— 868 ichni Abweichnngen gegen die Waarenverzeichuiß Hinweis auf die Wlnlsnr Tarasat uutut 4% F sona /Pi Ausfuhr und Durchfuhr. Ein fuhr. ruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. 31., mehrfach gezwirnter Nähfaden 2 245 31. auch accommodirter (zum Einzel- ç verkauf vorgerichteter) Nähfaden. S. Zolltarif. 32., Dochte, ungewebte. 2 c 6 332. 33. Vigognegarn, ein= und mehrdrähti- 2 ec Nr. 33 fällt aus. 18 Fss. u. Kst. ges, roh, gebleicht oder gefärbt. – 13 Kb. Waaren aus Baumwolle 4 Bl. allein oder in Verbindung mit Metallfäden, ohne Bei- mischung von Seide, Wolle oder anderen unter Nr. 41 des Zolltarifs begriffenen Thierhaaren: 34. —;:; rohe (aus rohem Garn ver- 2 4 1 34a. —: rohe (aus rohem Garn fertigte) dichte Gewebe mit Aus- verfertigte) dichte Gewebe mit schluß der aufgeschnittenen Ausschluß der aufgeschnittenen Sammete. Sammete und der nachstehend unter b und c aufgeführten Ge- webe. 2 d Anmerk. 2 zinr &; ge Gewebe aus rohem Gespinnst von Baum- . wollabfällen, in Stücken nicht gu 4 über 50 em lang und breit, 7 BBl. welche das Ansehen von grauerr Zu Nr. 34 a und Packleinwand haben und zusb: s. Zolltarif Preßtüchern, Putzlappen 2c. ver- " " wendet werden, auch in Ver- bindung mit anderen Spinn- materialien oder einzelnen ge- färbten Fäden. 2 4 Anmerk. 334c. —: rohe Gewebe für Schmir- gelleinen und Schmirgeltuch- fabriken, auf Erlaubnißschein unter Kontrole. 35.: Tüll, roh und ungemustert. - 35. 36.: gebleichte, dichte Gewebe, auch 2 4 2 36. appretirt, mit Ausschluß der S. Zolltarif. aufgeschnittenen Sammete. 37.s: aufgeschnittene Sammete. 2 d 3 37.