— 412 — Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen 1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Kreuschner zu Breslau an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Godduhn dem Königlich württembergischen Hauptamte zu Friedrichshafen und den Großherzoglich badischen Hauptämtern zu Konstanz, Singen und Stühlingen als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Konstanz, « 2. der Königlich bayerische Revisionsbeamte Dolhopf zu Simbach an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors Groll in Saarbrücken den Königlich preußischen Hauptämtern zu Saarbrücken, Trier, Kreuznach, Koblenz und Neuwied, sowie dem Königlich Großherzoglichen Hauptzollamte zu Luxemburg als Stations- Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Trier, vom 1. Juni d. J. ab beigeordnet worden. 8. Eisen bahn-Wesen. Reichs-Eisenbahn-Amt. Am 24. d. Mts. früh wird der im Umbau begriffene Stadt-Bahnhof zu Hannover (am Ernst-August- Platze) wieder in Betrieb genommen und der gesammte Personen-, Eilgut= und Viehverkehr, letzterer mit einigen Ausnahmen, von dem jetzigen provisorischen Bahnhofe dahin zurückverlegt werden. Berlin;, den 18. Juni 1879. In Vertretung: Körte. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.