— 821 — Anlage F. Abschluß des Kontobuchs über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein des (der) (Fabrikanten Mergel) zu (Braunsberg) für 1. Januar das Vierteljahr (I1. Nürg- 18800. Anleitung. Die Gewerbtreibenden, welche Branntwein für ihren Gewerbebedarf, und die Händler, welche Branntwein zum Verkaufe denaturiren lassen, haben die Ergebnisse jedes Vierteljahrs-Abschlusses der über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein geführten Kontobücher alsbald in ein Formular nach diesem Muster zu übertragen und dasselbe, nachdem vom Bezirks-Oberkontrolör die Uebereinstimmung mit dem Kontobuch bescheinigt worden (Spalte 6), dem Hauptamt einzureichen, in dessen Bezirk der Gewerbebetrieb oder Handel stattfindet. 115