Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 1879. As 49. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot ausländischer Druckschriften; — Ausweisung von Aus- ländern aus dem Reichsgebiete Seite 741 2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Goldmünzen 744 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend Tarifirung von Federhaltern mit eingesteckten Stahlfedern; — Befugniß einer Zollstelle; — Errichtung einer Ueber- gangsstelle; — Einfuhr von Getreide, Mehl und Oel- l 6. Konsulat-Wesen: Todesfall saaten über die östlichen Grenzen während der Zeit vom 1. bis 15. November 1879 744 4. Eisenbahn-Wesen: Ernennung richterlicher Mitglieder des Reichs-Eisenbahn-Amts; — Eräffnung von Bahnstrecken; — desgl. einer Haltestelle 746 5. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten; — Beginn einer Seeschiffer-Prüfung 747 748 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Nechdem durch die Bekanntmachung des Königlich preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 17. v. M. (Reichsanzeiger Nr. 271) die Nummer 1 des I. Jahrgangs der in Reichenberg (Böhmeny erscheinenden pe- riodischen Druckschrift „Volksfreund, Zentralorgan der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Oesterreichs“ ver- boten worden ist, wird auf Grund des §F. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Volksfreund“ im Reichsgebiete hierdurch verboten. Berlin, den 1. Dezember 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 105