Anhang. Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen. Behauptungen und Beweismittel, neue, können auch in der Berufungsinstanz berücksichtigt werden 351. Erstattungsauspruch des vorläufig unterstützenden Armen verbandes wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß der Armen= 6 verband die Verpflegung erst nach dem Beginn der Kur über- stützte seinen Unterstützungswohnsip im Bezirk des Verklagten nommen hat 363. habe, nicht auf schlüssige Thatsachen gestützt ist 351. Frist. Berechnung der F. zum Erwerb des Unterstützungswohn- Pensionsansprüche. Inwieweit stehen P. des Unterstützten eines Landarmen nicht höher zu berechnen, als bei Ver- pflegung einheimischer Ortsarmen 553. Nichtbeantwortung der Klage. Trotz derselben kann die Klage abgewiesen werden, wenn die Behauptung, daß der Unter- sitzes 500. der Erstattungsklage des vorläufig verpflegenden Armenver- Fürsorgepflicht des Landarmenverbandes bleibt bestehen, bandes entgegen? 352. so lange das Unterstützungsbedürfniß fortdauert 340. Sittlich verwahrloste Kinder. Unterbringung derselben in Kur- und Verpflegungskosten find im Falle der Verpflegung eine Besserungsanstalt ist kein Akt der Armenpflege 71.