Tentral-Blatt für das Deutsche Herausgegeben “ — Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 1879. G43. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot 2. 3. ausländischer Druckschriften; — Ausweisung von Aus- ländern aus dem Reichsgebitte.... Seite 629 Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 15000000 K 632 Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; — Status der deutschen Notenbanken Ende September 1879; — Statistik der deutschen Banknoten Ende Sep- tember 187909. 633 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Befugnisse von Steuerstellen 638 5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken 638 6. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Verzeichnisses der Strandbehörden; — Erscheinen des Handbuchs für die deutsche Handelsmarine für 187090 639 7. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung 440 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Noachdem durch die Bekanntmachungen des Königlich preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 3. und 10. d. M. (Reichsanzeiger Nr. 232 und 238) die Probenummer sowie die Nummer 1 der im Verlage von A. Herter zu Riesbach-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift „Der Sozialdemokrat“ verboten worden sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Der Sozialdemokrat“ im Reichsgebiete hierdurch verboten. Berlin, den 18. Oktober 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: 90