— 470 — Hauptamt, welches das Kredit-Certifikat ausgestellt hat, von der erfolgten Kreditabzahlung. Das Hauptamt vermerkt den Eingang der Benachrichtigung in dem Certifikat-Ausfertigungsregister. " Der nach §. 5 Ziffer 4 erforderliche Nachweis ist durch Vorlegung der mit Quittung versehenen Anerkenntnisse zu führen.                                                   §. 8. Wird ein auf Grund eines Kredit-Certifikats kreditirter Steuerbetrag bei der zuständigen Steuer- hebestelle nicht rechtzeitig eingezahlt, so hat dieselbe bis spätestens zum 1. November das Certifikat-Ausferti- gungsamt um Einsendung des rückständigen Betrages zu ersuchen. Das letztere sendet den geforderten Betrag sofort an das requirirende Amt ein und erhält von diesem das mit Ouittung versehene Kredit-Anerkenntniß. Das Amt, welches das Kredit-Certifikat ausgestellt hat, zieht nach erfolgter Absendung des Betrages den- selben nebst den entstandenen Kosten, nöthigenfalls unter Rückgriff auf die gestellte Sicherheit, von dem Kreditnehmer ein.