Inhalt: 1. 
Tentral-Blatt 
für das 
  
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
I 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanfialten und Buchhandlungen. — pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VII. Jahrgang. 
  
  
Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot 
zweier ausländischen Druckschriften; — Ausweisung von Aus- 
ländern aus dem Reichsgebiet Seite 333 
. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 
- 338 
Zoll= und Steuer-Wesen: Aenderungen in dem Verzeich- 
niß der zur Abstempelung von Spielkarten ermächtigten 
Zoll= und Steuerstellen; — Befugnisse zweier Steuer- 
stellen; — Aufhebung einer Orts-Einnehmerei 339 
  
Berlin, Freitag, den 9. Mai 1879. 
5. 
6. 
7. 
8. 
9½7 19. 
Justiz-Wesen: Bekanntmachung in Bezug auf den Wohn- 
sitz der bei dem Reichsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte 
340 
Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das 
Heimathwesen 340 
Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns- 
Prüfungen; — Ertheilung eines Flaggenattestess 341 
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecken St. Egidien- 
Höhlteich= Stollberg und Höhlteich-Lugnun. 342 
Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigungen zur 
Vornahme von Civilstands-Akten; — Todesfall. 342 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Berlin, den 3. Mai 1879. 
Das dutch meine Bekanntmachung vom 9. Januar d. J. (Neichsanzeiger Nr. 8)“) erlassene Verbot der in 
Hottingen-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift „Die Tagwacht“ erstreckt sich auch auf die Nummern 
dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Der Harmlose“ zur Ausgabe gelangen. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
  
*) Central-Blatt Seite 50. 
  
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