— 805 — Der einzuzahlende Betrag ist auf demselben in englischer Währung anzugeben; die Umrechnung in die Markwährung erfolgt durch die Einlieferungs-Postanstalt. Die Gebühr beträgt 50 Pfennig für je 20 Mark oder einen Theil von 20 Mark, mindestens aber 1 Mark. Die Postanweisung muß den Namen und min- destens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens bz. die Bezeichnung der Firma des Empfängers, sowie die genaue Angabe des Wohnorts desselben enthalten. In gleicher Weise ist auf dem Abschnitt der Post- anweisung der Absender zu bezeichnen. Zu weiteren schriftlichen Mittheilungen darf weder die Postanweisung noch, der Abschnitt derselben benutzt werden. Von der erfolgten Einzahlung der Beträge sind die Empfänger seitens der Absender durch besondere Benachrichtigungsschreiben in Kenntniß zu setzen. Ueber die sonstigen Bedingungen geben die Postanstalten auf Befragen Auskunft. Berlin W., den 18. Dezember 1880.                     Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.                                                 Stephan.                                         9. Konsulat-Wesen. Der Kaiserliche Konsul Gärtner zu Blumenau (Brasilien) hat den Kaufmann Wilhelm Asseburg in Itajahy zum Konsular-Agenten daselbst ernannt. Das Kaiserliche Konsulat in Victoria (Br. Columbia) ist eingezogen. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.