—    793    —                       B. Waagen für besondere Zwecke.                                     I. Präzisionswaagen. A. B. C. für die für die für Prüfung ohne Aichung Berichtigung Stempelung —*.—M M M M Waagen für eine größte zulässige Last von 500 g und weniger — 50 — 25 — 30 von mehr als 500 g bis zu 5 kg . . 1——50—60 5kg--2o- 150—75 1— - - - 20 -- 250 - 2 — 1 — 1 50 für jede volle oder angefangene Stufe von 50 kg mehr ein Mehransatz von — 50 — 1251 — 150 In Betreff der Tarirung der beiden zu einer Wagge gehörigen Schalen gelten dieselben Zuschla gs- gebühren wie unter A la. Ia. Waagen für Eisenbahnpassagier-Gepäck und Waagen für Postpäckereien ohne angegebenen Werth. A. B. C. für die für die für Prüfung ohne Aichung Berichtigung Stempelung M M M M Waagen für eine größte zulässige Last von 250 und weniger 11—— — —— —— 180 von mehr als 250 kg 1 505 — 1 10 II b. Hökerwaagen. A. B. C. für die für die für Prüfung ohne Aichung Berichtigung Stempelung M M M M — — 40 — 15 — 20 Waagen für jede größte zulässige Last. Für eine aichamtliche Anbringung der die Bezeichnung H. W. enthaltenden Blechstreifen werden 20 Pf erhoben.