— 314 — Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Uebereinkommen in doppelter Aus- fertigung unterzeichnet. So geschehen zu Arnheim, den 22. März 1879. Otto Henne, H. Colignon. Kaiserlicher Ober-Postrath. Vorstehendes Uebereinkommen ist von der deutschen Reichs-Postverwaltung und der Allgemeinen Postwagen-Unternehmung van Gend & Loos zu Rotterdam genehmigt worden. 6. Eisen bahn-Wesen. Reichs-Eisenbahn-Amt. Am 15. Mai d. IJ. wird die zur Oberschlesischen Eisenbahn gehörige, 17,0 km lange Bahnstrecke Gr. Streh- litz-Tost — Fortsetzung der Bahnlinie Oppeln-Gr. Strehlitz — mit den Stationen Blottnitz und Tost dem öffentlichen Verkehre übergeben werden. Berlin, den 20. April 1879. An 15. Mai d. J. wird die zur preußischen Ostbahn gehörige, 166/,06 km lange Bahnstrecke Posen- Schneidemühl-Neustettin mit den Zwischenstationen Zlotnik, Wargowo, Obornik, Rogasen, Budsin, Kolmar i/P., Gertraudenhütte, Lebehnke, Jastrow, Ratzebuhr und Lottin dem öffentlichen Verkehre über- geben werden. Berlin, den 21. April 1879. In Vertretung: Körte. 77. Marine und Schiffahrt. Verzeichniß der Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen.“ A. Kaiserliches Ober-Seeamt. Bei dem auf Grund des §. 29 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877 (Reichs-Gesetzblatt Seite 549) errichteten Kaiserlichen Ober-Seeamt fungiren *7) Vergl. Central-Blatt 1878 S. 149, 150.