— 436 — Demselben kann daher die Befugniß zur Leitung der Maschinen von deutschen Seedamnfschiffen auf Fahrten zwischen europäischen Häfen und Häfen des Mittelländischen, Schwarzen und Azopschen Meeres beigelegt werden. den tbtkternr 18 Die prüfungs-Kommission. (Siegel.) (Unterschriften.) Formular C. Zeugniß über die Prüfung zum Maschinisten erster Klasse auf deutschen Seedampfschiffen. Der Maschinist zweiter Klasse (N. N.) [Vor= und Zunamens), geboren zu (N. N.), –“ ten 18 wohnhaft in (N. N.), welcher (JN. N.) Monate als Maschinist zweiter Klasse auf in Fahrt befindlichen Seedampfschiffen gedient hat, hat die mit ihm angestellte Prüfung zum Maschinisten erster Klasse (mit Auszeichnung) bestanden. Demselben kann daher die Befugniß zur Leitung der Maschinen von deutschen Seedampschiffen auf Fahrten in allen Meeren beigelegt werden. ........ den..ten........18.. Die prüfungs-Kommission. (Siegel.) (Unterschriften.)