Inhalt: 1. Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben I Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanfialten und Buchhandlungen. — pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot zweier ausländischen Druckschriften; — Ausweisung von Aus- ländern aus dem Reichsgebiet Seite 333 . Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank - 338 Zoll= und Steuer-Wesen: Aenderungen in dem Verzeich- niß der zur Abstempelung von Spielkarten ermächtigten Zoll= und Steuerstellen; — Befugnisse zweier Steuer- stellen; — Aufhebung einer Orts-Einnehmerei 339 Berlin, Freitag, den 9. Mai 1879. 5. 6. 7. 8. 9½7 19. Justiz-Wesen: Bekanntmachung in Bezug auf den Wohn- sitz der bei dem Reichsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte 340 Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen 340 Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns- Prüfungen; — Ertheilung eines Flaggenattestess 341 Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecken St. Egidien- Höhlteich= Stollberg und Höhlteich-Lugnun. 342 Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Todesfall. 342 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Berlin, den 3. Mai 1879. Das dutch meine Bekanntmachung vom 9. Januar d. J. (Neichsanzeiger Nr. 8)“) erlassene Verbot der in Hottingen-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift „Die Tagwacht“ erstreckt sich auch auf die Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Der Harmlose“ zur Ausgabe gelangen. Der Reichskanzler. In Vertretung: *) Central-Blatt Seite 50. 47