— 91 — 1. HSandels- und Gewerbe-Wesen. Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Prüfung der Apothekergehilfen. Vom 4. Februar 1879. Der Bundesrath hat beschlossen, den 8. 2 Absatz 1 und den 8. 3 Ziffer 2 der Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apothekergehilfen, vom 13. November 1875 (Central-Blatt Seite 761) wie folgt, abzuändern: §. 2 Absatz 1. Die Prüfungen werden in der zweiten Hälfte der Monate März, Juni, September und Dezember jeden Jahres an den von dem Vorsitzenden der im §. 1 bezeichneten Aufsichtsbehörde festzusetzenden Tagen abgehalten. , 8. 3 Ziffer 2. 2. Das von dem nächstvorgesetzten Medizinalbeamten (Kreisphysikus, Kreisarzt rc.) bestätigte Zeugniß des Lehrherrn über die Führung des Lehrlings, sowie darüber, daß der letztere die vorschriftsmäßige drei- jährige — für den Inhaber eines zum Besuche der Universität berechtigenden Zeugnisses der Reife, zwei- jährige — Lehrzeit zurückgelegt hat oder doch spätestens mit dem Ablauf des betreffenden Prüfungsmonats zurückgelegt haben wird Berlin, den 4. Februar 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 5. Marine und Schiffahrt. In Altona wird am 17. d. M. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt, und in Flensburg am 13. März d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. Die vom Reichskanzler-Amt veranstaltete Ausgabe des „Nautischen Jahrbuchs oder Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1881 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen Beobach- tungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag"“ in Berlin soeben erschienen. Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 115 r bEr Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,500 für das Exemplar zu eziehen. Berlin, den 5. Februar 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 13