Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. Mai 1879. S# 20. Inhalt: 1. ullgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus- ländern aus dem Reichsgebiet . . . . . Seite 343 2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; — Uebersicht über die bis Ende April d. J. eingezogenen Landesmüngden 3348 3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10 000000 & 349 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Monat April 1879; — Per- sonal-Nachrichten über Reichsbevollmächtigte und Stations- Kontrolöre; — Erweiterung eines Kontrolbezirks; — Be- fugniß einer Steuerstellell 350 5. Heimath-Wesen: Zwei Erkenntnisse des Bundesamts für das Heimathwesen ... ....351 6. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung neuer Bahnstrecken und Stationen 353 7. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten 354 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichsanzeiger Nr. 15)“) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrist „Mahnruf“ zur Ausgabe gelangen. ) Berlin, den 12. Mai 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann. *) Central-Blatt S. 60; vgl. auch S. 94, 160, 225, 246, 253, 274, 295, 321, 334. 7 49