VII. Jahrgang. Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. Berlin, Freitag, den 21. Februar 1879. A#s 8. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- # 2. 3. machung, betreffend Rinderpest; — Ausweisung von Aus- ländern aus dem Reichsgebiet . Seite 111 Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern bis Ende Januar 1879 . . 118 Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; — Status der deuschen Notenbanken Ende Januar 1879 119 Zoll= und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- steuer, sowie Zucker-Ein= und Ausfuhr für Januar 1879; 9 3 S — Bundesrathsbeschluß, betreffend Ausfuhrabfertigung von Zucker in Würfelform; — Befugnisse von Zoll= und Steuerstellen 122 Maaß= und Gewichts-Wesen: Abänderungen des Verzeich- nisses der Eichungs-Aufsichtsbehörden und der Eichämter 124 Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten 126 Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Bismark— Hugoen. .... 126 Konsulat-Wesen: Erequatur. Ertheilung 126 Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Bekanntmachung. Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 13. d. M. (S. 93) haben neue Ausbrüche der Rinderpest nicht stattgefunden. Für seuchenfrei erklärt sind: Clossow, Batzlow, Kreis Königsberg N.]M., Regierungsbezirk Frankfurt a./O. Im Regierungsbezirk Frankfurt a./O. ist die Rinderpest nunmehr für erloschen zu erachten (s. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873). Berlin, den 20. Februar 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 16