Tentral-Blatt für das Deutsche Rei Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. März 1879. OAs 10. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- probeweise Verwiegung von Zucker beim Ausgange mit machung, betreffend Erlöschen der Rinderpest; — Verbot Anspruch auf Steuervergütung; — Abberufung eines einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus- Stations Kontrolörs; — Befugniß eines Nebenzollamts ländern aus dem Reichsgebtltt. Seitee 137 141 2 Münz= und Bank--Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 5. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Tarifs für die von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank Schiffahrtsabgaben an der Sulina Mündung; — Beginn 140 einer Seeschiffer-Prüfung; — Ertheilung eines Flaggen- 3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe attestees 14344t2 von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000000.4 141 6. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 144 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 1 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. —0 Bekanntmachung. Nechdem sämmtliche durch die Seuche heimgesuchten Ortschaften des Regierungsbezirks Merseburg für seuchen- frei erklärt worden sind und seit dem 8. v. Mts. ein neuer Fall des Auftretens der Seuche nicht vorge- kommen ist, ist die Rinderpest nach §. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) im gesammten Reichsgebiete für erloschen zu erachten. " Berlin, den 6. März 1879. Der Reich kanzler. In Vertretung: Eck. 20