten  und  andere  Gegenstände
  enthält,  die  auf  irgend  eine  Weise  Schaden  verursachen  können,  insbesondere  geladene
Gewehre,  Schießpulver,  leicht  entzündbare  Präparate  und  andere  Sachen  gleicher  Eigenschaft,
dürfen  in  den  Personenwagen  nicht  mitgenommen  werden.

Das  Eisenbahn-Dienstpersonal  ist  berechtigt,  sich  in  dieser  Beziehung  die  nöthige  Ueberzeugung
  zu  verschaffen.

Jägern  und  im  öffentlichen  Dienste  stehenden  Personen  ist  jedoch  die  Mitführung  von
Handmunition  gestattet.

Der  Lauf  eines  mitgeführten  Gewehres  muß  nach  oben  gehalten  werden“,

werden  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  dreißig  Mark  geahndet,  sofern  nicht  nach  den  allgemeinen  Strafbestimmungen
  eine  härtere  Strafe  verwirkt  ist.

S.  46.
Beschwerdebuch.

Auf  jeder  Station  ist  ein  dem  Publikum  zugängliches  Beschwerdebuch  auszulegen.

VI.  Bahnpolizeibeamte  und  Beaufsichtigung.

S.  47.
Bezeichnung  der  Bahnpolizeibeamten.

Zur  Ausübung  der  Bahnpolizei  sind  zunächst  berufen  diejenigen  Personen,  welche  mit  den  Verrichtungen
  betraut  sind  der:

11

333333  w

11.
12.
13.
14.
15.
16.

17.

Betriebsdirektoren  und  Ober-Ingenieure,

Ober-Betriebsinspektoren,

Betriebsinspektoren  und  Betriebs-Bauinspektoren  (Transport-  Ober-Inspektoren,  Transport-Inspektoren
  und  deren  Assistenten),

Eisenbahnbaumeister,  Abtheilungsbaumeister  und  Ingenieure,

Bahnkontrolöre  und  Betriebskontrolöre,

Stationsvorsteher  (Stationsmeister,  Bahnhofsinspektoren,  Bahnhofsverwalter),
Stationsaufseher  (Bahnhofsaufseher)  und  Stationsassistenten  (Bahnhofs-Inspektionsassistenten),
Bahnmeister  und  Hülfsbahnmeister,

Weichensteller  (Weichenwärter,  Stationswärter  und  Hülfsweichenwärter),

10.

Ober-Bahnwärter,  Bahnwärter  (Brücken-,  Schlag-,  Signal-,  Streckenwärter)  und  Hülfsbahnwärter
  (Beiwärter),  «

Ober-Zugmeister  und  Zugmeister  (Zugführer,  zugführende  Schaffner,  Ober-Schaffner),

Packmeister  (Güterschaffner,  Gepäckschaffner),

Schaffner  (Personenschaffner,  Kondukteure),

Rangirmeister  (Oberkoppler,  Schirrmeister),

Wagenwärter  und  Bremser  (Schmierer,  Zugsöler),

Thürhüter  (Portiers,  Perrondiener),

Nachtwächter.

Die  Bahnpolizeibeamten  müssen  bei  Ausübung  ihres  Dienstes  die  vorgeschriebene  Dienstuniform  oder
das  festgestellte  Dienstabzeichen  tragen  oder  mit  einer  Legitimation  versehen  sein.

S.  48.
Instruktion  der  Bahnpolizeibeamten.

Den  Bahnpolizeibeamten  sind  von  der  Eisenbahnverwaltung  über  ihre  Dienstverrichtungen  und  ihr
gegenseitiges  Dienstverhältniß  schriftliche  oder  gedruckte  Instruktionen  zu  ertheilen.
        <pb n="374" />
        —  352  —

8.  49.
Qualifikation  zum  Bahnpolizeibeamten.

Alle  zur  Ausübung  der  Bahnpolizei  berufenen  Beamten  müssen  mindestens  21  Jahre  alt  und  unbescholtenen
  Rufes  sein,  lesen  und  schreiben  können  und  die  sonst  zu  ihrem  besonderen  Dienst  erforderlichen
Eigenschaften  besitzen.  6

Die  Bahnpolizeibeamten  werden  von  der  zuständigen  Behörde  vereidet.  Sie  treten  alsdann  in  Beziehung
  auf  die  ihnen  übertragenen  Dienstverrichtungen  dem  Publikum  gegenüber  in  die  Rechte  der  öffentlichen
  Polizeibeamten.  .

Die  Offiziere  und  Mannschaften  der  militärischen  Formationen  für  Eisenbahnzwecke  sind  von  obigen
Vorschriften  über  das  Alter  und  die  Beeidigung  ausgeschlossen.

8.  50.
Verhalten  der  Bahnpolizeibeamten.

Diejenigen  Bahnpolizeibeamten,  welche  sich  als  zur  Ausübung  ihres  Dienstes  ungeeignet  zeigen,  müssen
sofort  von  der  Verrichtung  polizeilicher  Funktionen  entfernt  werden.
Die  Bahnverwaltung  ist  verbunden,  über  jeden  Bahnpolizeibeamten  Personalakten  anzulegen  und
fortzuführen.
8.  51.
Amtswirksamkeit  der  Bahnpolizeibeamten.
Die  Amtswirksamkeit  der  Bahnpolizeibeamten  erstreckt  sich  ohne  Rücksicht  auf  den  ihnen  ange—

wiesenen  Wohnsitz  auf  die  ganze  Bahn,  die  dazu  gehörigen  Anlagen  und  soweit,  als  solches  zur  Handhabung
und  Aufrechthaltung  der  auf  den  Eisenbahnbetrieb  bezüglichen  Polizeiverordnungen  erforderlich  ist.

§.  52.
Gegenseitige  Unterstützung  der  verschiedenen  Polizeibeamten.

Die  Staats=  und  Gemeinde-Polizeibeamten  sind  verpflichtet,  die  Bahnpolizeibeamten  auf  deren
Ersuchen  in  der  Handhabung  der  Bahnpolizei  zu  unterstützen.  Ebenso  sind  die  Bahnpolizeibeamten  verbunden,
  den  übrigen  Polizeibeamten  bei  der  Ausübung  ihres  Amtes  innerhalb  des  im  vorhergehenden
Paragraphen  bezeichneten  Gebiets  Beistand  zu  leisten,  soweit  es  die  den  Bahnbeamten  obliegenden  besonderen
Pflichten  zulassen.  «

8.  53.
Aufsichtsbehörde.

Die  Aufsicht  über  die  Ausführung  der  im  Vorstehenden  zur  Sicherung  des  Betriebes  gegebenen  Vorschriften
  liegt  ob:  «

a)  bei  den  unter  Staatsverwaltung  stehenden  Eisenbahnen  den  Eisenbahndirektionen;

b)  bei  den  unter  Privatverwaltung  stehenden  Eisenbahnen  dem  obersten  Betriebsdirigenten  oder  den

Eisenbahndirektionen

und
c)  den  Aufsichtsbehörden.

VII.  Uebergangsbestimmung.

§.  54.

Soweit  bei  bereits  bestehenden  Bahnen  die  anzustellende  Prüfung  ergiebt,  daß  einzelne  der  in  diesen
Vorschriften  angeordneten  Einrichtungen  noch  nicht  vorhanden  sind,  auch  deren  Herstellung  ohne  besondere
Schwierigkeiten  bis  zu  dem  im  8.  55  bestimmten  Termin  sich  nicht  bewirken  läßt,  kann  für  dieselbe  von
der  betreffenden  Landesregierung  mit  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  angemessene  Befristung  bewilligt
  werden.
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die  freie  Bahn

Uormalprofil
des  lichten  Raumes
für  die

für

354
Eisenbahnen  Deutschlands

die  Bahnhäöfe

Anlage.
        <pb n="377" />
        —  355  —

VIII.  Schlußbestimmungen.

S.  55.

Diese  Vorschriften  treten  mit  dem  1.  Juli  1878  in  Kraft.

Dieselben  werden  durch  das  Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  und  außerdem  von  den  Bundesregierungen
  publizirt.

In  Rücksicht  auf  besondere  Verhältnisse  eines  Bahnunternehmens  können  von  der  zuständigen  Landes-Aufsichtsbehörde
  mit  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  Abweichungen  von  einzelnen  der  vorstehenden
und  der  im  Betriebs-Reglement  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom  1.  Juli  1874  enthaltenen  Vorschriften
zugelassen  werden.  «

Die  von  den  Bundesregierungen  oder  Eisenbahnverwaltungen  erlassenen  Ausführungsbestimmungen
sind  dem  Reichs-Eisenbahn  Amt  mitzutheilen.

Berlin,  den  12.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Bekanntmachung,

betreffend  Abänderungen  von  Bestimmungen  des  Bahn-Polizei-Reglements  für  die  Eisenbahnen
Deutschlands.

N  ach  dem  Beschlusse  des  Bundesrathes  vom  6.  Juni  d.  J.  treten  in  den  Bestimmungen  des  Bahn-Polizei-Reglements
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom  4.  Januar  1875  (Central-Blatt  für  das  Deutsche

Reich  Seite  57  ff.)  mit  dem  1.  Juli  d.  IJ.  folgende  Abänderungen  in  Kraft.
J.

Die  Paragraphen  2  bis  5,  9,  12,  13,  15,  17,  18,  21,  23  bis  29,  33,  34,  42,  46,  48,  52,  33,
66  und  68  werden  durch  nachstehende,  den  bisherigen  Zifferzahlen  entsprechende  Paragraphen  ersetzt:

8.  2.
Sämmtliche  Geleise,  auf  denen  Züge  bewegt  werden,  sind  in  solcher  Breite  freizuhalten,  daß
mindestens  das  auf  beigefügtem  Blatte  dargestellte  Normalprofil  des  lichten  Raums  für  die  freie  Bahn  und

für  die  Bahnhöfe  vorhanden  ist.
Inwieweit  Abweichungen  vom  Normalprofil  des  lichten  Raums  zu  gestatten  sind,  bestimmt  der

Bundesrath.
An  Ladegeleisen,  welche  nicht  von  durchgehenden  Zügen  befahren  werden,  kann  nach  Art  ihrer  Benutzung

  eine  Einschränkung  des  Normalprofils  von  der  Aussichtsbehörde  zugelassen  werden.
§.  3.
Es  sind  Vorkehrungen  zu  treffen,  daß  die  Stellung  derjenigen  Weichen,  welche  außerhalb  der  Bahnhöfe
  liegen,  in  einer  Entfernung  von  300  Metern  zu  erkennen  ist.
Die  Weichen  außerhalb  der  Bahnhöfe  müssen,  so  lange  sie  nicht  bewacht  sind,  verschlossen  gehalten
  werden.
Bei  beweglichen  Brücken  sind  Einrichtungen  zu  treffen,  welche  die  richtige  Stellung  der  im  F.  1  gedachten

  Signale  für  die  Dauer  der  Unfahrbarkeit  sichern.
48
        <pb n="378" />
        —  356  —

In  den  Hauptgeleisen  sind  Schiebebühnen  mit  versenkten  Geleisen  unzulässig,  Drehscheiben  nur  in
besonderen  Fällen  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  zulässig.

Die  Kreuzung  einer  Bahn  durch  eine  andere  Bahn  soll  außerhalb  der  Stationen  thunlichst  nicht  in
gleicher  Ebene  der  Schienen,  sondern  durch  Ueberbrückung  hergestellt  werden.

S.  4.

Einfriedigungen  müssen  da  angelegt  werden,  wo  die  gewöhnliche  Bahnbewachung  nicht  hinreicht,  um
Menschen  oder  Vieh  vom  Betreten  der  Bahn  abzuhalten.  «

Zwischen  der  Eisenbahn  und  Wegen,  welche  unmittelbar  neben  derselben  in  gleicher  Ebene  oder
höher  liegen,  sind  Schutzwehren  erforderlich.  Als  solche  können  nach  näherer  Bestimmung  der  Landespolizeibehörde
  auch  Gräben  mit  Seitenaufwurf  angesehen  werden.

Die  Uebergänge  in  gleicher  Ebene  mit  der  Bahn  sind  mit  starken,  leicht  sichtbaren  Barrièren  in
angemessener  Entfernung  von  der  Mitte  des  nächsten  Bahngeleises  zu  versehen.

beach  Für  den  Abstand  der  geöffneten  Barrièrenflügel  von  den  Geleisen  sind  die  Bestimmungen  des  8.  2
zu  beachten.

Zugbarrièren  mit  einem  mechanischen  Zuge  von  mehr  als  50  Meter  Länge  sind  auf  Uebergänge
für  wenig  frequente  Straßen  zu  beschränken  und  müssen  von  dem  bedienenden  Wärter  übersehen  werden  können.

Die  Zugbarrièren  müssen  auch  mit  der  Hand  geöffnet  und  geschlossen  werden  können.  Jeder
Uebergang  mit  Zugbarrièren  erhält  eine  Glocke,  mit  welcher  vor  dem  Niederlassen  der  Sperrbäume  zu
läuten  ist.  «

In  angemessener  Entfernung  vor  den  Wegeübergängen  sind  Warnungstafeln  aufzustellen,  welche  zu—

gleich  die  Stelle  des  Weges  bezeichnen,  wo  Fuhrwerke,  Reiter  und  Viehheerden  anhalten  müssen,  wenn  die
Barrieèren  geschlossen  sind.

8.  5.

Die  Bahn  muß  so  lange  bewacht  werden,  als  noch  Züge  oder  einzelne  Lokomotiven  zu  erwarten  stehen.

Sämmtliche  Bahnstrecken  müssen  durch  die  Wärter  bei  Tage  mindestens  dreimal  und  bei  Dunkelheit,
sowie  auf  Tunnelstrecken,  soweit  es  thunlich  ist,  vor  jedem  Zuge  revidirt  werden.  Ausnahmen  hiervon
können  für  einzelne  Bahnlinien  mit  geringer  Frequenz  von  der  Aufsichtsbehörde  unter  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts
  zugelassen  werden.

Bei  Revision  ist  insbesondere  auch  auf  die  Dienstfähigkeit  der  Weichen  zu  achten.

Die  Uebergangsbarrièren  sind  spätestens  drei  Minuten  vor  Ankunft  des  Zuges  zu  schließen.  Ausnahmen
  werden  durch  die  Aussichtsbehörde  unter  Zustimmung  der  Landespolizeibehörde  festgestellt.

Die  Barrièren  von  Privatwegen,  welche  nicht  besonders  bewacht  werden,  sind  unter  Verschluß  zu
halten  (efr.  S.  58).

Die  Barrièren  der  Niveau-Uebergänge  mit  geringem  Verkehr  können  mit  Genehmigung  der  Landespolizeibehörde
  geschlossen  gehalten  werden  und  sind  auf  Verlangen  der  Passanten  zu  öffnen.  Zu  diesem  Behufe
  erhält  jede  dieser  Barrièren,  einschließlich  der  Zugbarrièren,  einen  Glockenzug,  mittelst  dessen  das  Oeffnen
von  den  Passanten  verlangt  wird.

Bei  Niveau-Uebergängen  können  Drehkreuze  für  Fußgänger  angebracht  werden,  welche  jedoch  nur
passirt  werden  dürfen,  wenn  kein  Zug  in  Sicht  ist.

Der  Barrièrendienst  kann,  wenn  derselbe  von  dem  Dienst  der  Geleisüberwachung  getrennt  ist,  auch
weiblichen  Personen  anvertraut  werden.

Im  Dunkeln  sollen,  so  lange  die  Barrièren  geschlossen  sind,  die  Uebergänge  von  Chausseen,  Kommunalstraßen
  oder  Vizinalstraßen  erleuchtet  sein.  Dasselbe  gilt  von  sämmtlichen  Zugbarrieèren,  soweit  sie  nicht
mit  Genehmigung  der  Landespolizeibehörde  geschlossen  gehalten  werden.

Auf  den  Bahnhöfen  sind  bei  Dunkelheit  mindestens  eine  halbe  Stunde  vor  der  Ankunft  und
beziehungsweise  Abfahrt  der  Züge,  welche  Personen  befördern,  die  Perrons  und  Anfahrten  zu  erleuchten.

§.  9.

Ueber  die  von  den  Lokomotiven  und  den  Tendern  zurückgelegten  Wege  sind  Register  zu  führen.
Jede  Lokomotive  und  jeder  Tender  ist  von  Zeit  zu  Zeit  einer  gründlichen  Revision  zu  unterwerfen.  Diese
Revision  hat  jedesmal  zu  erfolgen,  wenn  dieselben  einen  Weg  von  höchstens  100  000  Kilometer  zurückgelegt
        <pb n="379" />
        —  357  —

haben,  sowie  auch  bei  den  Lokomotiven  nach  jeder  größeren  Kesselreparatur,  niemals  jedoch  später  als  nach
3  Jahren.  Bei  Gelegenheit  dieser  Revision,  welche  sich  auf  alle  Theile  der  Lokomotive  erstrecken  muß,  ist  der
Dampfkessel  vom  Mantel  zu  entblößen  und  mittelst  einer  Druckpulnpe  zu  probiren.

Hinsichtlich  der  bei  diesen  Proben  anzuwendenden  Größe  des  Druckes  wird  bestimmt,  daß  die  Prüfung
für  eine  Dampfspannung  von  nicht  mehr  als  fünf  Atmosphären  Ueberdruck  mit  dem  zweifachen  Betrage  der
zulässigen  Maximal-Dampfspannung,  bei  einer  Dampfspannung  von  mehr  als  fünf  Atmosphären  mit  einem
Drucke,  welcher  die  zulässige  Maximal-Dampfspannung  um  fünf  Atmosphären  übersteigt,  stattfinden  soll.  Für
diejenigen  Lokomotiven,  welche  bei  dem  Inkrafttreten  dieser  Bestimmungen  bereits  vorhanden  sind,  verbleibt
es  bei  dem  Maximaldruck,  welcher  bei  der  ersten  Prüfung  (5.  8)  Anwendung  gefunden  hat,  sofern  der  letztere
niedriger  ist  als  der  vorstehend  vorgeschriebene.

Kessel,  welche  bei  dieser  Probe  ihre  Form  bleibend  ändern,  dürfen  in  diesem  Zustande  nicht  wieder
in  Dienst  genommen  werden.

Bei  jeder  Probe  ist  zugleich  die  Ventilbelastung  und  die  Richtigkeit  des  Manometers  zu  prüfen.

Längstens  8  Jahre  nach  Inbetriebstellung  der  Lokomotive  muß  eine  innere  Revision  des  Kessels  vorgenommen
  werden,  bei  welcher  die  Siederohre  zu  entfernen  sind.  Nach  spätestens  je  6  Jahren  ist  diese  Revision
zu  wiederholen.  «

Ueber  die  Lokomotiv-Revisionen  sind  Verhandlungen  aufzunehmen,  in  denen  die  Ergebnisse  zu  ver—
zeichnen  sind.

Jede  Lokomotive  muß  versehen  sein:

1.  mit  mindestens  zwei  zuverlässigen  Vorrichtungen  zur  Speisung  des  Kessels,  welche  unabhängig
von  einander  in  Betrieb  gesetzt  werden  können,  und  von  denen  jede  für  sich  während  der  Fahrt
im  Stande  sein  muß,  das  zur  Speisung  erforderliche  Wasser  zuzuführen.  Eine  dieser  Vorrichtungen
muß  außerdem  geeignet  sein,  beim  Stillstande  der  Lokomotive  den  Wasserstand  im  Kessel  auf  der
normalen  Höhe  zu  erhalten;

2.  mit  mindestens  zwei  von  einander  unabhängigen  Vorrichtungen  zur  zuverlässigen  Erkennung  der
Wasserstandshöhe  im  Innern  des  Kessels.  Bei  einer  dieser  Vorrichtungen  muß  die  Höhe  des
Wasserstandes  vom  Stande  des  Führers  ohne  besondere  Proben  fortwährend  erkennbar  und  eine
in  die  Augen  fallende  Marke  des  zulässig  niedrigsten  Wasserstandes  angebracht  sein;

3.  mit  wenigstens  zwei  vorschriftsmäßigen  Sicherheitsventilen,  von  welchen  das  eine  so  eingerichtet
sein  soll,  daß  die  Belastung  desselben  nicht  über  das  bestimmte  Maß  gesteigert  werden  kann.  Die
Belastung  dieser  Sicherheitsventile  ist  derartig  einzurichten,  daß  denselben  eine  vertikale  Bewegung
von  3  Millimeter  möglich  ist;

4.  mit  einer  Vorrichtung  (Manometer),  welche  den  Druck  des  Dampfes  zuverlässig  und  ohne  Anstellung
  besonderer  Proben  fortwährend  erkennen  läßt.  Auf  den  Zifferblättern  der  Manometer
muß  die  größte  zulässige  Dampfspannung  durch  eine  in  die  Augen  fallende  Marke  bezeichnet  sein;

.  mit  einer  Dampfpfeife.

S

C.  12.

1  Alle  nicht  in  Arbeitszügen  gehende  Wagen  sollen  auf  Federn  ruhen,  mit  elastischen  Zugapparaten
und  an  beiden  Enden  mit  elastischen  Buffern  versehen  sein.

Sämmtliche  Räder  müssen  mit  Spurkränzen  versehen  sein.

Bei  Lokomotiven  und  Tendern  muß  die  Stärke  schmiedeeiserner  Nadreifen  mindestens  22,  diejenige
stählerner  mindestens  19  Millimeter  betragen;  bei  Wagen  können  schmiedeeiserne  Radreifen  bis  auf  19  Millimeter,
  stählerne  bis  auf  16  Millimeter  abgenutzt  werden.

Sämmtliche  Fahrzeuge  müssen  sich  in  doppelter,  von  einander  unabhängiger  Weise  so  mit  einander
verbinden  lassen,  daß  beim  Bruch  irgend  eines  Theiles  der  angespannten  Kuppelungsvorrichtung  die  Sicherheitskuppelung
  in  Wirksamkeit  tritt.

Ob  und  unter  welchen  Bedingungen  einzelne  Theile  der  Hauptkuppelungsvorrichtung  zugleich  für
die  Sicherheitskuppelung  verwendet  werden  dürfen,  unterliegt  der  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde.

Alle  Kuppelungen  und  Verbindungsvorrichtungen  müssen,  wenn  sie  herabhängen,  beim  niedrigsten  zulässigen
  Bufferstande  noch  mindestens  75  Millimeter  von  der  Schienenoberkante  entfernt  bleiben.

48*
        <pb n="380" />
        —  358  —

8.  13.

In  jedem  Zuge  müssen  außer  den  Bremsen  am  Tender  oder  an  der  Lokomotive  so  viele  kräftig
wirkende  Bremsvorrichtungen  angebracht  und  bedient  sein,  daß  durch  die  letzteren  bei  Neigungen  der  Bahn

bei  Personenzügen,  bei  Güterzügen,

–[.....ee...  □□
bis  einschließlich  /00  der  8.  Theil,  der  12.  Theil,
10.  ·

»  »  300  1  6  5%  /  »
»  »  200  „7  5.  "v  5%  8.  ½%
77  77  1  100  „  4.  "7  »  7  "  7#
5  7%  60  "1  3.  15%  "v  5.  7
"v  t  1/  40  /  2.  »  »  4  »

der  Räderpaare  gebremset  werden  kann.  Gemischte  Züge,  welche  mit  der  Geschwindigkeit  der  Personenzüge
fahren,  sind  hierbei  als  Personenzüge  zu  behandeln.
Erstreckt  sich  die  stärkste  Neigung  zwischen  zwei  Stationen  auf  eine  Bahnlänge  von  weniger  als
1000  Meter,  so  ist  für  die  Berechnung  der  Bremsenzahl  nicht  diese,  sondern  die  nächst  geringere  Neigung
dieser  Strecke  maßgebend.
Bei  Güterzügen  kann  die  Zahl  der  zu  bedienenden  Bremsen
auf  Neigungen  bis  einschließlich  1:  60  auf  den  6.  Theil,  und
auf  Neigungen  bis  einschließlich  1:  40  auf  den  5.  Theil
der  Räderpaare  herabgesetzt  werden,  wenn
1.  die  Fahrgeschwindigkeit  von  18  Kilometer  pro  Stunde  Fahrzeit  nicht  überschritten  wird,
2.  die  Stärke  des  Zuges  80  Achsen  nicht  übersteigt,
3.  durch  geeignete  Kontrol-Apparate  die  Fahrgeschwindigkeit  des  Zuges  genau  festgestellt  wird.
Bei  Berechnung  der  Zahl  der  Bremsen  wird  hierbei  eine  unbeladene  Achse  gleich  einer
halben  beladenen  Achse  gerechnet.
Für  Bahnstrecken  mit  Neigungen  von  mehr  als  1:  40  sind  für  das  Bremsen  der  Züge  von  den
Aufsichtsbehörden  besondere  Vorschriften  zu  erlassen.

S.  15.

Sämmtliche  Personen-,  Post=  und  Gepäckwagen,  sowie  die  als  Schlußwagen  laufenden  Güterwagen
sind  mit  den  erforderlichen  Signallaternenstützen  zu  versehen,  welche  so  anzubringen  sind,  daß  dieselben  entweder
  zur  Seite  des  Wagens  oder  über  die  Decke  desselben  hervorragen.

Der  Abstand  der  Oberkante  dieser  Stützen  über  Schienenoberkante  darf  im  ersteren  Falle  höchstens
3,000  Meter,  im  letzteren  höchstens  3,600  Meter  betragen,  während  die  Mitte  (Vertikalachse)  der  Stützen  im
ersteren  Falle  höchstens  1,400  Meter,  im  letzteren  höchstens  1,200  Meter  von  der  Mitte  des  Wagens  entfernt
sein  darf.

Die  Laternenstützen  müssen  einen  quadratisch  konischen  Ouerschnitt  im  Lichten  von  0,046  Meter
oberer  und  0,035  Meter  unterer  Länge  und  Breite  bei  0,076  Meter  Höhe  derselben  erhalten  und  diagonal
zur  Achse  des  Wagens  gestellt  werden.  Der  größte  QOuerschnitt  des  Laternenkastens,  dessen  Seitenflächen
parallel  den  Wagenflächen  liegen  müssen,  darf  nicht  über  0,250  Meter  Breite  und  0,280  Meter  Höhe  betragen,
und  derjenige  des  Laternenaufsatzes  (Schornstein)  nur  0,40  Meter  Breite  und  0,120  Meter  Höhe  haben.

S.  17.

Teder  Wagen  ist  von  Zeit  zu  Zeit  einer  gründlichen  Revision  zu  unterwerfen,  bei  welcher  die  Achsen,
Lager  und  Federn  abgenommen  werden  müssen.  Diese  Revision  hat  spätestens  zwei  Jahre  nach  der  ersten
Ingebrauchnahme  oder  nach  der  letzten  Revision  zu  erfolgen,  bei  den  Personen-,  Gepäck=  und  Postwagen
jedoch  spätestens  nach  jedesmaliger  Zurücklegung  eines  Weges  von  30  000  Kilometer.

8.  18.
Jeder  Wagen  muß  Bezeichnungen  erhalten,  aus  welchen  zu  ersehen  ist:
a)  die  Eisenbahn,  zu  welcher  er  gehört;
b)  die  Ordnungsnummer,  unter  welcher  er  in  den  Werkstätten=  und  Revisionsre  gistern  geführt
  wird;
        <pb n="381" />
        —  359  —

c)  das  eigene  Gewicht  einschließlich  der  Achsen  und  Räder;
4)  das  größte  Ladegewicht,  mit  welchem  er  belastet  werden  darf;
e)  das  Datum  der  letzten  Revision.
Jeder  Personenwagen  soll  Merkmale  erhalten,  welche  dem  Reisenden  das  Auffinden  der  Wagenklasse
wie  der  benutzten  Wagenabtheilung  erleichtern.
Außerdeutschen  Bahnen  zugehörige  Wagen  können  von  der  Verwaltung  der  anschließenden  deutschen
Bahn,  sofern  dieselben  von  der  übernehmenden  Verwaltung  für  betriebssicher  erachtet,  ohne  Rücksicht  auf  die
Bestimmungen  der  §§.  17  und  18  in  den  Betrieb  genommen  und  auf  andere  deutsche  Bahnen  übergeführt
  werden.  Durch  Staatsverträge  in  dieser  Beziehung  getroffene  Bestimmungen  werden  hierdurch
nicht  berührt.
§.  21.

besah  Auf  doppelgeleisigen  Bahnstrecken  sollen  die  Züge  das  in  ihrer  Fahrtrichtung  rechts  liegende  Geleise
efahren.

Bereits  bestehende  Ausnahmen  dürfen  bis  auf  weiteres  beibehalten  werden.

Auch  sind  Ausnahmen  zulässig  bei  Geleissperrungen  und  für  Arbeitszüge  nach  vorgängiger  Verständigung
  der  benachbarten  Stationen,  sowie  unter  Verantwortlichkeit  des  dienstthuenden  Stationsbeamten
bei  Doppelstrecken  in  den  Bahnhöfen,  für  Hülfslokomotiven  und  für  Lokomotiven,  welche  zum  Nachschieben
eines  Zuges  gedient  haben  (siehe  S.  22).

S.  23.

Mehr  als  150  Wagenachsen  sollen  in  keinem  Eisenbahnzuge  gehen.  Personenzüge  sollen  nicht  über
100  Wagenachsen  stark  sein.  Militärzüge  und  solche  Güterzüge,  welche  streckenweise  zur  Personenbeförderung
mitbenutzt  werden,  dürfen  mit  Rücksicht  auf  ihre  geringe  Geschwindigkeit  ausnahmsweise  bis  120  Wagenachsen
  stark  sein.
§.  24.

Unter  Beobachtung  der  im  §.  26  vorgeschriebenen  Geschwindigkeit  ist  die  Fahrt  mit  dem  Tender
voran  bei  fahrplanmäßigen,  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Zügen  nur  in  Ausnahmefällen,  im  übrigen
aber  allgemein  gestattet.

Entsprechend  konstruirte  Tenderlokomotiven  dürfen  bei  allen  Zügen  auch  auf  freier  Bahn  vor=  und
rückwärts  laufen.

8.  25.

bf  Kein  Zug  darf  vor  der  im  veröffentlichten  Fahrplan  bekanntgegebenen  Zeit  von  einer  Station
abfahren.
Die  Abfahrt  darf  nicht  erfolgen,  bevor  alle  auf  den  Langseiten  der  Wagen  befindlichen  Wagen—
thüren  geschlossen  sind  und  das  für  die  Abfahrt  bestimmte  Signal  gegeben  ist.
Züge,  wohin  auch  leer  gehende  Lokomotiven  zu  rechnen,  dürfen  einander  nur  in  Stationsdistanz
  folgen.

§.  26.

Die  größte  zulässige  Fahrgeschwindigkeit  wird  bei  Neigungen  von  nicht  mehr  als  1:200  und
Krümmungen  von  nicht  weniger  als  1000  Meter  Halbmesser:
für  Personenzüge  auf  75  Kilometer  in  der  Stunde  oder  1250  Mecter  in  der  Minute;
für  Güterzüge  auf  45  Kilometer  in  der  Stunde  oder  750  Meter  in  der  Minnte;
für  Arbeitszüge:
a)  im  allgemeinen  auf  30  Kilometer  in  der  Stunde  oder  500  Meter  in  der  Minute;
b)  wenn  die  sämmtlichen  in  denselben  laufenden  Wagen  den  Bestimmungen  im  §.  12
festge  entsprechen,  auf  45  Kilometer  in  der  Stunde  oder  750  Meter  in  der  Minnte
estgesetzt.
Unter  besonders  günstigen  Verhältnissen  kann  für  Personenzüge  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde
  eine  größere  Geschwindigkeit  bis  zu  90  Kilometer  in  der  Stunde  oder  1500  Meter  in  der  Minute
zugelassen  werden.
        <pb n="382" />
        —  360  —

Auf  Bahnstrecken,  welche  stärkere  Neigungen  als  1:  200  und  Krümmungen  von  weniger  als
1000  Meter  Halbmesser  haben,  müssen  die  Geschwindigkeiten  angemessen  verringert  werden.  Dem  Fahr—
personal  sind  diese  Strecken  unter  Angabe  der  zulässigen  Geschwindigkeiten  zu  bezeichnen.

Personenzüge,  welche  durch  Lokomotiven  befördert  werden,  deren  sämmtliche  Achsen  vor  der  Feuer—
buchse  liegen,  dürfen  im  allgemeinen  nicht  schneller  als  45  Kilometer  in  der  Stunde  oder  750  Meter  in
der  Minute  fahren,  jedoch  find  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  größere  Geschwindigkeiten  zulässig.

Die  größte  Geschwindigkeit  leer  fahrender  Lokomotiven  mit  dem  Schornstein  voran  wird  im  allge—
meinen  auf  40  Kilometer  in  der  Stunde  und  für  Lokomotiven,  welche  für  Beförderung  von  Personenzügen
konstruirt  sind,  sofern  deren  Achsen  nicht  sämmtlich  vor  der  Feuerbuchse  liegen,  auf  50  Kilometer  festgesetzt.
Größere  Geschwindigkeiten  können  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  gestattet  werden.

Lokomotiven  mit  dem  Tender  voran  dürfen  nicht  schneller  als  30  Kilometer  in  der  Stunde  fahren,
einerlei,  ob  dieselben  Züge  befördern  oder  leer  fahren  (efr.  §.  24).

Bei  den  Probefahrten  der  Lokomotiven  kann  von  den  die  Fahrgeschwindigkeit  einzeln  fahrender
Lokomotiven  beschränkenden  Vorschriften  Abstand  genommen  werden.

Langsamer  muß  gefahren  werden:

a)  wenn  Menschen,  Thiere  oder  Hindernisse  auf  der  Bahn  bemerkt  werden;

b)  durch  Weichen  gegen  die  Spitzen  derselben  und  über  Drehbrücken;

c)  wenn  das  Signal  zum  Langsamfahren  gegeben  wird.

In  allen  diesen  Fällen  muß  so  langsam  gefahren  werden,  als  die  Umstände  zur  Vorbeugung  einer
möglichen  Gefahr  es  erfordern.

§S.  27.

Bei  der  Einfahrt  aus  Haupt=  in  Zweigbahnen  und  umgekehrt,  sowie  überhaupt  bei  dem  Uebergange
aus  einem  Geleise  in  das  andere  muß  so  langsam  gefahren  werden,  daß  der  Zug  auf  einer  Länge  von  200
Meter  zum  Stillstand  gebracht  werden  kann.

Bahnkreuzungen  in  gleicher  Ebene  der  Schienen  außerhalb  der  Stationen  (5.  3)  dürfen  von  den
Zügen  erst  passirt  werden,  nachdem  die  letzteren  vorher  zum  Stillstande  gebracht  sind  und  von  den  Aufsichtsbeamten
  die  Erlaubniß  zum  Passiren  ertheilt  ist.

Bei  der  Kreuzung  einer  Hauptbahn  durch  eine  Bahn  von  untergeordneter  Bedeutung  genügt  es,
wenn  im  Einverständniß  mit  der  Aufsichtsbehörde  die  Verpflichtung  des  Anhaltens  vor  der  Durchkreuzung
lediglich  den  Zügen  der  letzteren  Bahn  auferlegt  wird.

§.  28.

Bei  denjenigen  Personenzügen,  bei  welchen  eine  Geschwindigkeit  von  60  Kilometer  in  der  Stunde
und  darüber  zur  Anwendung  kommen  soll,  müssen  sich  die  Betriebsmittel  in  einem  vorzugsweise  tüchtigen
Zustande  befinden.  Außerdem  müssen:

a)  die  Fahrzeuge  unter  sich,  sowie  mit  dem  Tender  so  fest  gekuppelt  sein,  daß  sämmtliche  Zug=  und

Bufferfedern  etwas  angespannt  sind;
b)  die  nach  §.  13  (siehe  auch  §.  33)  erforderlichen  gebremsten  Räderpaare  um  eines  vermehrt  sein.

F.  29.

Die  schnellfahrenden  Züge,  sowie  die  Extrazüge  der  Allerhöchsten  und  Höchsten  Herrschaften  haben
behufs  besonders  pünktlicher  Beförderung  überall  den  Vorrang  vor  den  anderen  Zügen.
Inwieweit  Eilgut  mit  den  im  §.  28  näher  bezeichneten  Zügen  befördert  werden  darf,  bestimmt  die
Aufsichtsbehörde.
§.  33.

Bei  Bildung  eines  jeden  Zuges  muß  sorgfältig  darauf  gehalten  werden,  daß  die  im  §F.  13  (siehe
auch  §.  28)  vorgeschriebene  Anzahl  von  Bremsen  sich  in  selbigem  befindet  und  daß  letztere  angemessen  vertheilt
  sind.  Bei  Neigungen  von  mehr  als  1:200  soll  der  letzte  Wagen  eine  Bremse  haben.

Bevor  der  Zug  die  Abgangsstation  verläßt,  ist  derselbe  zu  revidiren  und  darauf  zu  achten,  daß  die
Wagen  unter  sich  und  der  Tender  mit  dem  nächstfolgenden  Wagen  in  doppelter  Weise  gehörig  verkuppelt
(siehe  §.  12),  die  Verbindung  zwischen  den  Schaffnersitzen  und  der  Dampfpfeife  (S.  48)  hergestellt,  die  Be-
        <pb n="383" />
        —  361  —

lastung  in  den  einzelnen  Wagen  thunlichst  gleichmäßig  vertheilt,  die  nöthigen  Fahrsignale  und  Laternen  angebracht
  und  die  vorgeschriebenen  Bremsen  angemessen  vertheilt  sind.  Diese  Revision  ist  unterwegs  bei  jeder
Veränderung  in  der  Zusammensetzung  des  Zuges  und  so  oft  der  Aufenthalt  es  gestattet,  zu  wiederholen.

In  den  Personenzügen  müssen  die  Zughaken  soweit  zusammengezogen  sein,  daß  die  Federbuffer  der
Wagen  im  Zustande  der  Ruhe  sich  berühren  (siehe  übrigens  §.  28).  In  gemischten  Zügen  sind  Wagen  mit
ungewöhnlicher  Kuppelung  nicht  unmittelbar  vor  und  auch  nicht  unmittelbar  hinter  die  Personenwagen
zu  stellen.

8.  34.

In  jedem  zur  Beförderung  von  Passagieren  bestimmten  Zuge  muß  mindestens  ein  Wagen  ohne
Passagiere  zunächst  auf  den  Tender  folgen.  Unter  besonderen  Verhältnissen  kann  hiervon  in  einzelnen  Fällen
mit  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  Abstand  genommen  werden.

Bei  der  dem  Postwagen  zu  gebenden  Stellung  ist,  soweit  der  Bahnbetrieb  dies  gestattet,  auf  die
Bedürfnisse  des  Postdienstes  Rücksicht  zu  nehmen,  ebenmäßig  ist  die  Verwendung  des  Postwagens  als  Schutzwagen
  thunlichst  zu  vermeiden.

S.  42.
Die  Zugführer,  Schaffner  und  Bremser  müssen  ein  Nothsignal  an  den  Lokomotivführer  geben  können.

S.  46.

Die  jedesmalige  Stellung  der  Weichen  in  den  Hauptgeleisen  der  Bahnhöse  muß  dem  Lokomotivführer
auf  150  Meter  Entfernung  kenntlich  sein.  Die  hierzu  dienenden  Signale  müssen  dergestalt  mit  den  Weichen
verbunden  sein,  daß  sie  entweder  mit  denselben  zugleich  ihre  Stellung  ändern,  oder  nur  nach  richtiger  Einstellung
  der  Weichen  als  Fahrsignal  erscheinen  können.

Auf  die  württembergischen  Bahnen  finden  diese  Bestimmungen  bis  auf  weiteres  nur  mit  den  Modifikationen
  Anwendung,  welche  das  dort  bestehende  Weichensystem  nach  dem  Ermessen  der  Königlich  württembergischen
  Aufsichtsbehörde  erfordert.

Bevor  das  Signal  zur  Ein=  oder  Durchfahrt  für  den  ankommenden  Zug  gegeben  wird  und  vor  der
Abfahrt  eines  jeden  Zuges  ist  nachzusehen,  ob  die  Bahnstränge,  welche  der  Zug  zu  durchlaufen  hat,  frei  und
die  betreffenden  Weichen  richtig  gestellt  sind  (siehe  §.  1  al.  2).

Auf  denjenigen  Stationen,  auf  welchen  eine  Verbindung  des  Wärterpostens  am  Bahnhofs-Abschlußtelegraphen
  mit  der  Station  durch  elektrische  Blockapparate  oder  Sprechapparate  oder  auf  irgend  einem  anderen
  mechanischen  oder  elektrischen  Wege  nicht  besteht,  sind  von  dem  dienstthuenden  Stationsbeamten  für  die
Einfahrt  der  Züge  optische  Signale  am  Telegraphenmast  zu  geben.

Für  die  Weichen  in  den  Hauptgeleisen  ist  eine  normale  Stellung  als  Regel  vorzuschreiben.

Zu  den  Hauoptgeleisen  sind  alle  diejenigen  Geleise  zu  rechnen,  welche  in  Ausführung  des  fahrplanmäßigen
  Fahrdienstes  von  Bahnzügen  durchfahren  oder  benutzt  werden.

S.  48.

Das  Begleitpersonal  darf  während  der  Fahrt  nur  einem,  für  die  Ordnung  und  Sicherheit  des
Zuges  vorzugsweise  verantwortlichen  Beamten  untergeordnet  und  muß  so  vertheilt  sein,  daß  dadurch  die  Uebersicht
  über  den  ganzen  Zug  mit  Erkennung  der  Signale  und  die  Verständigung  des  Begleitpersonals  mit  dem
Lokomotivoführer  ermöglicht  wird.  Zur  Verständigung  zwischen  Zugpersonal  und  Lokomotivführer  soll  bei  allen
Zügen  eine  mit  der  Dampfpfeife  der  Lokomotive  oder  mit  einem  Wecker  an  der  Lokomotive  verbundene  Zugleine
  oder  eine  andere  geeignete  Vorrichtung  angebracht  sein,  welche  bei  Personenzügen  über  den  ganzen  Zug,
bei  gemischten  Zügen  über  sämmtliche  besetzte  Personenwagen  und  bei  Güterzügen  mindestens  bis  zum  wachthabenden
  Fahrbeamten  geführt  sein  muß.

§.  52.

Zur  Bedienung  der  Lokomotive  muß  dieselbe  mit  einem  Führer  und  einem  Heizer  besetzt  sein.

Die  Führung  der  Lokomotiven  darf  nur  solchen  Personen  übertragen  werden,  welche  mindestens
21  Jahre  alt  und  unbescholtenen  Rufes  sind  und  ihre  Befähigung  als  Lokomotivführer  unter  Beachtung  der
vom  Bundesrath  darüber  erlassenen  Vorschriften  nachgewiesen  haben.
        <pb n="384" />
        —  362  —

Die  Heizer  müssen  mit  der  Handhabung  der  Lokomotiven  mindestens  soweit  vertraut  sein,  um  dieselben

  erforderlichenfalls  still-  oder  zurückstellen  zu  können.
8.  53.

Die  Eisenbahnreisenden  und  das  sonstige  Publikum  müssen  den  allgemeinen  Anordnungen  nachkommen,
welche  von  der  Bahnverwaltung  behufs  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  innerhalb  des  Bahngebiets  und  beim
Transport  der  Personen  und  Effekten  getroffen  werden  und  haben  den  dienstlichen  Anordnungen  der  in  Uniform
  befindlichen  oder  mit  einem  Dienstabzeichen  oder  mit  einer  besonderen  Legitimation  versehenen  Bahnpolizeibeamten
  (§.  66)  Folge  zu  leisten.

S.  66.
Zur  Ausübung  der  Bahnpolizei  sind  zunächst  folgende  Eisenbahnbeamte  berufen:
Betriebsdirektoren  und  Ober-Ingenieure,
Ober-Betriebsinspektoren,
Betriebsinspektoren  und  Betriebs-Bauinspektoren  (Transport-Ober-Inspektoren,  Transport-Inspektoren
und  deren  Assistenten),
.Eisenbahnbaumeister,  Abtheilungsbaumeister  und  Ingenieure,
Bahnkontrolöre  und  Betriebskontrolöre,
ferner:

6.  Stationsvorsteher  (Stationsmeister,  Bahnhofsinspektoren,  Bahnhofsverwalter),

7.  Stationsaufseher  (Bahnhofsaufseher)  und  Stationsassistenten  (Bahnhofs-Inspektionsassistenten),

8.  Bahnmeister  und  Hülfsbahnmeister,

9.  Weichensteller  (Weichenwärter,  Stationswärter  und  Hülfsweichenwärter),

10.  Ober-Bahnwärter,  Bahnwärter  (Brücken-,  Schlag-,  Signal-,  Streckenwärter)  und  Hülfsbahnwärter

  (Beiwärter),

11.  Ober-Zugmeister  und  Zugmeister  (Zugführer,  zugführende  Schaffner,  Ober-Schaffner),

12.  Packmeister  (Güterschaffner,  Gepäckschaffner),

13.  Schaffner  (Personenschaffner,  Konduktöre),

14.  Nangirmeister  (Oberkoppler,  Schirrmeister),

15.  Wagenwärter  und  Bremser  (Schmierer,  Zugsöler),

16.  Thürhüter  (Portiers,  Perrondiener),

17.  Nachtwächter.

Die  Bahnpolizeibeamten  müssen  bei  Ausübung  ihres  Dienstes  die  vorgeschriebene  Dienstuniform  oder
das  festgestellte  Dienstabzeichen  tragen  oder  mit  einer  Legitimation  versehen  sein.

8.  68.

Alle  zur  Ausübung  der  Bahnpolizei  berufenen  Beamten  müssen  mindestens  21  Jahre  alt  und  unbescholtenen
  Rufes  sein,  lesen  und  schreiben  können  und  die  sonst  zu  ihrem  besonderen  Dienst  erforderlichen
Eigenschaften  besitzen.  Diese  müssen  bezüglich  der  im  §.  66  Nr.  6—17  aufgeführten  Bahnpolizeibeamten  den
vom  Bundesrath  darüber  erlassenen  Bestimmungen  entsprechen.

Die  Bahnpolizeibeamten  werden  von  der  zuständigen  Behörde  vereidet.  Sie  treten  alsdann  in  Beziehung
  auf  die  ihnen  übertragenen  Dienstverrichtungen  dem  Publikum  gegenüber  in  die  Rechte  der  öffentlichen
  Poltzeibenmten.

Die  Offiziere  und  Mannschaften  der  militärischen  Formationen  für  Eisenbahnzwecke  sind  von  obigen
Vorschriften  über  das  Alter  und  die  Beeidigung  ausgeschlossen.

II.

Der  8.  74  erhält  folgenden  Zusatz  als  Alinea  4:

Für  die  an  den  Grenzen  Deutschlands  gelegenen  Strecken,  welche  von  ausländischen  Bahnverwal—
tungen  betrieben  werden,  können  Ausnahmen  bezüglich  dieses  Reglements  und  der  Signalordnung  für  die
Eisenbahnen  Deutschlands  von  der  betreffenden  Landesregierung  unter  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts
  bewilligt  werden.

Berlin,  den  12.  Juni  1878.

—  S—

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.
        <pb n="385" />
        —  363  —

Bekanntmachung,
betreffend  Abänderung  der  Signal-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

 

Nach  dem  Beschlusse  des  Bundesraths  vom  6.  Juni  d.  J.  tritt  bezüglich  der  in  der  Signal-Ordnung  für
die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom  4.  Januar  1875  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  73  ff.)
unter  III.  19  und  20  aufgeführten  Signale  mit  dem  1.  Juli  d.  IJ.  eine  Abänderung  dahin  in  Kraft,  daß
daselbst  Folgendes  zu  setzen  ist:

19.  Kennzeichnung  des  Schlusses  des  Zuges  (Schlußsignal).
bei  Tage:  bei  Dunkelheit:

 

 

 

 

 

 

An  der  Hinterwand  des  letzten  Wagens  eine  roth  An  der  Hinterwand  des  letzten  Wagens  in  unund
  weiße  runde  Scheibe.  gefährer  Höhe  der  Buffer  eine  roth  leuchtende  Laterne
(Schlußlaterne)  und  außerdem  am  letzten  Wagen  zwei
nach  vorn  grün  und  nach  hinten  roth  leuchtende  Laternen
  (Ober-Wagenlaternen).

Für  einzeln  fahrende  Lokomotiven  auf  der  freien
Bahnstrecke  genügt  eine  roth  leuchtende  Laterne  und
bei  Bewegung  der  Lokomotiven  auf  Bahnhöfen  die
Anbringung  einer  Laterne  mit  weißem  Lichte  am  Anfange
  der  Lokomotive  und  am  Ende  des  Tenders,  bei

Tender-Lokomotiven  an  beiden  Enden  derselben.

20.  Es  folgt  ein  Extrazug  nach.
bei  Tage:  bei  Dunkelheit:

MMIITLTNS
èd
1  *r

   

            
    
   

 

1

 

  

 

 

 

 

 

—  —  —  —
—  ———.———  —  ——  —  ——–—  —
—  —  —  —  —  —  —
—  ++.—.

Außer  dem  Schlußsignal  eine  grüne  Scheibe  oben  Signal  19  mit  der  Abänderung,  daß  eine  der
auf  dem  letzten  Wagen  oder  zu  jeder  Seite  desselben.  beiden  vorgeschriebenen  Laternen  auch  nach  hinten
grünes  Licht  zeigt.
Für  einzeln  fahrende  Lokomotiven  genügt  die  Anbringung
  einer  grün  leuchtenden  Laterne  hinten.

 

Berlin,  den  12.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

49
        <pb n="386" />
        —  364  —

Bekanntmachung,

betreffend  Bestimmungen  über  die  Befähigung  von  Bahupolizeibeamten  und  Lokomotivführern.

Auf  Grund  der  Artikel  42  und  43  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  im  Anschluß  an  die  88.  52,
66  und  68  des  Bahnpolizei-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  nachfolgende

beschlossen:

Bestimmungen
über  die

Befähigung  von  Bahnpolizeibeamten  und  Lokomotivführern

Für  die  Zulassung  zu  den  Dienstverrichtungen  der  hierunter  aufgeführten  Beamten  ist,  außer  den  in  den
§§.  68  und  bezw.  52  des  Bahnpolizei-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vorgesehenen  allgemeinen
Eigen  schaften,  die  Erfüllung  der  nachstehend  bezeichneten  Vorbedingungen  erforderlich:

do

I.  Nachtwächter:
körperliche  Rüstigkeit,

.Kenntniß  des  telegraphischen  Rufzeichens  der  betreffenden  Station.

II.  Thürhüter  (Portiers,  Perrondiener):

1.  relative  körperliche  Rüstigkeit,
2.  Kenntniß  des  Rechnens  mit  den  vier  Spezies,  sowie  Fähigkeit,  über  einen  dienstlichen  Vorgang
eine  verständliche  schriftliche  Anzeige  zu  machen,
3.  Kenntniß
a)  des  Bahnpolizei=  und  des  Betriebs-Reglements,  soweit  dieselben  den  Dienstkreis  der  Portiers
betreffen,
b)  der  Instruktion  für  die  Portiers  und  die  Gepäckträger,
)  der  Eisenbahngeographie,  soweit  dieselbe  für  den  Lokal=  und  Nachbarverkehr  der  betreffenden
Bahn  erforderlich  ist,
c)  der  Bestimmungen  über  die  Behandlung  gefundener  Gegenstände  und  über  die  Aufbewahrung
von  Handgepäck,
eE)  der  verschiedenen  Arten  von  Personenbillets  und  Freifahrkarten,  der  reglementarischen  Vorschriften
  über  die  Beförderung  von  Personen,
)  des  jeweiligen  Fahrplans  der  die  betreffende  Station  berührenden  Züge  und  ihrer  Anschlüsse
  an  die  Züge  der  Nachbarbahnen,
8)  der  für  die  Ankunft  und  Abfahrt  der  Züge  vorgeschriebenen  Signale.
III.  Wagenwärter,  Bremser  (Schmierer,  Zugsöler):
1.  körperliche  Gewandtheit  und  Rüstigkeit,  namentlich  normales  Hör=  und  Sehvermögen,
2.  Kenntniß  des  Rechnens  mit  den  vier  Spezies,
3.  Kenntniß  der  beim  Eisenbahnbetriebe  vorkommenden  Gattungen  von  Wagen  und  ihrer  einzelnen

Theile,  insbesondere  der  Kuppelungs-,  Brems-,  Schmier=  und  Thürverschlußvorrichtungen,  sowie
der  Konstruktion  und  Behandlungsweise  derselben,
Kenntniß  der  Bestimmungen  des  Bahnpolizei-Reglements,  soweit  dieselben  den  Dienstkreis  der
        <pb n="387" />
        J

0Sa

10.

11.

12.

13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.

—  365  —

Wagenwärter  betreffen,  und  der  Signalordnung  nebst  den  für  den  Dienst  der  betreffenden  Bahn
erlassenen  Ausführungsinstruktionen,  sowie  der  Vorschriften  über  den  Rangirdienst,

.  Kenntniß  der  Instruktionen  für  diese  Dienstkategorie,  sowie  derjenigen  für  Schaffner,  Weichensteller

  und  Bahnwärter,

.Kenntniß  der  Eigenthumsmerkmale  der  eigenen,  sowie  der  fremden  Wagen,

6  monatliche  Probezeit  im  Bremser=  und  Rangirdienst,  einschließlich  der  Beschäftigung  in  einer
Wagenreparatur-Werkstätte.

IV.  Rangirmeister  (Oberkoppler,  Schirrmeister)
außer  den  unter  III  Nr.  1—7  bezeichneten  Eigenschaften:

Fertigkeit  im  Zusammensetzen  der  Züge,
.  Kenntniß  der  Dienstanweisungen  für  die  Bahnbewachungs-,  Stations=  und  Fahrbeamten,  soweit

dieselben  den  Rangirdienst  berühren.

V.  Schaffner  (Personenschaffner,  Kondukteure)
außer  den  unter  III  Nr.  1—6  bezeichneten  Erfordernissen:

4  Kenntniß  der  Eisenbahngeographie,  soweit  dieselbe  für  den  Lokal=  und  Durchgangsverkehr  der

betrefsenden  Bahn  erforderlich  ist,

4Fähigkeit,  über  einen  ihren  Dienstkreis  betreffenden  Vorgang  eine  schriftliche  Anzeige  in  angemessener

  Form  zu  erstatten,

u.Kenntniß  der  reglementarischen  Vorschriften  über  Personenbeförderung,  sowie  der  Bestimmungen

über  den  Transport  von  Truppen  und  Heeresmaterial,  der  Vorschriften  des  Bahnpolizei=  und  des
Betriebs-Reglements,  soweit  dieselben  auf  den  Dienstkreis  eines  Schaffners  sich  beziehen,
Kenntniß  der  verschiedenen  Personenbillets  und  ihrer  Bedeutung,  ferner  der  Bestimmungen  über
freie  Fahrten,  über  die  Taxen  für  Beschädigungen  von  Personenwagen  und  über  gefundene
Sachen,  des  jeweiligen  Fahrplans  der  eigenen  Bahn  und  der  Anschlüsse  der  Nachbarbahnen,  der
Bestimmungen  über  das  Verhalten  bei  Unglücksfällen,  sowie  Fertigkeit  im  Gebrauch  der  Hülfssignale
  und  der  Rettungsapparate,  "

Kenntniß  der  Instruktionen  für  Packmeister,  Zugführer,  Lokomotioführer  und  der  für  den  Fahrdienst
  erlassenen  Vorschriften,

6  monatliche  Probezeit  im  Schaffnerdienste.

VI.  Packmeister  (Güterschaffner,  Gepäckschaffner)

außer  den  unter  V.  bezeichneten  Erfordernissen:
Fähigkeit,  über  einen  Vorgang  aus  dem  Dienstkreise  eines  Packmeisters  eine  schriftliche  Anzeige
in  angemessener  Form  zu  erstatten;

ferner  Kenntniß:
des  Rechnens  mit  Brüchen  einschließlich  der  Dezimalbrüche,
der  auf  den  Dienst  des  Packmeisters  bezüglichen  Bestimmungen  der  Instruktionen  für  die  Billet-,
Gepäck=  und  Güterexpeditionen,  sowie  für  etwaige  Lademeister,  6
des  Bahnpolizei=  und  des  Betriebs-Reglements,  soweit  dieselben  den  Dienstkreis  eines  Rackmeisters
und  eines  Zugführers  betreffen,
der  Bestimmungen  über  Beförderung  der  Dienstkorrespondenz  und  des  Dienstguts,  insbesondere
auch  der  dienstlichen  Geld=  und  Werthsendungen,

der  Vorschriften  über  die  Benutzung  der  Wagen  und  deren  Zugehör,  sowie  der  Eigenthumsmerkmale
  der  Wagen,

der  Bestimmungen  des  Regulativs  über  die  zollamtliche  Behandlung  des  Güter=  und  Effektentransports
  auf  den  Eisenbahnen,  soweit  diese  Festsetzungen  die  Beschaffenheit  der  Transportmittel,
den  amtlichen  Verschluß  und  die  Behandlung  der  Begleitpapiere  betreffen,

49“.
        <pb n="388" />
        20.

21.

VII.

22.

23.

24.
25.
26.

27.
28.
29.

—  366  —

der  in  den  direkten  Verkehren  der  betreffenden  Bahn  in  Bezug  auf  den  Packmeisterdienst  erlassenen
  Vorschriften,

6monatliche  Probezeit  nach  erlangter  Befähigung  zum  Schaffner.

Oberzugmeister  und  Zugmeister  (Zugführer,  zugführende  Schaffner,  Oberschaffner)
außer  den  unter  V.  und  VI.  bezeichneten  Erfordernissen:

Fähigkeit,  über  einen  Vorgang  aus  dem  Dienstkreise  eines  Zugführers  in  angemessener  Form
eine  schriftliche  Anzeige  zu  erstatten,

allgemeine  Kenntniß  der  Organisation  der  betreffenden  Eisenbahnverwaltung;
ferner  Kenntniß:
der  Einrichtung  der  Läutewerke  und  der  Hülfssignalapparate,
der  Vorschriften  über  Führung  der  Fahrrapporte,  Meilenbücher  (Kilometerbücher)  2c.,

der  Bestimmungen  über  die  telegraphische  Ab=  und  Rückmeldung  der  Züge  und  über  die  Handhabung
  des  elektrischen  Telegraphen,  ·

Uebung  im  Telegraphiren,
der  Instruktionen  für  Stationsvorsteher,  Lokomotivführer  und  Heizer,
Gmonatliche  Probezeit  nach  dargelegter  Befähigung  zum  Packmeister.

VIII.  Oberbahnwärter,  Bahnwärter  (Brücken-,  Schlag-,  Signal-,  Streckenwärter)  und  Hülfs-1.


2.
3.

4.

bahnwärter  (Beiwärter):

körperliche  Rüstigkeit,  namentlich  normales  Hör-  und  Sehvermögen,
Kenntniß  des  Rechnens  mit  den  4  Spezies  in  benannten  Zahlen,
eine  Probezeit,  und  zwar:

a)  entweder  durch  viermonatliche  Beschäftigung  bei  der  Unterhaltung  und  Erneuerung  des
Oberbaues  und  zweimonatliche  im  Bahnbewachungs-  und  Signaldienst  einer  im  Betriebe
befindlichen  Bahn,  ·

b)  oder  neunmonatliche  Beschäftigung  beim  Eisenbahn-Neubau,  sofern  der  Dienstanfänger
hierbei  mit  sämmtlichen  zur  Herstellung  des  Oberbaues  und  der  Weichen  erforderlichen
Arbeiten  sich  vertraut  gemacht  hat,  auch  während  dieser  Zeit  etwa  zwei  Monate  bei  dem
tr  Arbeitszüge  eingerichteten  Bahnbewachungs=  und  Signaldienst  thätig  gewesen  ist,

Kenntni  .

a)  aller  bei  der  Bahnunterhaltung  und  insbesondere  beim  Verlegen  und  bei  der  Unterhaltung
des  Oberbaues  vorkommenden  Arbeiten,  sowie  der  dazu  erforderlichen  Materialien,  Werk—
zeuge  und  Geräthe  nach  Beschaffenheit  und  Verwendung,

b)  der  verschiedenen  bei  der  betreffenden  Bahn  vorkommenden  Arten  der  Barrièren  und  deren
Bedienung,  sowie  der  für  das  Passiren  der  Wegeübergänge  bestehenden  Vorschriften,

c)  der  Vorschriften  über  Benutzung  der  verschiedenen  Arten  von  Arbeitswagen  (Draisinen,
Bahnmeisterwagen  2c.)  auf  den  Geleisen,

4)  des  Zweckes  und  der  Bedienung  der  optischen  Telegraphen  und  der  Handhabung  der  elektromagnetischen
  Läutewerke,  sowie  sämmtlicher  Bahnausrüstungsgegenstände  und  der  Bestimmungen
  über  Beaufsichtigung  und  Unterhaltung  der  Telegraphenleitung,

e)  des  Bahnpolizei-Reglements,  soweit  es  den  Dienstkreis  eines  Bahnwärters  betrifft,  und  der
Signalordnung  nebst  den  für  die  betreffende  Bahn  erlassenen  Ausführungs-Instruktionen,
insbesondere  auch  der  Anweisung  zur  Hülfeleistung  bei  Lebensgefahr  und  plätzlichen  Unfällen
  und  der  Bestimmungen  über  gefundene  Sachen,

f)  der  Instruktion  für  Weichensteller  und  Bahnwärter.
        <pb n="389" />
        Se  .—

—  367  —

IX.  Weichensteller  (Weichenwärter,  Stationswärter  und  Hülfsweichenwärter)

außer  den.  unter  VIII.  bezeichneten  Erfordernissen,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  statt  im
Bahnbewachungs=  und  Signaldienste  eine  zweimonatliche  Beschäftigung  im  Weichenstellerdienste
  vorherzugehen  hat,

die  Kenntniß:  ·

g)  der  verschiedenen  bei  der  betreffenden  Bahn  vorkommenden  Arten  von  Weichen  hinsichtlich
ihrer  wesentlichen  Konstruktion,  ihres  Zweckes  und  ihrer  Bedienung,  sowie  der  damit  ver—
bundenen  Signalvorrichtungen,

b)  der  Konstruktion,  des  Zweckes  und  der  Bedienung  der  Drehscheiben,  Schiebebühnen,  Zen—
tesimalwaagen  und  Wasserkrahne,

i)  der  Instruktion  über  den  Rangirdienst,

k)  des  Bahnpolizei-Reglements,  soweit  dasselbe  den  Dienstkreis  eines  Weichenstellers  betrifft.

X.  Bahnmeister  und  Hülfsbahnmeister:

körperliche  Rüstigkeit,  namentlich  normales  Hör=  und  Sehvermögen,

vorherige  Beschäftigung  beim  Bau  oder  der  Unterhaltung  des  Oberbaues  einer  Bahn  und  auf
einem  bau=  oder  betriebstechnischen  Büreau  von  zusammen  einjähriger  Dauer,

allgemeine  Vorbildung,  insbesondere  orthographische  und  geläufige  Schrift  und  Fähigkeit,  einen
Gegenstand  aus  dem  Dienstkreise  eines  Bahnmeisters  in  angemessener  Form  schriftlich  darzustellen,

4Kenntniß  der  Organisation  der  betreffenden  Eisenbahnverwaltung,

spezielle  Fachkenntnisse,  insbesondere

a)  Berechnung  gradliniger  ebener  Figuren,  sowie  des  Kreises  und  seiner  Theile,

b)  Berechnung  der  beim  Bau  vorkommenden  regulären  Körper,  Gewölbe  und  Gewölbeflächen,
Inhaltsbestimmung  ebenflächiger  Körper,  des  Cylinders,  des  Kegels  und  der  Kugel,  sowie
der  Oberfläche  derselben  lohne  Beweisf  führung):

ferner  Kenntniß:

c)  der  gebräuchlichsten  Maurer=  und  Zimmermaterialien  und  der  Mörtelbereitung,  sowie  der
gewöhnlichen  Maurer=  und  Zimmerverbände,

4)  sämmtlicher  bei  Unterhaltung  der  Bahn  vorkommenden  Arbeiten,  insbesondere  beim  Oberbau:
  Kenntniß  der  dazu  erforderlichen  Materialien  nach  OQualität  und  Verwendung,  der
Anlage  und  der  Verhältnisse  des  Bahnkörpers,  der  Herstellung  der  Bettung,  der  Konstruktion
des  Oberbaues  und  der  Unterhaltung  desselben,  der  Konstruktion  und  der  Einlegung  von
Weichen,  der  einfacheren  zur  Ausführung  von  Erd=  und  Oberbau-Ausführungen  erforderlichen
  Instrumente,  Kenntniß  der  Berechnung  von  Profilen  und  Erdkörpern,

e)  Kenntniß  der  Vorschriften  des  Bahnpolizei-Reglements  und  der  Signal-Ordnung  nebst  zugehörigen
  Ausführungs-Instruktionen,  sowie  der  sonstigen  Vorschriften  zur  Sicherung  des
Betriebes,  des  Signaldienstes,  der  Unterhaltung  der  elektrischen  Telegraphenleitungen  und
des  dienstlichen  Gebrauchs  derselben,  der  Instruktion  für  die  Bahn-(Barrieren-,  Brücken=  2c.)
und  Weichenwärter,  der  Vorschriften  über  die  Führung  der  Arbeitszüge,  der  Bestimmungen
über  freie  Fahrten,  Versendung  von  Dienstgut  und  das  Verhalten  bei  außergewöhnlichen

Vorfällen,  Entgleisungen,  Unfällen  2c.,

s)  Fertigkeit  in  der  Führung  der  Bücher  und  der  Listen  zur  Kontrole  der  Arbeiter,  Aufstellung
  von  Rechnungen  (Einnahme=  und  Ausgabe-Nachweisungen  und  Rapporten),  Kostenanschlägen
  und  Massenberechnungen  dazu,  Kenntniß  der  Vorschriften  über  die  Verwaltung
und  Verrechnung  der  Bahnmaterialien,

g)  Befähigung,  kleine  Zeichnungen  und  Handskizzen  anzufertigen,  einfache  Flächen  aufzumessen
und  zu  kartiren,  Nivellements  auszuführen  und  aufzutragen,

°.)  Fertigkeit  in  dem  Gebrauche  und  der  Handhabung  elektrischer  Telegraphen-Apparate,  insbesondere

  Fähigkeit,  dienstliche  Depeschen  und  elektrische  Hülfssignale  selbst  ohne  Fehler  zu
geben.
        <pb n="390" />
        6.

—  368  —

Kenntniß  der  Instruktion  für  Zugführer  und  der  Vorschriften  über  Führung  der  Fahrrapporte
und  Meilenbücher.

XI.  Stationsaufseher  (Bahnhofsaufseher)  und  Stationsassistenten  (Bahnhofs-Iuspektionsassistenten):

11

#

O0  Smindestens

  einjährige  Beschäftigung  im  Stationsdienst.  Behufs  Zulassung  zu  dieser  ist  ersorderlich:

a)  körperliche  Rüstigkeit,  namentlich  normales  Hör=  und  Sehvermögen,
b)  allgemeine  Vorkenntnisse,  als:
1.  Fähigkeit,  deutlich  sowie  orthographisch  und  grammatikalisch  richtig  zu  schreiben,
2.  Rechnen  in  den  4  Spezies,  sowie  mit  gewöhnlichen  und  Dezimalbrüchen,
3.  Kenntniß  der  Geographie,  insbesondere  Deutschlands  und  der  benachbarten  Länder.

.  Fertigkeit  im  Telegraphiren  und  Kenntniß  der  Vorschriften  bei  Annahme  von  Privatdepeschen,

sowie  der  Instruktion  über  die  Behandlung  der  Apparate  und  Leitungen,

Jähigkeit,  ein  Thema  aus  dem  Stationsdienst  schristlich  in  angemessener  Form  darzustellen,
Kenntniß  der  Organisation  der  eigenen  Bahnverwaltung  und  der  allgemeinen  Vorschriften  für
deren  Beamte,

.  Kenntniß  des  Betriebs-Reglements,  der  allgemeinen  Tarifbestimmungen  und  des  Billet-,  Gepäckund

  Güter-Expeditionsdienstes,  des  Bahnpolizei-Reglements  und  der  Signal-Ordnung,  sowie  der
in  Beziehung  auf  den  Stations-,  Fahr=  und  äußeren  Betriebsdienst  bei  der  betreffenden  Bahn.
erlassenen  Reglements,  Instruktionen  und  allgemeinen  Vorschriften,  namentlich  auch  derjenigen  für
Kreuzungen  und  Abzweigungen  auf  offener  Bahn,  Benutzung,  Rapportirung  und  Vertheilung
eigener  und  fremder  Wagen,  Vertrautheit  mit  den  Funktionen  und  Obliegenheiten  des  gesammten
Stations=  und  Fahrpersonals,

4Kenntniß  der  Bestimmungen  über  die  militärische  Benutzung  der  Eisenbahnen,
Fertigkeit  in  Formirung  von  Zügen  bei  regelmößigem  und  bei  gestörtem  Betriebe,
.  allgemeine  Kenntniß  der  Konstruktion  und  der  im  Interesse  der  Betriebssicherheit  nothwendigen

Erfordernisse  für  die  Unterhaltung  des  Oberbaues,  der  Betriebsmittel,  Weichen,  Drehscheiben,
Schiebebühnen  und  der  für  die  Unterhaltung  und  Wiederherstellung  des  Oberbaues  (bezw.  zerstörter
  Geleise)  erforderlichen  Geräthschaften,  einfachen  Instrumente  und  Arbeiten.

XII.  Stationsvorsteher  (Stationsmeister,  Bahnhofs-Inspektoren,  Bahnhofsverwalter):

.  mindestens  zweijähriger  Dienst  als  Stations-Assistenten  (Nr.  Xl.),
Kenntniß  der  für  den  Stations=  und  Expeditionsdienst  in  Betracht  kommenden  Vorschriften  des

Kassen=  und  Rechnungswesens,

4Kenntniß  der  Einrichtungen  des  Verbands=  und  Tarifwesens  der  betreffenden  Bahn  und  der  betheiligten

  Nachbarbahnen,  sowie  des  Verhältnisses  der  Eisenbahn  zur  Post=  und  Telegraphenverwaltung,


.  Kenntniß  der  Bestimmungen  hinsichtlich  der  Eisenbahnen  im  Gesetze  über  die  Kriegsleistungen.

XIII.  Lokomotivführer:

.  körperliche  Rüstigkeit,  insbesondere  auch  normales  Hör=  und  Sehvermögen,
.Kenntniß  der  Gegenstände  des  Volksunterrichts,  insbesondere  Lesen  und  Schreiben,  sowie  Rechnen

der  4  Spezies,  auch  mit  gewöhnlichen  und  Dezimalbrüchen  —  und  Fähigkeit,  über  einen  Vorgang
  aus  dem  Dienstkreise  eines  Lokomotivführers  eine  schriftliche  Anzeige  in  angemessener  Form
zu  erstatten,

.  allgemeine  Kenntniß  der  Bearbeitung  der  verschiedenen  beim  Maschinenbau  zu  verwendenden  Metalle

und  Hölzer,

.  allgemeine  Kenntniß  der  einfachen  physikalischen  Gesetze,  namentlich  über  den  Wasserdampf  und

dessen  Wirkungen,
        <pb n="391" />
        369  —

spezielle  Kenntniß  der  Lokomotive  und  ihrer  einzelnen  Theile,  sowie

.  der  Behandlung  der  Lokomotive  während  der  Fahrt  und  im  kalten  Zustande,

Kenntniß  des  Bahnpolizei=  und  des  Betriebs-Reglements,  der  Vorschriften  über  den  Nangirdienst,
der  Signal-Ordnung  und  der  zur  Ausführung  derselben  auf  der  betreffenden  Bahn  erlassenen
Instruktion,  der  Dienstinstruktionen  für  Lokomotivführer  und  Heizer,  für  Stationsvorsteher,  Zugführer,
  Weichensteller,  Bahnwärter  und  Bremser,  soweit  diese  Reglements  2c.  den  Dienstkreis  des
Lokomotivführers  betreffen,

.Kenntniß  der  zu  befahrenden  Strecken,

.  mindestens  einjährige  Beschäftigung  in  einer  mechanischen  Werkstatt  und  mindestens  einjährige

Lehrzeit  im  Lokomotivdienst.  In  Bezug  auf  Techniker,  welche  sich  dem  höheren  Maschinenfach

widmen,  bleibt  die  Festsetzung  dieser  Zeiträume  der  Landesregierung  vorbehalten.

–  #

—

Die  sämmtlichen
unter  I.  bis  XIII.

vorstehend  aufgeführten  Beamten  sollen  bei  ihrem  ersten  Eintritt  in  den  Eisenbahndienst  nicht  über  40  Jahre
alt  sein.  Ausnahmen  sind  nur  bei  besonderer  körperlicher  oder  geistiger  Rüstigkeit  mit  Genehmigung  der
Landesregierung  zulässig.

Allgemeine  Bemerkungen.

A.  Ist  bei  einzelnen  Bahnen  die  Benennung  einer  Beamtenkategorie  eine  von  der  unter  I.  bis  XlII.
—  als  zur  Zeit  meistentheils  üblich  —  vorgesehenen  abweichende,  so  ist  für  die  Anwendung  der
Qualifikationsvorschriften  nicht  die  Benennung,  sondern  die  wirkliche  Dienstverrichtung  maßgebend.
Derartige  Abweichungen  in  der  Bezeichnung  sind  thunlichst  zu  vermeiden.

Beamte,  welchen  die  Funktionen  verschiedener  Kategorien  zugleich  übertragen  sind,  haben,
auch  wenn  dieses  Verhältniß  durch  die  äußere  Bezeichnung  nicht  ausgedrückt  ist,  die  Erfordernisse
für  sämmtliche  in  ihrer  Person  vereinigten  Dienste  nachzuweisen.

B.  Unter  Probezeit  im  Sinne  der  obigen  Bestimmungen  ist  die  Zeit  der  praktischen  Ausbildung  und
Vorbereitung  unter  Aufsicht  und  Leitung  eines  für  den  betreffenden  Dienst  verantwortlichen  Beamten
  zu  verstehen.

Auf  die  Offiziere  und  Mannschaften  der  militärischen  Formationen  für  Eisenbahnzwecke  finden
  die  Bestimmungen  unter  l.  bis  XII.  über  die  Dauer  der  Probezeiten  keine  Anwendung.

C.  Den  einzelnen  Verwaltungen  bleibt  —  unbeschadet  der  Vorschriften  über  eine  vorgängige  Probezeit
  oder  praktische  Beschäftigung  —  hinsichtlich  der  Bahnpolizei-Beamten  überlassen,  in  welcher
Form  sie  sich  die  Ueberzeugung  von  dem  Vorhandensein  der  vorgeschriebenen  Qualifikation  verschaffen
  wollen;  es  kann  dies  je  nach  Umständen  entweder  durch  Zeugnisse,  oder  durch  schriftliche
  und  mündliche  Prüfungen,  oder  durch  Beobachtung  der  prakktischen  Leistungen  seitens  eines
vorgesetzten  Beamten  geschehen.  Bezüglich  der  Lokomotivführer  ist  die  Ablegung  einer  Prüfung
vor  en,  Maschinenmeister  und  einem  technischen  Betriebsbeamten  verbunden  mit  Probefahrten
erforderlich.

D.  Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  am  1.  Juli  1878  in  Kraft.  Der  Landesregierung  bleibt
es  vorbehalten,  bei  der  Anstellung  wie  bei  dem  Aufrücken  der  Beamten  mit  Rücksicht  auf  besondere
  Verhältnisse  von  einzelnen  Erfordernissen  für  jeden  einzelnen  Fall  Dispensation  zu  ertheilen.


Berlin,  den  12.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.
        <pb n="392" />
        —  370  —

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  die  Haltestelle  Steubendorf  an  der  Bahnstrecke  Leobschütz-Rasselwitz  der  Oberschlesischen
  Bahn  dem  Verkehr  übergeben  werden.
Berlin,  den  11.  Juni  1878.

In  Vertretung:
Körte.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  an  die  Zweigbahn  Heißen-Rüttenscheid  anschließende,
  7,  km  lange  Zweigbahn  Rüttenscheid-Steele  für  den  Güterverkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  13.  Juni  1878.
In  Vertretung:
Körte.

 

 

Verlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="393" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche

Herausgegeben

   

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

1  1.
VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  Juni  1878.  J  9  25.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sochen:  Ausweisung  4.  Morine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebitt..  Seite  371  379
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und
gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  das  Etatsjahr  2  Vai  und  Steuer-  1rmß#ô  Besugiß  des  Hauptzollamts
1877/78;  —  deögl.  für  Piereit  vom  1.  April  1878  bis  ardurg  "
FUMVchIUkaSsMDMtHa11878--·-·373  6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröfuung  der  Station  Wehrden  und
3.  Münz=  und  Bankwesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Eröffnung  der  Station  Born  für  den  Eil  und  Stückgutvon
  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —  Verkehhr  380
lebersicht  über  die  bis  Ende  Mai  d.  3  eingezogenen
Landesmunzzen  375  7.  Post-Wesen:  —  mit  eenburg)  3080

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs  Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Nanme  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  4  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  #  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anton  Bulinski68  Jahre,  geboren  zu  schwerer  und  einfacher  Königlich  preußische  22.  Mai  d.  J.
Arbeiter,  Skarbanowo,  ortsan-  Diebstahl,  (½  Jahr  Bezirksregierung  zu
gehörig  zu  Izbyza  Zuchthaus),  Bromberg,

I  bei  Kolo  (Gouvernement
  Kalisch  in  Russisch-Polen),

vb.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Peter  Szillinski,  18,  bezw.  16  Jahre,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  20.  April  d.  J

 

 

 

und  dessen  Bruder  geboren  und  ortsan-  teln,  Bezirksregierung  zu
Anton  Szillinski,  gehörig  zu  Tanow  in  Königsberg,
Russisch-Polen,

50
        <pb n="394" />
        372

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  15  9  Ausweisung  Ausweisungs-#
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.  August  Zech,  Bäcker22  Jahre,  geboren  in  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  S.  Mai  d.  J.
geselle,  Rußland  (Geburts=  teln,  Bezirksregierung  zu
und  Heimathsort  un-  Marienwerder,
bekannt),
4.  Karl  Brückner,  28  Jahre,  aus  Wilnadldesgleichen,  Königlich  preußische  6.  Juni  d.  J.
Schuhmachergeselle,  in  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu
Posen,
5.Johann  Wotocek,3  Jahre,  aus  Hutten-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  20.  Mai  d.  J.
Kellner,  dorf  (Bezirk  Starken=  und  Gebrauch  ge-Bezirksregierung  zu
bach  in  Böhmen),  fälschter  Legitima=  Liegnitz,
tionspapiere,
6.Tosef  Bicik,  Hand=  32  Jahre,  aus  Mün-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
lungsdiener,  chengrätz  in  Böhmen,  und  Gebrauch  eines
gefälschten  Arbeitsscheines,

7.  Wenzel  Thomas  Hil-4  oder  35  Jahre,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3.  Juni  d.  J.
besrt,  Uhrmacher,  geboren  zu  Karolinenteln,  im  Rückfalle  Bezirksregierung  zu
thal  bei  Prag  in  (früher  bereits  wegen  Schleswig,
Böhmen,  Unfugs  und  Unterschlagung
  2c.),
8.  a.  Julius  Johannsbeide  20  Jahre  undsLandstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  zu  16.  März  d.  J.
Helm,  geboren  zu  Eger  in  und  Nichtbefolgung  Passau,  Regierungsb.
  Johann  Braun,]  Böhmen,  der  Reiseroute  (frü=  bezirk  Niederbayern,
Schlossergesellen,  her  bereits  wegen
Diebstahls,  Betteln
2c.),
9.  Adolf  Paulik,  Loh=  33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  31.  Mai  d.  J.
gerber,  Winterberg  in  Böh-  präsident  zu  Metz,
men,
10.  Gabriel  Rutkovsky,  geboren  am  4.  Julikfdesgleichen,  derselbe,  6.  Juni  d.  J.
Schneider,  1857  zu  Luwalken  in
Russisch-Polen,
        <pb n="395" />
        373

2.  Finanz-Wie  sen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  das  Etatsjahr  1877/78.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  Bonifika-  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  Einnahme  be-  onifika-  in  demselben  zwischen  den
trägt  für  das  tionen  auf  -  z
latdjal  ,  ZettraumSpalten  4
der  atsjahr  gemein=  Bleiben
Hd  u  shaftliche  des  und  5
Einnahme.  )  darunter  Frei-  Vorjahres  +  mehr
h  schreibungen  Rechnung  (Spalte  4)]  weniger
*  AM.  M.  AM.  M.

1.  2.  3.  4.  5.  b.

Zölle  115  177  311  36  169  115  141  142/  118  096  411—  .2  955  269
1  170687  ·
Rübenzuckersteuer  65  4921971  12  068  632  53  424  33944  230  609/+  9  193  730
Salzsteuer  35  727/573  1  7675  725  806633  S44  104  S81  702
1  25564
Tabackssteuer  .  1297  205  232  9691  064  23640192  157—  127  921
Branntweinsteuer  52529  864  9  061  796  43  468  0668846  262  751—  2  794  683
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  113  695  —  113  695  127  690—  13995
Brausteuer  17  501  331  266  277230917  421  793—  186  734
hebergangsabgaben  von  Bier-  942.986  —  942  986  922  432  20554
"  1.

Summe88  782  936  21  667  605  267  115  331262  097947/+  5  017  384
Wechselstempelsteuer  .  67740856875916—1017831
Reichs-Post=  und  Kilegrapben-Verwaltung  .  —  —  123  619  573118  629  479.  4990  094
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  .  .  3526380936341323—1077514

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  für

das  Etatsjahr  1877/78:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

t--Einnahme  *  Differenz
Isn  (  h  Ist-Einnahme  zwischen  den
Bezeichn  ung  für  das  in  der  ent-1
  Spalten
der  Etatsjahr  sprechenden  2  und  3.
1877/78  vorkührigen  +  mehr
Einnnahme.  Periode  —  weniger
#  A  M
1.  2.  3.  I  4.
Zölle..  100  020  103  107  770  046  —  7749  943
Rübenzuckersteuer  45  184  779  4  970  009  —  2  785  230
Salzsteuer  34  986  573  33  229  546  +  1  757027
Tabackssteuer  865  437  963  683  —-  98  246
Branntweinsteuer  und  üebergangsabaabe  von
Branntwein  .  36381542  38  111  582  —  1  730  040
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  15  417  298  15  553  799  —  136501
Summe  232  855  732  243  598  665  —  10  742  933

 

 

50“
        <pb n="396" />
        374

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1878
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Vonifkkatio=  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein=  Bleiben  des  und  5.
.  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  +  mehr
Einnahme.  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
4  A  M.  M.  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  16  107  039  12977  16094  06  17  41  265—  1447  203
Rübenzuckersteuer  4190  6063  208  —  6  059  018—  2124  531|—  3  934  487
Salzsteuer  4547  341  151  4  547190  4582  297—  35  107
Tabackssteuer  280  966  10  601  270  365  391  158—  120  793
Branntweinsteuer  6  210  858  1  076  531  5134  32861  853  272  74
Uebergangsabgaben  vD  von  Branntwein  13  854  —  13  854  15  7344U  1  880
Brausteuer  3  041  160  3549  3  037  61113009  182.  28  429
Uebergangsabgaben  von  Vier-  142  780  —  142  780  145  186—  2  406
Summe  30  348  188  71670173  181  171#  24  N  .

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis

Ende  des  Monats  Mai  1878:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .

.  ·  Differenz
vom  Beginn  Ist-Einnahme  «
Bezeichnung  des  laufenden  in  der  n  #shen  den

Etatsjahres  bis  sprechenden  2  pa  ten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  und
obengenannten  Periode  +  mehr

Einnahme.  Monats  —  wemger

A  #u  4

1.  2.  3.  I  4.
Zölle  16  928  455  13  723  679  1  +  3204776
Rübenzuckersteuer  21  310  554  21  193  880  +  1s16674
Salzsteuer  5  428  156  5071  662  +  356  494
Tabackssteuer  .  229272  328  715  —  99443

Branntweinsteuer  und  urtregtbhh

von  Branntwein.  .  7290  724  6969  396  +  321  328
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  2  704  179  2681  727  +  22452
Summe  53  891  340  49  969  059  +  3922281
        <pb n="397" />
        3.

M  ün

zeCE

375

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  15.  Juni  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  «  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  nz  r“  u3
9.  bis  15.  Juni  1878  auf  Privat-  ünfzi
lbe  rechnun  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzigfind
  ausgeprägt  worden  DoppelkronenKronen  Ha  nung  4  "D  n
9  p  8  rren  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Märkstücke  Markstücke  Veennig  Vennig
in:  stücke  stücke
/  AM  /#4  -  A  A.  /4  A.  AC
Berlien  1  353  360  —  —  1  353  360  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  1  101  780  —  —  1  101  780  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  2  455  140  —  —  2  455  140  —  —  —  —  13-  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1  208  630  940365  365  51027  969  9251282  355  14071653  09597  810  892148  848  16171  486  55200135  717  92280
4  Jesammt-Ausprägung211  086  080365  365  510/27  969  925|284  810  280|71  653  095/|97  810  892/148  848  161|71  486  552s|00/  35  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164,00  204/60
5.  Bleiben.  1  210  994  940  284  810  280|71  652  415

Vom  1.  bis  7.  Juni  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

365  296  02027  969  845

 

1  604  260  805.

Zusammen  für  29  299  523,13  MA

 

97  810  530148  847  74371  486  388/00/|35  717718|20

 

 

 

in  Münzen

für

134  131,2  MA.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  29  165  391,91„

45  514  794,

für

in  Barren

„  253  112  954,u

-“

77

 

 

für  253  112  954,1  A
        <pb n="398" />
        Landes-Silber-  und  Kupfermünzen.

376

Uebersicht
über  die  bis  Ende  Mai  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  verrechnet  sind:  Gesammtnerth
2n  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
im  Mai  vorher
S  1878  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sar.  Thlr.  sar.  Thir.  ser.
Zweithalerstücke  —  —  53  761  446—  53  761  446—
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  51  500  —  1  19  305  581—
„  „  1817/22.  .  45  900  —  15  464  069—  15  509969—
„  „  1823/56  .  1000001—  17700242—  18  700  24—
„  von  1857  ab.  1  356  000  103100  536  —  104  456  541—
2/3  Thalerstücke  ....  .  —  20  87310  874—
1,2  „  ·  .  6  15  4701—  47075
13  »  —-  —  14  192  698  —  14  192  698—
¼  „  2  15  1  178—  1  180|15
1½  »  —  —  97  12  9712
1,6  "„  637200—  31  542  830  15  32  180  039|15
1/8  „  2  18#  811  83|227  811  742  24691
1  12  R„  —  6411634  23  6411634  25
1,15  „  —  —  968  94118  968  94118
1,  30  „  —  1  3  667  87820  3  667  87821
1%  „  —  —  19936011z  19936011z
ferner
1  Thalerstücke  ausbach-bayreuther  Gepräges  —  —  2617  2617
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  —  —  1219  061127  1  219  06112
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:  /
½8  Thalerstücke  (à  6  (er.)  ....  —  —  380|23  380  233
1/6  5„%  —  —  53  53
Zusammen  3  090  6E27792.  267  490  12119911270  580  748297=2
  Slddeutsche  Guldenwährung:  Fl.  Kr.  Fl.  Kr.  bi.  Kr.
Zweiguldenstücke  .  .  —  —  30  226  006—  30  226  0O006—
Einguldenstücke  —  —  46  868  702  —  46  868  702  —
Einhalbguldenstücke  .  —  —  13  920  222—  13  920  22—
Dreißigkreuzerstücke  —  —  37  542  —  37542—
Fünfzehnkreuzerstücke  —  —  2  405  2  40515
Sechskreuzerstücke  —  —  19  453  78336  19  453  78336  195  688  466  56
Dreikreuzerstücke  —  —  39300  2066  3  300  206636
Einkreuzerstücke  —  —  334  10643  334  1063
ferner:
badische  Einhundertkrenzerstühe  —  —  7  036  40  703640
»  Zehnkteuzerstücke  ...  —  155940  1  55940
Zusammen  —  —  114  151  570  30  114  151  57030
Fl.  Kr.  F.  Kr.  Fl.  Kr.
Kronenthaler  —  —  4651  51144  4651  5114  7974020|1
4  Konventionsmünzen  des  Zwanzigguldenfußes  —  —  1  114  35725  1  114  35725  1  910  3271—
5  Silbermünzen  Kurfürstlich  und  Königlich  sächsischen  Thlr.  sar.  Thlr.  sgr.  Thlr.  ser.
epräges
16  ineni.  .  —  —  13  166  20  13  1660
1/12  „  –  —  5600—  5600—
Zu  übertragen  —  —  18  76620  18  7660  1  017  315000  58
        <pb n="399" />
        377

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
8  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
7  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
7  imn  Dei  vorher
Mark.  Pf.
Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Uebertrag  —  —  18  766  20  18  766  20  1  017  315  000  58
1,15  Thalerstücke  .....  —  —  181  103  —  181  108—
1s  „  —  —  1046  254  1046  25
—  —  —  1  400  —  1  400  —
146  —  —  425  23  425  23  505  62
Achwfenniger  —  —  45  20  45  20
Dreier  —  —  38  25  38  2
Einpfenniger  —  —  29  22½  29  225
Zusammen  —  —  202  855  /24  202  855  /247
6ilbermünzen  lüleswis  balfeinichen  Gepragts:  Tölr.  sor.  Thir.  sor.  Thlr.  ser.
„  1  Speziesthaler  —  —  513  56  —  513  567—
3  7  –  –  *iie  —
14  „  —  —  9  5  —
6  „  —  —  2  637  227  2  637  227  1  617  855  49
12  7  —  —
m  —  O  8.
zweisechslingnücke  ....  —  —  —  257  —  257
Zusammen  —  —  539  285  /4K  539285  4
7  Keltere  Silbermünzen  bannovetschen  Gepräges  :  Thlr.  sgr  Thlr.  sor.  Thlr.  sar.
Kassen-Eindrittelstücke  –  —  5  225  5  227  613
Kassen-Zweidrittelstücke  —  —  532422  5372  1  7  45
Zusamm#en  —  —  537|24)½  537  241½
8  Mecklenburgische  Wührung=  Thlr.  sor.  Thlr.  sor.  Thlr.  sgr.
Zweimarkstücke  —  —  1  468  24  1  468  24
Einmarkstüke  —  —  948  —  948  —
Zwölsschillingstücke-  —  —  7772  24  7772  24
Achtschillingstücke  —  4910  —  4910—
Vierschillingstücke  —  —  11  065  27  11  06527  204  517  63
Zweischillingstücke  —  —  370  3  370  3
Einschillingstücke  —  —  41552  85  41  552%88
Einhalbschillingstücke  —  55  23*  55  23
Einviertelschillingstücke  —  —  28  27  28  27.
Zusammen  —  —  68  172  1164  68172  164
Hamburgische  Aurantwähenng:  Thlr.  Thlr.
Zweimarkstücke  .  sar  661  1%  ½  "
Einmarkstücke  —  —  860  24  860  24
Achtschillingstücke  —  —  8785518  87  855  18
Vierschillingstücke  —  —  13425927  134  259|27  Z%
Zweischillingstücke  —  —  4  115.19  4  11519  1  76696725
Einschillingstücke  —  —  300  498  9  zoͤd  41d8
Einhalbschillingstücke  —  —  6  84121  6  841211
Einviertelschillingstücke  ....  —  —  1  495  15#  1  49515)
ç  »  Zusammen  —  —  588  989  27  588  98  *
10  Lübische  Währung:  Tblr.  sgr.  Thlr.  *  Thlr.  —  arr.
Dreimarkstücke  .  —  —  8548  8548·
gweimakrskggcke  .  .  —  —  25  232—  25232  —
inmar  e.  .  —-  —  3  066  24  3  06
Achtschillingstücke  .  —  —  156  373  12  156  *  754  90  05
Vierschillingstüccke  .  —  —  50  508  6  50  508  6
Zweischillingstücke  —  —  3042  283  3042  283
Einschillingstücke  ....  —  —  4  803  6  4803  6
Zusammen.  —  —  251665  103  251665  103
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —
1022  269  517  87
        <pb n="400" />
        378  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
—  „  Z
im  Mai  vorher
1878  Mark.  Pf.
B.  Landes-Kupfermünzen.
1.|halerwährung:  Thlr  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.
Vierpfennigstücke  —  —  63  337  293  63  337  295
Dreipfennigstücke  —  —  505  681  73  505  661  7#
Zweipfennigstücke  —  92  480  "  92  480  5r
Einpfennigstücke  4748  161  84  470  42  89  218  20½%
hessische  Achthellerstücke  —  —  110  25  110  253
-  Sechshellerstücke  —  —  2  17  2  17
"  Vierhellerstücke  –  —  28620  28620
Zeuweihellerstücke  —  —  60  —  60  —
sowie
preußisch-posensche
;  Kupsergroschen  (à  6  preuß.  Pf.)  —  —  13  16  13  16  2  665  47456
à  2  preuß.  Pf.)  —  —  4  157  4  157
ferner
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünspfennigstücke  —  —  64  152  18  64  152  18
„  5„  2„  »  Dreipfennigstücke  —  —  4064  27  406427
„  »  »  „  Zweipfennigstücke  3  330  20  28  369  122  31  700|  21,
,  ,,  »  »  Ein  und  Einhalb—
Pfennigstücke  —  —  12  5  12  5
„  „  „  „  Einpfennigstücke  2567  —  17  4433  20010  3
hannoversche  Zweipfennigstükess  9  10  10  07529  10  085  93
„  Einpsennigstückel  7  10  7262  227  7270  27
Zusammen  70  662  26.  877828  19  888  491|15
2  lüddentsche  Währung:  Fl.  Fu.  Kr.  Fr.  Kr.
Einkreuzerstücke  —  —  235  516  17  235516  17
Einhalbkreuzerstücke  —  —  87  888  (03  87  888  03  647208  44
Einviertelkreuzerstücke  ....  —  —-  54  133  55  54  133  55
Zusammen  —  —  377  538  15  377  538  15
3Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  nar.  Thir.  sgr.  Thir.  sgt.
Fünspfennigstücke  66  20  6  05822  6  125  12
Dreipfennigstücke  —  —  10  758  227  10  758  227  62  342
Zweipfennigstückke  1  040  —  1  2648  2  244%8  2  18
Ein  und  Sinhalz-zsennihüe  —  —  3  1535  3  158
Einpfennigstücke  ....  76620  8822  988  1  648  2935
Zusammen  1  873  10  18  9071  20  780  27
»  Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3  375  025  (78
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  1022269  517  87
Summe  —  —  —  —  —  —  1  025  644  543  65

 

 

 

 

Anmerkun  —  Die  Abweichungen  der  Sortenbeträge  in  der  Spalte  „vorher“  von  den  im  Central-Blatt  für  1878  Seite  269  veröffentträ


lichten  beruhen  auf  nachträglichen  Berichtigungen.
        <pb n="401" />
        —  379  —

—.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  im  Jahre  1839  in  Sunderland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Brigg  „Friends“
von  183,23  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
Schiffskapitäns  C.  E.  Jansen  zu  Tönning  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten
  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Tönning  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  2.  Mai  d.  J.
vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Hartlepool  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  14.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Das  in  Shanghai  im  Laufe  dieses  Jahres  neu  erbaute  Schiff  „Jew  Le“  von  175,87  britischen  Register-Tons

Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreiche  Preußen

heimathberechtigten  Lootsen  C.  E.  Guttzeit  zu  Shanghai  des  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.

  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Memel  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist

am  18.  April  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  Shanghai  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
Berlin,  den  14.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

5.  Zoll=  und  Steuer=  Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  dem  Königlich  preußischen

Hauptzollamte  Harburg  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Zoll=  oder  Steuervergütung
  auszuführenden  Zuckers  ertheilt  werde.
        <pb n="402" />
        —  380  —

G.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  Station  Wehrden  an  der  Bahnstrecke  Ottbergen-Northeim  der  Westfälischen  Eisenbahn  ist  am  1.  d.  M.
für  den  Uebergangsverkehr  und  am  15.  d.  M.  für  den  Lokal-Güterverkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  18.  Juni  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Juli  d.  J.  wird  die  Station  Born  der  Bergisch-Märkischen  Bahn,  welche  bisher  dem  Güterverkehr
in  Wagenladungen  diente,  auch  für  den  Eil-  und  Stückgut-Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  18.  Juni  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

7.  Post-Wesen.

 

Briefverkehr  mit  Luxemburg.

Auf  Briefsendungen  nach  und  aus  dem  Großherzogthum  Luxemburg  finden  gegenwärtig  die  Taxen
des  Allgemeinen  Postvereins-Vertrages  vom  9.  Oktober  1874  Anwendung.
Danach  beträgt  das  Porto:
für  frankirte  Brisee  20  Pfennig  1
40  „

„  unfrankirte  Briefe  für  je  15  Gramm,

„  Postkarten  10o  „
Postkarten  mit  Antwort  ..  20  „
„  Drucksachen,  Waarenproben  u.  Geschäftspapiere  5  für  je  50  Gramm.

An  Einschreibgebühr  kommen  20  Pfennig  zur  Erhebung;  für  die  Beschaffung  eines  Rückscheins
tritt  eine  weitere  Gebühr  von  20  Pfennig  hinzu.
Berlin,  den  7.  Juni  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="403" />
        Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

VI.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Re

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

 

Berlin,  Freitag,  den  28.  Juni  1878.

 

—  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

9  2.

 

 

Inhalt:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-  Sachen:
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  der  Post=  und

Seite

Aus  zweisung

3817

5.  Eisenbahn=  Wesen:
Sigmaringen  und  Wesel-  Bocholt;
Reichs-Eisenbahn-Amt.  ..

Ernennung,  —  Einziehung  von  Kon—

Eröffnung  der  Bahnstrecken  Balingen—
—  Ernennung  beim
384

KCelegraphen-:  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  6.  Konsulat-Wesen:

die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsiahres  bis  zum  Schlusse  des  sularämter  .  384

Menats  Mai  1876  .  382  7.  Münz=  und  Bankwesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
3.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Aufhebung  von  untersteuer-  von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;

amtern

4.  Marine  und  Schiffahrt:  —  von  Flaggenattesten  383

1.

383

 

Allgemeine  Verwaltunge  ::  Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Mai  1878;  —
Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Mai  1878.

 

 

 

 

 

 

 

Datum  des

 

1.  Itzig  Baer,

[Feibel  Korze,

.  Franz  Slatnik,
Bäckergeselle,

 

 

lova,  Gouvernement
Charkow,  Kreis
Zmiew,  in  Rußland,

38  Jahre,  aus  Radzemin
  in  Russisch-Polen,


19  Jahre,  geboren  zu
Gießhübel  (Kreis  Köteln,



desgleichen,

Landstreichen,

 

niggrätz  in  Böhmen),

 

Bezirksregierung  zu

Posen,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Bromberg,

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die
4  –  Ausweisung  Ausweisungsr
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
40  Jahre,  aus  Soko-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  15.  Juni  d.  J

desgleichen.

19.  Juni  d.  J.

51

385
        <pb n="404" />
        382

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
«  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  *2  4.  5.  6.
4.  Johann  Ludwig,  24  Jahre,  aus  Horo-Landstreichen  und  gro-Königlich  preußische"  17.  Juni  d.  J.
Klempner,  witz  in  Böhmen,  ber  Unfug.  Bezirksregierung  zu
Oppeln,
5.  Johann  Penris,  60  Jahre,  geboren  zusLandstreichen,  Königlich  preußische  12.  Juni  d.  J
Schreiner,  Beek  in  den  Nieder-  Bezirksregierung  zu

landen,

6.  Johann  Peter  Franz  36  Jahre,  geboren  in  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-Eugen

  Schintgen,  Luxemburg,
Schreiber,

7.  Paul  Massissini,  38  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,
Tagelöhner,  Manerba  in  Stalien,

 

 

2.

Düsseldorf,
teln,  präsident  zu  Metz,

derselbe,

 

 

 

Finanz-Wesen.

 

Nachweisung

12.  Juni  d.  J.

desgleichen.

 

der  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  18787).

 

 

 

Einnahme  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  vom  Beginn  des  *

Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit=  jahre  1878/79.

der  Schlusse  des  raum  des  vorigen  +  mehr
Einna  h  men.  obengenannten  Etatsjahres  —  weniger
Monats  »
AC  i  4  “

1.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  20  089  401  19  279  954  +  809  447

2.  Reichseisenbahn-Verwaltung“)  5  844  240  6  004  823  —  160  583

 

 

 

)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer
  für  denselben  Zeitraum,  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1878  Seite  374  bezw.  S.  329.
*)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den

definitiven  Feftstellungen  angegeben.
        <pb n="405" />
        —  383  —

3.  Zoll=  uud  Steuer-Wesen.

 

Die  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  befugten  Königlich  preußischen  Untersteuerämter  zu  Storkow
im  Hauptamtsbezirke  Eberswalde,  zu  Drossen  im  Hauptamtsbezirke  Krossen  und  zu  Vietz  im  Hauptamtsbezirke
  Landsberg  a.  W.  sind  mit  dem  1.  Juni  d.  J.  aufgehoben.

 

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Parchwitz  im  Hauptamtsbezirk  Liegnitz  ist  unter  Zutheilung
seines  Hebebezirks  zum  Spezial-Hebebezirk  des  Hauptsteueramts  Liegnitz  vom  1.  Juni  d.  J.  ab  aufgehoben.

4.  M,arine  und  Schiffahrt.

Der  bisher  unter  russischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Lina“,  welche  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum

  des  Schiffskapitäns  Johannsen  zu  Flensburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt

hat,  ist  am  25.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Riga  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
Berlin,  den  20.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Der  in  China  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Lugger
„Shantung“  von  93  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  aus—
schließliche  Eigenthum  der  im  Königreiche  Preußen  heimathsberechtigten  Lootsen  H.  Freudenthal  und
M.  Pedersen  zu  Ningpo  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,
für  welches  die  Eigenthümer  Altona  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  23.  April  d.  J.  vom
Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Shanghai  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  23.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

51-
        <pb n="406" />
        —  384  —

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  4.  Juli  d.  I.  wird  die  zu  den  württembergischen  Staatsbahnen  gehörige,  45,88  km  lange  Bahnstrecke
Balingen-Sigmaringen  mit  den  Stationen  Frommern,  Laufen  a.  d.  Eyach,  Lautlingen,  Ebingen,
Straßberg,  Storzingen  und  Oberschmeien  für  den  allgemeinen  Verkehr  —  die  Station  Lautlingen  jedoch  nur
für  den  Personen=  und  Gepäck-Verkehr  —  eröffnet  werden.

Berlin,  den  25.  Juni  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  Juli  d.  I.  wird  die  zur  Köln-Mindener  Eisenbahn  gehörige,  20,3  km  lange  Bahnstrecke  Wesel-Bocholt
  mit  den  Stationen  Hamminkeln,  Dingden  und  Bocholt  für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  26.  Juni  1878.
In  Vertretung:
Körte.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  zweiten  Vorstand  des  Königlich
württembergischen  Kreisgerichtshofes  in  Stuttgart,  Obertribunalsrath  von  Neidhardt  daselbst,  zum  richterlichen
  Mitgliede  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  zu  ernennen.

 

6G6.  Konsulat-Wese  n.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Konsul  Dr.  Graser  in  Port  au
Prince  zugleich  zum  Konsul  für  die  Dominikanische  Republik  zu  ernennen  geruht.

 

Die  Kaiserlichen  Konsularämter  in  Santamarta  und  Riohacha  (olumbien)  sind  eingezogen.
        <pb n="407" />
        7.

Münz-.

385

Ueber  seich  t

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  22.  Juni  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  e“  Silbermünzen
16.  bis  22.  Juni  1878  auf  Privat-  Künfzi  awanzt
·  ’"  -  i.  —  zi  "
find  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung  Fünf  Zwei  Ein-  Psenbia=  Pfenein:
  Kronenprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
M.  A  A.  Al.  2  4  #z  #  -“—
Berlin  1  804  560.  —  1  804  360  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  1  202  340)  —  —  1  202  340  –  53  902  —  —  —  —-Summe
  1.  3  006  700  —  —  3  006  700  —  53  902  —  —  —  —-2.Bothekwarengeprägt121108608036536551027969925284810280716530959781089214884816171486552003571792280

äGefammtAusprägungl214092780365365510279699252878169807165309597864794·148848161714865520035717922l80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  —-  680  362  418  164  00  20460
5.  Bleiben.  1  214  001  640/365  296  020/27  969  845|287  816  980|71  652  41597  864  432148  847  74371  486  388/00/|35  717  718,20
1  607  267  505.4  425  568  696  20  J4%

 

 

 

 

Vom  8.  bis  15.  Juni  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Müinzen
für

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  29.299  523,  3

Zusammen  für  29  362  632,21  M

 

63  109,08  A.

für

7

in  Barren

130  5210%1

„  253  112  954,  1
für  253  243  475,32  „

M

77
        <pb n="408" />
        386

Status  der  deutschen  Note
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Woch
(Die  Beträge  laut

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  14°:  Darunter  46  320  .Kx  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Sonstige  Ver-  er

7.  taͤglich  bindlich-  bünsla
2.  Grund-HRNeserve-Noten.  Vegen  s  Unge.  Gegen  fällige  edenetten  Ween  Sonstige  Gegen  Sunme  a  en  urn
SJJName  der  Banken.  gavi  30.  April  deckte  30.  April  30.  Abril  mit  30.  April  30.  April]  der  30.  Aprilsweitet
pital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  eben
—  1878.  Noten.  13178.  „  1878.  1878.  18738.Passiva.1878.6
43  bindlich-  gungs-  leen
keiten.  frist.  Veche
1.Reichsbank.  120  00014  145392  668  32  30  41  374—  51  846196  233—  36  862  13  745—  15924823—  148941  616+  2s188—
2  Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2  44  211  1278  621  3060  —  107  5000  —  312  —  —  96066—  20815
3  Koölnische  Privatbank  3  000  750  2  306  —  181  1239  106  277  —  5  3231—  090  48  —  9  612—  277
4  Maqgdeburger  Privatbank  3000  613  2  10½.,  266  108314  59  42  —  41  1  121  74  166  —  130  7  10.—  511
5  Duanziger  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  1722—  324  726—  149  351  —  47  2687  —  76  489  —  59  8999—  5060MW

6BProvinzlal-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  781  2  067—.  51  1  213—  5  17—  16  712—  52  27—  163  6  604—  45  388
7  Hannoversche  Bant  12  000  809  5118—  982  25315—  88322726  —  163  2406  15  581  65|]  23  670|—  109  565
8  Frankfurter  Bank  17  143  3562  12  00,—  1482  3  827—  3  128  6784+  1759  3  808—  90  153—  126  345  77
°  Bayverische  Notenbank  7500  185  65  068—  257927793—  28977  1238  +F  163  *iii  122779  KT  173446  0|  6x0|
10  Stichsische  Bank  zu  Dresden.  30  00  3209  39024  4  586  16  245+  1499  454—  166  4887+  618  229  —  30%  3/+  12½  2
11|Leirziger  Kassenverein.  3  000  117  2934  —  44  1126  —  75  2149  +  151  45%  35  109  8  87674  150)  271
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  96  487—  5  194  57  53—  2  279  207  114  8  40544  2081  1461
3  Württembergische  Notenbank  9  000  35320  236|  1  0  9513-+  367  311—  228  100.  —.  14  363  4530  363□N-  1644½
14  Badische  Buikk  J7  000  1  350  9336—  54  58814  658  550  2s9  155  18  2911  4¼  20  6882—  2711
15|Bank  für  Süddeutschland1269  6804  1033  2807—  322  —  —  555  40  152
16/  Braunschweigische  Bank  10  500  301  2  897—  62  1745—1.  39  3415  —  6270  2  684—  166  237—  1320  034—  911  66
17/  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  771—  241  399—  137|1069  20  1  754  —  58  —  16  6  082/  -  237  12
18  Bremer  Buki667  763  5  143—  8353  2853—  896  183  —  6161
Zusammen  268  33229920777  361—  37995|2  soé/—  57  592219194  —  37090|  ös  501|  —  1243  —  1  4  %  784
Bemer
Zu  87:  Darunter  158  300  „X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="409" />
        lanken  Ende  Mai
lbersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1878.
a#  Tausende  Mark.)

1878

387

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aeti#a.
3
3
A#ng.  Segen  sReichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
geien.  30.  Arril#  kassen.  30.  April#  anderer  30.  April  Wechsel.  30.  April  Lembard.  30.  AprilEffekten.  30.  April  Artiva.  30.  April  der  30.  April
1878.  scheine.  1878.  Banken.  1878.  1878.  1878.  1878.  1878.  Aktiva.  1878.  2
"  —
#  1
"1
I
u  260  4  19702  31728  2347  6206  —  3107  320872  —  10313  50  772  —  5595  322  H  4  25  685  89169145  +  3646
552  +  42  „  —  3  u9  —  44%%  44  2  6ö6e2  +  110  435  —  —  —  722  —  186
1200  —  38  9  —  1  58  —  250  1365  645  27  —  —  415  133  äfr  316  —  263
"55  —  2321  21  +  204  —  835113  735  8397  —  42  —  —  112—  204  71204  —  496  4
’zu  199  —  —  184.□—  2466—  210  9186—  37  174  —  66  622—  10  9136  —  498  5
1
18  —  649  36%  106  86  6  —  —  385.J.  1  6  15—  32
2  /1—  163  12  —  3  260  .  161  11404  —  6601  672  —  18  1089  +J  1119  7  870  —  445  23  670  —  1005
17%  —  34112934—  82  2864  J  2069025936  —  1552  1931  4  41  5552  —  1  2296  +  65  43  8899  +  130
15  602  265  E—  4136  57  626  —  434  1  16  —  195  1042  —  376  1  431  .  17  76  9909—  670
**i  95  263  85337—  0pP030S  5  0814  26  4408  —  2731  4968  —  953  v77  803)—  127810
11½6  64  43—  22  604  11  4535  +  139  1  568  ++  76  —  —  856—  96  8767  4  15011
210—  25  144  4  64%  44  3468  10o3—  24  170  —  233—  7  4054  208|12
57+  3138  62  324369  +  106624  4112  —  1  394.  —  607—  230  363  —  16343
1327.—  545  9  —  28  119—  1399  4556+  729  1  084  17  38  —  1  540  —  704  20  662—  2714
4026  —  221  11  —  100  —  15  14745  2654  1271  28  4964  +  292  3826  +  1019  28  913—  15515
763  —  19  37  —  26  352—  361134  10  1890  —  6  —  —  5  677—  796  20  067—  9136
311—  65  4—  2  55.  37  3745—  305  361  —  5  946  +  603  716—  24  6140  —  2597
2129  6  26  4  11  140  —+  26%33  820  —  1722  2  387  193  1374  +  1000  94  77  40  890  —  563
6oo  6274  18  453  33673  4  2937255  —  17055%  105359  75  106  —  53842  —  1327  58  5141  2078  24m
kungen.
Zu  15°:  Darunter  111  135  „K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
Zu  17“:  Darunter  7  860  (  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="410" />
        388

Statistik  der  deutschen  Bank

 

Laufende

Nr.

 

Bezeichnuung
der
Notenban  ken.

An  Banknoten

 

im  Umlauf

#  im  Bestande

im  Umlauf

im  Bestande

 

in  Abschnitten  zu  1004

in  Abschnitten  zu  200  M.

 

 

 

“  -  4  l  “
l
1.81«kch«uk.  .  267  679  200  460  520  800  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  .  1213200  286  800  —  —
3.  s  Kölnische  Privatbank  .  2289  200  687  100  —  —
4.  Magdebur.  ner  Privatbank  2  161  400  838  600  —  —
5.]  Danziger  Privat-Aktienbank  1  721  700  1  278  300  —
6.Provinzial-Aktieubank  des  Greßherzegihunte  Bojen  748  300  151  700  439200  460  800
7.  Hannoversche  Bank  .  5147700  1152300  —  —
8.Frankfurter  Bank  5  065  90.0  4  634  100  —  —
9.  Bayerische  Notenbauk  64  861  100  4931900  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  25  463  400  34  536  600  —  —
11  Leipziger  Kassenvereinn.  —  —  —  —
12.  Cbemnitzer  Stadtbanke.  486  900  23  100  —  —
13.  Wüdrttembergische  Notenbank  20  235  900  5  8464  100  —  —
14.Badische  Bank  .  9336100;29663900  —-  —
15  Bank  für  Süddeutschland.  10  940  900  25  059  100  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  2  897100  10  497  900  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  770  600  1  629  400  —  —
18.]  Bremer  Bank  5147  800  4  852  200  —  —
zusammen  am  31.  Mai  1878.  426  166  400  586  107  900  439  200  460  800
am  30.  April  1878  437  840  800  564  360  100  459  200  440  800
mithin  am  31.  Mai  1878  mehr.  —  21747  800  —  20  000
weniger  11  674  400  —  20  000  —.

 

 

In  Betreff  der  Noten  derjenigen  Banken,

Anmerkungen.

 

1)  Von  den  Noten  alter  Währung  der  Reichsbank  waren  am  31.  Mai  1878:

im  Umlauf:
im  Bestande:
vernichtet:

7930
7956  610

94  460  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thir.

31  300

86  549  200  -

Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatbane  waren  am  31.  Mai  1378:

im  Umlauf:
im  Bestande:
vernichtet:

210
98  360

1  430  Thlr.  in  Abschnitten  zu  0  Shle.

296  840  -

 

2  600  Thir.
560

 

235  150  *  in  n  Abschnitten  au  28  Thlr.

in  Abschnitten  zu  20  hlr.

2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  dem  Betriebe  nicht  übergeben  5  700  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  be

1)  bei  der  Rostocker  Bank  8  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1  991  100  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  32  800  Mark  in  Abschuitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4  032  200  Mark  in
        <pb n="411" />
        389

 

 

 

 

 

 

 

 

 

noten  Ende  Mai  1878.
der  Neichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin  Lauim
  Umlauf  im  Bestand  im  Umlauf  im  B  d  im  Umlauf  im  Bestande  Noten  alter  G  t
auf  stande  im  Umlau  im  Bestande  I  m  Währung  esammt-  sende
—  —  waren  im  Umlauf.  Nr
in  Abschnitten  zu  500  M.  in  Abschnitten  zu  1000  M.  überhaupt  Umlauf).  "
—  “4  AM.  AM.  AM.  AM  A
104  943  0C0  240  557  000  217  697  O00  386  003  O000  590  319  200  1  087  080  800  2346  7805592665  980  1.
—  —  1233.000.  267  000  2446  200  553  800  —  2446  200  2.
—  —  —  —  2  289  200  687  100  17  040  2  306  240  3.
—  —  —  —  2  161  400  838  600  —  2  161  400  4.
—  —  —  —  1  721  700  1  278  300  —  1721700  5.
879  500  320  500  —  —  2  067.000  933  000  —  2:067  .000  6.
—-  —  —  —  5147  700  1  162  3002)  —  5  147  700  7.
712  000  1  888  000  6  223  000  9  47700H12000  900  15  999  100  —  12  000  900  8.
—  —  —  —  64  861  100  4  931  900  —  64  861  100  9.
13  561  000  12  939  000  —  —  39  024  400  47475  600  —  39  024  400.
2934000  66  000  —  —  2934  000  66  000  —  2934000  111.
—  —  —  —  486  900  23  100  —  486  90012.
—  —  —  s  —  20  235  900  5  364  100  —  20  235  90013.
—  —  —  —  9336  100  29  663  900  —  9336  1001.
—  —  —  —  10  940  900  25  059  100  —  10  940  90015.
—  —  —  6  —  2  897100  |10  4971900  —  2  897100  16.
—  —  —  —  770  600  1  629  400  —  770  6000.
—  —  —  —  5147  800  4  852  200  —  5147800  18.
i
123  028  500  255  770  500  225  153  000  395  747  000  774  788  100  1238  086  200  2363  8200777151  920
129  730  000  252  070  O0O00244  391  OO00  369  509  O00  2  421  000  1  186  379  900  2  645  085815  066  085
—  3  700  500  —.  26238  000  —  51  706  300  —  —
6  700  500  —  19  238  000  —.  37  632  900  —  281  266  37914  165
l

 

 

 

 

 

 

 

 

88  050  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  261  600  Thlr.  Iin  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  103  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  346  780  Murk.

6  0050  -  149  338  400  153  500  448  617  540
8  331  300  Oc  110  088  300  138  335  500  1  063  782  380
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  17  040  Markk,
450  -  i-·  1000  Thlt.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  ·  6660-297
  900  299000  -  -  so  -  2  976  300

merken,  daß  am  31.  Mai  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="412" />
        <pb n="413" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  bezlehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Juli  1878.  .  S  27.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  6.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  391  Festsetzung  der  Normal-Tara  beim  Export  von  Spiritus
2.  Münz=  und  Bankwesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  in  Fässern;  —  Aufhebung  einer  Steuer-Rezeptur;  —
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  393  Befugnißbeschränkung  eines  Steueramts;  —  Eröffnung
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  394  einer  Uebergangsstraße  und  zweier  Uebergangssteuerstellen
4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Haltestelle  bei  Mallingen  —  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Ein-394
  und  Ausfuhr  im  Monat  Mai  1873  395
5.  Konsulat-Wesen:  Emächtigungen  zur  Vornahme  von  Civill  7.  Post-Wesen:  Bostverbindung  mit  it  Konstantinopel;  —  Briefstands--Akten
  394  verkehr  mit  Per  .  398

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  §.  284  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Leon  Ehrlich,  Kauf37  Jahre,  geboren'gewerbsmäßiges  Königlich  preußische  27.  Mai  d.  J

mann,  und  wohnhaft  zus  Glücksspiel,  Bezirksregierung  zu
Petrikow  in  Ruß-  Frankfurt  a.  O.
land,

Auf  Grund  des  F§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Barbara  Zichner,  45  Jahre,  aus  Ullers-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußisches22.  Mai  d.  J.
geborene  Bergmann,  dorf  in  Böhmen,  Hausfriedensbruch  Bezirksregierung  zu
#  verehelichte  Arbeiter,  |  und  Diebstahl,  Breslau,

 

 

52
        <pb n="414" />
        392

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
«  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  besschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.  Theresia  Schön,  ge-44  Jahre,  aus  Dit-Landstreichen  und  ge-Königlich  preußische  18.  Mai  d.  J.
borene  Lausch,  tersbach  bei  Brlaunauf  werbsmäßige  Un-Bezirksregierung  zu
Wittwe,  in  Böhmen,  zucht,  Liegnitz,
4.  Josef  Ex  ner,  Weber,  51  Jahre,  aus  Mirau  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  28.  Mai  d.  J.
in  Mähren,  teln,
5.  Eduard  Maccani,  36  Jahre,  aus  Wien,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Re14.  Juni  d.  J.
Kellner,  nach  anderer  gensburg  in  Bayern,
Angabe  Tagelöhner,
6.  Emil  Raff,  Schlosser,  geboren  am  5.  August  desgleichen,  Königlich  bayerisches!!2.  Juni  d.  J.
1859,  aus  Basel,  Bezirksamt  zu  Deg-"„
  gendorf,
7.  Josef  Fürst,  Tage-geb.  1818,  aus  Was=  desgleichen,  bereits  frü-Königlich  bayerisches  11.  Juni  d.  J.
löhner,  serau  (Bezirk  Bischof=  her  wegen  Bettelns  Bezirksamt  zu  Cham,
teinitz  in  Böhmen),  bestraft,
8.  Moritz  Coppier,  Fa--43  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  27.  Mai  d.  J.
brikarbeiter,  Pringy  in  Savoyen,  teln,  Bezirksamt  zu  Rewohnhaft
  zu  Besan-  gen,
con-Belleraux  (Departement
  Doubs
in  Frankreich),
9.  Anton  Zemann,  geboren  1860,  aus  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  3.  Juni  d.  J.
Friseur,  Schlan  (Bezirk
Schlan  in  Böhmen),
10.  Die  Tagelöhner:  geboren  1846,  aus  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  7.  Juni  d.  J.
a)  Wenzel  Palek,  Kocowiow  (Bezirk  teln,
Klattau  in  Böhmen),
b)  Johann  Woh-geboren  1850,  aus
nout,  Oustaletz  (Bezirk
1  Klattau  in  Böhmen),
11.  Johann  Bode,

12.

 

 

 

Drechsler,

Josef  Anton  Eckert,
Erdarbeiter,

 

 

28  Jahre,  geboren  und

ortsangehörig  zu
Brüssel,

40  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu
Rheinfelden  (Kanton
  Aargau  in  der
Schweiz),

 

Landstreichen  und  Bet=  Kaiserlicher

teln,

desgleichen.

 

derselbe,

 

 

präsident  zu  Kolmar,

 

Bezirks=  20.  Juni  d.  J.

desgleichen.
        <pb n="415" />
        0

—.

Münz.

und

393

Bank.

Ueber  seich  t

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  29.  Juni  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

Wessen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  Hier  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  ;  iirean  1  ;
23.  bis  29.  Juni  1878  auf  Privat-  ünfzi  »
-  -  cbekeckuuuFiiuf-Zwei-  Ein-  FUfZIMZWOUZJW
nd  ausgeprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Ha  Anung  "  ]
nnd  ausgeprug  pp  Kronen  s  geprägt  Martstücke  Markstücke  Markstücke  8  8
A  AM.  Ac  —  A  A.  A.  A.  A.
Berlin.  .  ..  1488  300  —  1488  300  —  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  125  500  —  —  125  50f.—  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  .  ..  1  202  160  –  —  1  202  160  53  902  —  —  —
Summe  1.  2  815  960  —  —  2815960—  53  902  —  —  —  —  —
2  datzer  waren  geprägt  1214  092  780/365  365  510/27  969  925|/287  816  980|71  653  095/97  864  794/148  848  161|71  486  552|00/35  717  922|80
3  Jesammt-  Ausprägung  216  908  740.365  365  510,27  969  925|290  632  940|71  653  095/97  918  696  148  848  16  171  486  552/00  35  717  922/,80
4.  Hiervon  wieder  ein-  ·
gezogen.  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164  00  204|60
5.  Zleiben.  1  216  817  600/365  296  020/27  969  845290  632  940|71  652  415/97  918  334/148  847  74371  486  388/00  35  717  718/20
1  610  082  4654  425  622  598,90.4

 

 

 

 

Vom  16.  bis  23.  Juni  1878  hat  die  Reichs  bank  an  Gold  angekauft:

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876

Zusammen  für  29  516  240,03  MA

in  Münzen
für

#

29  362  632,1

153  607,82  MA

für

77

in  Barren

„  253  243  475,2

4

 

52*

für  253  243  4756  4
        <pb n="416" />
        —  394  —

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  im  Jahre  1877  in  Hongkong  neu  erbaute  Dampfschiff  „Pacific"  von  69),,8  britischen  Register-Tons
Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  im  Großherzogthum  Hessen
heimathberechtigten  Kaufleute  E.  L.  Hernsheim  und  F.  H.  Hernsheim  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt
  haben,  ist  am  23.  Oktober  1877  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Hongkong  ein  Flaggenattest  ertheilt
worden.

Berlin,  den  28.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

AA.  GEisen  bohn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  k.  Mts.  wird  zwischen  den  Stationen  Königsmachern  und  Sierck  der  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen.
eine  Haltestelle  bei  Mallingen  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  28.  Juni  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

5.  Kon  sulat=  Wesen.

Auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  8.  1  und  vom  6.  Februar  1875  8.  85  ist  dem  Kaiserlichen
Geschäftsträger  Freiherrn  Schenck  zu  Schweinsberg  zu  Peking,  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiser—
lichen  Gesandten  von  Brandt,  und  dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  Freiherrn  von  Gutschmidt  zu
Tokio,  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Minister-Residenten  von  Eisendecher,  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.
        <pb n="417" />
        —  395  —

6.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Juni  d.  J.  beschlossen,  unter  Aufrechterhaltung  der  übrigen
durch  den  Beschluß  vom  25.  November  1873  gegebenen  Vorschriften  für  die  Feststellung  des  Nettogewichts
beim  Export  von  Spiritus  in  Fässern  (Central-Blatt  1874  Seite  21)  vom  1.  November  d.  J.  an  die
Normal-Tarafür

  Fässer  bis  zu  5  Zentner  Bruttogewicht  auf  21  Prozent,

für  Fässer  über  5  bis  zu  8  Zentner  Bruttogewicht  auf  18  Prozent,

für  Fässer  über  8  Zentner  Bruttogewicht  auf  17  Prozent
festzusetzen  und  diese  Vorschrift  von  demselben  Zeitpunkt  an  auch  für  die  Feststellung  des  Nettogewichts  bei
der  (Erhebung  der  Uebergangsabgabe  von  übergangsabgabepflichtigem  Branntwein  in  Fässern  in  Anwendung
zu  bringen.

 

Die  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  befugte  Königlich  preußische  Steuer-Rezeptur  zu  Gladenbach
im  Hauptamtsbezirke  Marburg  ist  vom  1.  d.  M.  ab  aufgehoben.

 

Das  Herzoglich  braunschweig-lüneburgische  Steueramt  zu  Holzminden,  welchem  bisher  neben  dem  Niederlagerechte,
  sowie  der  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  auch  die  Abfertigung  der  mittelst
der  Eisenbahnen  im  direkten  Ansageverfahren  eingehenden  Waaren  nach  Maßgabe  der  s§.  63  und  66  —  71,
sowie  Aus=  und  Umladungen  solcher  Güter  nach  Maßgabe  des  §.  65  des  Vereins-Zollgesetzes  und  folgeweise
unbeschränkte  Zollerhebung  gleich  einem  Hauptsteueramte  zustand,  ist  vom  1.  d.  M.  ab  auf  die  Erledigung
von  Begleitscheinen  Il.  beschränkt.

 

Nachdem  die  Eisenbahn  von  Diedenhofen  über  Sierck  nach  Trier  dem  Betriebe  übergeben  worden,  ist  vom
1.  Juli  d.  J.  ab  die  Eisenbahnstrecke  zwischen  Sierck  in  Elsaß-Lothringen  und  dem  Bahnhofe  Perl  in
Preußen,  sowie  der  Landweg  von  dem  Bahnhofe  in  Perl  bis  zu  der  Steuer-Rezeptur  daselbst  zur  Uebergangsstraße
  und  das  Steueramt  zu  Sierck  im  Hauptzollamts-Bezirke  Diedenhofen  zur  Uebergangssteuerstelle
mit  der  Befugniß  zur  Ein=  und  Ausgangs-Abfertigung  von  Wein  und  Bier,  sowie  die  Steuer-Rezeptur  zu
Perl  im  Hauptsteueramts-Bezirke  Trier  zur  Uebergangssteuerstelle  mit  der  Befugniß  zur  Ein=  und  Ausgangs-Abfertigung
  von  Bier  erklärt  worden.
        <pb n="418" />
        —  396  —

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl
der  Ver=  NRaffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  liin  -l  RNüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  5  —  —  —
2.  -  Westpreußen  —  —  11  —  —  —
3.  Brandenburg  .  ..  —  —  49  —  2  —
4.  -  Pommeen  —  —  —  —  1  —
5  -  Posen  —  —  —  —  —  —
6  -  Schlesien  —  —  7  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  —  —  —  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  902  140  588  4
9.  -  Hannoer  —  504  —  35  —
10.  -  Westfalen  .  .  ..  —  —  —  —  —  —
11.  OD  Hessen-Nassau.  .  .  —  —  37  —  —  —
12.  -  Rheinprovinz  .  ..  —  —  400  12  —  486
Summe  I.  —  —  1915  152  626  490
II.  Bayern  —  —  247  11  —  —
III.  Sachsen  —  —  7  —  —  51
IV.  Württemberg  —  —  86  10  —  —
V.  Baden  .  .  .  ....  1  —  634  221  —  —
VI.  Hessen  —  —  132  100  4  —
VII.  Mecklenburg  —  —  20  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  —  —  —  —
IX.  Oldenbutg  —  —  5  —  —  —
X.  Braunschweig  –  —  —  –  —  —
XI.  Anhalt  –  –  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  –  —  2634  —  —  —
XlIII.  Luxemburg  —.  —  23  —  —  —
Ueberhaupt  1  —  5  703  494  630  541
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1877  bis  April  1878.  —  82  007  423  67  783  6  327  10  265  68  811
Zusammen  Sept.  1877  bis  Mai  1878  —  2  007  423  73  486  6  821  10  895  69  352
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  01  64  134  9860  19  363

 

 

 

*!.)  Bemerkung.  In  der  Uebersicht  für  Monat  April  1878  sind  bei  der  Provinz  Westpreußen  in  Spalte  14  nachträglich  4  758  Ztr.
        <pb n="419" />
        397

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Mai  1878.

 

Zollauslande.

 

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Str.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.
8.  9.  10.  1I.  12.  13.  14.  15.
—  80  22  173  —  1240  —  —
94  3775  —  —  —  —  —  10  839
748  403  —  —  —  —  —  —
204  407  20  142  —  2376  —  10  344  —
—  –  10  —  —  —  —  —
119  —  —  —  —  .—  18  —
5  416  31  –  —  —  —  —  —
694  37  23  635  1  622  64  479  160  2  638  442
291  —  1898  —  8  595  107  —
11  —  —  —  —  —  —  —
5  —  —  —  —  —  —  —
6  —  4324  —  7  065  —  2089  —
7  588  5  068  50  031  1  795  82  .515  1  400  15  196  11  281
21  —  89  —  —  —  254  —
420  333  24  —  —  —  13  36
—  —  1  16  —  —  77  —
—  —  473  —  98  —  1576  —
91  125  —  4  —  —  —  —
*  —  E  .-  -  E
33  —  —  —  —  —  —  —
73  47  —  —  —  —  —  —
—  49  —  —  —  —  —  —
154  —  181  —  —  —  797  —
8517  5  622  50  799  1  815  82  613.  1  400  17913  11  317
42  758  53  164  *269  502  13  666  1  186  348  69  8639230  826  35  376
51275  58  786  320  301  15  481  1268961  71  263  248  739  46  693
103  934  64  059  137  395  63  162  918  919  87  867  222  510  48  853

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

eingetragen  und  bei  der  Provinz  Schleswig-Holstein  die  in  Spalte  10  angegebenen  21  147  Ztr.  auf  24  147  Ztr.  berichtigt  worden.

—
        <pb n="420" />
        —  398  —

7.  Post-Wesen.

 

Postverbindung  mit  Konstantinopel.

Auf  der  Dampfschiffslinie  (Braila)-Galatz-Konstantinopel  unterhalten  seit  kurzem  außer  den  Schiffen
des  österreichischen  Lloyd  auch  fran  zösische  Dampfschiffe  eine  regelmäßige  wöchentlich  einmalige  Verbindung.
Dieselbe  wird  deutscherseits  in  gleicher  Weise  wie  die  in  Nr.  24  des  Central-Blattes  für  das  Deutsche  Reich
veröffentlichten  Verbindungen  zur  Beförderung  von  Briefsendungen  nach  Konstantinopel  benutzt.

Zur  Versendung  von  Briefen  2c.  von  Deutschland  nach  Konstantinopel  bieten  sich  demnach  bis  auf
weiteres  folgende  Gelegenheiten:

1.  Auf  dem  Wege  über  Odessa:  2.  Auf  dem  Wege  über  Galatz:
aus  Berlin  Mittwoch  und  Sonnabend  11.0  Ab.,  aus  Berlin.  Dienstag  und  Donnerstag  11.0  Acb.,
aus  Breslau.  Donnerstag  und  Sonntag  12.15  M.,  aus  Breslau  Mittwoch  und  Freitag  12.15  M.,
in  Oderberg  .  Donnerstag  und  Sonntag  5.11  Nm.  in  Oderberg  Mittwoch  und  Freitag  5.11  Nm.

aus  München  Mittwoch  u.  Sonnabend  8.0.  Ab.,  aus  München  Dienstag  u.  Donnerstag  8.0  Ab.,
aus  Wien  ..  Donnerstag  u.  Sonntag  10.45  Vm.,  aus  Wien  ...  Mittwoch  u.  Freitag  10.45  Vm.,
in  Oderberg  Donnerstag  u.  Sonntag  5.5  N.  in  Oderberg  Mittwoch  u.  Freitag  5.5  Nm.

aus  Oderberg  .  Donnerstag  u.  Sonntag  5.20  Nm.,  aus  Oderberg  .  Mittwoch  und  Freitag  5.20  Nm.,
aus  Odessa  Sonnabend  u.  Dienstag  4.0  Nm.,  aus  Galatz  Freitag  8.0  Vm.  u.  Sonntag  6.0  früh.
(österreichische  Schiffe.)  (französische  Schiffe.)
in  Konstantinopel  Montag  u.  Donnerstag  früh.  in  Konstantinopel  Sonntag  und  Dienstag  12.0  M.
(Dauer  der  Besörderung  von  Berlin  bz.  von  München  ab  4¼  TJge  4½  Tage.)

In  der  Richtung  von  Konstantinopel  nach  Deutschland  tritt  eine  Aenderung  in  der
Beförderung  der  Briefsendungen  nicht  ein,  indem  durch  Benutzung  der  französischen  Schiffe  der
Linie  Konstantinopel-Galatz-Braila  eine  Beschleunigung  gegenüber  den  bisher  benutzten  Verbindungen  sich  nicht
erreichen  läßt.  1

Berlin,  den  23.  Juni  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

 

 

 

 

Briefverkehr  mit  Peru.

Vom  5.  Juli  ab  beträgt  die  Taxe  der  frankirten  Briefe  nach  Peru,  welches  Land  dem  Weltpostverein
zur  Zeit  noch  nicht  angehört,  für  je  15  Gramm:  110  Pfennig  bei  der  Beförderung  über  England  oder
Portugal,  90  Pfennig  bei  der  Beförderung  über  Hamburg  oder  Frankreich  und  70  Pfennig  bei  der  Beförderung
  über  Belgien.  Drucksachen  und  Waarenproben  nach  Peru  unterliegen  für  je  50  Gramm  einer
Taxe  von  10  Pfennig  bei  der  Beförderung  über  England  oder  Hamburg  und  einer  solchen  von  15  Pfennig
bei  der  Beförderung  über  Frankreich,  Belgien  und  Portugal.  Die  Briefe,  Drucksachen  und  Waarenproben
müssen  nach  vorstehenden  Sätzen  vom  Absender  bis  zum  überseeischen  Ausschiffungshafen  frankirt  werden.
Postkarten  und  Einschreibbriefe  sind  nicht  zulässig.  Für  unfrankirte  Briefe  aus  Peru  kommen  für  je
15  Gramm  zur  Erhebung:  130  Pfennig  bei  der  Beförderung  über  England  oder  Portugal,  110  Pfennig
bei  der  Beförderung  über  Frankreich  und  90  Pfennig  bei  der  Beförderung  über  Hamburg  oder  Belgien.
—  Vom  1.  Oktober  ab  wird  Peru  voraussichtlich  dem  Weltpostverein  beitreten,  in  Folge  dessen  das  Porto
alsdann  für  alle  Wege  ohne  Unterschied  auf  den  Betrag  von  40  Pfennig  für  den  frankirten  Brief  zu
stehen  kommen  wird.
Berlin,  den  27.  Juni  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="421" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche

 

Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanftalten  und  Buchhandlungen.

—  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

           

Berlin,  Freitag,  den  12.  Juli  1878.  92.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  399

des  zweiten  Vierteljahres  1878  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Post-Anstalten;  —  desgl.  Telegraphen-Anstalten  412

2.  Münz=  und  Bankwesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  fünften  Verzeichvon

  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  402
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung  zur  Ausführung
  des  Gesetzes,  betreffend  den  Spielkarten-  Sitempel  —
Bundesrathsbeschluß,  betreffend  Abänderung  der  Grundnisses

  der  Ergänzungen  und  Aenderungen  im  internationalen
  Signalbuche  und  des  zweiten  Nachtrags  zur  Amtlichen
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine

417

sätze  für  die  Firation  der  Brausteuer;  —  Errichtung  einer  6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestelle  Tetingen  an

Uebergangsstelle;  —  Aufhebung  eines  Untersteueramts;  —
Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelstener  in  den
Monaten  April  bis  Juni  1878  .  403

 

der  Strecke  Forbach-Metz  für  den  Personenverkehr  und
Eröffnung  der  Station  Altenessen  der  Bergisch—  Markishen
Eisenbahn  für  den  Güterverkehr.  .

4Pofl-und  Telegraphen-  Wesen:  nebersicht  über  die  während  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  42

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
s  *  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Peter  Hermes,  134  Jahre,  geboren  Münzverbrechen  (zwei  Königlich  preußische  19.  Juni  d.  J.

Schreiner,  zu  Bollingergrund  in  Jahr  Zuchthaus),  Bezirksregierung  zu
Luxemburg,  Düsseldorf,

7
alias  Scheinlauf,  Vorstadt  von  War=  fängniß),
Handelsmann,  schau,

 

 

Hirsch  Steinlaf  21  Jahre,  aus  Praga,  Hehlerei  (1  Jahr  Ge-Königlich  preußische  8.  Januar  d.  J

Bezirksregierung  zu
Breslau,
        <pb n="422" />
        400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  –  «  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Josef  Dohnalek,  geb.  1825  zu  Sollnitz  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußisches7.  Juni  d.  J.
Schuhmacher,  in  Böhmen,  teln,  Widerstand  ge-  Bezirksregierung  zu
gendie  Staatsgewalt,  Breslau,
4.  Johann  Franz  Swo-geboren  am  9.  Januar  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  16.  Mai  d.  J.
boda,  Bäcker=  und  1830  zu  Starkenbach]teln,
Müllergeselle,  jetzt  in  Böhmen,
Arbeiter,
5.  Verehelichte  Juliane22  Jahr  alt,  geboren  Landstreichen  und  Königlich  preußischef1  1.  Juni  d.  J.
Burjanski,  und  ortsangehörig  zu  Hausfriedensbruch,  Bezirksregierung  zu
Skrzipow  alias  Skri-  Oppeln,
pow,  Kreis  Troppau
in  Oesterreich,
6.  Verehelichte  Franziskaf20  Jahre  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Burjanski,  Ehel
weaues  Paul  Bur-  geboren  und
7  Verehelichte  Franziskaf?5  pirhene  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Burjanski,  Ehe-  Srrzpow“
frau  des  Josef  Bur-  alias  Skrijanski,
  pow,  Kreis  ·
8.VerehelichteJofefa21-  Troppau  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Burjanzki,  .  «
9.UnverehelichteRosalie35-  XI  chOester«  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Burjanski,
10.  Wittwe  Anna  Bur-50  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
janski  geb.  Lepotsch,
11.  Unverehelichte  Louise"26  Jahr  alt,  aus  Arbeitsscheu  und  Nicht--dieselbe  Behörde,  desgleichen,
Czerny,  Schleu=  Oderberg  in  Oester=  befolgung  der  poli-Herin,
  reich,  zeilich  vorgeschriebenen
  Reiseroute,
12.  Mathias  Konopka6  Jahr  alt,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  17.  Mai  d.  J.
Schuhmachergeselle,  zu  Sewierz,  Kreis  teln,  Bezirksregierung  zu
Bendzin,  Russisch-Po-  Oppeln,
len,
13.  Friedrich  Johann  33  Jahr  alt,  geboren  desgleichen,  Königlich  preußischef  11.  Juni  d.  IJ.
König,  Stein=  zu  New-Orleans,  Bezirksregierung  zu
drucker,  Koblenz,
        <pb n="423" />
        401

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
e  9  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
14.  Josef  Künstner,  19  Jahre,  geboren  Landstreichen,  Königlich  preußischef5.  Juni  d.  J.
Schreiner,  und  wohnhaft  in  Bezirksregierung  zu
Maxdorf  in  Böhmen,  Koblenz,
15.ohann  Deumens,  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußischef24.  Juni  d.  I.
Schreiner,  und  heimathsberech=  teln,  Bezirksregierung  zu
tigt  zu  Ursbeck,  Pro-  Düsseldorf,
vinz  Limburg  in  den
Niederlanden,
16.  Franz  Nosek,  Tage-geboren  1829  zu  Wo-desgleichen,  Königlich  bayerisches19.  Juni  d.  J.
löhner,  lonic,  Bezirksamt  Bezirksamt  zu  Cham,
Neu-Bydzow  in  Böh-  "
men,
17.  Karl  Herrmann,  (1843  geboren  zu  Höf-desgleichen,  Königlich  sächsische  21.  Mai  d.  J.
Tagelöhner,  litz  bei  Niemes  in  Kreishauptmann-Böhmen,
  schaft  zu  Bautzen,
18.  Josef  Berndt,  Fa-24  Jahr  alt,  geboren  desgleichen,  Königlich  sächsische  3.  Juni  d.  J.
brikarbeiter,  und  heimathsberech-  Kreishauptmanntigt
  zu  Markersdorf  schaft  zu  Dresden,
in  Böhmen,
19.  Juliane  Auer,  Fabrik-geboren  am  8.  April  Landstreichen  und  ge-Königlich  sächsische  14.  Juni  d.  J.
arbeiterin,  1851  und  ortsange  werbsmäßige  Un-  Kreishauptmannhörig
  zu  Pankratz,  zucht,  schaft  zu  Bautzen,
Bezirk  Gabel  in
Böhmen,
20.  Karl  Puhl,  Tischler-geb.  1843  zu  Bürg-Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  meck14.  Juni  d.  J.
geselle,  stein,  Bezirk  Böh=  teln,  lenburgisches  Minimisch-Leipa
  in  Böh-  sterium  des  Innern
men,  zu  Schwerin,
21.Theodor  Ulmann  58  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-25.  Juni  d.  J.
Arbeiter,  zu  Belmont  in  Frank-  präsident  zu  Metz,
reich,
22.  Pauline  Guindt,  sgeboren  am  7.  Dezem-Gewerbsmäßige  UnDesgleichen,  3.  Juni  d.  J.

 

ber  1859  zu  Pagny

 

in  Frankreich,

zucht,

 

 

 

 

 

53*
        <pb n="424" />
        2.

Muün

3*

402

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  6.  Juli  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

und  Bank=  Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ldmü  i  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  ren  !
30.  Juni  bis  6.  Juli  1878  auf  Privat-  .  .  Fünszigg.  Zwanziglbe
  rechnung  Fünf-  Zywei-  Ein-  nizig  ug
ind  ausgeprägt  worden  DoppelkronenKrone  Ha  "„  -  ennig-"
  1ur  gt  worden  pp  onen  Kronen  geprägt  Marlstücke  Markstücke  Marlstücke  12  1t
4#  A  #  #  A  #  #z
Berln  1537220  —  1537  220  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  251  060  —  —  251  060  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  806  940  —  806  940  93  478  —  —  —  —
Summe  1.  2595220  —  —  2595220  —  93  478  —  —  —  —-2.Vorhcrwarengeprägt121690874036536551027969925290632940716530959791869614884816171486552003571792280

3.Gesannnt-Aueprägungl219503960s365365510«279699252932281607165309598012174I1488481617148655200«3571792280
4.  Hiervon  wieder  ein—  ..
gezogen.  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164,00  204|60
5.  Bleiben.  1  219  412  820/365  296  020/27  969  845|293  228  160/71  652  415|98  011  812148  847  74371  486  388/00/35  717  718/20

 

 

1  612  678  685.4

 

 

 

 

425  716  0760  4

1
Vom  24.  bis  30.  Juni  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876
Zusammen  für  29  549  572,93  M

für

7

33  332,90  M
29  516  240,03

für

77’

in  Barren

–  4
253  243  475,2  „
        <pb n="425" />
        —  403  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Bekanntmachung,
zur  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  den  Spielkarten-Stempel.

Zur  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  den  Spielkarten  -Stempel,  vom  3.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  133)  hat  der  Bundesrath  nachstehende  Vorschriften  beschlossen:

I.  (Zu  §§.  1  und  2.)

Die  Erhebung  der  Stempelabgabe  von  den  im  Bundesgebiet  gefertigten  Spielkarten,  sowie  die  Abstempelung
  derselben  steht  derjenigen  Zoll=  oder  Steuerstelle  zu,  welcher  die  steuerliche  Aufsicht  (S.  4)  über  die
betreffende  Fabrik  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  übertragen  worden  ist.  .

Ebenso  haben  die  obersten  Landesfinanzbehörden  bezüglich  der  vom  Auslande  (einschließlich  des  Großherzogthums
  Luxemburg  und  der  österreichischen  Gemeinde  Jungholz)  in  das  Bundesgebiet  eingehenden  Spielkarten
  die  Zoll=  oder  Steuerstellen  zu  bestimmen,  welche  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  und  zur  Abstempelung
  befugt  sind.  Dieselben  sind  durch  das  Reichs-Centralblatt  bekannt  zu  machen.

Die  zum  Gebrauch  als  Oblaten  eingerichteten  Karten  und  die  Kinderspielkarten,  sofern  die  einzelnen
Blätter  nicht  mehr  als  35  Millimeter  in  der  Höhe  und  27  Millimeter  in  der  Breite  messen,  unterliegen  der
Stempelsteuer  nicht.

II.  (Zu  §.  2.)

Die  Abstempelung  der  Spielkarten  erfolgt  durch  Stempelaufdruck  mittels  Maschine.

Der  Stempelabdruck  enthält  den  Reichsadler,  die  Angabe  des  Abgabenbetrages  und  das  Zeichen  der
Amtsstelle,  welche  die  Abstempelung  bewirkt  hat.

Bei  Vorlegung  der  einzelnen  Kartenspiele  zur  Abstempelung  müssen  dieselben  so  gepackt  sein,  daß
das  zur  Stempelung  bestimmte  Blatt  oben  aufliegt.  Außerdem  muß  jedes  Spiel  mit  einem  Umschlage  versehen
  sein,  der  die  Angabe  der  Blätterzahl  enthält  und  so  einzurichten  ist,  daß  das  Kartenspiel  vollständig
zusammengehalten  wird  und  daß  die  vorschriftsmäßige  Abstempelung  des  oben  aufliegenden  Blattes  ohne
Lösung  des  Umschlages  bewirkt  werden  kann.

Im  übrigen  trifft  der  Reichskanzler  die  näheren  Bestimmungen  über  die  Form  und  die  Farbe  des
Kartenstempels,  das  abzustempelnde  Kartenblatt  und  das  Verfahren  bei  der  Abstempelung.

III.  (Zu  §F.  3.)

A.  Für  die  vom  Auslande  (Ziffer  I)  in  das  Bundesgebiet  zum  Verbleibe  daselbst  eingehenden
Spielkarten  ist  die  Reichsstempelabgabe,  und  zwar  für  die  über  die  Zollgrenze  in  das  Zollgebiet  des  Reichs
eingehenden  Spielkarten  neben  dem  tarifmäßigen  Eingangszoll  zu  entrichten.  Gehen  aus  den  Zollausschlüssen
des  Bundesgebiets  Spielkarten,  welche  mit  dem  Reichsstempel  versehen  sind,  in  das  Zollgebiet  ein,  so  ist  nur
der  tarifmäßige  Eingangszoll  zu  erheben.

.  Wer  Spielkarten  vom  Auslande  (Ziffer  I)  in  das  Zollgebiet  einbringt,  ist  in  allen  Fällen  verpflichtet,
  dieselben  beim  Eingange  als  „Spielkarten“  anzumelden.  Das  Erbieten,  den  höchsten  Eingangszoll
zu  entrichten  (§s.  27  und  32  des  Zollgesetzes),  oder  die  Bereitwilligkeit,  sich  sofort  der  Revision  zu  untereisen
  (5.  92  a.  a.  O.),  begründet  in  Betreff  der  Spielkarten  keine  Befreiung  von  der  Verpflichtung  zur
Anmeldung.

C.  Wird  die  Versteuerung  und  Abstempelung  nicht  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  bewirkt,  so
ist  mit  den  eingehenden  Spielkarten  nach  den  Vorschriften  wegen  der  zollamtlichen  Behandlung  zollpflichtiger
Gegenstände  zu  verfahren  und  die  Sicherstellung  des  auf  denselben  haftenden  Steueranspruchs  in  gleicher
Weise,  wie  diejenige  des  Zollanspruchs,  zu  leisten.  Der  Verpflichtungserklärung  auf  dem  Begleitpapier  ist
ein  ergänzender  Vermerk  des  Inhalts  hinzuzufügen,  daß  die  übernommene  Verpflichtung  auch  auf  die  Stempelsteuer
  sich  erstrecke.

Die  Abfertigung  auf  ein  zur  Abstempelung  befugtes  Amt  ist  nicht  zu  beanstanden,  wenn  auch  nur
        <pb n="426" />
        —  404  —

das  Gewicht  der  Spielkarten  angemeldet  ist.  Der  Stempelsteuer-Anspruch  wird  in  diesem  Falle  auf  den  Be—
trag  von  6  Mark  für  jedes  Zollpfund  des  Bruttogewichts  angenommen.

Die  vollständige  Anmeldung,  welche  die  Anzahl  der  zum  Verbleib  im  Zollgebiet  bestimmten  Kartenspiele
  und  ihre  Blätterzahl  zu  enthalten  hat  und  in  zwei  von  dem  Anmeldenden  unterschriebenen  Exemplaren
einzureichen  ist,  muß,  wenn  sie  nicht  schon  bei  dem  Grenzzollamte  abgegeben  wird,  spätestens  an  dem  Bestimmungsorte
  des  Begleitscheins  2c.  beigebracht  werden  und  kann  von  dem  Empfänger  der  Spielkarten  verlangt
  werden,  unbeschadet  der  gesetzlichen  Verantwortlichkeit  des  Einbringers.  Die  Steuerbehörde  hat  nöthigenfalls
  den  Empfänger  zur  Einreichung  der  vollständigen  Anmeldung  binnen  einer  kurzen  Frist  aufzufordern.
  Das  eine  Exemplar  der  Anmeldung  wird  als  Registerbelag  zurückbehalten,  das  andere  Exemplar
dem  Anmeldenden  mit  der  Ouittung  über  die  Entrichtung  der  Stempelsteuer  ausgehändigt.

D.  Vor  erfolgter  Stempelung  dürfen  die  eingehenden  Spielkarten,  wenngleich  der  auf  denselben
haftende  Zollanspruch  vollständig  erledigt  sein  sollte,  nicht  in  freien  Verkehr  gesetzt  oder  nach  Abnahme  des
amtlichen  Verschlusses  außer  Aufsicht  und  Kontrole  gelassen  werden.  «

Entspricht  die  Packung  der  Spielkarten  und  der  Umschlag  derselben  bei  ihrer  Vorlegung  zur  Stempelung
  nicht  den  unter  Ziffer  II  aufgestellten  Erfordernissen,  so  kann  die  Stempelung  bis  zur  Beseitigung
der  obwaltenden  Mängel  versagt  werden.

Diese  Beseitigung  liegt  dem  Steuerpflichtigen  ob  und  darf  nur  unter  ununterbrochener  amtlicher
Aufsicht  in  dem  von  der  Steuerbehörde  dazu  anzuweisenden  Raume  vorgenommen  werden.

E.  In  Betreff  der  Spielkarten,  welche  aus  dem  freien  Verkehr  des  Großherzogthums  Luxemburg
oder  der  österreichischen  Gemeinde  Jungholz  zum  Verbleibe  im  übrigen  Zollgebiete  oder  zum  Durchgange  eingehen,
  kommt  die  Uebergangsscheinkontrole  zur  Anwendung.  »

In  allen  übrigen  Beziehungen  —  namentlich  wegen  der  Abfertigung  zum  Durchgange  oder
zum  Ausgange,  zur  Niederlage,  wegen  weiterer  Verfügungen  des  Empfängers  u.  s.  w.  bewendet  es  bei
den  über  die  Behandlung  der  zoll=  beziehungsweise  übergangssteuerpflichtigen  Gegenstände  bestehenden  Bestimmungen
  mit  der  unter  C  gedachten  Maßgabe  in  Ansehung  des  sicher  zu  stellenden  Steuer-Anspruchs.

Für  Spielkarten,  welche  vom  Auslande  (Ziffer  I)  durch  das  Zollgebiet  oder  aus  inländischen  Fabriken
zur  Aufnahme  in  ein  Ausfuhrlager  (§.  26,  3  des  Gesetzes),  in  das  Gebiet  der  Zollausschlüsse  geführt  werden,
ist  die  Ausgangsabfertigung  beim  Grenzzollamte  erst  dann  vorzunehmen,  wenn  die  Bescheinigung  der  zuständigen
  Behörde  in  den  Zollausschlüssen  über  die  erfolgte  Anmeldung  der  Spielkarten  beigebracht  ist.  Der
amtliche  Verschluß  der  Kolli  ist  in  diesem  Falle  beim  Ausgange  aus  dem  Zollgebiete  zu  belassen  und  von
dem  Waarenführer  bis  zur  Vorführung  bei  der  Stempelstelle  in  den  Zollausschlüssen  unverletzt  zu  erhalten.

IV.  (Zu  §  7.)

Die  Kreditirung  der  Stempelabgabe  ist  nur  für  die  im  Bundesgebiete  fabrizirten  Spielkarten  zulässig.
  Dieselbe  erfolgt  im  Zollgebiete  nach  den  für  die  Zollkredite  bestehenden  Bestimmungen,  in  den  Zollausschlüssen
  nach  den  von  den  obersten  Landesfinanzbehörden  zu  erlassenden  Vorschriften,  und  zwar  auf  Gefahr
  derjenigen  Regierung,  welche  den  Kredit  bewilligt.

V.  (Zu  S.  26.)

A.  In  den  von  der  Zollgrenze  ausgeschlossenen  Theilen  des  Bundesgebiets  ist  die  Anmeldung  der
vom  Auslande  (Ziffer  I)  eingehenden  Spielkarten  bei  der  nach  Ziffer  1  zuständigen  Steuerstelle  schriftlich  in
zwei  Exemplaren  abzugeben.  Sie  muß  die  Anzahl,  die  Zeichen  und  das  Bruttogewicht  der  eingeführten  Kolli,
kur  die  Anzahl  und  Blätterzahl  der  darin  verpackten  Kartenspiele,  auch  die  Angabe  enthalten,  ob  die
etzteren  «

zum  Verbleibe  in  den  Zollausschlüssen,  oder  zur  unmittelbaren  Durchfuhr  durch  dieselben,  oder
zur  Aufnahme  in  ein  Ausfuhrlager  ungestempelter  Spielkarten
bestimmt  sind.  Eine  andere  Disposition  über  die  eingehenden  Spielkarten  ist  unzulässig.  Die  Frachtbriefe
oder  sonstigen  Begleitpapiere  sind  mit  der  Anmeldung  vorzulegen.
Die  Amssstellen,  denen  die  Ueberwachung  der  Waareneinfuhr  in  die  Zollausschlüsse  obliegt,  haben
jede  Einfuhr  von  Spielkarten  der  zuständigen  Steuerbehörde  (Ziffer  1I)  sofort  anzuzeigen.

1.  Die  zum  Verbleibe  in  den  Zollausschlüssen  bestimmten  Spielkarten  sind  sogleich  zu  versteuern
        <pb n="427" />
        —  405  —

und  abzustempeln.  Das  eine  Exemplar  der  Anmeldung  wird  mit  der  Steuerquittung  versehen  und  dem  Anneldenden
  zurückgegeben.

Im  übrigen  finden  die  Vorschriften  unter  III.  D.  Abs.  2  und  3  Anwendung.

2.  Die  zur  unmittelbaren  Durchfuhr  angemeldeten  Spielkarten  sind  bis  zum  Wiederausgang  aus
den  Zollausschlüssen  in  ununterbrochenem  amtlichem  Gewahrsam  oder  unter  amtlichem  Verschluß  zu  halten.
*  Dintelegung  oder  Sicherstellung  der  Abgabe  kann  dann  unterbleiben,  wenn  der  Anmeldende  als  sicher

unnt  i

Die  Wiederausfuhr  gilt  für  bewirkt,  wenn  bei  dem  Uebergange  der  Kartenspiele  in  das  Zollgebiet
die  zuständige  Zollabfertigungsstelle  bescheinigt,  daß  ihr  dieselben  in  der  angemeldeten  Zahl  und  Blätterzahl,
bezw.  mit  unverletztem  Verschluß  zur  weiteren  Abfertigung  vorgeführt  worden  sind,  —  bei  dem  Ausgange  seewärts,
  wenn  ein  von  dem  Schiffsführer  gezeichnetes  Exemplar  des  Konnossements  eingeliefert  und  da,  wo
ein  Steuerposten  vorhanden,  die  Ausfuhr  zugleich  von  diesem  bescheinigt  wird.  Den  mit  der  Ueberwachung
des  an  beauftragten  Beamten  steht  es  frei,  von  dem  Verladen  der  Spielkarten  Ueberzeugung
zu  nehmen.

3.  Die  zur  Aufnahme  in  ein  Ausfuhrlager  angemeldeten  Spielkarten  sind  nach  Anzahl  und  Blätterzahl
  speziell  zu  revidiren  und  bis  dahin  in  amtliche  Verwahrung  zu  nehmen.  Das  mit  dem  amtlichen  Revisionsbefund
  versehene  Duplikat  der  Anmeldung  erhält  der  Lagerinhaber  als  Belag  für  sein  Lagerbuch  (B.  6).

B.  Großhändlern,  welche  einen  regelmäßigen  Export  von  Spielkarten  in  solchem  Umfange  betreiben,
  daß  der  Steuerwerth  der  ausgeführten  Kartenspiele  in  jedem  Jahre  mindestens  3.000  Mark  beträgt,
kann  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  ein  Ausfuhrlager  ungestempelter  Spielkarten  unter  folgenden  Bedingungen
  bewilligt  werden:

1.  die  Bewilligung  ist  auf  die  Person  des  Antragstellers  beschränkt  und  widerruflich.  Dieselbe  erlischt,
  wenn  der  jährliche  Export  hinter  dem  vorbezeichneten  Umfange  zurückbleibt,  wenn  der
Lagerinhaber  selbst  oder,  mit  Ausnahme  des  im  §.  18  Absatz  2  des  Gesetzes  gedachten  Falles,
seine  Gewerbsgehülfen  oder  Arbeiter  eine  Hinterziehung  des  Spielkartenstempels  (§§.  10—12  des
Gesetzes)  oder  wiederholt  eine  Zuwiderhandlung  gegen  die  erlassenen  Kontrolvorschriften  (F.  16
des  Gesetes)  verüben,  oder  wenn  Spielkarten  aus  dem  Lager  in  das  Bundesgebiet  abgesetzt
werden;

2.  die  ungestempelten  Spielkarten  dürfen  nur  in  einem,  gegen  Entwendung  zu  sichernden,  der
Steuerbehörde  anzumeldenden  und  ihrer  Genehmigung  bedürfenden  Lagerraum  aufbewahrt  werden;
  derselbe  ist  ausschließlich  zu  dem  bezeichneten  Zweck  zu  verwenden  und  von  dem  Lagerinhaber
  sorgfältig  unter  Verschluß  zu  halten.  Veränderungen  des  Lagerraums  hat  der  Lagerinhaber
  3  Tage  vor  ihrer  Ausführung  der  Steuerbehörde  anzuzeigen;

3.  der  Lagerinhaber  haftet  für  die  Stempelsteuer  von  den  eingelagerten  Spielkarten  und  hat  eine
Kaution  nach  näherer  Bestimmung  der  obersten  Landesfinanzbehörde  zu  bestellen;

4.  die  in  das  Lager  ausgenommenen  Spielkarten  müssen  ausschließlich  zur  Ausfuhr  aus  dem  Bundesgebiete
  verwendet  werden.  Versendungen  und  Absatz  im  Bundesgebiete  sind  ausgeschlossen.  Nur
bei  Auflösung  des  Lagers  kann  der  Restbestand  zur  Versteuerung  angemeldet  werden.  Etwa
gestattete  Verpackung,  Umpackung  oder  Ummarkung  der  ungestempelten  Karten  muß  unter  amtlicher
  Aussicht  geschehen;

5.  die  zur  Ausfuhr  bestimmten  Karten  sind  unter  Angabe  des  Bestimmungsortes  und  des  Schiffes,
mittels  dessen  die  Ausfuhr  erfolgen  soll,  des  Schiffsführers,  sowie  der  Anzahl  und  Blätterzahl
der  Spiele  der  zuständigen  Steuerbehörde  schriftlich  anzumelden,  unter  deren  spezieller  Revision
und  Aussicht  zu  verpacken  und  zu  verschließen.  Die  Ausfuhr  ist  nach  den  unter  A.  2  ertheilten
Vorschriften  nachzuweisen;

6.  der  Lagerinhaber  hat  nach  näherer  Vorschrift  der  Steuerbehörde  über  den  Zu=  und  Abgang  ein
Lagerbuch  zu  führen.  Auf  der  linken  Seite  ist  der  gesammte  Zugang  an  ungestempelten  Karten,
auf  der  rechten  Seite  der  Abgang  durch  Versendung  in  das  Ausland  sofort  bei  der  Entfernung
der  Karten  aus  dem  Lager  einzutragen.  Die  Eintragungen  sind  durch  die  mit  der  amtlichen
Revisionsbescheinigung  versehenen  Einfuhr=  und  Ausfuhranmeldungen  zu  belegen.  Der  Lagerinhaber
  hat  das  Lagerbuch  nebst  Belägen  zur  Einsicht  der  Steuerbeamten  im  Lager  offen  zu
legen,  auch  auf  Verlangen  denselben  die  Einsicht  der  den  Bezug  und  Absatz  von  Spielkarten  be-
        <pb n="428" />
        A.

——

—  406  —

treffenden  Geschäftsbücher  zu  gestatten.  Er  ist  persönlich  für  die  Richtigkeit  der  Buchungen  und
für  die  jederzeitige  Uebereinstimmung  des  Bestandes  mit  den  Buchungen  haftbar.  Das  Lager  ist
mindestens  einmal  vierteljährlich  von  Steuerbeamten  zu  revidiren,  der  Soll=  und  Istbestand  zu
prüfen  und  ein,  die  Summen  des  Zugangs  und  des  Abgangs  und  den  Sollbestand  enthaltender
Auszug  mit  der  Bescheinigung  des  Istbestandes,  nach  den  verschiedenen  Steuersätzen  geordnet,  der
zuständigen  Steuerbehörde  zur  Vergleichung  mit  ihren  auf  Grund  der  Abfertigungen  zu  und  von
dem  Lager  zu  führenden  Anschreibungen  vorzulegen.  Abweichungen,  die  sich  bei  dieser  Vergleichung
des  Soll=  und  Istbestandes  ergeben,  sowie  sonstige  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden
Vorschriften  sind  strafrechtlich  zu  verfolgen;  -

7.  betreibt  der  Lagerinhaber  auch  Handel  mit  gestempelten  Karten,  so  muß  das  Lager  und  die
Verkaufsstelle  für  die  letzteren  sich  in  einem  von  dem  Ausfuhrlager  getrennten  Raume  befinden.

C.  Wer  gestempelte  Spielkarten  zum  Verkauf  feilhalten  will,  hat  dies  vorher  bei  der  zuständigen
Steuerbehörde  anzumelden.  Er  hat  demnächst  sein  Geschäftslokal  äußerlich  als  Verkaufsstelle  von  Spielkarten
zu  bezeichnen,  über  Ein-  und  Verkauf  von  Spielkarten  nach  näherer  Anweisung  der  Steuerbehörde  ein  Buch
zu  führen  und  den  Steuerbeamten  auf  Verlangen  vorzulegen,  auch  die  Karten  ausschließlich  an  dem  der
Steuerbehörde  angemeldeten  Orte  aufzubewahren.  Ein  Wechsel  des  Lokals  ist  der  letzteren  binnen  3  Tagen
anzumelden.

D.  Die  Reichsbevollmächtigten  und  Stationskontrolöre  üben  bezüglich  des  Spielkartenstempels  in
den  Zollausschlüssen  dieselben  Rechte  und  Pflichten,  welche  ihnen  durch  §.  22  des  Gesetzes  für  das  Zollgebiet
des  Reichs  übertragen  sind.

Die  Beamten  der  Kaiserlichen  Hauptzollämter  zu  Hamburg  und  Bremen  haben  die  gelegentlich  ihrer
Dienstverrichtungen  in  den  Zollausschlüssen  wahrgenommenen  Spielkartenstempel-Kontraventionen  festzustellen
und  der  zur  strafrechtlichen  Verfolgung  zuständigen  Behörde  anzuzeigen.

VI.  (Zu  §§.  5,  6  und  24.)

Die  Bestimmungen  über  die  Einrichtung  der  Spielkartenfabriken,  die  Fabrikation,  Stempelung,  Aufbewahrung
  und  Versendung  der  Spielkarten,  die  Buchführung,  die  Meldungen  an  die  Steuerbehörde  und  den
Einzelverkauf  von  Spielkarten  sind  in  dem  anliegenden  Regulativ,  —  die  Vorschriften  über  die  Nachstempelung
der  Spielkarten  in  der  Anlage  B.  zusammengestellt.

Berlin,  den  6.  Juli  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

 

Hofmann.
Anlage  A.
Regulativ,
betreffend

den  Betrieb  der  Spielkartenfabriken.

§.  1.  Wer  Spielkarten  anfertigen  will,  hat  der  Zolldirektivbehörde,  in  deren  Bezirk  die  Anfertigung
stattfinden  soll,  in  den  Zollausschlüssen  der  obersten  Landesfinanzbehörde,  eine  Beschreibung  und  Zeichnung
der  Fabrikräume  in  zwei  Exemplaren  einzureichen,  welche  die  ganze  Anlage  und  alle  einzelnen  Gebäude  —
wenn  auch  nicht  alle  Räume  derselben  zur  Kartenfabrikation  bestimmt  sind  —  umfassen  muß.  Die  Räume,
worin  die  Fabrikation  betrieben  wird,  müssen,  soweit  möglich,  unter  Angabe  des  speziellen  Fabrikationstheiles,
für  welchen  jeder  einzelne  Raum  bestimmt  sein  soll,  besonders  bemerkt  werden.  Ein  Exemplar  wird  mit  dem
Genehmigungsvermerk  versehen  und  dem  Fabrikanten  zurückgegeben.
        <pb n="429" />
        —  407  —

Die  Fabrikanlage  und  die  einzelnen  Räume  derselben  müssen  derart  beschaffen  sein,  daß  die  steuerlichen
  Revisionen  dem  Zwecke  entsprechend  ohne  Schwierigkeiten  ausgeführt  werden  können.  Von  dem  Beginn
des  Betriebs  ist  der  Steuerbehörde  spätestens  an  dem  vorhergehenden  Werktage  Anzeige  zu  machen.

Die  Inhaber  bestehender  Anlagen  zur  Anfertigung  von  Spielkarten  sind  verpflichtet,  vor  dem
1.  Januar  1879  mit  der  im  §.  5  Absatz  3  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  Anzeige  eine  den  vorstehenden
Vorschriften  entsprechende  Beschreibung  und  Zeichnung  einzureichen,  sofern  eine  solche  nicht  bereits  früher  für
die  Zwecke  der  Kontrolirung  einer  landesgesetzlichen  Spielkartensteuer  eingereicht  worden  ist.

§.  2.  Eine  Verlegung,  Erweiterung  oder  Veränderung  der  deklarirten  Fabrikeinrichtung  darf  nur
nach  vorgängiger  Genehmigung  der  mit  der  steuerlichen  Aufsicht  über  die  Fabrik  beauftragten  Amtsstelle  vorgenommen
  werden.  Von  Besitzveränderungen  muß  der  Besitznachfolger  dieser  Amtsstelle  spätestens  binnen
4  Wochen  nach  dem  stattgefundenen  Wechsel  Anzeige  machen.

§.  3.  Die  Fabrikanten  sind  gehalten,  von  jeder  Sorte  Spielkarten,  welche  sie  zu  verfertigen  beabsichtigen,
  ein  Musterspiel  bei  der  Steuerbehörde  niederzulegen.  Dieselben  haben  ferner  einem  der  Steuerbehörde

vorher  anzuzeigenden  Blatte  jedes  Spiels  ihre  Firma  oder  ein  von  der  Steuerbehörde  genehmigtes  Fabrikzeichen
  aufzudrucken.

§.  4.  Sämmtliche  Arbeiten  der  Kartenfabrikation  sind  ausschließlich  in  den  genehmigten,  bezw.  angesagten
  Fabrikräumen  auszuführen.  Auf  Antrag  zuverlässiger  Fabrikanten  kann  jedoch  von  der  im  §.  1
bezeichneten  Behörde  unter  folgenden  Bedingungen  gestattet  werden,  daß  die  vorgearbeiteten  (schwarz  oder  blau
gedruckten)  Karten  von  den  dazu  bestimmten  Arbeitern  in  ihren  Wohnungen  kolorirt  werden:

a)  die  Genehmigung  erfolgt  auf  Widerruf;

b)  die  zum  Koloriren  ausgegebenen  Karten  sind  binnen  einer  bei  der  Ausgabe  zu  bestimmenden
angemessenen  Frist  in  voller  Anzahl,  mit  Einschluß  der  etwa  bei  dem  Koloriren  oder  sonst  verdorbenen,
  an  den  Fabrikanten  zurückzuliefern;

)  der  Fabrikant  hat  nach  näherer  Anweisung  der  Steuerbehörde  ein  Kontobuch  zu  führen,  welches
die  Anzahl  und  Gattung  der  an  die  einzelnen  betheiligten  Arbeiter  ausgegebenen  Karten,  die

Zurücklieferungsfrist  und  das  Datum  der  Ausgabe  und  der  erfolgten  Zurücklieferung  enthält  und
den  Steuerbeamten  zur  Einsicht  vorzulegen  ist.

§.  5.  Fertige  ungestempelte  Spielkarten  dürfen  nur  in  einem  der  Steuerbehörde  angezeigten,  gegen
Entwendung  gesicherten  Behältnisse  niedergelegt  werden,  welches  von  dem  Fabrikanten  sorgfältig  unter  Verschluß
  zu  halten  ist.

§.  6.  Die  zum  Absatze  im  Bundesgebiete  bestimmten  Kartenspiele  sind  der  Steuerbehörde  behufs
der  Stempelung  mit  einer  in  zwei  Exemplaren  einzureichenden  Anmeldung  vorzuführen,  welche  die  Anzahl
und  Blätterzahl  der  abzustempelnden  Kartenspiele  enthalten  muß.  Das  eine  Exemplar  erhält  der  Fabrikant,
mit  der  Steuerquittung  versehen,  als  Belag  für  seine  Buchführung  (§.  8)  zurück.

Versendungen  ungestempelter  Spielkarten  nach  Orten  im  Bundesgebiete  sind  nur  behufs  Aufnahme
der  Karten  in  die  auf  Grund  des  §.  26  Nr.  3  des  Gesetzes  bewilligten  Ausfuhrlager  zulässig.  In  diesem
Falle  finden  die  unter  §.  7  für  die  Ausfuhr  aus  dem  Bundesgebiete  ertheilten  Vorschriften  mit  der  Maßgabe
Anwendung,  daß  von  dem  Bedgleitschein  =  Erledigungsamt  die  Ausgangsabfertigung  der  Spielkarten  erst  vorgenommen
  werden  darf,  nachdem  die  Anmeldung  derselben  bei  der  zuständigen  Behörde  in  den  Zollausschlüssen
  bescheinigt  ist.

§5.  7.  Die  zur  Ausfuhr  aus  dem  Bundesgebiete  bestimmten  Karten  sind  der  Steuerbehörde  anzumelden
  und  nach  genauer  Revision  unter  Aussicht  derselben  zu  verpacken.  Gegen  Uebernahme  der  Verpflichtung
  für  die  Stempelsteuer  und  Sicherstellung  der  letztern  erfolgt  die  Abfertigung  auf  Uebergangs=  bezw.
Begleitschein  oder,  falls  die  Spielkarten  von  dem  Sitze  eines  Grenzzollamts  unmittelbar  in  das  Ausland
geführt  werden,  auf  Ausgangsdeklaration.  Für  die  Ausfuhr  der  in  den  Zollausschlüssen  gefertigten  Karten
kommen  die  Bestimmungen  zur  Anwendung,  welche  für  die  Ausfuhrlager  gelten  (Zisfer  V.  A.  2  der  Ausführungsvorschrift).


Sollen  inländische  Karten  aus  einem  Theile  des  Bundesgebiets  in  den  anderen  durch  das  Ausland
oder  durch  die  von  der  Zollgrenze  ausgeschlossenen  Theile  des  Bundesgebiets  versendet  werden,  so  ist  das
bei  dergleichen  Waarenversendungen  überhaupt  vorgeschriebene  Verfahren  zu  beobachten.

Ungestempelte  Spielkarten,  welche  an  den  inländischen  Fabrikanten  zurückgesendet  werden,  können

54
        <pb n="430" />
        —  408  —

ohne  Abstempelung  in  das  Verschlußlager  unter  Anschreibung  in  Zugang  (8.  8)  wieder  aufgenommen  werden,
wenn  ihre  Herstellung  in  der  Fabrik  und  die  Versendung  aus  dem  Bundesgebiete  erwiesen  wird.

§.  8.  Ueber  die  verfertigten  Karten  ist  der  Fabrikant  gehalten,  zwei  Bücher  zu  führen  und  solche
zur  Einsicht  der  Steuerbeamten  in  der  Fabrik  offen  zu  legen.  Für  die  Nichtigkeit  der  Buchung  und  für  die
jederzeitige  Uebereinstimmung  des  Bestandes  an  fertigen  Spielkarten  (§.  5)  ist  der  Fabrikant  verantwortlich.
Das  eine  Buch  hat  auf  der  linken  Seite  den  gesammten  Zugang  an  Spielkarten  und  auf  der  rechten  Seite
den  Abgang  durch  Stempelung,  Ausfuhr  aus  dem  Bundesgebiete  oder  Versendung  behufs  Aufnahme  in  ein
Ausfuhrlager  ungestempelter  Karten  (§.  26  Nr.  3  des  Gesetzes)  nachzuweisen.  Die  Anschreibungen  hinsichtlich
der  Karten,  welche  in  dem  unter  §.  5  erwähnten  Behältnisse  niedergelegt  werden,  sind  sofort  nach  der  Aufnahme
  bezw.  Entfernung  der  Karten  zu  bewirken.  Sind  Karten  unmittelbar  nach  deren  Fertigstellung  zur
Stempelung,  zur  Ausfuhr  aus  dem  Bundesgebiete  oder  Aufnahme  in  ein  Ausfuhrlager  ungestempelter  Karten
(X.  26  Nr.  3  des  Gesetzes)  gelangt,  ohne  zuvor  in  das  unter  §.  5  erwähnte  Behältniß  ausfgenommen  zu  sein,
so  muß  dies  in  dem  Buche  verzeichnet  sein.  Das  zweite  Buch  ist  zum  speziellen  Ausweise  über  die  gestempelten
  Karten  bestimmt,  und  muß  auf  der  linken  Seite  den  Zugang  an  gestempelten  Spielkarten,  und  auf
der  rechten  Seite  den  Abgang  durch  Verkauf  und  Versendung  nachweisen.

Bei  allen  Eintragungen  muß  das  Datum,  wann  der  Zugang  und  Abgang  geschehen,  bemerkt,  und
bei  dem  Verkauf  und  der  Versendung  der  gestempelten  Spielkarten  müssen  Name  und  Wohnort  des  Käufers
resp.  Empfängers  genau  angegeben  werden.

Den  revidirenden  Beamten  sind  die  vorhandenen  fertigen  Karten  einschließlich  der  überzähligen  und
Ausschußblätter  sämmtlich  vorzulegen  (F.  14  des  Gesetzes).

§.  9.  Die  bei  der  Fabrikation  vorkommenden  überzähligen  und  Ausschußblätter  müssen  gesammelt,
in  dem  der  Steuerbehörde  hierzu  angemeldeten  Behältnisse  unter  Verschluß  gebracht  und  die  Ausschußblätter
in  der  von  der  Steuerbehörde  zu  bestimmenden  Zeit  unter  Aussicht  der  kontrolirenden  Beamten  sämmtlich
unbrauchbar  gemacht  werden.  In  der  Regel  geschieht  dies  dadurch,  daß  die  Blätter  in  der  Mitte
eingeschnitten  werden.  Auf  den  Antrag  des  Fabrikanten  kann  die  oberste  Landesfinanzbehörde  ein
anderes,  gegen  den  Gebrauch  der  Blätter  zum  Kartenspiel  völlig  sicherndes  Mittel  zulassen.  In  allen  Fällen
sind  die  Aßblätter,  und  bei  Spielkarten,  welche  solche  nicht  enthalten,  4  andere  Blätter,  welche  der  Reichskanzler
  zu  bestimmen  hat,  wenn  sie  als  Ausschußblätter  ausgesondert  werden,  zu  vernichten.

§.  10.  Der  Einzelverkauf  von  Spielkarten  in  Mengen  von  weniger  als  zehn  Spielen  ist  den
Spielkartenfabrikanten  nur  in  einem  besonderen,  von  den  Fabrikräumen  vollständig  getrennten  Lokale  gestattet.
Befindet  sich  dieses  Lokal  in  demselben  Gebäude,  in  welchem  die  Fabrikation  der  Spielkarten  betrieben  wird,
so  darf  dasselbe  nur  nach  vorgängiger  Genehmigung  der  Steuerbehörde  benutzt  werden.  Die  Fabrikanten
sind  verpflichtet,  ede  Menge  von  Karten,  welche  zum  Einzelverkauf  bestimmt  wird,  ehe  dieselbe  in  das
betreffende  Lokal  übergeführt  wird,  in  dem  zum  Ausweise  über  die  gestempelten  Karten  dienenden  Buche
(5.  8)  abzuschreiben,  und  in  ein  über  den  Einzelverkauf  zu  führendes  Buch  einzutragen,  auch  in  letzterem
mindestens  täglich  Gattung  und  Anzahl  der  abgesetzten  Spiele  anzuschreiben.  Der  erste  Absatz  des  §.  6  des
Gesetzes  findet  auch  auf  den  Einzelverkauf  der  Fabrikanten  und  die  dazu  bestimmten  Lokale  Anwendung.

Versendungen  einzelner  Kartenspiele  als  Proben  u.  s.  w.  nach  Orten  außerhalb  des  Sitzes  der  Fabrik
  begründen  die  Anwendung  der  vorstehenden  Vorschriften  über  den  Einzelverkauf  der  Fabrikanten  nicht.

 

Anlage  B.
Bestimmungen
über
die  Nachversteuerung  der  Spielkarten.

1W  Zuständig  zur  Erhebung  der  Nachsteuer  ist  bezüglich  der  Spielkartenfabriken  die  Steuerstelle,  welche
die  steuerliche  Aufsicht  über  dieselben  zu  führen  hat.  Im  übrigen  aber  kann  die  Anmeldung  und  die  Entrichtung
  der  Nachsteuer  bei  jeder  Reichssteuern  erhebenden  Amtsstelle  erfolgen,  in  deren  Bezirke  die  betreffende
        <pb n="431" />
        —  409  —

Handelsniederlassung  oder  der  Aufenthaltsort  des  Anmeldenden  belegen  ist,  in  den  Zollausschlüssen  bei  den
unter  Ziffer  J.  der  Ausführungsvorschriften  bezeichneten  Amtsstellen.

2.  Spielkartenfabrikanten,  Spielkartenhändler  und  Inhaber  öffentlicher  Lokale  haben  ihren  Vorrath
an  Spielkarten,  den  sie  am  1.  Januar  1879  selbst  in  Gewahrsam  oder  Anderen  in  Gewahrsam  gegeben
haben,  spätestens  am  3.  desselben  Monats  der  zuständigen  Steuerbehörde  schriftlich  anzumelden  und  die  Anzahl
und  Blätterzahl  der  Kartenspiele,  sowie,  ob  dieselben  ungestempelt  oder  mit  welchem  landesgesetzlichen  Stempel
sie  versehen  sind,  im  letzteren  Falle  auch  die  Gattung  der  Spielkarten  nach  der  Bezeichnung  in  dem  bisherigen
landesgesetzlichen  Tarife,  anzugeben  und  außerdem  zu  erklären,  welche  Anzahl  von  Kartenspielen  und  mit
welcher  Blätterzahl

a)  sofort  gestempelt,  oder

b)  sofort  aus  dem  Bundesgebiete  ausgeführt,  oder

c)  answeilen  bis  zur  Ausfuhr  aus  dem  Bundesgebiete  oder  bis  zur  Abstempelung  aufbewahrt

werden  soll.

Die  Anmeldung  ist  in  zwei  Exemplaren  abzugeben  und  von  dem  Anmeldenden  mit  Namen  und
Wohnungsangabe  zu  unterzeichnen.

3.  Die  zur  Stempelung  angemeldeten  Spielkarten  (2a)  sind  der  Steuerbehörde  vorzulegen  und  werden,
nachdem  die  Uebereinstimmung  mit  der  Anmeldung  geprüft  und  festgestellt  und  die  Reichsstempelabgabe,  bezw.
der  etwaige  Mehrbetrag  derselben  über  die  landesgesetzliche  Steuer  für  die  einzelnen  mit  einem  landesgesetzlichen
Stempelzeichen  versehenen  Kartenspiele  entrichtet  worden  ist,  abgestempelt  und  dem  Anmeldenden  zur  freien
Verfügung  überlassen.

4.  Mit  einem  landesgesetzlichen  Stempelabdruck  versehene  Spielkarten  sind  in  allen  Fällen  auf  dem—
jenigen  Blatte  mit  dem  Reichsstempel  abzustempeln,  auf  welchem  sich  der  landesgesetzliche  Stempelabdruck  befindet.
  Der  letztere  ist  dabei,  so  weit  es  möglich  ist,  erkennbar  zu  erhalten.

Die  Lösung  des  Umschlags  bei  Spielkarten,  welche  in  fabrikmäßiger  Verpackung  vorgelegt  werden,
kann  gefordert  werden,  wenn  es  zur  Feststellung  des  Steuerbetrags  erforderlich  ist,  oder  der  Verdacht  einer
beabsichtigten  Täuschung  vorliegt.
derlich  scde  Karten  sind  mit  demjenigen  Reichsstempel  zu  versehen,  welcher  nach  ihrer  Blätterzahl  erforerlich
  ist.

5.  Die  Kartenspiele,  welche  sofort  aus  dem  Bundesgebiete  ausgeführt  werden  sollen  (20),  werden
unter  Aufsicht  der  Steuerstelle  verpackt  und  sind  zu  diesem  Behufe  zur  Amtsstelle  zu  schaffen.  Demnächst  erfolgt
  die  Verschlußanlage  und  Abfertigung  zur  Ausfuhr  nach  Maßgabe  der  Ausführungsvorschriften  unter
Ziffer  III  und  V  bezw.  des  §.  7  des  Regulativs  über  den  Betrieb  der  Spielkartenfabriken.

6.  Die  Menge  der  Spielkarten,  welche  einstweilen  aufbewahrt  werden  sollen  (2c),  ist  in  den  Spielkartenfabriken
  nach  Zahl  und  Blätterzahl  der  Spiele  durch  die  mit  der  steuerlichen  Ausfsicht  über  dieselben
beauftragten  Amtsstellen  festzustellen,  die  Eintragung  in  das  betreffende  Buch  (Regulativ  §F.  8)  zu  bewirken
und  es  sind  die  Kartenspiele,  sowie  die  überzähligen  und  Ausschußblätter  in  die  hierfür  bestimmten  Behältnisse
unter  Verschluß  des  Fabrikanten  zu  bringen  (Regulativ  §§S.  5  und  9).

Bei  den  Spielkartenhändlern  und  Inhabern  öffentlicher  Lokale  sind  die  zur  einstweiligen  Aufbewahrung
  bestimmten  Karten  nach  Feststellung  der  Richtigkeit  der  Anmeldung  entweder  in  ein  verschließbares  festes
Gelaß  oder  in  verschließbare  Kolli  verpackt  unter  amtlichen  Verschluß  zu  nehmen.  Nach  Ermessen  der  Steuerbehörde
  kann  die  Sicherstellung  des  Stempels  für  diese  Karten  gefordert  werden.  Die  Art  der  Ausführung
ist  auf  der  Anmeldung  oder  in  besonderer  Verhandlung  anzugeben  und  die  Nichtigkeit  der  Angabe  von  dem
Anmeldenden  durch  Unterschrift  anzuerkennen.

Das  weitere  Verfahren  richtet  sich  nach  3  bezw.  5.

Die  einstweilige  Aufbewahrung  findet  nur  für  die  Zeit  von  einem  Jahre  nach  der  Anmeldung
sat.t  -  nach  Ablauf  dieser  Frist  die  Ausfuhr  nicht  bewirkt,  so  hat  die  Versteuerung  und  Abstempelung
zu  erfolgen.

7.  Die  Nachstempelung  der  in  den  Händen  anderer,  als  der  unter  2  bezeichneten  Personen  befindlichen
  Kartenspiele  ist,  soweit  solche  nach  §.  24  des  Gesetzes  überhaupt  zu  geschehen  hat,  nach  den  Vorschriften
unter  2  bis  4  anzumelden  und  zu  bewirken.

Eine  Anmeldung  zur  Ausfuhr  oder  zur  einstweiligen  Aufbewahrung  ist  ausgeschlossen.

547
        <pb n="432" />
        —  410  —

Ein  Exemplar  der  geprüften  und  festgestellten  Anmeldung  erhält  der  Anmeldende,  mit  der  Bescheinigung
  über  den  Empfang  der  Spielkarten  und  die  Zahlung  der  Nachsteuer  versehen,  zurück.  Nur  gegen  Rück—
gabe  derselben  erfolgt  die  Aushändigung  der  Karten  nach  erfolgter  Abstempelung.

8.  Ist  die  Amtsstelle,  welche  die  Nachsteuer  erhoben  hat,  nach  Ziffer  1  der  Ausführungsvorschriften
nicht  zur  Abstempelung  von  Spielkarten  befugt,  so  übersendet  sie  die  nachzustempelnden  Karten  mit  einem  Ver—
zeichnisse  der  zu  solcher  Abstempelung  ermächtigten  Amtsstelle.  Hin=  und  Rücksendung  erfolgen  unter  der  Bezeichnung
  als  Reichsdienstsache.  Die  oberste  Landesfinanzbehörde  kann,  um  das  Hin=  und  Zurücksenden  zu  vermeiden,
  anordnen,  daß  in  solchem  Falle  die  Abstempelung  von  der  Amtsstelle,  welche  die  Nachsteuer  erhoben
hat,  mittels  Handstempels  vorgenommen  werde.

9.  Den  einzelnen  Bundesregierungen  bleibt  überlassen,  dahin  Anordnung  zu  treffen,  daß  den  unter
2  bezeichneten  Personen  gestattet  werde,  bereits  im  Monat  Dezember  l.  IJ.  Spielkarten  zur  Stempelung  oder
Nachstempelung  bei  der  zuständigen  Steuerbehörde  vorzulegen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  v.  M.  beschlossen,  die  Nr.  9  der  Grundsätze  für  die

Fixation  der  Brausteuer  (Anlage  J.  zu  Nr.  3  der  Bestimmungen  zur  Ausführung  des  Gesetzes  wegen  Erhebung

der  Brausteuer  vom  31.  Mai  1872),  wie  folgt,  zu  fassen:
diejenigen  Brauer,  welche  ohne  die  Bedingung  der  Nachversteuerung  fixirt  sind,  haben  die  Vorräthe
an  Bier  und  Würze  beim  Beginn  der  Fixation,  und  sobald  sie  aus  dem  Fixationsverhältniß  ohne
Nachversteuerung  zur  Einzelversteuerung  oder  zur  Vermahlungssteuer  übergehen,  unaufgefordert  vollständig
  anzuzeigen,  und  sich  demnächst  einer  amtlichen  Aufnahme  dieser  Vorräthe  zu  unterwerfen,
deren  Ergebniß  auf  dem  Fixationsvertrage  unter  ihrer  Mitunterschrift  amtlich  zu  vermerken  ist.

Findet  sich  zur  Zeit  des  Uebergangs  von  dem  Fixationsverhältniß  ohne  Nachversteuerung

zur  Einzelversteuerung  oder  zur  Vermahlungssteuer  mehr  Bier  oder  Würze  vor,  als  in  die  Fixation
übernommen  worden  war  u.  s.  w.,

und  in  gleicher  Weise  auch  den  Vertragsentwurf  (Muster  A.)  §.  8  abzuändern.

 

Ir  Geroldshausen,  Hauptzollamts-Bezirks  Würzburg,  ist  eine  Königlich  bayerische  Uebergangsstelle  mit
der  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  für  Bierexporte  nach  Baden  errichtet  worden.

 

Dae  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  befugte  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Neusalz  a.  O.
im  Hauptamtsbezirke  Glogau  ist  vom  1.  d.  M.  ab  aufgehoben.
        <pb n="433" />
        —  411  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.

 

 

 

Nachweisung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Juni  1878.
April  Mai  Juni
OberPostdirektions-Bezirke.  1878.  1878.  1878.
A  ALC  A
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  ...  19  388  40  16  071  70  14  545  40
2.  Gumbinnen  3388  05  3  130  80  2842  95
3.  Danzig  13  281  25  12266  05  11  665  10
4.  Berlin  ..  54  711  45  49  562  10  55  891  60
5.  Potsdam  .  3030  20  2925  85  3059  05
6.  Frankfurt  a.  O.  6  447  30  6  984  25  6747  85
7.  Stettin  9  316  50  7740  00  7153  40
8.  Köslin  2  078  20  1  627  90  2  005  25
9.  Posen  4754  90  3  817  20  4  801  45
10.  Bromberg.  3  253  80  2752  10  3269  00
11.  Breslau  15  152  90  14  754  05  15  218  60
12.  Liegnitz  6651  60  5  889  80  7299  95
13.  Oppeln  6  488  25  6  115  90  6922  05
14.  Magdebur  14  792  95  15  180  20  13  883  30
15.  Halle  a.  6752  60  6  193  55  6450  65
16.  Erfurt  8900  95  8272  70  8964  40
17.  Kiel.  6957  90  6727  10  4  858  15
18.  Hannover  .  5  658  40  5  645  45  6  168  95
19.  Münster  1  737  00  1  385  70  1  882  00
20.  Minden  5  413  10  5156  75  5  440  50
21.  Arnsberg  18  562  70  16  869  55  17222  30
22.  Kassel  3  861  85  3  681  40  3  054  80
23.  Frankfurte  a.  m.  21627  35  24  496  25  27  116  35
24.  Köln  11  429  05  11  859  60  12  079  40
25.  Aachen  5  802  10  6  523  95  6  122  60
26.  Koblenz  2  714  75  2800  30  2  491  95
27.  Düsseldorf.  30  959  70  33  446  45  29  737  10
28.  Trier  1  890  50  1  692  55  1  787  60
29.  Dresden  9  653  30  12  499  05  9887  45
30.  Leipzig  27  123  90  28  955  85  24  790  80
31.  Karlsruhe  10  642  95  10  521  65  10  062  15
32.  Konstanz  5  083  70  4  490  70  4509  90
33.  Darmstadt  9579  65  9  493  05  9157  60
34.  Schwerin  i.  M.  2130  40  1  802  65  2  795  25
35.  Oldenburg  4  013  70  .4200  00  3541  35
36.  Braunschweig  4300  65  3  535  25  3  828  20
37.  Bremen  17  392  80  15  626  80  13  821  90
38.  *  amburg.  67  153  65  61  839  05  62  632  85
39.  Ftraßburg.  15777  95  17  081  95  16  849  55
40.  Metz  ....  3  665  30  3  439  70  3  307  85
Summe  I.  471  521  65  457  054  90  453  866  55
II.  Bayern  31  564  75  34  037  15  31  151  00
III.  Württemberg  .  15377  05  18  098  80  15  152  75
Ueberhaupt  518  463  45  509  100  85  500  170  30
*)  Dagegen  im  Jahre  1877.  566  297  40  572  178  65  573  642  55
„  „  „  1876.  531  502  60  573  778  80  571  318  35
„  „  „  1875.  605  828  60  582  054  30  607  444  95
        <pb n="434" />
        —  412  —
1#.  Post=  und  Telegraphen--Wesen.
Uebersicht

über

die  während  des  zweiten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Post-Anstalten.

 

 

Eigenschaft
Ortsbezeichnung.  der

e  Ober-Postdirektions-Bezirk.
1  Post-Anstalt.

 

Laufende
Nr

A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.

 

 

 

1Arzweiler.  Post-Agentur.  Metz.
2  Berlin  W.  Nr.  56  Stadt-Post-Anstalt.  Berlin.
(General-Telegraphen-Amtsgebäude,
Französischestraße).
3Blumberg,  Reg.-Bez.  Potsdam.  Post-Agentur.  Potsdam.
4  Buchwald  bei  Klopschen.  »  Liegnitz.
5  Dresden  Nr.  14  Post-Amt  III.  Dresden.
(Dresden  Altstadt,  Lindenaustr.  5).
6  Dezimianen  Post-Agentur.  Konitz  i.  Westpr.
7|Groß-Koslau.  n  Königsberg  i.  Pr.
8  Himmelpfort.  u  Potsdam.
9  Hirzenhain.  »  Darmstadt.
10  Hoppegarten,  Reg.-Bez.  Potsdam.  »  Potsdam.
11Karthaus,  Reg.-Bez.  Trier.  „  Trier.
12Lippusch.  „  Danzig.
13  Lockstedt.  Hamburg.
14  Lubow.  “  Cöslin.
15Nieder-Kestert.  »  Frankfurt  a.  M.
16Osterspai.  „  Frankfurt  a.  M.
17  Ploaidt.  »  Coblenz.
18  Prieros.  »  Potsdam.
19DOuatzenheim.  »  Straßburg  i.  E.
20  Rkhöndorf.  »  Cöln  a.  Rh.
21  Nadzionkau.  »  Oppeln.
22Seelingstädt.  »  Leipzig.
23Staffel.  ·  »  Frankfurt  a.  M.
24Stettin  Nr.  6  Zweig-Post-Anstalt.  Stettin.
(Pölitzerstraße  8).  '
25Thomaswaldau.  Post-Amt  III.  Liegnitz.
26Wellen.  »  Trier.
27  Zawisna.  Post-Agentur.  Oppeln.
28  Behlendorf  bei  Liebenwalde.  „  Potsdam.
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1Chursdorf  bei  Werdau.  Post-Agentur.  Leipzig
2  Kalisch  in  Westpreußen.  Post-Amt  III.  Danzig.
3Klein-Koslau.  Post-Agentur.  Königsberg  i.  Pr.

4|  Lowin.  »  Bromberg.
        <pb n="435" />
        413

Uebersicht

über

die  während  des  zweiten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten
und  aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der

 

 

 

 

 

Dienststunden.
2  Schem.  chaft  .
„  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-7
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  gl
G  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.“)

1|Aerzen,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Hannover.

2  Albbruck,  „  Constanz.

3Alt-Döbern,  „  Frankfurt  a.  O.

4  Alt-Rüdnitz,  »  »

5Arnsdorf,KreisLiegnitz,  »  Liegnitz.

6Arnsdorf  i.  Sachsen,  »  Dresden.

7  UAczendorf  R%  Magdeburg.

8  Bärenstein  bei  Annaberg  i.  Sachsen,  »  Leipzig.

9  Bammenthal,  „  Carlsruhe  i.  B.
10Barnow,  »  Cöslin.  «
11Berkaa.d.Werra,  „  Erfurt.

12  Beverstedt  Sp.,  „  Bremen.

13  Bilstein  Sp.,  »  Arnsberg.

14  Bodenfelde,  „  Braunschweig.
15  Bodenheim,  ,  Darmstadt.

16  Bohmte,  „  Oldenburg.
17|]Bonames,  „  Frankfurt  a.  M.
18  Borgentreich,  »  Minden  i.  W.
19  Borntuchen,  „  Cöslin.
20Bous,  »  Trier.
21BremenHorn,  »  Bremen.
22Brennet,  „  *  Constanz.

23  Capellen,  Reg.-Bez.  Coblenz,  »  Coblenz.
241Carwitz,  »  Cöslin.
25Coadjuthen  Sp.,  „  Gumbinnen.
26Cochstedt  Sp.,  „  Magdeburg.

27  Coswig  bei  Meißen,  »  Dresden.

28  Crangen,  „  Cöslin.
29.Crombach  Sp.,  „  Arnsberg.
30Dauborn,  »  Frankfurt  a.  M.
31Deutsch-Wartenberg  Sp.,  „  Liegnitz.
32Döllens-Radung,  »  Frankfurt  a.  O.
33Dornburg,  „  Erfurt.
34Dühringshof,  „  Frankfurt  a.  O.
35  Einsiedel  bei  Chemnitz  i.  S.  Sp.,  »  Leipzig.

 

 

 

 

*)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  „Sp.“  bezeichnet.
        <pb n="436" />
        414

 

 

 

 

 

 

 

7  Eigen  chaft
(Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-—0
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteren  beziehungsweise  auf-  hr
E  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
36-4Ellenserdamm,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Oldenburg.
37%  Erkner,  „  Potsdam.
38Essen  i.  Oldenburg,  „  Oldenburg.
39  Essen  bei  Wittlage,  „  Oldenburg.
40%ystrup,  „  Hannover.
41  Fegersheim,  „  Straßburg  i.  E.
42  Fouday,  „
43  Frielendorf  Sp.,  »  Cassel.
44eisingen,  »  Constanz.
456erlachsheim  Sp.,  «  Carlsruhe  i.  B.
46illenfeld  Sp.,  »  Coblenz.
47Gnadenberg,  „  Liegnitz.
486ötzenbrück  Sp.,  R%  Metz.
49Gottmadingen,  »  Constanz.
506raben,  »  Carlsruhe  i.  B.
51Gremsmühlen,  »  Kiel.
52Groß-Bubainen,  »  Gumbinnen.
53Groß--Ottersleben  Sp.,  »  Magdeburg.
54  Groß--Sachsen,  »  Carlsruhe  i.  B.
55  Groß-Wusterwitz,  Reg.-Bez.  Magdeb.  »  Magdeburg.
56untersblum,  R%  Darmstadt.
57  Gutenfeld,  „  Königsberg.
58  Hagen,  Bahnhof,  „  Arnsberg.
59  Halle  a.  S.,  Post-Amt  Nr.  3,  »  Halle  a.  d.  S.
60Hattstadt,  »  Straßburg  i.  E.
61  Hedersleben,  "„  Magdeburg.
62|  Heegermühle  Sp.  »  Potsdam.
63  Heidelsheim,  »  Carlsruhe  i.  B.
64  Heinrichs  Sp.  1  »  Erfurt.
65  Helsa,  Reg.-Bez.  Cassel,  6  »  Cassel.
66Heudeber,  I  »  Magdeburg.
67  Hinte,  »  Oldenburg.
68  Hirzenhain,  »  Darmstadt.
69  Hoheneiche,  1  Cassel.
70  Hoppegarten,  Potsdam.
71Horchheim,  i  Coblenz.
72  Hornhausen,  Reg.-Bez.  Magdeburg.  Magdeburg.
73  Jessnitz  i.  d.  Lausisz,  1  .  Frankfurt  a.  O.
74ossa,  4  Cassel.
75|Karow,  1  Schwerin  i.  M.
76  Kestert,  .  Frankfurt  a.  M.
77|LKiauten,  .  Gumbinnen.
78  Kieritzsch  i.  Sachsen,  4  Leipzig.
79  Königsbach,  Carlsruhe  i.  B.
80  Königsberg,  Marktplaß  am  Stein  Königsberg.

 

dammer  Thor,  vom  24.—  29.  Mai,
        <pb n="437" />
        —  415  —

 

 

 

 

 

 

 

2  Eigenschaft
*  .  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions=6.
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
S  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
81  Kreischa  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Dresden.
82  Langendernbach,  ·  »  Frankfurt  a.  M.
83  Leer,  i.  d.  Pfefferstraße,  »  Oldenburg.
84Liebenau,  Reg.Bez.  Frankfurt  a.  O.,  »  Frankfurt  a.  O.
85  LLiebsgen,  u  »
86  Linderode,  „  »
87LöbtaubeiDresden,  »  Dresden.
88  Löwenberg  i.  d.  Mark  Sp.,  »  Potsdam.
89  Markranstädt,  »  Leipzig.
90  Meckesheim,  »  Carlsruhe  i.  B.
91Meinersen,  »  Hannover.
92  Mersin,  »  Cöslin.
93  Metelen,  »  Münster  i.  W.
94  Miltitz-Reitzschen,  „  Dresden.
95Mögeltondern  Sp.,  „  Kiel.
96  Neuenhagen,  „  Potsdam.
97  |Neuhof,  Reg.-Bez.  Cassel,  »  Cassel.
98  Neumühl-Kutzdorf,  „  Frankfurt  a.  O.
99  Niederbrechen,  »  Frankfurt  a.  M.
100|Niederweiler,  »  Metz.
101  /Memmmersdorf  Sp.,  »  Gumbinnen.
102  Oberschefflenz,  »  Carlsruhe  i.  B.
103Oldenswort,  „  Kiel.
104sterburken,  »  Carlsruhe  i.  B.
105Ostercappeln,  „  Oldenburg.
106Ottersberg  i.  Hannover,  »  Bremen.
107Dsterspai,  »  Frankfurt  a.  M.
.108  ]  Papenburg-Oberende  Sp.,  »  Oldenburg.
109Parey,  »  Magdeburg.
110Paulinzella,  »  Erfurt.
111  Pictupönen  Sp.,  »  Gumbinnen.
112  Possendorf  Sp.,  »  Dresden.
113  Puschdorf,  »  Gumbinnen.=114
  Ratteick,  „  Cöslin.
115  Redefin,  »  -  Schwerin  i.  M.
116  bens,  »  Coblenz.
117/  Nhöndorf,  (für  die  Dauer  des  Som-  »  Cöln  a.  Rh.
mers),  1
118Rirxheim,  »  Straßburg  i.  E.
119  ötha,  u  Leipzig.
120  Rüthen  Sp.,  »  Arnsberg.
121  Sande,  »  Oldenburg.
122%Sandhofen,  n  Carlsruhe  i.  B.
123  Schildesche,  »  Minden  i.  W.
124%chlichtingsheim,  »  Posen.
125  Schönau  bei  Chemnitz  i.  S.,  „  Leipzig.

55
        <pb n="438" />
        —  416  —

 

 

 

 

 

 

3  EWu0u  ber=  Posthirt
1n  .  (ientzeit)  Ober--Postdirektions-2#5
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
G  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
126äSchwarzenbek,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Hamburg.
127Schweina,  »  Erfurt.
128chweizermühle,  »  Dresden.
129  Seeheim,  „  Darmstadt.
130Seitschen,  »  Dresden.
131  Spittelndorf,  »  Liegnitz.
132Sterbfritz,  »  Cassel.
133Stockstadt  a.  Rhein,  »  Darmstadt.
134Strausberg,  Bahnhof,  »  Potsdam.
135  Stuer,  »  Schwerin  i.  M.
136  Tanna,  „  Erfurt.
137  Teuplitz  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
138  Teutschenthal,  „  Halle  a.  S.
139  Vallérysthal,  »  Metz.
140  Voorde,  »  Kiel.
141  Waibstadt,  »  Carlsruhe.
142Wallmerod,  »  Frankfurt  a.  M.
143|  Westheim,  Reg.-Bez.  Minden,  »  Minden  i.  W.
144Wilhelmsbrück,  »  Posen.
145Wulsdorf,  »  Bremen.
146  Zehlendorf,  »  Potsdam.
147  Biegelhausen,  »  Carlsruhe  i.  B.
148  Zinna  Sp.,  »  Potsdam.
149  |  Zwingenberg,  »  Darmstadt.
B.  Wieder  eröffnet  wurden:
1||  Alexisbad,  Magdeburg.
2  Babelsberg,  Potsdam.
3Baden--Baden,  Bahnhof,  Carlsruhe  i.  B.
4  Bastei,  Dresden.
5  Brocken,  Magdeburg.
6  Callenberg,  Erfurt.
7|Drei-Aehren,  Straßburg  i.  E.
8  Eilsen,  Minden  i.  W.
9  Griesbach,  Carlsruhe  i.  B.
10  Heidelberg,  Schloß,  »
11  Heilige-Damm,  Schwerin  i.  M.
12Hohwald,  Straßburg  i.  E.
13  Inselsberg,  Erfurt.
14  Kahlberg,  Danzig.
15Landeck,  Bad,  Breslau.
16  Meinberg,  Minden  i.  W.
17  Neues-Palais  bei  Potsdam,  Potsdam.
18  ]  Neukuhren,  Königsberg  i.  Pr.
        <pb n="439" />
        417

 

 

 

 

 

 

ee  Lber-Postdiret
S  .  (Dienzeit  er-Postdirektions-2
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
19  Pillnitz  (auch  für  den  Privat-Tele-  Dresden.
gramm-Verkehr),
20.Rabensteinfeld,  Schwerin.
21|Rastede,  Oldenburg.
22  Reinerz,  Bad,  Breslau.
23Suderode,  Magdeburg.
24  Westerland  auf  Sylt,  Kiel.
25Wilhelmshöhe  bei  Cassel,  Cassel.
C.  Sonstige  Veränderungen.
1||Altena,  Bahnhof,  bisher  mit  Morsebetrieb,  jetzt  Fern=  Arnsberg.
sprechamt.
2  Frankfurt  a.  M.,  Post-Amt  4,  bisher  Telegramm-Annahmestelle,  jetzt  Frankfurt  a.  M.
Telegraphen=  Anstalt.
3  Haste,  ist  Telegraphen  =  Anstalt  mit  Fern=  Minden.  i.  W.
spechern.
4  Leer,  Bahnhof,  an  Stelle  der  Telegraphen-Anstalt  ist  Oldenburg.
eine  Telegramm-Annahmestelle  getreten.

5  Lenzkirch,  an  Stelle  des  vollen  ist  beschränkter  Constanz.
Tagesdienst  eingeführt.
6Löhnberg,  an  Stelle  des  Betriebs  mit  Fernspre=  Frankfurt  a.  M.
chern  ist  Morsebetrieb  eingeführt.
7„Ochtendung,  an  Stelle  des  Betriebs  mit  Fernspre=  Coblenz.
chern  ist  Morsebetrieb  eingeführt.
8Ramsbeck,  bisher  Morsebetrieb,  jetzt  Fernsprech=  Arnsberg.
Amt.
9  Rothenuffeln,  ist  Telegraphen  =  Anstalt  mit  Fern=  Minden  i.  W.

 

 

sprechern.

 

5.

Marine

 

 

und  Schiffahrt.

Das  fünfte  Verzeichniß  der  Ergänzungen  und  Aenderungen  im  internationalen  Signalbuche  (Signalbuch
  für  die  Kauffahrteischiffe  aller  Nationen)  und  der  zweite  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen
  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine
mit  ihren  Unterscheidungssignalen  vom  Jahre  1878“  sind  erschienen.

Berlin,  den  9.  Juli  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="440" />
        —  418  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  v.  M.  ist  auf  der  Strecke  „Forbach-Metz“  der  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  zwischen  den

Stationen  Falkenberg  und  St.  Avold  die  Haltestelle  Tetingen  versuchsweise  für  den  Personenverkehr
eröffnet  worden.

Berlin,  den  6.  Juli  1878.

In  Vertretung:
Kraefft.

 

An  10.  d.  M.  wird  die  an  der  Bergisch  -Märkischen  Eisenbahn  belegene  Station  Altenessen  für  den

gesammten  Güterverkehr,  einschließlich  Leichen,  Fahrzeuge  und  Viehtransport,  eröffnet  werden.
Berlin,  den  6.  Juli  1878.

In  Vertretung:
Kraefft.

 

7.  Kon  fulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Bendixsen  zu  Thisted
zum  Konsul  daselbst,  und
den  bisherigen  Vize-Konsul  Kall  zu  Frederikshavn
zum  Konsul
zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="441" />
        Tentral-Blatt

Deutsche  Re

für  das

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Juli  1878.  9#  29.

 

 

 

Inhallt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  419

2.  Münz=  und  Bankwesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe,  der  Reichsbank;  —
Uebersicht  über  die  bis  Ende  Juni  1878  eingezogenen

422

Landesmünzen

3.  Eisenbahn-Wesen:  Erin  der  ku:  usn,

Wolfach

4.  Marine  und  Schifahrt:  Ertheilung  eines  Zlehheneltesc
—  Bekanntmachung,  betreffend  Herausgabe  einer  Samm- 



lung  der  Entscheidungen  des  Kaiserlichen  Ober-Seeamts  und
der  Seeämter;  —  Beginn  einer  Seeschiffer=  und  einer  Seesteuermanns-Prüfung
  424
Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Steuerliche  Behandlung  der
Abraumsalze;  —  Uebersicht  der  in  den  Bezirken  der  König—
lich  bayeris  schen  Hauptämter  Kaiserslautern  und  Ludwigshafen
  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  2c.  ermächtigten
  Zoll=  und  Steuerstellen;  —  Bekanntmachung,  betrefend
  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien=Anleihe
  der  Stadt  Lütticb  425

6.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;—  Exequatur-  Ertheilung  428

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
4  Ausweisung  Ausweisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  §.

1.Valentin  Gania,  Ar-  41  Jahre,  ortsangebeiter,
  hörig  zu  Konopnica,
Kreis  Wielun,  Russisch-Polen.

2.  Gustav  Elias  Maden-24  Jahre,  aus  Warberg,
  Bäcker,  schau,

 

 

 

Schwere

haus),

39  des  Strafgesetzbuchs:

Diebstähle  Königlich  preußische  14.  Mai  d.  J.
(1½  Jahr  Zucht=  Bezirksregierung  zu

Oppeln,

Diebstahl  und  Wider-Großherzoglich  badi.15.  Juni  d.  J.

stand  gegen  die  scher  Landeskommis-Staatsgewalt
  (1  Jahr  sär  in  Karlsruhe,
4  Monat  Zuchthaus),

 

 

56
        <pb n="442" />
        420

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
«  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.  Antonio  Tamburi,  30  Jahre,  aus  Como,  Naub  und  Diebstahl  Großherzoglich  badi-s23.  Juni  d.  J.
Buchbinder,  (1  Jahr  3  Monat|  scher  Landeskommis-Zuchthaus),
  sär  in  Karlsruhe,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  Jwan  Popow,  23  Jahre,  geboren  zu  Betteln  und  Diebstahl,  Königlich  preußische  22.  Mai  d.  J.
Petrozowodc,  Gou=  Bedrohung  mit  einem  Bezirksregierung  zu
vernement  Olenski,  Verbrechen,  Land=  Königsberg,
streichen,
5.  Friedrich  Teschner,61  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  22.  Juni  d.  J.
Arbeiter,.  Falborzyuce  in  Rus=  teln,  Bezirksregierung  zu
sisch-Polen,  Frankfurt  a./O.
6.  Andreas  Wanitschke,35  Jahre,  aus  Kun-desgleichen,  Königlich  preußisches6.  Juni  d.  IJ.
Arbeiter,  zendorf  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zu
Breslau,
7.  Rosalie  Klein,  28  Jahre,  aus  Sporn-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  6.  Juni  d.  J.

10.

11.

12.

 

 

Leopold  Ruczika,
Schmiedegeselle,

Franz  Kowatsch,
Schmiedegeselle,

Wenzel  Kowatsch,

Johann  Reoeder,

Arbeiter,.

Johann
Schmied,

Leitgeb,

 

 

hau,  Bezirk  Altstadt
in  Mähren,

geboren  1821  zu  Moravan,
  Bezirk  Pardubitz
  in  Böhmen,

geboren  1862  zu  Horstowitz,
  Bezirk  Pardubitz,


geboren  1858  zu  Merschütz,
  Kreis  Königgrätz
  in  Böhmen,

 

35  Jahre,  aus  Rumburg
  in  Böhmen,

36  Jahre,  aus  Lipnitz,
  Kreis  Iglau
Bezirk  Datschitz  in
Mähren,

 

 

 

 

und  gewerbsmäßige

Unzucht,

Landstreichen,  Betteln

und  Holzdiebstahl,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

 

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

 

1.  Juni  d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

27.  Mai  d.  J.

8.  Juli  d.  J.
        <pb n="443" />
        421

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  «  Ausweisung  Ausweisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

13.  Samuel  Arber,  geboren  den  22.  Juni][Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  6.  Juni  d.  J.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

Schreiner,

Johann  Berg,  Tagelöhner,


Johann  Cech,  Seifensieder,


Christoph  Horwarth,

  Schlossergeselle,


Armand  Mathé,
Tagelöhner,

Hermann  Favret,
Zimmermann  und
Tagelöhner,

Eugen  Marchand,
Arbeiter,

Marie  Emilie  Steiner,
  Magd,

Johann  Flury,  Erdarbeiter,


Wilhelm  Kahni,
Gärtner,

 

1845  zu  Oftringen,
Bezirk  Zofingen,

der  Schweiz,

lem  in  den  Niederlanden,


geboren  1846  zu  Taus
in  Böhmen,

24  Jahre,  aus  Wien,

20  Jahre,  geboren
zu  Baume-les-Dames,
  Departement
du  Doubs,  in
Frankreich,

25  Jahre,  geboren  zu
Chassay,  Arrondissement
  Vesoul,  Haute-Saône,
  in  Frankreich,


geboren  den  17.  April
1853  zu  Reims  in
Frankreich.

geboren  zu  Straßburg,
zufolge  Option  französische
  Staatsangehörige,


49  Jahre,  geboren  und
heimathsberechtigt  zu
Mümlisvyl,  Kanton
Solothurn,

47  Jahre,  geboren  zu
Westhoffen,  heimathsberechtigt
  zu  Belfort,
zufolge  Option  französischer
  Staatsangehöriger,


 

Kanton  Aargau,  in

27  Jahre,  aus  Haarteln,



desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,



Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  grober  Unfug,

 

 

Bezirksregierung  zu
Merseburg,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Köln,
Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Deggendorf,


Königlich  bayerisches

Bezirksamt  Wolfstein,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident

  zu  Metz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

dieselbe  Behörde,

 

14.  Juni  d.  S.

22.  Juni  d.  J.

27.  Juni  d.  I.

1.  Juli  d.  J.

desgleichen.

4.  Juli  d.  J.

desgleichen.

8.  Juli  d.  J.

17.  Juni  d.  I.

 

56*
        <pb n="444" />
        2.

Muün

1

422

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  13.  Juli  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

 

 

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  «  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  u
7.  bis  13.  Juli  1878  .  .  Fünfzig-  Zwanzig-Halbe
  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  1  SDi.  4.
"1  2  2
sind  ausgert  aͤgt  wordens  Doppeltrouen  Kronen  Kronen  geprägt  Marlsticcke  Markstücke  Markstücke  12  1
#  /z  A  A  -4  AM.  #  “  “
Berlinn  1  495  840  —  —  1495  840  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  251  080,  —  —  251  080  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  553  660  553  660  107  954  —  —  —-Summe
  1.  2  300  580  —  —  2300  580  —  107  954  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  219  503  960/|365  365  510|27  969  925|293  228  160|71  653  095|198  012  174148  848  161|71  486  552)/00/35  717  922|80
3.  Gesammt.  Ausprägung221  804  540·365  365  510/27  969  925/295  528  740|71  653  095/98  120  128.148  848  161  71  486  552,00/35  717  92280
4.  Hiervon  wieder  ein-  -
gezogen.  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164,.00  204|60
5.  Bleiben.  365  296  020  295  528  740|71  652  415

 

 

1  221  713  400

27  969  845

 

1  614  979  266.4

—

98  119  76648  847  74371  486  388/00  35  717  718s20

 

 

 

 

Vom  1.  bis  7.  Juli  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876
Zusammen  für  29  624  186,04  „

in
für

*

Münzen

74  613,11  A.
29549  5720,  93

77

45  824  030%%

für

„  253  243  475,32

in  Barren

580  404,1  „K

7°

 

 

für  253  823  879,73  4
        <pb n="445" />
        423

Uebersicht  über  die  bis  Ende  Juni  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
#  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
E  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
2  im  Juui  vorher
Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1.Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thir.  for.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke  —  —  53  761  446  53  761  44—
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  110  953  —  19  305  558!  —  19  416  534  —
„  „  „  2  160/  92  151—  15  5099609  —  15  602  120  —
»  ,,,,  »  823/56  4—  18  700  243—  18  700  2441.
6  n  r  *  ,  »von!857ab...  112517—104456541-—104569058—
Zaercke.........  —  20  874  —  87420
½  "  .......  .  208  —  47075  491515
1½  „  —  —  14  192  60  12  14  192  698  —
4  (2  84  227  11  1  1  2606
15  „  —  —  97  12  97  2
1  »  53308120  3218003915  327131215
,8  »  23269.,  83  222  107  19
—-  —-614½6322S42  80
1,15  „  —  —  968  941  18  968  94118
1/30  „  —  —  3667878  21  3667878  21
f  1/60  „  —  —  199  360  11S  199  360  11
erner:
1/1  Tbalerstücke  ausbach-bayreuther  Gepräges  —  26  17  26  17
1/12  5„  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  ..  —  —  1  21906117  1  219  0611
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
18  Thalerstücke  (à  6  sgr.)  ....  —  380  235  380  233
1½  „  (à  3  sgr.)  —  —  5  3  5
Ferner:  Zusammen  849  02328470  580  748  29½.271  .429  77228
2  Hie  in  der  Uebersicht  für  Mai  1878  (Reichs-Central-Blatt
  S.  376)  unter  Nr.  2  bis  10  aufgeführten
Sorten  an  Landes-Silbermünzen  im  Einlösungswerthe
  von  zusammen  .......  .—  —  —  –  —  —  210  527270  96
Gesammtwerth  4A.  —  —  —  —  —  14  589  7
B.  Landes-Kupfermünzen.
1|  Thalerwährnug:  Thlr.  sgr.  Thrr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  ..  ..  —  —  63337  295  63337  293
rem  —  N8xLx  NEnni
  —  —  «  5#  1  55
Einpfennigstücke  24  961  251  89  218  205,  114  180  16
bessische  1uthellrsi  ac  «  —  110252  11025·«;
-  echshellerstücke  —  —  217  2  17
Viierhellerstücke  —  —  286  20  286  20
sa  Zweihellerstücke  —  6E0—  6E0  —
owie
preußisch-posensche
7  Kupfergroschen  .  P  preuf.  5Sr!  —  —  1316  1316
ferner
Kurfürstlich  und  Königlich  sächsische  Fünfpfennigstücke  —  —  64  152  18  64  152  118
„  „  „  Dreipfennigstücke  —  4064  27  4064  27
5  “  „  „  Zweipfennigstücke  7202  14  ,  31  70027  38  902  167
„  «  »  »  Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke
  —  —  125  125
„  „  /  „  Einpfennigstücke  6  062  11  20  010  26  072  14
hannoversche  eeterse  gioe  Z  ....  388  15  Iz,  lg  gsg  gä  lg  338  25  l
„  Einpfennigstücke  ¾ê  3
Zusammen  38  587  5rt—  888  491|151  92707821Y.  2  781  236  15
        <pb n="446" />
        —  424  —

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
8  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
5  Bezeichnung  der  Sorten.  «  Zusammen  in
2
S  in  Zumt  vorher
78  Mark.  Ppf.
Uebertrag  —  —  —  —  —  —  2781236  15
2  Sliddenutsche  Währung:  F.  Kr.  Fl.  Kr.  El.  Kr.
(laut  Uebersicht  für  Mai  1878  Central-Blatt  S.  376)  —  —  377538  5  377538  15  647  208  44
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sor.  Thlr.  #  Thn.  sor.
Fünspfennigstücke  250  4  6  125  12  6  375  16
Dreipfennigstilcke  —  —  10  758227  10  758  22r
Zweipfeunigstücke..  .  .  ..  1811  188  2  244  4055  267  73  1460
Ein  und  Einhalb-Pfennigslilcke.  —  —  3  15  315
Einpsennigstückere  1  540  16  1  648  295  3  189  15/
Zusammen  3602  84  20  780  27  24  38836
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3501594  19
Hierzu  -  A.  —  —  —  —  —  —  1  024  816  589  76
Summe  —  —  —  —  —  —  1  028  318  18395

 

 

 

 

33.  Eisenbahn-Wesen.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zu  den  Badischen  Staats-Eisenbahnen  gehörende  4,11  km  lange  Strecke  „Hausach-Wolfach“
  mit  den  Stationen  Kirnbach  und  Wolfach  für  den  allgemeinen  Verkehr,  erstere  jedoch  nur  für
Personenbeförderung,  eröffnet  werden.

Berlin,  den  14.  Juli  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  im  Jahre  1861  in  Medford  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Vollschiff  „Flevo“
von  1177,96  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  Eigenthum  der  Rheder
Siedenburg,  Wendt  u.  Co.  zu  Bremen  und  Genossen  unter  dem  Namen  „Anna“  das  Recht  zur  Führung
der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathbasen

  gewählt  haben,  ist  am  21.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Amsterdam  ein  Flaggenattest  ertheilt
worden.

Berlin,  den  12.  Juli  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="447" />
        —  425  —

Bekanntmachung.

Nas  einem  mit  der  Verlagshandlung  L.  Friederichsen  u.  Comp.  in  Hamburg  getroffenen  Abkommen  wird

im  Verlage  derselben  eine  vom  Reichskanzler-Amt  herausgegebene  Sammlung  der  Entscheidungen  des  Kaiserlichen

  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  in  zwanglosen  Heften  von  5  bis  10  Druckbogen  erscheinen.  Der

Ladenpreis  des  Werks  ist  auf  20  Pfennig  für  den  Druckbogen  festgestellt.  Den  Reichs=  und  Staatsbehörden

wird  bei  direktem  Bezuge  von  der  bezeichneten  Verlagshandlung  ein  Rabatt  von  20  Prozent  bewilligt  werden.
Berlin,  den  12.  Juli  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

In  Elsfleth  wird  am  18.  d.  Mts.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  und  am  25.  d.  Mts.
mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.
Berlin,  den  15.  Juli  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  Zoll=  und  Steuer=  Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  Mts.  beschlossen:

1.  Auf  Grund  des  §.  2  des  Gesetzes  vom  12.  Oktober  1867  dürfen  die  in  den  Salzbergwerken
vorkommenden  sogenannten  Abraumsalze  (Carnallit,  Kainit  u.  a.  m.)  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde
  ohne  Kontrole  von  der  Salzabgabe  freigelassen  werden,  wenn  ihr  Gehalt  an  Salz
(Kochsalz)  36  Prozent  ihres  Gewichts  nicht  übersteigt,  und  wenn  sie  vor  der  Entfernung  vom
Salzwerke  derart  vermahlen  sind,  daß  die  Ausscheidung  der  etwa  vorhandenen  Salztheile  auf
mechanischem  Wege  unmöglich  erscheint.

An  Besitzer  von  Fabriken,  welche  auf  Grund  des  §.  6  a.  a.  O.  unter  Kontrole  der  Steuer-(Zoll-)
  Verwaltung  stehen,  ist  die  abgabenfreie  Verabfolgung  von  Abraumsalzen  von  dem  vorbezeichneten
  Kochsalzgehalte  auch  ohne  vorherige  Vermahlung  statthaft.

2.  Abraumsalze  und  andere  Produkte  der  Salzbergwerke,  welche  mehr  als  36,  jedoch  weniger  als
75  Prozent  Salz  (Kochsalz)  enthalten,  können  unter  der  von  der  Zolldirektivbehörde,  in  deren
Bezirk  der  Empfänger  wohnt,  anzuordnenden  Kontrole  unmittelbar  an  Landwirthe  und  zum  Bezuge
  steuerfreien  Salzes  berechtigte  Gewerbtreibende  (unter  Ausschluß  der  Salzhändler)  ohne
Denaturirung,  aber  nach  vorheriger  Vermahlung  abgabenfrei  abgelassen  werden.

3.  Abraumsalze  u.  s.  w.  von  einem  Kochfalzgehalt  von  75  Prozent  oder  mehr  unterliegen  der
Salzabgabe,  sofern  sie  nicht  nach  den  für  die  Denaturirung  von  Steinsalz  erlassenen  Vorschriften
denaturirt  werden.

4.  Die  mit  der  Kontrole  des  Salzbergwerks  betrauten  Oberbeamten  der  Zoll=  oder  Steuerverwaltung
  haben  periodisch  Durchschnittsproben  der  ohne  Denaturirung  zum  Absatz  gelangenden
Abraumsalze  zu  entnehmen  und  die  Ermittelung  ihres  Kochsalzgehalts  durch  chemische  Untersuchung
  zu  veranlassen,  um  die  genaue  Innehaltung  der  vorbezeichneten  Grenzen  des  Kochsalzgehalts
  zu  überwachen.  .
        <pb n="448" />
        —  426  —

Uebersicht  der  in  den  Hauptzollamts-Bezirken  Kaiserslautern  und  Ludwigshafen  zur  Erhebung  von

Zoll=  und

 

 

Der  mit  unbeschränkten  Befugnissen  zur  Erhebung

Amtsstellen,  welche  nur  mit

 

 

 

 

 

S  Zollvereinte  Staaten,  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung  a.
*  Provinzial-Steuer-  d  Erledi  Ueb  chei
S  Bezirke:  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  zur  Erhebung  von  Ueberversehenen
  Amtsstellen.  gangsabgaben.
Hauptamts-Bezirke.
S
*  Bezeichnung.  Ort.  Bezeichnung.  Ort.
l.  2.  8.  I  4.  5.  6.
1  Hauptamts-Bezirk  1Hauptzollamt  Kaiserslautern.
Kaiserslautern.  2  Nebenzollamt  Landau.
3  Neustadt  a.  H.
4  Zweibrücken.
5Aufsschl.-Einnehmerei  Annweiler.
6  Uebergangsstelle  Berg.
7  Ausschl.-Einnehmerei  Bergzabern.
8  „  Blieskastel.
9  »  Dahn.
10  Ebernburg.
11  ,  Edenkoben.
12  homburg.
13  ,  t.  Ingbert.
14  ,  Kandel.
15  Kusel.
16  ,  Landstuhl.
17.  (%  Lauterecken.
18  Uebergangsstelle  Mcximiliansau.
19  „  Mittelbexbach.
20  Aufschl.-Einnehmerei  Neuhornbach.
21  „  Pirmasens.
22  Uebergangsstelle  Rheinheim.
23  Aufschl.-Einnehmerei  Rheinzabern.
24  ,,  Waldsischbach.
25  „  Winnweiler.
2  Hauptamts-Bezirk  Lud-  1Hauptzollamt  Ludwigshafen  a.  Rh.
wigshafen  a.  Rh.  2  Nebenzollamt  Speyer.
3  Frankenthal.
4|  Uebergangsstelle  obenheim.
5  Aufschl.-Einnehmerei  Dürkheim.
6  »  Germersheim.
7  Grünstadt.
8  Nebergangsstell  Herkheim
9  Auffshl-  innehmerei  irchheimbolanden.
10|  Uebergangsstelle  Kleinbockenheim.
11|/MAufschl.-Einnehmerei  Schifferstadt.
        <pb n="449" />
        —  427  —

Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  ermächtigten

Steuerstellen.

 

 

beschränkten  Hebe-  und  Abfertigungsbefugnissen  versehen  sind  und  zwar:

 

 

 

 

 

b.  .  Bemerkungen
zur  Ausfertigung  von  Ueber-  zur  Erledigung  von  Ueber-  über
gangsscheinen.  gangsscheinen.  besondere  Befugnisee.
Bezeichnung.  Ort.  Bezeichnung.  Ort.
7.  8.  9.  10.  11.
1  Uebergangsstelle  Sdesbeim,.  1  Uebergangsstelle  Sdes  eim.  Zu  Spalte  7—10:
„  aikammer.  „  aikammer.  1  ·  in.
3  ,  Mußbach.  3  „  Mußbach.  8  far  Wein  und  O  bslwein
2  6  n  ’
1  Uebergangsstelle  Deidesheim.Uebergangsstelle  Deidesheim.Nr.  1  für  Wein  und  Obstwein.
2  „  Wachenhein.  „  Wachenheim.  Nr.  2  „  „  „  ,,
        <pb n="450" />
        —  428  —

Bekanntmachung,

betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-Anleihe  der  Stadt  Lüttich  vom
Jahre  1853.  ·

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  4.  Januar  d.  Is.  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  11,
Reichs-Anzeiger  Nr.  4  —  wird  nachstehend  ein  zehntes  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen  der  Lütticher
Prämien-Anleihe  vom  Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni  1871  —  R.-G.-Bl.
S.  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen  Nummern  tragende  Stücke  ersetzt
sind,  veröffentlicht:
960.  975.  11  766.  11  880.  13  616.  15  865.  16  200.  20  851.  21  999.  32  178.
33  030.  33  095.  34  422.  35  129.  35  757.  45  296.  51  560.  51  764.  51  895.  61  295.
64  894.  68  544.  78  611.
Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben,  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gewahrt
  werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Reichskanzler-Amt  einreichen.
In  Betreff  des  hierbei  zu  beobachtenden  Verfahrens  wird  auf  die  Bekanntmachung  vom  22.  Februar
1876  —  Central--Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  99,  Reichs-Anzeiger  Nr.  48  —  Bezug  genommen.

Berlin,  den  17.  Juli  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

G.  Kon  sulat-Wesen.

Seie  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reiches  den  bisherigen  Vize-Konsul  Freiherrn
von  Lamezan  in  Odessa  zum  Konsul  in  Helsingfors  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaufmann  Siegfried  Loewenthal  ist  Namens  des  Reiches  das  Exequatur  als  persischer  Konsul  in
Frankfurt  a.  M.  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="451" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Rei

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanflalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  26.  Juli  1878.

As  30.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seesteuermannsvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  429  und  Seeschiffer-Prüfung;  —  Ertheilung  eines  Flaggen-2.
  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Todesfall;  —  Exequa-  attestes;  —  Ernennung  von  Reichskommissaren  für  Seetur-Ertheilung
  ·4332  ämter;  —  Ernennungen  von  Beamten  im  Bereiche  der
3.  Münz=  und  Bankwesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Marineverwaltung  414339
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —
Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Juni  1878;  —  6.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  von  Grenzsteuer-Statistik
  der  deutschen  Banknoten  Ende  Juni  1878  433  ämtern  in  Folge  der  Eröffnung  der  Eisenbahn  Balingen-4.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  Sigmaringen;  —  Aufhebung  einer  Uebergangsabgabenund
  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  Hebestelle;  —  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie
1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1878  438  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  im  Monat  Juni  1878  439
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
s  -  Ausweisung  Ausweisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1H  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

 

 

1.  Ignaz  Liepold,  We

ber,

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

0  Jahre,  aus  Bu-schwerer
digsdorf,  Bezirk  Ho=  facher  Diebstahl,  Kör=  Bezirksregierung  zu
henstadt  in  Mähren,  perverletzung  und  Be

und

ein=  Königlich

Liegnitz,

drohung  (1½  Jahr

Zuchthaus),

preußische  36.  Juni  d.  IJ.
        <pb n="452" />
        430

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SName  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–m  «  Ausweisung  Ausweisungsz
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  C.
2.  Karl  Löffelmann,geboren  am  14.  De  wiederholter  schwerer  Königlich  baherisches  4.  Juli  d.  J.
Sägeschneider,  zember  1863  zu  und  einfacher  Dieb=  Bezirksamt  zu  Gra-Haidl,
  Bezirk  Schüt=  stahl,  Betrug  (1½|  fenau,
tenhofen  in  Böhmen,  Jahr  Zuchthaus),
Landstreichen  und
Betteln,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Karl  Georg  Danieligeboren  am  4.  Ja-Betteln,  innerhalb  der  Königlich  preußische  8.  Juni  d.  IJ.

10.

11.

Schultz,  Maler,

.Johann  Borovans—

ky,  Lohgerber,

Karl  Gonscher,
Schmiedegeselle,

Josef  Schönborn,
Fleischergeselle,

.Johann  Necatzky,

Maurer,

.Josef  Lahmer,  Tischlergeselle,



Franz  Strobel,
Zuckerbäckergeselle,

Josef  Puckler,  Mau—
rer,

Johann  Leopold  An—
derson,
arbeiter,

 

nuar  1839  zu  Riga
in  Rußland  und  ortsangehörig
  daselbst,

47  Jahre,  geboren
zu  Neu-Strakonitz  in
Böhmen,

29  Jahre,  aus  Hohenstadt
  in  Mähren,

geboren  am  19  März

1842  zu  Pilnikau,
Bezirk  Trautenau  in
Böhmen,

39  Jahre,  aus  Dobromelitz
  in  Mähren,
33  Jahre,  aus  Altenbuch
  in  Böhmen,
33  Jahre,  aus  Prag,
37  Jahre,  geboren  und

ortsangehörig  zu
Chrast  in  Böhmen,

 

Zigarren--32

  Jahre,  geboren
und  ortsangehörig  zu
Gothenburg  in
Schweden,

letzten  3  Jahre  mehrfach
  deshalb  bestraft,

Landstreichen  und  Betteln,


und  Erregung  ruhestörenden
  Lärms,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfalle,

Landstreichen  und  Betteln,
  letzteres  im  wiederholten
  Rückfalle,

 

Landstreichen,  Betteln

Bezirksregierung  zu
Potsdam,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a./O.

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Erfurt,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

19.  Juni  d.  I.

23.  Mai  d.  J.

28.  Juni  d.  I.

13.  Mai  d.  J.

24.  Juni  d.  J.

2.  Juli  d.  J.

25.  Juni  d.  J.

6.  Juli  d.  J.
        <pb n="453" />
        431

—.

—  —  —  2*

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

|
12.  Tohann  Oskar  Jo-geboren  den  25.  März  Landstreichen  und  gro-Königlich  preußische  15.  Juni  d.  I.

hannson,  Zigarren-=  1841  zu  Stockholm,  ber  Unfug,  Bezirksregierung  zu

arbeiter,.  Schleswig,

13.

14.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

.  Alfred  Olson,

Johann  Lauda,  Arbeiter,


Jens  Harald  Theodor
  Hansen,  Nagelschmied,


Zigarrenarbeiter,



Adrian  Enders,  Bil—
derschnitzer,
Elise  Gillen,

Johann

Maurer,

Hamerl,

Johann  Doubek,
Tagelöhner,

Peter  Zodl,  Bohrermacher,


Josef
Kellner,

Wurscher,

 

22  Jahre,  aus  Wraz,
Bezirk  Herovic  in
Böhmen,

39  Jahre,  aus  Kopenhagen,


21  Jahre,  aus  Kopenhagen,


21  Jahre,  geboren  zu
Kuttenberg  in  Böhmen,


27  Jahre,  geboren  zu
Vianden,  zuletzt
wohnhaft  zu  Gilsdorff
  in  Luxemburg,

Bezirk  Mies  in  Böhmen,


33  Jahre,  aus  Brezau,
  Bezirk  Strakonitz
  in  Böhmen,

28  Jahre,  aus  Schweinitz,
  Bezirk  Schweinitz
  in  Böhmen,

geboren  1853  zu  Pilsen,
  Bezirk  Pilsen  in
Böhmen,  und  ortsangehörig
  daselbst,

 

30  Jahre,  aus  Gesürz,

Landstreichen  im  wiederholten
  Rückfalle,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfalle,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

gewerbsmäßige  Unzucht
  im  wiederholten
  Rückfalle,

Landstreichen  und  Betteln,
  Widerstand  gegen
  die  Staatsgewalt
und  Berufsbeleidigung,


desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Hehlerei,

Landstreichen  und  wissentlicher
  Gebrauch
eines  gefälschten  Ledieselbe

  Behörde,  9.  Juli  d.  J.

dieselbe  Behörde,  13.  Juli  d.  J.

 

dieselbe  Behörde,  desgleichen.

preußische  24.  Juni  d.  J.

Königlich

Bezirksregierung  zu

Koblenz,

Königlich  preußische  desgleichen.

Bezirksregierung  zu
Trier,

l
StadtmagistratStrauL10.Aprild.J.
bing  in  Bayern,

c
I
s

dieselbe  Behörde,  14.  Mai  d.

dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Feuchtwangen,


8.  Juli  d.  I.

 

 

gitimationspapiers,

I

577
        <pb n="454" />
        —  432  —

·  .  t

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  Ausweisungs="
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

l  .  .
22.  Anton  Hauser,  Zim-geboren  am  23.  Juni  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsischef5.  Juni  d.  J.
mermann,  1843,  zu  Nieder-HSa=  und  Diebstahl,  Kreishauptmannnichen
  bei  Reichen-  schaft  zu  Bautzen,
berg  in  Böhmen,
l
23.  Gottlieb  Moser,  35  Jahre,  aus  Biglen,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  württem-9.  Juli  d.  I.

 

 

 

 

Metzger,  Kanton  Bern  in  der  teln,  bergische  Regierung
Schweiz,  des  Schwarzwaldkreises
  zu  Reutlingen,
24.  Ernst  Servais,  14  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-!  1.  Juli  d.  J.
Vivier  bei  Toul  in  präsident  zu  Metz,
Frankreich,
25.  Alfons  Gaillot,  Ar-geboren  am  26.  Juli  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  1849,  zu  Etony  in
Jrankreich,

 

 

 

 

2.  Kon  fulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  W.  Schultetus  zum  Konsul  in  Hull,
den  Herrn  Barrié  y  Pastor  zum  Konsul  in  Corunna,
den  Kaufmann  P.  Koop  zum  Konsul  in  Akyab
un
den  Kaufmann  Hermann  Greve  zum  Vize-Konsul  in  Puerto  Montt
zu  ernennen  geruht.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Acca,  E.  Ziffos,  ist  verstorben.

 

Dem  Kaufmann  M.  Thörk  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Kaiserlich  und  Königlich  österreichischungarischer
  Vize-Konsul  in  Harburg  ertheilt  worden.
        <pb n="455" />
        —  433  —

3.  Münz=  und  Bank=  Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  20.  Juli  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  «  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  en  !
14.  bis  20.  Juli  1878  auf  Pribat-  «--  -
—  -  »  .  lbe  rechnung!Fünf-  Zwei  ·  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig-=find
  ausgeprägt  worden,  Doppelkronen  Nronen  Ha  .  -  sc  -
Zier-g  (  Kroneneprägt  Martstücke  Markstücke  Markstücke  Fsnes  1jr½
—  AM.  AM  M.  AM.  AM.  AM.  AC  AM.
Berlin.  .  .  ..  1534  020  —  —  1534  020  —  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  313740.  —  —  313  740  —  —  —  —  —  —  —
Hambureg  802  260  —  —  802  260  —  103  944  —  —
Summe  1.  2  650  020  —  —  2  650  020  –  103  944  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1221  804  540.365  365  510|/27  969  925|295  528  740|71  653  095|98  120  128/148  848  16171  486  552/00|35  717  922|80
3.  Gesammt-Ausprägung224  454  560  365  365  510.27  969  925|/298  178  760/71  653  095|98  224  072,148  818  16171  486  552,00  35  717  922  80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164•00  204|60
5.  Bleiben  224363  120  365  296  o2027  969  8458298  178  76071  652  *iie  223  710|148  847  743|71  486  388,00,35  717  718,20
1  617  629  28544  125  927  974,20  .40

 

 

 

Vom  8.  bis  15.  Juli  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  315  547,10  4  für  20  198,89  M
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  29  624  186,01  „  „  253  823  879,7  „

 

Zusammen  für  29  939  733,3  AA  für  253  844  078,62  A
        <pb n="456" />
        434

Status  der  deutschen  Note
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Woch
(Die  Beträge  laut

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Sonstige  Ver-  e
täglich  bindlich-  bindlit
z  Grund-RNeserve.  Noten-  Gegen  unge  Gegen  fällige  Gegen  teiten  Gegen  Sonstige  ——.  Gegen  keie
*Name  der  Banken.  31.  Mai  s  deckte  31.  Mai  31.  Maismit  31.  Mai  31.  Mai]  der  81.  Mai  peiter
2  apital.  Fonds.  Umlauf.  132  n  Ver-  16768.Kündi.  1628  Passiva.  1828  1818,.  lgeien
"  oten.  1878.  bindlich-  zunge.  «  -Pafsiva.  swän
Z  keiten.  frist.  gi
HEItTITTIIIIIIIE  120  ooo14  145  6728984  80  230|  126  036/+  84  662  182  765—  13  470  662  5  984  4  116111  o0s  8751  67  2691  —
2Städt.  Bank  zu  Breslan  3  000  600  2996-JF  550  14604  3  o067  4  7  300  —  2000  —  —  9  903|  357
3  Koölnische  Privatbakkz  3  000  750  2218—  88  1181—  58  260  —  17  3  136—  95  48  —  9412—  200  11
4Magdeburger  Privatbank  3  000  613  21954  35  1  163  82  40—  2  107%—  49  75—  91  6996—  107/  1
5  Dounziger  Prlvat-Aktien-Bank  3  000  750  1  838  116  929  „oa  279  —  72  2661—  26  341—  148|  8869—  130  9
6  Provinzlal-Aktlen  =  Bank  des

Großherzogthums  Posen  3  000  781  2  0730  6  1164—  49  9  —  8  996  4  284  54  27  6  913.  30995.
1GHannoversche  Bant.  .  .  .  12000  809  535314  2051  28764  3611  2805  42  7591  2318  —  6568  498  —  83|  23  813.J+  145
sFrankfurter  Bnrnkk193  3  562  12  34  344  6  682  2  855  6370°“—-—  414  4414  606  1133/+—  9854972|+  1521  150
Bayerische  Notenbank  7  500  18867048  1  980  302772468441  —  23..  100%  S  —  93%
10Sächsische  Bank  zu  Dresden0000  3209  40  383  1359  15971—  274  433—  21  4772—  115  213—  16  79  00|+  1207  286
111  Leipziger  Kassenverein.  .  ..  3  000  117  2958  24  1  331—  205865|—  281  356—  102  121  12  8  417—  35067
12/  Chemnitzer  Stadtbank  510  96  485—  2  149—  45  65—  12  2  814  20  141—  27  4111#.  575#
13|  Württembergische  Notenbank  9  000  3532□719  9773-+  250  191—  120  113—  13  400  T+  46%31021|-  6836
14%  Badische  Bnnkkoo350  126—  21070  5  176  549  1  76—  79  330—  3920  431—  1  251½
15,  Bank  für  Süddeutschland5672□T  748924  120  255“  25  —  —  662  J  127½  L  103
16/Braunschweigische  Buonk  (To  500  301  3  157—  260  21714  426  2597  —  618  1639—  1045  2499  12844  159110T
17/Kommerzbank  in  Lübre2100  30  87014  99  454  55  1060  9  17731—  23  4  106  39  ;
18  Bremer  Buersséor  763  5095—  53  3054—  201  69—  94  16  130  —  1  109  600  4  213  39  284—  104  3¾0

Zusammen  .  .  268  332  29  929  863  012ss  651  300  91  494  1  S  8%  %  1„

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  8*:  Darunter  158  300  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
46  080  A-  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  14°:  Darunter

 

 

 

 

 

Bem

 

er
        <pb n="457" />
        banken  Ende

Juni

1  8  78

übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1878.
auf  Tausende  Mark.)

435

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aoctiva.

2.

E

Nnne.egenKeichsGegenNoten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  75
scinr.  31.  Mai|  kassen.31.  Maiunderer  31.  Mai  Wechsel.]1.  Mai  Lombard.  31.  MalulEefekten.  31.  Mai  Ariira.  31.  Mai  der  31.  Mai  1
1878.scheine,1.  Banken.1878.  1378.  1978.  1878.  1878.  Altiva.  118.

r-.



30  968  —  339231  326  —  10235568—  638279  167|7  56295339405  38633  ö5ss  264  4  1448  1013  153  4  64  208  1
R  17  3  E  4  5334X  35543  256  2  410  —  192  435  —  —  —  92  202
"%3.  —  107  2  7  1422  4  3479  92  648  4  3  —  —  344—  71  626  —  190909
199/—  586  12  —  9  2223  J  18  2  —  168  1085  4  198  —  —  42—  vo0o  7111—  874
soo  —  12  —  —  1099  15  Ss  342  9%1  ..  73  174  —  85%.  237  91  —  110%

Z  .

104  1  —  20  49  4715  4  2225  1076  4-  90  —  —  358—  27  70o568  J.  343
220—  13  16  4  4  253.  —  74n  1  577  6751  f„4  101  2  —  77  7  6066—  204  14317
3789—  18374  –  132  672  2192  289862  +  3046  2161  4  230  6476  4  9324  2237  —  3945519  +  1630
as  ii3  —  6ss  40  —  4r  1618  4  22321  36523  4  68597  1  5483—  681187  +  145  2020  4  58%  %  1½
18  5  —  744  193—  68  462  2454440  217  6  55¼  411143+  133  à  719  1210%%%0  1  207
1060  —  96  12.—  3655  49  4  688  1  ⅜os  J  4  —  —  562  204  s11:,  35011

106/—  4  6  —  s  124  4  65653212—  43  123  20  170  —  270  4  EIIE
96244  402  113.  31375  □—  61  12  396  —  16  394  —  94  227  31021  6583
1285—  42  15  6  121—  2  143268—  228  1  133|—  49  36—  2  1  51—  36  20  431—  25144
3996—  30  22  —  11  76  —  24  14  960  205  1  566  295  4946  —  18  3566—  260  29  12090—  17915

—9  —  35  175—  177116916—  2369  1925  1JL.  35  —  —  6562  885%%  118

—.  +  5  455—  10  118  348  —  13  496  —  430  1055|  239  6238K  987
1953.—  176  —  23  85  —  553.247  573  2  500  —  113  1  370  —  4  703—  271  39861—  989  18
595  557—  50702979  —  66%⅝-  9%  706  50021¼  0  GS%  917  50  335  1.  12311439938  +  66  183

kungen.
u  15“:  Darnnter  110  874  „KX  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

P

u  177:

Darunter

 

7830  „  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="458" />
        436

Statistik  der

deutschen  Bank

 

Bezeichunng

An

Bauknoten

 

 

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestandee  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  Notenubanken.  „

in  Abschnitten  zu  1004.  in  Abschnitten  zu  2004
A  l  A  A  “
1.  Reichsbank  292  180  800  447  619  200  —  —
2.]Städtische  Bank  zu  Breslau  1  345  000  155  000  —  —
3.  Kölnische  Privatbank  2200  700  775  600  –  —
4.Magdeburger  Privatbank  2196500  803  500  —  —
5.Danziger  Privat-Aklienbank  1  837900  1  162  100  —  —

6.]  Provinzial-Aktienbank  des  Großhezogihume  Vojen  744  500  155  500  449200  450  800
7.]  Hannoversche  Buk  5  353  700  946  300  —  —
8.|Frankfurter  Bank  5  198.000  4502  000  —  —
9.)Bayerische  Notenbank  .  66  851  500  2951  500  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  25779  900  34  220  100  —  —
11.|  Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbanz  484  300  25  700  —  —
13.Württembergische  Notenban!  20  955  400  4644  600  —  —
14.Badische  Bank  .  912640029873600  —  —
16.Bank  für  Süddeutschland.  11  018  000  24  982000  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  3457300  102237700  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeck  870  100  1529  900  —  —
18.Bremer  Bank  .  5095200  4  654  800  —  —

zusammen  am  30.  Juni  1878.  454  395  200  569  239  100  449  00  450  800

am  31.  Mai  187v83  426  166  400  586  107  900  439  200  460  800
mithin  am  30.  Inni  1878  mehr  28  228  800  —  10  000  —

weniger.  —  16  868  800  —  10  000

 

 

Anmerkungen.

 

1)  Von  den  Noken  alter  Wahrung  der  Reichsb  ank  waren  am  30.  Juni  1878:

lm  Umlauf:
im  Bestande:
vernichtet:

*  220
729256  610

Von  den  Noeten  alter  Widrung  der  Koinischen  Priratbank  waren  am  30.  Juni  1878:
1  130  Thlr.  in  Abschnitten  zu  io  äblr.

im  Umlaus:
im  Bestande:
vernichtek:

210
98  360  e

2)  bei  der  #

94  170  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Tblr.

 

233925

32  5322
86  549  200

 

.  2096  810
2)  Vei  der  Hannererschen  Bank  waren  serner  vordanden,  aber  dem  Betriebe  nicht  übergeben  5  700  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  der  Noten  derienigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  be
1)  bei  der  Rostocker  Bank  7  200  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1  992  800  Mark  in  Abschnitten

 

Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

2  50  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  hlr.

Oldenburgischen  Landesbank  27  400  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4  037  600  Mark  in
        <pb n="459" />
        noten  Ende  Juni  1878.

437

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht

präkludirten  Mithin  Lauim
  Umlauf  im  Bestandes  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Noten  alter  G  t
»  Währung  cfamm«fende

-  ·  waren  im  Umlauf.  Nr.

in  Abschnitten  zu  500  in  Acschnitten  zu  10004  überhaupt  Umlauf  )  ·

I  A  AM  I  »E.  At.  I  A  Al.  A.

121  774  500|  223  725  500256  609  000  383  091  O0C00  564  300  1  054  435  700  2333  835672  898  135  1.

—  —  1  451  000  49  000  2  796.000  204  000  —  2796  000  2.

—  —  —  —  2200700  775  600  17  040  2217  740  3.

—  —  —  —  2  196  500  803  500  —  2  196  500  4.—

—  —  —  —  1  837  900  1  162  100  —  1837  900  5.

879  500  320  500  –  —  2073  200  926  800  —  2073  200  6.

—  —  —  —  5  353  700  946  3002)  —  5  353  700  7.

782  500  1  817  500  6  364  000  9336  000  12  344  500  15  655  500  –  12  344  500  8.

—  —  —  —  66  851  500  2  951  500  –  66  851  500  9.

14  603  500  500  —  —  40  383  400  46  116  600  —  40  3883  400  10.

2958  000  42  000  —  —  2958  000  42  000  —  2958  000  11.

—  —  —  —  444  300  25  700  —  484  300.

—  —  —  —  20  955  400  4644  600  —  20  955  40i3.

—  —  —  —  9  126  400  29873  600  —  9126  400  1.

—  —  —  —  11  018  000  24  982  000  –  11  018  00015.

—  —  —  —  3  157  300  10  237  700  —  3157300  16.

—  —  —  —  870  100  1529  900  —  870  1007.

—  —  —  —  5  095  200  4  654  800  5  095  200  18.

1  .
1409980002378020002644240003924760008602664001199967900  2350875862617275
1230295002557705002251530003957470007747881001238086200  2363820777151920

17  968  500  —  39271000  –  85  478  300  —  —  85  465  355
—  17  968  500  —  3271,000  —  38  118  300  12  945  –
87  950  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  258  900  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  103  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2333  835  Mark.
150  149  341  100  .  ...  153500..  .  ...  .  »so-Was
8331350..  110088300.  138  335  500  1  053  782  880
5  .  .„  n  1
2  Thir  in  Abschnitten  u  o  Thit  1000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  usammen  41  Mart
297  900  299000  n  "D%  „  9  ·  2976  300

 

merken,  daß  am  30.  Juni  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,  6
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

 

 

 

 

58
        <pb n="460" />
        1.

438

Finanz--Wesen.

Nachweisung  ver  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeit  vom  1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1878.
Die  Soll-Ein-  4)#  -  -
nahme  beträgt  Bonifikatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben,zwischen  den
Etatsjahres  „  „  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  aftliche
Einnahme.  vlsss  e  r5  orlahre  *  mehr
Monats  echnung  (Spalte  4)  —  weniger
5“  2  2  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zöllel  24  009  009  15  471123993  5382é  2  62  2241  024
Rübenzuckersteuer  4  1907631  832  —  7627  642—2  857  386  —  4  770  256
Salzsteuer  7  016  350  —  7  016  3ö06  986  316J  30  034
Tabackssteuer  296  221  21  894  274  327  395  012  —  120  685
Branntweinsteuer  9  560  134  143  988  7916  14444  09021177
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  231918  23  918  23  844  74
Brausteuer  ..  4023391  735140160403998699417341
UebergauggabgabenvonBier  .  218  052  —  218  052  214  398/  3654
Summe  45  151  2659320  536  35  830  729  42  009  414/—  6  178  68)
Wechselstempelsteer  15278251712  119—  184  294
Reichs-Post=  und  klegraphen-Verwaltung  —  —  30  150  970  29245  709  4  905  201
Reichs-Eisenbahn  -Verwaltung  .  —  —-  88896408896312——6672

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis
Ende  des  Monats  Juni  1878:

 

 

————
—  —  —

 

 

 

Ist-Einnahme  .
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Differe#t
Bezeichnung  des  laufenden  sr  der  ihn  zwischen  den
Etatsjahres  bis  fprechenden  Sya  ten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  *  mehr  "
»  obengenannten  Periode
Einnahme.  Monats  —  weniger
Al.  #  Al.
1.  2.  3.  I  4.
Zölle  23  860  033  21443  525  +  2416  50
Rübenzuckersteuer  33279249  35  156  805  —  1877556
Salzsteuer  7921.541  7  479  990  +  441  551
Tabackssteuer  .  228  779  326  624  —  97845
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein.  11  102  685  10  951  879  +  150  806
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  3599911  3582140  +  7771
Summe  79992  198  78  940  963  +  1051235
        <pb n="461" />
        —  439  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Apenrade  wird  am  8.  k.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große
Fahrt  begonnen  werden.  ·
Berlin,  den  20.  Juli  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

Der  im  Jahre  1862  in  Flensburg  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Lugger  „Hindu“  von
135,10  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
der  im  Königreiche  Preußen  staatsangehörigen  Lootsen  H.  Freudenthal  und  P.  M.  Pedersen  zu  Ningpo  das
Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer
Altona  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  27.  April  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu
Shanghai  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
Berlin,  den  20.  Juli  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
E  ck.

 

Zu  Reichskommissaren  sind  für  die  Seeämter
in  Stettin  und  Stralsund:
der  Kapitän  zur  See  a.  D.  Donner  in  Stralsund,
in  Flensburg:
der  Königlich  preußische  Regierungsrath  Hoö  in  Schleswig,
in  Tönning:
der  Königlich  preußische  Regierungsrath  Schm  andt  in  Schleswig,
in  Emden:
der  Oberbürgermeister  Fürbringer  in  Emden
ernannt.  «

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben
den  Marine-Intendantur-Assessor  Budag-Muhl  zum  Marine-Intendantur-Rathe
zu  ernennen,  und

dem  Marine-Rendanten  Heinrich  zu  Kiel  den  Karckter  als  Rechnungsrath
zu  verleihen  geruht.

 

6.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

In  Folge  der  Betriebseröffnung  der  Eisenbahnlinie  Balingen-Sigmaringen  sind  an  den  im  Bezirk  des
Königl.  württembergischen  Kameralamts  Balingen  gelegenen  Stationen  Frommern,  Laufen  und  Ebingen
zu  Kontrolirung  der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen
Bundesstaaten  einer  inneren  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,  Grenzsteuerämter  errichtet  worden.

 

—  —  —  —

 

Die  Königlich  preußische  Uebergangsabgaben-Hebestelle  zu  Burgjoß  im  Hauptamtsbezirke  Hanau  ist
unter  Ueberweisung  der  Abfertigungen  des  über  gangsabgabepflichtigen  Verkehrs  an  das  Salzsteueramt  zu  Orb
mit  dem  1.  d.  M.  aufgehoben  worden.  «
        <pb n="462" />
        440

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

Zahl  ·
der  Ver-  NRaffinirter  Zucker  allee!
'#e.heuerte  ffi  "lS.  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  whihner  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  m.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  2  —
2.  -  Westpreußen  —  —  1  —  —  —
3.  -  Brandenburge.  —  —  68  —  55  –
4...  Pommern  —  —  1  —  —  —
5.  -ZBVoeH  .  —  —  —  —  —  —
6  -  Schlesien  ..  —  —  1  —  —  —
7.  "  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  —  —  —  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Hosstein  —  —  980  94  864  1042
9.  -  Hannover  —  330  —  199  —
10.  -  Westfalen  —  —  1  —  —  —
11.  -Hessen-Nassau  —  —  214  121  —  —
12.  -  Rkheinprovinz.  —  —  280  —  2  —
Summe  I.  —-  —  1876  215  1122  1042
II.  Bayern  —  106  229  —  —
III.  Sachsen  —-  —  3  —  31
IV.  Württemberg  —  —  —  10  —  —
V.  Baden.  —  —  235  100  —  —
VI.  Hessen  —  20  —  —  —
VII.  Mecklenburg  —  —  12  1  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —  5  —  2  —
X.  Braunschweig  —  —  —  —  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothring  en.  —  —  2477  —  2  —
XIII.  Luxemburg  —  —  30  —  —  —
Ueberhaupt  —  —  4764  555  1  157  1  042
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1877  bis  Mai  1878  —  82  007  423  7  46  68211  10895  69  352
Zusammen  Sept.  1877  bis  Juni  1878  ——  82  007  423  78250  7  376  12  052  70  394
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  0  949  323  11  921  65  604  10  42277136005
        <pb n="463" />
        441

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Juni  1878.
Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

Zollaustande.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.]  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
8.  I  9.  10..  11.  12.  13.  14.  15.
78  —  10  —  —  —  —  —
18  2034  —  —  —  —  18  261
751  185  –  —  –  —  —  —
75  307  9014  —  5  380  12  748  —
–  5  —  —  —  —  —  —
25  —  —  —  200  —  31  —
3678  162  —  —  —  —  —  —
822  972  18  313  835  50  617  138  6  113  361
530  410  2  630  —  6  176  —  162  —
5  —  —  —  —  —  —  —
4  —  4  463  —  18  754  —  —  —
5986  4  075  34  430  835  81  127  138  19  072  622
128  —  —  —  —  —  211  —
454  378  —  —  —  —  1  32
10  —  195  10  —  —  —  —
—  —  919  122  —  —  928  —
—  —  —  5  —  —  —  —
6  —  —  —  —  —  —  —
19  —  —  —  —  —  1  —
102  —  —  —  —  —  —  —
6  338  —  —  —  —  —
10  172  —  —  —  3341  —
6  721  4791  35  716  972  81  127  138  23  554  654
51275  58  786  320  301  15  481  1  268  961  71  263  248  739  46  693
57  996  63577  356  017  16  453  1  350  088  71  401  272  293  47  347
118  296  71  830  164  924  68  912  935  053  114  602  246  507  49  630
        <pb n="464" />
        Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="465" />
        Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

—  —  —  —  —  —1

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  2.  August  1878.  O  31.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennung

2.
3.

von  Mitgliedern  der  Disziplinarkammern;  —  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .Seite  443
Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von
Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark  445
Münz=  und  Bankwesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  446

 

4.

5.

6.

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestelle  Sonnborn
an  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  447

Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
447

Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen;  —  Ermächtigung
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  4477

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  S.  61)  in  Gemäßheit  der  vom
Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern
1.  in  Bromberg:
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Bergemann  daselbst;
2.  in  Posen:
a)  den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Wackermann  daselbst,
b)  den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Brown  daselbst;
3.  in  Magdeburg:
den  Königlich  preußischen  Geheimen  Kriegsrath  Neumann  daselbst;
4.  in  Breslau:
den  Königlich  preußischen  Stadtgerichtsrath  Theodor  Julius  Oskar  Spisky  daselbst;
5.  in  Köln:
den  Königlich  preußischen  Appellationsgerichtsrath  Siegfried  daselbst  als  Präsidenten;
6.  in  Stuttgart:
a)  den  Königlich  württembergischen  Intendantur-Nath  von  Deuschle  daselbst,
b)  den  Königlich  württembergischen  Obertribunals-Rath  Wilhelm  von  Gmelin  daselbst
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Neichs=  bezw.  Staatsämter  zu  ernennen.
        <pb n="466" />
        444

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–  .  «  Ausweisung  Ausweisungsz
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.—  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Johann  Trzaska,  31  Jahre,  geboren  zu  Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußische  4.  Juli  (Straf-Arbeiter,
  Jlatzen  (Gouverne=  holten  Rückfalle  (11  Bezirksregierung  zu  ablauf  28.  Juli)
ment  Warschau  in  Jahr  Zuchthaus),  Königsberg,  d.  J.

 

2.  Johann  Franke,  We—

.Anton

bergeselle,

JSohann  Lang,  Schleifergeselle,



SOSens  Peter  Jensen,

Zimmermann,

.  Andreas  Bukovan,

Drahtbinder,

Mattiasco,
Fleischhacker  und
Eisenbahnarbeiter,

.Jakob  Novak,  Fleischergehülfe,



.Ferdinand  Zajic,

Schneider,

.Franz  Josef  Theophil

Kiefer,  Koch,

Russisch-Polen),
1866  nach  Preußen
desertirt,

b.

in  Böhmen,

eck  in  Tirol,

penhagen,

sin  in  Ungarn,

Kreis  Czaslau
Böhmen,

gram  in  Böhmen,

geboren  1820  zu  Velkartitz,
  Bezirk  Schüttenhofen
  in  Böhmen,

23  Jahre,  aus  Solothurn
  in  der  Schweiz,

 

 

20  Jahre,  aus  Warnsdorf,
  Kreis  Leitmeritz

53  Jahre,  aus  Sparn-26

  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Ko-18

  Jahre,  aus  Horelicza,
  Komitat  Trenc-50

  Jahre,  aus  Ledetsch,
in

geboren  1841,  aus  Lidmann,
  Bezirk  Pil- 



Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  unbefugtes
  Hausiren,

Landstreichen  und  Fälschung
  eines  Legitimationspapieres,


Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen  im  Rückfalle,


Landstreichen  und  Führung
  eines  falschen
Namens,

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

Königlich
Bezirksregierung
Liegnitz,

zu

Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Stade,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,

Stadtmagistrat  Passau
in  Bayern,

derselbe,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Deggendorf,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Cham,

Großherzoglich  badischer
  Landes-Kommissär
  zu  Karlsruhe,

 

 

preußische,

29.  Juni  d.  SI.

00

Juli  d.  J.

17.  Juli  d.  J.
22.  Juni  d.  J.
6.  Juli  d.  J.

13.  Juli  d.  J.

10.  Juli  d.  J.

/

—

.  Juli  d.  J.
        <pb n="467" />
        445

 

l

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Aldter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
-  “  «  Ausweisung  Ausweisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  l  2.  J  3.  4.  5.  6.
Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-15.  Juli  d.  I

10.  Julien  Joncheray,  2  Jahre,  geboren  zu
Rriller  =  Froide  de
Fonds  (Departement

«  reich),
11.  Moses  Benovitz,  38  Jahre,  aus  Wilna
Israelit,  in  Rußland,
12.  Lazarus  Grimberg,  48  Jahre,  aus  Kon-Pferdehändler,
  stantinopel,
13.  z  Hengen,  24  Jahre,  geboren  zu
Arbeiter,  Luxemburg,

18  Jahre,  geboren  zu
Lorate  a  bate,  Provinz
  Como  in  Stalien,

14.  Natale  Dominioni,
Tagelöhner,

 

Mayenne  in  Frank-Landstreichen

  und  Betteln,


desgleichen,

Landstreichen,

desgleichen,

 

 

präsident  zu  Metz,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

 

z-  Wesen.

Bekanntmachung
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark.

 

 

1„
6
1
·

18.  Juli  d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

19.  Juli  d.  J

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,
daß  behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
  im  Betrage  von  fünfzehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:

Serie  XXIX.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  7.  Juli  bis

7.  Dezember  1878,

Serie  XXX.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  14.  Juli  bis

14.  Dezember  1878,

Serie  XXXI.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  26.  Juli  bis

26.  November  1878.
Berlin,  den  31.  Juli  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

59“
        <pb n="468" />
        —  446  —

3.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  27.  Juli  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  ier  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  unz  r  !
21.  bis  27.  Juli  1878  auf  Pprivat-  ünfzi  Zwanzig-..
  .  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig
sind  ausgeprägt  worden  DoppelkronenKronen  4  »  Z„  Pfennig-  Pfennigin:
  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
-—  “—  4  4  A  AC  4  “
i
Bekciu.....  1  500  220  —  1  500  2200—  —  —  —-Frankfurt
  a.  M.  313780  —  —  313  780  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  .  .  ..  700  020  —  —  700  020  —  107  968  —  —
Summe  1.  2  514  020  —  —  2514020  —  107  968  —  —  —  —  —

 

 

2.  Vorher  waren  geprägt?24  454  560|365  365  510|27  969  925|298  178  760|71  653  095|98  224  072/148  848  161|71  486  552|00|/35  717  922|  80

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Gesammt-Ausprägung  226  968  580  365  365  510°27  969  925|300  692  780|71  653  095/98  332  040/148  848  161071  486  552100/35  717  922/80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  400  80  —  680  362  418  16400  204  60
5.  Bleihen..1226  877  440|365  296  020/27  969  845/300  692  780/71  652  415/98  331  678048  847  743/71  486  388c00f35  717  718/20
1  620  143  305.4  426  035  942,20

 

 

 

 

Vom  16.  bis  23.  Juli  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen  in  Barren
für  308  731,2  M  für  –—  4
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  29  939  733,23  „  „  253  844  078,62  „

 

Zusammen  für  30  248  465015  M.  für  253  844  078,62  MA.
        <pb n="469" />
        —  447  —

A.  Gisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  August  d.  J.  wird  die  an  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  belegene,  von  Station  Vohwinkel  2,
und  von  Station  Elberfeld-Döppersberg  4,0  km  entfernte  Haltestelle  Sonnborn  für  den  Personen-Verkehr

eröffnet  werden.  Ausgeschlossen  ist  die  Expedition  des  Reisegepäcks  von  und  nach  Sonnborn.
Berlin,  den  27.  Juli  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  im  Jahre  1875  in  Maitland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Schoonerbrigg  „Cromarty“
  von  244)00  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  des  im  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz  staatsangehörigen  Franz  Rahtkens  das  Recht
zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Rostock

zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  9.  d.  M.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Middlesbrough  ein  Flaggenattest
  ertheilt  worden.

Berlin,  den  27.  Juli  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

G.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Namens  des  Reichs  ist
dem  Baron  Louis  von  Erlanger  das  Exequatur  als  Königlich  portugiesischer  General-Konsul
in  Frankfurt  a./M.  und
dem  Herrn  Henry  S.  Lasar  das  Exequatur  als  Handels-Agent  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  in  Harburg
ertheilt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  von  Thielau  in  Madrid  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
für  das  dortige  Amtsgebiet  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="470" />
        <pb n="471" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  9.  August  1878.

M  32.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete;  —  Befkanntmachung,
  betreffend  das  Verbot  der  ferneren  Verbreitung
der  zu  Chicago  unter  dem  Namen  „Der  Vorbote“  erscheinenden
  periodischen  Druckschrift  ..  eeite  449
!.  Münz=  und  Bankwesen:  lebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  452

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  eines  Hauptsteueramts;

  —  Aufhebung  eines  Untersteueramts.  433

4.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes

453

5.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilungen

453

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

—  Lauf.  Nr.

Name  und  Stand  1  Alter  und  Heimath

—

-

des  Ausgewiesenen.

 

2.  3.

Grund
der  Bestrafung.

 

 

Behörde,  welche  die  Datum  des

Ausweisung  Ausweisungsbeschlossen

  hat.  beschlusses.
5.  6.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Die  Handelsleute
a)  Ascher  Stein,
f")  Moses  Chaim

beide  geboren
1  Brener,

ortsangehörig  zu
Kowno  in  Rußland,

2.  Alexander  Otto,

Handschuhmacher,  18839  zu  Petersburg,

 

37,  bezw.  25  Jahre,  Landstreichen  und  Bet-Königlich
und  teln,

I
geboren  am  30.  August  Landstreichen,

preußische,  19.  Iuni  d.  J.
Negierung  zu  Köslin,


Königlich  preußische  30.  Juli  d.  I.
Regierung  zu  Bromberg,


 

 

60
        <pb n="472" />
        450

 

 

 

 

 

.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  *5*  —  Ausweisung  Ausweisungs-=des
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.  Alexander  Niesthoff,  29  Jahre,  aus  Pe-Landstreichen,  Königlich  preußische  25.  Juli  d.  J.
Haararbeiter,  tersburg,  Regierung  zu  Breslau,

4.  Franz  Domesle,  51  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef23.  Juli  d.  J.
Weber,  Ober  =  Johnsdorf,  teln,  Regierung  zu  Opwohnhaft
  zu  Lands-  peln,
kron  in  Böhmen,
5.  Karl  Oskar  Sedin,  29  Jahre,  geboren  Betteln,  Königlich  preußische  22.  Juli  d.  IJ.
Zigarrenarbeiter,  zu  Gothenburg  in  Regierung  zu  Schles-Schweden,
  #  wig,
6.  Tens  Peter  Chri-geboren  am  17.  JuliBetteln  und  groberddieselbe  Behörde,  25.  Juli  d.  I.
stiansen,  Tischler=  1839  zu  Nestved  in  Unfug,
geselle,  Dänemark,
7.  Anton  Emil  Grö-31  Jahre,  geboren  zusLandstreichen,  Königlich  preußische  22.  Juli  d.  J.
schel,  Seifensieder,  Böhmisch-Leipa,  Landdrostei  zu  Hildesheim,

8.  Julius  Spielvogel,4  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Bierbrauer.  Groß-Grosse,  ortsangehörig
  zu  Jettsdorf,
  Bezirk  Freiwaldau
  in  Oester-=reichisch-Schlesien,

9.  Ignaz  Poliwka,  48  Jahre,  aus  Wische-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  9.  Juli  d.  J.
Sattlergeselle,  zahn,  Kreis  Karo=  teln,  Regierung  zu  Koblinenthal
  bei  Prag  lenz,
in  Böhmen,
10.  Theodor  Fuchs,  Koch'21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  12.  Juli  d.  IJ.

11.

12.

und  Konditor,

Friedrich  Heinrich  Ellenberger,
  Töpfer,

Franz  Kathrein,

Maurer,

 

Basel  in  der  Schweiz,

29  Jahre,  geboren  zu
Wallveringen,  zuletzt
wohnhaft  zu  Landiswyl
  in  der  Schweiz,

geboren  1825,  aus
Tobadill,  Bezirk  Landeck
  in  Tirol,

 

Diebstahl  und  Anfertigung
  eines  falschen
  Attestes,

Landstreichen,

desgleichen,

 

Regierung  zu  Aachen,

Königlich  preußische
Regierung  zu  Trier,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  München
r.  d.  J.,

 

18.  Juli  d.  J.

15.  Juli  d.  I.
        <pb n="473" />
        —  451  —

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  9  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

13.  Anton  Stepanek,  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  un-Königlich  sächsische  11.  Juli  d.  I.
Weber,  und  ortsangehörig  zu  erlaubte  Rückkehr  in  Kreishauptmann-Grottau,
  Bezirk  Rei-das  Reichsgebiet,  schaft  zu  Bautzen,
chenberg  in  Böhmen,

14.  Josef  Hügli,  Knecht,36  Jahre,  geboren  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-25.  Juli  d.  J.
und  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmar,
Bellikon,  Kanton
Aargau  i.  d.  Schweiz,

15.  Abraham  Mitnick,  geboren  am  6.  Januar  Landstreichen  und  Ge-Kaiserlicher  Bezirks=  29.  Juni  d.  I.
1857  zu  London,  brauch  eines  falschen  präsident  zu  Metz,

 

 

 

 

 

Zeugnisses,
16.  Remy  Charles  Fran-geboren  am  14.  Ja-Landstreichen  und  Bet-derselbe,  25.  Juli  d.  J.
Ccois,  Maurer,  nuar  1830  zu  Bar=  teln,
bonville  in  Frankreich,


 

Der  auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesene,  am  13.  März
1857  in  Kopenhagen  geborene  Zigarrenarbeiter  Alfred  Olson  (vergl.  S.  431  Nr.  15  des  Central-Blatte
laufenden  Jahrgangs)  ist  schwedischer  Staatsangehöriger  und  in  Malmö  ortsangehörig.  «

 

Bekanntmachung,

betreffend  das  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  zu  Chicago  unter  dem  Namen  „Der  Vorbote“
erscheinenden  periodischen  Druckschrift.

Nachdem  durch  die  rechtskräftigen  Urtheile  des  Königlich  preußischen  Stadt=  und  Kreisgerichts  zu  Magdeburg
  vom  28.  Juni  und  5.  Juli  d.  J.  gegen  die  Nummern  21  und  23  der  zu  Chicago  unter  dem  Namen
„Der  Vorbote“  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des
Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai
1874  (Reichsgesetztl.  S.  65  ff.)  die  fernere  Verbreitung  dieser  Druckschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren
hierdurch  verboten.

Berlin,  den  1.  August  1878.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers
Otto  Graf  zu  Stolberg.

 

607
        <pb n="474" />
        452

2.  Muünz-.

Ueber  sich  t

und  Bank-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  3.  August  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund

  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  «  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  auiernn“
28.  Juli  bis  3.  August  ·  »  ·  »  ünfzi  .
..  ..  lbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig=  Zwanzig-78
  t  wo  Doppelkrouen  Krenen  Ha  ;
*e  5  re  wor  ppeltt  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  8  -
-  4  “  -4  Al  —  "/4
#  1
Berlin  1  546  2  —  1546  500  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  298  780  —  —  298  780  —  —  —  —  i  —,-Hamburg.
  300  820  —  300  820  94  262  #  "  —  *
Summe  1.  2  146  100  —  —  2  146  100  —  94  262  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  226  968  580.365  365  510|27  969  925s300  692  780|/71  653  095/98  332  040/148  848  161  71  486  552/00,35  717  922|80
3.  Gesammt.  Ausprägung129  114  680  365  365  510  20  969  925|302  838  880|/71  653  095  98  426  302  148  818  161  71  486  552  00  35  717922  80
4.  Hiervon  wieder  ein-  1  1
gezogen  91  10  69  490  80  —  680  362  418  164  00  204  60
5.  Bleiben.  1  229  023  510  365  296  020|27  969  845|302  838  88071  652  415|98  425  940  148  847  74371  486  388  00  35  717  718,20
1  622  280  4054  2——

 

 

 

Vom  24.  bis  31.  Juli  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen
49  530,20  A
30  248  465,15  „

für
7

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876
Zusammen  für  30  297  995,5

 

für

„  253  844  078,02

in  Barren

546  600,1%

7e

für  254  390  679,53
        <pb n="475" />
        —  4653  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Schweidnitz  ist  die  Befugniß:
1.  zur  unbeschränkten  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  die  nicht  unter  Eisenbahnwagen-Verschluß
  dort  eingehenden  Güter,
2.  zur  Erledigung  der  Begleitscheine  I.  über  die  unter  Eisenbahnwagen-Verschluß  für  die  Spiritusfabrik
  von  Menzendorf  und  Komp.  in  Königszelt  eingehende  ausländische  Melasse,  und
3.  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.
beigelegt  worden.

 

Des  büniglich  preußische  Untersteueramt  zu  Lübbenau  im  Hauptamtsbezirk  Lübben  ist  vom  1.  d.  M.  ab
aufgehoben.

 

44.  M  arine  und  Schiffahrt.

 

Das  im  Jahre  1852  zu  Richmond  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  erbaute,  bisher  unter  britischer
Flagge  gefahrene  Barkschiff  „South  America“  von  911),78  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch
den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Fritz  Dultz  und  Jakob  Sieverts  zu  Pillau  unter
dem  Namen  „Karl  August"“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten
Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Pillau  zum  Heimathhafen  gewählt  haben,  ist  am  22.  Juli  d.  J.  vom
Kaiserlichen  General-Konsulate  in  London  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  1.  August  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  Kon  sulat=  Wesen.

De-  Kaiserliche  Konsul  zu  Almeria,  Joaquin  Martinez,  ist  verstorben.

Namens  des  Reichs  ist
dem  Kommerzienrath  Friedrich  Wilhelm  Borchardt  in  Berlin  das  Exequatur  als  Konsul
der  Republik  Costa  Rica
und
dem  Kaufmann  Theodor  Thormann  zu  Rendsburg  das  Exequatur  als  schwedisch-norwegischer
Vize-Konsul  daselbst
ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="476" />
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        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

—

Reichskanzler.  Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  August  1878.  1  #  33.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckervon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete;  —  Vecrzeich-  steuer,  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  im  Monat  Juli
niß  der  ständigen  Aufsichts-Kommissarien  und  Sachver-  1878;  —  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelständigen
  zur  Ausführung  der  Maßregeln  gegen  die  steuer  in  den  Monaten  April  bis  Juli  1878;  —  Ver-Reblauskrankheiiit
  .  Seite  455  legung  eines  Hauptsteueramts;  —  desgl.  einer  Ueber-2.

  Münz-  zund  Bani  Wesen-  seberscht  über  de  Shukprschun  gangsstelle;  —  Befugniß  einer  Steuerstelle  444
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —
Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Juli  1878;  —  4.  *5  nd-“  Schiffahrt:,  Flinn  kiner  Sesschifferprie
Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Juli  1878.  459  g;  9  99  ’·«

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  5  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Ludwig  Dobro=  4  Jahre,  aus  Kalisch  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef3.  August  d.  J.
wolski,  Schuh=  in  Russisch-Polen,  teln,  Regierung  zu  Posen,
machergeselle,
2.  Franz  Peuckert,  geboren  am  23.  Sep-desgleichen,  Königlich  preußische  15.  Juli  d.  I.
Maurergeselle,  tember  1850  zu  Regierung  zu  Bres-Gränzendorf
  bei  Rei-  lau,
chenberg  in  Böhmen,

 

 

 

 

 

61
        <pb n="478" />
        —  456  —

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–  55  —  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewi  der  Bestrafun

S  gewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

.  Anton  Dietrich,6  Jahre,  geboren  zulLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef  3.  August  d.  J.

Bäckergeselle,  Wien,  ortsangehörigteln,  Regierung  zu  Opzu
  Freiwaldau  in  peln,
Oesterreichisch-Schlesien,

Franziska  Grischka,32  Jahre,  aus  Göp-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
unverehelichte.  persdorf  in  Oester-  -
reichisch-Schlesien,
.Töns  Nielson,  Mül-geboren  am  5.  Januar  Betteln  nach  mehr-Königlich  preußische  29.  Juli  d.  J.
lergeselle,  1838  zu  Nönneby  maliger  rechtskräfti-Regierung  zu  Schlesbei
  Karlskrona  in  ger  Verurtheilung“  wig,
Schweden,  wegen  der  gleichen

Uebertretung  innerhalb
  der  letzten  drei
Jahre  und  Führung
eines  falschen  Namens,


.Lars  Larsen,  Ar=  38  Jahre,  aus  Aar-Betteln  nach  mehr-Dieselbe  Behörde,  31.  Juli  d.  I.
beiter,  huus  in  Jütland,  maliger  rechtskräftiger
  Verurtheilung
wegen  der  gleichen
Uebertretung  innerhalb
  der  letzten  drei
Jahre,

Iohann  Kuster,  geboren  am  15.  Juni)  desgleichen,  Königlich  preußische  2.  Juli  d.  J.
Schmiedegeselle,  1847  zu  Villmergen,  Landdrostei  zu  Stade,
Kanton  Aargau  in
der  Schweiz,

SJohann  Andersen  19  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  18.  Juli  d.  IJ.
Vigant  Schlein,  New-Havenim  Staate,  teln,

Buchdrucker,  Connecticut  der  Vereinigten
  Staaten  von
Amerika,
Johann  Rorink,  30  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  2.  August  d.  J.
Schuhmacher,  und  ortsangehörigteln,  Regierung  zu  Düsselzu
  Lonecker  bei  En-  dorf,

schede  in  den  Niederlanden,
        <pb n="479" />
        457

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
IG  ê#  ·  «  Ausweisung  Ausweisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  Johann  Baluschak,geboren  1845,  erts-Vetten  nach  mehr-Bayerischer  Stadt-6G.  Juni  d.  S.

Drahtbinder,

 

angehörig  zu  Neszlusa,
  Komitat  Trencsin,
  Bezirk  Sillein
in  Ungarn,

 

 

maliger  rechtskräftiger
  Verurtheilung
wegen  der  gleichen
Uebertretung  innerhalb
  der  letzten  drei
Jahre  und  Wider- 



stand  gegen  die
Staatsgewalt,
11.Louis  Franz  Bonne,35  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Dienstknecht,
  Barlin,  Departement,  teln,
Pas  de  Calais  in
Frankreich,
12.Tulius  Hurleaux,  geboren  am  7.  No-Landstreichen,
Arbeiter,  vember  1851  zu
Longwy  in  Frankreich,

13.|Nikolaus  Kitsch=  55  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,
dorff,  Schmied,  Diekirch  in  Luxemburg,
  -
14.  Johann  Baptist  21  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,
Schröder,  Arbeiter,  Steinsel  in  Luxemburg,

15.  TJohann  Thull,  27  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,
Maurer,  Diekirch  in  Luxemburg,

Verzeichniß)

magistrat  zu  Kempten,


Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

derselbe,

derselbe,
derselbe,

derselbe,

 

15.  Juli  d.  I.

1.  August  d.  I.

2.  August  d.  IJ.
5.  August  d.  I.

desgleichen.

 

der  auf  Grund  des  Gesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Reblaus  krankheit  betreffend,  vom  6.  März  1875
Reichs-Gesetzbl.  S.  175)  vom  Reichskanzler  eingesetzten  ständigen  Aufsichts-Kommissarien
und  Sachver  ständigen,  nebst  Angabe  der  Aussichtsbezirke.

 

1.  Für  die  preußischen  Provinzen  Schlesien,  Posen  und  Brandenburg:
Aussichts-Kommissar:  Kunst=  und  Handelsgärtner  Bromme  zu  Grünberg  i.  Schl.,
Sachverständiger:  Dr.  Gallus  zu  Sommerfeld;

*)  Vergl.  Central-Blatt  1876  Seite  19.

617
        <pb n="480" />
        10.
11.

12.
13.
14.
15.

16.
17.

—  458  —

.  für  die  preußische  Provinz  Sachsen:

Aufsichts-Kommissar:  Stadtrath  a.  D.  Thränhart  in  Naumburg  a.  S.,
Sachverständige:  Professor  Dr.  Taschenberg  zu  Halle  a.  S.  und  Dr.  Gallus  zu
Sommerfeld;  ·
für  die  preußischen  rechtsrheinischen  Weinbaugegenden  mit  Einschluß  der  Weinbaubezirke  am  Main
und  der  Weinbaugegenden  im  Regierungsbezirke  Kassel:
Aufsichts-Kommissar:  Weingutsbesitzer  Lade  zu  Geisenheim,
Sachverständiger:  Professor  Dr.  Kirschbaum  zu  Wiesbaden;

.für  die  preußischen  linksrheinischen  Weinbaugegenden:

Aufsichts-Kommissar:  Rentner  Weinkauff  zu  Kreuznach,
Sachverständiger:  Dr.  Moritz,  Dozent  an  der  Königlich  preußischen  Lehranstalt  für  Obstund
  Weinbau  zu  Geisenheim:
für  die  bayerische  Pfalz:
Aufsichts-Kommissar:  Weingutsbesitzer  und  Reichstagsabgeordneter  Dr.  Buhl  zu  Deidesheim,
Sachoerständigere  Landwirthschaftslehrer  an  der  Kreisgewerbeschule  zu  Kaiserslautern
Niepeiller;

für  die  bayerischen  Regierungsbezirke  Unterfranken  und  Aschaffenburg  und  für  Mittelfranken:

Aufsichte-Kommisare  Königlich  bayerischer  Weinbauinspektor  und  Kellermeister  Engelmann
zu  Würzburg,
Sachverständigere  Lehrer  an  der  Königlichen  Kreisgewerbeschule  zu  Würzburg  Dr.  List
daselbst;
für  das  Königreich  Sachsen:
Aussichts-Kommissar:  Freigutsbesitzer  Freiherr  von  Hagen  zu  Obermeißa  bei  Meißen,
Sachverständiger:  Garteninspektor  Lämmerhirt  zu  Rötha  bei  Leipzig;

für  die  Oberamtsbezirke  Böblingen,  Kannstadt,  Eßlingen,  Leonberg,  Ludwigsburg,  Marbach,

Stuttgart  Stadt  und  Amt,  Waiblingen  des  württembergischen  Neckarkreises  und  die  Oberamtsbezirke
  Gmünd  und  Schorndorf  des  Jaxtkreises:
Aussichts-Kommissar  und  Sachverständiger:  Königlich  württembergischer  Forstrath  und  Professor
  an  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  Akademie  Hohenheim  Dr.  von  Nördlinger
  zu  Hohenheim;

.für  die  übrigen  Oberamtsbezirke  des  Neckar=  und  des  Jaxtkreises:

Aufsichts-Kommissar:  Königlich  württembergischer  Oekonomierath  Mühlhäuser  zu  Weinsberg;
für  den  württembergischen  Donaukreis,  mit  Ausnahme  der  Oberamtebezirke  Geislingen,  Göppingen
und  Kirchheim:  —

Aufsichts-Kommissar:  Dressel,  Weinbergbesitzer  und  Waldhornwirth  zu  Ravensburg;
für  den  württembergischen  Schwarzwaldkreis  und  die  unter  9  benannten  Oberamtsbezirke  des
Donaukreises:

Aufsichts-Kommissar:  Gemeinderath  Wekler  zu  Reutlingen;
für  das  Großherzogthum  Baden  übt  die  Funktionen  des  ständigen  Aufsichtsorganes  das
Großherzogliche  Handelsministerium  zu  Karlsruhe  aus;
für  das  Großherzogthum  Hessen:

Aufsichts-Kommissar:  Bürgermeister  und  Gutsbesitzer  Möllinger  zu  Pfeddersheim;
für  die  Herzoglich  sachsen-koburg-gothaische  Enklave  Königsberg:

Aufsichts-Kommissar:  Bürgermeister  und  Weingutsbesitzer  Ronge  zu  Königsberg;
für  den  Bezirk  Ober-Elsaß  und  die  Kreise  Schlettstadt  und  Molsheim:

Aufsichts-Kommissar  und  Sachverständiger:  Bürgermeister  und  Weingutsbesitzer  Oberlin

zu  Beblenheim;
für  den  Bezirk  Unter-Elsaß  mit  Ausschluß  der  unter  15  benannten  zwei  Kreise:

Aufsichts-Kommissar  und  Sachverständiger:  Wanderlehrer  Herrberg  zu  Hagenau;
für  den  Bezirk  Lothringen:

Aufsichts-Kommissar  und  Sachverständiger:  Wanderlehrer  Wohlhüter  zu  St.  Avold.
        <pb n="481" />
        2.

Muünz.

459

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  10.  August  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  Heer  Silbermünzen
4.  bis  10.  August  1878  auf  Privat-  Fünfzi  --.
  s  -  -  zig-  Zwanzignd
  geprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Halbe  rechnung,Füf-  Zwei-  Ein-  igO  ig,
si  geh  8  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstülckes  Markstücke  nn  8
-  A  A  Al.  A  #  A.  A.  A«
Berln  1  526  180  1  526  180  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  35.240  —  —  35  240  —  —  —  —  —  —  —
Hambureg  402  600  402  600  75  458  —  —
Summe  1.  1  964  020  —  —  1964020  —  75  458  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt29  114  680|365  365  .510|27  969  925|302  838  880|71  653  09598  426  30248  848  16171  486  552/00/35  717  922|80
3.  Gesammt-Ausprägung  231  078  700|365  365  510|27  969  925|304  802  900/71  653  095/198  501  760148  848  16171  486  552/00/35  717  92280
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  .  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164000  204|60
5.  Bleiben.  1  230  987  560/365  296  02027  969  845|304  802  900|71  652  415/98  501  398148  847  743/71  486  388  00  35  717  71820
1  624  253  425  .  426  205  662,30  4
Vom  1.  bis  7.  August  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren
für  8  724,01  A.  für  60  54108  A

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  30  297  995,36
Zusammen  für  30  306  719,6  MA

 

7’'

„  254  390  679),0

77

für  254  451  220,1  A
        <pb n="482" />
        460

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passi#a.
Sonstige  Ver-  Event.
täglich  bindlich-  bindlich-Grund--
  Reserve.  Noten-  Gegen  unge  ·  egen  fällige  legenbeiten  Oegen  Sonstige  Vegen  sSumme  egen  reiten
Name  der  Banken.  g  30.  Junideckte  30.  Juni  30.  Juni]  mit  80.  Juni  30.  Junider  230.  Juni  eiterge.
apltal.]  Fonds.Umlauf.  Ver-  Kündt.  Passiva.  8
1878.  Noten.19378  1878.  1878.  1878.  Passiva.  1878.ebenen
bindlich-  pbengs-  inlän-.
retten.  fesst.  Wischen.
Reichsbank  *  12000  145  y06  TOS  39  333182  2906  —  469  13  555—  "  987—  4997  968  124—  40  751  —
Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2395—  601  1  14—  3153  117  50  300  —  —  —  —  7412—  5851  85
Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  2761-  561227|  4%  292  H  323097—  39  444  43  51|  304
Magdeburger  Privatbank  3000  613  2264  68  1  106—  57  39  1  1284-+  212  131|J  56  7331|+  335|  1595
Danziger  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  1744—  94  618—  311  488  +JF  2090  7782  +  121  309—  32  9073+  204  341
Provinzial--Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  781  2068—  5  1220|—  56.  50  41  1046  J  50  148  4  94  7093180)  224
Hannoversche  Bank  12  000  809  4957—-—  3962097—  77912853—  4842137—  211  794  4  2961  22560  263  661
Frankfurter  Bank  17  143  3562  12  106—  239  6593—  89  4576°—  1794  3606—  6808  37353—  7463  41  3568—  36041  2594
Bayerlsche  Notenbank  7500  185  66  358—  6900  29630—  647  793  —  445  302.  72  1873  25vVOII  1038  1117
Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3209  38  820  —  1563  14507—  1464  641.208  4894  122  274  61177838  1172  3610
Leipziger  Kassenverein  3  000  117  2960  2  1  082—  2490  1922  57  465|109  154  33  8  618—  201  519
Chemnitzer  Stadtbank  510  96  481—  4  166—  17  681  3  3649  835  6(7—  74  4  871/  7560  405
Württembergische  Notenbank  9  000  353  21  088  133  94511—  322  348  157  100—  13  463—  5  31  359|A  331  850
Badische  Bank  ...  9  000  1  350  89973—  153  5156—  549  427  —  122  91  15  374  4420215—  216  1  091
Bank  für  Süddeutschland  15672  1  515  11  039—  21  6399—  525  235“—  20  —  —  722  4  601  29  1834  61  1  115
Braunschweigische  Bank  .  10  500  301  2  86e7—  290  1  830—  3411  1659  —  938  1  604—  35  244—  3  17177/—  12566  445
Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  733—  137  158—  296  1097—  37  2257+  5256  48  —  6  565  426  20
Bremer  Büik  16  607  763  4  3500—  7452527—  527  113  4  24  15  174—  956  8  —  592  37v7  015/—  2269  1336
Zusammen  268  33729929  822  620—  40  392/  171  615—  45  685  201  014  —  29231  66  343+  472  7021  5  6  386  259—  48  581  16  327
Bemer

Zu  8“:

Zu  14°:  Darunter

Darunter  157  500  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

45  720  .K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="483" />
        banken  Ende  Juli

übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1878.
auf  Tausende  Mark.)

1878

461

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aectiva.
s
Metall.  Vegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen,  Gegen  ceegen  Eonstige  GegenSumme  Gegen  z
v  d  30.  Juni  kafsen.  30.  Juni  anderer  3o.  Juni  Wechsel.  30.  Juni  s  Lombard.  30.  Juni  Effekten.  30.  Juni  Altiva  30.  Juni  der  30.  Juni  4,
1878.  scheine89798.Banken.  1878.  1878.  1878.  1878.  ·  1878.  Mtiva.  1687778.
##
□
Se
510  671  03  1  +  1397846  32  3348  505—  811  —  58974341  2  1
3##.—  28  1  2  278  —  256  5362  —  181  2510  4  100  435  —  —  —  955I7—  )67½
*sovJ  10  s  3  161  4  19  77154  116  696  +  48  —  —  241—  103  9  701  73
—  35  9  J  3  315  4  93  5243—  296  1021  —  74  —  —  .  40  —  2  7462  T+  345  4
507  7  —  —  319...  211  8159  75  900  —  91  200  T  26  859  —  2244  4  2211  5
158  —  1  1  118  898148214  106  1137  61  —  —  4563  95  7259  J+  20
2  41J  263.  17  —  1  372  1190.861½  10  577  os  472  —  6440  7  780  T.  11  23550  —  2637
339/—  3961191  L  11  92290  +  257½  2206  2  0099—  62  5588  —  8388  1931—  3o6  41907  —  3612
##s—  87  10  —  1  662  —.  44  4x  1  542—  6  1  114—  73  1  570  —  441  77o11  9
19  926.+  1  191  282  —  87  4105  —  1377|225  179  —  5605  4826—  726  3529  —  1014  9991  +  6272  77838—  1  1720
1077  17  46  K  34  155  20013—  507  1744  136  —  —  883  +  221  8618  4  201
B  18  11—  5  82o  —  4499  787  1314  8  169  —  1  2657  —  13  1871  4  26012
98294  205  130  —  261  1599  4  2241  18269  4  244  384  —  12  394  —  568  —  356  31  3532  T  3313
33014  16  18  3  498  4  31771  14027  —  301  1027—  106  3a356—  1  1309  —  204  20  218—  2164
1350  384  11—  11  270  J  203593  +  1013  1  547  19  1447  499  2  586  —  960  29  183  H.  6114
730—  79  6  4  301  K.  126  8  183—  794  2052  +  127  —  —  5982  —  550  17  253  —  119616
465  103  5—  4  105  1  64  ½1411  112  33#4—  14  708  —  212  12568  203  6  666  fä8  17
1698—  255  P  5  117  4  3231494  1753  2314  —  186  1210  —  672  31  37  6713—  21888
597  45614-  1  899  34591  161289  +  1782586057/—  4116490  78  898  —  6262918966  —  2859  57923—  1610  1392  851  —  17087
kungen.
Zu  15°:  Darunter  110  188  „&amp;amp;  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
Zu  17°:  Darunter  7  830  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="484" />
        462

Statistik  der  deutschen  Bank

—.—:8½22292.——

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichuung  —  —
kausende  der  im  Umlauf  s  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  Notenbanu  ken.  «  »
inAbichnittenzulOOyMmAbfchnittenquOpE
#z  #  #4  A
1.Reichsbank  300  392  800446  007  200  —  —

2.  Städtische  Bank  zu  Vreslan  .  1  224  800  275.200  —  —

3.  Kölnische  Privatbank  2258  800  717500  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2  263  800  736200  —  —

G.Danziger  Prlvat-Aklienbank  1  744  400  1  255  600  —

6.Wrovinzial-Aktienbank  des  Grotdberzoiht  2  734  600  165  400  454200  445  800

7.Hannoversche  Banrk  4957000  1  343  000  —  —

8.Franksurter  Bank  5  125  000  4575  000  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  66  190  800  3  642  200  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden.  25  189  100  34  810  900  —  —
1I.Keipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.  Chemnitzer  Stadtbank  481  400  28  600  —  —
13.Württembergische  Notenbant  21  087  900  4  512  100  —  —
14.adische  Bank  8  973000  30027000  —  —

10.]  Bank  fü#r  Süddentschland  11  038  700  24961  300  —  —
16.  Braunschwelgische  Bank  2  866  200  10  633  100  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lilbeck  733.400  1  666  600  —  —
18.  Bremer  Bank  4360200  »  5399800  —  —
zusammen  am  3I.  Juli  1876  459  612  600  570  756  700  454  200  445  800
am  30.  Juni  1878.  454  395  200  569  239  100  449  200  450  800
mithin  am  31.  Juli  1878  mehr  5217400  1  517  600  5  000  —
weniger  —  —  —  5000

Anmerkungen.
1)  Von  den  Noten

 

alter  Wadrung  der  Neichsd#enk  waren  am  XI.  Juli  181/:

 

im  Umlausl:  8  Tu.  in  Arsen  zu  1  Tdit.  Beeh#  ia  —  [5  Kim

  Mestande:  420  (c  B#  c4n  27
veinlcchtet:  *  S  S  Ss  Js.  ·  «
Ven  den  Noen  alter  Wädrunz  der  Lemie  en  Pir  i-i  N  3n  Iu.  :  1878.:  “
im  Unnhur:  1  1/80  Kr.  in  Msqzz  ix  1#  „  2  8#  Te.r.  i  *
im  Bestande:  8.w  «  .-  »n.  weg  2  i*
vernictet:  NNS#  S-  “
a)  Bei  der  Dannererscen  Bank  waren  sernert  dords  inde#r.  tder  0T  :es  Vemen  N  :„  #  An:  2  X###  z#  195  Amt
In  Betress  der  Noten  derienigen  Banken,  weiche  auf  daes  Ker  n  Naz#Rn  #:-:z  2ezzuza  ben.  is  #s
1)  bei  der  Rostecker  Bank  5  200  Mark  in  M'#inzen  zua  1#“  —  —  1  3  We  ix  Aesckzinen
2)  bei  der  Oldendurnischen  Landesdent  28  0O  Mark  in  N.  Fvrs  r  10  Krr  =  lszn  4  041  400  Kerk  in
        <pb n="485" />
        —  463  —

noten  Ende  Juli  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin  Lauim
  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestandee  im  Umlauf  im  Bestande  Naten  alter  Ges  t
Währung  (ammt=  sende
waren  im  Umlauf.  Nr
in  Abschnitten  zu  500  4Ün  Acschnitten  zu  1000.4  überhaupt  Umlauf)  ·
A  l  A  A  l  »Z-  M  -z  4  /
119  671  OC00  225  829000  214  743  000  32  957000%  S806  800  1  104  793  200  2  321  700  637  128  560  1.
—  —  1  170  000  330  000  2  394  800  605  200  —  2394  800  2.
—  —  —  —  2258  800  717500  16  980  2275  780  3.
—  —  —  —  2  263  800  736  200  —  2263  800  4.
—  —  —  —  1  744  400  1  255  600  —  1744  400  5.
879500  320  500  —  —  2  068  300  931  700  —  2  068  300  6.
—  —  —  —  1957  000  1343  0002)  —  4957000.
829000)  1  771,000  6  152  000  9548  O0C00  1  106000  15  894  000  —  12  106  000  S.
—  —  —  —  66  190  800  3642200  —  66  190  800  9.
13  631  000  12  869  000  –  —  38  820  1000  47  679  900  —  38  820  100  10.
2960  000  40  000  —  —  2960  000  40  000  —  27960  000||1.
"  —  —  —  —  481  400  28  600  —  481  400  12.
—  —  21087  900  4  512  100  —  21087  900  13.
—  —  —  8973  000  30  027000  —  8  973000.
—  —  —  11038  700  24961300  —  11  038  7270  .
—  —  —  2  866  900  10  633  100  —  2  866  9000.
—  —  —  —  733  400  1666  600  —  733  4007.
—  —  —  4350  200  5  399  800  —  4350200  18.
137  370  500  240  829  500  222  066  000  442  835  000  820  102  300  1254  867  000  23387401  822  441  040
140  998  000  237  802  OC00  264  424  OCO00  392  476  000  860  266  400  1  199  967900  2350  875862  617275
—  3027500  —  50  359  000  –  54  899  100  —  —
3  027500  —  42  359  000  —  40  164  100  —  12  13540  176  235
D
87  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  256  300  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  103  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2321  760  Mark
9400  149  343  700  .  ...  153500..  .  ...  .  4·-«s(;-c2560.
8331  350  ..  1du10  o88  380600  .  ..·138335500-.  .  -..  .1053782880
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  980  Mark.
450  .  ...  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  "  6720.
297  900  ..2099  Oooo  "  -·-  -  2976300i

merken,  daß  am  31.  Juli  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

62
        <pb n="486" />
        464

3.

Zollund



Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —  .
der  Ver=  NRaffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  kiebew  eun  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver-"Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  66.  .
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  6  —  —  —
2.  :=  Westpreußen  —  —  1  —  —  —
3.  Brandenburg  —  —  136  —  1  —
4.  Pommern  —  —  —  —  1  —
5  -  Posen  —  —  2  —  —  —
6  -  Schlesien  —  —  6  —  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  —  —  —  —  15  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  –  –  1  101  23  755  404
9.  -  Hannover  —  —  485  73  18  —
10.  -  Westfalen  —  —  17  —  —  —
11.  =  Hessen-Nassau.  –  –  203  —  —
12.  -  Rheinprovinz  —  —  368  —  61  139
Summe  I.  —  —  2  325  96  851  543
II.  Bayern  —  —  205  —  —  —
III.  Sachsen  –  —  201  —  —
IV.  Württemberg  —  —  40  209  —  —
V.  Baden.  —  —  422  —  —  —
VI.  Hessen  –  —  142  211  20  —
VII.  Mecklenburg  –  —  3  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  –  —  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  5  —  2  —
X.  Braunschweig  —  —  2  —  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  –  –  4  05  —  —  —
XIII.  Luxemburg  —  —  33  —  —  —
Ueberhaupt  —  —  7  583  516  873  543
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1877  bis  Juni  1878  —  82  007  4223  78250  7376  12052  70394
Zusammen  Sept.  1877  bis  Juli  1878  —  82  007  423  85  833  7  892  12  925  70  937
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  10  949  323  136  012  66  357  11  00  66  770
        <pb n="487" />
        Steuer-Wesen.

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Juli  1878.
Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11
30  ausland  Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.
8.  9.  100.  11.  12.  13.  14.  15.
1  —  8  —  —  3  093  —  —
106  4  435  —  —  —  —  1  6224
508  —  —  —  —  —  —
257  599  9420  —  3  065  —  5547  30
82  61  —  —  —  —  71  —
230  449  —  —  —  —  —  —
775  728  23  074  420  52  002  186  536  395
461  271  3  834  —-  5317  76  —
38  —  —  —  —  —  —  —
6  —  —  —  —  —  —  —
7  11  4  439  —  2807  —  6  —
2471  6554  40  775  40  63  191  3279  6237  6649
74  142  9  —  —  —  101  —
1215  367  —  —  —  —  8  33
—  —  65  —  —  5  —
—  —  197  94  —  —  2140  —
172  —  —  —  —  —  —
—  —  —  4  —  —  —  —
60  —  —  —  —  —  —  —
69  —  —  —  —  —  —  —
71  —  —  —  —  —  —  —
6  —  —  —  —  —  —  —
9  —  172  —  —  —  7157  —
4147  7  063  41  153  583  63  191  3  279  15  648  6  682
58  007  63577  356017  16453  1350088  71  401  272  293  47  347
62  154  70  640  397  170  17  036  1  413  279  74  680  287941  54  029
121  676  79131  182  479  69  582  946  891  134  480  256  509  50  933

 

 

 

 

 

 

 

62*
        <pb n="488" />
        —  466  —

Nachweisung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Juli  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli
Ober  Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.
4  4  44  -m—
1.  Im  Reichs-  Postgebiete.  »
1.  Königs  sberg  .  19  388  40  16  071  14545040  16  11220
2.  Gumbinnen.  3  388  05  3130|0  2842  95  3  06830
3.  Danzig  13  281  25  12  266  05  11  66610  13  086  55
4.  Berlin  ..  54  711145  49  566210  55  891160  48  766  15
5.  Potsdam.  3  03020  292585  3059  05  3338  05
6.  Frankfurt  a.  O.  6  447  30  69845  6  74785  7091  50
7.  Stettin  9316  50  77400  7153  40  7070  65
8.  Köslin  2  07820  1  62700  2  00525  2  270  85
9.  Tosen  ..  475490  3817  20  4  801  45  47337f0
10.  Bromberg.  3  25380  2752  10  3269  00  2  88790
11.  Breslau  15  15240  14  75445  15  218  60  16  087795
12.  Liegnitz  6  6610  588980  7299  95  7171185
13.  Oppeln  6  488.  25  6  11590  6922  05  70975
14.  Ma  deburg  14  79295  15  180720  13  883  30  16  067110
15.  e  675260  619355  645065  726125
16.  furt  8900  95  827270  8964  4  8537130
17.  Kiel  6957  90  6727  10  4  858  15  6  008  15
18.  Hannover  .  5658  40  5645  45  6  168  95  562365
19.  Münster  1737  00  1  385570  1  8822  00  1  576  90
20.  Minden  54130  5156  75  5440  50  580665
21.  Arnsberg  18  56270  16  8609055  17222  30  16  78685
22.  Kassel  3  86185  3681140  3  05480  3  841290
23.  Frenkfurt  a.  M  21  6271  35  24  496  25  27  116  35  31  218  95
24.  Köln  11  49  05  11  8599  60  12  079  40  12  29760
25.  Aachen  58020  6523  95  6122  60  626225
26.  Koblenz  271475  2  800  30  2491195  304285
27.  Düsseldorf.  30  9599  70  33  446  45  29737  1  33  86685
28.  Trier  1  8900  50  1  6492  55  178760  192585
29.  Dresden  9  656330  12  499  05  9887  45  10  93440
30.  Leipzig  27  12390  28  955  85  24790  80  27  8730
31.  Karlsruhe  10  642195  10  521  65  10  062  15  11  6408  60
32.  Konstanz  5088  70  4490  70  4509  90  462310
33.  Darmstadtt  9579  65  9  493  05  915760  9274  95
34.  Schwerin  i.  M.  2130  40  1  8022  65  279525  1  793  50
35.  Oldenburg  401370  4200  00  354135  3  426  85
36.  Braunschweig  4300  65  353525  3  828  20  4  25595
37.  Bremen  1739280  15  6226  80  13  82144  15  098  25
38.  da  amburg  67  156365  61  899  05  62  632  85  6771560
39.  Babhurg  15  77795  17  081195  16  849  55  16  846  80
40.  M  ..  ...  366530  343970  330785  292175
Summe  I.  471  5215  457054  90  453  866  55  475  3051015
II.  Bayern  31  564  75  34  037  15  31151  00  34075  75
III.  Württemberg  .  1537705  1809880  1515275  17006  55
Ueberhaupt  518  463  45  509  190  1  85  500  170  30  526  433  45
*.)  Dagegen  im  Jahre  1877.  566  297  40  572  178  65  573  642  55  584  507  35
»  »»1876..53150260  57377880  571318  35  566  623  15
»  »,,1875.  605  828  60  582  0544  30  607  444  95  617  775  30
        <pb n="489" />
        —  467  —

In  Folge  der  durch  Eröffnung  der  Eisenbahn  von  Singen  nach  Ezwylen  geänderten  Verkehrsver  hältnisse
wird  das  Großherzoglich  badische  Hauptsteuer  amt  in  Randegg  am  1.  September  d.  J.  nach  Singen  verlegt
  werden.

 

Die  Großherzoglich  hessische  Uebergangsstelle  für  den  steuerpflichtigen  Verkehr  auf  den  Uebergangsstraßen
Neustadt-Wörth  und  Neustadt-Obernburg  ist  von  Hainstadt  nach  Höchst  verlegt  und  die  derselben  bisher
verliehene  Befugniß  zur  Eingangsabfertigung  von  Branntwein  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über
Branntwein  zurückgezogen  worden.

 

Der  Königlich  preußischen  Steuer-Rezeptur  zu  Boppard  ist  die  Befugniß  beigelegt  worden,  Begleitscheine  I.
über  Salz  für  das  dort  zu  errichtende  Privatkreditlager  zu  erledigen.

 

44.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Leer  wird  am  22.  d.  M.  mit  einer  Seeschifferprüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.
Berlin,  den  12.  August  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Das  im  Jahre  1870  in  Boston  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Meta“  von  1  409,59  Tonnen  Brutto-Raumgehalt
hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Schilling  &amp;amp;  Meinke
zu  Bremerhaven  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches
die  Eigenthümerin  Geestemünde  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  13.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  General=Konsulate
  zu  New-Vork  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  12.  August  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

—–—  —  —  —  —
–  —

Berlin,  Carl  Heymann'  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="490" />
        <pb n="491" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,

den  23.  August  1878.

N  34.

 

 

 

Inhalt:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  469

 

und.  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer
Einnabmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  1.  April  bis  zum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  ming  *  Baut  Wesen  kebersich  über  die  Ausprägung  Schlusse  des  Monats  Juli  12763  474
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Hechch  ne  —
nücbersich  über  die  bis  Ende  Juli  d.  J.  eingezogenen  4  ai  duundewicht-Wesen  Z  Ergänzungen  bes  Verzeich
andesmugen  472
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  5.  Ktonsulat-Wesen:  Entlassung..  .  —  176
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  Ausweisungs-7
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Guiseppe  Gilli,'29  Jahre,  ortsange-Raub  (2  Jahre  Zucht-Königlich  preußische'25.  Juni  d.  J.
Eisenbahnarbeiter,  hörig  zu  Romeno,  haus,),  Regierung  zu  Lieg-Bezirk
  Cles  in  Süd-  nitz,
Tirol,
b.  Auf  Grund  des  F§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Stephan  Grill,  Ar-geboren  am  26.  Ok-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3.  August  d.  J.

beitsmann,  tober  1828  zu  Reitendorf,
  Bezirk  Schönberg,

  ortsangehörig
zu  Weikersdorf.  Kreis
Olmütz  in  Mähren,

 

teln,

Regierung  zu  Potsdam,


 

63
        <pb n="492" />
        —  470  —

 

 

 

 

Arbeitsmann,  1838  zu  Sechsstäten,  teln,
Kreis  Gitschin,  ortsangehörig

  zu  Niederhof

  in  Böhmen,

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  diee  Datum  des
&amp;amp;  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
3.  Andreas  Janel,  geboren  1849  und  Landstreichen,  Königlich  preußische"  6.  August  d.  I.
DVrahtbinder,  ortsangehörig  zu  Regierung  zu  Pots-1
  Wrange,  Komitat  dam.
Trencsin  in  Ungarn,
Fetscher,  geboren  am  24.  August'  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  10.  August  d.  J.
1

Joseph  Rypacek,  geboren  am  16.  April  Landstreichen  und  Er-Königlich  preußische|1  1.  Juli  d.  I.

 

 

5
Schneidergeselle,  1857  und  ortsange=  regung  ruhestörenden  Regierung  zu  Frankhörig
  zu  Ripetz  in  Lärms,  furt  a.  O.,
Böhmen,
6.  Israel  Markollin,52  Jahre,  aus  Janow  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  14.  August  d.  J.
Handelsmann,  in  Russisch-Polen,  teln,  Regierung  zu  Posen,
7.  Valentin  Wachowski,  23  Jahre,  aus  Kuz-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Arbeiter,  nica,  Kreis  Petrikan
in  Russisch-Polen,
8.  Franz  Hallanek,  33  Jahre,  aus  Trop-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische13.  August  d.  J.
Schuhmacher,  pau  in  Oesterrei=  teln,  Regierung  zu  Opchisch-Schlesien,
  peln,
9.  Christine  Delober,  38  Jahre,  aus  Mumm  desgleichen,  Königlich  preußischef9.  Juli  d.  I.
bei  Dortrecht  in  den  Regierung  zu  Ko-Niederlanden,
  blenz,
10.Joseph  Cucera,  28  Jahre,  aus  Jesow,  desgleichen,  Königlich  bayerisches13.  Juni  d.  J.
Schneider,  Bezirk  Prestitz  in  Bezirksamt  zu  Re-Böhmen,
  gen,
11.STohann  Krajanek,geboren  1829,  aus  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  25.  Juni  d.  I.
Tagelöhner,  Miliwitz,  Bezirk
Strakonitz  in  Böhmen,

12.  Joseph  Radon,  Ger-geboren  1832,  aus  desgleichen,  Königlich  bayerisches!18.  Juli  d.  J.
bergehülfe,  Neumarktl,  Bezirk  Bezirksamt  zu  Deg-Krainburg
  in  Oester-  gendorf,
reich,
1
13.  Johann  Confall,  41  Jahre,  aus  Malee  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  4.  August  d.  I.
Tagelöhner,  in  Böhmen,  i  Bezirksamt  zu  Mal-·
  lersdorf,
        <pb n="493" />
        471

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
——  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3ck  4.  5.  6.

14.  Therese  Spies,  äus34  Jahre,  aus  Einöd,  Nichtbeschaffung  eines  Bayerischer  Stadt-6.  Juli  d.  J.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

lerstochter,

Anton  Cabek  (Ca—
pek),  Bäckergeselle,

Riedl,  Instru-Sofa

  Baptist
mentenmacher,

Johann  Dunst,  Gerbergeselle,


Franz  Paust,  Schuster,



 

Jankel  Itzig  Leibowitsch
  Schapira,

David  Markus,

Valentin  Pallam,
Maurer  und  Bahnarbeiter,


Peter  Edmund  Prost,
Arbeiter,

 

Gemeinde  Schardenberg,
  Bezirk  Schärding
  in  Ober-Oesterreich,


1849  geboren  und
ortsangehörig  zu
Lomnitz,  Kreis  Gitschin
  in  Böhmen,

28  Jahre,  geboren
und  ortsangehörig
zu  Schönau,  Bezirk
Graßlitz  in  Böhmen,

geboren  1857  zu
Oskau,  Bezirk  Littau
in  Mähren,

24  Jahre,  aus  St.
Michael,  Gemeinde
Weisenberg,  Bezirk
Völkermarkt  in  Kärnten,


46  Jahre  aus  Jarburg,
  Gouvernement
Kowno  in  Rußland,

55  Jahre,  aus  Grotingen,
  Gouvernement
  Kowno  in  Nußland,


29  Jahre,  geboren  zu
Vigo  in  Tirol,

geboren  am  14.  Juni
1851  zu  Poligny  in
Frankreich,

Betteln  nach

Unterkommens  und
grober  Unfug,

mehrmaliger
  rechtskräftiger
  Verurtheilung
wegen  der  gleichen
Uebertretung  innerhalb
  der  letzten  drei
Jahre  und  Diebstahl
  im  Rückfalle,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

 

 

Großherzoglich

magistrat  zu  Passau,

Königlich  sächsische

Kreishauptmannschaft
  zu  Bautzen,

Königlich  württembergische
  Regierung  des
Schwarzwaldkreises,

mecklenburgisches
  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

Großherzoglich  badischer
  Landes=  Kommissär
  zu  Konstanz,

Großherzoglich  badischer
  Landes-Kommissär
  zu  Mannheim,

derselbe,
Sächsischer  Stadtrath
zu  Gotha,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

26.  März  d.  I.

30.  Juli  d.  J.

27.  Juli  d.  I.

24.  Mai  d.  J.

9.  August  d.  J.

desgleichen.

8.  August  d.  I.

10.  August  d.  J.

 

63°
        <pb n="494" />
        472

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  —  «  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  .  6.

23.  Heinrich  Fretz,  Spin-55  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks=  15.  August  d.  I.

ner,

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  17.  August  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold

2.

und  ortsangehörig  zu
Opfikon,  Kanton  Zürich
  in  der  Schweiz,

 

 

teln,

 

 

Münz.

Ue

bersicht

und  Silbermünzen.

präsident  zu  Kolmar,

u  nd  Bank-Wesen.

 

—

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  Heeenr  Silbermünzen
I1.  bis  17.  Auguft  1878  auf  iiwat  ,  .  ü»i,  wamiasind
  geprägt  worden  Doppelkronen  Krenen  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Seut=  Awand
in:  Kronen  geprägtMarkstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
/4  4/4  A.  A  Al.  At.  “/“  4  AC
Berlin.  o67  200  —  —  967  200  —  —  ———I—
Frankfurt  a.  M.  59  420  —  —  59  420  —  —  —  —  —  —  —
Karlsruhe.  —  240000—  240000—  —  —  ————  —
Hamburg  601  820  —  —  601  820  —  8288  31  406  —  —  —  —
Summe  1.  1  628  440  240  000  —  1  868  440  —  8288  31  406  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  231  078  700|365  365  510/27  969  925|/304  802  900|71  653  095/98  501  760148  848  16171  486  552|00/35  717  92280
3.  Gesammt-  Ausprägung  1232  707  140  365  605  510,27  969  925|806  671  340|71  653  095/98  510  048  148  879  56771  486  552/00  35  717  922/80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164  00  204  60
5.  Bleiben.  1  232  616  000/365  536  020|27  969  845|806  671  340|71  652  41588  509  686148  879  14971  486  388/00/|35  717  718/20
1  626  121  365.4  426  245  356,00  .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vom  8.  bis  15.  August  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

Zusammen  für  30  308  953,26  MA

in  Münzen
für

2  233,90  MA.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  30  306  719,966  „

für

7)

in  Barren

254  451  220,01

4

»

 

 

siir254451220,71.-L
        <pb n="495" />
        Uebersicht  über  die  bis  Ende  Juli  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber-  und  Kupfermünzen.

473

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
5  im  Juli  ,vorher
*  1878  Mark.  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1|Thalerwährung:  Thlr.  sar.  Chir.  sgr  Thlr.  sgr.
Zweithalerstücke  —  53  761  444—  53  761  446—
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  46  850  —  19  416  534  19  463  384—
(2  „  „  „  1817/22.  45  250  15  602  120  —  15  647  370
(„  „  „  „  1823.55  ..  11—  18  700  241—  18  700  258
„  „  von  1857  ab.  393  038  —  104  569  058  —  104  962  0906  —
23  -haleisüc  .........  —  —  874  20  8740
12  "„  15  15  4915  15  4  931
1  3  „  —  —  14  192698  —  14  192  698  —
Z'  —  227  1  266  7  1  266  —
1/5  -(i  –  97  12  97  1
%  65  300  25.32  713121/,832778431  )  n
s  --  —  5  107  198  107  6
1|12  »  —  —  6  411  6344  23  6  411  64427  815  9407444
1,13  „  —  968  94118  968  941  18
10  „  —  —  3667878  21  3  667  878  21
1%  „  —  199  360  11#  199  360  11
serner:  "
"11#  Tbalerstücke  ausbach  bayreuther  Gepräges  —  —  26  17  26  17
112  »  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  .  —  —  12190612ä  1219061
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stücken  und  zwar:
½  Thalerstücke  K#  6  sgr.)  —  380  235  380  23
1/6  „  (à  3  sgr.)  —  —  5  3  5.  3
Ferner:  Zusammen  550  475671  429  77228  271  980  248  4
2  Mie  in  der  Uebersicht  für  Mai  1878  (Reichs-Central=Blatt
  S.  376)  unter  Nr.  2  bis  10  aufgeführten
Sorten  an  Landes-Silbermünzen,  denen  für  Juli
1878  noch  3000  Mark  in  Kurfürstlich  und  Königlich
  sächsischen  Thalerstücken  hinzugetreten  7#  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
im  Einlösungswerthe  von  zusammen.  3  0000  —  210  527  270||906  210530  27090  210  530  270  90
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  102647101538
B.  Landes-Kupfermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Vierpfennigstücke  ........  —  63337  293  63337  293
Dreipfennigstliclkle..  .....  —  —  505  681  73  505  681  77
Zweipfennigstücke  .  .....  —  924805.«-«  92480  53
Einpfennigstücke  1962  2  114  180  16#  116  142  185
hessische  Achthellerstücke  —  —  110  253  110  25%
-  Sechshellerstücke  —  —  2  17  217
-  Vierhellerstücke  —  —  286  20  286  20
.Zeumweihellerstücke  —  60  —  60  —
sowie
"  rp  6  preuß.  M|)  c  1
upfergroschen  (à  6  pren  —  —  1  16  5  5„5%%
.  (a2pkeußPf)  —  —  4  154  4  15  2  791  902  25
Kurfürssten  und  Königlich  sächsische  Fünfspfennigstlicke  —  —  64  152  18  64  152  18
„  „  „  „  Dreipfennigstücke  —  —  4064  27  4  064  27
„  »  ,,  »  Zweipfennigstücke  774  I2#  38  902  167  39  676  29#4
„  5„  „  „  Ein  und  Einhalb-Pfennigstücke
  —  —  12  5  12  5
„  Einpfennigstücke  816  18  20  072  14  26889  2
hannoversche  Zweipfennigstücke  ....  11635  1038525«,-,  10  387  11#
„  Einpfennigstückee  —  213  7330  27  7330  234¼

 

 

 

 

 

 

Zusammen

 

7555  fI

927078  oT

Uuz——l

 

797  907  25
        <pb n="496" />
        474

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
8  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
z  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
*  im  Juli  vorher
1878  Mark.  Pf.
Uebertrag  —  —  —  —  —  —  2  791  902  25
22  Siliddeutsche  Währung:  Fr  Kr.  di.  Kr.  Fl.  Kr.
(laut  Uebersicht  für  Mai  1878  Central-Blatt  S.  376)  —  —  377  538  15  377  538  15  647  208  44
3  Mecklenburgische  Währung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar  Thir.  sat
Fünspfennigstücke  5  44  6375  16  6  380  20);
Dreipsennigstücke  —  —  10  758  22  10  758  22;
Zweipfennigstücke  —  207  4055  26½  4  056  161;:  73  16707
Ein  und  Einhalb-  biemigick  —  —  3157  3  15r
Einpfennigstücke  ....  —  —  3189152  3  189  158.
Zusammen  5  24r½#  24  383  6  24  389  —  .
Gesammtwerth  B.  —  —  —  —  —  —  3  512  27776
Hierzu  A.  —  —  —  —1  —  —  1  026  471  015  38
Summe  —  —  —  —  —  —  769·98#  29

 

 

 

 

33.  Finan  z-Wesen.

 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließtich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  „  .

nahme  beträgt  Bonifkatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  svom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  .  .  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein—  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  +  mehr
Einnahme.
h  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M.  54•4  16  4%
.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  .  ..  33  307040  18  363  33289  677  35  834  512—23545  835
Rübenzuckersteuer  419118585  196  —  8581  005/—  3  355  858|  —  5  225  147
Salzsteuer  9  652  849  474  9  652  379  416  638  235  737
Tabackssteuer  298  288  35  316  262  972  389  295—  126  323
Branntweinsteuer  11  0150900  2127  348  8  887  7427582967F  1  304  775
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  31  015  —  31015  30  345  4  670
Brausteuer  .  ..  5  705  904  66  241  5  639  663  5736148—  96  485
Uebergangsabgaben  von  Vier#  .  277270  —  277270  269  230|—  8040
Summe  60  291  64710  832938  49  458  709  55  903  277/—  6444  568
Wechselstempelsteuer  —  2x054  258.  2296  626—  242  368
Reichs  Post=  und  belegrarben-Verwaltung  —  —  40  482  626  39  010  230+  1  472  396
Reichs-  Eisenbahn-Verwaltung  .  —  —  11  825565  75  065

 

 

11  900  600.

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis

Ende  des  Monats  Juli  1878:
        <pb n="497" />
        —  475  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Diferen
Bezeich  nung  des  laufenden  in  der  ent-  zwhchen  en
Etatsjahres  bis  sprechenden  2  pa  gen
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  unde
obengenannten  Periode  +  mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
-—  ““  “
1.  2.  3.  4.
Zölle  ..  32  584  291  30  379  278  +  2205  013
Rübenzuckersteuer  43  504  697  42  715  303  +  789  394
Salzsieuer  10  184  202  9  723212  +  460  990
Tabackssteuer.  .  217  734  320  704  —  102970
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  .  14  209  115  13  925  141  +  283  974
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  5  022243  5  098  581  —  7068338
Summe  105  722  282  102  162  219  +  3  560  063
4.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

Ergänzungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter  im  Deutschen
Reich  (erkl.  Bayern)  mit  Angabe  der  von  ihnen  geführten  Stempelzeichen,  sowie  des  Umfanges
ihrer  Zuständigkeit  (s.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich,  Jahrgang  1877  S.  572  ff.  und

Zu  S.

Zu  S.

Zu  S.

Jahrgang  1878  S.  144  ff.).

 

1.  Aussichtsbezirk  2.
2

576.  Die  Befugnisse  des  Eichamts  zu  Schwedt  □##  sind  bis  auf  weiteres  auf  die  Ermittelung  und
9

577.

581.

Beglaubigung  der  Tara  von  Fässern  ausgedehnt  worden.
2.  Aufsichtsbezirk  3.
Die  Befugnisse  des  Eichamts  zu  Stralsund  un  sind  bis  auf  weiteres  auf  die  Ermittelung
und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  ausgebehnt  worden.
3.  Aussichtsbezirk  6.
Die  Befugnisse  des  Eichamts  zu  Nordhausen  an  sind  bis  auf  weiteres  auf  die  Ermittelung

und  Beglaubigung  der  Tara  von  Fässern  ausgedehnt  worden.
Zu  Schönebeck  (Reg.-Bez.  Magdeburg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen

r  führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,

  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.
Zu  Wittenberg  (Reg.-Bez.  Merseburg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempel-6


zeichen  –  führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  wie
6
der  Tara  von  Fässern  befugt  ist.
        <pb n="498" />
        Zu  S.  585.

Zu  S.  591.

Zu  S.  600.

—  476  —

4.  Ausfsichtsbezirk  9.  „
Zu  Haspe  (Reg.-Bez.  Arnsberg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen

führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitsmaaßen,  Gewichten
und  Waagen,  sowie  von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen  für  Brennmaterialien,  Kalk  und  andere
Mineralprodukte  befugt  ist.

Zu  Breckerfeld  (Reg.-Bez.  Arnsberg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen

führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitsmaaßen,

Gewichten  und  Waagen,  sowie  von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen  für  Brennmaterialien,
Kalk  und  andere  Mineralprodukte  befugt  ist.

5.  Aussichtsbezirk  11.
Den  Eichämtern  zu  Maring-Noviand  *i  und  zu  Ernst  a  ist  bis  auf  weiteres  die  Befugniß
  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  beigelegt  worden.
Zu  Ellenz  (Reg.-Bez.  Koblenz)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  nP

führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern
befugt  ist.
v  11
Zu  Bruttig  (Reg.-Bez.  Koblenz)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  C##

126
führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern

befugt  ist.
6.  Aufsichtsbezirk  21.

Die  Befugnisse  des  Eichamts  zu  Freiburg  75  sind  auf  die  Eichung  und  Stempelung  von
Präzisionsgewichten  und  Präzisionswaagen  ausgedehnt  worden.

Berlin,  den  31.  Juli  1878.

Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.

 

5.  Konufuleot-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Äberg  zu  Borga  in  Finnland  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
  ertheilt  worden.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="499" />
        Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Re

Herausgegeben

 

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  30.  August  18788.

35.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  zus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  477

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
ven  Reichemunzen:  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  479

3.  Finanz-Wesen:  Bekunntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von
Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  O000  480

4.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;  —
Beginn  von  Seesteuermanns=  und  Seeschifferprüfungen
480

4

 

5.  Eisenbahn-Wesen:

Aschan;

—  der  Verbindungsbahn  in  Leipzig;
zweiten  Geleises  der  zwischen  Leipzig  und  Barneck  verlegten
  Bahnstrecke  der  Thüringischen  Eisenbahn;
Bahnstrecke  Dortmund-Bodelschwingh-Mengede

6.  Konsulat-Wesen:  Ernennung.
7.  Personal-Verönderungen:  Ernennungen  b  beim  Rechnungs-Eröffnung

  der  Vizinalbahn  Prien-—
  des

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

S-  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund

5  "„

"  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.
i  2.  1  3.  44

 

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum  des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Peter  Paul  Szy-29  Jahre,  geboren  schwerer
manski  (Schi=  und  ortsangehörig  (1½  Jahr
mansky),  Schmiede=  zu  Dombrowa,  Kreis  haus),

geselle,  Bendzin,  Gouvernement
  Petrikau  in
Russisch-Polen,

 

 

Diebstahl
Zucht- 



Königlich  preußische

Regierung  zu  Oppeln,


 

14.  Juni  d.  J

64

—  der
481

482
        <pb n="500" />
        478

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datuni  des
—  —  Ausweisung  Ausweisungs=S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Bernhard  Rosen-46  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische17.  August  d.  I.
thal,  Bäckergeselle  Tauernig  in  Oester-teln,  Regierung  zu  Opund
  Arbeiter,  reichisch-Schlesien,  peln,
3.  Anton  Soppe,  Ar-29  Jahre,  aus  Bis-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
beiter,  kuptwo  in  Mähren,
4.  Hinrich  Braun,  55  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  desgleichen.
Matrose,  Gefle  in  Schweden,  teln,  letzteres  im|  Regierung  zu  Schles-Rückfalle,
  wig,
5.  Laurenz  Joseph42  Jahre,  geboren  zu  Müßiggang  und  dar-Königliche  Regierung.  Juli  d.  J.
Soxhlet,  Spinn-Dalhembei  Maestricht  aus  hervorgegangene  zu  Aachen,
meister,  in  Belgien,  Hülfsbedürftigkeit,
6.  Die  Zigeuner

Emanuel.

a)  Anton  Zulier,
b)  Karl
c)  Franziska

rx

d)  Georg  Brand,
e)  Therese

—

ßElisabeth  Weinrich,

Musiker,

Die  Zigeunerin  Marie

Kraus,  Musikerin,

»  Kult
Fälschlich  auch  Jo- 



hann  Scherak  ge—
nannt),  Schlosser—
geselle,

9.  Julius  Henon,
Sänger,

32  Jahre,
19  —
14

-
—

sämmtlich  aus  Lyon
in  Frankreich,

32  Jahre,

25

=
—

beide  aus  Hostitz,
Bezirk  Strakonitz
in  Böhmen,

geboren  1819,  aus
Neu-Dietmanns,  Be-Oesterreich,



28  Jahre,  aus  Popidin,
  Stuhlrichteramt
  Holics,  Komitat
Neutra  in  Ungarn,

29  Sahre,  aus  Groß-Schwadowitz,

  Bezirk
Trautenau  in  Böhmen,


29  Jahre,  geboren  zu

 

zirk  Waidhofen  in

 

Joigny  in  Frankreich,

Landstreichen,

 

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,



gendorf,

dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

Kaiserlicher  Bezirks- 



präsident  zu  Metz,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Deg-9.

  August  d.  I.

11.  August  d.  J.

5.  August  d.  I.

16.  August  d.  J.
        <pb n="501" />
        479

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

*  5  Ausweisung  Ausweisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  August  Picard,  27  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-!  6C.  August  d.  J.

Matrose,

Hasselt,

Limburg  in  Belgien,

2.

Provinz

 

 

 

präsident  zu  Metz,

Münz=  und  Bank-Wesen.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  24.  August  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ldmüs  ·  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  e  d
18.  bis  24.  August  1878  auf  Privat-  »  «  ü»«3wa»i,
—  ..  lbe  rechnung  Fünf-  Zwei.  Ein-  Fünfzig  zig
d  t  d  Doppelkronen##n#  Ha  ·  ,  Pfe  "„
sin  gefras  worden  oppellr  on  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  1  8
M.  A  A.  A.  M.  AM  -  A.  AM
Berlin.  —  796  650  —  796  66-  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  125  380.  —  125  380  —  —  —  —  —  —  —
München.  —  583  870  —  583  870  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  592  160“  —  —  592  160  —  —  64  503  —  —  —  —
Summe  1.  592  1600  1505  900  —  2  098  060  —  —  64  503  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1232  707  140|/365  605  510|27  969  925306  671  340  71  653  095/98  510  048148  879  56771  486  552|00/35  717  922|80
3.  Gesammt-Ausprägung  233  299  300  367  111  410  27  969  925|308  769  400|71  653  095/98  510  018  148  944  07071  486  552/00/35  717  92280
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164  00  204/60
5.  Bleiben.  1  233  208  160/|367  041  92027  969  845|1308  769  400|71  652  41598  509  68648  943  65271  486  388  00|35  717  71820

 

 

1  628  219  925.6

 

—

 

 

426  309  859,20  %

64“
        <pb n="502" />
        —  480  —

Vom  16.  bis  23.  August  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  1  867,95  4  für  —  MA
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  30  308  953/0%06  „  „  254  451  220,1  „
Zusammen  für  30  310  821,1  4#  für  254  451  220,1  J4

 

3.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  -.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß  behufs
der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen  im
Betrage  von  Funfzehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XXXII.  von  1878  über  Fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  6.  August  1878
bis  6.  Januar  1879,
Serie  XXXIII.  von  1878  über  Fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  13.  August  1878
bis  13.  Januar  1879,
Serie  XXXIV.  von  1878  über  Fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  20.  August  bis
20.  Dezember  1878.

Berlin,  den  22.  August  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

44.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Di-  im  Jahre  1865  in  Hylton  (Grafschaft  Durham)  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene
Brigg  „Weardale“  von  272,4  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Schiffskapitäns  A.  O.  Bendrat  das
Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
Danzig  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  27.  Juli  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Liverpool
ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
        <pb n="503" />
        —  481  —

Die  im  Jahre  1865  in  Plymouth  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Amberwitch“
von  357  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
Rheders  Friedrich  Eckert  zu  Stralsund  unter  dem  Namen  „Nellie“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Stralsund  zum  Heimathshafen
gewählt  hat,  ist  am  14.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Hartlepool  ein  Flaggenattest
ertheilt  worden.

 

In  Flensburg  wird  am  5.  k.  M.  mit  einer  Seesteuermannsprüfung,  und  in  Altona  am  23.  k.  M.  mit  einer
Seesteuermanns=  und  Seeschifferprüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  18.  d.  Mts.  ist  die  zu  den  Bayerischen  Staatsbahnen  gehörige,  9,6  km  lange  Vizinalbahn  Prien-Aschau
mit  der  Zwischenstation  Umrathshausen  dem  Betriebe  übergeben.
Berlin,  den  22.  August  1878.
In  Vertretung:

Kraefft.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  d.  Mts.  ist  in  Leipzig  die  neue  Verbindungs-Eisenbahn  mit  dem  gemeinschaftlichen  Güter-Uebernahme-Bahnhof
  dem  Betriebe  übergeben.
Berlin,  den  25.  August  1878.

In  Vertretung:
Kraefft.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  17.  d.  Mts.  ist  das  zweite  —  südliche  —  Geleis  der  zwischen  Leipzig  und  Barneck  verlegten  Bahn—
strecke  der  Thüringischen  Eisenbahn“)  dem  Betriebe  übergeben.
Berlin,  den  25.  August  1878.
In  Vertretung:

Kraefft.

 

*)  Vgl.  Central-Blatt  1877  S.  638.
        <pb n="504" />
        —  482  —

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  September  d.  IJ.  werden  die  zur  Westfälischen  Eisenbahn  gehörige  9,77  km  lange  Bahnstrecke  Dortmund-Bodelschwingh
  mit  der  Station  Bodelschwingh  für  den  Güter=  und  Privatdepeschenverkehr  und  die
1L##  km  lange  Zweigbahnstrecke  Bodelschwingh-Mengede  für  den  Güterverkehr  eröffnet,  jedoch  findet  von  und
nach  Bodelschwingh  bis  auf  weiteres  nur  Wagenladungsverkehr  statt.

Berlin,  den  28.  August  1878.

In  Vertretung:

Kraefft.

 

GC.  Kon  fulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Helsingfors,
Bartels,  zum  Konsul  in  Moskau  zu  ernennen  geruht.

 

7.  Personal-Verönderungen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen  Rechnungs-Revisor  bei  dem  Rechnungshofe
  des  Deutschen  Reichs,  Rechnungs-Rath  Spiegelberg,  den  Karakter  als  Geheimer  Rechnungs-Rath
und  den  Geheimen  Rechnungs-Revisoren  bei  derselben  Behörde,  Nagel,  Müller,  Emmrich  und  König,  den

Karakter  als  Rechnungs-Rath  zu  verleihen.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="505" />
        Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Re

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Freitag,  den  6.

Aẽ  36.

September  1878.

 

 

 

2.  Münz-VI.

  Jahrgang.  Berlin,
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  483
und  Bank-Wesen:  lebersicht  über  die  Aus  Fprägung
von  Reichsmünzen  486
3.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  umwandlung  einer  Stenerstelle;
  —  Errichtung  einer  Uebergangsstelle  486

4.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von

Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000“¾  487

*

5.

 

Post-Wesen:  Verbot  der  Einfuhr  von  frischen  Trauben,
Rebenabgungen  u.  s.  w.  nach  der  Schweiz;  —  Post-Dampfschiff-Verbindungen
  mit  Dänemark  und  Schweden
487

Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  amtlich  oder  im
amtlichen  Auftrage  herausgegebenen,  ausschließlich  auf  die
Seeschiffahrt  bezüglichen  Bücher,  Zeitschriften  und  Karten;
—  Beginn  einer  Seestenermanns-Prüfung  489
Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Todesfall  492

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von

Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

«
å"NameundStand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  Ausweisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Aus  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Johann  Lux,  Tisch=  47  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3  1.  Juli  d.  I
lergeselle,  Kuttelberg  in  Oester--  teln,  Regierung  zu  Frankreichisch-Schlesien,
  furt  a./O.,
2.  Isaak  Lewithan,  geboren  1857  zu  Se-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  August  d.  J.
Schneidergeselle,  rock,  Kreis  Pultusk,

 

 

Gouvernement  Lomza
  in  Russisch-Polen,
        <pb n="506" />
        484

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  deee  Datum  des
—  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.  die  Tagelöhner
a)  Moses  Grün-48  Jahre,
gras
und  dessen  Ehe-40  Jahre,
frau  Lübe,  dstrei  ,,,  .
b)  Leopold  Mlod-40  Jahre,  Leandstreichen  und  Königlich  preußische  27.  August  d.  J.
kowski  Betteln,  Regierung  zu  Posen,
und  dessen  Ehe-37  Jahre,
frau  Sara,  sämmtlich  aus  Radzilonp
  in  Russisch-Polen,
  r
4.  Joseph  Fochler,  geboren  1842  zu  Her-desgleichen,  Königlich  preußische"12.  Juli  d.  J.
Tagearbeiter,  #  mannstadt  in  Oester-  Regierung  zu  Breskeichisch-Schlesien,
  lau,
5.  Johann  Renner,  geboren  am  2.  Februar  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  15.  Juli  d.  J.
Fabrikarbeiter,  1852  zu  Klein-Barrwitz,
  Bezirk  Arnau
in  Böhmen,
6.  Joseph  (Johann)/geboren  1837  zufldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  Juli  d.  I.
Haußmann,  Tuch=  Friedland  in  Oestermachergehülfe,
  reich,
7.  Karl  Hoff,  Schuh-17  Jahre,  aus  Koni-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  16.  August  d.  I.
macher,  kau,  Kreis  Iglau  in
Mähren,
8.  Anton  Dosedla8  Jahre,  aus  Olo-desgleichen,  Königlich  preußische  1.  August  d.  J.
Former,  muzanske,  Bezirk  Regierung  zu  Lieg-Blansko
  bbei  Brünn  nitz,
in  Mähren,
9.  Reinhold  Pfeiffer,  36  Jahre,  aus  Ga-Landstreichen,  Betteln

10.

11.

Töpfer,

Ivan  (Joachim)  Korenitz
  (Korenic),
Handelsmann,

Eilert  Hendrik  Eilertsen,
  Arbeiter,

 

blonz  in  Böhmen,  und  Diebstahl,

 

cané,  ortsangehörig
zu  Bossilawaw  in
Kroatien,

teln,

19  Jahre,  geboren
zu  Kopenhagen,

stahl,

 

 

geboren  1842  zu  Gra-Landstreichen  und  Bet-Landstreichen,

  Betteln
und  einfacher  Diebdieselbe

  Behörde,

Königlich  preußische
Regierung  zu  Merseburg,


Königlich  preußische
Regierung  zu  Schleswig,


 

31.  Juli  d.  J.

6.  August  d.  J.

23.  August  d.  J.
        <pb n="507" />
        485

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  diee  Datum  des
—  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
12.  August  Walter,8  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische'10.  August  d.  J.
Drechsler,  Baltimore  in  den  teln,  Regierung  zu  Ko-Vereinigten
  Staaten  blenz,
von  Amerika,
13.  Ludwig  Strobin-36  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische'7.  August  d.  I.
ger,  Goldarbeiter,  Wien,  Regierung  zu  Trier,
14.  Joseph  Schmutzer,  geboren  1855,  aus  Landstreichen  und  Ge-Königlich  bayerisches  31.  Juli  d.  IJ.
Maschinenschlosser  u.  Alt-Zedlitz,  Bezirk  brauch  eines  fal=  Bezirksamt  zu  Deg-Tagelöhner,
  Tachau  in  Böhmen,  schen  Legitimations=  gendorf,
papieres,
15.  Anton  Schmid,  Tage-geboren  1849,  aus  Landstreichen,  Königlich  bayerisches15.  August  d.  J.
löhner,  OQualisch,  Kreis  Git-  Bezirksamt  zu  Kötzschin,
  Bezirk  Trau-  ting,
tenau  in  Böhmen,
16.  Dohann  Chum,  geboren  1833  undildesgleichen,  Königlich  sächsische  1.  August  d.  J.
Schuhmacher  und  #ortsangehörig  zu  Kreishauptmann-Eisenbahnarbeiter,
  Wetzau  bei  Precin,  schaft  zu  Leipzig,

17.

18.

Bezirk  Strakonitz  in

Böhmen,
und  dessen  Ehefraufgeboren  1837  zu
Marie,  geborene  Jaromer,  ortsange-Filix,
  hörig  zu  Wetzau  in
Böhmen.,
Juda  Schütten-55  Jahre,  aus  Prag,Landstreichen  und  Bethofen,
  Handlungs-  teln,
diener,
Jan  van  Lauwen,.  Sahre,  geboren  desgleichen,
Schlosser,  und  ortsangehörig

 

Niederlanden,

 

zu  Leyden,  Provinz
Süd-Holland  in  den

 

–’  —  —  —  —  —

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  zu  Mannheim,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

 

21.  August  d.  J.

24.  August  d.  J.

 

Nachträglich  hat  sich  herausgestellt,  daß  der  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung
  zu  Oppeln  vom  16.  Juni  v.  IJ.  (Central-Blatt  von  1877,  Seite  351,  Ziffer  5)  aus  dem  Reichsgebiete
Ausgewiesene  nicht  Johann,  sondern  Rudolf  Seichter  heißt.
        <pb n="508" />
        2.

Münz.-.

486

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  31.  August  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

und  Bank=  Wesen.

 

Goldmünzen

 

Silbermünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Ju  der  Woche  vom  7½nb-25.
  bis  31.  August  1878  auf  Privat-  ...  .
Küns  -.  Fs-  Fünfzig-  Zwanzigsind
  geprägt  worten  DoppelkronenKronen  Halbe  rechuung  Fiuf  Zwel  Ein-  Pfennig-  Pfennigin:
  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstilcke  Markstücke  stücke  stücke
M.  A  .M.  AM.  AM.  M.  Al.  At.  -—
Berlin.  —  650  410  —  650  410  —  —  —  —  —  —  —
Krankfurt  a.  M.  —  313.400  —  313  450  —  —  —  —  —  —
München.  —  395  500  —  395  500  —  —  —.  —  —
Hamburg  250  940  —  —  250  940  —  —  85  471  –  —  —
Summe  1.  250  910  0359  360  —  1610300  —  —  85  471  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1  233  299  300/367  111  410/27  969  925|308  769  400|/71  653  095|98  510  048148  944  070/71  486  552/00|35  717  922|80
3.  Gesammt.-  Ausprägung  1233.550  240,368  470  77027  969  925|310  379  70071  653  095,98  510  048  149  029  54171  486  552|00/35  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.
  91140  69  490  80  —  680  362  418  164,00  204/60
5.  Bleiben.  1  233  459  100/36.  401  28027  969  845|310  379  700

 

 

1  629  830  225  4

3.  Zoll

 

71  652  415

98  509  680|149  029  123|71  480  388/00/35  717  71890

 

 

 

426  395  330,20

und  Steuer-Wesen.

Das  Königlich  preußische  Steueramt  in  Labes  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Schivelbein  ist  in  eine
Steuer:  Rezeptur  umgewandelt  worden.

In  St.  Julian,  Königlich  bayerischen  Hauptzollamts-Bezirks  Kaiserslautern,  ist  eine  Uebergangsstelle  mit
der  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  für  Bier  errichtet  worden
        <pb n="509" />
        —  487  —

A.  Finanz-Wesen.

—

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß  behufs
der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen  im
Betrage  von  funfzehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XXXV.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  20.  August  1878
bis  20.  Januar  1879,
Serie  XXXVI.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  27.  August  1878
bis  27.  Januar  1879,  «
Serie  XXXVII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  2.  September
1878  bis  2.  Januar  1879.

Berlin,  den  4.  September  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

5.  Post-Wesen.

Verbot  der  Einfuhr  von  frischen  Trauben,  Rebenabgängen  u.  s.  w.  nach  der  Schweiz.

Die  Einfuhr  von  frischen  Trauben  in  die  Schweiz  ist,  einer  Mittheilung  der  schweizerischen  Postverwaltung
zufolge,  in  diesem  Jahr  nur  insoweit  gestattet,  als  für  die  Verpackung  dieser  Sendungen  weder  Rebenblätter
noch  sonstige  Rebenabgänge  verwendet  worden  sind.  Die  Einfuhr  von  Wurzelreben,  Nebholz  und  Wurzelstöcken
  nach  der  Schweiz  ist  auch  fernerhin  untersagt.  Dagegen  können  Tranbenkerne  und  gegohrene  Trester,
sowie  getrocknete  Trauben,  wie  schon  bisher,  in  die  Schweiz  eingeführt  werden.

Verlin,  W.,  den  31.  August  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.
        <pb n="510" />
        —  488  —

Post  Dampfschiff-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden.

 

Die  zur  Postbeförderung  dienenden  Dampfschiffs-Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden  gestalten  sich
vom  1.  September  ab  wie  folgt:

Linie  Kiel-Korsör.
Die  Fahrten  finden  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.

Abgang  aus  Kiel:  um  12  Uhr  30  Minuten  Nachts,  nach  Ankunft  des  Schnellzuges
aus  Hamburg.

Ankunft  in  Korsör:  am  nächsten  Morgen  nach  7  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten
Zug  nach  Kopenhagen;  Ankunft  daselbst  um  10  Uhr  40  Minuten
Vormittags.

Abgang  aus  Korsör:  um  10  Uhr  Abends,  nach  Ankunft  des  letzten  Zuges  von  Kopen—
hagen.

Ankunft  in  Kiel:  am  nächsten  Morgen  nach  5  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten  Zug

nach  Hamburg.

Linie  Lübeck-Kopenhagen-Malmö.

Die  Fahrten  finden  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  täglich  statt.
Abgang  aus  Lübeck:  gegen  4  Uhr  Nachmittags,  nach  Ankunft  des  von  Berlin  9  Uhr
15  Minuten  Morgens  abgehenden  Zuges.  "
Ankunft  in  Kopenhagen:  am  folgenden  Tage  gegen  8  Uhr  Morgens.

Ankunft  in  Malmö:  gegen  1½  Uhr  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug  nach
Stockholm.

Abgang  aus  Malmö:  Vormittags.

Abgang  aus  Kopenhagen:  Mittags.

Ankunft  in  Lübeck.  am  folgenden  Morgen  gegen  6⅛  Uhr,  zum  Anschluß  an  den  ersten

Zug  nach  Berlin  bezw.  Hannover.

Linie  Stettin-Kopenhagen.

Die  Fahrten  finden  bis  zum  Schluß  der  Schiffahrt  einmal  wöchentlich  statt.
Abgang  aus  Stettin:  jeden  Sonnabend,  Mittags  12  Uhr.
Ankunft  in  Kopenhagen:  Sonntag,  Morgens  gegen  3  Uhr.
Abgang  aus  Kopenhagen:  jeden  Mittwoch,  Nachmittags  3  Uhr.
Ankunft  in  Stettin:  Donnerstag,  Morgens  5  Uhr.

Linie  Rostock-Nykjöbing.

Die  Fahrten  finden  bis  Ende  September  dreimal  wöchentlich  in  beiden  Richtungen  statt,  und
zwar  aus  Rostock  am  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Nyhöbing  am  Dienstag,  Donnerstag  und
Sonnabend.

Abgang  aus  Rostock:  Vormittags  gegen  9  Uhr,  nach  Ankunft  der  Züge  aus  Berlin,
Hamburg  2c.

Ankunft  in  Nykjöbing:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Eisenbahnzug
  nach  Kopenhagen  (Ankunft  daselbst  um  8  Uhr  45  Minuten

ends).

Abgang  aus  Nykjöbing:  Nachmittags,  gegen  2½  Uhr,  nach  Ankunft  des  um  9  Uhr  Vormittags
  aus  Kopenhagen  abgehenden  Bahnzuges.

Ankunft  in  Rostock:  an  denselben  Tagen  Abends  zum  Anschluß  an  den  9  Uhr  Abends
abgehenden  Eisenbahnzug  nach  Hagenow  2c.  (Ankunft  in  Berlin
a,n  Uhr  58  Minuten  früh,  in  Hamburg  um  5  Uhr  46  Minuten
rüh).
        <pb n="511" />
        —  489  —

Linie  Stralsund-Malmö.

Die  Fahrten  finden  bis  Ende  September  in  beiden  Richtungen  dreimal  wöchentlich  statt,  und
zwar  aus  Stralsund  jeden  Montag,  Mittwoch  und  Freitag,  aus  Malmö  jeden  Dienstag,  Donnerstag  und

Sonnabend.

Abgang  aus  Stralsund:  mit  Tagesanbruch.

Ankunft  in  Malmö:  an  den  betreffenden  Tagen  Mittags,  zum  Anschluß  an  den  Schnellzug
nach  Stockholm.
Abgang  aus  Malmö:  1  Uhr  früh.

Ankunft  in  Stralsund:  an  den  betreffenden  Tagen  Vormittags,  zum  Anschluß  an  die
11  Uhr  5  Minuten  bezw.  12  Uhr  35  Minuten  nach  Berlin  abgehenden
  Eisenbahnzüge.

Berlin,  W.,  den  31.  August  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

G.  Marine  und  Schiffahrt.

Verzeichniß

der  im  Deutschen  Reich  amtlich  oder  im  amtlichen  Auftrage  herausgegebenen,  ausschließlich  auf

die  Seeschiffahrt  bezüglichen  Bücher,  Zeitschriften  und  Karten.

 

I.  Im  Reichskanzler-Amt  herausgegebene  Werke.

Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr  18.  Erscheint  seit  1871  alljährlich.

Berlin  bei  G.  Reimer.

Die  über  die  Registrirung  und  Vermessung  der  deutschen  Kauffahrteischiffe  erlassenen  Gesetze,

Verordnungen,  Instruktionen  2c.  1874.  Altona  bei  Joh.  Fr.  Hammerich  (Th.  Lesser).

Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden  und  Tafeln  für  das  Jahr  .  zur  Bestimmung  der  Zeit,

Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen  Beobachtungen.  Alljährlich  eine  Ausgabe.  Berlin,
Jahrgang  1880  bei  G.  Reimer,  Jahrgang  1881  (im  Druck)  in  Carl  Heymann's  Verlag.

Die  Schiffahrtszeichen  an  der  deutschen  Küste.  Mit  78  Tafeln,  enthaltend  Abbildungen  von

Leuchtthürmen,  Feuerschiffen,  Baken,  Tonnen  2c.  1878.  Berlin  bei  G.  Neimer.

Uebersichtskarte  der  Leuchtfeuer  an  der  deutschen  Küste  nach  dem  Bestande  im  Sommer  1876.  —

1877.  Berlin  bei  G.  Reimer.

Internationales  Signalbuch  (Signalbuch  für  die  Kauffahrteischiffe  aller  Nationen).  1870.  Berlin

bei  G.  Reimer.
Hierzu  ist  im  Oktober  1870,  Juli  1872,  Februar  1874,  April  1876  und  Juli  1878
je  ein  Verzeichniß  der  Ergänzungen  und  Aenderungen  erschienen.

.  Amtliche  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen,

  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuch.  Erscheint  seit  1870  alljährlich.  Berlin
bei  G.  Reimer.

Hierzu  erscheinen  alljährlich  im  April,  Juli  und  Oktober  Nachträge,  welche  die  neuen
Eintragungen  in  die  Liste  und  deren  sonstige  Veränderungen  enthalten.

Entscheidungen  des  Oberseeamts  und  der  Secämter  des  Deutschen  Reichs.  Erscheinen  in  zwanglosen

  Heften.  1.  Hest  (im  Druck)  1878.  Hamburg  bei  L.  Friederichsen  und  Co.
        <pb n="512" />
        —  490  —

II.  In  der  Kaiserlichen  Admiralität  herausgegebene  Werke.

A.  Bücher  und  Zeitschriften.

1.  Nachrichten  für  Seefahrer.  (Vom  Juli  1870  ab.)  Erscheinen  wöchentlich  einmal.  Berlin  bei
E.  S.  Mittler  und  Sohn.  ·

2.  Hydrographische  Mittheilungen.  (Von  1873  ab.)  Seit  April  1875  unter  dem  Titel  „Annalen
der  Hydrographie  und  maritimen  Meteorologie“.  Erscheinen  in  Monatsheften.  Berlin  bei
E.  S.  Mittler  und  Sohn.  »  ·

3.  Tafeln  zur  Erleichterung  der  Anwendung  der  Sumner'schen  Methode  für  den  Seegebrauch.  Mit
Erläuterungen  von  Sir  William  Thomson.  1877.  Berlin  bei  E.  S.  Mittler  und  Sohn.

4.  Verzeichniß  der  Leuchtfeuer  aller  Meere.  Theil  I.  1878  (im  Druck).  Theil  II.  1877.  Theil  III.
1878.  Berlin  bei  E.  S.  Mittler  und  Sohn.

5.  Segelhandbuch  für  die  Ostsee.  Theil  I.  SW.-licher  Theil  der  Ostsee  mit  dem  Kattegat,  dem
Großen  und  Kleinen  Belt  und  dem  Sund.  1878.  (Im  Druck.)  Berlin  bei  Dietrich  Reimer.

B.  Karten.
Im  Kommissionsverlag  von  Dietrich  Reimer  in  Berlin.

a.  Nordsee.
1.  Die  Nordsee.  Südlicher  Theil.  1:  800  000.  1877.  "
Nordsee  von  Terschelling  bis  Kap  Gris  Nez  und  von  Cromer  bis  Dungeneß.  (Die  Hoofden.)
1:  300  000.  1878.

1

3.  Die  deutsche  Bucht  der  Nordsee.  1:  300  000.  1878.

4.  Ostfriesische  Inseln,  westlicher  Theil.  1:  100  000.  1872,  verbessert  1873.

5.  Ostfriesische  Inseln,  östlicher  Theil.  1:  100  000.  1872,  verbessert  1876.

6.  Jade-,  Weser=  und  Elbmündungen.  1:  100  000.  1878.

7.  Die  Mündungen  der  Jade  und  Weser.  1:  50  000.  1878.  (Im  Stich.)

8.  Schleswig-Holstein'sche  Westküste,  südliches  Blatt.  1:  100  000.  1869,  verbessert  1873.
9.  Schleswig-Holstein'sche  Westküste,  nördliches  Blatt.  1:  100  000.
10.  Spezialkarte  der  Eider.  1:  50  000.  1871.

b.  Kattegat,  Sund  und  Belte.

1.  Kattegat  —  Dänemark  —  Laesbe-Rinne.  1:  100  000.  1878.  (Im  Stich.)

2.  Sund  —  Dänemark  und  Schweden.  1:  100  000.  1878.  (Im  Stich.)

3.  Großer  Belt  —  Dänemark  —  Samsbe-Belt.  1:  100  000.  1878.  (Im  Stich.)
4.  Großer  Belt  —  Dänemark.  Nördliches  Blatt.  1:  100  000.  1878.

5.  Großer  Belt  —  Dänemark.  Südliches  Blatt.  1:  100  000.  1878.

6.  Großer  Belt  zwischen  Sprogöe  und  Langeland.  1:50  000.  1878.

7.  Kleiner  Belt  —  deutsche  Küste;  Sekt.  I.  1:  100  000.  1877.

8.  Alsensund.  1:  50  000.  1876.

9.  Aaröe-Sund.  1:  50  000.  1876.
10.  Flensburger  Föhrde.  1:  50  000.  1876.

C.  Ostsee.

1.  Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Schleswig-Holstein;  Sekt.  II.  1:  100  000.  1875.

2.  Eckernförder  Bucht.  1:  50  000.  1876.

3.  Kieler  Bucht.  1:  40  000.  1876.

4.  Fehmarn-Sund.  1:  40  000.  1875.

5.  Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Holstein  und  Mecklenburg;  Sekt.  III.  1:  100  000.  1876.

6.  Neustädter  Bucht  und  die  Trave  bis  Wismar.  1:  50  000.  1876.

7.  Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Hinterpommern;  Sekt.  VI.  1:  150  000.  1878.  (Im  Stich.)
8.  Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Danziger  Bucht;  Sekt.  VII.  1:  150  000.  1878.

9.  Königsberger  Haff.  1:  50  000.  1878.
10.  Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Preußen;  Sekt.  VIII.  1:  150  000.  1877.
        <pb n="513" />
        —  491  —

d.  Außereuropäische  Gewässer.

.Afrika-Häfen  und  Ansichten  der  marokkanischen  Küste.  2  Blätter.  1876.

.  Westindien.  Hayti  —  Puerto  —  Plata.  1:  100  000.  1875.

Westindien.  Hafen  von  Sabanilla  und  Mündung  des  Magdalenenstromes.  1:  75  000.  1876.
Küstenansichten  von  Japan  bis  Kapstadt  und  St.  Helena.  5  Blätter.  1863.

III.  In  Preußen  herausgegebene  Werke.

1.  Preußens  See-Atlas,  herausgegeben  von  dem  Ministerium  des  Handels.  1841.  Berlin.

Dieses  Werk,  welches  nur  den  südlichen  Theil  der  Ostsee  von  den  preußischen  Küsten
umfaßt,  besteht  aus:

a)  7  Sektionen  (von  je  1  bis  4  Blättern)  Küstenkarten  im  Maßstabe  1:  100  000;

b)  1  Segelkarte,  von  der  zuletzt  1875  eine  berichtigte  Auflage  der  2.  Ausgabe  in  4  Blättern
(Berlin  bei  Dietrich  Reimer)  erschienen  ist  und  die  3.  Ausgabe  sich  jetzt  (1878)  in  der
Vorbereitung  befindet;

c)  1  Druckheft,  enthaltend  die  Geschichte  des  Werkes,  eine  Uebersichtskarte,  ein  Verzeichniß  der
Seeleuchten,  Abbildungen  der  Leuchtthürme  und  Küstenansichten.

2.  Nautisches  Jahrbuch  oder  vollständige  Ephemeriden  und  Tafeln  zur  Bestimmung  der  Länge,  Breite
und  Zeit  zur  See  nach  astronomischen  Beobachtungen.  Auf  Veranlassung  des  Königlich  preußischen
Ministeriums  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  herausgegeben  von  Dr.  C.  Bremiker.
Berlin  bei  Georg  Reimer.

Der  28.  und  zugleich  letzte  Jahrgang  dieses  Werkes  für  1879  ist  1877  erschienen  und
die  Herausgabe  des  Werkes  dann  auf  das  Reichskanzler-Amt  übergegangen.

3.  Nautische,  astronomische  und  logarithmische  Tafeln  nebst  Erklärung  und  Gebrauchsanweisung,  für
die  Königlich  preußischen  Navigationsschulen  bearbeitet  von  F.  Domke,  Königlichem  Navigations-=lehrer.
  Herausgegeben  im  Auftrage  des  Königlichen  Ministeriums  für  Handel,  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten.  Sechste  Auflage.  1874.  Berlin,  Verlag  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.


4.  Lehrbuch  der  Navigation  und  ihrer  mathematischen  Hülfswissenschaften.  Für  die  Königlich
preußischen  Navigationsschulen  bearbeitet  von  M.  F.  Albrecht,  Navigations-Schul-Direktor  und
C.  S.  Vierow,  Navigationslehrer.  Fünfte  Auflage.  1877.  Berlin,  R.  v.  Decker's  Verlag
(Marquardt  und  Schenck).

5.  Die  Beleuchtung  der  deutschen  Seeküsten.  Bearbeitet  im  Ministerium  für  Handel,  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten  1877.  Berlin,  im  Berliner  lithographischen  Institut.

IV.  In  Hamburg  herausgegebene  Werke.

1.  Die  Unter-Elbe-Karte  im  Maßstabe  von  1:  60  000.  Herausgegeben  im  Auftrage  des  Senats.
Hamburg  1865,  revidirt  im  August  1868.  Blatt  I.  Hamburg  bis  Glückstadt.  Blatt  II.  Glückstadt
  bis  Cuxhaven.

2.  Karte  für  die  Einsegelung  in  die  Elbe.  1:  100  000.  Herausgegeben  im  Auftrage  des  Senats.
Hamburg  1876.

3.  Nachrichten  über  die  Gesundheitszustände  in  verschiedenen  Hafenplätzen.  Auf  Veranlassung  der
Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt  zusammengestellt  von  Dr.  med.  Max  Leudesdorf.
Hamburg,  11  Hefte,  1870  bis  1877.

W0—

 

In  Rostock  wird  am  19.  d.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

66
        <pb n="514" />
        —  492  —

7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Konsul  in  Moskau,  Dr.  Laubereau,  zum  Konsul  des  Reichs  in  Christiania,
den  Nitter  Gustav  von  Schoeller  zum  Kaiserlichen  Konsul  in  Brünn
un
den  Baron  de  Fonte  Bella  zum  Konsul  in  S.  Miguel  (DAzoren)
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  G.  Hauff  in  St.  Petersburg  ist  gestorben.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="515" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Re

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  13.  September  1878.

R  37.

 

 

 

Inhalt:

2.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  493
Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Baeichsbang  —
Uebersicht  über  die  bis  Ende  August  d.  J.  eingezogenen
Landesmünzen  ’z§495
Zoll=  und  Steuer-  Besen:  Nachweisung  der  Einnahme
an  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  bis  August
1878  .  497
Post=  Wesen:  Postkarten  für  den  Verkehr  im  Weltpost.
verein;  —  Postnachnahmesendungen.  498

 

5.  Eisenbahn-Wesen:  Aufhebung  der  Station  Rothenstein
Güterstation;  —  Erbffnung  der  Utzinalbahn  Sen
Weißenhorn  ..  .

6.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenate

 

als
den.

.  499

ten;

—  Beginn  einer  Seeschiffer=  und  Seesteuermanns-Prüfung

7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen

499
500

8.  Personal-Veränderungen:  Ernennung  beim  Rechnungshof

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

500

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
“  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Anton  Krause,  Fa-39  Jahre,  geboren  zu  'schwerer  und  einfacher  Königlich  preußischef  25.  Juli  d.  J.

 

 

 

brikarbeiter,  Johnsdorf,  Bezirk  Diebstahl  im  wieder=  Bezirksregierung  zu
Braunau  in  Böh=  holten  Räsckfalle  (3)  Liegnitz,
men,  Jahre  4  Monate
Zuchthaus),

 

 

67
        <pb n="516" />
        494

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*—  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Jakob  Cofmann,  32  Jahre,  aus  Boto-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  29.  Juli  d.  J.
Lehrer,  schan  in  Rumänien,,  teln,  Bezirksregierung  zu
Breslau.
3.  Tohann  Babel,20  Jahre,  aus  Har-Desgleichen,  dieselbe  Behörde,  30.  August  d.  J.
Weber,  rachsdorf  bei  Nömerstadt
  in  Mähren,
4.|Sven  Larsson,  See-30  Jahre,  aus  Lö-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  1.  August  d.  J.
mann,  berröth  in  Schweden,  und  Gebrauch  eines  Bezirksregierung  zu
falschen  Legitima=  Schleswig,
tionspapieres,
5.  Johann  Post,  Blu-17  Jahre,  geboren  zusLandstreichen,  Betteln  Königlich  preußische13.  Februar  (ausmengärtner,
  Biesfeld,  ortsange=  und  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu  geführt  Ende
hörig  zu  Keil  (Groß-  Koblenz,  August  d.  I.).
herzogthum  Luxemburg),

6.  Andreas  Kraus,9  Jahre,  aus  Do--Betteln  im  wiederhol-bayerischer  Stadt-28.  Mai  d.  J.
Tagelöhner,  brenz,  Bezirk  Polnai  ten  Rückfalle,  Kör=  magistrat  zu  Amin
  Böhmen,  perverletzung,  Wider-berg,
stand  gegen  die
Staatsgewalt,  Sachbeschädigung
  und
Beamtenbeleidigung,
7.  Ferdinand  Bogutzky,  geboren  1824  zu  Pa-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches!18.  August  d.  J.
Steindrucker,  dua  in  Italien,  orts-=  Führung  falscher  Pa-Bezirksamt  zu  Deg
angehörig  zu  Wien,  piere,  gendorf,
8.  Mathias  Schin-geboren  am  4.  Fe-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches'21.  August  d.  J,
delka,  Schuh=  bruar  1837  zu  Mis=  teln,  Bezirksamt  zu  Feuchtmachergeselle
  und|kowitz,  Bezirk  Tabor  wangen,
Tagelöhner,  in  Böhmen,  und  ortsangehörig
  daselbst,
9.  Nikolaus  Senter,  78  Jahre,  geboren  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-31.  August  d.  J.
zu  Serronville  bei  präsident  zu  Metz,

 

Audun-le  =  Roman
(Departement  Meurthe-Moselle
  in  Frankreich),
        <pb n="517" />
        495

2.  Münz-  und  Bank-Wesen.

ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  7.  September  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  en  Silbermünsen
1.  bis  7.  September  1878  auf  Privat=  Unfzi  id
.»  lberechnungFilith  Zwei-  Ein-  Fünfeig-  Zwanzig
find  geprägt  worden  Doppelkronen  Aoien  Ha  »  fennig-  Pfennigin:
  Kronen  geprägt  JMarlstücke  Markstücke  Marlstücke  wen  Kldeel
Berlin  –  599  110  —  599  110  —  —  —  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  376  320  —  376  320  —  —  —  —  —  —  —
München.  —  293  530  —  293  530  —  —  —  —  —  —  —
Karlsruhe.  —  350  000  —  350  000  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  —  300  570  –  300  570  —  —  29  506  —  —  —  —
Summe  1.  —  1919530  —  1  919  530  —  —  29  506  —  1-  —  —
2.  Borher  waren  geprägt  1  233  550  240368  470  77027  969  9251310  379  700|71  653  095/98  510  048|49  029  541|71  486  552|00/35  717  922/80
3.  Gesammt--Ausprägung  1233  550  240/|370  390  300/27  969  925|312  299  230|71  653  095|98  510  048|149  059  04771  486  55200/35  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164|00  204/60
5.  Bleiben.  1  233  459  100/370  320  81027  969  8458312  299  23071  652  415|98  509  686149  068  62971  486  38800/35  717  718/20

 

 

1  631  749  755.4

 

 

 

.

 

 

 

426  424  836,0

In  der  Zeit  vom  24.  bis  31.  August  1878  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekaust.

 

67
        <pb n="518" />
        496

Uebersicht  über  die  bis  Ende  August  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
—  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
im  August  vorher
S  1878  Mark.  f.
A.  Landes-Silbermünzen.
1|  Thalerwährung:  Thlr.  ser.  Thlr.  sar.  Thlr.  sgr.
Zweithalerstuͤcke  —  —  53  761  444—  53  761  446—
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  94  500  —  19  463  384—  19  557  884—
„  „  „  „  1817/22  79  410—  15647370  —  15  726  780  —
5„  „  „  „  1823/56.  —  —  18700  258  —  18  700  28—
(„  „  von  1857  ab  1  983  000  —.  04  962  006—.  1  945006
23  ãhaleiniici  ....  —  —  874  20  874  20
12  „  —  —  4931  —  4931
13  „  —  —  14  192  698  —  14  192  08—
14  „  —  —  1  266  —  1  266  —
18  „  —  —  972  97  12
1,6  „  ab  296  —  32778  41—  32778  135  *  -
158  ,  —  —  107223  107  22
rn  —  64163
1  15  „  —  —  968  9418  968  94118
1/30  „  —  —  3667878  121  3  667  878  21
1/60  „  —  —  199  360  1115  199  360  114
ferner:
1/1  Thalerstücke  ansbach-bayreuther  Gepräges  —  26  17  26  17
1/12  „  hannoverschen  und  braunschweiglüneburgischen
  Gepräges  .  —  —  121906123  l2l90612ä
sowie  an  im  Werthe  reduzirten  Stilcken  und  zwar:
1/3  Thalerstüche  (à  6  sgr.).  ...  —  —  380  235  380  232
16  „  (à  3  sgr.).  ..  —  —  5  3  5  3
Gerner:  Zusammen  ——  ——————2
2  die  in  der  Uebersicht  für  Mai  1878  (Reichs-Central=Blatt
  S.  376)  unter  Nr.  2  bis  10  aufgeführten
Sorten  an  Landes--Silbermünzen,  denen  für  Juli
1878  noch  3000  in  Kurfürstlich  und  Königlich
  sächsischen  #  Thalerstücken  hinzugetreten  sind,
im  Einlösungswerthe  von  zusammen.  —  —  —  —  —  —  210  530  27096
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  1032  94085738
B.  Landes-Kupfermünzen.
Die  in  der  Bebersiht  für  Mai  1878  (Reichs-Central-Blatt
  S.  376)  unter  Nr.  2,  sowie  die  in  der
Uebersicht  für  Juli  1878  Geichs-  Central-Blatt  S.
473)  unter  Nr.  1  und  3  aufgeführten  Sorten  an
Landes-Kupfermünzen,  denen  für  August  1878  noch
Osss  44  in  auf  Grund  der  Zwölftheilung  des  ½0
Thalerstückes  ausgeprägten  Einpfennigstucken  hinugetreten
  sind,  im  Erihiungimanke  von  zu-  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
samen  §ê½*  —  89  3  512  27776  3  512  278.65  3512  278  65
Cesammtsumme  A.  und  B.  —  —  —  —  —  —  1  036  453  136  03
        <pb n="519" />
        3.  Zoll-Nachweisung



497

und  Steuer-Wesen.

der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  August  1878.

 

 

 

 

 

 

·  April  Mai  Juni  Juli  August
Ober--Postdirektions--Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.  1878.
A  AL  #½  #4  ““4
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  19388  4  16  EO  ;A  44
2.  Gumbinnen  3  3885  3  130|80  2  842  95  3  06830  2782  90
3.  Danzig  13  28125  12266.05  11  66510  13  086  55  12  11135
4.  Berlin.  54711  .5  49  566210  55  891160  48  75615  47  486  30
5.  Potsdam  .  303020  292585  305905  333805  2984  75
6.  Frankfurt  a.  O.  6447  30  698425  6  747  85  7091  50  6  44180
7.  Stettin  9316  50  7740  00  7  153  40  707065  7  355  25
8.  Köslin  2078120  1  62790  200525  227085  1995  50
9.  Posen  47540  381720  4  801  45  473370  3551  .0
10.  Bromberg  3  25380  2752H  10  326900  2  88790  2899  80
11.  Breslau  15  15290  14  754  05  15  2188  60  16  08795  14  372  75
12.  Liegnitz  6  65160  5889  80  7299  95  717185  6027  00
13.  Oppeln  6  488.25  6  11590  6922  05  70975  5935  50
14.  Ma  debur  14  792  95  15  180  20  13  883830  16067  10  15  46160
15.  Halle  a.  6752  60  6193  55  6  450  65  7261  25  726120
16.  Erfurt  8  900  95  8272170  8964  40  8  53780  9  349  50
17.  Kiel.  69570  6  7270  4  858  15  6  00815  5249  70
18.  Hannover  .  565840  5645  45  6  168  95  562365  5742  45
19.  Münster  1  737100  1  38570  1  882  00  1  5769  1  795  95
20.  Minden  541310  515675  5440  50  58065  485990
21.  Arnsberg  18  56270  16  869  55  17222  30  16  78685  18  122  30
22.  Kassel  3861  85  3  68140  3  0540  3  8490  337345
23.  Frankfurt  a.  M.  21  6271  35  24  496  25  27116  35  31  21895  27984  50
24.  Köln  11  429  05  11  85960  12079  40  12  29760  14  04110
25.  Aachen  580210  6  52395  612260  6  26225  691735
26.  Koblenz  271475  2  800  30  2•491  95  3  04285  2892  65
27.  Düsseldorf  30  99970  0-33446  44%  3235300
28.  Trier  1  890  50  1  692  55  1  78760  192585  31755
29.  Dresden  9  65330  12  499  05  9887  5  1093440  9  849  0
30.  Leipzig  27  123  90  28  95585  24  790  80  27  87350  25  74255
31.  Karlsruhe  10  642  95  10  52165  10  06215  11  6980  11  70165
32.  Konstanz  5083  70  4400  70  4509  4623  10  4978  45
33.  Darmstadt,  ...  957965  949305  915760  927495  933015
34.SwermcM..  2130  40  1  802  65  2795125  179350  1  62270
35.  Oldenburg  4013  4200  00  354115  3  42685  3  56975
36.  Braunschweig  4300  65  353525  3  822820  425595  3  079  90
37.  Bremen  1739280  15  626  80  13  8290  1509825  167170
38.  9a  mburg  67  15365  61  83905  62  630285  67  71560  64  7190
39.  Büraßbug.  1577795  17081195  16  84149  55  16  846  80  13  30225
40.  M  .  366530  3  43970  3  30785  292175  3738  25
Summe  1  471  521165  457  05490  453  866  55  475  301  15  453  02520
II.  Bayern  31  5645  34  0375  31  15100  34  075  75  34  83440
III.  Württemberg  .  1537705  1809880  15  152  75  17  006  55  1833680
Ueberhaupt  518  463  45  509  190  85  500  170  30  526  43345  506  196  90
*)  Dagegen  im  Jahre  1877.  566  29740  572  17865  573  64255  584  507  5  547  805  35
„  „  „  1876.  531  50260  57377880  571  318  5  566  6235  543  436  65
»  ,,,,18756058286058205430607444956177753057248690

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="520" />
        —  498  —

M.  Post-Wesen.

 

Postkarten  für  den  Verkehr  im  Weltpostverein.

 

Vom  1.  Oktober  ab  werden  für  den  Verkehr  im  Weltpostverein  besondere  mit  einem  Frankostempel
von  10  Pfennig  versehene  Weltpostkarten  eingeführt,  welche  bei  sämmtlichen  Reichs-Postanstalten  für  den
Stempelwerth  verkauft  werden.

Diese  Karten  sind  für  Mittheilungen  nach  allen  denjenigen  Ländern  verwendbar,  wohin  das  Porto
für  den  gewöhnlichen  frankirten  Brief  20  Pfennig  beträgt.  Im  Verkehr  mit  solchen  Ländern,  wohin  ein
Briefportosatz  von  40  Pfennig  zur  Anwendung  kommt,  können  die  neuen  Postkarten  dagegen  nur  nach  vor—
gängiger  Vervollständigung  des  Werthbetrages  des  Stempels  auf  20  Pfennig  benutzt  werden.  Unfrankirte
oder  unzureichend  frankirte  Postkarten  gelangen  nicht  zur  Absendung.

Andere,  als  von  der  Reichs-Postverwaltung  ausgegebene  und  unmittelbar  mit  dem  Frankostempel

versehene
gelassen.

Postkarten  werden  im  internationalen  Verkehr  zur  Postbeförderung  nicht  zu-Berlin

  W.,  den  7.  September  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

Postnachnahmesendungen.

 

In  dem  Verfahren  mit  Postvorschüssen  treten  vom  1.  Oktober  ab  folgende  Aenderungen  ein:

1.

2.

Eine  Auszahlung  von  Postvorschüssen  gleich  bei  der  Einlieferung  der  zugehörigen  Sendungen
findet  nicht  statt;  für  „Postvorschuß“  wird  die  Bezeichnung  „Nachnahme“  eingeführt.
Nachnahmesendungen  müssen  in  der  Aufschrift  mit  dem  Vermerke:  Nachnahme  von  .  .  ..  Mark
..  .  .  Pf.  (Marksumme  in  Zahlen  und  Buchstaben,  Pfennigsumme  nur  in  Zahlen)  versehen  sein,
und  unmittelbar  darunter  die  genaue  Bezeichnung  der  einliefernden  Behörde  oder  Firma,  bezw.
den  Namen,  Stand  und  Wohnort  —  in  größeren  Städten  auch  die  Wohnung  —  des  Absenders
in  deutlichen  Schriftzügen  enthalten.  Bei  Packeten  müssen  vorstehende  Vermerke  sowohl  auf
der  Sendung  selbst,  als  auf  der  zugehörigen  Packetadresse  angebracht  sein.

Dem  Auflieferer  einer  Nachnahmesendung  wird  über  den  Betrag  eine  Bescheinigung  ertheilt,

welche,  wenn  über  die  Sendung  ohnehin  ein  Einlieserungsschein  zu  verabfolgen  ist  (bei  Einschreibund
  Werthsendungen),  in  jenen  mit  aufgenommen,  sonst  aber  besonders  ausgestellt  wird.  Denjenigen
  Versendern,  welche  sich  eines  Posteinlieferungsbuches  bedienen,  können  jene  Bescheinigungen
in  diesem  mit  ertheilt  werden;  auch  wird  solchen  Behörden  und  Geschäftstreibenden,  welche  fortgesetzt
  Nachnahmesendungen  in  größerer  Zahl  einliefern,  der  Gebrauch  besonderer  von  der  Post
unentgeltlich  zu  liefernder  Nachnahmebücher  gestattet.

Eingelöste  Nachnahmebeträge  werden  den  Absendern  von  der  Bestimmungs-Postanstalt  mittels

Postanweisung  ohne  Abzug  und  portofrei  übermittelt.  Auf  dem  zugehörigen  Abschnitte,  welcher
vom  Empfänger  losgetrennt  und  zurückbehalten  werden  kann,  wird  postseitig  Name  und  Wohnort
des  Empfängers  der  Nachnahmesendung,  sowie  Ort  und  Tag  der  Einlieferung  der  letzteren,  ver-
        <pb n="521" />
        —  499  —

merkt.  Für  die  Abtragung  der  Postanweisungen  bz.  der  zugehörigen  Beträge  wird  das  gewöhnliche
  Bestellgeld  erhoben.

5.  Im  übrigen  bleiben  bezüglich  der  Nachnahme  die  seitherigen  Bestimmungen  über  Postvorschüsse
in  Kraft.

Berlin  W.,  den  8.  September  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Vom  15.  Oktober  d.  J.  ab  wird  die  Station  Rothenstein  der  Saal-Eisenbahn  als  Güterstation  auf—

gehoben  werden  und  nur  eine  Haltestelle  für  den  Personen-  und  Gepäck-Verkehr  daselbst  bestehen  bleiben.  Eine
Beförderung  von  Privatdepeschen  findet  nicht  mehr  statt.
Berlin,  den  4.  September  1878.

In  Vertretung:
Körte.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  die  zu  den  Bayerischen  Staatsbahnen  gehörige,  9,577  km  lange  Vizinalbahn  Senden-Weißenhorn
  mit  der  Zwischenstation  Witzighausen  dem  Betriebe  übergeben.
Berlin,  den  11.  September  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

GC.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1855  in  Fiume  erbaute,  bisher  unter  italienischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Rosa  Catha—
rina“  von  329  belgischen  Tonnen  Tragfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
von  H.  Th.  F.  Mau  und  C.  F.  Eschricht  zu  Swinemünde  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Swinemünde  zum  Heimathshafen  gewählt
haben,  ist  am  26.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Antwerpen  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
        <pb n="522" />
        —  500  —

Das  in  Newcastle  on  Tyne  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  200  Pferdestärken  versehene,  eiserne
Schraubendampfschiff  „Hamburg,“  von  1065,6  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den
Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Hamburg-Südamerikanischen  Dampfschiffahrts-Gesellschaft  zu
Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die
Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  30.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate
  zu  Newcastle  on  Tyne  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Die  im  Jahre  1877  in  Curacao  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Schaluppe  „Par
Excellence“  von  50,27  chm  Brutto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
des  in  Hamburg  staatsangehörigen  Theodor  Gosewisch  unter  dem  Namen  „Bismarck“  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg
zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  22.  Juni  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  La  Guayra  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

In  Hamburg  wird  am  19.  d.  Mts.  mit  einer  Seeschiffer=  und  Seesteuermanns-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Heinrich  Tiemann  in
Antwerpen  und  den  Kaufmann  Julius  Büttner  in  Mobile  (Alabama)  zu  Konsuln  zu  ernennen  geruht.

 

8.  Personal-Veränderungen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Chef  der  Oekonomie-=Abtheilung
  des  Königlich  württembergischen  Kriegsministeriums,  Wirklichen  Geheimen  Kriegsrath  Mand,  zum
Direktor  des  Rechnungshofes  des  Deutschen  Reichs  zu  ernennen  geruht.

 

BVerlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="523" />
        Deutsche  Reich.

Tentral-Blatt

für  das

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  20.  September  1878.

38.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  1878;  —  Rücktritt  eines  Stations-  Kontrolürs  in  den
von  Ausländern  18  *  eschegebiel  *!#  Seite  501  Landesdienst  *  506
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägun
ven  Rei  eente  6  dnkiufee  Rei  ite“  bo*  5.  Marine  und  Shiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  6.  Eisenbohn-  Wesen:  Aufhebung  des  Personen-  und  Genir
April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  Verkehrs  von  und  nach  der  Station  Hohnstorf  509
5  505  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Erweiterung  des
4.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  lebersicht,  über  Rübenzucker-  Amtsbezirks  des  Konsulats  in  Mazatlan  –  Ereguatur
steuer,  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  im  Monat  August  Ertheilung  .  509
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  Ausweisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Anton  Jaworski,18  Jahre,  aus  Wien,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef4.  September  d.  J.
Arbeiter,  teln,  Bezirksregierung  zu
Posen,
2.  Ferdinand  Lache,  Fa-#37  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
brikarbeiter,  Prag,  ortsangehörig
zu  Wellitz  in  Böhmen,

 

 

 

 

 

68
        <pb n="524" />
        502

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  1à  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

3.  Tohann  Wlacky,  28  Jahre,  aus  Ober-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  6.  August  d.  I.
Schuhnachergeselle,  Reditz,  Bezirk  Holitzteln,  Bezirksregierung  zu
in  Böhmen,  Liegnitz,
4.  Eduard  Hübner,29  Jahre,  aus  Rei-desgleichen,  früher  be-dieselbe  Behörde,  13.  August  d.  J.
Arbeiter,  chenberg  in  Böhmen,  reits  wegen  Urkundenfälschung,

5.  Franz  Wunsch,  We-63  Jahre,  aus  Noch-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  17.  August  d.  IJ.
ber  und  Tagearbeiter,  litz  in  Böhmen,  und  grober  Unfug,
6.Heinrich  Johnson,  28  Jahre,  geboren  zu  Betteln  im  wiederhol-Königlich  preußische  4.  September  d.  J.
Arbeiter,.  Böstetorp,  Smäland“  ten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu
Län  in  Schweden,  Schleswig,
7.  Israal  Lobowsky,63  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3.  September  d.  I.
Handelsmann,  und  ortsangehörig  zu!  teln,  Landdrostei  zu  Han-Ischeen
  in  Russisch-  nover,
Polen,
8.Heinrich  Braam,  Jahre,  aus  Keu-desgleichen,  Königlich  preußische'5.  September  d.  J.
Sandformer,  lenberg  in  den  Nie-  Bezirksregierung  zu
derlanden,  Düsseldorf,
9.  Tohann  Bodo,  Gürt-20  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  21.  August  d.  J.
ler,  Neu-Lerchenfeld  bei  Bezirksregierung  zu
Wien,  Koblenz,

10.  Gustav  Baumert  18  Jahre,  aus  Berns-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  27.  Juli  d.  I.

Handlungskommis,  dorf,  Bezirk  Fried-  Nichtbefolgung  der|Bezirksamt  zu  Wolf-·
  land  in  Böhmen,  Reiseroute,  stein,

11.  Rosalie  Josephine  geboren  am  30.  August  Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  meck-22.  August  d.  J.
Borg,  geb.  Thor,  1840  zu  Karlskronal  teln,  lenburgisches  Mini-Zimmergesellenfrau,
  in  Schweden,  sterium  des  Innern

zu  Schwerin,
        <pb n="525" />
        503

 

 

 

 

 

 

l

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
l  .
12.  August  Lafoley,  Ar-33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-.1.  August  d.  J
beiter,  Vousix,  Departement  präsident  zu  Metz,
der  Ardennen  in
Frankreich,
13.  Leopold  Bosseaux,  geboren  am  24.  Juli  desgleichen,  derselbe,  5.  September  d.  J.
1844  zu  Noiseau  in
Belgien,
s
s
14.  Ludwig  Gustav  Kull-17  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  6.  September  d.  J
mann,  Sering,  Provinz
Liège  in  Belgien,
15.  Peter  Laroche,  Ar-  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.
beiter,  St.  Beiese-la-Feuille,  teln,
Departement  Creuse
in  Frankreich,
Kaiserlicher  Bezirks-#4.  September  d.  IJ.

1
16.  Anton  Specht,  Wag-  22  Jahre,  aus  Sur,
Kanton  Graubünden

ner,

17.  Karl  Graf,  Mechaniker,



 

in  der  Schweiz,

in  der  Schweiz,

*19  Jahre,  aus  Ueten
dorf,  Kanton  Bern

 

Landstreichen,

desgleichen,

 

 

präsident  zu  Kolmar,

derselbe,

desgleichen.

 

 

 

68°
        <pb n="526" />
        2.

Münz.

504

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  14.  September  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.  ·

 

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  ;  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  ;  i*me  P
8.  bis  14.  September  1878  rivat—  ...  .
..  ,  »  theseckmm  Fünf-Zwei-  Ein-  FünfzigsZwanzigd
  t  word  DoppelkronensK.onen  Ha  Inung  „  ,Q—
sind  geprägt  worden  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Martstücle  Markstücke  Pfennig  Pfennig
in:  stücke  stücke
4  4  “  4  MA  “  4
I
Vertiu....  —;611510—  611510—  —  —  ...-—-Frankfurt
  a.  M.  —  3376340  —  376  340  —  —  —  —  —  ——
München.  —  344  750  —  344  750  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  —  293390  —  293  390  —  —  77  485  —  —  —  —
Summe  1.  —  1  625  990  —  1  625  990  —  —  77  485  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1233  550  240370  390  30027  969  9251312  299  23071653  095/|98  510  048|149  059  047|71  486  552)00/35  717  92280
3.  Gesammt-Ausprägung1233  550  240·  372  016  290/27  969  925|313  925  220|71  653  095/98  510  048  149  136  532/71  486  552/00.  35  717  92280
4.  Hiervon  wieder  eingegzogen.
  .  9114069490  80  —  680  362  418  164  00  20460
5.  Bleiben.  1  233  459  100|371  946  800/27  969  845/|313  925  220|71  652  415098  509  68649  136  11471  486  388  00|35  717  718|20

 

 

1633  375  745  .

 

 

 

 

 

426  502  321,20

In  der  Zeit  vom  1.  bis  7.  September  1878  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.
        <pb n="527" />
        —  505

3.  Finanze:=Wesen.



Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1878

bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  „  „
nahme  beträgt  Bonifiatio=  .  Einnahme  Differenz
Bezeich  nung  vom  Beginn  deseê  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  .  leib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  aftliche  —
Einnahme.  #  ftlich  Vorjahres  —  mehr
Monats  echnung  (Spalte  4|  weniger
-*  -  A  44  -
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  41  287  275  26  897  41  260  378  43  908  541—  2648  163
Rübenzuckersteuer  .  41919573982—95697917—3634184—-5935607
Salzsteuer  12  615  472  12  614  76612332  7544Z  282  012
Tabackssteuer  .  298  916  254  03367  306—  113268
Branntweinsteuer  12  166  169  25565  502  9  600  667,8243  2254  1357  442
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  38  783  —  38  783  36  719.  2  064
Brausteuier  .  6  654  033  6  583  076645  973—  62  897
Uebergangsabgaben  von  Bierv  342  330  342  330  335  .532|/1.  6  798

 

 

 

 

 

Summe

 

 

73  407  169  #  12  282  922  61  124  247  68  235  9660—  7  111  619

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis

Ende  des  Monats  August  1878:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JIst-Einnahme  «  .»
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Differei
Bezeichn  ung  des  laufenden  in  der  ent-  zwis  ant  en
Etatsjahres  bis  sprechenden  Spa  den
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  1  uul-  •v
obengenannten  Periode  +mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
M.  M  M.
1.  2.  3.  4.
Zölle  39  750  489  38  41  580  +  1308  909
Rübenzuckersteuer  4  088  318  47276743  —  I88  425
Salzsteuer  12  657572  12202  202  +  455  370
Tabackssteuer  .  .......  208  706  298  676  —  89  970
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  16  749  212  16  682  179  +  67  033
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Vier  5  879  537  5927257  —  47720
Summe  122  333  834  120  828  637  +  1505  197
        <pb n="528" />
        506

M.

Zoll

#=  und

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

Zahl
der  Ver=  NRaffinirter  Zucker  aller
in  Be  steuerte  Art  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  kib  en  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.  -
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  —
2.  -  Westpreußen  —  —  18  9  —  —
3.  Brandenburg  —  44  —  1
4.  OD  Pommern  –  —  9  —  —  —
5.  -  Posen  —  —  —  —  —
6.  -  Schlesien  —  —  3  —  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  8  104  017  —  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  –  –  1  001  143  1  036  1  252
9.  -  Hannover  —  —  281  —  35  —
10.  -MWestfalen  —  —  5  —  —  —
11.  -Hessen-Nassau  –  20  —  —  —
12.  Rheinprovinz  —  —  254  20  1292  —
Summe  I.  8  104  017  1  635  172  2  364  1252
II.  Bayern  —  225  —  192  466
III.  Sachsen.  —  —  8  6  —  —
IV.  Württemberg  —  —  34  79  —  —
V.  Baden.  –  741  203  –  216
VI.  Hessen  —-  —  48  194  —  407
VII.  Mecklenburg  –  13  3  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  –  —  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —-  7  —  —
X.  Braunschweig  —  —  1  —  —  —
XI.  Anhalt  .  1  27  732  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  .  —  —  3041  —  133  —
XIII.  Luxemburg  —  —  72  —  —  —
Ueberhaupt  9  131  749  5  825  657  2  689  2:341
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1877  bis  Juli  1878  —  82  007  42385  833  7  892  12  925  70  937
Zusammen  Sept.  1877  bis  Aug.  1878  —  2  139  17291658  8  549  15  614  73278
In  demselben  Zeitraum  1876/77  —  1053  7441  68  623  13  700  190  709

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–..  ..  "
        <pb n="529" />
        Steuer-Wesen.

—  507

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  August.  1878.

Zollaus  lande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  sfreien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  9.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8  I  9  10.  11.  12.  13.  14.  15.
51  —  6  —  —  —
43  472  —  —  —  E  —  —
436  —  —  —  —  —  —  —
310  139  15  833  —  1427  —  14250  —
103  —  —  —  —  —  35  —
195  494  —  —  —  —  —  —
1393  479  18  064  2  174  16  222  418  4  337  704
423  64  2  460  11  228  —  2572  —
30  —  —  —  —  —  —  —
2  —  —  —  —  —  —  —
131  —  2124  —  685  —  —  –
3  117  1  648  38  487  2  185  18  562  418  21.194  704
47  —  301  —  —  —  409  —
207  38  —  —  —  —  23  67
—  —  63  11  –  26  —
—  —  829  67  —  16  748  —
32  171  —  7  —  —  —  —
18  91  —  —  —  —  —  —
43  —  —  —  —  9  —
5  —  —  —  —  —  —  —
—  78  —  —  —  —  —  —
125  —  528  —  —  —  955  —
3  594  2  026  40  145  2  322  18  573  434  31  664  771
62  154  70  640  397  170  17  036  1  413279  74  680  287941  54  029
65748#  72  666  437  315  19  358  1  431  852  75  114  319  605  54  800
126  353  84  935  196  514  72  016  965  689  161  052  268  033  57  565
        <pb n="530" />
        —  508  —

Der  den  Hauptämtern  Zittau,  Bautzen,  Löbau,  Schandau  und  Pirna  beigeordnete  Stations-Kontrolör,
Königlich  preußischer  Steuer-Inspektor  Freytag  zu  Zittau,  ist  in  Folge  seiner  Ernennung  zum  Ober-Zoll-Inspektor

  in  Liebau  am  1.  d.  M.  in  den

öniglich  preußischen  Landesdienst  zurückgetreten.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Sunderland  sind  in  der  Zeit  vom  2.  Oktober  v.  J.  bis  zum  21.  Juni
Fagenattest  ertheilt  worden:

□

.dem  im  Jahre  1877  in  Pallion  erbauten,  mit  einer  Maschine  von  160  Pferdekräften  versehenen,
eisernen  Schraubendampfschiff  „Prinz  Friedrich  Carl“  von  1120)58  britischen  Register-Tons
Netto-Raumgehalt,  welches  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft
  JI.  H.  Lorentzen  &amp;amp;  Co.  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt  hat,  am  2.  Oktober  1877;

der  im  Jahre  1877  in  Sunderland  erbauten  eisernen  Bark  „Pallas“  von  597)31  britischen
Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  welche  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von
Henrich  Gerhard  Lübken  zu  Elsfleth  und  Genossen  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt  hat,  am  23.  Oktober  1877;

.  der  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Sunderland  erbauten  eisernen  Bark  „Triton“  von  736,71

britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  welche  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
Eigenthum  von  Gerd.  Bolte  zu  Elsfleth  und  Genossen  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt  hat,  am  12.  März  1878;

.  der  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Sunderland  erbauten  eisernen  Bark  „Oberon“  von  740//8

britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  welche  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
Eigenthum  von  George  H.  Heye  zu  Elsfleth  und  Genossen  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt  hat,  am  10.  April  1878;

dem  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Pallion  erbauten,  mit  einer  Maschine  von  130  Pferdekräften  versehenen

eisernen  Schraubendampfschiff  „Prinz  Wilhelm  "  von  860),57  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt,
  welches  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  „Anglia“  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt  hat,
am  21.  Mai  1878;

.  der  im  Jahre  1865  in  Sunderland  erbauten  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Spring“

von  376,07  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  welche  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  von  Wilhelm  Ludwig  Klüver  zu  Wismar  unter  dem  Namen  „Frühling“
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt  hat,  am  23.  Mai  1878,

und

dem  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Pallion  erbauten,  mit  einer  Maschine  von  130  Pferdekräften

versehenen,  eisernen  Schraubendampfschiff  „Prinz  Heinrich"  von  871,6  britischen  Register-Tons
  Netto-Raumgehalt,  welches  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der
Dampfsschiffahrts-  Gesellschaft  „Anglia“  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt  hat,  am  21.  Juni  1878.
        <pb n="531" />
        —  509  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Vem  1.  November  d.  Is.  ab  wird  der  gesammte  Personen=  und  Gepäck-Verkehr  von  und  nach  der  Station
Hohnstorf  in  Folge  der  Eröffnung  der  Eisenbahnbrücke  über  die  Elbe  bei  Lauenburg  aufgehoben  werden.
Berlin,  den  17.  September  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Bankdirektor  Johannes  Havig
zum  Vize-Konsul  in  Namsos  (Norwegen)  und  den  Dispacheur  Harald  Isachsen  zum  Vize-Konsul  in  Grimstad
(Norwegen)  zu  ernennen  geruhet.

Das  mexikanische  Territorium  Baja  California  ist  dem  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Mazatlan
zugetheilt  worden.

Den  Kollegien-Assessor  Alcxander  von  Schiebel  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  russischer  Konsul
in  Memel  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
69
        <pb n="532" />
        <pb n="533" />
        Deutsche  Reich.

Tentral-Blatt

für  das

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  27.  September  1878.

M  39.

 

 

 

Inhalt:

2.

von

Finanz-Wesen:

des  Monats  August  1878.

*

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete
Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

eichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  August  1878;  —
Statistik  der  deutschen  Banknoten  E

.  Seite  511

nde  August  1878  515
Nachweisung  der  Einnahmen  der  Postund
  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung

für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  b  bis  zum  Schuse

4.

5.

gen

 

Zoll=  und  Steuer-Wesen:
abfertigungsstelle  in  Sigmaringen

Militär-Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  bor
anstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind;

berechtigten  Anstalten  .

Konsulat-Wesen:  enemmngene)  —  Ereriatur  Ertheilun-Allgemeine

  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

—  dessl.  der  provisorisch

Ressortverhältuiß  der  ood

520

.  524

 

—  Lauf.  Nr.

Name  und  Stand

—

des  Ausg

 

ewiesenen.

 

Alter  und  Heimath

.l

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5.

Datum  des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

.August  Katzer,  Müllergeselle,



.Josef  Richter,  Flei—

scher  und  Musiker,

 

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesestzbuchs:

28  Jahre,  geboren  zu
Jellnei,  Bezirk  Senftenberg
  in  Böhmen,

34  Jahre,  geboren  zu
Seifen  bei  Joachimsthal,
  Kreis  Eger  in

 

Böhmen,

 

Landstreichen,  Betteln

und  Gebrauch  gefälschter
  Atteste,

Landstreichen  und  Betteln,


Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

 

 

13.  August  d.  J.

21.  August  d.  J.

70
        <pb n="534" />
        512

 

 

 

 

 

 

Ez  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  *#  Ausweisung  Ausweisungs-=3
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
l
3.  Franz  Matzak,19  Jahre,  aus  Nie-  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preugische#.  September  d.  IJ.
Flachsspinner,  mes,  Bezirk  Böh=  teln,  Bezirksregierung  zu
misch-Leipa  in  Böh-  Liegnitz,
men,
4.  Stefan  Jespersen,  31  Jahre,  aus  Tho-Betteln  im  wiederhol-Königlich  preußische  6.  September  d.  J.
Zigarrenmacher,  rum,  Amt  Viborg]  ten  Rückfalle,  früher]  Bezirksregierung  zu
in  Jütland,  bereits  wegen  Dieb=  Schleswig,
stahls  und  Landstreichens,

5.  Josef  Sudina,  31  Jahre,  geboren  Landstreichen,  Königlich  preußische  16.  September  d.  J.
Schlächtergeselle,  und  ortsangehörig  Landdrostei  zu  Hilzu
  Bielitz  in  Oester-  desheim,
reichisch-Schlesien,
6.  Gustav  Bergmannt  Jahre,  aus  Rei-Landstreichen  und  Ge-Königlich  preußische  31.  August  d.  J.

10.

.Alexander

 

Schlächtergeselle,

Corbe—
ron,  Weber,

.Wenzel  Prohaska,

Drechsler,

.Franz  Dajc,  Zimmermann,



Karl
Lohnschreiber,

Safarovic,

chenberg  in  Böhmen,

geboren  am  18.  Juli

1842  zu  Etival  lès
le  Mans,  Departement
  der  Sarthe  in
Frankreich,

46  Jahre,  aus  Naceradec,
  Bezirk  Beneschau
  in  Böhmen,

aus  Wrbican,  Bezirk
Schlan  in  Böhmen,
geboren  1843,

Pisek  in  Böhmen,

 

 

 

geboren  1856,

brauch  eines  gefälschten
  Legitimationspapiers,

Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,

 

Betteln,  Landstreichen

und  Betrug,

1
aus  Pisek,  Bezirk  Landstreichen,  Betteln

und  Nichtbefolgung

der  Reiseroute,

Landdrostei  zu  Stade,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Neustadt
  a.“/H.,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Deggendorf,


 

1
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

 

 

18.  Juli  d.  I.

3.  September  d.  IJ.

6.  September  d.  I.

desgleichen.
        <pb n="535" />
        513

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
——  *  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3  4.  5.  6.
.-11.
  Josef  Kolazik,  Tage-54  Jahre,  aus  Mili-Landstreichen  und  Ge-Königlich  bayerisches  11.  September  d.  J.
löhner,  na,y,  Bezirk  Schütten=  brauch  eines  fremden  Bezirksamt  zu  Deghofen
  in  Böhmen,  Zwangspasses,  gendorf,
12.  Max  Steiner,  Fonsiaus  Libochowitz,  Be-Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Kitzin-22.  August  d.  IJ.
delsmann,  zirk  Raudnitz  in  Böh=  und  grober  Unfug,  gen  in  Bayern,
#  men,  geboren  1844,
1
13.  Anna  Rausch,  un--  30  Jahre,  aus  Weg-  Landstreichen,  Königlich  sächsische  20.  August  d.  J.
verehelichte,  städtl  bei  Leitmeritz  Kreishauptmannin
  Böhmen,  schaft  zu  Zwickau,
14.  Johann  Patzelt,  21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  24.  August  d.  J.
Schneidergeselle,  Schönborn  bei  Rum=  teln,  Kreishauptmann-1
  burg  in  Böhmen,  schaft  zu  Dresden,
15.  Andrea  Belli,  Har=  19  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
monikaspieler,  Compiano,  Provinz
Parma  in  Stalien,
ortsangehörig  zu
Massanti  (daselbst),
16.  Jakob  David,  Han=  40  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  gro-Kaiserlicher  Bezirks-H.  September  d.  J.
delsmann,  Alexandrien  in  Egyp=  ber  Unsug,  präsident  zu  Metz,
ten,
17.  Johann  Berg,  Ar-geboren  am  22.  August  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  1850  zu  Lenuiten=Post,
  Provinz  Friesland
  in  den  Niederlanden,

18.  Peter  Josef  Neu-26  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  An-derselbe,  10.  Septemberd.  J.
ville,  Arbeiter,  Verviers  in  Belgien,  gabe  eines  falschen
Namens,

 

 

 

 

 

 

 

 

70“
        <pb n="536" />
        514

 

 

Name  und  Stand

 

 

 

 

 

*  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  diee  Datum  des
r  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
19.  Maria  Nave,  geb.geboren  am  11.  De-Landstreichen  und  ge-Kaiserlicher  Bezirks-10.  Septemberd..
Lebrun,  zember  1860  zu  St.  werbsmäßige  Un-präsident  zu  Metz,
Mihiel  in  Frankreich,  zucht,
20.  Hortense  Laroche,  geboren  am  8.  Mai  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
geb.  Wilmotte,  1856  zu  Brüssel  in
Belgien,
21.  Dominikus  Noerden,  geboren  am  19.  April  desgleichen,  derselbe,  13.  Septemberd.  .
Arbeiter,  1850  zu  Bekerich  in
Luxemburg,
22.Eugen  Gayot,  Ar-geboren  am  9.  Februar  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

beiter,

 

1863  zu  Rambucourt
in  Frankreich,
        <pb n="537" />
        2.

Münz.

515

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  21.  September  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

 

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gobdmü  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  5v  mWie  reroan  !
15.  bis  21.  September  auf  Prrvat-  ünfzi  Zwanzig-—
  lbe  rechnung  Fünf-  Zwei.  Ein-  Fünfzig=  auzig
1878  sind  t  worden  Doppelk  Kronen  Ha  -  s  -
«sin  IsragormappwmnweKronengeprägtMarkstiickeMakkstiickeMarkstiicke  PFMS  P  FFFZS
#  /  4  /  -—  4  -.—  —  #4
Berlin  —  700  230  —  700  230  —  —  —  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  376  510  —  376  510  —  —  —  —  —  —  —
München.  —  266  210  —  266  210  —  —  —  —  —  —  —
Dresden  —  612  890  —  612  890  —  —  —  —  —  —-Hamburg.
  —  378  280  —  378  280  —  —  54  060  —  —  —  —
Summe  1.  —  2  334  120  –  2  334  120  —  —  54  060  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1233  550  2401372  016  290127  969  925|313  925  220|71  653  095/|98  510  048|149  136  532|71  486  552  00135  717  92280
3.  Gesammt-Ausprägung  233  550  240  374  350  410/27  969  925/|316  259  340|/71  653  095/98  510  048,149  190  59271  486  552/00  35  717  922/80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164  00  204  60
5.  Bleiben.  1  233  459  100|374  280  920/27  969  8451316  259  340|71  652  415|98  509  686149  190  17471  486  388/00|35  717  718,20

 

 

1  635  709  8656.4

 

 

 

 

426  556  381,00

In  der  Zeit  vom  8.  bis  15.  September  1878  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekauft.
        <pb n="538" />
        516

Status  der  deutschen  Notet
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffenklichten  Woche
(Die  Beträge  laute

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiiva.
Sonstige  Ver-  E#ent
2  täglich  r“  bindlich-  r“  G  G  bindlis
35  Orund.  Reserve.  Moten.  Degen  Unge-  Gegen  acige  egen  keiten  egen  Sonstige  egen  SummeGegen  len
Name  der  Banken.  K#  31.  Juli  deckte  31.  Juli  31.  Juli  mit  31.  Juli  4  31.  Juli]  der  31.  Juli  weitert
pltal.  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündl-  Passiva.  *7
-  1878.  Noten.  1878.  1878.  1878.  1878.Passivra!ß878.96bene
E.  bindlich-  gungs.  Inlä#-2
  keiten.  frist.  Wele-1
  Reichebannnnz  120  000  54  141319  291—  17850  80762—  5  941|162  752—19544  3S  2-1256  148-  36  976  —
Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2242  —  133  1  176—  311  2979  138  ——  3000—  —  8  821—  591  1
3  Kelnische  Privatbank  3  000  750  2  125—  151  1  110—  117  206—  86  3  041—  56  48  —  9  170—  293  197
4  Magdeburger  Prlvatbank.  3  000  613  2  492  +  228  948—  158  56  17  1  104  —  180  83—  4879349  171  160
5S  Dunziqer  Privat-Aktlen-Bank  3  000  750  1990·.  246  797—+  179  410—  78  2  801  19  312  1  3  9263  190  366
6PWrovinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  781  2  030.  —  38  1  197—  23  3—  4  1083  37  91—  54  6991  102  177
7Hannoversche  Bunk  12  000  809  4520—  437  1  808—  289  2726—  127  2  1644—  27  1  8  2544K  23  471
s  Frankfurter  Bank  17  143  3  562  10  546—  1  560  4759—  1  8344  3  0  134  537  4  1621  41111  —  2571  2297
Bayerische  Notenbank-  7500  1854  793  —  156526562—  3068  1715  2922  695.  J—  3932139  266%7027TK  16%  979
10  S#chsische  Bankl  zu  Dresden.  30  000  3209  37  668  —  1152  15060-  553  746—+  107  4  706|  98  302.  281  76  723—  1115453
11|  Leipziger  Kassenvereln  3  000  117  29704  101  141414  3321  1338  —  684  332  —  133  163  4  9  7920—  698  912
12|  Chemnitzer  Stadtbank  510  96  5104  29  142—  24  76  8  3627  —  22  8s14  14  4900  29  810
13)]  Württembergische  Notenbank  9J  000  353  21  814  726  98451  394  429  —  81  101|  1  510  —  47  32207-  855|15
14  Badische  Bunnk  9  000  1  350  8  883  —  5549—  393  487—  60  91  —  421  4720232  17
15|  Bank  für  Süddeutschland  15672  1  515  10  3414—  698  6  406—  7  225.  10  —  —  7814  59  28534  649|  157
16|  Braunschweigische  Bank  10  500  301  2  170  —  697]  1140  —  690  1613—  46  1549—  55  24—  416  5  802  37
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  635—  98  46—  zun  1  118"  21  2001.—  256  50—  2  6234  —  331  45
181  Bremer  Bank  .  ..  16  607  763  4315—  552515—  12  654  5414550  —  124  —  5%39377  1  ½8
Zusammen  s  33229  9329799  335—  23285|161  236—  10  379|183  118  —  17  896  54  892  —  145319057  +  20361  344  663—  40  5914
Bemer

Zu  8°:  Darunter  156  500  K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14°:  Darunter  45  034  „X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="539" />
        anken  Ende  August  1878
berfichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1878.

uf  Tausende  Mark.)

517

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
4
—
Metall-  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  S
beftand.  31.  Juli  affen-  31.  Julianderer  31.  Juli|  Wechsel.]  31.  Juli  Lombard.  31.  Juli  Ekfekten.  31  Juli-  Uetiva.  31.  Juli  der  31.  Juli-1878.
  scheine.  1878.  Banken.  1878.  1878.  1878.  1878.  1878.  Aktiva.  1878.  9
.  "
1  l
4%  à66  —  11  S065  .  67686  680  1  50  336  —  3701  286  —  219  21  036—  5004—  35  6811
59  —  »2  6  4  5  171  —  107  5  108—  2454  2  373  137  435  —  —  —  89902  —  575
—  11  3  —  2  118  —  43  7287  —  328  653  —  43  —  —  368  127  9423—  278  3
1  26  4  192  27  1  18  491  1.  176  4995—  248  930  —  91  —  —  29—  11  7  198  —  36  4
5%%—  3  —  —  ————-  892  —  s  195  —  5  600  250  9450.  206
756  —  26  1  1  1  76  42  4961.  140  892  —  345  —  —  489  44  36  7  175—  846
1  28.—  153  8  —  9  126  4  54  11965  4  104  585  4  8  458  —  14  75417—  233  23267/—  283  7
3832  4  450o0  KU  9  735  —  195  5½82—  794  2  112  H.  13  5  668  —  100  2126  +  195  41  605  —  2128
35  856  —  830  40  —  2  335  +  673  4452—  1  616  1  495—  46  1  069—  45  1799  4  220  77  0271.  16
17  41  —  55  ——  s3258  —  15377295  +  2  116  4655.—  171  3231  —  298  8934  1  76723—  1  1150
1  022  —  55  14  —  32  520  —  235  ir  415  1710—  34  159.  159  797—  86  7920  —  69811
250  .  26  18  7  100  +  20  1084  4  85  115—  16  169  —  164  L  4900  4  2912
9955  56  138—  1H14  277|11  O6  137  482  4  L  394  —  856  4  288  37  207  855  3
3  203—  98  10  8  121  E  377  14202  23  1024  —  3  35  —  1577|  268  20  232  1714
2  789—  561  5  E  6  141  —  138  15972  9  1  551  4  4813  366  2263  —  323  28  534—  64  49  15
5  145  88  E  82  357  4  56  7458—  724  2037  —  15  —  —  5  934  —  48  16  45999  194
430|—  25  1  E  4  158  +  53  3465—  3246  344  —  10  634  —  74  1318  4  55  63655—  3217
53  2  K  6  153—  3625¼10060  224  71  751—  619  776  +  104  28  124  4514
F  41|  11515  .  477  193866  268  19  769  74  450  —  1418  1817  6449  56  6811—  13084359771  —  39  080
#  1  1
kungen.
Zu  15°:  Darnnter  109  684  .X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

Zu  17“:

Darunter

7830  .K&amp;amp;  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="540" />
        518

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

Bezeichuung

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlaufim  Bestande
Nr.  Notenban  ken.  „  "

in  Abschnitten  zu  100  Süln  Wbschnitten  zu  200  A.
/  #4  -r2  T  **i
1.Reichsbanrk  304  509  000  452  291,.000  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  126  000  488  000  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2107700  868  600  —  —
4.|Magdeburger  Privatbank  2  492  100  507  900  —  —
5.Danziger  Privat-Aktienbank  ..  1990  000  1010  000  —  —

6.Provinzial-Altienbank  des  Großherogikume  vojen  721  400  178  600  439  200  460  800
7.]  Hannoversche  Bank  .  4520  200  1  779  800  —  —
8.Frankfurter  Banrk  4509  100  5  190  900  —  —
9.Bayerische  Notenbans  64  633  100  5  206  900  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  23  680  300]  36  319  700  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  –  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbanks  510  000  #  —  —  —
13.Württembergische  Notenbank  .  21  814  100  3  785  900  —  —
14.Badische  Bark  8  883  200  30  116  800  —  —
15.  Bank  für  Süddeutschland  10  340  8000  25  659  200  —  —
16.Braunschweigische  Bank  2170  100  11329  900  —  —
17.]Kommerzbank  in  Lübeck  635  200  1  764  800  —  —
18.Bremer  Bank  4  314  500  5  435  500  —  —

zusammen  am  31.  August  1878.  458  956  800  581  933  500  439  200  460  800

am  31.  Juli  1878.  459  612  600|570  756  700  454  200  445  800

mithin  am  31.  August  1878  mehr  ..  —  11  176  800  —  15  000
weniger.  655  300  —  15  000  —

 

 

Anmerkungen.

 

1)  Von  den  Noten  alter  Währung  der  Reichsbank  waren  am  31.  August  1878:

im  Umlauf#
im  Bestande
vernichtet:

8670  -  -
7956  610

Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatbank  waren  am  zu.  Augu

 

93720  Thlr.  in  Ubschnitten  zu  10  r*s

1878:

 

 

232  275  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,
34  175  -  I  s  s  s
86  549200

im  Umlauf:  1  430  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  aäbl  *  2  580  Chlr.  in  Abschnitten  zu  20  ble.
im  Bestande:  210  580  ·-vernichtet:
  96  360  -  296  810

2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nichi  dem  Beiriebe  übergeben  5  700  000  Mart  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  5  500  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  1  994  500  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  20  600  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4  044  400  Mark  in
        <pb n="541" />
        519

noten  Ende  August  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren  An  noch  nicht
präkludirken  Mithin  Lauim
  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestandese  im  Umlauf  im  Bestande  zn  a#e  Gesammt-  sende
waren  im  Umlauf.  Nr.
-  ·  ·  :  Umlauf  7  v
in  Abschnitten  zu  500  4&amp;amp;,  Abschnitten  zu  1000  .(fl  überhaupt
1  —ê  4  1  A.  AMA  I  »z-  A.  A.
119  467  500  226  032  500  182  89890  o0o  462  710  000  616  366  500  1141  033  500  23156  386619  281  885  1.
—  —  1  116.000  270  000  22420000  758.000  —  2242  000  2.
—  —  —  —  2  107  700  868  600  16  980  2124  680  3.
—  —  —  —  2  492  100  507  900  2  492  100  4.
—  —  —  —  1  990  000  1  010  000  —  1  990  000  5.
869  500  330  500  —  —  2030  100  969  900  —  2  030  100  6.
—  —  —  —  4  520  200  1778  8002)  —  4520  200  7.
—  1  903.000  5340  000  10  360  OCl10  546  100  17453  900  —  10  546  100  8.
—  —  —  —  64  633  100  5  206  900  —  64  633  100  9.
13  988  000  12512  000  —  —  37668  300  48  3831  700  —  37  668  300  10.
2970  000  30  000  —  —  2970  000  30  000  –  2970  O00og  .
—  —  —  —  510  000  —  —  510  000  12.
—  —  —  —  21  814  100  3  785  900  —  21814  100  113.
—  —  —  —  8883200  30  116  800  —  8  883  200  14.
—  —  —  —  10  340  800|  25  659  200  —  10  340  800  15.
—  —  —  —  2170  100  121329  900  —  2  170  100  16.
—  —  —  —  635200  1  764  800  —  635  2007.
—  —  —  —  4  314  500  5  435  500  —  4314  500
137  992000  240  808  00011099  446  000  473  340  Ood  7  96  834  000  1  296  542  300  2332  366799  166  365
137  970  500  240  829  500  OG  OCOC0  ä"42  835  O00  80  102  300  1.254  867.000  2  338  740822441  040
21  500  —  —  30  505  000  —  41  675  300  —  —
—  21  5ö0022619  000  —  23268  300  —  6  3723274  675

 

 

 

 

 

 

 

 

 

87  600  Thlr.  in  Abschnltten  zu  50  Thlr.,  256  200  Thlr.  In  Abschnitten  zu  100  Thlr.,
8  500  2  2  o  2  2  2  2  2  2  2

102  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  315  386  Mark,

-  149  343  800  -  154  5050  48  648  935
8  331  350  110  088  300.  -  --  138335500--  -  1  053  782  880
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  980  Mark,
450  n  A5  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thllr.,  6720•
2979700  .  299000  D  „  n  n  2976  3z800

daß  am  31.  August  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande,

Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

71
        <pb n="542" />
        —  520  —

3.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  18787).

 

 

 

 

Z  ornimahme.  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  Seginn  -  s-·
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1878/79.
der  Schlusse  des  raum  des  vorigen  +  mehr
Einna  h  men.  obengenannten  Etatsjahres  weniger
Monats  ·
M.  A

1.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  50  454  399  48  708  661  +  1745  738
2.  Reichseisenbahn-Verwaltung“odo"  15  180  760  15  044  085  +  136  675

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer
  für  denselben  Zeitraum,  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1878  Seite  505  bezw.  S.  497.

"**)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den
definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

44.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Die  seit  dem  1.  Oktober  v.  J.  in  Sigmaringen  bestehende  Zollabfertigungsstelle  für  die  vom  Auslande
mit  der  Post  eingehenden  Gegenstände  ist  dem  Geschäftsbereich  des  Stations-Kontrolörs  in  Stuttgart  zugetheilt
  worden.

 

5.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Inm  Verfolg  der  Bekanntmachungen  vom  23.  Januar  und  14.  März  d.  J.  (Seite  50  und  145)  wird
hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  §.  90  Theil  J.
der  deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

Berlin,  den  25.  September  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="543" />
        —  521  —

Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  be—
rechtigt  sind.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.

K.  Gymnasien.

 

1.  Königreich  Preußen.  *3.  das  Gymnasium  zu  Hall,
Provinz  Brandenburg.  *r  *  —  Heilbronn,
1.  Das  Gymnasium  zu  Fürstenwalde  (bisher  Pro-  QJ  Q5  —  Nottweil,
gymnasium.  B.  a.  I.  4.  des  Verzeich-  7.  1  "„  ulm  gen,
nises  vom  23.  Januar  d.  J.).  (A.  a.  IV.  2—5,  7,  10,  11  des  Ver-Provinz
  Hannover.  zeichnisses  vom  23.  Januar  d.  J.).
2.  Das  Kaiser  Wilhelms-Gymnasium  zu  Hannover.
II.  Königreich  Württemberg.  *“  III.  Elsaß-Lothringen.
*  1.  Das  Gymnasium  zu  Ehingen,  *  Das  Gymnasium  zu  Mülhausen
*2.  —  OD  Ellwangen,  (A.  a.  XXV.  5.  ebenda).
b.  Realschulen  erster  Ordnung.
1.  Königreich  Preußen.  1I.  Großherzogthum  Mecklenburg-Provinz
  Hannover.  Schwerin.
Die  Realschule  zu  Quakenbrück  (bisher  höhere  Bürger-  +4  Die  Realschule  zu  Güstrow  (bisher  Realschule  zweiter
schule.  C.  a.  aa.  I.  28  des  Verzeich-  Ordnung.  B.  b.  V.  1  ebenda).

nisses  vom  23.  Januar  d.  I.).

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.
a.  Progymnasten.

1.  Königreich  Preußen.  Rheinprovinz.
Provinz  Pommern.  4.  Das  Progymnasium  zu  Kempen.
1.  Das  Progymnasium  zu  Lauenburg  i.  P.,  II.  Königreich  Württemberg.
2.  -  Schlawe.  *  1.  Das  Lyzeum  zu  Ludwigsburg,
Provinz  Sachsen.  2.  —  -:  JHehringen,
3.  Das  Progymnasium  zu  Weißenfels  (bisher  höhere  3.  -Navensburg,
Bürgerschule.  B.  c.  I.  12  des  Verr  4.  -.  Neutlingen
zeichnisses  vom  23.  Januar  d.  J.).  (B.  a.  ll.  1—4  ebenda).

*)  Die  mit  einem  “  bezeichneten  Gymnasien  und  Progymnasien  (A.  a.  und  B.  a.)  sind  befugt,  gültige  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigefreiwilligen  Militärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme  am  Unterrichte  in  der
griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte
regelmäßig  theilgenommen  und  entweder  die  Sekunda  absolvirt  oder  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  derselben  auf  Grund  einer
besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des  Lehrerkollegiums  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

11  A  der  Realschule  zu  Güstrow  beginnt  der  Unterricht  im  Lateinischen  erst  mit  der  Sekunda.

71“
        <pb n="544" />
        b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.

1.  Königreich  Preußen.
Provinz  Sachsen.
Die  Realschule  zu  Schönebeck.

II.  Großherzogthum  Hessen.
Die  Realschule  zu  Groß-Umstadt  (bisher  provisorisch

 

berechtigt.  VI.  des  betr.  Verzeichnisses
vom  23.  Januar  d.  J.  S.  65).

III.  Elsaß-Lothringen.

+1.  Die  städtische  Realschule  zu  Straßburg,
n2.  die  Realabtheilung  des  Gymnasiums  zu  Hagenau

C.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Klassen  gleichgestellt  sind.

1.  Königreich  Preußen.

Provinz  Schlesien.
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Freiburg  i.  Schl.,
2.=  OD  O  *  Striegau
(bisher  C.  a.  aa.  I.  17  des  Verzeichnisses
  vom  23.  Januar  d.  S.).

Provinz  Sachsen.

3.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eisleben
(bisher  C.  a.  aa.  I.  19  ebenda).

 

Provinz  Schleswig-Holstein.
4.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Marne
(bisher  C.  a.  aa.  I.  21  ebenda).
Rheinprovinz.
5.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Viersen.
Provinz  Hessen-Nassau.

6.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Geisenheim
(bisher  C.  a.  aa.  I.  40  ebenda).

7.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Limburg  a.  d.  Lahn
(bisher  C.  a.  aa.  I.  42  ebenda).

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  gefordert  wird.

n.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c.  gehören.

1.  Königreich  Preußen.

Hohenzollernsche  Lande.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hechingen.

II.  Großherzogthum  Hessen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Wimpfen  am  Berg.

 

III.  Freie  und  Hausestadt  Lübeck.
+Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lübeck.

IV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamburg
(bisher  provisorisch  berechtigt.  VIII.  3
des  betr.  Verzeichnisses  vom  23.  Januar
  d.  J.,  S.  65).

bb.  Andere  Lehranstalten.
1.  Königreich  Bayern.

Die  städtische  Handelsschule  zu  Nürnberg  (bisher  provisorisch  berechtigt.  II.  des  betr.  Verzeichnisses  vom
23.  Januar  d.  J.).

 

)  Die  mit  einem  ##  bezeichneten  Realschulen  zweiter  Ordnung  und  höheren  Bürgerschulen  (B.  b.  und  C.  a.  aa.)  haben

keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Lateinischen.
        <pb n="545" />
        —  523  —

(b.  Privat-Lehranstalten.)

D.  Lehranstalten,  für  welche  besondere  Bedingungen  festgestellt  worden  sind.

1.  Königreich  Preußen.

Provinz  Brandenburg.
Die  Gewerbeschule  zu  Frankfurt  a.  O.e)

 

Bekanntmachung.

Im  Anschlusse  an  die  Bekanntmachungen  vom  23.  Januar  und  14.  März  d.  J.  (Seite  64  und  147)  wird
hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen  provisorisch  ge—
stattet  worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militär—
dienst  auszustellen.

Diese  Anstalten  dürfen  dergleichen  Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  ertheilen,  welche  eine,  auf
Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars
abzuhaltende  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.

Berlin,  den  25.  September  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Nachtrags-Verzeichniß.

I.  Königreich  Preußen.  II.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Die  Landwirthschafts-Schule  zu  Brieg,  Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Siegfried
Herford,  Schaffner  zu  Gumperda  bei  Kahla.
Hildesheim,
Liegnitz,
Marienburg
(Westpreußen).

—
-  -

—
—

2
—

1.
2.
3.
4.
5.

L  #  WM  u#

#  L  L

 

 

0)  Die  Gewerbeschule  zu  Frankfurt  a.  O.  darf  Befähigungszeugnisse  denjenigen  ihrer  Schüler  ausstellen,  welche  nach
Absolvirung  der  ersten  theoretischen  Klasse  die  Reife  für  die  Fachtlasse  erworben  haben.
        <pb n="546" />
        —  524  —

6.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Dr.  jur.  Hoffmann  zum  Konsul  in  Florenz,
und
den  Kaufmann  Albert  Junge  zum  Konsul  in  Santiago  de  Chile
zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  Herrn  Henry  Dithmar  als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Breslau,
und
dem  Herrn  Wilhelm  Otto  Fränkel  als  Vize-Handels-Agent  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
in  Breslau.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="547" />
        Central  ·  Glatt

für  das

Deutsche  Ne

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

—  ——

 

—  ————  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  4.  October  1878.

ien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalk:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  Christianssand;  —  Post-Dampfschiff-Verbindungen  mit
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  525  Dänemark  und  Schweden;  —  Uebersicht  über  die  während  des
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  dritten  Vierteljahres  1878  eingerichteten  und  aufgehobenen
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  528  Post-Anstalten;  —  desgl.  Telegraphen-Anstalten  530
3  —73  Umwandlung  und  Befugise  6.  Gisenbahu  Wesens  Eröffnung  er  Göhnsstrecen  Neu-3
  G#heir  '  stettin-Zollbrü  tolpmünde  und  Zollbrück-Rügenwalde;
*—  Seisobrte  Ersheinen  .  Hhaneluche  gfür  —  Inbetriebsetzung  der  Abkürzungsstrecke  bei  Altenburg
5.  Post  und  Telegraphen-Wesen:  Beitritt  der  Republik  Peru  auf  der  sächsisch  bayerischen  Linie  der  ro  Sächsischen
zum  Allgemeinen  Postverein;  —  Aupfhebung  der  See-Post-  Fotatgeisenbahnen,  Eröffnung  der  ahnstrecke  Gro
verbindung  mit  Norwegen  auf  der  Linie  Frederikshavn--  "  "
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
—  #  «  ·  !
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
1  Ausweisung  Ausweisungs-=7
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
|  T  .
1.  2.6.  1  3.  4.  I  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Ignaz  Wagner,  geboren  im  November  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  13.  August  d.

1842  zu  Schwabitz  teln

Schneider,
-  in  Böhmen,

im  wiederholten
  Rückfalle,

Bezirksregierung  zu
Franksurt  a.  O.,
        <pb n="548" />
        526

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  *  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
2.  Hampus  Larsen,19  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  21.  September  d..
Bäcker,  zu  Malmö,  Provinzteln,  Bezirksregierung  zu
Schonen  in  Schwe-  Bromberg,
den,
3.  Anton  Marinus  geboren  am  25.  Mai  Landstreichen,  Königlich  preußische  20.  September  d.  J.
Torp,  Strumpf=  1858  zu  Viborg  in  Bezirksregierung  zu
weber,  Jütland,  Schleswig,
4.  Franziska  Schmidt,  30  Jahre,  aus  Ra-Landstreichen  und  Bet-ieselbe  Behörde,  21.  Septemberd.  J.
geborene  Sykaceck,  soch,  Kreis  Gitschin  teln,
verehelicht,  in  Böhmen,
5.  Johann  Sewald,  geboren  1831  zu  Betteln  im  wiederhol-Königlich  bayerisches  5.  September  d.  J.
Schlossergeselle,  Scherau  in  Böhmen,  ten  Rückfalle,  Bezirksamt  zu  Rotv
  ortsangehörig  zu  Ko-  tenburg,
kushütten,  Bezirk
Prachatitz  (daselbst),
6.  Johann  Pröller,  29  Jahre,  aus  St.  Betteln  und  Land-Königlich  bayerisches]7.  September  d.  .
Glasergeselle,  Roman;,  Bezirk  streichen,  früher  auch  Bezirksamt  zu  Kel-Schärding
  in  Ober=  wiederholt  wegen)  heim,
Oesterreich,  Diebstahls,
7.  Josef  Pollack,aus  Psaneck,  Bezirk  Landstreichen,  Körper-Stadtmagistrat  Passauf?.  September  d.  J.
Schmiedegeselle,  Schlan  in  Böhmen,  verletzung,  Beamten=  in  Bayern,
·  geboren  1853,  beleidigung  und  grober
  Unfug,
8.  Anton  Novatny,  aus  Steyer,  Bezirk  Landstreichen,  Beam-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schmiedegeselle,  Strakonitz  in  Böh=  tenbeleidigung  und
men,  geboren  1857,  grober  Unfug,
9.  Ignaz  Ehmig,22  Jahre,  aus  Prag,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches!10.  September  d.  J.
Schlossergeselle,  und  Gebrauch  fal--  Bezirksamt  zu  Degscher
  Legitimations=  gendorf,
papiere,
        <pb n="549" />
        S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  »  «  Ausweisung  Ausweisungs-St
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  8  4.  H.  6.
10.  Johann  Pöpl,  Tage-43  Jahre,  aus  Watz--  punsreich  und  Bet-Königlich  bayerisches13.  Septemberd.  J.
löhner,  kenreuth,  Bezirk  Eger  teln,  Bezirksamt  zu  Degin
  Böhmen,  gendorf,
11.  Josef  Hedbawny,  39  Jahre,  aus  Ryn-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  (17.  Septemberd.  J.
Bergwerksarbeiter,  holetz,  Bezirk  Schlan
in  Böhmen,
12.  Josef  Dupsky  39  Jahre,  geboren  desgleichen,  Königlich  sächsische  26.  August  d.  J
(Dubsky),  Schlosser,  und  ortsangehörig  Kreishauptmann-Z
  zu  Tuhani,  Bezirk  schaft  zu  Dresden,
Semil  in  Böhmen,
13.  Zose  Schenk,  Tage-geboren  1849  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische9.  September  d.  J
arbeiter,  Klein-Barchow  bei  Kreishauptmann-«
  Gitschin,  Bezirk  Neu-  schaft  zu  Bautzen,
bidschow  in  Böhmen,
und  ortsangehörig
daselbst,
I

 

 

 

 

 

 

 

727
        <pb n="550" />
        —  528  —

2.  Münz=  und  Bank-Wessen.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  28.  September  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Goldund
  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  jer  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  uz  rn  I  nz
22.  bis  28.  September  auf  Privat=  ..«.·  .
--  lockeckmm  Fünf-  Zwei-  Ein-  FünfzigsZwanzig-1878
  sind  t  word  DoppelkronenKronen  Ha  nung  „D  "]
sind  geprägt  worren,  Doppellr  Kronen,pprägt.  Markstücke  Markstücke  Marsstüke  Pfemni  Viennig
in:  stücke  stücke
A  A  /  #“  4  A.  -  AM  4
Berlin.  .  .  ..  —  J777620  —  777  62o  —  —  —  —...-..
Frankfurt  a.  M.  —  376  060  —  376  060  —  —  —  —  —  —  —
München.  —  390  500  —  390  500  —  —  —  —  —  —  —
Karlsruhe  —  350  000,  —  350  000  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  –  298  620  —  298  620  —  —  71  941  —  —  —  —
Summe  1.  —  2  192  800  —  2  192  800  —  71941  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  233  550  240,  374  350  410/27  969  9251316  259  340|71  653  005|98  510  048149  190  592|71  486  552/00|35  717  922|80
3.  Gesammt.Ansprägung233  550240  37  5212  5  42  1403  5510  0  142  537  48  55200  35  717  922  0
4.  Hiervon  wieder  ein-  "%
gezogeen  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164  00  204s60
5.  Bleibeen  233459  100|376  473  720|27  969  815|818  452  140  71  652  415/98  509  686/149  262  115/71  486  38800.35  717  718.20

 

 

1  637  902  665  .4  426  628  322,204

 

 

 

 

In  der  Zeit  vom  16.  bis  23.  September  1878  hat  die  Reichsbank  Gold  nicht  angekaust.
        <pb n="551" />
        —  529  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Schoppinitz  im  Hauptamtsbezirke  Myslowitz  ist  die  unbeschränkte
  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  über  inländisches  Salz  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  bayerischen  Nebenzollamte  l.  Frankenthal,  Hauptzollamts-Bezirks  Ludwigshafen,  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  geschälten  Reis  für  ein  daselbst  zu  errichtendes  Privat-Transitlager
ertheilt  worden.

 

Vem  1.  Oktober  d.  J.  ab  ist  das  Königlich  sächsische  Hauptzollamt  Marienberg  in  ein  Nebenzollamt  1.
und  Untersteueramt,  und  das  Königlich  sächsische  Hauptsteueramt  Glauchau  in  ein  Untersteueramt
verwandelt.

Beiden  Amtsstellen  sind  dieselben  Hebe=  und  Abfertigungsbefugnisse  beigelegt  worden,  welche  ihnen
als  Hauptämtern  zugestanden  haben,  mit  der  Maßgabe  jedoch,  daß  die  Lagerfrist  für  die  bei  dem  Nebenzollzan
  Marienberg  zur  Niederlegung  gelangenden  Waaren  in  der  Regel  die  Dauer  von  6  Monaten  nicht  überchreiten
  darf.

Im  übrigen  wird  das  Nebenzollamt  Marienberg  mit  dem  ihm  zeither  unterstellt  gewesenen  Nebenzollamte
  I.  Reitzenhain  dem  Hauptzollamte  Annaberg,  das  Untersteueramt  Glauchau  aber  mit  dem  Untersteueramte
  Meerane  dem  Hauptsteueramte  Zwickau  unterstehen.

 

Vom  1.  Oktober  d.  J.  an  ist  die  bisher  der  Großherzoglich  hessischen  Ortseinnehmerei  Fürth,  Hauptamtsbezirks
  Darmstadt,  ertheilte  Befugniß  zur  Revision  und  Eingangsabfertigung  von  unter  Uebergangsscheinkontrole
eingehendem  Branntwein  zurückgezogen,  dagegen  den  Großherzoglichen  Ortseinnehmereien  Birkenau  und
Gorxheim  die  Befugniß  zur  Revision  und  Eingangsabfertigung  sowohl  des  an  der  Grenze  eingehenden
Branntweins,  als  der  unter  Uebergangsscheinkontrole  ankommenden  Sendungen  von  Branntwein  beigelegt
worden.

Den  Herzoglich  sachsen-meiningischen  Steueramte  zu  Sonneberg  ist  vom  1.  Oktober  d.  J.  an  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Begleit=  und  Uebergangsscheingütern,  die  bei  ihm  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehen,
  beigelegt  worden.  ·
        <pb n="552" />
        —  530  —

A.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichskanzler-Amt  veranstaltete  Ausgabe  des  „Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf  das
Jahr  1878“  ist  im  Verlage  von  „G.  Reimer“  in  Berlin  soeben  erschienen.  Das  Werk  ist  im  Wege  des
Buchhandels  für  den  Preis  von  fünf  Mark  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  2.  Oktober  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Beitritt  der  Republik  Peru  zum  Allgemeinen  Postverein.

Zum  1.  Oktober  tritt  die  Republik  Peru  dem  Allgemeinen  Postverein  bei.  Das  Porto  für  Briefsendungen
  nach  Peru  beträgt  vom  obigen  Zeitpunkte  ab  bei  frankirten  Briefen  40  Pfennig  für  je  15  Gramm,
bei  Postkarten  20  Pfennig;  bei  Drucksachen,  Waarenproben  und  Geschäftspapieren  10  Pfennig  für  je
50  Gramm.  Bei  unfrankirten  Briefen  kommen  60  Pfennig  für  je  15  Gramm  zur  Erhebung.  Die  Einschreibgebühr
  beträgt  20  Pfennig;  für  die  Beschaffung  eines  Rückscheines  tritt  eine  weitere  Gebühr  von
20  Pfennig  hinzu.

Berlin  W.,  den  10.  September  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

Aufhebung  der  See-Postverbindung  mit  Norwegen  auf  der  Linie  Frederikshavn-Christianssand.

Die  Post-Dampfschiff-Fahrten  zwischen  Frederikshavn  (in  Jütland)  und  Christianssand  (in  Nor—

wegen)  werden  Anfang  Oktober  eingestellt.  Die  letzte  Fahrt  in  der  Richtung  nach  Norwegen  findet

am  1.  Oktober  statt,  nach  Ankunft  der  am  Tage  vorher  um  5.55  Nachmittags  von  Hamburg  abgegangenen  Post.
Berlin  W.,  den  30.  September  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Post-Dampfschiff--Verbindungen  mit  Dänemark  und  Schweden.

De-  regelmäßigen  Fahrten  auf  den  Postdampfschiff-Linien  Stralsund-Malmö,  Lübeck-Kopenhagen-Malmö
und  Rostock-Nykjöbing  sind  mit  Ende  September  für  das  laufende  Jahr  geschlossen  worden.
Berlin  W.,  den  30.  September  1878.
Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.
        <pb n="553" />
        531

Uebersicht

über

die  während  des  dritten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Post-Anstalten.

 

Laufende
Nr

Ortsbezeichnung.

Eigenschaft

der
Post-Anstalt.

A

 

Ober-Postdirektions-Bezirk.

 

A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.

1  /  Ahlbeck,
2  Annshagen,
3  Bartenheim,

1

Berlin,

 

J.  58  (Schönhauser-Allee
Nr.  45),

Berlin,  §.  59  (Grimmstr.  Nr.  35),

Berlin,  SW.  60  Gunkerstr.  Nr.  11),

Biesheim,

Biggea.

Bleicherode-Bahnhof,

Bockelnhagen,

Bredow,

Bülderup-Bau,

Bukownica,

Callenberg  bei  Waldenburg  in
Sachsen,

Carnap,

Cavertitz,

Coserow,

Cossebauda,

Culmitzsch,

Delve,

Deuben,  Reg.-Bez.  Merseburg,

Deutsch-Ossig,

Dobitschen,

Dornumersiel,

Ebmath,

Echern,

Eckersberg,

Ehringshausen  im  Großherzogthum
Hessen,

Einlage,

Eisbergen,

Emmelsbüll,

Engelsdorf,

Eversberg-Bahnhof,

Flößberg,

Gehrden,  Kreis  Warburg,

Geversdorf,

 

Post-Agentur.

77

Stadt-Post-Anstalt.

77

Post-Agentur.

*“
“
7%
*
7
7“
*“

77
7“
*“
7

77

77
7“
7°
7“
*
77
77
77
77

77
77
77
77
77
77
7"
7“

 

Stettin.
Cöslin.
Straßburg  i.  Els.
Berlin.

Berlin.

Berlin.
Straßburg  i.  Elfs.
Arnsberg.

Erfurt.
Braunschweig.
Stettin.

Kiel.

Posen.

Leipzig.

Düsseldorf.
Leipzig.
Stettin.
Dresden.
Erfurt.
Kiel.

Halle.
Liegnitz.
Leipzig.
Oldenburg.
Leipzig.
Hamburg.
Gumbinnen.
Darmstadt.

Danzig.
Minden.
Kiel.
Aachen.
Arnsberg.
Leipzig.
Minden.
Hamburg.
        <pb n="554" />
        —  532  —

 

 

 

Eigenschaft  "
#  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
**
Post-Anstalt.
37oldenstedt,  Post-Agentur.  Oldenburg.
38  6roßen-Ehrich,  „  Erfurt.
39  Großenmarpe,  „  Minden.
406roß-Krebs,  „  Danzig.
41Groß-Lichterfelde  2  (Kadetten-Anstalt),  Post-Amt  III.  Potsdam.
42/  Groß-Lutau,  Post-Agentur.  Bromberg.
43  Groß-Neundorf,  Reg.-Bez.  Oppeln,  „  Oppeln.
446roß-Schlönwitz,  „  Cöslin.
45Grußenheim,  „  Straßburg  i.  Els.
46  Hakenwalde,  „  Stettin.
47  Heringen  bei  Berka  a.  d.  Werra,  „  Erfurt.
48  Herrischried,  „  Constanz.
49  Höntrop,  „  Arnsberg.
50  ösel,  „  Düsseldorf.
51Hohenleipisch,  „  Halle.
52  Hohensee,  „  Posen.
.53  Hollenstedt,  „J  Hamburg.
54  Hünern,  Kreis  Wohlau,  „  Breslau.
55  Järshagen,  1  Cöslin.
56  Ingersheim,  „  Straßburg  i.  Els.
57  Judenbach,  „  Erfurt.
58  Kaffzig,  Post-Amt  III.  Cöslin.
59  Kieslingswalde,  Post-Agentur.  Breslau.
60  Kisselbach,  ,,  Coblenz.
61  slettbach,  1  Erfurt.
62  Kobulten,  „  Königsberg  i.  Pr.
63Königsberg  i.  Pr.,  Nassengarten,  Stadt-Post-Anstalt.  Königsberg  i.  Pr.
64  Kowarren,  Post-Agentur.  Gumbinnen.
65  Kurzenhausen,  „  Straßburg  i.  Els.
66Langebrück  in  Sachsen,  „  Dresden.
67  Langenenslingen,  „  Constanz.
68  Lauenbrück,  „  Bremen.
69  Lehndorf,  „  Leipzig.
70  Lesno,  „  Bromberg.  1
71  Ludwigswalde,  „  Königsberg  i.  Pr.
72  Lützenkirchen,  „  Düsseldorf.
73  Magny,  »  Metz.
74  Mahlberg,  „  Constanz.
75Mellentin,  „  Stettin.
76  Meßdorf,  1  Magdeburg.
77  Mlynkowo,  »  Posen.  ·
78Modderwiese,  »  Frankfurt  a.  O.
79  Möckern  bei  Leipzig,  „  Leipzig.
80  Möllenbeck,  „  Schwerin.
81|  Moosch,  »  Straßburg  i.  Els.
82  Mücke,  v  Darmstadt.
83  Neu-Zauche,  Frankfurt  a.  O.
        <pb n="555" />
        —

533  —

 

 

2  .  Eigenschaft  ,
Ortsbezeichnung.  1  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
1  Post-Anstalt.

84  Niedermorschweiler,  Post-Agentur.  Straßburg  i.  Els.
85  Obehlischken,  »  Gumbinnen.

86  Oberdorla,  „  Erfurt.

87  Oberlind,  v„  Erfurt.

88  Obersasbach,  »  Carlsruhe  i.  B.
89  Ottendorf  bei  Mittweida,  „  Leipzig.

90  Pelkum,  „  Arnsberg.

91  Polnisch-Cekzin,  „  Bromberg.

92  Rautenkranz,  v  Leipzig.

93  Reinfeld,  Kr.  Rummelsburg  i.  Pomm.,  »  Cöslin.

94  Reinsdorf  bei  Zwickau,  ç„  Leipzig.

95  Rheinau,  »  Straßburg  i.  Els.
96  Nottleben,  ç„  Erfurt.

97  ufen.  »  Frankfurt  a.  O.
98  Nuppersdorf,  »  Breslau.

99  Sanct-Blaise,  ç„  Straßburg  i.  Elfs.
100Saubach,  ,  Halle.

101  Schabenau,  »  Breslau.

102  Schwornigatz,  v„  Bromberg.

103  Seeheim,  »  Darmstadt.
EIIIIII  »  Magdeburg.

105  JStotzheim  bei  Euskirchen,  »  Cöln.

106  Tarputschen,  v  Gumbinnen.

107  Kworkau,  ·  »  Oppeln.

108  Ullersdorf  bei  Friedeberg  am  Queis,  s  Liegnitz.

109  Unterneubrunn,  Post-Amt  III.  Erfurt.

110  Untersachsenberg,  Post-Agentur.  Leipzig.

111  Urbach  (Fréland),  »  Straßburg  i.  Els.
112  Visbeck,  „  Oldenburg  i.  Großhzgth.
113  Waldenrath,  »  Aachen.

114  Walstedde,  »  Münster.

115  Wanniglauken,  »  Gumbinnen.

116  JWarnitz,  »  Frankfurt  a.  O.
117Wechmar,  »  Erfurt.

118  Weende,  »  Braunschweig.

119  Weier  i.  Thal,  v  Strahburg.

120  Wellinghofen,  »  Arnsberg.

121  Wendisch-Drehna,  „  Frankfurt  a.  O.
122  Weyer,  „  Düsseldorf.

123  BBiederau,  »  Leipzig.

124  ildenstein,  „  Straßburg.

125  Beyer,  r  Danzig.

126  Bollbrück,  Post-Amt  III.  Cöslin.
        <pb n="556" />
        —  534  —

 

 

 

 

2  Eigenschaft
-  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Post-Anstalt.
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.

1  Bial,  Post-Amt  III.  Cöslin.

2  Hohnstorf,  »  Hamburg.

3  Ollendorf,  „  Schwerin.

4Lubiath,  Post-Agentur.  Frankfurt  a.  O.

5Oberneubrunn,  »  Erfurt.

 

 

 

Uebersicht

über

 

die  während  des  dritten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten
und  aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bez.  über  eingetretene  Veränderungen  der

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienststunden.
3  Eigenschaft  1  Ober-Posdiret
(Dienstzeit)  er-Postdirektions-Ortsbezeichnung.
  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
Ei  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
«  A.  Eingerichtete  Telegraphen-Austalten.“)

1Abterode,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Cassel.

2  JAldekerk,  „  Düsseldorf.

3äAldenhoven,  „  Aachen.

4  Algermissen,  „  Hannover.

5  Allendorf  in  Westfalen  Sp.,  „  Arnsberg.

6  Aledorf,  „  Aachen.

7  Alswede  Sp.,  „  Minden.

8  Altberun,  v  Oppeln.

9  Altenahr,  „  Coblenz.

10  Altenstadt,  „  Darmstadt.

11  Alt--Kemnitz,  „  Liegnitz.

12  Alt-Reetz  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.
13  Altwarp  Sp.,  „  Stettin.

14,  Ammendorf,  „  Halle  a.  S.

15  UAscheberg,  „  Münster.

16  Assenheim  Sp.,  „  Darmstadt.

17  Augustwalde,  „  Frankfurt  a.  O.
18  Aulowöhnen  Sp.,  „  Gumbinnen.

19  Badersleben,  v  Magdeburg.
20  Banzenheim,  „  Straßburg  i.  Els.

 

*)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  „Sp.“  bezeichnet.
        <pb n="557" />
        —  535  —

 

 

 

 

 

 

 

3  cigen  chaft
Z  .-  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions=*
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  oo
G  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
21  Bargteheide,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Hamburg.
27  Bartenheim  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
23Bartin  Sp.,  „  Cöslin.
24Bartnitzka,  „  Danzig.
25  Bartschin,  „  Bromberg.
26  Basdorf,  „  Potsdam.
27  Beckingen,  „  Trier.
28  Beetz  Sp.,  „  Potsdam.
29  Benkheim,  „  Gunmbinnen.
30  Bentschen-Bahnhof,  „  Posen.
31  Berlin,  Postamt  Nr.  19  (Krausenstr.),  mit  vollem  Tagesdienst.  Berlin.
32  Berneuchen  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Frankfurt  a.  O.
33Bernedorf,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  „  Liegnitz.
34  Beyersdorf  Sp.,  „  Stettin.
35  Bieber,  Kreis  Gelnhausen,  „  Cassel.
36  Biesheim  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
37  Billerbeck,  „  Münster.
38  Blotzheim,  „  Straßburg  i.  Els.
39  Bockhorn,  „  Oldenburg.
40  JBöhlen  Sp.,  „  Erfurt.
41Bönstadt  Sp.,  „  Darmstadt.
42  Börnicke  Sp.,  „  Potsdam.
43Bösingfeld  Sp.,  „  Minden.
44  Bohrau,  Kreis  Strehlen,  „  Breslau.
45Bomst,  „  Posen.
46  Brätz,  „  Posen.
47  Brambach,  „  Leipzig.
48  Brauweiler,  „  Cöln.
49  Buredow,  „  Stettin.
50  Bremen-Hastedt,  „  Bremen.
51Briesen  i.  d.  Mark,  „  Frankfurt  a.  O.
52  Brinkum,  „  Bremen.
53  JGBroacker,  „  Kiel.
54  Brumby,  „  Magdeburg.
55  Bruß,  „  Bromberg.
56  Dezezinka,  „  Oppeln.
57  |Buchholz  bei  Harburg  i.  Hannover,  „  Hamburg.
58Buddern  Sp.,  „  Gumbinnen.
59  Budenheim,  „  Darmstadt.
60  Budsin  Sp.,  „  Bromberg.
61Bäüchenbeuern,  „  Coblenz.
62  Büllingen,  »  Aachen.
63  Buer  im  Osnabrück'schen  Sp.,  „  Oldenburg.
64  Buir,  Reg.-Vez.  Cöln,  „  Cöln.
65  Buldern,  3  Münster.

7  73“
        <pb n="558" />
        —  536  —

 

 

 

 

2  Eigenschafst

*  Ortsbezeich  C(0Dienstzeit)  .  Ober-Postdirektions=25
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
S  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

66  Burrdorf,  Reg.-Bez.  Merseburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Halle  a.  S.

67  Bythin,  »  Posen.

68  Carlow  Sp.,  »  Schwerin.

69  Carlshafen,  »  Cassel.

70  Carzin,  „  Cöslin.

71  Caseburg  Sp.,  „  Stettin.

72  Chemnitz  i.  Sachsen,  Postamt  Nr.  2,  5„  Leipzig.

73  Chemnitz  i.  Sachsen,  Postamt  Nr.  3,  „  Leipzig.
74élaußnitz  bei  Burgstädt,  „  Leipzig.

75F  Clempenow  Sp.,  „  Stettin.

76  Conz,  „  Trier.

77  Coppenbrügge,  „  Hannover.

78.  Coserow,  „  Stettin.

79  Croppenstedt  Sp.,  „  Magdeburg.
80  Czerwionka,  è  Oppeln.

81  Dabringhausen,  „  Düsseldorf.
82Dähre,  „  Magdeburg.

83  Danbrau,  „  Oppeln.

84  Darfeld,  „  dkünster.

85  Denzlingen,  „  Constanz.

86  Deschowitz,  „  Oppeln.

87  Dhünn  Sp.,  „  Düsseldorf.

88  Didlacken  Sp.,  „  Gumbinnen.
89  Diedenhofen-Bahnhof,  „  Metz.

90  Diesdorf,  Kreis  Salzwedel,  „  Magdeburg.
91Dornumersiel,  „  Oldenburg.

92  Drugehnen  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.
93Dürlinsdorf  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
94Duhnen  Sp.,  „  Hamburg.

95  Duneyken  Sp.,  „  Gumbinnen.
96  Efringen-Kirchen,  v  Constanz.
97Eisbergen,  „  Minden.

(Telegramm-Annahmestelle).

98  Eiserfeld,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Arnsberg.
99Elspe,  „  Arnsberg.
100Eppstein,  „  Frankfurt  a.  M.
101  Erkrath,  „  Düsseldorf.
102  Erlau  in  Sachsen,  „  Leipzig.
103Estebrügge,  „  Hamburg.
104  Estorf  Sp.,  „  Hannover.
105Enverswinkel,  5„  Münster.
106  Ferdinandstein,  „  Stettin.
107  Fischbach,  Reg.-Bez.  Trier,  „  Trier.
108  Fischerwall,  „  Potsdam.
109  Flieth  Sp.,  „  Potsdam.
        <pb n="559" />
        537

 

 

 

Gigenstn  "  Ober-Postdirekt

—  (Dienstzeit  er-Postdirektions=7

  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.

E  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

110  Flonheim,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Darmstadt.

111  Frankenhagen,  I  ,,  Bromberg.

112  Französisch-Buchholz  Sp.,  1  v  Potedam.

113.Fraureuth,  „  Erfpurt.

114  Frechen,  „  Cöln.

115  Freiburg  i.  Baden  2.  (Vorstadt  „  Constanz.
Wiehre),

116  Freihan,  „  Breslau.

117  Friedland  bei  Göttingen,  „  Braunschweig.

118  Fürstenberg  i.  Braunschweig  Sp.,  „  Braunschweig.

119  Fürstenwerder  Sp.,  „  Potsdam.

120  Fürth,  Reg.-Bez.  Düsseldorf,  Sp.,  „  Düsseldorf.

121.Gaubickelheim,  „  Darmstadt.

122  JGangelt,  „  Aachen.

123  Gelting  Sp.,  „  Kiel.

124  Gemünden  Sp.,  „  Coblenz.

1256ildehaus,  „  Oldenburg.

126|ingst,  „  Stettin.

12756narrenburg  Sp.,  „  Bremen.

128  Göttchendorf  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.

129  JGoldbeck,  „  Magdeburg.

130  Golzow  Sp.,  „  Potsdam.

131  Gondek,  „  Posen.

132Gorzno  Sp.,  „  Danzig.

133|  Grabow,  Reg.-Bez.  Posen,  „  Posen.

134Grabowen  Sp.,  „  Gumbinnen.

135Gräfenroda  Sp.,  5  Erfurt.

136Grefrath,  „  Düsseldorf.

137  Grevenberg  bei  Aachen,  ,,  Aachen.

138Groß-Brebel,  »  Kiel.

139  Groß-Dölln  Sp.,  „  Potsdam.

140  Groß-Düngen,  »  Hannover.

141Großenbaum,  „  Düsseldorf.

142Großenlüder,  „  Cassel.

1436roß-SJestin,  „  Cöslin.

144  Groß-Lichterfelde  (Kadetten-Anstalt),  „  Potsdam.

1456Groß-Plehnendorf,  »  Danzig.

146  Groß-Rosen,  »  Breslau.

147/8roß-Rosenburg,  »  Magdeburg.

148Groß--Rhüden  Sp.,  „  Hannover.

149  Groß-Schirrau,  „  Königsberg  i.  Pr.

150Groß-Schliewitz  Sp.,  „  Bromberg.

151Grünsfeld,  »  Carlsruhe.

152  Grußenheim,  »  Straßburg  i.  Els.

153  Hahnstätten,  »  Frankfurt  a.  M.
        <pb n="560" />
        —  538  —

 

 

3  #ßzen  bast  Lber--  Q„

S  .  (Dienstzeit)  er-Postdirektions-2

  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise,  auf-  Bezirk.

S  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.  -

154Hankensbütteh  ,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Hannover.

155  Halle  a.  d.  Weser,  „  Braunschweig.

156  Hangelsberg,  „  Frankfurt  a.  O.

157%Hannover  (Gewerbe-Ausstellungs-  „  Hannover.
gebäude),

158  Hardegsen,  »  Braunschweig.

159  Harpstedt  Sp.,  „  Bremen.

160  Harsefeld  Sp.,  „  Hamburg.

161  Hausen  im  Killerthal,  „  Constanz.

162Hauert,  1  Aachen.

163Hedemünden,  „  Braunschweig.

164  Heiligenhaus,  „  Düsseldorf.

165  Herbern,  Reg.-Bez.  Münster,  »  Münster.

166  Herrstein  Sp.,  »  Trier.

167  Herschbach,  „  Frankfurt  a.  M.

168  Herzberg  i.  d.  Mark  Sp.,  „  Potsdam.

169  Herzfelde  Sp.,  „  Potsdam.

170Hetzerath,  („  Trier.

171Hittfeld,  „  Hamburg.

172Hochzeit,  „  Frankfurt  a.  O.

173  Höngen,  „  Aachen.

174Hörstel,  »  Münster.

175  Hohenbocka,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  »  Liegnitz.

176  Hoheneggelsen  Sp.,  „  Hannover.

177  Hohenfinow,  u  Potsdam.

178  Hohenhausen,  „  Minden.

179  Hohn,  »  „Kiel.

180  Holzdorf,  „  Halle  a.  S.

181Horka  i.  Schles.,  „  Liegnitz.

182  Horrem,  Kreis  Bergheim,  »  Cöln.

183  Horst,  1  Kiel.

184Hundsfeld,  „  Breslau.

185  Sllowo,  „  Königsberg  i.  Pr.

186Ilten,  „  Hannover.

187  Ilversgehofen,  „  ErMfurt.

188  mmenstaad,  „  Constanz.

189  Ingersheim  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.

190  sänkendorf  i.  d.  Oberlausitz  Sp.,  „  Liegnitz.

191  eedwabno,  „  Königsberg  i.  Pr.

192Jerzyce,  „  Posen.  «

193Jodlauken,  »  Gumbinnen.

194Jordansmühl,  »  Breslau.

195  Kalterherberg,  (  Aachen.

196  Karzen,  „  Breslau.

197  Kasekow,  „  Stettin.
        <pb n="561" />
        —  539

 

 

 

Sigensch  git  Ober-Postdirekt
„  .  «  (ienzeit  er-Postdirektionsz*
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehuͤngsweise  auf—  Bezirk.
2  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

198  Kerpen,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Cöln.

199  Kirberg,  u  Frankfurt  a.  M.
200  Kleinblittersdorf,  »  Trier.

201  Kleinkatz  Sp.,  u  Danzig.

202  Kleinkrug  Sp.,  »  Danzig.

203  Klein-Plastin  Sp.,  u  Schwerin.

204  Kleinwelka  Sp.,  „  Dresden.

205  Königsdorf-Jastrzemb,  „  Oppeln.

206  Königswartha  i.  Sachsen,  „  Dresden.

207  Koschlau,  »  Königsberg  i.  Pr.
208  Kostheim,  »  "Darmstadt.

209  Krahenhöhe,  »  Düsseldorf.

210  Krauchenwies,  „  Constanz.
211Krautsand,  »  Hamburg.

212  Kray,  »  Düsseldorf.

213  Krockow  Sp.,  »  Danzig.
214Kruschwitz,  »  Bromberg.

215  Küppersteg,  »  Düsseldorf.

216  Kujau,  Reg.-Bez.  Oppeln,  „  Oppeln.

217  Kurzenhausen,  »  Straßburg  i.  Els.
218  Kuttlau,  »  Liegnitz.

219  Landesbergen  Sp.,  »  Hannover.

220  Langenberg  bei  Gera,  „  Erfurt.
221Langenholzhausen,  »  Minden.

222  Langenlonsheim,  ,,  Coblenz.
223Langwedel,  »  Bremen.

224  Lanzig  Sp.,  »  Cöslin.

225  Laubegast,  »  Dresden.

226  Lauck,  »  Königsberg  i.  Pr.
227  Lauenau  Sp.,  »  Hannover.

228  Lauenstein  i.  Hannover  Sp.,  „  Hannover.

229  Leese,  ,,  Hannover.

230  Lekno,  »  Bromberg.

231  Legden,  „  künster.

232  Leipzig-Stötteritz  Sp.,  „  Leipzig.

233  Leipzig-Thonberg  Sp.,  »  Leipzig.

234  Lembach  Sp.,  1  Straßburg  i.  Els.
235  Lengwethen,  »  Gumbinnen.

236  Lensahn  Sp.,  „  Kiel.

237  Levern,  „  Minden.

238  Lichtenau,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  »  Liegnitz.

239  Lichtenau,  Neg.-Bez.  Minden,  „  Minden.

240  Lichtenberg,  Neg.-Bez.  Potsdam,  Sp.,  „  Berlin.
241Liebertwolkwitz  Sp.,  »  Leipzig.

242  Lindenthal,  v  Cöln.
        <pb n="562" />
        —  540  —

#

 

 

 

—

 

2  Gigen  chaft  b

z  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions=Ortsbezeichnung.
  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
"Er  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

243  Lindern,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Aachen.

244  Lipine,  »  Oppeln.

245  Lohsa,  „  Liegnitz.

246  Lopienno,  „  Bromberg.

247  Losheim,  Reg.-Bez.  Aachen,  v  Aachen.

248  Losheim,  Reg.-Bez.  Trier,  Sp.,  „  Trier.

249  Lottin,  »  Cöslin.

250  Lübzin  Sp.,  „  Stettin.
251Lüdershagen,  „  Stettin.

252  Mahlwinkel,  v  Magdeburg.
253/  Maizières  bei  Vic  Sp.,  »  Metz.

254¼  Malapane,  „  Oppeln.

255  Mallmitz,  „  Liegnitz.

256  Mallwischken  Sp.,  „  Gumbinnen.
257  Warfksuhl,  »  Erfurt.

258  Marsal,  »  Metz.

259  Marzdorf,  „  Bromberg.
260Mehlawischken,  »  Königsberg  i.  Pr.
261/Melaune  Spr.,  »  Liegnitz.

262  Mettingen  Sp.,  »  Münster.
263Metz-Bahnhof,  „  Metz.

264  Mietschisko  Sp.,  »  Bromberg.
265Milken  Sp.,  »  Gumbinnen.
266Modlau,  „  Liegnitz.

267  Möhringen  Sp.,  »  Constanz.

268  Möllenbeck  Sp.,  „  Schwerin.

269  Mörlenbach,  »  Darmstadt.

270|  Mörschelwitz  Sp.,  »  Breslau.
271/Montowo,  „  Danzig.

272  Moosch  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
273  Moschin,  „  Posen.

274%  Moulins  bei  Metz,  „  Metz.

275  Mückenberg  Sp.,  »  Halle  a.  S.
276  Münzesheim  Sp.,  „  Carlsruhe.

277  Murg,  „  Constanz.

278./|  Mutzschen,  .  »  Leipzig.
279|Naumburg,  Reg.-Bez.  Cassel,  Sp.,  »  Cassel.

280  Nebing,  „  Metz.
281|Nekla,  „  Posen.
282  Nentershausen,  Reg.-Bez.  Cassel,  „  Cassel.

283  Nesserland  Sp.,  „  Oldenburg.

284  Neuenburg  i.  Oldenburg,  „  Oldenburg.

285  Neuenburg  i.  d.  Neumark  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.
286  Neuenhaus,  Reg.-Bez.  Düsseldorf,  »  Düsseldorf.

287  Neu-Münsterberg  Sp.,  »  Danzig.
        <pb n="563" />
        —  541  —

 

 

 

3  Sigengft  Ober  -  Postdiret
Z  (Dienstzeit)  er-Postdirektions-5
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
2  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

288  Neunkirchen,  Reg.-Bez.  Arnsberg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Arnsberg.

289  Neustadt  am  Rennsteig,  „  Erfurt.

290  Niederhaßlach,  „  Straßburg  i.  Els.
291  Niedersedlitz,  „  Dresden.

292  Niedersept  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
293  Niederseßmar,  „  Cöln.

294  Niedersfeld,  „  Arnsberg.

295  Niederwiesa,  „  Leipzig.

296  Niederwöllstadt,  „  Darmstadt.
297  Nieukerk,  „  Düsseldorf.

298  Nikrisch,  „  Liegnitz.

299  Nipperwiese  Sp.,  „  Stettin.

300  Nordkirchen,  Reg.-Bez.  Münster,  „  Münster.

301  Oberaula  Sp.,  „  Cassel.

302  Oberfrohna  Sp.,  „  Leipzig.

303  Oberhomburg,  „  Metz.

304  Oberröblingen  am  Helme  Sp.,  „  Halle  a.  S.
305  Obersasbach  Sp.,  „  Carlsruhe.

306  Oberschlema,  „  Leipzig.

307  Odernheim  i.  Großherzogthum  Hessen,  „  Darmstadt.

308  Oedt  Sp.,  „  Düsseldorf.

309  rzesche,  5„  Oppeln.
310Ostaszewo,  „  Danzig.

311  DOsann,  „  Trier.

312  Osten,  „  Hamburg.

313  Ottenhöfen  Sp.,  „  Carlsruhe.

314  Ottersweier,  „  Carlsruhe.

315  Polajewo,  „  Posen.
316Polnisch-Krawarn  Sp.,  „  Oppeln.

317  Polnisch-Fuhlbeck  Sp.,  „  Bromberg.

318  HPolnisch-Neukirch,  „  Oppeln.

319  Pommritz,  „  Dresden.

320  Pomßen  i.  Sachsen  Sp.,  „  Leipzig.
321Posilge  Sp.,  „  Danzig.

322  Possessern,  „  Gumbinnen.
323  Poulheim,  „  Cöln.

324  Povwidz  Sp.,  „  Bromberg.

325  Priestewitz,  „  Dresden.

326ä  Pustamin,  „  Cöslin.

327  Quickborn,  „  Kiel.

328  Rabischau,  „  Liegnitz.

329  Raschkow,  „  Posen.

330  Rastede  (Stadt),  „  Oldenburg.
331|Rautenberg,  b„  Gumbinnen.
332  NReibnitz,  „  Liegnitz.

 

 

 

74
        <pb n="564" />
        —  542  —

 

 

 

8  Eigenschaft

*-  Ortsbezei  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-7*5
  rtsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
S  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.

333  Reichenbach  i.  Hessen  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Darmstadt.

334  Reichthal  Sp.,  „  Breslau.

335  Rhaunen,  Reg.-Bez.  Trier,  „  Trier.

336  Rheinau  i.  Baden,  „  Straßburg  i.  Els.
337  Rheinfelden-Bahnhof,  „  Constanz.

338c  Nhoden,  „  Cassel.

339  Riebenkrug  Sp.,  „  Danzig.

340  |Nibben  Sp.,  »  Gumbinnen.
341  Rischenau  Sp.,  »  Minden.

342  Rodemachern,  »  Metz.
343|ötgen,  „  Aachen.

344  sRövershagen,  „  Schwerin.

345  Reitzsch,  „  Halle  a.  S.
346  NRübenach,  „  Coblenz.

347  Ruhland,  „  Liegnitz.

348  Saabor,  „  Liegnitz.

349  Saalburg,  „  Erfurt.
350Saarwellingen  Sp.,  „  Trier.
351Sachsenburg,  Reg.-Bez.  Merseburg,  „  Halle  a.  S.
352  Salder,  Braunschweig.
353  St.  Blaise,  „  Straßburg  i.  Els.
354Santomischel,  „  Posen.
355.asbach  Sp.,  „  Constanz.
356äSchalksmühle,  „  Arnsberg.

357  JScharzfeld,  »  Braunschweig.
358Scheessel,  „  Bremen.

359  JSchelitz,  »  Oppeln.

360  Schildau,  Reg.-Bez.  Merseburg,  „  Halle  a.  S.
361%8chlanstedt  Sp.,  „  Magdeburg.
362  Schlodien,  „  Königsberg  i.  Pr.
363  Schönbaum  Sp.,  „  Danzig.
364%Schönefeld  bei  Leipzig,  „  Leipzig.

365  Schönerlinde  Sp.,  »  Potsdam.
366Schönewalde  Sp.,  „  Halle  a.  S.
367  Schönwalde  Sp.,  „  Potsdam.

368  Schöppingen,  „  Münster.

369  Schwalenberg  Sp.,  „  Minden.

370  Schwarzach,  „  Carlsruhe.

371  Schwarzenau,  „  Bromberg.

372H  Schweinsberg  Sp.,  „  Cassel.

373  Seckenburg,  „  Gumbinnen.
374  Seebuckow  Sp.,  v  Cöslin.

375ä  5eiffen  Sp.,  „  Dresden.

376  eitenberg,  Reg.-Bez.  Breslau,  „  Breslau.

377  Sennfeld  Sp.,  Carlsruhe.
        <pb n="565" />
        543

 

 

Eigen  chaft
„"  :  ienstzeit)  Ober-Postdirektions-Ortsbezeichnung.
  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  or
Er  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
#
378.Senda,  Reg.-Bez.  Merseburg,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Halle  a.  S.
379iberberg  Sp.,  „  Breslau.
380  Sohland,  „  Dresden.
381  Sonnefeld,  „  Erfurt.
382  Speldorf,  „  Düsseldorf.
383  Stegers,  „  Bromberg.
384  Steinau,  Reg.-Bez.  Oppeln,  „  Oppeln.
385  Stentsch,  „  Frankfurt  a.  O.
386  Stettin,  Postamt  Nr.  6,  „  Stettin.
387  Steyerberg  Sp.,  „  Bremen.
388  Stockelsdorf  Sp.,  „  Hamburg.
389  Stommeln,  „  Cöln.
390  Süderstapel  Sp.,  „  Kiel.
391  Südlohn,  „  Münster.
392  Sundern  Sp.,  „  Arnsberg.
393  Sulau  Sp.,  „  Breslau.
394  Taplacken,  „  Königsberg  i.  Pr.
395  Karputschen  Sp.,  „  Gumbinnen.
396  Tellingstedt,  „  Kiel.
397  Teupitz  Sp.,  „  Potsdam.
398.  Thedinghausen  Sp.,  „  Bremen.
399  Themar,  „  Erfurt.
400  Tiefenfurt,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  Sp.,  „  Liegnitz.
401  Trebnitz,  Kreis  Lebus,  „  Frankfurt  a.  O.
402  Trendelburg,  „  Cassel.
403  Treten,  „  Cöslin.
404  Trochtelfingen  Sp.,  „  Constanz.
405  Uerzig,  „  Trier.
406  Uhyst,  „  Liegnitz.
407  Unna-Königsborn  Sp.,  „  Arnsberg.
408  JUnseburg,  „  dagdeburg.
409  Untergrombach,  „  Carlsruhe.
410  Unterneubrunn,  »  Erfurt.
411  Urbach  (Freland),  („  Straßburg  i.  Els.
412  VBeckerhagen,  „  Cassel.
413  Veringenstadt  Sp.,  „  Constanz.
414Verl,  Reg.-Bez.  Minden,  „  Minden.
415  Vilsen,  „  Bremen.
416  Voldagsen,  „  Hannover.
417  Vorst,  „  Düsseldorf.
418  Vorwmeiden,  „  Aachen.
419  Wagenfeld,  „  Bremen.
420  Waldau,  „  Königsberg  i.  Pr.
421  Waldwiese,  „  Metz.
422  Wankendorf  Sp.,  „  Kiel.

 

 

 

74
        <pb n="566" />
        —  544  —

 

 

 

 

 

e  Ober-Postdirek
*  .  ienstzeit)  er-Postdirektions-Ortsbezeichnung.
  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
Ei  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
423  Warsleben,  mit  beschränktem  Tagesdienst  Magdeburg.
424  Weende  bei  Göttingen  Sp.,  »  Braunschweig.
425Wefensleben,  „  Magdeburg.
426  Wehr,  Reg.Bez.  Aachen,  u  Aachen.
427  Weier  im  Thal  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
428  Weißenstein  i.  Baden,  „  Carlsruhe.
429  Weisweil  bei  Keuzingen  Sp.,  „  Constanz.
430  Welnau,  »  Bromberg.
431Wendisch-Buchholz  Sp.,  „  Potsdam.
432  Werlte,  »  Oldenburg.
433  Werneuchen  Sp.,  „  Potsdam.
434  Westerburg,  »  Frankfurt  a.  M.
435Westercappeln,  Reg.-Bez.  Münster,  »  Münster.
436  Westhofen,  Reg.-Bez.  Arnsberg,  „  Arnsberg.
437  JWiesenburg  Sp.,  „  Potsdam.
438|Wildenstein  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
439  Wildungen,  Bad,  »  Cassel.
440  Willebadessen,  »  Minden.
441  Wilthen,  u  Dresden.
442  Windecken  Sp.,  „  Cassel.
443  Windesheim,  „  Coblenz.
444  Winnenberg  Sp.,  „  Minden.
445  Winterberg,  Reg.-Bez.  Arnsberg,  „  Arnsberg.
446  Wischhafen  Sp.,  »  Hamburg.
447  JWissek  Sp.,  „  Bromberg.
448  Wittkowo,  »  Bromberg.
449  Wittgensdorf,  “  Leipzig.
450Woinowitz,  »  Oppeln.
451  Wolfshagen,  Reg.-Bez.  Potsdam,  »  Potsdam.
452  Wolmirsleben,  „  Magdeburg.
453Wrist  Sp.,  »  Kiel.
454  JZahna,  „  Halle  a.  S.
455  Zehna  Sp.,  z  »  Schwerin.
456  Zierenberg  Sp.,  „  Cassel.
457  Zirkow  Sp.,  1  »  Stettin.
B.  Wieder  eröffnet  wurden:
11Boltenhagen,  Schwerin.
2  Dievenow,  Stettin.
3Homburg  v.  d.  Höhe,  Schloß,  Frankfurt  a.  M.
4  Kirchberg  i.  Baden,  Constanz.
5  Mainau,  Constanz.
6  Neues  Palais  bei  Potsdam,  Potsdam.
7  Reinhardsbrunn,  Erfurt.
        <pb n="567" />
        *  Eigenschaft
:  .  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions=25
  Ortsbezeichnung.  der  eingerichteten  beziehungsweise  auf-  Bezirk.
*  gehobenen  Telegraphen-Anstalten.
C.  Geschlossen  wurden:
1  |Boltenhagen,  «  Schwerin.
2  Eilsen,  Minden.
3Griesbach  i.  Baden,  Carlsruhe.
4  Hannover,  Gewerbe-Ausstellungs-  Hannover.
gebäude,
5  Heilige-Damm.  Schwerin.
6  Homburg  v.  d.  Höhe,  Schloß,  Frankfurt  a.  M.
JDInselsberg,  Erfurt.
8  Kahlberg,  Danzig.
9  Landeck,  Bad,  Breslau.
10Lingen-Bahnhof  (aufgehoben),  Oldenburg.
11  Meinberg,  Minden.
12  Neukuhren,  Königsberg  i.  Pr.
13  Rastede,  Palais,  Oldenburg
14  Reinerz,  Bad,  Breslau.
15  Reinhardsbrunn,  Erfurt.
16  Westerland  auf  Sylt,  Kiel.
D.  Sonstige  Veränderungen.
1Baden-Baden,  für  die  Zeit  der  Anwesenheit  der  Carlsruhe.
Allerhöchsten  Herrschaften  ist  ununterbrochener
  Tag=  und  Nachtdienst
  eingerichtet,
2  Cassel  (Stadt),  1  desgl.,  Cassel.
3Duisburg,  ist  in  ein  Telegraphen-Amt  l.  Klasse  Düsseldorf.
umgewandelt,
4  Falkenberg,  Reg.-Bez.  Merseburg,  in  Stelle  des  Fernsprechbetriebes  ist  Halle  a.  S.
Morsebetrieb  eingeführt,
5  Kauernick,  in  Stelle  des  Morsebetriebes  ist  Fern=  Danzig.
sprechbetrieb  eingeführt,
6Lanstedt,  desgl.,  Hamburg.
7  Stralsund,  ist  in  ein  Telegraphen-Amt  l.  Klasse  Stettin.
umgewandelt,
8  Trier,  desgl.,  „Trier.
9Warnemünde,  ist  mit  der  Orts-Post-Anstalt  vereinigt,  Schwerin.
10ilhelmshöhe  bei  Cassel,  für  die  Zeit  der  Anwesenheit  der  Cassel.

 

 

Allerhöchsten  Herrschaften  ist  ununterbrochener
  Tag=  und  Nachtdienst
  eingerichtet,
        <pb n="568" />
        —  546  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Oktober  d.  J.  werden  die  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörigen  Bahnstrecken  Neustettin-Zollbrück-Stolpmünde,
  121,5  km  lang,  und  Zollbrück-Rügenwalde,  34,6  km  lang,  mit  den  Stationen  Küdde,
Schönau,  Baldenburg,  Reinfeld,  Rummelsburg,  Kaffzig,  Techlipp,  Hammermühle,  Zollbrück,  Schlönwitz,
Arnshagen,  Stolpmünde,  Quansdow,  Järshagen  und  Rügenwalde  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Anschluß  findet  statt  in  Neustettin  an  die  Linie  Wangerin-Konitz,  in  Stolp  und  Schlawe  an  die
Hinterpommersche  Bahn.

Berlin,  den  26.  September  1878.

In  Vertretung:
Körte.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  25.  d.  M.  ist  die  zur  Beseitigung  der  Kopfstation  bei  Altenburg  erbaute  Abkürzungsstrecke  auf  der
sächsisch-bayerischen  Linie  der  Königlich  Sächsischen  Staatseisenbahnen  dem  Betriebe  übergeben  worden.
Die  Länge  der  genannten  Linie  ermäßigt  sich  hierdurch  um  4,64  km.
Berlin,  den  30.  September  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  d.  M.  ist  die  zur  Oberschlesischen  Eisenbahn  gehörige,  28,3  km  lange  Bahnstrecke  Groschowitz—
Groß-Strehlitz  mit  den  Stationen  Groß-Stein  und  Groß-Strehlitz  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden.
Berlin,  den  2.  Oktober  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="569" />
        VI.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Re

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zn  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  11.  October  1878.

S  41.

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  547

 

3
4
5.
6.

Zoll-  und  Steuer-Wesen:
.  Marine  und  Scthiffahrt:

Umwandlung  bezw.  Befugnisse

zweier  Nebenzollämter  554
Ertheilung  eines  Flaggenattestes
554

 

 

 

2.  Minz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  russsk  5
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —
Bachweisung  der  bis  Ende  September  1878  stattgehabten  HEitenkasine  Weene  braseung  verD  n“isrr
zuelübrung  4½  Gesetzes,  betressend  die  AMusgabe  20r  Konsulat-Wesen:  Bestellun  von  Konsular-Agenten;  —
Henscheinen  Entlassung;  —  Exequatur-Ertheilununng  555
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
4  1
Nalame  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—1  –  —  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  .  6.

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

u.  Heimann
lowsky,  Arbeiter  Wiczainy,  Gouverund
  Handelsmann,  nement  Suwalki  in
Russisch-Polen,

 

 

 

Werbe-44  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,

Königlich  preußische  7.  September  d.  J.
Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a./O.,

 

 

75
        <pb n="570" />
        548

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
ö  *  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  .  4.  5.  6.
2.Tohann  Patzak,  33  Jahre,  aus  Deutsch-Landstreichen  und  Vet-  Königlich  preußische  27.  September  d.  J.
Schmiedegeselle,  Prausnitz,  Bezirk  teln,  Bezirksregierung  zu
Trautenau  in  Böh-  Posen,
men,
3.  Josef  Korticzka,  41  Jahre,  aus  Tschaar,  desgleichen,  Königlich  preußische/9.  September  d.  J.
Maurer,  Bezirk  Politz  in  Bezirksregierung  zu
Böhmen,  Breslau,
4.  Anton  Pohl,  Zim-42  Jahre,  aus  Her-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  28.  Septemberd.  J.
mergeselle,  mannseifen,  Bezirk
Gitschin  in  Böhmen,
5.  Die  Ziegeuner  und  tgeboren  und
Kesselschmiede:  «  ortsangea.
  Johann  Bur-40  Jahres  hörig  a-d.  Landstreichen,  Haus-Königlich  preußische  11.  Juni,  ausgejanski,')
  zu  Skri=  friedensbruch  und!  Bezirksregierung  zu  führt  im  August
b.  Josef  Burjanski  -  pow,  e.  zu  vorsätzliche  Körper-Oppeln,  d.  J.
ZC.  Franz  -  28  „  Laziska,  verletzung,
d.  Thomas  18  Kreis
e.  Paul  OD  35  =  Troppau,
in  Oesterreichisch=


6.  Jakob  Mankiet,  28  Jahre,  aus  Kalisch  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  28.  Septemberd.  J.
Buchbinder,  in  Russisch-Polen,  teln  im  Rückfalle,
7.  Heinrich  Pochmann,#0  Jahre,  aus  Polane  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef4.  September  d.  J.
Glasschleifer  und  in  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu
Buchbinder,  Liegnitz,
8.  Josef  Roschowitz,29  Jahre,  aus  Qual-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  6.  September  d.  J.
Arbeiter,  schowitz,  Bezirk  Tur=  und  Nichtbefolgung
nau  in  Böhmen,  der  Reiseroute,

 

 

 

 

 

 

 

!)  Bem.  Nr.  5  a.  b.  c.  e.  die  Ehemänner  der  nach  S.  400,  Ziff.  5—8  ausgewiesenen  Ehefrauen  Burjanski.
        <pb n="571" />
        549

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
s  ·l  .
9.  Josef  Hermsdörfer,  geboren  am  24.  Fe-Landstreichen,  Vetzeln  Königli  preußische"12.  Septemberd.  J.
Handlungsgehülfe,  bruar  1855  zu  See=  und  Gebrauch  eines  Landdrostei  zu  Stade,
1  stadtel  in  Böhmen  gefälschten  Legitiund
  ortsangehörig  mationspapiers,
daselbst,
I
!
10.  Desidere  Voquet,  44  Jahre,  aus  Arras  Landstreichen,  Königlich  preußische  25.  September  d.  J.
Schuhmacher,  in  Frankreich,  Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,
11.  Tosef  Skalsky,  Tage-31  Jahre,  aus  Glas-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  5.  Juli  d.  J.
lohner,  sersdorf,  Bezirk  Star-teln,  Bezirksamt  zu  Regen,
.  kenbach  in  Böhmen,
i  l
12.  Josef  Matausek,  aus  Zleb-Chesalovie,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schuhmacher,  Bezirk  Czaslau  in
Böhmen,  geboren
1858,
I
13.  Franz  Skroba,  Tuch-  aus  Humpoletz,  Bezirk  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
macher,  Deutsch  -Brod  in
Böhmen,  geboren
1859,
14.  Heinrich  Machowetz,  50  Jahre,  aus  Berg-Landstreichen,  Ge-dieselbe  Behörde,  12.  Juli  d.  I.
Gärtnergehülfe,  reichenstein,  Bezirk]  brauch  eines  falschen
Schüttenhofen  in|  Legitimationspapiers
Böhmen,  und  unbefugte  Anfertigung
  eines
Siegels,
15.  Josefa  Brabcovon,  geboren  1850  zu  So-Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  23.  Juli  d.  IJ.
Dienstmagd,  biekur,  Bezirk  Pre=  Uebertretung  in  Bestitzin
  Böhmen,  orts=  zug  auf  das  Dienstangehörig
  zu  Moch=  botenwesen,
tin,  Bezirk  Klattau
(daselbst),

 

 

 

 

 

 

 

R
        <pb n="572" />
        550

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
——  «  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
16  Dominiko  Speran-eo  Jahre,  aus  Caurio  Landstreichen,  Königlich  bayerisches!  3.  September  d.  J.
dio,  bei  Canale,  Bezirk  Bezirksamt  zu  Schon-Primiero

  in  Süd-  gau,

Tyrol,
17.  Nudolf  Sacher,  Bar-geboren  1852  zu  Bel-Betteln  im  wieder-Großherzog  mecklen-19.  Septemberd..

18.

19.

biergeselle,

Johann  Peter  Fourny,


Gabriel  Lubidot,
Tagelöhner,

 

choffa  in  Galizien,
ortsangehörig  zu  Altdorf,
  Bezirk  Karlsbad
  in  Böhmen,

62  Jahre,  geboren  zu
Séraincourt  bei  Rethel,
  Departement
der  Ardennen  in
Frankreich,

28  Jahre,  geboren  zu
Plougrescant  (Bretagne)
  in  Frankreich,

 

holten  Rückfalle  und
Gebrauch  eines  falschen
  Legitimationspapiers
  (früher  bereits
  wegen  Unterschlagung,
  Diebstahls
und  Sagchbeschädigung),


Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

 

 

burgisches  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

 

 

 

22.  August  d.  J.

21.  Septemberd.  J.
        <pb n="573" />
        2.

Münz;

551

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  5.  Oktober  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold—
und  Silbermünzen.

 

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  ““  Silbermünzen
29.  Septbr.  bis  5.  Oktbr.  auf  Privat-  ...  .
-  lbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünszig-  Zwanzig-1878
  find  t  t  DoppelkronenKronen  Ha
In  u.  woreenJoppe  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  12  !êr
-—  -2—  A  A  A.  A.  A  A.  #
Berlin  .  —  649  470  —  649  470  —  —  —  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  250  750  —  250  750  —  —  —  —  —  —  —
München.  –  278.590  —  278  590  —  —  —  —  ——
Stuttgart  —  500  000  —  500  000  —  —  —  —  —  —  —
Darmstadt  —  300  000  —  300  000  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  —-  378  040  —  378  040  —  —  66  306  —  —  ——
Summe  1.  —  2356  850  —  2356  850  —  —  66  306  ——  ——
2.  Vorher  waren  geprägt  1233  550  240|/376  543  210/27  969  9251318  452  140|71  653  095/|98  510  0481149  262  533/71  486  552/00/35  717  92280
3.  Gesammt.-  Ausprägung  1233  550  240  378  900  060/27  969  925|320  808  990|71  653  095/98  510  048,149  328  83971  486  552/000  35  717  922|.80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  —  680  362  418  164/00  204|60
5.  Bleiben.  1  233  459  100|378  830  570|27  969  845|320  808  990|71  652  415098  509  686149  328  42171  486  388/00|35  717  718|20

 

 

1  640  259  515.4

 

—  —

 

 

 

426  694  628,  20

Vom  24.  bis  30.  September  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in

für

Münzen

334  101,70  AM.

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  30  310  821,1  „
Zusammen  für  30  644  923,00  A

für

in  Barren

52  873/17  K
„  254  451  220,

7’

 

 

für  254  504  093,8  4
        <pb n="574" />
        —  552  —

 

Nachweisung  der  bis  Ende  September  1878  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
Z  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse

(auf  Mark  reduzirt)  nach  §.  1  des  Gesetzes  nach  §.  3  des  Gesetzes
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Hl.

1  Preußen  einschließlich  Lauenburg  61  386  729  72145  49471  —  —
2  Bayern  ..  36  000  000  14  19753695  14534  975  37
3  Sachsen  ..  36  000  000  7  479  838  04  19  013  441  8
4“  Württemberg  10  285  713  5  3212354  3  309  65144
5/  Baden  11142  858  4276  68370  4577  449  53
6  Hessen  7371429  249565729  3250  5144
7|  Meccklenburg-  Schwerin  .  2955000  1631988  18  882007  688
8  Großherzogthum  Sachsen  1  800  000  83740147  641  732  35
9|  Mecklenburg-Strelitz  2  400  000  283  779  50  1  410  81367
10  Oldenburg  –  915  074  93  —  —
11  Braunschweig  3  000  000  913  120  29  1  39125314
12  Sachsen-Meiningen  1  800  000  549  981  89  833  34511
13S  achsen-Altenburg  1  456  800  415  863  88  693  957  41
14%  Sachsen-Koburg-Gotha  1  800  000  510  134  20-  859  910  53
15  Anhalt  2  850  000  595  278  00  1  503  148  00
16Schwarzburg-  Sondershausen  450  000  196  607/91  168  928  06
17  Schwatzburg  Rudolstadt  600  000  220  988  22  252  674  52
18  Waldeck  .  630  000  164517  32  310321  79
19  Reuß  ältere  Linie  390  000  131  949  77  172  03349
20Reuß  jüngere  Linie  960  000  260  516  97  466  3220
218chaumburg-Lippe  1  020  000  93  808  00  617  461  33
22  Lippe  .  —  325  192  67  —  —
23  Lübeck  —  152  619  78  —-  —
24  Bremen  —  358  161109  —  —
25Hambuncnrg  –  991  873  48  –  —
26|lsaß-Lothringen  –  4534  695  92  –  —
Summe  .  184  298  529  120  000  O000  00  54  889  941  7

 

Zu  Ite  6.
Die  daselbst  ruchgewesenen  119  999  930  Mark  find  ausgegeben:
a.  in  11  635  148  Abschnitten  à  5  Mark
b.  „  2  223  747  r  "  20  „
C.  *  346  985  □—  □  50  n

Die  baar  gezghlien  70  Mark  sind  der  niichs.  Hauptkasse  ersetzt  durch  14  Reichskassenscheine  à  5  Mark

Sy

u  Spalte  7.

 

Anmerkung:

 

Zur  Deckung  n  Vorschüsse  im  Betrage  von  54  076  342,,6  Mark  hat  die  Reichs-Hauptkasse  in  Reichskassenscheinen  54  076  860  Mark  erhalten,  welche  bestanden

haben:

a.  in  1791  172  Abschnitten  à  5  Mark
b.  "„  351  000  "  „  20  „
e.  "  762  000  rr  „%  50  „

 

 

58  175  740  Mark.
4  474  910  „
17  349  250  „

119•999  990  Mart.
70  "

*)  s.  die  letzte  derartige  Nachweisung  Central-Blatt  S.  176.

Summe

8  955  860  „
7  020  000
38  100  O000  t

1ITO  S60  Mork.

„  ——
        <pb n="575" />
        553

die  Ausgabe  von  Reichskassensche  inen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).  *)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  exforderlich:
Landespapiergelde  »  b.  Spalte  4  zu  ge-  n  Auf  die  nach
Staute  baar  l  währenden  Vor-  "  ¾  Spalte  7  gewährten
find  eingezogen  in  Reichskassen-  “u)“é  n  auf  den  definiti.ur  Erfüllung  des  Vorschüsse  sind  an
und  vernichter  schenen  auf  die  Hauptkasse  für  Nech-  sch  se  sind  auf  ven  Antheil  Maximal-Betrages  die  Reichs-Hauptkasse
(auf  Mark  HKöniglich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-.,|(Spalte  3)  der  zurückgezahlt
reduzirt)  Kontrole  der  Staats-  sren  gelile  aue  kasse  angewiesen  in  Reichskassen-  Vorschüsse
papiere  hierselbst  hierselbst  scheinen
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
I
61  386  729  72  145  490  00  4  71  —  —  —  —  —  —  —  —
35  805989,414197  535  00  1  9514  405  634  80  —  —  129  340  57  1  937996  00
35  693  313  7  479  835  00  3  0418  808  983|31  —  —  204  458  00  2  535  124  00
10  176  000  5321  235  00  0  844  —  —  73  142  100  441  286  00
11041544,r  4276  680  00  3  7004509  907/24  —  —  67542  29  610  326  00
7  296  000  2  495  655  00  2  29  3200228|47  —  —  50  286  00  433  400  00
2943  000  1  631  985  00  3  18  874  00788  —  —  8  000  00  117  600  00
1  767  765  837.400  00  1  47  620  242|35  —  —  21490  00  85  564  00
2384580  283  775  00  4  50  33|6  —  —  10  280  00  188  108  00
—  915  070  00  4  93  —  —  —  —  —  —  —  —
2971080  913  120  00  0  29  1371973|14  —  —  19  280  00  185  500  00
1  692  300  549  980  00  1  89  761  .545  41  —  —  71  800  00  111  112  00
1  423  728  415  860  00  3  88  671  909|41  —  —  22048  00  92  526  00
1  766  718  510  130  00.  4  20|837  722  53L  —  22  18800  4
2  769  000  595  275  00  3  00|1449  148s00  —  —  54  000  00  200  418  00
447  084  196  605  00  2  91  166  984/06  —  —  1  944  00  22522  00
575.289  220  985  0  3  22  236  200052  —  —  16  474  00  33  688  00
615  987  164  515  100  2  32  300  979/79  —  —  9342  00  41376  00
379251  131950  60  —  0  23  164  867  49  —  —  7  166  00  22  936  00
926  193  260  515  *  1  97  443  784002  —  —  22  538  00  62  176  00
1  016  580  93  805  00  3  00  615  18133  —  —  2280  00  82328  00
—  325  190  00  2  67  —  —  —  —  —  —  —  —
—  152  615  00  4  78  —  —  —  —  —  —  -—  —
—  358  160  00  1  09  —  —  —  —  —-  —  —  —
—  991870  00  3  48  —  —  —  —  —  —  —  —
—  4534  695  00  0  92  —  —  —  —  —  —  —  —
183078  130,1  119  999  930  —  70  00  54  076  34286  —  —  813.598  86  7318  640  00

 

 

 

Zu  Spalte  9.
In  Höhe  des  zurückgezahlten  Vorschusses  von  7  318  640  Mark  sind  vernichtet:

a.  in  615  098  Abschnitten
b.  „  31  840  »
c.  „  72  127  „

Die  8  noch  im  Umlauf  befindlichen  Reichskassenscheine  im  Betrage  von

estehen:

5  Mark
n  20  7½7
50  1

a.  in  12  811  236  Abschnitten  à  5  Mark
b.  „  2  542  907  „  *  20  „

h.  1

 

120  000  000  Mark.

 

 

 

 

lebertrag  174  075  860  Mark.

636  d00  „
3  606  350  „

2076  490  Mark

7  318  64%  „

 

50  858  140
51  812  900

sind  wie  oben

16  5757J0F  Mark.

64  056  180  Mark

166  757  220  Mark.
        <pb n="576" />
        —  554  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  zu  Lissau  im  Hauptamtsbezirke  Landsberg  O.-Schl.  ist  unter
Beibehaltung  der  seitherigen  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Transitgüter  und  unter
Aufhebung  der  bisherigen  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung  und
Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  in  ein  Nebenzollamt  II.  umgewandelt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Gronau  im  Hauptamtsbezirke  Vreden  ist  die  Befugniß  zur
Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigungen  über  das  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  ausgehende  Bier
beigelegt  worden.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Des  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Low-Walker  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  150  Pferdekräften  versehene
eiserne  Schraubendampfschiff  „Birma“  von  1198,/47  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch
den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Firma  Rob.  Miles  Sloman  &amp;amp;  Co.  zu  Hamburg  das
Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin
Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  24.  September  d.  Is.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu
Newcastle  on  Tyne  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

35.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  10.  d.  Mts.  wird  die  zu  den  Württembergischen  Staatsbahnen  gehörige,  11,32  km  lange  Bahnstrecke
Heilbronn-Schwaigern  mit  den  Stationen  Großgartach  und  Schwaigern  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben

  werden.

Berlin,  den  3.  Oktober  1878.
In  Vertretung:

Körte.
        <pb n="577" />
        —  555  —

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  Mts.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Teichwolframsdorf  und  Werdau  der  Sächsisch-Thüringischen
Ost-West-Bahn  gelegene  Holzladestelle  Bauernsteig  versuchsweise  für  den  Personen=  und  Reisegepäck-Verkehr
eröffnet  werden.

Berlin,  den  8.  Oktober  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

6GC.  Kon  sulat-Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  Grundfeldt  zu  Nykarleby  (Finland)  sind  die  Kaufleute  J.  Blomström  in
Jacobstad  und  Heinrich  Wallin  in  Gamlakarleby  zu  Konsular-Agenten  bestellt  worden.

 

Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  F.  Schmitz  in  Florenz  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
ertheilt  worden.

 

Den  Kaufmann  Jakob  Stiebel  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  General-Konsul  der  Republik
Ecuador  in  Frankfurt  a.  M.  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="578" />
        <pb n="579" />
        Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche

  

*“

Neichskanzler-Ant.

–

Zu#  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  18.  Oktober  1878.

—  Pränumerations-Preis  für  ven  Jahrgang  sechs  Mark.

9  4.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  557
Münz=  und  Bank-Wesen:  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen;  —
Uebersicht  über  die  bis  Ende  September  d.  J.  eingezogenen
  Landesmünzen  .  559
Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  O00.

501
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  einer  Zoll-Abfertigungöstelle
  auf  dem  Anhalter  Bahnhofe  in  Berlin;  —
Ableben  eines  Stations-Kontrolörs;  —  lebersicht  über
Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  im
Monat  September  1878;  —  Nachweisung  der  Einnahme
an  Wegselstempelsteuer  i  in  den  Monaten  April  bis  September
  1878  ..  .  .  .  561

 

5.

6.

9.

Post--Wesen:

Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verzeichniß  der  1877/78
approbirten  Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker
565

Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;
—  Erscheinen  des  dritten  Nachtrags  zur  Amtlichen  Liste
der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  579

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Station  Wehrden  für
den  Personen=  und  Gepäck-Verkehr;  —  Eröffnung  der
Haltestellen  Niederheimbach  und  Trechtlingshansen.  579

Verwendbarkeit  der  bisher  von  der  Reichs-Postverwaltung

  ausgegebenen  Postlarten  für  den  Verkehr
im  Weltpostverein  .  580

Konsulat-Wesen:  Todedfal  .  .  .  .  .  580

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

 

 

 

Datum  des

Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die

S  —  ——  «  Ausweisung  Ausweisungs-—
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

 

 

 

1.  Theodor  Laun,  Tuch-geboren  am  17.  Ok-Landstreichen  und  Bet-Königlich
teln,

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

scheerer,  tober  1850  in  Wien,

ortsangehörig  daselbst,


preußische  1.  Oktober  d.  J.
Bezirksregierung  zu
Potsdam,

76
        <pb n="580" />
        558

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  .  —  Ausweisung  Ausweisungs-S—
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
2.  Friedrich  Alexander/28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische“17.  Septemberd.  J.
Gennert,  Klemp-Riga,  Gouverne=  teln,  Bezirksregierung  zu
nergeselle,  ment  Livland  in  Frankfurt  a.  O.,
Nußland,
3.  Josef  Wietiska,38  Jahre,  aus  Gr.-Landstreichen,  Königlich  preußische  27.  Septemberd.  J.
Tagearbeiter,  Strelitz  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zu
Breslau,
4.  Pauline  Nolle,  un-43  Jahre,  aus  Strecker  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
verehelichte,  bei  Preßburg  in
Ungarn,
5.  Abraham  Wolko-Z3  Jahre,  aus  Duns-desgleichen,  Königlich  preußische'4.  Oktober  d.  J.
witzsch  (Wolko-kivoly,  Gouverne-  Bezirksregierung  zu
wicz),  Weber,  ment  Kalisch  in  Kassel,
Russisch-Polen,
6.  Philipp  Prantl,8  Jahre,  aus  Desche-Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Pas-,13.  August  d.  IJ.
Schneider,  nitz  in  Böhmen,  und  Widerstand  gegen  sau  in  Bayern,
die  Staatsgewalt,
"  Ludwig  Wallner,80  Jahre,  aus  Brau-Landstreichen  und  gro--dieselbe  Behörde,  21.  September  d.  J.

.Franz

Handlungskommis,

.a)  Wenzel  Roeuseck,
b)  dessen  Ehefrau
Marie,
c)  Marie,
und

d)  Katharina,
deren  Töchter,

Taborski,
Bäcker,

 

nau,  Bezirk  Brau—
nau  in  Ober-Oesterreich,



51  Jahre,
aus  Swinetik,

Kreis  Pisek
  in

Böhmen,

 

41  Jahre,
19  Jahre,

14  Jahre,

22  Jahre,  aus  Prag,

 

 

ber  Unfug,

Beamtenbeleidigung,
außerdem  a.,  b.  und
d.  wegen  Bettelns,
a.,  b.  und  c.  wegen
Landstreichens,  b.,  c.
und  d.  wegen  Körperverletzung
  und
Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,

Landstreichen,  Betteln
und  Angabe  eines

falschen  Namens,

 

 

Stadtmagistrat
Straubing  in
Bayern,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Deggendorf,


 

2.  September  d.  J.

21.  August  d.  IJ.
        <pb n="581" />
        559

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  diee  Datum  des
«  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.  Die  Zigeuner:
a)  Feigel  Horowitz,  geboren  1851,  D
b)  Scheindl  Erber,  geboren  1839,
verehelichte  Tagec)
  nesn  Mu-geboren  1853,  "  Landstreichen,  zu  a.  Königlich  bayerisches)7.  September  d.  J.
fiker,  sämmtlich  aus  Krakau  außerdem  wegen  Bezirksamt  zu
in  Galizien,  Bettelns,  Scheinfeld,
d)  Ismael  Neuge-aus  Wisnicz,  Kreis
würtz,  Tage-Bochnia  in  Galizien,
löhner,  geboren  1813,
11.  a)  Marie  Wolf,  ver-59  Jahre,  Landstreichen,  zu  a.  Königlich  bayerisches!18.  September  d.  J.
ehelichte  Musiker,  10n  Lyon  und  c.  außerdem  Bezirksamt  zu  Schonb)
  Jakob  Wolf,  18  Jahre,  in  Frank=  wegen  Bettelns,  gau,
c)  Anna  Wolf,  13  abrek  reich,
Kinder  der  Vorigen,

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vom  1.  bis  7.  Oktober  1878  hat  die  Neichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen

für

315  728,20  MA
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  30  644  923,00  „

Zusammen  für  30  960  651,20  4

für

77

254  504  093,,8
für  254  504  093,68  .4

in  Barren

M

77
        <pb n="582" />
        —  560  —

Uebersicht  der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  12.  Oktober  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von
Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  ·  .  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  ;  re  v

6.  bio  12.  Oktober  1878  auf  privat-  ünfzi

7  .  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig

d  geprägt  word  Doppelkronen  Kronen  Ha  „Ü  "„#

sur  gerragt  worden  ppellroue  Kroneneprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  e  psun

4  “  #4  #  44  z  A  A  A
Berlin  ..  —  1275  600  —  1275  600  —  —  —  —  —  —-Fraukfurt
  a.  M.  —  250  990  —  250  990  —  —  —  —  —  —  —
München  —  291  300  291  300  —  —  —  —  —  —-Stuttgart.
  —-  346  210  —  346  210  —  —  —  —  —  —  —
Darmstadt  —  250  000  —  250  000  —  —  —  —  —-Hamburg.
  —  269  170  —  269  170  —  —  94  790  —  —  —  —
Summe  1.  —  2  683  270  —  2  683  270  —  —  94  790  —  —-2.Vorherwarengeprägtl23355024037890006027969925320808990716530959851004814932883971486552003571792280

3.Gcsaxuknt-91uspkeiguug1233550240738158333027969925323492260716530951985100481494236297148655200E35717922780
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91140  69  490  80  680  362  418  164/,00  204  60
6.  Bleiben.  .  .  .  .  11233  459  100381  513  840127  969  845  71652  45/%  .  509  686149  423  21171  486  388|100  35  717  718|20
1642  942  765.4  426  789  418090  4

 

 

 

 

Uebersicht  über  die  bis  Ende  September  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
#  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
9  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
—  im  September  vorher
S*  1878  Mark.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  for.  Tlr.  sgr.  Thlr.  sar.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  61  500  59724SS,
„  „  „  „  181722  50  6010  —  15  726  780  —  15777  3811—
„„„  „  182356  1  430  011  111  8  —%
Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  der  Thaler=  *  6
währung  (vergl.  die  übrigen  unter  A.  1.  der  Uebersicht
  für  August  1878  —  Central-Blatt  S.  406
—  bezeichneten  Sorten))  —  —  113  206  S84  44  111320684444
#'  2  321  124—  274  136  862  45  276  457986  4
2  Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  anderer  Währungen
  (vergl.  die  Uebersicht  für  August  1878  A.  4.o2.0  –  —  —  —  —  —  210  530  270  96
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —103990422938
B.  Landes-Kupfermünzen.  «
(Bergl.dicllcbersichtfürAugust187SB.)...  —  —  —  —  —  —  3.512  278  65
Gesammtwerth  A.  und  B.  —  —  —  —  —  —43  41  508
        <pb n="583" />
        —  561  —

33.  Finanz-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

A  uf  Grund  der  Bestimmung  in  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XXXVIII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  7.  Oktober  1878
bis  7.  Februar  1879,
Serie  XXXIX.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  13.  Oktober
1878  bis  13.  Februar  1879,
Serie  XL.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  20.  Oktober  1878

bis  20.  Februar  1879,
Serie  XLI.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  6.  Oktober  1878

bis  6.  März  1879.
Berlin,  den  14.  Oktober  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  dem  VBahnhofe  der  Berlin-Anhalter  Eisenbahn  zu  Berlin  ist  eine  mit  den  vollen  Befugnissen  eines
Hauptzollamtes  ausgestattete  Zoll-Abfertigungsstelle  errichtet  worden,  welche  die  Bezeichnung:  „Königliches
Hauptsteueramt  für  ausländische  Gegenstände,  Zoll-Expedition  am  Anhalter  Bahnhofe"  führen  wird.

Der  Stations-Kontrolör  in  Lilstt,  Königlich  bayerischer  Zoll-Inspektor  Lutzenberger,  ist  gestorben.
        <pb n="584" />
        562

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver-  Naffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be=  stenuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  künhn  l  Rüben=  sunmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  nu.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  –  —  1  —  3  —
2  OD  Westpreußen  1  11475  26  —  2  —
3.  Brandenburg  15  231  132  97  —  —  —
4.  Pommern  2  4160  5  —  —  —
5  Posen  —  —  —  —  —  —
6  -  Schlesien  33  701  709  1  –  —  —
7.  2  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  124  4760  531  —  —  —  854
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  1  21740  871  87  252  34
9.  -  Hannover  16  412  946  292  —  18  —
10.  -  Westfalen  —  —  —  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassau  —  —  179  65  —
12.  Rheinprovinz  7  242  615  277  —  1502  250
Summe  I.  199  6386  308  1  749  152  1  777  1  138
II.  Bayern  1  40  260  117  100  298  44
III.  Sachsen  —  —  11  —  —  —
IV.  Württemberg  2  13  840  4  214  —
V.  Baden.  1  22  780  435  21  285  722
VI.  Hessen  —  —  137  399  92  2  508
VII.  Mecklenburg  —  —  13  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  132  975  —  —  —  —
1IX.  Oldenburg  —  —  12  —  —
X.  Braunschweig  20  533  089  —  —  —
XI.  Anhalt  33123  738  —  –
Xll.  Elsaß-=  Lothringen  —  3814  —  482  —
XIII.  Luxemburg  —  –  51  —  —  ——
Ueberhaut  26008252  990  6  343  886  2934  4  412
Im  Monat  September  1877  2687591  694  12  491  1754  1404  16  916
        <pb n="585" />
        mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  September  1878.
Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

Zollauslande.

Steuerrückvergütung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
68  77  8  —  —  —  —  —
134  3  973  –  —  —  —  —  2620
634  —  —  —  —  —  —  —
61  165  21536  —  1993  —  21  698
49  —  —  —  —  —  72  —
167  316  —  —  —  —  —  —
814  771  18  384  1  891  46  626  165  2  677  1  007
664  585  2  153  2  8975  —  14720  —
5  —  —  —  —  —  —  —
15  —  —  —  —  —  —  —
25  —  1336  —  4  660  —  586  —
2  636  5  887  43  417  1  893  62  254  165  39  753  3  627
283  41  4  —-  —  —  231  7
352  208  —  —  —  —  5  53
—  —  79  72  —  27  —
—  —  194  92  —  24  3  277  —
53  —  —  9  —  —  —  —
38  —  —  —  —  —  —  —
25  —  —  —  —  —  —  —
95  116  —  —  —  —  —  —
—  75  —  —  —  —  —  —
39  —  —  —  11  —  7  305  —
3521  6327  43  615  2  073  62  337  189  50  508  3  687
5  859  3  956  24  313  3  500  55  822  15  704  34516  6  742
        <pb n="586" />
        564

Nachweisung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  September  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli  August  September

Ober  ·  Postdirektions--Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.  1878.  1878.

-  “4  A  -  #“4  #

I.  Im  Reichs-Postgebiete.

1.  Königsberg  199388/40|6071/70|14  5450%0  2
2.  Gumbinnen  338805130802%  H  :  00
3.  Danzig  1328125  10).  13086  5561  12111  351  12320  4
4.  Berlin  547114549  GC|  4/  486  30  50  894  76
5.  Potsdam  3  030202%2%
6.  Frankfurt  a.  O.  6447301  6984251  6y475L
7.  Stettin  9316503
8.  Köslin  2078  200  62790  200525  2270|85  1995  501  2060  49
9.  Posen  4754400%38120  4801  453  70r  3551  4143
10.  Bromberg.  325380  275221030  270  20]
11.  Breslau  15  1529014  75405  15218601  16087  951  14372  751  15  456  40
12.  Liegnitz.  6651605  888]]|]729  951  7171351  6027  dol  6  800  60
13.  Oppeln  648825  6115900#92  053  94
14.  Magdeburg  14792  951  15180  200388330606  10|H15  4660
15.  Halle  a.  S.  67526  6193  55  4505%  7*  7261206875|15
16.  Erfurt  8900090958272  70|]  3839200
17.  Kiel.  695700  672710  4858  151  6008  151  5249
18.  Hannover  5  65840  5  64545  6168/95  5623  65  574456370|60
19.  Münster  1  737003%
20.  Minden  541311.01567  4  90  565160816
21.  Arnsberg  18  5027016  S69  557  22  202  3]|
22.  Kassel  386188  380  305480  3373  451  316670
23.  Frankfurt  a  M.“  216271351  24496  251  27116  351  31218  951  27  984  50  235  898  80
24.  Köln  .  114290511859601207940122976014041101081070
25.Aachen.  58021065239561226062622569173559841H
26.Kob1euz.  271475280030249195304285289265245202
27.  Düsseldorf.  30  9599J703  46443ê
28.  Trier  1  890  5%
29.  Dresden  9653  301  12499  05)  9887  451  10934  401  9849  301  98644
30.  Leipzig  27123900289558524790|8000  25742  551  246010
31.  Karlsruhe  10  64199910  52165%  %  COSE  R  7
32.  Konstanz  50837490  700  4623  101  41978  451  45493
33.  Darmstadt  9579  65  9  49305  91576094344
34.  Schwerin  i.  M.  2130  40  1  802  65  279525  17935
35.  Oldenburg  401370  14003  31905
36.  Braunschweig  4  300  66  353525  3  82820  42555  30799900  0031|8
37.  Bremen  .  17392801562680s1382190150982516717901682010
38.  Lamhurg  67  153  651  61839  051  82632|856771560647193015200|4
39.  Straßburg.  15  77795  1708199  16  84955180  251  16548
40.  Mezz  3  665  30]  3  439  70  3307  851  2  921  751  3  738•  255  28727
Summe  I.  um  ltl  Smnm
II.  Bayern  31  564754037  151  151004  JN34  840  3
III.  Württemberg  .  1537705180988015152751700655183368014F92I
Ueberhaupt  5465  365  185/85|]  366  776  30)  326  433-4566  166r  50%  565  50  O5.
*.)  Dagegen  im  Jahre  1877.  566  297  40572  178/65573642  55584  50735547  805|35|586  366/10
»  ,,,,1876.5315026057377880571318355666231554343665596

»  „  „  1875.  605  828  6052  Oé  307  44  617775  30  572  486  90  616  68

 

 

 

)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="587" />
        3.

Handels.

—

565

 

Bekanntmachung.
Auf  Grund  der  Bestimmung  im  F.  29  der  Gewerbe-Ordnung  vom  21.  Juni  1869  (GB.  G.  Bl.  S.  245)

Berlin,  den  26.  September  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

A.  Verzeichniß  der  approbirten  Aerzte.

und  Gewerbe-Wesen.

werden  in  den  nachstehenden  Verzeichnissen  A.,  B.,  C.  und  D.  die  Namen  der  in  Gemähheit  der  Bekanntmachung
  vom  25.  September  1869  Abschnitt  I.,  II.  und  III.  (B.-G.-Bl.  S.  635)  und  der  Bekanntmachung
vom  5.  März  1875  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  167)  während  des  Prüfungsjahres  1877/78
von  den  zuständigen  Centralbehörden  approbirten  Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  veröffentlicht.

 

Name.

 

Geburtsoder
  Heimathsort.

Efd.

Nr.  Name.

 

Geburtsoder
  Heimathsort.

 

.  Dr.  Buchholz,

 

I.  In  Preußen.

Jacobs,  Otto  Theodor  August,
.Stadtfeldt,  Konrad,

.]  Dr.  Hennicke,  Georg,

.  Dittrich,  Paul  Gerhard  Arthur,


Ziegler,  Karl  Hermann,

Friedrich
Heinrich  Wilhelm,

„  Honecker,  Cassius,

.Knapstein,  Adam,

.  Dr.  Unterharnscheidt,  Wil—

helm,

„  Zacher,  Theodor,
„  Jockwer,  Matthias
„,  Dreeck,  Franz  Hermann

Hubert,
.„  Chantraine,  Wilhelm,
.Meltzer,  Eugen  Hugo  Franz
Max,

.Dubois,  Franz  Louis  Adolf,
Kleinschmit,  Paul  Julius

Ferdinand  Maximilian,
.von  Dadelsen,  Georg  Heinrich


Dr.  te  Gempt,  Dietrich,

 

 

Marienwerder.
Tafel.
Liependorf.
Kahlau.

Schlingen  (Großherz.

Baden).
Hannover.

Bonn.
Widdig.
Höntrop.
Bonn.
Düsseldorf.
Wachtendonk.

Lontzen.
Gorzno.

Goldapp.
Arolsen.

Stade.

Bentheim.

 

3  .
19.  Schultze,  Johannes  Heinrich,
Neustettin.

20.  Philippi,  Max,
21.|  Ulrich,  Gustav,

22.  Dr.  Hoenig,  David,
23.  „Gaehde,  Franz  Rudolf,
24.  „  Pfuhl,  Karl  Eduard,

Schneider,  Ludwig  Wilhelm
  Konrad,

Wolff,  Albert  Wilhelm,

Musehold,  Karl  August
Bernhard,

25  „

26.  7“
27  „

28.  „  Ovuverweg,  Max  Gustav,

29.  „  Schroeter,  Paul  Nobert,

30.  „  La  Roche,  Karl  Louis
Paul!

31.|,  Günther,  Gustav  Eduard
Otto,

32.  „  Salomon,  Hermann
Karl,

33  Weber,  Max,

34.  „  Meeller,  Karl  Ferdinand,

35,  „  Auerbach,  Siegfried,

7
36.  Hoeltzke,  Josef  Ludwig  Heinrich,
  .
37.  Stern,  Karl,
38.  Peters,  Ernst  Oswald,
39.  Dr.  Schirmer,  Johann  Ferdinand
  Albert,

 

 

Cuxhaven.
Marburg.

Suczawa  i.  d.  Bucowina.


Alt-Landsberg.
Berszienen.
Luckenwalde.

Berlin.
Warmuntovwitz.

Camburg.
Schönlanke.
Buin.

Goschütz.
Gumbinnen.

Bonn.
Vonn.
Bonn.
Guadalaxara.

Ockerhausen.

Brunsbüttel.
Charlottenburg.

77
        <pb n="588" />
        566

 

 

 

 

e
efd.  Geburts-  Lfd.  Eeburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
40.  Dr.  Jaenicke,  Johannes  Kopojna.  72.  Knipping,  Paul,  Breckerfeld.
Friedrich  Karl  Josef,  73.  Kobert,  Eduard  Rudolf,  Bitterfeld.
41.  „  Goldberg,  Ludwig,  Alt-Landsberg.  74.  Aron,  Albert,  Breslau.
42.  Moyer,  Alexander  Friedrich  Lötzen.  75.  Herrnstadt,  Jakob,  Gostyn.
Theodor,  76.  Kohn,  Siegfried,  Loslau  o.  S.
43.  Dr.  Schlaefke,  Wilhelm,  Berlitt.  77.  Krage,  Friedrich  Wilhelm,  Jarmen.
44.  „  Niedieck,  Wilhelm,  Paderborn.  78.  Lemcke,  Hermann,  Demmin.
45.  „  Lerluke,  Hermann  Karl  Grimmen.  79.  Seipp,  Hermann,  Burkhardsfelden.
Elias,  80.  Herschel,  Wolfgang,  Hamburg.
46.  Gruwe,  Johannes,  Müünster.  81.  Hülse,  Ernst  Ferdinand  Otterndorf.
47.  Dr.  Blume,  August  Frie-Colenfeld.  Theodor,
drich  Wilhelm,  82.  Kroner,  Traugott,  Glatz.
48.  „  Wehr,  Heinrich,  Lentershagen.  83.  Unverricht,  Heinrich,  Breslau.
49.  „  Gerloff,  Karl  Wilhelm  Uchtenhagen.  84.  Christinneck,  Martin,  Brandenburg  a.  H.
August  Eduard  Eu-  85.  Diesterweg,  Friedrich  Wil=  Ebendorf.
gen,  helm  Adolf,
50.,  Kaphengst,  Paul,  Wittstock.  86.  Müller,  Alexander  Martin  Salzgitter.
51.  Hammel,  Wilhelm  Eduard,  Lippehne.  Heinrich,
52.  Dr.  Wutzdorff,  Albert  Theo=  Darkehmen.  87.  Wendt,  Louis  Ferdinand  Landsberg  a.  W.
dor  Edgar,  1  Ernst,
53.  „  Weißer,  Paul  Gustav  Prozylubie.  88.  Ehrlich,  Paul,  Strehlen.
Theodor.  89.  Fliescher,  Johann  Heinrich,  Viersen.
54..  „  Thel,  Johannes  Frie=  Wulkow.  90.  4  Arnold  August  Fried=  Linden.
drich  Karl,  1  rich,
55.  Heymann,  Wilhelm  Georg  Königsberg  i.  Pr.  91.  Ecchenburg  Albrecht  Wheodor,  Lübeck.
Friedrich,  92  Evrersbusch,  Oskar,  Haspe.
56.  Schwanneke,  Christian  Au-  Dahlenwarsleben.  93.  Nebel,  Hermann,  Koblenz.
gust,  94.  Breiger,  Gottlieb  Christian  Obernjesa.
57.  Hunger,  Karl  Paul  Josef,  Köln  a.  Rh.  Wilhelm,
58.  Dr.  Klinger,  Georg  Felix,  Bernburg.  95.  Bochinek,  Emil,  Sukowitz.
59.  „  Arens,  Franz,  Altenvalbert.  96.  v.  Borzyszkowski,  Valerian  Swit.
60.  ,,  Schneider,  Oskar  Sa-Werden.  Julian,
muel  Johann,  97.  Falck,  Paul  Friedrich,  Pribbernow.
61.  Cruppi,  Wilhelm,  Bockenem.  98.  Goerl,  Richard,  Quiram.
62.]  Knopf,  Samuel,  Schrau  O.  S.  99.  Hirschberg,  Lesser,  Nogasen.
63.]  Lingnau,  Josef,  Wangst.  100.  Ollendorff,  Siegfried,  Lauban.
64.  Krause,  Hieronymus  Eduard  Lissa.  101.  Pitschpatsch,  Adolf,  Koeben  a.  O.
Ignatz,  102.|  Strube,  Rudolf  Heinrich,  Sargstedt.
65.|Feaux,  Theodor,  Bedburg.  103.  Borchers,  Karl  Sohann  Itzehoe.
66.|  Kothe,  Georg  Friedrich,  Rotenburga.  d.  Fulda.  Peter,
67.  Sippel,  Friedrich  Jakob  Cappel.  104.  Einstmann,  Eduard  Wilhelm,  Oederquart.
Wilhelm,  105  Pfitzner,  Wilhelm  Diedrich,  Oldenburg.
68.  Falkson,  Robert,  Königsberg  i.  Pr.  106.  Hallervorden,  Soh.  Alb.  Schmalleninken.
69.  Hinrichsen,  August  Peter  Eckhorst.  Eugen,
Ludwig,  107.  Luchhau,  Ernst,  Swinemünde.
70.  Hilbert,  Richard,  Rössel.  108.  Stadelmann,  Ernst,  Insterburg.
71.]  Jonas,  Eugen,  Kobelka.  109.  Trunschel,  Richard  Rudolf,  Königsberg  i.  Pr
        <pb n="589" />
        —  567  —

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  efd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
110.  Israel,  Oskar,  Stralsund.  147.  Schütze,  Karl  Friedrich,  Lyck.
111.  Knappe,  Karl  Ferdinand,  Piepstock.  148.  Hartmann,  Rudolf,  Marne.
112.  Meißen,  Julius  Ernst,  Gummersbach.  149.  Huberty,  Emil,  Malmedy.
113.  Dreyer,  Paul  Wilhelm  Otto,  Dessau.  150.  Reich,  Ernst  August  Friedrich,  Mülheim  a.  Nh.
1141.  Glaß,  Karl,  Merseburg.  151.  Wulffert,  Friedrich,  Soest.
115.  Stadler,  Philipp,  Martinfeld.  152.  Müller,  Bernhard  Wilhelm,  Odenhausen.
116.  Blümel,  Paul  Anton  Josef,  Berlin.  153.  Weber,  Hugo,  Klein-Schmalkalden.
117.  Hildebrand,  Friedrich  Aug.  Drossen.  154.  Sommerfeld,  Sally,  Schneidemühl.
Maxim.,  155.  Gehrich,  Karl  Hermann  Northeim.
118.  Hisgen,  Nikolaus  Karl  Cäsar  Schweich.  Paul,
Hermann,  156.  Großkopf,  Gottfried,  Zerbst.
119.  Laurentowski,  Adalbert,  Winiary.  157.  Kanzler,  August  Otto,  Kalbe.  a.  S.
120.  Tomaszewski,  Valentin,  Storchnest.  158.  Kuthe,  Karl  Johann  Rudolf,  Meubitz.
121.  Brüning,  Ernst  Hermann  Potsdam.  159.  Wetzstein,  Max  Karl  Julius,  Carwitz.
Rudolf,  160.  Borchert,  Eberh.,  Theodor  Lorenzhoff.
122.  Gottschalk,  Robert  Gustav,  Mangschütz.  Gottlob,
123.  Heedfeld,  Wilhelm  Eduard  Münster.  161.  Lietzmann,  Alfred  KarlStettin.
Emil,  Erdmann,  ·
124.  Tuszewski,  Franz,  Wollstein.  162.  Uhthoff,  Wilh.  Georg  Heinr.  Klein-Warin.
125.  Duwensee,  Eduard,  Friedr.  Kriefkohl.  Karl  Friedr.,
Albert,  163.  Dr.  Heßling,  Johann  Bern=  Ahlen.
126.  Michaelis,  Hugo  Richard,  Proekuls.  hard,
127.  Neiß,  Tohannes  Friedrich,  Inse.  164.|  Hellmuth,  Theophil  Hans  Rosenberg  W.-Pr.
128.  Vangehr,  Alfred  Edwin  Memel.  Georg  Immanuel,
Wilhelm,  165.]  Dr.  Overbeck,  Heinrich,  Witten.
129.  Kornblum,  Hermann,  Branitz  O.-Schl.  166.  Streisand,  Louis,  Schubin.
130.  Marcuse,  Leopold.  Friedeberg  N.-M.  167.]Dr.  Weigelt,  Hermann  Ernst  Bielau.
131.  Nave,  Franz,  Eckersdorf.  Theodor,
132.  Chodkiewitz,  Stanislaus,  Reisen.  168,.  „  Doepner,  Friedrich  Os=  Gumbinnen.
133.  Schmidt,  Hermann  Heinrich,  Stade.  kar,
134.  Hallbauer,  Hermann,  Zittau.  169.  „  Dressel,  Johannes,  Saarmund.
135.  Kuschke,  Gustav  Adolf  Kolberg.  170.  Krebs,  Konrad,  Türmitz.
Christian,  171.  Dr.  Sinai,  Simon,  Inowrazlaw.
136.  Unruh,  Hugo  Karl  Johann  Sudenhof.  172.  Schleichert,  Emil,  Trakehnen.
Theodor,  173.  Dr.Dieckmann,  Eugen  Friedr.  Albinshof.
137.  Dohmen,  Heinrich  Josef,  Voßenack.  Karl,
138.  Goder,  Johann  Hubert  Jackerath.  174.  „  Michaelis,  Max,  Herzberg.
Josef,  175.  Neumann,  Karl  Emil  August,  Wilsnack.
139.  Schütte,  Hermann,  Dserlohn.  176.  Philipp,  Hermann,  Schwanebeck.
140.  Tacke,  Max  Friedrich  Dohann,  Wesel.  177.  Schacht,  Karl  Wilhelm  Au-Wendisch-Warnow.
141.  Baeumler,  Wilhelm  Eduard,  Schoenbeck.  gust,
142.  Kirchberg,  Otto  Emil  Erich  Vorsfelde.  178.  Dr.  Schjerning,  Karl  Otto,  Eberswalde.
Friedr.,  179.  „  Thiele,  Paul  Hugo  Berlin.
143.  Woker,  Franz,  Brilon.  Max,
144.  Wolter,  Peter  Egidius,  Köln  a.  Nh.  180.,  Breitung,  Friedrich  Au=  Langensalza.
145.  Meyersohn,  Bernhard,  Schneidemühl.  gust  Max,
146.  Hennig,  Arthur,  Königsberg  i.  Pr.  181.  „nFranz,  August,  Langenbielau.

 

 

 

 

 

 

77  *
        <pb n="590" />
        568

 

 

 

Geburts- 



Lfd.  Geburts-  EOfd.
Nr.  Name.  oder  Heimathsort.Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
182.  Dr.  Maréchaux,  Friedrich  Erfurt.  216.  Biel,  Theodor  Ferdinand  Bergen  auf  Rügen.
Eugen,  Christof,
183.  „  Schmarbeck,  Friedr.  Kuhlen.  217.Settler,  Hermann,  Wittenburg.
"  Franz  Cbristian,  218.  Dr.  Michaelsen,  Hermann  Oldenburg.
184.  Augstein,  Karl  Leopold,  Gr.  Reikeninken.  Ludwig  Philipp,
185.  Dr.  Erich,  Felig  Adolf,  Frankfurt  a.  O.  219.  Marggraff,  Franz  Karl,  Berlin.
186.  Fabian,  Samuel,  Tuchel.  220.  Dr.  Dengel,  Karl  Julius  Potsdam.
187.  Dr.  Hawerkamp,  Bernhard  Seest.  Alfred,
Andreas  Karl  Julius  221.|/0  Dürr,  Oskar,  Stuttgart.
Friedrich  Adolf,  222..,  Gluck,  Themistokles,  Jassi.
188.  „  Lange,  Leopold,  Posen.  223.]  Müller,  Karl  Robert,  Alsleben.
189.  „  Behse,  Julius,  Halberstadt.  224.  Teutscher,  Alexander  Gustav,  Mohrin.
190.  „  Brack,  Hermann  Albert,  Lichtenau.  225.  Butzengeiger,  Matthias,  Dingolfing.
191.  „  Halle,  Theodor  Wilhelm,  Wennigsen.  226.Maj,  Johann,  Kosten.
192.  „  Mylius,  Rudols  Wil=  Kemme.  227.Dr.  Zscheile,  Franz  Theodor  Bautzen.
helm,  Gotthold,
193  „  Bilechwenn,  Louis  Hannover.  228.  Lange,  Franz  Konrad,  Lonkorrek.
Georg,  229.]  Bagsüner,  Gottfried,  Schlanstedt.
194.  Müller,  Wilhelm  Karl  Mirador  in  Mexico.  Heise,  Friedrich  Ludwig  Paul,  Querfurt.
Friedr.  Paulinus,  231.]  Markwald,  Benno,  Schneidemühl.
195.  Vogel,  Otto  Friedrich,  Rönnebeck.  232.  Hagedorn,  Max,  Kl.  Rathsthal.
196.  Dr.  Oberg,  Karl,  Osterode  a.  H.  233.  Schenk,  Johann  Georg  Zeitz.
197.  Bessau,  Georg  Gustav,  Neukirch.  Gustav,
198.  Dobbert,  Gustav  Adolf,  Grunau.  234.  Roeth,  Friedrich  Wilhelm,  Marburg.
199.  6  Meyer,  Hugo  Emil  Herm.,  Loetzen.  235.]  Langner,  Emil,  Zakrzewo.
200.  Koch,  Louis,  Wehlau.  236.  Dr.  Fütterer,  Jakob  Robert,  Günterrode.
201.  Bieda,  Josef,  Karlowitz.  237.  Anduszis,  Georges  Christof,  Culmen-Laugallen.
202.  Dr.  Comnick,  Hermann,  Langenbielau.  238.|  Gatz,  Josef  Michael,  Osterwick.
203.  Elzel,  Julius  Hermann,  Birkicht.  239.  Dr.  Genrich,  Emil  Friedrich  Berlin.
204.  Gierich,  Nichard,  Rybnik.  Julius,
205.  Krogmann,  Otto  Dietrich  Hagenow.  240.  v.  Malinowski,  Miecyslaus,  Wozniki.
Andreas  Friedrich,  241.  Nickel,  Karl,  Schaumburg.
206.  Dr.  Heidelberg,  Max,  Bromberg.  242.  Dr.  Brüninghausen,  Rudolf  Weilerhof.
207.  Müller,  Eduard,  Hagen.  Arnold  Hubert,
208.  Dr.  Nauwerk,  Robert  Karl  Berlin.  243.,  Schumitz,  Jakob,  Lechenich.
Cölestin,  244.  Thisquen,  Rudolf,  Münstereifel.
209.  „  Pietrulla,  August,  Nieder-Paulsdorf.  245.  Nitze,  Hermann,  Christburg.
210.N  Schrader,  Karl  August  Her=  Suhl.  246.  Peters,  Daniel  Severin  Jo=  Rendsburg.
mann,  hannes,  «
211.  Vockeroth,  Karl  Reinhold,  Küstrin.  247.  Kampf,  Richard  Otto  Julius,  Danzig.
212.  Dr.  Fuessenich,  Ferdinand  Bergheim  a.  d.  Erft./48.  Schober,  Gustav  Otto  Syl=  Knispel.
August  Hubert,  vester,
213.  5  Heinrici,  Alexander  Lud=  Memel.  249.  Rymarkiewicz,  Johannes'  Wronke.
wig  Julius  Heinrich,  Mareyanus,
214.  Müller,  Karl  Gustav  Moritz,  Stromberg.  250.  Müller,  Adolf,  Köln.
215  Dr.  Pufahl,  Christian  Lud=  Schlawe.  251.  Braatz,  Egbert,  Schirwindt.
wig  Max,  252.  Weidemann,  Bernhard,  Lengenfeld.
        <pb n="591" />
        Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  RName.  oder  Heimathsort.Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
45.  Bringmann,  Karl,  Düsseldorf.
ll.  In  Bayern.  46.  Brackmeyer,  Gustav,  Herford.
1.  Künstle,  Guido,  Tettnang.  47.  Broich,  Max,  Hausberge.
*?.  Majr,  Julius,  Rotthalmünster.  48.  Bruckner,  Konstantin,  Aachen.
3.  Seydel,  Karl,  Laufen.  49.  Burchardy,  Berthold,  Stargard.
4.  Zenetti,  Johannes,  Neustadt  a.  d.  H.  50.  Buschbeck,  Georg,  Lauchhammer.
5.  Engelken,  Ludwig,  Oberneuland.  51.  Conrad,  Fritz,  Ogrosee.
6.  Kittler,  Karl,  Nürnberg.  52.  Degenhart,  Hugo,  Hamm.
7.  Feldbausch,  Otto,  Karlsruhe.  53.  Ehrhard,  Karl,  Stromberg.
8.  Lacher,  Ludwig,  Kempten.  54.  Eyerich,  Georg,  Dettelbach.
9.  Ott,  Johann,  Augsburg.  55.  Findeisen,  Hermann,  Blaufeldten.
10.  v.  Reichert,  Karl,  Ansbach.  56.  Fischer,  Heinrich,  Wiesloch.
11.  Auer,  Josef,  Altmühldorf.  57.  Flascamp,  Wilhelm,  Ruhrort.
12.  Bulling,  Anton,  Vilseck.  58.  Fleischer,  Karl,  Glatz.
13.  Geiger,  Otto,  Tittmoning.  59.  Fleischmann,  Franz,  Bischofsheim.
14.  Streber,  Ignaz,  München.  60.  Florschütz,  Karl,  Koburg.
15.  Hamermayer,  Georg,  Ingolstadt.  61.  Frommel,  Nichard,  Augeburg.
16.  Frobenius,  Wilhelm,  Dinkelsbühl.  62.]  Geiß,  Friedrich,  Aschaffenburg.
17.|  Rubner,  Max,  München.  63.  Göddertz,  Stefan,  Butzheim.
18.  Schefbeck,  Johann,  Straubing.  64.  Gotte,  Karl,  Corbach.
19.  Bitsch,  Wilhelm,  Friedberg  in  Hessen,65.  Graffelder,  Josef,  Everswinkel.
20.  Klein,  Georg,  Haßloch.  66.  Hagemann,  Heinrich,  Münster.
21.  Otto,  Reinhard,  Wiesbaden.  67.  Hecker,  Franz,  Paderborn.
22.  Gaigl,  Augustin,  Halfing.  68.  Hinrichs,  Otto,  Berka.
23.  #  Handl,  Heinrich,  Regensburg.  69.  Hensel,  Franz,  Leobschütz.
24.  Engelmayer,  Placidus,  Dachau.  70.  Hieber,  Adolf,  Sulzburg.
25.  Koch,  Martin,  Raitenbuch.  71.  Hovedissen,  Oskar,  Lüdenhausen.
26.  w.  Orff,  Otto,  München.  72.  Fennike,  Arno,  Kößnitz.
27.  Wohlfart,  Franz  Taver,  Halisolgen.  73.  Karvillon,  Adam,  Waldmichelbach.
28.  v.  Weckbecker-Sternefeld,  Altötting.  74.  Kirchner,  Heinrich,  Euerbach.
Heinrich,  75.  Klein,  Nichard,  Ratibor.
29.  Bino,  Ludwig,  München.  76.  Köster,  Max,  La  Grange.
30.  Krempl,  Alfons,  Seehaus.  77.  Kroh,  Karl,  Deutz.
31.  Floßmann,  Theodor,  München.  78.  Kräpelin,  Emil,  Neustrelitz.
32.  v.  Kirchbauer,  Alois,  Passau.  79.  Kühn,  Gustav,  Münster.
33.  Schäffler,  Lorenz,  Than.  80.  Langenkamp,  Wilhelm,  Datteln.
34.  Voelk,  Heinrich,  Ingolstadt.  81.  Leber,  Ewald,  Elberseld.
35.  Baudrexl,  Edmund,  Donauwörth.  82.  Lipecki,  Wilhelm,  Zelgniewo.
36.  Grashey,  Karl,  München.  83  Löser,  Wendelin,  Egenhausen.
37.  Luber,  Paul,  Hirschau.  84.  Lübbers,  Heinrich,  Loningen.
38.  Staudinger,  Johann,  München.  85.  Ludwig,  Franz,  Nosenthal.
39.  Kurz,  Alfred,  Stuttgart.  86.  Mansfeld,  Fritz,  Potsdam.
40.  List,  Walther,  Ulm.  87.  Mayer,  Samuel,  Gurzenich.
41.  Bail,  Karl,  Aschaffenburg.  88.  Niemann,  Gustav,  Rheine.
42.  Baumüller,  Bernhard,  München.  89.  Obmann,  Franz,  Lohr.
43.  Bernard,  Lorenz,  Mainz.  90.  Palmer,  Christian,  Tübingen.
44.  Bode,  Wilhelm,  Wolfenbüttel.  91.|Peine,  Christian,  Stade.
        <pb n="592" />
        570

 

 

 

efd.  Geburts-  efd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
92.  Petrenz,  Michael,  Zscharnitz.  139.  Scharff,  Ludwig,  Vestenberg.
93.  Prigge,  Friedrich,  Buchholz.  140.  Schmid,  Hans,  Erlangen.
94.  Quiring,  Hermann,  Grunau.  141.  Seifert,  Otto,  Bimbach.

95.  Rau,  Richard,  Zwickau.  142.  Steffahny,  Gustav,  Putzig.

96.  Rehseldt,  Heinrich,  Frankfurt  a.  O.  143.  Tretzel,  Ludwig,  HOHaßfurt.
97.|Rennert,  Otto,  Gotha.  144.  Waller,  Max,  Mantel.

98.  Rintelen,  Karl,  Paderborn.

99.  Romer,  Johann,  Attenweiler.  »..

100.  Rosam,  Max,  Lissa.  III.  Im  Königreich  Sachsen.
101.  Nosenblatt,  Gabriel,  Würzburg.  1.  Hinze,  Hugo,  Leipzig.

102.  Rubin,  Nichard,  Georgenberg.  2.  Gelbke,  Julius  Heinrich,  Leipzig.

103.  Sander,  Adolf,  Alsleben.  3.  Lenhartz,  Hermann,  Ladbergen.
104.  Sator,  Wilhelm,  Guttenberg.  4.  Hertz,  Wilhelm  Bernhard,  Berlin.

105.  Schmidt,  Joh.  Bapt.,  Forchheim.  5.  Brachmann,  Wilhelm,  Stuttgart.
106.  Schömann,  Otto,  Dena.  6.  Quittel,  William  Philipp  Dessau.

107.  Schottländer,  Emanuel,  Dambrau.  Paul,

108.  Schuler,  Friedrich,  Pflaumheim.  7.  Just,  Friedrich  Otto,  Adorf  i.  V.
109.  Siebert,  Eugen,  Hadomar.  8.  Arbeit,  Julius,  Taberwiese.
110.  Siebert,  Ferdinand,  Niederolm.  9.  Pauli,  Philipp  Anton,  Frankfurt  a.  M.
111.  Simon,  Hermann,  Breslau.  10.  Böhme,  Ernst  Maximilian,  Nadeberg.
112.  Spiegel,  Richard,  Witten.  11.  Zschau,  Wilhelm  Hugo,  Grimma.
113.  Stanglmeier,  Joh.,  Pfettrach.  12.  Reinhard,  Paul  Heinrich,  Dresden.
114.  Stelzer,  Arthur,  Sigmaringen.  13.  Dannecker,  Richard,  Stuttgart.
115.  Sterzing,  Arthur,  Gotha.  14.  Lamhofer,  Augustin,  Landau.

116.  Storb,  Heinrich,  Winkhausen.  15.  Gelbke,  Hermaun  Alfred,  Nochlitz.

117.  Teutsch,  Ssidor,  Vermüngen.  16.  Zumpe,  Emil  Kurt,  Dresden.

118.  Veit,  Gustav,  Sargenroth.  17.  Knappe,  Gustav,  Eichstädt.
119.  Vieson,  Heinrich,  Vechta.  18.  Findeisen,  Paul  Arthur,  Chemnitz.
120.  Wezel,  Eugen,  Trochtelfingen.  19.  Glitsch,  Paul  Theodor,  Tübingen.
121.  Wolf,  Karl,  Michelbach.  20.  Leidner,  Johann  Jakob  Windischleuba.
122.  WMillerscheid,  Josef,  Kesselling.  Paul,

123.  Wunderlich,  Gg.,  Sulzbach.  21.  Götz,  Max  Albert  Wilhelm,  Lindenau.
124.  Boström,  Eugen,  Fellin.  22.  Pause,  Erwin  Adalbert,  Meerane.
125.  Dietrich,  Wilhelm,  Donauwörth.  23.  Schiffner,  Karl  Theodor,  Penig.

126.  Drumm,  August,  Hinzweiler.  24.  Polenz,  Gotthelf  Adolf  Wilsdruff.
127.  Federschmidt,  Herm.,  Augsburg.  Bernhard,

128.  Fleißner,  Karl,  Münchberg.  25.  Wallach,  Emil  August,  Frankfurt  a.  M.
129.  Gebhardt,  Ferdinand,  Schopfheim.  26.  Götz,  Georg  Friedrich  August,  Nodach.

130.  Hahn,  Ernst,  Gemünda.  27.  Landerer,  Albert  Sigmund,  Tübingen.
131.  Hahn,  Imanul.  Bönnigheim.  28.  Grittner,  Johannes,  Weißack.
132.  Keller,  Valentin,  Hallgarten.  29.  Haase,  Albin  Heinrich,  Zschopau.
133.  Koch,  Karl,  Nürnberg.  30.  Schulze,  Karl  Friedrich,  Berthelsdorf.
134.  Müller,  Ernst,  Bordesholm.  31.  v.  Swiecicki,  Heliodor,  Posen.

135.  Neukirch,  Richard,  Danzig.  32.  v.  Preyß,  Boleslaw,  Pieranie.
136.  Nissen,  Karl,  Dassow.  33.  Piza,  Moritz,  Varel.

137.  Oppenrieder,  Wilhelm,  Fürnheim.  34.  Oesterheld,  Oskar,  Ellershausen.
138.  Rembe,  Johannes,  Bissersheim.  35.  Weber,  Ludwig,  Marburg.
        <pb n="593" />
        Efd.  Geburts-  Lsd.  Geburts-Nr.
  6  Näme.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
36.  NManhaes  Alfred  Julius  Dresden.  6.  Hallwachs,  Ludwig,  Karlsruhe.
Eduard,  7.  Hindenlang,  Karl,  Hornberg.
37.  Landgrebe,  Ernst  Christian  Schmalkalden.  8.  Dr.  Kasprzik,  Rudolf,  Graudenz.
Aldfred,  9.  Keller,  Konstantin,  Külsheim.
38.  Ulrichs,  Heinrich  Karl  Bern=  Orbisfelde.  10.  Kellermann,  Max,  Königshofen.
6  hard  Gustav,  11.  Dr.  Leppmann,  Arthur,  Raudten.
39.  Damm,  Ludwig  Alfred,  Mieissen.  12.  Lorenz,  Adolf,  Neustadt.
40.  Achenbach,  Rudolf,  Metra.  13.  Dr.  Maske,  Erich,  Sprottau.
41.  Arland,  Georg,  Grimma.  14.  Neuhaus,  Moritz,  Neumarkt.
42.  Eckert,  Hermann,  Falkenburg.  15.  Ott,  Josef,  Thanheim.
43.  Selzer,  Albert,  1  Raden.  16.  Pfefferle,  Robert,  Endingen.
44.  3  Schumann,  Hugo,  Untersimau.  17.  Dr.  Pflug,  Oskar,  Memel.
45.  Müller,  Georg  Paul,  Zwickau.  18.  Röth,  Max,  Heidelberg.
46.  Clausnitzer,  Johannes  Fried-  Dreeden.  19.  Scheele,  Hugo,  Lippstadt.
rich  August,  20.  Schmidt,  Viktor,  Kirschweiler.
47.  Plieninger,  Gustav,  Stuttgart.  21.|  Schuhmacher,  Eugen,  Engen.
48.  Lorrmann,  Hugo,  Großhartmannsdorf.Spitzuckgel,  Rudolf,  Grießen.
#  23.  Stüber,  Franz,  5  Berlin.
..  24.  Thomashoff,  Friedrich,  Ratingen.
IV.  In  Württemberg.  25.  Ullrich,  WMizkkar  Heidelberg.
1.  Hauff,  Friedrich,  Giengen,  Oberamts  26.  Wolff,  Louis,  Gnesen.
habel,  W  Heidenheim.
2.  Schabel,  W.,  Ellwangen.  ·
3.  Büttner,  Friedrich,  Gärtringen,  Oberamts  VI.  In  Hessen.
"  Herrenberg.  1.|Dr.  Bückling,  Emil,  Polzin  (Königreich
4.  Bertsch,  Eugen,  Tübingen.  Preußen).
5.  Bubenhofer,  Alois,  Sauggart,  Oberamts?.,  Nehbel,  Nichard,  Wolka  (Königreich
Niedlingen.  Preußen).
6.  Kommerell,  Eugen,  Tübingen.  3.  Vogler,  Ernst,  Darmstadt.
7.  Nuß,  Andolin,  Ulm.  4.  Breitbarth,  Emanuel,  Ujest  (Königreich
8.  Gärtner,  Hugo,  Tübingen.  ·  Preußen).
9.  Kreuser,  Heinrich,  Stuttgart.  5.  Sonnenberger,  Moritz,  Bechtheim.
10.  Teuffel,  Nobert.  Tübingen.  6.  Scriba,  Alfred,  Schotten.
11.  ols,  derdinand,  Rotenburgin  Preußen.
12.  Reuß,  Adolf,  Stuttgart.  «
13.  Köstlin,  Karl,  Derdigen,  Oberamts  VII.  In  Mecklenburg-Schwerin.
Maulbronn.  1.]  Luge,  Nichard,  Erfurt.
14.  Süskind,  Paul,  Tübingen.  2.  Wegener,  Friedrich,  Teterow.
15.  Schlegel,  Emil,  Karlsruhe.  3.  Berg,  Friedrich,  Hagenow.
4.  Ratfisch,  Karl,  Bruel.
V.  In  Baden.  5.  Wolf,  Wolfram,  Hamburg.
1.  üäle  Fosse  Fumepan.  VIII.  Im  Großherzogthum  Sachsen  und  in
"  s«  ««  «Mow«  d  ächsischen  Herzogthümern
3.  Claussen,  Wilhelm,  Itzehoe.  en  sächsisch  zog  «
4.  Flaischlen,  Nikolaus,  Jassy.  1.  v.  Bötticher,  Walter,  Dresden.
5.  Gräfe,  Hugo,  Marienwunschhütte.  2.  Stennned-  Gustav,  Jena.
        <pb n="594" />
        efd.  Geburts—  Lfd.  ·  Geburts-  -
Nr.  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
3.  Dr.  med.  Martin,  Leonhard,  Rengelroda  bei  Heillii  6.  Dr.  med.  Hoffmann,  Ar--  Darmstadt.
genstadt.  thur,  .
4.  „  Koch,  Ludwig,  Duderstadt.  7.  „  Weil,  Theodor,  Berlin.
5.  Happach,  Karl,  Dessau.  8e6.  Batka,  Josef,  Kulm  (Westpreußen).
6.  Hellbach,  Rudolf,  Camburg  (Meinin-  9.  Salomon,  Wilhelm,  Berlin.
gen).  10.  Kempner,  Gustav,  Berlin.
7.  Dr.  med.  Baruch,  Max  Paderborn.  11.  Dr.  med.  Jaffé,  Karl,  Hamburg.
Paul,  12.  Hoffmann,  Hugo,  Karlsruhe.  .
8.  Heyge,  Gustav,  Buffleben  (Sachsen-=  13.  Jaeger,  August,  Blaubeuern  (König-Koburg-Gotha).
  reich  Württemberg).
14.  Mosser,  Anton,  Kas  (Unter-El-"
  a.
IX.  In  Elsaß-Lothringen.  15.  Dr.  med.  Eyles,  Peter,  Neni  ßegönigreich
1.  Eichborn,  Julius,  Landau  (Rheinpfalz).  1.  -  Georgi,  Wilhelm,  Berka  a.  d.  Werra.
2.  Dr.  med.  Flocken,  Ludwig,  Albersweiler  (Rhein-17.  Ungerer,  Leon,  Straßburg  i.  E.
pfalz).  18.  Merling,  Heinrich,  Birkenfeld  (Großher=3.
  Wolff,  Karl  Heinrich,  Straßburg  i.  E.  zogthum  Olden-4.
  Willigens,  Eduard,  Bitsch  (Lothringen).  burg).
5.|Dr.  med.  Zeiß,  Otto,  Jena.  19.  Behrens,  Wilhelm,  Saarbrücken.
20.  Gast,  Alfred,  Dresden.
B.  Verzeichniß  der  approbirten  Zahnärzte.
I.  Preußen.  -  II.  Im  Königreich  Sachsen.
1.  v.  Dorsche,  Karl  Paul,  Ostrometzko.  1.]  Weinert,  Eduard  Paul,  Mierseburg.
2.  Goltstein,  Martin,  Köln.  2.  Kneisel,  Karl  Georg  Leopold,  Halle.
3.  Schneider,  Oskar,  Reindörfel.
4.|  Engelhardt,  Friedr.  Heinr.  Celle.
Christian,
5.  Gutmann,  Julius,  Stettin.  III.  In  Baden.
6.  Solf,  Eduard,  Bernterode.  1.  Schrott,  Alfred,  Mühlhausen.
7.  Winther,  Leopold  Adolf,  Berlin.  #
8.]  Marmignat,  Heinrich,  Stuttgart.
9.  Potomski,  Johann,  Straßburg  i.  Westpr.  „
10.  Sturm,  Hugo,  Königsberg  i.  Pr.  IV.  In  Mecklenburg-Schwerin.
11.  Günther,  Richard  Friedrich,  Halle  a.  S.  1.]  Wundarzt  Suckstorff,  Theo-  Wismar.
dor,
        <pb n="595" />
        573

 

Lsd.

Nr.

Name.

Geburtsoder
  Heimathsort.

 

 

Lfd

Nr.

Name.

 

Geburtsoder
  Heimathsort.

 

 

.Fricke,  Karl,

C.  Verzeichniß  der  approbirten  Thierärzte.

I.  In  Preußen.

Buß,  Ernst,
Freckmann,  Adolf,

Jessicn,  Hermann,
.Kleim,  Hermann,

18

19.

20

21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.

28.
29.

30.
31.
32.

1
2
3
4.  Heinrich,  Otto,
5
6

Koch,  Friedrich,

Ollmann,  Richard,

Ripke,  Friedrich,

Schulz,  Emil,

.  Tallich,  Gustav,
Schumann,  Oskar,
Macks,  Eugen,

.  Wiechert,  Johannes,

Bahtz,  Karl  August,

r
*—

1

 

Schulze,  Friedrich,
.  Arndt,  Max  Friedrich
Richard,

Bormann,  Johannes,

Berndt,  Eduard,

Goltz,  Johannes  Ludwig
Gottlieb,

Hafenrichter,  Emil  Hermann
Franz,

Freyer,  Max  Wilhelm  Bernhard,


Koschel,  Otto,

Lüpke,  Friedrich,

Prasse,  Karl  Julius,

Hitschfeld,  Otto,

Rosenfeldt,  Oskar  Nudolf
Eduard,

Schenk,  Max  Franz,

Schroth,  Paul  Hermann
Alfred,

Weishaupt,  Karl  Friedrich
Walther,

Rodewald,  Georg  Hermann
Adolf,

Volbrecht,  Wilhelm,

Meseberg.

Hannover.

Loccum.

Magdeburg.

Schönberg.

Stargard  i.  Mecklenburg-Strelitz.


Nosien.

Pasewalk.

Peckelsheim.

Lemnitz.

Schlamersdorf.

Posen.

Berlin.

Bützow  in  Mecklenburg-Schwerin.


Berlin.

Alsleben.

Bolkenhain.

Wabnitz.
Nohrsdorf.
Kolberg.

Pasewalk.
Pasewalk.

Posen.

Diedrichsdorf.

Groß  Tinz.

Neiße.

Wieda  im  Herzogthum
Braunschweig.

Glatz.

Dresden.

Alt-Rothhof.
BVonn.

Neyershausen.

 

 

 

 

 

 

33.|Regenbogen,  Otto,  Wildungen.
34.  Delvos,  Hermann,  Bedburdyck.
35.  Schrader,  Hermann,  Goeddeckenrode.
II.  In  Bayern.
1.]Adler,  Josef,  München.
2.|  Angerbauer,  Wolfgang,  Hohenthann.
3.  Baader,  Friedrich,  Vohenstrauß.
4.  Geeb,  Heinrich,  Klein-Karben.
5°Grün,  Heinrich,  Königsbrunn.
6.  Hafner,  Ludwig,  Leibertingen.
7.  Haubner,  Franz,  München.
8.  Helms,  Georg,  Bergen  a.  d.  Daune.
9.  Krieglsteiner,  Emil,  Simbach.
10.]  Schwarz,  Augustin,  Rottenbuch.
11.  Schwinghammer,  Nikol.,  Marieeck.
12.  Tapken,  Anton,  Jaderaußenteich.
III.  Im  Königreich  Sachsen.
1.|  Oberländer,  Albin  Eduard,  Weida  (Großherzogthum
  Sachsen).
2.  Zell,  Julius  Albin,  Kitzen.
3.  Kunze,  Richard  Oskar,  Gersdorf.
4.  Müller,  Friedrich  Ernst,  Frohburg.
5.  Walther,  Karl  Hermann,  Altenberg.
6.  Wiesenhütter,  Wilhelm  Kummerwitz  bei  Gör-Louis,
  litz.
IV.  In  Württemberg.
1.  Düll,  Adam,  Niedenheim  (König

2.  Haas,  Vincenz,
3.|  Kretschmer,  Eduard,

Schürg,  Wilhelm,
Thieme,  Bruno  August,

 

reich  Bayern).

1  Katzenthal,  Elsaß.

Steindorf  (Königreich
Preußen)

Ilshofen,
Hall.

Pöschwitz,
Altenburg.

Oberamts

Sachsen- 



V.  In  Hessen.

.]  Dr.  Diehn,  Rudolf,

Vornheim  (Königreich
Preußen).

78
        <pb n="596" />
        574

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  efd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  J  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
D.  Verzeichniß  der  approbirten  Apotheker.
37.  Hirschfeld,  Karl,  Obergebra.
1.  In  Preußen.  38.  Beoeck,  Alfred  Georg,  Bromberg.
1.)  John,  Julins  Wilhelm  Paul,  Plathe.  39.  Sturm,  Karl  Richard  Wil-Spandau.
2.]  Müller,  Karl  Ludwig  August,  Neustrelitz.  helm,
3.  Roessig,  Guido  Eduard,  Dresden.  40.  Hoeberlein,  Franz  Karl,  Graudenz.
4.  Hartwich,  Karl  Eugen  Gott-  Tangermünde.  41.  Baetcke,  Georg  Eduard  Wil=  Berlin.
fried  Viktor,  helm  Karl,
5.  Grosser,  Karl  Paul  Fridolin,  Berlin.  42.  Bock,  Nobert  Max,  Berlin.
6.  Meyer,  Georg  Heinrich  Karl,  Cappeln.  43.  Bombelon,  Ulrich  Karl  Gu-Bergen  a.  Rügen.
7.  Hennings,  Gottlieb  Friedrich  Friedrichsdorf.  stav,
Ernst,  44.N  Jonas,  Franz  August  Theo=  Neubrandenburg.
8.  Schenk,  Karl  Friedrich  Au-Greifswald  philus,
gust  Ernst,  45.  Heygster,  Georg  Karl,  Königsberg  i.  Pr.
9.  Müller,  August  Florentin,  Schönholzer  Mühle.  46.  Peise,  Georg  Bernhard,  Königsberg  i.  Pr.
10.  Lorenz,  Johann  Martin  Liegnitz.  47.  Sprengel,  Ernst  Karl  Paul,  Treptow  a.  R.
Otto,  48.  Genske,  Benno  Richard  Fer=  Bartenstein.
11.  Hennig,  Rudolf,  Stargard  i.  Pr.  dinand.
12.  Naabe,  Emil  Hermann  Louis,  Hohenstein.  49.  Toel,  Johann  Friedrich  Hein=  Bremen.
13.  Petersen,  Andreas  Georg,  Niebüll.  rich,
14.  Karsten,  Bernhard  Heinrich,  Pasewalk.  50.  Miede,  Karl  Heinrich,  Hannover.
15.  Hagen,  Georg  Heinrich  Nostock.  51.  v.  Schleusen,  Moritz  Ru--  Aurich.
Adolf  Friedrich,  -  dolf  Theodor,
16.  Zaeske,  Otto  Hermann  Gott=  Usedom.  52.|Gerke,  Hermann  Julius  Goslar.
hold,  Karl,  .
17.  Laske,  Wilhelm,  Jast.  53.  Schwabe,  Maximilian  Adolf,  Heiligenstadt.
18.  Jungmann,  Lothar  Viktor  Görlitz.  54.  Kirchner,  Anton  Hermann  Bremen.
Erich,  Richard,
19.  Jung,  Paul  Emil  Fedor,  Berlin.  55.  Wetzel,  Wilhelm  Gustau!  Wilster.
20.  Vorwerk,  Reinhold,  Zegocin.  Heinrich,
21.  Klein,  Gregor,  Eichau.  56.  Knoop,  Adolf  Julius  Jo-Glückstadt.
22.  Jasinski,  Bronislaw  Hippolit,  Storchnest.  hannes,
23.  Fietsch,  August  Ferdinand,  Unruhstadt.  57.]  Kauffmann,  Nichard,  Klein-Schönau.
24.  Lengsfeld,  Josef,  Kieslingswalde.  58.  v.  Renesse,  Hermann  Münster.
25.  won  Lepell,  Bronislaw,  Gatezewo.  Friedrich,
26.  Ließ,  Paul,  Schweidnitz.  59.  v.  Kunitzzi,  Waldemar  Münster.
27.Schwerin,  Albert,  Strelno.  Franz  Maria  August,
28.  Schoen,  Stanislaus,  Targowa-Gorka.  60.  Hülsebusch,  Hubert,  Steele.
29.  Glau,  Heinrich  Ferdinand,  Herzberg.  61.]  Wilhelm,  Albert  Julius,  Kassel.
30.  Arndt,  August,  Walternienburg.  62.  v.  Ayx,  Karl,  Münstereifel.
31.  Koch,  Franz  Maximilian,  Gorbitz.  63.  Alff,  Johann  Matthias,  Trier.
32.  Bojunga,  Halenius  Her=  Aurich.  64.  Lückerath,  Franz  Wilhelm  Hennef.
mann,  Hubert,
33.  Scheele,  Justus  Gustav,  Aken  a.  E.  65.  Marcks,  Dietrich  Julius  Uerdingen.
34.  Jurisch,  Karl  August,  Warnow.  Otto,
35.  Flechsenberger,  Oskar,  Oberweid.  66.  Rumpelt,  Gottlob  Hermann  Lüben.
36.  Runde,  Franz  Theodor  Egon,  Doelau.  Friedrich,
        <pb n="597" />
        575

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
.
67.  Paul,  Richard,  Emsdorf.  101.  Windel,  Adolf  Max,  Stettin.
68.  Bleisch,  August  Franz  Georg,  Strehlen.  102.  Lindemann,  Georg  Albert,  Hannover.
69.]  Göschel,  Heinrich,  Mainkur  bei  Hanau.103.  Hildebrand,  Hermann,  Frankenthal.
70.  Voß,  Emil,  Köln.  104.  Jungmann,  Hans  Bolko,  Königszelt.
71.  Weise,  Karl  Otto  Reinhold,  Peterswaldau.  105.  Simon,  Ewald,  Dittersdorf.
72.  Droeß,  Richard  Ferdinand  Dresden.  106.|Weszkallnies,  Gustav  Ewald,  Heidlanken.
Johannes,  107.  Hiller,  Nichard,  Breslau.
73.  v.  Senden,  Albrecht,  Emden.  108.  Kretschmer,  Heinrich,  Breslau.
74.  Tützscher,  Johann  Heinrich  Greifenberg  i.  Pom.109.  Olbrich,  Richard,  Breslau.
Martin,  110.  Schultze,  Bernhard  Clemens,  Ziesar.
75.  Büttger,  Wilhelm,  Lamspringe.  111.|Groß,  Emil,  Grottkau.
76.  Roth,  Karl  Otto  Erich,  Diepholz.  112.  Hausleutner,  Bernhard  Wil=  Neustädtel.
77.  Foerstner,  Lorenz  Friedrich,  Torgau.  helm  Rudolf,
78.  Traut,  Richard,  Arolsen.  113.  Roth,  Paul  Maximilian  Werneuchen.
79.  Will,  Hans  Robert  Konrad,  Gr.  Herzogswalde.  Walther  Georg  Erich,
80.  Haack,  Friedrich  Ludolf,  Zarpen.  114.Grimm,  Ernst,  Breslau.
81.  Ramann,  Emil,  Dorotheenthal.  115.|  Groschowski,  Clemens  Adam,  Lopienno.
82.  Herzberg,  Benno  Paul  Jo-Labuhn.  116.  Lutz,  Paul,  Grottkau.
hann  Maximilian,  117.  Kuhn,  Richard  Emil,  Neukrug.
83.  Isacsohn,  Iakob,  Gollub.  118.  Nogall,  Gustav  Karl,  Domnau.
84.  Klapper,  Max,  Schildberg.  119.  Wenzel,  Oskar,  Tilsit.
85.  Waetge,  Julius  Heinrich,  Norden.  120.|  Wischhusen,  Gustav  Georg,  Weischnuren.
86.  Kastropp,  Rudolf  Anton,  Salmünster.  121.]|  Diedenhofen,  Erich  Eduard  Wittlich.
87.  Langebartel,  August  Wil=  Peine.  Philipp,
helm  Albert,  122.  Heller,  Günther  Wilhelm,  Frankfurt  a.  O.
88.  Nieland,  Wilhelm,  Hildesheim.  123.  Meinhardt,  Emil  Oskar  Stargard  i.  Pom.
89.  Blumenthal,  Felix  Gustav  Pölitz.  Otto  Julius,
Ferdinand,  124.|  Wittig,  Franz  Wilhelm,  Leuba.
90.Blaffert,  Albert  Emil  Bern=  Stettin.  125.  Schmidt,  Georg  Karl  Paul,  Kottbus.
hard,  126.  Levin,  Wilhelm  Ludwig  Göttingen.
91.  v.  Reiche,  Henry  Karl  Hamburg.  August,
Nikolas,  127.|  Claren,  Hermann,  Zülpich.
92.  Reinhardt,  August  Karl  Clamannswalde.  128.  Dovifat,  Emil,  Malmedy.
Ludwig,  129.  Firmanns,  Josef,  Aachen.
93.  Prost,  Oswald,  Bolkenhagen.  130.  Stroof,  Cornelius,  Sieglar.
94.  Neubauer,  Peter  Julius  Buddern.  131.  Conrad,  Wilhelm,  Rübenach.
Helmuth,  132.  Schild,  Karl,  Bonn.
95.  Kümmel,  Christof  Gott=  Jemgum.  133.  Comitti,  Wilhelm,  Hünfeld.
fried  Ernst  Warendorf,  134.  Müller,  Johann  Franz,  Amöneburg.
96.  Fiek,  Max  Nobert,  Zehden.  135.|Baldner,  Franz,  Eltoille.
97.  Liebig,  Hermann  Bernhard  Neisse.  136.  Küllmer,  Wilhelm,  Reichensachsen.
Friedrich  Karl,  137.]|  Lade,  August,  Wiesbaden.
98.  Nickse,  Paul  Ludwig  Hein=  Perleberg.  138.  Suffenplan,  Otto  Heinrich  Hemeringen.
rich,  Ferdinand,
99.  Poppo,  Albert  Rudolf  Volk=  Naumburg  a.  B.
mar  Konrad,
100.  Schönknecht,  Emil,  Marienburg.

 

 

 

 

 

78“
        <pb n="598" />
        576

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  J  Nr.  Name.  oder  Heiniathsort.
46.  Wullen,  Moriz,  Heidenheim.
II.  In  Bayern.  47.  Ziegelwallner,  Vosef,  Eichstätt.
J.  Barth,  Josef,  Unterbruck.  48.  Aufsberg,  Karl,  Tann.
2.  Berndorff,  Joh.  Napol.,  Köln.  49.  Breuninger,  Hermann,  Oethlingen.
3.  Bertele,  Eugen,  Wertingen.  50.  Carl,  Richard,  Würzburg.
4.  Bösler,  Magnus,  Saalfeld.  51.]|  Christen,  Adolf,  Selb.
5.  Buchner,  Alfons,  Bamberg.  52.|  Forster,  Wilhelm,  Schöllkrippen.
6.  Gerlach,  Emil,  Danzig.  53.  Gergens,  Josef,  Annweiler.
7.  Goldstein,  Georg,  München.  54.  Heecker,  Robert,  Murrhardt.
8  Heßel,  Heinrich,  Altdorf.  55.  Haeffner,  Friedrich,  Crailsheim.
9.  Herberg,  Hermann,  Leipzig.  56.  Hanßen,  Ferdinand,  Barlt.
10.  Höchstetter,  Anton,  Augsburg.  57.  Held,  Friedrich.  Bechhofen.
11.  Jeckel,  Karl,  Samter.  58.  Horst,  Georg,  Ammerthal.
12.  Kienast,  Wilhelm,  Wasserburg.  59.  Hunebald,  Joh.,  Thurnau.
13.  Kollmann,  Frz.  Kav.,  Noding.  60.  Krapfenbauer,  Andreas,  Nürnberg.
14.  Kopp,  Wilhelm,  Gerolzhofen.  61.  Lammerz,  Franz,  Regensburg.
15.  Mayer,  Josef,  Passau.  62.  Lebender,  Karl,  Schweinfeld.
16.  Milosch,  Alexander,  Passau.  63.  Ludwig,  Gustav,  Obernbreit.
17.  Morett,  August,  Straubing.  64.  Peus,  Albert,  Haltern.
18.  Nußhart,  Leonhard,  Freising.  65.  Ramer,  Josef,  Forchheim.
19.  Palmano,  Josef,  Wasserburg.  66.  w.  Schedel,  Oskar,  Weiden.
20.  Pürkhauer,  Wilhelm,  Baiersdorf.  67.  Werle,  Ernst,  Nidda.
21.  Nutsch,  Michael,  Enlenried.  68.  Wich,  Karl,  Ansbach.
22.  Sauer,  Max,  Knörringen.  69.  Zieglwalner,  Max,  Wolsstein.
23.  Schmidtbauer,  Max,  Simbach  a.  J.  70.  Zluhan,  Samuel,  Göppingen.
24.  Schnaufer,  Karl  Wilh.,  (Ueberkingen.  71.  Zwirglmaier,  Norbert,  Passau.
25.  Schottmeyer,  Anton,  Abensberg.  72.  van  Aersen,  Wilhelm,  Uedem.
26.  Schuegraf,  Max,  Regensburg.  73.  Barenthin,  C.  Wilhelm,  Havelberg.
27.  Schumacher,  Wilhelm,  Obermoschel.  74.  Bartel,  Hermann,  Sensburg.
28.  Schwarzenbeck,  Max,  Traunstein.  75.  Baudet,  Clothar,  Obergeilbach.
29.  v.  Senden,  Hermann,  Aurich.  76.  Belli,  Christian,  Hagen.
30.  Seninger,  Ludwig,  Waldhaus.  77.]Döhmer,  Alexander,  St.  Goar.
31.  Sieß.  Karl,  Prien.  78.  Dosch,  Gottfried,  Würzburg.
32.  Sperl,  Clemens,  Herzogenaurach.  79.  Fritsch,  Friedrich,  Stolp.
33.  Stadelmeyer,  Ernst,  München.  80.  Heim,  Ernst,  Kirchberg.
34.  Telser,  Friedrich,  Scheßlitz.  81.  Heß,  August,  Grosgründlach.
35.  Utz,  Georg,  Furth  a.  W.  82.  Hosmann,  Fridolin,  Thulba.
36.  Volkhardt,  Ernst,  Amorbach.  83.  Kamm,  Max,  Hammelburg.
37.  Wagenhäuser,  Karl,  München.  84.  Kruel,  Max,  Sembach.
38.  Wartmann,  Eduard,  Lindau.  85.  Lang,  Nichard,  Wiesbaden.
39.  Weber,  Johannes,  Siegburg.  86.  Mayring,  Valentin,  Amberg.
40.  Wein,  Gustav,  Passau.  87.  Nießen,  Cornel.  Hubt.,  Wanlo.
41.  Weingärtner,  Ernst,  Bamberg.  88.  Plöttner,  Max  W.  Bautzen.
42.  Weitbrecht,  Friedrich,  Ohmden.  89.  Frümer,  Otto,  Dortmund.
43.  Werr,  Sebastian,  Würzburg.  90.  Reuland,  Konrad,  Schwaich.
44.  Wiest,  Anton,  Schwalldorf.  91.Schramm,  Wilhelm,  Leobschütz.
45.  Wuchrer,  Otto,  Krailsheim.  92.  Seulen,  Johann  Cornelius,  Bettendors.
        <pb n="599" />
        Lid.  Geburts-  efd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
93.  Trabert,  Joh.  Bapt.,  dellrichstadt.  8.  Schuncke,  Julius,  Stuttgart.
94.  Ulbricht,  Karl  Richard,  Lotzdorf.  9.  Gmelin,  Fr.  Rudolf,  Göppingen.
95.  Willenbücher,  August,  Schaafheim.  10.  Noser,  Karl  Albert,  Stuttgart
96.  Witt,  Hans,  Sonderburg.  11.  Bolz,  Johann  Baptist,  Haigerloch.
12.  Laccorn,  Louis  Eduard,  Plochingen,  O.-A.  Eß-III.
  Im  Königreich  Sachsen.  lingen.
1.  Klose,  Johannes,  Schirgiswalde.
2.  Müller,  Hermann  Amandus,  Lebegan.  V.  In  Baden.
3.  Schröder,  Max,  Gera.  1.]|  Brunner,  Hugo,  Tauberbischofsheim.
4.  Homeyer,  Paul  Josef  Ma-Lamspringe.  2.  Bueren,  Gottfried,  Emden.
ria,  3.  Dilger,  Karl  August,  Sinsheim.
5.  Brähmer,  Paul  Ernst,  Dresden.  4.  Heine,  Hans,  Dresden.
6.  Hartmann,  Karl  Friedrich,  Marne.  5.  Klein,  Eugen,  Pforzheim.
7.  Hartmann,  Franz  Otto,  Leipzig.  6.  Kleinstück,  Otto,  Pulsnitz.
8.  Güldenhaupt,  Karl,  Inowraclaw.  7.  Lacoste,  Wilhelm,  Karlsruhe.
9.  Michael,  Emil  Balduin,  Naunhof.  8.  Pregizer,  Gustav,  Pforzheim.
10.  Bauer,  Ernst  Paul,  Oelenitz.  9.  Reuling,  Ludwig,  Rlheinheim.
11.  Wolff,  Arnold,  Oppeln.  10.  Schill,  Walter,  Freiburg.
12.  Löwe,  August  Emil  Theodor,  Auerbach.  11.  Spreter,  Hermann,  Lahr.
13.  Klippgen,  Franz  Eduard,  Annaberg.  12.  Triesch,  Eduard,  Diez.
14.  Paul,  Johannes  Marcus,  Saitenhain.  13.  Wilkening,  Friedrich,  Hameln.
15.  Bernhard,  Julius,  Neuhof.
16.|Benning,  Emil,  OQuedlinburg.  .
17.  Scherbel,  Albin  Clemens,  Brunn.  VI.  In  Hessen.
18.  Tschackert,  Franz  Paul,  Schmölen.  1.  Reuß,  Wilhelm,  Grünberg.
19.  Wohlgemuth,  Julius,  Gotha.  2.|  Neubronner,  Julius,  Cronberg  (Königreich
20.  Keßler,  Max,  Lehesten.  Preußen).
21.|  Kley,  Hermann,  Rahden.  3.  Sartorius,  Albert,  Lich.
22.  Herrmann,  Ernst,  Berlin.  4.  Weiß,  Heinrich,  Gießen.
23.  Haack,  Johann,  Himmelgeist.  5.  Teich,  Karl,  Dorphagen  (Königreich
24.  Hasbron,  Josef,  Trier.  Preußen).
25.  Braun,  Franz,  Königstein.  6.  Meyer,  Otto,  Flensungen.
26.  Seydel,  Karl  August,  Naumburg.  7.  Huberti,  Emil,  Siegburg  (Königreich
27.Gust,  Wilhelm,  Köslin.  Preußen).
28.  Häcker,  Friedrich  Emil,  Jöhstadt.  8.  Buch,  Heinrich,  Stadecken.
29.|  Weber,  Richard  Karl,  Crone.  9.  Horstig,  Max,  Ste  ß  (Königreich
»  Preußen).
IV.  In  Württemberg.  10.  Scriba,  Wilhelm,  Wimpfen.
1.|  Abt,  Karl  Julius,  Stuttgart.
2.|Beäh,  Paul,  pisterehein,  d.  VII.  In  Mecklenburg.  Schwerin.
3.  Schwarz,  Alfred,  Stuttgart.  1.  Dr.  phil.  Goldhammer,  Rein=  Esens.
4.  Hartmann,  Hugo,  Stuttgart.  hard,
5.  Krieg,  Ernst,  Stuttgart.  2.Becker,  Heinrich,  Grevesmühlen.
6.  Fröhner,  Otto,  Maulbronn.  3.  Lönnies,  Hermann,  Triebsees.
7.  Vierordt,  Karl  Theodor,  Tübingen.
        <pb n="600" />
        fd.  Geburts-  Led.  .  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  JNr.  Name.  oder  Heimathsort.
22.  Witt,  Franz  Otto,  Mechterstedt  (Gotha).
VIII.  Im  Großherzogthum  Sachsen  und  in  23.  Queck,  Baud  Ohrdruf  (Gotha).
den  sächsischen  Herzogthümern.  24.  Stohwasser,  Karl  Arthur,  Auma  (Weimar).
1.I  Fangel-Nissen,  Georg  August,  Trittau  (Holstein).  25.  Schönfelder,  Georg,  Nittnitz  (Königreich
2.  Pohl,  Max  Ferdinand  Hildburghausen.  Sachsen).
Eduard,  26.  Bach,  Alfred,  Ohrdruf  (Gotha).
3.  Toelstede,  Johann  Hermann,  Tetens  (Oldenburg).  s  27.  Müller,  Armin,  Camburg  (Meinin-4.
  Behre,  Ernst,  Bad  Rehburg  (Han-  gen).
nover).
5.  Lunitjens,  Heinrich,  Völlen  (Hannover).  =  #
6.  Heithecker,  Karl  Friedrich,  Horn  (Fürstenthum  IX.  In  Braunschweig.
Lippe).  1.  Heydenreich,  Karl,  Gremsheim.
7.]  Meyer,  Otto,  "„  Vechta  (Oldenbur)g).  2.  Neugebauer,  Oskar,  Bernstadt.
8.  Leister,  Karl  Ludwig,  Volkmarsen  (Hessen=  Jaeger,  Karl,  Schöningen.
1  Nassau).  4.  Jendrysik,  Paul,  Natibor.
9.  Kuhlmann,  Elimar  Theodor  Albehausen  (Olden-=  5.  Sievers,  August,  Braunschweig.
Sophus  burg).  6.  Drewes,  Dietrich,  Wolfenbüttel.
10.  Giers,  Max  Wilhelm,  Zwickau.  7.  John,  Walther,  Berlin.
11.  Eelbo,  Meincke  Benedikt,  Bremerhaven.  8.  Bohlmann,  Nobert,  Gandersheim.
12.  Kansowm“  Friedrich  Erasmus  Potsdam.  9.  Kanter,  Hermann,  Helmstedt.
Walter,  10.  Nademann,  Otto,  Seesen.
13.]|  Landmann,  Gustav,  Käferhain  (Königreich  Nademann  o
Sachsen).  X.  In  Elsaß-Lothringen.
14.  Feustel,  Eduard,  W““  1.]  Weber,  Karl  Ludwig,  Saarburg  i.  Lothring.
«  .  «  2.  Krusemark,  Paul  Danzig.
15.  Herbig,  Ernst  Max,  Sondershausen.  .  ..
16.  Popp,  Karl,  Ceoeesfeld  (Westfalen).  3.  Bauer,  Albert  Taubeerbischofsheim  in
17.  Nordhof,  Karl  Heinrich  Wil-  Ovelgönna  (Olden-  4.  Amthor,  Karl  Gotha  ·
helm,  urg).
18.  Ludowieg,  Folkert  Georg  Accumersyhl  (Han-  ¾l  Sübamann,  kler,  Straßhurg  .
NKarl,  .  nover).  .  Herking,  Karl,  Rinteln.
19.  Täger,  Wilhelm  Karl,  Schackensleben  (Pro-  8.  David.  Karl  Kolmar  im  Ober-·
  «  vinz  Sachsen).  «  -  -  Elsaß.
20.  Heusch,  Friedrich  Oskar,  Pollchappel  |40,.19  9.  Stoecklin,  Emil  Gebweiler  im  Ober-*
  reich  Sachsen).  *  *  Elsaß
21.  Kröger,  Rudolf  Heinrich  Dassow  (Mecklenburg-  »s»  «
Haus,  Schwerin).  10.  Ganser,  Ernst,  Mil  wurs  bei  Karls-11.
  Mielentz,  Oskar,  Berlin.
        <pb n="601" />
        —  579  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Low-Walker  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  200  Pferdekräften  versehene
eiserne  Schraubendampfschiff  „Paranagua“  von  1  1170  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch
den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Hamburg-Südamerikanischen  Dampfschiffahrts-Gesellschaft
zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches
die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  3.  Oktober  d.  J.  vom  Kaiserlichen
Konsulate  zu  Newcastle  on  Tyne  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Dae  im  Jahre  1864  am  Kinderdizk  in  Nieuw-Lekkerland  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene
  Vollschiff  „Hoek  van  Holland“  von  954,73  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang
  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  H.  Bischoff  &amp;amp;  Co.  zu  Bremen  unter  dem
Namen  „Julius“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für
welches  die  Eigenthümerin  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  7.  Oktober  d.  J.  vom  Keaiserlichen
Konsulate  zu  Notterdam  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.  "

 

Das  im  Jahre  1875  in  Kennebunk  (Staat  Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Heinrich“  von  1608,34  Tonnen  Brutto-Raumgehalt
hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Fr.  Roters  zu  Bremerhaven
  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin
  Bremerhaven  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  26.  September  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General=Konsulate
  zu  New-Vork  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Der  dritte  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1878“
ist  erschienen.

Berlin,  den  12.  Oktober  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

77.  Eisenbahn=  Wese  u.

Reichs-Eisenbahn-Amt.
Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Höxter-Fürstenberg  und  Beverungen  gelegene  Station
Wehrden  der  Bergisch-Märkischen  Bahn  für  den  Personen=  und  Gepäck-Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  13.  Oktober  1878.  ·

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="602" />
        —  580  —

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  Mts.  sind  die  zwischen  den  Stationen  Bacharach  und  Bingerbrück  der  Rheinischen  Eisenbahn
gelegenen  Haltestellen  Niederheimbach  und  Trechtlingshausen  für  den  Personen=  und  Gepäck-Verkehr
eröffnet  worden.
Berlin,  den  16.  Oktober  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

&amp;amp;.  Post-Wesen.

 

Verwendbarkeit  der  bisher  von  der  Reichs-Postverwaltung  ausgegebenen  Postkarten  für  den  Verkehr
im  Weltpostverein.

In  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einführung  besonderer  Postkarten  für  den  Verkehr  im  Weltpostverein"),
  ist  darauf  hingewiesen  worden,  daß  andere,  als  von  der  Reichs-Postverwaltung  ausgegebene  und
unmittelbar  mit  dem  Frankostempel  versehene  Postkarten  im  internationalen  Verkehr  zur  Postbeförderung  nicht
zugelassen  werden  sollen.

Wenn  dessen  ungeachtet  noch  in  einzelnen  Fällen  von  der  Reichs-Postverwaltung  ausgegebene  Postkarten
  der  bisherigen  Art  —  sei  es  mit  Frankostempel  zu  5  Pfennig,  oder  ohne  Frankostempel  —  unter
Verwendung  der  zur  Erfüllung  des  Frankobetrages  von  10  bezw.  20  Pfennig  erforderlichen  Freimarken  für
den  Verkehr  im  Weltpostverein  benutzt  werden  sollten,  so  ist  bis  auf  weiteres  zwar  deren  Zulassung  nicht  zu
beanstanden;  die  Postanstalten  haben  indeß  thunlichst  darauf  hinzuwirken,  daß  für  den  Verkehr  im  Weltpostverein
  die  Benutzung  der  neuen  Karten  die  Regel  bilde.

Im  Wege  der  Privat-Industrie  hergestellte  Postkarten  sind  im  internationalen  Verkehr  zur  Postbeförderung
  nicht  mehr  zuzulassen.

Berlin  W.,  den  3.  Oktober  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

9.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Boström  in  Wisby  ist  gestorben.

 

*')  S.  Central-Blatt  S.  498.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="603" />
        VI.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Rei

  

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  25.  Oktober  1878.

—

#  43.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen.  Aufhebung  zweier  Untersteuer—
von  Ausländern  dem  Neichsgebiete  ½#  Seite  581  ämter.  591
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  5.  Eisenbahn-  Wesen:  Ers  un  der  Ba-  astrecke  Wesselburenvon
  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —  Giknbahn-u  zan  7  e  7nn
Aufruf  und  Einziehung  der  Einhundertmarknoten  der  desgl.  der  Vizinalbahn  zu  Altdorf;  —  desgl.  der  Bahn.
Rostocker  Bank;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  strecke  Wetzlar-Lollar  3#  591
September  1878;  –  —  Etetistik  der  deutschen  Banknoten  "
Ende  September  1878  .  884  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  ersten  Heftes  der
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  592
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennngen;  —  Todesfall;  —  Exequa.
1.  April  1878  bis  mzmum  Schlusse  e  des  Monats  September  tur-Ertheilung  .  ...592
1878..  ..590
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
I
S  Nanme  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  —  «  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josua  Goldstein,geboren  am  19.  Ja-Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußischef7.  Oktober  d.  I.
Handelsmann  und  nuar  1843  zu  Pinsk,  holten  Rückfalle  und  Landdrostei  zu  Han-Barbier,
  in  Rußland,  Versuch  des  Dieb=  nover,
stahls  (2  Jahre
Zuchthaus),

79
        <pb n="604" />
        —  582  —

 

 

 

m  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  «  Ausweisung  Ausweisungs-S
  I  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  ·  4.  5.  6.

 

 

 

 

b.  Auf  Grund-des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Isaak  Kehrmann,8  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  10.  Oktober  d.  S.

Zehngebotenschreiber,  und  ortsangehörig  teln,  Bezirksregierung  zu
zu  Parshof,  Gou-  Marienwerder,
vernement  Plock  in
Russisch-Polen,
3.  Josef  Ruß,  Schorn-geboren  1841  zu  Ku-desgleichen,  Königlich  preußische  19.  September  d.  J.
steinfegergeselle,  kus  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a.  O.,
4.  Hirsch  Blumenthal,geboren  am  2.  Augustfdesgleichen,  Königlich  preußische  5.  Oktober  d.  I.
Lohgerbergeselle,  1808  zu  Lunschid  Bezirksregierung  zu
bei  Warschau  in  Stettin,
Russisch-Polen,
5.  Wenzel  Erben,  geboren  am  16.  JulisLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  15.  Juli  d.  IJ.
Tischlergeselle,  1848  zu  Nieder=  teln  im  wiederholten  Bezirksregierung  zu
Hohenelbe,  ortsan=  Rückfalle,  Breslau,

gehörig  zu  Langenau,
Bezirk  Hohenelbe  in
Böhmen,

6.  Maria  Handerka,  29  Jahre,  geboren  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische's.  Oktober  d.  J.

unverehelichte,.  und  ortsangehörig  gewerbsmäßige  Un-Bezirksregierung  zu
zu  Ober-Suchau  in  zucht  und  grober  Oppeln,

Oesterreichisch-Schle=  Unfug,

 

 

·  sien,
7.  Olaf  Roß,  Zigarren-25  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef4.  Oktober  d.  J.
arbeiter,  Gotenburg  in  Schwe=  teln,  letzteres  im  Bezirksregierung  zu
den,  Rückfalle,  Schleswig,
8.  Hans  Larsen,  Ar--geboren  am  29.  Mai  Betteln,  nach  mehr-dieselbe  Behörde,  10.  Oktober  d.  IJ.
beiter,  1853  zu  Nörade,  maliger  rechtskräfti-Amt
  Ripen  in  Jüt=  ger  Verurtheilung
land,  wegen  der  gleichen

 

Uebertretung  innerhalb
  der  letzten  drei
Jahre,

9.  Jakob  Egidius  Ho-23  Jahre,  aus  Kla-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,.  12.  Oktober  d.  J.
henwarten,  Ma=  genfurt,  Provinz  teln,
ler  und  Lakirer,  Kärnten  in  Oesterreich,

  #
        <pb n="605" />
        583

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung.  Ausweisungs=S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.Wilhelm  Pollack,  geboren  am  2.  No-  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  10.  Oktober  d.  I.
Comptoirist,  vember  1857  zu|  teln,  Landdrostei  zu  Han-Wökting
  in  Mähren,  nover,
11.[Anton  Tichy,  33  Jahre,  aus  Hum-Desgleichen,  Königlich  preußische"18.  September  d.  J.
Schlächtergeselle,  poletz  in  Böhmen,  Landdrostei  zu  Stade,
12.  Johann  Hüttemo-23  Jahre,  aus  Ror-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  25.  Septemberd.  J.
ser,  Drechsler,  schach,  Kanton
St.  Gallen  in  der
1  Schweiz,
|
13.  Ignatz  Piatrows-21  Jahre,  aus  Opa-desgleichen,  Königlich  preußischef13.  September  d.  J.
ky,  Buchbinder,  towk,  Kreis  Kalisch  Bezirksregierung  zu
1  in  Russisch-Polen,  Arnsberg,
14.  Wenzel  Schöler,  56  Jahre,  geborendesgleichen,  Königlich  sächsische  19.  September  d.  J.
Tagearbeiter,  und  ortsangehörig  Kreishauptmann-·
  zu  Bäckenhain  bei  schaft  zu  Dresden,
Kratzau  in  Böhmen,
15.  Ernst  Walter  Zu--19  Jahre,  aus  He-Betteln  nach  mehr-Großherzoglich  badi-24.  September  d.  J.
berbühler,  Schuh=  risau,  Kanton  Appen=  maliger  rechtskräf-scher  Landeskommacher,
  zell  in  der  Schweiz,  tiger  Verurtheilung  missär  zu  Mannheim,

16.

17.

 

arbeiter,

 

1857  zu  Ars  a.  d.
Mosel  in  Lothringen,
zuletzt  wohnhaft  zu
Maubeuge,  Departement
  Nord  in
Frankreich,  zufolge
Option  französischer
Staatsangehöriger,

 

Jahre,
Josef  Gondard  66  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Knecht,
  Macon,  Departe=  teln,
ment  der  Saöne
und  Loire  in  Frankreich,

Josef  Giraud,  Erd-geboren  am  27.  Julifbesgleichen,

 

wegen  der  gleichen
Uebertretung  innerhalb
  der  letzten  drei

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

derselbe,

 

20.  August  d.  J.

3.  Oktober  d.  I.
        <pb n="606" />
        584

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  ·  »  —  Ausweisung  Ausweisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  z.  4.  5.  6.
18.  Eugen  Veuillette,  36  Jahre,  geboren  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-4.  Oktober  d.  J.
Bildhauer,  und  ortsangehörig  präsident  zu  Metz,
zu  Paris,
19.  Lazard  Duga,  Fär-44  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  9.  Oktober  d.  J.
ber,  und  ortsangehörig]teln,
zu  Ciechanowiec  in
Russisch-Polen,
20.  Mathias  Grethen,  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  11.  Oktober  d.  J.
Arbeiter,  Siegengrund  in
Luxemburg,
2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Uebersicht  der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  19.  Oktober  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von
Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ldmü  -  Silb  ü
1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  dieren“  ilbermünzen
13.  bis  19.  Oktober  1878  aur  Pri#at-  Fünfezr  ·
.«  «·  in.  ziggFZwanzigind
  hat  word  D  krone  Kronen  Halbe  rechnung  Fünf  Zwei  Ein  i6.r  *8
s  geprag  orden  oppeltronen  rone  Kronen  geprägtMarkstücke  Markstücke  Markstücke  8  11.
in:
-“m——  r*½i—  A  AC  AL  Al.  “4  -—  ““
Berlin  .  3007600  —  —  .3007600  —  —  —  —  —.  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  250  950  —  250  950  —  –  —  —  —  —  —
München.  —  338  600  —  338  600  —  —  —  —  —  —  —
Karlsruhe  —  400  000  —  400  000  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  1  202  400  200  200  —  1  402  600  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  4210  0O000]  1  189  750  —  5399  750  —  —  —  ——  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1233  550  240381  583  33027  969  9251323  492  260171  653  09598  510  048  149  423  629171  486  5520035  717  92280
3.  Gesammt  ·  Ausprägung  1237  760  240  382  773  080/27  969  925|828  892  010|71  653  095/98  510  048149  423  629  71  486  552  00  35  717  922  80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  680  362  418  16400  20460
5.  Bleiben.  1  237  669  100/382  703  590/27  969  845  71  652  415  509  686|149  423  211|71  486  388  00  35  717  718  20
1  648  342  535  .  426  789  418004
        <pb n="607" />
        —  585  —

Vom  8.  bis  15.  Oktober  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  919  936,96  MA  für  1675  846,388  M
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  30  960  651,00  „  „  254  504  093,6  „
Zusammen  für  31  880  588,16  MA  für  256  179  940,26  M.

 

Bekanntmachung,
betreffend  den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  Einhundertmarknoten  der  Rostocker  Bank.

 

Noachdem  der  durch  Beschluß  vom  9.  April  d.  J.  angeordnete  dreimalige  Aufruf  der  von  der  Rostocker  Bank
unter  dem  1.  Januar  1874  ausgegebenen  Einhundertmarknoten  (vergl.  Reichs-Gesetzblatt  S.  11)  in  den  Monaten
April  bis  mit  Juni  d.  J.  nur  einmal  bewirkt  worden  ist,  so  hat  der  Bundesrath  auf  Grund  des  §.  6  des
Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  unter  Wiederaufhebung  des  obigen,  durch  Bekanntmachung  vom  9.  April  d.  J.“)
veröffentlichten  Beschlusses  bezüglich  des  Aufrufs  und  der  Einziehung  der  Einhundertmarknoten  der  Nostocker
Bank  Folgendes  angeordnet:
1.  Der  Aufruf  ist  im  Laufe  der  Monate  Oktober  bis  mit  Dezember  d.  J.  dreimal,  und  dafern
  inzwischen  nicht  sämmtliche  Noten  eingelöst  worden  sind,  im  Laufe  der  Jahre  1879
und  1880  je  zweimal  in  angemessenen  Zwischenräumen  bekannt  zu  machen:
im  Deutschen  Reichs=  und  Preußischen  Staatsanzeiger,
in  der  Hamburger  Börsenhalle,
in  der  Leipziger  Zeitung,
in  der  Mecklenburgischen  Zeitung  und
in  der  Rostocker  Zeitung.
2.  Die  aufgerufenen  Noten  können  bis  zum  31.  Dezember  1878  sowohl  bei  der  Kasse  der
Rostocker  Bank  als  bei  ihren  Zweigbanken  und  Bank-Komtors,  bei  letzteren  mit  zweitägiger
Einlösungsfrist,  gegen  Baargeld  umgetauscht  werden.
3.  Nach  dem  31.  Dezember  1878  hören  die  mit  der  Firma  der  Nostocker  Bank  umlaufenden
Noten  auf,  Zahlungsmittel  zu  sein.  Dieselben  behalten  jedoch  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine
  und  werden  als  solche  bei  der  Kasse  der  Rostocker  Bank  bis  zum  Schlusse  des  Jahres
1880  eingelöst  werden.
4.  Die  bis  zum  Ablaufe  der  letztbezeichneten  Frist  nicht  zur  Einlösung  gelangten  Noten  sind
auch  als  einfache  Schuldscheine  präkludirt.
Berlin,  den  19.  Oktober  1878.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

*)  S.  Central-Blatt  S.  173.
        <pb n="608" />
        586

Status  der  deutschen  Noten
/

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Won

(Die  Beträge  lauta

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiw#a.
Sonstige  Ver-  cm
#  «  täglich  r%  bindlich-  “  “  *rs
z  Grund-  Reserve-  Noten-  Oegen  Unge.  Gegen  fällige  31  un  seien  zun  Sonstige  *1  Summe,  Gegen  kean
SName  der  Banken.  Kapltal.C  Sonds.  mtaul  31.  Aug.  deckte  31.  Aug.  er.  w2½  **v“  .  Aug.  Passivn.  1.  Aug.  der  31.  Aug.  v.
*  18378.  Noten.1378.  binduch-  vmzunge-  1678.  18758,HPassira.378.  6
S  1  Z
2  keiten.  frist.  u#eh  5
1  Kelchsbank  ..  12000014145671027451736J162416481654118852—4390012127—5901155—1  oss  937  30614-  6  1581  -
St#bt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2  730M  4881275|  99  2977—  2  —.  —  —  —  9  30  46
3  Kövnische  Prlvatbank  3  000  750  2  308  183  1  213—  103  279+—  73  2934—  107  48  —  9  319—  149%
4WMagdeburger  Privatbank.  3  000  613  2  8F73  38611  1173|  225  21.—  351107  3|  8—  7522+  27413
5S  Duanziger  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  2  065  75  1017/  4  220  397—  13  26100—  191  338  26  9160  10]  E.
6  Provinzial-Aktien  =  Bank  des  -
Großherzogthums  Posen  3  000  781  20944  64  1  183—  14  2—  1  842—  241  133—  39  6  852—  139  20
7  Hannoversche  Banke.  12  000  809  4954%  434  2  587MJ  7727153—  11  2010—  12441  129  4  42  3329
68Frankfurter  Bank  17  143  3  562  11  198—+  552  5  417—  658  4  6037—  980  42474  607  8355298  415568+  7  2098
2  Bahyerische  Notenbank.  .  .  .76500  18585  301794  3617  693  —  1022  285—  410|0  1586  —  563  726  1431/  —  s34  689
10Schsische  Bank  zu  Dresdsden0  000209|  A0  3+2  700  510—  208  4364  432  270—  32|78751  202  200
11]  Leipziger  Kassenverein  3  000  117  2970  —  1  408—  6  1393  55  189—  143  170—  7  ————  4
12/  Chemnitzer  Stadtbank  510  96  510  —  234—  92  48—  28  3618—  9  101  .  203  160
13)  Württembergische  Notenbank  9  000  353  20  9279—  891  9714.—  131  146—  283  900—  11  557  47  1069  1  138  17#
14  Badische  Banßt..  1  9000  1350  9888  100587  7251  408  79  109  1845  5422302
15Bank  für  Süddeutschland2U1190-  849  29  885  221  4  —  —  948  16029%5611
16|  Braunschweigische  Burkxk.  0S500  301  2215-  75  1482  342—  24613  336  248  4  6  1  174  —  2011  i
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  798/-  1563  340  —  29441  15  1782—  219  4  6  6  157—  7  1
18  Bremer  Bank  16  607  763  4  909/—  5944955  44S  2384  zos
Zusammen  268  3329929  858  9444  59  60%¼53  712/T+  92  476  136  181—  46  93/82  2160—  26768739—  318s  354  341  1  7  678  l%

Zu  87:

 

 

Darunter  156  100  „X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  14°:  Darunter  44  794  A  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Bem

er
        <pb n="609" />
        anken  Ende  September

1

878

bersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1878.
if  Tausende  Mark.)

587

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aectiva.
1  l  8
D
S
retan.  Gegen  KReichs.  #  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Kand.  31.  Augustkassen-  31.  Augustanderer  31.  August  Wechsel..  August  Lombard.  31.  AugustEffekten.  31.  August  Alliva.  31.  August  der  31.  August  3
«  1878.schei».  1878.Banken«1878.  1878.  1878.  1878.  1878.  Aktiva.  1878.  13
S
i  l
I59043—2982332329—1049  7239  95449  126  +  21  543  63  461  +  13  105  9389  +J  703  22  621  1585  944  808  +  701688
½7  “%  3  —  3  45  1.  304  50671—  41  2  541  168  435  —  —  —  9498  4  516
65  1  6  —  3  24  4  126  21  666  J  33  —  —  209  —  159  593..  170
1  000  —  26  25  —  2  675  F  184  4986—  9  925  —  5  —  —  186  +  1357  7797  +  2994
s806  4  2  —  "  —  242  9  147  6  408  —  133  905  —  13  192  —  3  8124  203  9365—  85  5
1I
s07  4  61  2  mm192  .  26  454—  507  1189  .  297  —  —  5125  23  2066  —  looh  6
2  197  —  81  1  —  7  169  —  257  12  183  4  218  667  4  82  583  +  125  7895  J  3438  23  695  +—  426  17
33464  444%%  144  745  —  10%%  647  2280  F  168  2  +  436  2  661  J  55535  So  8
34  7s0  —  1106  33  —  7  932  —  1403335862  +  1430  1790  1  294  1  087  4  18  1  689  —  110  76  14—  8844
19204.—  637  201  .  2  3409  +  841  37134Z—  141  5  830  4  1175  3027  —  204  9946  +J  1012  78  751  +—  20280
100%  4  72  3%  +  186  4t38—  333  2  —  279  1  844  134  161  □—  2  853  4  656  7839—  811
205  —  45  6  —  9  62  —  38  4012  —  42  127  4  12  169  —  —  —  4883  —  1712
10  1474  192  114  —  24  348  E  928891  349  460  —  22  394  —  —  849—  7  31069  —  1138
40—  200  13  4  3  108  —+  77  15  164  +  902  1  127  103  3z4  —  1  1291  —  286  21230  JF.  99
3  875  66  3  —  2  21—  12016883+  911  1  530  —  21  4278  —  535  2956  +  6093  29  546  +  101215
*  17  18  —  70  143  —  214  7047  —  411  2  114  —  77  —  —  6336  4  402  16  260  —  19016
351.—  79  1  —  106—  52  3513  -  28  340  —  4  635  —  1  1355  4  42  6  301—  64
1  788.  176  71  5  126  —  27  32486—  66  2  a96  +  153  751—  —  906  130  38  495+.  371
«  i
ss  orz  30  868  33  885  —  1253  4645  122  0  212  +  15  76ö2718659  F  542  61  366  +J  4740%  %  540  K  10  76
1
kungen.
Zu  15“:  Darunter  109  440  4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
Zu  17.:  Darunter  7  830  4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="610" />
        —  588

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

Bezeichnung

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

Lanfende  der  im  Umlauf  #  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  Notenbanken.  ,  »  «
mAbschnittenzulOOJLmAbschmttenquOJL
A  Al  A  A

1.  Reichsbark  326  956  100  447  443  900  —  —

2.Städtische  Bank  zu  Breslau  1  543  700  70  300  –  —

3.Kölnische  Privatbank  2  291  400  684  900  —  —

4.]  Magdeburger  Privatbank  2  872  800  127200  —  —

s.  Danziger  Privat-Aktienbank  2  065  000  935  000  —  —

6.Provinzial-Altienbank  des  Greßherzogthune  Posen  745  600  154  400  469  200  430  800

7.Hannoversche  Bank  .  4954200.  1  345  800  –  –

8.Frankfurter  onb  4500  500  5199  500  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  ..  ...  65743900.4106100  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  23  933  800  36  066  200  —  —

1.  Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.4Chemnitzer  Stadtbann  510  000  —  —  —
13.  Württembergische  Notenbank  20  923  200  4  676  800  —  —
14.Badische  Bank  ..  9887  700  29  112  300  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  11  189  900  24  810  100  —  —

16.  Braunschweigische  Bank  2244  6E00  11255  400  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  798  500  1  601  500  —  —
18.  Bremer  Bank  4  908  900  4  841  100  —  —
zusammen  am  30.  September  1878  486  069  800  572  430  500  469  200  430  800
am  31.  August  1878  458  956  800  581  933  500  439  200  460  800
mithin  am  30.  September  1878  mehr  27  113.000  —  30  000  —
weniger.  —  9  503  000  —  30  000

 

 

Anmerkungen.
1)  Von  den  Noten  alter  Währung  der  Reichsbank  waren  am  30.  September  1878:

im  Umlauf:  93  .570  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  *m
im  Bestande:  8  8220  34  725
vernichtet:  7  956  610  86  549200

Von  den  Noten  alter  Währung  der  Kölnischen  Privatbank  waren  am  zo.  September  1878:
1430  Thlr.  in  Abschnitten  zu  io  Thlr.n

im  Umlauf:
im  Bestande:  210
vernichtet:  98  360

 

 

231  725  Tolr.  in  u  Abschnitten  zu  28  Thlr.

2  560  ble.  in  Abschnitten  zu  20  Chir.
600

-  296  840
2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nichi  dem  Betriebe  übergeben  5  700  ooo  Mare  in  Moten  zu  100  Matt.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  5  300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf,  700  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  18  300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf  und  4  046  700  Mark  in
        <pb n="611" />
        —  589  —

noten  Ende  September  1878.

 

 

der  Reich  währung  waren  An  noch  nicht
präkludirten  Mithin

 

 

 

 

 

 

20  923  20013.
9  887  700  14.
11  189  900  15.
2244  600.
798  50017.

4  908  900  18.

20  923200  4  676  800
9887  700  29  112  300
11  189  900  24  810  100
2e244  600  11255  400

im  Umlauf  im  Bestande  im  Umr  im  Bestande  im  uml  im  Bestande  Noten  altere  ganim
  Umlau  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  W.  ährung  esammt-  sende
waren  im  Umlauf.  Nr
in  Abschnitten  zu  5ö004.?Abschnitten  zu  1000  .K  überhaupt  Umlauf)  "
A  I  A.  A  AC  AM  I  M  #“  —
121  911  500  3  223  588  500  219  845000  435  855  0O000  668  712  600  1  106  B887  400  2308  634355671  021  235  1.
—  —  1  186  000  200  000  2  729  700  270  300  —  2  729  700  2.
—  -  —  —  —  2  291  400  684  900  16  920  2308  320  3.
—  —  —  2  872  800  127200  2  872  800  4.
—  —  —  2  065  000)  935  000  2  065  000  5.
879  500  320  500  —  —  2  094  300  905  700  2  094  300  6.
—  —  —  —  4  954  200  1  345  8002  4954  200  7.
755  0001  1845  000  5943  000  9  757000  11  198  500  16  801  500  11  198  500  8.
—  —  —  65  743  900  4  106  100  65  743  900  9.
16  434  500  10  065  500  —  40  368  300  46  131  700  40  368  30010.
2970  000  30  000  —  2970  000  30  000  2970  O00
—  –  510  000  510  O0C0

798  500  1  601  500
4  908  900  4  841  100

1111
1111111111
111111111111111

llll

 

1429505002358495002269740004458120008564635001254522800  2  325  555858  789  055
137  992  000  240  S8086  OCC0199  446000  473  340  OO00  796  834  000  1  296  542  300  2  332  366799  166  365

 

 

 

 

 

 

 

4  958  500  —  27.528  000  —  59  629  500  —  —  59622  690
—  4958  500  —  27  528  000  —  42  019  500  6  810  —
550  Thlr.  in  äbschnitten  zu  50  Thlr.,  254  700  Thlr.  n  Abschnitten  zu  100  Thir.  ,  102  000  Thlr.  in  übschnttten  zu  doo  Chir.  zusammen  7  308  636  Mark,.
-  550  is  is  149345  300  154  500  44  655  665
8  331  300  -  .  110  066  3000.  -  «--  1F8345900ss  s  ss  -  -  10537828800
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  920  Mark,
450  ·  iss  Thlr.  in  Aschnitten  zu  100  Thir.  ·  07800
297  900  e  r  rx  -  x“  r“  299.0  *'  I  2  976  800

daß  am  30.  September  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  994  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

80
        <pb n="612" />
        3.  Finan  z:.

590

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die

Zeit  vom  1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  '.  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  ..  Bleib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  .
Einnahme.  l  mehr
b  bbengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M.  4  AC  -
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  .  49310101  302134927988852510410—3230522
Rübenzuckersteuer  222  550  10  149  538  —  9  926  988—  3734  976/—  6  192  012
Salzsteuer  15  750  149  1  377  15748  772  15  679  145J.  69627
Tabackssteuer  299  713  70  434  229.279  346  395—  117  116
Branntweinsteuer  13  983  28273050  206  1093308  9548  552  384  529
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  49  929  –  49  929  47  069  4  2  860
Brausteuer  ..  7  652  008  77  284  7574724,  7588  352—  13628
Uebergangsabgaben  von  Bier-  .  424  485  —  424  485  416  901.  7  584
Summe  87  692  222|13  379  002  74  313  170)  82  401  848  —  8  088  678

Wechselstempelsteuer
Reichs-Post=  und  LTelegraphen=  Verwaltung
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung

 

 

–.%
.—

3  065  959

3430  797—

364  838

60  803  993,  59  235  984.+  1  568  009
18  247  331  261  759

18  509  090

l

Aumerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  .  Einnahme  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  abzüglich  der
Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis  Ende  des  Monats  September  1878:

 

 

 

Ist-Einnahme
vom  Beginn

 

Ist-Einnahme

Differenz
zwischen  den

 

 

 

 

 

Bezeichnung  des  laufenden  in  der  ent-Etatsjahres
  bis  sprechenden  Spalten
r  .  .  2  und  3.
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  6  +  mehr
obengenannten  Periode  hr
Einnahme.  Monats  s  —  weniger
AM.  AM.  AM.
1.  2.  3.  I  4.
Zölle  46  791  458  46  116  567  +  6874  891
Rübenzuckersteuer  47  391  376  48  255  188  —  863  812
Salzsteuer  15  271  533  14  808  069  +  463  464
Tabackssteuerr  182  427  277401)  —  94974
Branntweinsteuer  und  nebergangsabgale  1
von  Branntwein  19  702  496  19  880  7063  —  17  207
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  6  792  377  6  794  610  —  2242
Summe  136  131  667  136  132  547  —  880
        <pb n="613" />
        —  591.  —

44.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Das  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  befugte  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Reichthal  im
Hauptamtsbezirke  Oels  ist  am  1.  Oktober  d.  IJ.  aufgehoben  worden.  ·

 

Dee  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Recklinghausen  im  Hauptamtsbezirk  Münster  wird  zum
1.  November  d.  J.  aufgehoben.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  k.  Mts.  wird  die  in  die  Verwaltung  der  Westholsteinischen  Eisenbahn-Direktion  tretende,  11,0  km
lange  Bahnstrecke  Wesselburen-Weddinghusen  mit  der  Station  Wesselburen,  der  fakultativen  Haltestelle
Tiebensee  und  der  Haltestelle  Weddinghusen  dem  Verkehr  übergeben  werden.  Dieselbe  hat  Anschluß  in
Weddinghusen  an  die  Westholsteinische  Bahn.

Berlin,  den  18.  Oktober  1878.

 

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  zwischen  den  Stationen  Idstein  und  Camberg  der  Hessischen  Ludwigsbahn  gelegene
Haltestelle  Wörsdorf  für  den  Personen=  und  Güter-Verkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  18.  Oktober  1878.

 

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  zu  den  bayerischen  Staatsbahnen  gehörige,  11,7  Km  lange  Strecke  Feucht-Altdorf
mit  den  Stationen  Hahnhof,  Winkelhaid  und  Altdorf  dem  Betriebe  übergeben.
Berlin,  den  19.  Oktober  1878.

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  zu  den  preußischen  Staatsbahnen  gehörige,  der  Verwaltung  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion

  zu  Wiesbaden  unterstellte,  4½6  km  lange  Bahnstrecke  Wetzlar-Lollar  mit  der  Zwischenstation

  Kinzenbach  dem  Betriebe  übergeben.  Dieselbe  hat  Anschluß  in  Wetzlar  an  die  Nassauische,  in  Lollar
an  die  Main-Weser-Bahn.

Berlin,  den  19.  Oktober  1878.

Z  In  Vertretung:

Körte.

 

—
        <pb n="614" />
        —  592  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  erste  Heft  der  im  Reichskanzler-Amt  herausgegebenen  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter
  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  erschienen.
Das  Heft  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  1,20  —  für
das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,50  &amp;amp;  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  21.  Oktober  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Fritz  Laporte  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Konsulatsdienste
enlsenen  Chr.  Rettberg  zum  Konsul  in  Bahia  (Brasilien),
un  .
den  Agenten  Ignaz  Fürth  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Konsulatsdienste  entlassenen
  W.  P.  Maal  zum  Vize-Konsul  in  Colon  (Columbien)
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Muhm  in  Valdivia  (Chile)  ist  gestorben.

 

Dem  Grafen  de  Ligniville  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  französischer  Konsul  mit  dem  Sitz
in  Bremen  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="615" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanftlalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

|14

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  November  1878.  O44.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennung  Frankreich  lund  Großöritannien;  —  Aufbewahrungszeit  für
eines  Sachverständigen  in  Sachen  der  Reblauskrankheit;  —  Postlagersendungen;  —  Postverbindung  mit  Konstautinopel
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  597

Seite  593  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Itzehoe=2.

  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Heide;  —  desgl.  der  Bahnstrece  Neersen-Neuwerk.  Biersen

von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  596
ch  zen;  itäuf  ich  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;
3.  Militär-Wesen:  Berichtigng  597  —  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung.  .  9

4.  Post-Wesen:  Packetverkehr  mit  —  Ungarn,  Belgien,  7.  stonsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur—  Ertheilung  500

WMWI  "  JJ——————V

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit  betreffend,  vom  6.  März  1875  (Reichs-Gesetzblatt

  Seite  175)  ist  ferner')
der  Wanderlehrer  Lehnert  in  Worms  zum  Sachverständigen  für  das  Großherzogthum  Hessen

ernannt  worden.

 

*.)  Vergl.  Central-Blatt  Jahrgang  1878  Seite  457.

81
        <pb n="616" />
        594

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  diee  Datum  des
—  —  ——  Al  Ausweisung  Ausweisungsé
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
.  3  22
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Bilinski,  Ar-l44  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische/l  4.  Oktober  d.  J.
beiter,  und  ortsangehörig!teln,  Bezirksregierung  zu
zu  Chlopowka  in  Marienwerder,
Galizien,
2.  Theresia  Schützen-geboren  am  13.  Ja-desgleichen,  Königlich  preußische  18.  Oktober  d.  IJ.
berger,  geb.  Brau-muar  1852  und  Bezirksregierung  zu
ner,  otsangehörig  zu  Rö-  Potsdam,
merstadt  in  Mähren,
3.  Johann  Jati,  Draht-/22  Jahre,  geboren  desgleichen,  Königlich  preußische/12.  September  d.J.
binder,  Klempner  und  ortsangehörig  Bezirksregierung  zu
und  Mäusefallen  zu  Neszlusa  in  Un-  Frankfurt  a.  O.,
händler,  garn,
4.  Johann  Kotowski,41  Jahre,  geboren  Landstreichen,  Königlich  preußische'  21.  September  d.  J.
Arbeiter,  zu  Biskupice,  Kreis  Bezirksregierung  zu  ·
Krasnoslaw  in  Rus-  Bromberg,
sisch-Polen,  ortsangehörig
  zu  Sitno,
Kreis  Chrubienow,
Gouvernement  Lublin
  (daselbst),
5.  Franz  Rotter,  Sei-geboren  1844  zu  Nie-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3.  Oktober  d.  J.
denweber,  der-Heidisch  bei  Gru-  teln,  Bezirksregierung  zu
lich  in  Böhmen,  Breslau,
6.  Tosef  Tobyska,  Fa-geboren  1841  zu  Kun-Desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
brikarbeiter,  wald  bei  Senftenberg
  in  Böhmen,
7.  Josef  Krause,  44  Jahre  aus  Lieb-desgleichen,  Königlich  preußische30.  September  d..
Müllergeselle,  werda  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zu
Liegnitz,
8.  Johann  Heinrich  Rü-38  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  15.  Oktober  d.  J.
berg,  Arbeiter,  zu  Kronoberg  bei'  teln,  letzteres  im|  Bezirksregierung  zu
Malmö  in  Schweden,  Rückfalle,  früher  be-Schleswig,  ⅜

 

 

reits  wegen  Diebstahls
  und  Widerstands
  gegen  die

 

Staatsgewalt,
        <pb n="617" />
        595

 

 

 

 

 

*
r  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  Ausweisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
9.  David  Absalon  Cle-38  Jahre,  aus  Lon-Landstreichen,  früher  Königlich  preußische  17.  Oktober  d.  J.
ments,  Gärtner,  don,  bereits  wegen  Bet-Bezirksregierung  zu
telns,  Schleswig,
10.  Andreas  Wanderer,  26  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef14.  Oktober  d.  J.
Metzger,  und  ortsangehörig  teln,  Bezirksregierung  zu
zu  Wenzersdorf,  Be-  Düsseldorf,
zirk  Mitzelbach  in
Unter-Oesterreich,
11.  Johann  Sommer,27  Jahre,  geboren  Landstreichen,  Königlich  bayerisches]23.  September  d.  J.
Bäcker  und  Weber,  und  wohnhaft  zu  Bezirksamt  zu  Ro-Königsberg,
  Bezirk  ding,  —
Falkenau  in  Böhmen,

12.Franz  Richter,  Roß-68  Jahre,  aus  Chotka,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Passau  28.  September  d.  J.
händler,  Bezirk  Neustadt  in  Führen  verbotener  in  Bayern,
Mähren,  Waffen,
13.|Nikolaus  Daniel,  18  Jahre,  aus  Hoster-Desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
litz,  Bezirk  Wischau
in  Mähren,
14.  Rosine  Klock,  Hand-26  Jahre,  aus  Kapfen-Landstreichen,  Großherzoglich  sächsi-=  17.  Oktober  d.  I.
arbeiterin,  stein  bei  Gratz,  Ge-  scher  Direktor  des
richtsbezirk  Fehring  I.  Verwaltungs-Bein
  Steiermark,  zirks  zu  Weimar,
15.  Josef  Vauthier,  29  Jahre,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-22.  Oktober  d.  J.
Tagner,  und  ortsangehörig  zu  teln  im  Rückfalle,  präsident  zu  Kolmar,
Giromagny  in  Frankreich,


 

 

 

 

 

 

81“
        <pb n="618" />
        2.

Münz.

596

Uebersich  t

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  26.  Oktober  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von
Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  ;  Silbermü
1.  In  der  Woche  vom  .  r  rmuünzen
20.  bis  26.  Oktober  1878  auf  Privat-  ..  .
»  --  lbe  rechnun  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünszig-  Zwanzigd
  t  worden  Doppelkronen  Kronen  Ha  Anung  "  ·
sin  gepragt  worde  pp  Kronen  gepägtDMarkstücke  Markstücke  Marsstücke  penr  17
-m—  -—  —  A  AM.  -z  AM.  A  AMA.
Berlin  3  005520  —  —  3  005  520  —  —  —  —  —.  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  250  970  —  250  970  —  —  —  —  —  —  —
München.  —  193  340.  —  193  340  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  526  4c40.  126  730  —  653  170  —  —  36  043  —  —  —  —
Summe  1.  35319601  5710400  —  4  103  000  —  —  36  043  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  237  760  240/382  773  080/27  969  925|328  892  010|71  653  005/|98  510  048|149  423  629|71  486  552/00/35  717  92/80
3.  Gesammt.  Ausprägung1241292  200,383  344  120,27  969  925/332  995  010.71  653  095  98  510  018  149  4590  672  71  486  552,00  35  717  3200
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91140  69  400  80  680  362  418  164.00  M#0
5.  Bleiben.  1241  201  060/383  274  63027  969  845  71  652  41598  509  686  149  459  25471  480  388,00  35  717  71800
1  652  445  5354  426  825  46120

 

 

 

 

Ven  16.  bis  23.  Oktober  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876

Zusom  nen  für  31  937742¼¾  M.

in
für

Münzen

57  154,8  4
31  880  58816

für

2  77

in  Barren

256  179  940%

AMA

«

 

 

für  256  179  940,26  MA
        <pb n="619" />
        —  597  —

3.  Militär-Wesen.

 

Berichtigung.

Die  Stadt  Kempen,  in  welcher  sich  das  in  der  Bekanntmachung  vom  25.  September  d.  J.  (Seite  520)
unter  B.  a.  I.  4  aufgeführte,  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für
den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigte  Progymnasium  befindet,  liegt  nicht  in  der  Rheinprovinz,
sondern  in  der  Provinz  Posen.

4.  Post-Wesen.

 

Packetverkehr  mit  Oesterreich-Ungarn,  Belgien,  Frankreich  und  Großbritannien.

Vom  1.  November  ab  tritt  im  Verkehr  mit  Oesterreich-Ungarn  für  Packete,  Werth-  und  Nachnahme—
sendungen  derselbe  Tarif  in  Wirksamkeit,  welcher  für  den  innern  Verkehr  des  Reichs-Postgebiets
zur  Anwendung  kommt.  In  Folge  dessen  gilt  künftig  auch  im  Verkehr  Deutschlands  mit  Oesterreich-Ungarn
für  alle  Packete  bis  5  Kilogramm  die  Einheitstaxe;  und  es  kostet  daher  beispielsweise  ein  frankirtes
Packet  bis  5  Kilogramm  von  Hamburg  nach  Wien  oder  von  Memel  nach  Fiume  50  Pfennig.

Von  demselben  Zeitpunkte  ab  wird  im  Verkehr  mit  Belgien  eine  einheitliche  Taxe  von
80  Pfennig  für  alle  Packete  bis  5  Kilogramm  eingeführt,  mithin  dieselbe  Taxe,  welche  bereits  für  den
Verkehr  mit  der  Schweiz  und  mit  Dänemark  besteht.  Die  Versicherungsgebühr  für  Packete  mit
Werthangabe  im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Belgien  ist  für  die  deutsch-belgische  Beförderungsstrecke
auf  20  Pfennig  für  je  600  Mark  oder  einen  Theil  dieser  Summe  herabgesetzt.

Für  Packete  nach  Frankreich,  sowie  auch  für  Packete  nach  Großbritannien,  sofern  die  letzteren
auf  Verlangen  des  Absenders  über  Rotterdam  Beförderung  erhalten,  treten  gleichzeitig  ermäßigte  Portosätze
ein,  über  welche  die  Postanstalten  auf  Befragen  Auskunft  ertheilen.

Berlin  W.,  den  26.  Oktober  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

Aufbewahrungszeit  für  Postlagersendungen.

Vom  1.  November  ab  wird  bei  den  Postanstalten  im  Reichs-Postgebiete  die  Aufbewahrungsfrist  für  diejenigen
mit  dem  Vermerk  „postlagernd“  bezeichneten  Sendungen,  welche  innerhalb  Deutschlands  zur  Post  gegeben
sind,  auf  einen  Monat,  und  die  Aufbewahrungsfrist  für  dergleichen  gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefsendungen,
  sowie  für  Postanweisungen  vom  Auslande  auf  zwei  Monate  festgesetzt.  Werden  die  Sendungen
innerhalb  der  bezeichneten  Fristen  von  der  Post  nicht  abgeholt,  so  erfolgt  die  Rücksendung  nach  dem  Aufgabeorte.
  Alle  vor  dem  1.  November  zur  Post  gelieferten  Lagersendungen  werden  noch  nach  den  bisherigen
Bestimmungen  behandelt,  mithin  3  Monate  lang  am  Bestimmungsorte  aufbewahrt  werden.  Bezüglich  der
Werthbriefe  und  der  Packete  vom  Auslande  bleiben  die  bisherigen  Bestimmungen  in  Kraft.
Berlin  W.,  den  26.  Oktober  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.
        <pb n="620" />
        —  598  —

Postverbindung  mit  Konstantinopel.

Nach  einer  Mittheilung  der  K.  K.  österreichischen  Postverwaltung  ist  die  Postverbindung  mit  Konstantinopel
auf  dem  Wege  über  Rustschuk  und  Varna  wiederhergestellt.  In  Folge  dessen  gestaltet  sich  die  Briefbeförderung
  zwischen  Berlin  und  Konstantinopel  bis  auf  weiteres  wie  folgt:
A.  In  der  Richtung  nach  Konstantinopel.
1.  Auf  dem  Wege  über  Varna:

aus  Berlin  Dienstag  und  Sonnabend  11,0  Abends;
in  Konstantinopel  Sonntag  und  Donnerstag  12,30  Nachm.
(Dauer  der  Beförderung  4½  Tage.)
2.  Auf  dem  Wege  über  Odessa:

aus  Berlin  Mittwoch  und  Freitag  11,0  Abends;
in  Konstantinopel  Montag  und  Donnerstag  früh.
(Dauer  der  Beförderung  4¼  bez.  5¼  Tage.)
Der  Weg  über  Galatz  wird  zur  Postbeförderung  nach  Konstantinopel  nicht  weiter  benutzt.

B.  In  der  Richtung  aus  Konstantinopel.

1.  Auf  dem  Wege  über  Varna:
aus  Konstantinopel  Dienstag  und  Freitag  3,0  Nachm.;
in  Berlin  Sonnabend  und  Dienstag  10/16  Abends.
2.  Auf  dem  Wege  über  Odessa:
aus  Konstantinopel  Montag  2,0  Nachm.,  Dienstag  4,0  Nachm.  und  Donnerstag  2,0  Nachm.;
in  Berlin  Freitag,  Sonnabend  und  Montag  10/15  Abends.
3.  Auf  dem  Wege  über  Galatz:

aus  Konstantinopel  Sonnabend  4,0  Nachm.;
in  Berlin  Mittwoch  10/15  Abends.
(Dauer  der  Beförderung  in  allen  Fällen  4¼  Tage.)
Berlin  W.,  den  29.  Oktober  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

5.  Eisenbahn=  Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  November  d.  J.  wird  die  zur  Glückstadt-Elmshorner  Eisenbahn  gehörige  53,)  km  lange  Bahnstrecke
Itzehoe-Heide  mit  den  Stationen  Wilster,  St.  Margarethen,  Eddelack,  St.  Michaelisdonn,  Meldorf  und
Heide  dem  Verkehre  übergeben  werden.  Dieselbe  bildet  die  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Elmshorn-Itzehoe  und
hat  in  Heide  Anschluß  an  die  Westholsteinische  Bahn.

Berlin,  den  24.  Oktober  1878.
        <pb n="621" />
        —  599  —

Am  1.  November  d.  J.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  6,1  km  lange  Bahnstrecke  Neersen-Neuwerk=

  Viersen  (ohne  Zwischenstation)  dem  Verkehre  übergeben  werden.  Dieselbe  bildet  die  Fortsetzung

der  Linie  Neuß-Neersen-Neuwerk  und  hat  auf  letzterer  Station  Anschluß  an  die  Linie  Krefeld-Rheydt.
Berlin,  den  26.  Oktober  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

66.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  im  Jahre  1868  in  East-Boston  (Staat  Massachusetts,  Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  erbaute,  bisher
unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Fortune“  von  1036,  86  britischen
Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Johann  Andreas
Harmssen  zu  Bremen  unter  dem  Namen  „Elise“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am
11.  Oktober  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  London  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

In  Timmel  wird  am  4.  November  d.  I.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

7.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Eduard  Lehnhoff  in
Guatemala  zum  Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaufmann  Hermann  Wilhelm  Fehling  zu  Lübeck  ist  das  Exequatur  als  K.  und  K.  österreichischungarischer
  Konsul  daselbst  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Bedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="622" />
        <pb n="623" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanftalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  November  1878.  9  45.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Geschäfts-  2.  Münz=  und  Vank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
Regulativ  für  die  auf  Grund  des  Gesetzes  gegen  die  ge-  von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  604
meingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  ge-  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  eines  Steueramts
bildete  Reichs-Kommission;  —  Ausweisung  von  Auslän-  605
dern  aus  dem  Reichsgebttt  Seite  601  4.  Konsulat-Wesen:  Todessalll  605

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

In  Ausführung  des  §.  27  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie
vom  2  1.  Oktober  d.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  S.  351)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  am  4.  November  d.  J.
beschlossen,  folgendes  Geschäfts-Regulativ  für  die  auf  Grund  dieses  Gesetzes  gebildete  Reichs-Kommission  zu
bestätigen:
§.  1.
Der  Vorsitzende  leitet  den  Geschäftsgang  bei  der  Kommission  und  trifft  Bestimmung  über
deren  Büreau-Einrichtungen.
Er  vertheilt  die  Geschäfte  unter  die  Mitglieder  der  Kommission  und  ernennt  die  Referenten
für  die  eingegangenen  Beschwerden.

§.  2.
Der  Vorsitzende  beraumt  die  Sitzungen  der  Kommission  nach  dem  durch  die  eingehenden
Beschwerden  bedingten  Bedürfniß  an.
g.  3.
Die  Einberufung  der  Mitglieder  zu  den  einzelnen  Sitzungen  erfolgt  durch  den  Vorsitzenden
nach  einem  von  ihm  im  Einvernehmen  mit  der  Kommission  im  voraus  festzusetzenden  Turnus.

S.  4.
Nach  Eingang  der  Beschwerde  ist  dem  Betheiligten  zu  eröffnen,  daß  ihm  frei  stehe,  innerhalb
  einer  ihm  zu  bestimmenden  präklusivischen  Frist  die  schriftliche  Begründung  seiner  Anträge
bei  der  Kommission  einzureichen.

82
        <pb n="624" />
        —  602  —

Wird  von  der  Kommission  demnächst  noch  eine  mündliche  Begründung  der  Anträge  für  angemessen
  erachtet,  so  wird  dies  dem  Betheiligten  mit  der  Aufforderung  eröffnet,  zu  einer  bestimmten
  Stunde  vor  der  Kommission  bei  Verlust  des  Rechts  der  mündlichen  Begründung  zu
erscheinen.

Weder  die  schriftliche  noch  die  mündliche  Erklärung  darf  durch  Bevollmächtigte  erfolgen.

Im  Falle  mündlicher  Erklärung  oder  im  Falle  der  Beweisführung  vor  der  Kommission  ist
ein  Protokoll  aufzunehmen.

8.  5.

Der  Vortrag  in  der  Kommission  wird  mündlich  erstattet.  Demselben  ist  in  verwickelten
Fällen  eine  schriftliche  Darlegung  zu  grunde  zu  legen,  welche  dem  Vorsitzenden  vor  der  Ver—
handlung  vorzulegen  ist.

8.  6.

Die  Entscheidung  erfolgt  durch  Abstimmung  mittelst  absoluter  Majorität,  bei  welcher  der

Referent  zuerst,  der  Vorsitzende  zuletzt  seine  Stimme  abgiebt.
F.  7.

Die  mit  Gründen  zu  versehende  Entscheidung  ist  in  der  Urschrift  von  denjenigen  Mitgliedern
der  Kommission,  welche  an  derselben  theilgenommen  haben,  zu  unterzeichnen.

Die  ausgefertigte  Entscheidung  wird  nur  vom  Vorsitzenden  vollzogen  und  ergeht  unter  der
Unterschrift:

Die  Reichs-Kommission.

S.  8.
Eine  Ausfertigung  erhält  der  Beschwerdeführer  (§§.  8,  13  des  Gesetzes).  Ebenso  ist  derjenigen
  Behörde,  welche  die  angefochtene  Verfügung  erlassen  hat,  eine  Ausfertigung  zuzustellen.
Die  Zustellung  erfolgt  durch  die  Post.  Eines  Empfangsscheins  bedarf  es  nicht.
§.  9.
Entscheidungen,  durch  welche  die  angefochtenen  Verfügungen  aufgehoben  werden,  sind  durch
den  Reichs-Anzeiger  bekannt  zu  machen.
8.  10.

Die  durch  dieses  Regulativ  dem  Vorsitzenden  der  Kommission  überwiesenen  Befugnisse  werden
in  dessen  Behinderung  von  dem  Stellvertreter  desselben  ausgeübt.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

——

 

 

 

 

 

 

I
åNameundStand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datun  des
—  Ausweisung  weisungs-S
  d  der  Bestraf
S  es  Ausgewiesenen.  r  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:
I1.]Johann  Peter  Lud-geboren  am  31.  Oktober  Diebstahl  (zwei  Jahre  Kaiserlicher  Bezirks-22.  Oktober

wig  Lebrun,  1849  zu  Diedenhofen
Schreiber,  in  Lothringen,  zufolge

 

 

Zuchthaus),  1  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.

Option  französis  her
Staatsangehöriger,

 

 

i
I
        <pb n="625" />
        603

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
*  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  F§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Alfred  Pick,  Hand-22  Jahre,  aus  Agram  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  30.  Oktober
ßblungscommis,  in  Kroatien,  teln,  Bezirksregierung  zunBu  d.  J.

6  Posen,
1

3.  Wenzel  Tintner,  35  Jahre,  aus  Schwar-desgleichen,  Königlich  preußische  30.  Septem-Tagearbeiter.
  zenberg  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Liegnitz,

4.  Friedrich  Oskar,4  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  30.  Oktober
Schlosser,  ortsangehörig  zu  Stock-  Bezirksregierung  zu  d.  S.
holm,  #  Erfurt,

5.  Peter  Wilhelm  August'geboren  am  28.  Oktober  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  18.  Oktober
Larson,  Schmiede=  1854  zu  Kopenhagen,  ger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu  d.  J.

geselle,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  und  Fälschung
  eines  Arbeits-1
  zeugnisses,

6.  Samo  Grün,  Klemp-]9  Jahre,  aus  Roßgon,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  23.  Oktober
ner,  Bezirk  Kaschau  in  Un=  teln,  d.  J.

garn,

7.  Gornelius  Fach,1  Jahre,  aus  Nykjöbing  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  Oktober
Schuhmacher,  auf  Falster  in  Däne-  d.  I.

mark,

8.  Franz  Scherack,  geboren  am  2.  April  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  24.  Oktober
Hutmacher,  1853  zu  Prag,  orts-  teln,  Landdrostei  zu  Lü=  d.  J.

angehörig  zu  Wotitz,  neburg,  «
Bezirk  Seltschan  in
Böhmen,

9.  Andreas  Peter  Dahl-43  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  7.  Oktober
gaard,  Reepschlä=  ortsangehörig  zu  Thisted  Landdrostei  zu  d.  J.
ger,  in  Jütland,  Stade,

10.  Adolf  Maler,  frühe-geboren  im  August  1852  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  7.  Oktober
rer  Sprachlehrer,  und  ortsangehörig  zu  teln,  Beamtenbeleidi=  Kreishauptmann-  d.  J.
auch  Kellner,  Galatzsch  in  Rumänien  gung  und  Angabe  eines  schaft  zu  Bautzen,

.  »  falschen  Namens,

 

 

 

20  A
82
        <pb n="626" />
        604

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
*  J  ·  Ausweisung  weisungs-S
  «  der  Bestrafung.  beschlossen  hat  «
S  des  Ausgewiesenen.  .  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  I  6.

11.  Antony  Digny,23  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  25.  Oktober

Erdarbeiter,  Pompey,  Departement  präsident  zu  Metz,  d.  J.
der  Meurthe  in  Frankreich,

12.  Karl  Locher,  Kell-geboren  am  5.  Oktober  Landstreichen  und  Dieb-Kaiserlicher  Bezirks-27.  Oktober
ner,  1855  und  ortsangehö=  stahl,  präsident  zu  Kolmar,  d.  I.
rig  zu  Güttingen,  Kanton
  Thurgau  in  der
Schweiz,
2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  2.  November  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von
Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.

.———.......  ———......—.—————————...——————  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmüh  ;  Silbermünze
1.  In  der  Woche  vom  munzen  rb  ·  nzen
27.  Oktbr.  bis  2.  Nopbr.  auf  Privat-  „  wonzi=4
  *  lbe  rechnun  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzigg  Zwonz
878  sind  geprägt  worden  DoppelkronenKronen  Ha  Mmung  ·-  ·  nig-13785
  ftu  berras  orden  ppellron  ·  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  E  1
AM.  A  AC  A.  A  A.  Ac  Ac  AC
Berlin.  2095  200  —  —  2095  200  —  —  —  —  —  ——
Frankfurt  a.  M.  —  376  430  —  376  430  —  —.  —  —  —  —
München.  —  322  650  —  322  650  —  —  —  —  —  —.
Dresden  —  981  790  —  981  790  —  —  —  —  —  —.
Karlsruhe.  —  300  000l  300  Oo  —  —  —
Hamburg.  —  300  560  —  300  560  —  —  57  930  —  —  —  —
Summe  1.  2  095  200  2281  4325—  4  376  630  —  57930|  —  ———
2.  Vorher  waren  geprägt241  292  200  383  344  120/27  969  925|332  995  010|71  653  095|98  510  048|149  459  672  71  486  552/00/35  717  92  K
3.  Gesammt.-  Ausprägung1243  387  400|385  625  550|27  969  925/337  371  640|71  653  095/98  510  048  149  517  602/71  486  552)00  35  717  928.
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  680  362  418  164/00  20460
5.  Bleiben.  98  509  636|14  517  18471  480  388  00,35  717  1820

 

1243  296  260|385  556  060  27  969  845

 

1  656  822  166.4

 

71  652  415

 

 

 

 

426  883  391,20.4
        <pb n="627" />
        —  605  —

Vom  24.  bis  31.  Oktober  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

 

in  Münzen  in  Barren
für  4  016  189,70  4  für  —  AMA
Vorher  seit  dem  &amp;amp;  Januar  1876  „  31  9377424  „  „  256  179  940,66  „
Zusammen  für  35  953  932,4  4  für  256  179  940,6  M.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Den  Kaiserlichen  Steueramte  zu  Barr  im  Hauptsteueramts-Bezirke  Kolmar  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  über  Güter,  welche  unter  Eisenbahnwagen-Verschluß  abgefertigt  sind,  ertheilt  worden.

 

!14.  Kon  sfsulat=  Wesen.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Jean  O'Connor  in  Benicarlé  (Spanien)  ist  gestorben.

 

 

feld  in  Berlin.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sitten
        <pb n="628" />
        <pb n="629" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche

Herausgegeben

im

 

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  15.  November  1878.

9D  46.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Zusammenstellung

  der  auf  Grund  des  F.  29  des  Gesetzes  gegen  die
gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  als
„Landespolizeibehörden“  und  „Polizeibehörden“  bezeichneten
  Behbörden;  —  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiet  Seite  607

Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

von  Reichsmünzen;  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende
Oktober  d.  J.  eingezogenen  Landesmünzen;  —  Goldankäufe
der  Reichsbantßt  .646  12
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zwei  Bekanntmachungen  zur
Ausführung  des  Gesetzes,  betr.  den  Spielkartenstempel;  —

5.
6.

 

Vorschriften  für  die  zollamtliche  Behandlung  fremdherrlicher
Kriegsschiffe  in  den  deutschen  Häfen;  —  Ergänzung  der
Bestimmungen  über  die  Tara;  —  Nachweisung  der  Einnahme
  an  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  bis
Oktober  1878;  —  lebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie
Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  im  Monat  Oktober  1878  614
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Insterburg-Goldap;
  —  desgl.  der  Bahnstrecke  Neustettin-Belgaddd

  628
Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;
—  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung  .  628
Konsulat-Wesen:  Einziehung  von  Konsularämtern.  628

 

1.

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Verzeichniß

derjenigen  Behörden,  welche  nach  den  auf  Grund  des  §.  29  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  (Reichs-Gesetzbl.  S.  351)  ersolgten  Bekanntmachungen
der  Zentralbehörden  der  Bundesstaaten  unter  der  Bezeichnung  „Landespolizeibehörde“  und  „Polizeibehörde“
in  jedem  Bundesstaate  zu  verstehen  sind.

 

Staat.  Landespolizeibehörde.

Polizeibehörde.

 

Preußen,

die  Regierungen,

die  Landdrosteien,

das  Polizeipräsidium  in
Berlin,

 

 

die  Ortspolizeibehörden.

es
        <pb n="630" />
        —  608  —

 

Staat.

Landespolizeibehörde.

Polizeibehörde.

 

Bayern,

Königreich  Sachsen,

Württemberg,

Baden,

Hessen,

Mecklenburg-Schwerin,


 

die  Regierungen
(Kammern  des  Innern),


die  Kreishauptmannschaften,



die  Kreisregierungen,

die  Landeskommissäre,
die  Kreisämter,

das  Ministerium  des
Innern,

 

im  Sinne  des  §S.  10  des  Gesetzes:

a)  in  den  einer  Kreisregierung  unmittelbar  untergeordneten
  Städten  die  Magistrate,  in  München  die  Polizeidirektion;


b)  in  den  übrigen  Polizeibezirken  die  Bezirksämter,  die
exponirten  Bezirksamts-Assessoren  und  die  Bürgermeister;


im  Sinne  des  §.  15  des  Gesetzes:

a)  in  München  die  Polizeidirektion;

b)  in  den  Kreishauptstädten  diesseits  des  Rheins  und
in  Nürnberg  die  Kommissäre  und  die  Magistrate;

J)  in  den  anderen,  einer  Kreisregierung  unmittelbar
untergeordneten  Städten  die  mit  den  Funktionen
der  Stadtkommissäre  betrauten  Bezirksämter  und  die
Magistrate;

d)  in  den  übrigen  Polizeibezirken  die  Bezirksämter,  die
——*  Bezirksamts-Assessoren  und  die  Bürgermeister.


die  Polizeidirektion  in  Dresden,  die  Amtshauptmannschaften,
die  Verwaltungskommission  für  die  Schönburg'schen  Rezefherrschaften,
  die  Polizeiämter  in  Leipzig  und  Chemnitz;  i
den  übrigen  Städten  mit  revidirter  Städteordnung  die
Stadträthe,  sowie
hinsichtlich  der  Vereinszusammenkünfte
und  Versammlungen,
innerhalb  der  in  der  Verordnung  vom  22.  August  1874
(Gesetz=  und  Verordnungsblatt  für  das  Königreich  Sachsen
S.  126)  bestimmten  Kompetenzgrenzen  in  den  mittleren
und  kleineren  Städten  die  Bürgermeister  und  in  den  Landgemeinden
  die  Gemeindevorstände.

im  Sinne  des  §.  10  des  Gesetzes:
die  Ortsvorsteher;
im  Sinne  des  §.  15  des  Gesetzes:
die  Stadtdirektion  zu  Stuttgart,  die  Oberämter  und
außerhalb  des  Sitzes  derselben  die  Ortsvorsteher;
im  Sinne  des  §.  28  des  Gesetzes:

die  Stadtdirektion  zu  Stuttgart  und  die  Oberämter.
die  Bezirksämter.

die  Lokalpolizeibehörden.
die  Ortsobrigkeiten.
        <pb n="631" />
        609

 

Staat.

Landespolizeibehörde.

Polizeibehörde.

 

Großherzogthum
Sachsen,

Mecklenburg-Strelitz,

Oldenburg,

Braunschweig,

Sachsen-Meiningen,

Sachsen-Altenburg,

Sachsen-Koburg-Gotha,


Anhalt,

Schwarzburg-Sondershausen,


Schwarzburg-Rudolstadt,


Waldeck,
Reuß  älterer  Linie,

Reuß  jüngerer  Linie,

 

die  Bezirksdirektoren,

die  Landesregierung,

im  Herzogthum  Oldenburg
  das  Staatsministerium,
  Departement
  des  Innern,  in
den  Fürstenthümern
Lübeck  und  Birkenfeld
die  Regierungen,

die  Kreisdirektionen  und
die  Polizeidirektion  in
Braunschweig,

das  Staatsministerium,

Abtheilung  des  Innern,


das  Ministerium,  Abtheilung
  des  Innern,

die  mit  landräthlichen
Befugnissen  versehenen
Behörden,

die  Regierung,  Abtheilung
des  Innern,  «

die  Landräthe,
die  Landrathsämter,

der  Landesdirektor,
das  Landrathsamt,

die  Landrathsämter,

 

in  den  Ortsgemeinden  die  Gemeindevorstände,  in  den  vom
Gemeindeverband  ausgeschlossenen  Grundbesitzungen  die  Bezirksdirektoren.


im  Domanium  die  Aemter,  in  der  Ritterschaft  die  Gutsherrschaften,
  im  Fürstenthum  Ratzeburg  die  Landvogtei.

im  Herzogthum  Oldenburg  und  im  Fürstenthum  Lübeck  die

Verwaltungsämter  und  die  Stadtmagistrate  der  Städte
erster  Klasse,  im  Fürstenthum  Birkenfeld  die  Bürgermeister.

die  Ortspolizeibehörden.

die  Landräthe  und  die  Ortsvorstände  (Magistrate,  Bürgermeisterämter
  bezw.  Bürgermeister,  Schultheißen,  Gemarkungsvertreter),
  außerdem  im  Sinne  des  §.  10  des  Gesetzes
  die  zur  Ueberwachung  von  Versammlungen,  öffentlichen
  Festlichkeiten  oder  Aufzügen  von  den  Vorbenannten
abgeordneten  Polizeibeamten.

in  den  Städten  die  Stadträhe,  in  den  Ortschaften  des  platten
Landes  die  Landrathsämter.

die  Ortspolizeibehörden  (Gemeindevorstände).
die  Ortspolizeibehörden.
die  Ortspolizeibehörden.
die  Ortspolizeibehörden.

die  Ortspolizeibehörden.
das  Landrathsamt.

die  Gemeindevorstände.

837
        <pb n="632" />
        610

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staat.  Landespolizeibehörde.  Polizeibehörde.
Schaumburg-Lippe,  der  Polizeidirektor  der,  die  Ortspolizeibehörden  (auf  dem  platten  Lande  die  Aemter).
Residenzstadt,
Lippe,  die  Regierung,  die  Aemter  und  Magistrate.
Lübeck,  das  Polizeiamt  in  Lübeck,  die  in  den  einzelnen  Gebietstheilen  zuständigen  Polizeibehörden.

Bremen,  die  Senatskommission  für  in  Bremen  die  Polizeidirektion,  im  Landgebiet  der  Landherr,
Polizeiangelegenheiten,  in  den  Hafenstädten  die  Aemter.
Hamburg,  die  städtische  Polizei-,  die  in  den  einzelnen  Gebietstheilen  zuständigen  Polizeibehörde,
  behörden.
Elsaß-Lothringen,  die  Bezirkspräsidenten,  1.  die  Bürgermeister  mit  Ausnahme  derjenigen  zu  Strafburg,
  Metz  und  Mülhausen;
2.  in  den  Städten  Straßburg,  Metz  und  Mülhausen  die
Polizeidirektoren  bezw.  der  Kreisdirektor  zu  Mülhausen
als  Vorstand  der  Porlizeidirektion  daselbst;
3.  die  Kreisdirektoren.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
——  «  Ausweisung  weisungs--
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  eeschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Ferdinand  Pram-29  Jahre,  aus  Brixen  in  Verbrechen  des  Diebstahls“Königlich  bayerisches  5#.  Septemstraller,
  Kellner,  Tirol,  im  Rückfalle,  Bezirksamt  zu  Bam=  ber  d.  J.

2.  Emil
Schreiber,
scheerer,

Augustin
Tuch- 



b.  Auf  Grund  des

19  Jahre,  geboren

berg  in  Böhmen,

 

Friedland  bei  Seiden=  und  grober  Unsug,

berg  II.,

 

 

§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische/15.  Oktober

Bezirksregierung  zu  d.  J.
Liegnitz,
        <pb n="633" />
        611

 

 

 

 

 

 

 

&amp;amp;  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dam  des

*  —  —„  -  Ausweisung  weifungs-S5

  des  Ausgewi  der  Bestrafung.  beschlossen  hat

S  gewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

3.  gan  Ludwig  Her  geboren  am  17.  März  Landstreichen,  Königlich  preußische  29.  Oktober
#  mann  Dzialinski,  1811  zu  Dulczin  in  Bezirksregierung  zu'd.  J.

alias  Grund-Rußland,  Merseburg,

 

mann,  Tischler,
4.  1

wig  Schneider,
Arbeiter,

.  Johann  van  Istendaal,
  Tagelöhner,

.Franz  Arbeiter,



Uher,

.Otto  Schenk,  Metzger,


.  Die  Musiker:

a)  Johann  Jungwirth,


b)  Heinrich  Maier,

I

COFraanhargå

i  (Scharge),
d)  Vitus  Jung—
wirth,

e)  Johann  Reichart,


 

i
!
9.  Johann  Stepan,
Tagelöhner,
E
10.  Alexander  Lecourt,
Erdarbeiter,

Hans  Friedrich  Lud=  geboren  am  2.  Mai  1852

zu  Süderstapel,  Kreis
Schleswig,  ortsangehörig
  zu  Odense  auf  Fünen
  in  Dänemark,

46  Jahre,  geboren  zu

Montfort  in  den  Nieder=  teln,
landen,
29  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,

Krekowitz  in  Böhmen,

32  Jahre,  aus  Conzbeck,
Bezirk  Tilleur  in  Belgien,


36  Jahre,  aus  Tudenburg

  in  Steiermark,
42  Jahre,  aus  Klagenfurt
  in  Kärnten,

52  Jahre,  aus  Paris,

15  Jahre,  aus  St.  Peter
  in  Oesterreich,
33  Jahre,  aus  Grapp,
Bezirk  Nottmannsdorf
in  Oesterreich,

32  Jahre,  aus  Neu-Parisau,
  Bezirk  Bischofteinitz
  in  Böhmen,

24  Jahre,  geboren  zu
Criquetot  bei  Nouhans,
Departement  der  Seine

 

 

inférieure  in  Frankreich,


Betteln,  nach  mehrmali-Landstreichen

  und  Bet-Landstreichen

  und  zwei

Landstreichen,  Betteln

ger  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Verbrechen  des  einfachen
Diebstahls  im  Rückfalle,

6i  Landstreichen,

 

und  Versuch  des  Diebstahls,


Landstreichen,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Koblenz,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Heilsbronn,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Schongau,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Regen,


Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

 

31.  Oktober
d.  J.

25.  Oktober
d.  J.

14.  Oktober
d.  J.

11.  Oktober
d.  J.

30.  September
  d.  J.

14.  Oktober
d.  J.

26.  Oktober
d.  J.
        <pb n="634" />
        612

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  de
—  —  Ausweisung  weisungs-F—
  "„  gsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

f

11.  Johann  Kehelecz,  18  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  grober  Kaiserlicher  Bezirks-26.  Oktober
Mausefallenhändler,  Groß-Divinan,  Komi-  Unfug,  präsident  zu  Metz,  d.  J.,
tat  Trencsin  in  Ungarn,

12.  Johann  Ludwig  Thi-geboren  am  15.  August'Landstreichen  und  Bet-derselbe,  28.  Oktober
rion,  Arbeiter,  1833  zu  Harburg,  De  teln,  d.  J.

partement  der  Meurthe
und  Moselle  in  Frankreich,


13.  Johann  Baptist  Na-geboren  am  22.  JuliLandstreichen,  derselbe,  30.  Oktober
vel,  Arbeiter,  1820  zu  Villecy  in  d.  J.
Frankreich,

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  9.  November  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von
Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.
....qßG  ö□+—.0.............—“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  *)5r  Silbermünzen
3.  bis  9.  November  au  rivat-  1  3  Zwanzig=.
  che«kechuungFiinf-Zwei-  Ein-  Fünszig-  -
1878  sind  geprägt  worden  Doppelkronen  Kronen  Ha  «  -  ennigsd
  gebrägt  worden,  Bop  #ronen  gerrägt  Marsnüe  Marihle  Meriü  Pige
-m—  “  -“  -  AcC—  Ac  A  “4
Berlin.  .  ..  —  825  040  —  825  040  —  —  —  —  —.  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  250  910  —  250  910  —  —  —  —  —  —  —
München  —  243  100  —  243  100  —  —  —  —  —  —  —
Stuttgart.  —  600  000  —  600  000  —  —  —  ———
Hamburg  12  560  311  360  —  323  920  —  —  72  036  ———
Summe  1.  12  56002230  4100—  2242  970  —  —  7203  J  —
2.  Vorher  waren  geprägt243  387  400|5  625  550/27  969  925|337  371  640|71  653  095/98  510  048149  517  602|71  486  552|00/135  u  92280
3.  Gesammt-  Ausprägung243  399  960  387  855  960  27  969  925|339  614  610|71  653  095/98  510  048.149  589  63871  486  552/00/35  717  922  80
4.  Hiervon  wieder  ein-  1
gezogen  91  140  69  490  80  680  362  4s8  164/00  2040
5.  Bleiben  1  243  308  820|387  786  470|27  969  845  71  652  41598  509  686149  589  22071  486  388  00  36  717  71820
J  —  —  —  —  —

 

 

1  659  065  1354

 

 

 

 

126  955  42720
        <pb n="635" />
        —  613  —

Uebersicht  über  die  bis  Ende  Oktober  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
2  im  Oktober  vorher
*  1878  -  Makk.Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Chlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  .64284  —196193834  —  19683668  —
(2  „  „  „  1817/22.  50  800  —  157773811—  15  828  1811—
„  „  1823/55  70  Oü0d83.-  20  130  275—  20  200  2.8  —
f  von  1857  ab  992  3  —  107  4  10o22  —  4%  SOS
Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  der  Thalerwährung
  (vergl.  die  Uebersicht  für  September
1878  —  Central-Blatt  S.  560  —  —  —113  206  S44  4  S44  4
hur  284  30  27  457986  4276  742  3164
2  Außerkurzsgesetzte  Landes-Silbermünzen  anderer  Währungen
  (vergl.  die  Uebersicht  für  Sept.  1878  A.  2.)  —  —  —  —  —  —  210  530  270  96
Gesammtwerth  A.  –  —  —  —  —  —  1040757  219  38
B.  Landes-Kupfermünzen.
(Vergl.  die  Uebersicht  für  September  1878  B))  —  —  —  —  —  —  351227865
Gesammtwerth  A.  und  B.  —  —  —  —  —  —  1044  269  498  03
Vom  1.  bis  7.  November  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
iu  Münzen  in  Barren
für  34  264,50  MA  für  —  M
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  35  953  932/14  „  „  256  179  940)0  „

 

Zusammen  für  35  988  196,04  MA  für  256  179  940,36  4#
        <pb n="636" />
        —  614  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Bekanntmachung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  133),  betreffend  den
Spielkartenstempel.

Auf  Grund  der  Ziffer  II.  Absatz  4  der  vom  Bundesrath  beschlossenen  Ausführungsvorschriften  zum
Spielkartenstempel-Gesetz  (Central-Blatt  1878  Seite  403)  und  des  §.  9  des  Regulatios,  betreffend  den  Betrieb
der  Spielkartenfabriken  (ebenda  Seite  406),  wird  hierdurch  Folgendes  bestimmt:

I.  Form  des  Kartenstempels.
Der  Spielkartenstempel  ist  kreisförmig  mit  einem  Durchmesser  von  einundzwanzig  Millimetern.
Er  enthält  über  dem  Reichsadler  die  Ueberschrift  DEUTSCHES  REICH  unter  demselben  die  Bezeichnung
  der  Stempelstelle  durch  eine  Nummer,  welche  für  jede  Stelle  besonders  bestimmt  wird,  und  die  Angabe
des  Abgabenbetrages  (DREISSIG  PF.  bezw.  FUNFZIG  PF.).

II.  Farbe  des  Stempelabdrucks.
Die  Farbe  des  Stempelabdrucks  ist  die  schwarze.

III.  Abzustempelndes  Kartenblatt.

1.  Alle  Kartenspiele,  welche  ein  Coeur=  (Herz-,  Roth-)  Aß  enthalten,  sind  auf  diesem  Blatt  abzustempeln.

2.  Bei  den  sogenannten  Grabuge=  (Rabuge-)  Karten,  welche  ausschließlich  Kartenblätter  derselben
Farbe  in  höchstens  vierfacher  Wiederholung  enthalten,  wird  eines  der  vorhandenen  vier  Aßblätter  gestempelt.

3.  Traplier-Karten,  spanische  und  portugiesische  Karten  sind  auf  dem  Denari-Aß  oder  dem  diesem
entsprechenden  (Oro-pp)  Aßblatt  zu  stempeln.

4.  Taschenspieler-Karten,  in  denen  das  Coeur-Aß  fehlt,  werden  auf  dem  Pique-Aß,  solche,  in  denen
kein  Aß  vorhanden  ist,  auf  demjenigen  Bilde  der  Coeur-Farbe,  eventuell  der  Pique-Farbe  gestempelt,,  welches
beim  Spiele  den  höchsten  Werth  hat.

5.  Französische  vingt-et-un-Karten,  welche  je  31  Blätter  von  verschiedenen  (z.  B.  rother,  blauer,
gelber  und  grüner)  Farben  mit  Zahlen  von  0  bis  21,  die  Zahlen  von  1  bis  9  doppelt,  enthalten,  werden
auf  dem  rothen  Zero  (0)  gestempelt.

6.  Bezüglich  derjenigen  ein  Coeur-Aß  nicht  enthaltenden  Kartenspiele,  welche  vorstehend  zu  2  bis  5
nicht  erwähnt  sind,  bleibt  die  Bestimmung  des  abzustempelnden  Kartenblattes  vorbehalten.

7.  In  denjenigen  Bundesstaaten,  in  welchen  zur  Zeit  bei  gewissen  Kartenspielen  die  Abstempelung
eines  anderen,  als  des  vorstehend  zu  1  und  3  bezeichneten  Kartenblatts  nachgelassen  ist,  kann  dies  Verfahren
mit  Genehmigung  der  obersten  Landesfinanzbehörde,  bis  zum  1.  Januar  1880  beibehalten  werden,  wenn  das
vorstehend  zu  1  und  4  bezeichnete  Kartenblatt  in  seiner  Zeichnung  einen  freien  Raum  für  den  Stempelabdruck

nicht  enthält.

IV.  Zu  vernichtende  Ausschußblätter.
.  1.  Von  den  ausgesonderten  Ausschußblättern  sind  bei  Spielkarten,  welche  Aßblätter  nicht  enthalten,
das  nach  den  Bestimmungen  zu  III.  abzustempelnde  Kartenblatt  und  die  drei  gleichartigen  Karten  der  übrigen

Farben  zu  vernichten.
2.  Bezüglich  der  durch  die  Bestimmung  zu  1  nicht  betroffenen  Kartenspiele  bleibt  die  Bezeichnung

der  zu  vernichtenden  Ausschußblätter  vorbehalten.

V.  Verzeichniß  der  Stempelstellen.
#  Ein  Verzeichniß  der  Stempelstellen  wird  in  der  Anlage  veröffentlicht.  In  demselben  sind  aufgeführt:
unter  I.  diejenigen  Zoll=  und  Steuerstellen,  welchen  die  Erhebung  der  Stempelabgabe  von  den  im  Bundesgebiet
  gefertigten  Spielkarten,  sowie  die  Abstempelung  derselben  übertragen  ist  (Ziffer  I.  Abs.  1
der  Ausführungsvorschriften);
        <pb n="637" />
        —  615  —

unter  ll.  diejenigen  Zoll=  und  Steuerstellen,  welche  bezüglich  der  vom  Auslande  (einschließlich  des  Großher—
zogthums  Luxemburg  und  der  österreichischen  Gemeinde  Jungholz)  in  das  Bundesgebiet  eingehenden
Spielkarten  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  und  zur  Abstempelung  befugt  sind  (Ziffer  J.  Absatz  2
der  Ausführungsvorschriften);

unter  Ill.  diejenigen  Amtsstellen,  welche  nur  zur  Nachstempelung  von  Spielkarten  ermächtigt  sind  (Ziffer  8
der  Bestimmungen  über  die  Nachversteuerung  der  Spielkarten  —  Central-Blatt  1878  S.  408);

unter  IV.  diejenigen  Amtsstellen,  welche  nur  zur  Abstempelung  der  von  Reisenden  oder  Schiffern  vom  Auslande

  eingeführten  Spielkarten  ermächtigt  sind.
Die  unter  I.  und  ll.  aufgeführten  Amtsstellen  sind  überall  auch  zur  Nachstempelung  befugt.

Berlin,  den  2.  November  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Verzeichniß  der  zur  Abstempelung  und  Nachstempelung  von  Spielkarten  ermächtigten  Zoll=  und

 

 

 

 

Steuerstellen.
Der  Stempelstelle
Bundesstaat.  ·
Befugniß.  Amtssitz.  Firma.
Preußen.  J.  und  II.  *  -Ruppin,  Hauptsteueramt.
Stralsund,  Hauptzollamt.
Halle  a./S.,  Hauptsteueramt.
Naumburg  #u.,S.,  desgl.
Lüneburg,  desgl.
Münden,  desgl.
Goslar,  Untersteueramt.
Frankfurt  a.]/M.,  Hauptsteueramt.
Köln,  Hauptsteueramt  für  inländische
Gegenstände.
II.  Königsberg  i./Pr.,  Hauptsteueramt.
Danzig,  Hauptzollamt.
Berlin,  Hauptsteueramt  für  ausländische
Gegenstände.
Stettin,  Hauptsteueramt.
Posen,  desgl.
Breslau,  desgl.
Ratibor,  desgl.
Kiel,  desgl.
Münster,  desgl.
Aachen,  Hauptzollamt.
III.  Eydtkuhnen.  desgl.
Johannisburg,  desgl.

 

 

 

84
        <pb n="638" />
        —  616  —

 

Der  Stempelstelle

 

Bundesstaat.
Befugniß.  Amtssitz.  Firma.

Preußen.  III.  Memel,  Hauptzollamt.
Neidenburg,  desgl.
Illowo,  Nebenzollamt.
Pillau,  Hauptzollamt.
Prostken,  desgl.
Tilsit,  desgl.
Braunsberg,  Hauptsteueramt.
Friedland  i.“Ostpr.,  desgl.
Gumbinnen,  desgl.
Osterode,  desgl.
Thorn,  Hauptzollamt.
Elbing,  desgl.
Dt.  Krone,  desgl.
Marienwerder,  desgl.
Pr.  Stargardt,  desgl.
Brandenburg  a./H.,  Hauptsteueramt.
Kottbus,  desgl.
Krossen,  1  desgl.
Eberswalde,  desgl.
Frankfurt  a./O.,  desgl.
Landsberg  a./W.  Ddeegl.
Lübben,  "  desgl.
Potsdam,  deegl.
Prenzlau,  desgl.
Guben,  Steueramt.
Sorau,  desgl.
Spandau,  desgl.
Wolgast,  Hauptzollamt.
Swinemünde,  desgl.
Kolbergermünde,  desgl.
Köslin,  Steueramt.
Rügenwalde,  Hauptzollamt.
Stolp,  Steueramt.
Bütow,  desgl.
Schievelbein,  Hauptsteueramt.
Belgard,  Steueramt.
Dramburg,  desgl.
Neustettin,  desgl.
Stargard  i./Pommern,  Hauptsteueramt.
Gollnow,  Steueramt.
Pyritz,  desgl.
Greifenhagen,  desgl.
Schroda,  desgl.
Mreschen,  desgl.
Skalmierzyce,  Hauptzollamt.
Kempen,  Steueramt.
        <pb n="639" />
        —  617  —

 

Der  Stempelstelle

 

Bundesstaat.
Befugniß.  Amtssitz.  Firma.
l
Preußen.  III.  Krotoschin,  Steueramt.
Ostrowo,  desgl.
Pleschen,  desgl.
Gnesen,  desgl.
Inowraclaw,  desgl.
Bromberg,  Hauptsteueramt.
Lissa,  desgl.
Rawitsch,  Steueramt.
Schrimm,  desgl.
Meseritz,  Hauptsteueramt.
Landsberg  O./S.,  Hauptzollamt.
Liebau,  desgl.
Hirschberg,  Untersteueramt.
Waldenburg,  desgl.
Mittelwalde,  Hauptzollamt.
Glatz,  Untersteueramt.
Myslowitz,  Hauptzollamt.
Kattowitz,  Nebenzollamt.
Beuthen,  Untersteueramt.
Pleß,  desgl.
Neustadt  O.  /S.,  Hauptzollamt.
Neisse,  Untersteueramt.
Gr.  Glogau,  Hauptsteueramt.
Görlitz,  desgl.
Sagan,  Untersteueramt.
Liegnitz,  Hauptsteueramt.
Oele,  desgl.
Brieg,  Untersteueramt.
Oppeln,  Hauptsteueramt.
Gleiwitz,  Untersteueramt.
Schweidnitz,  Hauptsteueramt.
Reichenbach,  Untersteueramt.
Burg,  Hauptsteueramt.
Halberstadt,  desgl.
Langensalza,  desgl.
Magdeburg,  desgl.
Mühlberg,  desgl.
Nordhausen,  desgl.
Salzwedel,  desgl.
Stendal,  desgl.
Wittenberg,  desgl.
Erfurt,  desgl.
Itzehoe,  Hauptzollamt.
Neustadt  in  Holstein,  desgl.
Hadersleben,  desgl.
Ottensen,  desgl.
        <pb n="640" />
        —  618  —

 

Der  Stempelstelle

 

Bundesstaat.
Befugniß.  Amtssitz.  Firma.

Preußen.  III.  Wandsbeck,  Hauptzollamt.
Lönning,  desgl.
Schleswig,  Steueramt.
Heide,  Hauptsteueramt.
Rendsburg,  Steueramt.
Tondern,  Hauptsteueramt.
Flensburg,  desgl.
Wilhelmshaven,  Nebenzollamt.
Norden,  desgl.
Aurich,  Steueramt.
Emden,  Hauptzollamt.
Geestemünde,  desgl.
Buxtehude,  Nebenzollamt.
Harburg,  Hauptzollamt.
Papenburg,  Nebenzollamt  I.
Weener,  desgl.
Leer,  Hauptzollamt.
Meppen,  Steueramt.
Lingen,  desgl.
Nordhorn,  Hauptzollamt.
Verden,  Steueramt.
Sebaldsbrück,  Hauptzollamt.
Otterndorf,  Nebenzollamt.
Bremervörde,  Steueramt.
Stade,  Hauptzollamt.
Gifhorn,  Steueramt.
Walsrode,  desgl.
Celle,  Hauptsteueramt.
Hannover,  desgl.
Hameln,  Steueramt.
Peine,  desgl.
Hildesheim,  Hauptsteueramt.
Hitzacker,  desgl.
Uelzen,  Steueramt.
Göttingen,  desgl.
Eimbeck,  desgl.
Northeim,  desgl.
Klausthal,  desgl.
Nienburg,  desgl.
Quakenbrück,  desgl.
Osnabrück,  Hauptsteueramt.
Dortmund,  desgl.
Arnsberg,  desgl.
Lippstadt,  desgl.
Minden,  desgl.
Rheine,  desgl.
        <pb n="641" />
        —  618  —

 

Der  Stempelstelle

 

 

Bundesstaat.
Befugniß.  Amtssitz.  Firma.

Preußen.  III.  Breden,  Hauptzollamt.
Biebrich,  Hauptsteueramt.
Kassel,  desgl.
Hanau,  desgl.
Marburg,  desgl.
Oberlahnstein,  desgl.
Kleve,  Hauptzollamt.
Koblenz,  Hauptsteueramt.
Krefeld,  desgl.
Duisburg,  desgl.
Düsseldorf,  desgl.
Elberfeld,  desgl.
Saarbrücken,  desgl.
Sigmaringen,  Regierung.

IV.  Eydtkuhnen,  Hauptzollamt.
Prostken,  desgl.
Tilsit,  desgl.
Illowo,  Nebenzollamt  I.
Thorn,  Hauptzollamt.
Kolbergermünde,  desgl.
Rügenwalde,  desgl.
Stolpmünde,  desgl.
Swinemünde,  desgl.
Wolgast,  desgl.
Skalmierzyce,  desgl.
Hadersleben,  desgl.
Ottensen,  desgl.
Flensburg,  Hauptsteueramt.
Emden,  Hauptzollamt.
Geestemünde,  desgl.
Harburg,  desgl.
Wilhelmshaven,  Nebenzollamt  l.
Kleve,  Hauptzollamt.
Malmedy,  desgl.
Cranenburg,  Nebenzollamt  I.
Elten,  desgl.
Goch,  desgl.
Herbesthal,  desgl.
Straelen,  desgl.
Aachen-Templerbend,  Zoll-Expedition  auf  dem  Bahnhof.


Emmerich,  desgl.
Kaldenkirchen,  desgl
Köln,  Steuer-Expedition  für  Eilgüter

 

 

 

 

auf  dem  Zentral-Bahnhof.
        <pb n="642" />
        —  620  —

 

Der  Stempelstelle

 

Bundesstaat.  #
Befugniß.  Anmetssitz.  Firma.
Bayern.  1.  und  II.  Augsburg,  Sanotzollame
Ludwigshafen  a.  Rh.,  desgl.
München,  desgl.
Nürnberg,  desgl.
Regensburg,  desgl.
Würzburg,  desgl.
Landshut,  Nebenzollamt.
Sachsen.  I.  und  II.  Dresden,  Hauptsteueramt.
Chemnitz,  desgl.
Zwickau,  desgl.
Leipzig,  desgl.
Grimma,  desgl.
II.  Plauen,  desgl.
Zittau,  Hauptzollamt.
III.  Annaberg,  desgl.
Bautzen,  Hauptsteueramt.
IV.  Schandau,  Hauptzollamt.
Bodenbach,  Nebenzollamt  J.
Reitzenhain,  desgl.
Voitersreuth,  desgl.
Württemberg.  I.  Ulm,  Hauptzollamt.
Ravensburg,  Zollamt.
II.  Stuttgart,  Hauptzollamt.
Ulm,  desgl.
IV.  Friedrichshafen,  desgl.
Baden.  I.  und  II.  Mannheim,  desgl.
III.  Konstanz,  Hauptsteueramt.
Singen,  desgl.
Waldshut,  Zollabfertigungsstelle.
Stühlingen,  Haupsteueramt.
Säckingen,  desgl.
Lörrach,  desgl.
Freiburg  i.  Bad.,  desgl.
Lahr,  desgl.
Baden,  desgl.
Karlsruhe,  desgl.
Heidelberg,  desgl.
Offenburg,  Untersteueramt.
Rastatt,  desgl.
Pforzheim,  desgl.
Bruchsal,  desgl.
Wertheim,  desgl.
        <pb n="643" />
        —  621  —

 

Der  Stempelstelle

 

Bundesstaat.
Befugniß.  Amtssitz.  Firma.
Baden.  IV.  Konstanz,  Hauptsteueramt.
Singen,  desgl.
Schaffhausen,  Zollabfertigungsstelle.
Waldehut,  desgl.
Basel,  desgl.
Hessen.  I.  und  II.  Darnstadt,  Hauptsteueramt.
III.  Offenbach,  desgl.
Gießen,  desgl.
Mainz,  desgl.
Worms,  desgl.
Mecklenburg-Schwerin.  I.  und  II.  Schwerin,  Hauptsteueramt.
Rostock,  desgl.
III.  Ludwigslust,  Steueramt.
Boitzenburg,  desgl.
Wismar,  Nebenzollamt  I.
Güstrow,  Hauptsteueramt.
Plau,  Steueramt.
Sülz,  Salzsteueramt.
Sachsen-Weimar.  I.  und  II.  Weimar,  Steueramt.
III.  Eisenach,  desgl.
Neustadt  a.  O.  desgl.
Mecklenburg-Strelitz.  III.  Neubrandenburg,  Hauptsteueramt.
Neustrelitz,  Steueramt.
Friedland  i.  Meckl.  Steuer-Rezeptur.
Schönberg  i.  Meckl.  desgl.
1
Oldenburg.  .  Oldenburg,  Hauptsteueramt.
Damme,  Steueramt.
II.  Oldenburg,  Hauptsteueramt.
IV.  Varel,  Hauptzollamt.
Brake,  desgl.
Braunschweig.  II.  Braunschweig,  Hauptsteueramt.
Sachsen-Altenburg.  I.  und  ll.  Altenburg,  desgl.
Sachsen-Koburg-Gotha.  I.  und  II.  Gotha,  Hauptsteueramt.
Koburg,  Steueramt.
III.  Ohrdruf,  Rent=  und  Steueramt.
Waltershausen,  desgl.
Königsberg  i.  F.  Amtseinnahme.
        <pb n="644" />
        —  622  —

 

Der  Stempelstelle

 

BMundesstaat.
Befugniß.  Amtssitz.  Firma.
Anhalt.  I.  und  ll.  Dessau,  Hauptsteueramt.
Schwarzburg-Sondershausen.  III.  Sondershausen,  Steueramt.
Arnstadt,  desgl.
Gehren,  Hüttenkasse.
Schwarzburg-Rudolstadt.  III.  Rudolstadt,  Nent=  und  Steueramt.
Frankenhausen,  desgl.
Reuß  ä.  L.  III.  Greiz,  Steueramt.
Zeulenroda,  Steuerstelle.
Burgk,  desgl.
Reuß  j.  L.  I.  und  II.  Gera,  Hauptsteueramt.
Lippe.  III.  Lemgo,  desgl.
Lübeck.  I.  und  II.  Lübeck,  Hauptzollamt.
Bremen.  J.  und  II.  Bremen,  desgl.
Generalsteueramt.
Bremerhaven,  Steueramt.
III.  Vegesack,  desgl.
Hamburg.  II.  Hamburg,  Hauptozllamt.
-  Stempel-Komtor.
Elsaß-Lothringen.  II.  Straßburg  i.  E.  Hauptsteueramt.
III.  Kolmar,  desgl.
Mülhausen,  desgl.
Metz,  Hauptzollamt.
Deutsch-Avricourt,  Nebenzollamt  J.
Diedenhofen,  Hauptzollamt.
Saarburg,  desgl.
Schirmeck,  desgl.
Münster  i.  E.  desgl.
Altkirch,  desgl.
Hagenau,  Hauptsteueramt.
Saargemünd,  desgl.
IV.  Fentsch,  #ebenzollamt  J.
Novéant,  desgl.
Amanweiler,  desgl.
Deutsch-Avricourt,  desgl.
Altmünsterol,  desgl.
Basel,  desgl.
        <pb n="645" />
        —  623  —

Bekanntmachung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  133),  betreffend  den
Spielkartenstempel.

In  Betreff  der  Behandlung  der  Karten,  welche  zu  dem  in  Süddeutschland  gebräuchlichen  sogenannten
Gaigelspiel  benutzt  werden,  bei  der  Erhebung  des  Reichsstempels  von  Spielkarten  hat  der  Bundesrath  in
seiner  Sitzung  vom  1.  November  d.  J.  beschlossen,  daß

1.  jedes  der  beiden  im  Gaigelspiel  von  48  Karten  vorhandenen  Herz-Asse  mit  dem  Reichsstempel

von  0,30  ¼“  zu  versehen  sei;  6

2.  die  beiden  Spiele  von  je  24  Karten,  aus  welchen  das  Gaigelspiel  zusammengesetzt  ist,  je  für  sich

verpackt,  zur  Abstempelung  vorzulegen  seien.

Berlin,  den  11.  November  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

 

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  12.  Oktober  d.  J.  die  nachfolgenden  Vorschriften  für  die  zoll
amtliche  Behandlung  fremdherrlicher  Kriegsschiffe  in  den  deutschen  Häfen  beschlossen:

1.  Eine  zollamtliche  Revision  der  fremdherrlichen  Kriegsschiffe,  sowie  überhaupt  das  Betreten  derselben
  im  Zollinteresse  findet  nicht  statt.

2.  Alle  aus  diesen  Schiffen  an  das  Land  gebrachten  Gegenstände  (Waaren,  Mund=  und  Materialvorräthe,
  Inventarienstücke)  unterliegen  der  zollamtlichen  Behandlung  nach  den  dieserhalb  bestehenden
Vorschriften,  und  sind  zu  dem  Behufe,  bevor  sie  in  den  freien  Verkehr  treten,  dem  Zollamte  des  Hafenortes
anzumelden.

Für  Waaren  u.  s.  w.  wird  dadurch,  daß  dieselben  auf  Schiffen  einer  fremden  Kriegsmarine  transportirt
  werden,  eine  Befreiung  von  der  tarifmäßigen  Eingangsabgabe  oder  eine  Ermäßigung  derselben
nicht  begründet.

3.  Der  Transport  von  Gegenständen  und  Waaren  von  Land  an  Bord  unterliegt  keiner  zollamtlichen
  Kontrole,  es  sei  denn,  daß  dieselben  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgeführt  werden,  oder
unter  Zollanspruch  stehen.  In  diesen  Fällen  sind  die  hierfür  bestehenden  Vorschriften  maßgebend:  insbesondere
  muß  den  Zollbeamten  Ueberzeugung  verschafft  werden,  daß  solche  Gegenstände  und  Waaren  wirklich
an  Bord  der  fremdherrlichen  Kriegsschiffe  gelangen.

 

De-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  1.  d.  Mts.  beschlossen,
daß  der  Schlußsatz  des  Absatz  3  im  §s.  4  der  Bestimmungen  über  die  Tara  vom  Jahre  1871
folgende  Fassung  erhalten  soll:
Doch  sind  rohe  ungefärbte  mit  Papier  beklebte  und  mit  Reibsubstanz  versehene
Schachteln  aus  Holzspan,  in  welchen  als  der  gewöhnlichen  Fabrikverpackung  Zündhölzer
eingeführt  worden,  Flaschen  von  gefärbtem,  ungeschliffenem  Glas,  in  welchen  ätherische  Oele
oder  Medikamente  eingehen,  und  Umhüllungen  von  Stanniol  um  Parfümerien  und  feine
Seifen  auf  die  Tarifirung  von  keinem  Einfluß.

 

85
        <pb n="646" />
        624

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

April  Mai
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.
A  AM
I.  Im  Neichs-  Postgebiete.

1.  Königsberg  .  1938840  16  071  70
2.  Gumbinnen  3  388  05  3  130  80
3.  Danzig  13281  25  12  266  05
4.  Berlin  54711  45  49  562  10
5.  Potsdad  3030  20  2925  85
6.  Frankfurt  a.  O.  6  447  30  6984  25
7.  Stettin  9316  50  7740  00
8.  Köslin  2078.20  1  627  190
9.  Posen  4754  90  3  817  20
10.  Bromberg.  3253  80  2752  10
11.  Breslau  15  13290  14  754  (65
12.  Liegnitz  6  651  60  5889  680
13.  Oppeln#  6  488  25  6  115  90
14.  Ma  deburg  14792  95  15  180  20
15.  Halle  a.  S.  —1  6  193  55
16.  Erfurt.  8900  95  8272  70
17.  Kiel  6957  90  6727  10
18.  Hannover  5658  40  5  645  435
19.  Münster  1737  00  1  385  70
20.  Minden  5413  10  5156  5
21.  Arnsberg  18  562  70  16  869  55
22.  Kassel  3  861  85  3  681  40
23.  #usetfur  a.  .  21  627  135  24  496  2
24.  Köln.  .  1142905  1185960
25.Aachen.  5802  10  6  523  995
26.  Koblenz  2714  75  2  800  30
27.  Düsseldorf.  30  9599  70  33  446  45
28.  Trier  1  8900  50  1  6492  55
29.  Dresden  9  653  30  12  499  605
30.  Leipzig  27123  90  28  955  85
31.  Karlsruhe  10  642  95  10  521  65
32.  Konstanz  5083  70  4490  70
33.  Darmstadt  9579  65  9493  05
34.  Schwerin  i.  M.  2130  40  1  802  65
35.  Oldenburg  4013  70  4200  00
36.  Braunschweig  4300  65  3  5335  125
37.  Bremen  17392  80  15  626  80
38.  Hamburg  67  153  65  61  839  05
39.  Straßburg.  15777  95  17  081  95
40.  Metz.  ......  »  3665  30  3439  70
Summe  I.  471  521  65  457  054  90

II.  Bayern  31  564  75  34  037  15
III.  Württemberg  .....  1537705  18  098  80
Ueberhaupt  518  463  45  509  190  85

*)  Dagegen  im  Jahre  1877.  566297  40  572178  65

»  »,,876  531502  60  573778  80

»  »,,1875  605  828  60  582  054  30

 

 

 

 

 

 

 

*.)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="647" />
        625

Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Oktober  1878.

 

 

 

 

 

 

 

Juni  Juli  August  September  Oktober
1878.  1878.  1878.  1878.  1878.
l4  A  AM.  -
14  545  40  16  11220  12  148  45  14  896  25  16  935  50
2  842  95  3  068  30  2782  90  3  070  00  3  0906  80
11  665  10  13  086  55  12  11185  12  320  45  12778  65
55  891  60  48756  15  47  486  30  50  894  75  57  454  70
3059  05  3338  05  2984  75  3  043  10  4581  25
6747  85  7091  50  6  441  80  6531  85  7808  40
7153  40  7070  65  7355  25  8981  60  10  142  65
2005  25  2270  85  1995  50  2050  40  1  768.  30
4  801  45  4733  70  3551  140  4734  35  4  865  05
3  2609  00  2  8790  2899  80  3  031  70  3  040  15
15  218  60  16  087  95  14  372  75  15  456  40  16  282  75
7299  95  7171  35  6027  00  6890  60  7342  80
6922  05  7097  115  5935  50  6  479  70  6947  75
13  8883  30  16  067  15  41  60  20  588  95  22  411  70
6  450  65  726125  7261  20  6  87“  15  8  862  35
8964  40  853780  9349  50  8392  70  10046  20
4  858  15  6008  15  5249  70  4  500  95  6  171  15
6168  95  5623  65  5742  45  6  37080  8  486  10
1  882  00  1  576  90  1  795  95  1  366  20  1  931  40
5440  50  5806  65  4859  90  5108  15  5605  10
17222  30  16  786  85  18  122  30  15  748  30  18  1599  30
3  054  80  3  842i90  3373  45  3  155.70  3  619  80
27116  35  31  218  95  27984  50  25  898  80  28166  40
12  079  40  12  297  60  14  041  10  10  810  70  12  486  60
6  122  60  6262  25  691735  5984  15  7  410  15
2  491  95  3042H85  2892  65  2452  05  2926  60
29737  10  33  866  85  32  333  00  30  817  85  35722  85
1787  60  1925  85  3  17565  1  578  40  2149  30
9887  45  10  934  40  9849  30  9864  45  10  084  05
24790  80  27  873  50  25  742  55  24  691  00  29  703  45
10  062  15  11  6988  60  11  701  65  11  389  70  1192795
4509  90  4623  10  4978  45  4544  30  4788  00
915760  9274  95  9330  15  9445  95  10262  80
2795  25  1793  50  1622  70  2  631  55  2  484  60
3541  35  3  426  85  3569  75  3190  75  4045  90
3  828  20  4255  595  3  079  90  4031  85  537595
13  821  90  15  098  25  16  717  0  16  820  15  17528  35
62  632  85  6771560  64719  30  65  200  40  68  064  05
16  849  55  16  81680  13  302  25  16  5448  0  173150
3  307  85  2921  75  3  738  25  2  872  130  3798  60
453  866  55  475  3051  15  453  025  20  459  2600  70  512578  45
31  151  00  34  075  75  34  884  90  31  341  60  35082  80
15  152  75  17006  55  18  336  80  14  895  75  19096  25
500  170  30  526  433  45  506  196  90  505  504  05  566  757  50
573  642  55  584  507  35  547  805  35  586  366  10  613  371  15
571  318  35  566  623  15  543  436  65  596  059  15  619  100  10
607  444  95  617  775  30  572  486  90  616  683  85  619  617  40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

85“
        <pb n="648" />
        626

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver-  NRaffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  sbien  en  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-nNiederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  8  3  —  —
2.  -  Westpreußen  2  110  950  124  –  —
3.  Brandenburg  16  746  530  100  —  4
4.  Pommern  5  312  155  —  —  11  —
5  Posen  .  1  10465  —  —  —
6  -  Schlesien  ..  452309  878  7  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften.  .  .  1379176353  8  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  11112  420  1  046  57  108  —
9.  -  Hannover  272296553  370  —  25  —
10.  -  Westfallen  1  63  415  —  —  —  —
II.  =  Hessen-Nassau  1  29  780  22  69  –
12.=  Rieinprovinz  8  731  990  660  –  598  550
Summe  I.  244  5  900  489  2  345  129  746  550
II.  Bayern  2  109  515  288  21  —  201
III.  Sachsen  –  —  —  —  4  —
IV.  Württemberg  5  339  315  11  99  —  —
V.  Baden.  1  109  840  456  138  235  —
VI.  Hessen  —  —  264  543  775  1  307
VII.  Mecklenburg  2  115  492  2  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  307  525  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  8  —  —  —
X.  Braunschweig  292200278  1  —  —  —
XI.  Anhalt  .  33  1987  948  —  —  —  —
XII.  Elsaß=  Lothringen  .  —  3263  —  —  —
XIII.  Luxemburg  2  81  400  108  –  —  —
Ueberhauprtt  322  21  151  802  6  746  930  1  760  2  058
Hierzu  im  Monat  September  1878  –  8252  990  6  343  886  2  934  4  412
Zusammen  —  29  404  792  13  089  1  816  4  694  6  470
In  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  —  27064  726  24  792  3572  5  060  25  326
        <pb n="649" />
        627

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Oktober  1878.
Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

Zollauslande.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  b  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  10  3  —  —  —  —
130  904  —  —  —  —  4617  1239
813  149  —  —  —  —  —  —
1054  1  103  14  399  —  2568  —  32  670  5
1  777  —  —  —  —  —  117  —
627  353  —  —  —  —  —  —
1367  872  30  452  2  854  39  616  314  3  447  1  217
932  390  4  450  2  96  878  —  1269  —
10  —  —  —  —  —  —  —
7  —  3  094  —  21906  –  7  946  –
6  717  3  771  52  405  2  899  141  968  314  50  066  2  461
12  –  226  —  —  —  97
909  431  13  —  —  —  17  111
—  —  —  192  —  —  5  —
—  —  549  159  222  —  2  585  —
208  —  —  —  —.  —  —  —
93  186  —  10  —  —  —  —
13  41  —  —  —  —  —  —
13  —  —  —  —  —  17  —
333  142  —  —  —  —  —  —
5  118  —  —  —  —  —  —
107  —  379  —  —  —  1245  —
1  —  —  —  —  —  —  —
8  411  4  689  53.572  3220  142  190  314  54  032  2572
3521  6327  43  615  2  073  62  337  189  50  598  3  687
11  932  11  016  97  187  5293  204  527  503  104  630  6259
14  030  17  766  57  129  8  501  154  992  32  152  78  595  9158
        <pb n="650" />
        —  628  —

!144.  Eisen  bahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörige,  63,6  km  lange  Bahnstrecke  Insterburg-Goldap
mit  den  Stationen  Sodehnen,  Darkehmen,  Wiekischken  und  Goldap  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben
werden.

Dieselbe  hat  in  Insterburg  Anschluß  an  die  Linien  Königsberg-Eydtkuhnen  und  Thorn-Insterburg
der  Ostbahn  und  an  die  Tilsit-Insterburger  Bahn.

Berlin,  den  12.  November  1878.

 

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörige,  63,  km  lange  Bahnstrecke  Neustettin-Belgard
  mit  den  Stationen  Dallenthin,  Gramenz  und  Kiefheide  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.
Dieselbe  hat  Anschluß  in  Neustettin  an  die  Linien  Wangerin-Konitz  und  Neustettin-Rügenwalde=Stolpmünde,
  sowie  in  Belgard  an  die  Linien  Stargard-Danzig  und  Belgard-Kolberg.
B  erlin,  den  12.  November  1878.

In  Vertretung:
Körte.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

—  —  —

Das  im  Jahre  1878  in  Kinghorn,  Großbritannien,  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  eiserne
Schrauben-Dampfschiff  „Laß  O'Gowrie“  von  88,,0  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  und  mit  Maschinen  von
35  Pferdekräften  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  „Deutschen  Handels=  und
Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln“  zu  Hamburg  unter  dem  Namen  „Südsee“  das  Recht  zur  Führung
der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum
Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  11.  September  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Sydney  ein  Flaggenattest
  ertheilt  worden.

 

In  Lübeck  wird  am  25.  d.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

GC.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Matamoros  (Mexiko)  und  die  Kaiserlichen  Konsularämter  in  Antofagasta
(Bolivien)  und  Susa  (Tunis)  sind  eingezogen.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.)
        <pb n="651" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  22.  November  1878.

As  AJ.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

3.
4.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  ..  Seite  629
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmunssss
  632

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  eines  Nebenzollamts
632

Finaloz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe

von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  O00  4;

schaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  1.  April
1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1878  633

—  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinl

l

5.  Marine  und  Schiffahrt:

und  Seeschiffer  Prüfung  .  .  .  .  .  ..

6.  Eisenbahn-Wesen:

1  Jablonowo

Beginn  einer  Seesteuermanns-634



Eröffnung  der  Bahnstrecke  Grandenz.-634



 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

—
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  4  —  Ausweisung  weisund  s—
«  der  Bestrafung.  beschlossen  hat  *
S—  des  Ausgewiesenen.  .  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Anton  Bednar31  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  im  Königlich  preußische  12.  August

Schlossergeselle,  Dohalitz  in  Böhmen,

litzki,  Seifensieder-  Böhmen,
geselle,

 

 

Rückfalle  und  einfacher
Diebstahl,

.Mathias  Tomas-40  Jahre,  aus  Prag  in  Landstreichen  und  Betteln,



 

Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a.  O.,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Posen,

 

86

d.  J.

11.  November
  d.  J.
        <pb n="652" />
        630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  –  *r#  .  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.  Adolf  Dick,  Fleischer-2  9  Jahre,  aus  Schönau  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  19.  Oktober
geselle,  bei  Braunau  in  Böh-  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  IJ.
men,  Breslau,
4.  Johann  Georg  Mül-geboren  1846,  aus  Fried.  Landstreichen,  Gebrauch  Königlich  preußischef#4.  November

ler,  Fabrikarbeiter,  richsreuth,  Gemeinde=  falscher  Legitimations=  Bezirksregierung  zu  d.  I.

bezirk  Roßbach  in  Böh=  papiere  und  Diebstahl!  Merseburg,
men,
5.  Klara  Wilhelmine  29  Jahre,  aus  Ostra-gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  preußischef5.  November

Fludien,  unver-  Eneby  in  Schweden,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

ehelichte,  Schleswig,

6.  Jakob  Engelen,  37  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  l9.  Oktober

Tagelöhner,  ortsangehörig  zu  Echt  Bezirksregierung  zu  d.  J.

in  den  Niederlanden,  Düsseldorf,
7.  Franz  Cowax,  Satt-18  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  25.  Oktober
ler,  Fünfkirchen  in  Ungarn,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Trier,

8.  Agatha  Fournier,  40  Jahre,  aus  Longwy  Nichtbeschafftung  eines  dieselbe  Behörde,  4.  November
geb.  Zingsheim,  in  Frankreich,  Unterkommens,  d.  J.
verehelichte  Tagelöhner,


9.  Aloisia  Wieland,  geboren  1842  zu  Hallein,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches]  18.  Oktober
nunverehelichte  Tage=  Bezirk  Salzburg  in  teln,  Bezirksamt  zu  Lau-d.  J.
löhnerin,  Oesterreich,  fen,

10.  Wenzel  Pranel,  geboren  1820,  aus  Schüt-desgleichen,  Königlich  bayerisches  19.  Oktober
Schuhnmachergeselle,  tenhofen  in  Böhmen,  Bezirksamt  zu  Deg=  d.  J.

"  gendorf,

11.  Wenzel  Günther,  geboren  20.  Mai  1829,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  29.  Oktober
Steinmetz  und  Tage=  aus  Zettel,  Bezirk  Böh-  Bezirksamt  zu  Feucht=  d.  J.
arbeiter.  misch-Leipa  in  Böhmen,  wangen,

12.  Franz  Zilli,  Zie-27  Jahre,  aus  PaziandosLandstreichen,  Königlich  banerisches  desgleichen,

geleiarbeiter,  prato,  Provinz  Udine  Bezirksamt  zu  Würzin
  Italien,  burg,
13.  Josef  Haas,  Kürsch-geboren  1855,  aus  Stein-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  1.  November
ner,  grub,  Bezirk  Eger  in  grober  Unfug  und  Dieb=  Bezirksamt  zu  Nab=  d.  J.
Böhmen,  stahl,  burg,  1
r—
        <pb n="653" />
        631

 

—=  Loauf.  Nr.

Name  und  Stand

—

 

2.

des  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath

 

——

 

I  s.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum  des
Ausweisungs-



6.

 

15.

16.

17.

Ingrid  Jönson,  unverehelichte,



Anna  Maria  Thomen,
  Dienstmagd,

Philipp  Pick,  Hand- 



lungskommis,

r

Nikolaus  Remy,  Arbeiter,


 

38  Jahre,  geboren  zu
Wierstadt,  Bezirk  Smaland
  in  Schweden,

20  Jahre,  aus  Ormalingen,
  Kanton  Basel-Land
  in  der  Schweiz,

25  Jahre,  aus  Skalitz
in  Böhmen,

 

geboren  am  15.  April
1848  zu  Rambucourt
in  Frankreich,

 

 

Landstreichen  und  Betgewerbsmäßige

  Unzucht,

Betteln,  nach  mehrmali-Landstreichen,



teln,

ger  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

 

 

 

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  zu  Karlsruhe,

Großherzoglich  badischer
  Landeskommis.
sär  zu  Mannheim,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

86°

16.  Oktober
d.  J.

8.  November

d.  J.

9.  November

d.  J.

4.  November

d.  J.
        <pb n="654" />
        2.

Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.

632

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  16.  November  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von

Münz-Wessen.

.......................  ——  ————  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmü  ;  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  ausen  —  J  “
10.  bis  16.  November  aus  Privat-  Fünf  „

ünf-  i.  in-  zig=  Zwanzig-1878

  sind  ägt  den  Halbe  rechnung  Fünf  Zwei  Ein  *

sin  6%8  worten,Doppellronen)  Kronen  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  8  8
—  A  A  A  A.  A  A.  A.  A
Berlln  —  650  280  —  650  280  —  —  —  —  —  —
Frankfurt  a.  M.  —  251  070  –  251  070  –  —  —  —  —  —.
München.  —  301  360  —  301  360  —  —  —  —  —  —
Stuttgart  —  7919600  —  794  960  —  —  —  —  —
Darmstadt.  —  250  000  —  250  000  —  —  —
Hamburg.  —  100  4410  —  100  440—  —  71  200  —
Summe  1.  —  2348  110  —  2348  11|—  —  71  200  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt243  399  960/387  855  960/27  969  925|339  614  610|71  653  095/98  510  048|149  589  638|71  486  552s00/35  717  929/00
3.  Gesammt.Ausprägung1243  399  960  390  204  070|/27  969  925|841  962  720|71  653  095|98  510  048  149  660  83871  486  552000  35  1/

4.  Hiervon  wieder  ein-  ê
gezogen  ..  91  140  69  490  80  680  36  418  164%0  W
5.  Bleiben  1243  308  820/390  134  58027  969  845  71  652  415/98  509  686  149  660  420  71  486  388/00/35  717  7180.

1  661  413  245.4  427  026  627,00  „

 

3.

Zoll—

 

 

 

und  Steuer-Wesen.

Dem  Königlich  sächsischen  Nebenzollamte  I.  Klingenthal  im  Hauptamtebezirk  Eibenstock  ist  die  Befugniß

zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I

 

.  und  II.  beigelegt  worden.
        <pb n="655" />
        —  633  —

A1.  Finon  Wefen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  12.  November  1878
bis  12.  März  1879,
Serie  XLIII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  20.  November
1878  bis  20.  März  1879,
Serie  XLIV.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  7.  November  1878
bis  7.  April  1879,
Serie  XLV.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  17.  November  1878
bis  17.  April  1879.

Berlin,  den  19.  November  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1878
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Z  .  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —+  mehr
Einnahmee.  obengenannten  rl  «
Monats  Rechnung  (Spalte  4)weniger
4  —
I.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  .........  58  414717  32575  58  382  142  464  140—  4  081  998
Rübenzuckersteuer  .........  730962610394642—-30850162948974——6033990
Salzsteer  ....  19  140  364  2249  19  138  11519  181  187—  43072
Tabackssteeeer  502  288  88  613  213  675  328  564—  114  889
Branntweinsteuer  18  048  577  3469  39714579  180  12  854  344/  1  724  836
Uebergangsabgaben  von  #ranntwein  59  049  —  59  049  58  467—  582
Brausteuer  .  ..  9  601  253  138  896  9  462  3519  605  840  —  13  483
Uebergangsabgaben  von  Bier  ....  508  363  —  508  363  500  7594  7  604
Summe  113  384  237  14  126  372  99257  865  107  942  275.  —–  8684  410

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Bonisikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis
Ende  des  Monats  Oktober  1878:  sse  gelang  ¾  fi
        <pb n="656" />
        —  634  —

 

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .
-  .  Differenz
vom  Beginn  Ist-Einnahme  .
Bezeichnung  des  laufenden  in  der  en  zwhchen  den
Etatsjahres  bis  sprechenden  2  zand  3
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  1.  mehr  "
„  obengenannten  Periode  .
Einnahme.  Monats  —  weniger
““  “4  “
1.  2.  2  4.
Zölle..  ..  54  035  997  53  979  117  +  5656880
Rübenzuckersteer  46  896  305  48  059  893  —  1  163  588
Salzsteernr  18  038  457  17  366  150  +  672307
Tabackssteuer.  .........  166  931  2569  122  —  932191
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwen  22  847  359  22  806  231  +  41  128
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  8  459  486  8577291  —  117  805
Summe  150  444  535  151  047  804  —  603  269

 

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Papenburg  wird  am  4.  Dezember  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  großt
Fahrt  begonnen  worden.

 

GC.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  Mts.  wird  die  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörige,  30,,  km  lange  Bahnstrecke  Graudenz-Jablonowo
  mit  den  Stationen  Graudenz,  Melno  und  Fürstenau  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.
Dieselbe  hat  in  Jablonowo  Anschluß  an  die  Linie  Thorn-Insterburg.
Berlin,  den  15.  November  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="657" />
        Central-Glatt

für  das

 

Deutsche  Re

 

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

——————  —  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

.  ——

 

VI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  29.  November  1878.

97  48.

 

Inhalt:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennung
eines  Aufsichtskommissars  und  eines  Sachverständigen  in
Sachen  der  Reblauskrankheit;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  eichszebiet  ...  Seite  635
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  der  Postund
  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-  Eisenbahn-  Verwaltung
  bis  Ende  Oktober  d.  J.  638
Münz=  und  Bank-Wesen:  nebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
Stutus  der  deuschen  Notenbanken  Ende  Oktober  1878;  —
Statiftik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Oktober  1878  639

1

 

4.

5.

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  eines  Salzsteueramts;
  —  dezgl.  einer  Uebergangsstelle;  —  Befugnisse
von  zZoll—  und  Steuerstellen  .  644
Marine  und  Schiffahrt:  Ernennung  eines.  nicht  ständigen
Beisitzers  des  Ober-Seeamts;  —  Neubesetzung  der  Stelle  des
Vorsitzenden  des  Seeamts  i  in  Bremerhaven;  —  Ertheilung
eines  Flaggenattestes  44

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestellen  Sommerau
und  Rybno  der  Marienburg-Mlawkaer  Eisenbahn.  645

Konsulat-Wesen:  Ernennung  645

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit,  vom  6.  März  1875  (Reichs-Gesetzblatt

  Seite  175)  sind  ferner')  zu  Aufssichtsorganen  ernannt  worden:
für  die  Weinbaugebiete  der  Königlich  bayerischen  Regierungsbezirke  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg,

  Oberbayern  und  Niederbayern:

1.  der  Ober-Baumschulgärtner  und  Obstbaulehrer  an  der  Königlich  bayerischen  landwirthschaftlichen
  Zentralschule  zu  Weihenstephan,  Schuster  zum  Aussichtskommissar,

2.  der  Adjunkt  der  zoologisch-zootomischen  Sammlung  der  Königlich  bayerischen  Akademie  der
Wissenschaften,  Dr.  Kriechbaumer  zu  München,  zum  Sachverständigen.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  Jahrgang  1878  Seite  593.

87
        <pb n="658" />
        636

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–  *’  -  Ausweisung  eif  asz
  «  der  Bestrafung  beschl  wehung"
des  Ausgewiesenen.  "  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Johann  Martin  28  Jahre,  aus  Vigens,  wiederholter  einfacher  Königlich  württember=  5.-November

Gartmann,  Senne

 

2.  Anton  Maly,
Schneidergeselle,

Josef  Christoph
(auch  Krischtosh),
Schneider,

.Franz  Steiskal
(auch  Steyskal),
Weber,

.  Johann  Köhler,
Brauergeselle,

Franz  Kalla,
beiter,

Ar-Josef

  Gerardt
(Gerhardt),
beiter,

ESiegmund  Pieschel,
Arbeiter,

Ar-Karl

  Brusch,  Schuhmacher,


 

 

Kanton  Graubünden  in  und  schwerer  Diebstahl,  gische  Regierung  des  d.  J.
Donaukreises  zu  Ulm,

der  Schweiz,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  7.  Mai  1857
und  ortsangehörig  zu
Kollin  in  Böhmen,

33  Jahre,  aus  Tinischt
in  Böhmen,

35  Jahre,  aus  Reichenau
in  Böhmen,

geboren  am  28.  Dezember

  1826  zu  Tropplowitz
  in  Oesterreichisch-Schlesien,


36  Jahre,  aus  Gorzow,
Kreis  Chrzanow,  Bezirk
Wadowice  in  Galizien,

47  Jahre,  aus  Poremba
in  Russisch-Polen,

24  Jahre,  aus  Arnau,
Bezirk  Hohenelbe  in
Böhmen,

17  Jahre,  aus  Morwand,
  Kreis  Leitmeritz

 

in  Böhmen,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger

  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

Arbeitsscheu  und  Nichtbesolgung
  der  Reiseroute,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Potsdam,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

dieselbe  Behörde,

Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

 

Königlich  preußische

18.  November
  d.  I.

27.  September
  d.  J.

26.  Oktober
d.  I.

2.  November
d.  I.

 

4.  November

d.  J.

14.  November
  d.  I.

30.

Oktober
d.  J

I.

5.  November

d.  J.
        <pb n="659" />
        637

 

Name  und  Stand

 

 

Behörde,  welche  die

 

Datum  des

 

*  Alter  und  Heimath  Grund  Aus-—
  *  Ausweisung  weisungsder
  Bestrafung.  beschloss  t  «
5  des  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
I
10.DieDrahtbinder:26Jahre,ausTursovka,
fa)JohannMoschi-KomitatTrentsiuin
,  schak,  Ungarn,
b)  Josef  38  J
2  Swantet  Z  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Pas--/24.  Oktober
wan,  beide  aus  Horelicza,  sau  in  Bayern,  d.  J.
Komitat  Trentsin  in  Ungarn,

11.  a)  Konrad  Kell-40  Jahre,  geboren  und
ner,  Gymnasti=  ortsangehörig  zu  Lyon
ker,  in  Frankreich,
b)  dessen  Ehefrauf3?  Jahre,
Bine,  geb.  desgleichen,  Königlich  bayerisches  30.  Oktober
und  Bezirksamt  zu  Würz-".  J.
)dDdessen  Mutter  Jahre,  burg,
Wittwe  Katha=  beide  aus  Lyon  in
1  rina  Kellner,  Frankreich,

12.  Jakob  Kares,  Wagnergeselle,


 

13.  Anton  Tesar,  Zuckerbäckergeselle,



Michall  Martinelli,
  Erdarbeiter,

14.

15.  Albert  Dietschi,

Glasergeselle,

16.  Hans  Petersen,

Schmiedegeselle,

-

17.  August  Nobert,

 

 

geboren  1826,  aus  Leskowitz,
  Bezirk  Strakonitz
  in  Böhmen,

geboren  am  31.  August
1853,  aus  Klomin,  Bezirk
  Melnik  in  Böhmen,

31  Jahre,  aus  Levico,
Bezirk  Borgo  in  Süd-Tirol,


33  Jahre,  aus  Hittnau,
Kanton  Zürich  in  der
Schweiz,

21  Jahre,  geboren  zu
Adby  in  Dänemark,

21  Jahre,  geboren  zu
Berne,  Arrondissement
Carpentras  in  Frank- 



desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

 

reich,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  München
  r.  /J.,

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Hersbruck,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Erding,


Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

2.  November

d.  J.

5.  November
d.  IJ.

desgleichen.

9.  November

d.  J.

22.  Oktober
d.  I.

9.  November
d.  IJ.

 

87
        <pb n="660" />
        —  638  —
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
"  5  d  1  "6  der  Bestrafun  sunwesung  wiilnngs
es  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  b.
Dominik  Spengler,  geboren  am  12.  Dezem-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-16.  Novem-Arbeiter,
  ber  1849  zu  Bitsch  in  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
Lothringen,  zufolge  «
Option  französischer
Staatsangehöriger,
derselbe,  desgleichen.

Franz  Viktor  Tri-geboren  am  2.  Aprildesgleichen,
zu  Malecorne,

 

 

 

 

19.
umouille,  Arbeiter,  1845
Departement  Allier  in
Frankreich,
20.  Johann  Bund,  geboren  am  10.  Novem-Landstreichen  und  grober  derselbe,  desgleichen.
Schlosser,  ber  1852  zu  Rotterdam  Unfug,
in  den  Niederlanden,

 

 

 

 

Finanz-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.
Nachweisung  der  Einnahme  der  Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung
für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1878.)
Einnahme  vom  .  .  Mithi
.  Einnahme  in  ithin  im
Bezeichnung  Beginn  des  Etats-  demselben  Zeitraun  Etatsjahr  1878/79
der  jahres  bis  zum  des  vorigen
Schlusse  des  oben-  eitsjahres  mehr
Einnahmee.  genannten  Monats.  jahres.  —  weniger.
A  AM.  M  *—
1.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  71  901  114  70  173  238  +  1727  876
.  21  793  260  21  556  569  +  236  691

2.  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung“)
,  )Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  an  Wechselstempelsteuer
für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1878  Seite  633  bezw.  Seite  624.

Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  den

*7)
definitiven  Feststeilungen  angegeben.
        <pb n="661" />
        3.

639

Ueber  sicht

Muünz=  und  Bauk-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  23.  November  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von
Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.

 

Silbermünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ldmi  5;
1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  Fiee
17.  bis  23.  November  auf  Privat-  Fünszi
nf-  i.  inP  nfzig-  Zwanzig-1878
  sind  geprägt  worken  Doppelkrenen  Kronen  Halbe  ç  rechnung  Fünf  Zwei  Ein-  Psenäia=  Pfennlh.
in:  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  siücke
#  4  “4  “4  “4  4/  AM.  A  A
Berlin  —  698  510  —  698  510  —  —  —  —  —  —  —
Krankfurt  a.  M.  —  250  780  —  250  780  —  —  —  —  —  —  —
München.  —  390  870  –  390  870  –  —  —  —  —  —  1—
Karlsruhe.  —  310  000  —  310  000  —  —  —  —  —  —  —
Darmstadt.  —  250  000  —  250  0.0—  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  54  780  203  740  —  258  520  —  —  61191  —  —1  —  —
Summe  1.  54  780103  900  —  2  158  680  —  61191  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt!243  399  960/390  204  070/27  969  925|341  962  720|71  653  095/98  510  048|149  660  838/71  486  552/00|35  717  922|80
3.  Gesammt.  Ausprägung1243  454  740  392  307  970/27  969  925|344  121  400|71  653  095/98  510  048.149  722  02971  486  552,00  35  717  922/80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  91  140  69  490  80  680  362  418  164  00  204  60
5.  Bleiben.  98  509  686  149  721  61171  486  388/00/35  717  718/20

 

1  243  363  600|392  238  48027  969  845

 

1  603  571  925.44

 

 

71  652  415

 

 

 

427  087  8180.4

Vom  8.  bis  15.  November  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:

in  Münzen

für

654  551,33  MA.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  35  988  196/64  „

Zusommen  für  36  642  748/2  A

 

für

77

in  Barren

256  179  940,0
————

M
        <pb n="662" />
        640

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

Passiva.

Sonstige  Ver-  Son

7  täglich  bindlich-  G  6  r%  bindlie
5  Grund=  Reserve-  Noten.  Gegen  Uage-  Gegen  fällige  Gegen  keiten  egen  Sonstige  egen  Summe  Begen  *
NRame  der  Bauken.  g  30.  Sept.deckte  30.  Sept.  30.  Sept.  mit  30.  Sept.  30.  Sept  der  J30.  Sept.weing.
1  apital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passlva.  1  rirch

2  1878.  Noten.  1878.  1878.  18578.  1878.  Passiva.  1878.  88
bindlich-  gungs-  „  7
2  keiten.  frist.  Wechelꝛ

1  Reichtbank.  ..  ...  120  O00d.  31O  1  107%  1  40  2  520  125  -  17  1811  —
Etädt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  453—  277  1257—  181  3  105  +  128  —  —  —  —  9158—  1  49%  11r
3Koölnische  Prlvatbank  3  000  750  2  266—,  4  1200—  13  196  83  2964  30  48  —  9224—  95  201
14gdeburger  Prlvatbank.  3000  613  2  725.—  1146  1158—  15  67  —  46¼  1236+  129  13—  5  75/N31031
5anziger  Privat-  Aktlen-.Bank  3  000  750  1  910—  155  86r7—  150  20—  89  2  656J  46  „302  —  36  8926—  234  218
6.  Previnzial-Aktien-Bank  des  ·

·UtoßherzogthumöPosen.  3000  781  2  028  —  66  12034  20  52  50  671  171  129  —  4  6661—  19

7  annoversche  Bank  12  000  809  4  640—  3142092|—  4952890  +—  1751  19955  451  N3E  1  6591
8  Frankfurter  Bank  17  11Z35710357—  841142712—  2  7057526—+  29233006/—  12411320—  51-4K1869  2251
9  Bayerlsche  Notenbank  7  500  185  5  608  —  286  30043—  136  1251  6538  1831—  10437  269601|—  100  lois
10|  Süchsische  Bank  zu  Dresden.  30  00099  865—  3  5031  2516  195  —  345  4239  125  3599  89  388  1957
11/  Leipziger  Kassenverein  3  ooo  117  2902  —  68  2758N  65  333|#-—  19  11%½  20  z.
12)  Chemnitzer  Stadtbank  510  96  505—  5  214.—  20  590  130  10%  8  5202|—  319  9
13]  Württembergische  Notenbank  9  000  353  2265904  QK4S  4—  86  6830  3823279  1720
14  Badische  Bank  9000  1350%10152  +—  264465  234  399—  9  1104  1  540  4  65|  21551—  321  180
15s  Bank  für  Süddeutschland15672  1  515  11457  267  7215—  76  220.  1  —  —  994.  6  29818HA  272|1  Uimn
16/Braunschwelglsche  Buonskk10500  301  2274—  29  1473—  91  1406  39  2  124  611  255.—  7|  16860  686½
17Kommerzbank  in  Lübet.  2100  30  —  277—  63  9—  106%1  10|  268  12  2  6028—  129%
18  Bremer  Baoux.16607  763  4662—  247—  2748—  207  184—  232  318—  41  17—  629  36551—  1149|.  K##
—.

Zusammen  .  .  1268  332  209884  822  330—  36  6144230  5931—  23  119|154  1537/(1797|  O  346—  1  870|10  203  1  46421  iae

Bemer

 

 

 

 

Zu  8“:

 

 

 

 

 

 

 

 

Darunter  155  900  „/K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  14°:  Darunter  44  297  „  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="663" />
        anken  Ende  Oktober
bersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1878.

1  87  8S

641

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1f  Tausende  Mark.)  n
AectiVva.
6  s
z
etall.  Segzen  sReich.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7#
nand.  30.  Sertbr.kaßen.  30.  Septbr.  nderer  30.  Septbr.  Wechsel.0.  Septbr.  Lombard.  30.  Septbr.  Effekten.  30.  Septbr.  —  30.  Septbr.  der  30.  Septbr.  2
v121819.  13789  Banken.1378  1378.  1378.  1878.  1878.  Aktiva.  16158.
I  —
1
l
54816—1«2732075j—2546103-—11313583974-9271  52884—10577  418—571  23983f1362928481—163271
375  14  211—  2644  376  309  —  435  —  —  —  fvabss—  120
954  10  11  —  8  98  —  l1a6  7505  —  98  618  —  68  —  —  339  130  9  28  —  665  38
1211.  211  20  —  5  336  —  33935400—  14  s30  —  55  —  —  50  —  136  7841  4  604
s32  4  «  —  —  210  —  3206.  65  s91  —  14  155  —  317  s91  —  221  153—  212
737—  7o0  1  1  14  66  1051  —  138  —  —  soo  —  12  6896—  170
2  298  „  101  11  —  13  236  +  672  29  601  —  63  482  —  101  7773  —  122  23  8986  J  191
5473  +.  1221%%  47  38222  —  1107  sosce  +  S06  4657  —  167  2989  3os  42  605  J  40444
33  707  —  843  25  4  21½%  +  6651  35780  —  332  1851  4  67  986  —  1101  1854  155  76  044—  101
1°  11  —  33  27  c  46e0  38517  4  1383  5044  7  2  870  137  6  600  —  3337  74867  —  3884  10
1  000  —  4  368  .  6  393  —  45  516  1761—  883  1566  —  5  668  —  185  s##1.  202
214  4  9  6  —  3  71  E  2  401  362  s37  —  40  169  —  251—  18  5202  31912
10  300  J.  153  142  —  282329  +  1331110023  366  461  —+  1  390  —  4  61444  32789K.  1720  3
3  535  1  132  14  4  3  93  —  105  15410  4  246  1111  —  16  34  —  1352K  61  21  551  32114
1128  J.  253  3  —  111—  16771  112  1  550  20  K  +J  16  2  821—  135  29  SlsJ  27215
606  —.  4  50  +.  32  115.  28  260  1322  2095—  10  —  —  54835  —  881  16  990  .  6906
290  —  61  4  4+  3  1us  J  7  153  2568  —  82  611  —  24  1194  161  —.  17
1  12  —  5  —  2  57  —  29%318700  618  2  196  —  2060  —  7092  —  114  37433—  1062  18
1  6  «
Leu-Zi-  1294033722«—toszt.--882«—:i92601823-I—12952  Worts-tun165n-—9341  57895—34711316668—17872

kungen.

Zu  15“:
Zu  17“:

——  —

Darunter

 

Darunter  109  011  „A“  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
7  800  KKd  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="664" />
        —  642  —

Statistik  der  deutschen  Bank

—.

 

 

 

 

 

An  Bankuoten
Bezeichnung  —  —
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
ke  u.-=Notenbau
  in  Abschnitten  zu  100  in  Abschnitten  zu  2004
—2V  -  .  A.

1.  Reichsbantt.  ....  1332299  400  460  500  600  —  —

2.Städtische  Bank  zu  Breslaun..  .  1  306  500  307  500  —  —

3.Kölnische  Privabboorrrygygyyy  2  248  700  727  600  —  —
4.Magdeburger  Privatbbnprkkkk  2  725  500  274  500  —  —

6.  Danziger  Privat-Aktienbanttß..  ..  1909  600.  1  090  400  —  —

6.]Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  709  500  190  500  449  200  450  800

7.]  Hannoversche  aab  ..  4  640  300  1  659  700  —  —

8.  Frankfurter  Bant.  ..  4  824  900  4  875  100  —  —

9.  Bayerische  Notenbant.  .  65  467  900  4  392  100  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresen  23  112  800  36  887  200  —  —

.  Leipziger  Kassenverein.  ........  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbantntn..  .  504  900  5  100  —  —
13.]Württembergische  Nolenbbrbes  22599  100  3.000  900  —  —
14.  Badische  Bant..  ....  10  162  300  28847  700  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland..  .  11457  700  24542  300  —  —
16.  Braunschweigische  Ban.  2273  700  11226  300  —  —

17.  Kommerzbank  in  Lübeet..m  749  300  1  650  700  —  —
18.  Bremer  Bant  ...  4  661  400  5  088  600  —  —
zusammen  am  31.  Oktober  18768  491  643  500  585  266  800  449  200  450  800
am  30.  September  1876  486  069  800  572  430  500  469  200  430  800
mithin  am  31.  Oktober  1878.  mehr  5  573  700  12  836  300  —  20  000
weniger  —  —  20  000

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen.  4  Z
1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  mit  dem  1.  Jannar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:  93  380  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  230  850  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,
mithin  gegen  Ende  September
weniger  8745  Mark.

im  Bestande:  9010  "  "  35  600.
vernichtet:  7956  610  =  5#“  "  s·  -  86  549  200  -  ...
Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und

noch  nicht  elngelöst:  1  430  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  2  560  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

im  Bestande:  210  s  -  s-  -  600·  -  -

vernichtet:  98  360  -  -  "  "  296  840  ·  I  s  ·  r
2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  ulcht  dem  Betriebe  übergeben  5  700  O00  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Bauknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  4200  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf,  1  800  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  15  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf,  4  049  100  Mark  in
        <pb n="665" />
        643  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

noten  Ende  Oktober  1878.
der  Neichswährung  waren
im  Umlauf  "  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr
in  Abschnitten  zu  500  .4  in  Abschnitten  zu  1000  x  überhaupt
4  I  #4  #1  -½  1  #4
I
110  912  500  234  587  500  192  668  000  463  032  000  635  879  900  1  158  120  100  7  1.
—  —  1146  000  240  000  2452500  547  500  2.
—  —  —  —  2248  700  727  600  0)  3.
—  —  —  —  2  725  500  274  500  4.
—  —  —  —  1  909  600  1  090  400  5.
869  500  330  500  —  —  2028  200  971  800  6
—  —  —  —  4640  300  1  659  7002)  7
701  500  1  898  500  4  831  000  8  869  000  10  357  400  15  642  600  8“
—  —  —  —  65  467  900  4392  100  9
13  752  000,  12  748  000  —  —  36  864  800  49  635  200  10
2902  500  97500  —  ·  —  2902500  97  500  11“
—  —  —  —  504  900  5  100  12-—
  —  —  —  22599  100  3  000  900  13
—  —  —  T  —  10  152  300  28  847  700  14
—  —  —  —  11457  700  24  542  300  15·
–  —  —  —  2273  700  11226  300  16“
–  —  —  —  749  300  1650  700  17.
—  —  —  —  4  661  400  5  088  600  18
l  l
129  138  000  249  662  000  198  645  000  472  141  000  819  875  700  1  307  520  600
142  950  500,  235  849  500  226  974  000  445  812  000  856  463  500  1254  522  800
—  13  812500  —  26  329  000  —  52  997  800
13  812  500  —  28  329  000  —  36  587  800  —

 

 

 

 

 

 

Eiyzirkung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Oktober  1878:
h

67  500  Thlr.  in  Abschntten  zu  50  Thlr.,  253  900  Thylr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  101.000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  99  890  Mark,

8600  -  s--  149346100s
8  331  350  -  -  110  „  88  300
zur  Einziehung  auf  erufen  sind,  waren  am  31.  Oktober  1878:

155  500

445  66144320
138  335  500

1  053  782  880

1  650  Thlr.  in  bichnikten  zu  5  Thlr.,  zusammen  16  920  Mork,  die  gleiche  Summe  wie  Ende  September,
450  "  hovoh!  Tülr.  in  Abschnitten  zu  10  *  6  7800
297  900  -  -  -  "  "  -  2990  2976  300

daß  am  31.  Oktober  1878:

derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  994  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

88
        <pb n="666" />
        —  644  —

4K.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

–

Auf  dem  Privat-Salzwerk  zu  Inowraclaw  im  Hauptamtsbezirke  Strzalkowo  ist  ein  Salzsteueramt  errichtet
worden.

 

In  Freinsheim,  im  Königlich  bayerischen  Hauptamtsbezirk  Ludwigshafen,  ist  eine  Uebergangsstelle  mit  der
Befugniß  zur  Ausfertig!  #  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Wein=  und  Mostsendungen  errichtet
worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Neu-Ruppin  und  dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt
zu  Goslar  ist  vom  1.  Januar  k.  J.  ab  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  ausländische

Spielkarten  beigelegt.

 

Dem  Königlich  preußischen  Salzsteueramt  zu  Rothenfelde  im  Hauptamtsbezirk  Osnabrück  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  gemahlenes  Steinsalz  von  inländischen  Steinsalz-Bergwerken  für
die  Sodafabrik  zu  Rothenfelde  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  bayerischen  Nebenzollamt  I.  zu  Landau,  im  Hauptamtsbezirk  Kaiserslautern,  ist  die  Befugniß
zas  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  geschälten  Reis  für  ein  Privat-Transitlager  zu  Neumühle  bei  Landau
ertheilt  worden.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

An  Stelle  des  verstorbenen  Inspektors  der  hamburg-zamerikanischen  Packetfahrt-Aktiengesellschaft  Milo  zu
Hamburg  ist  der  Kommandeur  und  Loots-Inspektor  Heinrich  Julius  Adolf  Krulle  zu  Cuxhaven  unter
die  Zahl  der  zu  nicht  ständigen  Beisitzern  des  Kaiserlichen  Ober-Seeamts  für  die  Jahre  1878,  1879  und

1880  bestimmten  Personen  aufgenommen.
        <pb n="667" />
        —  645  —

Von  der  bremischen  Regierung  ist  an  Stelle  des  in  den  Senat  erwählten  bisherigen  Amtmanns  Schultz
der  Amtsassessor  Georg  Ernst  Theodor  Heinrich  Funke  in  Bremerhaven  zum  Vorsitzenden  des  Seeamts
daselbst  ernannt  worden.

 

Das  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Sunderland  erbaute,  mit  Maschinen  von  90  Pferdekräften  versehene  eiserne
Schraubendampfschiff  „Jenny“  von  495,66  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  von  Th.  Rodenacker  zu  Danzig  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Danzig  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,
ist  am  8.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Sunderland  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

GC.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  November  d.  J.  sind  die  Haltestellen  Sommerau  und  Rybno  der  Marienburg-Mlawkaer  Eisenbahn
  für  den  Personenverkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  21.  November  1878.
In  Vertretung:

Körte.

 

7.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Gerhard  Claussen
zum  Konsul  in  Tampico  zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="668" />
        <pb n="669" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche

Herausgegeben

 

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  Dezember  1878.  M  49.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Eisenbahn-Wesen:  Länge  der  Bahnstrecke  Wetzlar-Lollar;
machung  betreffend  Rinderpest;  —  Verbot  des  Blattes  —  Eröffnung  der  Station  Gr.  Tocho  652
—  izerischer  EEr###  7“  4  5  wF  :  »  ,  »
au:  «gs:c;1k;?cghscrbjsthler  Ausweisung  von  Auslündern  5.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
2.  Zustiz-Wesen:  Bereinbarung  zwischen  Deuis  chland  und  von  Reichsmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  653
Belgien  wegen  gegenseitiger  Zulassung  der  beiderseitigen  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten
Staatsangehörigen  zum  Armenrechtet  6851  654
3.  Handels-#und  Gewerberchesen:  Berlängerung  bes  Landel  .  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  Todesfall  654

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Nachdem  das  Auftreten  der  Ninderpest  laut  telegraphischer  Mittheilung  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung
  zu  Gumbinnen  vom  30.  v.  M.  in  einem  mit  53  Stück  Rindvieh  besetzten  Gehöste  des  Kaufmanns
  Wiesemann  zu  Stallupönen  amtlich  festgestellt  worden  war,  sind  in  den  letzten  Tagen  weitere  Ausbrüche
  der  Seuche  konstatirt:
im  Regierungsbezirk  Potsdam:  in  Neu-Lewin,  Kreis  Ober-Barnim;
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.:  im  Kreise  Lebus  zu  Hathenow,  Rathstock,
Seelow;  im  Kreise  Königsberg  N.-M.  zu  Bärwalde,  Wilkersdorf,  Zäckerick;
im  Kreise  Soldin  zu  Ringenwalde;  im  Kreise  West-Sternberg  zu  Tschernow.
Die  Einschleppung  der  Seuche  nach  Stallupönen  ist  anscheinend  durch  Rindvieh  erfolgt,  welches  aus
Rußland  eingeschmuggelt  worden  war;  die  Untersuchung  ist  im  Gange.  Die  in  den  Regierungsbezirken
Potsdam  und  Frankfurt  a./O.  konstatirten  Fälle  sind  ausnahmslos  auf  den  Infektionsherd  zu  Stallupönen
  zurückgeführt.
Die  in  dem  Gesetze  vom  7.  April  1869  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  105)  und  in  der  Instruktion  vom
9.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  147)  vorgesehenen  Sicherheits=  und  Tilgungsmaßregeln  sind  an  den
infizirten,  sowie  an  den  durch  die  Seuche  bedrohten  Orten  zur  Ausführung  gelangt.  Im  Besonderen  hat
die  Absperrung  der  verseuchten  Orte,  bezw.  Gehöfte  unter  Heranziehung  militärischer  Hülfe  stattgefunden  und
die  erkrankten,  sowie  die  der  Erkrankung  verdächtigen  Viehstände  sind  getödtet  und  beseitigt  worden.
88
        <pb n="670" />
        648

Auch  sind  die  vorzugsweise  bedrohten  größeren  Schlachtviehmärkte,  so  namentlich  diejenigen  zu  Berlin,
Breslau,  Dresden,  Leipzig  und  Hamburg-Altona,  bis  auf  Weiteres  für  den  Abtrieb  lebender  Wiederkäuer
gesperrt  worden.

Berlin,  den  5.  Dezember  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Bekanntmachung.

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Arnsberg  vom  19.  November
  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  275)  die  Nummer  73  des  im  Druck  und  in  der  Expedition  von  Alois  Pfyl
in  Einsiedeln  erscheinenden  Blattes  „Schweizerischer  Erzähler“  verboten  worden  ist,  wird  auf  Grund  des
8.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  d.  J.
die  fernere  Verbreitung  des  „Schweizerischen  Erzählers“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  2.  Dezember  1878.

Der  Reichskanzler..
In  Bertretung:
Hofmann.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4  1  .
Name  und  Stand  6  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
.—  —  Ausweisung  weisum  l
S  «  der  Bestrafung.  beschloss  t
S  des  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Anton  Zielinski,  37  Jahre,  geboren  zu  Verbrechen  des  Diebstahls,  Königlich  preußischef  24.  Oktober
Arbeiter,  Dobrzyn  in  Russisch-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Polen,  Marienwerder,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Lewin  Erlebach,51  Jahre,  aus  Friedrichs-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef  4.  November

Müller  und  Bäcker,
Wenzel  Stipack,

Eisendreher,

.Nikolaus  Tibois,
Zigarrenarbeiter,

 

thal,  Kreis  Gitschin  in
Böhmen,

31  Jahre,  geboren  zu
Mlikozub,  Kreis  Königgrätz,
  ortsangehörig  zu
Rochlitz,  Kreis  Gitschin
in  Böhmen,

58  Jahre,  aus  Brüssel
in  Belgien,

 

teln,

desgleichen,

desgleichen,

 

 

Bezirksregierung  zu
Liegnitz,
Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu
Erfurt,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Minden,

d.  I.
18.  November

  d.  I.

16.  November
  d.  I.
        <pb n="671" />
        649

 

r

 

 

 

 

"  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datun  des
1  6  Ausweisung  weisungs-*
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.1  2.  3  4.  5.  6.
6  .
5.ijhannStrübi,20Jahre,geborenzthandstreichen,Betteanöniglichpreußische6.Septem-Schmiedegeselle,
  Lüdisburg,  Kanton  St.  und  Sachbeschädigung,  Bezirksregierung  zul  ber  d.  J.

6.  Roman  Levenhoff,
Musiker,

Karoline
Dienst-7

  -Lamberte
Frinder,
magd,

8.  Eduard  Lorenz,
Drechslergeselle,
h9.  Moritz  Gunesch,
.  Schriftsetzer,

Franz  Zazvorka,
Schlossergeselle,

10.

Johann
Limacher,
gerber,

Friedrich
Weiß-11.



 

Eduard  Vogl,  Tisch-12.


ler,

Johann  Volfauer,
Metzgergeselle,

13.

Die  Drahtbinder:
a)  Paul  Berezik,

14.

b)  Anton  Buscek
Mandosch,

 

Gallen  in  der  Schweiz,

30  Jahre,  geboren  und
wohnhaft  zu  St.  Petersburg
  in  Rußland,

24  Jahre,  aus  Winterberg,
  Bezirk  Winterberg
in  Böhmen,

geboren  1859,  aus  Saar,
Bezirk  Kaaden  in  Böhmen,


geboren  1853,  aus  Kronstadt
  in  Siebenbürgen,

geboren  1853,  aus  Cernochow,
  Bezirk  Laun
in  Böhmen,

geboren  1860,  aus  Hasle,

 

Bezirk  Entlebuch,  Kanton
  Luzern  in  der
Schweiz,

geboren  1859,  aus  Traunkirchen,
  Bezirk  Gmunden
  in  Oesterreich,

geboren  1860,  aus  Allho,
Stuhlrichteramt  Oberwarth
  in  Ungarn,

1864,  aus
Vadreso,  Gemeinde
Rudinszka,  Komitat
Trencsin  in  Ungarn,

geboren  1862,  aus
Nudinszka,  Komitat
Trencsin  in  Ungarn,

geboren

 

 

Landstreichen,
Landstreichen  und  gewerbsmäßige

  Unzucht,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Liandstreichen,

 

Koblenz,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Nachen,

Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  zu  Mündrgen

  r.)/S.,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

89°

24.  Oktober
d.  J.

25.

Oktober
d.  J

J.

14.  Novem—
ber  d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

18.  Novem—
ber  d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

desgleichen.
        <pb n="672" />
        650

 

 

 

 

 

 

JName  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Deaum  des
(T  2  —  Ausweisung  weisungsgs·

S  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.Koloman  Fis  hler,4  Jahre,  aus  Brzesko  Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  badi-22.  Novem-Schuster,
  in  Galizien,  teln,  scher  Landeskommis-  ber  d.  J.
6  sär  zu  Mannheim,
16.  Michael  Baher,  geboren  am  30.  Novem-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks9.  Obktober
ber  1825  zu  Retonfey  präsident  zu  Metz,  d.  J.
(ex  Moselle)  in  Lothringen,
  zufolge  Option
französischer  Staatsangehöriger,

17.  Nikolaus  Hatto,  geboren  am  15.  März  Landstreichen  und  Dieb-derselbe,  15.  Novem-Gerber,
  1843  zu  Luxemburg,  stahl,  ber  d.  J.
18.  Georg  Mikorsky,geboren  am  17.  August  Landstreichen  und  Bet—-derselbe,  16.  Novem-Arbeiter,
  1858  zu  Paris,  teln,  ber  d.  J.
19.  Heinrich  Peter  Blausgeboren  am  28.  Oktober  Landstreichen,  derselbe,  20.  Novemwers,
  Arbeiter,  1852  zu  Breda,  Pro-  ber  d.  J.
vinz  Nord-Brabant  in
den  Niederlanden,
20.  Ludwig  Tribout,  28  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  derselbe,  23.  Novem-Arbeiter,
  Parey  St.  Cözaire,  ber  d.  J.
Kanton  VBVezelise  in
Frankreich,
21.  Johann  Andreas!50  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-desgleichen.
Keller,  Zimmer=  ortsangehörig  zu  And=  teln,  präsident  zu  Kolmar,
mnann,  wyl,  Kanton  St.  Gallen
in  der  Schweiz,
22.  Josef  Ruegg,  Wag-25  Jahre,  geboren  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ner,  und  ortsangehörig  zu
«  Schwyz,  Kanton  Schwyz

 

 

in  der  Schweiz,

 

 

Nachträglich  hat  sich  herausgestellt,  daß  die  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung
zu  Schleswig  vom  v.  November  d.  J.  (Central-Blatt  Seite  630,  Ziffer  5)  aus  dem  Reichsgebiete  aus—
gewiesene  Person  nicht  Klara  Wilhelmine  Fludien,  sondern  Flodin  heißt.
        <pb n="673" />
        —  651  —

2.  Justiz-Wesen.

Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Belgien

wegen  gegenseitiger  Zulassung  der  beiderseitigen

Staatsangehörigen  zum  Armenrechte.  Vom  18.  Oktober
  1878.

Zwischen  der  Kaiserlich  deutschen  und  der  Königlich
  belgischen  Regierung  ist  zum  Zweck  der  gegenseitigen
  Zulassung  der  beiderseitigen  Staatsangehörigen
zum  Armenrechte  nachfolgende  Vereinbarung  getroffen
worden.

Deutsche  werden  in  Belgien  und  Belgier  werden
in  Deutschland  unter  denselben  Bedingungen  und
gesetzlichen  Voraussetzungen  zum  Armenrechte  zugelassen
wie  die  Angehörigen  des  betreffenden  Landes,  in
welchem  der  Prozeß  anhängig  ist.  ·

Das  Armuthszeugniß  ist  dem  Ausländer,  welcher
zum  Armenrechte  zugelassen  werden  will,  in  allen
Fällen  von  der  Behörde  seines  gewöhnlichen  Aufenthaltsortes
  auszustellen.

Hält  der  Ausländer  sich  nicht  in  dem  Lande  auf,
in  welchem  er  das  Armenrecht  nachsucht,  so  muß  das
Armuthszeugniß  von  einem  diplomatischen  Agenten
desjenigen  Landes,  in  dessen  Gebiet  das  Zeugniß  vorgelegt
  werden  soll,  beglaubigt  werden.

Hält  er  sich  dagegen  in  dem  Lande  auf,  in  welchem
er  seinen  Antrag  stellt,  so  können  außerdem  noch  bei
den  Behörden  seines  Heimathslandes  Erkundigungen
über  ihn  eingezogen  werden.

Sind  Deutsche  in  Belgien  oder  Belgier  in  Deutschland
  zum  Armenrechte  verstattet,  so  sind  sie  hiermit
von  Rechtswegen  auch  von  jeder  Sicherheitsleistung
oder  Hinterlegung  befreit,  welche  unter  irgend  einer
Benennung  von  Ausländern  wegen  ihrer  Eigenschaft
als  solche  bei  Prozessen  gegen  Inländer  nach  der
Gesetzgebung  des  Landes,  in  welchem  der  Prozeß  geführt
wird,  gefordert  werden  könnte.

Die  gegenwärtige  Erklärung  tritt  hinsichtlich
Preußens  und  Belgiens  an  Stelle  der  am  21.  August
1822  im  Haag  unterzeichneten  Deklaration  und  hinsichtlich
  des  Großherzogthums  Hessen  und  Belgiens  an
Stelle  der  am  9.  März  1826  im  Haag  unterzeichneten
Erklärung.

Sie  tritt  in  Wirksamkeit  am  1.  Oktober  1879
und  bleibt  bis  nach  Ablauf  von  sechs  Monaten  nach
der  von  einem  beider  Theile  erfolgten  Kündigung
in  Kraft.

Déclaration  relative  à  Passistance  judiciaire,
Gchangée  à  Berlin,  le  18  octobre  1878
entre  la  Belgique  et  I/Allemagne.

Le  Gouvernement  belge  et  le  Gouvernement  impérial
  allemand,  désirant  assurer  réciproquement  à
leur  nationaux  le  bénélice  de  l’assistance  judiciaire
dans  les  deux  pays,  sont  convenus  de  ce  qui  suit:

Les  Belges  seront  admis  à  D’assistance  judiciaire
en  Allemagne,  et  les  Allemands  en  Belgiquc,  comme
les  nationaux  eux  -  mémes,  conformément  à  la  loi
du  pays  dans  lequel  le  procès  est  engagé.

Dans  tous  les  cCas,  le  certificat  Tindigence  devra
ötre  déelivré  à  I’étranger  qui  demande  F’assistance
par  les  autorités  de  sa  résidence  habituelle.

Si  I’étranger  ne  réside  pas  dans  le  pays  ou  il
Sollicite  ’assistance,  le  certilcat  d’indigence  sera
legalisé  par  l’agent  diplomatigne  du  pays  on  le
certifcat  doit  étre  produit.

Lorsque  I’étranger  réside  dans  le  pays  on  la
demande  est  formee,  des  renseignements  pourront,
en  outre,  étre  pris  aupres  des  autorités  de  la  nation
à  laquelle  ill  appartient.

Les  Belges  admis  en  Allecmagne,  les  Allemands
admis  en  Belgique  au  bénélice  de  l’assistance  judiciaire,
  seront  dispensés,  de  plein  droit,  de  toute
caution  ou  dépot,  dui,  sous  quelque  dénomination
due  ce  soit,  peut  étre  éxigé  des  ötrangers,  comme
tels,  plaidant  contre  les  nationank,  T’après  In  Igislation
  du  pays  ou  l’action  sern  introduite.

La  présente  décluration  remplacc,  en  ce  qui
concerne  la  Belgiquc  ct  la  DPrusse,  Ia  déclaration
signéc  à  La  llaye,  le  21  aodüt  1822.  et  en  ce  qui
concerne  la  Belgique  et  le  Grand-Duché  de  llessec.
In  dérlaration  signée  à  Lu  Haye  le  9  mars  1826.

Ellc  entrern  en  vigneur  le  ler  octobre  1879  et
sortira  ses  effets  pendant  sik  mois  après  la  dénoncintion
  qui  en  auru  6té  faite  par  une  des  deuxr
parties  contractautes.
        <pb n="674" />
        —  652  —

Die  gegenwärtige  Erklärung  wird  gegen  eine  ent—  La  présente  déclaration  sera  échangée  contre
sprechende  Erklärung  des  Königlich  belgischen  Gesandten  une  déclaration  conforme  du  Chancelier  de  DEmpire
hierselbst  ausgetauscht  werden.  Allemand.

Berlin,  den  18.  Oktober  1878.  Fait  à  Berlin,  le  18  octobre  1878.

(L.  S.)  «  (L.  S.)
In  Vertretung  des  Kanzlers  des  Deutschen  Reichs  L'Envoyé  extraordinaire  et  Ministre  plöétnivon
  Bülow.  potentiaire  de  Sa  Majestée  le  Roi  des  Belges

Nothomb.

 

3.  Haudels=  und  Gewerbe-Weosen.

 

In  Folge  einer  zwischen  der  Kaiserlich  deutschen  und  der  Königlich  italienischen  Regierung  getroffenen  Vereinb
  arung  bleiben  der  zwischen  dem  Zollverein  und  Italien  geschlossene  Handelsvertrag  vom  31.  Dezember  1865
und  die  Schiffahrts-Konvention  vom  14.  Oktober  1867  bis  zum  31.  Dezember  1879  in  Kraft.
Berlin,  den  29.  November  1878.  «
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

A.  Gisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  Länge  der  nach  der  Bekanntmachung  vom  19.  v.  Mts.“)  eröffneten  Bahnstrecke  Wetzlar  —  Lollar
beträgt  nicht,  wie  daselbst  angegeben,  4/96  km,  sondern  18,03  km.  "3
Berlin,  den  27.  November  1878.

 

Die  Station  Gr.-Tychow  zwischen  den  Stationen  Kiefheide  und  Gramenz  der  zur  preußischen  Ostbahn
gehörigen  Bahnstrecke  Neustettin—Belgard  wird  am  1.  Dezember  d.  J.  dem  Verkehre  übergeben  werden.
Berlin,  den  28.  November  1878.
In  Vertretung:
Körte.

 

*)  Siehe  Central-Blatt  Seite  591.
        <pb n="675" />
        S.

653

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  30.  November  1878  stattgehabten  Ausprägungen  von
Reichs-Gold=  und  Silbermünzen.

Muünz=  und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  dieren  Silbermünzen
24.  bis  30.  November  auf  Privat-  Fünfzi  -
..-  «·  .·  zig-  Zwan  zig-1878
  sind  geprägt  worden  DoppelkronenKronen  Halbe  rechnung  Fünf  Zwei  Ein  gennig-  ig-".
  ““s  ppellr-  Kronen  s  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  17  is
4  -“2—  -“  #  A.  AM  /#¼  “  4
.
Berlin.  .  —  703090—  703090—  —  —  —  —  —
Krankfurt  a.  M.  —  251  000  —  251  000  —  —  —  —  —  —  —
München  —  351  4600  —  351  460  —  —  —  —  —  —
Darmstadt.  —  150  000  —  150  000  —  —  —  —  —  —
Hamburg  —  5748010  —  21  2u6  —  —  ——
Summe  1.  57480  1  455  550  —  1  513  030  —  —  21  246  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  gevrägt  1  243  454  740  392  307  970|27  969  925|344  121  400|71  653  095/98  510  048149  722  02971  486  552|00/35  717  92280
3.  Gesammt  Ausprägung243512  220  393  763  52027969  925|345  634  430|71  653  095/98  510  048  149  743  275|71  486  552,00  35  717  922  80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.
  91  140  69  400  80  680  362  418  164  00  204  60
5.  Bleiben.  1  243  421  080/393  694  030/27  969  845  71  652  41598  509  68649  742  85771  486  388  00  35  717  718/20

 

 

1  665  084  955.4

 

 

 

 

 

Vom  16.  bis  23.  November  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekausft:

in

für

Münzen

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  36  642  748,/17
Zusammen  für  36  955  258,00  MA

312  509,64  .  A

1

—.—

für

77

in  Barren

256  179  940,/0

M

»

 

für  256  179  940,26  M.
        <pb n="676" />
        —  654  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  im  Jahre  1850  in  Kingston  (Staat  Massachusetts,  Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  erbaute,  bisher  unter
der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Bark  „Grey  Hound“  von  189  belgischen  Tonnen  Tragfähigkeit
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Schiffskapitäns  Otto  Gottfried
Heinrich  Ohlrich  zu  Greifswald  unter  dem  Namen  „Emilie“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Greifswald  zum  Heimathshafen  gewählt
  hat,  ist  am  21.  November  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Antwerpen  ein  Flaggenattest  ertheilt
worden.

 

Der  im  Jahre  1875  in  San  Francisco  (Californien)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  gefahrene  Schooner  „Mabel  Scott“  von  74,3/1  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  hamburgischen  „Société  commereiale
de  I’Océanie“  zu  Papeete  (Tahiti)  unter  dem  Namen  „Marion  Godeffroy“  das  Recht  zur  Führung  der
deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathsbasen
  gewählt  hat,  ist  am  8.  Mai  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Papeete  ein  Flaggenattest  ertheilt
worden.  «

 

7.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Fabrikbesitzer  Gustav  von  Schöller  in  Brünn  zum  Konsul  für  die  Kronländer  Mähren
und  Schlesien,
den  Kaufmann  L.  Brockmann  in  Ciudad  Bolivar  (Venezuela)  zum  Konsul
un
den  Herrn  Otto  Pabst  in  Cordoba  (Argentina)  zum  Vize-Konsul  für  die  Provinz  Cordoba
zu  ernennen  geruht.  «

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Rosset  in  Chartum  (Egypten)  ist  gestorben.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="677" />
        Tentral--Blatt

für  das

Deutsche  Rei

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  Dezember  1878.  050.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme
machung  betreffend  Rinderpest;  —  Ausweisung  von  Aus-  an  Wechselstempelstener  in  den  Monaten  April  bis  No—
ländern  aus  dem  Reichsgebiet.  .  .  .  .  Seite  655  vember  1878  ..  662
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  5.  Münz=  und  Bans,  Wesen-  nebersicht  über  die  Ausprägung
661  von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —
3.  gonsulat-Wesen:  Einziehung  eines  Je  Konhutate  *  Uebersicht  über  die  bis  Ende  November  d.  J.  eingezogenen

Landesmünzen  664

 

Erequatur-Ertheilung  661

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  5.  d.  M.  (Seite  647)  ist  der  Ausbruch  der  Ninderpest  in  24  Ortschaften
  des  Regierungsbezirks  Frankfurt  a.  O.  und  in  3  Ortschaften  des  Regierungsbezirks  Potsdam  amtlich
festgestellt  worden.

Die  Zahl  der  seit  dem  ersten  Auftreten  der  Seuche  in  Stallupönen  bis  zum  10.  d.  M.  erkrankten
und  gefallenen,  sowie  der  als  erkrankt,  bezw.  verdächtig  getödteten  Thiere  beträgt  nach  den  vorliegenden
Nachrichten:

im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  103  Stück  Nindvieh;
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a.  O.  416  Stück  Rindvieh,  254  Schafe,  11  Ziegen;
im  Regierungsbezirk  Potsdam  53  Stück  Nindvieh,  3  Schafe.

Nachstehende  Uebersicht  läßt  die  von  der  Seuche  heimgesuchten  Orte,  den  Zeitpunkt  des  Ausbruchs
an  den  einzelnen  Orten,  die  Zahl  der  verseuchten  Gehöfte,  sowie  das  Ergebniß  der  bisherigen  Ermittelungen
über  die  Art  der  Einschleppung  nach  den  einzelnen  Orten  ersehen.

90
        <pb n="678" />
        656

 

 

 

 

 

 

 

Tag  der  F
«  I  ersten  Kon-  Zahl  der
Laufende  Regierungs-  ·  statirung  ab  T  -
Nummer,  bezirk.  reis.  Ortschaft.  des  Aus-  verseuchten  Art  der  Einschleppung.
I  bruchs  der  Gehöfte.
#  Seuche.  1
l
l

1.  Gumbinnen.  Stallupö—  Stallupö=  29.  Novem-  4  Einschleppung  durch  eingeschmuggel--
  nen.  nen.  ber  1878.  «  tes  russisches  Vieh.

2.  Frankfurt  Königsberg  Bärwalde.  2.  Dezember  10  Durch  einen  aus  Stallupönen  hera.

  O.  Nm.  1878.  stammenden  Viehtransport  des
Händlers  Krüger  aus  Vandsberg
6  eingeschleppt.

3.  desgl.  desgl.  Zäckerick.  3.  Dezember  2  Durch  Vieh  eingeschleppt,  welches
1878.  mit  dem  Krügerschen  Transporte
(siehe  2)  in  Bärwalde  in  dem
nämlichen  Gasthofe  gestanden  hat.

4.  desgl.  desgl.  Wilkersdorf.  3.  Dezember  3  Durch  einen  aus  dem  Krügerschen
1878.  Transporte  auf  dem  Küstriner
6  1  Markte  angekauften  Ochsen  ein-6
  geschleppt.  .

5.  desgl.  desgl.  Mabern.  4.  Dezember  1  Wahrscheinlich  durch  einen  aus  dem
1  1  1878.  Krügerschen  Transporte  anges
  J  kauften  Ochsen  eingeschleppt.

6.  desgl.  desgl.  Zellin.  4.  Dezember  1  Das  getödtete  Thier  ist  wahrschein-1878.

  lich  mit  dem  Krügerschen  Trans-"
  porte  auf  dem  Küstriner  Markte
in  Berührung  gekommen.

7.  desgl.  desgl.  Kutzdorf.  5.  Dezember  1  Die  Ansteckung  ist  wahrscheinlich
l  1878.  durch  Berührung  mit  dem  Krügerschen

  Transport  auf  dem  Neudammer
  Markte  erfolgt.

8.  desgl.  edesgl.  Alt-Schaum-6.  Dezember  1  Durch  einen  von  einem  unbekannten

burg.  1878.—  Händler  auf  dem  Küstriner  Markte
.  ·  gekauften  Ochsen  eingeschleppt.
9.  desgl.  desgl.  Neu-Sicher.  6.  Degember  1  Wie  zu  6.
-  I
10.  desgl.  desgl.  Alt-Rüdnitz.  7.  Dämber  1  Wie  zu  8.
1878.
11.  desgl.  desgl.  Küstrin.  7.  Dezember  1  Wie  zu  6.
1878.
12.  desgl.  desgl.  Schwanen=  9.  Dezember  1  Der  Seuchenausbruch  ist  auf  eine
hof.  1878.  vor  der  Sperre  in  Bärwalde  er-W
  folgte  Berührung  mit  Vieh  aus
Bäärwalde  zurückzuführen.
13.  desgl.  desgl.  Gr.-Wubiser  9.  Dezember  1  Wie  zu  10.
1878.
14.  desgl.  desgl.  Güstebiese.  9.  Dezenber  1  Wie  zu  10.
15.  desgl.  desgl.  Alt-Küstrin-9.  Dezember  1  Wie  zu  10.
chen.  1878.
        <pb n="679" />
        657

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag  der
1  ersten  Kon-Laufende
  Regierungs-  »  Zahl  der  der  Einschl
Nummer.  bezirk.  Kreis.  Ortschaft.“  des  Aus-  verseuchten  Art  der  Einschleppung.
bruchs  der  Gehöfte.
1  Seuche.
D.
16.  Frankfurt  Landsberg  Briesenhorst.  6ö.  Dezember  1  Durch  eine  auf  dem  Neudammer
a.  O.  a.  W.  1878.  Markte  aus  dem  Krügerschen
«  Transporte  angekaufte,  nach  der
Erkrankung  geschlachtete  Ferse
eingeschleppt.
17.  desgl.  desgl.  Tamsel.  7.  dorwbe  1  Wie  zu  6.
1878.  «-18.

  desgl.  Lebus.  Hathenow.  1.  Dezember  1  Durch  4  aus  dem  Krügerschen  Trans-1878.
  porte  auf  dem  Küstriner  Markte
gekaufte  Ochsen  eingeschleppt.

19.  desgl.  desgl.  Rathstock.  2.  Dezember  1  Durch  Ochsen  eingeschleppt,  welche
«  1878.I  aus  dem  Krügerschen  Transporte,

beziehungsweise  aus  einem  in
Küstrin  mit  demselben  vermischten
Viehtransporte  angekauft  waren.
20.  desgl.  desgl.  Seelower  2.  Dezember,  1  Durch  zwei  aus  dem  Krügerschen
Loose.  1878.  Transporte  auf  dem  Küstriner
#  Markte  angekaufte  Ochsen  eingeschleppt.

21.  desgl.  desgl.  Alt-Madlitz.  3.  Dezember  1  Wie  zu  19.
1878.
22.  desgl.  desgl.  Gorgast.  3.  Dezember  2  Durch  zwei  auf  dem  Küstriner  Markte
1878.  angekaufte,  mit  Krügerschem  Vieh
in  Berührung  gekommene  Ochsen
eeingeschleppt.
23.  desgl.  desgl.  Lebuser  Vor-“4.  Dezember  1  Wie  zu  19.
werk.  1878.
24.  desgl.  desgl.  Lebuser  5.  Dezember  2  Wie  zu  19.
Loose.  1878.

25.  desgl.  desgl.  Ortwig.  5.  Dezember  1  Durch  zwei  aus  dem  Krügerschen
1878.  Transporte  auf  dem  Küstriner
Markte  gekaufte  Ochsen  eingeschleppt.



26.  desgl.  desgl.  Wuüste-  5.  Dezember  1  Wie  zu  19.

Kunersdorf  1878.

27.  desgl.  desgl.  Groß-  5.  Dezember  Wie  zu  19.
Neuendorf.  1878.

28.  desgl.  Soldin.  Ringen-  2.  Dezember  2  Durch  einen  aus  dem  Krügerschen

walde.  1878.  Transporte  auf  dem  Neudammer
Markte  gekauften  Ochsen  eingeschleppt.


29.  desgl.  West-Stern=  Tschernow.  2.  Dezember  4  Durch  zwei  aus  dem  Krügerschen

1  berg.  1878.  Transporte  auf  dem  Küstriner
«  »MarkteangekaufteOchfeneingei

 

 

 

 

schleppt.
907
        <pb n="680" />
        i
Tag  der
ersten  Kon-Laufende
  Regierungs-  gre  0  I  flatimng  Zahl  Art  der  Einschl
Nummer.  bejirk.  reis.  rtschaft.  des  Aus-  verseuch  en  rt  der  Einschleppung.
bruchs  der  Gehöfte.
3  Seuche.
s  «  I
30.  Frankfurt  West-Stern=  Storkow.  7.  Dezember  1  Wie  zu  19
a.  O.  berg.  1878.
31.  desgl.  desgl.  Kl.  Rade.  I  Dezember  1  Wie  zu  19.
1878.
32.  desgl.  desgl.  Stenzig.  9.  Dezember  2  Durch  eine  auf  dem  Küstriner  Markt
1878.  gekaufte  Kuh  eingeschleppt.
33.  desgl.  Ost-Stern-  Oegnitz.  9.  Dezember  1  Wie  zu  32.
I-  berg.  1878.  1
34.  Potsdam.  Oberbarnim.  Neu-Lewin.  4.  Dezember  2  Durch  Rindvieh  eingeschleppt,  welches
1878.  aauf  dem  Küstriner  Markte  gekauft
1  war.
35.  desgl.  desgl.  Al-Wriezen.  6.  Dezember  1  Wie  zu  34.
1878.
36.  desgl.  desgl.  Alt-Trebbin.  8.  Dezember  1  Desgl.
1878.
37.  desgl.  Nieder=  Blumberg.  9.  Dezember  2  Desgl.
barnim.  1878.  «
I  I
Berlin,  den  12.  Dezember  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
#  Datum  des
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behärde,  welche  die  Aus-—
  ——  Ausweisung  weisungs-—
  »  d  sung
S  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.

M—

 

1.  Johann  Drakowan,  30  Jahre,  ortsangehörig

Reitknecht,

a.

in  Braunau  in  Böh—
men,

 

Auf  Grund  des  F§.  39  des  Strafgesetzbuchs:
Verbrechen  des  Diebstahls,  Königlich  bayerisches  13.  Novem-Bezirksamt

  zu  Heils=  ber  d.  J.
bronn,
        <pb n="681" />
        659

 

 

 

 

 

 

 

*  1
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  «  Ausweisung  weisungs-I
  ungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3l  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Adam  Birkenha-geboren  am  19.  JuliLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  2.  Dezember
gen,  Arbeiter,  1847  und  ortsange=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  SJ.
hörig  zu  Werczewo,  Marienwerder,  1

—

Albert

.Andreas

Woitschechofsky,
  Schuhmacher,



D
.  Anna  Braun,  unverehelichte.



Lewey,
Maurer,

.  Anton  Friedrich  Wessely,

  Konditor,

Adolf  Böhm,  Glasschleifer,



"

Schuhmachergeselle,

I

l

Gouvernement  Plock  in
Rußland,

geboren  1838  zu  Nowo-Tscherkask
  in  Russisch-Polen,


geboren  am  4.  Juli  1846
zu  Belzdorf,  ortsange—
hörig  zu  Hohenelbe  bei
Gitschin  in  Böhmen,

 

36  Jahre,  geboren  zu
Strelitz,  Bezirk  Staab
in  Böhmen,

41  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Bakow,
Bezirk  Schlan  in  Böh—
men,

33  Jahre,  geboren  zu
Meistersdorf,  Bezirk

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen
teln,

und  Bet- 



 

Kamnitz  in  Böhmen,

Detlef  Rudolf  Otto,  45  Jahre,  aus  Rieseby,

Kreis  Eckernförde,  Bezirk
  Schleswig  in  Preuzen,
  durch  Naturalisation

  dänischer  Staatsangehöriger,


1

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  VeruUlnrtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

dieselbe  Behörde,

28.  September
  d.  J.

5.  November
d.  I.

25.  November
  d.  I.

desgleichen.

 

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

l

27.  November
  d.  J.

30.  November
  d.  J.
        <pb n="682" />
        660

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
r*  *s  1  Ausweisung  meisungs-·
  der  Bestrafung.  beschl  t
S  des  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  «  s.  4.  5.  6.
9.  Theodor  Freden,42  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  24.  Novem-Schreiner,
  ortsangehörig  zu  Well  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
in  den  Niederlanden,  Düsseldorf,
10.  Sosef  Godnov,6  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  bayerisches  12.  Novem-Metzgergeselle,
  ortsangehörig  zu  Neu=  stahl,  Bezirksamt  zu  Was=  ber  d.  J.
marktl,  Bezirk  Krain-  serburg,
burg  in  Krain,
11.  Tohann  Litwa  19  Jahre,  aus  Horelicza,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Pas-/l6.  Novem-Drahtbinder,
  Komitat  Trencsin  in  sau  in  Bayern,  ber  d.  J.
Ungarn,
12.|Nikolaus  Prevot,31  Jahre,  aus  Luxem-Betteln,  nach  mehrmali-  Großherzoglich  badi-8.  November
Zigarrenmacher,  burg,  ger  rechtskräftiger  Ver“  scher  Landeskommis=  d.  J.
urtheilung  wegen  dersär  zu  Mannheim,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
13.  Alfons  Paul,  geboren  am  13.  Novem-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-29.  Novembeiter,
  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.

 

 

ber  1851  zu  Namur  in

Belgien,

 

 

 

Nachträglich  hat  sich  herausgestellt,  daß  der  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung
zu  Posen  vom  30.  Oktober  d.  IJ.  (Central-Blatt  Seite  603,  Ziffer  2)  aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesene
iesemnsuren  nicht  Alfred  Pick,  sondern  Adolf  Pollack  heißt,  20  Jahre  alt  und  zu  Nachod  in  Böhmen
geboren  ist.
        <pb n="683" />
        —  661  —

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Des  im  Laufe  dieses  Jahres  in  Glasgow  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  110  nominellen  Pferdekräften
versehene  eiserne  Schraubendampfschiff  „Felicia“  von  907,50  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat
durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  A.  C.  de  Freitas  &amp;amp;  Co.  zu
Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die

Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  23.  November  d.  J.  vom  Kaiserlichen
Kon  sulate  zu  Glasgow  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

3.  Kon  sulat-Wesen.

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  in  Key-West  (Florida)  ist  eingezogen.

Den  Herrn  Sven  Victor  Helander  zu  Düsseldorf  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  schwedischnorwegischer
  Konsul  daselbst  ertheilt  worden.
        <pb n="684" />
        662

Zollun

  d

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.
AM  Ab  -.  A

1.  Im  Neichs-  Postgebiete.  v
1.  Königsberg  .  71938840  1607170,14545401611220
2.  Gumbinnen  3388  05  3  130|80  2  84295  306880
3.  Danzig  13  281  25  12  266  05  11  666  100  308655
4.  Berlin  54711|.5  49  562  10  55  891  6448½6
5.  Potdda  .  303020  292585  3059  05  3  3385
6.  Frankfurt  a.  O.  6  447  30  6984  25  6747  85  709150
7.  Stettin  .  931650  774000  715340  707065
8.  Föslin  2078  20  1627  90  2005  25  227085
9.  Tosen  475490  3817  20  4801  45  473370
10.  Bromberg  3  25380  2752  10  3269  00  2  887|19P0
11.  Breslau  15  15290  14  754  05  15  218  60  16  087|95
12.  Liegnitz  6  6510  5  889  80  7299  95  71715
13.  Oppeln  6  488.25  6  115  90  6922  05  7097  15
14.  Ma  deburg  14  792  95  15  180  20  13  883  30  16  067.0
15.  #  S.  6752  60  6  193  55  6  450  65  726125
16.  J  890095  8272  70  8964  40  853780
17.  geiur.  #  6957|90  6727  10  4  858  15  6  00815
18.  Harnover  .  z  5658  40  5  645  45  6  168  95  5623  65
19.  Münster  3  1737  00  1  385  70  1  882  00  157640
20.  Minden  5413  10  5156  75  5  440  50  5  806665
21.  Arnsberg  138562  70  16  869  55  17222  30  16  78685
22.  Kassel  1  3  861/85  3  681  40  3  05480  3842  90
23.  Frankfurt  a.  M.  21  627  35  24  496  25  27  116  35  31  21895
24.  Kölnn.  .  1142905  1185960  1207940  1229760
25.Aacleu.  580210  652395  612260  626225
26.  Koben  .  2714  75  2  800  30  2491  95  3  04285
27.  Dusselborf-  30  959  70  33  446  45  2973710033856  85
28.  Trier  1  890  50  1  692  55  1  78760  192585
29.  Dresden  9  653  30  12  499  05  9887  45  10  9340
30.  Leipzdig  27  123  90  2895585  24790  800  50
31.  Karlsruhe  10642  95  10  521  65  10062  15  11  69860
32.  Konstanz  5  083  70  4  490  70  4509  90  462310
33.  Darmstadt  .  .  9579  65  9  493  05  9157  60  9274  95
34.  Schwerin  i.  M.  2130  40  1  802  65  279525  1793  50
35.  Oldenburg  4  013  70  4200  00  3  541  35  3  42685
36.  Braunschweig  4  300  65  3535  25  3828  20  4  25595
37.  Bremen  ·17392  80  15  626  80  13  821/90  15  09825
38.  Hamburg  67  153  65  61  8899  0  632|85  67715
39.  Hiraßburg.  1577795  170819556  S819556
40.  Metz  #  3  665  30  3  439  70  3307  85  292175
6  471  521½655  SSGC  55  175  351  15

1
II.  Bayern  .  ..  31  5647544  ½  34075  75
III.  Württemberg  .....  1537705  1809880  15  152  75  17006  55
Ueberhaupt  518  463  44  85  4.500  170  30  526  433  /  45

6  ·
*)  Dagegen  im  Jahre  1877  5566  297  40  52178  65573642  553584  507  33
»  .  .35315026057377880571318  35  566  623  15
»  .z6058286058205430607444595617775  30

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite

 

 

28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="685" />
        —  663  —
Stener-Wesen.
Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  November  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August  September  Oktober  November
1878.  1878.  1878.  1878.
#  4  z4  /
6  I  !  l
Z„  i

12148  45  14896  25  16  935  50  13  381  45
2782  90  3070  00  3096  80  3313  70
12  111  35  12  320  45  12778  65  12  174  20
4  486  30  50  894  75  57  454  70  46  353  35
2984  75  3043  10  4581  25  2957  90
6441  80  6531  85  7808  40  5816  80
7355  25  8981  60  10  142  65  7071  15
1995  50  2050  40  1  768  30  1  780  50
3551  40  4734  35  4865  05  3561  90
2899  80  3031  70  3040  15  2297  65
14372  75  15  456  40  16282  75  14  047  60
6027  00  6890  60  7312  80  6382  65
5935  50  6479  70  6947  75  5  817  10
15  461  60  20  588  95  22  411  70  1841  10
7261  20  6875  15  8  862  35  8  137  80
934%  50  8392  70  10046  20  945%  03
5249  70  4500  95  6171  15  5913  85
5742  45  6370  80  8486  10  5375  50
1  795  95  1366  20  1931  40  1  658  20
48599  90  5  108  15  5605  10  4567  10
18  122  30  15  748  30  18  1599  30  16  158  65
3373  45  3  155  70  3619  80  3472  95
27984  50  25  898  80  28166  40  24036  95
14041  10  10  810  (70  12  488  60  14234  30
6917  35  5984  15  7410  15  6047  40
2892  65  2452  05  2926  60  3013  25
32353  00  320  87  85  35722  85  32  595  50
3175  65  1578  40  2  149  30  1890  15
9849  30  9864  45  10  084  05  9440  60
25  742  55  24  691  00  29  703  45  24219  90
11  701  65  11  389  70  11927  95  11  785  00
4978  45  4544  30  4788  00  5257  80
9330  15  9445  95  10  262  80  9771  50
1  622  70  2  631  55  2484  60  1719  80
3569  75  3190  75  4045  90  3717  60
3079  90  4031  85  5375  95  5531  05
16717  90  16  820  15  17528  35  14047  20
64719  30  65  200  40  68  064  05  62307  95
13  302  25  16548  830  17315  (00  17  453  95
3  738  25  2872  30  3798  60  3790  15
453  025  20  459260  70  512  578  4  48  9  20
34  834  90  31347  60  35  0682  80  32571  40
18336  80  14  890  75  19006  25  16  570  95
506  196  90  505  504  J05  566  757  50  .5
547  805  35  586  366  10  613371  15  555  721  00
543  436  65  596  009  15  619  100  10  578  477  42
572  486  90  616  683  85  619  617  40  587  837  50

 

 

91
        <pb n="686" />
        664  —

5.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  7.  Dezember  1878  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.)

 

 

1.  In  der  Woche  vom

Goldmünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hiervon  auf  Privat-1.
  bis  7.  Dezember  1878  «  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  K###en
“  2  A  —
Berlin  .  —  750  530  —  750  530
Frankfurt  a.  M.  —  251  000  –  251  000
München  —  276230  —  276  230
Stuttgart  —.  600  00o  —  600  000
Karlsruhe  —  300  000  —  300  000
Darmstadt  —  123  410  —  123  410
Summe  I.  —  2  301  170  —  2  301  170
2.  Vorher  waren  geprägt  1  243  512220  393  763  520  27  969  925  345  634  40
3.  Gesammt.  Ausprägung  1243  512  220  396  064  690  27  969  925.  347  935  600
4.  Hiervon  wieder  eingezogen..  91  140  69  490  80  4•3xm
5.  Bleiben  1243  421  00  395  995  200  27  969  845
1  667  386  1254
Vom  24.  bis  30.  November  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren
für  335  911,09  .MA.  für  #

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876

 

*“

36  955  258,00  „
Zusammen  für  37  291  169,09  A#

„  256  179  940/66

für  256  179  940,,6  M

*!)  Da  die  Ausprägung  von  Silbermünzen  eingestellt  ist,  so  wird  die  fernere  Veröffentlichung  der  bisher  in  diesen
Münzsorten  ausgeprägten  Beträge  unterbleiben.  ffentlichung  h
        <pb n="687" />
        —  665  —

Ueber  sicht  über  die  bis  Ende  November  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
verrechnet  sind:  Gesammtwerth
S  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
z  im  November  vorher
F  1878  Mark.  Pf.
A.  Landes-  -Silbermunzen.  ·
1  Thalerwährung:  Thlr.  sar.  Thlr.  jgr.  Thlr.  sgr.
Thaler  aus  den  Jabren  1750  bis  1816  72  000  —983  6668  —90  5  669  —  1
.  1817/22.  ....  55  501  15  828  11  —1883  682  —
»  1823/56  ....  300010—  20200278.—  20500288k——  32  619  42
„  bon  1857  ab.  370  0144  —07  823  31t5  —  108  193  3389  —  332  619  766
Außerkursgeseste  Landes-Silbermünzen  der  Thaler-  ·
währung:  Vergl.  die  Uebersicht  für  Oktober  1878  .
A.  1.  —  (CEentral-Blatt  S.  613)  —  ..  —  —  1113206844  44  ,ix
3Ugangm1szaleytucken........  50  —  —  113  206894  Q  46  1
zusammen  797  606  —  276  742  316  44427  #
2  Außerkursgesetzte  Landes-Silvermünzen  anderer  Wäh-  *
rungen  (vergl.  die  Uebersicht  fur  Okt.  1878  A.  2.)  —  —  —  —  —  —  210  530  270  96
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  1  043  150  037  38
B.  Landes-Kupfermünzen.  1
(Vergl.  die  Uebersicht  für  Oktober  1878  B.)  —  —  —  —  —  —  3  512  278  65
Gesammtwerth  A.  und  B.  —  —  —  —  —  —4  03

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann'  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="688" />
        <pb n="689" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  Dezember  1878.  51.

--[-  ......ee.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt.  3.  Münz=  und  BankWesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
machung,  betreffend  Rinderpest;  —  Bekanntmachung,  be  von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
treffend  die  Gebührnisse  der  zur  Durchführung  von  Ab.  678

6

——“'="


sperrungsmaßregeln  gegen  die  Rinderpest  verwendeten  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
Militärkommandos  und  die  Erstattung  der  entstandenen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit

Mehrkosten  aus  Reichs-Civilfonds;  —  Verbot  zweier  vom  1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Noausländischer
  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Aus.  vember  187  ..  6679
ländern  aus  dem  Reichsgebiet.  .  .  Seite  667  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzucker-2.
  Post-Wesen:  Schluß  der  Post-Dampfschiffahrten  auf  der  stener,  sowie  Zucker--Ein.  und  Ausfuhr  für  November
Linie  Hamburg—Drontheim;  —  Unvollständige  Frankirung  d...............  ..680
derBriesenachLänderndesWeltpoftvereins...677  6.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten  682

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  12.  d.  M  (S.  655)  haben  in  den  Regierungsbezirken  Gumbinnen
  und  Potsdam  neue  Ausbrüche  der  Rinderpest  nicht  stattgefunden.
Dagegen  ist  der  Ausbruch  der  Seuche  amtlich  festgestellt  worden:
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a.  /O.:
am  11.  d.  M.  in  je  einem  Gehöfte  zu:
Genschmar,  Kreis  Lebus,
Merzwiese,  Kreis  Crossen,
Frauendorf,  Kreis  West-Sternberg;  -
am  12.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Clossow,  Kreis  Königsberg  N.-M.;
am  13.  d.  M.  in  Kienitz,  Kreis  Lebus;  .
am  14.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Niemaschkleben,  Kreis  Guben;
am  15.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Schützensorge,  Kreis  Landsberg;
am  16.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Drossen,  Kreis  West-Sternberg.

92
        <pb n="690" />
        —  668  —

Außerdem  sind  in  den  laut  der  Bekanntmachung  vom  7.  d.  M.  bereits  infizirten  Ortschaften  des
Regierungsbezirks  Frankfurt  a./O.  im  Ganzen  15  Gehöfte  von  der  Seuche  neu  ergriffen  worden.
Die  letztere  ist  ferner:
im  Regierungsbezirk  Merseburg:
am  14.  d.  M.  in  zwei  Gehöften  zu  Stolzenhain,  Kreis  Schweinitz,
ausgebrochen,  eingeschleppt  durch  ein  Stück  Rindvieh,  welches  auf  dem  Küstriner  Markt  gekauft  und  (sler
Jessen  nach  Stolzenhain  gebracht  worden  war.
Die  Zahl  der  seit  dem  ersten  Auftreten  der  Seuche  gefallenen,  bezw.  getödteten  Thiere  beträgt  nach
den  vorliegenden  Nachrichten:
im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  103  Stück  Rindvieh;
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  751  Stück  Rindvieh,  414  Schafe,  16  Ziegen;
im  Regierungsbezirk  Potsdam  77  Stück  Rindvieh,  7  Schafe;
im  Regierungsbezirk  Merseburg  8  Stück  Rindvieh.
Die  zur  Verhütung  der  weiteren  Ausbreitung  der  Seuche  ergriffenen  Sicherheitsmaßregeln  haben  in
Folge  des  Ausbruchs  im.  Regierungsbezirk  Merseburg  eine  erhebliche  Ausdehnung  erfahren.  Im  Besonderen
sind  die  Verpflichtung  zur  Anzeige  jedes  verdächtigen  Erkrankungs=  oder  Todesfalls  unter  dem  Rindvieh,
die  Beschränkungen  des  Viehtransportes  und  die  Verbote  der  Abhaltung  von  Viehmärkten,  welche  bereits
früher  für  die  zunächst  bedrohten  Gegenden  eingeführt  worden  waren,  auf  die  gefährdeten  Theile  des  Regierungsbezirks
  Merseburg  und  der  angrenzenden  Distrikte  ausgedehnt  worden.
Auch  ist  von  der  Königlich  preußischen  Regierung  im  Interesse  der  einheitlichen  und  wirksamen
Leitung  der  Maßregeln  zur  Unterdrückung  der  Seuche  ein  Kommissar  für  die  Regierungsbezirke  Franksurt
  o.d.  und  Potsdam  in  der  Person  des  Königlichen  Regierungsraths  Schaube  zu  Frankfurt  a./O.
estellt  worden.  "„

Berlin,  den  19.  Dezember  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Gebührnisse  der  zur  Durchführung  von  Absperrungsmaßregeln  gegen  die  Rinderpest
verwendeten  Militärkommandos  und  die  Erstattung  der  entstandenen  Mehrkosten  aus  Reichs-«
  Civilfonds.  Vom  12.  Dezember  1878.

 

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  Artikel  7,  Ziffer  2  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  in  der  Sitzung
vom  21.  Oktober  d.  J.  nachstehende  Bestimmungen  über  die  Gebührnisse  der  zur  Durchführung  von  Ab—
sperrungsmaßregeln  gegen  die  Ninderpest  verwendeten  Militärkommandos,  sowie  über  die  Erstattung  der  entstandenen
  Mehrkosten  aus  Reichs-Civilfonds  (5.  14  des  Reichsgesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Rinderpest  betreffend,
  vom  7.  April  1869,  Bundes-Gesetzbl.  S.  105)  beschlossen:

I.  Bestimmungen  über  die  Gebührnisse.
§s.  1.
A.  Im  Allgemeinen.  s

1.  Immobile  Truppentheile  und  Kommandos,  welche  zur  Durchführung  von  Absperrungsmaßregeln
gegen  die  Rinderpest  verwendet  werden,  erhalten  sowohl  für  den  Hin=  und  Rückmarsch,  als  auch  während  des
        <pb n="691" />
        —  669  —

Aufenthalts  im  Absperrungsrayon  ihre  Gebührnisse  nach  den  für  das  Friedensverhältniß  sonst  gelten  den  Bestimmungen,
  soweit  nicht  im  Folgenden  zu  deren  Gunsten  Ausnahmen  festgesetzt  sind.

Die  Zulage  nach  §.  2  wird  an  Stelle  der  reglementsmäßigen  Kommandozulage  gewährt.

2.  Mobile  Truppentheile  2c.,  welche  auf  dem  Feldetat  stehen,  haben  auf  die  in  den  S#§.  2  und  3
festgesetzten  Zulagen  keinen  Anspruch.  =

3.  Erhalten  immobile  Truppentheile  2c.  die  vollständige  Feldverpflegung  und  die  Offiziere  2c.  die
ganze  Feldzulage  und  die  Feldmundportion,  so  werden  sie  in  Bezug  auf  die  hier  in  Betracht  kommenden
Gebührnisse  den  mobilen  Truppentheilen  2rc.  gleich  erachtet.

4.  Erhalten  Offiziere  2c.  immobiler  Truppentheile  die  halbe  Feldzulage  oder  einen  andern  Theil  derselben,
  so  findet  eine  entsprechende  Kürzung  bezw.  je  nach  Höhe  dieser  Feldzulage  der  gänzliche  Wegfall  der
nach  §.  2  bezw.  F.  3  Ziffer  2  zuständigen  Zulage  statt.

B.  Extraordinäre  Gebührnisse.

a.  Offiziere,  Beamte  und  Mannschaften.

8.  2.

Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  servisberechtigte  Militärbeamte  erhalten  vom  Tage  des  Ausmarsches
bis  zum  Tage  der  Rückkehr  vom  Kommando  einschließlich  —  mit  Ausnahme  der  Tage,  für  welche  etwa  bestimmungsmäßig
  Tagegelder  gewährt  werden  —  als  Entschädigung  für  Mehrausgaben  in  Folge  des  Aufenthalts
  außerhalb  der  Garnison  eine  tägliche  Zulage,  welche  beträgt:

2,75  “  für  die  Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  oberen  Militärbeamten  ohne  Unterschied  der
Charge,
1  —/  für  die  unteren  Militärbeamten  (Büchsenmacher  und  Sattler).

8.  3.

1.  Unteroffiziere  (auch  Unterärzte,  Roßärzte,  Unter-Roßärzte,  Zahlmeister-Aspiranten  2c.)  und  Gemeine
  erhalten  an  den  Tagen,  an  welchen  bestimmungsmäßig  Marschverpflegung  nicht  stattfindet,  zur
Bestreitung  der  Kosten  einer  ausreichenden  Verpflegung,  sowie  der  erhöhten  Nebenbedürfnisse:

a)  den  höchsten  extraordinären  Verpflegungszuschuß  des  Korpsbezirks,  in  welchem  das  Kommando

bezw.  der  Truppentheil  stationirt  ist,

b)  eine  Löhnungszulage  von  täglich  70  Pf.  für  die  Unteroffiziere  und  50  Pf.  für  die  Gemeinen.

2.  Unterärzte  und  einjährig-freiwillige  Aerzte,  als  Vertreter  von  Assistenzärzten,  Roßärzte  und
Unter-Roßärzte  als  Vertreter  von  Ober-Roßärzten,  Zahlmeister-Aspiranten  als  Vertreter  von  Zahlmeistern,
sowie  Unteroffiziere,  welche  in  Stelle  manquirender  Offiziere  Offizierdienste  leisten,  erhalten  unter  Wegfall
vorstehender  Gebührnisse  die  Zulage  nach  §.  2  mit  2,75  „X  für  den  Tag.  Daneben  wird  die  Garnisonver-=pflegung
  gewährt.

S.  4.  .
Machen  die  Umstände  nach  dem  Befinden  des  betreffenden  General-Kommandos  es  erforderlich,  dem
Führer  eines  Detachements,  welcher  bestimmungsmäßig  kein  Büreau  hat,  ein  solches  beizugeben,  so  erhält  der
als  Adjutant  kommandirte  Offizier  die  Adjutantenzulage  von  18  „1,  sowie  eine  leichte  Nation  (§.  5),  und
der  als  Schreiber  kommandirte  Mann  die  Schreiberzulage  von  9  /  monatlich.
Außerdem  werden  die  Schreibmaterialienkosten  vergütet.

§.  5.

b.  Pferde.

1.  Die  Fourage  wird  für  die  Dauer  des  Kommandos,  ausschließlich  der  Marschtage,  nach  den
Sätzen  des  Reglements  über  die  Naturalverpflegung  für  die  Armee  im  Kriege  (ss.  63  und  64)  verabreicht.
2.  Für  die  Marschtage  ist  die  zuständige  Friedens-Marschration  zu  empfangen.

92#
        <pb n="692" />
        —  670  —

§  ..
c.  Selbstbewirthschaftungsfonds.

1.  Als  Entschädigung  für  die  stärkere  Abnutzung  und  den  Verbrauch  an  Bekleidung  und  Ausrüstung
  erhalten  die  Truppentheile  für  die  zu  dem  Kommando  verwendeten  Theile  die  Bekleidungsbedürfnisse
nach  §.  28  1.  a.  in  Verbindung  mit  den  §§s.  32  und  33  des  Reglements  über  die  Bekleidung  und  Ausrüstung
der  Armee  im  Kriege  vergütet,  jedoch  mit  der  Beschränkung,  daß  für  nicht  volle  Monate  die  höhere  Entschädigung
  mit  je  ½90  des  Monatsbetrages  auf  so  viel  Tage  gewährt  wird,  als  das  Kommando  in  dem  betreffenden
  Monate  gedauert  hat.

2.  Ebenso  sind  zur  Deckung  der  bezüglichen  Mehrkosten  die  Pauschquanta  an  allgemeinen  Unkosten,
Waffeninstandhaltungsgeldern  und  Hufbeschlags=  und  Pferdearzneigeldern  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen
der  §§.  135  ff.  des  Reglements  über  die  Geldverpflegung  der  Armee  im  Kriege  mit  der  vorstehend  unter
Ziffer  1  bezeichneten  Beschränkung  zahlbar.

S.  7.
d.  Entschädigung  für  Transportmittel.

1.  Nicht  rationsberechtigte  Offiziere  erhalten  bei  Dienstgängen  ohne  Begleitungsmannschaften  zum
Zweck  der  Revision  der  Wachen  und  Posten,  sowie  der  Beaufsichtigung  des  Patrouillenganges  in  dem  Falle,
daß  die  zurückgelegte  Entfernung  —  hin  und  zurück  —  mehr  als  3  Kilometer  beträgt,  für  den  ganzen
zurückgelegten  Weg  eine  Entschädigung  von  20  Pf.  für  das  Kilometer.  Dieselbe  Entschädigung  wird  rationsberechtigten
  Offizieren  gewährt,  wenn  der  ganze  zurückgelegte  Weg  mehr  als  20  Kilometer  beträgt.

Bei  der  Berechnung  erfolgt  die  Abrundung  auf  ein  volles  Kilometer  nur  einmal  für  jeden
Dienstgang.

·  2.  Dieselbe  Entschädigung  erhalten  Unteroffiziere,  welche  Ofsizierdienste  verrichten  und  in  dieser
Eigenschaft  Wachen  und  Posten  zu'm  revidiren  oder  den  Patrouillengang  zu  beaufsichtigen  haben,  und  zwar
je  nachdem  sie  den  Fußtruppen  oder  der  Kavallerie  angehören,  nach  den  Grundsätzen  für  nicht  rationsberechtigte
  bezw.  für  rationsberechtigte  Offiziere.  ·

3.WerdeuzudenDiensttourenunter1und2Dienstpferdebenutzt,sofälltdieTrangportmittek
Entschädigung  weg.  «

§.8.
e.  Servis  und  Unterstützung  der  Familien.

1.  Den  Selbstmiethern  mit  Familie  wird  bei  Führung  des  vorgeschriebenen  Nachweises  über  die
Fortdauer  des  Miethsverhältnisses  an  Stelle  der  reglementsmäßigen  Miethsentschädigung  der  volle  tarifmäßige
  Servis  der  verlassenen  Garnison,  den  Dienstwohnungs-Inhabern  mit  Familie  der  im  Garnisonverhältniß
bezogene  Servistheil  während  der  Dauer  des  Kommandos  sortgewährt.

2.  Die  in  fiskalischen  Gebäuden  untergebrachten  Familien  von  Unteroffizieren  und  Unterbeamten
erhalten  während  der  Dauer  des  Kommandos  diejenigen  Brennmaterialien-Kompetenzen,  auf  welche  die  abkommandirten
  Unteroffiziere  und  Unterbeamten  in  der  Garnison  Anspruch  haben  würden.

3.  Den  Frauen  und  Kindern  der  Unteroffiziere  und  Unterbeamten  wird  für  die  ganze  Dauer  der
Abwesenheit  ihrer  Männer  bezw.  Väter  eine  Brotunterstützung  gewährt,  welche  beträgt:

für  die  Frrauu  ..  .  ......  kg,
:=  jedes  Kind  unter  14  Jahen  6
monatlich  oder,  insofern  nicht  ganze  Monate  in  Betracht  kommen,  ½0  dieser  Sätze  täglich.

Die  Brotunterstützung  kann  auch  in  Gelde  nach  den  Selbstkosten  (S.  10)  gewährt  werden.

I.  Bestimmungen  über  die  Erstattung  der  Mehrkosten  aus  Reichs-Civilfonds.

Nähere  Bezeichnung  der  Mehrkosten.
8.  9.  .
Nach  §.  14  des  Reichsgesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Rinderpest  betreffend,  vom  7.  April  1869  fallen
sämmtliche  Mehrkosten,  welche  durch  die  geleistete  militärische  Hülfe  zur  Durchführung  von  Absperrungs-
        <pb n="693" />
        —  671  —

maßregeln  gegen  die  reglementsmäßigen  Kosten  des  Unterhalts  der  regquirirten  Truppen
in  der  Garnison  entstehen,  der  Reichskasse  zur  Last.  Ausgeschlossen  hiervon  sind  alle  außerordentlichen
Gebührnisse,  welche  den  Betheiligten  schon  zufolge  ihrer  Mobilmachung  oder  anderweiter  allgemeiner  Anordnungen
  zustehen.

Zu  den  aus  Reichs-Civilfonds  zu  erstattenden  Kosten  gehören,  mit  der  vorbezeichneten  Einschränkung:

A.

Die  im  Abschnitt  I.  enthaltenen  extraordinären  Bewilligungen  bezw.  die  Differenz  gegen  die  Gebührnisse
  in  der  Garnison,  und  zwar:

rss

die  Zulage  der  Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  Beamten  (§s.  2);

die  Differenz  zwischen  dem  extraordinären  Verpflegungszuschuß  der  Garnison  und  dem  hbchsten
innerhalb  des  Armee-Korpsbezirks  zahlbaren  extraordinären  Verpflegungszuschuß  (§.  3);

die  Löhnungszulage  für  die  Unteroffiziere  und  Gemeinen  (§.  3);

die  Adjutanten=  und  Schreiberzulage  sowie  die  Schreibmaterialienkosten  (§.  4);

.  die  Selbstkosten  der  dem  als  Adjutanten  kommandirten  Offizier  bewilligten  Ration  (§.  4);
.  die  Differenz  zwischen  den  Selbstkosten  der  Friedensgarnison-Ration  (§.  10)  und  den  Selbstkosten

der  Feldration  sowie  der  Friedens-Marschration  (5.  5);

.  die  Differenz  zwischen  den  Friedensgebührnissen  an  Bekleidungs-  2c.  Entschädigung,  allgemeinen

Unkosten,  Waffeninstandhaltungs=  sowie  Hufbeschlags=  und  Pferdearzneigeldern  und  den  bezüglichen
  Kriegsgebührnissen  (S.  6);

.  die  nach  §F.  7  zuständige  Entschädigung  für  Transportmittel;
.  der  Servis  bezw.  Servistheil  der  Selbstmiether  bezw.  der  Dienstwohnungs-  Inhaber  mit  Familie

sowie  die  Unterstützung  für  Familien  (§.  8).

Für  die  Brennmaterialien  sind  die  wirklichen  Kosten,  für  die  Brotunterstützung  die  Selbstkosten
(3.  10)  als  Mehrkosten  zu  berechnen.

B.

Alle  übrigen  Kosten,  welche  nicht  entstanden  wären,  wenn  der  Truppentheil  oder  das  Kommando  in
der  Garnison  geblieben  wäre:
Dahin  find  beispielsweise  zu  rechnen:

.  die  reglementsmäßigen  Verpflegungsgebührnisse  Einjährig-  Freiwilliger,  welche  nicht  schon  in  der
Garnison  freie  Verpflegung  genießen,  sofern  dieselben  nicht  anderen  in  derselben  Garnison  ver—
bleibenden,  Truppentheilen  haben  überwiesen  werden  können;

2.  die  Mehrkosten  der  Brotverpflegung  gegen  die  Selbstkosten  des  Brotes  in  der  Garnison  6  10);

-.

10.

11.

die  Differenz  zwischen  den  Selbstkosten  des  Brotes  in  der  Garnison  (§.  10)  und  dem  Garnison-Brotgeld,
  wenn  letzteres  gemäß  der  §§.  9  und  20  des  Reglements  über  die  Naturalverpflegung
der  Truppen  im  Frieden  gewährt  wird;

die  Mehrkosten  des  Marsches,  bezw.  der  Beförderung  nach  den  Kommandoorten  und  zurück;
sämmtliche  Vorspannkosten;

Reisekosten  2c.,  welche  nicht  entstanden  wären,  wenn  das  Kommando  nicht  stattgefunden  hätte;
Transportkosten  wie  vor;

die  Miethsentschädigung'  für  Selbstmiether  in  der  verlassenen  Garnison  (vergl.  88.  32  bis  34  des
Reglements  über  die  Serviskompetenz  der  Truppen  im  Frieden),  soweit  nicht  nach  §.  8  der  Servis
fortgewährt  wird;

Kommunalservis  für  Geschäftszimmer  (§.  4),  Wacht=  und  Arrestlokale,  sowie  für  einquartierte

Offiziere,  Sanitätsoffiziere,  Unterärzte,  servisberechtigte  Militärbeamte,  Mannschaften  und  Pferde,
süsawe  die  Servisentschädigungen  durch  den  am  Garnisonorte  ersparten  Servis  nicht  gedeckt
werden;

Kosten  für  Wachtbedürfnisse  (ausschließlich  Heizung,  Erleuchtung  und  Stroh,  welche  vom
Quartiergeber  herzugeben  sind).  Hierzu  gehören  auch  die  Kosten  des  zu  etwaigem  Bau  von
Hütten  für  die  Posten  erforderlichen  Materials;

die  Mehrkosten  der  Lazarethverpflegung  (8.  11).
        <pb n="694" />
        —  672  —

„  §.  10.

Als  Selbstkosten  der  Brot=  und  Fourageverpflegung  in  der  Garnison  (.  9  A.  6  und  B.  2  und  3)
gelten  in  dem  Falle,  daß  die  Verabreichung  von  Brot  und  Fourage  aus  militärfiskalischen  Magazinen  erfolgt,
die  von  der  Militärverwaltung  festgestellten  Normalpreise  für  Brot  und  für  die  einzelnen  Fouragetheile.

Findet  dagegen  in  der  Garnison  eine  direkte  Verpflegung  durch  Unternehmer  statt,  so  gelten  die
Lieferungspreise  als  Selbstkosten.  «  «

§.11.

1.  Da,  wo  besondere  Kantonnements-Lazarethe  eingerichtet  werden,  fallen  die  Gesammt-Einrichtungskosten
  dem  Civilfonds  zur  Last.  ·

2.  Hinsichtlich  der  laufenden  Ausgaben,  welche  in  solchen  Kantonnements-Lazarethen  entstehen,
erstattet  der  Civilfonds:  -

a)  für  die  Zahl  der  Krankenverpflegungstage,  welche  über  den  als  Normal-Krankenzahl  festgesetzten

Satz  von  5  Prozent  der  Stärke  des  Kommandos  hinausgeht,  die  gesammten  Ausgaben,
b)  für  die  Verpflegungstage  innnerhalb  des  Satzes  von  5  Prozent  die  etwaigen  Mehrausgaben
gegen  die  Kosten,  welche  bei  Aufnahme  der  Kranken  in  die  betreffenden  Garnisonlazarethe  nach
den  jedesmal  zuletzt  berechneten  Durchschnitts-Verpflegungskosten  der  einzelnen  Garnisonlazarethe
entstanden  sein  würden.
3.  Bei  der  Aufnahme  der  Kranken  in  Civil-Heilanstalten  erstattet  der  Civilfonds:
a)  für  die  Zahl  der  Krankenverflegungstage  über  den  Satz  von  5  Prozent  der  Stärke  des  Kommandos
  hinaus  die  Gesammtkosten;  ·
b)  für  die  Verpflegungstage  innerhalb  des  Satzes  von  5  Prozent  wie  unter  2.  b;
e)  für  solche  Kranke,  deren  Aufnahme  bestimmungsmäßig  nur  gegen  Zahlung  der  Durchschnitts-Verpflegungskosten
  von  1,20  J“  bezw.  1,50  .¾  erfolgt,  die  etwaigen  Mehrkosten  der  Anstaltsverpflegung.

4.  Werden  transportable  Kranke  in  ein  Garnisonlazareth  geschafft,  so  trägt  der  Civilfonds  die
dadurch  entstehenden  Transportkosten.  «  »

5.StirbteinSoldatdegKommcmdosinnerhalboderaußerhalbdesLazarethsbezw.derCivil-Heilanstalt,
  so  trägt  der  Civilfonds  die  etwaigen  Mehrkosten,  welche  bei  der  Beerdigung  im  Kantonnement
gegen  die  in  der  Garnison  gebräuchlichen  Beerdigungskosten  entstehen,  oder  es  fallen  demselben  die  Kosten
des  Transports  der  Leiche  in  die  Garnison  zur  Last.

8.  12.
Zahlungs-  und  Ligidationswesen.

1.  Die  Liquidirung  sämmtlicher  nach  8.  9  zu  erstattenden  Mehrkosten  erfolgt,  soweit  die  Zahlungen
den  sonst  allgemein  geltenden  Bestimmungen  entsprechend  aus  den  Truppenkassen  geleistet  sind  oder  den
Truppenfonds  zu  gute  kommen,  seitens  des  betheiligten  Truppentheils  bei  der  oberen  Civilbehörde  (Regierung  2c.)
des  Bezirks,  in  welchem  die  Absperrung  stattfindet.

Sämmtliche  Liquidationen  sind  vor  der  Einsendung  an  die  Civilbehörde  der  zuständigen  Intendantur
zur  Prüfung  und  Feststellung  vorzulegen.  Denselben  sind  die  entsprechenden  Justifikatorien,  namentlich  die
Quittungen  der  Empfänger  (auch  die  der  Offiziere  2c  über  die  gewährten  Zulagen  und  Transportmittel-Entschädigungen),
  sowie  die  erforderlichen  Bescheinigungen  der  Truppentheile,  sämmtlich  mit  den  vorgeschriebenen
  Richtigkeitsattesten  versehen,  beizufügen,  die  Liquidationen  auch  zur  Beurtheilung  der  Zulässigkeit  der
Erstattung  der  liquidirten  Kosten  aus  Reichs-Civilfonds  mit  den  etwa  erforderlichen  Erläuterungen  zu
versehen.

Zu  den  Liquidationen  über  die  Mehrkosten  an  Bekleidungsentschädigungen,  allgemeinen  Unkosten  2c.
s.  6  und  9  A.  7  sind  durch  die  Intendanturen  Bescheinigungen  darüber  auszustellen,  daß  die  gezahlten
Beträge  in  den  Kassenbüchern  der  betheiligten  Truppentheile  richtig  vereinnahmt  oder  in  den  bezüglichen
Intendantur-Kontrolen  notirt  worden  sind.  «

2.  Außerdem  ist  von  den  Truppentheilen  der  Intendantur  monatlich  eine  Nachweisung  der  in  der
Garnison  ersparten  Servisbeträge  (8.  9.  B.  9),  sowie  eine  Zusammenstellung  (beide  in  doppelter  Ausfertigung)
        <pb n="695" />
        —  673  —

der  wirklich  entstandenen  Kosten  der  Krankenpflege  in  Kantonnements-Lazarethen  oder  Civil-Krankenhäusern
unter  Beifügung  der  Beläge  einzusenden.  Als  erspart  ist  auch  der  nach  §.  9  Nr.  9  aus  Reichs-Civilfonds
zu  erstattende  Servis  zu  berechnen.  ,

3.  Die  den  Intendanturen  direkt  zugehen  den  Liquidationen  über  Kommunal-Servis,  gestundete
Eisenbahnfahrgelder,  Reisekosten  nicht  regimentirter  Offiziere  und  Beamten  rc.  sind  festzustellen  und  gleich  wie
die  von  ihnen  aufzustellenden  Berechnungen  der  Mehrkosten  der  Brot-,  Fourage=  und  Lazarethverpflegung,  sowie
  der  Kosten  der  gewährten  Brennmaterialien=  und  Brot-Unterstützungen  ebenfalls  den  betheiligten  Civilbehörden
  zu  übersenden.  ·

In  den  Servis-Liquidationen  sind  zurückzurechnen:

a)  die  in  der  Garnison  ersparten  Servisbeträge;

b)  während  der  6  Monate  Oktober  bis  einschließlich  März  die  Differenz  zwischen  den  Winter=  und
Sommer-Servissätzen  für  diejenigen  Offiziere,  Unteroffiziere  und  Mannschaften  des  Kommandos,
welche  in  der  Garnison  vor  dem  Ausrücken  kaser  nementsmäßig  untergebracht  waren,  insosern
deren  Kasernenquartiere  nicht  durch  außerhalb  der  Kasernen  untergebracht  gewesene  Selbstmiether
oder  Naturalquartier-Inhaber  belegt  worden  sind  und  deshalb  nicht  der  Servis  nach  a.  als  erspart
  zu  berechnen  ist.  -

In  den  Fällen,  in  welchen  ersparte  Beträge  von  Garn  ison-Servis  nicht  abgesetzt  worden  sind,  ist
ein  Ausweis  der  Intendantur  beizufügen,  daß  und  weshalb  eine  solche  Ersparniß  nicht  eingetreten,  bezw.  auf
den  Kommunal-Servis  nicht  in  Anrechnung  zu  bringen  gewesen  ist.

4.  Die  Civilbehörden  weisen  die  nach  Vorstehendem  von  den  Intendanturen  festgestellten,  bei  ihnen
liquidirten  Beträge  auf  die  ihnen  unterstellten  Kassen  zur  Zahlung  an  die  Truppentheile  bezw.  sonstigen  Empfangsberechtigten
  an  und  reichen  die  Liquidationen  nebst  Belägen  dem  Reichskanzler-Amt  behufs  Herbeiführung
  der  Erstattung  aus  der  Reichskasse  ein.

Berlin,  den  12.  Dezember  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Bekanntmachung.

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlichen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  30.  November  d.  Is.
(Reichs-Anzeiger  Nr.  284)  die  Nummer  488  des  11.  Jahrgangs  der  periodischen  Druckschrift  „Le  Mirabeau,
Organe  des  Sections  Wallonnes“,  herausgegeben  in  Verviers,  verboten  worden  ist,  wird  auf  Grund  des
.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  d.  Is.
die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Le  Mirabeau“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  12.  Dezember  1878.  «

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

Bekanntmachung.

Nochdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  17.  November
  d.  Is.  (Reichs-Anzeiger  Nr.  276)  die  Nr.  38  des  II.  Jahrgangs  der  periodischen  Druckschrift  „L'avant-
        <pb n="696" />
        674

garde,  Organe  Collectiviste  et  Anarchiste“,  herausgegeben  in  Chaux  de  Fonds  (canton  de  Neuchatel,
Suisso)  verboten  worden  ist,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  d.  Is.  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „L'avant-garde“
im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  12.

Dezember  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

5

ofmann.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

Datum  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behäörde,  welhe  die  Aus-—

  —  —  Ausweisung  weisungs-5

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  Z  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Marianna  Jobska,/geboren  am  4.  Januarpvorsältzliche  Brandstif-Königlich  preußische  30.  Novemgeborne
  Bogacka,  1835  zu  Skwilno  intung,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  3.
Wittwe,  Russisch-Polen,  Marienwerder,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Franz  Thomanek,geboren  1855  zu  Duli,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef19.  Novem-Schlosser,

  Kreis  Tabor  in  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Frankfurt  a./O.,

3.  Josef  Lansmann,  28  Jahre,  aus  Wilcyn  desgleichen,  Königlich  preußischef7.  Dezember

Lehrer,  in  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu|d.  SJ.
·  »  Posen,

4.  Rudolf  Pippich,52  Jahre,  geboren  zudesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Buchbindergeselle,  Chrudim  in  Böhmen,

5.  Franz  Leibhold,  geboren  1860  zu  Proß-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  7.  Septem-Seilergehülfea,
  nitz  in  Mähren,  orts=  und  versuchter  Dieb=  Bezirksregierung  zuf  ber  d.  J.

6  angehörig  zu  Wehringen  stahl,  Breslau,  «
bei  Wien,

6.  Jakob  Kuznick,  Ar-78  Jahre,  aus  Dombko-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  19.  Novem—-beiter,
  witz  in  Russisch-Polen,  teln,  Bözirkeregierung  zu  ber  d.  J.

Oppeln,

7.  Franz  Gorny  alias  14  Jahre,  aus  Dom- 



Gorniak,

 

browa  in  Polen,

desgleichen,

 

dieselbe  Vehörde,

2.  Dezember

 

d.  J.
        <pb n="697" />
        675

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*#5  •7  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
6  .
8.  Hans  Christian  Al-21  Jahre,  aus  Kopen-Landsireichen,  Betteln  Königlich  preußische  3.  Dezember
brechts  en,  Arbeiter,  hagen,  nund  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu|.  J.
Schleswig,

9.  Georg  Reinl,  geboren  am  26.  April  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef4.  Dezember
Strumpfwirker,  1856  zu  Asch  in  Oester=  teln,  Landdrostei  zu  Lü=  d.  J.
reich,  neburg,

10.  Adolf  Berlemon,  34  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  13.  Novem-Schmiedegeselle,

  Dour  in  Belgien,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
#  Trier,
11.August  Mathis,  geboren  am  8.  August'Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische2.  Dezember
Schlosser,  1857,  aus  Adlikon,  und  Diebstahl,  Bezirksregierung  zud.  I.
Kanton  Zürich  in  der  Sigmaringen,
Schpweiz,
12.  Franziska  Daniel,19  Jahre,  aus  Kordo-Landstreichen,  Diebstahl  Stadtmagistrat  Pas--28.  Septem-Tagelöhnerin,
  witz,  Bezirk  Brünn  in  und  Begünstigung,  sau  in  Bayern,  ber  d.  IJ.
Mähren,
13.  Anton  Schmid,9  Jahre,  aus  Pöndorf,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  2.  November
Tagelöhner,  Bezirk  Vöcklabruck  in  teln,  d.  J.
Oesterreich,
14.  Tohann  Steiskal,  28  Jahre,  aus  Stieznie,  Landstreichen  und  grober  Königlich  bayerisches  29.  Oktober
Tagelöhner,  Bezirk  Selcan  in  Böh=  Unfug,  Bezirksamt  Kelheim,  d.  J.
men,
15.  Pasquale  Di  Pom-geboren  1849,  aus  Ve-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  23.  Novempa,
  Ziegelarbeiter,  nosa,  Provinz  Basili-  Bezirksamt  Mün=  ber  d.  J.
cata  in  Italien,  chen  r.  /J.,
16.  Franz  Bolognani,  geboren  1842,  aus  Ca-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tagelöhner,  vedine,  Kreis  Trient  in
Tirol,
17.  Josef  Panjan,  geboren  1835,  aus  Alten-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Händler,  markt,  Bezirk  Tschernembl
  in  Krain,
18.  Benjamin  Conti,  geboren  1848,  aus  Mai-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  29.  Novem-Steinhauer,
  land  in  Stalien,  ber  d.  IJ.

 

 

 

 

 

93
        <pb n="698" />
        676

 

 

 

Datum  des

 

 

 

Steinhauer,

 

Lessines  in  Belgien,

 

 

 

derselbe,

W’“'  #  .
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus--
  ,  -  Ausweisung  weisungs-S#
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
19.  Anton  Pisar,  Schin-33  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Füh-Königlich  bayerisches27.  Novemdelmacher,
  ortsangehörig  zu  Kote=  rung  eines  falschen  Na=  Bezirksamt  Deggen=  ber  d.  S.
"  schau,  Bezirk  Schütten=  mens,  dorf,
hofen  in  Böhmen,
20.  Adolf  Brosche,  Flei-36  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  saächsische  11.  Novemscher,
  ortsangehörig  zu  Lan—  Kreishauptmann-  ber  d.  J.
genbrück  bei  Reichen-  schaft  zu  Bautzen,
berg  in  Böhmen,
21.  Michaal  Högn,  830  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  meck-14.  Novem-Schneidergeselle,
  Noggendorf,  Amt  Kö=  teln,  lenburgisches  Mini=  ber  d.  J.
nigswarth,  Kreis  Eger  sterium  des  Innern
in  Böhmen,  zu  Schwerin,
22.  Josef  Fort,  Gießer  38  Jahre,  geboren  unds  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-4.  Dezember
und  Maschinenheizer,  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
Brouvelieure,  Departement
  der  Vogesen  in
Frankreich,
23.  Johann  Steiner,  22  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  7.  Dezember
Weber,  Walterswyl,  ortsange=  teln,  d.  I.
hörig  zu  Heimiswyl,
Kanton  Bern  in  der
Schweiz,
24.  Joseppri  Manki,  39  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-ö.  Dezember
Tagner,  Mailand  in  Stalien,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
25.  Samondosi  Vanze-18  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ist,  Arbeiter,  Sagißo  in  Tirol,  "  "  «
26.Pa"ulMarchand,29Jahre,geborenzudesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Arbeiter,  Lüttich  in  Belgien,
27.  Adolf  Schuh,  Eisen-geboren  am  16.  Aprilfdesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
gießer,  1851  zu  Markirch  im
Elsaß,  zufolge  Option
französischer  Staatsangehöriger,

28.Philipp  Meunier,"ô?  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  6.  Dezember

d.  J.
        <pb n="699" />
        677

 

 

 

 

 

 

 

*  *-Name
  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
G-G-  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  6  3.  4.  5.  6.
«  .  .

29.  Georg  Perouff,  geboren  am  23.  April  Landstreichen,  Kaiserlicher  Beiris  .  Dezember

Bergmann,  1846  zu  Bouxières  aux  präsident  zu  Metz,  d.  J.

Kreis  Nancy#

Dames,
in  Frankreich,
30.  Louis  Johann  Bap=  geboren  am  22.  Februar
tist  JLacome,  Sän=  1857  zu  Rioz  in  Frankger,
  reich,

Landstreichen  und  Bet-  derselbe,
teln,  .

 

desgleichen.

l

 

—

 

2.

Post-Wesen.

 

Schluß  der  Post-Dampfschiffahrten  auf  der  Linie  Hamburg—Duontheim.

Die  Post-Dampfschiffahrten  zwischen  Deutschland  und  Norwegen  auf  der  Linie  Hamburg—Drontheim
  werden  Mitte  Dezember  eingesteslt.  Die  letzte  Fahrt  in  der  Richtung  nach  Norwegen  findet  Sonnabend,
  den  14.  Dezember  statt.
Berlin,  W.,  13.  Dezember  1878.
Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Unvollständige  Frankirung  der  Briefe  nach  Ländern  des  Weltpostvereins.

E-  ist  die  Wahrnehmung  gemacht  worden,  daß  Briefe  nach  denjenigen  Ländern  des  Weltpostvereins,  nach
welchen  die  Taxe  von  20  Pfennig  für  den  einfachen  frankirten  Brief  gilt,  namentlich  aber  Briefe  nach  der
Schweiz,  häufig  mit  nur  10  Pfennig  frankirt  zur  Einlieferung  gelangen.  Auch  werden  Briefe  nach  Ländern
des  Weltpostvereins,  wenn  sie  das  einfache  Gewicht  von  15  Gramm  übersteigen,  vielfach  ohne  Rücksicht  auf
das  Mehrgewicht  lediglich  mit  20  Pfennig  frankirt,  während  die  Brieftaxe  für  je  15  Gramm  20  Pfennig,
mithin  beispielsweise  für  einen  16  Gramm  wiegenden  Brief  zweifaches  Porto  oder  40  Pfennig,  für  31  Gramm
60  Pfennig  beträgt  u.  s.  w.  Da  in  Fällen  unzureichender  Frankirung  am  Bestimmungsorte  eine  verhältnißmäßig
  hohe  Nachtaxe  in  Anwendung  kommt,  so  wird  von  den  Empfängern  die  Annahme  der  unzureichend
frankirten  Briefe  nicht  selten  verweigert,  wodurch  Zweck  und  Werth  der  Briefe  verloren  gehen.  Das  General-Postamt
  macht  hierauf  besonders  aufmerksam.
Berlin,  W.,  14.  Dezember  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

L
        <pb n="700" />
        —  678  —
33.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  14.  Dezember  1878  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Z  Goldmünzen
1.  Jn  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-S.
  bis  14.  Dezember  1878  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppellrenen  Kronen  Kronen
-  A  Al  A.
I
Bektiu......;  —  771999  —  771290
Frankfurt  a.  M.  —  251030  —  251  030
München  —  174200  —  174  200
Dresden  —  657  160  —  657  160
Karlsruhe.  ......  —  80  000  —  80  000
Hamburg  ....  200.560:  —  I  ——  200  560
Summe  1.  200  560  1934  380  –  2  134  940
2.  Vorher  waren  geprägt  .  .  ..  1243  512  220  396  064  690  27  969  925  244  935  600
3.  Gesammt-Ausprägng  1  243  712  780  397999  070  27  969  925  250  070  540
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  91  140  69  490  80
5.  Bleiben  .  ..  1  243  621  640  397  929  580  27  969  845
1  669  521  065  44
Vom  1.  bis  7.  Dezember  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren
1  für  219  926,11  M  für  9  202  453½9  4
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  37  291  169,09  „  „  256  179  940,6  „
Zusammen  für  37  511  095,20  „  für  265  382  393,65  4

 

»  )  Da  die  Ausprägung  von  Silbermünzen  eingestellt  ist,  so  wird  die  fernere  Veröffentlichung  der  bisher  in  diesen
Münzsorten  ausgeprägten  Beträge  unterbleiben.  «
        <pb n="701" />
        —  679

Finanze:.

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  187  8

 

bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-.  ".7I.

nahme  beträgt  Bonifikatio=  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  "„  I  .  Zeitraum  Spalten  4

gemein-  Bleiben  ·
der  bis  zum  Gftlih  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —  mehr
Einnahme.  .  elal

h  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger

4  144  44  4N

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  .  68  040  567  43  104  67997  “  72  170  478—  4173  015
Rübenzuckersteuer  .  24  629  361  10  740  673  4  13  888  688  18  704  692  —  4  816  004
Salzsteuer  23  478  374  2  666  23  475  708  23  373797  101  911
Kabackssteuer  327732  129  664  198  068  319  51/—  121  444
Branntweinsteuer  24  022017  4  062  168  19  959  849  17  989  811  1  970  038
Uebergangsabgaben  von  Pranntwein  68  849  —  «  68  849  70  553—  1  704
Brausteuer  ..  10  809  920  149  062  10  660  858  10  733  537—  72679
Uebergangsabgaben  von  Bier-  .  594  897  594  897  583  887  11010
Summe  151  971  717  15  127337  136  844  380  143  946  267  —  7  101  887

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist=  Einnahme  abzüglich  der  Bonifkutionen  und  Verwaltungskosten  beträgt  bis

Ende  des  Monats  November  1878:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .
«vomBeginn  Ist-Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  des  laufenden  in  der  ent-  zwischen  den
Etatsjahres  bis  sprechenden  Spalten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  2  und  3.
»  obengenannten  Periode  +  mehr
Einnahme.  Monats  —  wemger
“  #  M.
1.  I  2.  3.  4.
Zölle  62  083  703  61  916  658  +  167  045
Rübenzuckersteuer  46  040  796  4  568  502  —  1527  706
Salzsteuer  21  189  716  20  544  096  +  445  620
Tabackssteuer  .  .......,  147  949  248  391  –  100  442
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  .  ..  260  247  341  25  903  606  +  343  735
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  9550  921  9  605  168  —  54247
Summe  165  260  426  165.786  421  —  525  995
        <pb n="702" />
        680

5.

Zoll=  und

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  —
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller“  Pohzucker  aller  Art
im  Be=  stenerte  Art
Verwaltungsbezirke.  kcenr  NRüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-nge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  –  –  16  —  —  —
2.  -  Westpreußen  2  122  850  12  —  —  —
3.  Brandenburg  16  768  890  119  —  —  —
4.  Pommern  5  322  360  3  —  —  —
5.  Posen  1123105  10  —  —  —
6.  Schlesien  452487  546  4  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen  «  ·
Unterherrschaften  139  9291  703  109  –  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  v#  110  980  870  14  121  24
9.  -  Hannover  272297  484  471  33  —
10.  -  Westfalen  1  84  865  —  —  —  —
II.  ·-Hessen-Nassau  1  26  060  71  55
12.  Rheinprovinz  8  830  720  755  –  1  168  1  005
Summe  Il.  246  16  466  563  2  440  69  1  322  1  029
II.  Bayern  2  110  370  278  79  —  —
III.  Sachsen  –  —  101  —  —  1
IV.  Württemberg  5  446  014  147  99  2
V.  Baden  1  114  980.  245  83  3  123
VI.  Hessen  —  —  52  —  96  1134
VII.  Mecklenburg  2  144  152  13  .-  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  316  210  16  —–—  ——  —
IX.  Oldenburg  —  —  6  —  —
X.  Braunschweig  292245  458  —  —  —  —
XI.  Anhalt  833  1993444  —  —  —  —
XII.3  Elsaß=  Lothringen  v  —  —  3293  —  —  —
XIII.  Luxemburg  ..  2  68  405  84  —  —
Ueberhaunt  324  21  905  596  6  675  330  1  4423  2  287
Hierzu  in  den  Vormonaten  Sep-  "
tember  und  Oktober  1878.  —  2v9  354  6444%%  1  816  6  470
Zusammen  —  51  260  238  19·7é64  2  146  6117)  FW  757
In  demselben  Zeitraumdes  Vorjahres  —  47035  2033424  4220  7780  39  560
        <pb n="703" />
        Steuer-Wesen.

 

681

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  November  1878.

Zollauslande.

 

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#  Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  FFhüurup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar,
in  den  auf  aus  dem,  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  v  kehr.  kehr.  kehr.
l
Ztr.n.  :  Ztr.n.  Ztr.n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
8.  9.  100.  11.  12.  13.  14.  15.
1
103  150  9  —  —  .-  —  —
268  12797  —  l  —  1473  —  2572  6374
860  354  —  —  —  —  —  —
595  293  15  369  —  —  —  17  786  5
—  5  1  —  —  —  —  —
1280  —  1  –  1  —  88  —
567  187  —  —  —  —  —  l  —
1901  309  33  042  285  269  515  107  3  261  986
680  585  13712  51  125  1599  —  535  —
2  —  —  —  —  —  —  —
28  —  2422  —  8  822  —  308  —
6284  14  680  64  556  336  404  969  107  24550  79365
—  —  5  —  —  —  91  –
393  639  1  —  —  —  21  55
9  —  31  99  18  25  —
—  —  352  96  —  60  5  422  —
179  —  —  —  —.  —  —  —
340.  433  —  6  —  —  2  065  —
56  —  —  —  —  —  —  E
14  —  301  —  —  —  3846  —
315  126  —  —  —  —  —  —
—  264  —  —  —  —  —  —
10  —  —  —  —  —  2471  —
—  —  —  —  4  006  —-  1800  —
7  600  16  142  65  246  537  408  993  167  40  291  7  420
11  932  11  016  94  005  5293  203  787  503  104  630  6259
19  532  27158  159  251  5  830  612  780  670  144  921  13  679
24  115  29  46  98  294  9  081  372  059  44  499  99  642  17  523
        <pb n="704" />
        —  682  —

6.  Konsulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsul  Bunge  zu  Rotterdam  hat  den  Schiffsmakler  P.  Gallas  junior  in  Hellevoetsluis
zum  Konsular-Agenten  bestellt.

 

 

—  ——  Ò  —

Berlin,  Carl  Hevmann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="705" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

-  0

VI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  Dezember  1878.  9H2.h

Juhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung,  Aufhebung,  Ummachung,
  betreffend  Rinderpest;  —  Ernennungen  von  wandlung  und  Befugnisse  von  Zoll=  und  Steuerstellen  693
Mitglieern  der  Disziplinarkammern;  —  Einführverbot  5.  Militär-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  für  die
der  portugiesischen  Regierung,  betreffend  Reben  2c..  —  "  Naturalverpflegung  im  Jahre  W7  zu  ewahrende  Ver-Ausweisung
  von  Ausländern  aus  dem  m-  gütung  9  693

eite  683  «  ·«

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  6.  Marine  und  Shhiffahrt.  282  einer  Semaphorvon
  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  statio  .6294
—  Status  der  deuschen  Notenbanken  Ende  November  7.  Handels=  und  Gewerheelen  Lnprobationen  von  Thier-1878;
  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Novem—  ärzten  694

ber  1878  .  ..687  »  ,

3.  Finanz-  Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  8  47  ——————  r
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  O00  4;  Verkehr  mit  Großbritannien  und  Frland  Z
—  Nachweisung  der  Einnahme  der  Post=  und  Telegraphensowie
  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit  vom  9.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  **  Eumschtmoer  zur
Beginn  des  GCatsfahres  bis  zum  Shusse  des  Monats  Vornahme  von  Giovilstands-  Mten  —  Einziehung  eines
November  1878  ..  .692  Konsulas  695

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

–.

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  19.  d.  M.  (S.  667)  ist  die  Rinderpest  im  Regierungsbezirke
Merseburg  nicht  weiter  aufgetreten.
Dagegen  ist  der  Ausbruch  der  Seuche  amtlich  festgestellt  worden:
im  Regierungsbezirke  Frankfurt  a./O.:
am  18.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Neumühl,  Kreis  Königsberg  N.-M.;
am  19.  d.  M.  in  zwei  Gehöften  zu  Saepzig,  Kreis  West-Sternberg;
am  20.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Zorndorf,  Kreis  Königsberg  N.-M.;
im  Regierungsbezirke  Potsdam:
am  18.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Strausberg,  Kreis  Ober-Barnim;
am  22.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Alt-Rauft,  desselben  Kreises.
Ferner  sind  in  den  laut  den  Bekanntmachungen  vom  12.  und  19.  d.  M.  bereits  infizirten  Ortschaften
  des  Regierungebezirks  Frankfurt  a./O.  im  ganzen  25  Gehöfte,  des  Regierungsbezirks  Potsdam  im
ganzen  5  Gehöfte  von  der  Seuche  neu  ergriffen  worden.

94
        <pb n="706" />
        —  684  —

Außerdem  ist  die  Rinderpest:
im  Regierungsbezirke  Gumbinnen:
am  M  in  zwei  Gehöften  zu  Stallupönen,  Kreis  gleichen  Namens,  neu  aus
gebrochen.

Die  Zahl  der  seit  dem  ersten  Auftreten  der  Seuche  gefallenen  bezw.  getödteten  Thiere  beträgt  nac
den  vorliegenden  Nachrichten:  «

im  Regierungsbezirke  Gumbinnen  142  Stück  Rindvieh;

im  Regierungsbezirke  Frankfurt  a.O.  1140  Stück  Rindvieh,  980  Schafe,  223  Ziegen;
im  Regierungsbezirke  Potsdam  114  Stück  Rindvieh,  12  Schafe,  1  Ziege;

im  Regierungsbezirke  Merseburg  8  Stück  Rindvieh.

Die  in  dem  Gesetze  vom  7.  April  1869  (Bundes-Gesetzblatt  S.  105)  und  in  der  Instruktion  vom
9.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzblatt  S.  147)  vorgesehenen  Sicherheits=  und  Tilgungsmaßregeln  sind  auch  in
den  neuerdings  infizirten,  wie  in  den  durch  die  Seuche  bedrohten  Orten  zur  Ausführung  gelangt.

Nachdem  die  vorgeschriebene  Frist  von  drei  Wochen  seit  dem  letzten  Krankheits=  bezw.  Todesfalle  verstrichen
  und  die  Desinfektionsarbeiten  beendigt  worden,  sind  die  Ortschaften  Rathstock,  Alt-Madlitz,  Schönfließ
  und  Wüste-Kunersdorf,  sämmtlich  im  Kreise  Lebus,  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  belegen,  für
seuchenfrei  erklärt  worden  (.  37  der  Instruktion  vom  9.  Juni  1873).

Berlin,  den  27.  Dezember  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  S.  61)  in  Gemäßheit  der  vom
Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern:
1.  in  Königsbergr::
den  Königlich  preußischen  Ober-Regierungsrath  Schönian  daselbst;
2.  in  Danzig:
den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Beutner  daselbst;
3.  in  Bromberg:  «
den  Vorstand  der  Intendantur  der  4.  Division,  Königlich  preußischen  Premier-Lieutenant  à  la
suite  der  Armee  Fleischfresser  daselbst;
4.  in  Erfurt:
den  Königlich  preußischen  Kreisgerichtsrath  Wohlleben  daselbst;
5.  in  Arnsberg:
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Lehmann  daselbst;
6.  in  Köln:
den  Vorstand  der  Intendantur  der  15.  Division,  Königlich  preußischen  Hauptmann  à  la  suite
der  Armee  von  Windisch  daselbst;
7.  in  Kassel:
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Vahl  daselbst;
8.  in  Karlsruhe:
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor,  Geheimen  Ober-Postrath  Heß  daselbst;
9.  in  Schwerin:
den  Königlich  preußischen  Intendantur-Assessor  Uhlenbrock  in  Schwerin
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Reichs=  bezw.  Staatsämter  zu  ernennen.

 

Die  Königlich  portugiesische  Regierung  hat  den  Import  von  Reben,  sowie  aller  sonstigen  Pflanzen  aus  den
von  der  Reblaus  heimgesuchten  Distrikten  nach  Portugal  und  den  dazu  gehörigen  Inseln  verboten.  Sämereien
  sind  von  dem  Einfuhrverbote  nicht  betroffen.
        <pb n="707" />
        685

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

I  .

F  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behärde,  welche  die  Damm  des

.—  9  Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Josef  Kohlmann,  37  Jahre,  ans  Mastig,  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußischef19.  Oktober

Schneider,  Bezirk  Hohenelbe  in#ger  rechtskräftiger  Ver  Bezirksregierung  zus  d.  J.

f.  Adolf  Gottwald,
Tagearbeiter,
s
l

Franziska  Krischker,
unverehelichte,

·

I
.·Anton
Bäcker,

Dittrich,

.  Ferdinand  Bischof,
Maurergeselle,

Sohann  Pietschmann,

  Arbeiter,

.Franz  Gill,  Glasarbeiter,


.  Rasmus  Andersen,
Steinhauer,

 

Böhmen,

geboren  am  30.  August
1858  zu  Adelsdorf,
Bezirk  Freiwaldau  in
Oesterreichisch-Schlesien,

geboren  am  14.  November

  1839  zu  Geppersdorf,
  Bezird  Jägerndorf
in  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  1842  zu  Wien,
ortsangehörig  zu  Freiwaldau
  in  Oesterreichisch-Schlesien,


37  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Bärgraben,
  Bezirk  Trautenau
  in  Böhmen,

38  Jahre,  aus  Kaiserswalde,
  Bezirk  Schluckenau
  in  Böhmen,

27  Jahre,  aus  Einsiedel
in  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  3.  Oktober
1842  zu  Sölestedt  auf
Fünen  in  Dänemark,

urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  und  Nichtbefolgung
  der  Reiseroute,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  einfacher  Diebstahl,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten

 

 

drei  Jahre,

Breslau,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

10.  November
  d.  S.

desgleichen.

desgleichen.

23.  November
  d.  J.

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische

Bezirksregierung  zul  d

Schleswig,

 

 

ç94“

15.  November
  d.  I.

27.  November
  d.  I.

5.  Dezember
.  J.
        <pb n="708" />
        686

 

 

 

 

 

 

 

"v7  .  -  áuk  ,  sDatumdeg
SNameundStand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-4
  '  «  Ausweisung  weisungs-=S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
I
9.  Johann  Weigel,  24  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  13.  Dezem-Sattler,
  Prag,  ortsangehörig  zu  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  S.
Hospozin,  Bezirk  Schlan  Schleswig,
in  Böhmen,
10.  Wenzel  Goller,  Ar=  geboren  am  29.  Novem-desgleichen,  Königlich  preußische  12.  Dezembeiter,
  ber  1848  zu  Poplowitz  Landdrostei  zu  Han=  ber  d.  J.
bei  Gladau,  Kreis  Pilsen  nover,
in  Böhmen,
11.  Johann  Peterson  (21  Jahre,  aus  Smalandfdesgleichen,  Königlich  preußische  23.  Novem-Arbeiter,
  in  Schweden,  Landdrostei  zu  Stade,  ber  d.  I.
12.  Lombardi  (alias  Ber-45  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  30.  Novemnard)
  Giacomo,  ortsangehörig  zu  Nu-  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
volera,  Provinz  Brescia  Trier,
in  Italien,
.
13.  Franz  Pollak,  We-30  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  bayerisches  6.  November
bergeselle,  ortsangehörig  zu  Schüt=  stahl,  Bezirksamt  Wasser=  d.  I.
tenhofen,  Bezirk  Schüt-  burg,  «
tenhofen  in  Böhmen,
14.  Wenzel  Waclavik,  geboren  1832,  aus  Hova,  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  bayerisches  21.  Novem-Maurer,
  Bezirk  Strakonitz  in  teln,  Bezirksamt  Deggen=  ber  d.  J.
Böhmen,  dorf,
15.  Heinrich  Horvath,  geboren  am-  11.  Juli  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Nürn=  10.  Dezem-Metzgergeselle,
  1846,  aus  Nuova-Wer-  berg  in  Bayern,  ber  d.  J.
was,  Stuhlrichteramt
Kula  in  Ungarn,
16.  Johann  Puravait,1  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-11.  Dezem-Arbeiter,
  ·  Marcigny,  zuletzt  wohn-  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
haft  zu  Nancy  in  Frankreich,

17.  Adeline  Jacob,  Ar-geboren  am  15.  März  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiterin,  1851  zu  Reims  in
Frankreich,
        <pb n="709" />
        —  687  —

22.  Münz=  und  Bank-Wesen.
Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  21.  Dezember  1878  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-15.
  bis  21.  Dezember  1878  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
#  A  A  AC
Berlin  .3  —  699  260  —  699  260
Frankfurt  a.  M.  —  120  00  —  120  000
Stuttgart  –  524  000  6  —  524  000
Karlsruhe  —  27  990  —  25  460
Hamburg  701  320  —  —  701  320
Summe  1.  701  320  1  371  250  —  2  070  040
2.  Vorher  waren  geprägt  1  243  712  780  397999  070  27969  925  350  070  540
3.  Gesammt-Ausprägung  1  244  414  100  399  370  320  27  969  925  352  140  580
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  91  140  69  490  80
5.  Bleiben.  1  244  322  960  399  300  830  27  969  845
1  671  593  635  .4
Vom  8.  bis  15.  Dezember  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren
für  86  601/4  4  für  10  184  850,/  4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  37  511  095,20  „
Zusammen  für  37597  696,634  4

 

„  265  382  3936  „

 

 

für  275  567  244,06  .  M
        <pb n="710" />
        688

Status  der  deutschen  Note
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Woch
(Die  Beträge  lau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passisgta.
Sonstige  Ver-  *J7-7
  täglich  r  bindlich-  n  r“  e  gegen  bindll
1  Unge-  .  egen  egen  egen  umm  it
i  Grund-Reserve.  Noten#  Gegen  inge  Gegen  fällige  6  kelten  P  Sonstige  8  mine  9  keit
r.Name  der  Banken.  31.  Okt.ete  31.  Okt.  31.  Oft.it  831.  Okt.  31.  Okt,.,er  N1.  Okt.  *
9  Kapital.]  Konds.  Umlauf.  Ver-  Kündi  Passiva.  we
;:  1878.  Noten.  1878.  1878.  ndi·  1878.  1878.  RPassiva.  1878.  gebe
8  bindlich-  gungs-  inlar
1  tei  frist  dilg
c;  eiten.  s  Wechf
1Keichsbannn  120  000  34  6  64  5  747346  1  493LG45  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  15|—  28  1266.—  92965  —  140  —  —  —  —  8990—  168
3  Kölnische  Prlvatbank  3  000  750  2  228—  37  12314  31  206  4  101  2857  1  48  —  9090—  134  2
4aqgdeburger  Prlvatbank  3  000  613  2  392  —  333  1161|—  3  4  —  6353  14534  217  31.+.  18  493—  11  6
5  Danziger  Privat-Aktlen--Bank000  750  1  820—  90  674  1  359.  51  9656  —  321  19  906—  20
#  Prerinzlal-Aktien  --  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  781  2  077—  49  1204—  1  32  —  20  599—  72  100  —  29  6589—  72  6
7  Hannoversche  Bank  12  000  809  4612  —  2882422  330702  21—  69  1998|  3  1742  190  23982  96  5
3  Frankfurter  Bank  17  143  3562  112354  8821  6033|3  321  2114  2E6E75  117/—  203/  39  477—  2392  22
Bayerische  Notenbank  7  500  185  64  739—  869  7461—  2582  759  —  492  180  —  1  2499  +  1  182  75  862—  1800  172
1Sichsische  Bank  zu  Dresden.  30  00200–  488  16  450  +  112  279  4  84  4167—  772  356  —  374388—  479  30.
11  Leipziger  Kassenverein  3  000  117  2  890  —  1  1231—  150323  330  —  33  191.  10  7963.—  78  6
1.  Chemnitzer  Stadtbank  510  96  497—  6  119—  95  78—+—  19  3870  522121  121  5173—  29  4
11]  Württembergische  Notenbank  9  000  353  21276—  1  323  9  665  163  458  +  24  7—.  3  705—  66  31799—  990  ¾
Baalsche  Bank  9000  1  300  44  2900  6815..  307  409.  10  83  —  27  600  JT  60%2188¼  333  1
1  Bank  für  Süddeutschland  15  6e7151353410920  —  53768411—  374  216.1  4  —  —  1024  4  7002  47141
1  Braunschweigische  Bank  10  500  301  2435/14  161  1494  4  211  1680  4  274  21774  53  262  —  7  17355+  495  4
!Rommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  8294  80  457+  180%4  16  47  42  —  6  108JJ)  80  ·
SBtemekBank....«...15607  763  4254—  408  2538—  210  1268  —  56  14  421—  103  1320—  115  36  305—  246  3
I
Zusammen  268  3329929769  763.—  57567/  157  707—  72  886•212  894  58  737  49122  —  122742162  195912  202  +  6  950  14

 

Zu  8:

Zu  14°:  Darunter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darunter  155  700  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

43  886  .„X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

Bemer
        <pb n="711" />
        (an  k

e  n

Ende  November

1878

übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1878.

auf  Tausende  Mark.)

689

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aeotiga.
2
Mets0  Segen  sReichs  .·  Gegen  sNoten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  cee  Summe  Gegen  7
Lestam.  31.  Okleberassen.  31.  Oktoberanderer  31.  Oktober  Wechsel.  31.  Oktober  Lombard.ObktoberEffekten.  31.Oktober  Uttiva.  31.  Oktober  dver  31.  Oktober  2
1878.  Jscheine.  1878.  Banken1878.  1878.  1878.  1878.  1678.  Aktiva.  167v8.
rEt
s  S
«  l
—ie  21976731+  2659  6339  23144  882  13515341  4645  s39  661  25  5066  +  1529%5  +  12  rvoal
s65  —  113  5.  —  2  239  78  5249—  127  2374  4  435  —  —  —  92171—  161
90%  —  4  11—  3  78—  20  1  588  —  0  —  —  1389  —  150  d  41—  111
250  —  2261  15  —  5  266—  75%½  218  813—  17  —  —  46  4  :  708—  139  4
—**  —  —  337  1276309—  164  778  —  1113  155  —  762  .  171  150  —  3
v0—  30  —  —  1  166  19  216  244  1180  4  19  —  —  s08  4  8  6  837—  59  6
2  007—  291  15  —+  1  168  —  682790'/+.  311  583  —  21  570  T  88  78319.J  75  23982  96
1  396  —  207152  F  10r  654  —  46923  s66  —  362  453  3671  193  —  166  3  194  205  40  213  —  2399
35  os7  1180  35,  —  2  1568  +  533  —  2081  1861  -  1o0)  1007  4  21  20214  167  75  6E1  —  180
18  206  —  945  1½6  —  722  1546  —  88339292  .  75  5  076  4  32  5821  291  49772  —  2337  7k  388  —  479
1061  —  29  39  .  550X.  166  44  1700  —  61  156  —  957  4  289  7963—  781
221  4  10  11  I.  8  143  727  127  116.  J+  209  169  —  233—  16  5  13—  29
10  :30  +  230  118  —  23  9692  —  1367%%%  114  40os  —  683  390  —  693  10  31  7909  —  990|13
3  35.  —  11  —  5  s1  —  12  16  366  —  42  1120  —  9  a  —  1735  4  383  21886  4  38331
4848  —  280  2—  1  229  118  16211  —  544  1  oso  —  470  4  81  3  456  T  636  —  41
—  18  —  32  273—  128  10  2  098  —  3  —  —  14193—  690  17  451  J  z0½¼1%
30o8  K  13  2—  62  —  lis  38034.  107  204  —  64  660  %  329  1204  4  10  s293  592h1
1573  —  239  5  f1  4  134.4  3732061  J  191  2  173.  37  60os  —  25  6#16—  176  37  269  —  1½18
1  3
561  257  k  19  124  2  63#1446  —  p  196|.  14  626  18  o80  665  19970  +  3452  56036  4  1141085  290  +  322
1  l
I
s
l  l  L  l
kungen.
Zu  15°:  Darunter  108711  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
Zu  17°:  Darunter  7  800  KK  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="712" />
        690

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

Laufende

Nr.

Bezeichnung
der
Notenban  ken.

An  Banknoten

 

im  Umlauf  #  im  Bestande

im  Umlauf

 

im  Bestande

 

in  Abschnitten  zu  100.4

in  Abschnitten  zu  200  .

 

 

 

 

Anmerkungen.

 

 

 

“  -m—  A.  l  AC
l
1.Retchobank1)..  .  318  954  400  476  845  600  —  —
2.]Städtische  Bank  zu  Breslau  1  312  500  301  500  —  —
3.5snische  Privathant:2)  2212300  f64  000  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2392  000  608  000  —  —
5.|Danziger  Privat-Aktienbank  ..  1  820  000  1  180  000  —  —
6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzegthune  en  731  300  1  168  700  466  200  433  800
7.]Hannoversche  Baunnk  4  611  800  1  688  200  —  —
8.]Frankfurter  Bank  4257000  4443  000  —
9.  Bayerische  Notenbank  64  608  800  5261200  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  23  052  300  36  947  700  —  —
1.Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  496  900  13  100  —  —
13.  Wülrttembergische  Notenbank  .  21275900l4324100  —  —
14.1  Badische  Bark  10  441  700  28558  300  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  10  920  100  25  079  900  —  —
16.Braunschweigische  Bank  2  435  300  11064  700  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  828  700  1571  300  —  —
18.  Bremer  Bank  4253500  54686600  —  —
zusammen  am  30.  November  1878.  474  604  500  604  315  800  466  200  433  800
am  31.  Oktober  1878  ..  .  1491643500  585  266  800  449  200  450  800
mithin  am  30.  November  1878  mehr  —  19  049  000  17  000  —
weniger  17.039  000  —  —  17.000

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur
230  550  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

9120
7956  610

93270  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

35900

66  549  200

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  wel  e  seit  dem  1.  Januar  1676  nicht  neht  unsinsesähis  und
2  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,
0

noch  nicht  eingelöst:
im  Bestande:

vernichtet:  98  a

1430  Thir.  in  Abschnitten  zu  i0  äll
210

290  840

3)  Bel  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  5  700  000  Mart  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist.  zu  bemerken,
1)  bei  der  Nostocker  Bank  3  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf,  2  100  Mark
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  13  500  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf,  4  051  500  Mark  in

in  Abs  chnitten
        <pb n="713" />
        —  691  —

noten  Ende  November  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reich  swährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  BestandeLaufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  .4  in  Abschnitten  zu  1000  .#  überhaupt
#  1  4  A  l  A  4  I  A.
96  118  500  249  381  500  170  939  000  484  761  000  586  011  9000  1  210  988  100  1.
—  —  1  112  000  274  000  2424  500  575  500  2.
—  —  —  —  2212  300  764  000  3.
—  —  —  —  2392  000  608  000  4.
—  —  —  —  1  820  000  1  180  000  5.
879500  320  500  —  —  2  077  000  923.000  6.
—  l  —  -«  —  4611  800  1  688  2005)  7.
756  500  1  843500  6  226  000  7  474  000  11  239  500  13  760  500  8.
—  —  —  64  608  800  5261.200  9.
13  324  500  13  175  500  —  —  36  376  800  50  123  200  10.
2889  500  110  500  —  —  2889  500  110  500  11.
—  —  —  —  496  900  13  100  12.
—  —  —  —  21  275  900  4324  100  13.
—  —  —  —  10  441  700  28  558  300  14.
—  —  —  —  10  920  100  25  079  900  15.
—  —  —  —  2  435  300  11  064  700  16.
—  —  —  —  828  700  1  571  300  17.
—  —  —  —  4253  500  5  496  500  18.
113  968  500  264  831  500  178  277000  492  509  000  767  316  200  1  362  090  100
129  138  000  249  662  000  198  645  000  472  141  000  819  875  700  1  307  520  600
—  15  169  500  —  20  368  000  —  54  569  500
15  169  500  —  20  368  000  —  52559  500  —

 

 

Glanehung  ausßerufen  sind,  waren  am  30.  November  1878:

87  350  Thlr.  in

gbschnktten  zu  50  Thlr.,

253  100  Thlr.  in  Abschnilten  zu  100  Thlr.,

 

101.  000  Thlr.  in  elbschnttten  zu  500  Thlr.,  zusammen

 

 

2  295  810  Mart,

mithin  gegen  Ende  Oktober  weniger  408
155  500  Thlr.  in  Abschnitten  u  500  Ablr.  msammen  44  668  6b5  .
138  335500  1  053  782  880

8  700„  sei  149  346  900.
8  331  300  -  ELIIIIIIIIE
zur  Einziehung  v—ien  sind,  waren  am  30.  November  1878:

1  650  Thlr.  in  bschnitten  zu  do  Thir.  zusammen  16  920  Mark  —  die  gleiche  Summe  wie  Ende  Okteber;
450  1  8  Thlr.  in  Abschnitten  -  0  *m  6  7600
297  900  -  v  s  #  299  000  ·  7  976  800  *

daß  am  30.  November  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  994  000  Mark  in  Abschuitten  derselben  Gatiunf  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

95
        <pb n="714" />
        —  692  —

33.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betressend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XI.VI.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  2.  Dezember  1878
bis  2.  April  1879,
Serie  XILVII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlausszeit  vom  24.  Dezember
1878  bis  24.  April  1879,  "„  »
Serie  XLVIII.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  5.  Dezember  1878
bis  5.  Mai  1879,  1
Serie  XLIX.  von  1878  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  12.  Dezember  1878
bis  12.  Mai  1879.
Verlin,  den  21.  Dezember  1878.

 

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Nachweisung  der  Einnahme  der  Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung
für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1878.)

 

 

 

 

 

Einnahme  vom  .  .  Mithin  i
Einnahme  in  ithin  im
Bezeichnung  Beginn  des  Etats-  demselben  Zeitraum  Etatsjahr  1878/79
jahres  bis  zum  .
der  .  .-  des  vorigen  +  mehr
Schlusse  des  oben-  Etatsjahres  —  weniger
Einnahme.  genannten  Monats.  s  ·  ger.
%  —iin  %%
1.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  82  651  736  80  403  044  +  2248  692
2.  Reichseisenbahn-Verwaltung“")  24  75  910  24  499  804  +  276  106

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  an  Wechselstempelsteuer
für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1878  Seite  679  bezw.  Seite  662.
*)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  definitiven

  Feststellungen  angegeben.
        <pb n="715" />
        —  693  —

774.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

M  it  der  demnächst  bevorstehenden  Eröffnung  der  Eisenbahnstrecke  Roermond  —-M.--Gladbach  wird  zu  Dalheim,
  im  Bezirke  des  Hauptzollamtes  zu  Kaldenkirchen  ein  Nebenzollamt  l.  mit  der  Befugniß  zur  Abfertigung
  der  auf  der  Eisenbahn  ein=  und  ausgehenden  Waarensendungen  nach  Maßgabe  der  §§.  63,  66  bis  71
des  Vereinszollgesetzes  zur  Gestattung  von  Aus=  und  Umladungen  der  auf  der  Eisenbahn  unter  Wagenverschluß
beförderten  Güter  nach  §.  65  des  Vereinszollgesetzes  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Begleitscheinen  I.  und  ll.  über  zollpflichtige  Waaren,  sowie  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  und  II.  über
inländisches  Salz  und  von  Uebergangsscheinen  errichtet.

 

Dee  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  Bensersiel  im  Hauptamtsbezirke  Emden  ist  aufgehoben  und
das  Nebenzollamt  II.  zu  Neuharlingersiel  in  demselben  Hauptamtöbezirke  in  ein  Nebenzollamt  I.  umgewandelt
  worden.

 

Den  Königlich  sächsischen  Hauptsteueramte  Grimma  ist  die  Besugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  J.
über  ausländische  Spielkarten  beigelegt  worden.

 

Das  zur  Ausstellung  von  Begleitscheinen  I.  und  ll.  befugte  Herzoglich  braunschweigische  Salzsteueramt  Oelsburg
  ist  ermächtigt  worden,  die  Begleitscheine  I.  des  Salzsteueramtes  Staßfurth  über  dasjenige  Steinsalz
zu  erledigen,  welches  die  Saline  Oelsburg  im  undenaturirten  Zustande  zur  Anreicherung  der  eigenen  Soole
von  den  Salzwerken  in  Staßfurth  bezieht.

 

Den  Königlich  bayerischen  Nebenzollamte  Landshut  im  Hauptamtsbezirke  München  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  ausländische  Spielkarten  ertheilt  worden.

 

5.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  8.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht
im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Neichs-Gesetzblatt  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1879  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung  für  Mann  und
Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskoattt  80  Tf.  65  Pf.
5)  =  .  Mittagskost  ...  ....40-  35  -
c)  =  lAbendkoft  25  -  20
1)  Morgenkot  .  .  15-  lo-Berlin,

  den  22.  Dezember  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

95“
        <pb n="716" />
        —  694  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  zum  Signalisiren  nach  dem  Internationalen  Signalbuch  (Signalbuch  für  die  Kauffahrteischiffe  aller
Nationen)  auf  dem  Wangeroog'er  Leuchtthurm  eingerichtete  Semaphorstation  ist  aufgehoben.

 

7.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  29  der  Gewerbeordnung  vom  21.  Juni  1869  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  245)
wird  nachstehend  ein  ferneres’')  Verzeichniß  von  Personen,  welche  im  Prüfungsjahre  1877/78  in  Gemäßheit
der  Bekanntmachung  vom  25.  September  1869  Abschnitt  III.  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  635)  von  der  zuständigen
  Centralbehörde  als  Thierärzte  approbirt  worden  sind,  veröffentlicht.

Berlin,  den  22.  Dezember  1878.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

 

 

 

 

Eck.
Lausende  Name.  Geburts-  oder  Heimathsort.
Im  Königreich  Sachsen.
1.  Henneberg,  Ernst,  Mechterstädt  im  Herzogthum  Sachsen-Koburg-Gotha.
2.  Schmieder,  Clemens  Richard,  Raußlitz  bei  Nossen.  -
3.  Schurig,  Adolf  Julius  Emil,  Elstra  bei  Kamenz.
4.  Seyderhelm,  Karl  Richard,  Freiberg.

 

 

8.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Beitritt  verschiedener  britischer  Kolonien  zum  Weltpostverein.

Zum  1.  Januar  1879  treten  Neu-Fundland,  die  britischen  Kolonien  an  der  Westküste  von
Afrika  (Goldküste,  Senegambien,  Lagos  und  Sierra-Leona),  die  Falkland-Inseln  und  Britisch-Hon- 



*)  vergleiche  Central-Blatt  1878  Seite  565.
        <pb n="717" />
        —  695  —

duras  dem  Weltpostverein  bei.  Das  Porto  beträgt  demnächst  für  frankirte  Briefe  nach  Neu-Fundland
20  Pf.,  nach  den  übrigen  Kolonien  40  Pf.  auf  je  15  Gramm,  für  Postkarten  nach  Neu-Fundland  10  Pf.,
nach  den  übrigen  Kolonien  20  Pf.  und  für  Drucksachen,  Waarenproben  und  Geschäftspapiere  nach  Neu—
Fundland  5  Pf,  nach  den  übrigen  Kolonien  10  Pf.  auf  je  50  Gramm.  Bei  unfrankirten  Briefen  aus
Neu--Fundland  kommen  40  Pf.,  bei  solchen  aus  den  übrigen  Kolonien  60  Pf.  für  je  15  Gramm  zur  Erhebung.
  Die  Einschreibgebühr  beträgt  20  Pf.;  für  die  Beschaffung  eines  Rückscheins  tritt  eine  weitere
Gebühr  von  20  Pf.  hinzu.
Berlin  W.,  den  19.  Dezember  1878.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

Telegraphischer  Verkehr  mit  Großbritannien  und  Irland.

Vem  1.  Januar  1879  ab  beträgt  die  Taxe  für  Telegramme  nach  Großbritannien  und  Irland  ohne  Unterschied
  der  Entfernung  30  Pf.  für  jedes  Wort.
Berlin  W.,  den  20.  Dezember  1878.
Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

.  Kon  sulat-=  Wesen.

Den  Kaiserlichen  Konsul  O.  Wantzelius  in  St.  Thomas  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
  ertheilt  worden.

 

Dem  zeitigen  Verweser  des  Kaiserlichen  General-Konsulates  in  Bucarest,  Freiherrn  von  Rotenhan,
sowie  dem  Vize-Konsul  a.  i.  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulate  in  Shanghai,  von  Krencki,  ist  auf
Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §F.  1  und  vom  6.  Februar  1875  5S.  85  für  die  betreffenden  Amtsbezirke
  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  vertretungsweise  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen

  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu
eurkunden.

 

Da-  Kaiserliche  Konsulat  in  Cartajena  (Columbien)  ist  eingezogen.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="718" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
