Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1879. 21. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot 5. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das ausländischer ot ẽ süuweisung r äuelindern Heimathwsen 363 aus dem Reichsgebiet; — einen des Handbur ür 6. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Neckar- das Deutsche Reich .. di- Seite 355 gemünd-Neckarelz-Jagstfeld . ntr a„ 363 2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 7. Post= und Telegraphen-Wesen: Verst erngsgebühr für 359 Packete mit Werthangabe nach Rußland; — Drucksachen 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- und Bücher nach den Vereinigten Staaten von Amerika steuer, sowie . und Ausfuhr ler Apeil. zn S 364 Erweiterung der Kontrolbezirke eines Reichsbevollmächtigten 1nn eines Stations-Kontrolörs; — Befugniß einer Ste S. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flagsenattestes ee................ 60 4. Handels= und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 9. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 34644 die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien 362 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. N achdem durch die Bekanntmachung der Königlich württembergischen Regierung des Neckar-Kreises vom 26. April d. J. (Reichsanzeiger Nr. 99) · 1. die Nummern 20, 21, 23, 25 und 27 des ersten Jahrgangs der in San Francisco er- scheinenden periodischen Druckschrift „California-Arbeiter-Zeitung“, 2. die Nummer 33 des ersten Jahrgangs, sowie die Nummern 1 und 6 des zweiten Jahr- gangs der in New-Vork erscheinenden periodischen Druckschrift „Wochenblatt der New-Vorker Volkszeitung“, 3. die Nummer 110 des zweiten Jahrgangs der in Chicago erscheinenden periodischen Druck- schrift „Chicagoer Arbeiter-Zeitung“ verboten worden sind, wird auf Grund des §F. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung der Blätter „California-Arbeiter- Zeitung“, „Wochenblatt der New-Vorker Volkszeitung“ und „Chicagoer Arbeiter-Zeitung“ im Reichsgebiete hierdurch verboten. Berlin, den 15. Mai 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann. 51