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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879.</title>
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

 

Siebenter  Jahrgang.

1879.

 

 

Berlin.

Carl  Heymann's  Verlag.
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        <pb n="3" />
        10.

11.

12.

3.
14.

Inhalts-Verzeichniß.

273.  295.  321.  333.  343.  355.  365.  373.  383.  399.  413.  421.  445.  461.  485.  493.
567.  585.  597.  617.  629.  641.  655.  661.  671.  715.  741.  749.  765.  839.

Eisenbahn-Wesen  Seite  69.  103.  126.  224.  252.  268.  287.  314.  328.  342.  353.

460.  478.  491.  501.  510.  517.  538.  546.  552.  565.  572.  594.  616.  625.  638.  654.
Finanz-Wesen  Seite  68.  102.  118.  132.  141.  184.  239.  251.  286.  327.  349.

529.  564.  569.  592.  632.  653.  674.  718.  768.

659.
370.

Handels-  und  Gewerbe-Wesen  Seite  7.  82.  91.  303.  362.  490.  552.  724.  850.

Heimath-Wesen  Seite  71.  340.  351.  363.  500.  553.
Justiz-Wesen  Seite  6.  70.  340.  393.  473.

Konsulat-Wesen  Seite  7.  48.  73.  82.  92.  109.  126.  136.  144.  169.  224.  241.
382.  398.  409.  420.  443.  460.  483.  491.  510.  518.  531.  540.  546.  554.  566.
713.  738.  748.  780.  853.  «"  «
Maaß-  und  Gewichts-Wesen  Seite  124.  498.

Marine  und  Schiffahrt  Seite  6.  58.  73.  82.  91.  106.  126.  136.  142.  165.
354.  364.  371.  382.  397.  409.  420.  427.  460.  483.  491  518.  530.  539.  553.
668.  712.  719.  747.  763.  779.  851.

Militär-Wesen  Seite  27.  69.  242.  572.

Münz-,  Bank-  und  Papiergeld-Wesen  Seite  5.  26.  54.  63.  79.  90.  101.
258.  278.  299.  325.  338.  348.  359.  369.  378.  387.  403.  417.  425.  448.  465.  488.

558.  570.  589.  602.  624.  633.  650.  658.  664.  675.  720.  744.  752.  769.  842.

Post-  und  Telegraphen-Wesen  Seite  6.  43.  185.  239.  261.  308.  328.  364.

660.  669.  852.
Statistik  Seite  676.  855.

Zoll-  und  Steuer-Wesen  Seite  27.  56.  66.  89.  103.  122.  132.  141.  166.
350.  360.  368.  392.  410.  419.  424.  449.  470.  489.  498.  508.  515.  521.  550.  560.
663.  709.  744.  752.  774.  781.  842.

252.
575.—

182.
566.

119.
497.

408.

180.
571.

  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  1.  17.  49.  59.  75.  83.  93.  111.  127.  137.

503.  511.

363.
667.

379.

294.

595.

234.
575.

133.
508.

419.

251.
592.

145.
519.

171.

533.

370.  380.

712.
402.

320.

616.

269.
603.

140.

514.

450.

746.
418.

332.

627.

288.
626.

168.
524.

500.

225.

541.

397.
763.

449.

342.

640.

314.
639.

177.

537.

538.

260.  283.  300.
603.  619.  638

245.

547.

412.
779.

489.

364.

660.

330.
654.

231.
545.

594.

327.
648.

253.
555.

426.
851.

509.

371.
669.

341.
659.

250.

550.

604

339.
658.
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        Sach-Register.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

Adolfo,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Aerzte,  s.  Approbationen.

Agnes,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Alice,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Altheim,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Altwasser,  Stations-Kontrolör  in  München,  Abberufung  142.
Amerika,  Druckschrift,  Verbot  384.

Andromeda,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Anita  Delfina,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Antagonist,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Apenrade,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Apotheker,  Abänderung  der  Prüfungs--Bestimmungen  850,  f.  a.

Approbationen.
Abänderung  der  Prüfungs-Bestim-Apothekergehilfen,


mungen  91,  850.
Approbationen:  eines  Arztes  552,  eines  Thierarztes  82.
—  Verzeichniß  der  während  des  Prüfungsjahres  1878/79  approbirten
  Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  724.
Arbeiterfreund,  Druckschrift,  Verbot  160.
Arbeiterinnen  und  jugendliche  Arbeiter;  Beschäftigung  in
Walz-=  und  Hammerwerken  303,  in  Glashütten  304.
Arbeiter,  jugendliche  Beschäftigung  in  Spinnereien  362.
Arbeiter-Wochen-Chronik,  Druckschrift,  Verbot  50.
Arnstadt,  Steueramt,  s.  Ichtershausen.
Aslan,  P.,  in  Rodosto,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten  7.
v.  Aufseß,  Fhr.,  Reichsbevollmächtigter  für
in  Straßburg,  Versetzung  nach  Berlin  328.
Auggen,  Steuer.  Einnehmerei,  Befugniß  638.

Ausweisungen:

Abdallah  386.  Augsten  227.
Achatzi  506.  Avancini  386.
Ackerl  750.

Ainroldi  386.  Babka  463.

Ammann  25.  Baca  534.

Anderle  246.  Bach  89.

Anderlich  296.  Bachmann  325.
Anderson  673.  Bader  139.

Andersson  275.  Badunek  114.
Andersson  23.  Bäcker  535

Andolscheck  131.  Baer  367.

Apffel  767.  Bärnauer  s.  Bernauer.
Arbei,  Anton  322.  Baier  513.

—  Franziska  322.
Artus  79.
Arzmann  61.

Baluschak  296.
Balmer  347.
Balzerini  587.

Zölle  und  Steuern

 

Bar  100.

Barabas  297.
Bardorsch  99.

Barta  656.

Bartosch  840.
Bartuska  114.
Barzmierski  84.
Bauer  549.
Baumgartl  505.
Baumgartner,  Johann  423.
—  Johann  Paul  841.
Beck  95.

Beckaert  347.

Beer  630.

Begin  496.

Beier,  Engelbert  447.
—  Theresia  598.
Belinsohn  504.
Bellmann  s.  Bibulla.
Belofsky  462.
Belopaulovitsch  88.
Berkowitz  226.
Bernauer  976.
Bernet  536.

Bernfuß  275.
Besnard  249.

Better  76.

Bibulla  344.

Bierrel  62.

Bilofsky  s.  Belofsky.
Binder  549.

Bischof,  Arnold  377.
—  Franz  78.
Bittmann  400.-Bittner
  599.

Blasisir  172.

Blazek  422.

Blei  548.

—  .  a.  Hillmann.
Bleß  544.

Blizenek  505.
Blobner  256.

Bloch,  Abraham  Mofes  750.
—  Julius  Friedrich  662.
Blöcklinger  766.
Bloem  247.

Blum  s.  Plum.
Böhm  542.

Böhmer  116.
Boenisch  162.

Bönisch  172.

Böse  534.

Böttig  716.

Bogan  s.  Bogon.

Bogon  742.

Bohle  77.

Bolda  657.

Bollmüller  631.

van  Boom  600.

Boril  543.

Bougé  358.

Bouma  s.  Pouma.

Bourgeois  487.

Bous  161.

Boyntin  131.

Brack  114.

Brand  374.

Brandt  535.

Brasseur  25.

Braun,  Agnes  656.

—  Johann  656.

—  (.  a.  Schneider.

Brausel  464.

Brebach  673.

Brejla  751.

Breit  226.

Breuer  112.

Brickmann  164.

Brink  512.

Brosche  77.

Brschisa  587.

Brugger  486.

Brune  96.

Brunner  588.

Brzezinski  656.

Bucifal  175.

Bulat  296.

Burainski  s.  Burianski.

Burghardt,  Alois  176.

—  Johanna  401.

Burianski,  Agnes  335.

—  Anton  s.  Lapatsch,  Josef,
aus  Starawies.

—  Fran  42.

—  Johanna  255.

—  Josef  323.

—  Josefa  138.

—  Katharina  138.

—  Marie  335.

Buriansky,  Julianna  656.
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        Buriansky,  Karoline  656.
Burjanski  s.  Burianski.
Burstynowicz  128.
Bustinez  506.

Cabias  569.
Calliari  24.
Carlsen  117.
Carlson  297.
Carlsonn  228.
Cassol  569.
Cerhan  385.

 

Cerny,  Johann,  aus  Ledetz  505.
—  Johann,  aus  Skvorni  139.

Charausek  248.
Chenevier  229.
Güret  336.
Chollet  767.
Christen  486.
Christensen  173.
Christoph,  Anton  586.
—  August  357.

—  Enva  586.

—  Josef  586.

—  Theresia  586.
Chudawski  344.
Chudoba  587.
Churwachz  s.  Konista.
Cirefeci  376.
Citronenblatt  601.
Cizek  587.

Clement  840.
Clément  536.
Clermont  100.
Cohn  128.

Conti  79.

Cuda  248.

Cygaro  347.
Cyssarek  356.
Czarnetzky  s.  Sokolow.
Czechanowski  112.
Czep  599.

Czizek,  Dorothea  97.
—  Peter  97.

 

Dabergotz  164
Daiser  415.
Dalla  Costa  163.
Daniel  23.
Dannenberg  84.
Danziger  117.
Dauchy  325.
Daverio  630.
David  275.
Davidson  99.
Debard  88.
Degen  544.
Deichmann  s.  van  Hüls.
Delaite  176.
Délévaux  377.
Delorenzo  256.
Demel  322.
Demmel  61
Denardo  401.
Deromedis  112.
DeScal  718.

Descombes  601.
Deuse  335.

Dick  96.

Dießner  401.
Dillge  96.
Dlauhy  257.
Dobrowolski  495.
Doche  s.  Toche.
Doerfler  296.
Därfler  4.
Dolezal  446.
Domarié  358.
Domowitz  53.
Donaubauer  173.
Donner  139.
Donth  130.
Dosdal  s.  Dostal.
Dostal,  Josef,  aus  Borusof  446.
—  Josef,  aus  Zuckmantel  323.
Doubeck  128
Dragicewik  78.
Dragstrop  247.
Drillich  367.
Ducret  447.
Dudek  172.
Dürsen  24
Dufaur  424
Dufek  96
Dufresne  486.
Dunkel  549
Durier  25.

Durst  662.
Durwar  840.
Dvorak  248.
Dybusch  344

Edelsberger  3.
Eder  97.
Effenberger,  Ferdinand  504.
—  Johann  162.
Egeer  656.
Ehrenstorfer  587
Ehrsam  507.
Eichinger  423.
Eisenberg  277.
Eismann  229.
Elferink  505.
Elger  116.
Eliasowitz  226.
Elstner  345.
Ende  113.
Engel  512.
Engelmann  548.
Engertsberger  336.
Engler  647.
Engström  276.
Eppel  401.
Erben  113.
Estermann  765.
Exter  542.

Fabine  298.
Faehnrich  85.
Falkenhorst  632.
Farcas  375.
Favre  377.

 

Faymon  750.
Feichtbauer,  Johann  3.
—  Mathias  3.
Feimann  750.
Felgenhauer  162.
Ferro  87.
Fessiak  568.
Fevre  416.
Fichy  88.
Ficklscherer  717.
Fielitz  276.
Fieny  368.
Figl  366.
Figner  495.
Fink  97.
Fischer  463.
Fischera  163.
Fiszkowski  96.
Flanyck  77.
Fleischel  61.
Fleischer  95.

v.  Flick  61.
Fluri  367.
Folkamann  487.
Foltermayer  78.
Folz  386.
Fontana  117.
Fontanes  249.
Fornaro  544.
Fortin  588.
Franc  113.
Francesco  113.
Frank  78.
Franke  113.
Frankster  374.
Franz  344.
Frese  464.
Frick  767.
Friedl  506.
Friedrich,  Anton  717.
—  Fritz  23.

—  Otto  Ferdinand  446.
Friemel  2.
Froehlich  128.
Froemmel  175.
Frusch  630.
Fuchs,  Ignaz  386.
—  Josef  84.
Fürch  298.
Furginé  337.
Furrer  324.

Galpecca  298.
Garibaldy  423.
Garnier  549.
Gauthier  464.
Gebauer  85.

Gentil,  Constant  Viktor  Wilhelm

  230.
—  Marie  Elisabeth  230.
Gigl  336.
Ginda  598.
Givry  79.
Glückselig  743.
Glückstein  95.
Gnädinger  507.

Göbl  98.

Gölles  s.  Hoffmann,  Franz.
Goerner  128.
Göschl  385.

Götzl  513.
Goldsobel  568.
Gollob  487.
Goossens  254.
Goßweiler  78.
Gotholmseder  96.
Gottardini  131.
Gottstein  385.
Gottwald  462.
Grabscheidt  512.
Gradstein  385
Graf  98.

Granchet  464.
Greussing  115.
Grichois  416.
Grimm,  Albert  172.
—  Moritz  335.
Grimmer  4.
Grodzinsky  257.
Grössing  163.
Groß  504.
Großmann,  Gottfried  87.
—  Moritz  (Moszek)  647.
Groszmann  86.
Gruder  400.

Grün  598.
Grünauer  229.
Gruszka  296.
Grzegorzewski  504.
Gsimst  367.

Gube  322.

Guden  100.
Gürth  840.
Guetrich  618.
Gummen  139L.
Gustavsen  257.
Gutetzky  520.
Gutschka  130.
Guttmann  226.
Gyorgy  630.
Gysler  521.

Haber  630.
Habertz  77.
Hackel  505.
Hader  505.
Hädener  673.
Hängy  176.
Hagemann  385.
Haha  97.
Hajek,  Johann  173.
—  Josef  173.
—  Josefa  173.
Halacek  345.
Halatek  463.
Haldemann  51.
Hammini  24.
Hanke  162.
Hanneton  424.
Hanneuse  416.
Hannusch  297.
Hansen  366.
        <pb n="7" />
        Hansl  743.
Hansson  256.
Harmant  463.
Harreis  52.
Hartig  254.
Hartmann  173.
Hasenöhrl,  Franz  587.
—  Wenzel  228.
Hasicek  385.
Hastire  347.
Haudeck  23.
Hauer  423.
Hauk  557.
Hauser  535.
Haut  77.
Hawelka  227.
Hawlick  366.
Hecking  226.
Heeg  536.
Hegenbartl  543.
Heindl  346.
Heinisch  548.
Heinrich  296.
Heintel  322.
Heintze  22.
Heinzel  85.
Heller  337.
Hellmann  334.
Hemecke  s.  Hennecke.
Hemm  415.
Hendewski  504.
Henhofer  86.
Hennecke  2.
Hentschel  227.
Herbst  618.
Herdegen  128.
Herdy  51.
Hermann  673.
Hermanns  366;  Zurücknahme
der  Ausweisung  557.
Herrmann,  Ernst  534.
—  Johann  345.
—  Leopold  663.
Herzig  98.
Herzik  97.
Herzing  115.
Herzog  743.
Heß  77.
Heuscher  54.
Hilbrich  376.
Hillmann  618.
Hilport  61.
Hinke  139.
Hintersteiner  275.
Hirsch  52.
Hlavatsch  228.
Hluschika  367.
Hoazda  588.
Hobe  98.
Hodinka  600.
Höchner  129.
Höllige  414.
Hölzl  717.
Hönig  4.
Hönke  366.
Hoffmann,  Franz  751.

Hoffmann,  Friedrich  249.
—  Johann  507.  .
—  Johann  Robert  504.
—  Josef  513.
Hofmann  423.
Hollina  506.
Holzinger  249.
Homola  228.

Hopf  256.

Hoppe  414.

Horadetzki  512.
Horcicka  129.
Hornbacher  174.
Hornik  415.

Hoß  751.

Hottmar  174.

Hrader  346.

Hradil  164.
Hranostejl  276.
Hruschka  486.

Huber  139.

Hubert,  Karl  254.

—  Karl  Friedrich  520.
Huder  112.

Hübner  229.

van  Hüls  246.
Hürzeler  325.

Huppert  138.

Jacquot,  Anton  117.

—  Maria  549.

Jahoda  226.

Jakubowicz  512.

Jakubrz  276.

Jancowicz  162.

Janda  423.

Janetzky  512.

Janischek  130.

Janovsky  174.

Januscheck  161.

Januschek  97.

Jarkowsky  495.

Jedlicka  647.

Jedlitzka  374.

Jelin,  Iakob  84.

—  Michalina  84.

Jelinek  446.

Jencik  248.

Jensen,  Jens  Peter  345.

—  Ouve  Emil  173,
Peter  Christian  600.

Jiricek  487.

Ilad  99.

Ilchmann  128.

Illc  345.

Ille  656.

Illner  366.

Johannson,  Johann  Pontus
505.

—  Niels  Aron  422.

Johmann  588.

John,  Franz  556.

—  Wilhelm  112.

Joho  97.

Jonassen  86.

Joos  53.

 

Joseph  62.
Joussel  164.
Isack  114.
Juncker  464.
Iwersen  520.

Kärtner  85.
Kafka  384.
Kafonek  415.
Kaiser,  Alois  98.
—  Josef  298.
Kaminski  495.
Kamitz  345.
Kansky  323.
Kaplan,  Georg  544.
—  Johann  172.
Kapper  386.
Karl  62.
Kau  334.
Kauf  414.
Kaufmann  62.
Kazanowsky  512.
Kazmierczak  400.
Keller  25.
Kelnhofer  87.
Kemmel  113.
Kern,  Franz  115.
—  Josef  346.
Keser  486.
Ketzer,  Clemens  543.
—  Johann  543.
Kibitz  750.
Kineller  742.
Kinif  131.
Kink  447.
Klatz  115.
Klee  548.
Klein  297.
Klienstein  174.
Klindt  2.
Klipper  751.
Klobosa  495.
Knebort  520.
Kniczek  172.
Knutti  325.
Knutzon  128.
Koblinski  247.
Kobylarz  172.
Koch  336.
Kocka  588.
Koefermüller  174.
Koffend  657.
Kohl,  Josef  255.
—  Marie  446.
Koicala  s.  Koicaly,
aus  Rayce.

—  Franz,  aus  Rayce  23.
Kokolski  161.

Kolarik  367.

Kolbeck  61.

Kolinsky  164.

Kollikoff  447.

Konista  336.

Koran  548.

Koslowsky  743.

Franz,
Koicaly,  Franz,  aus  Rajec  115.

VI

Kostera  568.

Kotteck  162.

Kouba  174.

v.  Kowalski  86.
Kowatsch,  Franziska  672.
—  Johann  335.

—  Sasie  672.

—  Veronica  568.

—  Wenzel,  aus  Jamnayo  335.
—  Wenzel,  aus  Jamney  672.
Kozak  162.

Koznar  346.

Kraff  24.

Krajanek  163.
Krajewski  296.
Krapichler  401.
Kratochwil  672.
Kratzert  423.

Kraus,  Johann  631.
—  Wenzel  631.
Krause,  Franziska  385.
—  Philomene  114.
Krazesi  543.

Krbec  87.

Kremen  600.
Kretschmer,  Josef  228.
—  Selma  520.
Kreytzik  751.

Kricke  51.

Krippel  76.

Krogh  750.

Krones  384.
Kronstein  513.
Krticka  568.

Krucky  535.
Krummendyck  227.
Krupski  374.
Krzyzanowski,  Heinrich  422.
—  Stanislaus  520.
Kubesta  357.

Kubicki  128.

Kuchuh  s.  Kau.

Kühn  229.

Küsters  129.

Kufner  447.

Kuh  s.  Kau.

Kukuczka  486.

Kunert  88.

Kunes  s.  Kunesch.
Kunesch  618.

Kunisch  344.

Kuriger  496.

 

Kwiatkowsky,  Franz  386.

—  Josef  631.

Ladelski  601.

Lagrin  599.

Lambert  631.

Lambry  563.

Lamich  568.

Langer  96.

Lapacz  s.  Lapatsch.
Lapatsch,  Amalie  255.
—  Franz  422.

—  Franziska  422.
—  Josef,  aus  Klogsdorf  422.
        <pb n="8" />
        VIII

Lapatsch,  Josef,  aus  Klopaschow
274.

—  Josef,  aus  Starawies  335.
—  Josefa  335

—  Marie  335.

—  Martha  255.

—  Rudolf  274.
Lari  587.

Larsson  513.

Larwa  423.
Laskowski  247.
Lassen  76.

Latieux  79.

Lattner  96.
Laumann  297.
Laurent  506.

Lausch  60.

Lavalle  376.
Laziesca  447.
Leclère  464.

Lederer,  Berthold  463.
—  Ignaz  275.

Leger  506.

Lehmann,  Anton  548.
—  Heinrich  375.

—  Johann  275.

—  Julius  415.
Leibinger  323.

Leier  588.

Lejsar  52.

Leissing,  August  600.
—  Gebhard  600.
Lenoble  447.

Leutelt  345.

Levi  600.

Lichli  751.
Lichteblau  51.
Lichtenschopf  662.
Lichtig  117.
Liebschütz  598.
Liesner  297.
Lindberg  672.
Linhardt  85.

Link  97.

Lippert  367.

Lischka  99.
Lochmann  229.
dbon  s.  Nielsen,  Sören

epsen
Lößl  743.
Logemann  586.
Lomsinski  53.
Lorentzen  53.
Lorenz,  Anton  174.
—  Josef  345.
—  Wenzel  86.
Louzek  117.
Lubanska  548.
Luckesch  534.
Lugini  507.
hutesch  298.
Lustbader  631.
Lustig  767.
Luxik  112.

Mack  647.
Madsen  173.
März  588.
Magnussen  247.
Magnusson  139.
Maßler  130.
Maiwald  23.
Makwer  95.
Mallmar  86.
Maly  375.
Mangin  100.
Mann  336.
Marchal  176.
Marcis  662.

Di  Marco  98.
Marfurt  416.
Marischka  229.
Markuse  96.
Marochio  767.
Marschner  255.
Marté  717.
Marthaler  507.
Martigné  743.
Martin  717.
Maschkowitz  464.
Masin  164.
Masnitzer  52.
Masson  347.
Mastella  506.
Mattwehr  750.
Matuczewska  112.
Matyka  228.
Mauer  588.
Maurer  s.  Mauer.
Mayer  357.
Meier  646.
Melzin  22.
Menzalar  115.
Mertl  375.
Mesnarc  4.
Mesoni  534.
Meyer,  Alexander  60.
—  Anatol  176.
—  Emanuel  162.
Michalitzka  743.

 

Michalitzschka  s.  Michalitzka:

Michelli  549
Mick  323.

Micka  506.
Mickelen  113.
Miculka  422.
Miesch  54.
Mignot  337.
Mikulasch  115.
Mikut  226.
Milota  228.
Minaschek  716.
Minks  116.
Minnich  463.
Mirwa  462.
Miscerwsky  117.
Mischel  334.
Mischkowsky  423.
Modell  175.

 

Moderschitzky  255.
Modesti  257.
Mojzis  174.
Monsen  766.
Montavont  673.
Morawek,  Anton  85.
—  Samuel  543.
Morche  324.
Moreau  487.
Moresko  62.
Morgenstern  256.
Mori  100

Mory  249.
Moscheiko  336.
Mosika  663.
Mosler  297.

Most  506.

Mrazek  335.
Mrnavy  549.
Müller,  Anton  Josef  130.
—  Franz  743.

—  Josef  248.

—  Moritz  112.
Münch  131.
Murko  277.
Murschenhofer  386.
Musel  61.

Musila  228.

Nagel  276

Nagl  24.

Nelin  512.

Neroslavsci  254.

Neubeck  549.

Neukomm  374.

Neumann  718.

Neyer  61

Nicolac  248.

Niebrzydowski  548.

Nielsen,  Anders  86.
Anders  Christian  76.

—  Hans  366.

—  Peter  51.

—  Sören  Jepsen  599.

Nielsson  557.

Niemetz  171.

Nigg  507.

Nigrinn  647.

Niklaus  164.

Nilson,  Elias  324.

—  Sven  275.

Nissen-Kieer  163.

Nitsche  556.

’s  Franz,  aus  Konoged

—  z  una  aus  Pardubitz  345.

Noesselder  336.

Noß  543.

Novak  3.

Nover  648.

Novy  175.

Nowack,  Franz  588.
—  Josef  52.

Nowak,  Johann  aus  Iglau
586.

—  Johann,  aus  Trusnow  766.
—  Josef  3.
Nowotny  657.

Oberbichler  130.
Oberndörfer  296
Oehlschmid  505.
Oblsen  446.
Olannier  424.
Olbrich  840.
Oligschläger  513.
Ollinger  557.
Olson  535.
Olszewski  840.
Opitz  85.
Opora  766.
Orenberg  344.
Orlich  172
Ottlipp  543.

Pache  297.

Paire  496.

Palluch  161.
Pankraz  357.

Papik  841.
Pagquelet  88.
Pagquit  377.

Par  99.

Pargny  549.
Parnigone  416.
Paroubek  423.
Pascus  78.

Pastori  496.

Patois  277.

Patzelt  51.

Pauli,  Johann  375.
—  Ludwig  841.
Paulsen  173.
Paulus  504.

Pavlic  345.

Pavlik  248.

Pawel  374.
Pawlowski  656.
Pazianka  586.
Pellisek  385.
Peprny  298.
Pereles  767.

Perina  599.
Persello  3.

Persem  249.
Persina  297.
Person  227.

Pertat  601.
Peschina  78.

Petek  647.

Peter,  Emanuel  742.
—  Gottlieb  77.
Petermann  53.
Peters  487.
Petersen,  Johann  Alfred  323.
—  Karl  Theodor  374.
Peterson,  Niels  114.
        <pb n="9" />
        Petrasch  463.
Petrik  384.
Petrovsky  229.

Petterson,  Johann  Alfred  129.

—  Johann  August  227.
Pezz  i  88.
Piätzrowre  841.
Pieper  568.
Pierre  496.
Pieth  507.
Pietschmann  87.
Pilzer  247.
Piotrowsky  520.
Piquet  663.
Pitum  138.
Piwo  716.
Plantin  368.
Platter  631.
Pleyer  247.
Ploscica  86.
Plum  366.
Pluß  89.
Podlubowsky  750.
Pötzl  415.
Pohl  601.
Poignon  536.
Poitevin  376.
Pokorny  512.
Politzer  257.
Politzketz  87.
Pollack  297.
Pollak,  Ignaz  751.
—  Lazarus  129.
Pomare  53.
Pomperi  175.
Poms  85.
Popelek  174.
Popowic  662.
Popuz  586.
Post  Goohann  298.
—  Marie  248.
Pofstpieschl  162.
Pouma  324.
Pranzl  534.
Prasil  161.
Prechtler  357.
Preis  115.
Preisler  175.
Pretzel  507.
Prinz  114.
Prokopius  375.
Prosinger  275.
Prospero  115.
Protas  347.
Przibilius  96.
Puppikofer  116.

Puttrus,  Jakob,  aus  Riga  113.
—  Jakob,  aus  Schwerteln  138.

Kadojewsky  162.
Rakosnik  598.
Ramor  249.
Rasmussen  717.
Rathgeb  358.
Razel  255.
Rebitzer  505.

Reichenberger  367.

Reif  257.

Reimann,  Franz  486.

—  Josef  766.

Reinelt,  Bernhard  254.
—  Eduard  424.

Reiner,  Johann  Peter  89.
—  Magdalene  385.
Reischl  173.

Reithmaier  24.

Renner  249.

Renoth  535.
Res  174.
Resch  600.
Richard  507.

Richter,  August  Viktorin  672.

—  Ferdinand  163.

—  Johann  23.

Riedel,  Albertine  334.

—  Aloisia  366.

—  Josef  657.

—  Julius  534.

—  Wilhelm  335.

Rieger,  Johann  Gottlieb  840.

—  Johann  Jakob  162.

—  Karl  Jakob  337.

Rihak  337.

Ripoche  276.

Rips  495.

Risawa  495.

Rischard  766.

Rockmann  76.

Röller  276.

Römisch  173.

Rösel  324.

Rössel  99.

Röttig  599.

Rom  161.

Rossi  346.

Roth,  Arnold  322.

—  Franz  115.

—  Josef  Christian  422.

Rothbauer  346.

Rotter  374.

Roudet  632.

Rousseau  230.

Rouzani  24.

Rouzaud  657.

Rubesch  743.

Ruczicka  384.

Ruder  131.

Rudolf,  August  384.

—  Johann  446.

—  s.  a.  Rudolph.

Rudolph,  Josefa  717.

—  Robert  384.

Rüfenacht  87.

Ruprecht  506.

Fuit  s.  Ruzyczkowa.
Ruzpehkowa.  335.

Rybar  52.

Salaba  544.
Salme  648.
Salomo  536.
Salzmann  446.

 

Sambriant  175.
Sander  247.
Sandin  112.
Sandt  247.
Santoni  324.
Sauerbrey  2.
Sawodnigg  337.
Schabes  76.
Scheeffer  62.
Schafer  447.
Schafe  ch  227.
Szhaures  88.
Scheer  117.
Schei  742.
Scheiber  336.
Schelker  601.
Schichtl  164.
Schieche  276,  536.
Schill  297.
Schiller  717.
Schilsch  400.
Schimak  344.
Schimanek  86.
Schimek,  Ferdinand  742.
—  Ignaz  24.
Schirmer,  Josef  841.
—  Stefan  24.
Schitky  415.
Schittler  486.
Schlehofer  496.
Schlichta,  Stefan,  aus  Altendorf
  586.
—  Stefan,  aus  Zabrechau
322.
—  Theresia  323.
Schlossig  139.
Schmid,  Josef  163.
—  Max  256.
Schmidlin  4.
Schmidt,  Anton  357.
—  Johann  716.
Schmoranz  357.
Schmu-  uper  87.
Schneeberger  415.
Schneider  495.
Schnelldorfer  97.
Schober  130.
Schoch  114.
Schönfeld  161.
Schoeni  337.
Schohuis  257.
Scholle  230.
Schoos  257.
Scholz,  Karl  85.
—  Wenzel  227.
Schroeder  464.
Schroll  23.
Schubert  22.
Schue  322.
Schürrer  375.
Schumacher  114.
Schumak  657.
Schuster,  Hermann  24.
—  Konrad  324.
--  161.
Schwarz,  Augustin  99.

Schwarz,  Jakob  98.
—  Johann  98.
Schwarzbach  129.
Schweinbacher  346.
Schwerdtner  85.
Sckita  513.
Scmänek  765.
Scrotter  53.
Sechert  227.
Sedlaschek  357.
Selvika  129.
Segalowitz  542.
Seiboth  77.
Seibt  656.
Seidemann  247.
Seidl.  Georg  256.
Jaosef  600.
—  Philipp  130.
Seidler,  Franz  631.
—  Josef  161.
Semadine  377.
Semrad  174.
Senden  535.
Senn  337.
Serré  298.
Siebert  22.
Signet  588.
Sigrist  544.
Simonsen  114.
Singer  52.
Skala  99.
Skalitzki  113.
Skoupy  375.
Skwara  256.
Slama  53.
Slawik  716.
Slawikowski  520.
Sliwinska  716.
Smeets  400.
Smitka  422.
Sobotka  542.
Sodoma  76.
Soedekow  495.
Söderlund  324.
Soetekauw  3.
Soff  77.
Sokolow  542.
Soudan  767
Spanbock  716.
Sperandio,  David  647.
—  Maria  647.
Spielmann,  Katharina  23.
—  Samuel  346.
Spinnar  99.
Spitz  542.
Spranger  415.
Stachowsky  346.
Stadlbauer  487.
Staneczek  116.
Stefanka  344.
Stefansky  631.
Stefenon  98.
Steffani  164.
Steffel  375.
Steidl  535
Steimes  416.
        <pb n="10" />
        Steinel  549.

Steiner,  Hillel  84.

—  Martin  78.

Steinfelder  521.

Steiskal  647.

Stempinski  247.

Stenka  s.  Stoika.

Stief  374.

Stilz  175.

Stipan  463.

Stocklöw  163.

Stoika,  Georg  274.

—  Mathilde  255.

Storf!  415.

Storkan  115.

Storn  464.

Strakosch,  Alois  275.

—  Karl  512.

*mi*-  513.

Strasser  163.

Strnad,  Josef,  aus  Jenschowitz
  505.

—  Josef,  aus  Wodalnowitz
116.

Strobel  61.
Strzeletzki  462.
Stuczynski  95.
Stumpf  504.
Suri  841.
Susik  99.
Suske  51.

Suß  672.
Suter  496.
Sutter  4.
Swadlenka  599.
Swanberg  750.
Szladek  463.
Szymczewski  51.

 

Tabor,  Alois  228.
—  Johann  228.
Tabouillot  587.
Tannhäuser  599.
Tannicker  751.
Taussig  647.
Tazler  766.
Temperli  277.
Teutl  175.
The  113.
anniere  78.
Theil  51.
Theiß  588.
Theuer  255.
Thill  176.
Thony  536.
Thuma  99.
Tichy  85.
Tischler  52.
Toche  78.
Tölzer  632.
Toffanetti  587.
Tolke  535.
Tolles  2.
Tomanek  296.
Tomaschek  556.
Tomasi  357.

Tomaszewski  840.

Tondoweki  2.

Toussaint  337.

Trachsel  129;  Zurücknahme
der  Ausweisung  487.

Traverza  536.

Trihafka  375.

Trotz  718.

Tutuncic  495.

Tutunschiz  s.  Tutuncic.

Tutzky  568.

Tworschak  544.

Ulbricht  401.

Ulrich  423.

Umdach  52.
Untermaierhofer  506.
Urlebb  662.

Uster  542.

Vachet  117.
Valaster  163.
Vasseur  230.
Veechini  463.
Veil  3.

v.  Veit  386.
Veith  85.

Velisky  323.
Vesely  275.
Viezzi  3.

Vilmos  61.
Vinot  386.
Visicky  358.
Vogel-  767.

Vogt  446.
Vopalensky,  Katharina  367.
—  Matthias  367.
Voß  248.

Vreden  129.

Wachowsky  255.

Waerblowski  246.

Wagner,  Franz  587.

—  Jakob  256.  .

—  Johann,  aus  Echternach
9

298.
—  Johann,  aus  Podmokl  116.
—  Johann,  aus  Skaschow  78.
—  Martin  116.
Wald  116.
Walenta  366.
Wallner  229.
Walter,  August  672.
—  Franz  100.
Wanec  346.
Wanotschinski  601.
Wansetta  175.
Warflinger  227.
Warwarosky  535.
Watrin  40  1.
Wawrich  298.
Weber  139.
Weger  256.
Weibel  588.

Weinberg  112.

Weinlich,  Barbara  557.

D

 

Weinlich,  Johann  557.

 

 

 

 

Woracek  336.

 

—  Josef,  aus  Abtsdorf  557.  Wotawa  248.

—  Josef,  aus  Krizomow  385.  Wröna  23.

—  Josef,  aus  Lauterbach  557.  Würth  766.

—  Josefa,  aus  Abtsdorf  254.  Wurm  542.

—  Josefa,  aus  Lauterbach  557.  Wuschek  97.

—  Leopold  254.

—  Marie  254.  Zabedz  345.

—  Wenzel  254.  Zagan  512.
Weismann  600.  Zahner  496.
Weiß,  Anton  766.  Zakrajsek  375.

—  Josef  631.  Zanetti  401.
Weißbrod  513.  Zannin,  Adam  376.
Welzl  163.  —  WMiktor  376.
Wenger  673.  Zapf  96.
Wernbacher  229.  Zapletal  298.
Werner,  Jeremias  401.  Zappe  742.

—  Josef,  513.  Zehetner  52.
Westermaier  376.  Zelenka,  Anton  98.
Wicker  618  —  Elise  98.
Widmar  87.  Zeni  62.

Widmer  77.
Wiederkehr  88.
Wieöner  599.
Wille  717.
Wiltz  4.
Winkler  138.
Winterl  544.
Wirsam  53.
Wischniewski  556.
Wisniewski  520.
Wiß  507.
Wittkavek  228.
Woche  663.
Wochner  385.
Wöll  415.
Wörz  767.
Wolf  423.
Wolffs  557.

Zienecker  414.
Zimmermann  95.
Zinnecker  162.
Zirm  324.
Zobelmann  534.
Zrasinski  504.
Zurek  568.
Zwicker  630.
Zwolanek  505.
Zwolinski  556.

Zurücknahme  von  Ausweisungen:

Dix  751.
Dzialinski  257.
Grundmann  s.  Dzialinski.
s.  a.  Hermanns,
Trachsel.

Baer,  Hauptsteueramts-Rendant,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
  in  Lindau  283;  Ernennung  zum  Steuer-Inspektor

351.

Bahr,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Liverpool  92.
Bandinel,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Niutschwang

  554.
Banknoten  s.  Notenbanken.

Barcelona,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.
Baumwollengarn,  Abfertigung  829,  842.

Beatrice,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.

Beauport,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.

Becker,  Kaufmann  in  Botoschan,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten

  241.

Behrens,  W.,  in  Hamburg,  Ertheilung  des  Erequatur  als
belgischer  General-Konsul  daselbst  126;  desgl.  auch  für  Altona
0  I

242.
Bertha,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Bestmann,
252.

gent  in  Nieszawa,  Ernennung  zum  Vize-Konsul

Bethencourt  y  Lopez,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize  Konsul

in  Las  Palmas  738.
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        Beuther,  Ingenieur,  Ernennung  zum  Konsul  in  Almeria  518.

Bier,  Vorschriften  für  Abfertigung  des  nach  der  Pfalz  gehenden
666.

Bingen,  Hauptsteueramt,  Befugniß  393.

Birkenfeld,  Steuer-Rezeptur,  Befugnisse  362,  473.

Bliesbrücken,  Uebergangssteuerstelle,  Befugniß  251.

Blomberg,  Untersteueramt,  Aufhebung  369.

Blücher,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Bluhm,  Apotheker  in  Jurburg  (Georgenburg),  Ernennung  zum
Vize-Konsul  398.

Bock-  Großherzoglich  sächsischer  Bezirksdirektor,  s.  Reblauskranke


Bode,  Provinzial--Steuer-Sekretär,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
  in  Hof  603.

Böblingen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Bondorf,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

v.  Bothmer,  Vize-Konsul  in  Konstantinopel,  Ermächtigung  zur
Vornahme  von  Civilstandsakten  853.

Bourquin,  Vorsteher  der  deutschen  Brüdergemeinde  in  Nain,
Ernennung  zum  Konsul  für  Labrador  443.

Boy,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Retalhulen
546.

Brandenburg  a.  H.,  Hauptsteueramt,  Befugniß  592.

Branntwein,  Steuerfreiheit  zu  gewerblichen  Zwecken  781.

—  Vorschriften  für  Abfertigung  des  nach  der  Pfalz  gehenden  666.

Braunschweig,  Hauptamt,  Zuweisung  zu  dem  Kontrolbezirk
des  Stations-Kontrolörs  in  Hannover  351.

Bucharow,  D.,  Titularrath,  Ertheilung  des  Exequatur  als
russischer  Konsul  in  Lübeck  144.

Büdingen,  Nebenzollamt,  Errichtung  473.

v.  Bülow,  Regierungsrath:  Ernennung  zum  Vorsitzenden  des
Seeamtes  in  Stettin  719.

Buhmeyer,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Bassein  420.

Busch,  Dr.,  Geheimer  Legationsrath,  Ernennung  zum  General-Konsul
  in  Budapest  420.

C.

California-Arbeiter-Zeitung,  Druckschrift,  Verbot  355.

Callbach,  Uebergangsstelle,  Errichtung  419.

de la  Camp,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Cearré  320;
Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  92.

Cao,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Cagliari  92.

Cardozo,  Konsul  auf  Ilha  do  Maio  780.

Carlos,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Caubet,  Ertheilung  des  Exequatur  als  französischer  Konsul  in
Breslau  48.

Chicagoer  Arbeiter-Zeitung,  Verbot  355.

Cichorien,  Tarifirung  752.

Cigarrenkistenbretter,  Tarifirung  779

Clara,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.

—  Vollschiff,  u  Flaggenatteste.

Claudius,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Colorado-Käfer  s.  Kartoffeln.

Comet,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Corty,  Konsul  in  Kingston,  Entlassung  82.  Z

Cowper,  Solicitor,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Kirkwall  92.

Creemers,  Fabrikdirektor  in  Horsens,  Ernennung  zum  Konsul  136.

Cri  du  peuple,  le,  Druckschrift,  Verbot  94.

D.

Dagmar,  Bark,  s.  Flaggenatteste
Dahlström,  Stations-Kontrolör  in  Darmstadt,  Abberufung  763.

 

XI

Danzig,  Hauptzollamt,  Befugniß  744.

—  Reichsbankhauptstelle-  s.  Reichsbank.

Demmin,  Untersteueramt,  Befugniß  666.

Denaturirung  von  Salz  s.  das.

Diehl,  Konsul  in  Montevideo,  Entlassung  640.

Disziplinarhof  und  Disziplinarkammern,  Ernennungen
zu  Mitgliedern  494,  641;  Druckfehler-Berichtigung  780.

Dittmer,  Julius,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Handelsagent
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  739.

—  Korvetten-Kapitän,  Ernennung  zum  stellvertretenden  Beisitzer
beim  Ober-Seeamte  397.

Döring,  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  in  Breslau,
Verleihung  des  Titels  „Geheimer  Finanzrath“  572.

Dolhopf,  Revisionsbeamter,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
in  Trier  412;  Verleihung  des  Dienstkarakters  als  Zoll-Inspektor
  473.

Don  Qurxote,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Dora,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Dornstetten,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Dortmund.  Hauptsteueramt,  Befugniß  560.

Druckschriften-Verbote,  s.  Amerika,  Kikeriki,  Sozialdemokratie.

de  Drusina,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Paranagua
  320.

E.

Ehningen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Eichung.  Ergänzungen  2c.  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden
  und  der  Eichämter  124,  498.

Eide    Kaufmann,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten  in  Hougesund
  780.

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen
Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet;  1879  vom  1.—15.  August
551;  16.—31.  August  571;  1.—15.  September  593;  16.—
30.  September  619;  1.—15.  Oktober  649;  16.—31.  Oktober
709;  1.—15.  November  745;  16.—30.  November  778.

Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Verzeichniß  derjenigen
  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  denselben
berechtigt  sind  27;  Berichtigung  244;  Nachträge  242,  573.

—  provisorisch  berechtigte  Lehranstalten  42;  Nachtrag  575.

Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern
  2c.;  1.  April  bis  Ende  Dezember  1878  102;  1.  April
1878  bis  Ende:  Januar  1879  118;  Februar  184;  März  286.
Für  das  Etatslahr  1878/79  379;  1.  April  1879  bis  Ende:
April  370;  Mai  402;  Juni  509;  Juli  529;  August  564;  September
  653;  Oktober  674;  November  768.

—  der  Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  v.  Vom  1.  April
1878  bis  Ende  Januar  1879  132,  Februar  239.  Für  2##
Etatsjahr  1878/79  418;  —  1879  Mai  418;  Juni  489;  Augu-569;
  Oktober  718.

Eisenbahnen.

Aufhebung  der  Güterladestelle  Dickeweib  625.

Beschränkung  des  Verkehrs  der  Station  Miala  in  Folge
Umwandlung  derselben  in  eine  Haltestelle  268.

Bestimmungen,  betr.  die  Verpflichtung  der  Eisenbahnen  untergeordneter
  Bedeutung  zu  Leistungen  für  die  Zwecke  des  Postdienstes
  380.  .

Bestimmungen  über  die  Verladung  und  Beförderung  lebender
Thiere  479.

Betriebs-Reglement  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands,  Abänderungen
  478;  Ausführungsvorschriften  482.

Eröffnung  der  Hafenbahnen  in  Rügenwalde  und  Stolpmünde
  594;  nD  8  ip
        <pb n="12" />
        XI

Eisenbahnen.
Eröffnung
der  Haltstellen:  Ancen  668,  Barthmühle  482,  Bessungen
625,  Bismarck  546,  Borgeln  353,  Brakel  268,  Brunow
546,  Buch  426,  Grifte  779,  Halensee  501,  Hermsdorf  626,
Herne  546,  Hiltrup  625,  Hoppenbruch  747,  Horst  546,
Huckarde  546,  Käferhain  626,  Kunzendorf  626,  Langenwolmsdorf
  (Mitte-)  572,  Lottengrün  616,  Lottin  851,  Lüchtringen  625,
Malsfeld  354,  Nerchau-Trebsen  626,  Niederweimar  779,  Nienberge
  69,  Nufringen  552,  Oberhelmsdorf  572,  Reichersberg
668,  Rothenstein  491,  Ruppersdorf  626,  Saaraltdorf  252,
Sanderau  572,  Schimischow  517,  Schönfeld  851,  Schönhauser
Allee  (der  Berliner  Ringbahn)  482,  Subkau  625,  Villnow  397;
der  Stationen:  Huckarde  353,  Hugo  654,  Wegberg  667,
Wehrden  224;
der  Strecken:  Arnstadt—Ilmenau  510;  Backnang—  Bietigheim
  763;  Beckum—Stadt  Beckum  565;  Berlin—Blankenheim
287;  Biblis—Lampertheim  746;  Bischofswerda—Niederneukirch
517;  Bismark—  Hugo  126;  Blieskastel—  Saargemünd  268,  328;
Bodelschwingh  —  Horst  538;  Dornberg-Groß-Gerau—Groß=Gerau
  746;  Dorndorf—Vacha  517;  Düsseldorf—  Hagen  565;
Duisburg—Quakenbrück  426;  St.  Egidien—  Höhlteich—  Stollberg
342;  Eibau—Oberoderwitz  638;  Frintrop—Osterfeld  426;
Gaschwitz—Plagwitz  546,  659;  M.-Gladbach  —Dalheim  103;
Goldap—Lyck  426;  Goldstein—Goddelau-Erfelden  746;  Grötzingen—Eppingen
  594;  Hanau—Windecken-Heldenbergen  747;
Hessenthall  Gaildors  746,  Höhlteich  —  Lugau  342;  Hörde—Hagen
353;  Hohenrhein—Niederlahnstein—Koblenz  370;  Horst  —  Osterfeld
  668;  Koblenz—Ehrang  381;  Lampertheim—Waldhof  638;
Laskowitz—Graudenz  667;  Lengsfeld  —  Dermbach  594;  Lyck—
Prostken  517;  Malchin—Waren  668;  Malsfeld—Treysa  510;
Neckargemünd  —  Neckarelz  —  Jagstfeld  363;  Neumarkt  aR.—
Pocking  546,  Berichtigung  des  Namens  der  Station  Hebertsfelden
  625;  Neurode—Glatz  626;  Niederhone—Malsfeld  353,
397;  Posen—Schneidemühl—Neustettin  314;  Redwitz—Schirnding
  712;  Saarbrücken—St.  Ingert  626;  Saarbrücken—Neunkirchen
  625;  Salzderhelden—Einbeck  552;  Salzungen  —Dorndorf—
  Lengsfeld  460;  Sangerhausen—Artern  594;  Schweinfurt—Gemünden
  353;  Staßfurt—  Hecklingen779;  Steele—Altendorf
  626;  Steele—Heißen  —Frintrop  460;  Gr.  Strehlitz—Tost
314;  Stuttgart—Freudenstadt  538;  Tost—Peiskretscham  517;
Waldhof—Mannheim-Neckarvorstadt  638;  Waldkappel—Bettenhausen
  747;  Weilheim—Murnau  353;  Wiesbaden—Niedernhausen
  426;
der  Verbindungsbahnen:  in  Greiz  625;  von  Schleifmühle
nach  Malstatt  625;
des  Verbindungsgeleises  zwischen  Malsfeld  und  Beiseforth  552.
Wiedereröffnung  des  Stadt--Bahnhofs  in  Hannover  412.
—  s.  a.  Reichs-Eisenbahnamt.
Ekman,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Wisby  546.
Elder,  Dr.,  Oberamtsrichter  in  Lübeck,  Ernennung  zum  Stellvertreter
  des  Vorsitzenden  des  Seeamts  daselbst  626.
Electra,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.
Eliza,  Schooner,  s.  Flaggenatteste.
van  der  Elst,  Kaufmann,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten  in
Dordrecht  398.
Emilia,  Bark,  s.  Flaggenatteste.
Emoan,  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  in  Altona,
+  350.
Erfurt,  Salzsteueramt,  Befugniß  666.
Ergenzingen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.  "
v.  Erlanger,  Louis,  Baron,  in  Frankfurt  a.M.,  Ertheilung
des  Exequatur  als  schwedisch-norwegischer  General-Konsul  48.
Eschershausen,  Steuer-Rezeptur,  Errichtung  603.
Ei  en,  Untersteueramt,  Befugniß  592.
Eutingen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

 

Evers,  Stations-Kontrolör  in  Rostock,  Bestellung  in  gleicher
Eigenschaft  auch  bei  den  Hauptämtern  in  Stralsund  und  Wolgast
  362.

Ewel,  Konsul  in  Rio  Grande  do  Sul,  Entlassung  371.

Exequatur-Ertheilungen  s.  Konsuln.

F.

Federhalter  mit  eingesteckten  Stahlfedern,  Tarifirung  744.

Federica,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Feigel,  Konsul  in  Havana,  Ernennung  zum  General-Konsul  in
Konstantinopel  713;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civvilstands-Akten
  739.

Felle,  Zoll-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör  in
Hannover  449.
Flaggenatteste,  Ertheilung  von  solchen  an  die  Schiffe:
Adolfo  483;  Agnes  106,  566,  747;  Alice  319;  Andromeda  748;
Anita  Delfina  603;  Antagonist  320;  Apenrade  397;  Barcelona
852;  Beatrice  398;  Beauport  382;  Bertha  763;  Blücher  654;
Carlos  539;  Clara  182,  603;  Claudius  530;  Comet  58;
Dagmar  627;  Don  Outixote  575;  Dora  627;  Electra  269;
Eliza  604;  Emilia  719;  Federica  530;  Frecia  719;  Freya  669;
Friedlander  126;  George  779;  Hansa  320;  Hansine  Margarethe
319;  Harmonia  354;  Heinrich  &amp;amp;  Tonio  397;  Helene  165,  354;
Herbert  371;  Jacobine  553;  Jaluit  420;  Ida  und  Emma  73z;
Inverallan  659;  Johanne  Wuguste  719;  Johannes  Köster  719;
Johann  Friedrich  332;  J.  W.  Wendt  712;  Kent  603;
Lydia  341;  Malaga  659;  Mangareva  239;  Mary  C.  Bohm
354;  Mary  Louise  332;  Mentor  269;  Mimi  553;  Montiara  332;
Nicolaus  530;  Niuafo'ou  747;  Otto  Eichmann  364;  Parana
126;  Pinnas  320;  Robert  Pulsford  747;  Saxonia  106;
Susannah  539;  Telegraphe  539;  Teutonia  165;  Tonquin  106;
Union  530,  627;  Vaitupu--Le-Mele  747;  Vesta  398;  Villa

Rica  575;  Weser  627;  Western  Chief  144;  Wilhelm  518.

Fraeb,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Rio  Grande  do
Sul  546;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten
670.

Fränkel,  amerikanischer  Vize-Handels-Agent  in  Breslau,  Ertheilung
  des  Exequatur  als  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  7.

Frankreich  s.  Kartoffeln.

Frecia,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Freidenker,  Druckschrift,  Verbot  95.

Freiheit,  Druckschrift,  Verbot  60.

Freya,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Friedlander,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Friedrichshoff,  Nebenzollamt  II.,  Umwandlung  in  ein  solches
I.  Klasse  251.

Fürfeld-Hochstetten,  F.-Winterborn,  F.-Niederhausen,  Uebergangsstraßen,
  Aufhebung  424.

Fürstenberg,  brasilianischer  Vize-Konsul  in  Berlin,  Exequatur-Ertheilung
  491.

G.

Gaedeke,  Banquier  in  Königsberg  iPr.,  Ertheilung  des  Exequatur
  als  Vize-Handelsagent  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  616.

Gärtringen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Garne,  Abfertigung  829,  842.

Geertsema,  Dr.  jur.,  Ernennung  zum  Konsul  in  Gröningen  109.

Geldern,  Untersteueramt,  Befugniß  393.
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        George,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Gersheim,  Uebergangsstelle,  Errichtung  473.

Gesellschaft,  die  neue,  Druckschrift,  Verbot  50.

Getreide-Einfuhr  s.  Einfuhr.

Gillet,  General-Konsul  in  Konstantinopel,  Ernennung  zum
General-Konsul  in  Odessa  584.

Glashütten  s.  Arbeiterinnen.

Goch,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  124.

Godduhn,  Stations-Kontrolör  in  Konstanz,  Abberufung  182.

Goldankäufe  s.  Reichsbank.

Goldap,  Untersteueramt,  Befugniß  560.

Gollreider,  Kaufmann  in  Stettin,  Ertheilung  des  Exequatur
als  venezolanischer  Konsul  daselbst  566.

Gotha,  Hauptsteueramt,  Befugniß  124.

Gramberg,  Kaufmann  in  Bremerhaven,  Ertheilung  des  Exequatur
  als  Vize-Handelsagent  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  für  Geestemünde  und  Bremerhaven  252.

Granados,  Ricardo  Garcia,  mexikanischer  Vize-Konsul  in  Hamburg,
  Exequatur-Ertheilung  382

Greene,  Steuer-Rezeptur,  Errichtung  603.

Grinell,  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Bremen,  Exequatur-Ertheilung  510.

Gröningen,  Konsulat,  Zuweisung  des  Amtsbezirks  169.

Groll,  Stations-Kontrolör  in  Saarbrücken,  Abberufung  350.

Großenhain,  Untersteueramt,  Befugniß  419.

Günzburg,  Uebergangsstelle,  Errichtung  571.

Gütersloh,  Untersteueramt,  Befugniß  572.

Haber,  Vize-Konsul  in  San  Salvador,  Entlassung  398.

Habkirchen,  Uebergangsstelle,  Errichtung  550.

Hagemann,  Konsul  in  Sao  Paulo,  Entlassung  584.

Hamburg,  niederländisches  General-Konsulat  daselbst,  Zuweisung
  des  Amtsbezirkes  483.

Handbuch  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1879,  Ankündigung
  der  Herausgabe  277,  Erscheinen  358.

  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr  1879,  Erscheinen
  639.

Handels-  und  Schiffahrtsvertrag  Verlängerung
  850.

Hansa,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Hansine  Margarethe,  Jacht,  s.  Flaggenatteste.

Harmonia,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Hassal,  Konsul  in  Christchurch  748.

Hegelmaier,  Ober-Steuer-Rath,  Bestellung  zum  Reichsbevollmächtigten
  für  Zölle  und  Steuern  in  Darmstadt  850.

Heinrich  &amp;amp;  Tonio,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Helene,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.

—  Schooner,  s.  Flaggenatteste.

Herbert.  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Heringe,  verdorbene,  aus  Privat-Transitlägern,  Zollbehandlung
752.

mit  Italien,

Herrenberg,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Hirschhorn,  Orts-Einnehmerei,  Befugniß  638.

Hoppenstedt,  Präsident  des  Landgerichts  in  Lübeck,  Ernennung
zum  Vorsitzenden  des  Seeamts  daselbst  626.

Hornbach,  Aufschlag-Einnehmerei,  Neubenennung  550.

J.

Jacobine,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.
Jaluit,  Gaffelschooner,  s.  Flaggenatteste

 

XIII

Ichtershausen,  Steuerstelle,  Uebertragung  der  Verwaltung  an
das  Steueramt  in  Arnstadt  und  Befugniß  648.

Ida  und  Emma,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Inverallan,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Johann  Friedrich,  Segelschiff,  s.  Flaggenatteste.

Johanne  Auguste,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Johannes  Köster,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Sohann,  St.,  Steuer-Expedition,  Befugniß  624.

Isenburg,  Neu--,  Orts-Einnehmerei,  Aufhebung  339.

Italien  s.  Handelsvertrag.

K.

Kailbach,  Orts-Einnehmerei,  Errichtung  89;  Befugniß  638.

Kartoffeln,  Aufhebung  des  Einfuhrverbots  in  Frankreich  763.

Kaufbeuren,  Nebenzollamt,  Befugniß  142.

Kauffahrteischiffe,  deutsche,  Uebersicht  der  einregistrirten  und
gelöschten  183.

Keller,  Konsular-Agent,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Haifa
224;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  342.

Kempe,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Hernösand  241.

Kent,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Kjellberg,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Gothenburg
241

Kikeriki,  Druckschrift,  Verbot  273;  Aufhebung  des  Verbots  840.

Königsdörfer,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Monrovia
  660.

Koerner,  Stations-Kontrolör  in  Danzig,  Ordensverleihung  260.

Köslin,  Untersteueramt,  Befugniß  339.

Kolley,  Ober-Steuer-Kontrolör,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
  in  München  283.

Konsular-Agenten  des  Deutschen  Reichs,  Bestellungen  zu
solchen  in:  Botoschan  241;  Carloforte  491;  Dordrecht  398;
Hougesund  780;  Rodosto  7.

Konsular-Agenturen  des  Deutschen  Reichs.  Einziehung  in
Limassol  409.

Konsulargerichtsbarkeit,  Instruktion  zur  Ausführung  des
Gesetzes  575.

Konsulate,  ausländische.

Abgrenzung  der  Amtsbezirke  der  französischen  Konsulate  in

Deutschland  409.

—  des  Deutschen  Reichs.

Abgrenzungen  der  Amtsbezirke  in:  Gröningen  169,  Hamburg
483,  Tampico  398.

Einziehung  in  Larnaca  409.

—  s.  a.  u.  Seeleute.

Konsuln,  ausländische  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
  Konsular-Agenten,  Handelsagenten,  Vize-Handelsagenten).
  «

Exequatur-Ertheilungen  in:  Aachen  169,  853;  Altona  242;
Berlin  242,  491,  554;  Bremen  82,  510;  Bremerhaven  252;
Breslau  7,  48;  Crefeld  169;  Danzig  554;  Elberfeld  136;
Frankfurt  a./M.  48,  660,  853;  Geestemünde  252;  Hamburg
126,  169,  242,  364,  382,  420,  460,  483,  616;  Köln  853;
Königsberg  540,  616,  853;  Lübeck  144;  Mannheim  242;
Sonneberg  670;  Stettin  242,  332,  566,  739.

Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,
Vize-Konsuln,  Konsular-Agenten).  ·
Ernennungen  in:  Almeria  518;  Bassein  420;  Berdiansk  320;

Brixham  109;  Budapest  420;  Cagliari  92;  Cairo  627;
Ceará  320;  Cincinnati  294;  Coban  546;  Cocanada  640;
Fredrikstad  460;  am  Gaboon  (Guinea)  224;  Gothenburg
241;  Gröningen  109;  Haifa  224;  Havana  713;  Hernösand
  241;  Horsens  136;  Juan  (San,  Argent.  Republik)  627;
        <pb n="14" />
        XIV

Jurburg  (Georgenburg)  398;  Kapstadt  342;  Kirkwall  92;
Konstantinopel  713;  Landskrona  241;  Liverpool  92;  Livorno
616;  London  (East-)  510;  Macassar  531;  Madrid  483;
Monrovia  660;  Nain  (für  Labrador)  443;  Nieszawa  252;
Niutschwang  554;  Odessa  584;  Palermo  241;  Palmas  (Las)
738;  Paranagua  320;  Peisern  252;  Randers  546;  Retalhulen
  546;  Rio  Grande  do  Sul  546;  Saigon  320;  Sofia
554;  Thomas  (St.)  518;  D'ürban  420;  Valdivia  595;
Wisby  546.

Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten
von  Reichsangehörigen  in:  Ceará  92;  Havana  739;  Madrid

73;  Rio  Grande  do  Sul  670;  Tanger  241;
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  in:  Alexandrien
713;  Cairo  739;  Haifa  342;  Konstantinopel  739,  853;

Sofia  669;
von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze  stehenden
Schweizern  in  Callao  342.  "

Entlassungen  in:  Brisbane  332;  Fredrikstad  48;  Kingston  82;
Montevideo  640;  Palermo  136;  Paulo  (Sao)  584;  Rio
Grande  do  Sul  371;  Salvador  (San)  398;  Tromsô  566.

Todesfälle  in:  Christchurch  748;  Ilha  do  Maio  780;  Mahon
460;  Manila  670;  Puerto  Cabello  342;  Roulers  332;
Savona  460;  Stornoway  320.

Kopp,  Konsul  in  Palermo,  Entlassung  136.
Kreuschner,  Steuer-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör

  in  Konstanz  412.

Kribben,  Ingenieur  in  Madrid,  Ernennung  zum  Konsul  483.
v.  Krogh,  Konsul  in  Tromsé,  Entlassung  566.

L.

Lacroix,  J.  S.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der  Vereinigten
  Staaten  von  Columbia  mit  dem  Sitz  in  Bremen  82.

Landwehr-Bezirks-Eintheilung,  Berichtigung  69.

Larnaca,  Konsulat,  Einziehung  409.

Laterne,  die,  Druckschrift,  Verbot  18.

Lauenburg,  Untersteueramt,  Befugniß  351.

Leinengarn,  Abfertigung  829,  842.

Leinwand,  Abfertigung  in  Folge  der  Ausführungsbestimmungen
zum  Zolltarifgesetz  829,  842.

—  rohe  ungebleichte,  Erleichterung  des  Grenzverkehrs  mit  Oesterreich-Ungarn
  15.

Levin,  Hauptsteueramts-  Kontrolör,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
  in  Tilsit  508.

Lieck,  Ferdinand,  in  Aachen,  Ertheilung  des  Exequatur  als
Vize-Handelsagent  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  169.

Limassol,  Konsular-Agentur,  Einziehung  409.

Lippert,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Kapstadt  342.

Loewenthal,  türkischer  Konsul  in  Frankfurt  a  M.,  Exequatur-Ertheilung
  660.

Lohstöter,  Amtsgerichtsrath,  Ernennung  zum  Vorsitzenden  des
Seeamts  in  Emden  719.

Lübbecke,  Untersteueramt,  Befugniß  393.

Lübeck,  Hauptzollamt,  s.  Zollgemeinschaft.

Lutter  a.  B.,  Steuer-Rezeptur,  Errichtung  603.

Lydia,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

M.

Mac  Inver,  Vize-Konsul  in  Stornowap  1+  320.
Mac  Lean,  Edward  P.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize- 



und  Deputy--General-Konful  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  in  Berlin  554.

Mac  Lean,  Edward  P.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Handelsagent

  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Königsberg
  .

Malaga,Dampfschiff, s. Flaggenatteste.

Malcomeß,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  East-London

  510.  Sch
angareva,  Schooner,  s.  Flaggenatteste.

Marine  s.  Schiffsliste.  gs

Martinengo,  Konsul  in  Savona  460.

Mary  C.  Bohm,  Gaffelschooner,  s.  Flaggenatteste.

Mary  Louisa,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.

Maschinisten  auf  Seedampfschiffen,  Prüfungsvorschriften  427;
Einsetzung  der  Prüfungskommissionen  668,  851.

v.  Mauderode,  Stations-Kontrolör  in  Braunschweig,  Abberufung
  351.

Max,  Gustav.  Ertheilung  des  Exequatur  als  belgischer  General-Konsul
  in  Köln  853.

Meisel,  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  in  Stettin,
Bestellung  in  gleicher  Eigenschaft  in  Schwerin  362.

Mentor,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Mercado,  Ramon,  Ertheilung  des  Exequatur  als  General-Konsul
  der  Vereinigten  Staaten  von  Columbien  mit  dem  Sitz
in  Hamburg  242.

Meyer,  Emil,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsular-Agent
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Elberfeld  136.

—  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  St.  Thomas  518.

—  Steuer-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör  in
Stuttgart  449;  Ausdehnung  seiner  Funktionen  auf  die  in  den
hohenzollernschen  Landen  befindlichen  Hebestellen  521.

Mierunsken,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  498.

Mimi,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Mineralöle,  Zollfreiheit  der  nicht  für  die  Leuchtöl-Fabrikation
bestimmten  498.

Mix,  Landgerichtsdirektor  Ernennung  zum  Vorsitzenden  des  Seeamts
  in  Danzig  719.

v.  Mohl,  Dr.  jur.,  Ernennung  zum  Konsul  in  Cincinnati  294.

Monhaupt,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  D'urban
40

Montiara,  Gaffelschooner,  s.  Flaggenatteste.

Müller,  Steuer-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
in  Mannheim  368.

—  Vize-Konsul  in  Alexandrien,  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
Civilstands-Akten  713.

München,  Steuer-Expositur,  Befugniß  132.

Münzen.  Uebersichten  der  in  den  deutschen  Münzstätten  stattgehabten
  Ausprägungen  5,  26,  55,  63,  79,  90,  101,  119,
133,  140,  168,  177,  231,  250,  260,  282,  299,  326,  338,
348,  359,  369,  378,  387,  403,  417,  425,  448,  465,  488,  497,.
508,  514,  528,  537,  545,  550,  560,  570,  589,  602,  624,  633,
652,  658,  667,  675,  744,  752,  842.

—  Uebersichten  über  die  für  Rechnung  des  Reichs  zur  Einziehung
elangten  Landes-Silber-  und  Kupfer-Münzen.  Bis  Ende
Dezember  1878  54;  1879  Januar  101;  Februar  169;  März  283;

Mai  408.



  April  349;

N.

Nabat,  Druckschrift  Verbot  413.

Napierken,  Nebenzollamt  I.,   Umwandlung in ein solches
II.  Klasse  251.

Nathanson,    Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Landskrona
241.
        <pb n="15" />
        Nautisches  Jahrbuch  für  das  Jahr  1881,  Erscheinen  91;
desgl.  für  1882  712.
Nebringen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Neumann,  Grundbesitzer  in  Peisern,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  252.

Neuß,  Hauptsteueramt,  Befugniß  521.

Niboyet,  Ertheilung  des  Exequatur  als  französischer  Konsul  in

Mannheim  242.

Nicolaus,  Schoonerbrigg,  s  Flaggenatteste.

Niemack,  Vize-Konsul  in  Livorno,  Ernennung  zum  Konsul  616.

Nissen,  Landgerichtsrath,  Ernennung  zum  Vorsitzenden  des  Seeamts
  in  Flensburg  712.

Niuafo'ou,  Gaffelschooner,  s.  Flaggenatteste.

Nördlingen,  Nebenzollamt,  Befugniß  658.

Notenbanken,  deutsche;  Status  derselben.  Ende  Dezember  1878
64;  1879  Januar  120;  Februar  178;  März  278;  April  388;
Mai  404;  Juni  466;  Juli  524;  August  590;  September  634;
Oktober  720;  November  770.

—  Statistik  der  deutschen  Banknoten.  Ende  Dezember  1878  80;
1879  Januar  134;  Februar  232;  März  280;  April  390;
Mai  406;  Juni  468;  Juli  526;  August  558;  September  636;
Oktober  722;  November  772.

Nufringen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

O.

Odenbach,  Uebergangsstelle,  Errichtung  419.

Odernheim,  Uebergangsstelle,  Errichtung  419.

Oelsburg,  Salzsteueramt,  Befugniß  252.

Oesterreich-Ungarn,  s.  Leinwand,  Reblaus,  Telegraphen,
Veredelungsverkehr.

Ondereyck,  Konsul  in  Callao,  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
Civilstands-Akten  342.

Oppeln,  Hauptsteueramt,  Befugniß  392.

Ortelli,  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Sonneberg,  Exequatur-Ertheilung  670.

Ossenkop,  Dr.,  Ernennung  zum  Konsul  in  Berdiansk  320.

Osterburken,  Steuer-Einnehmerei,  Befugniß  251.

Ottenstein,  Steuer-Rezeptur,  Errichtung  603.

Ottersweier,  Steuer-Einnehmerei,  Befugniß  182.

Otto  Eichmann,  Schraubendampfschiff,  1  Flaggenatteste.

P.

Parana,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Patentwagenachsen,  Tarifirung  27.

Philadelphia  Tageblatt.  Druckschrift,  Verbot  138.

Pichier,  Stations-Kontrolör  in  Mannheim,  Abberufung  351.

Piedboeuf,  Eugene,  Ertheilung  der  Exequatur  als  belgischer
Konsul  in  Aachen  853.

Pinnas,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Sodzane,  Nebenzollamt  I.,  Befugnisse  560,  603.

Poll,  Frederick,  in  Stettin,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Handelsagent
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  242.

ost.

—  Anstalten;  Uebersichten  über  die  eingerichteten  und  aufgehobenen.
Für  das  IV.  Vierteljahr  1878  43;  1879  für  das  I.  Vierteljahr
  261;  II.  Vierteljahr  450;  III.  Vierteljahr  604.

—  Anweisungsverkehr  mit  Konstantinopel  594;  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  329.

—  Aufträge  nach  der  Schweiz  328.

Briefverkehr  mit  Helgoland  419.

 

XV

Post.  .
  Dampfschiffsverbindung  zwischen  Deutschland  und  Mexiko  329.
Dienstkleidung  für  die  Beamten  und  Unterbeamten  2c.  im  Bereiche
  der  Post.  und  Telegraphen-Verwaltung  660.
Drucksachen  und  Bücher  nach  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  364.
Einfuhr  von  frischen  Trauben  nach  der  Schweiz  595.
Einnahmen  der  Pos-=  und  Telegraphen  -  Verwaltung,  s.  Einnahmen.

Einheitlicher  Packetporto-Tarif  im  Verkehr  zwischen  Deutschland
  und  Niederland  308.
Einheitsporto  für  Zeitungen  unter  Kreuzband  an  Personen  der
Besatzungen  S.  M.  Schiffe  im  Auslande  223.
Karte  der  überseeischen  Postdampfschiffslinien  im  Weltpostverkehr
  408.
—  Ordnung  vom  8.  März  1879  185;  Abänderungen  538.
Päckereiverkehr  mit  Belgien  420.
Statistik  des  Waarenverkehrs  in  Betreff  der  Postpäckereisendungen
853.
Uebereinkommen  mit  der  Algemeinen  Postwagen  Unternehmung
von  Gend  und  Loos  in  Rotterdam,  betreffend  den  gegenseitigen
  Austausch  von  kleinen  Packeten,  sowie  von  Geldsendungen
  in  Packetform  308.
—  Verbindung  mit  Australien  669.
Versicherungsgebühr  für  Packete  mit  Werthangabe  nach  Rußland
  364.
Weltpostverein.  Beitritt  britischer  Kolonien  419,  Bulgariens  500,
Venezuelas  852.  -
—  Betrag  des  Portos  222.
Hinausschiebung  des  Beitritts  Perus  6.
—  Postkarten  mit  Antwort  223,  450;  Einführung  besonderer
Formulare  500.  4#  Z
—  Versendungsbedingungen  für  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Waarenproben  239.
s.  a.  u.  Eisenbahnen.
Précurseur,  le,  Druckschrift,  Verbot  356.  »
Prochelle,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Valdivia  595.
Prüfungen  s.  Apotheker,  Apothekergehilfen,  Approbationen,
Maschinisten,  Seeschiffer.
Püttlingen,  Steueramt,  Aufhebung  68.
Pütz,  Dr.  wed.,  Ertheilung  der  Approbation  als  Thierarzt  82.

 

Q.

Questions  sociales,  Druckschrift,  Verbot  661.

R.

Raabe,  Stations-Kontrolör  in  Schweidnitz,  Abberufung  572.

Ranniger,  Konsul  in  Brisbane,  Entlassung  332.

Reblauskrankheit,  Abberufung  des  Aufsichtskommissars  Stadtraths
  a.  D.  Thraenhart  in  Naumburg  585.

—  Einfuhrverbot  von  Weinreben  r2c.  für  Ungarn  648;  desgl.  für

Oesterreich  666.

—  Ernennung  des  Großberzoglich  sächsischen  Bezirksdirektors
Bock  in  Apolda  zum  ständigen  Aufsichtskommissar  25;  desgl.
des  Universitätsprofessors  Dr.  Taschenberg  in  Halle  a/S. zum
ständigen  Sachverständigen  für  das  Herzogthum  Anhalt  585.

Rechtsanwälte,  s.  Reichsgericht.  -

Rehborn, Uebergangsstelle, Errichtung 419.

Reichsbank,  Errichtung  einer  Reichsbankhauptstelle  in  Danzig
an  Stelle  der  bisherigen  Reichsbankstelle  325.
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        XVI

Reichsbank.

—  Goldankäufe  5,  26,  55,  63,  90,  102,  119,  133,  140,  168,
177,  231,  250,  282,  299,  326,  338,  348,  359,  369,  378,
387,  403,  417,  425,  448,  465,  488,  497,  514,  528,  537,
545,  570,  589,  602,  633,  652,  769.

Reichsdruckerei,  Errichtung  493.

Reichs-Eisenbahn-Amt.  Ernennung  richterlicher  Mitglieder
746.

Reichsgericht.  Dienstweisung,  betreffend  die  Einziehung  und
Verrechnung  der  für  die  Geschäfte  des  R.  in  Ansatz  kommenden
  Kosten  473;  Wohnsitz  der  bei  demselben  zugelassenen
Rechtsanwälte  340.

Reichskassenscheine.    Nachweisungen  der  stattgehabten  Ausführung
  des  Gesetzes  betr.  die  Ausgabe  von  R.  1879  Ende
März  258;  September  650.

Reichs-Kriegsschatz  s.  Schultz.

Reichsmünzen  s.  Münzen.

Reichs-Oberhandelsgericht,  Geschäftsthätigkeit  im  Jahre
1878  70.

"  Reinach,  Albert,  Ertheilung  der  Exequatur  als  belgischer
Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  853.

Remich,  Uebergangsschein-Ausfertigungs-  und  Erledigungsstelle
für  den  Verkehr  mit  Branntwein,  Befugniß  252.

Retourwaaren,  Behandlung  von  solchen,  welche  gegen  Gewährung
  einer  Abgabenvergütung  in  das  Ausland  gesandt
worden  sind  666.

Revolté,  le,  Druckschrift,  Verbot  160.

Rheinheim,  Uebergangssteuerstelle,  Befugniß  251.

Rinderpest,  Bekanntmachungen,  betr.  das  Auftreten  derselben
1,  17,  49,  59,  75,  83,  93,  111,  127,  137.

Ritter,  Konsul  in  Roulers,  +  332.

Robechi,  Christoforo,  Cavaliere,  Ertheilung  des  Exequatur  als
italienischer  General-Konsul  in  Hamburg  169.

Robert  Pulsford,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Rothenburgsort,  Nebenzollamt  lI.,  Befugniß  658.

Rübenzuckersteuer-Uebersichten  s.  Zucker.

Ruttmann,  Konsul  in  Manila,  +  670.

S.

Sachverständigen-Vereine,  Abänderung  der  Instruktion
über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  490;  desgl.
der  künstlerischen,  photographischen  und  gewerblichen  S.-V.  490.

Salder,  Steuer-Rezeptur,  Errichtung  603.

Saltzkorn,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Saigon  320.

Salz,  denaturirtes,  Entziehung  der  Berechtigung  bestrafter  Salzhändler
  zum  Bezuge  283.

—  Zulassung  der  schon  vor  dem  1.  Januar  1879  vorhanden  gewesenen
  Bestände  von  Wermuthpulver  zur  Denaturirung  132.

—  zur  Herstellung  des  Wermuthpulvers  errichtete  Fabriken  58,
124,  132.

Salzuflen,  Steuer-Rezeptur,  Befugniß  592.

Sarg,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Coban  546.

Saxonia,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Schade,  Ingenieur  in  San  Juan,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
627.

Schaller,  Dr.,  Ober-Zollrath,  Bestellung  zum  Reichsbevollmächtigten
  für  Zölle  und  Steuern  in  Altona  521.

Schatzanweisungen,  Bekanntmachungen,  betr.  die  Ausgabe
von  solchen  68,  141,  251,  327,  349,  449,  592,  632.

Scroggs,  George,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg  460.

Schiffahrts-Abgaben  an  der  Sulina-Mündung,  Abänderungen
des  Tarifs  142,  518.

 

Schiffsliste,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs-  und  Handelsmarine
mit  ihren  Unterscheidungssignalen  für  1879;  Herausgabe  136.
Nachträge  269,  460,  669.

—  s.  a.  Kauffahrteischiffe.

Schiffsutensilien,  zollamtliche  Behandlung  498.

Schiffsvermessung,  Nachtrag  zu  den  Bestimmungen,  betr.
die  Anerkennung  der  in  dänischen  Schiffspapieren  enthaltenen
Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen  269.

—  Uebersicht  über  die  Zahl  der  1878  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-
  und  Schiffsvermessungs-Behörden  ausgefertigten
  Schiffs-Meßbriefe  235.

—  Vorschriften,  betr.  die  Vermessung  der  Schiffe  für  die  Fahrt
durch  den  Suezkanal  288.

v.  Schmidt-Pauli,  niederländischer  General-Konsul  in  Hamburg,
  Exequatur-Ertheilung  483.

Schneider,  Rudolf,  in  Crefeld,  Ertheilung  des  Exequatur  als

Vize-Handelsagent  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  169.

Schoch,  Dr.  phil.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  schweizerischer
Vize-Konsul  in  Königsberg  i.  Pr.  853.

Schöllenbach,  Ortseinnehmerei,  Aufhebung  89.

Schönebeck,  Untersteueramt,  Befugnisse  516,  648.

Schrader,  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  in

Schwerin,  Versetzung  nach  Straßburg  328.

Schrauben,  eiserne,  in  Verbindung  mit  Muttern  von  Messing,
Tarifirung  27.

Schröder,  Banquier  in  Stettin,  Ertheilung  des  Exequatur  als
Konsul  der  Republik  Costa-Rica  für  die  Provinz  Pommern  mit
dem  Amtssitze  in  Stettin  332.

Schübeck,  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  in  Köln,
Ordensverleihung  328.

Schuhmacher,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Palermo
241.

Schultz,  Geheimer  Ober-Regierungsrath  im  Reichsschatzamt,
Uebertragung  der  Geschäfte  des  Kurators  des  Reichs-Kriegsschatzes
  555.

Schulze,  Emil,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  für  das
Gebiet  der  französischen  Besitzung  am  Gaboon  224.

Schwartz,  Vize-Konsul  in  Fredriksstad,  Entlassung  48.

Schweiz  s.  Postaufträge,  s.  Uebereinkommen.

Sécourt,  Nebenzollamt  I.,  Errichtung  508.

Seeämter.  Erscheinen  des  2.  Heftes  der  Entscheidungen  des
Ober-Seeamtes  und  der  Seeämter  182,  des  3.  Heftes  443,  des
4.  Heftes  780.

—  Uebersicht  der  vom  Ober-  Seeamt  und  den  Seeämtern  auf
Grund  der  Untersuchungen  von  Seeunfällen  abgegebenen  Entscheidungen
  234.  4

—  Verzeichniß  der  für  die  Untersuchung  von  Seeunfällen  bestehenden
  Behörden  314;  Abänderungen  397,  626,  712,  719.

Seeamt,  Ober-,  Nachtrag  zur  Geschäftsordnung  371.

Seeleute,  deutsche;  Verzeichniß  der  von  denselben  vom  1.  Januar
  1878  bis  Ende  Januar  1879  bei  den  deutschen  Konsulaten
  eingezahlten  Ersparnisse  330.

Seemannsämter  und  die  denselben  vorgesetzten  Landesbehörden;
Abänderung  des  Verzeichnisses  331.

Seeschiffahrt,  Verzeichniß  der  amtlich  oder  im  amtlichen  Auftrage
  herausgegebenen,  ausschließlich  auf  die  S.  bezüglichen
Bücher,  Zeitschriften  und  Karten  317.

Seeschiffer-  und  Seesteuermanns-  Prüfungen,  Abänderung
  des  Verzeichnisses  der  Prüfungs-Kommissionen  165.

—  Beginn  von  P.  in:  Altona  6,  91,  382,  491,  539,  603,  748;
Apenrade  491;  Barth  82,  341;  Bremen  73;  Danzig  82,  341;
Elsfleth  106,  483,  763;  Emden  409;  Flensburg  91,  539;
Grabow  82,  341;  Grünendeich  460;  Hamburg  6,  397,  491,
763;  Leer  106,  460;  Lübeck  627;  Memel  82,  341;  Papenburg
3317  719;  Pillau  341;  Rostock  165;  Stralsund  82,  341;
Timmel  654;  Wustrow  144,  659.
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        Seeunfälle  s.  Seeämter.

Seewarte,  deutsche,  Personal  107.

Segni,  Paolo,  Cavaliere,  in  Carloforte,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  491.

Sick,  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  in  Darmstadt,
Abberufung  603.

Siemsen,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Macassar  531.

Sievers,  Konsul  in  Puerto  Cabello  k  342.

Simson,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Cocanada  640.

Singen,  Hauptsteueramt,  Befugniß  339.

Sobernheim,  Banguier  in  Berlin,  Ertheilung  des  Exequatur

als  griechischer  General-Konsul  242.

v.  Soden,  Frhr.,  Konsul  in  Canton,  Ernennung  zum  Konsul
in  Havana  713;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten
  739.

Solgne,  Steueramt,  Aufhebung  508.

zu  Solms-Sonnewalde,  Graf,  Gesandter  in  Madrid,  Ermächtigung
  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  73.

Sozialdemokrat,  der,  Druckschrift,  Verbot  629.

Sozialdemokratie,  Gesetz  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
  derselben;  Verbote  von  Druckschriften  18,  50,  60,
94,  138,  160,  225,  245,  253,  274,  295,  321,  333,  334,  343,
355,  356,  365,  373,  383,  399,  400,  413,  414,  421,  445,
461,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,
567,  586,  597,  598,  617,  629,  630,  646,  655,  661,  662,
671,  715,  741,  742,  749,  839.  —  Aufhebung  eines  Verbots  840.

—  —  Verzeichniß  der  bis  zum  1.  Januar  1879  ergangenen,
durch  die  Entscheidung  der  Reichskommission  endgültig  gewordenen
  Verbote  von  periodischen  Druckschriften  20;  desgl.  der
nichtperiodischen  21;  desgl.  der  Verbote  von  Vereinen  18;
desgl.  bis  Ende  Februar:  Vereine  145,  periodische  Druckschriften
148,  nicht  periodische  152.

Sozialist,  der,  Druckschrift,  Verbot  50.

Sozial  politische  Rundschau,  Druckschrift,  Verbot  245.

Spielkartenstempel-Gesetz,  Bekanntmachungen  zur  Ausführung
    286,  327,  339,  489,  516.

—  Verzeichniß  der  Bundesstaaten  und  Bundesgebietstheile,  in
welchen  der  Spielkartenstempel  nicht  von  der  Landesregierung
verwaltet  wird  302.

—  Wahrnehmung  der  Funktionen  als  Reichsbevollmächtigter  bezw.
Stations-Kontrolör  in  Bezug  auf  die  Erhebung  und  Verwaltung
  des  Spielkartenstempels  im  bremischen  und  im  hamburgischen
  Freihafengebiet  260.

Spinnereien  s.  Arbeiter.  1

Staatsbürger,  der,  Druckschrift,  Verbot  100.

Stang,  Kaufmann  in  Fredriksstad,  Ernennung  zum  Konsul  460.

Statistik  des  Waarenverkehrs  mit  dem  Auslande;  Ausführungs-Vorschriften
  zu  dem  bezüglichen  Gesetze  676;  Dienstvorschriften
687;  Waarenverzeichniß  855.

Staudernheim,  Uebergangssteuerstelle,  Errichtung  744.

Strandungsordnung,  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der
fungirenden  Strandämter,  der  denselben  untergeordneten  Strandvögte
  und  der  den  Strandämtern  vorgesetzten  Aufsichtsbehörden
270,  531,  639.

Suezkanal  s.  Schiffsvermessung.

i  Untersteueramt,  Befugniß  516.

Sulina--Mündung  s.  Schiffahrts-Abgaben.

Susannah,  Brigg,  s.  Flaggenatteste.

T.

Taback,  Verwendung  von  Surrogaten  bei  der  Fabrikation  753;
Verschriften.  über  die  Verwendung  von  Kirsch-  und  Weichselblättern
  753,

 

XVII

Tagwacht,  die,  Druckschrift,  Verbot  50.

Tampico,  Konsulat,  Erweiterung  des  Amtsbezirks  398.

Taschenberg,  Professor,  s.  Reblauskrankheit.

Telegraphe,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Telegraphen-Anstalten;  Uebersichten  über  die  eingerichteten
und  aufgehobenen  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der
Dienststunden.  Für  das  IV.  Vierteljahr  1878  44;  1879
1an  das  I.  Vierteljahr  262;  II.  Vierteljahr  452;  III.  Viertelahr
  607.  .

Telegraphischer  Verkehr  mit  Oesterreich-Ungarn  223.

Teutonia,  Damnpfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Thann,  Steueramt,  Befugniß  58.

v.  Thielau,  Legationsrath,  Ernennung  zum  General-Konsul  für
das  Fürstenthum  Bulgarien  mit  dem  Sitz  in  Sofia  554;  Ermächtigung
  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  669.

Thierärzte  s.  Approbationen.

Thraenhart,  Stadtrath  a.  D.,  s.  Reblauskrankheit.

Thygesen,  Kaufmann  in  Randers,  Ernennung  zum  Konsul  546.

Tonquin,  Dampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

v.  Treskow,  Vize-Konsul    in  Alexandrien,  Ernennung  zum  Konsul
  in  Cairo  627;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten
  739.

U.

Uebereinkommen  mit  der  Schweiz  wegen  Herbeiführung  eines
unmittelbaren  Geschäftsverkehrs  zwischen  den  deutschen  und
schweizerischen  Gerichtsbehörden  6;  Verzeichniß  der  schweizerischen
Gerichtsbehörden  393.

Uhler,  Konsul  in  Mahon  *  460.

Ungarn  s.  Reblauskrankheit.

Union,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

—  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Urdaneta,  Luciano,  General,  Ertheilung  des  Exequatur  als
Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  mit  dem  Sitz
in  Hamburg  364.

V.

Vaihingen,  Grenzsteueramt,  Errichtung  659.

Vaitupu-Le-Mele,  Gaffelschooner,  s.  Flaggenatteste.

Vechelde,  Steuer-Rezeptur,  Errichtung  603.

Veredelungsverkehr  mit  Oesterreich-  Ungarn,
Detailvorschriften  7.

Vereine,  Verbote,  s.  Sozialdemokratie.

Vesta,  Schraubendampfschiff,  s.  Flaggenatteste.

Viale  Rigo,  S.,  venezolanischer  Konsul  in  Hamburg,  Exequatur-Ertheilung
  616.  -

illa Rica, Schraubendampfsschiff, s. Flaggenatteste.

Vittery, Kaufmann, Ernennung zum Vizekonsul in Brixham
109.

Detailvor-Volksfreund,

  der,  Druckschrift,  Verbot  246.

Volksfreund,  W  Verbot  741.
de  Vos,  H.  H.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  niederländischer
Vize-Konsul  in  Hamburg  420.

W.

Waarenverzeichniß,  amtliches,  Notiz,  betr.  in  R.  v.  Decker's
Verlag  erschienenes  837.
—  statistisches,  s.  Statistik,
        <pb n="18" />
        XVIII

Walkenried,  Steuer-Rezeptur,  Errichtung  603.
Walz-  und  Hammerwerke  s.  Arbeiterinnen.
Wasselnheim,  Steueramt,  Zurücknahme  einer  Befugniß  103.

Weber,  Minister-Resident  in  Tanger,  Ermächtigung  zur  Vornahme

  von  Civilstands-Akten  241.

Wechselstempelabgabe  von  den  in  außerdeutschen  Währungen
ausgedrückten  Wechselsummen  663.

Wechselstempelsteuer.  Nachweisung  der  Einnahmen.  April
bis  Dezember  1878  56.  April  1878  bis  Januar  1879  104;
Februar  166;  März  284.  1879  für  April  350;  Mai  392;
Juni  472;  Juli  515;  August  561;  September  620;  Oktober
664;  November  774.

Wechselstempel-Tarif,  Notiz  betr.  den  in  R.  v.  Decker's
Verlag  erschienenen  779.

Wein,  Verzollung  in  Weintheilungslägern  515.

Weinreben-Einfuhr-Verbote  s.  Reblaus.

Wendt,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Wermuthpulver  s.  Salz.

Weser,  Bark,  s.  Flaggenatteste.

Wesserling,  Nebenzollamt,  Befugniß  303.

Western  Chief,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Wetzlar,  Untersteueramt,  Befugniß  850.

Wiesloch,  Steuer-Einnehmerei,  Befugniß  624.

Wilhelm,  Vollschiff,  s.  Flaggenatteste.

Wochenblatt  der  New-Yorker  Volkszeitung,  Verbot  355.

Wolfach,  Steuer-Einnehmerei,  Befugniß  449.

v.  Wrangell,  Baron,  Staatsrath,  Ertheilung  des  Exequatur  als

russischer  General-Konsul  in  Danzig  554.

 

Würfelzucker  s.  Zucker.

Wyder,  Dr.  med.,  in  Dresden,  Approbations-Ertheilung  als
Arzt  552.

3.

Zahnärzte,  s.  Approbationen.

Zander,  Zoll-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör  in
Schweidnitz  666.

Zölle  und  Verbrauchssteuern.  Zur  Kontrole  den  Direktivbehörden
  und  Hauptämtern  beigeordnete  Beamte  142,  182,  260,
283,  328,  350,  351,  362,  368,  412,  449,  473,  508,  521,  572,
603,  666,  763,  850.

—  s.  a.  Einnahmen

Zollgebiet,  deutsches,  Anschluß  bremischer  Gebietstheile  473.

Zollgemeinschaft,  Uebernahme  oldenburgischer  Gebietstheile
und  Stellung  unter  das  Hauptzollamt  in  Lübeck  68.

Zucker  in  Würfelform,  Ausfuhr-Abfertigung  124.

—  probeweise  Verwiegung  beim  Ausgange  mit  Anspruch  auf
Steuervergütung  141.

—  Uebersichten  über  die  von  den  Rübenzuckerfabrikanten  versteuerten
  Rübenmengen,  sowie  über  die  Ein-  und  Ausfuhr  von
Zucker.  Für  Dezember  1878  66;  1879  Jannar  122;  Februar
180;  März  300;  April  360;  Mai  410;  Juni  470;  Juli  522;
August  562;  September  622;  Oktober  710;  November  776.
        <pb n="19" />
        Anhang.

Entscheidungen  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen.

Behauptungen  und  Beweismittel,  neue,  können  auch  in
der  Berufungsinstanz  berücksichtigt  werden  351.

Erstattungsanspruch  des  vorläufig  unterstützenden  Armenverbandes
  wird  dadurch  nicht  ausgeschlossen,  daß  der  Armen-  
verband  die  Verpflegung  erst  nach  dem  Beginn  der  Kur  über-              
                    nommen hat 363

Frist.  Berechnung  der  F.  zum  Erwerb  des  Unterstützungswohn-             sitzes  500.

Fürsorgepflicht des Landarmenverbandes bleibt bestehen, so lange das Unterstützungsbedürfniß fortdauert  340.                

Kur- und Verpflegungskosten sind im Falle der Verpflegung      eines Landarmen nicht höher zu berechnen, als bei Verpflegung einheimischer Ortsarmen 553
            

Nichtbeantwortung der Klage. Trotz derselben kann die Klage abgewiesen werden, wenn die Behauptung, daß der Unter-                

stützte seinen Unterstützungswohnsitz im Bezirk des Verklagten habe, nicht auf schlüssige Thatsachen gestützt ist 351.

    Pensionsansprüche.   Inwieweit stehen P. des Unterstützten der Erstattungsklage  des  vorläufig  verpflegenden  Armenver-bandes entgegen ? 352
              

              Sittlich verwahrloste  Kinder.  Unterbringung  derselben  in
                eine  Besserungsanstalt  ist  kein  Akt  der  Armenpflege  71.
        <pb n="20" />
        Chronologische  Uebersicht

VII.  Jahrganges  1879.

 

 

Datum

 

der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  «  Stücks.
2c.  ꝛc.
1878.
1.  Dezember.  Uebereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Schweiz  wegen  Herbeiführung
  eines  unmittelbaren  Geschäftsverkehrs  zwischen  den  deutschen
und  den  schweizerischen  Gerichtsbehörden.  .  1  6
1879.
—  Vereinbarungen  über  den  Veredelungsverkehr  mit  Oesterreich-Ungarn.  1  7
—  Vereinbarungen  über  Erleichterung  des  Grenzverkehrs  mit  roher  ungebleichter
Leinwand  mit  Oesterreich-Ungarn  1  15
4.  Januar.  Verbot  der  in  Brüssel  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  Die  Laterne
von  Karl  Hirsch  2  18
8.  Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten  ,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einfährig    freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind.  2  27
8.  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welchen  provisorisch  gestattet
worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen  .  2  42
9.  Verbot  der  in  Neumünster-  Zůrich  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift
„Die  Tagwacht"  3  50
11.  Verbot  der  in  Zürich  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  Die  neue
Gesellschaft“  ..  3  50
14.  Verbot  des  in  Budapest  herausgegebenen    sozial-ökonomischen  Volksblattes
„Arbeiter-Wochen-Chronik“  und  des  in  Wien  erscheinenden  Zentral-Organs
  der  sozialdemokratischen  Arbeiterpartei  Oesterreichs  „Der  Sozialist"  3  50
17.  ·  Verbot  der  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"  4  60
19.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  ..  4    68
20.  Berichtigung  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  4  609
3.  Februar.  Ergänzungen  und  Abänderungen  bezw.  Berichtigungen  des  Verzeichnisses  der
Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter  8  1324
4.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Prüfung  der  Apothekergehilfen.  .  6  91
8.    Verbot  der  in  Verviers  herausgegebenen  periodischen  Druchschrift  „Le  eri  du
peuple“  7  94
9.    Verbot  der  in  Milwaukee  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „  Freidenker"  7  94
27.  Verbot  der  in  Philadelphia  berausgegebenen  periodischen  Druckschrift  "Philadelphia Tageblatt"  10  138
        <pb n="21" />
        XXI

 

 

 

Datum  in  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Stücks.
2c.  2.
1879.
4.  März.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  M.  ..  10  141
6.  Verbot  der  in  Hottingen-Zürich  gedruckten  periodischen  Druchchrift  „Der
Staatsbürger“  11  160
8.  -  Verbot  der  in  Genf  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Le  Revolté  11  160
8.  Postordnung  .  12  185
9.  Verbot  der  in  Reichenberg  in  Böhmen  erscheinenden  periodischen  Druckschrift
„Arbeiterfreund"  .  11  160
25.  Nachtrags-Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-  freiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind.  13  242
26.  Verbot  der  in  Reichenberg  in  Böhmen  erscheinenden  periodischen Druckschrift
„Sozial-politische  Rundschau“  14  245
27.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  M  .  14  251
28.  Verbot  der  in  Chur  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Der  Volksfreund
  14  245
4.  April.  Abänderungen  des  Verzeichnisses  ber  Strandämter,  der  denselben  untergeordneten
  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern  vorgesetzten  Aufssichtsbehörden
  15  270
12.  Verbot  der  in  Wien  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Kikeriki"  .  16  273
15.  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,  betr.  den  Spielkartenstempel  16  286
15.  Vorschriften,  betr.  die  Vermessung  der  Schiffe  für  die  Fahrt  durch  den
Suezkanal  16  288
23.  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendiichen  Arbeitern.  in
Walz-  und  Hammerwerken  .  17  303
28.  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in
Glashütten  .  17  304
24.  Errichtung  einer  Reichsbankhauptstelle  in  Danzig  .  18  325
24.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  M  .  18  327
24.  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,  betr.  den  Spielkartenstempel  18  327
24.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der    Seemannsämter  und  der  denselben  vorgesetzten
  Landesbehörden  18  331
2.  Mai.  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz  betr.  den  Spielkartenstempel  19  339
5.  Wohnsitz  der  bei  dem  Reichsgericht  zugelassenen  Rechtsanwälte  19  340
7.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  10  000  000  M.  20  349
15.  Verbot  der  in  San  Francisko  resp.  in  New-York  und  Chicago  erscheinenden
periodischen  Druckschriften  „California  Arbeiter-Zeitung",  „Wochenblatt
  der  New-  Vorker  Volkszeitung“  und  Chicagoer  Arbeiter-Zeitung“
  21  355
16.  Verbot  der  in  Genf  eischeinenden  periodischen  Druckschrift,  "Le  Précurseur  21  356
20.  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  in  Spinnereien  21  362
—  Nachtrag  zur  Geschäftsordnung  für  das  Ober-Seeamt  22  371
28.  Bestimmungen,  betr.  die  Verpflichtungen  der  Eisenbahnen  untergeordneter
Bedeutung  zu  Leistungen  für  die  Zwecke  des  Postdienstes  23  380
5  Juni.  Verzeichniß  der  schweizerischen  Gerichtsbehörden  .  24  393
11.  Verbot  der  in  St.  Louis  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Amerika"    24  384
        <pb n="22" />
        XXII

 

 

 

Datum

 

der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Stücks.
.  2c.
1879.
21.  Juni.  Verbot  der  in  Genf  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Rabat"  .  26  413
30.  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  der  deutschen  Handelsflotte  27  47
4.  Juli.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  M  28  449
8.  Dienstweisung  betr.  die  Einziehung  und  Verrechnung  der  für  die  Geschäfte
des  Reichsgerichts  in  Ansatz  kommenden  Kosten  29  4873
13.  Abänderungen  des  Betriebs-  Reglements  für  die  Eisenbahnen    Deutschlands
  29  478
13.  Bestimmungen  über  bie  Verladung  und  Beförderung  von  lebenden  Thieren
auf  Eisenbahnen  .  29  479
14.    Ausführungsvorschriften  zu  .  50  Ar.  7  des  Betriebs-  Reslements
für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  ..  .  29  482
15.  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz  betr.  den  Spielkartenstempel  30  489
16.  Ergänzungen  und  Abänderungen  bezw.  Berichtigungen  des  Verzeichnisses    der
Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter.  31  198
16.  Abänderung  des  §.  6  der  Instruktion  über  die  Zusammensetzung  und  den
Geschäftsbetrieb  der  Sachverständigen-Vereine  .  30  490
16.  Abänderung  des  §.  4  der  Bestimmungen  über  die  Zusammensetzung  und  den
Geschäftsbetrieb  der  künstlerischen,  photographischen  und  gewerblichen
  Sachverständigen-Vereine  ............  30  190
29.  Errichtung  einer  Reichsdruckerei  in  Berlin  31  493
7.  August.  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,  betr.  den  Spielkartenstempel  33  516
15.    Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  Strandämter,  der  denselben  unter-  
geordneten  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern  vorgesetzten  Aufsichtsbehörden  34  39f31
24.    Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879.  35  8338
10.  September  Instruktion  zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  39  575
24.    Nachtragsverzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-  freiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind  39  572
21.  Namhaftmachung  von  Lehranstalten,  welchen  provisorisch      gestattet  worden  ist,
gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  auszustellen    39  575
24.    Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  M  40  592
15.  Oktober.  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  O000  M.  43  632
15.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Strandämter,  der  denselben  untergeordneten
  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern  vorgesetzten  Aufsichtsbehörden.  43  639
18.  Verbot  der  in  Riesbach—  Zürich  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Der
Sozialdemokrat".    13  629
28.    Dienstkleidung  für  die  Beamten  und  Unterbeamten  im  Bereich  der  der Reichs-Post-
  und  Telegraphen-Verwaltung    45  660
7.  November.  Verbot  der  in  Paris  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  Questions  sociales-  46  661
12.  Berechnung  der  Wechselstempelabgabe  von  den  in  außerdeutschen  Währungen
  ausgedrückten  Wechselsummen  46  663
20.  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande  47  676
21.  Dienstvorschriften  betr.  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen
Zollgebiets  mit  dem  Auslande  47  687
1.  Dezember.  49  741

 

Verbot  der  in  Reichenberg  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Volksfreund"
        <pb n="23" />
        XXIII

 

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Stücks.
2c.  2c.
-
1879.
1.  Dezember.  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks  50  753
—  Regulativ,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerb—
lichen  Zwecken  51  781
—  Ausführungs.  Bestimmungen  zum  Zolltarif-  Gesetz  in  Betreff    der  Abfertigung
  von  Garnen  und  Leinwand  51  829
19.  Dezember  Verlängerung  des  Hbandelsvertrags  und  der  Schiffahrts-Konvention  mit  
Italien  52  850
23.  Aufhebung  des  Verbots  der  in  Wien  erscheinenden  periodischen  Druckschrift
„Kikeriki“.  52  840
  Anlage  B.  zu  den  Ausführungs—  Bestimmungen  zum  Zolltarif-  Gesetz
in  Betreff  der  Abfertigung  von  Garnen  und  Leinwand.    52  842
23.  Einsetzung  der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen
    52  851
25.  Abänderung  von  Bestimmungen  über  die  Prüfungen  der  Apotheker  und
Apothekergehilfen  52  850
  Statistisches  Waarenverzeichniß  für  den  Nachweis  des    Waarenverkehrs  des
deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande  .    52  855

 

 

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="24" />
        <pb n="25" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

        
VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Januar  1879.  N° 1.
  
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seesteuermannsmachung,
  betreffend  Rinderpest;  —  Ausweisung  von  und  Seeschiffer-Prüfungen  6
Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  1  5.  Post-Wesen:  Hinausschiebung  des  Beitritts  Perus  zum
2  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Weltpostverein  6
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  5  6.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  —
3.  Justiz-Wesen:  Uebereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Exequatur-Ertheilung  7
Reich  und  der  Schweiz  wegen  Herbeiführung  eines  un-  7.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Vereinbarungen  über  den
mittelbaren  Geschäftsverkehrs  zwischen  den  deutschen  und  Veredelungsverkehr  und  über  den  Grenzverkehr  mit  roher
den  schweizerischen  Gerichtsbehörden.  Vom  1./10.  De-  ungebleichter  Leinwand  auf  Grund  des  Handelsvertrags
zember  1878.    6  mit  Oesterreich-Ungarn..    7

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  v.  J.  (S.  683)  haben  in  den  Regierungsbezirken
Potsdam  und  Merseburg  neue  Ausbrüche  der  Rinderpest  nicht  stattgefunden.
Dagegen  ist  der  Ausbruch  der  Seuche  amtlich  festgestellt  worden:
im  Regierungsbezirke  Frankfurt  a./O.:
am  24.  Dezember  v.  J.  in  einem  Gehöfte  zu  Amt  Kienitz,  Kreis  Lebus;
am  26.  Dezember  v.  IJ.  in  einem  Gehöfte  zu  Oetscher,  Kreis  West-Sternberg;
am  27.  Dezember  v.  J.  in  einem  Gehöfte  zu  Limmritz,  Kreis  Ost-Sternberg.

Außerdem  sind  in  den  laut  den  Bekanntmachungen  vom  12.,  19.  und  27.  Dezember  v.  J.  bereits
infizirten  Ortschaften  des  Regierungsbezirks  Gumbinnen  1  Gehöft,  des  Regierungsbezirks  Frankfurt  a./O.
12  Gehöfte  von  der  Seuche  neu  ergriffen  worden.

Die  Zahl  der  seit  dem  ersten  Auftreten  der  Rinderpest  gefallenen  bezw.  getödteten  Thiere  beträgt  nach
den  vorliegenden  Nachrichten:

im  Regierungsbezirke  Gumbinnen  198  Stück  Rindvieh;

im  Regierungsbezirke  Frankfurt  a.O.  1419  Stück  Rindvieh,  1013  Schafe,  237  Ziegen;
im  Regierungsbezirke  Potsdam  137  Stück  Rindvieh,  12  Schafe,  1  Ziege;

im  Regierungsbezirke  Merseburg  8  Stück  Rindvieh.

Nach  Ablauf  des  vorgeschriebenen  Zeitraumes  von  drei  Wochen  seit  dem  letzten  Krankheits=  bezw.
Todesfalle  und  nach  Beendigung  der  Desinfektionsarbeiten  sind  folgende  Ortschaften  —  außer  den  bereits  in
der  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  v.  J.  aufgeführten  —  für  seuchenfrei  erklärt  worden  (§.  37  der
Instruktion  vom  9.  Juni  1873);

1
        <pb n="26" />
        im  Regierungsbezirke  Frankfurt  a./O.:
Alt-Küstrinchen,  Nabern,  Alt-Schaumburg,  Schwanenhof  und  Neu-Zicher,  Kreis  Königsberg

  N.

M.;

Briesenhorst  und  Tamsel,  Kreis  Landsberg  a./W.;

Hathenow,  Lebuser  Vorwerk,  Lebuser  Loose,  Ortwig  und  Seelower  Loose,  Kreis  Lebus;

Storkow,  Kreis  West.Sternberg;

im  Regierungsbezirke  Potsdam:
Neu-Lewin  und  Alt-Trebbin,  Kreis  Ober-Barnim.

Berlin,  den  2.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

*  55  6  Ausweisung  Ausweisungs-  

8  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  

  des  Ausgewiesenen.        beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Theodor  Sauerbrey,  30  Jahre,  aus  Oerlikon,  einfacher  Diebstahl  im  Großherzoglich  badi-.  13. Dezember

Schreiner,  Kanton  Zürich  in  der  wiederholten  Rückfalle,  badischer  Landeskommissär    1878.
Schweiz,    zu  Karlsruhe,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Abraham  Tolles, 38  Jahre,  aus  Czechanow Landstreichen  und  Betteln -Königlich  preußische  19.  Dezember

Kürschner,    in  Rußland,    Bezirksregierung  zu    1878.
Posen,

3.  Franz  Friemel,  21  Jahre,  aus  Sattel,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Dezember
Bäckergeselle  und  Bezirk  Neustadt  in  Böhmen    1878.
Pfefferküchler,  

4.  Gabriel  Tondowski,  28  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  19.  Dezember
Schneider,  Warta  bei  Kalisch  in      1878.

Russisch-Polen,

5.  August  Matthias  Jo-  23 Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Betteln Königlich  preußische  14.  Dezember
hannes  Klindt,  Kopenhagen,    Bezirksregierung  zu    1878.
Schlächter  (Schuhmacher)  Schleswig,


6.  August  Georg  Hennecke  28 Jahre,  geboren  und  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
  rect.  Hemecke  ortsangehörig  zu  Kopenhagen
  Zigarrenarbeiter
        <pb n="27" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
7.  Christen  Nielsen  Veil,  geboren  am  3.  Mai  1838 Betteln,  nach  mehrmaliger Königlich  preußische  14.  Dezember
Schuhmachergeselle,  zu  Nyekjöbing  auf    rechtskräftiger    Bezirksregierung  zu    1878.
Marsö  in  Dänemark,  Verurtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
8.  Josef  Novak,  geboren  am  19.  Mai Landstreichen  und  Betteln  Königlich  preußische  20.  Dezember
Maurer,  1845  zu  Welesitz,    Landdrostei  zu  Hannover    1878.
Bezirk  Strakonitz  in  Böhmen  
  
9.  Johann Edelberger  17 Jahre, geboren zu Betteln, nach mehrmaliger Königlich preußische 22.November
BäckergeselIe , Linz, ortsangehörig zu gerrechtgkräftigerVew Landdrostei zu 1878.
Kleinmünchen  in  Oesterreich  Verurtheilung  wegen  der  Hildesheim,
  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
10.  Johann  Soetekauw,  60  Jahre,  geboren  zu Landstreichen,  Königlich  preußische17.  Dezember
Schreiner,  Wamel  in  den  Niederlanden  Bezirksregierung  zu    1878.
  Düsseldorf,
11.  Die  Ziegelarbeiter:

12.

a)  Franz  Viezzi,

b)  Ferdinand  Persello,


a)  Mathias
Feichtbauer,
Bräuknecht,

b)  Johann  Feichtbauer,
  Hammerschmied,


 

13.

Josef  Nowak,

 

geboren  1841,  aus  Moruzzo,

  Provinz  Udine,
Distrikt  San-Daniele
in  Italien,

in  Stalien,

geboren  1850,

geboren  1838,

Ried  in  Ober--Oester

reich,

lau,
Böhmen,

geboren  1853,  zu  Dignano,
  Provinz  Udine

beide  aus  Ried,  Bezirk

geboren  1845,  aus  Koz-Bezirk
  Pisek  in

Unterkommens,

teln,

2

desgleichen,

Nichtbeschaffung  eines

Landstreichen  und  Bet-Bezirksamt


chen  r./  J.,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

Königlich  bayerisches
Mün-6.

  Dezember
1878.

7.  Dezember
1878.

desgleichen.

 

 

 

 

Messerschmied,
i

1*
        <pb n="28" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  ——  —  Ausweisung  weisund  8.
r-  «  der  Bestrafung.  beschlossen  hat
½#  des  Ausgewiesenen.  n  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
14.  Franz  Hönig,  geboren  am  1.  August'Landstreichen,  Königlich  bayerische  9.  Dezember
Schmied,  1845,  ortsangehörig  zu  Polizei-Direktion  zu  1878.
Teplitz  in  Böhmen,  München,
15.  Albert  Schmidlin,.geboren  am  2.  Märzdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  12.  Dezem-Gärtner,
  1852,  ortsangehörig  zu  ber  1878.
Wahlen,  Bezirk  Laufen,
Kanton  Bern  in  der
Schweiz,
16.  Michaal  Mesnarc,  geboren  1853,  ortsange-  Betteln  und  Nichtbe-dieselbe  Behörde,  16.  Dezem-Bergmann,
  hörig  zu  St.  Florian,  schaffung  eines  Unter-  ber  1878.
Bezirk  Cilli  in  Steier=  kommens,
mark,
17.  Michaal  Dörfler,  geboren  1851,  aus  Blum-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches11.  Dezem-Bäckergeselle,
  berg,  Bezirk  Falkenau  Fälschung  eines  Legiti-,  Bezirksamt  Nabburg,  ber  1878.
in  Böhmen,  mationspapieres  und
Nichtbefolgung  der  Reiseroute,

18.  Franz  Sutter,  Ar-geboren  am  17.  Juni  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  18.  Dezembeiter,
  1857  zu  Luxemburg,  präsident  zu  Metz,  ber  1878.
ortsangehörig  zu  Tetingen
  im  Großherzogthum
Luxemburg,
19.  Johann  Winltz,  25  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2  6.  Novem-Dienstknecht,
  Nieder-Kontz  bei  Sierck  präsident  zu  Kolmar,  ber  1878.
in  Lothringen,  ortsangehörig
  in  Luxemburg,
20.  Joses  Grimmer,  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  18.  Dezem-Schmied,
  ortsangehörig  zu  Epinal,  teln,  ber  1878.

 

Departement  der.  Vogesen
  in  Frankreich,
        <pb n="29" />
        2.  Münz-  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  28.  Dezember  1878  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom    Hiervon  auf  Privat-22.
  bis  28.  Dezember  1878  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbe Kronen
M    M  A  4
Berlin  ......  —  603  830  —  603  830
Hamburg...    501  620  —  —  501  620
Summe  1.  501  620  603  830  —  1  105  450
2.  Vorher  waren  geprägt  1  244  414  100  399  370  320  27  969  925  352  140  580
3.  Gesammt-Ausprägung.  1244915720  399  974  150  27969  925  353  246  030
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  91  140  69  490  80
5.  Bleiben  1  244  824  580  399  904  660  27  969  845
1  672  699  085.“
Vom  16.  bis  23.  Dezember  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  .  in  Barren
für  51  696,99  M  für  4  970  308,03  M
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  37  597  696,34  „„  „  275.567  244,06  „

 

Zusammen  für  37  649  393,33  M  für  280  537  552,09  MA.
        <pb n="30" />
        3.  Justiz-Wesen.

 

Uebereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Schweiz  wegen  Herbeiführung  eines  unmittelbaren
  Geschäftsverkehrs  zwischen  den  deutschen  und  den  schweizerischen  Gerichtsbehörden.
Vom  1./10.  Dezember  1878.

Zwischen  der  Kaiserlich  deutschen  Regierung  und  dem  schweizerischen  Bundesrath  ist,  um  die  Verwaltung
der  Rechtspflege  beiderseits  zu  erleichtern,  nachstehende  Vereinbarung  getroffen  worden.

Den  deutschen  und  schweizerischen  Gerichtsbehörden  ist  der  unmittelbare  Geschäftsverkehr  in  allen
Fällen  gestattet,  in  welchen  nicht  der  diplomatische  Verkehr  durch  Staatsverträge  vorgeschrieben  ist,  oder  in
Folge  besonderer  Verhältnisse  räthlich  erscheint.

Die  gegenwärtige  Erklärung  tritt  am  1.  Januar  1879  in  Wirksamkeit  und  bleibt  in  Kraft  bis

nach  Ablauf  von  sechs  Monaten  nach  erfolgter  Kündigung  seitens  des  einen  oder  des  andern  der  beiden  Theile.

Gleichzeitig  mit  dem  Vollzuge  derselben  treten  die  zwischen  Preußen  und  der  Schweiz  im  Jahre  1868
geschlossene,  im  Jahre  1872  auf  Elsaß-Lothringen  ausgedehnte  Vereinbarung,  betreffend  den  unmittelbaren
Geschäftsverkehr  zwischen  den  beiderseitigen  Justizbehörden,  sowie  die  im  Jahre  1857  zwischen  Bayern,
Württemberg,  Baden  einerseits  und  der  Schweiz  andererseits  über  den  gleichen  Gegenstand  getroffenen  Verabredungen
  außer  Wirksamkeit.

Die  gegenwärtige  Erklärung  wird  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  des  schweizerischen  Bundesraths
  ausgetauscht  werden.

Berlin,  den  1.  Dezember  1878.

In  Vertretung  des  Kanzlers  des  Deutschen  Reichs.
(L.  S.)  von  Bülow.

Vorstehende  Erklärung  ist  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  des  schweizerischen  Bundesraths  vom
vom  10.  Dezember  1878  ausgetauscht  worden.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

    


In  Altona  wird  am  13.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

In  Hamburg  wird  am  13.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.

 

5.  Post-Wesen.

 

Hinausschiebung  des  Beitritts  Perus  zum  Weltpostverein.

Der  Beitritt  Perus  zum  Weltpostverein,  welcher  auf  den  1.  Oktober  festgesetzt  war,  hat  nach  einer  Mittheilung
  der  Regierung  dieses  Landes  bis  zum  1.  April  1879  verschoben  werden  müssen.  Bis  zu  diesem
Zeitpunkte  kommen  für  Briefsendungen  nach  Peru  die  nachstehenden  Portosätze  bezw.  Versendungsbedingungen
        <pb n="31" />
        —  7  —

in  Anwendung.  Bei  der  Beförderung  über  England  oder  über  Hamburg:  für  frankirte  Briefe
60  Pfennig  für  je  15  Gramm;  für  Drucksachen,  Waarenproben  und  Geschäftspapiere  10  Pfennig  für
je  50  Gramm.  Einschreibbriefe  sind  nicht  zulässig.  Bei  der  Beförderung  über  Frankreich:  für  frankirte
Briefe  90  Pfennig  für  je  15  Gramm;  für  Drucksachen  und  Waarenproben  15  Pfennig  für  je  50  Gramm.
Geschäftspapiere  genießen  keine  Ermäßigung.  Einschreibbriefe  sind  nicht  zulässig.  Die  Sendungen  unterliegen
  auf  sämmtlichen  Beförderungswegen  dem  Frankirungszwange;  die  Frankirung  erstreckt  sich  nur  auf  die
Beförderung  bis  zum  Ausschiffungshafen  in  Peru.
Berlin  W.,  den  24.  Dezember  1878.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

G.  Konsulat-    Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  General-Konsul  in  Konstantinopel  ist  Herr  P.  Aslan  in  Rodosto  zum  Konsular-Agenten
  bestellt  worden.

 

Dem  bisherigen  amerikanischen  Vize-Handels-Agenten  Wilhelm  Otto  Fränkel  in  Breslau  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  als  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  daselbst  ertheilt  worden.

 

7.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Verabredung  des  Schlußprotokolls  zu  Artikel  6  Litt.  A.  des  Handelsvertrags  zwischen  Deutschland
  und  Oesterreich-Ungarn  vom  16.  Dezember  1878  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  365)  ist  vereinbart  worden,
daß  die  vertragenden  Theile  behufs  Regelung  und  Kontrole  des  Veredlungsverkehrs  zum  Erlaß  der  nachstehend
  abgedruckten  Detailvorschriften  wechselseitig  berechtigt  sein  sollen:

Bestimmungen,
den  Veredlungsverkehr  betreffend.

 

§.  1.

Der  zollfreie  Wiedereintritt  der  zur  Veredlung  in  das  Gebiet  des  anderen  vertragschließenden  Theiles
ausgeführten  Waaren  und  Gegenstände  ist  im  Versendungslande  in  der  Regel  von  einer  vor  dem  Ausgange
der  ersten  Waarensendung  zu  erwirkenden  Bewilligung  abhängig.  Diese  Bewilligung  wird  mit  Beachtung
der  von  der  Partei  gestellten  und  begründeten  Anträge  auf  bestimmte  oder  unbestimmte  Dauer  unter  Vor—
behalt  des  Widerrufs  von  der  zuständigen  Zollbehörde  durch  Ausstellung  eines  Erlaubnißscheines  ertheilt.

§.  2.
Die  Bewilligung  des  Erlaubnißscheines  darf  selbständigen  Gewerbe-  und  Handeltreibenden  nicht  versagt
  werden,  welche

a)  wegen  Zollumgehung  weder  verurtheilt  sind,  noch  in  Untersuchung  stehen,  und
        <pb n="32" />
        —  8  —

b)  die  zur  Veredlung  auszuführenden  Waaren  und  Gegenstände  selbst  zu  erzeugen  oder  dieselben
  im  Sinne  des  Punktes  1  des  Schlußprotokolls  zu  Artikel  6  zur  inländischen  zu
machen  in  der  Lage  sind,  oder  aber,  wofern  dies  nicht  der  Fall  ist,  sich  über  den  künftigen
Bezug  derselben  von  inländischen  Fabrikanten  vermittelst  beizubringender  Erklärungen  derselben
  ausweisen.  ·

§.  3.
In  dem  Gesuche  um  Ertheilung  eines  Erlaubnißscheines  ist  anzugeben:

a)  die  Gattung  der  zur  Veredlung  auszuführenden  Waaren  und  Gegenstände  nach  ihrer
handelsüblichen  Benennung  und  die  jährlich  oder  innerhalb  der  beantragten  Frist  ungefähr
auszuführende  Menge  derselben;

b)  Ort  und  Firma  des  oder  der  Fabrikanten,  von  welchen  die  zu  veredelnden  Waaren  erzeugt
oder  bearbeitet  werden,  dann  deren  Fabrikstempel;  

C) die Fabrik beziehungsweise die Fabriken des Veredlungslandes und die Art der Veredlung;

d)  das  Zollamt  beziehungsweise  die  Zollämter,  von  welchen  die  Waaren  beim  Ausgange  und
Wiedereintritte  abgefertigt  werden  sollen;

e)  die  Zeitdauer,  für  welche  der  Erlaubnißschein  Gültigkeit  haben  soll.

§.  4.

  Die  für  die  Ertheilung  des  Erlaubnißscheines  zuständige  Zollbehörde  prüft  das  Vorhandensein  der
im  §.  2  bezeichneten  Erfordernisse,  sowie  die  Richtigkeit  der  nach  §.  3.  b.  zu  machenden  Angaben,  insbesondere
den  Umstand,  ob  die  Betriebseinrichtungen  des  betreffenden  Fabrikanten  mit  diesen  Angaben  übereinstimmen,
und  fertigt,  im  Falle  bei  dieser  Prüfung  sich  kein  gegründetes  Bedenken  ergiebt  oder  ein  solches  durch  Nachweisungen
  der  Partei  behoben  wird,  den  Erlaubnißschein  nach  dem  anliegenden  Formular  ohne  Verzug  aus.
Den  betreffenden  Aemtern  ist  Abschrift  des  Erlaubnißscheines  gleichzeitig  mitzutheilen.  Wenn  Aenderungen  in
den  unter  §.  3.  a.  bis  d.  aufgezählten  Umständen  eintreten,  ist  hiervon  rechtzeitig  die  Anzeige  zu  machen,  und
wird  von  der  zuständigen  Zollbehörde,  wofern  sich  kein  Anstand  ergiebt,  der  Erlaubnißschein  entsprechend  abgeändert
  und  werden  erforderlichenfalls  die  zum  Abfertigungsverfahren  bestimmten  Zollämter  verständigt.  Erfolgt
  die  Erledigung  des  Gesuches  um  Ertheilung  eines  Erlaubnißscheines  nicht  binnen  vierzehn  Tagen,  so
können  Fabrikanten,  vorbehaltlich  der  nachträglichen  Ertheilung  des  Erlaubnißscheines,  ihre  eigenen  beziehungsweise
  die  denselben  gleichzustellenden  Erzeugnisse  zur  Veredlung  ausführen,  sofern  dieselben  vor  dem  Ausgange
der  ersten  Waarensendung  bei  dem  betreffenden  Ausgangsamte  sich  über  die  Einbringung  des  erwähnten  Gesuches
  ausweisen  und  ihren  Fabrikstempel  angeben.

§.  5.  -

Die  Nichteinhaltung  der  im  Erlaubnißschein  enthaltenen  Bedingungen  hat  in  der  Regel  die  Ausschließung
  der  Sendung  von  der  zollfreien  Wiedereinfuhr  zur  Folge.  In  einzelnen  Fällen  vorkommende
Mängel  können,  sofern  es  sich  dabei  nicht  um  den  jederzeit  nachzuweisenden  einheimischen  Ursprung  der  zu
veredelnden  Waaren  handelt,  in  billiger  Weise  nachgesehen  werden,  wenn  der  Partei  kein  offenbares  Verschulden
  zur  Last  fällt.  Die  Zurücknahme  der  Bewilligung  überhaupt  durch  Einziehung  des  Erlaubnißscheines
kann  nur  nach  erwiesener  Zollumgehung  oder  wegen  wiederholter  grober  Vernachlässigung  der  Kontrolvorschriften
  erfolgen.

Auf  die  unter  den  vorgeschriebenen  Kontrolen  bereits  ausgeführten  Waaren  wirkt  jedoch  der  Widerruf
  der  Bewilligung  nicht  zurück.  

Dem  Betheiligten  steht  gegen  den  die  Einziehung  des  Erlaubnißscheines  verfügenden  Beschluß  die
Berufung  an  die  höheren  Instanzen  zu.  
  Wenn  die  Zurücknahme  des  Erlaubnißscheines  wegen  erwiesener  Zollumgehung  erfolgte,  hat  die  Berufung
  keine,  andernfalls  insofern  aufschiebende  Wirkung,  als  der  tarifmäßige  Eingangszoll  sichergestellt  wird.

§.  6.
Gewerbetreibende,  welche  sich  mit  der  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  von  Waaren  und  Gegenständen
  für  den  Veredlungsverkehr  im  Versendungs-  oder  Veredlungslande  befassen,  sowie  diejenigen  überhaupt,
welche  die  Erlaubniß  zum  Veredlungsverkehre  erhalten  haben,  unterstehen  der  Aufsicht  der  zuständigen  Zollbehörde
  und  sind  zu  diesem  Behufe  verpflichtet,  sich  über  ihren  Gewerbebetrieb,  namentlich  über  den  Bezug,
den  Ursprung  und  die  Verzollung  der  Waaren  auszuweisen,  sowie  spezielle  Bücher  für  den  Appreturverkehr
        <pb n="33" />
        —  9  —

neben  ihren  ordentlichen  Geschäftsbüchern  und  im  Zusammenhange  damit  zu  führen,  deren  Einsicht  der  kom—
petenten  Zollbehörde  und  deren  delegirten  Organen  jederzeit  gestattet  werden  muß.

§.  7.

Waaren,  welche  zur  Veredlung  ausgeführt  worden  sind,  dürfen  nicht  neuerlich  in  einen  anderweitigen
Veredlungsverkehr  gesetzt  werden,  ohne  zuvor  in  das  Versendungsland  zurückgebracht  und  daselbst  einer  solchen
weiteren  Bearbeitung  unterzogen  worden  zu  sein,  welche  ihnen  gemäß  Punkt  A.  1  zu  Artikel  6  (Schlußprotokoll)
  den  Karakter  eines  einheimischen  Erzeugnisses  verleiht.

Ebenso  ist  es  unzulässig,  Garne  zum  Verweben  und  zugleich  auch  zum  Färben  oder  Bedrucken  des
daraus  zu  erzeugenden  Gewebes  in  den  Veredlungsverkehr  zu  setzen,  wogegen  Garne  oder  Gewebe,  welche
zum  Bleichen  oder  Färben  ausgeführt  wurden,  ohne  zwischenliegende  Zurückbringung  in  das  Versendungsland
auch  zugleich  bedruckt  und  appretirt  werden  können.

§.  8.

Die  Frist  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  der  einzelnen  Sendungen  der  zu  veredelnden  Waare  ist  von
demjenigen  Zollamte  zu  bemessen,  welchem  die  Ausgangsabfertigung  zusteht.

Das  Empfangsamt  des  Veredlungslandes  kann  für  die  Wiederausfuhr  der  veredelten  Waare  wohl
eine  kürzere,  keinesfalls  aber  eine  längere  Frist,  als  die  von  dem  Versendungsamte  festgesetzte  ist,  bewilligen.

Die  Frist  soll  mit  Rücksicht  auf  die  Art  und  den  Ort  der  Veredlung,  und  wenn  nicht  gegründete
  Bedenken  entgegenstehen,  nach  dem  Antrage  der  Partei  festgesetzt  werden,  jedoch  den  Zeitraum  von
sechs  Monaten  nicht  übersteigen.

Würden  indeß  besondere  näher  nachzuweisende  Umstände  in  einzelnen  Fällen  eine  Verlängerung
dieser  oder  der  ursprünglich  gewährten  Frist  erforderlich  machen,  so  kann  die  zuständige  Zollbehörde  dieselbe
bis  zu  einem  Jahre  erweitern  Erfolgt  die  Wiederausfuhr  und  beziehungsweise  die  Wiedereinfuhr  des  veredelten
  Gegenstandes  nicht  innerhalb  der  dazu  gestatteten  Frist,  so  verliert  der  Betheiligte  den  Anspruch  auf
die  zugesicherte  Abgabenbefreiung.

Es  soll  jedoch  auf  unverschuldete  Verzögerungsgründe  von  der  zuständigen  Zollbehörde  angemessene
Rücksicht  genommen  werden,  sofern  die  Wiedereinfuhr  noch  innerhalb  eines  Jahres  erfolgt.

§.  9.

Die  Abfertigung  der  aus--  und  wiedereingeführten  Waaren  beziehungsweise  ein-  und  wiederausgeführten
  Waaren  und  Gegenstände  muß  in  der  Regel  bei  derselben  Zollstelle  erfolgen,  es  mag  sich  diese  an
der  Grenze  oder  im  Innern  befinden.  Nur  in  Fällen,  wo  in  Folge  der  geographischen  Lage  derjenigen
Gewerbestätte,  in  welcher  die  Veredlung  stattfinden  soll,  und  mit  Rücksicht  auf  den  schließlichen  Bestimmungsort
der  veredelten  Waare,  ein  erheblicher  Umweg  für  den  Rücktransport  der  Waare  zum  Versendungsamte  nicht
zu  vermeiden  wäre,  wird  die  zuständige  Zollbehörde  des  Versendungslandes  auf  Antrag  des  Erlaubnißwerbers
die  Wiedereinfuhr  über  ein  anderes  als  das  Ausgangsamt  zur  Schlußamtshandlung  bewilligen.  Diese  Bewilligung
  ist  in  der  Regel  vor  dem  Ausgange  der  zu  veredelnden  Waare  anzusuchen;  ausnahmsweise  kann
dies  auch  nachträglich  insofern  geschehen,  als  das  Gesuch  vier  Wochen  vor  der  Rücksendung  der  Waare  eingebracht
  und  begründet  wird.

Die  Wiedereinfuhr  von  Theilsendungen  einer  veredelten  Waare  kann  jedoch  immer  nur  über  ein  und
dasselbe  Zollamt  geschehen.

§.  10.

Die  Identität  der  zur  Veredlung  aus-  und  wiedereingeführten  Garne  und  Gewebe  sowie  der  sonstigen
zur  Reparatur,  Bearbeitung  oder  Veredlung  aus-  und  wiedereingeführten  Gegenstände  ist  immer  und  zwar
zunächst  beim  Ausgange  aus  dem  Versendungslande  in  verläßlicher  Weise  sicherzustellen.  Die  zu  diesem  Behufe
  amtlich  angelegten  Erkennungszeichen  (Stempel,  Siegel,  Plomben  u.  dgl.)  sollen  in  dem  anderen  Gebiete
  zum  Beweise  der  Identität  ebenfalls  dienen,  ohne  das  Recht  der  beiderseitigen  Zollbehörden  auszuschließen,
  im  Falle  des  augenscheinlichen  Erfordernisses  weitere  Erkennungszeichen  anzulegen.

Diese  nachträglich  im  Veredlungslande  angelegten  Erkennungszeichen  können  bei  der  Rückkehr  in
das  Versendungsland  in  Fällen,  in  welchen  die  ursprüngliche  Identitätsbezeichnung  wohl  vorhanden,  jedoch
nicht  völlig  wiedererkennbar  ist,  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  in  den  bezüglichen  Zolldokumenten
ersichtlich  gemacht  ist,  daß  und  welche  besondere  Identitätsbezeichnung  vor  Ablassung  der  Waare  an  den
Empfänger  stattgefunden  hat.

2
        <pb n="34" />
        —  10  —

§.  11.  »

Bei  Geweben,  welche  zur  Veredlung  ausgeführt  werden,  haben  im  Versendungslande  Farbendruckstempel
  oder  Plomben  mit  Rücksicht  auf  die  Art  des  angemeldeten  Verfahrens  auf  Antrag  der  Parteien  in
Anwendung  zu  kommen.

Anträge  der  Parteien,  welche  offenbar  eine  Sicherheit  in  der  Festhaltung  der  Identität  nicht  darbieten,
  sind  zurückzuweisen.

Der  Farbendruckstempel  zur  Identitätsbezeichnung  soll  das  Abfertigungsamt,  den  Monat  der  Abfertigung
  und  die  Registernummer  in  verstellbaren  Lettern  und  Ziffern  ausdrücken.  Das  Farbenmaterial  ist
derart  zu  wählen,  daß  der  Stempelaufdruck  durch  die  Verarbeitung  nicht  vertilgt  wird.

Die  Gewebe  sind  an  beiden  Enden  der  Stücke,  bei  einer  beabsichtigten  Theilung  derselben  aber  an
allen  Theilungsenden,  nach  Maßgabe  der  beim  Ausgang  aus  dem  Versendungslande  in  voraus  anzumeldenden
Theilung  zu  bezeichnen.

Eine  Theilung  in  mehr  als  vier  Stücke  ist  unzulässig.

§.  12.

Bei  Garnen  zum  Waschen,  Bleichen,  Appretiren  (Schlichten),  Färben  oder  Bedrucken  sind  Plomben
oder  Siegel  an  einer  Schnur  anzulegen,  welche  durch  die  Garnstränge  zu  ziehen  ist.  Bei  Garnen  in  gescheerten
  (auch  geschlichteten)  Ketten  zur  Herstellung  von  Geweben  sind  Plomben  oder  Siegel  an  einer  an
dem  einen  Ende  der  Kette  zu  befestigenden  Schnur  unter  gleichzeitiger  Feststellung  des  Gewichts  der  Kette
anzulegen;  von  dem  Schußgarn  ist  eine  Probe  zurückzubehalten,  sowie  ebenfalls  das  Gewicht  festzustellen.

Bei  Gespinnsten  (Garn,  Zwirn,  Gorl,  Chenille)  zur  Herstellung  von  Spitzen,  Zwirnknöpfen  aus
Zwirn  und  Metallringen  oder  anderen  Posamentirarbeiten  ist  die  Identität  durch  Festhaltung  des  Gewichtes
der  zur  Verarbeitung  bestimmten  Gespinnste  und  etwaigen  Zuthaten  (wie  Knöpfe,  Metallringe,  Schmelz
u.  dgl.),  sowie  durch  Zurückhaltung  von  Proben  sicherzustellen.

§.  13.
Bei  Gegenständen  zur  Reparatur  oder  sonstigen  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  hat  die  Bezeichnung
in  der  Regel  mittelst  Siegelaufdrücken  oder  Plomben  an  durchzogenen  Schnüren  oder  auf  andere  geeignete
Weise  auf  Antrag  der  Parteien  zu  erfolgen.

§.  14.

Die  Gegenstände,  für  welche  im  Veredlungsverkehre  eine  Zollbefreiung  in  Anspruch  genommen
wird,  müssen  bei  den  betreffenden  Zollstellen  nach  Gattung  und  Menge  angemeldet  und  zur  Redvision
gestellt  werden.

§.  15.

An  jedem  Stück  Gewebe,  welches  zum  Zwecke  der  Veredlung  ausgeführt  wird,  muß  der  Stempel
des  Fabrikanten,  welcher  das  Gewebe  hergestellt  oder  durch  weitere  Bearbeitung  demselben  den  Karakter
eines  einheimischen  Erzeugnisses  gegeben  hat,  in  einer  haltbaren  Weise  ersichtlich  gemacht  sein.  Wenn  Fabrikanten
  ihre  eigenen  oder  die  denselben  gleichzustellenden  Gewebe  zur  Veredlung  ausführen,  hat  es  auf  eine
weitere  Nachweisung  als  diese  nicht  anzukommen.  In  allen  anderen  Fällen  ist  außerdem  eine  von  dem  inländischen
  Fabrikanten,  welcher  die  Gewebe  erzeugt  oder  denselben  den  Karakter  eines  einheimischen  Erzeugnisses
  gegeben  hat,  ausgestellte  Bezugsnote  (Faktura)  beizubringen,  welche  mit  Bezug  auf  Datum  und
Seitenzahl  des  Geschäftsbuches  für  den  Appreturverkehr  den  einheimischen  Ursprung  der  Waare  bestätigt.

Bei  Garnen  tritt  an  die  Stelle  des  Fabrikstempels  eine  Erklärung  des  Fabrikanten,  daß  die  zur
Veredlung  im  Auslande  bestimmten  Garne  von  ihm  hergestellt  bezw.  zu  einer  inländischen  Waare  gemacht
worden  sind.

Gewebe  und  Garne,  deren  einheimischer  Ursprung  dergestalt  nicht  dargethan  wird,  sind  zum  Veredlungsverkehre
  nicht  zuzulassen.

S§  16.
Die  bei  der  Anmeldung  in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren  abzugebende  Erklärung  hat  zu  enthalten:
1.  die  Menge,  Gattung  und  Nettogewicht  der  zu  veredelnden  Waare  (Gewebe,  Garne  und  andere
Gegenstände),  sowohl  nach  der  tarifmäßigen,  als  nach  der  handelsüblichen  Benennung;
2.  bei  Garnen  und  Geweben  die  Fabrik,  in  welcher  die  zu  veredelnde  Waare  erzeugt  worden  ist,  den
Fabrikstempel  und  bezw.  die  Stückzahl  der  beigebrachten  Bezugsnoten;
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        —  11  —

3.  den  Ort  und  die  Fabrik  des  Veredlungslandes,  dann  die  Art  der  Veredlung;

4.  das  Amt,  über  welches  die  Ausfuhr  erfolgen  soll;

5.  die  Frist,  welche  für  die  zollfreie  Wiedereinfuhr  in  Anspruch  genommen  wird;

6.  welche  Art  der  zur  Festhaltung  der  Identität  der  Waare  erforderlichen  amtlichen  Bezeichnung
beantragt  wird;

7.  das  Amt,  bei'  welchem  die  zollfreie  Wiedereinfuhr  der  veredelten  Waare  in  Anspruch  genommen
  wird.



—

§.  17.

Auf  Grund  der  Erklärung  wird  vom  Amtsvorstande  die  Ausgangsabfertigung  veranlaßt.

Wo  der  Veredlungsverkehr  nur  auf  Grund  besonderer  Erlaubniß  stattfindet,  ist  die  Uebereinstimmung
der  Erklärung  und  der  Waare  mit  „dem  Inhalte  des  Erlaubnißscheines  zu  prüfen;  wenn  die  Nachweisung
des  einheimischen  Ursprungs  bei  Garnen  und  Geweben  erforderlich  ist,  hat  die  Konstatirung  desselben  im
Sinne  des  §.  15  zu  erfolgen.

Nach  Revision  der  Waare  ist  die  Richtigkeit  der  Erklärung  zu  bestätigen,  das  Nettogewicht  und  die
Stückzahl  festzustellen  und  die  amtliche  Identitätsbezeichnung  nach  Weisung  der  §§.  10  bis  13  zu  veranlassen.
Bei  Geweben  ist  die  Deklaration  mit  einem  Abdrucke  des  Identitätsstempels  zu  versehen.

Nach  der  unter  amtlicher  Aufsicht  vorgenommenen  Verpackung  wird  für  jedes  Kollo  das  Bruttogewicht
  ermittelt  und  dieses  mit  dem  Zeichen  des  Kollo,  sowie  mit  der  Stückzahl  und  dem  Nettogewichte  der
darin  enthaltenen  Gewebe  oder  anderen  Waaren,  unter  Angabe  des  bewirkten  amtlichen  Verschlusses,  in  beide
Exemplare  der  Erklärung  eingetragen.  Das  eine  Exemplar  der  letzteren  wird  dem  Betheiligten  ausgehändigt,
das  andere  wird,  wenn  die  Wiedereinfuhr  über  dasselbe  Amt  erfolgen  soll,  bei  dem  Abfertigungsamte  zurückbehalten,
  andernfalls  von  dem  Abfertigungsamte  demjenigen  Amte  übersendet,  bei  welchem  die  zollfreie  Wiedereinfuhr
  der  bearbeiteten  Waare  gemäß  der  erfolgten  Bewilligung  (§.  9)  zu  geschehen  hat.

Im  letzteren  Falle  ist  dem  Amte  eine  Abschrift  der  Deklaration  als  Registerbeleg  zurückzulassen.

Hinsichtlich  der  Registerführung  und  des  weiteren  amtlichen  Nachweises  der  abgelassenen  Waaren
bewendet  es  bei  dem  in  beiden  Zollgebieten  bestehenden  Verfahren.

Das  Ausgangsamt,  dem  bei  der  Ausfuhr  der  Waare  die  Erklärung  vorzulegen  ist,  hat  darauf  die
unter  unverletztem  Verschluß  erfolgte  Ausfuhr  zu  bescheinigen.

§.  18.

Bei  dem  gegenüberliegenden  Eingangsamte  sind  die  Waaren  ganz  nach  den  Bestimmungen  für  die
aus  dem  freien  Verkehr  des  einen  Zollgebietes  unmittelbar  in  das  andere  übergehenden  Gegenstände  zum
Eingange  zu  erklären.

§.  19.

Die  schließliche  Eingangsabfertigung  der  mit  dem  Anspruch  auf  demnächstige  zollfreie  Wiederausfuhr
zur  Verarbeitung  eingehenden  Waaren  kann  bei  einem  dazu  befugten  Amte  an  der  Grenze  oder  im
Innern  erfolgen.

Auf  letzteres  wird  die  Waare  vom  Grenzamte  unter  Begleitscheinkontrole  abgefertigt,  wobei  auf
Grund  der  von  dem  Versendungs-  und  Ausgangsamte  bescheinigten  Erklärung  die  im  Artikel  7  des  Vertrages
  und  im  Schlußprotokolle  zu  demselben  vorgesehenen  Erleichterungen  eintreten.

Diese  Ueberweisung  der  Waare  auf  das  Amt  des  Bestimmungsortes  derselben  hat  das  Grenzamt
auf  der  oben  gedachten  Erklärung  zu  bescheinigen.

§.  20.

Der  Empfänger  der  Waare  hat  die  so  bescheinigte  Erklärung  des  Versenders  seiner  Eingangserklärung
  beizufügen  und  entweder  in  letzterer  selbst  oder  in  einer  derselben  beizufügenden  besonderen  Erklärung
die  im  §.  16  unter  1  und  3  bezeichneten  Angaben  zu  machen.

§.  21.

Bei  der  Abfertigung  soll,  wenn  nicht  der  Empfänger  selbst  auf  eine  weitere  Bezeichnung  der  Waare
anträgt,  in  der  Regel  die  Identitätsbezeichnung  des  Versendungsamtes  als  zur  zollfreien  Ablassung  der
Waare  genügend  angenommen,  und  bei  Kolli,  welche  mit  unverletztem  Verschlusse  des  Versendungsamtes  eingehen,
  die  Revision  auf  die  Bruttoverwiegung  und  auf  die  ohne  Auspackung  zulässige  Prüfung  des  Inhaltes
beschränkt  werden,  sofern  nicht  der  Empfänger  auf  weitere  spezielle  Revision  anträgt  oder  das  Amt  diese  aus
Verdachtsgründen  für  erforderlich  erachtet.

2*
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        —  12  —

§.  22.
Ob  eine  Sicherung  der  auf  der  Waare  haftenden  Eingangsabgaben  durch  Hinterlegung  des  Betrages
derselben  oder  in  anderer  entsprechender  Weise  erfolgen  soll,  hängt  im  einzelnen  Falle  von  dem  Ermessen  des
Empfangsamtes  nach  den  dieserhalb  erlassenen  allgemeinen  Vorschriften  ab.

  §.  23.

Die  Ablassung  der  Waare  an  den  Empfänger  wird  unter  Angabe  der  etwa  erfolgten  weiteren  Bezeichnung
  derselben  auf  der  Erklärung  des  Versenders  bescheinigt  und  letztere  dem  Empfänger  ausgehändigt.

Hinsichtlich  der  Registerführung  und  des  weiteren  amtlichen  Nachweises  bewendet  es  bei  dem  in  beiden
Zollgebieten  bestehenden  Verfahren.

  §.  24.
Die  Wiederausfuhr  der  Waare  hat  in  der  gemäß  §.  8  festgesetzten  oder,  sofern  das  Empfangsamt
eine  Beschränkung  derselben  verfügt,  innerhalb  der  beschränkten  Frist  zu  erfolgen.

§.  25.

Die  nach  erfolgter  Bearbeitung  zur  Wiederausfuhr  bestimmten  Waaren  sind  dem  Amte,  bei  welchem
deren  Eingangsabfertigung  in  der  vorgedachten  Weise  stattgefunden  hat,  nach  Gattung,  Stückzahl  und  Nettogewicht,
  unter  gleichzeitiger  Angabe  der  Art  der  stattgefundenen  Bearbeitung  und  des  Grenzzollamtes,  über
welches  die  Ausfuhr  erfolgen  soll,  anzumelden.

Ebenso  ist  die  in  Beziehung  auf  die  Eingangsabfertigung  bescheinigte  Erklärung  des  Versenders
(§.  23)  mit  vorzulegen.

Die  in  einer  und  derselben  Erklärung  begriffenen  Gewebe  können  auch  nach  und  nach  in  einzelnen
Posten  zurückgesendet  werden,  ohne  daß  der  Anspruch  auf  zollfreie  Wiedereinlassung  verloren  geht.

  §.  26.

Die  Identität  der  Waare  ist  durch  Prüfung  der  an  den  Stücken  vorhandenen  Bezeichnung,  und
das  Nettogewicht  durch  Verwiegung  festzustellen.

Die  Nettoverwiegung  muß  sich  jederzeit  auf  die  ganze  Post  erstrecken,  dagegen  kann  die  Verifizirung
der  Identitätsbezeichnung  bei  größeren  Sendungen  auch  probeweise  geschehen  und  sich  in  der  Regel  auf  die
Hälfte  der  Stücke,  bei  Hauptämtern  und  bei  besonders  dazu  ermächtigten  Neben-  und  Unterämtern  nach  dem
Ermessen  des  Amtsvorstandes  selbst  bis  auf  fünf  Prozent  der  vorgeführten  Stücke  beschränken.

Die  so  revidirte  Waare  ist  unter  Aufsicht  des  Revisionsbeamten  zu  verpacken,  zu  verschließen  und
brutto  zu  verwiegen.  

Hiernach  ist  die  ganze  Post  mittelst  Begleitscheines  auf  das  Ausgangsamt  abzufertigen.

Die  vorgelegte  Erklärung  des  ursprünglichen  Versenders  ist  mit  der  Bescheinigung  über  die  erfolgte
Revision  und  Abfertigung  zurückzugeben.

Diese  Bescheinigung  hat  die  Angabe  zu  enthalten,  ob  die  Verifizirung  der  Identitätsbezeichnung
vollständig  oder  blos  probeweise  vorgenommen  wurde;  im  letzteren  Falle  sind  die  revidirten  Kolli  mit  Zeichen
und  Nummern  speziell  anzugeben.

§.  27.

Bei  dem  Ausgangsamte  findet  das  für  ausgehende  Begleitscheingüter  erforderliche,  bei  dem  gegenüberliegenden
  Eingangsamte  das  für  die  Eingangserklärung  und  beziehungsweise  für  die  Begleitscheinabfertigung
  vorgeschriebene  Verfahren  statt.

Auf  der  vorzulegenden  Erklärung  des  ursprünglichen  Versenders  hat  das  Ausgangsamt  außerdem
die  unter  unverletztem  Verschluß  erfolgte  Ausfuhr  und  das  Eingangsamt  die  unter  unverletztem  Verschluß
erfolgte  Einfuhr  zu  bescheinigen.  

Werden  die  in  einer  und  derselben  Erklärung  begriffenen  Gewebe  nach  und  nach  in  einzelnen  Posten
zurückgesendet,  so  ist  statt  der  Erklärung  des  ursprünglichen  Versenders  eine  von  dem  Zoll-  oder  Steueramte,
bei  welchem  die  schließliche  Eingangsabfertigung  stattgefunden  hat,  beglaubigte  Abschrift  derselben  vorzulegen
und  darauf  die  mit  unverletztem  Verschlusse  erfolgte  Ausfuhr,  beziehungsweise  Einfuhr,  der  Theilsendung  zu
bescheinigen.

(Der  zu  der  Erklärung  gehörigen  letzten  Post  ist  das  Original  dieser  Erklärung  beizufügen.
        <pb n="37" />
        —  13  —

§.  28.
Bei  Versendungen  mittelst  der  Eisenbahnen  hat  das  für  den  Eisenbahnverkehr  erleichterte  Abfertigungsverfahren,
  in  Bezug  auf  die  Aus-  und  Eingangsabfertigung,  auch  auf  Waaren  der  vorliegenden  Art
Anwendung  zu  finden.

§.  29.

Ist  das  Amt,  bei  welchem  die  zollfreie  Wiedereinlassung  der  bearbeiteten  Waaren  in  Anspruch  genommen
  wird,  ein  Amt  im  Innern,  so  hat  das  Grenzeingangsamt  die  Waare  dorthin  auf  Begleitschein  abzufertigen
  und  demselben  die  vom  Ausgangsamte  in  Bezug  auf  den  richtigen  Ausgang  und  vom  Eingangsamte
  in  Bezug  auf  den  richtigen  Eingang  der  Waare  bescheinigte  Erklärung  des  ursprünglichen  Versenders,
beziehungsweise  die  mit  diesen  Bescheinigungen  versehene,  beglaubigte  Abschrift  der  Erklärung  beizufügen.

Ist  das  Amt,  bei  welchem  die  zollfreie  Wiedereinlassung  der  Waare  stattfindet,  das  ursprüngliche
Ausgangsamt,  so  soll,  wenn  die  Waare  unter  unverletztem  Verschluß  des  Versendungsamtes  ankommt,  und
nicht  besondere  Verdachtsgründe  vorliegen,  in  der  Regel  das  vom  Versendungsamte  ermittelte  Gewicht  angenommen,
  und  wenn  von  diesem  Amte  an  sämmtlichen  Stücken  die  unverletzte  Identitätsbezeichnung  verifizirt
  ist,  nur  eine  probeweise  Revision  vorgenommen  werden.  Hat  bei  dem  Versendungsamte  die  Prüfung
der  Identitätsbezeichnung  nur  theilweise  stattgefunden,  so  muß  in  der  Regel  bei  dem  Empfangsamte  die
vollständige  Revision  der  Sendung  und  die  Verifizirung  der  Identität  vorgenommen  werden.

Dieselbe  kann  jedoch,  wenn  nicht  besondere  Verdachtsgründe  vorliegen,  auf  jene  Kolli  beschränkt  werden,
welche  bei  dem  Versendungsamte  einer  speziellen  Identitätsverifizirung  nicht  unterzogen  wurden  (§.  26).

Ist  aber  das  Amt,  bei  welchem  die  zollfreie  Wiedereinlassung  in  Anspruch  genommen  wird,  nicht
das  ursprüngliche  Ausgangsamt,  so  muß  in  der  Regel  in  Beziehung  auf  die  Identitätsbezeichnung  eine  spezielle
  Revision,  welche  die  Auspackung  der  Waare  erforderlich  macht,  vorgenommen  werden,  gleichviel  ob  besondere
  Verdachtsgründe  vorliegen  oder  nicht  und  ob  die  Identitätsbezeichnung  bei  dem  Versendungsamte
des  Landes,  wo  die  Veredlung  erfolgte,  an  sämmtlichen  Stücken  oder  nur  probeweise  verifizirt  ist.

§.  30.  .
Gewichtsdifferenzen,  welche  sich  bei  den  im  bearbeiteten  Zustande  zur  Wiederaus-  und  Wiedereingangsabfertigung
  gestellten  Garnen  und  Geweben  ergeben,  sollen  eine  Abgabenerhebung  nicht  zur  Folge
haben,  wenn  dieselbe  Stückzahl  vorhanden  ist  und  bei  den  einzelnen  Stücken  die  an  den  beiden  Enden  angebrachte
  Identitätsbezeichnung  vorgefunden  wird.  Sind  Gewebe  zum  Besticken  versendet,  und  ist  das  zu
dieser  Bearbeitung  erforderliche  Material  beigefügt,  so  findet  bei  der  Wiederaus-  und  Wiedereingangsabfertigung
  eine  Abgabenerhebung  nicht  statt,  wenn  das  Gewicht  der  bestickten  Gewebe  das  der  unbestickten  Gewebe
und  des  zum  Besticken  mitgegebenen  Materials  nicht  übersteigt.  Ist  das  Stickmaterial  vom  Sticker  hergegeben,
  so  wird  bei  der  Wiedereinfuhr  der  bestickten  Gewebe  von  dem  durch  das  Besticken  entstandenen
Mehrgewichte  die  Eingangsabgabe  nach  dem  Tarifsatze  des  Stickmaterials  erhoben.
Bei  geringen  Gewichtsdifferenzen  soll  von  einer  Abgabenerhebung  abgesehen,  wo  eine  solche  aber
stattfindet,    dieselbe  nach  den  bestehenden  Tarifen  bewirkt  werden.

§.  31.  ,

Bei  anderen  als  den  im  8§  30  genannten  Waaren  sollen  Gewichtsdifferenzen,  welche  durch  Reparaturen
  oder  durch  die  Veredlung  der  Waare  entstehen,  derart  berücksichtigt  werden,  daß  geringere  Differenzen
keine  Abgabenentrichtung  zur  Folge  haben,  beträchtlichere  dagegen  nur  nach  dem  Tarifsatze  des  bei  der  Reparatur
  oder  Veredlung  verbrauchten  Materials  zur  Verzollung  zu  ziehen  sind,  jedoch  immer  unter  der
Voraussetzung,  daß  die  im  anderen  Gebiete  reparirten  beziehungsweise  erneuerten  Theile  eines  zur  Reparatur
  ausgeführten  Gegenstandes  mit  dem  Hauptgegenstande,  zu  welchem  sie  gehören,  zusammen  eingeführt
werden.

§.  32.

Alle  in  vorstehenden  Bestimmungen  vorgesehenen  Abfertigungen  einschließlich  der  Erlaubnißscheine
unterliegen  keinen  besonderen  Gebühren,  insbesondere  ist  das  zur  Anlegung  von  Identitätszeichen  und  Verschlüssen
  erforderliche  Siegel-  und  Bleimaterial  von  der  betreffenden  Zollstelle  kostenfrei  beizustellen.  

Zu  den  Gebühren  werden  nicht  gerechnet:  die  Unkosten,  welche  durch  Abfertigungen  entstehen,  die
auf  Antrag  von  Privatpersonen  außerhalb  des  Sitzes  der  Zollstelle  vorgenommen  werden.
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        —  14  —

§.  33.

Zur  Ertheilung  der  besonderen  Erlaubniß  zum  Veredlungsverkehr  und  der  damit  zusammenhängenden
  Bewilligungen  (§§.  2  und  4),  sowie  zur  Handhabung  der  amtlichen  Aufsicht  (§.  6)  sind  in  Deutschland
die  Haupt-Zoll-  (Steuer-)  Aemter,  in  Oesterreich-Ungarn  die  Finanz-Bezirksdirektionen  (Finanz-  und  Grenz-Inspektoren)
  und  Finanzdirektionen  jenes  Bezirkes  zuständig,  in  welchem  die  Fabrik  (Gewerbestätte)  oder  Hauptniederlassung
  des  Erlaubnißwerbers  sich  befindet.

§.  34.

Zu  den  in  den  vorangehenden  Paragraphen  näher  bezeichneten  Abfertigungen  sind  ermächtigt:
in  Oesterreich-Ungarn  diejenigen  Zollämter,  welche  zur  Einfuhrverzollung  von  Waaren  der  in  Rede  stehenden
Art  allgemein  befugt  sind;  in  Deutschland  die  Haupt-Zoll-  (Steuer-)  Aemter;  es  ist  jedoch  beiden  Theilen  vorbehalten,
  dort,  wo  die  Verkehrsverhältnisse  es  erfordern,  auch  Aemter  niederer  Verzollungsbefugniß  zu  jenen
Abfertigungen  zu  ermächtigen.  Bei  eintretendem  Bedürfnisse  soll  diese  Abfertigungsbefugniß  den  gedachten
Aemtern  namentlich  dann  überall  ertheilt  werden,  wenn  dieselben  mit  zwei  Beamten  besetzt  sind,  oder  bei  der
Abfertigung  doch  jedesmal  ein  zweiter  Beamter  zugezogen  werden  kann.

§.  35.
Ueberschreitungen  der  Bestimmungen  über  das  Veredlungsverfahren  und  der  Kontrolvorschriften  haben
außer  der  für  den  betreffenden  Fall  vorbehaltenen  Entziehung  des  Erlaubnißscheines  (§.  5)  die  nach  den  allgemeinen
  oder  Zollstrafgesetzen  vorgeschriebene  Behandlung  zur  Folge.

§.  36.  .

Die  in  den  §§.  1  bis  5,  dann  15,  enthaltenen  Bestimmungen  haben  keine  Anwendung  zu  finden:

a)  auf  die  zur  Reparatur  aus-  und  dann  wieder  eingeführten  Gegenstände;

b)  auf  die  im  Grenzbezirke  ansässigen  Handwerker  und  Lohnarbeiter,  welche  ihr  gewöhnliches  Arbeitsmaterial
  (auch  Garn  in  gescheerten  oder  geschlichteten  Ketten  nebst  dem  erforderlichen  Schußgarn),
sowie  ihr  Arbeitsgeräth  über  die  Grenze  zur  häuslichen  Arbeit  nach  ihrer  Wohnstätte  übertragen
und  nach  Verarbeitung  wieder  zollfrei  zurückbringen,  insoferne  dieselben  sich  genügend  legitimiren
oder  ortsbekannt  sind  und  nach  den  Mengen  des  Arbeitsmaterials,  sowie  nach  den  bekannten
Betriebsverhältnissen  außer  Zweifel  ist,  daß  es  sich  lediglich  um  eine  handwerksmäßige  oder  häusliche
  Bearbeitung  mit  Ausschluß  jedes  fabrikmäßigen  Betriebes  handelt.

Wo  es  üblich  ist,  daß  Arbeitssammler  (Faktoren)  die  Betheilung  der  Lohnarbeiter  mit  Arbeit  vermitteln

  und  die  Ein-  und  Ausfuhr  der  betreffenden  Sendungen  besorgen,  sollen  dieselben  gleich  den  Lohnarbeitern
  behandelt  werden,  wenn  sonst  die  unter  b.  bezeichneten  Bedingungen  zutreffen.

§.  37.

Die  handwerksmäßige  Verfertigung  von  Kleidungsstücken  aus  Zeugwaaren  zum  eigenen  Gebrauche  der
Grenzbewohner  ist  ungeachtet  der  Gestaltveränderung  des  zurückgeführten  Gegenstandes  vom  Veredlungsverkehre
nicht  ausgeschlossen,  wenn  die  Zollämter  im  Stande  sind,  durch  zureichende  Kontrole,  als  z.  B.  durch  Muster,
Bezeichnung  oder  Beschreibung  des  Gegenstandes,  der  zur  jenseitigen  Bearbeitung  ausgeführt  werden  soll,  die
Identität  desselben  in  der  zurückgebrachten  Waare  zu  erkennen.

§.  38.

Rücksichtlich  der  Förmlichkeiten  und  Kontrolen  für  den  im  §.  36.b  und  37  bezeichneten  Grenzverkehr
von  Handwerkern,  Lohnarbeitern  u.  dergl.  haben  die  derzeit  bestehenden  Vereinbarungen  und  Vorschriften,  insbesondere
  das  Uebereinkommen  vom  21.  Oktober  1847  insoweit  in  Anwendung  zu  kommen,  als  sie  weitergehende
  Erleichterungen  oder  Vereinfachungen  für  diesen  Verkehr  enthalten.

§.  39.

Für  Waaren  und  Gegenstände,  welche  bis  zum  Schluß  des  Jahres  1878  aus  dem  einen  Vertragsgebiete
  in  das  andere  zum  Zweck  der  Veredlung  oder  Reparatur  ausgeführt  worden  sind,  finden  die  bisherigen
hiefür  maßgebenden  Bestimmungen  noch  Anwendung,  sofern  die  Wiedereinfuhr  vor  dem  1.  Juli  1879  erfolgt.

Ebenso  werden  die  vor  Ablauf  dieses  Vertrages  zum  Zweck  der  Veredlung  oder  Reparatur  unter
den  vorgeschriebenen  Kontrolen  ausgeführten  Waaren  und  Gegenstände  innerhalb  der  bewilligten  Frist  auch
nach  Ablauf  des  Vertrages  zollfrei  eingelassen.
        <pb n="39" />
        Erlaubnißschein

zum
Veredlungsverkehre  zwischen  Oesterreich-Ungarn  und  Deutschland  auf  Grund  des  Artikels  6  des
Handelsvertrages  vom .  .  .  .  .  .  .  .

 

1.  Person,  Firma  und  Hauptniederlassung  des  Erlaubnißwerbers:
2.  Gattung  der  zu  veredelnden  Waare  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung:

3.  Die  jährliche  oder  innerhalb  der  beantragten  Frist  ungefähr  zur  Veredlung  auszuführende  Menge
derselben:  

4.  Ort  und  Firma  des  oder  der  inländischen  Fabrikanten,  von  welchen  die  zu  veredelnde  Waare
erzeugt  oder  bearbeitet  wird,  dann  deren  Fabrikstempel:

5.  Ort  und  Firma  des  oder  der  ausländischen  Fabrikanten,  von  welchen  die  Waare  veredelt  wird,
und  die  Art  der  Veredlung:

6.  Das  Zollamt  beziehungsweise  die  Zollämter,  bei  welchen  die  Waare  aus-  und  wieder  eintreten  soll:
7.  Dauer  der  Bewilligung:

Dem  N.  N.  wird  auf  Grund  der  Verordnung  vom  .  .  .  .  .  die  Bewilligung  zum  zollfreien
Veredlungsverkehre  zwischen  Oesterreich-Ungarn  und  Deutschland  mit  den  hier  bezeichneten  Waaren  und  unter
den  vorangeführten  Modalitäten  auf  die  Dauer  von .  .  .  .  .  .  mit  dem  Beisatze  ertheilt,  daß  diese

Erlaubniß  wegen  erwiesener  Zollumgehung  oder  wegen  wiederholter  grober  Vernachlässigung  der  Kontrolvorschriften
  widerrufen  werden  kann.

 

Bezüglich  der  im  Schlußprotokoll  unter  B.  zu  Artikel  6  des  Handelsvertrags  zwischen  Deutschland  und
Oesterreich-Ungarn  vom  16.  Dezember  1878  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  365)  vereinbarten  Erleichterung  des  Grenzverkehrs
  mit  roher  ungebleichter  Leinwand  ist  folgende  Vereinbarung  getroffen:

1.  Der  gegenwärtig  in  Neurode  in  Preußisch-Schlesien  bestehende  Leinwandmarkt  wird  für  die  Dauer
des  Vertrages  in  dem  bisherigen  Umfange  beibehalten  werden.  Es  wird  ferner  dafür  Sorge  getragen
  werden,  daß  ein  Leinwandmarkt  in  Landeshut  mindestens  zweimal  in  der  Woche  stattfindet.

2.  Die  zollfreie  Einlassung  von  roher  ungebleichter  Leinwand  zu  den  bezeichneten  Leinwandmärkten
oder  zu  Bleichereien  auf  der  Grenzlinie  von  Leobschütz  bis  Seidenberg  in  der  Oberlausitz  und  auf
der  Grenzstrecke  von  Ostritz  bis  Schandau  in  Sachsen  auf  Erlaubnißscheine  wird  an  keine  weiteren
als  die  nachstehenden  Bedingungen  und  Förmlichkeiten  geknüpft  werden:

à)  Die  Leinwand  muß  auf  einer  Zollstraße  eingeführt  und  dem  Grenz-Eingangsamte  vorschriftsmäßig
  deklarirt  werden.

b)  Das  Grenz-Eingangsamt  kann  die  Deponirung  oder  Sicherstellung  des  tarifmäßigen  Eingangszolles
  fordern.  

Die  Rückgabe  des  Deponats  bezw.  die  Lösung  der  Sicherheit  erfolgt  erst  dann,  wenn
die  erfolgte  Aufnahme  in  eine  Bleicherei  oder  die  stattgehabte  Ausstellung  der  Waare  auf
einem  Leinwandmarkte  durch  eine  obrigkeitlich  beglaubigte  Bescheinigung  des  betreffenden
Bleichereibesitzers  oder  durch  ein  Attest  der  Ortsbehörde  bescheinigt  ist,  wobei  auf  thunlichste
Beschleunigung  der  obrigkeitlichen  Bescheinigungen  Bedacht  zu  nehmen  ist.  Eine  weitere
Kontrole  über  den  Vertrieb  oder  Verbleib  der  Waare  findet  nicht  statt.  Liegt  der  Leinwandmarkt
  oder  die  Bleicherei,  wohin  die  Leinwand  bestimmt  ist,  nicht  im  Bezirke  des  Grenz-Eingangsamtes,

  so  ist  in  der  Regel  die  Leinwand  unter  Begleitscheinkontrole  auf  das  Steuer-
        <pb n="40" />
        —  16  —

amt  des  Bestimmungsortes  abzufertigen.  Die  Beibringung  des  Attestes  oder  der  Bescheinigung
  muß  binnen  einer  von  dem  Grenz-Eingangsamte  bestimmten,  mindestens  auf  14  Tage
zu  bemessenden  Frist  erfolgen,  widrigenfalls  der  deponirte  Eingangszoll  definitiv  vereinnahmt
oder  der  sichergestellte  Betrag  eingezogen  wird.  Es  soll  jedoch  auf  unverschuldete  Verzögerungsgründe
  angemessene  Rücksicht  genommen  werden.

c)  Die  zur  zollfreien  Einfuhr  von  roher  ungebleichter  Leinwand  auf  der  Grenzstrecke  von  Ostritz
bis  Schandau  erforderlichen  Erlaubnißscheine  sollen  von  dem  zuständigen  Hauptamte  unter
der  Bedingung  ertheilt  werden,  daß  die  einzubringende  Leinwand  zu  Bleichereien  oder  Leinwandmärkten
  gelangt.

Im  übrigen  gelten  auch  hier  die  vorstehenden  Bestimmungen  unter  a  und  b.
3.  Die  unter  Ziffer  2  Litt.  b  erwähnten  Atteste  und  Beglaubigungen,  sowie  die  Erlaubnißscheine
(Litt.  c)  sollen  gebühren-  und  kostenfrei  ausgestellt  werden.

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="41" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

im
Reichskanzler-Amt.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten,  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VII.  Jahrgang.  N° 2.

  

 

Berlin,  Freitag,  den  10.  Januar  1879.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekanntmachung,
  betreffend  Rinderpest;  —  Verbot  einer  ausländischen
  Druckschrift;  —  Verzeichniß  der  auf  Grund  des

Schrauben  in  Verbindung  mit  Muttern  von  Messing;  —
Tarifirung  sogenannter  „Patentwagenachsen  27
4.  Militär-Wesen:  Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,

Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der
Sozialdemokratie  bis  zum  1  Januar  1879  ergangenen
Verbote  von  Vereinen  und  Druckschriften;  —  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet;  —  Ernennung
eines  Aufsichtskommissars  in  Sachen  der  Reblauskrankheit
  .  Seite  17

2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
  berechtigt  sind;  —  desgl.  der  provisorisch  berechtigten
  Anstalten  237
5.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Uebersicht  über  die  während
des  vierten  Vierteljahres  1878  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Postanstalten;  —  desgl.  Telegraphen-Anstalten  43

von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  26

6.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Exequatur-Ertheilungen
3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Tarifirung  von  eisernen  '  48

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  2.  d.  M.  (S.  1)  haben  im  Regierungsbezirk  Gumbinnen
neue  Ausbrüche  der  Rinderpest  nicht  stattgefunden.

Dagegen  ist  der  Ausbruch  der  Seuche  amtlich  festgestellt  worden:

im  Regierungsbezirke  Frankfurt  a./O.:
am  3.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Gartow,  Kreis  Ost-Sternberg;
im  Regierungsbezirke  Merseburg:
am  6.  d.  M.  in  einem  Gehöfte  zu  Hartmannsdorf,  Kreis  Schweinitz.

Außerdem  sind  in  den  laut  der  bisherigen  Bekanntmachungen  bereits  infizirten  Ortschaften  des  Regierungsbezirks
  Frankfurt  a.O.  7  Gehöfte  von  der  Seuche  neu  ergriffen  worden;  desgleichen  1  Gehöft  in
einer  solchen  Ortschaft  des  Regierungsbezirks  Potsdam.

3
        <pb n="42" />
        18

Für  seuchenfrei  erklärt  sind:
im  Regierungsbezirke  Frankfurt  a.  /O.:
Küstrin,  Güstebiese  und  Zäckerick,  Kreis  Königsberg  N.-M.;
Niemaschkleba,  Kreis  Guben;
Merzwiese,  Kreis  Krossen;
Schützensorge,  Kreis  Landsberg;
Groß-Neuendorf,  Kreis  Lebus;
Ringenwalde,  Kreis  Soldin;
im  Regierungsbezirke  Potsdam:
  Blumberg,  Kreis  Nieder-Barnim.
Berlin,  den  9.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  16.  Dezember
  v.  J.  (Reichs-Anzeiger  Nr.  298)  die  Nummer  1  der  im  Verlage  von  H.  Kistemaeckers  in  Brüssel
herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Die  Laterne  von  Carl  Hirsch“  verboten  worden  ist,  wird  auf  Grund
des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  v.  J.
die  fernere  Verbreitung  der  Druckschrift  „Die  Laterne  von  Carl  Hirsch“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  4.  Januar  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

Verzeichniß

der

auf  Grund  des  Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  bis  zum  1.  Jannar  1879  ergangenen,  durch
die  Entscheidung  der  Reichs-Kommission  endgültig  gewordenen  Verbote  von  Vereinen.

 

 

 

 

Die  Bestätl-Die
  Publi-  zu  den
—  :  *  kation  des  Verbots  i
Sitz  Bezeichnung  der  Behörde,  durch  Datum  Verbots  ist  erfolgt  durch
S  Bezeichnung  des  Vereins.  desselb  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  erfolgt  im  sar  Entesselben.
  .  Reichs-  scheidung  der
worden  ist.  Verbots.  Anzeiger  Reichs-Nr.
  Kommission
S  vom
1  Gesangverein  „Lassallia“,  Offenbach,  Großherzoglich  hessisches  Kreisamt  31.  Oktober  259.  24  Novbr.
in  Offenbach,  1878,  1878.
        <pb n="43" />
        19

 

 

 

 

 

  

Bezeichnung des Vereins

Sitz desselben

Bezeichnung der Behörde, durch welche das Verbot ausgesprochen worden ist 

Datum des Verbots

  Die  Publikation des Verbots ist erfolgt im Reichanzeiger  Nr.    
Die  Bestätigung des Verbots   ist erfolgt durch   die Entscheidung der  
  Reichskommission                
                        
              
          
    
  

2  Deutsches  Zimmerer-Gewerk,  Hamburg,  Polizeibehörde  in  Hamburg,  28.  Oktober  25.  Novbr.
1878,  1878.
3  Bund  der  Tischler  und  verwandten  desgl.  desgl.  desgl.  255.  desgl.
Berufsgenossen,
4  Allgemeiner  Arbeiter-Sängerbund,  Gotha  (Vor-Stadtrath  in  Gotha,  2.  November  260.  desgl.
ort),  1878,
5  Verband  der  deutschen  Schmiede,  Berlin,  Königliches  Polizei-Präsidium  in  23.  Oktober  250.  2.  Dezember
Berlin,  1878,  1878.
6  Deutscher  Taback-Arbeiter-Verein,  desgl.  desgl.  desgl.  250.  desgl.
#
7  Gewerkschaft  der  Schneider,  Worms,  Großherzoglich  hessisches  Kreisamt  1.  November  262.  desgl.
in  Worms,  1878,
8  Gewerkschaft  der  Schneider  (All-.,  Gießen,  Großherzoglich  hessisches  Kreisamt  29.  Oktober  258.  desgl.
gemeiner  deutscher  Schneider-  in  Gießen,  1878,
Verein),
9  Gewerkschaft  der  Schuhmacher  und.  Worms,  Großherzoglich  hessisches  Kreisamt  1.  November  262.  9.  Dezember
verwandter  Gewerbe,  in  Worms,  1878.  1878.
10|  Bund  der  Glasarbeiter  Deutsch=  Dresden,  Königlich  sächsische  Kreishaupt-  25.  Oktober  254.  desgl.

lands,

 

 

mannschaft  in  Dresden,

 

 

1878,

 

 

32
        <pb n="44" />
        20

Verzeichniß

der

auf  Grund  des  Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  bis  zum  1.  Januar  1879  ergangenen,  durch  die
Entscheidung  der  Reichs-Kommission  endgültig  gewordenen  Verbote  von  periodischen  Druckschriften.

 

 

 

 

 

 

furt  a.  M.,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Bestäti-Die
  Publi=  gung  des

7  Ort  und  Zeitl  Bezeichnung  der  Behörde,  durch  Datum  kation  des  Verbots  ist

S  ·  «  Verbots  ist  erfolgt  durch

S  Titel  der  Druckschriften.  des  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  erfolgt  im  1uno,  Entn

  „  „  6  Reichs-  eidung  der

r  Erscheinens.  worden  ist.  Verbots.  Anzeiger  Neichs-1

  Nr.  Kommission

E  ]  vom

1  „Berliner  Freie  Presse",  Berlin,  Königliches  Polizei  =  Präsidium)/23.  Oltober  251.  25.  Novpbr.

Berlin,  1878,  1878.

2  „Braunschweiger  Volksfreund“  u.|]  Braun=  Herzoglich  braunschweig-lünebur-28.  Oktober  256.  desgl.
die  dazugehörigen  Wochenbei=  schweig,  gische  Polizei-Direktion  Braun  1878,
lagen  „Wochenausgabe“  und  schweig,

„Leuchtkugeln“.  Verlag  von
W.  Bracke  in  Braunschweig

3  „Der  arme  Konrad“.  Illustrirter  Leipzig,  Königliche  Kreishauptmannschaft  30.  Oktober,  259.  desgl.
Kalender  für  das  arbeitende  Leipzig,  1878
Volk  auf  das  Jahr  1879.  Verlag
  der  Genossenschafts-Buchdruckerei
  in  Leipzig,

4  „Vorwärts“.  Verlag  der  Ge-Leipzig,  desgl.  26.  Oktober  254.  2.  Dezember
nossenschafts-Buchdruckerei  Leip-  1878,  1878.
zig,

5  Die  vom  9.  November  1878  da-=  Braun=  Hergoglich  braunschweig-lünebur-9.  November  266.  desgl.
tirte  Nr.  3  des  Braunschwei=  schweig,  gische  Polizei-Direktion  Braun-19878,
gischen  Unterhaltungsblattes.  schweig,

Verlag  von  W.  Bracke  in
Braunschweig,

6  „Der  Pionier“,  Hamburg,  Polizeibehörde  Hamburg,  desgl.  266.  desgl.

7  WVolkskalender  pro  1879.  Verlag  Braun=  Herzoglich  braunschweig-lünebur-29.  Oktober  257.  desgl.
von  W.  Bracke  in  Braunschweig,  schweig,  gische  Polizei-Direktion  Braun--  1878,

·  -  schweig,
8  „Hamburg--Altonaer  Volksblatt“,  Hamburg,  Polizeibehörde  Hamburg,  31.  Oktober  258.  9.  Dezember
1878,  1878.

9  „Schlesisches  Wochenblatt“.  Ver-=  Breslau,  Königliche  Regierung  Breslau,  8.  November,  265.  desgl.
lag  von  H.  Heimann  in  Breslau,  «  1878,

10  „Breslauer  Tageblatt“.  Verlag/  desgl.  desgl.  9.  November  266.  desgl.
von  H.  Heimann  in  Breslau,  1878,

11  Wochenschrift  „Die  Hoffnung“".  Frankfurt  Königliche  Regierung  Wiesbaden,  30.  Norbr.  258.  desgl.
Verlag  von  A.  Diflo  in  Frank,  a.  M.  1878,
        <pb n="45" />
        21

Verzeichniß

der

auf  Grund  des  Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  bis  zum  1.  Januar  1879  ergangenen,  durch
die  Entscheidung  der  Reichs-Kommission  endgültig  gewordenen  Verbote  von  nicht  periodischen

 

 

 

 

 

 

 

Druckschriften.
Die  Bestäti-E

  die  Publi-  J51

—  -  ;  *  ation  des  Verbots  i

Ort  und  Zeit,  Bezeichnung  der  Behörde,  durch  Datum  Verbots  ist  erfolgt  durch

S  Titel  der  Druckschriften.  des  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  erfolgt  im  die  Ent-2

  Erscheinens  den  ist  Verbots  Reichs=  scheidung  der
.  rscheinens.  worden  ist.  erbots.  Anzeiger  Reichs-Nr.
  Kommission
3  vom

1  Herr  Tessendorf  und  die  deutsch)  Berlin  Königliches  Polizei-  Prüsidium  3.  Oboober  250.  25.  Nopbr.
Sozialdemokratie.  Sozialisten=  1875,  Berlin,  1878,  1878.
Prozeß,  verhandelt  am  16.  und
18.  März  1875  vor  dem  Stadtgericht
  zu  Berlin.  Stenographische
  Aufnahme.  Verlag  von
Rackow  und  Druck  von  Ihring
Nachfolger  in  Berlin,

2  Gedicht  „Arbeiter-Marseillaise“  besgl.  desgl.  desgl.  250.  desgl.
von  IJ.  Audorf.  Druck  und
Verlag:  Assoziations  -Buchdruckerei
  Berlin,

3  Die  parlamentarische  Thätigkeit  des  Berlin  desgl.  desgl.  250.  desgl.
Deutschen  Reichstags  und  der7,

Landtage  von  1874  bis  1876
von  August  Bebel.  Druck  und
Verlag:  Assoziations-Buchdruckerei
  Berlin  1878.  2.  Auflage,

4  Gesetz  zum  Schutz  der  persönlichen  desgl.  desgl.  desgl.  250.  2.  Dezbr.
Freiheit;  Gesetz  über  den  Be-  1878.
lagerungszustand,  1878.  Volksausgabe
  mit  gemeinverständlichen.

Erläuterungen.  Druck  und  Verlag:
  Assoziations-Buchdruckerei
Berlin,

5  Die  Religion  der  Sozialdemokratie.  Leipzig,  Königliche  Kreishauptmannschaft  25.  Oktober  253.  9.  Dezbr.

Kanzelreden  von  Josef  Dietzgen.  Leipzig,  1878,  1878.

4.  Auflage.

 

Verlag  der  Genossenschafts-Buchdruckerei
  187  !%
        <pb n="46" />
        22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Bestat-8
  Die  Publi-  ung  on
r  «  «  «  «  kation  des  Verbots  i
Ort  und  Zeit  Bezeichnung  der  Behörde,  durch  Datum  Verbots  is  erfolot  durh
*  Titel  der  Druckschriften.  des  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  erfolgt  im  die  Ent—
3  Erscheinens  den  i  «  Verb  Reichs=  scheidung  der
2  rscheinens.  worden  ist.  erbots.  Anzeiger  Reichs-5
  i  Nr.  Kommission
Gr.  vom
6  6
6  Die  sozialen  Bewegungen  im  alten  Berlin  Königliches  Polizei  =  Präsidium  23.  Oktober  250.  9.  Dezbr.
alten  Rom  und  der  Cäsarismus,  1878,  Berlin,  1878,  1878.
von  Johann  Most.  Druck  und
Verlag:  Assoziations-Buchdruckerei
  Berlin,  6  3
1
7,,  Erlebtes“,  Skizzen  und  Novellen  Leipzig,  Königliche  Kreishauptmannschaft  7.  Nopbr.  259.  desgl.
von  Wilhelm  Hasenclever.  Ver-  Leipzig,  1878.
lag  von  Wilhelm  Röhl,
·  l
k
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*m  E  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  .  i  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Schubert,  34  Jahre,  aus  Frei--Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  27.  Dezem-Webergeselle,
  waldau  bei  Neustadt  in  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Oesterreichisch-Schlesien,  Posen,
1
2.  Anton  Melzin,32  Jahre,  aus  Kordo-desgleichen,  Königlich  preußische  30.  Novem-Drechslergeselle,
  witz  bei  Brünn  in  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Mähren,  Breslau,
3.  Karl  Heintze,  Zie-42  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  7.  Dezember
geldecker,  ortsangehörig  zu  Hen-  Bezirksregierung  zui1878.
nersdorf  in  Oesterrei-  Oppeln,
chisch-Schlesien,
4.  Wenzel  Siebert,57  Jahre,  aus  Wetz-desgleichen,  Königlich  preußische  22.  Novem-Arbeiter,
  walde  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.

 

 

 

 

Liegnitz,
        <pb n="47" />
        23

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

&amp;amp;  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dam  des
2  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
5.  Joses  Maiwald,  433  Jahre,  aus  Trau-Landstreichen  und  —-  preußische  4.  Dezember
Arbeiter,  tenau  in  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zus  1878.
Liegnitz,
6.  Johann  Richter,1  Jahre,  aus  Hart-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Dezember
Fleischer,  mannsdorf  in  Böhmen,  1878.
7.  John  Andersson,40  Jahre,  aus  Lous-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  20.  Dezem-Arbeiter.
  hults,  Christianstadt=  ger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Län  in  Schweden,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

8.  Fritz  Friedrich,  27  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische27.  Dezem-Gerbergeselle,
  ortsangehörig  zu  Kloten,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Kanton  Zürich  in  der  Düsseldorf,

Schweiz,
9.  Katharina  Spiel-?24  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  29.  Novemmann,
  Brattert  im  Großherzog=  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
thum  Luxemburg,  Trier,
10.  Karoline  Daniel,  53  Jahre,  aus  Hosteritz,  Landstreichen  und  Dieb-Stadtmagistrat  Pas--s28.  Septem-Tagelöhnerin,
  Bezirk  Wischau  in  Mäh=  stahl,  sau  in  Bayern,  ber  1878.

11.  Franz  Koicaly  (sla-geboren  am  13.  Dezem-12.



13.

14.

 

 

Johann

 

visch

Koicala),

Schlosser,

i
Franz  Haudeck,

Schlosser,

Schroll,
Schlosser,

Alois  Wrbna,  Bader,


 

ren,

ber  1859,  ortsangehörig
  zu  Rayce  in
Mähren,

geboren  am  29.  Mai

1850,  ortsangehörig  zu
Keblitz  in  Böhmen,

geboren  am  14.  April
1842,  ortsangehörig  zu
Arnau,  Bezirk  Hohenelbe
  in  Böhmen,

geboren  am  8.  Februar
1830,  aus  Botzen  in
Tirol,

Landstreichen  und  Betteln,



Landstreichen  und  Be
rufsbeleidigung,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

 

Königlich  bayerische
Polizei  =  Direktion
München,  -

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Ochsenfurt,


 

2.  Dezember
1878.

 

 

3.  Dezember
1878.

18.  Dezember
  1878.

14.  Dezem
ber  1878.
        <pb n="48" />
        24

 

 

 

 

 

Datum  des

 

l
1*  R„%  —
*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-*.
  *  Ausweisung  weisungs=S
  «  der  Bestrafung.  beschl  «
des  Ausgewiesenen.  9  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
l  "
15.JohannReith-s333ahre,ausNemLandstreichenund  Bekaöniglich  bayerifches  14.  Dezemmaier,
  Dienstknecht,  brennet,  Bezirk  Taus  teln,  Bezirksamt  Bogen,  ber  1878.
in  Böhmen,
16.  Stefan  Schirmer,  geboren  1845,  aus  desgleichen,  Königlich  bayerisches  16.  Dezem-Bäckergeselle,
  Braunschlag,  Bezirk  Bezirksamt  Cham,  ber  1878.
Neuhaus  in  Böhmen,  ·
17.BartholomäugCal-52Jahre,geborenunddesgleichen,  Königlich  bayerisches  desgleichen.
liari,  Tagelöhner,  ortsangehörig  zu  Ro-  Bezirksamt  Wassermeno,
  Bezirk  Cles  in  burg,
Süd-Tirol,
18.  Karl  Nagl,  Drechs-geboren  am  17.  Sep-desgleichen,  Königlich  bayerisches  18.  Dezemler
  und  Tagelöhner,  tember  1854  zu  Stien,  Bezirksamt  Deggen=  ber  1878.
ortsangehörig  zu  Graz  dorf,
in  Steiermark,
19.  Ignaz  Schimek,  geboren  1842,  aus  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  19.  Dezem-Tagelöhner,
  Austaletz,  Bezirk  Klat-  ber  1878.
tau  in  Böhmen,
20.  Hermann  Schuster  „20  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  sächsische  3.  Dezem-Bäckergeselle,
  ortsangehörig  zu  Jo-  Kreishauptmann-  ber  1878.
sephsthal  in  Böhmen,  schaft  zu  Dresden,
21.  Angelo  Hammini,#23  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-21.  Dezem-Erdarbeiter,
  Arcier  bei  Vicenza  in  präsident  zu  Metz,  ber  1878.
Italien,
22.Florenz  Dürsen,49  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Gypser,  Lüttich  in  Belgien,
23.  Wilhelm  KS  Kraff,1  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  23.  Dezem-Erdarbeiter,.
  Bischweiler  im  Nieder-  ber  1878.
Elsaß,  französischer
Staatsangehöriger,
24.  Giovanni  Marco  37  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  25.  Dezem-Rouzani,
  Eisen=  Lusiana,  Departement  "teln,  ber  1878.

bahnarbeiter,

 

 

Venedig  in  Stalien,
        <pb n="49" />
        25

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  —  Ausweisung  weisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
25.  Viktor  Germain  Du-25  Jahre,  geboren  zuLandstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-2  6.  Dezemrier,
  Knecht,  Audignicourt,  Kanton]teln,  präsident  zu  Metz,  ber  1878.
Canzy  le  chäteau,  Departement
  Aisne  in
Frankreich,
26.  Marie  Brasseur,  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Wardin,  Provinz
Luxemburg,  Kanton
Bastogne  in  Belgien,
27.  Dakob  Keller,2  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Keaiserlicher  Bezirks-  23.  Dezem-Sattler,
  ortsangehörig  zu  Ober=  teln,  präsident  zu  Kolmar,  ber  1878.
Stammheim,  Kanton
Zürich  in  der  Schweiz,
28.  Alois  Ammann,geboren  am  9.  Juni  Landstreichen,  Betteln  derselbe,  26.  Dezem-Vergolder,
  1859  und  ortsangehö-=  und  Diebstahl,  ber  1878.

 

rig  zu  Innsbruck  in
Tirol,

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit,  vom  6.  März  1875  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  175)  ist  ferner:)  

der  Großherzoglich  sächsische  Bezirksdirektor  Bock

zu  Apolda  zum  ständigen  Aufsichtskommissar

für  das  Großherzogthum  Sachsen,  die  Herzogthümer  Sachsen-Meiningen  und  Sachsen-Altenburg
und  die  Fürstenthümer  Schwarzburg-Sondershausen,  Reuß  ältere  und  Reuß  jüngere  Linie
ernannt  worden.

*)  Vergleiche  Central-Blatt  Jahrgang  1878  Seite  635.
        <pb n="50" />
        —  26  –
224.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  4.  Januar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-rechnung
29.  Dezember  1878  bis  4.  Januar      geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbe Kronen  ·
M  M  M  M
Berlin.  .  ..  —  653  930  —  653  930
Frankfurt  a..  W.  —  213  270  —  213270
Hamburg  650  760.  —  —  650  760
Summe  1.  650  760  867  200  —  1517  960
2.  Vorher  waren  geprägt.  .  .  .1244  915  720  399  974  150  27  969  925  353  246  030
3.  Gesammt-Ausprägung  1  245  566  480  4900  841  350  27969  925  354  763  990
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  "  91  140  69  490  80
5.  Bleiben  .·...  1  245  475  340  400  771  860  27969  845
1  674  217  045  4
Von  24.  bis  31.  Dezember  1878  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen  in  Barren
für  3  042  425,05  M  für  —  M
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  „  37  649  393.33  „  „  280  537.552,09  „

 

Zusammen  für  40  691  818,38  M.  für  280  537  552,09  M
        <pb n="51" />
        —  27  —

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Bei  der  Tarifirung  von  eisernen  Schrauben  in  Verbindung  mit  Muttern  von  Messing  ist  ein  verschieden—
artiges  Verfahren  beobachtet,  indem  einige  Zollämter  dieselben  als  grobe  Eisenwaare  in  unwesentlicher  Verbindung
  mit  Messing  nach  Nr.  6.  c.  2.  tarifiren,  andere  die  Verbindung  mit  Messing  als  wesentlich  ansehen
und  demgemäß  die  Waare  der  Nr.  6.  c.  3.  a.  unterstellen,  noch  andere  aber  die  Messingmuttern  als  den
ausschlaggebenden  Bestandtheil  betrachten  und  deshalb  die  Tarifnummer  19.  d.  1.,  beziehungsweise  19.  d.  2.
für  anwendbar  halten.  

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  November  v.  J.  beschlossen,  daß  eiserne  Schrauben
in  Verbindung  mit  Muttern  von  Messing  der  Nr.  6.  c.  3.  a.  zu  unterstellen  sind.

 

Zur  Beseitigung  einer  Meinungsverschiedenheit  über  die  Tarifirung  sogenannter  „Patentwagenachsen  von
Schmiedeeisen,  mit  Buchsen  von  Gußeisen,  Schrauben  von  Messing  und  Schraubenkapseln  von  Messing,  ohne
Politur  und  Lack“,  hat  der  Bundesrath  in  der  Erwägung,  daß  die  Messingbestandtheile,  insbesondere  die
Schraubenkapsel,  nicht  lediglich  zur  Befestigung  oder  Verbindung  der  einzelnen  Achsenbestandtheile  dienen,
vielmehr  einen  selbständigen  für  die  Benutzung  wesentlichen  Zweck  haben,  insofern  sie  als  Schmierbehälter
und  zur  Abhaltung  des  Eindringens  von  Sand  und  Staub  in  die  Achsenspindel  dienen,  in  der  Sitzung  vom
28.  November  v.  J.  beschlossen,  daß  solche  Patentwagenachsen  nach  Nr.  6.  c.  3.  a.  zu  tarifiren  sind.

 

4.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung

eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  welche
sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §.  90  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  im  Besitze  der
Berechtigung  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militärdienst  befinden.

Berlin,  den  8.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

4*
        <pb n="52" />
        27.
28.
29.

1.
2
3.
4.
5
6

28  —

Verzeichniß
der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaft—
liche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.

a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Ostpreußen.
Das  Gymnasium  zu  Bartenstein,

"

"

"
"

 "Altstädtische

Friedrichs-Kollegium  daselbst,
Kneiphöfische  Gymnasium  daselbst,
Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Lyck,

"

"  "
"

"
"  "

"
"

"

"

Braunsberg,
Gumbinnen,
Hohenstein,
Insterburg,

Gymnasium  zu  Königsberg

"
"

i.  Pr.,

Memel,

"  Rastenburg,

Rössel,

Tilsit.

Provinz  Westpreußen.
Das  Gymnasium  zu  Conitz,

"

Culm,

Königliche  Gymnasium  zu  Danzig,

"

"  "  "  "

"  "

Städtische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Deutsch-Krone,

Elbing,

Graudenz,
Marienburg,
Marienwerder,
Neustadt  i.  Westpr.,
Strasburg  i.  Westpr.
Thorn.

Provinz  Brandenburg.
Das  Askanische  Gymnasium  zu  Berlin,
Französische  Gymnasium  daselbst,
"  Friedrichs-Gymnasium  daselbst,

 

 

30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.

61.
*) 62.

das  Friedrichs-Werder'sche  Gymnasium  daselbst,
 Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
"  Humboldts-Gymnasium  daselbst,
Joachimsthal'sche  Gymnasium  daselbst,
" Gymnasium  zum  grauen  Kloster  daselbst,
" Köllnische  Gymnasium  daselbst,
"  Luisenstädtische  Gymnasium  daselbst,
" Sophien-Gymnasium  daselbst,
Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Brandenburg,
die  Ritter-Akademie  daselbst,
das  Gymnasium  zu  Charlottenburg,
Frankfurt  a.  d.  Oder,
"  " Freienwalde  a.  d.  Oder,
" Fürstenwalde,
"  "  " Guben,
"  "  Königsberg  i.  d.  Neumark,
"  "  " Kottbus,
Küstrin,
"  "  Landsberg  a.  d.  Warthe,
"  "  Luckau,
"  "  Neu-Ruppin,
"  Potsdam,
"  Prenzlau,
"  "  "  Sorau,
"  Spandau,
"  "  Wittstock,
Pädagogium  "  Züllichau.

Provinz  Pommern.

.  Das  Gymnasium  zu  Anklam,
Belgard,
Cöslin,

"  Colberg,

"  "  Demmin,

"  "

*)  Die  mit  einem  *  bezeichneten  Gymnasien  und  Progymnasien    (A.  a  und  B.  a)  sind  befugt,  gültige  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme  am  Unterrichte  in  der
griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte
regelmäßig  theilgenommen  und  entweder  die  Sekunda  absolvirt  oder  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  derselben  auf  Grund  einer
besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des  Lehrerkollegiums  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.
        <pb n="53" />
        /  —  29  —

 

63.  das  Gymnasium  zu  Dramburg,  111.  das  Gymnasium  zu  Neisse,
64.  "  " Greifenberg,  112.  "  Neustadt  i.  O.-Schl.,
65.  "  Greifswald,  113.  Oels,
*  66.  "  " Neustettin,  114.  "  "  Ohlau,
67.  "  Pädagogium  "  Putbus,  115.  "  "  Oppeln,
68.  "  Gymnasium  Pyritz,  116.  "  "  Patschkau,
69.  "  Stargard,  117.  "  "  Pleß,
70.  "  Marienstifts-Gymnasium  zu  Stettin,  118.  "  "  Ratibor,
71.  "  Stadt-Gymnasium  daselbst,  119.  "  "  -Sagan,
72.  "  Gymnasium  zu  Stolp,  120.  "  Schweidnitz,
73.  "  Stralsund,  121.  "  "  Strehlen,
74.  "  "  " Treptow  a.  d.  Rega.  122.  "  Waldenburg,
Provinz  Posen.  123.  "  " Wohlau.
75.  Das  Gymnasium  zu  Bromberg,  Provinz  Sachsen.
76.  "  "  " Gnesen,  124.  Das  Gymnasium  zu  Burg,
77.  -  Inowrazlaw,  125.  "  "  Eisleben,
78. "  "  " Krotoschin,  126.  "  "  " Erfurt
79. "  "  " Lissa,  127.  Halberstadt,
80.  "  "  " Meseritz,  128.  die  Lateinische  Schule  zu  Halle  a.  d.  Saale,
81.  "  Nakel,  129.  das  Städtische  Gymnasium  daselbst,
82.  "  Ostrowo,    130."  Gymnasium  zu  Heiligenstadt,
83.    Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  zu  Posen,  131. "  Pädagogium  des  Klosters  U.  L.  Fr.  zu.
84.  "  Marien-Gymnasium  daselbst,  Magdeburg,
85.  "  Gymnasium  zu  Rogasen,  132.  Dom-Gymnasium  daselbst,
86.  Schneidemühl,  133.  "  zu  Merseburg,
87.  "  Schrimm,  134.  Gymnasium  zu  Mühlhausen,
88.  "  "  Wongrowitz.  135.  =  Dom-  Gymnasium  zu  Naumburg,
  136.  Gymnasium  zu  Nordhausen,
Provinz  Schlesien.  137.  die  Landesschule  Pforta,
89.  Das  Gymnasium  zu  Beuthen  i.  O.-Schl.,  138.  das  Gymnasium  zu  Quedlinburg,
90.  " Elisabeth-Gymnasium  zu  Breslau,  139.  die  Klosterschule  "  Roßleben,
91.  " Friedrichs-Gymnasium  daselbst,  140.  das  Gymnasium  "  Salzwedel,
92.  " Johannes-Gymnasium  daselbst,  141.  "  Sangerhausen
93.  " Magdalenen-Gymnasium  daselbst,  142.  "  " Schleusingen,
94.  Matthias-Gymnasium  daselbst,  143.  "  "  Seehausen  i.  d.  Altmark
95.  " Gymnasium  zu  Brieg,  144.  "  Stendal  ,
96.  "  " Bunzlau,  145.  "  "  "  Torgau,
97.  "  "  "  Glatz,  146.  "  Wernigerode,
98.  "  "  Gleiwitz,  147.  "  Wittenberg,
99.  "  evangelische  Gymnasium  zu  Glogau,  148.  "  Zeitz
100.  "  katholische  Gymnasium  daselbst,      
101. "  Gymnasium  zu  Görlitz,  Provinz  Schleswig-Holstein.
102.  "  " Groß-Strehlitz,  149.  Das  Gymnasium  zu  Altona,
103.  "  " Hirschberg,  150.  "  Flensburg,
104.  "  "  Jauer,  *  151.  "  "  "  Glückstadt,
105.  "  "  Kattowitz,  152.  "  "  Hadersleben,
106.  "  Königshütte,  153.  "  Husum,
107.  "  "  Lauban,  154.  "  Kiel,
108.  "  Leobschütz,  *155.  "  "  Meldorf,
*109.  die  Ritter-Akademie  zu  Liegnitz,  *  156.  "  "  Plön,
110.  das  Städtische  Gymnasium  daselbst,  157.  "  " Ratzeburg,
        <pb n="54" />
        158.  das  Gymnasium  zu  Rendsburg,

159.
160.

161.
162.
163.
164.
165.
166.
167.
168.
169.
170.
171.

172.
*173.

174.
175.
176.
177.
178.
179.
*  180.

181.
182.
183.
184.
185.
186.
187.
188.
189.
*  190.
*  191.
192.
193.
194.
195.
196.
197.
*198.
199.
200.

201.

202.
203.
204.

—
—

Provinz  
Das  Gymnasium

"
"

"
"

"  "

Lyzeum  I.
" II.

"

Schleswig,
Wandsbeck.

Hannover.
zu  Aurich,

"
"

"  "

Celle,
Clausthal,
Emden,
Göttingen,
Hameln,

Hannover,
daselbst,

Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
" Gymnasium  Andreanum  zu  Hildesheim,
"  Josephinum  daselbst,

"

die

Klosterschule  zu  Ilfeld,

das  Gymnasium  Lingen,
"  Lüneburg,
"  Meppen,

"
"

Norden,

Carolinum  zu  Osnabrück,
Naths-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Stade,

"
"

Verden.

Provinz  Westfalen.
Das  Gymnasium  zu  Arnsberg,

"

"

"
"
"

"

"  "  "  "

Attendorn,
Bielefeld,
Bochum,
Brilon,
Burgsteinfurt,
Coesfeld,
Dortmund,
Gütersloh,
Hamm,
Herford,
Höxter,
Minden,
Münster,
Paderborn,

Recklinghausen,

Rheine,
Soest,

"  Warburg,

"
"

Warendorf.

Provinz  Hessen-  Nassau.
Das  Gymnasium  zu  Cassel,

"
"

"  "

"
"

"  "  "

Dillenburg,
Frankfurt  a.  Main,
Fulda,

30



205.  das  Gymnasium  zu  Hadamar,
206.  "  Hanau,
207.  "  "  "  Hersfeld,
208.  "  "  Marburg,
209.  "  " Montabaur,
210.  "  Rinteln,
211.  "  Weilburg,
212.  Wiesbaden.
Rheinprovinz.
213.  Das  Gymnasium  zu  Aachen,
214.  "  Barmen,
215.  die  Ritter-Akademie  zu  Bedburg,
216.  das  Gymnasium  zu  Bonn,
217.  "  Cleve,
218.  "  "  Coblenz,  
219.  "  an  der  Apostelkirche  zu  Cöln,
220.  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
221.  Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
222.  Gymnasium  an  Marzellen  daselbst,
223.  "  zu  Düren,
224.  " Düsseldorf,
225.  Duisburg,
226.  Elberfeld,
227.  Emmerich,
228.  Essen,
229.  "  Kempen,
230.  "  "  Krefeld,
*231.  "  Kreuznach,
232.  "  "  " Moers,
233.  "  "  " Münstereifel,
*234.  Neuß,
235.  Neuwied,
236.  Saarbrücken,
237.  " Trier,
238.  "  Wesel,
239.  Wetzlar.
Hohenzollern'sche  Lande.
240.  Das  Gymnasium  zu  Hedingen.
II.  Königreich  Bayern.
1.  Das  Gymnasium  zu  Amberg,
2. "  Ansbach,
3.  "  Aschaffenburg,
4.  "     St. Anna-Gymnasium  zu  Augsburg,
5.  " Gymnasium  zu  St.  Stephan  daselbst,
6.  "  Bamberg,
7.  "  " Bayreuth,
8.  "  "  Burghausen,
9.  " Dillingen,
        <pb n="55" />
        10.

das  Gymnasium  zu  Eichstätt,

" Erlangen,
Freising,
Hof,
Kaiserslautern,
Kempten,
Landau,
Landshut,
Metten,
Ludwigs-Gymnasium  zu  München,
"  Maximilians-Gymnasium  daselbst,
Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Münnerstadt,

"  " Neuburg  a.  d.  Donau,

Nürnberg,
"  Passau,
"  Regensburg,
Schweinfurt,
Speyer,
"  Straubing,
"  Würzburg,
Zweibrücken.

"  "

"  "  "  "
"

"  "

"  "  "  "

"

"  "  "  "  "
"

"
"  "  "

III.  Königreich  Sachsen.

Das  Gymnasium  zu  Bautzen,
"  Königliche  Gymnasium  zu  Chemnitz,
die  Kreuzschule  zu  Dresden,
das  Vitzthum'sche  Gymnasium  daselbst,
"  Gymnasium  zu  Dresden-Neustadt,
"  " Freiberg,
die  Fürsten-  und  Landesschule  zu  Grimma,
Nikolaischule  zu  Leipzig,
Thomasschule  daselbst,
Fürsten-  und  Landesschule  zu  Meißen,

.  das  Gymnasium  zu  Plauen,

"  "  Zittau,
"  "  Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.

Das  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Blaubeuren,


Gymnasium  zu  Ehingen,
"  "  " Ellwangen,
"  "  "  Hall,
"  "  "  Heilbronn,
evangelisch-theologische  Seminar  zu  Maulbronn,


Gymnasium  zu  Rottweil,
evangelisch-theologische  Seminar  zu  Schönthal,


"  "

"

Gymnasium  zu  Stuttgart,

*11.
12.

8  *7

1.



1.

1.

1.

*2.
3.


1.

*  10.  das  Gymnasium  zu  Tübingen,

"  " Ulm,
evangelisch-theologische  Seminar  zu  Urach.

V.  Großherzogthum  Baden.

.  Das  Gymnasium  zu  Baden,

"  "  Carlsruhe,
Constanz,
"  " Freiburg,
"  "  Heidelberg,
Mannheim,
"  "  Rastatt,

"  " Wertheim.

"

"  "  "

"

VI.  Großherzogthum  Hessen.

.  Das  Gymnasium  zu  Bensheim,

Büdingen,
Darmstadt,
Gießen,
" Mainz,

"  Worms.

"  "

"  "

"  "  "

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.



Die  Domschule  zu  Güstrow,
.  das  Friedrich-Franz-Gymnasium  zu  Parchim,

.  Gymnasium  zu  Rostock,
"  "  Fridericianum  zu  Schwerin,
zu  Waren,

die  große  Stadtschule  zu  Wismar.

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

Das  Gymnasium  zu  Eisenach,

Jena,
"  "  "  Weimar.

IX.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

Das  Gymnasium  zu  Friedland,
"  " Neubrandenburg,
"  "  Neustrelitz.

X.  Großherzogthum  Oldenburg.

Das  Gymnasium  zu  Birkenfeld,
Eutin,
"  Marien-  Gymnasium  zu  Jever,
Gymnasium  zu  Oldenburg,
"  Bechta.
        <pb n="56" />
        XI.  Herzogthum  Braunschweig.

1.  Das  Gymnasium  zu  Blankenburg,

2.  Gesammt-Gymnasium  zu  Braunschweig,
3.  Gymnasium  zu  Helmstedt,

4.  Holzminden,

5.  Wolfenbüttel.

"  "
"  "

XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Hildburghausen,
2.  " Bernhardinum  zu  Meiningen.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

1.  Das  Herzogliche  Friedrichs-Gymnasium  zu
Altenburg,
2.  "  Christianeum  zu  Eisenberg.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.

1.  Das  Gymnasium  Casimirianum  zu  Coburg,
2.  "  Ernestinum  zu  Gotha.

XV.  Herzogthum  Anhalt.
1.  Das  Herzogliche  Gymnasium  (Karls-Gymnasium)

zu  Bernburg,
2.  "  "  " Cöthen,
3.  "  "  "  " Dessau,
4.  "  "  (Francisceum)  zu
Zerbst.

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Das  Gymnasium  zu  Rudolstadt.  

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


1.  Das  Gymnasium  zu  Arnstadt,
2.  " Sondershausen.

32





XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Gymnasium  zu  Corbach.

XIX.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.

1.  Das  Gymnasium  zu  Gera,
*2.  "  Schleiz.

XX.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

*  Das  Fürstliche  Gymnasium  Adolphinum  zu  Bückeburg.


XXI.  Fürstenthum  Lippe.

1.  Das  Gymnasium  Leopoldinum  zu  Detmold,
2.  "  zu  Lemgo.

XXII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Catharineum  zu  Lübeck.

XXIII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Das  Gymnasium  zu  Bremen.

XXIV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Die  Gelehrtenschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.

XXV.  Elsaß-Lothringen.

Das  Gymnasium  zu  Buchsweiler,
die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Colmar,
das  Gymnasium  zu  Hagenau,
die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Metz,
das  Gymnasium  zu  Mülhausen,
"  Saarburg,
Saargemünd,
die  Gymnasialklassen  des  Lizeums  zu  Straßburg,

9.  das  Protestantische  Gymnasium  daselbst,
*10.  Gymnasium  zu  Weißenburg,
*11.  Zabern.

*

*
1.2.3.4.*5.6.*7.8.

b.  Realschulen  erster  Ordnung.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.
1.  Die  Realschule  zu  Insterburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),
Burgschule  "  Königsberg  i.  Pr.,
Städtische  Realschule  daselbst,
Realschule  zu  Tilsit,
"  Wehlau.

2.3.4.5.



Provinz  Westpreußen.
6.  Die  Johannisschule  zu  Danzig,
7.  Petrischule  daselbst,
8.  "  Realschule  zu  Elbing,
9.  Thorn  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst).
        <pb n="57" />
        11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.

20.

21.
22.
23.

24.

"  "  "  "  "

"

"

"

"

"  "

"  "

"  "  "

"  "  "

Provinz  Brandenburg.

10.  Die  Andreasschule  zu  Berlin,
Dorotheenstädtische  Realschule  daselbst,
Friedrichs-Realschule  daselbst,
Königliche  Realschule  daselbst,
Königsstädtische  Realschule  daselbst,
Luisenstädtische  Realschule  daselbst,
Sophien-Realschule  daselbst,
Realschule  zu  Brandenburg,

"
"

"
"

"  "  "

"  "

"

Frankfurt  a.  d.  Oder,

Guben  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst),
Landsberg  a.  d.  Warthe  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium
  daselbst),
Perleberg,

Potsdam,

"  Prenzlau  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Pommern.

"
"

Die  Realschule  zu  Colberg  (verbunden  mit  dem

Gymnasium  daselbst),
Greifswald  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),

Friedrich-Wilhelmsschule  zu  Stettin,
Realschule  zu  Stralsund.

"

"  "

Provinz  Posen.
.  Die  Realschule  zu  Bromberg,
Fraustadt,

Posen,
Rawitsch.

Provinz  Schlesien.

"

"  "

"

"  "  "  "  "
"  "  "  "

"

"

Die  Realschule  zum  h.  Geist  zu  Breslau,
am  Zwinger  daselbst,
zu  Görlitz,

Grünberg,
Landeshut,
Neisse,
Reichenbach,
Sprottau,
Tarnowitz.

Provinz  Sachsen.
Die  Realschule  zu  Aschersleben,

Erfurt,

"  Halberstadt,

"  Halle  a.  d.  Saale,

"  Magdeburg,
"  Nordhausen.



Provinz  Schleswig-Holstein.

47.  Die  Realschule  zu  Flensburg  (verbunden  mit

48.

60.
61.
62.

63.
64.
65.
66.

67.
68.

69.
70.
71.
72.

73.

75.

76.

"  "  "  "

"

"  "

dem  Gymnasium  daselbst),
"  Rendsburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.

Die  Realschule  zu  Celle,

Göttingen  (verbunden  mit

dem  Gymnasium  daselbst,
Goslar,

Hannover,

Harburg,

Hildesheim  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  Andreanum
  daselbst),

Leer,

Lüneburg  (verbunden  mit

dem  Gymnasium  daselbst),
Osnabrück,

Osterode,
Quakenbrück.

Provinz  Westfalen.

"  "  "  "

"  "  "

"  "
"

"  "  "

"  "  "

Die  Realschule  zu  Bielefeld  (verbunden  mit

dem  Gymnasium  daselbst),
"  Burgsteinfurt  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),
"  " Dortmund  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),
Hagen,
Iserlohn,
Lippstadt,
Minden  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst),
Münster,
Siegen.

Provinz  Hessen-Nassau.

"  "
"  "

"  "
"  "

Die  Realschule  zu  Cassel,

Musterschule  zu  Frankfurt  a.  Main,
Wöhlerschule  daselbst,

das  Real-Gymnasium  zu  Wiesbaden.

Rheinprovinz.

Die  Realschule  zu  Aachen,

"  Barmen,

Königliche  Realschule  zu  Cöln  (verbunden
mit  dem  Friedrich-Wilhelms- Gymnasium
      daselbst),


Städtische  Realschule  daselbst,
        <pb n="58" />
        die  Realschule  zu  Düsseldorf,
78.

"  "  " Duisburg,

79.  "  "  Elberfeld,

80.  "  "  Krefeld,

81.  "  "  " Mülheim  a.  Rhein,
82.  "  "  "  Mülheim  a.  d.  Ruhr,
83.  "  Ruhrort,

84.  "  " Trier.

II.  Königreich  Bayern.

1.  Das  Real-  Gymnasium  zu  Augsburg,
2.  "  "  München,
3.  " Nürnberg,
4.  "  Regensburg,
5.  "  "  " Speyer,
6.  "  "  " Würzburg.
III.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Nealschule  zu  Annaberg,
2.  " Chemnitz,
3.  "  Döbeln,
4.  "  Annen-Realschule  zu  Dresden,
5.  "  Neustädter  Realschule  daselbst,
6.  " Realschule  zu  Freiberg,
7.  "  Leipzig,
8.  "  "  Plauen,
9.  "  Städtische  Realschule  zu  Wurzen,
10.  Realschule  zu  Zittau  (einschließlich  der
Handels-Abtheilung  der
Anstalt),
11.  "  Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.
Das  Real-Gymnasium  zu  Stuttgart.

V.  Großherzogthum  Baden.

1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Carlsruhe,
2.  "  "  "  "  Mannheim.
VI.  Großherzogthum  Hessen.
1.  Die  Realschule     I. Ordnung  zu  Darmstadt,
2.  "  " Mainz,
3.  "  "  "  " Offenbach.

34








VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Die  Realschule  zu  Bützow,

++)2.  "  " Güstrow,
3.  "  "  "  Ludwigslust,
4.  "  "  " Malchin,
5.  "  " Schwerin.
VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Eisenach,
2.  die  Realschule  zu  Weimar.

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Die  Realschule  I.  Ordnung  (Real-Gymnasium)  zu
Braunschweig.
X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
1.  Die  Realschule  zu  Meiningen,
2.  " Saalfeld.
XI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Gotha.

XII.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Die  Realschule  zu  Gera.

XlIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Die  Realschule  des  Catharineums  zu  Lübeck.

XIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

1.  Die  Handelsschule  zu  Bremen,
2.  "  Reaalschule  zu  Vegesack.

XV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Die  Realschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.

XVI.  Elsaß-Lothringen.

1.  Das  mit  dem  Lyzeum  zu  Metz  verbundene
Real--Gymnasium,

2.  das  mit  dem  Lyzeum  zu  Straßburg  verbundene
  Real-Gymnasium.

c.  Realschulen  mit  mindestens  neunjährigem  Kursus  ohne  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Brandenburg.
1.  Die  Friedrichs-Werder'sche  Gewerbeschule  zu

Berlin,
2.  "  Luisenstädtische  Gewerbeschule  daselbst.





II.  Königreich  Württemberg.

1.  Die  Realanstalt  zu  Reutlingen,
2.  "  " Stuttgart,
3.  Ulm.

++)  Auf  der  Realschule  zu  Güstrow  beginnt  der  Unterricht
  im  Latein  erst  mit  der  Sekunda.
        <pb n="59" />
        —  35

III.  Elsaß-Lothringen.
Die  Städtische  Gewerbeschule  zu  Mülhausen.

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.

a.  Progymnasien.

4.5.6.

7.8.

10.
11.

12.

13.
14.
15.
17.

1.  Das  Progymnasium  zu  Königsberg  i.  Pr.

9. Das  Progymnasium  zu  Kreuzburg.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.

Provinz  Westpreußen.
Das  Progymnasium  zu  Neumark  i.  Westpr.
Provinz  Brandenburg.  

Das  Progymnasium  zu  Friedeberg  i.  d.  Neumark.


Provinz  Pommern.
Das  Progymnasium  zu  Garz  a.  d.  Oder,
Lauenburg  i.  P.,

"  "  " Schlawe.

Provinz  Posen.

Das  Progymnasium  zu  Kempen,
"  "  " Tremessen.

Provinz  Schlesien.

Provinz  Sachsen.

Das  Progymnasium  zu  Neuhaldensleben,
"  "  "  Weißenfels.

Provinz  Hannover.
Das  Progymnasium  zu  Leer  (verbunden  mit
der  Realschule  I.  Ordnung  daselbst).

Provinz  Westfalen.
Das  Progymnasium  zu  Dorsten,
"  "  " Rietberg.

Rheinprovinz.
Das  Progymnasium  zu  Andernach,
"  " Boppard,
"  "  M.-Gladbach,



"

18.  das  Progymnasium  zu  Jülich,

19.  "  "  Linz,  
20. "  "  " Malmedy,
21.   "  "  Prüm,

22.  "  "  Rheinbach,
23.  "  " Siegburg,
24.  "  "  " Sobernheim,
25.  "  "  " Trarbach,
26.  "  "  " St.  Wendel,
27.  "  Wipperfürth.

II.  Königreich  Württemberg.
*1.  Das  Lyzeum  zu  Ludwigsburg,

*2.  " Oehringen,
*3.  "  "  Ravensburg,
*4.  "  Reutlingen.

III.  Großherzogthum  Baden.
*1.  Das  Progymnasium  zu  Bruchsal,

*2.  "  Donaueschingen,

3.  "  " Lahr,

*4.  "  Offenburg,

*5.  "  " Pforzheim,

*6."  "  "  Tauberbischofsheim.

IV.  Großherzogthum  Hessen.
Das  Progymnasium  (Fridericianum)  zu  Laubach.

V.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.

Die  Gymnasial-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule
zu  Greiz.

b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Brandenburg.

Die  Realschule  zu  Spremberg.

Provinz  Pommern.
+)  2.  Die  Realschule  zu  Stettin.

+)  Die  mit  einem  + bezeichneten  Realschulen  zweiter
Ordnung  und  höheren  Bürgerschulen  (B.  b  und  C.  a.
aa)  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

5*
        <pb n="60" />
        4.

+8.
+9.

+10.

+11.
+12.

+13.

+14.
+15.

"
"

"

"

"
"

"

"

Provinz  Sachsen.
13.  Die  Gewerbeschule  zu  Magdeburg,
Realschule  zu  Schönebeck.

Provinz  Schleswig-Holstein.

"
"

+5.  Die  Realschule  zu  Altona,
+6.
+7.

Kiel,
"  Neumünster.

Provinz  Hessen-Nassau.
Die  Realschule  zu  Eschwege,
die  Realschule  der  israelitischen  Religionsgesell-"


"

"
"

"
"

schaft  zu  Frankfurt  a.  Main,
der  israelitischen  Gemeinde  daselbst,


zu  Hanau,
Homburg  v.  d.  Höhe.

Rheinprovinz.

Die  Realschule  zu  Barmen-Wupperfeld,

"
"

"

"  "  "  "  "  "  "

"

"  "  "

"  "  "

Essen,

Gewerbeschule  zu  Remscheid.

II.  Königreich  Sachsen.
Die  Städtische  Realschule  zu  Bautzen,

"  Borna,
"  " Crimmitzschau,

Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  für  Knaben

zu  Dresden-Friedrichsstadt,

Städtische  Realschule  zu  Frankenberg,

"

"  "  "  "  "  "

"  "  "  "  "

"
"

Glauchau,
Grimma,
Großenhain,
Leipzig,
Leisnig,
Meerane,
Meißen,
Mittweida,
Pirna,
Reichenbach,
Rochlitz,
Schneeberg,
Stollberg,
Werdau.

"

"
"  "

"  "  "  "  "  "  "

"

III.  Königreich  Württemberg.

"  "  "  "

Die  Realanstalt  zu  Biberach,
2.  das  Real-Lyzeum  zu  Calw,
+3.  die  Realanstalt  zu  Eßlingen,

Göppingen,
Hall,
Heilbronn,
Ludwigsburg,

"  "  "  "



8.  das  Real-Lyzeum  zu  Nürtingen,
+9.  die  Realanstalt  zu  Ravensburg,
+10.  "  Tübingen.

IV.  Großherzogthum  Hessen.
1.  Die  Realschule  zu  Alsfeld,
2.  "  " Alzey,
3.  "  " Bingen,
4.  "  II.  Ordnung  zu  Darmstadt  (verbunden
  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),

5.  "  zu  Friedberg,

6.  "  " Gießen,

7.  "  "  " Groß-Umstadt,

8.  "  II.  Ordnung  zu  Mainz  (verbunden

  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),
9.  "  zu  Michelstadt,

10.  "  "  II.  Ordnung  zu  Offenbach  (verbunden

  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),
11.  "  zu  Worms.



V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Die  Realschule  der  großen  Stadtschule  zu  Wismar.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Neustrelitz.

VII.  Großherzogthum  Oldenburg.

1.  Die  Realschule  zu  Oberstein-Idar,
2.  "  " Oldenburg,
3.  "  "  Varel.

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.
Die  Städtische  Realschule  II.  Ordnung  zu  Braunschweig.


IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

+1.  Die  Realschule  zu  Arnstadt,
"  Sondershausen.

X.  Freie  Hansestadt  Bremen.

+1.  Die  Realschule  in  der  Altstadt  zu  Bremen,
+2.  "  beim  Doventhor  daselbst,
3.  "  "  zu  Bremerhaven.

XI.  Elsaß-Lothringen.
+1.  Die  Realschule  zu  Barr,
        <pb n="61" />
        -  37  –

2.  die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Buchs-  +6.  die  Realschule  zu  Münster,
weiler,  +7.  " Realklassen  des  Protestantischen  Gym-+3.
  "  Lyzeums  zu  Colmar,  nasiums  zu  Straßburg,
+4.  "  Realschule  zu  Forbach,  +8. " Städtische  Realschule  daselbst,
+5.  "  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  +9.  "  Realschule  zu  Wasselnheim.
Hagenau,



c.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Klassen  gleichgestellt  sind.



I.  Königreich  Preußen.  26.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Nienburg,
  27.  "  Northeim,
Provinz  Brandenburg.  28. "   "  "  Otterndorf,
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eberswalde,  29.  "  "  Uelzen
2.  Kottbus  (verbun-  .  "  "  
den  mit  dem  Gymnasium  daselbst),  Provinz  Westfalen.
3.  höhere  Bürgerschule  zu  Lübben,  30.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lüdenscheid,
4.  "  Rathenow,  31.  "  Schwelm,
5.  Wriezen.  32.  " Witten.
Provinz  Pommern,    Provinz  Hessen-Nassau.
6.  Die  höhere  Bürgerschule    zu  Stargard  33.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Fulda,
7·  Wolgast  34.  Geisenheim,
Provinz  Schlesien.  35.  "  "  "  Hersfeld,
8.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Freiburg  i.  Schl.,  36.  "  "  Hofgeismar,
9.  Striegau.  37.  "  "  Limburg  a.  d.
  Lahn,
Provinz  Sachsen.  38.  "  "  Marburg,
10.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Delitzsch,  39.  "  "  "  Oberlahnstein,
11.  "  Eisleben,  40.  "  "  "  Schmalkalden.
12.  "  "  "  Gardelegen,    
13.  "  " Mühlhausen,  Rheinprovinz.
14.  "  "  Naumburg.  41.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Dülken,
      42.  "  " Düren,
Provinz  Schleswig-Holstein.  43.  "  "  "Eupen,
15.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hadersleben  (ver  44.  "  "  M.  -Gladbach  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),  bunden  mit  dem  Progymnasium  daselbst),
16.  "  höhere  Bürgerschule  zu  Husum  (verbun-  45.  höhere  Bürgerschule  zu  Lennep,
den  mit  dem  Gymnasium  daselbst),  46.  "  "  Neuwied  (verbun-17.
  "  höhere  Bürgerschule  zu  Itzehoe,  den  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
18.  "  Albinusschule  zu  Lauenburg  a.  d.  Elbe,  47.  "  höhere  Bürgerschule  zu  Rheydt,
19.  "  höhere  Bürgerschule  zu  Marne,  48.  "  " Saarlouis,
20.  "  "  Schleswig  (ver-  49.  "  "  " Solingen,
bunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst),  50.  "  "  Viersen,
21.  "  höhere  Bürgerschule  zu  Sonderburg,  51.  "  "  Wesel  (verbunden
22.  "  "  Wandsbeck  (ver-  mit  dem  Gymnasium  daselbst).
bunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst).
Provinz  Hannover.  II.  Königreich  Württemberg.
23.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Emden  (verbunden  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Ulm.
mit  dem  Gymnasium  daselbst  
24.  höhere  Bürgerschule  zu  Hameln  (verbunden
  mit  den  Gymnasium    daselbst  III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
25.  "  höhere  Bürgerschule  zu  Münden,  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Rostock.
        <pb n="62" />
        IV.  Großherzogthum  Oldenburg.

Die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Birkenfeld.

V.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Die  Realschule  zu  Altenburg.
VI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.

1.
2.

Die  Realschule  zu  Coburg,
"  Ohrdruf.

VII.  Herzogthum  Anhalt.

Die  Realschule  (Franzschule)  zu  Dessau,

mit  dem  Gymnasium  zu  Zerbst  verbundenen
Realklassen.

38

VIII.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Rudolstadt.





1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.

Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

IX.  Elsaß-Lothringen.

Das  Real-  Progymnasium  zu  Altkirch,

"  Bischweiler,
"  "  Diedenhofen,
Gebweiler,
Markirch,
Schlettstadt,
Thann.

"
"

"  "  "  "  "

"  "  "

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  gefordert  wird.

a.  Oeffentliche.

aa.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c  gehören.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.

1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gumbinnen,
2.  Pillau.
Provinz  Westpreußen.
3.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Jenkau,
4.  "  Marienwerder,
5.  "  "  Riesenburg.
Provinz  Brandenburg.
6.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Krossen,
7.  Luckenwalde,
8.  "  "  "  "  Nauen,
9.  "  "  Strausberg.
Provinz  Pommern.
10.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Stolp  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),
II.  höhere  Bürgerschule  zu  Wollin.
Provinz  Schlesien.
12.  Die  erste  evangelische  höhere  Bürgerschule  zu
Breslau,
+13.  "  zweite  "  daselbst
+14.  katholische  höhere  Bürgerschule  daselbst,
15.  Höhere  Bürgerschule  zu  Guhrau,
16.  "  "  Löwenberg,
+17.  "  "  Ratibor.
Provinz  Sachsen.
18.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eilenburg,
19.  "  Langensalza.



22.
+23.
24.

25.
26.

Provinz  Schleswig-Holstein.

20.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Segeberg.

Provinz  Hannover.

21.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Clausthal  (ver—

bunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
höhere  Bürgerschule  zu  Einbeck,
Hannover,
"  Hildesheim  (verbunden
  mit  dem  Gymnastum  Josephinum
daselbst),
höhere  Bürgerschule  zu  Papenburg,
Stade (verbunden
mit  dem.  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Westfalen.

Die  höhere  Burgerschule  zu  Altena,
Bocholt,
"  Unna.

Provinz  Hessen-  Nassau.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Biebrich-  Mosbach,
Biedenkopf,
Cassel,
Diez,
"  Ems,
"  Selektenschule  zu  Frankfurt  a.  Main,
höhere  Bürgerschule  zu  Wiesbaden.
        <pb n="63" />
        +37.  Die  höhere  Bürgerschule
38.  "  "
39.

"

Rheinprovinz.

zu  Düsseldorf,
Mayen,
Oberhausen.

Hohenzollern'sche  Lande.

"

"

40.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hechingen.

II.  Königreich  Bayern.

Die  Realschule  zu  Amberg,

"

"  "  "  "  "  "  "  "  "

"  "

"

"  "  "  "  "  "  "  "  "  "  "  "  "  "  "

"  "  "  "

" Ansbach,

" Aschaffenburg,
Kreisrealschule  zu  Augsburg,
Realschule  zu  Bamberg,
Kreisrealschule  zu  Bayreuth,
Realschule  zu  Dinkelsbühl,
Eichstätt,
Erlangen,
Freising,
Fürth,

Hof,
"  Ingolstadt,
Kreisrealschule  zu  Kaiserslautern,
Realschule  zu  Kaufbeuren,
Kempten,
Kissingen,
Kitzingen,
Landau,
Landshut,
Lindau,
Memmingen,
Kreisrealschule  zu  München,
Nealschule  zu  Neuburg  a.  d.  Donau,
Neumarkt  i.  d.  Oberpfalz,
Neustadt  a.  d.  Hardt,
Nördlingen,
Kresrealschule  zu  Nürnberg,

"  Passau,

Regensburg,
Realschule  zu

"

"  "  "  "  "

"  "  "  "

"

"

"

"
"



"  "  "  "  "  "

"

"
"

"  "  "

Rothenburg  a.
"  Schweinfurt,

" Speyer,

"  Straubing,

Traunstein,

"  Weiden,

Weißenburg  am  Sand,

Kreisrealschule  zu  Würzburg,
Realschule  zu  Wunsiedel,

"  Zweibrücken.

d.  Tauber,

39

 

III.  Königreich  Württemberg.

Die  Realanstalt  zu  Calw,
Nürtingen,°)

+  1.
+3.  Rottweil.

"  "

"
"

IV.  Großherzogthum  Baden.

1.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Baden,
+2  "  höhere  Bürgerschule  zu  Carlsruhe,
Constanz,
das  Real-  Gymnasium  zu  Ettenheim,
+5.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Freiburg,
+6.  Heidelberg,
7.  die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu
Lahr,
8.  das  Real-  Gymnasium  zu  Lörrach,
9.  Villingen.

V.  Großherzogthum  Hessen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Wimpfen  am  Berg.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Grabow,

2.  "  Realklassen  des  Friedrich-Franz-Gymnasiums
  zu  Parchim,
3.  "  höhere  Bürgerschule  zu  Ribnitz.

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Schönberg.  

VIII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
+Die  höhere  Bürgerschule  zu  Sonneberg.

IX.  Herzogthum  Anhalt.

1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Bernburg,  .
2. Realklassen des Herzoglichen Gymnasiums
zu  Cöthen.

X.  Fürstenthum  Waldeck.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Arolsen.

XI.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.

Die  Real-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule  zu
Greiz.



°)  Die  Realanstalten  zu  Calw  und  Nürtingen  sind  in
Folge  veränderter  Organisation  im  Frühjahre  1878  aufgehoben
  worden.  Die  bis  dahin  von  diesen  Anstalten  ertheilten
Befähigungszeugnisse  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
behalten  Gültigkeit.
        <pb n="64" />
        XII.  Fürstenthum  Lippe.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Detmold.

XIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
+  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lübeck.

XIV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

+Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamburg.

bb.  Andere  Lehranstalten.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Hessen-Nassau.

1.  Die  Städtische  Handelsschule  zu  Frankfurt  a.
2.  "  "  Gewerbeschule  daselbst.  [Main,
II.  Königreich  Bayern.

1.  Die  Industrieschule  zu  Augsburg,

"  Kaiserslautern,
Central-Thierarzneischule  zu  München,

"  "



4.  die  Städtische  Handelsschule  daselbst,

5.  Industrieschule  daselbst,

6.  "  zu  Nürnberg,

7.  "  Städtische  Handelsschule  daselbst,

8.  landwirthschaftliche  Centralschule  zu  Weihenstephan.


III.  Königreich  Sachsen.

1.  Die  höhere  Handels-Lehranstalt  zu  Chemnitz,

2.  "  "  "  "  "  Dresden,

3.  "  öffentliche  "  Leipzig.

b.  Privat-Lehranstalten.  #)

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Westpreußen.
1.  Die  Handels-Akademie  zu  Danzig.

Provinz  Brandenburg.

2.  Die  Handelsschule  zu  Berlin,
3.  das  Viktoria-Institut  des  Dr.  Siebert  (früher
Dr.  Schmidt)  zu  Falkenberg  i.  M.

  Provinz  Posen.
4.  Das  Pädagogium  des  Dr.  Beheim-Schwarzbach
  zu  Ostrowo  bei  Filehne.
Provinz  Schlesien.
5.  Die  Handelsschule  des  Dr.  Steinhaus  zu
Breslau,
6.  das  Pädagogium  zu  Niesky.
Provinz  Hessen-Nassau.
7.  Das  Schenk'sche  Lehr-  und  Erziehungs-Institut
zu  Friedrichsdorf  bei  Homburg.  
Rheinprovinz.
8.  Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Kortegarn  zu
Bonn.





II.  Königreich  Sachsen.

Die  Real-Abtheilung  der  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Böhme  zu  Dresden,

2.  "  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Jordan
  (früher  Dr.  Krause)  daselbst,

3.  das  Lehrinstitut  des  Dr.  Th.  Schlemm  (früher
Käuffer)  daselbst.

–—

3.

III.  Königreich  Württemberg.

Die  Paulus'sche  wissenschaftliche  Bildungs-Anstalt
  auf  dem  Salon  bei  Ludwigsburg,
"  höhere  Handelsschule  zu  Stuttgart.

2.  —

IV.  Großherzogthum  Baden.

Die  mit  der  Großherzoglichen  höheren  Bürgerschule
  verbundene  Bender'sche  Privatanstalt
zu  Weinheim.

V.  Großherzogthum  Hessen.

1.  Die  Privat-Realschule  des  Dr.  Klein,  (früher
Scharvogel)  zu  Mainz,
2.  "  Handelsschule  des  Dr.  Nägler  zu  Offenbach.

#)  Die  unter  dieser  Kategorie  aufgeführten  Anstalten,  mit  Ausnahme  des  Pädagogiums  zu  Niesky  (I.  6.),  dürfen
Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars  abgehaltenen,  wohlbestandenen  Entlassungsprüfung
  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.
        <pb n="65" />
        VI.  Herzogthum  Braunschweig.

1.  Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Günther  zu

  Braunschweig,
2.  "  Jakobson-Schule  zu  Seesen.
VII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
Die  Handelsschule  zu  Gotha.  

VIII.  Herzogthum  Anhalt.
Das  Erziehungs-  und  Unterrichts-  Institut  des
Prof.  Dr.  Brinckmeier  zu  Ballenstedt.
IX.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Die  Handelsschule  des  Dr.  Amthor  zu  Gera.

X.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

Die  Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann  (früher
von  Großheim)  zu  Lübeck.

41



XI.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Die  Lehranstalt  von  C.  W.  Debbe  zu  Bremen.

XII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

1.  Die  Schule  des  Dr.  H.  Bock  (früher  Dr.  I.
G.  Fischer)  zu  Hamburg,

2.  des  Dr.  F.  Bülau  daselbst,
3. "  von  Ed.  Förster  (früher  Dr.  J.
N.  Bartels  und  E.  Förster)
"  daselbst,
4.  der  Gebrüder  F.  und  W.  Elitza
daselbst,
5. "  des  Dr.  Wichard  Lange  daselbst,
6.  "  von  F.  L.  Nirrnheim  daselbst,
7.  "  des  Dr.  M.  Otto  daselbst,
8.  israelitische  Stiftungsschule  daselbst,
9.    Talmud-Tora-Schule  daselbst,
10.  " Realschule der  reformirten  Gemeinde  daselbst.

D.  Lehranstalten,  für  welche  besondere  Bedingungen  festgestellt  worden  sind.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.
I.  Die  Gewerbeschule  zu  Königsberg  i.  Pr.°)
Provinz  Brandenburg.

2.  Die  Gewerbeschule  zu  Frankfurt  a.  d.  Oder,°)
3.  "  "  "  Potsdam.°)

Provinz  Schlesien.

4.  Die  Gewerbeschule  zu  Breslau,°)
5.  "  " Brieg,°)
6.  "  "  Gleiwitz,°  
7.  "  "  "  Görlitz,°)
8.  "  "  " Liegnitz.°)

Provinz  Sachsen.
9.  Die  Gewerbeschule  zu  Halberstadt.°)
Provinz  Schleswig-Holstein.
10.  Die  Kaiserliche  Marineschule  zu  Kiel.  ¹)
Provinz  Hannover.
11.  Die  Gewerbeschule  zu  Hildesheim.°)
  Provinz  Westfalen.
12.  Die  Gewerbeschule  zu  Bochum.°)





°)  Die  unter  Nr.  1—9,  11—13  und  15—19  aufgeführten
Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  denjenigen  ihrer  Schüler
ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  ersten  theoretischen
Klasse  die  Reife  für  die  Fachklasse  erworben  haben.

¹)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  jüngen  Leuten  Befähigungszeugnisse
  ausstellen,  welche  die  Kadetten-Eintrittsprüfung
bestanden  haben.  



 

Provinz  Hessen-Nassau.
13.  Die  Gewerbeschule  zu  Cassel. °)

Rheinprovinz.
14.  Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Barmen,²)
15.  "  Gewerbeschule  zu  Coblenz, °)
16.  "  "  "  Cöln, °)
17.  "  Elberfeld, °)
18.  "  "  Krefeld, °)
19.  "  Saarbrücken. °)

II.  Königreich  Sachsen.
Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Chemnitz.³)

III.  Königreich  Württemberg.

Die  mathematische  Abtheilung  der  polytechnischen
Schule  zu  Stuttgart.  ⁴)  .

²)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähiungszeugnisse
  ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  beiden
höheren  Klassen  die  Reife  für  Selekta  dargethan  haben.

³)  Diese  Anstalt  ist  befugt,  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse
  zu  ertheilen,  welche  in  einer  von  einem  Regierungs-Kommissar
  abgehaltenen  Schlußprüfung  dargethan
Heben,  daß  sie  den  ersten  (1½  jährigen)  und  zweiten  (1  jährigen)
Kursus  der  Anstalt  durchgemacht  und  sich  das  Lehrpensum
genügend  angeeignet  haben.

⁴)  In  Folge  veränderter  Organisation  der  Anstalt  im  Herbst
1876  aufgehoben.  Die  bis  dahin  ertheilten  Befähigungszeugnisse
  derjenigen  Schüler,  welche  der  mathematischen  Abtheilung
mindestens  ein  Jahr  lang  angehört  und  sich  das  Pensum  dieser
Abtheilung  gut  angeeignet  haben,  behalten  Gültigkeit.

 

6
        <pb n="66" />
        —  42  —

Bekanntmachung.

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen  provisorisch  gestattet
  worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
  auszustellen.

Diese  Anstalten  dürfen  dergleichen  Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  ertheilen,  welche  eine  auf
Grund  eines  von  der  Aussichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungskommissars
abzuhaltende  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.

Berlin,  den  8.  Januar  1879.

  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

Verzeichniß.



I.  Königreich  Preußen.  3.  die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth
1.  Die  Privat-Erziehungs-Anstalt  von  Dr.  Künk-      zu  Leipzig,
und  Dr.  Burkart  zu  Biebrich,    4.  "  Privat-Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  des
2.  Landwirthschaftsschule  zu  Bitburg,  Dr.  Julius  Körner  daselbst.
3.  "  "  " Brieg,
4.  "  "  Cleve-  III.  Königreich  Württemberg.
5.  "  Handelsschule  des  Dr.  Wahl  zu  Erfurt,  *)  1.  Das    Lyzeum  zu  Cannstatt,
6.  "  Landwirthschaftsschule  zu  Flensburg,  +2.  die  Realanstalt  daselbst,
7.  das  Ruoff-Hassel'sche  Erziehungs-Institut  zu  *3.  das  Lyzeum  zu  Eßlingen,
—–  Frankfurt  a.  Main,  4.  .--Real-Lyzeum  zu  Gmünd.
8.-Hoffmann'sche  Erziehungs-Institut  zu  St.
Goarshausen,
9.  die  Landwirthschaftsschule  zu  Herford,  IV.  Großberzogthum  Baden.
10.  "  Hildesheim,  Das  internationale  Lehrinstitut  des  Dr.  von
11.  "  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Deter  zu  Lich-  Sechelles  zu  Bruchsal.
  terfelde  bei  Berlin,
12.13.  "  Landwirthschaftsschule  zu  Liegnitz,  V.  Herzogthum  Braunschweig.
14.  "  "  Marienburg  in  Die  landwirthschaftliche  Schule  Marienberg  zu
    Westpr.,  Helmstedt.
15.  " Nölle'sche  (H.  Steumer'sche)  Handelsschule
  zu  Osnabrück,  VI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
16.  das  Knickenberg'sche  Erziehungs-Institut  zu  Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Sieg-
  Telgte.  fried  Schaffner  zu  Gumperda  bei  Kahla.
II.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Dr.  Rittnagel'sche  Privat-Handels--Lehr-  VII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
anstalt  (höhere  Handelsschule)  zu  Dresden,  1.  Die  Privatanstalt  des  Dr.  T.  A.  Bieber  zu
2.  Realklassen  der  Unterrichts-  und  Erziehungs-  Hamburg,
Anstalt  des  Dr.  Ernst  Zeidler  (früher  "2.  "  von  G.  L.  G.  Gosewisch
Dr.  R.  Albani)  daselbst,  daselbst.
—

 

*)  Progymnasien  mit  der  Befugniß,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  eingährig-freiwilligen
  Militärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme  am  Unterrichte  in  der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu
ertheilen,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  nindestens
einjährigem  Besuche  der  Oberklasse  (Sekunda)  auf  Grund  einer  besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des  Lehrerkollegiums  über
genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

+)  Realschule  II.  Ordnung  ohne  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="67" />
        5.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

Uebersicht
über  die

während  des  vierten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  auf—
gehobenen  Post-Anstalten.

 

Eigenschaft
Ortsbezeichnung.  der
Post-Anstalt.

Ober-Postdirektions-Bezirk.

Laufende
Nr



Alstätte,  Kreis  Ahaus,

 

A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.

1  Post-Agentur.  Münster  i.  W.
2 Bergen  bei  Falkenstein  in  Sachsen,  "  Leipzig.
3 Bettingen,  Kreis  Saarlouis,  "  Trier.
4 Burgkemnitz,    "  Halle  a.  S.

5  Cranz  an  der  Elbe,  "  Hamburg.

6 Dorn-Dürckheim,  "  Darmstadt.

7 Edle-Krone,  "  Dresden.

8  Freudenburg,  Reg.-Bez.  Trier,  "  Trier.

9  Grendelbruch,  "  Straßburg.
10 Groß-Gardienen,  "  Königsberg.
11  Groß-Voigtsberg,  "  Dresden.

12  Kessel,  "  Gumbinnen.
13  Kieker,  "  Stettin.
14 Kirchboitzen,  "  Hannover.
15  Kirchheim,  Kreis  Hersfeld,  "  Cassel.

16  Kirchnaumen,  "  Metz.
17 Lautenbach,  Kreis  Gebweiler,  "  Straßburg  i.  E.
18  Leipzig-Reudnitz,  Stadt-Postanstalt.  Leipzig.

19  Longeville  bei  Metz,  Post-Agentur.  Metz.

20  Lubom,  Reg.-Bez.  Oppeln,  "  Oppeln.

21  Nunkirchen,  Kreis  Merzig,  "  Trier.

22  Nußbach,  "  Carlsruhe  i.  B.
 23 Robkojen,  "  Gumbinnen.

24  Rothhaus,  "  Constanz.
25 Saargemünd  2,  (auf  dem  Bahnhofe)  Stadt  -Postanstalt.  Metz.

26  Siedlec,  Reg.  Bez.  Posen,  Post-Agentur.  Posen.

27  Sonnenborn  in  Ostpreußen,  "  Königsberg.
28 Suckow,  "  Cöslin.

29  Trebel,  Post-Agentur.  Hannover.

30  Wehrden,  Kreis  Höxter,  Post-Amt  III.  Minden.
31 Werningshausen,  Post-Agentur.  Erfurt.  
32 Westbevern,  "  Münster  i.  W.
33  Wiewiorken,  "  Danzig.

34  Wilischthal,  "  Leipzig.

 

 

 

6*
        <pb n="68" />
        Ortsbezeichnung.



Laufende
Nr

Eigenschaft
der
Post-Anstalt.

B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.

1    Godelheim,
2 Königlich-Dombrowka,
3 Quicka,



Post-Amt  III.
Post-Agentur.

"

Ueberseicht

über  die



Ober-Postdirektions-Bezirk.



Minden.
Oppeln.
Gumbinnen.

während  des  vierten  Vierteljahres  1878  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.

 

 

 

 

 

 

 

  Eigenschaft      Ober-Postdirektions-Bezirk
Laufende Nr   Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-Bezirk    
  der  Telegraphen-Anstalten.  ·
  A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.*)

1  Albersdorf,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Kiel.

2  Alsheim,  "  Darmstadt.

3  Alt-Jannowitz,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  "  Liegnitz.

4  Arnsdorf,  Reg.-Bez.  Königsberg,  "  Königsberg  i.  Pr.

5  Baddeckenstedt,  "  Braunschweig.

6 Banteln,  "  Hannover.

7  Bardowiek,  "  Hamburg.

8  Barleben,  "  Magdeburg.

9  Beesenlaublingen,  "  Halle  a.  S.

10 Beidenfleth,  "  Kiel.

11  Berga  a.  d.  Elster,  "  Erfurt.

12  Bergwitz,  "  Halle  a.  S.

13 Berlin,  Anklamerstraße  (mit  Rohr-  mit  vollem  Tagesdienst.  Berlin.

post),

14 Berlin,  Grimmstraße  Nr.  35,  "  Berlin.

15  Berlin,  Schönhauser-Allee  Nr.  45,  "  Berlin.

16  Bischhausen,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Cassel.

17 Blexen,  Sp.,  "  Oldenburg.

18  Boisheim,  "  Düsseldorf.

 

 

*)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-  Anstalten  sind  mit  Sp.  bezeichnet.
        <pb n="69" />
        Eigenschaft  Ober-Postdirektions-Bezirk  
Laufende Nr.  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)    
  der  Telegraphen-Anstalten.  
19  Born,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Düsseldorf.
20  Brandenburg  i.  Ostpr.,  Sp.,  "  Königsberg  i.  Pr.
21  Briedel,  Sp.,  "  Coblenz.

22  Bruchhausen,  Sp.,  "  Bremen.
23 Brüggen,  Sp.,  "  Düsseldorf.

24  Burgbrohl,  Sp.,  "  Coblenz.

25  Burgstall,  Sp.,  "  Magdeburg

26  Buttelstedt,  "  Erfurt.

27  Corbetha,  Bahnhof,  "  Halle  a.  S

28  Cürten,  Sp.,    "  Cöln.
29 Daaden,  "  Coblenz.

30  Denklingen,  "  Cöln.

31  Dielingen,  "  Minden.

32  Dittersbach  bei  Waldenburg  i.  Schl.,  "  Breslau.
33 Dolzig,  "  Posen.

34  Dorn--Dürkheim,  Sp.,  "  Darmstadt.

35  Driebitz,  "  Posen.
36 Dudeldorf,  "  Trier.

37  Ehringhausen,  "  Frankfurt  a.  M.
38 Eichenberg,  "  Cassel.

39  Eldena  i.  Pommern,  Sp.,  "  Stettin.

40  Elm,  "  Cassel.
41 Emmerthal,  "  Hannover.

42  Erfde,  "  Kiel.

43  Flieden,  "  Cassel.
44 Frauenwaldau,  "  Breslau.

45  Friedeburg  a.  d.  S.,  "  Halle  a.  S.

46  Friedenau,  "  Berlin.
47 Gaggenau,  Sp.,  "  Carlsruhe.

48  Geising,  "  Dresden.

49  Gemen,  "  Münster.

50  Georgsheil,  "  Oldenburg.
51 Geversdorf,  Sp.,  "  Hamburg.
52 Gladbeck,  "  Münster.

53  Göritz  a.  d.  Oder,  "  Frankfurt  a.  O.
54 Gondelsheim,  "  Carlsruhe.

55  Gora,  "  Posen.

56  Grömitz,  Sp.,  "  Kiel.
57 Groß--Küdde,  Sp.,  "  Cöslin.
58 Gruczno,  "  Danzig.

59  Gymnich,  Sp.,  "  Cöln.

60  Hage  in  Ostfriesland,  "  Oldenburg.

61  Hagendingen,  "  Metz.

62  Hanerau,  "  Kiel.

63,  Harff,  "  Cöln.

64  Haslach,  "  Constanz.
        <pb n="70" />
        Eigenschaft    
Laufende Nr.  Otsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-Bezirk
  der  Telegraphen-Anstalten.

65  Hersel,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Cöln.

66  Horumersiel,  "  Oldenburg.
67 Ittlingen,  "  Carlsruhe.

68  Jaraczewo,  "  Posen.

69  Jebsheim,  "  Straßburg  i.  Els.
70 Jünkerath,  "  Trier.

71  Juliusburg,  "  Breslau.

72  Klingenberg-Colmnitz,  "  Dresden.

73  Königsberg,  Postamt  4,  Vorderroß-  "  Königsberg  i.  Pr.

garten  Nr.  25,

74  Kruft,  "  Coblenz.

75  Kukoreiten,  Sp.,  "  Gumbinnen.

76  Lauenstein  i.  Sachsen,  "  Dresden.

77  Launingken,  Sp.,  "  Gumbinnen.
78 Lautenbach,  Sp.,  "  Straßburg  i.  Els.
79  Leipzig,  Postamt  7,  "  Leipzig.

80  Leipzig,  Reudnitz,  "  Leipzig.

81  Lesse,  "  Braunschweig.

82  Liblar,  "  Cöln.

83  Liebenau  i.  Hannover,  "  Hannover.

84  Lindau  b.  Northeim  i.  Hannover,  Sp.,  "  Braunschweig.
85 Lindhorst,  "  Minden.

86  Liska-Schaaken,  Sp.,  "  Königsberg  i.  Pr.
87  Lüdingworth,  Sp.,  "  Hamburg.

88  Malliß,  Sp.,  "  Schwerin.

89  Marienwalde,  "  Frankfurt.  a.  O.
90  Meitzendorf,  Sp.,  "  Magdeburg.

91  Michelbach,  "  Frankfurt  a.  M.
92  Mombach,  "  Darmstadt.

93  Morsbach,  "  Cöln.

94  Neinstedt,  Sp.,  "  Magdeburg.

95  Nemitz,  "  Cöslin.

96  Niedernhausen,  "  Frankfurt  a.  M.
97 Niederursel,  "  Frankfurt  a.  M.
98  Neufeld,  "  Kiel.

99  Neuhausen  bei  Sayda,  Sp.,  "  Dresden.

100  Nümbrecht,  Sp.,  "  Cöln.

101  Oppach,  "  Dresden.

102  Orlamünde,  "  Leipzig.

103  Parlowkrug,  Sp.,  "  Stettin.

104  Plaidt,  "  Coblenz.

105  Pogorzela,  "  Posen.

106  Pünderich,  Sp.,  "  Coblenz.
107 Quackenburg,  Sp.,  "  Cöslin.

108  Rätzlingen  (Telegramm  -  Annahme-  "  Magdeburg.

 

stelle),
        <pb n="71" />
        Eigenschaft  
Laufende Nr.  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-Bezirk  
  der  Telegraphen-Anstalten.
109  Rothenfels  in  Baden,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Carlsruhe.
110  Rothenkrug,  "  Kiel.
111 Ruppichteroth,  Sp.,  "  Cöln.
112  Saargemünd,  Bahnhof,  "  Metz.
113 Schenefeld,  Sp.,  "  Kiel.
114  Scherfede,  Bahnhof,  "  Minden.
115 Schokken,  "  Bromberg.
116  Schonach,  "  Constanz.
117  Schurgast,  "  Oppeln.
118 Simmerath,  "  Aachen.
119  Sobotka,  "  Posen.
120  Sonnborn,  "  Düsseldorf.
121 Steinhorst,  "  Hamburg.
122 Stettin,  Börse,  "  Stettin.
123 Stolzenhagen,Sp.,  "  Stettin.
124  Stromberg  i.  Westfalen,  Sp.,  "  Münster.
125  Stroppen,  Sp.,  "  Breslau.  
126 Teistimmen, Sp.,  "  Königsberg  i.  Pr.
127 Theissen,  "  Halle  a.  S.
128  Türkismühle,  "  Trier.
129  Uckerath,  "  Cöln.
130  Urft,  "  Aachen.
131  Velpke,  Sp.,  "  Braunschweig.
132  Vieselbach,  "  Erfurt.
133 Wallhausen,  Reg.-Bez.  Merseburg,  "  Halle  a.  S.
134 Walterkehmen,  Sp.,  "  Gumbinnen.
135 Wechselburg,  "  Leipzig.
136  Weetzen,  "  Hannover.
137  Weilerswist,  "  Cöln.
138 Westhofen  i.  Großherzogthum  Hessen,  "  Darmstadt.
139  Westhofen  i.  Elsaß-Lothringen,  Sp.  "  Straßburg  i.  Els.
140  Wewelsfleth,  "  Kiel.
141 Wiehl,  Sp.,  "  Cöln.
142  Wikischken,  Sp.,  "  Gumbinnen.
143  Wildbergerhütte,  "  Cöln.
144  Wirschkowitz,  "  Breslau.
145 Wunstorf,  Bahnhof,  “  Hannover.
146  Wusterhusen,  Reg.-Bez.  Stral-  "  Stettin.
sund,  Sp.,
147  Zitzmar,  Sp.,  "  Stettin.
B.  Wiedereröffnet  wurde.
1 Wiesbaden,  Schloß,  —  Frankfurt  a.  M.
        <pb n="72" />
        Eigenschaft  Ober-Postdirektions-Bezirk



  

Laufende Nr.  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  
der  Telegraphen-Anstalten.  



 

 

 

C.  Geschlossen  wurden.

 

 

 

1  Baden-Baden,  Bahnhof,  —  Carlsruhe.
2  Brocken,  —  Magdeburg.
3 Callenberg,  —  Erfurt.

4  Heidelberg,  Schloß,  —  Carlsruhe.
5  Kirchberg  i.  Baden,  —  Constanz.
6 Mainau,    —  Constanz.
7 Neues  Palais  bei  Potsdam,  —  Potsdam.

8  Pillnitz,  —  Dresden.

9  Stettin,  Postamt  1,  —  Stettin.

Annahmestelle  (aufgehoben).
10  Wiesbaden,  Schloß,  —  Frankfurt  a.  M.
11    Wilhelmshöhe,  —  Cassel.
D.  Sonstige  Veränderungen.
1  Berlin,  Görlitzer  Bahnhof,  seit  dem  1.  Dezember  ist  die  Rohr-  Berlin.
post-Einrichtung  in  Betrieb  gesetzt.
2 Seckenburg,  an  Stelle  des  Morse-Betriebes  ist  Gumbinnen.
  Fernsprech-Betrieb  getreten.
3 Wesseling,  desgleichen.  Cöln.
an  Stelle  des  Fernsprech-Betriebes
4  Wrist,  ist  Morse-Betrieb  eingeführt.  Kiel.

 

 

 

 

G.    Konsulat  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Ths.  W.  Schwartz  in  Fredriksstad  (Norwegen)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung
  aus  dem  Konsulatsdienst  ertheilt  worden.

Dem  zum  französischen  Konsul  in  Breslau  ernannten  Herrn  Caubet  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.

Den  Baron  Louis  von  Erlanger  in  Frankfurt  a./M.  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  schwedisch-norwegischer
  General-Konsul  ertheilt  worden.

 

      —

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="73" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

     

 

 

 

 

        

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  Januar  1879.  N. 3

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme
machung,  betreffend  Rinderpest;  —  Verbot  dreier  aus-  an  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  bis  Deländischen
  Druchschriften  —  Ausweisung  von  Ausländern  zember  1878;  —  Befugnisse  von  Steuerämtern  56
aus  dem  Reichsgebiet  Seite  49

2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  bis  Ende  4.  Marine und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggen-attestes.
Dezember  1878  eingezogenen  Landesmünzen;  —  Ueber-



sicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsgoldmünzen  —
Goldankäufe  der  Reichsbank  54

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  9.  d.  M.  (S.  17)  haben  laut  der  vorliegenden  Nachrichten  Ausbrüche
  der  Rinderpest  in  bisher  seuchenfreien  Ortschaften  nicht  stattgefunden.

Dagegen  sind  in  bereits  infizirten  Orten  von  der  Seuche  neu  angegriffen  worden:  im  Regierungsbezirk
  Gumbinnen  2  Gehöfte,  im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  4  Gehöfte  und  im  Regierungsbezirk
Merseburg  1  Gehöft.

Die  Zahl  der  seit  dem  ersten  Auftreten  der  Rinderpest  gefallenen  bezw.  getödteten  Thiere  beträgt:

im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  206  Stück  Rindvieh;
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  1686  Stück  Rindvieh,  1141  Schafe,  304  Ziegen;
im  Regierungsbezirk  Potsdam  138  Stück  Rindvieh,  13  Schafe,  1  Ziege;
im  Regierungsbezirk  Merseburg  54  Stück  Rindvieh,  1  Ziege.
Für  seuchenfrei    erklärt  sind:
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.:
Neumühl,  Alt-Rüdnitz,  Kreis  Königsberg  N./M.;
Gorgast,  Kienitz  (Dorf),  Kreis  Lebus;
Klein-Rade,  Stenzig,  Kreis  West-Sternberg;
im  Regierungsbezirk  Potsdam:
Alt-Wriezen,  Alt-Ranft  (Bergthal),  Kreis  Ober-Barnim.
        <pb n="74" />
        —  50  —

Als  verseucht  sind  noch  anzusehen:
im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  1  Ortschaft,
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  12  Ortschaften,
im  Regierungsbezirk  Potsdam  1  Ortschaft,
im  Regierungsbezirk  Merseburg  2  Ortschaften,
ausschließlich  dreier  Orte  im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.,  an  welchen  bis  jetzt  nur  Verdacht  vorliegt.
Berlin,  den  16.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.



——

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  20.  Dezember
1878  (Reichsanzeiger  Nr.  301)  die  in  der  Zeit  vom  23.  Oktober  bis  zum  7.  Dezember  1878  erschienenen
Nummern  84  bis  97  der  in  Neumünster-Zürich  herausgegebenen,  in  der  Schweizerischen  Vereinsbuchdruckerei
Hottingen-Zürich  gedruckten  periodischen  Druckschrift  „Die  Tagwacht“  verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund
des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober
1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Die  Tagwacht“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  9.  Januar  1879.

Der  Reichkanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

—  ———

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  4.  Dezember
1878  (Reichsanzeiger  Nr.  289)  der  erste  Jahrgang  der  in  Zürich  verlegten  und  bei  I.  Schabelitz  daselbst
gedruckten  periodischen  Druckschrift  „Die  neue  Gesellschaft,  Monatsschrift  für  Sozialwissenschaft,  herausgegeben
von  Dr.  F.  Wiede",  sowie  das  1.  und  2.  Heft  des  zweiten  Jahrgangs  dieser  Schrift  verboten  worden  ist,
wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom
21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  der  Druckschrift  „Die  neue  Gesellschaft“  im  Reichsgebiete  hierdurch
verboten.

Berlin,  den  11.  Januar  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Wiesbaden  vom  19.  Dezember
1878  (Reichsanzeiger  Nr.  304)  die  Nummer  44  des  im  Verlage  von  A.  Ihrlinger  und  Genossen  zu  Budapest
  erscheinenden  sozialökonomischen  Volksblattes  „Arbeiter-Wochen-Chronik“  vom  3.  November  1878,  sowie
die  Nummern  49  und  50  des  im  Verlage  von  Stephan  Kohl  und  Genossen  zu  Wien  erscheinenden  Zentral-Organs
  der  sozialdemokratischen  Arbeiterpartei  Oesterreichs  „Der  Sozialist"  vom  3.  und  7.  November  1878
verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  der  „Arbeiter-Wochen-Chronik“  und
des  „Sozialist“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.  «
Berlin,  den  14.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="75" />
        51

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.













Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des Aus-Lauf. Nr.
    Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen  der  Bestrafung.  beschlossen
          hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1. Ludwig  Szym-45  Jahre,  geboren  zu Hehlerei,  Königlich  preußische 23.  August
czewski,  Tagelöh-  Grodkowo,  Kreis  Cier-  1  Bezirksregierung  zu,  1878.
ner,  zitz  in  Polen,  Marienwerder,
2.  Christian  Halde-geboren  am  30.  No-Diebstahl  im  Rückfalle,  Königlich  württember-20.  Dezemmann,

  Tagelöhner,

 

Adalbert

Josef

Josef  Patzelt,  Weber,



Kricke,
Schlossergeselle,

Albert  Theil,  Buchbinder,



Lichteblau,
Fleischergeselle,

u.  Marie  Herdy,  unverehelichte,



 

Sohanne

Suske,
verehelichte  Zimmergeselle,


Peter  Nielsen,  Arbeiter,



 

vember  1835  und  ortsangehörig
  zu  Eggiwyl,
Kanton  Bern  in  der
Schweiz,







gische  Regierung  des
Donaukreises  zu  Ulm,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

20  Jahre,  geboren  zu
Warnsdorf  in  Böhmen,

41  Jahre,  aus  Neu-Kollin
  in  Böhmen,

21  Jahre,  aus  Kaminiarz
bei  Kalisch  in  Rußland,

24  Jahre,  aus  Jägerndorf
  in  Oesterreichisch-Schlesien,


26  Jahre,  aus  Weißenburg
  in  Böhmen,

21  Jahre,  aus  Sobotka
in  Böhmen,

geboren  am  5.  Juni
1849  zu  Lund  in
Schweden,



Landstreichen,  Betteln,
Diebstahl  und  Betrug,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Vergleichen

  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Landstreichen  und  gewerbsmäßige
  Unzucht,

desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,



Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a./O.,

Königlich  preußische

Posen,

dieselbe  Behörde,

Königlich
Liegnitz,
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich
Schleswig,





Bezirksregierung  zu
urtheilung  wegen  der  

preußische
Bezirksregierung  zu

preußische

Bezirksregierung  zu

ber  1878.



5.  Dezember
1878.

2.  Januar

d.  J.

desgleichen.

14.  Dezember
  1878.

10.  Dezember

  1878.

desgleichen.

23.  Dezember
  1878.



7*
        <pb n="76" />
        52

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lauf. Nr. Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des Aus-

    Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  Josef  Rybar,  Zeich-42  Jahre,  aus  Stahlau,  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Nürn- 24.  Dezemner
  und  Zimmer-  Bezirk  Pilsen  in  Böh-  teln,  berg  in  Bayern,  ber  1878.
mann,  men,

11.  Elias  Hirsch,  Por-19  Jahre,  aus  Wocla- Landstreichen  und  Ruhe- dieselbe  Behörde,  desgleichen.
zellanmaler,  weck  bei  Warschau  in  störung,  

Russisch-Polen,

12.  Michael  Lejsar,  19  Jahre,  aus  Villack,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Metzgergeselle,  Gouvernement  Kowno

in  Rußland,

13.  Johann  Tischler, geboren  1835,  ortsange- Betteln,  nach  mehrmali- Königlich  bayerische 5.  Dezem-Bierbrauer,
  hörig  zu  Häring,  Bezirk  ger  rechtskräftiger  Ver-  Polizei  -Direktion  ber  1878.

  Kufstein  in  Tirol,  urtheilung  wegen  der  München,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

14.  Georg  Harreis,  geboren  am  5.  Januar  Landstreichen  und  Bet- dieselbe  Behörde,  14.  Dezem-Schmied,
  1861,  ortsangehörig  zu  teln,  ber  1878.

Klagenfurt  in  Kärnthen,


15.  Josef  Masnitzer,  geboren  1844,  ortsange-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Dezem-Glaser,

  hörig  zu  Wizoka,  Ko-  ber  1878.
mitat  Trentsin  in  Ungarn,
  

16.  Karl  Zehetner,  geboren  1841,  aus  Aus- desgleichen,  Königlich  bayerisches  20.  Dezem-Schlosser
  und  hof,  Bezirk  Linz  in  Ober-  Bezirksamt  Mün-  ber  1878.
Schmiedegeselle,  Oesterreich,  chen  r./I.,

17.  Eduard  Singer,  geboren  1840,  aus  Reute,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Maurer,  Bezirk  Reute  in  Tirol,  

18.  Anton  Umdach,23  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  bayerisches  21.  Dezem-Fabrikspinner,
  ortsangehörig  zu  Katz-  Bezirksamt  Ebers-  ber  1878.

bach,  Bezirk  Linz  in  berg,
Ober-Oesterreich,

19.  Josef  Nowack,  37  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  23.  Dezem-Bindergeselle,

  ortsangehörig  zu  Kreis-  und  Fälschung  von  Le- Bezirksamt  Wasser-  ber  1878.
lowicka,  Bezirk  Strako-  gitimationspapieren,  burg,
nitz  in  Böhmen,
        <pb n="77" />
        53

 

 

 

 

 

 

Datum  des





      

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-

        Ausweisung  weisungs-Lauf. Nr.

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

20.  Sebastian  Pomarè  geboren  1855,  aus  Prato- Landstreichen  und  Bet- Königlich  bayerisches  26.  Dezem-Maurer,
  Carnico,  Provinz  Udine  teln,  Bezirksamt  Mün- ber  1878.

in  Italien,  chen  r.  /I.,

21.  Wenzel  Slama,32  Jahre,  geboren  zu Betteln,  nach  mehrmali- Königlich  sächsische  26.  Novem-Schlosser,

  Lispitz  in  Mähren,  ger  rechtskräftiger  Ver-  Kreishauptmann-  ber  1878.
urtheilung  wegen  der  schaft  zu  Dresden,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

22.  Franz  Johann  Pe- geboren  am  29.  Januar  Landstreichen  und  Bet- Königlich  sächsische.  Dezember
termann,  1819  und  ortsangehö- teln,  Kreishauptmann-  1878.
Strumpfwirker  und  rig  zu  Wegstädtl  in  schaft  zu  Bautzen,
Handarbeiter,  Böhmen,

23.  Die  Handelsleute:

a)  Moses  Lom- 50  Jahre,  aus  Lachowa,
sinski,
b)  Markus  Domo- 51    Jahre,  aus  Kolno,
witz,    desgleichen,  Großherzoglich  badi-  31.  Dezemc)
  Hazels  Serot-  36 Jahre,  aus  Sta-  desgleichen  scher  Landeskommis-  ber  1878  
er,  wisczki,  
Gouvernement  Lomza  in  sär  zu  Mannheim,
Russisch-Polen,

24.  Diedrich  Krake  Lo- geboren  am  14.  August desgleichen,  Großherzoglich  meck-19.  Dezemrentzen,
  Klempner- 1847  zu  Fridericia  in  lenburgisches  Mini-  ber  1878.
geselle,  Dänemark,  sterium  des  Innern

  zu  Schwerin,

25.  Johann  Ernst  Wir- 28  Jahre,  aus  Herrns- desgleichen,  Großherzoglich  sächsi-  14.  Dezemsam,
  Schmiede- kretschen  in  Böhmen,  scher  Direktor  des  ber  1878.
geselle,  II.  Verwaltungsbezirks

  zu  Apolda,

26.  Johann  Lambry,  39 Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks- 31.  Dezem-Erdarbeiter,

  Creuzot,  Departement  präsident  zu  Metz,  ber  1878.
der  Saône  und  Loire
in  Frankreich,

27.  Ludwig  Amadeus 44  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

Joos,  Tagelöhner,  Blavingham,  Arrondissement
  Hagebrouck,  Departement
  Nord  in
Frankreich,
        <pb n="78" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
Lauf. Nr.        Ausweisung  Ausweisungs-  
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.    5.  6.











28.  Ulrich  Heuscher, 38  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet- Kaiserlicher  Bezirks- 2.  Januar

Färber,  Schwellbrunn,  Kanton teln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Appenzell  in  der  
Schweiz,
29.  Jakob  Miesch,  Zim- 62  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks- 4.  Januar
mermann,  ortsangehörig  zu  See-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.

wen,  Kanton  Solothurn
  in  der  Schweiz,













22.  Münz-  und  Bank-Wesen.

Uebersicht  über  die  bis  Ende  Dezember  1878  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber-  und  Kupfermünzen.





 

 

 

 

 

 

 







 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
Nummer.  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  im  Dezember  vorher  
  1878  Mark  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.  Thlr.  sgr.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  28  502  — 19755669  19784171
"  "  "  "  .  1817/22 ......  30  502  —  15  883  682  —  15  914  184  —
"  "  "  "  1823/56  ......  1750  003  —  20  500  288  —  22  250  291—
"  von  1857  ab  1490011  —.  108  193  389  —  109  683  400  —  842  516  820  42
Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  der  Thalerwährung
  (vergl.  die  Uebersicht  für  November  1878
A.  1  Central-Blatt  S.  665)  —  —  113206  894    4⅛  113206894 4⅛
  zusammen.  3  299  018 — 277539  922  4⅛  280838  940  4
2  Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  anderer  Währungen
  (vergl.  die  Uebersicht  für  Nvbr.  1878  A.  2.)  —  —  —  —-  —  —-  210530270 96
Gesammtwerth A. .  —  —  —  —  —  —  1  053  047091 38
B.  Landes-Kupfermünzen.  —
(Vergl.  die  Uebersicht  für  November  1878  B.)  –  —  —  —  —  —  3512278  65
Gesammtwerth  A.  und  B.  —  —  —  —  —  —  1  056  559  370  03
        <pb n="79" />
        —  55  —

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  11.  Januar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

























Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-5.
  bis  11.  Januar  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  M  M  M
Berlin  —  650  930  —  650  930
Hamburg  681920  —  —  681  920
  Summe  I.  681  920  650  930  —  1332  850
2.  Vorher  waren  geprägt  1245  566  480  400  841  350  27  969  925  354  763  990
3. 4.  Gesammt  Ausprägung    1246248  400  401492  280  27969  925  356  096  840
Hiervon  wieder  eingezogen.  91  140  69  490  80
5.  Bleiben  1246157  260  401  422  790  27969  845
1  675  549  895 M 

 

 

 

Von  1.  bis  7.  Januar  1879  hat  die  Reichsbank  an  Gold  angekauft:
in  Münzen

für  193  358,28  M.
Vorher  seit  dem  3.  Januar  1876  "  40  691  818,38  "

in  Barren
für  —  M
"  280  537 552,09  "



Zusammen  für  40  885  176,66  M  für  280  537  552,09  M.
        <pb n="80" />
        56  —

























3.  Zoll-  und
Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

  April  Mai  Juni  Juli

Ober-Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.

M  M  M  M

I.  Im  Reichs-Postgebiete.

1.  Königsberg    19  388  40  16  071 70  14545 40  16  112 20
2.  Gumbinnen  3388  05  3  130  80  2842  95  3  068  30
3.  Danzig  13  281 25  12  266 05  11  665 10  13  086 55
4.  Berlin  54711  45  49  562  10  55  891  60  48  756  15
5.  Potsdam    3030 20  2925 85  3  059  05  3  338 05
6.  Frankfurt  a.  O.  6  447  30  6984  25  6  747  85  709150
7.  Stettin  9316  50  7  740  00  7  153 40  7070 65
8.  Köslin  2078 20  1  627 90  2005  25  2270  85
9.  Posen  4754 90  3  817  20  4  801  45  4  733 70
10.  Bromberg  3  253  80  2752  10  3269 00  2887  90
11.  Breslau  15  152  90  14  754  05  15  218  60  16  087 95
12.  Liegnitz.  6651  60  5889  80  7299  95  7171  35
13.  Oppeln    6488 25  6115  90  6922  05  7097  15
14.  Magdeburg   14  792  95  15  180  20  13  883  30  16  067  10
15.  Halle.a.S. 6752  60  6193  55  6  450  65  7261 25
16.  Erfurt  8  900  95  8272  70  8964  40  8  537 80
17.  Kiel  6957 90  6  727 10  4  858  15  6  008 15
18.  Hannover    5658 40  5645 45  6168 95  5623 65
19.  Münster  1737 00  1  385  70  1  882  00  1  576  90
20.  Minden  5413 10  5156  75  5  440  50  5  806  65
21.  Arnsberg  18  562  70  16  869  55  17222  30  16  786 85
22.  Kassel  3  8611 85  3  681  40  3  054 80  3  842 90
23.  Frankfurt    a.  M.  21  6271 35  24  496  25  27  116  35  31  218 95
24. Köln   11  429  05  11  859  60  12  079  40  12  297 60
25.  Aachen  5802 10  6523 95  6122  60  6262 25
26.  Koblenz  2714  75  2  800  30  2  491  95  3042 85
27.  Düsseldorf  30  959  70  33  446  45  29  737 10  33  856 85
28.  Trier  1  890  50  1  692  55  1  787  60  1925  85
29.  Dresden  9  653  30  12  499  05  9  887  45  10  934 40
30.  Leipzig  27  123  90  28  955 85  24  790  80  27873  50
31.  Karlsruhe  10  642  95  10  521 65  10  062  15  11  698 60
32.  Konstanz  5083 70  4  490  70  4509  90  4  623 10
33.  Darmstadt  9579  65  9  493  05  9157  60  9274 95
34.  Schwerin  i.  M.  2130  40  1  802  65  2795  25  1793  50
35.  Oldenburg  4  013 70  4  200  00  3  541  35  3  426  85
36.  Braunschweig.  4  300  65  3535  25  3  828  20  4255 95
37.  Bremen  17  392  80  15  626 80  13  821  90  15098 25
38.  Hamburg    67153 65 61839 05 62632 85 67715 60
39.  Straßburg  15777  95  17  081  95  16  849  55  16  846  80
40.  Metz  .  .....  3  665  30  3  439 70  3  307  85  2921 75
Summe  I.  471  521 65  457054 90  453866  55  475351    15
II.  Bayern  31  564  75  34  037  15  31  151  00  34075  75
III.  Württemberg  .....  15377 05  18  098  80  15  152  75  17  006  55
Ueberhaupt  518  463  45  509  190  85  500  170    30  526433  45
*)  Dagegen  im  Jahre  1877  566  297  40 572178 65  573642  55 584507  35
"  "  "  1876  531  502  60  573778  80 571  318  35  566623  15
"  "  "  1875  605  828  60  582054  30 607  444  95 617  775    30





 

 

 

*) Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="81" />
        Steuer-Wesen.

 

Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Dezember  1878.

57















August  September  Oktober  November  Dezember
1878.  1878.  1878.  1878.  1878.
M  M  M  M  M

12148  45  14  896  25  16  935  50  13  381  45  12  669  70
2  782  90  3  070  00  3  096  80  3313  70  2924  80
12  111  35  12  320  45  12778  65  12  174  20  11  243  75
47  486  30  50  894  75  57  454  70  46  353  35  56  374  10
2984  75  3  043  10  4  581  25  2  957  90  3  087  45
6  441  80  6  531  85  7808  40  5  816  80  6  976  65
7  355  25  8981  60  10  142  65  7071  15  6  778  80
1  995  50  2  050  40  1  768  30  1  780  50  2  075  25
3551  40  4734  35  4865  05  3  561  90  5  127  80
2899  80  3  031  70  3  040  15  2  297  65  3  399  65
14  372  75  15  456  40  16  282  75  14  047  60  15  333  20
6  027  00  6  890  60  7342  80  6  382  65  7  135  15
5  935  50  6  479  70  6  947  75  5  817  10  6  538  95
15  461  60  20  588  95  22  411  70  18  441  10  14  473  65
7261  20  6  875  15  8  862  35  8  137  80  6  737  50
9349  50  8  392  70  10  046  20  9  456  05  8889  65
5249  70  4500  95  6  171  15  5913  85  4743  75
5742  45  6  370  80  8  486  10  5  375  50  6  483  15
1  795  95  1  366  20  1  931  40  1  658  20  1  375  35
4  859  90  5108  15  5605  10  4567  10  6  086  05
18  122  30  15  748  30  18  159  30  16  158  65  16  956  35
3  373  45  3  155  70  3  619  80  3  472  95  3  302  75
27984  50  25  898  80  28  166  40  24  036  95  23  066  65
14  041  10  10  810  70  12  486  60  14  234  30  12  249  85
6  917  35  5984  15  7  410  15  6  047  40  9225  70
2  892  65  2452  05  2  926  60  3013  25  2450  35
32  353  00  30  817  85  35  722  85  32  595  50  28  510  60
3  175  65  1  578  40  2149  30  1  890  15  1  661  10
9849  30  9  864  45  10  084  05  9440  60  13  504  50
25  742  55  24  691  00  29  703  45  24  219  90  23  563  95
11  701  65  11  389  70  11  927  95  11  785  00  10  593  40
4978  45  4544  30  4  788  00  5  257  80  4  323  95
9  330  15  9445  95  10  262  80  9771  50  9  293  05
1  622  70  2  631  55  2  484  60  1  719  80  3  034  25
3  569  75  3  190  75  4  045  90  3717  60  2991  60
3  079  90  4  031  85  5  375  95  5  531  05  5  121  70
16  717  90  16  820  15  17  528  35  14  047  20  15  352  80
64  719  30  65  200  40  68  064  05  62  307  95  53  227  10
13  302  25  16548  30  17  315  00  17  453  95  13  572  55
3738  25  2872  30  3798  60  3790  15  3690  80
453  025  20  459  260  70  512  578  45  448  997  20  444  147  35
34  834  90  31  347  60  35  082  80  32  571  40  34  951  50
18  336  80  14  895  75  19  096  25  16  570  95  15639 10
506  196  90  505  504  05  566  757  50  498  139  55  494  737  95
  
547  805  35  586  366  10  613  371  15  555  721  00  546  111  75
543  436  65  596  059  15  619  100  10  578  477  42  574201  08
572  486  90  616  683  85  619  617  40  587  837  50  583  311  45
        <pb n="82" />
        —  58  —

Im  Königreich  Preußen  sind  folgende  Fabriken,  welche  Wermuthpulver  zur  Denaturirung  von  Salz  nach
Maßgabe  des  Beschlusses  des  Bundesraths  vom  25.  März  v.  J.*)  herstellen,  errichtet  worden:
1.  von  Noeller  zu  Ilversgehofen  bei  Erfurt,
2.  von  Dr.  Schmalz  zu  Schönebeck  bei  Magdeburg,
3.  von  J.  G.  Mohr  zu  Bockenheim  bei  Frankfurt  a.  M.  
Zur  Ertheilung  von  Transportscheinen  über  das  Wermuthpulver  sind  ermächtigt:
zu  1.  das  Hauptsteueramt  zu  Erfurt,
zu  2.  das  Steueramt  zu  Schönebeck,
zu  3.  das  Hauptsteueramt  zu  Frankfurt  a.  M.



Dem  Kaiserlichen  Steueramte  zu  Thann  im  Hauptsteueramtsbezirke  Mülhausen  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein  ertheilt  worden.



4.  Marine  und  Schiffahrt.



Das  im  Jahre  1869  in  Chelsea  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Comet“  von  1  157,71  britischen  Register-Tons
Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Carl  Bölken  und  Genossen
zu  Bremen  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die
Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  17.  Dezember  v.  J.  vom  Kaiserlichen
Konsulate  zu  Amsterdam  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.



*)  Siehe  Central-Blatt  1878  Seite  223.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="83" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichskanzler  -  Amt.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanftalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.













VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  Januar  1879.  № 4.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  5.  Militär-Wesen:  Berichtigung  der  Landwehr-Bezirks-  Einmachung,
  betreffend  Rinderpest;  —  Verbot  einer  aus-  theilung

ländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern  6.  Elsenbahn-  Wesen:  Eröffnung  der  Personen-  Haltestelle
aus  dem  Reichsgebiet  Seite  59  Nienberge  der  Münster-  Enscheder  Eisenbahn

2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  7.  Justiz-Wesen:  Uebersicht    der  Geschäftsthätigkeit  des  Reichsvon
  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —  Oberhandelsgerichts  für  das  Jahr  1878
Status  der  deuschen  Notenbanken  Ende  Dezember  1878  63  8.  Heimathwesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen  Uebersicht  über  Rübenzucker  Heimathwesen  71
steuer,  sowie  Zucker-Ein-  und  Ausfuhr  für  Dezember
1878;  —  Uebernahme  oldenburgischer  Gebietstheile  in  9.  Marine  und  Schiffahrt  Beginn  von  Seesteuermanns- 
die  Verwaltung  der  Zollgemeinschaft;  —  Aushebung  eines  attestes  und Seeschiffer-Prüfungen;  Ertheilung  eines Flaggen-  73
Steueramts.  .......  66

4.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  10.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilvon
  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000 M.  68  stands-Akten  ..............  73





1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  16. d.  M.  (S.  49)  ist  laut  der  vorliegenden  Nachrichten  ein  neuer
Ausbruch  der  Rinderpest  im  Regierungsbezirk  Merseburg,  und  zwar  am  19.  d.  Mts.  in  einem  Gehöfte
  zu  Neuerstadt,  Kreis  Schweinitz,  amtlich  festgestellt  worden.
In  bereits  infizirten  Orten  sind  von  der  Seuche  neu  ergriffen  worden:  im  Regierungsbezirk
Frankfurt  a./O.  6  Gehöfte,  im  Regierungsbezirk  Potsdam  2  Gehöfte  und  im  Regierungsbezirk  Merseburg
1 Gehöft
Die  Zahl  der  seit  dem  ersten  Auftreten  der  Rinderpest  gefallenen  bezw.  getödteten  Thiere  beträgt:
im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  206  Stück  Rindvieh;
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  1906  Stück  Rindvieh,  1178  Schafe,  362  Ziegen;
im  Regierungsbezirk  Potsdam  143  Stück  Rindvieh,  13  Schafe,  1  Ziege;
im  Regierungsbezirk  Merseburg  66  Stück  Rindvieh,  2  Ziegen.
Für  seuchenfrei    erklärt  sind:
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.:
Bärwalde,  Zorndorf,  Kreis  Königsberg  N./M.;
Limmritz,  Kreis  Ost-Sternberg;
Saepzig,  Tschernow,  Kreis  West-Sternberg;
        <pb n="84" />
        Als  verseucht  sind  noch  anzusehen:
im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  1  Ortschaft,
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  10  Ortschaften,
im  Regierungsbezirk  Potsdam  1  Ortschaft,
im  Regierungsbezirk  Merseburg  3  Ortschaften,
ausschließlich  der  drei  Orte  im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.,
Berlin,  den  23.  Januar  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

an  welchen  nur  Verdacht  vorliegt.



Nachdem  durch  die  Bekanntmachungen  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  6.  und
13.  d.  Mts.  (Reichsanzeiger  Nr.  5  und  10)  die  Nummern  1  und  2  des  l.  Jahrgangs  der  in  London
herausgegebenen,  von  Joh.  Most  redigirten  periodischen  Druckschrift  „Freiheit.  Sozialdemokratisches  Organ“
verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blatts  „Freiheit“  im  Reichsgebiete

hierdurch  verboten.
Berlin,  den  17.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.






Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des Aus-Lauf.Nr.
    Ausweisung  weisungs-
  
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.    5.  6.







a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1. Anton  Lausch,  Reit-  34  Jahre,  ortsangehörig  Schwerer  Diebstahl  und  Königlich  bayerisches  7.  Dezember
knecht  und  Kutscher,  zu  Buchelsdorf,  Bezirk  Urkundenfälschung,  Bezirksamt  Heils-  1878.
Freiwaldau  in  Oester-  bronn,  

reichisch-Schlesien,



b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Alexander  Meyer,  36  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet- Königlich  preußische  6.
Brauer,  Ober-Aegeri,  Kanton  teln,  Bezirksregierung  zu

Zug  in  der  Schweiz,  Posen,

Januar
d.  J.
        <pb n="85" />
        61















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des Aus-Lauf.Nr.

      Ausweisung  weisungs-

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

3.  Johann  Hilport,  36  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet- Königlich  preußische  13.  Dezem-Bäcker
  und  Kon-  ortsangehörig  zu  En-  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
ditor,  denbrück  im  Großherzog-  Koblenz,

thum  Luxemburg,

4.  Ipan  Ritter  von 30  Jahre,  aus  Sitzgras,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Am- 23.  Dezem-Flick,
  Buchbinder  Bezirk  Datschitz  in  berg  in  Bayern,  ber  1878.
und  Schauspieler,  Mähren,

5. Josef  Musel,  Tisch- geboren  1856,  aus  Pil- Landstreichen  und  Be- Königlich  bayerisches  desgleichen.
lergeselle,  gram  in  Böhmen,  rufsbeleidigung,  Bezirksamt  Regen,

6.  Karl  Neyer,  Schnei- geboren  1846,  aus  Feld- Landstreichen  und  Bet- Königlich  bayerisches  desgleichen.
dergeselle,  kirch,  Kronland  Vorarl-, teln,  Bezirksamt  Schonberg

  in  Oesterreich,  gau,

7.  Philipp  Fleischel,  geboren  1852,  aus  Ka- desgleichen,  Königlich  bayerisches 27.  Dezem-Glasergeselle,

  nitz,  Bezirk  Taus  in  Bezirksamt  Deggen-  ber  1878.
Böhmen,  dorf,

8.  Johann  Demmel, 54  Jahre,  aus  Langen- Landstreichen,  grober  Un- Königlich  bayerisches  30.  Dezem-Seidenbandmacher,
  lutsch,  Bezirk  Trübau  fug  und  Berufsbeleidi-  Bezirksamt  Ebers-  ber  1878.

in  Mähren,  gung,  berg,

9.  Mathias  Strobel,  30  Jahre,  aus  Florids- Landstreichen  und  Bet- Stadtmagistrat  Kauf-  3. Januar
Schlossergeselle,  dorf,  Bezirk  Korneuburg teln,  beuren  in  Bayern,  d.  J.

in  Nieder-Oesterreich,  
10.Lorenz Arzmann, 30 Jahre, aus Stein- Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Lohnschreiber,  büchl,  Bezirk  Radmannsdorf,
  Kreis  Laibach
  in  Oesterreich,
Krain,

11.Felix  Vilmos,  19  Jahre,  aus  Buda- desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schreiner,  pest  in  Ungarn,

12.  Josef  Kolbeck,  Berg- geboren  1851  und  orts- Landstreichen  und  Bet- Königlich  bayerisches  2.  Januar

arbeiter,



angehörig  zu  Markt
Eisenstein,  Bezirk  Schüttenhofen
  in  Böhmen,



teln,

Bezirksamt  Wasserburg,






d.  J.



9
        <pb n="86" />
        62

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des Aus-Lauf. Nr.
        Ausweisung  weisungs-
    der  Bestrafung.  beschlossen  hat
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

13.  Johann  Karl,  geboren  am  8.  Januars  Landstreichen  und  Bet- Königlich  bayerisches 3.  Januar
Schlosser,  1839  zu  Sauerhack,  teln,  Bezirksamt  Wasser- d.  J.
ortsangehörig  zu  Nepo-  burg,

muk,  Bezirk  Taus  in
Böhmen,
14.  Friedrich  Schaeffer,  geborten  1848,  aus  desgleichen,  Königlich  bayerisches  4.  Januar
Müllergeselle,  Iglau,  Bezirk  Brünn  Bezirksamt  Neuburg  d.  J.
in  Mähren,  a.  D.,
15.  Die  Zehngebotschreiber:

a)  Benjamin  Jo- 45  Jahre,  aus  Kutseph,
  meritz,  Gouvernement
Lomza  in  Russisch-Polen,
    
desgleichen,  Großherzoglich  badi-  4.  Januar
b)  Naphtali  Kauf- 25  Jahre,  aus  Makowa,  scher  Landeskommis-  d.  J.
mann,  Gouvernement  Makowa  sär  zu  Mannheim,
in  Russisch-Polen,
16.Bartholo  Moresko, 20  Jahre,  aus  Spor- Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks- 30.  Novem-Arbeiter,
  maggiore  in  Tirol,  präsident  zu  Metz,  ber  1878.
17.  Ambrois  Zeni,  Ar- 23  Jahre,  aus  Spor- Landstreichen  und  Bet- derselbe,  desgleichen.
beiter,  maggiore  in  Tirol,  teln,
18.  Heinrich  Bierrel,  42  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks- 7.  Januar
Weber,  Granges,  ortsangehörig  präsident  zu  Kolmar.  d.  J.
zu  Gérardmer,  Departement
  der  Vogesen  in.
Frankreich,
        <pb n="87" />
        63

2.  Münz-  und  Bank-Wesen.

Uebersicht    

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  18.  Januar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.





































M. M. M. M. 



Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-12.
  bis  18.  Januar  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  M  M  M
Berlin  —  649  460  649  460
Stuttgart  —  508  590  —  508  590
Hamburg  698  500  —  —  698  500
Summe  1.  698  500  1158050  —  1856  550
2.  Vorher  waren  geprägt  1  246  248  400  401  492  280  27969  925  356  096  840
3.  Gesammt-Ausprägung  1  246  946  900  402  650  330  27  969  925  357  953  390
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  91  140  69  490  80
5.  Bleiben.  1  246  855  760  402  580  840  27  969  845
1  677  406  445 M.
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  ...  1879  1878
vom  vom  vom  vom
8.  bis  15.  Januar  1.  bis  15.  Januar  8.  bis  15.  Januar  1.  bis  15.  Januar
in  Münzen  5577774,58  5  771  132,86  615  215,79  1  093  371,83
in  Barren  277  338,48  277  338,48  61  619,52  1  722  126,92
zusammen.  5  855  113,06  6  048  471,34  676  835,31  2  815  498,75
        <pb n="88" />
        64

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen



(Die  Beträge  lauten























































 

 

Passiva.

Sonstige  Ver-  Event.
Laufende Nr.  Gegen  täglich  Gegen  Gegen  Gegen
          fällige  Gegen  keiten    Sonstige    Summe  Ver-bindlich-keiten auf
Name  der  Banken.  30.  Nov.  Unge-deckte  30.  Nov.  30.  Nov. mit  30.  Nov.  30.  Nov.  der  30.  Nov.
Grund-Kapital.  Reserve-Fonds.  Noten-Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  weiterge-gebenen
  1878.  Noten.  1878.  bindlich-  1878.  1878.  1878. Passiva.  1878.  inländischen
  gungs-
  keiten.  frist.  Wechsel-
    

1  Reichsbank  120  000  663737 + 75427   148615 + 77970 152105  —42831 9441  —788 1310 2561  960738   + 29247  —
2 Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2  473  + 48  1  191 —  75  2835  — 130  —  —  —  —  8  908  —  82  730
3  Kölnische  Privatbank  3  000  750  2241  + 48 + 12  1  235 +  4  189—  17 2728—  129  48  —  8956—  134  46
4  Magdeburger  Privatbank  3  000  613  2  545 +  153  1111—  20  48  +  44  1  643+  190  22—  9  7  871  + 378  58.
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  1  895 +  75  846  172  239 —  120  2736 +  80  333 +  12  8953  + 47  
6  Provinzial-Aktien  -  Bank  des    
Großherzogthums  Posen  3  000  781  2  182 +  105  1279  + 75  1  — 31  826    +227  126  + 26  6916  + 327  815
7  Hannoversche  Bank. 12000  809  5192  + 580  2237  —185  2889    + 68  1  942  —56  1476  —266  24308  +326  623
8  Frankfurter  Bank 17143  3562 12476 +1237 4445  —1588 5546 +461  2839  +508  753    +636  42319 +2842 1384
9  Bayerische  Notenbank.  .  .  .  7500  185  67216  + 2477  28787  +1326  1620    + 861  178  —2  1107    —1392 77806    + 1944
10 Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3209  + 5  804 19826  + 3  376  442    + 163  4154  —  13  428    +72  80414  +6026 445
11  Leipziger  Kassenverein 3000  117  2936   +46  740   —491  1834   +399  338  + 8  211  +  20  8436   +473  71
12  Chemnitzer  Stadtbank.  510  96  489  —8  74  —45  78  —  3  516  —  355  153    + 32  4842  —331  
13  Württembergische  Notenbank  9  000  353   20300  —976  9590  —75  258  —  200  4  —3  766  +  61  30  681—  1  118  108
14  Badische  Bank 9000 1350 11905  + 1463 7081  + 266  350*  —59  36—  47  663  +  63  23304 +  1420
15 Bank  für  Süddeutschland 15672 1515 11483 +563  7234  + 393  214*—  2  —  —  1144  + 120  30028  + 681
16  Braunschweigische  Bank 10500  301  2  655  +  220  1  829  + 335  1338—  342  1232—  945  284 +  22 16310  —  1045  187
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  925 +  96  372—  85  1056*  12  1701—  62  42—  6  154 +  46  18
18  Bremer  Bank  .  ..  16  607  759  4930 +  676  3056  + 518  118—  10  14345—  76  19  —  113 36778 +  473
Zusammen  268332  29925 857761 +87998 239578 +81871 171160  —41734 47639 —1463 8885 —3277 1383722  +41520 
Bemerkungen
Zu  8*:  Darunter  153  500  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  14*:

Darunter  43  646  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="89" />
        banken  Ende  Dezember  1878
Uebersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1878.
auf  Tausende  Mark.)

65



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
Laufende Nr.

Metall-stand.  Gegen  Reichs-kassen-scheine  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen   Sonstige Aktiva.  Gegen  Summe  Gegen
  30.  Novbr.    30.  Novbr.    anderer  30.  Novbr.  Wechsel.  30.  Novbr.    Lombard.  30.  Novbr.  Effekten.  30.Novbr.  30.  Novbr.  der  30.  Novbr.  
1878.  1878. Banken. 1878  1878.  1878.  1878.  1878.  Aktiva.  1878.  



72  111—  4481  35642  +  908 7369  + 1030 363454  +    18572  66  262  +  13  843  1270  + 391  22  809  —  2697  968917  +  27  566  1
913+  48  3—  2  366  + 77 4582  —667  2  890  +  516  435  —  —  —  9189  —28 2
879  —  30  8—  3  819  +  41 7503  —133  554—  34  —  —  234  +  45  9297  —  114 3
836—  114  38  23  530  +  264 5665  + 47  837 +24  —  —  203  + 157  8109  109  + 401 4
815  + 6  —  —  234—  103 6484  + 175  897    + 119  157    + 2  622  —  140  9  209  +  59 5
739  + 32  1  + 1  163—  3  4530  + 254  1288  +  108  —  —  485  —  23  7206  + 369  6
2  205  +  198  13—  2  737 +  569  12674  —  116  567—  16  622  + 52  7490  —  359  24  308  —  326 7
4691  + 1295  1090  —  62 2250 +1592 24190 +324  3999  +  546  4301  —  192  2595  —  599  43  116  +  2  904  8
36  370  + 1483  52  + 17 1807  —  349  34910  +  1221  1803  —  64  914  —  93  1750  —  271  77  806+  1944 9
17  170—  1036  161  —  14 5024  +3478  42535 +  3243  5224  + 148  6  102  + 281  4198  —  74  80  414  + 6026 10
1061  —  46  +  7  1  089  +  530  3394  —  97  1  690  —  10  155  —  1  1  001  + 44  8  436  +  473 11
253  + 29  21   + 10  141  —2  3890  —  387  124  +  3  188  +  19  225 —  8  4842—  331 12
10  408—  122  37—  82  265  —  697 18419 —278  392—   16  382  —  8    778  +  85  30  681  —  1118 13
4592  + 1057  15 +  4  217  + 136  15764  + 396  1255  + 135  34  —  1427—  308  23304  +  1420 14
4081  + 233  18  +  16  150  —  79 18469  +  2252  1  723 +  643  4430  —  85  1157  —  2299  30  028 +  681 15
704   +54  27+  9  95—  178  8650  —  967  2088  —  10  —  —  4845  +  50  16  409  —  1042 16
415  + 107  6  +4  132  + 70  3985  + 122  178    —26  603  —  47  1037  —  167  6  356  +  63 17
  1768+  195  ——  9  106  —  28  32840 +  779  2  084—  89  365  —  331  640  +  24  37  803  +  541 18
560211   — 1046 37178  + 825 20794  +  6348  611  938 +  24740  93  655  +  15  825 19958  —  12  51496  —  6540 1395  430  +  40  140
Bemerkungen.
Zu  15*:  Darunter  108  244  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
Zu  17*:  Darunter  7  800  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Thalernoten.
        <pb n="90" />
        66















3.  Zoll-  und
Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben
Einfuhr  vom
Zahl  —
der  Ver-steuerte  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-trieb  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  be-findlichen    Rüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-fabriken  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
  Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  –  —  —  —  —
2.  "  Westpreußen  2  107  410  3  —  —  —
3.  "  Brandenburg.  16  552  628  80  —  86  –
4.  Pommern  5  294  810  24  –  68  –
5.  "  Posen    1  123  490  —  —  —  —
6.  "  Schlesien    45  2229  491  25  –  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen  
Unterherrschaften    139  8597427  –  –  —
8.  Provinz  Schleswig-Holstein  1  91  460  750  3  57  –
9.  "  Hannover  27  1994  612  290  1  17  –
10.  " Westfalen  1  54  985  —  —  —  —
11.  "  Hessen-Nassau.  1  24740  104  11  —
12.  "  Rheinprovinz  8  770  320  530  392  1  045
Summe  I.  246  14841  373  1  806  15  620  1  045
II.  Bayern  2  93  965  359  10  —  —
III.  Sachsen  —  —  163  —  11
IV.  Württemberg  5  375  370  26  92  —  —
V.  Baden    1  112  564  236  100  187
VI.  Hessen  —  —  4  192  2
VII.  Mecklenburg  2  148  706  8  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich  
sächsischen  Aemter  All-    
stedt  und  Oldisleben  4  269  885  3  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  16  —  9  —
X.  Braunschweig  29  1872765  —  —  —  —
XI.  Anhalt  33  1710662  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  –  —  2  684  —  —  —
XIII.  Luxemburg  –  —  48  —  —  —
Ueberhauptt  322  19  425  290  5  353  409  829  1  045
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  bis  November  1878  —  51  383  561  19  764  2  146  6  117  8  757
Zusammen  —  70  808  851  25  117  2555  6  946  9  802
In  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  —  63  503  702  41  291  4231  8  563.  54227
        <pb n="91" />
        Steuer-Wesen.

 

67

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Dezember  1878.



Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker    Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art      Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-kehr  Niederlagen.  freien  Ver-kehr Niederlagen.freien  Ver-kehr  Niederlagen.freien  Ver-kehr  Niederlagen.
          
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  14  —  —  —  —  —
134  5147  —  —  —  —  2  7  143
184  59  —  —  —  —  —  —
196  203  7  723  —  2578  —  21  833  —
2996  —  —  —  —  55  —  —
262  1  583  —  —  —  —  —  —
1645  226  23  531  48  46  068  15  515  262
425  —    14  688  —  110  855  —  7  757  —
11  —  887  —  10835  —-  4001  —
5  853  7218  46  843  48  170  336  70  34  108  7  405
281  44  3  –  —  —  118  —
389  488  1  —  —  —  12  91
—  —  –  4  –  —  —  —
—  —  728  79  —  27  10652  —
181  —  —  —  —  —  —
35  —  —  —  —  —  —  —
47  139  —  —  —  —  —  —
12  —  —  —  —  —  3
142  182  —  —  —  —  —  —
—  240  —  —  —  —  —  —
131  —  397  —  —  —  451  —
.  –  —  —  1403  —  103  —
7071  8311  47972  131  171  739  97  45  447  7  496
19  532  27  158  159  251  5  830  612  780  670  144  921  13  679
26  603  35  469  207  223  5  961  784  519  767  190  368  21  175
136  994  9  801  469  076  48  898  141  568  26  285

30  065



36  202

 

 

 

 

 

10
        <pb n="92" />
        —  68  —

Zufolge  Beschlusses  des  Bundesraths  vom  19.  Dezember  v.  J.  ist  am  1.  Januar  1879  das  südlich  beziehungsweise
  südöstlich  von  den  lübeckischen  Zoll-Enklaven  Krumbeck  und  Dissau  gelegene,  die  Ortschaften
Arfrade,  Pohnsdorf,  Rensefeld,  Schwartau,  Cleve,  Kleinmühlen,  Stockelsdorf,  Eckhorst,  Steinrade  und  Mori
in  sich  schließende  oldenburgische  Gebiet,  welches  bisher  unter  Königlich  preußischer  Verwaltung  gestanden
hat,  unter  die  Verwaltung  der  Zollgemeinschaft  genommen  und  zu  diesem  Zwecke  dem  Kaiserlichen  Hauptzollamte
  in  Lübeck  unterstellt  worden.



Das  Kaiserliche  Steueramt  zu  Püttlingen  im  Hauptsteueramts-Bezirke  Saargemünd  ist  vom  1.  Januar
d.  J.  ab  aufgehoben  worden.



4.  Finanz-  Wesen.



Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.



Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:  .
Serie  I.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  19.  Januar  bis

19.  Mai  1879,
Serie  II.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  26.  Januar

bis  26.  Mai  1879,

Serie  III.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  6.  Januar
bis  6.  Juni  1879,  
Serie  IV.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  13.  Januar  bis

13.  Juni  1879.

Berlin,  den  19.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="93" />
        5.

69



Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

    

Im  Anschlusse  an  die  Bekanntmachung  vom  23.  März  1877  (Central-Blatt  Seite  169)  wird  die  dem  §.  1
des  ersten  Theils  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1  beigefügte  Landwehr-Be—
zirks-Eintheilung  (Central-Blatt  Seite  609  bis  626)  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  §.  1⁶  a.  a.  O.















auf  Seite  611,  616  und  621  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt,  wie  folgt:  
  Landwehr  Bundesstaat
Armee-  Infanterie-  -  Verwaltungs- (bezw. Aus-  (Provinz,
Korps.  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.  bezw.  Regie-rungs-Bezirke.
Regiment.  Bataillon.  
III.  11.  7.  Branden-  1.  (Bernau).  Kreis  Ober-Barnim.  Königr.  Preußen,
burgisches  Nr.  60.  Nieder-Barnim.  R.-B.  Potsdam.
VIII.  30.  2.  Rheinisches  2.  (Bonn).  Kreis  Bonn.  Königr.  Preußen,
Nr.  28.  Bergheim.  R.-B.  Köln.
" Euskirchen.  -
"  Rheinbach.
XII.  47.
(Königlich  (3.  Königlich  6.  Königlich  säch-  2.  (Glauchau). Amtshauptmannschaft  Königreich
sächsisches. sächsische.) sisches  Nr.  105.  Glauchau.  Sachsen.







Berlin,  den  20.  Januar  1879.

 

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.



6.



Eisenbahn-Wesen.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Februar  d.  Js.  wird  die  an  der  Münster-Enscheder  Eisenbahn  zwischen  den  Stationen  Kinderhaus
und  Altenberge  errichtete  Personen-Haltestelle  Nienberge  dem  Verkehre  übergeben  werden.
Berlin,  den  21.  Januar  1879.

In  Vertretung:
Körte.

 

 

10*
        <pb n="94" />
        7.  Justiz-Wesen.









Uebersicht
der  Geschäftsthätigkeit  des  Reichs-Oberhandelsgerichts  für  das  Jahr  1878.*)
  1878.  1877.  1876.
I.  An  Spruchsachen  waren  zu  bearbeiten.
für  Preußen  ...........  918  884  853
" Bayern  ...  ....  118  110  113
" Sachsen..  ...  .  ....  .  403  413  382
" Württemberg...  ....  9  6  11
" Baden...  .......  36  37  35
"  Hessen    47  58  54
" Mecklenburg-  Schwerin  ...  .......  70  42  52
"  Sachsen-Weimar  10  8  12
"  Mecklenburg-  Strelitz  ............  16  10  12
" Oldenburg  ..  ............  4  9  12
" Braunschweig  18  29  14
"  Sachsen-Meinigen  24  16  24
"  Sachsen-Altenburg  ........,...  6  6  6
" Sachsen-Koburg-Gotha    ...........  12  16  8
" Anhalt.  ........  5  4  9
"  Schwarzburg-  Sondershausen  —  4  6
"  Schwarzburg-  Rudolstadt  5  4  —
"  Waldeck  .  .  ..  .......-..  —-  1  —
" Reuß ältere Linie .............  4  5  3
"  Reuß  jüngere  Linie  .........  8  7  6
" Schaumburg-  Lippe·  —  1  2
"  Lippe  ............  7  3  —
"  Lübeck  .........  12  13  8
"  Bremen  22  17  22
"  Hamburg  58  62  63
Elsaß-  Lothringen    .....  55  61  68
" Reichs-Konsular-  Jurisdiktions-  Bezirke  .....  4  4  3
"  Deutsches  Reich,  Austrägalsachen  1  1  2
Deutsches  Reich,  Patentsachen  2  —  —
Zusammen  1874  1831  1780
Davon  sind:

a.  in  Folge  Entsagung,  Zurückweisung  oder  Inkompetenz-Erklä-rung
  ausgeschieden  41  51  51
b.  erledigt.  ..............  1648  1591  1516
c.  unerledigt  geblieben  ...............  185  189  213
Zusammen  wie  oben  1874  1831  1780

 

 

 

 

 

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  von  1878,  S.  118.
        <pb n="95" />
        1878.  1877.  1876.
II.  Beschwerdesachen  waren  zu  bearbeiien  ....  139  142  122
III.  Die  Staatsanwaltschaft  hat  mitgewirkt  in  Spruchsachen:

für  Preußen...  ........  37  46  37
"  Bayern  86  103  94
"  Rheinhessen  5  9  8
" Oldenburg...  ....  ..  —  —  1
Elsaß-  Lothrigen  47  54  51
Reichs-Konsular-Jurisdiktions-Bezirke..  .  .  ..  —  1  1
Zusammen  175  213  192

IV.  Im  Durchschnitt  kommen  auf  einen  der  etatsmäßigen  (1878  und

1877:  24,  1876:  21)  Räthe:

an  Spruchsachen  78  76  85
an  Beschwerdesachen  6  6  6

 

 

 

 

 

8.  Heimath-  Wesen.

 

Polizeimaßregel  oder  Armenpflege?

Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  in  Sachen  Sandersleben  gegen  Wiegleben
  vom  7.  Dezember  1878.

Der  noch  nicht  12jährige  Christian  Karl  E.,  per  subséquens  matrimonium  legitimirter  Sohn  des  Arbeiters
T.  und  der  Johanna  Sophie  E.,  ist,  nachdem  er  sich  vielfacher  Diebstähle  und  Frevel  schuldig  gemacht  hatte,
auf  Anregung  der  Schulbehörde  und  unter  Zustimmung  des  Vormundschaftsgerichts  in  Folge  einer  Anordnung
  des  Herzoglichen  Landrathsamts  zu  Gotha  in  die  dortige  Anstalt  zur  Erziehung  sittlich  verwahrloster
Knaben  eingeliefert  worden.  Sein  Vater  ist  Arbeitsmann,  verdient  täglich  höchstens  1,50 M.  und hat  Frau
und  6  Kinder  zu  ernähren.  Wie  die  in  dieser  Instanz  eingeforderten  Akten  des  Landrathsamtes  Gotha
ergeben,  sträubte  dieser  sich  anfangs  gegen  die  Einstellung  des  Knaben  in  die  Anstalt,  erklärte  sich  auch  außer
Stande,  das  Pflegegeld  zu  bezahlen.  Das  Landrathsamt  Gotha  veranlaßte  daher  den  zur  vorläufigen
Armenpflege  verpflichteten  Ortsarmenverband  Wiegleben,  das  Pflegegeld  für  1  Jahr  pränumerando  mit
60  M.  sowie  20 M.  für  Kleidung  zu  entrichten.  Der  Armenverband  Sandersleben,  in  dessen  Bezirk  2c.  T.
sich  vom  1.  April  1872  bis  7.  März  1876  aufgehalten  hat,  weigerte  sich,  diesen  Betrag  zu  erstatten,  weil
es  sich  hier  um  eine  polizeiliche  Maßregel  handle,  ist  aber  durch  Erkenntniß  der  Anhaltischen  Deputation  für
das  Heimathwesen  zu  Dessau  vom  25.  Juli  1878  zum  Ersatz  der  qu.  80  M.  verurtheilt  worden.

Dieses  Erkenntniß  mußte  auf  die  fristzeitige  Berufung  des  Verklagten  abgeändert  werden.

Der  erste  Richter  irrt,  wenn  er  auf  Grund  des  §.  55  des  Strafgesetzbuchs  die  Einstellung  des
Knaben  E.  (T.)  in  die  Gothaer  Anstalt  für  verwahrloste  Knaben  in  der  Hauptsache  als  eine  Erziehungsmaßregel
  der  obervormundschaftlichen  Behörde  karakterisirt.  

Wie  die  Entstehungsgeschichte  des  allegirten  Paragraphen  ergiebt,  hatte  das  zweite  Alinea  desselben
—  welches  durch  das  Gesetz  vom  26.  Februar  1876  (Reichs-Gesetzblatt  S.  25)  dem  in  der  früheren  Redaktion
allein  vorhandenen  ersten  Alinea  hinzugefügt  wurde  —  nach  der  Regierungsvorlage  den  Zweck,  festzustellen,
daß  neben  dieser  Bestimmung  die  Landesgesetze  einzelner  Bundesstaaten  über  die  Einstellung  sittlich  ver-
        <pb n="96" />
        —  72  —

wahrloster  und  verbrecherischer  Kinder  in  eine  Erziehungsanstalt  fernere  Geltung  haben,  und  daß  deren  Anwendung
  von  einer  vorgängigen  Feststellung  des  Strafrichters,  es  sei  eine  strafbare  Handlung  durch  das
Kind  begangen,  nicht  abhängig  zu  machen  ist.  Das  neue  Alinea  sollte  jeden  Zweifel  darüber  ausschließen,
daß  bei  Handlungen  jugendlicher  Uebelthäter  unter  12  Jahren  eine  Repression  durch  eigentliche  Strafmittel
nicht  einzutreten  habe,  daß  die  gegen  solche  Uebelthäter  zu  ergreifenden  Maßregeln  nicht  dem  Strafrichter,
sondern  den  Verwaltungsbehörden  obliegen  sollten.  Im  Reichstag  wurde  es  nun  für  bedenklich  erachtet,
in  irgend  einem  Falle  der  Polizei  allein  die  Verfügung  über  die  im  Interesse  der  öffentlichen  Ordnung  zu
ergreifenden  Maßregeln  zu  überlassen;  es  wurde  daher  beschlossen,  daß  vor  Ausführung  einer  desfallsigen
polizeilichen  Anordnung  die  Vormundschaftsbehörde  zur  Wahrung  der  privaten  Interessen  des  Kindes  gehört
werden,  namentlich  feststellen  solle,  daß  die  Handlung  wirklich  begangen  sei.
Vergleiche  Drucksachen  des  Bundesraths  1875  Nr.  73  S.  2  und  29;  Nr.  98  S.  10.  Stenographische
  Berichte  über  die  Verhandlungen  des  Reichstags  1875/76,  Band  3  S.  156,  165,
412;  Band  1  S.  631  ff.  

Aus  dem  §.  55  des  Strafgesetzbuchs  kann  also  zunächst  nur  gefolgert  werden,  daß  die  Unterbringung
  jugendlicher  Uebelthäter  von  noch  nicht  12  Jahren  in  eine  Erziehungs-  oder  Besserungsanstalt  nicht
zur  Kompetenz  des  Strafrichters  gehört,  sondern  in  die  Sphäre  der  Administrativbehörden  fällt,  und  daß,
wenn  die  Polizeibehörde  einschreitet,  die  Vormundschaftsbehörden  eine  kontrolirende  Thätigkeit  zu  üben  haben.
Darüber,  welchen  Administrativbehörden  die  Initiative  zustehe,  hat  das  Strafgesetzbuch  nichts  bestimmt,
vielmehr  ist  diese  Frage  nach  allgemeinen  Grundsätzen  zu  entscheiden.  Nun  ist  es  Aufgabe  der  Armenpolizei,
der  Verarmung,  Aufgabe  der  Sicherheitspolizei,  der  Verübung  strafbarer  Handlungen  vorzubeugen.  Die
Besserung  und  Erziehung,  welche  in  Anstalten,  wie  diejenige  in  Gotha,  angestrebt  wird,  hat  aber  wesentlich
den  Zweck,  Knaben,  welche  sich  auf  dem  Wege  des  Lasters  befinden  und  der  öffentlichen  Sicherheit  gefährlich
  zu  werden  drohen,  zu  ordentlichen  Mitgliedern  der  menschlichen  Gesellschaft  zu  machen  und  von  der
Begehung  strafbarer  Handlungen  zurückzuhalten;  soweit  dabei  auf  Unterweisung  der  Knaben  in  gewinnbringender
  Beschäftigung  Bedacht  genommen  wird,  ist  dies  Mittel  zum  Zweck.  Die  Unterbringung  in  eine
Besserungsanstalt  ist  hiernach  —  wie  auch  das  Bundesamt  schon  früher  angenommen  hat,  vergl.  Entsch.  III.
S.  40  —  eine  sicherheitspolizeiliche  Maßregel,  für  deren  Kosten  die  veranlassende  Polizeibehörde,  nicht  der
betreffende  Armenverband,  aufzukommen  hat.

Die  Bestimmung  im  §.  2  des  anhaltischen  Ausführungsgesetzes  vom  29.  Juni  1871  (Rocholl,
Armenpflegerecht,  Anh.  S.  139)  kann  an  dieser  Auffassung  nichts  ändern.  Abgesehen  davon,  daß  nach  §.  30
des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  die  Höhe  der  zu  erstattenden  Unterstützungskosten  sich  nach  den  am
Orte  der  stattgehabten  Unterstützung  geltenden  Grundsätzen  richtet  und  daß  daher  im  vorliegenden  Falle
eventuell  das  gothaische  —  nicht  das  anhaltische  —  Gesetz  entscheidend  sein  würde,  so  hat  der  §.  8  des
Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  den  Landesgesetzen  nur  überlassen,  über  Art  und  Maß  der  im  Falle  der
Hülfsbedürftigkeit  zu  gewährenden  öffentlichen  Unterstützung,  sowie  über  die  Beschaffung  der  erforderlichen
Mittel  zu  bestimmen.  Wenn  daher  der  allegirte  Paragraph  des  anhaltischen  Gesetzes  den  betreffenden  Armenverbänden
  die  Verpflichtung  auferlegt,  für  die  Erziehung  verwahrloster  Kinder  insoweit  zu  sorgen,  als  anderweitig
  Verpflichtete  nicht  vorhanden  oder  dazu  außer  Stande  sind,  so  kann  diese  Bestimmung  bezüglich  der
durch  das  Reichsgesetz  geregelten  Beziehungen  zwischen  Armenverbänden  verschiedener  Bundesstaaten  dann
keine  Anwendung  finden,  wenn  eine  Hülfsbedürftigkeit  im  armenrechtlichen  Sinne  nicht  vorliegt.  Dies  ist
nun  vorliegend  der  Fall.  Der  etc.  T.  ist  im  Stande,  durch  seiner  Hände  Arbeit  den  Unterhalt  für  sich  und
seine  Familie  zu  erwerben,  er  wünschte  die  Unterbringung  des  Knaben  in  die  Gothaer  Anstalt  nicht,  sondern
hatte  sogar  —  wie  die  in  dieser  Instanz  eingeforderten  Akten  des  Landrathamts  zu  Gotha  ergeben  —  die
Absicht,  durch  Wegzug  von  Wiegleben  beziehungsweise  auswärtige  Unterbringung  des  Knaben  diese  Maßregel
zu  hintertreiben.  Dieselbe  wurde  seitens  der  landräthlichen,  d.  i.  der  Polizeibehörde  auch  erst  ausgeführt,
als  der  Wegzug  unterblieb,  beziehungsweise  als  die  bezüglich  der  Unterbringung  des  Knaben  in  Brüheim  gestellten
  Bedingungen  unerfüllt  blieben;  dem  Armenverbande  ist  dabei  eine  selbständige  Prüfung  und  Entscheidung
  nicht  eingeräumt  gewesen.  Hiernach  hat  das  Bundesamt  einen  Armenpflegefall  als  vorliegend  anzunehmen
  nicht  vermocht  und  deshalb  unter  Abänderung  des  ersten  Erkenntnisses  den  Kläger  abweisen  müssen.
        <pb n="97" />
        —  73  —
9.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Bremen  werden  im  Laufe  dieses  Jahres  drei  ordentliche  Seesteuermanns-  und  zwei  ordentliche  Seeschiffer-Prüfungen
  für  große  Fahrt  abgehalten  werden,  und  zwar  wird:

am  24.  Februar  mit  der  ersten  Seeschiffer-Prüfung,

am  24.  März  mit  der  ersten  Seesteuermanns-Prüfung,

am  24.  Juli  mit  der  zweiten  Seesteuermanns-Prüfung,

am  25.  August  mit  der  zweiten  Seeschiffer-Prüfung,

am  24.  November  mit  der  dritten  Seesteuermanns-Prüfung
begonnen  werden.



Das  im  Jahre  1875  in  Searsport  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
gefahrene  Vollschiff  „Premier“  von  1392,68  Register-Tons  Brutto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in
das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Gildemeister  und  Ries  zu  Bremen  unter  dem  Namen
„Ida  und  Emma“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe  ist  am
23.  Dezember  v.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Dünkirchen  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.



10.    Konsulat-  Wesen.

—.  —

Dem  Kaiserlichen  Gesandten  in  Madrid,  Grasen  zu  Solms-Sonnewalde,  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  und  des  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  die  Ermächtigung  ertheilt

  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.





Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="98" />
        <pb n="99" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.,

Herausgegeben im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  Januar  1879.  № 5.

 

—

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt.  3.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Ertheilung  einer
machung,  betreffend  Rinderpest;  —  Ausweisung  von  Aus-  Appro-bation  als  Thierarzt  .  ....


ländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  75  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seeschiffer-  und
5.




2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Seesteuermanns-Prüfungen  82
Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Exequatur-Ertheilung
82

von  Reichsgoldmünzen;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten
  Ende  Dezember  1878  79



1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  23.  d.  M.  (S.  59)  haben  in  den  Regierungsbezirken  Gumbinnen
  und  Potsdam  neue  Ausbrüche  der  Rinderpest  nicht  stattgefunden.
Dagegen  ist  der  Ausbruch  der  Seuche  amtlich  festgestellt  worden:
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.:
am  23.  d.  Mts.  in  einem  Gehöfte  zu  Batzlow,  Kreis  Königsberg  N./M.;
im  Regierungsbezirk  Merseburg:
am  25.  d.  Mts.  in  zwei  Gehöften  zu  Lützen,  Kreis  Merseburg,
am  27.  d.  Mts.  in  einem  Gehöfte  zu  Bothfeld,  Kreis  Merseburg.
In  bereits  infizirten  Orten  ist  nur  im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  ein  Gehöft  von  der
Seuche  neu  ergriffen  worden.
Für  seuchenfrei    erklärt  sind:
Kutzdorf,  Zellin,  Kreis  Königsberg  N./M.,
Kienitz  (Amt),  Kreis  Lebus,
Gartow,  Kreis  Ost-Sternberg,
Frauendorf  Kreis  West-Sternberg,
sämmtlich  im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  belegen.

11
        <pb n="100" />
        —  76  —

Als  verseucht  sind  noch  anzusehen:
im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  1  Ortschaft,
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  6  Ortschaften,
im  Regierungsbezirk  Potsdam  1  Ortschaft,
im  Regierungsbezirk  Merseburg  5  Ortschaften.
Berlin,  den  30.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.















Lauf. Nr.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund    Behörde,  welche  die  Datum des

        Ausweisung  Aus-weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.    5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:  
1.Alois Krippel, geboren am 14. April Landstreichen,  Königlich preußische 18. Januar
Regenschirmmacher,  1858  zu  Wien,  orts-  Bezirksregierung  zu  d. J.
angehörig  zu  Petrowitz  Potsdam,

in  Böhmen,

2.  Jakob  Better,  15  Jahre,  aus  Kluknow  Landstreichen  und  Bet- Königlich  preußische  13.  Dezem-Schneider,
  in  Ungarn,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Breslau,

3.  Wenzel  Sodoma,  geboren  1843  zu  Obrci- desgleichen,  dieselbe  Behörde,  17.  Dezem-Arbeiter,
  cikpolnik,  Bezirk  Gitschin  ber  1878.

in  Böhmen,

4.  Josef  Rockmann,20  Jahre,  aus  Kalisch desgleichen,  Königlich  preußische 18.  Januar

Malergehülfe,  in  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Posen,  

5.  Anders  Christian  22.  Jahre,  aus  Stifs- desgleichen,  Königlich  preußische 11.  Januar
Nielsen,  Schiffs-  bjergby,  Amt  Holbäk  in  Bezirksregierung  zu  d.  J.

schmied,  Dänemark,  Schleswig,

6.  Lars  Lassen,  Ar- geboren  am  2.  März desgleichen,  dieselbe  Behörde,  14.  Januar
beiter,  1840  zu  Aarhuus  in  d.  J.

Jütland,  
7.  Meier  Schabes,  18  Jahre,  aus  Nestwiß  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  15.  Januar
Buchdrucker,  in  Rußland,  d.  J.
        <pb n="101" />
        -77-—



 

 

 

 

 

 

 

misch Leipa    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Aus-weisungs-Lauf.Nr.
  des  Ausgewiesenen.    der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
8. Johann  Heinrich  Ha-, 21  Jahre,  aus  Mastricht  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  16.  Dezembertz,
  Zimmer-mann    den  Niederlanden,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
  mann                                                                                                               Koblenz,
9.  Gottlieb  Peter, 26  Jahre,  aus  Hedin-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Dezem-Brauer,
  gen,  Kreis  Affoltern,                                                                                     ber  1878.
                                        Kanton  Zürich  in  der
                                                                Schweiz,
10.  Karl  Haut,  Metzger- 20  Jahre,  aus  Rotter-desgleichen,  Königlich  bayerisches  27.      Dezem-
    ,geselle                              dam  in  den  Nieder-                    Bezirksamt  Füssen,  ber  1878.

11.  Bruno  Soff,  Schuh-, geboren  1859,  aus  Neu-desgleichen,  Königlich  bayerisches 29.          Dezemmacher
  hammer                                       Bezirk  Gras-  Bezirksamt  Deggen-  ber  1878.
                                         litz  in  Böhmen,                                                     dorf  
12.  Anton  Heß,  Tüncher,  geboren  am  19.  Dezem- Landstreichen,  Betteln,  Stadtmagistrat                                                                                                                                            Weis- 2.  Januar
  ber  1851,  aus  Trahona,  Fälschung  von  Reise-                                   senburg  in  Bayern,  d.  J.
  Bezirk  Tepl,  Kreis    und  Führung
                         Eger  in  Böhmen,  eines  falschen  Namens,

13.  Karl  Flannck,  23  Jahre,  aus  Oravicza,  Landstreichen  und  Bet- Königlich  bayerisches 3.  Januar
  Spänglergeselle,  Komitat  Krasso  in  Un-  teln,                                 Bezirksamt  Ebers- d.  J.
                                                                                garn,                                                                  berg,

14.  Josef  Anton  Bohle,  geboren  1851,  aus  Kehl- desgleichen  Königlich  bayerisches  5.  Januar
Senne,                                                      egg,  Gemeinde  Dorn-  Bezirksamt  Mün- d.  J.

birn                                                                       Bezirk  Feldkirch,  chen  r.J,           
Kronland  Vorarlberg  in
Oesterreich,
15.  Josef  Seiboth, geboren  1862,  aus  Ku- desgleichen,  dieselbe  Behörde,  9.  Januar
Bäckergeselle,  kau   Bezirk  Gablonz  in                                                                               d.  J.
Böhmen,  
16.  Josef  Widmer,  geboren  1852,  aus  Kur- desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tagelöhner,  tatsch  Bezirk  Bozen  in  
Tirol,
  
17.  Ludwig  Brosche,  geboren  1861,  aus  Hüh-,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schlossergeselle,  nerwasser  Bezirk  Böh-117
        <pb n="102" />
        78

 

 

 

 

 

 

Nr.Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
uf.    Ausweisung  weisungsa
  der  Bestrafung.    

L  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

18.  Ignaz  Jakob  Pas-geboren  1855,  aus  Vacs,Landstreichen,  Königlich  bayerisches  9.  Januar

cus,  Tapezierer,  Komitat  Pest  in  Un-  Bezirksamt  Mün=  d.  J.
garn,  chen  r.  /J.,

19.  Franz  Bischof,  Fei-geboren  1845,  aus  Stadt  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  10.  Januar
lenhauer,  Steier  in  Oesterreich,  d.  J.

20.  Eugen  Dragicewik,  23  Jahre,  aus  Waras-Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Kitzin-23.  Dezem-Handlungskommis,
             din  in  Kroatien,  und  Fälschung  eines  gen  in  Bayern,  ber  1878.

Arbeitszeugnisses,  .
r21.JohannWagner,geboren1860,aus Ska-Landstreichen und Bet- dieselbe Behörde,  8.  Januar
Schneidergehülfe,                            schow,  Bezirk  Prezestitz  teln,  d.  J.

in  Böhmen,

22.  Josef  Peschina,  geboren  1845,  aus   Wit- Landstreichen,  Königlich  bayerisches  6.  Januar
Goldarbeitergehülfe,                                                  tingau,  Bezirk  Wit-  Polizei-Direktion  d.  J.

                                                                                                            tingau  in  Böhmen,  München,

23.  Johann  Jakob  Goß- geboren  1860,  aus  Dü- desgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Januar
                                        weiler,  Zimmer-                 bendorf,  Bezirk  Uster,    d.  J.
                                                             mann,  Kanton  Zürich  in  der

                                                                             Schweiz,

24.  Josef  Foltermayer,  geboren  1847,  aus  Wien,  Landstreichen  und  Bet-   dieselbe  Behörde,  9.  Januar
Kellner,                                                                                                                               teln,     d.  J.

26.  Josef  Frank,   Tage-   21  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  bayerisches  desgleichen.
                            löhner,  zu  Eger  in  Böhmen,  Bezirksamt  Bamberg

  l,

26.  Martin  Steiner,49    Jahre,  aus  Thann-  desgleichen,  Königlich  bayerisches11.  Januar
Maurer,                                                     heim,  Bezirk  Neutte  in  Bezirksamt  Augs=  d.  I.
                                                                               Tirol,                                                    burg,

27.  Tricot  Baptist  Toche geboren  am  27.    Novem- Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  desgleichen.
(oder  Doche),  Mau-                                                     ber  1852  zu  Dra-  präsident  zu  Metz,

rer,                                                                                                           guignan  in  Frankreich,

28.  Ernst  Thanniére,  33  Jahre,  geboren  zu   desgleichen,  derselbe,  15.  Januar
Knecht,  Champonny,  Kanton  d.  J.

 

Vaucouleurs,  Departement
  der  Meuse
Frankreich,

in
        <pb n="103" />
        79

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr. Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
auf    Ausweisung  weisungs-L.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
29.  Josef  Artus,   Ar- geboren  am  14.  Januar  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-15.  Januar
                                    beiter,  1848  zu  Juvaincourt                            präsident  zu  Metz,  d.  J.
in  Frankreich,  
30.  Franz  Latieur,  26  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-    derselbe,  desgleichen.
Kupferschmied,                                         Courhaix,  Provinz                        teln,
Westflandern  in  Bel-  
                                     gien,  
.  .
31.  Claudius  Givry,geboren  1856  zu  Boyer  Landstreichen,  derselbe,  18.  Januar
Arbeiter,  in  Frankreich,                                                                                                                   d.  J.
  
32.  Josef  Conti,  Ar- 31  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.

 

                                beiter,

 

Caino,  Provinz  Como    
in  Italien,

 

teln,

 



2.  Münz-  und  Bank-Wesen.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  25.  Januar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-19.
  bis  25.  Januar  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  M  M  M
Berlin  —  750  540  750  540
Dresden  —  519  410  —  519  410
Hamburg  680  000  -  —  680  000
Summe  1.  680  000  1  269  950  —  1949  950
2.  Vorher  waren  geprägt    1  246  946  900  402  650  330  27  969  925  357  953  390
3.  Gesammt.  Ausprägung  1247  626  900  403  920  28901  27969  925  359  903  340
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  91  140  69  490  80
6.  Bleiben  1247  535  760  40  850  790  27969  845
1  679  356  395  M
        <pb n="104" />
        80

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  An  Banknoten
Bezeichnung  
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  Notenban  ken.        

in Abschnitten zu 100 M                                                    in Abschnitten zu 100M

M  M  M  M
I

1.Reichsbank  1)    339  505  900  466  294  100  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  307  300  306  700  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2)  2223  900  752  400  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2544  800  455  200  —  —
5.  Danziger  Privat-Aktienbank  1  895  000  1  105  000  —  —

6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  772 300  127  700  489200  410  800
7.  Hannoversche  Bank                    5192200  1107800  —  —
8.  Frankfurter  Bank    4453900  4246  100  —  —
9. Bayerische  Notenbank    67  096  400  2  783  600  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden    25  369  600  34  630  400  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  .  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank    488  800  21200  —  —
13.Württembergische  Notenbank  20  300  300  5299  700  —  —
14.  Badische  Bank  11  905  500  27094  500  —    —
16.  Bank  für  Süddeutschland  11482  900  24  517  100  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  2  655  200  10  844  800  –  
17.Kommerzbank  in  Lübeck  925  200  1  474  800  —  —
18.Bremer  Bank  4930  000  4  820  000  -   —

zusammen  am  31.  Dezember  1878  503  049  200  585  881  100  489  200  410  800

am  30.  November  1878  474  604  500  604  315  800  466  200  433  800
mithin  am  31.  Dezember  1878  mehr  28  444  700  —  23  000  —

weniger    18  434  700  —    23  000

 

 

 

 

Anmerkungen.  .  «
1)  Vön  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1,  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur
noch  nicht  eingelöst:  93  110  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  229  850  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

im  Bestande:  97280  36  600
vernichtet:  7956  610  86  549  200      
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und
noch  nicht  eingelöst:  1  430  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  2  560  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,
im  Bestande:  210        600        
vernichtet:  98  360    296840      
3)Bei der Hannoverschen Bank waren ferner vorhanden,aber nicht dem Betriebe übergeben5700000 Mark in Noten zu100 Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  3  100  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf,  2  900  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  12  000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  im  Umlauf,  4  065  000  Mark  in
        <pb n="105" />
        noten  Ende  Dezember  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande.Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1000 M  überhaupt
M  M  M  M  M  M
103  509  000  232  991  000  218  444  000  414  256  000  661  458  900  1113  541  100  1.
—  —  1  166  000  220  000  2  473  300  526  700  2.
—  —  —  —  2223  900  752  400  3.
—  —  —  —  2544  800  455  200  4.—
—  —  —  —  1  895  000  1  105  000  5.
920  500  279500  —  —  2  182  000  818  000  6.
—  —  —  —  5192200  1  107  800  7.
775  .500  1  824  500  7247000  6  453  000  12  476  400  12  523  600  8.
—  —  —  —  67  096  400  2  783  600  9.
16  811  000  9  689  000  —  —  42  180  600  44  319  400  10.
2936  000  64  000  —  —  21936  000  64  000  11.—
—  —  —  —  488  800  21  200  12.
—  —  —  —  20  300  300  5  299  700  13.
—  —  —  —  11  905  500  27094500  14.
—  —  —  —  114482  900  24  517  100  15.
—  —  —  —  2  655  200  10  844  800  16.
—  —  —  925  200  1474  800  17.
—  —  —  4  930  000  4820  000  18.
124  952  000  244  848  000  226  857  000  40  929  000  855  347  400  1252  068  900
113  968  500  264  831  500  178277  000  492  509  000  767  316  200  1  362  090  100
10  983  500  —  48  580  000  —  88  031  200  —
—  19  983  500  —  71  580  000  —  110  021  200
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Dezember  1878:
87  250  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  251  700  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  97  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen  2  276  780  Mark,
mithin  gegen  Ende  November  weniger,  19080
8850      114  448  300                 159  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  343  987  590
8  331  350      144988300      138335500          1158482880

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Dezember  1878:

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  920  Mark  —  die  gleiche  Summe  wie  Ende  November;
450    1000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  6780 Mark
297  900    299  000                                                      2976  300 Mark

daß  am  31.  Dezember  1878:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  994  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="106" />
        —  82  —

3.  -Handels  und  Gewerbe-Wesen.

Dem  Dr.  med.  Hermann  Pütz  zu  Benkendorf  ist  auf  Grund  der  Bekanntmachung  vom  9.  Dezember  1869
(Bundes-Gesetzblatt  S.  687)  von  dem  Königlich  preußischen  Minister  für  die  landwirthschaftlichen  Angelegenheiten
  unter  Entbindung  von  der  im  §  29  der  Gewerbeordnung  vorgeschriebenen  thierärztlichen  Prüfung  die
Approbation  als  Thierarzt  ertheilt  worden.

Berlin,  den  25.  Januar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Mit  den  nächsten  Seeschiffer-  und  Seesteuermanns-Prüfungen  für  große  Fahrt  wird  bei  den  Navigationsschulen


1.in  Stralsund  am  21.  Februar  d.  J.,

2.in  Barth  am  2.  März  d.  J.,

3.in  Grabow  a.  O.  am  12.  März  d.  J.,

4.in  Danzig  am  21.  März  d.  J.,

5.  in  Memel  am  1.  April  d.  J.

begonnen  werden.



 

5.  Konsulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Corty  zu  Kingston  (Jamaica)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
  ertheilt  worden.

Den  Herrn  Joaquin  Suarez  Lacroix  ist  das  Exequatur  als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Columbia
  mit  dem  Sitz  in  Bremen  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's    Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="107" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben  

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Februar  1879.  Nr.  6.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend
machung,  betreffend  Rinderpest;  —  Ausweisung  von  Aus-  die  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Prüfung  der
ländern  aus  dem  Reichsgebiet  .Seite  83  5.  Apothekergehilfen            91
·.  -  «  .  Marine  und  issahrt:  Beginn  von  Seesteuermanns-2.
  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  einer  Uebergangs-  und  Seeschiffer-Prüfungen;  —  Erscheinen  des  Nautischen
stelle        Jahrbuchs für 1881                                                                                       91
3.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigung  zur
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  90  Vornahme  von  Civilstands-Akten                                                                                                                                      92

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  30.  v.  M.  (S.  75)  haben  neue  Ausbrüche  der  Rinderpest  nicht
stattgefunden.
Die  Zahl  der  seit  dem  ersten  Auftreten  der  Seuche  gefallenen  bezw.  getödteten  Thiere  beträgt:
im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  206  Stück  Rindvieh;
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a.O.  1934  Stück  Rindvieh,  1204  Schafe,  384  Ziegen;
im  Regierungsbezirk  Potsdam  160  Stück  Rindvieh,  13  Schafe,  10  Ziegen;
im  Regierungsbezirk  Merseburg  169  Stück  Rindvieh,  9  Ziegen.

Für  seuchen  frei  erklärt  sind:
im  Regierungsbezirk  Gumbinnen:
Stallupönen;
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.:
Wilkersdorf,  Kreis  Königsberg  N./M.;
Oegnitz,  Kreis  Ost-Sternberg.

12
        <pb n="108" />
        —  84 

Als  verseucht  sind  noch  anzusehen:
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  4  Ortschaften,
im  Regierungsbezirk  Potsdam  1  Ortschaft,

im  Regierungsbezirk  Merseburg  5  Ortschaften.

Im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  ist  die  Rinderpest  nunmehr  für  erloschen  zu  erachten  (§.  37  der

Instruktion  vom  9.  Juni  1873).

Berlin,  den  6.  Februar  1879.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

4  —

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

—  —  —  ——

 

 

 

 

 

  

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

      Ausweisung                                                                                          Ausweisungs-

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.            beschlusses.

1.  2.    3.  4.    5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Anton  Barz=  30  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische25.  Januar

Bezirksregierung  zu  d.  J.

2.

mierski,  Schlossergeselle,


2.Hillel  Steiner,  Arbeiter,


3.a)  Jakob  Jelin,
Arbeiter,.

b)  dessen  Ehefrau,
Michalnia,  geb.
Leisorowitsch,

4.Karl  Dannenberg,31  Jahre,  aus  Peters-Schuhmachergeselle,



ber,

5.Josef  Fuchs,  We- geboren

ortsangehörig  zu  Warschau,


ortsangehörig  zu  Ulanow
  in  Galizien,
42  Jahre,  geboren  zu
Kamek  bei  Czenstochau
in  Russisch-Polen,

50  Jahre,  aus  Kamek

 

bei  Czenstochau  in
Russisch-Polen,
burg,

am  7.  April

1828  und  wohnhaft  zu
Schönberg,  Kreis  Olmütz
  in  Mähren,

 

 

teln,

23  Jahre,  geboren  und  desgleichen,

desgleichen,

 

desgleichen,

desgleichen,

 

Marienwerder,

Bezirksregierung  zu
Potsdam,

 

Königlich  preußische  23.  Januar
d.  J.

Königlich  preußische  20.  Januar

Bezirksregierung  zu

Posen,

dieselbe  Behörde,

Königlich
Bezirksregierung  zu
Breslau,

 

 

d.  J.

24.  Januar

d.  J.

preußische  22.  Dezember

  1878.
        <pb n="109" />
        85

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
        Ausweisung                                           Ausweisungs-
    der  Bestrafung.  beschl  hat  ·
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
        
6.  Anton  Tichy,  Tisch-geboren  1816  zu  Sedl  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  28.  Dezemler,
  sau  in  Böhmen,  aus  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Karolinenthal  bei  Prag,  Breslau,
7.  Johann  Veith,  geboren  am  25.  Januar desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Stellmachergeselle,  1827  zu  Buchelsdorf,
5  Bezirk  Schönberg  in
  Mähren,  
8.  Israel  Poms,  We=  26  Jahre,  aus  Zelechow,  Nichtbeschaffung  eines dieselbe  Behörde,  desgleichen.

ber,





9.  Anton  Morawek,
Kürschnergeselle,
6

10.  Ferdinand  Opitz,
Lagerbeiter,

l
11.  Karl  Faehnrich,
Lagerarbeiter,

Anton  Linhardt,

Weber,

12.

Anton
Weber,

13.  Heinzel,

14.Johann  Kärtner,

Leinweber,

15.  Franz  Schwerdtner,

  Bergarbeiter,

Karl  Scholz,
Brauer,

16.

 

17.  Johann  Gebauer,
Bäckergeselle,



Gouvernement  Siedlec
in  Russisch-Polen,

46  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Gitschin
  in  Böhmen,

35  Jahre,  aus  Weckelsdorf
  in  Böhmen,

23  Jahre,  aus  Qualkwitz
  in  Böhmen,

41  Jahre,  aus  Brünn
in  Mähren,

26  Jahre,  aus  Weckelsdorf
  in  Böhmen,

36  Jahre,  aus  Alt-Ehrenberg
  in  Böhmen,

28  Jahre,  aus  Grottau
in  Böhmen,

33  Jahre,  aus  Zuckmantel
  in  Oesterreichisch-Schlesien,



22  Jahre,  geboren  zu
Prag,

Unterkommens,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  falscher
Legitimationspapiere,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  gefälschter
Legitimationspapiere,

Landstreichen  und  Betteln,


 

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

13.  Januar

d.  J.

21.  Dezember
  1878.

desgleichen.
27.  Dezember

  1878.

31.  Dezember
  1878.

desgleichen.

2.  Januar

d.  J.
desgleichen.

13.  Januar

d.  J.

 

12
        <pb n="110" />
        86

—  —292

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des

      Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

18.  Daniel  Groszmann,  geboren  1858  und  wohn  Landsireichen,  Königlich  preußische  4.  Septem-Arbeiter,
  haft  zu  Krasznick,  Ko-  Bezirksregierung  zu  ber  1878.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

Bindergeselle,

Wladislaus  von  Kowalski,
  Kaufmann,

Paul  Ploscica,
Drahtbinder,

Anders  Nielsen,  Arbeiter,


Niels  Johann  Jonassen,
  Tischlergeselle,


Josef  Schimanek,
Schneidergeselle,

Franz  Henhofer,
Gärtner,

Anton  Mallmar,
Bäckergeselle,

Wenzel  Lorenz,

 

mitat  Abanj  in  Ungarn,

geboren  am  12.  April
1846  und  wohnhaft
zu  Wloclawek  in  Russisch-Polen,



Landstreichen  und  Betteln,


.

 

24  Jahre,  geboren  und

wohnhaft  zu  Neszlusa,
Komitat  Trencsin  in
Ober-Ungarn,

geboren  am  16.  November
  1841  zu  Uggerslev
bei  Bogensee  auf  Fünen
in  Dänemark,

28  Jahre,  aus  Almannsryd
  in  Schweden,

24  Jahre,  aus  Aubotsch,
Bezirk  Taus  in  Böhmen,

geboren  1843  zu  Wels,
ortsangehörig  zu  Linz
in  Oesterreich,

41  Jahre,  aus  Neusatz
in  Ungarn,

42  Jahre,  aus  Chwalsowic,
  Bezirk  Strakonitz
  in  Böhmen,

desgleichen,

 

I

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Angabe  eines  falschen
  Namens,  6

Landstreichen,  Betteln
und  Berufsbeleidigung,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Vernrurtheilung

  wegen  der

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  Ruhestörung,
grober  Unfug  und  Beleidigung,


Landstreichen  und  Betteln,


 

 

dieselbe  Behörde,

Merseburg,
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Deggendorf,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Bruck,

Stadtmagistrat  Nürnberg
  in  Bayern,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Erding,

2.  Dezember
1878.

18.  Januar
d.  J.

7.  Januar

d.  J.

20.  Januar
d.  J.

28.  Dezember
  1878.

29.  Dezember
  1878.

31.  Dezember
  1878.

8.  Januar
d.  J.
        <pb n="111" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  weisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

27.  Tohann  Widmar,  geboren  am  16.  Mai  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerische 8.  Januar
Händler,  1850,  ortsangehörig  zul  und  Berufsbeleidigung,  Polizei  -Direktion  d.  J.

Roschitschwerch,  Bezirk  München,

Tschernembel  in  Oesterreich,

  Krain,
28.  Valentin  Schmutzer,  geboren  1825  zu  Labant,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches11.  Januar

29.

30.

31.

32.

33.

34.

35.

Metzgergeselle,  Bezirk  Tachau  in  Söhmen,


Gottfried Gross-   geboren  am  14.  April

mann,  Sattlerge- 1859,  aus  Küsnacht,

                   selle,    Kanton  Zürich  in  der

                                           Schweiz,
44  Jahre,  aus  Vechigen,

Franz  David  Rüfenacht,

  Schriftsetzer,  Kanton  Bern  in  der
Schweiz,

Angelo  Ferro,  50  Jahre,  geboren  zu

Eisenbahnarbeiter,  Cellardo,  wohnhaft  zu
Feltre,  Provinz  Belluno

in  Italien,

Alois  Pietschmann,  geboren  1858,  aus  Göt-Metzgergeselle,

  tesdorf,  Bezirk  Komo-Franz



Jakob  Krbec,

rer,

 

Politzketz 26  Jahre,
ortsangehörig  zu  Niglo-Bäckergeselle,


witz,  Bezirk  Znaim  in

tau  in  Böhmen,

Johann  Kelnhofer,  geboren  am  1.  Februar
Leder=  und  Galanteriearbeiter,


1848  zu  Wien,  ortsangehörig
  zu  Siebenhirten,
  Bezirk  Baaden
in  Nieder-Oesterreich,

geboren  und

Mähren,
geboren  1841,

in  Böhmen,

 

 

teln,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

aus  Landstreichen  und  Bet-Klenau,
  Bezirk  Kattau.  teln,

 

Bezirksamt  Cham,
l

l

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Ebersberg,


dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Neu-Ulm,


 

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  München
  r./I.,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Weissenburg,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Kemnath,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Cham,

 

 

d.  J.
13.  Januar
d.  I.

desgleichen.

15.  Januar

d.  J.
desgleichen.

desgleichen.

18.  Januar

d.  J.

desgleichen.
        <pb n="112" />
        88

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund    Behörde,  welche  die  Datum  des

      Answeisung  weisungs

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschosen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4. 5. 6.



36.  Nikolaus  -Belopau  40  Jahre,  geboren    Königlich  bayerisches  20  Januar

lovitsch,  Tagner,  Ingorje,  Bezirk  Tscher-  Bezirksamt  Neustadt  d.  J.
nembel  in  Oesterreich,  a.  H.,
Krain,

37.  Anna  Kunert,  geboren  am  15.  Juli  desgleichen,  Königlich  sächsische7.  Januar
Dienstmagd,  zuletzt  1853  und  ortsange-  Kreishauptmann-  d.  J.
Fabrikarbeitein,  hörig  zu  Schwabitz,  schaft  zu  Bautzen,

"  Kreis  Böhmisch-Leipa
in  Böhmen,

38.  Pauline  Schaureck,  30  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrmali-dieselbe  Behörde,  8.  Januar
Händlerin,  Thaloschütz  bei  Gablonz,  ger  rechtskräftiger  Ver-  d.  IJ.

wohnhaft  zu  Grottau  urtheilung  wegen  der
in  Böhmen,  gleichen  Uebertretung  I
innerhalb  der  letzten  
drei  Jahre,


39.  Massimo  Pezzi,20  Jahre,  aus  Dercolo,  Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  badi—  desgleichen.
Eisenbahnarbeiter,  Statthalterei  Trient  in  teln,  scher  Landeskommis-
  Tirol,  sär  zu  Konstanz,


40.  Anton  Fichy,  Flei-  33  Jahre,  aus  Humpo-desgleichen,  Großherzoglich  sächsi-  17.  Januar
scher,  letz,  Kreis  Czaslau  in  scher  Direktor  des  d.  J.
  Böhmen,  II.  Verwaltungsbezirks
  zu  Apolda,

l
41.  Marie  Louise  De-geboren  am  21.  Januar  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-7.  Januar
  bard,  Dienstmagd,  1856  zu  Nancy  in  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,


42.  Karl  Paquelet,23  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  18.  Januar

Tagelöhner,  Vellefaux,  Departement  d.  J.
Haute-Saöne  in  Frank-  
reich,

43.  Johann  Wieder-21  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  23.  Januar

kehr,  Mechaniker,  Luzern  in  der  Schweiz,  d.  J.
        <pb n="113" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  weisungs
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
        1. 2. 3. 4 .5. 6.

  
44.Johann PeterRei- 54Jahre,geborenzu  Landstreichen und Bet-Kaiserlicher  Bezirks-24.  Januar
ner,  Tagelöhner,  Mercy  le  Haut,  Kanton  teln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.

Audun-le-Roman  in
Frankreich,
45.  Karl  Pluß,  Sattler,  32  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Genf  in  der  Schweiz,
46.  Karl  Bach,  Schnei-  37  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Kaiserlicher   Bezirks-  23.  Januar
der,  Straßburg,  ortsange-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
hörig  zu  Besancon  in  
Option  französischer  
Staatsangehöriger,


Frankreich,  zufolge  



  



 

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Die  Großherzoglich  hessische  Ortseinnehmerei  Schöllenbach  ist  aufgehoben  und  an  deren  Stelle  in  Kailbach
  eine  Ortseinnehmerei  errichtet  worden,  welche  zur  Uebergangsstelle  für  den  steuerpflichtigen  Verkehr  auf
den  Uebergangsstraßen  von  Schöllenbach,  nun  Kailbach  nach  Eberbach,  Schlossau  und  Ernstthal  erklärt  und  mit
der  Befugniß  zur  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  für  Bier  und  Branntwein,  zur  Revision  und  Eingangsabfertigung
  von  Bier  und  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Wein  und  Obstwein
versehen  worden  ist.
        <pb n="114" />
        —  90  —

3.  Münz-.-  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  1.  Februar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-26.
  Januar  bis  1.  Februar  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worren  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbkronen
M  M  M  M

Berlin.  501  380  1  022  40  —  1  523  810
Summe  1.  501  380  1022430  —  1  523  810
2.  Vorher  waren  geprägt  1  247  626  900  403  920  280  27969  925  359  903  340
3.  Gesammt-  Ausprägung  1  248  128  280  404  942  710  271969  925  361  427  150
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  91  140  69  490  80
5.  Bleiben  1248  037  140  404  873220  27  969  845
1  680  880  205 M
Die  Reichsbank  hat  an,  Gold
angekauft          1879  1878

vom  vom  vom  vom
 16.bis 23.Januar 1.bis 23.Januar 16.bis 23.Januar 1.bis 23.Ianuar

in  Münzen  477  266,42  6  248399,28  202  228,79  1  295  600,62
in  Barren  —  277  338,48  —  1  722  126,92

zusammen.  477  266,42  6  525  737,76  202  228,79  3  017  727,54
        <pb n="115" />
        —  91  —

1.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Prüfung  der  Apothekergehilfen.
Vom  4.  Februar  1879.

Der  Bundesrath  hat  beschlossen,  den  §.  2  Absatz  1  und  den  §.  3  Ziffer  2  der  Bekanntmachung,  betreffend
die  Prüfung  der  Apothekergehilfen,  vom  13.  November  1875  (Central-Blatt  Seite  761)  wie  folgt,  abzuändern:

§.  2  Absatz  1.

Die  Prüfungen  werden  in  der  zweiten  Hälfte  der  Monate  März,  Juni,  September  und  Dezember
jeden  Jahres  an  den  von  dem  Vorsitzenden  der  im  §.  1  bezeichneten  Aufsichtsbehörde  festzusetzenden  Tagen
abgehalten.

  §.  3  Ziffer  2.

2.  Das  von  dem  nächstvorgesetzten  Medizinalbeamten  (Kreisphysikus,  Kreisarzt  rc.)  bestätigte  Zeugniß
des  Lehrherrn  über  die  Führung  des  Lehrlings,  sowie  darüber,  daß  der  letztere  die  vorschriftsmäßige  dreijährige
  —  für  den  Inhaber  eines  zum  Besuche  der  Universität  berechtigenden  Zeugnisses  der  Reife,  zweijährige
  —  Lehrzeit  zurückgelegt  hat  oder  doch  spätestens  mit  dem  Ablauf  des  betreffenden  Prüfungsmonats
zurückgelegt  haben  wird.

Berlin,  den  4.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Altona  wird  am  17.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt,  und
in  Flensburg  am  13.  März  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

Die  vom  Reichskanzler-Amt  veranstaltete  Ausgabe  des  „Nautischen  Jahrbuchs  oder  Ephemeriden  und  Tafeln
für  das  Jahr  1881  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen  Beobachtungen“
  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymann's  Verlag"“  in  Berlin  soeben  erschienen.
Das  Buch  wird  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  1,15 M
für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,50M  für  das  Exemplar  zu
beziehen.
Berlin,  den  5.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

13
        <pb n="116" />
        —  92  —

6.  Konsulat-Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Eugen  Cao  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Fiorentino
zum  Konsul  in  Cagliari  (Sardinien),
den  Kaufmann  Louis  Friedrich  Bahr  zum  Vize-Konsul  in  Liverpool
und
den  Solicitor  William  Cowper  zum  Vize-Konsul  in  Kirkwall
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  C.  de  la  Camp  in  Cearä  (Brasilien)  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="117" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

 

 

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  Februar  1879.  Nr.7.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  M.  Gladmachung,
  betreffend  Rinderpest;  —  Verbot  ausländischer  bach  —  Dalheim  Landesgrenze  103
Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zurücknahme  der  Befugniß
Reichsgebiet  Seite  93  eines  Steueramts;  —  Nachweisung  der  Einnahme  an

2.  Münz,  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  1878  bis
von  Reichsgoldmünzen;  —  Uebersicht  über  die  bis  Ende  Januar  1879  103

Januar  d.  Reichsbank.  eingezo  genen  Landesmünzen;  —  Goldankäufe  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;
8.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  —  Beginn  von  Seeschiffer-  und  Seesteuermanns-  Prüfungen;
und  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  des  —  Verzeichniß  des  Personals  der  Deutschen  Seewarte  106
Reichs  bis  Ende  Dezember  1878  .-  102  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  109



1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  6.  d.  M.  (S.  83)  haben  in  den  Regierungsbezirken  Frankfurt
  a./O.  und  Potsdam  neue  Ausbrüche  der  Rinderpest  nicht  stattgefunden.  ·

Dagegen  ist  in  einem  bereits  infizirten  Orte  im  Regierungsbezirk  Merseburg  1  Gehöft  von
der  Seuche  neu  ergriffen  worden.

Für  seuchen  frei  erklärt  sind:

im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.:
Drossen,  Kreis  West-Sternberg;

im  Regierungsbezirk  Potsdam:
Strausberg,  Kreis  Ober-Barnim.

14
        <pb n="118" />
        —  94  —

Als  verseucht  sind  noch  anzusehen:
im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  2  Ortschaften,
im  Regierungsbezirk  Merseburg  5  Ortschaften.
Im  Regierungsbezirk  Potsdam  ist  die  Rinderpest  nunmehr  für  erloschen  zu  erachten  (§.  37  der
Instruktion  vom  9.  Juni  1873).

Berlin,  den  13.  Februar  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
E  ck.

Die  vom  kommunistischen  Arbeiter-Bildungsverein  in  London  herausgegebene  und  bei  John  Bale  &amp;amp;  Sons
in  Marylebone  gedruckte  periodische  Druckschrift,  welche  in  den  beiden  ersten  Nummern  ihres  ersten  Jahrgangs
  vom  4.  und  11.  Januar  1879  den  Titel  „Freiheit"  führte,  und  deren  fernere  Verbreitung  im  Reichsgebiet
  unter  diesem  Namen  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)
verboten  worden  ist,  erscheint  seitdem  unter  veränderter  Bezeichnung  weiter;  insbesondere  ist  die  Nr.  3  derselben
  vom  18.  Januar  d.  J.  unter  der  Aufschrift  „Bismarck“  ausgegeben  worden.  Es  wird  deshalb  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  das  erwähnte  Verbot  sich  auf  alle  nach  dem  17.  Januar  1879  zur  Ausgabe
  gelangenden  Nummern  jener  periodischen  Druckschrift  ohne  Unterschied  ihrer  Titelbezeichnung  erstreckt.
Berlin,  den  6.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  25.  Januar
  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  24)  die  Nummern  10,  11  und  12  des  ersten  Jahrgangs  der  in  Verviers  erscheinenden
  periodischen  Druckschrift  „Le  cri  du  peuple,  Organe  socialiste  révolutionnaire“  verboten  worden
sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie
  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Le  cri  du  peuple“  im  Reichsgebiete
hierdurch  verboten.

Berlin,  den  8.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Großherzoglich  hessischen  Kreisamts  Alzey  vom  28.  Januar  d.  J.
(Reichsanzeiger  Nr.  27)  die  Nummer  50  des  7.  Jahrgangs  der  in  Milwankee  erscheinenden  periodischen

 

*)  Central--Blatt  Seite  60.
        <pb n="119" />
        95

Druckschrift  „Freidenker“  verboten  worden  ist,  wird  auf  Grund  des  8.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen

  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes

„Freidenker“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  9.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  
    der  Bestrafung  beschl  
S  des  Ausgewiesenen.  9.  eschlossen  hat.  Ausweisungsbeschlusses.
1.  2.  6  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Josef  Stuczynskigeboren  am  19.  März schwerer  und  einfacher  Königlich  preußische  17.  August
Arbeiter,.  1844  zu  Stecklin,  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu  1878.
Gouvernement  Plock,  Marienwerder,
ortsangehörig  zu  Kozmierczewo,
  Kreis  Lipno
in  Russisch-Polen,
2.  Franz  Beck  Kauf-31  Jahre,  aus  Lands-schwerer  Diebstahl  im  Großherzoglich  badi-16.  Dezemmann,
  kron  in  Böhmen,  wiederholten  Rückfalle,  scher  Landeskommis=  ber  1878.
sär  zu  Karlsruhe,
3.  Jakob  Zimmer-28  Jahre,  aus  Trasa-Diebstahl  im  wiederholten  derselbe,  14.  Januar
mann,  Dienstknecht,  dingen,  Kanton  Schaff=  Rückfalle,  —  d.  J.
hausen  in  der  Schweiz,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  Johann  Fleischer,  geboren  am  20.  Februar  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische 25.  Januar
Former,  1850  und  ortsange=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
hörig  zu  Neudek.  in  Potsdam,
Böhmen,
5.  Amschel  Makwer,36  Jahre,    geboren  zu  detgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Januar
Schlossergeselle,  Makowo  in  Russisch-  d.  J.
Polen,
6.  Israel  Glückstein,  19  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  1.  Februar
Tischler,  Jagestowo  in  Russisch-  d.  SI.
Polen,

 

 

 

 

 

14#
        <pb n="120" />
        96

 

 

 

 

 

 

14.

15.

16.

17.

Ihann

Hugo  Dillge,  Töpferund
  Hafnergehülfe,

Wolfgang
Webergeselle,

Josef  Gotholmseder,
  Badergeselle,

Zapf,

Lattner,
Tagelöhner,

 

 

Vierzighuben,
Trübau  in  Mähren,

geboren  1858,  aus  Troppau,
  Bezirk  Troppau  in
Oesterreichisch  -Schlefien,

44  Jahre,  aus  Noßbach,

Bezirk  Asch  in  Böhmen,

30  Jahre,  aus  Schärding,
  Bezirk  Schärding
in  Ober-Oesterreich,

39  Jahre,  geboren  zu
Innerödt,  ortsangehörig
  zu  Putzleinsdorf,
Bezirk  Rohrbach  in
Ober-Oesterreich,

 

Bezirk

 

 

kommens,  München,

Landstreichen,  dieselbe  Behörde,
l

Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat
teln,  berg  in  Bayern,

Landstreichen,

Am-Stadtmagistrat

  Passau
  in  Bayern,

Landstreichen  und  Betdieselbe

  Behörde,
teln,  -

 

 

  
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungsbeschlusses
    
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Israel  Markuse,24  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische).  Januar
Bürstenmacher,  Wladislawow  in  Rus  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
sisch-Polen,  Frankfurt  a.  /O.,
8.  Karl  Fiszkowski,  34  Jahre,  aus  Koszowo  Landstreichen,  Königlich  preußische  28.  Januar
Kellner,  in  Galizien,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Posen,
9.  Peter  Przibilius,geboren  am  29.  Juni  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  7.  Januar
Tuchmachergeselle,  1841  zu  Troppau  in  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Oesterreichisch-Schlesien,  Breslau,
10.  Wenzel  (Vaclan)  Du-38  Jahre,  aus  Pohrad  -desgleichen,  Königlich  preußische  31.  Dezemfek.
  Steinhauer,  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Liegnitz,
11.  Karl  Dick,  Stein-41  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  29.  Januar
hauer,  zuletzt  wohnhaft  zu  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Bern  in  der  Schweiz,  Düsseldorf,
12.  Heinrich  Brune,29  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Seemann,  zuletzt  wohnhaft  zu
Riga  in  Rußland,
13.  Peter  Langer,  We-geboren  am  28.  Mai Laudstreichen  und  Nicht-Königliche  bayerische 9.  Dezember
ber,  1856,  ortsangehörig  zu  beschaffung  eines  Unter-  Polizei  -Direktion  1878.

 

—

23.  Januar
  d.  J.

 

2.  Januar

6.  Januar d.J.


17.  Januar

d.  J.
        <pb n="121" />
        97

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
                                                                                                        Ausweisung  weisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

18.  Karl  Link,  Kommie,  32  Jahre,  aus  Tabor  in  Landstreichen  und  Bet-  Stadtmagistrat  -Pas-  17.  Januar
Böhmen,  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.


19.Johann Januschek,38 Jahre,ausHelmbach,desgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Januar
Tagelöhner,  Bezirk  Prachatitz  in  d.  J.

Böhmen,  
20.  Peter  Schnelldor-27  Jahre,  aus  Strako-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
fer,  Schmiedegeselle,  nitz,  Bezirk  Strakonitz
in  Böhmen,
21.Emanuel  Fink,  We-  29  Jahre,  aus  Heuraffel,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
bergeselle,  Bezirk  Kaplitz  in  Böhmen,

22.  Franz  Haha,  Bäcker-18  Jahre,  aus  Wälisch-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
geselle,  birken,  Bezirk  Prachatitz    
in  Böhmen,
28.  a)  Peter Czisek 59Jahre    Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  8.  Januar Tagelöhner
b)  dessen  Ehefrau,  39  Jahre,  teln,  außerdem:  a)  Bezirksamt  Grafen-  d.  J.
Dorothea,  ortsangehörig  zu  Zaluci,  wegen  Diebstahl                         au,
Bezirk  Wodnian  in  b)  wegen  Theilnahme
Böhmen,  am  Diebstahl,
24.  Franz  Herzik,  Mau - geboren  1844,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  18.  Januar
rer,  hörig  zu  Stachau,  Bezirk  teln,  d.  J.
Schüttenhofen  in  Böhmen,

25.  Thomas  Eder,  Berg-geboren  1847,  ortsange-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
mann,  hörig  zu  Pilgram  in  .
Böhmen,
26.Theodor  Wuschek,  geboren  1860  zu  Böh-desgleichen,  Königlich  bayerisches  20.  Januar
Schlossergeselle,  misch-Trübau  in  Oester-  ·  Bezirksamt  Neu-  d.  J.
reich,  ortsangehörig  zu  Ulm,
Rodlowitz,  Bezirk  Mies
in  Böhmen,
27.  Samuel  Joho,  Küfer  geboren  am  28.  Februar  desgleichen,  Stadtmagistrat  Wei-desgleichen.

und  Büttnergeselle,

 

1859,  aus  Auenstein,
Kanton  Nargau,  Bezirk
Brugg  in  der  Schweiz,

 

 

ßenburg  in  Bayern,
        <pb n="122" />
        98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des

                                                                Ausweisung  weisungs-

                                des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.    5.  6.

28.  Johann  Hobe,  Lacki-geboren  am  22.  Dezember  Landstreichen  und  Bet-  Stadtmagistrat  Wei-20.  Januar
rer  und  Maler,  1856,  aus  Valens,  Kan-  teln,  ßenburg  in  Bayern,  d.  J

ton  St.  Gallen,  Bezirk  
Sargans  in  der  Schweiz,

29.  Alois  Kaiser,  Eisen-geboren  am  7.  Januar  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  21.  Januar
bahnarbeiter,  1844,  aus  Geinberg,  Bezirksamt  Wasser-d.  S.
Bezirk  Ried  in  Ober-  burg,

Oesterreich,


30.  Ferdinand  Göbl,  geboren  1852,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tagelöhner,  hörig  zu  Mellnitz,  Bezirk  teln,

  Bischofteinitz  in  Böhmen,

31.  Franz   Stefenon, geboren  1837,  aus  Zor-desgleichen,  Königlich  bayerisches  20.  Januar
Gerbergeselle  und  tea,  Bezirk  Primiero  in  Bezirksamt  Mün-d.  J.
Bahnarbeiter,  Süd-Tirol,  chen  r./J.,

32.  Antonio  Di  Marco,  geboren  1855,  aus  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Januar
Maurer,  Dignano,  Provinz  d.  J.

Udine,  Distrikt  San
Daniele  in  Italien,
33.a)  Anton  Zelenka,  50 Jahre,
Arbeiter.  Landstreichen,  zu  a)  Stadtmagistrat  23.  Dezemb)
  dessen  Ehefrau 60  Jahre,  außerdem  wegen  Straubing  in  Bay  ber  1878.
Elise,  aus  Strgetitz,  Bezirk  Le-  Bettelns,  ern,
detsch  in  Böhmen,

34.  Jakob  Schwarz,47  Jahre,  aus  Klattau,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  24.  Dezem-Schneider,
  Bezirk  Klattau  in  Böh-  teln,  ber  1878.

men,

35.  Lorenz  Herzig,  Ham-36  Jahre,  aus  Winter-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Dezemmerschmied,
  berg,  Bezirk  Prachatitz  ber  1878.

in  Böhmen,

36.  Michael  Graf,  Wag-  48  Jahre,  aus  Neustadtl,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
nergeselle  Bezirk  Tachau  in  Böh-  

men,

37.  Tohann  Schwarz,24  Jahre,  aus  Schön-Landstreichen  und  Nicht-dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Schlosser,  dorf,  Bezirk  Vöcklabruck  befolgung  der  Reise-  —

 

 

in  Ober-Oesterreich,

 

route,
        <pb n="123" />
        99

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  —  welche  die  Datum  des
                                                             Ausweisung  weisungs

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

38.  Heinrich  Rössel,57  Jahre,  aus  Schönhof,  Landstreichen  und  Bet-  Stadtmagistrat  3.  Januar
Bahnarbeiter,  Bezirk  Roskowitsch  in  teln,  Straubing  in  Bay-  d.  J.
Mähren,  ern,

39.  SJakob  Skala,  31  Jahre,  aus  Kollinetz,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Bäckergehülfe,  Bezirk  Klattau  in  Böhmen,

40.  Adalbert  Lis  chka,  32  Jahre,  aus  Neustadt  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Bergmann,  bei  Pilsen  in  Böhmen,
41.  Josef  Bardorsch,35  Jahre,  aus  Zbudau,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Bahnarbeiter,  Bezirk  Budweis  in
Böhmen,
42.  Jakob  IJlad,  Tage-33  Tahre,  aus  Ostoro-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
löhner,  litz,  Bezirk  Budweis  in  
Böhmen,
43.  Bartholomäus  Sus-geboren  1846,  ortsange-Landstreichen,  ·  Königlich  bayerisches  23.  Januar
sik,  Schuhmacher,  hörig  zu  Klattau,  Be-l  Bezirksamt  Neun-  D.  J.
zirk  Klattau  in  Böh-  burg,
men,  
44.  Karl  Thuma,  Bahn- 43  Jahre,  aus  Prag,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  24.  Januar
arbeiter,    Bezirksamt Deggen-
  dorf,
45.  Josef  Spinnar,  28  Jahre,  aus  Polau,  Landstreichen  und  Fäl  Stadtmagistrat  Kit-27.  Januar
Schuhmacher,  Bezirk  Nikolsburg  in  schung  eines  Legitima  zingen  in  Bayern,.  J.
Mähren,  tionspapiers,
46.  Wenzel  Par,  Drechs-geboren  1859  zu  Unter-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches    8S.  Januar
lergeselle,  Lukawitz,  Bezirk  Przestitz  teln,  Bezirksamt  Kemnath,  d.  J.
in  Böhmen,
47.  Augustin  Schwarz,geboren  1845  und  orts-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  sächsische  20.  Septem-Maurer,
  angehörig  zu  Weiß-  Hausfriedensbruch,  Kreishauptmann-  ber  1878.
kirchen,  Bezirk  Reichen=  Körperverletzung,  gro=  schaft  zu  Bautzen,
berg  in  Böhmen,  ber  Unfug,
48.  Alexander  David-geboren  am  26.  Septem-Landstreichen,  Betrug  Großherzoglich  meck-  31.  Dezemson,
  Matrose,  ber  1836,  angeblich  zu  und  Führung  falschen  lenburgisches  Mini-  ber  1878.
Bauff  in  Schottland,  Namens,  sterium  des  Innern
    zu  Schwerin,
        <pb n="124" />
        100

 

 

 

 

 

 

 

                    
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
         Ausweisung  weisungs
    des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  4.    5.  6.
49.  Heinrich  Josef  Cler-geboren  am  18.   Juli Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-13.  Januar
mont,  Kesselschmied  1845  zu  Lezennes  in  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,
50.  Karl  Mangin,  Me-27  Jahre,  geboren   zu desgleichen,  derselbe,  27.  Januar
chaniker,  Nancy  in  Frankreih  d.  J.
51.  Peter  Guden,  Tage-17  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  30.  Januar
löhner,  Beveringen  in  Luxem-  teln,  d.  J.
burg,
52.  Franz  Walter,  Ar-42  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  Frouard  in  Frankreich,
53.  Töhann  Mori,  Mi-24  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  31.  Januar
nenarbeiter,  Reggio  d'Emilia  in  d.  J.
Italien,  zuletzt  wohnhaft
  zu  Epinal  in  Frankreich,

54.  Tohann  Josef  Bar,46  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

Erdarbeiter,

 

Rugney,  Arrondissement
Mirecourt,  zuletzt  wohnhaft
  zu  Nancy  in
Frankreich,
        <pb n="125" />
        Uebersicht  über  die  bis  Ende  Januar  1879  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur
Landes-Silber-  und  Kupfermünzen.

2.

Münz-—

  101

Ue  bersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  8.  Februar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

und  Bank-  Wesen.

 

1.  In  der  Woche  vom

Goldmünzen

 

 

 

 

 

 

 

Hiervon  auf  Privat-2.
  bis  8.  Februar  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbkronen
M  M    M  M 
Berlin.  1273  960  —  —  1273  960
Summe  1.  1273  960  —  —  1273  960

2.  Vorher  waren  geprägt  1248  128  280  404  942  710  27969  925  361  427  150

3.  Gesammt-Ausprägung  1249  402  2440  44  942  710  27  969  925  362  701  110

4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  91  140  69  490  80

5.  Bleiben  1249311  100  404  873220

—

 

27  969  845

 

 

1  682  154  165.4

 

 

Einziehung  gelangten

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

   

 

1  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  im  Januar  vorher
1875  Mark  Pf.

A.  Landes-Silbermünzen.  
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  76  2010  —  19784171  —  19860372  —
                                                        1817/2  .  55  700  –  15  914  184  —  15  969  884
                                                   1823/56    2  565  862  —  22  250  291—  24  816  1033—  0
                                               von  1857  ab  1  000  123  —10  400  —  523  953  610  575  12
Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  der  Thalerwährung
  vgl.  die  Uebersicht  für  Dezember  1878
1  Central-Blatt  für  1879  S  54  —  113206  894  4
Zugang  in  1/2 Thalerstücken  32  10  —  —  113  206  926  141/3
zusammen  3  697918  10  5280  S88  9440  41284  536  858  14 1/6  

 

Außerkursgesetzte  Landes-  Silbermünzen  zusammen anderer  Währungen
  (vergl.  die  Uebersicht  für  Dzbr.  1878  A.  2.)

 

Gesammtwerth  A.

B.  Landes-Kupfermünzen.

(Vergl.  die  Uebersicht  für  Dezember  1878  B.)
Gesammtwerth  A.  und  B.

 

 

 

 

 

 

—  210  530  270  96
1064  140  846  38
—  3512  278  65
—  1  067  653  125  03

 

 

15
        <pb n="126" />
        Die  Reichsbank  hat  an  Gold

 

 

angekauft.  1879                                                                                 1878
vom  vom  vom  vom
24.  bis  31.  Januar  1.  bis  31.  Januar  24.  bis  31.  Januar.  1.  bis  31.  Januar
M  M  M  M

in  Münzen  212  355,87  68  460  755,15  108  430,80  1  404  031,42
in  Barren  2  113  187,58  2  390  526,06  40  190,75    762  317,67

    
zusammen  2325543,45  8851281,21  148  621,55  3  166  349,09



 

 

3.  Finanz-Wese

 

n.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für
die  Zeit  vom  1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  SolEinnahme beträgt  Bonifikatio-    Einnahme  Differenz
Bezeich  nung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben Zeitraum  zwischen  den
Etatsjahres  gemein-  Bleiben    Spalten    4

 bis zum Schlusse  des  schaftliche    nd
      jahres
Einnahme.  obengenannten    Voriahres
Monats  Rechnung  (Spalte  4)    weniger
M    M  M  M  
1.  2.  3.  4.  5.  6.
  
Zölle  78  014  332  49  652  77  964  680  81  497  667                                —3  532  987
Rübenzuckersteuer  4  444  349  11  998  288c  30  446  066  4  542  163—  4  096  097
Salzsteuer  27293  380  881  27  292  499  27259  502                                          +  32  997
Tabacksteuer  654  509  157  308  477201  546  959—                                                  —69  758
Branntweinsteuer  30  602  316  5  001  265  25  601  051  23  820  239             +1  780  812
Übergangsabgaben   von  Branntwein  82541  -  82541  81612                                               +929  
Brausteuer          11920415
  16025  209  580  068  110  141
Summe  191  682  051    1773607643  174  314  408  180  183  843                    —  5  869  435
Wechselstempelsteuier    —  4  625  594  5146  001                                                         —  520  407
Reichs-Post  und  Thelegraphen-Verwaltung  —  —  95  166  706  92  4612014          +2705  505
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  —  —  27  535  440  27200  324                                        +335  116


Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  abzüglich  der
Bonistkationen  und  Vern  altungskosten  beträgt  bis  Ende  Dezember  1878:
        <pb n="127" />
        —  103  —

 


    

 

 

 

 

 

 

 

  
Ist-Einnahme    
vom  Beginn  IstEinnahme  Differenz
Bezeichnung  des  Etats-    der  ent    zwischen  den
jahres  bis  sprechenden  Spa  lten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  3  
«  obengenannten  Periode  #  +mehr
Einnahme.  Monats        weniger
M    M  M
1.  2.  3.  4.
Zölle    70  232  072  70205  417  +  26655
Rübenzuckersteuer  44  811  745  46  873  801  —  2062  056
Salzsteuer    24  486  366  24  103  730  +  382  636
Tabacksteuer    380  181  438  576  —  58395
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  28  698  015  28  157  474  +  540541
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  10  564  604  10  553  388  +  11216
Summe  179  172983  —  1  159  403

180  332  3886



 

1.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-  Eisenbahn-  -Amt.

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zur  Bergisch-  Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  24,21  km  lange  Bahnstrecke
M.-Gladbach  bis  zur  Landesgrenze  bei  Dalheim  mit  den  Stationen  Rheindahlen  und  Dalheim  für  den
allgemeinen  Verkehr  eröffnet  werden.
Dieselbe  hat  Anschluß  bei  Dalheim  an  die  Linie  der  großen  belgischen  Zentralbahn  nach  Roermond,
deren  Eröffnung  gleichzeitig  erfolgen  wird.
Berlin,  den  10.  Februar  1879.
In  Vertretung:

Körte.

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

  

Die  dem  Kaiserlichen  Steueramte  zu  Wasselnheim  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Schirmeck  ertheilte  Befugniß
  zur  Ausstellung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Wein  ist  zurückgenommen  worden.
        <pb n="128" />
        104

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.
  M  M  M  M
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Hönt  sberg    1938840  1607170  14  545  40  16  112  20
2.  Gumbinnen  3  388  05  3130  84  3  068  30
3.  Danng  132812512266051166.)  10  13  086  55
4.  Berlin  54711  10  48756  15
5.  Potsdan  3030  20  2925  85  3059  05  3338  05
6.  Frankfurt  a.  O.  6447  30984  26M15  50.
7.  Stettin    931650  774000  715340  7070  65
8.  Köslin  2078  20  1627  90  2005  25  2270  85
9.  Posen  475490  3  817  20  4  801  45  4733  70
10.  Bromberg  3253|80  2752  10  3269  00  2  887  90
11.  Breslau  15  1532  9  14754  o5  15218  60  166087  935
12.  Liegnitz    665160  5  889  80  7299  95  7171  35
13.Oppeln             6  488  25  6115  90  6922  05  7  097  15
14.  Ma  gdeburg   1479295     5180  20  
15.  Halle a.Saale.  6752  60  6193  55  6450  65  7261  25
16.  Erfurt    890095  8272  70  8  964  40  8537  80
17.  Kiel    695790  6727  10  4  858  15  6  008  15
18.  Hannover      565840  5  645  45  6168  95  5  623  65
19.  Münster    173700  1385  70  1  882  00  1576  90
20.  Minden    541310  515675  544050  580665
21.  Arnsberg  18  562  70]  16869  55222  3  16786  85
22.  Kassel  3686185  3681  40  3  054  80  3842  90
23.  Frankfurt  a.M    21  627  34  27116  35  218  95
24.  Köln  11429  05  11  899  60  1207940  12297  60
25.  Aachen  5  802    10  6523  95  6122  60  6262  25
26.  Koblenz    2714  75  2  800  30  2  491  95  3042  85
27.  Düsseldorf     30959  70  33446  45 29737 10 33856 85
28.  Trier  18890  50  1  692  55  1787  60  1925  85
29.  Dresden  9653  3202  05  9887  44  40
30.  Leipzig    27123 90 28955  85  24790 80 27873 50
31.  Karlsruhe  10642  95 10521  65  15  60
32.  Konstanz    508370  4490  70  4  509  90  4623 10
33.  Darmstadt  9579  65  9493  05  9  157  60  9274 95
34.  Schwerin   i.  M.  2130 40  2  795  25  1793  50
35.  Oldenburg  4013  70  4200  00  3541  35  3  426  85
36.  Braunschweig  4300  65  3535 25  3  828  20  4255  95
37.  Bremen  17392  805626  80  S21  960  098  25
38.  Hamburg    67153  65 61839 05 62632 85 67715 60
39.Straßburg  15777 95 17081 95 16849 55 16846 80
40.Metz        3  665  30  3  43970  3  307  85  2921  75
Summe  I.  471 521 65  457054 90  453  866  55  475  351  15

II.  Bayern  31564  75  34037  15  31151  00  34  075  75
III.  Württemberg    153771 05   180982 80 15152 75 17006 55
Ueberhaupt  518  463  45  509  190 85  500  170  30  526  433  45
*)  Dagegen  in  den  Jahren  1877/78  566  297  40  584 507     35
      1876/77  5331  502  573778  80  571  318  35 566 632 15
        1875/76  605  828  60  582  054  30  607  444  95 617  775  30

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="129" />
        —  105  —

Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  1878  bis  Januar  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August  September  Oktober  November  Dezember  Januar
1878.  1878.  1878.  1878.  1878.  1879.
  M  M  M  M  M  M
.
12  148  45  14  896  25  16  935  50  13381  45  12  669  70  12  342 55
2782  90  3070  „0  3096  80  3313  70  2924  80  3421 30 
12  111  35  12  320  45  12778  65  12  174  20  11243  75  12254
4  486  30  50  894  75  57  454  70  46  353  35  56  374  10  48228 60
2984  75  3043  10  4581  25  2957  90  3087  45  323815 
6441  80  6531  85  7  808  40  5816  80  6976  65  740040
7355  25  8981  60  10  142  65  7071  15  6778  80  636950
1995  50  2050  40  1  768  30  1  780  50  2075  25  206915
3  551  40  4734  35  4865  05  3  561  90  5127  80  460500
2899  80  3031  70  3040  15  2297  65  3399  65  290525
14372  75  15  456  40  16282  75  14047  60  15  33320  1595200
6027  „0°  6890  60  7342  80  6382  65  7135  15  723850
5935  50  6479  70  6947  75  5817  10  6538  95  686760
15  461  60  20  588  95  22  411  70  18441  10  14473  65  1919410
7261  20  6875  15  8862  35  8137  80  6737  50  773410
9349  50  8392  70  10046  20  9456  05  8889  65  9  65160
5249  70  4500  95  6171  15  5913  85  4743  75  625490
5742  45  6370  80  8  486  10  5375  50  6483  15  5  75865
1795  95  1  366  20  1931  40  1  658  20  1375  35  174955
4859  90  5  108  15  5  605  10  4567  10  6086  65  570205
18122  30  15748  30  18  159  30  16  158  65  16956  35  1777580
3373  435  3155  70  3619  80  3  472  95  3302  75  3  55755
27934  50  25  898  80  28  166  40  24  036  95  23  066  65  28  38265
14041  10  10  810  70  12  486  60  14234  30  12249  85  1477640
6917  35  5984  15  7  410  15  6047  40  9225  70  5012  65
2892  65  2452  05  2926  60  3013  25  2450  35  282135
32353  0030817  05  722  85  50 28510 60 35077 85
3175  65  1578  40  2149  30  1  890  15  1  661  10  1  869 35 
9849  30  9  864  45  10  084  059440  60  13  504  50  10  163 30 
25742  53  24  691  0  29  703  45  24  219  90  23  563  95  30  29875
11  701  65  11389  70  11927  95  11  785  00  10  593  40  1214970
4978  45  4544  30  4788  00  5257  80  4323  95  503550
9330  15  9445  95  10262  80  9771  50  9293  05  978935
1  622  70  2  631  55  2484  60  1  719  80  3  034  25  314435
3  569  75  3190  75  4045  90  3717  60  2991  60  368420
3079  90  4031  85  5375.95  5  531  05  5121  70  502655
16717  90  16  820  15  17528  35  14047  20  15  352  80  1895205
64719  30|  5  200  40  68  064  05  62  307  95  53227  10  67  04085
13  302  25  16  548  30  17315  00  17  453  95  13572  55  1798040
3738  25  2  82  30  3798  60  3790  15  3690  80  359200
453025  20 459 260 70 512   45  448997   20  444 147 35 485 067 95
           
34 834 90  31  347  60  35  082  80  32571  40  34  951  50  3522955
18  336  80  14895  75  19  096  25  16570  95  15  639  10  1729965
506  196  90  505 504     05 566 757 50 489 139 55   494 737 95   79573510
547  806  35  586  366  10  613371  00  546  111  15586  56715
543  436  65  15  10  42  574201  08  653193685
572  486  90  616 683  85 619 617  40 587  50  583  311  45 579 637 20
        <pb n="130" />
        —  106  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1856  in  Bordeaux  erbaute,  bisher  unter  französischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Reine  du
Monde“  von  911,80  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  von  Johann  Dietrich  Bischoff  zu  Vegesack  unter  dem  Namen  „Agnes“  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Bremen  zum Heimathafen
  gewählt  hat,  ist  am  22.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Havre  ein  Flaggenattest
ertheilt  worden.

Das  in  Greenock  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  180  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne
Dampfschiff  „  Saxonia“  von  1  203,29  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang
in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Hamburg-Amerikanischen  Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft  zu  Hamburg
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin
  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  17.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu
Glasgow  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Des  im  Laufe  des  vorigen  Jahres  in  Hongkong  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  20  Pferdekräften  versehene
  Dampsschiff  „Tonquin"“  von  43,07  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang
in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  in  Hamburg  staatsangehörigen  Wilhelm  Schriever  und  des  in
Bremen  staatsangehörigen  Oskar  von  der  Heyde  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am
12.  Dezember  1878  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Hongkong  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

In  Elsfleth  wird  am  17.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

In  Leer  wird  am  27.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer-  und  Seesteuermanns-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen
werden.
        <pb n="131" />
        —  107  —

Verzeichniß
des
auf  Grund  des  §.  4  der  Verordnung  vom  26.  Dezember  1875  (Reichs-Gesetzblatt  S.  387)  bestellten

Personals  der  Deutschen  Seewarte.

 

 

Laufende
Nr

 

Name.

1  Dr.  Neumayer
2  Koldewey
3 Dr.  Köppen
4  Rümker
5  Reinert
6  Dr.  Boeddicker
7  Mewes
8 Enlert
9  Felberg
10 Haltermann
11  Hegemann
12  Dr.  Sprung
13 Dinklage
14  v.Amelunxen
15  Koch
16  Kruse
17  Rosenberg
18  Schulze
19 Denys
20  v.  Liechtenstein
21Beecker
22  Schultz
23Lothes
24  Pust
25 Gutkese

 

 

Des  Beamten

Karakter.

Wohnort.

A.  Zentralstelle.

Direktor,  Wirklicher  Admiralitätsrath,
  Professor
Abtheilungs-Vorsteher
„  und
Direktor  der  Sternwarte
Assistent

 

Hülfsarbeiter  1

"
"
"
"
"

"
„  und  Telegraphist


Exped.  Sekretär  und  Registrator

Sekretariats-und  Registratur-Assistent

Kanzlist
Bibliothekar,  Navigations-Oberbootsmann

Zeichner
Mechaniker
Büreaudiener
Bote

 

Hamburg.

B.  Nebenstellen.

1.  Haupt-Obersteuermann


Schiffskapitän  «

"

Agenturen.

Neufahrwasser

Swinemünde
Bremerhaven

 

 

Funktion  der  Beamten  der
Nebenstellen.

Vorsteher.

"
"
        <pb n="132" />
        108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.  Des  Beamten  Funktion  der  Beamten  der
  Name.  Karakter.  Wohnort.  Nebenstellen.
2.  Agenturen.  
26 Krüger  Lootsen-Kommandeur  Memel                                           Agent.
27 Krause  Navigationslehrer  Pillau                                                       „
28  Engel                        „           Stralsund                                                „
29  Erich                             "                Barth                                                 „
30 Schütz  Navigationsschul-Direktor  Wustrow  i.  M                          „
31  Dr.  Wiese  „                                         Rostock                                    "
32 Thiel  Navigationslehrer                         Lübeck                                    "
33 Ebsen            „                                  Apenrade                                        "
34 Pheiffer    ,,                                    Flensburg                                             „
35 Zedelius  Hafenmeister              Brake  a.  d.  Weser                          "
 36 Dr.BehrmannINavigationsschub-Direktor    Elsfleth                             "
37 Wendtlandt, Navigationslehrer                         Leer                                  „
38  Borgmann  Navigations-Vorschullehrer  Papenburg                           "
39  Kruse    Navigationslehrter                           Emden                                "
3.  Beobachtungs-Stationen.*)
40  Elvenspök  Hauptlehrer                          Memel                      Beobachter
41  Schütz  Navigationsschul-Direktor      Wustrow  i.  M.                 „
42  Dr.  Peters  Direktor  der  Sternwarte,  Kiel                                   „
Professor
43  Lorenzen  Schiffskapitän                      Keitum  a.  Sylt                    „
44  Dr.  Börgen  Vorsteher  des  Kaiserlichen  Wilhelmshaven          "
Observatoriums
45 Schmidt  Dr.  med.                                Insel  Borkum                        "
4.  Signalstellen  1.  Klasse.
46  Krüger  Lootsen-Kommandeur            Memel                               Signalist
47 Claaßen        "                                           Pillau                                           „
48  Lothes  Vorsteher  der  -Haupt   Neufahrwasser                                „
Agentur
49 Gruebner  Leuchtthurmwärter               Rixhöft                                      „
50  Doncke   Oberlootse                             Stolpmünde                               "
51 Brandhoff  Seelootse                         Rügenwalder-                                  „
münde
52  Diesner  Oberlootse                Kolbergermünde                                     „
53  Pust  Vorsteher  der  Haupt-  Swinemünde                                         „
Agentur
54 Schilling  Leuchtthurmwärter              Arcona                                         „
55 Jantzen  Lootsen-Kommandeur   Warnemünde                                    „
56 Gosselmann  Schiffsmakler-Agent  T ravemünde                                   „
57 Matz  Kantor  Friedrichsort                                                                             "
58 Teschner  Hafenmeister                    Altona                                                  „

 

*)  Beobachtungs-Stationen  sind  außerdem  die  Zentralstelle  in  Hamburg,
und  Swinemünde.

sowie  die  Haupt-Agenturen  in  Neufahrwasser
        <pb n="133" />
        109  

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.    Des  Beamten  Funktion  der  Beamten  der
  Name.  Karakter.  Wohnort.  Nebenstellen.

59  Zentralstelle.  Hamburg                                                 Signalist.
60  Mamppe  Hafenmeister            Glückstadt                      „
61  Polack               „                           Cuxhaven                         „
62  v.  Bülow           „                     Geestemünde                       „
63 Mülder  Bauschreiber           Bremerhaven                         „
64  Der  zeitweilige  Telegraphist  Weserleuchtthurm           „
65 Scheibler  Schleusenmeister-Gehülfe  Wilhelmshaven       „
66 Popken  Leuchtthurmwärter              Wangeroog                  „
67 Schomburg  Grenzaufseher            Norderney                        „
68 Schmidt  Dr.  med.                   Insel  Borkum                        „
69  Groenewoldt  Schleusenmeister  Neserland  -Em-             "
den
70  Klang  Oberfeuerwärter                   Brüsterort                         „
71  Fabritz  Leuchtthurmwärter              Darßerort                           „
72  Schwennen  Leuchtfeuermeister  Marienleuchte                     „
73  Lischke  Leuchtthurmwärter        Schleimünde                          „
5.  Signalstellen  2.  Klasse.
74 Weiß  Leuchtthurmwärter                 Hela                               Signalist.
75 Malzahn  Gemeindevorsteher        Ahlbeck                                      „
76  Müller  Lootsen-Kommandeur   Thiessow                                      „
77  Krull  Oberlootse  Wittower              Post-                                      „
haus
78  Ehlers  Hafenmeister                   Wismar                                             „
79  Pheiffer  Navigationslehrer           Flensburg                                      „
80 Lorenzen  Schiffskapitän  Keitum  a.  Sylt                                            „
81  Zerssen  &amp;amp;  Co.  Schiffsmakler   Tönning                                             "
82 Riebe  Schiffsprovianteur         Brunshausen                                     „
83  Zedelius  Hafenmeister          Brake  a.  d.  Weser                       "
84  Freytag  Grenzaufseher             Karolinensiel                                   "

 

 

 

 

7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Dr.  jur.  C.  C.  Geertsema  zum  Konsul  in  Gröningen  (Niederlande)

und

 

den  Kaufmann  Alfred  Vittery  zum  Vize-Konsul  in  Brixham  (England)

zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="134" />
        <pb n="135" />
        VII.  Jahrgang.

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  21.  Februar  1879.

Nr.  8.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  

2.
3.

machung,  betreffend  Rinderpest;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet                             Seite  111
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  Verbrauchssteuern  bis  Ende  Januar  1879           118
Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Status  der  deuschen  Notenbanken  Ende  Januar  1879

                                                                                                          119
Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,
  sowie  Zucker-Ein-  und  Ausfuhr  für  Januar  1879;

 

8  7  6  5

—  Bundesrathsbeschluß,  betreffend  Ausfuhrabfertigung  von
Zucker  in  Würfelform;  —  Befugnisse  von  -Zoll  und
Steuerstellen                                                                                      122
Maaß-  und  Gewichts-Wesen:  Abänderungen  des  Verzeichnisses
  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter

                                                                                                               124
Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten

                                                                                                              126

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Bismark—

Hugo                                                                                                126
Konsulat-Wesen:  Erequatur.  Ertheilung                               126

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  13.  d.  M.  (S.  93)  haben  neue  Ausbrüche  der  Rinderpest  nicht
stattgefunden.

Für  seuchenfrei  erklärt  sind:

Clossow,  Batzlow,  Kreis  Königsberg  N./M.,  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.
Im  Regierungsbezirk  Frankfurt  a./O.  ist  die  Rinderpest  nunmehr  für  erloschen  zu  erachten  (§.  37
der  Instruktion  vom  9.  Juni  1873).

Berlin,  den  20.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

16
        <pb n="136" />
        112

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

.Josef

Gustav

10.

 

.Moritz

Wilhelm

Schamme

Steinbrecher  und
Eisenbahnarbeiter,

Marianna  Matuczewska,
  Wittwe,

Breuer,
Schieferdecker,

Müller,
Schneidergeselle.

John,
Webergeselle,

Markus  Weinberg,

Kellner,

Czechanowski,

  Gamaschenmacher,



Sandin,
Tischlergeselle,

.Ignaz  Hudec,  Arbeiter,



Josef  Luxik  Färber,

 

 

in  Tirol,

Rückfalle,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:  
Königlich preußische 5.Februar

64  Jahre,  geboren  zu
Mankowo  bei  Szepc  in
Russisch-Polen,

gehörig  zu  Engelsburg
in  Böhmen,

15  Jahre,  geboren  zu
Kowno  in  Rußland,

26  Jahre,  geboren  und
wohnhaft  zu  Prichowitz
in  Böhmen,

26  Jahre,  aus  Ropczyce
in  Galizien,

18  Jahre,  aus  Warschau,

43  Jahre,  aus  Upsala
in  Schweden,

47  Jahre,  aus  Rostein
in  Böhmen,

geboren  am  19.  März
1845  zu  Bochnitz  bei
Prag,  ortsangehörig  zu
Böhmisch  =  Leipa  in
Böhmen,

 

Landstreichen  und  Betteln,


geboren  am  24.  Septem- desgleichen,

                                          ber  1823  und  ortsan-Landstreichen,



Landstreichen  und  Bet—
teln,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

 

 

Bezirksregierung  zu
Marienwerder,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Potsdam,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a./O.,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu

Posen,
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Bromberg,

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  Ausweisung  s  
    der  Bestrafung  weisungs-
  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Aurslio  Deromedis, 44  Jahre,  aus  Romenoteinfacher  Diebstahl  im  Königlich                                                                                                                                                   württember-       28.  Januar

                                                                                                                           gische  Regierung  des  d.  J.
                                                                                                                            Neckarkreises,

d.  J.

desgleichen.

10.  Februar
d.   J.

9.  Januar
d.  J.

22.  Januar

d.  J.

desgleichen.

4.  Februar
d.  J.

7.  Februar

d.  J.

17.  Januar
d.  J.
        <pb n="137" />
        113

 

 

 

 

  
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    der  Bestrafung  Ausweisung                           Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.          beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
11.  Franz  Skalitzki,  33  Jahre,  aus  Weipers-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische24.  Dezem-Tagearbeiter,

  dorf  bei  Landskron  in  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1878.
Böhmen,  Breslau,  

12.  Josef  Franke,  We-38  Jahre,  aus  Karoli-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  3.  Januar
ber,  nenthal  bei  Friedland  d.  J.

13.

14.

15.

16.

17.
18.  Josef  Thamm,  Fa-19.


20.

Josef  Franc,  Arbeiter,



Vincenz  Ende,
Schornsteinfeger,

Augustin  Francesco,
Arbeiter,

Jakob  Puttrus,
Schlosser,

Johann  Erben,  Fa- 



 

brikarbeiter,

brikarbeiter,

Josef  Kemmel,
Fleischergeselle,

HansHeinrich  Mickelsen,
  Seiler,

in  Böhmen,

27  Jahre,  aus  Jawornitz
  bei  Reichenau,  Bezirk
  Königgrätz  in  Böhmen,


geboren  am  10.  April
1848  zu  Schatzlar  in
Böhmen,

geboren  am  9.  Dezember
1840  zu  Mindrisco,
Kanton  Ticino  in  der
Schweiz,  

18  Jahre,
Rußland,

aus  Riga  in

aus  Lauter-Böhmen,


38  Jahre,
wasser  in
34  Jahre,  aus  Soor  in
Böhmen,

32  Jahre,  aus  Freiberg
in  Mähren,

26  Jahre,  aus  Aarhuus
in  Jütland,  in  Dänemark,
  ·

 

Landstreichen  und  Sachbeschädigung,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger

  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

 

 

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

13.  Januar

d.  J.

14.  Januar
d.  J.

21.  Januar
d.  J.

23.  Dezember
  1878.

 

l
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

 

9.  Januar

d.  J.

10.  Jannar

d.  J.

15.  Januar

d.  J.

3.  Februar
d.  J.

 

16*
        <pb n="138" />
        114

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  haT  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
21.  Niels  Peterson,  42  Jahre,  aus  Kalmars   Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  5.  Februar
Müllergeselle,  in  Schweden,  ger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
22.  Johann  Brack,  geboren  am  21.   Mai Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  5.  Dezember
Maler,  1850  zu  Mönthal  in  Hausfriedensbruch,  Loanddrostei  zu  Han-  1878.
der  Schweiz,  Sachbeschädigung  und,  nover,
Verübung  ruhestörenden  
Lärms,  
 23.Niels Simonsen ,43Jahre, ausHaare Landstreichen und Bet- Königlichpreußische18.Ianuar
Arbeiter,  auf  Fünen  in  Däne-  teln,  Landdrostei  zu  Stade,  d.  J.
mark,
24.  Alfred  Schoch,  25  Jahre,  aus  Zürich  desgleichen,  Königlich  preußische  14.  Januar
Klempner,  in  der  Schweiz,  Bezirksregierung  zu    d.J.
Koblenz,
25.Peter  Schumacher,  39  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  22.  Januar
Maurer,  Gemmenich,  wohnhaft  Bezirksregierung  zu  d.  J.
zu  Welkenraedt  in  Noachen,
Belgien,  
26.  Josef  Isack,  Flei- 27  Jahre  aus  Prag,  Landstreichen,  grober  Stadtmagistrat  Pas-  21.  Dezemschergehülfe,
  Unfug  und  verbots-  sau  in  Bayern,  ber  1878.
widriges  Tragen  von
Waffen,

27.  Karl  Bartuska, 8  Jahre,  aus  Moldau- Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  28.  Dezem-Tischlergeselle,
  thein  in  Böhmen,  teln,  ber  1878.
28.  Sosef  Badunek,22  Jahre,  aus  Kamenitz,  desgleichen,  Stadtmagistrat  10.  Januar
Bahnarbeiter,  Bezirk  Pilgram  in  Straubing  in  Bay-  d.  J.
Böhmen,  ern,
29.  Johann  Prinz,  46  Jahre,  aus  Noth-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Maurer,  wurst,  Bezirk  Neuhaus
in  Böhmen,
30.  Philomena   Krause, 33  Jahre,  aus  Burkers-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tagelöhnerin,  dorf,  Bezirk  Trautenau
in  Böhmen,
        <pb n="139" />
        115

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

        Ausweisung  weisungs-
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat  ·

  des  Ausgewiesenen.  be    beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

31.  Josef  Preis,  Tape -17  Jahre,  aus  Prag,  Landstreichen  und  Bet- Stadtmagistrat  17.  Januar

32.

33.

34.

35.

36.

37.

38.

39.

40.

41.

zierer,

Wenzel  Mikulasch,
Schlosser,

Martin  Klatz,
Müller,
Johann  Menzalar,

Maurer,

Josef  Herzing,  Rasirer,


 

Franz  Kern,  Bür-·
  stenbindergeselle,

Farenzena
Prospero,
löhner,

(Franz)
Tage-Franz

  Koicaly,
Schlossergeselle,

Josef  Greussing,
Schmiedegeselle,

Josef  Storkan,
Schlossergeselle,

Franz  Roth,  Schuhmacher
  und  Tage-21

  Jahre,  aus  Truci,
Bezirk  Klattau  in  Böhmen,


44  Jahre,  aus  Münnichschlag,
  Bezirk  Neuhaus
in  Böhmen,

22  Jahre,  aus  Stachau,
Bezirk  Schüttenhofen  in
Böhmen,

22  Jahre,  aus  Pilsen  in
Böhmen,

geboren  1853  und  ortsangehörig

  zu  Urbau,
Bezirk  Zuaim  in  Mähren,


geboren  am  9.  Januar
1846  zu  Agordo,  Provinz
  Belluno  in  Italien,

geboren  1848,  aus  Rajec,
  Bezirk  Boskowitz  in
Mähren,

geboren  1847,  aus  Dornbirn,

  Bezirk  Feldkirch,
Kronland  Vorarlberg
in  Oesterreich,

geboren  1859,  aus
Saaz,  Bezirk  Saaz  in
Böhmen,

geboren  1858,  ortsangehörig
  zu  Winterberg,

 

 

 

 

löhner,

Bezirk  Prachatitz  in
Böhmen,

teln,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

Straubing  in  Bayern,


dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Schongan,


 

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Erding,
1

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Ochsenfurt,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  München
  r/J.,

dieselbe  Behörde,

 

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerische
Polizei-Direktion
München,

 

d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

desgleichen.

15.  Januar

d.  J.

21.Januar

d.J.

24.  Januar

d.  J.

19.Januar
d.J.

27.  Januar

d.  J.

31.  Januar

d.J.

28.  Januar
d.  J.
        <pb n="140" />
        116

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  Ausweisung  weisungs
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.    5.  6.
42.  Tohann  Wald,  geboren  am  30.  Mai  Landstreichen  Königlich  bayerische  31.  Januar
Sattler,  1837,  ortsangehörig  zu  Polizei  -Direktion  d.  J.
  Mostitz,  Bezirk  Pilsen  München,
in  Böhmen,
43.  Johann  Puppiko- geboren  am  11.  Februar  Landstreichen,  Bettelns  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
fer,  Schreiner,  1853,  aus  Kurzdorf,  und  Fälschung  eines
Bezirk  Frauenfeld,  Kan-  Legitimationspapieres,
ton  Thurgau  in  der  
Schweiz,

44.  Martin  Wagner,  geboren  1840  zu  Herrn-  Landstreichen  und  Bet- Königlich  bayerisches  29.  Januar
Schneidergeselle,  dorf,  ortsangehörig  zu  teln,  Bezirksamt  Wasser-d.  J.
Herosedl,  Bezirk  Poder-                                                                  burg,

sam  in  Böhmen,
45.  Johann  Wagner,geboren  1843,  aus  Pod-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  31.  Januar
Maurer,  mokl,  Bezirk  Schütten-  und  Gebrauch  einer  Bezirksamt  Regen,  d.  J.
·  hofen  in  Böhmen,  falschen  Legitimation,
46.  Josef  Strnad,  geboren  1846  und  wohn-       Landstreichen  und  Bet-Königlich            sächsische   15.  Januar
Maurer  und  Fabrik-  haft  zu  Wodalnowitzt,               teln,  Kreishauptmann-  d.  J.

47.

48.

49.

50.

 

arbeiter,

Josef  Böhmer,  Zie—
gel=  und  Fabrikarbeiter,


Wenzel  Minks,  Fleischer,


Josef  Elger,  Handarbeiter,


Ludwig  Staneczek,
Schmied,

Bezirk  Turnau  in  Böhgeboren

  1835  zu  Christophsgrund,
  wohnhaft
zu  Grottau  in  Böhmen,

35  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Podowin
  bei  Leitmeritz  in
Böhmen,  ·

geboren  1827  und  ortsangehörig

  zu  Eichicht
bei  Reichenberg  in  Böhmen,


37  Jahre,  aus  Mistek,
Bezirk  Mistek  in  Mähren,
  ·

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

schaft  zu  Bautzen,

dieselbe  Behörde,

Königlich  sächsische
Kreishauptmannschaft
  zu  Dresden,

Königlich  sächsische
Kreishauptmannschaft

  zu  Bautzen,

Königlich  württembergische
  Regierung  des
Schwarzwaldkreises,

desgleichen.

21.  Januar.
d.J.

25.  Januar
d.  J.

28.  Januar

d.J.
        <pb n="141" />
        117

 

 

 

 

 

 

        

 

 

 

        Datum des
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  Aus-
                                                                                Ausweisung                                     weisungs
                                                     der  Bestrafung  beschlossen  hat
  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.                                                             beschlusses.
1.  2.  3  4.  5.  6.
51.  Thomas  44  Jahre,  aus  Lhota  Landstreichen  und Bet-   Großherzoglich  badi-  4.  Februar
Schlosser,  St.  Anna,  Gemeindes        teln,                                    scher  Landeskommis-  d.  J.
Krasilau,  Kreis  Strako-  sar                                                                  zu  Karlsruhe,
nitz  in  Böhmen,
52.  Karl  Carlsen,  Ma-     28  Jahre,  aus  Christiana  Betteln,  nach  mehrmali  Großherzoglich  meck- 23.  Januar
lergehülfe,  in  Norwegen,  ger  rechtskräftiger  Ver-  lenburgisches  Mini-                        d.  J.
urtheilung  wegen  der  sterium  des  Innern
gleichen  Uebertretung  zu  Schwerin,
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
53.  Moritz  Lichtig,  Han- geboren  1842,  aus  Buda- Landstreichen  und  Bet- dieselbe  Behörde,  27.  Januar
delsmann,  pest  in  Ungarn,  teln,  d.  J.
54.  Johann  Miscerws- 21  Jahre,  aus  Ceschent- desgleichen,  Großherzoglich  sächsi-  29.  Januar
ky,  Schlosser,  schau  in  Russisch-Polen,  scher  Direktor  des  d.  J.
II.  Verwaltungsbezirks
  zu  Apolda,
55.Peter  Scheer,  Ar-geboren  1859  zu   Wiltz  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-8.  Januar
beiter,  in  Luxemburg,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
56.  Markus  Danziger,  16  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  5.  Februar
Kellner,  Pelitza  in  Russisch-  d.  J.
Polen,
57.  Anton  Jacquot,  geboren  am  12.  Oktober'  Landstreichen  und  Bet- derselbe,  desgleichen.
Weber,  1843  zu   Deutsch- Rum-                                       teln,  
bach,  Kreis  Rappoltsweiler
  in  Ober-Elsaß,
zufolge  Option  französischer
  Staatsangehöriger,

58.  Abbondio  Fontana,  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagelöhner,  Giovanni,  Provinz
Turin  in  Italien,
59.  Franz  Vachet,  Mar- geboren  am  7.  März  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  7.  Februar
  morschleifer,  1857  zu  Azé,  Departe-                                                  teln,  d.  J.

ment  der  Saone  und
Loire,  ortsangehörig  zu

 

Buxy  in  Frankreich,
        <pb n="142" />
        118

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1878
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
nahme beträgt Bonisikatio-    Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres      Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  
Einnahme.  Schlusse  obengenannten    Vorjahres,    +mehr
Monats  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M.  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  90  649  024  53  31190595713192  626  078—  2  030  365
Rübenzuckersteuer  59  102711  15049  854  44  052  85745  920  922  —  1  868  065
Salzsteuer  30  378  120  1  208  30  376  912|  30  564  802—  187  890
Tabacksteuer  1  039  937  169  065  870  872  1014  393  —  143521
Branntweinsteuer  37  393  6376160  582  31  233  055  29  545  220  +1  687  835
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  92  426  —  92  426  90  957  +1469
Brausteuer  14  121  019  204  546  13  916  473  14  316776    -400  303
Uebergangsabgaben  von  Bier    774  626  —  774  626  765  726  4  +8  900
Summe  233  551  500  21  638  566  2111912  934,  214  844  874  —  21  931  940

 

Bemerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt

bis  Ende  des  Monats  Januar  1879:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  1  
  vom  Beginn  Ist-Einnahme  Differenzen zwischen den
Bezeichnung  des  Etats-  in  der  ent-  zwischen  Spalten
jahres  bis  sprechenden  2  und  3
der  zum  Schluß  des  vorjährigen      +mehr  
  obengenannten  Periode
Einnahme.  Monats    —  weniger
M  M    M
1.  2.  3.  4.
Zölle  81  041  173  80  853  938  1  +  187235
Rübenzuckersteuer  4  693  474  45  894  784  —  320  310
Salzsteuer  27  860  361  27  615  64  fKÖ5  244687
Tabacksteuer    713  074  835  046  —  121972
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  30  672  675  30  093  495  +  579  180
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  463  475  12  801  652  —  338  177
Summe  195  444  232  198  694  589    - 2656357
        <pb n="143" />
        3.

Münz-.

119

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  15.Februar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom       Hiervon  auf  Privat-9.
  bis  15.  Februar  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbe Kronen  rechnung  
M  M  M  M

Berln  1  303  400  —  1  303  400

Frankfurt  a.  M.  —  124  640  —  124  640

Summe  1.  1  303  400  124  640  —  1  428  040

2.  Vorher  waren  geprägt  1249  402  240  404  942  710  27969  925  362  701  110

3.  Gesammt-Ausprägung  1  250  705  640  405  067  350  27  969  925  364  129  150

4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1  250  539  960  404  938  250  27  969  145
  1  683  447  355M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft    1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
1.  bis  7.  Februar  bis  7.  Februar1.  bis  7.  Februar  bis  7.  Februar
M  M  M  M

in  Münzen  240  714,82  6  701  469,97  150  295,23  1554  326,65
in  Barren  3097  291,81  5  437  817,87  605,05  8  619  922,72
zusammen    3338  006,63  12  189  287,84  7  007  900,28  10  174249,37


 

 

 

 

 

17
        <pb n="144" />
        120

Status  der  deutschen  Nol
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten

(Die  Betrize!l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passih#va.
e  —
Sonstige  Ver-"
  G  #  tãglich  G  bindlch  Gege  G
z  Grund-  Reserve-·  Noten-  egen  unge:  Gegen  fällige  egen  keiten  gen  Sonstige  egen  sSumme
Name  der  Banken.  .  31.Dez.deckteat.Dez.  81·Dta-MIEZI—DOO-  31.  Dez.  der
3  Kapital.]  Fonds.Umlauf.  Ver-  1678.Kündi.  igrs  Passiva.  1816
2  1878.Noten.  1878.  bindlich-  -  zunge.  bPasffiva.
keiten.  frist.
1|  Reichsbannnxk  120  000  1  1458N3469|  111  146211  40  +  59  36ö00  8  893—  848  8s49—  761  90  5½—  20
#Städt.  Bank  zu  Breslau.  3u000  600  2  409—  64  1  026—  1653  183  4.  348  —  —  —  —  9199|
3Koölnische  Privatbank  3  000  750  2057  18440  10  200  11  27894  631  48  —  8844  —  1
4Magdeburger  Privatbank  3000  607  2  311—  23135  6  23  —  25  1767-  124  277/—  205791
5  Danzliger  Privat--Aktien-Bank000  750  1702—  173  543—  303  320  4  681  25404  204  3o5—  18  90s87—
6Wrinztal=  Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  781  1998—  134  1204—  75  1  —  1113.  287  1083)  —  283  6.
7annoversche  Bank  12  000  841  4290  —  90  1  805—  432  3207  4  318  199  s57  1545  4  692388—  „
Frankfurter  Bank  17  1135623102?7—  220  996—  549%5440·  138  3662+  223  8356+1084
9Bayerische  Notenbank  7  500  185  65  891—  132531  100  T.  2313  884  —  736  236  JF  581885.—+  77876  S81  1
101  Sachfische  Bank  zu  Dresden.  30  003200623  13925|  5  901  352  —  90  4230M  762066  +  163873  806—  4
11]  Leipziger  Kassenverein  3  000  131  2  58—  354  785|  45  1735  N  99  s20  182  170  —  41  8  138  —
121  Chemnitzer  Stadtbank.  ..  510  100  47—  12  133—  59  830  +  2  3899.+  383  99—  s4  8165|
13|  Württembergische  Notenbank  9u000  35318319%  9971  1607—  91  x  —  811  5128865—  20#
14/  Badische  Bank  900  1350  10025  —  18801  545—  736  320  30  46  10  711.—  482439|—  18
15  Bank  für  Süddeutschland.  15  6715151  801  207  7  —  —  1  407  F.  263  61  1
10|)  Braunschweigische  Bink  10  500  301  249|—  162  147—  282  1657  4  3151  12764  4  292  4  81659
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  30  781—  144  244  129  1½%  1600%  1  6346J  I
19  Bremer  Baoxx  1607  775  4599—  331  2808—  248  149  4  3175  409  886867|  87770|
1  -
Zusammen  26°  33229985G  9é  17512  S50|  —  118  728  230  370  4  69  2101  49  689  4  2  030  12  168  4  3  28311  352  130-  51

 

zu  8°:
Zu  14°:
Zu  15“:

Darunter

 

 

 

Bemerkungen.

Darunter  153  400  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

43  406  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

Darunter  10.  966  „4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="145" />
        tken  Ende  Januar  1879
chten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1878.
ausende  Mark.)

121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AeEti#ga.

2
E
Gegen  Reichs.GegenNoten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summem  Gegen  z
31.  Dezbr.  kafsen·  31.  Dezbr.  anderer#1.  Dezbr.  Wechsel.  ol.  Dezbr.  Lombard.1.  Dezbr.Effekten.  31.  Dezbr.  Uetiva  31.  Dezbr.  der  31.  Dezbr.
us.  heine.  s's.Banken.78.  1878.  18378.  1878.  «  1878.mtiva.  167r73.
7
E
#el  39  3271/¼6  126  +K  44  —  221  4334  55  214  —  11048  3494  +—  2224  21606  —  1203  20  ö5ö6
4—  ?  **  5  491J  125  50  497  2  564—  326  47  4  2  —  —  44  776
„  28  12  4  4  61—  568%  zvölöT  1  523—  31  —  —  224—  1  9196  —  1114
530  14  20  1  20)—  32685820|—  133  s93  4  66  —  —  100  —  103  7995  —  11
1½|  .  17  —  —  341  1183  6333—  151  793—  174  148  —  9  999  301  9313##1083
101.  1  1  —  53—  110  4867-  337  1161—  127  —  —  475—  10  7297  —  211  6
65  120  11—  2  3890—  34812769—  505  500  —  47  714  22  19934  4  504  23  8822—  426
(34.—  48113  N  3110120814  5449  4  1450  4695  4  2094  2224—  311  42  122—  994
7  2623  *□—  4  1  791  -  1016  36322  4  1412  1  822  +  19  1012  J  98  26314%  ss4  76  3831—  1225
4K  1284  356  —  1965  25%4  4731  —  443  6630  %  65837  468.  4  463  75  806  —  460810
;84  7  —  662  427114  32  1  618—  772  280  15  1o  16  s  138  —  29811
o  64  29  4  8  126—  154337-+  447  s37—  37  172.—  16  225  —  5  165  32312
(—  1720  7—  30  310  T  45  14  37220—  20  3680  —  2  635—  143  28  665—  2016  13
(45—  1060  14—  1  134—  835240—  6524  1152—  103  a3  —  1341  —  80  21  4532  —  18521
6/  —  385  2—  16  ss—  6446731—  1738  1  6z20  —  103  --  387  2840  +  1683  28  81—  1  210  15
1—  29.  2  253—  15880  623  2084—  4  —  —  5  6h53+  8830  16  75323J  34316
210—  15  6  —  131—  1  4028—  43  180  2  698  4  95  940  —  97  6  383  271
(69—  40  144%4  14  8  32924—  84  2  097T  13  522  157  66sn  J  43  —————  18

%  27  3800o37  "8  J.  700  SsS8  —  5956562  353—  49585  a2660  —  10995  +  320  54  249%  T  21758  320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17
        <pb n="146" />
        122

1.

Zollun

  d

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Zahl

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller
im    Versteuerte  Raffinierter  Art  Rohzucker  aller  Art
  
Verwaltungsbezirke.  Betrieb befindlichen  Rüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
  
I.  Preußen.  
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  —  —
2.  Westpreußen  2  122  963  3  —  —  232
3.  Brandenburg  10  314  835  33  —  —  —
4.  Pommern  4  97  910  3  —  —
5    Posen  1  133  105  3  —  —  —
6  Schlesien    412279856  3  —  —
7.  Sachsen  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen  ·
Unterherrschaften    135  8 234 417  —  —  —  320
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  1  96  681  480  1  973  —
9.     "         Hannover  20  144  —  15  —
10.    "  Westfalen  —  —  —  —  —
11.     " Hessen-Nassau  1  32  600  35  —  —  —
12.      "      Rheinprovinz  7  490  445  220  —  —  —
Summe  I.222  12845  422  924  1  988  552
II.  Bayern  2  4  400  339  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  6  —  —  —
IV.  Württemberg  3  328  030  111  112    —
V.  Baden  1  122  780  614  174  199  —
VI.  Hessen  —  —  102  149  —  —
VII.  Mecklenburg  2  71  909  7  1  1  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich  
sächsischen  Aemter  All-  
stedt  und  Oldisleben  4  289  025  2  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —  6  #  —  —
X.  Braunschweig  18  740  470  –  —  —
XI.  Anhalt  3442  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothring  en.  —  —  2  807  –  —
XIII.  Luxemburg  ..  —  —  60  —  —  —
Ueberhaupt  285  15952  478  4  978  437  1  188  552
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  bis  Dezember  1878.  —  *)70  788  851  25  117  2  555  6  946  9802
Zus.  Septbr.  1878  bis  Jan.  1879  —  86741  329  30  095  2992  8  134  10  354
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  76  563  218  49  610  4554  9237  61  556

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Bemerkung:  In  der  Uebersicht  für  Monat  Dezember  1878  sind  bei  der  Provinz  Sachsen  die  in  Spalte  3  angegebenen
8  597  427  Ztr.  auf  8577  427  Ztr.  berichtigt  worden.
        <pb n="147" />
        Steuer-Wesen.

123

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Januar  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Melasse  aller  Art  und
  Rohzucker
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.freien  -Ver  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  9    —  —  —  —
6  1288  —  —  —  4  654
183  100  —  —  —  —  —  —
—  —  15  —  —  —  —  —
11262  —  —  —  —  —  12  —
25  —  —  —  —  —  —  —
263  433  25  394  4  43  113  —  3  166  —
190  277  11867  4976  145  428  —  234  —
5  —  —  —  —  —  —-1
  —  2  324  —  20  628  —  9384  —
11  935  2  098  39  609  4  980  209  169  —  12  796  4  654
24  —  7  —  1  —  175  —
139  106  2  —  —  —  5  88
—  —  —  18  —  —  38  —
116  —  368  174  —  —  1093  —
184  —  —  —  —  —  —  —
70  263  —  —  —  —  —  —
5  —  —  —  —  —  —  —
5  —  —  —  —  —  —  —
28  —  180  —  —  —  2593  –
—1  —  —  —  2192  —  —  —
12  506  2  467  40  166  5  172  211  362  —  16  700  4742
26  603  35  469  207  223  5961  784  519  767  190  368  21  175
39  109  37  936  247  389  11  133  995  881  767  207  068  25  917
32  168  38  338  151  372  9  843  625  528  54  908  157  993  27  886
        <pb n="148" />
        —  124  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  1.  d.  Mts.  beschlossen:

1.  Die  Feststellung  des  Nettogewichts  des  mit  dem  Anspruch  auf  Abgabevergütung  in  Kisten  ausgehenden
  rangirten  Würfelzuckers  kann  probeweise  in  der  Art  erfolgen,  daß  bei  Posten  bis
zu  100  Kisten  mindestens  18  Kisten  davon  ausgesondert,  und  aus  diesen  durch  Herausnahme
je  einer  Seite  mindestens  3  Kisten  gebildet  und  verwogen  werden.  Bei  größeren  Posten  ist
eine  entsprechende  größere  Anzahl  von  Kisten  zu  bilden.

2.  Das  deklarirte  Nettogewicht  wird  der  Berechnung  der  Steuervergütung  zu  Grunde  gelegt,
wenn  dasselbe  das  bei  der  Probeverwiegung  ermittelte  Gewicht  bei  keiner  der  neugebildeten
Kisten  um  mehr  als  2  Prozent  übersteigt.

3.  Ist  der  Unterschied  erheblicher  oder  ergiebt  sich,  daß  das  deklarirte  Nettogewicht  für  jede  neugebildete
  Kiste  das  ermittelte  Nettogewicht  überschreitet,  ohne  jedoch  die  Grenze  von  2  Prozent
zu  erreichen,  so  ist  die  ganze  Post  netto  zu  verwiegen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Goch  im  Hauptamtsbezirke  Cleve  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  II.  beigelegt  worden.

 

Den  im  Central-Blatt  des  laufenden  Jahres  S.  58  bekanntgemachten  Fabriken,  welche  Wermuthpulver
zur  Denaturirung  von  Salz  nach  Maßgabe  des  Beschlusses  des  Bundesraths  vom  25.  März  v.  J.  herstellen,

  tritt
die  Fabrik  des  Ernst  W.  Arnoldi  in  Gotha
hinzu.
Zur  Ertheilung  der  Transportscheine  über  das  Wermuthpulver  ist  das  Herzogliche  Hauptsteueramt
in  Gotha  ermächtigt  worden.

 

5.  Maaß-  und  Gewichts-Wesen.

 

Ergänzungen  und  Abänderungen  bezw.  Berichtigungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Ausfsichtsbehörden

  und  der  Eichämter  im  Deutschen  Reich  (exkl.  Bayern)  mit  Angabe  der  von  ihnen

geführten  Stempelzeichen,  sowie  des  Umfanges  ihrer  Zuständigkeit  (s.  Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich  Jahrgang  1877  S.  572  ff.,  Jahrgang  1878  S.  144  ff.  und  S.  475  ff.)

1.  Ergänzungen  und  Abänderungen.
1.  Aussichtsbezirk  6.


Zu  Herzberg  (Reg.-Bez.  Merseburg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen

führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,  Gewichten  und
Waagen  befugt  ist.
        <pb n="149" />
        —  125  —

2.  Aufsichtsbezirk  9.
Es  sind  Eichämter  errichtet:


zu  Hilchenbach  (Reg.-Bez.  Arnsberg)  mit  dem  Stempelzeichen

zu  Herne                              "                                   "                 "    

zu  Meinerzhagen                   "                                  "                  "      


zu  Freudenberg                         "                                   "                 "    


welche  sämmtlich  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitsmaaßen,  Gewichten  und

Waagen  sowie  von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen  für  Brennmaterialien,  Kalk  und  andere  Mineralprodukte
befugt  sind.

3.  Aussichtsbezirk  11.  
Zu  Goch  (Reg.-Bez.  Düsseldorf)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  führt

und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen  mit  Ausschluß  der  Bandmaaße,
sowie  von  Hohlmaaßen,  Fässern  (J.),  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.

Zu  Neuenahr  (Reg.-Bez.  Koblenz)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen    führt
und  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  befugt  ist.
4.  Aussichtsbezirk  21.  
Zu  Denzlingen  (Bezirksamt  Waldkirch)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen

des  eingegangenen  Eichamtes  Thairnbach  führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung
des  Inhalts  von  Fässern  befugt  ist  (vergl.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Jahrgang  1877  S.  605).

5.  Aufsichtsbezirk  22.


Die  Befugnisse  des  Eichamtes  zu  Weil  d.  Stadt    sind  auf  die  Eichung  und  Stempelung  von

Flüssigkeitsmaaßen  und  Fässern  (J.  u.  T.)  eingeschränkt  worden  (vergl.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich
Jahrgang  1877  S.  607).

6.  Ausfsichtsbezirk  23.
Es  sind  Eichämter  errichtet:


zu  Sierck  (Bezirk  Metz)  mit  dem  Stempelzeichen  


zu  Hayingen          "                            "                "      




zu  Wasselnheim  (Bezirk  Straßburg)  mit  dem  Stempelzeichen

welche  sämmlich  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalt  von  Fässern  befugt  sind.
II.  Berichtigungen.
1.  Aussichtsbezirk  9.



Das  Eichamt  zu  Haspe  führt  das  Stempelzeichen    nicht    und  das  Eichamt  zu  Brecker-
  

  
feld  das  Stempelzeichen    nicht    (vergl.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Jahrgang  1878

S.  476).
        <pb n="150" />
        —  126  —

2.  Aussichtsbezirk  11.

Das  Eichamt  zu  Ahrweiler  ist  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitsmaaßen  jeder


Größe  nicht  nur  solcher  von  2—0,02  1)  befugt  (vergl.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Jahrgang  1877
S.590).

Berlin,  den  3.  Februar  1879.

Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.

 

6..  Marine  und  Schiffahrt.

Das  im  Jahre  1872  in  Kennebunk  (Staat  Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Friedlander“  von  1  637,94  Tons  Brutto-Raumgehalt
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Diedrich  Schilling  zu  Bremen  das
Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  22.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  New-York
  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Die  im  Jahre  1863  in  Dumbarton  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Parana“
von  399),39  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  des  im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin  staatsangehörigen  Schiffskapitäns  Heinrich  Karl  Rening
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
Rostock  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  4.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  London
ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  12.  d.  Mts.  ist  die  zur  Westfälischen  Eisenbahn  gehörige,  3,53  km  lange  Bahnstrecke  Bismark-Hugo
für  den  Güterverkehr  in  Wagenladungen  eröffnet  worden.

Berlin,  den  19.  Februar  1879.
In  Vertretung:

Körte.

 

8.  Kon  sulat-Wesen.

Den  Herrn  W.  Behrens  in  Hamburg  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  belgischer  General
Konsul  daselbst  ertheilt  worden.



 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="151" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche

Reich.

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  28.  Februar  1879.  Nr.  9.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

machung,  betreffend  Rinderpest;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet.  .  .  .  .  Seite  127
2.  Finanz-Wesen:  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-Verwaltung,

  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  und  vom  5.

Spielkartenstempel  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar
1879                                                                                      132
3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachtrag  zu  dem  Bundesrathsbeschluß,

  betreffend  das  zur  Denaturirung  von  Salz  zuzu-  6.

lassende  Wermuthpulver;  —  Errichtung  und  Befugniß
einer  Steuerstelle                                                                   132

 

  

von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Januar  1879
                                                                                                        133

  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  amtlichen  Liste

der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-  und  Handels-Marine  für
1810                                                                                               136
Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Exequatur·
  Ertheilung                                                                      136

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Seit  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  20.  d.  M.  (S.  111)  haben  laut  der  vorliegenden  Nachrichten  neue
Ausbrüche  der  Rinderpest  innerhalb  des  Reichsgebiets  nicht  stattgefunden.

Berlin,  den  27.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

                                                                                                                                                            18
        <pb n="152" />
        128

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1. Josef  Kubicki,  Ar- ungefähr  30  Jahre,  ge- Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische/                                                                                                                                                  11.  Februar
beiter,  boren  und  ortsangehö-                       teln,  Bezirksregierung  zu                  d.  J.
rig  zu  Chmielow  bei  Marienwerder,

2 .David  Ilchmann,

.Anton  Doubeck,  Ar-5.

  Heinrich
6.Friedrich  Goerner,
7.Karl

8.Wilhelm

9.Karl  Ludwig  Kaspar

Mühlenbauer
Zimmermann,

und

3.Simon  Burstynowicz,
  Bäckergeselle,

beiter,

Cohn,
Bäckergeselle,

Glasschleifer,

Herdegen,
Brauergeselle,

Moritz
Froehlich,  Tuchmachergeselle,



Knutzon,  Zigarrenarbeiter,.


 

Tarnobczeg  in  Galizien,

geboren  am  5.  April

1852  und  ortsangehörig
  zu  Ober-Wernersdorf,
  Bezirk  Königgrätz
in  Böhmen,

25  Jahre,  aus  Sierpc,
Gouvernement  Plock  in

Russisch-Polen,
42  Jahre,  aus  Castlowic
in  Böhmen,

19  Jahre,  aus  Klostergrab
  in  Böhmen,

29  Jahre,  aus  Albrechtsdorf
  in  Böhmen,

36  Jahre,  aus  Brüssel

in  Belgien,

35  Jahre,  aus  Bielitz  in
Oesterreichisch-Schlesien,

25  Jahre,  aus  Malmö
in  Schweden,

 

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Nichtbefolgung  der
Reiseroute,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  und  Widerstand
  gegen  die  Staatsgewalt,


 

Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a./O.,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Posen,
Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

 

Königlich  preußische

29.  Januar
d.J.

13.  Februar
d.  J.

9.Januar

d.  J.
16.Januar
d.  J.

22.Januar

d.J.

27.Januar

d.  J.
1.Februar
d.  J.

10.  Februar
d.  J.
        <pb n="153" />
        129



 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

      der  Ausweisung  Ausweisungs-

  des  Ausgewiesenen.    Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

10.  Johann  Alfred  Pet-27  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische                                                                                                                                                     11.  Februar
terson,  Arbeiter,  Gothenburg  in  Schwe-  ger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung    d.J.

den,  ortsangehörig  zu  urtheilung  wegen  der|  Schleswig,
Christiana  in  Nor-  gleichen  Uebertretung
wegen,  innerhalb  der  letzten

drei  Jahre,

11.  Jakob  Höchner  ,20  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  7.                                                                                                                                                                         Februar
Schlossergeselle,  ortsangehörig  zu  Rein-  Bezirksregierung                                            d.  J.

eck,  Kanton  St.  Gallen  Düsseldorf,
in  der  Schweiz,

12.  Theodor  Vreden,40  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schreinergeselle,  ortsangehörig  zu  Well

in  den  Niederlanden,

13. Johann  Josef  Kü- 49  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrmali-dieselbe  Behörde,                                                                                                                                             12.  Februar
sters,  Tagelöhner,  Sittard  in  den  Nieder-'ger  rechtskräftiger  Ver-              d.  J.

landen,  urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

14.  Hermann  Schwarz- 28  Jahre,  aus   Markers- Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische                                                                                                   1.  Februar
bach,  Handlungs-  dorf  bei  Gabel   in; teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
kommis,  Böhmen,  Trier,

15.  Christian  Trachsel,  geboren  am  20.  Juni  desgleichen,  Stadtmagistrat  Wei-     7.  Januar
Uhrmacher,  1856,  aus  Friedingen,                                                         ßenburg  in  Bayern,  d.  J.

Kanton  Neuchätel  in
der  Schweiz,

16.  Lazarus  Pollak,  35  Jahre,  aus  Lieben,  Landstreichen  und  Nicht-Königlich  bayerisches                                                                                                                                         3  1.  Januar
Schneider,  Bezirk  Karolinenthal  in  befolgung  der  Reise-Bezirksamt  Fürth,  d.  J.

Böhmen,  route,

17.  Wenzel  Horcicka,36  Jahre,  aus  Diletz,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  1.                                                                                                                                                                            Februar
Bäcker  und  Müller,  Bezirk  Gitschin  in  Böh-  Bezirksamt          Deggen-           d.  J.

men,  dorf,

18. Wenzel  Selvika,  21  Jahre,  aus  Ostruzno,  Landstreichen  und  Bet- dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                   6.  Februar
Tagelöhner,  Bezirk  Schüttenhofen  teln,                                                                      d.  J.

in  Böhmen,

 

 

 

 

 

18*
        <pb n="154" />
        130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Bestrafung.  beschlossen  ·
  des  Ausgewiesenen.      hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
19.  Ignaz  Schober,  geboren  am  15.  Novem-Landstreichen,  Königlich  bayerischef                                                                                                                                                          2.  Februar
Schlosser,  ber  1857,  ortsangehörig  Polizei  -Direktion                                    d.  J.
zu  Innsbruck  in  Tirol,  München,
20.  Philipp  Seidl,  42  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet--Königlich  bayerisches                                                                                                                                                   3.  Februar
Schuhmachergeselle,  Berndorf,  Bezirk  Bern-  teln,  Bezirksamt  Laufen,            d .  J.
dorf,  ortsangehörig  zu
Liefering,  Bezirk  Salzburg
  in  Oesterreich,
21.  Johann  Oberbich-geboren  1842,  aus  St.  Jo-Betteln,  nach  mehrma-  Königlich  bayerisches                                                                                                                       4.  Februar
ler,  Gerbergeselle,  hann  im  Pongau,  Kron  liger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksamt  Wasser-                                                                                                                                                               d.  J.
land  Salzburg  in  Oester“-  urtheilung  wegen  der   burg,
reich,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
22.  Anton  Gutschka,  geboren  1858,  aus  Tho-   Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches                                                                                                                         6.  Februar
Schreinergeselle,  nischen,  Bezirk  Luditz  teln,  Bezirksamt  Mün-                          d.  J.
in  Böhmen,  chen  r.  /J.,
23.  Johann  Donth,  We-geboren  1841,  aus  Roch—-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
ber,  litz,  Bezirk  Starkenbach
in  Böhmen,
24.Wenzel  Janischek,25  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  bayerisches                                                                                                                                                                           9.  Februar
Schuhmachergeselle,  zu  Pacova,  Bezirk  Pil-  Bezirksamt  Kötzting,                            d.  J.
gram  in  Böhmen,
25.  Anton  Josef  Müller,29  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet- Königlich  sächsische                                                                                                               16.  November
Bäckergeselle,  ortsangehörig  zu  Schön-  teln,  Kreishauptmann-                        1878.
linde  in  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,
26.  Peter  Mahler,  geboren  am  2.  August Landstreichen,  Königlich  sächsische  27.  Januar
Schneidergeselle,  1858  und  ortsangehörig  Kreishauptmann-                                             d.  J.
zu  Grottau  in  Böhmen,  schaft  zu  Zwickau,
        <pb n="155" />
        131

 

 

 

 



 

 

  
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat
  des  Ausgewiesenen.      hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
27.  Anton  Ruder,  53  Jahre,  aus  Amster  -Betteln,  nach  mehrma-Großherzoglich  badi-                                                                                                                                                    8.  Februar
Schneider,  dam,  liger  rechtskräftiger  Ver-  scher   Landeskom-                            d.  J.
urtheilung  wegen  der                                                         missär  zu  Mannheim,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
28.  Ernst   Gottardini  25  Jahre,  aus  Sacco  desgleichen,  derselbe,  15.  Februar
Bahnarbeiter,  in  Tirol,                                                                                                 d.  J.
29.  Eduard  Boyntin,  42  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaeiserlicher  Bezirks-                                                                                                                                                                          8.  Februar
Schmelzarbeiter,  St.  Servant,  Depar-             präsident  zu  Metz,                              d.  J.
tement  d'Isle  und  Vilaine
  in  Frankreich,
30. Peter  Andolscheck  25  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Betderselbe,  10.  Februar
Schlosser,  Jelloweck,  Gemeindes   teln,                                                                                     d.  J.
Sodrazica  in  Oesterreich,
Krain,
31.  Eduard  Kinif,  Pudd-  28  Jahre,  geboren  zu    Landstreichen,  derselbe,      desgleichen.
ler,  Lalouvière,  Provinz
Hainaut  in  Belgien,
32.  Alois  Münch,  Bier-  29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-                                                                                                                                                     17.  Februar
brauer,  Rheinau  in  Nieder-El  teln,          präsident  zu  Kolmar,                                         d.  J.

saß,  zufolge  Option

gehöriger,

französischer  Staatsan-
        <pb n="156" />
        —  132  —

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-Verwaltung,  der  Reichseisenbahn-Verwaltung
  und  der  Einnahmen  vom  Spielkartenstempel  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1879.*

 

 

 

Einnahme  vom      Mithin  i
Einnahme  in  Mithin  im
Bezeichnung  Beginn  des  Etats-  demselben  Zeitraum  Etatsjahr  1878/79.
jahres  bis  zum  .
der  des  vorigen  +  mehr
Schlusse  des  oben-  Etatsjahres  —  weniger
Einnahmen.  genannten  Monats.      
M  M  M
1.  Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  105  543  133  103  013  021  +  2530  112
2.  Reichseisenbahn-Verwaltung**)  30  879  870  29777  761  +  1  102  109
3.  Spielkartenstempelsteuer**)  429  109  —  +  429  109

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  an  Wechselstempelsteuer
für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1879  Seite  118  bezw.  Seite  104.

**)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahrs  nach  definitiven
  Feststellungen  angegeben.

***)Elinschließlich  der  Nachsteuer,  welche  in  dem  angegebenen  Betrage  mit                              182  456  M  enthalten  ist.

 

3.  Zoll  und  Steuer-Wesen.

Durch  Beschluß  des  Bundesraths  vom  5.  Februar  d.  J.  sind  die  obersten  Landesfinanzbehörden  ermächtigt
worden,  die  nachweislich  schon  vor  dem  1.  Januar  1879  auf  Salzwerken  und  bei  Salzhändlern  vorhanden
gewesenen  Bestände  von  Wermuthpulver,  welches  zwar  noch  nicht  nach  Maßgabe  der  vom  Bundesrath  unterm
25.  März  1878*)  getroffenen  Bestimmungen  hergestellt  ist,  aber  von  der  zuständigen  Steuerbehörde  als
steuerlich  sichernd  anerkannt  wird,  bis  zum  1.  Mai  1879  in  Mengen  von  1  Prozent  des  Gewichts  des
Salzes  zur  Denaturirung  des  letzteren  zuzulassen.

 

Die  Firma  Gebrüder  Stierhof  in  München  hat  eine  Mühlenanlage  für  die  Herstellung  von  Wermuthpulver
zur  Denaturirung  von  Salz  nach  Maßgabe  des  Bundesrathsbeschlusses  vom                          25.  März  v.  J.*)  in  Betrieb
gesetzt.  Zum  Zwecke  der  steuerlichen  Ueberwachung  der  Mühle  ist  eine  als  Steuer-Expositur  des  Königlichen
Hauptzollamtes  München  fungirende  Steuerstelle  errichtet  und  dieselbe  auch  zur  Ertheilung  von  Transportscheinen
  über  das  Wermuthpulver  ermächtigt  worden.**)

 

*)  S.  Central-Blatt  1878  Seite  223.
**)  Vgl.  Central-Blatt  S.  58  und  124.
        <pb n="157" />
        —  133  —

A.  Münz-  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  22.  Februar  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-16.
  bis  22.  Februar  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbe Kronen  
M  M  M  M
Berlin  1  312  460  —  —  1  312  460
Dresden      —  102  510  —  102  510
Summe  I.  1  312  460  102  510  —  1  414  970
2.  Vorher  waren  geprägt  1  250  705  640  405  067  350  27969  925  364  129  150
3.  Gesammt-Ausprägung  1  252  018  100  405  169  860  27  969  925  365  544  120
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben    1  251  852  420  405  040  760  27  969  145
1  684  862  325  M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft.            1879                             1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
8.  bis  15.  Februar  bis  15.  Februar  8.  bis  15.  Februar  bis  15.  Februar
M  M  M  M

in Münzen  395254,90    7096724,87        282229,40                 1836556,05
in  Barren  4  325  126,67             9  812  944,54      2  434  344,50    11  054  267,22

zusammen  4  720  381,57      16  909  669,41           2  716  573,90           12  890  82,27
        <pb n="158" />
        134

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung  
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
  

  Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100 M   in  Abschnitten  zu  200  M

  M   M   M   M  


1.  Reichsbank 1)  322 224 000 475 376 000  —  —
2.  Städtische  Bank  zu  Breslau  1  293  900  320  100  —  —
 3. Kölnische  Privatbank  2)    2  040  600  935  700  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2316  600  683  400  —  —
5.  Danziger  Privat-Aktienbank    1  721  800  1278  200  —  —

6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  679  200  220  800  449  200  450  800
7.   Hannoversche  Bank    4289  200  2  010  800  —  —
8.  Frankfurter  Bank  3974  600  4  725  400  –  –
 9.  Bayerische  Notenbank  65  781  100  4  108  900  —  —
10.   Sächsische  Bank  zu  Dresden  22  429  500  37570500  —  —
11.  Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
 12. Chemnitzer  Stadtbank  47  300  32  700  —  —
13.  Württembergische  Notenbank  18  323  800  7 276 200  —  —
14.  Badische Bank  10  024  800  28075  200  —  —
15.  Bank  für  Süddeutschland  10  016  700  25  983  300  —  —
16. Braunschweigische  Bank  2492  700  11007  300  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeck  780  600  1  619  100  —  —
18.  Bremer  Bank  4598  900  5  151  100  —

zusammen  am  31.  Januar  1879.  473  465  300  607  275  000  449  200  450  800

am  31.  Dezember  1878.  503  049  200  585  881  100  489  200  410  800

mithin  am  31.  Januar  1879  mehr  —  21  363  900  —  40  000
weniger  29  583  900  —  40  000  —

 

Anmerkungen.

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht
92990  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:  9400
vernichtet:  7956  610

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der
noch  nicht  eingelößst:
im  Bestande:

vernichtet:  98  3600

3)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  a

Kölnischen  Privatbank,  welche  seit
1  430  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
210         "                         "                          "        

 aber  nicht  dem  Betrlebe  übergeben

 

229  025  Thlr.  in

37425  „
86  549  200
dem  1.  Januar  1876

296  840  .
  5  700  000  Mark  in  9



mehr  umlaufsfähig  und  zur
Abschnitten  zu  25  Thlr.,

nicht  mehr  umlaufsfähig  und
2  560  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,
600             "                       "                    "        

Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  2  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  3  100  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  10  700  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  054  300  Mark  in
        <pb n="159" />
        noten  Ende  Januar  1879.

135  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1000  M  überhaupt
M  M  M  M  M  M

91267  500  245  232  500  169  616  000  463  084  000  583  107500  1  1838  692500  1.
—  —  1  115  000  271  000  2  408  900  591  100                                                                       2.
—    —  —  —  2  040  600  935  700                                                                                                 3.
—  —  —  —  2316  600  683  400                                                                                                        4.
—  —  —  —  1721800  1278200                                                                                                            5.
869  00  330  500  —  —  1997900  1  002  100                                                                                6.
–  .  —  —  —  4289  200  2  010  800)                                                                                                7.
676  000  1924  000  5  623  000  8  077  000  10  273  600  14  726  400                              8.
—  —  —  —  65  781  100  4  108  900                                                                                              9.
13  519  500    12  980  500  —  —  35  949  000  50  551  000                                                  10.
2  582  500  417500  —  —  2582  500  417  500                                                                             11.
—  —  —  477  300  32  700                                                                                                                   12.
–  —  —  18  323  800  7276.200                                                                                                           13.
—  —  —  —  10  024  800  28  975  200                                                                                            14.
—  —  —  —  10  016  700  25  983  300                                                                                            15.
—  —  —  —  2482  700  11.007  300                                                                                                   16.
—  —  —  —  780  600  1619  400                                                                                                         17.
—  —  —  —  4  598  900  5  151  100                                                                                                 18.

108  915  000  260  885  000  176  354  000  471  432  000  759  183  500  1  340  042  00
124  952  000  244  848  000  226  857  000  420  929  000  855  347400  1252  068  900
—  16  037  o000  —  50  503  000  —    87973900
160310003  —  50  503  000  –  96  163  900  —

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Januar  1879;

87  000  Thlr  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,

9  100
8221  350

27  449  400.
231  988  380.

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Januar  1879:

297  900  464  

1650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,
460       "                         "                              "      

daß  am  31.  Januar  1879:

1000  Thr.
299  000

kr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,

250  600  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.

 

160  ooo  Thlr.  in  Absch
138  335  00  ·

zusammen  16  920  Mark

                        6  780         "
                 2  976   300         "    

derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  994  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen-Regierung  übergeben  waren.

 

 

96  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen
mithin  gegen  Ende  Dezbr.  1878  weniger
Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen

19

2268  345  Mark
8   3854            "    
82996  975       "
1  419  4827  880  "

Mark  —  die  gleiche  Summe  wie  Ende  Dezbr.  1878.
        <pb n="160" />
        —  136  —
5.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichskanzler-Amt  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche  Liste
der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-  und  Handels  Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1879“  ist

soeben  erschienen.
Berlin,  den  23.  Februar  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

6..  Kon  sulat-  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Fabrikdirektor  Creemers  in
Horsens  (Dänemark)  zum  Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Kopp  in  Palermo  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheil.
worden.

 

Dem  Herrn  Emil  Meyer  in  Elberfeld  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Konsular-Agent  der
Vereinigten.  Staaten  von  Amerika  daselbst  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="161" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  März  1879.  Nr.  10.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  probeweise  Verwiegung  von  Zucker  beim  Ausgange  mit
machung,  betreffend  Erlöschen  der  Rinderpest;  —  Verbot  Anspruch  auf  Steuervergütung;  —  Abberufung  eines
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Aus-  Stations  Kontrolörs;  —  Befugniß  eines  Nebenzollamts
ländern  aus  dem  Reichsgebtltt.  Seite                                                       137                       141
2  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  5.  Marine-  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  Tarifs  für  die
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  Schiffahrtsabgaben  an  der  Sulina  Mündung;  —  Beginn
140  einer  Seeschiffer-Prüfung;  —  Ertheilung  eines  Flaggen-3.
  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  attestes   142
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000000 M                              141                                                6.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung                                              144

 

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend  

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



Bekanntmachung.

Nachdem  sämmtliche  durch  die  Seuche  heimgesuchten  Ortschaften  des  Regierungsbezirks  Merseburg  für  seuchenfrei
  erklärt  worden  sind  und  seit  dem  8.  v.  Mts.  ein  neuer  Fall  des  Auftretens  der  Seuche  nicht  vorgekommen
  ist,  ist  die  Rinderpest  nach  §.  37  der  Instruktion  vom  9.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzblatt  S.  147)
im  gesammten  Reichsgebiete  für  erloschen  zu  erachten.  

Berlin,  den  6.  März  1879.

Der  Reich  kanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

20
        <pb n="162" />
        138

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Breslau  vom  17.  d.  M.  (Reichsanzeiger
  Nr.  44)  die  Nr.  61  des  2.  Jahrgangs  der  in  Philadelphia  erscheinenden  periodischen  Druckschrift
„Philadelphia  Tageblatt“  verboten  worden  ist,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemein-
  gefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes
„Philadelphia  Tageblatt“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  27.

Februar  1879.
Der

Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
      der  Bestrafung.  beschlossen  8
  des  Ausgewiesenen.      hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Jakob  Pitum,  19  Jahre,  geboren   zu  Landstreichen,  Königlich   preußische  18.  Februar
Schneider,  Kowno  in  Rußland,  Bezirksregierung  zu                                                      d.  J.
Potsdam,

2.  Jakob  Puttrus,  18  Jahre,  aus  Schwer-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische                                                                                                                                                              21.  Februar
Schlossergeselle,  teln  bei  Riga  in  Ruß-  teln,  Bezirksregierung  zu                           d.  J.
land,  Posen,

3.)a)  Josefa  Buri- 22  Jahre,  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  preußische  25.  Januar

anski,  stahl,  Bezirksregierung  zu                                                                                              d.  J.
b)  Katharina  Bu- 21  Jahre,  Oppeln,
rianski,
verehelichte  Zigeune-  beide  geboren  zu  Bokorinnen,
  wina  in  Oesterreich,
4.  Moritz  Huppert,  29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Februar
Schuhmachergeselle,  Strzyszow,  Kreis  Wa-                                                                          d.  J.
dowice  in  Galizien,
5.Johann  Winkler 18  Jahre,  aus  Kremet-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische                                                                                                                                                                          6.  Februar
Schneider,  schau,  Bezirk  Höhen-  und  Gebrauch  falscher  Bezirksregierung  zuf     d.  J.
stadt  in  Mähren,  Legitimationspapiere,  Aachen,
        <pb n="163" />
        139

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datun  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
    der  Bestrafung.  beschlossen    
des  Ausgewiesenen.    hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
6.  Johann  Cerny,  geboren  1849,  aus  Betteln,  nach  mehrmali-Stadtmagistrat  Nürn-                                                                                                                                                                11.  Februar
Maurergeselle,  Skvorni,  Bezirk  Böh-  ger  rechtskräftiger  Ver  berg  in  Bayern.  d.  J.
misch  -Brod  in  Böh-  urtheilung  wegen  der
men,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  und  Nichtbefolgung
  der  Reiseroute,


7. Ignaz  Huber,  Tage -  36  Jahre,  aus  Schatt-  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches                                                                                                                                                        13.  Februar

löhner,  wald,  Bezirk  Reutte  in  teln,  Bezirksamt  Füssen,                                              d.  J.
Tirol,

8.  Karl  Hinke,  Hand-geboren  1851  und  orts-desgleichen,  Königlich  sächsische  29.  Januar
arbeiter,  angehörig  zu  Harzdorf  Kreishauptmann-                                                               d.  J.

bei  Reichenberg  in  schaft  zu  Bautzen,
Böhmen,

9.  Johann  Schlossig,  53  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  sächsische                                                                                                                                                                   30.  Januar
Handarbeiter,  Tollenstein  bei  Georgen=  liger  rechtskräftiger  Ver-  Kreishauptmann-  d.  J

thal  in  Böhmen,  urtheilung  wegen  der  schaft  zu  Dresden,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

10.  Emil  Bader,  Kupfer- 21  Jahre,  aus  Holder-desgleichen,  Großherzoglich  badi- 3.  Februar
schmied,  bank  in  der  Schweiz,  scher  Landeskommis-.                                                        d.J.

sär  zu  Karlsruhe,

11.  Anders  Johann  geboren  am  15.  Februar desgleichen,  Großherzoglich  meck- 30.  Januar
Magnusson,  1843  zu  Näsby  auf  lenburgisches  Mini-                                                             d.  J.
Handarbeiter,  auf  der  Insel  Oeland  sterium  des  Innern

in  Schweden,  zu  Schwerin,

12.  Rudolf  Weber,  geboren  am  15.  August  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-                                                                                                                                                                                 17.  Februar

Färber,  1855  zu  Basel  in  der  präsident  zu  Metz,                                                                    d.  J.
Schweiz,

13. Germain    Gummen 39  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,                      18.  Februar
Tagelöhner,  Paris,                                                                                                                                  d.  J.

14.  Susanne  Donner,  23  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  derselbe,  desgleichen.

 

Michelau  bei  Diekirch
im

 

Großherzogthum

 

Luxemburg,

 

 

 

20“
        <pb n="164" />
        2.

—  140  —

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  1.  März  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz=  und  Bank-Wesen.

 

 

Goldmünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-23.
  Februar  bis  1.  März  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen    geprägt
                    M          M             M            M
Berlin  1  101  660  —  —  1  101  660
Frankfurt  a.  M.  —  80  670  —  80  670
Summe  1.  1   101660  80  670  —  1182  330
2.  Vorher  waren  geprägt  1  252  018  100  405  169  860  27  969  925  365  544  120
3.  Gesammt.  Ausprägung  1  253  119  760  405  250  530  27  969  925  366  726  450
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1  252  954  080  405  121  430  27  969  145
1  686  044  655  .4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft                               1879                                             1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
16.  bis  23.  Februar  bis  23.  Februar  16.  bis  23.  Februar  bis  23.  Februar
M                   M                    M                 M
in  Münzen  207  812,09  7  304  536,96  137  756,05  1  974  312,10
in  Barren  18  986,05  9831  930,59  4074  778,20  15  129  045,42
zusammen.  226  798,14  17  136  467,55  4212  534,25  17  103  357,52
        <pb n="165" />
        —  141  —

3.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

      

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen

im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  V.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  20.  Februar  bis

20.  Juni  1879,
Serie  VI.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  27.  Februar

bis  27.  Juni  1879,
Serie  VII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  5.  März  bis

5.  Juli  1879,
Serie  VIII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  12.  März  bis

12.  Juli  1879.
Berlin,  den  4.  März  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

In  Betreff  der  probeweisen  Verwiegung  von  Zucker  beim  Ausgange  mit  Anspruch  auf  Steuervergütung  hat
der  Bundesrath  Folgendes  beschlossen:

1.  Die  Feststellung  des  Bruttogewichts  für  den  mit  dem  Anspruch  auf  Abgabenvergütung  nach  dem
Auslande  zu  versendenden  Rohzucker  in  Säcken  kann  bei  größeren  aus  gleichartigen  Kolli  bestehenden
  Sendungen  probeweise  in  der  Weise  erfolgen,  daß  die  Verwiegung  sich  mindestens  auf
den  achten  Theil  der  ganzen  Waarenpost  erstreckt.  ·

2.  Die  Bruttoverwiegung  der  ganzen  Waarenpost  hat  jedoch  allemal  dann  stattzufinden,  wenn  entweder
  das  ermittelte  Gewicht  irgend  einer  der  einzelnen  brutto  verwogenen  Partien  oder  irgend
eines  der  einzelnen  brutto  verwogenen  Kolli  um  mehr  als  2  Prozent  hinter  dem  deklarirten
Gewicht  zurückbleibt,

oder
wenn  sich  bei  einer  jeden  einzeln  verwogenen  Partie  oder  einem  jeden  einzelnen  Kolli  ein  geringeres
Gewicht,  als  das  deklarirte,  ergeben  hat.
        <pb n="166" />
        —  142  —

Der  als  Stations-Kontrolör  in  München  fungirende  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Altwasser  ist  aus
Anlaß  seine  Beförderung  zum  Ober-Zoll-Inspektor  zu  Landsberg  in  Oberschlesien  von  seinen  bisherigen  Funktionen
entbunden  worden.

 

Dem  Königlich  bayerischen  Nebenzollamte  Kaufbeuren,  Hauptzollamtsbezirk  Memmingen,  ist  die  Befugniß
zur  Abfertigung  der  mit  Begleitzettel  oder  mit  Begleitschein  I.  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden
Güter  ertheilt  worden.  Die  Abfertigung  wird  nach  Maßgabe  der  Vorschrift  des  §.  31  des  Regulativs  über
die  zollamtliche  Behandlung  des  Gütertransports  auf  den  Eisenbahnen  erfolgen,  da  der  Schienenstrang  am
bezeichneten  Orte  nicht  bis  zur  Zollstelle  führt,  und  zur  Zeit  eine  Abfertigungsstelle  am  Bahnhofe  daselbst  sich
noch  nicht  befindet.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Laut  Beschlusses  der  Europäischen  Donau-Kommission  vom  18.  November  1878  sind  die  Artikel  2
und  3  des  Tarifs  für  die  Schiffahrts-Abgaben  an  der  Sulina-Mündung  vom  9.  November  1870  (Central-Blatt
  von  1876,  Seite  129)  abgeändert  worden,  wie  folgt:

Art.  2.

Mit  Ausnahme  der  im  vorletzten  Absatze  des  Art.  3  des  gegenwärtigen  Tarifs  gedachten  Fälle  hat
jedes  Dampfschiff,  welches  den  Hafen  von  Sulina  verläßt,  um  in  See  zu  gehen,  und  dessen  Ladung  nach
seinen  Konnossementen  und  dem  Manifeste  den  dritten  Theil  seines  Raumgehalts  übersteigt,  für  jede  Meßtonne
  eine  feste  Schiffahrts-Abgabe  zu  entrichten,  deren  Betrag  gleichmäßig  nach  Verhältniß  des  Raumgehalts
des  Schiffes  und  der  Tiefe  des  Fahrwassers  in  der  Sulina-Mündung  festgesetzt  ist.

Diejenigen  Dampfschiffe,  welche  stromaufwärts  gefahren  sind,  um  ihre  Ladung  in  einem  Binnenhafen
einzunehmen,  haben  die  festgesetzten  Abgaben  in  Franken  und  Centimen  nach  der  folgenden  Tabelle  zu
entrichten:

 

 

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
Mündung  von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dampfschiffe  ,  
  weniger  wenigstens 10  mehr  als
welche  stromaufwärts  gefahren  sind,  als  und
10  Fuß  11-12  12- 13  13-14   14  - 15      
10 Fuß  D  höchstens11  Fuß  Fuß  Fuß  Fuß
Fr.  C.  Fr.  C. Fr.  C.Fr.  C.Fr.  C.Fr.  C.Fr.  C.
    
von  31  bis  150  Tonnen  0 80 0 80  80 0 80  80 0  80 0     80
"       151  "  200  1  —  1  35   1  70   70  1    70  1      70
 "         200 "  250  1-  1 35  1 70  2  10  10  2  10
  "          251 "  300  1  35  1 70  2 10  2  50 2  50  2  50  2  50         
  "      301    "  350    1 35  1  70  2  10  2  50  2  90  2  90             
mehr  als  355  1  35  1  70  2  10  2  50  2  90  3  30
        <pb n="167" />
        143

Diejenigen  Dampfschiffe,  welche  ihre  Ladung  ganz  oder  theilweise  im  Hafen  von  Sulina  einnehmen,
ohne  weiter  stromaufwärts  zu  fahren,  haben  die  festgesetzten  Abgaben  in  Franken  und  Centimen  nach  der
folgenden  Tabelle  zu  entrichten:

 

 

Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  bei  einer  Wassertiefe  an  der
Mündung  von:

 

 

 

Dampfschiffe,
wenigwelche
  in  Sulina  laden,  ohne  strom=  weniger  stens  ceK.  mehr  als
aufwärts  gefahren  zu  sein,  als  und  11  12
10  Fuß  höchsten  115  1  —
10Fuß  10 Fuß  11  Fuß  11-12 Fuß  12-13- Fuß  13-14 Fuß  14-15 Fuß  15 Fuß
Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.  Fr.  C.
von  31  bis  150  Tonnen  0 50 0 50 0 50 0 50 0 50 0 50 0 50            
          151         200  "                0 80 1 20 1 60 1 60 1 60 1 60 1 60  
         201         250     "              0 80 1 20 1 60 1 90 1 90 1 90 1 90  
         251         300  "                     0 80 1 20 1 60 1 90 2 20 2 20 2 20 
         301          350  "                   0 80 1 20 1 60 1 90 2 20 2 50 2 50                  
mehr  als         350  "                   0 80 1 20 1 60 1 90 2 20 2 50 2 80 
Art.  3

Jedes  Schiff,  gleichviel  ob  Segel-  oder  Dampfschiff,  hat  in  jedem  Jahre  bei  seiner  ersten  Reise  nach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Donau  den  vollen  Betrag  der  Abgaben  zu  entrichten,  denen  es  nach  den  Bestimmungen  des  geltenden

Tarifs  unterliegt.

Jedes  Schiff,  welches  im  nämlichen  Jahre  eine  zweite  Reise  nach  der  Donau  macht,  genießt  auf
dieser  zweiten  Reise  eine  Ermäßigung  von  5  Prozent  von  dem  Betrag  der  obenerwähnten  vollen  Abgaben.
Jedes  Schiff,  welches  im  nämlichen  Jahre  eine  dritte  Reise  macht,  genießt  auf  dieser  dritten  Reise
eine  Ermäßigung  von  10  Prozent  von  dem  Betrag  der  obenerwähnten  vollen  Abgaben;  auf  der  vierten
Reise  eine  solche  von  15  Prozent,  auf  der  fünften  eine  solche  von  20  Prozent,  und  so  weiter,  das  heißt  für
jede  Reise  nach  der  ersten  bis  zur  17.  eine  zusätzliche  Ermäßigung  von  5  Prozent.
Die  mittlere  Ermäßigung,  welche  bei  der  17.  Reise  gewährt  wird,  beträgt  mithin  40  Prozent,  und
diese  mittlere  Ermäßigung  soll  auf  jeder  folgenden  Reise  stattfinden,  nach  der  folgenden  Tabelle:

 

 

 

 

Zahl  Ermäßigung  Mittlere  Zahl  Ermäßigung  Mittlere
  die  Ermäßigung    Ermäßigung

 der%  für  die  für  die  der  %  für  die,  für  die

        
Reise  Reise  Reise  Reise  Reise  Reise



1  0  11  50  25

2  5  2,5  12  55  27,5

3  10  5  13  60  30

4  15  7,5  14  65  32,5

5  20  10  15  70  35

6  25  12,5  16  75  37,5

7.  30  15  17  80  40

8  35  17,5  18  10  40

9  40  20  19  40  40

10  45  22,5  20  40  40

 

und  so  weiter.
        <pb n="168" />
        —  144  —

Bei  Berechnung  der  Zahl  der  von  den  Schiffen  der  öffentlichen  Gesellschaften  periodisch  nach  einem
im  voraus  festgesetzten  Fahrplane  ausgeführten  Reisen  soll  nicht  jede  Reise  des  einzelnen  Schiffes,  sondem
jede  „periodische  Reise“  der  Gesellschaft  in  Betracht  kommen.

In  keinem.  Falle  sollen  indessen  die  Abgaben  der  Schiffe  soweit  ermäßigt  werden,  daß  diese  Ermäßigung

  eine  Befreiung  der  Schiffe  von  den  sie  treffenden  Abgaben  für  Leuchtfeuer  oder  Lootsen  mitumfaßt.

Wenn  die  öffentlichen  Gesellschaften  im  Laufe  eines  Jahres  in  Folge  einer  Hemmung  der  Donau-Schiffahrt
  durch  eine  andere  Ursache,  als  die  durch  den  Winter  eintretende  Unterbrechung,  in  die  Unmöglichkeit
  versetzt  werden,  eine  oder  mehrere  Reisen  auszuführen,  so  soll  ihnen  eine  verhältnißmäßige  Tarif-Ermäßigung
  bewilligt  werden.  Diese  Ermäßigung  soll  am  Ende  des  Jahres  durch  die  Schiffahrtskasse  in  der  Weise
geregelt  werden,  daß  die  Schiffe  der  Gesellschaften  für  jede  ausgeführte  Reise  diejenige  mittlere  Taris-Ermäßigung
  genießen,  deren  sie  in  derselben  Schiffahrts-Periode  unter  normalen  Schiffahrts-Verhältnissen
theilhaftig  geworden  sein  würden.

Außerdem  finden  die  obigen  Bestimmungen  dieses  Artikels  keine  Anwendung  auf  die  im  folgenden
Absatze  erwähnten  Dampfschiffe.  ·
  DiejenigenNaddampfer,welche bei voller Ladung nicht über zehn Fuß englisch Tiefgang haben und
einem  öffentlichen  Schiffahrts-Unternehmen  angehören,  das  insbesondere  zum  Transport  von  Reisenden  und
zum  regelmäßigen  Postdienst  bestimmt  ist,  und  welche  demgemäß  periodische  Reisen  nach  einem  im  voraus
festgesetzten  Fahrplane  ausführen,  entrichten  bei  der  Ausfahrt  aus  dem  Strome  nur  eine  feste  Abgabe  von
sechszig  Centimen  für  die  Meßtonne.  Diese  Abgabe  wird  jedoch  immer  von  dem  ganzen  abgabenpflichtigen
Raumgehalt  erhoben,  ohne  Rücksicht  auf  das  wirkliche  Ladungsverhältniß.

Diese  Schiffe  sind  außerdem  bei  ihrer  Einfahrt  in  den  Strom  von  jeder  Abgabe  frei.

 

In  Wustrow  bei  Rostock  wird  am  11.  d.  Mts.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen
werden.

 

Das  im  Jahre  1865  in  Plymouth  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Vollschiff  „Western
Chief“  von  750,39  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  in  Bremen  staatsangehörigen  J.  H.  Kückens  und  H.  Vogemann  das  Recht  zur  Führung
der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen
  gewählt  haben,  ist  am  14.  Februar  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulate  zu  London  ein  Flaggenattest
  ertheilt  worden.

 

6.  Kon  sulat-  Wesen.

Dem  Titularrath  D.  Bucharow  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Kaiserlich  russischer  Konsul
in  Lübeck  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="169" />
        VII.  Jahrgang.

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

im
Reichskanzler-Amt.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Nr.  11.

 

  

Berlin,  Freitag,  den  14.  März  1879.

 

 

 

Inhalt

2.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Zweites
Verzeichniß  der  auf  Grund  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen
  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  ergangenen
Verbote  von  Vereinen  und  Druckschriften;  —  Verbot
ausländischer  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  .  .                                                         Seite  145
Marine  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  Verzeichnisses
der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und
der  Seeschiffer;  —  Ertheilung  von  Flaggenattesten;  —
Beginn  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung
                                                                                                                                              165

Wechselstempelsteuer
Februar  1879

5.Konsulat-Wesen:  Ab

 

grenzung  eines  Amtsbezirks;
quatur.  Ertheilungen

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Zweites  Verzeich  niß

der

Februar  d.  J.

—  Erxe-3.

  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an
in  den  Monaten  April  1878

bis
                                                                                                                                               166

4.Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Uebersicht  über  die  bis  Ende

zogenen  Landesmünzzen

einge-                                                                                                                                              168


                                                                                                                                                169

auf  Grund  des  Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  vom  1.  Januar  bis  Ende  Februar  1879
ergangenen,  durch  die  Entscheidung  der  Reichs-Kommission  endgültig  gewordenen  Verbote  von

 

 

 

 

 

Vereinen.
—  Die  Bestätis
  Die  Publi-  ung  de
S  ·  «  kation  des  Verbots  i
32  Sitz  Bezeichnung  der  Behörde,  durch  Datum  Verbots  ist  erfolgt  durch
S  Bezeichnung  des  Vereins.  desselb  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  erfolgt  im  sh  Ent-»
  esselben.  Reichs-  scheidung  der
9  worden  ist.  Verbots.  Anzeiger  Reichs-—.
  Nr.  Kommission
r  vom
1  Gesangverein  „Liberte“,  Luckenwalde,  Königlich  preußische  Regierung  zu  1.  November  262.                                                                                                                       6.  Januar
  Potsdam,  1878,                                                                                              1879.

 

 

 

 

21
        <pb n="170" />
        146

  

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

Die  Bestäti
  Die  Publi-  gung,  56
          kation  des  Verbots  
  Sitz  Bezeichnung  der  Behörde,  durch  Datum  Verbots  ist erfolgt  bu
  Bezeichnung  des  Vereins.  deselb  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  erfolgt  im  die  Ent-
  desselben.      Reichs-  scheidung  der
  worden  ist.  Verbots.  Anzeiger    gu  .
.  Nr.  Reichs-Kommission
    vom
2  Bildungsverein  für  Arbeiter,  Flensburg,  Königlich  preußische  Regierung  zu  25.                                                                                                                                              Oktober253.  6.  Januar
        Schleswig,  1878,                                                                                                                         1879
3  Arbeiter-Sängerbund,  do.  do.  do.  do.  do.
4  Arbeiter-Verein,  Reudnitz,  Königlich  sächsische  Kreishauptmann-1.  November  261.  do.
schaft  zu  Leipzig,  1878,
5  Verband  der  deutschen  Maler,  Leipzig,  do.  6.  November  267.  do.
Lackirer  und  Vergolder,  1878,
6  Demokratischer  Wahlverein,  Braun=  Herzoglich  braunschweig-lünebur-26.  Oktober  254.  13.  Januar
schweig,  gische  Polizeidirektion  zu  Braun-1878,  1879
schweig,
7  Metallarbeiter  Gewerksgenossen-  do.  do.  do.  do.  do.
schaft  und  der  mit  derselben  vereinigte
  Klempner-Verband,
8  Arbeiter-Bildungs-Verein,  Dresden,  Königlich  sächsische  Kreishauptmann-28.  Oktober  255.  do.
schaft  zu  Dresden,  1878,
9  Arbeiter-Bildungs-Verein,  Leipzig,  Königlich  sächsische  Kreishauptmann-26.  Oktober  254.  do.
schaft  zu  Leipzig,  1878,
10  Sozialdemokratischer  Arbeiter=  Dortmund,  Königlich  preußische  Regierung  zu 27.  Oktober  do.  do.
Wahlverein  für  die  Stadt  und  Arnsberg,  1878,
den  Landkreis  Dortmund,
11  Falkensteiner  Konsum-Verein,  Falkenstein,  Königlich  sächsische  Kreishauptmann-                     2.  November  260.  20.  Januar
schaft  zu  Zwickau,  1878,  1879.
12  Zweigverein  der  Gewerkschaft  der  Gera,  Fürstliches  Landrathsamt  zu  Gera,                                    3.  November  269.  do.
Manufaktur-,  Fabrik-  und  Hand-  1878,
arbeiter  Deutschlands,  1
13  Gewerkschaft  der  Manufakture,  zu-  Crimmitz=  Königlichsächsische  Kreishauptmann-                10.  Dezbr.  296.  do.
brik=  und  Handarbeiter  Deutsch=  schau,  schaft  zu  Zwickau,  1878,
lands  und  der  Zentral-Kranken
und  Sterbekasse  derselben,  .
        <pb n="171" />
        147

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Bestäti-Die
  Publi-  gung  des
·  kation  des  Verbots  i
Sitz  Bezeichnung  der  Behörde,  durch  Datum  Verbots  ist  erfolgt    durch
Bezeichnung  des  Vereins.  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  erfolgt  im  die  Ent-.
  desselben.    Reichs-  scheidung  der
-  worden  ist.  Verbots.  Anzeiger  Reichs-Nr.
  Kommission
#  vom
Zentral-Kranken-  und  Sterbekasse  Gotha,  Stadtrath  zu  Gotha.  28.  Dezbr.    pro  1879  Die  Be—
der  Schuhmacher  und  verwandter  1878,  schwerde  ist
Gewerbe  zu  Gotha,  durch  Entscheidung
  v.
20.  Januar
1879  aus
formellen
Gründen
zurückgewiesen
  worden.
Berliner  Arbeiter-Sängerbund,  Berlin,  Königlich  preußisches  Polizei-Prä-  30.  Oktober  257.                                                                                                                                                                3.  Februar
                                                                                                                     sidium  zu  Berlin,  1878,  1879.
Gesangverein  „Brüderlichkeit“,  do.  do.  do.  do.  do.
do.  „Vorwärts“,  do.  do.  do.  do.  do.
do.  „Liberté",  do.  do.  do.  do.  do.
do.  „Teutonia",  do.  do.  do.  do.  do.
do.  „Karthaus",  do.  do.  do.  do.  do.
Arbeiter-Bildungs-Verein,  Pforzheim,  Großherzoglicher  Landeskommissär  14.  Novbr.  271.  do.
                                                                                                                                      zu  Karlsruhe,  1878,
„Theater-Verein  „Germania"“,  Dortmund,  Königlich  preußische  Regierung  zu  29.  Oktober                                                                                                                                                     256.  do.
                                                                                                                                             Arnsberg,  1878,
Gesangverein  „Liederfreund",  do.  do.  do.  do.  do.
do.  „Alpenröschen“,  Frankfurt  Königlich  preußische  Regierung  zu9.  November  268.  do.
                                                                                                                              a./M.,  Wiesbaden,  1878,  ·
 Dramatischer Klub»Herwegh«,  do.  do.  do.  do.                                                          10.  Februar
                                                                                                                                                                  1879.
Ortsverein  in  Bockau,  Bockau,  Königlich sächsische  Kreishauptmann-30.  Novbr  284.  do.
                                                                                                                             schaft  zu  Zwickau,  1878
Gesangverein  „Bruderkette",  Frankfurt  Königlich  preußische  Regierung  zu  9.  Dezember                                                                                                                                                                   291.  do.
                                                                                                                           a .O.,  Frankfurt  a./O.,  1878,

21*
        <pb n="172" />
        148

Zweites

der  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  vom  1.  Januar  bis  Ende  Februar  1879

periodischen

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Wohnort  des
  Titel  Ort  und  Zeit
  der  des
  Druckschriften.  Erscheinens  Verlegers.  Heraus-  Druckers
  gebers.


1.  Freie  Presse.  Volksorgan  für  Halle,  Saalkreis  Leipzig,  Genossenschafts-Buchdruckerei  in  Leipzig,
und  Zeitz-Naumburg,
2. Volksblatt  und  Anzeiger  für  Borna,  Frohburg,  do.  desgl.
Lausigk  und  Umgegend,
3. Groitzsch-Pegauer  Volksblatt.  Organ  für  Stadt  do.  desgl.
und  Land,
4.  Muldenthaler  Volksfreund.  Organ  für  Stadt  do.  desgl.
und  Land,
5. Volksblatt  für  das  Herzogthum  Altenburg,  do.  desgl.
6. Voigtländische  Freie  Presse.  Volksorgan  für  do.  desgl.
Stadt  und  Land,
7.  Neue  Leipziger  Zeitung  für  Stadt  und  Land,  do.  Hermann  Nebel,  Oskar  Genossen-Eisengarten,
  schafts-Buchdruckerei
  in
Leipzig,
8.  Mitteldeutsche  Zeitung,  do.  Genossenschafts-  Friedrich  do.
Buchdruckerei  un  Nauert,
Leipzig,
9. Das  Panier.  Organ  der  deutschen  Metall-  Braun-  L.  Soehler  in  –  —
arbeiter,  schweig,  Braunschweig,
10.  Die  Zukunft.  Sozialistische  Revue,  Berlin,  Allgemeine  deutsche  —  —
Assoziations-Buchdruckerei
  (E.  G.)
Berlin,
        <pb n="173" />
        Verzeichniß

—  149  —

ergangenen,  durch  die  Entscheidung  der  Reichs-Kommission  endgültig  gewordenen  Verbote  von

Druckschriften.

 

 

 

 

 



Die  Publi-    
Bezeichnung  der  Behörde,  Datum  kation  des  Die  Bestätigung
durch  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  Verbots  ist  des  Verbots  ist  erfolgt
orben  ist  Verbots  erfolgt  im  durch  die  Entscheidung  der
worden  ist.  erbots.  NReichs-  Reichs-Kommission  vom
Anzeiger  Nr.
  
Königl.  sächsische  Kreishauptmannschaft  6.  November  1878.  268.  6.  Januar  1879.
zu  Leipzig,
do.  do.  do.  do.
do.    do.  do.  do.
do.  do.  do.  do.
do.  do.  do.  do.
do.  do.  do.  do.
do.  14.  November  1878.  270.  do.
do.  do.  do.  13.  Januar  1879.
Herzoglich  braunschweig-lüneburgische  Polizei-  31.  Oktober  1878.  259.  do.
direktion  zu  Braunschweig,
Königlich  preußisches  Polizei-Präsidium  6.  November  1878.  263.  do.

zu  Berlin,
        <pb n="174" />
        150  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Wohnort  des
Titel  Ort  und  Zeit

  der  des
Druckschriften.  Erscheinens  Verlegers.  Herause  Druckers.
  gebers.

11.  Mittelrheinische  Familienblätter,  Mannheim,  —  —  —
12.  Reußische  Volkszeitung,  Gera,  —  —     
13.  Glauchauer  Nachrichten.  Volksblatt  für  Stadt  Glauchau,  —  —  —
und  Land,
14.  Volkszeitung  für  Hohenstein,  Ernstthal,  Ober-  —  —  —  —
laugwitz,  Gersdorf  und  Umgegend,
15.  Volksfreund  für  Lichtenstein,  Calleberg  und  —.  —  —  —
Umgegend,
16.  Dresdener  Volkszeitung,  Dresden,  Wilhelm  Wolf  verantwortl.  Ch.  Grahl
in  Dresden,  Redaktion  in  Dresden,
Ernst  Hermann

in  Dresden,
17.„Berlin",  Organ  für  die  Interessen  der  Reichs-  Berlin  —  —  —
hauptstadt,  1878,
18.  „Leipziger  Beobachter“,  Leipzig  —  —  —

 

1878,
        <pb n="175" />
        Die  Publi-Bezeichnung
  der  Behörde,  Datum  kation  des  Die  Bestätigung
durch  welche  das  Verbot  ausgesprochen  des  Verbots  ist  des  Verbots  ist  erfolgt
worden  ist  Verbots  erfolgt  im  durch  die  Entscheidung  der
"  erbots.  Reichs-  Reichs-Kommission  vom
Anzeiger  Nr.
Der  Großherzoglich  badische  Landeskommissär  24.  November  1878.  283.  13.  Januar                                                                                                                                                                  1879.
zu  Mannheim,
Fürstliches  Landrathsamt  zu  Gera,  8.  November  1878.  266.  20.  Januar             1879.
Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft  16.  November  1878.  274.  13.  Januar  1879.
zu  Zwickau,
do.  do.  do.  do.
do.  do.  do.  do.
Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft  9.  Dezember  1878.  292.  20.  Januar  1879.
zu  Dresden,
Königlich  preußisches  Polizei-Präsidium  28.  Dezember  1878.  305.  3.  Februar  1879.
zu  Berlin,
Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft  do.     1 pro  1879.  10.  Februar  1879.

zu  Leipzig,
        <pb n="176" />
        Zweites

der  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  vom  1.  Januar  bis  Ende  Februar  1879

nicht  periodischen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name
  Ort  und  Zeit
  Titel  der  Druckschriften.  des
Erscheinens.  S  Verfassers.
  
  
1 Der  deutsche  Bauernkrieg  mit  Berücksichtigung  Braunschweig  1876,  —  A.  Bebel,
der  hauptsächlichsten  sozialen  Bewegungen  des
Mittelalters.
2  Arbeiter-Lesebuch.“  Rede  Lassalle's  zu  Frank-  Berlin  1878,  7.  —
furt  a.  M.  am  17.  und  19.  Mai  1863.
3  Blicke  auf  das  Volkselend  und  die  Volkssterblich—  Berlin,  —  A.  Theodor  Stamm,
keit  der  deutschen  Reichshauptstadt.  Von  
A.  Theodor  Stamm.
4 Herr  Bastiat-Schulze  von  Delitzsch,  der  ökono-  Berlin  1877,  —  Ferdinand  Lassalle,
mische  Julian,  oder  Kapital  und  Arbeit.
Von  Ferdinand  Lassalle.
5 Zur  Arbeiterfrage.“  Lassalle's  Rede  bei  der  Berlin  1876,  7.  —
am  16.  April  1863  in  Leipzig  abgehaltenen
Arbeiterversammlung.  Nebst  Briefen  der
Herren  Professor  Wuttke  und  Dr.  Lothar
Bucher.
6  Offenes  Antwortschreiben  an  das  Zentral-  Berlin,  5.  Ferdinand  Lassalle,
Comité  zur  Berufung  eines  Allgemeinen  deutschen
  Arbeiter-Kongresses  zu  Leipzig.  Von
Ferdinand  Lassalle.
7  Der  alte  und  der  neue  Jesuitismus  oder  die  Braunschweig  1872,  –  Bernhard  Becker,
Jesuiten  und  die  Freimaurer.  Eine  Klostergefängniß-Arbeit
  von  Bernhard  Becker.
8  Der  Braunschweiger  Ausschuß  der  sozialdemokra-  do.  —  W.  Bracke  jun.,

 

tischen  Arbeiterpartei  in  Loetzen  und  vor  dem

 

Gericht.  Von  W.  Bracke  jun.
        <pb n="177" />
        153

 

 

 

 

 

Verzeichniß
ergangenen,  durch  die  Entscheidung  der  Reichs-Kommission  endgültig  gewordenen  Verbote  von
Druckschriften.
Die  Die
und  Wohnort  des  Publikation  Bestätigung
Z„  4"„  Datum  des  Ver-  des  Verbots
Bezeichnung  der  Behörde,  durch    bots  ist  ist  erfolgt
des  durch  die
Heraus-  welche  das  Verbot  erlassen.  erfolgt  im  Entscheidung
Verlegers.  bers  Druckers.  Verbots.    Reichs-  der  Reichsgebers.
  Anzeiger Nr.  Kommission
vom
W.  Bracke  —  W.  Bracke  Königlich  preußische  Regierung  zu.   2.November 262.  6.  Januar
jun..  jun.  Schleswig,                                                                                      1878.                       1879.
in  Braun-  in  Braunschweig.
  schweig.
Allgemeine  deutsche  Assoziations-  Königlich  preußisches  Polizei-Prä         30.  Oktober57  do.
Buchdruckerei  in  Berlin,                                                           sidium  zu  Berlin,  1878.
desgl.  do.  do.  do.                                                                                                           13.  Januar
                                                                                                                                                          1879.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do  do.  do.
W.  Bracke  —  —  Herzoglich    braunschweig-lünebur-          29.  Oktober  do.  20.  Januar
Jan.  gische  Polizeidirektion  zu  Braun--                                             1878.                                1879
in  Braun-  schweig,
schweig.
Verlag  der  —  —  do.  do.  do.  do.
Expedition
des  Braunschweiger

Volksfreund.

 

 

 

 

 

 

 

22
        <pb n="178" />
        Laufende  Nummer.

 

Titel  der  Druckschriften.

Ort  und  Zeit
des
Erscheinens.

Auflage.

Name

 

Verfassers.

 

9

10

11

12

13

14

15

16

 

Der  Lassalle'sche  Vorschlag.  Ein  Wort  an  den
4.  Kongreß  der  sozialdemokratischen  Arbeiterpartei.
  Von  W.  Bracke  jun.

Ein  Komplot  gegen  die  Internationale  Arbeiter-Assoziation.
  Deutsche  Ausgabe  von:  L'alliance
de  la  démocratie  socialiste  et  l'association
internationale  des  travailleurs.  Uebersetzung
von  S.  Kokosky.

Meine  3½  jährige  Leipziger  Polizeicampagne.
Heiteres  und  Ernstes,  Publizistisches  und
Juristisches  von  A.  Hepner.  Zugleich  ein

Beitrag  zur  Karakteristik  unserer  heutigen

politischen  Zustände.

Die  Pariser  Kommune  vor  den  Berliner  Gerichten.
  Eine  Studie  über  deutsch-preußische
Rechtszustände.  Von  Johann  Most.

Nieder  mit  den  Sozialdemokraten.  Von  Wilhelm
Bracke.  «

Die  Bastille  am  Plötzensee.  Blätter  aus  meinem
Gefängniß-Tagebuch.  Von  Johann  Most.

Die  Verzweiflung  im  liberalen  Lager.  Antwort
auf  die  sieben  Artikel  der  „Magdeburgischen
Zeitung“  und  die  Schmähschrift  des  Herrn
von  Unruh.  Von  Wilhelm  Bracke.

Die  Pariser  Kommune  vor  der  Deputirtenkammer
in  Versailles.  Generaldebatte  über  die  Am—
nestiefrage  und  Rede  Raspails  (Vater)  vom
16.  bis  18.  Mai  1876.  Nach  dem  amtlichen
Bericht  ins  Deutsche  übertragen.  Von  Franz
Rohleder.

17  Was  wollen  die  Sozialdemokraten?  Ein  sozialpolitisches

  Gespräch.  Von  H.  Oldenburg.

 

Braunschweig  1873,

Braunschweig  1874,

Braunschweig  1874,



Braunschweig  1875,

Braunschweig  1876,
do.

do.

do.

do.

 

 

 

W.  Bracke  jun.

A.  Hepner,

Johann  Most,

W.  Bracke,
Johann  Most,

W.  Bracke,

H.  Oldenburg,
        <pb n="179" />
        155

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



und  Wohnort  des    Die  tio  Die Bestätigung
Datum  Publikation des    des  Verbots

Bezeichnung  der  Behörde,  durch  ist  erfolgt

(5e  das  Valbot  uu  des  erfolgt im  ist  durch  die

eraus-  welche  das  Verbot  erlassen.  7  Entscheidun

Verlegers.  l  Drutkers.  Verbots.  Reichs-  Entscheidung der Reichsgebers.
  Anzeiger Nr.  Kommission

vom

W.  Bracke  —  W.  Bracke  Herzoglich  braunschweig-lünebur-   29.  Oktober  257.  20.  Januar

jun.  jun.  gische  Polizeidirektion  zu  Braun-                                     1878.                           1879.
  schweig

W.  Bracke  jun.  in  Braunschweig.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
        <pb n="180" />
        Name

  Ort  und  Zeit

  Titel  der  Druckschriften.  des

  Erscheinens.    Verfassers.

  Auflage

  

18  Die  Forderungen  des  Sozialismus  an  Zukunft  Braunschweig  1876,  —  Bruno  Geiser,
und  Gegenwart.  Von  Bruno  Geiser.

19  Hütet  Euch  vor  den  300  Millionen  neuer  Braunschweig           1878,  —  —
Steuern.  Nebst  einem  Anhange:  Die  Reden
Bracke's  im  Deutschen  Reichstage  1877  und
1878.

20  Geschichte  der  Kommune  von  1871.  Von             do.                                  —  —
Lissagaray.  Autorosirte  deutsche  Ausgabe
nach  dem  von  dem  Verfasser  vervollständigten
französischen  Originale.

21  Zweck,  Mittel  und  Organisation  des  Allgemeinen  Berlin  1873,  —  Carl  Wilhelm                                                                                                                                                                Tölcke,
deutschen  Arbeiter-Vereins.  Ein  Leitfaden  für
die  Agitatoren,  Bevollmächtigten  und  Mitglieder
des  Vereins.  Von  Carl  Wilhelm  Tölcke.  I.
und  II.  Theil.

22  Die  Lösung  der  sozialen  Frage.  Ein  Vortrag,             Berlin  1876,  —  Johann  Most,
gehalten  vor  Berliner  Arbeitern.

23  Aristoteles.  Ein  Grundpfeiler  der  modernen  Re-   Dresden  1878,  –  Oskar  Klemich,
ligionsformen  als  Stütze  der  Tyrannei,  der
Pfaffheit,  der  sozialen  Despotie  und  ihrer
Henkersknechte.

24  Der  Nationalitätsdünkel.  Eine  Studie  für                        Dresden  1877,  —  do.
Mordspatrioten,  Erbfeinde  und  sonstige  Chauvinisten.


25  Der  Egoismus  als  Weltprinzip.  Sozialmoral-                                      do.  —  do.
philosophische  Studie.

26  Die  Entwickelung  des  Menschengeistes.                                               do.  —  do.

27  Der  achtzehnte  März.  Eine  historische  Skizze.  Dresden,  —                   Max  Kayser,

 

Festrede,  gehalten  beim  allgemeinen  Arbeiterfest
  in  Dresden  am  18.  März  1878.
        <pb n="181" />
        157

 

 

 

 

 

 

 

Die  Die
und  Wohnort  des  Publikation  Bestätigung
    Datum  des  Ver-  des  Verbots
Bezeichnung  der  Behörde,  durch  bots  ist  ist  erfolgt
es  durch  die
Heraus-  welche  das  Verbot  erlassen.  erfolgt in  Entscheidung
Verlegers.  Druckers.  Verbots.  Reichs-Anzeiger  der Reichsgebers.
    Kommission
Nr.  vom
W.  Bracke  jun.  in  Braunschweig.  Herzoglich  braunschweig  -  lüneburgische-  29.  Oktober  257.                                                                                                                                            20.  Januar
gische  Polizeidirektion  zu  Braun-                                                                              1878.  1879.
schweig,
desgl.  do.  do.  do.  do.
desgl.  do.  do.  do.  do.
Selbstverlag  —  C.  Ihring  Königlich  preußisches  Polizei-Prä-           2.  November  270.  do.
des  Allgemei-  in  Berlin.  sidium  zu  Berlin,                                                 1878.
nen  deutschen
Arbeitervereins.

Assoziations-Buchdruckerei  in  Berlin.  do.  23.  Oktober  250.                     3.  Februar
                                                                                  1878.                                                    1879.
Oskar  Genossenschafts-Druckerei  Königlich  sächsische  Kreishaupt-4.  November  265.  do.
Klemich.  zu  Chemnitz.  G.  Rübner  mannschaft  zu  Dresden,  1878
et  Comp.
do.  —  Richard  do.  do.  do.  do.
Gärtner  in
Dresden.
do.  Genossenschafts-Druckerei  do.  do.  do.  do.
in  Chemnitz.  G.  Rübner  
et  Comp.
do.  —  Richard  do.  do.  do.  do.
Gärtner  in
Dresden.
do.  —  —  do.                                                                                         11.  Novem.268.  do.

 

 

 

                                                                                                                                            ber  1878.
        <pb n="182" />
        —  158  —

 

 

 

 

 

  Name

  Ort  und  Zeit

  Titel  der  Druckschriften.  des

  Erscheinens.  Verfassers.



  

28  „Unsere  Ziele.“  Eine  Streitschrift  gegen  die  Leipzig  1877,         6.                 A.  Bebel,
            demokratische  Korrespondenz.

29  Zur  Geschichte  der  Kommune  von  Paris.  Braunschweig  1876,  2.              Wilhelm  Blos,

30  Gegen  die  Prügel-Pädagogen.  do.   1878.  —                                                       Eduard  Sack,

31 "Der  bekehrte  Nagelschmied  “  Gedicht.  do.    1865,  —                                   Heinrich  Roller,

32  „Anti-Syllabus.“  Gedicht.  Braunschweig,  —                                            Dr.  Hermann  Krasser,

33  „Am  Webestuhl  der  Zeit.“  Sozial-politischer  do.  1873,  —                       A.  Otto  Walster,
             Roman  in  3  Bänden.

 34 „Die  freien  religiösen  Gemeinden  und  die  Sozial-  Heidelberg  1877,  —  Carl  Scholl,
            demokratie.“  Ein  Wort  zum  Frieden.

35  Unsere  Schulen  im  Dienste  gegen  die  Freiheit.  Braunschweig  1874,  1.  Eduard  Sack,

               do.  1878.  2.

36  Beiträge  zu  der  Schule  im  Dienste  für  die  do.  1878.  —                                      do.
              Freiheit.  Erster  Band.

37  Volkskalender  für  1878.                                                      do.  —                                          —

38 Die  Arbeiterdichtung  in  Frankreich.  Ausgewählte  Hamburg,  ——      Adolph  Strodtmann,
           Lieder  französischer  Proletarier.  Von  Adolf
            Strodtmann  in  Berlin.

39 „Brutus!  Schläfst  Du?“  Zeitgedicht  von  Adolf  do.  —                                                do.
           Strodtmann  in  Berlin.

 40  Rede  Bebels  über  den  Gesetzentwurf,  betreffend  Leipzig,  —                             A.  Bebel,

 

                  die  gegenseitigen  Hülfskassen.  Gehalten  in  der
                  Reichstagssitzung  vom  5.  November  1875.  Ab-                  druck
  des  stenographischen  Berichts.
        <pb n="183" />
        159

 

 

 

 

 

 

 

 

Die    
und  Wohnort  des  Publikation  Bestätigung
Datum  Publikation  des  Verbots
Bezeichnung  der  Behörde,  durch  des Verbots  ist  it  ues
  urch  die
Heraus-  welche  das  Verbot  erlassen.  erfolgt im  Entscheidung
Verlegers.  ebers.  Druckers.  des Verbots.    eichDder  Reichsgebers.
  Reichs-Anzeiger Nr.  Kommission
  vom
Genossenschafts-Buchdruckerei  Königlich  sächsische  Kreishaupt-10.  Dezember  302.  3.                                                                                                                                                                Februar
in  Leipzig.  mannschaft  zu  Leipzig,  1878.                                                                              1879.

W.  Bracke  in  —  —  Herzoglich  braunschweig=  lünebur-28.   Novem- 283.                   do.
Braun-  gische  Polizeidirektion  in  Braun-,  ber                                  1878.
schweig.  schweig,

do.  —  —  do  do.  do.  do.
do.  —  —  do.  do.  do.  do.
do.  —  —  do.  do.  do.  do.
do.  —  —  do.  do.  do.  do.
Carl  Scholl,  —  —  Großherzogl.  badischer  Landes-15.Dezember  298.                               do.
  kommissär  für  die  Kreise  Mann-                                1878.
heim,  Heidelberg  und  Mosbach,

W.  Bracke  in  —  —  Herzoglich  braunschweig-lünebur-  3.  Dezembers  287  u.  288.  10.                                                                                                                                                                Februar
Braun-  gische  Polizeidirektion  zu  Braun-u.  5.  Dezem-                                              1879.
schweig.  schweig,  ber  1878.

do.  —  —  do.  3.  Dezember                                            287.                                                       do.
1878.

do.  —  —  do.  3.  Januar  3.  do.
1879.

Jean  Paul  —  —  Polizeibehörde  in  Hamburg,    24.Dezember   305.                                  do.
Friedrich  1878.

Eugen  
Richter  in
Hamburg.  

do.  —  —  do.  27.  Dezember  do.                                                                                              do.
                                     1878.

—  —  Genossen-  Königlich  sächsische  Kreishaupt-  3.  Januar  6.  do.
schafts-Buch=  mannschaft  in  Leipzig.                                  1879.

 

 

druckerei
in  Leipzig.
        <pb n="184" />
        —  160  —

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)  erlassene  und  durch
meine  Bekanntmachung  vom  6.  Februar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  34)  erläuterte  Verbot  der  vom  kommunistischen
  Arbeiter-Bildungsverein  in  London  herausgegebenen  und  bei  John  Bale  et  Sons  in  Marylebone
gedruckten  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“  erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,
welche  unter  der  Aufschrift  „Tessendorf“  zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  5.  März  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Schleswig  vom  18.  Februar
d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  45)  die  am  8.  und  12.  Februar  d.  J.  erschienenen  Nummern  12  und  13  der
in  der  Schweizerischen  Vereinsbuchdruckerei  in  Hottingen-Zürich  gedruckten  periodischen  Druckschrift  „Der
Staatsbürger“  verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen
Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Der  Staatsbürger"“
  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  6.  März  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

  Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Großherzoglich  badischen  Landeskommissärs  für  die  Kreise  Mannheim,

  Heidelberg  und  Mosbach  vom  3.  März  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  55)  die  Nummer  1  des  I.  Jahrgangs

  der  in  Genf  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Le  révolté,  Organe  socialiste“  verboten  worden

ist,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie

vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Le  révolté“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  8.  März  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  4.  Februar
  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  33)  die  Nummern  1  und  2  des  VI.  Jahrganges  der  in  Reichenberg  in
Böhmen  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Arbeiterfreund.  Sozialpolitische  Zeitschrift  für  das  arbeitende
Volk“  verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Arbeiterfreund“
im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  9.  März  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="185" />
        161

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  .      Ausweisung  weisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.Eduard  Schwabs 33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  26.                                                                                                                                                                 Februar
Buchbindergeselle,  Hainsbach,  Bezirk  teln,  Bezirksregierung  zu                                  d.  J.
Schluckenau  in  Böh-  Marienwerder,
men,
2.  Valentin  Bous,  Ta-   geboren  am  14.  Juni  desgleichen,  Königlich  preußische  7.  Februar
pezier,  1856  zu  Freiburg  in  Bezirksregierung  zu                                                                       d.  J.
Baden,  ortsangehörig  Potsdam,
zu  Luxemburg,
3.  Josef  Seidler,  23  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische        14.  Februar
Weber,  wohnhaft  zu  Wächters-  Bezirksregierung  zu                                                              d.  J.
dorf,  Kreis  Olmütz,  Be-  Frankfurt  a./O.,
zirk  Sternberg  in  Oesterreich,

4. Israel  Rom,  Taback-  20  Jahre,  aus  Merecz   desgleichen,  Königlich  preußische,  24.  Februar
schneider,  in  Rußland,  Bezirksregierung  zu                                                                          d.J.
Posen,
5.  Josef  Schönfeld,  26  Jahre,  aus  Czen-  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Februar
Bäckergeselle,  stochau  in  Russisch-                                                                                    d.  J.
Polen,
6. Andreas  Kokolski, 45  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische                                                                                                                                                           28.  Februar
Arbeiter,  ortsangehörig  zu  Koninteln,  Bezirksregierung  zu                                           d.  J.
in  Russisch-Polen,  Bromberg,
7.  Franz  Prasil,  32  Jahre,  aus  Racho-   Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  30.                                                                                                                                                                Novem-Schuhmacher,
  witz,  Bezirk  Chrudim,ger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung  zu  1878.
  in  Böhmen,  urtheilung  wegen  der  Breslau,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
6.  Johann  Palluch  17  Jahre,  aus   Czacza   Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Drahtbinder,  bei  Trentsin  in  Ungarn,  teln,
9.  Josef  Januscheck,  geboren  am  10.  März  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Januar
Weber,  1845  zu  Semil  in                                                                                                        d.  J.
Böhmen,

 

 

 

 

23
        <pb n="186" />
        162

 

 

 

 

 

I  *
&amp;amp;  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dadm  des
Ausweisung  weisungs-S
  «  der  Vestrafung.  beschlossen  hat  "
2  des  Ausgewiesenen.  e  n  hat.  beschlusses.
1.  2.  -*  4.  5.  6.

10.  Johann  Hanke,  24  Jahre,  aus  Batzdorf  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef25.  Januar
Nagelschmiedgeselle,  bei  Jauernig  in  Oester--  teln,  Bezirksregierung  zul  d.  J.
eichisch-Schlesien,  Breslau,

11.  Naum  Jancowicz,2  Jahre,  aus  Belitz  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  3.  Februar
Konditor,  bei  Horien  in  Albanien,  d.  I.
12.Franz  Boenisch  83  Jahre,  aus  Günters-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Dachdecker,  dorf,  Kreis  Königinhof
in  Böhmen,
13.  Josef  Kozak,  Flei-2  6  Jahre,  aus  Choda=  Landstreichen  und  groberfdieselbe  Behörde,  5  Fruar

14.

5.

16.

7.

18.

19.

20.

21.

Anton  Felgen—
hauer,  Steindrucker,


scher,

Johann  Effenberger,
  Fabrikarbeiter,

Emanuel  Meyer,
Müllergeselle,

Ignaz  Kotteck,
Klempnergeselle,

Johann  Jakob  Rieger,
  Bergmann,

Josef  Postpieschl,
Sattlergeselle,

Berthold  Zinnecker,
Klempnergeselle,

Michael  Radojewsky,
  Brauergeselle,

 

Adersbach  in  Böhmen,

räschadow  bei  Nachod
in  Böhmen,

geboren  1826  zu  Ebersdorf,
  Bezirk  Schönberg
in  Mähren,

19  Jahre,  aus  Ober-35

  Jahre,  aus  Wartenberg
  in  Böhmen,

33  Jahre,  aus  Weigsdorf
  in  Böhmen,

22  Jahre,  aus  Dolni-Sydow
  in  Böhmen,

18  Jahre,  aus  Spindelmühle
  in  Böhmen,

29  Jahre,  aus  Warschau,


geboren  am
1838  zu  Lunrdorf,
wohnhaft  zu  Reichenberg
  in  Böhmen,

17.  Juli

Unfug,

Landstreichen  und  Betteln,


Nichtbeschaffung  eines
Unterkommens  und  Betteln,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

 

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische

Merseburg,

Bezirksregierung  zu  d

desgleichen.

7.  Februar
d.  IJ.

18.  Januar

d.  I.
21.  Januar
d.  I.

22.  Januar

d.  J.

29.  Januar
d.  J.

4.  Februar
d.  J.

10.  Februar
.IJ.
        <pb n="187" />
        163

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
    der  Bestrafung.  beschlossen  hat

  des  Ausgewiesenen.      hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
22. Ferdinand  Richter,46  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische                                                                                                                                                    22.  Februar
Lohgerber,  ortsangehörig  zu  Wern=  teln,  Bezirksregierung      zu                            d.  J.

stadt,  Bezirk  Tetschen  Schleswig,  ·
in  Böhmen,

23.  Veit  Fischera,geboren  am  16.  Juni  desgleichen,  Königlich  preußische  28.  Februar
Bäckergeselle,  1840  zu  Bordo  in  Landdrostei  zu  Han-                                             d.  J.
Böhmen,  nover,

24.  Jakob  Nissen-  25  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  17.  Februar
Kjeer,  Zigarren=  Kolding,  wohnhaft  zu  —   Bezirksregierung  zu                                       d.J.

arbeiter,  Fridericia  in  Däne—  Düsseldorf,
mark,

25.  Josef  Schmid,  Tage- 36  Jahre,  wohnhaft  und  desgleichen,  Königlich  bayerisches  11.                                                                                                                                                                     Februar
löhner,  ortsangehörig  zu  Eger  Bezirksamt  Tieschen-                                                            d.J.

in  Böhmen,  reuth,

26.  Angelo  Dallat  geboren  1853,  aus  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  desgleichen.
Costa,  Tagelöhner,  Enego,  Provinz  Vicenza  Bezirksamt  Münin

  Italien,  chen  r./J.
.

27.  Johann  Strasser  ,  geboren  1851,  aus  Lähn,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,                                                                                                                        13.  Februar
Maurer,  Bezirk  Neutte  in  Tirol,  teln,                                                                           d.  J.

  

28.  Eduard  Stocklöw,  geboren  1848,  aus  Son- Nichtbeschaffung  eines  Königlich  bayerische  15.  Februar
Tischlergehülfe,  nenberg,  Bezirk  Komo-      Unterkommens  und  Bet-  Polizei-Direktion  d.  J.

  tau  in  Böhmen,  teln,  München,
29.  Johann  Welzl,  geboren  am  1.  Juni  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schmied,  1843,  ortsangehörig  zu
  Klentsch,  Bezirk  Taus
  in  Böhmen,

30. Anton  Grössing, geboren  1848,  aus  Haus,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                          18.  Februar

Schlossergehülfe,  Bezirk  Gröbming  in                                                                                teln,  d.  J.
Steiermark,

31.  Johann  Krajanek,  50  Jahre,  aus  Mili-desgleichen,  Königlich   bayerisches 17.  Februar
Tagelöhner,  vicka,  Bezirk  Strakonitz  Bezirksamt  Ebers-                                                    d.J.

in  Böhmen,  berg,

32.  Peter  Valaster,  20  Jahre,  aus  Bartho-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Webergeselle.  lomäberg,  Bezirk  Blu- 



denz,  Kronland  Vorarl- 



berg  in  Oesterreich,

 

 

23*
        <pb n="188" />
        164

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
33.  Ernst  Hradil,  35  Jahre,  aus  Pysely,  Landstreichen  und  Bet- Königlich  bayerisches  17.                                                                                                                                                                 Februar
Täschnergeselle,  Bezirk  Karolinenthal  in  teln,  Bezirksamt  Ebers-                                         d.  J.
Böhmen,  berg,
34. Josef  Schichtl,  geboren  1833,  ortsange-desgleichen,  Königlich  bayerisches  19.  Februar
Zimmermann,  hörig  zu  Breitenbach,  Bezirksamt  Wasser-                                                  d.  J.
Bezirk  Kufstein  in  Ti-  burg,
rol,
35.  Ferdinand  Daber-geboren  1846  und  orts-desgleichen,  Königlich  sächsische  17.                                                                                                                                                                           Februar
gotz,  Färber,  angehörig  zu  Hirsch-  Kreishauptmann-                                                          d.  J.
berg,  Bezirk  Dauba,  schaft  zu  Bautzen,
Kreis  Jung-Bunzlau  in
Böhmen,
36.  Bartholomäus  Ma- 16  Jahre,  aus  Zasmuk,  Betteln,  nach  mehrma-Großherzoglich  badi-                                                                                                                                                            8.  Februar
sin,  Spengler,  Kreis  Kolin  in  Böh-  liger  rechtskräftiger  Ver-  scher  Landeskom-,  d.  J.
men,  urtheilung  wegen  der  missär  zu  Mannheim,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
37. Die  Handelsleute
a)  Leib  Kolinsky,  68  Jahre,  aus  Stawisczki,
  Kreis  Kolno,
Gouvernement  Lomza  in
Rußland,  ·  Landstreichen  und  derselbe,                                                                           24.  Februar
Betteln,                                                                                                                                                   d.  J.
b)  Hetzeg  Herscho-19  Jahre,  aus  Kolno,
witz  Brick-  Gouvernement  Lomza  in
mann,  Rußland,
38.  Rudolf   Niklaus 24  Jahre,  geboren  zu desgleichen,  Großherzoglich  sächsi- desgleichen.
Sattler,  Meiringen,  früher  scher  Direktor  des
wohnhaft  zu  Zauggen-  I.  Verwaltungsberied,
  Bezirk  Fraubrun-  zirks  zu  Weimar,
nen,  Kanton  Bern  in
der  Schweiz,
39.  Wilhelm  Steffani,  46  Jahre,  geboren  zu Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-.  Februar
Orgelspieler,  Montegroppo  in  Italien.  präsident  zu  Metz,  d.  J.
40.  Johann  Nikolaus  35  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet- Kaiserlicher  Bezirks-                                                                                                                                                     25.  Februar
Joussel,  Weber,  ortsangehörig  zu  Gran-    teln,  präsident  zu  Kolmar,                          d.  J.

 

ges,  Departement  der

 

Vogesen  in  Frankreich,
        <pb n="189" />
        —  165  —

2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  Verzeichniß  der  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und  der  Seeschiffer  für  große  und
für  kleine  Fahrt  —  Central-Blatt  für  1877  Seite  105  ff.  und  Seite  497,  für  1878  Seite  166  —  wird  unter
A.  IV.,  B.  IV.  und  C.  IV.  (In  Lübeck)  dahin  geändert,  daß  in  der  dritten  Spalte  statt  „Senator  Harms“
zu  setzen  ist:

„Senator  Fehling“.

 

Das  in  Greenock  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  180  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne
Dampfschiff  „Teutonia“  von  1  203,57  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang
in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Hamburg-Amerikanischen  Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft  zu  Hamburg  das
Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin
Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  17.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Glasgow  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Der  im  Jahre  1861  in  Mundaca  erbaute,  bisher  unter  spanischer  Flagge  gefahrene  Schooner  „Elena“  von
167  belgischen  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
Schiffskapitäns  Reinhold  Herrmann  Wilhelm  Löhn  zu  Altwarp  und  des  Schiffskapitäns  Joachim  Bugdahl
zu  Neuwarp  unter  dem  Namen  „Helene"  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  ernannt.  Dem  bezeichneten
  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Neuwarp  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  21.  v.  Mts.
vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Antwerpen  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 


In  Rostock  wird  am  21.  d.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns-  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen
  werden.
        <pb n="190" />
        —  166  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

33.  Zoll=  und
Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

  April  Mai  Juni  Juli

Ober-Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.

M  M  M  M

I.  Im  Reichs  Postgebiete      

1.  Komggberg  19  388  40  16  07170  14545  40  16112  20
2.  Gumbinnen  3  388  05  3130  80  284295  3  068830
3.  Danzig  13  28125  12  266  1051  665  13086  55
4.  Berlin  547115  49  562  10  55  891  60  48756  15
5.  Potsdam    3030  20  2925  85  3059  05  3338 05  
6.  Frankfurt  a.  6  447  30  6984  25  6747  85  70911 50
7.  Stettin  9316  50  774000  7153440  7070  65
8.  Köslin  2078  20  1627  90  200515  2270 85
9.  Posen  475490  3  81720  4  801  45  4733  70
10.  Bromberg  3  25380  2752  10  3269  00  2  887 90
11.  Breslau  15  15290  1475405  15  218  60  16  087 95
12.  Liegnitz  6  651  60  5889  80  7299  95  7171 35
13.  Oppeln  6  488125  611590  6922  05  70975 15
14.    Magdeburg  14792  95  15  1800  2001388330  6067 10
15.  Halle  a.S.  6752  60  619355  6450  645  7261 25
16.  erfurt  .  8900  95  8272  70  896440  8537 80
17.  Kiel  695790  6727  10  4858  151  6008  15
18.  Hannover  .  565840  564545  616895  5623 65
19.  Münster  1737  00  1  385  70  1  882  00  1  576 90
20.  Minden  5413  10  5  15675  5  440  50  580 65
21.  Arnsberg  18  562  70|116  S69  55  17  222  30  16  786 85
22.  Kassel    386185  368140  305480  3842 90
23.  Frankfurt  a.  M.  ...  2162735  24  496  25  2711635  31218 95
24.  Köln  .  1142905  1185960120794012297 60
25.  Aachen  580210  652395  6122  60  6262 25
26.  Koblenz  2714  75  2  800  3  12  49195  3  042 85
27.  Düsseldorf  30  959ä  70  33  44645529737  1033  856 85
28.  Trier  1  890  50  1  692  55  1  787  60  1925 85
29.  Dresden  9653  30  12  499  05  9887  45  10  934 40
30.  Leipzig  2712390  28  955  85  24  79080  27873 50
31.  Karlsruhe  .  1064295  1052165  100621511698 60
32.  Konstanz  5  083  70  4490  70  4509  90  4623  10
33.  Darmstadt      957965  9  49305  9157  60  9274 95
34.  Schwerin  i.  M.  2130  0  1  802  65  2795  25  1  793 50
35.  Oldenburg  4013  70  4200  00  3541  35  3  426 85
36.  Braunschweig  4300  65  3535  25  3828  20  4255 95
37.  Bremen  17  392  80  15  626803  S2  90  15  0981 25
38.  Hamburg  .  6715365  61  839  05  62  632  85  67715 60
39.  Straßburg.  1577795  17  081  95  16  849  55  16  846 80
40.  Metz    366530  343970  330785  2921 75
Summe  I.  471  52165  45705490  866  55    475  351  15
II.  Bayern  31  564 75  34  037  15  31  151003407575
III.  Württemberg    1537705  1809880151527517006 55
Ueberhaupt  518  463  45 509 190 85 500 170  30  526  433 45
Dagegen  in  den  Jahren  1877/78.  566  297 40    572  178  65  573 642  55  584  507  35
"  "  "                                      1876/77  531  502 60 573 778 80  571  318  35  566  623 15
  "  "  "                                  1875/76  605  828  60  30  607  444  617 775 30

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="191" />
        Steuer-Wesen.

167

Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  1878  bis  Februar  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August  September  Oktober  November  Dezember  Januar  Februar
1878.  1878.  1878.  1878.  1878.  1879.  1879.
M  M  M  M  M  M  M

12  148  45  14  8966  25  16  935  50  13  38145  12  669  70  12  34255  10  8711 00
2782  90  3  070  00  3  090680  331370  2924  80  3  42130  2  857  35
12  111  35  12  320  45  12778  65  12  1740  11  243  75  12  2540  9380  20
4  486  30  50  894  75  57  45470  1463  56  37110  0  48228  60  45  159  65
2984  75  3  04310  458125  2957900  3087.45  3  238  15  2  897  70
6  441  80  6531  85  7  808  40  5816  80  6976  65  7  400  40  57165
735525  8  981  60  10  14265  7071.15  6778  80  6  369  50  6  24995
1995  50  2050  40  1  768  30  1  780  50  2  075  25  2  069  15  1  350 75
3  551  40  4734  35  48655  3561  90  512780  4605  00  3  62755
2  899  80  3  031  70  3  040  15  2297  65  3  399  65  29055  2535  25
14  372  75  15  456  40  16  282  75  14  04760  15  3320  15  12  491  55
6027  00  6  890  60  7342  80  6382  65  7135  15  7238  50  5895  25
5935  50  6  479  70  6947  75  5817  10  6  538  95  6  867  60  556060
15  461  60  20  588  95  22  411  718441  14  47365  19  194  10  14  41150
726120  6875  15  8  862  5  8  13780  6737  50  7734  10  5  859  35
9349  50  8392  70  10  04620  9  456  05  8  889  65  9  65160  791170
5249  70  4  500  95  6  17115  5  913  85  4743  75  625490  417515
5742  45  6  370  80  8  486  10  537550  6  48315  5758  65  4670  10
1  795  95  1  366  20  19310  1  656820  1  375  35  1  749  55  1  730 00
4859  90  5  108  15  56050  4567  10  6  086  05  5702  05  5  096  35
18122  30  15  748  30  18  19930  6  158  65  16  956  35  17775880  14  49890
3  373  45  3  155|70  3  61980  3  47295  3  302  75  3  55755  3  61975
27984  50  25  898  80  28  166  44  23  066  65  28  382  65  24  891  35
14041  10  10  81070  12  48660  14  234  30  12  249  85  14776  40  12  23810
6917  35  5984  15  7410  15  604740  9225  70  501265  596990
2  892  65  2452  05  2926  60  301325  2:450  35  2821  35  238455
32  353  00  30  81785  35722  8552595  50  28  510  60  35077  85  29901  20
3175  65  1578  40  2149  30  1  890  15  1  661  10  1  869  35  1  4415
9  849  30  9  864  45  10  084  05  9  440  60  13  50450  10  163  30  10  11735
25  742  55  24691  00  29  703  4  24219  90  23  563  95  30  298  75  24  114
11  701  65  11  38970  11  927/95  11  78500  10  593  40  12  149  70  11  40145
4978  45  4544  30  4788.00  5257  80  4323  95  5035  50  479175
9330  15  94595  10  262  80  9771  50  9293  05  9789  35  833205
1  622  70  2  631  55  2  484  60  1719  80  3  034  25  3  144  35  1  841165
3  569  75  3  190  75  404590  3717/60  2991  60  3684  20  3  675  55
3  079  90  4031  85  537595  5  531  05  512170  5026  55  4041
16  711906  820  15  17  528  35  14047  20  15  352  80  18952  05  19  03615
64719  30  65  200  40  68  064  05  62  307  95  53227110    49  81750
13  30225  16548830  17  3150  17  453  95  13572  55  17980  40  12  02880
3738  25  2  872  30  3798  60  3790  15  3  690  80  3592  00  3  19445
453  02520  459  2600|  70 512 578 45    47  485  067  95  405  785 00
34  834  90  31  347  60  35  08280  32571  40  34  951  50  35  229  55  32  054  45
18  336  80  14  89575  19  096  25  16  570  95  15  639  10  17299  60  16  796  55
506  106900  50550405  O  4  195  494737|  537597  10  454  63600
547  8050  35  586  36610  613 371 15   555 721 00 546 111 75 586 567 15  498  442  00
543  436  645596  0095  619100  101  578477  42  574201  08  63193685  523  826  95
572  486900  616  68385  19  6|1740  587  837  50  3  31145  556  947  55
        <pb n="192" />
        168

A.  Münze-  und  Bank-Wesen.
Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  8.  März  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-2.
  bis  8.  März  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbe Kronen    
M  M  M M 

Berlin  942  260  —  —  942  260

Summe  1.  942  260  —  —  942  260

2.  Vorher  waren  geprägt.  1  253  119  760  405  250  530  27969  925  366  726  450

3.  Gesammt-Ausprägung  1  254  062  020  405  250  530  27  969  925  367  668  710

4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  253  896  340  405  121  430  27  969  145
1  686  986  915 M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
23.  bis  28.  Februar,  bis  28.  Februar  23.  bis  28.  Februar  bis  28.  Februar
M  M  M  M

in  Münzen  352  698,79  7  657  235,75  –—  1974  312,10
in  Barren  38  775,10  9  870  705,69  10  192  542,14  25  321  587,56
zusammen  391  473,89  17  527  941,44  10  192  542,14  27295  899,66
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        —  169  —

Uebersicht  über  die  bis  Ende  Februar  1879  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  
im  Februar
1879  vorher
Mark  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  46  000  —-  19860372  —  19906372  —
"  "  1817/22  32  doo  —15  969884—4S  —
"  "      1823/56  1  742  505  —  24  816  133  —  26  558  668  —  -
   "  "von 1857ab 1000017—110683523—111683540—-86209314142
Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  der  Thaler—
währung  (vergl.  die  Uebersicht  für  Januar  1879  
A.  1  Reichs-Central-Blatt  für  1879  S.  101).  —  —113206  926  14 1/6 113 206  926  14 1/6
zusammen  2  827 522—  284  536  858  14 1/6  287 364  380  14  1/6
2  Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  anderer  Wäh-  ·
rungen  (vergl.  die  Uebersicht  für  Jan.  1879  A.  2.)  —  —  —  —  —  —  210  530  270  96
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  1 072 623   412  38

B.  Landes-Kupfermünzen.  l
(Vergl.dieUebersichtfürJauuar1879B.)..  —  —  —  —  —  —  3512278  65
Gesammtwerth  A.  und  B.  —  —  —  —  —  —1076135  691  03

 

 

 

 

5.  Konsulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Gröningen  in  den  Niederlanden  sind  die  Provinzen  Gröningen,  Drenthe
und  Overyssel  bis  zur  Flußlinie  der  Vechte  als  Amtsbezirk  zugewiesen  worden.

 

Dem  zum  Königlich  italienischen  General-Konsul  mit  dem  Sitz  in  Hamburg  ernannten  Cavaliere  Christoforo
  Robecchi  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

Dem  Herrn  Ferdinand  Lieck  in  Aachen  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Vize-Handelsagent  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  daselbst  ertheilt  worden.

 

Den  Herrn  Rudolf  Schneider  in  Crefeld  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Vize-Handelsagent
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  daselbst  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        <pb n="195" />
        Central-Blatt

für  das

 

Deutsche

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations,  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    
VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  März  1879.    Nr.  12.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Auswei—  Zahl  der  einregistrirten  und  der  in  den  Schiffsregistern
sung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Seite  171  5.  gelöschten  deutschen Kauffahrtschiffe  7                                                                                                                    182
2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
von  Reichsgoldmünzen  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  und  Verbrauchssteuern,  sowie  vom  Spielkartenstempel,  bis Ende Februar 1879                                                            184
—  Status  der  deuschen  Notenbanken  Ende  Februar  1879 177  6.  Post-  und Telegraphen-Wesen  —  Postordnung vom 8.März  an
    1879;  —  Betrag  des  Portos  im  Umfange  des  Weltpost-3.
  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzucker-  vereins;  —  Postkarten  mit  Antwort  im  Verkehr  des  Weltsteuer,
  sowie  -ZuckerEin-  und  Ausfuhr  für  Februar  1879;  postvereins;  —  Telegraphischer  Verkehr  mit  Oesterreich- Ungarn
—  Abberufung  eines  Stations-Kontrolörs;  —  Befugniß  Ungarn;  —  Einheitsporto  für  Zeitungen  an  Personen  der
einer  Steuer-Einnehmerei  180  Besatzungen  deutscher  Kriegsschiffe  im  Auslande  185
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  2.  Heftes  der  7.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Station  Wehrden  für
Entscheidungen  des  Oberseeamts  und  der  Seeämter;  —  den  Eilstück-  und  Stückgut-Verkehr.                                                                                                                                                  224
Ertheilung  eines  Flaggenattestes;  —  Uebersicht  über  die  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen                                                                                                                                       224
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
       Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2    3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Niemetz,  geboren  am  9.  März  schwerer  und  einfacher  Königlich   bayerisches,                                                                                                                                                                   17.Februar
Binder-  und  Brau-  1851,  aus  Hostau,   Be-  Diebstahl  und  Unter-  Bezirksamt  Heils-  d.  J.
gehülfe,  zirk  Bischofteinitz   in  schlagung,  bronn,

Böhmen,

 

 

24
        <pb n="196" />
        172

—

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  -Ausweisungs
  des  Ausgewiesenen  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Josef  Dudek,  Ar- 19  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische                                                                                                                                                  3.  März
beiter,  ortsangehörig  zu  Kostrzefa    teln,  Bezirksregierung  zu                              d.  J.
bei  Krakau,  Kreis  Wie-  Marienwerder,
liczka  in  Galizien,
3.  Albert  Grimm,  20  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  4.  März
Handlungskommis,  zu  Aussee,  Bezirk  Müg-                                                                      d.  J.
litz,  Kreis  Olmütz  in
Mähren,
4.  Martin  Kobylarz,  40  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  7.  März
Arbeiter,.  ortsangehörig  zu  Struza,                                                                                     d.  J.
Bezirk  Rzeszow,  Kreis
Nisko  in  Galizien,
5. Johannes  Blasisir,  geboren  1842  zu   Sali- desgleichen,  Königlich  preußische  29.  Januar
Drahtbinder,  neck,  Komitat  Trentsin  Bezirksregierung  zu                                                  d.  J.
in  Ungarn,  Frankfurt  a./O.,
6.  Adolf  Bönisch,  geboren  am  21.  Juni  desgleichen,  Königlich  preußische  31.  Januar
Schlossergeselle,  1849,  aus  Johannes-  Bezirksregierung  zu                                         d.  J.
thal,  Bezirk  Jägern-  Breslau,
dorf  in  Oesterreichisch-Schlesien,

7.  Vincenz  Orlich,  Ar-  29  Jahre,  aus  Hotka  in  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                        8.  Februar
beiter,  Böhmen,  und  Nichtbefolgung  der                                                                          d.  J.
Reiseroute,
8.  Johann  Kaplan,  34  Jahre,  aus  Mittel-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                       24.   Februar
Weber,  Lichwe  bei  Wilden-  und  Widerstand  gegen                                                        d .  J.
schwerdt,  Bezirk  Lands-  die  Staatsgewalt,
kron  in  Böhmen,

 

9. Josef  Kniczek,  Kellner,



 

 

16  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Elbe-Teinic
  bei  Kollin  in
Böhmen,

Nichtbeschaffung

Unterkommens,

 

eines

dieselbe  Behörde,

 

 

                                                                                                                                                     25.  Februar
                                                                                                                                                                  d.  J.
        <pb n="197" />
        —  173  —


Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

      Ausweisung  Ausweisungs-

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.  Ove  Emil  Jensen  26  Jahre,  aus  Kopen-  Betteln,  nach  mehrma--Königlich  preußische                                                                                                                                                27.  Februar
Glaser,  hagen,  liger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zus                                        d  J.
urtheilung  wegen  der Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

11.  Felix  Hieronymus  28  Jahre,  aus  Trostrup  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  28.  Februar
Valerius  Hart-  in  Jütland,                                                                                                                 d.  J.
mann,  Böttchergeselle,


12.  Andreas  Madsen,41  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                   7 .  März
Gelbgießer,  Odense  auf  Fünen,  teln,                                                                                              d.  J.

13.  Julius  Friedrich   Oskar  31  Jahre,  aus  Kopen- desgleichen,  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                                 desgleichen.
Paulsen,  Barbier-  hagen,
gehülfe.

14.  Niels  Christian  Lud-geboren  am  29.  Dezem- desgleichen,  Königlich  preußische                                                                                                                                                                              1.  März

15.

16.

17.

18.

wig  Christensen,
Schriftsetzer,

 

Karl  Reischl,  Tischer,


Leopold  Donaubauer,
  Tagelöhner,

Michael  Römisch,
Spiegelpolirer,

à)  Johann  Hajek,
Tagelöhner,

b)  dessen  Kinder:
Josef  Hajek,
Josefa  Hajek,

ber  1839  zu  Kopenhagen,


43  Jahre,  aus  Gratzen,
Bezirk  Kaplitz  in   Böhmen,


68  Jahre,  aus  Ranaridl,
  Bezirk  Lembach  in
Ober-Oesterreich,

58  Jahre,  aus  Roßhaupt,
Bezirk  Tachau  in  Böhmen,


45  Jahre,.

17  Jahre,
16  Jahre,
aus  Kaltenbach,  Bezirk
Prachatitz  in  Böhmen,

 

 

 

Betteln  unter  Drohungen
und  Nichtbefolgung  der
Reiseroute,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Landstreichen,  Betteln
und

Tragen  von  Waffen,

1  Landstreichen  und
Betteln,

verbotswidriges

Landdrostei  zu  Lüneburg,


Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

                                                                                                                   dieselbe  Behörde,

                                                                                                                  dieselbe  Behörde,

                                                                                                                       dieselbe  Behörde,

                                                                                                                                                            d.  J.

                                                                                                                                                  7.  Dezember
                                                                                                                                                          1878.

                                                                                                                                                      25.  Januar
                                                                                                                                                                   d.  J.

                                                                                                                                                      desgleichen.

                                                                                                                                                       desgleichen.

 

 

24*
        <pb n="198" />
        174

 

 

 

 

 



Datum  des

 


Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-
      Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  .3  4.  5.  6.
19.  Anton  Klienstein,35  Jahre,  aus  Litzlberg,  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas-                                                                                                                                                              25.  Januar
Tischlergeselle,  ortsangehörig  zu  See=  teln,  sau  in  Bayern,                                             d.  J.
walchen,  Bezirk  Vöcklabruck
  in  Ober-Oesterreich,

20.  Adolf  Hottmar,  26  Jahre,  aus  Pustin,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Maurergeselle,  Bezirk  Senftenberg  in
Böhmen,
21.  Georg  Janovsky,  21  Jahre,  aus  Wittin-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  1.  Februar
Tischlergeselle,  gau,  Bezirk  Wittingau                                                                                    d.  J.
in  Böhmen,
22.  Anton  Lorenz,  48  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet- dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                 desgleichen.
Webergeselle,  Burghäöfl,  ortsangehörig         teln,
zu  Dechtow,  Bezirk  Kö-
  niggrätz  in  Böhmen,
23.  Franz  Res,  Tage-    18  Jahre,  aus  Neuhaus  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                             desgleichen.
löhner,  in  Böhmen,
24.  Jakob  Popelek,  39  Jahre,  aus  Klattau,  Landstreichen  und  Bet- dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                  desgleichen.
Kellner,  Bezirk  Klattau  in  Böh-   teln,
men,
25.  Karl  Koefermüller,  36  Jahre,  aus  Linz,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  4.  Februar
Kutscher,  Bezirk  Linz  in  Ober-                                                                                               d.  J.
Oesterreich,
26.  Jakob  Semrad,  35  Jahre,  aus  Trebist,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  5.  Februar
Tagelöhner,  Bezirk  Tabor  in  Böh-                                                                                              d.  J.
men,
27. Peter  Kouba,  Tage- 30  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  bayerisches                                                                                                                                                                               29.  Januar
löhner,  zu  Nosochatetz,  Bezirk  Bezirksamt  Gra-                                                                   d.  J.
Chotebor  in  Böhmen,  fenau,
28.  Ludwig  Mojzis,  34  Jahre,  aus  Troja,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerische                                                                                                                                                                   10.  Februar
Maurer,  Bezirk  Karolinenthal  in  und  Diebstahl,  Polizei-Direktion                                 d.  J.
Böhmen,  München,
29. Barbara  Horn-  geboren  1850,  aus  Kössen,  Nichtbeschaffung  eines  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                      19.  Februar
bacher,  Händlerin,  Bezirk  Kitzbühel  in     Unterkommens,                                                    d.  J.

 

 

Tirol,
        <pb n="199" />
        175

 

Name  und  Stand

 

 

Behörde,  welche  die

Datum  des

 

 

Alter  und  Heimath    Grund    
    Ausweisung  Ausweisungs
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
30.  Ludwig  Preisler,  geboren  am  30.  Juli Landstreichen,  königlich  bayerische  2.  März
Zuckerbäcker,  1861,  ortsangehörig  zu  Polizei-Direktion                                                       d.  J.
Mauth,  Bezirk  Horowitz  München,
in  Böhmen,
31. Josef  Pomperi,  37  Jahre,  aus  Wien,  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Re-                                                                                                                                                                           11.  Februar
Skribent,                                                                 teln,  gensburg  in  Bay-,                               d.  J.
ern,
32.  Franz  Stilz,  Gold- 20  Jahre,  aus  Swichow,  Landstreichen,  Betteln  Königlich                                                                                                                                                   bayerisches      12.  Februar
arbeiter,  Bezirk  Podiebrad  in  und  Nichtbefolgung  der  Bezirksamt  Füssen,             d.  J.
Böhmen,                                                              Reiseroute,

33.  Andreas  Bucifal,  geboren  1833,  aus  Landstreichen,  Königlich  bayerisches18.  Februar
Tagelöhner,  Marschowitz,  Bezirk  Bezirksamt  Deggen-                                                        d.  J.
Schüttenhofen  in  Böh-  dorf,

men,
34.  Wenzel  Novy,  geboren  1821,  aus  Sla-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Februar
Schmied,  vosovic,  Bezirk  Klattau                                                                                               d.  J.
in  Böhmen,
35.  Karl  Froemmel,  geboren  1863  zu  Gun-     Landstreichen  und   Nicht-   Stadtmagistrat  Kitzin-                                                                                                                                        21.  Februar
Kellner,  tersdorf  in  Oesterreich  befolgung  der  Reise-  gen  in  Bayern,                  d .  J.
ortsangehörig  zu  Grum-  route,
berg,  Bezirk  Schönberg
in  Mähren,
36.  August  Teutl,  geboren  1860,  aus  Gya-Landstreichen,  Königlich                                            bayerisches                                                                                                                              24.  Februar
Kellner,  nafalva,  Komitat  Eisen-  Bezirksamt  Mün-                                                             d.  J.
burg  in  Ungarn,  chen  r./J.,
37. Wenzel  Modell,  25  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet- Königlich  sächsische                                                                                                                                                         1.  Februar
Weber  und  Dienst=  ortsangehörig  zu  Hüh-  teln,  Kreishauptmann-                           d.  J.
knecht,  nerwasser  in  Böhmen,                                  schaft  zu  Zwickau,
38.  Elison  Wansetta,  geboren  am  21.  Juli  1854  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                   10.  Februar
Steinbrecher,  zu  Siano  in  Tirol,                                                                                               d.  J.
39.  Agnan  Sambriant,  geboren  am  30.  Aprilfdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-                                                                                                                                                                          desgleichen.

Schmied,

 

1854  zu  Tours  in

Frankreich,

 

 

 

präsident  zu  Metz,
        <pb n="200" />
        176

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungs
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
40.  Alois  Burghardt,geboren  am  12.  Juli  Landstreichen  und  grober  Kaiserlicher   Bezirks-                                                                                                                                                28.  Februar
Händler,  1837  zu  Breitenbach  bei  Unfug,  präsident  zu  Metz,                               d.  J.
Schlettstadt  im  Nieder-Elsaß,
  zufolge  Option
französischer  Staatsangehöriger,

41.  Nikolaus  Marchal,  geboren  am  25.  Novem-  Landstreichen,  derselbe,             2.  März
Knrecht,  ber  1853  zu  Bruville                                                                                                        d.  J.
in  Frankreich,
42.  Anatol  Meyer,  geboren  am  18.  April  desgleichen,  derselbe,                              5.  März
Schreiner,  1849  zu  Ay  in  Frank-                                                                                                  d.  J.
reich,
43.  Josef  Thill,  Arbei-    geboren  am  2.  Juni     1843  Landstreichen  und  Bet- derselbe,                                                                                                                                                                 desgleichen.
ter,  zu  Luxemburg,  teln,
44.  Ludwig  Heinrich  De - geboren  am  30.  Juni  desgleichen,  derselbe,                     8.  März
laite,  Kammacher,  1828  zu  Metz,  zufolge                                                                                 d.  J.
Option  französischer
Staatsangehöriger,
45.  Johann  Hängy,  54  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-   4.  März
Erdarbeiter,.  ortsangehörig  zu  Nun-  präsident  zu  Kolmar,                                                    d.  J.

 

nigen,  Kanton  Solothurn
  in  der  Schweiz,
        <pb n="201" />
        2.

Münz-177



Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  15.  März  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom                                                             Hiervon  auf  Privat-9.
  bis  15.  März  1879                                                     Halbe                                 rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen  
M  M  M  M
Berlin        751  460  —  —  751  460
Frankfurt  a.M.    —  39 840  —  39  840
Summe  1.  751  460  39  840   791  300
2.  Vorher  waren  geprägt  1  254  062  020  405 250  530  27  969  925  367  668  710
3.  Gesammt-Ausprägung  1 254  813  480  405  290  370  27  969  925  368  460  010
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1 254  647  800  405  161  270  27  969  145
1  687 778  215 M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
1.  bis  7.  März  bis  7.  März  1.  bis  7.  März  bis  7.  März
M  M  M  M
in  Münzen  177  173,65  7  834  409,40  86  873,20  2 061  185,30
in  Barren  —  9  870  705,69  3  171  869,88  28  493  457,44
zusammen  177  173,65  17  705  115,09  3  258  743,08  30  554  642,74
        <pb n="202" />
        178

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Sonstige  Vertäglich
  bindlichkeiten  
Unge-  Gegen    Gegen  Gegen  Gegen  tenn
Grund.  Reserve-  Noten-  Gegen    Unge-  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gege n  Summe  
Name  der  Banken.    31.Jan.deckte 31.Jan.  31.Jan.mit 31.Jan.  31.Jan. der 31.Jan. 
  Kapital Fonds Umlauf  Ver-  Kündi-  Passiva  
  1879. Noten.  1879.  1879.  1879.  1879. Passiva  1879.
bindlich-  gungs.  
  keiten  frist.  
    
1  Reichsbank    170  000  1  144568  861—  156  520  —  37 469 235 +  24  422  8  115.—  478  510  —  39 947  458+  7  385
2  Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  24224  13  11234  927]  3074  —  109  —  —  —  —
3  Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  235—  178  1 191+  58  205  +  5  2  889.+  100  240  +  192
4  Magdeburger  Privatbank.  3  000  607  2  295.—  22  1  129—  6  19  —  4  1  7481—  19  256  31
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank  3000  760  1  623—  99  409—  134  352  J  32  3  0%  1  189—  116
6  Provinzial-Aktien  -  Bank  des  
Großherzogthums  Posen  3  000  750  2129.  131  1  183—  21  4  3  1  2894  176  371  4  2568
7  Hannoversche  Bank  12  000  862  40431—  247  2  0624  2571  3400  4  193  2  062.—.  63  1194  —  3651
8  Frankfurter  Bank  17  143  3574  127924  25181  47064  810  7  163  1755  5  8644  2202  117—  739
9  Bayerische  Notenbank  7500  185  64  178—  1713  27630—  3470  1456+  572  2564  2002  802  917
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  000  3  2090  33208—  2741  10  435—  3490  778  4  426  4564+  2261  2049  —  17
11  Leipziger  Kassenverein  3  000  133  2  878  296  1  385  600174  361  364  166  75  —  953
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  100  499—  22  167—  34  65.—  15  4  015  116  112  +  13
13  Württembergische  Notenbank  9  000  371  16  806—  1  518  8  074—  1245  738  +  5171  2014  197  717  —  100
14  Badische  Bank  .  9  000  1  350  9808—  217  6  203  142  384  4  64  46  —  635  —  76
15  Bank  für  Süddeutschland  15  6711144  9729—  288  6294  —  139  206—  1  —  —  1  37—  860
 16  Braunschweigische  Bank  10  500  309  2552—  59  1488—  59  2650  +  993  1  332  56  696+  404
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  695/—  86  75—  169  1085  13  2  W  368  87—  115
18  Bremer  Bank  16  607  775  4532—  671  2709—  99  811662  14270  —  481  206  —  6680
.
Zusammen  268  339930028741285—  20  301  76  263—  44  587/259  591  +  29  20911  52  200  +  2  51111  535  5831  s3  021  1  10  891  
1

 

Zu  8*:
Zu  14*:
Zu  15*:

 

 

 

Bemerkungen.

 

Darunter  153  100  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  43  166  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  107  580  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="203" />
        banken  Ende  Februar  1879

übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1879.

auf  Tausende  Mark.)

179

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa

—
Metall  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
Bestand  31.  Jan.  kassen-  31.  Jan.  anderer  31.  Jan.  Wechsel.  31.  Jan.  Lombard.  31.  Jan.  Effekten.  31.  Jan.  Activa  31.  Jan.  der  31.  Jan.  
1879.  scheine.  1879  Banken.  1879.  1879.  1879.  1879.  1879.  Aktiva.  1879.
.

536  574  319964SS  696281  1441  54082  —  113  16185  +  12691  21  505—  101196  924—  8  503
42.  668  7.—  1  a50  —  1241  49190—  1060  2726  +  152  437  —  —  —  9381—  —
8764  25  9—  3  159  4  98  76654  1350  500  —  23  —  —  259  —+  35  9468  282  3
8387—  73  12  —  8  267—  65  5  861.  41  797  —  96  —  —  174  74  7  998  □  3
836  4  -  14  1  371—  30  5795—  6538  1108  4  385  150  —  2  813  —  116  90680  —  2325
8104  70  1  —  135—  82  5  178+  311  1  166  —  5  —  —  311—  164  7  6010  +  —
1774—  311  10  —  1  197—  19212103  —  66  475—  45  780  —  66  8222  +  228  23  561—  321
3  603  —  1  3002  K  14%%  170  3746  5336  —  11#  5  200  T  614  1901  —  323  4  754  +  563
35  287-1340  49—  4  4½,47  1349  1  824  —+  2  1225—  87  2307—  327  76  370—  2044
19  5786  424  385  29  2810  296  4239—  4442  4840—  59  5613  —  106  6235  +—  1554  73  700  —  210610
1045—  23  80  13  368  —  294  32490—  177  1532—  86  46ö7  +—  207  1  063—  46  7824  —  31411
222  33  20—  9  20  —  36  4439  4  1o02  95  4  8  172  —  263  38  5  3801  136  12
8576—  112  9—  2  147—  1631770  511  459—  87  386  —  6  554  81  27  8333  —  833213
3472  60  19—  5  1144  20ç  263  1132  —  20  353—  2  1474  127  21223—  2291
339—  102  35  —  1  38—  41  35857  1313  —  307  4189  J  146  3  138  +  298  28  449  —  36915
—  160  50  21  1900—  63  92134  1186  1824  —  2680  —  —  59638  +  270  18  066  +—  13144444
500/4  100  2  4  118  —  13  3  699  —  329  273  4  93  741  4  43  1252+  312  6  585  +  202
1697  18  2—  12  124  4  26  31562  —  1362  2  452  355  556.  —  34  1123  4  439  327  515—  502
—
  34  877  42  910  4  5032714362  —  476  520  1144  422909  81  4—  926  35865  —  12  698  56  558  +  2300%  +  11275

  
.  ·

 

 

25
        <pb n="204" />
        180

 

 

 

 

 

 

3.  -Zoll  und
Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben
Einfuhr  vom
Zahl
der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb befindlichen  be-  Rüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  —  —
2  Westpreußen  1  6  585  —.  —  —  —
3.  Brandenburg  2  19  990  98  —  2  —
4.  Pommern  1  4  875  —  —  —  —
5.    Posen.  —  —  1  —  —  —
6    Schlesien  29  1  011  724  2  –  —  —
7.    Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen    .
Unterherrschaften  .  722874252  –  –  24  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holsiein  —  —  541  53  2  702  –
9.    Hannover  7  277  655  147  12  —
10.    Westfalen.  —  –  —  —  —
11.  Hessen-Nassau.  1  4  995  24  —  38  —
12.    Rheinprovinz  1  52  225  427  26  137  —
Summe  J.  114  4252  301  1  240  79  2915  —
II.  Bayern  1  21  425  148  84  10  —
III.  Sachsen  —  —  17  —  —  —
IV.  Württemberg  3  68  985  1  50  3  —
V.  Baden.  1  31  964  1  002  10  186  —
VI.  Hessen  —  —  20  —  4  —
VII.  Mecklenburg  1  32  000  6  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich  #
  der  Großherzoglich  
sächsischen  Aemter  All-  1
stedt  und  Oldisleben  3  67  705  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  3  —  2  —
X.  Braunschweig  3  100  725  —  –  –  1  —
XI.  Anhalt  17  485  285  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  3361  —  —  —
XIII.  Luxemburg  —  —  20  —  —
Ueberhaupt  143  15060  390  5  818  223  3  120  —
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1878  bis  Januar  1879  —  86  741  329  30  095  2992  8  134  10  354
Zus.  Septbr.  1878  bis  Febr.  1879  —  91  801  719  35  913  3  215  11254  10  354
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  81  149  0299  55  669  4947  9551  65  563

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Bemerkung:  Zufolge  einer  nachträglichen  Berichtigung  sind  die  in  der  Uebersicht  für  Monat  Januar  1879  bei  der
Provinz  Hannover  in  Spalte  11  angegebenen  4  976  Ztr.  in  Spalte  12  nachzuweisen.
        <pb n="205" />
        Steuer-Wesen.

 

181

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Februar  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

257

·  Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.freien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
–  1  037  —  —  —  —  2  —
230  —  —  —  —  —  —  —
—  —  1  —  —  —  —  —
5  235  —  2  —  —  —  75  —
45  —  —  —  —  —  —  —
510  —  20  046  3  46  543  1  3  141  —
387  115  8097  —  125  605  —  7  898  —
1  —  —  —  —  —  —  —
6  —  2  781  —  36  834  —  4615  —
6  414  1152  30  927  3  208  982  1  15  731  —
179  —  4  —  —  —  103  —
228  93  1  —  —  —  —  55
—  —  —  6  —  —  2  —
—  —  382  38  —  55  25  —
15  —  —  —  —  —  —  —
—  20  —  —  —  —  —  —
14  —  «  —  —-  —  —  —
53  18  —  —  —  —  —  —
40  —  1213  —  —  —  59  —
—  —  —-  —  —  —  —  177  —
6  943  1283  32  527  47  208  982  56  16  097  55
39  109  37936  2473890  6  157  91  000  857  76707068  25  917
46  052  39  219  279  916  6  204  1  209  839  823  223  165  25972
34  40  39  310  172  799  9932  790  774  64  229  173  478  29  187
        <pb n="206" />
        —  182  —

Der  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußischer  Steuer-Inspektor  Godduhn  in  Constanz,  wird  aus  Anlaß
seiner  Ernennung  zum  Ober-Steuer-Inspektor  in  Pr.  Stargard  mit  Ablauf  des  Monats  Mai  d.  J.  von
seinen  gegenwärtigen  Funktionen  entbunden.  

 

Der  Steuer-Einnehmerei  Ottersweier  im  Bezirke  des  Großherzoglich  badischen  Hauptsteueramts  Baden  ist
die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Weingeist  ertheilt
worden.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  zweite  Heft  der  im  Reichskanzler-Amt  herausgegebenen  „Entscheidungen  des  Oberseeamts  und  der  Seeämter
  des  Deutschen  Reichs“*)  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  erschienen.
Das  Heft  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  1,65  Mark

für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  2,10  Mark  für  das  Exemplar  zu
beziehen.
Berlin,  den  15.  März  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Das  im  Jahre  1865  in  Kingston  (Canada)  erbaute,  bis  zum  Jahre  1869  unter  britischer  und  von  da  ab
unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Vollschiff  „Bali“,  früher  „Rothley“,  von  1076,08  Register-Tons
Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Gottfried  Steinmeyer  und
Genossen  zu  Bremen  bezw.  Bremerhaven  unter  dem  Namen  „Clara“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt
haben,  ist  am  8.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Rotterdam  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

*)  Vgl.  Central-Blatt  1878  Seite  425  und  592.
        <pb n="207" />
        die  Zahl  der  nach  dem  Gesetze,
Befugniß  zur  Führung  der  Bundesflagge,

—  188  —

Uebersicht

über

betreffend  die  Nationalität  der  Kauffahrteischiffe  und  ihre
vom  25.  Oktober  1867  (B.-G.-Bl.  S.  35)  am

1.  Dezember  1877  und  1.  Dezember  1878  einregistrirten  deutschen  Kauffahrteischiffe,  sowie  über
die  Zahl  der  vom  1.  Dezember  1877  bis  zum  1.  Dezember  1878  neu  einregistrirten  und  in  den

Schiffsregistern  gelöschten  deutschen  Kauffahrteischiffe.

 

 

 

 

Zahl  der  am

Zahl  der  in  der  Zeit

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  der  einregistrirten  6
deutschen  Kauffahrtel-  1.  ase  er  vom  1.  Dezember  1877
meh  (+)  bis  zum  1.  Dezember
Sitz  schiffe  weniger  (—)  1878
  als  am
  der  1.  Dezember  .  in  den
        1877  ein-  neu  ein-  Schiffs-
  Schiffsregister-Behörden.  am  am  registrirten  registrirten  registern
  1.  Dezember  1.  Dezember  deutschen    gelöschten
  1877.  1878.  Kauffahrteischiffe  deutschen  Kauffahrtei-
  
  schiffe.
1  Memel  86  85  —  1  3  4
2  Königsberg  i.  Pr.  24  23  —  1  1  2
3  Danzig.  110  111  +  1  5  4
4  Elbing  8  7  —  1  0  1
5  Stettin.  414  411  —  3  19  22
6  Gereifswald  98  103  +  5  8  3
7  Stralsund  548  551  +  3  28  25
8  Kiel.  170  166  —  4  11  15
9  Altona  216  215  —  1  14  15
10  Itzehoe  ..  201  211  +  10  15  5
11  Flensburg.  291  291  0  14  14
12  Schleswig  165  148  —  17  8  25
13  Aurich  720  706  —  14  33  47
14  Stade  477  486  +  9  35  26
15  Lüneburg  5  8  —  3  3  0
16 Osnabrück  5  5  ·  0  0
17  Rostock  365  369  +  4  14  10
18  Wismar  43  46  +  3  4  1
19  Oldenburg.  408  358  —  50  17  67
20  Lübeck  47  46  —  1  1  2
21  Bremen  274  290  +  16  28  12
22  Hamburg  464  471  +  7  47  40
Zusammen  5  139  #  5  107  —  32  308  340
1
        <pb n="208" />
        184

5.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  vom  Spielkartenstempel  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  Z  .  .

nahme  beträgt  Bonifkatio=  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres    Bleib  Zeitraum  Spalten  4.

der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —1  +mehr
Einnahme.  obengenannten  n  «
Monats  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  105  097  754  58010  105  039  7440  313  342  –  1273  598
Rübenzuckersteuer  71  047  548  18  673  3971  52  374  151152863  942—  489  791
Salzsteuer  33  162  619  1  780  33  160  83933174  905—  14066
Tabacksteuer  1  129  773  182  996  946  777|1058  9771—  112o  00
Branntweinsteuer  44  542  71337515  299  37027  4144  316  59  1710  825
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  101  702  —  101  702  103  249—  1547
Brausteuer  ..  15513879  2221811529169815656919—365221
Uebergangsabgaben  von  Bier  .  857  993  —  857  993  846  4504  11543
Summe  271453  981  26653663  244  800  318|245  334  373—  534  055
Spielkartenstempel  554  862  —  554  862  —  +  554  862
Darunter
Nachsteuer:
212  307

 

Bemerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme

bis  Ende  des  Monats  Februar  1879:

 

 

 

 



 

abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt

 

 

 

 

Ist-Einnahme  
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Differenzen
Bezeichn  ung  des  Etats-  in  der  ent-  zwischen  den
jahres  bis  sprechenden  Spal  ten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  2  und  3
obengenannten  Periode  +  mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
M  M  M
1.  2.  3.    4.
Zölle  92  062  310  91  874  527  +  187  783
Rübenzuckersteuer  40  494  192  44  071  212  —  3577020
Salzsteuer  31  852  162  31  555  704  +  296  458
Tabacksteuer  775  692  871  181  —  95  489
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  33  105  185  32394  156  +  711  29
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  13  701522  14  003  674  —  302  152
Summe  211  991  063  214  770  454  —  2779  391
Spielkartenstempel  256  528  —  +  256528
        <pb n="209" />
        —  185  —

6.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

Postordnung
vom  8.  März  1879.

Abschnitt  I.  Postsendungen.

Abschnitt  II.  Estafettensendungen.

Abschnitt  III.  Personenbeförderung  mittels  der  Posten.
Abschnitt  IV.  Extrapost-  und  Kurierbeförderung.

 

Auf  Grund  der  Vorschrift  des  8.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  vom  28.  Oktober  1871  wird  nachstehende
  Postordnung  erlassen.

Abschnitt  I.
Postsendungen.
$.  1.
Allgemeine  Beschaffenheit  der  Postsendungen.
l  Die  Postsendungen  müssen  den  nachfolgenden  Bestimmungen  entsprechend  verpackt,  verschlossen  und
mit  Aufschrift  versehen  sein.
II  Es  beträgt  das  Meistgewicht:
eines  Briefes  250  Gramm,
einer  Drucksache  1  Kilogramm,
einer  Waarenprobe  250  Gramm,
eines  Packets  50  Kilogramm.
§.  2.
Außenseite.  v
1  Auf  der  Außenseite  einer  Postsendung  darf  außer  den  auf  die  Beförderung  bezüglichen  Angaben
nur  der  Name  oder  die  Firma  des  Absenders  enthalten  sein.  Wegen  der  besonderen  Bestimmungen  für  Post-Packetadressen,
  Postkarten,  Drucksachen,  Waarenproben  und  Postanweisungen  siehe  §5.  3,  12,  13,  14  und  16.
II  Die  Freimarken  sind  in  die  obere  rechte  Ecke  der  Aufschriftseite,  bei  Packetsendungen  auf  die
Vorderseite  der  Post-Packetadresse  zu  kleben.

§.  3.
Begleitadresse  zu  Packeten.

1  Jeder  Packetsendung  muß  eine  Begleitadresse  (Post-Packetadresse)  in  der  von  der  Postverwaltung
vorgeschriebenen  Form  beigegeben  sein.

II  Formulare  zu  Post-Packetadressen  können  durch  alle  Postanstalten  bezogen  werden.

III  Für  Formulare,  welche  mit  Freimarken  beklebt  sind,  wird  nur  der  Betrag  der  Freimarke  erhoben.
Unbeklebte  Formulare  werden  zum  Preise  von  5  Pf.  für  je  10  Stück  abgelassen.

IV  Formulare,  welche  nicht  von  der  Post  bezogen  werden,  müssen  in  Größe,  Farbe  und  Stärke
des  Papiers,  sowie  im  Vordruck  mit  den  von  der  Post  gelieferten  Formularen  genau  übereinstimmen.

V  Der  an  der  Post-Packetadresse  befindliche  Abschnitt  kann  vom  Absender  zu  schriftlichen  oder  gedruckten
  2c.  Mittheilungen  benutzt  werden.

VI  Die  Post-Packetadresse  muß  bei  der  Aushändigung  des  Packets  an  die  Postanstalt  bez.  an
den  bestellend  en  Boten  zurückgegeben,  der  Abschnitt  kann  jedoch  durch  den  Empfänger  abgetrennt  und  zurückbehalten
  werden.
        <pb n="210" />
        —  186  —

§.  4.
Mehrere  Packete  zu  einer  Begleitadresse.

I  Mehr  als  drei  Packete  dürfen  nicht  zu  einer  Begleitadresse  gehören.  Auch  ist  es  nicht  zulässig,
Packete  mit  Werthangabe  und  solche  ohne  Werthangabe  mittels  einer  Begleitadresse  zu  versenden.

II  Gehören  mehrere  Packete  mit  Werthangabe  zu  einer  Begleitadresse,  so  muß  auf  derselben  der
Werth  eines  jeden  Packets  besonders  angegeben  sein.

III  Zu  einer  und  derselben  Begleitadresse  dürfen  weder  mehrere  Packete,  auf  denen  Postnachnahme
  haftet,  noch  Packete  mit  und  Packete  ohne  Postnachnahme,  gehören;  jedes  Nachnahmepacket
muß  vielmehr  von  einer  besonderen  Post-Packetadresse  begleitet  sein.

§.  5.
Aufschrift.

I  In  der  Aufschrift  müssen  der  Bestimmungsort  und  der  Empfänger  so  bestimmt  bezeichnet  sein,
daß  jeder  Ungewißheit  vorgebeugt  wird.  .

II  Dies  gilt  auch  bei  solchen  mit  „postlagernd“  bezeichneten  Sendungen,  für  welche  die  Post  Gewähr
zu  leisten  hat.  Bei  anderen  Sendungen  mit  dem  Vermerk  „postlagernd“  darf,  statt  des  Namens  des
Empfängers,  eine  Angabe  in  Buchstaben  oder  Ziffern  angewendet  sein.  -

III  Die  Aufschrift  eines  Packets  muß  die  wesentlichen  Angaben  der  Begleitadresse  enthalten,  so  daß
nöthigenfalls  das  Packet  auch  ohne  die  Begleitadresse  bestellt  werden  kann.  Zur  Aufschrift  gehört  auch,  daß
im  Falle  der  Frankirung  der  Vermerk  „frei“  2c.  und  im  Falle  des  Verlangens  der  Eilbestellung  der  Vermerk
„durch  Eilboten“  r2c.  angegeben  wird.  Nachnahmepackete  müssen  in  der  Aufschrift  mit  dem  Vermerk  „Nachnahme
  von  .  .  .  .  .  .  .  ...  *  (unter  Angabe  der  Marksumme  in  Zahlen  und  Buchstaben,  der  Pfennigsumme  in
Zahlen)  versehen  sein,  und  unmittelbar  darunter  die  genaue  Bezeichnung  der  einliefernden  Behörde  oder
Firma,  bez.  den  Namen,  Stand  und  Wohnort  —  in  größeren  Städten  auch  die  Wohnung  —  des  Absenders
  in  deutlicher  Form  enthalten.

IV  Die  Aufschrift  eines  Packets  muß  in  haltbarer  Weise  unmittelbar  auf  der  Umhüllung  oder
auf  einem  der  ganzen  Fläche  nach  aufgeklebten  oder  sonst  unlösbar  darauf  befestigten  Papier  2c.  angebracht
werden.  Ist  dies  nicht  ausführbar,  so  ist  für  die  Aufschrift  eine  haltbar  befestigte  Fahne  von  Pappe,  Pergamentpapier,
  Holz  oder  sonstigem  festen  Stoffe  zu  benutzen.  Besonders  groß  und  deutlich  muß  der  Name
des  Bestimmungsorts  geschrieben  oder  gedruckt  sein,  wobei  unverlöschlicher  Stoff  zu  verwenden  ist.

§.  6.
.  Werthangabe.

I  Wenn  der  Werth  einer  Sendung  angegeben  werden  soll,  so  muß  derselbe  bei  Briefen  in  der
Aufschrift,  bei  anderen  Sendungen  in  der  Aufschrift  der  Begleitadresse  und  des  zugehörigen  Packets  ersichtlich
gemacht  werden.

II  Die  Angabe  des  Werths  einer  Sendung  hat  in  der  Reichswährung  zu  erfolgen.  Der  angegebene
Betrag  soll  den  gemeinen  Werth  der  Sendung  nicht  übersteigen.

III  Bei  der  Versendung  von  kurshabenden  Papieren  ist  der  Kurswerth,  welchen  dieselben  zur  Zeit
der  Einlieferung  haben,  bei  der  Versendung  von  hypothekarischon  Papieren,  Wechseln  und  ähnlichen  Dokumenten
  derjenige  Betrag  anzugeben,  welcher  voraussichtlich  zu  verwenden  sein  würde,  um  eine  neue  rechtsgültige
  Ausfertigung  des  Dokuments  zu  erlangen,  oder  um  die  Hindernisse  zu  beseitigen,  welche  sich  der  Einziehung
  der  Forderung  entgegenstellen  würden,  wenn  das  Dokument  verloren  ginge.  Ist  aus  der  Werthangabe
  zu  ersehen,  daß  dieselbe  den  vorstehenden  Regeln  nicht  entspricht,  so  kann  die  Sendung  zur  Berichtigung
zurückgegeben  werden.  Ist  letzteres  aber  auch  nicht  geschehen,  so  darf  dennoch  aus  einer  irrthümlich  zu  hohen
Werthangabe  ein  Anspruch  auf  Erstattung  des  entsprechenden  Theiles  der  Versicherungsgebühr  nicht  hergeleitet
  werden.

IV  Der  Vermerk  über  Postnachnahme  gilt  nicht  als  Werthangabe.  Nachnahmesendungen  werden
daher  nur  dann  als  Werthsendungen  behandelt,  wenn  neben  der  Angabe  des  Nachnahmebetrages  auf  der  Sendung
  ausdrücklich  ein  Werth  angegeben  ist.

V  Ueber  Sendungen  mit  Werthangabe  wird  ein  Einlieferungsschein  ertheilt.
        <pb n="211" />
        —  187  —

§.  7.
Verpackung.

I  Die  Verpackung  der  Sendungen  muß  nach  Maßgabe  der  Beförderungsstrecke,  des  Umfangs  der
Sendung  und  der  Beschaffenheit  des  Inhalts  haltbar  und  sichernd  eingerichtet  sein.

II  Bei  Gegenständen  von  geringerem  Werthe,  welche  nicht  unter  Druck  leiden,  und  nicht  Fett  oder
Feuchtigkeit  absetzen,  ferner  bei  Akten=  oder  Schriftensendungen,  genügt  bei  einem  Gewicht  bis  zu  ungefähr
drei  Kilogramm,  wenn  die  Dauer  der  Beförderung  verhältnißmäßig  kurz  ist,  eine  Hülle  von  Packpapier  mit
angemessener  Verschnürung.

III  Auf  größere  Entfernungen  zu  versendende,  oder  schwerere  Gegenstände  müssen,  insofern  nicht
der  Inhalt  und  Umfang  eine  festere  Verpackung  erfordern,  mindestens  in  mehrfachen  Umschlägen  von  starkem
Packpapier  verpackt  sein.  

IV   Sendungen  von  bedeutenderem  Werthe,  insbesondere  solche,  welche  durch  Nässe,  Reibung  oder
Druck  leicht  Schaden  leiden,  z.  B.  Spitzen,  Seidenwaaren  etc.,  müssen  nach  Maßgabe  ihres  Werths,  Umfangs
und  Gewichts  in  genügend  sicherer  Weise  in  Wachsleinwand,  Pappe  oder  in  gut  beschaffenen,  nach  Umständen
mit  Leinen  überzogenen  Kisten  etc.  verpackt  sein.

V   Sendungen  mit  einem  Inhalt,  welcher  anderen  Postsendungen  schädlich  werden  könnte,  müssen
so  verpackt  sein,  daß  eine  solche  Beschädigung  fern  gehalten  wird.  Fässer  mit  Flüssigkeiten  müssen  mit
starken  Reifen  versehen  sein:  Kleinere  mit  Flüssigkeiten  angefüllte  Gefäße  (Flaschen,  Krüge  etc.)  sind  noch
besonders  in  festen  Kisten,  Kübeln  oder  Körben  zu  verwahren.

VI  Wenn  in  Folge  fehlerhafter  Verpackung  einer  Sendung  während  der  Beförderung  eine  neue
Verpackung  nöthig  wird,  so  werden  die  Kosten  dafür  von  dem  Empfänger  eingezogen,  demselben  aber  erstattet,
  wenn  der  Absender  die  Entrichtung  nachträglich  übernimmt.

  §. 8.
Verschluß.

I  Der  Verschluß  der  Postsendungen  muß  haltbar  und  so  eingerichtet  sein,  daß  ohne  Beschädigung
oder  Eröffnung  desselben  dem  Inhalt  nicht  beizukommen  ist.

II  Bei  Briefen  nach  Gegenden  unter  heißen  Himmelsstrichen  darf  zum  Verschluß  Siegellack  oder
ein  anderer,  durch  Wärme  sich  auflösender  Stoff  nicht  benutzt  werden.

III  Bei  Packeten  mit  Werthangabe  hat  die  Befestigung  der  Schlüsse  stets  durch  Siegellack  mit
Abdruck  eines  ordentlichen  Petschafts  stattzufinden.

IV.  Bei  Packeten  ohne  Werthangabe  kann  von  einem  Verschluß  mittels  Siegel  oder  Bleie  abgesehen
  werden,  wenn  durch  den  sonstigen  Verschluß  oder  durch  die  Untheilbarkeit  des  Inhalts  selbst  die  Sendung
  hinreichend  gesichert  erscheint.  Bei  Sendungen,  deren  Umhüllung  aus  Packpapier  besteht,  kann  der
Verschluß  mittels  eines  guten  Klebestoffs  oder  mittels  Siegelmarken  aus  Papier  oder  einem  ähnlichen  festeren
Stoffe  hergestellt  werden.  Auch  bei  anderen  Packeten  können  Siegelmarken  in  Anwendung  kommen,  sofern
diese  mit  Rücksicht  auf  den  zur  Verpackung  benutzten  Stoff  so  beschaffen  sind,  daß  dadurch  ein  haltbarer
Verschluß  erzielt  wird.

V.  Bei  Reisetaschen,  Koffern  und  Kisten,  welche  mit  Schlössern  versehen  sind,  sowie  bei  gut  bereisten
  und  fest  verspundeten  Fässern,  auch  fest  vernagelten  Kisten,  bedarf  es  ebenfalls  keines  weiteren  Verschlusses
  durch  Siegel  oder  Bleie.

VI  Desgleichen  können  gut  umhüllte  Maschinentheile,  größere  Waffen  und  Instrumente,  Kartenlasten,
  einzelne  Stücke  Wildpret,  z.  B.  Hasen,  Rehe  etc.,  ohne  Siegel=  oder  Bleiverschluß  angenommen
werden.

§.  9.
Besondere  Anforderungen  bezüglich  der  Werthsendungen.

I  Briefe  mit  Werthangabe  (Gold,  Silber,  Papiergeld,  Werthpapieren  u.  s.  w.)  müssen  mit  einem
haltbaren  Umschlage  versehen  und  mit  mehreren,  durch  dasselbe  Petschaft  in  gutem  Lack  hergestellten  Siegelabdrücken
  dergestalt  verschlossen  sein,  daß  eine  Verletzung  des  Inhalts  ohne  äußerlich  wahrnehmbare  Beschädigung
  des  Umschlages  oder  des  Siegelverschlusses  nicht  möglich  ist.

II  Geldstücke,  welche  in  Briefen  versandt  werden,  müssen  in  Papier  oder  dergleichen  eingeschlagen
und  innerhalb  des  Briefes  so  befestigt  sein,  daß  eine  Veränderung  ihrer  Lage  während  der  Beförderung  nicht

stattfinden  kann.
26
        <pb n="212" />
        —  188  —

III  Schwerere  Geldsendungen  sind  in  Packete,  Beutel,  Kisten  oder  Fässer  fest  zu  verpacken.

IV  Sendungen  bis  zum  Gewicht  von  2  Kilogramm  dürfen,  sofern  der  Werth  bei  Papiergeld  nicht
10  000  Mark  und  bei  baarem  Gelde  nicht  1  000  Mark  übersteigt,  in  Packeten  von  starkem,  mehrfach  umgeschlagenem
  und  gut  verschnürtem  Papier  eingeliefert  werden.

V  Bei  schwererem  Gewicht  und  bei  größeren  Summen  muß  die  äußere  Verpackung  in  haltbarem
Leinen,in  Wachsleinwand  oder  Leder  bestehen,  gut  umschnürt  und  vernäht,  sowie  die  Naht  hinlänglich  oft
versiegelt  sein.

VI  Geldbeutel  und  Säcke,  welche  nicht  in  Fässern  u.  s.  w.  versandt  werden,  können  in  dem  Falle
aus  einfacher  starker  Leinwand  bestehen,  wenn  das  Geld  darin  gehörig  eingerollt  oder  zu  Päckchen  vereinigt
enthalten  ist.  Andernfalls  müssen  die  Beutel  aus  wenigstens  doppelter  Leinwand  hergestellt  sein.  Die  Naht
darf  nicht  auswendig  und  der  Kropf  nicht  zu  kurz  sein.  Da,  wo  der  Knoten  geschürzt  ist,  und  außerdem
über  beiden  Schnur-Enden  muß  das  Siegel  deutlich  aufgedrückt  sein.  Die  Schnur,  welche  den  Kropf  umgiebt,
  muß  durch  den  Kropf  selbst  hindurch  gezogen  werden.  Dergleichen  Sendungen  sollen  nicht  über  25  Kilogramm
  schwer  sein.

VII  Die  Geldkisten  müssen  von  starkem  Holz  angefertigt,  gut  gefügt  und  fest  vernagelt  sein,  oder
gute  Schlösser  haben;  sie  dürfen  nicht  mit  überstehenden  Deckeln  versehen,  die  Eisenbeschläge  müssen  fest  und
dergestalt  eingelassen  sein,  daß  sie  andere  Gegenstände  nicht  zerscheuern  können.  Ueber  25  Kilogramm  schwere
Kisten  müssen  gut  bereift  und  mit  Handhaben  versehen  sein.

VIII  Die  Geldfässer  müssen  gut  bereift,  die  Schlußreifen  angenagelt  und  an  beiden  Böden  dergestalt
verschnürt  und  versiegelt  sein,  daß  ein  Oeffnen  des  Fasses  ohne  Verletzung  der  Umschnürung  oder  des  Siegels
nicht  möglich  ist.  

IX  Bei  Packeten  mit  baarem  Gelde  in  größeren  Beträgen  muß  der  Inhalt  gerollt  sein.  Gelder,
welche  in  Fässern  oder  Kisten  zur  Versendung  gelangen  sollen,  müssen  zunächst  in  Beutel  oder  Packete  verpackt
  werden.

§.  10.
Von  der  Postbeförderung  ausgeschlossene  Gegenstände.

I  Zur  Versendung  mit  der  Post  dürfen  nicht  aufgegeben  werden:  Gegenstände,  deren  Beförderung
mit  Gefahr  verbunden  ist,  namentlich  alle  durch  Reibung,  Luftzudrang,  Druck  oder  sonst  leicht  entzündliche
Sachen,  sowie  ätzende  Flüssigkeiten.

II  Die  Postanstalten  sind  befugt,  in  Fällen  des  Verdachts,  daß  die  Sendungen  Gegenstände  der
obigen  Art  enthalten,  vom  Aufgeber  die  Angabe  des  Inhalts  zu  verlangen,  und  falls  dieselbe  verweigert
wird,  die  Annahme  der  Sendung  abzulehnen.

III  Diejenigen,  welche  derartige  Sachen  unter  unrichtiger  Angabe  oder  mit  Verschweigung  des  Inhalts
  aufgeben,  haben  —  vorbehaltlich  der  Bestrafung  nach  den  betreffenden  Gesetzen  —  für  jeden  entstehenden
  Schaden  zu  haften.

IV  Die  Postanstalten  können  die  Annahme  und  Beförderung  von  Postsendungen  ablehnen,  sofern
nach  Maßgabe  der  vorhandenen  Postverbindungen  und  Postbeförderungsmittel  die  Zuführung  derselben  an
den  Bestimmungsort  nicht  möglich  ist.

§.  11.
Zur  Postbeförderung  bedingt  zugelassene  Gegenstände.

I  Flüssigkeiten,  Sachen,  die  dem  schnellen  Verderben  und  der  Fäulniß  ausgesetzt  sind,  unförmlich
große  Gegenstände,  ferner  lebende  Thiere,  können  von  den  Postanstalten  zurückgewiesen  werden.

Il  Für  dergleichen  Gegenstände  etc.,  wenn  dieselben  dennoch  zur  Beförderung  angenommen  werden,
sowie  für  leicht  zerbrechliche  Gegenstände  und  für  in  Schachteln  verpackte  Sachen,  leistet  die  Postverwaltung
keinen  Ersatz,  wenn  durch  die  Natur  des  Inhalts  der  Sendung  oder  durch  die  Beschaffenheit  der  Verpackung
während  der  Beförderung  eine  Beschädigung  oder  ein  Verlust  entstanden  ist.

III  Zündhütchen  oder  Zündspiegel  müssen  in  Kisten  fest  von  außen  und  innen  verpackt  und  als
solche,  sowohl  auf  der  Begleitadresse  als  auch  auf  der  Sendung  selbst,  bezeichnet  sein.  Der  Absender  ist,
wenn  er  diese  Bedingungen  nicht  eingehalten  hat,  für  den  aus  etwaiger  Entzündung  entstehenden  Schaden
haftbar.
        <pb n="213" />
        —  189  —

IV  Die  im  §.  10  Abs.  II  ausgesprochene  Befugniß  der  Postanstalten  tritt  auch  in  solchen  Fällen
ein,  in  welchen  Grund  zu  der  Annahme  vorliegt,  daß  die  Sendungen  Flüssigkeiten,  dem  schnellen  Verderben
und  der  Fäulniß  ausgesetzte  Sachen,  lebende  Thiere,  Zündhütchen  oder  Zündspiegel  enthalten.

§.  12.
Postkarten.

I  Auf  der  Vorderseite  der  Postkarte  darf  außer  der  Aufschrift  (§.  5)  nur  Name  und  Wohnort  des
Absenders  enthalten  sein.  Die  Rückseite  kann  zu  schriftlichen  Mittheilungen  benutzt  werden.  Die  Aufschrift
und  die  Mittheilungen  können  mit  Tinte,  Bleifeder  oder  farbigem  Stifte  geschrieben  werden;  nur  muß  die
Schrift  haften  und  deutlich  sein.

II  Postkarten,  aus  deren  Inhalt  die  Absicht  der  Beleidigung  oder  einer  sonst  strafbaren  Handlung
sich  ergiebt,  ferner  Postkarten,  welche  nach  Beseitigung  der  ursprünglichen  Aufschrift  oder  der  auf  der  Rückseite
  zuerst  gemachten  schriftlichen  Mittheilungen  mit  anderweiter  Aufschrift,  bez.  mit  neuen  Mittheilungen
versehen  zur  Post  geliefert  werden,  ebenso  Postkarten  mit  Beklebung,  z.  B.  mit  aufgeklebten  Photographien,
sind  von  der  Postbeförderung  ausgeschlossen.

III.  Die  Postkarten  können  auch  gegen  ermäßigtes  Porto  (§.  13)  als  Formulare  zu  Drucksachen  benutzt
  werden;  in  diesem  Falle  müssen  die  Mittheilungen  auf  der  Rückseite  der  Postkarte  durch  Druck  oder  sonst
auf  mechanischem  Wege  hergestellt  sein;  sie  dürfen  keine  weitergehenden  schriftlichen  Einschaltungen  oder  Zusätze
  enthalten,  als  nach  §.  13  bei  Drucksachen  gestattet  sind.  Die  Anfügung  von  Waarenproben  zu  Postkarten
  ist  unzulässig.

IV  Zu  den  Postkarten  mit  Antwort  werden  besonders  dazu  eingerichtete  Formulare  verwendet,  von
denen  die  zweite  Hälfte  zur  Antwort  dient.

V  Postkarten  müssen  frankirt  werden.  Für  Postkarten  mit  Antwort  ist  auch  für  die  Antwort  das
Porto  vorauszubezahlen.  Unfrankirte  oder  unzureichend  frankirte  Postkarten  werden  nicht  befördert.

VI  Die  Gebühr  beträgt  ohne  Unterschied  der  Entfernung  5  Pf.  für  jede  Postkarte.  Für  Postkarten
  mit  Antwort  werden  10  Pf.  erhoben.  Bei  der  Verwendung  von  Postkarten  als  Formulare  zu
Drucksachen  beträgt  das  Porto  3  Pf.

VII  Formulare  zu  Postkarten  können  durch  alle  Postanstalten  bezogen  werden.

VIII  Ungestempelte  Formulare  zu  Postkarten  werden  zum  Preise  von  5  Pf.  für  je  10  Stück  verabfolgt.
  Für  gestempelte  Formulare  zu  Postkarten  wird  nur  der  Betrag  des  Stempels  erhoben.

IX  Formulare,  welche  nicht  von  der  Post  bezogen  werden,  müssen  in  Größe  und  Stärke  des  Papiers
mit  den  von  der  Post  gelieferten  übereinstimmen,  auch  auf  der  Vorderseite  mit  der  gedruckten  oder  geschriebenen
Ueberschrift  „Postkarte“  versehen  sein,  dürfen  aber  nicht  das  Reichswappen  tragen.

§.  13.

I  Gegen  die  für  Drucksachen  festgesetzte  ermäßigte  Taxe  können  befördert  werden:  alle  durch  Buchdruck,
  Kupferstich,  Stahlstich,  Holzschnitt,  Lithographie,  Metallographie  und  Photographie  vervielfältigten
Gegenstände  welche  nach  ihrer  Form  und  sonstigen  Beschaffenheit  zur  Beförderung  mit  der  Briefpost
geeignet  sind.

II  Die  Sendungen  können  entweder  unter  der  Aufschrift  bestimmter  Empfänger,  oder  als  außergewöhnliche
  Beilagen  solcher  Zeitungen  und  Zeitschriften,  deren  Vertrieb  die  Post  besorgt,  zur  Einlieferung
gelangen.  

  III   Für die Einlieferung unter der Aufschrift bestimmter Empfänger gelten die nachstehend unter IV
bis  IX,  für  die  Einlieferung  als  außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen  die  unter  X  bis  XIII  gegebenen
Vorschriften.
a)  Bei  der  Einlieferung  unter  der  Aufschrift  bestimmter  Empfänger.

IV  Die  Sendungen  müssen  offen,  und  zwar  entweder  unter  Streif=  oder  Kreuzband,  oder
umschnürt,  oder  in  einen  offenen  Umschlag  gelegt,  oder  aber  dergestalt  einfach  zusammengefaltet  eingeliefert
werden,  daß  ihr  Inhalt  leicht  geprüft  werden  kann.  Drucksachen  sind  auch  in  Form  von  Postkarten
zulässig  (§.  12  Absatz  III).  Unter  Band  (Verschnürung)  können  auch  Bücher,  gleichviel  ob  gebunden,
gefalzt  oder  geheftet,  versandt  werden.  Das  Band  muß  dergestalt  angelegt  sein,  daß  dasselbe  abgestreift

und  die  Beschränkung  des  Inhalts  der  Sendung  auf  Gegenstände,  deren  Versendung  unter  Band  gestattet ist,

leicht  erkannt  werden  kann.

26*
        <pb n="214" />
        —  190  —

V  Die  Sendung  kann  eine  innere,  mit  der  äußeren  übereinstimmende  Aufschrift  enthalten.

VI  Mehrere  Drucksachen  dürfen  unter  einer  Umhüllung  versendet  werden;  die  einzelnen  Gegenstände
  dürfen  aber  nicht  mit  verschiedenen  Ausschriften  oder  besonderen  Umschlägen  mit  Ausschrift
versehen  sein.

VII.  Die  Versendung  von  Drucksachen  gegen  die  ermäßigte  Taxe  ist  unzulässig,  wenn  dieselben,
nach  ihrer  Fertigung  durch  Druck  u.  s.  w.,  irgend  welche  Zusätze  oder  Aenderungen  am  Inhalt  erhalten
haben,  wobei  es  keinen  Unterschied  macht,  ob  die  Zusätze  oder  Aenderungen  geschrieben  oder  auf  andere
Weise  bewirkt  sind,  z.  B.  durch  Stempel,  durch  Druck,  durch  Ueberkleben  von  Wörtern,  Ziffern  oder  Zeichen,
durch  Punktiren,  Unterstreichen,  Durchstreichen,  Wegschaben,  Durchstechen,  Ab=  oder  Ausschneiden  einzelner
Wörter,  Ziffern  oder  Zeichen  u.  s.  w.  Es  soll  jedoch  gestattet  sein:

1.  auf  der  äußern  Seite  des  Bandes  den  Namen,  die  Firma  und  den  Wohnort  des  Absenders
anzugeben;

2.  auf  der  Drucksache  selbst  den  Ort,  das  Datum  und  die  Namensunterschrift  bz.  Firmazeichnung,
  sowie  den  Stand  des  Absenders  handschriftlich  oder  auf  mechanischem  Wege
anzugeben  oder  abzuändern;

3.  einzelne  Stellen  des  Inhalts,  auf  welche  die  Aufmerksamkeit  gelenkt  werden  soll,  durch

Striche  kenntlich  zu  machen;

4.   Druckfehler  zu  berichtigen;

5.  bei  Preislisten,  Börsenzetteln  und  Handelszirkularen  die  Preise,  sowie  den  Namen  des
Reisenden  handschriftlich  oder  auf  mechanischem  Wege  einzutragen  oder  abzuändern;

6.  bei  Büchern,  Musikalien,  Zeitschriften  und  Bildern  eine  Widmung  handschriftlich  einzutragen
  und  eine  Rechnung  beizufügen;

7.  den  Korrekturbogen  das  Manuskript  beizufügen  und  in  denselben  Aenderungen  und  Zusätze
zu  machen,  welche  die  Korrektur,  die  Ausstattung  und  den  Druck  betreffen,  solche  Zusätze
auch  in  Ermangelung  des  Raumes  auf  besonderen  Zetteln  anzubringen;  

8.  bei  Bücherzetteln  (offenen  gedruckten  Bestellungen  auf  Bücher,  Zeitschriften,  Bilder  und
Musikalien)  die  Werke,  welche  verlangt  werden,  auf  der  Rückseite  handschriftlich  zu  bezeichnen
und  den  Vordruck  ganz  oder  theilweise  zu  durchstreichen  oder  zu  unterstreichen;

9.  Modebilder,  Landkarten  u.  s.  w.  auszumalen.

VIII  Drucksachen  müssen  frankirt  sein.  Das  Porto  beträgt  auf  alle  Entfernungen:



 

bis  50  Gramm  einschließlich  ..  .  3Pf.,
über  50  bis  250  Gramm  "  .  .10  Pf.,
über   250  bis  500  Gramm  "       20   Pf.,

über  500  Gramm  bis  1  gilogramm  einschließlich  30   Pf.,
IX  Für  unzureichend  frankirte  Drucksachen  wird  dem  Empfänger  der  doppelte  Betrag  des  fehlenden
Portotheils  in  Ansatz  gebracht,  wobei  Bruchtheile  einer  Mark  nöthigenfalls  auf  eine  durch  5  theilbare
Pfennigsumme  aufwärts  abgerundet  werden.  Drucksachen,  welche  den  sonstigen  vorstehenden  Bestimmungen
nicht  entsprechen,  oder  unfrankirt  sind,  gelangen  nicht  zur  Absendung.

b)  Bei  der  Einlieferung  als  außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen.

X  Als  außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen  sind  solche  dem  Abs.  I  entsprechende  Drucksachen

anzusehen:
  1.  welche  nicht  nach  Form,  Papier,  Druck  oder  sonst  Bestandtheile  derjenigen  Zeitung  oder
Zeitschrift  bilden,  mit  der  die  Versendung  erfolgen  soll;

2.  welche  zwar  als  regelmäßige  Nebenblätter  zu  Zeitungen  erscheinen,  die  aber,  da  sie  auch
unabhängig  von  der  Hauptzeitung  für  sich  allein  bezogen  werden  können,  von  der  Ver—
sendung  als  ordentliche  Zeitungsbeilagen  ausgeschlossen  sind.

XI  Jeder  Versendung  außergewöhnlicher  Zeitungsbeilagen  muß  von  dem  Verleger  eine  Anmeldung
derselben  bei  der  Postanstalt  des  Aufgabeorts  und  die  Entrichtung  des  Portos  für  so  viele  Exemplare,  als
der  betreffenden  Zeitung  etc.  beigelegt  werden  sollen,  vorhergehen.  Das  Einlegen  in  die  einzelnen  Zeitungs=  etc.
Exemplare  ist  Sache  des  Verlegers.

XII  Außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen  dürfen  einzeln  nicht  über  zwei  Bogen  stark,  auch  nicht
geheftet,  gefalzt  oder  gebunden  sein,  sondern  müssen,  wenn  sie  aus  mehreren  Blättern  bestehen,  in  der  Bogen-
        <pb n="215" />
        —  191  —

form  zusammenhängen.  Die  Postanstalten  sind  zur  Zurückweisung  solcher  Beilagen  befugt,  welche  nach
Größe  und  Stärke  des  Papiers  oder  nach  ihrer  sonstigen  Beschaffenheit  zur  Beförderung  in  den  Zeitungspacketen
  nicht  geeignet  erscheinen.  

XIII  Das  Porto  für  Drucksachen,  welche  als  außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen  zur  Einlieferung
gelangen,  beträgt  für  jedes  einzelne  Beilage-Exemplar  ¼  Pf.  Ein  bei  Berechnung  des  Gesammtbetrages
sich  ergebender  Bruchtheil  einer  Mark  wird  nöthigenfalls  auf  eine  durch  5  theilbare  Pfennigsumme  aufwärts
abgerundet.

§.  14.

Waarenproben.

I  Gegen  die  für  Waarenproben  festgesetzte  ermäßigte  Taxe  werden  nur  solche  Waarenproben  zugelassen,
  die  keinen  eigenen  Kaufwerth  haben  und  nach  ihrer  Beschaffenheit,  Form  und  Verpackung  zur  Beförderung
  mit  der  Briefpost  geeignet  sind.

II  Hinsichts  der  Verpackung  gilt  als  Bedingung,  daß  der  Inhalt  der  Sendungen  als  in  Waarenproben
  bestehend  leicht  erkannt  werden  kann.  Die  Verpackung  kann  unter  Band,  in  offenen  Briefumschlägen
oder  in  Kästchen  oder  Säckchen  erfolgen.

III  Die  Aufschrift  muß,  außer  den  Namen  des  Empfängers  und  des  Bestimmnngsorts,  den  Vermerk
  „Proben“  („Muster“)  enthalten.  In  der  Aufschrift  dürfen  außerdem  nur  noch  angegeben  sein:

der  Name  oder  die  Firma  des  Absenders,  
die  Fabrik=  oder  Handelszeichen,  einschließlich  der  näheren  Bezeichnung  der  Waare,
die  Nummern  und
die  Preise.
  IV  Diese  Angaben  dürfen,  statt  in  der  Aufschrift,  bei  oder  an  jeder  Probe  für  sich  angebracht
  sein.

V.  Den  Waarenproben  dürfen  Briefe  nicht  beigeschlossen  oder  angehängt  werden.  Mehrere  Waarenproben
  dürfen  unter  einer  Umhüllung  versandt  werden,  die  einzelnen  Proben  dürfen  aber  nicht  mit  verschiedenen
  Aufschriften  oder  Umschlägen  mit  Aufschrift  versehen  sein.  Die  Vereinigung  von  Drucksachen  mit
Waarenproben  zu  einem  Versendungsgegenstande  bis  zum  Gewicht  von  250  Gramm  ist  gestattet;  die  Drucksachen
  müssen  in  diesem  Falle  den  Bestimmungen  des  §.  13  entsprechen.  

VI  Die  Sendungen  müssen  frankirt  sein.  Das  Porto  beträgt,  gleichviel  ob  die  Waarenproben
für  sich  allein  versandt  werden  oder  ob  Drucksachen  damit  vereinigt  sind,  ohne  Unterschied  der  Entfernung
und  des  Gewichts  10  Pf.

VII  Für  unzureichend  frankirte  Waarenproben  wird  dem  Empfänger  der  doppelte  Betrag  des
fehlenden  Portotheils  in  Ansatz  gebracht,  wobei  Bruchtheile  einer  Mark  nöthigenfalls  auf  eine  durch  5  theilbare
  Pfennigsumme  aufwärts  abgerundet  werden.

VIII.  Waarenproben,  welche  den  vorstehenden  Bestimmungen  nicht  entsprechen,  oder  unfrankirt  sind,
sowie  diejenigen  Waarenproben,  welche  einen  Werth  haben,  oder  deren  Beförderung  mit  Nachtheil  oder  Gefahr
  verbunden  sein  würde,  z.  B.  Flüssigkeiten,  Gegenstände  aus  Glas,  scharfe  Instrumente,  stark  abfärbende
Stoffe  u.  dergl.,  gelangen  nicht  zur  Absendung.

§.  15.
Einschreibsendungen.

1  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen,  Waarenproben,  Briefe  mit  Behändigungsschein,  Postnachnahmesendungen,
  sowie  Packete  ohne  Werthangabe,  können  unter  Einschreibung  befördert  und  müssen  zu  diesem
Zwecke  von  dem  Absender  mit  der  Bezeichnung  „Einschreiben"  versehen  werden.  Bei  Packeten  ohne  Werthangabe
muß  diese  Bezeichnung  auf  der  Begleitadresse  und  auf  dem  Packete  angegeben  sein;  die  Wirkung  der  Einschreibung
  in  Bezug  auf  die  Gewährleistung  erstreckt  sich  in  diesem  Falle  nur  auf  das  Packet  und  nicht  zugleich
  auch  auf  die  Begleitadresse.

II  Ueber  eine  eingeschriebene  Sendung  wird  ein  Einlieferungsschein  ertheilt.

III   Für  eingeschriebene  Sendungen  wird,  außer  dem  Porto,  eine  Einschreibgebühr  von  20  Pf.  ohne
Rücksicht  auf  die  Entfernung  und  das  Gewicht  erhoben.  

IV   Wünscht der Absender eines eingeschriebenen Briefes u.s.w. eine von dem Empfänger auszustellende

  Empfangsbescheinigung  (Rückschein)  zu  erhalten,  so  muß  ein  solches  Verlangen  durch  die  Be-
        <pb n="216" />
        —  192 —

merkung:  „Rückschein“  in  der  Aufschrift  ausgedrückt  sein;  auch  muß  der  Absender  sich  namhaft  machen  oder
angeben,  an  wen  der  Rückschein  abzuliefern  ist.  Für  die  Beschaffung  des  Rückscheins  ist  eine  weitere  Gebühr
von  20  Pf.  vom  Absender  im  voraus  zu  entrichten.

V  Eine  Werthangabe  ist  bei  Einschreibsendungen  nicht  zulässig.

§.  16.
Postanweisungen.

1  Die  Postverwaltung  übermittelt  im  Wege  der  Postanweisung  Geldbeträge  bis  zu  vierhundert
Mark  einschließlich.

II  Postanweisungen  müssen  frankirt  werden.  Die  Gebühr  beträgt  ohne  Unterschied  der  Entfernung:

bis  100  Mark  20  Pf.
über  100  bis  200  Mark      30  Pf.
über  200  bis  400  Mark      40  Pf.

III  Formulare  zu  Postanweisungen  können  durch  alle  Postanstalten  bezogen  werden.

IV  Für  die  mit  Freimarken  beklebten  Formulare  wird  nur  der  Betrag  der  Freimarken  erhoben.
Unbeklebte  Formulare  werden  zum  Preise  von  5  Pf.  für  je  10  Stück  verkauft.

V  Die  Angabe  des  Geldbetrages  auf  der  Postanweisung  hat  in  der  Reichswährung  zu  erfolgen.
Die  Marksumme  muß  in  Zahlen  und  in  Buchstaben  ausgedrückt  sein.

VI  Der  der  Postanweisung  angefügte  Abschnitt  kann  vom  Absender  zu  schriftlichen  Mittheilungen
jeder  Art  benutzt  werden.

VII  Ueber  den  eingezahlten  Betrag  wird  ein  Einlieferungsschein  ertheilt.

VIII.  Die  Auszahlung  des  angewiesenen  Betrages  erfolgt,  nachdem  der  Empfänger  die  auf  der
Postanweisung  befindliche  Quittung  vollzogen  hat,  gegen  Rückgabe  der  Postanweisung.  Der  der  Postanweisung
  angefügte  Abschnitt  kann  von  dem  Empfänger  zurückbehalten  werden.

IX   Die  Erhebung  des  Geldbetrages  bei  der  Postanstalt  am  Bestimmungsorte  muß,  sofern  der  Betrag
  nicht  durch  den  bestellenden  Boten  überbracht  wird,  spätestens  innerhalb  7  Tage,  vom  Tage  der  Aushändigung
  der  Postanweisung  an  den  Empfänger  gerechnet,  erfolgen.  Andernfalls  wird  die  Rückzahlung  des
Geldes  an  den  Aufgeber  eingeleitet,  oder,  sofern  derselbe  nicht  zu  ermitteln  ist,  das  für  unbestellbare  Sendungen
  vorgeschriebene  Verfahren  zur  Anwendung  gebracht.  

X   Stehen  der  Postanstalt  am  Bestimmungsorte  die  erforderlichen  Geldmittel  augenblicklich  nicht
zur  Verfügung,  so  kann  die  Auszahlung  erst  verlangt  werden,  nachdem  die  Beschaffung  der  Mittel  erfolgt  ist.

XI  Wenn  dem  Empfänger  eine  Postanweisung  abhanden  gekommen  ist,  so  hat  derselbe  der  Postanstalt
  am  Bestimmungsorte  von  dem  Verluste  rechtzeitig  Mittheilung  zu  machen.  Von  dieser  Postanstalt
wird  alsdann  bei  etwaiger  Vorlegung  der  vom  Empfänger  als  verloren  angegebenen  Anweisung  die  Zahlung
bis  auf  weiteres  ausgesetzt.  Es  ist  Sache  des  Empfängers,  durch  Vermittelung  des  Absenders  bei  der  Aufgabe-Postanstalt
  die  Uebersendung  eines  vom  Absender  auszufertigenden  Doppels  der  fraglichen  Postanweisung
behufs  Erhebung  des  eingezahlten  Betrages  zu  erwirken.  Bei  der  Einlieferung  des  Doppels  muß  der  bei  der
Aufgabe  der  abhanden  gekommenen  Postanweisung  ertheilte  Einlieferungsschein  von  dem  Aufgeber  vorgelegt
werden.  Die  Uebersendung  des  Doppels  von  dem  Aufgabe=  nach  dem  Bestimmungsorte  erfolgt  kostenfrei.

§.  17.
Telegraphische  Postanweisungen.

I  Auf  Postanweisungen  eingezahlte  Beträge  können  auf  Verlangen  des  Absenders  durch  die  Postanstalt
  am  Aufgabeorte  auf  telegraphischem  Wege  der  Postanstalt  am  Bestimmungsorte  zur  Auszahlung  überwiesen
  werden,  wenn  sowohl  am  Aufgabe=  als  auch  am  Bestimmungsorte  eine  dem  öffentlichen  Verkehr  dienende
  Telegraphenanstalt  sich  befindet.

II   Im  Falle  ein  solches  Verlangen  ausgesprochen  wird,  liegt  die  Ausfertigung  des  Telegramms,
mittels  dessen  die  Ueberweisung  erfolgt,  der  Postanstalt  des  Aufgabeorts  ob.  Wünscht  der  Absender  durch
dieses  Telegramm  weitere,  auf  die  Verfügung  über  das  Geld  bezügliche  Mittheilungen  zu  machen,  so  muß
er  diese  der  Postanstalt  am  Aufgabeorte  schriftlich  übergeben,  welche  sie  in  das  abzulassende  Telegramm  mit
aufnimmt.

III  Der  Aufgeber  hat  zu  entrichten:

a)  die  Postanweisungsgebühr,
        <pb n="217" />
        —  193  —

b)  die  Gebühr  für  das  Telegramm,

e)  eine  Gebühr  von  25  Pf.  für  Besorgung  des  Telegramms  am  Aufgabeorte  von  der  Post
bis  zur  Telegraphenanstalt,  wenn  die  Telegraphenanstalt  sich  nicht  im  Postgebäude  mit
befindet;

außerdem  kommt,  insofern  die  Anweisung  nicht  mit  dem  Vermerk  postlagernd  versehen  ist,
d)  das  Eilbestellgeld  für  die  Bestellung  am  Bestimmungsorte
zur  Erhebung  (§.  21);  dasselbe  kann  von  dem  Absender  gezahlt  oder  von  dem  Empfänger  eingezogen  werden.
IV.  Die  Postanstalt  des  Bestimmungsorts  hat  gleich  nach  Empfang  des  Ueberweisungs-Telegramms

dasselbe  dem  Empfänger  durch  einen  besonderen  Boten  zuzustellen.  Die  Auszahlung  des  angewiesenen  Betrages
  erfolgt  gegen  Rückgabe  des  mit  der  Quittung  des  berechtigten  Empfängers  versehenen  Ueberweisungs-Telegramms.


V.  Die  Telegraphenanstalten  an  solchen  Orten,  an  denen  eine  Postanstalt  besteht,  sind  ermächtigt,
in  Vertretung  der  Postanstalt  Beträge  auf  Postanweisungen,  welche  auf  telegraphischem  Wege  überwiesen
werden  sollen,  von  den  Absendern  entgegenzunehmen  oder  am  Bestimmungsorte  auszuzahlen.

§.  18.
Postnachnahmesendungen.

I  Postnachnahmen  sind  im  Betrage  bis  zu  einhundertfünfzig  Mark  einschließlich  zulässig.  Eine  Auszahlung
  des  Nachnahmebetrages  gleich  bei  der  Einlieferung  der  zugehörigen  Sendungen  findet  nicht  statt.

II  Handelt  es  sich  um  Beförderungsauslagen  und  ähnliche  Kosten,  welche  auf  Sendungen  haften,
so  sind  auch  Nachnahmen  zu  einem  höheren  Betrage  zulässig.

III  Nachnahmesendungen  müssen  in  der  Aufschrift  mit  dem  Vermerk  „Nachnahme  von  .  .  .  .  Mark
..  PFf.“  (Marksumme  in  Zahlen  und  Buchstaben,  Pfennigsumme  nur  in  Zahlen)  versehen  sein,  und  unmittelbar
  darunter  die  genaue  Bezeichnung  der  einliefernden  Behörde  oder  Firma,  bz.  den  Namen,  Stand
und  Wohnort  —  in  größeren  Städten  auch  die  Wohnung  —  des  Absenders  in  deutlicher  Form  enthalten.
Bei  Packeten  müssen  vorstehende  Vermerke  sowohl  auf  der  Sendung  selbst,  als  auch  auf  der  zugehörigen
Packetadresse  angebracht  sein  (§.  5  III.).

IV  Dem  Aubflieferer  einer  Nachnahmesendung  wird  über  den  Betrag  eine  Bescheinigung  ertheilt.
Ist  über  die  Sendung  ohnehin  ein  Einlieferungsschein  zu  verabfolgen  (bei  Einschreib=  und  Werthsendungen),
so  wird  der  Nachnahmebetrag  in  diesen  Schein  mit  aufgenommen.  

V  Eine  Nachnahmesendung  darf  nur  gegen  Berichtigung  des  Nachnahmebetrages  ausgehändigt  werden.
Dieselbe  muß  der  Postanstalt  am  Aufgabeorte  spätestens  7  Tage  nach  dem  Eingange  zurückgesandt  werden,
wenn  sie  innerhalb  dieser  Frist  nicht  eingelöst  worden  ist.  Dieses  gilt  auch  von  den  Nachnahmesendungen
mit  dem  Vermerk  „postlagernd“.

VI  Eingelöste  Nachnahmebeträge  werden  den  Absendern  von  der  Bestimmungs-Postanstalt  mittels
Postanweisung  ohne  Abzug  übermittelt.  Auf  dem  zugehörigen  Abschnitt,  welchen  der  Empfänger  lostrennen
und  zurückbehalten  kann,  wird  postseitig  Name  und  Wohnort  des  Empfängers  der  Nachnahmesendung,  sowie
Ort  und  Tag  der  Einlieferung  der  letzteren  vermerkt.

  VII  Nicht  eingelöste  Nachnahmesendungen  werden  den  Absendern  gegen  Rückgabe  der  im  Absatz  IV
erwähnten  Bescheinigungen  wieder  ausgehändigt.

VIII  Für  Nachnahmesendungen  ist  Porto  und  eine  Nachnahmegebühr  zu  entrichten.
1.  Das  Porto  beträgt:

a)  für  Nachnahmebriefe,  Drucksachen  und  Waarenproben  bis  zum  Gewicht  von  250
Gramm,  sowie  für  Postkarten  auf  Entfernungen  bis  10  geographische  Meilen  einschließlich....
  20  Pf.,
auf  alle  weiteren  Entfernungen  40  Pf. .
Für  unfrankirkte  Nachnahmebriefe  etc.  wird  ein  Portozuschlag  von  10  Pf.  erhoben.
Dieser  Zuschlag  kommt  bei  „portopflichtigen  Dienstsachen“"  nicht  in  Ansatz;

b)  für  Nachnahme-Packete  ebensoviel  wie  für  Packete  ohne  Nachnahme.

Falls  eine  Werthangabe  oder  Einschreibung  stattgefunden  hat,  tritt  dem  Porto
die  Versicherungsgebühr  bz.  Einschreibgebühr  hinzu.
        <pb n="218" />
        —  194  —

2.  Die  Postnachnahmegebühr  beträgt  für  jede  Mark  und  jeden  Theil  einer  Mark  2  Pf.,  mindestens
  aber  10  Pf.  Ein  bei  Berechnung  der  Nachnahmegebühr  sich  ergebender  Bruchtheil
einer  Mark  ist  nöthigenfalls  auf  eine  durch  5  theilbare  Pfennigsumme  aufwärts  abzurunden.

IX  Die  Postnachnahmegebühr  ist  auch  dann  zu  entrichten,  wenn  die  Nachnahmesendung  nicht  eingelöst
  werden  sollte.  Die  Zahlung  der  Nachnahmegebühr  hat  zugleich  mit  der  des  Porto  zu  erfolgen.

§.  19.
Postaufträge  zur  Einziehung  von  Geldbeträgen.

I  Im  Wege  des  Postauftrages  können  Gelder  bis  zum  Betrage  von  sechshundert  Mark  einschließlich
eingezogen  werden.

II  Dem  Postauftrage  ist  das  einzulösende  Papier  (die  quittirte  Rechnung,  der  quittirte  Wechsel,
der  Zinsschein  etc.  zur  Aushändigung  an  denjenigen,  welcher  Zahlung  leisten  soll,  beizufügen.

III  Das  Formular  zum  Auftrage  ist  vom  Auftraggeber  durch  Angabe  seines  Namens  und  Wohnorts,
  des  Namens  und  Wohnorts  des  Zahlungspflichtigen,  sowie  des  einzuziehenden  Betrages  auszufüllen.
Die  Marksumme  muß  in  Zahlen  und  in  Buchstaben  ausgedrückt  sein.

IV  Zusschriftlichen  Mittheilungen  an  den  Zahlungspflichtigen  ist  der  Postauftrag,  welcher  im  Falle
der  Einziehung  des  Betrages  in  den  Händen  der  Post  verbleibt,  nicht  zu  benutzen.  Briefe  dürfen  dem  Postauftrage
  als  Anlagen  nicht  beigefügt  werden.

V  Einem  Postauftrage  können  mehrere  Quittungen,  Wechsel,  Zinsscheine  etc.  zur  gleichzeitigen  Einziehung
  von  demselben  Zahlungspflichtigen  beigefügt  werden;  die  Gesammtsumme  des  einzuziehenden  Betrages
darf  jedoch  den  Betrag  von  600  Mark  nicht  übersteigen.

VI  Die  Vereinigung  mehrerer  Postaufträge  zu  einer  Sendung  ist  nicht  statthaft.

VII.  Der  Auftraggeber  hat  den  Postauftrag  nebst  dessen  Anlage  unter  verschlossenem  Umschlage  an
die  Postanstalt,  welche  die  Einziehung  bewirken  soll,  unter  Einschreibung  (s.  15)  abzusenden.  Der  Brief  ist
mit  der  Aufschrift  „Postauftrag  nach  (Name  der  Postanstalt)“  zu  versehen.  Soll  die  Vorzeigung
an  einem  bestimmten  Tage  geschehen,  dann  darf  die  Einlieferung  des  Postauftrags  nicht  früher  als  sieben
Tage  vorher  erfolgen.  ·

  VIII  Ueber  den  Postauftragsbrief  wird  ein  Einlieferungsschein  ertheilt.

IX  Die  Postverwaltung  haftet  für  die  Beförderung  des  Postauftragsbriefes  wie  für  einen  einge—
schriebenen  Brief,  für  den  eingezogenen  Betrag  aber  in  demselben  Umfange  wie  für  die  auf  Postanweisungen
eingezahlten  Beträge.  Eine  weitergehende  Gewähr,  insbesondere  für  rechtzeitige  Vorzeigung  oder  für  rechtzeitige
  Rück-  oder  Weitersendung  des  Postauftrags  nebst  Anlage,  wird  nicht  geleistet;  auch  übernehmen  die
Postanstalten  keinerlei  Verpflichtung  zur  Erfüllung  der  besonderen  Vorschriften  des  Wechselrechts.

X  Die  Einziehung  des  Betrages  erfolgt  gegen  Vorzeigung  des  Postauftrags  und  Aushändigung
der  quittirten  Rechnung  (des  quittirten  Wechsels  etc.).  Die  Zahlung  ist  entweder  sofort  an  den  Postboten
oder,  wenn  der  Auftraggeber  nicht  die  sofortige  Rücksendung  verlangt  hat,  binnen  sieben  Tagen  nach  der
Vorzeigung  des  Postauftrags  bei  der  einziehenden  Postanstalt  zu  leisten.  Erfolgt  die  Zahlung  innerhalb
dieser  Frist  nicht,  so  wird  der  Postauftrag  vor  der  Rücksendung  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt.  Als
Zahlungsverweigerung  gilt  nur  eine  desfallsige  Erklärung  des  Zahlungspflichtigen  selbst  oder  dessen  Bevollmächtigten.
  Hatte  der  Zahlungspflichtige  oder  dessen  Bevollmächtigter  bereits  bei  der  ersten  Vorzeigung  die
Einlösung  endgültig  verweigert,  so  unterbleibt  die  nochmalige  Vorzeigung  nach  Ablauf  der  siebentägigen  Frist.
Verlangt  der  Auftraggeber  die  sofortige  Rücksendung  nach  einmaliger  vergeblicher  Vorzeigung,  so  ist  solches
durch  den  Vermerk  „Sofort  zurück“  auf  der  Rückseite  des  Postauftrags-Formulars  zu  bezeichnen.  Theilzahlungen
  werden  nicht  angenommen.    

XI  Postauftragsbriefe  müssen  frankirt  werden.  Die  Gebühr  für  einen  Postauftragsbrief  beträgt
30  Pf.  Der  eingezogene  Betrag,  nach  Abrechnung  der  Postanweisungsgebühr,  wird  dem  Auftraggeber  von
der  einziehenden  Postanstalt  mittels  Postanweisung  übermittelt.  Wird  der  Betrag  nicht  eingezogen,  so  kommt,
außer  der  bei  der  Aufgabe  entrichteten  Gebühr,  eine  weitere  Gebühr  nicht  zur  Erhebung.

XII  Dem  Belieben  des  Auftraggebers  bleibt  es  überlassen,  dem  Postauftrage  gleich  das  ausgefüllte
Postanweisungs-Formular  —  bei  Beträgen  über  400  Mark  zwei  Formulare  —  zur  Uebermittelung  des  eingezogenen
  Betrages  beizufügen.  Dabei  darf  in  den  beizufügenden  Postanweisungs-Formularen  nur  derjenige
Betrag  der  Forderung  angegeben  werden,  welcher  nach  Abzug  der  Postanweisungsgebühr  übrig  bleibt.
        <pb n="219" />
        —  195  —

XIII  Wird  der  Zahlungspflichtige  nicht  ermittelt  oder  leistet  er,  auch  bei  der  zweiten  Vorzeigung
des  Postauftrags,  nicht  Zahlung,  so  wird  der  Postauftrag  nebst  dessen  Anlage  dem  Auftraggeber  mittels  eingeschriebenen
  Briefes  kostenfrei  zurückgesandt.

XIV  Der  Auftraggeber  kann  verlangen,  daß  der  Postauftrag  und  dessen  Anlage  nach  einmaliger
vergeblicher  Vorzeigung  nach  einem  innerhalb  des  Deutschen  Reichs  belegenen  Orte  weitergesandt  werde.
Dieses  Verlangen  ist  unter  genauer  Bezeichnung  des  anderen  Empfängers  durch  den  Vermerk  „Sofort  an
N.  in  N.“  auf  der  Rückseite  des  Postauftrags-Formulars  auszudrücken.  Eine  solche  Weitersendung  findet
kostenfrei  statt.  Dieselbe  geschieht  unverzüglich,  und  zwar  mittels  Einschreibbriefes  an  den  neuen  Empfänger.

XV  Wünscht  der  Auftraggeber,  daß  die  Weitersendung  an  eine  zur  Aufnahme  des  Wechselprotestes
befugte  Person  geschieht,  so  genügt  der  auf  die  Rückseite  des  Postauftrags-Formulars  niederzuschreibende  Vermerk
  „Sofort  zum  Protest“,  ohne  daß  es  der  namentlichen  Bezeichnung  einer  solchen  Person  bedarf.  Alle
Postaufträge,  auf  welchen  für  den  Fall  der  Nichteinlösung  die  Weitergabe  zur  Protestaufnahme  verlangt  ist,
werden  sofort  nach  der  ersten  vergeblichen  Vorzeigung  oder  nach  dem  ersten  vergeblich  gebliebenen  Versuche
der  Vorzeigung  weitergesandt.  Mit  der  Weitergabe  des  Postauftrags  und  dessen  Anlagen  an  den  betreffenden
Notar,  Gerichtsvollzieher  etc.  ist  die  Obliegenheit  der  Postverwaltung  erfüllt.  Die  Protestkosten  hat  der
Austraggeber  unmittelbar  an  den  Erheber  des  Protestes  zu  entrichten.

XVI.  Den  Auftraggebern  ist  gestattet,  auf  der  Vorderseite  des  Auftragsformulars  das  Datum  desjenigen
  Tages  anzugeben,  an  welchem  die  Einziehung  des  Betrages  erfolgen  soll.  Für  die  Bestimmungs-Postanstalt
  ist  dann  dieser  Zeitpunkt  bezüglich  der  Vorzeigung  des  Postauftrags  maßgebend.

XVII.  An  Sonntagen  und  an  gesetzlichen  Feiertagen  findet  die  Vorzeigung  von  Postaufträgen
nicht  statt.

XVIII  Formulare  zu  Postaufträgen  können  durch  die  Postanstalten  zum  Preise  von  5  Pf.  für  je
10  Stück  bezogen  werden.

§.  20.
Postaufträge  zur  Einholung  von  Wechselakzepten.

I  Im  Wege  des  Postauftrags  können  auch  Wechsel  an  den  Bezogenen  behufs  Einholung  der
Annahme-Erklärung  versendet  werden.

II  Zu  den  Postaufträgen  für  Akzepteinholung  kommt  ein  besonderes  Formular  in  Gebrauch.  Derartige
  Formulare  werden  zum  Preise  von  5  Pfennig  für  je  10  Stück  bei  sämmtlichen  Postanstalten  zum
Verkauf  bereit  gehalten.  Der  Auftraggeber  hat  auf  der  Vorderseite  des  Formulars  anzugeben:

den  Namen  und  Wohnort  des  Bezogenen,

den  Benag  des  Wechsels,  wobei  die  Marksumme  in  Zahlen  und  in  Buchstaben  ausgedrückt
sein  muß,  ·

den  eigenen  (des  Auftraggebers)  Namen  und  Wohnort.

Die  Ausfüllung  des  Vordrucks  bezüglich  des  Tages  der  Fälligkeit  des  Wechsels  und  die  Angabe  der
etwaigen  Wechselnummer  bleibt  dem  Auftraggeber  anheimgestellt.  Der  unbedruckte  Theil  der  Rückseite  des
Formulars  dient  zur  Aufnahme  etwaiger  Bestimmungen  des  Auftraggebers  darüber,  ob  der  Postauftrag
nach  einmaliger  vergeblicher  Vorzeigung  an  ihn  zurück,  oder  an  eine  andere  Person  (s.  Absatz  IX)  weitergesandt,
  oder  einer  zur  Protesterhebung  befugten  Stelle  übergeben  werden  soll.  Für  solche  Fälle  bedarf  es
der  Vermerke:  „Sofort  zurück“,  „Sofort  an  N.  in  N.",  „Sofort  zum  Protest“.  Zu  schriftlichen  Mittheilungen
  an  den  Wechselbezogenen  ist  das  Postauftrags-Formular,  welches  im  Falle  der  Annahme  des  Wechsels
in  den  Händen  der  Post  verbleibt,  nicht  zu  benutzen.  .

III.  Dem  Postauftrage  sind  die  zum  Zweck  der  Annahme  vorzuzeigenden  Wechsel  beizufügen.  Das
Beilegen  von  Briefen,  sowie  die  Vereinigung  mehrerer  Postaufträge  zu  einer  Sendung  sind  unstatthaft.
  Demselben  Postauftrage  können  mehrere  Wechsel  nur  dann  beigefügt  werden,  wenn  sie  auf  den
nämlichen  Bezogenen  lauten  und  gleichzeitig  zur  Annahme-Erklärung  vorzuzeigen  sind.

IV  Der  Auftraggeber  hat  den  Postauftrag  mit  dem  Wechsel  in  verschlossenem  Umschlage  unter
Einschreibung  an  diejenige  Postanstalt  abzusenden,  welche  die  Akzepteinholung  bewirken  soll.  Der  Brief  ist
mit  der  Aufschrift  „Postauftrag  nah  (Name  der  Postanstalt)“  zu  versehen.  Ueber  den  Postauftrag
  wird  ein  Einlieferungsschein  ertheillt.

Die  Vorzeigung  des  Postauftrags  und  des  beigefügten  Wechsels  erfolgt  an  den  Wechselbezogenen
  selbst  oder  an  dessen  Bevollmächtigten.  Als  bevollmächtigt  wird  hierbei,  sofern  der  Bezogene

27
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        —  196  —

nicht  bei  der  Bestimmungs-Postanstalt  eine  im  besonderen  auf  die  Annahme  von  Wechseln  lautende  Vollmacht
niedergelegt  hat,  postseitig  jede  solche  Person  angesehen,  welche  zur  Empfangnahme  von  Ablieferungsscheinen
über  Sendungen  mit  einer  Werthangabe  im  Betrage  von  mehr  als  300  Mark  für  den  Bezogenen  berechtigt
ist.  An  Sonntagen  und  an  gesetzlichen  Feiertagen  findet  die  Vorzeigung  von  Postaufträgen  nicht  statt.
Diejenigen  Wechsel,  welche  bei  der  ersten  Vorzeigung  von  dem  Bezogenen  oder  seinem  Bevollmächtigten  mit
einem  schriftlichen  Akzept  oder  einer  schriftlichen  Annahmeverweigerung  nicht  versehen  worden  sind,  werden
nach  sieben  Tagen  nochmals  vorgezeigt,  falls  nicht  der  Auftraggeber  durch  einen  Vermerk  auf  der  Rückseite
des  Postauftrags-Formulars  ein  anderes  Verfahren  vorgeschrieben  hat.

VI  Die  Annahme  des  Wechsels  muß  durch  den  Bezogenen  oder  dessen  Bevollmächtigten  auf  dem
Wechsel  schriftlich  geschehen.  Die  Annahme  gilt  als  verweigert,  wenn  dieselbe  nur  auf  einen  Theil  der
Wechselsumme  erfolgt,  oder  wenn  der  Annahme-Erklärung  andere  Einschränkungen  beigefügt  werden.

  VII Der  angenommene  Wechsel  wird  von  der  Bestimmungs-Postanstalt  ungesäumt  an  den  Auftraggeber
  in  einem  Umschlage  unter  Einschreibung  zurückgesandt.

VIII.  Hat  der  Auftraggeber  auf  der  Rückseite  des  Postauftrags-Formulars  nicht  andere  Bestimmung
getroffen,  so  sind  der  Postauftrag  und  die  Anlagen  an  ihn  zurückzusenden,  sobald  feststeht,  daß  der  Bezogene
nicht  zu  ermitteln  ist,  oder  sobald  der  Bezogene  bez.  sein  Bevollmächtigter  eine  die  Verweigerung  der  Annahme
  ausdrückende  oder  ihr  gleich  zu  achtende  Erklärung  auf  den  Wechsel  niedergeschrieben,  oder  sobald
die  zweite  Vorzeigung  stattgefunden  hat.

IX  Der  Auftraggeber  kann  verlangen,  daß  der  Postauftrag  nebst  dem  Wechsel  nach  einmaliger
vergeblicher  Vorzeigung  nach  einem  innerhalb  des  Deutschen  Reichs  belegenen  Orte,  nicht  aber  nach
dem  Aufgabeort  des  Postauftrags,  weitergesandt  werde.  Dieses  Verlangen  ist  unter  genauer  Bezeichnung
eines  anderen  Empfängers  durch  den  Vermerk  „Sofort  an  N.  in  N.“  auf  der  Rückseite  des  Postauftrags-Formulars
  auszudrücken.  Eine  solche  Weitersendung  findet  kostenfrei  statt.  Dieselbe  geschieht  unverzüglich,
und  zwar  mittels  Einschreibbriefes  an  den  neuen  Empfänger.

X  Wünscht  der  Auftraggeber,  daß  der  Postauftrag  nebst  Wechsel  nach  ein  maliger  vergeblicher
Vorzeigung  an  eine  zur  Aufnahme  von  Wechselprotesten  befugte  Person  zum  Zweck  der  Protesterhebung
abgegeben  werde,  so  genügt  der  Vermerk  „Sofort  zum  Protest"“,  ohne  daß  es  der  namentlichen  Bezeichnung
einer  solchen  Person  bedarf.  Alle  Postaufträge,  auf  welchen  für  den  Fall  der  nicht  zu  erlangenden  Annahme
die  Weitersendung  des  Wechsels  zur  Protestaufnahme  vorgezeichnet  ist,  werden  sofort  nach  der  ersten  vergeblichen
  Vorzeigung  oder  nach  dem  ersten  vergeblich  gebliebenen  Versuche  der  Vorzeigung  weitergesandt.  Mit
der  Weitersendung  des  Postauftrags  nebst  Wechsel  an  den  betreffenden  Notar,  Gerichtsvollzieher  r2c.  ist  die
Obliegenheit  der  Postverwaltung  erfüllt.  Die  Protestkosten  hat  der  Auftraggeber  unmittelbar  an  den  Erheber
  des  Protestes  zu  entrichten.

XI  Die  Gebühren  für  einen  Postauftrag  zur  Besorgung  des  Wechselakzepts  bestehen  aus  folgenden

a)  dem  Porto  für  den  Postauftragsbriee  mit  30  Pf.
b)  der  Gebühr  für  die  Vorzeigung,  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  des  Wechselbetrages,  von                                                                                     10   "

c)  dem  Porto  für  den  Einschreibbrief  mit  dem  zurückgehenden  Wechsel  nnit                                                                                                                   30    "

zusammen                                                                       70  Pf.

Das  Porto  unter  a.  ist  vom  Auftraggeber  vorauszubezahlen.  Die  Beträge  unter  b.  und  c.  werden
dem  Auftraggeber  angerechnet,  sobald  die  Rücksendung  des  bloßen  Wechsels,  oder  des  Postauftrags  nebst
Wechsel  stattfindet.  Werden  Postaufträge  zur  Protestaufnahme  abgegeben,  so  bleiben  die  Gebühren  unter  b.
und  c.  außer  Ansatz.

XII  Die  Postverwaltung  haftet  für  die  Beförderung  eines  Postauftragsbriefes,  wie  für  einen  eingeschriebenen
  Brief.  Eine  weitergehende  Gewähr,  insbesondere  für  rechtzeitige  Vorzeigung  oder  für  rechtzeitige
Rück=  oder  Weitersendung  des  Postauftrags  nebst  Anlage,  wird  nicht  geleistet;  auch  übernehmen  die  Postanstalten
  keinerlei  Verpflichtung  zur  Erfüllung  der  besonderen  Vorschriften  des  Wechselrechts.

Sätzen:

 

§.  21.
Durch  Eilboten  zu  bestellende  Sendungen.

I  Sendungen,  welche  sogleich  nach  der  Ankunft  dem  Empfänger  besonders  zugestellt  werden  sollen,
müssen  in  der  Ausschrift  einen  Vermerk  tragen,  welcher  unzweideutig  das  Verlangen  ausdrückt,  daß  die  Be-
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        —  197  —

stellung  an  den  Empfänger  sogleich  nach  der  Ankunft  durch  besonderen  Boten  erfolgen  soll  (Eilbestellung).
Diesem  Zwecke  entsprechen  folgende,  vom  Absender  durch  Unterstreichen  besonders  hervorzuhebende  Vermerke:
„durch  Eilboten“,  „durch  besonderen  Boten“,  „besonders  zu  bestellen“,  „sofort  zu  bestellen“.
Bezeichnungen,  wie  cito,  citissime,  dringend,  eilig  etc.,  bleiben  unberücksichtigt.
  mitgegeben  II  Eingeschriebene  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  und  Waarenproben  werden  den  Eilboten  stets
mitgegeben.
III  Packete  ohne  Werthangabe  bis  zum  Gewicht  von  5  Kilogramm,  sowie  Sendungen  mit  Werthangabe
  bis  zum  Betrage  von  300  Mark  und  bis  zum  Gewicht  von  5  Kilogramm  werden  den  Empfängern
durch  die  besonderen  Boten  in  die  Wohnung  bestellt,  soweit  nicht  etwa  zollamtliche  Vorschriften  entgenstehen.
Bei  Postanweisungen  werden  die  Geldbeträge  dem  Eilboten  stets  mitgegeben.

IV  Bei  Briefen  mit  Werthangabe  von  mehr  als  300  Mark  erstreckt  sich  die  Verpflichtung  der  Postverwaltung
  zur  besonderen  Bestellung  in  die  Wohnung  des  Empfängers  nur  auf  den  Ablieferungsschein,  und
bei  Packetsendungen  im  Gewicht  von  mehr  als  5  Kilogramm  nur  auf  die  Begleitadresse  bz.  den  etwaigen
Ablieferungsschein.

V  Mit  der  Annahme  von  Briefen  und  sonstigen  Sendungen  zur  besonderen  Bestellung  an  Empfänger,
die  im  Orts-  oder  im  Landbestellbezirk  des  Aufgabe-Postorts  wohnen,  sowie  von  solchen  Briefen  und  sonstigen
Sendungen,  die  vom  Aufgabeorte  durch  besondere  Boten  nach  anderen  Postorten  gesandt  werden  sollen,  haben
die  Postanstalten  sich  nicht  zu  befassen.

VI  Auf  Verlangen  der  Absender  kann  die  besondere  Bestellung  von  Postsendungen,  welche  einer
Postanstalt  von  weiterher  zugehen  und  nach  einem  anderen  Postorte  gerichtet  sind,  stattfinden,  wenn  die  Entfernung
  zwischen  den  beiden  Postanstalten  nicht  über  fünfzehn  Kilometer  beträgt.  Die  Aufschriften  derartiger
Sendungen  müssen,  unter  Angabe  des  eigentlichen  Bestimmungsorts,  den  Vermerk  enthalten:  „von  (Bezeichnung
  des  Ortsnamens  der  Postanstalt,  von  welcher  aus  die  Eilbestellung  erfolgen  soll)  durch  Eilboten“.

VII  Für  die  Eilbestellung  von  Postsendungen  sind  zu  entrichten:

a)  Bei  gewöhnlichen  und  bei  eingeschriebenen  Briefen,  Postkarten,  Drucksachen
  und  Waarenproben,  sowie  bei  Nachnahmebriefen:

1.  wenn  die  Bestellung  im  Ortsbestellbezirk  der  Bestimmungs-Postanstalt  erfolgt,  für  jede
Sendung  25  Pf.,

2.  wenn  die  Bestellung  im  Landbestellbezirk  der  Bestimmungs-Postanstalt  erfolgt,  für  jede
Sendung  und  für  jedes  Kilometer  15  Pf.,  im  ganzen  jedoch  nicht  unter  75  Pf.  für
jede  Bestellung.  

b)  Bei  Briefen  mit  Werthangabe,  bei  Packeten  und  bei  Postanweisungen:
in  allen  Fällen,  in  welchen  die  Sendungen  selbst,  sowie  die  Geldbeträge  der  Postanweisungen,
  durch  Eilboten  bestellt  werden,  der  doppelte  Betrag  der  unter  a.  1  bz.
a.  2  bezeichneten  Sätze.  Wenn  nur  die  Scheine  bz.  die  Begleitadressen  zur  besonderen
Bestellung  gelangen,  so  kommt  der  einfache  Betrag  des  unter  a.  1  bz.  a.  2  bezeichneten
Eilbestellgeldes  zur  Anwendung.

Höhere  Vergütungen  für  die  Eilbestellung  von  Postsendungen  nach  dem  Landbestellbezirke  dürfen  nur
in  den  Fällen  erhoben  werden,  wenn  der  Bestimmungs-Postanstalt  niemand  zur  Verfügung  steht,  der  die
Leistung  zum  tarifmäßigen  Satze  übernimmt.

VIII.  Die  Gebühr  für  die  Eilbestellung  kann  vorausbezahlt  oder  deren  Zahlung  dem  Empfänger

tberlafte  fur  n.  In  allen  Fällen  muß  jedoch  der  Absender  für  die  Berichtigung  der  entstandenen  Bestellgebühr
  hafte  n.
IX  Bei  der  gleichzeitigen  Abtragung  mehrerer  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  oder  Waarenproben
an  denselben  Empfänger  durch  Eilboten  ist,  wenn  das  Bestellgeld  nicht  vorausbezahlt  ist,  dasselbe  nur  für
einen  Brief  u.  s.  w.  zu  entrichten;  bei  anderen  Sendungen  wird  das  Bestellgeld  für  jeden  Gegenstand  besonders
  erhoben.  Ist  das  Bestellgeld  vorausbezahlt,  so  tritt  eine  Erstattung  nicht  ein.

X  Verweigert  der  Empfänger  die  Zahlung  der  Bestellgebühr,  so  wird  ihm  die  Sendung  gleichwohl
behändigt,  wenn  er,  unter  Rückgabe  des  Briefumschlags  und  schriftlicher  Anerkennung  der  Zahlungsverweigerung,
  den  Absender  bezeichnet.  Die  Kosten  der  Bestellung  sind  alsdann  von  dem  letzteren  zu  tragen.

27°
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        —  198  —

§.  22.
Briefe  mit  Behändigungsschein.

I  WMünscht  der  Absender  eines  gewöhnlichen  oder  eingeschriebenen  Briefes  über  die  erfolgte  Bestellung
eine  postamtliche  Bescheinigung  zu  erhalten,  so  muß  dem  Briefe  ein  gehörig  ausgefüllter  Behändigungsschein
äußerlich  beigefügt  und  in  der  Aufschrift  vermerkt  werden:  „Mit  Behändigungsschein“.  Auf  die  Außenseite
des  zusammengefalteten  Behändigungsscheins  ist  vom  Absender  des  Briefes  die  für  die  Rücksendung  erforderliche
Aufschrift  zu  setzen.  In  Betreff  der  Bestellung  rc.  der  Briefe  mit  Behändigungsschein  siehe  §.  35.

II  Für  Schreiben  mit  Behändigungsschein  werden  erhoben:

1.  das  gewöhnliche  Briefporto,
2.  eine  Behändigungsgebühr
a)  von  10  Pf.,  wenn  die  Absendung  von  einer  Staats=  oder  Gemeindebehörde,  oder  von
einem  Notar  erfolgt,
b)  von  20  Pf.,  wenn  die  Absendung  von  Privatpersonen  erfolgt,
3.  das  Porto  von  10  Pf.  für  die  Rücksendung  des  Behändigungsscheins.

Wird  die  Einschreibung  verlangt,  so  tritt  dem  Porto  zu  1  die  Einschreibgebühr  von  20  Pf.  hinzu.

III  Formulare  zu  Behändigungsscheinen  können  durch  die  Postanstalten  zum  Preise  von  5  Pf.  für
je  10  Stück  bezogen  werden.

g.  23.
Behandlung  ordnungswidrig  beschaffener  Sendungen.

I  Sendungen,  welche  nicht  den  vorstehenden  Bestimmungen  gemäß  verpackt,  verschlossen  und  mit
Aufschrift  versehen  sind,  können  dem  Einlieferer  zur  Herstellung  der  vorschriftsmäßigen  Beschaffenheit  zurückgegeben
  werden.

II  Verlangt  jedoch  der  Einlieferer,  der  ihm  geschehenen  Bedeutung  ungeachtet,  die  Beförderung
der  Sendung  in  ihrer  mangelhaften  Beschaffenheit,  so  muß  die  Beförderung  geschehen,  wenn  aus  den
gerügten  Mängeln  ein  Nachtheil  für  andere  Postgüter  oder  eine  Störung  der  Ordnung  im  Dienstbetriebe
nicht  zu  befürchten  ist,  der  Einlieferer  auch  auf  Ersatz  und  Entschädigung  verzichtet  und  diese  Verzichtleistung
in  der  Aufschrift  durch  die  Worte  „Auf  meine  Gefahr“  ausdrückt  und  unterschreibt.  Wird  über  die  Sen—
dung  ein  Einlieferungsschein  ertheilt,  so  hat  die  Postanstalt  über  die  Verzichtleistung  des  Einlieferers  auf  dem
Scheine  einen  Vermerk  niederzuschreiben.

III  Ist  aber  die  Annahme  der  Sendung  auch  nicht  wegen  mangelhafter  Beschaffenheit  beanstandet
worden,  so  hat  dennoch  der  Absender  alle  die  Nachtheile  zu  vertreten,  welche  aus  einer  vorschriftswidrigen
Verpackung,  Verschließung  und  Aufschrift  hervorgegangen  sind.  Ebenso  hat  der  Absender  den  Schaden  zu
ersetzen,  welcher  durch  die  Beförderung  von  Gegenständen  entsteht,  die  von  der  Postbeförderung  ausgeschlossen
oder  zur  Postbeförderung  nur  bedingt  zugelassen  sind  (88.  10  und  11).

§.  24.
Ort  der  Einlieferung.

I  Die  Einlieferung  der  mit  der  Post  zu  befördernden  Sendungen  muß,  soweit  dieselben  nicht  in  die
Briefkasten  zu  legen  sind  (Abs.  II),  bei  den  Postanstalten  an  der  Annahmestelle  geschehen.
II Insofern  der  Umfang  und  die  sonstige  Beschaffenheit  der  betreffenden  Gegenstände  nicht  ein
Anderes  bedingen,  sind  gewöhnliche  Briefe,  gleichviel,  ob  frankirt  oder  unfrankirt,  ferner  Postkarten,  Drucksachen
  und  Waarenproben  mittels  der  Briefkasten  zur  Einlieferung  zu  bringen.  Es  ist  auch  gestattet,  derartige
Sendungen  den  Postbegleitern,  Postillonen  und  Postboten  (Beförderern  von  Botenposten),  wenn  dieselben
sich  unterwegs  im  Dienst  befinden,  sowie  den  Führern  der  zu  Postzwecken  dienenden  Privat-Personenfuhrwerke,
zu  übergeben
III.  Den  Landbriefträgern  dürfen  auf  ihren  Bestellungsgängen  zur  Abgabe  bei  der  Postanstalt  ihres
Amtsorts  oder  zur  Bestellung  unterwegs  die  nachbezeichneten  Sendungen  übergeben  werden:
gewöhnliche  oder  einzuschreibende:  Briefe,  Postkarten,  Briefe  mit  Behändigungsschein,
Drucksachen  und  Waarenproben,
Postanweisungen,
Nachnahmesendungen,  und
Sendungen  mit  Werthangabe,  im  einzelnen  bis  zum  Werthbetrage  von  150  Mark.
Eine  Verpflichtung  zur  Annahme  von  Packetsendungen  liegt  den  Landbriefträgern  nicht  ob.
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        —  199  —

IV  Insofern  in  einzelnen  Bezirken  die  Mitgabe  von  Postsendungen  in  einem  weiteren  Umfange,
als  im  Abs.  II  und  im  Abs.  III  angegeben,  gestattet  ist,  bewendet  es,  so  lange  nicht  abändernde  Anordnung
getroffen  wird,  bei  den  desfallsigen  besonderen  Bestimmungen.

V  Jeder  Landbriefträger  führt  auf  seinem  Bestellungsgange  ein  Annahmebuch  mit  sich,  in  welches
er  die  von  ihm  angenommenen  Sendungen  mit  Werthangabe,  Einschreibsendungen,  Postanweisungen,  gewöhnlichen
  Packete  und  Nachnahmesendungen  einzutragen  hat.  Zum  Eintragen  dieser  Sendungen  ist  auch  der
Auflieferer  befugt.  Die  Ertheilung  des  Einlieferungsscheins  über  die  vom  Landbriefträger  angenommenen
Sendungen  mit  Werthangabe,  Einschreibsendungen  und  Postanweisungen  erfolgt  erst  durch  die  Postanstalt;
der  Landbriefträger  ist  verpflichtet,  den  Einlieferungsschein  dem  Auflieferer,  wenn  möglich  beim  nächsten  Bestellungsgange,
  zu  überbringen.  Dieselben  Grundsätze  gelten  auch  in  Betreff  der  bei  Nachnahmesendungen
nach  §.  18  Abs.  IV  Anwendung  findenden  Bescheinigung.  

VI  Für  die  von  den  Landbriefträgern  auf  ihren  Bestellungsgängen  eingesammelten  portopflichtigen
Einschreibsendungen,  sowie  für  Packete,  Postanweisungen  und  Briefe  mit  Werthangabe  (Abs.  III  und  IV)
kommt,  wenn  diese  Gegenstände  zur  Weitersendung  durch  die  Postanstalt  des  Amtsorts  des  Landbriefträgers
  nach  einer  anderen  Postanstalt  bestimmt  sind,  außer  dem  Porto  und  den  sonstigen  Gebühren  eine
Nebengebühr  von  5  Pf.,  welche  im  voraus  entrichtet  werden  muß,  zur  Erhebung.

§.  25.
Zeit  der  Einlieferung.
I  Die  Einlieferung  bei  den  Postanstalten  muß  während  der  Dienststunden  und,  wenn  die  Versendung
  des  eingelieferten  Gegenstandes  mit  der  nächsten  dazu  geeigneten  Post  erfolgen  soll,  vor  der  Schlußzeit

dieser  Post  geschehen.
a)  Dienststunden.

II  Die  Dienststunden  der  Postanstalten  für  den  Verkehr  mit  dem  Publikum  sind  im  allgemeinen:
1.  in  dem  Sommer-Halbjahr  (vom  1.  April  bis  letzten  September)  von  7  Uhr  Morgens  bis
1  Uhr  Mittags,
2.  in  dem  Winter-Halbjahr  (vom  1.  Oktober  bis  letzten  März)  von  8  Uhr  Morgens  bis  1  Uhr
Mittags,  und
3.  zu  allen  Jahreszeiten  von  2  Uhr  Nachmittags  bis  8  Uhr  Abends.
Die  Ober-Postdirektionen  sind  jedoch  ermächtigt,  nach  Maßgabe  der  bestehenden  Postverbindungen
und  der  sonstigen  örtlichen  Verhältnisse  die  Dienststunden  zu  verlegen,  auszudehnen  oder  zu  beschränken.
III  An  Sonntagen  fallen  die  Dienststunden  von  9  Uhr  Morgens  bis  5  Uhr  Nachmittags  aus.
An  solchen  gesetzlichen  Feiertagen,  welche  nicht  auf  einen  Sonntag  treffen,  werden  die  Dienststunden  in  der
Weise  beschränkt,  daß  in  der  Zeit  von  9  Uhr  Morgens  bis  5  Uhr  Nachmittags,  sowohl  des  Vormittags
als  auch  des  Nachmittags,  zwei  Stunden  ausfallen,  in  der  Zwischenfrist  aber  mindestens  während  zwei
Stunden  der  Dienstverkehr  mit  dem  Publikum  ununterbrochen  stattfindet.  Die  ausfallenden  Stunden  werden
für  jede  Postanstalt  durch  die  vorgesetzte  Ober-Postdirektion  bestimmt.  Die  Ober-Postdirektionen  können  in
besonderen  Fällen  die  Beschränkung  der  Dienststunden  an  Sonn=  und  gesetzlichen  Feiertagen  zeitweise  ganz  oder
zum  Theil  aufheben.  
  IV InsofernbeieinerPostanstalteineEinrichtungbesteht,welchevoudenvorftehenden,in
Bezug  auf  die  Dienststunden,  sei  es  an  den  Sonn=  und  gesetzlichen  Feiertagen,  sei  es  an  den  Wochentagen,
  als  Regel  gültigen  Bestimmungen  abweicht,  kann  es  dabei  bis  auf  weiteres  sein  Bewenden  behalten.
V  Die  von  den  Ober-Postdirektionen  in  Bezug  auf  die  Dienststunden  der  Postanstalten  getroffenen
  Festsetzungen  müssen  zur  Kenntniß  des  Publikums  gebracht  werden.
b)  Schlußzeit.
VI  Die  Schlußzeit  für  die  Einlieferung  bei  den  Annahmestellen  der  Postanstalten  tritt  ein:
1.  Für  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  oder  Waarenproben,  über  welche  dem  Absender  ein
Einlieferungsschein  nicht  zu  ertheilen  ist:
eine  viertel  bis  eine  halbe  Stunde  vor  dem  planmäßigen  Abgange  oder  Weitergange
der  Post.  
Bei  Postanstalten  auf  den  Eisenbahnhöfen  tritt  für  die  bezeichneten  Gegenstände
die  Schlußzeit  erst  fünf  Minuten  vor  dem  planmäßige  Abgange  des  betreffenden
        <pb n="224" />
        —  200  —

Zuges  ein;  auch  können  diese  Gegenstände  bis  unmittelbar  vor  dem  Abgange  des
Zuges  in  die  an  den  Eisenbahn-Postwagen  angebrachten  Briefkasten  gelegt  werden,
soweit  die  Perrons  zugänglich  sind.

2.  Für  einzuschreibende  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  oder  Waarenproben:
eine  viertel  bis  eine  halbe  Stunde  vor  dem  planmäßigen  Abgange  oder  Weitergange
der  Post;  jedoch  sind  sämmtliche  Postanstalten  berechtigt,  im  Falle  durch  denselben
Absender  mehr  als  drei  Einschreibbriefe  zugleich  eingeliefert  werden,  eine  Schlußzeit
von  einer  Stunde  in  Anspruch  zu  nehmen.

3.  Für  alle  anderen  Gegenstände:  
eine  Stunde  vor  dem  planmäßigen  Abgange  oder  Weitergange  der  Post.

VII  Falls  die  ordnungsmäßige  Bearbeitung  der  Sendungen  innerhalb  der  vorstehend  bestimmten
Schlußzeiten  wegen  besonderer  örtlicher  Verhältnisse  nicht  ausführbar  sein  sollte,  können  die  Ober-Postdirektionen
  eine  angemessene  Verlängerung  der  Schlußzeiten  eintreten  lassen.

VIII.  In  jedem  Falle  werden  bei  Postbeförderungen  auf  Eisenbahnen  die  Schlußzeiten  um  so  viel
verlängert,  als  erforderlich  ist,  um  die  Sendungen  von  der  Postanstalt  nach  dem  Bahnhofe  zu  befördern
und  auf  dem  Bahnhofe  selbst  überzuladen.

  IX  Für  Posten,  die  außerhalb  der  gewöhnlichen  Dienststunden  abgehen,  bildet  der  Ablauf  der
Dienststunden  die  Schlußzeit,  insofern  nicht,  nach  Maßgabe  des  Abgangs  der  Post,  die  Schlußzeit  nach  den
vorstehenden  Festsetzungen  früher  eintritt.

Die  an  oder  in  den  Posthäusern  befindlichen  Briefkasten  müssen  bei  Eintritt  der  Schlußzeit
jeder  Post,  und  zu  den  außerhalb  der  gewöhnlichen  Dienststunden  abgehenden  Posten  auch  noch  vor  deren
Abgang,  geleert  werden.  Bei  Sendungen,  welche  in  Briefkasten  fern  vom  Posthause  gelegt  werden,  ist  auf
Mitbeförderung  mit  der  zunächst  abgehenden  Post  nur  insoweit  zu  rechnen,  als  die  Sendungen  nach  der
gewöhnlichen  Zeit  der  Leerung  der  Kasten  vor  Schluß  der  betreffenden  Posten  zum  Posthause  gelangen.

§.  26.
Frankirungsvermerk.

I  Briefe  u.  s.  w.,  in  deren  Aufschrift  der  Frankirungsvermerk  durchstrichen,  weggeschabt  oder  abgeändert
  ist,  sind  bei  der  Annahme  zurückzuweisen.  Wenn  derartig  beschaffene  Briefe  oder  Briefe  mit  dem
Frankirungsvermerk,  für  welche  das  Porto  nicht  durch  Postwerthzeichen  entrichtet  worden  ist,  im  Briefkasten
vorgefunden  werden,  so  wird  die  Ungültigkeit  des  Frankirungsvermerks  amtlich  bescheinigt,  und  die  Briefe
werden  als  unfrankirt  behandelt.

II.  Wenn  Briefe,  welche  dem  Frankirungszwange  unterliegen,  von  den  Absendern  unfrankirt  oder
ungenügend  frankirt  in  den  Briefkasten  gelegt  worden  sind,  so  werden  diese  Briefe  am  Aufgabeorte  zurückbehalten
  und  dem  zu  ermittelnden  Absender  zur  Frankirung  zurückgegeben.

Wegen  ungenügend  frankirter  oder  unfrankirter  Drucksachen  und  Waarenproben  vergl.  §.  13
Absatz  IX  bz.  §  14  Absatz  VII  und  VIII.

§.  27.
Einlieferungsschein.

I Die  Einlieferung  solcher  Sendungen,  über  welche  die  Postanstalt  einen  Einlieferungsschein  auszustellen
  hat,  wird  durch  den  ertheilten  Schein  bewiesen;  der  Einlieferer  hat  sich  daher  nicht  zu  entfernen,
ohne  diesen  Schein  in  Empfang  genommen  zu  haben.  Vermag  —  gegebenen  Falles  —  der  Absender  diesen
Schein  nicht  vorzulegen,  so  wird  die  Einlieferung  nicht  als  geschehen  erachtet,  wenn  dieselbe  nicht  aus  den
Büchern  oder  Karten  ersichtlich  ist,  oder  wenn  nicht  in  anderer  Weise  überzeugend  dargethan  wird,  daß  die
Sendung  als  eine  solche  eingeliefert  worden  ist,  für  welche  die  Postverwaltung  Gewähr  leistet.

II  In  Betreff  der  Einlieferungsscheine  über  die  von  Landbriefträgern  eingesammelten  Sendungen
gelten  die  Vorschriften  im  §.  24  Abs.  V.

§.  28.
Leitung  der  Postsendungen.
1  Auf  welchem  Wege  die  Postsendungen  zu  leiten  sind,  wird  von  der  Postbehörde  bestimmt.
        <pb n="225" />
        —  201  —

§.  29.
Zurückforderung  von  Postsendungen  durch  den  Absender.

I  Die  zur  Post  eingelieferten  Sendungen  können  von  dem  Absender  vor  der  Zustellung  an  den
Empfänger  zurückgenommen  werden.

II  Die  Zurücknahme  kann  erfolgen  am  Orte  der  Aufgabe  oder  am  Bestimmungsorte,  ausnahmsweise
  auch  an  einem  Unterwegsorte,  insofern  dadurch  keine  Störung  des  Dienstes  herbeigeführt  wird.

III  Die  Zurückgabe  geschieht  an  denjenigen,  welcher  den  Einlieferungsschein,  wenn  aber  ein  solcher
nicht  ertheilt  ist,  eine  von  derselben  Hand,  von  welcher  die  Aufschrift  der  Sendung  geschrieben  ist,  ausgefertigtes
  Doppel  der  Aufschrift  abgiebt.  

IV  Ist  die  Sendung  bereits  abgegangen,  so  hat  derjenige,  welcher  dieselbe  zurückfordert,  den  Gegenstand
  bei  der  Postanstalt  des  Abgangsorts  schriftlich  so  genau  zu  bezeichnen,  daß  derselbe  unzweifelhaft  als
der  verlangte  zu  erkennen  ist.  Die  gedachte  Postanstalt  fertigt  das  Verlangschreiben  aus.

V  Soll  die  Zurückforderung  auf  telegraphischem  Wege  geschehen,  so  darf  ein  desfallsiges  Telegramm
nicht  abgesandt  oder  demselben  Folge  gegeben  werden,  wenn  nicht  die  Postanstalt  des  Aufgabeorts  amtlich
bescheinigt  hat,  daß  der  Absender  sich  als  zur  Zurückforderung  berechtigt  bei  derselben  ausgewiesen  habe;  daß
dies  geschehen,  muß  in  dem  Telegramm  bemerkt  sein.

VI  Ist  die  Sendung  noch  nicht  abgegangen,  so  wird  von  der  Postanstalt  das  Franko  bei  Rückgabe
  des  Briefumschlags  bz.  der  Begleitadresse  erstattet.

VII  Ist  die  Sendung  bereits  abgesandt,  so  finden  hinsichtlich  der  Portoerhebung  für  die  Rückbeförderung
  dieselben  Bestimmungen,  wie  bei  einer  gewöhnlichen  Rücksendung  (§F.  39  Abs.  VII)  mit  der
Maßgabe  Anwendung,  daß  das  Rückporto  eintretendenfalls  nach  der  wirklich  zurückgelegten  Beförderungsstrecke
  berechnet  wird.

§.  30.
Aushändigung  von  Postsendungen  an  die  Empfänger  an  Unterwegsorten.

I  Auf  Verlangen  eines  sich  gehörig  ausweisenden  Empfängers  kann,  sofern  im  einzelnen  Falle
keine  dem  Beamten  bekannte  Bedenken  entgegenstehen,  die  Aushändigung  einer  Sendung  an  den  ersteren
auch  an  einem  Unterwegsorte  stattfinden,  wenn  dadurch  keine  Störung  des  Dienstes  herbeigeführt  wird.

II  Das  Porto  wird  nach  Maßgabe  der  wirklich  stattgehabten  Beförderung  berechnet.  Eine  Erstattung
  von  Porto  für  frankirte  Sendungen  findet  nicht  statt.

§.  31.
Herstellung  des  Verschlusses  und  Eröffnung  der  Sendungen  durch  die  Postbeamten.

I  Hat  das  Siegel  oder  der  anderweite  Verschluß  einer  Sendung  sich  gelöst,  so  wird  derselbe  von
dem  Postbeamten  unter  Beidrückung  des  Postsiegels  und  Hinzufügung  der  Namensunterschrift  des  betreffenden
Postbeamten  wiederhergestellt.

II  Ist  durch  die  gänzliche  Lösung  des  Siegels  oder  anderweiten  Verschlusses  einer  Sendung  mit
baarem  Gelde  oder  mit  geldwerthen  Papieren  die  Herausnahme  des  Inhalts  der  Sendung  möglich  geworden,
  so  wird  vor  Herstellung  des  Verschlusses  erst  festgestellt,  ob  der  angegebene  Betrag  der  Sendung
noch  vorhanden  ist.

  III  Bei  Postanstalten,  bei  welchen  zwei  oder  mehrere  Beamte  zugleich  im  Dienst  anwesend  sind,
wird  zur  Herstellung  des  Verschlusses  und  bz.  zur  Feststellung  des  Inhalts  sofort  ein  zweiter  Beamter  als
Zeuge  hinzugerufen.  Ist  ein  zweiter  Beamter  nicht  im  Dienst,  jedoch  ein  Postunterbeamter  zugegen,  so  wird
dieser  als  Zeuge  hinzugezogen.

IV  Hat  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  ein  anderweiter  Verschluß  der  Sendung  stattgefunden,
so  ist  —  wenm  es  sich  um  Briefe  mit  Werthangabe  oder  um  Packete  mit  oder  ohne  Werthangabe  handelt
—  bei  Ankunft  der  Sendung  am  Bestimmungsorte  der  Empfänger  davon  in  Kenntniß  zu  setzen  und  zu
ersuchen,  zur  Eröffnung  der  Sendung  in  Gegenwart  eines  Postbeamten  im  Postdienstzimmer  innerhalb  der
zu  bestimmenden  Frist  sich  einzufinden.  Leistet  der  Empfänger  diesem  Ersuchen  keine  Folge,  oder  verzichtet

erselbe  ausdrücklich  auf  Eröffnung  der  Sendung,  so  ist  mit  deren  Bestellung  und  Aushändigung  nach
bei  Maßgabe  der  folgenden  Vorschriften  zu  verfahren.  Etwaige  Erinnerungen,  welche  der  erschienene  Empfänger
der  Eröffnung  der  Sendung  gegen  deren  Inhalt  erhebt,  sind  in  die  Verhandlung  aufzunehmen,  durch  welche
er  Befund  festgestellt  wird.
        <pb n="226" />
        —  202  —

V  Die  Postbeamten  müssen  sich  jeder  über  den  Zweck  der  Eröffnung  hinausgehenden  Einsicht  der
Sendung  enthalten;  auch  muß  über  die  geschehene  Eröffnung  eine  Verhandlung  aufgenommen  werden,  in
welcher  die  Veranlassung  der  Maßregel,  der  Hergang  bei  derselben  und  der  Erfolg  anzugeben  sind.

VI  Sendungen  mit  Drucksachen  oder  mit  Waarenproben  (88.  13  und  14)  zum  Zweck  der  Prüfung
über  die  Zulässigkeit  des  ermäßigten  Portos  zu  öffnen  und  einzusehen,  sind  die  Postbeamten  auch  ohne
weiteres  Verfahren  befugt.

§.  32.
Bestellung.
I  Die  Verbindlichkeit  der  Postverwaltung,  die  angekommenen  Gegenstände  den  Empfängern  ins
Haus  senden  (bestelen  zu  lassen,  erstreckt  sich:
1.  auf  gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten,
2. auf  gewöhnliche  und  eingeschriebene  Drucksachen  und  Waarenproben,
3.  auf  Postanweisungen,
4.  auf  die  Anlagen  zu  den  Postaufträgen,
5.  auf  Begleitadressen  zu  gewöhnlichen  Packeten,
6.   auf  Ablieferungsscheine  (Post-Packetadressen)  über.  Sendungen  mit  Werthangabe  und  über
Einschreibpackete.

II  Soveit  die  Postverwaltung  die  Bestellung  nicht  übernimmt,  müssen  Briefe  mit  Werthangabe,
Packete  mit  Werthangabe,  sowie  Einschreibpackete  und  ferner  die  Geldbeträge  auf  Grund  des  Ablieferungsscheins
  (der  Post-Packetadresse,  der  Postanweisung),  gewöhnliche  Packete  dagegen  auf  Grund  der  behändigten
Begleitadresse,  von  der  Post  abgeholt  werden.

III  Für  die  Bestellung  der  gewöhnlichen  Packete  im  Ortsbestellbezirk  werden  erhoben:

1.  bei  den  Postämtern  I.  Klasse:
a)  für  Packete  bis  5  Kilogramm  einschließliggnnnn             10  Pf.
b)  für  schwerere  Packete  ..

Für  einzelne  große  Orte  kann  durch  besondere  Verfügung  der  obersten  Postbehörde  die  seegelgebühr
  bei  Packeten  bis  5  Kilogramm  einschließlich  auf  15  Pf.  und  bei  schwereren  Packeten  auf  20  Pf.
festgesetzt  werden.

2.  bei  den  übrigen  Postanstalten:
a)  für  Packete  bis  5  Kilogramm  einschließlich                           5  Pf.
b)  für  schwerere  Packete                                                                  10    "

Gehört  mehr  als  ein  Packet  zu  einer  Begleitadresse,  so  wird  für  das  schwerste  Packet  die  ordnungsmäßige
  Bestellgebühr,  für  jedes  weitere  Packet  aber  nur  eine  Gebühr  von  5  Pf.  erhoben.

IV  Für  die  Bestellung  der  Briefe  mit  Werthangabe  und  der  Packete  mit  Werthangabe  im  Ortsbestellbezirk
  werden  erhoben:

1.  für  Briefe  mit  Werthangabe:
a)  bis  zum  Betrage  von  1  500  Mark-                                                          5 Pf.
b)  im  Betrage  von  mehr  als  1500  und  bis  3  000  Mark                  10 Pf
2.  für  Packete  mit  Werthangabe:  die  Sätze  für  Briefe  mit  Werthangabe,  wenn  aber  der
Tarif  für  die  Bestellung  der  gewöhnlichen  Packete  höhere  Sätze  ergiebt,  diese  letzteren.

V.  An  Orten,  wo  Briefe  und  Packete  mit  höherer  Werthangabe  als  3.000  Mark  bestellt  werden,
ist  dafür  eine  Bestellgebühr  von  20  Pf.  zu  erheben.  Für  einzelne  große  Orte  kann  durch  besondere  Verfügung
  der  obersten  Postbehörde  die  Bestellgebühr  auch  bei  Packeten  mit  Werthangabe  von  3.000  Mark  und
weniger  auf  20  Pf.  festgesetzt  werden.

VI  Für  die  Ueberbringung  von  Postanweisungen  nebst  den  dazu  gehörigen  Geldbeträgen  im  Ortsbestellbezirk
  wird  für  jede  Postanweisung  eine  Gebühr  von  5  Pf.  erhoben.

VII  Für  das  Abtragen  der  Briefe  mit  Werthangabe,  der  bis  2½  Kilogramm  schweren  Packete  mit
oder  ohne  Werthangabe,  der  Einschreibpackete  bis  zu  demselben  Gewicht  und  der  Postanweisungen  nach  dem
Landbestellbezirke  wird  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  der  etwaigen  Werthangabe  bz.  des  Geldbetrages  ein
Bestellgeld  von  10  Pf.  erhoben.  Werden  Packete  von  höherem  Gewicht  als  2½  Kilogramm  abgetragen,  so
beträgt  das  Bestellgeld  30  Pf.  für  das  Stück.

VIII  Die  Bestellgebühren  werden  auch  von  portofreien  Sendungen  erhoben.
        <pb n="227" />
        —  203  —

IX  An  Einwohner  im  Orts-  oder  Landbestellbezirk  des  Aufgabe-Postorts  werden  Posisendungen  in
gleichem  Umfange  wie  an  Empfänger  im  Bereich  anderer  Postorte  angenommen.  Wegen  der  Ausnahme  in
Betreff  der  durch  Eilboten  zu  bestellenden  Sendungen  siehe  s.  21  Abs.  V.

X  Für  Briefe  an  Einwohner  im  Orts-oder  Landbestellbezirk  des  Aufgabe-Postorts  kommt  im  Frankirungsfall,
  sowie  für  Dienstbriefe,  eine  Gebühr  von  5  Pf.,  im  Nichtfrankirungsfall  eine  Gebühr  von  10  Pf.  zur  Erhebung,
  soweit  nicht  abweichende  Sätze  durch  besondere  Verfügung  angeordnet  sind.  Bei  Briefen  mit  Behändigungsschein
  wird  für  die  Rücksendung  des  Behändigungsscheins  eine  weitere  Gebühr  nicht  erhoben.  Bei
eingeschriebenen  Briefen  tritt  den  vorstehenden  Sätzen  die  Einschreibgebühr  (s.  15  Abs.  III)  und  bz.  die
Gebühr  für  Beschaffung  des  Rückscheins  (s.  15  Abs.  IV)  hinzu.

XI  Alle  übrigen  Sendungen,  welche  an  Einwohner  im  Orts-  oder  Landbestellbezirk  des  Aufgabe-Postorts
  eingeliefert  werden,  unterliegen  denselben  Taxen  (einschließlich  der  Bestellgebühren),  wie  die  mit  den
Posten  von  weiterher  eingegangenen  gleichartigen  Sendungen  mit  der  Maßgabe,  daß,  soweit  bei  den  Taxen
die  Entfernung  mit  in  Betracht  kommt,  der  für  die  geringste  Entfernungsstufe  bestimmte  Satz  in  Anwendung
zu  bringen  ist.

XII  Eine  Porto-  und  Gebührenfreiheit  findet  bei  Besorgungen  an  Einwohner  im  Orts-  oder  Landbestellbezirk
  des  Aufgabe-Postorts  nicht  statt.

XIII  Für  die  Abtragung  der  im  Postwege  bezogenen  Zeitungen  und  Zeitschriften  sind  sowohl  nach
dem  Ortsbestellbezirke  als  auch  nach  dem  Landbestellbezirke  für  jedes  Exemplar  jährlich  zu  entrichten:

a)  bei  Zeitungen,  welche  wöchentlich  einmal  oder  seltener  bestellt  werden  60  Pf.,
b)  bei  Zeitungen,  welche  zwei=  oder  dreimal  wöchentlich  bestellt  werden.  .  1  Mark,
)  bei  Zeitungen,  welche  mehrmals,  aber  nicht  öfter  als  einmal  täglich
bestellt  wernden:                                                                                                1  Mark  60  Pf.,
d)  bei  Zeitungen,  welche  zweimal  täglich  bestellt  werden..  .  .  .  2  Mark,
e)  für  die  amtlichen  Verordnungsblätter                                                                    60  Pf.
Das  Zeitungsbestellgeld  wird  für  denjenigen  Zeitraum  im  voraus  erhoben,  für  welchen  die  Vorausbezahlung
des  Bezugspreises  für  die  betreffende  Zeitung  etc.  erfolgt  ist.  Die  Zahl  der  Bestellungen  richtet  sich  danach,
wie  oft  Gelegenheit  zur  Bestellung  vorhanden  ist.  Der  bei  Berechnung  des  Bestellgeldes  sich  ergebende
Bruchtheil  einer  Mark  ist  eintretendenfalls  auf  eine  durch  5  theilbare  Pfennigsumme  aufwärts  abzurunden.

§.  33.
Zeit  der  Bestellung.

I  Die  Postbehörde  bestimmt,  wie  oft  täglich  und  in  welchen  Fristen  die  Ortsbriefträger  die  eingegangenen
Briefe  u.  s.  w.  zu  bestellen,  und  wie  oft  die  Landbriefträger  Bestellungen  nach  Orten,  an  welchen  sich  Postanstalten
  nicht  befinden,  zu  bewirken  haben.

II  Die  nach  dem  Verlangen  der  Absender  „durch  Eilboten“  zu  bestellenden  Gegenstände  (S.  21)
müssen  in  allen  Fällen,  auch  wenn  sie  zur  Nachtzeit  eintreffen,  ohne  Verzug  bestellt  werden,  sofern  nicht  vom
Absender  oder  Empfänger  ein  Anderes  ausdrücklich  bestimmt  ist.

III  Sendungen  mit  dem  Vermerk  in  der  Ausschrift:  „postlagernd“  werden  bei  der  Postanstalt  des
Bestimmungsorts  einstweilen  aufbewahrt  (§.  39  Abs.  1  Punkt  3  und  4)  und  dem  Empfänger  behändigt,
wenn  sich  derselbe  zur  Empfangnahme  meldet  und  auf  Erfordern  ausweist.

§.  34.
An  wen  die  Bestellung  geschehen  muß.

I  Die  Bestellung  durch  die  Postanstalten  erfolgt  an  den  Empfänger  selbst  oder  an  dessen  Bevollmächtigten.
  Der  Empfänger,  welcher  einen  Dritten  zur  Empfangnahme  der  an  ihn  zu  bestellenden  Gegenstände
  bevollmächtigen  will,  muß  die  Vollmacht  schriftlich  ausstellen  und  in  dieser  die  Gegenstände  genau
bezeichnen,  zu  deren  Empfangnahme  der  Bevollmächtigte  befugt  sein  soll.  Insofern  die  betreffenden  Gesetze
nicht  eine  besondere  Form  der  Vollmachten  vorschreiben,  muß  die  Unterschrift  des  Machtgebers  unter  der
Vollmacht,  wenn  deren  Richtigkeit  nicht  ganz  außer  Zweifel  steht,  von  einem  Beamten,  welcher  zur  Führung
eines  amtlichen  Siegels  berechtigt  ist,  unter  Beidrückung  desselben,  beglaubigt  sein.  Die  Vollmacht  muß  bei
der  Postanstalt,  welche  die  Bestellung  ausführen  läßt,  niedergelegt  werden.

II  Ist  außer  dem  Empfänger  noch  ein  Anderer,  wenn  auch  nur  zur  näheren  Bezeichnung  der
Wohnung  des  Empfängers,  in  der  Aufschrift  genannt,  z.  B.  an  A.  bei  B.  so  ist  dieser  zweite  Empfänger

28
        <pb n="228" />
        —  204  —

auch  ohne  ausdrückliche  Ermächtigung  als  Bevollmächtigter  des  erstgenannten  Empfängers  zur  Empfangnahme
von  gewöhnlichen  Briefen,  Postkarten,  Drucksachen  und  Waarenproben  anzusehen.  Ist  ein  Gasthof  als
Wohnung  des  Empfängers  in  der  Aufschrift  angegeben,  so  kann  die  Bestellung  dieser  Gegenstände  an  den
Gastwirth  auch  dann  erfolgen,  wenn  der  Empfänger  noch  nicht  eingetroffen  ist.  Sind  bei  Postaufträgen
mehrere  Personen  bezeichnet,  so  erfolgt  die  Vorzeigung  nur  an  die  zuerst  genannte  Person  oder  deren  Bevollmächtigten.
  «

III  Wird  der  Empfänger  oder  dessen  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  bestellter  Bevollmächtigter
in  seiner  Wohnung  nicht  angetroffen,  oder  wird  dem  Briefträger  oder  Boten  der  Zutritt  zu  ihm  nicht  gestattet,
so  erfolgt  die  Bestellung  bz.  Aushändigung

der  gewöhnlichen  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  und  Waarenproben,  sowie  der  Begleitadressen
  zu  gewöhnlichen  Packeten  (§.  32  Abs.  1)  bz.  der  Packete  selbst,  ferner  der  Anlagen
  zu  Postaufträgen,  sofern  der  dafür  einzuziehende  Betrag  sogleich  berichtigt  wird,
an  einen  Haus=  oder  Geschäftsbeamten,  ein  erwachsenes  Familienglied  oder  einen  sonstigen  Angehörigen,  oder
an  einen  Dienstboten  des  Empfängers  bz.  des  Bevollmächtigten  desselben.  Wird  niemand  angetroffen,  an
den  hiernach  die  Bestellung  bz.  Aushändigung  geschehen  kann,  so  erfolgt  dieselbe  an  den  Hauswirth  oder
an  den  Wohnungsgeber  oder  an  den  Thürhüter  des  Hauses.

IV.  Hat  der  Empfänger  oder  dessen  Bevollmächtigter  (Abs.  1I)  an  seiner  Wohnung  einen  Briefkasten
anbringen  lassen,  so  werden  gewöhnliche  frankirte  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  und  Waarenproben  durch
die  bestellenden  Boten  insoweit  in  den  Briefkasten  gelegt,  als  dessen  Beschaffenheit  es  gestattet.

V.   1. Einschreibsendungen  (§.  15),

       2. Postanweisungen  bis  zum  Betrage  von  je  300  Mark  (5.  16),

       3. Telegraphische  Postanweisungen  bis  zum  Betrage  von  je  300  Mark  (§.  17),

       4. Ablieferungsscheine  über  Sendungen  mit  einer  Werthangabe  bis  zum  Betrage  von  je
300  Mark  (§.  32  Abs.  I,)

       5. Post-Packetadressen  zu  eingeschriebenen  Packeten  und  zu  Packeten  mit  einer  Werthangabe

  bis  zum  Betrage  von  je  300  Mark  (§.  32  Abs.  I  .

sind  an  den  Empfänger  oder  dessen  Bevollmächtigten  selbst  zu  bestellen.  Wird  der  Empfänger  oder  dessen

Bevollmächtigter  in  seiner  Wohnung  nicht  angetroffen,  oder  wird  dem  Briefträger  oder  Boten  der  Zutritt

zu  ihm  nicht  gestattet,  so  können  die  bezeichneten  Gegenstände  auch  an  ein  erwachsenes  Familienglied

des  Empfängers  bz.  des  Bevollmächtigten  desselben  bestellt  werden.

Postanweisungen  und  telegraphische  Postanweisungen  im  Betrage  von  mehr  als  300  Mark,  Ablieferungsscheine
  über  Sendungen  mit  einer  Werthangabe  im  Betrage  von  mehr  als  300  Mark,  sowie
Post-Packetadressen  zu  Packeten  mit  einer  Werthangabe  im  Betrage  von  mehr  als  300  Mark  müssen
an  den  Empfänger  oder  dessen  Bevollmächtigten  selbst  bestellt  werden.

Die  Bestellung  der  Einschreibsendungen,  der  Postanweisungen,  der  telegraphischen  Postanweisungen
und  der  Ablieferungsscheine,  ferner  der  Post-Packetadressen  zu  eingeschriebenen  Packeten  und  zu  Packeten  mit
Werthangabe  hat  stets  an  den  Empfänger  selbst  stattzufinden,  wenn  die  betreffenden  Sendungen  vom
Absender  mit  dem  Vermerk  „Eigenhändig“  versehen  sind.

VI  Lautet  bei  gewöhnlichen  Packetsendungen,  bei  Einschreibsendungen,  bei  Postanweisungen,  bei
telegraphischen  Postanweisungen  und  bei  Sendungen  mit  Werthangabe  die  Ausfschrift:

"An  zu erfragen  B.“  «  
"An  A.  zu   erfragen  bei  B."  so  muß  die  Bestellung  an  den  zuerst  genannten  Empfänger

    (A.),  seinen  Bevollmächtigten  oder  den  sonstigen  nach  den
An  im  Hause  wohnhaft bei B"  Bestimmungen  unter  III  und  V  Empfangsberechtigten  er-„An
  A.  logirt  bei  B“  folgen;
lautet  die  Aufschrift  dagegen:  -
„An  A.  zu  Händen  des  B.“)  so  muß  die  Bestellung  an  den  zuletzt  genannten  Empfänger
„An  A.  abzugeben  an  B.“  (B.),  dessen  Bevollmächtigten  oder  den  sonstigen  nach  den
„An  A.  aux  soins  de  B.“Bestimmungen  unter  III  und  V  Empfangsberechtigten  er-„An
  A.  care  of  B.“  erfolgen.  
Wenn  die  Aufschrift  lautet:  „An  A.  per  adresse  bes  B.“  oder  „An  A.  pour  remettre  à  B.“,  so
darf  die  Aushändigung  sowohl  an  den  zuerst  genannten  Empfänger  (A.),  als  auch  an  den  zuletzt  genannten
(B.)  stattfinden.
        <pb n="229" />
        —  205  —

VII—Die  Bestellung  von  Einschreibsendungen,  von  Postanweisungsbeträgen  und  von  Sendungen

mit  Werthangabe  darf  nur  gegen  Empfangsbekenntniß  geschehen;  der  Empfänger  bz.  dessen  Bevollmächtigter
oder  dasjenige  Familienglied,  an  welches  die  Bestellung  erfolgt,  hat  den  Ablieferungsschein  bz.  die  auf  der
Rückseite  der  Postanweisung  oder  Post-Packetadresse  vorgedruckte  Quittung  zu  unterschreiben.
  VIII.  Die  Bestellung  der  Postsendungen  an  Militärpersonen,  sowie  an  Zöglinge  von  Erziehungsanstalten,
  Pensionaten  etc.  erfolgt  auf  Grund  der  mit  den  Militärbehörden  bz.  den  Vorstehern  der  Erziehungsanstalten
  getroffenen  besonderen  Abkommen  an  die  von  den  Militärbehörden  bz.  den  Anstaltsvorstehern  beauftragten
  Personen.  

IX  Die  an  Kranke  in  öffentlichen  Krankenanstalten  gerichteten  Postsendungen  dürfen  an  den
Vorstand  der  Krankenanstalt  behändigt  werden,  sofern  dem  Briefträger  oder  Boten  der  Zutritt  zu  dem
Kranken  nicht  gestattet  wird.

In  Betreff  der  Behändigung  von  Sendungen  durch  Eilboten  gelten  dieselben  Bestimmungen,  welche
bezüglich  der  im  gewöhnlichen  Wege  zur  Bestellung  gelangenden  Sendungen  maßgebend  sind.

§.  35.
Bestellung  der  Schreiben  mit  Behändigungsschein.
I  Auf  die  Bestellung  von  außergerichtlichen  Schreiben  mit  Behändigungsschein  finden  folgende
Bestimmungen  Anwendung:  

1.  Die  Behändigungen  sollen  in  der  Behausung  derjenigen  Personen,  an  welche  sie  zu  be—
wirken  sind,  und  bei  Handelsleuten  in  ihren  Läden  und  Schreibstuben  geschehen.

2.  Die  Behändigung  muß  an  den,  auf  dem  Schreiben  benannten  Empfänger  oder  an  dessen
Bevollmächtigten  erfolgen.  Wird  der  bezeichnete  Empfänger  oder  dessen  Bevollmächtigter
nicht  persönlich  angetroffen,  so  sind  gewöhnliche  Schreiben  mit  Behändigungsschein

a)  einem  erwachsenen  Familiengliede  des  Empfängers  bz.  des  Bevollmächtigten  des—
elben,
b)  in  Ermangelung  eines  solchen  Familiengliedes  einem  Dienstboten  des  Empfängers,
c)  wenn  es  an  dergleichen  Personen  fehlt,  und  das  Schreiben  an  einen  Haus=  oder
Grundeigenthümer  gerichtet  ist,  dem  Verwalter  oder  dem  Pächter  des  Empfängers,
endlich
d)  in  Ermangelung  aller  dieser  Personen
dem  Hauswirth
zu  behändigen.  Die  Zustellung  darf  nicht  an  unerwachsene  Kinder,  an  Miether  oder  an
Fremde  geschehen.  Denjenigen  Personen,  an  welche  statt  des  Empfängers  behändigt  wird,
ist  zu  empfehlen,  das  Schreiben  dem  Empfänger  ungesäumt  zuzustellen.

Eingeschriebene  Briefe  mit  Behändigungsschein  sind  dem  Empfänger  selbst  oder  einer
derjenigen  Personen  zu  behändigen,  an  welche  die  Bestellung  von  eingeschriebenen  Briefen
nach  §.  34  Abs.  V  zulässig  ist.

3.  Der  bestellende  Bote  muß  den  Behändigungsschein  dem  Empfänger  oder  in  dessen  Abwesenheit
  derjenigen  Person,  an  welche  nach  den  Bestimmungen  unter  2  die  Behändigung  auszuführen
  ist,  vorlegen  und  durch  Namensunterschrift  den  Empfang  des  Schreibens  anerkennen
  lassen.  

4.  Verweigert  der  Empfänger,  oder  in  dessen  Abwesenheit  eine  der  unter  Nr.  2  bezeichneten
Personen  die  Bescheinigung  des  Empfanges,  so  ist  dies  von  dem  bestellenden  Boten  auf
dem  Behändigungsscheine  unter  näherer  Angabe  des  Grundes  zu  vermerken.

5.  Wird  die  Annahme  des  Schreibens  aus  dem  Grunde  verweigert,  weil  der  Empfänger  die
etwa  zum  Ansatz  gekommenen  Beträge  an  Porto,  Behändigungsgebühr  etc.  nicht  zahlen
will,  so  hindert  dieser  Umstand  allein  die  Aushändigung  an  den  Empfänger  nicht,  und
werden  die  Beträge  in  solchem  Falle  vom  Absender  eingezogen.  Wird  die  Annahme  dagegen
  aus  einem  anderen  Grunde  verweigert,  oder  tritt  der  Fall  ein,  daß  niemand  von  den
unter  Nr.  2  bezeichneten  Personen  angetroffen  wird:  so  sind  die  von  Behörden  oder  Notaren
ausgehenden  Schreiben  an  die  Stuben=  oder  Hausthür  des  Empfängers  zu  befestigen,  die
von  Privatpersonen  ausgehenden  Schreiben  aber  als  unbestellbar  zu  erachten  und  zurückzusenden.
  Bevor  der  bestellende  Bote  die  Befestigung  an  die  Thür  bewirkt,  muß  er  sich

28*
        <pb n="230" />
        —  206  —

davon  überzeugen,  daß  die  Wohnung,  an  deren  Thür  die  Befestigung  erfolgen  soll,  dem
Empfänger  wirklich  (als  Miether,  Nutznießer  oder  Eigenthümer  etc.)  gehört.

II  In  Betreff  der  Bestellung  von  gerichtlichen  Schreiben  mit  Behändigungsschein  bewendet  es
bei  den  hierüber  bestehenden  besonderen  Bestimmungen.

III.  Die  Porto=  bz.  sonstigen  Beträge  für  ein  Schreiben  mit  Behändigungsschein  müssen  sämmtlich
entweder  von  dem  Absender  oder  von  dem  Empfänger  entrichtet  werden.  Will  der  Absender  die  Gebühren
tragen,  so  zahlt  er  bei  der  Einlieferung  des  Schreibens  zunächst  nur  das  Porto  für  die  Beförderung  des  Schreibens
nach  dem  Bestimmungsorte,  die  anderen  Beträge  werden  erst  auf  Grund  des  vollzogen  zurückkommenden  Behändigungsscheins
  von  ihm  eingezogen.  Falls  die  Behändigung  nicht  ausgeführt  werden  kann,  kommt  nur  das
Porto  für  die  Beförderung  des  Schreibens  nach  dem  Bestimmungsorte  und  bz.  die  Einschreibgebühr  zum  Ansatz.

§.  36.
Berechtigung  des  Empfängers  zur  Abholung  der  Briefe  u.  s.  w.

I  Der  Empfänger,  welcher  von  der  Befugniß,  seine  Postsendungen  abzuholen  oder  abholen  zu  lassen,
Gebrauch  machen  will,  muß  solches  in  einer  schriftlichen  Erklärung  aussprechen  und  diese  Erklärung,  in  welcher
die  abzuholenden  Gegenstände  genau  bezeichnet  sein  müssen,  bei  der  Postanstalt  niederlegen.  Die  schriftliche
Erklärung  muß  auf  gleiche  Weise  beglaubigt  sein,  wie  die  Vollmacht  im  Falle  des  §.  34  Abs.  I.  Die  Aushändigung
  erfolgt  alsdann  innerhalb  der  für  den  Geschäftsverkehr  mit  dem  Publikum  festgesetzten  Dienststunden
  (§.  25).

II  Insoweit  die  Postverwaltung  die  Bestellung  von  Packeten  ohne  Werthangabe,  oder  von  eingeschriebenen
  Packeten,  oder  von  Sendungen  mit  Werthangabe,  oder  von  baaren  Geldbeträgen  zu  Postanweisungen
  übernommen  hat,  sind  bezüglich  der  Bestellung:

a)  die  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Packete,  sowie  die  Packete  mit  Werthangabe  und
die  dazu  gehörigen  Begleitadressen,  sowie  etwaige  Ablieferungsscheine,
b)  die  Briefe  mit  Werthangabe  nebst  den  dazu  gehörigen  Ablieferungsscheinen,
c)  die  Postanweisungen  nebst  den  dazu  gehörigen  Geldbeträgen
je  als  eine    zusammengehörige  Sendung  anzusehen.

III  Die  mit  den  Posten  ankommenden  gewöhnlichen  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  und  Waarenproben
  müssen  für  die  Abholer  eine  halbe  Stunde  nach  der  Ankunft  zur  Ausgabe  gestellt  werden,  vorausgesetzt,
  daß  die  Abholungszeit  in  die  gewöhnlichen  Dienststunden  (§.  25)  fällt.  Eine  Verlängerung  jener
Frist  ist  nur  mit  Genehmigung  der  obersten  Postbehörde  zulässig.

IV  Bei  eingeschriebenen  Briefen  und  Briefen  mit  Werthangabe  wird  zunächst  nur  der  Ablieferungsschein,
  bei  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Packeten,  sowie  bei  Packeten  mit  Werthangabe  zunächst  nur  die
Begleitadresse  bz.  der  etwaige  Ablieferungsschein  an  den  Abholer  verabfolgt.  Bei  Postanweisungen  wird  zunächst
  nur  die  Postanweisung  ohne  den  Betrag  dem  Abholer  ausgehändigt.

V  Die  Bestellung  erfolgt  jedoch,  der  abgegebenen  Erklärung  des  Empfängers  ungeachtet,  durch
Boten  der  Postanstalt:

1.  wenn  der  Absender  es  verlangt  und  dieses  Verlangen  in  der  Aufschrift,  z.  B.  durch  den
Vermerk  „durch  Eilboten“  etc.,  ausdrücklich  ausgesprochen  hat  (§.  21);

2.  wenn  es  auf  die  Bestellung  von  Briefen  mit  Behändigungsschein  (§.  35)  bez.  auf  die  Vorzeigung
  von  Postaufträgen  (§§.  19  und  20)  ankommt;

3.  wenn  der  Empfänger  nicht  am  Tage  nach  der  Ankunft,  oder  wenn  er  außerhalb  des  Ortsbestellbezirks
  der  Postanstalt  wohnt,  nicht  innerhalb  der  nächsten  drei  Tage  den  zu  bestellenden
  Gegenstand  abholen  läßt.  

§.  37.
Aushändigung  der  Sendungen  nach  erfolgter  Behändigung  der  Begleitadressen  und  der  Ablieferungsscheine,  sowie  Auszahlung
baarer  Beträge.

I  Die  Aushändigung  der  gewöhnlichen  Packete,  soweit  dieselben  dem  Empfänger  nicht  in  die
Wohnung  bestellt  werden,  erfolgt  während  der  Dienststunden  in  der  Postanstalt  an  denjenigen,  welcher  sich
zur  Abholung  meldet  und  die  zu  dem  Packete  gehörige  Begleitadresse  zurückgiebt.

II  Eingeschriebene  Sendungen  und  Sendungen  mit  Werthangabe,  ferner  bei  Postanweisungen  die
auszuzahlenden  Geldbeträge,  werden,  insofern  die  Abholung  von  der  Post  erfolgt,  an  denjenigen  ausgehändigt,
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        —  207  —

welcher  der  Postanstalt  den  mit  dem  Namen  des  Empfangsberechtigten  unterschriebenen  Ablieferungsschein,
die  quittirte  Post-Packetadresse  oder  bz.  die  unterschriebene  Postanweisung  überbringt  und  aushändigt.

III  Eine  Untersuchung  über  die  Echtheit  der  Unterschrift  und  des  etwa  hinzugefügten  Siegels
unter  dem  Ablieferungsscheine  u.  s.  w.,  sowie  eine  weitere  Prüfung  der  Berechtigung  desjenigen,  welcher
diesen  Schein  u.  s.  w.  überbringt,  liegt  der  Postanstalt  nach  §.  49  des  Gesetzes  über  das  Postwesen
nicht  ob.

  §.  38.
Nachsendung  der  Postsendungen.

I  Hat  der  Empfänger  seinen  Aufenthalts=  oder  Wohnort  verändert  und  ist  sein  neuer  Aufenthalts=
  oder  Wohnort  bekannt,  so  werden  ihm  gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen,
und  Waarenproben,  ferner  Postanweisungen  nachgesendet,  wenn  er  nicht  eine  andere  Bestimmung  getroffen
hat.  Dasselbe  gilt  von  den  Postaufträgen  nebst  ihren  Anlagen,  falls  der  Absender  nicht  die  sofortige
Rücksendung  oder  die  Weitergabe  zur  Protesterhebung  oder  die  Absendung  an  eine  andere,  namentlich  bezeichnete
  Person  verlangt  hat.

II  Bei  Packeten,  bei  Briefen  mit  Werthangabe,  sowie  bei  Briefen  mit  Nachnahme,  erfolgt  die  Nachsendung
  nur  auf  Verlangen  des  Absenders  oder,  bei  vorhandener  Sicherheit  für  Porto  und  Nachnahme,  auch
des  Empfängers.

III  Für  Packete,  für  Briefe  mit  Werthangabe  und  für  Briefe  mit  Nachnahme  wird  im  Falle  der
Nachsendung  das  Porto  und  bz.  auch  die  Versicherungsgebühr  von  Bestimmungsort  zu  Bestimmungsort
zugeschlagen;  der  Portozuschlag  von  10  Pf.  wird  jedoch  für  die  Nachsendung  nicht  erhoben.  Für  andere
Sendungen  findet  ein  neuer  Ansatz  nicht  statt.  Einschreib-,  Postanweisungs-,  Postauftrags=  und  Postnachnahme-Gebühren
  werden  bei  der  Nachsendung  nicht  noch  einmal  angesetzt.

V  Wenn  eine  Person,  welche  eine  Zeitung  bei  einer  Postanstalt  bezieht,  im  Laufe  der  Bezugszeit
die  Ueberweisung  der  Zeitung  auf  eine  andere  Postanstalt  verlangt,  so  erfolgt  die  Ueberweisung  gegen  eine
Gebühr  von  50  Pf.  Die  Ueberweisungsgebühr  kommt  ebenso  oft  in  Ansatz,  wie  der  Bezieher  im  Laufe  der
Bezugszeit  die  Bestimmungs-Postanstalt  gewechselt  zu  sehen  wünscht.  Insofern  jedoch  die  Zeitung  wieder
nach  dem  Orte  überwiesen  wird,  an  welchem  der  Bezug  ursprünglich  stattgefunden  hat,  ist  für  die  desfallsige
Ueberweisung  eine  nochmalige  Gebühr  nicht  zu  erheben.

§.  39.
Behandlung  unbestellbarer  Postsendungen  am  Bestimmungsorte.
I  Postsendungen  sind  für  unbestellbar  zu  erachten:

1.  wenn  der  Empfänger  am  Bestimmungsorte  nicht  zu  ermitteln  und  die  Nachsendung  nach
den  Vorschriften  im  §.  38  nicht  möglich  oder  nicht  zulässig  ist;

2.  wenn  die  Annahme  verweigert  wird;

3.  wenn  die  Sendung  mit  dem  Vermerk  „postlagernd“  versehen  ist  und  nicht  innerhalb  eines
Monats,  vom  Tage  des  Eintreffens  an  gerechnet,  von  der  Post  abgeholt  wird;

4.  wenn  es  sich  um  eine  Sendung  mit  Postnachnahme  handelt,  auch  wenn  sie  mit  „postlagernd“
  bezeichnet  ist,  und  die  Sendung  nicht  innerhalb  7  Tage  nach  ihrer  Ankunft  am
Bestimmungsorte  eingelöst  wird;

5.  wenn  bei  Postanweisungen  innerhalb  7  Tage  nach  ihrer  Bestellung  ohne  den  Geldbetrag
oder  nach  ihrer  Abholung  der  Geldbetrag  nicht  in  Empfang  genommen  wird;

6.  wenn  die  Sendung  Loose  oder  Anerbietungen  zu  einem  Glücksspiele  enthält,  an  welchem
der  Empfänger  nach  den  betreffenden  Gesetzen  sich  nicht  betheiligen  darf,  und  wenn  eine
solche  Sendung  sofort  nach  geschehener  Eröffnung  an  die  Post  zurückgegeben  wird;

7.  wenn  es  sich  um  einen  Postauftrag  an  einen  Empfänger  handelt,  über  dessen  Vermögen
das  Gemeinschuldverfahren  eröffnet  ist,  und  der  Absender  weder  die  Weitergabe  zur  Protesterhebung
  noch  die  Absendung  an  eine  andere,  namentlich  bezeichnete  Person  verlangt  hat.

II  Bevor  in  dem  Falle  zu  Abs.  I  Punkt  1  eine  mit  einer  Begleitadresse  versehene  Sendung  deshalb
  als  unbestellbar  angesehen  wird,  weil  mehrere  dem  Empfänger  gleichbenannte  Personen  im  Orte  sich
befinden,  und  der  wirkliche  Empfänger  nicht  sicher  zu  unterscheiden  ist,  muß  die  Begleitadresse  nach  dem  Auf-
        <pb n="232" />
        —  208  —

gabeorte  zurückgesandt  werden,  um  den  Absender,  wenn  derselbe  auf  Grund  der  Begleitadresse  ermittelt
werden  kann,  zur  näheren  Bezeichnung  des  Empfängers  zu  veranlassen.

III  Alle  anderen  Postsendungen  sind,  wenn  sie  als  unbestellbar  erkannt  worden,  ohne  Verzug  nach
dem  Aufgabeorte  zurückzusenden.  Nur  bei  Sendungen,  die  einem  schnellen  Verderben  unterliegen,  muß,  sofern
nach  dem  Ermessen  der  Postanstalt  des  Bestimmungsorts  Grund  zu  der  Besorgniß  vorhanden  ist,  daß  das
Verderben  auf  dem  Rückwege  eintreten  werde,  von  der  Rücksendung  abgesehen  werden,  und  die  Veräußerung
des  Inhalts  für  Rechnung  des  Absenders  erfolgen.  ·

IV  In  allen  vorgedachten  Fällen  ist  der  Grund  der  Zurücksendung  oder  eintretendenfalls,  daß  und
weshalb  die  Veräußerung  erfolgt  sei,  auf  dem  Briefe  bz.  auf  der  Begleitadresse  zu  vermerken.

V  Die  zurückzusendenden  Gegenstände  dürfen  nicht  eröffnet  sein.  Eine  Ausnahme  hiervon  tritt  nur

ein  bezüglich  derjenigen  Briefe,  welche  von  einer  mit  dem  Empfänger  gleichnamigen  Person  irrthümlich
geöffnet  wurden,  und  bezüglich  der  im  Absatz  I  unter  6  bezeichneten  Briefe.  Bei  irrthümlicher  Eröffnung
von  Briefen  durch  gleichnamige  Personen  ist  übrigens,  sofern  dies  möglich  ist,  eine  von  diesen  Personen
selbst  unter  Namensunterschrift  auf  die  Rückseite  des  Briefes  niedergeschriebene  bezügliche  Bemerkung  beizubringen.

  VI  Wenn  Atbsender  gewöhnlicher  oder  eingeschriebener  Packete  im  Falle  der  Unbestellbarkeit  derselben
die  sofortige  Rücksendung  vermieden  zu  sehen  wünschen,  so  ist  seitens  der  Absender  auf  der  Vorderseite  der
Begleitadresse  in  hervortretender  Weise  der  Vermerk:  „Wenn  unbestellbar,  Nachricht“  niederzuschreiben,  sowie
Name  und  Wohnung  anzugeben.  Der  Vermerk  kann  auch  mittels  Stempelabdrucks  oder  durch  Typendruck
hergestellt  werden.  Bleibt  ein  solches  Packet  demnächst  am  Bestimmungsorte  unbestellbar,  so  muß  die  Postanstalt
  des  Bestimmungsorts  bei  dem  Absender  anfragen,  ob  das  Packet  zurückgeschickt  oder  an  eine  andere
Person,  sei  es  an  demselben  oder  an  einem  anderen  Orte  des  Deutschen  Reichs,  ausgehändigt  werden  soll.
Für  die  Benachrichtigung  wird  das  einfache  Briefporto  in  Ansatz  gebracht.  Die  Antwort  muß  an  die  rückfragende
  Postanstalt  frankirt  abgeschickt  werden  und  eine  klare  Bestimmung  über  das  Packet  enthalten.  Die
Bezeichnung  mehrerer  Personen,  welchen  das  Packet  der  Reihe  nach  zuzuführen  sei,  ist  nicht  gestattet.  Geht
bei  der  Postanstalt  innerhalb  10  Tage  nach  Absendung  ihrer  Anfrage  eine  Antwort  nicht  ein,  so  wird  das
Packet  nach  dem  Aufgabeorte  zurückgeschickt.  Ist  das  Packet  auch  dem  zweiten  Empfänger  gegenüber  unbestellbar,
  so  kann,  wenn  der  Absender  ein  bezügliches  Verlangen  ausgesprochen  hat,  vor  der  Rücksendung
noch  einmal  in  derselben  Weise  die  anderweite  Bestimmung  des  Absenders  durch  die  Postanstalt  eingeholt
werden.  Sollte  alsdann  die  Bestellung  an  den  dritten  Empfänger  ebenfalls  nicht  stattfinden  können,  so
muß  die  Rücksendung  eintreten.

VII  Für  zurückzusendende  Packete,  Briefe  mit  Werthangabe  und  Briefe  mit  Postnachnahme  ist  das
Porto  bz.  auch  die  Versicherungsgebühr  für  die  Hin=  und  für  die  Rücksendung  zu  entrichten;  der  Portozuschlag
  von  10  Pf.  wird  jedoch  für  die  Rücksendung  nicht  erhoben.  Für  andere  Gegenstände  findet  ein
neuer  Ansatz  nicht  statt.  Einschreib-,  Postanweisungs-,  Postauftrags=  und  Postnachnahme-Gebühren  werden
bei  der  Rücksendung  nicht  noch  einmal  angesetzt.

§.  40.
Behandlung  unbestellbarer  Postsendungen  am  Aufgabeorte.

I  Die  nach  Maßgabe  des  §.  39  unbestellbaren  und  deshalb  nach  dem  Abgangsorte  zurückgehenden
Sendungen  werden  an  den  Absender  zurückgegeben.

II  Bei  der  Bestellung  und  Behändigung  einer  zurückgekommenen  Sendung  an  den  ermittelten  Absender
  wird  nach  den  für  die  Bestellung  und  Aushändigung  einer  Sendung  an  den  Empfänger  gegebenen
Vorschriften  verfahren.  Der  über  eine  Sendung  dem  Absender  ertheilte  Einlieferungsschein  muß  bei  der
Wiederaushändigung  der  Sendung  zurückgegeben  werden.

III  Kann  die  Postanstalt  am  Abgangsorte  den  Absender  nicht  ermitteln,  so  wird  die  Sendung
an  die  vorgesetzte  Ober-Postdirektion  eingesandt,  welche  dieselbe  mittels  Stempels  als  unbestellbar  zu  bezeichnen
und  durch  Eröffnung  den  Absender  zu  ermitteln  hat.  Die  mit  der  Eröffnung  beauftragten,  zur  Beobachtung
strenger  Verschwiegenheit  besonders  verpflichteten  Beamten  nehmen  Kenntniß  von  der  Unterschrift  und  von
dem  Orte,  müssen  jedoch  jeder  weiteren  Durchsicht  sich  enthalten.  Die  Sendung  wird  hiernächst  mittels
Siegelmarke  oder  Dienstsiegels,  welche  eine  entsprechende  Inschrift  tragen,  wieder  verschlossen.

IV  Wenn  der  Absender  ermittelt  wird,  derselbe  aber  die  Annahme  verweigert,  oder  innerhalb
14  Tage  nach  Behändigung  der  Begleitadresse  oder  des  Ablieferungsscheins  oder  der  Postanweisung  die
        <pb n="233" />
        —  209  —

Sendung  bz.  den  Geldbetrag  nicht  abholen  läßt,  so  können  die  Gegenstände  zum  Besten  der  Postarmenbz.
  Post-Unterstützungskasse  verkauft  bz.  verwendet,  Briefe  und  die  zum  Verkauf  nicht  geeigneten  werthlosen
Gegenstände  aber  vernichtet  werden.

V  Ist  der  Absender  nicht  zu  ermitteln,  so  werden  gewöhnliche  Briefe  und  die  zum  Verkauf  nicht
geeigneten  werthlosen  Gegenstände  nach  Verlauf  von  drei  Monaten,  vom  Tage  des  Eingangs  derselben  bei
der  Ober-Postdirektion  gerechnet,  vernichtet;  dagegen  wird  

1.  bei  eingeschriebenen  Sendungen,  ferner  bei  Briefen  mit  Werthangabe,  oder  bei  Briefen,  in
denen  sich  bei  der  Eröffnung  Gegenstände  von  Werth  vorgefunden  haben,  ohne  daß  dieser
angegeben  worden  war,  sowie  bei  Postanweisungen,

2.  bei  Packeten  mit  oder  ohne  Werthangabe

der  Absender  öffentlich  aufgefordert,  innerhalb  vier  Wochen  die  unstellbaren  Gegenstände  in  Empfang  zu
nehmen.  Die  zu  erlassende  öffentliche  Aufforderung,  welche  eine  genaue  Bezeichnung  des  Gegenstandes  unter
Angabe  des  Abgangs-  und  Bestimmungsorts,  der  Person  des  Empfängers  und  des  Tages  der  Einlieferung
enthalten  muß,  wird  durch  Aushang  bei  der  Postanstalt  des  Abgangsorts  und  durch  einmalige  Einrückung
in  ein  dazu  geeignetes  amtliches  Blatt  bekannt  gemacht.

VI  Inzwischen  lagern  die  Sendungen  auf  Gefahr  des  Absenders.  Sachen,  welche  dem  Verderben
ausgesetzt  sind,  können  sofort  verkauft  werden.

VII   Bleibt  die  öffentliche  Aufforderung  ohne  Erfolg,  so  werden  die  Sachen  verkauft.

VIII  Sind  unbestellbare  Sendungen  in  einem  fremden  Postgebiete  zur  Post  gegeben,  so  werden  sie
dorthin  zurückgeschickt,  und  es  bleibt  das  weitere  Verfahren  der  fremden  Postanstalt  überlassen.

§.  41.
  Laufschreiben  wegen  Pofstsendungen.
  I  Die  Gebühr  für  den  Erlaß  eines  Laufschreibens  bezüglich  einer  zur  Post  gelieferten  Sendung
beträgt  20  Pf.

II  Für  Laufschreiben  wegen  gewöhnlicher  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen  oder  Waarenproben
soll  diese  Gebühr  erst  nachträglich  und  nur  in  denjenigen  Fällen  erhoben  werden,  in  welchen  die  richtig
erfolgte  Aushändigung  der  Sendung  an  den  Empfänger  festgestellt  wird.    

III  Für  Laufschreiben  wegen  anderer  Sendungen  ist  die  Gebühr  vor  dem  Erlaß  des  Laufschreibens
zu  entrichten;  die  Rückerstattung  erfolgt,  wenn  sich  ergiebt,  daß  die  Nachfrage  durch  Verschulden  der  Post
herbeigeführt  worden  ist.  

IV  Für  Laufschreiben,  welche  portofreie  Sendungen  betreffen,  wird  eine  Gebühr  nicht  erhoben.

§.  42.
Nachlieferungen  von  Zeitungen.

Bei  verspätet  erfolgender  Bestellung  auf  Zeitungen  ist,  wenn  von  dem  Bezieher  die  Nachlieferung
der  für  die  Bezugszeit  bereits  erschienenen  Nummern  einer  Zeitung  gewünscht  wird,  für  das  an  die  Zeitungs-Verlags-Postanstalt
  wegen  der  Nachlieferung  abzulassende  besondere  Bestellschreiben  das  Franko  von  10  Pf.
zu  entrichten.  Ebenso  ist,  wenn  Bezieher  von  Zeitungen  die  nochmalige  Lieferung  einzelner  ihnen  fehlender
Nummern  der  Zeitung  verlangen,  für  das  dieserhalb  an  die  Verlags-Postanstalt  zu  richtende  postamtliche
Schreiben  das  Franko  von  10  Pf.  zu  erlegen.

§.  43.
Verkauf  von  Postwerthzeichen.
a)  Freimarken.
I  Die  Freimarken  werden  zu  dem  Nennwerthe  des  Stempels  an  das  Publikum  abgelassen.
b)  Gestempelte  Briefumschläge.
II  Der  Verkaufspreis  der  gestempelten  Briefumschläge  beträgt,  einschließlich  der  Herstellungskosten,
11  Pf.  für  das  Stück.  
c)   Gestempelte Postkarten.

  III  Die  gestempelten  Postkarten  werden  zu  dem  Nennwerthe  des  Stempels  an  das  Publikum
abgelassen.
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        —  210  —

d)  Gestempelte  Streifbänder.

IV  Bei  einzelnen  größeren  Postanstalten  werden  gestempelte  Streifbänder  zu  3  Pf.  zum  Verkauf
gestellt.  Der  Absatz  findet  nur  in  Mengen  von  100  Stück  statt,  und  zwar  mit  einem  Zuschlage  von  35  Pf.
für  je  100  Stück.

e)  Abstempelung  von  Briefbogen,  Briefumschlägen,  Streifbändern  und  Postkarten  für  Privatpersonen.

V.  Die  Anstalt,  in  welcher  die  Postwerthzeichen  hergestellt  werden,  übernimmt  die  Abstempelung
von  Briefbogen,  Briefumschlägen,  Streifbändern  und  Postkarten  mit  dem  Freimarkenstempel  für  das  Publikum
unter  den  bei  jeder  Postanstalt  zu  erfragenden  näheren  Bedingungen.

VI  Außer  Kurs  gesetzte  Postwerthzeichen  werden  innerhalb  der  durch  den  Deutschen  Reichs-Anzeiger
und  andere  öffentliche  Blätter  bekannt  zu  machenden  Frist  bei  den  Postanstalten  zum  Nennwerth  gegen  gültige
Postwerthzeichen  umgetauscht.  Nach  Ablauf  der  Frist  findet  ein  Umtausch  nicht  mehr  statt.  Die  Reichs-Postverwaltung
  ist  nicht  verbunden,  Postwerthzeichen  baar  einzulösen.

Die  Verwendung  der  aus  gestempelten  Briefumschlägen,  Postkarten  und  Streifbändern
ausgeschnittenen  Frankostempel  zur  Frankirung  von  Postsendungen  ist  nicht  zulässig.  Dagegen  können
verdorbene  gestempelte  Briefumschläge,  welche  noch  nicht  mit  dem  Entwerthungszeichen  versehen  sind,  bei
den  Postanstalten  gegen  Freimarken  von  gleichen  Werthbeträgen  umgetauscht  werden.  Ein  Umtausch  in  den
Händen  des  Publikums  unbrauchbar  gewordener  Streifbänder  sowie  Formulare  zu  Postkarten  findet  nicht  statt.

§.  44.
Entrichtung  des  Portos  und  der  sonstigen  Gebühren.

I  Die  Postsendungen  können,  sofern  nicht  das  Gegentheil  ausdrücklich  bestimmt  ist,  nach  der  Wahl
des  Absenders  frankirt  oder  unfrankirt  zur  Post  eingeliefert  werden.  Zur  Frankirung  der  durch  die  Briefkasten
  einzuliefernden  Gegenstände  (§.  24  Abs.  II)  müssen  Postwerthzeichen  benutzt  werden.

II  Reicht  das  am  Abgangsorte  entrichtete  Franko  nicht  aus,  so  wird  der  Ergänzungsbetrag  und
bz.  das  Zuschlagporto  vom  Empfänger  erhoben.  Bei  gewöhnlichen  Briefen,  Waarenproben  und  Drucksachen,
sowie  bei  allen  Sendungen  vom  Auslande,  gilt  die  Verweigerung  der  Nachzahlung  des  Portos  für  eine  Verweigerung
  der  Annahme  des  Briefes  etc.  Bei  anderen  Sendungen  kann  der  Empfänger  die  Auslieferung  ohne
Portozahlung  verlangen,  wenn  er  den  Absender  namhaft  macht  und  bz.  den  Briefumschlag  oder  eine  Abschrift
  davon  zurückzunehmen  gestattet.  Der  fehlende  Betrag  wird  alsdann  vom  Absender  eingezogen.

III  Sendungen,  welche  mit  Postwerthzeichen  einer  fremden  Postverwaltung  frankirt  aufgeliefert
werden,  sind  als  unfrankirt  zu  behandeln  und  die  Postwerthzeichen  als  ungültig  zu  bezeichnen.

IV  Wird  die  Annahme  einer  Sendung  von  dem  Empfänger  verweigert,  oder  kann  der  Empfänger
nicht  ermittelt  werden,  so  ist  der  Absender,  selbst  wenn  er  die  Sendung  nicht  zurücknehmen  will,  verbunden,
das  Porto  und  die  Gebühren  zu  zahlen.

V.  Für  Sendungen,  welche  erweislich  auf  der  Post  verloren  gegangen  sind,  wird  kein  Porto  gezahlt
  und  das  etwa  gezahlte  erstattet.  Dasselbe  gilt  von  solchen  Sendungen,  deren  Annahme  wegen  vorgekommener
  Beschädigung  vom  Empfänger  verweigert  wird,  insofern  die  Beschädigung  von  der  Postverwaltung
zu  vertreten  ist.  

  VI  Hat  der  Empfänger  die  Sendung  angenommen,  so  ist  er,  sofern  im  Vorstehenden  nicht  ein
Anderes  bestimmt  ist,  zur  Entrichtung  des  Portos  und  der  Gebühren  verpflichtet  und  kann  sich  davon  durch
spätere  Rückgabe  der  Sendung  nicht  befreien.  Die  Reichs-  und  Staatsbehörden  sind  jedoch  befugt,  auch  nach
erfolgter  Annahme  und  Eröffnung  portopflichtiger  Sendungen  die  Briefumschläge  zu  dem  Zwecke  an  die  Postanstalt
  zurückzugeben,  das  Porto  von  dem  Absender  nachträglich  einzuziehen,  bz.  bei  Packeten  sich  dieserhalb
schriftlich  an  die  Postanstalt  zu  wenden.

VII.  In  Fällen,  in  welchen  das  Porto  gestundet  wird,  ist  dafür  monatlich  eine  Stundungsgebühr
zu  erheben.  Dieselbe  beträgt  5  Pf.  für  jede  Mark  oder  den  überschießenden  Theil  einer  Mark,  mindestens
aber.  50  Pf.  Wenn  in  einem  Monat  Porto  nicht  zu  stunden  gewesen  ist,  so  wird  eine  Gebühr  nicht
erhoben.

VIII  In  denjenigen  Fällen,  in  welchen  auf  Antrag  des  Betheiligten  zur  Vermittelung  der  Abgabe
der  für  ihn  eingehenden  bz.  der  Einlieferung  der  von  ihm  abzusendenden  gewöhnlichen  Briefe,  Postkarten,
Drucksachen,  Waarenproben  und  Zeitungen  mit  den  vorbeifahrenden  Posten  verschlossene  Taschen  befördert
werden,  ist  für  diese  Vermittelung  eine  Gebühr  von  50  Pf.  für  den  Monat  zu  erheben.
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        —  211  —

Abschnitt  II.

Estafettensendungen.

§.  45.
a)  Annahme.

I  Briefe  und  andere  Gegenstände  können  zur  estafettenmäßigen  Beförderung  nur  bei  solchen  Postanstalten
  eingeliefert  werden,  welche  an  Orten  mit  Estafetten-Station  sich  befinden  oder  welche  an  Eisenbahnen
  liegen,  deren  Züge  zur  Beförderung  der  eingelieferten  Sendung  zweckmäßig  benutzt  werden  können.

II  Sendungen,  welche  ausschließlich  auf  der  Eisenbahn  zu  befördern  sind,  werden  zur  estafettenmäßigen
  Beförderung  nicht  angenommen.

b)  Gewicht  und  Beschaffenheit.

III  Mit  Estafetten  werden  nur  Gegenstände  bis  zum  Gesammtgewicht  von  10  Kilogramm  befördert.
Briefe  bis  zum  Gewicht  von  250  Gramm  müssen  in  haltbares  Papier  eingeschlagen,  schwerere  Briefe  und
Packete  aber  in  Wachsleinwand  verpackt,  auch  müssen  die  Briefe  und  Packete  in  einer  solchen  Form  zur  Post
eingeliefert  werden,  daß  sie  in  der  Estafettentasche  Raum  finden.

IV.  Die  Aufschrift  muß  den  Bestimmungen  des  §.  5  entsprechen.

V  Eine  Werthangabe  ist  bei  Estafettensendungen  nicht  zulässig.

VI  Ueber  die  Estafettensendung  erhält  der  Absender  einen  Einlieferungsschein.

c)  Beförderungsweise.

VII.  Die  Beförderung  geschieht  zu  Pferde  oder  mittels  Kariols.  Eisenbahnzüge  werden,  insofern
der  Absender  nicht  eine  andere  Beförderungsweise  verlangt  hat,  benutzt,  wenn  berechnet  werden  kann,  daß  die
Estafettensendungen  mit  denselben  ihren  Bestimmungsort  eher  oder  wenigstens  ebenso  früh  erreichen,  wie  bei
der  Beförderung  zu  Pferde.

d)  Bestellung  am  Bestimmungsorte.

VIII.  Die  durch  Estafette  eingegangenen  Gegenstände  müssen  ohne  Verzug  bestellt  werden,  sofern
vom  Absender  oder  Empfänger  nicht  ein  Anderes  bestimmt  ist.  Sie  müssen  derjenigen  Person  behändigt
werden,  an  welche  die  Aufschrift  lautet.  Wird  dies  durch  besondere  Umstände  verhindert,  so  kann  die  Aushändigung
  an  Haus=  und  Geschäftsbeamte  oder  erwachsene  Familienglieder  des  Empfängers  geschehen.  Der
Abnehmer  muß  dem  Ueberbringer  quittiren  und  die  Stunde  des  Empfanges  bescheinigen.

e)  Zahlungssätze  für  Estafetten,  welche  zu  Pferde  oder  mittels  Kariols  befördert  werden.

IX  Für  jeden  Gegenstand  etc.  ist  das  Porto  und  für  jede  Estafette  außerdem  eine  Abfertigungsgebühr
  von  1  Mark  50  Pf.  zu  entrichten.

X  Nur  die  Postanstalt  des  Absendungsorts,  oder,  wenn  die  Estafette  aus  einem  fremden  Postgebiete
kommt,  die  zuerst  berührte  Poststation,  ist  zur  Ansetzung  der  Abfertigungsgebühr  berechtigt.  

XI.  Die  Zahlung  für  ein  Estafettenpferd,  einschließlich  des  etwa  zu  benutzenden  Kariols,  erfolgt
nach  demselben  Satze,  welcher  für  ein  Kurierpferd  bestimmt  ist  (siehe  §.  59  Abs.  I).  

  XII  Das  etwaige  Wegegeld,  sowie  sonstige  Wege-  etc.  Abgaben  werden  nach  den  betreffenden,  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebrachten  Tarifen  erhoben.

XIII  Die  Rittgebühren  werden  nach  der  postmäßigen  Entfernung  auf  dem  wirklich  zu  benutzenden
Wege  berechnet.  

XIV  Bei  Estafetten  nach  Orten,  welche  weniger  als  fünfzehn  Kilometer  entfernt  sind,  erfolgt  die
Berechnung  der  Gebühren  nach  den  im  §.  59  für  Extraposten  etc.  vorgeschriebenen  bezüglichen  Grundsätzen.

XV  Wünscht  der  Absender  einer  Estafette,  welche  nur  bis  zur  nächsten  Station  oder  nach  einem
Orte  geht,  der  ohne  Pferdewechsel  erreicht  werden  kann,  die  Rückbeförderung  der  Antwort  durch  den  Postillon,
welcher  die  Estafette  überbracht  hat:  so  ist  dieses  zulässig,  wenn  der  Postillon  den  Rückritt  innerhalb  sechs
Stunden  nach  seiner  Ankunft  antreten  kann  und  zwischen  der  Ankunft  und  dem  Rückritt  mindestens  eine
Ruhezeit  von  der  Dauer  der  einfachen  Beförderungsfrist  gewährt  wird.  Der  Absender  der  Estafette  muß
den  Wunsch  aber  gleich  bei  Aufgabe  derselben  der  Postanstalt  zu  erkennen  geben.  Für  den  Rückritt  wird
dann  die  Hälfte  der  Rittgebühren  entrichtet.

29
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        —  212  —

XVI  Die  Erhebung  des  Wegegeldes  und  der  sonstigen  Wege-  etc.  Abgaben  geschieht  im  Falle  der
Rückbenutzung  (Abs.  XV)  sowohl  für  den  Hin-  als  auch  für  den  Rückweg.  Die  Abfertigungsgebühr  ist  dagegen
  nur  einmal  zu  entrichten.

XVII  Für  die  Bestellung  einer  jeden  mit  Estafette  eingehenden  Sendung  werden  am  Bestimmungsorte
  50  Pf.  erhoben.

f.  Zahlungssätze  für  Estafetten,  welche  auf  der  Eisenbahn  befördert  werden.

XVIII  Für  die  streckenweise  Beförderung  von  Estafettensendungen  auf  Eisenbahnen  werden,  wenn
wegen  mangelnder  Postbegleitung  ein  besonderer  Begleiter  zur  Sicherung  der  Sendung  mitgegeben  werden
muß,  an  Begleitungskosten  erhoben:

a)  das  Personengeld  für  die  Hinreise  des  Begleiters  auf  einem  Platze  dritter  Klasse,  oder  wenn
mit  dem  betreffenden  Zuge  Personen  in  der  dritten  Klasse  nicht  befördert  werden,  auf  einem
Platze  der  vorhandenen  nächst  höheren  Klasse,

b)  das  Personengeld  für  die  Rückreise  des  Begleiters  auf  einem  Platze  dritter  Klasse,

c)  die  Tagegelder  des  Begleiters  für  jeden  angefangenen  Tag,  welcher  zur  Hinreise  des  Begleiters
  und  zur  Rückreise  desselben  mit  dem  nächsten  Zuge  erforderlich  ist.

g)  Berichtigung  der  Kosten.

XIX  Der  Absender  einer  Estafettensendung  muß  sämmtliche  Kosten,  mit  Ausnahme  des  Bestellgeldes,
bei  der  Absendung  bezahlen.  Können  dieselben  von  der  absendenden  Postanstalt  nicht  genau  angegeben  werden,
so  muß  ein  angemessener  Geldbetrag  hinterlegt  werden.

Abschnitt  III.

Personenbeförderung  mittels  der  Posten.

§.  46.
Meldung  zur  Reise.

I  Die  Meldung  zur  Reise  mit  den  ordentlichen  Posten  kann  stattfinden:

a)  bei  den  Postanstalten,  oder

b)  bei  den  unterwegs  belegenen  Haltestellen,  welche  von  den  Ober-Postdirektionen  öffentlich  bekannt

gemacht  werden.
a)  Bei  den  Postanstalten.

II  Bei  den  Postanstalten  kann  die  Meldung  frühestens  acht  Tage  vor  dem  Tage  der  Abreise  und
spätestens  bei  Schluß  der  Post  für  die  Personenbeförderung  geschehen.

III  Der  Schluß  der  Post  für  die  Personenbeförderung  tritt  ein:

wenn  im  Hauptwagen  oder  in  den  bereits  gestellten  Beiwagen  noch  Plätze  offen  sind:  fünf
Minuten,  und
wenn  dieses  nicht  der  Fall  ist,  sondern  die  Gestellung  von  Beiwagen  erfordlich  wird:  fünfzehn
Minuten
vor  der  festgesetzten  Abgangszeit  der  betreffenden  Post.

IV Die  Meldung  muß  innerhalb  der  für  den  Geschäftsverkehr  mit  dem  Publikum  bestimmten  Dienststunden
  (§.  25)  geschehen,  kann  aber,  wenn  die  Post  außerhalb  der  Dienststunden  abgeht,  auch  noch  gegen  die
Zeit  der  Abfertigung  der  betreffenden  Post  erfolgen.  Uebrigens  darf  die  Meldung  —  über  die  gewöhnliche
Schlußzeit  der  Post  für  die  Personenbeförderung  hinaus  —  ausnahmsweise  noch  unmittelbar  bis  zum  Abgange
der  Post  stattfinden,  insofern  dadurch  die  pünktliche  Absendung  derselben  nach  dem  Ermessen  der  Postanstalt
nicht  verzögert  wird.

V  Erfolgt  die  Meldung  bei  einer  Postanstalt  mit  Station,  so  kann  die  Annahme  nur  dann  wegen
mangelnden  Platzes  beanstandet  werden,  wenn  zu  der  betreffenden  Post  Beiwagen  überhaupt  nicht  gestellt
werden  und  die  Plätze  im  Hauptwagen  schon  vergeben  oder  auf  den  Unterwegs-Stationen  bei  Ankunft  der
Post  schon  besetzt  sind,  oder  wenn  auf  der  betreffenden  Station  nur  eine  beschränkte  Gestellung  von  Beiwagen
stattfindet.
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        —  213  —

VI  Erfolgt  die  Meldung  bei  einer  Postanstalt  ohne  Station,  so  findet  die  Annahme  nur  unter  dem
Vorbehalt  statt,  daß  in  dem  Hauptwagen  und  in  den  etwa  mitkommenden  Beiwagen  noch  unbesetzte  Plätze
vorhanden  sind.  ·

VII  Bei  solchen  Posten,  zu  welchen  Beiwagen  überhaupt  nicht  gestellt  werden,  können  Plätze  nach
einem  vor  der  nächsten  Station  belegenen  Zwischenorte  nur  insoweit  vergeben  werden,  als  sich  bis  zum  Abgange
der  Post  zu  den  vorhandenen  Plätzen  nicht  Personen  gemeldet  haben,  welche  bis  zur  nächsten  Station  oder
darüber  hinaus  reisen  wollen.  Doch  kann  der  Reisende  einen  vorhandenen  Platz  sich  dadurch  sichern,  daß  er
bei  seiner  Meldung  sogleich  das  Personengeld  bis  zur  nächsten  Station  bezahlt.

b)  An  Haltestellen.

VIII  Die  Meldung  an  Haltestellen  kann  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  noch  unbesetzte  Plätze
im  Hauptwagen  oder  in  den  Beiwagen  offen  sind.  Der  Reisende  muß  an  diesen  Haltestellen,  wenn  die  Post
anhält,  sofort  einsteigen.  Gepäck  von  solchen  Reisenden  kann  nur  insoweit  zugelassen  werden,  als  dasselbe  ohne
Belästigung  der  anderen  Reisenden  im  Personenraume  leicht  untergebracht  werden  kann.  Die  Packräume  des
Wagens  dürfen  dabei  nicht  geöffnet  werden,  auch  ist  jedes  längere  Anhalten  der  Post  unstatthaft.

  IX Wünschen Reisende sich die Beförderung mit der Post von einer Postanstalt ohne Station oder
von  einer  Haltestelle  ab  zu  sichern,  so  müssen  sie  sich  bei  der  vorliegenden  Postanstalt  mit  Station  melden,
von  dort  ab  einen  Platz  nehmen  und  das  entsprechende  Personengeld  erlegen.

§.  47.
Personen,  welche  von  der  Reise  mit  der  Post  ausgeschlossen  sind.

I  Von  der  Reise  mit  der  Post  sind  ausgeschlossen:

1.  Kranke,  welche  mit  epileptischen  oder  Gemüthsleiden,  mit  ansteckenden  oder  Ekel  erregenden
Uebeln  behaftet  sind,
2. Personen,  welche  durch  Trunkenheit,  durch  unanständiges  oder  rohes  Benehmen,  oder  durch
unanständigen  oder  unreinlichen  Anzug  Anstoß  erregen,
3. Gefangene,
4. erblindete  Personen  ohne  Begleiter  und
5. Personen,  welche  Hunde  oder  geladene  Schießwaffen  mit  sich  führen.

§.  48.
Fahrschein.

I  Geschieht  die  Meldung  zur  Reise  bei  einer  Postanstalt,  so  erhält  der  Reisende  gegen  Entrichtung
des  Personengeldes  den  Fahrschein.

II  Bei  durchgehenden  Posten  kann  die  Abfahrtszeit  nur  mit  Rücksicht  auf  die  Zeit  des  Eintreffens
der  anschließenden  Posten  oder  Eisenbahnzüge  angegeben  werden,  und  es  liegt  dem  Reisenden  ob,  die  möglichst
frühe  Abgangszeit  zur  Nichtschnur  zu  nehmen.

III  Die  Nummer  des  Fahrscheins  richtet  sich  nach  der  Reihenfolge,  in  welcher  die  Meldung  zur
Mitreise  geschehen  ist;  doch  steht  es  jedermann  frei,  bei  der  Meldung  unter  den  im  Hauptwagen  noch
unbesetzten  Plätzen  sich  einen  bestimmten  Platz  zu  wählen.

IV  Personen,  die  sich  an  Haltestellen  gemeldet  haben  und  aufgenommen  worden  sind,  können  einen
Fahrschein  erst  bei  der  nächsten  Postanstalt  ausgestellt  erhalten,  und  haben  das  Personengeld  bei  dieser  Postanstalt
  oder,  wenn  sie  nicht  so  weit  fahren,  an  den  Postschaffner  oder  Postillon  zu  entrichten.

§.  49.
Grundsätze  der  Personengeld-Erhebung.
I  Das  Personengeld  wird  erhoben,  entweder
a)  nach  der  von  dem  Reisenden  mit  der  Post  zurückzulegenden  Entfernung,  unter  Anwendung
des  bei  dem  Kurse  für  das  Kilometer  angeordneten  Satzes,  oder
b)  nach  dem  für  einen  bestimmten  Kurs  angeordneten  besonderen  Satze.
II  Das  Personengeld  kommt  bei  der  Meldung  bis  zum  Bestimmungsorte  zur  Erhebung,  sofern  dieser
auf  dem  Kurse  liegt  und  sich  daselbst  eine  Postanstalt  befindet.
III  Will  der  Reisende  seine  Reise  über  den  Kurs  hinaus  oder  auf  einem  Seitenkurse  fortsetzen,  so
kann  das  Personengeld  nur  bis  zu  dem  Endpunkte  oder  bis  zu  dem  Uebergangspunkte  des  Kurses  erlegt

29*
        <pb n="238" />
        —  214  —

werden;  der  Reisende  kann  auch  nur  bis  zu  diesen  Punkten  den  Fahrschein  erhalten  und  muß  sich  dort  wegen
Fortsetzung  der  Reise  von  neuem  melden  und  einen  Platz  lösen,  sofern  nicht  Einrichtungen  zur  Durcherhebung
des  Personengeldes  getroffen  worden  sind.

a)  Bei  Reisen  nach  Zwischenorten.

IV  Für  Plätze,  welche  bei  einer  Postanstalt  zur  Reise  bis  zu  einem  zwischen  zwei  Stationen  auf
dem  Kurse  gelegenen  Orte  (Zwischenorte)  genommen  werden,  kommt,  gleichviel,  ob  sich  in  diesem  Zwischenorte
eine  Postanstalt  befindet  oder  nicht,  das  Personengeld  nach  der  wirklich  zurückzulegenden  Kilometerzahl,  mindestens
jedoch  der  Betrag  von  30  Pf.,  zur  Erhebung.

b)  Bei  Reisen  von  Haltestellen  aus.

V  Für  die  Beförderung  von  Haltestellen  ab  wird,  sofern  die  dort  zugehenden  Personen  sich  nicht
etwa  einen  Platz  von  der  vorliegenden  Station  ab  gesichert  haben,  das  Personengeld  nach  Maßgabe  der
wirklichen  Entfernung  bis  zur  nächsten  Station,  oder,  wenn  die  Reisenden  schon  vorher  an  einem  Zwischenorte
abgehen,  bis  zu  diesem  erhoben.  In  jedem  Falle  kommt  jedoch  mindestens  der  Betrag  von  30  Pf.  zur
Erhebung.
VI  Wollen  an  Haltestellen  zugegangene  Personen  mit  derselben  Post  von  der  nächsten  Station  ab
weiter  befördert  werden,  so  haben  sie  dort  den  Platz  für  die  weitere  Reise  zu  lösen.

c)  Für  Kinder.

VII  Für  ein  Kind  in  dem  Alter  unter  und  bis  zu  drei  Jahren  wird  Personengeld  nicht  erhoben.
Das  Kind  darf  jedoch  keinen  besonderen  Wagenplatz  einnehmen,  sondern  muß  auf  dem  Schooße  einer  erwachsenen
Person,  unter  deren  Obhut  es  reist,  mitgenommen  werden.  .

Vlll Für ein Kind in dem Alter von mehr als drei Jahren ist das volle Personengeld zu erheben
und  ein  besonderer  Platz  zu  bestimmen.  Nehmen  jedoch  Familien  einen  der  abgeschlossenen  Wagenräume  oder
auch  nur  eine  Sitzbank  ganz  ein,  so  kann  ein  Kind  bis  zum  Alter  von  acht  Jahren  unentgeltlich,  zwei
Kinder  aber  können  für  das  Personengeld  für  nur  eine  Person  befördert  werden,  insofern  die  betreffenden
Perfonen  mit  den  Kindern  sich  auf  die  von  ihnen  bezahlten  Sitzplätze  beschränken.  Diese  Vergünstigung  kann
nur  für  den  Hauptwagen  unbedingt,  für  Beiwagen  aber  nur  insoweit  zugestanden  werden,  als  auf  Beibehaltung
  der  ursprünglichen  Plätze  zu  rechnen  ist.

§.  50.
Erstattung  von  Personengeld.

I  Die  Erstattung  von  Personengeld  an  die  Reisenden  findet  stets  statt,  wenn  die  Postanstalt  die
durch  die  Annahme  des  Reisenden  eingegangene  Verbindlichkeit,  ohne  dessen  Verschulden  nicht  erfüllen  kann.
Die  Erstattung  von  Personengeld  soll  auch  dann  zulässig  sein,  wenn  der  Reisende  an  der  Benutzung  der  Post
aus  irgend  einem  anderen  Grunde  verhindert  ist  und  die  Erstattung  mindestens  15  Minuten  vor  dem
planmäßigen  Abgange  der  Post  beantragt.

II  Die  Erstattung  erfolgt,  gegen  Rückgabe  des  Fahrscheins  und  gegen  Quittung,  mit  demjenigen
Betrage  des  Personengeldes,  welcher  von  dem  Reisenden  für  die  mit  der  Post  noch  nicht  zurückgelegte  Strecke
erhoben  worden  ist.

§.  51.
Verbindlichkeit  der  Reisenden  in  Betreff  der  Abreise.  

I  Die  Reisenden  müssen  vor  dem  Posthause  oder  an  den  sonst  dazu  bestimmten  Stellen  den  Wagen
besteigen  und  an  diesen  Stellen  zu  der  im  Fahrscheine  bezeichneten  Abgangszeit  sich  zur  Abreise  bereit  halten,
auch  den  Fahrschein  zu  ihrem  Ausweis  bei  sich  führen,  widrigenfalls  sie  es  sich  selbst  beizumessen  haben,  wenn
aus  dem  Grunde,  weil  sie  sich  auf  das  vom  Postillon  gegebene  Zeichen  zur  Abfahrt  nicht  gemeldet  haben,  oder
weil  sie  sich  über  ihre  Berechtigung  zur  Mitreise  nicht  ausweisen  können,  die  Ausschließung  von  der  Mit-  oder
Weiterreise  erfolgt  und  sie  des  bezahlten  Personengeldes  verlustig  gehen.  Haben  solche  Personen  Reisegepäck
auf  der  Post,  so  wird  dasselbe  bis  zu  der  Postanstalt,  auf  welche  der  Fahrschein  lautet,  befördert  und  bis  zum
Eingange  der  weiteren  Bestimmung  seitens  der  zurückgebliebenen  Personen  aufbewahrt.
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        —  215  —

§.  52.
Plätze  der  Reisenden.

I  Die  Ordnung  der  Plätze  im  Hauptwagen  ergiebt  sich  aus  den  Nummern  über  den  Sitplätzen.

II  Bezüglich  der  Folge  der  Plätze  in  den  Beiwagen  gilt  als  Regel,  daß  zuerst  die  Eckplätze  des
Vorderraumes,  dann  der  Vorderbank  und  der  Rückbank  des  Mittelraumes,  zuletzt  in  derselben  Reihenfolge  die
Mittelplätze  kommen.  

llI Geht unterwegs ein Reisender ab,so rücken die nach ihm folgenden Personen sämmtlich um
eine  Nummer  in  dem  Hauptwagen  und  in  den  Beiwagen  vor.  Leistet  ein  Reisender  bei  einem  unterwegs  ein—
tretenden  Wechsel  in  den  Plätzen  auf  das  Vorrücken  Verzicht,  um  den  bei  seiner  Anmeldung  gewählten  oder
ihm  ertheilten  bisherigen  Platz  zu  behalten,  so  ist  ihm  dies,  sobald  er  seinen  ursprünglichen  Platz  im  Hauptwagen
hat,  unbedingt,  wenn  sich  jedoch  der  Platz  in  einem  Beiwagen  befindet,  nur  so  lange  gestattet,  als  nach  Maßgabe
der  Gesammtzahl  der  Reisenden  noch  Beiwagen  gestellt  werden  müssen.  Der  erledigte  Platz  geht  alsdann  auf
den  in  der  Reihenfolge  der  Fahrscheine  zunächst  kommenden  Reisenden  über,  dergestalt,  daß  bei  weiterer  Verzichtleistung
  der  zuletzt  eingeschriebene  Reisende  verpflichtet  ist,  den  sonst  ledig  bleibenden  Platz  einzunehmen.
Ein  Reisender,  welcher  auf  das  Vorrücken  verzichtet  hat,  kann  bei  einer  späteren  Veränderung  in  der  Personenzahl
  und  namentlich,  wenn  die  Beiwagen  ganz  eingehen,  auf  die  frühere  Reihenfolge  keinen  Anspruch  machen,
sondern  nur  nach  der  freiwillig  beibehaltenen  Nummer  vorrücken.

a)  Bei  dem  Zugange  auf  einer  unterwegs  gelegenen  Postanstalt.

IV  Die  bei  einer  unterwegs  gelegenen  Postanstalt  hinzutretenden  Personen  stehen  den  vom  Kurse
kommenden  und  weiter  eingeschriebenen  Reisenden  in  der  Reihenfolge  der  Plätze  nach.  Läßt  sich  ein  mit  der
Post  angekommener  Reisender  zu  derselben  Post  weiter  einschreiben,  so  verliert  er  den  bis  dahin  eingenommenen
  Platz  und  muß  den  letzten  Platz  nach  den  dort  hinzutretenden  und  bereits  vor  ihm  angenommenen
Rissenden  einnehmen.

b)  Bei  dem  Uebergange  auf  einen  anderen  Kurs.

V  Reisende,  welche  von  einem  Kurse  auf  einen  anderen  übergehen,  stehen  den  für  den  letzteren  Kurs
bereits  eingeschriebenen  Reisenden  hinsichtlich  des  Platzes  nach.  Etwaige  Abweichungen  hiervon  bei  Kursen
mit  fremden  Postanstalten,  sowie  bei  solchen  Kursen,  bei  welchen  eine  Durcherhebung  des  Personengeldes  stattfindet,
  richten  sich  nach  den  für  solche  Kurse  gegebenen  besonderen  Bestimmungen.

c)  Bei  Reisen  nach  Zwischenorten.

VI  Reisende,  welche  die  Post  nach  einem  zwischen  zwei  Stationen  belegenen  Orte  benutzen  wollen,
müssen,  sobald  durch  ihren  Abgang  unterwegs  ein  Beiwagen  eingehen  kann,  allen  bis  zur  nächsten  Station
eingeschriebenen  Reisenden  nachstehen  und  die  Plätze  in  dem  Beiwagen  einnehmen.

d)  Bei  Reisen  von  Haltestellen  aus.

VII  Reisende,  welche  von  den  Postschaffnern  oder  Postillonen  unterwegs  an  Haltestellen  aufgenommen
worden  sind,  stehen  bei  der  Weiterreise  über  die  nächste  Station  hinaus  den  bei  dieser  zutretenden  Reisenden
hinsichtlich  des  Platzes  nach.

VIII.  Ueber  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  den  Reisenden  wegen  der  von  ihnen  einzunehmenden
Plätze  hat  der  abfertigende  Beamte  der  Postanstalt  nach  den  vorangeschickten  Grundsätzen  zu  entscheiden.
Beruhigen  sich  die  Reisenden  bei  dieser  Entscheidung  nicht,  so  steht  ihnen  frei,  die  nochmalige  Erörterung  der
Meinungsverschiedenheit  bei  dem  Vorsteher  der  Postanstalt  nachzusuchen,  sofern  solches,  ohne  den  Lauf  der  Post
zu  verzögern,  thunlich  ist.  Der  getroffenen  Entscheidung  haben  sich  die  betreffenden  Reisenden,  vorbehaltlich
der  Beschwerde,  zu  unterwerfen.

§.  53.
Reisegepäck.

I  Jedem  Reisenden  ist  die  Mitnahme  seines  Reisegepäcks  insoweit  unbeschränkt  gestattet,  als  die  einzelnen
  Gegenstände  zur  Versendung  mit  der  Post  geeignet  sind  (vergl.  §§.  1,  10  und  11).

II  Kleine  Reisebedürfnisse,  welche  ohne  Belästigung  der  anderen  Reisenden  in  den  Netzen  und  Taschen
des  Wagens  oder  zwischen  den  Füßen  und  unter  den  Sitzen  untergebracht  werden  können,  dürfen  die  Reisenden
unter  eigener  Ausfsicht  bei  sich  führen.

  III  Anderes  Reisegepäck  muß  der  Postanstalt  zur  Verladung  übergeben  werden.  Die  Uebergabe  desselben
  von  den  Reisenden  an  Postschaffner  und  Postillone  ist  an  Orten,  an  welchen  sich  Postanstalten  befinden,
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        —  216  —

unzulässig.  Das  Reisegepäck  muß,  wenn  dafür  ein  bestimmter  Werth  angegeben  wird,  den  für  andere  mit  der
Post  zu  versendende  Werthgegenstände  gegebenen  Bestimmungen  entsprechend  verpackt,  versiegelt  und  bezeichnet
sein;  die  Bezeichnung  muß  außer  dem  Worte:  „Reisegepäck“,  den  Namen  des  Reisenden,  den  Ort,  bis  zu
welchem  die  Einschreibung  erfolgt  ist,  und  die  Werthangabe  enthalten.  Bei  Reisegepäck  ohne  Werthangabe
bedarf  es  einer  Bezeichnung  nicht.

IV.  Das  Reisegepäck,  soweit  dasselbe  nicht  aus  kleinen  Reisebedürfnissen  besteht,  muß  spätestens  15  Minuten
  vor  der  Abfahrt  der  betreffenden  Post  unter  Vorzeigung  des  Fahrscheins  bei  der  Postanstalt  eingeliefert
werden.  Erfolgt  die  Einlieferung  später,  so  hat  der  Reisende  auf  die  Mitbeförderung  des  Gepäcks  nur  dann
zu  rechnen,  wenn  durch  dessen  Annahme  und  Verladung  der  Abgang  der  Post  nicht  verzögert  wird.  Soweit
Reisende  von  einer  Post  auf  die  andere  oder  von  einem  Bahnzuge  auf  die  Post  unmittelbar  übergehen,  wird
das  Gepäck  stets  umgeschrieben,  so  lange  es  überhaupt  noch  möglich  ist,  den  Reisenden  zu  der  Weiterfahrt  mit
der  Post  ohne  Versäumniß  anzunehmen.

V  Der  Reisende  erhält  über  das  eingelieferte  Reisegepäck  eine  Bescheinigung  (Gepäckschein).  Der
Reisende  hat  den  Gepäckschein  aufzubewahren.  Die  Auslieferung  des  Reisegepäcks  erfolgt  nur  gegen  Rückgabe
des  Gepäckscheins.

§.  54.
Ueberfrachtporto  und  Versicherungsgebühr.
  I  Jedem  Reisenden  ist  auf  das  der  Post  übergebene  Reisegepäck  ein  Freigewicht  von  15  Kilogramm
bewilligt.  .

II  Für  das  Mehrgewicht  des  Reisegepäcks  ist  bei  der  Einlieferung  Ueberfrachtporto  zu  entrichten.
Dasselbe  beträgt  nach  Maßgabe  derjenigen  Entfernung,  welche  der  Personengeld-Erhebung  zum  Grunde  gelegt
wird,  für  jedes  Kilogramm  oder  den  überschießenden  Theil  eines  Kilogramms:

1.  bei  Beförderungen  bis  75  Kilometer  5  Pf.,  mindestens  25  Pf.;
2.  bei  Beförderungen  über  75  Kilometer  10  Pf.,  mindestens  50  Pf.

III  Wird  der  Werth  des  Reisegepäcks  angegeben,  so  wird  die  Versicherungsgebühr  für  jedes  Stück
selbständig  erhoben.  Diese  Gebühr  beträgt  ohne  Unterschied  der  Entfernung  und  zu  jeder  Höhe  der  Werthangabe
  5  Pf.  für  je  300  Mark  oder  einen  Theil  von  300  Mark,  mindestens  jedoch  10  Pf.

IV  Ist  das  Gepäck  mehrerer  Reisenden,  welche  ihre  Plätze  auf  einen  Fahrschein  genommen  haben,
zusammengepackt,  so  ist  bei  Ermittelung  des  Ueberfrachtportos  das  Freigewicht  für  die  auf  dem  Fahrscheine
vermerkte  Anzahl  von  Personen  nur  dann  von  dem  Gesammtgewichte  des  Gepäcks  in  Abzug  zu  bringen,  wenn
die  Personen  zu  einer  und  derselben  Familie  oder  zu  einem  und  demselben  Hausstande  gehören.

V.  Die  Erstattung  von  Ueberfrachtporto  und  Versicherungsgebühr  regelt  sich  nach  denselben  Grundsätzen,
  wie  die  Erstattung  von  Personengeld.

§.  55.
Verfügung  des  Reisenden  über  das  Reisegepäck  unterwegs.

I  Dem  Reisenden  kann  die  Verfügung  über  das  der  Post  übergebene  Reisegepäck  nur  während  des
Aufenthalts  an  Orten,  an  welchen  sich  eine  Postanstalt  befindet,  und  gegen  Rückgabe  oder  Hinterlegung  des
Gepäckscheins  gestattet  werden.  ·

II  Reisende  nach  Zwischenorten  müssen  ihr  Reisegepäck  bei  der  vorliegenden  Postanstalt  in  Empfang
nehmen,  von  wo  ab  die  Postverwaltung  dafür  Gewähr  nicht  mehr  leistet.

§.  56.
Wartezimmer  der  Postanstalten.
I  Bei  den  Postanstalten  werden  nach  Bedürfniß  Wartezimmer  unterhalten.  Der  Aufenthalt  in  den
Wartezimmern  der  Postanstalten  ist  den  Reisenden  gestattet:  ·
1.  am  Abgangsorte:  eine  Stunde  vor  der  Abgangszeit,
2.  auf  der  Reise  mit  derselben  Post:  während  der  Abfertigung  auf  jeder  Station,
3.  an  den  Endpunkten  der  Reise:  eine  Stunde  nach  der  Ankunft,  und
4.  beim  Uebergange  von  einer  Post  auf  die  andere:  während  3  Stunden.
II  Personen,  welche  die  Reisenden  zur  Post  begleiten  oder  welche  die  Ankunft  der  Post  erwarten
wollen,  kann  der  Aufenthalt  in  den  Wartezimmern  nur  ausnahmsweise  und  in  geringer  Zahl  gestattet  werden.
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        —  217  —

III  Beschwerden,  welche  die  Reisenden  nicht  unmittelbar  bei  einer  Postbehörde  anbringen  wollen,
können  in  ein  Beschwerdebuch  eingetragen  werden.  Dieses  Buch  befindet  sich  im  Postdienstzimmer  und  wird
den  Reisenden  auf  Verlangen  vorgelegt.

§.  57.
Verhalten  der  Reisenden  auf  den  Posten.
I  Jeder  Reisende  steht  unter  dem  Schutze  der  Postbehörden.

II  Andererseits  ist  es  die  Pflicht  eines  jeden  Reisenden,  sich  in  die  zur  Aufrechthaltung  des  Anstandes,
der  Ordnung  und  der  Sicherheit  auf  den  Posten  und  in  den  Wartezimmern  getroffenen  Anordnungen  zu  fügen.

III  Das  Rauchen  im  Postwagen  ist  nur  gestattet,  wenn  sich  in  demselben  Raume  Personen  weiblichen
Geschlechts  nicht  befinden  und  die  anderen  Mitreisenden  ihre  Zustimmung  zum  Rauchen  gegeben  haben.

IV.  Reisende,  welche  die  für  Aufrechthaltung  des  Anstandes,  der  Ordnung  und  der  Sicherheit  auf
den  Posten  und  in  den  Wartezimmern  getroffenen  Anordnungen  verletzen,  können  —  vorbehaltlich  der  Bestrafung
  nach  den  betreffenden  Gesetzen  —  von  der  betreffenden  Postanstalt,  unterwegs  von  dem  Postschaffner,
von  der  Mit-  oder  Weiterreise  ausgeschlossen  und  aus  dem  Postwagen  entfernt  werden.  Erfolgt  die  Ausschließung
unterwegs,  so  haben  solche  Reisende  ihr  Gepäck  bei  der  nächsten  Postanstalt  abzuholen;  sie  gehen  des  gezahlten
Personengeldes  und  des  etwaigen  Ueberfrachtportos  verlustig.  ·

Abschnitt  IV.

Extrapost-  und  Kurierbeförderung.
§.  58.

Allgemeine  Bestimmungen.

I  Die  Gestellung  von  Extrapost=  und  Kurierpferden  kann  nur  auf  denjenigen  Straßen  verlangt
werden,  auf  welchen  die  Postverwaltung  es  übernommen  hat,  Reisende  mit  Extrapost-  und  Kurierpferden  zu

befördern.

II  Auf  diesen  Straßen  ersteckt  sich  die  Verpflichtung  der  Posthalter  zur  Gestellung  von  Extrapostund
  Kurierpferden  nur  auf  die  Beförderung  von  Reisenden  mit  ihrem  Gepäck.

III  Ausnahmsweise  können  jedoch  auch  zu  Fuhren,  bei  welchen  die  Beförderung  von  Gegenständen
die  Hauptsache  ist,  Extrapost-  und  Kurierpferde  gestellt  werden,  sofern  die  Gegenstände  von  einer  Person  begleitet
und  beaufsichtigt  werden,  und  ihre  Beförderung  überhaupt  ohne  Gefahr  und  Nachtheil  bewerkstelligt  werden  kann.

IV  Die  Posthalter  sind  nicht  verpflichtet,  zu  den  eigenen  oder  gemietheten  Pferden  der  Reisenden
Vorspannpferde  herzugeben.

§.  59.
Zahlungssätze.
a)  Für  die  Pferde.
1  An  Pferdegeld  sind  für  jedes  Kilometer  zu  zahlen:
für  ein  Extrapostpferd                                                   20  Pf.,
für  ein  Kurierpferd                                                          25    "
b)  Wagengeld.
II  Das  Wagengeld  beträgt  ohne  Unterschied  der  Gattung  des  Wagens  oder  Schlittens  für
das  Kilometer                                                                      10  Pf.,
III  Größere,  als  viersitzige  Wagen  oder  Schlitten  herzugeben,  sind  die  Posthalter  nicht  verpflichtet.
  IV  Die  Befugniß,  Stationswagen  zur  Weiterreise  über  den  Punkt  hinaus  zu  benutzen,  wo  der
nächste  Pferdewechsel  stattfindet,  können  Reisende  nur  durch  ein  Abkommen  mit  dem  Posthalter  erlangen,  welcher
den  Wagen  herzugeben  sich  bereit  finden  läßt,  und  dessen  Sorge  es  überlassen  bleibt,  die  Rückbeförderung  des
ledigen  Wagens  auf  seine  Kosten  zu  bewirken.  ·

c) Bestellgebühr.
  V  Das  Bestellgeld  beträgt  für  jeden  Extrapost-  oder  Kurierwagen  auf  jeder  Station  25  Pf.  Auf
anderen  Punkten,  als  den  wirklchen  Stationen,  findet  die  Erhebung  der  Bestellgebühr  nicht  statt.
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        —  218  —

  d)  Schmiergeld.
VI  Für  das  Schmieren  eines  jeden  Wagens,  der  nicht  von  der  Post  gestellt  ist,  sind  25  Pf.  zu  zahlen.
e)  Erleuchtungskosten.

VII.  Auf  Verlangen  der  Reisenden  sind  die  Posthalter  verpflichtet,  die  Wagen  zu  erleuchten.  Für
die  Erleuchtung  zweier  Laternen  werden  20  Pf.  für  jede  Stunde  der  vorschriftsmäßigen  Beförderungszeit
erhoben.  Ueberschießende  Minuten  werden  für  eine  halbe  Stunde  gerechnet.  Die  Erleuchtungskosten  müssen
stationsweise  da,  wo  die  Erleuchtung  verlangt  wird,  von  den  Reisenden  vor  der  Abfahrt  mit  den  anderen
Gebühren  berichtigt  werden.

f)  Wegegeld  und  sonstige  Wege-  etc.  Abgaben.
VIII.  Das  etwaige  Wegegeld,  sowie  die  sonstigen  Wege-  etc.  Abgaben  werden  nach  den  betreffenden,

zur  öffentlichen  Kenntniß  gebrachten  Tarifen  erhoben.  Unentgeltlich  hergegebene  Mehrbespannung  kommt  bei
Berechnung  des  Wegegeldes  nicht  in  Betracht.

g)  Postillonstrinkgeld.

IX  Das  Postillonstrinkgeld  beträgt  ohne  Unterschied  der  Bespannung  für  jeden  Postillon  für  das
Kilometer  10  Pf.

h)  Rückbenutzung  einer  Extrapost.

X  Enxtrapostreisende,  die  sich  am  Bestimmungsorte  ihrer  Reise  nicht  über  sechs  Stunden  aufhalten,
haben,  wenn  sie  mit  den  auf  der  Hinreise  benutzten  Pferden  bz.  Wagen  einer  Station  die  Rückfahrt
  bis  zu  dieser  Station  bewirken  wollen  und  sich  vor  der  Abfahrt  darüber  erklären,  für  die  Rückfahrt
nur  die  Hälfte  der  nach  den  Sätzen  unter  a.,  b.,  c.  und  g.  sich  ergebenden  Beträge,  mindestens  jedoch  für
die  ganze  Fahrt  die  Kosten  für  eine  Hinbeförderung  von  15  Kilometern  zu  entrichten.  Eine  Entschädigung
für  das  sechsstündige  Stilllager  des  Gespanns  und  des  Postillons  ist  nicht  zu  zahlen.  Zwischen  der  Ankunft
und  dem  Antritt  der  Rückfahrt  muß  den  Pferden  eine  Ruhezeit  mindestens  von  der  Dauer  der  einfachen
Beförderungsfrist  gewährt  werden.  Will  der  Reisende  auf  der  Rückfahrt  eine  andere  Straße  nehmen,  als
auf  der  Hinfahrt,  so  wird  die  ganze  Fahrt  als  eine  Rundreise  angesehen,  auf  welche  vorstehende  Bestimmungen
  nicht  Anwendung  finden.  Bei  Kurierreisen  ist  eine  Rückbenutzung  der  auf  der  Hinreise  verwendeten
Pferde  bz.  Wagen  nicht  zulässig.  

i)  Vorausbezahlung  von  Extrapost-  oder  Kurierpferden

XI  Reisende  können  durch  Laufzettel  Extrapost-  oder  Kurierpferde  vorausbestellen.  Die  Wirkung
der  Pferdebestellung  beschränkt  sich  auf  24  Stunden,  für  welche  der  Reisende  auch  bei  unterbliebener  Benutzung
  der  Pferde  nur  das  Wartegeld  zu  zahlen  verbunden  ist.  In  dem  Laufzettel  muß  Ort,  Tag  und
Stunde  der  Abfahrt,  die  Zahl  der  Pferde  und  der  Reiseweg  mit  Benennung  der  Stationen  angegeben,  auch
bemerkt  werden,  ob  die  Reise  im  eigenen  Wagen  erfolgt,  oder  ob  ein  offener,  ein  -ganz-  oder  halbverdeckter
Stationswagen  verlangt  wird,  sowie  ob  und  mit  welchen  Unterbrechungen  die  Reise  stattfinden  soll.  Die
Abfassung  solcher  Laufzettel  ist  Sache  des  Reisenden.  Die  Postverwaltung  hält  sich  an  denjenigen,  welcher
den  Laufzettel  unterschrieben  hat.  Ist  der  Reisende  nicht  am  Orte  ansässig  oder  sonst  nicht  hinlänglich  bekannt,
  so  muß  er  seinen  Stand  und  Wohnort  angeben.  Für  Beförderung  eines  Laufzettels  mit  den  Posten
behufs  Vorausbestellung  von  Extrapost-  oder  Kurierpferden  ist  eine  Gebühr  nicht  zu  entrichten.

k)  Wartegeld.

XII  Jeder  Extrapostreisende,  welcher  sich  an  einem  unterwegs  gelegenen  Orte  länger  als  eine  halbe
Stunde  außhalten  will,  ist  verpflichtet,  hiervon  der  betreffenden  Postanstalt  vor  der  Abfahrt  Nachricht  zu
geben.  Dauert  der  Aufenthalt  über  eine  Stunde,  so  ist  von  der  fünften  Viertelstunde  an  ein  Wartegeld
  von  25  Pf.  für  Pferd  und  Stunde  zu  entrichten.  Ein  längerer  Aufenthalt  als  24  Stunden  darf
nicht  stattfinden.

XIII  Für  vorausbestellte  Pferde  ist,  wenn  von  denselben  nicht  zu  der  Zeit  Gebrauch  gemacht  wird,
für  welche  die  Bestellung  erfolgt  ist,  für  Pferd  und  Stunde  ein  Wartegeld  von  25  Pf.  auf  die  Zeit  des
vergeblichen  Wartens

a)  bei  weiterher  kommenden  Reisenden  von  der  siebzehnten  Viertelstunde  an  gerechnet,
b)  bei  im  Orte  befindlichen  Reisenden  von  der  fünften  Viertelstunde  an  gerechnet,
zu  entrichten.
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        —  219  —

1)  Abbestellung  von  Extraposten.

XIV.  Benutzt  ein  im  Orte  befindlicher  Reisender  die  bestellten  Extrapostpferde  nicht,  so  hat  derselbe,
wenn  die  Abbestellung  vor  der  Anspannung  erfolgt,  keine  Entschädigung,  wenn  dagegen  die  Pferde  zur  Zeit
der  Abbestellung  bereits  angespannt  waren,  den  Betrag  des  bestimmungsmäßigen  Extrapost=  etc.,  Wagen-  und
Trinkgeldes  für  fünf  Kilometer,  sowie  die  Bestellgebühr  als  Entschädigung  zu  entrichten.

m)  Entgegensendung  von  Extrapostpferden  und  Wagen.

XV.  Der  Reisende  kann  verlangen,  daß  ihm  auf  langen  oder  sonst  beschwerlichen  Stationen  auf
vorhergegangene  schriftliche  Bestellung  Pferde  und  Wagen  entgegengesandt  und  möglichst  auf  der  Hälfte  des
Weges,  insofern  dort  ein  Unterkommen  zu  finden  ist,  aufgestellt  werden.  Für  die  Beförderung  solcher  Bestellungen
  mit  den  Posten  ist  eine  Gebühr  nicht  zu  entrichten.  Die  Bestellung  muß  die  Stunde  enthalten,
zu  welcher  die  Pferde  und  Wagen  auf  dem  Umspannungsorte  bereit  sein  sollen.  Trifft  der  Reisende  später
ein,  so  ist  von  der  siebzehnten  Viertelstunde  an  das  bestimmungsmäßige  Wartegeld  zu  zahlen.

XVI.  Für  entgegengesandte  Extraposten  wird  erhoben:

1.  das  bestimmungsmäßige  Extrapost=  2c.,  Wagen=  und  Trinkgeld,
a)  wenn  die  Entfernung  von  einem  Pferdewechsel  zum  anderen  15  Kilometer  oder  mehr
beträgt,  nach  der  wirklichen  Entfernung,
b)  wenn  solche  weniger  als  15  Kilometer  beträgt,  nach  dem  Satze  für  15  Kilometer,
2.  die  einfache  Bestellgebühr,  welche  von  der  Postanstalt  am  Stations-Abgangsorte  der  Extrapost
  zu  berechnen  ist.

Für  das  Hinsenden  der  ledigen  Pferde  und  Wagen  wird,  wenn  mit  denselben  die  Fahrt  nach
derjenigen  Station,  wohin  die  Pferde  gehören,  zurückgelegt  wird,  keine  Vergütung  gezahlt.  Geht  aber  die
Fahrt  nach  irgend  einem  anderen  Orte,  gleichviel,  ob  auf  einer  Poststraße  oder  außerhalb  derselben,  so
müssen  entrichtet  werden:

1.  für  das  Hinsenden  der  ledigen  Pferde  und  Wagen  von  der  Station  bis  zum  Orte  der
Abfahrt  die  Hälfte  des  bestimmungsmäßigen  Extrapost-  etc.,  Wagen-  und  Trinkgeldes  nach
der  wirklichen  Entfernung,

2.  für  die  Beförderung  des  Reisenden  der  volle  Betrag  dieser  bestimmungsmäßigen  Gebühren,

3.  für  das  Zurückgehen  der  ledigen  Pferde  und  Wagen  von  dem  Orte  ab,  wohin  die  Extrapost
  2c.  gebracht  worden  ist,  bis  zu  der  Station,  zu  welcher  die  Pferde  gehören,  die  Hälfte
des  bestimmungsmäßigen  Extrapost-  etc.,  Wagen-  und  Trinkgeldes  für  denjenigen  Theil  des
Rückweges,  der  übrig  bleibt,  wenn  die  Entfernung  abgerechnet  wird,  auf  welcher  die  Extrapost-
  etc.  Beförderung  stattgefunden  hat.

Mn)  Extraposten  etc.  auf  Entfernungen  unter  15  Kilometern.

XVII  Für  Extraposten  etc.  auf  Entfernungen  unter  15  Kilometern  werden  die  Gebühren  für  eine
Entfernung  von  15  Kilometern  erhoben.

o)  Extraposten  etc.,  welche  über  eine  Station  hinaus  benutzt  werden.

XVIII  Wenn  die  Reise  an  einem  Orte  endigt,  welcher  nicht  über  10  Kilometer  hinter  oder  seitwärts
  einer  Station  liegt,  so  hat  der  Reisende  nicht  nöthig,  auf  der  letzten  Poststation  die  Pferde  zu
wechseln,  vielmehr  müssen  ihm  auf  der  vorletzten  Station  die  Pferde  gleich  bis  zum  Bestimmungsorte  gegen
Entrichtung  der  vorgeschriebenen  Sätze  für  die  wirkliche  Entfernung,  jedoch  mindestens  für  15  Kilometer,
gegeben  werden.

XIX  Geht  die  Fahrt  von  einer  Station  bz.  von  einem  Eisenbahn-Haltepunkte  ab  und  über  eine
Station  hinaus,  welche  nicht  über  10  Kilometer  vom  Abfahrtsorte  entfernt  liegt,  so  kann  über  diese  Station
ohne  Pferdewechsel  ebenfalls  gegen  Entrichtung  der  vorgeschriebenen  Sätze  für  die  wirkliche  Entfernung,  jedoch
mindestens  für  15  Kilometer,  hinausgefahren  werden.

p)  Extraposttarif.
XX  In  dem  Postdienstzimmer  einer  jeden  zur  Gestellung  von  Extrapost=  oder  Kurierpferden  bestimmten
Station  befindet  sich  ein  Extraposttarif,  dessen  Vorlegung  der  Reisende  verlangen  und  aus  welchem  derselbe  den
für  jede  Station  zu  zahlenden  Betrag  des  Postgeldes  und  aller  Nebenkosten  ersehen  kann.

30
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        —  220  —

§.  60.
Zahlung  und  Quittung.

I  Die  Gebühren  für  die  Extrapost=  und  Kurierreisen  müssen,  mit  Ausschluß  des  Trinkgeldes,  welches
erst  nach  zurückgelegter  Fahrt  dem  Postillon  gezahlt  zu  werden  braucht,  in  der  Regel  stationsweise  vor  der
Abfahrt  entrichtet  werden.

II  Jedem  Reisenden  muß  über  die  gezahlten  Extrapost-  etc.  Gelder  und  Nebenkosten  unaufgefordert
eine  Quittung  ertheilt  werden.  Der  Reisende  muß  sich  auf  Erfordern  über  die  geschehene  Bezahlung  der
Extrapost-  etc.  Gelder  und  Nebenkosten  durch  Vorzeigung  der  Quittung  ausweisen  und  hat  solche  daher  zur
Vermeidung  von  Weitläufigkeiten  bis  zu  dem  Orte  bei  sich  zu  führen,  bis  wohin  die  Kosten  bezahlt  sind.
Unterläßt  er  solches,  so  hat  er  unter  Umständen  zu  gewärtigen,  daß  in  zweifelhaften  Fällen  seine  Beförderung
bis  zur  Aufklärung  über  die  Höhe  des  eingezahlten  Betrages  unterbrochen  oder  die  nochmalige  Zahlung  von
ihm  verlangt  wird.  ·

III  Die  Entrichtung  der  Extrapost-  etc.  Gelder  für  alle  Stationen  eines  gewissen  Kurses  auf  einmal
bei  der  Abfahrt  am  Abgangsorte  ist  nur  auf  solchen  Kursen  statthaft,  auf  welchen  wegen  der  Vorauszahlung
hierauf  berechnete  Einrichtungen  bestehen.

IV.  Macht  der  Reisende  von  einer  solchen  Vergünstigung  Gebrauch,  so  hat  derselbe  für  die  Besorgung
des  Rechnungsgeschäfts,  und  zwar  für  jede  Beförderung,  welche  die  Ausstellung  eines  besonderen  Begleitzettels
erfordert,  eine  gleichzeitig  mit  dem  Extrapostgelde  zu  erhebende  Gebühr  zu  zahlen.  Diese  Rechnungsgebühr
beträgt  für  Extraposten  und  Kuriere  1  Mark.

V Im  Falle  der  Vorauszahlung  werden  das  Extrapost-  etc.  Geld  und  sämmtliche  Nebenkosten,  als
Wagengeld,  Bestellgebühr,  Wege-,  Damm-,  Brücken-,  und  Fährgeld  von  der  Postanstalt  am  Abgangsorte  für
alle  Stationen,  soweit  der  Reisende  solches  wünscht,  voraus  erhoben;  das  Postillonstrinkgeld  jedoch  nur  dann,
wenn  dessen  Vorausbezahlung  von  dem  Reisenden  gewünscht  wird.  Das  Schmiergeld  und  die  Erleuchtungskosten
  werden  da  bezahlt,  wo  der  Wagen  des  Reisenden  wirklich  geschmiert  wird,  bz.  wo  der  Posthalter  auf
Verlangen  des  Reisenden  für  Erleuchtung  des  Wagens  sorgt.

VI  Findet  der  Reisende  sich  veranlaßt,  unterwegs  den  ursprünglich  beabsichtigten  Weg  vor  der  Ankunft
  in  dem  Orte,  bis  wohin  die  Vorausbezahlung  stattgefunden  hat,  zu  verlassen,  oder  auf  einer  Zwischenstation
  zurückzubleiben,  ohne  die  Reise  bis  zum  Bestimmungsorte  fortzusetzen,  so  wird  das  zu  pviel  bezahlte
Extrapostgeld  etc.  ohne  Abzug,  jedoch  mit  Ausnahme  der  Rechnungsgebühr,  dem  Reisenden  von  derjenigen  Postanstalt,
  wo  derselbe  seine  Reise  ändert  oder  einstellt,  gegen  Rückgabe  der  ihm  ertheilten  Quittung  und  gegen
Empfangsbescheinigung  über  den  betreffenden  Betrag,  erstattet.

§.  61.
Bespannung.

I  Die  Bespannung  richtet  sich  nach  der  Beschaffenheit  der  Wege  und  der  Wagen,  sowie  nach  dem
Umfange  und  der  Schwere  der  Ladung.

II  Findet  der  Postschaffner  oder  der  Posthalter  die  von  dem  Reisenden  bestellte  Anzahl  Pferde  für
eine  normalmäßige  Beförderung  nicht  ausreichend,  so  ist  solches  zunächst  dem  abfertigenden  Beamten  und  von
diesem  dem  Reisenden  vorzustellen.  Kommt  keine  Vereinigung  zu  Stande,  so  steht  dem  Vorsteher  der  Postanstalt
  die  Entscheidung  zu,  und  bei  dieser  behält  es,  unbeschadet  des  sowohl  dem  Reisenden  als  auch  dem
Posthalter  zustehenden  Rechtes  der  Beschwerdeführung  bei  der  Ober-Postdirektion,  sein  Bewenden.

III  Bei  mehr  als  vier  Pferden  müssen  zwei  Postillone  gestellt  werden.

§.  62.
Abfertigung.
a)  Bei  vorausbestellten  Extraposten  und  Kurieren.

I  Sind  die  Pferde  bz.  Wagen  vorausbestellt  worden,  so  müssen  sie  dergestalt  bereit  gehalten  werden,
daß  zur  bestimmten  Zeit  abgefahren  werden  kann.

II  Für  weiterher  kommende  Reisende  müssen  die  Pferde  schon  vor  der  Ankunft  aufgeschirrt  stehen,
und  auf  Stationen,  auf  welchen  die  Posthalterei  über  200  Schritte  vom  Posthause  entfernt  liegt,  in  der  Nähe
des  letzteren  aufgestellt  werden.

III.  Die  Abfertigung  muß,  sofern  der  Reisende  sich  nicht  länger  aufhalten  will,  bei  vorausbestellten
Extraposten  innerhalb  10  Minuten,  bei  Kurieren  innerhalb  5  Minuten  erfolgen.  Wird  ein  Stationswagen
        <pb n="245" />
        —  221  —

verwendet,  so  tritt  diesen  Fristen  noch  so  viel  Zeit  hinzu,  als  zur  ordnungsmäßigen  Aufpackung  und  Besestigung
  des  Reisegepäcks  erforderlich  ist.
b)  Bei  nicht  vorausbestellten  Extraposten  und  Kurieren.

IV  Sind  Pferde  und  Wagen  nicht  vorausbestellt  worden,  so  müssen  Extraposten,  wenn  der
Reisende  einen  Wagen  mit  sich  führt,  innerhalb  einer  Viertelstunde,  und  wenn  ein  Stationswagen  gestellt
werden  muß,  innerhalb  einer  halben  Stunde,  Kurierreisende  dagegen,  welche  einen  Wagen  mit  sich  führen,
innerhalb  10  Minuten,  und  wenn  ein  Stationswagen  gestellt  wird,  innerhalb  20  Minuten  weiterbefördert  werden.

V  Auf  Stationen,  bei  welchen  selten  Extraposten  und  Kuriere  vorkommen,  und  wo  zu  deren  Beförderung
  Postpferde  nicht  besonders  unterhalten  werden  können,  müssen  die  Reisenden  sich  denjenigen  Aufenthalt
gefallen  lassen,  welcher  zur  Beschaffung  der  Pferde  nothwendig  ist.

c)  Reihenfolge.
VI  Kuriere  gehen  hinsichtlich  der  Abfertigung  den  Extraposten  vor.

§.  63.
Beförderungszeit.

I  Die  Beförderung  muß  innerhalb  der  Fristen,  welche  durch  die  oberste  Postbehörde  für  die  Beförderung
  der  Extraposten  und  Kuriere  allgemein  vorgeschrieben  sind,  erfolgen.  Eine,  jene  Beförderungsfrist
enthaltende  Uebersicht  muß  sich  in  dem  Dienstzimmer  einer  jeden  zur  Gestellung  von  Extrapost-  oder  Kurierpferden
bestimmten  Station  befinden  und  dem  Reisenden  auf  Verlangen  zur  Einsicht  vorgelegt  werden.

a)  Beförderungszeit  bei  nicht  normalmäßiger  Bespannung.

II  Hat  auf  Verlangen  des  Reisenden  eine  Einigung  dahin  stattgefunden,  daß  der  Reisende  durch
eine  geringere  Anzahl  von  Pferden  befördert  wird,  als  nach  dem  Umfange  der  Ladung,  sowie  nach  der  Beschaffenheit
  der  Wege  und  der  Wagen  eigentlich  erforderlich  waren,  so  kann  derselbe  auf  das  Einhalten  der
normalmäßigen  Beförderungszeit  keinen  Anspruch  machen.

b)  Anhalten  unterwegs.

III  Beträgt  der  zurückzulegende  Weg  nicht  über  20  Kilometer,  so  darf  der  Postillon  ohne  Verlangen
des  Reisenden  unterwegs  nicht  anhalten.  Bei  größerer  Entfernung  ist  ihm  zwar  gestattet,  zur  Erholung  der
Pferde  einmal  anzuhalten,  jedoch  darf  dies  nicht  über  eine  Viertelstunde  dauern.  Auf  diesen  Aufenthalt  ist
bei  Feststellung  der  Beförderungsfrist  gerücksichtigt  worden,  und  es  muß  daher  einschließlich  desselben  die  vorgeschriebene
  Beförderungszeit  eingehalten  werden.  Während  des  Anhaltens  darf  der  Postillon  die  Pferde  nicht
ohne  Aufsicht  lassen.

§.  64.
Postillone.
a)  Dienstkleidung.

I  Der  Postillon  muß  die  vorschriftsmäßige  Dienstkleidung  tragen  und  mit  dem  Posthorn  versehen
sen.  Die  Hülfsanspänner  haben  zu  ihrem  Ausweis  ein  von  der  obersten  Postbehörde  festgesetztes  Abzeichen
zu  tragen.

b)  Sitz  des  Postillons.

II  Bei  zweispännigem  Fuhrwerk  gebührt  dem  Postillon  ein  Sitz  auf  dem  Wagen.  Ist  daselbst  kein
Platz  für  ihn  vorhanden,  so  muß  der  Reisende  ein  drittes  Pferd  nehmen.  Bei  ganz  leichtem  Fuhrwerk  und
wenn  der  leichte  Wagen  etwa  nur  mit  einem  Reisenden  besetzt  ist,  der  kein  umfangreiches  Gepäck  mit  sich
führt,  kann  jedoch  bei  kurzen  Stationen  eine  zweispännige  Beförderung  auch  dann  stattfinden,  wenn  der
Postillon  vom  Sattel  fahren  muß.  Bei  drei=  und  vierspännigem  Fuhrwerk  muß  der  Postillon  vom  Sattel
fahren,  wenn  ihm  der  Reisende  keinen  Platz  auf  dem  Wagen  gestattet.  Bei  einer  Bespannung  mit  mehr  als
vier  Pferden  muß  stets  lang  gespannt  und  vom  Sattel  gefahren  werden,  insofern  nicht  der  Reisende  das

Fahren  vom  Bocke  verlangt.
c)  Wechsel  mit  den  Pferden.
III  Das  Wechseln  der  Pferde  mit  entgegenkommenden  Posten  darf  gar  nicht,  bei  sich  begegnenden
Extraposten  aber  nur  mit  ausdrücklicher  Einwilligung  der  beiderseitigen  Reisenden  geschehen.  Der  durch  das
30*
        <pb n="246" />
        —  222  —

Wechseln  entstehende  Aufenthalt  muß  bei  der  Fahrt  wieder  eingeholt  werden.  Das  Trinkgeld  erhält  derjenige
Postillon,  welcher  den  Reisenden  auf  die  Station  bringt.
d)  Vorfahren  beim  Post-  oder  Gasthause.

IV  Der  Reisende  hat  zu  bestimmen,  ob,  bei  der  Ankunft  auf  der  Station,  beim  Posthause  oder
bei  einem  Gasthause  oder  bei  einem  Privathause  vorgefahren  werden  soll.  Wird  nicht  beim  Posthause  vorgefahren,
  so  muß  der  Postillon,  wenn  der  Reisende  es  verlangt,  die  Pferde  zur  Weiterreise  bestellen.

 e) Führung  der  Pferde.

V  Dem  Postillon  allein  gebührt  es,  die  Pferde  zu  führen.  Wenn  der  Reisende  oder  dessen  Leute

an  dem  Postillon  Thätlichkeiten  verüben,  so  hat  der  Postillon  die  Befugniß,  sogleich  auszuspannen.  Dasselbe
gilt,  wenn  der  Reisende  die  Pferde  durch  Schläge  antreiben  sollte.

§.  65.
Beschwerden.
I  Sofern  der  Extrapost-  etc.  Reisende  Anlaß  zur  Beschwerde  hat,  steht  ihm  die  Wahl  zu,  dieselbe
in  den  Begleitzettel  einzutragen  oder  sich  dazu  des  Beschwerdebuchs  (s.  56  Abs.  III)  zu  bedienen.

§.  66.
I  Gegenwärtige  Postordnung  tritt  am  1.  April  1879  in  Kraft.
Berlin,  den  8.  März  187)9.

 

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Stephan.

 

Weltpostverein.

Vom  1.  April  ab  beträgt  das  Porto  im  gesammten  Umfange  des  Weltpostvereins,  gleichviel  ob  nördliche
  oder  südliche  Halbkugel:  20  Pfennig  für  frankirte  Briefe,  10  Pfennig  für  Postkarten,  5  Pfennig  für
Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Waarenproben.  Unfrankirte  Briefe  kosten  40  Pfennig.  Bei  Geschäftspapieren
  wird  als  Mindestbetrag  20  Pfennig,  bei  Waarenproben  10  Pfennig  erhoben.

Für  die  Korrespondenz  nach  den,  dem  Weltpostverein  noch  nicht  angehörigen  Ländern:  Britisch
Australien,  Capland,  Siam,  Costarica,  Guatemala,  Nicaragua,  Columbien,  Venezuela,  Bolivia,  Ecuador,
Paraguay,  Uruguay  und  einzelnen  Inseln  wird  zum  1.  April  gleichfalls  ein  einheitlich  es  Porto  eingeführt:
60  Pfennig  für  frankirte  Briefe,  10  Pfennig  für  Drucksachen  und  Waarenproben,  für  letztere  jedoch  mindestens
  15  Pfennig.  Unfrankirte  Briefe  kosten  80  Pfennig.

Was  das  Gewicht  betrifft,  so  wird  allgemein  das  Porto  für  Briefe  von  15  zu  15  Gramm,
für  Drucksachen  u.  s.  w.  von  50  zu  50  Gramm  berechnet.

Für  den  Verkehr  mit  Oesterreich-  Ungarn  und  Helgoland  bewendet  es  bei  den  bisherigen  ermäßigten
  Taxen.

Berlin  W.,  den  10.  März  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.
        <pb n="247" />
        —  223  —

Postkarten  mit  Antwort  im  Verkehr  des  Weltpostvereins.

Vom  1.  April  ab  werden  Postkarten  mit  Antwort  im  Verkehr  mit  Belgien,  Italien,  Luxemburg,
  Niederland,  Norwegen,  Portugal,  Rumänien,  der  Schweiz  und  der  Argentinischen
Republik  zugelassen.  Die  Taxe  beträgt  20  Pfennig.

Zu  derartigen  Sendungen  sind  die  für  Postkarten  mit  Antwort  im  inneren  deutschen  Verkehr  bei
den  Postanstalten  verkäuflichen  Formulare  mitzubenutzen,  nachdem  auf  jeder  Hälfte  des  Formulars  der  Frankobetrag
  durch  Hinzufügung  einer  Freimarke  zu  5  Pfennig  auf  10  Pfennig  ergänzt  worden  ist.

Berlin  W.,  den  14.  März  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Telegraphischer  Verkehr  mit  Oesterreich-Ungarn.

Vom  1.  April  1879  ab  wird  im  telegraphischen  Verkehr  mit  Oesterreich-Ungarn  ohne  Unterschied  der  Entfernung
  eine  Grundtaxe  von  40  Pfennig  für  das  Telegramm  und  eine  Worttaxe  von  10  Pfennig  für  jedes

Wort  erhoben.  
Berlin.  W.,  den  15.  März  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.



Einführung  eines  Einheitsportos  für  Zeitungen  unter  Kreuzband  an  Personen  der  Besatzungen
S.  M.  Schiffe  im  Auslande.

Vom  1.  April  d.  J.  ab  sind  auch  Zeitungen  unter  Kreuzband  an  Personen  der  Schiffsbesatzungen
solcher  deutschen  Kriegsschiffe,  welche  sich  außerhalb  des  Deutschen  Reichs  befinden,
zur  Beförderung  durch  Vermittelung  des  Marine-Postbüreaus  in  Berlin  zugelassen.  Für  derartige  Sendungen
  ist  an  Porto  allgemein  der  Beirag  von  5  Pfennig  für  je  50  Gramm  oder  einen  Theil  dieses
Gewichts  vom  Absender  bei  der  Einlieferung  zu  entrichten.  Die  Aufschrift  der  Zeitungssendungen  muß

enthalten:
a)  den  Grad  und  die  dienstliche  Eigenschaft  des  Empfängers  oder  das  Amt,  welches  derselbe
in  der  Marineverwaltung  bekleidet;
b)  den  Namen  des  Schiffes,  an  dessen  Bord  der  Empfänger  sich  befindet;
c)  die  Angabe:  „durch  Vermittelung  des  Hof-Postamts  in  Berlin“.
Die  Einschreibung  ist  bei  den  durch  Vermittelung  des  Marine-Postbüreaus  zu  befördernden  Zeitungen
nicht  zulässig.
Berlin  W.,  den  19.  März  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.
        <pb n="248" />
        —  224  —

71.  Eisenbahn-Wesen.



Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  April  d.  J.  wird  die  bisher  nur  für  den  Güter-Verkehr  in  Wagenladungen  eröffnete  Station
Wehrden  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  auch  für  den  Eilstück-  und  Stückgut-Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  16.  März  1879.
In  Vertretung:
Körte.



8.    Konsulat-Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Konsular-Agenten  Friedrich  Keller  zum  Vize-Konsul  in  Haifa  (für  Haifa
und  Akka)
und
den  Kaufmann  Emil  Schulze  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Wölber
zum  Konsul  für  das  Gebiet  der  französischen  Besitzung  am  Gaboon  (Guinea)
zu  ernennen  geruht.





Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="249" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.



Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.





VII.  Jahrgang.



Berlin,  Freitag,  den  28.  März  1879.

Nr.  13.







Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet                                Seite  225

2  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Februar  1879

                                                                                                             231

8.  Marine  und  Schiffahrt:  Uebersicht  über  die  Zahl  der

Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  im
Jahre  1878;  —  Uebersicht  über  die  Zahl  der  im  Jahre
1878  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-  und  Schiffsvermessungs-Behörden
  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe;  
Ertheilung  eines  Flaggenattestes                                               234



4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  der  Post-





und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1879                               239
5.   Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Versendungsbedingungen  für
Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Waarenproben  im  Weltpostverein
                                                                                                     239

6.   Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;
  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilungen                                     241
7.   Militär-Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren
Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind;  —  Berichtigung            242

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot
der  vom  kommunistischen  Arbeiter-Bildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift
„Freiheit“  erstreckt  sich  auch  auf  dieienigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  den  Aufschriften  „Bitter“,
„Eulenburg  jr.“  und  „Der  18.  März“  zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  22.  März  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Hofmann.



*)  Central-Blatt  S.  60.



31
        <pb n="250" />
        — 226 —

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

  Ausweisung  Ausweisungs-

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Karl  Wilhelm  geboren  am  14.  April   schwerer  Diebstahl  und  Königlich  preußische  9.                                                                                                                                                                   August

Hecking,  Seidenweber,




1833  zu  Höhscheid,
Kreis  Solingen  in
Preußen,  behufs  Auswanderung
  nach  Belgien
aus  dem  preußischen



Fälschung,



Oppeln,



Bezirksregierung  zu

                                                                                                                                                                1875.





Staatsverbande  entlassen,

2.   Isaak  Eliasowitz,   27  Jahre,  geboren  und   einfache  Hehlerei,  dieselbe  Behörde,  10.                                                                                                                                                                        Februar
Handelsmann,  ortsangehörig  zu  Kra-                                                                                       d.  J.
kau  in  Galizien,
3.  Michael  Breit,  39  Jahre,  ortsangehörig  schwerer  Diebstahl,  Königlich  bayerisches  24.                                                                                                                                                                       Februar
Viehschneider,  zu  Eger  in  Böhmen,  Bezirksamt  Heils-                                                        d.  J.
bronn,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  Franz  Jahoda,  35  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  20.                                                                                                                                                             Dezember
Kaufmann,  Brezina  bei  Pilgram  in  Widerstand  gegen  die  Bezirksregierung  zu             1878.
Böhmen,  Staatsgewalt,  Sach-  Frankfurt  a./O.,
beschädigung  und  Führung
  eines  falschen  Namens,

5.  Peter  Mikut,  Kauf-   geboren  am  11.  Juli   Landstreichen,  Königlich  preußische  11.  März
mann,  1850  zu  Prag,  ortsan-  Bezirksregierung  zu                                                                     d.  J.
gehörig  zu  Manetin  in  Potsdam,
Böhmen,
6.  Gelbert  Guttmann,  20  Jahre,  aus  Lubra-   Landstreichen  und  Bet-   Königlich  preußische                                                                                                                                                                 8.  März
Arbeitsmann,  netz  in  Russisch-Polen,   teln,  Bezirksregierung  zu                                            d.  J.
Posen,
7.  Abraham  Berko-  72 Jahre,  aus  Petrikau  desgleichen,  dieselbe  Behörde,            13.  März
witz,  Schneider,  in  Russisch-Polen,                                                                                                   d.  J.
        <pb n="251" />
        — 227 —













Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
        Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2    3.  4.  5.   6.
8.   Emanuel  Hawelka  19  Jahre,  aus  Weipers-   Landstreichen  und  Bet-   Königlich  preußische

Tagelöhner,  dorf  bei  Landskron  in
Böhmen,

9.  Alfred  Sechert,   geboren  am                                                                             19.  Januar

Handlungskommis,  1861  zu  Olmütz  in
Mähren,

10.  Wenzel  Scholz,  Ar-   geboren  1854  zu  Barzbeiter,

  dorf  bei  Braunau  in
Böhmen,
11.  Ernst  Hentschel,   22  Jahre,  aus  Neu-Schmiedegeselle,
  Wilmsdorf  in  Oesterreichisch-Schlesien,

12.  Anton  Schaffasch,  geboren  1845  zu  Ro-





Schmiedegesellea.  theneck,  Bezirk  Senftenberg
  in  Böhmen,
13.  Richard  Warflin-   24  Jahre,  geboren  und
ger,  Tapezierer,  ortsangehörig  zu  Biala,
  Kreis  Biala  in  Galizien,


14.  Augustin  Nikolaus   33  Jahre,  geboren  zu
Augsten,  Hand-  Alt-Warnsdorf,  Bezirk
arbeiter,  Rumburg  in  Böhmen,

15.  Johann  August  Pet-   geboren  am                                                         16.  Juli

terson,  Arbeiter,

16.  Heinrich
Arbeiter,

Person

17.
mendyk,  Arbeiter,





Hermannus  Krum-1848

  zu  Solker-Ryd  in
Schweden,



26  Jahre,  aus  Stödhag,
Kreis  Malmö  in  Schweden,


geboren  im  April  1853
und  wohnhaft  zu  Vriezenveen
  in  den  Niederlanden,




teln,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Nichtbefolgung  der
Reiseroute,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  und  Diebstahl,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,



Bezirksregierung  zu
Breslau,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Merseburg,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Osnabrück,




preußische                                                                                                             5.März 

                                                                                                                                  4.  Februar
                                                                                                                                     d.  J.

                                                                                                                                 20.  Februar
                                                                                                                                    d.  J.

                                                                                                                                  21.  Februar
                                                                                                                                     d.  J.

                                                                                                                                   22.  Februar
                                                                                                                                        d.  J.

                                                                                                                                desgleichen.

                                                                                                                                     7.  März
                                                                                                                                          d.  J.

                                                                                                                                      13.  März
                                                                                                                                           d.  J.

                                                                                                                                        4.  März
                                                                                                                                             d.  J.



31*
        <pb n="252" />
        — 228 —

















  
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum des
  Ausweisung  Ausweisungs-
    der  Bestrafung.
  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
18.   Johann  Carlsonn,  aus  Smolang  in  Schwe-   Landstreichen  und  Bet-   Königlich    preußische                                                                                                                               10.  Februar
Arbeiter,  den,  teln,  Bezirksregierung  zu                                                                                    d.  J.
Minden,
19.  Vincenz  Hlavatsch,  geboren  1858,  aus  Aus-   desgleichen,  Königlich  preußische  13.  März
Schlächtergeselle,  lauf,  Bezirk  Gitschin  Landdrostei  zu  Lüne                                               d.  J.
in  Böhmen,  burg,
20.  Josef  Kretschmer,  33 Jahre,  aus  Engels-  Landstreichen,  Königlich  preußische   11.  März
Tischler,  berg,  Bezirk  Reichenberg    Bezirksregierung zu                                                            d. J.
in  Böhmen,  Kassel,

21.  Wenzel  Hasenöhrl,  geboren  1849,  ortsange-   Landstreichen  und  Bet-   Königlich  bayerisches                                                                                                                                   7.  Februar
Tagelöhner,  hörig  zu  Machau,  Be=  teln,  Bezirksamt  Gra-                                               d.  J.
zirk  Schüttenhofen  in  fenau,

Böhmen,
22.  Anton  Homola,  Fgeboren  1843,  ortsan-   desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Dienstknecht,  gehörig  zu  Nemochowitz,
Bezirk  Wischau  in  Mähren,

23.  Franz  Musila,  Bin-   geboren  1855,  ortsan-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                        desgleichen.
dergeselle,  gehörig  zu  Unter-Kralowitz,
  Bezirk  Ledetsch
in  Böhmen,
24.   a)  Johann  Tabor,19  Jahre,
  Maurergehülfe,  
b)   Alois  Tabor,    16  Jahre,    
Bauernknecht,        beide aus  Katowitz,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas-                8.  Februar
Bezirk  Strakonitz  in  sau  in  Bayern,                                                                                         d.  J.
Böhmen,
25.   Johann  Matyka,  32  Jahre,  aus  Druzec,  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                     desgleichen.
Tagelöhner,  Bezirk  Smichow  in  und  Fälschung  des
  Böhmen,  Dienstbuches,
26.  Anton  Milota,  18  Jahre,  aus  Schütten-   Landstreichen  und  Bet-   dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                 desgleichen.
Tischlergeselle,  hofen  in  Böhmen,  teln,
27.  Leopold  Wittkavek,  22 Jahre,  aus  Drosau,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schneidergeselle,  Bezirk  Klattau  in  Böh-



men,
        <pb n="253" />
        229

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  ·    Ausweisung  Ausweisungs
  des  Ausgewiesenen  der  Bestrafung.  beschl  t
    eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
28.  Matthias  Marisch- 80  Jahre,  aus  Brezina,Landstreichen  und  enreichimars    Pas-   8.                                                                                                                                                                      Februar
ka,  Schuhmacher,  Bezirk  Pilgram  in  Böh=  teln,  1  sau  in  Bayern,  d.  J.
  men,
29.  Johann  Wallner,  34  Jahre,  aus  Hainfeld,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                          desgleichen.
Feilenhauergeselle,  Bezirk  Hainfeld  in  6
Nieder-Oesterreich,

30.  Karl  Kühn,  Schneidergeselle,



31.)  Margarethe  Grünauer,


b)  Marie  Eismann,

32.  Anton  Chenevier,

Metzgergeselle,

 

33.  Josef  Lochmann,

Schmiedegeselle,

34.  Tosef  Wernbacher,

Schlossergeselle,

 

35.Gustav  Adolf  Hübner,
  Steinmetz,

36.  Anton  Petrovs  ky,
Baumwolldrucker,

 

36  Jahre,  aus  Sebastiansberg,
  Bezirk  Komotau
in  Böhmen,

27  Jahre,

13  Jahre,  .

beide  ortsangehörig  und
wohnhaft  zu  Altenbucher,
Bezirk  Tachau  in  Böh—
men,

geboren  1851,  aus
Görz  in  Istrien,

24  Jahre,  aus  Neuge—
dein,  Bezirk  Taus  in
Böhmen,

28  Jahre,  aus  Hinterbeichl,
  Bezirk  Baaden
in  Nieder-Oesterreich,

26  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Maffersdorf
  in  Böhmen,

37  Jahre,  aus  Liebenau,
Bezirk  Reichenberg  in
Böhmen,

 

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

—...—

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,
  «

 



Königlich  bayerisches

Bezirksamt  Tieschenreuth,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt
chen  r./I.,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Kötzting,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Füssen,

Königlich  sächsische
Kreishauptmannschaft
  zu  Dresden,

 

Königlich  württembergische
  Regierung  des
Schwarzwaldkreises,

 

Bezirksamt  Kelheim,

Königlich  bayerisches  desgleichen.

                                                                                                                   18.  Februar
                                                                                                                    d.  J.

                                                                                                                    26.  Februar
                                                                                                                       d.  J.

Mün-,                                                                                                             d.J.

                                                                                                                         5.  März
                                                                                                                           d.  J.

                                                                                                                        10.  März
                                                                                                                             d.  J.

                                                                                                                       25.  Januar

                                                                                                                                      d.  J.

                                                                                                                                 4.  März d.J.
        <pb n="254" />
        230

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  de
    Ausweisung  Ausweisung
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2.  3.  4.  5.  6.
37.  Martin  Scholle  25  Jahre,  aus  Horatz-Betteln,  nach  mehrmali-Großherzoglich  badi-  15.                                                                                                                                                                        März                                                                                                                                                                              d.J.

38.

39.

40.

Seiler,  diowitz  in  Böhmen,

Emil  Vasseur,  Kellner,


geboren  am  24.  Juli

partement  Somme  in
Frankreich,

 

a)  Constant  Viktor  32  Jahre,  geboren  zu  la
Wilhelm  Gentil,  Sagne,  Kanton  Neuf-Bergwerkarbeiter,
  chätel  in  der  Schweiz,

b)  dessen  Ehefrau  29  Jahre,  geboren  zu
Marie  Elisabeth,  Armand  in  der  Schweiz,
geb.  Ferrier,  

 

Leo  Oktav  Rous-30  Jahre,  geboren  zu
seau,  Tagner,  Lac-Avillers  in  Frankreich,



1848  zu  Pernois,  Deger

  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  und  Ruhestörung,


Landstreichen,

  Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

 

 

 

scher

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 





Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

derselbe,



 

 

 

Landeskom-  d.  S.
missär  zu  Mannheim,


                                                                                                                                               13.  März
                                                                                                                                                         d.J.

                                                                                                                                                   15.  März
                                                                                                                                                           d.  J.

                                                                                                                                                   desgleichen.
        <pb n="255" />
        2.

—  123

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  22.  März  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz-  und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-16.
  bis  22.  März  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppeltron.  n  Kronen  Kronen
M  M  M  M
Berlin  .  .  834  680  —  —  834  680
Frankfurt  a.  M.  —  17000  —  17.000
Hamburg  22  100  —  —  22  100
Summe  1.  856  780  17.000  —  873  780
2.  Vorher  waren  geprägt  1254  813  480  405  290  370  27  969  925  368  460  010
3.  Gesammt-Ausprägung    1  255  670  260  405  307  370  27969  925  369  333  790
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1255  504  580  405  178  210  27969  145
1  688  651  995  .4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft    1879  1878

vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
8.  bis  15.  März  bis  15.  März  8.  bis  15.  März  bis  15.  März

  M  M  M    M

in  Münzen  .  256  275,12  8  090  684,52  1  2  061  185,80
in  Barren  6  351  0080  16221  71334  6258  0189/8  34  751  476/
zusammen  .  6  607  283,37  24  312  398,46  6  258  018,,8  36  812  66172
        <pb n="256" />
        232

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung      
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  umlauf  im  Bestande
Nr.
neNotenbank          
in  Abschnitten  zu  100M  in  Abschnitten  zu  200  M
M    M  M.    M

1.Reichsbank 1)  308  824  300|  416  175  700  —  —
2.  Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  310  600  303  400  —  —
3. Kölnische  Privatbank  2)  2218  500  757  800  —  —
4. Magdeburger  Privatbank  2295000  705  000  —.  —
5.  Danziger  Privat-Aktienbank  ..  1  623  100  1  376  900  —  —
6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogtum  Posen  710  700  189  300  489200  410  800
7.  Hannoversche  Bank  4  043  000  1  957.000  —  —
8.  Frankfurter  Bank  4  003  200  4  696  800  —  —
9.  Bayerische  Notenbank  64  o68  200  5821800  —  —-10.Sächsische Bank zu Dresden.
  20  680  200  39  319  800  —  —
11. Leipziger  Kassenverein.  —  s  —  –  —
12. Chemnitzer  Stadtbank  498  900  11  100  —  —
13. Württembergische  Notenbank  16  805  600  8  794  400  —  —
14. Badische  Bark  9  807900  29  192  100  —  —
15. Bank  für  Süddeutschland  9  729  300  26  270  700  —  —
16. Braunschweigische  Bank  2551  900  10  948  100  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeck  694  500  1  705.500  —  —
18.  Bremer  Bank  .  4532  300  5217  700  —  —

zusammen  am  28.  Februar  1879.  454  397  200  553  443  100  489  200  410  800
am  31.  Januar  1879  473  465  3000607  275  000  449  200  450  800
mithin  am  28.  Februar  1879  mehr.  —  —  40  000  —
weniger  19  068  100  53  831  900  —  40  000
Anmerkungen.

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zu

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

9480
7  956  610

noch  nicht  eingelöst:
im  Bestande:

vernichtet:  98  32600

92910  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

138  Chlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  

                                                             37775
                                                            86  549200

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche    seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mnehr  amlaufsfählg  und
2  38  b  CThlr.  in  Abschnitten  zu  20  *m  .

296  840

228  675  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

3)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Verriebe  übergeben  6  000  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  2  600  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  400  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  9  700  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4055  300  Mark  in
        <pb n="257" />
        —  233  —

noten  Ende  Februar  1879.

 

 

der  Reichswährung  waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  4  in  Abschnitten  zu  1000./4  überhaupt
M  M  M  M  M  
84  706  500  251  793  500  173  075.000  459  625  000  566  605  800  1  127  594  200  1.
—  —  1  111,.  000  275.000  24421  600  578  400                                                                           2.
—  —  –  –  2218500  757  800                                                                                                                  3.
  —  —  —  2295  000  705  000                                                                                                                4.
—  —  —  —  1  623  100  1  376  900                                                                                                   5.
929  500  270  500  —  —  2129  400  870  600                                                                                   6.
—  —  —  —  4043  000  19570008                                                                                                          7.
665  000  1935  000  8  124  000  5  576  000  12  792200  12  207  800                                   8.
—  —  —  —  64  068  200  5  821  800                                                                                                9.
12  528.000  13  972  000  —  —  33  208  200  53  291  800                                                        10.
2878500  121  500  —  —  2878  500  121  500                                                                                  11.
—  –  —  —  498  900  11  100                                                                                                                12.
—  —  —  —  16  805  600  8  794  400                                                                                               13.
—  —  —  —  9  807  500  29  192  100                                                                                               14.
—  —  —  —  9  729  300  26  270  700                                                                                               15.
—  —  —  —  2551  900  10  948  100                                                                                                  16.
—  —  —  —  694  500  1  705  500                                                                                                       17.
—  —  —  —  4  532  300  5217  700                                                                                                     18.
101  707  500  268  092  500  182  310  000  465  476  000  738  903  900  1287  422  400
108  915  000  260  885  000  176  354  000  471  432  000  759  183  500  1  340  042  800
—    7207500  5  956  000  –  –  –
7207500  —  —  5  956  000  20  279  600  52  620  400
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  28.  Februar  1879:
96  6850  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  248  200  Thlr.  in  Abschhitten  zu  100  Thlr.,  94  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen  22351  905  Mark
9250  mithin  gegen  Ende  Januar  1879  weniger  16  440
335  0    usw-      162  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  812  415=350
        259  388  20      138335500      1  501  682  8804
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  28.  Februar  1879:    
1  650  Thtr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  rusammen  15  800  Mark.
(50  mithin  gegen  Ende  Januar  1879  weniger  120
222  dee  n  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  6  900
          299  000              2  976  300  

daß am  26.  Februar  1879,
derselben    Gattung  im  Bestande  und  1997000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

32
        <pb n="258" />
        8.

234

Marine  und  Schiffahrt.

Uebersicht
über

die  Zahl  der  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Untersuchung  von  Seeunfällen,  vom
27.  Juli  1877  (Reichs-Gesetzbl.  S.  549)  abgegebenen  Entscheidungen  des  Kaiserlichen  Ober—
Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs  im  Jahre  1878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  Entscheidungen  der  Seeämter.

  Zahl  der  Entscheidungen  im:
  Bezeichnung
  der    Jahr 1878
        
  Behörden.    überhaupt
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
            
1  Seeamt  zu  Königsberg  —  —  —  11  1  1  —  1—  4
2  Danzig  1  1——————  —  1—  1  4
3      Stettin—  —  —  1—  —  1  —  —  5  —  7
4   Stralsund—  —  —  ——  ——  222  —  31  8
5    Rostock  —  —  ——  —  ——  —  —  1  —  —  2  3
6      Lübecck  —  ——  —  —  —  —    —  —  —  —
7    Flensburg      —  —  —  —  —  1  —  1  —  1—  3
8  Tönning  —  —  —  —  —  1  —  1  —  —  1  3
9    Hamburg      —  —  2  12—  34  —  3131  19
10  Bremerhaven  .  —  1  —1—  —  2—  —  2112  9
11  Brake  —  —  W  —  —  2–  7
12    Emden  —  1  1  1  11—  1  1  2  2  2  12

Insgesammt  —  1168  5316110  591610  79

Ober-Seeamt  3  Entscheidungen  bestätigt  und  1  Entscheidung  abgeändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Entscheidungen  des  Kaiserlichen  Ober-Seeamts.
Gegen  4  Entscheidungen  der  Seeämter  ist  Beschwerde  eingelegt  worden  und  hat

 

 

 

 

das  Kaiserliche Oberseeamt 3 Entscheidungen bestätigt und 1 Entscheidung abgeändert.
        <pb n="259" />
        —  235  —

Ueber  sicht

über  die  Zahl  der  im  Jahre  1878*)  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-  und  Schiffsvermessungs
  -Behörden  nach  §.  24  der  Schiffsvermessungs  -Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  270)  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe.

 

I.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-Behörden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe
  Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  ins
  ins-
  -Segel Dampf-  Schiffe  Segel-  Dampf-Schiffe  gesammt.
  schiffe.  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt
1.  Königsberg  i.  P.  12  3  15  14  2  16  31
2.  Danzig  11  1  12  5  2  7  19
3.  Stettin      30  12  42  14  2  16  58
4.  Köslin        3  1  4  —  —  —  4
5. Stralsund  30  1  31  —  —  —  31
6.  Schleswig  62  17  79  9  2  11  90
7.  Lüneburg.          6  —  6  —  —  —  6
8.  Stade  36  —  36  2  —  2  38
9.  Aurich            33  1  34  6  1  7  41
10. Rostock    12  3  15  —  —  –  15
11. Wismar  8  —  8  2  —  2  10
12.    Oldenburg            36  —  36  3  —  3  39
13.  Lübeck        1  –  1  18  —  18  19
14.  Bremen  20  4  24  5  —  5  29
15.  Hambtrtrege  41  16**)  57  30  6  36  93
Zusammen  341  59**)400  108  15  123  523

 

 

 

 

 

 

 

 

  
*)  Wegen  der  Vorjahre  vergleiche  Central-Blatt  für  1874,  1875,  1876,  1877  und  1878  —  Seite  106

bezw.  172,  193,  156  und  244.
*)  Hierunter  2  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.

32*
        <pb n="260" />
        236

II.  Von  den  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

Laufende  Nummer.

Sitz  der  Behörden.

 

für  deutsche

Segelschiffe.


Dampfschiffe.


Schiffe
überhaupt

Segelschiffe.


für  fremde

Dampfschiffe.


Schiffe
überhaupt

insgesammt.



 



 

1.Memel
2.Pillau      
3.Königsberg  i.  Pr.
4.Danzig
5.Elbing  
6.Stettin

7.Anklam
8.Swinemünde
9.Kolbergermünde.
10.Stolpmünde
11.Stralsund.
12.Wolgast
13.Greifswald

14.Barth    
15.Hadersleben
16.Apenrade
17.Sonderburg
18.Flensburg.
19.Kappeln
20.Eckernförde
21.Kiel
22.Heiligenhafen.
23.Neustadt
24.Wyk  a.  Föhr
25.Husum

26.Tönning

27.Rendsburg

28.Brunsbüttel
29.Wevelefleth
30.Wilster.
31.Itzehooe
32.Glückstadt
33.Elmshorn
34.Uetersen

                    

 

 





  ——————          

 











 



 













 



zu  übertragen

 

186

 

18


204

 

 

89
·

 

89

 

293
        <pb n="261" />
        — 237 —







  Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe


  Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  ins—

  Segel=  Dampf-   Schiffe  Segel-   Dampf-   Schiffe  gesammt.
schiffe.  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt


übertragen  186  18  204  —  89  89  293
35.   Haseldorf.  1  —  1  —  —  —  1
36.   Blankenese  —  —  —  —  —  —  —
37.  Ottensen  14  —  14  —  9  9  23
38.  Harburg  3  1  4  —  —  —  4
39.  Cranz  3  —  3  —  —  —  3
40  Lühe  5  —  5  —   —  —  5
41.  Stade  12  —  12  —  —  —  12
42.  Freiburg    3  —  3  —  —  —  3
43.  Neuhaus  a.  d.  Oste  1  —  1  —   —   —  1
44.   Geestemünde    58  2  60  2  14  16  76
46.  Rönnebeck.  —  —  —  —  —  —
46.  Vegesack  —  —  —  —  —  —  —
47.  Karolinensiel.  3  —  3  —  —  —  3
48.  Norden  —  —  —  —  —  —  —
49.  Emden.  58  —  58  —  —  —  58
50.  Aurich.  76  —  76  —  —  —  76
51.  Leer  129  —  129  —  —  —  129
52.   Weener  –  —  —  —  —  —  —
53.  Papenburg  2  —  2  —  —  —  2
54.  Rostock  ..  2  —  2  —  —  —  2
55.  Wismar  —  —  —  —  1  1  1
56.  Elsflett  –  —  —  —  —  —  —
57.  Brake  (Vermessungsbehörde  I.)    —   —  —  2  6  8  8
58.  Brake  (Vermessungsbehörde  II.)    —  —  —  —  —  —  —
59.   Varel.  —  —  —  —  —  —  —
60.  Hooksiel  1  —  1  —  —  —  1
61.   Barssel  —  —  —  —  —  —  —
62.   Oldenburg  —  —  —  —  —  —  —
63.   Lübeck  1  –  1  1  1  2
64.  Bremerhaven.  —  —  —  15  15  30  30
65.  Hamburg.  —  —  —  92  92  92
66.  Cuxhaven  –  –  —  —  —  —  —


Zusammen  558  21  579  19  227  246  825
        <pb n="262" />
        — 238 —

III.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden.



Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe



























 

 

 

 



 

 

 

 

 







 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  ins-

Segel=  Dampf-,  Schiffe  Segel=  Dampf-   Schiffe  gesammt.
schiffe,  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt
In  Preußen.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  223   36  259  50  9  59  318
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  554   21  575  2  112  114  689
zusammen  777   57  834  52  121  173  1007
In  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  20  3  23  2  –  2  25
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  2  —  2  —  1  1  3
zusammen  22  3  25  2  1  3  28
In  Oldenburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  36  —  36  3  —  3  39
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  1  —  1  2  6  8  9
zusammen  37   —  37  5  6  11  48
In  Lübeck.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  1   —  1  18  —  18  19
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  1  —  1  —  1  1  2
zusammen  2  —  2  18  1  19  21
In  Bremen.
1.  Schiffsvermessungs-  Revisionsbehörde.  20  4  24  5  —  5  29
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  —  —  —  15  15  30  30
zusammen  20  4  24  20  15  35  59
In  Hamburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  41  16*)  57  30  6  36  93
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  —  —  —  —  92  92  92
zusammen  41  16*)  57  30  98  128  185
Im  Deutschen  Reich.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  341   59*)  400  108  15  123  523
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  558  21  579  19  227  246  825
überhaupt  im  Jahre  1878  899  80*)  979  127  242  369   1348
Dagegen  im  Jahre  1877  2046  102  2148  277  260  537   2685
"  "   "   1876  1663  67**)  1730  633  219  852   2582
"   "   "  1875  1835  98**)  1933  813  209  1022  2955
"   "   "  1874  1621  118*)  1739  1270  326   1596   3335
"   "  "  1873  556  99  655   1668  396   2064   2719



*)  Hierunter   6







  **)   "   2   für  die  Fahrt  durch  den  Sue  zkanal.
        <pb n="263" />
        —  239  —

Der  im  Jahre  1872  in  Port  Madison  (Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  erbaute,  bisher  unter  französischer
  Flagge  gefahrene  Schooner  „Mangareva“  von  18,80  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat
durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  hamburgischen  Société  Commerciale  de
l`Océanie  zu  Papeete  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für
welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  20.  Dezember  v.  J.  vom  Kaiserlichen
  Konsulate  zu  Papeete  (Tahiti)  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.



4.  Finanz-  Wesen.

    

Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1879*).







    Einnahme  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  vom  Beginn  des    
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1878/79.
der  Schlusse  des  raum  des  vorigen  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Etatsjahres  —  weniger
Monats
M.  M.  M.

1.  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  114  613 278    111  903  548  +  2 709  730
2.  Reichseisenbahn-Verwaltung**)  33  412  640    32  364  236  +  1  048  404







*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  an  Spielkartenstempelsteuer

  sowie  an  Wechselstempelsteuer  für  denselben  Zeitraum,  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1879  Seite  184  bezw.  S.  166.

**)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.



5.  Post=  und  Telegraphen-  Wesen.



Weltpostverein.
Versendungsbedingungen  für  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Waarenproben.

Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Waarenproben  unterliegen  im  Verkehre  des  Weltpostvereins
  der  Taxe  von  5  Pfennig  für  je  50  Gramm  oder  einen  Theil  von  50  Gramm.  Für  Geschäftspapiere
  kommen  jedoch  mindestens  20  Pfennig,  für  Waarenproben  mindestens  10  Pfennig  für  jede
Sendung  zur  Erhebung.  Bei  ungenügender  Frankirung  wird  fortan  nur  der  an  dem  obigen  Tarif  fehlende
Portotheil,  doppelt  genommen,  vom  Empfänger  nacherhoben.

Für  die  Beförderung  der  genannten  Gegenstände  gegen  die  vorstehende  Taxe  gilt  als  Grundbedingung,
  daß  dieselben  weder  einen  Brief,  noch  einen  geschriebenen  Vermerk  enthalten  dürfen,  welcher  die  Eigen-
        <pb n="264" />
        —  240  —

schaft  einer  eigentlichen  und  persönlichen  Korrrespondenz  hat,  und  daß  die  Sendung  derart  beschaffen
  sei,  daß  der  Inhalt  leicht  geprüft  werden  kann.

Als  Drucksachen  sind  anzusehen:

Zeitungen  und  periodische  Schriften,  brochirte  oder  eingebundene  Bücher,  Brochüren,
Noten,  Visitenkarten,  Adreßkarten,  Probebogen  von  Drucksachen  mit  oder  ohne  die  zugehörigen
  Manuskripte,  Kupferstiche,  Photographien,  Zeichnungen,  Pläne,  geographische  Karten,
Kataloge,  Prospekte,  Ankündigungen  und  Anzeigen  verschiedener  Art,  gleichviel  ob  gedruckt,
gestochen,  lithographirt  oder  autographirt,  sowie  im  allgemeinen  alle  auf  Papier,  Pergament
  oder  Karton  hergestellten  Abdrücke  oder  Abzüge,  welche  mittels  Buchdrucks,  Lithographie
oder  eines  sonstigen  leicht  erkennbaren  mechanischen  Verfahrens,  außer  demjenigen  des  Durchdrucks,
  erzielt  werden.

Briefmarken  und  sonstige  Postwerthzeichen,  gleichviel  ob  dieselben  entwerthet  sind  oder
nicht,  imgleichen  Drucksachen  aller  Art,  welche  einen  Werthstempel  tragen,  sind  von  der
ermäßigten  Taxe  ausgeschlossen.

Die  Eigenschaft  einer  eigentlichen  und  persönlichen  Korrespondenz  soll  den  nachbezeichneten  Angaben
  nicht  beigemessen  werden:  

  1.  der  Unterschrift  des  Absenders  oder  der  Bezeichnung  seines  Namens  oder  seiner  Firma,
seines  Standes,  des  Ursprungorts  und  des  Tages  der  Absendung;

2.  der  Zueignung  oder  der  Widmung  des  Verfassers;

3.  den  Anstrichen  oder  Zeichen,  welche  einfach  dazu  bestimmt  sind,  die  Stellen  des  Inhalts
kenntlich  zu  machen,  auf  welche  die  Aufmerksamkeit  gelenkt  werden  soll;

4.  den  Preisvermerken,  welche  auf  Kurszetteln  und  Preislisten  der  Börsen  oder  Märkte  nachgetragen
  sind;
5.  endlich  den  Anmerkungen  oder  Aenderungen  bei  Probebogen  von  Drucksachen  oder  Noten,
welche  den  Text  oder  die  Herstellung  des  Werks  betreffen.

Die  Drucksachen  müssen  entweder  unter  Band,  auf  eine  Rolle,  zwischen  Pappstücke  oder  in  ein
Futteral,  das  an  einer  Seite  oder  an  beiden  Enden  offen  ist,  oder  in  einen  offenen  Umschlag  gelegt,  oder
aber  dergestalt  einfach  zusammengefaltet  sein,  daß  die  Natur  der  Sendung  nicht  verhehlt  wird;  endlich  dürfen
sie  von  einer  leicht  lösbaren  Schnur  umgeben  sein.

Die  Adreßkarten,  sowie  alle  Drucksachen,  welche  die  Form  und  Festigkeit  einer  nicht  gefalteten  Karte
besitzen,  können  ohne  Streifband,  Umschlag  oder  Verschnürung  oder  ungefaltet  versandt  werden.

Als  Geschäftspapiere  gelten:

Alle  Schriftstücke  und  Urkunden,  ganz  oder  theilweise  mit  der  Hand  geschrieben  oder
gezeichnet,  als  Prozeßakten,  von  öffentlichen  Beamten  herrührende  amtliche  Urkunden,  Begleitbriefe
  oder  Ladescheine,  Rechnungen,  Geschäftspapiere  verschiedener  Art  der  Versicherungsgesellschaften,
  nichtamtliche  Abschriften  oder  Aktenauszüge,  gleichviel,  ob  dieselben  auf
Stempelpapier  oder  auf  ungestempeltem  Papier  ausgefertigt  sind,  Partituren  oder  geschriebene
  Musikstücke,  einzeln  versandte  Manuskripte  u.  s.  w.

Die  Geschäftspapiere  müssen  offen  unter  Band  oder  in  offenem  Unschlage  versandt  werden.

Waarenproben  müssen  den  nachstehenden  Bedingungen  entsprechen:

Sie  müssen  in  Säckchen,  Kästchen  oder  unverschlossenenen  Umhüllungen  dergestalt
verpackt  sein,  daß  der  Inhalt  leicht  geprüft  werden  kann.

Sie  dürfen  keinen  Kaufwerth  haben  und  keine  anderen  handschriftlichen  Vermerke
tragen,  als  den  Namen  oder  die  Firma  des  Absenders,  die  Adresse  des  Empfängers,  Fabrikoder
  Handelszeichen,  Nummern  und  Preise.

Die  Vereinigung  von  Waarenproben,  Drucksachen  und  Geschäftspapieren  zu  einer
Sendung  ist  unter  folgenden  Bedingungen  gestattet:

Jeder  Gegenstand,  einzeln  für  sich  genommen,  darf  die  auf  ihn  anwendbaren  Grenzen
bezüglich  des  Gewichts  und  der  Ausdehnung  nicht  überschreiten.

Das  Gesammtgewicht  einer  Sendung  darf  2  Kilogramm  nicht  übersteigen.

Das  Porto  beträgt  zum  mindesten  20  Pfennig,  wenn  die  Sendung  Geschäftspapiere
enthält,  und  10  Pfennig,  sofern  dieselbe  aus  Drucksachen  und  Waarenproben  besteht.
        <pb n="265" />
        —  241  —

Von  der  Beförderung  im  Verkehr  des  Weltpostvereins  sind  ausgeschlossen:

Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Waarenproben,  welche  unfrankirt  sind  oder  den
für  die  Beförderung  gegen  ermäßigtes  Porto  erforderlichen  vorbezeichneten  Bedingungen
nicht  entsprechen.

Gegenstände,  welche  die  Korrespondenzen  zu  beschmutzen  oder  zu  beschädigen  geeignet
  sind.

Waarenproben-Packete,  welche  entweder  einen  Kaufwerth  haben,  oder  über  250  Gramm
schwer  sind,  oder  welche  in  ihren  Ausdehnungen  20  Centimeter  in  der  Länge,  10  Centimeter
  in  der  Breite  und  5  Centimeter  in  der  Höhe  überschreiten.

Sendungen  mit  Geschäftspapieren  oder  Drucksachen  jeder  Art  im  Gewichte  von  mehr
als  2  Kilogramm.

Berlin  W.,  den  18.  März  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.



6.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Röhß  den  Kaufmann  Karl  August
Kjellberg  zum  Konsul  in  Gothenburg,  ·
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Frys  den  Kaufmann  Adolf  Nathanson
zum  Konsul  in  Landskrona,
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Olof  Bernhard  Kempe  den  Kaufmann
Franz  Kempe  zum  Konsul  in  Hernösand  (Norwegen),
und
den  Kaufmann  Julius  Schumacher  zum  Konsul  in  Palermo
zu  ernennen  geruht.



Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Jassy  hat  den  Kaufmann  Karl  Heinrich  Ferdinand  Becker  in  Botoschan
zum  Konsular-Agenten  bestellt.



Dem  Kaiserlichen  Minister-Residenten  Weber  in  Tanger,  Marocco,  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870,  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875,  für  sein  Amtsgebiet  die  allgemeine
  Ermähchtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen,
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



33
        <pb n="266" />
        —  242  —

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:

dem  zum  französischen  Konsul  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Niboyet,

dem  Banquier  Martin  Sobernheim  in  Berlin  als  Königlich  griechischer  General-Konsul
hierselbst,

dem  Herrr  Ramon  Mercado  als  General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Columbien
mit  dem  Sitze  in  Hamburg,

dem  Herrn  Frederick  Poll  in  Stettin  als  Vize-Handelsagent  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika.



Dem  Königlich  belgischen  General-Konsul  in  Hamburg  W.  Behrens  ist  Namens  des  Reichs  auch  das
Exequatur  als  belgischer  General-Konsul  für  Altona  ertheilt  worden.



7.  Militär-Wesen.



Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  8.  Januar  d.  J.  (Seite  27)  wird  hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  §.  90  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September
1875  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind.

Berlin,  den  25.  März  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.



Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
  sind.



A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche.  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.
a.  Gymnasien.
I.  Königreich  Preußen.  II.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.

  Die  Gymnasial-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule

Provinz  Brandenburg.  zu  Greiz  (bisher  Progymnasium,  B.  a
1.  Das  Königstädtische  Gymnasium  zu  Berlin,  V.  des  Verzeichnisses  vom  8.  Januar
2.  Das  Leibniz-Gymnasium  daselbst.  d.  J.  S.  27).
        <pb n="267" />
        —  243  —

h.  Realschulen  erster  Ordnung.

Königreich  Württemberg.
Das  Real-Gymnasium  zu  Ulm  (bisher  Realklassen  des  Gymnasiums  daselbst,  B.  c.  II.  ebenda).

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  nöthig  ist.
(a.  Progymnasien.)
b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.

l.  Königreich  Preußen.  III.  Königreich  Württemberg.
Provinz  Hessen-Nassau.  +1.  Die  Realanstalt  zu  Cannstatt,

                                                   2.  Das  Real-Lyzeum  zu  Gmünd

Die  Klingerschule  zu  Frankfurt  a.  M.  (bisher  provisorisch  berechtigt,  III.  2  und
II.  Königreich  Sachsen.                            4  des  Verzeichnisses  vom  8.  Januar

Die  Städtische  Realschule  zu  Löbau.                                                 d.  J.  S.  42).

 

C.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Klassen  gleichgestellt  sind.

I.  Herzogthum  Anhalt.                                 II  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Bernburg,  Die  Real-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule                                                                                           zu
2.  "  Realklassen  des  Herzoglichen  Gymnasiums  Greiz  (bisher  unter  C.  a.  aa.  Xl.
zu  Cöthen                                                                               ebenda).
(bisher  unter  C.  a.  aa.  IX.  1  und  2  
des  Verzeichnisses  vom  8.  Januar                             Ill.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
d.  J.  S.  27).                                          Die  mit  dem  Fürstlichen  Gymnasium  verbundene
                                                                                                höhere  Bürgerschule  zu  Bückeburg.

 

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  gefordert  wird.

a.  Oeffentliche.
an.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c.  gehören.
Königreich  Preußen.

Provinz  Westpreußen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Culm.

bb.  Andere  Lehranstalten.
Königreich  Sachsen.
Die  Landwirthschaftsschule  zu  Döbeln.

  +)  Die  mit  einem  +  bezeichneten  Realschulen  zweiter  Ordnung  und  höheren  Bürgerschulen  (B.  b.  und  C.  a.  aa.)  haben
einen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

23*
        <pb n="268" />
        —  244  —

b.  Privat-Lehranstalten.

Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.  
Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Johannes  Barpp  zu  Keilhau.  x)

 

Berichtigung.

In  dem  S.  27  ff.  veröffentlichten  Hauptverzeichnisse  der  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  höheren  Lehranstalten  ist
unter  Lit.  C.  a.  bb.  III.  1  und  2  zu  setzen:

„Die  öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Chemnitz"
und

„Die  öffentliche  Handels-Lehranstalt  der  Dresdener  Kaufmannschaft  (höhere  Handelsschule)
zu  Dresden.“

 

X)  Diese  Anstalt  darf  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars  abgehaltenen,
wohlbestandenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="269" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.    Berlin,  Freitag,  den  4.  April  1879.  Nr.  14


Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Umwandlung  zweier  Nebenausländischer
  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Aus-  .  zollämter;  —  Befugnisse  von  Steuerstellen                                                                                                                                        251
2.Münz-und Bankwesen    Übersicht   über die Ausprägung ländern aus dem Reichsgebiet  Seite 245    5.  Eisenbahn-Wesen  Eröffnung  der  Haltestelle  Saaraltdorf
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  für  den  Personenverkehr  252
250  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Erequatur-Ertheilung
                                                                                                                                                                       252

3.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000000 M                                                           251

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Wiesbaden  vom  24.  Februar
d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  50)  die  Nr.  2  des  2.  Jahrgangs  der  in  Reichenberg  in  Böhmen  erscheinenden  periodischen
Druckschrift  „Sozial-politische  Rundschau“  verboten  worden  ist,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen
die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des

Blattes  „Sozial-politische  Rundschau“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  26.  März  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Nachdem  durch  die  Bekanntmachungen  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  6.  und

13.  Februar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  34  und  40)  die  vom  28.  Dezember  1878  datirte  Probenummer,

sowie  die  demnächst  erschienenen  Nummern  1  bis  10  der  in  Chur  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift
34
        <pb n="270" />
        246

„Der  Volksfreund“  verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen
  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Der
Volksfreund“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  28.  März  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Ausschrift  „Forckenbeck“  zur  Ausgabe

  gelangen.
Berlin,  den  31.

März  1879.
Der

Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 



Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

      Ausweisung  Ausweisungs-

    der  Bestrafung.

  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Mendel  Waer- geboren  am  15.  Januars  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich    preußisches                                                                                                                                                         22.  Februar
blowski,  Buch-1862  und  ortsangehö-  ger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu     d.  J.
bindergehülfe,  rig  zu  Willno  in  Rus-  urtheilung  wegen  der  Marienwerder,

sisch-Polen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

2.  Karl  van  Huls,  40  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und   Bet- Königlich  preußische                                                                                                                                                               7.  Februar
Privatschreiber  (auch  ortsangehörig  zu  Lo-  teln,  Bezirksregierung  zu                           d.  J.
Schuhmacher    Karl       bith  bei  Arnheim  in  den  Potsdam,

Deichmann  sich  Niederlanden,
nennend),

3.  Johann  Anderle,  geboren  1856  zu  Wien,  Betteln,  nach  mehrma  -     dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                             17.  März
Lohgerber  (Roh-  ortsangehörig  zu  Hohen-  liger  rechtskräftiger  Ver-                        d.  J.
gerbergehülfe),  mauth  in  Böhmen,  urtheilung  wegen  der

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
        <pb n="271" />
        247

 

 

 

 

 

 

 

 


Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  J„  Ausweisung  Ausweisungs-.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
4.  Andreas  Laskowski, 29  Jahre,  aus  Grabo-Landstreichen  und  Vet.  Königlich  preußische                                                                                                                                                            19.  März

Arbeiter,  wiec  in  Russisch-Polen,  teln,  Bezirksregierung  zu                                            d.  J.
Posen,

5.  Anton  Koblinski,  36  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  24.                                                                                                                                                                             Februar
Drechsler,  ortsangehörig  zu  Wra-  Bezirksregierung  zu                                                     d.  J.
nian,  Kreis  Prag  in  Oppeln,

Böhmen,  
6.  Friedrich  Sandt, 42  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Buchhändler,  ortsangehörig  zu  Karl-  
stadt,  Kreis  Karlstadt
in  Kroatien,
7.  Karoline  Stem- 34  Jahre,  aus   Os- desgleichen,  dieselbe  Behörde,                    desgleichen.
pinski,  unverehe=  wieczym  in  Galizien,
lichte,
8.  Stefan  Pilzer, 22  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Dieselbe  Behörde,  27.                                                                                                                                                                         Februar
Weber,  ortsangehörig  zu  Nö-  teln,                                                                                                d.  J.
wersdorf  in  Oesterreichisch-Schlesien,

9.  Karl  Sander,   Ar- 33  Jahre,  aus  Nöbbe- desgleichen,  Königlich  preußischef          17.  März
beiter,  led,  Provinz  Schonen  Bezirksregierung  zu                                                                       d.  J.
in  Schweden,  Schleswig,

10.  Salomon   Mag- 34  Jahre,  aus  Klausen,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,        desgleichen.

nussen,  Arbeiter,  Kirchspiel  Hinneryd  in
Schweden,

11.  Friederike  Pleyer,    22  Jahre,  aus  Roßbach  gewerbsmäßige  Unzucht,  dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                                 19.  März
unverehelichte  Schnei-  in  Böhmen,                                                                                                 d.  J.
derin,

12.  Ferdinand  Seide- 38  Jahre,  aus  Neu-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  4.                                                                                                                                                                     Februar
mann,  Tischler- Paulsdorf  bei  Reichen=  teln,  Landdrostei  zu  Han-                                      d.  J.
geselle,  berg  in  Böhmen,  nover,

13.  William   Dragstrop, 27  Jahre,  aus  Kopen-desgleichen,  dieselbe  Behörde,    12.  Februar
Arbeiter,  hagen,                                                                                                                                     d.  J.

14.  Johann  Heinrich  geboren  am  23.  Januar  desgleichen,  Königlich  preußische  17.  März
Bloem,  Färber,  1839  zu  Weezel,  orts-  Landdrostei  zu  Os-                                                 d.J.

 

 

 

angehörig  zu  Boxmeer

 

in  den  Niederlanden,

 

nabrück,

 

34#
        <pb n="272" />
        248

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  de
    Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses,
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Eberhard  Voß, 53  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische                                                                                                                                                                        15.  März
Tagelöhner,  zu  Dvetinchen  in  den  teln,  Bezirksregierung  zu                                                d.  J.
Niederlanden,  Düsseldorf,
16.  Wenzel  Tencik,  18  Jahre,  aus  Keblowa,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas-    15.  Februar
Tagelöhner,  Bezirk  Ledetsch  in  Böh-  sau  in  Bayern,                                                           d.  J.
men,
17.  Josef  Dvorak,  Sei- 52  Jahre,  aus  Kaurzim,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
lergehülfe,  Bezirk  Kollin  in  Böh—
  men,
18.  Alexander  Wotawa,  42  Jahre,  geboren  zusdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Bindergeselle,  Niemtschitz,  ortsangehörig
  zu  Machaus,  Bezirk
  Prachatitz  in  Böhmen,

19.  Johann  Parlik,  36  Jahre,  aus  Praze,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  22.  Februar
Bräugeselle,  Bezirk  Smichow  in                                                                                             d.  J.
Böhmen,
20.  Johann  Baptist  Ni-   36  Jahre,  aus  Predazzo,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
eolao,  Maurer,  Bezirk  Cavalese  in
Tirol,
21.  Franz  Noack,  Mau- 20  Jahre,  aus  Konoged,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,                                                                                                                                                   desgleichen.
rergehülfe,  Bezirk  Leitmeritz  in  teln,
Böhmen,  
22.  Josef  Müller,  In- 21  Jahre,  aus  Graslitz,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
strumentenmacher,  Bezirk  Graslitz  in
  Böhmen,
23.  Marie  Post,  Tage- 54  Jahre,  aus  Groß-besgleichen,  dieselbe  Behörde,  1.  März
löhnerin,  Cikau,  Bezirk  Budweis                                                                                        d.  J.
in  Böhmen,
24.  Emanuel  Cuda,  22  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  bayerisches18.  Februar
Tischler,  ortsangehörig  zu  Pece-  Bezirksamt  Gra-                                                            d.  J.
tin,  Bezirk  Klattau  in  fenau,
Böhmen,
25.Franz  Charausek, 32  Jahre,  geboren  zu  Betteln  unter  Drohungen,  Königlich  sächsische                                                                                                                                                       19.  Februar
Kulturarbeiter,  Troskowitz  in  Böhmen,  Kreishauptmann-                                                 d.  J.
schaft  zu  Zwickau,
        <pb n="273" />
        249

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

26.  Franz  Renner,  Mül-33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich                        sächsische                                                                                                                                      3.  März
lergehülfe,  Arnsdorf  in  Böhmen,  teln,  Kreishauptmann-                                               d.  J.

schaft  zu  Zwickau,

27.  Josef  Ramor,  42  Jahre,  geboren  und  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich                                                                                                                                                            württember-     14.  März
Spengler,  ortsangehörig  zu  Got=  ger  rechtskräftiger  Ver-  gische  Regierung  des  d.  J.

schee  in  Oesterreich,  urtheilung  wegen  der  Schwarzwaldkreises
Krain,  gleichen  Uebertretung  zu  Reutlingen,
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

28.  Friedrich  Hoffmann,29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  olden-                                                                                                                                       23.  Januar

Maler,  Wien,  teln,  burgisches  Staats-                                                                                   d.  J.
ministerium,  Departement
  des  Innern,

29.  Leopold  Holzinger,25  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-18.  März
Eisengießer,  ortsangehörig  zu  Grum-  präsident  zu  Kolmar,                                                  d.  J.

ma  in  Böhmen,

30.Viktor  Fontanes, 27  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,                            20.  März
Buchdrucker,  ortsangehörig  zu  Paris,                                                                                         d.  J.

31.  Franz  Persem,  Ta- 52  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-                                                                                                                                                                   8.  März
gelöhner,  Hottweiler  in  Lothrin-  teln,  präsident  zu  Metz,                                                   d.  J.

gen,  zufolge  Option
französischer  Staatsangehöriger,


32.  Ferdinand  Mory,  25  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  derselbe,                         17.  März
Fuhrmann,  Coudé,  Arrondissement                                                                                          d.  J.

Bar  le  Duc  in  Frankreich,


33.  Jeanette  Maria  Bes- geboren  am  4.  Januar  Landstreichen,  Derselbe,              20.  März
nard,  Tagelöh-1836  zu  St.  Mars  fur                                                                                           d.  J.
nerin,  la  Futaie,  Departement

  Mayenne  in

 

Frankreich,
        <pb n="274" />
        2.

Ueberseicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  29.  März  1879  stattgehabten

Münz-  und  Bank-Wesen.

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-23.
  bis  29.  März  1879  Halbe  rechmung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  halbe Kronen
  M  M  M  M
Berlin  700  640  —  —  700  640
Summe  1.  700  640  —  —  700  640
2.  Vorher  waren  geprägt        1255  670  260  405  307  370  27969  925  369  333  700
3.  Gesammt-Ausprägung  1256  370  900  405  307  370  27  969  925  370  034  430
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1256.205  220  405  178  270  27  969  145
1  689  352  635.4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft    1879                                      1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
16.  bis  23.  März  bis  23.  März  16.  bis  23.  März  bis  23.  März
M  M  M  M
in  Münzen  34  297,73  8  124  982,25  —  2061  185,30
in  Barren  4149  962,78  20  371  676,81  7  196  978,31  41  948  454,73
zusammen.  4  184  260,,0  28  496  659,06  7  196  978,31  44  009  640,03
        <pb n="275" />
        —  251  —

3.  Finanz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1878/79,  vom  29.  April  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  17)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen

im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  IX.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  19.  März  bis

19.  Juli  1879,
Serie  X.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  26.  März  bis

26.  Juli  1879,
Serie  XI.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  5.  April  bis

5.  August  1879,
Serie  XII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  21.  März  bis

21.  August  1879.
Berlin,  den  27.  März  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen

An  1.  April  d.  J.  ist  das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  Klasse  zu  Napierken  im  Hauptamtsbezirke
Neidenburg  in  ein  solches  II.  Klasse  und  das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  II.  Klasse  zu  Friedrichshoff
in  demselben  Hauptamtsbezirke  in  ein  solches  I.  Klasse  umgewandelt  worden.

 

In  Folge  der  Eröffnung  der  Eisenbahnlinie  Zweibrücken-Blieskastel-Saargemünd  für  den  Güterverkehr  ist
die  Eisenbahnstrecke  zwischen  Rheinheim  und  Bliesbrücken  zur  Uebergangsstraße  für  den  Verkehr  mit  steuerpflichtigen
  Gegenständen  zwischen  der  bayerischen  Rheinpfalz  und  Elsaß-Lothringen  erklärt  und  die  Vornahme
der  bezüglichen  steueramtlichen  Abfertigungen  der  Königlich  bayerischen  Uebergangssteuerstelle  zu  Rheinheim
und  der  elsaß-lothringischen  Uebergangssteuerstelle  zu  Bliesbrücken  übertragen  worden.  Die  genannten
Uebergangssteuerstellen  besitzen  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung

  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

 

Der  Steuereinnehmerei  Osterburken  im  Bezirke  des  Großherzoglich  badischen  Hauptsteueramts  Heidelberg
ist  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Weingeist  ertheilt

worden.
        <pb n="276" />
        —  252  —

Dem  zur  Ausstellung  von  Begleitscheinen  I.  und  ll.  befugten  Herzoglich  braunschweigischen  Salzsteueramt
Oelsburg  ist  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  wie  die  Begleitscheine  I.  des  Salzsteueramts  Staßfurth,*)so
auch  die  Begleitscheine  I.  des  Salzsteueramtes  Leopoldshall  über  dasjenige  Steinsalz  zu  erledigen,  welches
die  Saline  Oelsburg  im  undenaturirten  Zustande  zur  Anreicherung  der  eigenen  Soole  von  dem  Hergoglich
anhaltinischen  Salzwerke  Leopoldshall  bezieht.

 

Der  Uebergangsschein-Ausfertigungs-  und  Erledigungsstelle  für  den  Verkehr  mit  Branntwein  zu  Remich  im
Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Luxemburg  ist  auch  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über
Bier  im  Verkehr  mit  Elsaß-Lothringen  ertheilt  und  als  Uebergangsstraße  für  diesen  Verkehr  die  Moselbahn
von  Diedenhofen  nach  Nennig  und  der  Landweg  von  dort  über  die  Moselbrücke  nach  Remich  erklärt  worden.

 

5.  Eisenbahn-  Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  April  d.  J.  wird  an  der  Bahnstrecke  Saarburg-Saargemünd  der  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen
die  zwischen  den  Stationen  Berthelmingen  und  Saarburg  gelegene  Haltestelle  Saaraltdorf  für  den  Personenverkehr
  eröffnet  werden.  ·
Berlin,  den  30.  März  1879.
In  Vertretung:

Körte.

 

6.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Grundbesitzer  Heinrich  Neumann
zu  Peisern  an  der  Warthe  und  den  Agenten  Karl  Wilhelm  Bestmann  zu  Nieszawa  an  der  Weichsel,
zu  Vize-Konsuln  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaufmann  Heinrich  Wilhelm  Gramberg  zu  Bremerhaven  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
als  Vize-Handelsagent  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  für  Geestemünde  und  Bremerhaven  ertheilt
worden.

 

*)  Central-Blatt  1878,  S.  693.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="277" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  11.  April  1879.

15.

 

 

 

VII.  Jahrgang.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet.  .  .  .  .                                          Seite  253

2.

Münz-  und  Papiergeld-Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende
März  1879  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend
  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen;  —  Uebersicht
  über  die  Ausprägung  von    Reichsgoldmünzen                            258
3.Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Wahrnehmung  der  Funktionen
  als  Reichsbevollmächtigter  bezw.  Stations-Kontrolör
in  Bezug  auf  die  Erhebung  und  Verwaltung  des  Spielkartenstempels
  im  bremischen  und  im  hamburgischen  Freihafengebiett
  —  Ordensverleihung  an  einen  Stations-Kontrolörr
                                                                                                                 260
4.Post  und  Telegraphen-Wesen:  Uebersicht  über  die  während
des  ersten  Vierteljahres  1879  eingerichteten  und  aufgehobenen
Post-Anstalten;  —  desgl.  Telegraphen-Anstalten.                                        261

 

5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestelle  Brakel  für

den  Eil-  und  Stückgut-Verkehr;  —  Beschränkung  des
Verkehrs  der  Station  Miala  in  Folge  Umwandlung  der.
selben  in  eine  Haltestelle;  —  Eröffnung  der  Bahnstrecke
Blieskastel  (Lautzkirchen)*  Saargemünd                                                               268

6.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  1.  Nachtrags  zur

Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-  und
Handels-Marine  von  1879;  —  Ertheilung  von  Flaggenattesten;
  —  Nachtrag  zu  den  Bestimmungen,  betreffend
die  Anerkennung  der  in  dänischen  Schiffspapieren  enthaltenen
  Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen;  —  Abänderung
  des  Verzeichnisses  der  in  den  Bundes-Seestaaten
fungirenden  Strandbehörden                                                                                   269

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“
erstreckt  sich  auch  auf  die  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Madai“,  sowie  auf  diejenigen,

welche  an  Stelle  einer  Titelaufschrift  mit  vier  Fragezeichen  versehen,  zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  5.  April  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

 

*)  Central-Blatt  S.  60.

 

35
        <pb n="278" />
        —

254

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  
    Ausweisung  Ausweisungs,
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Bori  Isaak  Neros-ggeboren  am  5.  Mai  Landstreichen,  Königlich  preußisches  25.  März

lavsci,  Maler,                                                                                                                                            d.J.

1835,  ortsangehörig  zu
Jekaterinoslaw  in  Rußland,


2.)  Leopold  Wein- 26  Jahre,
lich,  Künstler,

b)  Wenzel  Wein-18  Jahre,
lich,  beide  geboren  und  ortsangehörig

  zu  Lauterbach
  in  Böhmen,
3.a)  Josefa  Wein-29  Jahre,  geboren  und
lich,  unverehe-  ortsangehörig  zu  Abtslichte,
  dorf  bei  Lauterbach  in
Böhmen,

b)  Marie  Wein-15  bis  17  Jahre,  ortslich,
  unverehe-  angehörig  zu  Abtsdorf
lichte,  bei  Lauterbach  in  Böhmen,


4.  Karl  Hubert,  Zi-   geboren  am  9.  Mai
garrenmacher,  1853  zu  Brest  in  Rußland,

5.Oskar  Goossens,geboren  am  1.  Oktober
Uhrmacher,  1850  zu  Moskau,  belgischer
  Staatsangehöriger,

6.  Franz  Hartig    24  Jahre,  aus  Ober-Bäckergeselle,
  Nochlitz,  Kreis  Gitschin
in  Böhmen,
7.  Bernhard  Reinelt  geboren  1835  zu  Fried-Schmiedegeselle,

                    land  in  Böhmen,

 

 

                                                                                                                                                 desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Landstreichen,

desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Bezirksregierung  zu
Marienwerder,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Potsdam,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu

Posen,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

 

                                                                                                                          19.  März
                                                                                                                                   d.  J.

                                                                                                                 desgleichen.

                                                                                                                            21.  März
                                                                                                                                  d.  J.

                                                                                                                  desgleichen.

                                                                                                                               29.  März
                                                                                                                                 d.  J.

                                                                                                                               21.  Februar
                                                                                                                                       d.  J.
        <pb n="279" />
        255

 

 

 

 

—m

 

9  l

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
)  —  "  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

8.  Josef  Theuer,  Ar-/19  Jahre,  aus  Tropplo-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische

9.  Die  Zigeunerinnen:

10.

II.

12.

13.

14.  Valentin  Wachowsbeiter,

  früher  Kellner,


a)  Amalie  Lapatsch,

  verehelichte,


b)  Mathilde  Stoika
  (Stenka),
verehelichte,

e)  Johanna  Burianski
  (Burainski),

Wittwe,

24)  Martha
patsch,
ehelichte.

La-Unver-


  Marschner,
Strumpfwirker,

Josef  Kohl,

gerber,

Anton

schitzky,

scheerer,

 

schergeselle,

 

ky,  Fleischergeselle,

Loh-Moder-




  Razel,  Fleiwitz,

  Bezirk  Jägerndorf
in  Oesterreichisch-Schlesien,


20  (nach  anderer  Angabe
30)  Jahre,  aus  Buko--wina
  bei  Hrabin  in
Oesterreich,

27  Jahre,  geboren  zu
Bukowina  bei  Hrabin,
ortsangehörig  zu  Allendorf
  in  Oesterreich,

78  Jahre,

16  oder  18  Jahre,
beide  geboren  zu  Bukowina
  bei  Hrabin,  ortsteln,



L

Landstreichen,

 

Oesterreich,

27  Jahre,  aus  Wolfsberg
  in  Böhmen,

40  Jahre,  aus  Lotta  bei
Nachod  in  Böhmen,

35  Jahre,  aus  Braunau
in  Böhmen,

19  Jahre,  aus  Dobrei,
Kreis  Jofephstadt  in
Böhmen,

angehörig  zu  Biela  in

Landstreichen,

Betteln

und  Führung  eines

falschen  Namens,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Bezirksregierung  zu
Breslau,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

 

 

24  Jahre,  aus  Koznicka,
  Bezirk  Czenstochau
  in  Ruassisch-Polen,


27.  Februar
d.  J.

21.  Januar

d.  J.

3.  Februar
d.  IJ.

desgleichen.

13.  Februar
d.  J.

19.  Februar
d.  J.

desgleichen.

 

35*
        <pb n="280" />
        256

—

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  de
J  Answeisung  weisungs-"n
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  dat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Lars  Wilhelm  Hans-44  Jahre,  aus  Lungbyes  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  25.  März
son,  Arbeiter,  in  Schweden,  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zul  d.  I.
urtheilung  wegen  derSchleswig,

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

stern,  Näherin,

Josef

Bäckergeselle,

Max  Schmid,  Sei-Johann

  Skwara,

Spinner,

Johann  Weger,  Badergeselle
  und  Friseur,

Rosine  Morgen-Blobner,


Photograph,

Georg  Seidl,  Tischlergeselle,


Jakob  Wagner,
Josef  Hopf,  Maurer,

Anton  Delorenzo,
Bahnarbeiter,

denweber,

 

geboren  1854  zu  Locho-Landstreichen  und  Diebwitz,
  Bezirk  Horzowitz  stahl,

in  Böhmen,

geboren  1839  und  orts-Landstreichen,  Betteln

angehörig  zu  Tabor  in
Böhmen,

34  Jahre,  aus  Leipnik,
Bezirk  Weißkirchen  in
Böhmen,

21  Jahre,  aus  Wosant,
Bezirk  Tachau  in
Böhmen,

23  Jahre,  aus  Labant,
Bezirk  Tachau  in
Böhmen,

42  Jahre,  aus  Peurbach,
Bezirk  Schärding  in
Ober-Oesterreich,

geboren  1841,  aus  Gängerhof,
  Bezirk  Karlsbad
in  Böhmen,

geboren  1842,  aus
Gualdo,  Gemeinde  Candide,
  Bezirk  Belluno
in  Italien,

25  Jahre,  aus  Belgrad,

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

und  grober  Unfug,

Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

teln,

desgleichen,

Landstreichen,

 

 

Landstreichen  und  Bet-Königlich

  bayerisches

Bezirksamt  Erding,

 

22.  Januar
d.  J.

Königlich  bayerisches  14.  März

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich

Königlich  bayerisches

Königlich  bayerisches

gau,

 

Bezirksamt  Krumbach,



sau  in  Bayern,

bayerische
Polizei-Direktion
München,

Bezirksamt  München

  r./I.,

Bezirksamt  Schond.

  J.

Stadtmagistrat  Pas-  7*2.  Februar
d.  J.

8.  März
d.  IJ.

desgleichen.

desgleichen.

desgleichen,

15.  Närz
        <pb n="281" />
        257

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
25.  Samuel  Politzer,  geboren  1863  zu  Prag,Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische                                                                                                                                                                 22.  Februar
Handarbeiter,  teln,  Kreishauptmann-                                                                                            d.  J.
schaft  zu  Zwickau,
26.  Anna  Dlauhy,  geboren  1835  und  orts-Landstreichen,  Königlich  sächsische  12.  März
Dienstperson,  angehörig  zu  Gablonz  Kreishauptmann-                                                            d.  J.
in  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,
27.  Sven  Peter  Gustav-geboren  am  21.  No-  Betteln,  nach  mehrmali-Polizeiamt  zu  Lübeck,                                                                                                                                                  25.  März
sen,  Arbeiter,  vember  1849  zu  Elds=  ger  rechtskräftiger  Ver-                                            d.  J.
berga,  Halmstad  Läns  urtheilung  wegen  der
in  Schweden,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
28.Gerhardus  Scho- geboren  am  28.  No-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2             24.                                                                                                                                                                            März
huis,  Arbeiter,  vember  1861  zu  Amster-    präsident  zu  Metz,                                        d.  J.
dam  in  den  Niederlanden,

29.  Wilhelm  Schoos,geboren  am  24.  April  Landstreichen  und  Füh-derselbe,    desgleichen.
Dienstknecht  und  Ar- 1858  zu  Befort  in  rung  eines  falschen
beiter,  Luxemburg,  Namens,
30.  Josef  Grodzinsky,36  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,                          22.  März
Schreiner,  Lublin  in  Rußland,                                                                                                             d.  J.
31.  Pascal  Modesti, 30  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-        29.  März
Erdarbeiter,  ortsangehörig  zu  Gro-  präsident  zu  Kolmar,                                                       d.  J.
sobio  in  Italien,
32.  Emilie  Reif,  Fabrik- 21  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,                 desgleichen.
arbeiterin,  ortsangehörig  zu  Rothacker,
  Kanton  Solothurn
  in  der  Schweiz,

 

 

 

 

 

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Merseburg  vom  29.  Oktober  v.  J.
verfügte  Ausweisung  des  Tischlers  Karl  Ludwig  Hermann  Dzialinski  alias  Grundmann  aus  dem  Reichsgebiet
  (Central-Blatt  von  1878,  S.  611  Z.  3)  ist,  nachdem  sich  nachträglich  herausgestellt  hat,  daß  der

  Dzialinski  nicht  russischer,  sondern  preußischer  Staatsangehöriger  ist,  zurückgenommen  worden.
        <pb n="282" />
        —  258  —

2.  Münz  und

Nachweisung  der  bis  Ende  März  18797)  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt)  nach    §.  1  des  Gesetzes  nach  §.  3  des  Gesetz
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  
1  Preußen  einschließlich  Lauenburg  .  61  386  729  72  145  494  71  —  —
2  Bayen  36  000  000  14  197536  95  14  534975
3      Sachsen  36  000  000  7  479  838  04  19  013  441
4  Württemberg  10  285  713  5  32123584  3  309  651.4
5  Baden  11  142  858  4  276  68370  4577•449
6  Hessen  .  7371429  2  495  66729  3  250  514
7  Mecklenburg-  Schwerin  .  2955000  1631988  18  882  007
8  Großherzogthum  Sachsen  1  800  000  837  4017  641  735
9  Mecklenburg-Strelitz  2  400  000  283  77950  1  410  81364
10  Oldenburg  .  —  91507493  —  —
11Braunschweig  3  000  000  913  12029  1  391  253
12 Sachsen-Meiningen  1  800  000  549981189  833  34
13 Sachsen-Altenburg  1  456  800  415  86388  693  957#
14 Sachsen-Koburg-Gotha  1  800  000  510  134  20  859  910|8
15 Anhalt.  2  850  000  5952780  1  503  1480
16 Schwarzburg-  Sondershausen  450  000  196607  91  168  9280
17 Schwarzburg-  Rudolstadt  600  000  220  988  22  252  674
18 Waldeck  630  000  164  51732  310  321
19  Reuß  ältere  Linie  390  000  131  949  77  172  0334
20  Reuß  jüngere  Linie  960  000  260  51697  466  322
21 Schaumburg-Lippe  1  020  000  93  808  00  617  461
22  Lippe  —  325  192  67  —
23  Lübeck  —  152  61978  —-  —
24 Bremen  —  35816109  —
25  Hamburg  —  99187348  —  —
26 Elsaß-Lothringen  —  453469592  —  -
Summe  184  298  529  120  000  000  Od48Sç  941
Anmerkung:
Die  daselbst    Spalte  6 119  999  930  Mark  sind  ausgegeben:
a.  in  11  635  148  Abschnitten  à  5  Mark  58  175  740
b.  "  2  223747                 ".               a 20     "  44474940
c     "   346985                       "             a  50      "  17  349  20
sind  wie  oben  119  999  930
Die  baar  gezahlten  70  Mark  sind  der  Reichs-Hauptkasse  ersetzt  durch  14  Reichskassenscheine  à  5  Mark                                                                                           70
Zur  Deckung  der  Spalte 7 der Vorschüsse im  Betrage  von  54  081  080,80  Mark  hat  die  Reichs-Hauptkasse  in  Reichskassenscheinen  54  075  860  Mark  erhalten,  welche  bestanden
haben    a.in  1791  172  Abschnitten  a 5  Mark        8  953  860
               b.  "  381000                 "               a  20 "              7   020 000    
               c.     " 762000                    "             a 50   "             38  100  000
Summe  174  075  860  1

 

1)  Vgl.  die  Nachweisung  für  Ende  September  1878  im  Central-Blatt  1878  Seite  552.
        <pb n="283" />
        259

Papiergeld-Wesen.

 

 

die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:  —
Landespapiergeldie  6  uf  die  na
(Spalte  2)  a.  b  b.  a  b.  Spalte  7  gewährten
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  zur  baaren  Zahlung  1  auf  den  definiti-  zur  Erfüllung  des  Vorschüsse  sind  an
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  schüsse  Reichs  sind  auf  ven  Antheil  Maximal-Betrages  die  Reichs-Hauptkasse
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  (Spalte  3)  der  zurückgezahlt
reduzirt)  Kontrole  der  Staatspreußischen  Kontrole  kasse  angewiesen  in  Reichskassen-
    der  Staatspapiere  Vorschüsse
papiere  hierselbst  hierselbst  scheinen
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  pf.  Mark.  Pf.
61  386  729  72  145  490  00  4  71  —  —  —  —  —  —  —  —
35805989,4  197  535  00  1  9514  405  634  80  —  —  129  340  57  2  906  994  00
35  693  313  7  479  835  100  3  0418  808  98381,  –  —  204  458  00  3  802  686  00
10  176  000  5321  235  00  0  84  3236  50944  —  73  142  00  661  929  00
11041544,  4276  680  00  370  4509  907|24  –  —  67  542  29  915  489  00
7296  000  2  495  655  00  2  29  3200228|47  –  —  50  286  00  650  100  00
2943  000  1  631  985  00  3  18  874  00788  —  —  8000  00  176  400  00
1767  765  837  400  00  1  47  620  242|35  –  —  21490  00  128  346  00
2384  580  283  775  00  4  50  1  400  533|67  —  10  280  00  282  162  00
–  915  070  00  4  93  —  —  —  —  —  —  —  —
2971080  913  120  00  10  29  1371973|14  —  19  280  00  278250  00
1  692  300  549  980  00  1  89  761  545|141  —  —  71  800  00  166  668  00
1  423  728  415  860  00  3  88  671  909|41  —  —  22U048  00  138  789  00
1  773  825  510  130  00  4  20  842  460|53  –  —  17  450  00  171  981  100
2  769  000  595i.275  00  3  00  14469  148100  —  —  54  000  00  300  627  00
447  084  196  605  00  2  91  166  984,06  –  —  194400  3378300
575  289  220  985  00  3  22  236  200/|52  —  —  16  474  00  50  532  00
615  987  164  515  00  2  32  300  979/79  —  —  9342  00  62064  00
379251  131  950  00  —  0  23  164  86749  —  —  7  166  00  34  404  00
926  193  260  515  00  1  97  443  784002  —  —  22  538  00  93264  00
1  016  580  93  805  00  3  00  61518133  —  —  2280  00  123  492  00
—  325  190  00  2  67  —  —  —  —  —  —  —  —
—  152  615  00  4  78  –  –  –  —  —  —  —  —
—  358  160  00  1  09  —  —  —  —  —  —  —  —
–  991  870  00  3  48  —  —  —  —  —  —  —  —
—  4534  695  00  0  92  –  —  —  —  —  —  —  —
183085  237,  1  119  999  930  00  70  00/4  081  080|86  —  —  808  860  86  977  960  %0

 

 

 

 

 

120  000  000  Mark.
Zu Spalte    9

zurückgegeben,  und  zwar:
a.  in  1  346  962  Abschnitten  à  5  Mark                                             6 734 810 Mark




b.    in    31340             Abschnitten    a   20  Mark        

                                                                                                                                    636  900 Mark
 c.    in  72  127      Mark           Abschnitten   a   50     

                                                                                                                                    3  606  350 Mark

Die  hiernach bestehen.  noch  im  Umlauf  befindlichen  Reichskassenscheine    im  Betrage  von

a.  in  12  078  372  Abschnitten              à  5  Mark
b.  in  2542  907                        "                    " 20    "
c.  in 1  036  858                       "                    "   50    "

 

 

9.  Uebertrag  174  075  860  Mark.
Die  Höhe  des  zurückgezahlten geben und zwar  Vorschusses  von  10  977  960  Mark  hat  die  Reichs-Hauptkasse  Reichskassenscheine  zur  Vernichtung  an  die  Kontrole  der  Staatspapiere

6  734  810           Mark

=  10  977  9600    „
163  097  900           Mark.

60  396  860             Mark
50  858  140
51  842  900

sind  wie  oben

163  097  900            Mark.
        <pb n="284" />
        —  260  —

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  5.  April  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen

1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-30.
  März  bis  5.  April  1879  Halbe  rechnung  geprägt

sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Halbe Kronen

M  M  M  M
Berlin    701  460  —  —  701  460
Summe  1.  701  460  —  —  701  460
2.  Vorher  waren  geprägt.  1256370  900  405  307  370  27  969  925  370  034  430
3.  Gesammt-Ausprägung  1  257  072  360  405  307  370  27  969  925  370  735  890
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben      1256  906  680  405  178  270  27969  145
1  690  054  0954

 

 

 

3.  Zoll  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmungen  in  den  §§.  22  und  26  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878,  betreffend  den
Spielkartenstempel,  und  der  Ausführungsvorschriften  des  Bundesraths  zu  diesem  Gesetze,  unter  V.  D.,  *)  ist
angeordnet  worden,  daß:
1.  im  bremischen  Freihafengebiet  der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern  zu  Hannover
  und  der  Stations-Kontrolör  zu  Bremen,  
2.  im  hamburgischen  Freihafengebiet  (mit  Ausschluß  von  Cuxhafen)  der  Reichsbevollmächtigte
für  Zölle  und  Steuern  zu  Altona  und  der  Stations-Kontrolör  zu  Hamburg
die  Funktionen  als  Reichsbevollmächtigter  bezw.  Stations-Kontrolör  in  Bezug  auf  die  Erhebung  und  Verwaltung
  des  Spielkartenstempels  wahrzunehmen  haben.  

 

Dem  Stations-Kontrolör  Großherzoglich  oldenburgischen  Zoll-Inspektor  Koerner  zu  Danzig  ist  von
Sr.  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Oldenburg  das  Allgemeine  Ehrenzeichen  erster  Klasse  zum  Großherzoglichen
  Haus-  und  Verdienstorden  des  Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwig  verliehen  worden.

 

*)  Central-Blatt  1878  Seite  403.
        <pb n="285" />
        —  261  —

A.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

Uebersicht
über  die

während  des  ersten  Vierteljahrs  1879  im  deutschen  Reichs-  Postgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen

  Post-Anstalten.

 

 

 

 

 

    Eigen  der  schaft
  Ortsbezeichnung.    Ober-Postdirektions-Bezirk.
    Post-Anstalt.
A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.
1 Aarösund,                                                              Post-Agentur.                                        Kiel.
2  Belgard,  Reg.-Bez.  Cöslin  2  (Bahnhof),  Zweig-Postanstalt.                                  Cöslin.
3  Bingenheim,                                                      Post-Agentur.                                      Darmstadt.
4  Bialutten,                                                                 "                                               Königsberg  i.  Pr.
5  Bickenbach,                                                              "                                               Darmstadt.
6  Bonnstedt,                                                                "                                                  Potsdam.
7  Bourdonnaye,                                                            "                                                 Metz.
8  Cappel  auf  dem  Hunsrück,                                    "                                              Coblenz.
  9 Cassel,  Kreis  Gelnhausen,                                       "                                                     Cassel.
10 Cobbenrode,                                                                "                                                Arnsberg.
11  Dievenow,                                       Post-Agentur  (während  der  Badezeit          Stettin.
                                                                                   Post-Amt  III.)
12  Fischbeck,                                          Post-Agentur.                                            Minden  i.  Westf.
13  Fünenshaff,                                                                "                                                      Kiel.
14 Groschowitz,                                                                 "                                                          Oppeln.
15 Großballhausen,                                                            "                                                       Erfurt.
16 Groß-Zschocher,                                                              "                                                    Leipzig.
17 Hamburg  12  (am  Lübeckerthor),                      Stadt-Postamt.                                 Hamburg.
18  Hamminkeln,                                                           Post-Agentur.                                     Düsseldorf.
19  Harkbke,                                                                     "                                                      Braunschweig.
20  Heinitz,                                                                        "                                                           Trier.
21  Hettenhausen,                                                         "                                                            Cassel.  
22  Kienzheim,                                                                         "                                      Straßburg  i.  Els.
23  Klein-Waabs,                                                                     "                                                 Kiel.
24  Klein-Zschocher,                                                               "                                                  Leipzig.
25 Krauthausen,                                                                      "                                                      Aachen.
26 Langenstein,                                                                  "                                                    Magdeburg.
27  Lützel-Coblenz                                                     Post-Amt  III.                                           Coblenz.
28  Melno,                                                              Post-Agentur.                                                       Danzig.
29  Merenberg,                                                                "                                               Frankfurt  a.  M.
30  Metternich,                                                                   "                                                            Coblenz.
31  Neustettin  2  (Bahnhof),                             Zweig-Postanstalt.                                       Cöslin.
32 Ortwig,                                                           Post-Agentur.                                     Frankfurt  a.  d.  O.
33 Schottburg,                                                         "                                                                    Kiel.
34  Suhlendorf,                                                        "                                                                 Hannover.

 

 

 

36
        <pb n="286" />
        —  262  —











Eigenschaft.
  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk
  Post-Anstalt.  
35   Taubenheim,  Post-Agentur.  Dresden.
36  Urmitz  (Bahnhof),  "  Coblenz.
37  Wenden  i.  Ostpr.  "  Königsberg  i.  Pr.
38  Zehren,  "   Dresden.

1  Napierken,
2  Schmalnau,

B.   Aufgehobene  Post-Anstalten.
Post-Amt  III.





Uebersicht

über  die

Königsberg  i.  Pr.
Cassel.

während  des  ersten  Vierteljahrs  1879  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.











  Eigenschaft    
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-  Postdirektions-Bezirk
  der  Telegraphen-Anstalten.  
  A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.*)

1    Aarösund,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Kiel.

2  Allendorf  a.  d.  Lumda,  "  Darmstadt.

3  Alpen,  "  Düsseldorf.

4  Alt-Carbe,  "  Frankfurt  a.  O.

5  Alt-Nahlstedt.  "  Hamburg.

6  Apelwerder,  "  Bromberg.

7   Apen,  "  Oldenburg.

8  Arheilgen,  "  Darmstadt.

9  Auras,  "  Breslau.

10  Baal,  "  Aachen.
11   Badingen,  Sp.,  "  Potsdam.

12  Bahrenfeld,  "  Hamburg.

13  Beeck,  Kreis  Erkelenz,  "  Aachen.

14  Belgard,  Reg.-Bez  Cöslin,  Bahnhof,  "  Cöslin.

15  Benau,  Sp.,  "  Frankfurt  a.  O.

16  Beneschau,  Reg.-Bez.  Oppeln,  Sp.,  "  Oppeln.





*) Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  „Sp.“  bezeichnet.
        <pb n="287" />
        —  263  —

 

 

 

 



  Eigenschaft  Postdirektions-
  Ortsbezeichnung.  Dienstzeit)  Ober-    
  der  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
17   Berga,  Reg.-Bez.  Merseburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Halle  a.  S.

18  Berkum,  Sp.,  "  Cöln.

19  Bernitt,  Sp.,  "  Schwerin.

20  Bevergern,  Sp.,  "  Münster.
21   Bevern,  Sp.,  "  Braunschweig.
22  Bettingen,  "  Trier.

23  Bickenbach,  "  Darmstadt.
24   Bingum,  "  Oldenburg.

25  Birkenwerder,  "  Potsdam.

26  Blatzheim,  Sp.,  "  Cöln.
27   Blönsdorf,  "  Halle  a.  S.

28  Blumberg,  Sp.,  "  Potsdam.

29  Bodenburg,  "  Hannover.

30  Bodschwingken,  Sp.,  "  Gumbinnen.

31  Bekelholm.  "  Kiel.

32  Brebach,  "  Trier.

33  Brechelshof,  "  Liegnitz.
34   Bredereiche,  Sp.,  "  Potsdam.

35  Breidenbach,  Reg.-Bez.Wiesbaden,  Sp.,  "  Frankfurt  a.  M.
36   Bremen,  Stadt-Postamt  2  (Faulenstraße

  Nr.  42),  "  Bremen.
37  Bremen,  Stadt-Postamt  3  (Fehrfeld
Nr.  57),  "  Bremen.

38  Britz  bei  Eberswalde,  Sp.,  "  Potsdam.

39  Brück,  Reg.-Bez.  Potsdam,  Sp.,  "  Potsdam.

40  Brüninghausen,  "  Arnsberg.
41   Bücken,  Sp.,  "  Bremen.
42   Carthausen  i.  Westfalen,  Sp.,  "  Arnsberg.

43  Cörrenzig,  "  Aachen.

44  Courl,  "  Arnsberg.

45  Creba,  "  Liegnitz.

46  Crensitz,  "  Halle  a.  S.

47  Croev,  Sp.,  "  Trier.

48  Cüstrin,  lange  Vorstadt,  "  Frankfurt  a.  O.
49  Derkum,  "  Cöln.
50   Deutsch-Krawarn,  Sp.,  "  Oppeln.

51  Deutsch-Rasselwitz,  "  Oppeln.

52  Deutsch-Wette,  "  Oppeln.

53  Diesdorf,  Kreis  Wanzleben,  "  Magdeburg.

54  Ditfurth,  Reg.-Bez.  Magdeburg,  Sp.,  "  Magdeburg.

55  Dorlisheim,  Kreis  Molsheim,  Sp.,  "  Straßburg  i.  Els.
56   Drebber,  "  Bremen.

57  Dreetz,  "  Potsdam.
58   Ebergötzen,  "  Braunschweig.
59  Eddelak,  "  Kiel.
60  Edingen,  "  Karlsruhe.

36*
        <pb n="288" />
        —  264  —





  Eigenschaft  
Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-Postdirektions-Bezirk
  der  Telegraphen-Anstalten.  
61  Ersingen,  mit  beschränktem  Tagesdienst  Karlsruhe.

62  Fedderwarden,  "  Oldenburg.

63  Freienohl,  "  Arnsberg.

64  Fünenshaff,  "  Kiel.

65  Gelsdorf,  Sp.,  "  Coblenz.

66  Gensingen,  "  Darmstadt.

67  Gernrode,  Kreis  Worbis,  "  Erfurt.

68  Georgenberg,  Sp.,  "  Oppeln.

69  Gonsken,  Sp.,  "  Gumbinnen.

70  Grauhof,  "  Braunschweig.
71.  Griesheim  bei  Höchst,  "  Frankfurt  a.  M.
72  Grötzingen,  "  Karlsruhe.

73  Groß-Apenburg,  "  Magdeburg.
74   Großbothen,  "  Leipzig.

75  Groß-Döbern,  Sp.,  "  Oppeln.
76   Groß-Koslau,  Sp.,  "  Königsberg  i.  Pr.
77   Groß-Linteln,  Sp.,  "  Bremen.  
78   Groß-Peterwitz,Reg.-Bez.Oppeln,  "  Oppeln.

79  Groß-Starzin,  Sp.,  "  Danzig.
80   Groß-Wittenberg,  Reg.-Bez.  Marien-  "  Bromberg.

werder,  Sp.,

81   Grube,  Sp.,  "  Kiel.

82  Haan,  Ort,  "  Düsseldorf.

83  Hamburg,  am  Lübecker  Thor,  "  Hamburg.

84  Handschuchsheim,  Sp.,  "  Karlsruhe.

85  Harsum,  "  Hannover.

86  Heidesheim,  "  Darmstadt.

87  Heinitz,  "  Trier.

88  Herchen,  "  Cöln.

89  Hermsdorf,  Reg.-Bez.  Potsdam,  "  Potsdam.

90  Hermülheim,  "  Cöln.
91   Hettenhausen,  Sp.,  "  Cassel.

92  Himmelpfort,  Sp.,  "  Potsdam

93  Hohenkirchen,  Sp.,  "  Oldenburg.

94  Hopsten,  Sp.  "  Münster.

95  Hude,    "  Oldenburg.

96  Hückelhoven,  "  Aachen.

97  Judtschen,  "  Gumbinnen.

98  Jugnaten,  Sp.,  "  Gumbinnen.

99  Kempfeld,  Sp.,  "  Trier.

100  Kessel,  Sp.,  "  Gumbinnen.

101  Kienitz,  Amt,  Sp.,  "  Frankfurt  a.  O.
102  Kienitz,  Dorf,  Sp.,  "  Frankfurt  a.  O.
103  Kienzheim,  "  Straßburg  i.  Els.
104  Kirch-Grubenhagen,  Sp.,  "  Schwerin.

105    Kläden,  "  Magdeburg.
        <pb n="289" />
        —  265  —





  Eigenschaft  Ober-Postdirektions-
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)    Bezirk
  der  Telegraphen-Anstalten.

106  Klein-Bresa,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Breslau.

107  Klein-Strehlitz,  Sp.,  "  Oppeln.

108  Klingebeutel,  Sp.,  "  Oppeln.

109  König,  "  Darmstadt.

110  Königshofen  i.  Baden,  "  Karlsruhe.

111  Königshuld,  "  Oppeln.

112  Kreuzenort,  "  Oppeln.

113  Langenau,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  Sp.,  "  Liegnitz.
114   Langenberg,  Reg.-Bez.  Minden,  Sp.,  "  Minden.
115   Laubenheim,  "  Darmstadt.

116  Leopoldshöhe,  "  Constanz.

117  Lieberhausen,  Sp.,  "  Cöln.

118  Lindau  in  Anhalt,  Sp.,  "  Magdeburg.

119  Lindenau  bei  Königsberg,  "  Königsberg  i.  Pr.
120  Lövenich,  Kreis  Erkelenz,  "  Aachen.
121   Löwenhagen,  "  Königsberg  i.  Pr.
122  Londorf,  "  Darmstadt.
123   Longerich,  "  Cöln.

124  Longeville  bei  Metz,  "  Metz.
125   Loxstedt,  "  Bremen.

126  Lüchtringen,  "  Minden.
127   Lüderitz,  "  Magdeburg.

128  Lützel-Coblenz,  "  Coblenz.

129  Marienbaum,  "  Düsseldorf.

130  Marxzell,  Sp.,  "  Karlsruhe.

131  Mehrhoog,  "  Düsseldorf.

132  Menz,  Sp.,  "  Potsdam.
133   Mieste,  "  Magdeburg.

134  Monkowarsk,  Sp.,  "  Bromberg.
135   Moorburg,  Sp.,  "  Hamburg.
136   Nachterstedt,  "  Magdeburg.
137   Nackenheim,  "  Darmstadt.

138  Nendza,  "  Oppeln.

139  Netra,  Sp.,  "  Cassel.
140   Neuenhof,  "  Düsseldorf.

141  Neugattersleben,  Sp.,  "  Magdeburg.

142  Neuhardenberg,  "  Frankfurt  a.  O.
143  Neunkirchen,  Reg.-Bez.  Cöln,  Sp.,  "  Cöln.

144  Neuweiler,  Kreis  Zabern,  Sp.,  "  Straßburg  i.  Els.
145  Nieder-Bobritzsch,  "  Dresden.

146  Niederfischbach,  Sp.,  "  Coblenz.

147  Nieder-Flörsheim,  "  Darmstadt.

148  Niederkrüchten,  "  Aachen.



149   Niedermorschweiler,  Kreis  Mülhausen,
Sp.,





Straßburg  i.  Els.
        <pb n="290" />
        —  266  —





  Eigenschaft  Postdirektions-
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-    Bezirk
der  Telegraphen-Anstalten.

150   Niederrad,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Frankfurt  a.  M.
151  Niederrödern,  Kreis  Weißenburg,  Sp.,  "  Straßburg  i.  Els.
152   Nieder-Saulheim,  "  Darmstadt.

153  Nimkau,  "  Breslau.

154  Nittritz,  "  Liegnitz.

155  Noldau,  "  Breslau.
156   Oberburnhaupt,  Sp.,  "  Straßburg  i.  Els.
157   Obereisseln,  Sp.,  "  Gumbinnen.

158  Oberhergheim,  Kreis  Gebweiler,  Sp.,  "  Straßburg  i.  Els.
159  Oberrad,  "  Frankfurt  a.  M.
160   Oberpleis,  Sp.,  "  Cöln.
161   Orschweier,  "  Constanz.

162  Osterwald  bei  Elze  i.  Hannover,  "  Hannover.

163  Ottbergen,  "  Minden.

164  Perlswalde,  Sp.,  "  Gumbinnen.
165   Pfiffligheim,  "  Darmstadt.
166   Pillnitz,  "  Dresden.

167  Prechlau,  Sp.,  "  Bromberg.

168  Puderbach,  Sp.,  "  Coblenz.

169  Ouernheim,  Sp.,  "  Minden.

170  Radenz,  "  Posen.

171  Recke,  Sp.,  "  Münster.

172  Rehren,  Sp.,  "  Minden.

173  Reichelsheim  i.  d.  Wetterau,  „  Darmstadt.

174  Renzow,  Sp.,  "  Schwerin.
175   Rethen  a.  d.  Leine,  "  Hannover.
176   Rheinsheim,  Sp.,  "  Karlsruhe.

177  Riesenbeck,  Sp.  "  Münster.

178  Rodenkirchen  bei  Cöln  a.  Rh.,  Sp.,  "  Cöln.
179   Rogätz,  "  Magdeburg.

180  Rothsürben,  "  Breslau.
181  Rufen,  Sp.,  "  Frankfurt  a.  O.
182.  Rynarzewo,  "  Bromberg.
183   Salmbach,  Kreis  Weißenburg,  "  Straßburg  i.  Els.
184   Salzbergen,  "  Oldenburg.
185   Sanct-Peter  i.  Baden,  Sp.,  "  Constanz.
186   Sandberg,  "  Posen.

187  Sassendorf,  "  Arnsberg.

188  Satzvey,  "  Cöln.

189  Schallstadt,  "  Constanz.
190   Schapbach,  "  Constanz.

191  Schillgallen,  Sp.,  "  Gumbinnen.

192  Schladern,  "  Cöln.

193  Schlawe,  Bahnhof,  "  Cöslin.

194  Schleusenau,  "  Bromberg.

195  Schmieheim,  "  Constanz.
        <pb n="291" />
        —  267  —

 

 

 

 

 

  Eigenschaft    
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-  Postdirekzionsder
  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
196   Schwanenberg, Reg.-Bez. Aachen,  mit  beschränktem  Tagesdienst.  Aachen.

197  Selm,  „  Münster.

198  Seppenrade,  Sp.,  "  Münster.

199  Sibyllenort,  "  Breslau.

200  Sien,  Sp.,  "  Trier.
201   Sieversdorf,  Sp.,  "  Potsdam.

202  Sinzheim  bei  Oos,  "  Karlsruhe.

203  Sprendlingen  bei  Langen,  Sp.,  "  Darmstadt.
204   Steinbach  bei  Gießen,  Sp.,  "  Darmstadt.

205  Stolzenbach,  Sp.,  "  Cöln.
206   Stotel,  Sp.,  "  Bremen.
207   Stubben i. Hannover,  "  Bremen.
208   Sulzbad,  Kreis  Molsheim,  Sp.,  "  Straßburg  i.  Els.
209  Tanne,  Sp.,  "  Braunschweig.
210  Trakehnen,  Bahnhof,  Sp.,  "  Gumbinnen.

211  Treysa,  Bahnhof,  "  Cassel.

212  Ueckendorf,  Sp.,  "  Arnsberg.

213  Valbert,  Reg.-Bez.  Arnsberg,  "  Arnsberg.
214   Vörden,  Reg.-Bez.  Minden,  Sp.,  "  Minden.
215   Wallertheim,  Sp.,  "  Darmstadt.

216  Warburg,  Bahnhof,  "  Minden.

217  Wegberg,  "  Aachen.

218  Wehrden,  Sp.,  "  Minden.

219  Wehringhausen  bei  Hagen  i.  W.,  "  Arnsberg.

220  Weisenau,  "  Darmstadt.
221   Weisenbach,  Sp.,  "  Karlsruhe.

222  Welschenennest,  "  Arnsberg.

223  Wenkheim,  Sp.,  "  Karlsruhe.

224  Wielichowo,  Sp.,  "  Posen.
225   Winkel,  "  Frankfurt  a.  M.
226  Wolbeck,  "  Münster.
227   Wolittnick,  „  Königsberg  i.  Pr.
228  Wolxheim,  Kreis  Molsheim,  Sp.,  „  Straßburg  i.  E.
229  Zibelle,  Sp.,  "  Frankfurt  a.  O.

B.  Geschlossen  wurde:
1

Schmalnau  (aufgehoben),

Cassel.
        <pb n="292" />
        —  268  —









  Eigenschaft  Postdirektions-
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-  
  der  Telegraphen-Anstalten.  Bezik.
C.  Sonstige  Veränderungen.
1  Berg-Dievenow,  mit  Fernsprechbetrieb  versehen  (während  Stettin.
der  Badezeit  bleibt  der  Morsebetrieb
bestehen).
2  Braunschweig,  hält  täglich  Dienststunden  von  7  Uhr  Braunschweig.
Morgens  bis  12  Uhr  Nachts.
3  Geldern,  hält  vollen  Tagesdienst  an  Stelle  des  Düsseldorf.
  beschränkten.
4  Kaiserau,  an  Stelle  des  Morsebetriebes  ist  Cöln.
5  Lindlar,  Fernsprechbetrieb  eingeführt.  Cöln.
6  Steele,  hält  vollen  Tagesdienst  an  Stelle  des  Düsseldorf.
beschränkten.
7  Viersen,  desgleichen.  Düsseldorf.
8  Weißensee,  an  Stelle  des  Fernsprechbetriebes  ist  Berlin.
Morsebetrieb  eingeführt.









5.  Eisenbahn-Wesen.



Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  April  d.  J.  wird  die  bei  Dortmund  belegene  Haltestelle  Brakel  der  Westfälischen  Eisenbahn  für
den  Eil=  und  Stückgut-Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  1.  April  1879.



Vom  1.  Mai  d.  J.  ab  treten  Beschränkungen  in  dem  Verkehre  der  zur  Oberschlesischen  Eisenbahn  gehörigen,
zwischen  Kreuz  und  Wronke  belegenen  Station  Miala  ein.  Die  Eilgut-Frachtsätze  werden  aufgehoben,
Sendungen  von  Stückgut  und  Wagenladungen  ab  Miala  nur  unfrankirt,  nach  Miala  nur  frankirt  angenommen;
  der  direkte  Personen=  und  Gepäck-Verkehr  dieser  Station  bleibt  nur  mit  den  Stationen  Kreuz,
Wronke,  Samter  und  Posen  bestehen.  

Berlin,  den  3.  April  1879.



Am  1.  d.  M.  ist  die  26,3  km  lange  Bahnstrecke  Blieskastel-Saargemünd,    deren  Betrieb  von  der
Direktion  der  Pfälzischen  Ludwigsbahn-Gesellschaft  geleitet  wird,  mit  sämmtlichen  Stationen  für  den  Personenverkehr
  eröffnet  worden,  nachdem  die  Eröffnung  für  den  Güterverkehr  bereits  am  1.  März  d.  J.  stattgefunden
  hat.  Von  der  Bahnstrecke  gehören  11,7  km  mit  den  Stationen  Bliesbrücken,  Folpersweiler  und
Saargemünd  zu  den  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen,  an  welche  dieselbe  in  Saargemünd  Anschluß  hat.

Berlin,  den  7.  April  1879.
In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="293" />
        —  269  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.



Der  erste  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1879“
ist  erschienen.

Berlin,  den  4.  April  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.



Das  in  Glasgow  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  160  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne
Dampfschiff  „Electra“  von  1  054,23  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang
in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  „Deutschen  Dampfschiffs-Rhederei“  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung
der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum

Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  11.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Glasgow  ein  Flaggenattest
ertheilt  worden.

 

Die  im  Jahre  1865  in  Shelburne  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Jan
Melchior“  von  431  belgischen  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
Eigenthum  des  Schiffskapitäns  Johann  Ernst  Schultz  zu  Stralsund  unter  dem  Namen  „Mentor“"  das
Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer

Stralsund  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  21.  März  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Antwerpen
  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.



Nachtrag

zu  den  Bestimmungen,  betreffend  die  Anerkennung  der  in  dänischen  Schiffspapieren  enthaltenen
Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen,  vom  21.  Dezember  1872  (Central-Blatt  für  1873
Seite  163  ff).

Für  die  auf  Grund  des  dänischen  Schiffsvermessungs-Gesetzes  vom  13.  März  1867  und  der  dazu  erlassenen
Instruktionen  vom  1.  August  1878  vermessenen  dänischen  Dampfschiffe  sind  die  in  deren  Nationalitäts=  und
Registrirungs-Zertifikaten  enthaltenen,  nach  den  Bestimmungen  der  §§.  15,  16  und  17  der  Schiffsvermessungs-Ordnung
  vom  5.  Juli  1872  ermittelten  Angaben  über  den  Netto-Raumgehalt  (Netto-Tonnage  efter  „Schiffsvermessungs-Ordnung
  vom  5.  Juli  1872,  §§5.  15,  16  und  17")  ohne  Nachvermessung  als  gültig  anzuerkennen.



37
        <pb n="294" />
        —  270  —

Das  Verzeichniß  der  auf  Grund  der  §§.  1  und  2  der  Strandungsordnung  vom  17.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  73)  in  den  Bundes-Seestaaten  fungirenden

Strandämter,  der  denselben  untergeordneten  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern

vorgesetzten  Aufsichtsbehörden

(Central-Blatt  für  1878  Seite  285  ff.)  wird  unter  „A.  In  Preußen",  „B.  In  Mecklenburg-Schwerin“,
„C.  In  Oldenburg"  und  „E.  In  Bremen“  wie  folgt  geändert:*)





Amtskarakter  (Stand),











Bezeichnung  und  Sitz
  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  Strand  der  
  und    Strandamts-Vorsteher  und
  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
I.  In  der  Provinz  Ostpreußen.
I.  In  den  Regierungsbezirken  Königsberg  und  Gumbinnen.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Königsberg.
1   Str.-A.  Memel  I.        Küste  von  der  Grenze  gegen  Lootsen-Kommandeur  Krüger  zu
Rußland  südlich  bis  zum  Memel.
Dorfe  Schmelz  einschließlich,
  sowie  Küste  der  kurischen
  Nehrung  seewärts
bis  zum  Dorfe  Eisseln  und
haffwärts  bis  zum  Dorfe
Schmiedehnen,  beide  ausgeschlossen.

a)  Str.-V.  Nimmersat  Seeküste  des  Kreises  Memel  von  Gemeindevorsteher  Dumbris
der  Grenze  gegen  Rußland  bis  zu  Nimmersatt.
zum  Dorse  Melneraggen,  dieses
ausgeschlossen.
Dem  Str.-A.  Memel  l.  sind  die  unter  a.  bis  einschließlich  z.  (Seite  285  u.  286)  aufgeführten
  Strandvogteien  untergeordnet.
1a.   Str.-A.  Memel  II.  Festlandsküste  des  kurischen  Oberfischmeister  von  Marees



Haffs  vom  Dorfe  Schmelz  zu  Memel.
(dieses  ausgeschlossen)  bis

zum  Dorfe  Schmiedehnen

einschließlich.

Dem  Str.-A.  Memel  ll.  sind  die  unter  b.  bis  einschließlich  o.  (Seite  286)  aufge  führten
Strandvogteien  untergeordnet.



*)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.
        <pb n="295" />
        —  271  —

 

Nunmer.

 

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

 

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

 

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 


23
29
35

43

43
44

46

60

69

70

70

 

Ia.  In  der  Provinz  Westpreußen.
Im  Kegierungsbezirk  Danzig.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Danzig.

7 c)  Str.-V.  Rowe
9 b)  Str.-V.  Kolbergermünde

21 Str.-V.  Sehlendorf
23 Str.-A.  Waterneversdorf.
29 c)  Str.-V.  Glücksburg

35 c)  Str.-V.  Warnitz

43 b)  Str.-V.  Oevenum

43 e)  Str.-V.  Göting
44 b)  Str.-V.  Reußen-Kooge

46  Str.V.  Pellworm.
60 a)  Str.-V.  Ivenfleth

69 Str.-A.  Himmelpforten
70 Str.-A.  Wittmund
70 Str.-A.  Esens

70 a)  Str.-V.  Neu-Harrlinger
Siel.

Von  da  bis  zur  Weitenhäger
Grenze.

Von  da  bis  zur  Grenze  der  Regierungsbezirke
  Köslin  und
Stettin.

Wie  vorstehend

Küste  des  Guts  Waterneversdorf.
Von  da  bis  zur  Aue  bei  Meierwiek.

Von  der  nördlichen  Sonderburger
Kreisgrenze  bis  zur  Schobüllgaarder
  Gutsgrenze.

Von  da  nordwestlich  bis  zum  Anfang
  des  Westerland-Föhrer
Deichs.

Von  da  bis  zur  östlichen  Nieblumer
Feldmarksgrenze.

Von  da  bis  zum  Südende  des
Desmercieren-Koog  Deichs.

Küste  der  Hardesvogtei  Pellworm.

Von  der  Wewelsflether  Fähre  (am
linken  Störufer)  bis  zum  Glückstädter
  Stadtgebiet.

Elbküste  des  Amtsbezirks  Himmelpforten
  und  die  Schpwinge-Mündung.


Küste  des  Amts  Wittmund,  ausschließlich
  des  Jadegebiets.

lich  der  Inseln  Spiekeroog  und
Langeoog.
gesttandrust  des  Amts  Esens

 

Küste  des  Amts  Esens  einschließ- 



Gutspächter  Drewin  zu
Brenkenhofsthal.

Schiffer  Pahlow  zu  Kolbergermünde.


Fischer  Kruse  zu  Sehlendorfer
  Strand.

“  Jeß  zu  Waterneversorf.


Gemeindevorsteher  Nielsen
zu  Bockholm.

Hufner  Hoiid  zu  Wannitzfeld.


Landmann  Hinrichsen  zu
Midlum.

Gemeindevorsteher  Hinrichsen
  zu  Nieblum.

Landmann  Petersen  zum
Sophien  -Magdalenen-Koog.


Gerichts-Assessor  Man  auf  Pellworm.


Die  Geschäfte  werden  einstweilen
von  der  Strandvogtei
Glückstadt  besorgt.

Der  Kreishauptmann  zu
Himmelpforten.

Die  Geschäfte  werden  einstweilen
  von  dem  Strandamt
  Eseus  besorgt.

Amtshauptmann  Scheffer  zu
Esens.

Kaufmann  Meinerts  zu  Neu-Harrlinger
  Siel.

37°
        <pb n="296" />
        —  272  —

 

Nummer.

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

78

82

86
88

93
95

 

78 Str.-A.  Weener

82 Str.-V.  zu  Alt-Gaarz.

86 c)  Str.-V.  zu  Horumersiel
88 b)  Str.-V.  zu  Eckwarderhörne.

93 Str.-A.  Bremen

95 Str.-A.  Bremerhaven.

Berlin,  den  4.  April  1879.

 

 

Küste  des  Amts  Weener

Wie  vorstehend

Vom  Horumersiel  bis
Hooksiel.

Von  der  Grenze  der  Gemeinde
Stollhamm  am  Stollhammerdeich
bis  zur  Grenze  der  Gemeinde
Eckwarden  am  Eckwarderdeich.

zum

Bezirk  der  Stadt  Bremen  und  des
Landgebiets.
Bezirk  des  Amts  Bremerhaven

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

 

 

Regierungs-Assessor  Dr.  Mejer
zu  Weener.

Vormaliger  Schiffskapitän  Cbr.
Hävernick  auf  Bastorf
Leuchtthurm;  Stellvertreter:
  Schiffer  Beutz  zu  Alt
Gaarz.

Steuermann  F.  H.  Tiarkt
zu  Horumersiel.

Hausmann  W.  Hüpers  #½
Sinswürden.

Polizei-Direktor,  Senator
Dr.  Tetens  zu  Bremen.
Amts-Assessor  Funke  

Bremerhaven.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="297" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  April  1879.  O16.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  1878  bis  März  1879;  —  Ergänzung  der  Ausführungsausländischer
  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Aus-  seinemmungen  zu  dem  Gesetz,  betreffend  den  Spielkartentempel.
  283

ländern  aus  dem  Reichsgebiet;  —  Herausgabe  des  Handbuchs
  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1879  Seite                                                  273
  2. Münz-  und  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken

Ende  März  1879;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten
Ende  März  1879;  —  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von
Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —
Uebersicht  über  die  bis  Ende  März  d.  J.  eingezogenen
Landesmünzen.                                                                                                                                   278
3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß  betreffend

Kontrole  der  Händler  mit  denaturirtem  Viehsalz;  —  Bestellung
  zweier  Stations-Kontrolöre;  —  Nachweisung  der
Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April

4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen

6. Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Berlin- 



und  Verbrauchssteuern,  sowie  vom  Spielkartenstempel,  bis
Ende  März  1879                                                                                                                          286

Blankenheim                                                                                                                                    287

z.  Marine  und  Schiffahrt:  Vorschriften,  betreffend  die  Vermessung

  der  Schiffe  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal
                                                                                                                                                             288

7. Konsulat-Wesen:  Ernenun                                                                                                        294

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

  Nachdem  durch  die  rechtskräftigen  Urtheile  des  Königlich  preußischen  Stadtgerichts  zu  Berlin  vom  16.  Januar
und  21.  Januar  1879  gegen  die  Nummern  99  und  101  des  Jahrgangs  1878  der  zu  Wien  erscheinenden
periodischen  Druckschrift  „Kikeriki“  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs
erfolgt  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  65)  die  fernere  Verbreitung  dieser  Druckschrift  im  Reichsgebiet  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch

  verboten.

Berlin,  den  12.  April  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

38
        <pb n="298" />
        —  274  —

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Jannar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Trotz  alle  dem“  zur
Ausgabe  gelangen.  "
Berlin,  den  13.  April  1879.  1
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

*)  Central-Blatt  S.  60.

 

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  9.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  8)  **)  erlassene  Verbot  der
in  Hottingen-Zürich  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „die  Tagwacht“  erstreckt  sich  auch  auf  die  Nummern
dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „der  freie  Schweizer“  zur  Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  15.  April  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

 

**)  Central-Blatt  S.  50.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Die  Zigeuner:  
a)  Josef  La-  29  Jahre,
patsch,
b)  Rudolf  La-  28  Jahre,
patsch,  beide  geboren  zu  -Klo-  Landstreichen,  Königlich  preußische                  25.  Januar
paschw,  Bezirk  Frei-  Bezirksregierung  zu                                                                               d.  J.
berg  in  Oesterreich,  Oppeln,
c)  Georg  Stoikaf 47  Jahre,  geboren  zu
(Stenka),  Czaba  bei  Miszkow  in

 

 

 

Ungarn,
        <pb n="299" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

    Ausweisung    .

  Ausweisungs-

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

2.  Soen  Nilson,  Ar- 36  Jahre,  aus  Wau-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  2.                                                                                                                                                                                 April
beiter,  kifra  in  Schweden,  teln,  Bezirksregierung  zu                                                                  d.  J.

Schleswig,

3.  Jöns  Andersson,  23  Jahre,  aus  Bierjös desgleichen,  dieselbe  Behörde,           desgleichen.
Arbeiter,  bei  Astad  in  Schweden,

4.  Anton  Vesely,5  Jahre,  aus  Koase- desgleichen,  Stadtmagistrat                                 31.                                                                                                                                                                                  Januar
Tagelöhner,  jovic,  Bezirk  Sedlcan  Straubing  in                                                                            d.  J.

in  Böhmen,  Bayern,

5.  Sebastian  Hinter- 23  Jahre,  aus  Klein- Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  bayerisches  7.                                                                                                                                                                          März
steiner,  Tagelöh-  Maseldorf,  Gemeindes|ger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksamt  Bogen,       d.  J.
ner,  St.  Thomas  am  Bla-  urtheilung  wegen  der  

senstein,  Bezirk  Perg  in  gleichen  Uebertretung
Ober-Oesterreich,  innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

6.  Johann  Lehmann,  geboren  1846,  aus Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  20.                                                                                                                                                                         März
Schuhmachergeselle,  Micheldorf,  Bezirk  teln,  Bezirksamt  Mün-                                              d.  J.

Kirchdorf  in  Steier-  chen  r.  /J.,
mark,

7.  Aois  Bernfuß,  geboren  1857,  aus  Iglau  desgleichen,  dieselbe  Behörde,            24.  März
Kellner,  in  Mähren,                                                                                                                                  d.  J.

8.  Hugo  David,  geboren  1856  zu  St.  Pöl-desgleichen,  dieselbe  Behörde,          26.  März
Zuckerbäcker,  ten,  Bezirk  St.  Pöl-                                                                                                     d.  J.

ten  in  Unter-Oesterreich,


9.  Georg  Prosinger,  geboren  1851  zu  St.  Lo- desgleichen,  Königlich  bayerisches  21.                                                                                                                                                                                  März
Müllergeselle,  renz,  Bezirk  Vöckla-  Bezirksamt  Laufen,                                                              d.  J.

bruck  in  Ober-Oesterreich,


10.  Alois  Strakosch,  geboren  1859  zu  Podie -desgleichen,  Königlich  bayerische  27.  März
Sattler,  brad  in  Böhmen,  orts-  Polizei  -Direktion                                                                   d.  J.

angehörig  zu  Ostrau,  München,
Bezirk  Ungarisch-Hradisch
  in  Mähren,

11.  Ignaz  Lederer,  geboren  1820  und  orts- desgleichen,  Königlich  bayerisches  27.  März

Tagelöhner,  angehörig  zu  Drsla-  Bezirksamt  Brücke-                                                           d.  J.

 

witz,  Bezirk  Klattau  in

 

Böhmen,

nau,

 

 

38*
        <pb n="300" />
        276

 

 

 

 

Datum  des

 

l

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  e  nl-—

  55  «  Ausweisung  weisunas-S

  d  «  der  Bestraf

S  es  Ausgewiesenen.  r  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  «  3.  4.  5.  6.

12.  Franz  Nagel,  Mau-geboren  am  19.  April  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  22.  Februar
rer,  1859  zu  Dalwitz  bei  und  Bruch  der  Landes=  Kreishauptmann-  d.  J.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

Adolf  Alois  Röller,
Schuhmacher,

Franz  Jakubrz,
Schneidergeselle,

Friedrich  Hranostejl,
  Bäckergeselle,

Franz  Schieche,
Handelsagent,  früher
Kopist,

Bengt  Spvensson
Engström,  Handarbeiter,.


Wilhelm  Fielitz,
Handarbeiter,

Réné  Ripoche,  Arbeiter,


 

Karlsbad,  ortsangehörig
  zu  Radonitz  bei
Kaaden  in  Böhmen,

33  Jahre,  geboren  zu
Leitmeritz  in  Böhmen,

geboren  1853  und
ortsangehörig  zu  Tur
bei  Gitschin  in  Böhmen,
  «

geboren  1834  und  ortsangehörig

  zu  Hochstadt,
Bezirk  Starkenbach  in
Böhmen,

41  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Ohren,
  Bezirk  Tetschen  in
Böhmen,

geboren  am  19.  April
1841  zu  Teufvedstorp,
Provinz  Kronsberg,
ortsangehörig  zu  Herlunda
  in  Schweden,

geboren  am  20.  Februar
1840  zu  Storkow,
Kreis  Templin  in
Preußen,  behufs  Auswanderung
  nach  Engschen

  Staatsverbande
entlassen,

41  Jahre,  geboren  zu
Versauvant,  Departeland

  aus  dem  preußi.

 

ment  Maine  und  Loire

 

in  Frankreich,

verweisung,

Landstreichen  und  Betteln,


Betteln,  nach  mehrmaliger

  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen  und  Bruch
der  Landesverweisung,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

schaft  zu  Zwickau,

dieselbe  Behörde,

Königlich  sächsische

Kreishauptmannschaft
  zu  Bautzen,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

dieselbe  Behörde,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

 

27
lJ

17.

ebruar
ärz
J.

18.  März
d.  J.

ärz
.  J.

.  Februar

.  J.

.  März

31.  März
d.  J.
        <pb n="301" />
        277

—

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Geund  Behörde,  welche  die  Datum  des

    Ausweisung  Ausweisungs

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

20.  Israel  David  Jann-, 53  Jahre,  geboren  zul  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezils  18.  März
elowitz  Eisenberg,,  Womitten  in  Rußland,  präsident  zu  Kolmar,                                         d.  J.
Lehrer,

21. Johann  Temperli,  28  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,                             1.  April

Fabrikarbeiter,  ortsangehörig  zu  Riedi-                                                                                             d.  J.
kon,  Kanton  Zürich  in
der  Schweiz,

22.  Johann  Patois,  geboren  am  8.  November  desgleichen,  derselbe,                          4.  April

Ziegler,  1853  und  ortsangehö-                                                                                                       d.  J.
  rig  zu  Avallon,  Bezirk
Lyonne  in  Frankreich

23.  Hyronimus  Murko, 45  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,                           5.  April
Glaser,  ortsangehörig  zu  St.  Ro-                                                                                                       d.  J.

chus  in  Steiermark,

 

Reichs  veranstaltet.
Verlag“  zu  Berlin,  und
für  ein  Exemplar  geliefert.

 

 

 

Bekanntmachung,

 

 

betreffend  die  Herausgabe  des  Handbuchs  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1879.
Von  dem  Reichskanzler-Amt  wird  für  das  Jahr  1879  eine  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  des  esDeutschen Reichs veranstaltet.Deutschen Reichs veranstaltet.Das Werk erscheint im nächsten Monat im Verlage der Buchhandlung„Carl Heymanns Verlagezu Berlin und wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von M 4,00für ein Exemplar geliefert.Im Buchhandel ist  zum Preisefür M 5,00 für ein Exemplar zu beziehen.

Berlin,  den  16.

April  1879.

Der  Präsident  des  Reichskanzler-Amts.
Hofmann.

 

Das  Werk  erscheint  im  nächsten  Monat  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns
        d
        <pb n="302" />
        — 278 —

2.  Münz.  und

Status  der  deutschen  
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  2

(Die  Betze

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.  n

—  5

Sonstige  Ver-  ti

tãglich  bindlich-  ·

Z  N  W  t  Grund-  WVeserve-  Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  fällige  rden  geten  ren  Sonstige  —
*Name  der  Banken.  Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  28.  Gebr.  deckte  28.  ebr.  Ver-  Vtr.  gümii  Febr.  Lassiva.  2b.  Sbrilr  bbn

1  1872.  Noten.  asrd.  eindlic,  1572...58  1679.  Basfiva.  im

“7  keiten.  frift.  "“

0.  —

1|  RKeichsbank  „  120  000  1522349  201  80  340  56  939/+  56  939213989  —  218388  7126—  989  1989  +  1  4791.007v  528  -J#om  6
2|  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2576  164  12594  1360  2840  —  231  180/4  180  —  —  9196□
3Kölnische  Privatbank  3  000  750  2202—  33  1220T  29%  314109%  2903|  14  30  —  2100  9199—
4  Magdeburger  Privatbank.  3000  606  2  563  267|1115  14  156  4  136  1147  9  —  2491  75334
5Danzlger  Privat-Aktien-Banrk,3900050  1  788T  1565  254—  135  294—  582831/—  2833  1790—  10  82

W.  "  4

6  VWastal,  asttene  Pand  5  3  000  750  2  1468-  11  110|  13  4  —  1329  444—  28  7  572|.
SHannoversche  Bank  12  000  862  4928  885  2555  493|  3  121  —  279  1  9881.  741  1517  4  322
3|Frankfurter  Bank  17  1113574  016—  177658"482  111  2052  3969|—  1  895  737  620  41550|—
oBayerische  Notenbank  7500  292  66  077  1899  28  551—  951  7599—  697  268  1  1120|
10l  Sachsische  Bank  zu  Dresden  .  30  ooo  3317  3759824  43864  162644  5829  1392  4  614  4229—  227  247—  1802  7  7/=11|
  Leipziger  Kassenverein  3  000  133  2915|  37  1414|  29  1381.  7  273—  91  6t2  —  13)  764|—
12|  Chemnitzer  Stadtbank  510  100  489—  10  98—  69  60  —  5  4081  66  118  6  5  5/4
13|  Württembergische  Notenbank  W  371121167/  43611  9  857+—  178239  —  499  9—  1923  754  4  37  315404
14)  Badische  Boö  ↄooo  13560  9467  —  3411  49  653  269  144  2  676  41
15|  Bank  für  Süddeutschland.  16  672  1541  9745  1664  55  997°+  791  —  —  406—  9218361|—
16|  Vraunschweigische  Bank  10  500  309  2  625—  73¾  1848  360)2636  —  14  1  4080  76  226—  270079
17/  Kommerzbank  in  Lübect  2  400  43  808F  113  301  2261084  1  1986—  213  70  17  8391—
16  Bremer  Bank  16  607  775  5  003J  471  3008|—  299  1062  +—  2514  -  2563  52  154-Insammen

  268  332  31346  832  3074  910224  1  66  867|236  091  —  23  500%  48  221—  3928929  2288  6454262

 

Zu  8:
Zu  14“:
Zu  15“:

 

Darunter
Darunter  107  310  „X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

 

 

 

 

Bemerkungen.
Darunter  152  800  ¾  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

43  046  .44  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="303" />
        ank-Wesen.

nken  Ende  März  1879

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1879.

Tausend  Mark.)

— 279 —



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.

2
E
Gegen  Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  chegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  "
b.  26.  Febr.  kafsen.  28.  Febr.  anderer  28.  Febr.  Wechsel.  28.  Febr.  Lombard.  28.  Febr.  Effekten.  28.  Febr  Activa.  28.  Febr.  der  28.  Febr.  1
18719.cheine.  1879.  Banken879  1879.  1879.  1879.  1879.  Aktiva.  1879.  3
—
T  9568341  284+  302  21—  1631  OG  +A  23  882  60  436  63544  15  219  22  706  J+  1201011  8834+  544910
935—  7  6—  1  376  26  4747—  172  2  805  1  79  437  —  6  6  9312  —  6982
72!i  4  4—  5  106  —  53  7  642—  23  519  19  —  —  205—  54  92348  —  12013
54—  33  14—  2  579  J  312  5  564—  297  863—  66  —  —  143—  31  8  017/—  198
08—  28  —  —  1  726+  349  5734—  61  893—  215  30o3  +  153  4355  —  328  8  949—  1311
I/  6#7  1  —  96—  37  4821  —  257  1470  4  304  —  —  287  —  24  7  6544  55
554  1758  7—  3  414  2174  24  520—  45  8591  71  8305  4  83  24  416  —
20—  1488  1116—  121  5600  —  6542694—  27  3130  —  27206  4115  —  1094  1916  —  15  49333—  35821
7S00  33—  161  4644461560  1941  117  1  101  —  176  1  47—  860  76  57T  209
60—  100925—  1608623—  187977594  3320  5920  1080  4692  —  921  7078+—  843  76  777/..  3077
5½„„  13—  6ero161  716236—  13  16814  409  41  6  6—  9  7  4—  6011
40  +  18  8.  12  143  —  538  Moozz—  436  85—  10  172  —  707.  444  5  358  —+  5712
50|  M  474  94  83152166  —+  2010  18  663  961  3z75—  84  38585  —  1  so  253  31540  3707  13
86/J  116  351  16  134  20146  1  134  2  344—  1  1464  —  10  21220  —  314
4  44  1—  2  47  1—  15  58—  791  1946+  633  4372  +  183  3064  —  74  28  361—  8813
71  133  15—  35  911%  99  9386+  173  1  80oI  —  17  —  —  594  21  179144  15216
11  116  2  —  1214  3  3  334—  365  242  —  31  93zö0  T  189  1433+  181  6  4424—  1
1§8  71  10—  8  217  4  ↄ3  32289  727  2  032—  420  393  —  163  1  177  55  377  886  371444

34  80362  10  15344  226  528  87  699  4  5766  4  —  13  805  58  110  1  5611431  307  F  56  667
        <pb n="304" />
        —  280  —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung    
Laufende  der    im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  
Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100 M  in  Abschnitten  zu  200  M
M    M  M    M
1.   Reichsbank  1)  ..  331  666  400  314  333  600  —  —

2.  Stättische  Bank  zu  Breslau    202  600  1  411  400  —  —

3.  Kölnische  Privatbank 2)  2  185  400  790  900  —  —

4.   Magdeburger  Privatbank  2  561  900  438  100  —  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbank      1  787  400  1 212  600  —  —

6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  747.000  153  000  489  200  410  800

7.   Hannoversche  Bank  4 927  600  1  072  400  —  —

8.   Frankfurter  Bank    4  167  900  4 532  100  —  —

9.  Bayerische  Notenbank      65  967  000   3 923 000  —  —
10.  Sächsische  Bank  zu  Dresden.    21  616  500  38  383  500  —  —

11.  Leipziger  Kassenverein  —    —-  —  —
12.   Chemnitzer Stadtbank  488  400  21  600  —  —
13.   Württembergische  Notenbank    21  166  700  4  433  300  —  —
14.  Badische  Bank      9 467 200   29 532 800  —  —
15.   Bank  für  Süddeutschland    9 744 700   26 255 300  —  —
16.  Braunschweigische  Bank    2 624 900  10  875  100  —  —
17.   Kommerzbank  in  Lübeck  808  200  1  591  800  —  —
18.  Bremer  Bank    5  002  800  4 747 200  —  —

zusammen  am  31.  März  1879  485  132 600  443  707  700  489  200  410  800
am  28.  Februar  1879.      454 397  200  553  443  100  489  200  410  800
mithin  am  31.  März  1879  mehr  .  .  30  735  400  —  —  —
weniger  —  109  735  400  —  —









Anmerkungen.  
1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur
noch  nicht  eingelöst:  92  690  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  227  850  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

im  Bestande:  9 700  "  "  " " "  38 600  " "  "  " " "
vernichtet:  7 956  610  " " "  " " "  86  549  200  " " " " " "

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche    seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und
noch  nicht  eingelöst:  1 430  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,    2  520  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.
im  Bestande:  210 "  " " " " "  640  " " " " " " 

vernichtet:  98  360  " " " " " "  296  840 " " " " " " 
3)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  6 000  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  2  600  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  400  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  9  000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  056  000  Mark  in
        <pb n="305" />
        noten  Ende  März  1879.

— 281  —





















der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M.  in  Abschnitten  zu  1000  M.  überhaupt
M    M  M    M  M    M
97  406  500  239  093  500  217  877.000  414  823  000  646  949  900  968  250  100  1.
—  —  221  000  1  165  000  423  600  2  576  400  2.
—  —  —  —  2  185  400  790  900  3.
—  —  —  —  2561  900  438  100  4.
—  —  —  —  1  787  400  1212  600  5.
909  500  290  500  —  —  2145  700  854  300  6.
—  —  —  —  4  927  600  1  072  4008)  7.
696  500  1903  500  6  152  000  7548  000  11  016  400  13  983  600  8.
—  —  —  —  65  967  000  3  923  000  9.
15  975  500  10  524  500  —  37592  000  48  908  000  10.
2915  000  86  000  —  —  2915  000  85  000  11.
—  —  —  —  488  400  21  600  12.
—  —  —  —  21  166  700  4  433  300  13.
—  —  —  —  9  467  209  29532  800  14.
—  —  —  —  9  744  700  26  255  300  15.
—  —  —  —  2624  900  10876  100  16.
—  —  —  —  808  200  1591  800  17.
—  —  —  —  5  002  800  4747200  18.
117  903.000  251  897  000  224  250  000  423  536  000  827  774  800  11195551  500
101  707  500  268  092  500  182  310  000  465  476  000  738  903  900  1  287  422  400
16  195  500  —-  41  940  000  —  88  870  900  —
—  16  195  500  —  41  940  000  —  167  870  900

 

 

 

 

 

 

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  März  1879:  
94 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr. zusammen 2 245 170 Mark

86 650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr.,  247  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,
mithin  gegen  Ende  Februar  1879  weniger  6  735=9 450
  ....  52  800  162  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  819  10
8  331  335      259  388  300  138  335  500  -    ·  -  1 501 682 880

zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. März 1879:

1650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,    zusammen  16  800  Mark  —  die  gleiche  Summe  wie  Ende  Februar  1879.
450      1 000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr.,  6900
297 900  „  „:  „  „  299  000  .  -.  -  .  2 976 800

daß  am  31.  März  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  997  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.



39
        <pb n="306" />
        282

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  12.  April  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-6.
  bis  12.  April  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  M  M  M
Berlin  968  660  —  —  968  660
Summe  1.  968  660  —  —  968  660
2.  Vorher  waren  geprägt  1  257  072  360  405  307  370  27  969  925  370  735  890
3.  Gesammt-Ausprägung  1  258  041  020  405  307  370  27  969  925  371  704  550
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1257  875  340  405  178  270  27  969  145
1  691  022  755.M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
24.  bis  31.  März  bis  31.  März  24.  bis  31.  März  bis  31.  März
M.  M  M  M
in  Münzen.  98  277,52  8  223  259,7  —  2061  185,30
in  Barren  —  20371676,81  2  081  511,63  44  029  966,36
zusammen.  98  277,52  28  594  936,58  2  081  511,63  46  091  151,68
        <pb n="307" />
        —  283

Uebersicht  über  die  bis  Ende  März  1879  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

Landes-Silber-  und  Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen
  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  im  März  vorher
  1879  Mark  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816   75  00  —19  906  37  —  —
„  „  „  „                                1817/22.  67501  —  16  008  889  —  16  076  385—
„  „  „  ,                                 1823/56  735  502  —  26  558  688—  27294  160—
„  „  „  „                                 von  1857  ab  12  —4111683  540  —  864771922
Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  der  Thalerwährung
  (vergl.  die  Uebersicht  für  Februar    1879
A.  1  Reichs-Central--Blatt  S.  169  —  —113  2  826  144  113  206  8926  144
zusammen  878  017  —  287 364 4y  380  14  288 242  397  14 
2 Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  anderer  Währungen
  (vergl.  die  Uebersicht  für  Febr.  1879  A.  2.)    —  —  —  —  —  210  530  270  96
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  1 075 257  463 38
B.  Landes-Kupfermünzen.
(Vergl.  die  Uebersicht  für  Februar  1879  B.)  —  —  —  —  —  —  3 512 278  65
Gesammtwerth  A.  und  B.  —  —  —  —  —  1 078 769 742  03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  März  d.  J.  beschlossen,  auszusprechen,  daß  die  Direktivbehörden
  für  ermächtigt  zu  erachten  sind,  verdächtigen  oder  auf  Grund  der  §§.  13  und  15  des  Salzabgabegesetzes
  vom  12.  Oktober  1867  (Bundes-Gesetzblatt  S.  41)  bestraften  Salzhändlern  die  Berechtigung  zum
Bezuge  von  denaturirtem  Salze  zu  entziehen  oder  nur  unter  der  Bedingung  weiter  zu  gewähren,  daß  sich
dieselben  der  Buchkontrole  unterwerfen.

 

Auf    Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung
des  Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  vom  1.  April  d.  J.  ab
der  Königlich  preußische  Ober-Steuer-Kontrolör,  Steuer-Inspektor  Kolley  zu  Cöln  den  Königlich
bayerischen  Hauptämtern  zu  München,  Rosenheim  und  Freilassing  als  Stations-Kontrolör
mit  dem  Wohnsitz  in  München,  "
Der  Königlich  preußische  Hauptsteueramts-Rendant  Baer  zu  Eberswalde  den  Königlich  bayerischen

Hauptämtern  zu  Lindau,  Pfronten,  Memmingen  und  Augsburg  als  Stations-Kontrolör

mit  dem  Wohnsitz  in  Lindau
beigeordnet  worden  dem  Wohnsitz  in  Lindau

 

397
        <pb n="308" />
        284

—

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli  August
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1878.  1878.  1878.  1878.  1878.
M  M  M  M  M
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  .  .1938840160717014545401611220  12  148  45
2.  Gumbinnen  3388  05  3130|80  284295  3  06880  2782  90
3.  Danzig  13281125  12266056  50  1  12  111  85
4.  Berlin  54711  4  55891  60  48756  15  47  486  30
5.  Potsdam  .  303020  292585  305905  333805  2984  75
6.  Frankfurt  a.  6  44730  5  945  6  74785  709150  6  441  80
7.  Stettin  9316  50  7  740  00  7153  40  707065  7355  25
8.  Köslin.  207810  1  62790  2  00525  227085  1  995  50
9.  Posen  475490  3  81720  4  801  45  4733  3  551  40
10.  Bromberg.  3  25380  2752|  10  3269  00  288790  2899  80
11.  Breslau  15  15290  14  754105  218  604  &amp;amp;
12.  Liegnitz  6  65160  5  889  80  7299  95  717135  6027100
13.  Oppeln  6  488125  6  11590  6922  05  7  09715  5935  50
14.  Magdeburg  1479295  15180  203888330016067]  15  461  60
15.  Halle  a.  S.  6752  60  619355  6  450  65  726125  726120
16.  Erfurt  890095  827270  896440  8  53780  9349  50
17.  Kiel  695790  6727|10  4858  15  6  00815  5249  70
18.  Hannover  .  565840  564545  616895  562365  574245
19.  Münster  1  737700  1  38570  1  88200  1  57690  1  795  95
20.  Minden  541310  5  156  75  5  440  50  58065  4  859  90
21.  Arnsberg  18  56237016  869  5  17222N0  16  786|85  18  122  30
22.  Kassel  3  86185  3  68140  3  05480  3  84290  3373  45
23.  Frankfurt  a.  M.  21  627  352449625  2711635  27984  50
24.  Köln      11429  05  11859  60  12079  401  12297  60  14  041
25.  Aachen  5802  10  6  52395  6122  60  626225  6917  35
26.  Koblenz  2714  75  2800  30  2  49195  3  04285  2  892  65
27.  Düsselborf.  30  9599  733446429737  10  3385685  3235300
28.  Trier  1  890  50  1  692  55  178760  192585  3175  65
29.  Dresden  9  656330  05  9887  5|  1093440  9849  30
30.  Leipzig  271239028955|8524790  8S00  50  25742  55
31.  Karlsruhe  10  64295  1052165  11  70165
32.  Konstanz  5  083  70  4490  70  4509  90  4623  10  497845
33.  Darmstadt    9579  65  9  493  05  9157  60  927445  9330
34.  Schwerin  i.  M.  2130  0  1  802  65  2795  25  1793  50  1  62270
35.  Oldenburg  401370  4200  00  3541  35  3  42685  3569  75
36.  Braunschweig  4  300  65  353525  3  828  20  425595  3  07990
37.  Bremen  17  392  80  13 821     16 717 90
38.  Lamburg  67  153  65)  61839  05   629632  85  67715  60  64719  30
39.  Straßburg  15 777 95  17 081 95  16849  55 16 846 80  13  302 25
40.  Metz    3 665 30  3 439 70  3 307 85  2921 57  3 738 25
Summe  I.  471  521651457  054 90  866     55 475 354 15   20
II.  Bayern  31  564  7540337    75  34  834  90
III.  Württemberg    15 377 05 18 098 80 15 152 75 17 006 55  18 336 80
Ueberhaupt  518  463  45509  190  854  500  170  301526  433  45506  19690
5
*)  Dagegen  in  den  Jahren  1877/78  566 297  40 572 178 65 573 642  55 584  507 35  547  805  35
„  „  „                                          1876/77       531  502  60 80  571  35 566 623  436 65
"    "   "                                          1875/76             605  828 60  582  054 30 607   444 95  617 775   

      "   "

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28,  für  1876  Seite  56.
        <pb n="309" />
        285

Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  1878  bis  März  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September  Oktober  November  Dezember  Januar  Februar  März
1878.  1878.  1878.  1878.  1879.  1879.  1879.
M  M  M  M  M  M  M

14  8966  25  16  935  50  13  38145  12  669  70  12  342  55  10  87110  11  464  95
3  070  00  3  090680  331370  292480  3  42130  2857  5  3215  70
12  320  45  1277865  12  174  11  24375  12  254  40  9380  20  12  729  80
50  8944  75  57  454  46  353  35  56  374  10  48  228  60  45  159  65  48  364  20
3  043  10  4581  25  2957  90  3087  45  3238  15  2897  70  2819  25
653185  780840  5  816  80  6976  65  7400  40  57165  699130
8981  60  10  142  65  707115  677880  6369  50  6  24995  737170
2050  40  1  768  0  1  780  50  2075  25  2  069  15  1  35075  2250  90
4734  35  486505  3561  90  5127  80  4605  00  3  62755  4762  10
303170  3  040  15  2297  65  3399  65  290525  253525  2944  25
15  456  40  16  28275  14  04160  15  33320  15  952  00  12  491  55  17  448  55
6  890  60  7342  80  6382  65  7135  15  7238  50  5895  25  7  029  50
6  479  70  6947/75  5817|10  6538  95  686760  556060  6935  00
20  588  95  22  41170  18  44140  14  47365  19  194  10  14  41150  14  568  00
6  87515  8862  35  8137  80  6737  50  773410  585935  662210
8392  70  10  046  20  9  4566  05  8  889  65  9  65160  7911|70  8352  40
4500  95  6171  15  5  913  85  4743  75  6  2544  417515  522820
6  37.80  8  48610  537550  6  483  15  5758.65  4670  5702  75
1366  20  1931  40  1658  20  1  375  35  1  749  55  1730  00  1467  50
5108  15  5605  10  4567  10  6  086  05  5702  05  5096  35  5919  30
15748  30  18  1599  30  16  158  65  16  956  35  1777580  14  498  90  16  744  00
3155  70  3  619  80  3  472195  3  302  75  3557  55  3  619  75  3  449  75
25898  80  28  166  40  24  03695  23  0666  65  28  382265  24  89115  28  94585
10  810  70  12  48660  14  234  30  12  249  85  14  776  40  12  23810  13  853  50
5984  15  7410  15  604740  9225  70  5012  65  596990  652335
2452  05  2926  60  301325  2•450  35  2  821  85  2384  55  2  650  45
30  817/85  35  722  8532595  50  28  5106  5077  85  29901  20  33  171880
1  578  40  2149  30  1  890  15  1  661/10  1  869  35  1  44175  1  807105
9  864  45  10  084  05  9  440  60  13  504  50  10  16330  10  1175  10  75535
24  6491  00  29  70345  24  219  90  23  56395  302985  24  114  24  099  40
11  389  70  11  927195  11  78500  10  593  40  12  14970  11  40145  12  051  75
4544  30  478800  5257  80  4323.95  5035  50  479175  4776  75
9445  95  10  26280  9771.50  9293  5  9789  35  83325  10  188  00
2  63155  2  484  60  1  71980  3  03445  3  1445  1  811165  2082  75
3190  75  4045  371760  2991160  3  68420  3  675  55  3650  95
4031  85  537595  5531  05  512170  5026  55  4041  60  404  10
16820  15  17  528  35  14047  20  15  352  80  18952  05  19  036  15  15  9656|30
65  200  40  68064  05  632307  95  53227  10  67  040  85  49  817  50  58  858  50
16  548  30  17315  00  17  45395  13572  55  17980  40  12  0280  14  275  40
2  872  30  3798  60  3  790  15  3  690  80  35992  00  3  194  45  3341  15
459  260  70  512578  2  44  147  351  485  067  95  405  785  00  453  42260
31  34760  35  082  80  32571  40  34  951  50  35  229  55  32  05445  35  912  55
14  895  75  19  096  25  16  570  95  15  639  10  17299  60  16  796655  18  289  45
505  50405566  757  5055  07y9  100  00  507  624
586  366  10101  371  557210      1115  543  0745
596  059  15  619  100  100545  565  656440
616  663  85819  617  40  670  3  311453O  554  9471  55  13  45
        <pb n="310" />
        286

Bekanntmachung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878  (Reichs—  Gesetzblatt  S.  133),  betreffend  den
Spielkartenstempel.
1.  Die  Vorschrift  in  Ziffer  6  Absatz  4  der  Bestimmungen  über  die  Nachversteuerung  der  Spielkarten

  (Central-Blatt  1878  S.  408)  ist  durch  Beschluß  des  Bundesraths  vom  19.  Dezember  v.  J.  dahin
erläutert  worden,  daß  dieselbe  nur  für  die  Spielkartenhändler  und  Inhaber  öffentlicher  Lokale,

für  die  Spielkartenfabrikanten  gelte.
2.  Ferner

nicht  aber

Ferner  hat  das  Regulativ,  betreffend  den  Betrieb  der  Spielkartenfabriken  (Central-Blatt  1878.

S.  406)  durch  Beschluß  des  Bundesraths  vom  27.  März  l.  J.  folgende  zusätzliche  Bestimmung  erhalten:
Die  Spielkartenfabrikanten  sind  verpflichtet,  dem  zur  Abstempelung  bestimmten  Kartenblatte
  sowohl  in  der  Zeichnung,  als  in  der  sonstigen  Herstellung  desselben  diejenige  Einrichtung
  zu  geben,  welche  von  der  Steuerbehörde  als  für  die  Ausführung  der  Abstempelung

erforderlich  vorgeschrieben  wird.

Berlin,  den  15.  April  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.



4.

für  die  Zeit  vom  1.  April  1878  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1879.

Finanz-Wesen.



Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  vom  Spielkartenstempel  im  Deutschen  Reich





















Die  Soll-Ein-      

nahme beträgt  Einnahme Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres    Bleiben  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  +  mehr
Einnahme      
  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  -  weniger
M  M M M M 
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  114  343  433  58  013  114  285  420  114  782  140  -  496  720
Rübenzuckersteuer  74  136  639  22  098  223  52  038  416  53  693  508  -  1  655  092
Salzsteuer  35  649  120  1  780  35  647  340  35  626  592  +  20  748
Tabacksteuer  1  156  437  199  710  956  727  1  075  916  -  119  189
Branntweinsteuer      52  397  597  8  710  429  43  687  168  41  875  069  +  1 812  099
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  111  067    111  067  113  359  -  2  292

Brausteuer  16  866  620  226  108  16  640  512  17  046  282  -  405  770
Uebergangsabgaben  von  Bier  940  421    940  421  924  350  +  16  071
Summe  295  601  534  31  294  263  264  307  071  265  137  216  -  830  145
Spielkartenstempel  651  745    651  745    +  651  745

Darunter
Nachsteuer:
228  490



Bemerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte
bis  Ende  März  1879:



Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträg
        <pb n="311" />
        —  287  —

















Ist-Einnahme
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Differenz
Bezeichnung  des  Etats-  in  der  ent-  zwischen  den
jahres  bis  sprechenden  und
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  +  mehr  
obengenannten  Periode  
Einnahme.  Monats  -  weniger
M  M  M
1.    2.  3.  4.
Zölle        100  683  301  99  380  896  -  1  302  405
Rübenzuckersteuer  41  767  549  46  067  081  -  4  299  532
Salzsteuer  35  258  608  34  911  815  +  346  793
Tabacksteuer  781  641  884  076  -  102  435
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe  
von  Branntwein  36  933  683  36  101  323  +  832  360
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  14  918  289  15  251  612  -  333  323
Summe  230  343  071  232  596  803  -  2  253  732
Spielkartenstempel  304  982    +  304  982



5.  Eisenbahn-Wesen.



Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  195,5  km  lange  Bahnstrecke  Berlin-Blankenheim  wird  unter  Mitbenutzung  des  Bahnhofs  Berlin
der  Berlin-Dresdener  Eisenbahn,  sowie  der  Berliner  Ringbahn  bis  Halensee  (Charlottenburg)  mit  folgenden
Stationen:  Berlin,  Dreilinden  (Wannsee),  Drewitz,  Michendorf,  Beelitz,  Brück,  Belzig,  Wiesenburg,  Nedlitz,
Lindau,  Güterglück,  Barby,  Stadt  Calbe,  Neu-Gattersleben,  Güsten,  Sandersleben,  Hettstedt  und  Mannsfeld,
  am  15.  April  d.  J.
für  den  Güterverkehr  —  mit  Ausschluß  der  Beförderung  von  Leichen,  Fahrzeugen  und  lebenden  Thieren  —
und  am  15.  Mai  d.  J.

auch  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

  Die  Bahnstrecke  hat  —  außer  der  Uebergabe  in  Halensee  an  die  Berliner  Ringbahn  —  Anschluß
in  Dreilinden  an  die  Berlin-Potsdam-Magdeburger  Eisenbahn,  in  Güterglück  an  die  Linie  Magdeburg-Zerbst
derselben  Bahn,  in  Güsten  und  Sandersleben  an  die  Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahn  und  in  Blankenheim
an  die  Bahnlinie  Halle-Kassel.

Berlin,  den  15.  April  1879.
In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="312" />
        —  288  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.



Vorschriften,
betreffend  die  Vermessung  der  Schiffe  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.  Vom  15.  April  1879.

Im  Anschluß  an  die  von  der  internationalen  Kommission  zur  Regelung  der  Abgaben  auf  dem  Suezkanal
gefaßten  Beschlüsse  und  in  Ergänzung  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  270)  hat  der  Bundesrath  unter  Aufhebung  der  Bestimmungen,  betreffend  die  Vermessung  der
Dampfschiffe  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal,  vom  8.  Juli  1874  (Central-Blatt  Seite  282)  die  nachstehenden
  Vorschriften  erlassen.

§.  1.

Bei  den  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal  bestimmten  Schiffen  kann  auf  Antrag  der  Rheder  oder
Führer  derselben  eine  Vermessung  nach  Maßgabe  der  nachfolgenden  Bestimmungen  vorgenommen  werden.

§.  2.

Die  Ermittelung  des  Brutto-  und  des  Netto-Raumgehalts  wird,  wie  folgt,  bewirkt:

1.  In  den  Brutto-Raumgehalt  des  Schiffes  wird  nicht  nur  der  Raumgehalt  der  im  §.  11
Absatz  1  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  bezeichneten  Räume  in  fest  angebrachten  Aufbauten
  auf  dem  obersten  Deck,  sondern  der  Raumgehalt  aller  gedeckten  und  geschlossenen
Räume  in  fest  angebrachten  Aufbauten  auf  dem  obersten  Deck  einvermessen.

Gedeckte  und  geschlossene  Räume  im  Sinne  dieser  Bestimmung  sind  solche  Räume,
welche  von  Bedachungen  oder  festen  Schotten  derart  eingeschlossen  sind,  daß  die  Räume  zur
Stauung  von  Gütern  oder  zur  Unterbringung  oder  sonstigen  Bequemlichkeit  der  Passagiere
oder  der  Schiffsbesatzung  dienen  können.  Oeffnungen  oder  Lücken  in  den  Bedachungen
oder  festen  Schotten,  welche  leicht  geschlossen  werden  können,  so  daß  die  Räume  zum
Transport  von  Gütern  oder  Passagieren  brauchbar  sind,  kommen  dabei  nicht  in  Betracht.

Alle  nicht  geschlossenen  und  dem  Wetter  oder  Seegange  dauernd  ausgesetzten  Räume
unter  Schutzdecken,  welche  nur  durch  Deckstützen  mit  dem  Schiffskörper  verbunden  sind,
werden  dagegen  in  den  Brutto-Raumgehalt  des  Schiffes  auch  dann  nicht  einvermessen,  wenn
die  Räume  zum  Schutze  der  Schiffsbesatzung  und  der  Deckpassagiere  oder  zur  Unterbringung
von  Deckladung  dienen  können.

2.  Bei  allen  Schiffen  wird  der  Raumgehalt  derjenigen  gedeckten  und  geschlossenen  Räume  in
fest  angebrachten  Aufbauten  auf  dem  obersten  Deck,  welche  zur  Bedienung  des  Ruders,  des
Gangspills  und  der  Anker,  sowie  zum  Aufbewahren  der  Karten,  Signalapparate  und
sonstigen  nautischen  Instrumente  gebraucht  werden,  vom  Brutto-Raumgehalt  des  Schiffes
in  Abzug  gebracht.

Für  diesen  Abzug  zusammen  mit  dem  im  §.  15  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  bezeichneten
  Abzuge  darf  jedoch  höchstens  der  zwanzigste  Theil  des  Brutto-Raumgehalts  des
Schiffes  in  Anrechnung  gebracht  werden.

Jeder  Abzug  kommt  in  Wegfall,  sobald  einer  der  bezeichneten  an  sich  abzugsfähigen
Räume  zur  Aufnahme  von  Vorräthen  oder  Gütern  oder  zur  Unterbringung  oder  sonstigen
Bequemlichkeit  der  Passagiere  gebraucht  wird.

3.  Im  übrigen  gelten  hinsichtlich  der  Abzüge  vom  Brutto-Raumgehalt  des  Schiffes  folgende

Regeln:
a)  Logirt  der  Kapitän  des  Schiffes  im  Navigations-  oder  Kartenzimmer,  so  darf  der

Abzug  für  den  durch  die  Karten  in  Anspruch  genommenen  Raum  8,49  cbm  =  3  Tons

nicht  übersteigen.
        <pb n="313" />
        —  289  —

b)  Für  die  Arzt-Kajüte  darf  nur  dann  ein  Abzug  gemacht  werden,  wenn  ein  Arzt  sich
an  Bord  befindet.

c)  Es  darf  ferner  in  Abzug  gebracht  werden:

1.  Ein  Speisezimmer,  falls  dasselbe  zum  ausschließlichen  Gebrauch  für  die  Schiffsoffiziere
  und  die  Maschinisten  dient.  Der  Abzug  hierfür  darf  11,32  cbm  =
4  Tons  nicht  übersteigen.  Derselbe  ist  jedoch  auf  Passagierschiffen,  an  deren
Bord  sich  ein  zum  Gebrauch  für  die  Passagiere  bestimmtes  Speisezimmer  überhaupt
  nicht  befindet,  nicht  gestattet.

2.  Ein  zweites  Speisezimmer,  falls  dasselbe  zum  ausschließlichen  Gebrauch  für  den
Bootsmann,  Zimmermann  etc.  dient.  Der  Abzug  für  dasselbe  darf  7,075  cbm
=  2½  Tons  nicht  übersteigen.

d)  Ein  als  Badezimmer  eingerichteter  Raum  wird  in  Abzug  gebracht,  wenn  sich  kein
Passagier  an  Bord  befindet  und  das  Badezimmer  zum  ausschließlichen  Gebrauch  der
Offiziere  und  Maschinisten  dient.

Ein  als  Badezimmer  eingerichteter  Raum  wird  in  Abzug  gebracht,  obwohl  sich
Passagiere  an  Bord  befinden,  sofern  das  Schiff  mehrere  dauernd  eingerichtete  Badezimmer
  enthält.  Es  wird  dann  eins  der  vorhandenen  Badezimmer  als  zum  Gebrauch
der  Offiziere  und  Maschinisten  bestimmt  betrachtet.

In  keinem  Falle  darf  jedoch  der  als  Badezimmer  zum  ausschließlichen  Gebrauch
der  Offiziere  und  Maschinisten  in  Abzug  gebrachte  Raum  5,66  cbm  =  2  Tons
übersteigen.

e)  Aufwärter,  Köche  auf  Passagier-Dampfschiffen  und  Dienstboten  der  Passagiere  gehören
nicht  zur  Schiffsmannschaft,  für  welche  Räume  in  Abzug  gebracht  werden  dürfen.

f)  Jeder  Raum,  für  welchen  ein  Abzug  gemacht  ist,  muß  an  gut  sichtbarer  Stelle  mit
einer  Bezeichnung  versehen  sein,  welche  die  ausschließliche  Bestimmung  des  Raumes
kennzeichnet.

Räume,  denen  diese  Bezeichnung  fehlt,  dürfen  nicht  in  Abzug  gebracht  werden.

4.  Der  Abzug  für  Maschinen-,  Kessel-  und  Kohlenraum  in  Dampfsschiffen  erfolgt  entweder

a)  nach  dem  in  den  §§.  16  und  17  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  enthaltenen  Verfahren
  mit  der  Maßgabe,  daß  außer  den  dort  bezeichneten  Räumen  auch  diejenigen
in  den  Brutto-Raumgehalt  nach  1  einvermessenen  gedeckten  und  geschlossenen  Räume
in  fest  angebrachten  Aufbauten  auf  dem  obersten  Deck,  welche  für  den  Zutritt  von
Licht  und  Luft  zum  Maschinenraum  oder  für  die  wirksame  Thätigkeit  der  Maschine
bestimmt  sind,  in  Abzug  gebracht  werden,  oder

b)  nach  folgender  Regel  (Donau-Regel):

aa)  der  Raumgehalt  der  Maschinen-  und  Kesselräume  wird  mit  Ausschluß  der

Kohlenräume  wie  folgt  vermessen:

Es  wird  die  mittlere  Tiefe  des  Raumes  von  der  Unterkante  des
über  der  Maschine  befindlichen  Decks  bis  zur  Wegerung  neben  dem  Kielschwein
  gemessen.  In  halber  Höhe  des  Raumes  werden  ferner  drei,
oder  wenn  erforderlich  mehr  als  drei  Breiten  gemessen,  und  zwar  eine
Breite  an  jedem  Endpunkt  und  die  dritte  in  der  Mitte  der  Länge.  Aus
den  gemessenen  Breiten  wird  das  Mittel  genommen.  Sodann  wird  die
mittlere  Länge  des  Raumes  zwischen  den  denselben  vorn  und  hinten  begrenzenden
  Querschotten  gemessen,  mit  Ausnahme  jedoch  derjenigen  Theile
der  ersteren,  welche  nicht  thatsächlich  von  der  Maschine  und  den  Dampfkesseln
  eingenommen  werden  oder  zur  wirksamen  Thätigkeit  derselben  nothwendig
  sind.  Die  so  ermittelten  Dimensionen  der  Länge,  Breite  und
Tiefe  werden  mit  einander  multiplizirt,  und  ergiebt  das  Produkt  den
körperlichen  Inhalt  des  Raumes  unter  dem  Deck  über  dem  Maschinenraum.

Ist  das  erwähnte  Deck  nicht  das  oberste  Deck  des  Schiffes,  so
wird  der  körperliche  Inhalt  des  Raumes  beziehungsweise  der  Räume
zwischen  dem  bereits  gemessenen  und  dem  obersten  Deck,  soweit  sie  für

40
        <pb n="314" />
        —  290  —

die  Maschine  oder  für  den  Zutritt  von  Licht  und  Luft  zum  Maschinenraum
  abgeschieden  sind,  in  der  Weise  ermittelt,  daß  für  jeden  seine
mittlere  Länge,  mittlere  Breite  und  mittlere  Tiefe  mit  einander  multiplizirt
  werden.  Der  Gesammt-Inhalt  aller  dieser  Räume  wird  sodann  dem

Inhalt  des  übrigen  Maschinenraums  zugerechnet.
Befinden  sich  die  Maschine  und  die  Dampfkessel  in  selbständigen
Abtheilungen,  so  wird  der  körperliche  Inhalt  jeder  Abtheilung  nach  den
vorstehenden  Regeln  ermittelt  und  die  Summe  des  Raumgehaltes  derselben

  gilt  als  der  Inhalt  des  ganzen  Raumes.
Bei  Schrauben-Dampfschiffen  gehört  auch  der  von  dem  Wellentunnel
  eingenommene  Raum  zu  den  zu  vermessenden  Maschinenräumen.
Zur  Ermittelung  des  körperlichen  Inhalts  desselben  werden  die  mittlere
Länge,  mittlere  Breite  und  mittlere  Tiefe  des  Tunnels  mit  einander

multiplizirt.
bb)  der  Raumgehalt  der  Kohlenbehälter  wird  nicht  vermessen,  sondern  bei  Schrauben-Dampfschiffen
  auf  0,75,  bei  Räder-Dampfschiffen  auf  0,50  der  nach  aa  ermittelten
  Maschinen-  und  Kesselräume  angenommen.
Mit  Ausnahme  des  im  §.  16  Absatz  2  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  bezeichneten
Falles  darf  jedoch  der  Abzug  für  Maschinen-,  Kessel-  und  Kohlenraum  in  Dampfschiffen  die
Hälfte  des  Brutto-Raumgehalts  des  Schiffes  nicht  übersteigen.

§.  3.
Auf  Grund  der  Ermittelung  des  Brutto-  und  des  Netto-Raumgehalts  (§.  2)  wird  von  den  Revisionsbehörden
  für  die  Schiffsvermessung  ein  Meßbrief  nach  dem  angeschlossenen,  von  der  unter  der  Reichsverwaltung

  stehenden  Buchdruckerei  zu  Berlin  zu  beziehenden  Formular  ausgefertigt  und  dem  Schiffer  ausgehändigt.


§.  4.
Die  Gebühren  für  das  Ermittelungsverfahren  und  die  Ausfertigung  des  Meßbriefes  betragen  fünf

Pfennig  für  jedes  angefangene  Kubikmeter  des  Gesammt-Raumgehalts  der  über  dem  Vermessungsdeck  belegenen
Räume  des  Schiffes.

§.  5.
Der  Inhalt  des  Meßbriefes  ist  nach  §.  26  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  in  die  dort  bezeichneten
Listen  einzutragen.  Alle  auf  die  vorgenommenen  Messungen  und  Berechnungen  bezüglichen  Aufzeichnungen
sind  in  der  dort  vorgeschriebenen  Weise  aufzubewahren.
Gleichzeitig  mit  der  Ausfertigung  des  Meßbriefs  ist  eine  Abschrift  desselben  und  des  zugehörigen
Vermessungsprotokolles  an  den  Reichskanzler  einzusenden.

§.  6.

Im  übrigen  finden  die  Grundsätze  und  Vorschriften  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  und  der  dazu
erlassenen  Instruktion  auch  hier  Anwendung.

Berlin,  den  15.  April  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.
        <pb n="315" />
        Namen  des  Schiffes.  Unterscheidungesignal.


        

—  291  —

Suezkanal.

Schiffs-Meßbrief  für  die  Kanalfahrt.

Deutsches  Reich.



Heimathshafen.  Netto-  Raumgehalt    Brutto-Raumgehalt









Im  Schiffs-  Certifikat  ungegebener  



in  britischen  Register-Tons.













Nähere  Angaben  über  den  Raumgehalt  des  obengenannten  Schiffes  Kubikmeter  (cbm).  Britische

für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.

Die  den  Brutto-Raumgehalt  bildenden  Schiffsräume  umfassen  im  Einzelnen:

1.  Raum  unter  dem  Vermessungs-Deck

2.  Raum  oder  Räume  zwischen  dem  Vermessungs-  Deck  und  dem  obersten  Deck

3.  Gedeckte  und  geschlossene  Räume  unter  oder  in  fest  angebrachten  Aufbauten
  auf  dem  obersten  Deck,

  

nämlich:

Quarterdeck-Kajüte  oder  Achterdeck-  Hütte  (Poop)
Back  oder  Vorderkastell

Raum  unter  der  Brücke
Halbdeck-Räume  oder  Deckkajüts-  Räume

Hütten  cbm  cbm  cbm  cbm.

Seitenhäuser  cbm.  chm  chm  cbm

Als  Rauchzimmer  etc.  dienender  Theil  des  Kajüts-  Treppenhauses
Lg.  X  Br.  X  H.  cbm    

Kombüsen,  Kochhäuser,  Abtritte  und  Badezimmer  
Ruderhäuser,  Navigations-  oder  Kartenhaus,  Kesselhaus  für  die
Hülfsdampfmaschine  und  andere  bei  der  Navigirung  des  Schiffes
benutzte,  geschlossene  und  gedeckte,  Räume

Luken  und  Lukenkappen,  nach  Abzug  von  ½  Prozent!  des  Brutto-Raumgehals.

  cbm  cbm  cbm  cbm
chm  cbm.

Gesammt-Raumgehalt  der  gedeckten  und  geschlossenen  Räume  über

dem  obersten  Deck

(Fortsetzung  Seite  292)













      



Register-Tons.



Kubikmeter
(ebm).











40
        <pb n="316" />
        —  292  —

(Fortsetzung  von  Seite  291)

Brutto-Raumgehalt  des  Schiffes

1
1

.

In  diesen  Brutto-Raumgehalt  des  Schiffes  sind  nur  die  nachstehend  näher  bezeichneten  Räume  nicht

eingeschlossen:

Abzüge  vom  Brutto-Raumgehalt.

(1.)  Logis  der  Schiffsmannschaft:
Seeleute  cbm,  Heizer  cbm,  Quartiermeister  cbm
Oberheizer  cbm,    cbm,  cbm

(2.)  Logis  der  Schiffsoffiziere:  

Erster  Steuerman  cbm,  Zweiter  Steuermann  cbm,
Dritter  Steuermann  cbm
Erster  Maschinist  cbm,  Zweiter  Maschinist  cbm,
Dritter  Maschinist    cbm
Bootsmann  cbm,  Zimmermann  cbm.

(3.)  Kombüsen,  Kochhäuser  und  Abtritte,  ausschließlich  zum  Gebrauch  der  Schiffsmannschaft:


Lg.  Br.  H.  Lg.  Br.  H.  Lg.  Br.  H.
Auf  Deck  X  X  =  cbm,  X  X  =  cbm,  X  X  =  cbm,
X  X  =  cbm
Anderwärts  X  X  =  cbm,  X  X  =  cbm,  X  X  =  ebm,
X  X  =  cbm  

(4.)  Gedeckte  und  geschlossene  Räume  auf  dem  obersten  Deck,  welche  zur  Navigirung
des  Schiffes  benutzt  werden:
(a)  Navigationsoder
  Lg.  Br.  H.  Lg.  Br.  H.

Kartenhaus  X  X  =  cbm,  Ausguck-Haus  X  X  =  cbm,
Signal-Haus  X  X  =  cbm
Ruderhaus  X  X  cbm  X  X  =  cbm,
  X  X  =  cbm  
Lg.  Br.  H.  Lg.  Br.  H.

(c)  Offizier-Speisezimmer  X  X  =  cbm.

cbm.



(b)  Arzt-Kajüte  X  X  =
(d)  Deckoffizier-


Kubikmeter
(cbm).






Speisezimmer  X  X  cbm.  (e)  Badezimmer  X  X  =  cbm.

Gesammt-Abzug  für  ein  Segelschiff
Netto-Raumgehalt,  falls  das  Schiff  ein  Segelschiff  ist

(Fortsetzung  Seite  293)

Kubikmeter  Britische

(cbm).

Register  Tons
        <pb n="317" />
        —  293  —

(Fortsetzung  von  Seite  292)

Bemerkungen.  Aufwärter,  Köche  auf  Passagier-Dampfschiffen  und  Dienstboten  der  Passagiere  gehören  nicht

zur  Schiffsmannsschaft,  für  welche  Räume  in  Abzug  gebracht  werden  dürfen.

+  In  diese  Abzugsräume  sind  die  Logisräume  des  Kapitäns,  Arztes,  Proviant-  und  Zahlmeisters,
  Schreibers  etc.  nicht  eingeschlossen.

+  Dieser  Abzug  darf  in  keinem  Falle  den  zwanzigsten  Theil  des  Brutto-Raumgehaltes  des
Schiffes  übersteigen  und  kommt  in  Wegfall,  sobald  einer  der  bezeichneten,  an  sich  abzugsfähigen
  Räume  zur  Aufnahme  von  Vorräthen  oder  Gütern  oder  zur  Unterbringung
oder  sonstigen  Bequemlichkeit  der  Passagiere  gebraucht  wird.

(a)  Logirt  der  Kapitän  des  Schiffes  im  Navigations-  oder  Kartenzimmer,  so  darf  der  Abzug  für  den
durch  die  Karten  in  Anspruch  genommenen  Raum  8,49  cbm  =  3  Tons  nicht  übersteigen.

(b)  Für  die  Arzt-Kajüte  darf  nur  dann  ein  Abzug  gemacht  werden,  wenn  ein  Arzt  sich  an  Bord  befindet.

(c)  Es  darf  in  Abzug  gebracht  werden:
1.  Ein  Speisezimmer,  falls  dasselbe  zum  ausschließlichen  Gebrauch  für  die  Schiffsoffiziere  und

die  Maschinisten  dient.  Der  Abzug  hierfür  darf  11,32  cbm  =  4  Tons  nicht  übersteigen.
2.  Ein  zweites  Speisezimmer,  falls  dasselbe  zum  ausschließlichen  Gebrauch  für  den  Bootsmann,
Zimmermann  etc.  dient.  Der  Abzug  für  dasselbe  darf  7,075  cbm  =  27  Tons  nicht  übersteigen.
Ein  Abzug  für  Offizier-  und  Maschinisten-Speisezimmer  (dessen  Höchstbetrag  4  Tons  nicht
übersteigen  darf)  ist  auf  Passagier-Schiffen,  an  deren  Bord  sich  ein  zum  Gebrauch  für

die  Passagiere  bestimmtes  Speisezimmer  überhaupt  nicht  befindet,  nicht  gestattet.

(d)  Ein  als  Badezimmer  eingerichteter  Raum  wird  in  Abzug  gebracht,  wenn  sich  kein  Passagier  an  Bord
befindet  und  das  Badezimmer  zum  ausschließlichen  Gebrauch  der  Offiziere  und  Maschinisten  dient.
Ein  als  Badezimmer  eingerichteter  Raum  wird  in  Abzug  gebracht,  obwohl  sich  Passagiere  an  Bord
befinden,  sofern  das  Schiff  mehrere  dauernd  Eingerichtete  Badezimmer  enthält.  Es  wird  dann
eins  der  vorhandenen  Badezimmer  als  zum  Gebrauch  der  Offiziere  und  Maschinisten  bestimmt
betrachtet.
In  keinem  Falle  darf  jedoch  der  als  Badezimmer  zum  ausschließlichen  Gebrauch  der  Offiziere
und  Maschinisten  in  Abzug  gebrachte  Raum  5,66  cbm  =  2  Tons  übersteigen.
Jeder  Raum.  für  welchen  ein  Abzug  gemacht  ist,  muß  an  gut  sichtbarer  Stelle  mit  einer  Bezeichnung
versehen  sein,  welche  die  ausschließliche  Bestimmung  des  Raumes  kennzeichnet.
Räume,  denen  diese  Bezeichnung  fehlt,  dürfen  nicht  in  Abzug  gebracht  werden.
Nehmen  die  Speise-  oder  Badezimmer  weniger  Raum  ein,  als  der  unter  (c)  und  (d)  bezeichnete
  Höchstbetrag  des  gestatteten  Abzugs  ausmacht,  so  darf  nur  der  von  diesen  Zimmern
  wirklich  eingenommene  Raum  in  Abzug  gebracht  werden.

Abzüge  für  Maschinen-,  Kessel-  und  Kohlenraum,  falls  es  sich  um  ein  Dampfschiff
  handelt.

Entweder  (1.)  bei  Schiffen  mit  festen  Kohlenbehältern:  Kubikmeter
(a)  Maschinenraum  nach  Vermessung.  Mit  Einschluß  des  vom  Wellen-  (cbm).

tunnel  eingenommenen  Raumes,  sowie  der  für  die  wirksame
Thätigkeit  der  Maschine  und  Dampfkessel  abgeschiedenen  Räume
(b)  Dauernd  hergerichtete  Kohlenbehälter  nach  Vermessung

Gesammt-Abzug  für  Maschinen-,  Kessel-  und
Kohlenräume        

Netto-Raumgehalt  des  Damnfschiffes  nach  wirklicher  Vermesung
(Fortsetzung  Seite  294)





Kubikmeter
(cbm).

Britische
Register-Tons.
        <pb n="318" />
        —  294  —

(Fortsetzung  von  Seite  293)



Kubikmeter
(cbm).

Britische
Register-Tons.



Oder  (2.)  nach  der  Donau-Regel:

(a)  Maschinenraum  nach  Vermessung.  Mit  Einschluß  des  vom  Wellentunnel
  eingenommenen  Raumes,  sowie  der  für  die  wirksame
Thätigkeit  der  Maschine  und  Dampfkessel  abgeschiedenen  Räume

(b)  In  einem  Schrauben-Dampfschiff  +  75  %  des  vermessenen
Maschinenraumes

(c)  In  einem  Räder-Dampfschiff  +  50  %  des  vermesenen  Ma-  
schinenraumes    

Gesammt-  Abzug  für  Maschinen-  Kessel-  und  
Kohlenräume







      

Netto-Raumgehalt  des  Dampfschiffes  nach  der  Donan-  Regel

  Dieser  Abzug  darf  —  den  Fall  der  Vermessung  eines  Schlepp-Dampfschiffes  ausgenommen  —  die  Hälfte
des  Brutto-Raumgehaltes  des  Schiffes  nicht  übersteigen.

Dies  wird  auf  Grund  stattgehabter  Vermessung  in  Gemäßheit  der  von  der  internationalen  Kommission  zur
Regelung  der  Abgaben  auf  dem  Suezkanal  angenommenen  Regeln  hiermit  bescheinigt.
  ,den  18

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)









7.    Konsulat-  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Dr.  jur.  von  Mohl  zum  Konsul
in  Cincinnati  zu  ernennen  geruht.



Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="319" />
        VII.  Jahrgang.

Central-Blatt

für  das



Deutsche

Reich.

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.



Berlin,  Freitag,  den  25.  April  1879.

No.  17.



Inhalt:

4.


1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  295

2.  Mũnz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
299

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,

  sowie  Zucker-Ein-  und  Ausfuhr  für  März  1879;  —
Verzeichniß  der  Bundesstaaten  und  Bundesgebietstheile,
in  welchen  der  Reichs-Spielkartenstempel  nicht  von  der
Landesregierung  verwaltet  wird;  —  Befugniß  einer  Zollstelle
  300
Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend
die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern
  in  Walz-  und  Hammerwerken;  —  desgl.  in  Glashütten
  303



1.



5.

6.

8.

Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Einheitlicher  Packetporto-Tarif
  im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Niederland;  —
Uebereinkommen  zwischen  der  deutschen  Reichspostverwaltung
und  der  Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  van  Gend
&amp;amp;  Loos  zu  Rotterdam,  betreffend  den  gegenseitigen  Austausch
  von  kleinen  Packeten,  sowie  von  Geldsendungen  in
Packetform        308

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  zweier  Bahnstrecken  314

Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  Behörden  für  die
Untersuchung  von  Seeunfällen;  —  Verzeichniß  der  amtlichen
  auf  die  Seeschifffahrt  bezüglichen  Bücher,  Zeitschriften
  und  Karten;  —  Ertheilung  von  Flaggenattesten

314

Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Todesfall  320

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“

erstreckt
Ausgabe

gelangen.
Berlin,  den  19.  April  1879.

sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Nemesis"  zur

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

  




*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274.



41
        <pb n="320" />
        296

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.























Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
Lauf.Nr.  Ausweisung  weisungs-
    
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Friedrich  Stefan  geboren  am  26.  Dezem-  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  10.  April
Gruszka,  Schlos-  ber  1847  und  orts-  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
sergeselle,  angehörig  zu  Wolavice  Potsdam,
bei  Liski,  Bezirk  Krakau
  in  Galizien,
2.  Josef  Doerfler  17  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  24.  März
Fleischer,  Pilsen,  wohnhaft  und  und  Entwendung  von  Bezirksregierung  zu  d.  J.
ortsangehörig  zu  Unter-  Nahrungsmitteln,  Frankfurt  a./O.,
Reichenau  in  Böhmen,
3.  Georg  Oberndör-  geboren  am  7.  Oktober  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
fer,  Seilergeselle,  1855  zu  Prag,  orts-  teln,
  angehörig  zu  Roßmeißl
in  Böhmen,
4.  Johann  Krajewski,  26  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  7.  April
Arbeiter,  Ciecielow  in  Russisch-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
  Polen,  Posen,
5.  Josef  Anderlich,  31  Jahre,  aus  Dobro-  Landstreichen,  Betteln,  dieselbe  Behörde,  8.  April
Anstreicher,  nitz  in  Böhmen,  Fälschung  eines  Legiti-  d.  J.
mationspapiers,
6.  Stefan  Baluschak,  22  Jahre,  aus  Neszlusa  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  10.  April
Drahtbinder,  in  Ungarn,  teln,  d.  J.
7.  Georg  Tomanek,  17  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  20.  Februar
Drahtbinder,  ortsangehörig  zu  Kora-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
lic,  Komitat  Trentsin  Breslau,
in  Ungarn,
8.  Peter  Bulat,  Draht-  geboren  am  4.  August  Landstreichen  und  Ar-  Dieselbe  Behörde,  desgleichen.
binder,  1859  zu  Neszlusa,  Ko-  beitsscheu,
mitat  Trentsin  in  Ungarn,

9.  Willibald  Heinrich,  geboren  am  25.  März  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  4.  März
Arbeiter,  1852  zu  Frankstadt  in  teln,  d.  J.



Mähren,
        <pb n="321" />
        Nr.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungs-Lauf.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6
10.  August  Mosler,  geboren  am  24.  August  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  4.  März
Tuchmachergeselle,  1854  zu  Jägerndorf  in  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Oesterreichisch-Schlesien,  Breslau,
11.  Vincenz  Liesner,  geboren  am  5.  April  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  11.  März
Fleischer,  1846  zu  Zaromer,  Be-  J.
zirk  Königgrätz  in  Böhmen,

12.  Josef  Laumann,  geboren  1848  zu  Fraters-  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  14.  März
Müllergeselle,  dorf,  Bezirk  Schönberg  und  Gebrauch  falscher  d.  J.
in  Mähren,  Legitimationspapiere,
13.  Ferdinand  Persina,  44  Jahre,  aus  Biala  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  21.  März
Bäckergeselle,  in  Galizien,  teln,  d.  J.
14.  Josef  Pollack,  Tuch-  30  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  25.  März
macher,  ortsangehörig  zu  Pod-  und  Nichtbefolgung  der  d.  J.
hrad,  Bezirk  Gitschin  in  Reiseroute,
Böhmen,
15.  Franziska  Pache,  26  Jahre,  ortsangehörig  gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  preußische  12.  März
unverehelichte,  zu  Zauernig  in  Oester-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
reichisch-Schlesien,  Oppeln,
16.  Clementine  Bara-  23  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  März
  bas,  unverehelichte,  zu  Weißkirchen  in  Mäh-  d.  J.
ren,
17.  Leopold  Schill,  38  Jahre,  aus  Wien,  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  6.  März
Kaufmann,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Liegnitz,
18.  Johann  Hannusch,6  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Weber,  Noth-Kosteletz,  ortsangehörig
  zu  Ober-Radechau
in  Böhmen,  
19.  Isaak  Klein,  Han-  42  Jahre,  aus  Tarnow  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  März
delsmann,  in  Galizien,  d.  J.
20.  Sven  Carlson,  Ar-  29  Jahre,  aus  Tursoß  Betteln,  nach  mehrma-  Königlich  preußische  25.  März
beiter,  in  Schweden,  liger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung  zu  J.
urtheilung  wegen  der  Schleswig,  
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der









drei  Jahre,

letzten



41
        <pb n="322" />
        298



























Nr.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-Lauf.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

    

21.  Peter  Wawrich,  geboren  am  28.  Dezem-  Landstreichen,  Königlich  preußische  9.  April
Schuhmacher,  ber  1850  und  orts-  Landdrostei  zu  Hil-  d.  J.

angehörig  zu  Woderad,  desheim,  
Bezirk  Turnau  in  Böh-  
men,  

22.  Anton  Peprny,  geboren  1859  und  orts-  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  bayerisches  10.  März
Bäcker,  angehörig  zu  Pisek  in  teln,  Bezirksamt  Grafen-  d  J.
Böhmen,  au,

23.  Anna  Lukesch,  Tage-  30  Jahre,  aus  Silber-  desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas-  15.  März
löhnerin,  unverehe-  berg,  Bezirk  Klattau  in  sau  in  Bayern,  d.  J.

licht,  Böhmen,

24.  Alexander  Zaple-  27  Jahre,  aus  Neutra  desgleichen,  Stadtmagistrat.  Am-  24.  März
tal,  Sattlergeselle,  in  Ungarn,  berg  in  Bayern,  d.  J.

25.  Marie  Fürch,  Tage-  geboren  1839,  aus  Ober-  desgleichen,  Königlich  bayerisches  5.  April
löhnerin,  unverehe-  Tieschau,  Bezirk  Schüt-  Bezirksamt  Regen,  d.  J.
licht,  tenhofen  in  Böhmen,

26.  Josef  Kaiser,.26  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische  22.  März
Steinmetz,  Albrechtitz  bei  Budweis  Kreishauptmann-  d.  J.

in  Böhmen,  schaft  zu  Zwickau,

27.  Johann  Wagner,  21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  27.  Januar

Tagelöhner,  Echternach  in  Luxem-  präsident  zu  Metz,  d.  J.
burg,  

28.  Johann  Post,  Schnei-  18  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  10.  Fehruar

der,  Binsfeld  in  Luxem-  d.  J.
burg,  


29.  Johann  Fabine,  25  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  6.  April
Erdarbeiter,  Trecart,  Provinz  Noire  d.  J.

in  Italien,

30.  Emilie  Serré,  geboren  am  29.  April  desgleichen,  derselbe,  7.  April
1854  zu  Dieppe,  De-  d.  J.
partement  Seine  inférieure
  in  Frankreich,

31.  Ginseppe  Aurelio  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-  derselbe,  desgleichen.

Raimondo  Gal-  Noveredo,  Kanton  teln,

pecca,







Tessin  in  der  Schweiz,
        <pb n="323" />
        2.

299

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  19.  April  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz-  und  Bank-Wesen.





Goldmünzen



Hiervon  auf  Privat-





































1.  In  der  Woche  vom
13.  bis  19.  April  1879    Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  M  M  M.
Berlin  803  520  —  —  803  520
Summe  1.  803  520  —  —  803  520
2.  Vorher  waren  geprägt  1  258  041  020  405  307  370  27  969  925  371  704  550
3.  Gesammt-Ausprägung  1  258  844  540  405  307  370  27  969  925  372  508  070
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1  258  678  860  405  178  270  27  969  145
1  691  826  275  M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft          1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
1.  bis  7.  April  bis  7.  April  1.  bis  7.  April  bis  7.  April
M  M  M  M
in  Münzen  40  843,36  8  264  103,13  —  2  061  185,30
in  Barren  —  20  371  676,81  5  000  000  49  029  966,6
zusammen.  40  843,36  28  635  779,94  5  000  000  51  091  151  ,66
        <pb n="324" />
        300





































3.  Zoll-  und
Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben
  Einfuhr  vom
Zahl  
  der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb  be-  findlichen  Rüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.  
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  1  —  —  —
2.  "  Westpreußen  —  —  9  9  —  —
3.  "  Brandenburg  —  –  21  —  1  —
4.  Pommern  —  —  —  —  —  —
5  "  Posen  —  —  25  —  —  —
6.  "  Schlesien  9  85  090  1  —  —  —
7.  "  Sachsen,  einschließlich  
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften    18  308  161  5  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  833  117  1  250  181
9.  "  Hannover  1  4  075  289  —  13  —
10.  "  Westfalen  —  —  —  —  —  —
11.  "  Hessen-Nassau  —  388  185  29  —
12.  "  Rheinprovinz  —  —  88  —  810  —
Summe  I.  28  397  326  1  660  311  2  103  181
II.  Bayern  —  —  113  121  —  —
III.  Sachsen  —.  —  44  131  —  —
IV.  Württemberg  —  —  —  —  —
V.  Baden.  1  92  949  651  –  11  —
VI.  Hessen  —  —  132  —  —  213
VII.  Mecklenburg  1  13  265  6  1  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  1  665  5  –  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  5  —  —  —
X.  Braunschweig  –  —  —  —  2  —
XI.  Anhalt  4  54  626  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  –  —  3  405  —  99  —
XIII.  Luxemburg  —  —  4  —  —  —
Ueberhaupt  35  558  831  6  025  564  2  215  394
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1878  bis  Februar  1879  —  91  801  719  35  913  3  215  11  254  10  354
Zus.  Septbr.  1878  bis  März  1879  —  92  360  550  41  938  3  779  13  469  10  748
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  82  002  188  61  775  5  474  9  807  68  504
        <pb n="325" />
        Steuer-Wesen.



301

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  März  1879.



Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne
Steuerrückvergütung).





Melasse  aller  Art  und

Raffinirter  Zucker  aller







Melasse  aller  Art  und

















































Syrup  Art    Rohzucker  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.  
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.

—  —  8  —  —  —  —  —
245  1  813  —  —  4  489  —  1  —
194  —  —  —  E  —  —  —
60  365  2  225  —  4  543  —  41  —
2  161  –  —  —  —  —  340  —
301  506  —  —  —  —  —
935  573  19  840  82  173  904  2  3  006  223
675  144  11  870  —  66  023  —  2  701  —
38  —  —  —  —  —  —  —
200  —  3  323  —  8  101  —  3  989  —
4  809  3  401  37  267  82  257  060  2  10  078  223
35  35  20  —  —  —  336  —
139  —  1  —  —  —  25  50
—  —  3  34  —  —  15  —
—  —  1  994  64  —  —  20  —
176  —  —  —  —  —  —  —
8  118  —  —  —  —  —  —
5  —  —  —  —  —  —  —
215  102  —  —  —  —  —  —
—  52  —  —  —  —  —
111  —  98  —  —  —  16  —
—    —  —  —  —  —  —  —
—  
5  520  3  708  39  383  180  257  060  2  10  491  273
46  052  39  219  279  916  6  204  1  209  839  823  223  165  25  972
51  572  4  927  319  299  6  384  1  466  899  825    233  656  26  245
38  379  43  105  220  315  10  247  1  030  212  67  232  189  750  31  890
        <pb n="326" />
        302




Verzeichniß
der  Bundesstaaten  und  Bundesgebietstheile,  in  welchen  der  Reichs-Spielkartenstempel  nicht  von
der  Landesregierung  verwaltet  wird.





Die  Verwal-
  tung  des  Bezeichnung
Staaten.  Gebietstheile.  Spielkarten-  der  Bemerkungen.
stempels  er-  Direktivbehörden.
folgt  durch
1.  Preußen,  Oestliches  Jadegebiet,  Oldenburg,  Zolldirektion  zu
Oldenburg.
2.  Mecklenburg-  Enklaven  Rossow,  Netzeband  und  Preußen,  Provinzial-Steuer-Schwerin,
  Schönberg,    Direktion  zu
Berlin.
3.  Mecklenburg-  Ortschaften  Mannhagen,  Ham-  do.  desgl.  zu  Altona.
Strelitz,  mer,  Panten,  Watlksfelde
und  Horst,  sowie  der  Domhof
bei  Ratzeburg  mit  Palmberg,

4.  Oldenburg,  a)  Fürstenthum  Lübeck  und  die  da-  do.  desgl.  Zu  4.  a.  Der  südmit
  im  Zusammenhange  stehen-  lich  und  südöstlich
den  oldenburgischen  Gebietstheile  von  den  Stadt
(Amt  Ahrensbök  etc.),  lübeckischen  Enklab)

  Amt  Landwührden  und  der  zum  do.  desgl.  zu  Hanno-  ven  Krumbeck  und
Bezirke  des  Kaiserlichen  Haupt-  ver.  Dissau  gelegene
zollamts  in  Bremen  gehörige  Theil  des  oldenoldenburgische
  Gebietstheil,  burgischen  Gebiets

gehört  zum  Bezirke
  des  Kaiserlichen
  Hauptzollamts
  in  Lübeck.

c)  Fürstenthum  Birkenfeld,  do.  desgl.  zu  Cöln.  Zu  4.c.  Die  Erhebung

  des

5.  Waldeck,  Fürstenthümer  Waldeck  und  Pyr-  do.  desgl.  zu  Münster.  Spielkartenstemmont,
    pels  erfolgt  durch

  die  oldenburgi-6.

  Schaumburg-  das  ganze  Fürstenthum,  do.  desgl.  zu  Hanno-  schen  Steuer-Re-Lippe,

  ver.  zepturen  im  Fürstenthum
  Birken-7.

  Lippe,  desgl.,  do.  desgl.  zu  Münster.  feld.

8.  Lübeck,  a)  Bezirk  des  Kaiserlichen  Hauptzollamts
  zu  Lübeck,

b)  lübeckische,  vom  preußischen  bezw.  do.  desgl.  zu  Altona.  Zu  8.  b.  Die  be-



oldenburgischen  Gebiet  umschlossene

  Enklaven,





zeichneten  Enkla-



ven  stehen  unter
        <pb n="327" />
        —  303  —



Die  Verwaltung
  des  Bezeichnung
Staaten.  Gebietstheile.  Spielkarten-  der  Bemerkungen.
stempels  er-  Direktivbehörden.
folgt  durch



preußischer  Zoll-

    verwaltung.

9.  Bremen,  a)  die  unter  preußischer  Zollverwaltung
  stehenden  bremischen
Gebietstheile  am  rechten  Weserufer
  (Vegesack  etc.),

b)  bremisches  Zollgebiet  am  linken

do.  desgl.  zu  Hanno-
  ver.  Zu  9.  b.  Das  bre-



Weserufer,  mische  Zollgebiet
am  linken  Weser-10.
  Hamburg,  a)  hamburgisches  Zollgebiet  rechts  do.  desgl.  zu  Altona.  ufer  ist  dem  Kaiserder
  Elbe,  lichen  Hauptzollb)
  hamburgisches  Zollgebiet  links  do.  desgl.  zu  Hanno-  amt  in  Bremen
der  Elbe  und  Freihafengebiet  ver  unterstellt.







von  Cuxhafen,





Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Wesserling  im  Bezirke  des  Kaiserlichen  Hauptzollamts  zu  Münster  i./Elsaß  ist
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  und  II.,  sowie  zur  Abfertigung  der
unter  Eisenbahnwagenverschluß  überwiesenen  Begleitscheingüter  beigelegt  worden.



4.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.



Bekanntmachung,

betreffend  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Walzund
  Hammerwerken.

Auf  Grund  des  §.  139.  a.  der  Gewerbeordnung  hat  der  Bundesrath  nachstehende
Bestimmungen  über  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Walzund
  Hammerwerken

erlassen:  

Die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Walz-  und  Hammerwerken

  unterliegt  folgenden  Beschränkungen:
1.  Arbeiterinnen  dürfen  bei  dem  unmittelbaren  Betriebe  der  Werke  nicht  beschäftigt  werden;
2.  Kinder  zwischen  12  und  14  Jahren  dürfen  in  den  Werken  überhaupt  nicht  beschäftigt

werden.
42
        <pb n="328" />
        —  304  —

II.
Für  die  Beschäftigung  der  jungen  Leute  männlichen  Geschlechts  treten  die  Beschränkungen

des  §.  136  der  Gewerbeordnung  mit  folgenden  Maßgaben  außer  Anwendung:

1.

Vor  Beginn  der  Beschäftigung  ist  dem  Arbeitgeber  für  jeden  Arbeiter  ein  ärztliches  Zeugniß
einzuhändigen,  nach  welchem  die  körperliche  Entwickelung  des  Arbeiters  eine  Beschäftigung
in  dem  Werke  ohne  Gefahr  für  die  Gesundheit  zuläßt.  Der  Arbeitgeber  hat  mit  dem  Zeugnisse
  nach  §.  137  Absatz  3  der  Gewerbeordnung  zu  verfahren.

Die  Arbeitsschicht  darf  einschließlich  der  Pausen  nicht  länger  als  12  Stunden,  ausschließlich

der  Pausen  nicht  länger  als  10  Stunden  dauern.  Unterbrechungen  der  Arbeit  von  weniger
als  ¼  Stunde  Dauer  kommen  auf  die  Pausen  nicht  in  Anrechnung.  Eine  der  Pausen
muß  mindestens  ½  Stunde  dauern  und  zwischen  das  Ende  der  4.  und  der  Anfang  der
7.  Arbeitsstunde  fallen.

Die  Gesammtdauer  der  Beschäftigung  darf  innerhalb  einer  Woche  ausschließlich  der
Pausen  60  Stunden  betragen;  davon  dürfen  innerhalb  zweier  Wochen  in  die  Zeit  von
6  Uhr  Abends  bis  6  Uhr  Morgens  nicht  mehr  als  60  Stunden  fallen.  Von  letzterer
Vorschrift  ist  vorübergehend  eine  Ausnahme  gestattet,  wenn  dieselbe  durch  eine,  im  Interesse
der  Arbeiter  erfolgende  Aenderung  in  der  Art  des  Schichtenwechsels  bedingt  wird.

3.  Zwischen  zwei  Arbeitsschichten  muß  eine  Ruhezeit  von  mindestens  12  Stunden  liegen.

Innerhalb  der  Ruhezeit  ist  eine  Beschäftigung  mit  Nebenarbeiten  nicht  gestattet.

An  Sonn-  und  Festtagen  darf  die  Beschäftigung  nicht  in  die  Zeit  von  6  Uhr  Morgens
bis  6  Uhr  Abends  fallen.  In  die  Stunden  vor  oder  nach  dieser  Zeit  darf  an  Sonntagen
die  Beschäftigung  nur  dann  fallen,  wenn  vor  Beginn  oder  nach  Abschluß  der  Arbeitsschicht

  den  jungen  Leuten  eine  ununterbrochene  Ruhezeit  von  mindestens  24  Stunden  gesichert
  bleibt.

5.  Während  der  Pausen  für  die  Erwachsenen  dürfen  junge  Leute  nicht  beschäftigt  sein.

III.
Die  Bestimmungen  des  §.  138  der  Gewerbeordnung  finden  in  Walz-  und  Hammerwerken

mit  folgenden  Maßgaben  Anwendung:

1.

2.

Das  in  den  Fabrikräumen  auszuhängende  Verzeichniß  der  jugendlichen  Arbeiter  ist  in  der
Weise  aufzustellen,  daß  die  in  derselben  Schicht  Beschäftigten  je  eine  Abtheilung  bilden.

In  Räumen,  in  welchen  junge  Leute  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  unter  II  beschäftigt
werden,  muß  neben  der  nach  §.  138  Absatz  3  auszuhängenden  Tafel  eine  zweite  Tafel

ausgehängt  werden,  welche  in  deutlicher  Schrift  die  Bestimmungen  unter  I  und  II.
wiedergiebt.  «

Berlin,  den  23.  April  1879.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.



Bekanntmachung,

betreffend  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Glashütten.

Auf  Grund  des  §  139.  a  der  Gewerbeordnung  hat  der  Bundesrath  nachstehende
Bestimmungen  über  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Glaserlassen:



hütten

I.
Die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Glashütten  unterliegt

folgenden  Beschränkungen:
        <pb n="329" />
        1.

—  305  —

In  solchen  Räumen,  in  welchen  vor  dem  Ofen  (Schmelz-,  Kühl-,  Glüh-,  Streckofen)  gearbeitet
  wird,  darf  Arbeiterinnen  überhaupt,  und  in  solchen  Räumen,  in  welchen  eine  außergewöhnlich
  hohe  Wärme  herrscht  (Häfenkammern  und  dergleichen),  darf  jugendlichen  Arbeiterinnen
  eine  Beschäftigung  nicht  gewährt  und  der  Aufenthalt  nicht  gestattet  werden.
Ausnahmen  hiervon  kann  der  Bundesrath  zulassen.

2.  Die  Beschäftigung  von  jugendlichen  Arbeitern  männlichen  Geschlechts  unter  14  Jahren

(Knaben)  ist  nur  gestattet,  wenn  mit  Genehmigung  der  Schulaussichtsbehörde  eine  Schuleinrichtung
  getroffen  ist,  welche  den  Knaben  einen  wöchentlichen  Unterricht  von  mindestens
12  Stunden  sichert  und  zwischen  dem  Ende  der  Arbeitszeit  und  dem  Beginn  des  Unterrichts
  eine  Ruhezeit  von  ausreichender  Dauer,  nach  dem  Ende  einer  Nachtschicht  eine  Ruhezeit
  von  mindestens  7  Stunden  freiläßt.

Knaben,  welche  zum  Besuche  der  Volksschule  verpflichtet  sind,  dürfen  in  Zukunft  zur
Beschäftigung  nur  angenommen  werden,  wenn  vorher  dem  Arbeitgeber  ein  Zeugniß  des
zuständigen  Schulaufsichtsbeamten  eingehändigt  ist,  nach  welchem  die  Knaben  den  Anforderungen
  der  Schule  vollständig  genügen.  Das  Zeugniß  ist  halbjährlich  zu  erneuern;  der
Arbeitgeber  hat  mit  demselben  nach  §.  137  Absatz  3  der  Gewerbeordnung  zu  verfahren.

3.  Mit  Schleifarbeiten  dürfen  jugendliche  Arbeiterinnen  und  Knaben  nicht  beschäftigt  werden.

In  Tafelglashütten  dürfen  Knaben  vor  dem  Schmelz-  oder  Streckofen  oder  mit  dem  Tragen
der  Walzen  nicht  beschäftigt  werden,  wenn  die  Hütten  Walzen  von  mehr  als  5  kg  Gewicht
herstellen.

II.
In  Glashütten  mit  ununterbrochenem  Tag-  und  Nachtbetriebe  und  regelmäßig  wechselnden

Schichten  treten  die  Beschränkungen  des  §.  136  der  Gewerbeordnung  für  jugendliche  Arbeiter
männlichen  Geschlechts  (Knaben  und  junge  Leute)  mit  folgenden  Maßgaben  außer  Anwendung:

1.

Die  Beschäftigung  der  Knaben  darf  innerhalb  24  Stunden  einschließlich  der  Pausen  nicht
länger  als  6  Stunden  dauern.  Die  Gesammtdauer  darf  innerhalb  einer  Woche  einschließlich
der  Pausen  nicht  mehr  als  36  Stunden  betragen;  davon  dürfen  innerhalb  zweier  Wochen
in  die  Zeit  von  6  Uhr  Abends  bis  6  Uhr  Morgens  nicht  mehr  als  36  Stunden  fallen.

2.  Die  Arbeitsschicht  der  jungen  Leute  darf  einschließlich  der  Pausen  nicht  länger  als  12  Stunden,

  ausschließlich  der  Pausen  nicht  länger  als  10  Stunden  dauern.  Unterbrechungen  der
Arbeit  von  weniger  als  ¼  Stunde  Dauer  werden  auf  die  Pausen  nicht  in  Anrechnung
gebracht;  eine  der  Pausen  muß  mindestens  ½  Stunde  dauern.

Die  Gesammtdauer  der  Beschäftigung  darf  innerhalb  einer  Woche  ausschließlich  der
Pausen  60  Stunden  betragen;  davon  dürfen  innerhalb  zweier  Wochen  in  die  Zeit  von
6  Uhr  Abends  bis  6  Uhr  Morgens  nicht  mehr  als  60  Stunden  fallen.

3.  Während  der  Pausen  für  die  Erwachsenen  dürfen  jugendliche  Arbeiter  überhaupt  nicht,

während  der  Pausen  für  junge  Leute  dürfen  Knaben  nicht  beschäftigt  sein.

4.  Zwischen  2  Arbeitsschichten  muß  eine  Ruhezeit  von  mindestens  12  Stunden  liegen.

5.  An  Sonn-  und  Festtagen  darf  die  Beschäftigung  nicht  in  die  Zeit  von  6  Uhr  Morgens
bis  6  Uhr  Abends  fallen.  Die  Vorschrift  findet,  wenn  mehrere  Festtage  aufeinander  folgen,
nur  auf  den  ersten  Festtag  Anwendung.

III.
In  Glashütten  mit  zeitweisen  Betriebsunterbrechungen  und  mit  Arbeitsschichten  von  unregelmäßiger

  Lage  oder  Dauer  treten  die  Beschränkungen  des  §.  135  Absatz  2,  4  und  §.  136
der  Gewerbeordnung  für  jugendliche  Arbeiter  männlichen  Geschlechts  (Knaben  und  junge  Leute)
mit  folgenden  Maßgaben  außer  Anwendung:

1.

Die  Arbeitsschicht  der  Knaben  darf  nicht  länger  als  die  halbe  Arbeitsschicht  der  Erwachsenen
dauern.  Die  Beschäftigung  darf  nicht  länger  als  6  Stunden  dauern,  wenn  zwischen  den
Arbeitsstunden  nicht  Pausen  von  zusammen  mindestens  einstündiger  Dauer  gewährt  werden.
Die  Gesammtdauer  darf  innerhalb  zweier  Wochen  einschließlich  der  Pausen  nicht  mehr  als

42
        <pb n="330" />
        —  306  —

72  Stunden  betragen;  von  der  Gesammtdauer  darf  in  die  Zeit  von  6  Uhr  Abends  bis
6  Uhr  Morgens  nicht  mehr  als  die  Hälfte  fallen.

2.  Die  Gesammtdauer  der  Beschäftigung  darf  für  junge  Leute  innerhalb  einer  Woche  ausschließlich

  der  Pausen  nicht  mehr  als  60  Stunden  betragen.  Die  Dauer  der  Pausen  muß
für  Schichten  von  höchstens  10  Arbeitsstunden  mindestens  1  Stunde,  für  Schichten  mit
längerer  Arbeitszeit  mindestens  1½  Stunde  betragen.  Unterbrechungen  der  Arbeit  von
weniger  als  ¼  Stunde  Dauer  werden  auf  die  Pausen  nicht  in  Anrechnung  gebracht;  eine
der  Pausen  muß  mindestens  ½  Stunde  dauern.

Zwischen  2  Arbeitsschichten  muß  eine  Ruhezeit  liegen.  Bei  Knaben  muß  dieselbe  mindestens

die  Dauer  einer  vollen  Arbeitsschicht  der  Erwachsenen,  bei  jungen  Leuten  mindestens  die
Dauer  der  zuletzt  beendigten  Schicht  erreichen.  Innerhalb  der  Ruhezeit  ist  eine  Beschäftigung
  mit  Nebenarbeiten  für  Knaben  nicht  gestattet.  Für  junge  Leute  ist  sie  gestattet,
wenn  dieselben  vor  Beginn  oder  nach  dem  Ende  dieser  Beschäftigung  noch  für  eine  Zeit
von  der  Dauer  der  zuletzt  beendigten  Schicht  ohne  jede  Beschäftigung  bleiben.  Die  Dauer
der  Beschäftigung  mit  Nebenarbeiten  kommt  auf  die  Gesammtdauer  der  wöchentlichen  Arbeitszeit
  in  Anrechnung.

4.  An  Sonntagen  darf  die  Beschäftigung  nur  einmal  innerhalb  zweier  Wochen  in  die  Zeit

von  6  Uhr  Morgens  bis  6  Uhr  Abends  fallen.

5.  Während  der  Pausen  für  die  Erwachsenen  dürfen  jugendliche  Arbeiter  überhaupt  nicht,

während  der  Pausen  für  junge  Leute  dürfen  Knaben  nicht  beschäftigt  sein.
IV.

Für  Glashütten,  welche  von  den  unter  II  und  III  nachgelassenen  Ausnahmen  Gebrauch













Glashüttte
Ta
über  Beginn  und  Ende  der  Arbeitszeiten
Junge  Leute  Kna
I.  Abthei
Nr.  Beginn  Pausen  Ende  
der  der  Schicht  der  Schicht  der  Schicht  Pausen
Schicht  Tages-  Tages-  Dauer  in  Tages-  Tages-  Tages-  Dauer  in
Datum  zeit  Datum  zeit  Minuten  Datum  zeit  Datum  zeit  Datum  zeit  Minuten
I.  Schicht  2.  Jan.  1  Uhr  2./1.  2½  bis  2 ¾  2./1.  11  Uhr  2./1.  1  Uhr  2./1.  2½  bis  2 ¾  15
Nachm.  5 ½  bis  6  30  Nachm.  Nachm.  5½  bis  6  30
9  bis  9¼  15
        <pb n="331" />
        —  307  —

machen,  finden  die  Bestimmungen  des  §.  138  der  Gewerbeordnung  mit  folgenden  Maßgaben
Anwendung:

1.  Das  in  den  Fabrikräumen  auszuhängende  Verzeichniß  der  jugendlichen  Arbeiter  ist  getrennt
für  Knaben  und  für  junge  Leute  in  der  Weise  aufzustellen,  daß  die  in  derselben  Schicht
Beschäftigten  je  eine  Abtheilung  bilden.

2.  Das  Verzeichniß  braucht  in  Glashütten  der  unter  II  gedachten  Art  eine  Angabe  über  die
Pausen  nicht  zu  enthalten.  Statt  dessen  ist  dem  Verzeichnisse  eine  Tabelle  beizufügen,  in
welche  während  jeder  Arbeitsschicht  Anfang  und  Ende  der  darin  gewährten  Pausen  eingetragen
  wird.  In  Glashütten  der  unter  lII  gedachten  Art  braucht  das  Verzeichniß  eine
Angabe  über  die  Arbeitstage,  die  Arbeitszeit  und  die  Pausen  nicht  zu  enthalten.  Statt
dessen  ist  dem  Verzeichnisse  eine  Tabelle  nach  dem  anliegenden  Muster  beizufügen,  in  welche
während  jeder  Arbeitsschicht  die  vorgesehenen  Eintragungen  bewirkt  werden.

Jede  Tabelle  muß  mindestens  über  die  letzten  14  Arbeitsschichten  Auskunft  geben.
Der  Name  desjenigen,  welcher  die  Eintragungen  bewirkt,  muß  daraus  zu  ersehen  sein.

3.  In  Räumen,  in  welchen  jugendliche  Arbeiter  beschäftigt  werden,  muß  neben  der  nach
§.  138  Absatz  3  auszuhängenden  Tafel  eine  zweite  Tafel  ausgehängt  werden,  welche  in
deutlicher  Schrift,  außer  den  Bestimmungen  unter  I,  für  Glashütten  der  unter  lI  gedachten
Art  die  Bestimmungen  unter  II,  für  Glashütten  der  unter  III  gedachten  Art  die  Bestimmungen
  unter  III  wiedergiebt.

Berlin,  den  23.  April  1879.
Der  Reichskanzler.

















v.  Bismarck.

Anlage.

belle          

und  der  Pausen  für  Knaben  und  junge  Leute.

ben

lung  II.  Abtheilung

Ende  Beginn  Paufen  Ende  Name  desjenigen,
der  Schicht    der  Schicht  der  Schicht  welcher  die  Eintragungen  bewirkt.

Tages-  Tages-  Tages-  Dauer  Tages-Datum
        in
Datum  zeit  Datum  Datum  zeit  Minuten  Datum  zeit

zeit





2/1.  7  Uhr  2./I.  7  Uhr  2./1.  9  bis  9¼  15  2./1.  11  Uhr
Nachm.  Nachm.  Nachm.
        <pb n="332" />
        —  308  —

5.  Post-  und  Telegraphen.  Wesen.



Einheitlicher  Packetporto-Tarif  im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Niederland.

Vom  1.  Mai  d.  J.  ab  tritt  im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Niederland  ein  einheitlicher
Portotarif  für  Packete  bis  zum  Gewicht  von  5  Kilogramm  in  Wirksamkeit.  Danach  kostet  ein
Packet  bis  zum  Gewicht  von  5  Kilogramm  80  Pfennig  oder  50  Cents;  Sperrgut  die  Hälfte  mehr.
Das  Porto  ist  vom  Absender  im  voraus  zu  entrichten.  Bei  Packeten  mit  Werthangabe  tritt  dem
Gewichtporto  die  ermäßigte  Versicherungsgebühr  von  20  Pfennig  oder  12  Cents  für  je  600  Mark
oder  je  350  Gulden  hinzu.  

Berlin  W.,  den  19.  April  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.



Uebereinkommen

zwischen  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  und  der  Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung
van  Gend  &amp;amp;  Loos  zu  Rotterdam,  betreffend  den  gegenseitigen  Austausch  von  kleinen  Packeten,
sowie  von  Geldsendungen  in  Packetform.

Zwischen  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung,  vertreten  durch  den  Ober-Postrath  Henne,  und  der
Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  zu  Rotterdam,  vertreten  durch  den  Betriebsdirektor
  H.  Colignon,  ist  mit  Vorbehalt  der  Genehmigung  der  beiderseitigen  Auftraggeber  die  nachstehende
Uebereinkunft,  betreffs  gegenseitigen  Austausches  von  Packeten,  sowie  von  Geldsendungen  in  Packetform  geschlossen
  worden.

Artikel  1.

Die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  und  die  Allgemeine  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos
in  Rotterdam  verpflichten  sich,  behufs  Sicherstellung  der  gegenseitigen  Beförderung  und  Abgabe  der  Packete,
sowie  der  Geldsendungen  in  Packetform,  soweit  die  beiderseitigen  vertragschließenden  Theile  sich  dieselben  zuführen
  werden,  einen  regelmäßigen  Betrieb  und  unmittelbaren  Verkehr  auf  den  Eisenbahnen,  gewöhnlichen
Landstraßen  und  Schiffahrtslinien  zu  unterhalten.

Artikel  2.
Die  Allgemeine  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  verpflichtet  sich:

A.  Bezüglich  der  nach  Niederland  bestimmten  Sendungen

1.  die  Erfüllung  der  Zollvorschriften  mit  allen  ihr  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  zu  beschleunigen
  und  die  Sendungen  so  schnell  als  möglich  nach  ihrem  Bestimmungsorte
oder  Umleitungsorte  zu  befördern.  Falls  durch  den  Absender  oder  den  Empfänger
keine  besonderen  Vorschriften  ertheilt  sind,  erfolgt  die  Zollabfertigung  durch  die
Allgemeine  Postwagen-Unternehmung  beim  Eingangszollamt;

2.  wenn  die  Sendungen  über  die  Eisenbahn  hinausgehen,  dieselben  möglichst  ohne
Unterbrechung  von  dem  Punkte,  wo  sie  die  Eisenbahn  verlassen,  entweder  durch
eigene  Wagen  oder  durch  andere  Transportunternehmungen  nach  Maßgabe  der  zu
diesem  Behuf  abzuschließenden  besonderen  Vereinbarungen  bis  zum  Bestimmungsorte
befördern  zu  lassen;

B.  bezüglich  der  durch  Niederland  transitirenden  Sendungen

1.  dieselben  von  einer  Grenze  zur  andern  in  plombirten  oder  verschlossenen  Wagenabtheilungen

  oder  Körben  durchzuführen,  damit  jeder  Aufenthalt  aus  Anlaß  der  zoll-
        <pb n="333" />
        —  309  —

amtlichen  Behandlung  auf  niederländischem  Gebiet,  sowohl  beim  Eingang  als  beim
Ausgang  thunlichst  vermieden  wird;

2.  dieselben  auf  der  kürzesten  Route  zu  befördern;  

3.  dieselben  sodann  den  Transport-Unternehmungen  zu  überliefern,  welche  auf  Grund
der  zwischen  ihnen  und  der  Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  bestehenden  bz.
abzuschließenden  besonderen  Vereinbarungen  die  Weiterbeförderung  nach  dem  Bestimmungsorte
  zu  besorgen  haben.

Die  Bestimmung  unter  B.  1.  bezieht  sich  nicht  auf  Sendungen,  welche  zunächst  nach  einem  Orte  in
Niederland  adressirt  sind.

Artikel  3.
Die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  verpflichtet  sich:

1.  in  Betreff  der  nach  Deutschland  bestimmten  Sendungen  auf  beschleunigte  Erfüllung
  der  Zollvorschriften  thunlichst  hinzuwirken  und  die  Sendungen  so  schnell  als  möglich
nach  ihrem  Bestimmungsorte  zu  befördern;  

2.  die  nach  weiterhin  belegenen  Ländern  bestimmten  Sendungen  den  Postverwaltungen
  der  an  Deutschland  angrenzenden  Gebiete,  nach  Maßgabe  der  zwischen
Deutschland  und  diesen  Ländern  bestehenden  oder  abzuschließenden  Verträge  zur  möglichst
ununterbrochenen  Weiterbeförderung  zu  überliefern.

Artikel  4.
Jeder  der  beiden  vertragschließenden  Theile  kann  sich  des  Transits  des  anderen  vertragschließenden
Theils  zu  dem  Zwecke  bedienen,  um  mit  dritten  Verwaltungen  oder  Transport-Unternehmungen  auf  Grund
der  mit  diesen  abzuschließenden  Verträge  Packete  und  Geldsendungen  in  Packetform  unmittelbar  auszutauschen.
In  diesem  Falle  finden  auf  den  betreffenden  Transit,  hinsichtlich  der  Erhebung  der  Taxen  und
der,  Beförderungsbedingungen,  dieselben  Vorschriften  Anwendung,  wie  auf  den  Verkehr  zwischen  Deutschland
und  Niederland.

Artikel  5.
Die  besonderen  Abkommen,  welche  die  vertragschließenden  Theile  eintretenden  Falls  mit  den  in
Artikel  2,  3  und  4  bezeichneten  Verwaltungen  oder  Unternehmungen  zu  schließen  haben,  müssen  Sicherheit
darbieten  für  die  pünktliche  und  regelmäßige  Weiterbeförderung  der  Sendungen,  für  die  Anwendung  eines
mäßigen  Tarifs  und  für  den  Grad  der  Vertretungsverbindlichkeit  in  Verlust-  oder  Beschädigungsfällen.

Artikel  6.
Das  Gewicht  jeder  einzelnen  Sendung  soll  fünfzig  Kilogramm  nicht  überschreiten.

  Von  der  Beförderung  sind  diejenigen  Sendungen  ausgeschlossen,  welche  leicht  entzündliche  oder  sonst
Gefahr  bringende  Gegenstände  enthalten.  Im  Falle  unrichtiger  Inhaltsangabe  werden  die  Kontravenienten
nach  den  Gesetzen  belangt,  welche  in  jedem  der  betreffenden  Länder  bestehen.

Um  zur  Beförderung  angenommen  zu  werden,  muß  jede  Sendung:

1.  in  einer  Weise  verpackt  sein,  welche  der  Dauer  der  Beförderung  und  der  Beschaffenheit
des  Inhalts  entspricht;

2.  mit  einer  deutlichen  Aufschrift  nebst  Angabe  des  Bestimmungsorts  versehen  sein;

3.  mit  dem  Abdruck  eines  Petschafts  in  Siegellack  verschlossen  sein,  sofern  nicht  bei  Packeten
ohne  angegebenen  Werth  durch  den  sonstigen  Verschluß  oder  durch  die  Untheilbarkeit
des  Inhalts  selbst  die  Sendung  hinreichend  gesichert  erscheint;

4.  von  einer  Zolldeklaration  begleitet  sein,  welche  in  doppelter  Ausfertigung  auszustellen  ist,
wenn  die  Sendung  zum  Transit  durch  Deutschland  oder  Niederland  bestimmt  ist;  ausgenommen
  hiervon  sind  jedoch  Sendungen  nach  Rußland,  denen  Deklarationen  in  dreifacher
Ausfertigung  beigegeben  werden  müssen;  

5.  mit  einer  Begleitadresse  versehen  sein,  die  erforderlichen  Falls  einen  Stempel-  oder  Petschaftsabdruck
  trägt,  welcher  dem  auf  der  Sendung  selbst  befindlichen  entspricht.

  Jedes  Packet  muß  dergestalt  beschaffen  sein,  daß  dem  Inhalte  ohne  eine  augenscheinliche  Spur  der
Beschädigung  der  Umhüllung  oder  der  Verletzung  des  Siegels  nicht  beizukommen  ist.
        <pb n="334" />
        —  310  —

Sendungen,  welche  den  obigen  Bestimmungen  nicht  entsprechen,  sollen  nur  insoweit  zur  Beförderung
angenommen  werden,  als  sie  anderen  Packeten  keinen  Schaden  zufügen  können;  im  Falle  der  Annahme  einer
solchen  Sendung  zur  Beförderung  muß  der  Absender  auf  der  Begleitadresse  angeben,  daß  die  Beförderung
auf  seine  Gefahr  stattfindet.

Artikel  7.

Für  Beförderung  der  Begleitadresse,  welche  den  Sendungen  beizufügen  ist,  wird  ein  besonderes
Porto  nicht  erhoben.

Die  Begleitadresse  darf  nur  auf  einen  Empfänger  lauten;  auf  derselben  muß  der  Name  des  Absenders
  angegeben  sein.  Die  Begleitadresse  darf  nicht  verschlossen  sein  und  keinerlei  schriftliche  Mittheilungen
für  den  Empfänger  enthalten.  Zu  einer  Begleitadresse  dürfen  nicht  mehr  als  drei  und  überhaupt  nur  solche
Packete  gehören,  welche  demselben  Tarif  unterworfen  sind.

Die  Begleitadressen  werden  als  solche  von  beiden  vertragschließenden  Theilen  nur  dann  anerkannt,
wenn  dieselben  mit  dem  Stempel  des  Aufgabe-Büreaus  oder  mit  der  Unterschrift  des  mit  der  Expedition
der  Sendung  beauftragten  Beamten  versehen  sind.

Artikel  8.
Die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  und  die  Allgemeine  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos
lehnen  jede  Verantwortlichkeit  für  die  Richtigkeit  der  Begleitadressen  und  der  Zolldeklarationen  ab.
Wenn  der  Absender  Gegenstände  unter  einer  unrichtigen  Deklaration  einliefert,  so  hat  derselbe  die
daraus  entstehenden  Folgen  zu  tragen,  und  ist  den  durch  die  Gesetze  bestimmten  Strafen  unterworfen.

Artikel  9.

Die  Packete  mit  oder  ohne  Werthangabe,  sowie  die  Geldsendungen  in  Packetform  aus  Deutschland
oder  rückliegenden  Ländern  nach  Niederland  oder  im  Transit  durch  Niederland  und  umgekehrt,  sollen  nach
folgenden  Grundsätzen  taxirt  werden:

Es  sind  zu  erheben

I.  bei  Packeten  ohne  Werthangabe

A.  bis  zum  Gewicht  von  5  Kilogramm  an  deutsch-niederländischem  Porto
80  Pfennig  oder  50  Cents;

B.  im  Gewicht  über  5  Kilogramm

a)  für  Beförderung  auf  deutschem  Gebiete
1.  für  die  ersten  5  Kilogramm  auf  Entfernungen  bis  10  Meilen  einschließlich  25  Pfennig,
auf  Entfernungen  von  mehr  als  10  Meilen  50  Pfennig;
2.  für  jedes  weitere  Kilogramm  oder  den  überschießenden  Theil  eines  Kilogramms
  bis  10  Meilen  5  Pfennig,
über  10  bis  20  Meilen  10  Pfennig,

"  20  "  50  20  "  ,
"  50  "  100  "  30  "  ,
"  100  "  150  400  "
"  150  Meilen  50  "  ,
b)  für  die  Beförderung  auf  niederländischem  Gebiete
über  5  bis  10  Kilogram    80  Pfennig,
über  10  Kilogramm  für  jedes  weitere  Kilogamm  oder  einen  Theil
desselben  8
Für  sperriges  Gut  wird  ein  Zuschlag  von  50  Prozent  der  Taxen  unter  A  und  B

erhoben.

II.  bei  Packeten  mit  Werthangabe
1.  an  Gewichtporto  die  Sätze  unter  I,
2.  eine  gemeinschaftliche  Versicherungsgebühr  für  die  deutsch-niederländische  Beförderungestrede
von  20  Pfennig  oder  12  Cents  für  je  600  Mark  oder  350  Gulden.
        <pb n="335" />
        —  311  —

Artikel  10.
Gehören  mehrere  Sendungen  zu  einer  Begleitadresse,  so  wird  die  Taxe  (Artikel  9)  für  jedes  einzelne
Stück  selbständig  erhoben.  Die  in  Mark-Pfennig  angegebenen  Sätze  sind  bei  der  Erhebung  in  Deutschland
auf  eine  durch  fünf  theilbare  Summe  aufwärts  abzurunden  und  bei  der  Erhebung  in  Niederland  möglichst
genau  in  die  niederländische  Währung  umzurechnen.
Als  Tax-Grenzpunkte  gelten  für  Erhebung  des  deutschen  Portos  je  nach  der  Leitung  der  Sendung
Kaldenkirchen,  Elten,  Gildehaus  oder  Bunde  in  Ostfriesland.

Artikel  11.

Die  Theilung  des  einheitlichen  Portos  von  80  Pfennig  bz.  50  Cents  für  Packete  bis  5  Kilogramm
findet  in  der  Weise  statt,  daß  die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  50  Pfennig  bezieht,  während  der  Rest  der
Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  verbleibt.  Bei  Sperrgut-Packeten  bis  5  Kilogramm,
  für  welche  ein  einheitliches  Porto  von  120  Pfennig  bz.  75  Cents  zur  Erhebung  kommt,  bezieht  die
Reichs-Postverwaltung  75  Pfennig  und  den  Rest  die  Allgemeine  Postwagen-Unternehmung.

Die  einheitliche  Versicherungsgebühr  wird  in  der  Weise  getheilt,  daß  die  deutsche  Reichs-Postverwaltung
  für  je  600  Mark  oder  je  350  Gulden  des  angegebenen  Werths  12  Pfennig  empfängt,  und  daß  der
Rest  von  der  Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  bezogen  wird.

Artikel  12.

Die  Taxe  für  Sendungen  bis  5  Kilogramm  ist  vom  Absender  im  voraus  zu  entrichten.  Sendungen
nach  Niederland  können  jedoch  nur  insoweit  frankirt  abgesandt  werden,  als  dieselben  nach  Orten  bestimmt
sind,  an  welchen  sich  Eisenbahnstationen  oder  Büreaus  der  Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  van
Gend  &amp;amp;  Loos  befinden  (s.  Anlage  G  zu  §.  12  der  Ausführungsbestimmungen).

Sendungen  bis  5  Kilogramm  nach  und  aus  England  unterliegen  dem  Frankirungszwange  nicht.

Unter  den  im  Artikel  9  festgesetzten  Taxen  sind  alle  nicht  besonders  aufgeführten  Nebengebühren
einbegriffen,  mit  Ausnahme  der  Gebühr  für  Nachnahmesendungen,  der  Bestellgebühr,  sowie  der  Gebühr  für
die  Erfüllung  der  zollamtlichen  Anforderungen.

Artikel  13.

Die  beiden  vertragschließenden  Theile  verpflichten  sich  gegenseitig,  auf  Packete  Auslagen  zu  leisten
für  Porto,  Zollgebühren  und  solche  Kosten,  welche  in  Folge  der  Erneuerung  der  Verpackung  einer  Sendung
entstehen.  Diese  Auslagen  werden  sich  dieselben  gegenseitig  in  Anrechnung  bringen  und  vom  Empfänger
ohne  Berechnung  einer  besonderen  Gebühr  wieder  einziehen.

Artikel  14.

Die  beiden  vertragschließenden  Theile  gestatten  den  Absendern,  auf  den  Werth  der  Waaren  Nachnahmen
  bis  zum  Betrage  von  150  Mark  oder  100  Gulden  zu  entnehmen.

Der  Betrag  der  Nachnahme  muß  auf  der  Begleitadresse  und  auf  dem  Packete  angegeben  sein.

Die  gegen  Nachnahme  abgesandten  Sendungen  sollen  den  Adressaten  nicht  eher  ausgehändigt  werden,
als  bis  die  Bezahlung  der  Nachnahme,  des  Portos  und  der  sonstigen  Gebühren  erfolgt  ist.  Die  Nachnahmegebühr
  wird  bei  Sendungen  aus  Deutschland  nach  dem  Tarif  der  Reichs-Postverwaltung  und  bei  Sendungen
aus  Niederland  nach  dem  Tarif  der  Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  erhoben,  und  verbleibt  im  ersteren
Falle  der  Reichs-Postverwaltung,  im  letzteren  Falle  der  Unternehmung.

Nachnahmesendungen  nach  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  sind  vorerst  nicht  zulässig.

Artikel  15.
Z  Die  Ueberlieferung  der  Sendungen  durch  die  Grenzbüreaus  soll  in  der  Weise  geregelt  werden,  daß
die  Schnelligkeit,  Regelmäßigkeit  und  Sicherheit  der  Transporte  thunlichst  gewahrt,  und  die  Vertretungsverbindlichkeit
  der  vertragschließenden  Theile  gehörig  abgegrenzt  ist.

Artikel  16.  

Im  Falle  der  Adressat  die  Annahme  der  Sendung  verweigert,  oder  wenn  derselbe  unbekannt  oder
icht  zu  ermitteln  ist,  soll  die  Begleitadresse,  auf  welcher  der  Grund  der  verweigerten  Annahme,  oder  der
nicht  erfolgten  Bestellung  angegeben  sein  muß,  an  das  Aufgabebüreau  zurückgesandt  werden,  welches  die  Bestimmung
  des  Absenders  über  die  weitere  Behandlung  der  Sendung  einholen  wird.

43
        <pb n="336" />
        —  312  —

Die  dem  Verderben  oder  der  Fäulniß  unterworfenen  Gegenstände  können  seitens  der  vertragschließenden
  Theile  zu  gunsten  des  Berechtigten  verkauft  werden;  über  den  Verkauf  soll  eine  Verhandlung
aufgenommen  werden.

Der  aus  dem  Verkaufe  erzielte  Erlös  wird  zur  Berichtigung  der  Transportkosten  und  Auslagen
verwendet.  Ergiebt  sich  hierbei  ein  Ueberschuß,  so  wird  derselbe  dem  Absender  zugestellt.  

Wenn  dagegen  der  aus  dem  Verkaufe  erzielte  Erlös  zur  Deckung  der  genannten  Beträge  nicht  ausreicht,
  und  wenn  die  fehlende  Summe  vom  Absender  nicht  eingezogen  werden  kann,  so  werden  die  deutsche
Reichs-Postverwaltung  und  die  Allgemeine  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  den  Verlust  gemeinschaftlich
  nach  Verhältniß  der  von  beiden  Theilen  zu  beziehenden  Portobeträge  tragen.

Die  postlagernd  oder  bureau  restant  adressirten  Sendungen  werden,  wenn  der  Adressat  dieselben
nicht  abfordert,  nach  Ablauf  von  zwei  Monaten  nach  ihrer  Ankunft  am  Bestimmungsorte  zurückgesandt.
Diese  Frist  wird  auf  sieben  Tage  abgekürzt,  wenn  es  sich  um  Packete  mit  Nachnahme  handelt.  ·

Die  Sendungen  dürfen  nicht  eröffnet  und  deren  Siegel  nicht  verletzt  werden,  so  lange  die  Aushändigung
  der  Sendung  nicht  erfolgt  ist.  

  Artikel  17.

Dem  Absender  ist  freigestellt,  den  Werthbetrag  anzugeben,  welcher  bei  etwaigem  Verlust  oder  etwaiger
Beschädigung  seiner  Sendung  dem  Schadenersatz  zu  grunde  gelegt  werden  soll.  

Diese  Werthangabe  ist  nur  insoweit  gültig,  als  dieselbe  sowohl  auf  der  Begleitadresse,  als  auch  auf
dem  Packete  ausgedrückt  ist.

Im  Falle  des  Verlustes  oder  der  Beschädigung  einer  Sendung  mit  Werthangabe  wird  nach  Maßgabe
  des  angegebenen  Werths  Ersatz  geleistet,  es  sei  denn,  daß  nachweisbar  der  angegebene  Werth  den
gemeinen  Werth  der  Sendung  übersteigt;  in  diesem  Falle  wird  nur  der  letztere  erstattet.

Artikel  18.

Hat  der  Absender  den  Werth  der  Sendung  nicht  angegeben,  so  hat  er  im  Falle  des  Verlustes  oder
der  Beschädigung  der  Sendung  nur  Anspruch  auf  Ersatz  des  wirklich  erlittenen  Schadens,  jedoch  darf  der
Ersatz  nicht  mehr  betragen,  als  drei  Mark  für  jedes  halbe  Kilogramm  der  ganzen  Sendung.  Packete,  welche
weniger  als  ein  halbes  Kilogramm  wiegen,  werden  den  Packeten  im  Gewichte  von  einem  halben  Kilogramm
gleichgestellt  und  überschießende  Gramm  für  ein  halbes  Kilogramm  gerechnet.  

Artikel  19.

Im  allgemeinen  wird  der  Ersatz  dem  Absender  der  Sendung  geleistet.  Der  Ersatz  kann  jedoch  auch
an  den  Empfänger  gezahlt  werden,  wenn  der  Absender  es  ausdrücklich  wünscht,  oder  wenn  derselbe  unbekannt
  oder  nicht  zu  ermitteln  ist.

  Artikel  20.

Die  vertragschließenden  Theile  sind  weder  verantwortlich  noch  zum  Schadenersatz  verpflichtet  für
Verluste  oder  Beschädigungen,  welche  durch  Krieg  oder  höhere  Gewalt,  durch  die  natürliche  Beschaffenheit  des
Guts  oder  durch  Schuld  des  Absenders  herbeigeführt  werden.  

Sie  sind  ebensowenig  verantwortlich  für  mittelbaren  Schaden  oder  entgangenen  Gewinn.

Artikel  21.

Wenn  der  Verschluß  und  die  Verpackung  der  beförderten  Gegenstände  bei  der  Aushändigung  an
den  Empfänger  äußerlich  unverletzt,  und  zugleich  das  Gewicht  mit  dem  bei  der  Einlieferung  ausgemittelten
übereinstimmend  befunden  wird,  so  haben  die  vertragschließenden  Theile  nicht  die  Verpflichtung,  das  bei  der
Eröffnung  an  dem  angegebenen  Inhalt  Fehlende  zu  ersetzen.  Die  ohne  Erinnerung  geschehene  Annahme
einer  Sendung  begründet  die  Vermuthung,  daß  bei  der  Aushändigung  Verschluß  und  Verpackung  unverletzt,
und  das  Gewicht  mit  dem  bei  der  Einlieferung  ausgemittelten  übereinstimmend  befunden  worden  sind.

Artikel  22.  

Hat  eine  Verzögerung  bei  der  Beförderung  oder  Bestellung  stattgefunden,  so  sind  die  vertragschließenden
  Theile  nach  Maßgabe  der  Artikel  17  und  18  nur  insoweit  verantwortlich,  als  durch  die  verzögerte
  Beförderung  oder  Bestellung  der  Inhalt  der  Sendung  verdorben  ist,  oder  seinen  Werth  bleibend
ganz  oder  theilweise  verloren  hat.

In  keinem  Falle  wird  dabei  auf  eine  Veränderung  des  Kurses  oder  marktgängigen  Preises  Rücksicht
genommen.
        <pb n="337" />
        —  313  —

Artikel  23.

Der  Anspruch  auf  Schadenersatz  erlischt  nach  Ablauf  von  sechs  Monaten  vom  Tage  der  Einlieferung
der  Sendung  an  gerechnet.  Die  Verjährung  wird  durch  Anbringung  des  Ersatzanspruchs  bei  der  Verwaltung
des  Einlieferungsorts  unterbrochen.  Ergeht  hierauf  eine  abschlägige  Bescheidung,  so  beginnt  vom  Empfange

derselben  eine  neue  Verjährungsfrist  von  sechs  Monaten,  welche  durch  einen  Einspruch  gegen  jenen  Bescheid
nicht  unterbrochen  wird.

Artikel  24.

Wenn  der  Verlust  oder  die  Beschädigung  einer  Sendung  sich  auf  einer  Beförderungsstrecke  der  vertragschließenden
  Theile  ereignet,  so  liegt  die  Vertretung  gegenüber  dem  Absender  nach  den  in  den  Artikeln  17
bis  23  festgestellten  Grundsätzen  demjenigen  vertragschließenden  Theile  ob,  bei  welchem  die  Sendung  ausgeliefert
  worden  ist.

Der  Ersatz  leistende  Theil  ist  berechtigt,  den  Rückgriff  auf  diejenige  Verwaltung  bz.  Gesellschaft  zu
nehmen,  auf  deren  Beförderungsstrecke  der  Verlust  oder  die  Beschädigung  entstanden  ist.  

Es  gilt  hierfür  bis  zur  Führung  des  Gegenbeweises  derjenige  vertragschließende  Theil,  welcher  die
Sendung  unbeanstandet  übernommen  hat  und  die  Ablieferung  an  den  Adressaten  nicht  nachzuweisen  vermag.

Artikel  25.

Wenn  der  Verlust  oder  die  Beschädigung  einer  Sendung  sich  auf  einer,  den  vertragschließenden
Theilen  nicht  angehörigen  Beförderungsstrecke  ereignet,  so  wird  der  zuständige  Theil  den  Antrag  des  Absenders
  auf  eine  Entschädigung  bei  der  fremden  Verwaltung  mit  demselben  Interesse,  als  ob  es  sich  um  eigene
Sendungen  handelte,  und  nach  Maßgabe  der  vertragsmäßigen  Bestimmungen  geltend  machen,  welche  zwischen

der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  oder  der  Allgemeinen  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  und
der  fremden  Verwaltung  bestehen  oder  künftig  getroffen  werden.

Artikel  26.

Die  Portobeträge,  Auslagen  und  Nachnahmen  werden  beiderseits  in  den  Frachtkarten  in  Mark  und
Pfennig,  das  Gewicht  wird  in  Kilogramm  und  Gramm  angesetzt.

Die  Abrechnungen  zwischen  den  vertragschließenden  Theilen  sollen  vierteljährlich  aufgestellt  werden;
der  Restbetrag  wird  von  demjenigen  Theile,  welcher  Zahlung  zu  leisten  hat,  in  der  gesetzlichen  Münzwährung
des  Deutschen  Reichs  entrichtet.  Die  Kosten  der  Saldirung  trägt  der  Zahlung  leistende  Theil.

Artikel  27.

Die  beiden  vertragschließenden  Theile  werden  durch  besondere  Bestimmungen  die  zur  Ausführung
des  gegenwärtigen  Uebereinkommens  erforderlichen  Festsetzungen  treffen  und  können  im  gemeinsamen  Einverständniß
  die  Bestimmungen  dieses  Uebereinkommens  abändern,  soweit  dieselben  weder  den  Tarif  noch  die

Ersatzfrage  betreffen.

Artikel  28.

Die  Kaution  von  sechstausend  Mark,  welche  die  Allgemeine  Postwagen-Unternehmung  auf  Grund
des  §.  12  des  Reglements  vom  27.  Juli  1868  zur  Zeit  bereits  bestellt  hat,  soll  für  die  in  dem  gegenwärtigen
  Uebereinkommen  und  in  den  zugehörigen  Ausführungsbestimmungen  übernommenen  Verpflichtungen
  haften.

Artikel  29.

Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  soll  am  1.  Mai  1879  in  Kraft  treten.  Von  demselben  Tage  ab
erlischt  die  unterm  27.  Juli  1868  zwischen  der  Postverwaltung  des  Norddeutschen  Bundes  und  der  Allgemeinen
  Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  geschlossene  Uebereinkunft.

Jedem  der  beiden  vertragschließenden  Theile  steht  das  Recht  zu,  das  Uebereinkommen  zu  kündigen.

Erfolgt  die  Kündigung,  so  gilt  das  Uebereinkommen  von  dem  Tage  an  gerechnet,  an  welchem  dieselbe
ausgesprochen  wird,  noch  auf  ein  Jahr.

43
        <pb n="338" />
        —  314  —

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Bevollmächtigten  das  gegenwärtige  Uebereinkommen  in  doppelter  Ausfertigung
  unterzeichnet.

So  geschehen  zu  Arnheim,  den  22.  März  1879.

Otto  Henne,  H.  Colignon.
Kaiserlicher  Ober-Postrath.

Vorstehendes  Uebereinkommen  ist  von  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  und  der  Allgemeinen
Postwagen-Unternehmung  van  Gend  &amp;amp;  Loos  zu  Rotterdam  genehmigt  worden.



6.  Eisen  bahn-Wesen.



Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  Mai  d.  J.  wird  die  zur  Oberschlesischen  Eisenbahn  gehörige,  17,0  km  lange  Bahnstrecke  Gr.  Strehlitz-Tost
  —  Fortsetzung  der  Bahnlinie  Oppeln-Gr.  Strehlitz  —  mit  den  Stationen  Blottnitz  und  Tost
dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.

Berlin,  den  20.  April  1879.



An  15.  Mai  d.  J.  wird  die  zur  preußischen  Ostbahn  gehörige,  166,26  km  lange  Bahnstrecke  Posen-Schneidemühl-Neustettin
  mit  den  Zwischenstationen  Zlotnik,  Wargowo,  Obornik,  Rogasen,  Budsin,
Kolmar  i/P.,  Gertraudenhütte,  Lebehnke,  Jastrow,  Ratzebuhr  und  Lottin  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben

  werden.
Berlin,  den  21.  April  1879.

In  Vertretung:
Körte.



77.  Marine  und  Schiffahrt.

Verzeichniß
der  Behörden  für  die  Untersuchung  von  Seeunfällen. *)

A.  Kaiserliches  Ober-Seeamt.

Bei  dem  auf  Grund  des  §.  29  des  Gesetzes,  betreffend  die  Untersuchung  von  Seeunfällen,  vom
27.  Juli  1877  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  549)  errichteten  Kaiserlichen  Ober-Seeamt  fungiren



*)  Vergl.  Central-Blatt  1878  S.  149,  150.
        <pb n="339" />
        —  315  —

als  Vorsitzender:

der  kaiserliche  Geheime  Ober-Regierungsrath  und  vortragende  Rath  im  Reichskanzler-Amt  Dr.  von  Moeller
zu  Berlin,

als  ständiger  Beisitzer:

der  Korvetten-Kapitän  im  Kaiserlichen  Marinestabe  Jung  zu  Berlin  (Stellvertreter:  der  Kapitän-Lieutenant
im  Kaiserlichen  Admiralstabe  Teschke  zu  Berlin),

als  nicht  ständige  Beisitzer  für  die  Jahre
1878,  1879  und  1880:
der  Geheime  Ober-Regierungsrath  und  vortragende  Rath  im  Königlich  preußischen  Ministerium  für
Handel  und  Gewerbe  Wendt  zu  Berlin,  ·
der  Königlich  preußische  Navigationsschul-Direktor  Albrecht  zu  Danzig,
der  Schiffskapitän  August  Jaeger  zu  Wolgast,
der  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinsche  Navigationslehrer  Brandes  zu  Wustrow,

  der  Kaufmann  Beselin  zu  Rostock,

der  Schiffsbaumeister  Otto  Ludewig  zu  Rostock,

der  Schiffskapitän  C.  H.  Addicks  zu  Brake,

der  Schiffskapitän  H.  Bischoff  zu  Campe  bei  Berne,
der  Schiffskapitän  Diedrich  Haye  zu  Brake,

der  Schiffskapitän  Joh.  Ad.  Heitmann  zu  Lübeck,

  der  Schiffskapitän  Joh.  Jochim  Heinrich  Kröger  zu  Lübeck,
  der  Schiffskapitän  Gottfried  Jakob  Detlef  Steffen  zu  Lübeck,

der  Kaufmann  Friedrich  Reck  zu  Bremen,

  der  Inspektor  des  Norddeutschen  Lloyd  Joh.  Karl  Meyer  zu  Bremerhaven,
Hilderich  Ihlder  zu  Bremerhaven,
  der  Kaiserliche  Wirkliche  Admiralitätsrath  und  Direktor  der  Seewarte,  Professor  Dr.  Neumayer  zu

Hamburg,

der  Marine-Inspektor  Aug.  Eduard  Möller  zu  Hamburg,
der  Kommandeur  und  Loots-Inspektor  H.  J.  A.  Krulle  zu  Cuxhaven.

B.  Seeämter.
Die  auf  Grund  des  §.  6  des  Gesetzes,  betreffend  die  Untersuchung  von  Seeunfällen,  in  den  Bundesstaaten

  fungirenden  Seeämter  und  die  für  dieselben  auf  Grund  des  §.  13  des  genannten  Gesetzes  bestellten
Reichskommissare  sind:  





Amtskarakter,  Namen  und  Wohnort
Sitz  Amtsbezirk  der

Vorsitzenden  Reichskommissare

der  Seeämter.  bei  den  Seeämtern.



1  Königsberg      Die  ostpreußische  Küste        Regierungsrath  Weise  Regierungsrath  Sinzu

  Königsberg;  Stell-  gelmann  zu  Königsvertreter:
  Regierungs-  berg.

Assessor  v.  Woedtke
daselbst.

2  Danzig  Die  westpreußische  Küste    Direktor  des  Kommerz-  Ausrüstungsdirektor  der

und  Admiralitäts-  Kaiserlichen  Werft,
Kollegiums  Mix  zu  Korvetten  -Kapitän
Danzig.  Arendt  zu  Danzig.
        <pb n="340" />
        —  316



Sitz

Amtsbezirk

der  Seeämter.

Amtskarakter,  Namen  und  Wohnort

Vorsitzenden

der

Reichskommissare
bei  den  Seeämtern.



10

11

12

Stettin

Stralsund
Rostock

Lübeck.

Flensburg

Tönning

Hamburg

Brake



Emden

Bremerhaven.



Die  Küste  der  Regierungsbezirke
Köslin  und  Stettin.

Die  Küste  des  Regierungsbezirks
Stralsund.

Die  mecklenburgische  Küste  von  der

pommerschen  Grenze  bis  Klein-Klützerhövd.



Die  Küste  von  Klein-Klützerhörd
bis  Damshöft.

Die  schleswig-holsteinische  Ostküste
von  Damshäöft  bis  zur  dänischen
Grenze.

Die  schleswig-holsteinische  Westküste
von  der  dänischen  Grenze  bis
zur  Eidermündung  mit  Dove

sief  Faden.

Die  Küste  von  Dove  sief  Faden

bis  zur  Westgrenze  des  Amts
Ritzebüttel  und  einer  Linie  von
dort  bis  zur  Wester  Till  Tonne.

Die  Küste  von  der  Westgrenze  des
Amts  Ritzebüttel  und  der  Wester
Till  Tonne  bis  zur  Weser,  einschließlich

  des  westlichen  Ufers

derselben  von  Blexen  abwärts.

Das  westliche  Ufer  der  Weser  oberhalb
  Blexen  und  die  Küste  vom
Westrande  der  Wesermündung
bis  zur  ostfriesischen  Grenze.

Die  ostfriesische  Küste.



Regierungsrath  John
zu  Stettin.

Ober-Regierungsrath
Hauschteck  zu  Stralsund.


Amtshauptmann  Giffenig
  zu  Rostock.

Richter  Dr.  Bruhns

zu  Lübeck.

Kreisgerichtsrath  Nissen
  zu  Flensburg;
Stellvertreter:  Kreisgerichtsrath
  Gottburgsen
  daselbst.

Landrath  von  Rumohr
  zu  Tönning.

Präses  des  Handelsgerichts
  Dr.  Albrecht
zu  Hamburg.

Amtsassessor  Funke  zu
Bremerhaven.

Amtsrichter
zu  Brake.

Willich

Oberamtsrichter  Lohstoeter
  zu  Emden.





Kapitän  zur  See  a.  D.
Donner  zu  Stettin.

Kapitän  zur  See  a.  D.
Donner  zu  Stettin.

Senator  Dr.  Maßmann
  zu  Rostock.

Staatsanwalt  Dr.  Sommer

  zu  Lübeck.

Regierungsrath  Hod
zu  Schleswig.

Regierungsrath
Schmandt  zu  Schleswig.


Reichskommissar  für  das
Auswanderungswesen,
Kapitän  zur  See  a.  D.
Weickhmann  zu
Hamburg.  

Navigationsschullehrer
Dr.  Romberg  zu
Bremen.

Oberamtmann
Strackerjan  zu
Brake.

Oberbürgermeister  Fürbringer
  zu  Emden.
        <pb n="341" />
        —  317  —

Verzeichniß

der  im  Deutschen  Reich  amtlich  oder  im  amtlichen  Auftrage  herausgegebenen,  ausschließlich  auf

die  Seeschiffahrt  bezüglichen  Bücher,  Zeitschriften  und  Karten.*)
I.  Im  Reichskanzler-Amt  herausgegebene  Werke.

Handbuch  für  die  deutsche  Handels-Marine  auf  das  Jahr  18..  Erscheint  seit  1871  alljährlich.

Berlin  bei  G.  Reimer.

Die  über  die  Registrirung  und  Vermessung  der  deutschen  Kauffahrteischiffe  erlassenen  Gesetze

Verordnungen,  Instruktionen  etc.  1874.  Altona  bei  Joh.  Fr.  Hammerich  (Th.  Lesser).

Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden  und  Tafeln  für  das  Jahr  ...  zur  Bestimmung  der

Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen  Beobachtungen.  Alljährlich  eine  Ausgabe.
Berlin,  Jahrgang  1880  bei  G.  Reimer,  Jahrgang  1881  und  Jahrgang  1882  (letzterer  im
Druck)  in  Carl  Heymann's  Verlag.

Die  Schiffahrtszeichen  an  der  deutschen  Küste.  Mit  78  Tafeln,  enthaltend  Abbildungen  von

Leuchtthürmen,  Feuerschiffen,  Baken,  Tonnen  etc.  1878.  Berlin  bei  G.  Reimer.
Uebersichtskarte  der  Leuchtfeuer  an  der  deutschen  Küste  nach  dem  Bestande  im  Sommer  1876. -1877.
  Berlin  bei  G.  Reimer.  

Internationales  Signalbuch  (Signalbuch  für  die  Kauffahrteischiffe  aller  Nationen).  1870.

Berlin  bei  G  Reimer.  
Hierzu  ist  im  Oktober  1870,  Juli  1872,  Februar  1874,  April  1876  und  Juli  1878
je  ein  Verzeichniß  der  Ergänzungen  und  Aenderungen  erschienen.

  Amtliche  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen,

  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuch.  Erscheint  seit  1870  alljährlich.  Berlin
bei  G.  Reimer.
Hierzu  erscheinen  alljährlich  im  April,  Juli  und  Oktober  Nachträge,  welche  die  neuen
Eintragungen  in  die  Liste  und  deren  sonstige  Veränderungen  enthalten.

  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs.  Erscheinen  seit

Oktober  1878  in  zwanglosen  Heften.  3.  Heft  (im  Druck)  1879.  Hamburg  bei  L.  Friederichsen
  &amp;amp;  Co.

II.  In  der  Kaiserlichen  Admiralität  herausgegebene  Werke.
A.  Bücher  und  Zeitschriften.

Nachrichten  für  Seefahrer.  (Vom  Juli  1870  ab.)  Erscheinen  wöchentlich  einmal.  Berlin  bei

E.  S.  Mittler  und  Sohn.

Hydrographische  Mittheilungen.  (Von  1873  ab.)  Seit  April  1875  unter  dem  Titel  „Annalen
der  Hydrographie  und  maritimen  Meteorologie“.  Erscheinen  in  Monatsheften.  Berlin  bei

E.  S.  Mittler  und  Sohn.

Tafeln  zur  Erleichterung  der  Anwendung  der  Sumner'schen  Methode  für  den  Seegebrauch.  Mit

Erläuterungen  von  Sir  William  Thomson.  1877.  Berlin  bei  E.  S.  Mittler  und  Sohn.

Verzeichniß  der  Leuchtfeuer  aller  Meere.  Theil  I.  1879  (im  Druck).  Theil  II.  1877.  Theil  III.

1878.  Berlin,  R.  v.  Decker's  Verlag  (Marquardt  &amp;amp;  Schenck).
Segelhandbuch  für  die  Ostsee.  Theil  I.  SW-licher  Theil  der  Ostsee  mit  dem  Kattegat,  dem
Großen  und  Kleinen  Belt  und  dem  Sund.  1878.  Berlin  bei  Dietrich  Reimer.

Handbuch  der  praktischen  Navigation  mit  besonderer  Rücksicht  auf  Kompaß  und  Chronometer,

sowie  auf  die  neueren  Methoden  der  astronomischen  Ortsbestimmung.  1879.  Berlin  bei
E.  S.  Mittler  und  Sohn.

Gezeiten-Tafeln  für  die  deutsche  Nordseeküste  für  das  Jahr  1879.  —  1878.  Berlin  bei
E.  S.  Mittler  und  Sohn.

Gezeiten-Tafeln  für  das  Jahr  1880,  enthaltend  Angaben  über  Gezeiten-Bewegung  in  allen  europäischen
  Gewässern.  1879.  Berlin  bei  E.  S.  Mittler  und  Sohn.
Die  Gezeiten-Tafeln  werden  vom  Jahr  1881  ab  auch  auf  außereuropäische  Gewässer

 

*)  Vgl.  Central-Blatt  1878  Seite  489.
        <pb n="342" />
        —  318  —

ausgedehnt  werden  und  im  Herbst  1879  erscheinen.  Die  weiteren  Ausgaben  sollen  ebenfalls
  mindestens  1¼  Jahr  vor  dem  1.  Januar  des  betreffenden  Jahrganges  der  Gezeiten-Tafeln
  zur  Veröffentlichung  kommen.  

B.  Karten.
Im  Kommissionsverlag  von  Dietrich  Reimer  in  Berlin.

a.  Nordsee.
Die  Nordsee.  1:  1  500  000.  1879.  (Im  Stich.)
Die  Nordsee.  Südlicher  Theil.  1:  800  000.  1877.
Nordsee  von  Terschelling  bis  Kap  Gris  Nez  und  von  Cromer  bis  Dungeneß.  (Die  Hoofden.)
1:  300  000.  1878.

Die  deutsche  Bucht  der  Nordsee.  1:  300  000.  1878.

Ostfriesische  Inseln,  westlicher  Theil.  1:  100  000.  1872,  verbessert  1873.
Ostfriesische  Inseln,  östlicher  Theil.  1:  100  000.  1872,  verbessert  1876.
Jade-,  Weser-  und  Elbmündungen.  1:  100  000.  1878.

  Die  Mündungen  der  Jade  und  Weser.  1:  50  000.  1878.

Nordsee  —  Schleswig-Holstein  —  Sekt.  II.  1:  100  000.  1879.  (Im  Stich.)
Schleswig-Holstein'sche  Westküste,  südliches  Blatt.  1:  100  000.  1869,  verbessert  1873.
Schleswig-Holstein'sche  Westküste,  nördliches  Blatt.  1:  100  000.  1869,  verbessert  1873.
Spezialkarte  der  Eider.  1:  50  000.  1871.

b.  Kattegat,  Sund  und  Belte.
Kattegat.  1:  300  0O00.  1879.  (Im  Stich.)

Kattegat  —  Dänemark  —  Laesö-Rinne.  1:  100  000.  1878.

Sund  —  Dänemark  und  Schweden.  1:  100  000.  1879.

Großer  Belt  —  Dänemark  —  Samsö-Belt.  1:  100  000.  1878.
Großer  Belt  —  Dänemark.  Nördliches  Blatt.  1:  100  000.  1878.
Großer  Belt  —  Dänemark.  Südliches  Blatt.  1:  100  000.  1878.
Großer  Belt  zwischen  Sprogö  und  Langeland.  1:  50  000.  1878.

  Kleiner  Belt  —  deutsche  Küste  —  Sekt.  1.  1:  100  000.  1877.
Alsensunb.  1:  50  000.  1876.

Aarö-Sund.  1:  50  000.  1876.
Flensburger  Föhrde.  1:  50  000.  1876.

C.  Ostsee.
Die  Ostsee.  1:  600  000.  1879.  (Im  Stich.)

Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Schleswig-Holstein;  Sekt.  II.  1:  100  000.  1875.

Eckernförder  Bucht.  1:  50  000.  1876.

Kieler  Bucht.  1:  40  000.  1876.

Fehmarn-Sund.  1:  40  000.  1875.

Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Holstein  und  Mecklenburg;  Sekt.  III.  1:  100  000.  1876.
Neustädter  Bucht  und  die  Trave  bis  Wismar.  1:  50  000.  1876.

Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Hinterpommern;  Sekt.  VI.  1:  150  000.  1878.

Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Danziger  Bucht;  Sekt.  VII.  1:  150  000.  1878.

Königsberger  Haff.  1:  50  000.  1878.
Ostsee  —  deutsche  Küste  —  Preußen;  Sekt.  VIII.  1:  150  000.  1878.

d.  Außereuropäische  Gewässer.
Afrika.  Häfen  und  Ansichten  der  marokkanischen  Küste.  2  Blätter.  1876.
Westindien.  Hayti  —  Puerto-Plata.  1:  100  000.  1875.
Westindien.  Hafen  von  Sabanilla  und  Mündung  des  Magdalenenstromes.  1:  75  000.  1876.

Küstenansichten  von  Japan  bis  Kapstadt  und  St.  Helena.  5  Blätter.  1863.
        <pb n="343" />
        —  319  —

III.  In  Preußen  herausgegebene  Werke.

  Preußens  See-Atlas,  herausgegeben  von  dem  Ministerium  des  Handels.  1841.  Berlin.
Dieses  Werk,  welches  nur  den  südlichen  Theil  der  Ostsee  vor  den  preußischen  Küsten  umfaßt,
  besteht  aus:
a)  7  Sektionen  (von  je  1  bis  4  Blättern)  Küstenkarten  im  Maßstabe  1:  100  000;
b)  1  Segelkarte,  von  der  zuletzt  1878  eine  berichtigte  Auflage  der  2.  Ausgabe  in  4  Blättern
(Berlin  bei  Dietrich  Reimer)  erschienen  ist;
c)  1  Druckheft,  enthaltend  die  Geschichte  des  Werkes,  eine  Uebersichtskarte,  ein  Verzeichniß  der
Seeleuchten,  Abbildungen  der  Leuchtthürme  und  Küstenansichten.  

2.  Nautisches  Jahrbuch  oder  vollständige  Ephemeriden  und  Tafeln  zur  Bestimmung  der  Länge,  Breite
und  Zeit  zur  See  nach  astronomischen  Beobachtungen.  Auf  Veranlassung  des  Königlich  preußischen
Ministeriums  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  herausgegeben  von  Dr.  C.  Bremiker.
Berlin  bei  G.  Reimer.  

Der  28.  und  zugleich  letzte  Jahrgang  dieses  Werkes  für  1879  ist  1877  erschienen
und  die  Herausgabe  des  Werkes  dann  auf  das  Reichskanzler-Amt  übergegangen.

3.  Nautische,  astronomische  und  logarithmische  Tafeln  nebst  Erklärung  und  Gebrauchsanweisung,  für
die  Königlich  preußischen  Navigationsschulen  bearbeitet  von  F.  Domke,  Königlichem  Navigationslehrer.
  Herausgegeben  im  Auftrage  des  Königlichen  Ministeriums  für  Handel,  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten.  Sechste  Auflage.  1874.  Berlin,  Verlag  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
  Die  siebente  Auflage  befindet  sich  in  der  Vorbereitung.

4.  Lehrbuch  der  Navigation  und  ihrer  mathematischen  Hülfswissenschaften.  Für  die  Königlich
preußischen  Navigationsschulen  bearbeitet  von  M.  F.  Albrecht,  Navigationsschul-Direktor,  und
C.  S.  Vierow,  Navigationslehrer.  Fünfte  Auflage.  1877.  Berlin,  R.  v.  Decker's  Verlag
(Marquardt  und  Schenck).

5.  Die  Beleuchtung  der  deutschen  Seeküsten.  Bearbeitet  im  Ministerium  für  Handel,  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten  1877.  Berlin,  im  Berliner  lithographischen  Institut.  

IV.  In  Hamburg  herausgegebene  Werke.

1.  Die  Unter-Elbe-Karte  im  Maßstabe  von  1:  60  000.  Herausgegeben  im  Auftrage  des  Senats.
Hamburg  1865,  revidirt  im  August  1868.  Blatt  I.  Hamburg  bis  Glückstadt.  Blatt  II.  Glückstadt
  bis  Cuxhaven.

2.  Karte  für  die  Einsegelung  in  die  Elbe.  1:  100  000.  Herausgegeben  im  Auftrage  des  Senats.
Hamburg  1876.

3.  Nachrichten  über  die  Gesundheitszustände  in  verschiedenen  Hafenplätzen.  Auf  Veranlassung  der
Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt  zusammengestellt  von  Dr.  med.  Max  Leudesdorf.  Hamburg,
  11  Hefte,  1870  bis  1877.





Das  in  Hongkong  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  15  Pferdekräften  versehene  hölzerne  Dampfschiff
„Alice“  von  31,15  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
der  im  Großherzogthum  Hessen  staatsangehörigen  Eduard  Ludwig  Hernsheim  und  Franz  Heinrich  Hernsheim
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer
Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  25.  Februar  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu
Hongkong  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

Die  in  Rudkjöbing  erbaute,  bisher  unter  dänischer  Flagge  gefahrene  Jacht  „Hansine  Margarethe“  von
19,80  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Schiffers
P.  Rehhoff  und  des  Steuermannes  W.  Rehhoff  zu  Arnis  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Arnis  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist
am  13.  März  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Helsingborg  ein  Flagenattest  ertheilt  worden.

44
        <pb n="344" />
        —  320  —

Die  im  Jahre  1852  in  Plymouth  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Antagonist“
von  372,82  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von
I.  H.  Voß  zu  Stralsund  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,
für  welches  der  Eigenthümer  Stralsund  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  1.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen
Konsulate  zu  Sunderland  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Das  im  Jahre  1869  in  East-Boston  (V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Ellen  Munroe“  von  1383,23  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat
durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  bremischen  Staatsangehörigen  Johann  Friedrich
Arens  unter  dem  Namen  „Hansa“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten
  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  3.  d.  Mts.  vom
Kaiserlichen  Konsulate  zu  Liverpool  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Das  im  Jahre  1874  in  Sunderland  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  99  Pferdekräften  versehene  eiserne
Schraubendampfschiff  „Pinnas“"  von  674,89  Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  welches  bisher  unter  britischer
Flagge  gefahren  ist,  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  J.  H.  Lorentzen
  &amp;amp;  Co.  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten
Schiffe  ist  am  27.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Sunderland  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.



8.    Konsulat-  Wesen.

—

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Dr.  Karl  Ossenkop  an  Stelle  des  aus  dem  Reichsdienste  geschiedenen  Johann  Hämmerlé
  zum  Konsul  in  Berdiansk  (Rußland),
den  Kaufmann  E.  Saltzkorn  zum  Konsul  in  Saigon,
den  Kaufmann  C.  de  la  Camp  an  Stelle  des  aus  dem  Reichsdienste  geschiedenen  Heinr.
Brunn  zum  Konsul  in  Ceará  (Fortaleza)  —  Brasilien  —
und
den  Kaufmann  George  de  Drusina  zum  Konsul  in  Paranaguä  (Brasilien)
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Stornoway  (Schottland),  Normann  Mac  Iver,  ist  am  2.  d.  Mts.
verstorben.  



Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="345" />
        Central-Blatt

für  das



Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.



VII.  Jahrgang.



Berlin,  Freitag,  den  2.  Mai  1879.  

Nr.  18.





Inhalt:  1.

2.

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  321
Münz-  und  Bank-Wesen:  Errichtung  einer  Reichsbankhauptstelle
  in  Danzig;  —  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000000  M  327

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen

  zu  dem  Gesetz,  betreffend  den  Spielkartenstempel;
  —  Versetzung  zweier  Reichsbevollmächtigten  für
Zölle  und  Steuern;  —  Ordensverleihung  an  einen  Reichsbevollmächtiggen
  327



Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Bahnstrecke  328
Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Postaufträge  nach  der
Schweiz;  —  Herstellung  einer  Post-Dampfschiffverbindung
zwischen  Deutschland  und  Mexiko;  —  Postanweisungsverkehr
  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  328
Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  vom  1.  Januar
1878  bis  Ende  Januar  1879  bei  den  deutschen  Konsulaten
eingezahlten  Ersparnisse  deutscher  Seeleute;  —  Abänderung
des  Verzeichnisses  der  Seemannsämter  und  der  denselben
vorgesetzten  Landesbehörden;  —  Beginn  einer  Seeschifferund
  Seesteuermanns-Prüfung;  —  Ertheilung  von  Flaggenattesten
  330
Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilung
  332



1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"“

Berlin,  den  26.  April  1879.

erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Argus“  zur
Ausgabe  gelangen.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Hofmann.

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295.

45
        <pb n="346" />
        322

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichgebiete













Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungs-
    der  Bestrafung  
Lauf.  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Emil  Gube,  Glas-  geboren  am  5.  Oktober  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  17.  März
maler,  1837  zu  Morchenstern  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
in  Böhmen,  ortsange-  Frankfurt  a./O.,
hörig  zu  Hadeland  bei  
Christiania  in  Nor-  
wegen,  
2.  Arnold  Roth,  Schuh-  geboren  am  11.  Januar  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  März
machergeselle,  1858  zu  Wattwyl,  orts-  d.  J.
angehörig  zu  Hausen,  
Kanton  Zürich  in  der
Schweiz,
3.  Adolf  Schudiek,  27  Jahre,  aus  Neu-  desgleichen,  Königlich  preußische  18.  April
Wagenlackirer,  titschein  in  Mähren,  Bezirksregierung  zu  d.  J
  Posen,
4.  Josef  Demel,  Tage-  26  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  12.  März
löhner,  ortsangehörig  zu  Klein-  Bezirksregierung  z  d.  J.
Würben,  Bezirk  Schön-  Breslau,
berg  in  Mähren,
5.  Johann  Heintel,  29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  18.  März
Arbeiter,  Spornhau  in  Mähren,  und  Nichtbefolgung  der  d.  J.
Reiseroute,
6.  Die  Zigeuner:
a)  Anton  Arbei,  55  Jahre,  geboren  und
Schmied,  ortsangehörig  zu  Za-  
brechau,  Bezirk  Mäh-  
risch-Ostrau  in  Mähren,
b)  dessen  Ehefrau,  30  Jahre,  geboren  zu
Franziska,  Proskowitz,  ortsangehörig
  zu  Zabrechau,  Be-  Landstreichen,  Königlich  preußische  24.  März
zirk  Michrisch-Ostrau  in  Bezirksregierung  zu  d.  J.

ta,  Schmied,



c)  Stefan  Schlich-Mähren,



50  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Zabrechau,
  Bezirk  Mäh-



risch-Ostrau  in  Mähren,







Oppeln,  1
        <pb n="347" />
        323



























Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-Lauf.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

d)  dessen  Ehefrau,  29  Jahre,  geboren  zu
Theresia,  geborne  Ktokoczowie,  ortsange-
  Burjanski,  hörig  zu  Zabrechau,  Bezirk
  Mährisch-Ostrau  in
Mähren,  
  Landstreichen,  Königlich  preußische  24.  März
e)  Josef  Buri-  18  Jahre,  geboren  zu    
anski,  alias  Schemrowitz,  Kreis  Lu-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Burjanski,  blinitz  in  Preußen,  orts-  Oppeln,
Pferdeknecht,  angehörig  zu  Zabrechau,
Bezirk  Mährisch-Ostrau
in  Mähren,

7.  Josef  Leibinger,  40  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  25.  März
Brettschneider,  ortsangehörig  zu  Hein-  teln,  d.  J.
  zendorf  in  Böhmen,
  
8.  Josef  Dostal,  38  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
(alias  Dosdal),  ortsangehörig  zu  Zuck-Weber,
  mantel  in  Oesterrei-
  chisch-Schlesien,
9.  Peter  Velisky,  84  Jahre,  aus  dem  Ko-  desgleichen,  Königlich  preußische  20.  Januar
Drahtbinder,  mitat  Trentsin  in  Un-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
  garn,  Liegnitz,
10.  Ferdinand  Mick,  45  Jahre,  aus  Jägern-  Betteln,  nach  mehrma-  dieselbe  Behörde,  17.  Februar
Tuchmacher,  dorf  in  Oesterreichisch-  liger  rechtskräftiger  Ver-  d.  J.
Schlesien,  urtheilung  wegen  der
  gleichen  Uebertretung
  innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
  11.  Alfred  Kansky,  27  Jahre,  aus  Opocno  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  12.  April
Drechslergeselle,  in  Böhmen,  und  Nichtbefolgung  der  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Reiseroute,  Schleswig,
Johann  Alfred  Pe-  27  Jahre,  aus  Gothen-  Betteln,  nach  mehrma-  dieselbe  Behörde,  desgleichen.



tersen,  Arbeiter,

burg  in  Schweden,



liger  rechtskräftiger  Ver-Uebertretung


letzten

gleichen
innerhalb  der
drei  Jahre,



urtheilung  wegen  der
        <pb n="348" />
        324

























Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

      Ausweisung  Ausweisungs-Lauf.

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.
13.  Johann  Peter  Sö-  70  Jahre,  aus  Hvena  in  Betteln,  nach  mehrmali-  Königlich  preußische  15.  April
derlund,  Arbeiter,  Schweden,  ger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

14.  Josef  Rösel,  Fleisch-  19  Jahre,  aus  Weckels-  Landstreichen  und  Bet-  Stadtmagistrat  Pas-  29.  März

hauergeselle,  dorf,  Bezirk  Braunau  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
  in  Böhmen,

15.  Karl  Zirm,  Schlos.  19  Jahre,  aus  Harta,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

sergeselle,  Bezirk  Hohenelbe  in
  Böhmen,

16.  Luigi  Santoni,  geboren  1852,  aus  Arco,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  8.  April

Tagelöhner,  Bezirk  Riva  in  Süd-  Bezirksamt  Mün-  d.  J.
Tirol,  chen  r./J.,

17.  Wenzel  Pouma  35  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische  1.  Februar
(Boumay),  Hand-  Lipina  in  Böhmen,  Kreishauptmann-  d.  J.
arbeiter,  schaft  zu  Zwickau,

18.  Elias  Nilson,  Hand-  geboren  am  3.  August  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  März
arbeiter,  1851  zu  Elmeboda  in  d.  J.

  Schweden,

19.  Wilhelm  Morche,  geboren  1838  und  orts-  desgleichen,  Königlich  sächsische  26.  März

Bergarbeiter,  angehörig  zu  Ullersdorf  Kreishauptmann-  d.  J.
bei  Reichenberg  in  schaft  zu  Bautzen,
Böhmen,
20.  Jakob  Furrer,  20  Jahre,  aus  Wetzikon,  Betteln,  nach  mehrmali-  Großherzoglich  badi-  8.  April
Weber,  Kanton  Zürich  in  ders  ger  rechtskräftiger  Ver-  scher  Landeskom-  d.  J.
Schweiz,  urtheilung  wegen  der  missär  zu  Mannheim,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten  
drei  Jahre,


21.  Konrad  Schuster,  geboren  am  13.  Februar  Landstreichen  und  Bet-  Kaiserlicher  Bezirks-  15.  April

Bäcker,  1857  zu  Buch,  Kanton  teln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Zürich  in  der  Schweiz,
        <pb n="349" />
        325











  
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungs  


des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
22.  Alfons  Dauchy,  32  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  grober  Kaiserlicher  Bezirks-  16.  April

Lithograph,

23.  Ludwig  August
Knutti,  Schlosser,

24.  Gottlieb  Albert  Bachmann,
  Schmied,

25.  Friedrich  Hürzeler,
Schlosser,

Maizières  in  Frankreich,



ortsangehörig  zu  La
chaux  de  Fonds  in  der
Schweiz,

ortsangehörig  zu  Langnau,
  Kanton  Bern  in
der  Schweiz,

ortsangehörig  zu  Ostringen,
  Kanton  Aargau







in  der  Schweiz,

Unfug,

teln,

38  Jahre,  geboren  und  desgleichen,

30  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,

26  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-





2.



Bekanntmachung  *)

präsident  zu  Metz,



Münz-  und  Bank-Wesen.

d.  J.

Kaiserlicher  Bezirks-  15.  April
präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
derselbe,  17.  April
d.  J.
derselbe,  desgleichen.

Auf  Grund  des  §.  36  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  177)  hat  der  Bundesrath
  beschlossen,  daß  in  der  Stadt  Danzig  eine  Reichsbankhauptstelle  zu  errichten  sei.  Dieselbe  tritt  vom
1.  Mai  d.  J.  ab  an  die  Stelle  der  bisherigen  Reichsbankstelle  daselbst  mit  den  gleichen  geschäftlichen  Befugnissen

  und  dem  gleichen  Geschäftsbezirke  und  wird  von  deren  bisherigem  Vorstande  geleitet.

Berlin,  den  24.



April  1879.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

*)  Vergl.  die  Bekanntmachung  vom  17.  Dezember  1875  (Central-Blatt  S.  802).
        <pb n="350" />
        Ueber

sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  26.  April  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.











































Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-20.
  bis  26.  April  1879    Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen    Kronen  Kronen  
M  M  M  M
Berlin  1  100  980  —  —  966  340
Summe  1    1  100  980  —  —  966  340
2.  Vorher  waren  geprägt  1258  844  540  405  307  370  27  969  925  372  508  070
3.  Gesammt-Ausprägung  1259  945  520  405  307  370  27969  925  373  474  410
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1259  779  840  405  178  270  27  969  145
1  692  927  255  M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
8.  bis  15.  April  bis  15.  April  8.  bis  15.  Apriil  bis  15.  April
M  M  M  M
in  Münzen.  20  374,59  8  284  477,72  —  2  061  185,30
in  Barren  2  030  880,73  22  402  557,54  3  580  462,29  52  610  428,65
  
zusammen  2051255,32  30687035,26  3  580  462,29  54  671  613,93
        <pb n="351" />
        —  327  —

3.  Finanz-Wesen.  

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  20  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1879/80,  vom  30.  März  d.  Js.  (Reichs-Gesetzblatt  S.  19),  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
im  Betrage  von  zwanzig  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XIII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  12.  April  bis
12.  August  1879,
Serie  XIV.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  26.  April  bis
26.  August  1879,
Serie  XV.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  5.  April  bis
  5.  September  1879,
Serie  XVI.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  12.  April  bis
12.  September  1879.
Berlin,  den  24.  April  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.



4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Bekanntmachung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  133),  betreffend  den
Spielkartenstempel.

Unter  Bezugnahme  auf  Ziffer  III.  6  der  Bekanntmachung  vom  2.  November  1878  (Central-Blatt  S.  614)
wird  hierdurch  Folgendes  bestimmt:
Die  von  den  Fabrikanten  C.  Goodall  &amp;amp;  Son  in  London  unter  der  Bezeichnung  Goodall's
Game  of  Ouaterne  in  sechs  verschiedenen  Ausgaben  angefertigten  Spielkarten  sind  auf  den
nachstehend  bezeichneten  Blättern  abzustempeln:

das  Spiel  Royal  Cournt  auf  dem  rothen  Löwen,
Dunch  and  Judy  rothen  Hanswurst,
Zoological  rothen  Löwen,
London  Mixtue      rothen  Hanswurst,
Dogs,  Cats  and  Rabbits    rothen  Hund,

Monkeys,  Owls  and  Snails    rothen  Affen.
Berlin,  den  24.  April  1879.



Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.
        <pb n="352" />
        —  328  —

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung  des
Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  vom  1.  Mai  d.  Js.  ab
der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern  zu  Straßburg,  Königlich  bayerische  Ober-Zollrath
  Freiherr  von  Aufseß  von  seinen  bisherigen  Funktionen  entbunden  und  den  Königlich
preußischen  Provinzial-Steuer-Direktionen  zu  Berlin  und  Posen  als  Reichsbevollmächtigter
für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Berlin,
der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern  zu  Schwerin,  Königlich  preußische  Ober-Regierungsrath
  Schrader  von  seinen  bisherigen  Funktionen  entbunden  und  der  Kaiserlichen  Direktion
der  Zölle  und  indirekten  Steuern  zu  Straßburg  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und
Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Straßburg  beigeordnet  worden.

 

Dem  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Cöln,  Königlich  bayerischen  Ober-Zollrath  Schübeck
ist  von  Sr.  Majestät  dem  König  von  Bayern  die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen  des  ihm  verliehenen
  Kommandeurkreuzes  des  Königlich  Großherzoglich  luxemburgischen  Ordens  der  Eichenkrone  ertheilt
worden.



5.  Eisenbahn-  Wesen.  



Reichs-Eisenbahn-Amt.

In  Ergänzung  des  Schlußsatzes  der  Bekanntmachung  vom  7.  d.  M.,*)  betreffend  die  Eröffnung  der  Bahnstrecke
  Blieskastel-Saargemünd,  wird  bemerkt,  daß  die  auf  elsaß-lothringischem  Gebiete  belegenen,  im
Betriebe  der  Pfälzischen  Eisenbahn-Gesellschaft  befindlichen  11,7  km  von  dieser  auch  erbaut  sind.
Berlin,  den  25.  April  1879.
In  Vertretung:

Körte.

*)  Central-Blatt  Seite  268.



6.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

Postaufträge  nach  der  Schweiz.

Nach  einer  Mittheilung  der  schweizerischen  Postverwaltung  besteht  zur  Zeit  außer  in  den  durch  die  Bekanntmachung
  vom  6.  Juni  1876  *)  bezeichneten  Kantonen  (Uri,  Schwyz,  Unterwalden,  Zug,  Appenzell  
Inner  Rhoden  und  St.  Gallen  —  jedoch  mit  Ausschluß  der  gleichnamigen  Stadt  —)  auch  in  dem
Kanton  Graubünden  kein  Wechselrecht.  Postaufträge  nach  Orten  in  diesem  Theil  des  schweizerischen  Gebiets,

    

*)  Central-Blatt  1876  Seite  358.
        <pb n="353" />
        —  329  —

welche  den  Vermerk  zum  Protest  oder  sofort  zum  Protest  tragen,  bleiben  daher  unausführbar,  sobald
der  Adressat  die  Zahlung  verweigern  sollte.

Nach  einer  weiteren  Mittheilung  der  schweizerischen  Postverwaltung  wird  nach  dem  im  Kanton
Genf  geltenden  Stempelgesetz  für  alle  im  Gebiete  desselben  durch  Postauftrag  eingezogenen  Wechsel  und
sonstigen  Handelspapiere  eine  Stempelgebühr  erhoben.  Sofern  der  Adressat  die  Zahlung  dieser  Gebühr  verweigert,
  erfolgt  deren  Einziehung  von  dem  Absender,  und  zwar  dadurch,  daß  dieselbe  von  dem  durch  Postanweisung
  zu  übersendenden  Betrage  des  Wechsels  etc.  in  Abzug  gebracht  wird.  Die  schweizerische  Postanstalt
des  Bestimmungsortes  vermerkt  in  diesem  Falle  den  Betrag  der  Stempelgebühr  auf  der  Rückseite  des  Abschnitts
  zu  der  betreffenden  Postanweisung.

Berlin  W.,  den  24.  April  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.



Herstellung  einer  Post-Dampfschiffverbindung  zwischen  Deutschland  und  Mexiko.

Zwischen  Deutschland  und  Merxiko  tritt  mit  dem  Anfange  des  nächsten  Monats  eine  direkte  regelmäßige
  Post-Dampfschiffverbindung  ins  Leben.  Die  Postdampfer  gehen  am  7.  jedes  Monats  aus
Hamburg  ab,  zum  ersten  Mal  also  am  7.  Mai.  Dauer  der  Fahrt  bis  Veracruz  29  Tage;  Ankunft  in  Tampico
  2  Tage  später.  Rückfahrt  von  Tampico  am  10.  jedes  Monats,  von  Veracruz  2  Tage  später.  Regelmäßige
  Anlaufstellen  bilden  auf  der  Hin-  und  Rückreise:  Havre  und  St.  Thomas.  Unter  Umständen  werden
die  Schiffe  auch  in  Havana  und  Progreso  anlegen.  Die  mit  diesen  Schiffen  beförderten  Briessendungen  nach
Mexiko  unterliegen  der  Taxe  des  Weltpostvereins,  mithin  für  frankirte  Briefe  20  Pfennig,  für  Postkarten
10  Pfennig,  Drucksachen  5  Pfennig  u.  s.  w.
Berlin  W.,  den  26.  April  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

Postanweisungsverkehr  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Um  Unsicherheiten  in  der  Ermittelung  der  Empfänger  der  nach  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  bestimmten  Postanweisungen  vorzubeugen  und  um  Verzögerungen  in  der  Auszahlung  der
Postanweisungsbeträge  zu  vermeiden,  müssen  nach  dem  Wunsche  der  Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  die  Postanweisungs-Formulare,  außer  dem  Namen  des  Empfängers  und  der  genauen  Bezeichnung
desselben,  fortan  auch  den  Vornamen  oder  mindestens  den  Anfangsbuchstaben  eines  Vornamens  des  Empfängers
  (bz.  die  Bezeichnung  der  Firma  desselben)  enthalten.

Berlin  W.,  den  26.  April  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.



46
        <pb n="354" />
        —  330  —

7.  Marine  und  Schiffahrt.

Verzeichniß

der  während  des  Zeitraumes  vom  1.  Januar  1878  bis  Ende  Januar  1879  im  Auswärtigen  Amt
des  Deutschen  Reichs  eingegangenen  Ersparnisse  deutscher  Seeleute,  welche  auf  Grund  der  Bestimmungen,
  betreffend  die  kostenfreie  Vermittelung  des  Geldverkehrs  der  deutschen  Seeleute  im
Auslande  mit  der  Heimath,  vom  15.  Juni  1877  bei  den  Kaiserlich  deutschen  Konsulaten  eingezahlt

  worden  sind.








  Bezeichnung  Ort  Zahl  Gesammtbetrag
der  der
  gestellten  eingezahlten  Gelder.
  der  Hinterlegungsstelle.  Anträge.
  Mark.  Pf.
  
1.  Konsulat.  Calcutta  1  179  85
2.  Konsulat  Cardiff  4  684  20
3.  Konsulat  Glasgom  1  101  80
4.  Konsulat  Hartlepool  3  457  90
5.  Konsulat  Hongkong  23  7376  20
6.  General-  Konsulat  London    8  3201  55
7.  Konsulat    Newcastle  o.  T.  1  159  —
8.  Konsulat  Singapore  7  3  005  40
9.  Konsulat  Stockholm  1  312  35
10.  Konsulat  Helsingfors  1  315  —
11.  Konsulat  Havre  7  1  160  —
12.  Konsulat  Marseille  6  2956  75
13.  Konsulat.  Nizza  1  160  —
14.  Konsulat  Lissabon  2  170  -
15.  Konsulat  Amoy    17  7  879  80
16.  General-  Konsulat  Shanghai.  4  1  596  80
17.  Konsulat  Bangkok  3  1142  65
18.  General-  Konsulat  New-York  14  2  388  45
19.  Konsulat  Philadelphia  2  40  –
20.  Konsulat  San  Francisco  2  700  —
21.  Konsulat  St.  Thomas  4  1  014  10
22.  Konsulat  Rio  de  Janeiro  6  1  067    95
Zusammen  118  36  129  75
        <pb n="355" />
        331

Das  Verzeichniß  der  auf  Grund  des  §.  4  der  Seemannsordnung  vom  27.  Dezember  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  409)  in  den  Bundesstaaten  fungirenden

Seemannsämter  und  der  denselben  vorgesetzten  Landesbehörden

(Central-Blatt  für  1877  S.  219  ff.  und  S.  421,

und  „B.  In  Mecklenburg-Schwerin“  wie  folgt  geändert:  *)

für  1878  Seite  184)  wird  unter  „A.  In  Preußen“



Amtskarakter,  Namen  und  Wohn-







Bezeichnung  Sitz  ort  des  Vorsitzenden  Vorgesetzte
Landesbehörden.
der  Seemannsämter.
14.  Musterungsbehörde.  Greifswald.  Polizei-Direktor,  Senator  5.  Bezirksregierung
Gesterding  zu  Greifswald.  zu  Stralsund.
21.  Polizei-Kom-  Schönberg  in  Hol-  Polizei-Kommissar  Radbruch
missar.  stein.  zu  Schönberg  in  Holstein.
38.  Landvogtei.  Keitum  auf  Sylt.  Dünen-Inspektor  Hübbe  zu  Keitum
auf  Sylt    
41.  Hardesvogtei.  Pellworm.  Hardesvogt,  Amtsrichter  Mau  zu  Bezirksregierung
Pellworm.  6.  du  Schleswig.
55.  Bürgermeisteramt.  Wilster.  Bürgermeister  Gerling  zu  Wilster.  
60.  Bürgermeister-  Elmshorn.  Kirchspielvogt  Bornhöft  zu  Elmsamt.
  horn.
66.  Musterungsbehörde.  Cranz.  Zolleinnehmer  Menge  zu  Cranz.    
67.  Amt.  Jork.  Amtshauptmann,  Geheimer  Re-  8.  Landdrostei  zu
gierungsrath  Meyer  zu  Jork.,  Stade.
85.  Musterungsbehörde.  Ditzum.  Fabrikant  Gowers  zu  Ditzum.  9.  Landdrostei  zu
Aurich.
89.  Die  Schiffer-Aeltesten.  Wismar.  Schiffer-Aeltester  Steinhagen  zu  12.  Großherzgogliches





Berlin,  den  24.  April  1879.





Wismar.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.



*)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.



Ministerium  des
Innern  zu
Schwerin.



In  Papenburg  wird  am  15.  Mai  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große
Fahrt  begonnen  werden.

  

46
        <pb n="356" />
        —  332  —

Der  im  Jahre  1874  in  Singapore  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Gaffelschooner  „Nontiara“
  von  74,49  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  der  im  Großherzogthum  Hessen  staatsangehörigen  Inhaber  der  Handelsgesellschaft  Hernsheim  &amp;amp;  Co.
zu  Jaluit  (Marshall-Inseln)  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,
für  welches  die  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  14.  Dezember  v.  Js.  vom
Kaiserlichen  Konsulate  zu  Apia  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Das  im  Jahre  1867  im  Staate  Maine  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  gefahrene  Segelschiff  „Wm.  M.  Reed“  von    1290,90  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch
den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Karl  Friedrich  Owerbeck  und  Genossen  zu  Bremen  bezw.
Bremerhaven  und  Vegesack  unter  dem  Namen  „Johann  Friedrich“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen
gewählt  haben,  ist  am  5.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Havre  de  Grace  ein  Flaggenattest  ertheilt
worden.  



Die  im  Jahre  1850  in  Hylton  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Brigg  „Mary  Louisa“
von    321,00  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im
Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin  staatsangehörigen  Johann  Heinrich  Friedrich  Christian  Meinke  das
Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
Rostock  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  9.  April  d.  Js.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Liverpool
ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.



8.    Konsulat-  Wesen.



Dem  Kaiserlichen  Konsul  Armand  Ranniger  in  Brisbane  (Queensland)  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung
  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Roulers,  Fritz  Ritter,  ist  verstorben.

 

Dem  Bankier  Robert  Theodor  Schröder  in  Stettin  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul
der  Republik  Costa-Rica  für  die  Provinz  Pommern,  mit  dem  Amtssitze  in  Stettin,  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Verlin.
        <pb n="357" />
        Inhalt:  1.

Central-Blatt

für  das



Deutsche  Reich.

Herausgegeben  im



Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VII.  Jahrgang.





Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
zweier  ausländischen  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  333

2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
  338

Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß
  der  zur  Abstempelung  von  Spielkarten  ermächtigten
Zoll-  und  Steuerstellen;  —  Befugnisse  zweier  Steuerstellen;
  —  Aufhebung  einer  Orts-Einnehmerei  339



Berlin,  Freitag,  den  9.  Mai  1879.

5.
6.
7.
8.

  No.  19.

Justiz-Wesen:  Bekanntmachung  in  Bezug  auf  den  Wohnsitz
  der  bei  dem  Reichsgerichte  zugelassenen  Rechtsanwälte

340
Heimathwesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
Heimathwesen  340
Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seesteuermanns-Prüfungen;

  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestes  341
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecken  St.  Egidien-Höhlteich-
  Stollberg  und  Höhlteich-Lugau  342
Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigungen  zur
Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Todesfall.  342

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Berlin,  den  3.  Mai  1879.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  9.  Januar  d.  J.  (Neichsanzeiger  Nr.  8)*)  erlassene  Verbot  der  in
Hottingen-Zürich  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Die  Tagwacht“  erstreckt  sich  auch  auf  die  Nummern
dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Harmlose“  zur  Ausgabe  gelangen.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:



*)  Central-Blatt  Seite  50.



47
        <pb n="358" />
        —  334  —

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Thatsache"  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  5.  Mai  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.



*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.        3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Gregor  Mischel,  25  Jahre,  geboren  zu  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  17.  Februar
Czigry,  Gouvernement  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Kalusk  in  Russisch-Po-  Königsberg,
len,
2.  Anton  Hellmann  58  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  8.  März
Gärtner,  wohnhaft  zu  Pittarn,    Bezirkgregierung  zu  d.  J.
Bezirk  Jägerndorf  in  Oppeln,
Oesterreichisch-Schlesien,











b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Karl  Kau,  alias  37  Jahre,  aus  Raudnitz  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  24.  April
Kuchuh  (Kuh),  in  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Schneider,    Posen,

4.  Albertine  Riedel,  geboren  im  März  1854  Landstreichen  und  ge-  Königlich  preußische  25.  Februar
Dienstmagd,  unver-  zu  Bentsch,  Bezirk  Freu-  werbsmäßige  Unzucht,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

ehelicht,  denthal  in  Oesterrei-  Oppeln,  

chisch-Schlesien,
        <pb n="359" />
        335































Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.  Die  Zigeunerinnen:

a)  Agnes  Buri-  20  Jahre,
anski,  verehelicht,


b)  Marie  Buri-  20  Jahre,  
anski,  unver-  Leandstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  21.  März
ehelicht,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

c)  Josefa  La-  24  Jahre,  Oppeln,
patsch,  Wittwe,

d)  Marie  La-  22  Jahre,
patsch,  verehe-  sämmtlich  aus  Bukolicht,
  wina  in  Oesterreich,

6.  Josef  Lapatsch  22  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  24.  März
alias  Anton  Bu-  Starawies  in  Galizien,  d.  J.
rianski,  Zigeuner,

7.  Wenzel  Kowatsch,  20  Jahre,  aus  Jam-  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  15.  Februar
Zigeuner,  nayo,  Bezirk  Königgrätz  und  Hehlerei,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

  in  Böhmen,  Liegnitz,

8.  Vincenz  Mrazek,  8  Jahre,  aus  Walters-Landstreichen,  Betteln,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Zigeuner,  dorf-Bystre,  Kreis  Chru-  Führung  falschen  Nadim,
  Bezirk  Landskron  mens  und  Hehlerei,
in  Böhmen,

9.  Tohann  Kowatsch  4  Jahre,  aus  Jam-  Landstreichen,  Betteln,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Zigeuner,  nayo,  Bezirk  Königgrätz  Diebstahl  und  Hehlerei,

in  Böhmen,

10.  Magdalena  Ruzycz-  50  Jahre,  aus  Wysoka-  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  22.  Februar
kowa  (Ruziczka),  Wiesniva  bei  Pardubitz  teln,  d.  J.
Wittwe,  in  Böhmen,

11.  Franz  Deuse,  Tisch-  21  Jahre,  aus  Ruppers-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  11.  März
lergeselle,  dorf  bei  Braunau  in  d.  J.

Böhmen,
12.  Wilhelm  Riedel,  21  Jahre,  aus  Ober-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  25.  März
Bäckergeselle,  Wildgrub  in  Oester-  d.  J.
reichisch-Schlesien,
13.  Moritz  Grimms,  18  Jahre,  aus  Karls-  desgleichen,  Königlich  preußische  23.  April
Schlosser,  thal,  Kreis  Troppau  in  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Oesterreichisch-Schlesien,  Schleswig,



47
        <pb n="360" />
        336











Datum  des





  
    
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  Aus-
  Ausweisung  weisungs.
      der  Bestrafung.  beschlossen  hat
  des  Ausgewiesenen    hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

14.  Aloys  Korbasz  Ko-  geboren  am  28.  März  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  18.  April
nista,  alias  Aler  1853  zu  Zakopcze,  Ko-  teln,  Landdrostei  zu  Han-  d.  J.
Churwacz,  Klemp-  mitat  Trentsin  in  Un-  nover,
ner,  garn,
15.  Aloys  Mann,  Kes-  34  Jahre,  aus  Riga  in  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  7.  April
selschmied,  Rußland,  und  Gebrauch  eines  ge-  Landdrostei  zu  d.  J.
fälschten  Arbeitsschei-,  Stade,
nes,

16.  Johann  Koch,  Gla-  17  Jahre,  aus  Ruma,  Landstreichen,  Königlich  preußische  8.  April
ser,  Kronland  Slavonien  in  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Ungarn,  Kassel,

17.  Heinrich,  Noessel-  52  Jahre,  geboren  und  Betteln,  nach  mehrma-  Königlich  preußische  11.  März
der,  Tagelöhner,  ortsangehörig  zu  Doe-  liger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung  zu  d.  J.

tinchem  in  den  Nieder-  urtheilung  wegen  der  Düsseldorf,
landen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
18.  Franz  Woracek,  16  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen  und  Bet-  Stadtmagistrat  Pas-  22.  März
Eisenbahnarbeiter,  zu  Blatna,  Bezirks  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
Blatna  in  Böhmen,
19.  Josef  Moscheiko,  49  Jahre,  aus  Pove-  Landstreichen,  derselbe,  29.  März
Bedienter,  mon,  Distrikt  Mariam-  d.  J.
pol  in  Rußland,
20.  Johann  Engerts-  28  Jahre,  aus  Pfarr-Landstreichen  und  Bet-  Königlich  bayerisches  8.  April
berger,  Tagelöhner,  kirchen,  Bezirk  Rohrbach  teln,  Bezirksamt  Füssen,  d.  J.
in  Ober-Oesterreich,
21.  Engelbert  Gigl,  Ta-  20  Jahre,  aus  Weißen-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  10.  April
gelöhner,  bach,  Bezirk  Reutte  in  d.  J.
Tirol,
22.  Johann  Scheiber,  29  Jahre,  aus  Grain,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  15.  April
Maurer,  Bezirk  Reutte  in  Tirol,  d.  J.
23.  Tohann  Chlupac,  geboren  1856,  aus  Neu-  desgleichen,  Königlich  bayerisches  14.  April
Gold-  und  Silber-  hof,  Bezirk  Kuttenberg  Bezirksamt  Mün-  d.  J.
arbeiter.  in  Böhmen,  chen  r./J.,
        <pb n="361" />
        337

















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
        Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
24.  Peter  Senn,  Spin-  geboren  am  1.  Januar  Landstreichen  und  Be-  Königlich  bayerische  14.  April
ner,  1859,  ortsangehörig  zu  trug,  Polizei-Direktion  d.  J.
Kirchberg,  Kanton  St.  München,
Gallen  in  der  Schweiz,
25.  Ignaz  Sawodnigg,  geboren  am  27.  Juli,  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  bayerisches  15.  April
Hutmachergeselle,  1840  zu  Douze,  orts-  teln,  Bezirksamt  Feucht-  d.  J.
angehörig  zu  Golawa-  wangen,  
buka,  Bezirk  Windisch-Grätz
  in  Steiermark,
26.  Karl  Jakob  Rieger,    34  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  sächsische  13.  März
Bergarbeiter,  und  wohnhaft  zu  Weigs-  Kreishauptmann-  d.  J.
dorf  in  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,
27.  Alois  Heller,  Mühl-  40  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische  4.  April
bauergehülfe,  Hermersdorf  in  Böh-  Kreishauptmann-  d.  J.
men,  schaft  zu  Zwickau,
28.  Vincenz  Rihak,  32  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Betteln  Großherzoglich  sächsi-  27.  April
Schornsteinfeger,  wohnhaft  zu  Maleno-  und  ruhestörender  Lärm  scher  Direktor  des  d.  J.
vice  in  Ungarn,  I.  Verwaltungsbezirks
  zu  Weimar,
29.  Rudolf  Schoeni,  21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  19.  April
Schreiner,  Strättlingen,  Kanton  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Bern  in  der  Schweiz,
30.  Eberhardt  Tous-  geboren  am  2.  Novem-  desgleichen,  derselbe,  20.  April
saint,  Schlosser,  ber  1860  zu  Moen  in  d.  J.
  Belgien,
31.  Anton  Mignot,  40  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-  derselbe,  24.  April
Molker,  Ozerailles  bei  Conflans  teln,  d.  J.
in  Frankreich,
32.  Eduard  Furginé,  32  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  19.  April
Schreiner,  Mülhausen  in  Ober-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.

Elsaß,  zufolge  Option
französischer  Staatsangehöriger,
        <pb n="362" />
        338

2.  Münz-  und  Bank-Wesen.

Uebersicht  

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  3.  Mai  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.









































Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-27.
  April  bis  3.  Mai  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  M  M  M

Berln  1  403  560  —  —  1.403  560
Summe  1.  1403  560  —  —  1.403  560
2.  Vorher  waren  geprägt        1259  945  520  405  307  370  27  969  925  373  474  410
3.  Gesammt-Ausprägung  1  261  349  080  405  307  370  27  969  925  374  877970
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780  
5.  Bleiben  1  261  183  400  405  178  270  27  969  145
1  694  330  815  M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold,
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
16.  bis  23.  April  bis  23.  April  16.  bis  23.  April  bis  23.  April
M  M  M  M
in  Münzen    26  271,20  8  310  748,92  —  2061  185,30
in  Barren  —  22  402  557,54  35  964,68  52  646  393,33
zusammen.  26  271,20  30  713  306,46  35  964,68  54  707  578,63
        <pb n="363" />
        —  339  —

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.



Bekanntmachung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  133),
betreffend  den  Spielkartenstempel.

In  dem  Verzeichniß  der  zur  Abstempelung  von  Spielkarten  ermächtigten  Zoll-  und  Steuerstellen  sind  seit
der  durch  die  Bekanntmachung  vom  2.  November  1878  (Central-Blatt  S.  614)  erfolgten  Veröffentlichung
die  nachfolgenden  Aenderungen  und  Ergänzungen  eingetreten:

1.  Die  dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Ratibor  beigelegt  gewesene  Befugniß  zur
Abstempelung  der  vom  Ausland  in  das  Bundesgebiet  eingehenden  Spielkarten  ist  widerrufen,
  dagegen  die  gleiche  Befugniß  dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Hannover
beigelegt  worden.  

2.  Folgende  Königlich  preußische  Amtsstellen  sind  zur  Abstempelung  der  von  Reisenden  oder
Schiffern  vom  Auslande  eingeführten  Spielkarten  ermächtigt  worden:

Oesterr.  Oderberg,  Nebenzollamt  I.,
Myslowitz,  Hauptzollamt,

Mittelwalde,  Hauptzollamt,

Liebau,  Hauptzollamt,

Jägerndorf,  Nebenzollamt  I.,

Ziegenhals,  Nebenzollamt  I.,

Seidenberg,  Nebenzollamt  I.,

Dalheim,  Nebenzollamt  I.,

Emmerich,  Dampfschiff-Steuer-Expedition.

Berlin,  den  2.  Mai  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.



Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Köslin  im  Hauptamtsbezirke  Kolbergermünde  in  der  Provinz
  Pommern  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II.  mit  der  Maßgabe  beigelegt  worden,
daß  der  in  Köslin  stationirte  Ober-Steuer-Kontrolör  die  Erledigungsbescheinigungen  mitvollzieht



Das  Großherzoglich  badische  Hauptsteueramt  Singen  besitzt  nach  Maßgabe  des  §.  4  des  Regulativs  über
die  zollamtliche  Behandlung  des  Güter-  und  Effekten-Transports  auf  den  Eisenbahnen  die  unbeschränkte  Befugniß
  zur  Abfertigung  der  auf  den  Eisenbahnen  ein-,  aus-  und  durchgehenden  Güter.



Die  Großherzoglich  hessische  Orts-Einnehmerei  Neu-Isenburg  ist  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  l.  Js.  ab  aufgehoben.
        <pb n="364" />
        —  340  —

4.  Justiz-Wesen.



Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  §.  18  Abs.  2,  §.  98  der  Rechtsanwaltsordnung  vom  1.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt
S.  177)  wird  hierdurch  bestimmt,  daß  vom  1.  Oktober  1879  ab  in  Bezug  auf  den  Wohnsitz  der  bei  dem
Reichsgerichte  zugelassenen  Rechtsanwälte  die  Ortschaften:

Gohlis,  Plagwitz,  Connewitz,  Lindenau,  Eutritzsch  und  Reudnitz
als  zu  der  Stadt  Leipzig  gehörig  anzusehen  sind.

Berlin,  den  5.  Mai  1879.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
Friedberg.



5.  Heimath-  Wesen.



Der  bei  Eintritt  der  Hülfsbedürftigkeit  verpflichtete  Landarmenverband  bleibt  verpflichtet,  so  lange
das  Unterstützungsbedürfniß  fortdauert.

Am  14.  Dezember  1877  mußte  der  landarme  Schäfer  S.  von  dem  Ortsarmenverbande  Königsberg  i.  Pr.
in  Armenpflege  genommen  werden.  Der  gedachte  Ortsarmenverband  klagte  die  dadurch  entstandenen  Kosten  von
dem  Landarmenverbande  des  Kreises  Wehlau  ein,  weil  S.  am  24.  November  1876  bei  dem  Magistrat  in  Tapian
(Kreis  Wehlau)  öffentliche  Unterstützung  nachgesucht  habe,  die  Hülfsbedürftigkeit  mithin  im  Bezirke  des  verklagten
  Landarmenverbandes  eingetreten  sei.  Kläger  behauptete,  daß  der  Magistrat  Tapiau,  statt  die  begehrte
Unterstützung  zu  gewähren,  gegen  S.,  welcher  auch  in  Tapiau  gebettelt  hatte,  Anklage  erhoben  habe,  worauf
dessen  Verurtheilung  mit  nachfolgender  Detention  im  Landarmenhause  zu  Tapiau  erfolgt  sei.  Beim  Eintritt
in  die  Landarmenanstalt  sei  die  völlige  Erwerbsunfähigkeit  des  S.  festgestellt  und  er  deshalb  dem  Landarmenverbande
  Wehlau  zur  Unterstützung  empfohlen,  auch  nach  dort  entlassen.  Im  Januar  1877  habe  S.
den  Landrath  in  Wehlau  um  Unterstützung  gebeten,  sei  aber  wieder  wegen  Bettelns  angeklagt  und  nach  der
Korrektionsanstalt  gebracht.  Ebenso  sei  er  im  März  1877,  wo  er  von  neuem  in  Wehlau  Armenpflege  in
Anspruch  genommen  habe,  wegen  Bettelns  bestraft.  Im  Mai  1877  entlassen,  habe  er  sich  der  Behörde  nicht
wieder  vorgestellt.
Der  erste  Richter  hat  die  Klage  abgewiesen,  weil  er  es  nicht  für  erwiesen  erachtete,  daß  dem  S.
innerhalb  des  Landarmenbezirks  Wehlau  öffentliche  Unterstützung  zu  theil  geworden  oder  trotz  nachgewiesener
Hülfsbedürftigkeit  in  ungerechtfertigter  Weise  versagt  sei.
Das  Bundesamt  hat  unter  Abänderung  des  ersten  Erkenntnisses  den  Landarmenverband  Wehlau
verurtheilt.  In  den  Gründen  heißt  es:  
Unter  dem  „Eintritt  der  Hülfsbedürftigkeit“  im  Sinne  des  §.  30  ad  b.  des  Reichsgesetzes
  vom  6.  Juni  1870  kann  nur  verstanden  werden,  daß  die  Hülfe  eines  Armenverbandes
mit  Recht  in  Anspruch  genommen  ist.  Daß,  falls  die  Unterstützung  thatsächlich  nicht  zur
Ausführung  gekommen  ist,  eine  ungerechtfertigte  Unterlassung  der  Unterstützung  —  analog
wie  beim  Rückgriff  gegen  einen  zur  vorläufigen  Unterstützung  verpflichteten  Armenverband  —
vorgelegen  haben  müsse,  ist  nicht  erforderlich,  wie  schon  daraus  hervorgeht,  daß  auch  die  Einlieferung
  in  hülfsbedürftigem  Zustande  aus  dem  Bezirke  eines  Landarmenverbandes  in  eine  Straf-,
        <pb n="365" />
        —  341  —

Kranken-,  Bewahr-  oder  Heilanstalt  nach  dem  Gesetze  für  die  Verpflichtung  dieses  Landarmenverbandes
  entscheidend  ist,  obwohl  in  einem  solchen  Falle  nicht  vorausgesetzt  ist,  daß  die  Hülfe
eines  Armenverbandes  in  Anspruch  genommen  war.

Die  vorgelegten  Akten  der  Königlichen  Kreisgerichts-Kommission  Tapiau  lassen  nicht  ersehen,
  ob  dort  im  November  1876  die  Hülfe  des  Armenverbandes  für  den  etc.  S.  in  Anspruch
genommen  worden  ist.  Die  Akten  beginnen  mit  der  Anklage  und  ist  in  denselben  der  etc.  S.
wegen  Landstreichens  und  Bettelns  verurtheilt,  nachdem  er  angegeben  hatte,  daß  er  wegen  seines
Alters  von  82  Jahren  außer  Stande  gewesen  sei,  sich  durch  Arbeit  zu  ernähren  und  daß  er  ein
Unterkommen  nicht  gefunden  habe.  Nach  den  Personalakten  der  Landarmenanstalt  ist  S.  als
altersschwacher  Greis  für  beschränkt  arbeitsfähig  erachtet  und  es  ist  unterm  28.  Dezember  1876
der  Kreisausschuß  zu  Wehlau  von  der  bevorstehenden  Entlassung  mit  dem  Hinzufügen  benachrichtigt,
  daß  S.  wegen  Altersschwäche  beschränkt  erwerbsfähig  sei  und  deshalb  Veranlassung  genommen
  würde,  denselben  zur  Fürsorge  zu  überweisen.

Nach  den  Akten  des  Kreisgerichts  Wehlau  gegen  S.  erschien  derselbe  am  31.  Januar
1877  auf  dem  Landrathsamte  zu  Wehlau  und  bat,  ihm  ein  Unterkommen  zu  verschaffen,  da  er
außer  Stande  sei,  sich  selbst  ein  solches  zu  besorgen.  Hierin  lag  der  Antrag  bei  dem  definitiv
verpflichteten  Landarmenverbande,  die  Fürsorge  für  ihn  eintreten  zu  lassen  und  durfte  S.  nach
der  vorhergegangenen  Korrespondenz  wohl  erwarten,  daß  der  Landarmenverband  die  Fürsorge  für
ihn  übernehmen  würde.  Wenn  ihm  statt  dessen  bei  Strafe  aufgegeben  wurde,  sich  eine  Wohnung
zu  verschaffen  und  wenn  sofort  ein  weiteres  strafrechtliches  Verfahren  gegen  ihn  eingeleitet  wurde,
so  war  doch  der  Eintritt  der  Hülfsbedürftigkeit  im  armenrechtlichen  Sinne  durch  den  Antrag  auf
dem  Landrathsamte  zu  Wehlau,  an  welches  S.  sich  mit  dem  Gesuche  um  Hülfe  vom  Landarmenverbande
  zu  wenden  hatte,  bezeichnet.  Seit  dieser  Zeit  hat  dieselbe  aber,  da  die  Altersschwäche
  der  Aenderung  nicht  unterworfen  war,  ununterbrochen  bis  zu  dem  Zeitpunkte  fortbestanden,
  wo  der  Ortsarmenverband  Königsberg  die  Armenpflege  eingeleitet  hat.



6.  Marine  und  Schiffahrt.

Mit  den  nächsten  Seesteuermanns-Prüfungen  wird  bei  den  Navigationsschulen

in  Danzig  am  14.  Juli  d.  J.,

"  Grabow  a.  O.  am  23.  Juli  d.  J.,
"  Stralsund  am  30.  Juli  d.  J.,
"  Barth  am  7.  August  d.  J.,
"  Memel  am  18.  August  d.  J.,

"  Pillau  am  25.  August  d.  J.

  

begonnen  werden.



Das  in  Glasgow  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  160  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne
Dampsschiff  „Lydia“  von  1055,88  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in
das  ausschließliche  Eigenthum  der  Deutschen  Dampfschiffs-Rhederei  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der
deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen


theilt

gewählt  hat,  ist  am  22.  April  d.  Js.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Glasgow  ein  Flaggenattest  erworden.
  



48
        <pb n="366" />
        —  342  —

7.  Eisenbahn-Wesen.



Reichs-  Eisenbahn-Amt.

Am  15.  Mai  d.  J.  wird  die  zur  Sächsischen  Staatsbahn  gehörige  Bahnstrecke  St.  Egidien-Höhlteich-Stollberg,
  19,6  km  lang,  mit  der  daran  anschließenden  Bahnstrecke  Höhlteich-Lugau,  2,5  km  lang,
und  den  Stationen  Lichtenstein,  Oelsnitz,  Höhlteich,  Stollberg  und  Lugau  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben
werden.

Anschluß  findet  statt  in  St.  Egidien  an  die  Bahnlinie  Glauchau-Chemnitz,  in  Lugau  an  die  Bahnlinie
  Lugau-Wüstenbrand  der  Sächsischen  Staatsbahn.

Berlin,  den  1.  Mai  1879.
In  Vertretung:

Körte.

 

8.    Konsulat-  Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Wilhelm  August  Lippert
zum  Konsul  in  Capstadt  zu  ernennen  geruht.  



Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Friedrich  Keller  in  Haifa  ist  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870
§.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85,  für  seinen,  Haifa  und  Akka  umfassenden  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Ondereyck  zu  Callao  ist  auf  Grund  der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und
vom  6.  Februar  1875  §.  85,  in  Vertretung  des  Geschäftsträgers  und  General-Konsuls  zu  Lima  Dr.  Lührsen,
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  innerhalb  dessen  Amtsgebiets  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen
Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze  stehenden  Schweizern  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Hei
rathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.





Der  Kaiserliche  Konsul  J.  Sievers  zu  Puerto  Cabello  (Venezuela)  ist  am  7.  April  verstorben.



Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="367" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.



VII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  16.  Mai  1879.

No.  20.







Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet            Seite  343

2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  —
Uebersicht  über  die  bis  Ende  April  d.  J.  eingezogenen
Landesmünzen  348

3.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  10  000000  M  349

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme
an  Wechselstempelsteuer  im  Monat  April  1879;  —  Per-



sonal-Nachrichten  über  Reichsbevollmächtigte  und  Stations-Kontrolöre;
  —  Erweiterung  eines  Kontrolbezirks;  —  Befugniß
  einer  Steuerstelle  350

5.  Heimath-Wesen:  Zwei  Erkenntnisse  des  Bundesamts  für
das  Heimathwesen    351

6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  neuer  Bahnstrecken  und
Stationen  353

7.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten
354



1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Mahnruf“  zur

Ausgabe  gelangen.  
Berlin,  den  12.  Mai  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334.





49
        <pb n="368" />
        344

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

























Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  38  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Matthias  Schimak,  geboren  am  21.  Juli  schwerer  Diebstahl,  Königlich  württember-  25.  Februar
Buchbinder,  1846,  aus  Steinkirchen,  gische  Regierung  des  d.  J.
Bezirk  Krumau,  Kreis  Neckarkreises  zu  Lud-Budweis
  in  Böhmen,  wigsburg,
2.  David  Bibulla,  ge-  24  Jahre,  geboren  und  Hehlerei,  Kaiserlicher  Bezirks-  9.  Oktober
nannt  Bellmann,  ortsangehörig  zu  Plock  präsident  zu  Straß-  1878.
Handelsmann,  bei  Warschau  in  Rus-  burg,
sisch-Polen,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Hypolit  Dybusch,  26  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  29.  April
Arbeiter,  Radomierz,  Bezirk  Tar-  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
nobrzeg  in  Galizien,  Marienwerder,
4.  Jakob  Orenberg,  geboren  am  25.  Februar  Landstreichen,  Königlich  preußische  12.  April
Tapezier,  1863  und  wohnhaft  zu  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Kowno  in  Rußland,  Frankfurt  a./O.,
5.  Georg  Stefanka,  28  Jahre,  aus  Rudinszka  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  30.  April
Drahtbinder,  in  Ungarn,  Führung  eines  falschen  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Namens  und  Gebrauch  Posen,
eines  falschen  Legitimationspapiers,

6.  Simon  Chudawski,  21  Jahre,  aus  Czotow-  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  13.  Mai
Tischlergeselle,  Dolny,  Gemeinde  Skot-  und  Führung  eines  fal-  d.  J.
niki,  Kreis  Turek,  Gou-  schen  Namens,
vernement  Kalisch  in
Russisch-Polen,
7.  Eduard  Kunisch,  31  Jahre,  aus  Pilgers-Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  20.  Februar
Tuchmachergeselle,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
in  Oesterreichisch-Schle-  Breslau,
sien,
8.  Josef  Franz,  Schuh-  28  Jahre,  aus  Jawor-  Betteln,  nach  mehrma-  dieselbe  Behörde,  18.  März
macher,  nitz  in  Böhmen,  liger  rechtskräftiger  Ver-  d.  J.
urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
        <pb n="369" />
        345



















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
      Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
9.  Josef  Lorenz,  Ar-  28  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  25.  März
beiter,  ortsangehörig  zu  Lesch-  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
nitz,  Bezirk  Senftenberg  Breslau,
in  Böhmen,
10.  Jakob  Zabedz,  Ta-  43  Jahre,  aus  Skrzys-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  1.  April
gearbeiter,  zow,  Bezirk  Tarnow  in  d.  J.
Galizien,
11.  Johann  Herrmann,  geboren  am  2.  März  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  5.  April
Strumpfwirker,  1859,  aus  Johannes-  d.  J.
thal,  Bezirk  Jägerndorf
  in  Oesterreichisch-Schlesien,

12.  Florian  Kamitz,  36  Jahre,  aus  Ober-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  24.  März
Schlossergeselle,  Sorr  bei  Gitschin  in  Fälschung  eines  Legiti-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Böhmen,  mationspapiers  und  Liegnitz,
Nichtbefolgung  der  Reiseroute,

13.  Josef  Leutelt,  We-  38  Jahre,  aus  Pankraz,  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  26.  März
ber,  Kreis  Jung-Bunzlau  in  teln,  d.  J.
Böhmen,  
14.  Franz  Noack,  Weber,  29  Jahre,  aus  Pardubitz  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  4.  April
in  Böhmen,  d.  J.
15.  Franz  Illa,  Bött-  46  Jahre,  aus  Altstadt,  Landstreichen  und  ruhe-  dieselbe  Behörde,  5.  April
chergeselle,  Bezirk  Trübau  in  störender  Lärm,  d.  J.
Mähren,
16.  Karl  Wilhem  Elst-  17  Jahre,  aus  Bullen-  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  8.  April
ner,  Arbeiter,  dorf  in  Böhmen,  teln,  d.  J.
17. Jens  Peter  Jenfen,  geboren  am  10.  April  Landstreichen,  Königlich  preußische  1.  April
Matrose,  1856  zu  Holbäk  auf  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Seeland  in  Dänemark,  Schleswig,
18.  Franz  Halacek,  18  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen  und  Bet-  Stadtmagistrat  Pas-  22.  März
Eisenbahnarbeiter,  zu  Lodcenic,  Bezirk  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
Budweis  in  Böhmen,
19.  Johann  Josef  Pav-  17  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  29.  März
lic,  Bäckergeselle,  zu  Putzeried,  Bezirk  d.  J.
Taus  in  Böhmen,
        <pb n="370" />
        346



















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

20.  Samuel  Spiel-  16  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen  und  Bet  Stadtmagistrat  Pas-  5.  April
mann,  Geschäfts-  zu  Nikolsburg,  Begzirk  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
gehülfe,  Nikolsburg  in  Mähren,  
21.  Lorenz  Heindl,  Ta-  64  Jahre,  aus  Ober-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
gelöhner,  Kappel,  Bezirk  Lembach
in  Ober-Oesterreich,
22.  Johann  Schwein-  23  Jahre,  aus  Passail,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
bacher,  Tischler-  Bezirk  Weitz  in  Steiergeselle,
  mark,
23.  Ludwig  Rothbauer,  39  Jahre,  aus  Pracha-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  12.  April
Schuhmachergeselle,  titz,  Bezirk  Prachatitz  d.  J.
in  Böhmen,
24.  Josef  Kern,  Tuch-  25  Jahre,  aus  Roggen-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
machergehülfe,  dorf,  Bezirk  Plan  in
Böhmen,

25.  Johann  Koznar,  geboren  1835,  ortsange-  desgleichen,  Königlich  bayerisches  27.  März
Musiker,  hörig  zu  Sobieschitz,  Bezirksamt  Grafen-  d.  J.
Bezirk  Schüttenhofen  in  au,

Böhmen,
26.  Adalbert  Wanec,  geboren  1857,  ortsange-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Müller,  hörig  zu  Radeschitz,  Bezirk
  Schüttenhofen  in
Böhmen,
27.  Vaclav  Hradec,  geboren  1838,  ortsange-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tüncher,  hörig  zu  Strasini,  Bezirk
  Schüttenhofen  in
Böhmen,
28.  Kasimir  Stachows-  geboren  am  1.  März  Landstreichen  und  grober  Königlich  bayerische  11.  April
ky,  Kommis,  1846,  und  ortsangehö-  Unfug,  Polizei  -  Direktion  d.  J.
rig  zu  Cieszykow,  Be-  München,
zirk  Kalisch,  Gouvernement
  Warschau  in
Russisch-Polen,
29.  Felix  Rossi,  Bahn-  geboren  1844,  aus  San-  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  bayerisches  25.  April
arbeiter,  tommasso,  Provinz  teln,  Bezirksamt  Mün-  d.  J.
Belluno  in  Italien,  chen  r./J.,
        <pb n="371" />
        347











Datum  des





  
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-
  Ausweisung  weisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
30.  Baruch  Protas,  44  Jahre,  aus  Minsk,  Landstreichen  und  Be-  Großherzoglich  badi-  25.  April
Sattler,  Gouvernement  Minsk  teln,  scher  Landeskom-  d.  J.
in  Rußland,  missär  zu  Mannheim,
31.  Benjamin  Cygaro,  51  Jahre,  aus  Prasnitz  Landstreichen  und  grober  Großherzoglich  hessi-  21.  April
Zehngebotschreiber,  in  Russisch-Polen,  Unfug,  sches  Kreisamt  d.  J.
Worms,
32.  Luzian  Lambert  Ha-  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-  Kaiserlicher  Bezirks-  26.  April
stire,  Arbeiter,  Vaverel  in  Belgien,  teln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
33.  Johann  Balmer,  21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  29.  April
Heizer,  Entlebuch,  Kanton  Lu-    d.  J.
zern  in  der  Schweiz,  


34.  Johann  Josef  Was-  geboren  am  29.  März  Landstreichen  und  Bet-  derselbe,  desgleichen.
son,  Arbeiter,  1829  zu  Bethonvillers,  teln,
Kreis  Briey  in  Frankreich,


35.  Ludwig  Beckaert,  geboren  am  22.  Mais  Landstreichen,  derselbe,  1.  Mai
Schuhmacher,  1836  zu  Diest  in  Bel-  d.  I.



gien,
        <pb n="372" />
        2.

  348

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  10.  Mai  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz-  und  Bank-Wesen.







































Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-4.
  bis  10.  Mai  1879    Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  M  M  M
Berlin  1210  520  —  —  1  210  520
Summe  1.  1210  520  —  —  1210  520
2.  Vorher  waren  geprägt    1  261  349  080  405  307  370  27  969  925  374  877970
3.  Gesammt-Ausprägung  1262  559  600  405  307  370  27  969  925  376  088  490
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1262  393  920  405  178  270  27  969  145
  1  695  541  335  M
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
24.  bis  30.  April  bis  30.  April  24.  bis  30.  April  bis  30.  April
M  M  M  M
in  Münzen  38  457,86  8  349  206,78  66  167,65  2  127  352,95
in  Barren  —  22  402  557,54  3  536  610,80  56  183  003,63
zusammen  30  751  764,32  3  602  777,95  58  310  356,58



38  457,86
        <pb n="373" />
        349

Uebersicht  über  die  bis  Ende  April  1879  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten

Landes-Silber-  und  Kupfermünzen.



Eingezogen  bezw.  als  eingezogen











  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
  im  April  vorher
1879  Mark  Pf.
A.  Landes-Silbermünzen.
1  Thalerwährung:  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sgr.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  31  501  —  19  981  374  —  20  012  875  —
„  „  „  „  1817/22    27  000  —  16  076  385  —  16  103  385  —
„  „  „  „  1823/56    422  006  —  27 294 160  —  27 716 166
„  „  „  „  von  1857  ab  13  —  118  522  111 683 565
Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  der  Thalerwährung
  (vergl.  die  Uebersicht  für  März  1879
A.  1  Reichs-Central-Blatt  S.  283)  —  —  113  206  926  14 ⅙  113  206  926  14 ⅙
    zusammen  480 520  —  288 242 397  14 ⅙  288 722 917  14 ⅙
2  Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  anderer  Währungen
  (vergl.  die  Uebersicht  für  März  1879  A.  2.)  —  —  —  —  —  —  210  530  270  96
Gesammtwerth  A.  —  —  —  —  —  —  1  076  699  023  38
B.  Landes-Kupfermünzen.
(Vergl.  die  Uebersicht  für  März  1879  B.)  —  —  —  —  —  —  3 512 278  65



Gesammtwerth  A.  und  B.









3.

Bekanntmachung,





Finanz-Wesen.









1  080  211  302

betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  10  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1879/80,  vom  30.  März  1879  (Reichs-Gesetzblatt  S.  19)  habe  ich  angeordnet,  daß
zur  vorübergehenden  Verstärkung  des  ordentlichen  Betriebsfonds  der  Reichs-Hauptkasse  unverzinsliche  Schatzanweisungen
  im  Betrage  von  zehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:

Serie  XVII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  2.  Mai  bis

2.  August  1879,

Serie  XVIII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  16.  April  bis

16.  August  1879.
Berlin,  den  7.  Mai  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.



 

03
        <pb n="374" />
        4.

Zoll-350





und  Steuer-Wesen.

Nachweisung  
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  im  Monat  April  1879.













Ober-Postdirektions-Bezirke.  Betrag.  Ober-Postdirektions-Bezirke.  Betrag.
M  M
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.  Uebertrag  248  025  85
1.  Königsberg    16 584  45  26.  Koblenz    2915  20
2.  Gumbinnen  3  136  10  27.  Düsseldorf.  32 336  85
3.  Danzig  13  509  75  28.  Trier  1  996  75
4.  Berlin  48  163  30  29.  Dresden  10  270  95
5.  Potsdam  3  153  10  30.  Leipzig  29  938  95
6.  Frankfurt  a.  O.  6  014  10  31.  Karlsruhe  11 425  55
7.  Stettin    7 325  95  32.  Konstanz  4 769  15
8.  Köslin  1 480  00  33.  Darmstadt    8 560  95
9.  Posen  4 124  10  34.  Schwerin  i.  M.  4 335  85
10.  Bromberg  2 722  80  35.  Oldenburg  4 449  75
11.  Breslau  14 574  05  36.  Braunschweig  3  869  45
12.  Liegnitz  6 596  50  37.  Bremen  15  039  75
13.  Oppeln  6 057  65  38.  Hamburg    58 109  10
14.    Magdeburg  13  153  05  39.  Straßburg  i.  E.  14  317  25
15.  Halle  a.  S.  6  957  00  40.  Metz    3  532  90
16.  Erfurt  8 097  70  Summe  I.  453 894  25
17.  Kiel.  7  062  25
18.  Hannover  5  564  25  II.  Bayern  32  434  90
19.  Münster  1  995  75  III.  Württemberg  15  441  85
20.  Minden  
21.    Arnsberg  17  340    80  Ueberhaupt  501 771  00
22.  Kasel      3 358  45  *)
23.  Frankfurt  a.  M.  25  210  65    Dagegen  im  Jahre  1878/79  518  463  45
24.  Köln  13  687  15  „  „  1876/77  531  502  60
25.  Aachen    6 291  40
zu  übertragen  248  025  85













*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.









Der  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  zu  Altona,  Königlich  bayerischer  Ober-Zollrath  Emoan,

ist  am  25.  Februar  d.  J.  gestorben.



Der  als  Stations-Kontrolör  in  Saarbrücken  fungirende  Königlich  bayerische  Zoll-Inspektor  Groll  ist  in
Folge  seiner  Beförderung  zum  Hauptzollamts-Verwalter  zu  Waldsassen  von  seinen  bisherigen  Funktionen  vom

1.  April  d.  J.  ab  entbunden  worden.
        <pb n="375" />
        —  351  —

Der  den  Hauptzollämtern  Ludwigshafen  und  Kaiserslautern  beigeordnete  Stations-Kontrolör,  Königlich
preußischer  Steuer-Inspektor  Pichier  zu  Mannheim,  ist  in  Folge  seiner  Ernennung  zum  Ober-Zoll-Inspektor
in  Malmedy  von  seinen  gegenwärtigen  Funktionen  mit  Ablauf  des  Monats  Mai  d.  J.  entbunden  worden.



Dee  Stations-Kontrolör  in  Lindau,  Königlich  preußischer  Hauptsteueramts-Rendant  Baer,  ist  zum  Steuer-Inspektor
  ernannt  worden.,



Der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  von  Mauderode  ist  in  Folge  seiner  Versetzung  in  den  Ruhestand
  vom  1.  April  d.  J.  ab  von  seinen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör  in  Braunschweig  entbunden
und  das  Hauptamt  Braunschweig  vom  1.  Mai  d.  J.  ab  dem  Kontrolbezirk  des  Stations-Kontrolörs  in
Hannover  zugewiesen  worden.



Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Lauenburg  im  Hauptamtsbezirke  Wandsbeck  ist  die  Befugniß
  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  inländischen  Bieres  beigelegt
  worden.



5.  Heimath-Wesen.



Auch  bei  Nichtbeantwortung  der  Klage  kann  dieselbe  abgewiesen  werden,  wenn  die  Behauptung,  daß  der
Unterstützte  seinen  Unterstützungswohnsitz  im  Bezirk  des  Verklagten  habe,  nicht  auf  schlüssige  Thatsachen
gestützt  ist.
  Neue  Behauptungen  und  Beweismittel  können  auch  in  der  Berufungsinstanz  berücksichtigt  werden.
So  hat  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  in  Sachen  Posen  gegen  Goluchowo  ausgesprochen,
indem  es  bemerkt:
Aus  dem  Inhalte  der  Klagschrift  geht  allerdings  nicht  hervor,  daß  der  vom  28.  Dezember
  1877  bis  12.  März  1878  in  Posen  hülfsbedürftig  verpflegte  Arbeiter  Josef  J.  durch
Abstammung  oder  durch  ununterbrochenen  zweijährigen  unterstützungsfreien  Aufenthalt  seit  zurückgelegtem
  24.  Lebensjahre  eines  Unterstützungswohnsitzes  im  Dominium  Goluchowo  theilhaftig  geworden
  war,  bevor  die  Unterstützung  eintrat.  Die  unschlüssig  aufgestellte  Behauptung,  daß  er
damals  in  Goluchowo  Unterstützungswohnsitz  gehabt  habe,  war  daher  nicht  geeignet,  den  Klaganspruch
  zu  begründen,  und  die  erste  Instanz  war  trotz  der  Versäumniß  der  Klagbeantwortung
nicht  in  der  Lage,  ein  Kontumazialurtheil  zu  fällen,  weil  jene  Behauptung,  welche  Kläger  für  zugestanden
  erachtet  wissen  will,  nur  eine  Folgerung  ohne  genügende  thatsächliche  Prämissen  enthält.
In  gegenwärtiger  Instanz  hat  aber  Kläger  die  Ortsangehörigkeit  näher  begründet,  was
keineswegs  unzulässig  ist,  da  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  das  Verfahren  in  Armenstreitsachen
  die  Berücksichtigung  neuer  Behauptungen,  und  neuer  Beweismittel  in  der  Berufungsinstanz
  nicht  ausschließen.  Der  Beweis  für  das  neue  Anführen  des  Klägers,  welches  Verklagter
in  der  Berufungsgegenschrift  bestreitet,  war  daher  zu  erheben.



50
        <pb n="376" />
        —  352  —

Darüber,  inwieweit  etwaige  Pensionsansprüche  des  Unterstützten  der  Erstattungsklage  des  vorläufig
verpflegenden  Armenverbandes  entgegenstehen,  hat  sich  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  in  dem  Erkenntniß
  vom  29.  März  1879,  betreffend  die  Streitsache  Berlin  gegen  Groß-Schneen,  wie  folgt,  ausgesprochen:

Dem  ersten  Richter  ist  darin  beizutreten,  daß  der  pensionirte  Gendarm  Karl  D.  während
seiner  zweimaligen  Verpflegung  im  St.  Hedwig-Krankenhause  zu  Berlin,  deren  Kosten  Kläger
auf  sofortiges  Anfordern  der  Krankenhausverwaltung  auf  Armenfonds  übernommen  hat,  nicht
gänzlich  und  fortdauernd  von  paraten  Mitteln  zur  eigenen  Bestreitung  der  Kurkosten  entblößt
war.  Denn  wie  durch  die  in  jetziger  Instanz  vervollständigte  Beweisaufnahme  festgestellt  ist,  hat
D.  während  seines  Aufenthaltes  im  Krankenhause  zwei  Monatsraten  seiner  Pension  im  Betrage
von  je  52,50  M  erhoben  und  zwar  am  1.  Februar  und  3.  April  1877,  während  die  in  der
Mitte  liegende  Monatsrate  von  ihm  am  2.  März  1877,  also  innerhalb  des  siebentägigen
Zwischenraums  zwischen  der  ersten  und  zweiten  Verpflegung  einkassirt  worden  ist.  Daß  er  diese
Rate  vor  dem  7.  März,  dem  Tage  der  Wiederaufnahme  in  das  Krankenhaus,  anderweit  verwendet
  hat  und  am  7.  März  von  Mitteln  entblößt  war,  ist  nicht  ausgeschlossen.  Dagegen  unterliegt
  es  keinem  Zweifel,  daß  die  beiden  anderen  Raten,  welche  er  während  der  Verpflegung  erhob
oder  erheben  ließ,  zur  Bestreitung  der  Kurkosten,  wenigstens  des  größten  Theils  derselben,  disponibel
  waren.  Hat  Kläger  keine  Kenntniß  davon  erlangt,  so  ist  dies  seine  eigene  Schuld,  da
er  durch  die  Rezeptionsverhandlung  von  dem  Pensionsanspruche  des  Verpflegten  unterrichtet  war.

Wären  die  zwei  zur  Verfügung  stehenden  Pensionsraten  von  zusammen  105  M  dem  Kläger
zugeflossen,  so  würden  seine  Aufwendungen  für  D.  in  demjenigen  Betrage,  welchen  er  der
Krankenhausverwaltung  hat  zahlen  müssen  (140  M),  bis  auf  35  M  gedeckt  worden  sein.  Er
war,  wie  das  Bundesamt  wiederholt  entschieden  hat,  berechtigt,  die  Zahlung  aus  den  Mitteln
des  Hülfsbedürftigen  zunächst  auf  denjenigen  Theil  seiner  Forderung  zu  rechnen,  für  welchen  der
solidarisch  mitverpflichtete  verklagte  Armenverband  nicht  haftete,  nämlich  auf  den  die  tarifmäßigen
Pauschquanta  übersteigenden  Betrag  der  Kurkosten  (Wohlers  Entscheidungen  III  p.  65,  VIII
p.  93  f.,  IX  p.  114  f.).  Verklagter  hat  demgemäß  noch  35  M  zu  erstatten.  Die  gegentheilige
  Ansicht  des  ersten  Richters  beruht  auf  der  irrigen  Voraussetzung,  daß  der  preußische  Tarif
nicht  blos  der  Ersatzforderung  zwischen  Armenverbänden  eine  Grenze  ziehe,  sondern  nach  der
Intention  des  Gesetzgebers  auch  das  zulässige  Maß  der  Unterstützung  fixire.  (Vergl.  Wohlers
Entscheidungen  IX  p.  111  f.,  114  f.)

Allerdings  würde  jeder  Erstattungsanspruch  wegfallen,  wenn  D.  als  zahlungsfähiger  Kranker
nicht  im  Wege  der  Armenfürsorge  in  der  Krankenanstalt  verpflegt  worden  wäre,  oder  doch,  wie
Verklagter  behauptet,  der  Armenfürsorge  überhaupt  nicht  bedurft  hätte.  Allein  die  erstgedachte
Annahme  widerlegt  sich  durch  Einsicht  der  vorgelegten  Verwaltungsakten  des  Klägers.  Darnach
hat  sich  die  Verwaltung  der  Krankenanstalt  auf  das  von  D.  gemachte  Anerbieten,  die  Kurkosten
nach  seiner  Genesung  zahlen  zu  wollen,  nicht  eingelassen,  sondern  alsbald  die  Armenverwaltung
wegen  Uebernahme  der  Fürsorge  in  Anspruch  genommen,  welche  auch  zugesagt  worden  ist.  Es
kann  also  nicht  die  Rede  davon  sein,  daß  die  Kosten  der  in  Streit  befangenen  Verpflegung  von
der  Krankenanstalt  dem  D.  kreditirt  seien.  Die  Nothwendigkeit  der  Armenpflege  überhaupt  aber
wird  vom  Verklagten  ohne  hinreichenden  Grund  bestritten.  Wenn  die  verehelichte  D.  zur  Zeit
der  Verpflegung  selbst  noch  das  angegebene  geringe  Vermögen  besessen  hätte,  was  von  ihr  in
Abrede  gestellt  wird,  so  würde  deshalb  Kläger  seine  Fürsorge  nicht  haben  ablehnen  dürfen,  da
das  Vorhandensein  zur  Alimentation  verpflichteter  und  fähiger  Privatpersonen  die  Hülfsbedürftigkeit
  an  sich  nicht  ausschließt.  Nur  wenn  Privatverpflichtete  thatsächlich  für  das  Bedürfniß
genügend  Sorge  tragen,  ist  die  Intervention  der  Armenpflege  entbehrlich.  Ebensowenig  war  der
Pensionsanspruch  des  D.  geeignet,  von  vornherein  jede  Hülfsbedürftigkeit  auszuschließen.  Erst
als  die  Forderung  des  D.  zur  Realisirung  gelangte,  gewährte  sie  verfügbare  Mittel  zur  Deckung
der  Kurkosten.
        <pb n="377" />
        —  353  —

6.  Eisenbahn-Wesen.



Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Dortmund-Bodelschwingh  der  Westfälischen  Eisenbahn  gelegene
  Station  Huckarde  für  den  Güter-  und  Viehverkehr  in  Wagenladungen  eröffnet  werden.
Berlin,  den  5.  Mai  1879.  



Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  18,0  km  lange  Bahnstrecke  Hörde-Hagen
mit  den  Stationen  Löttringhausen,  Herdecke  und  Hagen  für  den  Personen-  und  Güterverkehr  eröffnet
werden.  Dieselbe  hat  Anschluß  in  Hörde  an  die  Bahnlinie  Hörde-Dortmund-Essen-Crefeld  der  Rheinischen
  Bahn.

Berlin,  den  9.  Mai  1879.



Am  15.  d.  Mts.  werden  die  zu  den  Bayerischen  Staatsbahnen    gehörigen  Bahnstrecken:
a)  Schweinfurt-Gemünden,  51,2  km  lang,  mit  den  Stationen  Mühlhausen,  Arnstein,
Müdesheim,  Thüngen,  Eußenheim  und  Goeßenheim  —  bei  Inbetriebnahme  eines  Doppelgeleises
  auf  der  bereits  im  Betriebe  stehenden    Bahnlinie  Schweinfurt-Waigolshausen  und
eines  dritten  Geleises  auf  der  gleichfalls  schon    Betriebenen  Strecke  Wernfeld-Gemünden,
b)  Weilheim-Murnau,  21,4  km  lang,  mit  den  Stationen  Polling,  Hugelfing,  Uffing
und  Murnau
dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.
Berlin,  den  11.  Mai  1879.



Am  15.  d.  Mts.  wird  zwischen  den  Stationen  Welwer  und  Soest  der  Westfälischen  Eisenbahn  in  der
Nähe  des  Dorfes  Borgeln  eine  Haltestelle  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  11.  Mai  1879.



Am  15.  d.  Mts.  wird  die  der  Königlich  preußischen  Eisenbahn-Direktion  zu  Frankfurt  a.  /M.  unterstellte,
40,6  km  lange  Bahnstrecke  Niederhone-Malsfeld  mit  den  Zwischenstationen  Bischhausen,  Waldkappel,
Burghofen,  Spangenberg  und  Moershausen  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.
Anschluß  findet  statt  in  Niederhone  an  die  Bahnstrecke  Bebra-Göttingen  der  vorbenannten  Verwaltung,
  in  Malsfeld  an  die  Bahnstrecke  Guntershausen-Bebra  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn.
Berlin,  den  13.  Mai  1879.



50
        <pb n="378" />
        —  354  —

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Guntershausen-Bebra  der  Bergisch-Märkischen  Bahn  zwischen
den  Stationen  Melsungen  und  Bieseförth  errichtete  Haltestelle  Malsfeld  für  den  Personen-  und  Gepäckverkehr

  eröffnet  werden.
Berlin,  den  13.  Mai  1879.

In  Vertretung:
Körte.



7.  Marine  und  Schiffahrt.



Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:
1.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Yokohama  am  13.  März  d.  J.  dem  daselbst  neu  erbauten

Gaffelschooner  „Mary  C.  Bohm“  von  51,38  britischen  Register-Tons  Netto-Raumgehalt
nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen
staatsangehörigen  Paul  Bohm,  welcher  Danzig  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt
  hat;  

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-York  am  14.  April  d.  J.  dem  im  Jahre
1874/75  in  Newbury  Port  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter
der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Harmonia“
von    1497,01  Tons  Brutto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Schilling  &amp;amp;  Meinke  zu  Bremerhaven,  welche  Geestemünde
  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Middlesbrough  am  19.  April  d.  J.  der  im  Jahre  1870  in
Sunderland  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Brigg  „Helene"  (früher
„Ancient  Briton“)  von  274,55  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange
  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz
  staatsangehöringen  Franz  Nahtkens,  welcher  Rostock  zum  Heimathshafen  des  Schiffes
gewählt  hat.



 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="379" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.





















VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Mai  1879.  21.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  5.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
ausländischer  Druckschriften;    Ausweisung  von  Ausländern  Heimathwesen  363
aus  dem  Reichsgebiet;  —  Erscheinen  des  Handbuchs  für  6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Neckardas
  Deutsche  Reich      Seite  355  gemünd-Neckarelz-Jagstfeld        363

2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  7.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:    Versicherungsgebühr  für

359  Packete  mit  Werthangabe  nach  Rußland;  —  Drucksachen
3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzucker-  und  Bücher  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
steuer,  sowie  Zucker-Ein-  und  Ausfuhr  für  April.  1879;    364
Erweiterung  der  Kontrolbezirke  eines  Reichsbevollmächtigten
und  eines  Stations-Kontrolörs;  —  Befugniß  einer  Steuer-  8.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
stelle  360
4.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  9.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  346



die  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  in  Spinnereien  362

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



  Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des  Neckar-Kreises  vom
26.  April  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  99)
  1.  die  Nummern  20,  21,  23,  25  und  27  des  ersten  Jahrgangs  der  in  San  Francisco  erscheinenden
  periodischen  Druckschrift  „California-Arbeiter-Zeitung“,
2.  die  Nummer  33  des  ersten  Jahrgangs,  sowie  die  Nummern  1  und  6  des  zweiten  Jahrgangs
  der  in  New-Vork  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Wochenblatt  der  New-Vorker
Volkszeitung“,
3.  die  Nummer  110  des  zweiten  Jahrgangs  der  in  Chicago  erscheinenden  periodischen  Druckschrift
  „Chicagoer  Arbeiter-Zeitung“
verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  der  Blätter  „California-Arbeiter-Zeitung“,
  „Wochenblatt  der  New-Vorker  Volkszeitung“  und  „Chicagoer  Arbeiter-Zeitung“  im  Reichsgebiete
hierdurch  verboten.
Berlin,  den  15.  Mai  1879.



Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.



51
        <pb n="380" />
        —  356  —

Nachdem  durch  die  Bekanntmachungen  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  28.  v.
und  2.  d.  Mts.  (Reichsanzeiger  Nr.  102  und  104)  die  vom  5.  bezw.  12.,  19.  und  26.  April  d.  J.  datirten
  Nummern  der  in  Genf  erscheinenden  periodischen  Druckschrift:  „Le  Précurseur,  Organe  démocratique
social  des  associations  des  travaillenrs“  verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Reichsgesetzes
  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere
Verbreitung  der  Druckschrift:  „Le  Précurseur“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  16.  Mai  1879.  
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.



Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Habt  Acht“  zur

Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  17.  Mai  1879.  
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.



*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.





 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  Ausweisungs-
  
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.



a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Franziska  Cyssarek,  23  Jahre,  geboren  aus  schwerer  Diebstahl,

Dienstmagd,  unver-  Korzig-Guwka  bei  Czenehelicht,

  stochau  in  Russisch-Polen,
  







Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,



15.  April
d.  J.
        <pb n="381" />
        357

















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

    des    der  Bestrafung    Ausweisung  Ausweisungs-

  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Johann  Schmo-  39  Jahre,  aus  Desch-  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  2.  April
ranz,  Weber,  ney,  Bezirk  Neustadt  Nichtbefolgung  der  Bezirksregierung  zu  d.  J.

in  Böhmen,  Reiseroute  und  ein-  Breslau,
facher  Diebstahl,

3.  Josef  Kemmel  33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  15.  April
Fleischergeselle,  Freiberg  in  Mähren,  teln,  d.  J.

4.  August  Christoph,  15  (nach  anderer  Angabe  Landstreichen,  Königlich  preußische  25.  Januar
Zigeuner,  19)  Jahre,  aus  Allen-  Bezirksregierung  zu  d.  J.

dorf  in  Mähren,  Oppeln,

5.  Franz  Kubesta,  Ar-  24  (nach  anderer  Angabe  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  5.  März

beiter,  25)  Jahre,  geboren  zu  d.  J.
Grabowe  bei  Bendzin
in  Russisch-Polen,  

6.  Franz  Mayer,  30  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  8.  Mai
Schlosser,  wohnhaft  zu  Landshut  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

in  Mähren,  Düsseldorf,

7.  Therese  Pankraz,  19  Jahre,  aus  Bilnitz,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Pas-  12.  Oktober
Dienstmagd,  unver-  Bezirk  Ungarisch-Brod  sau  in  Bayern,  1878.
ehelicht,  in  Mähren,

8.  Anton  Schmidt,  42  Jahre,  aus  Luxem-  Landstreichen  und  Be-  Königlich  bayerisches  26.  März
Rothgerbergeselle,  burg,  teln,  Bezirksamt  Neu-  d.  J.

Ulm,

9.  Domeniko  Tomasi,  geboren  1838,  aus  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Maurer,  Valda,  Kreis  Trient  in
Tirol,

10.  Josef  Prechtler,  geboren  1839,  aus  Linz,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  16.  April
Schriftsetzer,  und  grober  Unfug,  Bezirksamt  Neuburg  d.  J.

an  der  Donau,

11.  Georg  Sedlaschek,  geboren  am  29.  März  Landstreichen  und  Nicht-  Königlich  bayerisches  28.  April
Schneidergeselle,  1847,  aus  Svobodne,  befolgung  der  Reise-  Bezirksamt  Deggen-  d.  J.
Bezirk  Königgrätz  in  route,  dorf,

Böhmen,











51*
        <pb n="382" />
        —  358  —

 

——#

 

 

 

 

.  «  l
E  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dam  des
.  «  Ausweisung  weisungs-#
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
12.Franz  Visicky,  geboren  1839  zu  Prag,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  29.  April
Schuhmachergeselle,  ortsangehörig  zu  Neu=  teln,  Bezirksamt  Laufen,  d.  J.
«  Knin,  Bezirk  Pibram
in  Böhmen,
13.  Josef  Bougé,  geboren  am  1.  Januar  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-6G.  Mai
Schuhmacher,  1835  zu  Epinal  in  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,
14.Eugen  Domarié,3  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  derselbe,  8.  Mai
Buchdrucker,  Tours,  Departement  d.  J.
Indre  und  Loire  in  ·
Frankreich,
15.  Arnold  Rathgeb,21  Jahre,  geboren  undsdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-desgleichen.
Metzger,  .  ortsangehörig  zu  Diet-  präsident  zu  Kolmar,
likon,  Kanton  Zarich
in  der  Schweiz,

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung.

Die  mittelst  Bekanntmachung  vom  16.  April  d.  I.“)  angekündigte  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das
Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1879  ist  erschienen.  «
Berlin,  den  20.  Mai  1879.
Der  Präsident  des  Reichskanzler-Amts.
Hofmann.

 

)Central-Blatt  Seite  277.
        <pb n="383" />
        959

 

nebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  17.  Mai  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

 

—  —  —

—- 



 

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-11.
  bis  17.  Mai  1879  ·  Halbe  rechnung  geprägt
find  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kecuen
A  A  A  A
Berln  1253220  —  —  1  253220
Summe  1.  1253220  –  —  1253  220
2.  Vorher  waren  geprägt  .  .  ..  1262  559  600  405  307  370  27969  925  376  088  490
3.  Gesammt-Ausprägung  1  263  812  820  405  307  370  27969  925  377341  710
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben:  1  263  647140  405  178  270  27  969  145
1  696  794  555.4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekasit  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
1.  bis  7.  Mai  bis  7.  Mai  1.  bis  7.  Mai  bis  7.  Mai
in  Münzen.  22  537,19  8  371  743,#7v  10  837,/#7  2  138  190,
in  Barren  —  22  402  557,54  175,6⅜46  183  179,88
zusammen  30  774  301,/1  11  013/  58  321  370,00

 

22  537,15
        <pb n="384" />
        360

3.  Zoll-  und

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  —
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be=  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  t  Rüben=  sunmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  6  —  —  —
2.  -  Westpreußen  —  —  54  —  —  —
33.-Brandenburg  —  —  68  —  1  —
4.  =  VPommern  —  —  —  —  —  —
5  =  Posen.  —  —  —  —  —  —
6  -  Schlesien  —  —  4  —  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  1  13  620  13  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holsiein  —  —  858  189  852  33
9.  =  Hannover  .  —  —  455  3  19  —
10.  -MWestfalen  —  —  2  —  —  —
II.  =  Hessen-Nassau  —  —  76  —  32  —
12.  =  Rheinprovinz  —  —  515  —  282
Summe  I.  1  13  620  2  051  192  904  315
II.  Bayern  —  —  550  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  130  —  —  —
IV.  Württemberg  —  —  —  —  —  —
V.  Baden.  1  61  841  802  69  2  —
VI.  Hessen  —  —  149  97  —
VII.  Mecklenburg  —  —  6  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  5  —  —
!X.  Oldenburg  —  —  2  —  —  —
X.  Braunschweig  –  —  —  —  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  2  965  —  —  —
XIII.  Luxremburg  –  –  —  —  —
ncberhaupt  2  75  461  6  660  358  906  315
Hierzu  in  den  Vormonaten  Sep-  «
tember  1878  bis  März  1879.  —  92382  539  41  938  3779  13  469  10  748
Zus.  Septbr.  1878  bis  April  1879  —92458  000  48  598  4  137  14  375  11  063
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  82  007  423  67  783  6  327  10  265  68  811

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung.  In  der  Uebersicht  für  Monat  Februar  1879  sind  bei  der  Provinz  Schlesien  die  in  Spalte  3  angegebenen
Spalte  10  und  12  angegebenen  19  840  Ztr.  und  173  904  Ztr.  auf  bez.  29  840  und  113  904  Ztr.  berichtigt  worden.

–.
        <pb n="385" />
        Stener-Wesen.

 

361

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  April  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und,  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  nnmittelbar
in  den  auf  aus  den  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  p.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  7  —  —  —  —  —
356  1158  —  —  —  —  —  4068
515  103  —  —  —  —  —
225  142  10  574  4  856  15  594  —  8  068  —
2  901  —  —  —  31  —  24  —
1536  472  —  —  —  —  —  —
1644  2631  33  803  812  86  102  118  3  047  1  020
452  575  8  130  —  35  373  —  7  369  —
26  —  —  —  —  —  —  —.
12  —  3114  —  4548  —  4028  —
7  667  5  081  55  628  5  668  141  648  118  22  536  5  088
321  —  4  1  —  295  —
1119  128  —  —  —  —  26
—  —  4  14  —  20  —
—  —  559  51  —  12  471  —
179  —  —  —  —  —
121  238  —  2  —  —  —  —
20  —  —  —  —  —  4  617  —
192  85  —  —  —  —  —  —
—  50  —  —  —  —  —  —
45  —  197  —  —  —  36  —
4  —  —  —  —  —  200  —
9668  5  582  56  388  5  725  141  663  130  28  175  5  114
.
51572  42927«309299  6  3841  406  899  825.233  656  26  245
61  240  48  509  365  687  12  109  1  548  562  955  261  831  31  359
42  758  53  164  269  481  13  6661186  348  69  863  230  511  35  376
1011  724  Ztr.  auf  1  033  713  Str.  und  in  der  Uebersicht  für  Monat  März  1879  die  bei  der  Provinz  Schleswig-Holstein  in
        <pb n="386" />
        —  362  —

Der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  sächsische  Ober-Zollrath  Meisel  zu  Stettin  ist
vom  1.  Juni  d.  J.  ab  in  gleicher  Eigenschaft  auch  der  Großherzoglich  mecklenburgischen  Steuer=  und  Zoll-Direktion
  zu  Schwerin  und  der  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Evers  zu  Rostock
von  demselben  Zeitpunkte  ab  in  gleicher  Eigenschaft  auch  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Stralsund
  und  Wolgast  beigeordnet  worden.

 

De-  Steuer-Rezeptur  zu  Birkenfeld,  im  Hauptamtsbezirke  Kreuznach  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  des
mit  dem  Anspruche  auf  Brausteuer-Vergütung  ausgehenden  Bieres  beigelegt  worden.

 

1.  Haondels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  in  Spinnereien.

Auf  Grund  des  §.  139.  a.  der  Gewerbeordnung  hat  der  Bundesrath  nachstehende
Bestimmungen  über  die  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  in  Spinnereien
erlassen:
J.
Jugendlichen  Arbeitern  darf  in  Hechelsälen,  sowie  in  Räumen,  in  welchen  Reißwölfe  im
Betriebe  sind,  während  der  Dauer  des  Betriebes  eine  Beschäftigung  nicht  gewährt  und  der
Aufenthalt  nicht  gestattet  werden.

 

II.
Für  junge  Leute  zwischen  14  und  16  Jahren,  welche  ausschließlich  zur  Hülfeleistung
bei  dem  Betriebe  der  Spinnmaschinen  verwendet  werden,  tritt  die  Beschränkung  des  §.  135
Absatz  4  der  Gewerbeordnung  mit  folgenden  Maßgaben  außer  Anwendung:

1.  die  tägliche  Arbeitszeit  darf  11  Stunden  nicht  überschreiten;

2.  vor  dem  Beginn  der  Beschäftigung  ist  dem  Arbeitgeber  für  jeden  Arbeiter  ein  ärztliches
  Zeugniß  einzuhändigen,  nach  welchem  die  körperliche  Entwickelung  des  Arbeiters
eine  Beschäftigung  bei  dem  Betriebe  der  Spinnmaschinen  bis  zu  11  Stunden  täglich
ohne  Gefahr  für  die  Gesundheit  zuläßt;

3.  der  Arbeitgeber  hat  mit  dem  ärztlichen  Zeugniß  nach  SF.  137  Absatz  3  der  Gewerbeordnung
  zu  verfahren.

II.
In  den  Räumen,  in  welchen  jugendliche  Arbeiter  beschäftigt  werden,  muß  neben  der
nach  5.  138  Absatz  3  der  Gewerbeordnung  auszuhängenden  Tafel  eine  zweite  Tafel  ausgehängt
werden,  welche  die  Bestimmungen  unter  J.  und  II.  in  deutlicher  Schrift  wiedergiebt.

Berlin,  den  20.  Mai  1879.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.
        <pb n="387" />
        5.  Heimath-Wesen.

Der  Erstattungsanspruch  des  vorläufig  unterstützenden  Armenverbandes  wird  dadurch
nicht  ausgeschlossen,  daß  der  Armenverband  die  Verpflegung  und  ärztliche  Behandlung
des  zu  Unterstützenden  erst  nach  dem  Beginn  der  Kur  übernommen  hat.

Der  in  Landsberg  unterstützungsberechtigte  Kellner  S.  ist  vom  10.  Januar  bis  25.  März  1878  in
der  Charité  zu  Berlin  ärztlich  behandelt  worden.  Mit  der  Klage  auf  Ersatz  der  Kurkosten  hatte  das  Bezirks-Verwaltungsgericht
  Frankfurt  a./O.  den  Ortsarmenverband  Berlin  unter  anderem  auch  deshalb  abgewiesen,
weil  S.  auf  eigne  Veranlassung  in  die  Charité  ausgenommen  worden  sei  und  ratenweise  Zahlung  der  Kosten
versprochen  habe.  Die  Berufung  des  Klägers  stützte  sich  auf  §.  7  des  Regulativs  vom  7.  September  1870,
wonach  die  Charité  wegen  der  Kurkosten  sich  direkt  an  die  betreffende  Gemeinde  halten  kann  und  führte  aus,
daß  das  Versprechen  der  ratenweisen  Zahlung  nicht  dem  Kläger,  sondern  der  Charité  gegenüber  abgegeben
sei,  diese  aber  sich  nicht  an  den  Verpflegten  verweisen  zu  lassen  brauche,  vielmehr  auf  Grund  des  allegirten
8.  7  sich  an  diejenige  Kommune  halte,  welcher  der  Verpflegte  angehöre.

Das  Bundesamt  hat  unter  Abänderung  des  ersten  Erkenntnisses  den  Verklagten  verurtheilt.

In  den  Gründen  des  betreffenden  Erkenntnisses  vom  5.  April  1879  heißt  es  wie  folgt:

Daß  der  Kellner  S.  am  10.  Januar  1878  krank  war  und  der  ärztlichen  Pflege  bedurfte,
hat  Verklagter  nicht  bestritten.  Durch  die  amtliche  Auskunft  der  Charitédirektion  vom
12.  September  1878  ist  ferner  erwiesen,  daß  S.  bei  der  Aufnahme  in  die  Charité  ohne
Geldmittel  war  und  behufs  seiner  Kur  die  Armenpflege  in  Anspruch  genommen  hat.  Der
Ortsarmenverband  Berlin  war  daher  nach  §.  28  des  Unterstützungswohnsitzgesetzes  verpflichtet,
  dem  S.  vorläufige  Unterstützung  zu  gewähren.  Er  ist  dieser  Verpflichtung  durch
die  Verpflegung  des  S.  in  der  Charité  nachgekommen.  Daß  diese  Verpflegung  nicht  von
der  Armendirektion  vorher  angeordnet,  sondern  in  Folge  genereller,  zum  Wohl  der  Kranken
getroffener  Einrichtungen  direkt  von  der  Charité  eingeleitet  und  von  der  Armenbehörde
nachträglich  genehmigt  ist,  ändert  an  dem  rechtlichen  Karakter  der  Maßregel  nichts.  Ebenso
wenig  ist  es  von  Belang,  daß  S.  erklärt  hat,  er  wolle  die  Kurkosten  in  Raten  bezahlen.
Denn  die  Charitédirektion  hat  sich  durch  dieses  Zahlungsversprechen  nicht  bewogen  gefunden,
dem  S.  die  Kurkosten  persönlich  zu  kreditiren,  wozu  sie  auch  nicht  verpflichtet  war.  Sie
hat  sich  vielmehr  noch  am  Aufnahmetage  in  dem  üblichen  Geschäftsgange  an  den  Ortsarmenverband
  Berlin  mit  dem  Antrag  auf  Uebernahme  der  Kosten  gewendet  und  dieser  hat  dem
Antrage  sofort  stattgegeben,  wie  die  Verfügung  unter  Nr.  1  auf  dem  Protokolle  vom
10.  Januar  1878  ergiebt.  Das  Regulativ  vom  7.  September  1830  kommt  daher  im
vorliegenden  Falle  gar  nicht  in  Betracht.

 

6.  Eisen  bahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  24.  d.  Mts.  wird  die  zu  den  badischen  Staatsbahnen  gehörige,  58/487  km  lange  Bahnstrecke  Neckargemünd-Neckarelz-Tagstfeld
  mit  den  Zwischenstationen  Neckarsteinach,  Neckarhausen,  Hirschhorn,  Eberbach,
  Zwingenberg,  Neckargerach,  Binau,  Neckarzimmern,  Haßmersheim,  Gundelsheim  und  Offenau  für  den
allgemeinen  Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  20.  Mai  1879.
In  Vertretung:
Körte.

52
        <pb n="388" />
        —  364  —

7.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

Versicherungsgebühr  für  Packete  mit  Werthangabe  nach  Rußland.

Nach  einer  Mittheilung  der  Kaiserlich  russischen  Postverwaltung  ist  die  auf  die  russische  Beförderungsstrecke
entfallende  Versicherungsgebühr  für  Packete  mit  Werthangabe  nach  und  aus  Rußland  ermäßigt  worden.  Dieselbe
  beträgt  a)  für  Sendungen  mit  einer  Werthangabe  bis  einschl.  600  Rubel:  ½  Kopeken  für  jeden
Rubel;  b)  für  Sendungen  über  600  bis  einschl.  1  600  Rubel:  ¼  Kopeken  für  jeden  Rubel  und  außerdem
eine  feste  Gebühr  von  1  Rubel  50  Kopeken  für  jedes  Packet;  c)  für  Sendungen  mit  einer  Werthangabe  von
mehr  als  1  600  Rubel:  Kopeken  für  jeden  Rubel  und  außerdem  eine  feste  Gebühr  von  3  Rubel  50  Kopeken
für  jedes  Packet.
Berlin  W.,  den  12.  Mai  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Drucksachen  und  Bücher  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Durch  Beschluß  des  Kongresses  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  ist  für  die  in  den  Vereinigten
Staaten  vom  Auslande  unter  Streifband  eingehenden  Sendungen,  welche  andere  Drucksachen  als  Bücher
enthalten,  die  Zollpflicht  ausgehoben  worden.  Auch  werden  gollpflichtige  Bücher  in  Zukunft  nicht  mehr  als
unbestellbar  nach  dem  Aufgabeort  zurückgesandt;  sondern  den  Empfängern  gegen  Einziehung  des  Zollbetrages
ausgehändigt  werden.  ·

Berlin  W.,  den  15.  Mai  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

s#  Marine  und  Schif  fahrt.

Das  in  Jarrow  on  Tyne  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  130  Pferdekräften  versehene  eiserne  Schraubendampfschiff
  „Otto  Eichmann"  von  841,60  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in
das  ausschließliche  Eigenthum  von  O.  L.  Eichmann  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt
  hat,  ist  am  9.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle  on  Tyne  ein  Flaggenattest  ertheilt

  worden.

 

9.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Dem  General  Luciano  Urdaneta  ist  das  Exequatur  als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela
mit  dem  Sitze  in  Hamburg  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sitrtenfeld  in  Berlin.
        <pb n="389" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postan;  en  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

VII.  Jahrgang.

 

 

erlin,  Freitag,  den  30.  Mai  1879.

9822.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  allgemeine  Verwalt  s-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  -  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  .  Seite  365

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Best  Fung  eines  Stations-KontrolörS;
  —  Aufhebung  einer  Steuerstelle.  368

3.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Neichshank

6

4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Hohenrhein--Niederlahnstein-Koblens
  3270

 

5.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  bis  Ende
April  1879  370.

6.  Marine  und  Schiffahrt:  Nachtrag  zur  Geschäftsordnung
für  das  Ober-Seeamt;  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
371

7.  Konsulat-Wesen:  Entlassunng.  371

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  9.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  8)“)  erlassene  Verbot  der  in
Hottingen-Zürich  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Die  Tagwacht"  erstreckt  sich  auch  auf  die  Nummern
dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Kleine  Zürcher  Zeitung“  zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  28.  Mai  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

 

*)  Central-Blatt  S.  50;  vgl.  auch  S.  274,  333.

Hofmann.

 

53
        <pb n="390" />
        366

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
.  Ausweisung  weisungs=S—
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Figl,  Kom--geboren  am  11.  Okto-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  28.  April
mis,  ber  1862  und  orts=  teln,  Bezirksregierung  zud.  I.
angehörig  zu  Eppan,  Breslau,
Bezirk  Bozen  in  Lirol,
2.  Vincent  Hönke,  geboren  am  4.  Junikdesgleichen,  Königlich  preußische  26.  März
Tuchmacher,  1822  zu  Deutsch-Pau-  zirksregierung  zus  d.  I.
lowitz,  Kreis  Troppau  vpeln,
in  Oesterreichisch-Schlesien,

3.Wenzel  Walenta,  29  Jahre,  geboren  zutldesgleichen,  Keselbe  Behörde,  29.  April
Arbeiter,  Hollitz  bei  Königgrätz,  d.  J.
Bezirk  Pardubitz  in
Böhmen,
4.  Franz  Illner,  Ar-34  Jahre,  aus  Berns-desgleichen,  Königlich  preußische  29.  März
beiter,  dorf  in  Böhmen,  Bezirksregierung  zud.  I.
Liegnitz,
5.Sohann  Hawplick,4  Jahre,  aus  Schütten-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  23.  April
Kürschnergeselle,  hofen  in  Böhmen,  d.  IJ.
6.  Aloisia  Riedel,  un--22  Jahre,  aus  Freiheitsgewerbsmäßige  Unzucht,  dieselbe  Behörde,  28.  April
verehelichte,  in  Böhmen,  d.  J.
7.  Hans  Nielsen,  geboren  am  2.  Februar][Landstreichen  und  Be-Königlich  preußische  12.  Mai
Schmied,  1852  zu  Nyborg  auf(teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Fünen  in  Dänemark,  Schleswig,
8.  Hans  Elias  Han-geboren  am  19.  Aprilldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
sen,  Schmied,  1852  zu  Varde  in
Dänemark,
9.Franz  Hermanns,  22  Jahre,  geboren  zu  Nichtbeschaffung  eines  Königlich  preußische  12.  Mai
Fuhrknecht,  Krefeld  in  Preußen,  nie=  Unterkommens,  Bezirksregierung  zu!  d.  J.
derländischer  Staats-  Düsseldorf,
angehöriger,
10.Jakob  Plum  31  Jahre,  geboren  undsLandstreichen,  dieselbe  Behörde,  13.  Mai
(Blum),  Tage=  ortsangehörig  zu  Ma-  d.  J.
seyck  bei  Lüttich  in

 

 

löhner,

Belgien,
        <pb n="391" />
        367

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

x  "  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

11.  Rafael  Drillich,  18  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  28.  April
Handlungskommis,  wohnhaft  zu  Tarnow  inteln,  Bezirksregierung  zusdd.  I.

Galizien,  Koblenz,

12.Lorenz  Lippert,  geboren  1860,  aus  Rohr,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  17.  Februar
Fleischhauer,  Bezirk  Eger  in  Böh=  und  Beilegung  eines  fal-Bezirksamt  Deggen=  d.  J.

men,  schen  Namens,  dorf,

13.  Matthias  Vo-39  Jahre,

palensky,
Handarbeiter,
b)  dessen  Ehefrau,  29  Jahre,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Pas=  19.  April
Katharina,  wohnhaft  zu  Neuhaus,  Betteln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Tesnow,
  Bezirk  Pilgram
in  Böhmen,

14.  Therese  Reichen-67  Jahre,  aus  Münz-Landstreichen  und  Dieb-dieselbe  Behörde,  26.  April.
berger,  Tagelöh-  kirchen,  Bezirk  Schär-  stahl,  d.  IJ.
nerin,  ding  in  Ober-Oesterreich,



15.  Franz  Gsimst,geboren  1858  (oder  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches)28.  April
Schuhmacher,  1859),  ortsangehörig  zu  teln,  Bezirk3amt  Gra=  d.  J.
Engelhartszell,  Bezirk  fenau,

Schärding  in  Ober-Oesterreich,


16.Josef  Hluschika,80  Jahre,  aus  Prasek,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  10.  Mai

Schneidergeselle,  Bezirk  Neu-Bidschow  in  Bezirksamt  Bogen,  d.  J.
Böhmen,

17.Thomas  Kolarik,  geboren  1852,  aus  Wel-Landstreichen,  Königlich  bayerischef  6.  Mai
Handlungkommis,  warn,  Bezirk  Welwarn  Polizei  =  Direktion  d.  J.

in  Böhmen,  München,

18.  Josef  Fluri,  Schrei-20  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  württember-25.  Februar
ner,  ortsangehörig  zu  Hauen=  teln,  gische  Regierung  des  d.  J.

stein,  Kanton  Solo-  Schwarzwaldkreises
thurn  in  der  Schweiz,  zu  Reutlingen,

19.  Karl  Baer,  Schlos-geboren  am  25.  Januar  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-3.  April
ser,  1844  zu  Trumau  in  präsident  zu  Metz,  d.  J.

Oesterreich,
3

 

 

 

 

 

537
        <pb n="392" />
        —  368  —

 

 

 

 

«  l

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

JJ  -  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

20.  Leonard  Fieny,)83  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  10.  Mai
Zimmermann,  Trientz,  Kanton  Grau-  präsident  zu  Metz,  d.  J.

bünden  in  der  Schweiz,

21.  Heinrich  Ludwig2  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  12.  Mai
Plantin,  Zucker-Briant  in  Frankreich,  d.  J.
äcker,

 

 

 

 

 

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Zoll-Expeditions-Vorsteher,  Steuer-Inspektor
Müller  zu  Flensburg  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
  Pichier  den  Großherzoglich  badischen  Hauptämtern  zu  Mannheim,  Heidelberg  und  Karlsruhe,  sowie
den  Königlich  bayerischen  Hauptämtern  zu  Ludwigshafen  a./Rh.  und  Kaiserslautern  als  Stations-Kontolör  mit

dem  Wohnsitz  in  Mannheim  vom  1.  Juni  d.  IJ.  ab  beigeordnet  worden.

 

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Blomberg,  im  Hauptamtsbezirk  Lemgo  ist  vom  1.  Mai  d.  J.
ab  aufgehoben  worden.
        <pb n="393" />
        3.

—  369

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  24.  Mai  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz=  und  Bank-Wesen.

 

 

Goldmünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-18.
  bis  24.  Mai  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
-  A  A  AC
Berlin  501  100  —  —  501100
Summe  1.  501  100  —  —  501  100
2.  Vorher  waren  gepräüft  1  263  812  820  405  307  370  27  969  925  377  341  710
3.  Gesammt-Ausprägng  1264  313  920  405  307  370  27  969  925  377  842  810
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  264  148  240  405  178  270  27  969  145
1697  295  655.4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekasft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
8.  bis  15.  Mai  bis  15.  Mai  8.  bis  15.  Mai  bis  15.  Mai
in  Münzen  5  293,15  8  377  037112  46  807,,7  2  184  998%%
in  Barren  —  22  402  557,54  9  66145  56  192  841,03
zusammen  529315  30779  59466  56  469,  58  377  839,;2
        <pb n="394" />
        —  —

370

AA.  Eisenbahn=  Wesen.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  M.  ist  die  zur  Nassauischen  Eisenbahn  gehörige,  7,112  km  lange  Bahnstrecke  Hohenrhein-Niederlahnstein-Koblenz
  mit  dem  Staatsbahnhof  Koblenz  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  worden.
Gleichzeitig  ist  die  bisher  von  der  Rheinischen  Eisenbahn-Gesellschaft  betriebene  Strecke  Oberlahnstein-Niederlahnstein
  in  den  Betrieb  der  Nassauischen  Eisenbahn  übergegangen.

Berlin,  den  26.  Mai  1879.

5.

In  Vertretung:

Körte.

 

Finanz:.

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1879.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  Z  .«
nahme  beträgt  Bonifikatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben)zwischen  den
Etatsjahres  „  lei  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  +  mehr
Einnahme.  obengenannten  1
Monats  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
-  —  -—  #
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zöllel  10  455  725  1161110  454  564N  2  24
Rübenzuckersteuer  60  369  4342256  —  4  281  887—  3443  970—  837  917
Salzsteuer  2  189  918  –  218991882150  424.  39  494
Tabacksteuer  121  726  1742  119  984  94  635  25349
Branntweinsteuer  .  1538  340  487  538  1050  802)  10117394  389063
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  6901  —  6901  65914  310
Brausteuer  .  ..  1965  838  1745  1  964  09031936  4824  27611
Uebergangsabgaben  von  Bier.  77  493  —  77  493  71  792/1.  5  701
Summe  16  416  510|434  442  11  51  868  9518  009|+  2063  859
Spielkartenstempel  70  560  —  70  560  —  +  70  560
Darunter
Nachsteuer:
4651
Wechselstempelsteurer  —  —  591771  518  463—  16692
Reichs  Post=  und  belegraphen-Verwaltung  —  —  100617451  98036074  258  138
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  .  .  —  —  2925  900  29158464  10054

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  abzüglich
der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten  beträgt  für  den  Monat  April  1879:
        <pb n="395" />
        —  371  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .
·  vom  Beginn  Ist-Einnahme  erensaG
Bezeichn  ung  des  Etats-  in  der  ent-  Spoalt
jahres  bis  sprechenden  2  ind  3
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  +mehr  "
obengenannten  Periode  .
Einnahme.  Monats  —  weniger
AC  A-  A.
1.  2.  3.  4.
Zöll  9840  855  7248  051  +  2592  804
Rübenzuckersteuer  8  739  263  8864  979  —  125  716
Salzsteuer  2  894  462  21949  510  —  55  048
Tabacksteer  102  037  80  161  +  21  876
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein.  ......  2917962  2922506  —-  4544
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  1735  973  1  707  638  +  28335
Summe  26230  552  23772845  +  2  457  707
Spielkartenstempel  221  465  —.  +  221  465

 

6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  10.  Mai  d.  IJ.  folgenden  Nachtr  ag  zur  Geschäftsordnung  für
das  Ober-Seeamt  vom  3.  Mai  1878  (Central-Blatt  S.  276)  festgestellt:
Nachtrag  zur  Geschäftsordnung  für  das  Ober-Seeamt.
8.  1.
Wird  die  vom  Reichskommissar  gegen  den  Spruch  eines  Seeamts  eingelegte  Beschwerde  durch  die
Entscheidung  des  Ober-Seeamts  zurückgewiesen,  so  können  dem  Gegner  des  Beschwerdeführers  die  ihm  erwachsenen
  nothwendigen  Auslagen  aus  der  Reichskasse  erstattet  werden.

§.  2.
Diese  Bestimmung  (§.  1)  findet  auch  auf  Beschwerdefälle  Anwendung,  in  welchen  die  Entscheidung
des  Ober-Seeamts  bereits  ergangen  ist.

 

Die  im  Jahre  1860  in  Boston  (Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge
gefahrene  Bark  „Herbert“  von  1  366,88  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich  Württemberg  staatsangehörigen  Löb  Heidenheimer  zu  Würzburg
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  30.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Liverpool  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

7.  Kon  fsulat=  Wesen.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  Ewel  in  Rio  Grande  do  Sufl  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="396" />
        <pb n="397" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

—

#

Reichskanzler·  Amt.

—  ——  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —

Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  Juni  1879.  9  23.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  373

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsgoldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
378

3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschaftlichen  Vekbrauchssteuern  für  das  Etatsjahr
  1878/79  379

 

4.  Eisenbahn-Wesen:  Bestimmungen,  betreffend  die  Verpflichtungen
  der  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung
zu  Leistungen  für  die  Zwecke  des  Postdienstes;  —  Eröffnung
  der  Bahnstrecke  Coblenz-Ehragngg  380

5.  Marine  und  Schifahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
—  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung

6.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilnig

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  blutige  Maiwoche“

zur  Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  30.  Mai  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356.
        <pb n="398" />
        374

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
wb  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Johann  Krupski,  34  Jahre,  geboren  zu  schwerer  und  einfacher  Königlich  preußische  30.  April
Arbeiter,  Podew,  Kreis  Milec  in  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Galizien,  Marienwerder,  I
b.AufGrunddeg§.362desStrafgesetzbuchs:
2.JohannFrankfter,geborenam13.OktoberBetteln,1«1achmehrma-Königlichpreußisches29.März
Schneidergeselle,  1841,  aus  Stettenhof,  liger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Bezirk  Schönberg  in  urtheilung  wegen  der]  Breslau,
Mähren,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
3.Ferdinand  Pawel,  45  (oder  46)  Jahre,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  6.  Mai
Gerbergeselle,  aus  Kwasney,  Bezirk]  teln,  d.  J.
Reichenau  in  Böhmen,
4.  Leon  Brand,  Bar—-15  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  preußische

biergehülfe,

.Friedrich  Jedlitzka,
Bäcker,

6.  Johann  Stief,  Tagearbeiter,


7.  Johann  Rotter,
Töpfer,

 

8.  Karl  Theodor  Petersen,

  Dienstknecht,

Heinrich  Neukomm,
Viehtreiber,

 

Galizien,

20  Jahre,  aus  Böhmisch-Leipa

  in  Böhmen,

dorf  in  Böhmen,

29  Jahre,  aus  Freudenthal
  bei  Troppau  in
Oesterreichisch-Schlesien,

Kopenhagen,

in  der  Schweiz,

 

wohnhaft  zu  Krakau  in

29  Jahre,  aus  Weckels-22

  Jahre,  geboren  zu

geboren  am  25.  Dezember
  1840  zu  Wyl,  Kreis
Bülach,  Kanton  Zürich

stahl,

Landstreichen
teln,

und  Betdesgleichen,



desgleichen,

Landstreichen,

teln,

 

Landstreichen  und  Bet-  )

Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

öniglich  preußische
Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,

 

26.  April
.  J.

23.

23.  April
k.

J.
29.  April
d.  J.

6.  Mai
d.  J.

 

19.  Mai

d.  J.

I

20.  Mai
d.  J.
        <pb n="399" />
        375

 

—  Lauf.  Nr.

Name  und  Stand

—

 

2.

Alter  und  Heimath

—

1-des

  Ausgewiesenen.

8.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum  des
Ausweisungs-



6.

 

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

.Heinrich  Lehmann,

Färber,

Cornel  Farcas,
Buchbinder,

Wenzel  Maly,
Schuhmacher,

Johann  Mertl,
Fleischhauergehülfe,

Georg  Prokopins,
Tuchmachergehülfe,

aà)  Karl  Schürrer,
Spänglergehülfe,

b)  Franz  Zakrajsek,
  Friseur,

Anton
Maurer,

Steffel,

Johann  Trihafka,
Weberzgeselle,

Johann  Skonpy,
Mühlbursche,

Johann  Pauli,
Federnhändler,

 

geboren  am  22.  November
  1860  und  ortsangehörig
  zu  Warschau,

geboren  1852,  ortsangehörig

  zu  Pardany,
Komitat  Torontal  in
Ungarn,

geboren  1852,  ortsangehörig

  zu  Borotin,  Bezirk
  Schertin  in  Böhmen,


37  Jahre,  aus  Silberberg,
  Bezirk  Klattau  in

 

Böhmen,

66  Jahre,  aus  Szakoleza,
  Komitat  Nyitro
in  Ungarn,

23  Jahre,

20  Jahre,
beide  aus  Agram  in
Ungarn,

24  Jahre,  aus  Obergallisch,
  Bezirk  Kaplitz
in  Böhmen,

39  Jahre,  aus  Oels
Döberney,  Bezirk  Hohenelbe
  in  Böhmen,

20  Jahre,  aus  Barau,
Bezirk  Pisek  in  Böhmen,


28  Jahre,  aus  Olchowitz,
  Bezirk  Klattau  in
Böhmen,

 

Landstreichen  und

Betteln,
  .

Landstreichen,  Betteln,
Verübung  ruhestörenden
Lärms  und  Sachbeschädigung,


desgleichen,

Landstreichen  und  Fälschung
  eines  Legitimationspapiers,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen,  Widerstand
  gegen  die  Staatsgewalt,
  Beamtenbeleidigung,
  grober  Unfug
und  ruhestörender  Lärm,

Landstreichen  und  Beamtenbeleidigung,


 

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Koblenz,

Stadtmagistrat  Memmingen
  in  Bayern,

dieselbe  Behörde,

Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Ebersberg,


 

22.  Februar
d.  J.

28.

März
d.  J

IJ.

desgleichen.

3.  Mai
d.  I.

desgleichen.

desgleichen.
desgleichen.
desgleichen.

29.  März
d.  J.
        <pb n="400" />
        376

 

 

 

 

 

—

 

4  l

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
.—  —  Ausweisung  weisungs-S
  ·  der  Bestrafung.  beschlossen  hat  ·
des  Ausgewiesenen.  e  n  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  66.
20.  Karl  Westermaier,  50  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen,  Betteln  Königlich  taperiches2.  Mai

21.

22.

23.

24.

25.

26.

Steinarbeiter,

die  Tagelöhner:

a)  Adam  Zannin,

b)  dessen  Sohn,
Victor  Zannin,

Heinrich  Bernauer
(Bärnauer),  Maurer
  und  Tagelöhner,

Anton  Hilbrich,

Ludwig  Poitevin,
Schreiner,

Salvator  Cirefeci,
Arbeiter,

Claude  Lavalle,
Eisendreher,

 

zu  Ehrenhausen,  Bezirk
Leibnitz  in  Steiermark,

56  Jahre,

22  Jahre,

aus  Servo,  Provinz
Belluno  in  Jtalien,

geboren  am  5.  Mai  1846
zu  München,  ortsangehörig
  zu  Ramsberg,  Bezirk
  Schwaz  in  Tirol,

28  Jahre,  aus  Brixen
in  Tirol,

geboren  am  29.  Oktober
1836  zu  Nancy  in
Frankreich,

57  Jahre,  geboren  zu
Sora,  Provinz  Caserta
in  Italien,

26  Jahre,  geboren  zu
Creuzot,  Departement
Saône  und  Loire  in
Frankreich,

und  grober  Unfug,

Landstreichen  und

Betteln,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  und  Bruch
des  polizeilichen  Aufenthaltsverbots,


Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen,

Anleitung  seiner  Kinder
zum  Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger
Verurtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen,

 

 

Bezirksamt
gen,

Königlich
Polizei-Direktion
München,

Großherzoglich  hessisches
  Kreisamt
Mainz,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

derselbe,

derselbe,

 

1
H
l

Kitzin=  d.  I.

Königlich  bayerisches  13.  Mai
Bezirksamt  Füssen,  d.  J.

bayerische  18.  Mai

d.  J.

29.

April
d.  J.

.Mai

17.  Mai
d.  J.

desgleichen.
        <pb n="401" />
        877

 

 

 

 

 

 

Datum  des

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-J„
  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  dat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
27.  Felix  Paquit,  33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Be-Kaiserlicher  Bezirks-20.  Mai
Andrezy,  Departement]teln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
der  Ardennen  in  Frankreich,

28.Oskar  Délévaux,  Jahre,  aus  Murten  Landstreichen  und  Fäl-Kaiserlicher  Bezirks-17.  Mai
Kellner,  in  der  Schweiz,  schung  eines  Legitima=  präsident  zu  Kolmar,  d.  IJ.
tionspapiers,
29.  Karl  Ludwig  Eduard5  Jahre,  aus  Mollau,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Favre,  Kanton  Waadt  in  der  ç
Schweiz,
C
30.  Johann  Peter  Se=  20  Jahre,  geboren  zu#Landstreichen  und  grober  derselbe,  23.  Mai
madine,  Ziegler,  Chur,  ortsangehörig  zu  Unsug,  d.  J.
Poschiavo,  Kanton
Graubünden  in  der
Schweiz,
31.  Arnold  Bischof,  23  Jahre,  geboren  zuddesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Maurer,  Basel,  ortsangehörig  zu

Terwyl,  Kanton  Basel
in  der  Schweiz,
        <pb n="402" />
        2.

378

Ueber  sicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  31.  Mai  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz=  und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-25.
  bis  31.  Mai  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  KL#e#
A  A  A  A
Berlin  423  280  —  —  423  280
Summe  1.  423  280  —  —  423  280
2.  Vorher  waren  geprägt  1  264  313  920  405  307  370  27969  925  377  842  810
3.  Gesammt-Ausprägung  1  264  737200  405  307  370  27  969  925  378  266  090
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1  264  571  520  405  178  270  27  969  145
1  697  718  935.4
Di.  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauift  ...  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
16.  bis  23.  Mai  bis  23.  Mai  16.  bis  23.  Mai  bis  23.  Mai
M  M  M  M
in  Münzen  2  791,38  8  379  828,50  90  607,,0  2275  606)09
in  Barren  —  22  402  557,54  —  56  192  841,os
zusammen  .  2  791,38  30  782  386/04  90  607,0  58  468  447,12
        <pb n="403" />
        3.  Finanz:.

379

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  das  Etatsjahr  1878  79.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Sol  as  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  Einnahme  be=  a)  gemein-  in  demselben)  zwischen  den

tragt  ür  das  schaftliche  Zeitraum  Spalten  4

der  tatsjahr  Rechnung  Bleiben  des  und  5
1878/79  b)  auf  pri-  e  «
Einnahme.  Ddarunter  Frei  vative  Rech.  Vorjahres  —  mehr
schreibungen  nung  (Spalte  4)—  weniger
44  4
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  114  788  843  a.  31  430  114  727  247/115  141  142—  413  895
200  892  b.  30  166
Rübenzuckersteuer  74  045  684  22813  623  51232  0661153  424  339—  2  192  278
Salzsteuer  35  971  568.  1123  35957  68535  725  806|+  231  879
31  633  b.  12  760
Tabackssteuer  1  159  429  197  828  961  601064  236—  102  635
Branntweinsteuer  54  616  725  8  963  476  45  653  249  43  468  068+  2  185  181
Ueber  angsabgaben  von  Branntwein  114227  —  114227  113  695/1  532
Brausteuer  17  023  886  279  608  16744  278117  235  059—  490  781
Uebergangsabgaben  von  Bier  956  227  —  956  227  942  986  4  13241
Summe  .298676  589  32  330  014466  346  575  267  115  331—  768  756
Spielkartenstempel  698  078  —  698  078  —  4+x  698078
darunter  Nachsteuer:

279  679

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  für  das  Etatsjahr  1878/79:
        <pb n="404" />
        —  380  —

 

 

Die  Ist  Einnahme
Ist-Einnahme  Differenz  in  Spalte  2  beträgt

«  ..  t-EinnamewisendengegendasEtatE
Bezeichnunsg  für  das  I  nan  Soll  für  1878/79

Etatsjahr  in  dem  vorigen  2  und  3.  (Einnahme-Kapitel

 

 

 

 

 

 

der  Z  .
Etatsjahree  mehr  1,  Tit.  1  bis  6)
Einnnahme.  1878/79  *  —  weniger  «  mehr
—  weniger
A  ——eslsm  44
1.  2.  3.  4.  1  5.
Zölle..  1101139999  100020  103  +  1  119  8966—  5410  471
Rübenzuckersteer  40995  173  45  184  779  —  4189  6E06  —  6371  547
Salzsterererl  35  401  338  34  986  573  —  414  765  +  142  158
Tabackssteeer  783  866  865  437  —  81  571  —  157  634
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe  von  «
Branntwein.........  37  501  348  36  381  542  +  1  119  866  —  3300  052
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  15009  091  15  417  298  —  408  207  —  936  469
Summe130  830  815  232855  732  —  2  024  917  14  755  015
Spielkartenstempelsteeier  352225  —  352  225  —
(einschließlich  der  Nachsteuer.)

 

 

 

 

 

44.  Eisen  bahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Bestimmungen,

betreffend  die  Verpflichtungen  der  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung  zu  Leistungen  für  die
Zwecke  des  Postdienstes.

Auf  Grund  der  mir  durch  den  Artikel  9  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  318)
—  betreffend  die  Abänderung  des  8.  4  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom
28.  Oktober  1871  —  ertheilten  Ermächtigung  bestimme  ich  hierdurch,  was  folgt:

J.

Die  Verpflichtungen  der  fortan  auf  Kosten  des  Reichs  oder  eines  Bundesstaats  oder  im  Wege  der
Privatunternehmung  zur  Anlage  kommenden  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung  zu  Leistungen  für  die
Zwecke  des  Postdienstes  regeln  sich  nach  dem  vorbezogenen  Gesetze  vom  20.  Dezember  1875  und  den  dazu
gehörigen  Vollzugsbestimmungen,  jedoch  mit  der  Erleichterung,  daß  für  die  Zeit  bis  zum  Ablauf  von  acht
Jahren,  vom  Beginn  des  auf  die  Betriebseröffnung  folgenden  Kalenderjahres,  an  Stelle  der  Art.  2,  3  und  4
des  vorbezogenen  Gesetzes  die  nachstehenden  Bestimmungen  treten:

Die  Bahnverwaltung  ist  verpflichtet,  in  jedem  für  den  regelmäßigen  Beförderungsdienst
  bestimmten  Zuge  auf  Verlangen  und  nach  freier  Wahl  der  Reichs-Postverwaltung:
1.  die  Beförderung  der  Postsendungen  durch  die  Vermittelung  des  Zugpersonals  bewirken  zu
lassen,  wofür  die  Postverwaltung  eine  Vergütung  von  einem  Pfennig  für  den  Zentner  und
        <pb n="405" />
        —  381  —

den  Kilometer  der  Beförderungsstrecke  nach  dem  monatlichen  Gesammtgewichte  der
von  Station  zu  Station  beförderten  Poststücke,  jedoch  mit  Ausschluß  der  unentgeltlich
zu  befördernden  Briefbeutel,  Brief-  und  Zeitungs-Packete,  entrichtet.  Die  Postverwaltung
  wird  dafür  sorgen,  daß  die  Poststücke  thunlichst  in  Säcken  oder  Körben  zusammengepackt
  zur  Bahnbeförderung  übergeben  werden;

2.  Briefbeutel,  sowie  Brief=  und  Zeitungs-Packete  mit  Ausschluß  anderer  Postsendungen
zur  Beförderung  durch  das  Zugpersonal  gegen  eine  Entschädigung  von  fünfundzwanzig
  Pfennigen  für  jeden  in  dieser  Weise  benutzten  Zug  zu  übernehmen;

3.  die  Beförderung  von  Briefbeuteln,  sowie  Brief=  und  Zeitungs-Packeten  durch  einen
Postbeamten  zu  gestatten,  welchem  der  erforderliche  Platz  in  einem  Personenwagen
dritter  Klasse  gegen  Entrichtung  eines  Fahrgeldes  von  zwei  Pfennigen  für  den  Kilometer
  einzuräumen  ist;

4.  eine  Abtheilung  eines  Eisenbahnwagens  zur  Beförderung  der  Postsendungen,  des
Postbegleitpersonals  und  der  erforderlichen  Postdienstgeräthe  gegen  die  in  Art.  3
bezw.  6  des  Eisenbahn-Postgesetzes  und  den  dazu  gehörigen  Vollzugsbestimmungen
festgesetzte  Entschädigung  und  gegen  Entrichtung  einer  Frachtvergütung  von  einem
halben  Pfennig  für  den  Zentner  und  Kilometer  nach  dem  gemäß  der  Bestimmung
zu  1  zu  ermittelnden  Gesammtgewichte  der  Poststücke  einzuräumen.  Die  Entscheidung
darüber,  ob  die  Wagenabtheilung  in  einem  Personen=  oder  in  einem  Güterwagen
einzurichten  ist,  steht  der  Postverwaltung  zu;

.  einen  von  der  Postverwaltung  gestellten  Eisenbahn-Postwagen  mit  den  darin  befindlichen
  Postsendungen,  dem  Postbegleitpersonal  und  den  erforderlichen  Postdienstgeräthen
  gegen  Entrichtung  einer  Frachtvergütung  von  einem  halben  Pfennig  für
den  Zentner  und  Kilometer  nach  dem  gemäß  der  Bestimmung  zu  1  zu  ermittelnden
Gesammtgewichte  der  Poststücke  zu  befördern.

Sofern  innerhalb  des  vorbezeichneten  Zeitraums  in  den  Verhältnissen  der  Bahn  in  Folge  von  Erweiterungen
  des  Unternehmens  oder  durch  den  Anschluß  an  andere  Bahnen  oder  aus  anderen  Gründen  eine
Nenderung  eintreten  sollte,  durch  welche  nach  der  Entscheidung  der  obersten  Reichs-Aussichtsbehörde  die  Bahn
die  Eigenschaft  als  Eisenbahn  untergeordneter  Bedeutung  verliert,  tritt  das  Eisenbahn-Postgesetz  mit  den  dazu
gehörigen  Vollzugsbestimmungen  ohne  Einschränkung  vunr  Anwendung.

E#

Unter  den  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung  im  Sinne  der  vorstehenden  Bestimmungen  sind
diejenigen  verstanden,  welche  mit  schmalerer  als  der  Normalspur  gebaut  sind,  sowie  diejenigen,  auf  welche
vermöge  ihrer  untergeordneten  Bedeutung  die  Bestimmungen  des  Bahnpolizei-Reglements  für  die  Eisenbahnen
Deutschlands  vom  4.  Januar  1875  von  der  zuständigen  Landesbehörde  im  Einverständniß  mit  dem  Reichs-Eisenbahn-Amte
  für  nicht  anwendbar  erklärt  sind.

Auf  die  zur  Zeit  bereits  im  Betriebe  oder  Bau  befindlichen  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung
wie  auf  bestehende  Eisenbahnen,  denen  künftig  der  Karakter  einer  Eisenbahn  untergeordneter  Bedeutung

beigelegt  werden  möchte,  finden  die  Bestimmungen  unter  I.  —  vorbehaltlich  meiner  besonderen  Bewilligung
im  Einzelfall  —  keine  Anwendung.

Berlin,  den  28.  Mai  1879.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Am  15.  d.  Mts.  ist  die  zu  den  preußischen  Staatsbahnen  gehörige,  der  Verwaltung  der  Königlichen
Eisenbahn-Direktion  zu  Saarbrücken  unterstellte,  105#468  km  lange  Bahnstrecke  Coblenz-Ehrang  mit  den
Zwischenstationen  Güls,  Winningen,  Cobern,  Hatzenport,  Moselkern,  Carden,  Cochem,  Eller,  Bullarz,  Uerzig,

55
        <pb n="406" />
        —  382  —

Wittlich,  Salmrohr,  Hetzerath  und  Schweich  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  worden.  Dieselbe  hat  Anschluß
  in  Coblenz  an  die  Bahnlinie  Coblenz-Wetzlar,  in  Ehrang  an  die  Bahnlinien  Ehrang-Diedenhofen-Metz
  und  Cöln-Euskirchen-Trier.
Berlin,  den  31.  Mai  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1860  in  Arbroath  erbaute,  bisher  unter  belgischer  Flagge  gefahrene  Brigg  „Beauport“
von  241  belgischen  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
Schiffskapitäns  Mathias  Krull  zu  Papenburg  und  Genossen  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Papenburg  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,
ist  am  19.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Antwerpen  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

□  „  ..
In  Altona  wird  am  13.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

G.  Kon  sulat-Wesen.

 

Dem  zum  mexikanischen  Vize-Konsul  in  Hamburg  ernannten  Herrn  Ricardo  Garcia  Granados  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="407" />
        Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Re

 

—

—

Reichskanzler-  Amt.

.—————

Zu  beziehen  durh  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —

Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

             

 

Berlin,  Freitag,  den  13.  Juni  1879.

9  24.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
ausländischer  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  =  eite  383

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  April  1879;  —
Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  April  1879  387

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme
an  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  und  Mai
1879;  —  Befugnisse  von  Steuerstelen  392

4.  Jusiz-Wesen:  Verzeichniß  der  schweizerischen  Gerichts- 



behörden  zu  dem  Uebereinkommen  mit  der  Schweiz  vom
Dezember  1878  .  393
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestelle  Millnow;  —
Eröffnung  des  Güterverkehrs  auf  der  Babnstrede  Niederhone-Malsfeld.
  .  397
6.  Marine  und  Schiffahrt:  Personal-  Veränderung  im  Ober-Seeamt;
  -Beginn  einer  Seesteuermanns-  Prüfung;  —
Ertheilung  von  Flaggenattesten  7

7.  Konsulat-Wesen:  Eiennung;  ;  —  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;
  —  Entlassung;  —  Erweiterung  eines  Amtsbezirks
  398

5.

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.

J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der

vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Hunger“  zur

Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  9.  Juni  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

65)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373.

 

56
        <pb n="408" />
        384

Nachdem  durch  die  rechtskräftigen  Urtheile  des  Königlich  preußischen  Kreisgerichts  zu  Hagen  vom  15.  und
21.  März  1879  gegen  die  Nummern  18  und  20  des  Jahrgangs  1879  der  in  St.  Louis  erscheinenden  periodischen
  Druckschrift  „Amerika“  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt
sind,  wird  auf  Grund  des  F.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
die  fernere  Verbreitung  dieser  Druckschrift  im  Reichsgebiet  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  11.  Juni  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

DName  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  danm  des

i*  –—  Ausweisung  weisungs-Z

  d  «  der  Bestrafung.

S  es  Ausgewiesenen.  9  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.Janos  Petrik,  (14  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  unbe-Königlich  preußische  28.  Mai
Drahtbinder,  ortsangehörig  zu  Dlhe=  sugter  Gewerbetrieb  im  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Pole  in  Ungarn,  Umherziehen,  Marienwerder,

2.  Johann  Stief,  Tage-29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  2.  April

arbeiter,  Weckelsdorf  in  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Breslau,

3.  August  Rudolf,  Ar-30  Jahre,  aus  Wiesend-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Mai
beiter,  in  Böhmen,  d.  J.

4.  Franz  Krones,  Flei-geboren  am  29.  Juni  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  26.  Mai
schergeselle,  1840  zu  Kunzendorf“  und  Gebrauch  eines  ge-  d.  J.

bei  Olmütz  in  Mähren,fälschten  Legitimations-=papiers,


5.  Robert  Rudolph,.19  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischef18.  März
(Rudolf),  Weber=  Johnsdorf,  Bezirk  Rö=  und  Abweichen  von  der  Bezirksregierung  zud.  J.
geselle,  merstadt,  ortsangehörig  Reiseroute,  Oppeln,

zu  Egersdorf,  Bezirk
Olmütz  in  Mähren,
6.  Die  Bäckergesellen:
a)  Franz  Kafka,  geboren  am  4.  Oktober
1857  und  ortsangehörig
  zu  Wolin,  Kreis
Wolin  in  Böhmen,  Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  15.  Mai
b)  Franz  Ruczicka,  geboren  1854  zu  Sta-  Betteln,  d.  J.
rechowitz,  ortsangehörig
zu  Niezamyslice,  Kreis
Kozeten  in  Mähren,
        <pb n="409" />
        385

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dam  des
—  —  =  ·  Ausweisung  weisunas-S
  «  der  Bestrafung.  beschlosse  t

S  des  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

7.  Ignaz  Gottstein,.geboren  am  1.  Oktober  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  29.  April
Schlossergeselle,  1855  zu  Nieder-Sohen=  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.

elbe  in  Böhmen,  Schleswig,

8.  Johann  Wochner,  28  Jahre,  geboren  zusdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  23.  Mai
Gärtner,  Iglau  in  Mähren,  d.  J.

9.  Friedrich  Wilhelm  35  Jahre,  aus  Kopen-desgleichen,  Königlich  preußische  14.  Mai
Hagemann,  hagen,  Landdrostei  zu|d.  J.
Schlosser,  Stade,

10.  Jakob  Pellisek,?  Jahre,  aus  Brünn  Landstreichen,  Königlich  preußischef4.  April
Spenglergeselle,  in  Mähren,  Bezirksregierung  zu|d.  J.

«  Koblenz,  «
11.MagdaleneReiner,geborenam4.Juli1835,Landstreichen,Diebstathöniglichbayerische1.Mai
Dienstmagd,unver-ortsangehörigzuMöbundFührungfalschenPolizei-Direktiond.J.
ehelicht,  ten,  Bezirk  Bozen  in  Namens,  München,
Tirol,

12.  Josef  Weinlich64  Jahre,  aus  Krizo-Landstreichen,  Königlich  bayerisches5.  Mai
Musiker,  mow,  Bezirk  Neustadt  Bezirksamt  Tirschen=  d.  I.

in  Böhmen,  reuth,

13.  Franziska  Krause,  25  Jahre,  aus  Schedo-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Musikantin,  unver=  weitz,  Bezirk  Dauba  in  «
ehelicht,  Böhmen,

14.  Adolf  Göschl,  Tisch-23  Jahre,  aus  Klein-Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas--10.  Mai
lergeselle,  Pöchlarn,  Bezirk  Am-  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.

stetten  in  Nieder-Oesterreich,


15.  Jsaak  Simon  Grad-83  Jahre,  aus  Brodyddesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
stein,  Kommis,  in  Galizien,

16.  Matthias  Cerhan,  54  Jahre,  aus  Alt-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schuhmachergeselle,  Pilgram,  Bezirk  Pilgram

  in  Böhmen,
17.  Josef  Hasicek,  Ta-59  Tahre,  aus  Wolin,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

gelöhner,

 

Bezirk  Strakonitz  in

Böhmen,

 

 

 

 

56.
        <pb n="410" />
        386

 

 

 

 

 

 

8  *1)m  des
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  1  Ausweisung  weisungs-#
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  66.
18.  Johann  Murschen=  35  Jahre,  aus  Wolfs-Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas-10.  Mai
hofer,  Kellner,  bach,  Bezirk  Amstettenteln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
in  Nieder-Oesterreich,
19.  Johann  von  Veit,26  Jahre,  aus  Hochstut-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schreiber,  nitz,  Bezirk  Iglau  in
Mähren,
20.  Marcus  Kapper,  eboren  1823,  ortsange-Landstreichen  und  Bet--Königlich  bayerisches'  16.  Mai
Gerbergeselle,  hörig  zu  Ceernikau,  teln,  Bezirksamt  Feucht=  d.  IJ.
Bezirk  Taus  in  Böh-  wangen,
men,
21.  Ignaz  Fuchs,  Fa--31  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  sächsisches9.  Mai
brikarbeiter,  Graslitz  in  Böhmen,  Kreishauptmann-  d.  J.
schaft  zu  Zwickau,
22.  Said  Abdallah,)3  Jahre,  aus  Alexan-desgleichen,  Großherzoglich  badi-14.  Mai
Bedienter,  drien,  scher  Landeskommis=  d.  I.
sär  in  Karlsruhe,
23.  Anton  Folz,  Kell-geboren  am  22.  Juni  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-28.  Mai
ner,  1857  zu  Saasenheim  präsident  zu  Metz,  d.  J.
bei  Schlettstadt  in  Unter-Elsaß,
  zufolge  Option
  französischer  Staatsangehöriger,
  ·
24.  Franz  Kwiatkows-31  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe.  desgleichen.
ky,  Arbeiter,  Aquonien  in  Russisch-Polen,

25.  Nikolaus  Vinot,  Ar--geboren  am  14.  Oktober-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  1812  zu  Rembercourt
in  Frankreich,
26.  Heinrich  Ainroldi7  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks--31.  Mai
Arbeiter,  ortsangehörig  zu  Mai-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
land  in  Stalien,
27.  Tohann  Avancini,  40  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

 

Tagelöhner,

 

ortsangehörig  zu  Brez
in  Tirol,
        <pb n="411" />
        2.

387

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  7.  Juni  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz=  und  Bank-Wessen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-1.
  bis  7.  Juni  1879  Halbe  rechnung  geprägt
stnd  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
—  —  A  Ac
Berlin  601  160  —  —  601  160
Summe  1.  601  160  —  —  601  160
2.  Vorher  waren  gepräüüt  1264  737  200  405  307  370  27  969  925  378  266  090
3.  Gesammt-  Ausprägung  1  265  338  360  405  307  370  27  969  925  378  867  250
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  265  172  680  405  178  270  27  969  145
1698  320  095  .4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft..  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
24.  bis  31.  Mai  bis  31.  Mai  24.  bis  31.  Mai  bis  31.  Mai
in  Münzen  1  667/440  8  381  495,90  208  332,  2  483  938,)0
in  Barren  925  992,312383328  549,8  63  566,9  56  256  407/#2
zusammen.  927  659,/#1  31  710  045,75  271  89900  58  740  346,2
        <pb n="412" />
        388

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiwva.

Sonstige  Ver-  —
8  täglich  bindlich-  bindlich.
"  N  der  B  t  Grund-  Reserve-  Gecen  unge-  egen  fällige  5  Feten  b#en  Sonstige  8  Sunime  beiten
SName  er  auten.  Kapital.  Fonds.  31.  März  deckte  31.  März  Ver.  .  März  aun  #  u.  März  Passivo.  1.  März  der  u.  März  weiterge
—  1879.  Noten.  1879.  .  1879.  ündi-  1879.  Passiva.  1879.  gebenen
#  bindlich  gungs-  inlan-*
  keiten.  frist.  Wilee

1|  Reichsbannxnxz  ..  120  00015223  +  149881  199+  14  260|  8335  5  1546553—  1372  617s1  01½  172-  8  61
28Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  00  600  —  79  1205  542860  20  180  —  —  r  137—  39  76
3#Kölnische  Privatbank  3  000  750  —  55  1187—  33  213—  101  39414  1038  30  —  10  080  +  881  236
4  Maadeburger  Privatbank.  3  000  606  +  36  1153|H-  38  32  —  123  1331—  214|.  155342  79
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  —  88  4234  169  285—  9  2724.—  154—  25  8  613—  229  15

6|Provinzial-Aktien  =  Bank  des

Großherzogthums  Posen  3  000  750  —  198  1  192  22  4  —  1299  —  366—  23  7367—  205  186
7#annoversche  Bank  12  000  862  +  132  2822  2672784  337  1875  1276—  241  23  997/—  559  1  0##
8|  Frankfurter  Bank  17  143  +  18811  365  21|  6352  715.—  22  878|+  1  3232731
9Bayerische  Notenbank  7500  292  —  5428212—  369  1343  +  S81t  244  —  2093  ++.  411  77007  +  49  718
10|  Süächsische  Bank  zu  Dresden.  30  00017  +  1043  5655—  807  12354  4772300  76310—  4672456
11|  Leipziger  Kassenverein  3  000  133  —  13  1223—  1912033  +  652  4111  62  —I  8  591  827  238
12|)  Chemnitzer  Stadtbank  510  115  +  17  118—  20  80  —  20  4334—  54—  64  5599  241  Zzu
13|  Württembergische  Notenbank  9  000  371  +  595  9707—  150  641  402  71..  324—  430|  32  169|—+  629  910
14/  Badische  Buek  9000  1  —  22  5952——  242  812159  92  242  —  434  20  952—  2681  832
15|  Bank  für  Süddeutschland  15  67291541  +  744%  8  495  5100—  487  —  714+  308]  28  926  J  56510
16/  Braunschweigische  Bank-  10  500  309  —  5713  435|3011  378  1987  4  308  —  118]  186864  7582  737
17|]  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  □—  33  301  —  1  097  13  2u053|—  57  —  13  6  401  100  4
16  Bremer  Buürr1660ö7  775  +  126  3  155——  147  239  —  773|  14766—  1423—  90]  37708HH-  192  293

l  l  ·  .
Zusammen  26833231372  417601159309416179230884—5207492284  8410—887143813441245913339

 

Zu  8:
Zu  14°:  Darunter
Zu  157:

 

 

 

 

Bemerkungen.
Darunter  152  800  .  uoch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

42566  „KX  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

Darunter  107  139  X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="413" />
        banken  Ende  April  1879
übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1879.
auf  Tausend  Mark.)

389

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Acectiva.
J
-
4  z
Metag.  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  "
Bestand.  31.  März-kassen.  31.  März  anderer  31.  März  Wechsel|]  31.  März'  Lombard.1.  März  Effekten.31.  März  Neiina.  31.  März  der  31.  März
1879.  scheine.  1879.  Banken.  1879.  1879.  1879.  1879.  1879.  Aktiva.  1879.  2E
2.
543  129—  30289  43391  +  2  110  6  407  +—  1646320793  +  15  767  54725—  5711  30  316—  1088  22  26—  47010210600  9226  1
1  043—  108  9  3  240  —  136  4595  —  152  2936  J  131  437  —  6  —  9266  —  46  2
845—  27  8  4  106  —  7457—  185  567—+  43  —  —  261—  56  i244  —  104
1  035|—  181  13—  #1  3977—  182  5095—  469  998  —  135  —  —  144  1  7682—  335  4
809  1  —  —  468  —  258  6  05071  323  744—  149  297—  6  356—  129  8  731—  218  5
729—  148  1  —  26—  72  4815—  76  1  4790—  2  —  —  3687|—  100  7460—  194  6
197801  26  8  1  252  —  162  11780  —  587  531  11  764—  87  8  544  239  23  857  —  559  7
4  055—  65  97v4—  174  503—  57  29  155+  2211  2810—  320  3903  —  212  1918  H  2  43  3186  1  385  v
35  298—  489  31  —  2  1994  —  318  35039  426  1  832  109  1  159  —  58  1  654  —  227  77  0071  429  9
18  411—  69  305  1  80  3  092  +  469  38  785  1026  5589  —  331  4267  —  425  5861—  1217  76  310  —  46710
1  074—  32  55  —  42  55ö0  104  3726—+  490  1  6981  117  49  42  1049  4  84  85914  827  1  11
231—  6  16  8  138  —  5  4488  +  4835  104  19  172  —  47—  260  5599  24112
7  414—  364  112  —  18  2  529  —  363  18  617—.  46  437  4  62  385  —  675  —  132  32  1600  6290  13
3  170  —  418  28  —  7  2951  161  15  097  266  1081—  53  34  —  1  241—  217  20  992—  2688114
3  624—  27  5—  4  16  —  3116792  1209  1940  —  6  4296  —  76  2253  —  811  28926  +  56515
s1714  146  30  343  J  2529125  2341  18378  71  —  —  6486  K  542  .  780
431—  47  3  1  106  —  15461  127  2955  J  33  999  +  55  1  28  —  1445  6  569  123
1836  68  8  —  2  130  —  87  32777—  488  2  303  H  271  365  —  28  7055—  472  38  124  238  1#
r  EF  s
627932—300145015-s-21151765242308567684421042  81940  —  5759  47  819  1  851  55  51171—  26022143  559  +  12252
        <pb n="414" />
        390

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnun  —
Laufende  1  |  ß  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  ,
Notenbanken.  in  Abschnitten  zu  100.4  in  Abschnitten  zu  200  4
A  AC  A.  A.
1.Reichsbank  )...  ...  .  .  1346  095  500173  504  500  —  —

2.  Städtische  Bank  zu  Breslau  1  311200  302  800  —  —  ,

3.  Kölnische  Privatbank  2)  2  129  800  846  500  —  —

4.Magdeburger  Privatbank  2598  400  401  600  —  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbank  ......  1  700  000  1  300  000  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  629  100  270  900  439200  460  800
7.Hannoversche  om  5  059  500  940  500  —  —

8.]  Frankfurter  arkkk  .  4287  000  4413  000  —  —

9.Bayerische  Notenbank  .  .  65  435  500  4  464  500  —  —
10.  Sächsische  Bank  zu  Dresden  23  025  900  36  974  100  —  —

1.  Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbannz  505  500  4500  —  —
13.Württembergische  Notenbank  21  762  100  3  837  900  —  —
14.Badische  Buk  9444  500  29555  500  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  10  488  70  25511  300  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  2568  300  10  931  700  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  840  500  1  559  500  —I  —
18.  Bremer  Buürrkk  5129  000  4  621  000  —  —

zusammen  am  30.  April  1879  503  010  500  "299  439  800  439200  460  800

am  31.  März  1879.  485  132  600443  707  700  489  200  410  800

mithin  am  30.  April  1879  mehr  17  877900  —  —  5#  000
weniger  —  144  267  900  50  000  —

 

 

 

 

 

Anmerkungen.
1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur
noch  nicht  eingelöst:  92  490  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  227  300  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

im  Bestande:  9900  -  *W  39150  ·  -
vernichtet:  7956  610  "6  "  "  "  86  549200  "  lr  os-2)
  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und
noch  nicht  eingelöst:  1420  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  2  520  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,
im  Bestande:  220  "  -  is  ·  ·  ·  ·
vernichtet:  EEIIIE  ···  296840.  .  .  ...
3)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  6  000  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  2500  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  500  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  8  500  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  056  500  Mark  in
        <pb n="415" />
        noten  Ende  April  1879.

391  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500#4  in  Abschnitten  zu  1000  44  überhaupt
4..  4  .  4  A.
104  213  000  232287  000  211  643  000  421  057  000  661  951  500  826  848  500  1.
—  —  1  186  000  200  000  24497200  502  800  2.
—  —  —  —  2129  800  846  500  3.
—  —  —  —  2598  400  401  600  4.
—  —  —  —  1700  000  1300  000  5.
879500  320  500  —  —  1947  800  1  052  200  6.
—  —  —  —  5  059  500  940  5008)  7.
821  000  1  779  000  7  789  000  5911.000  12  897  000  12  103  000  8.
—  —  —  —  65  435  500  4  464  500  9.
14  670  000  11  830  000  –  37  695  900  48  804  100  10.
2902500  97500  –  —  2902500  97500  11.
—  —  —  —  505  500  4500  12.
—  —  —  —  21  762  100  3  837900  13.
—  —  —  —  9444500  29  555  500  14.
—  —  —  —  10  488  700  25  511  300  15.
—  —  —  2568  300  10  931  700  16.
—  —  —  —  840  500  1  559  500  17.
—  —  —  —  5  129  000  4621000  18.
123  486  000  246  314  000  220  618  000  427  168  000  847  554  700  973  382  600
117  903  000  1  251  897  000  224  250  000  423  536  000  827  774  800  1  119  551  500
5  583  000  —  3  632  000  19  778  900  «  —
—  5583  000  632  000  —  —  146  168  900
Einzlebung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  April  1879:  Z„
86  500  Thlr  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  244  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  94  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen  2233  470  Mark
mithin  gegen  Ende  März  1879  weniger  11  700
9600  ....  55800..  .  ...  162  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  830  80

8  331  3255  „  ·  259388300ii  -  i--  138  335  50  "  1  501  682  880

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  April  1879:

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  770  Mark,  mithin  gegen  Ende  März  1879  weniger  30  Mark.
450  .  .·  1000Thlr.inAbschnittenzulooThlr.,-  6930-297
  900  2  r□—  rP  r  r□N  3  299  000  r□  r—  r□—  □—  2  —ê  2  2  976  300  2

daß  am  30.  April  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1997  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

57
        <pb n="416" />
        —  392

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Nachwei  sung  1
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  und  Mai  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.

 

 

 

 

April  Mai  April  Mai
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.  Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.
-*2m  4  4  i
I.  Im  Reichs-Postgebiete.  Uebertrag  248  02585253  %
1.  Königsberg  ...  16584451363710  26.Koblenz.  ....  291520273225
2.  Gumbinnen  3  13610  264140  27.  Düsseldorf.  32  3368533  387/50
3.  Danzig  13  50975  1  235|95  28.  Trier  1  99675  1  871|85
4.  Berlin  48  16330056274/|75  29.  Dresden  10  27095  10  480u  20
5.  Potsdpad  3  153|10  272855  30.  Leipzdig  29  93895  25  369,60
6.  Frankfurt  a.  O.  6  014110  6353120  31.  Karlsruhe  11  425.55
7.  Stettin  7-32595  7  334/75  32.  Konstanz  4769|15  5  192/90
8.  Köslin  1.  480,00  1  88775  33.  Darmstant  8  560/95  9  310|15
9.  Posen  4124100  4106|5  34.  Schwerin  i.  M.  4  335|85  1  602|70
10.  Bromberg.  272230  268710  35.  Oldenburg  444975  4409s|10
11.  Breslau  14  5740515684|9P0  36.  Braunschweig  3  869455  3541|30
12.  Liegnitz.  6597.500  6  419/90  37.  Bremen  15  0397517  135  80
13.  Oppeln  6  056|65  5  233|/80  38.  Lamburg  ...  58109105766170
14.  Magdeburg  13  1531054  426|0  39.  Straßburg  i.  E.  14  317251  16  542/90
15.  Halle  a.  S.  6957001  606970  40.  Meßz  ..  3  532901  3751|50
16.  —-  —  sggngx  FZZ  zg  SummeL  4538942545842285
18.  Hannover  5564255210  |.  Bayern
19.  Münster  1  996/755311.  Württemb  erg  .  III  5052%
20.  Minden  5  86505%  üeberhaupt  —  S
21.  Arnsberg  17  34080|  up
22.  Laseisurt  a  in.  23  354  2332333  )  Dagegen  im  Jahre  1878  518  463  45|  509  190  85
8.  Pensurk  a.  M.  13  687/14  do  „  „  „  18987566  297/10|572  17865
25.  Aachen  629140|  7436  45  "„  „„  1876  31  50260|573  778|80
zu  übertragen  248  025|85“  253  165  70)

 

Am  1.  Juli  d.  J.  wird  in  Oppeln  eine  allgemeine  Niederlage  (Packhof)  für  unverzollte  Waaren  eröffnet
werden,  und  demgemäß  dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  daselbst  von  dem  gedachten  Tage  ab  die

Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  mit  der  Ma
tige  Güter  unter  Eisenbahnwagen-Verschluß  auf  dasselbe  bis  weiter  nicht  abgef

 

ßgabe  beigelegt,  daß  zollpflichertigt
  werden  dürfen.
        <pb n="417" />
        —  393  —

□#
Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Geldern  im  Hauptamtsbezirke  Kaldenkirchen  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II.  über  inländisches  Salz  beigelegt  worden.

 

Dem  Großherzoglich  hessischen  Hauptsteueramte  mit  Niederlage  zu  Bingen  am  Rhein  ist  die  Befugniß  beigelegt
  worden,  Güterboote  mit  ausländischen,  ohne  Revision  unter  Schiffsverschluß  oder  Personalbegleitung
auf  Grund  des  §.  41  Abs.  4  des  Vereinszollgesetzes  abgelassenen  Waaren  vom  1.  Juni  d.  IJ.  ab  zollamtlich
  zu  behandeln.

 

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Lübbecke  im  Hauptamtsbezirke  Minden  ist  am  1.  Juni  d.  J.
in  eine  Steuer-Rezeptur  umgewandelt  worden.

 

A.  Justiz-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung,  betreffend  das  Uebereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reich
und  der  Schweiz  wegen  Herbeiführung  eines  unmittelbaren  Geschäftsverkehrs  zwischen  den  deutschen  und  den
schweizerischen  Gerichtsbehörden,  (S.  6)  wird  nachstehend  ein  Verzeichniß  der  schweizerischen  Gerichtsbehörden
veröffentlicht.
Berlin,  den  5.  Juni  1879.
In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
Dr.  Friedberg.

 

 

Verzeichniß
der
schweizerischen  Gerichtsbehörden  in  den  Kantonen.
1879.
Kanton  Zürich.  das  Bezirksgericht  in  Pfäffibon,
...  .  -  -  :  Winterthur,
Das  Obergericht  in  Züricch.  Q  Q  Großandelfingen
Die  Staatsanwaltschaft  in  Zürich.  ,  ,  Bülach  "
Das  Bezirksgericht  in  Zürich,  „  6Q  "  Dielsdorf
-  -  Affoltern,
"7  -  -Horgen,  Kanton  Bern.
-  -  Meilen,  Der  Appellations=  und  Kassationshof  des  Kantons,
-  -  -Hinweil,  in  Bern.
-  -  Uster,  Der  Generalprokurator  des  Kantons,  in  Bern.

 

57*
        <pb n="418" />
        Der  Gerichtspräsident
das  Amtsgericht  und
der  Regierungsstatthalter

2

1  M  u  M  VM  U  S  n  ½n  VW  M

M  M  V  V#  M  u  U  V

*  M##  r

Kanton  Luzern.

Das  Obergericht  in  Luzern.

Die  Staatsanwaltschaft  in  Luzern.
Das  Statthalteramt  in  Luzern,
-Hochdorf,
-Sursee,
Willisau,
Entlebuch.
Luzern,
Habsburg,
Kriens  und  Malters,
Weggis,
Hochdorf,
Hitzbirch,
Rothenburg,
Münster,
Ruswil,
Sempach,
Sursee,

M  M  U
1

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WM

Das  Vezirksgerict  in

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Sa  nunnn  nu  #

M  *  U  U  U  U  U  U

394

in  Aarberg,

-Aarwangen,

Bern,

Biel,

Büren,

Burgdorf,

Courtelary,

Delsberg  (Délémont),

Erlach,

Fraubrunnen,

Saignelégier,

Frutigen,

Interlaken,

Schloßwil,

Laufen,

Laupen,

Münster  (Moutier),

Neuenstadt  (Neuve-Ville),


Wimmis,

Nidau,

Meiringen,

Blankenburg,

Pruntrut(Porrentruy),

Saanen,

Schwarzenburg,

#los———————————————————————l

u  U  III  U  U  U  U

Kunst
M
—
I#

Trachselwald,
Wangen  (an  der  Nare).

 

in  Triengen,

Altishofen,

Reiden  und  Pfaffnau,
Willisau,

Zell,

Entlebuch,
Eschholzmatt,
Schüpfheim.

Kanton  Uri.

Das  Kantonsgericht  in  Altdorf,
Kriminalgericht
Bezirksgericht

das  Bezirkogericht

4
2

M  V.  U  U  M
M#  u  U  U  U

V  A  ½

V  VW  #
M

Ande  ermatt.

Kanton  Schwyz.
Das  Kantonsgericht  in  Schwyz,

Kriminalgericht

.  Verhöramt  -  -

-  Bezirksgericht  —  -

-  -  -Gersau,
-  -  Lachen,

-  -  -Einsiedeln,
-  -  -Küßnacht,
-  -  -Wollerau.

Kanton  Unterwalden  ob  dem  Wald.
Das  Landammann-Amt  in  Sarnen.

Kanton  Unterwalden  nid  dem  Wald.
Das  Obergericht  in  Stans.

Kanton  Glarus.
Das  Appellationsgericht  in  Glarus,

-Klriminalgericht  -  .

-Ehegericht  -  -

Zitrvilgericht  -  -
Kanton  Zug.

Das  Kantonsgericht  in  Zug.

Kanton  Freiburg.

Das  Kantonsgericht  (Tribunal  cantonal)  in  Freiburg.
Der  Präsident  des  Bezirksgerichtes  in  Freiburg,

-  Tavel,

Bulle,

Murten,
Estavayer,

:  Romont,

zu  Chätel  St.  Denis.

Kanton  Solothurn.
des  Kantons,  in  Solothurn.

V

—
—  —

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1½  M  A

VL  #  V#  VU  u  *
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U  u  n

11

Das  Obergericht
Die  Anklagekammer  -  -  -  -
Die  Staatsanwaltschaft  -

—  —
—
        <pb n="419" />
        —  395  —

Das  Amtsgericht  Solothurn-Lebern,  in  Solothurn,  Das  Bezirksgericht  und  der  Bezirksammann
-  -  Bucheggberg-  Kriegstelten,  in  Solo-  der  Bezirke  St.  Gallen,  in  St.  Gallen,
thurn,  Tablat,  in  Langgasse,
-  -  in  Balsthal,  Rorschach,  in  Rorschach,
-  -  Olten-Gösgen,  in  Olten,  Unterrheinthal,  in  Rheineck,
-  -  Dorneck-Thierstein,  in  Dorneck.  Oberptheeintbal.  in  Altstätten,
Kanton  Baselstadt.  Sereme  icke,
Das  Appellationsgericht  des  Kantons,  in  Basel.  Gaster,  in  Benken,
Das  Zirilgericht  in  Basel.  Seebezirk,  in  Uznach,
Die  Staatsanwaltschaft  in  Basel.  Dbertoggenburg.  in  Le  St.  Johann,
Neutoggenburg,  in  Lichtensteig,
Kanton  Basel-Landschaft.  Alttogsenburg  in  Bütschwil.)
Das  Obergericht  des  Kantons,  in  n  Liestal.  Untertoggenburg,  in  Flawyl
Das  Kriminalgericht  -  Wyl,  in  Wyl  «  «
Die  Staatsanwaltschaft  in  Liestal.  Gossau  in  Gossau
Das  Bezirksgericht  in  Arlesheim,  «  "
-  -  Liestal,
"D  OD  O5  Sisach,  d  Kanton  Graubünden.
"  O"n  O"%  Walernhurg  Das  Kantonsgericht  in  Chur.
5  Statthalteramt  =  Arlesheim,  Das  Bezirksgericht  Plessur,  in  Chur,
„Q  "—  Lestal,  OD  OD  Im  Boden,  in  Reichenau,
O  O0  Sissach  OD  OD  Unterlanquart,  in  Malans,
O„  O0  O0  Waldenburg  OD  OD  Oberlanquart,  =  Kloster,
«  -  -  Albula,  -Tiefenkasten,
Kanton  Schaffhausen.  O  OD  Heinzenberg,  =  Thusie,
Das  Obergericht  des  Kantons,  in  Schaffbausen.  Hinterrhein,  =  Andeer,
:Verhöramt  OD  OD  Mossa,  Grono,
Das  Bezirksgericht  in  Neunkirch  O5  Vorderrhein,  =  Truns,
.  -  Thayingen,  vr  v*  Glenner,  *  lanz,
0  O"  Schaffhausen,  -  -  Majola,  -  Silvaplana,
Schleitheim,  OD  -  Bernina,  -Poschiavo,
-  -  -Stein,  -  -  Inn,  -Schuls,
Unterhallau.  OD  OD  Münsterthal,  =  St.  Maria.
Kanton  Appenzell,  Außerrhoden.
Das  Obergericht  des  Kantons,  in  Trogen.  Kanton  Aargau.
Das  Kriminalgericht  -  -  Das  Obergericht  des  Kantons  Aargau,  in  Aarau.
Das  Bezirksgericht  in  Herisau,  Das  Kriminalgericht  des  Kantons  Aargau,  in  Aarau.
-  -  -Teufen,  Die  Staatsanwaltschaft  des  Kantons  Aargau,  in  Aarau.
-  -  Heiden.  Das  Bezirkagericht  und  das  Bezirksamt  in  Aarau,
Kanton  Appenzell,  Innerrhoden.  —  Seenween
Das  Kantonsgericht  in  Appenzell,  -  -  --  -  -Brugg,
-  Beztrksgertcht  -  -  -  --  -  -Kulm,
-  -  Oberegg.  -  -  --  -  Laufenburg,
-  -  =  =  -  Lenzburg,
Kanton  St.  Gallen.  -  !½  -  Muri,
Das  Kantonsgericht  in  St.  Gallen.  -  -  =  =  -  -Rheinfelden,
Die  Staatsanwaltschaft  des  Kantons,  in  St.  Gallen.  -  -  --  -  Zofingen,
Die  Kantonspolizei  in  St.  Gallen.  OD  -  --  -  Zurzach.
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        Kanton  Thurgau.

Das  Obergericht  des  Kantons  Thurgau,  in  Frauenfeld.
Bezirksgericht  und  das  Bezirksamt  Arbon,
Bischofszell,
Dießenhofen,
Frauenfeld,
Kreuzlingen,
Münchenweilen,
Steckborn,
Weinfelden.

—  2

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Kanton  Tessin.

Das  Obergericht  des  Kantons  Tessin,  in  Bellinzona
(Tribunale  supremo  del  Cantone  de  Ticino  a  Bellin-20na).9

Die  Staatsanwaltschaft  des  Kantons  Tessin,  in  Lugano
(Ministero  Pubblico  del  Cantone  de  Ticino  a  Lugano).
Das  Bezirksgericht  (Tribunale  distrettuale)  in  Mendrisio,

Lugano,
Locarno,
Cevio,
Bellinzona,

Osogna,
Lottigna,
Faido.

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Kanton  Waadt.

Das  Kantonsgericht  in  Lausanne  (Tribunal  cantonal
a  Lausanne).

Der  Generalprokurator  (Procureur  généra.)  des  Kantons
Waadt,  in  Lausanne.

Der  Unters  uchungsrichter  uge  T’instruction)  des  Kantons
Waadt,  in  Lausanne.

Der  Präsident  des  Bezirksgerichtes  in  NAiale

(Le  Président  du  Tribunal  du  district  d  gle.

-Aubonne,

Avenches,

Cossonay,

Echallens,

Grandson,

Lausanne,

La  Vallée,

Lavaux,

Morges,

Moudon,

Nyon,

Orbe,

Oron,

Payerne,

Pays-b'Enhaut,

Rolle,

Vevey,

B#verdon.

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II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II

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II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II
II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II
II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II  II

II  II  #  #

A  M

396

 

 

Kanton  Wallis.

Der  Appellations=  und  Kassationshof  des  Kantons  Wallis
in  Sitten  (La  Cour  Tappel  et  de  cassation).

Der  Gerichtspräsident  des  Geirre)
(Président  du  Tribunal  du  district)  Conches  zu  Münster,
Rarogne-Oriental,

in  Moerel,
Brigue,
Viege  (Visp),
Rarogne-Occidental,
in  Rarogne,
Loöche  (Leuk),
Sierre  (Siders),
Herens  zu  Sitten
(Sion),
Sitten,
Conthey,
Martigny-Ville,
Entremont,  in  Orsièeres,

St.  Maurece.

#  #  Uu
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II  II  II

I
II  II  II
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II  II  II  II
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II  II  II

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II  II

II  II

Kanton  Neuenburg.

Der  Appellations=  und  Kassationshof  des  Kantons  Neuenburg
  in  Neuenburg  (La  Cour  Tappel  et  de
cassation  du  Canton.,  à  Neuchatel).

Der  Präsident  des  Kriminalgerichtes  des  Kantons,  in
Neuenburg  (Le  Président  du  Tribunal  criminel
du  Canton,  à  Neuchätel).

Der  Staatsanwalt  des  Kantons  Neuenburg,  in  Neuenburg
  (Le  Procureur  général  du  Canton,  à  Neuchatel).


Der  Präsident  des  Bezirksgerichtes  Neuenburg

(Le  President  du  Tribunal  du  district  de  Neuchätel).

Boudry,
du  Val  de
Travers,

du  Val  de  Ruz,

de  Locie,

—  Chaux-defonds.



Kanton  Geuf.

Le  Président  de  la  Cour  de  justice  du  Canton  de
Geneve.
Le  Président  du  Tribunal  civil  du  Canton  de  Genebe.
—  de  Ccommerce  du  Canton  de
Geneve.
Procureur  général  du  Canton  à  Geneve.

—Juge  instruction
        <pb n="421" />
        5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  an  der  Bahnstrecke  Neustettin-Belgard  der  preußischen  Ostbahn  zwischen  Gramenz  und
Groß-Tychow  die  Haltestelle  Villnow  für  den  Personenverkehr,  sowie  für  den  Güterverkehr  in  Wagenladungen

  eröffnet  werden.
Berlin,  den  7.  Juni  1879.

 

Am  10.  d.  M.  wird  die  für  den  Personenverkehr  bereits  eröffnete,  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu
Frankfurt  a./M.  unterstellte  Bahnstrecke  Niederhone-Malsfeld  auch  für  den  Güterverkehr  eröffnet  werden
Berlin,  den  10.  Juni  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

6G6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  dem  „Verzeichniß  der  Behörden  für  die  Untersuchung  von  Seeunfällen“  (Central-Blatt  S.  314  ff.)  ist
unter  „A.  Kaiserliches  Ober-Seeamt“  (S.  315,  Zeile  5  und  6  von  oben)  statt:  „Stellvertreter:  der  Kapitän-Lieutenant
  im  Kaiserlichen  Admiralstabe  Teschke  zu  Berlin“  zu  setzen:

„Stellvertreter:  der  Korvetten-Kapitän  im  Kaiserlichen  Marinestabe  Dittmer  zu  Berlin“.

—

 

In  Hamburg  wird  am  16.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Caldera  (Chile)  am  5.  April  d.  J.  der  im  Jahre  1856
in  Nantes  erbauten,  bisher  unter  chilenischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Apenrade“  (früher
„Guatemala“)  von  545,411  Tons  Ladungsfähigkeit,  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das
ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Friedrich  Friedrichsen,
welcher  Apenrade  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork  am  12.  v.  M.  dem  im  Jahre  1859
in  Boston  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Heinrich  &amp;amp;  Tonio“
von  1  124,02  Tons  Brutto-Raumgehalt,  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  von  Wilh.  A.  Riedemann  zu  Geestemünde  und  Albert  Nikolaus  Schütte
zu  Bremen,  welche  Geestemünde  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben;
        <pb n="422" />
        —  398  —

3.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Hartlepool  am  17.  v.  M.  der  im  Jahre  1862  in  Griechenland
  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Brigg  „Beatrice“  (früher  „Pride
of  Dorset“)  von  251,29  Tons  Ladungsfähigkeit,  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  des  Schiffskapitäns  Karl  Heinrich  Voß  zu  Wustrow,  welcher  Rostock
zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

4.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle  on  Tyne  am  27.  v.  M.  dem  in  Jarrow  on  Tyne
neu  erbauten,  mit  einer  Maschine  von  180  Pferdekräften  versehenen,  eisernen  Schraubendampfschiff
  „Vesta“  von  623,87  Register-Tons  Netto-Raumgehalt,  nach  dem  Uebergange
desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  hamburgischen  Staatsangehörigen  M.  Th.
Hayn  und  Genossen,  welche  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben.

 

7.  Kon  fsulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Apotheker  August  Bluhm  zu  Jurburg
  (Georgenburg)  in  Rußland  zum  Vize-Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  zu  Rotterdam  hat  den  Kaufmann  Francois  van  der  Elst  an  Stelle  des  ausgeschiedenen
  Herrn  I.  C.  Déking-Dura  zum  Konsular-Agenten  in  Dordrecht  bestellt.

 

Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Haber  in  San  Salvador  (Guatemala)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus
dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

In  Folge  der  Einziehung  des  Kaiserlichen  Konsulates  in  Matamoros  ist  das  ganze  Gebiet  des  Staates
Tamaulipas  in  Mexico  dem  Amtsbezirke  des  Kaiserlichen  Konsulates  in  Tampico  überwiesen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="423" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

             

 

 

 

6“  O  —
Berlin,  Freitag,  den  20.  Juni  1879.  25.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbote  der  überseeischen  Postdampfschiffslinien  im  Weltpostverkehr
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Aus-  408
ländern  aus  dem  Reichsgebiet  .  Seite  399  5.  Marine  und  Shhissahrt.  Beginn  einer  Seesteuermanns-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  Prüfung  .  409
und  Verbrauchssteuern  bis  Ene  Mai  1879  402  6.  Konsulch-Wesen-  Einziehung  eines  Konsulats;  —  Neue
3.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Abgrenzung  der  Amtsbezirte  der  französischen  Konsulate
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;  in  Deutschland  .409
—  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Mai  1879;  —  7.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  nebersicht  über  Rübenzucker-Statistik
  der  deutschen  Banknoten  Ende  Nai  1879;  —  steuer,  sowie  Zucker-Ein-  und  Ausfuhr  für  Mai  1576;  —
Uebersicht  über  die  bis  Ende  Mai  d.  J.  eingezogenen  Bestellung  zweier  Stations-Kontrolöe
Landesmünzen  403  8.  Eisenbahn-Wesen:  Wiedereröffnung  des  Stodt.  Behn
4.  Post=  und  zu  Wesen:  Herausgabe  einer  Karte  zu  Hannoeer  412

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Ausschrift  „Festzeitung“  zur

Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  13.  Juni  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

2

 

Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383.

 

58
        <pb n="424" />
        400

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Rührt  Euch“  zur

Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  16.

 

Juni  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  390.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

—  «  J  Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Johann  Peter  33  Jahre,  geboren  zulDiebstahl,  Königlich  preußische  17.  Mai

Smeets,  Gärtner,  Nuth  in  den  Nieder-.[Andreas

  Kazmierczak,
  Arbeiter,

.Itzig  David  Gruder,
  Kürschner,

.  Johann  Schilsch,
Fleischergeselle,

.Ludwig  Bittmann,
Brauergeselle,

 

 

landen,

Bezirksregierung  zu  d.  J.

Düsseldorf,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

20  Jahre,  aus  Szablykiny,
  Kreis  Karaczewo,

Gouvernement  Orel  in

Rußland,

65  Jahre,  aus  Sierpec,
Gouvernement  Plock  in

Russisch-Polen,

geboren  am  19.  Februar
1814  zu  Goldenöls,
Kreis  Gitschin  in  Böhmen,


geboren  am  12.  August
1851  zu  Lichten,  Bezirk
  Freudenthal,  Kreis
Troppau  in  Oesterreichisch-Schlesien,



Landstreichen,
und  Diebstahl,

Betteln

Landstreichen  und  Betteln,


Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen,  Betteln,
und  Arbeitsscheu,

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Posen,

Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu
Bromberg,

Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu
Breslau,

dieselbe  Behörde,

 

 

7.  Juni
d.  J.

14.  Mal
d.  J.

21.  März
d.  IJ.

10.  Mai
d.  J.
        <pb n="425" />
        *  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  5  *r#  Ausweisung  weisungsz
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.

1#  des  Ausgewiesenen.  r  5  .  beschlusses.
1.  2.  I  Z.  *  5.  6.
6.Teremias  Werner,  35  Tahre,  aus  Meidel-  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  5.  Juni

Tuchmachergeselle,  berg  in  Oesterreichisch=  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Schlesien,“  Breslau,

7.  Johanna  Burg-18  Jahre,  geboren  und  gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  preußische  20.  Mai

Fhardt,  unverehe=  wohnhaft  zu  Olbersdorf!  Bezirksregierung  zul  d  J.
licht,  bei  Jägerndorf  in  Oppeln,
Oesterreichisch-Schlesien,

8.  Gaetano  Buzzol  De-36  Jahre,  aus  Comelico,  Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Re-8.  Mai
nardo,  Ziegel-  Provinz  Belluno  in  und  Widerstand  gegengensburg  in  Bayern,  d.  J.
arbeiter,  «  Italien,  die  Staatsgewalt,

9.|Siegfried  Krapich-geboren  1852,  aus  Kar-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  23.  Mai
Ler,  Schustergeselle,  res,  Bezirk  Imst  inteln,  Bezirksamt  München  d.  S.

·  Tirol,  «  »J»
1Q.ProgperoZanetti,39Iahre,auåBorca,Landstreichen,  Königlich  bayerisches  26.  Mai
Zimmermann,  Distrikt  Pieve,  Provinz  Bezirksamt  Neu=  d.  J.
Belluno  in  Italien,  Ulm,

11.  Eduard  Ulbricht,  geboren  am  30.  Juni  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  16.  Mai

Fleischer,  1836  und  ortsangehö=  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.
l  rig  zu  Obergrund  in  schaft  zu  Bautzen,
Böhmen,

12.Tosef  Dießner,  Ka29  Jahre,  aus  Hirsch-Landstreichen,  Betteln  Großherzoglich  badi-'26.  Mai

minfeger,  berg,  Bezirk  Dauba  in  und  Gebrauch  falscher  scher  Landeskommis-z,  d.  I.
Böhmen,  Zeugnisse,  sär  zu  Konstanz,

13.  Josef  Eppel,  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-30.  Mai

Schlossergeselle,  Korneuberg  bei  Wien,  teln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
4  "6  ·  1  .

14.  Nikolaus  Watrin,geboren  am  29.  Oktober]Landstreichen,  derselbe,  31.  Mai
5%rbeiter,  1818  zu  Brien  in  d.  J.
«  Frankreich,

58
        <pb n="426" />
        2.

402

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April
1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .

nahmebmägtBonisikatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den

Etatsjahres  ·  Bleib  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5.
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —+  mehr
Einnahme.  obengenannten  n
Monats  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
—  —  —  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölll  37  103  758  85337  09522569  O62/T21001  163
Rübenzuckersteuer  60  368  6  378  649  —  6  318  281—  6  059  018—  259  263
Salzsteuer  4  703  942  400  4  703544  547190|  156  352
Tabacksteuer  310  941  7  702  303  239  270  365/.  32  874
Branntweinsteuer  .  64331991206031  522716885134  32  92841
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  14  915  —  14  915  13  854  1  061
Brausteuer  .·  3074460  6827  3  067  6333037611J.  30  022
Uebergangsabgaben  von  Bier  .  154  360  —  154  360  142  780|  .  11  580
Summe  51  855  9437608  14244247  80|23  181  171+21066  630
Spielkartenstempel  133  333  —  133  333  —  +  133  333
Darunter
Nachsteuer:
9184

 

 

Bemerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  Mai  1879:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  Z
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Difeerend
Bezeichn  ung  des  Etats-  in  der  ent-  zwischen  den
jahres  bis  sprechenden  Spalten
der  zum  Schluß  des  vorsährigen  2  und  3.
obengenannten  Periode  +mehr
Einnahme.  Monats  —+—  weniger
#6  -—  #  -
1.  2.  I  3.  4.
Zölle  31322  472  16  928  455  +  14  394  017
Rübenzuckersteuer  23  421  325  21  310  554  +  2  110  771
Salzsteuer  5  568  533  5  428  156  +  140  377
Tabacksteuer  257  143  229  72  +  27  871
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  7u093  706  7290  724  —  197  018
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  2  739  365  2  704  179  +  35  186
Summe  70  402  544  53  891  340  +  16  511  204
Spielkartenstempel  leinschließlich  der  Nachsteuer)
  306  755  —  +  306  755
        <pb n="427" />
        —  403  —

3.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  14.  Juni  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S#  oldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-8.
  bis  14.  Juni  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
M  A  AC  A
Berlien  ....  494  200  —  —  494  200
Summe  1.  494  200  –  —  494  200
2.  Vorher  waren  geprüüt  1  265  338  360  405  307  370  27  969  925  378  867  250
3.  Gesammt-Ausprägunnng265832  560  405  307  370  27969  925  379  361  450
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  265  666  880  405  178  270  27  969  145
1  698  814  295  .4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
1.  bis  7.  Juni  bis  7.  Juni  1.  bis  7.  Juni.  bis  7.  Juni
in  Münzen  10  004,56  8  391  500/  134  131,2  2  618  070/12
in  Baren  1  266  359,85  24  594  909,70  —  56  256  407,42
zusammen  1  276  36440  32  986  410,15  134  131/02  58  874  477,54
        <pb n="428" />
        404

Stotus  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Ee#s
2.  täglich  r%  bindlich.  Gegen  #  gesen  bindlich
—iil—————————————3
Kapital.]  Fonds.  Umlauf  «  Ver-  "  Kündi.  Passiva.  weiterge-3
  1879.  Noten.  138759.  —  1879.  1879.  1879.  BPassiva./  1879.  gebenen
*  bindlich-  «  gungs-  chr
3  keiten.  frist.  Wechseln
1  Keichsbank.  .  12000015223655255—893449498—21701224995-I-16160IRS-esse  951—4211020019-I-3847—
2Stävr.BanHuBreetau.  30006002376—121  959-—.2462951-1-91  Iso—  .-  —  10—  30%  71
Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  209  63  1244  57  187  —  261  3012—  929  30  —  9188—  8892  30
4Maadeburger  Privatbank.  3000  606  2  109—  489  1004—  149  35  4  3161—  70  114907125—–  4456  9
5.  Danziger  Privat-Aktien-Bank3000  750  1  530  —  170  218—  205  534—  249  27514  27  325  +  171  8  890  JJ  777  2
V#rovinzial--Aktien  =  Bank  des  n
Großherzogthums  Posen  3  000  750  1935—  13  1  14—  47  16  12  1256—  43  288—  7856  7245—  122  194
„  vannosche  Bank  12  000  862  4427—  633  23846|—  4740  341  %  60  640—  6362249441
3Frankfurter  Bank  .  1714335741152i—13704177—3188»7794·-I-2327Zeug-as  565—  150%2  %
n  Bayerische  Notenbank  7500  292  66  496  9611  29  03  +  881518  +  175  234—  102493400|78  533|+  1  526  973
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  00333115198  590  394416  811+—  923  d56  +  271  4049—  186  253  —  2244  755  2270
11  Leipziger  Kassenverein  .  .  .  3  ooo  133  2  836—  66  881|—  342  2556  +  6523  43—  25  68  19024/  433  378
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  115  507  1  116—  2.  1014  214419135  71  17  5  50—  96  402
13  Württembergische  Notenbank  9  000  371  20  669—  893  9845/  138  188  —  45353  7514  4  357  4  33  30  860  —  1309%  1103
14,Badische  Bannk  9000%  1361  8  619—  833  5591—  361  482—  330  92  —  275+  3319  822  —  1130757
15  Bonk  für  Süddeutschland  15672  1641  9686—  808  5888—  5956  197—  313  —  —  541  —  167  1283119
16|  Braunschweigische  Bank-  10  500  309  2  52—  16169%  24F44540  2060—  73  292—  16  18187—  499  569
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  684—  157  1389—  112  1063  —  3442183-  130  51—  64  467  81
isl  Bremer  Bank  .  ..  16  607  775  4686—  443  2836—  319  168  —  126  1  22383  143  4  1  37423—  285342
Zusammen.6  33231  372%36  886—  13022|133  375—  25  934|248  860  —  17  97045296—  3  93  74  8  —  952|1  438204—M  7061
Bemerkungen.
.  Zu  87:  Darunter  152  200  X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14°:  Darunter  42  206  Ac.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  157:

Darunter  106  791  4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="429" />
        banken  Ende  Mai  1879

übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1879.
auf  Tausend  Mark.)

405

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aotia.

8
E
M  etull.  Gegen  Reichss  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
Bestand.  30.  April,  kassen.0.  April  anderer30.  April  Wechsel.  30.  AprllLombard.o.  April!Effekten.  30.  April  Attiva.  0.  April!e  30.  April!
1379.  scheine  1879.Banken.19379.  1879.  1879.  1679.  1879.  Aktiva.  1379.
552  676  547  6  82  KF  3458229—  238823080  2287  50  985  —  3744  -  650986  21  871-  35906029  49691
849—  19  5—  4  566332  238  2992  56  437  —  6  —  9209—  57
841—  4  4  4  120  —  14  75614  94  5900  23  —  —  256—  5  9362  4  118
849—  186  24  4  11  232  —  166  5  078—  17  08  10  —  —  30  —  114  72211—  4614
805—  4  —  —  507  39  351  294  741—  3  283  —  14  321—  35  2014  4  288
688  4  —  —  1  102  4  761  4976  4  131  1  161—  311  —  —  424—  37  7351—  109%6
1  835—  143  10  —  2  234—  1811559—  221  6011.  70  6568  —  106  7597—  947  22  4944—  1363  7
6  339+  7284  686—  88  1353—  378  27827—  1328  3131.  321  3839  —  64  1949  —  31  4  09906  T  778
34  330—  963  23—  s  3050  4  1056  36609  4  1470  1  11—  221  1  534  +  375  1  476  178  78  533+  1526
18  228—  183  185—  120366  274  229  5  106—  433  5682  +  1415  4984  —  377  77  oss  755
11094  35  37—  18  sos  2501065  339  1  631  67  42  —  3  331  —  118  9024  433
217—  17  14—  2  160  HM.  24  5  6  —  8  172  —  —  ————
ↄ  62614  212  81  —  3111317—  12118251  366  368—  69m  405  T  20  812  +  137  30  36ßE0  —  130013
28831—  287  14—  14  124—  171144276—  81  1  180  H  9JV9  3a2—  2  1313  66  19  822—  11304
3  407—  217  6—  1  3685  369%  14470  2322  2391.J  431  3892  404  3092  +J.  8839  27  644—  128315
6%—  119  24—  21  297—  4%46  421  1  3804—  J4  —  —  5833—  653182  —  491
332—  99  2—  1  161.  555  384  319..  24  676  —  310  1  16380  —  108  514  r  55
1  698—  138  161  8  136  6  32510  —  2567  2  085  —  218  365  —  1070  J.  365  37880  —  244

63  11  S  3168  2  Ss  200  K.  516  77  806  4134%  27%6  —  5073  53  5600  —  1957145  823  2254
        <pb n="430" />
        406

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

Bezeichuung

 

 

An  Banknoten

—  —  —  —–—  —„  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  s  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.

Notenbanken.  in  Abschnitten  zu  1004#  Abschnitten  zu  200  .4
A  A.  A  I
1.]  Reichsbank  )  343  679  100|  113620  900  —  —
2.  Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  189  800  424  200  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2)  2  192  700  783  600  —  —
4.|Magdeburger  Privatbank  2  109  000  891  000  —  —
5.Danziger  Privat-Aktienbaoakxk  1  530  000  1  470  000  —  —

6.]  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  656  600  243  400  409  200  490  800
7.Hannoversche  BW  4427  200  1572  800  —  —
8.Frankfurter  Bwww  4097500  4  602  500  —  —
9.Bayerische  Notenbank  .  6s  395  700  3504  300  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  25  296  600  36  703  400  —  —
1I.|Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  507  300  2  700  —  —
13.]  Württembergische  Notenban  20  869  100  4  730  900  —  —
14.  Badische  Bant.  861180030  888  200  —  —
15.Bank  für  Süddentschland  9  685  800!  26314  200  —  —
16.]  Braunschweigische  Bank  2552  100  10  947  900  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  683  900  1  716  100  —  —
18.  Bremer  Bank  4  686  500  5  063  500  —  —

zusammen  am  31.  Mai  1879  497.170  700  242  979  600  409  200  490  800

am  30.  April  1879.  503  010  500  299  439  800  439  200  460  800

mithin  am  31.  Mai  1879  mehr.  —  —  —  30  000
weniger  5839  800  S6  460  200  30  000  —

 

 

Anmerkungen.
1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.
92  310  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
ernichtet:

2010
7964  6600

v  .
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  w

noch  nicht  eingelöst:

im  wichtnern
vernichtet:

3)  Bei  der  Hannoverschen

98  3600

 

2  —  r□J  r  4  2
ank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben
In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  ver

1)  bei  der  Rostocker  Bank  2  400  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  ein
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  8  500  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  ei

elche
1420  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
2  0  I  I  s  s  s  s

8200

86  581  175
seit  dem  1.  Januar  1876  nicht

gelöst,

 

Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur
226  275  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

mehr  umlaufsfählg  und
2  40  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

96  840  r“  I  s  I  .  I
6  000  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

zichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
600  Mark  in  Abschnitten
ngelöst,  4  056  500  Mark  in
        <pb n="431" />
        —  407  —

noten  Ende  Mai  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  .  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  44  in  Abschnitten  zu  1000  M.  überhaupt
98  141  000  223  359  000  211  210  000  383  490  000  653  030  100  720  469  900  1.
—  —  1  186  000  200  000  2  375  800  621.200  2.
—  —  —  —  2192  700  783  600  3.
—  —  —  —  2  109  0O00  891  000  4.
—  —  —  —  1  530  000  1  470  000  5.
869  500  330  500  —  —  1935  300  1064  700  6.
—  —  —  —  4427200  1  572  8008)  7.
752  000  1  848  000  6  677000  12  023  000  11  526.500  18  473  500  8.
—  —  —  —  66  395  700  3  504  300  9.
15  293  500  11206  500  —  38  590  100  47  909  90.  10.
2836  000  164  000  —  —  2  836  000  164  000  11.
—  —  —  —  507300  2  700  12.
—  —  —  —  20  869  100  4  730  900  13.
—  —  —  —  8  611  80.  30  388  200  14.
—  —  —  —  9  685  850  26  314  200  15.
—  —  —  —  2552  100  10  947  900  16.
—  —  —  —  683  900  1  716  100  17.
—  —  —  —  4  686  500  5  063  500  18.
117892000  236  908  000  219  073  000  395  713.000  834  544  900  876  091  400
123  486  000  246  314  000  220  618  000  427  168  000  847  553  700  973  382  600
5594  000  9  406  000  1  645  000  31  455  000  13  008  800  97291  200
Einzkehung  aufgerufen  sind,  waren  am  21.  Mai  1879:
86  250  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  243  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  93  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen  2225  505  Mark
mithin  gegen  Ende  April  1879  weniger  7965.
1  800  19  500  ·-  ·..  6  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  114030
9  339  4  10  3259  425  380  ...  138492ooo..  .  -..  .1502407665.

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Mai  1879:

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  590  Mark,  mithin  gegen  Ende  April  1879  weniger  180  Mark
450  "  „  „  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thhr.  7110
2979000  -  220959000  -  ·  n  "  -  2976  800

daß  am  31.  Mai  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  997000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

59
        <pb n="432" />
        —  4608

Uebersicht  über  die  bis  Ende  Mai  1879  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Einziehung  gelangten
Landes-Silber=  und  Kupfermünzen.

 

Eingezogen  bezw.  als  eingezogen

 

 

 

 

 

:  verrechnet  sind:  Gesammtwerth
—  Bezeichnung  der  Sorten.  Zusammen  in
"
im  Mai  vorher
A.  Landes-Silbermünzen.
1|Walerwährung:  Thlr.  sar.  Thlr.  sgr.  Thlr.  sar.
Thaler  aus  den  Jahren  1750  bis  1816  66  801  —  20  012  875  —  20  079  6E76—
„  „  „  „  1817/22.  53  000  —  16  103  3385—  16  156  385—
„  ,  »  ,  1823/56  892  002%—  27716  166—  28  608  168—  »
«  «vou1857ab..  8—111683565—111683573—86920418542
Außerkursgesetzte  Landes-  Silbermünzen  der  Thalerwährung
  (vergl.  die  Uebersicht  für  April  1879
A.  1  Reichs-Central-Blatt  S.  3499)  —  —  113  206  826  144113  206  926  14
zusammen  1011811  —  288  722  91711444  148
2  Außerkursgesetzte  Landes-Silbermünzen  Aleerer  Währungen
  (vergl.  die  Uebersicht  für  April  1879  4.  2.)  —  —  —  —  —  —  210  530  270096
Gesammtwerth  A.  —-  —  —  —  —  —  1  079  734  466  38
B.  Landes-Kupfermünzen.
(Vergl.  die  Uebersicht  für  April  1879  B.)  —  —  —  —  —  —  3512278  65

 

Gesammtwerth  A.  und  B.

 

 

 

 

 

 

 

 

1A.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Bekanntmachung.
Karte  der  überseeischen  Postdampfschiffslinien  im  Weltpostverkehr.

Im  Kursbüreau  des  General-Postamts  ist  eine  Karte  der  überseeischen  Postdampfschiffslinien  im  Weltpostverkehr,
  unter  Berücksichtigung  der  Postverbindungen  nach  den  außereuropäischen  deutschen  Konsulatsorten,
neu  bearbeitet  worden.  Der  Kartenrand  enthält  ein  in  Typendruck  hergestelltes  Verzeichniß  der  in  Betracht
kommenden  Postdampfschiffslinien,  unter  Angabe  der  den  Betrieb  wahrnehmenden  Schiffahrtsgesellschaften,
der  Anlagehäfen,  sowie  der  See-Entfernungen  von  Hafenort  zu  Hafenort  und  der  planmäßigen  Ueberfahrtsdauer.



 

 

1  083  246  735

 

Die  Karte  kann  vom  Kursbüreau  des  General-Postamts  oder  von  den  Postanstalten  des  Reichs-Postgebietes
  zum  Preise  von  75  Pf.  für  das  Exemplar  bezogen  werden.

Berlin  W.,  den  17.  Juni  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

03
        <pb n="433" />
        —  409  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Emden  wird  am  23.  d.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

6.  Kon  fulat-Wesen.

 

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Larnaca  auf  Cypern  und  die  von  demselben  ressortirende  Konsular-Agentur
in  Limassol  sind  eingezogen  worden.

 

Von  der  französischen  Regierung  sind  die  konsularischen  Amtsbezirke  der  französischen  Konsulate  in  Deutschland
  neuerdings  anderweitig  abgegrenzt  worden,  wie  folgt:
Es  sind  zugetheilt:

1.  dem  Konsulate  in  Danzig,  von  welchem  das  Vize-Konsulat  in  Königsberg  ressortirt:
die  Provinzen  Ost=  und  Westpreußen,  sowie  der  Regierungsbezirk  Köslin;

2.  dem  Konsulate  in  Breslau:
die  Provinzen  Schlesien  und  Posen;

3.  der  Botschaft  in  Berlin  mit  Konsular-Agenturen  in  Stettin  und  Magdeburg:
die  Provinzen  Pommern  (ausgenommen  der  Regierungsbezirk  Köslin),  Brandenburg.
  der  Regierungsbezirk  Magdeburg,  und  die  Herzogthümer  Braunschweig  und
Anhalt;

4.  dem  Konsulate  in  Leipzig:
die  Regierungsbezirke  Merseburg  und  Erfurk,  das  Königreich  Sachsen,  die  sächsischen
Herzogthümer,  die  Fürstenthümer  Schwarzburg-Rudolstadt  und  Schwarzburg-Sondershausen
  und  die  beiden  Fürstenthümer  Reuß;

5.  dem  Konsulate  in  Bremen,  von  dem  die  Konsular-Agentur  in  Bremerhaven  ressortirt:
die  Provinz  Hannover  (ausgenommen  das  Ufer  und  die  Häfen  der  Elbe),  das  Großherzogthum
  Oldenburg  (ausgenommen  Birkenfeld  und  Eutin),  die  beiden  lippe'schen
Fürstenthümer  und  Pyrmont;

6.  dem  Konsulate  in  Düsseldorf,  von  dem  die  Vize-Konsular-Agentur  in  Köln  ressortirt:
die  Provinz  Westfalen  und  die  Rheinprovinz;

7.  dem  General-Konsulate  in  Frankfurt  a./M.:
die  Provinz  Hessen-Nassau,  das  Großherzogthum  Hessen,  das  Fürstenthum  Waldeck
(ausgenommen  Pyrmont)  und  die  oldenburgische  Inklave  Birkenfeld;

8.  dem  Konsulate  in  Stuttgart:
das  Königreich  Württemberg  und  die  hohenzollern'schen  Lande;

9.  dem  Konsulate  in  Mannheim:
das  Großherzogthum  Baden  (die  Zuweisung  der  bayerischen  Pfalz  ist  vorbehalten);

10.  der  Gesandtschaft  in  München  mit  Konsular-Agentur  in  Nürnberg-Fürth:
das  Königreich  Bayern  (ohne  die  Pfalz).
Der  Amtsbezirk  des  General-Konsulats  in  Hamburg  mit  den  Agenturen  in  Lübeck,  Rostock  und

Tönning  ist  nicht  verändert  worden.  Zu  demselben  gehören  wie  bisher:

die  Gebiete  der  freien  Städte  Hamburg  und  Lübeck,  die  Großherzogthümer  Mecklenburg-Schwerin

  und  Mecklenburg-Strelitz,  die  Provinz  Schleswig-Holstein  (mit  der  oldenb  urgischen

Inklave  Eutin),  Lauenburg,  und  die  beiden  Ufer  der  Elbe  mit  den  Häfen  von  Dömitz  an

bis  zur  Nordsee.
59°
        <pb n="434" />
        —  410  —

7.  Zoll=  und

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucler-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl.  —
der  Ver=  NRaffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  ghhen  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Nüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen.freien  Ver-  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.  #
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  38  —  —  1452
2  -  Westpreußen  —  —  69  —  —  —
3.  -  Brandenburge.  —  —  49  —  —  —
4.  -  Pommern  —  —  10  —  —  —
5  -  Posen  —  —  —  —  —  —
6  Schlesien  —  —  20  —  14  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  —  —  —  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  –  —  1033  126  1579  89
9.  --  Hannover  —  —  311  —  29  —
10.  -  Westfalen  —  —  —  —  —  —
11.  Hessen-Nassau  —  —  242  78  —  —
12.“.  --Rheinprovinz.  —  —  1140  20  218  —
Summe  I.  —  —  2912  224  1  840  1  541
II.  Bayern  —  —  316  —  —  —
III.  Sachsen  —  –  68  —  14  —
IV.  Württemberg  —  —  71  49  —  —
V.  Baden.  –  —  1024  115  —  —
VI.  Hessen  —  109  —  —  —
VII.  Mecklenburg.  —  4  2  —  —
VIII.  Thüringen,  Lnschüieß
lich  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  5  —  1  —
X.  Braunschweig  —  —  2  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  –  —  3  807  –  —  —
XIII.  Luxemburg  —  —  2  —  —  —
Ueberhaupt  —  —  8320  390  1855  1541
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1878  bis  April  1879.  —  92458  000  48  598  4  137  14  375  11  063
Zus.  Septbr.  1878  bis  Mai  1879  —  92458  000  56  918  4527  16  230  12  604
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  82  007  4231  7  46  6  821  10  895  69  352
        <pb n="435" />
        Steuer-Wesen.

411

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Mai  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Mielasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  Aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.]freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.

Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.

8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.

248  —  6  —  —  —  —  —
34  1676  1884  —  —  —  3276  683

1456  227  —  —  —  —  —  —

1917  8  29  847  2  954  11  583  —  21  816  —

4  —  —  —  —  —  —  —

121  —  —  —  —  —  38  —

10  505  55  —  –  —  —  —  —
1483  892  41  062  782  108  447  97  3  340  524

1  558  206  6  993  —  48  343  —  4  491  —

12  —  —  —  —  —  —  —

11  —  4  008  —  10  060  —  60  —
17  349  3  064  83  800  3  736  178  433  97  33  021  1  207
554  —  —  —  —  —  215  7
1  483  348  –  —  —  —  10  54

—  —  1  —  45  —

—  —  365  142  —  12  1101  —

361  —  —  —  —  —  —  —

114  61  —  —  —  —  —  —

160  —  —  —  —  —  —  —

114  —  97  —  —  —  9  —

94  —  —  —  —  —  —  —

44  159  —  —  —  —  —  —

521  11  543  —  —  —  255  —

—  —  —  —  —  —  600  —
20  794  3  043  84  806  3  878  178  433  109  35  256  1  268
61  240  48  509  365  687  12  109  1  548  562  955  261  831  31  359
82  034  52  152  450  493  15  987  1  726  995  1  064  297  087  32  627
51  275  58  786  320  301  15  481  1  268  961  71  263  248  739  46  693
        <pb n="436" />
        —  412  —

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen
1.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Kreuschner  zu  Breslau  an  Stelle  des  in  den
Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Godduhn  dem
Königlich  württembergischen  Hauptamte  zu  Friedrichshafen  und  den  Großherzoglich  badischen
Hauptämtern  zu  Konstanz,  Singen  und  Stühlingen  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem
Wohnsitz  in  Konstanz,  «
2.  der  Königlich  bayerische  Revisionsbeamte  Dolhopf  zu  Simbach  an  Stelle  des  in  den
Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Groll  in  Saarbrücken
den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Saarbrücken,  Trier,  Kreuznach,  Koblenz  und
Neuwied,  sowie  dem  Königlich  Großherzoglichen  Hauptzollamte  zu  Luxemburg  als  Stations-Kontrolör,
  mit  dem  Wohnsitz  in  Trier,
vom  1.  Juni  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

8.  Eisen  bahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  24.  d.  Mts.  früh  wird  der  im  Umbau  begriffene  Stadt-Bahnhof  zu  Hannover  (am  Ernst-August-Platze)
  wieder  in  Betrieb  genommen  und  der  gesammte  Personen-,  Eilgut=  und  Viehverkehr,  letzterer  mit
einigen  Ausnahmen,  von  dem  jetzigen  provisorischen  Bahnhofe  dahin  zurückverlegt  werden.
Berlin;,  den  18.  Juni  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="437" />
        VII.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

–  —  —  [  —  —  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  27.  Juni  1879.

9#  26.

 

 

 

Inhalt:  1.
ausländischer  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Aus-2.



Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
ländern  aus  dem  Reichsgebiet  Seite  413
Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
417

3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  für

das  Etatsjahr  1878/79;  —  Nachweisung  der  Einnahmen
der  Post=  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-=Verwaltung
  vom  1.  April  bis  Ende  Mai  1879  418

 

4.
5.

6.
7.

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  von  Uebergangsstellen;
  —  Befugniß  einer  Steuerstellel.  419
Post-Wesen:  Briefverkehr  mit  Helgoland;  —  Beitritt
britischer  Kolonien  zum  Weltpostverein;  —  Postpäckereiverkehr
  mit  Belggien  ..  419

Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
40

Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-Ertheilung
420

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Oppeln  vom  5.  Juni  d.  S.
(Reichsanzeiger  Nr.  131)  die  Nummern  1  und  2  des  Jahrgangs  1879  der  in  Genf  in  russischer  Sprache
erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Nabat  (Sturmglocke),  Organ  der  russischen  Revolutionäre“  verboten
worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemorratie
  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Nabat“  im  Reichsgebiete  hierdurch
verboten.

Berlin,  den  21.  Juni  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Hofmann.

 

60
        <pb n="438" />
        —  414  —

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"

erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Vorwärts“  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  24.  Juni  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

*)  Central--Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

s
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–  .  2r#  Ausweisung  weisum  4
.  gs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Konrad  Zienecker  „geboren  am  17.  März  Arbeitsschen  und  Betteln,  Königlich  preußische  1.  April
Fabrikarbeiter,  1854  zu  Tafelbauden,  Bezirksregierung  zul  d.  I.
Bezirk  Hohenelbe  in  Breslau,
Böhmen,
2.Vincenz  Höllige,  geboren  am  19.  April  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische"12.  Mai
Fabrikarbeiter,  1849  und  ortsangehö-  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
rig  zu  Ober-Altenbruch  Oppeln,
bei  Trautenau  in  Böhmen,

3.IFranz  Kauf,  Ar---geboren  am  26.  Julifdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  16.  Mai
beiter,  1826  und  ortsangehö-  d.  J.

rig  zu  Breitenfurth,
Bezirk  Freiwaldau  in
Oesterreichisch-Schlesien,

4.Adolf  Hoppe,  Gürt-geboren  am  15.  Mai  desgleichen,  Königlich  preußische  desgleichen.
ler,  1856  zu  Tropplowitz,  Bezirksregierung  zu
Kreis  Leobschütz,  wohn-  Merseburg,

haft  und  ortsangehörig
zu  Rausen,  Bezirk  Jägerndorf
  in  Oesterreichisch-Schlesien,
        <pb n="439" />
        415

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Vehörde,  welche  die  Dabm  des

7  —  Ausweisung  weifungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
5.  Josef  Hornik,  Mül-geboren  am  15.  Juni  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische10.  Juni
lergeselle,  1845  zu  Dubenetz  in  und  Führung  falscher  Bezirksregierung  zu#d  J.
Böhmen,  Legitimationspapiere,  Merseburg,
6.  Anton  Pötzl,  Tisch-26  Jahre,  aus  Theusing]Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischedesgleichen.
lergeselle,  in  Böhmen,  und  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu  «
Schleswig,
7.  Ferdinand  Spran-26  Jahre,  aus  Grulich,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
ger,  Schlossergeselle,  Kreis  Königgrätz  in|teln,
Böhmen,
8.  Julius  Lehmann,27  Jahre,  aus  Saaz  in  desgleichen,  Königlich  preußischef26.  Mai
Klempner,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu|d#  J.
Aachen,
9.  Johann  Daiser,8  Jahre,  aus  Lech,  desgleichen,  Königlich  bayerisches]24.  Mai
Fabrikarbeiter,  Bezirk  Reutte  in  Tirol,  Bezirksamt  Füssen,  d.  S.

10.  Elisabeth  Wöll,  Fa--39  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
brikarbeiterin,  un=  Nassereit,  Bezirk  Imst,  ·
verehelicht,  ortsangehörig  zu  Reutte

in  Tirol,

11.  Jakob  Martin  Storf,  49  Jahre,  aus  Höfen,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  5.  Juni
Maurer,  Bezirk  Reutte  in  Tirol,  d.  I.

12.  Anton  Hemm,  Metz-28  Jahre,  geboren  und  #Landstreichen,  Königlich  bayerisches  29.  Mai
ger,  wohnhaft  zu  Hallein,  Bezirksamt  Roding,  d.  I.

Bezirk  Salzburg  in  ·
Oesterreich,

13.  Johann  Schnee-39  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  bayerisches  30.  Mai
berger,  Maurer  zu  Schönficht,  Bezirk  Bezirksamt  Kötzting,  d.  J.
und  Brauer,  Plan  in  Böhmen,

14.  Johann  Schitky,geboren  1841  und  orts-Landstreichen  und  Bet--Königlich  sächsische  19.  Mai
Webergeselle,  angehörig  zu  Grottau  teln,  Kreishauptmann-  d.  I.

in  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,

15.  Rudolf  Kafonek,7  Jahre,  aus  Brünn  desgleichen,  Königlich  sächsische  4.  Juni

Seilergehülfe,  in  Mähren,  Kreishauptmann-  d.  I.
«  schaft  zu  Zwickau,

 

 

 

 

 

 

60*
        <pb n="440" />
        416

 

 

 

 

 

 

.  I  H
Name  und  Stand  Aler  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  »  «  Ausweisung  weisungsz
  der  Bestrafun
-  des  Ausgewiesenen.  der  Be  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

16.  Viktor  Grichois,  geboren  am  12.  Mais  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks12.  Juni
Slänger,  1847  zu  Evreux  in  steln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,
17.  Peter  Steimes,  Ar--geboren  am  19.  August'Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  1842  zu  Gondringen
in  Luxemburg,
18.Zacharias  Parni-'24  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  derselbe,  14.  Juni.
gone,  Erdarbeiter,  Rodero,  Provinz  Como  d.  I.
in  Italien,
19.]  Leopold  Jakob  Han-geboren  am  18.  April[Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.
neuse,  1834  zu  Voneche  in|teln,
Belgien,
20.  Josef  Marfurt,29  Jahre,  aus  Langenau,  Landstreichen  und  fälsch-Kaiserlicher  Bezirks-17.  Mai
Knecht,  Kanton  Luzern  in  der  liche  Anfertigung  eines  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
Schweiz,  Arbeitszeugnisses,
21.]LJosef  Damian  Fevre,24  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Ver-derselbe,  16.  Juni
Gärtner,  ortsangehörig  zu  Forges  übung  groben  Unfugs,  d.  J.
in  Frankreich,
        <pb n="441" />
        417

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Ueber  si  ch  t
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  21.  Juni  1879  stattgehabten

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

Goldmünzen

 

Hiervon  auf  Privat- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom
15.  bis  21.  Juni  1879  Halbe  rechnung  geprägt
find  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  K##ne#n
““  A  At.  A
Berlin  1  051  700  —  —  1051700
Summe  1.  1  051  700  —  —  1051700
2.  Vorher  waren  gepräüt  1265  832  560  405  307  370  27  969  925  379  361  450
3.  Gesammt--Ausprägung  1  266  884  260  405  307  370  27  969  925  380  413  150
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165.680  129  100  780
5.  Bleiben  1  266  718  580  405  178  270  27  969  145
1  699  365  995  .4“
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauit  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
8.  bis  15.  Junii  bis  15.  Juni.  bis  15.  Juni  bis  15.  Juni
in  Münzen  60  892,/10  8  452  392a,85  63  109,8  2  681  17900
in  Barren  —  24  594  909,70  130  521,1  56  386  928,0
zusammen.  60  89240  33  047  302,,5  193  630,29  59  068  107,,3
        <pb n="442" />
        —  418  —

3.  Finan  z-Wesen.

 

 

 

 

Nachweisung
verschiedener  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  das  Etatsjahr  1878/79.)
Bezeichn  un  Einnahme  ithin  in
9  für  das  Etatsjahr  Etatsjahr  1878/79.
der  +  mehr
Einnahmen.  1878/79  1877/78  —  weniger.
M  M.  M

Wechselstempelsteeer  6  125  452  6  774  085  —  6438  633
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  126  233  156  123  619  572  +  2613  584
Reichseisenbahn-Verwaltug  36  504  612  35.263  809  +  1240  803

 

 

 

 

")  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  das  Etatsjahr  1878/79
ist  im  Central-Blatt  für  1879  Seite  379  veröffentlicht.

 

Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1879.)

 

 

 

voninnahmem  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  -  -  «dle«t-«187980

Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zei  jahre  /80.

der  Schluss  des  raum  des  vorigen  +  mehr

„  obengenannten  Etatsjahres  —  weniger

Einnahmen.  1  Tins  jah  g
..  .-!«....-4  »J-.
Post-undTelegraphen-Verwaltung«..  20  706  177  20  089  401  +  616  776
Reichseisenbahn-Verwaltung“)  5989  900  ·  5951  238  +  38  662

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer
  für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1879  Seite  402  bezw.  S.  392.
*.)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach

definitiven  Feststellungen  angegeben.
        <pb n="443" />
        —  419  —

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

In  Odenbach,  Callbach,  Rehborn  und  Odernheim,  Koöniglich  bayerischen  Hauptzollamtsbezirks
Kaiserslautern,  sind  Uebergangsstellen  und  zwar  in  Odernheim  mit  der  Befugniß  zur  Ausgangsabfertigung
von  Bier,  in  Odenbach,  Callbach  und  Rehborn  dagegen  mit  der  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben
  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  für  Bier  errichtet  worden.

 

Den  Königlich  sächsischen  Untersteueramte  Großenhain  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.
über  wollene  Garne  beigelegt  worden.

 

5.  Post-Wesen.

 

Briefverkehr  mit  Helgoland.

Vom  1.  Juli  ab  kommen  für  den  Briefverkehr  mit  Helgoland  allgemein  die  Bestimmungen  des
Weltpostvertrages  in  Anwendung.  Das  Porto  beträgt  demnach  vom  obigen  Zeitpunkte  ab:  für  frankirte
Briefe  20  Pf.  für  je  15  Gramm;  für  Postkarten  10  Pf.;  für  Postkarten  mit  Antwort  20  Pf.;  für  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Waarenproben  5  Pf.  für  je  50  Gramm,  mindestens  jedoch  für  Geschäftspapiere
20  Pf.,  für  Waarenproben  10  Pf.

Berlin  W.,  den  22.  Juni  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Beitritt  britischer  Kolonien  zum  Weltpostverein.

Vom  1.  Juli  d.  J.  ab  treten  von  den  britischen  Antillen  die  Inseln  Antigua,  Dominica,  Monserrat,  Nevis,
St.  Kitts  (St.  Christophe)  und  die  Virginischen  (Jungfern)  Inseln  dem  Weltpostverein  bei.

Für  die  Briefsendungen  nach  und  aus  den  genannten  Ländern  kommen  mithin  die  Vereinsportosätze
in  Anwendung,  nämlich  20  Pf.  für  frankirte  Briefe,  40  Pf.  für  unfrankirte  Briefe;  10  Pf.  für  Postkarten;
5  Pf.  für  je  50  Gramm  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Waarenproben,  mindestens  jedoch  20  Pf.  für
Geschäftspapiere  und  10  Pf.  für  Waarenproben.

Berlin  W,  den  23.  Juni  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.
        <pb n="444" />
        —  420  —

Postpäckereiverkehr  mit  Belgien.

Im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Belgien  müssen  vom  1.  Juli  ab  alle  Päckereisendungen
im  Gewicht  bis  5  Kilogramm  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des  in  Anwendung  kommenden  einheitlichen
  Portotarifs  vom  Absender  frankirt  werden.

Berlin  W.,  den  23.  Juni  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

6G6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  im  Jahre  1874  in  Samoa  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
gefahrene  Gaffelschooner  „Bankee“  von  26  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  der  Aktiengesellschaft  „Die  deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln
  zu  Hamburg“  unter  dem  Namen  „Jaluit“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am
28.  Februar  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Apia  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

7.  Kon  sulat=  Wese  n.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Geheimen  Legationsrath  Dr.  Clemens  August  Busch  zum  General-Konsul  in
Budapest,
den  Kaufmann  Gustav  Monhaupt  zum  Konsul  in  D'Urban  (Port  Natal),
und
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Reichsdienste  entlassenen  Konsuls  Mundt  den
Kaufmann  Gottfried  Buhmeyer  zum  Konsul  in  Bassein  (British  Burmah)
zu  ernennen  geruht.  s

 

Dem  zum  Königlich  niederländischen  Vize-Konsul  in  Hamburg  ernannten  Herrn  H.  H.  de  Vos  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="445" />
        Tentral-Blatt

 

Deutsche  Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.

.——————...  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Juli  1879.  6  27.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken;  —  desgl.
miner  auslundischen  -  —  Ausweisung  Lon-  ur-  einer  Haltesteleeeenn  46
ländern  aus  dem  Reichsgebiet  eite  421  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Bekanntmachung,  betreffe  «

,  .  ·  o  ,  nd  d
2.  Lzalteurd  Steuer-Wesen:  Aufhebung  von  Uebergangs  *  der  Aschinsten  auf  munutt7  Er-..
  ··««···,·«·'..«·«·»  «  8  3.  Heftes  der  Entscheidungen  des  Ober-See-3.

  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  einen  de

von  Reichs  Goldmünen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  amts  und  der  Seeimter  427
45  6.  Konsulat-Wesen:  Ernenng  443

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Volksstaat“  zur

Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  3.  Juli  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Central  ·  Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  359,  400,
414.

 

61
        <pb n="446" />
        422

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

—  —  Ausweisung  "n

9  d  weisungs

#  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  keschlusfes.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Heinrich  Krzyza--53  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische19.  Juni
nowski,  Brenner  Goslawice  in  Russisch=  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
und  Brauer,  Polen,  Posen,

2.  Die  Zigeuner:

a)  Josef  Lapatschs30  Jahre,
(auch  Lapacz),
Pferdehändler,  #r  "
b)  dessen  Ehefrauf  22  Jahre,
Franziska  Lapatsch,

0)  ranz  Lapatsch,20  Jahre,  Landstreichen,  Königlich.  preußische21.  Mai
ferdehändler-  ·  Bezirksregiexung,  zu  d.  J.
gehülfe,  Oppeln,  "
d)  Franz  Bu-s40  Jahre,
rianski,  sämmtlich  geboren  und  "
Schmied,  ortsangehörig  zu  Klogs-1.
  dorf,  Bezirk  Neutitschein
Q„  in,  Mähren,

3.Anna  Smitka,  un-20  Jahre,  aus  Radietitz,  gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  preußische  14.  Mai
verehelicht,  Bezirk  Pribram  in  Böh-  Bezirksregierung  zus  d.  J.

men,  Liegnitz,

4.  Sohann  Miculka,  geboren  am  11.  MaisLandstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  4.  April
Schneidergeselle,  1848  und  wohnhaft  zu  und  Diebstahl,  Bezirksregierung  zud.  J.

·  Palkowitz  in  Mähren,  Merseburg,
5.  Niels  Aron  Johann-36  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich,  mreußische  31.  Mai
son,  Arbeiter,  Tienern  Rölabo,  Holger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu  d  J.
land  Län  in  Schweden,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb,  der  letzten
drei  Jahre,

6.  Josef,  Christian  Roth]3  Jahre,  Eboren  zulLandstreichen,  und  Bet-dieselbe.  Behörde,  18.  Juni
Zimmermann,  Aalborg  in  Jütland,  teln,  d.  J.

7.  Karl  Blazek,  Ar'22  Jahre,  aus  Jene-desgleichen,  Königlich  preußische  13.  Juni
beiter,  schau,  Bezirk  Trebitsch  Bezirksregierung  zusd.  IJ.

in  Mähren,  Kassel,
        <pb n="447" />
        a28

 

 

 

 

 

 

Datum  des

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus--
  5  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
8.  Paulo  Garibaldy,  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  26.  Mai
Harmonikaspieler,  Rizcolato  bei  Genua  in  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  I.
Italien,  Aachen,
9.Josef  Wolf,  Kut--30  Jahre,  aus  Luditz,  desgleichen,  Stabtmagistrat  Pas-  24.  Mai
scher,  Bezirk  Luditz  in  Böh-  sau  in  Bayern,  d.  S.
-  men,
10.  Andreas  Eichinger,  42  Jahre,  aus  Braunau,  desgleichen,  diefelbe  Behörde,  desgleichen.
Schneidergeselle  und  Bezirk  Braunau  in
Schreiber,  Ober-Oesterreich,
11.|Anton  Ulrich,  Buch-18  Jahre,  aus  Reichen-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  Mai
bindergeselle,  berg,  Bezirk  Reichenberg.  d.  J.
in  Böhmen,
12.  Johann  Larwa,  24  Jahre,  aus  Graz  in  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Handlungskommis,  Steiermark,
13.  Karl  Paroubek,1  Jahre,  aus  Taus,  Be-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Seilergeselle,  zirk  Taus  in  Böhmen,
14.  Eduard  Kratzert,18  Jahre,  aus  Grün-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Metzgergehülfea.  wald,  Bezirk  Gablonz
in  Böhmen,
15.  Julius  Misch-18  Jahre,  aus  Dou--desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
kowsky,  Spängler=  brawcic,  Bezirk  Böhgeselle,
  misch-Brod  in  Böhmen,
16.  Franz  Hauer,  Sen-geboren  1852,  aus  Viecht-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches/27.  Mai
senarbeiter,  wang,  Bezirk  Gmunden  teln,  Bezirksamt  München  S#
in  Ober-Oesterreich,  F./I.,
17.Johann  Baumgart-geboren  1851,  aus  Marktldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
ner,  Schlossergeselle,  Gutenstein,  Bezirk  Völkermarkt
  in  Kärnten,
18.  Moritz  Hofmann,  geboren  1846,  aus  Wien  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Kutscher,  (Bezirk  Leopoldstadt),
19.  Jakob  Janda,  Pa-geboren  1832  und  orts-Landstreichen  und  Ge-Königlich  bayerisches]9.  Juni
pierfabrik-Arbeiter,  angehörig  zu  Bukowa,  brauch  eines  gefälschten  Bezirksamt  Feucht=  d.  J.
Bezirk  Taus,  Kreis  Legitimationspapieres,  wangen,

 

 

Pilsen  in  Böhmen,

 

 

 

 

61°
        <pb n="448" />
        424

—

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
—  Ausweisung  ,
der  B  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlosen  hat.  beschlusfes.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
20.  Eduard  Reinelt,  geboren  am  15.  Sep-Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische8.  Mai
Fabrikarbeiter,  tember  1851  und  orts  und  Widerstand  gegen  Kreishauptmann-  d.  J.
angehörig  zu  Maffers-,die  Staatsgewalt,  schaft  zu  Bautzen,
dorf  bei  Reichenberg  in  ·
Böhmen,
21.  Johann  Dufaur,  17  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  18.  Juni
Händler,  Eupt,  Departement  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Haute-Garonne  in
Frankreich,
22.  Ferdinand  Hanne-geboren  am  9.  Juli  1848  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ton,  Arbeiter,  zu  Ath,  Provinz  Hennegau
  in  Belgien,
23.  Karl  Olannier,  23  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-19.  Juni
s  ortsangehörig  zu  Paris,  teln,  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.

 

2.

 

 

 

Zoll- 



 

 

und  Steuer-Wesen.

Die  Uebergangsstraßen  für  den  steuerpflichtigen  Verkehr  zwischen  dem  Großherzogthum  Hessen  und  der  Königlich
  bayerischen  Rheinpfalz  von  Fürfeld  nach  Hochstetten,  von  Fürfeld  nach  Winterborn  und  von  Fürfeld  nach
Niederhausen  sind  aufgehoben  worden.
        <pb n="449" />
        3.

—  425

Ueber  sicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  28.  Juni  1879  stattgehabten

Münz=  und  Banuk-Wesen.

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-22.

  bis  28.  Juni  1879  Halbe  rechnung  geprägt

sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen  «

»i-  «  »i-  »i-Berlin.....

  760  080  —  —  760  080

Summe  1.  760  080  —  —  760  080

2.  Vorher  waren  gepräüt  1  266  884  260  405  307  370  27969  925  380  413  150

3.  Gesammt-Ausprägunng  1  267  644  340  405  307  370  27  969  925  381  173  230

4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1267  478  660  405  178  270  27  969  145
1  700  626  075.4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  ·...  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
16.  bis  23.  Juni  bis  23.  Juni  18.  bis  23.  Juni  bis  23.  Juni
#  A.  AM.  A.

in  Münzzen  2  114,86  8  454  507,1  153  607),  2  834  787,02
in  Barren  —  24  594  909,  —  56  386  928,63
zusammen.  2  114,86  33  049  417/1  153  607,  59  221  715,65
        <pb n="450" />
        —  426  —

1  Eisen  bohn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Juli  d.  J.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige  172,  km  lange  Bahnlinie  Duisburg-Quakenbrück
  mit  den  Stationen  Duisburg,  Oberhausen,  Osterfeld,  Bottrop,  Kirchhellen,  Dorsten,  Wulfen,
Reken,  Coesfeld,  Darfeld,  Horstmar,  Rheine,  Spelle,  Beesten,  Freren,  Fürstenau,  Lulle,  Bippen  und  Nortrup,
sowie  die  in  Osterfeld  anschließende  4,0s  km  lange  Zweigbahn  nach  Frintrop  mit  der  Station  Frintrop
dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.

Anschluß  findet  statt  in  Duisburg  an  die  Linie  Duisburg-Hochfeld  der  Rheinischen  Bahn,  in  Dorsten
an  die  Cöln-Mindener  Eisenbahn,  in  Coesfeld  an  die  Dortmund-Enscheder  Eisenbahn,  in  Burgsteinfurt  an
die  Münster-Enscheder  Eisenbahn,  in  Rheine  an  die  Westfälische  und  Hannoversche  Eisenbahn,  in  Quakenbrück
an  die  Oldenburgische  Staatsbahn,  sowie  in  Frintrop  an  die  Linie  Frintrop-Heißen  der  Rheinischen  Bahn.

Außerdem  wird  in  Duisburg  an  die  Cöln-Mindener  Eisenbahn  und  in  Osterfeld  an  die  Westfälische
Eisenbahn  Anschluß  hergestellt  werden.

Berlin,  den  26.  Juni  1879.

 

Am  1.  Juli  d.  J.  wird  die  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörige,  65,  km  lange  Bahnstrecke  Goldap-Lyck,
Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Insterburg-Goldap,  mit  den  Zwischenstationen  Gurnen,  Kowahlen,  Oletzko  und
L#on,  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.  Dieselbe  hat  in  Lyck  Anschluß  an  die  Ostpreußische
n.
Berlin,  den  26.  Juni  1879.

 

An  1.  Juli  d.  I.  ist  die  zur  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn  gehörige  19/,5  km  lange  Bahnstrecke  Wiesbaden-Niedernhausen
  mit  den  Stationen  Wiesbaden,  Erbenheim,  Igstadt,  Niedernhausen  und  Auringen-Medenbach
  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  worden.  Dieselbe  hat  in  Niedernhausen  Anschluß  an  die
Bahnstrecke  Höchst-Limburg.

Berlin,  den  1.  Juli  1879.

 

An  26.  d.  M.  ist  die  Haltestelle  Buch  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahn,  zwischen  Berlin  und  Bernau  gelegen,
für  den  Personenverkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  28.  Juni  1879.
In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="451" />
        —  42  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  der  deutschen  Handelsflotte.
Vom  30.  Juni  1879.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  den  Gewerbebetrieb  der  Maschinisten  auf  Seedampffchiffen,  vom  11.  Juni
1878  (Reichs-Gefetzbl.  S.  109)  in  Verbindung  mit  §.  31  der  Gewerbeordnung,  hat  der  Bundesrath  die

nachstehenden
Vopschriften  über  den  Nachweis  der  Befährgung  und  über  Vas  Verfahren
i  bei  den  Prüfungen  der  Maschinisten  auf  deutschen  Seedampfschiffen
erlassen:

I.  Vorschriften  über  den  Nachweis  der  Befähigung.

8.  1.
Die  Zulassung  als  Maschinist  auf  Seedampfschiffen  wird  bedingt  durch  die  Ablegung  einer  Prüfung
in  den  Gegenständen,  welche  für  Maschinisten  dritter,  zweiter  und  erster  Klasse  in  den  Anlagen  J,  II  und  III  J.  Uu.  m.
bezeichnet  sind.  —  —

§.  2.

Ein  Befähigungszeugniß  für  Maschinisten  dritter  Klasse  berechtigt  zur  Leitung  der  Maschinen  von
Schleppdampfschiffen  und  von  solchen  Seedampfschiffen,  deren  Fahrten  sich  nicht  über  fünfzig  Seemeilen  von
der  Küste  erstrecken.

Ein  Befähigungszeugniß  für  Maschinisten  zweiter  Klasse  berechtigt  zur  Leitung  der  Maschinen  von
Seedampfschiffen  auf  europäischer  Fahrt  (Fahrt  zwischen  europäischen  Häfen  und  Häfen  des  Mittelländischen,
Schwarzen  und  Azowschen  Meeres).

Ein  Befähigungszeugniß  für  Maschinisten  erster  Klasse  berechtigt  zur  Leitund  der  Maschinen  von
Seedampfschiffen  auf  großer  Fahrt  (Fahrt  in  allen  Meeren).

8.  3.

Um  zur  Maschinistenprüfung  dritter  Klasse  zugelassen  zu  werden,  ist  erforderlich
die  Zurücklegung  einer  auf  den  Ablauf  des  fünfzehnten  Lebensjahres  folgenden  mindestens
48  monatlichen  Lehrzeit,  entweder  ganz  im  Maschinenpersonal  von  Dampfschiffen  oder  theilweise
  in  solchem,  theilweise  in  einer  Maschinenwerkstatt.  Von  der  Lehrzeit  im  Maschinenpersonal
  müssen  mindestens  12  Monate  an  Bord  in  Fahrt  befindlicher  Dampfschiffe  zugebracht
  sein.  «

Um  zur  Maschinistenprüfung  zweiter  Klasse  zugelassen  zu  werden,  ist  erforderlich
die  Zurücklegung  einer  auf  den  Ablauf  des  fünfzehnten  Lebensjahres  folgenden  mindestens
60  monatlichen  Lehrzeit  in  einer  Maschinenwerkstatt  oder  im  Maschinenpersonal  von  Seedampfschiffen.
  Von  der  Lehrzeit  müssen  mindestens  24  Monate  in  der  Maschinenwerkstatt
und  mindestens  24  Monate  in  dem  Maschinenpersonal  in  Fahrt  befindlicher  Seedampfschiffe
  zugebracht  sein.  v

Um  zur  Maschinistenprüfung  erster  Klasse  zugelassen  zu  werden,  ist  erforderlich
die  Zurücklegung  einer  mindestens  24  monatlichen  Dienstzeit  als  Maschinist  zweiter  Klasse
auf  in  Fahrt  befindlichen  Seedampfschiffen.  .

8.  4.  ..
Wer  die  Maschinistenprüfung  zweiter  Klasse  nicht  bestanden,  aber  im  Laufe  der  Prüfung  die  für
die  Maschinisten  dritter  Klasse  vorgeschriebenen  Kenntnisse  nachgewiesen  hat,  kärn  auf  Grund  solcher  Prüfung
ein  Befähigungszengniß  als  Maschinist  dritter  Klasse  erhalten.
        <pb n="452" />
        —  428  —

8.  5.
Maschinisten,  welche  vor  dem  1.  Januar  1880  auf  Fahrten  im  Sinne  des  8.  2  Dienste  als
Maschinisten  gethan  haben,  erhalten  ihren  früheren  Diensten  entsprechende  Befähigungszeugnisse  von  den  zuständigen
  Verwaltungsbehörden,  welchen  der  Nachweis  über  die  früheren  Dienste  zu  führen  ist.

§.  6.

Den  Maschinisten  und  Maschinen-Ingenieuren,  welche  im  Dienst  der  Kaiserlichen  Marine  gestanden
haben  und  ihre  Befähigung  durch  Zeugnisse  der  zuständigen  Kaiserlichen  Marinebehörden  nachweisen,  steht  die
Befugniß  zu,  als  Maschinisten  auf  deutschen  Seedampfschiffen  zu  fahren,  und  zwar  sind

ehemalige  Ober-Maschinisten-Applikanten  als  Maschinisten  dritter  Klasse,
ehemalige  Maschinistenmaate  und  Ober-Maschinistenmaate  als  Maschinisten  zweiter  Klasse,
und
Fh  Maschinisten,  Ober-Maschinisten  und  Maschinen-Ingenieure  als  Maschinisten  erster
Klasse
aserser  Die  Befähigungszeugnisse  für  dieselben  sind  von  den  zuständigen  Verwaltungsbehörden  auszufertigen.


§.  7.

Schleppdampfschiffe  und  solche  Seedampfschiffe,  deren  Fahrten  sich  nicht  über  50  Seemeilen  von  der
Küste  erstrecken,  müssen  mindestens  einen  Maschinisten  dritter  Klasse  an  Bord  haben.

Seedampfschiffe  auf  europäischer  Fahrt  (Fahrt  zwischen  europäischen  Häfen  und  Häfen  des  Mittelländischen,
  Schwarzen  und  Azowschen  Meeres)  müssen  einen  Maschinisten  zweiter  Klasse  als  leitenden  Maschinisten
  und  mindestens  einen  Maschinisten  dritter  Klasse  an  Bord  haben.

Seedampfschiffe  auf  großer  Fahrt  (Fahrt  in  allen  Meeren)  müssen  einen  Maschinisten  erster  Klasse
als  leitenden  Maschinisten  und  mindestens  einen  Maschinisten  zweiter  Klasse  an  Bord  haben.

II.  Vorschriften  über  das  Verfahren  bei  den  Prüfungen.

S.  8.
Von  den  Landesregierungen  werden  Kommissionen  zur  Abnahme  der  Maschinistenprüfungen  erster,
zweiter  und  dritter  Klasse  eingesetzt.  Jede  solche  Prüfungskommission  besteht  aus  drei  Mitgliedern,  nämlich:

1.  einem  Vorsitzenden,

2.  einem  im  Dienst  der  Kaiserlichen  Marine  stehenden  oder  gewesenen  Maschinen-Ingenieur
beziehungsweise  Ober-Maschinisten,  welcher  die  Maschinen-Ingenieur-Prüfung  bestanden  hat,
oder  einem  polytechnisch  gebildeten  Maschinisten  erster  Klasse  der  Handelsflotte,  oder  einem
mit  der  Konstruktion  und  dem  Betrieb  von  Schiffsdampfmaschinen  vertrauten  Techniker,
welche  als  solche  mindestens  zwölf  Monate  zur  See  gefahren  haben,

3.  einem  Navigationslehrer  an  einer  öffentlichen  Navigationsschule,  oder  einem  Lehrer  der
Mathematik.

Wer  dem  Prüflinge  behufs  der  Vorbereitung  zur  Prüfung  Privatunterricht  ertheilt  hat,  kann  nicht
Mitglied  der  Prüfungskommission  sein.

§.  9.

Die  Prüfungskommissionen  machen  die  Zeit,  in  welcher  die  Abhaltung  der  Prüfungen  stattfindet,
bekannt.  Sie  haben  gleichzeitig  hiervon  dem  vom  Reichskanzler  ernannten  Inspektor  (F.  29)  Kenntniß
zu  geben.  Jede  Prüfungskommission  muß  alljährlich  mindestens  zwei  Termine  zur  Abhaltung  von  Prüfungen
anberaumen.  «  -

§.10.
Der  Meldung  zur  Maschinistenprüfung  dritter  Klasse  müssen  beigefügt  werden:
a)  der  Geburtsschein,
b)  glaubhafte  Nachweisung  über  die  im  §.  3  Absatz  1  bezeichnete  Lehr=  und  Fahrzeit.
Der  Meldung  zur  Maschinistenprüfung  zweiter  Klasse  müssen  beigefügt  werden:
a)  der  Geburtsschein,
b)  vollgültige  Nachweise  über  die  im  §.  3  Absatz  2  bezeichnete  Lehr=  und  Fahrzeit.
        <pb n="453" />
        —  429  —

Der  Meldung  zur  Maschinistenprüfung  erster  Klasse  müssen  beigefügt  werden:
à)  das  Befähigungszeugniß  als  Maschinist  zweiter  Klasse,
b)  vollgültige  Nachweise  über  eine  mindestens  24  monatliche  Dienstzeit  als  Maschinist  zweiter
Klasse  auf  in  Fahrt  befindlichen  Seedampfschiffen.
Der  Vorsitzende  entscheidet  —  im  Zweifelsfalle  nach  Anhörung  der  beiden  anderen  Mitglieder  der
Kommission  —  über  die  Zulassung  und  theilt  das  Ergebniß  dem  Antragsteller  vor  Beginn  der  Prüfung

  mit.
1

§.  11.
Die  Prüsfung  erstreckt  sich  auf  die  in  Anlage  I  beziehungsweise  II  und  III  genannten  Gegenstände
und  zerfällt  in  .
a)  eine  schriftliche,
b)  eine  praktische  und
)eine  mündliche  Prüfung,
von  denen  die  beiden  ersterwähnten  der  mündlichen  Prüfung  vorangehen.

5.  12.
In  der  schriftlichen  Prüfung  erhält  der  Prüfling  je  eine  Aufgabe  aus  den  in  Anlage  l  bezw.
II  und  III  mit  einem  bezeichneten  Gegenständen.

8.  13.  «
Während  der  schriftlichen  Prüfung  ist  durch  geeignete  Maßnahmen,  namentlich  durch  stete  Aufsicht
über  den  Prüfling,  und  wenn  deren  gleichzeitig  mehrere  sind,  durch  Absonderung  derselben  von  einander
dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  sie  keinerlei  fremde  Hülfe  und,  außer  Logarithmen=  und  trigonometrischen  Tafeln,
keine  Bücher,  Schriften  und  Zeichnungen  benutzen.  Den  ihm  angewiesenen  Platz  darf  ein  Prüfling,  wenn
er  nicht  als  zurückgetreten  angesehen  werden  will,  nur  mit  besonderer  Erlaubniß  verlassen.

8.  14.
Jedem  Prüfling  wird  von  der  Kommission  ein  foliirtes  Prüfungsheft  behändigt.  Nachdem  er  seinen
Namen  darauf  vermerkt,  hat  er  in  dasselbe  zunächst  einen  von  einem  Kommissionsmitgliede  zu  beglaubigenden
Auszug  aus  den  Nachweisen  über  sein  Alter  und  seine  Dienstzeit  und  später  die  Lösung  beziehungsweise  die
Lösungen  der  Aufgaben  nebst  allen  vorzunehmenden  Berechnungen  u.  s.  w.  mit  Tinte  einzutragen.  Während
der  schriftlichen  Prüfung  darf  der  Prüfling  außer  dem  Prüfungshefte  anderes  Papier  zum  Schreiben  oder
Rechnen  nicht  benutzen.

8.  15.

Für  jeden  Gegenstand  der  schriftlichen  Prüfung  (Anlage  I,  II  und  III)  läßt  der  Reichskanzler  eine
größere  Anzahl  Aufgaben  entwerfen,  welche  unter  Beifügung  der  Lösungen  der  Rechnungsaufgaben  den
Prüfungskommissionen  zugesandt  werden.

Diese  Aufgaben  werden  nach  den  Gegenständen  zu  Bündeln  vereinigt  und  äußerlich  deutlich  bezeichnet.
  Der  Prüfling  zieht  aus  jedem  dieser  Bündel  je  eine  Aufgabe  und  trägt  dieselbe  sammt  der  von
ihm  bearbeiteten  Lösung  in  das  Prüfungsheft  ein.  Das  Ergebniß  dieser  Lösung  wird  von  einem  Kommissionsmitgliede
  im  Hefte  sofort  nochmals  niedergeschrieben  oder  sonst  festgestellt.  Auch  wird  im  Hefte  die  Zeit  vermerkt,
  zu  welcher  die  Lösung  der  Aufgaben  begonnen  und  beendet  ist.

8.  16.

Die  beiden  im  §.  8  unter  2  und  3  genannten  Mitglieder  der  Prüfungskommission  beurtheilen  die
von  den  Prüflingen  bearbeiteten  Lösungen  der  schriftlichen  Aufgaben  unter  kurzer  Andeutung  etwa  gefundener
Fehler  mittelst  schriftlicher  Randbemerkung  in  den  Prüfungsheften  und  ertheilen  jeder  Lösung  eine  der
Censuren  „Genügend“  oder  „Nicht  genügend“.  Wenn  eine  Einigung  über  eine  Censur  nicht  herbeigeführt
werden  kann,  so  hat  der  Vorsitzende,  falls  er  Maschinenbau-Techniker  ist,  dieselbe  festzustellen.  Im  anderen
Falle  entscheidet  die  Landesregierung.

Die  Prüflinge,  welchen  bei  der  schriftlichen  Maschinistenprüfung  dritter  Klasse  in  A  (Sprache),  bei
den  schriftlichen  Maschinistenprüfungen  zweiter  und  erster  Klasse  mindestens  in  der  Hälfte  der  Fächer,  darunter
in  C7  bezw.  C  8  (Technik),  die  Censur  „Genügend“  ertheilt  ist,  erhalten  für  den  Gesammtausfall  der  schriftlichen
  Prüfung  das  Prädikat  „Bestanden“.  Alle  übrigen  Prüflinge  erhalten  das  Prädikat  „Nicht  bestanden“.

62
        <pb n="454" />
        —  430  —

S.  17.

Im  Laufe  oder  unmittelbar  nach  der  schriftlichen  Prüfung  wird  nach  näherer  Anordnung  des  Vorsitzenden
  die  praktische  Prüfung  abgehalten.

Dieselbe,  welche  bei  einer  Schiffsdampfmaschine  —  wenn  irgend  möglich  an  Bord  eines  Dampfschiffes
  —  abzuhalten  ist,  erstreckt  sich  auf  die  Konstruktion  und  Behandlung  der  Schiffskessel,  deren  Armatur,
der  Schiffsdampfmaschinen  und  ihrer  Theile,  sowie  der  Treibapparate,  außerdem  für  Maschinisten  erster  und
zweiter  Klasse  auf  die  Konstruktion  und  Behandlung  der  Hülfsdampfmaschinen  auf  Dampfschiffen,  und  außerdem
  bei  Maschinisten  erster  Klasse  auf  Konstruktion  und  Behandlung  der  Destillirapparate.  Die  praktische
Prüfung  ist  in  Gegenwart  sämmtlicher  Mitglieder  der  Kommission  von  dem  im  §.  8  unter  2  genannten
Mitgliede  der  Prüfungskommission  abzunehmen.

Ist  der  Vorsitzende  der  Kommission  Maschinenbau-Techniker,  so  steht  es  ihm  frei,  die  praktische  Prüfung
selbst  abzunehmen.

siel  Tidem  Prüflinge  müssen  in  dieser  praktischen  Prüfung  mindestens  sechs  verschiedene  Aufgaben
gestellt  werden.

Ob  eine  Aufgabe  „genügend“  gelöst  worden  ist,  entscheidet  derjenige,  welcher  die  Prüfung  abgenommen
hat.  Nur  diejenigen  Prüflinge,  welche  mindestens  die  Hälfte  der  ihnen  gestellten  Aufgaben  „genügend“

gelöst  haben,  erhalten  für  die  praktische  Prüfung  das  Prädikat  „Bestanden“,  die  übrigen  das  Prädikat
„Nicht  bestanden“.

 

8.  18.

Wer  in  der  schriftlichen  oder  in  der  praktischen  Prüfung  das  Prädikat  „Bestanden“  nicht  erhalten
hat,  gilt  als  nicht  bestanden  und  wird  der  mündlichen  Prüfung  nicht  mehr  unterworfen.  Es  wird  ihm
darüber  von  dem  Vorsitzenden  zu  Protokoll  Eröffnung  gemacht.

S.  19.

Die  mündliche  Prüfung  wird  von  sämmtlichen  Kommissionsmitgliedern  abgehalten.

Dieselben  haben  sich  zu  vergewissern,  ob  der  Prüfling  die  Lehren  seines  Faches,  soweit  diese  Gegenstand
der  Drüsung  sind,  wirklich  verstanden,  sich  zu  eigen  gemacht  und  in  deren  Anwendung  Geläufigkeit  erworben
  hat.

Die  Prüfung  kann  sich  auf  alle  in  Anlage  I  bezw.  Anlage  II  und  Anlage  III  bezeichneten  Fächer
erstrecken.  Sie  ist  vorzugsweise  auf  diejenigen  Fächer  zu  richten,  in  denen  schriftlich  entweder  überhaupt
nicht,  oder  mit  ungenügendem  Ergebnisse  geprüft  worden  ist.  Die  mündliche  Prüfung  wird  so  lange  fortgesetzt,
  bis  sämmtliche  Mitglieder  der  Prüfungskommission  über  den  Grad  der  Befähigung  des  Prüflings  sich
ein  genügendes  Urtheil  gebildet  haben.

Gleichzeitig  dürfen  nicht  mehr  als  zwölf  Prüflinge  mündlich  geprüft  werden.  Ob  die  mündliche
Prüfung  öffentlich  abgehalten  werden  soll,  bestimmt  die  Landesregierung.

8.  20.

Ueber  den  Ausfall  der  mündlichen  Prüfung  entscheidet  die  Prüfungskommission  nach  Stimmenmehrheit
  durch  Ertheilung  eines  der  Prädikate  „Bestanden"  und  „Nicht  bestanden“.

Die  Abstimmung  jedes  Kommissionsmitgliedes  muß  im  Prüfungsheft  vermerkt  werden.

8.  21.

Prüflinge,  welche  in  der  mündlichen  Prüfung  das  Prädikat  „Nicht  bestanden“  erhalten  haben,  gelten
überhaupt  und  ohne  Rücksicht  auf  den  Ausfall  der  schriftlichen  und  der  praktischen  Prüfung  als  nicht
bestanden.  Bei  etwaiger  späterer  Wiederholung  der  Prüfung  müssen  dieselben  auch  die  schriftliche  und  die
praktische  Prüfung  nochmals  ablegen,  wofern  die  Wiederholung  nicht  binnen  Jahresfrist  vor  derselben

Prüfungskommission  stattfindet.

8.  22.  -

Ob  und  welche  von  den  in  allen  drei  Prüfungsabschnitten  bestandenen  Prüflingen  für  den  Gesammtausfall
  der  Prüfung  statt  des  Prädikats  „Bestanden“  das  Prädikat  „Mit  Auszeichnung  bestanden“  erhalten
sollen,  entscheidet  die  Prüfungskommission  nach  Stimmenmehrheit.

§.  23.
Die  Prüfungskommission  fertigt  die  Prüfungszeugnisse  nach  Maßgabe  der  Formulare  A,  B  und  C  aus.
        <pb n="455" />
        —  431  —

8.  24.
Auf  Grund  der  Prüfungszeugnisse  (8.  23)  werden  von  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  die
Befähigungszeugnisse  (s.  31  der  Gewerbeordnung)  nach  den  Formularen  D,  E  und  P  ausgefertigt.  D
Die  Ausfertigung  der  Befähigungszeugnisse  auf  Grund  der  88.  5  und  6  hat  nach  den  Formularen
G,  H  und  I  zu  erfolgen.

Bei  Aushändigung  der  Befähigungszeugnisse  höherer  Klassen  sind  diejenigen  der  niederen  Klassen
zurückzubehalten.
S.  25.  1
Die  weiteren  Bestimmungen  über  die  zur  Ausstellung  der  Befähigungszeugnisse  zuständige  Behörde
und  über  das  Verfahren  bei  Ertheilung  der  Zeugnisse  werden  von  der  betreffenden  Landesregierung  erlassen.

8.  26.

Wer  die  Prüfung  nicht  bestanden  hat,  kann  zu  deren  Wiederholung  innerhalb  des  Reichsgebiets  erst
nach  einer  von  der  Prüfungskommission  festzusetzenden,  jedoch  nicht  unter  drei  Monaten  zu  bemessenden  Frist
zugelassen  werden.

Wer  bei  der  Prüfung  fremde  Hülfe  oder  nicht  gestattete  Bücher,  Tafeln,  Geräthe  u.  s.  w.  benutzt,
wird  von  der  Fortsetzung  der  Prüfung  ausgeschlossen  und  zu  einer  neuen  Prüfung  erst  nach  sechs  Monaten
wieder  Fuchtasfen.  Derselbe  Nachtheil  trifft  solche,  welche  ihren  Mitprüflingen  helfen  oder  unerlaubte  Hülfe
verschaffen.

§.  27.
Die  Prüfungsgebühren,  einschließlich  des  etwaigen  Stempels,  betragen  für  die  Prüfung  zur  dritten
Klasse  10  Mark,  für  die  Prüfung  zur  zweiten  Klasse  15  Mark  und  für  die  Prüfung  zur  ersten  Klasse
30  Mark,  und  müssen  vor  Beginn  der  Prüfung  eingezahlt  werden.

8.  28.

Ueber  jede  Prüfung  ist  ein  von  allen  Kommissionsmitgliedern  zu  unterschreibendes  summarisches
Krotobl  aufzunehmen,  welches  nebst  den  schriftlichen  Arbeiten  der  Geprüften  bei  den  Kommissionsakten
verbleibt.

Die  in  jedem  der  drei  Prüfungsabschnitte  ertheilten  Prädikate  werden  in  das  Prüfungsheft  eingetragen.

Ueber  die  Prüfungsverhandlungen  dürfen  an  dritte  Personen  Mittheilungen  nicht  gemacht  werden.

§.  29.
Zur  Beaussichtigung  des  Maschinisten-Prüfungswesens  im  Reichsgebiet  bestellt  der  Reichskanzler
nach  Anhörung  des  Bundesraths-Ausschusses  für  Handel  und  Verkehr  die  erforderliche  Anzahl  Inspektoren.
Diese  haben  darauf  zu  achten,  daß  die  in  Bezug  auf  die  Prüfungen  erlassenen  Vorschriften  befolgt,
und  daß  überall  gleichmäßige  Anforderungen  an  die  Prüflinge  gestellt  werden.
Sie  sind  insbesondere  befugt:
1.  den  Prüfungen  und  den  Verhandlungen  der  Prüfungskommissionen  beizuwohnen  und  von
den  schriftlichen  Arbeiten  der  Prüflinge  Einsicht  zu  nehmen;
2.  bei  den  mündlichen  Prüfungen  einzelne  Materien  zu  bezeichnen,  aus  welchen  den  Prüflingen
Fragen  vorzulegen  sind;
3.  gegen  die  Entscheidung  der  Prüfungskommission  Einspruch  zu  erheben,  falls  diese  den  bestehenden
  Vorschriften  zuwider  einem  Prüflinge  das  Prädikat  „Bestanden“  oder  „Mit  Auszeichnung
  bestanden“  statt  des  Prädikats  „Nicht  bestanden“  zu  ertheilen  beabsichtigt.
Gelingt  es  in  einem  solchen  Falle  nicht,  eine  Verständigung  herbeizuführen,  so  hat  der  Inspektor
sofort  dem  Reichskanzler  Bericht  zu  erstatten,  welcher  demnächst  in  der  Sache  endgültig  entscheidet.

8.  30.
Diese  Vorschriften  treten  am  1.  Januar  1880  in  Kraft.

Berlin,  den  30.  Juni  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

62“
        <pb n="456" />
        —  432  —

Anlage  J.
Maschinistenprüfung  dritter  Klasse.

Die  Prüfung  für  Maschinisten  dritter  Klasse  auf  Seedampfschiffen  erstreckt  sich  auf  folgende  Gegenstände:
A.  Sprache.

*Kenntniß  der  deutschen  Sprache  bis  zur  Fähigkeit,  über  einen  Vorgang  aus  dem  Dienstkreise  eines
Maschinisten  dritter  Klasse  eine  schriftliche  Anzeige  in  angemessener  Form  zu  erstatten.

Die  Landesregierungen  können  in  einzelnen  Fällen  aus  besonderen  Gründen  die  gleiche  Kenntniß
einer  anderen  Sprache  für  genügend  erklären.

B.  Technik.

1.  Allgemeine  Kenntniß  der  gebräuchlichsten  Schiffsdampfkessel  und  der  einzelnen  Theile  derselben,
sowie  der  Armatur  (Speise=  und  Sicherheitsvorrichtungen).  —  Kenntniß  der  Behandlung  der  Kessel  während
der  Fahrt  im  Flußwasser  und  Seewasser  und  während  des  Liegens  unter  Dampf.  —  Kenntniß  des  Verhaltens
  beim  Ueberkochen  der  Kessel.  —  Kenntniß  des  Einflusses  des  Wasserstandes  auf  die  Sicherheit  und
den  Betrieb  der  Kessel  und  der  Maschine,  Kenntniß  der  Nothwendigkeit  des  Ausblasens,  des  Salzabblasens.
—  Kenntniß  der  Reinigung  der  Kessel,  sowie  Ausführung  von  kleinen  Reparaturen  während  der  Fahrt.
Kenntniß  der  Instandhaltung  der  Kessel  während  des  Aufliegens  des  Schiffes.  "

2.  Allgemeine  Kenntniß  der  gebräuchlichsten  Arten  von  Schiffsdampfmaschinen,  ihrer  einzelnen
Theile,  Zusammensetzung,  Wirkung  und  Behandlung  während  der  Fahrt,  des  Liegens  unter  Dampf  und
beim  Ueberkochen  der  Kessel  —  Kenntniß  der  Umsteuerungsapparate  und  deren  Behandlung.  —  Beurtheilung
  des  Zustandes  der  Maschinen,  sowie  Ausführung  von  kleinen  Reparaturen  während  der  Fahrt.

3.  Kenntniß  der  Treibapparate  und  Ausführung  kleiner  Reparaturen  an  denselben.

4.  Kenntniß  der  zur  Sicherheit  des  Betriebes  der  Dampfkessel  gesetzlich  erforderlichen  Vorrichtungen
und  Anwendung  derselben.

 

Anlage  II.

Maschinistenprüfung  zweiter  Klasse.

Die  Prüfung  für  Maschinisten  zweiter  Klasse  auf  Seedampfschiffen  erstreckt  sich  auf  folgende  Gegenstände:
A.  Sprachen.  ·
1.  Kenntniß  der  deutschen  Sprache  bis  zur  Fähigkeit,  sich  mündlich  und  schriftlich  verständlich

auszudrücken.
Die  Landesregierungen  können  in  einzelnen  Fällen  aus  besonderen  Gründen  die  gleiche  Kenntniß

einer  anderen  Sprache  für  genügend  erachten.
2.  Kenntniß  der  englischen  Sprache,  soweit  sie  zum  Verständniß  der  technischen  Ausdrücke  in  Bezug

auf  die  Konstruktion  und  den  Betrieb  von  Dampfmaschinen  nothwendig  ist.
8.  Mathematik  und  Mechanik.
*"1.  Die  Grundrechnungsarten  mit  gewöhnlichen  Brüchen  und  Dezimalbrüchen  und  die  Reguladetri.
*2.  Kenntniß  der  einfacheren  geometrischen  Begriffe  von  Linien,  Winkeln  und  Dreiecken,  sowie  von

dem  Kreise  und  den  einfachen  geometrischen  Körpern.
*3.  Kenntniß  der  einfachen  Maschinen  (Hebel,  Rolle,  Keil).
        <pb n="457" />
        —  433  —

C.  Technik.

1.  Kenntniß  der  gebräuchlichsten  Schiffsdampfkessel  und  der  einzelnen  Theile  derselben,  sowie  der
Armatur  (Speise=  und  Sicherheitsvorrichtungen).  —  Kenntniß  der  Behandlung  der  Kessel  während  der  Fahrt
im  Flußwasser  und  Seewasser  und  während  des  Liegens  unter  Dampf.  —  Kenntniß  des  Verhaltens  beim
Ueberkochen  der  Kessel.  —  Kenntniß  des  Einflusses  des  Wasserstandes  auf  die  Sicherheit  und  den  Betrieb
der  Kessel  und  der  Maschine,  Kenntniß  der  Nothwendigkeit  des  Ausblasens,  des  Salzabblasens,  sowie  der
Prüfung  des  Salzgehaltes  des  Kesselwassers.  —  Kenntniß  der  Reinigung  der  Kessel  und  Beurtheilung  des
Zustandes  derselben,  sowie  Ausführung  von  Reparaturen  während  der  Fahrt.  —  Kenntniß  der  Instandhaltung
der  Kessel  während  des  Aufliegens  des  Schiffes.

2.  Kenntniß  der  gebräuchlichsten  Arten  von  Schiffsdampfmaschinen,  ihrer  einzelnen  Theile,  Zusammensetzung,
  Wirkung  und  Behandlung  während  der  Fahrt,  des  Liegens  unter  Dampf  und  beim  Ueberkochen
der  Kessel.  —  Kenntniß  der  Umsteuerungsapparate  und  deren  Behandlung.  —  Kenntniß  des  Indikators,
des  Verfahrens,  ihn  zu  befestigen,  Kenntniß  des  Abnehmens  von  Diagrammen.  —  Beurtheilung  des  Zustandes
  der  Maschinen  und  Ausführung  von  Reparaturen  während  der  Fahrt.

3.  Kenntniß  der  Treibapparate  und  Ausführung  von  Reparaturen  an  denselben.

4.  Kenntniß  und  Behandlung  der  Hülfsmaschinen  auf  Dampfschiffen.

5.  Kenntniß  der  Heiz=  und  Schmiermaterialien.

6.  Kenntniß  der  Eigenschaften  der  Wasserdämpfe.

*7.  Fähigkeit  im  Aufmessen  und  Skizziren  von  Maschinentheilen  und  Kesseltheilen.

8.  Kenntniß  der  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Anlage,  Prüfung  und  den  Betrieb  von
Dampfkesseln.  -

 

 

Anlage  III.
Maschinistenprüfung  erster  Klasse.

Die  Prüfung  für  Maschinisten  erster  Klasse  auf  Seedampfschiffen  erstreckt  sich  auf  folgende  Gegenstände:
A.  Sprachen.

*1.  Kenntniß  der  deutschen  Sprache  bis  zur  Fähigkeit,  sich  mündlich  und  schriftlich  verständlich
auszudrücken.

Die  Landesregierungen  können  in  einzelnen  Fällen  aus  besonderen  Gründen  die  gleiche  Kenntniß
einer  anderen  Sprache  für  genügend  erklären.

2.  Kenntniß  der  englischen  Sprache,  soweit  sie  zum  Verständniß  der  technischen  Ausdrücke  in  Bezug
auf  die  Konstruktion  und  den  Betrieb  von  Dampfmaschinen  nothwendig  ist.

B.  Mathematik,  Mechanik  und  Physik.
*1.  Arithmetik.
a)  Die  Grundrechnungsarten  mit  gewöhnlichen  Brüchen,  Dezimalbrüchen  und  Buchstaben;  Anwendung
  derselben  auf  das  Lösen  von  Verhältnißgleichungen  und  einfachen  Gleichungen  ersten  Grades.
b)  Berechnung  von  Ouadrat=  und  Kubikwurzeln.
)  Rechnen  mit  Logarithmen.
2.  Planimetrie.
a)  Kenntniß  der  einfacheren  Sätze  über  die  Gleichheit  von  Winkeln,  sowie  über  die  Kongruenz,
Aehnlichkeit  und  Gleichheit  gradliniger  Figuren.
b)  Kenntniß  der  einfacheren  Sätze  vom  Kreise  und  von  den  Winkeln  im  Kreise.
I)  Lösen  leichter  Konstruktions=  und  Rechnungsaufgaben  vermittelst  der  Lehrsätze.
4)  Berechnung  des  Flächeninhalts  drei=  und  vierseitiger  Figuren,  sowie  des  Inhalts  des  Kreises.
e)  Näherungsweise  Berechnung  von  durch  krumme  Linien  begrenzten  Flächen.
        <pb n="458" />
        —  434  —

*3.  Stereometrie.

a)  Kenntniß  der  einfachsten  Sätze  über  die  gegenseitige  Lage  von  Linien,  Ebenen  und  über
Kegelschnitte.

b)  Berechnung  des  Inhalts  von  Prismen,  Cylindern,  Pyramiden  und  abgestumpften  Pyramiden,
Kegeln  und  abgestumpften  Kegeln,  Kugeln  und  Kugelabschnitten.

ec)  Näherungsweise  Berechnung  von  durch  krumme  Flächen  begrenzten  Körpern  bezw.  Hohlräumen.

4.  Ebene  Trigonometrie.

a)  Kenntniß  der  trigonometrischen  Funktionen.
b)  Berechnung  der  Seiten  und  Winkel  rechtwinkliger  und  schiefwinkliger  Dreiecke.

*5.  Mechanik.

Kenntniß  der  einfachen  Maschinen  (Hebel,  Rolle,  Schiefebene,  Keil,  Rad  an  der  Welle,  Schraube),
der  einfachen  Maschinentheile  (Schrauben,  Nieten,  Zapfen,  Zapfenlager,  Riemscheiben,  Zahnräder,  Kurbeln,
Hebel,  Ventile,  Kolben,  Seile,  Ketten)  und  des  Widerstandes  gegen  Bewegung  (Reibung,  Seilsteifigkeit).

6.  Phhysik.
Kenntniß  der  hauptsächlichsten  physikalischen  Eigenschaften  der  Körper.
Kenntniß  der  allgemeinen  Wärmelehren,  namentlich  der  Eigenschaften  der  Wasserdämpfe  und  der
Entwickelung  der  Wärme  durch  Verbrennung.

C.  Technik.

1.  Kenntniß  der  gebräuchlichsten  Schiffsdampfkessel  und  der  einzelnen  Theile  derselben,  sowie  der
Armatur  (Speise=  und  Sicherheitsvorrichtungen).  Berechnung  der  Größe  und  Leistungsfähigkeit  der  Kessel,
Berechnung  ihrer  Rost=  und  Heizflächen.  —  Kenntniß  der  Behandlung  der  Kessel  während  der  Fahrt  im
Flußwasser  und  Seewasser  und  während  des  Liegens  unter  Dampf.  —  Kenntniß  des  Verhaltens  beim  Ueberkochen
  der  Kessel.  —  Kenntniß  des  Einflusses  des  Wasserstandes  auf  die  Sicherheit  und  den  Betrieb  der  Kessel
und  der  Maschine,  Kenntniß  der  Nothwendigkeit  des  Ausblasens,  des  Salzabblasens,  sowie  der  Prüfung  des
Salzgehaltes  des  Kesselwassers.  —  Kenntniß  der  Reinigung  der  Kessel  und  Beurtheilung  des  Zustandes
derselben,  sowie  Ausführung  von  Reparaturen  während  der  Fahrt.  Kenntniß  der  Instandhaltung  der  Kessel
während  des  Aufliegens  des  Schiffes.

2.  Kenntniß  der  gebräuchlichsten  Arten  von  Schiffsdampfmaschinen  und  ihrer  einzelnen  Theile,
Zusammensetzung,  Wirkung  und  Behandlung  während  der  Fahrt,  des  Liegens  unter  Dampf  und  beim  Ueberkochen
  der  Kessel.  —  Kenntniß  der  Umsteuerungsapparate  und  deren  Behandlung.  —  Kenntniß  des  Indikators,
  des  Verfahrens,  ihn  zu  befestigen,  Kenntniß  des  Abnehmens  und  der  Berechnung  von  Diagrammen
und  Fähigkeit  zur  Beurtheilung  der  Indikatordiagramme.  —  Beurtheilung  des  Zustandes  der  Maschinen
und  Ausführung  von  Reparaturen  während  der  Fahrt.

3.  Kenntniß  der  Beaufsichtigung  der  Kohlenräume.

4.  Kenntniß  der  Dampflenzvorrichtungen,  Feuerlöscheinrichtungen,  Dampf=  beziehungsweise  Warmwasser-Heizvorrichtungen.


5.  Kenntniß  der  Treibapparate  und  Ausführung  von  Reparaturen  an  denselben.

6.  Kenntniß  und  Behandlung  der  Hülfsmaschinen  auf  Dampfschiffen  und  der  Destillirapparate.

7.  Kenntniß  der  Heiz=  und  Schmiermaterialien.

*8.  Fähigkeit  im  Aufmessen,  Skizziren  und  Zeichnen  von  Maschinentheilen  und  Kesseltheilen.

*9.  Kenntniß  der  Regulirung  der  Schieberbewegungen.

10.  Kenntniß  der  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Anlage,  Prüfung  und  den  Betrieb  von

Dampfkesseln.
        <pb n="459" />
        —  436  —

Formular  A.

 

Zeugniß
über  die  Prüfung
zum
Maschinisten  dritter  Klasse
auf

deutschen  Seedampfschiffen.

Der  (N.  N.)  [Vor=  und  Zunamenl,  geboren  zu  (N.  N.),  den  .  .ten  .....  18  .  .„  wohnhaft  in  (N.  N.),
welcher  nach  Ablauf  seines  fünfzehnten  Lebensjahres  eine  (N.  N.)  monatliche  Lehrzeit  n  und
davon  (N.  N.)  Monate  an  Bord  in  Fahrt  befindlicher  Dampfschiffe  zugebracht  hat,  hat  die  mit  ihm  angestellte
  Prüfung  zum  Maschinisten  dritter  Klasse  (mit  Auszeichnung)  bestanden.

Demselben  kann  daher  die  Befugniß  zur  Leitung  der  Maschinen  von  deutschen  Schleppdampsschiffen
und  von  solchen  deutschen  Seedampfschiffen,  deren  Fahrten  sich  nicht  über  fünfzig  Seemeilen  von  der  Küste
erstrecken,  beigelegt  werden.

den.teen  18

Die  prüfungs-Kommission.
(Siegel.)  (Unterschrift.)

 

Formular  B.

 

Zeugniß
über  die  Prüfung
zum
Maschinisten  zweiter  Klasse
auf
deutschen  Seedampfschiffen.

De-  (N.  N.)  [Vor=  und  Zunamen],  geboren  zu  (N.  N.),  den.  tten  18  ..,  wohnhaft  in  (N.  JN.),
welcher  nach  Ablauf  seines  fünfzehnten  Lebensjahres  eine  (N.  N.)  monatliche  Lehrzeit  fnn  und
davon  (N.  N.)  Monate  in  einer  Maschinenwerkstatt  und  (N.  N.)  Monate  in  dem  Maschinenpersonal  in
Fahrt  befindlicher  Seedampfschiffe  zugebracht  hat,  hat  die  mit  ihm  angestellte  Prüfung  zum  Maschinisten
zweiter  Klasse  (mit  Auszeichnung)  bestanden.
        <pb n="460" />
        —  436  —

Demselben  kann  daher  die  Befugniß  zur  Leitung  der  Maschinen  von  deutschen  Seedamnfschiffen
auf  Fahrten  zwischen  europäischen  Häfen  und  Häfen  des  Mittelländischen,  Schwarzen  und  Azopschen
Meeres  beigelegt  werden.

den  tbtkternr  18

Die  prüfungs-Kommission.
(Siegel.)  (Unterschriften.)

 

Formular  C.

 

Zeugniß
über  die  Prüfung
zum
Maschinisten  erster  Klasse
auf
deutschen  Seedampfschiffen.

Der  Maschinist  zweiter  Klasse  (N.  N.)  [Vor=  und  Zunamens),  geboren  zu  (N.  N.),  –“  ten  18
wohnhaft  in  (N.  N.),  welcher  (JN.  N.)  Monate  als  Maschinist  zweiter  Klasse  auf  in  Fahrt  befindlichen
Seedampfschiffen  gedient  hat,  hat  die  mit  ihm  angestellte  Prüfung  zum  Maschinisten  erster  Klasse  (mit

Auszeichnung)  bestanden.
Demselben  kann  daher  die  Befugniß  zur  Leitung  der  Maschinen  von  deutschen  Seedampschiffen  auf

Fahrten  in  allen  Meeren  beigelegt  werden.
........  den..ten........18..

Die  prüfungs-Kommission.
(Siegel.)  (Unterschriften.)
        <pb n="461" />
        —  437  —

Formular  D.

 

Deutsches  Reich.

—  —

5

  

Zeugniß
über  die  Befähigung
zum
Maschinisten  dritter  Klasse
auf
deutschen  Seedampfschiffen.

Den  (N.  N.)  [Vor-  und  Zunamenl,  geboren  zu  (N.  N.),  den  .  .ten  ..  ...  18  .  .,  wohnhaft  in  (N.  N.),
welcher  die  vorschriftsmäßige  Lehr=  und  Fahrzeit  im  Maschinistenfache  zurückgelegt  und  die  mit  ihm  angestellte
  Prüfung  zum  Maschinisten  dritter  Klasse  (mit  Auszeichnung)  bestanden  hat,  wird  hierdurch  auf  Grund
der  s§.  1  und  2  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  der

deutschen  Handelsflotte,  vom  .  ...  .  ...  die  Befugniß  zur  Leitung  der  Maschinen  deutscher  Schleppdampfschiffe
  und  solcher  deutschen  Seedampfschiffe,  deren  Fahrten  sich  nicht  über  fünfzig  Seemeilen  von  der  Küste
erstrecken,  beigelegt.  3
dden  teon  18
(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde)

 

63
        <pb n="462" />
        —  438  —

Formular  E.

 

Deutsches  Reich.

Reichswappen.  3

 

Zeugniß
über  die  Befähigung
zum
Maschinisten  zweiter  Klasse
auf

deutschen  Seedampfschiffen.

Dem  (N.  N.)  [Vor=  und  Zunamen,:,  geboren  zu  (N.  N.),  den.  ten  18  .  .,  wohnhaft  in  (N.  N.),
welcher  die  vorschriftsmäßige  Lehr=  und  Fahrzeit  im  Maschinistenfache  zurückgelegt  und  die  mit  ihm  angestellte
  Prüfung  zum  Maschinisten  zweiter  Klasse  (mit  Auszeichnung)  bestanden  hat,  wird  hierdurch  auf
Grund  der  §§.  1  und  2  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen
der  deutschen  Handelsflotte,  ed  v  die  Befugniß  zur  Leitung  der  Maschinen  deutscher  Seedampfschiffe

  auf  Fahrten  zwischen  europäischen  Häsen  und  Häfen  des  Mittelländischen,  Schwarzen  und
Azowschen  Meeres  beigelegt.

den.  tden  18

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)
        <pb n="463" />
        —  439  —

Formular  F.

 

Deutsches  Reich.

Reichswappen.

Zeugniß
über  die  Befähigung
zum

Maschinisten  erster  Klasse
auf

deutschen  Seedampfschiffen.

Dem  bisherigen  Maschinisten  zweiter  Klasse  (N.  N.)  [Vor-  und  Zunamenl,  geboren  zu  (N.  N.),  den  .  .  ten
......  18..,wohnhaftin(N.N.),welcherdievorschriftsmäßigeDienstzeitalsMaschinistzweiterKlasse
auf  in  Fahrt  befindlichen  Seedampfschiffen  zurückgelegt  und  die  mit  ihm  angestellte  Prüfung  zum  Maschinisten
erster  Klasse  (mit  Auszeichnung)  bestanden  hat,  wird  hierdurch  auf  Grund  der  88.  1  und  2  der  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  der  deutschen  Handelsflotte,  vom

die  Befugniß  zur  Leitung  der  Maschinen  deutscher  Seedampfschiffe  auf  Fahrten  in  allen
Meeren  beigelegt.

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)

 

63°
        <pb n="464" />
        —  440  —

Formular  G.

 

Deutsches  Reich.

Reichswappen.

 

Zeugniß
über  die  Befähigung
zum
Maschinisten  dritter  Klasse

auf
deutschen  Seedampfschiffen.

Dem  (N.  N.)  [Vor--  und  Zunamenl,  geboren  zu  (N.  N.),  den  .  .  ten  ..  .  ...  18  .  .,  wohnhaft  in  (N.  N.),
wird  hierdurch  bezeugt,  daß  derselbe  auf  Grund  des  §.  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der
Maschinisten  auf  Scedampfschiffen  der  deutschen  Handelsflotte,  vom  .  .  .  .  ..  die  Befugniß  zur  Leitung  der

Maschinen  deutscher  Schleppdampfschiffe  und  solcher  deutschen  Seedampfschiffe,  deren  Fahrten  sich  nicht  über
fünfzig  Seemeilen  von  der  Küste  erstrecken,  besitzt.

EEIIIIIEIIIII  den  ·  ten  ·  ·  .  r'  r*  18  ·  r

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)
        <pb n="465" />
        —  441  —

Formular  H.

 

Deutsches  Reich.

Reichswappen.

Zeugniß
über  die  Befähigung
zum
Maschinisten  zweiter  Klasse
auf

deutschen  Seedampsfschiffen.

Den  (N.  N.)  [Vor=  und  Zunamen!],  geboren  zu  (N.  N.),  den  teten  18  ..,  wohnhaft  in
(N.  N.),  wird  hierdurch  bezeugt,  daß  derselbe  auf  Grund  des  8.  ..  der  Bekanntmachung,  betreffend  die
Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  der  deutschen  Handelsflotte,  vom  .  ..  .  ..  die  Befugniß

zur  Leitung  der  Maschinen  deutscher  Seedampfschiffe  auf  Fahrten  zwischen  europäischen  Häfen  und  Häfen
des  Mittelländischen,  Schwarzen  und  Azowschen  Meeres  besitzt.

......  den..ten......18..

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)
        <pb n="466" />
        —  442  —

Formular  I.

 

Deutsches  Reich.

Reichswappen.

 

Zeugniß
über  die  Befähigung
zum

Maschinisten  erster  Klasse
auf

deutschen  Seedampfschiffen.

Den  (N.  N.)  [Vor=  und  Zunament,  geboren  zu  (N.  N.),  den  ten  18  ..,  wohnhaft  in

(N.  N.),  wird  hierdurch  bezeugt,  daß  derselbe  auf  Grund  des  §.  der  Bekanntmachung,  betreffend  die
Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschifsen  der  deutschen  Handelsflotte,  vom  .......  die  Befugniß
zur  Leitung  der  Maschinen  deutscher  Seedampfschiffe  auf  Fahrten  in  allen  Meeren  besitzt.

den  tkdten  18

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)
        <pb n="467" />
        —  443  —

Das  dritte  Heft  der  im  Reichskanzler-Amt  herausgegebenen  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter
  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  erschienen.

Das  Heft  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  2,20  M.  für
das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  2,75  4¾  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  29.  Juni  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

6G6.  Kon  fsulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vorsteher  der  deutschen  Brüdergemeinde
  zu  Nain  in  Labrador,  Bourquin,  zum  Konsul  für  Labrador  zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="468" />
        <pb n="469" />
        Central-Glatt

für  das

 

Deutsche  Rei

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

—  —.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VII.  Jahrgang.)

 

Berlin,  Freitag,  den  11.  Juli  1879.

97  28.

 

 

 

Inhalt:  1.

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschriftt  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiet  .  .  .  .  .  Seite  445
2.  Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
448

3.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe

von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15000  000  449
Bestellung  zweier  Stations-Kontrolöre;
  —  Befugniß  einer  Steuerstellel  449
5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Postkarten  mit  Antwort

–  —  —  —  —  —  —

im  Verkehr  des  Weltpostvereins;  —  Uebersicht  über  die
während  des  zweiten  Vierteljahres  1879  eingerichteten  und
aufgehobenen  Post-Anstalten;  —  desgl.  Telegraphen-Anstalen
  4050
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  zweier  Bahnstrecken.  460
Marine  und  Schiffahrt:  rscheinen  des  zweiten  Nachtrags
  zur  Amtlichen  Liste  der  deutschen  Kriegs-  und
Handels-Marine  von  1879;  —  Beginn  von  Seesteuermanns-Prüfunegen
  41400
Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Todesfälle;  —  Exequatur-Ertheilng
  4060

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  IJ.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der

Berlin,  den  9.  Juli  1879.

vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Freie  Presse“  zur
Ausgabe  gelangen.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,

414,  421.

 

64
        <pb n="470" />
        446

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des

—  —  Ausweisung  weisungs=S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlosen  hat.  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.Johann  Rudolf21  Jahre  alt,  aus  Stark-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußischef25.  Februar

Weber,  stadt  bei  Braunau  in  ger  rechtskräftiger  Ver  Bezirksregierung  zus  d.  I.
Böhmen,  urtheilung  wegen  der]  Breslau,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

2.  Josef  Dostal,  Tisch=  39  Jahre  alt,  aus  Boru-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Mai
ler,  sof,  Bezirk  Senftenberg  d.  J.

in  Böhmen,

3.  Franz  Salzmann,  Jahre  alt,  aus  Hen-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  18.  Juni
Schuhmacher,  nersdorf  in  Oesterrei=  teln,  d.  J.

chisch-Schlesien,

4.  werehelichte  Maries39  Jahre  alt,  aus  LhotasLandstreichen,  Bettelnddieselbe  Behörde,  19.  Juni
Kohl,  geb.  Po-bei  Nachod  in  Böhmen,  und  Gebrauch  eines  DP.  J.
lena,  falschen  Legitimationspapiers,



5.  Franz  Dolezal,  geboren  am  3.  Mai  1841  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  7.  Juni

Tuchmacher,  zu  Wildenschwerdt,  teln,  Bezirksregierung  zul  d.  IJ.
wohnhaft  zu  Bernstadt  Frankfurt  a./O.,
in  Böhmen,

6.  Matthias  Jelinek,23  Jahre  alt,  aus  Cichtic,.  desgleichen,  Königlich  preußischef  20.  Juni
Schmiedegeselle,  Kreis  Pisek  in  Böh-  Bezirksregierung  zul  d.  J.

men,  Schleswig,

7.  Karl  Robert  Vogt,  46  Jahre  alt,  aus  Ko-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  Juni
Nagelschmied,  penhagen,  d.  I.

8.  Otto  Ferdinand  20  Jahre  alt,  aus  St.  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  18.  Juni
Friedrich,  Instru=  Petersburg,  und  Gebrauch  eines  Bezirksregierung  zu  b.  J.
mentenmacher,  gefälschten  Legitima-Magdeburg,

tionspapiers,

9.  Ferdinand  Ohlsen,5  Jahre  alt,  aus  Go-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  13  Juni
Arbeiter,.  thenburg  in  Schweden!  und  Erregung  ruhe=  Landdrostei  zu  d.  J.

störenden  Lärms,  Stade,
        <pb n="471" />
        —  447  —
2  x  ;  Datum  des
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus.
—  «  Ausweisung  weisungs-S
  «  der  Bestrafung.  beschlossen  yat  «
Cz  des  Ausgewiesenen.  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.  Karl  Schafer,  Tag-geboren  1852  zu  Berg-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  18.  Juni
löhner,  reichenstein,  Bezirk  Bezirksamt  München  d.  I.
Schüttenhofen  in  Böh-  r.  IJ.,
men,
11.  Alexander  Kolli--40  Jahre  alt,  aus  St.  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches'13.  Juni
koff,  Taglöhner,  Petersburg,  teln,  Bezirksamt  Rosen-d.  J.
heim,
12.  Engelbert  Beier,  geboren  1857,  aus  Mies,desgleichen,  Königlich  bayerisches12.  Juni
Maurergeselle,  Bezirk  Karlsbad  in  Bezirksamt  Deggen=  d.  IJ.
.Böhmen,  dorf,
13.  Johann  Laziesca,17  Jahre  alt,  aus  Unter-Landstreichen,  Stadtmagistrat  Pas-  31.  Mai
Drahtbinder,  triska,  Komitat  Trentsin  sau  in  Bayern,  d.  I.
in  Ungarn,
14.|Gabriel  Kink,  Tisch-3  1  Jahre  alt,  aus  Sulz-Landstreichen  und  Bet-Dieselbe  Behörde,  desgleichen.
lergeselle,  berg,  Bezirk  Bregenz  in  teln,
.  Vorarlberg,
15.Johann  Kufner,  23  Jahre  alt,  aus  Mi-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Müller=  und  Bäcker=  rikau,  Bezirk  Bischofgeselle,
  teinitz  in  Böhmen,
16.  Johann  Jakob  Mar-28  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-27.  Juni
tin  Lenoble,  Tag-und  heimathberechtigt  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
ner,  zu  Dampierre,  Departement
  du  Loiret  in
Frankreich,
17.|  Alexander  Ducret,  geboren  am  1.  Januardesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  26.  Mai
Hüttenarbeiter,  1829  zu  Lots  in  Frank-  präsident  zu  Metz,  d.  J.
reich,

 

 

 

 

 

 

64“
        <pb n="472" />
        448  —

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  5.  Juli  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

Goldmünzen

 

Hiervon  auf  Privat- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom
29.  Juni  bis  5.  Juli  1879  #  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppellronen  Kronen  K#onen
.  A  .M.  #
Berlin  —  922  930  —  922  930
Darmstadt  .  .  .  ....  —  250  000  —  250  000
Summe  1.  —  1172  930  —  1172  930
2.  Vorher  waren  gepräüt  1  267  644  340  405  307  370  27  969  925  381  173230
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  406  480  300  27  969  925  382  346  160
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  406  351  200  27  969  145
1701  799  005  .4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft..  .  .  .  ..  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
24.  bis  30.  Juni  bis  30.  Juni24.  bis  30.  Juni  bis  30.  Juni
M  A.  M  M.
in  Münzen  .  4  435,86  8  458  94366  33  332,0  2  868  119,92
in  Barren  —  24  5994  909,70  —  56  386  928,68
zusammen.  4  435,,5  33  053  853  ½6  33  332,900  59  55  048,53
        <pb n="473" />
        —  449  —

3.  Fin  aon  z-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1879/80,  vom  30.  März  1879  (Reichs-Gesetzblatt  S.  19)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
im  Betrage  von  fünfzehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XIX.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  15.  Juni  bis
15.  Oktober  1879,
Serie  XX.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  25.  Juni  bis
25.  Oktober  1879,
Serie  XXI.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  5.  Juli  bis
5.  November  1879.
Berlin,  den  4.  Juli  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

144.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artitel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  «  ·
1.  der  Königlich  württembergische  Zoll-Inspektor  Felle  zu  Stuttgart  an  Stelle  des  provisorisch
  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  württembergischen  Finanz-Assessors
Herzog  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Hannover,  Hildesheim,  Celle  und
Münden,  sowie  dem  Herzoglich  braunschweigischen  Hauptsteueramt  zu  Braunschweig  als
Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Hannover  vom  1.  Juli  d.  J.  ab,  zunächst
provisorisch,
2.  der  Königlich  preußische  Zoll-Expeditions-Vorsteher,  Steuer-Inspektor  Meyer  zu  Neufahrwasser
  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
  Böther  den  Königlich  württembergischen  Hauptämtern  zu  Stuttgart,  Heilbronn,
Hall,  Cannstatt,  Eßlingen,  Heidenheim,  Reutlingen,  Tübingen,  Ulm,  Sulz,  Rottweil,
Spaichingen  und  Waldsee,  sowie  dem  Königlich  preußischen  Salzsteueramt  zu  Stetten  und
der  Post-Zollabfertigungsstelle  zu  Sigmaringen  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz
in  Stuttgart  von  demselben  Zeitpunkte  ab  bis  auf  weiteres
beigeordnet  worden.

 

Der  Großherzoglich  badischen  Steuereinnehmerei  Wolfach  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lahr  ist  die  Befugniß
  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Weingeist  ertheilt  worden.
        <pb n="474" />
        —  450  —

5.  Post=  und  Telegraphen--Wesen.

 

Postkarten  mit  Antwort  im  Verkehr  des  Weltpostvereins.

Postkarten  mit  Antwort  sind  zulässig  im  Verkehr  mit  Belgien,  Frankreich,  Helgoland,  Italien,
Luxemburg,  Niederland,  Norwegen,  Portugal,  Rumänien,  der  Schweiz,  Spanien  und  der
Argentinischen  Republik.  Die  Taxe  beträgt  20  Pfennig.

Berlin  W.,  den  1.  Juli  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

Ueberseicht
über  die

während  des  zweiten  Vierteljahrs  1879  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Post-Anstalten.

 

 

 

 

 

"  1  Eigensaaft
—  Ortsbezeichnung.  T  er  Ober-Postdirektions-Bezirk.
-  ttobezeichnung  Post-Anstalt.  l)l
A.  Eingerichtete  Post-Anstalt  en.
1  Altheide,  Post-Agentur,  Breslau.
2  Alt-Markgrafpieske,  u  Potsdam.
3  Beiertheim,  »  Karlsruhe.
4  Berlin  S.W.  Nr.  61  Stadt-Post-Anstalt,  Berlin.
(Hallesches  Thor),
5  Berresheim,  Post-Agentur,  Cöln  a.  Rh.
6  Birkesdorf,  Kreis  Düren,  u  Aachen.
7  Bliesbrücken  1  (Pfalzbahn),  «  »  Metz.
8  Blottnitz,  „  Oppeln.
9  Bollendorf,  5%  Trier.
10  Boruschin,  „  Posen.
11  Brettnig,  u  Dresden.
12  Brody,  u  Posen.
13  Bullay-Alf,  Post-Amt  II,  Coblenz.
14  Cobern-Gondorf,  Post-Agentur,  Coblenz.
15Collin  in  Pommern,  u  Stettin.
16  Drreilinden,  Post-Amt  III,  Potsdam.
17  4  a.  d.  Mosel,  .  »  Coblenz.
        <pb n="475" />
        —

451  —

 

 

 

 

z  Eigenschaft.

.  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.

S  Post-Anstalt.

18.  Exten,  3  Post-Agentur,  Minden.

19  Frohnhausen,  Reg.-Bez.  Düsseldorf,  n  Düsseldorf.

20  Fürstenau,  Reg.-Bez.  Marienwerder,  »  Danzig.
21Gesmold,  3  Oldenburg.

22  Gimmel,  »  Breslau.

23  Gleißen,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  O.,  „  Frankfurt  a.  O.
24  Großenbehringen,  „  Erfurt.

25  Groß-Reichenau,  u  Liegnitz.

26  Groß-Selten,  »  Liegnitz.

27  Gudow,  3  Hamburg.

28  Güterglück,  Post-Amt  lll,  Magdeburg.
29uscht,  Post-Agentur,  Frankfurt  a.  O.
30  Harlingerode,  u  Braunschweig.

31  Hatzenport,  Post-Amt  III,  Coblenz.

32  Hedwigshorst,  Post-Agentur,  Bromberg.

33  Heimerzheim,  "„  Cöln  a.  Rh.

34  Hessen  in  Lothringen,  u  Metz.

35  ZIllzach,  u  Straßburg  i.  E.
36  Kleinsassen,  »  Cassel.

37  Klein-Tinz,  »  Breslau.

38  Kobelnitz,  u  Posen.

39  Krippen,  »  Dresden.

40  Kuschten,  u  Posen.
41Lasdinehlen,  »  Gumbinnen.

42  Mansfeld  2,  (Bahnhof),  Post-Amt  III,  Halle  a.  S.

43  Mariendorf,  Post-Agentur,  Berlin.
44  Marxen,  »  Hamburg.
45  Michendorf,  Reg.-Bez.  Potsdam,  »  Potsdam.

46  Mocker  in  Oberschlesien,  »  Oppeln.
47Monneren,  »  Metz.

48  Mundolsheim,  »  Straßburg  i.  E.
49  Nausseden,  »  Gumbinnen.

50  Nedlitz,  »  Magdeburg.

51  Neroth,  »  Trier.

52  Neu-Skardupönen,  »  Gumbinnen.

53  Oelzschau,  »  Leipzig.

54  sOyten,  »  Bremen.

55  Postnicken,  »  Königsberg  i.  Pr.
56  Potsdam  3,  (Brandenb.  Vorstadt),  Stadt-Post-Anstalt,  Potsdam.

57  Romansweiler,  "  Post-Agentur,  Straßburg  i.  E.
58  Rützenhagen,  »  Cöslin.

59  Sankt-Märgen,  »  Constanz.

60  Silberbach,  »  KönigsbergEi.LPt
61  Sohra,  Kreis  Görlitz,  u  Liegnitz.

62  Teutschenreuth,  »  Karlsruhe.

63  Tzʒschecheln,  Frankfurt  a.  O.
        <pb n="476" />
        —  152  —

 

 

 

 

 

 

 

—  »  Eigenschaft  «
Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
S  Post-Anstalt.
64  Uthlede,  Post-Agentur,  Bremen.
65  Weißer-Hirsch,  n  Dresden.
66  Welda,  u  Minden.
67  Wengerohr,  Post-Amt  III,  Trier.
68  Wiesbaden  Nr.  4,  (Neue  Kolonnade),  Stadt-Post-Anstalt,  Frankfurt  a.  M.
69  *  Post-Agentur,  Straßburg  i.  E.
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1  Dobritz,  Post-Agentur,  Magdeburg.
2  Hünern,  Kreis  Wohlau,  n  Breslau.
3  Neuheide,  „  Breslau.
4  Oldenzaal,  Deutsche  Post-Agentur  in  Niederland,  Oldenburg.
5  Schustern,  Post-Agentur,  Gumbinnen.
6  Thiengen  bei  Freiburg,  »  Constanz.
7  Venlo,  Deutsche  Post-Agentur  in  Niederland,  Düsseldorf.
8  Wannsee,  Post-Agentur,  Potsdam.

 

 

 

Uebersicht

über  die

 

während  des  zweiten  Vierteljahres  1879  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten  und

aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.

1

 

 

 

 

 

 

 

 

9  eigensheft  Ober-Postdirektions-2#
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  ue
der  Telegraphen-Anstalten.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.)

1  |  Ahlbeck  auf  Usedom,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Stettin.

2  Alkhausen  bei  Bersenbrück,  „  Oldenburg.

3  Alme,  Sp.,  „  Arnsberg.

4  Altheide,  Sp.,  „  Breslau.

5  Altreichenau,  Schlesien,  Sp.  „  Breslau.

 

*)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  „Sp."  bezeichnet.
        <pb n="477" />
        —  453  —

 

 

Eigenschaft  ·«,
IF  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Ialtirrktions-8
  der  Telegraphen-Anstalten.  "

6  Babbergen,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Oldenburg.

7  Bahrdorf,  Sp.,  »  Braunschweig.

8  Bargen  i.  Schlesien,  Sp.,  „  Breslau.

9  Beelen,  Sp.,  „  Münster.
10Beiertheim,  „  Karlsruhe.
11Berggießhübel,  Sp.,  „  Dresden.

12  Berlin,  Postamt  auf  dem  Berliner  mit  vollem  Tagesdienst,  Berlin.

Ausstellungsplatze  vom  15.  April
bis  Ende  September,

13  Berlin,  Hallesches  Thor,  „  Berlin.

14  Berschweiler,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Trier.

15  Bialutten,  (%  Königsberg  i.  Pr.
16  Birresborn,  „  Trier.
17Bisperode,  „  Braunschweig.
18  Biesen,  Sp.,  „  Posen.

19  Blumenhagen,  „  Potsdam.
20Bockau  bei  Schneeberg,  „  Leipzig.
21Böhmischdorf,  „  Breslau.

22  Borszymmen,  Sp.,  „  Gumbinnen.

23|Bremen  Börse,  nur  während  der  Börsenzeit  von  Bremen.
1—2  Uhr  geöffnet,

24  Bremke,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Braunschweig.

25  Breslau,  Postamt  16  (Scheitnig),  Sp.,  „  Breslau.

26  Brieg,  Kreis  Glogau,  „  Liegnitz.

27  GBrome,  Sp.,  „  Hannover.

28  Brügge  i.  Westfalen  Postamt  2,  1  Arnsberg.

29  JBudwithen,  Sp.,  „  Gumbinnen.

30  Buchwald  bei  Sprottau,  „  Liegnitz.

31Büderich,  „  Düsseldorf.

32  Büdesheim,  Sp.,  „  Darmstadt.

33Büttgen,  »  Düsseldorf.

34  Bullay-Alf,  „  Coblenz.

35  Camenz  i.  Schlesien,  Bahnhof,  „  Breslau.

36  Carlsfeld,  Sp.,  „  Leipzig.

37Carnap,  »  Düsseldorf.

38  Chambrey,  Sp.,  v  Metz.

39  Clarholz,  „  Minden.

40Cranzahl,  „  Leipzig.

41  Daleiden,  Sp.,  „  Trier.

42  Damnitz,  Sp.,  „  Stettin.

43  Dardesheim,  „  Magdeburg.

44  Dehrn,  „  Frankfurt  a.  M.
45  Delligsen,  Sp.,  „  Hannover.

46  Deutschenbora,  „  Dresden.
47/Deuz,  Kreis  Siegen,  „  Arnsberg.

48  Dirsdorf,  Sp.,  »  Breslau.

 

 

 

65
        <pb n="478" />
        —

 

 

 

S  Eigenschaft  «..«
28  Ortsbezeichnung.  Dienstzeit)  dber  penerertons-S
  der  Telegraphen-Anstalten.  «
49Dittmangdorf,Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Breslau.
50Dreilinden,  «  ,,  Potsdam.
51|Düdelsheim,  Sp.,  „  Darmstadt.
52Dusznik,  Sp.,  „  Posen.

53  Ebersdorf  i.  Schlesien,  Sp.,  „  Breslau.

54  Eckesey,  1  Arnsberg.
55Eibelshausen,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  M.
56  ickendorf,  „  Magdeburg.

57  Elstra  bei  Kamenz  in  Sachsen,  Sp.,  „  Dresden.

58  Emmerichenhain,  („  Frankfurt  a.  M.
59Emsbüren,  „  Oldenburg.

60  Erdorf,  n  Trier.
61Ershausen,  v  Erfurt.

62  Faulbrück,  v  Breslau.

63  Forchheim,  Sp.,  v  Leipzig.

64  Freudenburg,  Reg.-Bez.  Trier,  Sp.,  „  Trier.
65Gemünden  a.  d.  Wohra,  Reg.-Bez.  „  Cassel.

Cassel,

66  Gerwischkehmen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
67|Gerdshagen,  Sp.,  „  Schwerin.

68  Gersdorf  bei  Oberlungwitz,  Sp.,  „  Leipzig.

69  Gerstheim,  Sp.,  „  Straßburg  i.  E.
70iersleben,  „  Magdeburg.
71Giesenkirchen,  Sp.,  „  Düsseldorf.
726Glehn,  -  »  Düsseldorf.
73Gottleuba,  Sachsen,  Sp.,  1  Dresden.
746räfinau,  v  Erfurt.

75  Gramenz,  »  Cöslin.
76Grande,  Sp.,  „  Hamburg.

77  Groß--Ballhausen,  1  Erfurt.
78Großen-Buseck,  »  Darmstadt.

79  Groß--Mohrdorf,  Sp.,  „  Stettin.“
80Groß-Nädlitz,  Sp.,  ,  Breslau.
81.1Groß-Rohrheim,  „  Darmstadt.

82  Groß--Rudestedt,  „  Erfurt.
83Groß-Welle,  Sp.,  „  Potsdam.

84  Groß-Wudicke,  v  Magdeburg.
85rumbach,  Reg.-Bez.  Trier,  Sp.,  »  Trier.

86  Hauina,  Reg.-Bez.  Cassel,  »  Cassel.
87Haldern,  Reg.-Bez.  Düsseldorf,  „  Düsseldorf.

88  Hamburg,  Stadtpostamt  13,  am  »  Hamburg.

Grindelberg,

89  Hegenheim,  Kr.  Mülhausen,  Sp.,  1  Straßburg  i.  E.
90  Heiden  in  Lippe-Detmold,  Sp.,  1  Minden.

91  Heldenbergen,  Sp.,  „  Darmstadt.

92  Herdorf,  Coblenz.
        <pb n="479" />
        —  455  —

 

 

 

3  Eigenschaft  Postdirektions-—
  Ortsbezeichnung.  Dienstzeit)  Ober  wrreltion
S  der  Telegraphen-Anstalten.  "
93Hermsdorf  bei  Dresden,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Dresden.

94  Herndorf,  „  Liegnitz.

95  Herzebrock,  „  Minden.

96  Herzsprung,  Sp.,  »  Potsdam.

97  Hessen  i.  Lothringen,  Sp.,  »  Metz.

98  Heuckewalde,  Sp.,  „  Halle  a.  d.  S.
99  Hohnstein  b.  Stolpen  i.  S.,  Sp.,  1  Dresden.

100  Holzhausen,  Kr.  Lübbecke,  Sp.,  »  Minden.
101Hudemühlen,  Sp.,  1  Hannover.
102  Hünern,  Kreis  Trebnitz,  Reg.-Bez.  „  Breslau.

Breslau,  Sp.,

103  JSablone,  „  Posen.
104Schenheim,  „  Constanz.
105  lberstedt,  u  Magdeburg.
106  llzach,  „  Straßburg  i.  E.
107  1  ngramedorf,  »  ·Breslau.
1085rxleben,Sp.,  ,,  Magdeburg.
109  Isselhorst,  Sp.,  „  Minden.

110  Kaffzig,  „  Cöslin.
111Kallwen,  Sp.,  Gumbinnen.
112  Kammerberg,  „  Erfurt.

113  Karalene,  Sp.,  „  Gumbinnen.
114Kattenau,  Sp.,  „  Gumbinnen.
115  Kirf,  Sp.,  »  Trier.

116  Kleinenbroich,  „  Düsseldorf.
117fKleinrosseln,  Sp.,  „  Metz.

118  Klein-Sassen,  Sp.,  5„  Cassel.

119  Kletzke,  Sp.,  „  Potsdam.

120  Klietz,  Sp.,  „  Magdeburg.
121  Klitschdorf,  „  Liegnitz.

122  Klosterlausnitz,  5„  Leipzig.

123  Klosterwald,  Sp.,  »  Constanz.

124  Köbnitz,  Sp.,  5„  Posen.

125  RKönigerode,  Sp.,  »  Halle  a.  d.  S.
126  Königsmachern,  )  Metz.
127|Kohren,  Sp.,  »  Leipzig.

128  Kopnitz,  »  Posen.

129  Kranowitz,  Sp.,  “„  Oppeln.
130Krögis,  „  Dresden.
131Kronweiler,  „  Trier.

132  Kudoba,  b  Oppeln.

133  Kunzendorf,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  O.,  „  Frankfurt  a.  O.
134  Kussen,  Sp.,  »  Gumbinnen.
135.Langerfeld,  5„  Arnsberg.
136Lang-Göns,  2½  Darmstadt.
137|Langheinersdorf,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  „  Liegnitz.

 

 

 

65“
        <pb n="480" />
        —  456  —

 

 

—  Eigenschaft  ..-Ortsbezeichnung.
  (Dienstzeit)  Ober-Pors  direktions-#
  der  Telegraphen-Anstalten.  zirt.
138  Laskowitz,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Breslau.
139Lauenförde,  Sp.,  „  Minden.

140  Lengenfeld  unterm  Stein,  »  Erfurt.

141  Lerbach,  „  Braunschweig
142  Letzlingen,  „  Magdeburg.
143  Lichtenberg  in  Braunschweig,  „  Braunschweig.
144  Liebenau,  „  Cassel.
145Lissewo,  Sp.,  u  Danzig.
146Lossen,  »  Breslau.
147/7Ludweiler,  Sp.,  »  Trier.
148Ludwigsruh,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.
149  Lünebach,  Sp.,  „  Trier.

150  Maizières  bei  Metz,  „  Metz.
151/Mandelsloh,  Sp.,  „  Hannover.

152  Mariensee  in  Hannover,  Sp.,  „  Hannover.
153NMellendorf,  Sp.,  „  Hannover.

154  Mengerskirchen,  „  Frankfurt  a.  M.
155  Merenberg,  „  Frankfurt  a.  M.
156  Meuselbach,  »  Erfurt.

157  Milow,  Sp.,  „  Potsdam.

158  Mischline,  „  Oppeln.

159  Mittel-Teutschenthal,  Sp.,  „  Halle  a.  d.  S.
160Mlecewo,  »  Danzig.

161  Mörfelden,  „  Darmstadt.
162Monheim,  u  Düsseldorf.
163Mühlheim  im  Großh.  Hessen,  „  Darmstadt.

164¼  Münzenberg,  Sp.,  „  Darmstadt.

165  |  Mürlenbach,  „  Trier.
166Mundolsheim,  „  Straßburg  i.  E.
167|/  Muttrin,  Sp.,  »  Cöslin.
168.Narsdorf,  „  Leipzig.

169  Nennig,  „  Trier.

170  Neu—-Berun,  „  Oppeln.
171Nerchau,  Sp.,  „  Leipzig.

172  Netphen,  »  Arnsberg.

173  Neuenkirchen  bei  Melle,  u  Oldenburg.

174  Neuensalz  im  Voigtlande,  Sp.,  »  Leipzig.

175  Neunischken,  Sp.,  »  Gumbinnen.
176  Neu-Stettin  2  Bhf.,  »  Cöslin.

177  Niebusch,  Sp.,  u  Liegnitz.

178  Niedaltdorf,  Sp.,  u  Trier.

179  Niederhagenthal,  Kr.  Mülhausen,  Sp.,  u  Straßburg  i.  E.
180  Nieder-Ramstadt,  »  Darmsiadt.
181Nieder-Sachswerfen,  »  Braunschweig.
182  Niederzerf,  Sp.,  »  Trier.

183  Nohfelden,  Sp.,  u  Trier.
        <pb n="481" />
        —  457  —

 

Eigenschaft

 

—

s.  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Lersasrektion
S  der  Telegraphen-Anstalten.  "
184  Nordwalde,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Münster.

185  Obertiefenbach,  Reg.-Bez.  Wiesbaden,  u  Frankfurt  a.  M.
186Ober-Weistritz,  Sp.,  »  Breslau.
187Offenbach  am  Glan,  Sp.,  »  Trier.

188  Olvenstedt,  u  Magdeburg.
189  Ostbevern,  Sp.,  „  Oldenburg.
190  Ostrach,  Sp.,  n  Constanz.
191.Ostrokollen,  Sp.,  »  Gumbinnen.
192  Ottenheim,  »  Constanz.

193  Ottenstein,  Sp.,  „  Braunschweig.
194/Ottorowo,  »  Posen.

195  Otzenhausen,  u  Trier.

196  DOybin,  Sp.,  »  Dresden.

197  BPanschwitz,  Sp.,  »  Dresden.
198Pelleningken,  Sp.,  u  Gumbinnen.
199  Peterwitz,  Reg.-Bez.  Breslau,  Sp.,  u  Breslau.

200  Pinnow,  Sp.,  „  Potsdam.

201  Pissanitzen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
202  Pockau,  Sp.,  »  Leipzig.

203  Poelzig  i.  S.,  Sp.,  u  Halle  a.  d.  S.
204  Priemhausen,  Sp.,  »  Stettin.

205  Prillwitz,  Sp.,  »  Stettin.

206  Pritzier,  Sp.,  »  Schwerin.
207|Prohn,  Sp.,  »  Stettin.
208Püttlingen,  Reg.-Bez.  Trier,  Sp.,  »  Trier.

209  Ramelow,  „  Cöslin.

210  Rauschenberg,  Sp.,  „  Cassel.

211  Reinhausen,  u  Braunschweig.
212  Rheinbreitbach,  Sp.,  ,,  Coblenz.

213  Rheurdt,  u  Düsseldorf.

214  Riedselz,  »  Straßburg  i.  E.
215  Ringenwalde,  Sp.,  »  Potsdam.

216  Nittersgrün,  »  Leipzig.

217  Rodewald,  Sp.,  »  Hannover.

218  Romanswmweiler,  Sp.,  »  Straßburg  i.  E.
219  Rosenthal,  Sp.,  »  Cassel.

220  Rothenkirchen  i.  S.,  u  Leipzig.
221Rübenau,  Sp.,  »  Leipzig.

222  Salzschlirf,  »  Cassel.
223Sarnow,  Sp.,  »  Stettin.

224ä  Scharfenort,  »  Posen.
225%chloßvippach,  »  Erfurt.

226  Schmolz,  »  Breslau.

227  Schneverdingen,  Sp.,  »  Hannover.

228  JSchönberg  bei  Brambach,  »  Leipzig.

229  Schönfeld,  Reg.-Bez.  Breslau,  Sp.,  »  Breslau.
        <pb n="482" />
        —  458  —

 

 

—  Eigenschaft  Postdirektions--
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  “]“z
S  der  Telegraphen-Anstalten.

230  Schollene,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Potsdam.
231Schwanheim,  »  Frankfurt  a.  M.
232  Schwarzenborn,  Reg.-Bez.  Trier,  »  Trier.

233  Schwedeldorf,  Sp.,  u  Breslau.
234chwei  i.  Oldenburg,  Sp.,  u  Oldenburg.
235  Schweinitz,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  Sp.,  »  Liegnitz.

236  Schwirz,  Sp.,  »  Breslau.
237ellnow,  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
238  Sevelen,  »  Düsseldorf.

239  Simmenau,  Sp.,  u  Breslau.
240Söllingen,  u  Braunschweig.
241Soest  Bhf.,  »  Arnsberg.

242  Soetern,  Sp..  »  Trier.

243  Sollstedt,  »  Erfurt.

2444  Sommerau,  Sp.,  „  Danzig.

245  St.  Hubert,  u  Düsseldorf.

246  St.  Märgen,  Sp.,  »  Constanz.
247t.  Ouirin,  Sp.,  »  Metz.

248  Stolpe,  Kreis  Angermünde,  Sp.,  »  Potsdam.

249  Stolzenberg,  Reg.-Bez.  Cöslin,  »  Cöslin.

250  Stotternheim,  »  Erfurt.

251  Teutschneureuth,  »  Karlsruhe.

252  Cichau,  »  Oppeln.

253  Timmel,  Sp.,  »  Oldenburg.
254Tönnishäuschen,  Sp.,  »  Münster.

255  Lollmingkehmen,  Sp.,  »  Gumbinnen.
256  Treblin,  Sp.,  »  Cöslin.
257Krebsen  i.  S.,  Sp.,  »  Leipzig.

258.  Tschirnau,  Sp.,  »  Posen.

259  Uhistädt,  »  Leipzig.

260  Undenheim,  Sp.,  „  Darmstadt.

261  Vigy,  »  Metz.

262  Vluyn,  „  Düsseldorf.

263  Vossowska,  „  Oppeln.

264  Wachtendonk,  „  Düsseldorf.

265  Wankum,  »  Düsseldorf.
266|Wehen,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  M.
267  Weiskirchen,  Sp.,  „  Trier.

268  Wellen,  5  Trier.

269  Wengerohr,  „  Trier.

270  Westeregeln,  »  Magdeburg.
271Wieda,  Sp.,  „  Braunschweig.
272  Wildpark  bei  Potsdam,  „  Potsdam.

273  Wiltingen,  (2  Trier.

274  Wolfersweiler,  Sp.,  „  Trier.

275  Woippy,  b  Metz.
        <pb n="483" />
        Eigenschaft

 

3

S  —  ·  1  2
28  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Lber  pan  prektions.
S*  der  Telegraphen-Anstalten.  ·
276Wolkenburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Leipzig.

277  Worfelde,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.

278  Müstensachsen,  Sp.,  „  Cassel.

279  Wulfen,  Reg.-Bez.  Münster,  „  Münster.

280  Zauditz,  Sp.,  »  Oppeln.

281  Zembomwitz,  „  Oppeln.

282Zillesheim,

 

1Alerxisbad,

2  Babelsberg,
3Baden-Baden,  Bahnhof,
4  Bastei,

5  Bruocken,

6  Callenberg,

7  Dievenow,

8  Eilsen,  Bad,

9  Ems,  Kurhaus,
10ôriesbach  in  Baden,
11  Heidelberg,  Schloß,
12  Heilige-Damm,
13.Hohwald,

14  Inselsberg,

15  Kahlberg,

16  Landeck,  Bad,
17|8Neues  Palais  bei  Potsdam,
18  Nerkuhren,

19  Rillnitz,  Schloß,

20  Rabensteinfeld,

21  Rastede  (Palais),

22  Reinerz,  Bad,
23Saßnitz,
245%Schweizermühle,

25  Suoerode,

26  Westerland  auf  Sylt,
27|  Wildungen,  Bad,

28  Wilhelmshöhe,

 

1  Crefeld,  Bahnhof,
2  Meinberg,

77

 

B.  Wiedereröffnet  wurden.

1111111111111111111111111111

 

C.  Sonstige  Veränderungen.
vom  1.  Mai  ab  ist  voller  Tagesdienst

  eingeführt.

vom  1.  April  ab  dauernd  geöffnet.

 

 

 

Straßburg  i.  E.

Magdeburg.
Potsdam.
Karlsruhe.
Dresden.
Magdeburg.
Erfurt.

Stettin.
Minden.
Frankfurt  a.  M.
Karlsruhe.
Karlsruhe.
Schwerin.
Straßburg  i.  E.
Erfurt.

Danzig.
Breslau.
Potsdam.
Königsberg  i.  Pr.
Dresden.
Schwerin.
Oldenburg.
Breslau.
Stettin.
Dresden.
Magdeburg.
Kiel.

Cassel.

Cassel.

Düsseldorf.
Minden.
        <pb n="484" />
        —  460  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  d.  Mts.  ist  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  18,5  km  lange  Bahnstrecke  Steele-Heißen-Frintrop,
  mit  den  Stationen  Steele,  Rüttenscheid,  Heißen  und  Borbeck  auch  für  den  Personen=  und  Gepäckverkehr
  eröffnet  worden.  Dieselbe  findet  in  Frintrop  Fortsetzung  durch  die  nach  der  Bekanntmachung  vom
26.  v.  Mts.  ebenfalls  am  1.  d.  Mts.  eröffnete  Bahnstrecke  nach  Osterfeld.

Berlin,  den  2.  Juli  1879.

 

An  22.  Juni  d.  J.  ist  die  der  Verwaltung  der  „Feldabahn"  unterstellte,  19  km  lange  schmalspurige
Bahnstrecke  Salzungen-Dorndorf-Lengsfeld  für  den  Personenverkehr  eröffnet  worden,  nachdem  deren
Inbetriebnahme  für  den  Güterverkehr  bereits  am  1.  Juni  d.  J.  stattgefunden  hat.
Berlin,  den  5.  Juli  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  zweite  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1879“  ist  erschienen.

Berlin,  den  9.  Juli  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

□  .  ..  .  ..
In  Leer  wird  am  17.  und  in  Grünendeich  am  28.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen
werden.

 

S.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Mads  W.  Stang  in
Fredrikstad  (Norwegen)  zum  Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

Die  Kaiserlichen  Konsuln
Uhler  in  Mahon  (Minorca)  und
Martinengo  in  Savona

sind  gestorben.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg  ernannten  Herrn  George  Scroggs
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="485" />
        VII.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Rei

 

 

Herausgegeben

—

..

Reichskanzler-Amt.

—  —  —  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Berlin,  Freitag,  den  18.  Juli  1879.

&amp;amp;29.

 

 

Inhalt:  1.

2.

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
ausländischer  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebtltt  Seite  461
Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Juni  1879;  —
Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  Juni  1879  465

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,

  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  für  Juni  1879;  —
Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechestengelten  in
den  Monaten  April  bis  Juni  1879;  —  Anschluß  bremischer
Gebietstheile  an  das  deutsche  Zollgebiet;  —  Titelverleihung
an  einen  Stations-Kontrolör;  —  Errichtung  einer  Zoll—

und  einer  Uebergangsstelle;  —  Befugniß  einer  Steuerstelle
470

 

4.

5.

Justiz-Wesen:  Dienstweisung,  betreffend  die  Einziehung
und  Verrechnung  der  für  die  Geschäfte  des  Reichsgerichts
in  Ansatz  kommenden  Kosten  423

Eisenbahn-Wesen:  Abänderungen  des  Betriebs-Reglements
für  die  Eisenbahnen  Deutschlands;  —  Bestimmungen  über
die  Verladung  und  Beförderung  von  lebenden  Thieren
auf  Eisenbahnen;  —  Ausführungsvorschriften  zu  F.  50
Nr.  7  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen
Deutschlands;  —  Eröffnung  von  Haltestellen  478

Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Prüfungen  für
Schiffer  und  Steuerleute;  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
  4383

Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exegquatur-Ertheilung;
—  Adbgrenzung  eines  fremdländischen  Konsulatbezirks  483

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  9.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  8)“)  erlassene  Verbot  der  in
Hottingen-Zürich  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Die  Tagwacht"  erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern
dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Kleine  Vereinigte  Staaten  von  Europa“  zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  14.  Juli  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

 

*)  Central-Blatt  S.  50.

66
        <pb n="486" />
        —  462  —

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“

erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Volksfreund“  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  15.  Juli  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

*.)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  daum  des
1  der  B  Ausweisung  weisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  August  Belofskysgeboren  am  27.  Fe—-wversuchter  schwerer  Dieb-Königlich  württember-24.  Juni
(Bilofsky),  Zim=  bruar  1848,  aus  Wien,  stahl,  gische  Regierung  des  d.  I.
merputzer,  Donaukreises,

b.  Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.rKasimir  Strzeletz-19  Jahre  alt,  geboren[Landstreichen  und  Dieb-Königlich  preußische,  9.  Mai

ki,  Arbeiter,  und  ortsangehörig  in]  stahl,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Krakau,  Oppeln,
3.  Josef  Gottwald]!  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Betteln,  dieselbe  Behörde,  27.  Maie
Webergeselle,  und  ortsangehörig  zu  Fälschung  eines  Legiti-  d.  I.
Freudenthal  in  Oester-mationspapiers  und  Abreichisch-Schlesien,
  weichen  von  der  Reiseroute,

4.  Johann  Mirwa,  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  12.  Juni
Fleischergeselle,  und  wohnhaft  zu  Mü-  d.  J.

likau  in  Oesterreichisch-Schlesien,
        <pb n="487" />
        463  —

 

 

 

 

 

—

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
e  —  —  Ausweisung  weisungs-F
  der  Bestrafung.  beschlossen  yat  ·

Z  des  Ausgewiesenen.  n  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  5.  6.

5.  Johann  Halatek,18  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  23.  Juni
Fleischergeselle,  und  ortsangehörig  zu  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  I.

Kety,  Kreis  Biala  in  Oppeln,
Galizien,
6.  Franz  Minnich,geboren  1847  zu  Döhnis  desgleichen,  Königlich  preußische  4.  Juli
Weber,  in  Oesterreich,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Breslau,
7.  Josef  Fischer,  13  Jahre  alt,  aus  Neu-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  5.  Juli
dorf  bei  Reichenberg  in  d.  J.
Böhmen,

8.  Berthold  Lederer,  geboren  6.  Januar  1860  Landstreichen,  Königlich  preußischef24.  Juni

Kaufmann,  zu  Zajesdetz  in  Böh-  Bezirksregierung  zul  d.  I.
men,  Frankfurt  a./O.,

9.  Josef  Szladek,/geboren  1863  und  wohn-desgleichen,  Königlich  bayerisches“1  4.  Juni
Tagelöhner,  haft  in  Als-Hrisco,  Be-  Bezirksamt  Roding,  d.  S.

zirk  Trentsin  in  Ungarn,

10.  Josef  Babka,  Land-33  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  4.  Juni
wirthschaftsgehülfe,  und  wohnhaft  zu  Unter-  teln,  d.  J.

Chota,  Bezirk  Klattau
in  Böhmen,

11.  Martin  Petrasch,  17  Jahre  alt,  ortsange-desgleichen,  Königlich  bayerisches]g.  Juni.
Bäckerlehrling,  hörig  zu  Angelitz,  Be-  Bezirksamt  Gra=  d.  S.
zirk  Klattau  in  Böh-  fenau,

men,

12.Franz  Stipan,50  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  19.  Juni

Tagearbeiter,  und  ortsangehörig  zu  und  Diebstahl,  Kreishauptmann-  d.  J.
Benecko,  Bezirk  Star-  schaft  zu  Bautzen,
kenbach  in  Böhmen,

13.|Guiseppe  Veechini7  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-s3.  Juli

Erdarbeiter,  und  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmard  J.
Villastrada,  Provinz
Mantua  in  Stalien,

14.  Peter  Josef  Har-47  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  30.  Juni

mant,  zu  Cons  la  Granddille,  präsident  zu  Metz,  d.  I.

 

et  Moselle  in  Frank- 



reich,

Departement  Meurthe

 

 

 

66
        <pb n="488" />
        —  1
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
—  1—  -  Ausweisung  weisungs-GS
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  8.  4.  ..  6.
.Karl  Juncker,25  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  30.  Juni
Schmied,  zu  St.  Garnenkirchen  präsident  zu  Metz,  d.  J.
in  Vorarlberg,

16.Johann  Storn,  Ar--16  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  zu  Budapest,  ·

17.  Josef  Brausel,18  Jahre  alt,  geborenddesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schneider,  zu  Miroditz,  Kreis  Piseck

  in  Böhmen,

18.  Karl  Emil  Frese,25  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schreiner,  zu  Lehm,  Bezirk  Reute  .

in  Tirol,

19.  Franz  Clemens  39  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Granchet,  Arbei-  zu  Ferant  in  Frankter,
  reich,

20.  Peter  Gauthier,  836  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  derselbe,  1.  Juli

zu  Tiak,  Departement  d.  J.
Morbihan  in  Frankreich,


21.  Abraham  Maschko-41  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  derselbe,  2.  Juli
witz,  Zehngebote=  zu  Dobschin  in  Russisch-  d.  J.
schreiber,  Polen,

22.Gerhard  Lecleère,69  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen  und  Bet-Derselbe,  5.  Juli
Schlosser,  zu  Sedan  in  Frank=  teln,  d.  J.

reich,

23.'Peter  Schroeder,4  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  derselbe,  7.  Juli
Arbeiter,  zu  Rambach  in  Luxem-  d.  J.

burg,
        <pb n="489" />
        2.

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

465

Ueberseicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  12.  Juli  1879  stattgehabten

Münz=  und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-6.
  bis  12.  Juli  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
A  A.  A  A
Berlin  ..  —  650  760  —  650  760
Hambuig  —  327  150  —  327  150
Summe  1.  —  977910  —  977910
2.  Vorher  waren  geprüt  1  267  644  340  406  480  300  27969  925  382  346  160
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  407  458  210  27  969  925  383  324  070
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  407  329  110  27  969  145
1  702  776  915  .4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekasßt  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
1.  bis  7.  Juli  bis  7.  Juli  1.  bis  7.  Juli  bis  7.  Juli
in  Münzen  —  8  458  943,,6  74  613,1  2942.,733%
in  Barren  35  065,90  24  629  975,o0.  580  404/  56  967  333,04
zusammen  35  065,60  33  088  918,6  655  017)/2  59  910  066,/07
        <pb n="490" />
        466

Status  der  deutschen  Noter
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wocher
(Die  Beträge  laut

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  e

F  taglich  bindlich-  r  tüuls
Grund--Reserve.Noten-  Vesen  Unge.  Gegen  feällige  esen  teiten  egen  Sonstige  Gegen  sSumme  sDegen  bun

HName  der  Banken.  .  31.Matdeckte31.Mac  31.Ma:nnt81.Mai  31.Maipekst.Mai.
Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  we

2  1819.  sNoten.  1879.  ind  ic.  1679.  1879.  1879.Passiva.19879.#thoa

2  gungs-’

  keiten.  frist.  t
1|  Reichsbannkz  120  000|  S  S  SO  0  1  260  23  69  SSO  O  -
2Städt.  Bank  zu  Breslan  2  000  600  2  853  474  70  3407  +  436  —  1180  —  —  92860/4  153  l
3|  Kölnische  Privatbnk  3  000  750  2  067—  142  1239—  5  1590—  28  2990  —  22  30  —  8  996  —  190  K
4|  Maadeburger  Privatbank  3  000  606  2219|—  110  1138—  134  13—  22  1  180—  81  8389—  25  7107—  18/1
5Danziger  Privat-Aktien--Bark3000  750  1  700  —  170  858  640  407  —  127  2637—  114  215.—  1108709—  1811
6Provinzial-Aktien  =  Bank  des

Großherzogthums  Posen3000  750  2  147/  212  1128—  17  8  —  83  1796  +A  540  408  —  120%  8109  Séeill
7SHannoversche  Bnkzk12000  862  4247—  180  1769—  579289  +  19  1  859  44  3894—  244  2
3  Frankfurter  Bank  17  143  3574  11  129—  398  2930—  1247/6108·—  15686  3  221  —  172  1148  ses  42  323—  1329|
9Bayerische  Notenbank  7  500  292  87  452—  956  27711—  1382  916  —  602  211—  232063/—  430784344  9  6

10  Sachsische  Bank  zu  Dresden.  Soots1110  1241  1534  340  —  5229  603—  253  3928—  121  250—  113224  11594

11|  Leipziger  Kassenverein  3  000  133  2981-+  145  1  308—  427  1347  —  1209  279—  1837  73—+  10  7  811—  1211

12|  Chemnitzer  Stadtbank  510  115  509  2  184  68  90  —  113172—  1027  88  ½  4479—  1024

13|]  Württembergische  Notenbank  9  000  37|40“6  —  31  9417—  428  302  4  114  81|.  6  2911  34  310114  151

44.  Badische  Bank  ..  .  9  000  1  361  9674  1062  5989  398  464—  18  1224  30  311  4  3620  982-  1110  n
15|  Bank  für  Süddeutschland.  152FJ  10  605  186.—  11  —  —  6190  72  1%
16|  Braunschweigische  Buaunhk.0  309  2779—  227|  1945  4132237—  2371443—  617  320  J+  28  17588  —  399  11#
17|  Kommerzbank  in  Lübegkgli00  43  7651  81  —  —  189  1050  —  132180—  3  53  4  6  491  67
18  Bremer  B.uüsrm  16  607  775  4694|—  8  2916  80  197  34  15001—  48  150  37  426—  31

Zusammen  268  3301  37!240  72  320788|  i181

 

u1  8“7:
1  14°:
Zu  157:

Darunter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Darunter  152  000  „KX.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

41  606  ./“4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

Darunter  106  346  „K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="491" />
        banken  Ende  Zuni  1879
übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1879.
auf  Tausend  Mark.)

467

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aotiva.

6
Metan.  Gegen  ReichssGegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  onstige  Gegen  Summe  Gegen  "
Bestand.  31.  Maikassen.31.  Maianderer  31.  Maius  Wechsel  31.  Mais  Lombard.31.  MaiEffekten.31.  Mai  —i-  21.  Mai  der  31.  Mai
1879.  scheine.  1879.  Banken.  1879.  1879.  1879.  1879.  1879.  Aktiva.  1879.  E
2
*
S
546  083—  65938348176  K+  13249%  +  8069  366  965|I  43  885  70945  +  19  960  13  579  —  10751  22950  10730  56  0  1
1  0371  188  4—  1  783—  220  4  109—  248  3653  661  437  —  6  —  10  o29  8202
778—  63  2—  2  48  72  7532—  19  601  —+  11  —  —  223  —  33  9184—  178  8
736—  113  13—  11  3320  100  4948  —  130  1117  4  109  —  —  71—  41  7217|—  4
775—  30  —  —  67  440  6  587  236  724  —  23  283  —  409  4  88  8  815—  169  5
75014  62  1.  1  268  —  166  5252  —  276  1590  49  —  —  384—  40  8  245  H.  894  6
2  070  235  16  —  6  392  .  158  10  906  —  653  662  61  383—  275  7  8321.  235  22261—  233  7
6949  610  770—  116  480  —.  355  25  181—  2646  3578  H  447  3958  K  119  19144  35  42  83z0  —  12566  8
36  2264  1896  67  44%  —  39833  596—  2913  1603  —  8  1624  4  90  1  870  TJ  394  78  44—  991
18  017—  211  115—  70  4652  +  1286  40  460  946  5784  1  678  5  108  —  574  4088—  896  78224  1159
1  031—  78  20  —  17  6220  —  187  3510—  555  1708  —  77  7—  435  91—  16  7813—  121111
2271-  10  9  5  89—  71  3535—  900  102  —  6  162  —  10  355  —  54  4  479  —  102412
9975  349  102  4  21  1  372  55  18  025  226  3522  —  16  405  —  780—  32  —  1513
3  313  430  471  33  325—  201  14  486  210  1258  H  78  32  —  1471.  158  20  9332  11104
3748  341  36  30  6888  503  15  477  1  0.7  2866  475  3  488  —  404  2680—  412  29  183  154015
761|——  62  8—  16  656—  232  9030—  516  1958  —  154  —  —  578566—  48  17  60707—  59061
426—  94  14  5  4664  304  3  524  —  321  220  —  99  638  —  37  1  3111.  131  6  591.  77|17
1662—  26  1½—  15  115—  21  33125—  615  2163  78  359—  6  4906—  574  3792111  4118

634  5664—  2647%1½%½%3  100  884  +  23  078  30  463  —  12283  53  500—  20  1503  802  57  979
        <pb n="492" />
        468

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

Bezeichnung

 

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
Notenbanken.  in  Abschnitten  zu  100  .  Abschnitten  zu  200
#4  .  “4  z  I
1.]Reichsbank)  369  344  500  109  755  500  —  —
2.|Städtische  Bank  zu  Breslan  1  601  900  57  100  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2)  2  050  400  925  900  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2218  500  781  500  —  —

5.)  Danziger  Privat-Aktienbaoakkk  1  700  000  1  300  000  —  —

6.]  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  767  900  132  100  469  200  430  800

7.  Hannoversche  Bant..  .  .  .  .  .  ...  4247  500  1  752  500  —  .-8-FrankfurterBank........

  4124100  4575  900  —  —
9.  GBayerische  Notenbank  ..  ...  67  361  900  2648  100  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  24  039  500  35  960  500  —  —
11.|Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbanrnk  509  100  900  —  —
13.Württembergische  Notenbank  20  866  000  4  734  000  —  —
14.]Badische  Bikkss  9  674  300  29  325  700  —  —
15.Bank  für  Süddeutschlnd  11  164  9000  24  835  100  —  —
16.]  Braunschweigische  Bank  ...  277910010720900  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  764  500  1  635  500  —  —
18.,  Bremer  Bank  4  693  800  4  806  200  —  —
zusammen  am  30.  Juni  1879  527  907900  233  847  400  469  200  430  800
am  31.  Mai  1879  497  170  700  242  979  600  409  200  490  800

mithin  am  30.  Juni  1879  mehr.  30  737200  —  60  000  —
weniger  —  9132200  —  60  000

 

 

Anmerkungen.

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

2090
7964  680  -

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  w
1220  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
2  0  #  #  I  r

noch  nicht  eingelöst:
im  Biht  gins

vernichtet:  98  300  -

2  ·#  I  29
2)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeben

92230  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

225  525  Thlr.  in  Abschnitten  zu  95  Thlr.,

8  950  v  ·  ri
86  581  175=  "

elche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfählg  und

2  40  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,
6  840  ri  4  51  4  4  4“
6  000  Ooo  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derienigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  2200  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  800  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  8200  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  056  800  Mark  in
        <pb n="493" />
        —  469  —

noten  Ende  Juni  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  .  in  Abschnitten  zu  1000  .Kx  überhaupt
*  4  4%  --  4  MA.
112  434  500  209  065  500  261  093.000  333  607.000  742  872  000  652  428  000  1.
—  —  1251  000  90  000  2  852  900  147  100  2.
—  —  —.  —  2  050  400  925  900  3.
—  —  —  —  2218500  781500  4.
—  —  —  —  1  700  000  1  300  000  5.
909  500  290  500  —  2146  600  853  400  6.
—  —  —  —  4247  500  1  752  5008)  7.
798  500  1  801  500  6  206  000  12  494  000  11  128  000  18  871  400  8.
—  —  —  —  67  361  900  2  548  100  9.
16  084  500  10  415  500  —  —  40  124  000  46  376  000  10.
2981  000  19  000  —  —  2  981  000  19  000  11.
—  —  —  —  509  100  900  12.
—  —  —  —  20  866  000  4  734  000  13.
—  —  —  —  9  674  300  29  325  700  14.
—  —  —  —  11  164  900  24  835  100  15.
—  —  —  —  2779  100  10  720  900  16.
–  —  —  —  764  500  1  635  500  17.
—  —  —  —  4  693  800  4  806  200  18.
133  208  000  221  .592  000  268  550  000  346  191.000  930  135  100  802  061  200
117  892  000  236  908  000  219  073.000  385  713.000  834  544  900  876  091  400
15  316  000  —  49  477  000  –  95  590  200  —
—  15  316  000  —  49  522  000  —  74  030  200
Einziehung  aufgerufen  find,  waren  am  20.  Juni  1879:
86  150  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  243  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  93  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2221  215  Mark
mithin  gegen  Ende  Mai  1879  weniger  4290
1900  siss  20  000  "  6  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  118  3o4
8  339400  259  425  300  O4  „  138  492000  -  "  l  "  1  502  407  665.

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  Juni  1879:  "
1  650  Thlir.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  590  Mark,  —  die  gleiche  Summe  wie  Ende  Mai  1879.
450  ·  -.-  1000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  -  7110

297  900  -  -  -  "  "  299  000  -  -  -  2976  300

daß  am  30.  Juni  1879:

derselben  Gattung  im  Bestande  und  1997  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

67
        <pb n="494" />
        470

3.

—.

un  d

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Zahl.

Einfuhr  vom

 

 

 

 

der  Ver-=  NRaffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Se-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  sinel  her  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-vNiederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.e  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  2  —  10  13  645
2.  -  Westpreußen  —  —  60  —  —  —
3.  -  Brandenburge.  —  —  90  —  2  —
4.  -  Pommern  —  —  2  —  —  —
5  -  Posen  —  —  —  —  —  —
6  -  Schlesien  —  —  29  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  —  —.  98  –  –  –
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  797  36  361  1511
9.  -  Hannover  —  —  395  —  27  —
10.  -  Westfalen  .  .  ..  —  —  —  —  —  —-11.
  -  Hessen-Nassau...«  —  —  110  109  —
12.  =  MRheinprovinz  —  —  178  —  393  —
Summe  J.  —  —  1761  145  793  15  156
II.  Bayern  —  —  249  12  4.  —
III.  Sachsen  –  —  165  —  —  —
IV.  Württemberg  —  —  104  —  —  —
V.  Baden.  —  —  859  114  5  —
VI.  Hessen  —  —  —  169  —  —
VII.  Mecklenburg  —  —  14  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen.  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  1  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  9  —  —  —
X.  Braunschweig  —  —  —  —  —  —
XI.  Anhalt  –  —  –  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  –  2  673  —  —  —
XIII.  Luxemburg  .  —  —  101  —  —  —
Ueberhaupt  —  —  5  936  440  802  15  156
Hierzu  in  den  Vormonaten  Sep-  «
tember  1878  bis  Mai  1879  —  92458  0000  4527  16  230  12  604
Zus.  Septbr.  1878  bis  Juni  1879  —  92458  000  62  854  4  967  17  032  27  760
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  82007  43  78  250  7  376  12  052  70  394
        <pb n="495" />
        Steuer-Wesen.

 

471

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Juni  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.]  freien  Ver=  Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Str.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
52  —  90  —  6517  —  —
147  8344  —  —  1224  —  —  2265
452  —  —  —  —  —  —  —
197  396  12  048  —-  12138  —  473  5
13  —  —  —  —  —  22  —
2  765  84  —  —  —  —  —  —
4  479  2  171  23  102  1  030  122  050  178  644  432
457  113  7544  —  17  479  —  4  284  —
30  —  —  —  —  —  —  —
7  —  4031  —  21552  —  6  604  —
5599  11  108  46  815  1  030  174  443  6  695  12  027  2  702
93  —  2  —  —  —  275  —
611  296  —  —  —  —  —  40
—  —  192  2  —  5  —
—  —  367  51  —  12  3  615  —
10  —  —  2  —  —  —  —
202  —  —  —  —  —  —  —
24  —  200  —  —  —  —  —
94  —  —  —  —  —  —  —
4  150  —  —  —  —  —
35  —  600  —  —  —  535  —
—  —  —  —  —  —  601  —
6  672  11  554  48  176  1  085  174  443  6  707  17  058  2742
82  034  52  152  450  493  15  987  1  726995  1  064  297  087  32  627
88  706  63  706  498  669  17072  119D01  438  7  771  314  145  35369
58  007  63  577  356  017  16  453350  088  71  401  272  293  47  347
1#

 

 

 

 

 

 

 

 

67
        <pb n="496" />
        .—-—.

472

Nachwei  sung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Juni  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni:

Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.—  1879.  1879.

A  A  A
I.  Im  Reichs-Postgebiete.

7  1.  geichsben  ...  16  584  45  13  637  10  13  251  80
2.  Gumbinnen  3  136  10  2  64  40  3  475  15
3.  Danzig.  13  509  75  12  235  95  13  329  10
4.  Berlin  48  163  30  56274  75  55  698  45
5.  Potsdam  3  153  10  2  728.  55  3  663  35
6.  Frankfurt  a.  6014  10  6353  20  6992  05
7.  Stettin  7  325  95  7334  75  7  473  15
8.  Köslin  1  430  00  1  887  75  2  460  65
9.  Posen  4124  10  4106  15  6  835  60

10.  Bromberg.  2722  30  2  687  10  4  629  40
11.  Breslau  14  574  05  15  684  90  15  110  45
12.  Liegnitz  6597  50  6  419  90  7264  70
13.  Dpeln=  .  6056  65  5  233  80  6716  60
14.  M  atdeburg  13  153  05  14  426  70  13  831  60
15.  6957  00  6  069  70  6552  10
16.  *-  8u097  70  7  265  40  8931  95
17.  Kiel.  7  062  25  6048  05  4425  15
18.  Hannover  5  564  25  5210  20  5  853  80
19.  Münster  1  996  75  1  839  50  1550  55
20.  Minden  5  865  05  6261  85  5  499  85
21.  Arnsberg  17  340  80  16  948  40  14  586  95
22.  Kassel  3  358  45  3  317  35  3  592  15
23.  Frankfurt  a.  m.  25  210  65  28228  00  19  610  55
24.  Köln  ..  13  687  15  12  865  80  12  035  30
25.  Aachen  6  291  40  7  436  45  5  196  95
26.  Koblenz  2915  20  2  732  25  2  413  20
27.  Düss  eldorf.  32336  85  33  387  50  25  559  35
28.  Trier  1  996  75  1  871  85  1  513  55
29.  Dresden  10  270  95  10  480  20  8645  95
30.  Leipzig  29  938  95  25  369  60  26  677  75
31.  Karlsruhe  .  11425  55  12267  70  9  846  05
32.  Konstanz  4769  15  5  192  90  4718  95
33.  Darmstadt  8560  95  9310  15  9424  10
34.  Schwerin  i.  M.  4  335  85  1  602  70  2222  70
35.  Oldenburg  4449  75  4  409  10  2916  30
36.  Sraunschweig  3  869  45  3541  30  3  662  25
37.  Bremen  15  039  75  17  135  80  13  011  80
38.  La  amEburg  58  109  10  57  661  70  55  279  70
39.  Straßburg  i.  E.  14  317  25  16  542  90  13  732  70
40.  Metz  .  ..  ..  3532  90  3  751  50  24434  05
Summe  I.  453  894  25  458  422  85  430  625  75

Bayern  32434  90  33  707  55  32205  50
i  Wirttemb  erg  15  441  85  17  830  35  16  546  55
Ueberhaupt  501  771  00  509  960  75  49  377  80

*)  Dagegen  im  Jahre  1878  518  463  45  509  190  85  500  170  30

»  ,,,,1877  566  297  40  572  178  65  573  642  55

1876  531  502  60  573  778  80  571  318  35

i’  "0  7#

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.
        <pb n="497" />
        —  473  —

Am  1.  Juli  1879  sind  folgende  bremische  Gebietstheile:
a)  der  Stadtwerder,
b)  der  bisher  noch  zum  Freihafengebiet  gehörige  Theil  der  Außendeichsländereien  von  Habenhausen

dem  deutschen  Zollgebiet  angeschlossen  worden.

Die  neue  Zollgrenze  verläßt  die  bisherige  bei  einem  durch  einen  Markstein  zu  fixirenden  Punkte
an  der  unteren  Böschung  des  Deichs  an  der  kleinen  Weser,  von  welchem  sie  in  einer  Richtung,  die  durch
die  Luftlinie  zwischen  dem  Dampfschornsteine  der  Remmer'schen  Brauerei  am  Buntenthorssteinwege  und  dem
östlichen  Pfosten  des  Thorweges  an  der  südlichen  Befriedigung  der  städtischen  Wasserkunst  bestimmt  wird,
über  die  kleine  Weser  bis  zu  jenem  Pfosten  läuft.  Von  hier  an  folgt  sie  der  Ostseite  der  Befriedigung  bis
zu  einem  durch  einen  Markstein  zu  fixirenden  Punkte,  von  welchem  sie  in  gerader  Linie  an  der  Südostseite
des  städtischen  Wagen-  und  Lagerplatzes  entlang  bis  zum  Pferdewege  und  sodann  durch  die  Alluvion  bis  an
die  Wasserlinie  der  Weser  in  einer  Richtung  geht,  welche  durch  die  Verbindungslinie  des  Grenzpunktes  am
Pferdewege  mit  der  Mitte  des  Zuleitungskanals  am  Altenwall  bestimmt  wird.  Sodann  folgt  sie  dem  linken
Weserufer  aufwärts,  bis  sie  die  alte  Zollgrenze  erreicht.  «

 

Dem  als  Stations-Kontrolör  in  Trier  fungirenden  bayerischen  Revisionsbeamten  Dolhopf  ist  von  der
Königlich  bayerischen  Regierung  der  Dienstcharakter  als  Zoll-Inspektor  mit  dem  Nange  eines  Hauptzollamts-Kontrolörs
  verliehen  worden

 

Zu  Büdingen  im  Großherzogthum  Hessen  ist  am  1.  Juli  d.  J.  ein  Nebenzollamt  zur  Abfertigung  von
Poststücken  errichtet  worden.

In  Gersheim  (Königlich  bayerischen  Hauptzollamtsbezirks  Kaiserslautern)  ist  eine  Uebergangsstelle  mit  der
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  für  die  Ausfuhr  von  Bier  errichtet  worden.

 

Der  Königlich  preußischen  Steuer-Rezeptur  zu  Birkenfeld  im  Hauptamtsbezirke  Creuznach  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  beigelegt  worden.

 

144.  Justiz-Wesen.

 

Dien  st  wei  sung,
betreffend
die  Einziehung  und  Verrechnung  der  für  die  Geschäfte  des  Reichsgerichts  in  Ansatz
kommenden  Kosten.

 

Die  Einziehung  und  Verrechnung  der  zur  Reichskasse  fließenden  Gerichtskosten  erfolgt  nach  folgenden  Normen:
§.  1.

Jeder  Kostenbetrag  einschließlich  der  Vorschüsse  wird  nach  erfolgter  Berechnung  und  Festsetzung  von
der  Gerichtsschreiberei  des  Reichsgerichts  in  den  Solleinnahmebelag  eingetragen.  Die  Eintragung  ist  auf  der
Kostenrechnung  unter  Angabe  der  Nummer  des  Solleinnahmebelags  zu  vermerken.
        <pb n="498" />
        —  474  —

Der  Solleinnahmebelag  enthält  folgende  Spalten:
1.  Jährlich  fortlaufende  Nummer,
Tag  der  Eintragung,
Aktenzeichen,
Bezeichnung  des  Zahlungspflichtigen  und  der  Mitverhafteten,
In  welcher.  Sache  oder  wofür  die  Kosten  entstanden  sind,
Betrag  (M),
Durch  wen  die  Einziehung  erfolgt,
Von  der  Solleinnahme  Spalte  6  sind
a)  baar  eingegangen  b)  niedergeschlagen
Betrag  «  Betrag  Niederschlagungsliste
AM.  -  Nummer.
c)  als  Rückstände  in  den  Solleinnahmebelag  für  das  nächste  Jahr  übertragen  (J0,
9.  Bemerkungen.  «
Bei  der  ersten  Eintragung  sind  die  Spalten  1  bis  6  auszufüllen.
Am  Jahresschlusse  hat  die  Gerichtsschreiberei  die  Richtigkeit  des  aufgerechneten  Solleinnahmebelags
und  daß  ein  Mehreres  nicht  einzutragen  gewesen,  zu  bescheinigen,  und  die  das  „Ist“  betreffenden  Spalten
abzuschließen.

o  PP

S.  2.

Die  nach  Maßgabe  des  Solleinnahmebelags  einzuziehenden  Vorschüsse  und  Kosten  werden  für
Rechnung  der  Reichskasse  an  die  Ober-Postkasse,  Abtheilung  für  Kassensachen  des  Reichsgerichts,  in  Leipzig
abgeführt.

L  Sofern  nicht  ausnahmsweise,  z.  B.  in  den  Fällen  der  88.  97  und  85  des  Gerichtskostengesetzes  vom
18.  Juni  1878,  die  Ober-Postkasse  zur  Annahme  eines  Kosten=  oder  Vorschußbetrags  unmittelbar  anzuweisen
ist,  werden  die  Kostenrechnungen,  welche  das  Aktenzeichen,  den  Namen  der  Sache,  des  Zahlungspflichtigen,
sowie  derjenigen  Personen,  auf  welche  bei  dem  Zahlungsunvermögen  des  zunächst  Verpflichteten  zurückzugehen
ist,  und  den  Prüfungs=  und  Festsetzungsvermerk  enthalten  müssen,  nebst  einer  Abschrift  von  der  Gerichtsschreiberei
  unter  gleichzeitiger  Ausfüllung  der  Spalte  7  des  Solleinnahmebelags  derjenigen  Behörde  übersendet,
  durch  welche  die  Einziehung  der  Kosten  zu  geschehen  hätte,  wenn  dieselben  bei  dem  Gerichte  der  ersten
Instanz  oder  im  Falle  des  §.  136  Nr.  1  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  bei  demjenigen  Amtsgericht  entstanden
wären,  in  dessen  Bezirke  der  Zahlungspflichtige  seinen  Wohnsitz  oder  Aufenthaltsort  hat.  Diese  Behörde
bewirkt  die  Einziehung  der  Kosten  und  übersendet  den  eingegangenen  Betrag  an  die  Ober-Postkasse  zu  Leipzig.

Die  Landesbehörden  beschließen  nach  Maßgabe  der  Landesgesetze  über  die  Stundung  oder  Niederschlagung
  der  Kosten.

Die  Art  der  Erledigung  des  ihr  gewordenen  Auftrags  durch

a)  Einziehung  und  Absendung  oder

b)  Stundung  oder

I)  Niederschlagung
der  Kosten  vermerkt  die  Behörde  in  beglaubigter  Form  auf  der  Abschrift  der  Kostenrechnung  und  sendet  letztere
sofort  mittelst  Briefumschlags  der  Gerichtsschreiberei  zurück.

Der  Vermerk  auf  der  Abschrift  enthält

im  Falle  zu  a  den  Betrag  der  eingezogenen  Gelder  und  den  Tag  ihrer  Absendung  an  die
Ober-Postkasse  in  Leipzig,

im  Falle  zu  b  den  Grund,  aus  welchem,  und  den  Termin,  bis  zu  welchem  die  Stundung
erfolgt  ist,  und

im  Falle  zuc  den  Grund  der  Niederschlagung.

Für  den  Fall,  daß  Kostenforderungen  der  Reichs=  und  der  Landeskasse  zugleich  beizutreiben  sind  und
nur  ein  Theil  des  Gesammtbetrags  beigetrieben  ist,  wird  der  eingegangene  Betrag,  abzüglich  der  Beitreibungskosten,
  zunächst  auf  die  baaren  Auslagen  und  sodann  auf  die  Gebührenforderungen  der  Reichskasse  und  der
Landeskasse  nach  Verhältniß  vertheilt;  beträgt  der  Antheil  der  Reichskasse  weniger  als  1  Mark,  so  fällt  er
der  Landeskasse  zu.
        <pb n="499" />
        —  475  —

.3.

Die  Rücksendung  der  Abschrift  der  gostenreckumg  mit  den  entsprechenden  Vermerken  ist  vorzugsweise
zu  beschleunigen,  wenn  es  sich  um  Einziehung  von  Vorschüssen  handelt.

Sofern  ein  noch  nicht  eingezahlter  Vorschuß,  dessen  Einziehung  betrieben  wird,  den  Betrag  der  inzwischen
  aufgestellten  Kostenrechnung  übersteigt,  wird  der  Mehrbetrag  durch  Verfügung  des  Reichsgerichts
niedergeschlagen,  die  Beitreibung  auf  den  Betrag  der  Kostenrechnung  beschränkt  und  die  mit  der  Einziehung
beauftragte  Behörde  demgemäß  mit  Nachricht  versehen.

Uebersteigt  der  eingezahlte  Vorschuß  den  Betrag  der  Kostenrechnung,  so  wird  der  Ueberschuß  dem
Einzahler  erstattet  und  die  Ober-Postkasse  zu  diesem  Zwecke  unmittelbar  vom  Reichsgerichte  mit  Zahlungsanweisung
  versehen.  Uebersteigt  der  Kostenbetrag  den  einzuziehenden  Vorschuß,  so  ist  nur  der  überschießende
Betrag  in  den  Solleinnahmebelag  einzutragen  und  von  dem  Zahlungspflichtigen  einzuziehen,  während  es  bei
der  angeordneten  Einziehung  des  Vorschusses  verbleibt.  —  §.  90  des  Gerichtskostengesetzes.

Fallen  die  Kosten  des  Verfahrens  einem  Anderen  als  dem  Vorschußpflichtigen  zur  Last,  so  ist  davon
die  mit  der  Einziehung  des  Vorschusses  befaßte  Behörde  zu  benachrichtigen  und  die  Mitverhaftung  im  Soll—
einnahmebelag  Spalte  4  zu  vermerken.

Soweit  Vorschußbeträge  auf  Grund  des  Abs.  4  8.  98  des  Gerichtskostengesetzes  zurückzuzahlen  oder
niederzuschlagen  sind,  erläßt  das  Reichsgericht  die  erforderliche  Verfügung.  Ist  der  Vorschuß  bei  der  Ober-Postkasse
  eingegangen,  so  wird  dieser  die  Rückzahlung  aufgegeben.  Wird  die  Rückzahlung  eines  Vorschusses
angeordnet,  so  ist  dies  im  Solleinnahmebelag  Spalte  9  zu  vermerken.

F.  4.
sel  Nach  Wiedereingang  der  Abschrift  der  Kostenrechnung  (8.  2)  bei  der  Gerichtsschreiberei  verfährt  letztere
wie  folgt:

a)  Ist  die  Einziehung  und  Absendung  der  Kosten  erfolgt,  so  wird  die  Spalte  8  a  des  Solleinnahmebelags
  ausgefüllt.

b)  Die  Stundungen  werden  in  der  Spalte  9  des  Solleinnahmebelags  unter  Angabe  der  be—
willigten  Zahlungsfrist  vermerkt.  Behufs  Kontrolirung  des  Eingangs  der  gestundeten  Be—
träge  übersendet  die  Gerichtsschreiberei  nach  dem  jedesmaligen  Ablauf  der  Stundungsfrist
der  mit  der  Einziehung  beauftragten  Behörde  mittelst  Briefumschlags  eine  neue  Abschrift
der  Kostenrechnung,  einschließlich  des  Stundungsvermerks.

Die  Behörde  erhält  die  Gerichtsschreiberei  über  den  weiteren  Verlauf  des  Einziehungsgeschäfts
  in  der  durch  §.  2  angeordneten  Art  in  Kenntniß.

)  Die  Niederschlagungen  werden  in  der  Spalte  8  b  des  Solleinnahmebelags  und  außerdem
in  der  Niederschlagungsliste  vermerkt.

Die  Niederschlagungsliste  erhält  folgende  Spalten:
Jährlich  fortlaufende  Nummer,
Tag  der  Eintragung,
Aktenzeichen,
Bezeichnung  des  Zahlungspflichtigen,
In  welcher  Sache  oder  wofür  die  Kosten  entstanden  sind,
Betrag  (/X),
Von  wem  die  Niederschlagung  verfügt  ist,
Grund  der  Niederschlagung,
.  Nummer  des  Solleinnahmebelags,
10.  Bemerkungen.
Als  Beläge  hierzu  dienen  die  in  ein  Jahresheft  zu  bringenden  Niederschlagungsvermerke  oder  Verfügungen
  (§.  2).
Die  Niederschlagungsliste  ist  am  Schlusse  des  Etatsjahres  von  der  Gerichtsschreiberei  mit  der  Bescheinigung
  zu  versehen:
„daß  die  in  dieser  Liste  verzeichneten  Posten  mit  den  ergangenen  einzelnen  Verfügungen
verglichen  und  übereinstimmend  befunden  worden  sind,  und  daß  unter  den  niedergeschlagenen
Kosten  sich  keine  solche  befinden,  welche  wegen  Ablaufs  der  Verjährungefrist  niedergeschlagen
worden“.

Nr  [  í
        <pb n="500" />
        —  476  —

Bei  der  Ober-Postkasse,  Abtheilung  für  #eensachen  des  Reichsgerichts,  in  Leipzig  wird  jeder  an
dieselbe  eingehende  Kostenbetrag  in  ein  ausschließlich  für  die  Einnahmen  des  Reichsgerichts  bestimmtes  Einnahmebuch
  eingetragen,  welches  mit  folgenden  Spalten  versehen  ist:

Jährlich  fortlaufende  Nummer,

Tag  der  Zahlung,

Bezeichnung  des  Einzahlers,

Name  des  Zahlungspflichtigen,

In  welcher  Sache  und  wofür  die  Zahlung  erfolgt  ist,
Geldbetrag  (A),

Nummer  des  Solleinnahmebelags,

.  Bemerkungen.

Das  Einnahmebuch  ist  von  dem  mit  der  Erhebung  der  Kostenbeträge  beauftragten  Beamten,  und
ein  Gegenbuch  von  dem  mit  der  Kontrole  beauftragten  Beamten  in  paginirten  Monatsheften  zu  führen.  Jeder
eingehende  Kostenbetrag  muß  am  Tage  des  Eingangs  in  beide  Bücher  eingetragen  werden.

Ueber  die  zurückgezahlten  Vorschußbeträge  (8.  3)  ist  von  denselben  Beamten  eine  Nachweisung  mit
folgenden  Spalten:

.  Jährlich  fortlaufende  Nummer,

Tag  der  Zahlung,

Name  des  Empfängers,

Gezahlter  Betrag  (M),

Nummer  des  Belags,

.  Bemerkungen,

doppelt  in  Monatsheften  zu  führen.  Die  Eintragung  darin  erfolgt  auf  Grund  der  erledigten  desfallsigen  Anweisungen,
  welche  nebst  den  Zahlungsnachweisen  als  Beläge  dienen.

Die  Einnahmebücher  und  die  Nachweisungen  unterliegen  der  kassenmäßigen  Revision.  Das  Gegenbuch
  und  die  zur  Kontrole  geführte  Nachweisung  sind  monatlich  nach  stattgefundener  Kassenrevision,  aufgerechnet,
  abgeschlossen  und  mit  dem  Revisionsvermerk  versehen,  an  die  Gerichtsschreiberei  einzusenden,  von
welcher  dieselben  nach  Vergleichung  mit  den  Vermerken  im  Solleinnahmebelag  und  Herbeiführung  der  Ausgleichung
  etwaiger  Abweichungen  aufbewahrt  werden.

Jedes  Monatsheft  des  Gegenbuchs  und  der  zweiten  Nachweisung  muß  eine  Bescheinigung  darüber
enthalten,  daß  die  Eintragungen  mit  dem  Inhalte  des  Einnahmebuchs  oder  der  ersten  Nachweisung  genau
übereinstimmen.

Die  Postscheine  über  die  mit  der  Post  eingehenden  Kostenbeträge  und  die  über  die  erfolgenden  Zablungen
  zu  ertheilenden  Quittungen  sind  von  den  beiden  buchführenden  Beamten  zu  unterzeichnen.

Auf  jeder  Quittung  ist  die  Seite  und  Nummer  des  Einnahmebuchs  bezw.  des  Gegenbuchs  zu
vermerken.

e’s  s

S.  6.

Die  Einziehung  der  an  die  Ober-Postkasse,  Abtheilung  für  Kassensachen  des  Reichsgerichts,  gelangten
Kostenbeträge  zur  Reichs-Hauptkasse  erfolgt  vierteljährlich  in  der  ersten  Hälfte  der  Monate  Januar,  April,
Juli  und  Oktober  auf  Grund  der  an  diese  Kasse  zu  erlassenden  Ueberweisungsverfügung.

Dem  Reichsgericht  ist  jedesmal  ein  zweites  Exemplar  der  Vierteljahrsquittung  der  Reichs-Hauptkasse
seitens  der  letzteren  mittelst  Briefumschlags  einzusenden.

S.  7.
Am  Schlusse  des  Etatsjahrs  und  zwar  bis  zum  30.  April  erhält  die  Reichs-Hauptkasse  als  Beilagen
zur  Jahresrechnung:
A.  von  der  Ober-Postkasse  die  Nachweisung  über  die  zurückgezahlten  Vorschußbeträge  nebst
Belägen  (§.  5),
B.  von  der  Gerichtsschreiberei:
1.  die  in  Jahresheften  zu  führende  Niederschlagungsliste;
        <pb n="501" />
        —  477  —

2.  einen  Auszug  aus  dem  Solleinnahmebelag  über  die  Solleinnahme,  die  wirkliche  Einnahme,
  die  zurückgezahlten  Vorschußbeträge  und  die  verbliebenen  Reste  an  Gerichtskosten
  für  das  abgelaufene  Jahr,  in  folgender  Form:

I.  Die  Solleinnahme  aus  dem  Etatsjahre  18  .  beträgt  nach  dem  Sollein-=nahmebelage
  bei  dem  Reichsgericht  von  Nr.  1  bis  Nr.  einschüeßlich

————

Dazu  die  Einnahmereste  aus  dem  worigen  Nahre  aach  dem

 

 

Auszuge  für  18.  ...  ..  .  .  ..-......
Hauptsumme  der  Solleinnahme  ..  ML«....

II.  Davon  sind  niedergeschlagen  nach  der  Nederschlagungsliste  bei
dem  Reichsgericht  von  Nr.  1  bis  Nr.  einschließlich.  -......
NachderenAbzugbleiben...  M-»»...

III.  Die  wirkliche  Einnahme  beträgt  nach  dem  mit  dem  geführten
Gegenbuche  übereinstimmenden  mit  Nr..  abschließenden
Einnahmebuche  JSS

IV.  Davon  sind  zurückgezahlt  nach  der  Nahweisuns
über  zurückgezahlte  Korschußbeträger  von  Nr.

 

bis  Nr.  einschließlich.  .  -.......
Nach  deren  Abzug  bleiben  ...  .....«,Jz......
V.  Am  Schlusse  des  Jahres  18...  bleiben  Rest  .  A.  .  .  .  .  .  .

 

Die  Uebereinstimmung  dieses  Auszugs  mit  den  geführten  Büchern  und  daß  letztere
vorschriftsmäßig  abgeschlossen,  geprüft  und  mit  dem  Prüfungsvermerk  versehen  sind,
wird  hierdurch  pflichtmäßig  bescheinigt.

Leipzig,  den  ten  18.
(Unterschrift  der  mit  der  Führung  des  Solleinnahmebelags  und  mit  der
rechnerischen  Prüfung  beauftragten  Beamten.)

§.  8.

Die  Kosten,  welche  Parteien  zur  Last  fallen,  die  zum  Armenrecht  zugelassen  sind,  werden  berechnet,
festgesetzt  und  in  den  Solleinnahmebelag  eingetragen;  das  Reichsgericht  kann  jedoch  anordnen,  daß  die  Eintragung
  unterbleibe.  Es  bleibt  in  den  einzelnen  Fällen  besonderer  Erwägung  vorbehalten,  was  zur  etwaigen
Herbeiführung  späterer  Einziehung  der  nicht  eingetragenen  Kostenbeträge  innerhalb  der  gesetzlichen  Verjährungsfrist
  zu  veranlassen  sei.  Die  betreffenden  Kostenrechnungen  sind  in  einem  mit  einem  Inhaltsverzeichnisse
zu  versehenden  Hefte  zu  sammeln.  Die  Gerichtsschreiberei  hat  am  Schlusse  jeden  Jahres  ein  Verzeichniß
dieser  Kosten  dem  Reichsgericht  vorzulegen.

Gelingt  später  die  Beitreibung  solcher  Kosten,  so  sind  alsdann  die  eingegangenen  Beträge  nachträglich
in  den  Solleinnahmebelag  einzutragen.

In  Strafsachen  ist  in  den  Fällen  des  §.  394  Abs.  2  der  Strafprozeßordnung  stets  bei  den  betreffenden
  Akten  das  Geeignete  zu  veranlassen,  um  die  Einziehung  der  auf  Grund  des  späteren  rechtskräftigen
Urtheils  etwa  zu  berechnenden  Kosten  der  Revisionsinstanz  zu  sichern  (s.  96  des  Gerichtskostengesetzes).

§.  9.

Hat  nach  Einlegung  des  Rechtsmittels  der  Revision  in  Strafsachen  auf  Grund  des  §.  83  des  Gerichtskostengesetzes
  seitens  des  Gerichts,  dessen  Urtheil  angefochten  ist  —  §.  381  der  Strafprozeßordnung  —
oder  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  auf  Grund  des  §.  85  des  Gerichtskostengesetzes  seitens  des  obersten
Landesgerichts  eines  Bundesstaats  —  §.  7  des  Gesetzes  vom  30.  Januar  1877,  betreffend  die  Einführung
der  Civilprozeßordnung  —  die  Erhebung  eines  Vorschusses  stattgefunden,  so  ist  hiervon  dem  Reichsgericht,
wenn  die  Sache  an  dasselbe  gelangt,  bei  Uebersendung  der  Akten  zum  Zwecke  der  Einziehung  des  Vorschusses
zur  Reichskasse  Mittheilung  zu  machen.

68
        <pb n="502" />
        —  478  —

J.  10.
Die  das  Kosteneinziehungsgeschäft  betreffende  Korrespondenz  einschließlich  der  Geldsendungen  erfolgt
zwischen  dem  Reichsgericht,  der  Gerichtsschreiberei,  der  Ober-Postkasse  in  Leipzig  und  den  betheiligten  Landesbehörden
  als  Reichsdienstsache  portofrei.

 

Vorstehende  Dienstweisung,  welche  der  Bundesrath  in  der  Sitzung  vom  21.  Juni  1879  beschlossen  hat,
wird  hierdurch  bekannt  gemacht.
Berlin,  den  8.  Juli  1879.
In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
Dr.  Friedberg.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  Abänderungen  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  Juni  d.  J.  folgende  Aenderungen  des  Betriebs-Reglemgnts
für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom  11.  Mai  1874  (Sntral  Blatt  für  das  Deutsche  Reich  pro  1874

Nr.  21)  beschlossen:
J.

Zu  8.  44.
An  Stelle  der  jetzigen  Bestimmung  in  Absatz  3  tritt  mit  dem  1.  Oktober  d.  J.  die  nachstehende
in  Kraft:
„Tritt  Ersatzpflicht  ein,  so  bilden,  sowohl  in  Verlust-  wie  in  Beschädigungsfällen,  der
vom  Aufgeber  deklarirte  Werth,  falls  aber  eine  solche  Werthangabe  nicht  erfolgt  ist,  die
folgenden  Beträge  die  Maximalentschädigungssätze:
600  “  für  ein  Pferd,

200  =  ein  Füllen  bis  zu  einem  Jahr,
300  „=  =  einen  Mastochsen,
200  =  =  ein  Haupt  Rindvieh,

25  "  ein  Kalb  bis  zu  einem  Jahr,
90  =  ein  Mastschwein,

35  =  ein  mageres  Schwein,

10  =  ein  Ferkel  bis  zu  3  Monaten,
20  =  ein  Schaf  oder  eine  Ziege,
10  =  einen  Hund,

100  .  100  Kilogramm  sonstiger  Thiere.“

I.
Zu  §.  48.

In  der  Zusatzbestimmung  unter  II.  A.  zu  Nr.  7  ist  an  Stelle  der  Worte:
„dürfen  nicht  mehr  als  75  Kilogramm  wiegen“

gesetzt:
„dürfen  nicht  mehr  als  90  Kilogramm  wiegen“.
        <pb n="503" />
        —  479  —

Hinter  II.  A.  20  ist  eingeschaltet:
„21.  Schwefelnatrium  in  rohem,  unkrystallisirtem  und  in  raffinirtem,  kroystallisirtem
Zustande.“
„22.  Die  unter  der  Bezeichnung  „Pasta“  in  den  Handel  kommenden  Feueranzünder“.
In  dem  darauf  folgenden  Absatz  ist  statt:
„Alle  unter  1  bis  20  genannten  Gegenstände“
gesetzt:
„Alle  unter  1  bis  22  genannten  Gegenstände“.
Am  Schluß  der  Abtheilung  II.  A.  hinter  „Zu  Nr.  20“  ist  eingeschaltet:

„Zu  Nr.  21.  Rohes,  unkrystallisirtes  Schwefelnatrium  wird  nur  in  dichten  Blechbehältern,
raffinirtes,  krystallisirtes  Schwefelnatrium  nur  in  wasserdichten  Fässern  oder
anderen  wasserdichten  Behältern  verpackt  zur  Beförderung  übernommen.“

„Zu  Nr.  22.  Die  unter  der  Bezeichnung  „Pasta“  in  den  Handel  kommenden  Feueranzünder
werden  nur  in  Behältern  von  Blech  oder  in  dichten  Holzgefäßen  verpackt
zur  Beförderung  übernommen.“

Berlin,  den  13.  Juli  1879.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Bekanntmachung,
betreffend
Bestimmungen  über  die  Verladung  und  Beförderung  von  lebenden  Thieren  auf  Eisenbahnen.

 

Auf  Grund  der  Artikel  42  und  43  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  nachstehende

Bestimmungen
über  die
Verladung  und  Beförderung  von  lebenden  Thieren  auf  Eisenbahnen

beschlossen:
I.  Verladung.

S.  1.
Lade-Anlagen.

Die  Bahnhöfe  und  Haltestellen,  auf  welchen  lebende  Thiere  zur  Verladung  kommen,  müssen  mit
Vorrichtungen  versehen  sein,  welche  ein  direktes  Verladen  der  Thiere  aus  jedem  und  in  jeden  Wagenraum
und  zwar  dergestalt  gestatten,  daß  die  Verladung  sowohl  von  der  Stirn=  als  auch  von  der  Langseite  des
Wagens  erfolgen  kann.

Bei  hölzernen  Verladerampen  ist  die  Oberfläche  in  zweckentsprechenden  Zwischenräumen  mit  schmalen,
halbrunden  Latten  zu  versehen,  damit  die  Thiere  sicher  fußen  können.

Die  Oberfläche  der  festen  Rampen  darf  eine  stärkere  Neigung  als  1:  8  und  diejenige  der  beweglichen
Vorrichtungen  eine  stärkere  Neigung  als  1:  3  nicht  erhalten.

Die  Ueberladebrücken  zwischen  Rampe  und  Wagen  müssen  eine  hinreichende  Breite  haben  und  beim
Verladen  von  Kleinvieh  zu  den  Seiten  mit  Einfriedigungen  versehen  werden,  welche  gegen  ein  seitliches  Abdrängen
  der  Thiere  Schutz  gewähren.

Auf  Bahnhöfen  mit  regelmäßigem  größeren  Viehversandt,  sowie  auf  den  Tränkestationen  (s.  6)  —
bezw.  in  deren  Nähe  —  sind  von  den  Bahnverwaltungen  zur  vorübergehenden  Unterbringung  des  Viehes
eingefriedigte  und  überdeckte  Räume  —  Buchten,  auch  Banzen  genannt  —  herzustellen  und  mit  Brunnen

68“
        <pb n="504" />
        —  480  —

oder  einer  Wasserleitung  wie  mit  Vorrichtungen  zu  versehen,  welche  das  Füttern  und  Tränken  der  Thiere
ermöglichen.  Die  Räume  sind  zum  Zweck  der  Trennung  der  Thiere  verschiedener  Gattungen  bezw.  des  Großviehes
  und  des  Kleinviehes  in  kleinere  Abtheilungen  zu  theilen,  und  muß  der  Fußboden  so  beschaffen  sein,
daß  eine  ordnungsmäßige  Reinigung  desselben  möglich  ist.

Für  die  vorübergehende  Unterbringung  der  Thiere  in  überdeckten  Räumen  kann  ein  Standgeld
erhoben  werden,  dessen  Höhe  von  der  Aufsichtsbehörde  bestimmt  wird  und  im  Tarif  zu  publiziren  ist.

8g.  2.
Beschaffenheit  und  Einrichtung  der  Wagen.

Die  Beförderung  der  Thiere  ist  in  offenen  (hochbordigen)  wie  in  bedeckten  Wagen  statthaft.

b  Die  lichte  Breite  der  zum  Transport  von  Großvieh  zu  benutzenden  Wagen  soll  mindestens  2,/400  m
etragen.

g  Die  offenen  Wagen  müssen  bei  Verwendung  für  den  Transport  von  Großvieh  eine  Bordhöhe  von
mindestens  1,500  m  über  dem  Fußboden  und  bei  Verwendung  für  den  Transport  von  Kleinvieh  eine  solche
von  mindestens  0,70  m  haben.

Die  bedeckten  Wagen  sind  zum  Zwecke  der  Ventilation  mit  nahe  der  Wagendecke  liegenden  verschließbaren
  Oeffnungen  von  etwa  O#400  m  Länge  und  0,300  m  Breite  zu  versehen.  Fehlen  diese,  so  müssen  an
den  Schiebethüren  der  Langseiten  bezw.  an  den  Thüren  der  Stirnseiten  der  Wagen  Vorrichtungen  angebracht  werden,
welche  das  Offenstellen  der  Thüren  bei  Großvieh  bis  zu  O,#o  m  und  bei  Kleinvieh  bis  zu  0,  180  m  Länge
ermöglichen  oder  es  muß  bei  vollständig  geöffneten  Thüren  die  Thüröffnung  durch  einen  Bretterverschlag  in
höchstens  1,f0o  m  Höhe  über  dem  Fußboden  des  Wagens  oder  durch  Lattengitter  verstellt  werden.

Zum  Festbinden  der  Thiere  sind  Vorrichtungen,  als  eiserne  Ringe  2c.,  an  den  Wagen  anzubringen.

Die  Größe  der  inneren  Bodenfläche  eines  jeden  zur  Beförderung  der  Thiere  zu  benutzenden  Wagens
ist,  in  OQuadratmetern  ausgedrückt,  auf  der  Außenseite  des  Wagens  anzugeben.

8g.  3.
Art  der  Verladung.

Die  Thiere  dürfen  nicht  geknebelt  und  in  Säcken,  Käfigen,  Kisten  oder  ähnlichen  Behältern  nur
dann,  wenn  dieselben  hinlänglich  geräumig  und  luftig  sind,  zur  Beförderung  aufgegeben  werden.

Bei  Festsetzung  der  größten  Zahl  der  in  einen  Wagen  zu  verladenden  Thiere  ist  davon  auszugehen,
daß  Großvieh  nicht  aneinander  oder  gegen  die  Wandung  des  Wagens  gepreßt  stehen  darf,  für  Kleinvieh
aber  genügender  Raum,  um  sich  legen  zu  können,  verbleiben  muß.

Die  Verladung  von  Großvieh  und  Kleinvieh  sowie  von  Thieren  verschiedener  Gattung  in  denselben
Wagen  ist  nur  gestattet,  wenn  die  Einstellung  in  durch  Barrieren,  Bretter=  oder  Lattenverschläge  von  einander
  getrennten  Abtheilungen  erfolgt.

Ueber  die  zulässige  größte  Stückzahl  der  in  einen  Wagen  oder  in  die  einzelnen  Abtheilungen  desselben
aufzunehmenden  Thiere  entscheidet  im  Streitfalle  der  diensthabende  Stationsbeamte.

Das  Bestreuen  der  Fußböden  offener  Wagen  mit  brennbarem  Material  ist  unzulässig.

II.  Beförderung.
8.  4.
Züge;  Viehzüge.

Die  Beförderung  lebender  Thiere  findet  in  besonderen  Viehzügen,  in  Eilgüterzügen,  Güterzügen  und
Personenzügen  statt.

Wo  das  Bedürfniß  vorliegt,  sind  auf  den  Hauptverkehrslinien  Fahrpläne  für  fakultative  Viehzüge
vorzusehen,  welche  mit  den  zur  Viehbeförderung  dienenden  Zügen  der  Nebenlinien  dergestalt  in  Verbindung
stehen,  daß  für  das  auf  den  letzteren  zu=  und  abgehende  Vieh  die  Aufenthaltszeit  auf  das  Bedürfniß  beschränkt
  wird.

Solche  Viehzüge  sollen  an  bestimmten,  von  den  Bahnverwaltungen  für  längere  Zeitfristen  bekannt
zu  machenden  Tagen  verkehren.

Steht  soviel  Vieh  zur  Beförderung,  daß  zu  dessen  Verladung  mindestens  24  Achsen  erforderlich
werden,  so  ist  in  Ermangelung  anderer  Beförderungsgelegenheit  ein  besonderer  Viehzug  abzulassen.
        <pb n="505" />
        —  481  —

S.  5.
Geschwindigkeit  der  Viehzüge.

Die  durchschnittliche  Geschwindigkeit  der  Viehzüge  (S.  4  Abs.  2)  darf  —  vorbehaltlich  der  Befugniß
  der  Landesregierung,  in  Rücksicht  auf  besondere  Verhältnisse  eine  Abweichung  zu  gestatten  —  nicht
weniger  als  25  km  in  der  Stunde  betragen.

Soweit  Bestimmungen  des  Bahnpolizei-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  beziehungsweise
  der  Bahnordnung  für  deutsche  Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung  der  Anwendung  dieser  Geschwindigkeit
  entgegenstehen,  tritt  Ermäßigung  derselben  in  dem  dadurch  bedingten  Umfange  ein.

Auf  die  Viehzüge  der  Militär-Verwaltung  findet  die  Bestimmung  im  Abs.  1  über  die  Geschwindigkeit
  keine  Anwendung.  «

S.  6.
Tränkung.

Das  Reichs-Eisenbahn-Amt  bestimmt  nach  Anhörung  der  betheiligten  Landesregierungen  diejenigen
Stationen,  welche  für  Viehzüge  (.  4  Abs.  2)  mit  Tränkevorrichtungen  auszustatten  sind  (Tränkestationen).

Bei  Bestimmung  dieser  Stationen  ist  davon  auszugehen,  daß,  wenn  Transporte  eine  längere  Zeitdauer
  als  24  Stunden  erfordern,  inzwischen  eine  Tränkung  der  Thiere  stattfinden  muß.

Bei  allen  Transporten,  welche  für  die  Fahrt  zwischen  dem  Absende=  und  Bestimmungsorte  fahrplanmäßig
  eine  Zeit  von  24  Stunden  und  darüber  erfordern,  muß  die  Tränkung  auf  einer  zwischenliegenden
Tränkestation  ohne  Rücksicht  auf  die  bis  zu  derselben  von  den  Thieren  durchfahrene  Zeit  vorgenommen
werden.  Bei  solchen  Transporten  kommt  eine  Tränkungsgebühr  zur  Erhebung,  deren  Höhe  von  der  Aufsichtsbehörde
  bestimmt  wird  und  in  dem  Tarif  zu  publiziren  ist.

Für  die  Tränkung  ist  ein  längerer,  bei  Berechnung  der  durchschnittlichen  Geschwindigkeit  G.  5)
außer  Betracht  bleibender  Aufenthalt  vorzusehen.

S  7.
Rangiren.

Das  Rangiren  der  mit  Thieren  beladenen  Wagen  ist  auf  das  dringendste  Bedürfniß  zu  beschränken
und  stets  mit  besonderer  Vorsicht  vorzunehmen;  insbesondere  ist  heftiges  Anstoßen  dabei  in  jedem  Falle  zu
vermeiden.

§.  8.
Begleitung.

Macht  eine  Sendung  von  Großvieh  eine  oder  mehrere  Wagenladungen  aus,  so  darf  dieselbe  nicht
ohne  Begleitung  (§.  40  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands)  zur  Beförderung  angenommen
  werden  und  ist  dann  mindestens  für  je  3  Wagen  ein  Begleiter  zu  stellen.

Bei  Transporten  zur  Nachtzeit  müssen  die  Begleiter  mit  gut  brennenden  Laternen  versehen  sein.

8.  9.
Desinfektion.

Die  Verpflichtung  der  Bahnverwaltungen  zur  Reinigung  (Desinfektion)  der  benutzten  Transportmittel,
  Geräthschaften,  Rampen  u.  s.  w.,  regelt  sich  nach  den  Bestimmungen  des  Gesetzes,  betreffend  die
Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderung  auf  Eisenbahnen,  vom  25.  Februar  1876  (eichs-Gesetzblatt
  S.  163).

III.  Schlußbestimmungen.

8.  10.  «
Den  Bahnverwaltungen  liegt  die  Pflicht  ob,  die  Erfüllung  der  für  die  Verladung  und  Beförderung
von  lebenden  Thieren  gegebenen  Bestimmungen  zu  überwachen.

S.  11.
Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  mit  dem  15.  Oktober  1879  in  Kraft.  Dieselben  werden
durch  das  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  und  außerdem  von  den  Bundesregierungen  publizirt.
        <pb n="506" />
        —  482  —

Für  die  Herstellung  der  angeordneten  Einrichtungen  kann  von  der  Landesregierung  mit  Zustimmung
des  Reichs-Eisenbahn-Amts  eine  Befristung  gewährt  und  in  derselben  Weise  auch  im  übrigen  eine  Abweichung
von  einzelnen  Bestimmungen  zugelassen  werden.

Die  der  Vorschrift  im  §.  2  nicht  entsprechende  Breite  und  Bordhöhe  vorhandener  Wagen  soll  deren
Fortgebrauch  bis  zum  Umbau  nicht  hindern;  ein  solcher  kann  behufs  Herstellung  der  vorgeschriebenen  Breite
und  Bordhöhe  nicht  verlangt  werden.

Die  von  den  Bundesregierungen  oder  Eisenbahnverwaltungen  erlassenen  Ausführungs-Bestimmungen
sind  dem  Reichs-Eisenbahn-Amt  mitzutheilen.

Berlin,  den  13.  Juli  1879.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Auf  Grund  der  vom  Bundesrath  durch  Beschluß  vom  27.  Juni  d.  Is.  dem  Reichs-Eisenbahn-Amt  ertheilten

Ermächtigung  werden  nachstehende  Ausführungsvorschriften  zu  §.  50  Nr.  7  des  Betriebs-Reglements  für  die

Eisenbahnen  Deutschlands  vom  11.  Mai  1874  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  pro  1874  Nr.  21)

erlassen:  .

1.  Sofern  sich  der  auf  dem  Frachtbriefformulare  für  die  Beschreibung  der  Güter  vorgesehene
Raum  wegen  der  Anzahl  der  zu  derselben  Sendung  gehörigen  und  einzeln  zu  verzeichnenden
Güter  als  unzureichend  erweist,  hat  die  Spezifikation  auf  dem  für  die  Firma  des  Ausstellers
  vorbehaltenen  Theile  der  Rückseite  des  Frachtbriefes  zu  erfolgen.

Dies  geschieht  nach  Maßgabe  der  betreffenden  Kolonnen  des  Frachtbriefes,  jedoch
ohne  Vordruck  derselben.

2.  Reicht  hierzu  im  einzelnen  Falle  auch  der  bezeichnete  Raum  der  Rückseite  des  Frachtbriefes
nicht  aus,  so  sind  dem  letzteren  besondere,  die  Spezifikation  enthaltende  und  von  dem  Absender
  zu  unterzeichnende  Blätter  im  Formate  des  Frachtbriefes  fest  anzuheften,  und  ist  auf
diese  Spezifikation  im  Frachtbriefe  besonders  hinzuweisen.

3.  In  beiden  Fällen  sind  in  den  vorgedruckten  Kolonnen  des  Frachtbriefes  wenigstens  die
summarischen  Gewichte  der  Sendung  unter  Angabe  der  für  die  Tarifirung  maßgebenden
Bezeichnung  der  Transportgegenstände,  somit  eventuell  unter  Scheidung  derselben  nach  den
einzelnen  Tarifklassen,  anzugeben.

4.  Den  unter  Nr.  2  erwähnten  Blättern  ist  ebenso  wie  dem  Frachtbriefe  selbst  der  Expeditionsstempel
  der  Abgangsstation  aufzudrücken.

Berlin,  den  14.  Juli  1879.

 

Am  16.  d.  Mts.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Rentzschmühle  und  Plauen  der  sächsischen  Staatsbahn
errichtete  Haltestelle  Barthmühle  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  14.  Juli  1879.

 

An  1.  August  d.  J.  wird  die  an  der  Berliner  Ringbahn  zwischen  den  Stationen  Gesundbrunnen  und
Weißensee  neueingerichtete  Haltestelle  „Schönhauser  Allee“  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  16.  Juli  1879.
In  Vertretung:

Körte.
        <pb n="507" />
        —  483  —

G.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Bei  der  Navigationsschule  in  Elsfleth  wird  am  17.  d.  M.  mit  einer  Prüfung  für  Schiffer  und  am
28.  d.  M.  mit  einer  Prüfung  für  Steuerleute  auf  großer  Fahrt  begonnen  werden.

 

Die  im  Jahre  1865  in  Quebec  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  von  Guatemala  gefahrene  Bark  „Adolfo“
von  564,/148  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Gustav
A.  Jacobsen  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,
für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  19.  April  d.  J.  vom
Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

7.  Kon  sulat  =  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Ingenieur  Heinrich  Kribben  in
Madrid  zum  Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

Den  zum  Königlich  niederländischen  General-Konsul  mit  dem  Sitz  in  Hamburg  ernannten  Herrn
R.  von  Schmidt-Pauli  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

Dem  niederländischen  General-Konsulat  in  Hamburg  ist  als  Amtsbezirk  zugewiesen:  das  Gebiet  der  freien
und  Hansestadt  Hamburg,  sowie  Altona,  Harburg,  Rostock  und  Wismar.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="508" />
        <pb n="509" />
        Tentral-Blatt

 

 

              

 

 

 

 

für  das
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Hreis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
tm  ·  ·  1
Berlin,  Freitag,  den  25.  duli  1879.  9  30.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  die  lter  des  §.  6  der  Instruktion  über  die  Zueiner
  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Aus-  sammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  der  Sachverländern
  aus  dem  Reichsgebt  Seite  485  ständigen-Vereine;  —  deögl.  des  §.  4  der  Bestimmungen
2.  Münz=  und  Vank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  über  die  Zusammensehug  und  den  Geschzftsbetrieb  de:
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank  künstlerischen,  photographischen  und  gewerblichen  Sachyer-488
  ständigen-Vereieeee  490
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  der  Post-  6.  Eisenbahn-Wesen:  Verlegun  der  lt  lele
und  Glegrapben  sowie  der  Reichs  Eisenbahn  erwaltung  Hlendaln  *vr  Saalbahn.  he  esn
is  Ende  Jun  79
4.  LZoll-  und  Steuer-Wesen:  Betanntma  ung  hur.  L,  v.  *([  Beginn  von  W
führung  des  Gesetzes,  betreffend  den  pielkartenstempel  "
8.  Konfulat-Weseu:  Bestellung  eines  zarbun  Furn  ;
5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  vetrisend  Exequatur-Ertheilung  491

 

 

—  —  —.—

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Sozialdemokrat"  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  22.  Juli  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  388,  399,  400,
414,  421,  445,  462.

 

69
        <pb n="510" />
        486

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
*  —  Ausweisung  weisungs=S—
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Emil  Brugger,24  Jahre  alt,  geborensschwerer  Diebstahl,  Kaiserlicher  Bezirks--9.  Juli
Seidenfärber,  und  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmar  d  .
Berlingen,  Kanton
Thurgau  in  der  Schweiz,
b.  Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Johann  Kukuczka,30  Jahre  alt,  aus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische)12.  Juli
Arbeiter,  Bistritz  bei  Neustadt,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  I.
Komitat  Trentsin  in  Posen,
Ungarn,
3.Franz  Reimann,1  Jahre  alt,  aus  Ober-desgleichen,  Königlich  preußische#desgleichen.
Bäckergeselle,  Sohr,  Bezirk  Trau-  Bezirksregierung  zu
tenau  in  Böhmen,  Breslau,
4.  Angelo  Keser,  Har-26  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  Königlich  preußische9.  Juli
monikaspieler,  zu  Santa  Maria  del  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Taro,  Provinz  Parma  Potsdam,
in  Italien,
5.  Adolf  Schittlero  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  12.  Juli
Bäckergeselle,  und  ortsangehörig  zu  und  Fälschung  eines  d.  J.
Böhmisch-Leipa  in  Böh=  Legitimationspapiers,
men,
6.  Eduard  Christen,28  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Königlich  preußische7.  Juni
Bäcker,  und  ortsangehörig  zu  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Wolfenschießen,  Kanton  Koblenz,
Unterwalden  in  der
Schweiz,

7.  Julius  Dufresne,0  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  Königlich  preußischef5.  Juni
Koch,  und  ortsangehörig  zu  Bezirksregierung  zu|d.  I.
Paris,  Aachen,

8.  Josef  Hruschka,  geboren  1842  und  orts-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  27.  Juni
Schneider,  «  angehörig  zu  Milovanic,  teln,  Bezirksamt  Heman,  d.  S.

 

Bezirk  Beneschau  in

Böhmen,
        <pb n="511" />
        487

—

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behärde,  welche  die  Datm  des
—  —  Ausweisung  if  asder
  Bestrafun  See-—
  des  Ausgewiesenen.  er  ung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  ·""4.«  5.  6.

9.  Alois  Gollob,  32  Jahre  alt,  ortsange-  Landstreichen  und  Veiie#nini  bayerisches  29.  Juni

Rothgerbergeselle,  hörig  zu  Graben,  Be=  teln,  Bezirksamt  Füssen,  d.  I.
zirk  Stein  in  Krain,

10.  Raimund  Stadl-22  Jahre  alt,  aus  Neu-Landstreichen  und  grober  dieselbe  Behörde,  30.  Juni

bauer,  Müller,  kirchen,  Bezirk  Vöckla=  Unfug,  d.  I.
brück  in  Ober-Oester-  «
reich,
11.  Michael  Jiricek,2  Jahre  alt,  aus  Sil-Landstreichen,  Königlich  bayerisches?2.  Juli
Tagelöhner,  berberg,  Bezirk  Klattau  Bezirksamt  Deggen-5Db-d.  J.
in  Böhmen,  dorf,  .
12.FerdinandHanne-31Jahrealt,geborendesgleichen,  Kaiserlicher·Bezirks-9.Juli
ton,  Heizer,  und  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
Ath,  Provinz  Hainaut
in  Belgien,
13.  Elisa  Bourgeois,  geboren  8.  März  1863  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-desgleichen.
Magd,  zu  Vianden  in  Luxem-  präsident  zu  Metz,
burg,

14.  Peter  Peters,  Ar-39  Jahre  alt,  geborend  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

beiter,  zu  Luxemburg,

15.  Armantine  Moreau,  geboren  1.  Juli  1851ddesgleichen,  derselbe,  11.  Juli

Näherin,  zu  La  Haye-Descartes  d.  J.
in  Frankreich,

16.  Franz  Folkamann,  45  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  derselbe,  13.  Juli
zu  Kambreville,  Depar—  d.  J.
tement  Vosges  in  Frankreich,


 

 

 

 

 

 

Nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  die  durch  den  Beschluß  des  Stadtmagistrats  Weißenburg  in
Bayern  vom  7.  Januar  d.  J.  (Central-Blatt  S.  129  3.  15)  ausgewiesene  Person  nicht  der  Uhrmacher
Christian  Trachsel  aus  Friedingen  in  der  Schweiz,  sondern  der  Soldat  Karl  August  Stoebe  aus  Koblenz
ist,  und  im  Besitz  der  Reichsangehörigkeit  sich  befindet,  ist  die  gedachte  Ausweisung  zurückgenommen  worden.

 

69*
        <pb n="512" />
        —  488  —
2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

nebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  19.  Juli  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  ·  —  «  —  Hiervon  auf  Privat-13.
  bis  19.  Juli  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
-—  —  -—  #
Berlin  ..·..  —  599  550  —  599  550
Frankfurt  a.  M......  —  125  430  —  125  430
München  „  —  389  240  —  389  240
Karlsruhe  —  450  000  —  450  000
Darmstat.  —  250  000  —  250  000
Summe  1.  —  1  314220  —  1  814220
2.  Vorher  waren  geprägt  .  .  ..  1267  644  340  407  458  220s|  27969925  383  324  070
3.  Gesammt-  Auspränge  1  267  644  340  409  272  430  27  969  925  385  138  290
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  .-...  1267  478  660  409  143  330  27969  145
1  704  591  135  4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauift  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
8.  bis  15.  Juli  bis  15.  Juli  8.  bis  15.  Juli  bis  15.  Juli
M  M  M  M.
in  Münzen  4  5370  8  463  481446  315  547,19  3258  280,23
in  Barren  —  24  629  975,00  20  198,89  56  987  531,3
zusammen  4537,00  33  093  456/6  335  746,08  60  245  812/15
        <pb n="513" />
        —  489  —

B.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1879.)

 

 

 

-  vomEglemPägedeg  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  1  «.-Etatsjahres
  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1879/80.
der  Schlusse  des  #  raum  des  vorigen  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Etatsjahres  —  weniger
«  Monats
-t“  14  “
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  30  841  191  30  150  970  +  690  221
Reichseisenbahn-Verwaltung“s)  8990  700  8  976  076  +  14624

 

 

 

 

ft  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  für  denselben  Zeitraum  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt
ür  1879  Seite  472.

“.)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

1#.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Bekanntmachung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  133),  betreffend  den
Spielkartenstempel.

Uneer  Bezugnahme  auf  Ziffer  III.  6  der  Bekanntmachung  vom  2.  November  1878  (Central-Blatt  S.  614)
wird  hierdurch  Folgendes  bestimmt:  .
Sogenannte  Lenormand'sche  Wahrsagekarten  und  französische  sogenannte  Kinderspielkarten,
welche  kein  Coeur-Aß,  dagegen  ein  Pique-Aß  enthalten,  sind  auf  dem  letzteren  abzustempeln.
Berlin,  den  15.  Juli  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.
        <pb n="514" />
        —  490  —

5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Abänderung  des  §.  6  der  Instruktion  über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb
der  Sachverständigen-Vereine  vom  12.  Dezember  1870  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  621).
Vom  16.  Juli  1879.

Vom  1.  Oktober  1879  ab  tritt  an  die  Stelle  des  §.  6  der  Instruktion  über  die  Zusammensetzung  und

den  Geschäftsbetrieb  der  Sachverständigen-Vereine  vom  12.  Dezember  1870  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  621)
die  nachstehende  Vorschrift:  ·

S.  6.
*  verlangte  Gutachten  hat  der  Verein  nur  dann  abzugeben,  wenn  von  dem  ersuchenden
Gerichte
1.  in  dem  Ersuchungsschreiben  die  zu  begutachtenden  Fragen  einzeln  aufgeführt,
2.  dem  Vereine  übersendet  sind
a)  die  gerichtlichen  Akten,
b)  die  zu  vergleichenden  Gegenstände,  deren  Identität  durch  Anhängung  des  Gerichtssiegels
  oder  auf  andere  Art  außer  Zweifel  gestellt  und  gegen  Verwechselung  gesichert
  ist.
Berlin,  den  16.  Juli  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Abänderung  des  §.  4  der  Bestimmungen  über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb
der  künstlerischen,  photographischen  und  gewerblichen  Sachverständigen-Vereine  vom  29.  Februar
1876  (Central-Blatt  Seite  117.)  Vom  16.  Juli  1879.

Vom  1.  Oktober  1879  ab  tritt  an  die  Stelle  des  8.  4  der  Bestimmungen  über  die  Zusammensetzung  und
den  Geschäftsbetrieb  der  künstlerischen,  photographischen  und  gewerblichen  Sachverständigen-Vereine  vom

29.  Februar  1876  (Central-Blatt  Seite  117)  die  nachstehende  Vorschrift:
§.  4.

Die  Vereine  haben  das  von  ihnen  verlangte  Gutachten  nur  dann  abzugeben,  wenn  von
dem  ersuchenden  Gerichte  ·  «
1.  in  dem  Ersuchungsschreiben  die  zu  begutachtenden  Fragen  einzeln  aufgeführt,
        <pb n="515" />
        —  491  —

2.  dem  Vereine  übersendet  sind

a)  die  gerichtlichen  Akten,

b)  die  zu  vergleichenden  Gegenstände,  deren  Identität  durch  Anhängung  des  Gerichtssüe
  73  auf  andere  Art  außer  Zweifel  gestellt  und  gegen  Verwechselung  geichert
  ist.

Berlin,  den  16.  Juli  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

G.  Eisen  bahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  August  d.  J.  wird  die  bisherige  Personen-Haltestelle  Rothenstein  der  Saalbahn  aufgehoben  und
an  deren  Stelle  die  neu  eingerichtete  Personen-Haltestelle  gleichen  Namens  dem  Betriebe  übergeben  werden.
Berlin,  den  17.  Juli  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Hamburg  wird  am  30.  d.  M.  eine  Prüfung  für  Seeschiffer  auf  großer  Fahrt  begonnen  werden.

—

 

Bei  der  Navigationsschule  zu  Apenrade  wird  am  4.  August  d.  J.  mit  einer  Steuermannsprüfung  und
mit  einer  Schifferprüfung  für  große  Fahrt,  bei  der  Navigationsschule  zu  Altona  am  14.  August  d.  I.
mit  einer  Schifferprüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

 

8S.  Kon  sulat-Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Cagliari  (Sardinien)  ist  der  Cavaliere  Paolo  Segni  in  Carloforte
zum  Konsular-Agenten  bestellt  worden.

 

Dem  Kaufmann  Achilles  Fürstenberg  in  Berlin  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  brasilianischer
Vize-Konsul  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="516" />
        <pb n="517" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

2

 

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

#  *  *#

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  August  1879.  -  31.
Inhalt:  1.  ullgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Errich-  Fabrikation  bestimmten  Mineralöle;  —  Befugniß  eines
tung  einer  Reichsdruckerei  in  Berlin;  -  Ernennungen  von  Nebenzollamts..  4398
Mitgliedern  der  Disziplinarkammern;  —  Verbot  einer  4.  Maaß=  und  Gevichts-Wesen:  Ergänzungen  und  Abausländischen
  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern  änderungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsicht  -
ausdemReichsgebiete......  Seite  493  behörden  und  der  Eichimteee  44398
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  2  Hemathelleien:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  de
von  Reichs-Goldmünzen;  —  .Goldankäufe  der  Reichöbanr  6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Beitritt  Bulgariens  zum
Weltpostverein;  —  Einführung  besonderer  Formulare  zu
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesraths-Beschluß,  be-  Weltpostkarten  mit  Antwort.  ..  565P00
treffend  zollamtliche  Behandlung  von  Schiffsutensilien;  —  7.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Personen-Haltestelle
desgl.,  betreffend  die  Zollfreiheit  der  nicht  für  die  Leuchtöl-  Halensee  0P5P501

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Errichtung  einer  Reichsdruckerei  in  Berlin.

Auf  Grund  der  Gesetze  vom  15.  Mai  und  6.  Juli  (Reichs-Gesetzblatt  Seiten  139  und  174/75)  ist  die
Königlich  preußische  Staatsdruckerei  in  Berlin  vom  Reich  erworben  und  mit  der  bisher  unter  Reichsverwaltung
befindlich  gewesenen  vormals  von  Decker'schen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei  zu  einer  Reichsdruckerei
vereinigt  worden.

Die  Verwaltung  der  letzteren  erfolgt  durch  eine  dem  General-Postmeister  unterstellte  Behörde,  welche
die  Bezeichnung  „Direktion  der  Reichsdruckerei“  führt  und  ihren  amtlichen  Wohnsitz  in  Berlin  S.  W.
Oranienstraße  Nr.  92—94  hat.

Diese  Behörde  übernimmt  die  gesammten  Rechte  und  Pflichten  der  bisherigen  beiden  einzelnen  Anstalten,
  tritt  also  auch  in  sämmtliche  mit  letzteren  geschlossenen  Verträge  ein.

Berlin  W.,  den  29.  Juli  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

70
        <pb n="518" />
        —  494  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  S.  61),  in  Gemäßheit  der  vom
Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern

1.  in  Frankfurt  a./O.
a)  den  Königlich  preußischen  Intendantur-Raih  Weizmann  hierselbst,
b)  den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Walter  in  Frankfurt  a./O.,
2.  in  Magdeburg
den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Flach  daselbst,

3.  in  Breslau
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Schiffmann  daselbst,

4.  in  Liegnitz
den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Bode  daselbst,

5.  in  Hannover
den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Petersen  daselbst,

6.  in  Schleswig
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Schrader  in  Kiel,

7.  in  Karlsruhe
den  Königlich  preußischen  Intendantur-Assessor  Servatius  daselbst,

8.  in  Bremen
den  Kaiserlichen  Marine-Intendantur-Rath  Berndt  in  Wilhelmshaven,

9.  in  Stuttgart
den  Königlich  württembergischen  Ober-Tribunal-Direktor  von  Beyerle  daselbst,  letzteren
als  Präsidenten,
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Reichs=  beziehungsweise  Staatsämter  zu  ernennen.

 

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Rebell“  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  29.  Juli  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

)  Central--Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  390,  400,
414,  421,  445,  462,  485.
        <pb n="519" />
        495

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
——  —  Ausweisung  weisun  s—
Z  d  «  der  Bestrafung.

S  es  Ausgewiesenen.  9  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]Wladislaus  Dobro-30  Jahre,  geboren  zusschwerer  und  einfacher'Königlich  preußische  24.  August

wolski,  Krecht,  Blendavo  in  Russisch-Diebstahl,  Bezirksregierung  zu  1878,  aus-Polen,
  s  Bromberg,  geführt  im
Juli  1879.

2.  Stefan  Schneider,  45  Jahre,  aus  Groß-Diebstahl  im  wiederhol-Königlich  preußische  14.  April
alias  Braun,  Ar=  Aupa,  Bezirk  Trau=  ten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
beiter,  tenau  in  Böhmen,  Liegnitz,

b.  Auf  Grund  des  K5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Bronislaus  Ka-22  Jahre,  aus  Krakaus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische)17.  Juli
minski,  Schlosser=  in  Galizien,  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  I.
geselle,  Posen,

4.  Franziska  Risawa,  geboren  am  20.  Juni  Landstreichen,  Königlich  preußische  15.  Juli
unverehelichte,  1854  zu  Kosteletz  bei  Bezirksregierung  zu-  d.  J.

Nachod  in  Böhmen,  Breslau,

5.  Feibus  Rips,  Han--43  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische"12.  Juni

delsmann,  wohnhaft  zu  Krakau  in!teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Galizien,  Düsseldorf,

6.  Johann  Soedekow,  60  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  16.  Juni

Schreiner,  zu  Mastricht  in  den  d.  J.
Niederlanden,

7.  Ignaz  Figner,20  Jahre,  aus  Muhl-desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas-21.  Juni
Drechslergeselle,  hausen  in  Böhmen,  ·  sau  in  Bayern,  d.  J.

8.  Franz  Klobosa21  Jahre,  aus  Marscho-besgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Papiermachergehülfe,  witz,  Bezirk  Schüttenhofen

  in  Böhmen,

9.  Karl  Jarkowsky,28  Jahre,  aus  Opoczno,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schuhmachergeselle,  Bezirk  Neustadt  in  Böhmen,



10.  Johann  Tutuncicsgeboren  am  5.  Januard#desgleichen,  Königlich  bayerischef9.  Juli
(Tutunschiz),  1864  und  ortsange-  Polizei-Direktion  zu  d.  J.
Schreiner,  hörig  zu  Semendria  in  München,  «

 

 

 

Serbien,

 

 

70*
        <pb n="520" />
        496  —

 

 

 

 

 

 

—

 

 

 

 

S*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
—  —  Ausweisung  «  -
«  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

11.  Martin  Zahner,  geboren  1851  zu  Wesen,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches]1  1.  Juli
Eisengießer  und  ortsangehörig  zu  Am-  teln,  Bezirksamt  Feucht=  d.  IJ.
Tagelöhner,  den,  Kanton  St.  Gallen  wangen,

in  der  Schweiz,

12.  Marie  Pierre,  Tage-40  Jahre,  aus  Granges  desgleichen,  Königlich  bayerisches12.  Juli
löhnerin,  unverehe-  de  Plombières,  Departe-  Bezirksamt  Hers-,  d.  J.
lichte,  ment  der  Vogesen  in  bruck,

Frankreich,

13.  Eduard  Schlehofer  22  Jahre,  aus  Bezdekaw,  desgleichen,  Großherzoglich  meck-1.  Juli

Schlossergeselle,  Bezirk  Klattau  in  Böh-  lenburgisches  Mini-b.  J.
men,  sterium  des  Innern
zu  Schwerin,

14.  Girolamo  Pastori,  28  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Juli
Drehorgelspieler,  Pellegrino,  Bezirk  Borgo  d.  J.

San  Donnino,  Provinz
Parma  in  Stalien,

15.  Albert  Suter,  Uhr-21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-15.  Julie
macher,  Keuliten  in  der  Schweiz,  präsident  zu  Metz,  d.  IJ.

16.  Philibert  Paire,  43  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  18.  Juli
Bäcker,  Charnieux,  Departe=  teln,  1  d.  J.

ment  der  Loire  in
Frankreich,

17.  EEduard  Kuriger,25  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

Buchdrucker,  Einsiedeln  in  der
Schweiz,

18.Karl  Begin,  Spin-118  Jahre  geboren  und  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-20.  Juni

ner,  ortsangehörig  zu  Mont-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.

 

béliard  in  Frankreich,
        <pb n="521" />
        —  497  —

2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

Ueber  seicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  26.  Juli  1879  stattgehabten

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Go  (dmün  zen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-20.
  bis  26.  Juli  1879  5#5  ,  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  K#ronen
A  #  -—  #
Berlinn  —  578  350  —  578  350
Frankfurt  a.  M.  —  376  210  —  376  210
München.  197  120  —  197  120
Summe  1.  —  1  151  680  —  1151  680
2.  Vorher  waren  geprägt  1267  644  340  409  272  430  27  969  925  385  138  290
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  410  424  110  27  969  925  386  289  970
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1267  478  660  410  295  010  27969  145
"  1  705  742  815.4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  ...  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
16.  bis  23.  Juli  bis  23.  Juli  16.  bis  23.  Juli  bis  23.  Juli
M  %  M  M.
in  Muünzen  .  ..  —  8  463  481,6  308  731,,2  3  567  012/114
in  Barren  —  24  629  975,00  —  56987531,93
zusammen.  .  —  33093456,46  308731-92  60  554  544,07
        <pb n="522" />
        —  498  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Zur  Ausführung  des  §s.  5  Nr.  10  des  Gesetzes,  betreffend  den  Zolltarif  des  deutschen  Zollgebiets  u.  s.  w.
vom  15.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  207  folg.)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom
13.  Juli  d.  I.  beschlossen:
1.  Als  „gewöhnliche  Schiffsutensilien“  sind  diejenigen  Gegenstände  anzusehen,  welche  der  Nachtrag
  zu  dem  amtlichen  Waarenverzeichniß  vom  Jahre  1870  pag.  78  in  der  Anmerkung  1
zu  „Wasserfahrzeuge“  als  solche  bezeichnet.
2.  Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  sind  ermächtigt  —  bis  zum  Erlaß  eines  Regulativs,
betreffend  die  Zollfreiheit  der  zum  Schiffsbau  oder  zur  Schiffsausrüstung  eingehenden
Materialien,  durch  den  Bundesrath  —  die  näheren  Bestimmungen  und  Kontrolmaßregeln
  vorzuschreiben,  unter  welchen  die  Zollfreiheit  für  nicht  metallene  zum  Schiffsbau  oder
zur  Schiffsausrüstung  eingehende  Materialien,  einschließlich  der  gewöhnlichen  Schiffsutensilien
  zu  gewähren  ist.

 

Nach  der  Anmerkung  1  zu  Nummer  29  des  Zolltarifs  vom  15.  Juli  l.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  1879
Seite  207  folg.)  ist  der  Bundesrath  befugt,  Mineralöl,  welches  für  andere  gewerbliche  Zwecke  als  die  Leuchtöl-Fabrikation
  bestimmt  ist,  unter  Kontrole  der  Verwendung  vom  Eingangsgzoll  frei  zu  lassen.  In  der  Sitzung
vom  13.  Juli  d.  J.  hat  der  Bundesrath  beschlossen,  daß  Vulkanöl,  Lubrikatingöl,  Petroleumfett,  Destillationsrückstand
  des  Petroleums  oder  ein  an  flüchtigem  Kohlenwasserstoff  armes  Erdöl,  überhaupt  solche  Mineralöle,
welche  ihrer  Beschaffenheit  nach  zur  Leuchtöl-Fabrikation  nicht  geeignet  sind,  sondern  als  Schmiermittel  dienen,
unter  Abstandnahme  von  einer  Verwendungskontrole  zollfrei  zu  lassen  seien.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Mierunsken  im  Hauptamtsbezirke  Prostken  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  alle  diejenigen  Waaren,  welche  bei  dem  Kaiserlich  russischen  Zollamte
  III.  Klasse  in  Filipowo  zum  Eingang  nach  Rußland  abgefertigt  werden  dürfen,  mit  der  Maßgabe  beigelegt
  worden,  daß  eine  Niederlegung  dieser  Waaren  in  Mierunsken  zur  gelegentlichen  Weiterbeförderung
nicht  stattfinden  darf.

 

44.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

Ergänzungen  und  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter
  im  Deutschen  Reich  (exkl  Bayern)  mit  Angabe  der  von  ihnen  geführten  Stempelzeichen
sowie  des  Umfanges  ihrer  Zuständigkeit  (s.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Jahrgang  1877
S.  572  ff.,  Jahrgang  1878  S.  144  ff.  und  S.  475  ff.,  sowie  Jahrgang  1879  S.  124  ff..

 

1.  Aufsichtsbezirk  3.
3
Zu  Pyritz  (Reg.-Bez.  Stettin)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  #E#  führt  und
10
bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.
        <pb n="523" />
        —  499  —

2.  Aufsichtsbezirk  4.
Zu  Dratzig  (Reg.-Bez.  Bromberg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  un  führt
und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.  n
3.  Aufsichtsbezirk  6.
Zu  Lauchhammer  (Reg.-Bez.  Merseburg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  un
führt  und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Gewichten  befugt  ist.  "

4.  Aussichtsbezirk  9.
Es  sind  Eichämter  errichtet

9
zu  Wattenscheid  (Reg.-Bez.  Arnsberg)  mit  dem  Stempelzeichen  G##,
53

9
:  Gevelsberge  -  )--  -  und
54
9
Höxter  (  Minden  OD)

55
welche  sämmtlich  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitsmaaßen,  Gewichten  und
Waagen,  sowie  von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen  für  Brennmaterialien,  Kalk  und  andere  Mineralprodukte

befugt  sind.
5.  Aufsichtsbezirk  11.

11
Die  Befugnisse  des  Eichamtes  zu  Krefeld  sind  bis  auf  weiteres  auf  die  Ermittelung  und  Be—

glaubigung  der  Tara  von  Fässern  ausgedehnt  worden.
1
Die  Befugniß  des  Eichamtes  zu  Kempen  r  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhaltes  von

Fässern  ist  erloschen.
11
Zu  Rheinbach  (Reg.-Bez.  Koblenz)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  c##  führt
129

und  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhaltes  von  Fässern  befugt  ist.

6.  Aussichtsbezirk  23.
Es  sind  Eichämter  errichtet

23
zu  Busendorf  (Bezirk  Metz)  mit  dem  Stempelzeichen  E#,
21

23

:  Novéant  (  -)  =  -  eund
22
23

.  -  Vic  (  -  )  -  -  -  D,
23
welche  sämmtlich  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhaltes  von  Fässern  befugt  sind.
Berlin,  den  15.  Juli  1879.
Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.

M
        <pb n="524" />
        —  500  —

5.  Heimath-Wesen.

 

Ue%  die  Berechnung  der  zum  Erwerb  des  Unterstützungswohnsitzes  führenden  Frist  hat  sich
das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  in  Sachen  Eydtkuhnen  gegen  Gumbinnen  in  dem  Erkenntnisse  vom
28.  Juni  1879,  wie  folgt,  ausgesprochen:

Der  Verklagte  hat  eingewendet,  die  2c.  B.  habe  in  Eydtkuhnen  nur  vom  2.  Oktober  1875
Vormittags  11½⅛  Uhr  bis  1.  Oktober  1877  Nachmittags  4½  Uhr  gewohnt,  folglich  sich
nicht  volle  2  Jahre  dort  aufgehalten.  Der  erste  Richter  führt  aus,  daß  bei  Berechnung
der  Zeit  des  Aufenthalts  nicht  von  Minute  zu  Minute  zu  rechnen  sei,  danach  aber  die  B.
in  der  That  2  volle  Jahre  in  Eydtkuhnen  sich  aufgehalten  habe.

Dieser  Ansicht  konnte  nicht  beigetreten  werden.

Nach  §.  11  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  läuft  die  zum  Erwerb  des  Unterstützungswohnsitzes
  führende  zweijährige  Frist  von  dem  Tage,  an  welchem  der  Aufenthalt
begonnen  ist.  Es  wird  also  der  ganze  Tag  als  Aufenthalt  gerechnet,  wenn  der  Anzug
auch  erst  gegen  Ende  des  Tages  stattgefunden  hat.  Im  vorliegenden  Fall  zählt  mithin  der
Aufenthalt  der  2c.  B.  in  Eydtkuhnen  vom  ersten  Momente  des  2.  Oktober  1875  ab.  Nach
§.  23  des  allegirten  Gesetzes  läuft  aber  ebenso  die  Verlustfrist  von  dem  Tage,  an  welchem
die  Abwesenheit  begonnen  hat.  Es  darf  also  dieser  ganze  Tag  —  im  vorliegenden  Falle
der  ganze  1.  Oktober  1877  —  nicht  mehr  in  die  Anwesenheitsfrist  eingerechnet  werden,
vielmehr  ist  die  2c.  B.  als  seit  dem  ersten  Momente  des  1.  Oktober  1877  von  Eydtkuhnen
abwesend  anzusehen.  Da  sie  mithin  nur  vom  Anfang  des  2.  Oktober  1875  bis  zum  Ende
des  30.  September  1877  in  Eydtkuhnen  sich  aufgehalten  hat,  so  ist  ihr  dortiger  Aufenthalt
  nicht  von  zweijähriger  Dauer  gewesen.

 

6.  Post=  und  Telegraphen-  Wesen.

 

Beitritt  Bulgariens  zum  Weltpostverein.

Das  Fürstenthum  Bulgarien  ist  dem  Weltpostverein  beigetreten.  Es  kommen  mithin  für  die  Briefsendungen
  nach  und  aus  Bulgarien  die  Vereinsportosätze  in  Anwendung,  nämlich  20  Pf.  für  frankirte  Briefe,
40  Pf.  für  unfrankirte  Briefe;  10  Pf.  für  Postkarten;  5  Pf  für  je  50  Gramm  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Waarenproben,  mindestens  jedoch  20  Pf.  für  Geschäftspapiere  und  10  Pf.  für  Waarenproben.

Berlin  W.,  den  29.  Juli  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

Einführung  besonderer  Formulare  zu  Weltpostkarten  mit  Antwort.

Seit  dem  15.  Juli  sind  besondere,  mit  je  2  Frankostempeln  von  10  Pfennig  versehene  Weltpostkarten  mit
Antwort  eingeführt,  welche  bei  sämmtlichen  Reichs-Postanstalten  für  den  Stempelwerth  verkauft  werden.
        <pb n="525" />
        —  501  —

Diese  Karten  sind  verwendbar  für  Mittheilungen  nach  Belgien,  Frankreich,  Helgoland,  Italien,
Luxemburg,  Niederland,  Norwegen,  Portugal,  Rumänien,  der  Schweiz,  Spanien  und  der
Argentinischen  Republit.

Berlin  W.,  den  29.  Juli  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

7.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  August  d.  Is.  gelangt  die  Personen-Haltestelle  Halensee  der  Berlin-Nordhausener  Eisenbahn,  welche
zwischen  den  Stationen  Grunewald  der  Berliner  Ringbahn  und  Dreilinden  der  Berlin-Nordhausener  Eisenbahn
  gelegen  ist,  zur  Eröffnung.
Berlin,  den  28.  Juli  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="526" />
        <pb n="527" />
        Central  -  Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

    

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  August  1879.  932.
Inhalk:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Aus-  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  bis  Ende  Juni
ländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  503  .  509
2.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  ucrigen  von  Reichs-  5.  Geienbehn.  Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecen  Arn-Goldmünzen
  .  ..  .  .  508  stadt-  Ilmenau  und  Malsfeld-  Treysa.  .  .  510
3.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Desellung  eines  Stations-  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exegquatur-Ertheilung
Kontrolörs;  —  Errichtung  eines  Nebenzollamts  508  510

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Wahrheit"  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  6.  August  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494.

 

71
        <pb n="528" />
        504

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  +  "  Ausweisung  weisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat

S  gewiesenen  e  n  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.Nicodem  Hendews=  32  Jahre,  aus  Jesiorna
ki,  Wirthschafts=  in  Russisch-Polen,
beaniter,  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  28.  Juli

2.  Josef  Zrasinski,1  Jahre,  aus  dwad  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Tagelöhner,  in  Russisch-Polen,  Posen,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Theofil  Grzegor-31  Jahre,  gebürtig  aus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  15.  Juli

zewski,  Arbeiter,  Russisch-Polen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Marienwerder,

4.  Abraham  Belin-geboren  1856  zu  Witebsl  Landsireichen,  Königlich  preußische  9.  Juli

sohn,  Buchbinder,  in  Rußland,  Bezirksregierung  zud.  I.
Potsdam,

5.  [Johann  Robert  Hoff-52  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  18.  Juni
mann,  Zigarren=  Milon  bei  Notterdam  und  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu  d.  I.
macher,  in  den  Niederlanden,  Frankfurt  a./O.,

6.Franz  Groß,  Weber-geboren  1836  zu  Henners-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  4.  Juli
geselle,  dorf  in  Oesterreichisch=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  I.

Schlesien,  Breslau,

7.Ferdinand  Effen-34  Jahre,  aus  Weiß-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  23.  Juli
berger,  Steinbild=  bach  bei  Friedland  in  d.  I.
hauer,  Böhmen,

8.Franz  Paulus,18  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Micht-Königlich  preußischef7.  Juli
Tischler,  Palrau,  ortsangehörig  befolgung  der  Reise-,  Bezirksregierung  zuà  I.

zu  Schlaggenwald  inoute,  Oppeln,
Böhmen,
9.  Pius  Stumpf,  geboren  am  8.  November  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische'9.  Juli
Schlosser,  1854  zu  Klein-Aupa,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Kreis  Gitschin  in  Böh-  Merseburg,
men,
1
.
l
        <pb n="529" />
        505

—

 

 

 

 

 

 

 

l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
*  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewi  der  Bestrafun  beschl  '
gewiesenen.  g.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  Takob  Rebitzer,  geboren  am  11.  Novem-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische/22.  Juli
Lackirer,  ber  1847  zu  Weißen=  teln,  Bezirksregierung  zul  d.  I.
sulz,  Bezirk  Hostau,  Erfurt,

ortsangehörig  zu  Teplitz
in  Böhmen,
11.  JTohann  Pontus  Jo-35  Jahre,  aus  Gothen-desgleichen,  Königlich  preußische  19.  Juli
hannson,  Arbeiter,  burg  in  Schweden,  Bezirksregierung  zud.  J.
Schleswig,

12.  Leopold

Weber,

Hader,

13.  Bernhard  Elferink,

Tagelöhner,

14.  Thomas

schmid,
ner,

Tagelöh-15.

  Tohann  Niklas

Baumgartl,
Drechslergeselle,

Wenzel  Blizenek,
Tagelöhner,

16.

17.  Josef  Hackel,  Bäckergeselle,



18.  osef  Strnad,

Spänglergeselle,

19.  Franz  Zwolanek,

Büchsenmachergeselle,

20.  Johann  Cerny,  Seilergeselle,



 

Oehl-37

  Jahre,  aus  Wilfersdorf,
  Bezirk  Mistelbach
in  Nieder-Oesterreich,

26  Jahre,  aus  Gravenhagen
  in  den  Niederlanden,


44  Jahre,  aus  Mottowitz,
  Bezirk  Klattau  in
Böhmen,

44  Jahre,  aus  Schloppenhof,
  Bezirk  Eger  in
Böhmen,

35  Jahre,  aus  Chrbonie,
  Bezirk  Tabor  in
Böhmen,

57  Jahre,  aus  Hennersin
  Böhmen,

19  Jahre,  aus  Jenschowitz,
  Bezirk  Turnau  in
Böhmen,

21  Jahre,  aus  Kreuzberg,
  Bezirk  Chotiebor
in  Böhmen,

18  Jahre,  aus  Ledetz,
Bezirk  Ledetz  in  Böh- 



dorf,  Bezirk  Hohenelbe

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

men,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Kassel,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Köln,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Kötzting,

Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

22.  Juli
d.  I.

8.  Juli
d.  J.

4.  Juli
d.  J.

14.  Juni

d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

desgleichen.

desgleichen.

desgleichen.

 

71*
        <pb n="530" />
        506

 

 

 

 

 

Datum  des

 

.  l

s-  ,  .  ·

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Beherd  welche  die  Aus-«

  usweisung  weisungs-.

  der  Bestrafung.

—  des  Ausgewiesenen.  9  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

21.Wenzl  Friedl,  Po-44  Jahre,  aus  Wenussen,  Landstreichen  und  Bet-Stademagisrat  Pas.  28.  Juni
samentiergeselle,  Bezirk  Mies  in  Böhmen,  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.

22.  Karl  Ruprecht,7  Jahre,  aus  Steinitz,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Forstmann,  Bezirk  Gaya  in  Mähren,

23.  Johann  Bustinez,19  Jahre,  aus  Ketzels-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Fabrikarbeiter,  dorf,  Bezirk  Königinhof

in  Böhmen,

24.  Josefa  Untermaier-19  Jahre,  aus  Schär-fesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
hofer,  Dienstmagd,  ding  in  Ober-Oesterreich,



25.  Johann  Mastella,5  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen  und  Bet--Königlich  bayerisches:16.  Juli
Schmiedegeselle,  zu  Knadlersdorf,  Ge=  teln,  Bezirksamt  Füssen,  d.  J.

meinde  Punlitz,  Bezirk
Znaim  in  Mähren,

26.  Emanuel  Achatzi,  geboren  1832,  aus  Iglaus"Landstreichen,  Königlich  bayerisches,  17.  Juli
Webergeselle,  in  Mähren,  Bezirksamt  Ebers--  d.  I.

berg,

27.  Johann  Karl  Most,  geboren  am  29.  März  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  21.  Juli
Gürtlergeselle,  1852  zu  Wien,  orts=  teln,  Bezirksamt  Feucht=  d.  J.

angehörig  daselbst,  wangen,

28.  Johann  Micka,  Tage-geboren  1840,  ortsange-desgleichen,  Königlich  bayerisches22.  Juli
löhner,  hörig  zu  Podmok,  Be-  Bezirksamt  Gra=  d.  J.

zirk  Schüttenhofen  in  fenau,
Böhmen,

29.  Marie  Hollina,  ge-geboren  am  26.  April  gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  sächsische  27.  Juni
borene  Flegel,  1848  zu  Schöpsdorf  bei  Betrug,  Diebstahl  und  Kreishauptmann-  d.  J.
Näherin,  Liebau  in  Preußisch=  Unterschlagung,  schaft  zu  Bautzen,

Schlesien,  ortsangehörig
zu  Jesseney,  Bezirk
Semil  in  Böhmen,

30.  Theodor  Leger,21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-22.  Juli

Schuster,  Egriselles  le  Bocage  in  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,
31.  Rosa  Laurent,  un-geboren  am  6.  Mai  1860  desgleichen,  derselbe,  23.  Juli

 

verehelichte,

 

 

 

zu  Paris,
        <pb n="531" />
        507

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
—*e  "3  Ausweisung  weisungs-5
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat  ·
S  des  Ausgewiesenen.  n  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

32.  Julius  Leon  geboren  am  24.  Juni  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-23.  Juli
Richard,  Geschäfts1850  zu  Paris,  präsident  zu  Metz,  d.  S.
reisender,

33.  Johann  Baptist  l8  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  24.  Juli
Pieth,  Erdarbeiter,  Charleroi,  Provinz  Na=  teln,  d.  J.

mur  in  Belgien,

34.  Johann  Hoffmann,4  Jahre,  aus  Zürich  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-16.  Juli

in  der  Schweiz,  präsident  zu  Kolmar,  d.  I.

35.  Antonio  Lugini!o  Jahre,  aus  Loco,  desgleichen,  derselbe.  21.  Juli

Musiker,  Kanton  Tessin  in  der  d.  J.
Schweiz,

36.  Alexander  Wiß,29  Jahre,  aus  Kappel,  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.
Schneider,  Kanton  Solothurn  incteln,

der  Schweiz,

37.  Sigmund  Pretzel,?  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Betteln  derselbe,  desgleichen.
Blechschmied,  ortsangehörig  zu  Tarno-=  und  grober  Unfug,

pol  in  Galizien,

38.  Emil  Marthaler,  37  Sahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.
Büchsenmacher,  ortsangehörig  zu  Bümp=  teln,

litz,  Kanton  Bern  in
der  Schweiz,

39.  Tohann  Gnädin-28  Jahre,  aus  Ramsen,  Landstreichen,  derselbe,  28.  Juli
ger,  Metzger,  Kanton  Schaffhausen  in  d.  J.

der  Schweiz,

40.  Florian  Kilian  Nigg,8  Jahre,  aus  Pfäfers,  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.
Knecht,  Kanton  St.  Gallen  in  teln,

der  Schweiz,

41.  Jakob  Ehrsam,0  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Schmied,  ortsangehörig  zu  Rümlingen,

  Kanton  Baselland
  in  der  Schweiz,
        <pb n="532" />
        —  508  —

2  Münz-Wesen.

Ueber  sicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  2.  August  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat=27.
  Julie  bis  2.  August  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
-4  #  .M  A
Berlin  —  296  140  —  296  140
München  —  392  930  —  392  930
Stuttgart...  .  .  ..  —  700  000  —  700  000
Karlsrhe  —  240  000  —  240  000
Summe  1.  —  1  629  070  —  1  29  070
.2.  Vorher  waren  geprüüt  1  267  644  340  410  424  110  27969  925  386  289  970
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  412  053  180  27  969  925  387  919  040
4.  Hiervon  wieder  eingezoggen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  ....  1267  478  660  411  924  080  27  969  145
1  707  371  8854

 

 

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der,  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Kaiserliche  Hauptsteueramts-Kontrolör  Levin  zu  Mülhausen  i./E.
an  Stelle  des  verstorbenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Lutzenberger  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern
  zu  Tilsit,  Memel,  Eydtkuhnen,  Friedland  i./Ostpr.  und  Gumbinnen  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem

Wohnsitz  in  Tilsit,  vom  1.  August  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Vem  1.  August  d.  J.  ab  wird  das  Kaiserliche  Steueramt  zu  Solgne  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu
Metz  aufgehoben  und  vom  gleichen  Zeitpunkte  ab  zu  Sécourt  im  Bezirke  desselben  Hauptzollamts  ein  Nebenzollamt
  I.  Klasse  mit  dem  bisherigen  Hebebezirke  des  Steueramts  Solgne  errichtet.
        <pb n="533" />
        AM.

509

 

FinanzeWesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April
1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1879.

 

Die  Soll-Ein- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  5/#  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  gemein-  Z„  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  lahr  Toas  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  echnung  -
Einnahme.  „eSesee  b  privative  Vorjahre9  meihr
Monats  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
—  A  A  A.  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  49  059  798  a)  4290  49  051  11523993  538—25057577
b)  4393
Rübenzuckersteuer  60  36908709250  —  8648  881—  7627  642—  1  021  239
Salzsteuer  7171  638  a)  —  7  169  141  579
b)  2  497
Tabacksteuer  —  329  054  14  033  315  021  274  327J—  40694
Branntweinsteeier  9  878  782  1802  316  8  076  4667916  146+  160  320
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  22  480  —  22  480  23  918—  1  438
Brausteer  4042  165  8  893  4  033  2740  17  232
Uebergangsabgaben  von  Bier.  228  052  —  228  052  218  05  10  000
Summe  70  792  338  10545  6ä7260  246  66635830  X  415  937
Spielkartenstempel  176  093  —  176  093  —  +  176  093
Darunter
Nachsteuer:
12  729

Bemerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  Juni  1879:
        <pb n="534" />
        —  510  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Diferend
Bezeichn  ung  des  Etats-  in  der  ent-  zwischen  den
jahres  bis  sprechenden  Spalten
der  zum  Schluß  des  vorjährigen  2  und  3.
obengenannten  Periode  +mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
#  A
1.  2.  3.  4.
Zöll  41  254  155  23  860  033  +  17  394  122
Rübenzuckersteuer  36  391  991  33279249  +  3  11274
Salzsteuer  8u009  376  7921  541  +  87  835
Tabackster  264  375  228  779  +  35596
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwmrien  10  849  543  11  102  685  —  253  142
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  3  623  085  3599911  +  23  174
Summe  100  392  525  79  992  198  +  20  400  37
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteurrg
  356  192  —.  +  356  192

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  6.  d.  Mts.  wird  die  zur  Thüringischen  Eisenbahn  gehörige,  27,5  km  lange  Strecke  Arnstadt-Ilmenau
mit  den  Stationen  Plaue,  Elgersburg  und  Ilmenau  dem  Betriebe  übergeben.

Dieselbe  bildet  die  Fortsetzung  der  bestehenden  Linie  Dietendorf-Arnstadt.

Berlin,  den  5.  August  1879.

 

An  1.  d.  Mts.  ist  die  der  Königlich  preußischen  Eisenbahn-Direktion  zu  Frankfurt  a./M.  unterstellte,
39,01  kin  lange  Bahnstrecke  Malsfeld-Treysoa,  Fortsetzung  der  Linie  Niederhohne-Malsfeld,  mit  den  Zwischenstationen
  Oberbeisheim,  Homberg,  Frielendorf  und  Ziegenhain  eröffnet  worden.
Anschluß  findet  statt  in  Treysa  an  die  Main-Weser-Bahn.
Berlin,  den  6.  August  1879.
In  Vertretung:

Körte.

 

6G6.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  sein  Ansuchen  entlassenen
  Vize-Konsuls  Walker  den  Kaufmann  Hermann  Malcomeß  zum  Vize-Konsul  in  Gast-London
(Kapland)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  dem  Sitz  in  Bremen  ernannten  Herrn
William  F.  Grinell  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="535" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VII.  Jahrgang.)  r

Berlin,  Freitag,  den  15.  August  1879.

##  33.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  511

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
514

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme
an  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  bis  Juli
1879;  —  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  Gesetzes,

 

betreffend  den  Spielkartenstempel;  —  Bundesrathsbeschluß,
betreffend  die  Verzollung  von  Wein  in  Weintheilungslägern;
—  Befugnisse  von  Steuerstellen  515

4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  neuer  Bahrstreclen  .  517

5.  Marine  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  Tarifs  für  die
Schiffahrtsabgaben  in  Sulina;  —  Ertheilung  eines  JFlag
genattestee  518

6.  Konsulat-Wesen:  Emenmungen.  56i1l8

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J

(Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der

vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Zulunft-  zur

Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  12.  August  1879.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
von  Moeller.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,

414,  421,  445,  462,  485,  494,  503.
        <pb n="536" />
        512

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

—  —

M..—

 

 

 

 

 

 

 

r1.—4  1#  4  ,  .  J

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des

—  I  —  Answeisung  weisum

.  gs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  kbkeschlossen  hat.  beschlusses.

1.  3.  I  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.Albert  Pokorny,68  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef21.  Juli

Glasmacher,  Neu-Reichenau,  Böh-  teln,  Regierung  zu  Frank=  d.  J.
men,  furt  a./O.,

2.Nasse  Jakubowicz,  72  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  #eniglich  preußische'25.  Juli
Handelsfrau,  Konin,  Russisch-Polen,  Regierung  zu  Posen,  I.

3.jLudwig  Kazanows-24  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  30.  Juli
ky,  Arbeiter,  Kamenetz-Podolsk,  Rus-  ·  d.  J.

sisch-Polen,

4.  Clemens  Engel,  68  Jahre,  aus  Stetten-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische/15.  Juli
Eisenhütten-Arbeiter,  hof,  Bezirk  Schönberg,teln,  Regierung  zu  Bres-d.  J.
Mähren,  lau,

5.  Vincenz  Horadetzki,8  Jahre,  aus  Logof,Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  2.  August
Kürschnergeselle,  Kreis  Gitschin,  Böhmen,  d.  I.

6.  Karl  Strakosch,  26  Jahre,  geboren  undsdesgleichen,  Königlich  preußische4.  Juli
Arbeiter.  wohnhaft  zu  Alt-Biala,  Regierung  zu  Op-d.  J.
Galizien,  peln,

7.  Ostek  Janetzky,  Flei-38  Jahre,  geboren  unddidesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
scher,  wohnhaft  zu  Szegedin,

Ungarn,

8.  Johann  Zagan,  20  Jahre,  geboren  undsdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Fleischer,  wohnhaft  zu  Klein-Kuntschitz,
  Mähren,

9.  Adolf  Grabscheidt,39  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  8.  Juli
Uhrmacher  und  Pho-]Stanislau  in  Galizien,  und  Führung  falschen  Regierung  zu  Lieg=  D.  J.
tograph,  ortsangehörig  zu  Wien,  Namens,  nitz,

10.  Edmund  Brink,?2  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  28.  Juli
Kommis,  Bialystock,  Rußland,  teln,  Regierung  zu  Mag  d.  J.

deburg,

11.  Sophie  Nelin,  un-18  Jahre,  geboren  zu  Uebertretung  sittenpoli-dieselbe  Behörde,  29.  Juli
verehelicht,  Gothenburg,  Schweden,  Keilicher  Vorschriften,  d.  J.
        <pb n="537" />
        513

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
*  *  6  Ausweisung  weisungs-=B
  «  der  Bestrafung.  beschlossen  hat
S  des  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

12.  Josef  Hoffmann,  geboren  am  5.  Mai  1852  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischef30.  Mai,
Töpfer,  zu  Friedland,  Böhmen,  und  Körperverletzung,  Regierung  zu  Schles=  ausgeführt

wig,  im  August
d.  J.
13.  Anton  Robert  Lars-25  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrmali-sdieselbe  Behörde,  28.  Juni
son,  Schmiedegeselle,  Angereds,  Kirchspiel  ger  rechtskräftiger  Ver-  d.  I.
Elfsborgslän,  Schwe=  urtheilung  wegen  der
den,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

14.  Johann  Oligschlä-35  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische"  29.  Juli
ger,  Bäcker  und  Schimmen,  Niederlande,  teln,  Regierung  zu  Düssel-,  d.  IJ.
Knecht,  dorf,

15.  Josef  Kronstein,18  Jahre,  aus  Szegedin,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas=  7.  Juni.
Uhrmacher,  Ungarn,  sau,  Bayern,  d.  IJ.
16.Tosef  Werner,  Mül-18  Jahre,  aus  Wern-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
lergeselle,  stadt,  Bezirk  Tetschen,

Böhmen,

17.|Franz  Götzl,  Schuh-23  Jahre,  aus  Schön-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

machergeselle,  lind,  Bezirk  Falkenau,
Böhmen,

18.  Ernst  Weißbrod,  26  Jahre,  aus  Saxen,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  12.  Juli

Handlungskommis,  Bezirk  Perg,  Ober-  d.  J.
Oesterreich,

19.  Franz  Sckita,  Tage-30  Jahre,  aus  Tinischt,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
löhner,  Bezirk  Trestitz,  Böhmen,

20.  Franz  Baier,  Hand=  43  Jahre,  aus  Böhmisch-  Betteln,  nach  mehrmali--  Königlich  saächsische  24.  Juni
arbeiter,  Wiesenthal,  Böhmen,  ger  rechtskräftiger  Ver-  Kreishauptmann-  d.  J.

urtheilung  wegen  ders  schaft  zu  Zwickau,
gleichen  Uebertretung

innerhalb  der  letzten

drei  Jahre,

21.  Lorenz  Strassel,geboren  am  7.  Mai  1833[Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-28.  Juli
Musikant,  zu  Selz,  Unter-Elsaß,  teln,  präsident  zu  Metz,  d.  I.

 

zufolge  Option  französischer
  Staatsangeh- 



riger,

 

 

 

 

727
        <pb n="538" />
        2.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  9.  August  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

Münz=  und  Bank-Wesen.

 

 

Goldmünzen

 

 

 

 

Hiervon  auf  Privat- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  n
3.  bis  9.  August  1879  Halbe  rechnung  geprägt
stnd  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  K#nen
A  4  4
Berlin  ..  .....  —  535  880  —  535  880
Frankfurt  a.  /M.  .......  —  501  600  —  501  600
München.  ......  —  203  570  —  203  570
Dressen  —  480  010  —  480  010
Summe  1.  —  1721060  —  1  721  060
2.  Vorher  waren  gepräüt  1  267  644  340  412  053  180  27  969  925  387  919  040
3.  Gesammt-Ausprägung  1267  644  340  413774240  27  969  925  389  640  100
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  413  645  140  27  969  145
1  709  092  945..
Di.  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
24.  bis  31.  Julii  bis  31.  Juli  24.  bis  31.  Juli  bis  31.  Juli
M  M  M
in  Münzen  —  8  463  48146  49  530000  3  616  542,64
in  Barren  —  24  629  975,00  546  600,9  57  534  132,84
zusammen  .  –  33  093  45646  596  131,  61  150  675/08
        <pb n="539" />
        3.  Zoll-—



515

Nachwei  sung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Juli  1879.

und  Steuer-Wesen.

 

 

April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.  1879.  1879.
A  AM.  AM  *
I.  Im  Reichs-  Vostgebiete.
1.  Königsberg  16  58445  13  6371.0  13  251180  16  236690
2.  Gumbinnen  31360  2  664  40  3  475  15  3  88620
3.  Danzig.  13  509  75  12  23595  13  32910  14987  40
4.  Berlin  48  163  30  56  27v44  55  698  45  63  03225
5.  Potsdpoaao  3153  10  2728  55  3  6635  4920  50
6.  Frankfurt  a.  O.  60144  635320  6992  05  9240  90
7.  Stettin  7325  95  7334  75  7473  15  10  830  60
8.  Köslin  1  480  00  1  887  75  2460  65  2243  30
9.  Posen  4124  10  4106  15  6  885  60  502110“
10.  Bromberg.  2722  80  2687  10  4629  40  3561125
11.  Breslau  1457445  15  68490  15  110  45  19  43180
12.  Liegnitz  659750  6  41990  7264  70  9315  15
13.  Oppeln  6056  65  523380  6716  60  8186  40
14.  Magdeburg  13  153  05  14426  70  13  881160  20  864  45
15.  Halle  a.  S.  6957  00  606970  65520  872355
16.  Erfurt.  8097  70  7265  40  8931495  14  0094  0
17.  Kiel.  7062.5  6048  05  44255  8596  55
18.  Hannover  .  556425  521020  585380  8055  05
19.  Münster  19966  75  1  839  50  1550  55  3  479  35
20.  Minden  5865805  6261.85  5499  85  8041130
21.  Arnsberg  17  340  80  16  948  40  14  586  95  25  41210
22.  Kassel  3  358  45  331785  35925  491480
23.  #n  a.  m.  25  210  65  28  228  00  19  610  55  39  12745
24.  Köhn  13  667  15  12  866  80  12  0350  19  618  50
25.  Aachen.  6291140  7436  45  5196  95  11  21780
26.  Koblenz  29150  273225  241320  3914  95
27.  Düsseldorf.  32  336385  33  3870  25  559  35  52  478  00
28.  Trier  1996  75  1  871185  151355  323765
29.  Dresden  10  2795  10  480  20  8  64595  14  265  00
30.  Leipzig  29  938  95  25  369  60  26  677T5  38  0632  00
31.  Karlsruhe  11  42555  12  26770  9846  05  22  1900|  80
32.  Konstanz  4769q  15  5192  90  4718  95  8  81395
33.  Darmstadt.  ..  856095  9310  15  9424  10  13  649  45
34.  Schwerin  i.  M.  433585  1  60270  2222  70  2  480  40
35.  Oldenbunrg  4449  75  4409  10  2916  30  6  422  10
36.  Braunschweig  3  869  45  3541130  3662  25  5  902  05
37.  Bremen  15  039  75  17  13580  13  011  80  23  938  30
38.  Hambucnrg  58  109010  57  661170  55  27970  77  58780
39.  Straßburg  i.  E.  14  311725  16  54290  1373270  25231125
40.  Mes.  3532190  3  75150  2434  05  5898  60
—umnme  1.  453  89425  458  42285  430  62575  647080  45
II.  Bayern.  ..  32  434  90  33  70755  32  20550  53  765  40
III.  Württemberg  .  1544185  1783035  16  546  55  20  001  45
Ueberhaupt  501  7711100  509  9660075  49  377180  720937130
*)  Dagegen  im  Jahre  1878  518  463  45  509  190  85  500  170  30  526  433  45
„  „  „  1877  566  297140  572  178  65  573  642  55  584  507  35
„  „13876  531502  60  573  778  80  571  318  35  566  623  15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central=  Blatt  für  1879  Seite  56.  für  1  1878  Seite  182,  fuͤr  1877  Seite  28.
        <pb n="540" />
        —  516  —

Bekanntmachung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  8.  Juli  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  133),  betreffend  den

Spielkartenstempel.

Zur  Ergänzung  der  in  §.  4  des  Regulativs,  betreffend  den  Betrieb  der  Spielkarten-Fabriken  (Central-Blatt
1878  S.  406)  enthaltenen  Vorschriften  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  13.  v.  M.  Nachstehendes

beschlossen:

Die  Herstellung  des  Buntdruckes  der  Spielkartenbogen  in  Druckereien  außerhalb  der  Spielkarten-Fabrik
  bedarf  der  Genehmigung  der  im  §F.  1  Absatz  1  des  Regulativs,  betreffend
den  Betrieb  der  Spielkarten-Fabriken,  bezeichneten  Behörde,  welche  nur  zuverlässigen
Fabrikanten  auf  Widerruf  und  unter  folgenden  Bedingungen  zu  ertheilen  ist:

a)  wenn  der  Spielkarten-Fabrikant  die  Bogen  zum  Buntdrucke  liefert,  so  finden  die
I§§.  4.  b.  und  c.  a.  a.  O.  sinngemäße  Anwendung,  anderen  Falles  hat  der  Spiel--karten-Fabrikant
  über  Bezug  und  Vorrath  der  Buntdruckbogen  nach  Vorschrift  der
Steuerbehörde  ein  Kontobuch  zu  führen;

b)  der  Spielkarten-Fabrikant  ist  verpflichtet,  den  Buntdruck  ausschließlich  von  dem
der  Steuerbehörde  nach  Namen  und  Wohnort  zu  bezeichnenden  Steindrucker  fertigen
zu  lassen,  und  hat

I0)  die  Erklärung  des  Steindruckers  beizubringen,  daß  derselbe  über  die  Herstellung  und
Versendung  von  Buntdruckbogen  nach  Anweisung  der  Steuerbehörde  Buch  führen
und  der  letzteren  die  Einsicht  des  Buches,  der  Bestände  an  Spielkarten-Druckbogen
und  der  vorhandenen  Formen  und  Platten  jederzeit  gewähren  wolle.

Berlin,  den  7.  August  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Scholz.

 

1  7  .  7  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  Juli  d.  J.  beschlossen:
1.  daß  die  Direktivbehörden  ermächtigt  sind,  die  Einlagerung  von  Flaschenweinen  und  Faßweinen

  innerhalb  desselben  Lagerraumes  auch  ohne  räumliche  Trennung  und  ohne  daß  davurch
  ver  höhere  Zollsatz  für  Flaschenwein  auf  den  ganzen  Lagerbestand  begründet  wird,
zu  gestatten;

daß  bei  der  Eingangsverzollung  von  Weinen,  welche  aus  Weintheilungslägern  abgemeldet
werden,  der  Zollsatz  für  Wein  in  Fässern  auch  dann  maßgebend  ist,  wenn  die  Weine  in
Gebinden  eingelagert  und  auf  dem  Lager  in  Flaschen  eingefüllt  sind.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Schönebeck  im  Hauptamtsbezirk  Magdeburg  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  und  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  über  solche  Sendungen  von  Roheisen  und  Heringen,
welche  für  das  Privat-Transitlager  des  Speditions=  und  Elbschiffahrts-Komtoirs,  Aktiengesellschaft,  zu  Schönebeck
eingehen,  oder  von  demselben  abgemeldet  werden,  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  in  Suhl  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  J.
über  Waaren  der  Pos.  6.  b.  und  c.  des  seitherigen  Vereins-Zolltarifs  (Pos.  6.  b,  c,  d.  und  o.  des  neuen  Zolltarifs)
  ertheilt  worden.
        <pb n="541" />
        —  517  —

A.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  die  zur  Oberschlesischen  Eisenbahn  gehörige,  9,z  km  lange  Bahnstrecke  Tost-Peiskretscham,
  Fortsetzung  der  Bahnlinie  Oppeln-Tost,  mit  den  Stationen  Patschin  und  Peiskretscham,  sowie
auf  der  Strecke  Oppeln-Groß-Strehlitz  zwischen  den  Stationen  Gr.  Stein  und  Gr.  Strehlitz  die  Personen-Haltestelle
  Schimischow  eröffnet  werden.

Berlin,  den  6.  August  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zu  den  Sächsischen  Staatsbahnen  gehörige,  9/44  km  lange  Strecke  Bischofs
werd  a-Riederneukirch,  mit  den  Zwischenstationen  Schmöllen  und  Putzkau,  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben
  werden.

Anschluß  findet  statt  in  Bischofswerda  an  die  Linie  Dresden-Görlitz  und  in  Niederneukirch  an  die
Linie  Neustadt-Wilthen  derselben  Verwaltung.

Berlin,  den  7.  August  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  der  Betrieb  auf  der  mit  der  Ostpreußischen  Südbahn  gemeinsamen,  bis  Prostken
15,2  km  und  bis  zur  Grenze  1644  km  langen  Strecke  Lyck-Prostken  der  zur  Königlich  preußischen  Ostbahn
gehörigen  Linie  Insterburg-Prostken  eröffnet  werden.

Anschluß  findet  statt  in  Prostken  an  die  russische  Südwestbahn.

Berlin,  den  13.  August  1879.

 

An  10.  d.  M.  ist  die  zur  Feldabahn  gehörige,  5  km  lange  Strecke  Dorndorf-Vacha  mit  der  Station
Vacha  eröffnet  worden.
Anschluß  findet  statt  in  Dorndorf  an  die  Linie  Salzungen-Dorndorf-Stadtlengsfeld  derselben
Verwaltung.
Berlin,  den  13.  August  1879.
In  Vertretung:
Kraefft.
        <pb n="542" />
        —  518  —

5.  Morine  und  Schiffahrt.

 

De,  Europäische  Donau-Kommission  hat  in  ihrer  Sitzung  vom  29.  Mai  1879  beschlossen:

1.  Die  Abgabe  von  50  Centimen  für  jede  Tonne,  welche  durch  Artikel  7  des  Tarifs  vom
10.  November  1875)  denjenigen  Schiffen  auferlegt  ist,  die  in  den  Hafen  von  Sulina  einlaufen,
  ohne  daselbst  irgend  ein  Handelsgeschäft  zu  betreiben,  wegen  dessen  sie  den  in  den
Artikeln  1,  2  oder  5  des  Tarifs  bestimmten  Abgaben  unterliegen  würden,  wird  auf
25  Centimen  herabgesetzt.

2.  Die  Abgabe  von  50  Centimen  für  jede  Tonne,  welche  durch  Artikel  10  des  genannten
Tarifs  denjenigen  Schiffen  von  mehr  als  100  Tonnen  Raumgehalt,  die  in  den  Hafen  von
Sulina  einlaufen  und  mit  weniger  als  einem  Drittel  ihrer  Ladung  wieder  auslaufen,  sowie
denjenigen  Seeschiffen  auferlegt  ist,  die  ausnahmsweise  Lichterdienste  verrichten,  wird  auf
25  Centimen  herabgesetzt.

3.  Vorstehende  Bestimmungen  treten  am  1.  Juli  1879  in  Kraft.

 

*.)  Central-Blatt  1876  S.  129.

 

Das  im  Jahre  1871  in  Bath  (Staat  Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „North  Star“  von  1204  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat
durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Reck  u.  Boyes  zu  Bremen  und  Genossen  unter
dem  Namen  „Wilhelm“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,
für  welches  die  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  2.  d.  M.  vom  Kaiserlichen
Konsulat  zu  Antwerpen  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

6.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Adolf  Meyer  zum  Konsul  in  St.  Thomas
und
den  Ingenieur  Fritz  Beuther  zum  Konsul  in  Almeria
zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="543" />
        Tentral  -Blatt

für  das

Deutsche  Rei

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanftalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

VII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  22.  August  1879.

9#½  34.

 

 

 

Inhalt:  1.  ullgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebitte..  Seite  519

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Reichsbevollmächtigten
  für  Zölle  und  Steuern;  —  deögl.  eines  Stations-Kontrolörs;
  —  Befugniß  einer  Steuerstelle;  —  Uebersicht
über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr
für  Juli  1879  533321

3.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken
  Ende  Juli  1879;  —  Statistik  der  deutschen  Bank- 



noten  Ende  Juli  1879;  —  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
524

4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  bis  Ende  Juli
1879..gw  529
5.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;
—  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Strandbehörden  530

6.  Konsulat-Wesen:  Ernenunng  531

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Provinzial-Correspondenz“

  zur  Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  18.  August  1879.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
von  Moeller.

 

)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,

414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511.

 

73
        <pb n="544" />
        520

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  —  «  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Alexander  Slawi-39  Jahre,  geboren  undsschwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische/15.  Juli
kowski,  Arbeiter,  ortsangehörig  zu  War-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
schau,  Marienwerder,

2.  Franz  Piotrowsky,19  Jahre,  geboren  undidesgleichen,  dieselbe  Behörde,  31.  Juli
Scharwerker,  ortsangehörig  zu  Ra-  d.  J.

domin,  Kreis  Rypin,
Russisch-Polen,

3.  Franz  Wisniewski  22  Jahre,  geboren  undddesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Knecht,  ortsangehörig  zu  Neudorf,

  Kreis  Rypin,  Russisch-Polen,


4.  Alois  Gutetzk  y28  Jahre,  aus  Tarno-desgleichen,  Königlich  württember-18.  Juli
Maurer  und  Bau-pol,  Galizien,  gische  Regierung  des  d.  J.
schreiber,  Neckarkreises  zu  Ludwigsburg,


b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

5.  Stanislaus  Krzyza-35  Jahre,  aus  War-Landstreichen,  Königlich  preußische'5b.  August

nowski,  Koch,  schau,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Posen,

6.  Selma  Kretschmer,34  Jahre,  aus  Lodz,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
unverehelicht.  Russisch-Polen,  teln,

7.  Karl  Friedrich  Hu-41  Jahre,  aus  Kaluschin-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
bert,  Brauer  und  bei  Warschau,  Rus-Brenner,
  sisch-Polen,

8.  Franz  Knebort,  geboren  1841  zu  Stepa-Landstreichen  und  ein-Königlich  preußische  1l.  August
Bäckergeselle,  nowicz,  Bezirk  Turnau,  facher  Diebstahl,  Bezirksregierung  zus  d.  J.

Böhmen,  Breslau,
9.  Hans  Andreas  Jwer-geboren  am  4.  August  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische

 

sen,  Schuhmacher,

1849  zu  Ripen,  Dänemark,


 

teln,

 

Schleswig,

 

4.  August

Bezirksregierung  zu  d.  J
        <pb n="545" />
        —  521  —

 

 

 

l
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  damm  des
*  54  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  yat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

10.  Edwin  Heinrich  Gys-:27  Jahre,  aus  Winter-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische8.  August

ler,  Mecchaniker=  thur,  Kanton  Zürich,  teln,  Bezirksregierung  zue  d.  I
gehülfe,  Schweiz,  Schleswig,
11.  Vincenz  Steinfel-geboren  am  20.  AugustsLandstreichen,  Betteln  Königlich  sächsischef  25.  Juli
der,  Schuhmacher,  1826  und  ortsangehö=  und  Diebstahl,  Kreishauptmann-  d.  J.
rig  zu’'  Niemes,  Böh-  schaft  zu  Bautzen,
men,

 

 

 

 

 

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung  des
Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Ober-Zollrath  Dr.  Schaller,
an  Stelle  des  verstorbenen  Königlich  bayerischen  Ober-Zollraths  Emoan,  der  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktion
  zu  Altona  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitze  in
Altona  beigeordnet  worden.

 

Der  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Meyer  zu  Stuttgart  ist  unter  Belassung  der
ihm  in  der  dortigen  Stelle  bisher  übertragenen  Funktionen  fortan  in  gleicher  Eigenschaft  auch  den  übrigen
in  den  hohenzollernschen  Landen  befindlichen  Hebestellen,  welche  Reichssteuern  zu  erheben  haben,  beigeordnet
worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  zu  Neuß  ist  die  Befugniß  beigelegt  worden,  an  diesem  Orte  Ausund
  Umladungen  von  Vieh,  welches  unter  Zollkontrole  und  Wagenverschluß  auf  der  Bergisch-Märkischen
Eisenbahn  befördert  wird,  nach  Maßgabe  des  §.  65  des  Vereins-Zollgesetzes  zu  gestatten.

 

73*
        <pb n="546" />
        522

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-steuerte  Art  .
Verwaltungsbezirke.  *  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Nübene  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  44.  5.  66.  .
I.  Preußen.  .
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  16  4113
2.  -  Westpreußen  —  —  88  —  —  —
3.  -  Brandenburge.  —  —  69  —  1  —
4.  =  Vommern  —  —  5  —  5  —
5.  =  Vosen  .  —  —  —  —  —  —
6  -  Schlesien  —  —  3  —  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  —  —  11  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  –  —  722  5  856  748
9.  -  Hannover  –  –  288.  —  29  —
10.  =  Westfalen  —  —  —  —  —  —
11.  =  Hessen-Nassau  —  —  20  —  —
12.=  Rheinprovinz  —  —  296  —  509  —
Summe  I.  —  –  1  502  5  1  416  4  861
II.  Bayern  —  —  45  —  —
III.  Sachsen  —  —  20  19  —  —
IV.  Württemberg  —  —  71  6  —  —
V.  Baden.  1  —  653  117  3  —
VI.  Hessen  —  —  31  140  8  106
VII.  Mecklenburg  —  —  9  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  –  —  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —  6  —  1  —
X.  Braunschweig  –  —  —  —  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothring  en.  —  —  2  826  —  —  —
XIII.  Luxemburg  .  —  —  —  —  —  —
Ueberhaupt  1  —  5  163  287  1428  4967
Hierzu  in  den  Vormonaten  Sep—
tember  1878  bis  Juni  1879  —  192458  000  62854  4  967  17  032  27  760
Zus.  Septbr.  1878  bis  Juni  1879  —  92  458  000  68  017  5  254  18  460  32  727
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  82007  4231  85  833  7  892  12  925  70  937
        <pb n="547" />
        523

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Juli  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
269  —  7  —  —  5  294  —  —
123  2  461  —  —  —  —  —  5  060
317  49  —  —  —  —  —  —
116  85  6  706  —  3  269  —  1025  —
—  —  1  —  —  —  —  —
98  —  —  —  —  —  25  —
11  407  47  —  —  —  —  —  —
1084  781  17  231  590  76  895  257  6  729  552
276  —  6977  —  15  249  —  215  —
5  —  —  —  —  —  –  —
—  —  7  130  –]  6  439  —  20  .-13
  695  3  423  38  052  590  101  852  5  .551  8  014  5  612
136  —  94  —  —  —  174  —
908  214  1  —  —  —  1  20
—  —  16  11  —  107  —
1  —  555  132  -  —  1705  —
114  —  —  5  —  —-  —  —
3  —  —  —  —  —  —  —
26  —  —  —  —  —  2  —
93  88  —  —  —  —  —  —
219  —  196  —  —  —  169  —
—  —  —  —  —  —  802  —
15  195  3  725  38  898  743  101  863  5.551  10  974  5  632
88  706  63  706  498  669  17  072  1  901  438  7771  314  145  35  369
103  901  67  431  537  567  17  8152  003  301  13  322  325  119  41  001
62  154  70  640  397  170  17  036  1  413  279  74  680  287  941  54  029
        <pb n="548" />
        524

3.

Münz-l

und

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauta

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passi#a.

Sonstige  Ver-  Eie#
2  täglich  bindlich.  binklis.
|  Grund.eserve.  Noten.egenUnge.  Cegen  fälig:  egenbiten,GVeßen  onstige  Gegenummep  Gegenen
SName  der  Banken.  gapital.  gonds.  umsaul  30.  Juni  beckte  30.  Juni|Ver.  30.  Juni  enmis  20.  Juni  Lasftva.  30.  Juniäder  80.  Juniwelta.
3  1379.  Noten.1879.  bindlich.  1879.un  .  1879.  1879.HPassivra  1879.  Wi-2
  **8  disc
#  keiten.  frift.  W

1|  Reichsbank  120  000  1  22384  245  60  850  450|  68  088|203  943  +  76833  1721—  104  629  —  1  014/1  095  761—  54  2265  —-2Städt.
  Bank  zu  Breslau  3000  600  2555—  298  954—  753561  +  1854  —  —  —  —  92716/  144  16°
3|Kölnische  Privatbank  .  3  000  750  2  146—  79  1219—  20  371.  212  2969—  21  30  —  9266  270  15
4.agdeburger  Privatbank.  3000  606  2  247|#  28  1141|  3  22  —  910o76  —  104  303  4  214%  7254/  147  1.
5Danzlger  Privat-Aktien-Bank0  750  1585—  115  577F  291  672  266  9698  61  54—  1618759  sollla

1  #  !  -

6  nsel  ate  6  Pank  bes  3000  7500|.1  12  1007  —  121  7—  1  1866  70299—  109223  50
78  Hannoversche  Buüxk  12  000  862  3616—  6311  1035  —  73442834  65|1906+  47  840  +4K  446  2205S—  203  *#
8  Frankfurter  Burrrr137173  3574  9815  —  1314  4286  +  1  356  5929·—  179  3173—  49  8  —  1140  39  642  —  26811
Bayerische  Notenbank  7500  292  66215—  1237  30494/+  2  783  762  —  1854  203—  8  2142JF  797114/—  1320  #
10|  Süächsische  Bank  zu  Dresden.  30  ooo  3311136842—  3282  16233|—  1107  544  59  3927—  268  —  16332624
11|  Leipziger  Kassenvereen3000  133  2953—  28  9160  —  392  1772  .  425  10  +  123  21  35  541  zu
121  Chemnitzer  Stadtbaz  510  115  502—  7  144—  40  1171  27  3296  +  12  57  —  206  4597  118  9
13|  Württembergische  Notenbank  371½  21645  779  9  622—  205  368  +M  66  87/  6  420  J  38|  31  900  889  1
14/  Badische  Bunnk  90001  9352—  322  5429—  660  4188—  44  60—  62  312  T  3110%3  —  399968
13|  Bank  für  Süddeutschlandd  156743N34  174  12  —  —  618  —  19600  41  Un
16|  Braunschweigische  Bnnnz.40500  309  25911-  1881  1709—  2361  16185  —  692]  1384  —  650  304  —  186  16733  -  8551  161
111  Kommerzbank  in  Lübect.  .  2400  43  567/—  198  162—  162  1  118  682457-777  50—  1144  14  n
18  Bremer  Buürr  16607  775  4014—  680%2258—  658  146—  514235—  766  2305  1536082  —  1  344  I#
Zusammen  268  33281  37  450—  68  0165152  477—  67  465  224  403  +  7750  41  160  —  466774  —  1  470  436  791—  62  201  16#

 

Zu  8":
Zu  14°:
Zu  15“:

 

 

 

 

Bemerkungen.

 

 

Darunter  149  900  .KX  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
41  126  „KX  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  106  059  “4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

Darunter
        <pb n="549" />
        Bank-Wesen.

anken  Ende  Juli
ibersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1879.
uf  Tausend  Mark.)

1879

525

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—.—

8
z
Netall-  Gegen  Reichss  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
eftand.  30.  Junikassen.  30.  Juni  anderer  30.  Juni  Wechsell]  30.  Juni'  Lombard.  30.  Juni  Effekten.  30.  Juni  Agtiva.  30.  Juni  der  30.  Juni  2
18790.  scheine  1879.Banken.13879.  1879.  1679.  1879.  1879.  Aktiva.  1879.  "l
550  493—  441046  185  —  19919  111  4  81930  234—  36731  51  814  —  19  131  7033  4546  22255—  695SéS  1
10031—  34  10  4  6  588  –  195  46144  505  3197  —  4356  437  —  281  22  r89777—  152
8914  113  74  5  29  19  7  822  290  535—  66  —  —  179  —  44  92463  4  27913
863  127  23-  10  220  —  112  5  167/  219  1057—  60  —  —  37—  34  7  367—  150
757—  18  —  —  2511|.  184  6  434—  133  668—  56  278  —  5  521—  112  8  909  —  644
731—  19  —  —  1  227—  4444  124  1199  —  391  —  —  505  +—  121  8oss  —  207  6
21374  67  16  —  428  4  360  4356  6566—  6  284  —  R  8  os7  255  22  öoös  —  203
4590—  2359  681—  89  258—  2221  23933  —  1248  4346  768  4451  +  493  1930  —.  16  40  1899  —  26414
339641—  2262  61—  6  —  1752  35  872+  2276  1560  —  43  1378  —  246  2  583+—  J13  77  114—  1320
17  809—  208  131..  16½  —  1983396  770  4616  —  1163  5352  +—  244  4631.  85434898  —  332610
1  142—  111  47  27  848+  226  3  8344  3  1  583—  125  1.—  6  899  —  16  8354  5411
218—  9  17  8  123  4  34  26564  21  114  12  132  —  30  437  4  82  4597  +  118
10  159  184  85.—  111779  J.  407  18  49  434  375  4  2  405  —  638  —  1  31  900  T  889  13
3  744—+—  431  73-  26  1068  —  21914149—  337  1  183—  75  31  1  1247  —  224  20  5333—  3994
3  936  188  12  24  806  —  8216225-,  748  2548  —  318  35389  101  2484  —  196  29  600  417  15
715—  46  15  7  152  4  87  8449  —  65581  2010  4  52  —  —  55123—  273  16  863  —  75416
282—  144  51—  2  118  —  347  3  38090—  135  183—  37  1  077  439  1  701  .  390  6  755  16417
16704  8  5  4  81—  3432088  —  1037  19190—  244  364—  5  493  —  3  36  620  —  1301418

635  104-—  540%7  3  —  23021½29  7  79  563  —  21322116812  —  3621  54  167J  6271442256  —  61  546
        <pb n="550" />
        526

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Bauknoten
Bezeichuun  —
Laufende  5Pr  8  im  Umlauf  im  Bestande  s  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100.4  in  Abschnitten  zu  200  .
4  4

1.]  Reichsbank  1)1)  369  316  800  123  983  200  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  418  300  380  700  —I  —
3.Kölnische  Privatbank  2)  2  129  900  846  400  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2247300  252700  —I  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbaoaoakkky  1  585  000  1  415  000  —  —

6.]  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  655  900  244  100  449  200  450  800

7.  Hannoversche  aaahnnnm  3  615  800  1  384  200  —  —
8.Frankfurter  Bank  .  3840600  4859400  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  ..  66  125  500]  3  784  500  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  21  714  1001  38  285  900  —  —
11.4eipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  501  400  8600  —  —
13.Württembergische  Notenbank  21  645  300  3  954  700  —  —
14.Badische  Buik  9351  800  29  648  200  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  11  504  300  700  —

16.]  Braunschweigische  Bank  2•590  500|  10  909  500  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  566  400  1  833  600  —
18.]Bremer  Bank  4  014  000  5  486  000  —
zusammen  am  31.  Juli  1879.  522912  9000|252  182  400  449  200  450  800
am  30.  Juni  1879  527907900  233  847  400  469  200  430  300
mithin  am  31.  Juli  1879  mehr.  —  18  335  000  —  20  000
weniger  4995  000  —  20  000  —

 

 

Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:

7964  6680  "

vernichtet:  O"c
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit

noch  nicht  eingelöst:
im  schn  st
vernichtet:

3)  Bei  der  Hannoverschen

ank  waren  ferner  vorhanden,  a

92  080  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
2240  ri  r□i  r—

1410  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
2  0  r  ri  r□  □  r□  2
98  360  -

v  i  29
ber  nicht  dem  Betriebe  übergeben  7

225  125  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

9  350  —  r—  r—□i  r—  ·
86  581  175  -  -  n
dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und

2  0  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

6  840  e  v  2  2—  2  o
ooo  ooo  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  2  000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1000  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  8  000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  057  000  Mark  in
        <pb n="551" />
        noten  Ende  Juli  1879.

527  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  .4  in  Abschnitten  zu  1000.#4  überhaupt
444  m  4  4  4
99  945  500  221  554  500  212  771.000  381  929  000  682  033  300  727  466  700  1.
—  —  1137  000  64  000  2555  300  444  700  2.
—  —  —  —  2129  900  846  400  3.
—  —  —  —  2247  300  752  700  4.
—  —  —  —  1  585  000  1  415  000  5.
859  500  340  500  —  —  1  964  600  1  035  400  6.
—  —-  —  —  3  615  800  1  384  2008)  7.
778.000  1  822  000  5  196  000  15  504  000  /5  814600  22  185  400  8.
—  —  —  —  66  125  500  3  784  500  9.
15  128  000  11  372  000  —  —  36  842  100  49  657  900  10.
2  953  500  46  500  —  —  2953  500  46  500  11.—
—  —  —  —  501  400  8  600  12.
–  —  —  —  21  645  300  3  954  700  13.
–  —  —  —  9  351  800  29  648  200  14.
–  —  —  —  11  594  300  24  405  700  15.
—  —  —  —  2590  500  10  909  500  16.
–  —  —  —  566  400  1  833  600  17.
—  —  —  4014  000  5  486  000  i8.
119  664  500  235  135  500219  104000  397  49000  10  600  8885  265  700
133  208  000  221592  000  268  550  000  346  191  000  930  135  100  802  061  200
—  13  543  500  —  51  306  000  —  83  204  500
13  543  500  —  49  446  000  —  68  004  500  —
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Juli  1879:
86  050  Thlr.  Iin  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  241  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  93  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen  2212  365  Mark,
mithin  gegen  Ende  Juni  1879  weniger  8  880
127170

21  800  7  000  Thrr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen

2  o00  I  I  -  ·  s
138492000--  -

83394(-0·-  ·  s--  259  425  300  -
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Juli  1879:
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,
450  -  s  s
297900--  .  .-1502407665-



  16  560  Mark,  mithin  gegen  Ende  Juni  1879  weniger  30  Mark.

1000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  -  7140
299  000  "  -  so  -  -  2976300s

daß  am  31.  Juli  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  997.000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,

Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

74
        <pb n="552" />
        528

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  16.  August  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

Goldmünzen

 

 

Hiervon  auf  Privat- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom
10.  bis  16.  August  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
A  2  “—  #
Berlin  —  349  560  —  349  560
München.  —  195  880  195  880
Dresden  —  175  810  —  175  810
Hamburg.  —  327  410  —  327  410
Summe  1.  —  1048  660  —  1048  660
2.  Vorher  waren  geprägt  ..  1267  644  340  413  774240  27  969  925  389  640  100
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  414  822  900  27  969  925  390  688  760
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  414  693  800  27  969  145
1  710  141  605.4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauuft  .  ..  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
1.  bis  7.  August  bis  7.  August  J  1.  bis  7.  August  bis  7.  August
M  M  M  M
in  Münzen  —  8  463  48146  8  724,01  3  625  266,35
in  Barren  —  24  629  975,00  60  541108  57  .594  674,02
zusammen.  —  33  093  45646  69  265,19  61219  940,81
        <pb n="553" />
        1.

529

Finanz:

 

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für
die  Zeit  vom  1.  April  1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

“  Bonifikatio--  Einnahme  Diifferenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  gemein=  .  Zeitraum  Spalten  4
der  tt  2697  #  Bleiben  des  und  5.
Schlusse  des  und.  ·
Einnahme.  aieiusnn  privative  Vorjahre  meh  1
Monats  Rechnung  (Spalte  4  weniger
44  4  /  4/  #
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  59  433  308  13  239  59  420  069  33  288  677.H26  131392
Rübenzuckersteuer  60  369  10  845  787  —10  785  418—  8  581  005—  2204  413
Salzsteuer  9815  935  2  809  9  813  1270652  3751160  751
Tabacksteuer  332  492  25  023  307  469  262  972  J  44  497
Branntweinsteuer.  .  112925762189996910258088877424214838
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  27  857  —  27  857  31  015—  3  158
Brausteuer  .  5  645  408  55  568  5589  840  5639  663—  49  823
Uebergangsabgaben  von  Bier  292  381  —  292  381  277270  15  111
Summe  86  900  326  13  132  422V3767  90449  458  W  +24309  195
Spielkartenstempel  222  452  —  222  452  —  +  222  452
Darunter
Nachsteuer:
14  012
Wechselstempelsteuer  —  2212  0442054  258  +  157  789
Reichs  Post=  und  gelegraphen-Verwaltung  —  —  41  295  67340  42  626  +  813  047
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  —  12041  70|/2087  324—  45624

 

 

 

 

 

Bemerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  Juli  1879:

74“
        <pb n="554" />
        —  530  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Diferem
Bezeichn  ung  des  Etats-  in  demselben  zuschen  en
jahres  bis  Zeitraum  Spalten
der  zum  Schluß  des  des  2  und  3.
Z„  obengenannten  Vorjahres.  +  mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
“  —  A
1.  2.  3.  4.
Zölel  51  813  757  32  584  291  +  19  229  466
Rübenzuckersteuer  47  780  155  43  504  697  +  4275  458
Salzsteuer  10  338  160  10  184  202  +  153  958
Tabacksteuer  .-.......  256  550  217  734  38  816
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein.  ......  14  011  685  14  209  115  —  197  430
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  4  994  632  5  022243  27  611
Summe  129194939  105  722  282  +  29472657
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nach-)
  416  352  +  416352

 

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

S
Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:
I.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Hongkong  am  13.  Februar  d.  J.  der  im  Jahre  1862  erbauten,

  zuletzt  unter  chinesischer,  früher  unter  deutscher  Flagge  gefahrenen  Schoonerbrigg
„Nicolaus“  von  157/116  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben
in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  im  Großherzogthum  Hessen  staatsangehörigen  Inhaber
der  Handelsgesellschaft  Hernsheim  &amp;amp;  Co.,  welche  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes
gewählt  haben;  "

vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Caldera  (Chile)  am  2.  Juni  d.  J.  dem  in  St.  Johns
erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahrenen  Vollschiff  „Union"  von
773,54  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Friedrich  Claus  Asmussen,  welcher
Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Valparaiso  am  7.  Juni  d.  IJ.  der  im  Jahre  1865

in  Quebec  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Guatemala  gefahrenen  Bark  „Federica“
von  729,22  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  von  Gustav  Ad.  Jacobsen  zu  Hamburg,  welcher  Hamburg  zum
Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Glasgow  am  15.  Juli  d.  J.  dem  in  Glasgow  neu  erbauten,
mit  einer  Maschine  von  150  nominellen  Pferdekräften  versehenen,  eisernen  Dampfschiff
„Claudius“  von  988,2  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben
in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  C.  Andersen  und  Genossen  zu  Hamburg,  welche
Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben.
        <pb n="555" />
        —  531  —

Des  Verzeichniß  der  auf  Grund  der  §§s.  1  und  2  der  Strandungsordnung  vom  17.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  73)  in  den  Bundes-Seestaaten  fungirenden

Strandämter,  der  denselben  untergeordneten  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern
vorgesetzten  Aufsichtsbehörden

(Erntrak  Wtt  für  1878  Seite  285,  für  1879  Seite  270)  wird  unter  „A.  In  Preußen“  wie  folgt  geändert:)


 

Bezeichnung  und  Sitz  Amtskarakter  (Stand),

 

z  der  Angabe  Namen  und  Wohnort
Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  Strand  der  d
un  si  trandamts-Vorsteher  un
S  Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
5.a)  Str.-V.  Zoppot.  Von  der  Grenze  gegen  den  Dan-  Strandausseher  Schreiber  zu
ziger  Landkreis  bis  Oxhöft.  Zoppot.
aa)  Str.-V.  Neu-Oblusch.  Von  da  bis  Rewa.  Hofmeister  Petrowski  zu
Neu-Oblusch.

 

 

 

Berlin,  den  15.  August  1879.
"  Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
von  Moeller.

 

7)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.

 

6.  Kou  sulat-Wese  n.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Neichs  den  Kaufmann  Palm  Siemsen  an  Stelle  des  aus
dem  Reichsdienste  entlassenen  Kaufmanns  Bauermann  zum  Konsul  in  Macassar  (Celebes)  zu  ernennen  geruht.

 

 

 

—  Ò  —  —  —
–

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="556" />
        <pb n="557" />
        Tentral-Blatt

    

 

             

 

 

 

 

für  das
—
Reichskanzler-  Amt.
Zu  beziehen  durqh  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
Berlin,  Freitag,  den  29.  August  1879.  #  335.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  4.  Post-Wesen:  Abinderungen  der  Pot-  Ordnung  vom
#iner  auslänischen  Drucscht:  —  Ausweisung  Eon  Aus-  8.  März  1877  ...  538
ändern  aus  dem  Reichsgebiete  ..  ete533s
5.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertzeilun  von  Fla  enattesten;
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Beginn  von  Seesteuermanns-  ugnde  Fu  539

von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
537  6.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  440

3.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecken  Bodelschwingh-Horst
  und  Stuttgart-Freudenstadtt  538

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  IJ.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)°)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Staatsanzeiger“  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  23.  August  1879.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
von  Moeller.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519.

 

75
        <pb n="558" />
        534

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

—  Lauf.  Nr.

Name  und  Stand

Alter  und  Heimath

–

des  Ausgewiesenen.

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5.

 

Datum  des
Ausweisungs-



6.

 

 

 

.  Ernst

Johann

arbeiter,

.Gujsdo  Mesoni,

.Julius  Niedel,  Tuchmacher,


Herrmann,
Weber,

Franz  Luckesch,  Fabrikarbeiter,



.Negina  Zobelmann,

Nastalo-Schlächter-



witz,
frau,

Eduard  Böse,  Tagearbeiter,



Baca,
Drahtbinder,

1  a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Pranzl,  Berg-29  Jahre,  ortsangehörigsschwerer  Diebstahl,

zu  Schwaz,
Schwaz,  Tirol,

Bezirk

Königlich  bayerisches'24.  Juli

Bezirksamt
bronn,

b.  Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs:

60  Jahre,  geboren  zu
Stieges,  Provinz
Parma,  Stalien,

geboren  am  19.  Juli
1856  und  wohnhaft  zu
Neu-Paulsdorf,  Kreis
Jung-Bunzlau,  Böhmen,


51  Jahre,  aus  Zuckmantel,
  Oesterreichisch-Schlesien,


32  Jahre,  aus  Waltersdorf
  bei  Starkenbach,
Böhmen,

22  Jahre,  aus  Neustadt-Schugint,
  Ungarn,

29  Jahre,  aus  Neu-Wilmsdorf,
  Oesterreichisch-Schlesien,


33  Jahre,  aus  Groß-Dewina,
  Komitat  Trentsin,
  Ungarn,

 

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


Betteln
eines
Legitima-Landstreichen,


und  Gebrauch

gefälschten
tionspapiers,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Potsdam,

Königlich
Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a./O.,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Magdeburg,

 

preußische

Heils=  d.  J.

3.  Juli
d.  I.

26.  Juli
d.  I.
.August
J.
.Juli
J.

.  Juli
.  J.

Juli
d.  J.

—

3.  August
J.
        <pb n="559" />
        535

—

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*s  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  pat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

9.  Friedrich  Wilhelm  56  Jahre,  aus  Krot-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  31.  Juli
Tolke,  Tischler,  tingen,  Gouvernementger  rechtskräftiger  Ver“  Landdrostei  zu  Lüne-d.  J.
Wilna,  Rußland,  urtheilung  wegen  der  burg,

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
10.  Friedrich  Ferdinandfgeboren  am  27.  März  Landstreichen,  Königlich  preußische'  8.  August
Brandt,  Schmied,  1843  zu  UÜllerslev,  Bezirksregierung  zus  d.  I.
·  Dänemark,  Schleswig,

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

Emma  Karoline  Olson,
  unverehelicht,

rosky,  Spinner,

Bartholomäus
Steidl,  Maurer,

Balthasar  Renoth,
Bäckergeselle  und
Müller,

Gottfried  Bäcker,
Messerschmied,

Magdalene  Hauser,
Dienstmagd,

Alois  Krucky,  Wachszieher,


 

 

geboren  am  22.  Oktober

Johann  Senden,  65  Jahre,  geboren  zu

Arbeiter,  Falkenburg,  Niederlande,


Johann  Warwas-geboren  1853,  aus  Lacho-Böhmen,



47  Jahre,  aus  Meigelsgeboren

  1841,  ortsangegeboren

  1845,  aus  Wels,

geboren  1858  zu  Obern-25

  Jahre,  ortsangehörig

1857  zu  Gothenburg,
Schweden,

witz,  Bezirk  Horowitz,

hof,  Bezirk  Taus,  Böhmen,


hörig  zu  Saalfelden,
Bezirk  Sell  am  See,
Oesterreich,

 

Ober-Oesterreich,

dorf,  Bezirk  Salzburg,
Unter-Oesterreich,

zu  Drahnowic,  Bezirk
Beneschau,  Böhmen,

 

gewerbsmäßige  Unzucht,

dieselbe  Behörde,

11.  August
d.  J.

Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischef2  1.  Juni
und  Führung  eines  fallBezirksregierung  zu|#.  I.
schen  Namens,  Aachen,

Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches13.  Juli
und  Fälschung  von  Le  Bezirksamt  Deggen-l.  J.
gitimationspapieren,  dorf,

Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  29.  Juli

d.  I.
Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches'17.  Juli
teln,  Bezirksamt  Ansbach,  d.  J.
desgleichen,  Königlich  bayerisches  26.  Juli
Bezirksamt  München  d.  J.
r./J.,

Landstreichen,  Königlich  bayerisches  28.  Juli
Bezirksamt  Laufen,  d.  J.

Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  4.  August
teln,  Bezirksamt  Gra=  d.  S.

fenau,

 

 

75“
        <pb n="560" />
        536

 

 

 

 

 

 

l
&amp;amp;Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dauum  des
—  Ausweisung  weisungs.
.  «  der  Bestrafung.  beschlossen  hat  «

k-;  des  Ausgewiesenen.  e  n  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.  Anton  Salomo,42  Jahre,  geboren  zu  Vandstreichen  und  Bet—-Königlich  sächfische  10.  Juli

Dienstknecht,  Schluckenau,  ortsange--  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

schaft  zu  Bautzen  vom  19.  März  d.  J.
Franz  Schieche  (Central-Blatt

 

Franz  Heeg,  Nagelschmied,


Peter  Emanuel  Bernet,


Emil  Poignon,  Erdarbeiter,


Mathias  Clément,

 

hörig  zu  Königshain,
Böhmen,

55  Jahre,  aus  Heinrichs-Landstreichen,

dorf,  Bezirk  Komotau,
Böhmen,

 

58  Jahre,  geboren  zulLandstreichen  und  Bet-Ruol,

  Departement  der
Vogesen,  Frankreich,

geboren  am  9.  Dezember
1849  zu  Raon  I'Etape,
Frankreich,

38  Jahre,  geboren  zu

teln,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Bet-Erdarbeiter,.

  Königsmachern,  Loth-|teln,
ringen,  zufolge  Option
französischer  Staatsangehöriger,

Vincenz  Traverza,  26  Jahre,  geboren  undidesgleichen,
Maurer,  ortsangehörig  zu  Castiglione,

  Italien,
Richard  Thon  y,53  Jahre,  geboren  zudesgleichen,

Bandweber,  Gebweiler,  Ober-Elsaß,

 

zufolge  Option  französischer
  Staatsangehöriger,
  «

 

 

Kaiserlicher

Kaiserlicher
präsident  zu  Kolmar,

schaft  zu  Bautzen,

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  in  Karlsruhe,

Bezirkspräsident
  zu  Metz,
derselbe,

derselbe,

Bejirksderselbe,



 

 

18.  August

d.  J.

9.  August
d.  J.

12.  August
d.  J.

desgleichen.

13.  August
.  J.

14.  August
d.  J.

Nachträglich  hat  sich  herausgestellt,  daß  der  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmann-Böhmen,

  ortsangehörig  ist.

 

aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesene  Handelsagent,  frühere  Kopist
S.  276  Z.  16)  nicht  in  Ohren,  sondern  in  Schönborn,  Bezirk  Tetschen,
        <pb n="561" />
        687

«  2.Müuz-undBank-Wefeu.

uebeksicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  23.  August  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-17.
  bis  23.  August  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
#  -2—  —  #z
Berlin  —  251  000  —  251  000
München  —  275  860  —  275  860
Stuttgart  —  440  000  —  440  000
Karlsruhe..  .  .  ....  —  250  000  —  250  000
Summe  1.  —  1  216  860  —  1  216  860
2.  Vorher  waren  geprägügt  1  267  644  340  414  822  900  27  969  925  390  688  760
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  416  039  760  27  969  925  391  905  620
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  415  910  660  27  969  145
1  711  358  465  44
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekaut  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Jannar
8.  bis  15.  August  bis  15.  August  8.  bis  15.  August  bis  15.  August
in  Münzen  —  8  463  48146  2  2336%30½
in  Barren  —  24  629  975,00  —  57  594  674,02
zusammen.  —  33  093  456,46  2  233,0  61  222  174,
        <pb n="562" />
        —  538  —

3.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  d.  M.  wird  die  zur  Westfälischen  Eisenbahn  gehörige,  26,60  km  lange  Theilstrecke  Bodelschwingh=Horst
  der  Bahnlinie  Dortmund-Sterkerade  mit  den  Stationen  Herne,  Bismark,  Hugo  und  Horst  für  den
Wagenladungs=  und  Privatdepeschen-Verkehr  eröffnet.

Berlin,  den  19.  August  1879.

 

An  1.  September  d.  J.  wird  die  zu  den  württembergischen  Staatsbahnen  gehörige,  87,36  km  lange  Bahnstrecke
  Stuttgart-Freudenstadt  mit  den  Stationen  Hasenberg,  Vaihingen  a.  F.,  Böblingen,  Ehningen,
Gärtringen,  Nufringen,  Herrenberg,  Nebringen,  Bondorf,  Ergenzingen,  Eutingen,  Hochdorf  (Eutingen,  Hochdorf)
  —  letztere  beiden  zugleich  Stationen  der  im  Betriebe  befindlichen  Strecke  Pforzheim-Horb  —,  Schopfloch,
  Dornstetten  und  Freudenstadt  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.

Berlin,  den  23.  August  1879.

In  Vertretung:
Kraefft.

 

A4.  Post-Wesen.

 

Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  8.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober
1871  wird  die  Postordnung  vom  8.  März  1879°)  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  in  folgenden  Punkten  abgeändert:


1.  Der  §.  22  erhält  folgende  Fassung:
Briefe  mit  Postzustellungsurkunde.

1  Münscht  der  Absender  eines  gewöhnlichen  oder  eingeschriebenen  Briefes  über  die  erfolgte  Bestellung
eine  postamtliche  Bescheinigung  zu  erhalten,  so  muß  dem  Briefe  eine  gehörig  ausgefüllte  Zustellungsurkunde
nebst  Abschrift  äußerlich  beigefügt  werden;  zugleich  muß  in  der  Aufschrift  vermerkt  sein:  „Hierbei  ein  Formular
  zur  Zustellungsurkunde  nebst  Abschrift“.  Auf  die  Außenseite  der  zusammengefalteten  Zustellungsurkunde
ist  vom  Absender  des  Briefes  die  für  die  Rücksendung  erforderliche  Aufschrift  zu  setzen.

In  Betreff  der  Bestellung  2c.  der  Briefe  mit  Zustellungsurkunde  siehe  8.  35.

II  Für  Sendungen  mit  Zustellungsurkunde  werden  erhoben:
1.  das  gewöhnliche  Briefporto,  ·
2.  eine  Zustellungsgebühr  von  20  Pf.,
3.  das  Porto  von  10  Pf.  für  die  Rücksendung  der  Zustellungsurkunde.
Wird  die  Einschreibung  verlangt,  so  tritt  dem  Porto  zu  1  die  Einschreibgebühr  von  20  Pf.  hinzu.

 

)  Central-Blatt  S.  135.
        <pb n="563" />
        —  539  —

III  Formulare,  welche  sowohl  zu  Urschriften,  als  auch  zu  Abschriften  von  Zustellungsurkunden
verwendbar  sind,  können  durch  die  Postanstalten  zum  Preise  von  5  Pf.  für  je  10  Stück  bezogen  werden.
Die  Lieferung  von  Formularen  an  Gerichte,  Gerichtsvollzieher  und  Gerichtsschreiber  erfolgt  unentgeltlich.

2.  Der  S.  35  erhält  folgende  Fassung:

Bestellung  der  Schreiben  mit  Zustellungsurkunde.

I  Auf  die  Bestellung  von  Schreiben  mit  Zustellungsurkunde  finden  die  Bestimmungen  in  den
§#§.  165—174  und  178  der  Civilprozeßordnung  für  das  Deutsche  Reich  vom  30.  Januar  1877  mit  der
Maßgabe  Anwendung,  daß  an  die  Stelle  des  Gerichtsvollziehers  der  bestellende  Bote  der  Postanstalt  tritt.

II  In  Betreff  der  Bestellung  von  Schreiben  mit  Zustellungsurkunde,  welche  von  deutschen  Gerichten,
Gerichtsvollziehern,  Gerichtsschreibern,  Reichs=  oder  Staatsbehörden  ausgehen,  bewendet  es  bei  den  hierüber
bestehenden  besonderen  Bestimmungen.

III  Die  Porto=  bz.  sonstigen  Beträge  für  ein  Schreiben  mit  Zustellungsurkunde  müssen  sämmtlich
entweder  vom  Absender  oder  vom  Empfänger  entrichtet  werden.  Will  der  Absender  die  Gebühren  tragen,
so  zahlt  er  bei  der  Einlieferung  des  Schreibens  zunächst  nur  das  Porto  für  die  Beförderung  des  Schreibens
nach  dem  Bestimmungsorte,  die  anderen  Beträge  werden  erst  auf  Grund  der  vollzogen  zurückkommenden-Zustellungsurkunde
  von  ihm  eingezogen.  Im  übrigen  bleibt  der  Absender  für  alle  Beträge  haftbar,  welche
bei  der  Bestellung  der  Sendung  vom  Empfänger  nicht  erhoben  werden  können.  Falls  jedoch  die  Zustellung
nicht  ausgeführt  werden  kann,  kommt  nur  das  Porto  für  die  Beförderung  des  Schreibens  nach  dem  Bestimmungsorte
  und  bz.  die  Einschreibgebühr  zum  Ansatz.

Berlin,  den  24.  August  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Stephan.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Fraggenatteste  sind  ertheilt  worden:
1.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  am  17.  Mai  d.  J.  der  im  Jahre  1859  erbauten,

bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahrenen  Bark  „Telegraphe"  von  45045  Tonnen
Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
deutschen  Neichsangehörigen  Hinrich  Nicolaus  Hagen  zu  Coronel,  welcher  Hamburg  zum
Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Dundee  am  11.  d.  M.  dem  daselbst  neu  erbauten,  mit  einer
Maschine  von  90  nominellen  Pferdekräften  versehenen  eisernen  Dampfschiff  „Carlos“  von
535,6  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  A.  C.  de  Freitas  &amp;amp;  Co.  zu  Hamburg,  welche  Hamburg
zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle  on  Tyne  am  14.  d.  M.  der  im  Jahre  1841  in
Blyth  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Brigg  „Susannah"  von
189,94  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  von  August  Holm  und  Hans  Molzen  zu  Fleusburg,  welche  Flensburg  zum
Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben.

 

d  Flensburg  wird  am  8.  und  in  Altona  am  15.  k.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen
werden.
        <pb n="564" />
        —  540  —

6.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Den  Herrn  Edward  P.  Mac  Lean  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Vize-Handelsagent  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Königsberg  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="565" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

—  —  ——  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VII.  Jahrgang.

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  5.  September  1879.  9###  36.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  3.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnun
einer  ausländischen  Druckschrift  —  Ausweisung  von  Aus-  Ssenbahn  "1  iift  von  Bahnstreden  und
ländern  aus  dem  Reichsgebiette.  Seite  541  4.  Konsulat-Wesen:  v  .
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  Konsulat-Wesen:  Ernennuneen  6346
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsban
54

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs  E  achen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  innere  Mission"
zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  1.  September  1879.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
von  Moeller.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533.  "’"--  ---383,399,400,

 

76
        <pb n="566" />
        542

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  6  Iu  —  Ausweisung  j  as--
  ·  der  Bestrafun  b  —
J  des  Ausgewiesenen.  er  g.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  1  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Alexander  Sokolow,geboren  am  17.  Junisschwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische

alias  Czarnetzki,

Leinweber,

1852  und  ortsangehörig
  zu  Warschau,  nach
anderer  Angabe  geboren
am  7.  Juni  1852  zu
Seratow,  Rußland,

 

i
s

.Julius  Segalowitz,
Brunnenmacher,

.Ignaz  Spitz,  Schriftsetzer,


Heinrich  Uster,
Schlosser,

.Johann  Wurm,

Schmied,

.  Stefan  Böhm,
Tischlergeselle,

.Ferdinand  Sobotka,
Tischlergeselle,

sergeselle,

 

.Anton  Exter,  Schlos- 



s

 

i

Königsberg,

Bezirksregierung  zu

 

b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

wohnhaft  zu  Suwalk
bei  Warschau,  Russisch-Polen,


geboren  am  1.  Januar
1856  zu  Prag,  ortsangehörig
  zu  Kollin,
Kreis  Kollin,  Böhmen,

33  Jahre,  aus  Winterthur,
  Kanton  Zürich,
Schweiz,

44  Jahre,  geboren  zu
Andreasberg,  ortsangehörig
  zu  Arnheim,  Niederlande,


20  Jahre,  aus  Bärn,
Bezirk  Sternberg,  Mähren,


19  Jahre,  aus  Vicenice,
Bezirk  Trebitsch,  Mähren,


23  Jahre,  aus  Stein,
Bezirk  Stein  in  Krain,
Oesterreich,

 

26  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

Königlich

Königlich

preußische

17.  Februar
d.  J.

6.  August

Bezirksregierung  zul  d.  J

Frankfurt  a./O.,

preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

12.  August

desgleichen,  Königlich  preußische/2.  August
Landdrostei  zu/d.  J.
Stade,

Landstreichen,  Königlich  preußische

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

 

 

Bezirksregierung  zud

Düsseldorf,

Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

18.  August
.  J.

19.  Juli
d.  J.

desgleichen.

desgleichen.
        <pb n="567" />
        543

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
4!t  5(  —  Ausweisung  weisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
9.  Josef  Boril,  Bäcker-23  Jahre,  aus  Bohes-Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas/19.  Juli
geselle,  lavice,  Bezirk  Littau,  teln,  sau  in  Bayern,  d.  IJ.
Mähren,  ·
10.  a)  Johann  Ketzer,  38  Jahre,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Blumenmacher,
b)  dessen  Sohn,  Cle-15  Jahre,
mens  Ketzer,  aus  Schüttenhofen,  Be-Lehrling,
  zirk  Schüttenhofen,
Böhmen,
11.  Margarethe  Hegen-60  Jahre,  aus  Berg-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
bartl,  Tagelöhne=  reichenstein,  Bezirk
rin,  Schüttenhofen,  Böhmen,
  .
12.JUliugNoß-Tage-43Jahre,geboreuzuLandstreichen,BettelndiefelbeBehörde,  desgleichen.
löhner,  Brünn,  Mähren,  orts=  und  grober  Unfug,
angehörig  zu  Leitmeritz,
Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,

13.  Ernst  Ottlipp,2  Jahre,  aus  Fried-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Müller=  und  Bäcker=  richsrode,  Bezirk  Feldgeselle,
  kirch  in  Vorarlberg,
Oesterreich,
14.  Andreas  Krazesi,  38  Jahre,  aus  Chumecz,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Drahtbinder,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,

15.  Samuel  Morawek,  geboren  1840,  ortsange-Nichtbeschaffung  eines  Königlich  banerische

Metzgergehülfe,

hörig  zu  Kundratitz,
Bezirk  Karolinenthal,
Böhmen,

Unterkommens,

 

 

 

Polizei-Direktion  zusd

München,

13.  August
.  J.

 

 

76“
        <pb n="568" />
        544

 

 

 

 

 

I  H
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
«  Ausweisung  weisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.l  4.  5.  6.

16.  Anton  Winterl,  geboren  1846  und  orts-  Landstreichen,  Königlich  bayerisches

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

Schlosser  und  Eisendreher,


Franz  Tworschak,
Bäckergeselle,

Josef  Salaba,
Tuchmacher  und
Weber,

Georg  Kaplan,
Handarbeiter,

Heinrich  Bleß,  Arbeiter,


angehörig  zu  Heilige
Dreifaltigkeit,  Bezirk
Marburg,  Steiermark,

geboren  am  1.  Februar
1853  und  ortsangehörig
  zu  Preßburg,
Ungarn,

40  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Liebenau
  bei  Reichenberg,
Böhmen,

27  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Mittel-Lichwe,
  Bezirk  Landskron,
  Böhmen,

44  Jahre,  geboren  zu
Thyrcourt,  Frankreich,

 

Urbano  Fornaro,
Mechaniker,

Georg  Degen,  Tagelöhner,


Jakob  Sigrist,  Erdarbeiter,.


 

18  Jahre,  geboren  zu
Novare,  Stalien,

30  Jahre,  aus  Oberwyl,
  Kanton  Baselland,
Schweiz,

58  Jahre,  aus  Nottwyl,
Kanton  Luzern,
Schweiz,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Landstreichen,  Betteln

und  Hehlerei,

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

 

 

 

 

Bezirksamt  Grafenau,



Königlich  bayerisches
Bezirksamt
wangen,

Königlich  sächsische
Kreishauptmannschaft

  zu  Bautzen,
dieselbe  Behörde,
Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

derselbe,

Kasserlicher  Bezirkspräsident

  zu  Kolmar,  d

derselbe,

Feucht=  d

16.  August
d.  J.

20.  August
.  J.

2.  August
d.  J.

6.  August
d.  J.
19.  August
d.  J.
24.  August
d.  J.
23.  August
.  J.

desgleichen.
        <pb n="569" />
        545

2.  Möünz=  und  Bank-Wesen.

Uebe

r  sischt

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  30.  August  1879  stattgehabten

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  -  HiervvnuufPtivat-24.
  bis  30.  August  1879  Halbe  rechnung  geprägt
find  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
#4  MA  A  “4
Berlin  ..  —  369  110  —  369  110
Frankfurt  a.(M.  —  505  500  505  500
München  —  301  890  –  301  890
Karlsruhe  —  40  000  —  40  000
Summe  1.  —  1  216  500  —  1  216  500
2.  Vorher  waren  geprägt  1  267  644  340  416  039  760  27  969  925  391  905  620
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  417.56  260  27  969  925  393  122  120
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780  «
5.  Bleiben  1  267  478  660  47  127  160  27969  145
1  712  574  965.4
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauüft  1879  1878
vom  vom  1.  Januar  vom  vom  1.  Januar
16.  bis  23.  August  bis  23.  August  16.  bis  23.  August  bis  23.  August
A.  M.  M  A.
in  Münzen  ...  —  8  463  481,46  1  867,95  3  629  3680
in  Barren  —  24  629  975,00  —  57  594  674,02
zusammen  .  —  33  093  45646  1  867,)  61  224  042,
        <pb n="570" />
        —  546  —

3.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  d.  Mts.  ist  die  an  der  Posen-Creuzburger  Eisenbahn  zwischen  den  Stationen  Pleschen  und  Biniew
errichtete  Haltestelle  Brunow  versuchsweise  für  den  Personenverkehr  eröffnet.

Berlin,  den  27.  August  1879.

 

Am  1.  September  d.  I.  werden  die  an  der  Strecke  Dortmund-Horst  der  Westfälischen  Eisenbahn  gelegenen
Stationen  Huckarde,  Herne,  Bismarck  und  Horst  auch  für  den  Stückgut-Verkehr  eröffnet.

Berlin,  den  29.  August  1879.

 

Am  1.  September  d.  I.  wird  die  zu  den  bayerischen  Staatsbahnen  gehörige,  63/15  km  lange  Bahnstrecke
Neumarkt  a.  /Rott-Pocking  mit  den  Stationen  Höbering,  Massing,  Dietfurt,  Eggenfelden,  Hebertshofen,
Keißmühle,  Pfarrkirchen,  Anzenkirchen,  Birnbach,  Baierbach,  Karpfham,  Kühmham  und  Pocking  dem  öffentlichen
  Verkehre  übergeben  werden.

Berlin,  den  30.  August  1879.

 

Am  1.  September  d.  I.  wird  die  zu  den  sächsischen  Staatsbahnen  gehörige,  9,85  km  lange  Bahnstrecke
Gaschwitz-Plagwitz  mit  den  Zwischenstationen  Gautzsch  und  Großzschocher  für  den  Güterverkehr  eröffnet
werden.
Berlin,  den  30.  August  1879.
In  Vertretung:
Kraefft.

 

14.  Kon  fulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Neichs

den  Kaufmann  P.  Thygesen  in  Randers  (Dänemark)  zum  Konsul,

den  Kaufmann  Karl  Laurentius  Ekman  zum  Konsul  in  Wisby  (Gothland),

den  Kaufmann  Louis  Fraeb  zum  Konsul  in  Rio  Grande  do  Sul,

den  Kaufmann  Francis  Charles  Sarg  zum  Vize-Konsul  in  Coban,

und

den  Kaufmann  Gustav  Boy  zum  Vize-Konsul  in  Retalhulen  (Guatemala),

zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="571" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich

Herauenezeben

Reichskanzker-  Amt.

d

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

           

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  12.  September  1879.  N  37.

Inhalk:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  5.  Eisenbahn-  Wesen:  Eröffnung  des  für  den  Güterverkehr

einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Aus-  bestimmten  Verbindungsgeleises  zwischen  Malsfeld  und

ländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  ZSeite  547  Beiseforth;  —  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Salzderhelden-2.
  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  ksprägung  von  Neichs-  Einbeck!  —  Eröffnung  der  Haltestelle  Nufringen  für  den
Lolemünen-  teuer  *  E  it  ncb  Equipagen--,  Vieh=  und  Güter-Verkhen  552
.Zoll-  un  euer-Wesen:  Erri  ung  einer  e  elgun

stelle;  —  Neubenennung  einer  Aufschlag-Einnehmerei;  —  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Naggenattesten

nebersicht  d  reide,  Mehl  und  Oeisaaten
cberiicht  der  Einfuhr  von  Getreide  Mehl  und  OSeaate  7.  Heimatz.  Wesen:  Erkenntniß  des  VBundedamts  fur  *

 

über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Jollgebiet  in  der  »

ZettvomlbtslöAuust1879..  550  Heimath-Wesen  .  553

4.  Handels=  und  Gewerberlbesen:  Approbation  eines  in  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  —  re  Erthei
552  ungen  .  .

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  IJ.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Was  nun?"  zur

Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  8.  September  1879.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
von  Moeller.

 

*.)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541.

 

77
        <pb n="572" />
        548

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

5  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Rosalie  Lubanska24  Jahre,  aus  Chrobia,gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  preußische'28.  August

unverehelicht.  Kreis  Rypin,  Russisch-  Bezirksregierung  zud.  J.
Polen,  Marienwerder,

2.  Anton  Lehmann,7  Jahre,  aus  Skot-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  26.  August
Schneidergeselle,  schau,  Oesterreichisch=  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Schlesien,  Posen,

3.  Anton  Engelmann,  50  Jahre,  aus  Ober-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  August
Leinweber,  Grund,  Böhmen,  d.  I.

4.  Vincent  Niebrzy-36  Jahre,  geboren  und  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische2.  Septemdowski,
  Arbeiter,  ortsangehörig  zu  Kurski,ser  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zuf  ber  d.  J.
—————  KreisLomza,Russisch-urtheilungwegen-derBromberg--Polen,

  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
5.  Eduard  Blei,  Tage-30  Jahre,  aus  Kolonie]Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  17.  Juni
arbeiter  Kuhberg  bei  Henners-]  und  schwerer  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu]  d.  J.
dorf,  Bezirk  Jägern-  Oppeln,
dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,


6.  Vincenz  Heinisch,44  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Dieselbe  Behörde,  9.  August

Weber,  Böhmischdorf,  ortsan-  teln,  d.  J.
gehörig  zu  Hollunder,
Oesterreichisch-Schlesien,

7.  Tohann  Klee,  Mül-51  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußischel.  Septemlergeselle,

  Brühl  bei  Köln,  orts-  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
angehörig  zu  Arnheim,  Düsseldorf,
Niederlande,

8.  Franz  Koran,  29  Jahre,  geboren  zul  Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Pas-ö.  Juli

Bäckerrgeselle,  Fürstenhut,  ortsange-und  grober  Unfug,  sau  in  Bayern,  d.  I.

 

hörig  zu  Kuschwarda,
Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,
        <pb n="573" />
        549

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  J—  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

9.  Johann  Mrnapvy,  geboren  am  15.  August  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches6.  August

Eisenbahnarbeiter,  1845  zu  Reischitz,  Be  Führung  falschen  Na=  Bezirksamt  Erding,  d.  IJ.
zirk  Jung-Bunzlaul  mens  und  Gebrauch
Böhmen,  eines  falschen  Legitimationspapiers,


10.  Sosef  Michelli,  geboren  1855,  ortsange-Landstreichen,  Königlich  bayerische/14.  August

Uhrmacher,  hörig  zu  Fondo,  Bezirk  Polizei-Direktion  zu  d.  J.
Cles,  Tirol,  München,

11.|Die  Tagelöhner:

a)  Vohann  Bin-839  Jahre,

er,

b)  Johann  Bauer,#1  Jahre,  desgleichen,  Königlich  bayerisches]19.  August
beide  aus  Böhnmisch-  Bezirksamt  Tirschen-.  J.
dorf,  Bezirk  Tachau,  reuth,

Böhmen,
12.  Edmund  Pargny,  geboren  am  8.  November#desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-26.  August

Erdarbeiter,  1852  zu  Ugny,  Frank-  präsident  zu  Metz,  d.  J.
reich,

13.  Sebastian  Garnier,#4  Jahre,  geboren  zudesgleichen,  derselbe,  27.  August

Papierarbeiter,  Montbert,  Departement  d.  J.
der  Loire,  Frankreich,

14.  Sosef  Neubeck,  4  Jahre,  geboren  zudesgleichen,  derselbe,  29.  August

Schiffszimmermann,  New-Vork,  d.  J.

15.  Eduard  Steinel,  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-23.  August

Schuhmacher,  Pontarlier,  ortsange-  präsident  zu  Kolmar.  I.
hörig  zu  Belfort,  Frank-  «
reich,

16.  Maria  Jacquot,  ge--134  Jahre,  geboren  undsgewerbsmäßige  Unzucht,  derselbe,  29.  August

borene  Marcot,  ortsangehörig  zu  Bour-  d.  I.
gonce,  Bezirk  St.  Dié,  «
Frankreich,  J.

17.  Martin  Dunkel,50  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-berselbe-  2.  Septem-Posamentier,

  ortsangehörig  zu  Bu-teln,  ber  d.  IJ.

"  bendorf,  Kanton  Baselland,
  Schweiz,

 

 

 

 

 

 

77*
        <pb n="574" />
        2.  M

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

—  550  —

unz=  und  Bank-Wessen.

nebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  6.  September  1879  stattgehabten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
J.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-31.
  August  bis  6.  September  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
#4  A  AML  A
Berlin  .  .  ..  200  980  —  200  980
Frankfurt  a./M.  —  227  620  —  227  620
München.  —  188  410  188  410
Summe  1.  —  617  010  —  617  010
2.  Vorher  waren  geprägt  1  267  644  340  417  256  260  27  969  925  393  122  120
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  417  873  270  27  969  925  393  739  130
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1267  478  660  417  744  170  27  969  145
1  713  191  975.64

3.  Zoll—

 

 

und  Steuer-Wesen.

 

Zu  Habkirchen,  im  Bezirk  des  Königlich  bayerischen  Hauptzollamts  Kaiserslautern,  ist  eine  Uebergangsstelle
mit  der  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  und  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen

  errichtet  worden.

 

Dee  Königlich  bayerische  Aufschlag-Einnehmerei  Neuhornbach  wird  künftig  die  Benennung  „Aufschlag-Einnehmerei

  Hornbach“  führen.
        <pb n="575" />
        —-551

  —

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet

  in  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  August  1879.
Nach  zollamtlichen  Ermittelungen.

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen

 

1.  Ostsee,  und  zwar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Oet  4.  Zu-Vester-
  ammen
a)  von  b)  von  2.  Rußland  reich  Emme  2
russischen  anderen  bis  5)
Heääsfen  Häfen
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weizen  10  701  5  359  73  401]|186  164275  625  Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  —  —  28  287  41  424  69  711  gaben  über  die
Durchfuhr  sind
2.  Roggen  563  120,  5  240%  75737  750580  Löennsllingan.
davon  zur  Durchfuhr  7930  –  26  876  584  35  390  wiesen  worden,
insicht
3.  Hafer  54299%3  29  %½  l111  900  kurtn  ba
davon  zur  Durchfuhr  8  920  788  272  1  134  11  114  oder  in  sonst
geeigneter  Weise
4.  Gerste.  8  510  214  10  491  39  811  59  026  thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  6  500  —  3  153  9  763  19  416  mitteln,  welcher
Theil  der  in  den
5.  Mais  —  —  —  48071  48071  i  nen
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  6  616  6  616  gen  zur  Wie-6.
  Mehl  aus  Getreide  und  sanefan  be—
Hülsenfrüchten  .  2  43  3271  98  452101768
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  29  523  29.523
7.  Raps  und  Rübsaat  —  1  64510224888  289399
davon  zur  Durchfuhr  —  —  42  933  27  636  70  569
8.  Leinsaat  —  32  6750  382  7164
davon  zur  Durchfuhr  —  —  200  —  200
        <pb n="576" />
        —  552  —

A.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Dem  als  zweiter  Assistenzarzt  am  Königlichen  Entbindungs-Institute  zu  Dresden  angestellten  Dr.  med.
Theodor  Wyder  aus  Zürich  ist  auf  Grund  der  Bekanntmachung  vom  9.  Dezember  1869  (Bundes-Gesetzblatt
S.  687)  von  den  Königlich  sächsischen  Ministerien  des  Innern  und  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts
unter  Entbindung  von  der  in  §.  29  der  Gewerbe-Ordnung  vorgeschriebenen  ärztlichen  Prüfung  die  Approbation
  als  Arzt  ertheilt  worden.

Berlin,  den  5.  September  1879.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
von  Moeller.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  September  d.  IJ.  ist  das  für  den  Güterverkehr  bestimmte,  2,7  km  lange  Verbindungsgeleis  zwischen
Malsfeld,  Station  der  Frankfurt-Bebraer  Bahn,  und  Beiseforth,  Station  der  Bergisch-Märkischen  Bahn,  dem
Betriebe  übergeben  worden.

Berlin,  den  3.  September  1879.

 

Die  der  Verwaltung  der  Braunschweigischen  Eisenbahn-Gesellschaft  unterstehende,  4,  km  lange  Bahnstrecke
Salzderhelden-Einbeck,  welche  außer  den  Bahnhöfen  an  den  beiden  genannten  Endpunkten  andere  Stationen
nicht  besitzt,  wird  am  10.  September  d.  J.  für  den  Güterverkchr  und  am  1.  Oktober  d.  J.  für  den  Personenverkehr
  eröffnet  werden.

Anschluß  findet  statt  in  Salzderhelden  an  die  Hannoversche  Bahnlinie  Hannover-Kassel.

Berlin,  den  6.  September  1879.

 

An  8.  d.  M.  wird  die  bisher  nur  für  den  Personen=  und  Gepäckverkehr  eingerichtete,  an  der  Bahnstrecke
Stuttgart-Freudenstadt  der  Württembergischen  Staatsbahn  gelegene  Haltestelle  Nufringen  auch  für  den
Equipagen-,  Vieh=  und  Güterverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  7.  September  1879.
In  Vertretung:
Kraefft.
        <pb n="577" />
        —  553  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork  am  23.  Juli  d.  J.  dem  im  Jahre  1864
in  Newburyport  (Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Winged  Hunter“  von  1293,68  Tons
Brutto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von
Herrmann  Wessels  und  Genossen  zu  Bremen,  welche  dem  Schiffe  den  Namen  „Mimi'“
gegeben  und  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  haben;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Rotterdam  am  22.  v.  M.  der  im  Jahre  1870  daselbst  erbauten,
  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrenen  Brigg  „Jacatra“  von  337  Tonnen
Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
Schiffskapitäns  Johann  H.  Janssen  zu  Brake,  welcher  dem  Schiffe  den  Namen  „Sacobine“
gegeben  und  Brake  zum  Heimathshafen  gewählt  hat.

 

7.  Heimath  =  Wesen.

 

Ueer  die  Frage,  wieviel  der  vorläufig  unterstützende  Armenverband  von  den  für  einen  Hülfsbedürftigen
aufgewendeten  Kur=  und  Verpflegungskosten  von  dem  definitiv  verpflichteten  Armenverbande  nach  §.  30  des
Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  erstattet  verlangen  kann,  hat  sich  das  Bundesamt  in  dem  Erkenntnisse  vom
14.  Juni  1879  in  Sachen  Gotha  wider  Gotha  dahin  ausgesprochen:

Grünrnde.

Der  Kläger  hat  den  landarmen  Schuhmacher  E.  vom  27.  Februar  1876  bis  3.  Februar  1877  in
der  Privat-ITrrenanstalt  des  Dr.  O.  zu  G.  untergebracht  und  die  für  die  Zeit  bis  zum  30.  Juni  1876  mit
70  4  pro  Tag  liquidirten  Verpflegungskosten  bezahlt  erhalten.  Während  der  Dr.  O.  für  die  in  G.  definitiv
unterstützungsberechtigten  hülfsbedürftigen  Irren  in  Folge  einer  von  ihm  bereits  1871  abgegebenen  Bereiterklärung
  nie  mehr  als  70  8  pro  Tag  ausschließlich  der  Kleidungsstücke  und  des  Ersatzes  für  Wäsche  bei
Zerstörungssüchtigen  in  Ansatz  gebracht  und  erhalten  hat,  hat  er  bei  der  Landarmen-Qualität  des  E.  einen
Satz  von  1  ¾  pro  Tag  verlangt  und  für  die  Zeit  bis  30.  Juni  1876  37  J/41  20  (48  nachliquidirt,  für
die  späteren  218  Tage  aber  218  /  in  Rechnung  gestellt,  auch  vom  Kläger  gezahlt  erhalten.  Der  Verklagte
hat  nur  152  1¾  60  „4¾  zu  dem  Verpflegungssatze  von  70  (38  pro  Tag  für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1876  bis
3.  Februar  1877  an  den  Kläger  erstattet.  Zur  Zahlung  des  Ueberrestes  von  65  J  40  K  ist  derselbe
turch  sän  Erkenntniß  verurtheilt,  während  die  Nachforderung  von  37  /  20  (  rechtskräftig  zurückgewiesen
  ist.

Die  vom  Verklagten  eingelegte  Berufung  erscheint  begründet.

Der  Kläger  hat  die  in  seinem  Bezirk  hülfsbedürftig  gewordenen  Personen  nach  §.  28  des  Reichsgesetzes
  vom  6.  Juni  1870  kraft  gesetzlicher  Verpflichtung  zu  verpflegen,  ohne  daß  dabei  zwischen  den  Personen,
  welche  ihren  definitiven  Unterstützungswohnsitz  im  Bezirk  haben  und  denen,  welche  ihn  nicht  dort  haben,
ein  Unterschied  zu  machen  ist.  Eine  freiwillig  übernommene  negotiorum  gestio  oder  ein  Mandat  im  civilrechtlichen
  Sinne  liegt  daher  nicht  vor,  sondern  jeder  vorläufig  unterstützende  Armenverband  übt  seine  aus
dem  öffentlichen  Rechte  entspringende  eigene  Pflicht  aus.

Der  §.  30  des  Reichsgesetzes  regelt  die  Frage,  wer  zur  definitiven  Uebernahme  und  sonach  zur  Erstattung
  der  Kosten  verpflichtet  ist  und  setzt  dabei  ausdrücklich  fest,  daß  die  Höhe  der  zu  erstattenden  Kosten
        <pb n="578" />
        —  554  —

sich  nach  den  am  Orte  der  stattgehabten  Unterstützung  über  das  Maß  der  öffentlichen  Unterstützung  Hülfsbedürftiger
  geltenden  Grundsätzen  richtet,  ohne  daß  dabei  die  allgemeinen  Verwaltungskosten  der  Armenanstalten
  sowie  besondere  Gebühren  für  die  Hülfeleistung  fest  remunerirter  Armenärzte  in  Ansatz  gebracht
werden  dürfen.

Die  Tendenz  des  Gesetzes  geht  unzweifelhaft  dahin,  daß  nicht  mehr  erstattet  verlangt  werden  darf,
als  die  Verpflegung  eines  ortsangehörigen  Hülfsbedürftigen  unter  gleichen  Verhältnissen  und  unter  Abrechnung
  der  allgemeinen  Verwaltungskosten  2c.  an  Unkosten  erfordert.  Diese  Verwaltungsunkosten  sind,  wie
das  Bundesamt  wiederholt  (Entsch.  IV.  71,  VII.  89)  ausgeführt  hat,  auch  dann  abzurechnen,  wenn  der  vorläusig
  unterstütende  Armenverband  die  Verpflegung  in  Anstalten,  welche  ihm  nicht  gehören,  zur  Ausführung
gebracht  hat.

Unstreitig  betrug  der  Kostenaufwand  für  städtische  Irre  in  der  Anstalt  des  Dr.  O.  thatsächlich  nur
70  „8  pro  Tag  für  die  Zeit,  für  welche  die  Erstattung  verlangt  wird.  Ein  Mehreres  als  die  von  ihm
selbst  zu  zahlenden  70  &amp;amp;  pro  Tag  kann  der  Kläger  nicht  erstattet  verlangen,  und  ist  es  hierbei  ohne  Einfluß,
  welche  Verpflichtungen  das  mit  dem  Dr.  O.  getroffene  Abkommen  demselben  für  die  Zukunft  auflegte.
Auch  wenn  der  Kläger  dem  Dr.  O.  für  auswärtige  Irre  mehr  zu  zahlen  verpflichtet  war,  würde  die  Erstattungsforderung
  nur  nach  dem  Maße  des  für  die  eignen  Irren  zu  machenden  Kostenaufwandes  gerechtfertigt
  sein.  Bereits  früher  (VIII.  114)  hat  das  Bundesamt  ausgeführt,  daß  ein  Abkommen,  wonach  fest
remunerirte  Aerzte  für  auswärtige  Hülfsbedürftige  besonders  zu  remuneriren  seien,  eine  Umgehung  des  Gesetzes
  enthalten  und  gegen  seine  Intentionen  verstoßen  würde.  Derselbe  Fall  würde  eintreten,  wenn  der
Verpflegungssatz  für  auswärtige  Hülfsbedürftige  in  den  benutzten  Anstalten  Dritter  vertragsmäßig  höher  bedungen
  werden  könnte,  wie  für  die  ortsangehörigen  Hülfsbedürftigen.

 

8S.  Kon  fulat=  Wesen.

 

Seine  Mgjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Legationsrath  Wilhelm  Otto  Florian  von  Thielau  zum  General-Konsul  für  das
Fürstenthum  Bulgarien  mit  dem  Sitz  in  Sofia
und  .
den  Kaufmann  F.  Bandinel  zum  Vize-Konsul  in  Niutschwang  (China)
zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  Kaiserlich  russischen  Kammerherrn  und  Staatsrath,  Baron  Alexander  von  Wrangell,

als  Kaiserlich  russischer  General-Konsul  in  Danzig

und
dem  Herrn  Edward  P.  Mac  Lean  als  Vize=  und  Deputy-General-Konsul  der  Vereinigten

Staaten  von  Amerika  in  Berlin.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="579" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

##  ·

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  September  1879.  38.

Inhalt:  1.  aAllgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Neube-  40.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
setzung  der  Stelle  des  Kurators  des  Reichs--Kriegsschatzes;  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  bis  Ende  August
—  Verbot  einer  ausländischen  Druchschrift:  —  Ausweisung  1879)9)0)00.  5664
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Feite  55  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröff  der  Bahnustrecke  Dir

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Statistik  der  deutschen  Bank-  -Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Düsseldorf-736
  Ende  August  1879;  —  Uebersicht  über  die  Aus-  Hagen;  desgl.  der  Bahnstrecke  Beckum-Stadt  Beckum
prägung  von  Reichs-Goldmünzen  558  565

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen;  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes
—  Nachweisung  der  Einnahme  g  “—““  566
in  den  Monaten  April  bis  August  1879;  —  leber  ç  „
über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Lucker-Ein=  und  -usfuhr  7  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Exeguatur  Erthei
für  August  1879  5P060  8..  5366

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  3  der  Verordnung,  betreffend  die  Verwaltung  des  Reichs-Kriegsschatzes,  vom  22.  Januar
  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  9)  sind  die  Geschäfte  des  Kurators  des  Reichs-Kriegsschatzes,  nachdem  der
bisherige  Kurator  zum  Vorsitzenden  der  Verwaltung  des  Reichs-Invalidenfonds  ernannt  worden  ist,  dem  Geheimen
  Ober-Regierungsrath  und  vortragenden  Nath  im  Reichsschatzamt  Schultz  übertragen  worden.

 

78
        <pb n="580" />
        Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.

556

IJ.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der

vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Solidarität“

zur  Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  15.

 

September  1879.

Der  Reichskanzler.

In

Vertretung:

Hofmann.

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
–  J„  ·  Ausweisung  j  wsz
  «  der  Bestrafun  we##nge
"  des  Ausgewiesenen.  er  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Eduard  Wisch-geboren  am  1.  Aprilsschwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  23.  Juni
niewski,  Knecht,  1853  zu  Poplau,  Gou-  Bezirksregierung  zu#  d.  J.
vernement  Minsk,  Ruß-  Königsberg,
land,
2.  Anton  Zwolinski,  Jahre,  geboren  und  wiederholter  schwerer  und  Königlich  preußischess  1.  Juli
Arbeiter,  ortsangehörig  zu  Zlo=  einfacher  Diebstahl,  Kör=  Bezirksregierung  zu|d.  J.
topole,  Kreis  Lipno,  perverletzung  und  Sach=  Marienwerder,
Russisch-Polen,  beschädigung,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.|Franz  John,  Müller-geboren  am  3.  NovembersLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef?.  Septemgeselle,
  1849  und  ortsangehö=  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
rig  zu  Altenbuch,  Böh-  Potsdam,
men,
4.  Maria  Nitscheß  Jahre,  aus  Friede-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische'13.  August
Weberfrau,  berg,  Oesterreichisch=  und  gewerbsmäßige  Un=  Bezirksregierung  zul  d.  J.
Schlesien,  zucht,  Breslau,
5.  Robert  Tomaschek,  29  Jahre,  aus  Trebnitz,  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  14.  Juli
Handlungsdiener,  Bezirk  Leitmeritz,  Böh-ger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zul  d.  I.

 

men,

urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  JTahre  und  Hausfriedensbruch,


 

 

Liegnitz,
        <pb n="581" />
        —  557  —

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
—  -!m  Ausweisung  ·  .
z  der  Bestrafu  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  ng.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
6.  Karl  Nielsson,  23  Jahre,  aus  Tygelsje  Landstreichen,  Königlich  preußische  4.  Septem-Seemann,
  bei  Malmö,  Schweden,  Bezirksregierung  zufber  d.  J.
Schleswig,
7.  Johann  Wolffs,8  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  9.  August
Kupferschmied,  wohnhaft  zu  Sittard,  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Niederlande,  Aachen,
8.  Andreas  Hauk,  geboren  1848,  aus  Lich-desgleichen,  Königlich  bayerisches  29.  August
Bäckergeselle,  tenau,  Bezirk  Senften-  Bezirksamt  München  d.  I.
berg,  Böhmen,  F.I.,

9.  Die  Zigeuner:
a)  Johann  Wein-25  Jahre,

lich,
b)  sennet  Wein-18  Jahre,
#  “
c)  Igfel  Wein--51  Jahre,
ich,
d)  -  Wein-28  Jahre,
ich,
e)  Josefa  Wein-18  Jahre,
lich,  geboren  zu  Lauterbach,
Kreis  Pardubitz,  Böh=  desgleichen,  Königlich  sächsische4.  August
men,  Kreishauptmann=  D.  J.
5  oi  Wein-26  Jahre,  schaft  zu  Dresden,
ich,

g)  Barbara  Wein-25  Jahre,
ich,
h)  Josefa  Wein-28  Jahre,

 

 

 

 

 

 

lich,
i)  Marie  Wein-16  Jahre,
lich,  geboren  zu  Absdorf,
Kreis  Chrudim,  Böhmen,

10.Reinhold  Ollinger,  geboren  1832,  zu  Echter-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2.  Septem-Schreiner,
  nach,  Luxemburg,  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Düsseldorf  vom  12.  Mai  d.  J.
verfügte  Ausweisung  des  Fuhrknechts  Franz  Hermanns  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  S.  366  Z.  9)
ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Hermanns  nicht  niederländischer,  sondern  preußischer  Staatsangehöriger
  ist,  zurückgenommen  worden.  «

 

78“
        <pb n="582" />
        558

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnun  —
Laufende  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.

Notenbauken.  in  Abschnitten  zu  100  f4  Abschnitten  zu  200  .
r2  At.  A  A
1.]  Reichsbank  .  .  ..  .  368818  100  131881200  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  .  1  380  900  418  100.  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2).  .  2  028  500  947  800  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2  803  000  197  000  —  —
5.]Danziger  Privat-Aktienbaukkkk  1  698  200  1  301  800  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  672  800  227  200  389  200  510  800
7.Hannoversche  Bank  .........  3  391  600  1  008  400  —  —
8.Frankfurter  Bank  3  441  000  5259  000  —  —
9.)Bayerische  Notenbank  ..  65689300I4220700  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  21  733  300  38  266  700  —I  —
11.Leipziger  Kassenverein  —  s  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbarnk  508  900  1  100  —  —
13.Württembergische  Notenbank  20  292  600  5307  400  —  —
14.Badische  Bumi  9274  800  29725  200  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  12  488  100  23  511  100  —  —
16.]  Braunschweigische  Bank  2  008  70ä  H  11  491  300  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  719  600  1  680  400  —  —
18.  1  Bremer  Bank  ..  4  066  100  5  433  900  —  —

zusammen  am  31.  August  1879.  521  016  300|260  879  000  389  200  510  800

am  31.  Juli  1879  .  522912900252182400  449  200  450  800

mithin  am  31.  August  1879  mehr.  —  8  696  600  —  60  000
weniger  1  896  600  —  60  000  —

 

 

 

 

Anmerkungen.
1)  —  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  selt  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur
noch  nicht  elngelöst:  91  980  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  224  700  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

im  Bestande:  2340  "  O"c  D%  9775  O"D  ·
vernichtet:  7  964  660  ---  ask-sun-  .
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht
noch  nicht  elngelöst:  1  410  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  2  460  Thlr.  in
im  Bestande:  230  -  s  ·  II  ·  700s  ·
vernichtet:  98  3600  -  O"c  296  840  .  .  .
8)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  ũbergeben  7  600  ooo  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1  800  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1200  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  7  700  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4057  300  Mark  in

mehr  umlaufsfählg  und
Abschnitten  zu  20  Tblr.,
        <pb n="583" />
        Banuk-Wesen.

noten  Ende  August  1879.

559  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  .  in  Abschnitten  zu  1  000  1K  überhaupt
A  A.  A  A.  A  A
96  525  000  224  975  000  205  663  000  389  037  000  671  006  100  745  893  900  1.
—  —  901  000  300  000  2  281  900  718  100  2.
—  —  —  —  2028  500  947  800  3.
—  —  —  —  2  803  000  197.000  4.
—  —  —  —  1698  200  1  301  800  5.
829  500  370  500  —  —  1891500  1  108  500  6.
–  –  —  —  3391600  1  008  4008)  7.
624  500  1975  500  4832000  15  868  000  8897500  23  102  500  8.
—  —  —  —  65  689  300  4220  700  9.
15  499  500  11  000  500  —  —  37  232  800  49  267200  10.
2  740  500  259500  —  —  2  740  500  259  500  11.
—  —  —  —  508  900  1100  12.
—  —  —  —  20  292  600  5307  400  13.
–  –  —  —  9274  800  29  725  200  14.
—  —  —  —  12  488  900  23  511  100  15.
—  —  —  —  2  008  700  11  491  300  16.
—  —  —  —  719  600  1680  400  17.
—  —  —  —  4  066  100  5  433  900  18.
116  219  000  238  581  000  211  396  000  405  205  000  849  020  500  905  175  800
119  664  500  235  135  .500  219  104  000  397  497000  862  130  600  885  265  700
—  3445  500  —  7  708  000  —  19  910  100
3445  500  —  7  708  000  —  13  110  100  —
Einziehung  aufgerufen  find,  waren  am  31.  August  1879:
86  050  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  240  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  98  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  jusemmen  2207  490  Mark,
mithin  gegen  Ende  Juli  weniger  4875
2000  "D  22  700  n  „  7  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  132  045
8  339  400  -  259  425  300  -  „"  138  49200  "  "  „  "  -  1  502  407  665

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  August  1879:
1550  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,
450  *  ·  *p-.  ·
297  900  2  n  2  2  2

zusammen  16  560  Mark,  die  gleiche  Summe  wie  Ende  Juli  1879.
1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thr.  7140

.  299000  lr  2976  300

daß  am  31.  Auqust  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  997.000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="584" />
        —  560

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  13.  September  1879  stattgehabten

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

1.  In  der  Woche  vom

Goldmünzen

 

 

Hiervon  auf  Privat- 



 

 

 

 

7.  bis  13.  September  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
A.  M  A.  A
Frankfurt  a.  M...  ....  91  160  91  160
Münhen  —  418  570  —  418  570
Hamburg  ....  329  510  —  329  510
Summe  1.  —  839  240  —  839  240
2.  Vorher  waren  gepränt  1  267  644  340  417  873  270  27  969  925  393  739  130
3.  Gesammt-Ausprägung—  1  267  644  340  418  712  510  27969  925  394  578  370
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  418  583  410

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

—

 

27969  145

 

1  714  031  215.4

 

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Goldap  im  Hauptamtsbezirke  Eydtkuhnen  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  verpacktes  Salz  und  Heringe  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Podzamcze  im  Hauptamtsbezirke  Skalmierzicze  ist  die  Befugniß

  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Eier  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  zu  Dortmund  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  I.  über  Eisenwaaren  beigelegt  worden.
        <pb n="585" />
        561

—  ·  —

Nachwei  sung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  August  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli  August
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.  1879.  1879.  1879.
#  #Kx  #  “  4
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  .  165844513637101325180  16236901246310
2.  Gumbinnen  3136  10  266440  3  475  15  3  886  20  2  87670
3.  Danzig  13  5090  7412235953329  14  987  40  1I0  808  190
4.  Berlin  48  1633380056274s75515698  45  63  03225  47430
5.  Potsdam  .  ..  3153  10  2728  55  3  663  35  4920  50  308720
6.  Frankfurt  a.  O.  6014  635320  6992  05  9240  90  571450
7.  Stettin  7325  95  7334  75  7473  15  10  88060  7566  90
8.  Köslin  1  48000  1  88775  2  460  65  224330  1  4966  45
9.  Posen  4124  10  4  106  15  6  83560  5021110  3  84300
10.  Bromberg.  2722J80  2687  10  4629  40  3  5615  2530  10
11.  Breslau  1457405  14ä1  145  19  431180  31310
12.  Liegnitz  6597  50  6  419190  7264  70  931515  57645
13.  Oppell  6  0566  65  523380  6716560  8  186  40  511375
14.  Magdeburg  .  131530514426701383160  20864451844180
15.  .  S.  6957  00  6069  70  6552  10  8723  55  6  50460
16.  Erfurt.  8097  70  7265  40  8  931  95  14  0040  4945|85
17.  Kiel.  7062  25  6048  5  442515  8  596  55  4  166  10
18.  Hannover  5  564  25  521020  5853880  8  055  05  4549  55
19.  Münster  1996  75  1  839  50  1  55055  3  479  35  204525
20.  Minden  5865.5  626185  5499  85  8041  30  6260  50
21.  Arnsberg  17340  801.  16948  40  14586  195  25  412  1|
22.  Kassel  3  358  45  3317  35  3592  15  4914  80  311580
23.  ris27  a.  m.  25  210  165628228  OC019610  55  39  127  424972  95
24.  Köhn  13687  151  12865  801  12035  30  19  618  50%10  34180
25.  Aachen  6291  40  7436  45  5196  95  11  217180  436520
26.  Koblenz  291520  273225  2413  20  3  914195  2726  10
27.  Düsseldorf.  32  336  8533387  55259  35  52  478000201
28.  Trier  1  996  75  1  871185  1513  55  323765  1912  50
29.  Dresden  10  2700  95  10  48020  864595  14265  00  9207  50
30.  Leipzig  29938  9525369  60026·  38  0300  )26349  50
31.  Karlsruhe  11  425  55  1226770  9846  05  22  19080  8234480
32.  Konstanz  4769  15  5192  90  4718  95  8  81395  4610  90
33.  Durmscht-  ..  8  560  95  9310  15  9424  10  13  649  45  8923.  15
34.  Schwerin  i.  M.  4335  85  1  602  70  2222  70  2  480  40  1  73460
35.  Oldenburg  4  449  75  4  409  10  2916  30  642210  3943  60
36.  Braunschweig  3  869  45  3541  30  3  662  25  5902  05  3269  35
37.  Bremen  15  039  7517133580  23938  30  9  385
38.  Hamburg  58  100  16766170|5527970  77587  0059  O06  5
39.  Straßburg  i.  E.  1431725  16  54290  1373270  25  231251527580
40.  M.i  .  .  ..  3532  90  3751  50  2  434  05  589860  271610
Summe  I.  453  894  25458  42285  6OSOO0  45  415  879  25
II.  Bayern.  ..  32434  90  33707  551  32205  50  53  7605  4085649  40
III.  Wiülrttemberg  15  444%%  35  55  20  001  4  407  6
Ueberhaupt  501  77100  509960075479  377|/80  720  937  30  466  936  25
*)  Dagegen  im  Jahre  1878|518  463  45509  19085|500  170  3026  433  45506  196  90
„  u  18771  566297  401  572178  651  573642  551  584507  351  547  805  35
„  „138761  531502  60  573778  801  571318  35  566623  15  543  436  65,

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite

 

182,  für  1877  Seite  28.
        <pb n="586" />
        —  562

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  veutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  —
der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  köbn  en  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Nübenemenge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  —
2.  -  Westpreußen  —  —  69  –  —  —
33.=  Brandenburg  —  —  81  —  55  —
4.  -  Pommern  —  —  15  —  —  —
5.  -  Posen  —  —  —  —-  —  —
6  -  Schlesien  —  —  —  —  —  —
7.Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  —  —  —-  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  791  80  1005  1366
9.  -  Hannover  —  —  428  —  16  —
10.  -MWestfalen  —  —  7  —  —  —
II.  -Hessen-Nassau  –  —  103  —  —  —
12.=  Rheinprovinz  —  —  83  —  624  —
Summe  I.  —  —  1577  80  1700  1366
II.  Bayern  —  —  214  99  —  300
III.  Sachsen  —  —  35  —  —  —
IV.  Württemberg  —  —  64  —  —
V.  Baden.  —  —  805  8  3  —
VI.  Hessen  —  —  92  92  —  107
VII.  Mecklenburg  —  —  3  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  19  —  —  —
X.  Braunschweig  —  —  —  —  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-=  Lothringen  —  —  3  426  –  —  —
XIII.  Luxemburg  ..  —  —  4  —  —  —
Ueberhaunt  —  —  6239  279  1  703  1773
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1878  bis  Juli  1879  —  92458  000  68  017  5  254  18  460  32  727
Zus.  Septbr.  1878  bis  Aug.  1879  —.92458  000  74  256  5  533  20  163  34  500
In  demselben  Zeitraum  1877/78  —  82  139  179658  8549  15  614  73278
        <pb n="587" />
        563  —

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  August  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung,).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Melasse  aller  Art  und
Rohzucker
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.  s  freien  Ver-  Niederlagen.freien  Ver-  Niederlagen.  sfreien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
29  —  11  —  —  5  759  13  —
229  4524  —  —  —  —  12  3  135
258  35  —  —  —  —  —  —
127  92  16  865  1  879  1585  —  11586  —
6  —  —  —  —  —  22  —
12  344  96  —  —  —  —  —  —
595  305  18  373  1  372  48  339  137  6  916  1  348
371  88  6  330  —  3954  —  187  —
6  –  –  –  –  –  –.4  –
5  –  –  –  —  —  —  —
6  —  5  114  —  7675  —  5  094  –
13  976  5  140  46  693  3  251  61  553  5  896  23  830  4  483
28  —  4  —-  —  —  421  20
187  160  —  —  —  —  7  207
—  —  192  37  23  —  —  —
—  —  758  110  —  —  364  —
17  —  —  5  —  —  —  —
—  100  —  —  —  —  —  —
6  —  —  —  —  —  2  —
98  245  —  —  —  —  —  —
5  121  —  —  —  —  —  —
—  —  415  —  —  —  218  —
1  —  —  —  —  —  801  —
14  516  5  766  48  062  3  403  61  576  5  896  25  643  4710
103  901  67  431  537  567  17  815003  30  13  322  8325  1190  41001
118  417  73  197  585  629  21  218  2  064  877  19  218  350  762  45  711
65  748  72  666  437  315  19  358  1  431  852  75  114  319  605  54  800

 

 

 

 

 

 

79
        <pb n="588" />
        AM.

564

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1879
bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ie  Seein-  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben,  zwischen  den
Etatsjahres  gemein-  .  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  schaftüche  Bileiben  des  und  5

Schlusse  des  und  ·  .

Einnahme.  corist  esn  privative  Vorjahres  .  mehr
Meonats  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger

A.  A  m½  4  .
1.  2.  3l  4.  5.  6.
Zölle  66  847  779  26961  66  820  818  41  260  378H25  560  440
Rübenzuckersteuer  60  36912394  819  —12334  450—  9  569  791—  2  764  659
Salzsteuer  12  437  719  3  2900  12434  429  12614766—  1I80  337
Tabacksteuer  333  645  36  658  296  987  254  038J  42949
Branntweinsteuer  .  125889512716945  9872006  9600667  4  271339
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  35  778  —  35•778  38  783—  3  005
Brausteurr  6599  882  80  017  6  519  8600  6583  076—  632.211
Uebergangsabgaben  von  Bier  358  336  —  358  336  342330  16006
Summe  99  262  459  1525869084003769  61124  247.—22  879522
Spielkartenstemzpmhbem  298  359  —  298  359  —  298  359
Darunter  i
Nachsteuer:
16  190

 

 

 

 

 

Bemerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bis  Ende  August  1879:
        <pb n="589" />
        —  565  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .
-  .  Differenz
vom  Beginn  Ist-Einnahme
Bezeichnung  des  Etats-  in  kennhn  zmosben  den
jahres  bis  Zeitraum  2  pa  ten
der  zum  Schluß  des  des  und  9.
ç  obengenannten  Vorjahres.  +  mehr
Einnahme.  Monats  +—  weniger
A  “  A.
1  2.  3.  4.
Zölle  67148  572  39  750  489  +  27  398  083
Rübenzuckersteuer  51  465  191  47  088  318  +  4  376  873
Salzsteuer  12  645  544  12  657572  —  12  028
Tabacksteuer  247  279  208  706  +  38  573
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  .  ..  16572  255  16  749  212  —  176  957
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  5  838  381  5879537  41  156
Summe  153  917222  122  333  834  +  31  583  388
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer)

  472555  —.  +  472555

 

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

Reichs-Eisenbahn-Amt.

 

 

Am  15.  d.  Mts.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  56,3  km  lange  Bahnstrecke  Düsseldorf—

Hagen  mit  den  Stationen  Gerresheim,  Neanderthal,

Mettmann,  Dornap,  Sonnborn,  Elberfeld  (Ottenbruch),

  Elberfeld  (Mirke),  Unter-Barmen,  Mittel-Barmen,  Ober-Barmen,  Schwelm,  Gevelsberg  und  Haspe
für  den  Personen-,  Gepäck-,  Eilgut-  und  Güter-Verkehr  eröffnet  werden.
Anschluß  findet  statt  in  Düsseldorf  an  die  Bahnstrecke  Niederlahnstein-Speldorf,  in  Hagen  an  die

Bahnstrecke  Hagen-Dortmund  der  Rheinischen  Bahn.

Berlin,  den  12.  September  1879.

 

Am  21.  d.  Mts.  wird  die  zur  Köln-Mindener  Eisenbahn  gehörige,  6  km  lange  Bahnstrecke  Beckum-Stadt

Beckum,  welche  in  Beckum  an  die  Bahnlinie  Minden-Hamm  der  Köln-Mindener  Bahn  anschließt.
Station  Stadt  Beckum  für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  16.  September  1879.

In  Vertretung:
Körte.

 

797

mit  der
        <pb n="590" />
        —  566  —

6GC.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  im  Jahre  1868  in  Sunderland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Hampshire"“
von  328,81  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
im  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz  staatsangehörigen  Franz  Rahtkens  unter  dem  Namen  „Agnes“
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer
  Rostock  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  30.  v.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Middlesbrough
  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

7.  Koufulat-Wesen.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  von  Krogh  in  Troms  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung  aus  dem  Konsulardienste
  ertheilt  worden.

 

Den  Kaufmann  Paul  Gollreider  in  Stettin  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  venezolanischer
Konsul  daselbst  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="591" />
        VII.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

“

Reichskanzler-Amt.

———————–..——.  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Berlin,  Freitag,  den  26.  September  1879.

M  39.

 

 

Inhalt:  1.

2.

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  .  Seite  567

Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  der  Post—-und
  Telegraphen-,  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung
vom  1.  April  bis  Ende  August  1879.  .  .  .  .  569

Münz-  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank
570

Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Einfuhr  von  Getreide,  Mehl
und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche
Zollgebiet  während  der  Zeit  vom  16.  bis  31.  August
1879;  —  Errichtung  einer  Uebergangsstelle;  —  Befugniß
  eines  Untersteueramts;  —  Teitelverleihung  an  einen

 

5.

Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern;  —  Abberufung
  eines  Stations-Kontrolöhs  571
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Personen  Haltestelle
Sanderau;  —  desgl.  der  Haltestellen  Mitte  Langenwolmsdorf
  und  Oberhelmsdor  572
Militär-Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren
Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sindt;  —  desgl.  der  provisorisch
  berechtigten  Anstalen  572
Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten

575

Konsulat-Wesen:  Instruktion  zur  Ausführung  des  Gesetzes
  über  die  Konsulargerichtsbarkeit;  —  Ernennung;  —
Entlassung  pP35375

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"

erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift

zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  21.  September  1879.

„Die  Fackel“

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Hofmann.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556.

 

80
        <pb n="592" />
        568

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  damm  des
—  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1./[Takob  Zurek,  Mau-67  Jahre,  aus  Katha=  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  17.  Juni
rer,  rein,  Bezirk  Troppau,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Oesterreichisch-Schlesien,  Oppeln,
b.  Auf  Grund  des  K.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Alexander  Sigismund  geboren  am  27.  AugustsLandstreichen,  Königlich  preußischef19.  Septem-Goldsobel,
  Schrei=  1854  und  ortsangehö-  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
ber,  rig  zu  Warschau,  Potsdam,

3.  Paul  Kostera,  23  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet--Königlich  preußische“  10.  Septem-Bäckergeselle,
  Dudki,  Russisch-Polen,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.

Posen,

4.Iwan  Fessiak,  45  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  16.  August

Flösser,  ortsangehörig  zu  Pis-  Bezirksregierung  zul  d.  IJ.
crowice,  Kreis  Jaros-  Bromberg,
law,  Galizien,

5.|Anton  Lamich,,57  Jahre,  aus  Benisch,  desgleichen,  Königlich  preußische6.  Septem-Büchsenmacher,
  Oesterreichisch-Schlesien,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  I.

Breslau,

6.  Josef  Krticka,  Mau-41  Jahre,  aus  Zdiar,  desgleichen,  Königlich  preußischef1  1.  August
rer  und  Weber,  Bezirk  Braunau,  Böh-  «  Bezirksregierung  zus  d.  J.

men,  Liegnitz,

7.  Veronica  Kowatsch,  50  Jahre,  aus  Jamneyldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  30.  August
Wittwe,  bei  Senftenberg,  Kreis  d.  J.

Königgrätz,  Böhmen,

8.  Franz  Tutzky,  Tisch-geboren  1858,  aus  Kal-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  4.  Septemlergeselle,

  lich,  Bezirk  Komotau,  Bezirksamt  Ebers=  ber  d.  J.

.Franz  Karl  Ludwig
Pieper,  Malergeselle,


Böhmen,

1825  zu  Wismar,  im
Jahre  1856  aus
Deutschland  ausgewandert,


 

 

geboren  am  2.  März

Betteln,  nach  mehrmaliger

  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

 

berg,
Großherzoglich  mecksterium

  des  Innern
zu  Schwerin,

 

9.  August

lenburgisches  Mini=  d.  I
        <pb n="593" />
        —  569  —

—

 

 

 

 

 

Datum  des

Behörde,  welche  die  Aus

 

10.  Giovanni  Cassol,  41  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,

Erdarbeiter,
Italien,

Teltre,  Provinz  Belluno,

11.  Victor  Moritz  Ca-geboren  am  26.  April-desgleichen,

 

 

bias,
macher,
partement
Frankreich,
2.

.Perrücken=  1855  und  ortsangehörig
  zu  Chassiers,  De-Ardéche,


 

 

 

Nachweisung

Kaiserlicher

 

Finanz-Wesen.

präsident  zu  Metz,

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Ausroen

*  *  *r#  usweisung  weisungsz

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Kaiserlicher  Bezirks-0.  September

  d.  I.

Bezirks-11.  Septempräsident
  zu  Kolmar,  ber  d.  J.

 

der  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1879.)

Bezeichnung

Einnahme
vom  Beginn  des
Etatsjahres  bis  zum

Einnahme
in  demselben  Zeit-Mithin

  im  Etatsjahre
  1879/80.

 

 

der  Schlusse  des  raum  des  vorigen  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Etatsjahres  —  weniger
Monats
-.  -2—8—  .r
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  51  175  462  50  454  399  +  721  063
15  305  000  15  504  097  —  199  097

Reichseisenbahn-Verwaltung“")

 

 

 

*1)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelnd

  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1879  Seite  564  bezw.

eite  561

steuer  für  denselben  Zeitraum  "
Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach

definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

80“
        <pb n="594" />
        570

3.  Münz=  u  d  Bank-Wesen.

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  20.  September  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-14.
  bis  20.  September  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
A  -.  4  A
Berlin  —  521  460  —  521  460
Frankfurt  a.  MWM.  —  313  670  —  313  670
Summe  1.  —  835  130  —  835  130
2.  Vorher  waren  geprägt  ..  1  267  644  340  418  712  510  27969  925  394  578  370
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  419  547  640  27  969  925  395  413  500
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  419  418  540  27  969  145
1  714  866  345  .4

 

 

 

 

 

Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekausft

1879

vom  24.  August
bis  15.  September  bis  15.  September

vom  1.  Januar

1878

vom  24.  August  vom  1.  Januar
bis  15.  September  bis  15.  September

 

 

 

 

M  M  M  M
in  Munzen  .  1  880,/  8  465  361,,4  —  3  629  368,20
in  Barren  24  647,500  24654622,50  —  57594  674%
I  l
zusammen...  26527,98  33  119  9844  2  61  224  0422
1  l
l  i
        <pb n="595" />
        1.

Zoll-571

  —

 

und  Steuer-Wesen.

gebiet  während  der  Zeit  vom  16.  bis  31.  August  1879.
Nach  zollamtlichen  Ermittelungen.

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zoll- 



 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen

 

1.  Ostsee,  und  zwar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Oesterr,44  u-Oester=
  ammen
a)  von  b")  von2.  Rußland  s
reich  (Spalte  2
russischen  anderen  bis  5)
Häfen  Häfen
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
f.  Wegen  6  296  3  106  42  543  66  616  118  561||  Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  —  —  14  350  12  040  26  390  Laen  *r  slie
.  Urchfuhr  in
NRoggen  321  665  150500039  422  Kstellingngedavon
  zur  Durchfuhr  —  30  698  981  31  679  wiesen  worden,
Hafrer  297s4  2  437  98590  3  822385  903  düun  einscct
davon  zur  Durchfuhr  1  624  —  1090  2  803  5  517  oder  in  sonst
geeigneter  Weise
fm.  Gerste4  16  497  46  16  464  55  917  88  924  thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  4  500  –  3  873  9201  17.574  arssrl  welchet
Theil  der  in  den
.Mais.  .  .  .  ...  —  3945  —  16  049  19994  frteien  Verkehr
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  —  —  gere  nen  8
.  Mehl  aus  Getreide  und  n  be-Hülsenfrüchten
  .  15  180  2  955  62  907  66  057  "
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  21110  21110
.  Raps  und  Rübsaat.  4  5  78  106  157  385  235  .500
davon  zur  Durchfuhr  —  —  18  006  14  386  32  392
.  Leinsaat  975  26  2  283  665  3  949
davon  zur  Durchfuhr  —  238  —  238

Zu  Günzburg  im  Königreich  Bayern,  Hauptzollamtsbezirks  Memmingen,  ist  eine  mit  der  Aufschlag-Ein- 



nehmerei  daselbst  verbundene  Uebergangsstelle  mit  unbeschränkten  Befugnissen  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,
  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  errichtet  worden.
        <pb n="596" />
        —  572  —

Die  dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Gütersloh,  im  Hauptamtsbezirke  Minden,  beigelegte
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II.  über  zubereitetes  Fleisch,  Schinken,  Speck  und  Würste  ist
auch  auf  Schmalz  Nr.  26.  c.  1.  des  Tarifs,  und  auf  das  unter  Pos.  26.  c.  4.  daselbst  gedachte  andere
Thierfett  ausgedehnt  worden.

 

Den  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern,  Finanzrath  Döring  in  Breslau  ist  von  der  Königlich
sächsischen  Regierung  der  Titel  und  Rang  eines  Geheimen  Finanzraths  verliehen  worden.

—  ———  —„  —  —  —  —  —  ——  —

Der  Stations-Kontrolör,  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Raabe  zu  Schweidnitz  ist  in  Folge  seiner
Zurückberufung  in  den  sächsischen  Landesdienst  von  den  ihm  übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör
mit  Ablauf  des  Monats  August  d.  J.  entbunden  worden.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Anm  15.  d.  Mts.  ist  die  auf  der  Südseite  der  Stadt  Würzburg  an  der  Bahnstrecke  Heidelberg-Würzburg
errichtete  Personen-Haltestelle  unter  dem  Namen  „Sanderau“"  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben.

Berlin,  den  17.  September  1879.

 

Am  20.  d.  Mts.  werden  an  der  Bahnstrecke  Neustadt-Dürrröhrsdorf  der  Sächsischen  Staatsbahn  die  Haltestellen
  Mitte  Langenwolmsdorf  und  Oberhelmsdorf  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  18.  September  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

GC.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  25.  März  d.  J.  (S.  242)  wird  hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  8.  90  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September
1875  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind.

Berlin,  den  24.  September  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.
        <pb n="597" />
        —  573  —

·  Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
  sind.

 

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einfährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.
Kà.  Gymnasien.
Königreich  Preußen.
Provinz  Schlesien.

Das  Gymnasium  zu  Kreuzburg  (bisher  Progymnasium,  B.  a.  I.  9  des  Verzeichnisses  vom  8.  Januar
d.  I.  S.  27).

b.  Realschulen  erster  Ordnung.

1.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.  1I1.  Elsaß-Lothringen.
Die  Realschule  zu  Rostock  (bisher  höhere  Bürger-  Das  Real-Gymnasium  zu  Gebweiler  (bisher  Real-=schule,
  B.  c.  III.  ebenda).  Progymnasium,  B.  c.  IX.  4  ebenda).

.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Progymnasien.

 

 

1.  Königreich  Preußen.  Rheinprovinz.
Provinz  Ostpreußen.  4.  Das  Progymnasium  zu  Brühl,
.  »  5.-  -  -Eschweiler,
1.  Das  Progymnasium  zu  Lötzen.  6.  "Q  Euskirchen.
Provinz  Westpreußen.  II.  Königreich  Württemberg.
2.  Das  Progymnasium  zu  Löbau.  *)  1.  Das  Lyzeum  zu  Cannstatt  #  (bieher  provi-*
  2.  -  -Eßlingen  woriss  berach--
  tigt,  III.  1  und  3  des  Ver-Provinz
  Hannover,  zeichnisses  vom  8.  Januar
3.  Das  Progymnasium  zu  Münden  (verbunden  mit  d.  J.  S.  42).
der  höheren  Bürgerschule  daselbst).

*)  Progymnasien  mit  der  Befugniß,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme  am  Unterrichte  in  der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,
insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte  regelmäßig  theilgenommen  und  entweder  die  Oberklasse
(Sekunda)  absolvirt  oder  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  derselben  auf  Grund  einer  besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des
Lehrerkollegiums  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.
        <pb n="598" />
        b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.

l.  Königreich  Preußen.
Provinz  Hessen-Nassau.

1.  Die  Realschule  zu  Bockenheim,
+  2.  O  Cassel  (bisher  höhere
Bürgerschule,  C.  a.  aa.  I.

 

32  des  Verzeichnisses  vom
8.  Januar  d.  J.  S.  27).

II.  Elsaß-Lothringen.
Die  Realschule  zu  Metz.

.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Jahreskursen  gleichgestellt  find.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Brandenburg.

1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Krossen  (bisher  unter
C.  a.  aa.  I.  6  ebenda).

Provinz  Pommern.

2.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Wollin  (bisher  unter
C.  a.  aa.  I.  11  ebenda).

Provinz  Sachsen.
3.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eilenburg  (bisher
unter  C.  a.  aa.  I.  18  ebenda).
Provinz  Schleswig-pHolstein.

4.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Segeberg  (bisher
unter  C.  a.  aa.  I.  20  ebenda).

 

Provinz  Westfalen.
5.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamm  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).
Provinz  Hessen-Nassau.

6.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Biebrich-Mosbach
(bisher  unter  C.  a.  aa.  I.  30  ebenda),

7.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Diez  (bisher  unter
C.  a.  aa.  I.  33  ebenda).

Rheinprovinz.
8.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eschweiler  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst).

II.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Die  Realklassen  des  Friedrich-Franz-Gymnasiums  zu
Parchim  (bisher  unter  C.  a.  aa.  VI.  2
ebenda).

v  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen
  Befähigung  erforderlich  ist.

A.  Oeffentliche.
aa.  Böhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c.  gehören.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Westpreußen.
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Pr.  Friedland.

Provinz  Westfalen.
1x  2.  Die  Gewerbeschule  zu  Dortmund.

 

II.  Großherzogthum  Sachsen.

Die  Wilhelm  und  Louis  Zimmermann's  Realschule
  zu  Apolda.

III.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gotha.

#1)  Die  mit  einem  1  bezeichneten  Realschulen  zweiter  Ordnung  und  höheren  Bürgerschulen  (B.  b.  und  C.  a.  an.)  haben

keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Lateinischen.
        <pb n="599" />
        —  575  —

Bekanntmachung.

Der  Landwirthschaftsschulen  zu  Weilburg  und  zu  Dahme  (Preußen),  sowie  der  Städtischen  Handelsschule
zu  Marktbreit  (Bayern)  ist  provisorisch  gestattet  worden,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  denjenigen  ihrer  Schüler  zu  ertheilen,  welche  eine  auf
Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungskommissars
abzuhaltende  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.

Berlin,  den  24.  September  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Valdivia  am  16.  Februar  d.  J.  dem  im  Jahre  1878  in
Glasgow  erbauten,  bisher  unter  chilenischer  Flagge  gefahrenen  Schraubendampfschiff  „Villa
Rica“  von  166,/58  chm  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  deutschen  Reichsangehörigen  Schröder  und  Kießling,  welche  Hamburg
zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben;

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork  am  25.  August  d.  J.  dem  im  Jahre  1868
in  Medford  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Doon  Quixote"“  von  1174,#2  Tons
Brutto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der
bremischen  Handelsgesellschaft  Louis  F.  Kalkmann  &amp;amp;  Co.,  welche  Bremen  zum  Heimathshafen
  des  Schiffes  gewählt  hat.

 

8S.  Kon  sulat-Wesen.

 

Instruktion

zur
Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  10.  Juli  1879.

 

Zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.  vom  10.  Juli  1879  wird  Folgendes  bestimmt:

"  Zum  S.  1.

Als  Schutzgenossen  im  Sinne  dieses  Gesetzes  gelten  diejenigen  Personen,  welche  zwar  keine  Reichsangehörige
  sind,  aber  unter  deutschem  Schutze  stehen,  sogenannte  Schutzgenossen  im  engeren  Sinne.
Vgl.  die  Instruktion,  betreffend  die  Ertheilung  des  von  den  Kaiserlich  deutschen  Konsularbehörden  zu  gewährenden
  Schutzes  im  türkischen  Reiche  2c.,  vom  1.  Mai  1872,  deren  Bestimmungen  hiermit  auf  alle  Länder

81
        <pb n="600" />
        —  576  —

ausgedehnt  werden,  in  welchen  die  Konsulargerichtsbarkeit  ausgeübt  wird.  Die  Schutzgenossen  unterliegen
den  Bestimmungen  des  Gesetzes  in  gleicher  Art,  wie  die  Reichsangehörigen,  insoweit  nicht  Staatsverträge  eine
Ausnahme  bedingen.

Zum  S.  4.

Die  von  den  Konsuln  erlassenen  polizeilichen  Vorschriften  sind  in  Ländern,  wo  ein  Kaiserlicher  Gesandter
beglaubigt  ist,  auch  dem  letzteren  abschriftlich  mitzutheilen.  Der  Gesandte  hat  den  Inhalt  dieser  Verordzunn
  vom  politischen  Standpunkte  aus  zu  prüfen  und  über  etwanige  Bedenken  dem  Reichskanzler  Bericht
zu  erstatten.

Die  Verkündigung  der  polizeilichen  Vorschriften  wird  in  den  meisten  Fällen  durch  Einrückung  in
eine  am  Sitze  des  Konsulats  erscheinende  Zeitung  geschehen  können.  Wo  dies  nicht  angängig  ist  und  eine
andere  Form  für  konsularische  Bekanntmachungen  nach  Ortsgebrauch  nicht  besteht,  genügt  die  Anheftung  an
die  Gerichtstafel.

Zum  F.  5.

Die  Zuweisung  eines  Gerichtsbezirks  gilt,  vorbehaltlich  der  nachfolgenden  Bestimmungen,  als  die  von
dem  Reichskanzler  dem  Konsul  ertheilte  Ermächtigung  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit.  Ebenso  gilt,  ein
durch  Anordnung  des  Reichskanzlers  zur  allgemeinen  Vertretung  des  Konsuls  berufener  Beamter  gleichzeitig
als  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigt.

Die  im  §.  5  Absatz  3  vorgesehene  Uebertragung  der  richterlichen  Befugnisse  des  Konsuls  auf  einen
anderen  Beamten  erfolgt  durch  besondere  Anordnung  des  Reichskanzlers.  Jedoch  sind  die  zur  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  befugten  Konsuln  ermächtigt,  Beamten  ihres  Konsulats,  welche  zum  inländischen  Richteramte
befähigt  sind,  die  Erledigung  einzelner  zur  Zuständigkeit  des  Konsuls  (s.  12  des  Gesetzes)  gehörenden  richterlichen
  Geschäfte  zu  übertragen.  Diese  Ermächtigung  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Urtheilsfällung,  die  Entscheidung
  über  Durchsuchungen,  Beschlagnahmen  und  Verhaftungen,  sowie  auf  die  in  den  88.  7,  8,  10,  11  des
Gesetzes  bezeichneten  Geschäfte.  "

Wenn  seitens  des  Reichskanzlers  neben  dem  Konsul  einem  anderen  Beamten  die  Befugnisse  bei  Ausübung
  der  Gerichtsbarkeit  übertragen  werden,  so  führt  der  Vorsteher  des  Konsulats  die  allgemeine  Dienstaussicht.
  Derselbe  bestimmt  in  Ermangelung  einer  besonderen  Anordnung  des  Reichskanzlers,  in  welcher
Weise  die  richterlichen  Geschäfte  zu  vertheilen  sind.  Von  der  Geschäftsvertheilung  ist  dem  Reichskanzler  Anzeige
  zu  erstatten.  ·

Werden  in  Gemäßheit  der  vorstehenden  Bestimmungen  Handlungen  der  Gerichtsbarkeit  durch  einen
anderen  Beamten  als  den  ständigen  Vorsteher  des  Konsulats  vorgenommen,  so  ist  dieser  Beammte  in  den
betreffenden  Schriftstücken,  als  an  Stelle  des  Konsuls  handelnd,  zu  bezeichnen.

Zu  den  ss.  7—9.

Die  auf  Ernennung  und  Beeidigung  der  Beisitzer  und  deren  Stellvertreter  sich  beziehenden  Verhandlungen
  und  Protokolle  sind  zu  besonderen  Akten  zu  nehmen.
Die  Konsuln  haben  Namen,  Stand  und  Staatsangehörigkeit  der  von  ihnen  ernannten  Beisitzer  und

Stellvertreter  dem  Reichskanzler  anzuzeigen.

Zum  S.  10.

1.  Gerichtsschreiber.

Als  Gerichtsschreiber  ist  ein  Beamter  des  Konsulats,  oder  falls  dies  nicht  ausführbar,  eine  sonstige
hierzu  geeignete  Person,  welche  an  dem  Orte,  wo  der  Konsul  seinen  Amtssitz  hat,  wohnen  muß,  unter  Vorbehalt
  des  Widerrufs  zu  bestellen.  Von  der  Bestellung  ist  dem  Reichskanzler  Anzeige  zu  machen.

Der  Konsul  kann  in  einzelnen  Fällen,  insbesondere  bei  Behinderung  des  nach  Vorschrift  des  Absatz  1
bestellten  Gerichtsschreibers,  die  Verrichtungen  desselben  einer  anderen  Person  übertragen.

Der  für  Personen,  welche  nicht  den  Diensteid  als  Konsulatsbeamte  abgelegt  haben,  im  §.  10  des
Gesetzes  vorgesehene  Eid  ist  dahin  zu  leisten:

„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Gerichtsschreibers
  getreulich  zu  erfüllen,  so  wahr  mir  Gott  helfe."
        <pb n="601" />
        —  577  —

2.  Gerichtsvollzieher.

Ein  Gerichtsvollzieher  ist  jedenfalls  an  dem  Orte,  wo  der  mit  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  beauftragte
  Konsul  seinen  Amtssitz  hat,  zu  bestellen.  Derselbe  ist  aus  den  Beamten  des  Konsulats  oder  aus
den  sonst  für  den  Gerichtsvollzieherdienst  geeigneten  Personen  zu  wählen.

Die  Anstellung  erfolgt  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs.  In  gleicher  Weise  können,  soweit  dies  erforderlich
  erscheint,  in  den  Amtssitzen  der  übrigen  zu  dem  Konsulargerichtsbezirke  gehörigen  Konsulate  Gerichtsvollzieher
  bestellt  werden.  Das  Verzeichniß  der  Gerichtsvollzieher  ist  dem  Reichskanzler  einzureichen.  Demselben
  ist  auch  von  jeder  Veränderung  in  dem  Verzeichnisse  Anzeige  zu  machen.

Der  Konsul  ist  befugt,  nach  seinem  Ermessen  in  einzelnen  Fällen  die  Verrichtungen  des  Zustellungsbeamten
  oder  des  Vollstreckungsbeamten  anderen  Personen  zu  übertragen.  Soweit  es  sich  hierbei  um  Geschäfte
der  Zwangsvollstreckung  handelt,  ist  die  Auswahl  in  erster  Linie  auf  die  Beamten  der  zum  Gerichtsbezirke
gehörigen  Konsulate  zu  richten.

Der  durch  §.  10  für  Personen,  welche  nicht  den  Diensteid  als  Konsularbeamte  abgelegt  haben,  vorgeschriebene
  Eid  ist  dahin  zu  leisten:

„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Obliegenheiten  eines
Gerichtsvollziehers  getreulich  zu  erfüllen,  so  wahr  mir  Gott  helfe."“

Um  die  Abnahme  des  Eides  kann  der  mit  der  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  beauftragte  Konsul  den
Vorsteher  eines  anderen  zu  seinem  Gerichtsbezirke  gehörigen  Konsulats  ersuchen.  Der  im  §.  20  des  Konsulargesetzes
  vom  8.  November  1867  vorgesehenen  besonderen  Ermächtigung  bedarf  es  in  diesem  Falle  nicht.  Das
über  die  Beeidigung  ausgenommene  Protokoll  ist  dem  ersuchenden  Konsul  zu  übersenden.

Der  Konsul  führt  die  Dienstaufsicht  über  die  zur  Wahrnehmung  des  Gerichtsvollzieherdienstes  berufenen
  Personen.  Demselben  liegt  insbesondere  ob,  durch  Erlaß  von  Geschäftsanweisungen  für  die  ordnungsmäßige
  Ausführung  der  den  Gerichtsvollziehern  ertheilten  Aufträge  Sorge  zu  tragen.  Der  Konsul  hat
darüber  zu  wachen,  daß  in  den  im  Gerichtsverfassungsgesetz  für  das  Deutsche  Reich  §.  156  bezeichneten  Fällen
der  Gerichtsvollzieher  sich  der  Ausübung  seines  Amtes  enthält.

Der  Konsul  hat  den  Personen,  welche  Verrichtungen  der  Gerichtsvollzieher  auszuüben  haben,  zu  ihrer
Legitimation  eine  mit  dem  Konsulatssiegel  versehene  Bestallungs-Urkunde  einzuhändigen.

Zum  8§.  11.

Die  Konsuln  haben  ein  Verzeichniß  der  von  ihnen  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassenen
Personen  zu  führen.  Die  Eintragungen,  sowie  die  Löschungen  in  dem  Verzeichnisse  sind  dem  Reichskanzler
anzuzeigen.  Ueber  die  Bedingungen  der  Zulassung  derartiger  Personen  lassen  sich  bestimmte  Vorschriften
nicht  geben.  Selbstverständlich  wird  nicht  die  für  inländische  Nechtsanwälte  vorgeschriebene  Befähigung  verlangt
  werden  können.  Auch  der  Besitz  der  Reichsangehörigkeit  ist  nicht  erforderlich.  Wo  geeignete  Personen
mit  juristischer  Vorbildung  nicht  vorhanden  sind,  können  die  Konsuln  unter  Umständen  auch  aus  anderen
Berufsklassen  zuverlässige  Personen,  welche  die  nöthige  Geschäftskenntniß  besitzen,  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft
  zulassen.  Eine  Beeidigung  der  Rechtsanwälte  findet  nicht  statt.

Zu  den  §s.  18,  20,  36,  43  Absatz  2.
Die  Schreiben,  mittelst  welcher  Akten  dem  Reichsgericht  oder  dem  Ober-Reichsanwalt  übersendet
werden,  sind  dem  Reichskanzler  zur  Weiterbeförderung  zu  überreichen.  In  derselben  Weise  erfolgt  die  Rücksendung
  der  Akten  an  den  Konsul.

m  8.  21.

Soweit  nach  der  Vorschrift  des  8.  420  ver,  Strafprozeßordnung  vor  Erhebung  der  Privatklage  wegen
Beleidigungen  nachgewiesen  werden  muß,  daß  die  Sühne  erfolglos  versucht  worden,  ist  für  diesen  Vergleichsversuch
  der  Vorsteher  des  Konsulats,  in  dessen  Bezirke  der  Beschuldigte  wohnt,  zuständig,  ohne  Unterschied,
ob  er  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  befugt  ist  oder  nicht.

Erscheint  der  Beschuldigte  in  dem  zur  Sühneverhandlung  bestimmten  Termine  nicht,  so  wird  angenommen,
  daß  er  sich  auf  die  Sühneverhandlung  nicht  einlassen  wolle.

Eine  Bescheinigung  über  die  Erfolglosigkeit  der  Sühneverhandlung  kann  nur  ertheilt  werden,  wenn
der  Antragsteller  im  Termin  erschienen  ist.

Kommt  im  Termin  ein  Vergleich  zu  Stande,  so  ist  derselbe  zu  Protokoll  festzustellen.

81
        <pb n="602" />
        —  578  —

Zum  8.  24  Absatz  2.
Die  von  Amtswegen  angeordneten  Zustellungen  in  Strafsachen  an  Beschuldigte,  welche  sich  nicht
auf  frei  em  Fuße  befinden,  können  durch  den  Gerichtsschreiber  vorgenommen  werden.
Für  das  Vorverfahren  in  Strafsachen  und  für  das  Verfahren  bei  der  Strafvollstreckung  bedarf  es
für  den  Nachweis  der  Zustellung  nicht:  .
1.  der  Uebergabe  einer  Abschrift  der  Zustellungsurkunde  an  den  Empfänger,
2.  der  Bezeichnung  des  Auftraggebers  in  der  Zustellungsurkunde.

Zum  S.  31.

Wie  der  Transport  eines  verhafteten  Beschuldigten  in  das  Inland  auszuführen  sei,  ist  nach  den
Umständen  zu  ermessen.  In  Zweifelsfällen  ist  die  Weisung  des  Reichskanzlers  einzuholen.

Zum  S.  44.

Soweit  gebührenpflichtige  Geschäfte  von  besoldeten  Beamten  der  Konsulate  vorgenommen  werden,
sind  die  Gebühren  zur  Reichskasse  einzuziehen.  Diese  Vorschrift  gilt  auch  für  die  Gerichtsvollzieher-Gebühren.

In  allen  anderen  Fällen  hat  der  betreffende  Beamte  die  Gebühren  für  sich  zu  erheben.

In  den  Rechtssachen,  auf  welche  die  Reichs-Prozeßgesetze  Anwendung  finden,  kommen  lediglich  die  im
Anschluß  an  diese  Gesetze  ergangenen  Gebührenordnungen  zur  Anwendung  und  es  ist  daher  hier  ein  Zurückgreifen
  auf  die  Sätze  des  Tarifs  vom  1.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245  ff.)  ausgeschlossen.

Was  die  Gebühren  in  Angelegenheiten  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  anbelangt,  so  ist  durch  §.  44
des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  das  Reichsgesetz,  betreffend  die  Gebühren  und  Kosten  bei  den
Konsulaten  des  Deutschen  Reichs,  vom  1.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245  ff.)  und  insbesondere  der  §.  8
desselben,  aufrecht  erhalten  worden.  Hiernach  kommen  in  diesen  Angelegenheiten  in  erster  Linie  die  Sätze
des  Tarifs  vom  1.  Juli  1872,  in  Ermangelung  solcher  die  Bestimmungen  des  preußischen  Tarifs  vom
24.  Oktober  1865  und  nur  insoweit,  als  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  für  welche  keiner  dieser  Tarife  Ansätze
  enthält,  die  Bestimmungen  zur  Anwendung,  welche  in  denjenigen  preußischen  Landestheilen  gelten,  in
denen  das  Allgemeine  Landrecht  Gesetzeskraft  hat.

In  den  Rechtssachen,  welche  aus  den  Konsulargerichtsbezirken  an  das  Reichsgericht  gelangen,  findet
die  Dienstweisung,  betreffend  die  Einziehung  und  Verrechnung  der  für  die  Geschäfte  des  Reichsgerichts  in
Ansatz  kommenden  Kosten,  vom  21.  Juni  1879  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  475  ff.)  mit  der
Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Kostenrechnungen  (5.  2  der  Dienstweisung)  seitens  der  Gerichtsschreiberei  des
Reichsgerichts  dem  Büreau  des  Auswärtigen  Amts  vorzulegen  sind,  welches  die  Einziehung  der  Kosten  durch
den  Konsul  und  die  Uebersendung  des  eingegangenen  Betrags  an  die  Ober-Postkasse  zu  Leipzig  bewirken  wird.

Schlußbestimmung.
Jeder  mit  Gerichtsbarkeit  versehene  Konsul  hat  am  Schlusse  des  Geschäftsjahres  eine  Geschäftsübersicht
  nach  dem  als  Anlage  beigefügten  Formular  dem  Reichskanzler  einzureichen.
Ueber  diejenigen  am  1.  Oktober  1879  anhängigen  Rechtssachen,  welche  nach  den  bisherigen  Gesetzen
zu  erledigen  sind,  ist  am  Schlusse  des  Geschäftsjahres  eine  besondere,  nach  Maßgabe  des  seither  gebrauchten
Formulars  aufgestellte  Geschäftsübersicht  vorzulegen.

Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Der  Zeitraum  vom  1.  Oktober  1879  bis  31.  Dezember
1880  gilt  als  erstes  Geschäftsjahr.

Berlin,  den  10.  September  1879.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage
Jordan.
        <pb n="603" />
        richterlichen  Geschäfte  bei  dem  Konsul  z

579

Aulage.

 

Uebersicht
der

für  das  Jahr

 

I.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten.)

 

 

 

 

 

waren  anhängig  davon
..  .  Von  den  zur  Zuständigkeit  des
üähere  Bezeichnung  8  Zu-  Konsulargerichts  gehörenden  Rechtsder
  au  sind  bleiben.  Kreitigteiten  sind  auf  Grund  des
«  den  dies-  8.  9  Abs.  2  des  Gesetzes  vom
3  sammen.  he—-  an
HFechtsstreitigkeiten.  Vor=  jüährige.  ·  »,IosJUlIIH79ohUEZIIZTthUSVon
„  endigt.  hängig.  Beisitzern  erledigt.
S.  jahren.
1.  Zur  Zuständigkeit  des  Konsuls

  gehörende  Rechtsstreitigkeiten.

2.  Ehesachen

3.Sonstige  zur  Zuständigkeit
  des  Konsulargerichts
  gehörende  Rechtsstreitigkeiten.


————————————.————

9HHHeDree

 

Zusammen

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  In  diese  Uebersicht  gehören  alle  Civilprozeß-Angelegenheiten,  für  welche  nicht  das  Vollstreckungsgericht  als  solches
zuständig  ist.  Ausgeschlossen  bleiben  die  Sühne=  und  Mahnsachen.
        <pb n="604" />
        II.

580

Vollstreckungsverfahren.

 

 

 

 

 

waren  anhängig  davon
Nähere  Bezeichnung
aus  Zu-  .  .

»  der  d  dies-  sind  bleiben
8  en  ies-  sammen.  be-  an-Hechtsangelegenheiten.
  Vor=  jährige.  .
—  „  endigt.  hängig.
S.  jahren.

1.  Vertheilungsverfahren
2.]Zwangsvollstreckungen  in
das  unbewegliche  Vermöean

3.  Andere  Anträge  auf

Zwangsvollstreckung

 

 

Zusammen
        <pb n="605" />
        III.  Konkurssachen.

 

 

Aus  den
Vorjahren.

Eröffnungsbeschlüsse


im
Jahre  18

Zusammen.

Davon

 

sind
beendet.

bleiben
anhängig.
        <pb n="606" />
        582

IV.  Strafsachen.

 

 

 

 

 

waren
anhängig  Davon  Von  den  Strafsachen  Nr.  1
Nãhere  Bezeichnung  Zu—  wurden  auf  Grund  des  §.)  Von  den  Straf-#

  der  aus  dies—-  u-  »  «  Abs.  1  des  Gesetzes  vom  sachen  Nr.  2  wur-8
  den  dies  sammen.  sind  bleiben,lb.  Juli  1879  unter  Zu.|den  durch  Straf-Sauassachen.
  Den  jah—  .—.—.............
«  jahren.  rige.  endigt.  hängig.  igt.

1.  Strafsachen,  in  welchen

zur  Hauptverhandlung
  vier  Beisitzer  zuzuziehen
  sind  (8.  28
des  Gesetzes  vom

.Sonstige  Strafsachen  ..  ..

10.  Juli  1879)

 

Zusammen
        <pb n="607" />
        583

 

 

V.  vormundschaften

VI.  Erbtheilungen

VII.  Fälle  der  vorläufigen  Verwahrung
(S.  70  der  Hinterlegungsordnung  vom

VIII.  Zandlungen
der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit

 

 

 

und  außer  den  vormund-  —
ß  14.  März  1879)  und  der  Hinterlegung  sind  überhaupt  im
Pflegschaften  schaftlichen  C.  87  der  Hinterlegungsordnung).  Jahre  18.  vorgenommen
  worden.
davon  sind  davon  sind  l-  2.  3.
Zahl  der  vorhande-Zahl
  wr  Been  bne  „Jabl
waren  waren  gaus  Werthpapieren  -
an-  an-  und  Ge-  auf  Inhaber,  aus  handenen
zu  be—  „  zu  be-  sammtwerth  Werthpapieren  auf  Massen,
e=  hängig  e=  hängig  der  vor-„Namen,  auf  welche  wil  18
führen.  "#  führen  *  die  Zahlung  dem  welche  au
endigt.  Pe-  endigt.  Pe-  handenen  Inhaber  gelesstt  sonstigen
'  '  w  ,er  "-blieben.
  blieben.  Geldmassen.  werden  sann,  %  denensef
bestehen.  «

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

82
        <pb n="608" />
        —  584  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  General-Konsul  August  Dionys  Gillet,  bisher
in  Konstantinopel,  zum  General-Konsul  in  Odessa  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  Hagemann  in  Sao  Paulo  (Brasilien)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="609" />
        Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichskanzler-Amt.

.—.–———————-—————————  —  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  VBuchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Oktober  1879.  O940.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Er-  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuernennung
  eines  Sachverständigen  und  Abberufung  eines  stellen;  —  Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten

Aufsichtskommissars  in  Sachen  der  Reblauskrankheit;  —
Verbot  einer  ausländischen  Druckschrift  —  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  585

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  August  1879  589

3.  Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000000  -  592

 

über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet
während  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  September  1879  592

5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken  594

6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Postanweisungsverkehr
mit  Konstantinopel;  —  Verbot  der  Einfuhr  von  frischen
Trauben  nach  der  Schweizz  594

7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  .  595

 

I.

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit,  vom  6.  März  1875  (eichs-Gesetzblatt

  S.  175)  ist  ferner)

der  Königlich  preußische  Universitätsprofessor  Dr.  Taschen  berg  zu  Halle  a.S.  zum  ständigen
Sachverständigen  für  das  Herzogthum  Anhalt

ernannt  worden.

Der  Stadtrath  a.  D.  Thraenhart  zu  Naumburg  a./S.  ist  auf  seinen  Antrag  von  seiner  bisherigen
  Funktion  als  Aufsichtskommissar  für  die  preußische  Provinz  Sachsen  entbunden  worden.

 

*)  Vgl.  Central-Blatt  Jahrg.  1879  S.  25.

 

83
        <pb n="610" />
        —  586  —

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  IJ.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit“
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Communist"“
zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  30.  September  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des

*-•7  !  —  Ausweisung  weisungsè

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Georg  Logemann,  31  Jahre,  aus  Wien,  (Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischefl  8.  Septem-Handschuhmacherge-
  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
selle,  Stralsund,

2.  Johann  Nowak,  18  Jahre,  aus  Iglau,  desgleichen,  Königlich  preußische  6.  Septem-Mähren,

  -  Bezirksregierungzuberd.I.
Posen,
3.  Die  Zigeuner:
a)  Stefan  50  Jahre,
Schlichta,
b)  Josef  Chri--28  Jahre,
stoph,

c)  Anton  Chri-88  Jahre,
stoph,  »
d)  Eva  Chri-50  Jahre,

stoph,
e)  Theresia  Chri-25  Jahre,  CLandstreichen,  Königlich  preußische  19.  August
stoph,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
D  Barbara  Pazi-25  Jahre,  Oppeln,
anka,
8)  Johanna  Po-S0  Jahre,
puz,  sämmtlich  geboren  und

ortsangehörig  zu  Altendorf
  bei  Mährisch-Ostrau,
  Mähren,

 

—
        <pb n="611" />
        587

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  -  «  sDtumdeg
So  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Nu.
Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  feschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

4.  Petro  Balzerini,  48  Jahre,  aus  Janino,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  21.  August

Maurer,  Italien,  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Arnsberg,
5.  Pierre  Tabouillot,  43  Jahre,  geboren  zusdesgleichen  Königlich  preußische  8.  Septem-Eisenbahnarbeiter,
  Diedenhofen,  CThion-  "  Bezirksregierung  zu  ber  d.  S.

ville),  Lothringen,  orts-  Kassel,

angehörig  zu  Breaux-Coilleres,

  Departement

der  Marne,  Frankreich,

zufolge  Option  französischer

  Staatsangehöriger,



6.  Johann  Toffa-18  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußischef16.  Septemnetti,
  Bäcker,  Cordenons,  Stalien,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.

Düsseldorf,

7.  Katharina  Lari,18  Jahre,  aus  Hollerichgewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  preußische  3.  Septem-Dienstmagd,

  Luxemburg,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Trier,

8.  Johann  Ehren-43  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas--26.  Juli
storfer,  Schau-  Ungenach,  ortsangehörig  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
kastenbesitzer,  zu  Hall,  Bezirk  Steier,

Steiermark,
9.  Josef  Brschisa,  36  Jahre,  aus  Drosau,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tagelöhner,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,

10.  Franz  Hasenöhrl,  27  Jahre,  aus  Hoslau,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Seilergehülfe,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,


11.  Franz  Wagner,60  Jahre,  aus  Neugebäu,  Landstreichen  und  Bet-HDieselbe  Behörde,  6.  August
Maurergeselle,  Bezirk  Jicin,  Böhmen,  teln,  d.  J.

12.  Martin  Cizek,  Schuh=  29  Jahre,  aus  Blisowa,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  9.  August
machergeselle,  Bezirk  Bischofteinitz,  d.  J.

Böhmen,
13.  Johann  Chudoba,  60  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Färbergeselle,  Chotatsch,  ortsangehörig  «
zu  Weiß  -Tremeschna,
Bezirk  Königinhof,
Böhmen,

 

83“
        <pb n="612" />
        588

 

 

 

 

 

 

.  l  *
9  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
—  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

l
14.  Josef  Brunner,  24  Jahre,  aus  Jetzels-  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas—-9.  August
Glasergeselle,  dorf,  Bezirk  Ober-Holla=  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
brunn,  Unter-Oesterreich,

15.  Theodor  Signet,3  Jahre,  aus  Belfort,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Metzgergeselle,  Departement  Haut-Brie,
Frankreich,
16.  Anton  Hoazda,  25  Jahre,  aus  Rabi,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  23.  August
Schuhmachergeselle,  Bezirk  Strakonitz,  Böh-  d.  J.
men,
17.  Franz  Nowack,  Ka=  45  Jahre,  aus  Majelo-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  30.  August
minfegergeselle,  witz,  Bezirk  Kohljano-  d.  J.
witz,  Böhmen,
18.|  Thomas  Leier,22  Jahre,  aus  Rudolf-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tischlergeselle,  stadt,  Bezirk  Budweis,  teln,
Böhmen,
19.  Marie  März,  Regen-46  Jahre,  aus  Michels-Landstreichen,  Diebstahl  Königlich  bayerisches  28.  August
schirmmacherswittwe,  beng.  Bezirk  Plan,  und  Diebstahlsversuch,  Bezirksamt  Kelheim,  d.  J.
öhmen,

20.

21.

22.

23.

24.

25.

löhner,

Josef  Kocka,  Nagelschmied,


Peter  Mauer  (alias
Maurer),  Maurergeselle,


Anton  Theiß,

Schmied,

Karl
Maler,

Johmann,

Tosef  Fortin,  Tage-Ludwig

  Weibel,

Kutscher,

 

 

33  Jahre,  aus  Radnitz,
Bezirk  Pilsen,  Böhmen,

38  Jahre,  geboren  zu
Katharein,  Bezirk  Troppau,
  Oesterreichisch-Schlesien,


33  Jahre,  geboren  zu
Luxemburg,

geboren  am  31.  Mai
1850  zu  Nancy,  Frankreich,


22  Jahre,  geboren  zu
Varmifontaine,  Kreis
Arlon,  Belgien,

23  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Weg-Landstreichen

  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

gis,  Schweiz,

 

dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

derselbe,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

4.  September
  d.  J.

desgleichen.

12.  September
  d.  I.

13.  September
  d.  J.

17.  September
  d.  J.

13.  September
  d.  I.
        <pb n="613" />
        —  689

2.  Münz-e  nuud  Bankfk-Wesen.
Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  27.  September  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-21.
  bis  27.  September  "  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
A  —  A  AM
Berllin  351  540  351540
Frankfurt  a.  MWMW.  —  220  040  —  220  040
Hamburg.  ....  .  ....  20  810  —  20  810
Summe  1.  —  592  390  —  59P2  390
2.  Vorher  waren  gepräst.  1267  644  340  419  547  640  27969  925  395  413  500
3.  Gesammt-Ausprägung  1267  644  340  420  140  030  27  969  925  396  005  890
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  420  010  930  27  969  145
1  715  458  735  .44
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekasfft  ..  1879  1878
vom  16.  bis  vom  1.  Januar  vom  16.  bis  vom  1.  Januar
23.  September  bis  23.  September  23.  September  bis  23.  September
M  M  M  M
in  Münzen  —  8  465  361/4  —  3  629  368%00
in  Barren  —  24  654  622,50  —  57  594  674,02
zusammen  —  33  119  984,4  —  61  224  042,2
        <pb n="614" />
        590

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen

 

(Die  Beträge  lanten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiwa.
Sonstige  Ver-)  Exent.
9  täglich  bindlich.  bindlig.
3  Grund-HReserve.  Noten-  egenUnge.  Geege  fällige  egen  eiten  Gegen  Sonstige  tbtuumme  Vegen  2  I
Name  der  Banken.  .  ·  31.  Juli  deckte  31.  Juli  31.  Juli  mit  31.  Juli  31.  Juli  der  31.  Juli  iterge
2  vopital.  Sonde.  uUmlauf.  No  1879  Ner.16  Kündi.1679.Faffiva.  167  —“*
;  oten.  s19.  Jindli  6.  ungt-  Passtva.  .
5  keiten.  frift.  V2
I
«
totetchobaat.......12000015223s673216—1102966767—1683191034—12909-—-—1721428—201999901—25860—«
gSiädr.BankzuBreslau..  3000  é6600  ½  27  15—  39  3362  —  199  —  —  —  ↄ  244  -  4731  L1
3|  Kölnische  Privatbank  .  3  000  750  2  045—  101  1246—  27  418  4  47  29874  18  30  —  r  230l.—  36  443
4  Magdeburger  Privatbanp.3000  606  2  803  5560  1170|  29  24  —  21  1051—  117|—  186  7601/  347  141
f5Danziger  Privat-Aktlen-Bank3000  7501%98  113  46—  115483  —  189  3801  1031  156|M  1021  8888|—  129  u
6/  Provinzial  =  Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posenr3000  750  1896—  69q  1079H—  72  6—  11727—  139  240—  59V°619—  268  21
7  Hannoversche  Bnkk129000  862  3391—  225  1  558  523  3054  220  19  57  799—  412  069  .  11  436
8F#rakfurter  Buurx14313574  8  8999—  917(  111—  175137—  799  3058—  120  420  4.  412  38  226-  141r  1235
ol  Bayerische  Notenbank.  .  .  .7600  2965779—  436“  300561—  443  1292  +  5830  189—  141  129%  323|J  209  613
10|  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  000%%  31i723391117214  9811226  +  682  34%  eé  8  11181  224
11|  Leipziger  Kafssenverren  3  000  133  2740—  213  1298+—  382  1389  —  383  363—  39  1090  15  7  734.—  620  356
12]  Chemnitzer  Stadtbank  510  115  nn  7  173—  29  75—  422797/—  499  119.  644  47)
13/Württembergische  Notenban  371002933|—  1355  9836  2144  176—  192  84—  3  463  34  30387  —  1  —  865
14/  Badische  Bä  9  o00  1361  9275—  77  5728  299  409.—  9  58—  2  3680  3  20483  —  sol  2201
15,  Bank  für  SüddeutschlandN  J  —  —  700  ..  8%  %  93%
16|  Braunschweigische  Banrk440  500  309  2009—  582  1215—  494  1298  —  341766  3821  299  —  sdss.....8*..'
17|  Kommerzbank  in  Lübeceg400  43  720/  4  153  2174  55  1108  —  10  2512  535  43—  6826  189  r
16  Bremer  Buüürm6607  775  4066  55  2342  —  84  733  587  1445520  492187128|+%éCSOS
Zusammen  68  332ä31  372851  34/—  13  1081589  120|.  4  211  395—  13  00  19P6568|  40  502241
Bemerkungen.
Zu  8°:  Darunter  149  300  (X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14°:  Darunter  41  006  44  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  15":

Darunter

105  831  X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="615" />
        banken  Ende  August  1879
übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1879.
auf  Tausend  Mark.)

591

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetfia.

2
"
Metan.  Gegen  JReichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonsti  ge  Gegen  Summe  Gegen  3
Bestand.  31.  Suli  tafsen-31.  Zuli  anderer  31.  Zuli  Wechsel  31.  JuliLombard.1.  JuliEffekten.  31.  Juli  Aireigs.  31.  Juli#  der  31.  Juli  n
1879.cheine.  18379.  Banken.  1879.  1679.  1679.  1879.  Aktiva.  1879.  z
544  5683—  5910  #437C  1250514429—  4688321251—  8983  46%  3989  —  3416  520)  —  38831  23  039——  7841004  339—  24  79921
986—  18  4  6  378  —  210  4  664  50  2926  —  211  437  —  28  —  9422—  455  2
781—  1110  12  5  6—  23  7604—  218  776  J+.  241  —  —  262  4  83  9441  22
954  91  11—  12  6668  448  5  00os  —  159  10311.  26  —  —  544  17  7726  Tr  3590
762.  5  —  —  474  4  223  6224—  210  656—  12  278  —  654  133  2048  4  1381  6
694—  37  —  —  123—  10440%  76  1174—  25  —  —  489—  16  7780  —  258  6
1719—  4138  8—  8  106  —  3221  376  638—  18  320  —  36  8  52  365  22  069  11
3  621—  7569  647  —  34  319  641½2%  1234  4514+  1868  4741  J.  290  2  069  +  139  36  810—  13791
34  2094-  245  18  42  1500  —  1896]  365814  7os  1  526—  32  E  1926  —  651  177  323  4  208909
17  464—  345  68—  63  1822  989  4642  26  5667  315  5  Odos  +  375  76  013+  1115
1  039—  103  —  38  394—  45443924  s0  *77632  49  —  1  136  —  163  7734—  620
198—  20  —  16  137  4  14  3  170—  377  107  —  7  132  —  371—  66  4125—  471
10  086—  73  15—  70  356  —  1423|  18  423—  47  442  .  67  405  —  —m  33  30  387  1  51313
3252  —  492  24  —  49  271J  165|14179  □  30  1  167—  16  L  —  1  559+  312  20  483—  50
4293  357  1.—  11  457—  324091  17785  4  1570  2188—  365  3  662  —  73  2182—  302  30  573  97315
—  41  26  189  4  37  7697—  752  2071.  61  —  —  6  740  4  228  16  3802—  551
252—  3so  89  3  243  4  126  22564  —  35  199  4  16  1086  4  9  1808  107  6950.  1956
1594—  76  2—  3  128  47  32667  4  579  2043+  124  3599  —  5  905  412  37  698  1078

627  25—  78548  3o!/  9344  6831  7698  76  177—  3436/  288  80  —  2932  55  9511  1784416  223|—  26  033
        <pb n="616" />
        —  592  —

3.  Finanz=  Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1879/80,  vom  30.  März  1879  (Reichs-Gesetzblatt  S.  19)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen
im  Betrage  von  funfzehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XXII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  10.  September
bis  10.  Dezember  1879,
Serie  XXIII.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  10.  September
1879  bis  10.  Januar  1880,
Serie  XXIV.  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  10.  September
  1879  bis  10.  Februar  1880.
Berlin,  den  24.  September  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Scholz.

 

A.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  zu  Brandenburg  a./H.  ist  allgemein  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I.  beigelegt  worden.

 

Der  Königlich  preußischen  Steuer-Rezeptur  zu  Salzuflen,  im  Hauptamtsbezirke  Lemgo  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  J.  über  die  zum  Ausgange  unter  Zollkontrole  bestimmte  Reisstärke  aus
der  Fabrik  von  Hoffmann  &amp;amp;  Co.  zu  Salzuflen  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Essen  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  J.
über  diejenigen  Eisenwaaren,  welche  aus  dem  in  dem  Privat-Transitlager  des  Fabrikbesitzers  F.  Krupp  daselbst
niedergelegten  Roheisen  hergestellt  und  wieder  ausgeführt  werden,  sowie  über  diejenigen  Roheisenmengen,  welche
behufs  Entphosphorung  ein=  und  entphosphort  wieder  ausgeführt  werden,  beigelegt  worden.
        <pb n="617" />
        —  593  —

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet
  während  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  September  1879.

Nach  zollamtlichen  Ermittelungen.

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen
1.  Ostsee,  und  zwar  4.  Zu-3.
  Oester-  sammen
a)  von  b)  von  2.  Rußland  reich  (Spalte  2
russischen  anderen  bis  5)
Häfen  Häfen
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
J.  Weizen  ..  5  840  –  43  70408  357|57  901  Behuss  ber  navon
  zur  Dur  r  —  —  17  099  37  479  54  578  gaben  über  die
!  T  Durchfuhr  sind
2.  Roggen  363  773  6  893310  Hastekiuzang
davon  zur  Durchfuhr  —  —  12  304  319  12  623  wiesen  worden,
d  t
3.  Hafer  50  792  600  2  S%  dr  —ie
davon  zur  Durchfuhr  4  494  300  8547  4591  17  932  oder  in  sonst
geeigneter  Weise
4.  Gerste.  4  030  –  31  605  216  266  251  901  thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  —  —  9  836  32  120  41  956itteln,  welcher
Theil  der  in  den
5.  Mais  —  2  —  9  205  9207  neeten  ier
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  600  600  gen  zur  Wie-6.
  Mehl  aus  Getreide  und  -  BLINle  be-Hülsenfrüchten
  56  100  2  179  52  626  54  961
davon  zur  Durchfuhr  53  —  49  14  062  14  164
7.  Raps  und  Rübsaat  —  —  83  3599  1337841713
davon  zur  Durchfuhr  —  —  25  008  20  222  45  230
8.  Leinsaat  —  5  5  722  5  659  11  386
davon  zur  Durchfuhr  —  —  1630  400  2030

 

 

 

 

 

 

 

84
        <pb n="618" />
        5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  6.  Oktober  d.  J.  wird  die  zur  Feldabahn  gehörige,  ca.  9  km  lange  Strecke  Lengsfeld-Dermbach
mit  der  Station  Dermbach  dem  Verkehre  übergeben  werden.

Berlin,  den  25.  September  1879.

 

An  15  Oktober  d.  J.  wird  die  zu  den  badischen  Bahnen  gehörige,  41  km  lange  Bahnstrecke  Grötzingen-Eppingen
  mit  den  Stationen  Jöhlingen,  Wössingen,  Bretten,  Bauerbach,  Flehingen,  Zaisenhausen,  Sulzfeld
  und  Eppingen  für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  25.  September  1879.

 

Am  1.  Oktober  d.  J.  werden  die  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörigen  Hafenbahnen
zu  Rügenwalde,  1,04  km  lang,  und
zu  Stolpmünde,  1,03  km  lang,

dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.

Berlin,  den  28.  September  1879.

 

Am  1.  Oktober  d.  J.  wird  die  zur  Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahn  gehörige,  14  km  lange  Bahnstrecke
Sangerhausen-Artern,  welche  in  Sangerhausen  Anschluß  an  die  Halle-Kasseler  Bahn  hat,  mit  den
Stationen  Oberröblingen  und  Artern  für  den  Güterwagenladungs-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  29.  September  1879.

In  Vertretung:
Körte.

 

6.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

Postanweisungsverkehr  mit  Konstantinopel.

Vom  1.  Oktober  ab  kommt  bei  Postanweisungen  nach  Konstantinopel  das  Umwandlungsverhältniß  von
16  ⅛  Piaster  Gold  gleich  3  Mark  in  Anwendung.

Berlin  W.,  den  28.  September  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.
        <pb n="619" />
        —  595  —

Verbot  der  Einfuhr  von  frischen  Trauben  nach  der  Schweiz.

Die  Einfuhr  von  frischen  Trauben  in  die  Schweiz  ist,  einer  Mittheilung  der  schweizerischen  Postverwaltung
zufolge,  auch  in  diesem  Jahre  nur  insoweit  gestattet,  als  zur  Verpackung  derselben  weder  Rebenblätter  noch
sonstige  Rebenabgänge  verwendet  worden  sind.  Traubensendungen  nach  dem  Kanton  Waadt  müssen  außerdem
von  einem  Ursprungszeugnisse  begleitet  sein,  durch  welches  amtlich  bescheinigt  wird,  daß  die  Trauben  aus
einem  phylloxerafreien  Lande  herrühren.

Die  Einfuhr  von  Wurzelreben,  Rebholz  und  Wurzelstöcken  nach  der  Schweiz  ist  auch  fernerhin
untersagt.  Dagegen  können  Traubenkerne,  gegohrene  Trester  sowie  getrocknete  Trauben  in  die  Schweiz
nach  wie  vor  eingeführt  werden.

Berlin  W.,  den  29.  September  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

W.  Kon  su  lat  =  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Eduard  Prochelle  zum  Konsul  in
Valdivia  (Chile)  zu  ernennen  geruht.

 

——

Berlm,  Carl  Heymann'e  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="620" />
        <pb n="621" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Rei

  

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

VII.  Jahrgang.

1

Berlin,  Freitag,  den  10.  Oktober  1879.

41.

 

 

 

Inhalt:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbote
ausländischer  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  597

.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank

602

u.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abberufung  eines  Reichsbevollmächtigten;
  —  Bestellung  eines  Stations-Kontrolörs;
—  Errichtung  von  Steuer-Rezepturen;  —  Befugniß  eines
Nebenzollanss  603

 

4.
5.

Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seeschiffer-Prüfung;
—  Ertheilung  von  Flaggenattesten  603
Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Uebersicht  über  die
während  des  dritten  Vierteljahres  1879  eingerichteten  und
aufgehobenen  Post-Anstalten;  —  deögl.  Telegraphen-Anstalten

  .  ..  604
6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestelle  Lottengrün
616

7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheilungen
616

 

–.2

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  9.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  8)“)  erlassene  Verbot  der  in

Berlin,  den  6.  Oktober  1879.

Hottingen-Zürich  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Die  Tagwacht“  erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern
dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Athener“  zur  Ausgabe  gelangen.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

*)  Central-Blatt  S.  50;  vgl.  auch  S.  274,  333,  365,  461.

 

85
        <pb n="622" />
        598

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
Werrai  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Revolutionär“
erscheinen.

Berlin,  den  8.  Oktober  1879.

 

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567,  586.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  danm  des

*-  «  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2  I  3.  4.  5.  6.

3.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:  1

1.]  Seymann  (Nach-23½  Jahre,  aus  Konin,Diebstahl  im  wiederhol-Königlich  preußischef  20.  Septemmann)
  Grün,  Russisch-Polen,  ten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Schneidergeselle,  Posen,  1

2.  Antonie  Ginda,  ge-43  Jahre,  aus  Koloniedesgleichen,  Königlich  preußische  26.  Septemborene
  Selago,  Klein-Dobrzeo,  Bezirk  Bezirksregierung  zuf  ber  d.  J.
Tagearbeiterfrau,  Kalisch,  Russisch-Polen,  Breslau,

3.  Theresia  Beier,  ge-47  Jahre,  aus  Schwarz-Desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

 

 

Franz

borene  Schön,  Arbeiterfrau,



Kellner,

.Ibrahim  Liebschütz,

Glaser,

Rakosnik,

 

 

wasser,  Bezirk  Freiwaldau,
  Böhmen,

geboren  am  8.  März

1860,  aus  Lischnitz,
Bezirk  Smichow,  Böhmen,


Tobbrzwain  bei

Russisch-Polen,

 

 

Diebstahl,

Landstreichen  und  Betteln,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt
berg  II.,

 

 

b.  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  April  1862
zu
Lipno,
ortsangehörig  zu  Liverpool
  in  England,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Potsdam,

 

14.  August
.  J.

Bam=  d

26.  September
  d.  I.
        <pb n="623" />
        599

 

 

 

Datum  des

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-*
  —  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
6.  Karl  Röttig,  Zeug=  41  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-10.



11.

12.

13.

14

.Anton

weber  und  Arbeiter,

Perina,
Schneidergeselle,

 

 

.Alois  Bittner,  Kellner,



.Franz  Tannhäuser,

Schuhmacher,

Anna  Czep,  unverehelicht,


Josef  Wiesner,
Schlossergeselle,

Magdalena  Lagrin,
unverehelichte
Wäscherin,

Vincenz  Swadlenka,
  Schneider,

Sören  Jepsen  Nielsen,
  genannt  Lönborg,
  Drechsler,

 

wohnhaft  zu  Georgswalde,
  Bezirk  Schluckenau,
  Böhmen,

32  Jahre,  aus  Hnatnitz,
Bezirk  Landskron,  Böhmen,


18  Jahre,  geboren  und

vortsangehörig  zu  Kuttelberg,

  Bezirk  Tägerndorf,
  Oesterreichisch-Schlesien,


42  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Groß-Krose,
  Bezirk  Freiwaldau,


Schlesien,

geboren  am  21.  Maia
1862  zu  Mestendorf,
ortsangehörig  zu  Engelsberg,
  Kreis  Freudenthal,
  Oesterreichisch-Schlesien,


23  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Ober-Wernersdorf,
  Kreis  Königgrätz,
  Böhmen,

33  Jahre,  aus  Maffersdorf,
  Bezirk  Reichenberg,
  Böhmen,

26  Jahre,  aus  Samarowo
  bei  Chrudim,
Böhmen,

22  Jahre,  aus  Ripen  in
Jütland,

 

Oesterreichisch

teln,

desgleichen,

Landstreichen  und  Anfertigung
  falscher  Atteste,


Landstreichen,

teln,

desgleichen,

stahl,
teln,

Landstreichen,

 

Landstreichen  und  Bet-Landstreichen

  und  wiederholter
  einfacher  Dieb-Landstreichen

  und  Bet-Königlich

  preußische
Frankfurt  a./O.,
Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Posen,

Königlich  preußische
Oppeln,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Liegnitz,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

 

Bezirksregierung  zusb

Bezirksregierung  zu  d

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu

19.  August
.  J.

20.  September
  d.  J.

21.  August
.  J.

desgleichen.

 

4.  September
  d.  J.

10.  September
  d.  J.

25.  Juli
d.  J.

5.  September
  d.  I.

24.  September
  d.  I.

 

85“
        <pb n="624" />
        600

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
*  Ausweisung  weisungs-S.
  «  der  Bestrafung.  beschloss  t  Fornns

6  des  Ausgewiesenen.  eschlossen  pat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

15.  Peter  Christian  Jen-(44  Jahre,  aus  Kopen-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef'13.  Septemsen,
  Seilergeselle  hagen,  teln,  Landdrostei  zu  ber  d.  J.
und  Arbeiter,  Stade,

16.Takob  Weismann,0  Jahre,  aus  Mieskow,  Landstreichen,  Königlich  preußischef19.  Septem-Schneider,
  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  S.

Kassel,
17.  Franz  van  Boom,23  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  22.  Septem-Konditor
  und  Bäcker  wohnhaft  zu  Roermond,  teln,  Angabe  falschen  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Niederlande,  Namens  und  wissent=  Düsseldorf,
licher  Gebrauch  einer
gefälschten  Urkunde,

18.  Josef  Levi,  Metzger-geboren  am  2.  Februar  Landstreichen,  Königlich  preußische3.  Septemgeselle,

  1838  zu  Sittard  bei  "  Bezirksregierung  zu  ber  d.  I.
Mastricht,  Provinz  Lim-  Koblenz,
burg,  Niederlande,

19.  Joses  Hodinka,1  Jahre,  aus  Parau,  Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  3.  Januar

Schlossergeselle,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,  und  einfacher  Diebstahl!  Straubing  in  d.  I.
im  Rückfalle,  Bayern,

20.  Franz  Kremen,  geboren  1854,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches'22.  August
Schuhmacher,  hörig  zu  Petrowitz,  Be-teln,  Bezirksamwt  Gra=  d.  J.
zirk  Tabor,  Böhmen,  fenau,

21.  Marie  Resch,  Dienst-  38  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen  und  An--Königlich  bayerisches

22.

23.

magd,  unverehelicht,

a)  August  Leissing,
  Bergarbeiter
  und  Maschinenheizer,


b)  dessen  Bruder,
Gebhard  Leissing,
  Bergarbeiter
  und  Maler,


Josef  Seidl,  Bürstenbinder,


 

 

zu  Volmau,  Bezirk

Taus,  Böhmen,

geboren  1856,

geboren  1858,

beide  aus  Lochau,  Bezirk
  Bregenz,  Oesterreich,
  Vorarlberg,

27  Jahre,  ortsangehörig
zu  Fuchsberg,  Bezirk
Klattau,  Böhmen,

gabe  falschen  Namens,

Landstreichen  und  Betteln,
  zu  a.  auch  wegen
  Beamtenbeleidigung,


Landstreichen,

 

Bezirksamt  Kötzting,  d

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Erding,

Königlich  bayerische
Polizei-Direktion
München,

 

28.  August
.  J.

6.  September
  d.  J.

10.  September

  d.  J.
        <pb n="625" />
        601

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des

z  d  I.,  F  der  Bestrafun  —  weilungs-S

  es  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2  I  s.  4.  1  .

24.  Karl  Anton  Pohl,  geboren  am  26.  August  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  sächsische'16.  August
Weber,  1845  zu  Nieder-Ehren-  stahl  im  wiederholten  Kreishauptmann-  d.  J.

25.

26.

27.

28.

29.

Die  Arbeiter:
a)  Wolf  Wanotschinski,

5b)  Maier  Ladelski,

Meyer  Citronenblatt,
  Zehngebotschreiber,


Leon  Pertat,  Arbeiter,


Lucas  Schelker,
Posamentier,

August  Descombes,
Uhrmacher,

berg  bei  Rumburg,

Böhmen,

40  Jahre,
wisczki,

40  Jahre,  aus  Tsedri,
Kreis  Kolno,  Gouverne-Polen,


28  Jahre,  geboren  zu
Rischon,  Russisch-Polen,

geboren  am  28.  September
  1863  zu  Vauderclerc,

  Departement
Haute-Marne,  Frankreich,


48  Jahre,  ortsangehörig
zu  Ramlinsburg,  Kanton
  Baselland,  Schweiz,

45  Jahre,  ortsangehörig
zu  Lignières,  Kanton
Neuchatel,  Schweiz,

aus  Stament

  Lomza,  Russisch-Rückfalle,



Landstreichen  und

Betteln,

 

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

 

 

 

schaft  zu  Bautzen,

 

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  zu  Mannheim,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

derselbe,

 

Kaiserlicher
präsident  zu  Kolmar,

derselbe,

 

 

Bezirks-27.

  September
  d.  J.

22.  September
  d.  I.

24.  September
  d.  IJ.
27.  September

  d.  S.

desgleichen.
        <pb n="626" />
        —  602  —
2.  Miünz=  und  Bank-Wesen.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  4.  Oktober  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  .
s.JnderWochevom  Hiervon  auf  Privat-28.
  September  bis  4.  Oktober  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen

T*  A.  A  #
Franksurt  a.M.  —  70  300  —  70  300
Summe  1.  —  70  300  —  70  300
2.  Vorher  waren  geprüäüt  1267  644  340  420  140  030  27  969  925  396  005  890
3.  Gesammt-Ausprägng  1  267  644  340  420  210  330  27  969  925  396  076  190
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  ....  1267  478  660  420  081  230  27  969  145
1  715  529  035  .4

 

 

 

 

 

 

Di.  Reichsbank  dai  an  Gold
angekasnft  1879  1878
"U%  l
vom  24.  bis  vom  1.  Januar  vom  24.  bis  #  vom  1.  Januar
30.  September  bis  30.  September  30.  September  bis  30.  September
M  M  M
i.-inMünzen....
  »1217,10;8466579,04  334101,79i3963469,99
inVarren....  —i24654622,50  52873,1757647547,19
–
zusammen  1  21710  33  121  2014  386  974%  61  611  017//6
i
l
        <pb n="627" />
        —  603  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  württembergische  Ober-Steuer-Rath  Sick  zu
Darmstadt,  ist  aus  Anlaß  seines  Uebertritts  in  den  Ruhestand  von  seinen  bisherigen  Funktionen  mit  Ablauf
des  Monats  September  d.  J.  entbunden  worden.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Provinzial-Steuer-Sekretär  Bode  zu
Münster  i./W.  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Hauptamts  Kontrolörs
Irmler  den  Königlich  bayerischen  Hauptämtern  zu  Bamberg,  Bayreuth,  Hof  und  Waldsassen,  dem  Koöniglich
sächsischen  Uebergangs-Steueramte  zu  Hof  und  dem  Herzoglich  sachsen-koburg-gothaischen  Uebergangs-Steuer-F
  zu  Lichtenfels  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Hof,  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  beige—
ordnet  worden.

—  —  —  —  ——  —  —  — 

Im  Herzogthum  Braunschweig  sind  in  den  Orten  Vechelde,  Salder,  Lutter  am  Barenberge,  Greene
Eschershausen,  Ottenstein  und  Walkenried  Steuer-Rezepturen  errichtet.

Das  an  der  zur  Breslau-Warschauer  Eisenbahn  gehörigen  Zweigbahn  Oels-Wilhelmsbrück  belegene  Königlich
preußische  Nebenzollamt  I.  zu  Podzamcze,  im  Hauptamtsbezirk  Skalmierzyce,  gehört  zu  denjenigen  Zollstellen,
bei  denen  bezw.  auf  welche  Abfertigungen  der  auf  den  Eisenbahnen  ein=  und  ausgehenden  Waaren  nach
Maßgabe  der  §§.  63  und  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes  vorgenommen  werden  können.

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Altona  wird  am  13.  d.  Mts.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:  »  «

1.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  am  16.  Juli  d.  J.  der  im  Jahre  1862  in
Sunderland  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Guatemala  gefahrenen  Bark  „Kent“
von  445  Tonnen  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  von  Gustav  A.  Jacobsen  zu  Hamburg,  welcher  Hamburg  zum  Heimathshafen
des  Schiffes  gewählt  hat;  "

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Valparaiso  am  19.  Juli  d.  J.  der  im  Jahre  1854
in  Hamden  (V.  St.  v.  A.)  erbauten  Bark  „Anita  Delfina“  von  621,)58  Register-Tons
Ladungsfähigkeit,  sowie  der  im  Jahre  1865  in  Shoreham  erbauten  Brigg  „Clara“  von
289,8  Register-Tons  Ladungsfähigkeit,  welche  bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahren
sind,  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich
Preußen  staatsangehörigen  Gottlieb  Heinrich  Wilstermann  zu  Valparaiso.  Letzterer  hat
Altona  zum  Heimathshafen  beider  Schiffe  gewählt;
        <pb n="628" />
        während  des  dritten  Vierteljahrs  1879  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  auf—

604  —

3.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Caldera  am  30.  Juli  d.  J.  dem  im  Jahre  1873  in
Honolulu  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahrenen  Schooner  „Eliza“
von  113  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  des  hamburgischen  Staatsangehörigen  Friedrich  Julius  Stahmer,  welcher
Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat.

 

5.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

Uebersicht

über  die

gehobenen  Post-Anstalten.

 

Laufende
Nr

Ortsbezeichnung.

Eigenschaft
der

l
Post-Anstalt.

 

Ober-Postdirektions-Bezirk.

 

S  V  Sd

 

A.  Eingerichtete  Post-Anstalt  en.

Albendorf,  Kreis  Neurode,  Post-Agentur,

Altendorf,  Reg.-Bez.  Arnsberg,  »

Ammerschweier,  „

Arnsdorf,  Kreis  Görlitz,  7

Baumbiedersdorf,  5  «

Berlin  62  Stadt-Post-Anstalt,
(Wichmannstraße  Nr.  2),

Bietigheim  i.  Baden,  Post-Agentur,

Bischofsheim  i.  E.,

Bornitz,

Brühl  i.  Baden,
Brülingen,
Bülowsheide,
Caternberg,
Collochau,
Deutsch-Brzozic,
Emstek,
Erbenheim,
Füchtorf,
Gambsbeim,
Gelens,
Gertraudenhütte,
Golzern,

77

Post-Amt  Ul,
Post-Agentur,

77

 

 

Breslau.
Arnsberg.
Straßburg  i.  E.
Liegnitz.

Metz.

Berlin.

Karlsruhe  i.  B.
Straßburg  i.  E.
Leipzig.
Karlsruhe  i.  B.
Metz.

Danzig.
Düsseldorf.
Halle  a.  d.  S.
Danzig.
Oldenburg.
Frankfurt  a.  M.
Münster  i.  W.
Straßburg  i.  E.
Danzig.
Bromberg.
Leipzig.
        <pb n="629" />
        —  605  —

 

 

 

S  Eigenschaft.
Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
#  Post-Anstalt.
23  Groß-Dölzig,  Post-Agentur,  Leipzig.
24roß-Varchow,  „  Schwerin  i.  M.
25Gundershofen,  »  Straßburg  i.  E.
26  Gurnen,  „  Gumbinnen.
27  Hamburg  13  Stadt-Post-Anstalt,  Hamburg.
(am  Grindelberg),
28  Hammermühle,  Post-Agentur,  Cöslin.
29  Hassum,  „  Düsseldorf.
30  Haßleben  i.  Sachsen-Weimar-Eisenach,  „  Erfurt.
31  Helmershausen  i.  Sachsen-Weimar-  „  Erfurt.
Eisenach,
32  Helmstedt  2  Zweigstelle,  Braunschweig.
Guliusplatz),  -
33  Herzberg  i.  Mecklenburg,  Post-Agentur,  Schwerin  i.  M.
34  Hindisheim,  »  Straßburg  i.  E.
35  Iffezheim,  »  Karlsruhe  i.  B.
36  Kappel  i.  Sachsen,  „  Leipzig.
37  Kiöwen,  „  Gumbinnen.
38  Kirchbrak,  »  Braunschweig.
39  Kolrep,  »  Potsdam.
40  Langenberg  i.  Lothringen,  „  Metz.
41  Langendreer  2  »  Arnsberg.
(Ort),
42  Liebenstein  i.  Sachsen-Coburg-Gotha,  »  Erfurt.
43  Limmritz  i.  Sachsen,  »  Leipzig.
44  Lippink,  »  Danzig.
45Lodersleben,  »  Halle.
46  Lübzow,  »  Cöslin.
47  Malsfeld,  Post--Amt  III,  Cassel.
48  Manderfeld,  Post-Agentur,  Aachen.
49  Marienthal  bei  Zwickau  i.  Sachsen,  „  Leipzig.
50  Mockau,  „  Leipzig.
51  Mörsch,  „  Karlsruhe  i.  B.
52  Mothern,  »  Straßburg  i.  E.
53  Müloerstedt,  „  Erfurt.
54  Nauheim,  Kr.  Groß-Gerau,  »  Darmstadt.
55  Neuenbrook,  »  Kiel.
56  Neukirch,  Reg.-Bez.  Danzig,  »  Danzig.
57  Neumühlen,  »  Kiel.
58  Niederemmel,  »  Trier.
59  Niederheimbach,  „  Coblenz.
60  Oberhausen  bei  Waghäusel,  »  Karlsruhe  i.  B.
61  Ober-Stephansdorf,  »  Breslau.
62  Philippsruhe-Kesselstadt,  „  Cassel.
63  Nauenstein,  »  Erfurt.
64  Rehfelde,  »  Potsdam.
65  NRingleben,  Reg.-Bez.  Erfurt,  Post-Amt  III,  Erfurt.

 

 

 

86
        <pb n="630" />
        606  —

 

 

 

 

 

 

2  »  Eigenschaft
28  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Post-Anstalt.  .
66Roßdorf,  Post-Agentur,  Erfurt.
67  Rügenwaldermünde,  „  Cöslin.
68  Salza,  Kreis  Nordhausen,  »  Erfurt.
69  sSanct-Egidien,  „  Leipzig.
70  JSausenberg,  „  Oppeln.
71  Schorellen,  u  Gumbinnen.
72  Schulzendorf,  „  Potsdam.
73  Schweighausen,  »  Straßburg  i.  E.
74  Seeth,  „  Kiel.
75  Selmsdorf,  „  Schwerin  i.  M.
76  Sigolsheim,  „  Straßburg  i.  E.
77  Steinpleis,  „  Leipzig.
78  Stockheim,  u  Darmstadt.
79  ollack,  v  Königsberg  i.  Pr.
80  Ulmen  i.  d.  Eifel,  „  Coblenz.
81  Veilsdorf,  „  Erfurt.
82  Vitte  auf  Hiddensee,  „  Stettin.
83  Voigtsgrün,  „  Leipzig.
84  Vordermenzenschwand,  ,,  Constanz.
85  Wallstawe,  „  Magdeburg.
86  Wangenburg,  „  Straßburg  i.  E.
87Weil,  Amt  Lörrach,  „  Constanz.
88  Zackenzin,  „  Cöslin.
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1Beiseförth,  Post-Amt  III,  Cassel.
2  Regellen,  Post-Agentur,  Gumbinnen.
3  Todtmoosau,  „  Constanz.
4  Beigland,  Post-Amt  III,  Danzig.
        <pb n="631" />
        —  607  —

Uebersich  t
über  die

während  des  dritten  Vierteljahres  1879  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.

 

 

 

 

 

Eigenschaft  O„  trektions-—
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  sr
S  der  Telegraphen-Anstalten.  2

A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.“)

1  Abbenrode,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Braunschweig.

2  Abtshagen,  Sp.,  „  Stettin.

3  Alstätte,  Sp.,  „  Münster  i.  W.

4Alt-Lietzegöricke,  Sp.,  Frankfurt  a.  O.

5  Altmark,  Sp.,  „  Danzig.

6  Alt-Schalkowitz,  Sp.,  „  Breslau.

71  Alverdissen,  Sp.,  „  Minden  i.  W.

8  Anmern  St.  Georg,  Sp.,  u  Düsseldorf.

9  Ammerschweier,  »  Straßburg  i.  E.
10Assinghausen,  Sp.,  „  Arnsberg.
11Atteln,  Sp.,  u  Minden  i.  W.
12Barssel,  „  Oldenburg.

13  Bast,  Sp.,  „  Cöslin.

14  Bengel,  5“  Trier.

15  Benz,  Sp.,  „  Stettin.

16  Berschkallen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
17Bietigheim  i.  Baden,  „  Karlsruhe  i.  B.
18Bilderweitschen,  Sp.,  „  Gumbinnen.

19  Bischofsheim,  „  Straßburg  i.  E.
20  Bladiau,  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.
21Bliesbrücken  (Pfalzbahn),  Metz.

22  Bobau,  Sp.,  „  Danzig.
23Bobersberg,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.
24Börnecke,  Sp.,  „  Magdeburg.

25  )]  Borgholz,  Sp.,  5  Minden  i.  W.
26Bornim,  Sp.,  5„  Potsdam.

27  Bornstedt,  Sp.,  „  Potsdam.

28  Boruy-Kirchplatz,  „  Posen.

29  Bracht,  Sp.,  75%  -  Düsseldorf.

30|  Bräunesdorf,  „  Dresden.
311|Bromskirchen  „  Frankfurt  a.  M.
32  Brühl  i.  Baden,  Sp.,  „  Karlsruhe  i.  B.
33  Burg,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  O.,  Sp.,  5“  Frankfurt  a.  O.
34  Callehne,  »  Magdeburg.

 

 

 

 

)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  Sp.  bezeichnet.
86“
        <pb n="632" />
        —  608  —

 

Laufende
Nr

Ortsbezeichnung.

Eigenschaft
Dienstzeit)
der  Telegraphen-Anstalten.

Ober-Postdirektions-Bezirk.


 

 

Cambs,  Sp.,

Capellen,  Kr.  Geldern,

Caput,

Cranenburg,

Cranz  a.  d.  Elbe,

Crawinkel,  Sp.,

Cunewalde,

Cäychen,  Sp.,

Dahle,  Sp.,

Damtbcee,  Sp.,

Dasburg,  Sp.,

Delve,  Sp.,

Deutsch-Neudorf,  Sp.,
Deutsch-Neukirch,  Sp.,
Diepenau,  Sp.,

Dingden,

Ditzum,

Ditzumer-Verlaat,

Dockweiler,  Sp.,

Domersleben,

Dreidorf,  Sp.,

Driedorf,  Reg.-Bez.  Wiesbaden,  Sp.,
Eichede,

Eigeltingen,  Sp.,

Eisbergen,  (bisher  Annahmestelle),
Elster,  Reg.-Bez.  Merseburg,
Embben,

Ennigerloh,  Sp.,

Fischbeck,

Flötenstein,  Sp.,

Frankenstein  i.  Sachsen,
Freialtdorf,  Sp.,

Freilingen,  Sp.,

Friedersdorf  bei  Storkow,  Sp.,
Friedewalde,  Reg.-Bez.  Minden,  Sp.,
Friedrichsberg  i.  Pommern,  Sp.,
Friedrichsgnade,  Sp.,
Friedrichskoog,

Freywaldau,  Reg.-Bez.  Liegnitz,
Gambsheim,

Gehrden  i.  Hannover,  Sp.,
Gelens,  Sp.,

Gispersleben,

Glienicke  bei  Storkow,  Sp.,
Goldbach  i.  Ostpr.,
Grafenhausen  bei  Bonndorf,  Sp.,

 

mit  beschränktem  Tagesdienst,

77
Ir
77

7“

 

Schwerin  i.  M.
Düsseldorf.
Potsdam.
Düsseldorf.
Hamburg.
Erfurt.
Dresden.
Gumbinnen.
Arnsberg.
Cöslin.

Trier.

Kiel.

Leipzig.
Oppeln.
Bremen
Münster  i.  W.
Oldenburg.
Oldenburg.
Trier.
Magdeburg.
Bromberg.
Frankfurt  a.  M.
Hamburg.
Constanz.
Minden  i.  W.

Halle  a  S.

Aachen.

Münster  i.  W.
Minden  i.  W.
Bromberg.
Leipzig.

Metz.

Frankfurt  a.  M.
Potsdam.
Minden  i.  W.
Stettin.

Stettin.

Kiel.

Liegnitz.
Straßburg  i.  E.
Hannover.
Danzig.

Erfurt.
Potsdam.
Königsberg  i.  Pr.
Constanz.
        <pb n="633" />
        —  609  —

 

Laufende
Nr

Ortsbezeichnung.

 

Eigenschaft  Mieldirertinns,
(Dienstzeit)  «  Ober  ir  ekunder
  Telegraphen-Anstalten.  "

 

124

 

Groß-Bislaw,  Sp.,
Groß-Borckenhagen,  Sp.,
Groß-Czymochen,  Sp.,
Groß-Friedrichsdorf,  Sp.,
Groß-Germersleben,
Groß-Gorzytz,  Sp.,

Groß-Justin,  Reg.-Bez.  Stettin,  Sp.,

Groß-Lichtenau,  Sp.,

Großlittgen,

Groß-Morin,  Sp.,

Groß-Rietz,  Sp.,

Groß-Sabow,  Sp.,

Groß-Zünder,  Sp.,

Grünhagen,  Sp.,

Grünhoff,  Kreis  Fischhausen,  Sp.,

Gudow,  Sp.,

Güntersberg,  Reg.-Bez.  Frankf.  a.  O.,
Sp.,

Gundershofen,

Gurnen,  Sp.,

Guttau  i.  Sachsen,  Sp.,

Haaren,  Reg.-Bez.  Minden,  Sp.,

Hainewalde,

Hainholz,

Hallenberg,

Hammer,  Kreis  Bomst,

Hanshagen,  Sp.,

Hartum,  Sp.,

Haseldorf,  Sp.,

Hatzenport,

Havipxbeck,

Heepen,  Sp.,

Heiden,  Sp.

Heimbach,  Reg.-Bez.  Aachen,

Helmarshausen,

Helmershausen  i.  Sachs.-Weim.-Eis.,

Helmstedt  2  (Ecke  des  Juliusplatzes
und  der  Schuhstraße),

Hermedorf  i.  Ostpr.,  Sp.,

Herrenhausen,  Sp.,

Herrischried,  Sp.,

Herscheid,  Sp.,

Hille,  Sp.,

Hindisheim,

Hinsbeck,  Sp.,

Hönningen  a.  d.  Ahr,

 

mit  beschränktem  Tagesdienst,  Bromberg.
„  Stettin.
„  Gumbinnen.
„  Gumbinnen.
„  Magdeburg.
„  Oppeln.
»  Stettin.
»  Danzig.
„  Trier.
„  Bromberg.
„  Potsdam.
„  Stettin.
„  Danzig.
„  Königsberg  i.  Pr.
„  Haonigsberg  i.  Pr.
„  Hamburg.
„  Frankfurt  a.  O.
„  Straßburg  i.  E.
„  Gumbinnen.
»  Dresden.
„  Minden  i.  W.
„  Dresden.
„  Hannover.
„  Arnsberg.
„  Posen.
„  Stettin.
„  Minden  i.  W.
u  Kiel.
„  Coblenz.
5„  Münster  i.  W.
»  Minden  i.  W.
„  Münster  i.  W.
„  Aachen.
»  Cassel.
»  Erfurt.
„J  Braunschweig.
»  Königsberg  i.  Pr.
»  Hannover.
„  Constanz.
»  Arnsberg.
„  Minden  i.  W.
„  Straßburg  i.  E.
»  Düsseldorf.
„  Coblenz.
        <pb n="634" />
        610  —

 

 

Eigenschaft  Mosidirektians—

.  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Polntettions

S  der  Telegraphen-Anstalten.

125  Hoöringhausen,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Cassel.

126  Hohegeiß,  Sp.,  „  Erfurt.

127  Hohenmocker,  Sp.,  „  Stettin.

128  Horburg,  „  Straßburg  i.  E.

129  Horvestadt,  Sp.,  »  Arnsberg.

130Hürtgen,  »  Aachen.

131  Sden,  Sp.,  »  Magdeburg.

132  ffezheim,  Sp.,  (  Karlsruhe  i.  B.

133,  Ihrhove,  „  Oldenburg.

134  Insmingen,  Sp.,  5„  Metz.

135  Jackerath,  „  Düsseldorf.

136  Jäskendorf,  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.

137  Fördensdorf,  Sp.,  „  Schwerin  i  M.

138Iungfer,  Sp.,  „  Danzig.

139  Kallinowen,  Sp.,  „  Gumbinnen.

140Kappel  bei  Orschweier,  Sp.,  5  Constanz.

141  Kaunitz,  Reg.  Bez.  Minden,  Sp.,  u  Minden  i.  W.

142  Kayna,  Sp.,  u  Halle  a.  S.

143  Kiebel,  „  Posen

144  Kiedrich,  u  Frankfurt  a.  M.

145  Kieferstädtel,  Sp.,  „  Oppeln.

146  Kindelbrück,  Sp.,  „  Erfurt.

147Kirchhellen,  Sp.,  „  Münster  i.  W

148  Kirchherten,  Sp.,  „  Cöln  a.  Rh.

149  Klein-Wittenberg,  Reg.-Bez.  Merse-  „  Halle  a.  S.
burg,

150Kölln,  Sp.,  »  Danzig.

151  Königswalde,  Reg.--Bez.  Frankfurt  „  Frankfurt  a.  O.
a.  O,

152  Kolletzischken,  Sp.,  u  Gumbinnen.

153  Kollmar  i.  Holstein,  Sp.,  u  Kiel.

154  HKreuzau,  »  Aachen.

155Krippen,  »  Dresden.

156  Kropstädt,  Sp.,  u  Halle  a.  S.

157  Kruglanken,  Sp.,  »  Gumbinnen.

158  Laer,  Reg.-Bez.  Münster,  Sp.,  »  Münster  i.  W.

159  Lahde,  »  Minden  i.  W.

160Langenbrück,  Reg.-Bez.  Breslau,  Sp.,  2½  Breslau.

161|Langendorf,  Reg.-Bez.  Oppeln,  Sp.,  „  Oppeln.

162Langenfelde  i.  Pommern,  Sp.,  «  »  Stettin.

163Lank,Sp.,  »  Düsseldorf.

164  Lanz,  Sp.,  „  Potsdam.

165  Lauterfingen,  Sp.,  „  Metz.

166  Lehre,  u  Braunschweig.

167  Leitersdorf,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  O.,  Frankfurt  a.  O.

 

Sp.,
        <pb n="635" />
        611  —

 

 

Eigenschaft  „Nostdirektions--z8
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  ssstn
—  der  Telegraphen-Anstalten.  ·
168  Leitzkau,  Sp.,  .  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Magdeburg.

169  Lengfeld  i.  Odenwalde,  „  Darmstadt.
170Lette,  „  Münster  i.  W.
171  Liebstadt  i.  Sachsen,  Sp.,  „  Dresden.

172  Lienen,  „  Münster  i.  W.
173Linn,  Sp.,  „  Düsseldorf.
174Lippborg,  Sp.,  »  Münster  i.  W.
175Longcamp,  „  Trier.

176  Louisenfelde,  Sp.,  „  Bromberg.

177  2Lubichow,  Sp.,  »  Danzig.

178  Malsfeld,  »  Cassel.

179  Manow,  Sp.,  „  Cöslin.
180|Marl,  Sp.,  »  Münster  i.  W.
181  Mehren,  »  Trier.

182  Mellenbach,  »  Erfurt.

183  Merken,  »  Aachen.
184Mestlin,Sp.,  »  Schwerin  i.  M.
185|Middelhagen,  Sp.,  „  Stettin.
1862xxstadt,  (  Posen.
187|Mörsch,  Sp.,  »  Karlsruhe  i.  B.
188Moggen,  Sp.  »  Arnsberg.

189  Mohrin,  »  Frankfurt  a.  O.
190  Mommenheim,  »  Straßburg  i.  E.
191Mothern,  »  Straßburg  i.  E.
192  Mühleneichsen,  Sp.,  »  Schwerin  i.  M.
193|Mulda,  Sp.,  „  Dresden.

194  Muldzen,  Sp.,  »  Königsberg  i.  Pr.
195  Naßiedel,  Sp.,  »  Oppeln.

196  Nauheim  bei  Gr.  Gerau,  »  Darmstadt.

197  Nausseden,  Sp.,  »  Gumbinnen.
198  Nemitz,  Kr.  Cammin  i.  Pomm.,  Sp.,  »  Stettin.

199  Netsschkau,  b  Leipzig.

200  Neuenkirchen  auf  Rügen,  Sp.,  »  Stettin.
201Neuenkirchen,Reg.-Bez.Minden,Sp..  »  Minden  i.  W.
202  Neu-Lietzegöricke,  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
203|Neumühlen,  „  Kiel.

204  Neu-Trebbin,  Sp.,  »  Potsdam.
205Nideggen,  „  Aachen.

206  Niegripp,  Sp.,  „  Magdeburg.
207  Nipmerow,  Sp.,  „  Stettin.

208  Nusse,  »  Hamburg.

209  Oberembt,  „  Cöln  a.  Rh.
210  Obereisenbach,  Sp.,  »  Constanz.
211Oberhausen  bei  Herbolzheim,  Sp.,  „  Constanz.

212  Oberhausen  bei  Waghäusel,  Sp.,  »  Karlsruhe  i.  B.
213Oberlind,  Erfurt.
        <pb n="636" />
        —  612  —

 

 

Eigenschaft  Postdireltions--2
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Hyldteltions
#  der  Telegraphen-Anstalten.  «
2140ber-Oderwitz,  mit  beschränktein  Tagesdienst,  Dresden.

215  Oberplanitz,  Sp.,  v  Leipzig.
2160bersgegen,  Sp.,  »  Trier.

217  Oberweimar,  Erfurt.
218.Oberweis,  v  Trier.

219  Odenthal,  Sp.,  „  Cöln  a.  Rh.
220  Oelze  i.  Thüringen,  „  Erfurt.

221  Olbendorf,  Sp.,  „  Oppeln.

222  Orlowen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
223Dstenfelde,  Sp,  „  Münster  i.  W.
224Osterwick,  Münster  i.  W.
225  Ostramondra,  Sp.,  »  Halle  a.  S.
226  Ottiliengrube,  Sp.,  („  Potsdam.
227.Ottmarsbocholt,  „  Münster  i.  W.
228.Patzig,  Sp.,  „  Stettin.

229  Pfaffendorf,  Sp.,  „  Potsdam.

230  Philippsruhe-Kesselstadt,  „  Cassel.

231  Pieckel,  Sp.,  „  Danzig.

232  Pilchowitz,  Sp.,  „  Oppeln.

233  Pivitsheide,  Sp.,  »  Minden  i.  W.
234  Plaschken,  Sp,,  »  Gumbinnen.
235  Podejuch,  Sp.,  „  Stettin.
236Pollitz,  Sp.,  »  Magdeburg.
237  Poppelau,  Sp.,  „  Breslau.

238  Peoseritz,  Sp.,  -  »  Stettin.

239  Potsdam  3  (Brandenburger  Vorstadt),  „  Potsdam.
240Pouch,  „  Halle  a.  S.
241Priment,  „  Posen.

242  Probsteierhagen,  „  Kiel.

243  Prötzel,  Sp.,  „  Potsdam.
244Przygodzice,  »  Posen.

245  Pulverkrug,  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
246  Puppen,  Sp.,  »  Königsberg  i.  Pr.
247  Raesfeld,  »  Münster  i.  W.
248  Ramzsdorf,  „  Münster  i.  W.
249  Rappenau,  Sp.,  Karlsruhe  i.  B.
250  Rauenstein  i.  Sachsen-Weimar,  »  Erfurt.

251|  Remse,  »  Leipzig.

252  Rheidt  im  Siegkreise,  Sp.,  „  Cöln  a.  Rh.
253  Riegersdorf,  Reg.-Bez.  Oppeln,  „  Oppeln.

254  Ringleben,  Reg.-Bez.  Erfurt,  u  Erfurt.

255  Rinkerode,.  n  Münster  i.  W.
256  Rödingen,  »  Aachen.
257Rostarzewo,  „  DPosen.

258  Rothwasser  i.  Schlesien,  „  Liegnitz.

259  Noxel,  Münster  i.  W.
        <pb n="637" />
        —  613  —

 

 

 

 

 

 

.  Eigenschaft  „Postdirektions=Ortsbezeichnung.
  (Dienstzeit)  Ober  gtcions
S  der  Telegraphen-Anstalten.  "
260Rügenwaldermünde,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Cöslin.

261  Rüggeberg,  Sp.,  u  Arnsberg.

262  Saarmund,  „  Potsdam.

263F  Sachsendorf,  Sp.,  u  Frankfurt  a.  O.
264  Saerbeck,  Sp.,  »  Münster  i.  W.
2655alza,  Kr.  Nordhausen,  »  Erfurt.
266Salzhausen  i.  Hannover,  Sp.,  „  Hamburg.

267%  Sandstedt,  Sp.,  „  Bremen.
268Seith,  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.
269  Severin,  Sp.,  „  Schwerin  i.  M.
2702chakuhnen,  »  Gumbinnen.
271  Schaprode,  Sp.,  u  Stettin.

272  Schauby,  Sp.,  »  Kiel.
273äSchenklengsfeld,  Sp.,  „  Cassel.
274%Schiffbeck,  Sp.,  »  Hamburg.

275  Schillehnen,  Sp.,  »  Gumbinnen.
276  Schimonken,  Sp.,  »  Gumbinnen.
2778chlüsselburg,  Reg.-Bez.  Minden,  Sp.,  „  Minden  i.  W.
278  JSchmenzin,  „  Cöslin.

279  Schmolsin,  Sp.,  „  Cöolin.
280|Schönbach  bei  Löbau  i.  S.,  Sp.,  „  Dresden.

281  Schwarzenfels,  »  Cassel.

282  Schwarzwald,  »  Posen.

283  Schwarzwaldau,  „  Liegnitz.

284  Schweiditz,  Reg.-Bez.  Merseburg,  Sp.,  „  Halle  a.  S.
285chweighausen,  Sp.,  »  Straßburg  i.  E.
286  Schwenstrup,  Sp.,  „  Kiel.
287%Schwetzkau,  „  Posen.
288Sierakowitz,  Sp.,  „  Danzig.

289  Siersleben,  „  Halle  a.  S.
.290  Sigolsheim,  »  Straßburg  i.  E.
291  Sodargen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
292  Sonsbeck,  »  Düsseldorf.

293  Sorgau,  »  Breslau.

294  Steinkirche,  „  Breslau.

295  Steinstraß,  „  Aachen.

296  Steißlingen,  Sp.,  »  Constanz.

297  Stoöotzheim,  Kr.  Schlettstadt,  Sp.,  „  Straßburg  i.  E.
298  Straßebersbach,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  M.
299  trenze,  „  Posen.

300  Stürlack,  »  Gumbinnen.
301Sürth,  Sp.,  „  Cöln  a.  Rh.
3028zabienen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
303  Szameitkehmen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
304  Tamsel,  „  Frankfurt  a.  O.
305Thänsdorf,  Sp.,  »  Stettin.

87
        <pb n="638" />
        —  614  —

 

 

 

 

 

Eigenschaft  -«,
IF  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  rwsts.
#  der  Telegraphen-Anstalten.  "
306  Theessen,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Magdeburg.
307  Trapöhnen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
308  Trebatsch,  Sp.,  „  Potsdam.

309  Troplowitz,  1  Oppeln.

310  Tschichertzig,  Sp.,  Frankfurt  a.  O.
311  Turoscheln,  Sp.,  „  Gumbinnen.
312  Teschecheln,  Sp.,  1  Frankfurt  a.  O.
313  Uefingen,  „  Braunschweig.
314  Uetze,  u  Hannover.

315  Unislaw,  Sp.,  „  Danzig.

316  Untersachsenberg,  Sp.,  u  Leipzig.

3174  Urmitz,  »  Coblenz.

318  Varenholz,  Sp.,  „  Minden  i.  W.
319  Veilsdorf  i.  Sachsen-Mein.,  „  Erfurt.

320  Velpe,  „  Münster  i.  W.
321  Vitte  auf  Hiddensoe,  „  Stettin.

322  Völschow,  Sp.,  „  Stettin.

323  Wackersleben,  „  Magdeburg.
324Walddorf  bei  Eibau,  „  Dresden.

325  JWaldomstrenk,  „  Frankfurt  a.  O.
326Walschleben,  „  Erfurt.

327  Waltrop,  Sp.,  „  Arnsberg.

328  Wangenburg,  Sp.,  („  Straßburg  i.  E.
329  Wanniglauken,  Sp.,  „  Gumbinnen.
330  Wartenberg  i.  Pommern,  Sp.,  „  Stettin.

331  Wehdem,  Sp.,  „  Minden  i.  W.
332  Werth,  u  Münster  i.  W.
333  Weseke,  „  Münster  i.  W.
334Westendorf,  Sp.,  „  Hannover.
335Westkirchen,  Sp.,  „  Münster  i.  W.
336Weyer,  „  Düsseldorf.
337|Widminnen,  „  Gumbinnen.
338  Wiebelskirchen,  u  Trier.

339  Wieck  auf  Dars,  Sp.,  „  Stettin.

340  Wielitzken,  Sp.,  „  Gumbinnen.
341Wildenhoff,  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.
342Windheim,  „  Minden  i.  W.
343  Winningen,  „  Coblenz.

344  Wittlage,  „  Oldenburg.

345  Wettringen,  u  Münster  i.  W.
346  Witzhelden,  „  Düsseldorf.

347  Wöhrden,  „  Kiel.

348  Wolsfeld,  Sp.,  „  Trier.

349  Wolterdingen,  Sp.,  „  Constanz.

350  Worpswede,  Sp.,  „  Bremen.
351Woyein,  Sp.,  „  Bromberg.
        <pb n="639" />
        —  615  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Eigenschaft  «.  «
Es  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  O  ber-Poffdirektions-#
  der  Telegraphen-Anstalten.  örk.
352  Musterwitz,  Kreis  Schlawe,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Cöslin.
353  Zawisna,  Sp.,  “  Oppeln.
354  HZollbrück,  b„  Cöslin.
355  Borndorf,  Sp.,  u  Frankfurt  a.  O.
356  Zündorf,  Sp.,  „  Cöln  a.  Rh.
357westen,  Sp.,  „  Cassel.
B.  Wieder  eröffnet  wurden.
1Babelsberg,  —  Potsdam.
2  Boltenhagen,  –  Schwerin  i.  M.
3Mainau,  —  Constanz.
4  Reinhardsbrunn,  —  Erfurt.
5  Wartburg,  —  Erfurt.
6Wilhelmsthal,  —  Erfurt.
C.  Geschlossen  wurden:
1  |Ahlbeck,  –  Stettin.
2  Babelsberg,  —  Potsdam.
3  Bastei,  —  Dresden.
4  Boltenhagen,  —  Schwerin  i.  M.
5Eilsen,  Bad,  —  Minden  i.  W.
6Ems,  Kurhaus,  —  Frankfurt  a.  M.
7Griesbach  in  Baden,  —  Karlsruhe  i.  B.
8  Hannover,  Zweigamt,  (aufgehoben),  —  Hannover.
9  Heilige-Damm,  —  Schwerin  i.  M.
10Inselsberg,  —  Erfurt.
11  Kahlberg,  —  Danzig.
12Landeck,  Bad,  —  Breslau.
13  Mainau,  Constanz.
14  Neues  Palais  bei  Potsdam,  —  Potsdam.
15  Neukuhren,  —  Königsberg  i.  Pr.
16  Rabensteinfeld,  —  Schwerin  i.  M.
17  Rastede,  Palais,  —  Oldenburg.
18  Reinerz,  Bad,  «  —  Breslau.
19  Neinhardsbrunn,  .’"  —  Erfurt.
20  Schweizermühle  in  Sehian,  —  Dresden.
21Wartburg,  —  Erfurt.
22  Wilhelmsthal,  –  Erfurt.

 

 

 

87“
        <pb n="640" />
        —  616  —

 

Eigenschaft  OUr.  s—snmi
58  Ortsbezeichnung.  Dienstzeit)  Ober  Voftdirektions-5
  der  Telegraphen-Anstalten.  ezirt.

 

 

 

 

D.  Sonstige  Veränderungen.

Cottbus,  ist  in  ein  Telegraphen-Amt  I.  Klasse  Frankfurt  a.  O.
umgewandelt,

 

6G6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  Mts.  wird  die  an  der  sächsischen  Staatsbahnlinie  Zwickau-Falkenstein-Oelsnitz  gelegene  Haltestelle
  Lottengrün,  welche  bisher  als  Ladestelle  für  Holz  und  Steine  benutzt  wurde,  für  den  Personen-=und
  den  beschränkten  Wagenladungs-Güterverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  4.  Oktober  1879.

In  Vertretung:
Körte.

 

7.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Seine  Mojestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Livorno,
Karl  Niem  ack,  zum  Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  venezolanischen  Konsul  mit  dem  Sitz  in  Hamburg  ernannten  Herrn  S.  Viale  Rigo
und
dem  Banquier  Konrad  H.  Gaedeke  zu  Königsberg  i./Pr.  als  Vize-Handelsagent  der  Ver—
einigten  Staaten  von  Amerika.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="641" />
        VII.  Jahrgang.

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Berlin,  Freitag,  den  17.  Oktober  1879.

3  42.

 

 

Inhalt:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebitte.  Seite  617
Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Einfuhr  von  Getreide,  Mehl
und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche
Zollgebiet  während  der  Zeit  vom  16.  bis  30.  September
1879;  —  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer
  in  den  Monaten  April  bis  September  1879;  —
Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Ein=  und
-Ausfuhr  für  September  1879;  —  Einrichtung  einer
Uebergangsstraße  und  Befugniß  einer  Steuer-Expedition;
—  Befugniß  einer  Steuer-Einnehmerei  619
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-Goldmängeeen
  624
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Verbindungsbahn  zu
Greiz;  —  Berichtigung  des  Namens  der  Station  Heberts- 



2

6.

felden;  —  Eröffnung  der  Personenhaltestelle  Lüchtringen,
desgl.  der  Personenhaltestelle  Hiltrup  für  den  Güterverkehr
und  Aufhebung  der  Güterladestelle  Dickeweib:;  —  Eröffnung
  der  Haltestelle  Bessungen;  —  desgl.  der  Haltestelle
Subkau;  —  desgl.  der  Eisenbahn  von  Saarbrücken  nach
Neunkirchen  mit  der  Verbindungsbahn  nach  Malstatt,  sowie
  der  Bahnstrecke  Saarbrücken-St.  Ingbert;  —  desgl.
der  Strecke  Neurode-Glatz;  —  desgl.  der  Bahnstrecke
Steele-Altendorf  a.  d.  Ruhr  für  den  Personenverkehr;  —
desgl.  der  Haltestellen  Ruppersdorf,  Käferhain  und  Nerchau,
sowie  Bezeichnung  der  Station  Nerchau;  —  Eröffnung
der  Haltestellen  Kunzendorf  und  Hermsdorf  625

Marine  und  Schiffahrt:  Personalveränderungen  beim  Seeamt
  in  Lübeck;  —  Ertheilung  von  Flaggenattesten;  —
Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung  626

Konsulat-Wesen:  Ernemunen  4627

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"“
Fien  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Gerechtigkeit"
erscheinen.

Berlin,  den  16.  Oktober  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567,  586,  598.

 

88
        <pb n="642" />
        618

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des

e  4#  Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

àa.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Antonie  Ginda,!42  Jahre,  aus  Klein-Diebstahl  im  wiederhol-Königlich  preußische  29.  Septem-Arbeiterfrau,

  Dobrzec,  Kreis  Kalisch,  ten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Russisch-Polen,  Posen,
.  b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Johann  Hillmanns?2  Jahre,  aus  Engels-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische18.  Septem-(alias
  Blei),  Bäcker=  berg,  Oesterreichisch,  und  Gebrauch  einer  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
geselle,  Schlesien,  falschen  Legitimations-,  Breslau,

Urkunde,

3.  Augustin  Wicker,/45  Jahre,  aus  Mährisch-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  29.  Septem-Weber,
  Neustadt,  Mähren,  teln,  ber  d.  I.

4.  Johann  Kuneschsgeboren  am  18.  Januar  Landstreichen,  Stadtmagistrat  NürnL.  Septem-(Kunes)

  Hut--]1844,  aus  Taus,  Böh-  berg  in  Bayern,  ber  d.  IJ.
macher,  men,

5  Wenzel  Herbst,  We-geboren  am  3.  April  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
ber,  1858,  aus  Lauterbach,

Bezirk  Falkenau,  Böhmen,


6.Julius  Guetrich,  27  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  29.  Septem-Gärtner,
  ortsangehörig  zu  Rouen,  präsident  zu  Kolmar,  ber  d.  J.

Frankreich,
        <pb n="643" />
        2.

Zoll—

619  —

und  Steuer-Wesen.

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zoll—

gebiet  während  der  Zeit  vom  16.  bis  30.  September  1879.

Nach  zgollamtlichen  Ermittelungen.

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen

 

1.  Ostsee,  und  zwar

 

 

 

3.  Oest  4.  Zu-Oester-
  ammen
a)  von  b)  von  2.  Rußland  reich  ue  2
russischen  anderen  bis  5)
Häfen  Häfen
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weizden  38257  48  142  49  52712  O0  264004  Behufs  der  An—
davon  zur  Durchfuhr  —  —  16  062  42  482  58  544  e  *J  soie
urchfuhr  sin
2.  Roggen  641  461  6204Gie  Eingangsdavon
  zur  Durchfuhr15400  —  7226  1906  22822  Seie  worden,
3.  Hafer  61213060022  18123  164618  —xsN¾
davon  zur  Durchfuhr  3  500  1726  4170  879  10275  oder  in  sonst
geeigneter  Weise
4.  Gerse  9.552  1  256  33  480  263  730  308  018  thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  —-  —  15  089  27  705  42  794  in  welher
eil  der  in  den
5.  Mais  —  200  —  16  2196  419  freien  Verkehr
davon  zur  Durchfuhr  –  —  —  1000  1000  herr  en  Den-6.
  Mehl  aus  Getreide  und  »  Esxästhar  be—-Hülsenfrüchten.
  14  233  1862  65  498  67  607
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  12397  12397
7.  Raps  und  Rübsaat  34  232.  87  189  102  527  189  982
davon  zur  Durchfuhr  —  —  24  295  10  298  34  593
8.  Leinsaat.  380  8  21  153  11277  32  818
davon  zur  Durchfuhr  —  —  6  879  —  6879

 

 

 

 

 

 

 

 

88“
        <pb n="644" />
        —  620

—

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.

 

 

 

April  Mai
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.
/4  ·i
I.  Im  Reichs-  Post  ebiete.
1.  Königsberg  3  .  16  584  45  13  637  10
2.  Gumbinnen  3  136  10  2  664  40
3.  Danzig.  13  509  75  12  232595
4.  Berlin  48  163  30  56274  75
5.  Potsdam  3  153  10  2728  55
6.  Frankfurt  a.  6014  10  6353  20
7.  Stettin  7  325  95  7334  75
8.  Köslin.  1  480  00  1  887  75
9.  Posen  4124  10  41066  15
10.  Bromberg.  2722  30  2  687  10
11.  Breslau  14  574  05  15  684  90
12.  Liegnitz.  6597  50  6419  190
13.  Bppein  .  6  056  65  5233  80
14.  M  W*I.  13  153  05  14  426  70
15.  6  957  00  6069  70
16.  *88  8  097  70  726065  40
17.  Kiel  7  062  25  6048  605
18.  Hemnor  er  5  564  25  5210  20
19.  Münster  1  996  75  1  839  50
20.  Minden  5  865  05  6  261  85
21.  Arnsberg  17  340  80  16  948  40
22.  Kassel  3  358  45  3  317  35
23.  Frankfurt  a.  m.  25  210  65  28228  00
24.  Köln  ..  13  687  15  12  865  80
25.  Aachen.  6291  40  7  4436  45
26.  Koblenz  2  915  20  2  732  25
27.  Düsseldorf.  32  336  85  33  387  50
28.  Trier  1  996  75  1  871  85
29.  Dresden  10  270  95  10  480  20
30.  Leipzig  29  938  95  25  369  60
31.  Karlsruhe  11  425  55  12  2070
32.  Konstanz  4769  15  5192  90
33.  Darmstadt.  ..  8560  95  9310  15
34.  Schwerin  i.  M.  4  335  85  1  602  70
35.  Oldenburg  4449  75  4  409  10
36.  Braunschweig  3  869  45  3541  30
37.  Bremen  15  039  75  17  135  80
38.  Hamburg  58  109  10  57  661  70
39.  Strabburgi  i.  E.  14317  25  16  542  90
40.  Mes..  1  3  532  90  3  751  50
Summe  I.  453  894  25  458  422  85
1I.  Bayuern  32  434  90  33  707  55
III.  Württenb  erg.  .....  15  441  85  17  880  35
Ueberhaupt  501  771  00  509  9600
*)  Dagegen  im  Jahre  1878.  518  463  45  509  100  85
1  „  „  1877  566  297  40  572  17r8  65
1  v  „  1876.  531  502  60  57377880
        <pb n="645" />
        Reich  in  den  Monaten  April  bis  September  1879.

621

 

 

 

 

 

Juni  Juli  August  September
1879.  1879.  1879.  1879.
4  -r2—  #4  A.
132561  80  16236  90  12  463  10  13  225  30
3  475  15  3  886  20  2876  70  2812  05
13  329  10  14987  40  10  808  90  12  703  05
55  608  45  63  032  25  44743  80  52  504  95
3  663  35  4920  50  3  08720  3077  00
6992  05  9240  90  5714  50  6762  90
7  473  15  10  880  60  7  566  90  8077  40
2460  65  2243  30  1  496  45  2  118  00
6  835  60  5021  10  3843  00  4  869  75
4629  40  3  561  25  2530  10  2929  45
15  110  45  19  431  80  13  131  20  14518  90
72647  9315  15  5764  115  7092  55
6716  60  8  186  40  5113  75  5904  55
13  831  60  20  864  45  18  441  80  15  467  85
6552  10  8723  55  6  504  60  7379  65
89311195  14094  00  494585  8  166  85
4425  15  8  596  55  4  166  10  5  022  90
5  853  80  8055  05  4549  55  6525  70
1  550  55  3  479  35  2  045  25  1  6t410  60
5  499  85  8  041  30  6260  50  4156  35
14  586  95  25  412  10  16  534  35  16  062  80
3  5992  15  491480  3  115  0  3  324  00
19  610  55  39127  45  24  972  95  24  875  20
12  035  30  19  618  50  10  341  80  11  377  55
5196  95  11  2174  43655250  —
2  413  20  3914  95  2726  10  2  496  75
25  5599  35  52  478  00  23201  00  30  883  55
1513  55  3237  65  1912  50  1  665  85
8  64595  14  266  00  9207  50  10  595  90
26  67775  38  032  00  26  349  50  25  746  70
9846  05  22  1900  80  8234  80  13200  00
4718  95  8  81395  4610  4557  50
9424  13  649  45  8923  15  9260  75
2222  70  2  480  40  1  734  60  196785
2916  30  6  422  10  3943  60  3363  10
3662  25  5902  05  3269  35  2  830  35
13011  80  23  938  30  19  385  00  17214  85
55  279  70  77  58730  59  0606  35  64522  65
13  73270  25  2311125  15  27580  15  292  50
2434  05  5898  60  2716  10  —
430  625  75  647080  45  415  879  25  453  66980
32205  50  53765  40  35  649  40  33431  60
16  546  55  20  091  45  15  407  60  16  6066  40
479  377  80  720  937  30  466  936  25  503  797  80
500  170  30  526  433  45  506  1906  90  505  504  05
573  642  55  584  507  35  547  805  35  586  366  10
571  318  35  566  623  15  543  436  65  596  059  15
        <pb n="646" />
        622

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  9  —  —
er-  «
tmng  steuerte  Raffimrtegl  Zuder  aller  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  in  Rüben-  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —.  —  18  21  —  —
2.  -  Westpreußen  2  20  190  8  —  —  —
3.  -  Brandenburge.  16  312650  48  —  1  —
4.  -  Pommern  2  5  160  —  —  2  —
5.  -NDPosen  .  1  32730  16  —  —  —
6  -  Schlesien  .  .  31  719  995  1  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  122  244  988  2  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  841  51  50  1
99.  Hannover  20  222  785  247  —  27  —
10.  -  Westfalen  1  2095  —  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassau  1  8  020  130  188  —
12.  -Rheinprovinz  8  16835  250  —  173  —
Summe  J.  20443655  448  1561  260  253  1
II.  Bayern  1  16  045  238  216  83  103
III.  Sachsen  —  —  34  —  14  —
IV.  Württemberg  2  14240  6  —  —
V.  Baden  –  —  411  82  130  221
VI.  Hessen  —  —  169  500  433  1955
VII.  Mecklenburg  1  33  726  6  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  63  661  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  12  —  —
X.  Braunschweig  20  813  165  —  —  —
XI.  Anhalt  28  25  788  –  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen.  —  —  2434  —  1313  —
XIII.  Luxemburg  —  —  —  —  —  —
Ueberhaupt  260  15  522  073  4  871  1  058  2226  2  280
Im  Monat  September  1878  260  8251  598  6  343  886  2934  4  412
        <pb n="647" />
        623

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  September  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  ·  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  õ  Shyrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  nmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.]freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  .  kehr.
Ztr.  n.  Str.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  u.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
5  2  466  7  —  —  —  —  —
—  219  —  —  —  —  3  909  2  764
500  116  —  —  —  —  —  —
365  186  25  411  4571  748  —  264  —
189  —  —  —  —  —  18  —
17  478  399  —  —  —  —  —
1275  925  17  568  2328  27  137  116  13  563  823
467  382  3  132  —  3  184  —  250  —
3  —  –  –  —  —  —  —
90  —  —  —  —  —  —  —
147  —  3622  —  9  408  –  14  501  —
20  519  4  693  49  740  6  899  40  477  116  32  505  3  587
203  –  2  —  —  —  37  —
299  335  —  —  —  —  1  14
—  —  —  —  12  —  10  —
—  —  321  28  —  —  594  —
24  —  —  —.  —  —  —  —
126  106  —  13  —  —  —
147  —  —  —  —  —  —  —
19  —  28  —  —  —  3  600  —
42  175  —  —  —  —  —  —
—  129  —  —  —  —  —
—  —  21  —  —  —  385  —
—  —  —  —  —  —  2  725  —
21379  5  438  50  112  6940  40  489  116  39  857  3  601
3521  6  327  437  615  2  073  62  337  189  50  589  3  687
        <pb n="648" />
        —  624  —

Die  am.  15.  Oktober  d.  J.  zu  eröffnende  St.  Ingbert  —Saarbrücker  Eisenbahn  ist  als  Uebergangsstraße  für
den  Eilgut=  und  gewöhnlichen  Güterverkehr  mit  übergangsabgabenpflichtigen  Gegenständen  zwischen  der  bayerischen
  Rheinpfalz  und  Preußen  erklärt,  und  die  Vornahme  der  bezüglichen  steueramtlichen  Abfertigungen  der
Steuer-Expedition  am  Bahnhofe  zu  St.  Johann  übertragen  worden.

 

De-  Großherzoglich  badischen  Steuer-Einnehmerei  Wiesloch  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg
ist  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Weingeist  ertheilt
  worden.

 

3.  Mün  z-Wesen.

Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  11.  Oktober  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1!1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-5.
  bis  11.  Oktober  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
A  4  —
Berllin  —  445  580  —  445  580
Summe  1l.  —  445  580  —  45  580
2.  Vorher  waren  geprüüüt  1  267  644  340  420  210  330  27  969  925  396  076  190
3.  Gesammt-Auspräng  1  267  644  340  420  655  910  27969  925  396  521  770
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  420  526  810  27  969  145
1  715  974  615.4
        <pb n="649" />
        —  625  —

A.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  die  zu  den  sächsischen  Staatsbahnen  gehörige,  2,08s  km  lange  Verbindungsbahn  zwischen
dem  oberen  und  dem  unteren  Bahnhofe  zu  Greiz  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  und  an  demselben
Tage  der  obere  Bahnhof  daselbst  als  allgemeine  Verkehrsstelle  eingezogen  worden.  Die  Abfertigung  im
Personen=  und  Güterverkehr  —  mit  Ausnahme  der  Wagenladungsgüter,  welche  auch  ferner  auf  dem  oberen
Bahnhofe  in  Empfang  genommen  und  abgegeben  werden  können  —  erfolgt  fortab  auf  der  Station  Greiz
(jetzt  unterer  Bahnhof).

Berlin,  den  8.  Oktober  1879.

 

Die.  in  der  Bekanntmachung  vom  30.  August  d.  IJ.'“)  aufgeführte,  zwischen  Eggenfelden  und  Keißmühle
belegene  Station  der  bayerischen  Staatsbahnstrecke  Neumarkt  a.Rott—Pocking  heißt  nicht  Hebertshofen,  sondern
„Hebertsfelden“.

Berlin,  den  9.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Höxter  und  Holzminden  errichtete  Personenhaltestelle  Lüchtringen
  der  Westfälischen  Eisenbahn  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben,  die  Personenhaltestelle  Hiltrup
derselben  Bahn  auch  für  den  Güterverkehr  eröffnet  und  dagegen  die  bei  Hiltrup  gelegene  Güterladestelle
Dickeweib  aufgehoben  werden.

Berlin,  den  10.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  an  der  Main—Neckar  Bahn  zwischen  den  Stationen  Darmstadt  und  Eberstadt
errichtete  Haltestelle  Bessungen  für  den  Personen=  und  Gepäckverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  12.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  an  der  Preußischen  Ostbahn  zwischen  den  Stationen  Dirschau  und  Pelplin  errichtete
Haltestelle  Subkau  für  den  Personen-,  Güter=  und  Viehverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  12.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zur  Saarbrücker  Eisenbahn  gehörige,  26/11  km  lange  Bahnstrecke  von  Saarbrücken
  durch  das  Fischbachthal  nach  Neunkirchen  mit  den  Stationen  Schleifmühle,  Camphausen,  Kreuzgraben,
  Quierscheid,  Wemmetsweiler  und  Schiffweiler,  sowie  die  von  der  Station  Schleifmühle  nach  der
Hafenstation  Malstatt  abzweigende,  2,65  km  lange  Verbindungsbahn  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

 

*)  Central-Blatt  S.  546.
89
        <pb n="650" />
        —  626  —

Anschluß  findet  statt  in  St.  Johann  (Saarbrücken)  an  sämmtliche  dort  einlaufende  Eisenbahnlinien,  in  Neunkirchen
  an  die  Rhein—Nahe--Bahn  und  Pfalzbahn.  Außerdem  ist  zwischen  der  Verbindungsbahn  Schleifmühle—
Malstatt  und  der  Bahnlinie  Saarbrücken—Forbach  eine  Geleisverbindung  hergestellt.

An  demselben  Tage  wird  ferner  die  theils  zur  Saarbrücker,  theils  zur  Pfälzischen  Ludwigs-Eisenbahn
gehörige,  12,56  km  lange  Bahnstrecke  Saarbrücken—St.  Ingert  mit  der  Zwischenstation  Scheid  dem
öfentlichen  Verkehr  übergeben  werden.  In  Station  St.  Ingbert  hat  die  Bahnlinie  Anschluß  nach  Zweirücken

  2c.

Berlin,  den  13.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  der  Königlichen  Direktion  der  Niederschlesisch-Märkischen  Eisenbahn  unterstellte,
21,67  km  lange  Strecke  Neurode—  Glatz  der  Linie  Dittersbach—Glatz  mit  den  Zwischenstationen  Mittel-Steine
und  Möhlten  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Anschluß  findet  statt  in  Glatz  an  die  oberschlesische  Eisenbahnlinie  Breslau—  Mittelwalde.

Berlin,  den  14.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  44  km  lange  Anschlußbahn  von  Steele  nach
der  Zeche  Altendorf  a.  d.  Ruhr  versuchsweise  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  14.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  werden  folgende  Haltestellen  der  Sächsischen  Staatsbahn:
a)  Ruppersdorf,  zwischen  den  Stationen  Herrnhut  und  Oberoderwitz,
b)  Käferhain,  zwischen  den  Stationen  Groitzsch  und  Lucka,
c)  Nerchau,  zwischen  der  seitherigen  Güterstation  Nerchau  und  Golzern  gelegen,
für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.
Der  Station  Nerchau  wird  die  Bezeichnung  „Nerchau-Trebsen“  beigelegt  werden.

Berlin,  den  14.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  werden  an  der  Niederschlesisch-Märkischen  Bahn  die  Haltestellen:
a)  Kunzendorf,  zwischen  den  Stationen  Sorau  und  Hansdorf,
b)  Hermsdorfs,  zwischen  den  Stationen  Mois  und  Nicolausdorf  gelegen,
für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  14.  Oktober  1879.

In  Vertretung:
Körte.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Von  der  lübeckischen  Regierung  ist  an  Stelle  des  bisherigen  Richters  Dr.  Bruhns  der  Präsident  des  Landgerichts
  Hoppenstedt  in  Lübeck  zum  Vorsitzenden  des  Seeamts  daselbst  und  zum  Stellvertreter  desselben
der  Oberamtsrichter  Dr.  Elder  ebendaselbst  ernannt  worden.
        <pb n="651" />
        —  627  —

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Valparaiso  am  29.  Juli  d.  J.  der  im  Jahre  1856
zu  Shoreham  in  England  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahrenen
Bark  „Dagmar“  von  344  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange
derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen
Gien  Petersen  zu  Valparaiso,  welcher  Altona  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt
  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Valparaiso  am  5.  August  d.  J.  der  im  Jahre  1858
zu  Sunderland  in  England  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahrenen
Bark  „Union“  von  421,,  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange
derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  lübeckischen  Staatsangehörigen  Karl  Friedrich
Ludwig  Ehlers  zu  Valparaiso,  welcher  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt
  hat;  "

3.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Rotterdam  am  25.  September  d.  J.  dem  im  Jahre  1868  in
Boston  (Staat  Massachusets,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bis  zum  Jahre  1874  unter  der
Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  seitdem  unter  niederländischer  Flagge
gefahrenen  Vollschiff  „Luitenant  Generaal  van  Swieten“  (früher  „Pharos")  von  1  269,69
britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Köper  &amp;amp;  Co.  zu  Bremen,  welche  dem  Schiffe  den
Namen  „Dora“  gegeben  und  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  hat;

4.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Liverpool  am  27.  September  d.  J.  der  im  Jahre  1859  in
West-Hartlepool  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen,  eisernen  Bark  „Weser“
(früher  „Summer  Cloud")  von  698,17  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem
Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Ernst  Tobias  zu  Brake  und
Genossen,  welche  Brake  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben.

 

□—
In  Lübeck  wird  am  27.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

G.  Kon  fulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Alexandrien,  Ernst  von  Treskow,  zum  Konsul  in  Cairo,
und
den  Ingenieur  Heinrich  Schade  in  San  Juan  (AArgentinische  Republik)  zum  Vize-Konsul
  daselbst
zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="652" />
        <pb n="653" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche

 

Herausgegeben

“

—

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  24.  Oktober  1879.  G43.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot

2.
3.

ausländischer  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebitte....  Seite  629
Finanz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15000000  K  632
Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichs-Goldmünzen;  —  Goldankäufe  der  Reichsbank;
—  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  September
1879;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  September
  187909.  633

 

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen
638

5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken  638

6.  Marine  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  Verzeichnisses
der  Strandbehörden;  —  Erscheinen  des  Handbuchs  für
die  deutsche  Handelsmarine  für  187090  639

7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung  440

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Noachdem  durch  die  Bekanntmachungen  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  3.  und
10.  d.  M.  (Reichsanzeiger  Nr.  232  und  238)  die  Probenummer  sowie  die  Nummer  1  der  im  Verlage  von
A.  Herter  zu  Riesbach-Zürich  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Der  Sozialdemokrat“  verboten  worden
sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie
vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Der  Sozialdemokrat“  im  Reichsgebiete  hierdurch
verboten.

Berlin,  den  18.  Oktober  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

 

90
        <pb n="654" />
        630

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)°)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Phalanx“

zur

Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  22.  Oktober  1879.

 

In

Der  Reichskanzler.

Vertretung:
Eck.

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567,  586,  598,  617.

*

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Jakob  Frusch,  Ar-27  Jahre,  geboren  zutschwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  5.  August
beiter,  Wola  zabierzowska,  Be-  «  Bezirksregierung  zu  d.  J.

.Giovanni  Daverio,

Eisenbahnarbeiter,

 

.Sigmund  Zwicker,

.Markus

Theodor

[Jaroß  Gyorgy,

zirk  Bochnia,  Galizien,

29  Jahre,  aus  Sesto-Calende,
  Provinz  Mailand,
  Italien,

 

Weißgerbergeselle,

Haber,
Handelsmann,

Beer,
Gürtler,

Drahtbinder,

 

desgleichen,

 

Königlich  württember-Bromberg,



19.  August

gische  Regierung  des  d.  J

Neckarkreises  zu  Ludwigsburg,


 

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

23  Jahre,  geboren  zu
Kollin,  Böhmen,

58  Jahre,  aus  Oswieczym,
  Galizien,

geboren  am  29.  Juni
1857  und  ortsangehörig
  zu  Wien,

35  Jahre,  aus  Lalinek,
Ungarn,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Verübung  groben
Unfugs,

 

 

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

 

Oktober
d.  I.

9.  Oktober
d.  I.
Oktober
d.  I.

4.  Oktober
d.  J.
        <pb n="655" />
        631

 

Name  und  Stand

 

 

 

 

Datum  des

 

·  l

So  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Ausl

  5  Ausweisung  weisungs-S

  -  der  Bestrafung.  *

S  des  Ausgewiesenen.  g  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

7.  Eduard  Vincent  Ste-33  Jahre,  aus  Chodecz,  Landstreichen,  Königlich  preußische  3.  Oktober
fansky,  Arbeiter,  Russisch-Polen,  Landdrostei  zu  Lüne-d.  J.

burg,

8.  Michael  Lustbader  52  Jahre,  aus  Wicnicz,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische#6.  Oktober
Schneider,  Bezirk  Bochnia,  Ga=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  I.
lizien,  Kassel,

9.  Josef  Kwiatkows-48  Jahre,  geboren  zul  Landstreichen,  Königlich  preußische  8.  August
ky,  Maler  und  An=  Lissa,  Provinz  Posen,  Bezirksregierung  zu  d.  I.

streicher,  Preußen,  ortsangehörig  Düsseldorf,
zu  Konin,  Russisch-Polen,

10.  Paul  Lambert,24  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef19.  Septem-Schlosser,
  Falkenburg,  Provinz  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Limburg,  Niederlande,  Aachen,
11.  Josef  Weiß,  Gürtler,  geboren  im  Juli  184  7,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Nürn-9.  Septemaus
  Prag,  berg  in  Bayern,  ber  d.  J.

12.  Karl  Bollmüller,  geboren  1843  und  orts-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches]!3.  Septem-Schuhmacher,

  angehörig  zu  Lippolds=  und  Diebstahl,  Bezirksamt  Alzenauber  d.  I.
weilen,  Amt  Tägerweilen,
  Kanton  Thurgau,
Schweiz,

13.  Joses  Platter,  geboren  1858,  aus  Völs,  Landstreichen  und  An-Königlich  bayerische  29.  Septem-Kommis,

  Bezirk  Bozen,  Tirol,  fertigung  eines  falschen,  Polizei-Direktion  zu  ber  d.  J.
Zeugnisses,  München,
14.  Franz  Seidler,  geboren  1847,  aus  Les-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schreinergehülfe,  kau,  Bezirk  Tepl,  Böhmen,

15.  Die  Schneider:
a)  Wenzel  Kraus,geboren  1818,  "
b)  dessen  Sohn,  Jo-geboren  1855,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches'7.  Oktober
hann  Kraus,  aus  Chotieschau,  Bezirk  Betteln,  Bezirksaamwt  Mün=  d.  S.

 

Mies,  Böhmen,

 

 

 

 

chen  r.  /J.,

 

 

90“
        <pb n="656" />
        632

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
-  *!  —  Ausweisung  weisungs-J
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusfes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
16.  Erwin  Falkenhorst,  geboren  am  6.  Juni  1852/Landstreichen  und  Ge-Königlich  sächsische16.  Septem-Zinngießer,
  zu  Arnstadt,  Thüringen,  brauch  falscher  Legiti=  Kreishauptmann-  ber  d.  IJ.
ortsangehörig  zu  Rad-mationspapiere,  schaft  zu  Leipzig,
stadt,  Oesterreich,
17.  Franz  Tölzer,  We-21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische"  des  gleichen.
ber  und  Handarbei-Kunnersdorf,  Böhmen,  teln,  Kreishauptmannter,
  schaft  zu  Zwickau,
18.  Josee  Roude  t27  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2.  Oktober
Musikant,  Lüttich,  Belgien,  präsident  zu  Metz,  d.  J.

 

 

 

 

 

 

2.  Fiuan  z=  Wese  n.

Bekan

 

mm  tmachung,

betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage  von  15  000  000  Mark.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Reichshaushalts-Etats
  für  das  Etatsjahr  1879/80,  vom  30.  März  1879  (Reichs-Gesetzblatt  S.  19)  habe  ich  angeordnet,  daß
behufs  der  Beschaffung  von  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform  unverzinsliche  Schatzanweisungen

im  Beträge  von  funfzehn  Millionen  Mark  ausgegeben  werden,  nämlich:
Serie  XXV  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  16.  Oktober

1879  bis  16.  Januar  1880,
Serie  XXVI  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  23.  Oktober

1879  bis  23.  Februar  1880,
Serie  XXVII  von  1879  über  fünf  Millionen  Mark  mit  einer  Umlaufszeit  vom  23.  Oktober

1879  bis  23.  März  1880.
Berlin,  den  15.  Oktober  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Scholz.
        <pb n="657" />
        33.  Münz.

—  633  —

Ueber  sich  t
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  18.  Oktober  1879  stattgehabten

und  Bank-Wesen.

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

Goldmünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-12.
  bis  18.  Oktober  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen  v
4  z  #  #z
Dresden  —  123  500  —  123  500
Hamburg  —  306  470  —  306  470
Summe  1.  —  429  970  —  429  970
2.  Vorher  waren  gepräüt  1  267  644  340  420  655  910  27  969  925  396  521  770
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  421  085  880  27969  925  396  951  740
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267  478  660  420  956  780  27  969  145
1  716  404  585  .4
Di.  Reichsbank  hat  an  Gold  .
angekauft..·....  1879  1878
vom  1.  bis  vom  1.  Januar  vom  1.  bis  vom  1.  Januar
15.  Oktober  bis  15.  Oktober  15.  Oktober  bis  15.  Oktober
A.  A.  AMA.  A.
in  Münzen  „  1  818  669,40  10  285  248,53  1  235  66516  5  199  135//5
in  Barren  1  133  309,98  25  787  932,48  1  675  846,38  59  323  393,7
zusammen.  2  951  979,  36  073  181,01  2911511,4  64  522  528,72
        <pb n="658" />
        634

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  14“°:
Zu  15“7:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darunter  41.006  .AM  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  105  540  „X&amp;amp;  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Crent.
5  .  täglich  bindlich-  öiudlta
S  Gege  G  -  lich-N
  Banken  Grund-Reserve.Noten-  1  an  n  r  „  fällige  Ad  *  teitn  Sonstige  GegenSumme  Gegen  feiten
anken.  .  eckte  .  Au  m  .  .
SVame  Kapltal.  Sonds.  umlauf.  31.  August  an  1  zuf  Ver-  *7  N—n—.——8—8—.—.———.—  Aug.  swetcin
2  1879.  oten.1879W  Q„  *187.  1879.  1879.  gebenen
z  keiten.  frist.  dischen
I  st  widch
1  Reichsbant  ..  120  ooo  15  2283  765  7824  82  566  188  44  4  —  —  471  4  43|036  024-L  36122  1
2Städt.  Bank  zu  Breslau  32  000  600  2  712-  430|1263—  3463322  —  40  —  —  —  9  634  390%  206
3|  Kölnische  Privatbank  3  000  750  2267—  222  1210|—  36  363  —  55|  2928—  59  30  —  33  108  629
4Magdeburger  Privatbank  3  ooo  606  29764  1731  1154  16  4  20  960—  91  115—  2  75661  60|  1946
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank000  750  1935|  237109016|554360  —  12105665—  136  91—  658801  87  10
Provinzial-  Aktien  =  Bank  des
6  Peerogthums  Posen  3  000  750  2  034—  138  1243—  164  6  —  1  52—  205  214—  26  7  526—  93  114
„Hannoversche  Bank-  12  Odo  H2  4487o  235|7972850  —  20192  35854—  558229811  632
s  Srankfurter  Bank  .  17  143574  270  J.  372718—  1.3935  3954  2592796—  *  640%  220  38  818+  593  2069
Bayerische  Notenbank  7500  292  66  543|  76441  140—  1089%  1085—  207  173—  162930  H659%  231  200  2334
10  Sachsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3  317  40  117/-T  2  884417  613|  399  2220  +  994  3762—  199  346  70  3749%3
11|  Leipziger  Kaffenverein  3  000  133  2%77  23786  2881023  —  366  144—  219  119  1003338  97
12|  Chemnitzer  Stadtbank.  510  115  510  7  244  71  64  —  11  117  74—  45  3953—  172  664
183)  Württembergische  Notenbank  ↄ  ooo  371  18  873—  1  4200  9593—  243123  —  53  781—  6  512  49%  28  957–  1  430  1
14)  Badlsche  Bank  9000,  S29  43.N3S%  44  58  —  432  5213203374140
15|  Bank  für  Süddeutschland.  15  670]  541113  56444  %  —  3  —  —  194  4  45
16)  Braunschweigische  Bank  10  500  309  2  498  4891700|  485  461  1  11—  68  539
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  943—  223  419  202  1101  7  2437—  75  43  —  6  967  141  22
18/  Bremer  Bark  16  607  775.  4865  799  3135+  793  540  —  *  14  126—  329  671..  179  375684  4356  827
l
Zusammen  268  3321  372|41  946  +  90  604¼  749-  136  629q164  708  —  46  68117  562—  2205|  8646  +  1  304452  566|+  43  016%  057
1
Bemerkungen.
Zu  8°:  Darunter  149  000  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
        <pb n="659" />
        banken  Ende  September  18.79
übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1879.
auf  Tausend  Mark.)

635

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
.

8
S
Metall.  Gegen  Keichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  5
Bestand.  31.  August  kassen-  31.  August  anderer  31.  August  Wechsel.31.  August  Lombard.  31.  August  Effekten.  31.  Augusft  Altiva,  31.  August  der  31.  August  7
1879.dscheine.  18379.  Banken.1879.  1879.  1879.  1879.  1879.  Aktiva.  1377  12
S.
=
503  142—  41441444  N304%%G  45434  448boOS  L  12  83211342½  %  37179  1
10644  79  3—  1  382  4  4  48804  216  3039  4  113  437  —  314  8  2836  4  4141  2
840  s9  4  8  213  4  207  7486  108  814  4  38  —  —  203  —  59  9570  129
996  +  42  7—  4  s18  4  15111  914—  94  1043  4  12  —  —  24  —  30  7  803  K  77
756  .  .  —  188—  31118  386|4.  1062  "26  22  ———-  48  —  1114  93321/—  25
705—  f11  1  1  sß  38  14  157  1252  78  —  —  5344%  45  7720—  606
1741|  22  4—  4  387  4  281411303/  4177  767  4  119  450  +  130  s  339  —  113  22981  —  912
5  508+  1687  540  —  107  504  185820541  —  2158  5  639—+M  1125  4650  —  91  2061—  8  39  443  4  6338
33  707—  502  29.  10%  K.  16!7732  +  1151  1776  4  448  1  7832  2222  1830  —  96  78  533+  12000
17003—  461  67  —  5434/X  2942361  +  15682  5  511  J  869  5258  —  409  4126  81½78  79762  +  374910
1%17/—  22  16  —  7  3zös—  36  344  4344  16os  —  27  —  —  960  224  7396  —  33811
205□  7  13  12  48—  89  9034—  145  122  .  15  132  —  399  28  3953  —  172  2
6  376—  1  10  11  —  s93|  537|  18399—  13  355  —  387  211  194  712  42  412F  1430
3  461  229  18—  „  204—  61  S9  1136—  31  31  —  1  376—  183  21  320  T  83744
4403  110  24  1  51—  406  1003  2208  J  25  4097  +  4385  1  669  —  5613  31228  TJ.  65515
639—.  75  22  —  19  137  52  6  829  868  2  151  80  —  —  6  437+  697  16  215—  87156
368  4.  116  4  42  —  91463+  109  24%4“  4½%  —  1195—  13  108  16817
1  695  1001  1—  1  34  94  33123  466  2322—  29  359.  —  713—  192  38  247  4  5491

585  646—  41  604  3173  -  1246  611  36.4.  55  321  99  102  22  97636  889  F  13009  55  Oool  —  95060  K  44330
        <pb n="660" />
        636

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

Bezeichunung

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  ·
Noteubanken«  inAbfchnittenzulOOMinAbIchnittenztIWOM
M  I  “  -  I  A.

1.  Reichsbank  I)3..  .  ...  399  265  400  112  034  600  —  —

2.]  Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  407  300  101  700  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2).  .  2250  500  725  800  —  —

4.]  Magdeburger  Privatbank  2975  700  24  300  —  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbant..  ....  1935  000  1  065  000  —  ·  —
6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  715  600  184  400  470  800  429  200

7.  Hannoversche  Bant..  .......  4486  900  313  100  —  —

8.Frankfurter  Bank  ..  3  410  900  5289  100  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  ..  6646270073457300  —
10.SächsifcheBantanresdeu.  23  501  700  36  498  300  —  —
11.]  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.4Cbemnitzer  Stadtbankk  510  000  —  —  —
13.Württembergische  Notenbank  18  873  200  6  726  800  —  —

14.  Badische  Bueek  10  103  500  28  896  500  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  13  053  100  22  946  900  —I  —
16.]  Braunschweigische  Bank  2  497900  11  002  100  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeck  943  400  1  456  600  —  —
18.  Bremer  Bank  4  864  700  4  635  300  —

zusammen  am  30.  September  1879.  557257  500  235  357  800  470  800  429  200

am  31.  August  1879  521  016  300260  879  000  389  200  510  800
mithin  am  30.  September  1879  mehr  36  241  200  –  81  600  —

weniger  —  25  521  200  —  81  600

 

 

Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

2499
7964  6680

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit
1  410  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
230  v  I  I  s  s

noch  nicht  eingelöst:
im  Bestande:

vernichtet:  98  3600  -

3)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Betriebe  übergeb

91  830  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

10  075
86  581  175
dem  1.  Januar  1876

0

296  840  e  I  ·
en  7  200  000  Mark  in  Noten  zu  100  Mark.

224  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

nicht  mehr  umlaufsfähig  und
2  460  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,
7  #  *  I  I  I  I  I

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1  400  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1  600  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  7  400  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4057  600  Mark  in
        <pb n="661" />
        —  637  —

noten  Ende  September  1879.

 

 

der  Reichswährung  waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Lausende  Nr
in  Abschnitten  zu  500  .K4  in  Abschnitten  zu  1  000  ¼4  überhaupt
4  44  4  4½  A  4
103  143  000  218  357  000  251  174.000  343  526  000  753  582  400  673  917  600  1.
—  —  1304  000  187  000  2711300  288  700  2.
—  —  —  —  2250  500  725  800  3.
—  —  —  —  21975  700  24  300  4.
—  —  —  —  1935  000  1  065  000  5.
889  500  310  500  —  —  2075  900  924  100  6.
—  —  —  —  4  486  900  313  1008)  7.
625  000  1  975.000  5234  000  15  466  000  9269  900  22  730  100  8.
—  —  —  —  66  462  700  3  457  300  9.
16  615  500  9  884  500  —  —  40  117  200  46  382  800  10.
2977  500  22  500  —  —  2977  500  22  500  11.
—  —  —  —  510  000  —  12.
—  —  —  —  18  878  200  6  726  800  13.
—  —  —  10  103  500  28  896  500  14.
—  —  —  —  13  053  100  22  946  900  15.
—  —  —  —  2  497  900  11.002  100  16.
—  —  —  —  943  400  1  456  600  17.
—  —  —  4  864  700  4  635  300  18.
124  250  500  230  549  500  257  712  000  359  179  000  939  690  800  825  515  500
116  219  000  238  581  000  211  396  000  405  205  000  849  020  500  905  175  800
8  631  500  —  46  316  000  —  90  670  300  —
—  8  031  500  —  46  026  000  —  79  660  300
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  20.  September  1879:
86  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  239  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  92  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  iunsammen  2202  690  Mark,
mithin  gegen  Eude  August  1879  weniger  4800
2  000  Oü  mo  23  500  ·  ...  7  500  Thlr.  in  in  Ablschnitten  zu  500  Thlr.  zufmmen  130  815
9  339  400  .  259  425  30  138  492  000  1  502  407  665
zur  Einziehung  aufgerufen  find,  waren  am  30.  September  1879:
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  360  Mork,  die  gleiche  Summe  wie  Ende  August  1879.
4050  „  „  1  6000  Thlr.  in  n  Abschnitten  zu  100  Thlr.  7140
2979000  Oc  299  000  "c  2  976  300

daß  am  30.  September  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1997000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

91
        <pb n="662" />
        —  638  —

41A.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

De-  Großherzoglich  badischen  Steuer-Einnehmerei  Auggen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lörrach  ist  die
Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  Wein,  Bier,  Branntwein  und  Weingeist  ertheilt  worden.

 

Der  Großherzoglich  hessischen  Orts-Einnehmerei  Hirschhorn  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Branntwein,  Bier,  Wein  und  Obstwein,  sowie  der  Großherzoglich  hessischen  Orts-Einnehmerei
  Kailbach  die  Befugniß  zur  Revision  und  Eingangsabfertigung  sowohl  des  eingehenden  Branntweins
  an  der  Grenze,  als  auch  der  unter  Uebergangsscheinkontrole  eingehenden  Sendungen  von  Branntwein
ertheilt  worden.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Mit  dem  heutigen  Tage  ist  die  zu  den  sächsischen  Staatsbahnen  gehörige,  6,62  km  lange  Strecke  Eibau—
Oberoderwitz  mit  der  Person  enhaltestelle  Oberdorf-Oberoderwitz  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  und
gleichzeitig  statt  des  seitherigen  provisorischen  Lokalbetriebes  ein  regelmäßiger  Betrieb  auf  der  Linie  Bischofswerda—Zittau
  hergestellt  worden.

Anschluß  findet  statt  in  Eibau  an  die  Linie  Ebersbach—Warnsdorf  und  in  Oberoderwitz  an  die
Linie  Löbau—  Zittau  derselben  Verwaltung.  -

Berlin,  den  15.  Oktober  1879.

 

Am  15.  d.  M.  ist  die  zur  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn  gehörige,  8,15  Km  lange  Bahnstrecke  Lampertheim
  —  Waldhof,  welche  in  Lampertheim  an  die  Bahnstrecke  Lampertheim-  Worms  der  Hessischen  Ludwigsbahn
  Anschluß  hat,  mit  der  Station  Waldhof,  sowie  die  4/18  km  lange  Zweigbahn  Waldhof  —
Mannheim-Neckarvorstadt  mit  der  Station  Mannheim-Neckarvorstadt  für  den  Personen=  und  Güterverkehr
  eröffnet  worden.

Berlin,  den  16.  Oktober  187)9.

In  Vertretung:
Körte.
        <pb n="663" />
        —  639  —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  Verzeichniß  der  auf  Grund  der  88.  1  und  2  der  Strandungsordnung  vom  17.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  73)  in  den  Bundes-Seestaaten  fungirenden

Strandämter,  der  denselben  untergeordneten  Strandvögte  und  der  den  Strandämtern

vorgesetzten  Aufsichtsbehörden

(Central-Blatt  für  1878  Seite  285,  für  1879  Seite  270  und  531)  wird  unter  „D.  In  Lübeck.“  wie  folg

geändert:)

 

Bezeichnung  und  Sitz

z  der
Strandämter  (Str.-A.)
und

Strandvogteien  (Str.-V.)

 

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

 

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

92.  Str.-A.  Travemünde.

Str.-V.  ebendaselbst.

 

Berlin,  den  15.  Oktober  1879.

 

 

Ostseestrand  auf  lübeckischem  Gebiete
  von  der  mecklen  burgischen
bis  zur  oldenburgischen  Grenze.

Wie  vorstehend.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

 

Aufsichtsbehörde:  Stadt=  und  Landamt  zu  Lübeck.

Lootsen  =  Kommandeur  A.
W.  Behrens  zu  Travemünde.


Oberlootse  P.  C.  H.  Westphal
  zu  Travemünde.

*)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.

 

Die  vom  Reichskanzler-Amt  veranstaltete  Ausgabe  des  „Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf
das  Jahr  1879“  ist  im  Verlage  von  „G.  Reimer“  in  Berlin  soeben  erschienen.  Das  Werk  ist  im  Wege  des

Buchhandels  für  den  Preis  von  fünf  Mark  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  22.  Oktober  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.
        <pb n="664" />
        —  640  —

7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Arthur  Theodor  Simson  an  Stelle
des  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Reichsdienste  entlassenen  Kaufmanns  J.  A.  Will  zum  Konsul  in  Cocanada

(Ostindien)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Karl  Wilhelm  Diehl  in  Montevideo  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung  aus
dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heumann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="665" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

*“

Reichskanzler-  Amt.

—

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

              

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  31.  Oktober  1879.  SG44.
Inhalt:  1.  ullgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennung  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen;
der  Mitglieder  der  Kaiserlichen  Disziplinarbehörden;  —  —  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-Goldmünzen;
Verbot  einer  ausländischen  Druckschriftt  —  Ausweisung  —  Goldankäufe  der  Reichsbakk  650
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  641  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen;  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  bis  Ende  Sep-—
  #  von  für  ungarn;  ;  u  tember  1879.  ..........  653
fuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  »
Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet  während  der  Zeit  s.  Eisenbahn  *“  Eröffnung  der  Station  Hugo  gür
aam  -  bis  15.  Oktober  1999  648  gutverken
3.  Münz=  Bank=  und  Papiergeld-Wesen:  Nachweisung  der  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  an
bän  2  September  1879  stattgehabten  Ausführung  des  —  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Sie  Majestät  der.  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  S.  61),  in  Gemäßheit  der  vom
Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarbehörden:

A.  des  Kaiserlichen  Disziplinarhofs:

a)  als  Präsidenten:
den  Präsidenten  des  Reichsgerichts,  Wirklichen  Geheimen  Rath  Dr.  Simson  in
Leipzig;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Senatspräsidenten  des  Reichsgerichts  Dr.  Drechsler  daselbst,

II.  =  Neichsgerichtsrath  ber  Gallenkamp  daselbst,
III.  -  Dr.  Fleischauer  daselbst,
IV.  ⅝  OD  Dr.  Wenck  daselbst,
V.  Derscheid  daselbst;

B.  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern:

1.  Potsdam:

a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Geheimen  Ober-Justizrath  Johow  in  Berlin;

92
        <pb n="666" />
        —  642  —

b)  als  Mitglieder:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Hoffmann  in  Potsdam,
.  -  Landgerichtsrath  Siber  daselbst,
III.  --  -  -  Landrichter  Heller  daselbst;

2.  Frankfurt  a.  G.:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  von  Grolman  in  Frankfurt  a.  O.;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Roestell  in  Frankfurt  a.  O.,
II.  -  Hackel  daselbst,
III.  -  -  Amtsgerichtsrath  Bardt  daselbst;

3.  Königsberg  i.  Pr.:

##

a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Schwagerus  in  Königsberg  i.  Pr.;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Schimmelpfennig  daselbst,
I.  -  -  -  Amtsgerichtsrath  Radloff  daselbst,
III.  -  OD  OD  Landgerichtsrath  Symanski  daselbst;

4.  Danzig:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtspräsidenten  Albrecht  in  Danzig;
b)  als  Mitglieder
I.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Mix  daselbst,
I.  -  -  Amtsgerichtsrath  Nippold  daselbst,
III.  -  Landgerichtsrath  Huhn  daselbst;

5.  Stettin:

u

a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Rintelen  in  Stettin,
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Succo  daselbst,
II.  -  Amtsgerichtsrath  Schlichting  daselbst,
III.  —  -

W

Landgerichtsrath  Meister  daselbst;
6.  Cöslin:

M#

a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Buhrow  in  Cöslin;
b)  als  Mitgliederz
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Leyde  daselbst,
.  -  -  Amtsgerichtsrath  Telle  daselbst,
III.  —  -  -  Zimmer  daselbst;

7.  Bromberg:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Schulze  in  Bromberg;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Amtsgerichtsrath  Danielowski  daselbst,
H  Landgerichtsrath  Ruffmann  daselbst,
OD  Tobst  daselbst;

V

III.  4"

*  ½
        <pb n="667" />
        —  643  —

8.  Posen:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  König  in  Posen;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  n  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Keyl  daselbst,
II.  Wackermann  daselbst,
III.  -  -  -  Brown  daselbst;

9.  Magdeburg:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtspräsidenten  Sturm  in  Magdeburg;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Rudolphi  daselbst,
II.  Wendt  daselbst,
II.  -  -  Landrichter  Dr.  Holtgreven  daselbst;

10.  Erfurt:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtspräsidenten  Lepper  in  Erfurt;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Doering  II.  daselbst,
II.  Reichard  daselbst,
III.  -  OD  Amtsgerichtsrath  Wohlleben  daselbst;

11.  Breslau:

aà)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Predari  in  Breslau;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Zarnikow  daselbst,
II.  Spisky  daselbst,
III.  -  -  -  -  Vietsch  daselbst;

12.  Liegnitz:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtspräsidenten  Schaper  in  Liegnitz;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Schneider  daselbst,
II.  Müller  daselbst,
III.  -  -  Amtsgerichtsrath  Dauß  daselbst;

13.  Oppeln:

a)  als  Präsidenten:

den  Königlich  preußischen  Landgerichtspräsidenten  Schmidthals  in  Oppeln;
b)  als  Mitglieder:

I.  den  Königlich  preußis  chen  Landgerichtsrath  Adanscheck  daselbst,
I.  von  Hermensdorff  daselbst,
III.  -  -  -  Amtsrichter  von  Goetz  daselbst;

14.  Münster:

aà)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Storch  in  Münster;

92•
        <pb n="668" />
        —  644  —

b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Amtsgerichtsrath  Würmeling  daselbst,
II.  -  Landgerichtsrath  Nacke  daselbst,
III.  -  -  -  Landrichter  Wolff  daselbst;

15.  Arnsberg:

a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Schulz  in  Arnsberg;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Schmale  daselbst,
II.  =  -  Landrichter  Beitzke  daselbst,
II.  OD  -  von  Müntz  daselbst;

16.  Düsseldorf:

N

a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtspräsidenten  Becker  in  Düsseldorf;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Ad  ers  daselbst,
II.  =  -  Landgerichtsrath  Schmitz  daselbst,
III.  --  -  -  -  Pape  daselbst;

17.  Cöln:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Siegfried  in  Cöln;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Peltzer  daselbst,
II.  Hoß  daselbst,
III.  -  -  -  Müller  daselbst;

18.  Trier:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Grach  in  Trier;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Hecker  daselbst,
II.  -  Schmeltzer  daselbst,
III.  -  -  -  -  Houben  daselbst;

19.  Frankfurt  a.  M.
a)  als  Präsidenten:

den  Senatspräsidenten  bei  dem  Königlich  preußischen  Oberlandesgericht  in  Frankfurt
  a.  M.  Sommer,;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Dr.  Eckhard  in  Frankfurt  a.  M.,
Il.  Landgerichtsdirektor  Dr.  Leykauf  daselbst,
IHI."  O’  OD  Landgerichtsrath  Dr.  Jung  daselbst;

20.  Cassel:
a)  als  Präsidenten:

den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Schultze  in  Cassel;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Herz  daselbst,
II.  Büstorff  daselbst,
III.  -  -  -  Landgerichtsrath  Vogt  daselbst;
        <pb n="669" />
        —  645  —

21.  Hannover:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Dr.  von  Stockhausen  in  Hannover;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Meder  daselbst,
II.  -  Landgerichtsrath  von  Düring  daselbst,
III.  -  -  -  -  Bergmann  daselbst;

22.  Schleswig:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Hall  in  Kiel;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Sommerwerck  daselbst,
II.  -—  -  Oberlandesgerichtsrath  Jasper  daselbst,
III.  -  Amtsgerichtsrath  Brück  in  Schleswig;

23.  Leipzig:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  sächsischen  Landgerichtspräsidenten  Degner  in  Leipzig;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Kammerdirektor  bei  dem  Königlich  sächsischen  Landgericht  in  Leipzig  Pusch,
II.  den  Königlich  sächsischen  Oberlandesgerichtsrath  Neidhardt  in  Dresden,
III.  OD  Landgerichtsrath  Bielitz  in  Leipzig;

24.  Stulttgart:
a)  als  Präsidenten:
den  Königlich  württembergischen  Oberlandesgerichtspräsidenten  von  Kern  in  Stuttgart;
b)  als  Mitglieder:
J.  den  Königlich  württembergischen  Oberlandesgerichtsrath  von  Malzacher  daselbst,
II.  von  Heigelin  daselbst,
HI.⅝  OB  -7  Landgerichtsdirektor  Firnhaber  daselbst;

25.  Karlsruhe:
a)  als  Präsidenten:
den  Großherzoglich  badischen  Landgerichtspräsidenten  Serger  in  Karlsruhe;
b)  als  Nitaliederden
  Großherzoglich  badischen  Landgerichtsdirektor  Bender  daselbst,
J  Gerbel  daselbst,
III.  -  Landgerichtsrath  von  Chelius  daselbst;

26.  Darmstadt:
a)  als  Präsidenten:
den  Großherzoglich  hessischen  Oberlandesgerichtsrath  Eckstein  in  Darmstadt;
b)  als  Ritgliedere
.  den  Großherzoglich  hessischen  Oberlandesgerichtsrath  Dr.  von  Hesse  daselbst,
I  Landgerichtsrath  Maurer  daselbst,
III.  -  Weyland  daselbst;

L7.  Schwerin:
a)  als  Präsidenten:
den.  Großherzoglich  mecklenburgischen  Landgerichtspräsidenten  von  Scheve  in  Schwerin;
b)  als  Mitolieder
l  den  Großherzoglich  mecklenburgischen  Landgerichtsdirektor  von  Monroy  daselbst,
Il.  -  Landgerichtsrath  Dr.  Buchka  daselbst;

2  2

V#

2  2
—

#
        <pb n="670" />
        —  646  —

28.  Lübeck:
a)  als  Präsidenten:
den  Präsidenten  des  Landgerichts  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck  und  des  Fürstenthums
  Lübeck  Hoppenstedt  zu  Lübeck
b)  als  Mitglieder:
u.  den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  von  Zülow  in  Kiel,

-  -  Limberger  daselbst,
Amtsrichter  Dr.  Elder  in  Lübeck,
Hypothekenbeamten  Dr.  Gädeke  daselbst;
29.  Bbremen:

V

III.
IV.

M

a)  als  Präsidenten:
den  Landgerichtspräsidenten  Dr.  Meier  in  Bremen;
b)  als  Mitglieder:
I.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Gleim  in  Verden,
II.  den  Landgerichtsdirektor  Dr.  Bartels  in  Bremen,
III.  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  Toel  in  Verden
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Reichs=  bezw.  Staatsämter  zu  ernennen.

 

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Avantgarde"

zur  Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  27.  Oktober  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567,  586,  598,  617,  630.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
—  J„  Ausweisung  weisungsder
  Bestrafung.  beschlossen  hat  1
J  des  Ausgewiesenen.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.
à.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Meier,  Bäcker,  29  Jahre,  aus  Obern-schwerer  Diebstahl,  Großherzoglich  badi--  26.  Septemscher

  Landeskommis=  ber  d.  J.

dorf,  Bezirk  Salzburg,
sär  in  Karlsruhe,

Oesterreich,
        <pb n="671" />
        647

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

*  «  l  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
2.  JJohann  Mack,  Tage-60  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  22.  Septemarbeiter,
  Krokolow,  ortsangehö  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
rig  zu  Krokopole  bei  Frankfurt  a./O.,
Kalwarya,  Gouvernement
  Suwalki,  Russisch-Polen,


3.  Moritz  (Moszek)  24  Jahre,  aus  War—-Landstreichen,  Angabe  Königlich  preußische  16.  Oktober
Großmann,  Gla-  schau,  eines  falschen  Namens  Bezirksregierung  zu#  d  J.
sergeselle,  und  einfacher  Diebstahl,  Posen,

4.  Karl  Engler,  Mül-36  Jahre,  aus  Freuden-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  20.  Septemlergeselle,
  thal,  Kreis  Troppau,  Angabe  eines  falschen  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.

Oesterreichisch-Schlesien,  Namens  und  Gebrauch]Liegnitz,
falscher  Legitimationspapiere,


5.  Sosef  Nigrinn,  56  Jahre,  aus  Polaun  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  15.  Septem-Weber,
  bei  Gablonz,  Böhmen,  und  Diebstahl,  ber  d.  J.

6.  Ignatz  Taussig,  22  Jahre,  aus  Hranitz,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische/l8.  Oktober
Kommis,  Bezirk  Ledetz,  Kreis“teln,  Bezirksregierung  zul  d  J.

Czaslau,  Böhmen,  Schleswig,  "6
7.enzel  Jedlicka,:!8  Jahre,  aus  Sasky,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches]26.  Septem-Schuhmacher,
  Bezirk  Pribram,  Kreis  Nichtbefolgung  der  Bezirksamt  Eschen=  ber  d.  I.

Pisek,  Böhmen,  Reiseroute  und  Ge=  bach,
brauch  falschen  Namens,

8.a)  David  Speran-geboren  1841,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerischesfdesgleichen.
dio,  Tagelöhner,  teln,  Bezirksamt  Schonb)
  dessen  Ehefrau,  geboren  1843,  aus  Coo=  gau,
Maria,  ria,  Bezirk  Primiero,
Süd-Tirol,

9.  Leopold  Steiskal,9  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Stadtmagistrat  Am-10.  Oktober
Schuhmachergeselle,  zu  Boretin,  Bezirk  berg  in  Bayern,  d.  IJ.
Seltschan,  Böhmen,

10.  Thomas  Petek,  geboren  1860,  aus  St.  desgleichen,  Königlich  bayerisches1  1.  Oktober
Tagelöhner,  Martin,  Bezirk  Krain-  Bezirksamt  Kelheim,  d.  J.

 

burg  in  Krain,  Oester- 



 

 

 

reich,
        <pb n="672" />
        —  648  —

 

Datum  des

 

—  s  -
i  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-..

  .  1  Ausweisung  weisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

 

 

 

11.  Anton  Salme,  We-41  Jahre,  geboren  und  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  sächsischef2  6.  September
  und  Handarbei=  ortsangehörig  zu  Kö-iger  rechtskräftiger  Ver  Kreishauptmann-  ber  d.  J.
ter,  nigshain  bei  Rumburg,  urtheilung  wegen  ders  schaft  zu  Bautzen,
Böhmen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

12.  Karl  Nover,  Nadler,  52  Jahre,  aus  Mastricht,  Landstreichen  und  Ar-Königlich  württember-30.  Septem-Niederlande,
  beitsscheu.  gische  Regierung  des  ber  d.  J.
Schwarzwaldkreises
zu  Reutlingen,

 

 

 

 

 

 

 

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

——

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Schönebeck  im  Hauptamtsbezirke  Magdeburg  ist  die  Befugniß
  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II  über  Sendungen  von  Roheisen  und  Heringen  aus  dem
Privat-Transitlager  des  Speditions=  und  Elbschiffahrts-Komtors,  Aktiengesellschaft,  zu  Schönebeck  beigelegt

worden.

 

Di-  Großherzoglich  sächsische  Steuerstelle  für  Ichtershausen,  deren  Verwaltung  dem  Fürstlich  schwarzburg'schen
  Steueramte  zu  Arnstadt  bis  auf  weiteres  übertragen  ist,  ist  zur  Abfertigung  bonifikationsfähigen
Branntweins  ermächtigt  und  wird  diese  Befugniß  unter  der  Amtsfirma:  „Fürstlich  schwarzburg'sches  Steueramt

  zu  Arnstadt",  so  lange  letzteres  als  Bezirkssteuerstelle  für  Ichtershausen  fungirt,  ausüben.

 

Die  Königlich  ungarische  Regierung  hat  aus  Anlaß  des  Auftretens  der  Reblaus  in  Italien  die  Einfuhr  von
Weinreben  mit  oder  ohne  Wurzel,  Reisigen,  Blättern  in  trockenem  oder  frischem  Zustande,  auch  wenn  die—
selben  nur  zur  Verpackung  dienen,  und  ebenso  die  Einfuhr  anderer  Theile  des  Weinstocks,  mit  alleiniger
Ausnahme  der  Trauben,  aus  dem  Auslande  bis  auf  weiteres  verboten.  «
        <pb n="673" />
        649  —

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zoll—
gebiet  während  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  Oktober  1879.

Nach  zollamtlichen  Ermittelungen.

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen

 

 

 

 

I.  Ostsee,  und  zwar  4.  Zu-Rußland
  3.  Oester-  sammen
a)  von  b)  von  2.  Rußlan  reich  (Spalte  2
russischen;  anderen  bis  5)
Häfen  Häfen
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weizen  ..  16  324  36  144  72  348  128  030  252  846  Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  —  —  25  181  43  284  68  465  Lüben  boer  nee
durchfuhr  si
2.  Roggen  599  748  811/%  18  750  263  ddie  Eingangsdavon
  zur  Durchfuhr  —  —  19  725  118  1  Sopstelen  ange
d  Einsicht
3.  Hafer  12  328  1978  408  Oo0j  durch  ##stel
davon  zur  Durchfuhr  3  560  1  212  22  306  2  107  29  185  oder  in  sonst
geeigneter  Weise
4.  Gerste.  12  984  3  426  2997275  946  322  3285thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  —  —  19  188  40  560  59  748  mign  welchet
Theil  der  in  den
5.  Mais  —  1  806  —  30  512  32324Ateien  Verehr
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  4  600  4  600  gens  en  Wen-6.
  Mehl  aus  Getreide  und  Leranesurr  be—
Hülsenfrüchten  147  20  2  133  61  933  64  233
davon  zur  Durchfuhr  2  —  —  14  793  14  795
7.  Raps  und  Rübsaat  –  —  18  547  22  320  40  867
davon  zur  Durchfuhr  —  —  16  514  706  17220
8.  Leinsaat  960  132  65  251  6  241  72  584
davon  zur  Durchfuhr  .  —  —  16  671  12  16  683

 

 

 

 

 

 

 

93
        <pb n="674" />
        650

3.

Münz-,  Bank=  und

Nachweisung  der  bis  Ende  September  1879  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

J.

Bezeichnung  der  Staaten.

2.

Betrag

des  ausgegebenen
Landespapiergeldes
(auf  Mark  reduzirt)

3.  4.

Definitiver  Antheil  Marximal-Betrag
an  der  zu  gewährenden
Reichslassenscheinen  Vorschüsse

nach  8.  1  des  Gesetzes  J  nach  8.  3  des  Gesetzes

 

————  ——  —  —  —
—————————————

19

 

 

 

 

 

Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.

Preußen  einschließlich  auenburg  61  386  729  72  145  49471  —-  —
Bayern...  36000000  1419753695  1453497537
Sachsen  36  000  000  7  479  838  04  19  013  441131
Württemberg  10  285  713  5  32123584  3309  651144
Baden  11  142  858  4276683.  70  4577  449  3
Hessen  7371  429  2  495  65729  3  250  51447
Mecklenburg-  Schwerin  .  2955000  1631988  18  882  00788
Großherzogthum  Sachsen  1  800  000  837  401  47  641  732  35
Mecklenburg-Strelitz.  2  400  000  283  779  50  1  410  81367
Oldenburg.  –  915  074  93  —  —
Braunschweig  3  000  000  913  120  29  1  39125314
Sachsen-Meiningen  1  800  000  549  981  89  833  34441
Sachsen-Altenburg  1  456  800  415  863  88  693957  .41
Sachsen-Koburg-  Gotha  1  800  000  510  134  20  859910  53
Anhalt  2  850  000  595278  00  1  503  14800
Schwarzburg-  Sondershausen  450  000  196  607  91  168  92886
Schwarzburg  Rudolstadt  600  000  220  988  22  252  67452
Waldeck.  .  630  000  164  51732  310  321179
Reuß  ältere  Linie  390  000  131  949  77  172  033  49
Reuß  jüngere  Linie  960  000  260  51697  466  322  02
Schaumburg-Lippe  1  020  000  93  808  00  61746143
Lippe  .  —-  32519267  —  —
Lübeck  —  152  619  78  —  —
Bremen  —  358  161  09  —  —
Hamburg  991  8748  —  —
Elsaß-Lothringen  —  4534695  92  —  —

Summe  184  298  529  120  000  00000  548899412

An  Reichskafsenscheinen  sind  usgegeben:
quachSp.............................................  119  999  930  Mark

b.  zur  Gbhene  ber  nach  Spalte  6b.  auf  die  Reichs-Hauptkasse  angewiesenen  baaren  Zahlungen
etrage  von  54  082  100,,,  Mart

.  zur  Deckung  der  nach  Spalte  7  angewiesenen  Vorschüsse  im

Anmerkung:

70
C)TTW7  54  082  100

 

 

Zusammen  174  082  100  Mark
        <pb n="675" />
        Papiergeld-Wesen.

die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.

651

April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  Zum  Ersatz  von  Landespapiergeld
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  sind  noch  erforderlich:
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  a.  Auf  die  nach
(Spalte  2)  z  ur  baaren  Zahlung  währenden  Vor-  »  b.  Spalte  7  gewährten
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  auf  die  Reichs-  9  1  5  auf  den  definiti--:zur  Erfllllung  des  Vorschüsse  sind  an
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  sch  se  sind  auf  ven  Antheil  Maximal-Betrages  die  Reichs-Hauptkasse
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  pbie  Reichs-Haupt.(Spalte  3)  der  zurückgezahlt
reduzirt)  Kontrole  der  Staats-  wen  guchen  Lontrole  kasse  angewiesen  in  Reichskaffen-  Vorschüfe
papiere  hierselbst  hierselbst  scheinen
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
61  386  729  72  145  490  00  4  71  –  —  ——  —  —  —  —
35805989,¼¼  14  197  535  00  1  9514  405  634  80  —  —  129  340  57  2  906  994  00
35  693  313  7  479  835  100  3  04  18  808  9831  —  —  204  458  00  3  802  686  00
10  176  000  5321  23500  0  8443236509  44  —  —  73  142  00  661  929  00
11041544,  4276  680  00  37004509  90724  —  —  67542  29  915  489  00
7  296  000  2  495  655  00  2  293200  228147  —  —  50  286  00  650  100  00
2943  000  1  631  985  00  3  18  874  007  88  —  —  8000  00  176  400  00
1  767  765  837  400  00  1  47  620  242|35  ——  21490  00  128  346  00
2  386  110  283  775  00  4  50  1  40  55367  —  —  9260  00  282  162  00
—  915  070  00  4  93  —  —  —  —  —  —  —  —
2971080  913  120  00  10  29  171973|4  —  —  19  280  00  278  250  00
1  692  300  549  980  00  1  89  761  545|41  —  —  71  800  00  166  668  00
1  423  728  415  860  00  3  88  671  909  41  —  —  22  048  00  138  789  00
1  773  825  510  130  00  4  20  842  460/53  —  —  17  450  00  171  981  00
2  769  000  595275  00  3  00  1  ——  54  000  00  300627  00
447  084  196  605  00  2  91  166  98406  ——  194400  33  783  00
575  289  220  985  00  322  236  20052  —  —  16  474  00  50  532  00
615  987  164515  00  2  32  300  979/79  —  —  9342  00  62  064  00
379251  131  950  00  —  0  23  164  86749  —  —  7  166  00  34  404  00
926  193  260  515  00  1  97  443  784s02  —  —  22  538  00  93264  00
1  016  580  93  805  00  3  00  615  181|33  —  —  2280  00  123  492  00
—  325  190  00  2  67  —  —  —  —  —  —  —  —
—  152  615  00  4  78  –  –  —  —  —  —  —  —
—  358  160  00  109  U.  S  —  —  —  —  —  —
—  991870  00  3  48  —  —  —  —  —  —  —
—  4  534  695  00  0  92  –  —  —  —  —  —  —  —
183086767,11  119  999  930  00  70  00  54  082  10086  —  —  807  840  861  10977  960  00
—  120  000  000  Mark.
Uebertrag  174  082  100  Mark.
In  Folge  der  auf  die  Vorschüfse  erfolgten  Rückzahlungen  (Spalte  9)  sind  an  Reichskassenscheinen  eingezogen  und  vernichttttt  10  977960  „

Die  verbliebenen  Reichskassenscheine  im  Betrage  von

be  stehen:

a.  in  10  096  472  Abschnitten  à  5  Mark
2  516  844  „%  5  20
1  245  698  »

b.  □
e.

50

 

50  336  880
62  284  900

sind  wie  oben

 

163  104  140  Mark

50  482  360  Mark

163  104  140  Mar
93°
        <pb n="676" />
        —  652  —

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  25.  Oktober  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

Goldmünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat--19.
  bis  25.  Oktober  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
2  AC  A.  A
Berlin.  —  319  100  —  319  100
Summe  1.  —  319  100  —  319  100
2.  Vorher  waren  geprägt  1  267  644  340  421  085  880  27969  925  396  951  740
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  421  404  980  27969  925  397270  840
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben.  1  267  478  660  421  275  880  27  969  145
1  716  723  685.8  ·
Die  Reichsbank  hat  an  Gold
angekauft  ....  1879  1878
vom  16.  bis  vom  1.  Januar  vom  16.  bis  vom  1.  Januar
23.  Oktober  bis  23.  Oktober  23.  Oktober  bis  23.  Oktober
in  Münzen  10  112  3848  20  397  63331  57  154,28  5  256  289,43
in  Barren  44  213,8665  25  832  146,83  —  59  323  393,57
zusammen.  10  156  598,t3  46229  779,64  57  154,8  64  579  683,00
        <pb n="677" />
        1.

653

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderen  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
.  nahmebeträgtBonisikarw-  «  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  a  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres.  u  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5.
.  Schlusse  des  schaftliche  Vori  «
Einnahme.  orjahres“  +  mehr
b  bbengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
*  A—  A  MA  *4
1  2.  3.  4.  5.  6.
göue  75522  927  30540  75  492  387  49  279  888|——26212  499
Rübenzuckersteuer  102525  12  730  995  —  12628  470—  9  926  988  —  2  701  482
Salzsteuer  15  747  885  7880  15  740  00515  748  772—  8767
Tabacksteuer=  335  691  52  440  28327|1  229  279  53992
Branntweinsteuer  ....  14502337312550211376835109330814443754
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  48  299  —  48  299  49  929—  1  630
Brausteuer  ......  7611899  82014  75298851  7574724  —  44839
Uebergangsabgaben  von  Bier.  447  789  —  447  789  424  485/  23304
Summe  114319352  16029351  88290001  74313  170  428  976831
Spielkartenstempel  399  065  —  399  065  —  +  399  065
.  Darunter  ·
Nachsteuer:
20  497  1
Wechselstempelsteeer  —  –  3182  7811  3065  R  116  822
Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  61  834  56960  803  993.+  1  030  576
Reichs-Eisenbahn  -Verwaltung  ..  —  —  18  683  200|19  O13  706—  330  506

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bis  Ende  September  1879:
        <pb n="678" />
        —  654  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  Differenz
vom  Beginn  Ist-Einnahme
Bezeichnung  des  Etats-  ds  —  zwischen  den
jahres  bis  Zeitraum  Spalten
der  zum  Schluß  des  des  2  und  3.
#  obengenannten  Vorjahres.  +mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
A  —  A
1.  2.  3.  4.
Zölle..  ..  76  123  832  46  791  458  4  29  332  374
Rübenzuckersteer  51  868  720  4  391  376  +  4477  344
Salzsteeer  15  430  766  15.271  533  +  159  233
Tabacksteeer  231  788  182  427  +  49361
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntdrin  19781  022  19  702  496  +  798526
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  6  773  070  6  792  377  —  199307
Summe  170  209  198  136  131  667  +  340775N
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteurrnrnn
  518  158  —.  +  518  158

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  November  d.  J.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Dortmund  —Horst  der  Westfälischen  Eisenbahn  gelegene
Station  Hugo  auch  für  den  Stückgutverkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  28.  Oktober  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  im  Jahre  1865  in  New-Brunswick  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Vollschiff
„Kennemerland“  von  1  272/10  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  von  Hinrich  Addicks  zu  Bremerhaven  unter  dem  Namen  „Blücher“  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Bremerhaven
  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  1.  d.  Mts.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Amsterdam  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

In  Timmel  wird  am  3.  k.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="679" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Rei

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

–..  —.

 

 

——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  7.  November  1879.  945.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  einer  4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  des  Personenverkehrs  auf
ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern  der  Bahnstrecke  Gaschwitz—Plagwit  659

 

aus  dem  Reichsgebiete  Seite  655  5.  Marine,  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;

2.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  6.  Po  i  Ann’  erlee  üoe.nK  für  650
Goldmünzen  ·.""««’«««··«  658  Beamten  und  Unterbeamten  2c.  im  Bereiche  der  Reichs-3.

  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Zoll=  und  Post=  und  Telegraphen-Verwaltunn  6060
Steuerstelllen  658  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Erxequatur-Ertheilung
660

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)7)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"

erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Hammer“
zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  4.  November  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567,  586,  598,  617,  630,  646.

 

94
        <pb n="680" />
        656

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des

7  r  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:

1.  Stefan  Brzezinski,  29  Jahre,  aus  Kutno,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef25.  Oktober

Bäckergeselle,

Die  Zigeuner:

a)  Franz  Pawlowski,



b)  Julianna  Buriansky,

  verwittwete,


c)  deren  Tochter,
Karoline  Buriansky,
  unverehelichte,


Wilhelm  Seibt,

Dienstknecht,

Peter  Egger,  Schneidergeselle,


Josef  Barta,  Schneidergeselle,



Ignaz  Ille,  Webergeselle,



a)  Johann  Braun,
Regenschirmmacher,


b)  dessen  Ehefrau,
Agnes,

 

Russisch-Polen,

18  Jahre,  geboren  und
wohnhaft  zu  Czechowitz,
Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,


35  Jahre,  geboren  zu
Polom,  wohnhaft  zu
Altendorf,  Bezirk  Mährisch-Ostrau,
  Mähren,
18  Jahre,  geboren  zu
Schwirklau,  Kreis  Rybnik,
  Preußen,  wohnhaft
zu  Altendorf,  Bezirk
Mährisch-Ostrau,  Mähren,


20  Jahre,  aus  Voigtsbach,
  Bezirk  Reichenberg,
  Böhmen,

43  Jahre,  aus  Grindelwand,
  Kanton  Bern,
Schweiz,

26  Jahre,  aus  Gabel,
Bezirk  Gabel,  Böhmen,

35  Jahre,  aus  Kammersdorf,
  Bezirk  Ober-Hollabrunn,
  Nieder-Oesterreich,


geboren  1840,  zu  Vorderkrauseklauden,
  ortsangehörig
  zu  Wickewitz,
Bezirk  Starkenbach,
Böhmen,

geboren  1839,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

teln,

—

Candstreichen,

 

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,  grober  Unfug
  und  Beamtenbeleidigung,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

 

 

Bezirksregierung  zu

Posen,

Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußischesh.

d.  J.

Oktober
d.  I.

20.  September
  d.  IJ.

desgleichen.

27.  September
  d.  I.

7.  Oktober
d.  I.

Königlich  bayerisches'5.  Oktober
Bezirksamt  Schon=  d.  I.
gau,
        <pb n="681" />
        657

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
—  —  —  Ausweisung  j  asz
  «  der  Bestrafun  we####ge
S—  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Franz  Bolda,  Bin-geboren  1863,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches16.  Oktober
derssohn,  hörig  zu  Weißensulz,  teln,  Bezirksamt  Gra=  d.  J.
Bezirk  Bischofteinitz,  fenau,

Böhmen,
9.  Sohann  Schumak,geboren  1819,  ortsange-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Fleischselcher,  hörig  zu  Albersdorf,  Be-  «
zirk  Tachau,  Böhmen,
10.  Josef  Riedel,  geboren  1842  und  orts-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  sächsisch,  1.  Oktober
Drechslergeselle,  angehörig  zu  Neu=  Fälschung  von  Legiti=  Kreishauptmann-  d.  J.
—  Paulgdorf,KreisJung-mationspapierenundschaftzuBautzen,
Bunzlau,  Böhmen,  Gebrauch  derselben,
11.  Christoff  Koffend,  42  Jahre,  aus  Königs-Landstreichen  und  Bet-Königlich  württember-  22.  August
Gürtlergeselle,  berg,  Böhmen,  teln,  gische  Regierung  des  d.  I.
-  Jagstkreises  zu  Ellwangen,

12.  Eduard  Now  otny,geboren  am  24.  Mai  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-16.  Oktober
SSilhouetteur,  1837  zu  Prag,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
13.  Sakob  Dominik  Rou-geboren  am  31.  Juli'Landstreichen  und  Dieb-Herselbe,  22.  Oktober
1841  zu  Ax,  Frank-stahl.  d.  I.

zaud,  Sprachlehrer,

reich,

 

 

 

 

 

 

94“°
        <pb n="682" />
        —  658  —

2.  Münz=  un  Bank-Wesen.

Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  1.  November  1879  stattgehabten
Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat=26.
  Oktober  bis  1.  November  Halbe  rechnung  geprägt
1879  sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
K  #  #  2
Stuttgert  —  460  780  —  460  780
Summe  1.  —  460  780  —  .4060  780
2.  Vorher  waren  geprüäüt  1  267  644  340  421  404  980  27  969  925  397.270  840
3.  Gesammt-Ausprägung  1  267  644  340  421  865  760  27  969  925  397  731  620
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  ....  1  267  478  660  421  736  660  27  969  145
1  717  184  466.4

 

 

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I  zu  Rothenburgsort  im  Hauptamtsbezirke  Wandsbeck  ist
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  das  Privat-Transitlager
des  Besitzers  des  allgemeinen  Mahagoniholz-Lagers,  J.  F.  Müller  zu  Rothenburgsort,  eingehende  oder  von
dort  zu  versendende  Nutzholz  beigelegt  worden.

—.  —  —  —

Den  Königlich  bayerischen  Nebenzollamte  Nördlingen,  Hauptzollamts-Bezirks  Augsburg,  ist  die  unbeschränkte
  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I,  sowie  das  beschränkte
lagerecht  nach  Maßgabe  des  §.  105  des  Vereins-Zollgesetzes  ertheilt  worden.
        <pb n="683" />
        —  659  —

In  Folge  der  Betriebseröffnung  der  Eisenbahnlinie  Stuttgart—  Freudenstadt  sind  im  Königreich  Württemberg
  an  den  Stationen  Vaihingen  a.  d.  F.,  Böblingen,  Ehningen,  Gärtringen,  Nufringen,
Herrenberg,  Nebringen,  Bondorf,  Ergenzingen,  Eutingen,  Altheim  und  Dornstetten  zur
Kontrolirung  der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen  Bundesstaaten
  einer  inneren  Steuer  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,  Grenzsteuerämter  errichtet  worden.

 

1.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  M.  ist  auf  der  Bahnstrecke  Gaschwitz—Plagwitz  der  Sächsischen  Staatsbahn,  welche  bisher
nur  dem  Güterverkehr  diente,  auch  der  Personenverkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  31.  Oktober  1879.

In  Vertretung:
Dr.  Gerstner.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Floggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  London  am  13.  v.  Mts.  der  im  Jahre  1869  zu
Kincardine  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Inverallan“"  von
659,63  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  von  Carl  Albert  Domcke  zu  Stettin,  welcher  Stettin  zum  Heimathshafen  des
Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Glasgow  am  22.  v.  Mts.  dem  daselbst  neu  erbauten,  mit
einer  Maschine  von  150  nominellen  Pferdekräften  versehenen  eisernen  Dampfschiffe  „Malaga"
von  885,79  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Rob.  M.  Sloman  u.  Co.  zu  Hamburg,  welche
Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat.

 

In  Wustrow  bei  Rostock  wird  am  17.  d.  Mts.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.
        <pb n="684" />
        —  660  —

6.  Post-  un  d  Telegraphen-Wesen.

 

Dienstkleidung  für  die  Beamten  und  Unterbeamten  ꝛc.  im  Bereiche  der  Reichs-Post-  und
Telegraphen-Verwaltung.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  auf  Grund  des  §.  17  des  Reichsbeamten-Gesetzes  vom  31.  März  1873
mittels  Allerhöchsten  Erlasses  vom  13.  d.  M.  die  veränderten  Bestimmungen  über  die  Dienstkleidung  der
Beamten  und  Unterbeamten,  sowie  der  Postillone  im  Bereiche  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  zu
genehmigen  geruht.  Diese  Bestimmungen,  welche  in  jedem  Reichs-Post=  und  Telegraphen-Amte  eingesehen
werden  können,  beziehen  sich  auf  die  gewöhnliche  Dienstkleidung,  nicht  auch  auf  die  Gala=  (Staats-)
Uniform.  Im  übrigen  gehen  die  neuen  Vorschriften  davon  aus,  daß  der  bisherige  Unterschied  in  der  Dienstkleidung
  für  Post=  und  für  Telegraphenbeamte  bz.  Unterbeamte  in  Wegfall  komme.  In  Bezug  auf  die
Dienstkleidung  für  die  Postillone  tritt  eine  Aenderung  nicht  ein.

Der  Zeitpunkt,  von  welchem  ab  ausschließlich  Dienstkleidungs-Gegenstände  nach  den  neuen  Vorschriften
zu  tragen  sind,  ist  auf  den  1.  Oktober  1880  festgesetzt.

Von  den  Mustern  derjenigen  neuen  Dienstkleidungs-Gegenstände,  welche  von  den  seitherigen  Bestimmungen
  abweichen  oder  neu  eingeführt  sind,  werden  die  nöthigen  Nachbildungen  in  kürzester  Frist  bei  den
Kaiserlichen  Ober-Postdirektionen  zur  Ansicht  ausgelegt  und  den  Beamten  und  Lieferern  derart  zugänglich
gemacht  werden,  daß  die  baldige  Beschaffung  neuer  Stücke  keine  Schwierigkeit  erleidet.  Im  weiteren  wird
auch  das  Post-Zeugamt  hierselbst  in  den  Stand  gesetzt  werden,  Dienstkleidungs-Gegenstände  in  vorgeschriebener
Beschaffenheit  zu  möglichst  billigen  Preisen  zu  liefeeen.

Berlin  W.,  den  28.  Oktober  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.

 

77.  Kon  sulat=  Wese  n.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Max  Königsdörfer  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Reichsdienste
  entlassenen  Kaufmanns  Walter  Brohm  zum  Konsul  in  Monrovia  für  die  Republik
Liberia  (Afrika)
·  und
den  Kaufmann  Frederick  Bandinel  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Reichsdienste
  entlassenen  Kaufmanns  Francis  Parkman  Knight  zum  Vize-Konsul  in  Niutschwang
in  China

zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  türkischen  Konsul  in  Frankfurt  a./M.  ernannten  Herrn  Siegfried  Loewenthal  ist  das  Exequatur
  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="685" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

S  46.

  

5

Berlin,  Freitag,  den  14.  November  1879.

1V

           

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbote  aus-  3.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsländischer
  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern  Goldwünzen  664
aus  dem  Reichsgebiete.  Seite  661  4.  Eisenbahn-Wesen:  Ersffung  von  Vahnstreden  und  H#lte

.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  stellen
die  Berechnung  der  Wechselstempelabgabe  von  den  in  5.  Marine  und  Schlffahrt:  Einsezung  der  Kommisstonen  zur
außerdeutschen  Währungen  ausgedrückten  Wechselsummen;  Abnahme  von  Maschinistenprüfungen;  —  Ertheilung  eines
—  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  in  Flaggenattestes;  —  Erscheinen  des  dritten  Nachtrags  zur
den  Monaten  April  bis  Oktober  1879;  —  Bundesraths-  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  dautschen  Kriegs-  und
beschuß,  betreffend  Behandlung  von  guctourngaren,  welche  Handelsmarine  für  1870  668
egen  Gewährung  einer  Abgabenvergütung  in  das  Ausznd
  gesandt  worden  sind;  —  desgl.,  betreffend  Vor-  6.  hotn  rerhen  Mein  Postrerindung  g
schriften  für  Abfertigung  des  nach  der  Pfalz  gehenden  '·  "
Bieres  und  Branntweines;  —  Einfuhrverbot  von  Wein—  7.  Konsulat-Wesen:  Exrmöchügungen  kr  Vornahme  von
reben  2c.  für  Oesterreich;  —  Bestellung  eines  Stations-  Civilstands-Akten;  —  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilung
Kontrolörs;  —  Befugnise  von  Steuerstellen  663  669

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  der  Polizeibehörde  zu  Hamburg  vom  29.  Oktober  d.  I.  (Reichsanzeiger

Nr.  255)  die  Nummern  4,  5,  6  und  7  der  in  Paris  erscheinenden  periodischen  Druäscheit-  „Questions
Sociales  à  la  portée  de  tous  par  un  homme  du  peuple“  verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  8.  12

des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die
fernere  Verbreitung  des  Blattes:  „Questions  sociales“  im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  7.  November  1879.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

95
        <pb n="686" />
        Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  d.

662

I.  (Reichsanzeiger  Nr.  15)")  erlassene  Verbot  der

vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"“

erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,

zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  10.  November  1879.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Anker“

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494.  503,  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567,  586,  598,  617,  630,  646,  655.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
1  6  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:

1.  Anton  Urlebb,5  Jahre,  ortsangehörigsschwerer  Diebstahl,  Königlich  bayerischesf1  4.  Oktober
Schuhmachergeselle,  zu  St.  Marein,  Bezirk  Bezirksamt  Heils=  d.  IJ.
Cilli,  Steiermark,  bronn,

2.  Demeter  Popowic,3  Jahre,  aus  Opato-Diebstahl,  Königlich  bayerische  20.  Oktober
Packträger,  wasz,  Amt  Sid,  Ko-  Polizei-Direktion  zus  d.  I.

mitat  Syrmien,  Sla-  München,
vonien,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
3.  Julius  Friedrich  geboren  am  4.  Mai  1849  Betteln  unter  Drohun-  Königlich  preußische  4.  Oktober
Bloch,  Schornstein=  zu  la  Chaux  de  Fonds,  gen,  Bezirksregierung  zu/d.  S.
feger,  ortangehörig  zu  Vinelz,  Frankfurt  a.  O.,
Kanton  Bern,  Schweiz,
4.  Andreas  Marcis,  geboren  am  25.  Novem-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef  30.  Oktober
Topfstricker,  ber  1850  zu  Rischow,  teln,  Bezirksregierung  zud  I.

4

Die  Tagelöhner:
a)  Albert  Durst,

tenschopf,

 

b)  Andreas  Lich-Ungarn,



43  Jahre,

39  Jahre,

beide  aus  Linz,  Oesterreich,


 

Landstreichen,

 

Breslau,

Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

 

11.  Oktober

 

d.  J.
        <pb n="687" />
        663

 

 

 

 

 

—  —
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
*7“°  «  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

6.  Franz  Woche,  Kell--35  Jahre,  aus  Rossitz,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Pas--11.  Oktober

ner,

Pfannenflicker,

Fleischer,

Gärtner,

 

2.  Zoll-.

  Andreas  Mosika,  s3

.  Leopold  Herrmann,

.  Peter  Maria  Piquet,

Bezirk  Brünn,  Mähren,
Jahre,  aus  Zasko,
Komitat  Arva,  Ungarn,

43  Jahre,  aus  Podhoran,
  Bezirk  Czaslau,
Böhmen,

33  Jahre,  geboren  zu
Langast,  ortsangehörig
zu  Avon,  Departement
Cötes  du  Nord,

 

 

Landstreichen  und  unbefugter
  Gewerbetrieb  im

Umherziehen,

Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

 

Bekan

 

nutmachung,

sau  in  Bayern,
dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  zu  Mannheim,
Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

 

unud  Steuer-Wesen.

 

d.  J.
desgleichen.

29.  Oktober
d.  I.

29.  Oktober
d.  IJ.

betreffend  die  Berechnung  der  Wechselstempelabgabe  von  den  in  außerdeutschen  Währungen

ausgedrückten  Wechselsummen.

Grunde  zu  legen:
1  Pfund  Sterling

—  ———  ———„

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  Artikel  I  §.  3  des  Gesetzes  vom  4.  Juni  d.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  S.  151)
wegen  Abänderung  des  Gesetzes  vom  10.  Juni  1869,  betreffend  die  Wechselstempelsteuer,  hat  der  Bundesrath
beschlossen,  daß  vom  1.  Dezember  d.  J.  ab  an  die  Stelle  der  in  der  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des
Gesetzes,  betreffend  die  Wechselstempelsteuer,  vom  23.  Juni  1871  (Reichs-Gesetzblatt  S.  267)  unter  I  zu  §.  3
des  Gesetzes  enthaltenen  Bestimmungen  die  nachfolgenden  zu  treten  haben:

Behufs  der  Umrechnung  der  in  einer  anderen  als  der  Reichswährung  ausgedrückten  Summen  zum
Zwecke  der  Berechnung  der  Wechselstempelabgabe  sind  für  die  nachstehend  bezeichneten  Währungen  die  dabei
bemerkten  Mittelwerthe  bis  auf  weiteres  festgesetzt  und  allgemein  bei  der  Berechnung  des  Wechselstempels  zum

1  Gulden  niederländischer  V  Währung
1  amerikanischer  DollerH=1
  Frank,  Lira  Gold,  finnische  Mark,  spanische  T  T

1  russischer  Rubel

1  österreichischer  Gulden  (Silber  oder  Papier)
100  schwedische,  norwegische  oder  bänische  Kronen

100  spanische  Realen

1  portugiesischer  Milreis

Berlin,  den  12.

Sannns  187  9.

Der  Reichskanzler.

In

Vertretung:

Scholz.

 

Vom  12.  November  1879.

95“

20/40
1  770
4,25
O,s
2,00
1,#0

112/%
21000

4,50

2

1  §  M  U  V#  V
        <pb n="688" />
        —  664

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

 

 

April  Mai
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.
4  AL
I.  Im  Neichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  16  584  45  13  637  10
2.  Gumbinnen  3  136  10  2664  40
3.  Danzig.  13  509  75  12235  95
4.  Berlin.  48  163  30  56  2745
5.  Potsdam  ..  3  153  10  2728  55
6.  Frankfurt  a.  O.  6  014  10  6  30320
7.  Stettin  .  7325  95  7334  75
8.  Köslin  1  480  00  1  887  75
9.  Posen  4124  10  4  106  15
10.  Bromberg  2722  30  2  687  10
11.  Breslau  14574  05  15  664  90
12.  Liegnitz  6597  50  6419  90
13.  Oppeln  6  056  65  5233  80
14.  Ma  deburg  13  153  05  14  426  70
15.  Halle  a.  6  957  00  6  069  70
16.  Erfurt  8097  70  7265  40
17.  Kiel.  7  062  25  6  048  05
18.  Hunnooer  .  5  564  25  5210  20
19.  Münster  1  996  75  1  839  50
20.  Minden  5  865  05  6261  85
21.  Arnsberg  17  340  80  16  948  40
22.  Kassel.  3  358  45  3  317  35
23.  Frankfurt  a.  M.“  25  210  65  28228  00
24.  Köhn  13  687  15  12  865  80
25.  Aachen  6291  40  7436  45
26.  Koblenz  2915  20  2732  25
27.  Düsseldorf.  32  336  85  33  387  50
28.  Trier  1  996  75  1  871  85
29.  Dresden  10  270  95  10  480  20
30.  Leipzig  29  938  95  25  369  60
31.  Karleruhe  11  425  55  12  267  70
32.  Konstanz  4  769  15  5192  90
33.  Darmstadt  8  560  95  9  310  15
34.  Schwerin  i.  M.  4  335  85  1  602  70
35.  Oldenbung  4449  75  4  409  10
36.  Braunschweig  3  869  45  3  541  30
37.  Bremen  15  039  75  17  135  80
38.  Lamburg!a  58  109  10  57  661  70
39.  Biraßburg!  i.  E.  14  317  25  16  542  90
40.  M  ....  .....  3532  90  3751  50
Summe  J.  453  894  25  458  422  85
II.  Bayern  32  434  90  33  707  55
III.  Württemt  erg.  .....  15  441  85  17  830  35
Ueberhaupt  501  771  00  509  96600  75
*)  Dagegen  im  Jahre  1878.  518  463  45  509  190  85
»  ,,,,1877  566  297  40  572  178  65
1876  531  502  60  573778  80

I/“  Iy  t

 

)  Siehe  Central=  Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.
        <pb n="689" />
        665

Reich  in  den  Monaten  April  bis  Oktober  1879.

 

Oktober

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni  Julie  August  September
1879.  1879.  1879.  1879.  1879.
r—  #z  AM.  -2—  A
13251  80  16  26  90  12  463  10  13  225  30  14  50040
3  475  15  3  886  20  2  876  70  2  812  00  3  418  00
13  329  10  14  987  40  10  808  90  12  723  .05  13  693  25
55  6098  45  63  032  25  44743  80  52  504  95  56554  30
3  663  35  4920  50  3  087  20  3077  00  4225  70
6992  05  9240  5714  50  6762  90  7584  55
7  473  15  10  8820  60  7  566  90  8  077  40  8  537  70
2460  65  2243  30  1  4906  45  2118  00  21550
6835  60  5021#  3843  00  4869  75  4351  85
4629  40  3  56125  2530  10  2929  45  3258  90
15  110  45  19  410  13  131120  14  518  90  14  619095
7264  70  9  315  15  5764  15  7u092  55  7680  90
6  716  60  8  186  40  5  113  75  5904  55  6861  80
13  881160  20  864  45  18  441  80  15  47  85  21  946  30
6552  10  8723  55  6  504  60  7  379  65  9163  05
8931  95  14  094  00  4945  85  8166  85  9448  10
4425  15  8596  55  4166  10  5022  90  6  1975
5  853  80  8055  05  4549  55  6525  70  7661  50
1  550  55  3  479  35  2  045  25  1  6410  60  1  7660
5499  85  8  041  6260  50  4156  35  5950  50
14  586  95  25  412  10  16  534  35  16  06ö2  80  17  146  90
3592  15  4914  80  3115  30  3324  00  331390
19  610  55  39  127  45  24  972  95  24  875  20  28  236  50
12  035  30  19  618  50  10  341  80  11  377  55  14  367  50
5  196  95  11217  80  4  365  20  6421  30  716015
2  413  20  3  914  95  2726  10  2  496  75  3  203  75
25  559  35  52478  00  23  201  00  30  883  55  37  959  60
1  513  55  3  237  65  1  912  50  1  6656  85  2  069  20
8  645  95  14265  00  9207  50  10  595  90  11162  80
26  67775  38  0632  00  26  349  50  25746  70  32378  05
9846  05  22  1900  80  8  234  80  13200  00  14  304  95
4718  95  8813  95  4610  90  4557  50  5454  70
9424  10  13  649  45  8923  15  9260  75  10  606  85
2222  70  2  480  40  1  734  60  1  967  85  2212  50
21916  30  6  422  10  3  943  60  3  363  10  4  443  10
3  662  25  5902  05  3  269  35  2  8820  35  5344  30
130110  23  938  30  19  385  00  172145  17  183  10
55  279  70  77  587  30  59  006  35  64  522  65  70  666  60
13732  70  25  231  25  15  27580  15292  50  8400  90.
2434  05  5898  60  2  716  10  30349  3792  30
430  625|75  647080  45  415  879  25  453  669  80  508  953  55
32205  50  53765  40  35  649  40  33  441  60  40  795  40
16  546  55  20  001  45  15  407  60  16  666  40  17149  40
47937780  720937  30  466  936  25  503  79780  566  898  35
500  17010  30  526  433  45  506  106  90  505  504  05  566  757  50
573  642  55  584  507  35  547  805  35  586  366  10  613  371  15
571  318  35  566  623  15  543  436  65  596  059  15  619  100  10
        <pb n="690" />
        —  666  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Oktober  d.  J.  beschlossen,  daß  Retourwaaren,  auch  wenn
dieselben  gegen  Gewährung  einer  Abgabenvergütung  in  das  Ausland  gesandt  worden  sind,  beim  Wiedereingange
  gegen  Erstattung  dieser  Vergütung  zollfrei  gelassen  werden  können.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Oktober  d.  J.  beschlossen,  daß,  nachdem  der  in  Bayern
rechts  des  Rheins  bestehende  Malzaufschlag  auch  in  der  bayerischen  Pfalz  eingeführt  ist,  in  Zukunft  die  Vorschriften,
  welche  für  die  Abfertigung  des  nach  Bayern  rechts  des  Nheins  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung
  ausgeführten  Bieres  und  Branntweines  bestehen,  unter  Aufhebung  der  abweichenden  Bestimmungen
auch  auf  den  desfallsigen  Verkehr  nach  der  bayerischen  Pfalz  Anwendung  finden  sollen.

 

Die  K.  K.  österreichische  Regierung  hat  mit  Rücksicht  auf  das  Auftreten  der  Reblaus  in  Ober-Stalien  die
Einfuhr  von  bewurzelten  Reben,  Schnittreben,  Rebholz,  Rebenlaub  (auch  wenn  dasselbe  nur  zur  Verpackung
dient),  sowie  überhaupt  von  allen  Theilen  des  Weinstocks  im  frischen  oder  dürren  Zustande  —  mit  alleiniger
Ausnahme  der  Trauben  —  aus  dem  Auslande  verboten.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Aus  schusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Zander  zu  Radeberg  an
Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  sächsischen  Zoll-Inspektors  Raabe  den  Hauptämtern
zu  Schweidnitz,  Mittelwalde,  Görlitz,  Liebau,  Liegnitz  und  Glogau  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitze
in  Schweidnitz  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Demmin  im  Hauptamtsbezirk  Wolgast  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Nummer  51  und  g,  14,  25,  26  und  29  des  Zolltarifs
  vom  15.  Juli  1879  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Salzsteueramte  zu  Erfurt  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleit—
scheinen  J  über  inländisches  Salz  beigelegt  worden.
        <pb n="691" />
        3.  Münz-.

—

667  —

 

Uebe

r  sischt

nund  Bank-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  8.  November  1879  stattgehabten

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  Irn  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-2.
  bis  8.  November  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen
-m—  —  ⁊  MA
Berln  300  060  —  —  300  060
Summe  1.  300  060  —  —  300  060
2.  Vorher  waren  geprägt  ..  1267  644  340  421  865  760  27  969  925  397  731  620
3.  Gesammt-Ausprägunng  1  267  944  400  421  865  760  27  969  925  398  031  680
4.  Hiervon  wieder  eingezogen  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1  267778  720  421  736  660  27  969  145

1.

eröffnet.

 

 

 

 

 

 

 

1717484  525.4

 

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  5.  d.  Mts.  ist  die  an  der  Bahnstrecke  M.-Gladbach—Dalheim  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  zwischen
den  Stationen  Rheindahlen  und  Dalheim  gelegene  Station  Wegberg  für  den  Personen=  und  Gepäckverkehr

Berlin,  den  5.  November  1879.

 

Eisenbahn-Wesen.

 

An  15.  d.  Mts.  wird  die  zur  Königlichen  Ostbahn  gehörige,  2  1,#60  km  lange  Bahnstrecke  Laskowitz  —
Graudenz  mit  den  Haltestellen  Dubelno  und  Gruppe  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben.

Anschluß  findet  statt  in  Laskowitz  und  Graudenz  an  die  Linien  Bromberg—Dirschau  beziehungsweise
Graudenz—Jablonowo  derselben  Verwaltung.

Berlin,  den  5.  November  1879.
        <pb n="692" />
        —  668  —

Am  9.  d.  Mis.  wird  die  zur  mecklenburgischen  Friedrich-Franz-Eisenbahn  gehörige,  27,4;  kim  lange  Bahn—-strecke
  Malchin  —  Waren,  welche  in  Malchin  an  erstere  anschließt,  mit  den  Haltestellen  Gielow,  Basedow,
Schwinkendorf,  Levenstorf,  Schönau-Falkenhagen  und  der  Station  Waren  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben
  werden.  Die  Haltestelle  Levenstorf  dient  nur  dem  Personenverkehr.

Berlin,  den  7.  November  1879.

 

Am  10.  d.  Mts.  ist  die  an  der  Bahnstrecke  Metz—Diedenhofen  der  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  zwischen
den  Stationen  Hagendingen  und  Ueckingen  errichtete  Haltestelle  Reichersberg  (Richemont)  für  den  Personenverkehr
  eröffnet.

Berlin,  den  11.  November  1879.

 

An  10.  d.  Mts.  ist  die  an  der  Bahnstrecke  Metz—Novéant  der  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  zwischen
den  Stationen  Ars  a.  d.  M.  und  Novöéöant  errichtete  Haltestelle  A-cen  für  den  Personenverkehr  eröffnet.

Berlin,  den  11.  November  1879.

 

An  12.  d.  Mts.  wird  die  zur  Westfälischen  Eisenbahn  gehörige,  9,84  km  lange  Bahnstrecke  Horst  —  Osterfeld,
  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Dortmund  —Horst,  mit  der  Station  Osterfeld,  woselbst  Anschluß  an
die  Rheinische  Bahn  stattfindet,  für  den  Güter=  und  Privat-Depeschen-Verkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  11.  November  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Auf  Grund  des  §.  8  der  Vorschriften  über  den  Nachweis  der  Befähigung  und  über  das  Verfahren  bei  den
Prüsungen  der  Maschinisten  auf  deutschen  Seedampfschiffen  vom  30.  Juni  1879  (Central-Blatt  S.  427)
werden  in

Danzig,

Stettin,

Rostock,

Flensburg,

Hamburg  und

Bremen
Kommissionen  zur  Abnahme  der  Maschinistenprüfungen  erster,  zweiter  und  dritter  Klasse  eingesetzt  werden.
        <pb n="693" />
        —  669  —

Die  im  Jahre  1865  in  Frankreich  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahrene  Bark  „Frieya“
von  351,60  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  deutschen
Reichsangehörigen  Hinrich  Nicolaus  Hagen  zu  Coronel  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am
9.  August  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

Der  dritte  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen,  vom  Jahre  1879“
ist  erschienen.
Berlin,  den  7.  November  1879.
Der  Reich-kanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

6.  Post=  und  Telegraphen-=  Wesen.

 

Postverbindung  mit  Australien.

Durch  die  Dampfer  der  „Orient  Line“  wird  zwischen  Plymouth  und  den  australischen  Hafenorten
Adelaide,  Melbourne  und  Sydney  eine  in  der  Regel  monatlich  einmalige  Verbindung  unterhalten.
Mit  diesen  Schiffen,  deren  Abgangszeiten  indeß  nicht  im  voraus  festgesetzt  sind,  können  auch  Briefsendungen,
mit  Ausschluß  von  Einschreibsendungen,  nach  Australien  befördert  werden,  wenn  dieselben  die  Bezeichnung
„via  Plymouth,  by  private  ship“  tragen.  Das  Porto  für  die  dem  Frankirungszwange  unterliegenden
Sendungen  beträgt  für  Briefe  60  Pfennig  für  ie  15  Gramm,  für  Drucksachen  und  Waarenproben  10  Pfennig
für  je  50  Gramm,  für  Waarenproben  jedoch  mindestens  15  Pfennig.

Berlin,  den  3.  November  1879.

Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

77.  Kon  sulat=  Wessen.

Dem  Kaiserlichen  GeneralKonsul  von  Thielau  in  Sofia,  Bulgarien,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Reichsgesetzes
  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875,  für  seinen
Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.
        <pb n="694" />
        —  670  —

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Louis  Fraeb  in  Rio  Grande  do  Sul  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Reichsgesetzes
  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875,  für  seinen
Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen,
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Manila,  Th.  Ruttmann,  ist  gestorben.

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Sonneberg  ernannten  Herrn  George
Ortelli  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="695" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —

 

VII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  21.  November  1879.

As  47.

 

 

 

Inhalt:  1.

2.

3.

4.

Allgemeine  Verwaltungs  =  Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  671
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschestlichen  Verbrauchssteuern  bis  Ende  Ok.
tober  1879  .  ..674

Münz-Wesen:  nebersct  über  die  Aubpriguns  von  Reichs
Goldmünzen  ..

Statiflik:  Belanntmachung  betreffend  die  Statisut  des
Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande;
  —  Dienstvorschriften,  betreffend  die  Statistik  des
Waarenverkehrs  de  des  deutschen  Jollgebiets  mit  dem  ue
ande  ..  6

 

5.

6.

Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Einfuhr  von  Getreide,  Mehl
und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche
Zollgebiet  während  der  Zeit  vom  16.  bis  31.  Oktober
1879;  —  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Ein=
  und  Ausfuhr  für  Oktober  187702  709

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Bahnstrede  Redwitz-Schirnding
  .  ..  ..  712

Marine  und  Sifhrt:  Ernennun  des  Vorsitzenden
eines  Seeamtes;  Erscheinen  des  Nautischen  Jahrbuchs
für  1882;  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestees  712

Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigung  Jur
Vornahme  von  Civilstands-Akten  713

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Des  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Jannar  1879  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"

erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,

zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  17.  November  1879.

welche  unter  der  Ausschrift  „mene  tekel“

—i—

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

 

*)  Central-Blatt  S.  60;  vgl.  auch  S.  94,  160,  225,  246,  253,  274,  295,  321,  334,  343,  356,  373,  383,  399,  400,
414,  421,  445,  462,  485,  494,  503  511,  519,  533,  541,  547,  556,  567,  586,  598,  617,  630,  646,  655,  662.
        <pb n="696" />
        672

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des

*  –.  —  Ausweisung  weisungsder
  Bestrafung.  beschlossen  hat  6

des  Ausgewiesenen.  .  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.August  Walter,  geboren  am  7.  Oktober  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußischef11.  Septem-Arbeiter,
  1850  und  ortsangehö-  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
rrig  zu  Dobrau,  Kreis  Marienwerder,
Lipno,  Gouvernement
Plock,  Russisch-Polen,
b.  Auf  Grund  des  FK.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  August  Viktoringeboren  am  19.  Julis  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  5.  November
Richter,  Schrift1857  zu  Alt-Brünn,  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu  d.  J.
setzer,  ortsangehörig  zu  Krit-urtheilung  wegen  der  Potsdam,

schen,  Bezirk  Brünn!  gleichen  Uebertretung
Mähren,  innerhalb  der  letzten
drei  Tahre,

3.  Heinrich  (Chaim)|/27  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  7.  Oktober
Suß,  ortsangehörig  zu  Wilna,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Nußland,  Bromberg,
4.  Wenzel  Kratochwil,  geboren  am  26.  April  desgleichen,  Königlich  preußische  6.  November

5.

Schneidergeselle,

Wenzel  Kowatsch,
Schmiedegeselle,

a)  Sasie  Ko-=watsch,
  Wittwe,

b)  Franziska  Kowatsch,
  unverehelicht,



u.Karl  Ludwig  Lindberg,

  Zimmergeselle,

 

1843  zu  Pilsen,  Böhmen,


 

Königgrätz,  Böhmen,
40  Jahre,

16  Jahre,

beide  aus  Jamney,
Kreis  Königgrätz,  Böhmen,


geboren  am  25.  Juli
1850  zu  Kopenhagen,

 

 

18  Jahre,  aus  Tamney  desgleichen,
bei  Senftenberg,  Kreis

Landstreichen,  Betteln

und  Diebstahl,

Landstreichen  und  Betteln,

  «

Breslau,

Liegnitz,

 

dieselbe  Behörde,

Landdrostei
Stade,

 

Bezirksregierung  zu

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu  d

Königlich  preußische
zu

d.  J.

 

30.  August
.  J.

20.  September
  d.  J.

6.  November

d.  J.
        <pb n="697" />
        673

 

 

 

 

 

 

DName  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
.  —  -  Ausweisung  weisungs=E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
8.  Bron  Anderson,  3  Jahre,  geboren  zu[Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef3  1.  Oktober
Fabrikarbeiter,  Luxemburg,  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Düsseldorf,
9.  Peter  Brebach,  Sahre,  aus  Brüssel,  Landstreichen,  Königlich  preußische11.  Oktober
Gärtner,  «  Bezirksregietungzud.I.
Trier,
10.  Josef  Hermann,sgeboren  1860,  aus  Klat-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  30.  Oktober
Drechsler,  tau,  Bezirk  Klattau,  Betrug  und  versuchters  Bezirksamt  Deggen-  d.  J.
Böhmen,  Betrug,  dorf,

11.U

12.

13.

Weber,

ner,  Hafner,

tavont,  Tagner,

 

Friedrich  Wenger,

Johann  Josef  Häde-Johann

  Peter  Mon-29

  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Buchholterberg,
  Schweiz,

47  Jahre,  geboren  und

kingen,  Kanton  Solothurn,
  Schweiz,

35  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Courgenay,
  Kanton  Bern,
Schweiz,

 

ortsangehörig  zu  Egerteln,



desgleichen,

stahl.

 

 

Landstreichen  und  Bet-Landstreichen

  und  Dieb-Kaiserlicher

  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

derselbe,

derselbe,

 

96°

 

5.  November

d.  J.

6.  November
d.  J.

8.  November

d.  J.
        <pb n="698" />
        674

2.  Fiuanz-Wesen.

 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (eincschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1879
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  Die  SollEin-  .  .
nahme  beträgt  Vonifikatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  .  Bleib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  sai,  eiben  des  und  5.
Schlusse  des  astliche  Vorjahres  —
Einnahme.  w  mehr
h  obengenann  ten  Rechnung  (Spalte  4)  weniger
.  —  —  -  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  86  843  181  33  40086  809  776.  58  382  142—+  28  427634
Rübenzuckersteuer.  5009  461  13  102  244  —  8092  783.—  3  085  O16—  5007  767
Salzsteuer  19  130  733  799111912274219  138  115—  15373
Tabacksteuer  339260  59615  279645  213  675K.  65  970
Branntweinsteuier  .  18293946354713614746810145791804167630
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  58  600  —  58  600  59  049—  449
Brausteuer  .  9504579  137  973  9  366  606  9  462  357—  95  751
Uebergangsabgaben  von  Bier  534  562  —  534  562  508  363  26  199
Summe  139  714  322  16  888  364  122  825958199  257  865  123568093

Spielkartenstempel  525  392  —  525  392  —  +  525392

Darunter
Nachsteuer:
24  087

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  Oktober  1879:
        <pb n="699" />
        —  675  —

....—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  „
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Diferen
Bezeichn  ung  des  Etats-  in  demselben  zschen  en
jahres  bis  Zeitraum  pa  ten
der  zum  Schluß  des  des  2  und  3
obengenannten  Vorjahres  +  mehr
Einna  h  me.  Monats  —  weniger
A.  A  A
1.  2.  3.  4.
Zölle  84  834  570  54  035  997  +  30  798  573
Rübenzuckersteuer  51  413  051  46  896  305  +  4  516  746
Salzsteuer  18  123  137  18  038  457  +  84680
Tabacksteuer  227717  166  931  +—  60  786
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  22980  870  22  847  359  +  133  511
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  8  400  356  8  459  486  —  591s30
Summe  185  979  701  150  444  535  +  35  535  166
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer)
  576  104  +  5976  104

3.  Muürnz.

 

Uebe

Fr  sich  t

u  n?  Banuk-Wesen.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  15.  November  1879  stattgehabten

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

 

 

 

 

Goldmünzen  ·
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-9.
  bis  15.  November  1879  Halbe  rechnung  geprägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Kronen  hmung  geprig
-—  A  A.  A.
Darmstaat  —  55  980  –  55  980
Summe  1  —  55  9801  —  55  980
2.  Vorher  waren  geprägt  1  267  944  400  421  865  760  27  969  925  398  031  680
3.  Gesammt-Ausprägung  1267  944  400  421  921  740  27.969  925.  398  087  660
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780
5.  Bleiben  1267778  720  421.792  640

 

 

 

 

 

 

A  „

 

1  717  540  505.4.

 

27  969  145
        <pb n="700" />
        —  676  —

4.  Statistik.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande.

——  Ú  Ò

 

Der  Bundesrath  hat  zur  Ausführung  des  Gesetzes,  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets
  mit  dem  Auslande  betreffend,  vom  20.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  S.  261  ff.)  die  nachfolgenden
Vorschriften  erlassen:

8.  1.
Gattung  und  Menge  der  Waaren.

Bei  den  Anmeldungen  für  die  Verkehrsstatistik  ist  den  Angaben  über  die  Gattung  und  Menge  der
Waaren  (88.  1  und  2  des  Gesetzes)  das  statistische  Waarenverzeichniß,  welches  besonders  bekannt  gemacht
werden  wird,  zu  Grunde  zu  legen.

Kann  die  Gattung  der  Waare  nicht  nach  diesem  Waarenverzeichniß  angegeben  werden,  so  ist  dieselbe
doch  gie  zu  bezeichnen,  daß  sich  die  Waarenpost  unter  die  entsprechende  Nummer  des  Waarenverzeichnisses
einreihen  läßt.

8.  2.
Herkunft  und  Bestimmung  der  Waaren.

Der  Bestimmung  im  §.  1  Absatz  2  des  Gesetzes  gemäß  ist  bei  Handelswaaren  in  der  Regel  als
Land  der  Herkunft  das  Land,  aus  dessen  Eigenhandel  die  versendete  Waare  herstammt  (die  Provenienz),
und  als  Land  der  Bestimmung  das  Land,  in  dessen  Eigenhandel  die  Waare  übergeht,  anzusehen.  Die
Länder,  durch  welche  die  Waaren  auf  dem  Transport  unmittelbar  durchgeführt,  oder  in  welchen  die  Waaren
lediglich  umgeladen  oder  umspedirt  werden,  bleiben  bei  der  Angabe  der  Herkunft  und  Bestimmung  der  Waaren
außer  Betracht.

Die  Bezeichnung  der  Länder  erfolgt  durch  Angabe  der  betreffenden  Staaten  (Zollgebiete);  an  deren
Stelle  können,  falls  ihrer  Lage  nach  allgemein  bekannte  größere  Handelsplätze  in  Frage  stehen,  diese  angegeben
  werden.  Deutsche  Zollausschlüsse  sind  stets  speziell  zu  benennen.

§.  3.
Anmeldestellen.

Die  Errichtung  von  Anmeldestellen  im  Grenzbezirk  außer  den  Zollämtern  (§F.  3  des  Gesetzes)  liegt
den  Landesregierungen  ob.

Jeder  Anmeldestelle  im  Grenzbezirk  (s.  3  des  Gesetzes)  ist  von  seiten  der  Zolldirektivbehörde  eine
bestimmte  Strecke  der  Zollgrenze  zuzutheilen.

Die  Zolldirektivbehörde  kann  die  innerhalb  der  Binnenlinie  gelegenen  Zollstellen  in  Seehandelsplätzen,
sowie  die  außerhalb  der  Zollgrenze  (im  Auslande)  gelegenen  Zollstellen  für  bestimmte  Verkehrsarten  zu  Anmeldestellen
  bestellen  (§.  3  Absatz  3  des  Gesetzes)  und  hat  für  diesen  Fall  das  weiter  Erforderliche  anzuordnen.
In  welchen  sonstigen  Fällen  andere,  als  die  im  Gesetz  genannten  Zoll=  und  Steuerämter  zu  Anmeldestellen
bestellt  werden  sollen,  bestimmt  der  Bundesrath.

Die  Bestimmung  der  Geschäftsstunden  für  die  Anmeldestellen  liegt  den  Zolldirektivbehörden  ob.  Für
den  Eisenbahnverkehr  sind  dieselben  unter  Berücksichtigung  der  jeweiligen  Fahrpläne  dergestalt  zu  regeln,  baß
Zugverspätungen  und  Betriebsstörungen  vermieden  werden.

Die  Orte,  an  welchen  sich  Anmeldestellen  befinden,  und  die  den  einzelnen  Anmeldestellen  zugetheilten
Grenzstrecken  bezw.  Verkehrsarten  sind  öffentlich  bekannt  zu  machen.
        <pb n="701" />
        —  677  —

Die  im  F.  1  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  Anmeldungen  können,  insoweit  nicht  die  Bestimmungen
des  §.  4  des  Gesetzes  Anwendung  finden,  nur  bei  der  Anmeldestelle  bewirkt  werden,  welcher  die  betreffende
Grenzstrecke  bezw.  Verkehrsart  hiernach  überwiesen  ist.

S.  4.

Die  von  den  Zolldirektivbehörden  für  die  Fälle,  in  welchen  Sendungen  den  Sitz  einer  Anmeldestelle
  giht  berühren,  nach  8.  7  Absatz  1  des  Gesetzes  zu  treffenden  Bestimmungen  werden  öffentlich  bekannt
gemacht.

8.  5.
Anmeldescheine.

Zu  den  nach  8.  3  des  Gesetzes  abzugebenden  Anmeldescheinen  sind  Formulare  nach  den  anliegenden
Mustern  (Anlage  1  a—-d)  zu  verwenden  und  zwar:

a)  für  die  Einfuhhr...  .....  .  .  .  weoeiße,
b)  für  die  Ausffuhr..  .......  ..  grüne,
Jc)  für  die  Durchfuhr  (5.  12  Nr.  2à  des  Gesetzesse  gelbe,

d)  für  den  Inlandsverkehr  mit  Berührung  des  Auslandes  (§.  12  Nr.  2b  des  Gesetze))n,
  ubkrcthe.

Den  Mustern  entsprechend  ist  bei  der  Einfuhr  nur  das  Land  der  Herkunft,  bei  der  Ausfuhr  nur
das  Land  der  Bestimmung  und  bei  der  Durchfuhr  sowohl  das  Herkunfts-,  als  das  Bestimmungsland  anzugeben.
  Im  Uebrigen  ist  bei  der  Ausfüllung  der  Anmeldescheine  die  Anleitung  (Anlage  2)  zu  beachten.

Die  gedruckten  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen  und  die  Anleitung  zur  Ausfüllung  derselben
werden  einzeln  unentgeltlich  von  den  Anmeldestellen  und  den  übrigen  Zoll=  und  Steuerstellen  verabfolgt.  In
größerer  Anzahl  können  dieselben  von  denjenigen  Zoll=  und  Steuerstellen,  welche  zugleich  Anmeldestellen  sind,
oder  von  den  Direktivbehörden  besonders  dazu  beauftragt  werden,  gegen  Erstattung  der  Kosten  entgegengenommen
  werden.

8.  6.

Insofern  der  zur  Eintragung  vorgesehene  Raum  in  den  Formularen  zu  den  Anmeldescheinen  nicht
ausreicht,  ist  es  gestattet,  über  die  betreffenden  Waaren  ein  die  nöthigen  Angaben  enthaltendes  besonderes  Verzeichniß
  aufzustellen  und  dem  Anmeldeschein,  in  welchem  auf  letzteres  verwiesen  wird,  als  Anlage  fest  anzuheften.
  Beim  Eisenbahnverkehr  darf  ein  Anmeldeschein  nur  den  Inhalt  eines  Frachtbriefes  umfassen.

§.  7.

In  den  Fällen  des  Absatzes  2  des  §.  27  des  Vereinszollgesetzes  ersetzt  der  Revisionsbefund  die
Anmeldung  in  bezug  auf  Gattung  und  Menge  der  Waaren.  Doch  bleibt  der  Waarenführer  zur  Angabe
des  Landes  der  Herkunft  verpflichtet.

Bei  den  zollfreien  Gegenständen,  welche  bei  dem  Grenzzollamt  auf  Grund  von  Frachtbriefen  in  den
freien  Verkehr  gesetzt  werden,  bedarf  es  der  Uebergabe  von  Anmeldescheinen  nach  §.  3  des  Gesetzes.  Für
diese  Anmeldescheine  können  die  Formulare  zu  den  speziellen  Zolldeklarationen  benutzt  werden.

8.  8.

Der  kleine  Grenzverkehr,  bei  welchem  nach  8.  3  des  Gesetzes  mündliche  Anmeldung  genügt  und
nach  §.  9  des  Gesetzes  weitere  Erleichterungen  bezüglich  der  Verpflichtung  zur  Anmeldung  eintreten  können,
umfaßt  in  vorliegender  Hinsicht  den  nachbarlichen  Verkehr  der  Grenzorte,  welche  nicht  weiter  als  15  Kilometer
  von  der  Grenze  entfernt  gelegen  sind.

Bei  Gegenständen,  welche  auf  weiteren  Strecken  transportirt  werden,  sowie  bei  Waaren,  welche  als
Roh=  oder  Hülfsstoffe  in  Fabriken  oder  anderen  Anstalten  für  die  Großindustrie  oder  zum  Zweck  des  Großhandels
  ein=  oder  ausgeführt  werden,  bedarf  es  der  schriftlichen  Anmeldung.

§.  9.
Prüfung  der  Anmeldescheine  durch  die  Waarenführer.

Die  öffentlichen  Transportanstalten  und  diejenigen  Personen,  welche  Güter  gewerbsmäßig  befördern,
sind  verpflichtet,  bei  der  Entgegennahme  der  Anmeldescheine  von  den  Absendern  solche  zum  Nachweis  der  erfolgten
  Prüfung  zu  unterschreiben  oder  mit  dem  Expeditionsstempel  zu  versehen  (§  18).  Bei  dieser  Prüfung

Anlage  .

****

Al

lage  -
        <pb n="702" />
        —  6178  —

ist  der  Inhalt  der  Anmeldescheine  mit  demjenigen  der  Frachtbriefe  zu  vergleichen;  außerdem  hat  dieselbe  sich
darauf  zu  erstrecken,  ob  der  Anmeldeschein  in  formeller  Hinsicht  den  ertheilten  Vorschriften  entspricht.  Wenn
hinsichtlich  der  Gattung,  der  Menge  und  des  Herkunfts-  und  Bestimmungslandes  der  Anmeldeschein  dem
Frachtbrief  bezw.  der  Deklaration  nicht  widerspricht,  so  ist  damit  die  Forderung  des  8.  6  Absatz  1  des  Gesetzes
hinsichtlich  der  Uebereinstimmung  zwischen  beiden  erfüllt.  »

Unvollständige  oder  als  unrichtig  befundene  Angaben  in  den  Anmeldescheinen  hat  der  Waarenführer
vor  der  Beförderung  der  Waare  ergänzen  bezw.  berichtigen,  auf  unrichtige  Formulare  geschriebene  Anmeldungen
  durch  neue  Scheine  ersetzen  zu  lassen.

 

8.  10.
Prüfung  der  Anmeldungen  durch  die  Anmeldestellen.

Die  Anmeldestellen  haben  von  der  ihnen  nach  §.  8  des  Gesetzes  beigelegten  Befugniß  zur  Prüfung
der  Richtigkeit  der  Anmeldungen  nach  Anleitung  der  Oberbeamten  der  Zollverwaltung  in  einem  dem  Zweck
entsprechenden  Umfange  Gebrauch  zu  machen  und  bei  unvollständigen  Anmeldungen  deren  Ergänzung  durch  den
Waarenführer  oder  nach  den  eigenen  Ermittelungen  herbeizuführen,  sowie  die  zu  ihrer  Kenntniß  gelangenden
Zuwiderhandlungen  gegen  die  gesetzlichen  Vorschriften  in  betreff  der  Anmeldungen  zur  Anzeige  zu  bringen
(5.  17  des  Gesetzes).

S.  11.

Bei  den  Waaren,  welche  der  zollamtlichen  Abfertigung  unterliegen,  sind  die  nach  den  zollgesetzlichen
Vorschriften  vorzunehmenden  allgemeinen  und  speziellen  Revisionen  (§.  28  des  Vereinszollgesetzes)  auf  die
Prüfung  und  Richtigstellung  der  für  die  Verkehrsstatistik  vorgeschriebenen  Angaben  zu  erstrecken.

Insbesondere  ist  bei  den  zum  Zweck  der  Eingangsverzollung  vorzunehmenden  speziellen  Revisionen
die  Gattung  der  Waaren  von  den  revidirenden  Beamten  stets  so  genau  festzustellen,  daß  die  Waaren  nach
dem  MNevisionebefund  der  bezüglichen  Nummer  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  mit  Sicherheit  zugerechnet
werden  können.

8.  12.
Erleichterungen.

See=  und  Flußschiffe,  mit  Einschluß  der  darauf  befindlichen  Inventarienstücke,  sind  von  der  Anmeldepflicht
  nach  S.  1  des  Gesetzes  ausgenommen.

Bei  der  Einfuhr  mit  der  Post  bedarf  es  neben  der  Zolldeklaration  einer  besonderen  Anmeldung
für  die  Verkehrsstatistik  nicht  (§.  4  des  Gesetzes).

Bei  der  Ausfuhr  mit  der  Post  können  an  die  Stelle  der  nach  F.  3  des  Gesetzes  abzugebenden
Anmeldescheine  Duplikate  der  den  Postsendungen  beizufügenden  Zolldeklarationen  treten.  In  denjenigen
Fällen,  in  welchen  ausnahmsweise  der  Postsendung  eine  Zolldeklaration  nicht  beigefügt  ist,  genügt  ein  Anmeldeschein,
  worin  die  spezielle  Gattung  der  Waaren  (§.  2  des  Gesetzes)  und  deren  Nettogewicht,  sowie  das
Bestimmungsland  angegeben  ist.

Die  Anmeldepflicht  nach  §.  1  des  Gesetzes  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Postsendungen  nach  den  Zollausschlüssen
  des  Deutschen  Reichs,  sowie  auch  nicht  auf  die  mit  der  Post  stattfindenden  Durchfuhren,  noch
auf  die  Postsendungen  aus  dem  deutschen  Zollgebiet  durch  das  Ausland  nach  dem  Zollgebiet.

Die  Bestimmung  des  §.  8  des  Gesetzes  findet  auf  Postsendungen  keine  Anwendung.

Gegenstände  der  in  §.  5  des  Gesetzes,  betreffend  den  Zolltarif  des  deutschen  Zollgebiets  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  208)  bezeichneten  Art  sind  auch  bei  der  Ausfuhr,  wenn  die  entsprechenden  Voraussetzungen  zutreffen,
  von  der  Anmeldepflicht  befreit.

g.  13.

Die  Zolldirektivbehörden  sind  auf  Grund  des  8.  9  des  Gesetzes  ermächtigt,  die  auf  kurzen  Straßenstrecken
  im  freien  Verkehr  stattfindenden  Versendungen  vom  Zollgebiet  durch  das  Ausland  nach  dem  Zollgebiet
und  die  Durchfuhren  auf  kurzen  Straßenstrecken  von  der  Anmeldepflicht  auszunehmen.

Gleiche  Ausnahmen  können  in  Fällen  des  örtlichen  Bedürfnisses  von  den  Zolldirektivbehörden  im
kleinen  Grenzverkehr  (s.  8  Absatz  1)  bei  der  Ausfuhr  von  Gegenständen  des  Marktverkehrs  (Erzeugnisse  des
Garten=  und  Ackerbaues,  der  Viehzucht,  des  Fischfangs,  Brennmaterial  u.  s.  w.)  und  bei  der  Einfuhr  von
zollfreien  Gegenständen  dieser  Art  bewilligt  werden.
        <pb n="703" />
        —  679  —

Von  den  hiernach  gewährten  Erleichterungen  ist  dem  Kaeiserlichen  statistischen  Amte  Mittheilung
zu  machen.
§S.  14.

Bei  den  aus  dem  Zollgebiet  durch  das  Ausland  nach  dem  FZollgebiet  mit  zollamtlichen  Begleitpapieren
  stattfindenden  Versendungen  bedarf  es  der  im  §.  4  Absatz  2  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  ergänzenden
  Anmeldung  nicht.

Findet  eine  solche  Versendung  im  freien  Verkehr  auf  Grund  direkter  Begleitpapiere  statt  (s.  12
Nr.  2  b  des  Gesetzes),  so  genügt  eine  allgemeine  Bezeichnung  der  Gattung  der  Waare  und  die  Angabe  des
Bruttogewichts  derselben.

S.  15.

Die  Vergünstigung  des  §.  2  Absatz  3  des  Gesetzes,  bei  Zusammenpackung  verschiedener  Waaren  den
Gesammtinhalt  des  Kollo  hinsichtlich  der  Gattung  allgemein  und  hinsichtlich  der  Menge  nach  dem  Bruttogewicht
  nebst  Verpackungsart  anzumelden,  kann  von  den  Zolldirektivbehörden  nach  Bedürfniß  solchen  Handeltreibenden
  ertheilt  werden,  welche  darauf  antragen  und  nachweisen,  daß  sie  die  spezielle  Angabe  der  Waarengattung
  und  das  Nettogewicht  jeder  Gattung  ohne  Schädigung  ihres  Geschäfts  anzugeben  nicht  vermögen,
auch  sich  verpflichten,  den  Werth  der  Sendung  mit  anzumelden.  Die  Formulare  für  solche  Anmeldungen
sind  im  voraus  vom  Hauptamt  des  Wohnorts  des  betreffenden  Handeltreibenden  mit  der  Firma  des
letzteren  und  der  Bemerkung  „Gattung  allgemein“  unter  Beidruck  des  hauptamtlichen  Stempels  zu  versehen.

8.  16.

Die  im  8.  6  Absatz  2  des  Gesetzes  zugelassene  Vergünstigung  der  Nachlieferung  von  Anmeldescheinen
für  die  Ausfuhr  binnen  längstens  achttägiger  Frist  gegen  Einreichung  eines  Interimsscheins  wird  beim  unmittelbaren
  Ausgang  zur  See  allgemein  in  denjenigen  Seehäfen  gewährt,  welche  Sitz  einer  die  Funktionen
einer  Anmeldestelle  wahrnehmenden  Zollstelle  sind.

Unter  welchen  Voraussetzungen  sonst  die  Einreichung  von  Interimsscheinen  für  die  Ausfuhr  gestattet
sein  soll,  bestimmt  der  Bundesrath.

8.  17.
Statistische  Gebühr.

Die  nach  §.  13  des  Gesetzes  zur  Entrichtung  der  statistischen  Gebühr  dienenden  Stempelmarken
werden  zum  Preise  des  Stempelbetrages,  auf  welchen  dieselben  lauten,  bei  den  Postanstalten  verkauft.

Die  Stempelmarken  werden  mit  der  Umschrift  „Deutsches  Zollgebiet,  Statistische  Gebühr“  und  der
Angabe  des  Betrages,  für  welchen  sie  gelten,  bezeichnet  und  für  Werthbeträge  von  5,  10,  20  und  50  Pfennig
zum  Verkauf  gestellt.

8.  18.

Bei  der  Verwendung  sind  die  Stempelmarken  in  dem  erforderlichen  Betrage  auf  der  Vorderseite
der  Anmeldescheine  oder  der  nach  8.  4  des  Gesetzes  dieselben  vertretenden  Papiere  aufzukleben  und  demnächst
bei  der  Anmeldestelle  durch  Abstempelung  zu  entwerthen.

Den  öffentlichen  Transportanstalten  ist  gestattet,  den  nach  8.  9  Absatz  1  anzuwendenden  Expeditionsstempel
  auf  die  Stempelmarke  zu  setzen  und  zwar  in  der  Art,  daß  die  eine  Hälfte  derselben  zur  amtlichen
Entwerthung  freibleibt.

8.  19.
Für  Waaren,  welche  auf  Grund  direkter  Begleitpapiere  im  freien  Verkehr
u)  durch  das  deutsche  Zollgebiet  durchgeführt  werden  (8.  12  Nr.  2a  des  Gesetzes),  oder
b)  aus  demselben  durch  das  Ausland  nach  dem  Zollgebiete  befördert  werden  (8.  12  Nr.  2b
des  Gesetzes),
ist  der  zuerst  erreichten  Anmeldestelle  ein  Anmeldeschein  nach  Muster  1  c  bezw.  d  vorzulegen,  welcher  mit
Stempelmarken  in  dem  für  die  Einfuhr  bezw.  Ausfuhr  der  betreffenden  Waarenmenge  vorgeschriebenen  Betrage
  versehen  ist.
Die  Anmeldestelle  prüft  die  Anmeldung  auf  Grund  des  §s.  8  des  Gesetzes  und  giebt  den  Anmeldeschein,

  nachdem  sie  denselben  nebst  den  Begleitpapieren  abgestempelt  und  die  Stempelmarke  entwerthet  hat,
dem  Waarenführer  zurück.

97
        <pb n="704" />
        —  680  —

Sobald  unter  Vorlage  dieses  Anmeldescheins  und  der  Begleitpapiere  bei  der  Anmeldestelle  des  Ausgangs
  bezw.  des  Wiedereingangs  der  Nachweis  erbracht  ist,  daß  die  Waaren  ausgeführt  bezw.  wieder  eingegangen
  sind,  hat  die  betreffende  Anmeldestelle  unter  Zurückbehaltung  des  Anmeldescheins  den  Stempelbetrag
dem  Waarenführer  baar  zurückzuzahlen.

8.  20.

Wenn  Waaren  der  in  dem  8.  19  gedachten  Art  auf  dem  Transporte  mehr  als  zwei  Anmeldestellen
berühren,  so  hat  der  Waarenführer  den  ihm  von  der  zuerst  erreichten  Anmeldestelle  eingehändigten  Anmeldeschein
  einer  jeden  weiteren  Anmeldestelle  vorzulegen,  welche  denselben  abzustempeln  und  demnächst  dem  Waarenführer
  zurückzugeben  hat.  Für  die  Entrichtung  der  statistischen  Gebühr  ist  in  Fällen  dieser  Art  die  schließliche
Bestimmung  der  Waaren  maßgebend.

8.  21.

Wird  die  Bestimmung  der  Waaren  auf  dem  Transport  in  der  Art  geändert,  daß  die  zur  Durchfuhr
angemeldeten  Waaren  (§.  19  a)  im  Zollgebiete  bezw.  die  zur  Wiedereinfuhr  angemeldeten  Waaren  (C.  19b)
im  Auslande  verbleiben,  so  ist  der  Anmeldeschein,  nachdem  derselbe  hinsichtlich  der  Angabe  über  den  Bestimmungsort
  berichtigt  ist,  der  ersten  Anmeldestelle  des  Eingangs  bezw.  Ausgangs  innerhalb  der  ersten
8  Tage  nach  dem  Eintritt  der  veränderten  Bestimmung  der  Waaren  zuzustellen.  Dies  hat,  falls  die  Waare
sich  im  Inlande  befindet,  durch  den  Waarenführer  auf  Kosten  des  Absenders,  falls  die  Waare  sich  im  Auslande
  befindet,  durch  den  Absender  zu  geschehen.

,  .§.22.

Mit  Genehmigung  der  Zolldirektivbehörde  kann  für  bestimmte  Arten  des  Transports,  namentlich  für
die  durch  öffentliche  Transportanstalten  vermittelten,  bezüglich  der  in  §.  19  bezeichneten  Waaren  von  der  Entrichtung
  der  statistischen  Gebühr  bei  der  zuerst  erreichten  Anmeldestelle  Abstand  genommen  werden.  Bei  Versendungen
  mittelst  der  Eisenbahn  ist  dieses  Verfahren  allgemein  in  Anwendung  zu  bringen.

Wird  die  Bestimmung  der  hiernach  ohne  Entrichtung  der  statistischen  Gebühr  abgelassenen  Waaren
auf  dem  Transport  geändert  (§.  21),  so  ist  der  Anmeldeschein,  bevor  derselbe  der  betreffenden  Anmeldestelle  zurückgestellt
  wird,  mit  der  erforderlichen  Stempelmarke  zu  versehen.

Berlin,  den  20.  November  1879.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Otto  Graf  zu  Stolberg.
        <pb n="705" />
        (Auf  weißem  Papier.)

—  681  —

Anlage  'La.

Statistik  des  Waarenverkehrs.
Anmeldeschein  für  die  Einfuhr.

EEEIIIIIILII

EEEIIIIIIEIEIII

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  und  Art  Nummer  Menge  der  Waaren.
der  sn  des
atistischen
Kolli,  Wagen,  Schiffe  rc.;  —  Gattung  der  Waaren.  Netto-  Brutto-  Anderweiter
Zeichen  und  Nummer  verzeich-  «  gewicht  gewicht  lab
der  Kolli.  nisses.)  1  Maßstab.
kg  kge
S
7.  Muster-Eintragungen.
6  Ballen  G  5/7,  Ah  3  9ohe  Baumwolle20  750  —
1  Wagen  —#or  2000  —  —
1  Kahn.  215#—  Blauholz  ...  ..3000  —  —
ZFässerAv1-3.  s:-Harzöl........12o—  —
7  9  (einschl.  Fastage)
4  Kisten  MS  10/3  r  Natürliches  Mineralwasser  in  Krügen  —  305  —
8  z  u.  s.  w.
(rt),  den  .  .  ten  ...  .  ...  ..  .  18.

Unterschrift  (Firma)  des  Anmelders.

 

(Raum  zum  Aufkleben  der  Stempelmarken

für  die  statistische  Gebühr.)

Einzelne  Exemplare  der  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen
und  der  Anleitung  zur  Ausfüllung  derselben  sind  bei  sämmtlichen
  Zoll-  und  Steuerstellen  und  Anmeldeposten  unentgeltlich

zu  haben.

Diese  Spalte  wird  von  der  Anmeldestelle  ausgefüllt,  insofern  der
Aussteller  des  Anmeldescheins  dazu  nicht  im  Stande  sein  sollte.
97#
        <pb n="706" />
        Anlage  1b.
—  —t
(Auf  grünem  Papier.)

 

682

Statistik  des  Waarenverkehrs.
Anmekbeschein  für  die  Ausfuhr.

·esesesseeeeesse-r6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  und  Art  Nummer  Menge  der  Waaren.
ber  des
tatistischen  ·
Kolli,  Wagen,  Schiffe  2c.;  staiissche  Gattung  der  Waaren.  Netto=  Brutto=  Anderweiter
Zeichen  und  Nummer  verzeich-  gewicht  gewicht
bet  Koll.  muises=  6  Maßstab.
L#  ke
6  Muster-Eintragungen.
1  Schiff  .  Fichtene  Bretter,  ungehobelt  60  000  —  —
3  Eisenbahnwagen.  Leinöl  in  Fässern.  .  .-22500  —  —
2  (einschl.
*  Fastage.)
1  Wagen  Blöcke  aus  Pappelholz,  unbearbeitel  —  —  85Festmeter
—  8  Eisenbahn  4  Personenwagen  mit  (e  im
it.  .  —  —  erth  v
Polsterarbeit  10000%
"  —  Oochen  —  —  12  Stück
2  Fässer  RH  6/7.  2.  Syrup.  .........  225  253  —
4  Fässer  Q14  5à  Wein  in  Fässern  und  Ueberfässern  846  950  —
S  einschl.  (mit  Ueber-2
  (einschl.  (u#
·  Fässer.)  fässern.)
1  Kiste  CB  49.  5  ...........-  —  20  —
Ungarnirte  Herrenhüte  aus  Filz  5  —  —
enthaltend  3  Garnirte  seidene  Herrenhüte.  7  —  —
Strohhüte  ohne  Garnitur  —  —  40  Stück
1  Kiste  RM  14  5  .  .......  —  64  —
8  arne  Handfeilen,  unpolirte  20  –  –
ebl  Grobe  eiserne  Papiermesser,  unpolirte  25  —  —
—4r  Feine.  polirte  eiserne  Tischmesser  mit
„  Holzschalllen  5  –  —
1  Kollo  (theilweise  ver-  Eine  Nähmaschine,  überwiegend  aus
packt)  HH  7  Gußeisen  ....  31  32  —
u.  s.  w.
(Ort),  den  tktkten  18.

Unterschrift  (Firma)  des  Anmelders.

 

(Raum  zum  Aufkleben  der  Stempelmarken

für  die  statistische  Gebühr.)

zu  haben.

 

Einzelne  Exemplare  der  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen
und  der  Anleitung  zur  Ausfüllung  derselben  sind  bei  sämmtlichen
  Zoll-und  Steuerstellen  und  Anmeldeposten  unentgeltlich

*)  Diese  Spalte  wird  von  der  Anmeldestelle  ausgefüllt,  insofern  der
Aussteller  des  Anmeldescheins  dazu  nicht  im  Stande  sein  sollte.
        <pb n="707" />
        —  683  —

(Auf  gelbem  Papier,)

Statistih  des  Waarenvertehrs.

Anmmeldeschein  für  die  Durchfuhr  durch  das  deutsche  Zollgebiet  auf  Grund

direkter  Begleitpapiere.
Land  der  Herkunft  der  Waaren:

Hrersr2

Anlage  Le.

 

Land  der  Bestimmung  der  Waaren:

eee“"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  und  Art  Nummer  Menge  der  Waaren.
der  des  sta-  .
.  tistischen  .,  ,
Kolli,  Wagen,  Waaren  Gattung  der  Waaren.  Nett-  Brutto  Anderweiter
hise  Au  Zeichen  verzeich-  gewicht  gewicht  Maßstab.
und  ummern  nisses)  .
er  J  eg  kg
zs  -
Muster-Eintragungen.
5
3  Eisenbahnwagen.  s  got-  Schwerspath  30  000  —  —
2  Wagen  #[W  Kartoffeln  in  Säcken.  —  3  500  —
—  *“  Ziegen  –  —  6  Stück
4  Säcke  RK  9  2/5  E#Kurkume  157  160  —
S
2  Fässer  GK  8/9.  -  Benzin  80  —  —
das  38  (einschl
85  u.  s.  w.  Faftage.)
(Ort),  den  ten  18.

Unterschrift  (Firma)  des  Anmelders.

 

(Raum  zum  Aufkleben  der  Stempelmarken
für  die  statistische  Gebühr.)

 

Einzelne  Exemplare  der  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen
  und  der  Anleitung  zur  Ausfüllung  derselben  sind
bei  sämmtlichen  Zoll=  und  Steuerstellen  und  Anmeldeposten
unentgeltlich  zu  haben.

*)  Diese  Spalte  wird  von  der  Anmeldestelle  ausgefüllt,  insofern

der  Aussteller  des  Anmeldescheins  dazu  nicht  im  Stande  sein  sollte.
        <pb n="708" />
        Anlage  14.
(Auf  rothem  Papier.)

 

—  684  —

Statistik  des  Waarenverkehrs.
Anmeldeschein  für  Versendungen  vom  Zollgebiet  durchs  Ausland  nach  dem  Zollgebiet

auf  Grund  direkter  Begleitpapiere.

Bezeichnung  des  Auslandes,  durch  welches  die  Waare  gesandt  wird:

 

 

 

 

 

Zahl  und  Art  Nummer  Menge  der  Waaren.
der  des  statistischen
  -  -
—ie  Vagn  Waaren=  Gattung  der  Waaren.  Netto  Brutto  Anderweiter
iffe  2c.;  Zeichen  ch-  gewicht  gewicht
und  Nummer  verzeich  Maßstab.
der  Kolli.  nisses.)
kg  kg
s8
35  Muster-Eintragungen.
*—
1  Schiff.  *  Rohe  Kreide  45  000  –  —
S
2  Eisenbahnwagen.  52  Grassaat  in  Säcken  —  15  000  –
1  Kiste  W.  H.  29  7  ZGausenblase  21  24  —
5  Fässer  RS8  1|5  Glycerin  240  –  —
32  (einschl.  Faftage.)
2  Ballen  M  6|/7.  fr.  Manillahanf,  gehechelt  112  —  —
6  u.  s.  w.

(Ort)  den  .  ten

 

er1essée5e.

 

 

 

 

Unterschrift  (Firma)  des  Anmelders.

 

Einzelne  Exemplare  der  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen
  und  der  Anleitung  zur  Ausfüllung  derselben  sind
(Raum  zum  Aufkleben  der  Stempelmarken  bei  sämmtlichen  Zoll=  und  Steuerstellen  und  Anmeldeposten

für  die  statistische  Gebühr.)

unentgeltlich  zu  haben.

*7)  Diese  Spalte  wird  von  der  Annmeldestelle  ausgefüllt,  insofern
der  Aussteller  des  Anmeldescheins  dazu  nicht  im  Stande  sein  sollte.
        <pb n="709" />
        —  685  —

Anlage  2.

.——.—.

Anleitung  zur  Ausfüllung  der  Anmeldescheine
für  die

Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande.

1.  Bei  der  Ausstellung  der  Anmeldescheine  sind  die  Vorschriften  in  dem  Gesetze  vom  20.  Juli  1879
(Reichs-Gesetzblatt  S.  261  ff.)  und  in  der  zugehörigen  Bekanntmachung  vom  20.  November  1879
(Central--Blatt  des  Deutschen  Reichs  S.  67.66  ff.)  zu  beachten.

Für  die  Anmeldung  von  Waaren  zur  Einfuhr  in  das  Zollgebiet  sind  weiße,  zur  Ausfuhr
aus  demselben  grüne  Formulare  zu  verwenden.  Nur  für  die  unter  Ziffer  7  bezeichneten  Waaren,
welche  auf  Grund  direkter  Begleitpapiere  a)  durch  das  Zollgebiet  durchgeführt  oder  b)  aus  demselben
durch  das  Ausland  nach  dem  Zollgebiet  befördert  werden,  sind  anders  gefärbte  Formulare  zu  gebrauchen
  und  zwar  gelbe  für  die  vorstehend  zu  a,  rothe  für  die  zu  b  bezeichneten  Waaren.

2.  Als  Land  der  Herkunft  der  Waaren  ist  dasjenige  Land,  aus  dessen  Gebiet  die  Versendung  erfolgt
ist,  und  als  Land  der  Bestimmung  der  Waaren  dassjenige  Land,  wohin  die  Versendung  gerichtet
ist,  anzugeben.  Die  Länder,  durch  welche  die  Waaren  auf  dem  Transport  unmittelbar  durchgeführt,
oder  in  welchen  die  Waaren  auf  dem  Transport  lediglich  umgeladen  oder  umspedirt  werden,  bleiben
bei  der  Angabe  der  Herkunft  und  Bestimmung  der  Waaren  aufßer  Betracht.  Hiernach  ist  bei  Handelswaaren
  in  der  Regel  als  Land  der  Herkunft  das  Land,  aus  dessen  Eigenhandel  die  versendete  Waare
herstammt  (die  Provenienz),  als  Land  der  Bestimmung  das  Land,  in  dessen  Eigenhandel  die  Waare
übergeht,  anzusehen.

Die  Bezeichnung  der  Länder  erfolgt  durch  Angabe  der  betreffenden  Staaten  (Zollgebiete);  an
deren  Stelle  können,  falls  ihrer  Lage  nach  allgemein  bekannte  größere  Handelsplätze  in  Frage  stehen,
diese  angegeben  werden,  z.  B.  Bremen,  Hamburg,  Belgien,  Schweden,  Schweiz,  Vereinigte  Staaten
von  Amerika,  oder  Antwerpen,  Stockholm,  Basel,  New-Orleans  u.  s.  w.  Deutsche  Zollausschlüsse
sind  stets  speziell  zu  benennen.

3.  Die  Gattung  der  Waaren  ist  nach  ihrer  speziellen  Benennung  und  Beschaffenheit  anzugeben.
Kollektiovbezeichnungen  sind  nur  insoweit  zulässig,  als  das  statistische  Waarenverzeichniß  sie  aufführt.
Kann  die  Angabe  nicht  nach  diesem  Waarenverzeichniß  erfolgen,  so  ist,  zur  Vermeidung  nachträglicher
  Vervollständigungen,  thunlichste  Spezialisirung  erforderlich,  wie  z.  B.

bei  Eisen:  ob  Roheisen,  Brucheisen,  schlackenfreies  oder  schlackenhaltiges  Luppeneisen,
schmiedbares  Eisen,  Radkranzeisen,  Eck=  und  Winkeleisen  oder  dergl.;  bei  Farbholz:  ob
Blau-,  Gelb-,  Rothholz;  bei  Häuten  und  Fellen:  ob  rohe  oder  gesalzene  oder  trockene
Rindshäute,  rohe  Kalbfelle,  rohe  behaarte  Schaf-,  Lamm=  und  Ziegenfelle,  enthaarte  Schaffelle,
  rohe  Hasenfelle,  rohe  Seehundfelle,  rohe  Roßhäute  oder  dergl.;  bei  Kleidern,
Leibwäsche,  Zeugwaaren,  Posamentierwaaren,  Strumpfwaaren,  Spitzen
und  Stickereien:  die  Art  des  Rohstoffs;  bei  Garnen  ebenfalls  die  Art  des  Rohstoffs,
und  ferner  bei  Baumwollengarn:  ob  roh,  gebleicht  oder  gefärbt,  wie  viel  drähtig  und
die  Nummer  englisch,  bei  Leinengarn:  ob  gefärbt,  bedruckt  oder  gebleicht  und  die  Nummer
  englisch  2c.;  bei  Taback:  ob  Rohtaback,  Tabackstengel,  Rauch-,  Schnupf=  oder  Kautaback
  oder  dergl.,  u.  s.  w.

Ungenügende  und  deshalb  unzulässige  Waarenbezeichnungen  sind  zum  Beispiel:

Abfälle,  Apothekerwaaren,  Chemikalien,  Droguen,  Effekten,  Ellenwaaren,  Farbewaaren,
        <pb n="710" />
        —  666  —

Federn,  Fettwaaren,  Früchte,  Futterstoffe,  Garn,  Getreide,  Getränke,  Gewürze,  Haare,
Handschuhe,  Hüte,  Heizungsmaterialien,  Kaufmannsgüter,  Kolonialwaaren,  Konsumtibilien
(Eßwaaren,  Viktualien),  Kurzwaaren  (Galanteriewaaren,  Mercerie,  Quincaillerie),  Manufakturwaaren,
  Materialwaaren,  Medikamente,  Metalle,  Metallwaaren,  Möbel,  Oel,  Sämereien,
Säuren,  Salze,  Schnittwaaren,  Spielwaaren,  Spinnstoffe,  Stückgüter,  Uhren,  Utensilien,
Vieh,  Weißwaaren.

4.  Die  Menge  der  Waaren  ist  in  der  Regel  nach  dem  Gewicht  (in  Kilogramm)  anzugeben.  Bei
verpackten  Waaren  hat  die  Gewichtsangabe  das  Nettogewicht  jeder  einzelnen  Waarengattung  zu  enthalten,
  doch  genügt  für  Kolli,  welche  nur  eine  Waarengattung  enthalten,  das  Bruttogewicht  unter
Angabe  der  Verpackungsart.  Bei  Flüssigkeiten,  mit  Ausnahme  von  Syrup,  wird  die  unmittelbare
Umschließung  zum  Nettogewicht  gerechnet.

Die  Angabe  der  Stückzahl  ist  erforderlich  bei  Eisenbahnfahrzeugen,  für  welche  stets  auch  der
Werth  anzugeben  ist,  bei  anderen  Wagen  und  Schlitten  mit  Leder=  oder  Polsterarbeit,  sowie  bei
Vieh.  Bei  Holz  in  Balken  oder  Blöcken  kann  entweder  das  Gewicht  oder  der  Rauminhalt  nach
Festmetern  angegeben  werden.  Bei  Heringen  ist  die  Menge  nach  der  Zahl  der  Fässer,  bei  Strohhüten
  nach  der  Stückzahl  aufzuführen.

5.  Von  den  angemeldeten  Waaren,  mit  Ausnahme  der  zu  Ziffer  7  bezeichneten,  ist  eine  statistische  Gebühr
nach  folgenden  Sätzen  zu  entrichten:

1.  bei  ganz  oder  theilweise  verpackten  Waaren  für  je  500  S  .  5  Pfennig,
2.  bei  unverpackten  Waaren  für  je  1  O00  tkao  5  „
3.  bei  Kohlen,  Koaks,  Torf,  Holz,  Getreide,  Kartoffeln,  Erzen,  Steinen,  Salz,
Roheisen,  Cement,  Düngungsmitteln  und  Rohstoffen  zum  Verspinnen  in  Wagenladungen,
  Schi  ifen  oder  Flössen,  verpackt  oder  unverpackt,  für  je  10  O0o  kg  10  „
4.  bei  Pferden,  Maulthieren,  Eseln,  Rindvieh,  Schweinen,  Schafen  und  Ziegen,
für  je  5  Stück  5  u

Für  Bruchtheile  der  Mengeneinheiten  kommt  die  volle  Gebühr  in  Anrechnung.

6.  Die  Anmeldescheine  müssen  bei  der  Uebergabe  an  die  Anmeldestelle  mit  den  erforderlichen  Stempelmarken
  versehen  sein.  Letztere  sind  in  dem  gesetzlichen  Betrage  an  der  im  Vordruck  bezeichneten
Stelle  aufzukleben.

7.  Von  der  statistischen  Gebühr  befreit  sind  (außer  den  Postsendungen  und  denjenigen  Waaren,  welche
unter  Zollkontrole  versendet  —,  auf  Niederlagen  für  unverzollte  Gegenstände  gebracht  —,  nach  Entrichtung
  des  Eingangszolls  in  den  freien  Verkehr  gesetzt  —  oder  zum  Zweck  der  Zurückvergütung
oder  des  Erlasses  der  Abgaben  unter  amtlicher  Kontrole  ausgeführt  werden)  die  Waaren,  welche  auf
Grund  direkter  Begleitpapiere  im  freien  Verkehr

a)  durch  das  deutsche  Zollgebiet  durchgeführt,  oder
b)  aus  demselben  durch  das  Ausland  nach  dem  Zollgebiet  befördert  werden.
Eine  Durchfuhr  bezw.  Beförderung  auf  Grund  direkter  Begleitpapiere  im  freien  Verkehr
wird  angenommen,  wenn  Waaren
zu  a)  beim  Eingang  in  den  freien  Verkehr  des  Zollgebiets,  zur  Wiederausfuhr  angemeldet
  (gelbes  Formular),  und  dabei  ihren  Transport  betreffende  Frachtpapiere  vorbelegr
  werden,  die  auf  einen  außerhalb  des  Zollgebiets  liegenden  Bestimmungsort
  lauten,
zu  b)  beim  Ausgang  aus  dem  freien  Verkehr  zur  Wiedereinfuhr  angemeldet  (rothes
Formular),  und  dabei  ihren  Transport  betreffende  Frachtpapiere  vorgelegt  werden,  die
auf  einen  innerhalb  des  Zollgebiets  liegenden  Bestimmungsort  lauten.

8.  Am  Schluß  der  Eintragungen  ist  der  Anmeldeschein  mit  Ort  und  Datum  der  Ausstellung  und  der
Unterschrift  des  Ausstellers  zu  versehen.

9.  Bei  der  Ausfüllung  der  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen  dienen  die  Mustereinträge  in  den  Anlagen
1  à  bis  d  als  Anhalt.

(Folgen  die  vorstehenden  Muster  1  a  bis  d  als  Anlagen  1  a  bis  d.)
        <pb n="711" />
        —  687  —

Dienstvorschriften,

betreffend
die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande

vom  21.  November  1879.

N  ach  Beschluß  des  Bundesraths  vom  13.  Novemiber  1879  werden  zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  20.  Juli
1879,  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande  betreffend,  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  261  ff.)  und  der  zugehörigen  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  20.  November  d.  J.
(Central-Blatt  des  Deutschen  Reichs  S.  676  ff.)  die  nachstehenden  Vorschriften  erlassen.

I.  Vorschriften  für  die  Anmeldestellen.

1.  Anmeldestellen,  welche  nicht  Zoll=  oder  Steuerstellen  sind  (Anmeldeposten).
8.  1.
Jedem  Anmeldeposten  wird  eine  bestimmte  Strecke  der  Zollgrenze  zugetheilt,  für  welche  er,  unter
Beachtung  der  Bestimmungen  des  Gesetzes  und  der  zugehörigen  Bekanntmachung,  die  den  Anmeldestellen
obliegenden  Geschäfte  wahrzunehmen  hat.

8.  2.

Die  Anmeldeposten  haben  darauf  zu  achten,  daß  ihnen  alle  Waaren,  bei  deren  Transport  die  Zollgrenze
  innerhalb  der  ihnen  zugetheilten  Grenzstrecke  überschritten  wird,  soweit  Ausnahmen  nicht  besonders
zugelassen  sind,  vorschriftsmäßig  angemeldet  werden.

Die  zu  ihrer  Kenntniß  gelangenden  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  des  Gesetzes  und
der  Bekanntmachung  haben  die  Anmeldeposten  bei  dem  Hauptzoll=  oder  Hauptsteueramt  des  Bezirks  zur
Anzeige  zu  bringen.

8.  3.

Der  Geschäftskreis  der  Anmeldeposten  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Waaren,  welche  mit  zoll=  oder
steueramtlichen  Bezettelungen  ein-,  aus=  oder  durchgeführt  werden;  ferner  nicht  auf  solche  Waaren,  welche
nach  §.  21  des  Vereinszollgesetzes  vom  1.  Juli  1869  auf  den  Zollstraßen  einzuführen  und  den  Grenzezollämtern
  anzumelden  sind.

Die  betreffenden  Bestimmungen  des  §.  21  des  Vereinszollgesetzes  lauten:

„Wer  zollpflichtige  Waaren  oder  solche  Gegenstände  mit  sich  führt,  welche  zwar  zollfrei,
aber  dergestallt  verpackt  sind,  daß  ihre  Beschaffenheit  nicht  sogleich  erkannt  werden  kann,
darf  über  die  Zolllinie  zu  Wasser  oder  zu  Lande  in  der  Regel  nur  während  der  Tageszeit
  und  nur  auf  einer  Zollstraße  eintreten,  auch,  Fälle  dringender  Gefahr  oder  höherer
Gewalt  ausgenommen,  nur  bei  einem  erlaubten  Landungsplatze  anlanden.“

Sollten  dergleichen  Waaren  bei  einem  Anmeldeposten  zur  Anmeldung  gelangen,  so  ist  der  Waarenführer,
  soweit  thunlich  unter  Zuziehung  eines  Grenzaufsichtsbeamten,  an  die  nächste  Zollstelle  zu  verweisen.

8.  4.
Die  nach  §.  1  Nr.  1  des  Gesetzes  der  Anmeldepflicht  nicht  unterliegenden  Gegenstände  sind:
1.  Erzeugnisse  des  Ackerbaus  und  der  Viehzucht  von  denjenigen  außerhalb  der  Zollgrenze  gelegenen
  Grundstücken,  welche  von  innerhalb  der  Zollgrenze  befindlichen  Wohn=  und  Wirth-98
        <pb n="712" />
        —  688  —

schaftsgebäuden  aus  bewirthschaftet  werden;  unter  denselben  Bedingungen  die  Erzeugnisse
der  Waldwirthschaft,  wenn  die  außerhalb  der  Zollgrenze  belegenen  Grundstücke  eine  Zubehör
des  inländischen  Grundstücks  bilden.

2.  Kleidungsstücke  und  Wäsche,  gebrauchte,  welche  nicht  zum  Verkauf  eingehen;  gebrauchte
Hausgeräthe  und  Effekten,  gebrauchte  Fabrikgeräthschaften  und  gebrauchtes  Handwerkszeug
von  Anziehenden  zur  eigenen  Benutzung;  auch  auf  besondere  Erlaubniß  neue  Kleidungsstücke,
Wäsche  und  Effekten,  insofern  sie  Ausstattungsgegenstände  von  Ausländern  sind,  welche
sich  aus  Veranlassung  ihrer  Verheirathung  im  Lande  niederlassen.

3.  Gebrauchte  Hausgeräthe  und  Effekten,  welche  erweislich  als  Erbschaftsgut  eingehen,  auf
besondere  Erlaubniß.  v

4.  Reisegeräth,  Kleidungsstücke,  Wäsche  und  dergleichen,  welches  Reisende,  Fuhrleute  und
Schiffer  zu  ihrem  Gebrauche,  auch  Handwerkszeug,  welches  reisende  Handwerker,  sowie
Geräthe  und  Instrumente,  welche  reisende  Künstler  zur  Ausübung  ihres  Berufs  mit  sich
führen,  sowie  andere  Gegenstände  der  bezeichneten  Art,  welche  den  genannten  Personen
vorausgehen  oder  nachfolgen;  Verzehrungsgegenstände  zum  Reiseverbrauche.

5.  Wagen  einschließlich  der  Eisenbahnfahrzeuge,  welche  bei  dem  Eingange  über  die  Grenze
zum  Personen=  und  Waarentransporte  dienen  und  nur  aus  dieser  Veranlassung  eingehen;
auch  leer  zurückkommende  Eisenbahnfahrzeuge  inländischer  Eisenbahnverwaltungen,  sowie
die.  bereits  in  den  Fahrdienst  eingestellten  Eisenbahnfahrzeuge  ausländischer  Eisenbahnverwaltungen.


Wagen  der  Reisenden  auf  besondere  Erlaubniß  auch  in  dem  Falle,  wenn  sie  zur
Zeit  der  Einfuhr  nicht  als  Transportmittel  ihrer  Besitzer  dienten,  sofern  sie  nur  erweislich
schon  seither  im  Gebrauche  derselben  sich  befunden  haben  und  zu  deren  weiterem  Gebrauche
bestimmt  sind.

Pferde  und  andere  Thiere,  wenn  aus  ihrem  Gebrauche  beim  Eingang  überzeugend
hervorgeht,  daß  sie  als  Zug=  oder  Lastthiere  zur  Bespannung  eines  Reise=  oder  Frachtwagens
  gehören,  zum  Waarentragen  oder  zur  Beförderung  von  Reisenden  dienen.

6.  Fässer,  Säcke  u.  s.  w.,  leere,  welche  entweder  zum  Behufe  des  Einkaufs  von  Oel,  Getreide
  und  dergl.  vom  Auslande  mit  der  Bestimmung  des  Wiederausganges  eingebracht

werden,  oder  welche,  nachdem  Oel  u.  s.  w.  darin  ausgeführt  worden,  aus  dem  Auslande
zurückkommen,  in  beiden  Fällen  unter  Festhaltung  der  Identität  und,  nach  Befinden,
Sicherstellung  der  Eingangsabgabe.  Bei  gebrauchten  leeren  Säcken,  Fässern  u.  s.  w.  wird
jedoch  von  einer  Kontrole  der  Identität  abgesehen,  sobald  kein  Zweifel  dagegen  besteht,  daß
dieselben  als  Emballage  für  ausgeführtes  Getreide  u.  s.  w.  gedient  haben,  oder  als  solche
zur  Ausfuhr  von  Getreide  u.  s.  w.  zu  dienen  bestimmt  sind.

Musterkarten  und  Muster  in  Abschnitten  oder  Proben,  welche  nur  zum  Gebrauche  als  solche

geeignet  sind.

8.  Kunstsachen,  welche  zu  Kunstausstellungen  oder  für  landesherrliche  oder  sonstige  öffentliche
Kunstinstitute  und  Sammlungen,  auch  andere  Gegenstände,  welche  für  Bibliotheken  und
andere  wissenschaftliche  Sammlungen  öffentlicher  Anstalten,  imgleichen  Naturalien,  welche
für  wissenschaftliche  Sammlungen  eingehen.

9.  Alterthümliche  Gegenstände  (Antiken,  Antiquitäten),  wenn  ihre  Beschaffenheit  darüber  keinen
Zweifel  läßt,  daß  ihr  Werth  hauptsächlich  nur  in  ihrem  Alter  liegt  und  sie  sich  zu  keinem
anderen  Zwecke  und  Gebrauche  als  zu  Sammlungen  eignen.

10.  Materialien,  welche  zum  Bau,  zur  Reparatur  oder  zur  Ausrüstung  von  Seeschiffen  verwendet
  werden,  einschließlich  der  gewöhnlichen  Schiffsutensilien,  unter  den  vom  Bundesrath
zu  erlassenden  näheren  Bestimmungen.

Die  vorstehend  genannten  Gegenstände  sind  auch  bei  der  Ausfuhr,  wenn  die  oben  bezeichneten  Voraussetzungen

  in  entsprechender  Weise  zutreffen,  von  der  Anmeldepflicht  befreit.

S.  5.
Von  der  Anmeldepflicht  sind  ferner  befreit:
Sendungen  zollfreier  Waaren  im  Gewicht  von  250  Gramm  oder  weniger;
        <pb n="713" />
        —  689  —

See=  und  Flußschiffe  mit  Einschluß  der  darauf  befindlichen  Inventarienstücke;
Postsendungen  nach  den  Zollausschlüssen  des  Deutschen  Reichs;
Durchfuhren  mit  der  Post;  und
Postsendungen  aus  dem  deutschen  Zollgebiet  durch  das  Ausland  nach  dem  Zollgebiet.
Wegen  anderer  Ausnahmen  von  der  Anmeldepflicht,  sowie  wegen  sonstiger  auf  Grund  des  §.  9  des
Gesetzes  und  des  §.  13  der  Bekanntmachung  getroffenen  Bestimmungen  erfolgt  besondere  Mittheilung.
Waaren,  welche  über  die  Grenze  eines  Zollausschlusses  oder  eines  Binnengewässers  aus=  und  über
die  Grenze  desselben  oder  des  angrenzenden  Zollausschlusses  bezw.  Binnengewässers  wieder  eingehen,  werden
stets  so  angesehen,  als  hätten  sie  auf  dieser  Strecke  das  Zollgebiet  nicht  verlassen.

§.  6.

Die  Anmeldeposten  haben  die  Absender  und  Waarenführer  bei  der  Ausstellung  der  Anmeldescheine,
soweit  erforderlich,  zu  unterstützen  und  denselben  auf  Verlangen  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen  und  gedruckte
  Anleitungen  zur  Ausstellung  derselben  einzeln  unentgeltlich  zu  verabfolgen.

Die  Anmeldeposten  haben  ferner  darauf  zu  achten,  daß  die  ihnen  nach  §.  3  des  Gesetzes  übergebenen
Anmeldescheine  mit  den  nach  den  §§.  11  bis  13  des  Gesetzes  und  §§.  17  und  18  der  Bekanntmachung  erforderlichen
  Stempelmarken  versehen  sind  oder,  wenn  dies  nicht  der  Fall  sein  sollte,  nachträglich  durch  den
Waarenführer  damit  versehen  werden.

Die  Anmeldeposten  werden  zu  diesem  Behufe  mit  einem  entsprechenden  Vorrath  von  Formularen  zu
den  Anmeldescheinen  und  Anleitungen  zur  Ausstellung  derselben,  sowie  von  Stempelmarken  durch  das  Hauptamt
  versehen  werden.

8.  7.

Die  Anmeldescheine  sind  bei  der  Abgabe  an  den  Anmeldeposten  von  demselben  zu  prüfen  und,  soweit
  erforderlich,  zu  berichtigen  oder  zu  ergänzen.  Dabei  ist  auch  darauf  zu  achten,  ob  für  die  Anmeldescheine
  das  nach  der  Farbe  des  Papiers  und  der  Ueberschrift  richtige  Formular  gebraucht  ist.  Für  in  dieser
Beziehung  unrichtige  Anmeldescheine  ist  der  Ersatz  durch  richtige  zu  veranlassen.

m-  sind  die  auf  den  Anmeldescheinen  befindlichen  Stempelmarken  durch  Abstempelung  zu
entwerthen.
Zu  diesem  Zweck  wird  jedem  Anmeldeposten  ein  Schwarzstempel  mit  Schwärzeapparat  zugestellt
werden.

8g.  8.

Bezüglich  der  Anmeldescheine  über  Waaren,  welche  auf  Grund  direkter  Begleitpapiere  (Frachtbriefe,
Manifeste  r2c.)  im  freien  Verkehr  durch  das  deutsche  Zollgebiet  durchgeführt  oder  aus  demselben  durch  das
Ausland  nach  dem  Zollgebiet  befördert  werden,  sind  die  Bestimmungen  in  den  §§.  19  bis  22  der  Bekanntmachung
  und  unter  Nr.  7  der  Anleitung  zur  Ausfüllung  der  Anmeldescheine  (Anlage  2  der  Bekanntmachung)
zu  beachten.

Die  Anmeldeposten  haben  über  die  nach  Maßgabe  des  §.  19  der  Bekanntmachung  geleisteten  Rückvergütungen
  an  Stempelbeträgen  vierteljährlich  eine  Liquidation,  unter  Anschluß  der  zugehörigen  Anmeldescheine,
  dem  vorgesetzten  Hauptamt  vorzulegen.

8.  9.
Ueber  die  Transporte,  bei  welchen  nach  8.  3  des  Gesetzes  mündliche  Anmeldung  genügt,  haben  die
Anmeldeposten  unter  Benutzung  der  ihnen  zu  dem  Zweck  vom  Hauptamt  zuzustellenden  Formulare  (Anlage  1)
die  erforderlichen  Aufzeichnungen  zu  machen.  e1

S.  10.

Auf  den  Anmeldescheinen  ist  von  seiten  der  Anmeldeposten  der  Tag  der  Abgabe  und  der  Ort,  an
welchem  der  Anmeldeposten  seinen  Sitz  hat,  unter  Beifügung  der  Unterschrift  des  Verwalters  des  Anmeldepostens
  und  eines  Abdrucks  des  Stempels  desselben  anzumerken.

Die  Verwalter  der  Anmeldeposten  müssen  die  Anmeldescheine  und  die  Aufzeichnungen  über  die  ihnen

mündlich  gemachten  Angaben  unter  Verschluß  halten  und  dürfen  Unberechtigten  Einsicht  in  diese  Papiere
nicht  gestatten.

98*
        <pb n="714" />
        Avlade
6—

Avloge

—  690  —

8.  11.

Die  an  den  Anmeldeposten  abgegebenen  Anmeldescheine  sind  nach  der  Zeit  der  Abgabe  mit  fortlaufenden
  Ordnungszahlen  zu  versehen  und  nebst  den  Aufzeichnungen  über  die  mündlich  angemeldeten  Waaren
zweimal  monatlich,  und  zwar  für  die  Zeit  vom  1.  bis  15.  am  16.  und  für  den  Rest  des  Monats  am
1.  des  solgenden  Monats,  wohl  verpackt  dem  Hauptamt,  in  dessen  Bezirk  der  Anmeldeposten  seinen  Sitz  hat,
zu  übersenden.

§.  12.
Die  Oberbeamten  der  Zollverwaltung  haben  bei  den  Bezirksbereisungen  die  Geschäftsführung  der
Anmeldeposten  zu  revidiren  und  von  der  vorschriftsmäßigen  Erfüllung  ihrer  Obliegenheiten  Kenntniß
zu  nehmen.

2.  Anmeldestellen,  welche  zugleich  Zoll=  oder  Steuerstellen  sind  (Anmeldeämter).

S.  13.
Die  Vorschriften  der  §§.  1  bis  12,  mit  Ausnahme  des  §.  3,  finden  auf  die  Anmeldeämter  hinsichtlich
  derjenigen  Waaren,  welche  der  Zoll-  oder  Steuerabfertigung  nicht  unterworfen  sind,  ebenfalls  Anwendung.


8.  14.

Bei  den  Gegenständen,  welche  der  Zoll-  oder  Steuerabfertigung  unterliegen,  sind  die  erforderlichen
Notizen  über  die  Herkunft  der  Waaren  und  die  Grenzstrecken  des  Eingangs  in  die  betreffenden  Abfertigungspapiere
  und  Register  aufzunehmen  und  darin  bei  stattfindenden  Uebertragungen  bis  zur  erfolgten  Eintragung
in  die  Verkehrsnachweisungen  festzuhalten.

Bei  denjenigen  Waaren,  welche  auf  Grund  direkter  Begleitpapiere  im  freien  Verkehr  (8.  12  Nr.  2à
des  Gesetzes)  durch  das  Zollgebiet  durchgeführt  werden  sollen,  hat  das  Amt,  welches  die  Waare  in  den
freien  Verkehr  gesetzt  hat,  den  Anmeldeschein  mit  der  Bezeichnung  der  Grenzstrecke,  über  welche  die  Waare
eingegangen  ist,  zu  versehen.

 

§.  15.
Die  Prüfung  der  Richtigkeit  der  Anmeldungen  ist  unverzüglich  und  beim  Eisenbahntransport  derart
vorzunehmen,  daß  Zugverspätungen  und  Betriebsstörungen  vermieden  werden.

II.  Nachweisungen,  welche  von  den  Foll-  und  Stenerstellen  zu  fertigen  sind.

1.  Allgemeine  Verkehrsnachweisungen.

S.  16.
Zum  Zweck  der  Aufstellung  der  Uebersichten  über  die  Waaren-Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  des
deutschen  Zollgebietes  sind  von  den  Zoll=  und  Steuerstellen  folgende  Verkehrsnachweisungen  zu  liefern:

J.  Nachweisung  der  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,  unmittelbar  oder  mit  Begleitpapieren
(Anlage  2)

II.  Nachweisung  der  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  von  Niederlagen  und  Konten  (Anlage
  3).

III.  Nachweisung  des  Eingangs  auf  Niederlagen  und  Konten  (Anlage  4).

IV.  Nachweisung  der  Ausfuhr  aus  dem  freien  Verkehr  (Anlage  5).

V.  Nachweisung  des  Ausgangs  von  Niederlagen  und  Konten  (Anlage  6).

VI.  Nachweisung  der  unmittelbaren  Durchfuhr  (Anlage  7).

8.  17.

Die  Nachweisungen  sind  mittelst  täglicher  Anschreibungen  in  einzelnen,  den  Anschreibebelägen  entsprechenden
  Abtheilungen  fortlaufend  zu  führen  und  nach  den  im  §.  11  angegebenen  Zeitabschnitten  abzuschließen.


Dieselben  sind  auf  sämmtliche  Waaren,  welche  über  die  Grenzen  des  Zollgebiets  eingegangen  oder
ausgegangen  sind,  zu  erstrecken.  Von  der  Ausnahme  in  die  Nachweisungen  bleiben  jedoch  diejenigen  Gegenstände
  ausgeschlossen,  welche
        <pb n="715" />
        —  691  —

a)  nach  den  Bestimmungen  in  den  88.  1  und  9  des  Gesetzes  und  in  den  S§s.  12  und  13  der
Bekanntmachung  der  Anmeldepflicht  nicht  unterliegen;
b)  aus  dem  Zollgebiet  durch  das  Zollausland  nach  dem  Zollgebiet  versendet  werden  E.  111
des  Vereinszollgesetzes);
c)  im  vormerklichen  Verkehr  ein=  und  wiederausgeführt  oder  aus=  und  wiedereingeführt  werden
(65.  112  bis  116  des  Vereinsgollgesetzes).

18.

8g.
Den  Verkehrsnachweisungen  I  bis  VI  sind  die  nach  den  ss.  3  und  4  des  Gesetzes  zu  bewirkenden
schriftlichen  und  mündlichen  Anmeldungen  nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Uebersicht  zu  Grunde  zu  legen.

 

 

 

Bezeichnung
der
Nachweisungen.

Nähere  Bezeichnung
der
Waaren.

Bezeichnung
der  Anmeldestellen,  bei  welchen  die
den  Anschreibungen  zu  Grund  zu
legenden  Anmeldungen  zu  erfolgen
haben.

 

I.  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,
  unmittelbar  oder  mit
Begleitpapieren  (mit  Ausschluß
  der  unmittelbaren
Durchfuhr,  VI  b).

a)  Die  unmittelbar  nach  dem  Eingang
  vom  Ausland  in  den
freien  Verkehr  gesetzten  Waaren.

Die  Eingangsanmeldestellen  im
Grenzbezirk.  (§F.  3  Absatz  2  des
Gesetzes.)

 

b)  Die  mit  Begleitpapieren  (ausschließlich
  der  Begleitscheine  II)
eingeführten  und  dann  in  den
freien  Verkehr  gesetzten  Waaren.

Die  Anmeldeämter,  bei  welchen  die
Waaren  in  den  freien  Verkehr  gesetzt
  werden.  (§.  4  des  Gesetzes.)

 

e)  Die  mit  Begleitscheinen  II  versendeten
  Waaren.

Die  Anmeldeämter,  welche  die  Begleitscheine
  II  erledigen.

 

II.  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr
  von  Niederlagen  und
Konten.

a)  Die  abgemeldeten  Waaren,  ausschließlich
  der  mit  Begleitscheinen
  I  oder  II  versendeten.

Die  Anmeldeämter,  welche  die  betreffenden
  Niederlageregister  und
Konten  führen.

 

b)  Die  nach  der  Abmeldung  mit
Begleitschein  I  versendeten  Waaren.


Die  Anmeldeämter,  bei  welchen  die
Waaren  in  den  freien  Verkehr
gesetzt  werden.

 

c)  Die  nach  der  Abmeldung  mit
Begleitscheinen  II  versendeten
Waaren.

Die  Anmeldeämter,  welche  die  Begleitscheine
  II  erledigen.

 

III.  Waareneingang  auf  Niederlagen
  und  Konten.

 

Sämmtliche  unmittelbar  oder  mit
Begleitpapieren  vom  Auslande
eingegangenen  und  zur  Niederlage
oder  auf  Konten  angemeldete
Waaren.

 

Die  Anmeldeämter,  welche  die  betreffenden
  Niederlageregister  und
Konten  führen.
        <pb n="716" />
        .  .  Bezeichnung
Bezeichnung  Nähere  Bezeichnung  der  Anmeldestellen,  bei  welchen  die
der  der  den  Anschreibungen  zu  Grund  zu
Nachweisungen.  Waaren.  legenden  km  zu  erfolgen
IV.  Ausfuhr  aus  dem  freien  a)  Die  Waaren,  für  welche  eine,  Die  Anmeldeämter,  welche  in  den
Verkehr  (mit  Ausschluß  der  Ausfuhrvergütung  gewährt,  betreffenden  Begleitpapieren  die
unmittelbaren  Durchfuhr,  oder  deren  Ausfuhr  aus  an-  Ausfuhr  bescheinigen.
VIh).  deren  Gründen  amtlich  kontrolirt

  wird.

 

b)  Die  sonstigen  Ausfuhrgüter.  Die  Ausgangsanmeldestellen.

 

V.  Waarenausgang  von  Nieder-  Die  nach  der  Abmeldung  unter,  Die  Anmeldeämter,  welche  die  belagen
  und  Konten.  Zollkontrole  ausgegangenen  Waa-  treffenden  Begleitpapiere  (Begleitren.
  scheine  I  und  Niederlageabmeldungen)

  auf  Grund  der  ertheilten  Ausgangsbescheinigungen
  erledigen.

 

VI.  Unmittelbare  Waarendurch-  a)  Die  unter  Zollkontrole  durch=  Die  Anmeldeämter,  welche  die  befuhr.

  geführten  Waaren  mit  Aus-  treffenden  Begleitpapiere  (Begleitnahme
  der  von  den  Niederlagen  zettel,  Begleitscheine)  auf  Grund
(V)  ausgeführten.  der  ertheilten  Ausgangsbescheinigungen

  erledigen.

 

b)  Die  in  den  freien  Verkehr  ge-  Die  Ausgangsanmeldestellen.
tretenen  und  nach  §.  19  litt.  a
der  Bekanntmachung  angemeldeten
  Waaren.

 

 

Hiernach  haben:

a)  die  Anschreibungen  in  den  Nachweisungen  I  bis  III  bei  den  Aemtern,  in  deren  Bezirken
die  Eingangsanmeldungen  stattfanden,  nach  den  Grenzstrecken  des  Eingangs  und  den  Ländern
der  Herkunft  der  Waaren,  und

b)  die  Anschreibungen  in  den  Nachweisungen  IV  und  V  bei  den  Aemtern,  in  deren  Bezirken
die  Ausgangsanmeldungen  stattfanden,  nach  den  Grenzstrecken  des  Ausgangs  und  den
Ländern  der  Bestimmung  der  Waaren  zu  erfolgen.

Ausnahmsweise  sind  die  unter  Zollkontrole  oder  mit  Anmeldescheinen  nach  §.  19a  der  Bekanntmachung
  unmittelbar  durchgeführten  Waaren  nur  bei  den  Aemtern,  in  deren  Bezirken  die  Ausgangsanmeldungen
  zu  bewirken  waren,  sowohl  nach  den  Grenzstrecken  des  Eingangs  und  den  Ländern  der  Herkunft  der
Waaren,  als  auch  nach  den  Grenzstrecken  des  Ausgangs  und  den  Ländern  der  Bestimmung  in  den  Nachweisungen
  VI  anzuschreiben,  während  eine  Anschreibung  dieser  Waaren  bei  den  Aemtern,  in  deren  Bezirken
die  Eingangsanmeldungen  zu  erfolgen  hatten,  nicht  stattfindet.

Die  Unterscheidung  der  Waaren  nach  den  Grenzstrecken  des  Eingangs  und  Ausgangs  bezw.  nach  den

§.  Leändern  der  Herkunft  und  Bestimmung  hat  nach  Maßgabe  der  Anlage  8  zu  erfolgen.
Wlage  Gegenstände,  hinsichtlich  deren  die  Grenzstrecke  des  Eingangs  oder  Ausgangs,  jedoch  nicht  das
Land  der  Herkunft  oder  Bestimmung  ermittelt  ist,  sind  dem  Verkehr  mit  den  betreffenden  Grenzstaaten
zuzurechnen.
        <pb n="717" />
        —  693  —

S.  19.

Bei  der  Einreihung  der  Waaren  in  die  einzelnen  Nachweisungen  sind  folgende  besondere  Vorschriften

zu  beachten:

J.
2.
3.

Versendungen  von  einer  Niederlage  auf  eine  andere  Niederlage  werden  in  die  Nachweisungen
  nicht  aufgenommen.
Die  auf  eisernen  Kredit  zollfrei  abgelassenen  Weinquantitäten  sind  als  Eingang  in  den
freien  Verkehr  anzuschreiben.
Güter  des  freien  Verkehrs,  welche  in  Niederlagen  aufgenommen  und  von  dort  ausgeführt
werden,  sind  auch  dann,  wenn  sie  zu  den  im  F.  3  Abs.  2  des  Niederlageregulativs  bezeichneten
  Gegenständen  gehören,  nicht  unter  den  Waareneingang  auf  Niederlagen  und  nicht
unter  die  über  Niederlagen  durchgeführten  Waaren,  sondern  unter  die  aus  dem  freien
Verkehr  ausgeführten  Gegenstände  aufzunehmen.

Werden  solche  Waaren  von  der  Niederlage  wieder  in  den  freien  Verkehr  zurückgeführt,
so  sind  sie  in  die  Nachweisungen  überhaupt  nicht  aufzunehmen.
Die  auf  Grund  von  Lager=  und  Kontenabschlüssen  verzollten  Waaren  sind  in  die  Nachweisung
  II  und  die  wieder  ausgegangenen  kontirten  Waaren  in  die  Nachweisung  V  aufzunehmen,
  die  von  einem  Konto  auf  ein  anderes  Konto  übertragenen  Waaren  aber  von
der  Anschreibung  auszuschließen.
Gegenstände  inländischer  Herkunft,  welche  in  das  Ausland  ausgeführt  worden  sind  und
dabei  vach  Maßgabe  ihrer  Bestimmung  als  Ausfuhren  aus  dem  freien  Verkehr  anzuschreiben
waren,  sind,  wenn  sie  in  Folge  veränderter  Bestimmung  wieder  eingeführt  und  auf  Grund
der  §§.  113  oder  118  des  Vereinsgzollgesetzes  zollfrei  abgelassen  werden,  als  Waareneinfuhr
zu  verzeichnen.
Die  in  Folge  von  Zollprozessen  oder  aus  anderem  Anlaß  nachträglich  verzollten  Waaren
sind  für  den  Monat,  in  welchem  der  Eingangszoll  definitiv  verrechnet  wird,  als  Waareneinfuhr
  zu  verzeichnen.

5S.  20.

Hinsichtlich  der  Bezeichnung  der  Waarengattung  und  der  Angabe  der  Menge  der  Waaren  in  den
Nachweisungen  wird  Folgendes  bemerkt:
J.

Bei  Gegenständen,  welche  in  dem  statistischen  Waarenverzeichniß  nicht  namentlich  aufgeführt
sind,  ist  für  die  Einreihung  unter  die  Nummern  dieses  Verzeichnisses  die  demselben  bei—
gefügte  Tarifnummer  und  die  bezügliche  Verweisung  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum
Zolltarif  maßgebend.

.  Bei  den  nach  dem  Gewicht  anzuschreibenden  zollpflichtigen  Waaren  ist  in  den  Nachweisungen

  J  und  II  die  Menge  nach  dem  zgollpflichtigen  (Brutto=  oder  Netto-)  Gewicht
anzugeben.  Im  Uebrigen  ist  die  Menge  der  nach  dem  Gewicht  anzuschreibenden  Waaren
ausschließlich  nach  dem  Nettogewicht  zu  verzeichnen.

Insoweit  bei  verpackten,  nach  dem  Nettogewicht  anzuschreibenden  Waaren  nur  das  Bruttogewicht

  bekannt  ist,  wird  das  Nettogewicht  derselben  mit  Zugrundlegung  der  in  dem  statistischen
  Waarenverzeichniß  bei  den  einzelnen  Nummern  angegebenen  Tarasätze  berechnet.

.  Bevor  der  Inhalt  einer  Anmeldung  in  die  Nachweisung  übertragen  wird,  ist  in  dem  betreffenden

  Anschreibungsbelag  (Anmeldeschein,  Zolldeklaration  2c.)  neben  der  Angabe  der
Gattung  der  Waaren  die  Nummer  des  statistischen  Waarenverzeichnisses,  unter  welche  dieselben
  einzureihen  sind,  anzumerken  oder,  falls  sie  bereits  notirt  war,  auf  ihre  Richtigkeit
zu  prüfen  und  nöthigenfalls  richtig  zu  stellen.

Bei  der  Gattung  nach  unvollständig  deklarirten  Waaren  ist  im  Falle  des  §.  15  der  Bekanntmachung,

  oder  wenn  eine  vollständige  Deklaration  nicht  erlangt  werden  kann,  statt
der  Nummer  des  stakistischen  Waarenverzeichnisses  und  der  Tarifnummer  die  Gattung
möglichst  genau  in  die  beiden  Spalten  der  bezüglichen  Nachweisung  einzuschreiben.  Nöthigenfalls
  kann  dazu  auch  die  vorhergehende  Spalte  „Laufende  Nummer“  mitbenutzt  werden.

Ist  der  Werth  der  Waaren  anzugeben,  so  sind  die  beiden  Spalten  „Maßstab“  und  „Menge

der  Waaren“  durch  einen  wagerechten  Strich  in  zwei  Abtheilungen  zu  theilen,  in  deren
        <pb n="718" />
        —  694  —

obere  die  Menge  (unter  Vorschrift  des  Maßstabs),  in  die  untere  der  Werth  (unter  Vorschrift
  von  M)  einzutragen  ist.

8.  21.

Nach  Anordnung  des  Hauptamtsvorstandes  können  bei  Aemtern  mit  erheblichem  Geschäftsumfang,
insofern  die  Zuverlässigkeit  der  Anschreibungen  darunter  nicht  leidet,  die  Notizen  über  die  der  Zollabfertigung
nicht  unterliegenden  Gegenstände,  hinsichtlich  deren  die  mündliche  Anmeldung  zugelassen  ist  (6.  3  Abs.  1.  des
Gesetzes),  unmittelbar  in  die  Nachweisungen  eingetragen  werden,  und  bedarf  es  alsdann  besonderer  Aufzeichnungen
  über  diese  Gegenstände  nach  §.  9  bei  den  betreffenden  Aemtern  nicht.

Es  können  ferner  nach  näherer  Anweisung  des  Hauptamtsvorstandes  die  Angaben  über  häufig  vorkommende
  gleichartige  Waaren  zunächst  in  besondere  den  Belägen  beizufügende  Vornotizen  und  aus  diesen
von  Tag  zu  Tag  summarisch  in  die  Nachweisungen  eingetragen  werden.

S.  22.

Bei  der  Uebertragung  der  Summen  für  die  dem  Gewicht  nach  anzuschreibenden  Gegenstände  aus
den  Anschreibebelägen  in  die  Nachweisungen  sind  die  in  ersteren  enthaltenen  Gewichtsangaben  auf  volle  Kilogramm
  abzurunden,  wobei  Mengen  unter  0,5  kg  außer  Ansatz  gelassen  und  Mengen  von  0,  bis  unter

1  kg  als  1  kg  gerechnet  werden.
gi  Eine  Aufrechnung  der  Angaben  über  die  Menge  der  Waaren  in  den  Nachweisungen  findet
nicht  statt.

S.  23.  "

Die  Eintragungen  für  jede  einzelne  Waarenpost  in  den  Nachweisungen  werden  bei  dem  Keiserlichen
statistischen  Amt  durch  horizontale  Schnitte  abgetrennt,  um  die  abgeschnittenen  Papierstreifen  als  Zählblättchen
benutzen  zu  können.  Die  Nachweisungen  sind  daher  auf  einzelne  Blätter  zu  schreiben,  deren  Rückseiten  unbeschrieben
  bleiben.  Auch  ist  es  nothwendig,  daß  in  jeder  Zeile  alle  Spalten  ausgefüllt,  und  daß  bei  den
Mengenangaben  jede  Zahl  genau  in  den  ihr  in  den  Formularen  durch  die  vorgedruckten  Unterscheidungslinien
  angewiesenen  Platz  in  der  Art  eingetragen  wird,  daß  die  Zahlen  genau  auf  die  Punkte  und  die  Einer
auf  den  am  weitesten  gegen  rechts  stehenden  Punkt  gestellt  werden.

8.  24.

Die  einzelnen  Blätter,  aus  welchen  die  Nachweisungen  bestehen,  sind  in  der  oberen  Ecke  rechts  mit
fortlaufenden  Nummern,  sowie  in  der  betreffenden  Spalte  mit  Ordnungszahlen,  bei  denen  auf  jedem  neuen
Blatt  mit  der  Zahl  1  begonnen  wird,  zu  versehen.  Die  Nummer  des  Blattes  und  die  laufenden  Nummern
der  Waarenpost  sind  in  den  betreffenden  Anschreibebelägen  anzumerken.

8.  25.

Die  Hauptamtsbezirke  und  die  einzelnen  Anmeldestellen,  ferner  die  Grenzstrecken  des  Eingangs  und
Ausgangs  der  Waaren,  sowie  die  Länder  der  Herkunft  und  Bestimmung  derselben  sind  in  den  Nachweisungen
in  abgekürzter  Bezeichnung  anzugeben.  Die  anzuwendenden  Abkürzungen  werden  von  dem  Kaiserlichen  statistischen
  Amt  mitgetheilt  werden.

8.  26.
Der  Inhalt  der  von  den  Anmeldeposten  nach  8.  11  abgelieferten  Anmeldescheine  und  Aufzeichnungen
ist  von  den  Hauptämtern  in  die  von  ihnen  aufzustellenden  Nachweisungen  mit  aufzunehmen.
Den  Hauptämtern  bleibt  es  überlassen,  die  Aufstellung  der  Nachweisungen  auch  für  die  untergeordneten
  Zoll=  und  Steuerstellen,  soweit  dies  räthlich  erscheint,  bei  dem  Hauptamte  selbst  auf  Grund  der  an
dasselbe  einzusendenden  Anschreibebeläge  vornehmen  zu  lassen.

§.  27.

Die  von  den  Unterstellen  aufgestellten  Nachweisungen  sind  zu  dem  im  §.  11  bezeichneten  Termine
an  das  Hauptamt  und  von  letzterem  zusammen  mit  den  bei  dem  Hauptamt  aufgestellten  Nachweisungen  innerhalb
  der  nächstfolgenden  drei  Tage  nebst  einem  Gesammtverzeichniß  derselben  an  das  Kaiserliche  statistische
Amt  einzusenden.  Die  zu  diesem  Gesammtverzeichniß  zu  verwendenden  Formulare  werden  vom  Keiserlichen
statistischen  Amt  geliefert  werden.
        <pb n="719" />
        —  695  —

5S.  28.
Bei  den  Kassen=  und  Geschäftsrevisionen  sind  die  von  den  Zoll=  und  Steuerstellen  geführten  Verkehrsnachweisungen
  durch  die  revidirenden  Beamten  mit  den  Belägen  probeweise  zu  vergleichen  und  zu  prüfen.
Ueber  das  Ergebniß  der  Prüfung  ist  ein  Vermerk  in  der  betreffenden  Verhandlung  zu  machen.

8.  29.
Die  Hauptämter  haben  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  erhebliche  Fehler,  welche  bei  der  Führung
der  Nachweisungen  untergelaufen  sind,  nachträglich  zur  Kenntniß  des  Kaiserlichen  statistischen  Amtes
gebracht  werden.

2.  Nachweisungen  über  die  zu  ermäßigten  Sätzen  oder  zollfrei  abgelassenen
zollpflichtigen  Gegenstände.
8.  30.
Ueber  die  in  das  Zollgebiet  eingeführten,  ihrer  Gattung  nach  zollpflichtigen  Gegenstände,  welche  ausnahmsweise
  zu  ermäßigten  Zollsätzen  oder  zollfrei  abgelassen  worden  sind,  sowie  die  auf  eisernen  Kredit  angeschriebenen
  Weinmengen,  haben  die  Hauptämter  chronologische  Nachweisungen  nach  Muster  9  nach  Kalenderjahren

  zu  führen  und  bis  zum  15.  Januar  nach  dem  Jahresschluß  an  das  Kaiserliche  statistische  Amt  einzusenden.


8.  31.

Die  Nachweisungen  sind  auf  die  nach  8.  5  Nr.  10  des  Zolltarifgesetzes  zollfrei  abgelassenen  Schiffsbaumaterialien
  zu  erstrecken.

8.  32.

Diejenigen  Gegenstände,  für  welche  der  Eingangszoll  auf  privative  Rechnung  freigeschrieben  worden
ist,  bleiben  von  der  Aufnahme  in  die  nach  8.  30  zu  führenden  Nachweisungen  ausgeschlossen,  wogegen  solche
Gegenstände,  von  denen  die  Zollgefälle  ganz  oder  theilweise  auf  gemeinschaftliche  Rechnung  restituirt  worden
sind,  als  zu  ermäßigten  Zollsätzen  beziehungsweise  zollfrei  abgelassene  Gegenstände  verzeichnet  werden.

In  den  Nachweisungen  ist  der  Grund  der  Zollermäßigung  oder  Zollbefreiung  kurz  anzugeben.

3.  Nachweisungen  über  die  Niederlagen  für  unverzollte  Waaren.

g.  33.

Ueber  die  Art  und  Zahl  der  in  den  einzelnen  Hauptamtsbezirken  am  Schlusse  des  Kalenderjahres
vorhandenen  Niederlagen  für  unverzollte  Gegenstände  sind  von  seiten  der  Hauptämter  jährlich  Nachweisungen
nach  Muster  10  aufzustellen  und  bis  zum  1.  Februar  nach  Ablauf  des  betreffenden  Jahres  an  das  Keiserliche
  statistische  Amt  einzusenden.

4.  Nachweisungen  über  den  Veredlungsverkehr.

8.  34.

Ueber  die  auf  Grund  der  §§.  115  und  116  des  Vereinszollgesetzes  in  Bezug  auf  den  Veredlungsverkehr
  gewährten  Erleichterungen  sind  durch  die  betreffenden  Eingangsabfertigungsämter  chronologische  Nachweisungen
  nach  Muster  11  nach  Kalenderjahren  zu  führen  und  bis  zum  1.  Februar  durch  Vermittelung  des
Hauptamts  an  das  Kaiserliche  statistische  Amt  einzusenden.

8.  35.

In  den  Uebersichten  sind  sämmtliche  Zollerleichterungen  nachzuweisen,  welche  auf  Grund  der  88.  115
und  116  des  Vereinszollgesetzes,  bezw.  der  bestehenden  Zoll-  und  Handelsverträge  und  besonderer  Anordnungen
  in  Bezug  auf  die  zur  Verarbeitung,  Vervollkommnung  oder  zur  Reparatur  mit  der  Bestimmung  zur
Wiederausfuhr  eingehenden  und  für  die  zu  einem  der  bezeichneten  Zwecke  nach  dem  Auslande  gehenden  und
in  vervollkommnetem  Zustande  zurückkommenden  Gegenstände  gewährt  werden.

k  99

s#

ige  105

2
        <pb n="720" />
        —  696  —

8.  36.
Die  Nachweisungen  sind  nach  folgenden  Hauptabtheilungen:
I.  Veredlung  im  Auslande,
II.  Veredlung  im  Inlande,
und  innerhalb  jeder  Hauptabtheilung  in  Unterabtheilungen  nach  den  Staaten  des  Zollauslandes,  mit  welchen

der  Verkehr  stattfand,  zu  führen.
Für  jede  Unterabtheilung  ist  ein  besonderes  Heft  anzulegen.

8.  37.

Die  einzelnen  Arten  der  im  In=  oder  Ausland  vorgenommenen  Veredlung  sind  möglichst  genau  anzugeben.
  Kommen,  wie  dies  bei  den  zur  Veredlung  ein=  oder  ausgeführten  Textilwaaren  häufig  der  Fall  ist,
bei  einer  und  derselben  Waarengattung  mehrere  Veredlungsarten  in  Frage,  wie  z.  B.  Bleichen,  Färben,  Bedrucken
  und  Appretiren  von  rohen  Geweben  2c.,  so  dürfen  diese  verschiedenen  Manipulationen  nur  dann,
wenn  sie  bei  einer  und  derselben  Waarenpost  zusammen  vorkommen,  ohne  Unterscheidung  nachgewiesen  werden.
Anderen  falls  muß  genau  unterschieden  werden,  welche  Mengen  derselben  Waarengattung  zum  Bleichen,  welche
zum  Färben,  zum  Bedrucken  u.  s.  w.  ein=  oder  ausgeführt  sind.

8.  38.
Die  Aufnahme  in  die  Nachweisungen  erfolgt  bei  den  im  Auslande  veredelten  Gegenständen  nach
der  Zeit  der  Eingangsabfertigung  und  bei  den  im  Inlande  veredelten  Gegenständen  nach  der  Zeit  der

Wiederausfuhr.

5.  Uebersichten  über  den  Seeverkehr.

§.  39.
Wegen  der  in  den  wichtigeren  Seehafenplätzen  aufzustellenden  Jahresübersichten  über  die  Waareneinfuhr
  und  Ausfuhr  zur  See  wird  besondere  Verfügung  ergehen.

III.  Uebersichten,  welche  von  dem  Kaiserlichen  statistischen  Amt  außzustellen  sind.

8.  40.

Aus  dem  statistischen  Material,  welches  nach  dem  Vorstehenden  dem  Keiserlichen  statistischen  Amt
zugeht,  hat  dasselbe  folgende  Uebersichten  zu  bearbeiten  und  mit  thunlichster  Beschleunigung  zu  veröffentlichen:
1.  Monatliche  Uebersichten  der  in  den  freien  Verkehr  eingeführten  und  der  aus  demselben
  ausgeführten  wichtigeren  Waaren  (mit  Ausschluß  der  unmittelbaren  Durchfuhr),
nach  den  Ländern  der  Herkunft  bezw.  Bestimmung.  Von  diesen  Ländern  sind  nur  die  für

den  Verkehr  wichtigeren  einzeln,  die  übrigen  summarisch  aufzuführen.

2.  ahresübersichten.

a)  Uebersicht  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  (mit  Ausschluß  der  unmittelbaren  Durchfuhr),
nach  den  Ländern  der  Herkunft  bezw.  Bestimmung.  Es  ist  der  Verkehr  in  sämmtlichen
  Waarengattungen  des  statistischen  Waarenverzeichnisses,  sofern  eine  Einfuhr  oder
Ausfuhr  der  betreffenden  Waare  stattgefunden  hat,  mit  allen  einzelnen  Ländern  der
Herkunft  bezw.  Bestimmung  ersichtlich  zu  machen;  ferner  sind  bei  der  Einfuhr  die  in
den  freien  Verkehr  gesetzten  Waaren  —  und  zwar  gesondert  nach  den  unmittelbar
oder  mit  Begleitpapieren  und  nach  den  von  Niederlagen  eingeführten  —  von  den  auf
Niederlagen  gebrachten,  bei  der  Ausfuhr  die  aus  dem  freien  Verkehr  ausgeführten
von  den  aus  Niederlagen  ausgegangenen  gesondert  darzustellen.

b)  Uebersicht  der  unmittelbaren  Durchfuhr,  einmal  nach  den  Ländern  der  Herkunft,  sodann
  nach  den  Ländern  der  Bestimmung  und  endlich  nach  den  Grenzstrecken  des  Einund
  Ausgangs,  beide  Grenzstrecken  mit  einander  kombinirt.

e)  Uebersicht  des  gesammten  auswärtigen  Waarenverkehrs,  nach  den  Grenzstrecken  des
Eingangs  bezw.  Ausgangs.

d)  Uebersicht  der  Einfuhr  zollpflichtiger  Artikel  und  der  berechneten  Zollbeträge;  hierbei
sind  die  zu  ermäßigten  Sätzen  oder  zollfrei  eingelassenen  Mengen  zu  berücksichtigen.
        <pb n="721" />
        —  687  —

e)  Uebersicht  über  den  Stand  der  Niederlagen  am  Schlusse  des  Jahres,  nach  Verwaltungsbezirken
  und  nach  Zahl  und  Art  der  Niederlagen.

)  Uebersicht  des  Veredlungsverkehrs  nach  den  Gegenständen  dieses  Verkehrs  und  der
Art  der  Verarbeitung  oder  Vervollkommnung,  unterschieden  nach  den  Ländern,  mit
welchen  der  Verkehr  stattfand,  sowie  nach  der  im  Auslande  und  im  Inlande  erfolgten

Veredlung.

Für  die  Uebersichten  zu  2  b  und  c  kann  ein  durch  geeignete  Zusammenziehung  verwandter  Nummern
des  statistischen  Waarenverzeichnisses  abgekürztes  Waarenverzeichniß  angewandt  werden.

8.  41.  -
Die  im  8.  40  zu  2a  angegebenen  Uebersichten  sind  auf  die  Werthe  der  ein-  und  ausgeführten
Waaren  zu  erstrecken.  Zu  dem  Ende  hat  das  Kaiserliche  statistische  Amt  die  Einheitspreise  der  einzelnen
Waarengattungen  alljährlich  schätzungsweise  zu  ermitteln.  Behufs  Vorbereitung  dieser  Preisermittelung  kann
dasselbe  geeignete  Sachverständige  vernehmen,  welchen,  sofern  sie  von  auswärts  berufen  werden,  Tagegelder
und  Reisekosten  zu  gewähren  sind.

Ivy.  Allgemeine  Bestimmungen.
8.  42.  »  .

Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  des  Gesetzes  oder  der  Bekanntmachung  kann,  wenn
die  Untersuchung  ergiebt,  daß  die  vorgefundene  Abweichung  durch  einen  Zufall  herbeigeführt  oder  sonst  genügend
  entschuldigt  ist,  nach  der  Bestimmung  des  Amtsvorstandes  bezw.  der  betreffenden  Zolldirektivbehörde
innerhalb  der  ihnen  beigelegten  Befugnisse  von  einer  Strafe  abgesehen  werden.

8.  43.
Die  Anmeldescheine  und  die  sonstigen  besonderen  Aufzeichnungen  über  die  der  Zollabfertigung  nicht
unterworfenen  Gegenstände  sind  von  den  Hauptämtern  vierteljährlich  gleichzeitig  mit  den  Belägen  zu  den
Zolleinnahme-Journalen  zur  Revision  einzusenden.

8.  44.

Das  Keiserliche  statistische  Amt  hat  den  Druck  der  Formulare  zu  den  Anmeldescheinen,  der  Anleitung
für  die  Ausfüllung  derselben,  sowie  der  Formulare  zu  den  Nachweisungen  zu  besorgen.  Die  Formulare  zu
den  Anmeldescheinen  können  von  der  Reichsdruckerei  gegen  Erstattung  der  Kosten  bezogen  werden.  Die  Formulare
  zu  den  Nachweisungen  werden  unentgeltlich  an  die  Hauptämter  verabfolgt  und  sind  vom  statistischen

Amt  zu  entnehmen.

S.  45.

Die  durch  Bundesrathsbeschluß  vom  7.  Dezember  1871  (§.  643  der  Protokolle)  anerkannten  „Grundsätze
  für  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  der  vom  Zollgebiet  ausgeschlossenen  deutschen  Bundesstaaten  und
Gebietstheile“  bleiben  bis  zur  Feststellung  neuer  Grundsätze  mit  der  Maßgabe  in  Geltung,  daß,  erstmals  in
den  Nachweisen  für  1880,  die  Waarengattungen  nach  dem  neuen  statistischen  Waarenverzeichnisse  und  deren
Mengen  nach  den  darin  angegebenen  Maßstäben,  soweit  Gewichtsmengen  in  Frage  stehen,  nach  dem  Nettogewicht
  aufzuführen,  und  in  den  von  Bremen  und  Hamburg  zu  liefernden  Nachweisungen  jeder  Waarengattung
die  aus  den  deklarirten  Werthen  sich  ergebenden  Preise  der  Mengeneinheiten,  gesondert  nach  Einfuhr  und
Ausfuhr,  beizufügen  sind.

§.  46.  -

Bei  den  Waaren,  welche  vor  dem  1.  Januar  1880  abgesendet  oder  dem  Waarenführer  zum  Transport
  aufgegeben  und  während  dieses  Monats  über  die  Grenzen  des  Zollgebiets  ein=  oder  ausgeführt  werden,
sind,  insofern  von  den  Waarenführern  Anmeldescheine  über  diese  Waaren  nicht  beigebracht  werden  können,
die  erforderlichen  Aufzeichnungen  auf  Grund  der  die  Waaren  begleitenden  Frachtpapiere  oder  nach  einer
näheren  Angabe  des  Waarenführers  zu  bewirken.  Auch  ist  bei  Waaren  dieser  Art  von  der  nachträglichen
Entrichtung  der  statistischen  Gebühr  Abstand  zu  nehmen.

 

99.
        <pb n="722" />
        Anlage  1.
CTitelblatt.)
Nachweisung
der  mündlich  angemeldeten  Waaren
bei  der  Annahmestll
in  dem  Hauptamtsbezirrre  g
für  die  Zeit  vom  ten  bis.  3ten  18(80).

 

(Für  diese  Nachweisungen  sind  Formulare  von  derselben  Farbe  und  Einrichtung  wie  die  Anmeldescheine
  zu  verwenden,  in  welche  die  Waaren  in  chronologischer  Folge  einzutragen  sind.)
        <pb n="723" />
        Titelblatt.)
Hauptamtsbezrk  Anmeldestellll

Nachweisung  I.
Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,  unmittelbar  oder  mit  Begleitpapieren

 

 

 

 

für  die  Zeit  vom  .  ten  bis  zum  ten  18
(Einlagebogen.)
Nummer  des  Blatts
Gattung
Bezeichnung  Nummer  Grenz-=  Land  der  Waaren.  Me
Hauptamts  und  der  Laufende  strecke  Nummer  nge
der  Anmelde-  Nach-  des  der  des  Tarif-  Maßstab.  der
stelle  iiung.  ummer)  Ein  Herkunft  ehlesen  Waaren.)
.  weisung.  gangs.  EEMI  «
9½  Litt.  nisses.
1.  2.  -3  4  5.  6.  7.  8.  9.

 

*)  Diese  Spalte  und
die  entsprechenden
Spalten  der  Nachweisungen
  II  bis
VI  werden  mit
Unterscheidungslinien
  und  Punkten
(§.  23  der  Dienstvorschriften)
  versehen.
        <pb n="724" />
        —  700  —

 

 

 

 

Anlage  3.
Titelblatt.)
Hauptamtsbezrk  Anmeldestell
Nachweisung  II.
Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  von  Niederlagen  und  Konten
für  die  Zeit  vom.  ten  bis  zum  ten  18
(Einlagebogen.)
Nummer  des  Blatts
„  Gattun
Bezeichung  Nummer  Grenz-  der  Waaten.
des  9  Land  Menge
der  aufendel  strecke  Nummer  .
Hauptamts  und  des  der  des  .  Maßstab  der
der  Anmelde-Nach-  Nummerin=  statiftischen  Tarif-  «  .
stelle.  weisung.  gangs.  Herkunft.  Waaren-  nummer.  Waaren.
NM  Litt.  zeichnisses.

 

.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  g.  9.
        <pb n="725" />
        —  701  —

 

 

 

 

 

Anlage  1.
Titelblatt.)
Hauptamtsbezirkk  ...  ..  Anmeldestelle.  .  .  .  ..  ...  .  ..
Nachweisung  III.
Waareneingang  auf  Niederlagen  und  Konten
für  die  Zeit  vom  .  ten  bis  zmttten  18.
(Einlagebogen.)
Nummer  des  Blatts
Bezeichnung  Gattung
drsr  Nummer  Grenz=  Land  der  Waaren.  Menge
d  der  Laufendes  strecke  Nummer
Hauptamts  un  des  der  des  x.  Maßstab.  der
der  Anmelde-  Nach=  Nummerin-  Herkunft.  stuslcde  Tarif-  ·  W
stelle.  weisung.  gangs.  «  ngcrkew  Nummer.  aaren.
Ditt.  zeichnisses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  J.  8.  9.
        <pb n="726" />
        —  702  —

 

 

 

 

 

Anlage  8.
Titelblatt.)
Hauptamtsbezik  .  «  Anmeldestelle............
Nachweisung  IV.
Ausfuhr  aus  dem  freien  Verkehr
für  die  Zeit  vom  .  ten  bis  zm.ten  ie
(Einlagebogen.)
Nummer  des  Blatts
„  Gattung  .
Bezeichuung  Nummer  Grenz=  Land  der  Waaren.  ·
des  Menge
der  Laufende  strecke  der  Nummer  ·
Hauptamts  und  des  »  des  .  Maßstab.  der
der  Anmelde-  Nach-  Nummer.  Auss  Bestim-  stazstischen  Tarif-  -  W
stelle.  weisung.  gangs.  mung.  gaten  nummer.  aaren.
AM  ILitt.  zeichnisses.

 

 

 

1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  18.  9.
        <pb n="727" />
        —  703  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage  6
(Titelblatt.)
Hauptamtsbezirrr  ..  .  ..  Anmeldestellell
Nachweisung  V.
Waarenausgang  von  Niederlagen  und  Konten
für  die  Zeit  vom  ten  bis  zium  ten  18
(Einlagebogen.)
Nummer  des  Blatt
.  Gattung
Bezeichnung  Nummer  Grenz=  Land  der  Waaren.
des  9  d  ch  Menge
der  aufende  strecke  der  Nummer
Hauptamts  und  des  des  .  Maßstab  der
der  Anmelde-  Nach-  Nummer.  Aus-  Bestim-  statistischen  Tarif-  "  W
stelle.  weisung.  gangs.  mung.  Waare  4  nummer.  aaren.
Ditt.  zeichnisses.
1.  2  13.  4.  .  62.  7.S  9.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100
        <pb n="728" />
        —  704  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage  7.
CTitelblatt.)
Hauptamtsbezfirkk  Anmeldestelleelsss
Nachweisung  VI.
Unmittelbare  Durchfuhr
für  die  Zeit  vom  .  t#e#n  bis  zum  ee  18
(Einlagebogen.)
Nummer  des  Blatts
..  Gattung
Bezeichung  Lau-  Grenz-  GrenzLand  der  Waaren.
des  streckk  Land  strecke  Menge
Hauptamts,und  fende  des  de  der  Nummer  Maß-  der
der  Anmelde-Num-in-=  r  Aus=  Bestim-  statkrschen  Tarif=  stab.
stelle.  mer.gangs.  Herkunft.  gangs..  mung.  Waarenver  nummer.  Waaren.
Titt.  zeichnisses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7V.  8.  9.  10.
        <pb n="729" />
        der  zu  unterscheidenden

—  —
d

—e  S  2

ê—
Seoess—

—

Anlage  8.

—  —

Uebersicht

Grenzstrecken  des  Eingangs  und  Ausgangs,  bezw.  Länder  der  Herkunft

und  der  Bestimmung  der  Waaren.

Grenzstrecken  des  Eingangs

Dänemark,
die  Ostsee,
Rußland,
Oesterreich,
die  Schweiz,
Frankreich,

 

S——  —

und  Ausgangs.“)

Belgien,

die  Niederlande,

die  Nordsee,

Zollausschlüsse  an  der  Weser  einschließlich  Bremen,
Zollausschlüsse  an  der  Elbe  einschließlich  Hamburg,
nicht  ermittelt.

Länder  der  Herkunft  und  gesimmung.

Deutsches  Zollgebiet,

Bremen,

Hamburg-Altona,

andere  deutsche  Zollausschlüsse,

Dänemark  mit  Farböerinseln,  Island  und  Grönland,
Norwegen  mit  Spitzbergen,

Schweden,

Rußland  in  Europa  und  Asien,
Oesterreich-Ungarn,

Schweiz,

Frankreich  mit  Algier,
.  Belgien,
13.

Niederlande,
Großbritannien  mit  Irland  und  den  europäischen
Besitzungen,

.  Spanien  mit  den  kanarischen  Inseln,

.  Portugal  mit  den  Azoren  und  Madeira,
.  Italien,

Griechenland,

.  Rumänien,

.Serbien,

 

 

21.
22.
23.
24.
25.
26.

Bulgarien,

Europäische  und  asiatische  Türkei,

Egypten,

Afrika  mit  Ausschluß  von  Algier  und  Egypten,
Britisch  Vorder=  und  Hinter-Indien,

die  ostindischen  Inseln  (Java,  Sumatra,  Borneo,
Celebes,  Philippinen),

China,

Japan,

übriges  Asien,

Britisch  Nordamerika,
Vereinigte  Staaten  von  Amerika,
u.  Mexiko  und  Zentral-Amerika,
Westindische  Archipel,

Brasilien,

.  Argentinische  Republik,  Paraguay  und  Uruguay,
.  Chile,

.  Peru,

.übriges  Südamerika,
.Australien,

nicht  ermittelt.

*)  Beim  Flußverkehr  mit  den  Zollausschlüssen  gilt  die  Grenze  gegen  diese,  beim  Seeverkehr  mit  den  Vollausschlüssen
dagegen  die  Grenze  gegen  die  betreffende  See  als  Grenzstrecke  des  Ein=  bezw.  Ausgangs.

 

100  “%
        <pb n="730" />
        Anlage  9.

G———.———

Bundesstaat

Verwaltungsbezirk  (für  Preußen)

e  *KerK  rKrFEEÖ

——.——..———————————

Nachweisung

über  die  ausnahmsweise  zu  ermäßigten  Kollsätzen  oder  zollsrei  abgelassenen  Gegenstände

für  das  Kalenderjahr  18(80).

Hauptamtsbezirk

 

 

 

 

 

Waarengattung.
Bezeichnung  In  Angabe
und  Nummer  Waaren=  Anwendung  Erhobener  der  Gründe  der  ein-C
  .  .
Aumner  statistischen  Tarif=  Maßstab.  nange.  gebrachter  Zollbetrag  geurtenen  Jolr  1.
Waaren-  nummer  Zollsatz  ermäßigungen  und  Zo
Vorregisters.perzeich-  «  befreiungen.
nisses-  Mark.  Mark.
1.  2.  B.  4.  5  6.  7  8.
        <pb n="731" />
        Anlage  10.
Bundesstaat............  .....  ....  Hauptamtsbezirk

Verwaltungsbezirk  (für  Preußen)  .  ...  ..  ....

Nachweisung
über  die  Art  und  Zahl  der  am  Schlusse  des  Kalenderjahres  18(80)  vorhandenen  Niederlagen.

 

 

Zahl
Art  der  Niederlagen.  der  Bemerkungen.
Niederlagen.  "

 

1.  2.  J3.

 

I.  Oeffentliche  Niederlagen.
1.  Allgemeine  Niederlagen  (V.  Z.  G.  §§.  98  bis  104).
Beschränkte  Niederlagen  (V.  Z.  G.  §.  105).
3.  Freie  Niederlagen  (V.  Z.  G.  S§.  107).

d##

II.  Privatlager  (V.  Z.  G.  S.  108).
1.  Transitlager  (ausschließlich  der  Theilungslager):
A.  Unter  amtlichem  Mitverschluß  (6.  12  des  Regulativs
für  Privatlager,  Absatz  10:
a)  für  Wein
b)  =  u.  s.  w.
B.  Ohne  amtlichen  Mitverschluß  C.  13  bes  Nezulaid)
a)  für  rohen  Kaffee  .  .
l))  -U  s.  W.
2.  Theilungslager  (§.  12  des  Negulatios,  in  2:
a)  für  Wein  ..  .
b)-usw.
3.  Kreditlager  (8.  17  des  Regulativs):
a)  für  rohen  Kaffee
b)  -  u.  s.  w.

Anhang.
Fortlaufende  Konten  (V.  Z.  G.  8.  110).
Weinlager  mit  eisernem  Kredit.
        <pb n="732" />
        Anlage  11.

 

Bundesstaat::  Hauptamtsbezrk
Verwaltungsbezirk  (für  Preußennn

Nachweisung
der  auf  Grund  der  §§.  115  und  116  des  Vereinsgzollgesetzes  in  Bezug  auf  den
Veredelungsverkehr  gewährten  Erleichterungen
für  das  Kalenderjahr  18180).

 

 

Bezeichnung  der  Gegenstände  der
Bezeichnung  Begünstigung.  Art

 

Ord-  Z  Angabe
nungs  und  der  der
Nummer  .
Num—  Nummer  des  Benennung  Verarbeitung  vorgeschriebenen
des  tisti  d  Menge.  oder
mer.  statistischen  er  Kontrolen.
VorregistersWaaren=  *  Vervollkommnung.
aanr  Gegenstände.
verzeichnisses.  1

 

 

1.  2.  3l  4.  5.  6.  7.
        <pb n="733" />
        5.

Einfuhr  von  Getreide,

Zoll-709

  —

und  Steuer=  Wesen.

Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet

  während  der  Zeit  vom  16.  bis  31.  Oktober  1879.

Nach  zollamtlichen  Ermitielungen.

 

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen

 

 

 

 

1.  Ostsee,  und  zwar  4.  Zu-3.
  Oester-  sammen
a)  von  b)  von  2.  Rüßland  reich  (Spalte  2
russischen  anderen  bis  5)
Häfen  Häfen
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weien  10  28  206  196  615  148  717  373  548Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  —  86  57  352  35  448  92  886  gaben  über  die
Durchfuhr  sind
2.  Roggen  50  511  1810  191413  55157  7354991  Beastelenhnge.
davon  zur  Durchfuhr  24  452  —  35  689  756  60  897  wiesen  worden,
d  i  t
3.  Hafer  10  215  ro  seo  é6  46“242  h  sche
davon  zur  Durchfuhr  2984  17  24315  449  27  765  oder  in  sonst
geeigneter  Weise
4.  Gerse.  6260  7  643  32  188294226  40  317  thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  —  —  13  559  54  903  68  462  mitteln,  welcher
Theil  der  in  den
5.  Mais  —  1  008  —  31  080  32088  E*#
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  3  400  3  400  gen  zur  Wie-6.
  Mehl  aus  Getreide  und  seanesuhr  be—
Hülsenfrüchten  151  100  3  418  56  520  60  189
davon  zur  Durchfuhr  1  —  324  14  125  14  450
7.  Raps  und  Rübsaat  –  32  8221  30  985  39238
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  —  —
8.  Leinsaat  ..  957  451  93  251  9  506  104  165
davon  zur  Durchfuhr  —  —  24521  —  24  521
        <pb n="734" />
        710

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver—  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  sieh  nean  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  66..
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  —
2  -  Westpreußen  442  42  19  —  2  726
3.  ---  Brandenburge.  16  813  925  30  –  —
4.  -—  Pommern.  4  306290  3  —  —  —
5  Posen  .  .  1149090  —  —  —  —
6  -  Schlesien  432749  452  1  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaftten  .  1399531440  —  —  —  113
8.  Provinz  Schleswig-Holstein  1  99  540  903  54  270
99.  Hannover  27  2578  430  319  4  25  —
10.  -  Westfalen  1  93  530  12  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassau  1  30  880  8  —
12.  Rheinprovinz  8  976678  335  —  1017  —
Summe  J.  245  17579  040  1  6563  77  1  311  2839
II.  Bayern  2  93  965  438  79  160  —
III.  Sachsen  —  —  200  —  —  —
IV.  Württemberg  5.  400  837  —  —
V.  Baden  1  117  390  457  213  183  —
VI.  Hessen  —  —  2  206  553  1950
VII.  Mecklenburg.  1135264  2  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  330055  –  –  —
IX.  Oldenburg  —  —  3  —  —  —
X.  Braunschweig  292  411  149  —  —  —  —
XI.  Anhalt  3211984  496  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  2229  519
XIII.  Luxemburg  .  2  501  —  —  —  —
Ueberhaupt  321  23  052697  4  984  575  2  727  4  789
Im  Monat  September  1879  —  5522  073  4  871  1  058  2226  2280
Zusammen  —  28574770  9  855  1  633  4  953  7  069
In  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  —  29348  250  13  089  1  816  4  694  6  470
        <pb n="735" />
        711

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Oktober  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Melasse  aller  Art  und
Rohzucker
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Btr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  1142,-.  33.  14.  15.
—  —  8  —  —  —  —  2  466
132  425  —  —  1319  2  726  2948  386
492  390  —  —  —  —  —  —
450  365  12  622  1  364  5  942  50  339  —
10  —  —  —  —  —  11  —
10  449  115  —  —  —  —  —  —
1579  1252  16  869  2223  62  565  92  756  2  650
670  504  6  868  3  64  453  —  10  313
17  —  —  —  —  —  —  —
6  —  5162  —  10  073  —  1938  —
13  805  3051  41529  3  590  144  352  2  818  66  305  5  .502
—  64  3  —  —  —  72  52
754  597  —  —  —  —  3  30
—  —  —  —  11  —  15  —
—  —  373  225  11  —  370  —
635  —  —  —  —  —  —  —
265  691  —  8  —  —  —  —
—  138  —  —  —  —  —  —
25  —  100  —  —  —  180  —
252  181  —  —  —  —
—  150  —  —  —  —  —  —
9  —  608  —  —  —  338  —
—  —  —  —  1002  —  3  411
15  745  4  872  42  613  3  823  145  376  2  818  70  694  5  584
21  379  5  438  50  112  6940  40  489  116  39  857  3  601
37  124  10  310  92  725  10  763  185  865  2  934  110  551  9  185
11  932  11  016  94  005  5  293  203  787  503  6259

 

 

 

 

 

 

 

 

101
        <pb n="736" />
        —  712  —

6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  d.  Mts.  wird  die  zu  den  bayerischen  Staatsbahnen  gehörige,  14/,09  km  lange  Bahnstrecke  Redwitz  —
Schirnding  mit  den  Stationen  Seußen,  Arzberg  und  Schirnding  dem  öffentlichen  Verkehr  über  geben
werden.
Berlin,  den  17.  November  1879.
In  Vertretung:

Körte.

 

7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Von  der  Königlich  preußischen  Regierung  ist  der  bisherige  Kreisgerichtsrath  Nissen  zu  Flensburg,  welcher
seit  dem  1.  Oktober  d.  J.  als  Landgerichtsrath  daselbst  fungirt,  auch  für  die  Dauer  seines  neuen  Amts
zum  Vorsitzenden  des  Königlichen  Seeamts  in  Flensburg  ernannt  worden.

 

Die  vom  Reichskanzler-Amt  veranstaltete  Ausgabe  des  Werks:  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden  und
Tafeln  für  das  Jahr  1882  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymann's  Verlag“  in  Berlin  soeben  erschienen.
Das  Buch  wird  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  1,16  M.
*  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  L,50  —X  für  das  Exemplar  zu
eziehen.
Berlin,  den  18.  November  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Das  i  im  Jahre  1855  in  St.  Johns  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Vollschiff  „Morning
Light“  von  2261  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der
bremischen  Staatsangehörigen  Karl  Heinrich  Seidenburg  und  Genossen  zu  Bremen,  Bremerhaven  und
Vegesack  unter  dem  Namen  „J.  W.  Wendt“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem
bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  7.  d.  Mts.
vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Antwerpen  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.
        <pb n="737" />
        —  713  —

S.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Konsul  August  Feigel,  bisher  in  Havana,  zum  General-Konsul  in  Konstantinopel,

den  Konsul  Freiherrn  J.  von  Soden,  bisher  in  Canton,  zum  Konsul  in  Havana
un
den  Kaufmann  Eduard  Prochelle  zum  Konsul  in  Valdivia  (Chile)
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Ludwig  Müller  in  Alexandrien  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  und  des  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  dortigen
Kaiserlichen  General-Konsulats  die  vertretungsweise  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="738" />
        <pb n="739" />
        Central-  Glatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben

im
Reichskanzler-Amt.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

«  «97«48.

i

 

 

 

          

Berlin,  Freitag,  den  28.  November  1879.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  4.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende

einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  715

Oktober  1879;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende
Oktober  1879  720

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  der  Postt  5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verzeichnisse  der  während
und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  des  Prüfungsjahres  1878/79  approbirten  Aerzte,  Zahnbis
  Ende  Oktober  1879  .  ..718  ärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  ..  724

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Personalveränderungen  bei  den  .  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigungen  zur
Seeämtern;  —  Ertheilung  von  Flaggenattesten;  —  Be-  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung
ginn  einer  Seesteuermanns-  und  Seeschiffer-Prüfung  719  7383

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  1879  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Das  Volksgericht"
zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  24.  November  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

*)  Central-Blatt  S.  60.

Eck.

 

102
        <pb n="740" />
        716

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
.  Ausweisung  weisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  1  .  1  6.
a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
1.  Karl  Minaschek,1  Jahre,  aus  Neugedein,  einfacher  Diebstahl  im  Königlich  württember-21.  Oktober
Bäcker,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  Rückfall,  gische  Regierung  des  d.  I.
Jagstkreises  zu  Ellwangen,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
2.|Franz  Böttig,  Fa-geboren  1835  zu  Kries-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  24.  Oktober
brikarbeiter,  dorf  bei  Gabel,  Böh-Gebrauch  falscher  Legi=  Bezirksregierung  zu|d.  J.
-  men,  timationspapiere  unds  Frankfurt  a.  /O.,

Abraham

SJohann

.Alexandrine

bock,
gehülfe,

Handlungs-Sacher


Piwo,  Schmied,

Steinmetzgeselle,.

Johann  Schmidt,
Bildhauer,

Sli-=winska,
  Kellnerin,

 

rkus  Levi  Span-24  Jahre,  aus  Warschau,

33  Jahre,  aus  Biala,
Gouvernement  Siedlec,
Russisch-Polen,

Slawik,  22  Jahre,  aus  Merkelsdorf,

  Böhmen,

 

1
6

geboren  am  20.  Januar

1841  zu  Hoflenz,  Oesterreich,



26  bis  30  Jahre,  geboren
  und  ortsangehörig
zu  Lemberg,  Galizien,

 

Angabe  eines  falschen
Namens,
Landstreichen  und  einfacher
  Diebstahl,

Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln,
Bedrohung  und  Mißhandlung,


Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

gewerbsmäßige  Unzucht,

 

Königlich

Posen,
dieselbe  Behörde,

Breslau,

dieselbe  Behörde,

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu

Oppeln,

 

preußische
Bezirksregierung  zu

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu

8.  November

d.  J.

10.  November
  d.  I.

27.  Oktober
d.  J.

15.  November
  d.  IJ.

20.  Oktober
d.  J.
        <pb n="741" />
        717

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l

F  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des

S  d  Ausweisung  weifungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Karoline  Schiller,s0  Jahre,  aus  Neu-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische10.  Novem-Dienstmädchen,
  Sorge,  Bezirk  Gabel,ger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.

Böhmen,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

9.  Lauritz  Jens  Johann-:  4  Jahre,  aus  Friede-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  12.  Novemsen
  Wille,  Schlach=  ricia,  Jütland,  teln,  ber  d.  IJ.
ter,

-  s
10.RasmusPeterRay-geborenäm16.März«Betteln,nachmehrma-dieselbeVehörde,  14.  Novemmussen,
  Schmiede-=  1857  zu  Veile,  Jüt=  liger  rechtskräftiger  Ver-  ber  d.  S.
geselle,  land,  urtheilung  wegen  der  1
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

11.  Tosefa  Rudolph,  36  Jahre,  geboren  zusgewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  preußische  11.  Novemunverehelichte
  Fabrik=  Trautenau,  Böhmen,  Landdrostei  zu  Han=  ber  d.  J.
arbeiterin,  nover,

12.Felix  Marté,  Kat-#26  Jahre,  aus  Glarus,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischedesgleichen.
tundrucker  und  Haus=  Schweiz,  teln,  Landdrostei  zu  Lüneknecht,
  burg,

13.  Georg  Fickl  scherer,  17  Jahre,  aus  Alt-Zet-  desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas25.  Oktober
Schneidergeselle,  lisch,  Bezirk  Tachau,  sau  in  Bayern,  d.  J.

Böhmen,

14.  Anton  Martin,22  Jahre,  aus  Leskat,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Kellner,  Bezirk  Tepl,  Böhmen,

15.  Anton  Friedrich19  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Färbergeselle,  Gergau,  ortsangehörig

zu  Heinrichsdorf-Kallisch,

Bezirk  Komotau,  Böhmen.



16.Otto  Hölzl,  Weiß-=  47  Jahre,  geboren  zul  esgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
gerbergeselle,  Obernberg,  ortsangehö-  ·

rig  zu  Ried,  Bezirk

Ried,  Ober-Oesterreich,

 

 

 

 

 

102“
        <pb n="742" />
        718  —

 

 

 

 

 

I  *
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusse.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
17.  Johann  Descal,9  Jahre,  aus  Tabor,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  1.  November

Tagelöhner,  Böhmen,  Bezirksamt  Hers  d.  J.
bruck,
18.  Anton  Neumann,9  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Kitzin-10.  Novem-Bäcker,
  Reichenberg,  ortsange=  und  Fälschung  eines  gen  in  Bayern,  ber  d.  J.
rig  zu  Turnau,  Böh=  Legitimationspapiers,
men,
19.  Josef  Trotz,  Müller,  42  Jahre,  aus  Joachims-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  10.  Novemthal,
  Bezirk  Joachims=  teln,  Bezirksamt  Regen,  ber  d.  I.
thal,  Böhmen,

 

 

 

 

2.  Fina

nz-Wesen.

Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1879.)

 

 

 

 

 

 

«  !  l
vomElZJaPnTedes  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  arres  bbe  in  demselben  Zeit=  jahre  1879/80

·  Etatsjahress  bis  zum  in  emselben  Zei  .  jahre  6

der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
obengenannten  jahres  weniaer

Einnahmen.  Monate  #  jah  .  g

14  1  4

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  73  537  789  71  901  115  +  1  636  674
Reichseisenbahn-Verwaltung"“")  22  005  800  22  482  862  —  477  062

 

 

 

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempel-.
steuer  für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1879  Seite  674  bezw.  Seite  664.
“.)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.
        <pb n="743" />
        —  719  —

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Ven  der  Königlich  preußischen  Regierung  sind  ernannt  worden:
1.  zum  Vorsitzenden  des  Königlichen  Seeam  ts  in  Danzig:  der  Landgerichtsdirektor  Mix
daselbst.
2.  zum  Vorsitzenden  des  Königlichen  Seeamts  in  Emden:  der  Amtsgerichtsrath  Lohstöter
daselbst,
3.  zum  Stellvertreter  des  Vorsitzenden  des  Königlichen  Seeamts  in  Stettin:  der  Regierungsrath
  von  Bülow  daselbst.

 

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Valparaiso  am  16.  September  d.  J.  der  im  Jahre
1854  in  Philadelphia  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Guatemala  gefahrenen  Bark
„Emilia“  von  258  britischen  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben
  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  preußischen  Staatsangehörigen  Fritz  Wilhelm
Daniel  Bremer  zu  Valparaiso,  welcher  Altona  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Valparaiso  am  27.  September  d.  J.  der  im  Jahre
1866  in  Cape  Elizabeth  (Staat  Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Bark  „Frecia“  von  504,07  Tons
Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
lübeckischen  Staatsangehörigen  Carl  Friedrich  Ludwig  Ehlers  zu  Valparaiso,  welcher  Lübeck
zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle  on  Tyne  am  28.  Oktober  d.  J.  der  im  Jahre
1866  in  North  Hylton  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Johannes
  Köster“  (früher  „Threepwood")  von  343,)9  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach
dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  preußischen  Staatsangehörigen
  Toh.  Herm.  Chr.  Schluck  zu  Breege  a.  R.,  welcher  Stralsund  zum  Heimathshafen
des  Schiffes  gewählt  hat;

4.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Liverpool  am  5.  d.  M.  dem  im  Jahre  1868  in  Aberdeen
erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Vollschiff  „Johanne  Auguste“  (früher
„Commissary“)  von  899,55  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben
in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  bremischen  Handelzgesellschaft  H.  Bischoff  u.  Co.,
welche  Bremen  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat.

 

·
In  Papenburg  wird  am  1.  k.  M.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.
        <pb n="744" />
        720

1.

Bank

Status  der  deutschen  Notes
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lanta

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-;
  Gege  u  G  tiglich  Gegen  be  Gegen  Gege  S  Gegen  ztatt.
egen  nge-  egen  ·  »  n
Name  der  Banken  Oruud.  sieserve·  Noten  30  *  30  So.  fauige  20.  *  /r  30  Soustige  30  *  30  *
*  ·  RKapital.]  Fonds.  umlauf  «  Ver-  gümi.  Passiva.  weiterp
2  1879.  Noten.  1879.  1879.  1879.  1879.  Passivrat879.  geboa
"  bindlich-  gungs-  nlan
5  keiten.  frist.  Becsen
1|  Keichsbarrkzkz  120  000  1522375N  951—  1  831184  869—  13  493154  320  J  9  77770  —  430  —  41|1043924#  7  S80h
2  Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2  628—  84  1  161—  100  3  501  179  —  —  —  —  9729  95
5Kölnische  Prlvatbank-  3  ooo  75ö06  653—  5577  270  —  932864—  64  30  —  236114
4|Maadeburger  Privatbank.  3000  606  2  858—  1181  1163|  9  2—  2  990  T  30  126  +—  11  7582—  79  16#
5Danzlger  Privat-Aktien--Barkk  750  2083/J  148  998  —  18  415+  55  27114  46  222+  131  —  u
Provinzial-Aktien  =  Bank  des
«  Großherzogthums  Posen  3  ooo  7501  21754  1411  1159  —  44  5—  1|  15  41440  100  1  1
1  Hannoversche  Bankt.  ..  12  000  862  s  3100-  8231  26114.  2561  3151  4  3011  20134  851  1004  4  160  243404  13591  602
#Frankfurter  Bank  17  143  4%.CGEéG44  4  340]  123
9Bayerische  Notenbank  7500  292  4  512969  30  3830—  760  |2171  —+  loss  159—  144144%  1  4  ↄun
10  Sachsische  Bank  zu  Dresden.  30  ooo  st110820  7031  682078|  —  14619—  113553  207/3088/625  a
11|/  Leipziger  Kassenverein  3  000  133  2  950—  2|1208|  378  1322  P  299  334-X  190%  157  38]7896|b00  9r
1½  Chemnitzer  Stadtbank  510  115  509—  1  68—  176  106—  4272  102  79  5  4101  148
13/  Württembergische  Notenbank  W  3712523+36509798  2051  169  4  36  78.  —  560  68  32  711|+  3754  1
14)  Badische  Bank  ....  90001361119754187170834682350·—15  58—  49346123237419171105
IsBankfürSüddeutschlanb.  15  672  1  541  13  41810  365  7840—  757  167—  1  —  —  828  J  3431  66  398  ½
16/Braunschweigische  Bank-  10  500  309  2274—  2244  760  1133—  381926-+  62188—  22|1  430  3311
17/Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  1192  249  327—  92  1  104  +  32  S06  +  369  43  —  7588+  621  4#
18  Bremer  Bark  16  607  775  5  114—  249  3172  37  203—  337|14869+  743  431—  2400  37999+  415
Zusammen  268  33  1  3711  1  Ns  SS+  1  3oo  7446  —  1  200  52  22  9%
i
l  .
Bemerkungen.
Zu  8°:  Darunter  148  700  .X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14“:  Darunter  40  646  .4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  15:  Darunter  105  180  .„4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="745" />
        Wesen.

anken  Ende  Oktober  1879

bersichten,  verglichen  mit  demjienigen  Ende  September  1879.
af  Tausend  Mark.)

721

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

———
8
z
betall-  Gegen  Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
sstand.  30.  Sept.kassen.  30.  Sept.  anderer  30.  Sept.  Wechsel.]  30.  Sept.LLombard.  30.  Sept.Effekten.  30.  Sipt.  Arida.  30.  Sept.  der  30.  Sept.  2
1879.  scheine  187,.,  Banken.1879.  1879.  1679.  1879.  1879.  Aktiva.  1879.  2.
1
1

506  907  3760544  7  —  4205198  12  1020  739  3  709  55278  —  12936  26331  +  8242  29017  4  56701050447  8  2%
1043—  21  5—  2  419  —  37  5  305  +  45  2  8F79  —  160  279  —  138  32  1  1  9962  —.  1262
924|  84  5  1  865  652  6  811—  685  720  94r  —  —  280  —+  77  9  605  35
%35  —  39  23  +  1  637  —  182  123  "92  —  131  —  —  111.  93  7  71.—  42
762  6  —  —  323+  160  6  706  320  132  —  186  265  —  42  586  144  2375  14021  5
817/  112  —  —  1  159  4  74  5  051  —  92  1131—  121  —  —  406  —  128  7  564  —  156
2  078+A  337  18  14  603  4  2161986|  683  746  —  11  518  —  68  8  391.—  52  24  340/  1359
9  313—  3  805  430  —  110  430  —  7448  —  513  6  622  983  4415  —  235  2627  566  43  865  +  4  4248
34  678  971  36  —  71  2418  4  751  35921  1811  1769  —  7  1  741—  35  2357|/+F  527  78926  +—  403ß
16  996—  7  98  H—  31118800  +  13663137  776  456  —  6855  4440  —  818  4060—  66  80  387  62510
10834  66  3  —  L  666  +  298  3  8544  414  1463—  142  —  —  837  —  123  7896  boo11
235|—-  30  8  —  5  1986+—  1850  2922—  112  114  —  8  144  12  480  —  81  4101  1481#
8  712  336  39  28  3974  +  3081  18563+  1564  463  4  l1os  211  —  749  37  32  711..  375413
4700  1219  11  -  7  181  —  23  15595  J-  521  1171—  35  31  —  1548  172  23237°  /#C  1917
4594—  191  16  —  14  968  4  91711½  2057  1915  —  293  3933  —  164  3459  +  1790  31  626  +  39815
57868—  61  1—  21  71—  66  8  474  +  145  2064  —  87  —  —  5373  —  1064  16  561J  34616
414—  46  9—  5  442  +—  290  4432  969  173—  67  857  —  229  1432—  363  7759  J  651  1
1  8337-  142  8—  7  97  .—+  633  375  2035.—  287  351  —  8  905  192  38  731+  484

596  706  1106000897  —  423741229  M+  19  812614  8go—  2564  85  023  14  0797  43  522  +—  6633  62  667  7656484  334  +  24281
        <pb n="746" />
        722

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —
An  Banknoten
Bezeichnun  —
Laufende  5P  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.

Notenbanken.  in  Abschnitten  zu  100  in  Abschnitten  zu  200  .4
A.  /  A  I  A.
1.)Reichsbank  1).  .  415306100118393900  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  1  316  900  192  100  —
3.Kölnische  Privatbank  2).  .  2430900  545  400  —.
4.Magdeburger  Privatbank  2  857  400  142  600  —  —
5.]  Danziger  Privat-Aktienbank  .  .  2  083  300  916  700  —  —

6.]  Provinzial-Aktienbank  des  GEröherzogihume  Volen  766  500  133  500  479  200  420  800
7.Hannoversche  Baurk  5  310  400  489  600  —  —
8.Frankfurter  Bank  4  196  900  4  503  100  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  67  432  400  2  487  600  —

10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  23  888  900  36  111  100  —  —
11.Keipziger  Kassenverein  –  —  —  —
12.  Chemnitzer  Stadtbann  508  700  1  300  —  —
13.Wülttembergische  Notenbank  .  22  523  400  3  076  600  —  —
14.  Badische  Bank  ..  11  975  80027024  200  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  13  418  1000  22  531  900  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  2274  400  11  225  600  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  1  192  100  1  207  900  –  —
18.  Bremer  Bank  ..  5  113  900  4386  100  —  —

zusammen  am  31.  Oktober  1877  582  596  100  233  419  200  479  200  40  800

am  30.  September  1877  557  257  500  235  357  800  470  800  429  200
mithin  am  31.  Oktober  1879  mehr  25  338  600  —  8  400  —

weniger  —  1  938  600  —  8  400

 

 

Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

2650

7964  680

91  670  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

224  175  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

10  300
86  581  175

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lantenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  wesche  selt  dem  1.  Januar  1676  nicht  mehr  umlaufsfähig  und

noch  nicht  elngels
im  Bestande:  st:

vernichtet:  98  360

13  Thlr.  in  Abschnitten  zu  4  Thlr.

2  460  Ahle.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.

290  8
3)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nich  dem  Petriebe  übergeben  6  20  coo  Mart  in  Noten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjeuigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
:3  bei  der  Rostocker  Bank  1  400  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1  600  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  7  100  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4057  900  Mark  in
        <pb n="747" />
        —  723  —

noten  Ende  Oktober  1879.

 

 

der  Reichswährung  waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  .4  in  Abschnitten  zu  1000  überhaupt
A  MA  MA  AM  *‚i-  4
1  s
100  560  500  220  939  500  235  882  000  358  818  000  751  748  600  698  151  400  1.
—  —  1  311  000  180  000  2  627900  372  100  2.
—  —  —  —  2  430  900  545  400  3.
—  —  —  —  2857  400  142  600  4.
—  —  —  —  2  083  300  916  700  5.
929  500  270  500  —  —  2175  200  824  800  6.
—  —  —  —  5  310  400  489  600)  7.
782500  1  81700  7145  000  13  555  .000  12  124  400  19  875  600  8.
—  —  —  —  67  432  400  2487  600  9.
16  931  000  9  569  000  –  —  40  819  900  45  680  100  10.
2950  000  50  000  —  —  2950  000  50  000  11.
—  —  —  —  508  700  1300  12.
—  —  —  —  22  523  400  3  076  600  13.
—  —  —  —  11975  800  27.024  200  14.
—  —  —  —  13  418  100  22  581  900  15.
—  —  —  —  2274  400  11  225  600  16.
—  —  —  —  1  192  100  1  207  900  17.
—  —  —  5  113  900  4  386  100  18.
l
i
122  153  500  232  646  500  24  4  338  000  372  553  000  949  566  800  #  839  039  500
124  250  500  230  549  500  257  712  000  359  179  000  939  690  800,  825  515  500
—  2097  000  —  13  374  000  9  876  000  13  524  000
2  097  .000  —  13  374  000  —  —  —
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  21.  Oktober  1879:  "
86  000  Koir  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  238  300  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  92  500  asn  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  197  935  Mark,
mithin  gegen  Ende  September  1879  weniger  4755—
20050  "-  .-.  24  700  "  7  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  141  600
8  339  400  -  259  42530  "D%  ---  138  492000  "D  "*  "  .  -  1  502  407  665
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Oktober  1879:
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  560  Mark,  die  gleiche  Summe  wie  Ende  September  1879.
4050  .  ..·  1000  Thlr.  in  Abschnilten  zu  100  Thlr.,  7140
297  900  .  ...299000..  .  ...  297esoos

daß  am  31.  Oktober  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  17997.000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

103
        <pb n="748" />
        —  724  —

5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  8.  29  der  Gewerbeordnung  vom  21.  Juni  1869  (Bundes-Gesetzblatt
Seite  245)  werden  in  den  nachstehenden  Verzeichnissen  A,  B,  C  und  D  die  Namen  der  in  Gemäßheit
der  Bekanntmachung  vom  25.  September  1869  Abschnitt  I,  II  und  III  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  635)
und  der  Bekanntmachung  vom  5.  März  1875  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  167)  während
des  Prüfungsjahres  1878/79  von  den  zuständigen  Centralbehörden  approbirten  Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte
und  Apotheker  veröffentlicht.

A.  Verzeichniß  der  approbirten  Aerzte.

 

 

 

 

 

 

 

efd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
s  26.  Dr.  Stranz,  Bernhard,  Posen.
I.  In  Preußen.  27.  Dr.  Mühlenbach,  Friedrich  Liegnitz.
1.|Riedel,  Eugen,  Breslau.  Wilhelm  Georg,
2.  Dr.  Langerfeldt,  Bernhard,  Bückeburg.  28.|  Dr.  Funke,  Fritz  Lorenz,  Erersberg.
3.  Dr.  Ahlbory,  Gustav,  Kemnitz.  29.  Schulte,  Johann,  Allendorf.
4.  Bockendahl,  Adolf  Wilhelm,  Schleswig.  30.  Thielmann,  Theodor,  Elspe.
5.|Greiß,  Friedrich  Wilhelm,  Dagebüll.  31.  Dr.  Bruski,  Leo,  Gloͤwczewice.
6.  Neber,  Heinrich  Clasen,  Friedrichstadt  a.  d..  32.  Reinstadler,  Franz  Albert,  Longcamp.
Eider.  33.  Dr.  Pfleger,  Johannes  Carl  Lrcasine.
7.NDr.  Franke,  Friedrich  Adolf  Filehne.  Eugen,
Ernst,  34.  Scherf,  Gerhard  Friedrich,  Ebstorf.
8.  Gleitsmann,  Ernst,  Zeitz.  35.  Dr.  Schulte,  Caecilius  Harsefeld.
9.  Dr.  Eichhoff,  Peter  Joseph,  Neuß.  Paridon,
10.Dr.  Stintzing,  Noderich,  Heidelberg.  36.  Schaffrath,  Reinhard  Mi-Neustadt,  Königreich
11.Dr.  Noenchen,  Christian  Marne.  chael,  Sachsen.
Herm.,  37.  Römer,  Carl  Nobert,  Chemnitz.
12.  Dr.  Koll,  Theodor,  Bonn.  38.  Horn,  Gustav  Ewin,  Hainsberg.
13.  Dr.  Nibbert,  Hugo,  Elsey.  39.  Bertheau,  Hermann,  Hamburg.
14.|Spiegel,  Isaak,  Witten.  40.  Becker,  Hermann  Carl,  Bremen.
15.  Dr.  Ammon,  Eugen,  Dramburg.  41.  Simmonds,  Morris,  St.  Thomas.
16.  Dr.  Hauschild,  Anton,  Albendorf.  42.  Dr.  Caspar,  Friedr.  Wilhelm,  Zielenzig.
17.|  Kirchhoff,  Andreas  Heinrich,  Schöningen.  43.  Dr.  Gollmer,  Jakob  Wilhelm,  Quedlinburg.
18.  Lammers,  Hermann,  Borsum.  44.  Dr.  Spieß,  Carl  Felix,  Berlin.
19.  Dr.  Augener,  Eduard  Hein=  Grifte.  45.  Dr.  Lenzner,  Friedrich  Moritz,  Lauchstädt.
rich,  «  46.  Kloß,  Fritz  Carl  Gottlob,  Wohlau:
20.  Dr.  Hild,  Carl,  Brüggen.  47.|  Goetz,  Emil  Friedrich,  Kiel.
21.|Meyer,  Edmund  Traugott  Königs-Wusterhausen  48.  von  Bruun-Neergaard,  Rendsburg.
Johannes,  Joseph  Heinrich  Friedrich,
22.  Lentz,  Nichard,  Carolinenhorst.  49.  Dr.  Wuth,  Eduard  Heinrich  Hannover.
23.|Dr.  Hartstein,  Ernst,  Poppelsdorf.  -  Louis,
24.  Dr.  Zingsem,  Carl,  Wevelinghoven.  50.Dr.  Willemer,  Georg  Fried-Drochtersen.
25.Spitz,  Baruch,  Kempen.  rich  Conrad  Wilhelm,
        <pb n="749" />
        725

 

 

efd.  Geburts-  efd.  Geburts-Nr.
  Räme.  oder  Heimathsort.r.  Name.  oder  Heimathsork,
51.  Dr.  Schuchardt,  Carl,  Gotha.  89.  Dr.  Claren,  Ludwig,  Zülpich.
52.  Dr.  Pannkoke,  Friedrich  Afferde.  90.  Severin,  Gustav,  Hattingen.
Ludwig  Adolf,  91.  Kabierske,  Eugen,  Breslau.
53.  Dr.  Moeller,  Carl  Anton,  Göttingen.  92.  Rust,  Friedrich,  Gr.  Rodensleben.
54.  Dr.  Bruncke,  Traugott,  Vorsfelde.  93.  Schimanski,  Johann  Her=  Rudolphskammer.
55.  Meyer,  Heinrich  August  Schauenstein.  mann,
Wilhelm,  94.  Ahrt,  Alfred  Erich,  Braunschweig.
56.  Studt,  Christian,  Segeberg.  95.  Dr.  Hölscher,  Ernst  Arnold  Northeim.
57.]Suchannek,  Hermann,  Allenstein.  Heinrich,  «
58.Wasbutzki,indor,  Lappienen.  96.  Strube,  August  Gottlieb,  Halberstadt.
59.  Vosius,  Adolf,  Zempelburg.  97.  Kanitz,  Albrecht  HermannGera.
60.Willim,  Melchior,  Pilchowitz.  Franz,
61.  Schiller,  Julius,  Sohrau,  O.  Schl.  98.  Morsbach,  Engelbrecht,  Dortmund.
62.  Partsch,  Carl,  Schreiberhau.  99.  Schomburg,  Carl  August  Silkerode.
63.  Dr.  Korach,  Samuel,  Posen.  Hermann,  «
64.  Dr.  Krause,  Robert,  Adelsdorf.  100.Enke,  Carl  Friedrich,  Erfurt.
65.  Jacobson,  Julius,  Königsberg  i.  Pr.  101.  Gaudin,  Franz  Jerome  Magdeburg.
66.  Thomas,  Edmund,  Rheinbach.  Richard,
67.  Dr.  Schmitz,  Anton,  Niederdrees.  102.Ebert,  Franz  Moritz,  Liederstaedt.
68.  Lengeling,  Heinrich,  Paderborn.  103.  Decker,  Heinrich,  Cöln.
69.  Dr.  Gerhartz,  Leopold,  Wormersdorf.  104.  Boyens,  Dirck  Conrad  Hein=  Gettorf.
70.  Dr.  Paasch,  Alexander  Karl  Berlin.  rich  Emil,
Heinrich  Richard,  105.  Wilmink,  Hermann,  Ochtrup.
71.  Dr.  Knauer,  Gustav  Ernst  Breslau.  106.  Hollmann,  Franz  Bernard,  Bittingen.
Hermann  Heinrich,  107.  Heising,  Julius  Joseph]  Wiedenbrück.
72.  Dr.  Wiegand,  Wilhelm  Otto  Mansfeld.  Georg,
Richard,  108.Dr.  Bastian,  Carl,  Schlawe.
73.  Dr.  Brunhoff,  Johann  Hu=  Münster  i.  W.  109.|  Bodenstein,  Rudolf  Andreas,  Treptow  a.  R.
bert  Friedrich  Heinrich,  110.  Wesener,  Felix,  Spandau.
74.  Dr.  Bachrach,  Gustav,  Haustenbeck.  111.  Dr.  Scheider,  Christian  Schleswig.
75.  Dr.  Kersten,  Louis  Gustav,  Schmölau.  Markus  Heinrich,
76.  Dr.  Bornemann,  Heinrich  Nöschenrode.  112.  Querner,  Wilhelm  Johannes  Saalsdorf.
Ernst  Carl,  Christian,
77.  Dr.  Schwabe,  Carl  Gustav,  Dresden.  113.,  Meyer,  Hermann  Wilhelm,  Berlin.
78.  Dr.  Ewer,  Ludwig,  Anklam.  114.  Damsch,  Gottfried  Ludwig  Berlin.
79  Jux,  August,  Fleming  O.  Pr.  Otto,
80  Lase,  Eugen,  Reichenbach  i.  Schl.  115.Droysen,  Gustav  Felix,  Görlsdorf.
81.  Dr.  Kellner,  Hermann  Georg  Clenze.  116.  Dr.  Goldstein,  Max,  Krakow  i.  Mecklenb.
Wilhelm,  117.r.Terstesse,  Wilhelm  August  Büren.
82.  Dr.  Hemmerling,  Hermann,  Neuß  a.  Rh.  Friedrich,
83.  Kajüter,  Florenz,  St.  Mauritz.  118.  Zimmermann,  Okkar,  Chursangwitz.
84.  Venn,  Carl,  Waldbröl.  119.  Cohn,  Ludwig,  Gostoczyn.
85.  Lilie,  Heinrich,  Kirchnüchel.  120.  Dr.  Friedländer,  Julius,  Posen.
86.  Dr.  Hoven,  Hubert  Gerhard,  Güsten.  121.Dr.  Pick,  Emil  August  Berlin.
87.  Dr.  Feld,  Peter  Heinrich  Barmen.  Heinrich,
Clemens,  122.  DOr.Muschold,  Albert  Ebuard,  Warmuntowitz.
88.  Potjans,  Heinrich,  Eversael.  123.  Dr.  Wossidlo,  Hans  Richard,  Gardelegen.

 

 

 

 

 

103.
        <pb n="750" />
        726

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Efd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.r.  Name.  oder  Heimathsort.
124.  Dr.  Frantz,  Leo  Carl  Albert,,Berlin.  159.  Koner,  Ernst  Theodor  Wil=  Berlin.
125.  Kaiser,  Arnold,  Morschenich.  helm,
126.  Dr.  Taubner,  Kurt  Rudolf  Luckau.  160.  Leu,  Carl  Emil  Reinhold,  Spandau.
Bernhard,  161.  Weber,  Maximilian,  Merseburg.
127.  Curtius,  Ernst  Ludwig,  Lübeck.  162.  Hodann,  Carl,  Breslau.
128.  Borchert  Paul,  Merinotrift.  163.  Pietrowicz,  Joseph,  Duszno.
129.  Erbkam,  Richard,  Königsberg  i.  Pr.  164.  Oette,  Max  Georg,  Hirschfelde
130.]  Matthes,  Albert,  Lilsit.  165.  Sparmann,  Ernst  Friedrich  Gr.  Vargula.
131.  Hohnhorst,  Carl  Johann  Krotoschin.  August,
Eduard,  166.  Poeschke,  Gustav  Louis  Beeskow.
132.  Eicke,  Martin  Eduard  Franz,  Schirwindt.  Franz,
133.  Hellweger,  Franz,  Dt.  Crone.  167.  Benno,  Georg  Conrad,  Halle  a.  S.
134.  Kang-Heimrid,  Otto  Johann  Wittenberge.  168.  Jürgens,  Carl  Adolf  Ger=  Kiel.
arl,  hard,  ·
135.Genzmer,  Hans  Hermann  Marienwerder.  169.  Dr.  Bieschoff,  Hermann  Kronprinzenkoog.
Edwin,  Heinrich,
136.  Lindau,  Gottfried  August  Ziesar.  170.  Dr.  Mohr,  Paul,  Cöln.
Arnold,  171.|Davidsohn,  Hugo,  Schneidemühl.
137.]  Weidling,  Ludwig  Oskar,  Gerstewitz.  172.  Henrici,  Carl  Heinrich  Meyenburg  i.  H.
138.  Wartner,  Ernst  Adolf  Paul,  Schloß  Annaburg.  Friedrich,
139.  Dr.  Schreiber,  Paul  Fer=  Magdeburg.  173.  Martens,  Ernst  Julius,  Graudenz.
dinand,  174.  Pindikowski,  Julius,  Pr.  Eylau.
140.  Bombach,  Carl  LeopoldElbing.  175.|  Gôrny,  Joseph,  Trzemeszno.
Paul,  176.|Granatkiewicz,  Martin,  Tremessen.
141.  Henry,  Hugo  Otto  Arthur,  Breslau.  177.  Kröning,  Paul  Otto,  Stargardt  i.  P.
142.  Immel,  Leopold  Rudolf,  Packallnischken.  178.  Jarmer,  Hans  August  Greifswald.
143.  Dr.  Bertrand,  Eginhard  Mainz.  Gustav,
Wolfgang,  179.  Siuda,  Joseph,  Wilcze.
144.  Barth,  Adolf  Franz,  Alsleben  a.  S.  180.  Dr.  Fricke,  Julius  August  Ottenstein.
145.  Eisenecker,  Albert,  Nicolai.  Wilhelm,
146.  Dr.  Koch,  Ernst  Georg  Edwin,  Magdeburg.  181.  Burckhardt,  Carl  Wilhelm  Gehofen.
147.  Uhrhan,  Carl,  Jesberg.  Hugo,
148.  Dr.  Pütz,  Hermann,  Oberpleiß.  182.  Hammer,  Wilhelm  Gustav,  Zerbst.
149.  Janssen,  Anton  Gerhard,  Altheppens.  183.  Hengstenberg,  Emil  Albert  Kettwig.
150.  Kirsch,  Georg  Julius,  Epplingen.  Warnefried,
151.  Nehder,  Franz  Josias,  Flensburg.  184.  Dr.  Beyer,  Gustav,  Badewitz.
152.  Lindner,  Louis  Albert  Halle  a.  S.  185.  Thierling,  Franz,  Blociszewo.
Friedr.,  186.  Strauß,  Johannes  Friedrich,  Militsch.
153.  Dr.  Warschauer,  Wilhelm,  Posen.  187.  Dr.  Rinkhausen,  Wilhelm,  Cöln.
154.  Klopsch,  Walter  Reinhard  Greiffenberg  i.  bomm.  88  Dr.  Steinebach,  Edmund,  Vallendar.
Kurt,  189.  Fischer,  August  Caspar  Torgau.
155.  Dr.  Hertel,  Carl  Theodor  Torgau.  Ludwig,
Otto,  190.  Bader,  Anton,  Wangst.
156.  Dr.  Goliner,  Joseph,  Ostrowo.  191.  Salzwedel,  Julius  Wilhelm  Colberg.
157.Dr.  Frentrop,  Heinrich  Hu=  Bocholt.  Rudolkf,  -
bert  Karl,  192.  Dr.  Kehlberg,  Albert,  Warburg.
158.  Dr.  Backhaus,  Ernst  Hein=  Neuhof.  193.  Dr.  Riege,  Wilhelm  Niko-  Hamburg.

 

rich  Theodor,

 

 

 

 

laus  Carl,
        <pb n="751" />
        efd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
194.  Fricke,  Albert  August,  Braunschweig.  6.  Bernpointner,  Joseph,  München.
195.  Hammacher,  Albert  Jacob  Bonn.  7.  Borchert,  Oskar,  Königsberg.
Josef  Hubert,  «  8.  Breith,  Theodor,  Pirmasens.
196.  Wagner,  Gustav  Adolf  Krotoschin.  9.  Dr.  Eisenreich,  Franz  X,  Pfaffenberg.
Eduard,  10.  Dr.  Frank,  Joseph,  Pilsen.
197.  Rehr  Fritz,  Preetz.  11.  Dr.  Freudenberger,  Joseph,  Asbach.
198.  Schedler,  Carl  Anton  Paul,  Breslau.  12.  Fruth,  Wilhelm,  Burghausen.
199.  Muttray,  Richard  August,  Oletzko.  13.  Gebhardt,  Ignaz,  München.
200.  Dr.  Jungnickel,  Eugen  Lenzen.  14.  Dr.  Gerl,  Michael,  Landshut.
Alfred,  15.  Groen,  Oekar,  Schwartau.
201.  Blum,  Max,  Fürstenberg.  16.  Dr.  Grotkaß,  Karl,  Uelzen.
202.  Dr.  Stort,  Bruno,  Berlin.  17.|Dr.  Hagen,  Bernhard,  Germersheim.
203.  Rietzel,  Paul  Wilhelm  Berlin.  18.Dr.  Hassenstein,  Friedrich,  SIchtershausen.
Heinrich,  19.  Hausmann,  Ferdinand,  Tittmoning.
204.  Gaczkowski,  Arthur,  Landsberg  a.  W.  20.]|  Hering,  Hugo,  Gefrees.
205.  Schmidt,  Rudolf  Theodor,  Königsberg  i.  Pr.  21.  Dr.  Hößlin,  von,  Gustav,  Pest.
206.  Oberüber,  Otto,  Schilleningken.  22.  Hoferer,  Fr.  Paul,  Eschlbach.
207.  Hessen,  Robert  Alfred,  Budwethen.  23.  Hunnius,  Hermann,  Großneuhausen.
208.  Ratzlaff,  Albert  Carl  Chri=  Konikow.  24.  Kimmerle,  Adolf,  Wombrechts
stoph,  25.MKopp,  Karl,  München.
209.  Hoos,  Johann  Peter,  Cöln.  26.  Kuckein,  Franz,  Danzig.
210.  Dr.  Görges,  Theodor  Ernst  Lüneburg.  27.]  Kühn,  Wilhelm,  Friedberg.
August,  28.  Langreuter,  Georg,  Bechte
211.  Kraushaar,  Johann  Conrad  Schlüchtern.  29.|Laucher,  Max,  Straubing.
Hermann,  30.  Leher,  Ludwig,  Neuhaus  a./Inn.
212.  Kaufmann,  Oswald,  Elben.  31.]Lempke,  Dietrich,  Lippstadt.
213.  Creuzinger,  Heinrich,  Oberförsteri  „zum!  32.  Kindl,  Anton,  Harthausen.
Baum“.  33.  Dr.  Lüst,  August,  Waldmünchen.
214.  Zink,  Matthias,  Rodenkirchen.  34.  Mathias,  Andreas,  Kappel.
215.  Dr.  Henze,  Friedrich  Rein=  Zöberitz.  35.|Metzger,  August,  Neudingen.
hold,  36.]  Meyer,  Georg,  Prutting
216.  Beeck,  Friedrich  Otto  Paul,  Halle  a.  S.  37.Meyrl,  Joseph,  Großholzhausen.
217.  Sarnow,  Ludwig  Friedrich  Salzwedel.  38.  Dr.  Michelsen,  Otto,  Barum.
Wilhelm  Elias  Hermann,  39.  Dr.  Müller,  Nobert,  Schwabmünchen.
218.  Korioth,  August,  Schoenwalde.  40.  Dr.  Nentwig,  Albert,  Skaschwow.
219.  Sergot,  Joseph,  Wilcze.  41.  Petsch,  Ernst,  Schwaighausen.
220.  Protze,  Rudolf,  Elberfeld.  42.  Rank,  Karl,  Oberndorf.
221.  Siebert,  Gustav  Adolf,  Memel.  43.  Reischle,  Fritz,  Augsburg.
222.  Senger,  Louis  Philipp,  Elbing.  44.  Reitz,  von,  Christian,  München.
45.  Dr.  Reschreiter,  Karl,  Mchen
46.  Rest,  Anton,  München.
II.  In  Bapern.  47.  Dr.  Reuter,  Paul,  Lübeck.
1.)  Althammer,  Eduard,  Landshut.  48.  Roemer,  Anton,  Stetten.
2.  Dr.  Bachhammer,  Jakob,  Heidenkam.  49.  Dr.  Rückert,  Johannes,  Coburg
3.  Baernbantner,  Max,  Passau.  50.  Schech,  Eugen,  Gündelhart.
4.  Barabo,  Adam,  Kronach.  51.  Schoettl,  Georg,  Adelsried.
5.  Beckert,  Grorg,  Regensburg  52.  Scholz,  Franz,  Neurode.
        <pb n="752" />
        728

 

Geburts- 



Lfd.  Geburts-  eLfd.
Nr.  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
53.  Schroeder,  Hugo,  Brückenau.  96.  Jansen,  Peter,  Dr.  med.,  Hambach.
54.  Schultheis,  Ludwig,  Augsburg.  97.  Jolasse,  Otto,  Dr.  med.,  Hamburg.
55.Dr.  Schuster,  Joseph,  Gaimersheim.  98.  Kappes,  Robert,  Marbach.
56.  Dr.  Sindermann,  Friedrich,  Lewin.  99.  Keller,  Carl  Anton,  Hundelshausen.
57.  Dr.  Sprengler,  Joseph,  Augsburg.  100.  Kemper,  Joseph,  Störmede.
58.  Dr.  Türkheim,  Julius,  Hamburg  101.  Kiechle,  Joseph,  Dr.  med.,  Möstenberg.
59.  Dr.  Weikard,  Karl,  Donauwörth.  102.  Kihn,  Carl,  Dr.  med,  Michelbach.
60.  Achtermann,  Otto,  Dr.  med.,Kelgte.  103.  Klein,  Carl,  Dr.  med,  Gießen.
61.  Altherr,  August,  Kaiserslautern.  1014.  Kleineidam,  August,  Hohengiersdorf.
62.  Angerer,  Ernst,  Dr.  med.,Sulzbach.  105.  Klemm,  Eduard,  Dr.  med.,  Erfurt.
63.  Bachoff,  Otto,  Dr.  med.,  Ohrdruf.  106.  Klug,  Leonhard,  Dr.  med.,  Weingumstadt.
64.]  Bardenheuer,  Heinrich,  Dr.  Nachen.  107.  Körfgen,  Ludwig,  Dr.  med.,  Zülpig.
meld.,  108.  Kolbmann,  Anton,  Dr.  med.,  Schnaittach.
65.  Bartels,  Carl,  Bislich.  109.  Kürner,  Alfred,  Backney.
66.  Bertram,  Robert,  Dr.  med.,  Dresden.  110.  Krah,  Joseph,  Dr.  med.,  Hadamar.
67.Biederbeck,  Philipp,  Niedermarsberg.  111.  Krampf,  Johann,  Dr.  med.,  Bergtheim.
68.  Bilfinger,  Julius,  Schönberg.  112.  Kraus,  Carl,  Dr.  med.,  Landehut.
69.]  Blumenthal,  Heinrich,  Dr.Moisburg.  113.  Kroker,  Wilhelm,  Hoöhendorf.
meldl.,  114.  Lederer,  Moritz,  Dr.  med.,  Blowitz.
70.|  Christ,  Georg,  Dr.  wed.,  Aschaffenburg.  115.  Liesching,  Theodor,  Schondorf.
71.N  Dassel,  Carl,  Dr.  mell.,  Steinheim.  116.  Lippe,  Richard,  Dr.  med.,  Budin.
72.  Dapser,  Anton,  Dr.  med.,Eisfeld.  117.|Machate,  Joseph,  Dr.  med.,  Nitterswalde.
73.  Diehl,  Carl,  Dr.  med.,  Flonheim.  118.  Mann,  Julius,  Dr.  med.,  Neisse.  «
74.Döpfmer,Valentin,Dt-.med.,Würzburg.  119.Mannheimer,David,Dr.Kleinheubctch.
75.Dornhöfer,Friedrich,Dr.Scheinfeld.  med.,
med.,  «  120.  Martin,  Hermann,  Dr.  med.,  Elberfeld.
76.Elben,  Oskar,  Dr.  med..,  Stuttgart.  121.Matter,  Carl,  Niederumspach.
77.  Elkemann,  Fritz,  Cöln.  122.Menne,  Ferdinand,  Dr.  Paderborn.
78.  Erythropel,  Wilhelm,  Dr.  Stade.  «  med.,
med.,  123.  Müller,  Conrad,  Poccatel.
79.  Finnefroh,  Hermann,  Hameln.  124.  Neumeister,  Emil,  Bukarest.
80.  Fitz,  Wilhelm,  Kaiserslautern.  125.  Nohstadt,  Rudolf,  Dr.  med.,  Heddernheim.
81.|  Flocken,  Daniel,  Dr.  med.,  Albersweiler.  126.  Piltz,  Max,  Dr.  med.,  Wiesenthal.
82.  Florence,  Ataliba,  Dr.  med.,  Campinas.  127.|Plattfaut,  Wilhelm,  Dr.  Westönnen.
83.  Fröhlich,  Oskar,  Dr.  med.,  Albersdorf.  med.,  «
84.  Häuel,  Adalbert,  Berlin.  128.  Reinhard,  Friedrich,  Dr.  Hamburg.
85.  Heimann,  Cäsar,  Dr.  med.,  Berlin.  med.,
86.  Hagemann,  Paul,  Dr.  med.,  Büren.  129.  Reinkober,  Johann,  Dr.  Kohledorf.
87.|  Haselhorst,  Eduard,  Olvenstedt.  med.,
88.  Held,  Valentin,  Ilbesheim.  130.|Rieger,  Carl,  Dr.  med.,  Calw.
89.  Hengesbach,  Franz,  Dr.  med.,  Hengesbeck.  131.|Niesenfeld,  Eduard,  Or.  Nicolai.
90.  Hennecke,  Theodor,  Altenheuden  med.,
91.  Hentschel,  Franz,  Dr.  med.,  Mittenwalde.  132.|Risse,  Wilhelm,  Dr.  med.,  Hochneukirch.
92.  Hitzelberger,  Kaver,  Dr.med.,  Pfronten.  133.  Rump,  Carl,  Dr.  med.,  Münster.
93.  Hölzer,  Carl,  Dr.  med.,  Cöln.  134.  Sattler,  Ludwig,  Dr.  med.,  Braunschweig.
94.  Hofbauer,  Philipp,  Bamberg.  135.  Schaaf,  Hubert,  Dr.  med.,  Freialdenhoven.
95.  Jännike,  Adolf,  Saalfeld.  136.  Schirmer,  Carl,  orkfad
        <pb n="753" />
        729

 

 

 

 

Lsd.  Geburts-  efd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
137.  Schmader,  RNobert,  Dr.  achen.  III.  JIm  Königreich  Sachsen.
138.  Schmitz,  Peter,  Dr.  med.,  St.  Tönis.  1.  Henking,  Franz  Julius  Wil=  Ferrheim.
139.  Schneider,  Johann,  Attendorn.  helm,
140.  Schreiner,  Franz,  Kitzingen.  2.  Kreglinger,  Gustav,  Prechthal.
141.N  Schülein,  Heinrich,  Wittelshofen.  3.  Müllendorf,  Johann  Franz  Stettin.
142.  Schulte-Bockholt,  Franz,  Horten.  Philipp  Georg,
143.  Sedlmeyer,  Theodor,  Dr.  München.  4.  Wachsmuth,  Rudolf  Her-Dresden.
med.,  mann  Johannes,
144.  Siegel,  Albert,  Dr.  med.,  Clausthal.  5.|Aly,  Paul,  Burg.
145.  Siepmann,  Ferdinand,  Dr.  Günnigfeld.  6.]  Dippe,  Hugo,  Lilsit.
med.,  7.  Grüne,  Albert  Emil,  Zwickau.
146.  Steinbach,  Rudolf,  Dr.  Lebehnke.  8.Runge,  Friedrich  Gustav.,  Bremen.
med.,  9.  Doerffel,  Ernst  Felix,  Eibenstock.
147.  Stern,  Louis,  Tilsit.  10.  Hartdegen,  Andreas  Carl  Cassel.
148.  Struck,  Leo,  Dr.  medl.,  Colau.  Arthur,
149.  Sylla,  Bruno,  Nidden.  11.  Rehfeld,  Hermann  Max,  Dresden
150.|Trümper,  August,  Dr.  med.,  Reichenhausen.  12.  Waldau,  Moritz  Alfred,  Lauchhammer.
151.|  Veltung,  Johannes,  Schallodenbach  13.  Boehler,  Franz  Ludwig,  Plauen.
152.  Voigt,  Otto,  Dr.  med.,  Tilsit.  14.  Bornemann,  Rudolf,  Neisse.
153.|  Walter,  Leopold,  Reckendorf.  15.  Decker,  Friedrich  Wilhelm  Beedenbostel.
154.  Weber,  Emanuel,  Dr.  med.,  Würzburg.  Albert  Carl,
155.Welsch,  Heinrich,  Kissingen.  16.  Schmidt,  Friedrich  Carl  Nackel.
156.  Weßberge,  Gustav,  Dr.  med.,  Hameln.  Oskar  Julius,
157.|  Zeitler,  Conrad,  Kronach.  17.|Opitz,  Gotthold  Bernhard,  Dresden.
158.  Zweiböhmer,  Franz,  Dr.  Recklinghausen.  18.  Richter,  Wilhelm  Paul  Im-Neumark.
meld.,  manuel,
159.  Dr.  Beer,  Anton,  Leer.  19.  Richter,  Emil  Victor  Hugo,  Porazyn.
160.  Beutner,  Ferdinand,  Schirnding.  20.  Huck,  Karl,  Hummelbeck.
161.  Dr.  Bierhoff,  Carl,  Lüdenscheid.  21.]  Sommer,  Wilhelm  Karl,  Frankfurt  a.  O.
162.  Dr.  Ebert,  Hermann,  Berka  a.  Ilm.  22.  Falck,  Heinrich  Paul,  Zwickau.
163.  Dr.  Enzensperger,  Michael,  Schwabmünchen.  23.  Fressel,  August  Wilhelm  Ladenburg.
164.Dr.  Fritsch,  Otto,  Hilders.  Karl,
165.  Härtl,  Franz,  Eltmann.  24.  Caspar,  August,  Königsberg.
166.  Heimbs,  Max,  Inowraclaw.  25.  Naumann,  Paul  Wilhelm,  Lommatzssch.
167.  Dr.  Kühn,  Moritz,  Schornweisach.  26.  Jsrael,  Heinrich,  Eibau.
168.  Dr.  Mayring,  Anton,  Kürnach.  27.  Hocheder,  August,  Nürnberg.
169.  Dr.  Möges,  Anton,  Lengenfeld.  28.  Roßberg,  Georg  Emil,  Frankenberg.
170.  Dr.  Paulus,  Philipp,  Salon.  29.|Felgner,  Otto  Friedrich,  Frauenstein.
171.]  Dr.  Pauschinger,  Leonhard,  Nürnberg.  30.  Reiter,  Michael,  Bodenroda.
172.  Sartorius,  Johannes,  Hof.  31.|  Hütterott,  Georg  Wilhelm  Cassel.
173.  Schöman,  Roderich,  Jena.  Carl,
174.  Dr.  Schuster,  Wilhelm,  Nürnberg.  32.Brandes,  Otto  Carl  Wil-Hannover.
175.  Stimmel,  Oskar,  Rennenburg.  helm,
176  Dr.  Thalheim,  Ernst,  Roggenstede.  33.]  Langer,  Ernst,  Gleiwitz.
177.  Dr.  Vehling,  Karl,  Bückeburg.  34.  Polster,  Max  Albin,  Crimmitschau.
Kleinau,  Theodor  Ernst  Fermersleben.

 

 

 

 

Paul,
        <pb n="754" />
        Efd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
1
36.  Markscheffel,  Karl  Otto  Sachsa.  12.  Geyer,  Victor,  Landau  a.  d.  Isar.
Wilhelm,  13.  Goldbaum,  Adolf,  Grabow.
37.  Wunderlich,  Friedrich  Karl  Altenburg.  14.  Grabenstein,  Eduard,  Sinsheim.
August,  15.  Großmann,  Victor,  arlsruhe
38.]  Meyer,  Karl  Georg  August,  Cöthen.  16.  Hahn,  Matthias,  Meersch.
39.  Kronacher,  Albert,  Bamberg.  17.  Dr.  Hansberg,  Wilhelm,  Beredenscheid.
40.  Hermann,  Moritz,  Leipzig.  18.  Hauger,  Emil,  Neudingen.
41.Grohmann,  Ernst,  Dresden.  19.  Hengeler,  Alois,  Aichstetten.
42.  Pinner,  Isidor,  Halle.  20.  Dr.  Hausinger,  Alfred,  Ferxheim.
43.  Pernitzsch,  Heinrich  Theodor,  Hainichen.  21.  Hünerfauth,  Georg,  Niederhochstadt.
44.  Stoll,  Ludwig,  Mannheim.  22.  Hundertpfund,  Hans,  Ansbach.
45.  Kirsten,  Theodor  Alfred,  Leipzig.  23.  Karle,  Gustav,  Achberg.
46.  Hoerich,  Gottlieb  Friede-  Tauchardt.  24.  Kast,  Alfred,  Bühl.
mann,  25.  Kleinenhammans,  Johann,  Schäphuisen.
47.  Wessel,  Friedrich,  HOerlinghausen.  26.  Költer,  Claudius,  Berg-Gladbach.
48.  Schäfer,  Emil,  Barmen.  27.Krauß,  Karl,  Canstatt.
6  28.  Dr.  Kuehn,  Bruno,  Niederau.
29.  Landerer,  Keinrich=  rüitze.
—-  30.Likowski,Aeert,  osen.
IV.  In  Württemberg.  31.  Lorenz,  Mathias,  Thörnich.
1.]Bisinger,  Heinrich,  Rottenburg.  32.  Ludewig,  Martin,  Stettin.
2.  Götz,  August,  Tübingen.  33.  Mayer,  Moritz,  Butzbach.
3.  Schloßberger,  Hans,  Stuttgart.  34.  Mohhr,  Hans,  Stuttgart.
4.  Wiedenmann,  Eugen,  Neresheim.  35.  Neumayer,  Georg,  Kaiserslautern.
5.  WMillich,  Ernst,  Oldenburg.  36.  Pautynsky,  Felix,  Kischinew.
5.  Feter,  Oskar,  Stuttgart.  37.  Protscher,  Heinrich,  Gailingen.
4aup  Max,  Schorndorf.  38.  Rosenfeld,  Josef,  Mühringen.
8.  Kapff,  Friedrich,  Stuttgart.  39.  Salzer,  Friedrich,  Freiburg.
9.  Göller,  Emil  Rudolph,  Untersteinbach,  Ober  Thole,  Karl,  Schwagsdorf.
amts  Oehringen.  41.  Thost,  Arthur,  Zwickau.
10.  Mutschler,  Rudolph,  Möhringen,  Oberamts  42.  Wähner,  Karl,  Demmin.
Stuttgart.  43.  Wahz,  Arnold,  Speier.
44.  Weber,  Bernhard,  Gleichau
45.  Wernz,  Roman,  Rottweil.
V.  In  Baden.  46.  Wollheim,  Paul,  Freiburg.
1.  Alsberg,  Albert,  Volkmarsen.  47.  zeller,  Adolf,  Tübingen.
2.  Bester,  Otto,  cenanbenkurg.
3.  von  Bezold,  Ludwig,  Ansbach.
4.  Dr.  Blum,  Karl,  Jungnau.  VI.  In  Hessen.
5.  Brockmann,  Heinrich,  Neustadt  in  Mecklen  l.  Voß,  Hermann,  Eintorf,  Provinz
burg.  ·  iHannover
6.Elfaesser,Max,  Hirzenhain.  2.  Knaup,  Johannes,  Eintel,  Provinz  West-7.
  Everth,  Emil,  Straßburg.  .  falen.
8.  Firnhaber,  Amand,  Ladenburg.  3.  Frank,  Friedrich,  Darnmstadt.
9.  Fischer,  Max,  Schwarzbach.  4.  Kolb,  Karl,  Darmstadt.
10.|Fitt,  Valentin,  Bischofsburg.  5.  Moritz,  Gustav,  Schlepzig,  Provinz
11.  Freudenburg,  Salis,  Cuxhafen.  Brandenburg.
        <pb n="755" />
        731

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
6.]  Vogel,  Wilhelm,  Nauheim.  3.  Flothmann,  Dr.  med.,  Bert=  Celle.
7.  Kornmesser,  Gustav,  Höchst.  hold  H.  F.,
8.  Seck,  Heinrich,  Wallmerod,  Provinz  4.  Zeinemann--Lange,  Dr.  med.,  Jena.
Hessen-Nassau.  Adolf,
9.  Pilger,  Adolf,  Hungen.  5.  Wehner,  Dr.  med.,  Georg,  Sonneberg.
10.  Müller,  Johann,  Sindorf,  Rheinprov.  6.  Gerhard,  Dr.  med.,  Robert,  Joachimsthal.
11.]|  Braun,  Julius,  Köppern,  Provinz  7.  Meints,  Heinrich,  Bagband.
Hessen-Nassau.  8.  Gutbier,  Dr.  med.,  August,  Ohrdruf.
12.  Albrecht,  Karl  Theodor  Klinken,  Großherzog-Friedrich,
  i  Mecklenburg-Schwerin.
  .
13.  Koch,  Ludwig,  Mainz.  .  In  Elsaß-Lothringen.
14.  Marquardt,  August,  Braunsberg,  Provinz  1.]  Conrad,  Otto,  Tuchel  in  Westpreußen.
Ostpreußen.  2.  Hadra,  Sally,  Berlin.
15.  Bekker,  Theodor,  Pfiffligheim.  3.  Jaeger,  Julius,  Sulz  unterm  Wald
16.  Schünemann,  Max,  Saalfeld,  Provinz  im  Unter-Elsaß.
Preußen.  4.  Bayer,  Heinrich,  Baden--Baden.
17.  Koch,  August,  Schlüchtern,  Provinz  5.  Arning,  Eduard,  Manchester.
Hessen-Nassau.  6.  Fischer,  Friedrich,  Cöln.
18.  Feldmann,  Theodor,  Nieflinghausen,  Pro--7.|  Homvburger,  Leopold,  Karlsruhe.
»  vinz  Westfalen  8.  Nagel,  Dr.  med.,  Wilhelm,  Hoyer  in  Schleswig.
19.  Merklinghaus,  Carl,  Flammersheim,  Rhein--9.  Disqué  Dr.  med.,  Ludwig,  Speyer.
provinz.  10.  Werner,  Karl,  Jeßnitz  in  Anhalt.
20.  Schreiner,  Julius,  Kolzig,  Provinz  Schle!  11.]Izquierdo,  Vicente,  Santiago  in  Chile.
sien.  12.  Kaltenbach,  Paul,  Mittelbergheim  im
21.  Drake,  Dr.,  Franz,  Berlin.  Unter-Elsaß.
13.  Gaßner,  Dr.  med.,  Karl,  Mainz.
·  14.  Hirschberg,  William,  Albinstock  im  König-VII.
  In  Mecklenburg-Schwerin.  reich  Sachsen.
1.]Maltzahn,  Carl  Arnold  Malchin.  15.Kummer,  Adolf,  Ingneer  im  Unter—
Helmuth,  s«  »  «
2.  Nahmmache-,  Wilhelm  Carl  Rostock.  16.  Euhtur  se?  Bürzburg.
einrich,  ..  «
3.  Weinstock,  Dr.  med.,  Lazarus,  Nordheim  i.  Bayern.  18.  Lentz,  Nikolaus,  Pfapeier  im  Unter-4.
  Roggenbau,  Paul  Heinrich  Neubrandenburg.  19.  Schuchardt,  Fedor,  tlbunt  im  Fürsten-*
  ..  ..  thum  Reuß.
5.  Walter,  Otto  Carl  Heinrich,  Güstrow.  i  ««,
6.Naethek,Louis-Ferdikmnp,Wijchwilli.Preußem20«Meyer-Fried"chEugm-Obglgstsemmumw
7«  Baug-  Hårmmm  Friedrich  Rostock  21.  Halbedel,  Dr.  med.,  Karll  Bergheim  im  Ober-Albert
  August,  Heinrich,  Elsaß.
22.|Feltz,  Dr.  med.,  Louis  Ed=  Geberschweierim  Obermund
  Elsaß.
VIII.  Im  Großberzogthum  Sachsen  und  in  den  23.  Hug,  D  med.,  Alfred,  euss  im  Obersächsischen
  Herzogthümern.  7  Elsaß.
1.|Eichholz,  Dr.  med.,  Franz,  Braunsberg.

2.  Ilgner  Dr.  med.,  Rudolf,

Elbing.

 

 

 

104
        <pb n="756" />
        732

—

 

 

 

 

 

 

Ofd.  Geburts-  Led.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
B.  Verzeichniß  der  approbirten  Zahnärzte.
5  Dr.  König,  Ferdinand,  Ober-Mörlen.
I.  In  Preußen.  6.]  Warnekros,  Ludwig  Rudolf  Gefell.
1.]Dr.  Engmann,  Johann  Leo=  Tönisheide.  Wilhelm,

—

1—

K

 

EE

 

pold  Wilhelm,

Faerber,  Franz  Richard,

Müller,  Carl  Wilhelm  Bernhard,


Riebe,  Johannes  Diedrich
Wilhelm,

 

Gunsleben.
Detmold.

Lüneburg.

 

II.  In  Baden.
1.  Hroch,  Friedrich,

C.  Verzeichniß  der  approbirten  Thierärzte.

I.  In  Preußen.

Albert,  Johann  Heinr.  Fr.
Wilh.,

Bäsmann,  Joh.  Ernst  Friedr.,

Erdmann,  Fritz  Wilhelm,

Ebert,  Gustav,

Ewald,  Ernst  Aug.  Heinrich,

Hein,  Otto,

Hohenhaus,  Theodor,

Krause,  Emil,

Kattner,  Heinr.  Emil  Arnold,

Lüthens,  Emil  Friedr.  Wilhelm,


Mayer,  Johann  Alfred  Constantin,



Rumbaur,  Franz  Max  Conrad,


Scherler,  August,

Ziegenbein,  Albert,

Fischer,  Carl,

Brietzmann,  Carl  Aug.  Wilhelm,


mEngelen,  Wilhelm,
Heinrichs,

Wilh.  Heinr.
Friedrich,

Kaps,  Conrad,

Hubrich,  Gustav,

.  Langenkamp,  Bernhard,

Loeschke,  Carl  Hans  Julius,

 

Altendorf.

Bremervörde.
Kirchhagen.

Gr.  Glogau.
Lauenau.
Gerwischkehmen.
Virchow.
Mohrungen.
Kummelwitz.
Oppeln.

Altenschönbach.
Colberg.

Storbeck.

Gr.  Oschersleben.
Berlin.

Perleberg.

Andernach.

Friedland  (Mecklenburg-Strelitz).


Ziegenhals.

Leobschütz.

Datteln.

Hohen-Nauen.

 

23.

24.—
25.

26.
27.

28.

29.
30.

31.
32.

ßrr

 

 

Mesewinkel,  Adolf  Heinr.
Carl,
Wegner,  Carl  Emil,

Schimmelpfennig,
Julius  Reinhard,

Pauli,  Ernst  Ferdinand,

Ulrich,  Carl,

Weinbeer,  Albert  Julius
Franz,

Troester,  Carl,

Neuendorff,  Robert  Rudolf
Gustav,

Reinemann,  Bruno,

Boether,  Ernst  Heinr.
Christoph,

Herm.

Schneekloth,  Johannes,
.Boos,  Hugo,

.Wolff,  Max,
.Breckerbohm,  Carl  Heinrich

Christian  Friedrich,

)LHHarms,  Friedrich,

 

Zittau.

Münster.

Neuhof  in  Ostpreußen.
Friedrichsdorf.

Johannisburg.
Leobschütz.

Cüstrin.
Riesenburg.
Königsberg  i.Pr.

Grätz.
Avendorf.

Stakendorf.
Barmen.
Dülmen.
Wallensen.

Langewerth.

II.  In  Bayern.

Haußler,  Friedrich,
Wimmer,  Joseph,
Ekl,  Joseph,
Heuberger,  Ludwig,
Junginger,  Emil,

 

Wassertrüdingen.
Eggenfelden.
München.
Bayreuth.
Kaufbeuren.
        <pb n="757" />
        733

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lsd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Nam  e.  oder  Heimathsort.
6.  Kitt,  Theodor,  München.  »
7.  Notz,  *  unh  IV.  In  Württemberg.
8.  Engel,  Heinrich,  Jetzendorf.  1.  Brücher,  Karl,  Hannover.
9.  Haaß,  Johann,  Fünfbronn.  2.  Demmin,  Errnst,  Greifswalde.
10.  Heldmann,  Wilhelm,  Selters.  3.  Hauck,  Julius,  Dürkheim.
11.  Mack,  Gustav,  Zürich.  4.  Hellmann,  Joseph,  Haßfurt.
12.]  Stingelwagner,  Max,  München.  5.  Reuter,  Martin,  Partenstein.
6.  Schramm,  Franz,  Aichach.
7.]  Beißwänger,  Hugo,  Stuttgart.
III.  Im  Königreich  Sachsen.  8.  Blind,  Eugen,  Aere  dere  r
1.||  Eckardt,  Albert  Heinrich  Jena.  9.  Fröhner,  Eugen,  Hirsau,  Ober-Amts-Moritz,
  Calw.
2.|Roebert,  Karl  Bruno,  Scheibenberg.  10.  Hülshorst,  Anton,  Lüdinghausen
3.]I  Kroppe,  Heinrich  Oskar,  Lausigk.  (Preußen).
11.]  Martin,  Paul,  Stuttgart.
12.  Plate,  Andreas,  Zibberick  (Preußen).
V.  In  Hessen.
1.  Sehrt,  Hermann,  Friedberg.
D.  Verzeichniß  der  approbirten  Apotheker.  "
14.]Rayner,  ward  Willi  i.  .
I.  In  Preußen.  R  WW  William]  Sunderland  i.  Engl
1.]  Blatzheim,  Johann  Baptist,  Münnstereifel.  15.  Brantjes,  Johann  Heinrich,  Norden.
2.  Roggatz,  Paul  Reinhold,  Thorn.  16.  Goerner,  Hermann  Friedrich  Spandau.
3.  Serger,  Hermann  Gustav]  Guhledorf.  Wilhelm,  1
Karl,  17.Gruber,  Carl  Friedrich  Pudewitz.
4.  Stakemann,  Johann  Georg  Stade.  Georg,
Wilhelm,  18.  Kümlau,  Hugo  Friedrich  Züllichau.
5.  Semmt,  Eduard  Reinhold  Zwethau.  Ferdinand,
Nob.,  19.  Weise,  Friedrich  Carl  Julius,  Berlin.
6.  Vihl,  Carl  Friedrich  Bern=  Forsthaus  Mugeln.  20.  Müller,  Albert  Heinrich  Peccatel.
hard,  Ludwig,
7.  Brunhuber,  Wilhelm  Jakob,  Cöln.  21.]Mylius,  Benno  Franz,  Soldin.
8.  Prollius,  Hugo  Philipp  Carl,  Treptow  a.  T.  22.|  Petzold,  Carl  Paul  Heinrich,  Münsterberg  i.  Schl.
9.  Prochno,  Emil  Otto  Paul,Clötze.  23.Strauch,  Emil,  Andreasberg.
10.  Soerger,  Emil  Ernst  Oskar,  Clötze.  24.  Wohlfromm,  Rudolf  August  Zinten.
11.  Schöne,  Oskar  Arthur  Ed=  Reibersdorf.  Robert,
mund,  25.|Frucht,  Christian  Friedrich  Lüneburg.
12.  Uebe,  Johannes  Carl  Wil-Kammin.  Adolf,
helm  Ludwig,  26.  Husse,  Constantin  Franz  Breslau.
13.  Zander,  Heinrich  Paul,  Bromberg.  Gustav,

 

 

 

 

 

1047
        <pb n="758" />
        Lfd.  Geburts-  Efd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
27.  Liebold,  Tulius  Moritz,  Zittau.  67.Meyer,  Julius,  Wilster.
28.  Mirow,  Carl  August  Will  Lauenburg  i.  Pomm.68.  Ooms,  Anton,  Kerpen.
helm,  69.  Posthofen,  Wilhelm,  Deutz.
29.  Reinsch,  Hans  Justus  Otto,  Kuckmühle.  70.  Hofius,  Eduard,  Meiderich.
30.  Jüttner,  Georg  Otto  Paul,  Liegnitz.  71.  Rademacher,  Joseph,  Merheim.
31.  Kern,  Otto  Emil  Ferdinand,  Danzig.  72.|  Kreibohm,  Christian  Heinrich  Springe.
32.  Fischer,  Arno  Hermann,  Vieselbach.  Julius,
33.  Schellwien,  Carl  Adolf  Borkau  i.  Westpr.  73.]  Sommerfeldt,  Max  Her=  Letschin.
Oskar,  mann,
34.  Richter,  Paul,  Breslau.  74.  Nickelll,  Christian  Philipp  Oberaula.
35.  Kühnemann,  August,  Friedrichsgrube.  Werner  George  Wilhelm,
36.]  Baum,  George,  Breslau.  75.  Köllner,  Max  Nobert,  Stolpmünde.
37.  Nönius,  Richard,  Groß-Glogau.  76.  Güttich,  Ferdinand,  Bremen.
38.  Wolff,  August  Ferdinand,  Berlin.  77.  Hirsch,  Wilhelm,  Stargard  i.  P.
39.  Oels,  Max  Bruno,  Stendal.  78.  Triebel,  Christian  Ernst  Wettin.
40.  Henel,  Richard,  Czempin.  Julius,
41.  Paeßler,  Ernst  Friedrich,  Brambach.  79.  Schilling,  Emil,  Bernburg.
42.  Stief,  Emil,  Breslau.  80.  Wolter,  Erich,  Noerenberg  i.  Pomm.
43.]  Buhla,  Ludwig,  Beuthen  O.-Schl.  81.|  Zapfe,  August,  Haus  Ichterloh.

.Augspach,  Oskar,
.Henning,  Carl  Leo  Ernst,
.Galli,  Carlo  Paolo  Tomaso,
.Frank,  Alexander,

Segers,  Carl  Heinrich  Louis,
Kliem,  Carl  Louis  Otto,

Iser,  Erich,

Starke,  Friedrich  Wilhelm,

52.  Meyer,  Heinrich  Friedrich
Ernst,

53.  Haase,  Ernst  Georg  Wilhelm,

54.|  Faber,  Heinrich  Ludwig
August,

55.]  Andrae,  Theodor  Ernst
Georg,

56.  Raßmann,  Detlef  Wilhelm,

57.  Oehlmann,  Adolf,

58.  Matthias,  Ernst  Georg

 

Adolf,  .
Voigt,  Julius  Carl  Heinrich,
Günste,  Wilhelm,

.Köchling,  Friedrich,

Matthei,  Eduard  Ottmar
Friedr.,
Wiedel,  Hugo  Ludwig  Max,

von  Donop,  Lorenz,
.Backhaus,  Albert,
.Wörner,  Adolf,

 

Münsterberg  i.  Schl.

Heydekrug.
Königsberg  i.  Pr.
Landsberg  O.-Pr.
Königsberg  O.-Pr.
Posen.

Insterburg.
Eilenburg.
Fallingbostel.

Erwitte.
Minden.

Schackenburg.

Borgloh.
Osten.
Hannover.

Kiel.
Leibolz.
Salzkotten.
Cassel.

Bockenem.
Stolp.

Gr.  Mühlingen.
Siegen.

 

100.
101.
102.

 

Sintenis,  Paul  Ernst  Emil,
.Neugebauer,  Max,

Laidler,  Wladislaus  Georg,
.Kostrzenski,  Leonard  Johann,
Grosser,  Wilhelm  Heinrich

Eugen  Bruno,

Heller,  Oskar,

Maertens,  Georg  Carl

Heinrich  Friedrich,

.Schickan,  Waldemar,
.Balthaser,  Carl  Hermann

Wilhelm  Eduard,

.HBenner,  Max  Oskar  Julius,
.Hüttich,  Ernst  Guido,

Jacob,  Friedrich  Reinhard,

.Bahr,  Carl,

HOölzel,  Josef  Georg,
S,chumann,  Christian  Carl,
.  Reitz,

Friedrich  Wilhelm
Johannes,

Manomwoki,  Alexander  Friedrich
  Nikolaus,

Joppich,  Paul,

Haese,  Johannes  Gustav
August,

Joachim,
Wilhelm,

Barth,  Franz  Hubert  Gottfried,


Anton  Maria

 

Seidenburg.
Friedland  O.-Schl.
Schmiedeberg  i.  Schl.
Buszkowo.

Gr.  Elogau.

Breslau.
Stolp.

Striegau.

"  Parchwitz.

Münschendorf.
Nieder-Wellersdorf.
Karlsruhe  i.  Schl.
Patschkau.

Ratibor.

Hof  i.  Sachsen.
Spandau.
Kerzlin.

Jamke.
Henkenhagen.

Münstermayfeld.
Cöln.
        <pb n="759" />
        735

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.r.  Name.  oder  Heimathsort.
103.  Meyer,  Ernst,  Linden  b.  H.  143.|  Dieselmann,  Wilhelm,  Münster  i.  W.
104.  Lohmann,  Wilhelm  Heinrich  Nordfeld.  144.  Artzt,  Reinhard,  Arolsen.
Georg,  145  Zumloh,  Franz,  Lohfeld.
105.  Büttger,  Wilhelm,  Everode.  146.  Engelsing,  Friedrich,  Legden.
106.  Zechlin,  Conrad  Friedrich  Salzwedel.  147.|  Staudinger,  Adolf,  Saßmannszhausen.
Günther,  148.  Schwarz,  Heinrich  Franz  Cassel.
107.Schroeder,  Georg  Carl  Hohenebra.  Ernst,
Friedrich,  149.  Wichmann,  Robert  Johann  Schwerin  i.  Meckl.
108.  Meyer,  Ferdinand  Carl  Seesen.  Rudolf,
Moritz,  -  Gerd
109.  Meyer,  Carl  Gustav,  erdauen.
110.  Kröhnert,  Eduard,  Althof-Ragnit.  II.  In  Bayern.
111.  Möller,  Christian  August,  Husum.  1.]Asimus,  Karl,  Ellingen.
112.  Scheunemann,  Oskar  Al=  Sawiat.  2.]  Bayer,  Joseph,  Bartenstein.
brecht  Hans,  3.Behl,  August,  Nürnberg.
113.  Süß,  Joseph  Aloys,  Borken.  4.  Betz,  Ludwig,  Karlsruhe.
114.  Mattheus,  Julius  Adolf.  Schroda.  5.|Biskupski,  Paul,  Alt-Gostyn.
115.|  Maas,  Gerhard,  Schwelgern.  6.  Boegler,  Max,  Wörth  a.  D.
116.  NRoth,  Wilhelm  Louis  Eugen,  Berlin.  7.  Bründl,  Julius  Richard,  Kastl.
117.  Meyer,  Fritz  William,  Ellerbeck.  8.  Campe,  Friedrich,  Ansbach.
118.  Hermel,  Martin,  Berlin.  9.  Daig,  Joseph,  Kronach.
119.  Gützkow,  Paul  Adolf  Friedr.,-Berlin.  10.  Danzer,  Anton,  Mallersdorf.
120.Eger,  Franz  Carl,  Pieske.  11.|Doerr,  Gottlob,  Ergenzingen.
121.|Böhnke,  Carl  Wilh.  Rich.,  Woschine.  12.  Eichhorn,  Traugott,  Großbreitenbach.
122.  Kraussoldt,  Carl,  Iserlohn.  13.  Fischer,  Eugen,  Augsgirren.
123.  Opitz,  Johannes  Martin,  Greifenberg  i.  P.  14.  Fleißner,  Joseph,  Tirschenreuth.
124.  Krüger,  Gustav  Adolf  Cossenblatt.  15  Forster,  Ludwig,  München.
Eduard,  16.  Friedrich,  Max,  Passau.
125.  Leipoldt,  Paul  Arno,  Crandorf.  17.  Fritz,  Alois,  Biburg.
126.|Fuß,  Christian,  Widdendorf.  18.  Goes,  Wilhelm,  Lichtenau.
127.|]Buckow,  Adolf,  Stolp  i.  Pomm.  19.  Grotzer,  Ludwig,  Waldsee.
128.  Bauer,  Alois  Benedict,  Bonn.  20.  Haiß,  August,  München.
129.  van  Hauten,  Alexander  Ro-Bonn.  21.  Herr,  Ludwig,  Nastatt.
bert  Nikolaus,  22.  Herz,  Joseph,  Obergünzburg.
130.  Riepenkröger,  Carl,  Bonn.  23.  Himmelmann,  Peter,  Elberfeld.
131.]Weber,  Joachim  Everhard,  Bonn.  24.  Hofmeister,  Franz  Kaver,  Neuhaus.
132.Werner,  Franz  August,  Cöln.  25.  Horn,  Franz,  Weilheim.
133.  Brucker,  Julius,  Bonn.  26.  Imhof,  Franz  Anton,  Frammersbach.
134.]|  Brevis,  Julius  Gerhard,  Drensteinfurt.  27.  Jung,  Oskar,  Unteraltertheim.
135.|  Hansen,  Heinrich,  Siegburg.  28.|Kleber,  Lorenz,  Parsberg.
136.  Wetter,  Carl  Otto  Hermann,  Düsseldorf.  29.MKnoblauch,  Theodor,  Eckersmühlen.
137.Grimme,  Wilhelm,  Göttingen.  30.  Koerner,  Albert,  Gondelsheim.
138.  Schierhorn,  Carl  August,  Wahrenholz.  31.  Lindig,  Hans,  Hirschau.
139.]  Wolter,  Ferdinand,  Gartow.  32.Lucas,  Joseph,  Deggendorf.
140.Spieß,  Fritz,  Wehen.  33.Mesmer,  Max,  Rothenburg  a.  T.
141.  Schmitt,  Max,  Brotterode.  34.Meusel,  Adolf,  Erlangen.
142.Esau,  Franz  Heinrich,  Rüdesheim.  35.]Müller,  Constantin,  Ottobeuren.
        <pb n="760" />
        Name.

Geburtsoder

  Heimathsort.

Name.

Geburtsoder
  Heimathsort.

 

 

.Möüller,  Otto,
.  Rast,  Eduard,

.Ritter,  Georg,

Röther,  Julius,
.Rosenbauer,  Johann  Konrad,


.Ruelberg,  Georg,
.Ruppert,  Hugo,

.Sauter,  Karl,

.Schäffer,  Herrmann,
.Schedel-  Greiffenstein,  von,
Karl,  ·
.Schöller,Otto,.

.Schub,Max-.Schuh,Wilhelm,

.Schwarz,  Albert,

.Seitz,  Martin,
.Sieben,  Ernst,

.Sonner,  Alois,
.Stein,  Hermann,

Stephinger,  Raimund,

.Wankmiller,  Wilhelm,
Weitbrecht,  Theodor,

.Wittich,  Edwin,

Wolf,  Max,

.Wolff,  Nichard,
Zenger,  Gustav,

.]Büttner,  Alfred,

Frankhauser,  Joseph,

.Geerdes,  Ernst,

.Grote,  Hugo,

.  Kern,  Albert,

.Kiürschner,  Erich,

.  Lamprecht,  Johann,
.  Müuünnich,  Nicolaus,
.Mulert,  Franz,

.Schulze,  Paul,
.Schuster,  Carl,

Scriba,  Carl,

.  Vogelsang,  Ernst,

.  Wiegand,  Philipp,
.Schlecht,  Toni,

.Düll,  Rudolph,

.Grote,  Carl,

Hock,  Carl,
Immendorf,  Heinrich,
.Scherer,  Sebastian,

 

Bruchsal.
Bodemvöhr.
Kirchenlamitz.
Kissingen.
Merkendorf.

Kirchberg.
Bamberg.
Weißenhorn.
Tettnang.
Eibach.

Landshut.
Mühldorf.=Nürnberg.

Memmingen.
Landsberg.
Billigheim.
Dingolfing.
Runkel.
Vohenstrauß.
Weilheim.
Ohmden.
Greiz.
Waldsassen.
Schweidnitz.
München.
Weimar.
Kufstein.
Emden.
Peine.
Königheim.
Brotterode.
Pfarrweisach.
Müllenbach.
Cörlin.
Jüterbog.
Staffelstein.
Rheinheim.
Werden.
Fulda.
Münstereifel.
Klosterebrach.
Gau-Odernheim.
Großostheim.
Siglar.
Würzburg.

 

S  #  Jornrrbenerre  —

1—

 

 

Scheele,  Heinrich  Wilhelm,
.Schmitz,  Friedrich,

.  Voß,  Ernst,

.  Waldtmann,  Rudolph,
.Wesener,  Hermann,
.Baier,  Felix,
.Bender,  Eduard,
.von  Braun,  Hans,
.Bührer,  Wilhelm,
.Flessa,  Ludwig,
Graß,  Leopold,
Hanssen,  August,
Hibl,  Hermann,

k  Hopp,  Julius,

Isaac,  Emil,
Koemm,  Andreas,

.Krauß,  Heimann,
Laible,  Friedrich,
.Lang,  Fridolin,
.Leyh,  Friedrich,

von  Lucas,  Carl,

2.  Michaelis,  Theodor,
.]Müller,  Franz,

Och,  Rudolph,

Roth,  Eugen,
.Sabel,  Heinrich,
Sartorius,  Carl,
Situxt,  Karl  Ludwig,

.  Vorbrugg,  Johann,
.Welsch,  Bernhard  Otto,
.Will,  Rudolph,
Winckelsesser,  Friedrich,
.Zeißner,  Max,

 

Künzelsau.
Isarlohn.
Werden.

Celle.

Niehaim.
Bernsroth.
Daun.
Ansbach.
Wildberg.
Unternesselbach.
Rheindahlen.
Meldorf.
Straubing.
Kalchreuth.
Edenkoben.
Mühlhausen.
Aalen.
Nördlingen.
Herzogenaurach.
Schweinshaupten.
Nürnberg.
Stettin.
Burgebrach.
Gemünden.
Bretten.
Waldangelloch.
Appetshofen.
Schweinfurt.
Aschaffenburg.
Gereuth.
Erlangen.
Burg.
Bischoffsheim.

III.  Im  Königreich  Sachsen.

Klingens,  Heinrich,
Battmann,  Otto  Richard,
Quirin,  Carl,
Schütte,  Carl  Anton,
Führmann,  Cäsar  August,
Hartmann,  Ernst  Guido,
Loeffler,  Max  Bruno,
Lundgrén,  Carl  Heinrich
Wilhelm,
Kempe,  Heinrich  Emil,
Pistor,  Adolf,

 

Dhümen.
Großenhain.
Dillingen.
Lüneburg.

Hamburg.
Thum.
Dresden.
Hamburg.

Sayda.
Carlshafen.
        <pb n="761" />
        737

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  fd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
11.|Pistor,  Carl,  Carlshafen.  4.  Schäfer,  Georg  Ludwig,  Alpirsbach,  Oberamts
12.  Richter,  Franz  Julius,  Schwarzenberg.  Oberndorf.
13  Barton,  Otto,  Wendhagen.  5.  Kumpf,  Georg,  Schalkstetten,  Ober-14.
  Dietrich,  Friedrich  Albert,  Pegau.  amts  Geislingen.
15.  Dierking,  Gottfried  Friedrich  Schwerin.  6.  Kerner,  Karl,  Schwieberdingen,
Wilhelm  August,  Oberamts  Lud-16.
  Schrakamp,  Joseph  Heinrich  Ibbenbüren.  wigsburg.
Eduard,  7.Gramm,  Max  Julius,  Riedlingen.
17.  du  Mesnil,  Adolf,  Osnabrück.  8.  Luidhardt,  Karl,  Stuttgart.
18.  Pufs  Beors  Heinrich  Dessau.
heophil,
19.  Peters,  Johann  Carl,  Neudamm.  V.  In  Baden.
20.  Wächter,  Bruno,  Breslau.  1.Diernfellner,  Karl,  Freiburg.
21.  Brückner,  Arno  Gotthold,  Neusalza.  2.  Heine,  Felix  Martin,  Dresden.
22.  Koetz,  Gustav,  Stkoplau.  3.  Jundt,  Ernst  Max,  Emmendingen.
23.  Franze,Woldemar  Alexander,  Erbisdorf.  4.  Kohler,  Karl,  Möhringen.
24.  Sieberichs,  Franz  Matthias  Freialdenhof.  5.  Mosmann,  Hermann,  Heidelberg.
Hubert,  6  BPhilipp,  Ernst,  Gochsheim.
25.]|  Wagler,  Carl  Hugo,  Buchholz.  7.  Pick,  Edxgar,  Eschweiler.
26.  Kaube,  Franz  Maximilian,  Hainichen.  8.  Rieckher,  Amandus,  Pforzheim.
27.  Fischer,  Emil,  Großhartmannsdorf.  9.)  Wilsdorf,  Curt  Eduard,  Döbeln.
28.  Doerffel,  August  Sobald  Leipzig.
Eduard,  v
29.  Enders,  Bernhard,  Diebau.  I.  In  Hessen.
30.  Fiebranz,  Paul  August  Treptow  a.  d.  Rega.  1.|Bauer,  Albert,  Friedrichsdorf.
Wilhelm,  2.  Purpus,  Albert,  Kirchheimbolanden.
31.  Schiefer,  Friedrich  Arno,  Scheibenberg.  Königr.  Bayern.
32.  Hedenus,  Victor,  Oschatz.  3.  Gravelius,  Emil,  Darmstadt.
33.  Schanze,  Johannes  Richard,  Mittweida.  4.  Welcker,  Reinhold,  Allendorf  a.  d.  Lumda.
34.  Küstermann,  Wilhelm  Ludwig  Schmalförden.  5.  Daudt,  Carl,  Her-Eduard,

35.  Warwas,  Emil,  Laurahütte.  .
36.  Geibel,  Armin  Carl  Franz,  Pest.  VII.  In  Mecklenburg-Schwerin.
37.]Miersch,  August,  Pließkowitz.  1.|Biel,  Carl,  Bergen  auf  Rügen.
38.  Holik,  Franz,  Habern.  2.  Rappaport,  Ignatz,  Zollkiow  in  Galizien.
39.  Adler,  Heinrich  Arthur,  Dresden.  3.  Titius,  Wilhelm,  Neukloster.
40.  Boetticher,  Robert,  Salzfurt.
4  Scherr,  Max,  Kreptowm  a.  d.  Rega.  VIII.  Im  Großherzogthum  Sachsen  und  in  den
42.  Zieger,  Max  Emil,  Schwednitz.  »  »
43.  von  Pinkowski,  Boleslaus,  Thorn.  sächsischen  Herzogthümern.
44.  Teike,  Carl  Franz,  Gera.  1.|  Hercher,  Joh.  Ernst  Armin  Pößneck.
Richadd,
»  2.  Link,  Albert,  Wittingen.
IV.  In  Württemberg.  3.  Krause,  Max,  Vuttsicht.
1.|Sichler,  Gustav,  Horb.  4.  Ißleib,  Max  Gustav,  Blankenhain.
2.  Dreiß,  Hermann  Eugen,  Calw.  5.]|  Taaks,  Wilhelm  Gerhard,  Remels.
3.  Weiblen,  Wilhelm,  Metzingen,  Oberamts  é.  Maak,  Johannes,  Schonebeck.

Urach.
        <pb n="762" />
        —  7538

 

 

 

 

 

 

efd.  Geburts-  fd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.r.  Name.  oder  Heimathsort.
7.  Albrecht,  Bernhard  Carl  Coppenbrügge.  3.  Krückeberg,  Wilhelm,  Gr.  Hilligsfeld.
Georg  Aug.,  4.  Schneider,  Hermann,  Eisleben.
8.  Gartz,  K.  L.  Hugo,  Milda.  5.  Bakker,  Wilhelm,  Wuybelsum.
9.  Borsutzky,  Ferdinand.  Turkau.  6.  Müller,  Anton,  Bauerwitz.
10.  Jacobsen,  Eduard  Julius,  Hamburg.  7.  Keck,  Ludwig,  Naugard.
11.  Metger,  Rudolf,  Verden  a.  d.  Aller.  8.  Schlepperheyn,  Ludwig,  Euskirchen.
12.  Büchel,  Hugo,  Weimar.  9.  Todt,  Johannes,  Greifenberg.
13.]  Müller,  Rudolf,  Uhlstedt  im  Herzog=  10.|  Gißmann,  Carl,  Leobschütz.
thum  Altenburg.
14.  Seifarth,  Richard,  eumark,  Großherzog=  «
farth,  Richar  Nenna  hterzos  X.  In  Elsaß-Lothringen.
15.  Stütz,  Eduard,  ·  Mosbach,  Großherzog=  1.|  Bernard,  Alfred,  Berlin.
thum  Sachsen.  2.  Kisselbach,  Friedrich,  Bensheim  in  Hessen.
16.|  Hayssen,  Wilhelm,  Strohausen,  Groß.3.  Reeb,  Konrad,  Rodheim  in  Hessen.
herzogth.  Oldenb.  4.  Merckling,  Friedrich,  Straßburg  im  Elsaß.
17.  Ritter,  Emil  Bernh.  Man-Berka  a.  J3.  5.]Bloch,  Gerhard,  Sulz  im  Ober-Elsaß.
fred  Wilhelm,  6.  Hoffmann,  Eduard,  Brumath  im  Unter-18.
  Nietschmann,  Hugo,  Weimar.  Elsaß.
19.]  Grimm,  Karl  Albert,  Vena.  7.NFrey,  Georg,  Offweiler  im  Unter-20.|Freysoldt,
  Friedrich,  Krannichfeld.  Elsaß.
8.  Hetzlen,  Alfons  Kasimir,  Eschenzweiler  i.  Ober=·
  Elsaß.
IX.  In  Braunschweig.  9.  Vogt,  Karl,  Sulz  im  Ober-Elsaß.
1.]|Mühe,  Sohannes,  Lutter  a.  B.  10.  Cschbach,  Gustav,  Ingersheim  im  Ober-2.Birkholz,
  Max,  Jablone.  Elsaß.

 

 

 

Gleichzeitig  wird  die  Bekanntmachung  vom  26.  September  1878  (Central-Blatt  Seite  565)  zu  A  VI
dahin  ergänzt,  daß  außer  den  dort  Genannten  im  Prüfungsjahr  1877/78  in  Hessen  dem  Friedrich  Erckmann
  aus  Alzey  die  Approbation  als  Arzt  ertheilt  worden  ist.
Berlin,  den  18.  November  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

6GC.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  F.  Bethencourt  y  Lopez  zu
Las  Palmas  auf  der  kanarischen  Insel  Gran  Canaria  zum  Vize-Konsul  zu  ernennen  geruht.
        <pb n="763" />
        —  739  —

Dem  Kaiserlichen  General-Konsul  Feigel  in  Konstantinopel  und  dem  Kaiserlichen  Konsul  von  Treskow
  in  Cairo  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870,  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875,  für  den  Umfang  ihrer  resp.  Amtsbezirke,  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt
  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  Freiherrn  von  Soden  in  Havana  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870,  in  Verbindung  mit  §F.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875,  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Vize-Handelsagenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  ernannten  Herrn  Julius
Dittmer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="764" />
        <pb n="765" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  5.  Dezember  1879.

As  49.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
ausländischer  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  741

2.  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-Goldmünzen
  744

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend
Tarifirung  von  Federhaltern  mit  eingesteckten  Stahlfedern;
—  Befugniß  einer  Zollstelle;  —  Errichtung  einer  Uebergangsstelle;
  —  Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oell



 

6.  Konsulat-Wesen:  Todesfall

saaten  über  die  östlichen  Grenzen  während  der  Zeit  vom
1.  bis  15.  November  1879  744
4.  Eisenbahn-Wesen:  Ernennung  richterlicher  Mitglieder  des
Reichs-Eisenbahn-Amts;  —  Eräffnung  von  Bahnstrecken;
—  desgl.  einer  Haltestelle  746

5.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;
—  Beginn  einer  Seeschiffer-Prüfung  747

748

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Nechdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  17.  v.  M.
(Reichsanzeiger  Nr.  271)  die  Nummer  1  des  I.  Jahrgangs  der  in  Reichenberg  (Böhmeny  erscheinenden  periodischen
  Druckschrift  „Volksfreund,  Zentralorgan  der  sozialdemokratischen  Arbeiterpartei  Oesterreichs“  verboten
  worden  ist,  wird  auf  Grund  des  §F.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der
Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878  die  fernere  Verbreitung  des  Blattes  „Volksfreund“  im  Reichsgebiete

hierdurch  verboten.
Berlin,  den  1.  Dezember  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Eck.

 

105
        <pb n="766" />
        742

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  1879  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Das  alte  Banner“

zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  1.  Dezember  1879.

 

*)  Central-Blatt  S.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

60.

Eck.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
»  -  Ausweisung  weifungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
1.]  Emanuel  Peter'#30  Jahre,  aus  Mittel-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  30.  Oktober
Schneider,  dorf  bei  Roklitnitz,  und  Betrug,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Böhmen,  Breslau,
2.  Aloys  Kineller,  54  Jahre,  aus  Lichtenau,  Betteln,  nach  mehrmali-dieselbe  Behörde,  18.  Novem-Drahtbinder,
  Böhmen,  ger  rechtskräftiger  Ver-  ber  d.  J.
«  urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
3.]Ferdinand  Schimek,  56  Jahre,  aus  Klein-LLandstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  6.  November
Jägergehülfe,  Borowitz,  Bezirk  Hohen=  und  Angabe  eines  fall  Bezirksregierung  zu  d.  SJ.
elbe,  Böhmen,  schen  Namens,  Liegnitz,
4.  Franz  Schei,  Ar--23  Jahre,  aus  Mil.  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  7.  Novembeiter,
  denau,  Kreis  Jung=  teln,  ber  d.  I.
Bunzlau,  Böhmen,

5.  Anton  Bogon  (Bo-26  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  23.  Oktober
gan),  Drahtbinder,  ortsangehörig  zu  Groß-  Bezirksregierung  zu|d#  J.
Dewilna,  Ungarn,  Oppeln,

6.  Vincenz  Zappe,0  Jahre,  aus  Prag,  desgleichen,  Königlich  preußische  7.  November
Schriftsetzer,  Bezirksregierung  zu  d  J.

 

 

Schleswig,
        <pb n="767" />
        743  —

 

 

 

 

 

—.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des

75  5  —  Ausweisung  weisunasdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  eschlusses,

1.  2.  3.  4.  .  s.

7.  Franz  Michalitzkass8s  Jahre,  aus  Senften-Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  18.  Novem-(Mich
  alitzschka),  berg,  Böhmen,  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Schneider,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,

10.

11.

12.

13.

14.

15.

 

.  Johann  Rubesch,

Schneidergeselle,
1

.  Simon  Lößl,  Steinhauer,


Katharina  Herzog,
Kellnerin,

Ferdinand  Glückselig,
  Lithograph,

Franz  Hansl,
Bäckergeselle,

Franz  Müller,
Maurergeselle,

Franz  Koslowsky,
Tagner,

Peter  Adrian  Martigné,
  Tagner,

 

geboren  1829,  aus
Brada,  Bezirk  Gitschin,
Böhmen,

49  Jahre,  aus  Straß,
Tirol,

34  Jahre,  aus  Kössen,
Tirol,

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Erregung
  ruhestörenden
Lärms,

Landstreichen  und  verbotswidriges
  Tragen  von
Waffen,

Landstreichen,

geboren  1849,  ausdesgleichen,
Prag,

21  Jahre,  aus  Nestitz,  desgleichen,
Bezirk  Schüttenhofen,

Böhmen,

36  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,

Wolfsthal,  Böhmen,

33  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Rudka,
Russisch-Polen,

53  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Vast,
Departement  Oise,
Frankreich,

 

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


 

 

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Ebersberg,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Rosenheim,


dieselbe  Behörde,
Königlich  baperisches
Bezirksamt  Deggendorf,


Königlich  bayerisches

Bezirksamt  Schrobenhausen,

Königlich  sächsische

Kreishauptmannschaft
  zu  Zwickau,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

derselbe,

 

15.  Oktober
d.  J.

5.  November
  d.  I.

desgleichen.

12.  November
  d.  I.

desgleichen.

23.  Oktober
d.  I.

17.  November
  d.  I.

19.  November
  d.  S.

 

105“
        <pb n="768" />
        2.  Mänz-Wesen.

Ausprägungen  von  Reichs-Goldmünzen.

—  744  —

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  29.  November  1879  stattgehabten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen
1.  In  der  Woche  vom  Hiervon  auf  Privat-23.
  bis  29.  November  1879  «  Halbe-  rechnun  rägt
sind  geprägt  worden  in:  Doppelkronen  Kronen  Lonen  9  geprag
A  AM.  A  A.
Hambug  —  398  460  —  398  460
Summe  1  —  398  460  —  398  460
2.  Vorher  waren  geprägt').  1  267  944  400  427  921  740  27969  925  398  087  660
3.  Gesammt-Ausprägung  1267  944  400  422F320  200  27969  925  398  486  120
4.  Hiervon  wieder  eingezogen.  165  680  129  100  780  .
5.  Bleiben  1  267  778  720  42  191  100  27  969  145
1717938  965.4
*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  675.
3.  Zoll=  und  Steuer=  Wesen.

federn  zu  tarifiren  sind.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  M.  beschlossen,  daß  Federhalter  mit  eingesteckten  Stahlfedern,
  insofern  nicht  die  Halter  an  sich  einem  höheren  Zollsatze  unterfallen,  nach  dem  Zollsatze  für  Stahl- 



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  M.  beschlossen,  daß  das  Hauptzollamt  in  Danzig  zur
Ausfuhr-Abfertigung  von  Zucker  mit  dem  Anspruch  auf  Zoll=  oder  Steuervergütung  ermächtigt  werde.

 

In  Staudernheim,  im  Hauptamtebezirke  Kreuznach,  wird  demnächst  eine  Uebergangssteuerstelle  mit  der
Befugniß  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgabe  von  Bier,  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier  errichtet  werden.
        <pb n="769" />
        745  —

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet

  während  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  November  1879.
Na#  zollamtlichen  Ermittelungen.

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen

 

1.  Ostsee,  und  zwar

 

 

 

3.  Oest  4.  Zu-.
  «eek-ammen
a)Vonb)Von2«Rußland  reich  2
russischen  anderen  bis  5)
Häfen  Häfen
Ztr.  Zir.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weizen  2  458  36  74662  467|1  Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  240  –  58  614  43  5552  4  gaben  über  die
Durchfuhr  sind
2.  Roggen  660  814  3  445276  43541722|982  416  -
davon  zur  Durchfuhr  8  205  —  48  195  854  57254  Aiesen  worden,
d  t
3.  Hafer  59  593  9825  5  9  golbooys329  seEiasch
davon  zur  Durchfuhr  4  163  1  213  39276  624  45  276  oder  in  sonst
6  geeigneter  Weise
4.  Gerse.  10  476  10  919  40  54260  666  j322594  thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  –  3  392  23  191  28226  54  809  w  giel  velcher
eil  der  in  den
5.  Mais  —  588  —  36279  36867  —
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  4602  4  602  gen  der  zollfreien
tikel  -
6.  Mehl  aus  Getreide  und  heiefug-  Wie.
Hülsenfrüchten  412  24  4  351  45  605  50  392  stimmt  ist.
davon  zur  Durchfuhr  2  —  100  14  703  14  805
7.  Raps  und  Rübsaat  —  1  103  8721  20768
8.  Leinsaat  16  115  226  81  989  16  079  114  409
davon  zur  Durchfuhr  226  –  14  865  1  545  16  636
        <pb n="770" />
        —  746  —

A.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht:
den  Senatspräsidenten  bei  dem  Königlich  preußischen  Kammergericht  Hahn  zu  Berlin,
den  Großherzoglich  hessischen  Oberlandesgerichtsrath  Freiherrn  von  Lepel  zu  Darmstadt  und
den  Königlich  württembergischen  Landgerichtsdirektor  von  Neidhardt  zu  Stuttgart

zu  richterlichen  Mitgliedern  des  Reichs-Eisenbahn-Amtes,

ferner:
den  Königlich  preußischen  Kammergerichtsrath  Ernst  zu  Berlin,
den  Großherzoglich  mecklenburgischen  Landgerichtsdirektor  von  Monroy  zu  Schwerin  und
den  Richter  Dr.  Barkhausen,  Mitglied  des  Landgerichts  zu  Bremen,
zu  stellvertretenden  richterlichen  Mitgliedern  des  Reichs-Eisenbahn-Amtes
zu  ernennen.

 

Am  1.  Dezember  d.  J.  wird  die  zu  den  württembergischen  Staatsbahnen  gehörige,  11,60  km  lange  Bahnstrecke
  Hessenthal—  Gaildorf,  welche  in  Hessenthal  von  der  Bahnlinie  Crailsheim—  Heilbronn  abzweigt,
mit  den  Stationen  Wilhelmsglück,  Gaildorf  und  der  Haltestelle  Oedendorf  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben
werden  und  zwar  die  beiden  genannten  Stationen  für  den  Personen-,  Gepäck-,  Equipagen-,  Vieh=  und  Güterverkehr,
  die  Haltestelle  Oedendorf  nur  für  den  Personen=  und  Gepäckverkehr.

Berlin,  den  25.  November  1879.

 

An  24.  d.  M.  sind  folgende  zur  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn  gehörige  Bahnstrecken:
a)  Goldstein—Goddelau-Erfelden,  29,04  km  lang,  mit  den  Stationen  Goldstein,  Walldorf,
  Mörfelden,  Dornberg-Groß-Gerau,  Dornheim  und  Leeheim-Wolfskehlen,
b)  Biblis—  Lampertheim,  10,55  km  lang,  mit  der  Zwischenstation  Bürstadt,
c)  Dornberg-Groß-Gerau—  Groß-Gerau,  1,5  km  lang,
dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden  und  zwar  die  Stationen  Mörfelden,  Dornberg-Groß-Gerau,  Dornheim,
  Leeheim-Wolfskehlen  für  den  Personen=  und  Güterverkehr,  die  Stationen  Goldstein,  Walldorf  und
Bürstadt  nur  für  den  Personenverkehr.
Nach  Eröffnung  der  Bahnstrecken  zu  à  und  b  befindet  sich  die  gesammte  Bahnlinie  von  Sachsenhausen
  bis  Mannheim-Neckarvorstadt  im  Betriebe.
Die  Bahnstrecke  zu  c  vermittelt  in  Groß-Gerau  die  Verbindung  zwischen  den  Linien  Mainz—Darmstadt
  und  Frankfurt  a./M.—Mannheim.
Berlin,  den  25.  November  1879.
        <pb n="771" />
        —  747  —

Am  1.  Dezember  d.  J.  werden  folgende,  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Frankfurt  a./M.  unterstellte
  Bahnstrecken:
à)  Hanau—  Windecken-Heldenbergen,  16,77  km  lang,  anschließend  an  den  Ostbahnhof
Hanau,  mit  den  Stationen  Hanau  Nordbahnhof,  Bruchköbel  und  Windecken-Heldenbergen,
b)  die  Theilstrecke  Waldkappel  —  Bettenhausen  der  Bahnlinie  Waldkappel—Kaseel,
37,84  km  lang,  anschließend  an  die  Bahnstrecke  Niederhone—Treysa,  mit  den  Stationen
Hartmuthsachsen,  Hasselbach,  Walburg,  Lichtenau,  Fürstenhagen,  Eschenstruth,  Helsa,  Oberkaufungen,
  Niederkaufungen  und  Bettenhausen
dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden  und  zwar  die  Stationen  Hanau  Nordbahnhof,  Hartmuthsachsen,
un-i  und  Niederkaufungen  für  den  Personen-,  die  übrigen  Stationen  für  den  Personen=  und  Güterverkehr.


 

Berlin,  den  30.  November  1879.

 

An  1.  Dezember  d.  J.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Dirschau—Königsberg  der  preußischen  Ostbahn  zwischen
den  Stationen  Heiligenbeil  und  Wolitnik  gelegene  Haltestelle  Hoppenbruch,  welche  seit  dem  1.  Juli  d.  J.
propisorisch  für  den  Personenverkehr  eröffnet  ist,  auch  für  den  Güterverkehr  in  Wagenladungen  eröffnet
werden.
Berlin,  den  29.  November  1879.
In  Vertretung:

Körte.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  in  Apia  am  25.  August  d.  J.  dem  im  Jahre  1872  in  Humboldt
  (Californien)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
gefahrenen  Gaffelschooner  „Niuafo'on“  (früher  „Mary“)  von  61  Register-Tons  Ladungsfähigkeit
  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  hamburgischen
Aktiengesellschaft  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln  zu  Hamburg“,
  welche  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Auckland  am  30.  August  d.  J.  dem  daselbst  neu  erbauten
Gaffelschooner  „Vaitupu-Le-Mele“  von  20,40  Tons  Brutto-Raumgehalt  nach  dem
Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  hamburgischen  Staatsangehörigen
N.  Martin  Ruge  und  I.  Cesar  Hedemann,  welche  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes
gewählt  haben;

3.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  am  10.  September  d.  J.  der  im  Jahre  1844
in  Cumberland  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Guatemala  gefahrenen  Bark
„Robert  Pulsford“  von  551  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange
derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  deutschen  Reichsangehörigen  Theodor  Harboe
zu  Coronel,  welcher  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

4.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Sunderland  am  30.  Oktober  d.  J.  der  im  Jahre  1865
daselbst  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Agnes“  (srüher  „Dun-
        <pb n="772" />
        —  748  —

holme")  von  340),70  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in
das  ausschließliche  Eigenthum  des  preußischen  Staatsangehörigen  Christian  Carl  Axel
Kliesow  zu  Stralsund,  welcher  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

5.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  London  am  15.  November  d.  J.  dem  im  Jahre
1865  in  Liverpool  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Vollschiff  „Andromeda“,
  welches  mit  einer  Dampfmaschine  von  etwa  15  Pferdekräften  versehen  ist  und  eine
Ladungsfähigkeit  von  1875,01  britischen  Register-Tons  hat,  nach  dem  Uebergange  desselben
in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  preußischen  Staatsangehörigen  Wm.  Anton  Riedemann
zu  Geestemünde  und  der  bremischen  Handelsgesellschaft  Alb.  Nic.  Schütte  &amp;amp;  Sohn  zu  Bremen,
welche  Geestemünde  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben.

 

□—
In  Altona  wird  am  17.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

G.  Kon  fulat=  Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Christchurch  (Neu-Seeland),  T.  M.  Hassal,  ist  gestorben.

 

 

Berlin,  Carl  Heymannt#  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="773" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhamlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

    

 

           

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  12.  Dezember  1879.  89½  50.

Inhalt:  1.  Algemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  —  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  Gesezes,  beeiner
  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Auss  treffend  die  Besteuerung  des  Tabacks;  —  Aufhebung  des
ländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  7v99  Kartoffel  Einsuhr=  Verbots  in  Frankreich;  —  Abberufung
2.  euz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs  eines  Stations  Kontrolörs  I52
Hün-  eeS  Ziietersich  ͤb  die  vr  g  8  --  *2  4..  Hürh  Ween:  Eihffunz  der  Bahnstrecke  Bachiang
3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathobeschluß,  vbeirefsen  5.  Marine  und  Schisfahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;
Tarifirung  von  Cichorien;  —  dezsgl.,  betreffend  Zollbe-  —  Beginn  einer  Seeschiffer-  Prüfung;  —  desgl.  einer
handlung  verdorbener  Heringe  aus  Privattransitlägern;  Seesteuermanns-Prüfung  .  ..763

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  1879  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Die  Geißel“

zur  Ausgabe  gelangen.
Berlin,  den  8.  Dezember  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

*)  Central-Blatt  S.  60.

 

106
        <pb n="774" />
        750

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Abraham

Olga

 

Oesterreich,

berg  I,

b.  Auf  Grund  des  5.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:

.Abraham  Feimann,
Fleischergeselle,

.  Anton  Faymon,
Weber,

f.  Rasmus  Christensen
Krogh,  Arbeitsmann,


Sohann  Friedrich
Wilhelm  Swanberg,

  Arbeiter,

DIsaak  Podlubowsky,

  Glaser,

Moses
Bloch,  Kommis,

Mattwehr,
geborene  Jacobsohn,
Wittwe,

 

.Georg  Karl  Heinrich
Kibitz,  Bäckergeselle,


19  Jahre,
schau,

17  Jahre,  aus  Teletzy,
Böhmen,

57  Jahre,  aus  Olbölle,
Dänemark,

23  Jahre,  aus  Karlskrona,
  Schweden,

34  Jahre,  aus  Libowe,
Russisch-Polen,

19  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Hostitz,

Bezirk  Strachowitz,
Böhmen,

38  Jahre,  geboren  zu
Goldingen,  Gouvernement
  Kurland,  ortsangehörig
  zu  Riga,
Rußland,

 

20  Jahre,  aus  Anmsterdam,


aus  War-Landstreichen,

  Angabe
falschen  Namens,  Sachbeschädigung
  und  Beleidigung,


Landstreichen,  Betteln
und  Diebstahl,

liger  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Betteln,  nach  mehrma-Königlich

  preußische
Bezirksregierung  zu

Posen,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Landdrosteizu  Stade,

Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu
Wiesbaden,

dieselbe  Behörde,

Königlich  "  preußische
Bezirksregierung  zu

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
*  JJ  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
1.|Franz  Ackerl,  Zier-40  Jahre,  aus  St.  Pe-sschwerer  Diebstahl,  Königlich  bayerisches')J.  Oktober
und  Kunstgärtner,  ter,  Bezirk  Linz,  Ober-  Bezirksamt  Bam=  d.  S.

28.  November
  d.  I.

25.  November
  d.  I.

 

22.  November
  d.  I.

26.  November
  d.  I.

12.  November
  d.  I.

7.  November

d.  J.

13.  November
  d.  I.

24.  November
  d.  IJ.

 

 

Düsseldorf,
        <pb n="775" />
        751

 

 

 

 

 

 

 

 

2—  1  2
Name  und  Standd  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Danm  des
*  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses,
1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.  Franz  Hoffmann,  29  Jahre,  aus  Graz,  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas-6.  Septemreete
  Gölles,  Bezirk  Graz,  Steier=  teln,  sau,  Bayern,  ber  d.  J.
Bürstenmachergeselle,  mark,
11.  Anton  Brejla,  Fa-,22  Jahre,  aus  Bene-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  November
brikarbeiter,  schau,  Bezirk  Beneschau,  d.  I.
1  Böhmen,
12.  Ignaz  Pollak,  geboren  1860  zu  Loi-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  17.  Novem-Handlungskommis,
  vain,  Bezirk  Krems,  Bezirksamt  Ochsen=  ber  d.  J.
ortsangehörig  zu  Paw-  furt,
s  low,  Bezirk  Pilgram,
Böhmen,
13.  Johann  Josef  Lan-geboren  am  6.  AprilsLandstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  6.  Novemnicker,
  Töpfer,  1842  und  ortsangehö=  teln,  Kreishauptmann-  ber  d.  J.
rig  zu  Hainspach,  Böh-  schaft  zu  Bautzen,
men,
14.  Johann  Kreytzik,  44  Jahre,  aus  Budweis,  desgleichen,  Königlich  württember-11.  Novem-Zimmermann,
  Böhmen,  gische  Regierung  des  ber  d.  J.
Neckarkreises  zu  Ludwigsburg,

15.  Schulem  Klipper,  53  Jahre,  ans  Krakau,  desgleichen,  Großherzoglich  badi-22.  Novem-Borstensortirer,
  Galizien,  scher  Landeskom=  ber  d.  J.
missar  zu  Mannheim,
16.  Katharina  Hoß,  17  Jahre,  geboren  zu  gewerbsmäßige  Unzucht,  Kaiserlicher  Bezirks-25.  Novem-Luxemburg,
  U  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
17.  Andreas  Lichli,  62  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-2  4.  Novem-Landarbeiter.
  ortsangehörig  zu  Nu=  teln,  präsident  zu  Kolmar,  der  d.  J.
derswyl,  Kanton  Bern,
Schweiz,

 

 

 

 

 

 

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Liegnitz  vom  29.  Januar  v.  J.
verfügte  Ausweisung  des  Bäckergesellen  Johann  Dix  aus  Ober-Klein-Slupa,  Bezirk  Trautenau,  aus  dem
Reichsgebiete  (Central-Blatt  von  1878  S.  96  Z.  5)  ist  zurückgenommen  worden.

 

1067
        <pb n="776" />
        752

22.  Miün  z=  Wesen.

Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  6.  Dezember  1879  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  *  „  6„
I.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  biervon  Silbermünzen
30.  November  bis  6.  De-  halb  auf  Bivat—  -  «  »  Fünfzig-  Zwanzig.
zember  1879  sind  ausgeDoppelkronen  Kronen  Halbe  re  u  wSus-  a  T  Swer-  iZ  Ein-  Pfennig-  Pfennt.
prägt  worden  in:  Kronen  gepräg  arkstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
“—  #4  #  A.  A.  A  A  #z  “
l  I
Verli11.  167  320  —  —  167  320  —  —  32  409  —  —  —
l
Summe  1.  167  320  —  —  167  320  —  —  32  400  —  —  –  —
2.  Vorher  waren  geprägt?)1  267  944  400/422  320  200  27  969  925|398  486  120|71  653  095/98  510  048  149  743  275  71  486  552.—  35  717  922  80
3.  Gesammt-Ausprägung  268  111  720|422  320  20027  969  925/398  653  44051  658  095|98  510  048  149  775  684  71  486  552—35  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  ein-  #  n
gezogen  233  480)  183  330  1  850  2010  237  1296  646  50,  5  000  409.  20
5.  Bleiben  1267  878240  422  136  370,27  968  075  71  651  0s5  98  507  670.  149  771  388  71  485  90550  30  717  513  60
1  717982  685.4  422  136  6210“4  "6

 

 

 

 

*)  Vergl.  wegen  der  Goldmünzen  Central-Blatt  für  1879  S.  744  und  wegen  der  Silbermünzen  Central-Blatt  für

1878  S.  633.
““)  Unter  den  eingezogenen  Zwanzigpfennigstücken  befinden  sich  5  Millionen  Mark,  deren  Umprägung  je  zur  Hälfte  in
Zwei=  und  Einmarkstücke  zur  Zeit  stattfindet.

3.  Zoll

 

und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  v.  M.  beschlossen,  daß  Cichorien  (Cichorienwurzeln),  frische
und  getrocknete  (gedarrte),  zollfrei  zu  belassen,  Cichorien,  gebrannte  (geröstete)  oder  gemahlene,  der  Nr.  25  p  2

des  Tarifs  zuzuweisen  seien.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  M.  beschlossen,  daß  gesalzene  Heringe  aus  Privat-=transitlägern
  ohne  amtlichen  Mitverschluß  zollfrei  entnommen  werden  dürfen,  wenn  sie  zuvor  unter  amtlicher
Aufsicht  eine  Denaturirung  erfahren  haben,  welche  eine  andere  Verwendung  derselben  als  zu  Dünger

ausschließt.
        <pb n="777" />
        —  753  —

In  Betreff  der  Verwendung  von  Surrogaten  bei  der  Tabackfabrikation  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung
vom  27.  November  d.  J.  beschlossen:  «
1.  Bei  der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  ist  die  Verwendung  von  Kirsch=  und  Weichselblättern
  gestattet.
2.  Die  Abgabe  von  den  zu  1  genannten  Tabacksurrogaten  beträgt  65  ¼  für  100  kg  nach
Maßgabe  ihres  Gewichts  in  fabrikationsreifem  Zustande.
3.  Für=  die  Verwendung  der  gedachten  Surrogate  treten  die  nachstehenden  Kontrolevorschriften
in  Geltung.

 

In  Gemäßheit  des  §.  27  des  Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  d.  IJ.
(Reichs-Gesetztl.  S.  245)  werden  über  die  Verwendung  von  Kirsch=  und  Weichselblättern  bei  der  Herstellung
von  Tabackfabrikaten  nachstehende  Vorschriften  ertheilt:

§.  1.

Die  Verarbeitung  von  Kirsch=  und  Weichselblättern  bei  der  Tabackfabrikation  kann  von  der  Direktivbehörde
  widerruflich  solchen  Tabackfabrikanten  gestattet  werden,  welche  kaufmännische  Bücher  ordnungsmäßig
führen  und  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen.

Die  Befugniß  ist  insbesondere  auch  dann  zu  entziehen,  wenn  der  Fabrikant  im  letzten  Kalenderjahre
weniger  als  100  kg  an  derartigen  Surrogaten  verbraucht  hat.

Die  Verwendung  ist  der  Kontrole  der  Beamten  der  Steuerverwaltung  unterworfen.  Dieselben  sind
berechtigt,  die  Fabrikationsräume  und  Lagerräume  in  den  Geschäftsstunden  zu  betreten,  und  alle  diejenigen
Ermittelungen  vorzunehmen,  welche  zur  Ausübung  der  Kontrole  erforderlich  sind.  Die  Einsicht  der  über
den  Bezug  und  den  Verbrauch  der  Surrogate  geführten  Fabrik=  und  Handelsbücher  darf  jedoch  nur  von  den
Oberbeamten  der  Steuerverwaltung  vorgenommen  werden.

Die  genannten  Surrogate  dürfen  von  den  Fabrikanten  nur  in  fabrikationsreifem  Zustande  nach  der
Fabrik  bezogen  werden.

8.  2.

Der  Fabrikant,  welchem  die  Verwendung  der  Surrogate  gestattet  worden  ist  (s.  1),  hat  der  Steuerhebestelle
  eine  schriftliche  Generaldeklaration  in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren  zu  übergeben.  Dieselbe  muß
die  Surrogate,  welche  zur  Verarbeitung  kommen,  sowie  die  Fabrikate,  zu  deren  Herstellung  sie  benutzt  werden
sollen,  ferner  das  Mischungsverhältniß  der  Surrogate  und  Tabacke,  sowie  die  Art  und  Weise  der  beabsichtigten
  Verwendung,  insbesondere  auch  bei  welchen  Abschnitten  der  Fabrikation  die  Verwendung  erfolgen  soll,
bezeichnen,  auch  die  Beschreibung  des  zur  Aufbewahrung  der  Surrogatvorräthe  bestimmten  Raumes  enthalten.

Ergiebt  sich  nach  erfolgter  Prüfung  der  Generaldeklaration  durch  den  Bezirks-Oberkontrolör  kein
Anstand,  so  ist  das  eine  Exemplar  derselben  dem  Fabrikanten  zur  Aufbewahrung  zurückzugeben,  das  zweite
Exemplar  aber  bei  der  Steuerhebestelle  als  Belag  zu  dem  nach  Muster  a  von  derselben  zu  führenden  Verzeichnisse
  aufzubewahren.

Einzelne  Abweichungen  von  dem  Inhalte  dieser  Deklaration,  welche  in  der  Fabrikstätte  zur  Einsicht
der  Revisionsbeamten  ausliegen  muß,  können  auf  Grund  schriftlichen  Antrages  von  dem  Bezirks-Oberkontrolör
  gestattet  werden.

g.  3.

Jede  Tabackfabrik,  in  welcher  Surrogate  verwendet  werden  dürfen,  muß  mit  einer  geeigneten  Waage
und  den  erforderlichen  Gewichten  versehen  sein.

Der  Aufstellungsort  der  Waage  wird  im  Einvernehmen  mit  dem  Bezirks-Oberkontrolör  bestimmt.

S.  4.

Die  Vorräthe  an  fabrikationsreifen  Surrogaten  dürfen  nur  in  dem  dazu  bestimmten  Lagerraume
aufbewahrt  werden.  Verschiedene  Arten  von  Surrogaten  sind  dabei  von  einander  getrennt  niederzulegen.

Der  Lagerraum  muß  von  den  Fabrikräumen  getrennt  sein.

Die  Entnahme  von  Surrogaten  aus  dem  Lagerraum  zu  anderen  Zwecken,  als  zur  Verwendung
bei  der  Tabackfabrikation,  ist  nur  ausnahmsweise  und  mit  Genehmigung  des  Bezirks-Oberkontrolörs  zulässig.

Nuster  a.
        <pb n="778" />
        —  754  —

"  8.  5.  ·
Ueber  die  Vorräthe  von  Surrogaten  ist  von  dem  Fabrikanten  selbst  oder  seinem,  der  Hebestelle  einfür
  allemal  zu  bezeichnenden  Stellvertreter  ein  von  der  Steuerbehörde  geliefertes  Lagerbuch  in  Quartal=Kuster
  v.  abschnitten  nach  Muster  b  zu  führen.  In  demselben  ist  für  jedes  Surrogat  ein  besonderes  Konto  anzulegen
Ml—  und  jeder  Zugang  sofort  bei  der  Einbringung  in  das  Lager,  jeder  Abgang  aber  alsbald  bei  der  Entnahme
aus  demselben  unter  Angabe  des  Nettogewichts,  des  Tages  und  der  Stunde  der  Aufnahme,  beziehentlich  der
Entnahme,  anzuschreiben.  Der  Zugang  muß  mit  den  über  den  Bezug  lautenden  Versendungspapieren
(Fakturen,  Frachtbriefen  2c.)  belegt  sein.

Die  Abschreibungen  von  Surrogaten  zu  Fabrikationszwecken  bedürfen  eines  Belags  nicht,  dagegen
sind  die  Abgänge  zu  anderen  Zwecken  durch  die  mit  dem  Genehmigungsvermerk  des  Oberkontrolörs  versehenen
Anträge  zu  belegen.

Der  Fabrikant  hat  das  Lagerbuch,  sowie  das  zugehörige  Belagsheft  an  einer  passenden  Stelle  des
Lagerraums  aufzubewahren  und  dem  revidirenden  Beamten  jeder  Zeit  auf  Verlangen  zur  Einsicht  vorzulegen.

Bei  der  Lageraufnahme  sind  die  Konten  abzuschließen  und  sowohl  der  Sollbestand  nach  dem  Register,
als  auch  der  wirkliche  Bestand  nach  der  Aufnahme,  sowie  der  Unterschied  zwischen  beiden  ersichtlich  zu  machen.

Der  wirkliche  Bestand  wird  alsdann  in  allen  Fällen  in  den  Konten  neu  gngeschrieben.

Ueber  jede  Lageraufnahme  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen,  das  von  dem  Revisionsbeamten  und  dem
Lagerinhaber  zu  unterschreiben  und  dem  Belagsheft  beizufügen  ist.  Unbeschadet  des  etwa  einzuleitenden
Strafverfahrens  ist  ein  hierbei  gegen  den  buchmäßigen  Sollbestand  ermittelter  Mehrbefund  dem  Buchbestande
zuzuschreiben,  ein  Minderbefund  aber  als  demnächst  mitzuversteuernde  Menge  im  Lagerbuche  zu  vermerken.

Mengen  von  weniger  als  ein  Zehntel  Kilogramm  bleiben  sowohl  bei  den  An=  und  Abschreibungen

im  Lagerbuche,  als  auch  bei  den  Bestandsaufnahmen  und  bei  der  Berechnung  der  zu  entrichtenden  Abgabe
außer  Betracht.

 

8.  6.

Abgesehen  von  außergewöhnlichen  Lagerrevisionen,  welche  die  revidirenden  Beamten  für  erforderlich
halten,  findet  regelmäßig  am  Schlusse  eines  jeden  Quartals  eine  Lageraufnahme  unter  Abschluß  eines  jeden
Kontos  statt.  Hierbei  ist  in  der  hierfür  besonders  vorgesehenen  Spalte  (Muster  b  Spalte  13)  die  Gewichtsmenge
  der  zu  versteuernden  Surrogate  ersichtlich  zu  machen.

Der  Kontoabschluß,  sowie  die  richtige  Uebernahme  des  Sollbestandes  in  das  betreffende  Konto  für
das  folgende  Quartal  sind  von  dem  Oberkontrolör  und  dem  Fabrikanten  zu  bescheinigen;  das  abgeschlossene
Lagerbuch  nebst  Belagsheft  ist  hierauf  durch  den  Oberkontrolör  einzuziehen  und  von  diesem  der  Steuerhebestelle
zuzustellen,  welche  den  Betrag  der  schuldigen  Abgabe  zu  dem  betreffenden  Konto  zu  vermerken  hat.

Die  Abgabe  ist  von  dem  Fabrikanten  binnen  8  Tagen,  nachdem  er  die  Aufforderung  zur  Zahlung
erhalten,  bei  der  Steuerhebestelle  zu  entrichten.

Die  erfolgte  Zahlung  hat  die  Hebestelle  in  dem  Einnahmejournal  (Muster  c)  und  auf  dem  Steuerzettel
  zu  bezeugen.

Die  Lagerbücher  und  Belagshefte  sind  mit  dem  Einnahmejournal  zur  Registerrevision  einzureichen.
Denselben  ist  eine  vom  Bezirks-Oberkontrolör  bescheinigte  Abschrift  des  Verzeichnisses  der  Fabrikanten,  welchen
im  abgelaufenen  Quartal  die  Verwendung  von  Surrogaten  zur  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  gestattet
war,  beizufügen.

S.  7.

In  Fällen  der  Zuwiderhandlung  gegen  die  in  den  vorstehenden  Bestimmungen  den  Tabackfabrikanten
gemachten  Vorschriften  tritt,  sofern  nicht  die  Strafe  aus  §.  36  Absatz  2  des  Gesetzes  vom  16.  Juli  d.  I.
verwirkt  ist,  die  im  §.  40  daselbst  angedrohte  Ordnungsstrafe  ein.
        <pb n="779" />
        —  755  —

Haupt  ant
Steuerutt  ....

Verzeichniß

der

Tabackfabrikanten,  welchen  die  Verwendung  von  Surrogaten  bei  der  Herstellung  von
Tabackfabrikaten  gestattet  ist.

Anweisung  für  den  Gebrauch.

1.  Das  Verzeichniß  ist  fortlaufend  zu  führen.

Die  zu  demselben  gehörigen  Beläge  sind  chronologisch  zu  numeriren  und  in  einem  Heft  vereinigt
aufzubewahren.  .

2.  Eine  Einsendung  zur  Revision  findet  nicht  statt,  dagegen  ist  dem  zur  Revision  gehenden  Registermaterial
jedesmal  ein  von  dem  Oberkontrolör  zu  prüfender  und  zu  bescheinigender  Auszug  aus  dem  Verzeichnisse
beizufügen.

Dieser  Auszug  hat  zu  enthalten:
a)  Namen  und  Wohnort  derjenigen  Fabrikanten,  welche  im  Laufe  des  letztverflossenen  Quartals
Surrogate  bei  der  Tabackfabrikation  verwenden  durften,
b)  die  Art  dieser  Surrogate.
        <pb n="780" />
        756

—t

Die  Genehmigung  ist  ertheilt:

 

 

 

 

 

kirschblätter

8
z  Tag
m  den  Fabrikanten:
9  der  Belag-,Bemerkungen.
Ei  am  für
.intragung  Name  Wohnort  Nummer
#
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.
1879  «
1.23-11  18X11KirschblätterWenck,Ioh.  Kronenberg  1
227/11  25/11  Weichsel-Walz,  Pet.  Werder  2/3
        <pb n="781" />
        Tabachfabrik  des  Johann  Meyer  zu  Meunkirchen.

—  1½57  —

Lagerbuch

der

über  die

Muster  b.

S.  5.

Vorräthe  an  Tabacksurrogaten  für  das  I.  Quartal  1880.

Dieses  Buch  enthält  zwanzig  Blätter,  welche
mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten.

 

Das  Buch  ist  im  Surrogatenlager,
rechts  an  der  Thür  im  kleinen  Schranke,

 

 

Schnur  durchzogen  sind.  aufzubewahren.
Neuhaus,  den  27.  Dezember  1879.
Demuth,
Ober-Steuerkontrolör.
Inhaltsverzeichniß.
Surrogate.  Blatt.  Surrogate.  Blatt.

 

I.  Weichselkirschblätter
II.  Kirschblätter.

 

 

 

107
        <pb n="782" />
        758

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mithin  Sollvorrath

Weichsel
8  Der  Zugang  bezw.  der  Abgang
z  hat  stattgefunden:
*  —  Vor-  Nähere  Bezeichnung  der  Zu=  und  Abgänge  2c.
bezw.
MonatC  Tag  Stunde  Nach-S
  mittag
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  —  —  —  —  stbestand  am  Schlusse  des  IV.  Quartals  1879.
Für  die  Richtigkeit:
#  Demuth,  Oberkontrolör.  Joh.  Meyer.
2.  Januar  5  10  V.  Frachtbriefe  und  Fakturen  von  Epstein  ..
3.  10  9  VI.  In  die  Fabrik  abgegeben  .  .  ....
4.  -  29  —  —  Zusammen
Abgang  ....
Mithin  Sollvorrath
Bei  der  heutigen  Lageraufnahme  waren  vorhanden
6  Daher  Ueberschuß,  wegen  dessen  Anzeige  erstattetn  worden
  ist  ..  .
Jstbestand
5.  -  31  9  V.  HVerkauft  an  den  Fabrikanten  Schlipp  hierselbst
6.  Februar  2  3  N.  In  die  Fabrik  abgegeben
7.  OD  12  10  V.  ZFrachtbrief  und  Faktura  von  Rüdesheim
8.  23  –  —  Zusammen
Abgang  .  .
Mithin  Sollvorrath  .
z  Bei  der  heutigen  Lageraufnahme  waren  vorhanden
Daher  Minderbefund,  wegen  dessen  verhandelt  ist
«  Istbestand
9.  März  3  6  N.  Frachtbrief  und  Faktura  von  Deidesheim  .  .
10.  -  8  10  V.  Probesendung.  Frachtrief  von  Auerbach
11.  10  9  V.  In  die  Fabrik  abgegeben  .  ..
12.  29  —  —  Zusammen
Abgang  .
(

 

 

 

Bei  der  heutigen  Quartalsaufnahme  n  waren  vorhanden
Mithin  Minderbefund
Für  das  l.  Quartal  1880  sind  zu  versteuern

Die  Richtigkeit  des  Abschlusses  und  die  geschehene  Uebernahme
des  Istbestandes  mit  289  kg  in  das  Lagerbuch  pro  II.  Ouartal
1880  wird  hiermit  bescheinigt.

Demuth,  Oberkontrolör.  Joh.  Meyer.

Steuerberechnung.
Die  Abgabe  von  941,5  kg  zum  Satze  von  65  J  pro  100  kg
beträgt  611  —  95  88.
Dieselbe  ist  gebucht  Einnahme-Journal  Blatt  5  Nr.  28.

Weitz,  Steuereinnehmer.
        <pb n="783" />
        kirschblätter.

—  759

—
—  —

 

Belag-Nr.


Zugang
Nettogewicht

Kilogramm.

Abgang

 

zur
Fabrik

zu  anderen
Zwecken

—.““

Summe

Nettogewicht  in  Kilogramm.

Festgestellter

Minderbefund

Kilogramm.

Gewichtsmenge
der
zu  versteuernden
Surrogate

(Spalte  9  und  12)

Kilogramm.

 

B.

10.

L

12.

13.

 

720

271

 

 

991
241,5

 

749.
967

 

217,

 

967

209

 

 

1  176
643,P

 

532,8
229

 

303,/8

 

229
335

 

566
186

 

380
289

 

91

 

 

 

 

 

 

—

 

107“
        <pb n="784" />
        —  760  —

Anweisung  für  den  Gebrauch.

.  Das  Lagerbuch  wird  vom  Fabrikanten  selbst  oder  seinem  bei  der  Steuerhebestelle  hierfür  ein=  für
allemal  zu  bezeichnenden  Stellvertreter,  in  jedem  Falle  aber  unter  Verantwortlichkeit  des  Fabrikanten,
  in  Quartalabschnitten  geführt.

.Auf  der  Titelseite  ist  die  Art  der  zu  lagernden  Surrogate  anzugeben.  Für  jede  Art  von
Surrogaten  wird  ein  besonderes  Konto  angelegt.

Zu=  und  Abgang  sind  in  vollen  Zehnteln  eines  Kilogramms  anzuschreiben.

Als  „Zugang“  ist  jede  Post  Surrogate,  sobald  sie  in  den  Aufbewahrungsraum  gelangt,  einzutragen,
  und  zwar  nach  dem  Nettogewicht.  Als  Beläge  dienen  die  in  Spalte  7  unter  fortlaufender
  Nummer  auszuführenden  Fakturen,  Frachtbriefe  2c.

Der  Abgang  „zur  Fabrik“  und  „zu  anderen  Zwecken“  wird,  und  zwar  gleichfalls  nach  Nettogewicht,
  gebucht,  sobald  die  Entnahme  aus  dem  Lager  stattfindet.  Bei  den  „Abgängen  zu  anderen
  Zwecken“  sind  vom  Fabrikanten  die  mit  dem  Genehmigungsvermerk  des  Oberkontrolörs
versehenen  Anträge  als  Beläge  anzuschließen  und  in  Spalte  7  mit  fortlaufender  Nummer
zu  buchen.

Ergiebt  eine  Lageraufnahme  einen  Mehr=  oder  Minderbefund  gegen  den  Buchbestand,  so  ist  nach
den  Vorschriften  im  §.  5  der  Bestimmungen  zu  verfahren.

.  Am  Duartalschlusse  findet  regelmäßig  eine  Lageraufnahme  und  der  Abschluß  eines  jeden  Kontos
statt.  Die  Abschlüsse  sowie  die  richtige  Uebernahme  des  Istbestandes  in  das  betreffende  Konto
des  Lagerbuchs  für  das  folgende  Quartal  sind  von  dem  Oberkontrolör  und  dem  Fabrikanten  zu
bescheinigen  und  das  Lagerbuch  nebst  Belagsheft  hierauf  von  dem  Oberkontrolör  einzuziehen  und
an  die  Steuerhebestelle  abzugeben.  Die  Berechnung  der  Steuer  ist  von  letzterer  unter  den  Abschluß
  des  betreffenden  Kontos  zu  setzen.
        <pb n="785" />
        —  761  —

Muster  c
S.  6
Haupt  ant
Steuerununnt:
Einnahme-Journal
der
Abgabe  von  Taback  surrogaten
für
das  ...  Quartal  18...
Dieses  Journal  enthält  Blätter,  welche  mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten

Schnur  durchzogen  sind.

(Name.)
(Amtskarakter.)
        <pb n="786" />
        —  762  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abgabe  ist  zu  entrichten

S

r  Der  Der  Fabrikanten  für  verwendete  Betrag
2  Eintragung  Des  6  —  .  #rn
".  zum  Lagerbuchs  Vad—  ainsch—  eingezahlten
S  Name  Wohnort  kirsch=  blätter  6  Abgabe
ag  »  .
N  »  blätter

Blatt  ie  k  i  i  i4  38

1.  2.  3.  4.  5  6.  7.  S.9.  10.  11.12.
        <pb n="787" />
        —  763  —

Mit  Rücksicht  auf  den  Umstand,  daß  der  Kartoffel=  (Colorado-)  Käser  in  Deutschland  seit  zwei  Jahren
nicht  mehr  zum  Vorschein  gekommen  ist,  hat  die  französische  Regierung  das  unterm  11.  August  1877  erlassene
  Verbot  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  von  Kartoffeln  und  den  zur  Verpackung  von  Kartoffeln  benutzten
Gegenständen  aus  Deutschland  nach  Frankreich  durch  Dekret  vom  13.  November  cr.  aufgehoben.  Dagegen
ist  das  Verbot  der  Ein=  und  Durchfuhr  von  Kraut,  Blättern  und  Stengeln  der  Kartoffelpflanze  in  Kraft
geblieben.

 

Der  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Dahlström  zu  Darmstadt  ist  in  Folge
seiner  Zurückberufung  in  den  preußischen  Landesdienst  von  den  ihm  übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör
  mit  Ablauf  des  Monats  November  d.  J.  entbunden  worden.

 

AA.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  8.  d.  M.  wird  die  zu  den  württembergischen  Staatsbahnen  gehörige,  25,72  km  lange  Bahnstrecke
Backnang  —Bietigheim  mit  den  Zwischenstationen  Burgstall,  Kirchberg  a.  Murr,  Marbach  a.  Neckar  und
Beihingen  für  den  Personen-,  Gepäck-,  Equipagen-,  Vieh=  und  Güter-Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  6.  Dezember  1879.
In  Vertretung.
Körte.

 

5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  im  Jahre  1864  in  Krimpen  a.  d.  Assel  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Vollschif
  „Zuid  Holland"  von  1010,)7  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Friedr.  Roters  zu  Bremerhaven  und  Genossen  unter  dem  Namen
„Bertha“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die
Eigenthümer  Bremerhaven  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  15.  v.  M.  vom  Kaeiserlichen  Konsulat
zu  Amsterdam  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

In  Hamburg  wird  am  15.  d.  M.  mit  einer  Schiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

In  Elsfleth  wird  am  15.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="788" />
        <pb n="789" />
        Central  -·  Glatt

für  das

Deutsche

 

 

Reich.

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Dezember  1879.

Inhalt:  1.  Augemeine  Verwaltungs-Sachen:  Auswei.
sung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.  Seite  766

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  bis  Ende  November

  1879  .  768  5.

3.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken
Ende  November  1879;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten
  Ende  November  1877  7J7069

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme
an  Wechselstempelsteuer  in  den  Monaten  April  bis  November
  1879;  —  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie
Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  für  November  1879;  —  Ein
fuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen

51.

Grenzen  während  der  Zeit  vom  16.  bis  30.  November
1879;  —  Bundesrathsbeschluß,  betreffend  Tarifirung  der
Cigarrenkistenbretter;  —  Notiz,  betreffend  den  in  v.  Decker's
Verlag  erschienenen  „Wechselstempel-Tarif#  774
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Haltestellen  Grifte  und
Niederweimar;  —  desgl.  der  Bahnstrecke  Staßfurt  —
Hecklingen  779
Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;
—  Erscheinen  des  vierten  Heftes  der  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämtrre  779

—  —

.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  —
.  80

Todesfall  ..
Druckfehler-Berichtigng  J7930

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  danm  des
*  —  Ausweisung  weifungs-S85
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  6  3.  4.  5.  6.

 

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:

Tischlergeselle,  tember  1854  und  orts=  teln,

Vorbeter,  Russisch-Polen,

 

 

 

1.  Josef  Scmänek,  geboren  am  20.  Sep-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische.  Dezem-Bezirksregierung

  zu  ber  d.  J.

angehörig  zu  Ouboc  bei  Potsdam,
Taus,  Böhmen,
2.Leib  Estermann,  55  Jahre,  aus  Szaki,  desgleichen,  Königlich  preußische  1.  Dezem-Bezirksregierung

  zu  ber  d.  J.
Posen,

 

 

108
        <pb n="790" />
        766

 

 

 

 

 

I
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
.4  —  Ausweisung  iS.
„  weisungs-=8
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  .  6.
3.  Anton  Opora,  Ar-  z1  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  10.  Novembeiter,
  ortsangehörig  zu  Pios-teln,  Bezirksregierung  zu|  ber  d.  J.
ko,  Russisch-Polen,  Oppeln,
4.  Johann  Nowak,“4  Jahre,  aus  Trus-desgleichen,  Königlich  preußische  17.  Novem-Maurer,
  now,  Bezirk  Hohen-  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
mauth,  Böhmen,  Liegnitz,
5.  Anton  Weiß,  830  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schmiedegeselle,  Alt-Hartsdorf,  ortsangehörig
  zu  Röchlitz,
Bezirk  Reichenberg,
Böhmen,
6.  Anton  FTazler,  22  Sahre,  aus  Petzkau,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Novem-Schuhmacher,
  Bezirk  Gitschin,  Böh-  ber  d.  IJ.
men,
7.  Josef  Reimann,38  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Arbeiter,  Diletz,  ortsangehörig  zu
Eisenstadtl,  Kreis  Gitschin,
  Böhmen,
8.  Karl  Rischard,  Kell-geboren  am  18.  AugustsBetteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  1.  Oktober
ner,  1856  und  heimaths-  ger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zuàe  d.  J.
berechtigt  in  Luxem-  urtheilung  wegen  der  Magdeburg,
burg,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
9.  Karl  Julius  Mon-geboren  am  8.  Mai  1850  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  4.  Dezemsen,
  Arbeiter,  zu  Vangede  auf  See  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  S.
land,  Dänemark,  Schleswig,
10.  Anton  Würth,,20  JSahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  22.  Novem-Handlungsgehülfe,
  Prag,  ortsangehörig  zu  Landdrostei  zu  Lüne=  ber  d.  J.
Ellbogen,  Böhmen,  burg,
11.  Balthasar  Sebastian  37  Jahre,  aus  Goldin-Betteln,  nach  mehrma-dieselbe  Behörde,  1.  Dezem-Blöcklinger,
  4  gen,  Kanton  St.  Gallen,  liger  rechtskräftiger  Ver-  ber  d.  J.

Schlossergeselle,

Schweiz,

 

 

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der

drei  Jahre,

 

urtheilung  wegen  der

letzten
        <pb n="791" />
        767

 

 

 

 

 

 

 

 

rig  zu  Cohmentry,  Departement
  Allier,  Frank- 



reich,

 

 

 

 

.  I

SNanme  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

.  .  *  Ausweisung  weisunas-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

12.  Mayer  Lustig,  Ger-17  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-  Kbniglich  preußische  13.  Novembergeselle
  und  Han-  Tuchow,  Kreis  Tarnow,  teln,  Bezirksregierung  zus  ber  d.  J.
delsmann,  Galizien,  Wiesbaden,

13.  Dominico  Marochio,  67  Jahre,  geboren  zuddesgleichen,  Königlich  preußische  7.  Oktober
Musiker,  Nadini,  Italien,  Bezirksregierung  zud.  J.

Duüsseldorf,

14.  Eduard  Pereles,  geboren  am  28.  Dezem-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  28.  Novem-Handlungskommis,

  ber  1860,  aus  Krasilau,  Bezirksamt  Bruck,  ber  d.  S.
Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,


15.  Louss  Soudan,  2  Sahre,  geboren  zu-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-29.  Novem-Schuster,

  Metz,  zufolge  Option  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
französischer  Staatsangehöriger,


16.  Tohannes  Frick,  Ar--geboren  1849  zu  KappelLandstreichen  und  Be-sDerselbe,  5.  Dezembeiter,
  am  Albis  bei  Zürich,trug,  ber  d.  J.

Schweiz,

17.  Eugen  Apffel,geboren  am  20.  Novem-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

Schloͤsser,  ber  1853  zu  Weißenburg,
  Unter-Elsaß,  zufolge
  Option  französischer
  Staatsangehöriger,

18.Nicolaus  Vogel,  55  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks--29.  Novem-Melker,
  ortsangehörig  zu  Kriens,  präsident  zu  Kolmar,  ber  d.  J.

Kanton  Luzern,  Schweiz,

19.  Josef  Wörz,  Mau=  33  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.

rer,  ortsangehörig  zu  Zams,teln,
Bezirk  Landeck,  Oesterreich,


20.Anton  Chollet,  Fa-geboren  am  15.  Juni  Landstreichen,  derselbe,  2.  Dezembrikarbeiter,
  1858  und  ortsangehö-  ber  d.  J.

 

108½
        <pb n="792" />
        768

 

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1879
bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .

UThmebMägtBonifiXatiw  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den

Etatsjahres  .  Bleib  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  Haftüüch  eiben  des  und  5

Schlusse  des  aftliche  Vorjahres  +  ·

Einnahme.  rꝛ  mehr
h  oben  gen  annten  Nechnung  Epalte  4)  —  weniger

AC  -  -m½  4  “
1.  2.  3.  4.  5.  6.
gölle  98  007  995  389  506  98  868  439  677997  4630I.30871026
Rübenzuckersteuer  23  807  656  14  262  463  9545  19333888  688—  4343  495
Salzsteuer  23  455  638  8  502  23  447  136623  475  708—  28572
Tabacksteuer  359  284  74  398  284  886  198  068  86  818
Branntweinsteuer  .  2392207742335221968855519959849—271294
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  71782  —  71782  68  849  2933
Brausteuer  10  674  718  159  152  10  515  5660  660  858—  145  292
Uebergangsabgaben  von  Bier-  6274322  —  627  43  594  897//.  32  535
Summe  181  826  582  18777  543  163  049  039136  844  8380  +26  204  659
Spielkartenstempel  650  937  —  650  937  —  650  937
Darunter
Nachsteuer:
25  279

 

 

 

 

7

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bis  Ende  November  1879:
        <pb n="793" />
        769

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  .
vom  Beginn  Ist--Einnahme  Difererz
Bezeichnung  des  Etats-  in  demselben  zwschen  en
«  ·«  jahres  bis  Zeitraum  pa  gen
der  zum  Schluß  des  des  un
obengenannten  Vorjahres  mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
A  AM  “
1.  2.  I  3.  I  4.
Zölle  93  428  410  62  083  703  +  31  344  707
Rübenzuckersteuer  49  782  741  46  040  796  +  3741  945
Salzsteuer  21  187  506  21  189  716  —  2210
Tabacksteuer  229961  147  949  +  82  012
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  26  369  628  26247  341  +  122287
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  9•453  541  9550  921  —  97380
Summe  200  451“  165  260  426  +35·19T  361
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer)
  670  544  —-  +  6270544

 

3Z.  M  u  nze.

 

 

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  13.  Dezember  1879  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

und  Bank-Wese  u.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  dierren  Silbermünzen
7.  bis  13.  Dezember  auf  Prival-  «  Fünszi  Woannt
i.  in-  -  Zwanzig-1879
  sind  gepräg  Doppelkronen  Kronen  balbe  rechnung  Süne  r  Sueie  M  Ein  Finb'  Bang.
worden  in:  Kronen  geprägt  arkstücke  Markstücke  arkstücke  stücke  siüche
#4  -“  A  A  /4  44  #  AC  A
Berlin  ..  —  —  —  —  53  325  —
Stuttgart  —  —  —  —  —  80  000  —  —  —  —
Hamburg.  305  900  305  900  —  —  —  —4  —
Summe  1.  —  305  doo  —  305  900—  80  000,  53  32  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt"268  111  720|422  320  200  27  969  925898  653  440/71  653  095/|98  510  048  149  775  684.71  486  552  —  35  717  922.80
3.  Gesammt-Ausprägung268  111  720|422  626  100  27  969  925|398  959  340|71  653  095½98  590  048,149  829  00971  486  552—835  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  ein-  1  v
gezogen  233  480  183  830  1  850  2  010  2  378  1296  6460/  000  40%0
5.  Bleibeen  1  267  878  240  422  442  27027  968  075  711%  651  085|98  587  670/149  827  113  485  305  5030  30  717  513/60
1  718  288  585  44  422  269  ,  887,10  #
        <pb n="794" />
        770

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen.
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  *
—  Gegen  Unge-  Gegen  güch  Gegen  zindn  Gegen  Gegen  Summe  Gegen  bindls.
*n  der  Banten.und.Aeserveten1.  rtbe.ecte  a1.  rer.  fäflge  ttir  mit  81.  Ottbr.  onstige  .1.  xttb  z1.  Ottbr.  ants
*  Name  Kapital.]  Fonds.Umlauf.  15n  r·  *  im  r.  Ver-  1679  «  Kündi»  LNI  r«  Paisiva.«  r.  der  1.  1.  weinng
oten.  Fendlich-  .  zungs.  .  187.Passlva.1879.
keiten.  frist.  Wis  l
1|  Reichsbank=  ..  12000015223usw-Man119562—653071883854-34065—-  —  392  3810(8  140—  78—
2  Stãdt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2426—  202  1240—  79  3363  —  138  —  —  —  —  9389—  340  7
3|Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  203—  244  1  159  506  259—  11  2823  —  441  30  —  9065  —  296  382
4  Magqdeburger  Privatbank  3000  606  22741—  584  994—  1469  17.  15  1035  45  214  —  88  7  1460  —  436  1331
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank=  3  000  750  1734—  349  809—  189  3S2  91  2807  96  334  +  112  8949  —  232  n
6Provinzial--Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen#  3  000  750  1  692—  4383  947/—  252  4  —  1  926  —  179  179  —  135  6  551—  798  452
7Hannoversche  Bank  12  000  862  4733—  5771  503|  3005  —  146  20444  311456  +  452  24  100—  240  54
8Frankfurter  Buurr.3143  3574  9684—  2440  408—  1543  6  672°—  521  235|—  1971612  +  103421222%  11
Bayerische  Notenbank  7  500  292  66952—  560028278—  2102  1459—  712  1453—  16  2066—  774¼  78  412  5144156
10Schsische  Bank  zu  Dresden0000  33111402“—  57816377—  5#9  1369—  709  3537—  82  866  +  313331|  1056  2676
11|  Leipzlger  Kassenverein  3  000  133  29524  2  1  185—  23  1322  —  4686+  134  163—  6  8  ö38|  142  40
12/  Chemnitzer  Stadtbank  510  115  507—  2  1324  64  102—  42735—  47  166  J  8741  34
13|  Württembergische  Notenbank  9  000  371  23  o0184  495  9907—  109  155—  4  5—  73  639—  5  33188  4777  10#9
141  Badische  Bank  ....  9000136112427445272804197Dass-Las  65  7  550  57  23791  554
15)  Bank  für  Süddeutschland.  15  672  1  541  13714  296  8  060  —  220  1666—  1  —  —  914  s6  32  007J  38¼
16/|  Braunschweigische  Bank  10  500  809  2  326-  5.  1  562—  623  y  643  1847—  79  290  2  I70#48.  61840
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  977—  215  190—  131111  7  3038  232  484  5  7617  29  138
18  Bremer  Buk  16  607  775  4251—  863  2518—  6654  316  1—  us  16  2514  382  94  —  3371  37294  —  7o05  638
Zusammen  268  333  31372911252  —  40  611|  202  716—  70  315210  193  +  32  543  39  075/  213/10  0138  2  567|1  470  237—  5288|]  14  æ6

 

Zu  :
Zu  14.:
Zu  15":

Darunter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

*:  Darunter  148  600  KX  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

40  406  „A  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

Darunter  104  486  „K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="795" />
        anken  Ende  November  1879

bersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1879.

uf  Tausend  Mark.)

771

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AMOIVA.

Netall-  Gegen  Reichs-.  Gegen  Noten  Gegen  -  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  8
estand.  31.  Oktbr.  tafsen.  31.  Oltbr.  anderer  31.  Oktbr.  Wechsel.  31.  Oltbr.  Lombard.  31.  Oktbr.  Effekten.  31.  Oktbr.  Aetlna.  31.  Oktbr.  der  31.  Oktbr.  2
1879.  scheine.  1879.  Banken.  1879.  1879.  1879.  1879.  1879.—  Aktiva.  1879.  .
1  1
543  926  37019  40046  —  139  15604  —  63845  181—  12558  47594  —  7684  20  5866—  5745  24  569  —  4428  1050  528  81  1
859—  184  5  —  322  —  97  5767—  462  2600—  270  58  —  221  32  —  96520—  310  2
97914  55  8  3  57  —  808  7038—  227  795  —  75  —  —  452  1  172  9329—  276  3
884—  151  11—  12  385  —  252  s  159  4  122  817—  75  —  —  64—  53  7320—  421  4
769.—  7  —  —  156—  167  —  55  790.  58  2600—  5  474—  163  9160  —  215  5
717—  100  —  —  28.—  131  4403—  648  1  001  130  —  —  6ß26—  220  6775—  789  6
1965—  113  9  —  9  651—  48  12  239—  253  649  —  97  479—  39  8  1090—  283  24  100  —  240  7
8  596—  717  433  3  247  —  183  2014114  113  5  795  —  827  4357—  58  2198—  49  41  767—  2  098  8
35  066—  338  30  —  6  3578  +  1  160  33  697—  2224  1724  —  45  1  451—  296  2  8661  509  78  412—  514  9
17  033—  37  44  —  5  6788  —  12  43190  +  .  53  4468  —  388  3  8311—  609  3977  —  83  79331—  105610
1  072—  11  10  —  7  665  —  29  4045  194  1  514  51  —  —  709  —  128  8o038  4  1421
217—  18  5.—  3  153  —  45  3  1024  180  94  —  20  144  —  420  —  60  4135—  3412
9966—  1254  72—  33  3073.—  901  18  553—  20  412—  51  211  —  871  —  122  33  188—  477  13
4848—  148  1701—  1  287  4  106  15  905  —  310  1197  4  26  31  —  1511—  37  23791  —  5544
5  310  —  7156  23  7  321—  6447|15701  —  1040  2483  +  568  41356  202  4034—+  57y5  32  00o07  3815
597  19  13—  12  154  83  10  283+  1  809  1928—  136  —  —  4203  —  1170  17  178  4  617  16
380.—  34  4  5  403  —  39  4766—  334  237—  64  735  —  122  1280  —  152  7  805  46  17
1  5991—  238  3—  5  131  34  33  197—  301  2051  16  361  10  736—  169  38  078—  653818

684  783|-T  368  07|140730  —  16733023  —  8206602  161—  12639  76  158—  8865  36  639  —  6883  57100  —  5557|1  460  594  —  4240
        <pb n="796" />
        —  772  —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Bankng#ten
Bezeichnun  —
Laufende  der  im  Umlauf  im.  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.  .
Notenbenken.  in  Abschnitten  zu  1004  in  Abschnitten  zu  200  4
1.]Reichsbank  ..  405  039  600  132  460  400  —  —

2.]  Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  245  500  313  500  —  —

3.Kölnische  Privatbank  2).  ..  2  186  900  789  400  —  —

4.]  Magdeburger  Privatbank  2273  600  726  400  —  —

5.]  Danziger  Privat-Aktienbock  1  734  100  1  265  900  —  —

6.]  Provinzial-Aktienank  des  Großherzogthums  Posen  573  300  326  700  389  200  510  800

7.]  Hannoversche  aoa  .......  4  733  100  1  566  900  —  —

8.Frankfurter  Bank  .  3  837  100  3  362  900  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  ..  66  882  500  3  047  500  —  —
10.Siächsische  Bank  zu  Dresden  23  874  10036  125  900  —  —
11.]Leipziger  Kassenverein  —  -  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtboaonn  507  200  2800  —  —
13.]Württembergische  Notenbank  23017600  2582  400  —  "  —
14.Badische  Bur  12.426  700  (2  573  300  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  13  713500  22  286  500  —  —
16.]Braunschweigische  Burm  ..  2326  100011173  900  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  977  100  1  422  900  —  —  —
18.Bremer  Bank  4251  300  5248  700  —  —

1
zusammen  am  30.  November  1879.  569  599  300  249  276  000  389  200  510  800
am  31.  Oktober  18770  582  596  1000233  419  200  479  200  420  800
mithin  am  30.  November  1879  mehr  —  15  856  800  —  ·  90  000
weniger  12  996  800  —  90  000  —

 

Anmerkungen.

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:  91  540  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

im  Bestande:
vernichtet:

2  7600
7964  6600

2)  Ven  den  auf  Thalerwäáährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit
1  410  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:  20
vernichtet:  98  3600  "

3)  Bei  der  Hannoverschen  Bank  waren  ferner  vorhanden,  aber  nicht  dem  Vetriebe  übergeb

223  750  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

10  705
86  581  175

dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfählg  und

2  440  Thlr.  in  Abschnstten  zu  20  Thlr.,

720
296  840  2  r—i
en  5  700  000  Mark  in  9

oten  zu  100  Mark.

In  Betreff  derjeuigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1  300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1  700  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  6  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  058  100  Mark  in
        <pb n="797" />
        —  773  —

nöten  Ende  November  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Lausende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  .  in  Abschnitten  zu  10004  überhaupt
A  A  #  1  A  A  A.
93  716  000  227  784  000  218  190  000  376  510  000  716  945  600  736  754  400  1.
—  —  1  181  000  260  000  2  426  500  573  500  2.
—  —  —  —  2  186  900  789  400  3.
—  —  —  —  2273  600  726  400  4.
—  —  —  —  1734  100  1265  900  5.
729  500  470  500  —  —  1  692  000  1  308  000  6.
—  —  —  —  4  733  1002)  1  566  900  7
668  500  1  431  500  5  178  000  15  522  000  9  683  600  20  316  400  8.
—  —  —  —  66  882  500  3047  500  9.
16  368  500  10  131  500  —  —  40  242  600  46  257  400  10.
2952  000  48  000  —  —  2952  000  48  000  11.
–  —  —  507  200  2800  12.
—-  —  —  —  23  017  600  2  82  400  13.
—  —  —  —  12  426  700  26  573  300  14.
—  —  —  —  13  713  500  22286  500  15.
—  —  —  —  2326  100  11  173  900  16.
—  —  —  —  977  100  1  422  900  17.
—  —  —  —  4251  300  5  248  700  18.
114  434  500  239  865  500  224549  000  392  292  000  908  972  000  881  944  300
122  153  500  232  646  500  244  338  000  372  553  000  949  566  800  839  039500
—  7219  000  —  19  739  000  —  42  904  800
7  719  000  —  19  789  000  —  40  594  800  —

 

 

 

 

 

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  November  1879:

85  950  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  237  100  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  92  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  192  520  Mark
mithin  gegen  Ende  Oktober  1879  weniger  5415
2100  25  900.  O"  7  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  147  0154
8  339  400  ·  5  rx  ·  r*  ·  259  425  300  i  "  v  I  138  492  000  I  ·  O  US  -  1  502  407  665  "

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  November  1879:

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  500  Mark
mithin  gegen  Ende  Oktober  1879  weniger  60
450  „  „  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7200
297902  -  :  "„  299  000  -  -  -  -  2976  300  -

daß  am  30.  November  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  997000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

109
        <pb n="798" />
        774

.

Zoll-=un

  d

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.  1879.  1879.
z  -r—  —  A

I.  Im  Reichs-Po  stgebiete.
1.  Königsberg  .  16  584  45  13637  10  13251  80  16  226  90
2.  Gumbinnen  313610  2  664  40  3  475  15  3  886  20
3.  Danzig  13  509  75  12  23595  13  329  10  14  987  40
4.  Berlin  48  16330  5627445  55  698  45  63  03225
5.  Potsdam  3  156310  2728  55  3  663  5  4920  50
6.  Frankfurt  a.  6014  6  356320  699205  9240  90
7.  Stettin  7325  95  733445  74735  10  880  60
8.  Köslin.  1  480  00  1  88775  2460  65  2243  30
9.  Posen  4  1240  4106  15  6  88560  502110
10.  Bromberg.  2722  80  2687  10  4629  40  3  56125
11.  Breslau  14574  05  15  664  90  15  11045  19  4180
12.  Liegnitz  6  599750  6  419  90  72647  9315  15
13.  Oppeln  6  0566  65  523380  6716  60  8186  40
14.  Ma  deburg  13  153  05  14426  70  13  881  60  20  864  45
15.  ale  a.  695700  6069  70  6  55zö210  8723  55
16.  furtt  8  090770  7265|40  8  931495  14  004
17.  Kiel.  7062  25  6  048  05  442515  8596  55
18.  Hannover  5564  25  5210  20  585390  8055  05
19.  Münster  1996  75  1  899  50  1  560  55  3  479  35
20.  Minden  5865  05  6261185  5499  85  8041  30
21.  Arnsberg  1734080  16  948  40  14  586  95  25  412  10
22.  Kassel  3  358  45  331745  359215  4914  80
23.  Frenkfurt  a.  a.  in.  25  210  65  28228  00  19  610  55  39127  45
24.  Köhn  13  667  12  8656  80  12  03530  19  618  50
25.  Aachen  6291  40  7436  45  51906  95  11  .217  80
26.  Koblenz  29150  273225  241320  3914  95
27.  Düsseldorf.  32  33385  33387  50  25  559  35  52  48  00
28.  Trier  1996  75  1  87185  1513  55  3237  65
29.  Dresden  10  200  95  10  480  20  8  64595  14  265  00
30.  Leipzig  29  938  95  25  369  60  26  677  38  03200
31.  Karlsruhe  11  42555  12  260770  9846  05  22190  80
32.  Konstanz  47609  15  5192  90  4718  95  8  813  95
33.  Darnstadt.  8560595  9310  15  9424  13  649  45
34.  Schwerin  i.  M  433585  1  60270  2222  70  2480  40
35.  Oldenburg  4449  75  4409  10  2916  30  6  422  10
36.  Braunschweig  3  869  45  —  3  662  25  5902  05
37.  Bremen  15  09  75  17  13580  13011  80  23938  30
38.  9a  mburg  58  109  10  57  661  70  55  279  70  77587130
39.  Biraßurg!  i.  E.  14317  25  1654290  13732  70  25  23125
40.  M  ...  3  532  90  3751150  2434  05  5898  60
Su##  1  453  894  25  458  422  85  430  625  75647080  45
II.  Bayern  32434  90  33707  55  32205  50  53  765  40
III.  Württem#  erg.  15  444445  17  830  35  16  546  55  20  091  45
Ueberhaupt  501  771  00  509  96075  479377  80720937130
*)  Dagegen  im  Jahre  1878  518  463  45  509  100  85  500  170  30  45
1  „  „  1877  566  297740  572  178.  65  573  642  55584  507  35
1876  531  50260  573  77880  571  318  3  566  623  15

#  #  7

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.
        <pb n="799" />
        Steuer-Wesen.

775

Reich  in  den  Monaten  April  bis  November  1879.

 

 

 

 

 

August  September  Oktober  November
1879.  1879.  1879.  1879.
4  A  A  A
12  463  10  13  225  30  14  501  40  13  207  00
2  876  70  2  812  05  3  418  00  2  508  60
10  808  90  12  703  05  13  603  25  10  170  75
4  743  80  52  504  95  56  554  30  52  012  0.)
3  087  20  3  077  00  4225  70  2  961  80
5714  50  6  762  90  7  584  55  6  240  90
7  566  90  8  077  40  8  537  70  8  035  60
1  496  45  2  118  00  2155  00  1  719  00
3  S843  00  4  869  75  4  351  85  3  413  35
2530  10  2929  45  3258  90  2  808  45
13  131  20  14  518  90  14  619  05  12840  15
5764  15  7092  55  7680  90  6948  90
5  113  75  5904  55  6  861  80  5  827  95
18  441  80  15  467  85  21  946  30  22  899  95
6  504  60  7  379  65  9163  05  8520  35
4945  85  8166  85  9448  10  8  8988  60
4166  10  5  022  90  6  197  35  5963  40
4549  55  6  525  70  7661  50  6  351  70
2  045  25  1  640  60  1  736  70  1  855  20
6260  50  4156  35  5950  50  5  436  50
16  534  35  16  062  80  17  146  90  12  628  40
3  115  30  3  324  00  3  313  90  3  410  20
24  972  95  24  875  20  28  236  50  24  687  85
10  341  80  11  377  55  14  367  50  12  330  75
4  365  20  6  421  30  7160  15  7  803  95
2726  10  2  496  75  3203  75  2843  95
23  201  00  30  883  55  37  959  60  30  810  20
1  912  50  1  685  85  2069  20  1  528  80
9207  50  10  595  90  11  162  80  10  300  50
26  349  50  25  746  70  32  378  05  24  835  10
8234  80  13  200  00  14  304  95  14  480  80
4610  90  4557  50  5  454  70  4  931  80
8923  15  9260  75  10  606  85  9  611  80
1  734  60  1  967  85  2212  50  1  74t540
3  943  60  3  363  10  4443  10  2590  95
3269  35  2830  35  5  344  30  6719  10
19  385  00  17214  85  17  183  10  15  122  30
59  006  35  64  522  65  70  666  60  61  151  15
15  275  80  15  292  50  8  400  90  14  982  20
.  2716  10  3  034  90  3  792  30  3  343  95
415  879  25  453  669  80  508  953  55  454  479  30
35  649  40  33  4310  60  40  795  40  35  445  90
15  407  60  16  696  40  17149  40  19  746  10
466  936  25  503  797180  566  898  35  509  671  30
506  196  90  505  504  05  566  757  50  498  139  55
547  805  35  586  366  10  613  371  15  555  721  00
543  436  65  596  0599  15  619  100  10  578  4774

 

 

 

 

 

 

 

 

 

109“
        <pb n="800" />
        Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Bahl  Ve  —
er  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller
im  Be=  Keuerte  Art  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  wütn  en  Rüben=  lunmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  2  —  —  —
2  -  Westpreußen  4306  385  22  —  —  —
3.  Brandenburg  .  ..  16  50  1  23  —
4.  Pommern  4¼293  5  1  —  —  —
5  -  Posen  .  .  .  ..  1  152  830  —  —  —  —
6  -  Schlesien  45  2922728  –  —  —
7.  =  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  1409983  363  4  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  1  123  580  903  192  983  350
9.  -  Hannoer  272647  993  390  —  37  —
10.  -  Westfalen  .  .  .  ..  1  79  840  —  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassa  1  28  480  10  –  —  —
12.  -Rheinprornz  8  907031  385  —  246  930
Summe  I.  248  18223  760  17607  193  1289  1280
II.  Bhen  2  113955  277  79  2995  —
III.  Sachen  —  —  90  157  —  —
IV.  Württemberg  544  266  110  —  —  —
V.  Bien  1  109  390  534  128  274  —
VI.  Hessen  —  —  46  —  330  802
VII.  Mecklenburg  1116844  7  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  410983  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  .  ..  —  —  5  —  1  —
X.  Braunschweig  30  2  484  545  —  —  —  —
XI.  Anhalt  321954145  –  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —-  —  2479  —  7  —
XIII.  Luxemburg  2  95  650  30  —  —  —
Ueberhaupt  325  23  873  538  5  345  557  4  896  2  082
Hierzu  in  den  Vormonaten  Septem-  6
ber  und  Oktober  1879.  —  28624354]  9  355,  133  4  953  7  069
Zusammen  September  bis  Novem-  «
ber1879....  —52497892  15  200  2190  9849  9  151
In  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  —  51  383561  19  764  2  146  6  117  8  757

 

 

*)  Bemerkung:  In  der  Uebersicht  für  Monat  Oktober  1879  sind  bei  Luxemburg  die  in  Spalte  3  angegebenen
        <pb n="801" />
        777

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  November  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Nohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  u.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
11  95  7  —  —  —  —
70  1871  1117  —  3  245  —  2  1079
1058  166  —  —  —  —  —
344  651  24  546  4  328  14520  14  727  5
35602  —  —  —  —  —  16  —
15  282  —  —  —  —  —  —  —
2  045  816  12574  294  142  087  107  4229  962
1  040  702  5  463  —  161  711  —  1980  —
5  —  —  —  —  —  —  —
18  12  6  472  —  19  881  —  6  446  —
23  435  4313  50  179  4  622  341  444  107  27  400  2  046
7  3  1  —  —  —  351  25
742  379  1  —  —  22  12
—  —  —  45  111  —
—  —  554  99  201  —  592  —
328  409  —  4  —  —  5  822  —
5  —  —  —  —  —  —  —
32  —  97  —  —  —  2962  —
324  182  —  —  —  —  —  —
—  184  —  —  —  —  —  —
38  —  213  —  —  —  5  635  –
—  —  —  —  2210  —  303
24911  5  470  51  045  4  725  343  900  107  43  198  2  083
37  124  10310  92  725  10  763  185  865  21934  110  551  9  185
62  035  15.780  143  770  15  488  529765  3  041  153  749  11  268
19  532  27  158  159  251  5  830  612  780  670  144  921  13  679

 

 

501  Ztr.  auf  50  085  Ztr.  berichtigt  worden.

—  —  —  —„  —  —
        <pb n="802" />
        778  —

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet

  während  der  Zeit  vom  16.  bis  30.  November  1879.
Nach  zollamtlichen  Ermittelungen

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Orenze  gegen

 

 

 

 

 

1.  Ostsee,  und  zwar  4.  Zu—
3.  Oester-'  sammen
a)  von  b)  von  2.  Rußland  reich  (Spalte  2
russischen;  anderen  bis  5)
Heäifen  Häfen
Ztr.  Zir.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weizen  3282  11  496  91  862  109  811216  461  Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  —  —  34901  2544  gaben  über  die
Durchfuhr  sind
2.  Roggen  349  0343  y33  312  Neaichingengedavon
  zur  Durchfuhr  13  336  200  39  281  518  53  335  wiesen  worden,
dur  Einsicht
3.  Hafer  18  29  8315%  20  36t11  d  Hialch
davon  zur  Durchfuhr  –  2  314  5144  4  7  462  oder  in  sonst
.  geeigneter  Weise
4.  Gerse  6  956  14  115  20  937  257  706  299  714  thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  2  195  1  064  9  464  20  134  32  8607witteln,  welcher
Theil  der  in  den
5.  Meiis  —  588  —  49945  50533  freirne  Veglerr
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  4548  4548  gen  de  zollfreien
6.  Mehl  aus  Getreide  und  nlrklen  #u  Vie-Hülsenfrüchten
  .  713  63  2976  45  124  48  876  stimmt  ist.
davon  zur  Durchfuhr  —  —  198  12  294  12  492
7.  Raps  und  Rübsaat  2  1036  2  866  19  720  23  624
8.  Leinsaat  47240  134  106  036  10  061  163  471
davon  zur  Durchfuhr  940  —  10  845  —  11  785
        <pb n="803" />
        —  779  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  Cigarrenkistenbretter,  in
der  Größe  zugeschnitten,  wie  sie  zur  Herstellung  von  Cigarrenkisten  verwendet  werden,  ohne  Unterschied  der
Stärke,  auch  gebeizte,

a)  ungehobelt,  oder  blos  an  den  Rändern  abgestoßen,  der  Nr.  1362,

b)  gehobelt,  der  Nr.  13  d
des  Zolltarifs  vom  15.  Juli  d.  IJ.  zu  unterstellen  sind.

 

Nachdem  die  in  der  Bekanntmachung  vom  12.  v.  M.  —  Central-Blatt  S.  663  —  veröffentlichten  Mittelwerthe
  für  die  daselbst  aufgeführten  Währungen  durch  den  Bundesrath  bis  auf  weiteres  festgesetzt  sind,  ist
in  R.  von  Decker's  Verlag  (Marquardt  &amp;amp;  Schenk)  in  Berlin  unter  der  Ueberschrift  „Wechselstempel-Tarif  für
das  Deutsche  Reich“  eine  Uebersicht  der  Stempelsätze,  wie  sie  sich  für  die  verschiedenen  Wechselsummen  in  gewissen
  Abstufungen  bei  den  einzelnen  Währungen  berechnen,  erschienen.  Dieses  Tableau  ist  im  Reichsschatzamt
  geprüft  und  richtig  befunden  worden.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  d.  M.  werden  die  an  der  Main-Weser-Bahn  neu  errichteten  Haltestellen:
Grifte,  zwischen  Guntershausen  und  Gensungen,
sowie
Niederweimar,  zwischen  Marburg  und  Fronhausen  gelegen,
dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  13.  Dezember  1879.

 

An  15.  d.  M.  wird  die  zur  Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahn  gehörige,  4,9  km  lange  Theilstrecke
Staßfurt  —  Hecklingen  der  Bahnlinie  Staßfurt—Blumenberg  mit  der  Station  Hecklingen  für  den  Güterverkehr
  in  Wagenladungen  eröffnet  werden.

Berlin,  den  14.  Dezember  1879.
In  Vertretung:
Körte.

 

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  im  Jahre  1845  in  Hull  erbaute,  bisher  unter  russischer  Flagge  gefahrene  eiserne  Dampfschiff  „Nicolinka“"
  von  174  Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im
Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Julius  Vogelsang  unter  dem  Namen  „George“  das  Recht  zur  Führung
  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Lübeck  zum
Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  22.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  Riga  ein  Flaggenattest
  ertheilt  worden.
        <pb n="804" />
        —  780  —

Das  vierte  Heft  der  im  Reichskanzler-Amt  herausgegebenen  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der
Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  erschienen.

Das  Heft  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  1,95  M.
für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  2440  #  für  das  Exemplar
zu  beziehen.

Berlin,  den  12.  Dezember  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

77.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Falck  in  Stavanger  hat  den  Kaufmann  Frithjof  Eide  zum  Konsular-Agenten  in
Hougesund  bestellt.  -

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Luiz  Antonio  Cardozo  auf  Ilha  do  Maio  (Kap  Verdische  Insel)  ist  gestorben.

 

Druckfehler-Berichtigung.

Auf  Seite  643  ist  in  der  letzten  Zeile  statt  „Landgerichtsdirektor“  zu  lesen:
„Landgerichtspräsidenten“.

 

Die  nächste  Nummer  des  Central--Blatts  erscheint  des  Weihnachtsfestes  wegen  am
Montag,  den  29.  Dezember  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="805" />
        Nachtrag
Mr.  51  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Mittwoch,  den  24.  Dezember  1879.

 

 

 

 

Inhalt:  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Regulativ,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  Zwecken;  —  Ausführungs
  Bestimmungen  zum  Zolltarif.  Gesetz  in  Betreff  der  Abfertigung  von  Garnen  und  Leinwand;  —  Betreffend  das

amtliche  Waarenverzeichniß  zum  Zolltarif  vom  15.  Juli  18790...g  ......  Seite  781.

Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  19.  Juli  1879,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerb-Lchen
  Zwecken  (Reichs-Gesetzblatt  S.  259),  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Dezember  d.  J.
eschlossen:
1.  das  nachstehende  Regulativ,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  Zwecken,
zum  1.  Januar  1880  mit  der  Wirkung  in  Geltung  zu  setzen,  daß  alle  bis  dahin  geltenden  Bestimmungen
  über  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  Zwecken  in  Wegfall  kommen;
2.  die  Rückvergütung  der  Branntweinsteuer  bei  der  Ausfuhr  von  Essigsprit  in  das  Ausland  vom
1.  Januar  1880  an  nicht  mehr  stattfinden  zu  lassen,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  dieselbe  noch
für  den  aus  versteuertem  Branntwein  bereiteten  Essig  gewährt  werden  kann,  welcher
a)  vom  Händler  bis  zum  10.  Januar  1880,
b)  von  dem  Fabrikanten  des  Essigsprits  bis  zum  Ablauf  desjenigen  Tages,  an  welchem  zuerst
Branntwein  zur  Essigbereitung  für  ihn  denaturirt  wird,  jedenfalls  aber  vor  dem  1.  Februar

  1880,.
zur  steueramtlichen  Revision  und  Verschlußanlage  gestellt  und  bis  zum  1.  April  1880  ausgeführt  wird.

 

Regulativ,

betreffend,

die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  Zwecken.
.  1  des  Gesetzes  vom  19.  Juli  1879,  Reichs-Gesetzblatt  S.  259.)

 

A.  Allgemeine  Bestimmungen.
S.  1.

Fur  Branntwein,  welcher  innerhalb  des  Gebiets  der  Branntweinsteuergemeinschaft  zu  gewerblichen  Zwecken
Verwendung  findet,  wird  eine  Vergütung  der  Steuer  nach  dem  bei  der  Branntweinausfuhr  geltenden  Satze

unter  den  nachstehenden  Bedingungen  und  Kontrolen  gewährt.
110
        <pb n="806" />
        X.

—  782  —

S.  2.

Steuerfreier  Vranntwein  darf  zu  allen  gewerblichen  Zwecken,  ausgenommen  die  Bereitung  von
1.  Seifen,

2.  Parfümerien,
3.  alkoholhaltigen  Fabrikaten,  welche  zum  menschlichen  Genuß  dienen  oder  dienen  können,
verwendet  werden.
Die  hauptsächlichsten  der  demgemäß  nach  dem  zeitigen  Stande  der  Fabrikation  zur  Steuerfreiheit
zugelassenen,  beziehentlich  davon  ausgeschlossenen  Gewerbe  sind  in  Anlage  A  angegeben.

S.  3.

Die  Bewilligung  der  Steuervergütung  ist  dadurch  bedingt,  daß  der  Branntwein  zuvor  denaturirt
d.  h.  zum  menschlichen  Genuß  untauglich  gemacht  worden  ist.  Die  Denaturirung  erfolgt  durch  Vermischung
mit  10  Prozent  Holzgeist,  soweit  nicht  im  §.  24  für  bestimmte  Gewerbe  eine  andere  Vermischung  zu—
gelassen  ist.

Fabrikanten,  welche  zu  ihren  Erzeugnissen  theils  mit  10  Prozent  Holzgeist  denaturirten  (methylirten),
theils  in  anderer  Weise  denaturirten  Branntwein  verwenden,  müssen  die  betreffenden  Fabrikationen  in  getrennten
  Lokalitäten  betreiben.

F.  4.

Personen,  welche  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Abgabengesetze  bestraft  worden  sind,  können
die  in  diesem  Regulativ  vorgesehenen  Vergünstigungen  (ss.  9,  11,  14,  16,  25)  versagt,  beziehentlich  wieder
entzogen  werden.

B.  Besondere  Hestimmungen.

I.  Steuervergütung  für  den  mit  10  Prozent  Holzgeist  denaturirten  Branntwein
(methylirten  Branntwein).

8.  5.
Die  Denaturirung  kann  entweder  für  den  Gewerbtreibenden  selbst  oder  für  eine  Person  geschehen,
welcher  die  Erlaubniß  zum  Verkaufe  von  denaturirtem  Branntwein  ertheilt  worden  ist.

S.  6.

Als  Denaturirungsmittel  darf  nur  solcher  Holzgeist  verwendet  werden,  welcher  von  der  Steuerbehörde
  bei  der  in  der  Holzgeistfabrik  vorzunehmenden  Prüfung  als  geeignet  anerkannt  ist  und  seitdem  bis
zur  Vermischung  unter  steueramtlichem  Verschlusse  gestanden  hat.  Bei  der  Prüfung  ist  nach  der  Anleitung
in  Anlage  B  unter  Ziffer  I  zu  verfahren.  Zur  Verschlußanlegung  werden  nur  Gefäße  von  Glas  oder

Metall  zugelassen.

Im  Falle  einer  Verschlußverletzung  kann  das  Hauptzoll  (steuer)  amt  die  Verwendung  des  Inhalts  des  betreffenden
  Gefäßes  zur  Branntweindenaturirung  gestatten,  wenn  die  Verletzung  als  eine  durch  Zufall  herbeigeführte
anzusehen  ist  und  die  auf  Kosten  des  Gewerbtreibenden  oder  Händlers  vorgenommene  Prüfung  die  Ueberzeugung
  gewährt,  daß  Holzgeist  von  vorschriftsmäßiger  Beschaffenheit  vorliegt.

Fabrikanten,  welche  die  Bereitung  von  Holzgeist  zur  Branntweindenaturirung  betreiben  wollen,  haben
dem  Hauptamt,  in  dessen  Bezirk  die  Fabrik  belegen  ist,  hiervon  zuvor  Anzeige  zu  machen.  Den  Steuerbeamten
  ist  der  Zutritt  zu  den  Fabrikationsräumen  gestattet.  Der  Fabrikant  ist  verpflichtet,  die  Fabrikationsund
  Geschäftsbücher,  welche  auf  die  Herstellung  und  Versendung  von  Holzgeist  Bezug  haben,  den  Oberbeamten
  der  Steuerverwaltung  auf  Erfordern  jederzeit  zur  Einsicht  vorzulegen.  Ferner  hat  derselbe  zur
Vornahme  der  amtlichen  Prüfung  des  Holzgeistes  einen  geeigneten  Raum  und  die  erforderlichen  Geräthe  und
Materialien  zu  stellen,  auch  die  nöthigen  Hülfsdienste  zu  leisten  oder  leisten  zu  lassen.

8.  7.
Branntwein,  welcher  einen  Alkoholgehalt  von  weniger  als  80  Prozent  Tralles  hat,  auch  parfümirter
oder  sonst  versetzter  Branntwein  ist  von  der  Denaturirung  ausgeschlossen.
Die  geringste  auf  einmal  zur  Denaturirung  zu  stellende  Menge  Branntwein  besteht  in  einem
Hektoliter,  wenn  die  Denaturirung  unmittelbar  für  den  betreffenden  Gewerbtreibenden  geschehen  soll,  in  fünf,
wenn  der  Händler  (§.  5)  sie  beantragt.
        <pb n="807" />
        —  783  —

Der  Branntwein  muß  in  Gebinden,  an  welchen  sich  die  eichamtlich  eingebrannte  Angabe  des  Taragewichts
  befindet,  zur  Denaturirung  gestellt  werden.

Zu  jedem  im  Branntwein  enthaltenen  Liter  absoluten  Alkohols  (100  Prozent  Tralles)  ist  mindestens
0,  Liter  Holzgeist  hinzuzufügen,  mithin  zu  100  Liter  90prozentigem  Branntwein  mindestens  9  Liter  Holzgeist.

S.  8.

Die  Denaturirung  ist  in  Gegenwart  zweier  Steuerbeamten,  von  denen  der  eine  in  der  Regel  ein
Oberbeamter  sein  muß,  und  auf  Antrag  des  Gewerbtreibenden  oder  Händlers,  soweit  thunlich,  in  dessen  Geschäftsräumen
  vorzunehmen.

Derjenige,  welcher  die  Denaturirung  beantragt,  hat  in  jedem  Falle  das  Denaturirungsmittel  zu
stellen,  für  die  nach  dem  Ermessen  der  Steuerbehörde  nöthigen  Geräthe  und  Hülfsleistungen  zu  sorgen,  auch
sämmtliche  Kosten  der  Denaturirung  zu  tragen.

Für  die  amtliche  Ueberwachung  der  Denaturirung  in  den  Gewerbs=  oder  Geschäftsräumen  des  Antragstellers
  kann  von  dem  letzteren  eine  Gebühr  gefordert  werden,  welche  jedoch  den  Satz  von  3  Mark  für
den  Tag  und  den  Beamten  nicht  übersteigen  darf.

8.  9.

Wer  für  ein  von  ihm  betriebenes  Gewerbe  Branntwein  denaturiren  lassen  will,  hat  bei  dem  Hauptamt,
  in  dessen  Bezirke  die  Gewerbsanstalt  liegt,  die  Gewährung  der  Steuervergütung  auf  je  ein  Kalender—
jahr  schriftlich  zu  beantragen  und  dabei  sowohl  die  Art  der  Verwendung  des  Branntweins  als  auch  die  voraussichtliche
  Verbrauchsmenge,  letztere  nach  Litern  absoluten  Alkohols,  desgleichen  den  Ort  der  Lagerung  des
denaturirten  Branntweins  anzugeben.  Die  Lagerung  darf,  vorbehaltlich  der  vom  Hauptamt  bei  nachgewiesenem
  Bedürfniß  zu  gestattenden  Ausnahmen,  nur  außerhalb  der  Verwendungsräume  stattfinden.

Das  Hauptamt  ertheilt  im  geeigneten  Falle  einen  Zusageschein  für  längstens  je  ein  Kalenderjahr.

S.  10.
Der  Zusageschein  muß  insbesondere  enthalten:
1.  die  Festsetzung  der  höchsten  Menge,  bis  zu  welcher  in  dem  Jahre  Branntwein  auf  Antrag
des  Gewerbtreibenden  denaturirt  werden  darf;
2.  die  jederzeit  widerrufliche  Zusage  der  Steuervergütung  für  den  bis  zur  Höchstmenge  vorschriftsmäßig
  denaturirten  Branntwein;
3.  die  Verpflichtung  des  Gewerbtreibenden,
a)  den  denaturirten  Branntwein  ausschließlich  an  dem  angemeldeten  Orte  und  in  geeichten
  Gebinden  (§.  7)  zu  lagern,
b)  denselben  nach  Einbringung  in  die  Verwendungsräume  nicht  ohne  Genehmigung  der
Steuerbehörde  daraus  wieder  zu  entfernen,
c)  denselben  weder  zu  veräußern  noch  anders  als  in  der  angegebenen  Art  zu  verwenden;

4.  die  erforderlichen  Vorschriften  wegen  Anordnung  besonderer  Kontrolen.
Als  Muster  des  Zusagescheins  dient  Anlage  C  unter  Ziffer  I.

·  J.
S.  11.  —ÓÙ

Dem  Gewerbtreibenden,  welcher  seinen  Bedarf  an  denaturirtem  Branntwein  beim  Händler  (8.  14)  oder
Kleinhändler  (6.  16)  ankaufen  will,  ertheilt  auf  seinen  Antrag  im  geeigneten  Falle  das  Hauptamt  für  längstens
je  ein  Kalenderjahr  einen  auf  Widerruf  lautenden  Berechtigungsschein  (Anlage  C  unter  Ziffer  II),  in
welchem  die  höchste,  diesem  Gewerbtreibenden  zu  verkaufende  Jahresmenge  an  denaturirtem  Branntwein  bestimmt
  wird.  Für  den  Antrag  sind  die  bezüglichen  Vorschristen  des  §.  9  maßgebend,  doch  ist  eine  Anmeldung
  des  Lagerungsortes  des  denaturirten  Branntweins  nicht  erforderlich.

8.  12.
Erweist  sich  die  im  Zusage=  oder  Berechtigungsscheine  (88.  10  und  11)  bewilligte  höchste  Branntweinmenge
  als  unzureichend,  so  kann  das  Hauptamt  dieselbe  auf  Antrag  des  Gewerbtreibenden  erhöhen.

8.  13.

Gewerbtreibende,  die  neben  demjenigen  Gewerbe,  für  welches  sie  den  Zusage=  oder  Berechtigungsschein
  erhalten  wollen,  ein  Gewerbe  betreiben,  in  welchem  Branntwein  ohne  Anspruch  auf  Steuervergütung

110*
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        O.  M.  –

–—

½C.  N.

E

—  184  —

verwendet  wird  (z.  B.  Likörfabrikation),  sind  auf  Erfordern  auch  gehalten,  die  verschiedenen  Gewerbe  in
völlig  getrennten  Räumen  zu  betreiben.

8.  14.

Personen,  welche  Branntwein  zum  Verkaufe  denaturiren  lassen  wollen,  haben  bei  dem  Hauptamt,
in  dessen  Bezirk  sie  ihr  Geschäft  betreiben,  schriftlich  die  Erlaubniß  zu  beantragen,  den  denaturirten  Branntwein
  an  die  von  der  Steuerbehörde  zum  Bezuge  desselben  zugelassenen  Gewerbtreibenden  (.  11)  und
Kleinhändler  (6.  16)  verkaufen  zu  dürfen,  und  dabei  den  Ort  der  Lagerung  des  denaturirten  Branntweins
  anzugeben.  «

Vom  Hauptamt  wird  im  geeigneten  Falle  ein  jederzeit  widerruflicher  Erlaubnißschein  auf  läng—
stens  je  ein  Kalenderjahr  ertheilt.

8.  15.
Der  Erlaubnißschein  muß  insbesondere  enthalten:

1.  die  Zusicherung  der  Steuervergütung  für  den  auf  Antrag  des  Händlers  vorschriftsmäßig
denaturirten  Branntwein;

2.  die  Verpflichtung,  den  denaturirten  Branntwein  nur  an  dem  angemeldeten  Ort  und  in
geeichten  (8.  7)  Gebinden  zu  lagern,  auch  denselben  nur  an  Gewerbtreibende  (8.  11)  oder
Kleinhändler  (8.  16),  welche  sich  als  dazu  berechtigt  ausgewiesen  haben,  zu  verkaufen;

3.  die  erforderlichen  Vorschriften  wegen  Anordnung  besonderer  Kontrolen.

Als  Muster  des  Erlaubnißscheins  dient  Anlage  C  unter  III.

8.  16.

Wer  mit  denaturirtem  Branntwein  Kleinhandel  betreiben  will,  hat  hierzu  bei  dem  Hauptamt,
in  dessen  Bezirk  er  wohnt,  unter  Angabe  des  zur  Lagerung  des  denaturirten  Branntweins  bestimmten
Raumes,  schriftlich  die  Genehmigung  nachzusuchen.  Letztere  ist,  und  zwar  nach  dem  Muster  C  lI,
auf  längstens  je  ein  Kalenderjahr  zu  ertheilen,  wenn  ein  örtliches  Bedürfniß  nachgewiesen  wird,  der  Nachsuchende
  unbescholten  ist,  weder  Brennerei  noch  Handel  mit  Spirituosen  betreibt,  und  wenn  der  angemeldete
Lagerraum  als  geeignet  erscheint.

8.  17.
Der  Händler  darf  nicht  weniger  als  je  20  Liter  an  einen  Kleinhändler  und  nicht  weniger  als
je  10  Liter  an  einen  Gewerbtreibenden  verkaufen.
Der  Kleinhändler  darf  nicht  mehr  als  3  Hektoliter  denaturirten  Branntwein  auf  Lager  haben  und
nicht  in  kleineren  Einzelmengen  als  2  Liter  verkaufen.

S.  18.

Bei  dem  Verkauf  von  denaturirtem  Branntwein  an  Gewerbtreibende  haben  die  Händler  und  Kleinhändler
  die  verkaufte  Menge,  unter  Beifügung  ihres  Namens  und  des  Datums,  jedesmal  auf  dem  Berechtigungsscheine
  (S.  11)  zu  vermerken,  auch  dürfen  sie  den  Gewerbtreibenden  denaturirten  Branntwein  über  die
Gesammtmenge  hinaus,  auf  welche  der  Berechtigungsschein  lautet,  nicht  verabfolgen.  Statt  der  Anschreibungen
  in  dem  Berechtigungsschein  können  Kuponbücher  zugelassen  werden.

§.  19.  ·
Gewerbtreibenden,  welche  sich  im  Besitz  eines  Zusagescheins  oder  Berechtigungsscheins  (§5.  9  und  11)
befinden,  ist  der  Handel  oder  Kleinhandel  mit  denaturirtem  Branntwein  nur  ausnahmsweise,  und  dann
nur  unter  den  von  der  Steuerbehörde  besonders  zu  treffenden  Bestimmungen  zu  gestatten.

§.  20.

Die  Gewerbtreibenden  und  Händler  (§.  14)  haben  jede  beabsichtigte  Denaturirung  von  Branntwein
der  Bezirkshebestelle  mittelst  eines  Formulars  nach  Muster  D  1  anzumelden.

Bei  Ueberwachung  der  Denaturirung  müssen  die  Steuerbeamten  namentlich  auch  darauf  achten,  daß
die  Beschaffenheit  des  Branntweins  den  Anforderungen  des  §.  7  Abs.  1  entspricht,  daß  der  zur  Denaturirung
  gestellte  Branntwein  nicht  bereits  denaturirt  war  und  daß  eine  gründliche  Vermischung  des  Denaturirungsmittels
  mit  dem  Branntwein  durch  Umrühren  bewirkt  wird.

Falls  durch  die  Vornahme  der  von  einem  Gewerbtreibenden  angemeldeten  Denaturirung  die  zu-
        <pb n="809" />
        —  785  —  ·

gelassene  höchste  Jahresmenge  (8§.  10  und  11)  überschritten  werden  würde,  ist  die  Anmeldung  zurückzuweisen,
beziehentlich  die  Denaturirung  auf  die  entsprechend  geringere  Branntweinmenge  zu  beschränken.

Auch  kann  das  Hauptamt  die  Denaturirung  einstweilen  versagen,  wenn  die  Größe  des  bei  dem
Gewerbtreibenden  oder  Händler  vorhandenen  Bestandes  an  denaturirtem  Branntwein  und  der  bisherige
Umfang  der  Verwendung  beziehentlich  des  Verkaufs  eine  weitere  Denaturirung  zur  Zeit  als  nicht  im  Bedürfniß
liegend  erscheinen  lassen.

8.  21.
Die  Gewerbtreibenden  und  Händler,  welche  Branntwein  denaturiren  lassen,  haben  über  den  Zugang
und  Abgang  an  denaturirtem  Branntwein  ein  Kontobuch  zu  führen,  und  zwar  die  ersteren  nach  dem  Muster  —E.  7  2
E  1,  die  letzteren  nach  dem  Muster  E  2.  Vierteljährlich  ist  ein  Abschluß  des  Kontobuchs,  nach  Muster  F,
aufzustellen  und  dem  Hauptamt  einzureichen.  —  —
Von  den  Kleinhändlern  mit  denaturirtem  Branntwein  wird  ein  Kontobuch  nach  Muster  E  3  geführt.  35
Das  Kontobuch,  desgleichen  der  Zusageschein,  Berechtigungsschein,  Erlaubnißschein  oder  die  schriftliche
Genehmigung  des  Kleinhandels  (88.  9,  11,  14,  16)  müssen  an  der  von  der  Steuerbehörde  bestimmten
Stelle  der  Gewerbs=  oder  Geschäftsräume  aufbewahrt  und  zur  Einsicht  der  revidirenden  Steuerbeamten  bereit
gehalten  werden.

S.  22.

Die  Beamten  der  Steuerverwaltung  sind  befugt,  jederzeit  die  zur  Herstellung  und  Aufbewahrung
des  denaturirten  Branntweins,  beziehentlich  die  zur  Aufbewahrung  des  Holzgeistes  dienenden  Räumlichkeiten
der  Gewerbtreibenden,  Händler  und  Kleinhändler,  sowie  diejenigen  Gewerbs=  oder  Geschäftsräume,  in
welchen  die  Verwendung  beziehentlich  der  Verkauf  des  denaturirten  Branntweins  stattfinden  soll,  zu  besuchen,  die
Vorräthe  an  solchem  Branntwein  sowie  an  Holzgeist  zu  revidiren,  auch  Proben  davon  zu  entnehmen.

Die  Gewerbtreibenden,  Händler  und  Kleinhändler  sind  verpflichtet,  bei  den  Revisionen  die  nöthigen
Hülfsdienste  zu  leisten  oder  leisten  zu  lassen  und  auf  Erfordern  den  Bestand  an  denaturirtem  Branntwein
nach  näherer  Anweisung  der  Steuerbehörde  zu  deklariren,  ebenso  ist  den  Beamten  jede  über  den  Gewerbsoder
  Geschäftsbetrieb  verlangte  Auskunft  zu  ertheilen,  sowie  den  Oberbeamten  der  Steuerverwaltung  auf
Erfordern  Einsicht  in  die  Fabrikations=  oder  Geschäftsbücher,  Fakturen  u.  s.  w.  zu  gewähren.

Bei  den  Gewerbtreibenden  und  Händlern,  welche  Branntwein  denaturiren  lassen,  soll  jährlich
mindestens  ein  Mal  eine  vollständige  Bestandesaufnahme  der  Vorräthe  an  denaturirtem  Branntwein  durch
die  Steuerbehörde  stattfinden.  Bei  Abweichungen  des  Istbestandes  vom  Sollbestande  bis  zu  10  Prozent  kann
nach  Ermessen  des  Hauptamts,  welchem  in  allen  Fällen  die  aufgenommene  Verhandlung  vorzulegen  ist,  von
Einleitung  eines  Strafverfahrens  abgesehen  werden.

8.  23.

Die  Steuerstelle  hat  über  die  Denaturirung  von  Branntwein  ein  Register  nach  dem  Muster  G  zu
führen,  dasselbe  vierteljährlich  abzuschließen  und  nebst  den  Denaturirungs-Anmeldungen  dem  Hauptant
einzureichen.

Außerdem  ist  bei  der  Steuerstelle  die  Gesammtmenge  des  für  jeden  Gewerbtreibenden  und  Händler
denaturirten  Branntweins  in  Vierteljahrsabschnitten  mittelst  fortlaufender  Anschreibung  nachzuweisen.

Das  Hauptamt  führt  über  die  ertheilten  Zusage-,  Berechtigungs=  und  Erlaubnißscheine,  sowie  über
die  gewährten  Genehmigungen  des  Kleinhandels  mit  methylirtem  Branntwein  (§§.  9,  11,  14,  16)  ein
Notizbuch  nach  Muster  H,  und  stellt  vierteljährlich  eine  Liquidation  über  die  zu  zahlende  Steuervergütung  .
nach  dem  Muster  J  auf.  «

Soweit  nicht  die  obigen  Bestimmungen  eine  Aenderung  bedingen,  erfolgt  die  Registerführung  der  7
Amtsstellen  sowie  die  Liquidation  und  Anweisung  der  Steuervergütungen  nach  den  bezüglichen  Vorschriften
für  die  Branntweinausfuhr.

II.  Steuervergütung  für  den  mit  weniger  als  10  Prozent  Holzgeist  oder  mit  anderen
Stoffen  denaturirten  Branntwein.

§.  24.

Die  Steuervergütung  für  Branntwein,  welcher  anders  als  mit  10  Prozent  Holzgeist  denaturirt  ist,
wird  gewährt:  -
        <pb n="810" />
        —  786  —

den  Fabrikanten  für  Branntwein  zur  Herstellung  nach  Vermischung
1.  von  Farblacken  für  Ta—
peten,  der  Farblacke,  mit  5  Prozent  Holzgeist;
2.  von  Zündhütchen,  des  Knallquecksilbers,  mit  5  Prozent  Holzgeist;
3.  von  Chemikalien,  a)  der  Alkaloide,  mit  5  Prozent  Holzgeist  oder

½  Prozent  Terpentinöl
oder  O,  Prozent  Thieröl;
b)  der  als  Arzneimittel  gebrauchten
Extraktiostoffe,  wie  Jalappenharz
  und  Skammonium,  mit  ½  Prozent  Terpentinöl;
c)  des  Chloroforms,
des  Jodoforms,
des  Aethers  (Schwefel-]  mit  0/,%/8  Prozent  Thieröl;
äthers)  und
des  Chloralhydrats,
d)  des  Kollodiums,
des  Hoffmannsgeistes,
(spiritus  sulfurico  aetherius),
des  Tannins,
der  Salicylsäure  und
der  salicylsauren  Salze,
4.  von  Essig,  des  Essigs,  mit  300  Prozent  Wasser  und
100  Prozent  Essig  von
6  Prozent  Gehalt  an  Esfigsäure
  (Essigsäurehyndrat).

mit  10  Prozent  Schwefeläther:;

Den  Fabrikanten,  welche  Essig  vorwiegend  zu  einem  Gehalt  von  mindestens  8  Prozent  an  Essigsäure
(Essigsäurehydrat)  bereiten,  kann  seitens  der  Direktivbehörden  gestattet  werden,  den  Branntwein  mit  einer
geringeren  Menge  als  300  Prozent  Wasser,  jedoch  nicht  weniger  als  100  Prozent,  zu  vermischen.

Zu  den  Fabrikanten  von  Essig  sind  auch  die  Fabrikanten  von  Bleiweiß  und  essigsauren  Salzen  zu
rechnen,  welche  zur  Herstellung  der  bezeichneten  Fabrikate  Essig  bereiten.

8.  25.

Auf  die  Fälle  des  §.  24  finden  im  Allgemeinen  die  in  den  88.  5  bis  10,  12,  13,  19  bis  23  enthaltenen
Vorschriften  sinngemäße  Anwendung.  Doch  dürfen  Denaturirungen  nach  §.  24  nur  für  die  betreffenden  Gewerbtreibenden
  selbst  und  nur  in  deren  Gewerbsräumen  vorgenommen  werden.  Auch  besteht  bezüglich  des  mit
Terpentinöl,  Thieröl  und  Schwefeläther  denaturirten  Branntweins  nicht  die  Verpflichtung  zur  Aufbewahrung
in  geeichten  Gebinden  (s.  10).  Die  Prüfung  der  Denaturirungsmittel  geschieht  nach  der  Anleitung  in  Anlage
  B  unter  Ziffer  II.

8.  26.
Bezüglich  der  Fabrikanten  von  Essig  werden  die  nach  §.  25  geltenden  Vorschriften  außerdem  durch
nachstehende  Bestimmungen  ergänzt  und  abgeändert:

1.  Den  Essigfabrikanten  ist  gestattet,  Branntwein  von  geringerer  Stärke  als  80  Prozent  Tralles,
und  zwar  bis  zu  35  Prozent  herab,  denaturiren  zu  lassen.

2.  Zur  Vornahme  der  Denaturirung  muß  in  den  Gewerbsräumen  ein  steueramtlich  auf  nassem
Wege  vermessenes  und  mit  einer  Vorrichtung  zur  Ablesung  des  Flüssigkeitsstandes  versehenes,
  feststehendes  Gefäß  vorhanden  sein.

3.  In  dem  Gebäude,  in  welchem  die  Essigbereitung  stattfindet,  oder  in  einem  angrenzenden
Raume  darf  ein  Destillirapparat  nicht  gehalten  werden.  Ausnahmen  sind  zulässig  für
Fabrikanten,  welche  den  Essig  ganz  oder  theilweise  zur  Herstellung  von  Bleiweiß  oder
Bleizucker  verwenden  oder  welche  die  mit  dem  Essig  bereiteten  essigsauren  Salze  zu  Essigsäure
  verarbeiten.  In  den  Fällen  einer  Ausnahmebewilligung  dürfen  die  Fabrikanten  den
        <pb n="811" />
        —  787  —

denaturirten  Branntwein,  das  Essiggut  und  den  bereiteten  Essig  nur  in  den  der  Steuerstelle
angemeldeten  Räumen  und  Gefäßen  aufbewahren.  «
4.  Für  die  Essigfabrikanten  kommen  folgende  besondere  Formulare  zur  Anwendung:
Muster  D  2  —  Anmeldung  zur  Denaturirung,  D.  2
Muster  E  4  —  Kontobuch  über  Zugang  und  Abgang  von  denaturirtem  Branntwein.
Die  Aufstellung  und  Einreichung  eines  vierteljährlichen  Abschlusses  des  Kontobuchs  nach.
Muster  Fliegt  den  Essigfabrikanten  nicht  ob.

C.  Strafbestimmungen.

§.  27.
Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieses  Regulativs  werden,  soweit  nicht  dadurch  eine  andere
Strafe  verwirkt  ist,  nach  Maßgabe  der  §§.  3  und  4  des  Gesetzes  vom  19.  Juli  1879,  betreffend  die  Steuerfreiheit
  des  Branntweins  zu  gewerblichen  Zwecken,  zur  Bestrafung  gezogen.
        <pb n="812" />
        Anlage  A.

—

—  788  —

I.  Unter  den  Gewerben,  welchen  die  Steuerfreiheit  des  verwendeten  Branntweins  gewährt  werden
kann,  sind  die  hauptsächlichsten:  '
1.  die  Lack=  und  Politurfabrikation;
2.  die  Gewerbe,  welche  spirituöse  Auflösungen  verwenden,  insbesondere:

—

S#nee

die  Hutmacherei,

die  Holz  verarbeitenden  Gewerbe,  als  Tischlerei,  Pianofortefabrikation,  Drechslerei,
Stockfabrikation  u.  dergl.,

die  Goldleisten=  und  Rahmenfabrikation,

die  Fischbeinfabrikation,

die  Korbmacherei,

die  Leder  verarbeitenden  Gewerbe,

die  Buchbinderei;

die  Zuckerfabrikation;

die  Färberei  und  chemische  Wäscherei;

die  Theerfarben=  (Anilin-,  Naphtalin=  und  dergl.  Farben-)  Fabrikation;
die  Fabrikation  von  Farblacken  für  Tapeten;

.  die  Zündhütchenfabrikation;

die  Weberei;

die  Mineralölfabrikation;

die  Fabrikation  der  nachfolgenden  Chemikalien:

a)  des  Chloroforms,

b)  des  Jodoforms,

C)  des  Chloralhydrats,

d)  des  Aethers  (Schwefeläthers),

e)  des  Kollodiums,  v

f)  der  essigsauren  Salze,  als  des  Bleizuckers,  essigsauren  Kalks,  essigsauren  Natrons,
essigsauren  Zinks,  essigsauren  Baryts,  der  essigsauren  Thonerde  u.  s.  w.;

8)  des  Hoffmannsgeistes,

h)  der  sämmtlichen  Alkaloide,

i)  der  Salicylsäure,

k)  der  salicylsauren  Salze,

I!)  des  Tannins,

m)  der  als  Arzneimittel  dienenden  Extraktivstoffe,  wie  Jalappenharz,  Skammonium  u.  dergl.;

11.  die  Fabrikation  von  Essig  und  von  Bleiweiß.

II.  Zu  den  Gewerben,  welchen  die  steuerfreie  Verwendung  des  Branntweins  nicht  gewährt  werden
darf,  gehören  hauptsächlich:
1.  die  Fabrikation  von  Seifen;
2.  die  Fabrikation  von  Parfümerien;
3.  die  Branntwein-Rektifikation;
4.  die  Fabrikation  von  Likören;
5.  die  Fabrikation  anderer  versetzter  Branntweine,  als:

a)  der  zusammengesetzten  Aether,  z.  B.  des  Essigäthers,  Ameisenäthers,  Butteräthers
Rumäthers,  Salpeteräthers,  Salzäthers,

b)  der  Fruchtäther,  z.  B.  des  Ananas-,  Aepfel-,  Birnen-,  Erdbeeren-,  Himbeerenäthers,

I)  der  Essenzen,  z.  B.  der  Arrac-,  Cognac-,  Rumessenz;

6.  die  Fabrikation  der  Tinkturen  und  spirituösen  Extrakte.
        <pb n="813" />
        —  789  —

Anlage  B.

 

Anleitung

zur

Prüfung  der  Denaturirungsmittell.

I.  Prüfung  des  Holzgeistes.

Die  Prüfung  des  Holzgeistes  geschieht  in  den  Fabriken,  welche  denselben  herstellen,  und  richtet  sich  auf  die
folgenden  Eigenschaften:

1.  spezifisches  Gewicht,

2.  Siedepunkt,

3.  Mischbarkeit  mit  Wasser,

4.  Mischbarkeit  mit  Natronlauge,

5.  Aufnahmefähigkeit  für  Brom.

Zu  1.  Das  spezifische  Gewicht  des  Holzgeistes  darf  0,#10  nicht  übersteigen,  d.  h.  seine  mit  einem
geeichten  Alkoholometer  nach  Tralles  zu  ermittelnde  Stärke  darf,  nach  Reduktion  auf  die  Normaltemperatur
(12½  0  R.),  nicht  geringer  sein  als  88  Prozent.

Zu  2.  Bei  einer  Destillation  von  100  Kubikcentimeter  Holzgeist  müssen  bis  zu  einer  Temperatur
von  60  %  Réaumur  mindestens  90  Kubikcentimeter  übergegangen  sein.  Behufs  Prüfung  auf  diese  Eigenschaft
  werden  in  einem  von  10  zu  10  Kubikcentimetern  graduirten  Glasgefäß  100  Kubikcentimeter  Holzgeist
  abgemessen,  in  einen  metallenen  Destillirkolben  gegossen  und  hier  erhitzt.  Durch  den  Stöpsel  des  Kolbens
ist  ein  die  Temperaturgrade  von  58  bis  620  Réaumur  angebendes  Thermometer  bis  in  die  Mitte  des  Kolbens
eingelassen.  Durch  eine  zweite  Oeffnung  des  Stöpsels  geht  ein  Glasrohr,  welches  die  im  Kolben  entstehenden
Dämpfe  in  einen  sogenannten  Liebig'schen  Kühler  und  von  hier  den  wieder  verdichteten  Holzgeist  in  das
graduirte  Glasgefäß  zurückführt.

Zu  3.  Der  Holzgeist  muß  mit  Wasser  gemischt  klar  bleiben  oder  doch  nur  schwach  opalisiren.
Behufs  Prüfung  auf  diese  Eigenschaft  werden  in  ein  graduirtes  Glasgefäß  (wie  zu  2)  20  Kubikcentimeter
Holzgeist  und  ebensoviel  Wasser  gegossen  und  durchgeschüttelt.

Zu  4.  Der  Holzgeist  darf  sich  mit  Natronlauge  nicht  völlig  mischen.  Behufs  Prüfung  auf  diese
Eigenschaft  ist  eine  Natronlauge  zu  beschaffen,  deren  spezifisches  Gewicht  nach  einem  amtlich  beglaubigten
Aräometer  1,  beträgt.  In  ein  graduirtes  Glasgefäß  (wie  zu  2)  werden  20  Kubikcentimeter  dieser  Natronlauge
  und  10  Kubikcentimeter  Holzgeist  gegossen  und  durchgeschüttelt.  Nach  einigem  Stehenlassen  muß  mindestens
  noch  1  Kubikcentimeter  Holzgeist  ungelöst  sein  und  sich  oberhalb  der  übrigen  Flüssigkeit  angesammelt
haben.  Eine  unterhalb  des  30-Kubikcentimeterstrichs  am  Glasgefäß  angebrachte  Hülfsmarke  gestattet  die  genaue
  Schätzung  der  ungelöst  gebliebenen  Menge.

Zu  5.  Der  Holzgeist  muß  eine  gewisse  Menge  einer  Bromlösung  entfärben,  welche  vor  der  Beimischung
  des  Holzgeistes  eine  intensiv  braunrothe  Färbung  zeigt.  Behufs  Prüfung  auf  diese  Eigenschaft  ist
eine  Bromlösung  herzustellen,  welche  aus  einem  Theil  Brom  und  80  Theilen  50  procentiger  Essigsäure  (Essigsäurehydrat)
  besteht.  Es  werden  dann  in  einen  Glaskolben  10  Kubikcentimeter  Holzgeist  und  20  Kubikcentimeter
  Wasser  gegossen  und  durchgeschüttelt,  hierzu  endlich  20  Kubikcentimeter  jener  Bromlösung  hinzugegeben,
worauf  die  Mischung  farblos  oder  doch  nur  schwach  gelb  gefärbt  erscheinen  muß.

111
        <pb n="814" />
        —  790  —

II.  Prüfung  der  außer  Holzgeist  zugelassenen  Denaturirungemittel.

1.  Terpentinöl,  Thieröl,  Schwefeläther.

Die  Prüfung  dieser  Denaturirungsmittel  beschränkt  sich  auf  die  Feststellung  des  den  betreffenden
Stoffen  eigenthümlichen  Geruchs,  durch  welchen  dieselben  unzweifelhaft  erkannt  werden  können.

2.  Essig.

Der  zur  Denaturirung  von  Branntwein  zu  verwendende  Essig  muß  einen  Gehalt  von  wenigstens
6  Prozent  Essigsäure  (Essigsäurehydrat)  haben.  Behufs  Prüfung  auf  diese  Eigenschaft  wird  eine  Lösung
von  1  Gramm  Phtalein,  welches  die  Steuerbehörde  liefert,  in  500  Gramm  Sprit  von  mindestens  95  Prozent
Tralles  hergestellt  und  eine  unten  geschlossene  cylindrische  Glasröhre  beschafft,  welche  zwei  Theilmarken  trägt.
Die  untere  begrenzt  ein  inneres  Volumen  von  20,  die  obere  ein  solches  von  30  Kubikcentimetern.  Diese
Nöhre  wird  mit  dem  zu  prüfenden  Essig  bis  zur  unteren  Theilmarke  gefüllt  und  dazu  ein  Tropfen  der  Phtaleinlösung
  gethan;  hierauf  wird  so  viel  Doppelt-Normalnatronlösung  zugegossen,  daß  die  Flüssigkeit  die  obere  Theilmarke
  erreicht.  Ergiebt  sich  dann  nach  Schüttelung  eine  farblose  Flüssigkeit,  so  hat  der  untersuchte  Essig
den  verlangten  Gehalt  an  Essigsäure.  Nimmt  dagegen  die  Flüssigkeit  eine  rothe  Färbung  an,  so  ist  der  Essig
zum  Zwecke  der  Denaturirung  untauglich.
        <pb n="815" />
        —  791  —

Anlage  C.

 

I.  Muster  des  Zusagescheins  (§.  10  des  Regulativs).

1.  Bezüglich  methylirten  Branntweins.

Zusageschein  Vr
auf  Steuervergütung  für  methylirten  Branntwein.

Gültig  bis  31.  Dezember  18

Auf  Grund  und  nach  Maßgabe  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen
Zwecken,  wird  unter  Vorbehalt  jederzeitigen  Widerrufs  (den  Fabrikanten  Joh.  Gottlieb  Grunnert
&amp;amp;  Co)  zu  (Halberstadt)  antragsmäßig  hierdurch  gestattet,  (in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  zum  31.  Dezember  1880)
Branntwein  bis  zur  Gesammtmenge  von  (3  600)  Litern  absoluten  Alkohols  Zwecks  Verwendung
(bei  der  von  ihnen  betriebenen  Herstellung  von  Lacken  und  Polituren)  unter  Steuerkontrole  mit
10  Prozent  Holzgeist  denaturiren  zu  lassen  und  (denselben)  die  Zusage  ertheilt,  daß  (ihnen)  für  den
innerhalb  der  bezeichneten  Höchstmenge  derartig  denaturirten  Branntwein  die  Branntweinsteuer  nach  dem  bei
der  Branntweinausfuhr  geltenden  Vergütungssatze  erstattet  werden  soll.
Wie  (die)  Antragsteller  überhaupt  die  einschlagenden  Bestimmungen  des  Eingangs  gedachten  Regulativs
genau  zu  befolgen  halben),  so  (sind  sie)  insbesondere  verpflichtet,
.#  den  denaturirten  Branntwein  ausschließlich  an  dem  angemeldeten  Orte  und  in  Gebinden,
welche  mit  der  eichamtlich  eingebrannten  Angabe  des  Taragewichts  versehen  sind,  zu  lagern,
2.  denselben  nach  Einbringung  in  die  Verwendungsräume  nicht  ohne  Genehmigung  der  Steuerbehörde
  daraus  wieder  zu  entfernen,
3.  denselben  weder  zu  veräußern  noch  anders  als  zu  (dem)  angegebenen  Zweckeln)  zu  verwenden.

Entweder:  (Außerdem  werden  die  folgenden  besonderen  Kontrolvorschriften  ertheilt,  deren  Ergänzung  und
Abänderung  nach  Bedürfniß  vorbehalten  bleibt).
20.  20.

Oder:  (Besondere  Kontrolvorschriften  werden  nach  Bedürfniß  vorbehalten).
(Halberstadt)  den  (24.  Januar  1880.)

(Königliches  Hauptsteueramt)

EEIEIIEIIEIEIEIEIEIIEIIIIE

 

111*
        <pb n="816" />
        —  792  —

2.  Bezüglich  nicht  methylirten  Branntweins.
(Vergl.  §.  24  und  25  des  Regulativs).

Zusageschein  Vr.
auf  Steuervergütung  für  nicht  methplirten  Branntwein.
Gültig  bis  31.  Dezember  18.

Auf  Grund  und  nach  Maßgabe  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu
gewerblichen  Zwecken,  wird  unter  Vorbehalt  jederzeitigen  Widerrufs  (dem  Fabrikanten  Neumann)
zu  (Magdeburg)  antragsmäßig  hierdurch  gestattet,  im  Jahre  1880)

a)  Branntwein  bis  zur  Gesammtmenge  von  (5.000)  Litern  absoluten  Alkohols  mit
(½  Prozent  Terpentinöl)  zur  Verwendung  (bei  der  von  ihm  betriebenen  Herstellung
von  Alkaloiden),

b)  Branntwein  bis  zur  Gesammtmenge  von  (2  000)  Litern  absoluten  Alkohols  mit
(10  Prozent  Schwefeläther)  zur  Verwendung  (bei  der  von  ihm  betriebenen  Herstellung
von  Kollodium,  Tannin,  Salicylsäure  und  salicylsauren  Salzen)

unter  Steuerkontrole  denaturiren  zu  lassen,  und  die  Zusage  ertheilt,  daß  (ihm)  für  den  innerhalb  der  bezeichneten
  Höchstmengen  derartig  denaturirten  Branntwein  die  Branntweinsteuer  nach  dem  bei  der  Branntweinausfuhr
  geltenden  Vergütungssatze  erstattet  werden  soll.

Wie  (der)  Antragsteller  überhaupt  die  einschlagenden  Bestimmungen  des  Eingangs  gedachten  Regulatios
genau  zu  befolgen  halt),  so  (ist  er)  insbesondere  verpflichtet,

1.  den  Branntwein  innerhalb  der  Gewerbsanstalt,  in  welcher  derselbe  verwendet  werden  soll,
denaturiren  zu  lassen  und  den  denaturirten  Branntwein  nur  an  dem  angemeldeten  Orte
zu  lagern;

2.  den  denaturirten  Branntwein  nach  Einbringung  in  die  Verwendungsräume  nicht  ohne  Genehmigung
  der  Steuerbehörde  daraus  wieder  zu  entfernen;

3.  denselben  weder  zu  veräußern,  noch  anders  als  zu  den  angegebenen  Zwecken  zu  verwenden.

Entweder:  (Außerdem  werden  die  folgenden  besonderen  Kontrolvorschriften  ertheilt,  deren  Ergänzung  und
Abänderung  nach  Bedürfniß  vorbehalten  bleibt).
Oder:  (Besondere  Kontrolvorschriften  werden  nach  Bedürfniß  vorbehalten).

(Magdeburg),  den  )

(Königliches  Hauptsteueramt)

rrssrts“

Bemerkung  zu  1  2  (Zusageschein  bezüglich  nicht  methylirten  Branntweins):

Für  den  Fall,  daß  Branntwein  mit  5  Prozent  Holzgeist  denaturirt  werden  soll,  ist  in  den  Schein
die  Verpflichtung  aufzunehmen,  den  so  denaturirten  Branntwein  in  Gebinden  aufzubewahren,  welche  mit  der
eichamtlich  eingebrannten  Angabe  des  Taragewichts  versehen  sind.
        <pb n="817" />
        —  793  —

II.  Muster  des  Berechtigungsscheins  (§.  11  des  Regulativs).

Berechtigungsschein  cr.
zum  Ankauf  von  methylirtem  Branntwein.
Gültig  bis  zum  31.  Dezember  18

Auf  Grund  und  nach  Maßgabe  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu
gewerblichen  Zwecken,  wird  antragsmäßig  (dem  Möbelfabrikanten  C.  F.  Müller)  zu  (Berln
Straße  90r.  )  (für  das  Jahr  1880),  18  .,  jedoch  unter  Vorbehalt  jederzeitigen  Widerrufs,
  hierdurch  die  Berechtigung  ertheilt,  zur  Bereitung  von  Möbelpolitur  methylirten  Branntwein
  zu  verwenden  und  solchen  bis  zur  Gesammtmenge  von  (120)  Litern  bei  Händlern,  welchen
der  Verkauf  seitens  der  Steuerbehörde  gestattet  ist,  zu  entnehmen.

(Der)  Antragsteller  (ist)  verpflichtet,  die  einschlagenden  Bestimmungen  des  Eingangs  gedachten  Regulativs
  genau  zu  befolgen  und  insbesondere

1.  diesen  Berechtigungsschein  bei  jedem  Ankaufe  von  methylirtem  Branntwein  dem  Händler
zur  Vermerkung  der  betreffenden  Menge  vorzulegen,

2.  jeder  Veräußerung  des  angekauften  methylirten  Branntweins,  desgleichen  jeder  Verwendung
zu  einem  anderen  als  dem  angegebenen  Zwecke  sich  zu  enthalten.

Entweder:  (Außerdem  werden  die  folgenden  besonderen  Kontrolvorschriften  ertheilt,  deren  Ergänzung  und
Abänderung  nach  Bedürfniß  vorbehalten  bleibt).

Oder:  (Besondere  Kontrolvorschriften  werden  nach  Bedürfniß  vorbehalten).
(Berlin),  den  ).

(Königliches  Hauptsteueramt  für  inländische  Gegenstände)

Bemerkung  zu  II.  Berechtigungsschein.

Wenn  der  Gewerbtreibende  ein  Kuponbuch  (vergl.  8.  17  des  Regulativs)  erhalten  hat,  tritt  an
Stelle  der  Bestimmung  unter  Ziffer  1  das  Folgende:
„1.  bei  jedem  Ankauf  von  methylirtem  Branntwein  dem  Händler  das  Kuponbuch  vorzulegen
und  die  entsprechenden  Kupons  zu  übergeben.“
        <pb n="818" />
        —  794  —

III.  Muster  des  Erlaubnißscheins  (§.  15  des  Regulativs).

Erlanbnißschein  n0nKr.
zum  Verkauf  von  methylirtem  Branntwein.

Gültig  bis  zum  31.  Dezember  18

Auf  Grund  und  nach  Maßgabe  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu
gewerblichen  Zwecken,  wird  unter  Vorbehalt  jederzeitigen  Widerrufs  (dem  Kaufmann  Heinz)  zu
(Cöln)  antragsmäßig  hierdurch  die  Erlaubniß  ertheilt,  während  des  Jahres  18  .  Branntwein  zum  Zweck
des  Verkaufs  unter  Steuerkontrole  mit  10  Prozent  Holzgeist  denaturiren  zu  lassen,  und  zugleich  zugesichert,
  daß  (ihm)  für  den  so  denaturirten  Branntwein  die  Branntweinsteuer  nach  dem  bei  der  Branntweinausfuhr
  geltenden  Vergütungssatze  erstattet  werden  soll.

(Der)  Antragsteller  ((ist)  verpflichtet,  die  einschlagenden  Bestimmungen  des  Eingangs  gedachten  Regulativs
  genau  zu  befolgen  und  insbesondere

1.  den  denaturirten  Branntwein  nur  an  dem  angemeldeten  Ort  und  in  Gebinden  mit  eich—
amtlich  eingebrannter  Angabe  des  Taragewichts  zu  lagern,  auch  denselben  nur  an  solche
Gewerbtreibende  und  Kleinhändler,  welche  sich  durch  Vorzeigung  des  Berechtigungsscheins
  beziehentlich  der  hauptamtlichen  Genehmigungsverfügung  ausgewiesen  haben,  zu  verkaufen,
  und  zwar  an  erstere  nicht  in  geringeren  Mengen  als  je  10  Liter,  an  letztere  nicht
in  geringeren  Mengen,  als  je  20  Liter,

2.  beim  Verkauf  an  Gewerbtreibende  jedes  Mal  die  betreffende  Menge,  und  zwar  die  Zahlen
in  Ziffern  und  Buchstaben,  unter  Beifügung  seines  Namens  und  des  Datums,  auf  dem
Berechtigungsschein  zu  vermerken  beziehentlich  die  entsprechenden  Kupons  sich  übergeben
zu  lassen.

Entweder:  (Außerdem  werden  die  folgenden  besonderen  Kontrolvorschriften  ertheilt,  deren  Ergänzung  und
Abänderung  nach  Bedürfniß  vorbehalten  bleibt).

Oder:  (Besondere  Kontrolvorschriften  werden  nach  Bedürfniß  vorbehalten).
(Cöln),  den.  J.

(Königliches  Hauptsteueramt  für  inländische  Gegenstände.)

Heerrrrsé
        <pb n="819" />
        —  795  —

IV.  Muster  der  Genehmigung  des  Kleinhandels  mit  methylirtem
Branntwein  (§.  16  des  Regulativs).

Genehmigungsverfügung  ur.  ,

betreffend  Kleinhandel  mit  methylirtem  Branntwein.

Gültig  bis  zum  31.  Dezember  18.

Auf  Grund  und  nach  Maßgabe  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu
gewerblichen  Zwecken,  wird  antragsmäßgden
zzu  für  das  Jahr  18  hierdurch  gestattet,  methylirten  Branntwein  von  den  seitens
der  Steuerbehörde  zum  Handel  damit  zugelassenen  Personen  zwecks  Wiederverkaufs  anzukaufen.

Der  Antragsteller  ist  verpflichtet,  die  einschlagenden  Bestimmungen  des  Eingangs  gedachten  Regulativs
  genau  zu  befolgen  und  insbesondere

1.  den  methylirten  Branntwein  nur  in  dem  angemeldeten  Raum  zu  lagern,  auch  niemals
mehr  als  3  Hektoliter  auf  Lager  zu  halten,

2.  denselben  nur  an  solche  Gewerbtreibende,  welche  sich  durch  Vorzeigung  des  Berechtigungsscheins
  ausgewiesen  haben,  zu  verkaufsen,  und  zwar  nicht  in  geringeren  Einzelmengen  als
je  2  Liter,

3.  auf  dem  Berechtigungsschein  jedesmal  die  verkaufte  Menge,  und  zwar  die  Zahlen  in  Ziffern
und  Buchstaben,  unter  Beifügung  von  Datum  und  Namensunterschrift,  zu  vermerken,
beziehentlich  die  entsprechenden  Kupons  sich  übergeben  zu  lassen.

Entweder:  (Außerdem  werden  die  folgenden  besonderen  Kontrolvorschriften  ertheilt,  deren  Ergänzung  oder
Abänderung  nach  Bedürfniß  vorbehalten  bleibt).

Oder:  (Besondere  Kontrolvorschriften  werden  nach  Bedürfniß  vorbehalten).

·rrHHessec99o
        <pb n="820" />
        <pb n="821" />
        —  797  —

Anlage  D  1.

—W———.——

Dem  (Königlichen  Hauptsteueramte)
zu
(Breslau)

meldelt)  (der)  Unterzeichnete  den  umstehend  aufgeführten  Branntwein  zur  Denaturirung  mit  (10)  Prozent
(Holzgeist).  Die  Denaturirung  soll  (in  der  hierselbst  belegenen  Schiffslackfabrik  des  Unterzeichneten)  stattfinden.

(Breslau)  den  (15.  Februar  1880).
(Unterschrift.)

Die  Anmeldung  ist  heute  vorgelegt  und  im  Denaturirungs-Register
  unter  eingetragen.
(Breslau)  den  (16.  Februar  1880).

(Königliches  Hauptsteueramt.)
(Unterschrift.)

 

Anleitung.

1.  Das  Formular  dient  zur  Anmeldung  der  mit  10  Prozent  Holzgeist,  5  Prozent  Holzgeist,  Terpentinöl,
Thieröl  oder  Schwefeläther  vorzunehmenden  Denaturirungen.

Mittelst  eines  Formulars  dürfen  nur  gleichartige  Denaturirungen  angemeldet  werden.

Die  ersten  7  Spalten  sind  vom  Anmelder,  die  übrigen  von  den  Steuer-Aufsichtsbeamten  auszufüllen,
  doch  finden  bei  der  Denaturirung  mit  Terpentinöl,  Thieröl  oder  Schwefeläther  Einträge  in
die  Spalten  20  bis  24  nicht  statt.  «  «

2.  Zu  Spalten  5,  7,  14,  15,  16,  17.  Bei  Nichtübereinstimmung  der  in  Spalte  5  und  7  deklarirten
und  der  laut  Spalte  14  und  15  bei  der  Revision  ermittelten  Spiritusmengen  werden  die  kleineren
Mengen  nach  Spalte  16  und  17  übertragen  und  der  Denaturirung  zu  Grunde  gelegt.

3.  Zu  Spalte  18.  Die  nach  dem  bezüglichen  Prozentsatz  berechnete  Menge  des  Denaturirungsmittels
ist  für  die  Ausführung  der  Denaturirung  in  der  Art  abzurunden,  daß

a)  bei  Holzgeist,  Schwefeläther  und  Terpentinöl  Literbrüche  bis  einschließlich  0)  mit  0,5  Liter,
größere  Literbrüche  mit  1  Liter  angesetzt  werden;
b)  bei  chieröl  mindestens  ½0  Liter  in  Ansatz  kommt  und  jedes  angefangene  ½0  Liter  als  volles

½  gilt.  ·

4.  Zu  Spalte  23.  Brüche  bis  einschließlich  0,50  bleiben  unberücksichtigt,  größere  werden  mit  1  angesetzt.

112
        <pb n="822" />
        798

 

 

I.  Anmeldung

II.  Revisionsbefund

 

der  Gebinde

des  Branntweins

der  Gebinde

des  Branntweins

 

 

 

 

 

 

 

 

1  1
Lau-  ein-  wahrer  Menge  Netto-  ein-  Tem-  wahre  Menge
e-  vohl.  nach  ein-  gewicht  ein  peratur-  rall.  nack
fende  Num-  9  gehalt  Litern  Brutto-  nach  Ab=  Alkohol  grade  sobers  Litern
Marke  brann-Menge  in  ab  gebrannte  zug  der  stärle  nach  ézin  Menge  ab-Nr.
  mer.  teän  Pro-  Muten  gewicht  einge=  in  Pro-  aumur“  Proz.  geozuten
.  zenten  ho  Tara  Hbrannten  zenten  über  oder  nach  lkohols
s  Tara  nach  (100pCt.  nach  unter  Tral.  100  pCt.
1  Tralles.  Tralles).  Tara  Tralles.  Null.  les.  (ralles).
Kilogr.  Liter  Kilogr.  Kilogr.  Kilogr.  Liter.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  .  8.  9.  10.  11.  12]  13.  14.  15.
1
1.  K.  P.  791  4%247  95  235  4  2039%  7  95  249  236
2.X  89  43266  92  24521  43  210  +  7  92  264  242½
513  480
        <pb n="823" />
        799

UI.  Denaturirung  unter  Steuerkontrole.

 

 

 

 

 

II

 

 

 

 

Bemerkungen
Es  sind  vermischt  Des  Gemisches  Darin  g
Das  der
Branntwein  Stärke  nach  dem  Gemisch  GEpatte  9
Alkoholometer  entsprichtBrannt-  Steuerbeamten,
worin  mtDerte  Tem  derp  wein  nach  insbesondere  bezüglich  der  D
Menge  -r  «  scheinbare  wahre  prozenten  Alkohol.  insbesondere  bezüglich  der  Dena-(Spale
  Liter  abso,  Holz=  (Spalte.  Stärke  sr  Stärke  (Spalte  19  Heebe  turirungemittel  (steuerlicher  Ver-14
  bezw.  Alkohols  geist))  16  u.  18)/|Pr  in  nach  Ré-  in  Kro-  x  prozenten  schluß  der  Gefäße,  Beschaffenheit
(Spalte  15  «  ozenenaumur  z  der  Stoffe).
Spalte  5)  bezw.  nach  pSber  oder  nach  Spalte  22)|  (vergl.
Spalte  7).  Tralles.  unter  Null.  Tralles.  Spalte17).
Liter.  Liter.  Liter.
16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.
247  235,00  23,  270,  93,  +  9  94:..2556200  1  Glasballon  mit  Holzgeist,
laut  Faktura  von  Kahlbaum  in
264  242,  24,  288  91  +  9  92  26  542  24288  Berlin  bezogen  und  50  Liter  enthaltend.
  Steuerlicher  Verschluß
510  477,  6684  52  1047788  Blei  des  Hauptsteueramts  für

 

 

 

 

Breslau,  den  17.  Februar  1880.

 

N.  N.,  Ober-Steuerkontrolör.

 

 

 

 

 

inländische  Gegenstände  Berlin,  in
gutem  Zustande  befunden.  Ballon
mit  Rest  des  Holzgeistes  durch
1  Blei  wieder  verschlossen.

N.  N.,  Steueraufseher.

*7)  Bemerkung.  Der  Platz  zur  Angabe  des  Denaturirungsmittels  bleibt  im  Vordruck  offen.

112“
        <pb n="824" />
        <pb n="825" />
        —  801  —

 

Anlage  D  2.
Dem  (Königlichen  Hauptsteueramte)
zu
(Breslau)
meldet  ...  .  ...  Unterzeichnrtte  ..  .  .  ..  den  umstehend  aufgesührten  Branntwein  zur
Denaturirung  durch  Vermischung  mit  Essig  und  Wasser.
(Breslau)  ..  ..  .  ...  den  (27.  Januar  1880).  (Unterschrift.)
Die  Anmeldung  ist  heute  vorgelegt  und  im  Denaturirungs-Register
  unter  eingetragen.
(Breslau.0  den
(Königliches  Hauptsteueramt.)
Anleitung.

1.  Das  Formular  dient  zur  Anmeldung  der  für  Essigfabrikanten  vorzunehmenden  Denaturirungen.

Die  ersten  7  Spalten  sind  vom  Anmelder,  die  übrigen  von  dem  Steueraufsichtsbeamten
auszufüllen.

2.  Die  Steueraufsichtsbeamten  haben  jedes  Mal  Ueberzeugung  davon  zu  nehmen,  daß  das  Gefäß,  in
welchem  die  Vermischung  des  Branntweins  mit  dem  Wasser  und  Essig  vorgenommen  werden  soll
(Regulativ  §.  26  Ziffer  2),  entweder  leer  oder  doch  nur  mit  Wasser  befüllt  ist.

3.  Zu  Spalte  5,  7,  14,  15,  16,  17.  Bei  Nichtübereinstimmung  der  in  Spalte  5  und  7  deklarirten
und  der  laut  Spalte  14  und  15  bei  der  Revision  ermittelten  Branntweinmengen  werden  die  kleineren
Mengen  nach  Spalte  16  und  17  übertragen  und  der  Denaturirung  zu  Grunde  gelegt.

4.  Zu  Spalte  18  und  19.  An  Essig  sind  wenigstens  so  viel  Liter  zur  Vermischung  zu  verwenden,
als  die  Zahl  der  im  Branntwein  enthaltenen  Liter  absoluten  Alkohols  (Spalte  15)  beträgt,  an  Litern
Wasser  wenigstens  das  Dreifache  der  letzteren  Zahl,  sofern  nicht  von  der  Direktivbehörde  ein  geringerer
Wasserzusatz  gestattet  ist.  Ein  Literbruch  in  Spalte  15  wird  als  ein  volles  Liter  gerechnet.

Es  ist  gestattet,  dem  Branntwein  zum  Zwecke  der  Denaturirung  größere  Mengen  an  Essig
und  Wasser  als  die  nach  dem  Obigen  erforderlichen  Mindestmengen  hinzuzusetzen.
        <pb n="826" />
        —

I.  Anmeldung

802

 

—  —

U.  Revisions

 

 

 

 

 

 

 

der  Gebinde  des  Branntweins  der  Gebinde  des
Lau-  «
einge-  Menge  Nettogewicht
fende  Num-  ehalte  mach  Brutto=  eingebrannte  nach  Abzug  stärke
Marke  brannte  Menge.  8  Pro=  Litern  der  i  Pro-Nr.
  mer  en  u  ab-  gewicht.  Tara.  eingebrannten  en  *
Tara.  ĩ  soluten  Tara.  z
ruaht.  Alkohols  ructe
Kilogr.  Liter.  "  Kilogr.  Kilogr.  Kilogr.  "
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.
1.RE  158  90  93  464  490  90  400  91,
        <pb n="827" />
        befund  III.  Denaturirung  unter  Steuerkontrole.
Branntweins  Es  sind  vermischt  Bemerkungen
-  Die  Menge  der
Tem-  ;  ;  des  Steuerbeamten
wahre  Branntwein  mit
peraur-  w,  e  Gemisches  insbesondere
#ach  stärke  Menge.  Litern  Menge  worin  Liter  (Spalte  16  bezüglich  des
Réaumur  in  Pro-  ab-  absoluten  18·—+19enaturirungs--
  enten  (Spalte  Alkohols  sWasser.  Essig.
über  oder  zen  soluten  14  bezw.  (Spalte  15  beträgt.  mittels.
unter  Alkohols.  ·  bezw.
Null.  Tralles.  Liter.  Spalte5).  Spalte  7).Liter.  Liter.  Liter
12.  13.  14.  15.  18.  17.  18.19.  20.  21.
+7  93  487  452%½87  452½  43er  Essig  (Spalte

 

 

 

 

 

Breslau,  den  29.  Januar  1880.
N.  N.,  Ober-Steuerkontrolör.

 

 

19)  ist  auf  den
Gehalt  an  Essigsäure
  geprüft
und  von  vorschriftsmäßiger

Beschaffenheit
befunden.

 

 

N.  N.,  Steuerausseher
        <pb n="828" />
        <pb n="829" />
        —  805  —

 

 

Anlage  E  1.
Kontobuch
des  (Schiffslack-Fabrikanen  ...  )  zu  .....  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...
über
Zugang  und  Abgang  an  denaturirtem  Branntwein.

Dieses  Buch  enthält  (20)  Blätter,  welche  Das  Buchft  .....
miteinervomunterzeichnetenangesiegeltenSchnur.........................  «
durchzogensind...........  aufzubewahren.

.............  den

N.  N.  (O.  St.  Kontrolör).

 

Inhalts-Verzeichniß.
(Denaturirung  mit  10  Prozent  Holzgeist.)  (Abtheilung  I.  Seite  2  bis  29.)
(Denaturirung  mit  10  Prozent  Schwefeläther.)  (Abtheilung  II.  Seite  30  bis  39.)

o—

Anleitung.

1.  Das  Kontobuch  nach  diesem  Muster  ist  von  den  Gewerbtreibenden,  welche  Branntwein  mit
a)  10  Prozent  Holzgeist,  oder
b)  5  Prozent  Holzgeist,  oder
P)  Terpentinöl,  oder
4)  Thieröl,  oder
e)  Schwefeläther
für  den  eigenen  Gewerbebedarf  denaturiren  lassen,  über  die  Herstellung  und  Verwendung  des  betreffenden  denaturirten
  Branntweins  zu  führen.

Läßt  ein  Gewerbtreibender  denaturirten  Branntwein  von  mehreren  der  bezeichneten  Arten  bereiten,  so  geschieht
die  Anschreibung  für  jede  Art,  nach  Bestimmung  der  Steuerbehörde,  entweder  in  einem  besonderen  Kontobuch  oder
in  einer  besonderen  Abtheilung  desselben  Kontobuchs.  "

Bezüglich  des  mit  den  Mitteln  unter  c,  d,  e  denaturirten  Branntweins  finden  Einträge  in  die  Spalten  4,
9,  10  nicht  statt.

2.  Die  Einträge  unter  „I.  Zugang“  sind  jedesmal  sofort  nach  beendigter  Denaturirung  zu  beschaffen,  wobei  in
Spalte  3  und  beziehentlich  4  die  Summen  aus  Spalte  19  und  beziehentlich  23  der  Anmeldung  übernommen  werden.
Die  Uebereinstimmung  wird  von  den  Steuerbeamten,  welche  die  Denaturirung  überwacht  haben,  bescheinigt.

3.  Unter  „II.  Abgang“  sind  die  Spalten  6  bis  11  an  dem  Tage  auszufüllen,  an  welchem  der  bezügliche  Posten
aus  dem  angemeldeten  Orte  der  Lagerung  zur  Verwendung  entnommen  wird.

Die  Ausfüllung  der  Spalten  12  und  13  ist  nur  hinsichtlich  des  anders  als  mit  10  Prozent  Holzgeist  denaturirten
  Branntweins  erforderlich.  Dieselbe  braucht  nicht  für  jeden  einzelnen  in  Spalte  6  bis  11  gebuchten  Posten
zu  geschehen,  muß  aber  spätestens  am  Schlusse  jedes  Vierteljahres  nach  den  Gesammtergebnissen  erfolgen.  Das
Datum  der  Eintragung  ist  in  Spalte  14  zu  vermerken.

4.  Bei  Ermittelung  der  Literprozente  für  Spalte  10  bleiben  Brüche  bis  einschließlich  O,o  unberücksichtigt,  größere
werden  mit  1  angesetzt.

5.  Nach  jedem  Vierteljahr  ist  das  Kontobuch  innerhalb  der  nächsten  3  Tage  in  den  Spalten  3  und  beziehentlich  4,
sowie  8  und  beziehentlich  10  abzuschließen.

113
        <pb n="830" />
        806

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Zugang  an  denaturirtem  Branntwein.  II.  Abgang
Menge  dee  herge-Der
  Denatu=  stellten  denaturir-  A.  Entnahme  zur  Verwenrirung
  (ften  Branntweins
Lau-  Vermerke  Lau-  Der  Des  entnommenen  dena-Eintragung
  turirten  Branntweins
ende  der  ende
f  nach  nach  f  wahre  Menge
Nr.  Monat.  Tag.  Literpro-  Steuer-Aussichtsbeamten.  Nr.  Menge  Stärke  nach
Litern.  Monat.  T  nach  in  Pro-  Literzenten.
  onat.  Zag.  zenten  «
Litern.  nach  prozen-Trallesben.

1.  2.  3.  4.  .  6.  7.  8.  9.10.
Abtheilung  I.  Denaturirung
1880.  1880.
1.]  Februar  1715599  52104  Uebereinstimmend  mit  Spalte  19  1.Februar  200250|  94  23  626b
und  23  der  Anmeldung.
N.  N.,  O.  St.  Kontr.  17/2.  2.März  3150  3
i  N.N.,St.Aufs.17-s2.  Z·  -  5.30092-s27250
I  4.  11.  200  82,18500
2.  MNärz  5.532,  49256  desgl.  desgl.
1  N.  N.,  O.  St.  Kontr.  5/3.
6  N.  N.,  St.  Aufs.  5/3.
Zugangs  091,  101  360  900  —  83  675
Summe  des  1
Abgangs  900  863  675  i
Demnach
Bestand  191,5  17  685  l  i
—  Abtheilung  II.  Denaturirung
1880.  1880.
1.Februar  20.  582  —  Uebereinstimmend  mit  Spalte  191.Februar21.  582  —  —
der  Anmeldung.
N.  N.,  O.  St.  Kontr.  20/2.
N.  N.,  St.  Aufs.  20/2.
2.  März  10.538  —  desgl.  desgl.  2.  März  10.  538  —  —
N.  N.,  O.  St.  Kontr.  10/3.
N.  N.,  St.  Aufs.  10/3.
Summe  des
Zugangs  11120  1120
Summe  des  ·
Abgangs1120
Demnach
Bestand  —
        <pb n="831" />
        an  denaturirtem  Branntwein.

807

 

B.  Ergebnisse  der

 

 

 

 

 

dung.  Verwendung.
Auf  die  Verbrauch  an  Vermerke  Vermerke
Der  entnommene  denaturirtem  "F
entnommene  Menge  Branntwein  des  der
denaturirto  Ss  auf  je  100  gonto.  b  St  A  tebeamt
;  allen  an  Fabri=  oder  je  onto--Inhabers.  euer-Aufsichtsbeamten.
Dranntwein  kat  (Spalte  11)  des  Fabrikats  h  fsich
soll  verwendet  Kilogramm  (nach  Spalte  8
werden  zur  (Lg)  und  12)
Liter  (1).  Liter.
11.  12.  13.  14.  15.

 

mit  10  prozent  Holzgeilstl.

Herstellung  von
Schiffslack.

 

 

 

Abgeschlossen  am  31.  März  1880.
N.  N.

mit  10  prozent  Schwefeläther.

Herstellung  von
Salicylsäure.

kg
450

425

 

 

129

127

am  28.  Februar  1880.

am  16.  März  1880.

x(

 

Spalte  12  und  13  eingetragen

Spalte  12  und  13  eingetragen

N.  N.

N.  N.

Abgeschlossen  am  31.  März  1880.

N.  N.

Abschluß  geprüft  und  richtig  befunden.


2/4.  1880.  N.  N.,  O.  St.  Kontr.

Abschluß  geprüft  und  richtig  befunden.


2/4.  1880.  N.  N.,  O.  St.  Kontr.

 

113“
        <pb n="832" />
        <pb n="833" />
        —  809  —

 

 

Anlage  E  2.
Kontobuch
dels  Kaufmanssss  ..  ..  .  ..  .  .  ...  zu  ....  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..
über
Zugang  und  Abgang  an  denaturirtem  Branntwein.

Dieses  Buch  enthält  ..  ...  Blätter,  welche  Das  Buch  t:
mit  einer  vom  Unterzeichneten  angesiegelten  Sbhhrrrrr
durchzogen  sind.  .  .  .  ..  aufzubewahren.

.............  den

N.  N.  (O.  St.  Kontrolör).

Anleitung.

1.  Das  Kontobuch  nach  diesem  Muster  ist  von  Denjenigen  zu  führen,  welchen  erlaubt  worden  ist,
Branntwein  zum  Zwecke  des  Verkaufs  denaturiren  zu  lassen.

2.  Die  Einträge  unter  „I.  Zugang“  sind  jedes  Mal  sofort  nach  beendigter  Denaturirung  zu  beschaffen,
wobei  in  Spalte  3  und  4  die  Summen  aus  Spalte  19  und  23  der  Anmeldung  übernommen
werden.  Die  Uebereinstimmung  wird  von  den  Steuerbeamten,  welche  die  Denaturirung  überwacht
haben,  bescheinigt.

3.  Unter  „II.  Abgang“  sind  die  Spalten  6  bis  15  für  jeden  einzelnen  Posten  am  Tage  des  Verkaufs,
beziehentlich  an  dem  Tage  auszufüllen,  an  welchem  die  verkaufte  Menge  zwecks  Lieferung  an  den
Käufer  dem  Bestande  entnommen  werd.

Die  Kupons,  gegen  deren  Aushändigung  denaturirter  Branntwein  an  Gewerbtreibende  verkauft
  ist,  sind  mittelst  Aufklebens  in  einem  Buche  zu  sammeln.  (Kupon-Sammelbuch.)

4.  Bei  Ermittelung  der  Literprozente  für  Spalte  10  bleiben  Brüche  bis  einschließlich  0,f00  unberücksichtigt,
  größere  werden  mit  1  angesetzt.

5.  Nach  jedem  Vierteljahr  ist  das  Kontobuch  innerhalb  der  nächsten  3  Tage  in  den  Spalten  3,  4,  8,
10  abzuschließen.
        <pb n="834" />
        810

 

 

I.  Zugang  an  denaturirtem  Branntwein.

II.  Abgang  an

 

Der  Dena-Menge

  des  her- 



 

Es  sind

 

 

 

 

 

 

#  gestellten  dena-8
  turirung  turirten  Brannt-  Vermerke  Der  Des  verkauften  denatur
  weins  8  Eintragung  rirten  Branntweins
der  i
„  nach  5  wahre  Menge
nach  Liter-  Steuer-Aufsichts-  2  Menge  Stärke  nach
Monat.  Tag.  Monat.  Tag.]  nach  in  Prozen=  Liter-S
  «  -  2
S  Litern.  pro  beamten.  *  Litern.  ten  nach  prozenten.
  G  Tralles.  zenten.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.
1880  1880
1.  Februar  17.  558.  52  012  Uebereinstimmend  1.  Februar  19.  75  92  6  900
mit  Spalte  19  und  23
der  Anmeldung.
N.  N.,  O.  St.  K.  17/2./2.  Februunr  2087  92  17.204
N.N.,  St.  A.  17/7.
3.  Februar  21.  10  92  2  760
        <pb n="835" />
        811

 

 

denaturirtem  Branntwein.

 

verkauft:

 

Des  Käufers

Der  Verkauf  ist

 

 

 

Vermerke

 

 

 

 

—  gebucht:  Vermerke
Hauptamtliche  der  Steuer-Legitimation,
  Bezeichnung  des  Konto-  Aufsichts-"«-
  des  kauf-  nhabers.
Name  und  Geschäft.  Wohnort.  deren  Art  zunsgesteltHmännsschen  Fol.Inh  beamten.
Nummer  vom  Buchs.
11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
Möbelfabrikant  G.  Bartsch  Straußberg  Berechti-  H.  St.  A.Fakturen=  37
gungsscheind]  Potsdam  buch
Kaufmann  A.  Müller  Berlin  Kleinhandel=  H.  St.  A.  —  39
geneh.  12  f.  inländische
Gegenstände
Berlin
Hutmacher  C.  Funck  Straußberg  Berechti-  H.  St.  A.  Kupon-  17
gungsschein3  Potsdam  sSammelbuch
        <pb n="836" />
        <pb n="837" />
        —  813  —
Anlage  E  3.

2

 

Kontobuch

dels  Kaufmannss  ...  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  zu  ..  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...

über

 

Dieses  Buch  enthält  ..  .  .  Blätter,  welche  Das  Buch  iiiit
mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegellltlttan
Schnur  durchzogen  ind.  aufzubewahren.

.....  den

N.  N.  (O.  St.  Kontrolör).

Anleitung.

1.  Das  Kontobuch  nach  diesem  Muster  ist  von  Denjenigen  zu  führen,  welchen  der  Kleinhandel

mit  methylirtem  Branntwein  gestattet  worden  ist.
2.  Die  von  Gewerbtreibenden  über  die  gekauften  Mengen  methylirten  Branntweins  ausgehändigten

Kupons  sind  mittelst  Aufklebens  in  einem  Buche  zu  sammeln  (Kupon-Sammelbuch),  auf  welches  in
Spalte  12  und  13  zu  den  bezüglichen  Einträgen  der  Spalten  6  bis  11  zu  verweisen  ist.

114
        <pb n="838" />
        —  814  —

 

 

J.  Zugang  an  methylirtem  Branntwein.

II.  Abgang  an

 

 

Menge  des

 

 

Des  Empfanges  Des  Verkäufers  e  des  Des  Verkaufs
——.—..*.N**Q0  empfange-  —..N*  *  “  3
Laufende  #  nen  methy-  Laufende  meisnse
lirten  Brannt-Nummer.]
  Monat.  Tag.  Name.  Wohnort  Brannt=  Nummer]  Monat.  Tag.  weins.
i  weins.  ·  ,«-»W—-—«—j·
  ·  Liter.  Liter.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.
1880.  1880.
J.  Februar  10.  Karl  Schubert  Berlin  180  1.  Februar  14.  5
2.  —  15.  10
        <pb n="839" />
        815

 

 

methylirtem  Branntwein.

 

Des  Käufers

Der  Verkauf  ist  gebucht:

 

 

 

 

 

—  —  Bemerkungen.
Name  Wohn  Berechtigungsschein  Bezeichnung  des
und  s  -——-———  kaufmännischen  Blatt
Gewerbe.  oort.  ausgestellt  unter  Buches.
3  vom:  Nummer.
9.10.  11.  12  13.  14.
Hutmacher  Heinz  Herfeld  H.  St.  Magde--|14  Kladde  6
urg.
Tischler  Franck  daselbst  desgleichen.  4  Kupon-  2  Lagerraum  des  methy-Sammelbuch
  lirten  Branntweins,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontobuch,  Kladde  und
Kupon  =  Sammelbuch
revidirt.  Nichts  zu  erinnern
  gefunden.

15./2.

N.  J.,
O.  St.  Kontrolör.

114“
        <pb n="840" />
        <pb n="841" />
        —  817  —

 

Anlage  E  4.
Kontobuch
dels  Essigfabrikantyy  .  .  .  .  .  ..  uu  .  .  ...
über
Zugang  und  Abgang  an  denaturirtem  Branntwein.

Dieses  Buch  enthält  ..  Blätter,  welche  mit  Das  Buch  stt:::  .  ....
einer  vom  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur  .......  .  ...
durchzogen  sind.  .  ..  .  .  .  ...  aufzubewahren.

...............  den

N.  N.  (O.  St.  Kontrolör).

Anleitung.

1.  Das  Kontobuch  nach  diesem  Muster  wird  von  den  Essigfabrikanten  geführt,  welchen  gestattet  ist,  für
ihr  Gewerbe  Branntwein  mit  Wasser  und  Essig  denaturiren  zu  lassen.

2.  Die  Einträge  unter  „I.  Zugang“  sind  jedes  Mal  sofort  nach  beendigter  Denaturirung  zu  beschaffen,  wobei
in  Spalte  3  die  Summen  aus  Spalte  20  der  Anmeldung  übernommen  werden.  Die  Uebereinstimmung
wird  von  den  Steuerbeamten,  welche  die  Denaturirung  überwacht  haben,  bescheinigt.

3.  Unter  „II.  Abgang“  sind

a)  die  Spalten  5  bis  12  an  dem  Tage  auszufüllen,  an  welchem  der  denaturirte  Branntwein  zur  Verwendung
  für  die  Essigbereitung  aus  dem  Gefäß  entnommen  wird,  in  welchem  die  Denaturirung
oder  demnächst  die  Aufbewahrung  stattgefunden  hat,

b)  die  Einträge  in  Spalte  13  und  14  an  jedem  Betriebstage,  beziehentlich  am  Tage  der  jedesmaligen
Beendigung  des  Fabrikationsakts  zu  bewirken.

4.  Die  Spalten  unter  „III.  Verkauf  von  Essig“  (15  bis  20)  sind  für  jeden  Posten  am  Tage  des  Verkaufs,
beziehentlich  an  dem  Tage  auszufüllen,  an  welchem  die  verkaufte  Menge  zwecks  Lieferung  an  den  Käufer
dem  Bestande  entnommen  wird.

Bezüglich  kleinerer  gegen  sofortige  Baarzahlung  verabfolgter  Einzelmengen  genügt  die  tägliche
summarische  Eintragung,  ohne  Angabe  der  Käufer.

5.  Die  Einträge  zu  „IV.  Verarbeitung  von  Essig“  (Spalte  21  bis  23)  geschehen  täglich,  beziehentlich  jedesmal
  an  dem  Tage,  an  welchem  ein  Fabrikationsakt  zum  Abschluß  gelangt.  Das  Datum  der  stattgehabten
Eintragung  ist  in  Spalte  24  zu  vermerken.
        <pb n="842" />
        —  818  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Zugang  an  denaturirtem  Branntwein.  «  II.  Abgang  an  denaturirtem  Branntwein.
Der  Dena-  -  «  B.Essigi
turirung  A.  Entnahme  zur  Verwendung.  erzeugung.
#  Der  Der  entnommene  denaturirte  Mittelst  der
«  Menge  Eintragung  Branntwein  ist  weiter  vermischt  mit  entnommenen
des  =  M  Mengedenat
7  4  enge  -.·  anderen  rirten  Brannt.
stellten  der  nomme-  .  sind  en  Ess
denatu-  :  von  gewonn
A  ts-  nen
Monat.  Tag.  rirten  r*  asc  denatu-  EW  Was-  gen
Brannt-  eamten.  Monat.  Tag.  rirten  halt  e  Gehalt
*5  ;  S  Brannt-  an  ser.  zeich—
3  weins.  weins  Liter  Essig=  nung  Menge.  Menge  an
2-  "  „Uig  der  nach  Essig
*  .  säure  Art.  Litern.  säure
—  (Essig-  |  (Essig-S
  S-  ·  säure-  6  äure.
Liter  Liter  hydrat)]  Liter  1  hydra)
1.  2  8  4.  5  6  J7.  s.  9  10.  11.  i2.  13.  14
1880.  1880.
,]Januar  292  310  vUebereinstimmendE  Januar  30.10  600  5.5  250|  Bier  45
mit  Spalte  19  der  .  12697,z
Anmeldung.
N.  N.  O.  St.  K.  29/1.  2.  „  31120  60  5,54  20  50
N.  N.  St.  A.  29/1I.3.Februcr  11330  60  6  250  %  45  1  3088
.IFebruar  5.  2153  desgl.  4,  2.  320  60  5,,  20  ,„  50
N.N.  O  St.  K.  5/(2.5  „  3.325  60  55.  24  50  16
.  ·  7
N.N.St.A.5-2.  6.  „  4  330  60  5  20  50
.Februar  12.t2362  desgl.  7  u  5.  320  60  5.5  205  40  27
·  7,5
N.N.O.St.K.12-«2.8·  ,,  6.320  605,5250»  50
N.  N.  St.  A.  12/2.  19.  „  7.  310  60  56  246  50
1.314
10.  „  8.  315  60  6  250  50
11.  „  9.  310  60  6  240%  60
1  2827,5
12  »  10  320  60  5  2505  50
193  „  111831560  1115
1  262  7,5
14.  „  12  305  60  6  240  „  55
15.—  „  13  330  60  56052600  ,„  45
1  3017
16  „  14  310  60  6  2600  50
1
"„  6
        <pb n="843" />
        819

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.  Verkauf  von  Essig.  IV.  Verarbeitung  von  Essig.
Der  »  Der  Verkauf  ist
Eintragung  Des  Käufers  gebucht  Es  sind  verwendet
zur  Herstellung  Vermerke  Vermerke
Menge  von
des  „  des  der  Steuerver-
  Bezeichnung  Konto-  Aufsichtskauften
  des  kauf.  =  Essig.  Menge  Inhaberss  Beamten.
Monat.  Tag!  Essigs  Name.  Wohnort.  männischen  5  Art  des  des
Buchs  Fabri=  Fabrikates.
  kates.
Liter  Liter  kg
15.  16.  17.  18.  19.  20  |1  22.  28.  24.  25.
Februur  11  450  A.  Schäferr  Berlin  Fakturenb.  137
„  2.  38  —  —  Kladde  17
1  4  500  JG.  Müller  Branden-  Fakturenb.  25
urg
»  4s10  —  —  Kladde  19
„  5.  82  —  —  20
—  —  —  —  —  —  —  2260  Bleizucker  2625  Febr.  6.
N.  N.
—  —  —  —  —  —  —  2245  desgl.  2  495  Febr.  13.
«  N.  N.
        <pb n="844" />
        <pb n="845" />
        —  821  —

Anlage  F.

 

Abschluß
des

Kontobuchs  über  Zugang  und  Abgang  an  denaturirtem  Branntwein

des  (der)

(Fabrikanten  Mergel)  zu  (Braunsberg)

für

1.  Januar

das  Vierteljahr  (I1.  Nürg-18800.



 

Anleitung.

Die  Gewerbtreibenden,  welche  Branntwein  für  ihren  Gewerbebedarf,  und  die  Händler,  welche  Branntwein

zum  Verkaufe  denaturiren  lassen,  haben  die  Ergebnisse  jedes  Vierteljahrs-Abschlusses  der  über  Zugang  und  Abgang
an  denaturirtem  Branntwein  geführten  Kontobücher  alsbald  in  ein  Formular  nach  diesem  Muster  zu  übertragen  und
dasselbe,  nachdem  vom  Bezirks-Oberkontrolör  die  Uebereinstimmung  mit  dem  Kontobuch  bescheinigt  worden  (Spalte  6),
dem  Hauptamt  einzureichen,  in  dessen  Bezirk  der  Gewerbebetrieb  oder  Handel  stattfindet.

115
        <pb n="846" />
        #—————
—  —  —  —

 

J.  II.  III.

Zugang  an  denaturirtem  Branntwein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgang  Bestand  ·
"  "  ·  an  denatu=  am  Schlusse  Bescheinigung
Menge  rirtem  des
B  enn  *  des  Zusammen  Branntwein  Vierteljahrs  des
nächstvorher.  Viertellahr(Salle1während  (Spalte  s  Bezirks-Oberkontrolörs.
chenden  hergestellten  und  des  weniger
9  n  denaturirten  Spalte  2).  PVierteljahrs.s  Spalte  4).
Vierteljahr.  Branntweins.
Liter.  Liter.  Liter.  Liter.  Liter.
1.  l  2.  3.  I  4.  5.  6.

Abtheilung  I.  Denaturirung  mit  10  prozent  Holzgeist.

945  3  120  #  4  065  3  090  975

Abtheilung  II.  Denaturirung  mit  10  Prozent  Schwefeläther.
85  850  935  935

 

 

 

 

 

 

Braunsberg,  den  31.  März  1880.

 

—

In  Uebereinstimmung  mit
dem  Kontobuch.
2.  4.  1880.

N.  N.,  Ober-Steuerkontrolör.

Mergel.
        <pb n="847" />
        —  823  —

Anlage  6.

 

Register
des
(Steueramts)  zu  ....  ..  ..  ...  ....
über

Denaturirung  von  Branntwein  für  Gewerbtreibende  und  Händler

 

im
Viertellahr  ...
Enthält.  Blätter,  welche  mit  einer  vom
Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.
.......  den.....  -.....
N.  N.  (O.  St.  Inspektor).
Anleitung.

Das  Register  umfaßt  alle  Anmeldungen  zur  Denaturirung  von  Branntwein  für  einen  im  Bezirke  der  Amtsstelle
  stattfindenden  Gewerbebetrieb  oder  Handel.  Jeder  Gewerbtreibende  oder  Händler  erhält  im  Register  ein  eigenes
Konto,  welches  bezüglich  derjenigen  Gewerbtreibenden,  welche  Branntwein  auf  mehrerlei  Weise  denaturiren  lassen,  in  die
entsprechenden  Unterabtheilungen  zerfällt.

Die  Einträge  in  Spalte  3  erfolgen  nach  Maßgabe  der  Einträge  in  Spalte  17  der  Anmeldungen,  vorbehaltlich
der  Nachrechnung  und  etwaigen  Berichtigung.

Das  Register  wird  am  Ende  des  Vierteljahres  in  allen  Kontos  und  beziehentlich  deren  Unterabtheilungen
abgeschlossen  und  nebst  den  zugehörigen  Anmeldungen  an  das  Hauptamt  eingesendet.

1157
        <pb n="848" />
        Die  Anmeldung  ist

 

 

Der  Branntwein,

 

abgegeben  welcher  denaturirt
Laufende  worden  ist,  8  t
Nummer.  enthält  emerkun  gen.
Monat.  Tag.  Alkoholliterprozente.

1.  2  3.  T
        <pb n="849" />
        —  825  —

Anlage  H.

Notizbuch

des

Haupt(Steuerramts  22222

nach  §.  23  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu
gewerblichen  Zwecken.

Enthält  ...  ....  Blätter,  welche  mit  einer  vom
Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur  durchzogen  find.

N.  N.  (O.  St.  Inspektor).

18(080)  18081)  u.  s.  w.

Anleitung.

Das  Notizbuch  wird  nach  Kalenderjahren  mit  folgenden  Abtheilungen  und  Unterabtheilungen  geführt:

I.  Zusagescheine:
1.  über  methylirten  Branntwein  (§.  9  des  Regulativs),
2.  über  nicht  methylirten  Branntwein  (§.  25  und  9  des  Regulativs).

1I.  Berechtigungsscheine  (§5.  11  des  Regulativs).
III.  Erlaubnißscheine  (§.  14  des  Regulativs).
IV.  Genehmigungen  des  Kleinhandels  mit  methylirtem  Branntwein  (§.16  des  Regulativs).

In  jeder  Abtheilung  bezw.  Unterabtheilung  werden  die  dahin  gehörigen  Scheine  rc.  nach  der  Zeitfolge  der
Ausstellung  unter  fortlaufender  Nummer  nachgewiesen.
        <pb n="850" />
        —  826  —

 

 

Bezeichnung
der  Gewerbtreibenden  oder  Händler.

 

 

 

Laufende  #
Nr  Name.  Bemerkungen.
«  (Bei  den  Gewerbtreibenden  Ort
ist  auch  die  Art  des  Ge-  "
werbes  anzugeben.)
Jahr  1880.
I.  Zusagescheine
1.  über  methylirten  Branntwein
1.  Wandel,  Schiffslackfabrik.  Colberg.
2.  u.  s.  w.
3.  u.  s.  w.

 

2.  über  nicht  methylirten  Branntwein.

 

u.  s.  w.
        <pb n="851" />
        —  8327  —

Anlage  I.

 

Liquidation
des
Haupt  (SteuerhamtSsss  .  ...
über

Branntweinsteuer-Vergütung  für  denaturirten  Branntwein.

Vierteljahr  (.  .  .  ..  ..  ..  .  .  .  ...  ).

 

Anleitung.

Nach  diesem  Muster  hat  das  Hauptamt  vierteljährlich,  auf  Grund  der  Denaturirungs-Register  (Muster  G)
nebst  zugehörigen  Anmeldungen,  eine  Liquidation  über  die  den  einzelnen  Gewerbtreibenden  und  Händlern,  für  welche
Branntwein  denaturirt  worden  ist,  zu  gewährende  Steuervergütung  aufzustellen  und  der  Direktiobehörde  einzureichen.
        <pb n="852" />
        828  —

 

 

Des  Gewerbtreibenden  oder

 

Berechnung  der

 

Menge  des
ändlers
Lau-  S  Branntweins,  für  Steuervergütung
fende  welchen  die  nach  dem  bei  der
Num-  ..  Ausfuhr  von  Bemerkungen.
Steuervergütung  Branntwein  geltenmer.
  Name.  Wohnort.  zu  gewähren  ist.  den  Sate
Alkoholliterprozente.  Mark.  Pf.
1.  2  3  4.  5.  6.
        <pb n="853" />
        —  829  —

In  Ausführung  der  Vorschrift  des  8.  3  des  Zolltarifgesetzes  vom  15.  Juli  d.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  für  1879
Seite  208)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  23.  d.  M.  beschlossen:
1.  daß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummer  2  c  1,  2,  3  und  der  Nummer  22  a,  b,  e
und  f  des  Zolltarifs  vom  15.  Juli  d.  J.  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden
  Tarifpositionen  nur  die  in  der  Anlage  Abezeichneten  Amtsstellen  befugt  sind;  Anl
2.  daß  als  Anleitung  für  die  fragliche  Abfertigung  von  Garnen  die  in  der  Anlage  B  ent.4

 

Z  ..  Ank
haltene  Instruktion  zu  dienen  hat.  a
abgedn
kndent
Anlage  1A.
—
Nachweisung

derjenigen  Aemter,  welche  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  2c  1,  2,  3
und  22a,  d,  e  und  t#  des  Zolltarifs  vom  15.  Juli  1879  zu  anderen  als  den
höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifpositionen  befugt  sind.

Bemerkung.  Nur  zur  Abfertigung  von  geweiften  (Bündel-)  Garnen,  nicht  auch  von  Knäuelgarnen  befugte
Amtsstellen  sind  mit  (Stern)  bezeichnet.

 

 

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirke.  .
Baumwollengarn  Leinengarn  Leinwand
(2  c  1,  2  u.  3).  (22  à  u.  b).  ·  (22eu.f).
I.  Preußen.
a.  Provinz  Ostpreußen.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Königsberg  i.  Pr.
Pillau  Pillau  H.  Z.  A.  Pillau  H.  Z.  A.  Pillau  H.  Z.  A.
Königsberg  i.  Pr.  Königsberg  H.  St.  A.  Königsberg  H.  St.  A.  Königsberg  H.  St.  A.
„  dass.  Exp.  a.  Lizentbahnhof.  dass.  Exp.  a.  Lizentbahnhof.  dass.  Exp.  a.  Lizentbahnhof.
Eydtkuhnen  —  »  Eydtkuhnen  H.  Z.  A.  Eydtkuhnen  H.  Z.  A.
Memel  —  *  Memel  H.  Z.  A.  Memel  H.  Z.  A.
b.  Provinz  Westpreußen.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Danzig.
Danzig  Danzig  H.  Z.  A.  Danzig  H.  Z.  A.  Danzig  H.  Z.  A.
u  —  l  —  Neufahrwasser  Z.  Abfst.  a.  B.
Elbing  —  —  Elbing  H.  St.  A.

116
        <pb n="854" />
        830

 

 

Hauptamtsbezirke.

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

 

 

Baumwollengarn  i

«  Leinengarn
(2c  1,  2  u.  3).

(22  à  u.  b).

Leinwand
(22  e#  u.  s).

 

Berlin

7W7

Stettin
Swinemünde

Liebau
’F
77
*
7
*

Neustadt

L

O.  S.

»

«
Breslau

77

Görlitz
Mittelwalde

L
Myslowitz
Ratibor

#

 

 

c.  Provinz  Brandenburg.

Provinzialsteuerdirektion  zu  Berlin.

Berlin  H.  St.  A.  f.  ausl.  G.
dass.  3.  Exp.  a.  Hamb.  Bbhf.

 

Berlin  H.  St.  A.  f.  ausl.  G.
Berlin  H.  Z.  Exp.  a.  Hamb.
Bhf.

d.  Provinz  pommern.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Stettin.

Stettin  H.  St.  A.
Swinemünde  H.  Z.  A.

 

Stettin  H.  St.  A.
Swinemünde  H.  Z.  A.

e.  Provinz  Schlesien.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Breslau.

Liebau  H.  Z.  A.
Liebau  Z.  Absst.  a.  Bhf.

Neustadt  O.  S.  H.  Z.  A.

Breslau  Z.  Exp.  a.  Niederschl.=Märk.

  Bhf.

„  3Z.  Exp.  a  Freibg.  Bhf.

Görlitz  Z.  Exp.  a.  Bhf.

 

Liebau  H.  Z.  A.

Liebau  Z.  Absst.  a.  Bhf.
Halbstadt  N.  Z.  A.  I.

Friedland  N.  A.  I.

*Pr.  Albendorf  N  .Z.  A.  1-Neustadt

  O.  S.  H.  Z.  A.
atschkau  N.  Z.  A.  I.

"  JZiegenhals  N.  Z.A.  (a.  Bhf.)
(Stadt)

"  Iy

Breslau  3.  Exp.  a.  Nieders  chl.-Märk.

  Bhf.
„BZB.  Exp.  a.  Freibg.  Bhf.
„uOberschl.,
Görlitz  3.  Erp.  a.  Bhf.

.Mittelwalde  #  H.  Z.  A.
*  Schlaney  N.  Z.  A.  I.

*  Dzieditz

*  Jägersdorf  N.  3.  Al  1.  a.  Bhf.
*Oesterr.  Oderberg.  N.  Z.  A

Berlin  H.  St.  A.  f.  ausl.  G.
Berlin  H.  Z.  Exp.  a.  Hamb.
FHöf

i
l

Stettin  H.  St.  A.

Liebau  Z.  Abfst.  a.  Bhf.
Halbstadt  N.  Z.  A.  J.
Friedland  N.  Z.  A.  J.
Pr.  Albendorf  N.  Z.  A
Oberschreiberhau  N.  3.7
Oberwüstegiersdorf  N.

Breslau  H.  St.  A.
5%  3.  Exp.  a.  Niederschl.= 



Märk.  Bhf.

„  3.  Exp.  a.  Beibg=  Söli
I  »—.»Oersch
Gorlttz  ZExpthf
Seidenberg  N.  3.  A.  I.  a.  Bhfl.

Tuntschendorf  N.  Z.  A.  I.
        <pb n="855" />
        831  —

 

 

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

 

 

 

 

 

 

 

Kiel  H.  St.  A

Hauptamtsbezirke.
Baumwollengarn  Leinengarn  Leinwand
(2e1,  2  u.  3).  (22  a  u.  b).  (22en.  s).
f.  Provinz  Sachsen.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Magdeburg.
Magdeburg  Magdeburg  H.  St.  A.  Magdeburg  H.  St.  A.  Magdeburg  H.  St.  A.
„  „  Z.Exp  a.  Mgdb.=  »  ZExpaMgdb  »  Z.Exp.a.Mgdb.-Wittenb.
  Bhf.  Wittenb.  Bhf.  Wittenb.  Bhf.
Halle  —  Halle  Z.  Exp.  a.  Bhf.
Erfurt  —  —  Erfurt  H.  St.  A.
g.  Provinz  Schleswig-Holstein.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Altona.
Hamburg  Hamburg  Z.  Absst.  Ca.  Berl.  Hamburg  Z.  Abfst.  Ca.  Berl.  Hamburg  3Z.  Absst.  C  a.  Berl.
·  Bhf.  Bhf.  Bhf.
„  „  Z.  Absst.  in  der  Ver-  „  3Z.  Abfst.  in  der  Ver-  „  3Z.  Absst.  in  der  Vereinsniederlage
  einsniederlage  einsniederlage.
u  —  —  „  3.  Abfstst.  A  a.  Berl.
Bhf.
1  —  —  „  3.  Absst.  A  a.  Venloer
  Bhf.
„  —  —  „J  Z.  Abfst.  B  a.  Venloer
  Bhf.
„  —  —  „  Z.  Abfst.  a.  Lübeck.
Bhf.
„  —  —  „  Z.  Abfst.  A  u.  Bam
Entenwärder.
«  —  —  »  Z  Abfst.  ri*  Hauptfabrpostamt.

Lübeck  *  Lübeck  H.  Z.  A  Lübeck  H.  8
17  —  —  %  3.  bft  B  ¾∆j1  Bhf.
Itzehoe  —  —  Elmshorn  N.  g  aen
Ottensen  –  –  Ottensen  H.  8
„  —  —  Altona  3.  in  u.  Bhf.
„  —  —  Blankenese  N.  Z.  A.  J.
Tönning  —  —  Friedrichstadt  N.  Z.  A.  J.
Flensburg  —  —  Flensburg  8  St.  A.
„  —  —  Z.  Abfst.  a.  Bhf.
„  —  Sonderburg  N.  J.
Tondern  —  Apenrade  N.  Z.  A
Kiel  —

#
#

 

 

 

Nendsburg  Z.  ufl-  a.  Bhf.
Neumünster  U.  St.  A.

116#
        <pb n="856" />
        832

 

 

 

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirke.
Baumwollengarn  Leinengarn  Leinwand
(2  1,  2  u.  3).  (22  à  u.  b).  (22  e  u.  1).
h.  Provinz  Zannover.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Hannover.
Hannover  Hannover  H.  St.  A.  Hannover  H.  St.  A.  —
„  „  Z.  Abfst.  a.  Güterbhf.  „  Z.Abfst.  a.  Güterbhf.  Hannover  Z.  Absst.  a.  Güterbhf.
„  —  —  „  Z.  Abfst.  i.  d.  Niederl.
Bremen  Bremen  Z.  Abfst.  a.  d.  Unter=  Bremen  3Z.  Abfst.  a.  d.  Unter=  Bremen  3.  Abfsst.  a.  d.  Unterweser
  «  weser  weser.

„  —  —  „Z.  Abfst.  Ba.  Hpt.  Bhf.
Geestemünde  Bremerhaven  Z.  Abfst.  Bremerhaven  Z.  Absst.  Bremerhaven  Z.  Absst.
Nordhorn  Bentheim  N.  Z.  A.  I.  Bentheim  N.  Z.  A.  I.  Bentheim  N.  Z.  A.  I.

„  Nordhorn  H.  Z.  A.  Nordhorn  H.  3.  A.  –

„  Gildehaus  N.  Z.  A.  II.  Gildehaus  N.  Z.  A.  II.  —-Harburg

  —  ·  —  Harburg  Z.  Abfst.  a.  Bhf.

„  —  ·  —  «  ,,N.Z.A.I.a.Anlegepl.

der  Dampfschiffe.

„  —  —  „  N.  Z.  A.I.  an  der  Neu-#

  lander  Fähre.
»  —  —  Cranz  N.  Z.  A.  J.
Lüneburg  —  —  Lüneburg  Z.  Abfst.  a.  Bhf.
i.  Provinz  Westfalen.

Provinzialsteuerdirektion  zu  Münster.
Vreden  Vreden  H.  Z.  A.  Vreden  H.  Z.  A.  —
„  Gronau  N.  Z.  A.  J.  Gronau  N.  Z.  A.  J.  —
„  Kotten  N.  Z.  A.  J.  Kotten  N.  Z.  A.  J.  —
Münster  Münster  H.  St.  A.  Münster  H.  St.  A.  —
Rheine  Rheine  H.  St.  A.  Rheine  H.  St.  A.  —

k.  Provinz  Hessen-Massan.

Provinzialsteuerdirektion  zu  Kassel.

Frankfurt  a.  M.  Frankfurt  H.  St.  A.  Frankfurt  H.  St.  A.  Frankfurt  H.  St.  A.
Kassel  —  *  Kassel  H.  St.  A.  Kassel  H.  St.  A.
Biebrich  —  —  Biebrich  H.  St.  A.

Oberlahnstein  —  —  Oberlahnstein  H.  St.  A.
        <pb n="857" />
        833  —

 

 

Hauptamtsbezirke.

 

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

Baumwollengarn
(201,  2  u.  3).

Leinengarn
(22  a  u.  b).

Leinwand
(22e  u.  s).

 

Kaldenkirchen

Düsseldorf
Köln

Duisburg
Krefeld
Elberfeld

Uerdingen
Wesel
Malmedy
Koblenz
Saarbrücken

Luxemburg

1
77

Augsburg

Bamberg
Fürth

Kaiserslautern

 

 

I.  Rheinprovinz.
Provinzialsteuerdirektion  zu  Köln.

Aachen  H.  Z.  A.

Aachen  Z.  Exp.  a.  B.  Templerband


Cleve  Z.  Absst.  a.  Bhf.

Emmerich  St.  Exp.  a.  Bhf.

„  Dampssch.St.  Exp.  I.

*  77  I#  i7½)r  "

„  St.  Exp.  am  Hafenkopf



 

aaldenlirchen  Exp.  am  Bhf.

Aachen  H.  Z.  A.

Aachen  3.  Exp.  a.  B.  Templerband


Cleve  Z.  Absst.  a.  Bhf.

Emmerich  St.  Exp.  a.  Bhf.

„  Dammpfsch.St.  Exp.  1..  1

7  7

„  St.  Exp.  am  Hafenkopf


Kaldenkirchen  3.  *  Bhf.

Strälen  N.  Z.  A

Düsseldorf  H.  St.  A.  1

Köln  H.  St.  A.  für  ausl.  G.
„  St.  Exp.  am  Rhein.  Bhf.

Duisburg  H.  St.  A.

Krefeld  H.  St.  A.

Steinbeck  St.  Exp.  am  Bbf.
Rittershausen  St.  Exp.  a.  Bhf.
Uerdingen  H.  St.  A.

Wesel  H.  St.  A.

 

Dusseldorf  H.  St.  A.
Köln  H.  St.  A.  für  ausl.  G.

„  St.  Exp.  am  Rhein.  Bhf.

Duisburg  H.  St.  A.
Krefeld  H.  St.  A.
Steinbeck  St.  Exp.  am  Bhf.

Rittershausen  St.  Exp.  a.  Bhf.

Uerdingen  H.  St.  A.
Wesel  H.  St.  A.

Außerdem  Luremburg.

Luxemburg  Z.  Exp.  am  Bhf.
Oberpallen  N.  Z.  A.  II.

Augsburg  H.  Z.  A.
Kempten  N.  .
Bamberg  83  .  A.

Fürth  H.  3
Kaiserskautern  r  Z.  A.

 

Luxemburg  3Z.  Exp.  am  Bhf.
Oberpallen  N.  Z.  A.  II.
*  Ufflingen  N.  Z.  A.  I.

Bayern.
Augsburg  H.  Z.  A.

Kempten  N.  Z.  A.
Bamberg  H.  Z.  A
Fürth  H.  Z.  A.
Kaiserslautern  H.  Z.  A.

 

 

Aachen  H.  Z.  A.
Eupen  Z.  Abfst.  a.  Bhf.
Aachen  3Z.  Exp.  a.  B.  Templerband

Cleve  Z.  Absst.  a.  Bhf.
Emmerich  St.  Exp.  a.  Bhf.
„  Dampfsch.  St.  Exp.  I.
II.

1  »  »  «

Kaldenkirchen  3.  Exp.  am  Bhf.

Düsseldorf  H.  St.  A.
Köln  H.  St.  A.  für  ausl.  G.
„  St.  Exp.  am  Rhein.  Bhf.
„  Eilgut-Exp.  am  Zentral-Pers.-Bhf.


Steinbeck  St.  Exp.  am  Bhf.
Rittershausen  St.  Exp.  a.  Bhf.

Malmedy  H.  Z.  A.
Koblenz  H.  St.  A.
St.  Johann  St.  Exp.  am  Bhf.

Luxemburg  Z.  Exp.  am  Bbhf.

Augsburg  H.  Z.  A.
Kempten  N.  Z.  A.
Bamberg  H.  3Z.  A.
Fürth  H.  Z.  A.
Kaiserslautern  H.  Z.  A.
        <pb n="858" />
        834

 

 

 

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

 

 

Schandau

 

 

Mrerane  U.  St.  A.

 

 

 

Sebnitz  N.  9.  A.  I.

 

 

Hauptamtsbezirke.
Baumwollengarn  Leinengarn  Leinwand
(2c  1,  2  u.  3).  (22  a  u.  b).  (22e  u.  s).
Hof  Hof  H.  Z.  A.  Hof  *  .  A.  Hof  H.  3
„  —  Asch  N.  Z.  A.  Asch  N.  3
„  Selb  N.  Z.  A.  Selb  N.  8  A.  —
Ludwigshafen  a.  Rh.  sLudwigshafen  a.  Rh.  H.  Z.  A.  Ludwigshafen  a.  Rh.  H.  Z  Ludwigshafen  a.  Rh.  H.  Z.  A
München  München  H.  Z.  A.  München  H.  Z.  A.  München  H.  Z.  A.
Nürnberg  Nürnberg  8  Z.  A.  Nürnberg  H.  Z.  A.  Nürnberg  H.  Z.  A.
Würzburg  Würzburg  H.  Z.  A.  Würzburg  H.  Z.  A.  Würzburg  H.  Z.  A.
Bayreuth  —  Bayreuth  H.  Z.  A  Bayreuth  H.  Z.  A.
Regensburg  —  Regensburg  H.  8  Regensburg  H.  Z.  A.
Lindau  Lindau  H.  Z.  A.  Lindau  H.  Z.  A#.  Lindau  H.  Z.  A.
Furth  a.  Walde  —  Furth  a.  Walde  H.  Z.  A.  JFurth  a.  Walde  H.  Z.  A.
Waldsassen  —  Eger  N.  Z.  A.  Eger  N.  Z.  A.
Freilassing  —  Salzburg  N.  Z.  A.  Salzburg  N.  Z.  A.
Rosenheim  —  Kufstein  N.  3  A  Kufstein  N.  Z.  A.
Passau  —  Passau  H.  3  Passau  H.  Z.  A.
„  –  Obernzell  N.  g  A.  I.  —
»  —  Wegscheid  N.  Z.  A.  J.  Wegscheid  N.  Z.  A.  J.
»  —  Breitenberg  n  3.  A.  II.  Breitenberg  N.  Z.  A.  II.
„  —  Kappel  N.  Z.  A.  II.  —
„  —  —  Saming  N.  Z.  A.  II.
u  —  —  Kohlstadt  N.  Z.  A.  II.
„  —  —  Mariahilf  N.  Z.  A.  II.
III.  Sachsen  (Königreich).
Zittau  Zittau  H.  Z.  A.  Zittau  H.  Z.  A.  Zittau  H.  *
„  Warnsdorf  N.  Z.  A.  I.  Warnsdorf  N.  S.  A.M.Warnsdorf  N  *  II.
,,  EbeksbachN.Z.A.1.  Ebersbach  N.  Z.  A.  I.  Ebersbach  N.  ##
„  —  Reichenberg  N.  Z.  A.  J.  —
»  —  Neugersdorf  N.  S.  A.  I.  —
Annaberg  Annaberg  H.  Z.  A.  Annaberg  H.  Z.  A  Annaberg  H.  3.  A
Leipzig  Leipzig  H.  Z.  A.  Leipzig  H.  Z.  A.  Leipzig  H.  Z.  A.
Löbau  HLöbau  H.  St.  A.  Löbau  H.  St.  A.  Löbau  H.  St.  A.
Dresden  Dresden  H.  St.  A.  Dresden  H.  St.  A.  Dresden  H.  St.  A.
Chemnitz  Chemnitz  H.  St.  A.  Chemnitz  H.  St.  A.  Chemnitz  H.  St.  A.
Plauen  Plauen  H.  St.  A.  Plauen  H.  St.  A.  Plauen  H.  St.  A.
„  Reichenbach  U.  St.  A.  —  —
Pirna  Bodenbach  N.  Z.  A.  J.  Bodenbach  N.  Z.  A.  J.  Bodenbach  N.  Z.  A.  J.
Eibenstock  Voitersreuth  U.  St.  A.
Zwickau  Glauchau  U.  St.  A.
        <pb n="859" />
        835  —

 

—  —  —  —  —

 

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

 

 

 

 

Hauptamtsbezirke.
Baumwollengarn  Leinengarn  Leinwand
(2  1,  2  u.  3).  (22  a  u.  b).  (22e  u.  s).
IV.  Württemberg.
Stuttgart  Stuttgart  H.  Z.  A.  Stuttgart  H.  Z.  A.  Stuttgart  H.  Z.  A.
Friedrichshafen  Friedrichshafen  H.  Z.  A.  Friedrichshafen  H.  Z.  A.  Friedrichshafen  H.  Z.  A.
Ulm  Ulm  H.  Z.  A.  Ulm  H.  3.  A.  Ulm  H.  Z.  A.
V.  Baden.
Mannheim  Mannheim  H.  Z.  A.  Mannheim  5  Z.  A.  Mannheim  H.  3Z.  A.
Karlsruhe  Karlsruhe  H.  St.  A.  Karlsruhe  H.  St.  A.  Karlsruhe  H.  St.  A.
„J  Pforzheim  U.  St.  A  Pforzheim  U.  St.  A.  Pforzheim  U.  St.  A.
Baden  —  Baden  H.  St.  A.
»  —  Rastatt  U.  St.  A.
Lahr  Lahr  H.  St.  A.  Lahr  H.  St.  A.  Lahr  H.  St.  A.
„  Offenburg  U.  St.  A.  Offenburg  U.  St.  A.  Offenburg  U.  St.  A.
Säckingen  Säckingen  H.  St.  A.  Säckingen  H.  St.  A.  Säckingen  H.  St.  A.
„  Waldshut  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Waldehut  Soulabff.  a.Bahnh.  Waldshut  Zollabfst.  a.  Bahnh.
Singen  Singen  H.  St.  A.  Singen  H.  St.  A.  Singen  H.  St.  A.
Konstanz  Konstanz  H.  St.  A.  Konstanz  H.  St.  A.  Konstanz  H.  St.  A.
Heidelberg  Heidelberg  Bollabsst  a.  Bahnh.  Heidelberg  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Heidelberg  Zollabfst.  a.  Bahnh.
u  —  Heidelberg  H.  St.  A.
Freiburg  Freiburg  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Freiburg  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Freiburg  Zollabfst.  a.  Bahnh.
„  —  —  Freiburg  H.  St.  A.
Stühlingen  Stühlingen  Zollabsst.  a.  Bahnh!  Stühlingen  Zollabfst.a.  Bahnh.  Stühlingen  Zollabfst.  a.  Bahnh.
„  —  —  Stühlingen  H.  St.  A.
Lörrach  Basel  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Basel  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Basel  Zollabfst.  a.  Bahnh.
„  Lörrach  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Lörrach  Zollabfst.  a.  Bahnh.  Lörrach  Zollabfst.  a.  Bahnh.
„  —  —  Lörrach  H.  St.  A.
Singen  Schaffhausen  Zollabfst.  a.  Bhf.  Schaffhausen  Zollabfst.  a.  Bhf.  Schaffhausen  Zollabfst.  a.  Bhf.
VI.  Hessen.
Darmstadt  Darmstadt  H.  St.  A  Darmstadt  H.  St.  A.  Darmstadt  H.  St.  A
Offenbach  Offenbach  H.  St.  A  Offenbach  H.  St.  A.  Offenbach  H.  St.  A
Gießen  Gießen  H.  St.  A.  Gießen  H.  St.  A.  Gießen  H.  St.  A.
Mainz  Mainz  H.  St.  A.  Mainz  H.  St.  A.  Mainz  H.  St.  A.
VII.  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz.
Schwerin  —  Schwerin  H.  St.  A.  Schwerin  H.  St.  A.
Rostock  Rostock  H.  St.  A.  ·  —  Rostock  H.  St.  A.
        <pb n="860" />
        836

 

 

Amtsstellen,  welche  befugt  sind  zur  Abfertigung  von

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirke.
Baumwollengarn  Leinengarn  Leinwand
(2c1,  2  u.  3).  (22  à  u.  b).  (22e  u.  #).
VIII.  Oldenburg.
Brake  Brake  H.  3Z.  A.  Brake  H.  Z.  A.  Brake  H.  Z.  A.

»  ·—  —  Fedderwardersiel  N.  Z.  A.  J.

»  —  —  Nordenhamm  N.  Z.  A.  J.

1  —  —  Strohausen  N.  Z.  A.  J.

—  —  Elsfleth  N.  Z.  A.  I.
Oldenburg  –  —  Oldenburg  H.  St.  A.

Varel  —  —  Varel  H.  Z.  A.
!X.  Braunschweig.
Braunschweig  Braunschweig  H.  St.  .  Braunschweig  H.  St.  A.  Braunschweig  H.  St.  A.

„  Wolfenbüttel  St.  A.  Wolfenbüttel  St.  A.  Wolfenbüttel  St.  A.

X.  Koburg-Gotha.
Gotha  Gotha  H.  St.  A.  Gotha  H.  St.  A.  Gotha  H.  St.  A.

—  Koburg  St.  A.  Koburg  St.  A.  Koburg  St.  A.

XI.  Anhalt.
Dessau  Dessau  H.  St.  A.  Dessau  H.  St.  A.  Dessau  H.  St.  A.

„  Dessau  Zollexped.  am  Wall-  Dessau  Zollexped.  am  Wall-  Dessau  Zollexped.  am  Wallwitzhafen.

  witzhafen.  witzhafen.
XII.  Elsaß-Lothringen.
Metz  Metz  H.  Z.  A.  Metz  H.  Z.  A.  Metz  H.  Z.  A.
Münster  Münster  H.  Z.  A.  Münster  H.  Z.  A.  Münster  H.  Z.  A.

„J  Gebweiler  St.  A.  Gebweiler  St.  A.  Gebweiler  St.  A.
Mülhausen  Mülhausen  H.  St.  A.  Mülhausen  H.  St.  A.  Mülhausen  H.  St.  A.

„  Thann  St.  A.  Thann  St.  A.  Thann  St.  A.

Colmar  Colmar  H.  St.  A.  Colmar  H.  St.  A.  Colmar  H.  St.  A.

„  Schlettstadt  St.  A.  Schlettstadt  St.  A.  Schlettstadt  St.  A.
Straßburg  Straßburg  H.  St.  A.  Straßburg  H.  St.  A.  Straßburg  H.  St.  A.
Diedenhofen  Fentsch  N.  Z.  A.  I.  Fentsch  N.  Z.  A.  I.  Fentsch  N.  Z.  A.  I.

Schirmeck  Markirch  N.  Z.  A.  I.  Markirch  N.  Z.  A.  I.  Markirch  N.  Z.  A.  I.
Saarburg  Deutsch-Avricourt  N.  Z.  A.  I.  Deutsch-Avricourt  N.  Z.  A.  I.  Deutsch-Avricourt  N.  Z.  A.  J.

t

 

Chambrey  N.  Z.  A.  I.

 

Chambrey  N.  Z.  A.  I.

 

 

Chambrey  N.  Z.  A.  I.
        <pb n="861" />
        —  837  —

Betreffend  das  amtliche  Waarenverzeichniß  zum  Zolltarif  vom  15.  Juli  1879.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  23.  d.  Mts.  das  amtliche  Waarenverzeichniß  zum  Zolltarif  vom
15.  Juli  1879  mit  Geltung  vom  1.  Januar  1880  ab  festgestellt.

Eine  käufliche  Ausgabe  des  Waarenverzeichnisses  und  des  Zolltarifgesetzes  nebst  den  vom  Bundesrath
festgestellten  Tarasätzen  erscheint  in  R.  v.  Decker's  Verlag,  Marquardt  und  Schenck,  Berlin,  C.  Niederwallstraße
  22.

 

Berlin,  Carl  Heymann'  Verlag.  –  Gedruckt  bei  Tulius  Sittenseld  iu  Verlin.
        <pb n="862" />
        <pb n="863" />
        Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

Reichskanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

             

Berlin,  Montag,  den  29.  Dezember  1879.  1  2

 

 

 

 

 

Inhalt:

4.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Aufhebung  des  Verbots
  einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von
Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.  .  .  Seite  839
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichsmünzen
  842
Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Anlage  B.  zum  Beschlusse  des
Bundesraths  vom  23  d.  M.,  betreffend  die  Zollabfertigung
der  Baumwollen=  und  Leinengarne  und  der  Leinwand;  —
Bestellung  eines  Reichsbevollmächtigten;  —  Befugniß  eines
Untersteueramts  842
Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verlängerung  des  Handels=
  und  Schiffahrtsvertrages  mit  Italien;  —  Abänderung

 

5.
6.

von  Bestimmungen  über  die  Prüfungen  der  Apotheler  und
Apothekergehilfen  .

Eisenbahn-Wesen:  Givn  einer  baltesele  der  wrat
schen  Ostbahn

Marine  und  Schiffahrt:  Einsetzung  der  gHerumisschen
für  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Sedampfschiffen  —
Ertheilung  eines  Flaggenattestes.  851
Post=  und  Telegraphen  Wesen:  Beitritt  von  Venezuela
zum  Weltpostverei#:  Statistik  des  Waarenverkehrs  in

Betreff  der  Postp.ererendungen  852
Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilungen  853

 

—

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  1879  (Reichsanzeiger  Nr.  15)“)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"“
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Der  Soldaten-Freund“
zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  22.  Dezember  1879.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

 

*)  Central-Blatt  S.  60.

 

117
        <pb n="864" />
        Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  12.  April  d.

840

J.  (Reichsanzeiger  Nr.  88)*)  erlassene  Verbot  der

ferneren  Verbreitung  der  zu  Wien  erscheinenden  prriodischen  Druckschrift  „Kiberiki“  im  Reichsgebiet  wird

hierdurch  aufgehoben.
Berlin,  den  23.

 

Dezember  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

*)  Central-Blatt  S.  273.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
—  »  «  Ausweisung  weifungs-J
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Reichs-Strafgesetzbuchs:
1.JFerdinand  Clement,  geboren  1842  zu  Tyssas  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  4.  Dezem-Dachdecker,
  bei  Bohnebach,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Marienwerder,
2.  Johann  Olszewski,  30  Tahre,  aus  Rojzanko,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  10.  Dezem-Arbeiter,
  Rußland,  ber  d.  J.
3.  Heinrich  Toma=  38  Jahre,  aus  Wisnicz,  Landstreichen,  Königlich  preußische  11.  Dezemszewski,
  Kreis  Bochnia,  Galizien,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Posen,
4.Josef  Durwar,  17  Jahre,  aus  Pest,Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  5.  Dezem-Drahtbinder,
  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Breslau,  .
5.|Franz  Gürth,  Hand-40  Jahre,  aus  Prag,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Dezemlungsdiener,
  ber  d.  J.
6.  Karl  Olbrich,  30  Jahre,  aus  Grums-ddesgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Dezem-Schneidergehülfe,
  berg,  Mähren,  -  ber  d.  J.
7.  Johann  Gottlieb  31  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  15.  Dezem-Rieger,
  Schmied,  Weigsdorf,  Bezirk  Fried-  Landdrostei  zu  Han=  ber  d.  J.
land,  Böhmen,  nover,
8.Wenzel  Bartosch,  Jahre,  aus  Ratschon,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  banerisches  20.  Novem-Handschuhmacher,
  Bezirk  Turnau,  Böh=  und  Gebrauch  einer  Bezirksamt  Eelein,  ber  d.  IJ.

 

men,

 

 

falschen  Legitimationsurkunde,
        <pb n="865" />
        841

 

 

 

 

 

Neame  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
J„  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
9.  Josef  Schirmer,  22  Jahre,  aus  Ober-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  27.  Novem-Schlossergeselle,
  Soor,  Bezirk  Trautenau,  Bezirksamt  Rosen=  ber  d.  J.
Böhmen,  heim,
10.  Josef  Papik,  Glas-geboren  1858  zu  Neu-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  I.  Dezemmacher,
  Hurtenthal,  ortsange=  teln,  Bezirksamt  Nabburg,  ber  d.  J.
hörig  zu  Scheberzitz,

11.

12.

13.

14.

Johann  Paul  Baumgartner,
  Ziegler,

Josef  Piaczkowski,
Handarbeiter,

Ludwig  Pauli,  Arbeiter,


Wilhelm  Suri,
Eisendreher,

 

 

Bezirk  Ledetz,  Böhmen,

geboren  am  2.  Februar
1861  und  ortsangehörig
Kanton

in  Fisibach,
Aargau,  Schweiz,

28  Jahre,  aus  Niezawa,

Rußland,

geboren  am  31.  Mai  1861
zu  Murken,  Schweiz,

42  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Embrach,
  Kanton  Zürich,

Schweiz,

gleichen
innerhalb  der

gewalt,

teln,

desgleichen,

Landstreichen,

 

 

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der

Uebertretung

letzten

drei  Jahre  und  Widerstands
  gegen  die  Staats-Landstreichen

  und  Betgische

  Regierung  des
Donaukreises  zu  Ulm,

zu  Ebersdorf,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

 

 

Königlich  württember-Fürstlich

  reuß-plauisches
  Landrathsamt

7.  November

d.  J.

3.  Dezem-=ber
  d.  I.

12.  Dezember
  d.  I.

10.  Dezember
  d.  J.

 

117*
        <pb n="866" />
        —  842  —
2.  Miün  z=  Wesen.
ue  bersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  20.  Dezember  1879  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  F  Privat
14.  bis  20.  Dezember  auf  Pridat-  unfzi
»  lberechnungFünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig-1879
  sind  geprägt  Doppelkronen  Kronen  Ha  n  "„  ennig-  fennigworden
  in:  Kronen  geprägtMarkstücke  Markstücke  Markstücke  Fee  eö
A  A.  A  AM  AM  A  4  A
Berln  —  —  —  —  70  710  —  —
Dresden....  —  —  —  —  —  72220  —  —  —  —  —
Hamburg  .  .  .  .  —  328  580  328  580  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  328  *  —  328  580o1  —  72  220  70711—  ——
2.  Vorher  waren  geprägt  1  268  111  720/422  626  100/27  969  925|398  959  340|71  653  095/|98  590  048.149  829  009.71  486  552/—.35  717  922  80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  720422  954  680,27  969  9253899  287  92071  653  095/|98  662  268149  899  719/71  486  552—835  717  922|  80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  233  480  183  830  1  850  2  010  2  378  1296  64650000  409|20
5.  Bleiben  1  267  878  240  422  770  850/27  968  075  71  651  085,98  659  890.149  898  43.71  485  905/50/30  717  513/60
1  718  617  165.4  422  412  81710  .

 

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

–—  —  ——

Die  Anlage  B  zum  Beschlusse  des  Bundesraths  vom  23.  d.  M.,  betreffend  die  Zollabfertigung  der  Baumwollen=
  und  Leinengarne  und  der  Leinwand,)  wird  nachstehend  abgedruckt.

 

Anlage  B
—

Instruktion  für  die  Zollbeamten,
betreffend

die  Nummer-Ermittelung  der  nach  Position  2  1,  2,  3  bezw.  22  a,  b  des  Zolltarifs
  mit  Staffelzöllen  belegten  baumwollenen  bezw.  leinenen  Garne.

I.  Allgemeine  Bestimmungen.

1.  An  der  Feststellung  der  Waarengattungen  von  Nummer  26  1,  2,  3  bezw.  22  a,  b  des  Zolltarifs
  hat  regelmäßig  ein  Oberbeamter,  bei  Unterämtern  der  Amtsvorstand  theilzunehmen.

 

*)  Siehe  S.  829  des  Central-Blattes.
        <pb n="867" />
        —  843  —

2.  Baumwollene  Garne  der  Nummer  2c  1,  2,  3  des  Zolltarifs,  welche  über  Nr.  79  englisch,
leinene  Garne  der  Nummer  22  a,  b  des  Zolltarifs,  welche  über  Nr.  35  englisch  deklarirt  werden,  bedürfen,
den  Fall  augenscheinlicher  Unrichtigkeit  ausgenommen,  keiner  Feststellung  der  Feinheitsnummer.

II.  Besondere  Bestimmungen.

A.  Baumwollene  Garne.
1.  Tarifmäßige  Eintheilung.
Laut  Nummer  20  1,  2,  3  des  Zolltarifs  sind  die  baumwollenen  Garne  bezüglich  ihrer  Feinheit
in  folgender  Weise  klassifizirt:
J  Garne  bis  Nr.  17  englisch,

6)  =  über  =  17  bis  Nr.  45  englisch,
J  -  2-  =  45  =  =  60  -
4)  -  -  =  60  =  =  79  -

2

E2  -  79.
Für  den  Zollsatz  ist  außerdem  maßgebend,  ob  die  Garne
1.  roh,  eindrähtig,
2.  roh,  zweidrähtig,
3.  gebleicht  oder  gefärbt,  ein-  und  zweidrähtig  sind.
Bei  der  Veranlagung  drei-  und  mehrdrähtiger  Garne,  mehrfach  gezwirnter,  auch  akkommodirter  (zum
Einzelverkauf  vorgerichteter)  Nähfäden  kommt  der  Feinheitsgrad  nicht  in  Betracht.

2.  Garn-Numerirungs-Systeme.

Es  bestehen  zwei  verschiedene  Systeme,  nach  welchen  die  Nummer  baumwollener  Garne  bestimmt  wird,
das  englische  und  das  französische  (metrische).  Ersteres  findet  außerhalb  Frankreichs  und  eines  Theils  von
Belgien  fast  ausschließlich  Anwendung,  in  den  genannten  Ländern  ist  jedoch  die  metrische  Numerirung
gebräuchlich.

Die  englische  Nummer  ist  diejenige  Zahl,  welche  angiebt,  wie  oft  das  Gewicht  eines  einfachen  rohen
Fadens  von  840  BVards  =  768  m  Länge  (eines  Schnellers)  in  1  Pfund  englisch  =  453/%  g  enthalten
ist,  wogegen  die  metrische  Nummer  das  Verhältniß  des  Gewichts  eines  einfachen  rohen  Fadens  von  1  000  m
Länge  (eines  metrischen  Schnellers)  zu  500  g  ausdrückt.

Das  der  Zollklassifizirung  zu  Grunde  liegende  System  ist  das  englische.

3.  Berechnung  der  Garn-Nummern.

Die  Garn-Nummer  englisch  oder  französisch  (metrisch)  wird  gefunden,  ndem  man  das  in  Grammen

festgestellte  Gewicht  von
1  Schneller  englisch  in  453½  g  (1  Pfund  englisch),  bezw.  von
1  Schneller  französisch  (metrisch)  in  500  g  dividirt.

Bei  doublirten  Garnen,  welche  immer  das  doppelte  Gewicht  der  einfachen  gleichen  Nummern  haben,
muß  also  das  Gewicht  eines  Schnellers  bei  englischer  Weifung  mit  907,18  g  (2  Pfund  englisch),  bei  französischer
  (metrischer)  Weifung  mit  1  000  g  verglichen  werden.

Die  französische  (metrische)  Nummer  wird  durch  Multiplikation  mit  10/18  in  die  entsprechende  englische
  Garn-Nummer  verwandelt.

Da,  wie  oben  bemerkt,  die  Garn-Nummer  das  Verhältniß  des  Gewichts  eines  einfachen,  rohen
Fadens  von  bestimmter  Länge  zu  1  Pfund  englisch  bezw.  500  g  bezeichnet,  so  ist  bei  nicht  einfachen  bezw.
nicht  rohen  Garnen  auf  folgende  Umstände  Rücksicht  zu  nehmen.

Q„  Bei  doublirten  Garnen  wird  die  Fadenlänge  eines  Schnellers  um  4  Prozent  durch  die  Drellirung
verkürzt.

Gebleichte,  auch  demnächst  noch  hellgefärbte  Garne  sind  um  10  Prozent  leichter,  dunkelgefärbte
Garne  um  10  Prozent  schwerer  als  rohe  Gespinnste.  Alle  baumwollenen  Garne  erfahren  durch  die  Schlichtung
  einen  Gewichtszuwachs  von  10  Prozent.
        <pb n="868" />
        844

4.  Gewichtsangaben  bezüglich  der  die  Staffelgrenzen  bildenden  Garne.

Das  Gewicht  baumwollenen  Garnes  im  rohen  bezw.  gebleichten  und  hellgefärbten,  sowie  im

dunkelgefärbten  Zustande,  ungeschlichtet  bezw.  geschlichtet,  berechnet  sich  für  1  bezw.  04  und  4  Schneller

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

wie  folgt:
A.  Ungeschlichtet:  B.  Geschlichtet:
Bezeichnung  2.  geder
  2.  g  bleicht  E  blei  ckt  *
Feinheits-  roh  ezw.  b  3.  dunkelgefärbt  1u  bezw.  färbt
nummer  bellgekärkdt  (&amp;amp;  1410  Prozent.)  hru  hell  41420
(A  1  —10  Prozent.)  gelärtt  Proyent.)
a)  ase  Gewicht  in  Gramm  für:
b)  metrischll4  1  0  4  1  00  4%  0  0,
Schneller.  Schneller.  Schneller.  Schneller.
17  26,682  10,r8  106,%:24,14  9,  96,029,  5o  11,746%  117,  00  LL,40  120
14  34,2  13,,89  138,8883L2o  12,,00  12  4%%¼8  %  15,228  152  1  1610  661
7  45  10,06006  4,032  40,9404  3,629  36,8  0Rs  4  445224  42  4,  838
138,%,  13½3  5,4  52,1931,11  47244  4,22%„,  „5,  4  5%  G  2
60  7,500  3,04  30,  23  5  2,  2%S%  3„6C  33  ,02  3,629
50  9,42  3,  37  39,  3685,28  3),543  354  3“10,829  41  43,052  4,24
511  79  5,121  2/1977  22  /%66%  5,  1668  2067  20,668616  2),526  25/263566  2  2
66),  7,14  2/90  29,8695  6,727  2,691  26,058,  02  3,  26  32,,868  3%  2560%  S

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  Aufmachung  und  Verpackung  der  baumwollenen  Garne.

Die  mit  Staffelzöllen  belegten  baumwollenen  Gespinnste  gehen  ein:

a)  als  geweifte  Garne,

b)  als  ungeweifte  von  den  Spindeln  abgezogene  Spulen  (cops)  und

)  als  Garne  in  gescheerten  Ketten.
Zu  a.  Ein  Schneller  besteht  nach  englischer  Aufmachung  aus:  7  Gebinden  à  80  Fäden  zu
1,,  Vards  (U##72  m)  Haspelumfang,  bezw.  ½  —  0),15  VBard  (O,ss  m)  Weiflänge,  zusammen  gleich  840  Vard
(768  m)  Fadenläge,  nach  französischer  Aufmachung  dagegen  aus:  10  Gebinden  à  70  Fäden  von  1,18  m
Haspelumfang,  bezw.

Die  gehaspelten  rohen,  einfachen  Garne  pflegen  in  Packeten  von  5  bezw.  10  Pfund  englisch  in  den
Handel  gebracht  zu  werden.

In  jedem  Packete  befinden  sich,  je  nachdem  es  5  oder  10  Pfund  englisch  wiegt,  5  oder  10  Mal
so  viel  Schneller  als  die  Nummer  ausdrückt;  da  man  aber  bezw.  5  oder  10  Schneller  in  einen  Strähn
(eine  Docke)  zusammenzudrehen  pflegt,  so  weist  die  am  Ende  eines  Packetes  sichtbare  Anzahl  Docken  ohne
weiteres  die  Feinheitsnummer  des  Garnes  nach.  Feinere  Garne  (über  Nr.  60)  werden  fast  immer  mit
20  Schnellern  in  Docken  vereinigt,  so  daß  hier  die  Zahl  der  Strähne  jedes  Packetes  von  10  Pfund  englisch
gleich  der  halben  Feinheitsnummer  des  Garnes  ist.

Zu  b  und  c.  Die  Cops  sowie  die  gescheerten  Kettgarne  haben  keine  bestimmte  Länge  des  Fadens.

 

0,#14  „  Weiflänge,  zusammen  gleich  1  000  m  Fadenlänge.
        <pb n="869" />
        —  845  —

6.  Verfahren  bei  der  zollamtlichen  Ermittelung  der  Garn-Nummern  bezw.  der  Feinheitsklasse  der  Garne.

Für  die  Zollabfertigung  ist  die  Berechnung  der  wirklichen  Garn-Nummer  in  der  Regel  nicht  erforder-7
  sondern  es  genügt  die  Feststellung  der  Feinheitsstaffel-Abtheilung,  welcher  die  zu  verzollenden  Garne  angehören.


Die  Verwiegung  mit  den  Typengewichten  ist  nur  bei  denjenigen  Garnen  anwendbar,  welche  keine
Gewichtsveränderung  durch  Bleichen,  Färben  oder  Schlichten  (Nr.  3  und  4)  erfahren  haben.

Ergiebt  das  Verfahren  einmaliger  Verwiegung  mit  den  Typengewichten  kein  entschiedenes  Resultat,
so  ist  dieselbe  mit  anderen  a)  Schnellern,  b)  Cops,  c)  Kettfäden  mehrere  Male  vorzunehmen.

Der  Vergleich  des  Gewichts  einer  entsprechenden  Menge  des  zu  prüfenden  Garnes  mit  den  bezügusn
  Angaben  unter  Nummer  4  ergiebt  ohne  weiteres  die  Staffelabtheilung,  welcher  das  Gespinnst  zuzuweisen
  ist.

Bei  Entnahme  der  zur  Prüfung  erforderlichen  Garnproben  ist  mit  besonderer  Sorgfalt  vorzugehen.

Es  sind  nämlich  a)  bei  den  geweiften  Bündelgarnen  nach  Beseitigung  der  äußeren  Emballagen  aus
verschiedenen,  nicht  nur  an  den  Außenseiten,  sondern  auch  im  Innern  liegenden  Packeten  Strähne  zu  entnehmen;
  desgleichen  ist  b)  bei  den  Cops  darauf  zu  sehen,  ob  nicht  durch  in  den  Kolli  angebrachte  Zwischenwände
  Abtheilungen  hergestellt  worden  sind,  welche  Cops  von  verschiedener  Feinheit  enthalten;  c)  aber  sind
von  den  Kettfäden  der  Lisiere  keine  Abschnitte  der  Prüfung  zu  unterwerfen,  da  dieselben  manchmal  von
gröberer  Beschaffenheit  sind.

Das  Verfahren  im  Einzelnen  regelt  sich  wie  folgt:

a)  Geweifte  Garne  (Bündelgarne).

Bei  der  Untersuchung  geweifter  Bündelgarne  ist  in  der  Weise  zu  verfahren,  daß  nach  Oeffnung  des
Kollo  unter  Berücksichtigung  der  Angaben  unter  Nr.  5  zunächst  ermittelt  wird,  ob  dem  Augenscheine  bezw.
der  Packetbildung  nach  durchweg  Garn  derselben  Zollklasse  (nach  Drahtzahl,  Appreturzustand  und  Feinheitsnummer)
  vorliegt;  event.  hat  eine  Sortirung  der  Garne  auf  Grund  der  durch  Augenschein  festgestellten
Anhaltspunkte  und,  wenn  eine  spezielle  Deklaration  vorliegt,  eine  Vergleichung  des  Befundes  mit  den  bezüglichen
  Angaben  derselben  stattzufinden.

Demnächst  ist

a)  durch  probeweise  Revision  festzustellen,  ob  bezüglich  der  Anzahl  der  Schneller  pro  Docke,
der  Gebindezahl  pro  Schneller  und  der  Fadenzahl  pro  Gebinde  diejenigen  Voraussetzungen
zutreffen,  welche  nach  den  Angaben  unter  Nummer  5  an  die  Aufmachung  englisch  bezw.
französisch  geweifter  Garne  zu  stellen  sind;  auch  ist  «

b)  durch  Ausstrecken  eines  Schnellers  (keiner  größeren  Garnmenge!)  über  der  Meßschiene  zu
ermitteln,  ob  die  Weiflänge  desselben  diejenige  der  gelieferten  Meßschiene  für  englisch
bezw.  metrisch  geweifte  Garne  nicht  überschreitet,  bei  dieser  Vermessung  ist  jedoch  ein  gewaltsames
  Auseinanderzerren  der  Garne  zu  vermeiden;  endlich  ist

C)  eine  größere,  der  Schnellerzahl  nach  bekannte  Garnmenge  und  zwar  wenigstens  ein  ganzes
Packet  auf  einer  gewöhnlichen  kleinen  Balkenwaage  genau  auszuwiegen,  das  Gewicht  eines
Schnellers  hiernach  zu  berechnen  und  «  «

d)  durch  Vergleich  desselben  mit  den  unter  4  angegebenen  Schnellergewichten  die  Zollklasse
des  Garnes  festzustellen.

Zu  c  und  d  wird  jedoch  Folgendes  bemerkt:

Enthält  ein  Kollo  nach  vorliegender  spezieller  Deklaration  nur  Garne  einer  Zollklasse,  läßt  sich  die
Beschaffenheit  des  Inhaltes  sämmtlicher  Packete  ohne  Sprengung  des  Ballens  prüfen,  ist  die  Aufmachung  der
Garne  normalmäßig  und  in  Uebereinstimmung  mit  der  Deklaration,  so  bedarf  es  einer  vollständigen  Auseinanderlegung
  der  Garne  lediglich  zum  Zwecke  der  Nummerbestimmung  vermittelst  Verwiegung  einer  größeren
Partie  nicht,  vielmehr  kann  auf  Antrag  des  Zollpflichtigen  die  Verwiegung  auf  ein  geringeres  Garnquantum,
welches  sich  ohne  gänzliche  Beseitigung  der  äußeren  Umschließung  entnehmen  läßt,  beschränkt  werden.  In
diesem  Falle  ist  aus  verschiedenen  Stellen  des  Ballens  mit  einem  Garnhaken  je  eine  Docke  zu  entnehmen
und  jede  derselben  nach  Bindung,  Fadenzahl  und  Weiflänge,  wie  oben  unter  a,  b  angegeben,  zu  prüfen.
Demnächst  sind,  sofern  nach  Nr.  6  die  Typengewichte  zur  Anwendung  kommen,  probeweise  Partien  von  je
4  Schnellern  einfach  resp.  2  Schnellern  doublirt  auf  einer  für  diesen  Zweck  besonders  gelieferten  genauen
        <pb n="870" />
        —  846  —

*  urter-  Anwendung  der  bezüglichen  Typengewichte  zu  wiegen,  wodurch  die  Verzollungsklasse  unmittelbar
estimmt  wird.

Wird  bei  Ermittelung  der  Feinheitsklasse  mittelst  der  Typengewichte  gegen  die  Richtigkeit  des  erzielten
Resultates  Einsprache  erhoben,  oder  sind  die  Typengewichte  nicht  anwendbar,  so  ist  zur  präzisen  Auswiegung
von  4  Schnellern  einfach  resp.  2  Schnellern  doublirt  zu  schreiten  und  aus  dem  ermittelten  Gewichte,  unter
Berücksichtigung  einer  etwaigen  Veränderung  desselben  durch  Bleichen,  Färben  oder  Schlichten  (Nr.  3),  die
wirkliche  englische  Garn-Nummer  zu  berechnen.  Sollte  endlich  die  Normalmäßigkeit  der  Fadenlänge  der  zur
Revision  gestellten  Schneller  selbst  nicht  zweifellos  erscheinen,  so  ist  eine  mit  dem  Meßhaspel  festgestellte  Garnmenge
  von  336  Vards  (O/4  Normalschneller)  bei  einfachen  bezw.  168  VBards  (0,2  Normalschneller)  bei  doublirten
  Gespinnsten  zu  verwiegen,  wobei  jedoch  für  die  Manipulation  des  Abhaspelns  technisch  geübte  Sachverständige
  zuzuziehen  bezw.  durch  den  Zollpflichtigen  zu  stellen  sind,  indem  die  Abhaspelung  geweifter  Garne,
namentlich  in  den  höheren  Nummern,  nur  von  geübten  Händen  hinreichend  genau  ausgeführt  werden  kann.
Durch  Verwiegung  derartiger  Garnmengen  mit  den  bezüglichen  Typengewichten  bezw.  durch  präzise  Nummer-Ermittelung
  nach  Auswiegung  einer  abzuhaspelnden,  nach  Umständen  größeren  Garnpartie,  wird  die  Zollklasse
der  Gespinnste  endgültig  festgestellt.

b.  Garne  in  Cops.

Bei  allen  Garnen,  welche  in  Cops  (d.  h.  in  von  den  Spindeln  abgezogenen  Spulen)  eingehen,  ist
zur  Bestimmung  der  Feinheitsklasse  das  Resultat  der  Verwiegung  einer  gemessenen  Fadenlänge  von  336  Vards
einfachen  bezw.  168  VBards  doublirten  Garnes  mit  Benutzung  der  bezüglichen  Typengewichte  und  der  Präzisionswaage
  maßgebend.

Die  Größe  der  Typengewichte  für  rohe  Garne  ist  unter  Nummer  4  ersichtlich  gemacht.

Zum  Abmessen  der  Länge  des  zu  verwiegenden  Garnfadens  ist  der  hierzu  besonders  konstruirte
Drehhaspel  zu  benutzen.  Derselbe  hat  einen  Randumfang  von  genau  1  Vard;  eine  Zählscheibe  zeigt  die
Zahl  von  42  Umdrehungen  an,  deren  Beendigung  durch  einen  Glockenschlag  markirt  wird.  Das  am  Gestelle
des  Haspels  angebrachte  ½  Bardmaaß  dient  zur  Kontrole  der  Fadenlänge,  indem  das  abgewundene  Strähnchen
  nicht  mehr  als  336  Fäden  einfaches  bezw.  168  Fäden  doublirtes  Garn  enthalten  darf,  welche  ausgestreckt
  =  ½  Vard  sein  müssen.

Von  den  zu  untersuchenden  Garnen  müssen  2  Cops  entnommen  und  auf  die  dazu  bestimmte  Gabel
gesteckt  werden.  Sodann  sind  die  Fadenenden  nach  einmaliger  Umschlingung  der  vorhandenen  vertikalen
Stifte  zwischen  die  daneben  liegenden,  zur  Moderirung  des  Fadenlaufes  dienenden  Walzen  zu  führen  und
in  die  dazu  bestimmten  Federchen  einzuklemmen,  welche  sich  auf  der  mit  einem  gelben  Knopfe  bezeichneten
und  stets  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Anfangspunkte  der  Zählscheibe  zu  stellenden  Radspeiche  vorfinden.
Bei  einfachen  Garnen  werden  nun  die  entsprechenden  Fadenenden  durch  168,  bei  doublirten  durch  84  Umdrehungen
  von  2  Cops  gleichzeitig  abgewunden,  von  dem  Haspel  abgenommen  und  mit  den  bezüglichen
Typengewichten  gewogen.

Die  Klassifikation  der  Garne  ergiebt  sich  hiernach  unmittelbar.

Bei  der  Auswahl  der  Cops  zum  Abwinden  des  zur  Untersuchung  bestimmten  Garnfadens  ist  mit
besonderer  Vorsicht  zu  verfahren.  Es  müssen  daher  für  jeden  Fall  der  Untersuchung  von  verschiedenen  Stellen
der  Behältnisse  mehrere  Cops  entnommen  und  dieselben  vorher  durch  genaue  Vergleichung  unter  einander
auf  gleiche  Feinheit  des  Garnes  geprüft  werden.  Waltet  das  Bedenken  ob,  daß  verschieden  tarifirte  Garn-Nummern
  vorliegen,  so  muß  die  Abwägung  des  Fadens  bei  einer  größeren  Anzahl  von  Cops  wiederholt  und
der  Sachverhalt  konstatirt  werden.  Wird  die  Richtigkeit  der  Tarifirung  roher  Garne  mittelst  der  Typengewichte
  bestritten,  so  ist  ebenso  wie  bei  allen  nicht  rohen  Garnen  von  10  verschiedenen  Cops  je  1/10  Schneller
einfaches  oder  von  5  verschiedenen  Cops  je  ½/10  Schneller  doublirtes  Garn  abzuwinden  und  das  präzise
ermittelte  Gewicht  in  453,“  Gramm  (1  Pfund  englisch)  zu  dividiren.

c.  Garne  in  gescheerten  Ketten.

In  Ketten  angelegte  (gescheerte)  Garne  sind  mit  Zuhülfenahme  der  den  Aemtern  zur  Vergleichung
zugefertigten  Mustertypen  Nr.  17,  45,  60  und  79  englisch  einfach  und  doublirt  (roh  und  geschlichtet)  zu
untersuchen.

Ist  die  Garn-Nummer  von  solchen  Ketten  mittelst  dieser  Typen  nicht  mit  voller  Sicherheit  zu  erkennen,
so  ist  von  einem  Ende  der  Kette  das  Garn  in  einer  Länge  von  wenigstens  1  Vard  (=  0/,14  mw)  behufs
        <pb n="871" />
        —  847  —

Ermittelung  der  Garn-Nummer  durch  Verwiegung  zu  entnehmen.  In  diesem  Falle  werden  die  zur  Herstellung
von  0/4  Schneller  einfaches  bezw.  0,,  Schneller  doublirtes  Garn  erforderlichen  Fäden  (bei  einfachem  336,  bei
doublirtem  Garne  162  Fäden)  abgezählt,  in  der  Länge  von  1  Vard  abgeschnitten  und  die  Vergleichung  wie
bei  den  Garnen  in  Cops  vorgenommen.

Bei  doublirten  Garnen  ist  nämlich  auf  die  Fadenkürzung  (Nr.  3)  in  der  Weise  Rücksicht  zu  nehmen,
daß  nur  168  —  4  Prozent  —=  162  Fäden  zu  verwiegen  sind.  Ebenso  ist  die  etwaige  Gewichtsveränderung
durch  Bleichen,  Färbung  bezw.  Schlichtung  in  der  Weise  zu  berücksichtigen,  daß  derartige  Garne  nicht  den
Typengewichten  gegenüberzulegen,  sondern  genau  auszuwägen,  die  ermittelten  Gewichte  aber  mit  den  bezüglichen
  Angaben  der  Tabelle  unter  Nr.  4  zu  vergleichen  sind  und  hiernach  die  Zollklasse  zu  bestimmen  ist.

In  gleicher  Weise  sind  die  entnommenen  rohen  ungeschlichteten  Kettfäden  präzise  auszuwiegen,  und
die  wirklichen  Feinheitsnummern  hiernach  in  bekannter  Weise  zu  berechnen,  falls  von  dem  Zollpflichtigen  die
Tarifirung  der  Garne  mittelst  der  Typengewichte  angefochten  wird.

B.  Garne  aus  Flachs  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen,  mit  Ausnahme  der  Saumwoll.

·  1.  Tarifmäßige  Eintheilung.

Der  Zolltarif  klassifizirt  Leinengarn  rc.  bezüglich  der  Feinheitsnummer  in  folgender  Weise:

a)  Garn,  mit  Ausnahme  des  unter  b  genannten:
·  1.  bis  Nr.  5  englisch,
2.  über  Nr.  5  bis  8  englisch,
3.-Nr.  8  =  20  =
4.  =  Nr.  20  -35
5.  =  Nur.  35  englisch,
b)  gefärbtes,  bedrucktes,  gebleichtes  Garn:
1.  bis  Nr.  20  englisch,
2.  Über  Nr.  20  bis  Nr.  35  englisch,
3.  --Nr.  35  englisch.

Dagegen  wird  Zwirn  aller  Art  ohne  Rücksicht  auf  den  Feinheitsgrad  nach  einem  besonderen  Zollsatze

veranlagt.  «

2.Gatn-Numerirungs-Systeme.
im  Verkehr  bezüglich  der  Maschinengespinnste  allgemein  gebräuchliche  Numerirungs-System  ist
as  englische.

Bezüglich  der  Handgespinnste  wird  der  Feinheitsgrad  im  Verkehre  nach  sehr  verschiedenartigen  Kriterien
  bestimmt,  keineswegs  aber  in  analoger  Weise  wie  bei  den  Maschinengespinnsten  durch  Nummerbezeichnung
  ausgedrückt.  ·

Die  Zollklassifizirung  erfolgt  für  Maschinen-  wie  für  Handgespinnste  (welche  Garnarten  der  Tarif
von  einander  überhaupt  nicht  unterscheidet)  bezüglich  der  Fadenfeinheit  lediglich  unter  Anwendung  des  englischen
  Numerirungs-Systems.

Die  englische  Nummer  ist  diejenige  Zahl,  welche  angiebt,  wie  oft  das  Gewicht  einer  Haspeleinheit
von  300  Vards  einfachen  rohen  leinenen  2c.  Garnes  in  1  Pfund  englisch  =  453,9  Gramm  enthalten  ist.

3.  Berechnung  der  Garn-Nummer.

Da  die  Garn-Nummer  sich  lediglich  auf  das  Verhältniß  des  Gewichtes  von  300  Vards  rohen  einfachen
  Garnes  zu  1  Pfund  englisch  bezieht,  so  ist  bei  der  Nummerberechnung  derartiger  nicht  roher  2c.  Garne
auf  folgende  Umstände  Rücksicht  zu  nehmen.

Gebleichte  und  hellgefärbte  Flachs=  und  Hanfgarne  sind  um  16⅝  Prozent  leichter  als  rohe.

Sogenannte  kremirte  Garne  sind  als  gebleicht  anzusehen.  Gebleichte  und  alle  gefärbten  Jutegarne

verlieren  nur  10  Prozent  ihres  Rohgewichtes.
Dunkelgefärbte  Flachs=  und  Hanfgarne  haben  dasselbe  Gewicht,  wie  die  bezüglichen  rohen  Garne.

Geschlichtete  leinene  Garne  werden  nicht  importirt.

4.  Gewichtsangaben  bezüglich  der  die  Staffelgrenzen  bildenden  Flachs=  und  Hauf=  bezw.  Jutegarne.
Unter  Berücksichtigung  der  vorstehenden  Angaben  berechnet  sich  das  Gewicht  eines  Gebindes  von
118
        <pb n="872" />
        —  848  —

300  Vards  rohen,  gebleichten  und  hellgefärbten  bezw.  dunkelgefärbten  Flachs=  und  Hanf=  bezw.  Jutegarnes
für  die  die  Staffelgrenzen  bildenden  Garn-Nummern,  wie  folgt:

 

 

a.  b.  c.
Feinheitsnummer,  gebleicht  bezw.  hellenglisch.
  roh  gefärbt  dunkelgefärbt
(à  —  16⅜⅝  Prozent)
Gramm.  .  Gramm.  Gramm.

 

Flachs  und  Hanfgarne.

5  900
8  56,69
20  22,61  18,89  22,61
35  1  26  10)7%  1  2,,6
Jutegarne.
(à—  10  Prozent)  (à—  10  Prozent)
5  90,#
8  56,6
20  22,61  201  20,41
35  12,56  11  566  1  1,66

 

 

 

5.  Aufmachung  und  Verpackung  der  Garne  aus  Flachs,  Hanf,  Jute  2c.

Nebenbezeichnete  Garne,  und  zwar  sowohl  Hand=  als  Maschinengespinnste  gehen  ein:
a)  als  geweifte  Garne  (alle  Webegarne),

b)  als  Knäuel  (die  zu  Nähzwecken  bestimmten,  in  ungleich  geringerer  Menge  vorkommenden
Flachs=  und  Haufgarne).

Zu  a.  Die  für  die  Verzollung  hauptsächlich  in  Betracht  kommenden  Haspeleintheilungen  sind

folgende:
1.  Englische  Weife.
1  Haspelumfang  =  1  Faden  (thread)  .........  2½  Vards,
120  Fäden  =  1  Gebind  (lea,  etthtt)t  ...  300  -
10  Gebind  —  1  Strähn  (hank)z..  ..  .  .  .  ..  3  000  -
20  Strähn  —  1  Bündel  (bundle1).  .  .  .  .  .  .....  60  000  -
12  Bündel  —  1  Schock  deutsch..  ...  .  .  .  720000  OD
oder
l1a.  Schottische  Weife.
1  Haspelumfang  =  1  Faden  2½  Vards,
120  Fäden  =  1  Gebndennn:;:  300  -
12  Gebinde  —  1  Strähn..  ...  .  .  ...  3  600  OD
16⅜  Strähn  —  1  Bündel..  60000  -
12  Bündel  —  1  Schock  deutsch.  .  .  ..  720000  OD

oder  seltener
1b.  Schottische  Weife.
1  Haspelumfang  =  1  Fadern  3  VBards,
100  Fäden  =  1  Geennd--  ....  300
10  oder  12  Gebind  =  1  Sträh  ........  3000  resp.  3  600
20  oder  16⅜  Strähn  =  1  Bünde  60  000
12  Bündel  =  1  Schock  deutsss  720000

M  V  WM  *
        <pb n="873" />
        —  849  —

2.  Oesterreichische  Weife.

1  Haspelumfang  —  1  Faden  (3  Wiener  Ellen)z...  .  ..  .  .....  2,556  VBards,
60  Fäden  =  1  Gebind  (180  Ellen)  .....  153-(2
  Gebinde  =  306  minus  2  auf  undert  T
20  Gebinde  —  1  Strähn  (3  600  Ellen).  .  .  .....  3060-4Strähn-1Stuck(14400Ellen)...........12240-



  Französische  Weife.
1  Haspelumfang  =  1  Faden:  2½  Vards,
(seltener  3  Bards)
120  Fäden  —  1  Gebind  (Echevette  300
(resp.  100  Fäden  bei  3  *  ümfang)
12  Gebind  —  1  Strähn  (écheveau)  ..  .....  3600-100Strähn-1Pack(paquef-)........
  .  ..  36000-2

  Pack  (paquets)  französisch
12  Bündel  englisch

1  Schock  deuts.  ..  .  720000  =

Bei  ganz  feinen  Garnen  von  Nummer  8o  eveni.  Nummer  100  ufwärts  gebraucht  man  den  Baumwollenhaspel
  mit  1½  VBards  Umfang.

Die  Handgespinnste  sind  zwar  in  ähnlicher  Weise  geweift  wie  die  Maschinengespinnste,  bezüglich  ihrer
Eintheilung  jedoch  lokal  sehr  verschiedenartig  aufgemacht.

Der  Knäuelform  der  zu  Nähzwecken  bestimmten  Garne  entspricht  keine  bestimmte  Länge  des  Fadens.

6.  Verfahren  bei  der  zollamtlichen  Ermittelung  der  Garn-Nummern  bezw.  der  Feinheitsklasse  der  Garne.

Die  Ermittelung  der  Garn-Nummer  bezw.  der  Feinheitsklasse  geweifter  leinener  bezw.  demselben  gleichgestellter
  Garne  erfolgt  durchweg  in  folgender  Weise:

Zunächst  ist  festzustellen,  ob  alle  Packe  einer  Sendung  gleiche  Größe  haben,  die  gleiche  Anzahl  Strähne
enthalten,  bei  probeweiser  Verwiegung  auch  gleiches  Gewicht  zeigen  und  hiernach,  bezw  nach  dem  Ergebnisse
der  äußeren  Besichtigung  des  Garnes  angenommen  werden  kann,  daß  die  gesammte  Sendung  einer  Feinheitsnummer
  angehört.

Eventuell  sind  die  schon  äußerlich  als  verschiedenen  Nummern  angehörig  zu  erkennenden  Garne  zu
sortiren.  Falls  eine  spezielle  Deklaration  vorliegt,  sind  die  Angaben  derselben  mit  dem  vorläufigen  Befunde
zu  vergleichen.

Demnächst  sind  einige  Packete,  event.  jeder  Garnart,  einer  speziellen  Revision  bezüglich  ihrer  Aufmachung
  bezw.  Haspelung  zu  unterwerfen,  um  sestzustellen,  welcher  Gesammt-Fadenlänge  ein  jedes  Pack  entspricht.
  Beispielsweise  ist  zu  ermitteln,  wieviel  Strähn  ein  Pack,  wieviel  Gebinde  ein  Strähn,  wieviel  Fäden
ein  Gebinde,  welche  Weiflänge  ein  über  die  Meßschiene  gespanntes  Gebinde,  welche  Gesammt-  Fadenlänge  somit
ein  Pack  hat.  Ein  solches  Pack  ist  demnächst  auf  einer  guten  Balkenwaage  genau  auszuwiegen,  nach  dem
Verwiegungsergebnisse  das  Gewicht  von  300  Vards  zu  berechnen  und  letzteres  mit  der  bezüglichen  Angabe
der  Tabelle  unter  Nummer  4  zu  vergleichen,  wonach  sich  die  Zollklasse  von  selbst  ergiebt.  Wird  etwa  seitens
des  Zollpflichtigen  Einsprache  gegen  die  Anwendung  der  Tabelle  erhoben,  so  ist  das  berechnete  Gewicht  von
300  Bards  in  453,)0  g  (=  1  Pfund  englisch  bei  rohem  und  dunkelgefärbtem)  bezw.  in  378  g  (=  453
—  162⅝  Prozent)  bei  gebleichtem  bezw.  hellgefärbtem  Flachs=  und  Hanfgarn,  in  453),59  g  bei  rohem  Jutegarn
bezw.  in  408/23  (=  453,  —  10  Prozent)  bei  gebleichtem  bezw.  gefärbtem  Jutegarn  zu  dividiren,  und  hierdurch
  die  wirkliche  Garn-Nummer  festzustellen.  Von  der  Verwiegung  kleinerer  Mengen  (etwa  eines  Strähns  2c.)
sowie  von  wirklicher  Abhaspelung  ist  bei  geweiften  leinenen  Garnen  durchaus  abzusehen,  das  Gewicht  einer
durch  Vermessung  der  Weiflänge  und  Fadenzählung  festzustellenden  Haspeleinheit  von  300  Vards  vielmehr
stets  in  oben  bezeichneter  Weise  auf  Grund  einer  Massenverwiegung  zu  berechnen.

b.  Knäuelgarne.

Zu  prüfende  Partien  Knäuelgarne  sind  zunächst  auf  Grund  vergleichender  Besichtigung  nach  Art  und
Fadenstärke  zu  ordnen.  Falls  eine  spezielle  Deklaration  vorliegt,  ist  der  vorläufige  Besund  mit  derselben  zu

118“
        <pb n="874" />
        —  850  —

vergleichen.  Demnächst  ist  von  jeder  Garnsorte  ein  Knäuel  vollständig  abzuhaspeln,  dann  eine  Partie  (ca.  4  kg)
gleich  großer  Knäuel  desselben  Garnes  zu  verwiegen,  in  dieser  Weise  das  Gewicht  einer  größeren  Fadenlänge  jeder
Garnart  festzustellen,  das  Gewicht  von  300  VBards  jeder  Sorte  zu  berechnen,  danach  aber,  unter  Vergleich
mit  den  bezüglichen  Angaben  unter  Nummer  4,  die  Zollklassifizirung  vorzunehmen,  oder  aber  in  der  vorstehend
unter  a  angegebenen  Weise  die  wirkliche  Feinheitsnummer  der  einzelnen  Garne  zu  berechnen  und  diese  der

Tarifizirung  zu  Grunde  zu  legen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  württembergische  Ober-Steuer-Rath  Hegelmaier
an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  übergetretenen  Königlich  württembergischen  Ober-Steuer-Raths  Sick  der
Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Kassel  und  dem  Großherzoglich  hessischen  Ministerium
der  Finanzen,  Abtheilung  für  Steuerwesen,  zu  Darmstadt  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern,
mit  dem  Wohnsitz  in  Darmstadt,  vom  1.  Dezember  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Wetzlar,  im  Hauptamtsbezirke  Marburg,  ist  die  Befugniß
ertheilt  worden,  vom  1.  Januar  k.  IJ.  ab  Begleitscheine  I.  über  Menschenhaare  auszufertigen.

 

4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

In  Folge  einer  zwischen  der  Kaiserlich  deutschen  und  der  Königlich  italienischen  Regierung  getroffenen  Vereinbarung
  bleiben  der  zwischen  dem  Zollverein  und  Italien  geschlossene  Handelsvertrag  vom  31.  Dezember
1865  und  die  Schiffahrts-Konvention  vom  14.  Oktober  1867  bis  zum  31.  Dezember  1880  in  Kraft.

Berlin,  den  19.  Dezember  1879.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Abänderung  von  Bestimmungen  über  die  Prüfungen  der  Apotheker  und  Apothekergehilfen.
  Vom  25.  Dezember  1879.

Der  Bundesrath  hat  beschlossen,  den  §.  3  Ziffer  2  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Abänderung  der
Bestimmungen  über  die  Prüfung  der  Apothekergehilfen,  vom  4.  Februar  1879  (Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich  S.  91)  und  den  F.  4  Ziffer  2  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Apotheker,
vom  5.  März  1875  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  167)  in  folgender  Weise  abzuändern:

Bekanntmachung  vom  4.  Februar  1879.
§.  3.  ·
2.  das  von  dem  nächstvorgesetzten  Medizinalbeamten  (Kreisphysikus,  Kreisarzt  u.  s.  w.)  be—
stätigte  Zeugniß  des  Lehrherrn  über  die  Führung  des  Lehrlings,  sowie  darüber,  daß  der
        <pb n="875" />
        —  851  —

letztere  die  vorschriftsmäßige  dreijährige  —  für  den  Inhaber  eines  von  einem  deutschen
Gymnasium  oder  von  einer  im  Sinne  des  8.  90  Ziffer  2a  der  Wehrordnung  vom
28.  September  1875  als  berechtigt  anerkannten  Realschule  erster  Ordnung  mit  obliga—
torischem  Unterricht  im  Lateinischen  ausgestellten  Zeugnisses  der  Reife  zweijährige  —  Lehr—
zeit  zurückgelegt  hat,  oder  doch  spätestens  mit  dem  Ablaufe  des  betreffenden  Prüfungsmonats
  zurückgelegt  haben  wird.

Bekanntmachung  vom  5.  März  1875.

S.  4

3.  der  nach  einer  dreijährigen  —  für  die  Inhaber  eines  von  einem  deutschen  Gymnasium
oder  von  einer  im  Sinne  des  F§.  90  Ziffer  2a  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875
als  berechtigt  anerkannten  Realschule  erster  Ordnung  mit  obligatorischem  Unterricht  im
Lateinischen  ausgestellten  Zeugnisses  der  Reife  zweijährigen  —  Lehrzeit  vor  einer  deutschen
Prüfungsbehörde  zurückgelegten  Gehilfenprüfung  und  einer  dreijährigen  Servirzeit,  von
welcher  mindestens  die  Hälfte  in  einer  deutschen  Apotheke  zugebracht  sein  muß.

Berlin,  den  25.  Dezember  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

5.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  Januar  1880  wird  die  zwischen  den  Stationen  Schneidemühl  und  Krojanke  der  Preußischen  Ostbahn
errichtete  Haltestelle  Schönfeld  für  den  Personen=  und  Güterverkehr,  und  die  zwischen  den  Stationen  Neustettin
  und  Ratzebuhr  derselben  Bahn  gelegene  Haltestelle  Lottin  für  den  Verkehr  mit  lebenden  Thieren
eröffnet  werden.

Berlin,  den  24.  Dezember  1879.

In  Vertretung:
Körte.

 

G.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten  sind  auf  Grund  des  §.  8  der  Vorschriften  über  den  Nachweis
  der  Befähigung  und  über  das  Verfahren  bei  den  Prüfungen  der  Maschinisten  auf  deutschen  Seedampf-
        <pb n="876" />
        —  852  —

schiffen  vom  30.  Juni  1879  (Central-Blatt  S.  427)  die  nachstehend  aufgeführten  Kommissionen  für  die
Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  eingesetzt  worden:

 

 

Namen  und  Wohnort

Nr.  Sitz  der  Kommissionen.  der
Vorsitzenden  der  Kommissionen.

 

1.  Danzig..  .  .  Niegierungs=  und  Baurath  Alsen  zu  Danzig

2.  Stettin..  .  .  .  FNiegierungs=  und  Baurath  Dresel  zu  Stettin.

33.  Rostocckkk#Amtehauptmann  Friederichs  zu  Ribnitz.

4.  J  Flensburg...  .  .  .  .  sRegierungs-  und  Baurath  Schaeffer  zu  Schleswig.
5.  Hamburg  .  ..  ..  .  .  .  .  Moaschinenbau-Techniker  J.  Ch.  Janssen  zu  Hamburg.
6.  Bremen..  .  .  .  .  .  Ober-Baudirektor  Franzius  zu  Bremen.

 

 

Berlin,  den  23.  Dezember  1879.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Das  in  Glasgow  neuerbaute,  mit  einer  Maschine  von  150  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne  Dampfschiff
  „Barcelona“  von  882,/1  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  Hamburgischen  Handelsgesellschaft  Rob.  M.  Sloman  &amp;amp;  Co.  zu  Hamburg  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg
zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  5.  d.  M.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Glasgow  ein  Flaggenattest
  ertheilt  worden.

 

7.  Post=  und  Telegraphen-  Wesen.

 

Beitritt  von  Venezuela  zum  Weltpostverein.

Zum  1.  Januar  1880  tritt  Venezuela  dem  Weltpostverein  bei.  Von  diesem  Zeitpunkte  ab  kommen
mithin  für  die  Briefsendungen  nach  und  aus  Venezuela  die  Vereinsportosätze  in  Anwendung,  nämlich
20  Pfennig  für  frankirte  Briefe,  40  Pfennig  für  unfrankirte  Briese;  10  Pfennig  für  Postkarten,  5  Pfennig
für  je  50  Gramm  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Waarenproben,  mindestens  jedoch  20  Pfennig  für  Geschäftspapiere
  und  10  Pfennig  für  Waarenproben.

Berlin,  W.,  den  15.  Dezember  1879.

Der  General-Postmeister.
Stephan.
        <pb n="877" />
        —  853  —

Statistik  des  Waarenverkehrs  in  Betreff  der  Postpäckereisendungen.

Aus  Anlaß  des  zum  1.  Januar  bevorstehenden  Inkrafttretens  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Juli  1879,  betreffend
  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande,  ist  den  Postpäckereisendungen
  nach  dem  Zollauslande  vom  obigen  Zeitpunkte  ab  eine  Inhaltserklärung  mehr  als
bisher  beizugeben.  Beispielsweise  bedarf  es  künftig  bei  Postpäckereisendungen  nach  Niederland,  Oesterreich-Ungarn,
  der  Schweiz  2c,  für  welche  bisher  eine  Inhaltserklärung  genügte,  deren  zwei.  Für  Sendungen
nach  den  Zollausschlüssen  des  Deutschen  Reichs  (Hamburg,  Bremen  u.  s.  w.),  sowie  nach  dem  Großherzogthum
Luxemburg,  sind  Snhaltserklärungen  auch  fernerhin  nicht  erforderlich.

Berlin,  W.,  den  20.  Dezember  1879.
Kaiserliches  General-Postamt.
Wiebe.

 

8S.  Kon  fulat=  Wese  n.

 

Dem  ersten  Vize-Konsul  beim  Kaiserlichen  Konsulate  in  Konstantinopel,  von  Bothmer,  ist  auf  Grund
der  Gesetze  vom  4.  Mai  1870  8.  1  und  vom  6.  Februar  1875  8.  85,  für  den  Amtsbezirk  des  gedachten
Kaiserlichen  Konsulats  die  vertretungsweise  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
  zu  beurkunden.

 

Den  nachbezeichneten  Königlich  belgischen  Konsuln  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden:
dem  Herrn  Gustav  Max  als  General-Konsul  in  Köln,
dem  Herrn  Eugène  Piedboeuf  als  Konsul  in  Aachen,
dem  Herrn  Albert  von  Reinach  als  Konsul  in  Frankfurt  a./M.

 

Dem  zum  schweizerischen  Vize-Konsul  für  die  Provinzen  Ost=  und  West-Preußen  mit  dem  Amtssitz  in  Königsberg
  i(Pr.  ernannten  Dr.  phil.  Wilhelm  Schoch,  ist  das  nachgesuchte  Exequatur  Namens  des  Reichs
ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="878" />
        <pb n="879" />
        Nachtrag
Nr.  52  des  Central-Blatts  für  dus  Deutsche  eich

Berlin,  Mittwoch,  den  31.  Dezember  1879.

 

 

 

 

Inhalt:  Statistik:  Statistisches  Waarenverzeichniß  für  den  Nachweis  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem
Auslande..................................  Seite  855

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  d.  M.  beschlossen,  dem  nachstehend  abgedruckten  „Statistischen
Waarenverzeichniß  für  den  Nachweis  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande“
8.  1  Absatz  1  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  20.  November  d.  I.,  Central-Blatt  Nr.  47
S.  676)  seine  Zustimmung  zu  ertheilen.

 

Statistisches  Waarenverzeichniß

für  den
Nachweis  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets

mit  dem

Auslanude.

Anmerkung.  Den  Maßstab  für  die  Anschreibung  bildet  das  Gewicht  in  kg,  soweit  nicht  bei  einzelnen  Nummern
ausdrücklich  andere  Maßstäbe  angegeben  sind.

 

119
        <pb n="880" />
        —  856

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Waarenverzeichntß  „wwes  uf  de.  Heichmgen  aegen  e  fat)
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Elnubr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1.  Abfälle.

1.|  Abfälle  von  der  Eisenfabrikation  1  à  1.  —
(Hammerschlag,  Eisenfeilspäne)
und  von  Eisenblech,  verzinntem
(Weißblech)  und  verzinktem.

2.  JAbfälle  von  Glashütten,  auch  Scher-  1  à  2.  .10  Fss.
ben  von  Glaswaaren.

3.  Leimleder,  auch  abgenutzte  alte  1  a  3.  10  Fss.
Lederstücke  und  sonstige  zur  Ver-  2  Sck.
wendung  als  Fabrikationsmaterial
  geeignete  Lederabfälle.

4.uano,  natürlicher.  1  b  4.

5.  Anderer  thierischer  Dünger.  1  b  5.

6.Sonstige  Düngungsmittel,  als:  1  b  6.
ausgelaugte  Asche,  Kalkäscher,

Knochenschaum  oder  Zuckererde  2  Sck.
und  Thierknochen  jeder  Art.
—  «..........  1bAnmerk.  6a.  An  sich  zollpflichtige  künstliche
  Düngungsmittel  und  Düngesalz,
  auf  besondere  Erlaubniß.

7.  Kleie  und  Malizkeime.  1  b  7.Sck.

8.  JLumpen  aller  Art.  1  c  8.

9.  Papierspäne;  Makulatur,  beschrie-  1  c  9.
bene  und  bedruckte.  2  Sck.

10.Alte  Fischernetze,  altes  Tauwerk  1  c  10.
und  alte  Stricke;  gezupfte  Charpie.

11.ponstige  Abfälle,  soweit  sie  nicht  1  à  und  b  11.  10  Fss.
wie  die  Rohstoffe,  von  welchen  2  Sck.
sie  herstammen,  zu  behandeln
sind.
2.  Baumwolle  und  Baumwollenwaaren.
12.Baumwolle,  rohe.  2  à  12.  .....  4  Bll.
13..,  kardätschte,  gekämmte,  gefärbte.  2  à  13.  2ö  Sck.
14.Baumwollwatte.  2  b  14.4  15  .  u.  Kst.

 

 

4  Bll.

*!)  Insofern  bei  verpackten  nach  dem  Nettogewicht  anzuschreibenden  Waaren  nur  das  Bruttogewicht  bekannt  ist,  die  Tara  auch  nicht
zollamtlich  festgestellt  wird,  ist  das  Nettogewicht  unter  Zugrundelegung  der  in  dieser  Spalte  (bez.  dem  Zolltarif)  angegebenen  Tarasätze  zu  berechnen.
  —  Es  bedeutet:  Fss.  in  Fässern,  Kst.  in  Kisten,  Kb.  in  Körben,  Bll.  in  Ballen,  Sck.  in  Säcken.
        <pb n="881" />
        857

 

 

 

 

 

 

Waarenverzeichni  ""..  .  Abweichungen  gegen  die
mm  iwen  asfue,  s  nnnasar
Nummer.  für  die  Abthellungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Baumwollengarn,  mit  Baumwollengarn,  unge-Ausnahme
  des  Vigogne-  mischt  oder  gemischt  mit  Leigarns,
  ungemischt  oder  ge-  nen,  Seide,  Wolle  oder  anmischt
  mit  Leinen,  Seide,  deren  vegetabilischen  oder
Wolle  oder  anderen  vegeta-  animalischen  Spinnstoffen,
bilischen  oder  animalischen
Spinnstoffen,
—,  eindrähtiges,  roh:
15..—  —:  bis  zur  Nr.  17  englisch.  2  c1  a  15
16.—  —:  über  Nr.  17bis  45  =  2  c  1  9  16.
17..—  —:  über  Nr  45  bisd0  2  c  1  17.
18.  —  —:  über  Nr.  60  bis79  2  4  1  6  18.
19.—  —s:  über  Nr.  79  -  2e1e  19.
—  ....  2ola——s  19a.  —  —z:  ohne  Feststellung  der
Nummer  zum  hbchsten  Zollsatze
eingeführt.
—,  zweidrähtiges,  roh:
20.  —:  bis  Nr.  17  englisch.  2c  2  20.
21.—  —s:  Üüber  Nr.  17  bis  45  =  2  c4  2"8  21.
22.  —  —:  über  Nr.  45  bis  60  2  24  27  22.
23.—  —z:  über  Nr.  60  bis  79  =  2ec20  23.
24..—  —:  über  Nr.  79  -  2c  2  24.
–  .......  202a—e24a——ohneFeststellungderFS·ZOlltakifs
Nummer  zum  höchsten  Zollsatze
eingeführt.
—,  ein=  und  zweidrähtiges,
gebleicht  oder  gefärbt:
25.—  —:  bis  zu  Nr.  17  englisch.  2  c3a  25.
26.—  —:  über  Nr.  17  bis  45  =  2  24  3  6  26.
27.  —z:  über  Nr.  45  bis  60  =  2  1437  27.
28.—  —:  über  Nr.  60  bis  79  .  2  434  28.
29  —  —z:  über  Nr.  79  2  c3e  29.
—  .....  203cz—e29a———ohneFeststellungder
Nummer  zum  höchsten  Zollsatze
eingeführt.
30.,  drei=  und  mehrdrähtiges,  roh,  2  c  4  30.

 

gebleicht,  gefärbt.

 

 

 

 

119“
        <pb n="882" />
        —  868

 

 

 

 

ichni  Abweichnngen  gegen  die
Waarenverzeichuiß  Hinweis  auf  die  Wlnlsnr  Tarasat
uutut  4%  F  sona  /Pi
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  Ein  fuhr.  ruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
31.,  mehrfach  gezwirnter  Nähfaden  2  245  31.
auch  accommodirter  (zum  Einzel-  ç
verkauf  vorgerichteter)  Nähfaden.  S.  Zolltarif.
32.,  Dochte,  ungewebte.  2  c  6  332.
33.  Vigognegarn,  ein=  und  mehrdrähti-  2  ec  Nr.  33  fällt  aus.  18  Fss.  u.  Kst.
ges,  roh,  gebleicht  oder  gefärbt.  –  13  Kb.
Waaren  aus  Baumwolle  4  Bl.
allein  oder  in  Verbindung
mit  Metallfäden,  ohne  Beimischung
  von  Seide,  Wolle
oder  anderen  unter  Nr.  41
des  Zolltarifs  begriffenen
Thierhaaren:
34.  —;:;  rohe  (aus  rohem  Garn  ver-  2  4  1  34a.  —:  rohe  (aus  rohem  Garn
fertigte)  dichte  Gewebe  mit  Aus-  verfertigte)  dichte  Gewebe  mit
schluß  der  aufgeschnittenen  Ausschluß  der  aufgeschnittenen
Sammete.  Sammete  und  der  nachstehend
unter  b  und  c  aufgeführten  Gewebe.

2  d  Anmerk.  2  zinr  &amp;amp;;  ge  Gewebe  aus
rohem  Gespinnst  von  Baum-  .
wollabfällen,  in  Stücken  nicht  gu  4
über  50  em  lang  und  breit,  7  BBl.
welche  das  Ansehen  von  grauerr  Zu  Nr.  34  a  und
Packleinwand  haben  und  zusb:  s.  Zolltarif
Preßtüchern,  Putzlappen  2c.  ver-  "  "
wendet  werden,  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Spinnmaterialien
  oder  einzelnen  gefärbten
  Fäden.
2  4  Anmerk.  334c.  —:  rohe  Gewebe  für  Schmirgelleinen
  und  Schmirgeltuchfabriken,
  auf  Erlaubnißschein
unter  Kontrole.
35.:  Tüll,  roh  und  ungemustert.  -  35.
36.:  gebleichte,  dichte  Gewebe,  auch  2  4  2  36.
appretirt,  mit  Ausschluß  der  S.  Zolltarif.
aufgeschnittenen  Sammete.
37.s:  aufgeschnittene  Sammete.  2  d  3  37.
        <pb n="883" />
        859

 

 

 

 

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  A  gezen  die  Tarasat
Nummer.  für  die  Abtheilungen  fur  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
38.—3:  alle  anderen  nicht  unter  Nr.  34,  2  43  38.  *
36,  37  und  44  begriffenen  dichten
  Gewebe.

39.:  rohe  (aus  rohem  Garn  ver-  2  d  3  39.
fertigte)  undichte  Gewebe,  mit
Ausschluß  der  Gardinenstoffe
und  Tülle.

40.  :  WW]G  wu  2  4  3  10.

41.—  :  Posamentier-und  Knopfmacher-  .
waaren;  auch  Gespinnste  in  S.  Zolltarif.
Verbindung  mit  Metallfäden.

42.  —:  Gardinenstoffe,  gebleicht  und  2  d  4  4.
appretirt.

43.  —:  alle  undichten  Gewebe,  wie  2  45  43.

Jaconet,  Musselin,  Tüll,  Marly,
Gaze,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  35,
39  und  42  begriffen  sind.

44.—:  Spitzen  und  alle  Steckereien.  2  d  6  44.  .  J

45.—:  baumwollene  Fischernetze,  neu.  2  d  Anmerk.  1145.  .18  Fss.  u.  Kst.

46.—:  Schmirgeltuch.  2  d  Anmerk.  3  46.  Z  Q  7  Bll.

3.  Blei,  auch  mit  Spießglanz,  Zink  oder  Zinn  legirt,  und  Waaren  daraus.

47.  Rohes  Blei,  Bruchblei.  3  à  47.  —

48.  Bilei-,  Silber=  und  Goldglätte.  3  à  48.  9  Fss.  u.  Kst.

49.  Gewalztes  Bilei.  3  b  49.  Z

50.  Buchdruckerschriften.  3  b  504  -  Fss.  u.  Kst.

51.Bileidraht.  X  51.

52.  Bleiwaaren.  3  „c  52  a.  Grobe  Bleiwaaren,  auch

 

 

 

in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,
Zink  oder  Zinn  ohne  Politur
und  Lack.

52  b.  Feine  Bleiwaaren,  auch
lackirte;  imgleichen  Bleiwaaren
in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht

unter  Nr.  20  des  Zolltarifs

fallen.

Zu  Nr.  52:
12  Fss.  u.  Kst.
8  Kb.
Zu  Nr.  52  a:
6  Fss.  u.  Kst.
Zu  Nr.  52b:
s.  Zolltarif.
        <pb n="884" />
        —  860

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  bweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  #  h  u:  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  eohr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
4.  Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaaren.
53.  Bürstenbinderwaaren.  4  a  1  53  a.  Grobe  Bürsten  und  Besen
aus  Bast,  Stroh,  Schilf,  Gras,
Wurzeln,  Binsen  und  dergl.,
auch  in  Verbindung  mit  Holz
oder  Eisen  ohne  Politur  und
Lack.  Zu  Nr.  53  u.  53#:
4  à2  53  b.  Andere  grobe  Bürsten-16  Fff.  u.  Kst.
binderwaaren,  auch  in  Verbin-6  Bll.
dung  mit  Holz  oder  Eisen  ohnesZu  Nr.  53  b  und
Politur  und  Lack.  53  c:  #
4  b  53  c.  Feine  Bürstenbinderwaaren,  s.  Zolltarif.
auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  soweit  sie  dadurch
nicht  unter  Nr.  20  des  Zoll-4
  tarifs  fallen.  "
54.  Siebmacherwaaren.  4  a  2  54  "n  Grobe  Siebmacherwaaren,
auch  in  Verbindung  mit  Holz  ç
pogr  Eisen  ohne  Politur  und  Zu  5  get.
4  b  54  b.  Feine  Siebmacherwaaren,  «
auch  in  Verbindung  mit  anderenu  ar.  54  und
Materialien,  soweit  sie  dadurch  54  b:  lltari
nicht  unter  Nr.  20  des  Zoll  olltarif
tarifs  fallen.
5.  Droguerie-,  Apotheker=  und  Farbewaaren.
55.  ether  aller  Art,  Collodium.  5  a  55.
56.  Aetherische  Oele  (mit  Ausnahme  5  à  56.
von  Wachholderöl,  Rosmarinöl,
Benzol  und  ährlichen  leichten
Theerölen,  sowie  von  Terpenginbt
  Harzöl  und  u
57.  JBlei--,  Roth-  und  Farbenstifte.  5  à  57.  #  if.
58.  Chloroform.  5  à  58.  .  Jolltarif
59.Essenzen,  Extrakte,  Tinkturen  und  5  à  59.
Wässer,  alkohol=  oderätherhaltige,
zum  Gewerbe=  und  Medizinalgebrauche.

60..Firnisse  aller  Art,  mit  Ausnahme  5  à  60.

 

von  Oelfirniß.
        <pb n="885" />
        —  861  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  ..  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  OHinweis  auf  die  —  u  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
·  ichts).
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
61.Maler-,  Wasch=  und  Pastellfarben;  5  à  61.
Tusche;  Farben=  und  Tuschkasten;
Zeichenkreide.  Z
62.  Wachholderöl,  Rosmarinöl.  5  b  62.  S.  Zolltarif.
63.  Gelbes,  weißes  und  rothes  blau-  5  C  63.
saures  Kali.
64.Oralsäure  und  oxalsaures  Kali.  #  64.  ..«
65.  JAetzkali  (kaustisches  Kali).  5  d  65.  L  20  aiserne  Trommeln

66.  JAetznatron  (kaustische  Soda).  54d  66.  .....  12  Fss.  u.  Kst.
67.Oelfirniß.  5  d  67.  11568  Käfst.
9  Kb.
68.  Alaun.  5  e  68.  10  Fss.
3  Bll.
69.  Buchdruckerschwärze.  5  e  69KS..156  Fss.  u.  sst.
70.Chlorkalk.  5  c  70.  .  1110ss.

71.  JFarbholzextrakte.  5  e  77171.  16  Ffff.  u.  Kst.
72.  Gelatine  und  Leim.  5  e  72772.  156  u.  Kst.
"  9  Kb.

73.HKitte.  5  e  73..
74.uß.  5  e  74.
75.  JSchuhwichse.  5  e  75.  .  ,
76.Siegellack.  5  e  76.  156  Ffl.  u.  Kt.
77.  Tinte  und  Tintenpulver.  5  e  77.
78.  Wagenschmiere.  5  e  78.  5
79.Bündhölzer.  5  e  79.  ]  #
80.  Andere  Zündwaaren  und  Feuerwerk.  5  e  80.  20  Fss.  u.  Kst
81.  Doppeltkohlensaures  Natron.  5f  81.
82.  Soda,  kalzinirte.  t  5f  82.  .".  lZFss·u«Kst«
83.  Soda,  rohe,  natürliche  oder  künst-  58  83.  ..  t
liche;  krystallisirte  Soda.  v0  u.  Kt.
84.  Hottasche.  58  84..  ..  «
85.  Wasserglas.  5  h  85.
86.  Albumin.  5  i  86.  16  Fss.  u.  Kst.
87.  JAlizarin.  t  5  1  87.  ..
88.  Ammoniak,  kohlensaures;  Salmiak,  5  i  88.  ..
Salmiakgeist.  1  u.  Kt.
89.  Ammoniak,  schwefelsaures.  5  i  89.

90.  Anilin,  Toluin.  5  i  90.
91.Anilinfarben  und  andere  nicht  be-  5  i  91.  16  Fss.  u.  Kst.
sondersbezeichnete  Theerfarbstoffe.  9  Kb.

92.  Anthracen  und  Napyhtalin.  5  i  92.  ..
        <pb n="886" />
        862

 

 

 

 

 

Waarenverzeichni  Abweichungen  gegen  die
erzeichniß  Hinweis  auf  die  aist  8  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).

1.  2.  3.  4.  5.
93.  JArsenige  Säure,  Arseniksäure.  5  i  93.  16  Fss.  u.  Kst.
94.  Arzneien,  soweit  sie  nicht  unter  5  I  94.  20  Ffss.  u.  Kst.

Nr.  59  fallen;  medizinische  Pulver

  und  Pillen.
95.  Baryt,  schwefelsaurer,  gepulvert.  5  95.  9  Fss.  u.  Kst.
96.  Benzol  und  ährliche  leichte  Theer-  5  i  96.

öle.  16  Fss.  u.  Kst.
97.  Berliner  Blau.  5  i  97.  .
98—Bleiweiß-Zinkoxyd(8inkwei.  5i  98.  .
99.Vkeizucker.  )  5  99.  10  fl  u.  K
100.  Beilerkomposition.  5i  100.
101.  Borax  und  Borsäure.  5  i  101.  12  Ffl.  u.  Ktt.
102.  Catechu.  5  i  102.  14  Fff.  u.  Kst.

9  Kb.
4  Bll.

103.  Chinarinde.  5  i  103.  16  Fss.  u.  Kst.

4  Bll.

2  Sck.

104.  Cochenille.  5  i  104.  16  Fss.  u.  Kst.

9  Kb.

6  Bll.

105.  Diovidivi.  5i  105.  16  Fss.  u.  Kst.

106.  Eis.  5  106.  —

Farbhölzer,  und  zwar:

107.  —:  Blauholz.  5  107.

108.:  Gelbholz.  5  108.  2  Bll.  u.  Sck.

10909.:  Rothholz.  5  109.—

110.alläpfel  und  Knoppern  auch  ge-  5  i  110.  16  Fsl.  u.  Kst.
mahlen.  9  Kb.

4  Bll.
111.arancine  (Krapp-Präparate).  5  i  111.  16  Ffs.  u.  Kst.
112.  Glpcerin  und  GElgycerinlauge.  5  112.  16  Ken-113.
  Gummi  arabicum.  5  i  113.  16  u.  Kst.
114.  JEGummilack,  roher(Körnerlack,  Stock-  5  i  114.  du

 

lack,  Klumpenlack,  Schellack).

 

 

 

2  Sck.
        <pb n="887" />
        —  863

 

 

 

..  .  e
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Ahuen  3  die  Tarasatrtz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
115.  Hausenblase.  X  115.  28  Kst.

6  Bll.
116.Indigo.  5  116.  —  u.  Kst.
8  Bll.
117.Kali,  chromsaures.  5  117.

118.  Kali,  schwefelsaures  und  salzsaures  5  i  118.

(Chlorkalium).  12  Kft.
119.Karbolsäure.  5  i  119.
120.  JKnochenkohle.  5  i  120.  16  Kst.

·  2  Sck.

121.4  Knochenmehl.  5  121.  .  g
122.  Krapp,  auch  gemahlen.  5  i  122.  10
123.  Kreide,  geschlemmt  und  gemahlen.  5  i  123.  2  Sck.
124.  Kupferfarben.  5i.  124.  10  Fss.  u.  Kst.
125.Kurkume  (Gelbwurz),  auch  gemahlen.  5i  125.  16  d  u.  Kst.

4  .

..  2  Sck.
126.Mineralwasser,  künstliches  und  na-  5  i  126.  20  Fss.  u.  Kst.
türliches,  einschließlich  der  Flaschen
  und  Krüge.
127.Mundlack  (Oblaten).  5  i  127.  16  Ksft.
.  -  i  28.
128  tron,  schwefelsaures  (Glauber  5  i  1  16  Fss.  u.  Kst.
129.  Orseille,  Orseille-Extrakt  und  Persio.  5  i  129.  2  Sck.
130.Palm=  und  Kokosnüsse.  5  i  130.
131.Salpeter,  Chilisalpeter.  5  i  131.  40  Iss.  u.  Kst.
132..,  anderer,  roh  und  gereinigt.  5  i  132.  2  Sck.
133.Salpetersäure.  5  i  133.  .  9  Kb
134.  —  i  134.  .  '
135.  JSchießpulver.  i
136.Schwefel.  5  i  136.  .  13  Fss.  u.  Kst.
137.Schwefelsäure.  5  i  137.  9  Kb.
138.Seegras.  5  i  138.  2  Bll.
139.  Sunmacch,  gemahlen  und  ungemahlen.  5  i  139.  2  Bll.  u.  Sck.
140.uperphosphate.  5  i  140.  4  Bll.
141.  Terpentinöl  und  anderes  Harzöl.  5  1  141.  .
142.  Thieröl,  rohes  (Hirschhornöl)  und  5  i  142.  .  16  Kst.
gereinigtes  (Dippelsöl).
143.  Ultramarin.  5  i  143.  16  Fss.  u.  Kst.
144.NVitriole  aller  Art.  5  i  144.  10  Fss.

 

 

 

 

120
        <pb n="888" />
        Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Auwichengen  4  die  Tarasatz
Nummer.  für  die  dod  anmnen  für  die  “  Protenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  Jolltariss.  Einfuhr.  ruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
145.  Weberkarden  (Weberdisteln).  5  i  145.  20
146.  Weinhefe,  trockene  und  teigartige.  5  i  146.  .
147.  Weinstein.  5  i  147.  1n  Iss.  u.  Kst.
148.  Weinsteinsäure.  5  1  148.  .
149.Wurmsamen,Wurmrinde,Wurm-  5  i  149.  16  Kst.
moos.  4  Bll.
150.#Vorstehend  nicht  genannte  Gerbe-  5  i  150.
materialien  und  Gerbstoffextrakte.  ·
151.  Vorstehend  nicht  genannte  Farbe-  5  i  151.  16  Ffss.  u.  Kst.
«  waaren.  9  Kob.
152.  Vorstehend  nicht  genannte  Säuren  5  i  152.  4  Bll.
und  Salze,  mit  Ausnahme  des  2  Sck.
Kochsalzes  (Nr.  455).
153.  PVorstehend  nicht  genannte  rohe  Er-  5  i  153.
zeugnisse  und  Fabrikate  zum
Medizinalgebrauche.
6.  Eisen  und  Eisenwaaren.
154.  Noheisen  aller  Art.  6  à  154.  —
155.  Brucheisen  und  Eisenabfälle,  soweit  6  a  155.  —
nicht  unter  Nr.  1  genannt.
156.  Luppeneisen,  noch  Schlacken  ent=  6  b  Anmerk.  1156.  —
haltend;  Rohschienen;  Ingots.
157.  JSchmiedbares  Eisen  (Schweißeisen,  6  b  157  a.  Schmiedbares  Eisen
Schweißstahl,  Flußeisen,  Fluß-  (Schweißeisen,  Schweißstahl,
stahl)  in  Stäben,  mit  Einschluß  Flußeisen,  Flußstahl)  in  Stäben,
des  saconnirten.  mit  Einschluß  des  faconnirten.  *--6
  b  Anmerk.  2157b.  Schmiedbares  Eisen  in
Stäben  für  Kratzendrahtfabriken,
auf  Erlaubnißschein  unter  Kontrole.

158.  Radkranzeisen,  Pflugschaareneisen.  6  b  158.  —
159.  JEck-  und  Winkeleisen.  6  b  159.  —
160.  JEisenbahnschienen.  6  b  160.  —
161.Eisenbahnlaschen,  Unterlagsplatten  6  b  161.  –
und  eiserne  Schwellen.
162.  Rohe  Platten  und  Bleche  aus  6  K4  1  162.  —

 

schmiedbarem  Eisen.
        <pb n="889" />
        —

.

AUbweichungen  gegen  die

 

 

 

 

Waarenverzeichni  .  .
mnchmä  Hinweis  auf  die  Spalten  1  und  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
163.  Weißblech  (verzinntes  Eisenblech).  6  1(&amp;amp;2  163.
164.  Polirte,  gefirnißte,  lackirte,  ver-  6  42  164.
kupferte,  verzinkte  oder  verbleite
Platten  und  Bleche  aus  schmied-  10  sl.  u.  Kst.
barem  Eisen.
165.isendraht,  auch  verkupfert,  ver-  6  d  165.
zinnt,  verzinkt,  verbleit,  polirt
oder  gefirnißt.
166.Ganz  grobe  Eisenwaaren:  aus  6e  1  a  166.  —
Eisenguß.
167.  —:  Eisen,  zu  groben  Bestandtheilen  6  e  1  9  167.  —
von  Maschinen  und  Wagen  roh
vorgeschmiedet.
168.—:  eiserne  Brücken  und  Brücken-  6  e  1  9  168.  —
bestandtheile.
169.—:  Anker  und  Kettem  66e  1  6  169a.  —:  Anker  und  Ketten  mit
s  Ausschluß  der  unter  169b  ge-.
  nannten.  –
6  e  2  Anmerk.9b.  —:  zur  Ketten-Schleppschiffahrt
  und  Tauerei  eingehende
·  Ketten.
170.—:  Drahtseile.  6  e  1  9  170a.  —:  Drahtseile,  mit  Ausschluß
  der  unter  170b  bezeichneten.
  —
6  6  2  Anmerk.  170b.  —:  zur  Ketten-Schleppschiffahrt
  und  Tauerei  eingehende
Drahtseile.  «
171.:  Eisenbahnachsen,  Eisenbahn-  6  e  1  6  1711.  —
radeisen,  Eisenbahnräder,  Puffer.
172.—:  Kanonenrohre,  Ambose,  Schraub-  6  e  1  6  172.  10  Fss.  u.  Kst.
stöcke,  Winden,  Hackennägel,
Schmiedehämmer,  Wagenfedern,
Polsterfedern,  Brecheisen,  Hemmschuhe,
  Hufeisen.
173.:  gewalzte  und  gezogene  Röhren  6e17  173.  —
aus  schmiedbarem  Eisen.  ·
174.Drahtstifte.  602E  174’..........S.Zolltar1f.
175.GrobeEisenmaaren,andere.  602a  1758.GrobeEisenwaaren:ander-10Fss.u.Kft.
weitignichtgenannte,auchin6Kb.
Verbindung  mit  Holz.  4Bll.

 

 

 

s.  auch  Zolltarif.

 

120“
        <pb n="890" />
        —  —  —

866

 

Nummer.

Waarenverzeichniß“
für  die

Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweis  auf  die
Abtheilungen
des  Zolltarifs.

Abweichungen  gegen  die
Spalten  1  und  2

für  die
Einfuhr.

Tarasatz

(in  Prozenten  des
Bruttogewichts).

 

2

–—  4.

 

176.

177.
178.

179.
180.

 

Feine  Eisenwaaren  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  177  bis  180  genannten.


Nähnadeln.

Schreibfedern  aus  Stahl  und  anderen
  unedlen  Metallen.

Uhrfournituren  und  Uhrwerke  aus
unedlen  Metallen.

Gewehre  aller  Art.

 

6  e  26

6e  2  Fy

□  5
"b  i  **-00
  00  #0
N

177.

 

175b.  —z:  abgeschliffen,  gefirnißt,

verkupfert,  verzinkt,  verzinnt,
verbleit  oder  emaillirt,  jedoch
weder  polirt  noch  lackirt;  ebenso
alle  Schlittschuhe,  Hämmer,
Beile,  Aexte,  ordinäre  Schlösser,
grobe  Messer,  Sensen,  Sicheln,
Striegeln,  Thurmuhren,  Schraubenschlüssel,
  Winkelhaken,  Holz-,
Schloß-,  Rad=  und  Drahtschrauben,
  Zangen,  gepreßte  Schlüssel,
Dung=  und  Heugabeln.

1756.  —:  Handfeilen,  Degenklingen,
  Hobeleisen,  Meißel,
Tuch-,  Schneider-,  Hecken=  und
Blechscheeren,  Sägen,  Bohrer,
Schneidkluppen,  Maschinen=  und
Papiermesser  und  ähnliche  Werkzeuge.


176  a.  Feine  Eisenwaaren:  aus
feinem  Eisenguß,  als  leichtem
Ornamentguß,  polirtem  Guß,
Kunstguß,  schmiedbarem  Guß,

176  b.  —;  aus  schmiedbarem  Eisen,
polirt  oder  lackirt;  Messer,  Scheeren,
  Stricknadeln,  Häkelnadeln,
Schwertfegerarbeit  u.  s.  w.;

alle  diese  Gegenstände  (176  a
undb)  anderweitig  nicht  genannt,
auch  in  Verbindung  mit  Holz
und  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20

des  Zolltarifs  fallen.

178.
179.—
180.

10  Fss.  u.  Kst.
6  Kb.

4  Bll.
s.  auch  Zolltarif.

S.  Zollarif.
        <pb n="891" />
        —  867

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  ai  1  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
7.  Erden,  Erze  und  edle  Metalle.
181.  Cement.  7  181.  1r
182.  Graphyt  (Reißblei,  Wasserblei).  7  182.
183.9ps.  7  183.
1844.  Kalk  (Kalkstein,  gebrannter  und  7  184.
gelöschter  Kalk).
185.  Kaolin  (Porzellanerde).  7  185.  10  Ffl.  u.  Kst
186.  Krreide,  rohe.  7  186.  2  Sc⅛k.
187.  Kryolith.  7  187.
188.  Schwerspath  in  Stücken.  7  188.
189.  Farbenerden  aller  Art.  7  189.
190.  Vorstehend  nicht  genannte  Erden.  7  190.
191.Blei=  und  Kupfererze,  auch  silber-  7  191.
haltige.
192.  Braunstein.  7  192.
193.  Eisenerze,  Eisen=  und  Stahlstein.  7  193.
1944.Nickelerze.  7  194.
195.  Schwefelkies.  7  195.
196.  Zinkerze  (Galmei,  Zinkblende  u.  7  196.  10  Ffl.  u.  Kt.
dergl.).  «
197«VorstehendnichtgenannteErze.  7  197.
198.  JGold,  roh,  in  Barren  und  Bruch.  7  198.
199.  Gold,  gemünzt.  7  199.
200.  JSilber,  roh,  in  Barren  und  Bruch.  7  200.
201.  JSilber,  gemünzt.  7  201.
202.  JPlatina  und  andere  vorstehend  nicht  7  202.
genannte  edle  Metalle.
8.  Flachs  und  andere  vegetabilische  Spinnstoffe,  mit  Ausnahme  der  Baumwolle,  roh,  geröstet,
gebrochen  oder  gehechelt,  auch  Abfälle.
203.  JFlachs.  8  203.
204.Hanf.  8  204.
205.  JHeede  und  Werg  von  Flachs  und  8  205.  2  Bll.  u.  Sck.
Hanf.
206.  Anderevegetabilische  Spinnstoffe  mit  8  206.

 

Ausnahme  von  Jute,  Manillahanf
  und  Kokosfasern  (Nr.
372/3).  "
        <pb n="892" />
        868

 

 

Abweichnngen  gegen  die

 

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Spalten  1  und  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  D  3.  4.  5.
9.  Getreide  und  andere  Erzeugnisse  des  Landbaus.
207.]  Weizen.  9a  207070.
208.  Roggen.  9  a  208.
209.  Hafer.  9a  209.
210.  Andere  nicht  besonders  genannte  9aà  210.
Getreidearten.  1,,  Sck.
211.Hülsenfrüchte.  9a  211.
212.Gerste.  9b  212.
213.  Mais.  9b  213.
214.  Buchweizen.  9b  214.
215.Malz.  X  215.
216.  Anis.  9d  216.
217.  JFenchel.  9  d  217.  2  Sck.
218.]Koriander.  9d  218.
219.  Kümmel.  9  d  219.
220.  Raps  und  Rübsaat.  9e  220.  .  L,Sck
221.  Leinsaat.  X  221.  *“s
222.  Sesam.  91  222.  K  2  Sck
223.SSenf,  roher  (Senfssaat).  9f  223.  ·
224.  JErdnüsse.  **  224.  .  4Bll.
225.Palmkerne.  9f  225.  2  Sck.
226.Kleesaat.  91  226.  2  Sck
227.Grassaat.  9f  227.  «
228..Heu.  9f  228.  —
229.StrohundSchilf.  9f  229.  —
230.  Kartoffeln.  9f  230.  1  Sck.
231.Frische  Weintrauben.  9f  231  12  Fss.  u.  Kst.
7  Kb.
232.  Anderes  frisches  Obst.  9.1  232.  10  Fss.  u.  6st.
6  Kb.  1  Sck.
233.  Frische  und  getrocknete  (gedarrte)  9f  233.  12  Fss.
Cichorien.
234.  Frisches  Gemüse;  eßbare  Wurzeln,  9f  234.  10  Fss.  2  Sck.
Knollen,  Zwiebeln,  Beeren,
Kräuter.
235.  Anderweitig  nicht  genannte  Säme-  9  f  235.  2  Sck.
reien.
236.Futterkräuter.  9f  236.  —
237.  JLebende  Bäume  und  Sträucher,  X  237.  —

auch  in  Kübeln;  Setzlinge,  Blu- 



men  und  Blumenzwiebeln,  auch
in  Töpfen  und  Kübeln.
        <pb n="893" />
        —  869  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  «..  .  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  aetn  1  uns  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3l  1  ·  4.  5.
10.  Glas  und  Glaswaaren.
238.Grünes  und  anderes  naturfarbiges  10  a  238.  20  Fss.  u.  Kst.
gemeines  Hohlglas  (Glasgeschirr),  12  Kb.
weder  gepreßt,  noch  geschliffen,
noch  abgerieben,  auch  mit  ordinärer
  Beflechtung  von  Weiden,
Binsen,  Stroh  oder  Rohr.
239.Glasmasse;  rohes  optisches  Glas  10  a  239.  23  Fss.  u.  Kst.
(Flint-,  Kronglas);  rohe  gerippte  13  Kb.
Gußplatten  (Dachglas);  Emailund
  Glasurmasse;  Glasröhren
und  Glasstängelchen,  ohne  Unterschied
  der  Farbe,  wie  sie  zur
Perlenbereitung  und  Kunstglasbläserei
  gebraucht  werden.
240.Weißes  Hohlglas,  ungemustertes,  10  b  240.  23  Fss.  u.  Kst.
ungeschliffenes,  unabgeriebenes,  13  Kb.
ungepreßtes,  oder  nur  mit  abgeschliffenen
  oder  eingeriebenen
Stöpseln,  Böden  oder  Rändern.
Fenster=  und  Tafelglas  in  seiner
natürlichen  Farbe  (grün,  halb  und
ganz  weiß),  ungeschliffen,  ungemustert;
  wenn  die  einfache  Höhe
und  die  einfache  Breite  zusammen23  Fss.  u.  Kst.
betragen:
241.  Fenster=  und  Tafelglas  in  seiner  10  c  1  241  a.  —;  bis  120  cm.
natürlichen  Farbe  (grün,  halb  10  (  2  241b.  —:  über  120  bis  200  cm.
und  ganz  weiß),  ungeschliffen,  10  c&amp;amp;q  3  241c.  :  über  200  em.
ungemustert.
242.Spiegelglas,  rohes,  ungeschliffenes.  10  d  1  242.  .120  Fss.  u.  Kst.
243.  JTafel-  (Fenster-)  und  Spiegelglas,  10  42  243.  .«
geschliffenes,  polirtes,  gemustertes,
  mattes,  auch  farbiges,  mit  123  Fss.  u.  Kst.
Ausnahme  des  belegten.
244.  Tafel-(Fenster-)  und  Spiegelglas,  10  42  244.
belegtes  aller  Art.
245.  Behänge  zu  Kronleuchtern  von  10  e  245.  S.  Zolltarif.

 

Glas;  Glasknöpfe,  auch  gefärbte;
massives  weißes  Glas,  nicht  besonders
  benanntes.
        <pb n="894" />
        Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Abrigen  Atgen  die  Tarasasz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Enf#uhr  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
246.  Gepreßtes,  geschliffenes,  polirtes,  10  e  246.  S.  Zolltarif.
abgeriebenes,  geschnittenes,  geätztes,
  gemustertes  Glas,  soweit
nicht  unter  Nr.  243,  244  und
248  enthalten.  -
247.  Glasplättchen,  Glasperlen,  Glass  e  Anmerk.247.  23  Fss.  u.  st.
schmelz,  Glastropfen,  auch  ge-  13  Kob.
färbt.
248.Farbiges  Glas  (mit  Ausnahme  10  f  248.
des  unter  Nr.  238,  239,  243,
245  und  247  enthaltenen);  bemaltes,
  vergoldetes  oder  versilbertes
  Glas.
249.Glasflüsse  (unechte  rohe  Steine)  0  f  249.  .
ohne  Fassung;  Glaswaaren  und  S.  Zolltarif.
Emailwaaren  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  soweit  sie
dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des
Zolltarifs  fallen.
250.  Milchglas  und  Alabasterglas,  uns10  f  Anmerk.250.
gemustertes,  ungeschliffenes,  unabgeriebenes,
  unbemaltes,  ungepreßtes
  oder  nur  mit  abgeschliffenen
  oder  eingeriebenen  Stöpseln,
Böden  und  Rändern.
11.  Haare  von  Pferden  und  Menschen,  sowie  Waaren  daraus;  Federn  und  Borsten.
251.Pferdehaare,  roh,  gehechelt,  ge-  11  a  251.  .  P
sotten,  gefärbt,  auch  in  Lockenform
  gelegt,  gesponnen.  13  Fss.  u.  Kst.
252.Borsten.  11  à  252.  4  Bll.  2  Sck.
253.  Oeltücher.  11  à  253.
254.  Rohe  Bettfedern.  11  a  254.  .
255.  JGeflechte  von  Pferdehaaren;  Ge-  11  b  255.  .  JS.  Zolltarif.

 

webe,  auch  mit  anderen  Gespinnsten
  gemischt,  sofern  mindestens
die  ganze  Kette  oder  der  ganze
Einschlag  aus  Pferdehaaren  besteht.
        <pb n="895" />
        —  871

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Aw  Ian  uns  55  die  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfuhr  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
256.  Menschenhaare,  roh  oder  in  der  11c  256.
unter  r.  *  u  bezeichneten  weiteren
  Bearbeitung.
257.Perrückenmacher=  und  andere  Ar-  114  257.  #  S.  Zolltarif.
beiten  aus  Haaren  und  Haarimitationen.

258.  Schreibfedern  (Federspulen),  rohe;  11  e  258.
nicht  weiter  zugerichtete  Schmuck-  20  Kst.  11  Kb.
federn.  9  Bll.
259.  Schreibfedern,  gezogen;  Bettfedern,  11  259.
gereinigt  und  zugerichtet.  4
260.  Bugerichtete  Schmuckfedern.  118  260.  S.  Zolltarif.
12.  Häute  und  Fell.
261.  Rohe  Rindshäute,  grüne.  12  à  261.  —
262.—,  gesalzene,  gekalkte,  trockene.  12  à  262.  –
263.  Rohe  Kalbfelle.  12  à  263.  –
264.Rohe  behaarte  Schaf-,  Lamm=  und  12  a  264.  —
Ziegenfelle.
265.  JEnthaarte  Schaffelle,  nicht  weiter  12  a  265.  .
·  bearbeitet.  Bll.  2  Sck.
266.  Rohe  Hasen=  und  Kaninchenzfelle.  12  a  266.
267.Rohe,  frische  und  getrocknete  See-  12  a  267.  –
hund=  und  Robbenfelle.
268.  Rohe  Roßhäute.  12  a  268.  —
269.  Andere  Häute  und  Felle  zur  Leder-  12  à  269.  13  Fss.  u.  Kst.
bereitung.  6  Bll.  2  Sck.
270.Felle  zur  Pelzwerk=  (Rauchwaa-  12b  270.  18  Fss.  u.  Kst.
ren-)  Bereitung.  6  Bll.
13.  Holz  und  andere  vegetabilische  und  animalische  Shmifof.  sowie  Waaren  daraus.
271.]Brennholz,  Reisig,  auch  Besen  von  13  a  271.  .  —-Reisig.

272.  Holzkohlen.  13  a  272.  20  Fss.
2  Sck.
273.  Korkholz,  auch  in  Platten  und  13  a  273.  2  Sck.
Scheiben.
274.  Lohkuchen  (ausgelaugte  Lohe  als  13  a  274.  —

 

Brennmaterial).

 

 

 

121
        <pb n="896" />
        872

 

 

 

 

 

ichni  bweichn  di
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  ditn  7§5  s  die  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfahr  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
275.Wallfischbarden  (rohes  Fischbein).  13  a  275.  2  Sck.
276.Elephanten=  und  Wallroßzähne,  13  a  276.  10  Fss.  u.  Kst.
auch  andere  als  Schnitzstoffe  ver-  2  Sck.
wendbare  Thierzähne,  ganz  oder
in  einzelne  Theile  zerschnitten.
277.  Hörner  und  Hornspitzen.  13  a  277.  10  Fss.  u.  Kst.

2  Sck.

278.  Perlmutterschalen,  rohe.  13  a  278.  10  Fss.  u.  Kst.

2  Sck.

279.  Stuhlrohr,  roh,  ungespalten.  13  a  279.  4  Bll.

2  Sck.
280.Bernstein.  13  a  280.  16  Kst.
281.Steinnüsse.  13  a  281.  4  Bll.

282.  Nicht  besonders  benannte  anima-  13  a  282.  2  Sck.
lische  und  vegetabilische  Schnitzstoffe.

283.  Holzborke  und  Gerberlohe.  13  b  283.  2  Sck
284.Bau=  und  Nutzholz,  roh  oder  blos  13  c  1  284.—
mit  der  Axt  vorgearbeitet:  europäisches,
  hartes)
285.—:  europäisches,  weiches)  13„c  1  28500.  —
286.  Außereuropäische  Hölzer  (Cedern-,  13  c  1  286  a.  Außereuropäische  Hölzer
Eben-,  Jacaranda-,  Mahagoni-,  (wie  nebenstehend):  roh  oder
Polisander-,  Pockholz,  Pitsch-  blos  mit  der  Axt  vorgearbeitet.
pine,  Teakholz  und  dergl.).  —
13  c  2  286b.  —:  gesägt  oder  auf  andecrrem
  Wege  vorgearbeitet  oder
zerkleinert.
287.Bau=  und  Nutzholz,  gesägt  oder  13  c&amp;amp;  2  287.  .  —
auf  anderem  Wege  vorgearbeitet
oder  zerkleinert;  Faßdauben  und
ähnliche  Säg=  oder  Schnittwaaren;
  alle  diese  Gegenstände  aus
europäischem  hartem  Holz.  #
288.—  aus  europäischem  weichem  Holz.  13  cq  2  288.  —
289.  Ungeschälte  Korbweiden  und  Rei-  13  1q  2  289.  —

fenstäbe.

 

 

 

 

 

*)  Als  harte  Hölzer  gelten  insbesondere:  Ahorn,  Akazie,  Birke,  Buche,  Eiche,  Esche,  Kern-  und  Steinobstbaum,  Nußbaum,  Ulme;
als  weiche:  Fichte,  Kiefer,  Tanne,  Lärche,  Erle,  Linde,  Pappel,  Roßkastanie,  Weide.
        <pb n="897" />
        873

 

 

 

 

 

 

 

..  .  ie
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Aen  97n.  di  Tarasatz
Nummer.  für  die  abbbeslinon  für  die  an  WW  W
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  Zolltarifs.  Ein  fahr.  bruttogewichts).
1.  2.  I  3.  4.  5.
290.  Cischler-,  Drechsler-,  Böttcher-  und  13  d  290  a.  Grobe,  rohe,  ungefärbte
Wagnerarbeiten,  mit  Ausschluß  Böttcher-,  Drechsler-,  Tischlerder
  Möbel  von  Hartholz  und  und  blos  gehobelte  Holzwaaren
der  fournierten  Möbel.  und  Wagnerarbeiten,  mit  Ausnahme
  der  Möbel  von  Hartholz
und  zerhenine  G
13f  290  b.  Andere  Tischler-,  Drechslerund
  antekemnen.  ,  sowie  16  u.  Kst.
Wagnerarbeiten,  welche  gefärbt,  .
gebeizt,  lackirt,  polirt,  gefirnißt  s.  auch  Zolltarif.
oder  auch  in  einzelnen  Theilen
mit  unedlen  Metallen,  lohgarem
Leder,  Glas,  Steinen  (mit  Ausnahme
  der  Edel=  und  Halbedelsteine),
  Steinzeug,  Fayence  oder
Porzellan  verarbeitet  sind.
291.  Geschälte  Korbweiden.  13  d  291.  4  Bll.
·  2  Sck.
292.  Korbflechterwaaren.  13  d  29223.  Grobe  Korbflechterwaaren,
weder  gefärbt,  gebeizt,  lackirt,
polirt,  noch  gefirnißt.  Zu  Nr.  292:

"  13  f  292  b.  Grobe  Korbflechterwaaren,  18  Fss.  u.  Kst.
welche  gefärbt,  gebeizt,  lackirt,  13  Kb.
polirt,  gefirnißt  oder  auch  in  7  Bll.
einzelnen  Theilen  mit  den  unter  Zu  Nr.  292#:
Nr.  290b  genannten  Materialien  16  Iss.  u.  Kst.
verarbeitet  sind.  6  Bll.

13  g.  292e.  Feine  Korbflechterwaaren,  Zu  Nr.  292b  und
auch  in  Verbindung  mit  anderen2:
Materialien,  soweit  sie  dadurch  s.  Zolltarif.
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
  fallen.  !
293.  Hornplatten  und  rohe,  blos  ge-  13  d  293.  16  Fss.  u.  Kst.
schnittene  Knochenplatten.  6  Bll.
294.  Stuhlrohr,  gebeiztes  oder  gespal-  13  d  294.  4  Bll.
tenes.  2  Sczk.
295.  Holz  in  geschnittenen  Fournieren  13  e  295  àa.  Holz  in  geschnittenen
und  uneingelegte  Parketboden-  Fournieren;  unverleimte,  unge-  Ffss.  u.  Kst.
theile.  beizte  Parketbodentheile.  6  ll.
131  295  b.  Verleimte,  auch  fournierte  JIs.  auch  Zolltarif.
Parketbodentheile,  uneingelegt.

 

 

 

 

 

 

1217
        <pb n="898" />
        874

 

 

Nummer.

Waarenverzeichniß
für  die
Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweis  auf  die
Abtheilungen
des  Zolltarifs.

Abweichungen  gegen  die
Spalten  1  und  2

für  die
Einfuhr.

Tarasatz

(in  Prozenten  des
Bruttogewichts).

 

2.

4.

5.

 

296.

297.

298.

299.
300.

301.

302.

303.

 

Hölzerne  Möbel  und  Möbelbestandtheile,
  soweit  sie  nicht  zu
Nr.  290,  292,  300  und  302
gehören,  auch  in  einzelnen  Thei—
len  in  Verbindung  mit  unedlen
Metallen,  lohgarem  Leder,  Glas,
Steinen  (mit  Ausnahme  der
Edelsteine  und  Halbedelsteine),
Steinzeug,  Fayence  oder  Porzellan.


Korkwaaren.

Grobes,  ungefärbtes  hölzernes
Spielzeug.

Fischbein  in  Stäben.

Feine  Holzwaaren  (mit  ausgelegter

oder  Schnitzarbeit),  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
fallen;  Holzbronze.

Alle  anderweitig  nicht  genannten
Waaren  aus  vegetabilischen  oder
animalischen  Schnitzstoffen,  mit
Ausnahme  von  Schildpatt,  Elfenbein,

  Perlmutter,  Bernstein,
Gagat  und  Jet;  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
fallen.

Gepolsterte  Möbel.

Hopfen.

 

-

13  1
13  g

13  f

13  f
13  g

13  g

13  h  1
13  h  2

 

296.

297a.  Grobe  Korkwaaren  (Streifen,
Würfel=  und  Rindenspunde).

297b.  Korkstopfen,
Korkschnitzereien.

298.

299.
300.

301.

302  a.  Gepolsterte  Möbel  aller
Art,  ohne  Ueberzug.
302  b.  —,  mit  Ueberzug.

14.  Hopfen.

14

303.

Korksohlen,  #

16  Fss.  u.  Kst.
6  Bll.
s.  auch  Zolltarif.

Zu  Nr.  297:

18  Fss.  u.  Kst.
13  Kb.  7  Bll.
Zu  Nr.  297  au.  bi:

 

 

s.  Zolltarif.

S.  Zolltarif.
        <pb n="899" />
        875

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  bweichungen  gegen  di
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  A  in  cen  gegen  die  Larasaz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  1  3.  4.  5.
15.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge.
304.Fortepianos  und  Claviaturen.  15  a  1  304.  Z  .
305.AnderemusikalischeInstrumente.  15  a  1  305.  .  S.  Zolltarif.
306.  JAstronomische,  chirurgische,  optische,  15  à  2  306.  23  Fss.  u.  Kst.
mathematische,  chemische  (für  9  Bll.
Laboratorien),  physikalische  Instrumente.

307.Lokomotiven.  15  b  1  307.
308.  Lokomobilen.  15  b  1  308.  —
309.  Dampfkessel  aus  schmiedbarem  Eisen.  15  b  2F  3z300909).
310.  Andere  Maschinen  aller  Art.  15  b  2a  310a.  Andere  Maschinen,  überwiegend
  aus  Holz.
15  b  2  6  310  b.  —,  überwiegend  aus  Gußeisen.

15  b  27  310c.  —,  überwiegend  aus  schmiedbarem
  Eisen.  i  9.  4  W
15  b  23  310  d.  —,  überwiegend  aus  an-  auch  Volltarif
deren  unedlen  Metallen.  «  «
15  b  1  u.  2  310e.  Dampfmaschinen  u.  Dampf-Anmerk.
  kessel  zur  Verwendung  beim
Schiffsbau
311.Kratzen  und  Kratzenbeschläge.  15  b  3  311.
312.")Eisenbahnfahrzeuge,  weder  mit  Leder-  15  c1  e  312.)  —
noch  mit  Polsterarbeit.
313..)  Andere  Eisenbahnfahrzeuge.  15  cq  1  313.  .  .  .  .....  —
314.**)  Andere  Wagen  und  Schlitten  mit  15  .  2  314.“)  .  .  —
Leder=  oder  Polsterarbeit.
16.  Kalender.
315.  Kalender.  1  16  1  315.  12  Kst.
17.  Kautschuck  und  Guttapercha,  sowie  Waaren  daraus.
316.Kautschuck  und  Guttapercha,  roh  17  a

 

oder  gereinigt.

 

 

316.

)  Die  Waaren  der  Nr.  312  und  313  sind  nach  Stückzahl  und  Werth  nachzuweisen.

".)  Nach  Stückzahl  nachzuweisen.

.  11  Fss.  u.  Kst.
        <pb n="900" />
        876

 

 

Abweichungen  gegen  die

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Spalten  1  und  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1  2.  3.  4.  5.
317.Kautschuckhornmasse  (Hartgummi),  17  à  317.  11  Fss.  u.  Kst.
auch  polirt  oder  mit  eingepreßten
  Dessins  versehen  in  Platten,
Stäben,  Nöhren  und  dergl.
318.Kautschuckfäden  außer  Verbindung  17  b  318.  16  Fss.  u.  Kst.
mit  anderen  Materialien,  oder
mit  baumwollenem,  leinenem
oder  wollenem  rohem  (vnicht  gebleichtem
  oder  gefärbtem)  Garn
nur  dergestalt  umsponnen,  umflochten
  oder  umwickelt,  daß  sie
ohne  Ausdehnung  noch  deutlich
erkannt  werden  können.
319.  Kautschuckplatten,  aufgelöster  Kaut-  17  b  319.  11  Fss.  u.  Kst.
schuck.
320.Kautschuckwaaren.  17  c  320  a.  Grobe  Waaren  aus  weichenm
Kautschuck,  unlackirt,  ungefärbt,
unbedruckt,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  sofern
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen.
17  c  320  b.  Hartgummiwaaren,  auchu  Nr.  320:
in  Verbindung  mit  anderen  18  Fss.  u.  Kst.
Materialien,  sofern  sie  dadurch  13  Kb.  6  Bll.
nicht  unter  Nr.  20  des  Zollehu  Nr.  320  a,  b,
tarifs  fallen.  —
17  d  320ec.  Feine  Waaren  aus  wei-  s.  Zolltarif.
chem  Kautschuck,  lackirt,  gefärbt,
bedruckt  oder  mit  eingepreßten
Dessins;  alle  diese  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
321.Uebersponnene  Kautschuckfäden.  17  c  321.  .....  .
322.  Gewebe  aller  Art  mit  Kautschuck  17  e  322.  S.  Zolltarif.

 

überzogen,  getränkt  oder  durch
Zwischenlagen  aus  Kautschuck
verbunden,  oder  mit  eingeklebten
Kautschuckfäden;  Gewebe  aus
Kautschuckfäden  in  Verbindung
anderen  Spinnmaterialien.
        <pb n="901" />
        877

 

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Auueien  gegen  die  Larasot
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fahr  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
323.  Strumpswaaren=  in  Verbindung  17  e  323.
mit  Kautschuckfäden.
324.  Posamentierwaaren  in  Verbindung  17  e  324.  .  S.  Zolltarif.
mit  Kautschuckfäden.
325.  Kautschuckdrucktücher;  Schläucheaus  17  e  Anmerk.  11  325  a.  Kautschuckdrucktücher  für
Hanf,  Maschinentreibriemen  und  Fabriken  und  künstliches  Kratzen-Wagendecken
  von  groben  Zeug-  leber  für  Kratzenfabriken,  beide
stoffen,  in  Verbindung  mit  Kaut-  auf  Erlaubnißschein  unter  Kon-3ss.  u.  Kst.
schuck.  trole.  13  Köb.  6  Bll.
17e  Anmerk.  2325  b.  Schläuche  aus  Hanf,  Ma-  s.  auch  Zolltarif.
schinentreibriemen  und  Wagendecken
  aus  groben  Zeugstoffen,
in  Verbindung  mit  Kautschuck.
18.  Kleider  und  Leibwäsche,  fertige,  auch  Putzwaaren.
326.IKleider,  fertige  Leibwäsche  und  18  a  326  a.  Kleider  und  Leibwäsche,
Putzwaaren,  mit  Ausnahme  der  auch  Putzwaaren,  von  Seide  oder
nachstehend  unter  Nr.  327  bis  Floretseide,  auch  in  Verbindung
332  aufgeführten.  mit  Metallfäden.
18  a  326  b.  Gestickte  und  Spitzenkleider.
18  b  326  c.  Halbseidene  Kleider  und  Zu  Nr.  326:
Putzwaaren.  18  Kst.  10  Kb
18  c  326  d.  Andere  Kleider  und  Put-  8  Bl.  "
waaren,  soweit  nicht  unter  326  e  Zu  Nr.  326  agenannt.“
  s.  Zolltarif.
18  d  326  e.  Kleider  und  Putzwaaren
von  Geweben,  mit  Kautschuck
überzogen  oder  getränkt,  sowie
aus  Kautschuckfäden  in  Verbindung
  mit  anderen  Spinnmaterialien.
  1
327.  Leinene  und  baumwollene  Leib-  18  e  327.
wäsche.
328.  Seidene  Herrenhüte  (Cnylinder),  18  f  1  328.  S.  Zolltarif.
garnirt  und  ungarnirt.
329.  JHerrenhüte  aus  Filz,  garnirt  und  18  12  329.

 

ungarnirt.
        <pb n="902" />
        878

 

 

 

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Aue  en  69rn  die  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
330“).]  Damenhüte,  garnirt,  mit  Aus-  18  1  3  330“)  –
nahme  der  Strohhüte  (Nr.  533).
331“°).]  Hüte,  nicht  besonders  benannte  18  1  4  331“)  –
(vergl.  Nr.  328  bis  330  und
533),  garnirt  und  ungarnirt.
332.  Künstliche  Blumen  und  Bestand-  18  g  1  332  a.  Künstliche  Blumen,  fertige,
theile  von  solchen.  aus  Webe=  oder  Wirkwaaren,
allein  oder  s  Verbindung  mit
anderen  Stoffen.  Z„
18  g  2  332  b.  Bestandtheile  künstlicher  S.  Zolltarif.
Blumen,  d.  i.  einzelne  Blätter,
Stiele  u.  s.  w.  ohne  Verbin-1
  dung  unter  einander.
19.  Kupfer  und  andere  nicht  genannte  unedle  Metalle,  Legirungen  aus  unedlen
Metallen,  anderweitig  nicht  genannte,  und  Waaren  daraus.
333.  Kupfer  in  rohem  Zustande  oder  als  19  a  333.  ...  —
Bruch.
334.  JKupfer--  und  andere  Scheidemünzen.  19  a  334.  13  Fss.  u.  Kst.
335.  Ouecksilber.  19  a  335.  20  ö  Flaschen
8  Fsfs.
336.  J  Nickel,  roh  oder  als  Bruch.  19  a  336.  J  «
337.  Messing,  roh  oder  als  Bruch.  19  à  337.
338.  Andere  nicht  besonders  genannte  un-  19  a  338.
edle  Metalle  und  Legirungen  aus
unedlen  Metallen,  roh  oder  als
Bruch.
339.Kupfer,  geschmiedet  oder  gewalzt  in  19  b  339  a.  Kupfer,  geschmiedet  oder  ge-  13  gist
Stangen  und  Blechen,  plattirt  walzt  in  Stangen  und  Blechen.  u.  Küt.
und  unplattirt.  4  Ba
19  c  339b.  Kupfer  in  Blechen,  plattirt.  gZolltari
340.  Die  unter  Nr.  336  bis  338  be-  19  b  340  a.  Die  anderen  unter  Nr.  336  auch  Zolltarif.
zeichneten  Metalle  und  Legirun-  bis  338  bezeichneten  Metalle
gen,  geschmiedet  oder  gewalzt  in  und  Legirungen,  geschmiedet  oder
Stangen  und  Blechen,  plattirt  gewalzt  in  Stangen  und  Blechen.
und  unplattirt.
19  c  340  b.  Dieselben  Metalle  und  Legi-—



 

 

 

rungen  in  Blechen,  plattirt.

*7)  Die  Waaren  der  Nr.  330  und  331  sind  nach  Stückzahl  nachzuweisen.

 

 

——
        <pb n="903" />
        Nummer.

Waarenverzeichniß
für  die

Ausfuhr  und  Durchfuhr.

879

Hinweis  auf  die
Abtheilungen
des  Zolltarifs.

—  —  —  —

 

Abweichungen  gegen  die
Spalten  1  und  2

für  die
Einfuhr.

Tarasatz

(in  Prozenten  des
Bruttogewichts).

 

2.

4.

 

341.

342.

343.

344.

345.

346.

347.

 

Kupferdraht,  plattirt  und  unplattirt,
  auch  Telegraphenkabel.

Draht  aus  den  unter  Nr.  336  bis
338bezeichneten  unedlen  Metallen
und  Legirungen,  plattirt  und  unplattirt.


Grobe  Kupferschmiede=  und  Gelbgießerwaaren,
  auch  in  Verbindung
  mit  Holz  oder  Eisen  ohne
Politur  und  Lack;  ferner  Röhren
von  Messingblech.

Drahtgewebe  aus  Kupfer  und  den
unter  Nr.  336  bis  338  bezeichneten
  unedlen  Metallen  und  Legirungen.


Andere  Kupferschmiede=  und  Gelbgießerwaaren,
  soweit  sie  nicht

unter  Nr.  346  oder  wegen  ihrer

Verbindung  mit  anderen  Materialien
  nicht  unter  Nr.  20  des
Zolltarifs  fallen.

Waaren  aus  Aluminium,  Nickel;
feine,  insbesondere  Luxusgegenstände
  aus  Alfenide,  Britanniametall,
  Bronze,  Neusilber,  Tomback
  und  ähnlichen  Legirungen;
feine  vernirte  Messingwaaren,
auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien;  alle  diese  Waaren,
insoweit  sie  nicht  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen.

 

19  b

19°6
19  b

19  0

19  d  1

19  d  1

19  4  2

19  4  3

341a.  Kupferdraht,  unplattirt,  und
Telegraphenkabel.

341  b.  Kupferdraht,  plattirt.

342  à.  Draht  aus  den  unter  Nr.  336
bis  338  bezeichneten  unedlen
Metallen  und  Legirungen,  unplattirt.


342  b.  —,  plattirt.

343.

344.

345.

346.

 

20.  Kurze  Waaren,  Quincaillerien  ꝛc.

Waaren,  ganz  oder  theilweise  aus
edlen  Metallen,  echten  Perlen,
Korallen  oder  Edelsteinen  gefertigt;
  echtes  Blattgold  und  Blattsilber.


 

20  à

347.

 

 

13  Fsf.  u.  Kst.
6  Kb.

4  Bll.

s.  auch  Zolltarif.

 

 

S.  Zolltarif.

122
        <pb n="904" />
        Abweichungen  gegen  die

R
—

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Spalten  1  und  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  nrrse  Bruttogewichts).
1.  2.  I  3.  4.  5.
348.  Taschenuhren.  20  à  344666666.
349.  Waaren,  ganz  oder  theilweise  aus  20  b  1  8349a.  Wie  nebenstehend,  jedoch  mit

Bernstein,  Celluloid,  Elfenbein,
Gagat,  Jet,  Lava,  Meerschaum,
Perlmutter  und  Schildpatt,  aus

unedlen  echt  vergoldeten  oder

versilberten,  oder  mit  Gold  oder

20  b  1  Anmerk.

Ausnahme  der  zuletzt  gedachten
Elfenbeinstücke.

349  b.  Elfenbeinstücke,  vorgearbeitet
für  Gegenstände  der  unter  Nr.  349
bezeichneten  Art.

Silber  belegten  Metallen;  Zähne
in  Verbindung  mit  Stiften  oder
Röhrchen  von  Platin  oder  anderen
  edlen  Metallen;  Elfenbeinstücke,
  für  die  vorgenannten  Gegenstände
  vorgearbeitet.

350.  Feine  Galanterie=  und  Quinc⅛aillerie-  20  b  2  350.
waaren  (Herren=  und  Frauenschmuck,
  Toiletten-und  sogenannte
Nippestischsachen  u.  s.  w.),  ganz
oder  theilweise  aus  Aluminium;
dergleichen  Waaren  aus  anderen
unedlen  Metallen,  jedoch  fein  gearbeitet
  und  entweder  mehr  oder
weniger  vernickelt,  vergoldet  oder
versilbert,  oder  auch  vernirt,  oder
in  Verbindung  mit  Halbedelsteinen
oder  nachgeahmten  Edelsteinen,
Alabaster,  Email,  oder  auch  mit
Schnitzarbeiten,  Pasten,  Kameen,
Ornamenten  in  Metallguß  und
dergleichen.

(S.  Zolltarif.

351.Stutz=  und  Wanduhren.  20  b  3  351.
352.  Fächer  aller  Art.  20  b  3  352.
353.  Feine  bossirte  Wachswaaren.  20  b  3  353.
354.  Unnechtes  Blattgold  und  Blattsilber.  20  c  1  354.
355.  Brillen  und  Operngucker.  20  1  2  355.
356.]  Wachsperlen.  20  1  2  356.
357.Regen=  und  Sonnenschirme.  20  .  2  357.
358.Waaren  aus  Gespinnsten  von  Baum-  20  c  3  358.

wolle,  Leinen,  Seide,  Wolle  oder
anderen  Thierhaaren,  welche  mit
animalischen  oder  vegetabilischen
Schnitzstoffen,  unedlen  Metallen,  .
        <pb n="905" />
        —  881

 

 

 

Waarenverzeichni  ..  .  Abweichn  e  i
zeichniß  Hinweis  auf  die  e  Atgen  die  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.

 

359.

360.
361.

362.

363.

364.

 

Glas.,  Guttapercha,  Kautschuck,
Leder,  Ledertuch,  Papier,  Pappe,
Steinen,  Stroh-oder  Thonwaaren
verbunden  und  nicht  besonders
tarifirt  sind.

Leder  aller  Art  (mit  Ausnahme  des
unter  Nr.  360  und  361  genannten),
  ungefärbtes;  gefärbtes  Juchtenleder;
  Pergament;  Stiefelschäfte.


Sohlleder.

Brüsseler  und  dänisches  Handschuhleder;
  auch  Korduan;  Marokin;
Saffian;  gefärbtes  Leder  mit
Ausnahme  des  Juchtenleders;
lackirtes  Leder.

Halbgare,  sowie  bereits  gegerbte,
noch  nicht  gefärbte,  oder  weiter
zugerichtete  Ziegen=  und  Schaffelle.


Grobe  Schuhmacher-,  Sattler-,  Riemer=
  und  Täschnerwaaren,  sowie
andere  Waaren  aus  ungefärbtem
oder  blos  geschwärztem  lohgarem
Leder,  oder  aus  rohen  Häuten;
alle  diese  Waaren  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter

Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.

Grobe  Schuhmacher=  und  Täschnerwaaren
  aus  grauer  Packleinwand,
  Segeltuch,  roher  Leinwand,
  rohem  Zwillich  oder  Drillich,
  oder  grobem,  unbedrucktem
Wachstuch,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen.

 

 

 

21.  Leder  und  Lederwaaren.

21  a

21  b  Anmerk.

21  0

21  c  Anmerk.

 

359.

360.
361.

362.

363.

364.

 

 

 

S.  Zolltarif.

 

S.  Zolltarif.

 

122*
        <pb n="906" />
        —  882

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  ichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Mueihn  zen  gegen  Tarasab
Nummer.  für  die  hn  für  die  (#in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
365.  JFeine  Lederwaaren  von  Korduan,  21  d,  auch  365.
Saffian,  Marokin,  brüsseler  oder  21  d  Anmerk.
dänischem  Leder,  von  sämischund
  weißgarem  Leder,  von  gefärbtem
  Leder,  von  lackirtem
Leder  und  Pergament;  Waaren
su-  feinem  ichtunke.  Tachsmusselin,
  Wachstafft  und  dergl.;  «
alle  diese  Waaren  auch  in  Ver-  S.  Zolltarif.
bindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
fallen;  feine  Schuhe  aller  Art.
366.  Lederne  Handschuhe  und  zu  Hand-  21  e  366.
schuhen  zugeschnittenes  Leder.
4
22.  Leinengarn,  Leinwand  und  andere  Leinenwaaren,  d.  i.  Garn  und  Webe=  oder  Wirkwaaren
aus  Flachs  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen,  mit  Ansnahme  von  Baumwollle.
Garn,  nicht  gefärbt,  bedruckt
  oder  gebleicht:
367.]—s:  bis  Nr.  5  englisch.  22  à  1  367.
368.]—:  über  Nr.  5  bis  8  -  22  à  2  368.
369.—z:  über  Nr.  8  bis  20  OD  22  à  3  369.  13  Kst
370.;  über  Nr.  20  bis  33  22  à  4  370.  6  Bl.
371.——:  über  Nr.  35  -  22  à  5  371.  a  auch  Zolltarif
—  22  à  1—5  371  a.  —:  ohne  Feststellung  der  «
Nummer  zum  höchsten  Zollsatze
eingeführt.
372.ute,  roh,  geröstet,  gebrochen  oder  22  a  Anmerk.  372.  ..
gehechelt.  2  Sck.
373.Manillahanf  und  Kokosfasern,  roh,  22  à  Anmerk.373.
geröstet,  gebrochen  oder  gehechelt.
Gefärbtes,  bedrucktes,
gebleichtes  Garn:
374.—:  bis  Nr.  20  englisch.  22  b  1  374.
375.:  über  Nr.  20  bis  3  =  22  5“  2  l
376.  —z:  über  Nr.  35  -  22  .
—  ......  22  b  1—3  376a.  —;:  ohne  Feststellung  der  S.  Zolltarif.

 

 

 

Nummer  zum  höchsten  Zollsatze
eingeführt.
        <pb n="907" />
        883

 

 

Nummer.

Waarenverzeichniß
für  die
Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweis  auf  die
Abtheilungen
des  Zolltarifs.

Abweichungen  gegen  die
Spalten  1  und  2

für  die
Einfuhr.

Tarasatz

(in  Prozenten  des
Bruttogewichts).

 

2.

4.

 

377.
378.

379.

330.

381.

 

Zwirn  aller  Art.
Seilerwaaren.

Fußdecken  aus  Manillahanf,  Kokos-,
Jute=  oder  ähnlichen  Fasern.

Leinwand,  Zwillich,  Drillich,  ungefärbt,
  unbedruckt,  ungebleicht.

Leinwand,  Zwillich,  Drillich,  gefärbt,
  bedruckt,  gebleicht,  auch
aus  gefärbtem,  bedrucktem,  gebleichtem
  Garn  gewebt.

 

S#-—.-doddd#

cccccbcW
00  -

22  c  1—5

22  1  1
22  12
22  1  1  und  2

 

3774747.
378a.  Seilerwaaren,  ungebleichte;
gebleichte  Seile,  Taue,  Stricke,

Gurten,  Tragbänder  und

Schläuche.
378b.  Seilerwaaren,  gefärbte  und
gebleichte,  mit  Ausnahme  der
unter  Nr.  378  a.  genannten.
379a.  Grobe  ungefärbte  Fußdecken
  aus  Manillahanf,  Kokos-,

Jute=  und  ähnlichen  Fasern.
379b.  Feine,  sowie  alle  gefärbten

derartigen  Fußdecken.

Leinwand,  Zwillich,  Drillich,
ungefärbt,  unbedruckt,  ungebleicht,
in  der  Kette  und  dem  Schuß  zusammen
  auf  eine  quadratische  Gewebfläche
  von  4  QOuadrateentimeter
  enthaltend:
380a  —z:  bis  16  Fäden.
380b.  —:  17  bis  40  Fäden.
380c.  —:  41  bis  80  Fäden.
380  4.  —:  81  bis  120  Fäden.
380e.  —:  mehr  als  120  Fäden.
380  f.  —:  ohne  Feststellung  der

Fadenzahl  zum  höchsten  Zollsatze

eingeführt.

Leinwand,  Zwillich,  Drillich,
gefärbt,  bedruckt,  gebleicht,  auch
aus  gefärbtem,  bedrucktem,  gebleichtem
  Garn  gewebt,  in  der
Kette  und  dem  Schuß  zusammen
auf  eine  quadratische  Gewebfläche
von  4  Ouadratcentimeter  enthaltend:

381a.  —:  bis  120  Fäden.
381b.  —:  mehr  als  120  Fäden.
381c.  —:  ohne  Feststellung  der

Fadenzahl  zum  höchsten  Zollsatze
eingeführt.

 

13  Kst.
6  Bll.
s.  auch  Zolltarif.

S.  Zolltarif.
        <pb n="908" />
        enverzeichni  ..  .  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  zeichung  1  *  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
382.Damast  aller  Art;  verarbeitetes  228  382.
Tisch-,  Bett=  und  Handtücherzeug.
383.Leinene  Kittel  aller  Art.  22  g  383.
3844.  Bänder,  Borten,  Fransen,  Gaze,  22  h  384.
gewebte  Kanten,  Schnüre;  Ge-  "„  .
spinnste  und  andere  Waaren  in  S.  Zolltarif.
Verbindung  mit  Metallfäden.
385.  Steickereien.  22  h  385.
386.Strumpfwaaren.  22  h  386.
387.  Zwirnspitzen.  22  i  387.
23.  Lichte.
388.ichte.  23  388.  S.  Zolltarif.
24.  Literarische  und  Kunstgegenstände.
389.  Papier,  beschriebenes  (Akten  und  24  a  389.
Manufkripte).
390.  Bücher  in  allen  Sprachen;  geo-  24  à  390.  .
graphische  und  Seekarten;  16  Kst.
Musikalien.  4  Bll.
391.Kupferstiche,  Stiche  anderer  Art,  24  a  391.
sowie  Holzschnitte,  Lithographien
und  Photographien.
392.Gestochene  Metallplatten,  geschnit-  24  b  392.  12  Kst.
tene  Holzstöcke,  sowie  lithographische
  Steine  mit  Zeichnungen,
Stichen  und  Schrift;  alle  diese
Gegenstände  zum  Gebrauch  für
den  Druck  auf  Papier.  Z
393.Gemälde  und  Zeichnungen.  246  393.  20  Kst.
394.  Statuen  von  Marmor  und  anderen  24  c0  394.  12  Kst.

 

Steinarten;  Statuen  von  Metall,
  mindestens  in  natürlicher
Größe;  Medaillen.
        <pb n="909" />
        885

 

 

Abweichungen  gegen  die

 

 

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Spalten  1  und  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  ...  (in  Prozenten  des
des  Zolltarifs  für  die  (Prutsohewichts
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  Zolltarifs.  Einsfuhr.  ruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  l  5.
25.Material-undSpezerei-,anchKonditorwaarcnundandereKonsumtibilien.
395.  JBier  aller  Art,  auch  Meth.  25  a  395.  24  Kst.
f.  Bier  in  Flaschen.
396.  Arrak,  Rum,  Franzbranntwein.  25  b  396.  .
397.  JVersetzter  Branntwein.  25  b  397.  S.  Zolltarif.
398.  Anderer  Branntwein  aller  Art.  25  b  39090988.  1
399.  Hefe  aller  Art,  mit  Ausnahme  der  25  C  399a.  Hefe  aller  Art,  mit  Aus-Weinhefe.
  nahme  der  Weinhefe  und  der
nachstehend  unter  399b  genann-  nst
ten.  '..
250Anmerk.399b.Flüssige  ?ierhefe,  auf  den  1  Leberfüffe.
in  der  Anmerkung  zu  Nr.  250  «
des  Zolltarifs  genannten  Grenz-  s.  auch  Zolltarif.
strecken  in  Mengen  bis  zu  15  kg
incl.  in  einem  Transport.
400.  Essig  in  Fässern,  Flaschen  und  25  d  1  400  a.  Essig  aller  Art  in  Fässern.24  Kst.
Kruken.  16  Kb.
25  4  2  400b.  Essig  in  Flaschen  und321  Ueberfässer.
Kruken.  s.  auch  Zolltarif.
401.Cide-  (Obstwein)  in  Fässern  und  25  e  1  401  a.  Cider  in  Fässern.  1r
Flaschen.
25  2  401b.  Eider  in  Flaschen.
402.  Wein  und  Most  in  Fässern.  25  e  1  402.
403.Schaumwein  in  Flaschen.  25  e  2  403.
404.  Anderer  Wein  in  Flaschen.  25  2  404.
405.  Künstlich  bereitete  Getränke,  nicht  25  c  1  405  a.  Künstlich  bereitete  Getränke,
unter  anderen  Nummern  be-  nicht  unter  anderen  Nummern
griffen,  in  Fässern  und  Flaschen.  begriffen,  in  Fässern.
25  2  405  b.  —,  in  Flaschen.
406.  Butter,  auch  künstliche.  25  fl  406  a.  Butter,  auch  künstliche.  .
25  f  Anmerk.b.  desgl.,  einzelne  Stücke,  inS.  Zolltarif.
Mengen  von  nicht  mehr  als
2  kg,  nicht  mit  der  Post  eingehend,
  für  Bewohner  des  Grenzbezirks.

407.RFleisch,  ausgeschlachtetes,  frisches  25  g  1  407  a.  Fleisch  ausgeschlachtetes,

 

und  zubereitetes.

 

25  g  1  Anmerk.

frisches  und  zubereitetes.

407b.  —,  einzelne  Stücke  in  Mengen
  von  nicht  mehr  als  2  kg,
nicht  mit  der  Post  eingehend,

 

für  Bewohner  des  Grenzbezirks.
        <pb n="910" />
        —  886

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Waarervetzeichniß  Hinweis  auf  die  Aien  *’s  die  Tarasat
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Einfuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
408.Geflügel  und  Wild  aller  Art,  nicht  25  g  1  408.
lebend.  S.  Zolltarif.
409.  Fleischextrakt,  Tafelbouillon.  25  g  1  409.
410.Stockfische,  getrocknet.  25  g  2  410.  .  —
411.Fische,nichtanderweitiggenannt.  2582  411.  16  Ffss.  u.  Kst.
#  9  Hob.  «
412.  Frische  Apfelsinen,  Citronen,  Limo-  25  h  1  412.
nen,  Pomeranzen,  Granaten  u.
dergl.
413.  Feigen.  25  b  2  413.
414.Korinthen.  25  h  2  414.
415.  Rosinen.  25  bh  2  415.
416.Getrocknete  Datteln,  Pomeranzen  25  h  3  416.
u.  dergl.
417.Mandeln,  getrocknet.  25  h  3  417.  Z
418.  HPfeffer  (gewöhnlicher).  25  i  418.  S.  Zolltarif.
419.  Zimmt,  echter.  25  i  419.
420.  JZimmtblüthe  und  Zimmtkassia.  25  i  420.
421.Gewürznelken,  Muskatnüsse  und  25  i  421.
Muskatblüthen.
422.  Vanillle.  25  i  422.
423.  Piment.  25  423.
424.Saffran,  spanische  Pfefferschoten  25  i  424.
(Paprika),  Ingber,  Paradieskörner,
  Cardamomen  und  andere
nicht  besonders  genannte  Gewürze.

—  ..  25iAnmerk.424a.GewürzezurDarstellung16Fss.18Kst.
ätherischerOeleaufErlaubniß-13,-Kb.
schein  unter  Kontrole.  4  Bll.
425.*)  Heringe,  gesalzene.  25  K  425  a.")  Gesalzene  Heringe,  mit
Ausnahme  der  unter  425  b  bezeichneten.
  –
25  k  Anmerk.  2425b.5)  —,  zu  Dünger  bestimmt,
nach  vorgängiger  Denaturirung.
—  25  1  26.  12  Ffl.
427.Kaffee,  roher.  25  m  1  47.  S.  Zolltarif.

*)  Die  Anschreibung  der  Heringe  geschieht  nach  der  Zahl  der  Fässer  (Tonnen).  Bei  nicht  handelsüblicher  Verpackung  sind  150  rg  —
1  Faß  zu  rechnen.
        <pb n="911" />
        —  887

 

 

Nummer.

Waarenverzeichniß
für  die

Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweis  auf  die
Abtheilungen
des  Zolltarifs.

Abweichungen  gegen  die
Spalten  1  und  2

für  die
Einfuhr.

Tarasatz

(in  Prozenten  des
Bruttogewichts).

 

2.

4.

 

428.
49.
430.
431.
432.
433.
434.

435.

436.

437.

438.

439.

440.

 

Kaffeesurrogate  mit  Ausnahme  von
Cichorie.

Kaffee,  gebrannter.

Kakao  in  Bohnen.

Kakaoschalen.

Kaviar  und  Kaviarsurrogate.

Käse  aller  Art.

Konfitüren,  Zuckerwerk,  Kuchenwerk
  aller  Art.

Kakaomasse,  gemahlener  Kakao,
Chokolade  und  Chokoladesurrogate.


Mit  Zucker,  Essig,  Oel  oder  sonst,
namentlich  alle  in  Flaschen,
Büchsen  und  dergleichen  eingemachte,
  eingedämpfte  oder  auch
eingesalzene  Früchte,  Gewürze,
Gemüse  und  andere  Verzehrungsgegenstände
  (Pilze,  Trüffeln,
Geflügel,  Seethiere  u.  dergl.);
zubereitete  Fische;  zubereiteter
Senf;  Oliven,  Kapern,  Pasteten,
Saucen  und  andere  ähnliche
Gegenstände  des  feineren  Tafelgenusses.


Obst,  getrocknet,  gebacken,  gepulvert,
eingekocht,  soweit  nicht  unter
anderen  Nummern  begriffen.

Sämereien,  Beeren,  Blätter,  Blüthen,

  Pilze,  Gemüse,  getrocknet,
gebacken,  gepulvert,  blos  eingekocht
  oder  gesalzen,  soweit  sie
nicht  unter  anderen  Nummern
begriffen  sind.

Säfte  von  Obst,  Beeren  und  Rüben,
zum  Genuß  ohne  Zucker  eingekocht.


Frische  und  getrocknete  Schalen  von
Südfrüchten;  unreife  Pomeranzen,
  auch  in  Salzwasser  eingelegt.


 

25  m  1
25m  2
25  m  3
25  m  4
25  n
25  o
25  éP  1

25  P  1

25  b  1

25  p  2

25  Pp  2

25  Pb  2

25  p  2

 

428.
49.
430.
431.
432.
433.
434.

435.

436.

437.

438.

439.

440.

S.  Zolltarif.

 

16  Fss.  u.  Kst.
12  Kb.

4  Bll.
2  Sck.

 

 

123
        <pb n="912" />
        888

 

 

Waarenverzeichniß

 

 

 

..  Abweichnngen  gegen  die
Hinweis  auf  die  gun  1  n  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Eiufuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
441.  Trockene  Nüsse,  Kastanien,  Jo-  25  b  2  441.  16  Fss.  u.  Kst.
hannisbrod,  Pinienkerne.  12  Kb.
442.  Gebrannte  oder  gemahlene  Cicho-  25  p  2  442.  .  14Bll.
frien.  2  Sck.
443.Stärke.  25  d  1  443.  .
444.Stärkegummi.  25q1  444.  IIZ  FssUKsts
445.Kraftmehl,Puder,Arrowroot.  25q1  445.  2  Sck.
446.  Nudeln  und  Maccaroni.  25  d  1  446.  )5813  Ffss.  u.  Kst.
447.Sago  und  Sagosurrogate;  Tapioka.  25  d  1  447.  .
448.  Geschrotene  oder  geschälte  Körner,  25  0  2  448.  1n  F.  u.  Kst.
Graupe,  Gries,  Grütze.  2  Sck.
449.  Mist  ue  Getreide  und  Hülsen-  25  01  2  449.  13Fss.  u.  Kst.  2  Sck.
rüchten.
450.Gewöhnliches  Backwerk  (Bäcker-  25  0  2  450.
waare).  .  .  .
—  25  q4  2  Anmerk.  450  a.  Mühlenfabrikate  und  Bäckerwaaren,
  in  Mengen  von  nicht16s.  u.  Kst.  2  Sck.
mehr  als  3  kg  für  Bewohner
des  Grenkbezirks  eingehend.
451.  Austern.  U  25r  451.  .
452.  Andere  Muschel=  oder  Schalthiere  25  rH  452.  .
·  aus  der  See,  als  Hummern,  143  u.  Kst.
ausgeschälte  Muscheln,  Schildkröten
  u.  dergl.  1
453.  Reis,  polirter.  25  s  453.  .
454.——,unpolirter.  25  8  454.  2  Sck
—  .....  258Anmerk.454a.ReiszurStärkefabrikation  '
unter  Kontrole.
455.  JSalz  (Koch-,  Siede-,  Stein-,  See-  25  t  455  a.  Salz  (Koch-,  Siede-,  Stein-,
salz),  sowie  alle  Stoffe,  aus  Seesalz),  mit  Ausnahme  des  1
welchen  Salz  ausgeschieden  zu  nachstehend  aufgeführten.
werden  pflegt.  "„
25  t  Anmerk.  455b.  Salz,  seewärts  eingehend.  S.  Zolltarif?
25  t  455.  Salz,  zu  gewerblichen  oder
landwirthschaftlichen  Zwecken,
amtlich  denaturirt.  1
456.Sgyrup.  25  Uu  456.  n
457.]  Melasse.  25  u  457a.  Melasse,  mit  Ausnahme  der

 

25  u  u.  X  Anmerk.  4

 

 

unter  Nr.  457b  genannten.

457b.  Melasse  unter  Kontrole  der
Verwendung  zur  Branntweinbereitung.


 

11  Iss.
s.  auch  Zolltarif.
        <pb n="913" />
        889

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  ..  .  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  a  1  9*  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  »  (in  Prozenten  des
des  Zolltarifs  für  die  Brutt  ichts
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  Joutariss.  Einfuhr.  ruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
458.Traubenzucker,  Elykose,  Stärke-  25  u  458.  11  Fst.
*  Stärkesyrup,  Kartoffel-  s.  auch  Zolltarif.
yrup.
459.  Unbearbeitete  Tabackblätter  und  25  V  I  459.
Abfälle  von  solchen.
460.  TLabackstengel.  25  v  1  460.
461.Tabacksaucen.  25  V  1  461.
462.Cigarren.  25  v  2  0U  462.
463.Cigaretten.  25  v  2  0  463.
464.  Entrippte  Tabackblätter.  25  Vv  2  9  464.
465.  Labackmehl  u.  Abfälle  von  Taback-  25  v  2  69  465.
fabrikaten.
466.chnupftaback.  25  v  2  6  466.
467.Kautaback.  25  Vv  2  6  467.
468.  Rauchtaback  und  andere  Taback-  25  7  2  6  468.
fabrikate.
469.hee.  25  w  469.  S.  Zolltarif.
470*).  Kandiszucker  und  Zucker  in  weißen,  25  X  1  470.  Raffinirter  Zucker  aller  Art.
vollen,  harten  Broden  bis  zu
12,5  kg  Nettogewicht  oder  in
Gegenwart  der  Steuerbehörde
zerkleinert.
471“7).  Aller  übrige  harte  Zucker,  sowie  25  X  1  471.  Rohzucker  von  Nr.  19  des
alle  weißen  trockenen  Zucker  in  holländischen  Standard  und  dar-Krystall-,
  Krümel=  und  Mehl-  über.
form  von  mindestens  98  Prozent
Polarisation.
472°).]  Rohzucker  von  mindestens  88  Pro-  25  TX  2  472.  Rohzucker  unter  Nr.  19  des
zent  Polarisation.  holländischen  Standard.
473°).]  Zucker,  für  welchen  Ausfuhrver-  25  x  Nr.  473  fällt  aus.
gütung  nicht  gewährt  ist.
26.  Oel,  anderweit  nicht  genannt,  und  Fette.
474.  JOel  aller  Art  in  Flaschen  oder  26  à  1  474.

Krügen.

 

 

 

 

S.  Zolltarif.

*)  Zucker  ist  bei  der  Ausfuhr  aus  Niederlagen  (sofern  nicht  inländischer  —  §.  19  Ziffer  3  der  Dienst  vorschriften)  und  bei  der  unmittelbaren
  Durchfuhr  wie  bei  der  Einfuhr  anzuschreiben.

123“
        <pb n="914" />
        890

 

 

 

 

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Auien  hagen  die  Tarasat
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein'f#uhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
475.  Olivenöl  (Baumöl)  in  Fässern.  26  a  2  475  a.  Olivenöl  (Baumöl)  in  Fäs-  —
sern,  undenaturirt.
26  a  3  475b.  Olivenöl  in  Fässern,  amt-  —-lich
  denaturirt.
476.  Andere  Speiseöle,  als:  Mohn-,  26  à  2  476.  .  —
Sesam-,  Erdnuß-,  Bucheckern-,
Sonnenblumenöl  in  Fässern.
477.  Leinöl  in  Fässern.  26  à  4  477.  —
478.  Rüböl,  Rapsöl  in  Fässern.  26  a  4  478.  —
479.  ri#6  He  in  Fässern.  26  à  4  479.—  .  —
480.  almöl,  festes.  26  à  5  480.  .
481.Kokosnußöl,festes.  26a5  481.  .  13  Fss.  u.  Kst.
482.  Rückstände,  feste,  von  der  Fabrika—  26  b  482.  2  Sck.
tion  fetter  Oele,  auch  gemahlen.
483.Schmalz  von  Schweinen  und  Gän-  26  c  1  483.
sen.
4844.  Stearin,  Palmitin,  Paraffin  und  26  1(  2  484.  S.  Zolltarif.
Wallrath.
485.,.  Wachs.  26  0(  2  485.  .
486.  Fischspeck,  Fischthran.  26  c  3  486.  .  —
487.  JTalg  (eingeschmolzenes  Fett  von  26  4  4  487.  .
Rind-  und  Schafvieh).  13  Fss.  u.  Kst.
488.  Anderes  Thierfett.  26  c  4  488.  .
27.  Papier  und  Pappwaaren.
489.  GHalbzeug  aus  Lumpen,  gebleicht  27  a  489.  .
oder  ungebleicht.
490.  Halbstoff  zur  Papierfabrikation  aus  27  b  490.
Holz,  Stroh,  Esparto  oder  anderen
  Fasern,  gebleicht  oder  ungebleicht.

491.raues  Lösch=  und  Packpapier  aller  27  b  491a.  Graues  Lösch=  und  gelbes
Art.  rauhes  Strohpoapier.  16  Kst.
27  C  491b.  Anderes  Packpapier,  un-  13  HKb.
geglättet.  6  Bll.
27  d  491i.  Desgleichen,  geglättet.
492.  Pappe  aller  Art  und  Preßspäne.  27  b  492a.  Pappe,  mit  Ausnahme  der
Glanz=  und  Lederpappe;  auch
Dachpappe.
27  d  492b.  Glanz=  und  Lederpappe;
Preßspäne.
4
        <pb n="915" />
        —  891

 

 

Nummer.

Waarenverzeichniß
für  die
Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweis  auf  die
Abtheilungen
des  Zolltarifs.

Abweichungen  gegen  die
Spalten  1  und  2

für  die
Einfuhr.

Tarasatz

(in  Prozenten  des
Bruttogewichts).

 

2.

 

4.

 

 

493.

494.

495.

496.

497.—

 

Schieferpapier  und  Tafeln  daraus
ohne  Verbindung  mit  anderen
Materialien;  Schleif=  und  Polirpapier;
  Fliegen=  und  Gichtpapier.


Alles  andere  Papier.

Formerarbeit  aus  Steinpappe,
Asphalt  und  ähnlichen  Stoffen.

Papier=  und  Pappwaaren.

Papiertapeten.

 

27  b

27  e

27  e

27  e

27  e

27  1  1

27  1.2
27•..2
27  13

27  13

 

493.

494a.  Druck=  und  Schreibpapier
aller  Art.

494b.  Löschpapier  (mit  Ausnahme
des  unter  Nr.  491  genannten)
und  Seidenpapier  aller  Art.

494c.  Lithographirtes,  bedrucktes,
linitrtes,  zu  Rechnungen,  Etiketten,
  Frachtbriefen,  Devisen  2c.
vorgerichtetes  Papier.

4944.  Gold=  und  Silberpapier;
Papier  mit  Gold=  oder  Silbermuster;
  durchschlagenes  Papier;
imgleichen  Streifen  von  diesen
Papiergattungen;  Malerpappe;
auch  alle  vorstehend  nicht  gegenannten
  Papierarten.

495a.  Formerarbeit  aus  Steinpappe,
  Asphalt  oder  ähnlichen
Stoffen,  auch  in  Verbindung
mit  Holz  oder  Eisen,  jedoch
weder  angestrichen  noch  lackirt.

495  b.  Desgleichen  andere,  soweit
sie  nicht  unter  Nr.  496b  fällt.

496  a.  Waaren  aus  Papier,  Pappe
oder  Pappmasse.

496b.  Waaren  aus  Papier,  Pappe,
Pappmasse,  Steinpappe,  Asphalt
oder  ähnlichen  Stoffen  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.

497.

16  Kft.
13  Kb.
6  Bll.

16  Kst.
13  Kb.
6  Bll.
s.  auch  Zolltarif.
        <pb n="916" />
        —  892

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichuiß  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  wochug  1  an  8  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  en  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr:  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
28.  Pelzwerk  (Kürschnerarbeiten).
498.  Pelzwerk  28  à  498  a.  Ueberzogene  Pelze,  Mützen,
Handschuhe,  gefütterte  Decken,  Zu  Nr.  498:
Pelzfutter  und  Besätze  u.  dergl.  16  Fss.  u.  Kst.
28  b  498b.  Fertige,  nicht  überzogene  6  Bll.
Schafpelze,  desgleichen  weiß-  Zu  Nr.  498a:
gemachte  und  gefärbte,  nicht  ge  s.  Zolltarif.
fütterte  Angora=  oder  Schaffelle,  Zu  Nr.  498b:
ungefütterte  Decken,  Pelzfutter  13  Fss.  u.  Kst.
und  Besätze.  6  Bll.
29.  Petroleum.
499.  Petroleum,  roh  und  gereinigt.  29  499.  —
500.  JAndere  Mineralöle,  anderweitig  29  500a.  Andere  Mineralöle,  ander—  —
nicht  genannt,  roh  und  gereinigt.  weitig  nicht  genannt,  roh  und
gereinigt.
29  Anmerk.  1  500b.  Mineralöle,  für  andere  ge-  —
werbliche  Zwecke  als  die  Leuchtölfabrikation
  bestimmt.
30.  Seide  und  Seidenwaarn.
50!1.Seidenkokons.  30  à  500.
502.  Ungefärbte  Seide,  abgehaspelt,  ge-  30  à  502  a.  Seide,  abgehaspelt  (unfilirt,
sponnen,  gekämmt,  auch  Seiden-  Greze)  oder  gesponnen  (filirt),
watte.  nicht  gefärbt.  .
30  a  502b.  Floretseide,  gekämmt  oder
gesponnen,  nicht  gefärbt;  Abfälle
von  gefärbter  Seide.  16  u.  Kst.
30  b  502c.  Seidenwatte.  #  «  a.
503.Gezwirnte  Seide.  30  à  #  a.  Ungefärbte  gezwirnte  Floret-  s.  auch  Zolltarif.
eide.
30  4  503b.  Zwirn  aus  Rohseide  (Näh- 



 

 

seide,  Knopflochseide  u.  s.  w.),
gefärbt  und  ungefärbt.
        <pb n="917" />
        893

 

 

 

224.2  3  *  ie
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  *  7  8  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhe.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
504.  JSeide  und  Floretseide,  gefärbt;  30  c  504.
Lacets.
505.Zeugwaaren,  auch  Tücher  und  30  e  505.
Shawls  von  reiner  Seide  oder
Floretseide,  auch  in  Verbindung
mit  Metallfäden.
506.Seidene  Strumpfwaaren.  30  e  506.
507.  Seidene  Posamentier=  und  Knopf-  30  e  507.
macherwaaren.  «
508.Spitzen,Vlonden,Stickereien,ganz  30  e  508  a.  Spitzen,  Blonden  und  Stickeoder
  theilweise  aus  Seide,  und  reien,  ganz  oder  theilweise  aus
seidene  Tülle.  Seide.
30  e  Anmerk.  508b.  Seidentülle,  roh  oder  ge--
  färbt,  ungemustert.
509.  Seidenwaaren,  gemischt  mit  anderen  30  e  509.
Spinnmaterialien,  und  zugleich
#  in  Verbindung  mit  Metallfäden.
510.  Beugwaaren  aus  Seide  oder  Floret-  30  f  510.
seide  in  Verbindung  mit  Baumwolle,
  soweit  sie  nicht  unter
Nr.  509  fallen.  .  S.  Zolltarif.
511.  JZeugwaaren  aus  Seide  oder  Floret-  30  f  511.
seide  in  Verbindung  mit  Leinen,
Wolle  oder  anderen  animalischen
oder  vegetabilischen  Spinnstoffen,
soweit  sie  nicht  unter  Nr.  509
fallen.
512.  Halbseidene  Strumpfwaaren,  nicht  30  f  512.
unter  Nr.  509  fallend.
513.  Halbseidene  Posamentier-  u.  Knopf-  30  513.
macherwaaren,  nicht  unter  Nr.  509
fallend.
514.anz  grobe  Gewebe  aus  rohem30  Anmerk.  1514.

 

Gespinnst  von  Seidenabfällen,
welche  das  Ansehen  von  grauer
Packleinwand  haben  und  zu  Preßtüchern,
  Putzlappen  verwendet
werden,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Spinnmaterialien  oder
einzelnen  gefärbten  Fäden.
        <pb n="918" />
        894

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

i  weichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Ab  geichung  1  88  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Eiafuher.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1  31.  Seife  und  Parfümerien.
515.  Schmierseife.  -  31  a  515.  13  sf.
516.Feste  Seife,  soweit  sie  nicht  unter  31  b  516.  r
Nr.  517  fällt.
517.  eife  in  Täfelchen,  Kugeln,  Büch-  31  c  517.
sen,  Krügen,  Töpfen  u.  s.  w.;
parfümirte  Seife  aller  Art.
518.  Parfümerien  aller  Art.  31  d  518  a.  Wohlriechende  Fette,  woh=  .  Zolltarif.
riechende  fette  Oele,  wohlriechende
  nicht  alkoholartige  Wasser
in  unmittelbaren  Umschließungen
von  mindestens  10  kg.
31e  518b.  Alle  übrigen  Parfümerien.
32.  Spielkarten.
519.  Spielkarten.  32  519.  16  Kst.
33.  Steine  und  Steinwaaren.
520.Steine,  rohe  oder  blos  behauene.  33  a  520.  —
521.  Mühlsteine,  auch  mit  eisernen  Reifen.  33a  521.  —
522.  Grobe  Steinmetzarbeiten,  z.  B.  33  a  522.  —
Thür=  und  Fensterstöcke,  Säulen
und  Sieulenbestandtheile,  Rinnen,
  Röhren,  Tröge  und  dergleichen
  ungeschliffen,  mit  Ausnahme
  der  Arbeiten  aus  Alabaster
  und  Marmor.
523.Rlintensteine;  Schleif=  und  Wetz-  33  a  523.  .
steine  aller  Art;  Schusser  (Knicker)
aus  Marmor  und  dergl.
524.  Dachschiefer  und  Schieferplatten.  33b  524a.  Dachschiefer,  rohe  Schieferr6  Fss.  u.  Kst.
platten  und  roher  Tafelschiefer.
33  d  1  524b.  Gespaltene,  gesägte  oder
sonst  bearbeitete  Schieferplatten.
525.  Edelsteine,  auch  nachgeahmte,  und  33  c  520  .....  l  Fss.  u.  Kst

 

Korallen,  bearbeitet,  Perlen;  alle
diese  Waaren  ohne  Fassung.

 

 

s.  auch  Zolltar
        <pb n="919" />
        Nummer.

Waarenverzeichniß
für  die
Ausfuhr  und  Durchfuhr.

895

 

 

 

—
—  —  —

 

Hinweis  auf  die
Abtheilungen
des  Zolltarifs.

Abweichungen  gegen  die
Spalten  1  n  2

für  die
Einfuhr.

Tarasatz

(in  Prozenten  des
Bruttogewichts).

 

2.

4.

 

526.

527.
528.
529.
530.

531.

 

Steinwaaren  aller  Art.

Steinkohlen.
Koaks.
Braunkohlen.
Torf,  Torfkohlen.

Stroh=  und  Bastwaaren,  mit  Ausnahme
  der  Bänder,  Hüte  und
Sparterie.

 

 

33  0

33  d  1

33  41

33  42

34
34
34
34

 

526  a.  Bearbeitete  Halbedelsteine
und  Waaren  daraus,  soweit  sie
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
  fallen.

526b.  Andere  Waaren  aus  Steinen,
  mit  Ausnahme  der  Statuen,
außer  Verbindung  mit  anderen
Materialien  oder  nur  in  Verbindung
  mit  Holz  oder  Eisen  ohne
Politur  und  Lack.

526e.  Schiefertafeln  in  Holzrah--men,
  auch  lackirten  oder  polirten.


526  d.  Steinwaaren,  mit  Ausnahme
  der  Statuen,  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.

34.  Steinkohlen,  Braunkohlen,  Koaks,  Torf,  Torfkohlen.

527.
528.
529.
530.

35.  Stroh=  und  Bastwaaren.

35  à

35  e0

 

531a.  Matten  und  Fußdecken  von

Bast,  Stroh,  Schilf,  Gras,
Wurzeln,  Binsen  u.  dergl.;  auch
andere  Schilfwaaren,  ordinäre,
gefärbte  und  ungefärbte.

531b.  Alle  anderen  Stroh=  und
Bastwaaren  mit  Ausnahme  der
Bänder,  Hüte  und  Sparterie,
insbesondere  Stroh=  und  Bastgeflechte;
  Decken,  Vorhänge  und
ähnliche  Waaren  von  ungespaltenem
  Stroh.

16  Fsf.  u.  Kst.
s.  auch  Zolltarif.

 

 

 

20  Kst.
9  Bll.
s.  auch  Zolltarif.

 

 

124
        <pb n="920" />
        896

—i#

 

—  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  a  1  uas  2  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
35  c  83531c.  Alle  unter  Nr.  531  àa  und  b
genannten  Waaren  in  Verbin-0  Kfst.
dung  mit  anderen  Materialien,9  Bll.
soweit  sie  dadurch  nicht  unterK  auch  Zolltarif.
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
532.Strohbänder.  35  b  5323502020245..  Zolltarif.
533..7)Hüte  aus  Stroh,  Rohr,  Bast,  35  d  1  533  à.').  Hüte  aus  Stroh,  Rohr,
Binsen,  Fischbein,  Palmblättern  Bast,  Binsen,  Fischbein,  Palmund
  Span  mit  oder  ohne  Gar-  blättern  und  Span  ohne  Gar-  —
nitur.  nitur.
35  4  2  533b°).  Dergleichen  mit  Garnitur.

534.Sparterie  aller  Art.  35  e  534.  S.  Zolltarif.
36.  Theer,  Pech,  Harze,  Asphalt.
535.  Theer.  36  535.
536.  Pech.  36  536.  (lo  #l.  u.  Kst.
537.  Asphalt  (Bergtheer).  36  537.
538.  Terpentinharz  (Kolofonium,  Fichten-  36  538.
harz),  Terpentin.  (12  Iss.  u.  Kst.
539.  Andere  Harze.  36  539.  .
37.  Thiere  und  thierische  Produkte,  nicht  anderweit  genannt.
540.  Nicht  anderweit  genannte  lebende  37  a  540.  –
Thiere.
541.  Bienenstöcke  mit  lebenden  Bienen.  37  à  541.  —
542.  JFrische  Fische  und  Flußkrebse,  auch  37  a  542.  —
Landschnecken.
543.  Blasen  und  Därme,  Kälbermagen  37  a  543.  14  Ffsf.
(Lab).
544.Waschschwämme  aller  Art.  37  a  544.  20  Fss.  u.  Kst.
4  Bll.
545.  Milch,  frische  und  Molken.  37  a  545.  —
546.  JAndere  nicht  besonders  genannte  37  a  546.
thierische  Produkte.  is  Fss.  u.  Kst.
547.  Eier  von  Geflügel.  37  b  547.

 

 

)  Die  hier  benannten  Hüte  sind  nach  Stückzahl  nachzuweisen.
        <pb n="921" />
        —  897  —

 

 

 

 

 

 

 

Waarenvwerzeichniß  Dinweis  auf  die  Abweichmaen  g  en  die  Larasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  (in  Prozenten  des
des  Zolltarifs  für  die  Brutto  ewichts)
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  «  Einfuhr.  9  "
1.  2.  3.  1  4.  5.
38.  Thonwaaren.
548.  Gewöhnliche  Mauersteine;  feuerfeste  38  à  548.  —
Steine.
549.  Dachziegel,  Thonröhren,  nicht  glasirt.  38  à  549.  —
550.Nicht  glasirtes  Töpfergeschirr.  38  a  550.  20  Ffsf.  u.  Kst.
551.  Glasirte  Dachziegel  und  Mauer=  38  b  551.  .
steine;  Thonfliesen;  architektonische
  Verzierungen,  auch  aus
Terracotta.
552.  JSchmelztiegel;  glasirte  Röhren,  38  b  552a.  Schmelztiegel;  gemeine
Muffeln,  Kapseln  und  Retorten,  Ofenkacheln;  irdene  Pfeifen.  20  Fss.  u.  Kst.
Platten,  Krüge  und  andere  Ge-  552b.  Glasirte  Nöhren,  Muffeln,
fäße  aus  gemeinem  Steinzeug;  Kapseln  und  Retorten,  Platten,
gemeine  Ofenkacheln;  irdene  Krüge  und  andere  Gefäße  aus
Pfeifen.  gemeinem  Steinzeug.
553.  Glasirtes  Töpfergeschirr.  38  b  50554ss.
554.  Andere  Thonwaaren,  mit  Aus-  38  c  1  554a.  Andere  Thonwaaren,  mit
nahme  von  Porzellan  und  por-  Ausnahme  von  Porzellan  und
zellanartigen  Waaren,  außer  Ver-  porzellanartigen  Waaren,  ei
bindung  mit  anderen  Materialien.  farbig  oder  weiß;  feine  Waaren
aus  Terracotta.
38  c  2  5545.  —,  zwei=  und  mehrfarbig,
gerändert,  bedruckt,  bemalt,  ver-«
  goldet,  versilbert.
555.  Thonwaaren  in  Verbindung  mit  38  102  555.
anderen  Materialien,  soweit  sie
dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des
Zolltarifs  fallen.
556.  Porzellan  und  porzellanartige  38  d  1  556  a.  Porzellan  und  porzellan-S.  Zolltarif.
Waaren  (Parian,  Jaspis  2c.),  artige  Waaren,  weiß.
außer  Verbindung  mit  anderen
Materialien.  *sl1
38  42  556b.  —,  farbig,  gerändert,  bedruckt,
  bemalt,  vergoldet,  versilbert.

557.  Porzellan  und  porzellanartige  38  42  557.

 

Waaren  in  Verbindung  mit  anderen
  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  20  des
Zolltarifs  fallen.

 

 

 

 

124“
        <pb n="922" />
        898

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  .  Abweichungen  gegen  die
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  rn  B  -  3  1  Larasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  ees  Zoolltarifs.  n  Bruttogenichts).
1.  «  2.  3.  4.  5.
39.  Vieh').
558.Pferde.  39  a  558.
559.  Maulesel,  Maulthiere,  Esel.  39  a  559.
560.  JFüllen,  welche  der  Mutter  folgen.  39  a  Anmerk.60.
561.  46iere.  39  b  561.
562.  Kühe.  39  b  562.
563.  Ochsen.  39  C  563.
564.  Jungvieh  im  Alter  bis  zu  2½  39  d  564.
Jahren.
565.  Kaälber  unter  6  Wochen.  39  e  565.
566.chweine.  39  f  566.
567.SSpanferkel  unter  10  kg.  39.  567.
568.Schafvieh.  39  h  568.
569.  Lämmer.  39  i  569.
570.9iegen.  39  k  570.
40.  Wachstuch,  Wachsmusselin,  Wachstaftt.
571.robes,  unbedrucktes  Wachstuch  40  à  57171.
(Packtuch).
572.  lles  andere  Wachstuc,  Hbdertuch  40  b  572  a.  Anderes  Wachstuch;  auch
Buchbinderleinen,  Wachsmusselin,  Ledertuch.
Wachstafft.  S.  Zolltarif.
40  b  572b.  Buchbinderleinen  (Buchbinderzeugstoffe).

40  c  572c.  Wachsmusselin,  Wachstafft.
41.  Wolle,  einschließlich  der  anderweit  nicht  genannten  Thierhaare,  sowie  Waaren  daraus.
573.  Schafwolle,  roh,  auch  gewaschen.  11  à  574.
574.  Alpaccawolle,  Kaschmirwolle,  Ka-  41  a  574.
meel-,  Ziegen=  und  Angorahaar,  3  Bll.
roh,  auch  gewaschen.  2  Sck.
575.Wolle  und  Haar  der  unter  Nr.  573  41  à  575.

und  574  genannten  Art,  gefärbt,
gemahlen  (Scheerwolle).

 

 

 

*)  Vieh  jeglicher  Art  ist  nach  Stückzahl  nachzuweisen.
        <pb n="923" />
        899

 

 

 

 

Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Abweicsungen  8  5  die  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
i  ttogewichts).
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Srnfu  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
576.Haare  (mit  Ausnahme  der  vor-  41  a  576.
stehend  unter  Nr.  573  und  574
genannten  Art,  sowie  der  Menschen=
  und  Pferdehaare  und  der  3  Bll.
Borsten),  roh,  gehechelt,  gesotten,  2  Sck.
gefärbt,  auch  in  Lockenform  gelegt.
577.Shoddy,  Flockwolle,  Kämmlinge.  41  a  577.
578.Gekämmte  Wolle.  41  b  578.
579.Watten.  41  c  I  579.  16  ii
Garn,  auch  mit  anderen  6  Ul.
Spinnmaterialien,  ausschließlich
  der  Baumwolle,
gemischt,
580.,  aus  Rindviehhaaren,  ein=  und  41  c  1  580.
zweifaches  aller  Art.
—,  aus  Wolle:
581.—  —:  einfaches,  ungefärbt.  4½  c  2  %  581a.  —  —:  Genappes-,  Mohair-,
  Alpaccagarn,  einfaches,
ungefärbt.
41½  c  3  a  581b.  —  —:  anderes  Garn,  roh,
einfach.
582.—  ——:  einfaches,  gefärbt.  41c  2a  58234.  —  —:  Genappes-,  Mohair-,
  Alpaccagarn,  einfaches,
gefärbt.
41½  c  3#  Frv.  582b.  —  —:  anderes  Garn,  gebleicht
  oder  gefärbt,  einfach.  1
583.—  B:  dublirtes,  ungefärbt.  4½c  20%  5833.  —  —:  Genappes-,  Mo-s16  Ffl.  u.  Kst.
kang  Alpaccagarn,  dublirtes,6  Bll.
ungefärbt.  au  tarif.
41  c  39  583b.  —  —:  anderes  Garn,  roh,  s  auch  Zolltarif
dublirt.
584.—  :  dublirtes,  gefärbt.  41  c  2  6  584a.  —  —:  Genappes-,  Mohair-,
  Alpaccagarn,  dublirtes,
gefärbt.
—.-  584b.  —  —z:  anderes  Garn,  gebleicht
  oder  gefärbt,  dublirt.
585.  —:  drei=  oder  mehrfach  ge-  41c  2  6  585  a.  —  —:  Genappes-,  Mozwirntes,
  ungefärbt  oder  gefärbt.  hair-,  Alpaccagarn,  drei=  oder
mehrfach  gezwirntes,  ungefärbt
oder  gefärbt.
41  c  34  585b.  —  —s:  anderes  Garn,  drei- 



 

 

oder  mehrfach  gezwirntes,  roh,
gebleicht  oder  gefärbt.
        <pb n="924" />
        Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Aeen  ge-  en  die  Larasat
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Waaren  aus  Wolle  (ein—
schließlich  der  anderweit  nicht
genannten  Thierhaare),  auch
in  Verbindung  mit  Baumwolle,
  Leinen  oder  Metallfäden:

586.  —:  Tuchleisten.  41  d  1  586.  20  Kst.
587.U—:  Asphaltfilz  und  Dachfilz.  41  4  2  5877.  ll.
588.]—:  andere  unbedruckte  Filze  und  41  42  588  a.  —;:  grobe,  unbedruckte,  un-Filzwaaren.
  gefärbte  Filze,  mit  Ausnahme  äKst.
der  unter  Nr.  587  genannten.  Bll.
41  d  4  588b.  —:  andere  unbedruckte  Filze;  K.  auch  Zolltarif.
unbedruckte  Filzwaaren.  .
589.  —:  Fußdecken.  41  43  589a.  —:  Fußdecken,  welche  gefärbte
  oder  ungefärbte  Garne
aus  Rindviehhaaren  enthalten.
41  d  4  589b.  —:  Fußdecken,  auch  bedruckte,
  aus  Wolle  oder  anderen
Thierhaaren,  mit  Ausnahme  der
Rindvieh=  und  Roßhaare,  auch
in  Verbindung  mit  vegetabilischen
Fasern  und  anderen  Spinn-.
  materialien.
590.—:  unbedruckte  Strumpfwaaren.  41  d  4  590.
591.9—:  unbedruckte  Tuch=  und  Zeug-  41  4  5  591.
waaren,  soweit  sie  nicht  unter  Z
Nr.  596  und  597  gehören.  S.  Zolltarif
592.:  bedruckte  Strumpfwaaren.  41  d  6  592.
593.1—:  andere  bedruckte  Waaren,  so-  41  d  6  593.
weit  sie  nicht  zu  den  Fußdecken
gehören.
594.—:  Posamentier=  und  Knopf-  41  d  6  594.
macherwaaren;  Gespinnste  in
Verbindung  mit  Metallfäden.
595.—:  Mlüsche.  41  d  6  595.
596.—:  Spitzen,  Tülle  und  Steickereien.  41  d  7  596.
597.U:  gewebte  Shawltücher  mit  drei  41  47  597a.  —:  gewebte  Shamltücher,
oder  mehr  Farben.  Rhühe  drei  oder  vier  Farben
aben.
41  d  8  597b.  —:  desgl.  mit  fünf  oder  .

 

 

 

mehr  Farben.
        <pb n="925" />
        901

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..
Waarenverzeichniß  Hinweis  auf  die  Ausien  aun  en  die  Tarasatz
Nummer.  für  die  Abtheilungen  für  die  (in  Prozenten  des
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  Zolltarifs.  Ein  fuhr.  Bruttogewichts).
1.  2.  I  3.  4.  5.
42.  Zink,  auch  mit  Blei  oder  Zinn  legirt,  und  Waaren  daraus.
598.  Rohes  Zink,  Bruchzink.  42  a  598.  ....  —
599.  Gewalztes  Zink.  42  b  599.—  10  Kfst.
600.  JZinkdraht.  42  c  6E□000000.6  Kb.
601.Binkwaaren.  42  c  601  a.  Grobe  Zinkwaaren,  auch
in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,  Zu  Nr.  601:
Blei  oder  Zinn  ohne  Politur  15  Kst.
und  Lack.  9  Kb.
42  d  601b.  Feine  Zinkwaaren,  auch  IZu  Nr.  601a:
lackirte;  imgleichen  Zinkwaaren10  Kst.
in  Verbindung  mit  anderen  6  Kb.
Materialien,  soweit  sie  dadurchZu  Nr.  601b.
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  s.  Zolltarif.
fallen.  .
43.  Zinn,  auch  mit  Blei,  Spießglanz  oder  Zink  legirt,  und  Waaren  daraus.
602.  Rohes  Zinn,  Bruchzinn.  43  à  602.  .  ...
603.  Gewalztes  Zinn.  43  b  603.  .  10  –-604.
  JZinndraht.  43  c  604.  6  Kb.
605.  Zinnwaaren.  43  c  605  a.  Grobe  Zinnwaaren,  auch
in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,  u  Nr.  605:
Blei  oder  Zink  ohne  Politur  15  Kst.
und  Lack.  9  Kb.
43  d  605  b.  Feine  Zinnwaaren,  auch  Zu  Nr.  605  a:
lackirte;  imgleichen  Zunnwaaren10  Kst.
in  Verbindung  mit  anderen  Ma-  6  Kb.
terialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  Zu  Nr.  605  b:
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  s.  Zolltarif.
fallen.  .

 

Berlin,  Carl  Heymann's

 

 

 

Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="926" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
