—  345   — B. Bei der amt- C. Festsetzung der von dem Tabackpflanzer nach §. 6 des Gesetzes zu vertretenden Tabackmenge. lichen Prüfung F z estsetzung nach D. Festsetzun ermittelter Festsetzung nach der Blätterzahl. dem Genicht. Festsetzung Flächeninhalt der Durchschnittliche 1 a) der Flächensteuer, Grundstücke. Anzahl der Blätterzahl von Gesammt= Menge des b) der fixirten Gewichtssteuer. 5 Pflanzen 100 Pflanzen blätterzahl Tabacks A#□Meter Stück. Stück. Stück. ug. 6. 7. 8. 9. 10. 11. (Zum zweiten Probeintrag.) Die Tabacksteuer von den unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Grund- stücken mit einem Flächeninhalt von 13 626 112 414 2 Ar 15 Quadratmeter beträgt: 36 17 * 826 H5500 — a) zu dem Satz von 2 Pfennig für 1 Oudratmeter, 53 57 19 35 53 163 080 — b) einem Durchschnittsertrag 33 160 275 492 Fvon 1 Ar für vi 92 4 3-554. * 278-566 * na atze von . . . Mark ¾ « für 100 4,30 Mark und ist im Sollregister unter Nr. 1 87 — — — — nachgewiesen. * — — T T (Datum und Unterschrift.) 2 15 — — — — Schwedt, den 29. August 1680. Kũsell, Steuereinneimer. Für die » Prüfung. Für die Festsetzung. (Datum und Datum und Unterschriften. Unterschriften.) Dambach A schriften.) Dambach, den ambach, den 14. August 1660. 14. August 1530. Bacelr, Schulez, Gottwald, Haeir, Oberkontrolõör. Glteueraufseher. Stellvertreter der Oberkontrolõr. Gemeindebehörde. Schulz, Steueraufseher.