Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. .—.–———————-————————— — —— Zu beziehen durch alle Postanstalten und VBuchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Oktober 1879. O940. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Er- 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse von Steuer- nennung eines Sachverständigen und Abberufung eines stellen; — Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten Aufsichtskommissars in Sachen der Reblauskrankheit; — Verbot einer ausländischen Druckschrift — Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 585 2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; Status der deutschen Notenbanken Ende August 1879 589 3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 15 000000 - 592 über die östlichen Grenzen in das deutsche Zollgebiet während der Zeit vom 1. bis 15. September 1879 592 5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken 594 6. Post= und Telegraphen-Wesen: Postanweisungsverkehr mit Konstantinopel; — Verbot der Einfuhr von frischen Trauben nach der Schweizz 594 7. Konsulat-Wesen: Ernennung . 595 I. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des Gesetzes, betreffend Maßregeln gegen die Reblauskrankheit, vom 6. März 1875 (eichs-Gesetz= blatt S. 175) ist ferner) der Königlich preußische Universitätsprofessor Dr. Taschen berg zu Halle a.S. zum ständigen Sachverständigen für das Herzogthum Anhalt ernannt worden. Der Stadtrath a. D. Thraenhart zu Naumburg a./S. ist auf seinen Antrag von seiner bis- herigen Funktion als Aufsichtskommissar für die preußische Provinz Sachsen entbunden worden. *) Vgl. Central-Blatt Jahrg. 1879 S. 25. 83