893 224.2 3 * ie Waarenverzeichniß Hinweis auf die * 7 8 Tarasatz Nummer. für die Abtheilungen für die (in Prozenten des Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Ein fuhe. Bruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. 504. JSeide und Floretseide, gefärbt; 30 c 504. Lacets. 505.Zeugwaaren, auch Tücher und 30 e 505. Shawls von reiner Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden. 506.Seidene Strumpfwaaren. 30 e 506. 507. Seidene Posamentier= und Knopf- 30 e 507. macherwaaren. « 508.Spitzen,Vlonden,Stickereien,ganz 30 e 508 a. Spitzen, Blonden und Sticke- oder theilweise aus Seide, und reien, ganz oder theilweise aus seidene Tülle. Seide. 30 e Anmerk. 508b. Seidentülle, roh oder ge- - färbt, ungemustert. 509. Seidenwaaren, gemischt mit anderen 30 e 509. Spinnmaterialien, und zugleich # in Verbindung mit Metallfäden. 510. Beugwaaren aus Seide oder Floret- 30 f 510. seide in Verbindung mit Baum- wolle, soweit sie nicht unter Nr. 509 fallen. . S. Zolltarif. 511. JZeugwaaren aus Seide oder Floret- 30 f 511. seide in Verbindung mit Leinen, Wolle oder anderen animalischen oder vegetabilischen Spinnstoffen, soweit sie nicht unter Nr. 509 fallen. 512. Halbseidene Strumpfwaaren, nicht 30 f 512. unter Nr. 509 fallend. 513. Halbseidene Posamentier- u. Knopf- 30 513. macherwaaren, nicht unter Nr. 509 fallend. 514.anz grobe Gewebe aus rohem30 Anmerk. 1514. Gespinnst von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preß- tüchern, Putzlappen verwendet werden, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien oder einzelnen gefärbten Fäden.