— 376 — Muster 16 (zu §. 31).                                       Benachrichtigung. Der Tabackpflanzer Herr Georg Huber zu Dambach wird hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß er auf Grund des Versendungsscheins Nr. 15. Ler-Anmeldung. vom 30. Ohtober 1880, wonach er 106 Kilogramm unversteuerten Taback zur Niederlage in Berlin versendet . verãußert in den freien Verkehr gesetzt hat, nach Maßgabe des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetz- blatt Seite 245) von der Haftpflicht für die Tabacksteuer von dem Taback im Betrage von 16,95 Mark entbunden worden ist. Der Betrag der dem Tabackpflanzer Herrn Georg Huber nach der Benachrichtigung vom 2. Wo- vember 1880 zur Last stehenden Tabacksteuer im Betrage von 146,70 Mark vermindert sich hiernach auf 129,75 Mark. Schwedt, den 12. November 1860. Genennung der Amtsstelle und Unterschrift.)                                 Kõnigliches Steueramt.                                           Küsell.