VII. Jahrgang. Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. – — — [ — — — — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. Berlin, Freitag, den 27. Juni 1879. 9# 26. Inhalt: 1. ausländischer Druckschriften; — Ausweisung von Aus- 2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot ländern aus dem Reichsgebiet Seite 413 Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 417 3. Finanz-Wesen: Nachweisung verschiedener Einnahmen für das Etatsjahr 1878/79; — Nachweisung der Einnahmen der Post= und Telegraphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn-= Verwaltung vom 1. April bis Ende Mai 1879 418 4. 5. 6. 7. Zoll= und Steuer-Wesen: Errichtung von Uebergangs- stellen; — Befugniß einer Steuerstellel. 419 Post-Wesen: Briefverkehr mit Helgoland; — Beitritt britischer Kolonien zum Weltpostverein; — Postpäckerei- verkehr mit Belggien .. 419 Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes 40 Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilung 420 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 5. Juni d. S. (Reichsanzeiger Nr. 131) die Nummern 1 und 2 des Jahrgangs 1879 der in Genf in russischer Sprache erscheinenden periodischen Druckschrift „Nabat (Sturmglocke), Organ der russischen Revolutionäre“ verboten worden sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial- demorratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Nabat“ im Reichsgebiete hierdurch verboten. Berlin, den 21. Juni 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann. 60