— 270 — Das Verzeichniß der auf Grund der §§. 1 und 2 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (Reichs-Gesetz- blatt Seite 73) in den Bundes-Seestaaten fungirenden Strandämter, der denselben untergeordneten Strandvögte und der den Strandämtern vorgesetzten Aufsichtsbehörden (Central-Blatt für 1878 Seite 285 ff.) wird unter „A. In Preußen“", „B. In Mecklenburg-Schwerin“, „C. In Oldenburg" und „E. In Bremen“ wie folgt geändert:) Amtskarakter (Stand), Bezeichnung und Sitz z der Angabe Namen und Wohnort Strandämter (Str.-A.) der Küstenstrecken, welche den Strand der v t und is trandamts-Vorsteher un S Strandvogteien (Str.-V.) Amtsbezirk bilden. Strandvögte. I. In der Provinz Ostpreußen. 1. In den Kegierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen. Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu Königsberg. 1Str.A. Memel JI. . . . Küste von der Grenze gegen Lootsen-Kommandeur Krüger zu Rußland südlich bis zum Memel. Dorfe Schmelz einschließ- lich, sowie Küste der kuri- schen Nehrung seewärts bis zum Dorfe Eisseln und haffwärts bis zum Dorfe Schmiedehnen, beide aus- geschlossen. a) Str.-V. Nimmersat Seeküste des Kreises Memel von Gemeindevorsteher Dumbris der Grenze gegen Rußland bis zu Nimmersatt. zum Dorse Melneraggen, dieses ausgeschlossen. Dem Str.-A. Memel l. sind die unter u. bis einschließlich z. (Seite 285 u. 286) auf- geführten Strandvogteien untergeordnet. 1a.St#--A. Memel 11. Festlandsküste des kurischen] Obersischmeister von Marees Haffs vom Dorfe Schmelz zu Memel. (dieses ausgeschlossen) bis zum Dorfe Schmiedehnen einschließlich. Dem Str.-A. Memel ll. sind die unter b. bis einschließlich o. (Seite 286) aufge führten Strandvogteien untergeordnet. *) In welchen Beziehungen Aenderungen eingetreten sind, ist durch fette Schrift angedeutet.