— 869 — ichni «.. . Abweichungen gegen die Waarenverzeichniß Hinweis auf die aetn 1 uns 2 Tarasatz Nummer. für die Abtheilungen für die (in Prozenten des Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts). 1. 2. 3l 1 · 4. 5. 10. Glas und Glaswaaren. 238.Grünes und anderes naturfarbiges 10 a 238. 20 Fss. u. Kst. gemeines Hohlglas (Glasgeschirr), 12 Kb. weder gepreßt, noch geschliffen, noch abgerieben, auch mit or- dinärer Beflechtung von Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr. 239.Glasmasse; rohes optisches Glas 10 a 239. 23 Fss. u. Kst. (Flint-, Kronglas); rohe gerippte 13 Kb. Gußplatten (Dachglas); Email- und Glasurmasse; Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unter- schied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunstglas- bläserei gebraucht werden. 240.Weißes Hohlglas, ungemustertes, 10 b 240. 23 Fss. u. Kst. ungeschliffenes, unabgeriebenes, 13 Kb. ungepreßtes, oder nur mit ab- geschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Rändern. Fenster= und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz weiß), ungeschliffen, unge- mustert; wenn die einfache Höhe und die einfache Breite zusammen23 Fss. u. Kst. betragen: 241. Fenster= und Tafelglas in seiner 10 c 1 241 a. —; bis 120 cm. natürlichen Farbe (grün, halb 10 ( 2 241b. —: über 120 bis 200 cm. und ganz weiß), ungeschliffen, 10 c&q 3 241c. : über 200 em. ungemustert. 242.Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes. 10 d 1 242. .120 Fss. u. Kst. 243. JTafel- (Fenster-) und Spiegelglas, 10 42 243. .« geschliffenes, polirtes, gemuster- tes, mattes, auch farbiges, mit 123 Fss. u. Kst. Ausnahme des belegten. 244. Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, 10 42 244. belegtes aller Art. 245. Behänge zu Kronleuchtern von 10 e 245. S. Zolltarif. Glas; Glasknöpfe, auch gefärbte; massives weißes Glas, nicht be- sonders benanntes.