—  167   —                                      2.   Zoll= und Steuer-Wesen. In dem Grenzbezirk der Provinz Schlesien oder einzelner Theile derselben unterliegen bis auf weiteres der Transport-Kontrole die nachstehend aufgeführten Gegenstände: Benennung Tarif- 7 der f 3 S Gegenstände. Position. Grenzbezirk A. Für die Grenzstrecke gegen Oesterreich. 1)|] Baumwollene Zeugwaaren aller Art mit Ausschluß 24 der Provinz Schlesien von Slupna der Strumpfwaaren. 1 bis 6. bei Myslowitz bis zur Grenze des Königreichs Sachsen in der Nähe des Dorfes Ober-Friedersdorf, Kreis Görlitz. 2  Ganz grobe Eisenwaaren 6 e 1. grobe und feine Eisenwaaren 2 und 3. desgleichen. 3 Glas und Glaswaaren und zwar: Tafel= (Fenster-) und Spiegelglas, geschliffenes, polirtes, gemustertes, mattes, auch farbiges, belegtes aller Art ... .......10c12.derNegierungsbczirkeBreslauund Liegnitz von dem Dorfe Plottnitz, Kreis Frankenstein, bis zur Grenze des Königreichs Sachsen in der Nähe des Dorfes Ober-Frieders- dorf, Kreis Görlitz. Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, auch gefärbte; massives, weißes Glas, nicht beson- ders benanntes, gepreßtes, geschliffenes, polirtes, abgeriebenes, geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, insoweit es nicht unter d. und f. fällt. 10e. desgleichen. farbiges mit Ausnahme des unter a, d und e be— griffenen, bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) Glas; Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne Fassung; Glaswaaren und Emailewaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen. ........ 10 f. desgleichen. 4 Breter 13  c 2. der Provinz Schlesien wie zu 1. grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten, mit Ausnahme der Möbel von Hartholz und der fournirten Möbel; grobe Korbflechterwaaren, weder gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnißt, geschälte Korbweiden; Hornplatten und rohe, blos geschnittene Knochenplatten; Stuhlrohr, gebeiztes oder gespaltenes 13 d. desgleichen. 5 Wagen und Schlitten mit Leder oder Polsterarbeit 2. desgleichen. 6 Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren 18 a bis g. desgleichen. 25*