Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. Februar 1879. 7. Inhalt: 1. aAlgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecke M. Glad- machung, betreffend Rinderpest; — Verbot ausländischer bach — Dalheim Landesgrenzzezz 103 Druckschriften; — Ausweisung von Ausländern aus dem 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Zurücknahme der Befugniß Reichsgebiet Seite 93 eines Steueramts; — Nachweisung der Einnahme an 2. Münz, und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung Wechselstempelsteuer in den Monaten April 1878 bis von Reichsgoldmünzen; — Uebersicht über die bis Ende Januar 1979090 103 anner à 3n i genen Landesmünzen; — Goldan. 6. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten; 8. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen — Beinn von Sescchisser- und Seesteuermanns- rüfungen; und Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen des — Verzeichniß des Personals der eutschen Seewarte 106 Reichs bis Ende Dezember 1878 .- 102 7. Konsulat-Wesen: Ernennuniien 109 — 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Bekanntmachung. Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 6. d. M. (S. 83) haben in den Regierungsbezirken Frank- furt a./O. und Potsdam neue Ausbrüche der Rinderpest nicht stattgefunden. · Dagegen ist in einem bereits infizirten Orte im Regierungsbezirk Merseburg 1 Gehöft von der Seuche neu ergriffen worden. Für seuchen frei erklärt sind: im Regierungsbezirk Frankfurt a./O.: Drossen, Kreis West-Sternberg; im Regierungsbezirk Potsdam: Strausberg, Kreis Ober-Barnim. 14