— 375 — Muster 15 Zu §. 28). Erledigungsschein. Das unterzeichnete Haupt-Steuer-Amt bescheinigt hiermit, daß der am 30. Oktober 1880 von dem Steuer-Amte zu Schwedt ausgefertigte Versendungsschein über inländischen Taback Nr. 15 am 7. November- 1860 eingegangen und in das Versendungsschein-Empfangsregister unter Nr. 734 eingetragen worden ist. Die zugehörigen drei Kolli, enthaltend Tabackblätter, sind unverletztem —Verschluß. gestellt ohne Verschluß und « ·· worden. in die Niederlage aufgenommen Bei der vorgenommenen Verwiegung wurde das Gewicht des Tabacks zu in kg netto 99 kg Worten zu acht und neuenzig Kilogramm festgestellt. Berlin, den 10. November 1850. (Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) Kõnigliches Haupt-Steuer-Amt. f. a. G. (Amtsstempel.) Knabe, Hauptamtsassistent. Abrechnung mit dem Versender.? Betrag Gewicht der des Tabacks auf dem Taback haftenden Steuer kg. Mark. a. Zur Versendung wurden angemeldet..... .. . ... 106 16 95 b. Bei dem Empfangsamt wurden gestellt 99 15 65 e. Hiernach sind als versendet nicht nachgewiesen. .. ... 9 1.253 Die zu entrichtende Tabacksteuer im Betrage von 1,25 M ist nachgewiesen im Sollregister unter Nr. 82 und wurde heute dem Steuerpflichtigen angefordert. Schwedt, den 12. November 1880.                              (Unterschrift.)                                  Küsell                               Steuereinnehmer. *) Dieser Vordruck ist von dem Ausfertigungsamt in den Fällen zu benutzen, in welchen Taback ohne Verschluß und ohne amtliche Begleitung versendet und bei dem Empfangsamt ein geringeres, als das bei Versendung angemeldete Gewicht er- mittelt worden ist. Der Betrag der zu entrichtenden Tabacksteuer (c) ergiebt sich aus dem zu a angegebenen Steuerbetrage durch Multipli- kation desselben mit der Gewichtsmenge zu c und Division des Produkts durch die Gewichtsmenge zu a.